Verordnung über Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
Im Themenbereich „Projektion und Axonometrie, Anwendung auf ebenflächig begrenzte Körper und spezielle Flächen” ist das Erkennen der für eine Objektform erforderlichen Maße von Bedeutung. Im Sinne der Berufspraxis erscheint es zweckmäßig, auch mit Hauptrissen in getrennter Lage zu arbeiten. Ferner empfiehlt es sich, auf die geometrische Erzeugung der Prismen- und Pyramidenflächen als Bewegflächen hinzuweisen.
Für den Themenbereich „Lösung stereometrischer Aufgaben mit Hilfe von Normalprojektionen” erweist sich das Zurückführen der Lageaufgaben über Ebenen auf das Angittern und der Maßaufgaben auf die Ermittlung der Länge einer Strecke und der Abmessungen einer ebenen Figur sowie die Bedingung für orthogonale Lage einer Geraden und einer Ebene als ökonomisch. Im Sinne der Berufspraxis erscheint es zweckmäßig, technische Objekte nicht in allgemeiner Lage darzustellen; für anschauliche Darstellungen bietet sich die Axonometrie an.
Im Themenbereich „Normalriß eines Kreises” empfiehlt es sich, auf die Einführung konjugierter Durchmesser zu verzichten. Die Verwendung eines zu einer Ellipse perspektiv affinen Kreises erweist sich vorteilhafter als Brennpunkt- und Gegenpunktkonstruktionen.
Zwei einstündige Schularbeiten.
AKTUELLE FACHGEBIETE
Siehe Anlage 1A.
C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1A.
D. FÖRDERUNTERRICHT
Siehe Anlage 1A.
Anlage 1A.3.1
```
```
LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR ELEKTROTECHNIK
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Lehrver-
Wochenstunden pflichtungs-
Pflichtgegenstände *) gruppe
Klasse
1 2 3 4 Summe
```
```
```
Religion ................ 2 2 2 2 8 (III)
```
```
Deutsch ................. 3 2 2 2 (I)
```
```
Lebende Fremdsprache
```
(Englisch) .............. 2 2 1 - (I)
```
Geschichte .............. - - 2 - (III)
```
```
Geographie und
```
Wirtschaftskunde ........ 2 - - - (III)
```
Wirtschaftliche Bildung,
```
Rechtskunde und
Politische Bildung ...... - - 2 2 III
```
Betriebslehre und
```
technische Kalkulation .. - - - 2 (I)
```
Leibesübungen ........... 2 2 2 2 (IVa)
```
```
Mathematik und angewandte
```
Mathematik .............. 5 2 - - (I)
```
Physik und angewandte
```
Physik .................. 2 2 - - (II)
```
Chemie, angewandte Chemie
```
und Umwelttechnik ....... 2 1 - - II
```
Elektronische
```
Datenverarbeitung und
angewandte elektronische
Datenverarbeitung ....... - 2 - - I
```
Maschinenbau *1) ........ 5 2 - - I
```
```
Elektrotechnik .......... 4 2 - - (I)
```
```
Elektrische Meßtechnik .. - 2 - - I
```
```
Elektrische Maschinen ... - - 2 2 I
```
```
Elektrische Anlagen ..... - 2 2 2 I
```
```
Industrielle Elektronik
```
und Regelungstechnik .... - - 3 3 I
```
Konstruktionsübungen .... - - 3 3 I
```
```
Laboratorium ............ - - 3 3 I
```
```
Werkstättenlaboratorium . - - - 3 III
```
```
Werkstätte .............. 9 15 14 12 (Va)
```
```
```
Gesamtwochenstundenzahl 35-38 35-38 35-38 35-38 144 *)
```
Pflichtpraktikum ........ mindestens vier Wochen vor Eintritt
```
in die letzte Klasse
```
```
Lehrver-
Wochenstunden pflichtungs-
Freigegenstände *) gruppe
Klasse
1 2 3 4
```
```
Stenotypie .................. 2 2 - - (V)
Darstellende Geometrie ...... 2 - - - (I)
Lebende Fremdsprache
(Englisch) ................ - - - 2 (I)
Betriebswirtschaft .......... - - - 2 III
Aktuelle Fachgebiete ........ - - 2 2 (I bis VI)
Unverbindliche Übungen *)
Leibesübungen .......(bis zu) 2 2 2 2 (IVa)
Förderunterricht *)
Deutsch ..................... *2) (I)
Lebende Fremdsprache
(Englisch) ................ *2) (I)
Mathematik und angewandte
Mathematik ................ *2) (I)
```
```
*1) Mit Konstruktionsübungen.
*2) Bei Bedarf in jeder Klasse, in der der entsprechende Pflichtgegenstand vorgesehen ist, je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).
*) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel abgewichen werden und sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Wochenstundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Anlage 1A Abschnitt Ia.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1.
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE
A. Pflichtgegenstände
DEUTSCH
Siehe Anlage 1.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Siehe Anlage 1.
GESCHICHTE
Klasse (2 Wochenstunden):
Siehe Anlage 1.
GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
Siehe Anlage 1.
WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG
Siehe Anlage 1.
BETRIEBSLEHRE UND TECHNISCHE KALKULATION
Siehe Anlage 1.
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1.
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit im Rechnen mit Zahlen, Variablen und Funktionen besitzen.
Lehrstoff:
Klasse (5 Wochenstunden):
Algebra:
Zahlenbereiche, Gleichungen (Terme, lineare Gleichungen und Ungleichungen, Formelumwandlungen, rein quadratische Gleichung, lineare Gleichungssysteme bis zu 3 Variablen, Determinanten bis zur dritten Ordnung). Funktionen (Darstellung von Funktionen, lineare Funktionen, Geradengleichungen, Kreisfunktionen im 1. Quadranten). Addition und Subtraktion von Vektoren, Mulitplikation eines Vektors mit einem Skalar.
Numerik:
Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnungen, Gleitkommazahlen,
Zahlen begrenzter Genauigkeit, Gebrauch der in der Praxis üblichen
Rechengeräte, Gebrauch von Funktionstafeln).
Geometrie:
Planimetrie (Kongruenz, Ähnlichkeit; Dreieck, Viereck, Vieleck, Kreis; pythagoräische Lehrsatzgruppe). Trigonometrie des rechtwinkeligen Dreiecks.
Klasse (2 Wochenstunden):
Algebra:
Potenzen mit reellen Exponenten, Rechenoperationen mit Logarithmen; quadratische Gleichungen, Exponentialgleichungen; Potenz- und Wurzelfunktionen, Kreis- und Arkusfunktionen, Exponentialfunktionen und logarithmische Funktionen. Darstellung komplexer Zahlen, algebraische und graphische Operationen.
Geometrie:
Berechnung des Dreiecks mit Hilfe des Sinus- und Cosinussatzes;
Oberflächen- und Volumsberechnungen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Dementsprechend werden daher die Rechenbeispiele zu wählen sein. Insbesondere ist in der 1. Klasse auf das Erreichen der Rechensicherheit Wert zu legen. Die Absprache mit den Lehrern der theoretisch-technischen Pflichtgegenstände ist erforderlich, um die rechtzeitige Bereitstellung mathematischer Kenntnisse zu sichern.
In der 1. Klasse vier einstündige Schularbeiten, in der 2. Klasse drei einstündige Schularbeiten.
PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Vorgänge exakt beobachten und beschreiben können. Er soll die kausalen Zusammenhänge physikalischer Vorgänge beschreiben sowie aus den Beobachtungsergebnissen physikalische Gesetzmäßigkeiten ableiten und erklären können.
Er soll in den für das Fachgebiet wichtigen Teilbereichen der Physik grundlegende Kenntnisse besitzen.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Allgemeine Physik:
Aufgabe und Arbeitsweise der Physik. Gesetzliche Maßeinheiten.
Internationales Einheitensystem (SI). Meßfehler.
Mechanik des Massenpunktes:
Kinematik (Geschwindigkeit, Beschleunigung, zusammengesetzte Bewegung). Dynamik (Trägheit, Kraft und Masse, Newtonsche Axiome). Arbeit, Energie, Impuls, Energiesatz, Impulssatz. Leistung. Zentralkräfte. Reibung. Gravitation.
Mechanik deformierbarer Körper:
Hydro- und Aerostatik (Aggregatzustände, Druck, Schweredruck). Oberflächenspannung und Kapillarität. Strömungen (innere Reibung, laminare und turbulente Strömung). Der deformierbare feste Körper (Spannung, Dehnung).
Klasse (2 Wochenstunden):
Wärmelehre:
Temperatur, Temperaturmessung. Dehnung. Wärme und Wärmemessung;
Wärmeübergänge. Elektrowärme.
Mechanische Schwingungen und Wellen:
Charakteristische Eigenschaften. Akustik einschließlich Infraschall
und Ultraschall.
Optik:
Strahlenoptik. Wellenoptik (Beugung, Interferenz, Polarisation).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Fachrichtung. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe bewährt sich das Ausgehen vom experimentellen Nachweis der physikalischen Zusammenhänge, gefolgt von der Erläuterung an Beispielen aus dem Bereich der Elektrotechnik und der Elektronik.
CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für die Fachrichtung bedeutsamen Begriffe und Gesetze der anorganischen Chemie beherrschen.
Der Schüler soll Strukturen im Aufbau der anorganischen Werk- und Hilfsstoffe der Fachrichtung beschreiben können. Er soll den Aufbau, die Funktion und den Einsatz der im Fachgebiet verwendeten Stoffe sowie deren Auswirkungen auf die Umwelt kennen.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Begriffe und Gesetze:
Atomaufbau und Periodensystem; chemische Bindung; Oxidationszahl; Protolyse; pH-Wert; Redoxreaktionen, Elektrolyse, Energieverhältnisse chemischer Reaktionen. Stöchiometrische Gesetze und einfache Berechnungen.
Anorganische Werk- und Hilfsstoffe:
Metalle, Halbmetalle, Nichtmetalle; Isolationsstoffe; Halbleiter.
Inerte Gase; Brennstoffgase.
Elektrochemie:
Redoxreihe, galvanische Zellen; Korrosion und Korrosionsschutz;
Galvanostegie.
Klasse (1 Wochenstunde):
Kunststoffe:
Werkstoffeigenschaften und Anwendungen.
Umwelttechnik:
Luft-, Abwässer- und Bodenverunreinigungen (Entstehung, Vorbeugung, Behebung). Sondermüll. Biologisch gefährliche Stoffe am Arbeitsplatz. Feuerlöschmittel. Sozial- und wirtschaftspolitische Aspekte (Verursacherprinzip; Interessenkonflikte).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Fachrichtung. Aus methodischen Gründen erweist es sich als zweckmäßig, die erforderlichen Versuche vor allem in der 2. Klasse durch audiovisuelle Hilfsmittel zu unterstützen.
ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE
DATENVERARBEITUNG
Siehe Anlage 1.
MASCHINENBAU
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Skizzen, Werkzeichnungen, Schaubilder und Pläne seines Fachgebietes lesen und sach- und normgerecht anfertigen können. Er soll die in der Elektronik verwendeten Werkstoffe und ihre Eigenschaften kennen.
Der Schüler soll den Aufbau, die Arbeitsweise und das Betriebsverhalten von gebräuchlichen Kraft- und Arbeitsmaschinen sowie die einschlägigen Vorschriften und Normen kennen.
Lehrstoff:
Klasse (5 Wochenstunden):
Elemente des Maschinenzeichnens:
Handhabung der Zeichengeräte, Normschrift, Zeichnen mit Bleistift und Tusche, Zeichnungsnormen, Passungen und Toleranzen. Werkzeichnungen einfacher Normteile sowie von Bauteilen nach Vorlagen und Modellaufnahmen; Stücklistenerstellung.
Metallische Werkstoffe:
Eisenmetalle (Eigenschaften, Verwendung, normgerechte Bezeichnung; Legierungen; Wärmebehandlung, Oberflächenschutz). Nichteisenmetalle der Elektrotechnik (Eigenschaften; Verwendung; normgerechte Bezeichnung; Wärmebehandlung).
Spanende Formgebung:
Zerspanung (Spanbildung, Schnittgeschwindigkeit, Standzeit;
Werkzeuge, Vorrichtungen und Hilfsmittel).
Spanlose Formgebung:
Gießen, Schmieden, Walzen, Ziehen, Warmpressen; Schweißen, Löten,
Kleben.
Nichtmetallische Werkstoffe der Elektrotechnik:
Isolierstoffe (Arten, Verwendung), Materialien für konstruktive
Zwecke und für den Oberflächenschutz.
Klasse (2 Wochenstunden):
Hebemaschinen:
Elektrohebezeuge, Stetigförderer, Lastaufnahmemittel, Bremsen.
Pumpen:
Verdrängungspumpen, Kreiselpumpen.
Strömungsmaschinen:
Ventilatoren, Gebläse.
Hydraulik:
Druckerzeugung, Leitungen, Ventile, hydraulische Steuerung.
Pneumatik:
Druckerzeugung, Leitungen, Ventile, pneumatische Steuerung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgaben der facheinschlägigen Praxis. Um die in der Bildungs- und Lehraufgabe geforderten Zeichenfertigkeiten zu erreichen, kann der Unterricht auch im unbedingt erforderlichen Ausmaß durch häusliche Arbeit ergänzt werden.
Normenblätter, Modelle, Bildtafeln, Skizzenblätter und Handbücher sind wichtige Unterrichtsmittel.
Das durchschnittliche Ausmaß der Konstruktionsübungen in der
Klasse beträgt zwei Wochenstunden.
ELEKTROTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Grundgesetze der Elektrotechnik und ihre Anwendung sicher beherrschen und facheinschlägige Aufgaben lösen können.
Der Schüler soll die elektrotechnischen Gesetze, Vorschriften und Normen, insbesondere hinsichtlich der Sicherheitsmaßnahmen gegen elektrische Unfälle, kennen und anwenden können.
Lehrstoff:
Klasse (4 Wochenstunden):
Begriffe:
Größen und Einheiten. Stromarten.
Stromkreis:
Stromleitung in Metallen, Halbleitern, Flüssigkeiten und Gasen, lineare und nichtlineare Widerstände. Ohmsches Gesetz, Kirchhoffsche Gesetze, Schaltungen von Widerständen und Stromquellen, Ersatzschaltungen. Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad, Anpassung.
Energieumwandlung:
Elektrowärme (Prinzip, Wärmeübertragung), Thermoelektrizität (Prinzip, Nutzungsarten). Elektrochemische Spannungsquellen (Verhalten von Elektrolyten; Primärelemente, Sammler).
Magnetisches Feld:
Größen und Gesetze, magnetische Werkstoffe, magnetischer Kreis.
Klasse (2 Wochenstunden):
Elektrisches Feld:
Charakteristische Größen und Gesetze. Energie und Kraftwirkung.
Kondensatoren. Dielektrische Werkstoffe.
Elektromagnetismus:
Magnetischer Kreis. Zeitlich veränderliche Magnetfelder, Induktionsgesetz, Induktivität; Energie und Kraftwirkung.
Wechselstromtechnik:
Darstellung sinusförmiger Größen (Spitzenwert, Mittelwerte und Zeigerdarstellung). Wechselstromwiderstände, Resonanz; Leistung.
Drehstromtechnik:
Drehfeld, Drehstromleistung. Symmetrische und unsymmetrische Belastung im Drei- und Vierleitersystem.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der technischen Praxis des Fachgebietes, weshalb besonders auf dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird. Die praktische Ausrichtung der Bildungs- und Lehraufgabe erfordert, insbesondere in der 1. Klasse, Rechenübungen, wobei das durchschnittliche Ausmaß der Rechenübungen eine Wochenstunde beträgt.
Bildtafeln, Skizzenblätter und praxisübliche Unterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.
In der 1. Klasse sind vier Schularbeiten, in der 2. Klasse zwei Schularbeiten zulässig.
ELEKTRISCHE MESSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die nach dem Stand der Technik gebräuchlichsten elektrischen Meßgeräte und Meßverfahren kennen und anwenden können. Er soll die einschlägigen Vorschriften und Normen kennen und beachten.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Begriffe:
Meßfehler, Genauigkeit und Empfindlichkeit.
Analoge Meßgeräte:
Drehspulmeßwerk, Dreheisenmeßwerk, elektrodynamisches Meßwerk,
Oszilloskop.
Meßverfahren:
Meßbrücken, Messung des Erdungswiderstandes; Fehlerortsbestimmung.
Schreibende Geräte:
Aufbau, Wirkungsweise, Anwendungen.
Digitale Meßgeräte:
Aufbau, Wirkungsweise, Meßfehler.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die praktische Anwendbarkeit auf Routineaufgaben des Fachgebietes.
Bildtafeln, Skizzenblätter und Firmenunterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichts.
ELEKTRISCHE MASCHINEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Bauarten, die Wirkungsweise und das Betriebsverhalten der gebräuchlichsten elektrischen Maschinen kennenlernen und einfache einschlägige Berechnungen durchführen können.
Der Schüler soll die einschlägigen Vorschriften und Normen kennen und beachten.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Einteilung:
Bauformen, Schutzarten und Betriebsarten elektrischer Maschinen. Kühlungs- und Lüftungsarten; genormte Werte für Spannung, Strom und Leistung, Isolierstoffklassen; Klemmenbezeichnungen.
Transformatoren:
Aufbau und prinzipielle Wirkungsweise.
Asynchronmaschinen:
Aufbau, Wirkungsweise.
Klasse (2 Wochenstunden):
Synchronmaschinen:
Aufbau, Wirkungsweise.
Gleichstrommaschinen:
Aufbau, Wirkungsweise.
Sonderbauformen elektrischer Maschinen:
Einphasen-Reihenschlußmotor, Kleinmotor.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Bedeutung für die technische Praxis; daher liegt das Hauptgewicht auf dem Betriebsverhalten der Maschinen. Bildtafeln, Skizzenblätter und Firmenunterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.
Der Praxisbezug wird durch den Einsatz elektronischer Rechenhilfen gefördert.
ELEKTRISCHE ANLAGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Aufbau, Wirkungsweise und Betrieb der gebräuchlichsten elektrischen Anlagen zur Verteilung und Anwendung elektrischer Energie sowie die Grundsätze der Steuerungstechnik kennen und einfache Berechnungen durchführen können.
Der Schüler soll die einschlägigen Vorschriften und Normen kennen und beachten.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Elektroinstallation:
Leitungs- und Installationsmaterial, Installation in Gebäuden und
in Räumen besonderer Art. Installationspläne.
Schutzmaßnahmen:
Elektrische Anlagen bis 1 000 Volt, Räume und Anlagen besonderer
Art, Blitzschutzanlagen.
Lichttechnik:
Größen, Lichtquellen, Planung von Beleuchtungsanlagen.
Klasse (2 Wochenstunden):
Ortsnetz:
Freileitungs- und Kabelnetz (Material, Leitungsberechnungen, Montage).
Elektrowärme:
Beheizung, Warmwasseraufbereitung.
Allgemeine Steuerungstechnik:
Elemente kontaktbehafteter Steuerungen, Übersichtsschalt-,
Wirkschalt-, Stromlauf- und Bauschaltpläne.
Klasse (2 Wochenstunden):
Digitale Steuerungen:
Elemente, verbindungs- und speicherprogrammierbare Steuerungen.
Kraftfahrzeugelektrik:
Systeme, Vorschriften.
Elektromotorische Antriebe:
Auswahlkriterien, Betriebsverhalten, Steuerung.
Hochspannungstechnik:
Überspannungsschutz; Kurzschlußschutz, Erdschluß, Schaltgeräte und Hochspannungsanlagen.
Elektrizitätswirtschaft:
Kraftwerksbetrieb, Verbundbetrieb, Strompreisbildung, Tarifsysteme.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die praktische Anwendbarkeit im Fachgebiet. Bildtafeln, Skizzenblätter und Firmenunterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.
Der Praxisbezug wird durch den Einsatz elektronischer Rechenhilfen gefördert.
INDUSTRIELLE ELEKTRONIK UND REGELUNGSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Elemente, die Gesetze und die gebräuchlichsten Anwendungen der Leistungs- und Mikroelektronik sowie der Regelungstechnik beherrschen.
Lehrstoff:
Klasse (3 Wochenstunden):
Bauelemente der Elektronik:
Bauformen linearer und nichtlinearer Widerstände, Kondensatoren und Spulen. Halbleiterdioden, Transistoren, Thyristor, DIAC, TRIAC. Halbleiter mit speziellen Eigenschaften, Überlast- und Überspannungsschutz, Kühlung.
Schaltungen mit passiven Bauelementen:
Frequenzgang, Sprungverhalten. Übertrager.
Schaltungen mit aktiven Bauelementen:
Ein- und mehrstufige diskrete Verstärker, Differenzverstärker,
Operationsverstärker.
Digitaltechnik:
Logische Verknüpfungen, Speicher, Zeitglieder, Zähler, Register.
Klasse (3 Wochenstunden):
Netzgeführte Stromrichter:
Gleich- und Wechselrichterbetrieb, Schaltungen, Netzrückwirkungen.
Regelungstechnik:
Begriffe, Regelkreisglieder (Arten, Zeitverhalten). Kennzeichnung von Strecken und Reglern. Unstetige und stetige Regler. Regelkreise.
Mikroelektronik:
Grobstruktur eines Mikrocomputers. Befehlssatz, Erstellen von einfachen Programmen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben des Fachgebietes.
Bildtafeln, Skizzenblätter und Firmenunterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.
KONSTRUKTIONSÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll selbständig sowie in Gruppenarbeit unter Einhaltung der jeweils gültigen Vorschriften und Normen auf Grund praxisüblicher Konstruktionsunterlagen Aufgaben der Elektrotechnik lösen und unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit dokumentieren können.
Lehrstoff:
Klasse (3 Wochenstunden):
Elektroinstallation:
Verbraucheranlage (Installationsplan, Übersichtsschaltplan, Verteilerplan), Beleuchtungsanlage; Blitzschutz und Erdungsanlage.
Energieverteilung:
Entwurf eines Ortsnetzes für Niederspannung.
Klasse (3 Wochenstunden):
Antriebs- und Steuerungstechnik:
Ein komplexes, gegenstandsübergreifendes Projekt (überschlägige Ermittlung der Entwurfsgrößen; Übersichtsplan, Stromlaufplan, Klemmenplan).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis, der Beitrag zur systematischen Einführung in die Entwurfsprobleme sowie die Schulung des konstruktiven Denkens in bezug auf funktionstreues, wirtschaftliches, fertigungs- und normgerechtes Gestalten. Zur Praxisnähe gehören auch die Verwendung praxisüblicher Unterlagen und Behelfe sowie die systematische Darstellung des Projektes.
LABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Schaltungs- und Meßaufgaben der Laboratoriumspraxis im Fachgebiet selbständig und sorgfältig ausführen und kritisch auswerten können. Er soll die für die jeweilige Aufgabe geeignetsten Meßmethoden und Meßgeräte unter Beachtung der Sicherheitserfordernisse auswählen können. Er soll Untersuchungsberichte zusammenstellen und auswerten und die Ergebnisse interpretieren können.
Lehrstoff:
Klasse (3 Wochenstunden):
Klasse (3 Wochenstunden):
Übungen aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände „Elektrische Meßtechnik”, „Elektrische Maschinen”, „Elektrische Anlagen” und „Industrielle Elektronik und Regelungstechnik” wie im jeweiligen Lehrstoff dieser Pflichtgegenstände.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Vielseitigkeit der Methoden, die Häufigkeit der Anwendungen in der betrieblichen Praxis und der Beitrag zur systematischen Einführung in die praktischen Probleme der Fachrichtung sowie die vorhandene Laboratoriumsausstattung. Dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte sind in diesem Zusammenhang von größter Wichtigkeit.
Manche Übungen bedürfen der Vorbereitung durch kurze Vorbesprechungen entsprechend dem Stand des Unterrichtes in den theoretischen Pflichtgegenständen. Besonders wertvoll sind Übungen, die den Lehrstoff mehrerer Themenbereiche oder Unterrichtsgegenstände anwenden.
Die effiziente Arbeit in der Gruppe, die sorgfältige Behandlung der Geräte und die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften werden zweckmäßigerweise durch einführende Hinweise und durch lenkendes Eingreifen gewährleistet.
Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.
WERKSTÄTTENLABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes anfallenden Meß-, Steuerungs- und Regelungsaufgaben lösen und dokumentieren können.
Lehrstoff:
Klasse (3 Wochenstunden):
Stoffgebiet Elektrische Niederspannungsanlagen:
Aufbau. Aufsuchen und Beheben von Fehlern. Überprüfen und Messen
von Erdungswiderständen.
Stoffgebiet Elektrische Maschinen und Geräte:
Warten. Aufsuchen und Beheben von Fehlern. Wuchten.
Stoffgebiet Elektronik und Automatisierungstechnik:
Aufbau. Reparatur und Prüfen von Baugruppen und Geräten.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung der Verfahren in der beruflichen Praxis. Die Messungen, Untersuchungen und Auswertungen bauen auf den in den theoretisch-technischen Unterrichtsgegenständen und im Pflichtgegenstand „Werkstätte” erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten auf. Besondere Bedeutung kommt den Schutzmaßnahmen zu.
Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.
WERKSTÄTTE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe sicher handhaben und instand halten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Werk- und Hilfsstoffe kennen.
Der Schüler soll facheinschlägige Erzeugnisse herstellen sowie facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll elektrische Maschinen und Geräte sowie elektrische Anlagen und Systeme des Fachgebietes in Betrieb nehmen, prüfen, vermessen und reparieren können; er soll die Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.
Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.
Lehrstoff:
Klasse (9 Wochenstunden):
Grundausbildung:
Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung. Maschinenbauliche Fertigkeiten (Messen, Anreißen, Körnen, Feilen, Meißeln, Sägen, Schneiden, Bohren, Senken, Reiben, Passen, Schleifen, Schärfen, Gewindeschneiden von Hand, Stempeln). Elektrotechnische Fertigkeiten (Zurichten und Verlegen von blanken und isolierten Leitungen, Herstellen von Verbindungen, Anfertigen von Draht- und Kabelformen, Isolieren; einfache Installationsschaltungen. Visuelles Erkennen elektrischer und elektronischer Bauteile).
Mechanische Werkstätte:
Drehen (Längs-, Plan- und Innendrehen, Einstechen, Abstechen, maschinelles Gewindeschneiden). Hobeln von Flächen und Nuten. Fräsen verschiedener Werkstoffe nach Anriß und nach Maß unter Einhaltung vorgegebener Toleranzen; Stirnfräsen.
Klasse (15 Wochenstunden):
Elektromechanische Werkstätte:
Blecharbeiten, Biegen, Richten, Stanzen, Nieten, fachbezogene Arbeiten an Werkzeugmaschinen, Anfertigen einfacher Werkzeuge und Vorrichtungen, Gehäusebau, Punktschweißen, Hartlöten, Härten.
Gerätebau:
Verdrahtungs- und Verzinnungsarbeiten, Weichlöten. Aufbau einfacher
elektrischer Geräte.
Elektroinstallation:
Niederspannungsinstallation. Installationsschaltungen mit steigendem Schwierigkeitsgrad. Montieren, Inbetriebnahme und Reparatur von Verteil-, Sicherungs- und Schalteinrichtungen. Anschließen, Inbetriebnahme und Funktionsprüfung von Stromverbrauchern. Schutzmaßnahmen.
Kunststoffverarbeitung:
Bearbeiten von Kunststoffhalbzeug, Gießharz- und Klebetechnik, maschinelle Verarbeitung von Kunststoffen. Gehäusebau.
Schweißerei:
Gasschmelz-, Elektro- und Lichtbogenschweißen (Arbeitsweise und Bedienung von Schweißgeräten; Schweißen von Stumpf-, Kehl- und Ecknähten an verschiedenen Werkstücken und in verschiedenen Positionen; Blech- und Rohrschweißen). Schutzgasschweißen.
Klasse (14 Wochenstunden):
Elektromaschinenbau:
Wickel-, Isolier- und Imprägnierarbeiten an elektrischen Maschinen, Transformatoren und Spulen. Zusammenbau, Einpassen von Lagern, Prüfen und Warten. Aufsuchen und Beheben von Fehlern elektrischer und mechanischer Art. Gerätebau:
Aufbauen, Inbetriebnahme, Prüfen und Reparatur von elektrischen und elektronischen Geräten und Anlagen. Ruf-, Signal- und Meldeeinrichtungen (Aufsuchen und Beheben von Fehlern).
Elektroinstallation:
Aufbauen, Prüfen, Messen und Inbetriebnahme von Meß-, Schalt-,
Steuerungs- und Regelungseinrichtungen.
Elektronik:
Aufbauen, Inbetriebnahme, Prüfen und Beheben von Fehlern
elektronischer Systeme. Leiterplattenfertigung.
Klasse (12 Wochenstunden):
Elektromaschinenbau:
Wickelarbeiten mit erhöhtem Schwierigkeitsgrad an elektrischen Maschinen, Transformatoren und Spulen. Aufsuchen und Beseitigen von Fehlern elektrischer und mechanischer Art. Gerätebau:
Aufbauen, Inbetriebnahme, Reparatur und Prüfen von elektrischen
Geräten mit erhöhtem Schwierigkeitsgrad.
Elektronik:
Herstellen, Inbetriebnahme, Reparatur, Prüfen und Einstellen von
elektronischen Systemen.
Arbeitsvorbereitung:
Arbeitsaufträge, Werkstattzeichnungen, Arbeitsplanung. Vor- und Nachkalkulation von Arbeitsaufträgen. Arbeitssteuerung. Bestellwesen. Führung von praxisüblichen Dateien; statistische Auswertung. Lagerhaltung.
Didaktische Grundsätze:
Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, den Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein. Die in der Allgemeinen Dienstnehmerschutzverordnung und Allgemeinen Maschinen-Schutzvorrichtungsverordnung sowie im Arbeitnehmerschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit.
Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.
Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von Fertigungsbetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug wird durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert erhöht.
Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.
PFLICHTPRAKTIKUM
Siehe Anlage 1.
B. Freigegenstände
STENOTYPIE
Siehe Anlage 1.
DARSTELLENDE GEOMETRIE
Siehe Anlage 1.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Siehe Anlage 1.
BETRIEBSWIRTSCHAFT
Siehe Anlage 1A.2.1.
AKTUELLE FACHGEBIETE
Siehe Anlage 1.
C. Unverbindliche Übungen
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1.
D. Förderunterricht
DEUTSCH
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage 1.
Anlage 1A.4.2
```
```
LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR MASCHINENBAU
Ausbildungszweig Kraftfahrzeugbau
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Wochenstunden Lehrver-
A. Pflichtgegenstände *1) pflich-
Klasse tungs-
```
-
-
- Summe gruppe
-
```
```
```
```
Religion ........................ 2 2 2 2 8 (III)
```
```
Deutsch ......................... 3 2 2 2 (I)
```
```
Englisch ........................ 2 2 - - (I)
```
```
Geschichte ...................... - - 2 - (III)
```
```
Geographie und Wirtschaftskunde.. 2 - - - (III)
```
```
Wirtschaftliche Bildung,
```
Rechtskunde und Politische
Bildung ......................... - - 2 2 III
```
Leibesübungen ................... 2 2 2 2 (IVa)
```
```
Mathematik und angewandte
```
Mathematik ...................... 4 2 - - (I)
```
Physik und angewandte Physik .... 2 2 - - (II)
```
```
Chemie, angewandte Chemie und
```
Umwelttechnik ................... 2 1 - - II
```
Elektronische Datenverarbeitung
```
und angewandte elektronische
Datenverarbeitung ............... - 2 - - I
```
Mechanik ........................ 3 2 2 - (I)
```
```
Fertigungstechnik ............... 3 2 2 1 I
```
```
Maschinenelemente und
```
Maschinentechnik ................ - 2 2 - I
```
Betriebstechnik ................. - - - 2 I
```
```
Elektrotechnik und Elektronik ... - - 2 2 I
```
```
Kraftfahrzeugbau ................ - - 3 3 I
```
```
Konstruktionsübungen ............ 3 3 3 3 I
```
```
Werkstättenlaboratorium ......... - - 3 7 III
```
```
Werkstätte ...................... 9 14 11 12 (Va)
```
```
```
Gesamtwochenstundenzahl 34- 35- 35- 35- 143 *1)
37 38 38 38
```
Pflichtpraktikum ................ mindestens vier Wochen vor
```
Eintritt in die 4. Klasse.
```
```
Wochenstunden Lehrver-
B. Freigegenstände *1) pflich-
Klasse tungs-
```
-
-
- gruppe
-
```
```
```
Darstellende Geometrie .............. 3 - - - (I)
Englisch ............................ - - 2 2 (I)
```
```
Wochenstunden Lehrver-
C. Unverbindliche Übungen *1) pflich-
Klasse tungs-
```
-
-
- gruppe
-
```
```
```
Leibesübungen ....................... 2 2 2 2 (IVa)
```
```
Wochenstunden Lehrver-
D. Förderunterricht *1) pflich-
Klasse tungs-
```
-
-
- gruppe
-
```
```
```
Deutsch ............................. *2) *2) *2) *2) (I)
Englisch ............................ *2) *2) (I)
Mathematik und angewandte
Mathematik .......................... *2) *2) (I)
Mechanik ............................ *2) *2) *2) (I)
```
```
*1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel abgewichen werden und sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Wochenstundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Anlage 1A Abschnitt Ia.
*2) Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Klasse bis zu zweimal für höchstens 8 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, wobei aus pädagogischen Gründen eine Blockung anzustreben ist.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1A.
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1A.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1A.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN,
DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
A. Pflichtgegenstände
DEUTSCH
Siehe Anlage 1A.
Englisch
Siehe den Pflichtgegenstand „Lebende Fremdsprache (Englisch)” in Anlage 1A.
GESCHICHTE
Siehe Anlage 1A.
GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
Siehe Anlage 1A.
WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG
Siehe den Pflichtgegenstand „Wirtschaftliche Bildung, Rechtskunde und Staatsbürgerkunde” in Anlage 1A.
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1A.
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage 1A.4.1.
PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK
Siehe Anlage 1A.4.1.
CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK
Siehe Anlage 1A.3.1.
ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE
DATENVERARBEITUNG
Siehe Anlage 1A.3.1.
MECHANIK
Siehe Anlage 1A.4.1.
FERTIGUNGSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1A.4.1.
Lehrstoff:
Klasse:
Siehe Anlage 1A.4.1.
Klasse:
Siehe Anlage 1A.4.1.
Zusätzlich: „Verbundstoffe” im Themenbereich Werkstoffe.
Klasse:
Spanende Fertigung:
Drehen, Fräsen, Bohren, Hobeln, Stoßen, Räumen, Schleifen, Elemente der CNC-Verfahren. Funkenerosives Bohren, Senken, Schneiden.
Werkstoffe:
Zerstörende und zerstörungsfreie Prüfverfahren.
Klasse:
Spannvorrichtungen, Roboter:
Arten und Anwendungsbereiche.
Spanende Fertigung:
Werkzeugmaschinen, Bearbeitungszentren, Fertigungssteuerung.
Didaktische Grundsätze:
Siehe Anlage 1A.4.1.
MASCHINENELEMENTE UND MASCHINENTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Fachgebiet gebräuchlichsten Maschinenelemente kennen und darstellen können. Weiters soll er Aufbau und Wirkungsweise der gebräuchlichsten Kraft- und Arbeitsmaschinen sowie der Anlagen der Klima- und Solartechnik kennen.
Lehrstoff:
Klasse:
Siehe Anlage 1A.4.1.
Klasse:
Kraft- und Arbeitsmaschinen für Gase:
Verdichter; Strömungsmaschinen; Wärmekraftanlagen.
Kraft- und Arbeitsmaschinen für Flüssigkeiten:
Strömungsmaschinen; Wasserkraftanlagen.
Klimatechnik:
Heizungs-, Kühl- und Lüftungstechnik, Wärmerückgewinnung.
Solartechnik:
Grundlagen und Anwendungsbereiche photovoltaischer Systeme. Im übrigen siehe Anlage 1A.4.1.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der betrieblichen Praxis, weshalb besonders auf die dem Stand der Technik angepaßten Lehrinhalte zu achten sein wird.
Vorkenntnisse der Schüler aus den Pflichtgegenständen „Physik und angewandte Physik”, „Mechanik”, „Fertigungstechnik” und „Konstruktionsübungen” der jeweiligen Ausbildungsstufe werden zur Sicherung des Verständnisses zweckmäßigerweise zu den Lehrinhalten dieses Pflichtgegenstandes in Beziehung gesetzt.
Beispiele, Wandtafeln und praxisübliche Unterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes. Die Praxisnähe des Unterrichtes wird auch durch Aufgabenlösung unter Zuhilfenahme moderner technischer Hilfsmittel erhöht.
BETRIEBSTECHNIK
Siehe Anlage 1A.4.1.
ELEKTROTECHNIK UND ELEKTRONIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für den Ausbildungszweig bedeutsamen Grundgesetze der Elektrotechnik, der Elektronik und ihre Anwendung kennen sowie facheinschlägige Aufgaben lösen können.
Der Schüler soll die Grundgesetze der Steuerungs- und Regelungstechnik kennen und anwenden können. Er soll die einschlägigen Vorschriften kennen und beachten.
Lehrstoff:
Klasse:
Sicherheit:
Wirkungen und Gefahren der Elektrotechnik. Erste Hilfe bei
Elektrounfällen.
Gleichstromtechnik:
Elektrische Grundgrößen, Stromkreisgesetze, elektrische Leistung
und Arbeit, Wirkungsgrad, elektrisches und magnetisches Feld,
Anwendungen (Starterbatterie, Starter, Relais).
Wechselstromtechnik:
Verbraucher im Wechselstromkreis, Drehstrom (Transformator, Drehstromgenerator).
Schaltpläne:
Symbole, Leitungen, einfache Stromlaufpläne.
Klasse:
Elektronik:
Bauelemente und Grundschaltungen; Dioden- und Transistorenschaltungen, Zündsysteme.
Meßtechnik:
Meßgerätearten, Meßzubehör.
Steuerungs- und Regelungstechnik:
Steuerkette und Regelkreis, Steuerungsarten, Regeleinrichtungen; Sensorik; Einspritzregelungen, Brems- und Schlupfregelung. Schaltpläne.
Didaktische Grundsätze:
Siehe Anlage 1A.4.1.
KRAFTFAHRZEUGBAU
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Bauarten, Aufbau, Wirkungsweise, Betriebsverhalten und die Regelung wirtschaftlich bedeutender Verbrennungsmotoren sowie die Grundsätze der Konstruktion ihrer wesentlichen Bauteile kennen. Er soll den Aufbau und die gängigsten Bauarten der Kraftübertragung und des Fahrwerkes in Kraftfahrzeugen kennen.
Lehrstoff:
Klasse:
Begriffe und Gesetze:
Arbeitsverfahren, Steuerdiagramme, Leistung und Wirkungsgrade,
Kraftstoffe.
Bauprinzip von Verbrennungsmotoren:
Kurbeltrieb, Zylinderanordnung, Massenkräfte.
Otto- und Dieselmotor:
Bauarten, Bauelemente; Gemischaufbereitung, Gaswechsel, Zündung und Abgase; Kühlung und Schmierung; Betriebsverhalten und Regelung.
Klasse:
Kraftübertragung:
Antriebsarten; Kupplung; Wechselgetriebe; Automatikgetriebe.
Fahrwerk:
Radaufhängung, Federung und Dämpfung; Lenkung; Räder und Reifen; Bremsen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der betrieblichen Praxis unter besonderer Beachtung von Maßnahmen zur Verminderung der Schadstoffbelastung der Umwelt.
Die Praxisnähe des Unterrichtes wird durch Verwendung von audio-visuellen Hilfsmitteln, Modellen, Abbildungen und praxisüblichen Unterlagen erhöht. Demonstrationen im Werkstättenlaboratorium sowie Lehrausgänge und Exkursionen verstärken den Praxisbezug.
Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Elektrotechnik und Elektronik”, „Maschinenelemente und Maschinentechnik” und „Konstruktionsübungen” wichtig.
KONSTRUKTIONSÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1A.4.1.
Lehrstoff:
Klasse:
Elemente:
Zeichengeräte, Zeichentechniken, Normen, Planerstellung, Bemaßung
und Beschriftung; Toleranzen und Passungen.
Fertigkeiten:
Skizzieren und Darstellen einfacher technischer Körper in den drei
Hauptrissen und in genormter Axonometrie; Schnittdarstellungen;
Durchdringungen.
Werkstattzeichnungen:
Einfache Normteile und Bauteile nach Vorlage und Modellaufnahme.
Stücklisten.
Klasse:
Werkstattzeichnungen:
Verbindungselemente, Achsen, Wellen und Lagerungen.
Schaubilder und Skizzen:
Schweißkonstruktionsdarstellungen. Verschneidungen und Abwicklungen.
Klasse:
Werkstatt- und Zusammenstellungszeichnungen:
Kupplungen, Zahnrad-, Riemen- und Kettengetriebe mit Wälzlagerung und Gleitlagerung.
Klasse:
Entwürfe, Konstruktionen und Werkstattzeichnungen:
Kraft- und Arbeitsmaschinen; Baugruppen aus dem Fahrzeugbau.
Didaktische Grundsätze:
Siehe Anlage 1A.4.1.
WERKSTÄTTENLABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes anfallenden Meß-, Prüf- und Steuerungsaufgaben sowie Probleme der Arbeitsvorbereitung lösen und dokumentieren können.
Lehrstoff:
Klasse:
Stoffgebiet Arbeitsvorbereitung:
Arbeitsplanerstellung, Arbeitssteuerung und Auftragserstellung; Dateienführung und Lagerhaltung. Abrechnung von Werkstättenaufträgen.
Stoffgebiet Werkstoffprüfung:
Messen mit Längenmeßgeräten und Lehren. Härteprüfung.
Klasse:
Stoffgebiet Arbeitsvorbereitung:
Rechnerunterstützte Arbeitsplanung mit Umsetzung (Arbeitssteuerung und Auftragserstellung) und statistischer Auswertung. Rechnergestützte Führung von praxisüblichen Dateien; Lagerhaltung, auch automatisch gesteuert. Vor- und Nachkalkulation. Reparaturkostenberechnung mit Einsatz aktueller Hard- und Software (Schadenskalkulation). PPS-Anwendung.
Stoffgebiet Fahrzeug- und Motorenbau:
Fahrzeug-Hydraulik und -Pneumatik. Emissionsmessungen, Schallmessungen, Prüfstandsmessungen, Messungen und Kontrollen mit Hilfe von Kraftfahrzeug-Diagnosegeräten.
Stoffgebiet Werkstoffprüfung und Qualitätskontrolle:
Messen mit Meß- und Profilprojektoren.
Oberflächenrauhigkeitsmessungen. Qualitätsdaten, Prüfungsablauf, Fehlerbeseitigung und -verhütung, Härteprüfung, kraftfahrzeugspezifische Qualitätsberichterstattung.
Stoffgebiet Kraftfahrzeugelektrik und -elektronik:
Anschließen von elektrischen Geräten und Maschinen. Inbetriebsetzen von kraftfahrzeugspezifischen Stromverbrauchern, Meß-, Schalt- und Steuergeräten. Fehlersuche an elektrischen und elektronischen Geräten und Systemen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung der Verfahren in der beruflichen Praxis. Dementsprechend stehen zB im Themenbereich „Fehlersuche an elektrischen und elektronischen Systemen” Gemischaufbereitungs- und Zündanlagen im Vordergrund. Die Messungen, Untersuchungen und Auswertungen bauen auf den in den theoretisch-technischen Unterrichtsgegenständen und im Pflichtgegenstand „Werkstätte” erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten auf. Besondere Bedeutung kommt den Schutzmaßnahmen zu. Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.
WERKSTÄTTE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Ausbildungszweig verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe sicher handhaben und instandhalten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Werk- und Hilfsstoffe kennen.
Der Schüler soll facheinschlägige Erzeugnisse herstellen sowie facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsvorgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.
Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits-, Unfallverhütungs- und Entsorgungsvorschriften kennen und beachten.
Lehrstoff:
Klasse:
Siehe Anlage 1A.4.1.
Klasse:
Mechanische Werkstätte:
Fräs- und Bohrarbeiten. Stirn- und Mantelfräsen; einfache Teilkopfarbeiten; Dreharbeiten mit der Zug- und Leitspindeldrehmaschine zwischen Spitzen, mit Setzstöcken, Planscheiben und Drehdornen. Herstellen von Innen- und Außengewinden, Federwickeln. Einfache Arbeiten an programmgesteuerten Maschinen.
Schweißerei:
Sicherheitsvorschriften für die Durchführung von Schweißarbeiten. Gasschmelz, Elektro- und Schutzgasschweißen (Arbeitsweise und Bedienung von Schweißgeräten. Schweißen von Stumpf-, Kehl- und Ecknähten an verschiedenen Werkstücken und in verschiedenen Positionen, Blech- und Rohrschweißen); Haarlosen, Brennschneiden.
Blechbearbeitung:
Arbeiten an Blechbearbeitungsmaschinen. Arbeiten mit pneumatischen, hydraulischen und elektrischen Arbeitsgeräten. Punktschweißen. Stahlbauarbeiten. Oberflächenschutz gegen Korrosion.
Montage:
Zerlegen und Zusammenbau von Maschinen, Baugruppen und Geräten. Instandsetzen, Prüfen und Einstellen. Feststellen und Beheben von mechanischen Störungen.
Formenbau:
Modelltischlerei (Anwendung im Modellbau, Fertigkeiten, Holzverbindungen, Anfertigen einfacher Modelle aus verschiedenen Werkstoffen). Gießerei (Formsandaufbereitung und Prüfung, Herstellen von Kernen ein- und mehrteiliger Gußformen, Schmelzen, Gießen, Gußputzen). Kunststoffverarbeitung (Verarbeitung thermoplastischer Halbzeuge und duroplastischer Faserverbundwerkstoffe).
Klasse:
Mechanische Werkstätte:
Fräs- und Bohrarbeiten (Verzahnungen). Dreharbeiten (Formdrehen, Außermittedrehen, Kegeldrehen, manuelle Programmierung numerisch gesteuerter Drehmaschinen).
Stahlbau und Leichtbau:
Herstellen von Blechprofilen und Konstruktionen in fahrzeugbranchenüblicher Ausführung sowie Formrohrkonstruktionen (Schweißkantenvorbereitung, Heft- und Schweißfolge nach Schweißplan), Klebeverbindungen und Schweißverbindungen aller Schweißarten. Instandsetzungsarbeiten an im Fahrzeugbau üblichen Kunststoffen.
Fahrzeug- und Karosseriebau:
Feststellen und Beheben von Karosserie- und Aufbauschäden. Instandsetzung kleiner Unfall- und Rostschäden. Demontage, Aufsuchen, Erkennen, Montage und Behebung von Störungen und Schäden an Teilen der Kraftübertragung und des Fahrwerkes.
Motorenbau und Antriebe:
Grundsätze der Motorinstandsetzung. Demontage, Prüfung, Messung,
Bearbeitung und Montage aller Motorkomponenten.
Klasse:
Mechanische Werkstätte:
Fräs- und Bohrarbeiten (Fräsen und Bohren nach Koordinatensystem). Dreharbeiten (Gewindesonderformen, mehrgängige Innen- und Außengewinde).
Elektrotechnik und Elektronik im Kraftfahrzeug:
Ausbauen, Einbauen, Anschließen und Inbetriebsetzen von elektrischen und elektronischen Maschinen und Geräten an Fahrzeugen. Systematisches Aufsuchen, Erkennen und Beheben von Störungsursachen elektrischer, elektronischer und mechanischer Art. Fahrzeugbau:
Demontage und Montage von Teilen des Fahrgestells und Fahrzeugaufbaues. Reparieren sowie Aufsuchen und Beheben von Störungen an Teilen der Kraftübertragung, des Fahrwerks- und Fahrzeugaufbaus.
Motorenmontage:
Reparaturarbeiten an Motoren (Ausbau, Zerlegen, Austauschen und Einpassen, Zusammen- und Einbau von Teilen und Baugruppen). Dynamische Inbetriebnahme und Kontrolle der instandgesetzten Motoren und Motorkomponenten.
Didaktische Grundsätze:
Siehe Anlage 1A.4.1.
PFLICHTPRAKTIKUM
Siehe Anlage 1A.
B. Freigegenstände
DARSTELLENDE GEOMETRIE
Siehe Anlage 1A.4.1.
ENGLISCH
Siehe den Freigegenstand „Lebende Fremdsprache (Englisch)” in Anlage 1A.
C. Unverbindliche Übungen
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1A.
D. Förderunterricht
Siehe Anlage 1A.
Anlage 1A.6.1
LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR FEINWERKTECHNIK
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenanzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Wochenstunden Lehr-
ver-
Pflichtgegenstände *) Klasse Summe pflich-
tungs-
```
-
-
- gruppe
-
```
```
```
1 Religion.............................. 2 2 2 2 8 (III)
2 Deutsch............................... 3 2 2 2 (I)
3 Lebende Fremdsprache (Englisch)....... 2 2 - - (I)
4 Geschichte ........................... - - 1 - (III)
5 Geographie und Wirtschaftskunde...... 2 - - - (III)
6 Wirtschaftliche Bildung,
Rechtskunde und Politische Bildung... - - 2 2 III
7 Leibesübungen........................ 2 2 2 2 (IVa)
8 Mathematik und angewandte
Mathematik........................... 4 2 - - (I)
9 Physik und angewandte Physik......... 2 2 - - (II)
10 Chemie, angewandte Chemie
und Umwelttechnik.................... 2 1 - - II
11 Elektronische Datenverarbeitung
und angewandte elektronische
Datenverarbeitung.................... - 2 - - I
12 Mechanik............................. 2 2 2 - (I)
13 Fertigungstechnik.................... 2 2 2 2 I
14 Feinwerktechnik...................... 2 2 3 3 I
15 Betriebstechnik....................... - - - 2 I
16 Elektrotechnik und
Elektronik ........................... - 2 2 2 I
17 Konstruktionsübungen.................. 3 3 3 3 I
18 Laboratorium.......................... - - 2 2 I
19 Werkstättenlaboratorium............... - - - 3 III
20 Werkstätte ........................... 9 13 16 14 (Va)
```
```
Gesamtwochenstundenzahl 34- 36- 36- 36- 146 *)
37 39 39 39
21 Pflichtpraktikum...................... mindestens vier Wochen vor
Eintritt in die 4. Klasse.
```
```
Wochenstunden Lehr-
ver-
Freigegenstände *) Klasse pflich-
tungs-
```
-
-
- gruppe
-
```
```
```
Stenotypie.............................. 2 2 - (V)
Darstellende Geometrie.................. - - - - (I)
Lebende Fremdsprache (Englisch)......... - - 2 2 (I)
Betriebswirtschaft...................... - - - 2 II
Aktuelle Fachgebiete *1) (......)....... - - 2 2 I bis VI
```
```
Unverbindliche Übungen *)
```
```
Leibesübungen................ (bis zu) 2 2 2 7 (IVa)
```
```
Förderunterricht *)
```
```
Deutsch................................. *2) *2) *2) *2) (I)
Lebende Fremdsprache (Englisch)......... *2) *2) (I)
Mathematik und angewandte Mathematik.... *2) *2) (I)
```
```
*1) In Zeugnissen und anderen Amtsschriften ist in Klammern die genehmigte Bezeichnung des aktuellen Fachgebietes anzuführen.
*2) Bei Bedarf in jeder Klasse, in der der entsprechende Pflichtgegenstand vorgesehen ist, je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).
*) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel abgewichen werden und sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Wochenstundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Anlage 1A Abschnitt Ia.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1A.
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1A.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1A.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER EINZELNEN
UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE
EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
DEUTSCH
Siehe Anlage 1A.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Siehe Anlage 1A.
GESCHICHTE
Siehe Anlage 1A.
GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
Siehe Anlage 1A.
WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG,
RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG
Siehe Anlage 1A.
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1A.
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit im Rechnen mit Zahlen, Variablen und Funktionen besitzen und die Methoden der Analysis, der Numerik und der Statistik auf Aufgaben anderer Unterrichtsgegenstände anwenden können.
Lehrstoff:
Klasse (4 Wochenstunden):
Algebra:
Zahlenbereiche, Gleichungen der Mengenlehre und Aussagenlogik, Potenzen mit ganzzahligen Exponenten, Terme, lineare Gleichungen und Ungleichungen in einer Variablen, lineare Gleichungssysteme in mehreren Variablen, Funktionen (Darstellung von Funktionen, lineare Funktionen, Geradengleichungen, Kreisfunktionen im 1. Quadranten), Vektorrechnung (Addition und Subtraktion, Multiplikation eines Vektors mit einem Skalar, Vektorprodukte).
Numerik:
Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnungen, Gebrauch eines Taschenrechners).
Geometrie:
Planimetrie (Kongruenz, Ähnlichkeit; Dreieck, Viereck, Vieleck, Kreis, Flächenberechnungen; Pythagoräische Lehrsatzgruppe). Trigonometrie des rechtwinkeligen Dreiecks.
Klasse (2 Wochenstunden):
Algebra:
Potenzen mit reellen Exponenten, Rechenoperationen mit Logarithmen, quadratische Gleichungen, Exponentialgleichungen, Potenz- und Wurzelfunktionen, Kreis- und Arcusfunktionen, Exponentialfunktionen und logarithmische Funktionen.
Geometrie:
Berechnung des Dreiecks mit Hilfe des Sinus- und Cosinussatzes;
Oberflächen- und Volumsberechnungen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Dementsprechend werden daher die Rechenbeispiele zu wählen sein. Insbesondere ist in der 1. Klasse auf das Erreichen der Rechensicherheit Wert zu legen. Die Absprache mit den Lehrern der theoretisch-technischen Pflichtgegenstände ist erforderlich, um die rechtzeitige Bereitstellung mathematischer Kenntnisse zu sichern.
In der 1. Klasse vier einstündige Schularbeiten, in der 2. Klasse drei zweistündige Schularbeiten.
PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Vorgänge exakt beobachten und beschreiben sowie aus den Beobachtungsergebnissen physikalische Gesetzmäßigkeiten erkennen und erklären können.
Er soll in den für das Fachgebiet wichtigen Teilgebieten der Physik grundlegende Gesetze und Erscheinungen kennen.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Grundlagen:
Aufgaben und Arbeitsweise der Physik. Gesetzliche Maßeinheiten.
Internationales Einheitensystem (SI).
Mechanik starrer Körper:
Kinematik und Dynamik der Translation und Rotation des Massenpunktes. Trägheit, Kraft, Energie, Impuls, Leistung. Erhaltungssätze, Gravitation, Statik fester Körper.
Thermodynamik:
Temperatur und Wärme. Temperaturbegriff, Temperaturmessung, Wärmeenergie. Zustandsänderungen fester, flüssiger und gasförmiger Stoffe. Änderungen des Aggregatzustandes. Thermische Maschinen. Kraft- und Arbeitsmaschinen, Hauptsätze. Wärmetransport.
Klasse (2 Wochenstunden):
Elektrizität und Magnetismus:
Elektrische Ladung, elektrisches Feld, elektrische Leitung in Festkörpern und im Vakuum. Magnetisches Feld, magnetische Felder von Strömen, magnetische Eigenschaften der Stoffe. Elektromagnetische Induktion.
Schwingungen und Wellen:
Erzeugung, Darstellung, Interferenz, Beugung,
Schallwellen.
Optik:
Geometrische Optik (Reflexion, Brechung, Abbildung durch eine Linse), Wellenoptik (Interferenz, Beugung).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes.
Die Erarbeitung des Lehrstoffes ist soweit wie möglich durch den experimentellen Nachweis physikalischer Zusammenhänge zu unterstützen.
In der 2. Klasse sind die Lehrinhalte mit denen des Pflichtgegenstandes „Elektrotechnik” abzustimmen.
CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK
Siehe Anlage 1A.3.1.
ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND
ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG
Siehe Anlage 1A.
MECHANIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll einfache mechanisch-technische Berechnungen durchführen können. Er soll die Grundgesetze der Mechanik auf Aufgaben der Fachpraxis anwenden können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Statik:
Kraft, starrer Körper, statisches Gleichgewicht, Freimachen von Bauteilen. Ebenes zentrales Kräftesystem, ebenes allgemeines Kräftesystem, Schwerpunkt von Linien, Flächen und Körpern; Standsicherheit.
Festigkeit:
Mechanische Spannungsbegriffe (Normal- und Schubspannung). Beanspruchungsarten des geraden Stabes. Zulässige Spannung. Spannungs-Dehnungs-Diagramm. Hookesches Gesetz.
Klasse (2 Wochenstunden):
Statik:
Statisch bestimmte Systeme (Querkraft- und Momentenverlauf im Balken).
Reibung:
Haft- und Gleitreibung, Seilreibung, Lagerreibung, Rollwiderstand;
technische Anwendungen.
Festigkeit:
Biegung, Schub und Torsion gerader Träger.
Klasse (2 Wochenstunden):
Kinematik:
Kinematik des Massenpunktes, Drehung einer starren Scheibe um eine
feste Achse.
Dynamik:
Dynamik des Massenpunktes und der starren Scheibe (Translation und Rotation um eine feste Achse). Energiesatz, Arbeit, Leistung.
Hydrostatik:
Druck, Kraftwirkungen.
Hydrodynamik:
Kontinuitätsgleichungen, Bernoulligleichung,
reibungsfreie Rohrströmung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgabenstellungen des Fachgebietes. Der Unterricht baut auf den Vorkenntnissen des Pflichtgegenstandes „Physik und angewandte Physik” auf.
Die Praxisnähe wird durch Lösung spezifischer Beispiele und durch Einsatz moderner technischer Hilfsmittel erhöht.
In jeder Klasse zwei Schularbeiten.
FERTIGUNGSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes verwendeten Werkstoffe, Werkzeuge, Maschinen und Verfahren kennen. Er soll für eine gegebene Aufgabe zweckmäßige Werkstoffe auswählen können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Begriffe:
Bearbeitungsverfahren, Werkzeuge, Vorrichtungen und Maschinen,
Halbzeuge.
Werkstoffe:
Metalle (Eisenwerkstoffe, Nichteisenmetalle und ihre Legierungen), nichtmetallische Werkstoffe (Kunststoffe, Hartpapier, Hartgewebe, Glas, Holz), Pulvermetallurgie, Schmiermittel. Normgemäße Bezeichnung (Halbzeug und Werkstoff), Eigenschaften und Verwendung.
Klasse (2 Wochenstunden):
Werkstoffe:
Zustandsdiagramme, Wärmebehandlung von Eisen und Nichteisenmetallen. Werkstoffprüfung und Prüfverfahren.
Spanlose Fertigung:
Urformen (Gießen, Spritzgießen, Sintern), Umformen (Walzen, Ziehen, Biegeumformen), Trennen durch Zerteilen.
Beschichten:
Oberflächenvorbehandlung, Aufbringung von Schichten.
Stoffschlüssiges Fügen:
Löten, Schweißen, Kleben.
Trennen:
Drehen.
Vorrichtungsbau:
Spannen, Magazinieren, Zuführen, Vereinzeln.
Klasse (2 Wochenstunden):
Trennen:
Fräsen, Schleifen, Bohren, Räumen. CNC-Werkzeugmaschinen,
Feinstbearbeitung.
Qualitätssicherung:
Aufgaben, Maßnahmen, Qualitätsregelkarte.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgaben des Fachgebietes.
Der Unterricht ist auf Vorkenntnisse aus den Pflichtgegenständen „Physik und angewandte Physik” und „Chemie, angewandte Chemie und Umwelttechnik” aufzubauen.
Der Praxisbezug wird durch Zusammenarbeit mit den Lehrern des Pflichtgegenstandes „Werkstätte” erhöht.
FEINWERKTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Fachgebiet gebräuchlichen Bauteile, Baugruppen, Steuerungen, Regelungen, Geräte und Verfahren kennen. Er soll die Prinzipien der Gerätekonstruktion sowie des Gerätebaues kennen und anwenden können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Elemente:
Begriffe, Normung, Toleranzen, Passungen, Oberflächenkenngrößen.
Verbindungselemente:
Unlösbare und lösbare Verbindungen.
Klasse (2 Wochenstunden):
Elemente der drehenden Bewegung:
Achsen, Wellen, Gleit- und Wälzlager.
Speicherelemente:
Federn und Federsysteme.
Ruheelemente:
Kupplungen, Bremsen.
Umformerelemente:
Reibrad- und Zugmittelgetriebe.
Klasse (3 Wochenstunden):
Umformerelemente:
Zahnräder und Zahnradgetriebe.
Baugruppen:
Gesperre, Schalt-, Spann- und Sprungwerke, Dämpfungen.
Geräte der Massenfertigung:
Geräte der Haushalts-, Büro- und Unterhaltungstechnik.
Klasse (3 Wochenstunden):
Optische Elemente:
Bauelemente mit Planflächen, Linsen, Linsensysteme.
Optische Geräte:
Lupe, Mikroskop, Fernrohre, Projektionsgeräte.
Steuerungstechnik:
Steuerungsstrukturen. Gesetzmäßiges Erfassen von Steuerungsaufgaben. Elektromechanische, elektronische und pneumatische Steuerungssysteme. Programmierbare Steuerungen.
Regelungstechnik:
Elemente und Grundformen der Regler, Regelkreisglieder (Arten, Zeitverhalten). Elektronische und pneumatische Ausführungen von Reglern. Zweipunktregelungen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung im feinwerktechnischen Gerätebau. Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Mechanik” und „Fertigungstechnik” wichtig.
Die Praxisnähe wird durch Verwendung von Anschauungsobjekten und Firmenunterlagen erhöht.
BETRIEBSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Grundsätze der Führung gewerblicher und industrieller Mittelbetriebe kennen. Er soll Kalkulationen solcher Betriebe durchführen können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Betriebliche Organisation:
Aufbauorganisation. Ablauforganisation. Grundlagen der Materialwirtschaft, Grundlagen der Zeitwirtschaft, Lohnformen. Lagerbestandführung, Materialeigenschaften.
Kalkulation:
Stundensatzrechnung, Betriebsabrechnung auf Voll- und Teilkostenbasis, Deckungsbeitragsrechnung, unternehmerische Entscheidungen auf Basis der Teilkostenrechnung.
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht baut auf Kenntnissen aus den Pflichtgegenständen „Wirtschaftliche Bildung, Rechtskunde und Politische Bildung” und „Werkstätte” auf. Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Betriebspraxis in den Bereichen Betriebsführung, Arbeitsvorbereitung und Kalkulation. Dementsprechend wird die Unterrichtsform der Lösung praktischer Aufgaben vorherrschen.
ELEKTROTECHNIK UND ELEKTRONIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für die Fachgebiete bedeutsamen Gesetze der Elektrotechnik und Elektronik und ihre Anwendungen kennen und facheinschlägige Aufgaben lösen können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Begriffe:
Größen und Einheiten, Stromarten, Stromleitung in Metallen,
Halbleitern und im Vakuum.
Gleichstromtechnik:
Ohmsches Gesetz, Kirchhoffsche Gesetze, Schaltungen von Quellen und Verbrauchern, Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad, Elektrisches Feld
(Kapazität, Schaltung von Kondensatoren).
Elektromagnetismus:
Magnetischer Kreis, Spule, Induktion.
Klasse (2 Wochenstunden):
Wechselstromtechnik:
Darstellung sinusförmiger Größen, Widerstände,
Leistungen, Drehstrom.
Elektrische Meßtechnik:
Begriffe (Meßabweichungen, Grundfehler, Einflußgrößen, Auswertung von Meßserien). Meßgeräte mit analogen und digitalen Meßverfahren zur Messung von Strom, Spannung und Leistung.
Elektronenstrahloszilloskop.
Elektroschutz:
Personen-, Leitungs- und Geräteschutz.
Klasse (3 Wochenstunden):
Elektrische Maschinen:
Transformator, Gleich- und Wechselstrommotoren, Klein- und Kleinstmotoren.
Bauelemente der Elektronik:
Ohmsche Widerstände, Kondensatoren, Spulen, Sperrschichtfreie Halbleiterwiderstände, Dioden, Transistoren, Thyristorbauelemente.
Digitaltechnik:
Begriffe, Transistoren als Schalter. Logische Grundfunktionen,
kombinatorische Schaltungen, einfache Flipflops.
Mikrocomputer:
Aufbau, Mikroprozessor (Aufbau, Programmierung), Speicher, Ein-Ausgabe-Bausteine.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Der Unterricht ist auf die im Pflichtgegenstand „Physik und angewandte Physik” vermittelten Vorkenntnisse aufzubauen. Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen in der 2. Klasse ist die Absprache mit dem Lehrer des Pflichtgegenstandes „Physik und angewandte Physik” wichtig.
KONSTRUKTIONSÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll unter Anleitung Konstruktionszeichnungen des Fachgebietes sach- und normgerecht anfertigen können.
Lehrstoff:
Klasse (3 Wochenstunden):
Elemente:
Zeichengeräte, Zeichentechniken, Normen, Planerstellung, Bemaßung und Beschriftung, Schnittdarstellungen, Gewindedarstellung, Toleranzen und Passungen, Bezeichnung technischer Oberflächen.
Fertigkeiten:
Herstellung von Skizzen und normgerechten Werkzeichnungen von Bauteilen und einfachen Baugruppen nach Vorlagen oder Modellaufnahme.
Klasse (3 Wochenstunden):
Verbindungselemente:
Unlösbare, lösbare.
Führungselemente:
Achsen, Wellen, Gleit- und Wälzlager.
Klasse (3 Wochenstunden):
Baugruppen und einfache Geräte aus dem Lehrstoff der Pflichtgegenstände „Fertigungstechnik” und „Feinwerktechnik”.
Klasse (3 Wochenstunden):
Geräte aus dem Lehrstoff der Pflichtgegenstände „Fertigungstechnik”, „Feinwerktechnik” und „Elektrotechnik und Elektronik”.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis, der Beitrag zur systematischen Einführung in Entwurfsprobleme sowie die Schulung des konstruktiven Denkens in bezug auf funktionstreues, wirtschaftliches, fertigungs-, norm- und designgerechtes Gestalten.
Zur Praxisnähe gehören auch die Verwendung praxisüblicher Unterlagen und Behelfe, der Einsatz elektronischer Rechenhilfen und fachspezifischer Programme sowie die systematische Darstellung des Projektes.
LABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Meß- und Prüfaufgaben der betrieblichen Laboratoriumspraxis selbständig und sorgfältig ausführen können. Er soll Ergebnisse ermitteln, interpretieren und Untersuchungsberichte erstellen können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Übungen aus dem Lehrstoff des Pflichtgegenstandes „Elektrotechnik und Elektronik”.
Klasse (2 Wochenstunden):
Übungen aus dem Lehrstoff der Pflichtgegenstände „Fertigungstechnik”, „Feinwerktechnik” und „Elektrotechnik und Elektronik”.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Vielseitigkeit der Methoden, die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis, der Beitrag zur systematischen Einführung in die praktischen Probleme des Fachgebietes sowie die vorhandene Laboratoriumsausstattung.
Manche Übungen bedürfen der Vorbereitung durch kurze Vorbesprechungen entsprechend dem Stand des Unterrichtes in den theoretisch-technischen Pflichtgegenständen. Besonders wertvoll sind Übungen, die den Lehrstoff mehrerer Themenbereiche oder Unterrichtsgegenstände anwenden.
Die effiziente Arbeit in der Gruppe, die sorgfältige Behandlung der Geräte und die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften werden zweckmäßigerweise durch einführende Hinweise und durch lenkendes Eingreifen gewährleistet.
Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung der Übungsprotokolle und die Ausarbeitung der Laboratoriumsberichte verlangt.
WERKSTÄTTENLABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes anfallenden Meß-, Prüf- und Steuerungsaufgaben sowie Probleme der Arbeitsvorbereitung lösen und dokumentieren können.
Lehrstoff:
Klasse (3 Wochenstunden):
Stoffgebiet Arbeitsvorbereitung:
Arbeitsplanung und Arbeitssteuerung, Vor- und Nachkalkulation, Beschaffungswesen.
Stoffgebiet Fertigungsmeßtechnik und Qualitätssicherung:
Messen mit mechanischen und elektronischen Längenmeßgeräten. Lehren, Oberflächenmessung, Qualitätsdaten (Erfassung, Aufbereitung), Qualitätsregelkarten, Qualitätsberichterstattung.
Stoffgebiet Steuerungs- und Regelungstechnik:
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