Verordnung über Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis, der Beitrag zur systematischen Einführung in die Entwurfsprobleme sowie die Schulung des konstruktiven Denkens in bezug auf funktionstreues, wirtschaftliches, fertigungs- und normgerechtes Gestalten. Zur Praxisnähe gehören auch die Verwendung praxisüblicher Unterlagen und Behelfe sowie die systematische Darstellung des Projektes.
LABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Schaltungs- und Meßaufgaben der Laboratoriumspraxis im Fachgebiet selbständig und sorgfältig ausführen und kritisch auswerten können. Er soll die für die jeweilige Aufgabe geeignetsten Meßmethoden und Meßgeräte unter Beachtung der Sicherheitserfordernisse auswählen können. Er soll Untersuchungsberichte zusammenstellen und auswerten und die Ergebnisse interpretieren können.
Lehrstoff:
Klasse (3 Wochenstunden):
Klasse (3 Wochenstunden):
Übungen aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände „Elektrische Meßtechnik”, „Elektrische Maschinen”, „Elektrische Anlagen” und „Industrielle Elektronik und Regelungstechnik” wie im jeweiligen Lehrstoff dieser Pflichtgegenstände.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Vielseitigkeit der Methoden, die Häufigkeit der Anwendungen in der betrieblichen Praxis und der Beitrag zur systematischen Einführung in die praktischen Probleme der Fachrichtung sowie die vorhandene Laboratoriumsausstattung. Dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte sind in diesem Zusammenhang von größter Wichtigkeit.
Manche Übungen bedürfen der Vorbereitung durch kurze Vorbesprechungen entsprechend dem Stand des Unterrichtes in den theoretischen Pflichtgegenständen. Besonders wertvoll sind Übungen, die den Lehrstoff mehrerer Themenbereiche oder Unterrichtsgegenstände anwenden.
Die effiziente Arbeit in der Gruppe, die sorgfältige Behandlung der Geräte und die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften werden zweckmäßigerweise durch einführende Hinweise und durch lenkendes Eingreifen gewährleistet.
Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.
WERKSTÄTTENLABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes anfallenden Meß-, Steuerungs- und Regelungsaufgaben lösen und dokumentieren können.
Lehrstoff:
Klasse (3 Wochenstunden):
Stoffgebiet Elektrische Niederspannungsanlagen:
Aufbau. Aufsuchen und Beheben von Fehlern. Überprüfen und Messen
von Erdungswiderständen.
Stoffgebiet Elektrische Maschinen und Geräte:
Warten. Aufsuchen und Beheben von Fehlern. Wuchten.
Stoffgebiet Elektronik und Automatisierungstechnik:
Aufbau. Reparatur und Prüfen von Baugruppen und Geräten.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung der Verfahren in der beruflichen Praxis. Die Messungen, Untersuchungen und Auswertungen bauen auf den in den theoretisch-technischen Unterrichtsgegenständen und im Pflichtgegenstand „Werkstätte” erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten auf. Besondere Bedeutung kommt den Schutzmaßnahmen zu.
Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.
WERKSTÄTTE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe sicher handhaben und instand halten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Werk- und Hilfsstoffe kennen.
Der Schüler soll facheinschlägige Erzeugnisse herstellen sowie facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll elektrische Maschinen und Geräte sowie elektrische Anlagen und Systeme des Fachgebietes in Betrieb nehmen, prüfen, vermessen und reparieren können; er soll die Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.
Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.
Lehrstoff:
Klasse (9 Wochenstunden):
Grundausbildung:
Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung. Maschinenbauliche Fertigkeiten (Messen, Anreißen, Körnen, Feilen, Meißeln, Sägen, Schneiden, Bohren, Senken, Reiben, Passen, Schleifen, Schärfen, Gewindeschneiden von Hand, Stempeln). Elektrotechnische Fertigkeiten (Zurichten und Verlegen von blanken und isolierten Leitungen, Herstellen von Verbindungen, Anfertigen von Draht- und Kabelformen, Isolieren; einfache Installationsschaltungen. Visuelles Erkennen elektrischer und elektronischer Bauteile).
Mechanische Werkstätte:
Drehen (Längs-, Plan- und Innendrehen, Einstechen, Abstechen, maschinelles Gewindeschneiden). Hobeln von Flächen und Nuten. Fräsen verschiedener Werkstoffe nach Anriß und nach Maß unter Einhaltung vorgegebener Toleranzen; Stirnfräsen.
Klasse (15 Wochenstunden):
Elektromechanische Werkstätte:
Blecharbeiten, Biegen, Richten, Stanzen, Nieten, fachbezogene Arbeiten an Werkzeugmaschinen, Anfertigen einfacher Werkzeuge und Vorrichtungen, Gehäusebau, Punktschweißen, Hartlöten, Härten.
Gerätebau:
Verdrahtungs- und Verzinnungsarbeiten, Weichlöten. Aufbau einfacher
elektrischer Geräte.
Elektroinstallation:
Niederspannungsinstallation. Installationsschaltungen mit steigendem Schwierigkeitsgrad. Montieren, Inbetriebnahme und Reparatur von Verteil-, Sicherungs- und Schalteinrichtungen. Anschließen, Inbetriebnahme und Funktionsprüfung von Stromverbrauchern. Schutzmaßnahmen.
Kunststoffverarbeitung:
Bearbeiten von Kunststoffhalbzeug, Gießharz- und Klebetechnik, maschinelle Verarbeitung von Kunststoffen. Gehäusebau.
Schweißerei:
Gasschmelz-, Elektro- und Lichtbogenschweißen (Arbeitsweise und Bedienung von Schweißgeräten; Schweißen von Stumpf-, Kehl- und Ecknähten an verschiedenen Werkstücken und in verschiedenen Positionen; Blech- und Rohrschweißen). Schutzgasschweißen.
Klasse (14 Wochenstunden):
Elektromaschinenbau:
Wickel-, Isolier- und Imprägnierarbeiten an elektrischen Maschinen, Transformatoren und Spulen. Zusammenbau, Einpassen von Lagern, Prüfen und Warten. Aufsuchen und Beheben von Fehlern elektrischer und mechanischer Art. Gerätebau:
Aufbauen, Inbetriebnahme, Prüfen und Reparatur von elektrischen und elektronischen Geräten und Anlagen. Ruf-, Signal- und Meldeeinrichtungen (Aufsuchen und Beheben von Fehlern).
Elektroinstallation:
Aufbauen, Prüfen, Messen und Inbetriebnahme von Meß-, Schalt-,
Steuerungs- und Regelungseinrichtungen.
Elektronik:
Aufbauen, Inbetriebnahme, Prüfen und Beheben von Fehlern
elektronischer Systeme. Leiterplattenfertigung.
Klasse (12 Wochenstunden):
Elektromaschinenbau:
Wickelarbeiten mit erhöhtem Schwierigkeitsgrad an elektrischen Maschinen, Transformatoren und Spulen. Aufsuchen und Beseitigen von Fehlern elektrischer und mechanischer Art. Gerätebau:
Aufbauen, Inbetriebnahme, Reparatur und Prüfen von elektrischen
Geräten mit erhöhtem Schwierigkeitsgrad.
Elektronik:
Herstellen, Inbetriebnahme, Reparatur, Prüfen und Einstellen von
elektronischen Systemen.
Arbeitsvorbereitung:
Arbeitsaufträge, Werkstattzeichnungen, Arbeitsplanung. Vor- und Nachkalkulation von Arbeitsaufträgen. Arbeitssteuerung. Bestellwesen. Führung von praxisüblichen Dateien; statistische Auswertung. Lagerhaltung.
Didaktische Grundsätze:
Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, den Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein. Die in der Allgemeinen Dienstnehmerschutzverordnung und Allgemeinen Maschinen-Schutzvorrichtungsverordnung sowie im Arbeitnehmerschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit.
Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.
Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von Fertigungsbetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug wird durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert erhöht.
Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.
PFLICHTPRAKTIKUM
Siehe Anlage 1.
B. Freigegenstände
STENOTYPIE
Siehe Anlage 1.
DARSTELLENDE GEOMETRIE
Siehe Anlage 1.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Siehe Anlage 1.
BETRIEBSWIRTSCHAFT
Siehe Anlage 1A.2.1.
AKTUELLE FACHGEBIETE
Siehe Anlage 1.
C. Unverbindliche Übungen
BEWEGUNG UND SPORT
Siehe Anlage 1A.
D. Förderunterricht
DEUTSCH
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage 1.
Klassenweise gestaffeltes Außer-Kraft-Treten
(vgl. Art. 1 § 5, BGBl. II Nr. 205/2007):
31.8.2007: 1. Klasse
31.8.2008: 2. Klasse
31.8.2009: 3. Klasse
31.8.2010: 4. Klasse
Anlage 1A.4.1
```
```
LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR MASCHINENBAU
Ausbildungszweig allgemeiner Maschinenbau
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenanzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Wochenstunden Lehrver-
Pflichtgegenstände *) Klasse Summe pflich-
```
-
-
- tungs-
-
```
gruppe
```
```
1 Religion ..................... 2 2 2 2 8 (III)
2 Deutsch ...................... 3 2 2 2 (I)
3 Lebende Fremdsprache (Englisch)2 2 - - (I)
4 Geschichte ................... - - 2 - (III)
5 Geographie und
Wirtschaftskunde ............. 2 - - - (III)
6 Wirtschaftliche Bildung,
Rechtskunde und
Politische Bildung ........... - - 2 2 III
7 Bewegung und Sport ........... 2 2 2 2 (IVa)
8 Mathematik und
angewandte Mathematik ........ 4 2 - - (I)
9 Physik und angewandte Physik . 2 2 - - (II)
10 Chemie, angewandte Chemie
und Umwelttechnik ............ 2 1 - - II
11 Elektronische Datenverarbeitung
und angewandte elektronische
Datenverarbeitung ............ - 2 - - I
12 Mechanik ..................... 3 2 2 - (I)
13 Fertigungstechnik ............ 3 2 2 2 I
14 Maschinenelemente ............ - 2 2 - I
15 Betriebstechnik .............. - - - 2 I
16 Elektrotechnik, Steuerungs-
und Regelungstechnik ......... - - 2 2 I
17 Maschinenkunde ............... - - 3 2 (I)
18 Konstruktionsübungen ......... 3 3 3 3 I
19 Werkstättenlaboratorium ...... - - - 5 III
20 Werkstätte ................... 9 14 14 14 (Va)
```
```
Gesamtwochenstundenzahl 34- 35- 35- 35- 143 *)
37 38 38 38
Pflichtpraktikum .............. mindestens vier Wochen vor
Eintritt in die letzte Klasse.
```
```
Wochenstunden Lehrver-
Freigegenstände *) Klasse pflich-
```
-
-
- tungs-
-
```
gruppe
```
```
Stenotypie ...................... 2 2 - - (V)
Darstellende Geometrie .......... 3 - - - (I)
Lebende Fremdsprache (Englisch) . - - 2 2 (I)
Aktuelle Fachgebiete *1) (..) ... - - 2 2 I bis VI
```
```
Wochenstunden Lehrver-
Unverbindliche Übungen *) Klasse pflich-
```
-
-
- tungs-
-
```
gruppe
```
```
Bewegung und Sport .... (bis zu) 2 2 2 2 (IVa)
```
```
Förderunterricht *)
```
```
Deutsch .............................. *2) (I)
Lebende Fremdsprache (Englisch) ...... *2) (I)
Mathematik und angewandte Mathematik . *2) (I)
Mechanik ............................. *2) (I)
```
```
*1) In Zeugnissen und anderen Amtsschriften ist in Klammern die genehmigte Bezeichnung des aktuellen Fachgebietes anzuführen.
*2) Bei Bedarf in jeder Klasse, in der der entsprechende Pflichtgegenstand vorgesehen ist, je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).
*) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel abgewichen werden und sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Wochenstundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Anlage 1A Abschnitt Ia.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1A.
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1A.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN
RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1A.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER
GEMEINSAMEN
UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE
EINZELNEN SCHULSTUFEN,
DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
DEUTSCH
Siehe Anlage 1A.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Siehe Anlage 1A.
GESCHICHTE
Siehe Anlage 1A.
GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
Siehe Anlage 1A.
WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG
Siehe Anlage 1A.
BEWEGUNG UND SPORT
Siehe Anlage 1A.
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit im Rechnen mit Zahlen, Variablen und Funktionen besitzen.
Lehrstoff:
Klasse (4 Wochenstunden):
Algebra:
Zahlenbereiche, Gleichungen (lineare Gleichungen und Ungleichungen, Äquivalenzumformungen von Formeln, lineare Gleichungssysteme bis zu zwei Variablen), Funktionen (Darstellung, lineare Funktionen, quadratische Funktion, Kreisfunktionen für einfache trigonometrische Anwendungen). Addition und Subtraktion von Vektoren, Multiplikation eines Vektors mit einem Skalar.
Numerik:
Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnungen, Gleitkommazahlen,
Zahlen begrenzter Genauigkeit, Gebrauch der in der Praxis üblichen
Rechengeräte, Gebrauch von Funktionstafeln).
Geometrie:
Planimetrie (Kongruenz, Ähnlichkeit; Dreieck, Viereck, Vieleck, Kreis; pythagoräische Lehrsatzgruppe). Trigonometrie des rechtwinkeligen Dreiecks.
Klasse (2 Wochenstunden):
Algebra:
Potenzen mit reellen Exponenten, Rechenoperationen mit Logarithmen; quadratische Gleichungen, Exponentialgleichungen; Potenz- und Wurzelfunktionen, Kreis- und Arkusfunktionen, Exponentialfunktionen und logarithmische Funktionen.
Geometrie:
Berechnung des Dreiecks mit Hilfe von Sinus- und Cosinussatz;
Oberflächen- und Volumsberechnungen.
Statistik:
Zentralmaße, Streuungsmaße; Anwendung auf die Auswertung von
Messungen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Dementsprechend werden daher die Rechenbeispiele zu wählen sein. Insbesondere ist in der 1. Klasse auf das Erreichen der Rechensicherheit Wert zu legen. Die Absprache mit den Lehrern der theoretisch-technischen Pflichtgegenstände ist erforderlich, um die rechtzeitige Bereitstellung mathematischer Kenntnisse zu sichern.
In der 1. Klasse vier einstündige Schularbeiten, in der 2. Klasse drei einstündige Schularbeiten.
PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Vorgänge exakt beobachten und beschreiben können. Er soll die kausalen Zusammenhänge physikalischer Vorgänge beschreiben sowie aus den Beobachtungsergebnissen physikalische Gesetzmäßigkeiten ableiten und erklären können.
Er soll in den für den Ausbildungszweig wichtigen Teilbereichen der Physik grundlegende Kenntnisse besitzen.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Allgemeine Physik:
Aufgaben und Arbeitsweise der Physik. Gesetzliche Einheiten.
Internationales Einheitensystem (SI). Meßfehler.
Mechanik:
Kinematik (Geschwindigkeit, Beschleunigung und zusammengesetzte Bewegung bei geradliniger und drehender Bewegung). Dynamik (Trägheit, Kraft und Masse, Newtonsche Axiome). Arbeit, Energie, Impuls. Energiesatz, Impulssatz, Leistung. Wirkungsgrad. Reibung. Gravitation.
Elektrizität und Magnetismus:
Elektrische Ladung, elektrisches Feld. Elektrische Leitung in Festkörpern, Flüssigkeiten und Gasen. Magnetisches Feld, magnetischer Fluß, magnetische Induktion. Magnetische Felder von Strömen. Magnetische Eigenschaften der Stoffe. Elektromagnetische Induktion.
Klasse (2 Wochenstunden):
Wärme:
Temperatur, Temperaturmessung. Dehnung. Wärme und Wärmemessung; Wärmeübergänge. Verbrennung, Heizwert, Elektrowärme.
Mechanische Schwingungen und Wellen:
Charakteristische Eigenschaften. Akustik.
Optik:
Strahlenoptik. Wellenoptik (Beugung, Interferenz, Polarisation).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Fachrichtung. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe bewährt sich das Ausgehen vom experimentellen Nachweis der physikalischen Zusammenhänge, gefolgt von der Erläuterung der gewonnenen Erkenntnisse aus dem Bereich des Maschinenbaues.
Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist im Themenbereich „Mechanik” die Absprache mit dem Lehrer des Pflichtgegenstandes „Mechanik” erforderlich.
CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK
Siehe Anlage 1A.3.1.
ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND ANGEWANDTE
ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG
Siehe Anlage 1A.3.1.
MECHANIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll einfache mechanisch-technische Berechnungen durchführen können. Er soll die Grundgesetze der Mechanik auf Aufgaben der Fachpraxis anwenden können.
Lehrstoff:
Klasse (3 Wochenstunden):
Statik:
Kraft, starrer Körper, statisches Gleichgewicht, Frei machen von Bauteilen. Ebenes zentrales Kräftesystem, ebenes allgemeines Kräftesystem, Schwerpunkt von Linien, Flächen und Körpern; Standsicherheit.
Festigkeit:
Mechanische Spannungsbegriffe (Normal- und Schubspannung).
Beanspruchungsarten des geraden Stabes. Zulässige Spannung.
Spannungs-Dehnungs-Diagramm, Hookesches Gesetz.
Reibung:
Haft- und Gleitreibung, Rollwiderstand, Seilreibung.
Klasse (2 Wochenstunden):
Hydrostatik:
Druck, Dichte, Kraftwirkungen.
Kinematik und Dynamik:
Begriffe und Gesetze für Translation und Rotation des Massenpunktes (Geschwindigkeit, Beschleunigung, dynamisches Grundgesetz).
Statik:
Statisch bestimmt gelagerte Träger (Auflagerreaktionen, Biegemoment und Querkraft), zusammengesetzte Beanspruchung.
Festigkeit:
Biegung, Schub, Torsion.
Klasse (2 Wochenstunden):
Hydrodynamik:
Bernoulligleichung, Rohrreibung, Kontinuität.
Wärme:
Hauptsätze, ideale Gase, Wasserdampf. Arten der Wärmeübertragung.
Anwendungen aus dem Fachgebiet.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf
häufige Aufgabenstellungen des Fachgebietes.
Der Unterricht in Mechanik baut auf den Vorkenntnissen aus dem Pflichtgegenstand „Physik und angewandte Physik” auf.
Die Praxisnähe wird durch Lösung spezifischer Beispiele und durch Einsatz moderner technischer Hilfsmittel erhöht.
FERTIGUNGSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes verwendeten Werkstoffe und ihre Eigenschaften sowie die Verfahren und Maschinen im Ausbildungszweig kennen. Er soll für eine gegebene Aufgabe zweckmäßige Werkstoffe auswählen können.
Lehrstoff:
Klasse (3 Wochenstunden):
Begriffe:
Bearbeitungsverfahren, Maschinen und Geräte.
Werkstoffe:
Einteilung (Metalle, Eisenwerkstoffe, Nichteisenmetalle und ihre Legierungen, nichtmetallische Werkstoffe, Pulvermetallurgie, Kunststoffe). Normgerechte Bezeichnung, Eigenschaften und Verwendung.
Klasse (2 Wochenstunden):
Werkstoffe:
Kennwerte und Anwendungsbereiche von Eisen- und Nichteisen-Werkstoffen; Wärmebehandlung. Sinterwerkstoffe. Kunststoffe.
Spanlose Fertigung:
Gießen, Schmieden, Walzen, Pressen, Ziehen, Schweißen, Löten, Kleben.
Klasse (2 Wochenstunden):
Spanende Fertigung:
Drehen, Fräsen, Bohren, Hobeln, Stoßen, Räumen, Schleifen,
Feinstbearbeitung. Elemente der CNC-Verfahren.
Werkstoffe:
Zerstörende und zerstörungsfreie Prüfverfahren.
Klasse (2 Wochenstunden):
Spannvorrichtungen:
Arten, Anwendungsbereiche.
Spanende Fertigung:
Werkzeugmaschinen, Sondermaschinen, Fertigungsstraßen,
Fertigungssteuerung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgaben des Fachgebietes. Daher wird zB im Themenbereich „Werkstoffe” die Gewinnung der Werkstoffe gegenüber allen Eigenschaften und Verwendung zurücktreten.
Der Unterricht baut auf Vorkenntnissen aus den Pflichtgegenständen „Physik und angewandte Physik” und „Chemie, angewandte Chemie und Umwelttechnik” auf. Der Praxisbezug wird durch Zusammenarbeit mit den Lehrern des Pflichtgegenstandes „Werkstätte” erhöht.
MASCHINENELEMENTE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im allgemeinen Maschinenbau gebräuchlichsten Maschinenelemente kennen und skizzieren können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Verbindungselemente:
Formschlüssige, kraftschlüssige, stoffschlüssige.
Federelemente:
Biegefeder, Torsionsfeder, Silentelemente.
Elemente der drehenden Bewegung:
Achsen, Wellen; Lager (Gleitlager, Wälzlager). Kupplungen.
Klasse (2 Wochenstunden):
Fördertechnik:
Seile, Ketten, Lastaufnahmemittel.
Getriebe:
Rädergetriebe, Zugmittelgetriebe, Kurbelgetriebe, hydraulische
Getriebe.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit im Fachgebiet.
Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Mechanik” und „Fertigungstechnik” erforderlich.
Anschauliche Beispiele fördern das Verständnis. Die Praxisnähe des Unterrichtes wird durch Verwendung von Modellen und Abbildungen und durch Aufgabenlösung unter Zuhilfenahme moderner technischer Hilfsmittel erhöht.
BETRIEBSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Grundsätze der Führung gewerblicher und industrieller Mittelbetriebe kennen. Er soll Kalkulationen solcher Betriebe durchführen können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Betriebliche Organisation:
Aufbauorganisation. Ablauforganisation, Materialwirtschaft,
Zeitwirtschaft, Lohnformen. Lagerbestandführung.
Kalkulation:
Stundensatzrechnung, Betriebsabrechnung auf Voll- und Teilkostenbasis, Deckungsbeitragsrechnung, Wirtschaftlichkeitsvergleiche auf Basis der Teilkostenrechnung.
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht baut auf Kenntnissen aus den Pflichtgegenständen „Wirtschaftliche Bildung, Rechtskunde und Politische Bildung” und „Werkstätte” auf. Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Betriebspraxis in den Bereichen Betriebsführung, Arbeitsvorbereitung und Kalkulation. Dementsprechend wird die Unterrichtsform der Lösung praktischer Aufgaben vorherrschen.
ELEKTROTECHNIK, STEUERUNGS- UND REGELUNGSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für den Ausbildungszweig bedeutsamen Grundgesetze der Elektrotechnik und ihre Anwendung kennen sowie facheinschlägige Aufgaben lösen können.
Der Schüler soll die Grundgesetze der Steuerungs- und Regelungstechnik kennen und anwenden können.
Er soll die einschlägigen Vorschriften kennen und beachten.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Elektrische Größen und Einheiten:
Spannung, Strom, Widerstand, Leistung, Arbeit.
Gleichstromtechnik:
Stromleitung in Metallen und Halbleitern. Ohmsches Gesetz,
Kirchhoffsche Gesetze. Schaltungen von Widerständen und Spannungsquellen.
Wechselstromtechnik:
Induktion, Wechselstromwiderstände, Drehstromsysteme.
Meßtechnik:
Meßgerätearten, Meßzubehör.
Niederspannungsanlagen:
Installationspläne, Schutzmaßnahmen.
Klasse (2 Wochenstunden):
Elektrische Maschinen:
Aufbau, Wirkungsweise, Betriebsverhalten.
Elektronische Antriebe:
Leistungsermittlung, Auswahlkriterien.
Steuerungs- und Regelungstechnik:
Unterscheidungsmerkmale, Kenngrößen; gerätetechnische Ausführungsarten (elektromechanische, elektronische, festverdrahtete, freiprogrammierbare).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der technischen Praxis des Ausbildungszweiges. Daher empfiehlt sich die Auswahl der Beispiele unter Bezugnahme auf die Lehrinhalte in den Pflichtgegenständen „Werkstättenlaboratorium” und „Werkstätte”. Bildtafeln und praxisübliche Unterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.
MASCHINENKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Aufbau, Bauarten und Wirkungsweise der gebräuchlichen Kraft- und Arbeitsmaschinen sowie der Anlagen der Installations- und Klimatechnik kennen.
Lehrstoff:
Klasse (3 Wochenstunden):
Fördertechnik:
Hebemaschinen, Fördermittel.
Installationstechnik:
Leitungselemente (Rohre, Rohrverbindungen, Absperrorgane); Gas- und Wasserleitungsanlagen; Hydraulikinstallation.
Kraft- und Arbeitsmaschinen für Flüssigkeiten:
Verdrängerpumpen; Strömungsmaschinen; Wasserkraftanlagen.
Klasse (2 Wochenstunden):
Kraft- und Arbeitsmaschinen für Gase:
Kolbenmaschinen; Strömungsmaschinen; Wärmekraftanlagen.
Klimatechnik:
Kälte-, Wärme- und Lüftungstechnik.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der betrieblichen Praxis, weshalb besonders auf die dem Stand der Technik angepaßten Lehrinhalte zu achten sein wird.
Vorkenntnisse der Schüler aus den Pflichtgegenständen „Physik und angewandte Physik”, „Mechanik”, „Fertigungstechnik”, „Maschinenelemente” und „Konstruktionsübungen” werden zur Sicherung des Verständnisses zweckmäßigerweise zu den neuen Lehrinhalten in Beziehung gesetzt.
Wandtafeln und praxisübliche Unterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.
KONSTRUKTIONSÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll unter Anleitung Konstruktionszeichnungen des Ausbildungszweiges sach- und normgerecht anfertigen können.
Lehrstoff:
Klasse (3 Wochenstunden):
Elemente:
Zeichengeräte, Zeichentechniken, Ö-Normen, Planerstellung, Bemaßung
und Beschriftung; Toleranzen und Passungen.
Fertigkeiten:
Skizzieren und Darstellen einfacher technischer Körper in den drei
Hauptrissen und in genormter Axonometrie.
Werkstattzeichnungen:
Einfache Normteile und Bauteile nach Vorlage und Modellaufnahme.
Stücklisten.
Klasse (3 Wochenstunden):
Werkstattzeichnungen:
Verbindungselemente, Achsen, Wellen und Lagerungen.
Schaubilder und Skizzen:
Schweißkonstruktionsdarstellungen.
Klasse (3 Wochenstunden):
Werkstattzeichnungen:
Wälzlagereinbauten.
Zusammenstellungszeichnungen:
Kupplungen, Zahnrad-, Riemen- und Kettengetriebe; Absperrorganen.
Klasse (3 Wochenstunden):
Werkstoffzeichnungen:
Entwürfe und Konstruktionen aus der Fördertechnik und aus dem Vorrichtungsbau einfacher Schweißkonstruktionen.
Pläne:
Installationspläne für hydraulische und pneumatische Anlagen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl sind die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis, der Beitrag zur systematischen Einführung in die Entwurfsprobleme sowie die Schulung des konstruktiven Denkens in bezug auf funktionstreues, wirtschaftliches, fertigungs-, norm- und designgerechtes Gestalten.
Zur Praxisnähe gehören auch die Verwendung praxisüblicher Unterlagen und Behelfe, der Einsatz elektronischer Rechenhilfen und fachspezifischer Programme sowie die systematische Darstellung des Projektes.
WERKSTÄTTENLABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes anfallenden Meß-, Prüf- und Steuerungsaufgaben sowie Probleme der Arbeitsvorbereitung lösen und dokumentieren können.
Lehrstoff:
Klasse (5 Wochenstunden):
Stoffgebiet programmgesteuerte Werkzeugmaschinen:
Manuelle und rechnergestützte Programmierung; Einsatz verschiedener Werkzeuge an der Maschine. CNC-Programme mit steigendem Schwierigkeitsgrad.
Stoffgebiet Steuerungstechnik:
Elemente der Steuerungstechnik, Bausteine, logische Grundfunktionen, Schaltplanentwurf. Signalaufnahme und Signalverarbeitung, fest verdrahtete und freiprogrammierbare Steuerungen. Erarbeiten von Lösungsmöglichkeiten komplexer industrieller Steuerungsaufgaben.
Stoffgebiet Fertigungsmeßtechnik und Qualitätssicherung:
Messen mit mechanischen und elektronischen Längenmeßgeräten, Lehren, Meß- und Profilprojektoren; Oberflächenrauhigkeitsmessungen; Qualitätsdaten, Aufbereitung, Prüfungsablauf, Fehlerbeseitigung bzw. Verhütung, Qualitätsberichterstattung.
Stoffgebiet Werkstoffprüfung:
Zerstörende und zerstörungsfreie Verfahren.
Stoffgebiet Arbeitsvorbereitung:
Rechnerunterstützte Arbeitsplanung, Arbeitssteuerung und Arbeitsauftragserstellung, statistische Auswertung. Führung von praxisüblichen Dateien; Lagerhaltung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung der Verfahren in der beruflichen Praxis. Die Messungen, Untersuchungen und Auswertungen bauen auf den in den theoretischtechnischen Unterrichtsgegenständen und im Pflichtgegenstand „Werkstätte” erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten auf. Besondere Bedeutung kommt den Schutzmaßnahmen zu.
Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.
WERKSTÄTTE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Ausbildungszweig verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe sicher handhaben und instandhalten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Werk- und Hilfsstoffe kennen.
Der Schüler soll facheinschlägige Erzeugnisse herstellen sowie facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsvorgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.
Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheitsund Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.
Lehrstoff:
Klasse (9 Wochenstunden):
Grundausbildung:
Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung. Fertigkeiten (Messen, Anreißen, Körnen, Feilen, Schleifen von Hand, Meißeln, Sägen, Bohren, Senken, Gewindeschneiden von Hand, Schaben, Stempeln, Scharfschleifen von Hand, Passen, Reiben von Hand).
Blechbearbeitung:
Richten, Biegen, Nieten, Abkanten, Bördeln, Treiben, Schneiden mit der Schere, Weichlöten, Oberflächenschutz durch Anstrich, Kleben. Grundkenntnisse der gebräuchlichen Beschläge.
Mechanische Werkstätte:
Fräsen und Hobeln verschiedener Werkstoffe nach Anriß und nach Maß unter Einhalten vorgegebener Toleranzen. Längs-, Plan- und Innendrehen, Einstechen, Abstechen, maschinelles Gewindeschneiden.
Schmiede:
Freiformschmieden, Strecken, Breiten, Spitzen, Stauchen, Lochen, Spalten, Absetzen, Richten,
Biegen, Kröpfen, Rollen, Verdrehen, Schroten, Gesenkschmieden. Einfache Glüh- und Härtearbeiten.
Klasse (14 Wochenstunden):
Mechanische Werkstätte:
Fräs- und Bohrarbeiten. Stirn- und Mantelfräsen; einfache Teilkopfarbeiten; manuelle Programmierung programmgesteuerter Maschinen. Dreharbeiten mit der Zug- und Leitspindeldrehmaschine zwischen Spitzen, mit Setzstöcken, Planscheiben und Drehdornen. Herstellen von Innen- und Außengewinden, Rändeln, Federwickeln. Einfache Arbeiten an programmgesteuerten Maschinen.
Schweißerei:
Sicherheitsvorschriften für die Durchführung von Schweißarbeiten. Gasschmelz-, Elektro- und Schutzgasschweißen (Arbeitsweise und Bedienung von Schweißgeräten. Schweißen von Stumpf-, Kehl- und Ecknähten an verschiedenen Werkstücken und in verschiedenen Positionen, Blech- und Rohrschweißen); Hartlöten, Brennschneiden.
Blechbearbeitung:
Arbeiten an Blechbearbeitungsmaschinen. Arbeiten mit pneumatischen, hydraulischen und elektrischen Arbeitsgeräten. Abkanten, Bördeln, Spanen, Walzen, Sicken, Falzen, Blechabwicklungen; Punktschweißen. Stahlbauarbeiten unter Berücksichtigung der im Stahlbau üblichen schweißtechnischen Ausführung. Anwendung der im Stahlbau verwendeten Verbindungs- und Befestigungssysteme. Oberflächenschutz gegen Korrosion.
Formenbau:
Modelltischlerei (Anwendung im Modellbau, Fertigkeiten, Holzverbindungen, Anfertigen einfacher Modelle aus verschiedenen Werkstoffen). Gießerei (Formsandaufbereitung und Prüfung, Herstellen von Kernen ein- und mehrteiliger Gußformen, Schmelzen, Gießen, Gußputzen), Kunststoffverarbeitung (Verarbeitung thermoplastischer Halbzeuge und duroplastischer Faserverbundwerkstoffe. Spanende Verarbeitungsverfahren, Umform-, Schweiß- und Klebetechnik).
Klasse (14 Wochenstunden):
Mechanische Werkstätte:
Fräs- und Bohrarbeiten (Verzahnungen mit Teilapparat). Dreharbeiten (Formdrehen, Außermittedrehen, Kegeldrehen; manuelle Programmierung numerisch gesteuerter Drehmaschinen).
Werkzeug- und Vorrichtungsbau:
Herstellen einfacher Schnitt-, Stanz-, Meß- und spanabhebender
Werkzeuge und von Vorrichtungen unter Verwendung von genormten
Bauteilen und Baugruppen.
Montage:
Zerlegen und Zusammenbau von Maschinen, Baugruppen und Geräten. Justieren. Prüfen und Instandsetzen, Feststellen und Beheben von mechanischen Störungen. Pneumatische und hydraulische Installationen (Kalt- und Warmbiegen. Einziehen und Aushalsen von Rohren einschließlich Warmbehandlung; Rohrgewindeschneiden; Vorrichten und Zusammenbauen von Rohrleitungen aus Stahl, Nichteisenmetallen und Kunststoff; Dichten und Schutzisolieren; Druckprüfung).
Elektrotechnik:
Niederspannungsinstallation (Zurichten und Verlegen von Leitungen, Herstellen von Verbindungen). Installationsschaltungen (Inbetriebnahme und Wartung von Verteil-, Sicherungs- und Schaltungseinrichtungen unter Beachtung der elektrischen und mechanischen Schutzmaßnahmen).
Klasse (14 Wochenstunden):
Mechanische Werkstätte:
Fräs- und Bohrarbeiten (Fräsen und Bohren nach Koordinatensystem; rechnergestützte Programmierung numerisch gesteuerter Werkzeugmaschinen).
Dreharbeiten (Gewindesonderformen, mehrgängige Innen- und Außengewinde; rechnergestützte Programmierung numerisch gesteuerter Drehmaschinen).
Werkzeug- und Vorrichtungsbau:
Herstellen von Vorrichtungen und Werkzeugen, Wärmebehandlung des Stahles, Härteprüfung, Schleifen und Abziehen von Schneidwerkzeugen.
Rund-, Form- und Flachschleifen.
Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik:
Visuelles Erkennen verschiedener elektronischer Bauteile. Aufbauen,
Inbetriebnahme, Reparatur und Prüfen elektronischer Geräte und Systeme. Anschluß und Verbindungstechnik.
Arbeitsvorbereitung:
Arbeitsplanung und Arbeitssteuerung. Arbeitsaufträge. Vor- und Nachkalkulation. Werkstattzeichnungen. Beschaffungswesen.
Didaktische Grundsätze:
Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut gemacht werden. Die in der Allgemeinen Dienstnehmerschutzverordnung und Allgemeinen Maschinen-Schutzvorrichtungsverordnung sowie im Arbeitnehmerschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern in Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretischtechnischen Unterrichtsgegenstände sowie des Werkstättenlaboratoriums von besonderer Wichtigkeit.
Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.
Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von Fertigungsbetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug wird durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert gefördert.
Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.
PFLICHTPRAKTIKUM
Siehe Anlage 1A.
B. FREIGEGENSTÄNDE
STENOTYPIE
Siehe Anlage 1A.
DARSTELLENDE GEOMETRIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll aus Rissen eines Objektes dessen Aufbau ablesen und die in der Zeichnung enthaltenen Informationen deuten und konstruktiv verwerten können. Er soll geometrische Formen an technischen Objekten erkennen können. Er soll räumliche Gegebenheiten in Handskizzen darstellen können.
Lehrstoff:
Klasse (3 Wochenstunden):
Projektion und Axonometrie, Anwendung auf ebenflächig begrenzte Körper und spezielle einfache Flächen:
Räumliches kartesisches Rechtssystem, Parallelprojektion. Aufbauverfahren der Axonometrie, spezielle axonometrische Angaben gemäß ÖNORM A 6240. Anwendung auf prismatische und pyramidenförmige Werkstücke. Strecke und Gerade, ebene Figur und Ebene, Körper und Fläche. Aufriß, Grundriß und Kreuzriß (Normalrisse in den Koordinatenebenen, Anordung in der Zeichenebene). Konstruktion axonometrischer Risse aus gegebenen Hauptrissen und umgekehrt. Prismenfläche, Zylinderfläche, Pyramidenfläche und Kegelfläche. Konturerzeugende von Zylinder- und Kegelflächen.
Lösung stereometrischer Aufgaben mit Hilfe von Normalprojektionen:
Angittern in einer Ebene, Schnitte ebenflächig begrenzter Werkstückformen. Seitenrisse als Konstruktionshilfsmittel. Länge einer Strecke, Drehen einer Ebene in eine Hauptebene, orthogonale Lage einer Geraden und einer Ebene. Anwendung auf maschinenbauliche Objekte. Netzkonstruktionen.
Normalriß eines Kreises:
Festlegen des Normalrisses eines Kreises durch Hauptscheitel und
einen Punkt. Normalriß von drehzylindrischen und drehkegelförmigen
Objekten.
Kugelflächen:
Normalriß einer Kugelfläche und ihrer ebenen Schnitte. Konturkreise. Anwendung auf kugelförmige Werkstücke mit prismatischen oder drehzylindrischen bzw. drehkegelförmigen Ansätzen und Bohrungen, bei denen die Drehachse des Drehzylinders bzw. Drehkegels den Kugelmittelpunkt enthält.
Normale Axonometrie:
Verzerrungen einer normalaxonometrischen Angabe. Anwendung auf Flächen und Objekte in einfacher Lage zum Koordinatensystem.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Auswahl und Gewichtung des Lehrstoffes ist die Verwendbarkeit für den Konstruktionsunterricht der Fachrichtung.
Das räumliche Vorstellungsvermögen wird vor allem geschult, wenn die Lösungsstrategien anhand der räumlichen Gegebenheiten - nach Möglichkeit am Originalobjekt oder an einem Modell - entwickelt und in der Konstruktionszeichnung nachvollzogen werden; somit erübrigt sich die Verwendung von Spuren und Rißachsen. Die zunehmende Bedeutung des computerunterstützten Konstruierens legt die konsequente Verwendung eines Koordinatensystems nahe. Zur Stützung der Raumanschauung empfiehlt es sich, axonometrische Risse durchgehend zu verwenden.
Das Stundenausmaß erzwingt den Verzicht auf die Begriffsbildung Fernpunkt, Perspektivität und perspektive Kollineation sowie auf Hilfsmittel der algebraischen Geometrie.
Im Themenbereich „Projektion und Axonometrie, Anwendung auf ebenflächig begrenzte Körper und spezielle Flächen” ist das Erkennen der für eine Objektform erforderlichen Maße von Bedeutung. Im Sinne der Berufspraxis erscheint es zweckmäßig, auch mit Hauptrissen in getrennter Lage zu arbeiten. Ferner empfiehlt es sich, auf die geometrische Erzeugung auch der Prismen- und Pyramidenflächen als Bewegflächen hinzuweisen.
Für den Themenbereich „Lösung stereometrischer Aufgaben mit Hilfe von Normalprojektionen” erweist sich das Zurückführen der Lageaufgaben über Ebenen auf das Angittern und der Maßaufgaben auf die Ermittlung der Länge einer Strecke und der Abmessungen einer ebenen Figur sowie die Bedienung für orthogonale Lage einer Geraden und einer Ebene als ökonomisch. Im Sinne der Berufspraxis erscheint es zweckmäßig, technische Objekte nicht in allgemeiner Lage darzustellen; für anschauliche Darstellungen bietet sich die Axonometrie an.
Im Themenbereich „Normalriß eines Kreises” empfiehlt es sich, auf die Einführung konjugierter Durchmesser zu verzichten. Die Verwendung eines zu einer Ellipse perspektiv affinen Kreises erweist sich als vorteilhafter als Brennpunkt- und Gegenpunktkonstruktionen.
Im Themenbereich „Kugelflächen” ist es zweckmäßig, zwischen der auf der Fläche liegenden Kontur und dem in der Zeichenebene auftretenden Umriß zu unterscheiden.
Zwei Schularbeiten.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Siehe Anlage 1A.
AKTUELLE FACHGEBIETE
Siehe Anlage 1A.
C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
BEWEGUNG UND SPORT
Siehe Anlage 1A.
D. FÖRDERUNTERRICHT
Siehe Anlage 1A.
Klassenweise gestaffeltes Außer-Kraft-Treten
(vgl. Art. 1 § 5, BGBl. II Nr. 205/2007):
31.8.2007: 1. Klasse
31.8.2008: 2. Klasse
31.8.2009: 3. Klasse
31.8.2010: 4. Klasse
Anlage 1A.6.6
```
```
LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR REPRODUKTIONS- UND DRUCKTECHNIK
Ausbildungszweig Drucktechnik
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenanzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Wochenstunden Lehrver-
Pflichtgegenstände *) Klasse Summe pflich-
```
-
-
- tungs-
-
```
gruppe
```
```
1 Religion ..................... 2 2 2 2 8 (III)
2 Deutsch ...................... 3 2 2 2 (I)
3 Lebende Fremdsprache (Englisch)2 2 - - (I)
4 Geschichte ................... - 2 - - (III)
5 Geographie und
Wirtschaftskunde ............. 2 - - - (III)
6 Wirtschaftliche Bildung,
Rechtskunde und
Politische Bildung ........... - - 2 2 III
7 Bewegung und Sport ........... 2 2 2 2 (IVa)
8 Mathematik und
angewandte Mathematik ........ 4 2 - - (I)
9 Physik und angewandte Physik . 2 2 - - (II)
10 Chemie, angewandte Chemie
und Umwelttechnik ............ - 2 2 - II
11 Elektronische Datenverarbeitung
und angewandte elektronische
Datenverarbeitung ............ - 2 - - I
12 Allgemeine
Betriebswirtschaftslehre *1) . - - 2 2 I
13 Betriebswirtschaftslehre
der Reproduktions- und
Drucktechnik *2) ............. - - - 2 I
14 Bedruckstofftechnologie ...... - - 2 - I
15 Bildtechnologie .............. - - - 2 I
16 Reproduktions und
Drucktechnologie *3) ......... - - - 8 I
17 Meß- und Prüftechnik *3) ..... - - 2 2 I
18 Betriebstechnik .............. - - 3 2 I
19 Fachkunde und
Werkstätte ................... 21 21 20 13 V
```
```
Gesamtwochenstundenzahl 35- 36- 36- 36- 147 *)
38 39 39 39
20 Pflichtpraktikum mindestens vier Wochen vor
Eintritt in die letzte Klasse.
```
```
Wochenstunden Lehrver-
Freigegenstände *) Klasse pflich-
```
-
-
- tungs-
-
```
gruppe
```
```
Stenotypie ..................... 2 2 - - (V)
Lebende Fremdsprache (Englisch) - - 2 2 (I)
Grundlagen des Maschinenbaues *4) 2 - - - I
Rechnerunterstütztes
betriebliches Rechnungswesen .... - - 2 2 I
Aktuelle Fachgebiete ............ - - 2 2 I bis VI
```
```
Unverbindliche Übungen *)
```
```
Bewegung und Sport (bis zu) 2 2 2 2 (IVa)
```
```
Förderunterricht *)
```
```
Deutsch ........................ *5) (I)
Lebende Fremdsprache (Englisch) *5) (I)
Mathematik und
angewandte Mathematik .......... *5 (I)
```
```
1) Einschließlich Rechnungswesen, Schriftverkehr. 2) Einschließlich Kalkulation sowie Verlags- und Zeitungswesen. *3) Mit Übungen.
*4) Mit Konstruktionsübungen.
*5) Bei Bedarf in jeder Klasse, in der der entsprechende
Pflichtgegenstand vorgesehen ist, je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).
*) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel abgewichen werden und sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Wochenstundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Anlage 1A Abschnitt Ia.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1 A.
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1A.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1A.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER EINZELNEN
UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE
EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
DEUTSCH
Siehe Anlage 1A.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Siehe Anlage 1A.
4.GESCHICHTE
Siehe Anlage 1A.
GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
Siehe Anlage 1A.
WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG,
RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG
Siehe Anlage 1A.6.5
BEWEGUNG UND SPORT
Siehe Anlage 1A.
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage 1A.6.5
PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK
Siehe Anlage 1A.6.5
CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK
Siehe Anlage 1A.6.5
ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND
ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG
Siehe Anlage 1C.2.5
ALLGEMEINE BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE
Siehe Anlage 1A.6.5
BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE DER
REPRODUKTIONS- UND DRUCKTECHNIK
Siehe Anlage 1A.6.5
BEDRUCKSTOFFTECHNOLOGIE
Siehe Anlage 1A.6.5
BILDTECHNOLOGIE
Siehe Anlage 1A.6.5
REPRODUKTIONS- UND DRUCKTECHNOLOGIE
Siehe Anlage 1A.6.5
MESS- UND PRÜFTECHNIK
Siehe Anlage 1A.6.5
BETRIEBSTECHNIK
Siehe Anlage 1A.6.5
FACHKUNDE UND WERKSTÄTTE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe gewandt handhaben und instandhalten können. Er soll facheinschlägige Erzeugnisse des grafischen Bereiches unter Bedachtnahme auf die Eigenschaften der Werk-, Betriebs- und Hilfsstoffe selbständig herstellen können.
Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheitsund Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.
Lehrstoff:
Klasse (21 Wochenstunden):
Grundausbildung:
Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung. Reproduktions- und Drucktechnik (Berufsorientierung, Entwicklung, Aufgaben, Druckverfahren).
Siebdruck - Siebdruckformenherstellung:
Verfahrensmerkmale. Maschinen, Geräte, Einrichtungen (Bedienung, Wartung). Materialien (Schneide- und Kopiermaterialien, Reinigungsmittel). Siebdruckrahmen (Bespannung, Reinigung). Siebdruckschablonen (Arten, Herstellung). Kopiervorlagen (Arten, Herstellung).
Siebdruck - Handsiebdruck:
Maschinen und Geräte (Bedienung, Wartung). Materialien (Bedruckstoff, Druckfarbe). Drucken mit dem Handsiebdrucktisch.
Druck - Andruck und Kleinoffsetdruck:
Verfahrensmerkmale, Maschinen, Geräte, Einrichtungen (Bedienung, Wartung). Materialien (Bedruckstoff, Druckfarbe, Reinigungsmittel). Flachdruckformen (Arten, Behandlung). Farbmischübungen. Andrucken mit Flachbett-Andruckpressen. Drucken mit Kleinoffsetdruckmaschinen.
Druck - Hochdruck:
Verfahrensmerkmale. Maschinen, Geräte, Einrichtungen (Bedienung, Wartung). Materialien (Bedruckstoff, Druckfarbe, Reinigungsmittel). Hochdruckformen (Arten, Behandlung). Drucken von Merkantildrucksorten mit Tiegeldruckpressen.
Klasse (22 Wochenstunden):
Siebdruck - Siebdruckformenherstellung:
Fotomechanische Schablonenherstellung (Beschichtung, Kopie, Entwicklung). Herstellen von mehrfarbigen Kopiervorlagen (Kontaktkopie, Montage). Geräte und Maschinen (Bedienung, Wartung).
Siebdruck - Handsiebdruck:
Farbmischen. Druck von mehrfarbigen Arbeiten.
Siebdruck - Maschineller Siebdruck:
Maschinen und Geräte (Bedienung, Wartung). Drucken von mehrfarbigen
Arbeiten. Passerarbeiten.
Druck - Bogenmontage:
Herstellen von Kopiervorlagen. Seiten- und Bogenmontage (einfarbig, mehrfarbig). Farb- und Anhaltskopie. Montage- und Ausschußschemata
(Falzarten, Stanzmontagen, Registersysteme).
Druck - Flachdruckformenherstellung:
Geräte (Bedienung, Wartung). Materialien (Druckplatten, Verarbeitungschemie). Kopie (Belichtung, Aus- und Einbelichtung, Entwicklung). Meß- und Kontrollelemente. Standardisierung. Qualitätskontrolle, Qualitätssicherung.
Druck - Hochdruck:
Drucken mehrfarbiger Arbeiten mit Tiegeldruckpressen.
Sonderarbeiten mit Tiegeldruckpressen (Stanzen, Rillen, Prägen, Numerieren, Perforieren).
Druck - Endfertigung:
Druckweiterverarbeitung (Schneiden, Falzen, Zusammentragen, Binden). Geräte und Maschinen (Bedienung, Wartung).
Klasse (20 Wochenstunden):
Siebdruck - Maschineller Siebdruck:
Arbeitsvorbereitung. Spezielle Bedruckstoffe (Arten, Eigenschaften, Verwendung, drucktechnische Behandlung). Spezialgebiete (Plakatdruck, Raster- druck, Leiterplattendruck, Abziehbilderdruck, Haftetikettendruck, Stufendruck, Runddruck).
Druck - Kopiermaschinen:
Aufgaben, Verfahrensmerkmale. Rechnergesteuerte Kopiermaschinen
(Aus- und Einbelichtung, Bogeneinteilung, Stanzmontage). Erstellen
von Kopierprogrammen.
Druck - Bogenoffsetdruck:
Aufgaben, Verfahrensmerkmale. Bogenoffsetdruckmaschinen (Einstellung und Bedienung, Wartung, Baugruppen, Zusatzeinrichtungen). Arbeitsvorbereitung. Druck von ein- und mehrfarbigen Andrucken und Auflagen. Standardisierung. Qualitätskontrolle, Qualitätssicherung.
Druck - Hochdruck:
Andruck (einfarbig, mehrfarbig), Auflagendruck (einfarbig, mehrfarbig). Flexodruck (Aufgaben, Verfahrensmerkmale); Flexodruckmaschinen (Aufbau, Bedienung, Wartung); Flexodruck-Einpaßgeräte (Aufbau, Bedienung, Wartung).
Druck - Originaldruckgrafik:
Aufgaben, Verfahrensmerkmale, Maschinen und Geräte (Bedienung, Wartung). Druckformen (Herstellung, Behandlung). Herstellen von Drucken.
Klasse (14 Wochenstunden):
Siebdruck - Siebdruckformenherstellung:
Schablonenherstellung, einfarbig, mehrfarbig (Montage, Kopie, Fertigmachen). Standardisierung. Qualitätskontrolle, Qualitätssicherung.
Siebdruck - Handsiebdruck:
Druck mit Handsiebdrucktischen (einfarbig, mehrfarbig).
Qualitätskontrolle, Qualitätssicherung.
Siebdruck - Maschineller Siebdruck:
Andruck (einfarbig, mehrfarbig), Auflagendruck (einfarbig, mehrfarbig). Leiterplattendruck.
Druck - Bogenmontage:
Technische Arbeitsaufbereitung. Herstellen von
Seiten- und Bogenmontagen.
Druck - Flachdruckformenherstellung:
Herstellen von Offsetdruckplatten. Durchführen
der Qualitätskontrolle.
Druck - Kopiermaschinen:
Erstellen von Kopierprogrammen. Herstellen von Montagen und Offsetdruckplatten.
Druck - Bogenoffsetdruck:
Herstellen von Andrucken und Auflagendrucken (ein- und mehrfarbig).
Druck - Hochdruck:
Herstellen von Auflagendrucken. Durchführen von Sonderarbeiten (Prägen, Stanzen, Rillen, Perforieren, Numerieren).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind neben der Vielseitigkeit der Fertigungsmethoden ihr Bezug zur Praxis. Dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte sind daher von größter Wichtigkeit.
Die Arbeit in der Gruppe, die sorgfältige Behandlung der Geräte, Maschinen und Materialien, die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften und das Verständnis für die Belange des Umweltschutzes werden zweckmäßigerweise durch einführende Hinweise und lenkendes Eingreifen gewährleistet.
Die Fertigungsvorgänge in den einzelnen Fachgebieten sind mit steigendem Schwierigkeitsgrad zu erarbeiten. In die Ausbildung einbezogene produktive Arbeiten fördern das Verständnis für die technische und organisatorische Abwicklung von Druckaufträgen und schaffen die überaus wichtigen Querverbindungen zu den den grafischen Unternehmen vor- und nachgelagerten Fachgebieten und Branchen.
Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.
20.PFLICHTPRAKTIKUM
Siehe Anlage 1A.
B. FREIGEGENSTÄNDE
STENOTYPIE
Siehe Anlage 1A.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Siehe Anlage 1A.
GRUNDLAGEN DES MASCHINENBAUES
Siehe Anlage 1A.6.5
RECHNERUNTERSTÜTZTES BETRIEBLICHES RECHNUNGSWESEN
Siehe Anlage 1A.6.5
AKTUELLE FACHGEBIETE
Siehe Anlage 1A.
C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
BEWEGUNG UND SPORT
Siehe Anlage 1A.
D. FÖRDERUNTERRICHT
Siehe Anlage 1A.
Klassenweise gestaffeltes Außer-Kraft-Treten
(vgl. Art. 1 § 5, BGBl. II Nr. 205/2007):
31.8.2007: 1. Klasse
31.8.2008: 2. Klasse
31.8.2009: 3. Klasse
31.8.2010: 4. Klasse
Anlage 1A.6.7
```
```
LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR FLUGTECHNIK
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenanzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Wochenstunden Lehrver-
A. Pflichtgegenstände *1) Summe pflich-
Klasse tungs-
```
-
-
- gruppe
-
```
```
```
```
Religion ................... 2 2 2 2 8 (III)
```
```
Deutsch .................... 2 2 2 2 (I)
```
```
Englisch ................... 2 2 2 2 (I)
```
```
Geschichte ................. 2 - - - (III)
```
```
Geographie ................. 2 - - - (III)
```
```
Wirtschaftliche Bildung,
```
Rechtskunde und Politische
Bildung .................... - - 2 2 III
```
Luftfahrtenglisch .......... - - - 2 (II)
```
```
Bewegung und Sport ......... 2 2 2 2 (IVa)
```
```
Mathematik und angewandte
```
Mathematik ................. 5 2 - - (I)
```
Physik und angewandte
```
Physik ..................... 2 1 - - (II)
```
Chemie, angewandte Chemie
```
und Umwelttechnik .......... 2 1 - - II
```
Elektronische
```
Datenverarbeitung und
angewandte elektronische
Datenverarbeitung .......... - 2 - - I
```
Mechanik ................... 3 2 2 - (I)
```
```
Elektrotechnik und
```
Elektronik ................. - 3 2 2 I
```
Instrumente und Avionik .... - - 3 2 I
```
```
Maschinenelemente .......... - 2 2 - I
```
```
Triebwerke ................. - - 3 3 I
```
```
Fertigungstechnik .......... 2 2 1 - I
```
```
Luftfahrzeugbau ............ - 2 2 2 I
```
```
Konstruktionsübungen ....... 3 3 3 3 I
```
```
Werkstättenlaboratorium .... - - - 3 (III)
```
```
Werkstätte ................. 10 11 11 12 (Va)
```
```
```
Gesamtwochenstundenzahl 36- 36- 36- 36- 148 *1)
39 39 39 39
```
Pflichtpraktikum ........... mindestens acht Wochen vor Eintritt
```
in die 4. Klasse.
```
```
Wochenstunden Lehrver-
B. Freigegenstände *1) pflich-
Klasse tungs-
```
-
-
- gruppe
-
```
```
```
Stenotypie ..................... 2 2 - - (V)
Darstellende Geometrie ......... 2 - - - (I)
Flugfunktelefonie .............. - - 2 2 II
Flugbetrieb .................... - - - 2 II
Elektronische Datenverarbeitung - - 2 - I
```
```
C. Unverbindliche Übungen *1)
```
```
Bewegung und Sport ............. 2 2 2 2 (IVa)
```
```
D. Förderunterricht *1)
```
```
Deutsch ........................ *2) *2) *2) *2) (I)
Englisch ....................... *2) *2) *2) *2) (I)
Mathematik und angewandte
Mathematik ..................... *2) *2) *2) *2) (I)
Mechanik ....................... *2) *2) *2) *2) (I)
```
```
*1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel abgewichen werden und sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Wochenstundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Anlage 1A Abschnitt Ia.
*2) Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Klasse bis zu zweimal für höchstens 8 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, wobei aus pädagogischen Gründen eine Blockung anzustreben ist.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1A.
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1A.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1A.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
DEUTSCH
Siehe Anlage 1A.
ENGLISCH
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll einfache englische Texte, insbesondere mit technischem Inhalt, unter Verwendung von zweisprachigen Wörterbüchern lesen und sinngemäß ins Deutsche übertragen können. Er soll einfache Sachverhalte des Alltages und der Berufswelt - erforderlichenfalls unter Verwendung eines zweisprachigen Wörterbuches - in verständlichem Englisch mündlich und schriftlich beschreiben und diskutieren können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Alltag und Aktuelles:
Routinesituationen, isolierte Sachverhalte.
Wirtschaft und Arbeitswelt:
Industriezweige, Berufe.
Technik und Hilfswissenschaften:
Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Produkte der Technik (Grobaufbau, Verwendungszweck). Grundrechenoperationen; naturwissenschaftliche Methoden, Symbole, Größen; Maße und Gewichte.
Klasse (2 Wochenstunden):
Alltag und Aktuelles:
Sachverhalte mit einfacher Struktur.
Wirtschaft und Arbeitswelt:
Arbeitsplätze.
Technik und Hilfswissenschaften:
Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Produkte der Technik (Bauarten, Funktion, Bedienung). Naturgesetze; einfache geometrische Darstellungen.
Klasse (2 Wochenstunden):
Alltag und Aktuelles:
Sachverhalte mit komplexer Struktur.
Wirtschaft und Arbeitswelt:
Berufliche Auslandsbeziehungen, einfache Geschäftsfälle.
Technik und Hilfswissenschaften:
Bauelemente, Geräte, Maschinen, Anlagen und Produkte der Fachrichtung (Bauarten, Funktion, Bedienung, Schutz, Wartung und Pflege komplexer Objekte; Anwendungen).
Klasse (2 Wochenstunden):
Alltag und Aktuelles:
Kontroversielle Themen von vorwiegend regionaler oder
überregionaler Bedeutung.
Wirtschaft und Arbeitswelt:
Betriebliche Organisation im Fachgebiet (Strukturen, Probleme).
Technik:
Bauelemente, Geräte, Maschinen, Anlagen und Produkte der Fachrichtung (Bauarten, Funktion, Bedienung, Schutz, Wartung und Pflege komplexer Objekte; Anwendungen).
Didaktische Grundsätze:
Siehe Anlage 1A.
GESCHICHTE
Siehe Anlage 1A.
GEOGRAPHIE
Siehe den Pflichtgegenstand „Geographie und Wirtschaftskunde” in Anlage 1A.
WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1A.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Siehe den Pflichtgegenstand „Wirtschaftliche Bildung, Rechtskunde und Staatsbürgerkunde” in Anlage 1A.
Klasse (2 Wochenstunden):
Siehe den Pflichtgegenstand „Wirtschaftliche Bildung, Rechtskunde und Staatsbürgerkunde” in Anlage 1A; zusätzlich
Luftrecht:
Rechtsnormen über die Prüfung, den Betrieb und die Wartung von Luftfahrzeugen und Luftfahrgerät (Zivil- und Militärluftfahrt). Rechtsnormen über Luftfahrpersonal, Flugplätze, Flugsicherung. Nationale und internationale Luftfahrorganisationen.
Didaktische Grundsätze:
Siehe den Pflichtgegenstand „Wirtschaftliche Bildung, Rechtskunde und Staatsbürgerkunde” in Anlage 1A.
LUFTFAHRTENGLISCH
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll jene grundlegenden Kenntnisse erwerben, die ihm das Verstehen englischer Betriebs- und Wartungsvorschriften ermöglichen. Weiters soll er den Funksprechverkehr zwischen Luftfahrzeugen und einer Bodenfunkstelle verstehen und selbst einfache Meldungen vermitteln können.
Der Schüler soll in der Lage sein, die Fachausdrücke der nachstehend angeführten Bereiche zu verstehen und selbst im Sprachgebrauch zu verwenden.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Flugbetrieb:
Vorflugkontrolle, Flugplatzanlagen, Phraseologie. Durchführung des Flugfunksprechverkehrs nach Sichtflug-Bedingungen in englischer Sprache.
Technischer Betrieb:
Zahlen, Fachrechnen, Flugphysik; Aufbau und Wirkungsweise von Flugzeugen, Hubschraubern, Triebwerken, Instrumenten; Elektrotechnik, Elektronik, Schaltpläne, Konstruktionszeichnungen, Diagramme, Werkzeuge, Maschinenelemente und Werkstoffe.
Wartung:
Instandhaltung, Instandsetzung (planmäßige, außerplanmäßige Wartungsereignisse), Fehlersuche.
Didaktische Grundsätze:
Der Schüler soll, ausgehend von dem bereits erreichten Beherrschungsgrad der englischen Sprache, in das berufsspezifische Englisch eingeführt werden. Dabei ist besonders auf die praxisbezogene flugtechnische Anwendung der englischen Sprache einzugehen.
Der Lehrplan stellt einen Rahmen dar. Die ständigen Veränderungen der Flugtechnik erfordern die ununterbrochene Anpassung des Lehrgutes an die Bedürfnisse der Praxis, sodaß dem Lehrer die Verantwortung für die sorgfältige Auswahl des Lehrgutes, innerhalb des durch den Lehrplan gegebenen Rahmens, nicht abgenommen werden kann. Aktuelles ist unbedingt einzubeziehen.
Trotz der dadurch notwendigen Beschränkung gebührt der Erarbeitung der Grundlagen und der sicheren aktiven Beherrschung des Wesentlichen der Vorzug vor einer oberflächlichen passiven Vielheit.
Dem Lehrer bleibt es vorbehalten, die Methode seines Unterrichtes so zu wählen, daß der Schüler lernt, das Wesentliche deutlich zu erkennen, Neues mit Interesse aufzunehmen und zu verfolgen sowie Freude an der eigenen Leistung zu empfinden. Die Notwendigkeit und die Möglichkeiten der Weiterbildung sollen dem Schüler bewußt gemacht werden.
Audiovisuelle Hilfsmittel, Wartungsvorschriften, Bauteile und Geräte sind zur praxisnahen Gestaltung und als wertvolle Ergänzung des Unterrichtes heranzuziehen. Informationen aus Fachzeitschriften und sonstigen einschlägigen Publikationen sollen den Unterricht bereichern und die Fortbildung sichern.
BEWEGUNG UND SPORT
Siehe Anlage 1A.
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit im Rechnen mit Zahlen, Variablen und Funktionen besitzen.
Lehrstoff:
Klasse (5 Wochenstunden):
Algebra:
Zahlenbereiche, Gleichungen (Terme, lineare Gleichungen und Ungleichungen, Formelumwandlungen, rein quadratische Gleichung), lineare Gleichungssysteme mit bis zu 3 Variablen, Funktionen (Darstellung von Funktionen, lineare Funktionen, Geradengleichungen, Kreisfunktionen, Einheitskreis). Addition und Subtraktion von Vektoren, Multiplikation eines Vektors mit einem Skalar.
Numerik:
Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnungen, Gleitkommazahlen, Zahlen begrenzter Genauigkeit, Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte, Gebrauch von Funktionstafeln).
Geometrie:
Planimetrie (Kongruenz, Ähnlichkeit; Dreieck, Viereck, Vieleck, Kreis; pythagoräische Lehrsatzgruppe). Trigonometrie des rechtwinkeligen Dreiecks. Sinus- und Cosinussatz.
Klasse (2 Wochenstunden):
Algebra:
Potenzen mit reellen Exponenten, Rechenoperationen mit Logarithmen; quadratische Gleichungen, Exponentialgleichungen; Potenz- und Wurzelfunktionen, Kreis- und Arkusfunktionen, Exponentialfunktion und logarithmische Funktionen. Darstellung komplexer Zahlen, algebraische und graphische Operationen.
Geometrie:
Summensätze; allgemeine Sinusfunktion; goniometrische Gleichungen.
Oberflächen- und Volumsberechnungen.
Didaktische Grundsätze:
Siehe Anlage 1A.3.1.
PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Vorgänge exakt beobachten und beschreiben können. Er soll die kausalen Zusammenhänge physikalischer Vorgänge beschreiben sowie aus den Beobachtungsergebnissen physikalische Gesetzmäßigkeiten ableiten und erklären können.
Er soll in den für das Fachgebiet wichtigen Teilbereichen der Physik grundlegende Kenntnisse besitzen.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Allgemeine Physik:
Aufgabe und Arbeitsweise der Physik. Gesetzliche Maßeinheiten. Internationales Einheitensystem (SI). Maßeinheiten in der Luftfahrt. Meßfehler.
Mechanik deformierbarer Körper:
Hydro- und Aerostatik (Aggregatzustände, Druck, Schweredruck, die Atmosphäre), Oberflächenspannung und Kapillarität. Strömungen (innere Reibung, laminare und turbulente Strömung, Viskosität).
Elektrizität und Magnetismus:
Elektrische Grundgrößen und Einheiten. Der Stromkreis, Leitfähigkeit und Einheitswiderstand, Ohmsches Gesetz, die Kirchhoffschen Gesetze, Serien- und Parallelschaltung, gemischte Schaltungen von Widerständen und Spannungsquellen. Magnetisches Feld, Magnetfelder von Strömen, der magnetische Kreis. Magnetische Eigenschaften von Werkstoffen.
Klasse (2 Wochenstunden):
Mechanik deformierbarer Körper:
Aerodynamik (Strömungsgesetze, Strömungsformen, Grenzschicht, Unterschallwindkanäle). Kräfte am Tragflügel.
Hochgeschwindigkeitsaerodynamik, (Schallgeschwindigkeit, Verdichtungsstoß, Machzahl).
Mechanische Schwingungen und Wellen:
Charakteristische Eigenschaften. Akustik einschließlich Infraschall
und Ultraschall.
Optik:
Strahlenoptik, Wellenoptik (Beugung, Interferenz, Polarisation).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Fachrichtung. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe bewährt sich das Ausgehen vom experimentellen Nachweis der physikalischen Zusammenhänge, gefolgt von der Erläuterung an Beispielen aus dem Bereich der Elektrotechnik und der Elektronik.
CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für die Fachrichtung bedeutsamen Begriffe und Gesetze der Chemie beherrschen.
Der Schüler soll Strukturen im Aufbau der Werk- und Hilfsstoffe der Fachrichtung beschreiben können. Er soll den Aufbau, die Funktion und den Einsatz der im Fachgebiet verwendeten Stoffe sowie deren Auswirkungen auf die Umwelt kennen.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Begriffe und Gesetze:
Atomaufbau und Periodensystem; chemische Bindung; Oxidationszahl; pH-Wert; Redoxreaktionen, Elektrolyse, Energieverhältnisse chemischer Reaktionen. Stöchiometrische Gesetze und einfache Berechnungen, Verbrennung und Luftbedarf.
Anorganische Werk- und Hilfsstoffe:
Metalle, Nichtmetalle; Redoxreihe; Galvanostegie.
Klasse (1 Wochenstunde):
Kohlenwasserstoffe:
Molekularer Aufbau, Nomenklatur, Rohstoffbasis, in organischen Werkstoffen des Fachgebietes enthaltene funktionelle Gruppen. Kunststoffe (molekularer Aufbau, Eigenschaften), Treibstoffe und Betriebsmittel der Luftfahrt.
Umwelttechnik:
Luft-, Abwässer- und Bodenverunreinigungen (Entstehung, Vorbeugung, Behebung). Sondermüll. Biologisch gefährliche Stoffe am Arbeitsplatz. Feuerlöschmittel. Sozial- und wirtschaftspolitische Aspekte (Verursacherprinzip; Interessenkonflikte).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Fachrichtung. Aus methodischen Gründen erweist es sich als zweckmäßig, die erforderlichen Versuche vor allem in der 2. Klasse durch audiovisuelle Hilfsmittel zu unterstützen.
ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE
DATENVERARBEITUNG
Siehe Anlage 1A.
MECHANIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
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