Verordnung über Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1987-09-01
Letzte Aktualisierung 2016-09-01
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 35
Änderungshistorie JSON API

Aufbau einfacher Steuerungen und Regelkreise. Prüfung der Schaltungen und des Übertragungsverhaltens.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung der Verfahren in der beruflichen Praxis. Die Messungen, Untersuchungen und Auswertungen bauen auf den in den theoretischtechnischen Unterrichtsgegenständen und im Pflichtgegenstand „Werkstätte” erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten auf. Besondere Bedeutung kommt den Schutzmaßnahmen zu.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

20.

WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Werk- und Hilfsstoffe kennen.

Der Schüler soll facheinschlägige Erzeugnisse herstellen sowie facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.

Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

1.

Klasse (9 Wochenstunden):

Grundausbildung:

Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung. Allgemeine mechanische und feinmechanische Fertigkeiten (Messen, Anreißen, Körnen, Feilen, Bohren, Senken, Reiben, Passen, Gewindeschneiden von Hand, Schleifen, Schärfen, Schaben, Meißeln, Sägen, Stempeln, Weich- und Hartlöten, Kleben, Oberflächengestaltung).

Mechanische Werkstätte:

Drehen (Längs-, Plan- und Innendrehen, Einstechen, Abstechen, maschinelles Gewindeschneiden). Fräsen mit verschiedenen Werkstoffen und Werkzeugen nach Anriß und nach Maß. Kopierhobeln, Federn wickeln.

2.

Klasse (14 Wochenstunden):

Feinmechanische Werkstätte:

Arbeiten an Bohr- und Fräsmaschinen, Teilkopfarbeiten mit direkten und indirekten Teilen. Dreharbeiten mit Zug- und Leitspindeldrehmaschinen. Gestaltung von Wellen und Achsen; Passungen. Herstellen von Außen- und Innengewinden. Form- und Kegeldrehen. Gravieren (Flachgravur und dreidimensionale Gravur. Herstellung von Längs- und Kreisteilungen), Erodieren.

Galvanowerkstätte:

Vorarbeiten (Schleifen, Polieren), Herstellung galvanischer Überzüge (Verzinken, Vernickeln, Verchromen, Brünieren, Eloxieren von Aluminium).

Blecharbeitung:

Richten, Biegen, Nieten, Abkanten, Bördeln, Treiben, Schneiden,

Oberflächenschutz.

Schweißerei:

Sicherheitsvorschriften. Gasschmelz-, Elektro- und Schutzgasschweißen, Brennschneiden.

3.

Klasse (16 Wochenstunden):

Feinmechanische Werkstätte:

Arbeiten mit steigendem Schwierigkeitsgrad, Koordinatenbohren, Verzahnungen. Arbeiten an Halbautomaten und numerisch gesteuerten Werkzeugmaschinen (manuelle Programmierung). Zerlegen, Reinigen, Einstellen, Zusammenbauen und Prüfen von Büromaschinen und Geräten des Fachgebietes. Einbau und Justierung von Ersatzteilen und Bauelementen, Instandsetzen und Instandhalten.

Werkzeug- und Vorrichtungsbau:

Herstellen von einschlägigen Werkstücken unter Berücksichtigung von Passungsnormen, Herstellen von Werkzeugen und Vorrichtungen für feinmechanische Geräte. Schleifen von Schneidwerkzeugen. Rund-, Form- und Flachschleifen, Wärmebehandlung (Glühen, Härten, Oberflächenhärten, Vergüten, Nachbearbeitung).

Elektronik und Elektrogerätebau:

Zurichten und Verlegen von blanken und isolierten Leitungen, Anfertigen von Draht- und Kabelformen, Wickeln und Zusammenbau von Spulen. Herstellen elektrischer Verbindungen der Bauelemente und Baugruppen nach Montageplänen, Stromlaufplänen und Stücklisten. Herstellen, Inbetriebnahme, Reparatur, Prüfen und Einstellen von elektronischen Systemen und elektromechanischen Geräten.

Kunststoffverarbeitung:

Bearbeitung von Kunststoffhalbzeug, Arbeiten mit Gießharz, Kleben, maschinelle Verarbeitung von Kunststoffen, Gehäusebau.

4.

Klasse (14 Wochenstunden):

Feinmechanische Werkstätte:

Arbeiten an CNC-Maschinen, an automatischen und programmgesteuerten Werkzeugmaschinen. Qualitätskontrolle in der Werkstätte.

Optik-Werkstätte:

Glasbearbeitung (Schneiden, Sägen, Bröckeln, Fräsen, Rundieren, Schleifen. Vor-, Mittel- und Feinschleifen, Polieren), Reinigen, Messen von Linsen und Planflächen, Prüfen, Zentrieren, Aufkitten, Gießharz, Feinkitten.

Elektronik und Elektrogerätebau:

Herstellen, Inbetriebnahme, Reparatur, Prüfen und Einstellen von elektronischen Systemen und komplexen elektromechanischen Geräten.

Didaktische Grundsätze:

Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein. Die in der Allgemeinen Dienstnehmerschutzverordnung und Allgemeinen Maschinen-Schutzvorrichtungsverordnung sowie im Arbeitnehmerschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit.

Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.

Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von Fertigungsbetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug wird durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert erhöht.

Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein vom Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.

21.

PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1A.

B. FREIGEGENSTÄNDE

STENOTYPIE

Siehe Anlage 1A.

DARSTELLENDE GEOMETRIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll aus Rissen eines Objektes dessen Aufbau ablesen und die in der Zeichnung enthaltenen Informationen deuten und konstruktiv verwerten können. Er soll geometrische Formen an technischen Objekten erkennen und mit Hilfe einer Konstruktionszeichnung erfassen sowie eigenständiges technischkonstruktives Denken unter Anwendung geeigneter Abbildungsmethoden zeichnerisch umsetzen können. Er soll mit der Erzeugung und den Gesetzmäßigkeiten der für das Fachgebiet bedeutsamen Kurven, Flächen und Körper vertraut sein. Er soll räumliche Gegebenheiten in Handskizzen darstellen können.

Lehrstoff:

1.

Klasse (3 Wochenstunden):

Projektion und Axonometrie, Anwendung auf ebenflächig begrenzte Körper und spezielle einfache Flächen:

Räumliches kartesisches Rechtssystem, Parallelprojektion. Aufbauverfahren der Axonometrie spezielle axonometrische Angaben gemäß ÖNORM A 6240. Anwendung auf prismatische und pyramidenförmige Werkstücke. Strecke und Gerade, ebene Figur und Ebene, Körper und Fläche. Aufriß, Grundriß und Kreuzriß (Normalrisse in den Koordinatenebenen, Anordnung in der Zeichenebene). Konstruktion axonometrischer Risse aus gegebenen Hauptrissen und umgekehrt. Prismenfläche, Zylinderfläche, Pyramidenfläche und Kegelfläche. Konturerzeugen von Zylinder- und Kegelflächen.

Lösung stereometrischer Aufgaben mit Hilfe von Normalprojektionen:

Angittern in einer Ebene, Schnitte ebenflächig begrenzter Werkstückformen. Seitenrisse als Konstruktionshilfsmittel. Länge einer Strecke, Drehen einer Ebene in eine Hauptebene, orthogonale Lage einer Geraden und einer Ebene. Anwendung auf feinwerktechnische Objekte. Netzkonstruktionen.

Normalriß eines Kreises:

Festlegen des Normalrisses eines Kreises durch Hauptscheitel und

einen Punkt. Normalriß von drehzylindrischen und drehkegelförmigen

Objekten.

Kugelflächen:

Normalriß einer Kugelfläche und ihrer ebenen Schnitte. Konturkreise. Anwendung auf kugelförmige Werkstücke mit prismatischen oder drehzylindrischen bzw. drehkegelförmigen Ansätzen und Bohrungen, bei denen die Drehachse des Drehzylinders bzw. Drehkegels den Kugelmittelpunkt enthält.

Normale Axonometrie:

Verzerrungen einer normalaxonometrischen Angabe. Anwendung auf Flächen und Objekte in einfacher Lage zum Koordinatensystem.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Auswahl und Gewichtung des Lehrstoffes ist die Verwendbarkeit für den Konstruktionsunterricht der Fachrichtung. Das räumliche Vorstellungsvermögen wird vor allem geschult, wenn die Lösungsstrategien anhand der räumlichen Gegebenheiten - nach Möglichkeit am Originalobjekt oder an einem Modell - entwickelt und in der Konstruktionszeichnung nachvollzogen werden; somit erübrigt sich die Verwendung von Spuren und Rißachsen. Die zunehmende Bedeutung des computerunterstützten Konstruierens legt die konsequente Verwendung eines Koordinatensystems nahe. Zur Stützung der Raumanschauung empfiehlt es sich, axonometrische Risse durchgehend zu verwenden.

Das Stundenausmaß erzwingt den Verzicht auf die Begriffsbildung Fernpunkt, Perspektivität und perspektive Kollineation sowie auf Hilfsmittel der algebraischen Geometrie.

Im Themenbereich „Projektion und Axonometrie, Anwendung auf ebenflächig begrenzte Körper und spezielle Flächen” ist das Erkennen der für eine Objektform erforderlichen Maße von Bedeutung. Im Sinne der Berufspraxis erscheint es zweckmäßig, auch mit Hauptrissen in getrennter Lage zu arbeiten. Ferner empfiehlt es sich, auf die geometrische Erzeugung auch der Prismen- und Pyramidenflächen als Bewegflächen hinzuweisen.

Für den Themenbereich „Lösung stereometrischer Aufgaben mit Hilfe von Normalprojektionen” erweist sich das Zurückführen der Lageraufgaben über Ebenen auf das Angittern und der Maßaufgaben auf die Ermittlung der Länge einer Strecke und der Abmessungen einer ebenen Figur sowie die Bedingung für orthogonale Lage einer Geraden und einer Ebene als ökonomisch. Im Sinne der Berufspraxis erscheint es zweckmäßig, technische Objekte nicht in allgemeiner Lage darzustellen; für anschauliche Darstellungen bietet sich die Axonometrie an.

Im Themenbereich „Normalriß eines Kreises” empfiehlt es sich, im I. Jahrgang auf die Einführung konjugierter Druckmesser zu verzichten. Die Verwendung eines zu einer Ellipse perspektiv affinen Kreises erweist sich als vorteilhafter als Brennpunkt- und Gegenpunktkonstruktionen.

Im Themenbereich „Kugelflächen” ist es zweckmäßig, zwischen der auf der Fläche liegenden Kontur und dem in der Zeichenebene auftretenden Umriß zu unterscheiden.

Im Themenbereich „Normale Axonometrie” empfiehlt sich die Beschränkung auf solche Objekte, bei denen die Normalprojektion zu konstruktiven Vereinfachungen führt.

Zwei Schularbeiten.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1A.

BETRIEBSWIRTSCHAFT

Siehe Anlage 1A.

AKTUELLE FACHGEBIETE

Siehe Anlage 1A.

C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1A.

D. FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 1A.

Anlage 1A.6.4

```

```

LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR MIKROELEKTRONIK

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenanzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```


```

Wochenstunden Lehrver-

Pflichtgegenstände *) Klasse Summe pflich-

```

1.
      1. tungs-

```

gruppe

```


```

1 Religion ..................... 2 2 2 2 8 (III)

2 Deutsch ...................... 3 2 2 2 (I)

3 Lebende Fremdsprache (Englisch)2 2 - - (I)

4 Geschichte ................... - 2 - - (III)

5 Geographie und

Wirtschaftskunde ............. 2 - - - (III)

6 Wirtschaftliche Bildung,

Rechtskunde und

Politische Bildung ........... - - 2 2 III

7 Leibesübungen ................ 2 2 2 1 (IVa)

8 Mathematik und

angewandte Mathematik ........ 4 2 - - (I)

9 Physik und angewandte Physik . 2 2 - - (II)

10 Chemie, angewandte Chemie

und Umwelttechnik ............ 2 1 - - II

11 Elektronische Datenverarbeitung

und angewandte elektronische

Datenverarbeitung ............ - 2 - - I

12 Fertigungstechnik ............ 2 2 2 - I

13 Feinwerktechnik .............. - 2 2 - I

14 Elektrotechnik ............... - 2 2 - I

15 Elektronik ................... - - 4 4 I

16 Automatisierungstechnik ...... - - 2 4 I

17 Konstruktionsübungen ......... 2 2 3 4 I

18 Laboratorium ................. - - 3 4 I

19 Werkstättenlaboratorium ...... - - - 3 III

20 Werkstätte ................... 16 14 13 13 (Va)

```


```

Gesamtwochenstundenzahl 36- 36- 36- 36- 148 *)

39 39 39 39

21 Pflichtpraktikum ............ mindestens vier Wochen vor

Eintritt in die 4. Klasse.

```


```

Wochenstunden Lehrver-

Freigegenstände *) Klasse pflich-

```

1.
      1. tungs-

```

gruppe

```


```

Stenotypie ...................... 2 2 - - (V)

Lebende Fremdsprache (Englisch) . - - 2 2 (I)

Aktuelle Fachgebiete *1) (......) - - 2 2 I bis VI

```


```

Unverbindliche Übungen *)

```


```

Leibesübungen ......... (bis zu) 2 2 2 2 (IVa)

```


```

Förderunterricht *)

```


```

Deutsch ........................ *2) *2) *2) *2) (I)

Lebende Fremdsprache (Englisch) *2) *2) (I)

Mathematik und

angewandte Mathematik .......... *2) *2) (I)

```

```

*1) In Zeugnissen und anderen Amtsschriften ist in Klammern die genehmigte Bezeichnung des aktuellen Fachgebietes anzuführen.

*2) Bei Bedarf in jeder Klasse, in der der entsprechende Pflichtgegenstand vorgesehen ist, je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).

*) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel abgewichen werden und sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Wochenstundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Anlage 1A Abschnitt Ia.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1A.

III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1A.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1A.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER EINZELNEN

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE

EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2.

DEUTSCH

Siehe Anlage 1A.

3.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1A.

4.

GESCHICHTE

Siehe Anlage 1A.

5.

GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

Siehe Anlage 1A.

6.

WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG,

RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG

Siehe Anlage 1A.

7.

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1A.

8.

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 1A.6.2.

9.

PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK

Siehe Anlage 1A.6.2.

10.

CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK

Siehe Anlage 1A.6.2.

11.

ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND

ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG

Siehe Anlage 1A.

12.

FERTIGUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Werkstoffe und ihre Eigenschaften sowie die Verfahren der Einzel-, Reihen- und Massenfertigung kennen.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden);

Metallische Werkstoffe:

Eisenmetalle, Nichteisenmetalle, Legierungen;

Wärmebehandlung.

Nichtmetallische Werkstoffe:

Kunststoffe, Keramik, optisches Glas. Materialien für konstruktive

Zwecke und für den Oberflächenschutz.

Spanende Formgebung:

Kenngrößen der Zerspanung; Werkzeuge, Maschinen, Hilfsmittel.

Meßwerkzeuge:

Meßschieber, Bügelmeßschraube, Meßuhr, Lehren.

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Werkzeug- und Vorrichtungsbau:

Schnitt-, Stanz-, Biege- und Spritzgußwerkzeuge.

Oberflächen:

Korrosionsschutz, Galvanotechnik, Oberflächenschutz durch

nichtmetallische Überzüge.

Feinste Metallbearbeitung:

Mikrogeometrie; Honen, Läppen, Polieren, Superfinish.

Sonderbearbeitungsverfahren:

Erosion, Ultraschall, Laser.

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Leiterplatten:

Fertigungsverfahren; Dickschicht-, Dünnfilm-, SMD-Technik.

Bauelemente:

R, L, C, Sonderformen.

Geräte:

Module, Einschübe, Kühlung; Steckverbinder.

Elektroschutz:

Personen-, Geräte- und Leitungsschutz; Schutzklassen.

Qualitätssicherung:

Aufgaben, Maßnahmen; Qualitätsregelkarten, Stichproben- und Auswerteverfahren.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Bedeutung für die Verarbeitungsverfahren im Fachgebiet; daher wird zB die Gewinnung der Werkstoffe gegenüber deren Funktion zurücktreten.

Wirtschaftlichkeitsvergleiche sind für Auswahlentscheidungen von besonderer Bedeutung.

Für den Unterricht sind Rückgriffe auf physikalische und chemische Vorkenntnisse erforderlich.

Zur Abstimmung von Theorie und Praxis und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit Lehrern der Pflichtgegenstände „Feinwerktechnik”, „Automatisierungstechnik”, „Laboratorium” und „Werkstätte” erforderlich.

Zur Veranschaulichung lassen sich Druckschriften und Wandtafeln, für Bewegungsvorgänge Filme mit großem Nutzen einsetzen.

Lehrausgänge und Exkursionen unterstützen die Praxisnähe des Unterrichtes.

13.

FEINWERKTECHNlK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Bauelemente, Baugruppen und Arbeitsmethoden der Mikromechanik beherrschen und einfache mikromechanische Berechnungen durchführen können.

Er soll die Gesetze der Mechanik auf Systeme und Vorgänge des Fachgebietes anwenden können.

Lehrstoff:

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Statik der festen Körper:

Gleichgewicht, Kräftesysteme; Freimachen von Bauteilen.

Schwerpunkt.

Beanspruchungsarten:

Zug, Druck, Schub, Biegung, Knickung, Torsion.

Kinematik und Dynamik:

Begriffe und Gesetze für den Massenpunkt. Arbeit, Leistung,

Wirkungsgrad, Drehzahl- und Momentenwandlung.

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Lager:

Gleit-, Wälz-, Magnet- und Luftlager.

Energiewandler:

Antriebe der Steuerungs- und Regelungstechnik, Getriebe.

Pneumatik und Hydraulik:

Gesetze, Schalt- und Arbeitselemente.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes. Bei den Konstruktionen sind Funktionstreue, Wirtschaftlichkeit und Fertigungsgerechtheit unter Einhaltung der Normen von Bedeutung.

Zusammenhänge sind an Beispielen aus der Praxis zu erarbeiten.

Vorkenntnisse der Schüler aus den Pflichtgegenständen „Physik und angewandte Physik”, „Fertigungstechnik” sowie die im Pflichtgegenstand „Werkstätte” gewonnenen praktischen Erfahrungen werden zur Sicherung des Verständnisses zweckmäßigerweise ständig verwendet und zu den neuen Lehrinhalten in Beziehung gesetzt.

Bildtafeln, Skizzenblätter und Firmenunterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

14.

ELEKTROTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Grundgesetze der Elektrotechnik und Elektronik und ihre Anwendung im Fachgebiet sicher beherrschen und facheinschlägige Aufgaben lösen können.

Der Schüler soll die elektrotechnischen Gesetze, Vorschriften und Normen, insbesondere hinsichtlich der Sicherheitsmaßnahmen gegen elektrische Unfälle kennen und anwenden können.

Lehrstoff:

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Begriffe:

Größen und Einheiten. Stromarten.

Stromkreis:

Stromleitung in Metallen, lineare Widerstände. Ohmsches Gesetz,

Kirchhoffsche Gesetze, Schaltungen von Widerständen. Spannungs- und Stromquellen. Ersatzschaltungen.

Magnetisches Feld:

Charakteristische Größen, Gesetze.

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Elektrisches Feld:

Charakteristische Größen und Gesetze. Kondensator.

Elektromagnetismus:

Magnetischer Kreis. Zeitlich veränderliche Magnetfelder, Induktionsgesetz, Induktivität; Energie und Kraftwirkung. Aufbau und Betriebsverhalten von elektrischen Maschinen.

Wechselstrom- und Drehstromtechnik:

Darstellung sinusförmiger Größen (Spitzenwert, Mittelwert und Zeigerdarstellung. Wechselstromwiderstände, Resonanz, Leistung).

Drehstromtechnik:

Drehfeld, Drehstromleistung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der technischen Praxis des Fachgebietes, weshalb besonders auf den Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird.

Bildtafeln, Skizzenblätter und praxisübliche Unterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

15.

ELEKTRONIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Elemente, Gesetze und gebräuchlichsten Anwendungen im Fachgebiet Elektronik sicher beherrschen und einfache einschlägige Berechnung durchführen können.

Lehrstoff:

3.

Klasse (4 Wochenstunden):

Halbleiterbauelemente:

Stromleitung, Aufbau, Funktion, Kenngrößen, Kennlinien und Ersatzschaltungen. Elektronische Schalter. Integrierte Schaltungen der Analog- und Digitaltechnik, einfache optoelektronische Bauelemente.

Halbleitertechnik:

Einfache Anwendungen elektronischer Bauelemente in der Schaltungstechnik.

4.

Klasse (4 Wochenstunden):

Analogtechnik und Leistungselektronik:

Filter, Verstärker, Schalter.

Digital- und Impulstechnik:

Schaltalgebra, Codes, Signalwandlung und -formung.

Optoelektronik:

Optische Sender und Empfänger, Lichtwellenleiter, Optokoppler.

Didaktische Grundsätze:

Wichtigstes Kriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der technischen Praxis des Fachgebietes, weshalb besonders auf den Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird.

Bildtafeln, Skizzenblätter und praxisübliche Unterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

Der Praxisbezug wird durch den Einsatz elektronischer Rechenhilfen gefördert.

16.

AUTOMATISIERUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll für das Fachgebiet bedeutsame Begriffe der elektrischen Meßtechnik, der Steuerungs- und Regelungstechnik kennen und anwenden können.

Er soll einfache Aufgaben der Automatisierung selbständig lösen können.

Lehrstoff:

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Messen:

Maßeinheiten, Meßfehler, Empfindlichkeit, Genauigkeit. Analoges und

digitales Meßprinzip.

Messen nichtelektrischer Größen:

Meßwertaufnehmer, Meßwertumformer.

Meßgeräte:

Arten, Aufbau, Meßbereichserweiterung, Meßzubehör.

Meßverfahren:

Direkte Messung, indirekte Messung, Kompensation.

4.

Klasse (4 Wochenstunden):

Steuern:

Begriffe, Arten, Gesetzmäßigkeiten, Ausführungsformen;

speicherprogrammierbare Steuerung.

Regeln:

Begriffe, Arten, Regelkreisglieder, Ausführungsformen; kaskadierte

Regler.

Mikroprozessor:

Mikrocomputer, Schnittstellen, Meßdatenübertragung;

Prozeßautomatisierung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Ausbildungszweiges, weshalb besonders auf den Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird. Zusammenhänge sind anhand von Beispielen aus der Praxis darzustellen.

Zur Abstimmung von Theorie und Praxis und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit Lehrern der Pflichtgegenstände „Feinwerktechnik”, „Elektrotechnik und Elektronik” und „Werkstätte” erforderlich.

Bildtafeln, Skizzenblätter und Firmenunterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

17.

KONSTRUKTIONSÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll selbständig Aufgaben des Fachgebietes normgerecht lösen können.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Elemente:

Zeichengeräte, Zeichentechniken, Ö-Normen,

Planerstellung, Bemaßung und Beschriftung.

Pläne:

Fertigungszeichnungen einfacher Konstruktionen.

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Pläne:

Fertigungszeichnungen von Verbindungen und einfachen Biege- und Stanzwerkstücken nach vorgegebenen Entwürfen. Pneumatische, hydraulische und elektrische Schaltungen nach vorgegebenen Modellen.

3.

Klasse (3 Wochenstunden):

Pläne:

Fertigungszeichnungen einfacher Baugruppen;

Fertigungsunterlagen für Printplatten.

Bemessung:

Dimensionierung von elektronischen Baugruppen

und mechanischen Bauteilen.

4.

Klasse (4 Wochenstunden):

Pläne:

Entwurf und konstruktive Aufbereitung von

automatisierungstechnischen Einrichtungen.

Bemessung:

Dimensionierung von elektronischen und mechanischen Baugruppen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis. Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Fertigungstechnik”, „Feinwerktechnik”, „Elektrotechnik und Elektronik”, „Automatisierungstechnik”, „Laboratorium” und „Werkstätte” erforderlich.

18.

LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Schaltungs- und Meßaufgaben der Laboratoriumspraxis selbständig und sorgfältig ausführen und kritisch auswerten können. Er soll die für die jeweilige Aufgabe geeignetsten Methoden und Meßgeräte unter Beachtung der Sicherheitserfordernisse auswählen können. Er soll Untersuchungsberichte zusammenstellen und auswerten und die Ergebnisse interpretieren können.

Lehrstoff:

3.

Klasse (3 Wochenstunden):

4.

Klasse (4 Wochenstunden):

Übungen aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände „Fertigungstechnik”, „Elektrotechnik”, „Elektronik”, „Automatisierungstechnik” wie im jeweiligen Lehrstoff dieser Pflichtgegenstände.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der zu übenden Verfahren in der beruflichen Praxis. Die Messungen, Untersuchungen und Auswertungen bauen auf den in den theoretischtechnischen Unterrichtsgegenständen und im Pflichtgegenstand „Werkstätte” erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten auf.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung der Übungsprotokolle und die Ausarbeitung der Laboratoriumsberichte verlangt.

19.

WERKSTÄTTENLABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes anfallenden Meß- und Prüfaufgaben sowie Sonderprobleme der Fertigung, die über den Rahmen der Werkstättenausbildung hinausgehen, lösen und dokumentieren können.

Lehrstoff:

4.

Klasse (3 Wochenstunden):

Stoffgebiet Qualitätssicherung:

Vermessen von Klein- und Kleinstteilen. Eichen von Meßgeräten.

Stoffgebiet Arbeitsvorbereitung:

Arbeitsplanung, Arbeitssteuerung, Arbeitskontrolle.

Stoffgebiet Steuerungstechnik:

Aufbau, Inbetriebnahme und Fehlersuche an bestehenden Anlagen.

Pneumatische und hydraulische Steuerungen.

Stoffgebiet Elektronik:

Prüfen von Baugruppen.

Stoffgebiet Automatisierungstechnik:

Erstellung von Programmen für Fertigungs- und Montagemaschinen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung der Verfahren in der beruflichen Praxis. Die Messungen, Untersuchungen und Auswertungen bauen auf den in den theoretischtechnischen Unterrichtsgegenständen und im Pflichtgegenstand „Werkstätte” erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten auf. Besondere Bedeutung kommt den Schutzmaßnahmen zu.

20.

WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungsund Verwendungsmöglichkeiten der Werk- und Hilfsstoffe kennen.

Der Schüler soll Fertigungen des Fachgebietes nach normgerechten Zeichnungen durchführen sowie Systeme in Betrieb nehmen, prüfen, vermessen und reparieren können. Er soll die Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.

Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheitsund Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

1.

Klasse (16 Wochenstunden):

Grundausbildung:

Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung; manuelle Fertigkeiten (Messen, An- reißen, Körnen, Feilen, Schleifen, Polieren, Sägen, Bohren, Schärfen, Gewindeschneiden, Richten, Biegen, Reiben, Passen, Meißeln). Arbeiten an einfachen Werkzeugmaschinen.

Mechanische Werkstätte:

Längs- und Plandrehen.

Elektromechanische Werkstätte:

Elektrotechnische Fertigkeiten (Zurichten und Verlegen von blanken und isolierten Leitungen, Herstellen von Verbindungen, Anfertigung von Draht- und Kabelformen, Isolieren); einfache Installationsschaltungen. Visuelles Erkennen verschiedener Elektronischer Bauteile.

2.

Klasse (15 Wochenstunden):

Mechanische Werkstätte:

Aufspannen und Einrichten von Werkstücken und Werkzeugen. Bearbeitung verschiedener Werkstoffe nach Anriß und Maß unter Einhaltung gegebener Toleranzen oder in Passung zu einem Gegenstück, jeweils in den Bereichen Fräsen und Hobeln (ebene Flächen, Formflächen, Nuten, Innenprofile), Bohren (mit Bohrvorrichtung und nach Anriß). Kleben, Schaben. Drehen mit der Zug- und Leitspindeldrehmaschine unter besonderer Berücksichtigung der Feinwerktechnik; Anfertigen einfacher Werkzeuge und Vorrichtungen. Blecharbeiten (Schneiden, Biegen, Stanzen, Bördeln, Nieten). Schärfen von spanabhebenden Werkzeugen.

Gerätebau:

Zusammenbau einfacher elektrischer Geräte, Verdrahtungsarbeiten,

Printplattenherstellung, Reprotechnik.

Kunststoffverarbeitung:

Bearbeiten von Kunststoffhalbzeug. Gießharz- und Klebetechnik,

maschinelle Verarbeitung von Kunststoffen.

3.

Klasse (14 Wochenstunden):

Mechanische Werkstätte:

Arbeiten an Bohr-, Fräs- und Hobelmaschinen, unter Verwendung von Hartmetallwerkzeugen und Messerköpfen. Teilkopfarbeiten. Formdrehen, Außermittedrehen, Kegeldrehen, Drehen von Feingewinden und Gewindesonderformen. Arbeiten an der Lehrenbohrmaschine, Flächen- und Rundschleifmaschine. Arbeiten mit numerisch gesteuerten Maschinen. Gasschmelz-, Lichtbogen- und Schutzgasschweißen (Stumpf-, Kehl- und Ecknähte). Hartlöten.

Galvanotechnik:

Vorbereitungen der Ware (Schleifen, Polieren, Entfetten, Beizen),

Herstellen von Metallüberzügen, Eloxieren, Nachbehandlung der Ware;

Sicherheitsvorschriften; Entsorgung der Abwässer.

Wickelei:

Wickel-, Isolier-, Imprägnier- und Prüfarbeiten; Zusammenbau von Transformatoren. Zusammenbau und Reparatur elektrischer Geräte.

Steuerungstechnik:

Aufbau, Prüfung und Inbetriebnahme von Steuerungen, Signal- und Meldeeinrichtungen. Aufsuchen und Beheben von Fehlern.

Industrielle Elektronik und Digitaltechnik:

Aufbau von Grundschaltungen; Bau und Inbetriebnahme analoger und digitaler Systeme.

4.

Klasse (13 Wochenstunden):

Mechanische Werkstätte:

Einstellen von Maschinen, Bearbeiten von komplexen Werkstücken mit Werkzeugmaschinen; Fertigung feinmechanischer Geräte. Wärmebehandlung von Stahl. Schleifen mit der Flächen- und Rundschleifmaschine.

Regelungstechnik:

Aufbauen, Prüfen und Inbetriebnehmen regelungstechnischer Anlagen. Inbetriebnahme, Einstellen und Optimieren von Regelkreisen. Proportionalhydraulik. Prüf- und Reparaturarbeiten an analogen und digitalen Systemen.

Gerätebau:

Aufbauen, Inbetriebnehmen, Prüfen und Reparieren von automatisierungstechnischen Geräten. Zurichten, Verlegen und Anschließen von druckmittelführenden Leitungen.

Didaktische Grundsätze:

Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein. Die in der Allgemeinen Dienstnehmerschutzverordnung und Allgemeinen Maschinen-Schutzvorrichtungsverordnung sowie im Arbeitnehmerschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit.

Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.

Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Auftrag bis zur Abnahme kennenlernt. Der Praxisbezug wird durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert erhöht. Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein vom Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.

21.

PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1A.

B. FREIGEGENSTÄNDE

STENOTYPIE

Siehe Anlage 1A.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll branchenübliche englische Texte, insbesondere Bedienungs-, Wartungs- und Reparaturanleitungen, unter Verwendung von zweisprachigen Wörterbüchern lesen und sinngemäß ins Deutsche übertragen können. Er soll komplexere Sachverhalte des Alltags und der Berufswelt, erforderlichenfalls unter Verwendung eines zweisprachigen Wörterbuches, in verständlichem Englisch mündlich und schriftlich beschreiben und diskutieren können.

Lehrstoff:

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Alltag und Aktuelles:

Kompliziertere Sachverhalte.

Wirtschaft und Arbeitswelt:

Berufliche Auslandsbeziehungen.

Technik und Hilfswissenschaften:

Bauelemente, Geräte, Maschinen, Anlagen und Produkte der Fachrichtung (Bauarten, Schutz, Wartung und Pflege einfacher Objekte).

4.

Klasse (2 Wochenstunden):

Umwelt, Alltag und Aktuelles:

Kontroversielle Themen, die volks- und sprachbedingte Unterschiede

illustrieren.

Wirtschaft und Arbeitswelt:

Wirtschafts- und Arbeitsformen in Österreich und im

angelsächsischen Bereich.

Technik:

Bauelemente, Geräte, Maschinen, Anlagen und Produkte der Fachrichtung (Bauarten, Funktion, Bedienung, Schutz, Wartung, Pflege, Entstörung, Reparatur).

Didaktische Grundsätze:

Wie im Pflichtgegenstand Englisch.

AKTUELLE FACHGEBIETE

Siehe Anlage 1A.

C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1A.

D. FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 1A.

Anlage 1A.6.6

```

```

LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR REPRODUKTIONS- UND DRUCKTECHNIK

Ausbildungszweig Drucktechnik

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenanzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```


```

Wochenstunden Lehrver-

Pflichtgegenstände *) Klasse Summe pflich-

```

1.
      1. tungs-

```

gruppe

```


```

1 Religion ..................... 2 2 2 2 8 (III)

2 Deutsch ...................... 3 2 2 2 (I)

3 Lebende Fremdsprache (Englisch)2 2 - - (I)

4 Geschichte ................... - 2 - - (III)

5 Geographie und

Wirtschaftskunde ............. 2 - - - (III)

6 Wirtschaftliche Bildung,

Rechtskunde und

Politische Bildung ........... - - 2 2 III

7 Leibesübungen ................ 2 2 2 2 (IVa)

8 Mathematik und

angewandte Mathematik ........ 4 2 - - (I)

9 Physik und angewandte Physik . 2 2 - - (II)

10 Chemie, angewandte Chemie

und Umwelttechnik ............ - 2 2 - II

11 Elektronische Datenverarbeitung

und angewandte elektronische

Datenverarbeitung ............ - 2 - - I

12 Allgemeine

Betriebswirtschaftslehre *1) . - - 2 2 I

13 Betriebswirtschaftslehre

der Reproduktions- und

Drucktechnik *2) ............. - - - 2 I

14 Bedruckstofftechnologie ...... - - 2 - I

15 Bildtechnologie .............. - - - 2 I

16 Reproduktions und

Drucktechnologie *3) ......... - - - 8 I

17 Meß- und Prüftechnik *3) ..... - - 2 2 I

18 Betriebstechnik .............. - - 3 2 I

19 Fachkunde und

Werkstätte ................... 21 21 20 13 V

```


```

Gesamtwochenstundenzahl 35- 36- 36- 36- 147 *)

38 39 39 39

20 Pflichtpraktikum mindestens vier Wochen vor

Eintritt in die letzte Klasse.

```


```

Wochenstunden Lehrver-

Freigegenstände *) Klasse pflich-

```

1.
      1. tungs-

```

gruppe

```


```

Stenotypie ..................... 2 2 - - (V)

Lebende Fremdsprache (Englisch) - - 2 2 (I)

Grundlagen des Maschinenbaues *4) 2 - - - I

Rechnerunterstütztes

betriebliches Rechnungswesen .... - - 2 2 I

Aktuelle Fachgebiete ............ - - 2 2 I bis VI

```


```

Unverbindliche Übungen *)

```


```

Leibesübungen (bis zu) 2 2 2 2 (IVa)

```


```

Förderunterricht *)

```


```

Deutsch ........................ *5) (I)

Lebende Fremdsprache (Englisch) *5) (I)

Mathematik und

angewandte Mathematik .......... *5 (I)

```

```

1) Einschließlich Rechnungswesen, Schriftverkehr. 2) Einschließlich Kalkulation sowie Verlags- und Zeitungswesen. *3) Mit Übungen.

*4) Mit Konstruktionsübungen.

*5) Bei Bedarf in jeder Klasse, in der der entsprechende

Pflichtgegenstand vorgesehen ist, je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).

*) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel abgewichen werden und sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Wochenstundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Anlage 1A Abschnitt Ia.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1 A.

III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1A.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1A.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER EINZELNEN

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE

EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2.

DEUTSCH

Siehe Anlage 1A.

3.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1A.

4.GESCHICHTE

Siehe Anlage 1A.

5.

GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

Siehe Anlage 1A.

6.

WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG,

RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG

Siehe Anlage 1A.6.5

7.

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1A.

8.

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 1A.6.5

9.

PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK

Siehe Anlage 1A.6.5

10.

CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK

Siehe Anlage 1A.6.5

11.

ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND

ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG

Siehe Anlage 1C.2.5

12.

ALLGEMEINE BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE

Siehe Anlage 1A.6.5

13.

BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE DER

REPRODUKTIONS- UND DRUCKTECHNIK

Siehe Anlage 1A.6.5

14.

BEDRUCKSTOFFTECHNOLOGIE

Siehe Anlage 1A.6.5

15.

BILDTECHNOLOGIE

Siehe Anlage 1A.6.5

16.

REPRODUKTIONS- UND DRUCKTECHNOLOGIE

Siehe Anlage 1A.6.5

17.

MESS- UND PRÜFTECHNIK

Siehe Anlage 1A.6.5

18.

BETRIEBSTECHNIK

Siehe Anlage 1A.6.5

19.

FACHKUNDE UND WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe gewandt handhaben und instandhalten können. Er soll facheinschlägige Erzeugnisse des grafischen Bereiches unter Bedachtnahme auf die Eigenschaften der Werk-, Betriebs- und Hilfsstoffe selbständig herstellen können.

Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheitsund Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

1.

Klasse (21 Wochenstunden):

Grundausbildung:

Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung. Reproduktions- und Drucktechnik (Berufsorientierung, Entwicklung, Aufgaben, Druckverfahren).

Siebdruck - Siebdruckformenherstellung:

Verfahrensmerkmale. Maschinen, Geräte, Einrichtungen (Bedienung, Wartung). Materialien (Schneide- und Kopiermaterialien, Reinigungsmittel). Siebdruckrahmen (Bespannung, Reinigung). Siebdruckschablonen (Arten, Herstellung). Kopiervorlagen (Arten, Herstellung).

Siebdruck - Handsiebdruck:

Maschinen und Geräte (Bedienung, Wartung). Materialien (Bedruckstoff, Druckfarbe). Drucken mit dem Handsiebdrucktisch.

Druck - Andruck und Kleinoffsetdruck:

Verfahrensmerkmale, Maschinen, Geräte, Einrichtungen (Bedienung, Wartung). Materialien (Bedruckstoff, Druckfarbe, Reinigungsmittel). Flachdruckformen (Arten, Behandlung). Farbmischübungen. Andrucken mit Flachbett-Andruckpressen. Drucken mit Kleinoffsetdruckmaschinen.

Druck - Hochdruck:

Verfahrensmerkmale. Maschinen, Geräte, Einrichtungen (Bedienung, Wartung). Materialien (Bedruckstoff, Druckfarbe, Reinigungsmittel). Hochdruckformen (Arten, Behandlung). Drucken von Merkantildrucksorten mit Tiegeldruckpressen.

2.

Klasse (22 Wochenstunden):

Siebdruck - Siebdruckformenherstellung:

Fotomechanische Schablonenherstellung (Beschichtung, Kopie, Entwicklung). Herstellen von mehrfarbigen Kopiervorlagen (Kontaktkopie, Montage). Geräte und Maschinen (Bedienung, Wartung).

Siebdruck - Handsiebdruck:

Farbmischen. Druck von mehrfarbigen Arbeiten.

Siebdruck - Maschineller Siebdruck:

Maschinen und Geräte (Bedienung, Wartung). Drucken von mehrfarbigen

Arbeiten. Passerarbeiten.

Druck - Bogenmontage:

Herstellen von Kopiervorlagen. Seiten- und Bogenmontage (einfarbig, mehrfarbig). Farb- und Anhaltskopie. Montage- und Ausschußschemata

(Falzarten, Stanzmontagen, Registersysteme).

Druck - Flachdruckformenherstellung:

Geräte (Bedienung, Wartung). Materialien (Druckplatten, Verarbeitungschemie). Kopie (Belichtung, Aus- und Einbelichtung, Entwicklung). Meß- und Kontrollelemente. Standardisierung. Qualitätskontrolle, Qualitätssicherung.

Druck - Hochdruck:

Drucken mehrfarbiger Arbeiten mit Tiegeldruckpressen.

Sonderarbeiten mit Tiegeldruckpressen (Stanzen, Rillen, Prägen, Numerieren, Perforieren).

Druck - Endfertigung:

Druckweiterverarbeitung (Schneiden, Falzen, Zusammentragen, Binden). Geräte und Maschinen (Bedienung, Wartung).

3.

Klasse (20 Wochenstunden):

Siebdruck - Maschineller Siebdruck:

Arbeitsvorbereitung. Spezielle Bedruckstoffe (Arten, Eigenschaften, Verwendung, drucktechnische Behandlung). Spezialgebiete (Plakatdruck, Raster- druck, Leiterplattendruck, Abziehbilderdruck, Haftetikettendruck, Stufendruck, Runddruck).

Druck - Kopiermaschinen:

Aufgaben, Verfahrensmerkmale. Rechnergesteuerte Kopiermaschinen

(Aus- und Einbelichtung, Bogeneinteilung, Stanzmontage). Erstellen

von Kopierprogrammen.

Druck - Bogenoffsetdruck:

Aufgaben, Verfahrensmerkmale. Bogenoffsetdruckmaschinen (Einstellung und Bedienung, Wartung, Baugruppen, Zusatzeinrichtungen). Arbeitsvorbereitung. Druck von ein- und mehrfarbigen Andrucken und Auflagen. Standardisierung. Qualitätskontrolle, Qualitätssicherung.

Druck - Hochdruck:

Andruck (einfarbig, mehrfarbig), Auflagendruck (einfarbig, mehrfarbig). Flexodruck (Aufgaben, Verfahrensmerkmale); Flexodruckmaschinen (Aufbau, Bedienung, Wartung); Flexodruck-Einpaßgeräte (Aufbau, Bedienung, Wartung).

Druck - Originaldruckgrafik:

Aufgaben, Verfahrensmerkmale, Maschinen und Geräte (Bedienung, Wartung). Druckformen (Herstellung, Behandlung). Herstellen von Drucken.

4.

Klasse (14 Wochenstunden):

Siebdruck - Siebdruckformenherstellung:

Schablonenherstellung, einfarbig, mehrfarbig (Montage, Kopie, Fertigmachen). Standardisierung. Qualitätskontrolle, Qualitätssicherung.

Siebdruck - Handsiebdruck:

Druck mit Handsiebdrucktischen (einfarbig, mehrfarbig).

Qualitätskontrolle, Qualitätssicherung.

Siebdruck - Maschineller Siebdruck:

Andruck (einfarbig, mehrfarbig), Auflagendruck (einfarbig, mehrfarbig). Leiterplattendruck.

Druck - Bogenmontage:

Technische Arbeitsaufbereitung. Herstellen von

Seiten- und Bogenmontagen.

Druck - Flachdruckformenherstellung:

Herstellen von Offsetdruckplatten. Durchführen

der Qualitätskontrolle.

Druck - Kopiermaschinen:

Erstellen von Kopierprogrammen. Herstellen von Montagen und Offsetdruckplatten.

Druck - Bogenoffsetdruck:

Herstellen von Andrucken und Auflagendrucken (ein- und mehrfarbig).

Druck - Hochdruck:

Herstellen von Auflagendrucken. Durchführen von Sonderarbeiten (Prägen, Stanzen, Rillen, Perforieren, Numerieren).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind neben der Vielseitigkeit der Fertigungsmethoden ihr Bezug zur Praxis. Dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte sind daher von größter Wichtigkeit.

Die Arbeit in der Gruppe, die sorgfältige Behandlung der Geräte, Maschinen und Materialien, die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften und das Verständnis für die Belange des Umweltschutzes werden zweckmäßigerweise durch einführende Hinweise und lenkendes Eingreifen gewährleistet.

Die Fertigungsvorgänge in den einzelnen Fachgebieten sind mit steigendem Schwierigkeitsgrad zu erarbeiten. In die Ausbildung einbezogene produktive Arbeiten fördern das Verständnis für die technische und organisatorische Abwicklung von Druckaufträgen und schaffen die überaus wichtigen Querverbindungen zu den den grafischen Unternehmen vor- und nachgelagerten Fachgebieten und Branchen.

Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.

20.PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1A.

B. FREIGEGENSTÄNDE

STENOTYPIE

Siehe Anlage 1A.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1A.

GRUNDLAGEN DES MASCHINENBAUES

Siehe Anlage 1A.6.5

RECHNERUNTERSTÜTZTES BETRIEBLICHES RECHNUNGSWESEN

Siehe Anlage 1A.6.5

AKTUELLE FACHGEBIETE

Siehe Anlage 1A.

C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1A.

D. FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 1A.

Anlage 1A.6.7

```

```

LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR FLUGTECHNIK

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenanzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```

```

Wochenstunden Lehrver-

A. Pflichtgegenstände *1) Summe pflich-

Klasse tungs-

```

1.
      1. gruppe

```

```

```

```

1.

Religion ................... 2 2 2 2 8 (III)

```

```

2.

Deutsch .................... 2 2 2 2 (I)

```

```

3.

Englisch ................... 2 2 2 2 (I)

```

```

4.

Geschichte ................. 2 - - - (III)

```

```

5.

Geographie ................. 2 - - - (III)

```

```

6.

Wirtschaftliche Bildung,

```

Rechtskunde und Politische

Bildung .................... - - 2 2 III

```

7.

Luftfahrtenglisch .......... - - - 2 (II)

```

```

8.

Leibesübungen .............. 2 2 2 2 (IVa)

```

```

9.

Mathematik und angewandte

```

Mathematik ................. 5 2 - - (I)

```

10.

Physik und angewandte

```

Physik ..................... 2 1 - - (II)

```

11.

Chemie, angewandte Chemie

```

und Umwelttechnik .......... 2 1 - - II

```

12.

Elektronische

```

Datenverarbeitung und

angewandte elektronische

Datenverarbeitung .......... - 2 - - I

```

13.

Mechanik ................... 3 2 2 - (I)

```

```

14.

Elektrotechnik und

```

Elektronik ................. - 3 2 2 I

```

15.

Instrumente und Avionik .... - - 3 2 I

```

```

16.

Maschinenelemente .......... - 2 2 - I

```

```

17.

Triebwerke ................. - - 3 3 I

```

```

18.

Fertigungstechnik .......... 2 2 1 - I

```

```

19.

Luftfahrzeugbau ............ - 2 2 2 I

```

```

20.

Konstruktionsübungen ....... 3 3 3 3 I

```

```

21.

Werkstättenlaboratorium .... - - - 3 (III)

```

```

22.

Werkstätte ................. 10 11 11 12 (Va)

```

```

```

Gesamtwochenstundenzahl 36- 36- 36- 36- 148 *1)

39 39 39 39

```

23.

Pflichtpraktikum ........... mindestens acht Wochen vor Eintritt

```

in die 4. Klasse.

```

```

Wochenstunden Lehrver-

B. Freigegenstände *1) pflich-

Klasse tungs-

```

1.
      1. gruppe

```

```

```

Stenotypie ..................... 2 2 - - (V)

Darstellende Geometrie ......... 2 - - - (I)

Flugfunktelefonie .............. - - 2 2 II

Flugbetrieb .................... - - - 2 II

Elektronische Datenverarbeitung - - 2 - I

```

```

C. Unverbindliche Übungen *1)

```

```

Leibesübungen .................. 2 2 2 2 (IVa)

```

```

D. Förderunterricht *1)

```

```

Deutsch ........................ *2) *2) *2) *2) (I)

Englisch ....................... *2) *2) *2) *2) (I)

Mathematik und angewandte

Mathematik ..................... *2) *2) *2) *2) (I)

Mechanik ....................... *2) *2) *2) *2) (I)

```

```

*1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel abgewichen werden und sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Wochenstundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Anlage 1A Abschnitt Ia.

*2) Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Klasse bis zu zweimal für höchstens 8 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, wobei aus pädagogischen Gründen eine Blockung anzustreben ist.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1A.

III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1A.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1A.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2.

DEUTSCH

Siehe Anlage 1A.

3.

ENGLISCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll einfache englische Texte, insbesondere mit technischem Inhalt, unter Verwendung von zweisprachigen Wörterbüchern lesen und sinngemäß ins Deutsche übertragen können. Er soll einfache Sachverhalte des Alltages und der Berufswelt - erforderlichenfalls unter Verwendung eines zweisprachigen Wörterbuches - in verständlichem Englisch mündlich und schriftlich beschreiben und diskutieren können.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Alltag und Aktuelles:

Routinesituationen, isolierte Sachverhalte.

Wirtschaft und Arbeitswelt:

Industriezweige, Berufe.

Technik und Hilfswissenschaften:

Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Produkte der Technik (Grobaufbau, Verwendungszweck). Grundrechenoperationen; naturwissenschaftliche Methoden, Symbole, Größen; Maße und Gewichte.

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Alltag und Aktuelles:

Sachverhalte mit einfacher Struktur.

Wirtschaft und Arbeitswelt:

Arbeitsplätze.

Technik und Hilfswissenschaften:

Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Produkte der Technik (Bauarten, Funktion, Bedienung). Naturgesetze; einfache geometrische Darstellungen.

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Alltag und Aktuelles:

Sachverhalte mit komplexer Struktur.

Wirtschaft und Arbeitswelt:

Berufliche Auslandsbeziehungen, einfache Geschäftsfälle.

Technik und Hilfswissenschaften:

Bauelemente, Geräte, Maschinen, Anlagen und Produkte der Fachrichtung (Bauarten, Funktion, Bedienung, Schutz, Wartung und Pflege komplexer Objekte; Anwendungen).

4.

Klasse (2 Wochenstunden):

Alltag und Aktuelles:

Kontroversielle Themen von vorwiegend regionaler oder

überregionaler Bedeutung.

Wirtschaft und Arbeitswelt:

Betriebliche Organisation im Fachgebiet (Strukturen, Probleme).

Technik:

Bauelemente, Geräte, Maschinen, Anlagen und Produkte der Fachrichtung (Bauarten, Funktion, Bedienung, Schutz, Wartung und Pflege komplexer Objekte; Anwendungen).

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1A.

4.

GESCHICHTE

Siehe Anlage 1A.

5.

GEOGRAPHIE

Siehe den Pflichtgegenstand „Geographie und Wirtschaftskunde” in Anlage 1A.

6.

WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1A.

Lehrstoff:

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Siehe den Pflichtgegenstand „Wirtschaftliche Bildung, Rechtskunde und Staatsbürgerkunde” in Anlage 1A.

4.

Klasse (2 Wochenstunden):

Siehe den Pflichtgegenstand „Wirtschaftliche Bildung, Rechtskunde und Staatsbürgerkunde” in Anlage 1A; zusätzlich

Luftrecht:

Rechtsnormen über die Prüfung, den Betrieb und die Wartung von Luftfahrzeugen und Luftfahrgerät (Zivil- und Militärluftfahrt). Rechtsnormen über Luftfahrpersonal, Flugplätze, Flugsicherung. Nationale und internationale Luftfahrorganisationen.

Didaktische Grundsätze:

Siehe den Pflichtgegenstand „Wirtschaftliche Bildung, Rechtskunde und Staatsbürgerkunde” in Anlage 1A.

7.

LUFTFAHRTENGLISCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll jene grundlegenden Kenntnisse erwerben, die ihm das Verstehen englischer Betriebs- und Wartungsvorschriften ermöglichen. Weiters soll er den Funksprechverkehr zwischen Luftfahrzeugen und einer Bodenfunkstelle verstehen und selbst einfache Meldungen vermitteln können.

Der Schüler soll in der Lage sein, die Fachausdrücke der nachstehend angeführten Bereiche zu verstehen und selbst im Sprachgebrauch zu verwenden.

Lehrstoff:

4.

Klasse (2 Wochenstunden):

Flugbetrieb:

Vorflugkontrolle, Flugplatzanlagen, Phraseologie. Durchführung des Flugfunksprechverkehrs nach Sichtflug-Bedingungen in englischer Sprache.

Technischer Betrieb:

Zahlen, Fachrechnen, Flugphysik; Aufbau und Wirkungsweise von Flugzeugen, Hubschraubern, Triebwerken, Instrumenten; Elektrotechnik, Elektronik, Schaltpläne, Konstruktionszeichnungen, Diagramme, Werkzeuge, Maschinenelemente und Werkstoffe.

Wartung:

Instandhaltung, Instandsetzung (planmäßige, außerplanmäßige Wartungsereignisse), Fehlersuche.

Didaktische Grundsätze:

Der Schüler soll, ausgehend von dem bereits erreichten Beherrschungsgrad der englischen Sprache, in das berufsspezifische Englisch eingeführt werden. Dabei ist besonders auf die praxisbezogene flugtechnische Anwendung der englischen Sprache einzugehen.

Der Lehrplan stellt einen Rahmen dar. Die ständigen Veränderungen der Flugtechnik erfordern die ununterbrochene Anpassung des Lehrgutes an die Bedürfnisse der Praxis, sodaß dem Lehrer die Verantwortung für die sorgfältige Auswahl des Lehrgutes, innerhalb des durch den Lehrplan gegebenen Rahmens, nicht abgenommen werden kann. Aktuelles ist unbedingt einzubeziehen.

Trotz der dadurch notwendigen Beschränkung gebührt der Erarbeitung der Grundlagen und der sicheren aktiven Beherrschung des Wesentlichen der Vorzug vor einer oberflächlichen passiven Vielheit.

Dem Lehrer bleibt es vorbehalten, die Methode seines Unterrichtes so zu wählen, daß der Schüler lernt, das Wesentliche deutlich zu erkennen, Neues mit Interesse aufzunehmen und zu verfolgen sowie Freude an der eigenen Leistung zu empfinden. Die Notwendigkeit und die Möglichkeiten der Weiterbildung sollen dem Schüler bewußt gemacht werden.

Audiovisuelle Hilfsmittel, Wartungsvorschriften, Bauteile und Geräte sind zur praxisnahen Gestaltung und als wertvolle Ergänzung des Unterrichtes heranzuziehen. Informationen aus Fachzeitschriften und sonstigen einschlägigen Publikationen sollen den Unterricht bereichern und die Fortbildung sichern.

8.

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1A.

9.

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit im Rechnen mit Zahlen, Variablen und Funktionen besitzen.

Lehrstoff:

1.

Klasse (5 Wochenstunden):

Algebra:

Zahlenbereiche, Gleichungen (Terme, lineare Gleichungen und Ungleichungen, Formelumwandlungen, rein quadratische Gleichung), lineare Gleichungssysteme mit bis zu 3 Variablen, Funktionen (Darstellung von Funktionen, lineare Funktionen, Geradengleichungen, Kreisfunktionen, Einheitskreis). Addition und Subtraktion von Vektoren, Multiplikation eines Vektors mit einem Skalar.

Numerik:

Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnungen, Gleitkommazahlen, Zahlen begrenzter Genauigkeit, Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte, Gebrauch von Funktionstafeln).

Geometrie:

Planimetrie (Kongruenz, Ähnlichkeit; Dreieck, Viereck, Vieleck, Kreis; pythagoräische Lehrsatzgruppe). Trigonometrie des rechtwinkeligen Dreiecks. Sinus- und Cosinussatz.

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Algebra:

Potenzen mit reellen Exponenten, Rechenoperationen mit Logarithmen; quadratische Gleichungen, Exponentialgleichungen; Potenz- und Wurzelfunktionen, Kreis- und Arkusfunktionen, Exponentialfunktion und logarithmische Funktionen. Darstellung komplexer Zahlen, algebraische und graphische Operationen.

Geometrie:

Summensätze; allgemeine Sinusfunktion; goniometrische Gleichungen.

Oberflächen- und Volumsberechnungen.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1A.3.1.

10.

PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Vorgänge exakt beobachten und beschreiben können. Er soll die kausalen Zusammenhänge physikalischer Vorgänge beschreiben sowie aus den Beobachtungsergebnissen physikalische Gesetzmäßigkeiten ableiten und erklären können.

Er soll in den für das Fachgebiet wichtigen Teilbereichen der Physik grundlegende Kenntnisse besitzen.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Allgemeine Physik:

Aufgabe und Arbeitsweise der Physik. Gesetzliche Maßeinheiten. Internationales Einheitensystem (SI). Maßeinheiten in der Luftfahrt. Meßfehler.

Mechanik deformierbarer Körper:

Hydro- und Aerostatik (Aggregatzustände, Druck, Schweredruck, die Atmosphäre), Oberflächenspannung und Kapillarität. Strömungen (innere Reibung, laminare und turbulente Strömung, Viskosität).

Elektrizität und Magnetismus:

Elektrische Grundgrößen und Einheiten. Der Stromkreis, Leitfähigkeit und Einheitswiderstand, Ohmsches Gesetz, die Kirchhoffschen Gesetze, Serien- und Parallelschaltung, gemischte Schaltungen von Widerständen und Spannungsquellen. Magnetisches Feld, Magnetfelder von Strömen, der magnetische Kreis. Magnetische Eigenschaften von Werkstoffen.

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Mechanik deformierbarer Körper:

Aerodynamik (Strömungsgesetze, Strömungsformen, Grenzschicht, Unterschallwindkanäle). Kräfte am Tragflügel.

Hochgeschwindigkeitsaerodynamik, (Schallgeschwindigkeit, Verdichtungsstoß, Machzahl).

Mechanische Schwingungen und Wellen:

Charakteristische Eigenschaften. Akustik einschließlich Infraschall

und Ultraschall.

Optik:

Strahlenoptik, Wellenoptik (Beugung, Interferenz, Polarisation).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Fachrichtung. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe bewährt sich das Ausgehen vom experimentellen Nachweis der physikalischen Zusammenhänge, gefolgt von der Erläuterung an Beispielen aus dem Bereich der Elektrotechnik und der Elektronik.

11.

CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Fachrichtung bedeutsamen Begriffe und Gesetze der Chemie beherrschen.

Der Schüler soll Strukturen im Aufbau der Werk- und Hilfsstoffe der Fachrichtung beschreiben können. Er soll den Aufbau, die Funktion und den Einsatz der im Fachgebiet verwendeten Stoffe sowie deren Auswirkungen auf die Umwelt kennen.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Begriffe und Gesetze:

Atomaufbau und Periodensystem; chemische Bindung; Oxidationszahl; pH-Wert; Redoxreaktionen, Elektrolyse, Energieverhältnisse chemischer Reaktionen. Stöchiometrische Gesetze und einfache Berechnungen, Verbrennung und Luftbedarf.

Anorganische Werk- und Hilfsstoffe:

Metalle, Nichtmetalle; Redoxreihe; Galvanostegie.

2.

Klasse (1 Wochenstunde):

Kohlenwasserstoffe:

Molekularer Aufbau, Nomenklatur, Rohstoffbasis, in organischen Werkstoffen des Fachgebietes enthaltene funktionelle Gruppen. Kunststoffe (molekularer Aufbau, Eigenschaften), Treibstoffe und Betriebsmittel der Luftfahrt.

Umwelttechnik:

Luft-, Abwässer- und Bodenverunreinigungen (Entstehung, Vorbeugung, Behebung). Sondermüll. Biologisch gefährliche Stoffe am Arbeitsplatz. Feuerlöschmittel. Sozial- und wirtschaftspolitische Aspekte (Verursacherprinzip; Interessenkonflikte).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Fachrichtung. Aus methodischen Gründen erweist es sich als zweckmäßig, die erforderlichen Versuche vor allem in der 2. Klasse durch audiovisuelle Hilfsmittel zu unterstützen.

12.

ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE

DATENVERARBEITUNG

Siehe Anlage 1A.

13.

MECHANIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll mechanisch-technische Berechnungen aus dem Stoffgebiet durchführen können. Er soll die Grundbeziehungen der Mechanik auf Aufgaben der Fachpraxis anwenden können.

Lehrstoff:

1.

Klasse (3 Wochenstunden):

Statik:

Kraft, Kraftmoment, starrer Körper, statisches Gleichgewicht, Freimachen von Bauteilen. Ebenes zentrales Kräftesystem, ebenes allgemeines Kräftesystem. Schwerpunkt von Flächen und Körpern. Luftfahrzeugschwerpunkt; Standsicherheit.

Festigkeit:

Mechanische Spannungsbegriffe (Normal- und Schubspannung). Beanspruchungsarten des geraden Stabes. Zulässige Spannung. Spannungs-Dehnungs-Diagramm, Hookesches Gesetz für Zug und Schub.

Reibung:

Haft- und Gleitreibung, Seilreibung, Rollwiderstand.

Hydrostatik:

Druck, Dichte, Kraftwirkungen.

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Dynamik:

Begriffe und Gesetze für den Massenpunkt für Translation und Rotation (Geschwindigkeit, Beschleunigung, dynamisches Grundgesetz). Arbeit, Leistung, Energie, Energiesatz, Wirkungsgrad.

Statik:

Statisch bestimmt gelagerter Träger (Auflagereaktionen, Biegemoment und Querkraft), zusammengesetzte Beanspruchung.

Festigkeit:

Biegung, Schub, Torsion.

Strömung inkompressibler Fluide:

Durchflußgleichung, Ausflußgleichung.

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Wärme:

Hauptsätze, Enthalpie, Entropie, ideale Gase, Luft, Wasserdampf, Zustandsänderungen, thermischer Wirkungsgrad, Nutzarbeit, Arten der Wärmeübertragung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgabenstellungen der Praxis des Fachgebietes.

Der Unterricht baut auf Vorkenntnissen aus dem Pflichtgegenstand „Physik und angewandte Physik” auf.

Die Praxisnähe wird durch Lösung spezifischer Beispiele und durch Einsatz moderner technischer Hilfsmittel einschließlich der elektronischen Datenverarbeitung erhöht.

14.

ELEKTROTECHNIK UND ELEKTRONIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Fachrichtung bedeutsamen Gesetze der Elektrotechnik und der Elektronik und ihre Anwendung im Ausbildungszweig sowie die Bauarten, die Wirkungsweise und das Betriebsverhalten von elektrischen Maschinen kennen. Er soll die einschlägigen Vorschriften, Normen und Sicherheitsmaßnahmen kennen und beachten.

Lehrstoff:

2.

Klasse (3 Wochenstunden):

Gleichstromtechnik:

Arbeit, Leistung und Wirkungsgrad im Gleichstromkreis.

Elektrische Meßgeräte:

Aufbau, Wirkungsweise, Anwendung, Meßbereichserweiterung. Messung von Strom, Spannung, Widerstand, Leistung. Messung von nichtelektrischen Größen mit elektrischen Meßwerken.

Elektroinstallation:

Arten von Leitungen, Installationsmaterial und Schaltgeräte im Luftfahrzeug. Schutzmaßnahmen gegen Berührungsspannung.

Wechselstromtechnik:

Sinusförmige Größen, Kennwerte (Spitzenwert, Effektivwert, Mittelwert, Gleichrichtmittelwert). Phasenverschiebung.

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Wechselstromtechnik:

Wechselstromwiderstände. Wirk-, Blind- und Scheinleistung. Dreiphasen-Wechselstrom (Drei- und Vierleitersysteme).

Elektromotorische Antriebe:

Leistungsermittlung, Betriebsverhalten, Auswahlkriterien.

Elektrische Maschinen im Luftfahrzeug:

Motoren und Generatoren, statische und dynamische Umformer (Aufbau, Wirkungsweise, Betriebsverhalten).

Elektrische Anlagen im Luftfahrzeug:

Gleichstrombordnetz, Spannungsregler, Rückstromrelais, Generator-Parallelbetrieb, Wechselstrombordnetz, Drehstrombordnetz.

4.

Klasse (2 Wochenstunden):

Halbleitertechnik:

Halbleiter (Aufbau, Eigenschaften), Dioden und Transistoren

(Aufbau, Kennlinien).

Analogtechnik:

Transistorverstärker. Operationsverstärker, opto-elektronische

Bauteile.

Digitaltechnik:

Transistorschalter, logische Grundverknüpfungen, Gatter, Kippschaltungen, Zähler, Addierer, Schieberegister, Multiplexer.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der technischen Praxis des Fachgebietes, weshalb besonders auf dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird.

Bildtafeln, Skizzenblätter und praxisübliche Unterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

15.

INSTRUMENTE UND AVIONIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die gängigen Verfahren der Flugnavigation kennen; er soll Flugnavigationsgeräte warten können.

Der Schüler soll die in der Flugnavigation gebräuchlichen Fachausdrücke in deutscher und englischer Sprache kennen.

Lehrstoff:

3.

Klasse (3 Wochenstunden):

Bordinstrumente:

Einteilung der Instrumente. Anforderungen an Bordinstrumente.

Dosengeräte:

Eigenschaften der Luft; Höhenmesser, Variometer, Fahrtmesser.

Kreiselgeräte:

Eigenschaften des Kreisels; Wendezeiger, künstlicher Horizont,

Kurskreisel.

Goniometer:

Selsyn, Magnesyn, Autosyn, CTR-Transformer, Resolver.

Kompaßanlagen:

Magnetkompaß, Fernkompaß, Slaved Gyro.

4.

Klasse (2 Wochenstunden):

Elektronische Navigation:

Ausbreitung elektromagnetischer Wellen; elektronische

Navigationssysteme.

Kommunikationsgeräte:

Sprechfunkanlagen, Bordsprechanlagen.

Navigationsgeräte:

Radiokompaß, UKW-Funkfeuer (VOR, TACAN), Instrumentenlandesysteme

(ILS, MLS), integrierte elektrische Systeme, Trägheitsnavigation,

Satellitennavigation.

Radargeräte:

ATC-Transponder, Entfernungsmessung, Anflugradar (ASR, PAR),

Anflugverfahren (GCA), Bordwetterradar.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis der Luftfahrzeugwartung, weshalb besonders auf dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird. Der Unterricht baut auf „Physik und angewandte Physik” und „Elektrotechnik und Elektronik” auf.

Skizzenblätter, Bilder, Filme und Modelle erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

16.

MASCHINENELEMENTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im allgemeinen Maschinenbau gebräuchlichsten Maschinenteile kennen und skizzieren können.

Lehrstoff:

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Verbindungselemente:

Formschlüssige, kraftschlüssige, stoffschlüssige.

Federelemente:

Biegefeder, Torsionsfeder, Silentelemente.

Elemente der Fördertechnik:

Seile, Ketten. Lastenaufnahmemittel.

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Elemente der drehenden Bewegung:

Achsen, Wellen, Lager (Gleitlager, Wälzlager). Kupplungen.

Getriebe:

Rädergetriebe, Zugmitteltriebe, Kurbeltriebe, hydraulische Getriebe.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Fachrichtung.

Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Mechanik” und „Fertigungstechnik” erforderlich.

Anschauliche Beispiele fördern das Verständnis. Die Praxisnähe des Unterrichtes wird durch Verwendung von Modellen und Abbildungen und durch Aufgabenlösung unter Zuhilfenahme der elektronischen Datenverarbeitung erhöht.

17.

TRIEBWERKE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll den Aufbau, die Bauarten, die Arbeitsweise und die Maßnahmen der Wartung, Prüfung und Reparatur kennen.

Lehrstoff:

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Betrieb von Kolbenflugtriebwerken:

Aufbau, Bauarten, Arbeitsweise, Bauteile, Kenngrößen; Gemischbildung, Zündanlagen, Propelleranlagen; Kennlinien und Diagramme.

Wartung von Kolbenflugtriebwerken:

Instandhaltung, Instandsetzung. Wartungskonzepte, Arbeitsverfahren,

Prüfung, Dokumentation, Publikationen.

4.

Klasse (4 Wochenstunden):

Betrieb von Luftstrahltriebwerken:

Aufbau, Bauarten (Staustrahl-, Turbinenluftstrahl-, Zweikreisturbinenluftstrahl-, Propellerturbinenluftstrahltriebwerk, Turbomotoren); Arbeitsweise; Kenngrößen, Gasstrom, Wirkungsgrad, offener und geschlossener Gasturbinenprozeß. Lufteinlaß, Verdichter, Brennkammer, Turbine, Abgasgehäuse; Methoden zur Leistungserhöhung.

Hilfsaggregate:

Luft-, Schmierstoff-, Kraftstoffsystem, Regelung, Getriebe.

Wartung von Luftstrahltriebwerken:

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