Verordnung über Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1987-09-01
Letzte Aktualisierung 2016-09-01
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 35
Änderungshistorie JSON API

Der Schüler soll Interessenkonflikte analysieren und Manipulationsversuche aufdecken können. Er soll die Notwendigkeit von Prioritäten und von Kompromissen einsehen.

Lehrstoff:

Klasse laut Stundentafel (2 Wochenstunden):

Europa 1900-1914:

Politische Interessen der Großmächte, Bündnissysteme. Wirtschafts- und Sozialstruktur. Kulturelle Strömungen,

wissenschaftlich-technisches Weltbild.

Der Erste Weltkrieg:

Ursachen, politische und militärische Entwicklung, Friedensverträge, neue Staatsgebiete und Staatsformen (Nachfolgestaaten Österreich-Ungarns, Sowjetunion).

Europa zwischen den Weltkriegen:

Politische Interessen der Großmächte, Wirtschafts- und Sozialentwicklung (Inflation, Expansion und Zusammenbruch der Wirtschaft; Massenarbeitslosigkeit). Entwicklung der Technik. Kulturelle Strömungen. Totalitäre Ideologien, innerstaatliche Konfrontationen, Bündnissysteme.

Der Zweite Weltkrieg:

Ursachen, politische und militärische Entwicklung. Das nationalsozialistische Deutschland (Außen- und Wirtschaftspolitik; Verfolgung und Widerstand) und seine Gegner. Neue Grenzen und besetzte Gebiete. Die Vereinten Nationen.

Die Welt seit 1945:

Wiederaufbau, Friedensverträge, Bündnissysteme und wirtschaftliche Zusammenschlüsse. Ost-West-Konflikt. Dekolonisation, Staatengründungen. Internationale Organisationen. Bewegung der Blockfreien. Revolutionen und Umstürze; Stellvertreterkriege. Rassen- und Religionsprobleme, Entwicklung der Weltwirtschaft; Probleme der Entwicklungsländer; Nord-Süd-Beziehungen; multinationale Konzerne. Technische Entwicklung. Kulturelle Strömungen.

Österreich von 1945 bis 1955:

Zweite Republik, Besatzung, Wiederaufbau. Industriebeschlagnahmen,

Verstaatlichung. Innenpolitische Krise 1950. Sozialpartnerschaft.

Staatsvertrag, immerwährende Neutralität.

Österreich seit 1955:

Innen-, Außen- und Sozialpolitik. Entwicklung der Sozial- und Wirtschaftsstruktur. Umfassende Landesverteidigung. Kulturelle Strömungen, wissenschaftlich-technische Leistungen. Aktuelle politische Probleme.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Auswirkung der geschichtlichen Entwicklung auf die Gegenwart. In diesem Sinne können auch gegenwartsbezogene Rückblicke auf frühere Jahrhunderte zum Verständnis des Lehrstoffs beitragen.

Diskussionen über gesellschafts-, politik- und wirtschaftsrelevante Fragen fördern die Selbständigkeit, insbesondere dadurch, daß der Lehrer nicht selbst Stellung bezieht, aber dafür sorgt, daß kein Standpunkt und kein wesentliches Argument übersehen wird.

Die Fähigkeit zur Analyse von Interessenkonflikten und Manipulationsversuchen wird durch Simulation gefördert, wobei die Schüler zu selbständiger Lösung angeregt werden.

Zur Herstellung von Querverbindungen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Deutsch” und „Geographie und Wirtschaftskunde” wichtig.

GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll um die gegenseitige Abhängigkeit von Mensch und Ökosystem wissen und bei Entscheidungen in der Konfrontation von Technik und Natur Verantwortung übernehmen.

Der Schüler soll wirtschaftliche Abläufe interpretieren können.

Der Schüler soll politische, wirtschaftliche und soziale Informationen beschaffen, selbständig in einen topographischen Orientierungsraster einordnen und auswerten können.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Landschafts- und Humanökologie unter besonderer Berücksichtigung Österreichs:

Ökologisches Wirkungsgefüge (Klima, Relief, Boden, Pflanzenkleid). Landschaftsgürtel der Erde (Entstehung, Lage, Verteilung). Wechselwirkungen zwischen Ökosystemen und dem wirtschaftenden Menschen.

Bevölkerung:

Darstellung des Bevölkerungsgeschehens. Demographische Strukturen

und Prozesse. Tragfähigkeit der Erde.

Gesellschafts- und Wirtschaftssysteme:

Die 1., 2. und 3. Welt. Überstaatliche Machtkonzentrationen (wirtschaftliche, politische, militärische). Verflechtung von Machtinteressen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Verständnis der Wechselwirkung zwischen geographischem Raum und dem Menschen, der Österreichbezug und die Bereitschaft zum Beschaffen und Verarbeiten von Informationen durch die Schüler.

Wirtschaftskundliche Begriffe lassen sich am besten aus den geographischen Inhalten entwickeln.

Die Wechselwirkung Raum - Mensch läßt sich insbesondere in den Themenbereichen „Ökologisches Wirkungsgefüge” und „Wechselwirkung zwischen Ökosystemen und dem wirtschaftenden Menschen” darstellen. Hier kann durch Fallbeispiele, unter anderem auch aus Raumordnungsmaßnahmen und der Raumplanung, der Österreichbezug hergestellt werden. Im Themenbereich „Landschaftsgürtel der Erde” kann das von den Schülern früher erworbene topographische Orientierungswissen erweitert und vertieft werden.

Die Beschaffung und Auswertung von politischen, wirtschaftlichen und sozialen Informationen kann am besten in den Themenbereichen „Bevölkerung und Gesellschaft” und „Gesellschafts- und Wirtschaftssysteme” demonstriert und durchgeführt werden.

WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Bedeutung betriebswirtschaftlicher Überlegungen und volkswirtschaftlicher Zusammenhänge für die Produktion im Fachgebiet kennen. Er soll einfache Geschäftsfälle in doppelter Buchhaltung und in der Kostenrechnung erfassen können. Er soll einfache Formen des branchenüblichen Schriftverkehrs und Zahlungsverkehrs durchführen können.

Der Schüler soll die für die Berufsausübung im Fachgebiet bedeutsamen Rechtsvorschriften kennen.

Der Schüler soll die für das Verständnis des politischen und sozialen Lebens und zur Wahrnehmung der staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten erforderlichen Kenntnisse besitzen. Er soll die demokratischen Prinzipien bejahen.

Lehrstoff:

Klasse laut Stundentafel (erstmalige Führung) (2 Wochenstunden):

Betriebswirtschaft:

Unternehmens- und Betriebsformen, betriebliche Organisation.

Rechnungswesen:

Gesetzliche Grundlagen. Prinzip der doppelten Buchhaltung.

Kostenrechnung.

Volkswirtschaft:

Wirtschaftsordnungen. Volkswirtschaftlicher Kreislauf; Markt; Geld,

Währung; Konjunktur. Außenhandel.

Klasse laut Stundentafel (zweite Führung) (2 Wochenstunden):

Unternehmerrecht:

Privatrecht, Handelsrecht (Kaufmann, Handelsregister, Dienstleistungen, Handelsgeschäfte, Handelskauf). Gewerberecht (Antritt und Ausübung eines Gewerbes).

Arbeiternehmerrecht:

Arbeitsrecht (Arbeitsvertrag, Rechte und Pflichten der Vertragspartner, Auflösung von Arbeitsverhältnissen; Angestelltengesetz; Arbeiter, Lehrling), Arbeitsschutz, (Arbeitszeitschutz, allgemeiner und besonderer technischer Arbeitsschutz, Sozialversicherung). Schutz geistigen Eigentums.

Politische Bildung:

Staatselemente, Aufgaben des Staates; Staats- und Regierungsformen, politische Parteien, Verbände. Österreichisches Verfassungsrecht (demokratisches, republikanisches, bundesstaatliches, rechtsstaatliches Prinzip). Rechte und Pflichten des Staatsbürgers. Verfassungen bedeutender Staaten; internationale Stellung Österreichs, immerwährende Neutralität, umfassende Landesverteidigung. Zwischenstaatliche Organisationen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Verständnis für Probleme des öffentlichen Lebens und für komplexe Zusammenhänge in Wirtschaft und Recht sowie die Aktualität. Dementsprechend kommt bei Divergenzen zwischen der Theorie und der politischen Wirklichkeit das größere Gewicht der letzteren zu.

In vielen Teilbereichen wird auf Vorkenntnisse aus dem Pflichtgegenstand „Geschichte und Sozialkunde” zurückgegriffen werden können.

Da die im Mittelpunkt der Bildungs- und Lehraufgabe stehende politische Bildung vor allem durch Erleben erworben wird, kommt Diskussionen, Rollenspielen, Besuchen von Institutionen und Vorträgen auch schulfremder Personen große Bedeutung zu.

In den wirtschaftlichen und rechtlichen Themenbereichen sind Fallbeispiele besonders nützlich, für die die Arbeit in Gruppen und die Diskussion zweckmäßige Arbeitsformen sind. Die Selbständigkeit der Schüler wird erhöht, wenn der Lehrer in Diskussionen durch Zwischenfragen dafür sorgt, daß kein Standpunkt und kein wesentliches Argument übersehen wird.

BETRIEBSLEHRE UND TECHNISCHE KALKULATION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Grundsätze der Führung gewerblicher und industrieller Mittelbetriebe kennen. Er soll Kalkulationen solcher Betriebe durchführen können.

Lehrstoff:

4.

Klasse (2 Wochenstunden):

Betriebliche Organisation:

Aufbauorganisation, Ablauforganisation, Grundlagen der Materialwirtschaft, Grundlagen der Zeitwirtschaft nach REFA, Lohnformen. Lagerbestandführung. Materialeigenschaften.

Kalkulation:

Stundensatzrechnung, Betriebsabrechnung auf Voll- und Teilkostenbasis, Deckungsbeitragsrechnung, unternehmerische Entscheidungen auf Basis der Teilkostenrechnung.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht baut auf Kenntnisse aus den Pflichtgegenständen „Wirtschaftliche Bildung, Rechtskunde und Politische Bildung”, „Mechanische Technologie” und „Werkstätte” auf. Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Betriebspraxis in den Bereichen Betriebsführung, Arbeitsvorbereitung und Kalkulation. Dementsprechend wird die Unterrichtsform der Lösung praktischer Aufgaben vorherrschen.

BEWEGUNG UND SPORT

Siehe die Verordnung BGBl. Nr. 37/1989 in der jeweils geltenden Fassung.

ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE

DATENVERARBEITUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll zu einfachen Aufgaben des Fachgebietes Programme in einer mathematisch-technisch orientierten Programmiersprache erstellen, testen und verbessern können. Er soll Programme an einer digitalen Rechenanlage eingeben, ablaufen lassen, auflisten, redigieren, speichern und aufrufen können.

Der Schüler soll die wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Auswirkungen des Einsatzes der elektronischen Datenverarbeitung beurteilen können. Er soll die moderne Technik in unsere Kultur integrieren können.

Lehrstoff:

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

EDV-Anlagen:

Aufbau, Funktion, Organisation.

Algorithmik:

Systematik der Problemlösung, Strukturelemente, Programmierhilfen.

Rechnerbedienung:

Programmeingabe, Programmlauf. Programmauflistung, -korrektur,

-abspeicherung, -aufruf.

Programmieren:

Programme ohne Dateizugriff. Anwendungen (Aufgaben des Fachgebietes).

Auswirkungen der elektronischen Datenverarbeitung:

Betriebswirtschaft (Rationalisierung, zunehmende Bedeutung der Organisation), Volkswirtschaft (Strukturwandel in der Wirtschaft und auf dem Arbeitsmarkt), Sozialpolitik (Beschäftigungspolitik, Arbeitszeit; neue Arbeitsformen und -belastungen), Datenschutz (Persönlichkeitsschutz, Schutz geistigen Eigentums).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Berufspraxis. Daher liegt das Hauptgewicht auf den Themenbereichen „Algorithmik” und „Programmieren”, bei den Beispielen auf Aufgaben aus den theoretisch-technischen Unterrichtsgegenständen. Als Programmierhilfen bewähren sich insbesondere graphische Darstellungen wie Programmablaufplan und Struktogramm, allenfalls auch Pseudocode.

Für umfangreichere Programme bewährt sich Gruppenarbeit.

PFLICHTPRAKTIKUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Unterricht der fachtheoretischen und praktischen Unterrichtsgegenstände erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Einstellungen auf die Berufspraxis seines Fachgebietes anwenden können.

Organisationsform und Inhalt:

Die Dauer des Pflichtpraktikums hat mindestens 4 Wochen zu betragen. Es ist spätestens vor dem Eintritt in die 4. Klasse abzulegen. Das Pflichtpraktikum hat facheinschlägige, vor allem praktische Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Berufsausbildung zu umfassen; es soll darüber hinaus dem Schüler Einblick in betriebsorganisatorische Aufgaben gewähren. Am Ende des Pflichtpraktikums ist von jedem Schüler ein selbstverfaßter Pflichtpraktikumsbericht mit Angaben über die ausgeübten Tätigkeiten und die erworbenen Erfahrungen an den Abteilungsvorstand zu übermitteln.

Didaktische Grundsätze:

Der erste enge Kontakt mit dem Berufsleben bedarf sorgfältiger Vor- und Nachbereitung durch die Schule. Besonders wichtig ist die Auswertung des Pflichtpraktikumsberichtes in den fachtheoretischen und fachpraktischen Unterrichtsgegenständen.

B. Freigegenstände

STENOTYPIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Texte nach Diktat unter Einhaltung des für die Staatliche Stenotypieprüfung geltenden Fehlerschlüssels auf der Maschine schreiben können. Er soll Texte und Diktate sicher in Kurzschrift aufnehmen und wortgetreu lesen können. Er soll sich der Kurzschrift als Organisationsmittel (Notizschrift) bedienen können. Er soll Texte aus Langschrift, aus Kurzschrift und vom Phonotypieträger in Maschinschrift übertragen können. Er soll die Schreibmaschine pflegen können. Er soll Texte aus dem Geschäfts-, Behörden- und Privatbereich nach den Richtlinien für Maschinschreiben (ÖNORM A 1080) sicher und einwandfrei gestalten können.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Zehn-Finger-Tastschreiben:

Buchstaben, Ziffern, Zeichen. Anwendung nach den Richtlinien für Maschinschreiben (ÖNORM A 1080). Abschrift und Schreiben nach Diktat und allgemeinen Angaben; Tabellieren.

Die Schreibmaschine:

Bedienung aller Einrichtungen.

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Zehn-Finger-Tastschreiben:

Abschrift und Schreiben nach Diktat und allgemeinen Angaben mit

erhöhter Geschwindigkeit.

Die Schreibmaschine:

Farbbandwechsel, Typen- und Maschinenreinigung.

Normen und Usancen:

Äußere Form der kaufmännischen Schriftstücke; genormte und ungenormte Geschäftsbriefe; Ausführung von Schriftstücken nach Konzepten und ungegliederten Vorlagen; Ausfüllen von Formularen.

Kurzschrift nach der Wiener Urkunde:

Aufnahme und Lesen eigener Niederschriften und kurzschriftlicher Vorlagen, Übertragung in Maschinschrift.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Textauswahl ist die Brauchbarkeit in der betrieblichen Praxis und im Alltag. Reinschriften werden zweckmäßigerweise in Mappen gesammelt.

DARSTELLENDE GEOMETRIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll aus Rissen eines Objektes dessen Aufbau ablesen und die in der Zeichnung enthaltenen Informationen deuten und konstruktiv verwerten können. Er soll geometrische Formen an technischen Objekten erkennen.

Der Schüler soll geometrische Sachverhalte präzise beschreiben und sich dabei sprachlich präzise ausdrücken können. Er soll Gewissenhaftigkeit, Genauigkeit, Sauberkeit, Geduld, Selbstkritik und logisches Denken als Voraussetzung zur Bewältigung von Aufgaben erkennen und bejahen.

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Projektion und Axonometrie, Anwendung auf ebenflächig begrenzte Körper und spezielle einfache Flächen:

Räumliches kartesisches Rechtssystem, Parallelprojektion. Aufbauverfahren der Axonometrie, spezielle axonometrische Angaben gemäß ÖNORM A 6061. Anwendung auf prismatische und pyramidenförmige Werkstücke, Gegenüberstellung der Begriffe Strecke und Gerade, ebene Figur und Ebene, Körper und Fläche. Aufriß, Grundriß und Kreuzriß (Normalrisse in den Koordinatenebenen, Anordnung in der Zeichenebene). Konstruktion axonometrischer Risse aus gegebenen Hauptrissen und umgekehrt. Prismenfläche, Zylinderfläche, Pyramidenfläche und Kegelfläche. Konturerzeugende von Zylinder- und Kegelflächen.

Lösung stereometrischer Aufgaben mit Hilfe von Normalprojektionen:

Angittern einer Geraden in einer Ebene, Schnitte ebenflächig begrenzter Werkstückformen. Seitenrisse als Konstruktionshilfsmittel. Länge einer Strecke, Paralleldrehen einer Ebene, orthogonale Lage einer Geraden und einer Ebene. Anwendung auf fachbezogene technische Objekte.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit im Konstruktionsunterricht der Fachrichtung. Es empfiehlt sich, neue geometrische Begriffe anhand konkreter technischer Objekte einzuführen. Die zunehmende Bedeutung computerunterstützten Konstruierens legt die konsequente Verwendung eines Koordinatensystems nahe. Im Sinne der Praxisbezogenheit erscheint es zweckmäßig, Konstruktionsvorgänge am Objekt zu erklären, sodaß sich die Verwendung von Spuren und Rißachsen erübrigt.

Zwei Schularbeiten sind zulässig.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll branchenübliche englische Texte, insbesondere Bedienungs-, Wartungs- und Reparaturanleitungen, unter Verwendung von zweisprachigen Wörterbüchern lesen und sinngemäß ins Deutsche übertragen können. Er soll komplexere Sachverhalte des Alltags und der Berufswelt, erforderlichenfalls unter Verwendung eines zweisprachigen Wörterbuchs, in verständlichem Englisch mündlich und schriftlich beschreiben und diskutieren können.

Lehrstoff:

4.

Klasse (2 Wochenstunden):

Alltag und Aktuelles:

Kontroversielle Themen, die volks- und sprachbedingte Unterschiede

illustrieren.

Wirtschaft und Arbeitswelt:

Wirtschafts- und Arbeitsformen in Österreich und im

angelsächsischen Bereich.

Technik:

Bauelemente, Geräte, Maschinen, Anlagen und Produkte der Fachrichtung (Bauarten, Funktion, Bedienung, Schutz, Wartung, Pflege, Entstörung, Reparatur).

Didaktische Grundsätze:

Wie im Pflichtgegenstand Englisch.

AKTUELLE FACHGEBIETE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Kenntnisse und Fertigkeiten auf bestimmten, durch den Fortschritt der Technik für die Berufsausübung aktuell gewordenen Fachgebieten aufweisen.

Lehrstoff und didaktische Grundsätze:

3.

und 4.Klasse (bis zu 2 Wochenstunden):

Die jeweilige konkrete Lehrstoffumschreibung und die didaktischen Grundsätze sind in allen Fällen vor Einführung dieses Freigegenstandes dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Sport zur Genehmigung und zur Einstufung des Unterrichtsgegenstandes in die entsprechende Lehrverpflichtungsgruppe vorzulegen.

C. Unverbindliche Übungen

BEWEGUNG UND SPORT

Siehe die Verordnung BGBl. Nr. 37/1989 in der jeweils geltenden Fassung.

D. Förderunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffene, grundsätzlich geeignete und leistungswillige Schüler soll jene Kenntnisse und Fertigkeiten aufweisen, die ihm die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Pflichtgegenstandes ermöglichen.

Lehrstoff:

Wie in der jeweiligen Klasse des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.

Didaktische Grundsätze:

Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert Wiederholung und verstärkte Einübung des Lehrstoffes des betreffenden Pflichtgegenstandes ohne jede Ausweitung in der Breite oder Tiefe. Da die Schwächen der Schüler im allgemeinen in verschiedenen Bereichen liegen, kommt der Gruppenarbeit besondere Bedeutung zu.

Ständige Kontaktnahme mit dem Lehrer des betreffenden Pflichtgegenstandes ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des Förderunterrichtes.

Der Förderunterricht darf nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichtes in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.

Klassenweise gestaffeltes Außer-Kraft-Treten

(vgl. Art. 1 § 5, BGBl. II Nr. 205/2007):

31.8.2007: 1. Klasse

31.8.2008: 2. Klasse

31.8.2009: 3. Klasse

31.8.2010: 4. Klasse

Anlage 1A.1.2

```

```

LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR TISCHLEREI

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```

```

Wochenstunden Lehr-

Klasse ver-

Pflichtgegenstände *) Summe pflich-

```

1.
      1. tungs-

```

gruppe

```

```

1 Religion .................. 2 2 2 2 8 (III)

2 Deutsch ................... 3 2 2 2 (I)

3 Lebende Fremdsprache

(Englisch)................. 2 2 - - (I)

4 Geschichte ................ - 2 - - (III)

5 Geographie und

Wirtschaftskunde .......... 2 - - - (III)

6 Wirtschaftliche Bildung,

Rechtskunde und

Politische Bildung ........ - - 2 2 III

7 Betriebstechnik ........... - - 2 2 I

8 Bewegung und Sport ........ 2 2 2 2 (IVa)

9 Mathematik und angewandte

Mathematik ................ 3 - - - (I)

10 Physik und angewandte

Physik .................... 2 - - - (II)

11 Chemie, angewandte Chemie

Umwelttechnik ............. 2 1 - - II

12 Darstellende Geometrie .... 2 - - - (I)

13 Elektronische

Datenverarbeitung und

angewandte elektronische

Datenverarbeitung ......... - 2 - - I

14 Tischlerkonstruktionen .... 2 2 2 2 I

15 Technologie ............... 2 2 2 2 I

16 Bau- und Möbelstile ....... - - 2 2 I

17 Konstruktionsübungen ..... 3 3 4 5 I

18 Freihandzeichnen ......... 2 1 - - IV

19 Werkstättenlaboratorium ... - - 2 - III

20 Werkstätte ................ 9 18 17 18 (Va)

```

```

Gesamtwochenstundenzahl 35-38 36-39 36-39 36-39 147 *)

21 Pflichtpraktikum ......... mindestens je vier Wochen vor Eintritt

in die 4. Klasse

```

```

Wochenstunden Lehr-

Klasse ver-

Freigengenstände *) pflich-

```

1.
      1. tungs-

```

gruppe

```

```

Stenotypie .................. 2 2 - - (V)

Baukonstruktion ............. 2 - - - I

Lebende Fremdsprache

(Englisch) ................ - - 2 2 (I)

REFA ........................ - - 1 2 I

Aktuelle Fachgebiete *1)

(.....) .......... (bis zu) - - 2 2 I bis IV

```

```

Unverbindliche Übungen *)

```

```

Bewegung und Sport . (bis zu) 2 2 2 2 (IVa)

```

```

Förderunterricht *)

```

```

Deutsch ..................... *2) *2) *2) *2) (I)

Lebende Fremdsprache

(Englisch) ................ *2) *2) (I)

Mathematik und angewandte

Mathematik ................ *2) (I)

```

```

*1) In Zeugnissen und anderen Amtsschriften ist in Klammern die genehmigte Bezeichnung des aktuellen Fachgebietes anzuführen.

*2) Bei Bedarf in jeder Klasse, in der der entsprechende Pflichtgegenstand vorgesehen ist, je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).

*) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel abgewichen werden und sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Wochenstundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Anlage 1A Abschnitt Ia.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1A.

III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1A.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1A.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1A.

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2.

DEUTSCH

Siehe Anlage 1A.

3.

LEBENDE FREMDSPRACHEN

(Englisch)

Siehe Anlage 1A.

4.

GESCHICHTE

Siehe Anlage 1A.

5.

GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

Siehe Anlage 1A.

6.

WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG

Siehe Anlage 1A.

7.

BETRIEBSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Leistungsbereiche von Betrieben des Fachgebietes kennen. Er soll die Kosten- und Planungsrechnung zur Preisgestaltung, zur Rationalisierung und Kontrolle im Fachgebiet einsetzen können.

Lehrstoff:

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Unternehmensführung:

Betriebsplanung, Fertigungsplanung, Fertigungssteuerung (Ermittlung und Kontrolle von Vorgabezeiten).

Kosten- und Planungsrechnung:

Voll- und Teilkostenrechnung, Aufbau des Betriebsabrechnungsbogens im Mittelbetrieb, Handwerks- und Handelskalkulation.

4.

Klasse (2 Wochenstunden):

Unternehmensführung:

Organisation, Personalwesen, Finanzierung, Absatz, Beschaffung,

Einkauf, Lager und Kontrolle.

Kosten- und Planungsrechnung:

Betriebsabrechnung auf Voll- und Teilkostenbasis, Kalkulationsarten, Platzkostenrechnung, Investitionsrechnung und Wirtschaftlichkeitsvergleiche, Erstellung von Ausschreibungen und Anboten.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis. Daher kommt der Bearbeitung von Übungsbeispielen aus der Praxis des Fachgebietes und der Anwendung vorhandener EDV-Programme große Bedeutung zu.

Zur Abstimmung von Theorie und Praxis sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Wirtschaftliche Bildung, Rechtskunde und Politische Bildung”, „Tischlerkonstruktionen”, „Technologie” und „Werkstätte” erforderlich.

8.

BEWEGUNG UND SPORT

Siehe Anlage 1A.

9.

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit im Rechnen mit Zahlen, Variablen und Funktionen besitzen.

Lehrstoff:

1.

Klasse (3 Wochenstunden):

Algebra:

Zahlenbereiche, Gleichungen (Terme, lineare Gleichungen und Ungleichungen, Formelumwandlungen, rein quadratische Gleichungen), Funktionen (Darstellung von Funktionen, lineare Funktionen).

Numerik:

Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnungen, Gleitkommazahlen, Zahlen begrenzter Genauigkeit, Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte, Gebrauch von Funktionstafeln).

Geometrie:

Planimetrie (Kongruenz, Ähnlichkeit), Trigonometrie des

rechtwinkeligen Dreiecks.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Dementsprechend werden daher die Rechenbeispiele zu wählen sein. Die Absprache mit den Lehrern der fachtheoretischen Pflichtgegenstände ist erforderlich, um die rechtzeitige Bereitstellung mathematischer Kenntnisse zu sichern. Zwei einstündige Schularbeiten.

10.

PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Begriffe und Methoden der Mechanik fester Körper und der Bauphysik kennen. Er soll kausale Zusammenhänge mechanischer Vorgänge beschreiben und die Bedeutung der Physik für die Technik ermessen können.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Allgemeine Physik:

Aufgabe und Arbeitsweisen der Physik. Gesetzliche Maßeinheiten. Internationales Einheitensystem (SI). Aufbau der Materie (Atom- und Molekularaufbau, physikalische Eigenschaften fester, flüssiger und gasförmiger Körper).

Mechanik fester Körper:

Dynamisches Grundgesetz, Kraft, Arbeit, Leistung, Moment;

Energieformen, Energieumwandlung, Wirkungsgrad; Größen und Gesetze

der geradlinigen und der drehenden Bewegung.

Bauphysik:

Wärme-, Feuchtigkeits-, Brand- und Schallschutz.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben in der Fachrichtung.

11.

CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK

Siehe Anlage 1A.

12.

DARSTELLENDE GEOMETRIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll aus Rissen eines Objektes dessen Aufbau ablesen und die in der Zeichnung enthaltenen Informationen deuten und konstruktiv verwerten können. Er soll geometrische Formen an technischen Objekten erkennen und mit Hilfe einer Konstruktionszeichnung erfassen sowie eigenständiges technisch-konstruktives Denken unter Anwendung geeigneter Abbildungsmethoden zeichnerisch umsetzen können. Er soll räumliche Gegebenheiten in Handskizzen darstellen können.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Projektion und Axonometrie, Anwendung auf ebenflächig begrenzte Körper und spezielle einfache Flächen:

Räumliches kartesisches Rechtssystem, Parallelprojektion. Aufbauverfahren der Axonometrie, spezielle axonometrische Angabe gemäß ÖNORM A 6240. Anwendung auf prismatische und pyramidenförmige Bauobjekte. Strecke und Gerade, ebene Figur und Ebene, Körper und Fläche. Grundriß, Aufriß und Kreuzriß (Normalrisse in den Koordinatenebenen, Anordnung in der Zeichenebene). Konstruktion axonometrischer Risse aus gegebenen Hauptrissen und umgekehrt. Prismenfläche, Zylinderfläche, Pyramidenfläche und Kegelfläche. Konturerzeugenden von Zylinder- und Kegelflächen.

Lösung stereometrischer Aufgaben mit Hilfe von Normalprojektionen:

Angittern in einer Ebene, Schnitte ebenflächig begrenzter Objekte. Seitenrisse als Konstruktionshilfsmittel. Länge einer Strecke, Drehen einer Ebene in eine Hauptebene, orthogonale Lage einer Geraden und einer Ebene. Anwendung auf Holzverbindungen. Netzkonstruktionen.

Normalriß eines Kreises:

Festlegen des Normalrisses eines Kreises durch Hauptscheitel und einen Punkt. Normalriß von drehzylindrischen und drehkegelförmigen Objekten.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Auswahl und Gewichtung des Lehrstoffes ist die Verwendbarkeit für den Konstruktionsunterricht der Fachrichtung. Das räumliche Vorstellungsvermögen wird vor allem geschult, wenn die Lösungsstrategien anhand der räumlichen Gegebenheiten - nach Möglichkeit am Originalobjekt oder an einem Modell - entwickelt und in der Konstruktionszeichnung nachvollzogen werden; somit erübrigt sich die Verwendung von Spuren und Rißachsen. Die zunehmende Bedeutung des computerunterstützten Konstruierens legt die konsequente Verwendung eines Koordinatensystems nahe. Zur Stützung der Raumanschauung empfiehlt es sich, axonometrische Risse durchgehend zu verwenden.

Das Stundenausmaß erzwingt den Verzicht auf die Begriffsbildung Doppelverhältnis sowie auf Hilfsmittel der algebraischen Geometrie.

Im Themenbereich „Projektion und Axonometrie, Anwendung auf ebenflächig begrenzte Körper und spezielle Flächen” ist das Erkennen der für eine Objektform erforderlichen Maße von Bedeutung. Im Sinne der Berufspraxis erscheint es zweckmäßig, auch mit Hauptrissen in getrennter Lage zu arbeiten. Ferner empfiehlt es sich, auf die geometrische Erzeugung auch der Prismen- und Pyramidenflächen als Bewegflächen hinzuweisen.

Für den Themenbereich „Lösung stereometrischer Aufgaben mit Hilfe von Normalprojektionen” erweist sich das Zurückführen der Lageaufgaben über Ebenen auf das Angittern und der Maßaufgaben auf die Ermittlung der Länge einer Strecke und der Abmessungen einer ebenen Figur sowie die Bedingung für orthogonale Lage einer Geraden und einer Ebene als ökonomisch. Im Sinne der Berufspraxis erscheint es zweckmäßig, technische Objekte nicht in allgemeiner Lage darzustellen; für anschauliche Darstellungen bietet sich die Axonometrie an.

Im Themenbereich „Normalriß eines Kreises” empfiehlt es sich auf die Einführung konjugierter Durchmesser zu verzichten. Die Verwendung eines zu einer Ellipse perspektiv affinen Kreises erweist sich vorteilhafter als Brennpunkt- und Gegenpunktkonstruktionen.

Zwei einstündige Schularbeiten.

13.

ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE

DATENVERARBEITUNG

Siehe Anlage 1A.

14.

TISCHLERKONSTRUKTIONEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Konstruktionen des Fachgebietes beherrschen. Er soll bei der Lösung einschlägiger Aufgaben die Bauteile nach den Erfordernissen der Funktion, Zweckmäßigkeit, Beanspruchung, Wirtschaftlichkeit und Ästhetik auswählen und materialgerecht konstruieren können.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Begriffe:

Möbelkonstruktionen, Bautischlerarbeiten, Innenausbau.

Möbelbau:

Handwerksmäßige und maschinell herzustellende Holzverbindungen, Verbindungsmittel, Arten, Konstruktionen, Anwendungsbereiche.

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Möbelbau:

Einfache Möbel und Möbelteile (Tische, Schränke, Laden, Drehtüren, Klappen).

Bautischlerarbeiten:

Einfache Türen und Fenster.

Beschläge:

Arten, Anwendungen, Wirkungsweisen.

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Möbelbau:

Bewegliche Möbelteile (Möbelschiebetüren, Rolläden); Klapp- und Auszugtische; Schranksysteme; Sitz- und Liegemöbel.

Bautischlerarbeiten:

Türen und Fensterkonstruktionen.

Innenausbau:

Wandverkleidungen. Holzfußböden.

4.

Klasse (2 Wochenstunden):

Möbelbau:

Sonderformen, Sonderkonstruktionen.

Bautischlerarbeiten:

Sonderformen von Türen und Fenstern.

Innenausbau:

Deckenverkleidungen, Wände, Holzstiegen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis. Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert in den einzelnen Themenbereichen die Behandlung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und Normen. Zweckmäßigerweise werden in jedem Themenbereich die bauphysikalischen Vorkenntnisse der Schüler angesprochen und in die praktische Anwendung umgesetzt.

Die Anschaulichkeit des Unterrichtes wird durch Modelle, Bilder und Filme sowie durch Exkursionen und Lehrausgänge gefördert.

Zur Abstimmung von Theorie und Praxis sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Technologie”, „Konstruktionsübungen” und „Werkstätte” erforderlich.

15.

TECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Werkstoffe, Werkzeuge und Maschinen, die einschlägigen Normen und die maschinentechnischen Grundlagen für Betriebsplanung und Arbeitsvorbereitung kennen. Er soll die für gegebene Aufgaben des Fachgebietes technisch und wirtschaftlich günstigen Werkstoffe auswählen können.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Holz:

Aufbau und Eigenschaften, Fehler, Krankheiten, Schädlinge (Arten, Auswirkungen). Natürliche Trocknung, Lagerung, Einschnitt, Handelsformen, Güteklassen, Messen. Heimische Holzarten (Einteilung, Erkennung, Einsatzmöglichkeiten).

Hilfswerkzeuge:

Messen, Anreißen, Schlagen, Schrauben, Spannen (Arten, Wirkungsweise, Verwendung, Instandhaltung).

Spanabhebende Werkzeuge und Handmaschinen:

Sägen, Hobeln, Stemmen, Bohren, Raspeln, Feilen (Arten, Wirkungsweise, Verwendung, Instandhaltung).

Schneidengeometrie:

Schneidwinkel an Werkzeugen, Bezeichnung und Größe.

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Holz:

Ausländische Holzarten (Einteilung, Erkennung, Einsatzmöglichkeiten).

Werkstoffe:

Holzwerkstoffe, Furniere, Furnierersatzmaterial (Arten, Aufbau, Eigenschaften, Herstellung, Handelsformen, Verarbeitung).

Leime und Kleber:

Arten, Herstellung, Eigenschaften, Handelsformen, Verarbeitung,

Fehler, Entsorgung.

Werkzeugmetalle:

Arten, Aufbau, Eigenschaften, Verwendung.

Holzbearbeitungsmaschinen:

Antriebsarten, Kraftübertragung; Schutzmaßnahmen.

Maschinen zum Sägen:

Typen, Aufbau, Funktion, Bearbeitungs- und Betriebsdaten, Sicherheitseinrichtungen. Spanungstechnik, Maschinenwerkzeuge, Hilfs- und Zusatzeinrichtungen.

Maschinelle Spanung:

Schnittgeschwindigkeit, Vorschubgeschwindigkeit, Messerschritt und Vorschub pro Schneide, Berechnungen in Abhängigkeit von der Oberflächenqualität.

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Oberflächenbehandlung:

Techniken, Materialien, Behelfe, Anwendungsgebiete,

Oberflächenfehler (Ursachen, Behebung).

Schleifen:

Maschinen (Typen, Bearbeitungs- und Betriebsdaten;

Sicherheitsbestimmungen). Schleifmittel für den Holz- und Lackschliff.

Maschinen zum Hobeln, Fräsen und Bohren:

Typen, Aufbau und Funktion, Bearbeitungs- und Betriebsdaten,

Sicherheitseinrichtungen, Spanungstechnik.

4.

Klasse (2 Wochenstunden):

Werkstoffe:

Metalle, Kunststoffe, Schichtstoffplatten, Glas, Holzersatzstoffe,

Kitte, Dicht- und Dämmstoffe.

Oberflächenbehandlung:

Holzschutz, Brandschutz.

Technische Holztrocknung:

Verfahren, Systeme.

Betriebsausstattung:

Versorgung, Absaugung, Transporteinrichtungen, Fertigungsstraßen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis. Die Anschaulichkeit des Unterrichtes wird durch Modelle, Bilder und Filme sowie durch Exkursionen und Lehrausgänge gefördert.

Zur Abstimmung von Theorie und Praxis sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Chemie, angewandte Chemie und Umwelttechnik”, „Tischlerkonstruktionen”, „Werkstättenlaboratorium” und „Werkstätte” erforderlich.

16.

BAU- UND MÖBELSTILE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Wechselwirkung von sozialer, wirtschaftlicher, politischer und schöpferischer Situation im Verlauf der europäischen Geschichte interpretieren können. Er soll die Wesenszüge der Bau- und Möbelstile, der Malerei und Bildhauerei sowie des kunsthistorischen Fachvokabulars kennen und auf Aufgaben der Praxis anwenden können. Er soll typische Formelemente erfassen und zeichnerisch darstellen können.

Lehrstoff:

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Stilelemente:

Einteilung, Begriffe.

Stilepochen:

Ägypten; Griechenland, Rom, frühchristliche Kunst, Byzanz; Romanik,

Gotik; Renaissance, Barock, Rokoko.

4.

Klasse (2 Wochenstunden):

Stilepochen:

Empire, Klassizismus; 19. und 20. Jahrhundert.

Tendenzen der Gegenwart:

Möbeldesign, Wohnkultur.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Verständnis der Entwicklungszusammenhänge sowie die Zusammenhänge zwischen den Möbelstilen untereinander und mit den historischen Rahmenbedingungen.

Bildliche Darstellungen und Modelle fördern die Anschaulichkeit des Unterrichtes. Das Verständnis der Stilelemente wird durch vom Schüler angefertigte Zeichnungen erhöht.

17.

KONSTRUKTIONSÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll unter Anleitung normgerechte Fertigungszeichnungen des Fachgebietes nach vorgegebenen Entwürfen ausführen können. Er soll Schaubilder von Möbeln und Innenräumen erstellen können.

Lehrstoff:

1.

Klasse (3 Wochenstunden):

Elemente:

Zeichengeräte, Zeichentechniken, Ö-Normen, Planerstellung, Bemaßung

und Beschriftung.

Pläne:

Fertigungszeichnungen einfacher Konstruktionen.

2.

Klasse (3 Wochenstunden):

Pläne:

Fertigungszeichnungen von Einrichtungsgegenständen nach vorgegebenen Entwürfen in den verschiedenen Möbelbauarten. Einfache Farbgestaltung von Entwürfen.

3.

Klasse (4 Wochenstunden):

Pläne:

Fertigungszeichnungen aus den Themenbereichen „Möbelbau”,

„Bautischlerarbeiten” und „Innenausbau”.

Naturaufnahmen:

Aufmaß und Darstellung von Möbel und Bauteilen.

4.

Klasse (6 Wochenstunden):

Pläne:

Fertigungszeichnungen aus den Themenbereichen „Möbelbau”,

„Bautischlerarbeiten” und „Innenausbau”.

Schaubilder:

Axonometrische und perspektivische Darstellung von Möbel und Innenräumen.

Naturaufnahmen:

Aufmaß und Darstellung von Innenräumen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis. Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Tischlerkonstruktionen”, „Technologie” und „Werkstätte” erforderlich.

18.

FREIHANDZEICHNEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Objekte, insbesondere deren Proportionen und Farben, nach der Natur und aus der Vorstellung zeichnerisch darstellen können. Er soll Zeichnungen gefällig beschriften können.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Schrift:

Blockschrift, Schriftbild.

Zeichnen und Malen:

Räumliches Sehen. Darstellungstechniken. Zeichnen von Linien, Flächen und Körpern; Zerlegen von Körpern in einfache geometrische Hilfsformen.

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Schrift:

Ornamentale Schrift, Schriftbild.

Zeichnen und Malen:

Räumliches Darstellen; Farbe.

Skizzieren:

Darstellung von Möbel, Innenräumen und Raumdetails unter besonderer

Berücksichtigung von Proportion und Maßstab.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis und in anderen Pflichtgegenständen.

Die Anschaulichkeit des Unterrichtes wird durch Bilder und Filme sowie durch Lehrausgänge gefördert.

19.

WERKSTÄTTENLABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Normenprüfungen an Hilfs- und Werkstoffen des Fachgebietes kennen. Er soll die in der Praxis häufigen Aufgaben der Güteprüfung lösen können.

Lehrstoff:

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Messen:

Funktion der Meßgeräte, meßtechnische Vorgangsweisen.

Prüfen:

Roh- und Hilfsstoffe; Beschichtungen; Brauchbarkeits- und Haltbarkeitsprüfungen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Verfahren in der beruflichen Praxis. Die Messungen, Untersuchungen und Auswertungen bauen auf den in den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen und im Pflichtgegenstand „Werkstätte” erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten auf.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung der Übungsprotokolle und die Ausarbeitung der Laboratoriumsberichte verlangt.

20.

WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Werk- und Hilfsstoffe kennen.

Der Schüler soll facheinschlägige Erzeugnisse ausgehend von Fertigungszeichnungen selbständig, sach- und normgerecht herstellen und facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll den Werkstättenbetrieb nach handwerklichen, wirtschaftlichen und technischen Gesichtspunkten beurteilen können. Er soll die Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.

Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Gesundheitsvorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

1.

Klasse (9 Wochenstunden):

Grundausbildung:

Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung. Benennen, Handhaben und Instandhalten der Werkzeuge, Maschinen, Geräte, Vorrichtungen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe. Sägen, Hobeln, Stemmen, Bohren, Raspeln, Feilen, Putzen, Schleifen; Messen, Anreißen und Aufreißen. Anfertigen von Holzverbindungen (Fügen, Schlitzen, Zinken, Graten). Oberflächenbehandlung. Herstellen einfacher Werkstücke.

Maschinenwerkstätte:

Einfache Arbeiten an den Holzbearbeitungsmaschinen.

2.

Klasse (18 Wochenstunden):

Maschinenwerkstätte:

Zuschneiden und Formatschneiden an Band- und Kreissägen; Abrichten, Fügen und Aushobeln von Möbel- und Bauteilen; Fräsen von Nuten, Fälzen, Fasen, Rundungen und Abplattungen; Schleifen an der Band- und Kantenschleifmaschine; Holzdrechseln.

Leimen, Pressen, Furnieren:

Auswahl und Zuschnitt von Furnieren; händisches und maschinelles Fügen und Zusammensetzen von Furnieren; Aufleimen und Kleben von Furnieren und Furnierersatzstoffen; Verleimen von stumpfen und profilierten Fugen.

Oberflächenbehandlung:

Schleifen von Massivholz und furnierten Möbelteilen; Beizen, Pinsel- und Spritzlackieren; Imprägnieren und Aufbringen von Lasuren.

Möbelbau:

Anfertigen von Tischen und Korpusmöbel in Massivbau, Stollenbau und Plattenbau. Zusammenbauen und Einpassen von Möbelteilen; Anfertigen von Bauteilen; Anschlagen, Einlassen und Befestigen von Beschlägen; Montieren von Verschlüssen und Schlössern. Einbau und Montage von Möbel- und Bauteilen.

3.

Klasse (18 Wochenstunden):

Maschinenwerkstätte:

Aufrüsten, Einstellen und Arbeiten an Standardholzbearbeitungsmaschinen unter Anwendung rationeller Fertigungsmethoden und Arbeitsabläufe; Fräsen von Profilen an geraden und geschweiften Möbelteilen. Arbeiten an Spezialholzbearbeitungsmaschinen (mehrspindelige Hobel- und Fräsmaschine, Dübel- und Reihenbohrmaschine, Kantenanleimmaschine). Lang- und Formdrechseln.

Möbelbau:

Anfertigen von Klapp- und Drehtischen, Schreib- und Schrankmöbel; Anfertigen und Montieren von Einbaumöbel, Deckenuntersichten und Wandverkleidungen; Herstellen von Lehren und Schablonen für eine rationelle Fertigung.

Bautischlerei:

Herstellen von Bauteilen, Fenster und Innentüren; Anschlagen und Versetzen.

Arbeitsvorbereitung:

Arbeitsaufträge, Arbeitsplanung (Werkstattzeichnung, Stücklisten, Zuschnittpläne), Arbeitssteuerung und Kontrolle.

4.

Klasse (18 Wochenstunden):

Maschinenwerkstätte:

Aufrüsten und Einstellen von Standard- und Spezialholzverarbeitungsmaschinen zur rationellen Fertigung von Möbel- und Bauteilen; Schablonenfräsen; Bedienen von programmgesteuerten Holzbearbeitungsmaschinen. Querholzdrechseln und Plandrehen.

Möbelbau:

Herstellen von anspruchsvollen Einzel-, Sitz- und Liegemöbel,

Deckenuntersichten und Wandverkleidungen sowie von

Gesamteinrichtungen. Kerb- und Flachschnitt.

Bautischlerei:

Bauteile, Fenster und Türen mit Sonderbeschlägen; Außentüren,

Portale; Raumtrennwände.

Schärfen und Instandhaltung:

Schärfen und Instandhaltung von Maschinenwerkzeugen; Wartung der Maschinen.

Arbeitsvorbereitung:

Vor- und Nachkalkulation von Arbeitsaufträgen. Bestellwesen. Führung von praxisüblichen Dateien; statistische Auswertung. Lagerhaltung.

Didaktische Grundsätze:

Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein. Die in der allgemeinen Dienstnehmerschutzverordnung sowie im Arbeitnehmerschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind dem Schüler im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit.

Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.

Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Auftrag bis zur Abnahme kennenlernt. Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein vom Schüler geführtes Arbeitsheft mit chronologischen Eintragungen.

Schuleigene Baustellen (Außenbaustellen) tragen zur Praxisnähe des Unterrichtes bei; sie bedürfen sorgfältiger Planung, um wirtschaftliche Methoden und einen der Praxis entsprechenden Arbeitsablauf zu gewährleisten.

21.

PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1A.

B. FREIGEGENSTÄNDE

STENOTYPIE

Siehe Anlage 1A.

BAUKONSTRUKTION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für den Innenausbau bedeutsamen Elemente der Baukonstruktion kennen.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Begriffe:

Bauwerke (Arten, Konstruktion, Elemente, Bauweisen). Ablauf des Bauvorhabens.

Wand- und Deckenkonstruktionen:

Fundamente, Massivwände, Leichtwände, Holzwände. Massiv- und Holzdecken.

Baustoffe:

Natürliche und künstliche Bausteine; Beton.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der modernen Baupraxis. Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert in den einzelnen Themenbereichen die Behandlung der einschlägigen Vorschriften, insbesondere der Bauordnung und der Normen. Ein ökologisch maßvoller und wirtschaftlich vertretbarer Einsatz von Energie sollte angestrebt sowie energie- und umweltgerechte Anwendungstechnologien (auf dem jeweiligen Stand der Technik) sollten vermittelt werden.

Die Anschaulichkeit des Unterrichtes wird durch Modelle, Bilder und Filme sowie durch Lehrausgänge und Exkursionen gefördert.

Zur Abstimmung von Theorie und Praxis sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Tischlerkonstruktionen”, „Technologie”, „Konstruktionsübungen” und „Werkstätte” erforderlich.

LEBENDE FREMDSPRACHEN

(Englisch)

Siehe Anlage 1A.

REFA

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im REFA-Grundlehrgang definierten Kenntnisse und Fertigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsstudiums beherrschen.

Lehrstoff:

3.

Klasse (1 Wochenstunde):

Methoden:

Ergonomie, 6-Stufen-Methode, Wertanalyse; Gestaltung von

Materialfluß, Arbeitsplatz und Arbeitslauf.

Techniken:

Systemgestaltung.

4.

Klasse (2 Wochenstunden):

Methoden:

Arbeitspädagogik und Arbeitssicherheit. Datenerfassung (Ablaufanalyse, Zeitwirtschaft, Verteilzeitaufnahme).

Techniken:

Leistungsgradbeurteilung, Zeitaufnahme, Arbeitsunterweisung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis. Die Regeln werden zweckmäßigerweise aus anschaulichen Beispielen abgeleitet. Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Absprache mit dem Lehrer des Pflichtgegenstandes „Betriebstechnik” erforderlich.

AKTUELLE FACHGEBIETE

Siehe Anlage 1A.

C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

BEWEGUNG UND SPORT

Siehe Anlage 1A.

D. FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 1A.

Klassenweise gestaffeltes Außer-Kraft-Treten

(vgl. Art. 1 § 5, BGBl. II Nr. 205/2007):

31.8.2007: 1. Klasse

31.8.2008: 2. Klasse

31.8.2009: 3. Klasse

31.8.2010: 4. Klasse

Anlage 1A.3.1

```

```

LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR ELEKTROTECHNIK

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```

```

Lehrver-

Wochenstunden pflichtungs-

Pflichtgegenstände *) gruppe

Klasse

1 2 3 4 Summe

```

```

```

1.

Religion ................ 2 2 2 2 8 (III)

```

```

2.

Deutsch ................. 3 2 2 2 (I)

```

```

3.

Lebende Fremdsprache

```

(Englisch) .............. 2 2 1 - (I)

```

4.

Geschichte .............. - - 2 - (III)

```

```

5.

Geographie und

```

Wirtschaftskunde ........ 2 - - - (III)

```

6.

Wirtschaftliche Bildung,

```

Rechtskunde und

Politische Bildung ...... - - 2 2 III

```

7.

Betriebslehre und

```

technische Kalkulation .. - - - 2 (I)

```

8.

Bewegung und Sport ...... 2 2 2 2 (IVa)

```

```

9.

Mathematik und angewandte

```

Mathematik .............. 5 2 - - (I)

```

10.

Physik und angewandte

```

Physik .................. 2 2 - - (II)

```

11.

Chemie, angewandte Chemie

```

und Umwelttechnik ....... 2 1 - - II

```

12.

Elektronische

```

Datenverarbeitung und

angewandte elektronische

Datenverarbeitung ....... - 2 - - I

```

13.

Maschinenbau *1) ........ 5 2 - - I

```

```

14.

Elektrotechnik .......... 4 2 - - (I)

```

```

15.

Elektrische Meßtechnik .. - 2 - - I

```

```

16.

Elektrische Maschinen ... - - 2 2 I

```

```

17.

Elektrische Anlagen ..... - 2 2 2 I

```

```

18.

Industrielle Elektronik

```

und Regelungstechnik .... - - 3 3 I

```

19.

Konstruktionsübungen .... - - 3 3 I

```

```

20.

Laboratorium ............ - - 3 3 I

```

```

21.

Werkstättenlaboratorium . - - - 3 III

```

```

22.

Werkstätte .............. 9 15 14 12 (Va)

```

```

```

Gesamtwochenstundenzahl 35-38 35-38 35-38 35-38 144 *)

```

23.

Pflichtpraktikum ........ mindestens vier Wochen vor Eintritt

```

in die letzte Klasse

```

```

Lehrver-

Wochenstunden pflichtungs-

Freigegenstände *) gruppe

Klasse

1 2 3 4

```

```

Stenotypie .................. 2 2 - - (V)

Darstellende Geometrie ...... 2 - - - (I)

Lebende Fremdsprache

(Englisch) ................ - - - 2 (I)

Betriebswirtschaft .......... - - - 2 III

Aktuelle Fachgebiete ........ - - 2 2 (I bis VI)

Unverbindliche Übungen *)

Bewegung und Sport ..(bis zu) 2 2 2 2 (IVa)

Förderunterricht *)

Deutsch ..................... *2) (I)

Lebende Fremdsprache

(Englisch) ................ *2) (I)

Mathematik und angewandte

Mathematik ................ *2) (I)

```

```

*1) Mit Konstruktionsübungen.

*2) Bei Bedarf in jeder Klasse, in der der entsprechende Pflichtgegenstand vorgesehen ist, je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).

*) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel abgewichen werden und sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Wochenstundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Anlage 1A Abschnitt Ia.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

A. Pflichtgegenstände

2.

DEUTSCH

Siehe Anlage 1.

3.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1.

4.

GESCHICHTE

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.

5.

GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

Siehe Anlage 1.

6.

WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG

Siehe Anlage 1.

7.

BETRIEBSLEHRE UND TECHNISCHE KALKULATION

Siehe Anlage 1.

8.

BEWEGUNG UND SPORT

Siehe Anlage 1.

9.

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit im Rechnen mit Zahlen, Variablen und Funktionen besitzen.

Lehrstoff:

1.

Klasse (5 Wochenstunden):

Algebra:

Zahlenbereiche, Gleichungen (Terme, lineare Gleichungen und Ungleichungen, Formelumwandlungen, rein quadratische Gleichung, lineare Gleichungssysteme bis zu 3 Variablen, Determinanten bis zur dritten Ordnung). Funktionen (Darstellung von Funktionen, lineare Funktionen, Geradengleichungen, Kreisfunktionen im 1. Quadranten). Addition und Subtraktion von Vektoren, Mulitplikation eines Vektors mit einem Skalar.

Numerik:

Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnungen, Gleitkommazahlen,

Zahlen begrenzter Genauigkeit, Gebrauch der in der Praxis üblichen

Rechengeräte, Gebrauch von Funktionstafeln).

Geometrie:

Planimetrie (Kongruenz, Ähnlichkeit; Dreieck, Viereck, Vieleck, Kreis; pythagoräische Lehrsatzgruppe). Trigonometrie des rechtwinkeligen Dreiecks.

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Algebra:

Potenzen mit reellen Exponenten, Rechenoperationen mit Logarithmen; quadratische Gleichungen, Exponentialgleichungen; Potenz- und Wurzelfunktionen, Kreis- und Arkusfunktionen, Exponentialfunktionen und logarithmische Funktionen. Darstellung komplexer Zahlen, algebraische und graphische Operationen.

Geometrie:

Berechnung des Dreiecks mit Hilfe des Sinus- und Cosinussatzes;

Oberflächen- und Volumsberechnungen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Dementsprechend werden daher die Rechenbeispiele zu wählen sein. Insbesondere ist in der 1. Klasse auf das Erreichen der Rechensicherheit Wert zu legen. Die Absprache mit den Lehrern der theoretisch-technischen Pflichtgegenstände ist erforderlich, um die rechtzeitige Bereitstellung mathematischer Kenntnisse zu sichern.

In der 1. Klasse vier einstündige Schularbeiten, in der 2. Klasse drei einstündige Schularbeiten.

10.

PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Vorgänge exakt beobachten und beschreiben können. Er soll die kausalen Zusammenhänge physikalischer Vorgänge beschreiben sowie aus den Beobachtungsergebnissen physikalische Gesetzmäßigkeiten ableiten und erklären können.

Er soll in den für das Fachgebiet wichtigen Teilbereichen der Physik grundlegende Kenntnisse besitzen.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Allgemeine Physik:

Aufgabe und Arbeitsweise der Physik. Gesetzliche Maßeinheiten.

Internationales Einheitensystem (SI). Meßfehler.

Mechanik des Massenpunktes:

Kinematik (Geschwindigkeit, Beschleunigung, zusammengesetzte Bewegung). Dynamik (Trägheit, Kraft und Masse, Newtonsche Axiome). Arbeit, Energie, Impuls, Energiesatz, Impulssatz. Leistung. Zentralkräfte. Reibung. Gravitation.

Mechanik deformierbarer Körper:

Hydro- und Aerostatik (Aggregatzustände, Druck, Schweredruck). Oberflächenspannung und Kapillarität. Strömungen (innere Reibung, laminare und turbulente Strömung). Der deformierbare feste Körper (Spannung, Dehnung).

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Wärmelehre:

Temperatur, Temperaturmessung. Dehnung. Wärme und Wärmemessung;

Wärmeübergänge. Elektrowärme.

Mechanische Schwingungen und Wellen:

Charakteristische Eigenschaften. Akustik einschließlich Infraschall

und Ultraschall.

Optik:

Strahlenoptik. Wellenoptik (Beugung, Interferenz, Polarisation).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Fachrichtung. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe bewährt sich das Ausgehen vom experimentellen Nachweis der physikalischen Zusammenhänge, gefolgt von der Erläuterung an Beispielen aus dem Bereich der Elektrotechnik und der Elektronik.

11.

CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Fachrichtung bedeutsamen Begriffe und Gesetze der anorganischen Chemie beherrschen.

Der Schüler soll Strukturen im Aufbau der anorganischen Werk- und Hilfsstoffe der Fachrichtung beschreiben können. Er soll den Aufbau, die Funktion und den Einsatz der im Fachgebiet verwendeten Stoffe sowie deren Auswirkungen auf die Umwelt kennen.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Begriffe und Gesetze:

Atomaufbau und Periodensystem; chemische Bindung; Oxidationszahl; Protolyse; pH-Wert; Redoxreaktionen, Elektrolyse, Energieverhältnisse chemischer Reaktionen. Stöchiometrische Gesetze und einfache Berechnungen.

Anorganische Werk- und Hilfsstoffe:

Metalle, Halbmetalle, Nichtmetalle; Isolationsstoffe; Halbleiter.

Inerte Gase; Brennstoffgase.

Elektrochemie:

Redoxreihe, galvanische Zellen; Korrosion und Korrosionsschutz;

Galvanostegie.

2.

Klasse (1 Wochenstunde):

Kunststoffe:

Werkstoffeigenschaften und Anwendungen.

Umwelttechnik:

Luft-, Abwässer- und Bodenverunreinigungen (Entstehung, Vorbeugung, Behebung). Sondermüll. Biologisch gefährliche Stoffe am Arbeitsplatz. Feuerlöschmittel. Sozial- und wirtschaftspolitische Aspekte (Verursacherprinzip; Interessenkonflikte).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Fachrichtung. Aus methodischen Gründen erweist es sich als zweckmäßig, die erforderlichen Versuche vor allem in der 2. Klasse durch audiovisuelle Hilfsmittel zu unterstützen.

12.

ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE

DATENVERARBEITUNG

Siehe Anlage 1.

13.

MASCHINENBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Skizzen, Werkzeichnungen, Schaubilder und Pläne seines Fachgebietes lesen und sach- und normgerecht anfertigen können. Er soll die in der Elektronik verwendeten Werkstoffe und ihre Eigenschaften kennen.

Der Schüler soll den Aufbau, die Arbeitsweise und das Betriebsverhalten von gebräuchlichen Kraft- und Arbeitsmaschinen sowie die einschlägigen Vorschriften und Normen kennen.

Lehrstoff:

1.

Klasse (5 Wochenstunden):

Elemente des Maschinenzeichnens:

Handhabung der Zeichengeräte, Normschrift, Zeichnen mit Bleistift und Tusche, Zeichnungsnormen, Passungen und Toleranzen. Werkzeichnungen einfacher Normteile sowie von Bauteilen nach Vorlagen und Modellaufnahmen; Stücklistenerstellung.

Metallische Werkstoffe:

Eisenmetalle (Eigenschaften, Verwendung, normgerechte Bezeichnung; Legierungen; Wärmebehandlung, Oberflächenschutz). Nichteisenmetalle der Elektrotechnik (Eigenschaften; Verwendung; normgerechte Bezeichnung; Wärmebehandlung).

Spanende Formgebung:

Zerspanung (Spanbildung, Schnittgeschwindigkeit, Standzeit;

Werkzeuge, Vorrichtungen und Hilfsmittel).

Spanlose Formgebung:

Gießen, Schmieden, Walzen, Ziehen, Warmpressen; Schweißen, Löten,

Kleben.

Nichtmetallische Werkstoffe der Elektrotechnik:

Isolierstoffe (Arten, Verwendung), Materialien für konstruktive

Zwecke und für den Oberflächenschutz.

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Hebemaschinen:

Elektrohebezeuge, Stetigförderer, Lastaufnahmemittel, Bremsen.

Pumpen:

Verdrängungspumpen, Kreiselpumpen.

Strömungsmaschinen:

Ventilatoren, Gebläse.

Hydraulik:

Druckerzeugung, Leitungen, Ventile, hydraulische Steuerung.

Pneumatik:

Druckerzeugung, Leitungen, Ventile, pneumatische Steuerung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgaben der facheinschlägigen Praxis. Um die in der Bildungs- und Lehraufgabe geforderten Zeichenfertigkeiten zu erreichen, kann der Unterricht auch im unbedingt erforderlichen Ausmaß durch häusliche Arbeit ergänzt werden.

Normenblätter, Modelle, Bildtafeln, Skizzenblätter und Handbücher sind wichtige Unterrichtsmittel.

Das durchschnittliche Ausmaß der Konstruktionsübungen in der

1.

Klasse beträgt zwei Wochenstunden.

14.

ELEKTROTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Grundgesetze der Elektrotechnik und ihre Anwendung sicher beherrschen und facheinschlägige Aufgaben lösen können.

Der Schüler soll die elektrotechnischen Gesetze, Vorschriften und Normen, insbesondere hinsichtlich der Sicherheitsmaßnahmen gegen elektrische Unfälle, kennen und anwenden können.

Lehrstoff:

1.

Klasse (4 Wochenstunden):

Begriffe:

Größen und Einheiten. Stromarten.

Stromkreis:

Stromleitung in Metallen, Halbleitern, Flüssigkeiten und Gasen, lineare und nichtlineare Widerstände. Ohmsches Gesetz, Kirchhoffsche Gesetze, Schaltungen von Widerständen und Stromquellen, Ersatzschaltungen. Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad, Anpassung.

Energieumwandlung:

Elektrowärme (Prinzip, Wärmeübertragung), Thermoelektrizität (Prinzip, Nutzungsarten). Elektrochemische Spannungsquellen (Verhalten von Elektrolyten; Primärelemente, Sammler).

Magnetisches Feld:

Größen und Gesetze, magnetische Werkstoffe, magnetischer Kreis.

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Elektrisches Feld:

Charakteristische Größen und Gesetze. Energie und Kraftwirkung.

Kondensatoren. Dielektrische Werkstoffe.

Elektromagnetismus:

Magnetischer Kreis. Zeitlich veränderliche Magnetfelder, Induktionsgesetz, Induktivität; Energie und Kraftwirkung.

Wechselstromtechnik:

Darstellung sinusförmiger Größen (Spitzenwert, Mittelwerte und Zeigerdarstellung). Wechselstromwiderstände, Resonanz; Leistung.

Drehstromtechnik:

Drehfeld, Drehstromleistung. Symmetrische und unsymmetrische Belastung im Drei- und Vierleitersystem.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der technischen Praxis des Fachgebietes, weshalb besonders auf dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird. Die praktische Ausrichtung der Bildungs- und Lehraufgabe erfordert, insbesondere in der 1. Klasse, Rechenübungen, wobei das durchschnittliche Ausmaß der Rechenübungen eine Wochenstunde beträgt.

Bildtafeln, Skizzenblätter und praxisübliche Unterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

In der 1. Klasse sind vier Schularbeiten, in der 2. Klasse zwei Schularbeiten zulässig.

15.

ELEKTRISCHE MESSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die nach dem Stand der Technik gebräuchlichsten elektrischen Meßgeräte und Meßverfahren kennen und anwenden können. Er soll die einschlägigen Vorschriften und Normen kennen und beachten.

Lehrstoff:

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Begriffe:

Meßfehler, Genauigkeit und Empfindlichkeit.

Analoge Meßgeräte:

Drehspulmeßwerk, Dreheisenmeßwerk, elektrodynamisches Meßwerk,

Oszilloskop.

Meßverfahren:

Meßbrücken, Messung des Erdungswiderstandes; Fehlerortsbestimmung.

Schreibende Geräte:

Aufbau, Wirkungsweise, Anwendungen.

Digitale Meßgeräte:

Aufbau, Wirkungsweise, Meßfehler.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die praktische Anwendbarkeit auf Routineaufgaben des Fachgebietes.

Bildtafeln, Skizzenblätter und Firmenunterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichts.

16.

ELEKTRISCHE MASCHINEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Bauarten, die Wirkungsweise und das Betriebsverhalten der gebräuchlichsten elektrischen Maschinen kennenlernen und einfache einschlägige Berechnungen durchführen können.

Der Schüler soll die einschlägigen Vorschriften und Normen kennen und beachten.

Lehrstoff:

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Einteilung:

Bauformen, Schutzarten und Betriebsarten elektrischer Maschinen. Kühlungs- und Lüftungsarten; genormte Werte für Spannung, Strom und Leistung, Isolierstoffklassen; Klemmenbezeichnungen.

Transformatoren:

Aufbau und prinzipielle Wirkungsweise.

Asynchronmaschinen:

Aufbau, Wirkungsweise.

4.

Klasse (2 Wochenstunden):

Synchronmaschinen:

Aufbau, Wirkungsweise.

Gleichstrommaschinen:

Aufbau, Wirkungsweise.

Sonderbauformen elektrischer Maschinen:

Einphasen-Reihenschlußmotor, Kleinmotor.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Bedeutung für die technische Praxis; daher liegt das Hauptgewicht auf dem Betriebsverhalten der Maschinen. Bildtafeln, Skizzenblätter und Firmenunterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

Der Praxisbezug wird durch den Einsatz elektronischer Rechenhilfen gefördert.

17.

ELEKTRISCHE ANLAGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Aufbau, Wirkungsweise und Betrieb der gebräuchlichsten elektrischen Anlagen zur Verteilung und Anwendung elektrischer Energie sowie die Grundsätze der Steuerungstechnik kennen und einfache Berechnungen durchführen können.

Der Schüler soll die einschlägigen Vorschriften und Normen kennen und beachten.

Lehrstoff:

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Elektroinstallation:

Leitungs- und Installationsmaterial, Installation in Gebäuden und

in Räumen besonderer Art. Installationspläne.

Schutzmaßnahmen:

Elektrische Anlagen bis 1 000 Volt, Räume und Anlagen besonderer

Art, Blitzschutzanlagen.

Lichttechnik:

Größen, Lichtquellen, Planung von Beleuchtungsanlagen.

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Ortsnetz:

Freileitungs- und Kabelnetz (Material, Leitungsberechnungen, Montage).

Elektrowärme:

Beheizung, Warmwasseraufbereitung.

Allgemeine Steuerungstechnik:

Elemente kontaktbehafteter Steuerungen, Übersichtsschalt-,

Wirkschalt-, Stromlauf- und Bauschaltpläne.

4.

Klasse (2 Wochenstunden):

Digitale Steuerungen:

Elemente, verbindungs- und speicherprogrammierbare Steuerungen.

Kraftfahrzeugelektrik:

Systeme, Vorschriften.

Elektromotorische Antriebe:

Auswahlkriterien, Betriebsverhalten, Steuerung.

Hochspannungstechnik:

Überspannungsschutz; Kurzschlußschutz, Erdschluß, Schaltgeräte und Hochspannungsanlagen.

Elektrizitätswirtschaft:

Kraftwerksbetrieb, Verbundbetrieb, Strompreisbildung, Tarifsysteme.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die praktische Anwendbarkeit im Fachgebiet. Bildtafeln, Skizzenblätter und Firmenunterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

Der Praxisbezug wird durch den Einsatz elektronischer Rechenhilfen gefördert.

18.

INDUSTRIELLE ELEKTRONIK UND REGELUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Elemente, die Gesetze und die gebräuchlichsten Anwendungen der Leistungs- und Mikroelektronik sowie der Regelungstechnik beherrschen.

Lehrstoff:

3.

Klasse (3 Wochenstunden):

Bauelemente der Elektronik:

Bauformen linearer und nichtlinearer Widerstände, Kondensatoren und Spulen. Halbleiterdioden, Transistoren, Thyristor, DIAC, TRIAC. Halbleiter mit speziellen Eigenschaften, Überlast- und Überspannungsschutz, Kühlung.

Schaltungen mit passiven Bauelementen:

Frequenzgang, Sprungverhalten. Übertrager.

Schaltungen mit aktiven Bauelementen:

Ein- und mehrstufige diskrete Verstärker, Differenzverstärker,

Operationsverstärker.

Digitaltechnik:

Logische Verknüpfungen, Speicher, Zeitglieder, Zähler, Register.

4.

Klasse (3 Wochenstunden):

Netzgeführte Stromrichter:

Gleich- und Wechselrichterbetrieb, Schaltungen, Netzrückwirkungen.

Regelungstechnik:

Begriffe, Regelkreisglieder (Arten, Zeitverhalten). Kennzeichnung von Strecken und Reglern. Unstetige und stetige Regler. Regelkreise.

Mikroelektronik:

Grobstruktur eines Mikrocomputers. Befehlssatz, Erstellen von einfachen Programmen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben des Fachgebietes.

Bildtafeln, Skizzenblätter und Firmenunterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

19.

KONSTRUKTIONSÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll selbständig sowie in Gruppenarbeit unter Einhaltung der jeweils gültigen Vorschriften und Normen auf Grund praxisüblicher Konstruktionsunterlagen Aufgaben der Elektrotechnik lösen und unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit dokumentieren können.

Lehrstoff:

3.

Klasse (3 Wochenstunden):

Elektroinstallation:

Verbraucheranlage (Installationsplan, Übersichtsschaltplan, Verteilerplan), Beleuchtungsanlage; Blitzschutz und Erdungsanlage.

Energieverteilung:

Entwurf eines Ortsnetzes für Niederspannung.

4.

Klasse (3 Wochenstunden):

Antriebs- und Steuerungstechnik:

Ein komplexes, gegenstandsübergreifendes Projekt (überschlägige Ermittlung der Entwurfsgrößen; Übersichtsplan, Stromlaufplan, Klemmenplan).

Didaktische Grundsätze:

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