Verordnung über Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung. Maschinenbauliche Fertigkeiten (Messen, Anreißen, Körnen, Feilen, Meißeln, Sägen, Schneiden, Bohren, Senken, Reiben, Passen, Schleifen, Schärfen, Gewindeschneiden von Hand, Stempeln). Elektrotechnische Fertigkeiten (Zurichten und Verlegen von blanken und isolierten Leitungen, Herstellen von Verbindungen, Anfertigen von Draht- und Kabelformen, Isolieren; einfache Installationsschaltungen. Visuelles Erkennen elektrischer und elektronischer Bauteile).
Mechanische Werkstätte:
Drehen (Längs-, Plan- und Innendrehen, Einstechen, Abstechen, maschinelles Gewindeschneiden). Hobeln von Flächen und Nuten. Fräsen verschiedener Werkstoffe nach Anriß und nach Maß unter Einhaltung vorgegebener Toleranzen; Stirnfräsen.
Klasse (15 Wochenstunden):
Elektromechanische Werkstätte:
Blecharbeiten, Biegen, Richten, Stanzen, Nieten, fachbezogene Arbeiten an Werkzeugmaschinen, Anfertigen einfacher Werkzeuge und Vorrichtungen, Gehäusebau, Punktschweißen, Hartlöten, Härten.
Gerätebau:
Verdrahtungs- und Verzinnungsarbeiten, Weichlöten. Aufbau einfacher
elektrischer Geräte.
Elektroinstallation:
Niederspannungsinstallation. Installationsschaltungen mit steigendem Schwierigkeitsgrad. Montieren, Inbetriebnahme und Reparatur von Verteil-, Sicherungs- und Schalteinrichtungen. Anschließen, Inbetriebnahme und Funktionsprüfung von Stromverbrauchern. Schutzmaßnahmen.
Kunststoffverarbeitung:
Bearbeiten von Kunststoffhalbzeug, Gießharz- und Klebetechnik, maschinelle Verarbeitung von Kunststoffen. Gehäusebau.
Schweißerei:
Gasschmelz-, Elektro- und Lichtbogenschweißen (Arbeitsweise und Bedienung von Schweißgeräten; Schweißen von Stumpf-, Kehl- und Ecknähten an verschiedenen Werkstücken und in verschiedenen Positionen; Blech- und Rohrschweißen). Schutzgasschweißen.
Klasse (14 Wochenstunden):
Elektromaschinenbau:
Wickel-, Isolier- und Imprägnierarbeiten an elektrischen Maschinen, Transformatoren und Spulen. Zusammenbau, Einpassen von Lagern, Prüfen und Warten. Aufsuchen und Beheben von Fehlern elektrischer und mechanischer Art. Gerätebau:
Aufbauen, Inbetriebnahme, Prüfen und Reparatur von elektrischen und elektronischen Geräten und Anlagen. Ruf-, Signal- und Meldeeinrichtungen (Aufsuchen und Beheben von Fehlern).
Elektroinstallation:
Aufbauen, Prüfen, Messen und Inbetriebnahme von Meß-, Schalt-,
Steuerungs- und Regelungseinrichtungen.
Elektronik:
Aufbauen, Inbetriebnahme, Prüfen und Beheben von Fehlern
elektronischer Systeme. Leiterplattenfertigung.
Klasse (12 Wochenstunden):
Elektromaschinenbau:
Wickelarbeiten mit erhöhtem Schwierigkeitsgrad an elektrischen Maschinen, Transformatoren und Spulen. Aufsuchen und Beseitigen von Fehlern elektrischer und mechanischer Art. Gerätebau:
Aufbauen, Inbetriebnahme, Reparatur und Prüfen von elektrischen
Geräten mit erhöhtem Schwierigkeitsgrad.
Elektronik:
Herstellen, Inbetriebnahme, Reparatur, Prüfen und Einstellen von
elektronischen Systemen.
Arbeitsvorbereitung:
Arbeitsaufträge, Werkstattzeichnungen, Arbeitsplanung. Vor- und Nachkalkulation von Arbeitsaufträgen. Arbeitssteuerung. Bestellwesen. Führung von praxisüblichen Dateien; statistische Auswertung. Lagerhaltung.
Didaktische Grundsätze:
Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, den Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein. Die in der Allgemeinen Dienstnehmerschutzverordnung und Allgemeinen Maschinen-Schutzvorrichtungsverordnung sowie im Arbeitnehmerschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit.
Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.
Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von Fertigungsbetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug wird durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert erhöht.
Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.
PFLICHTPRAKTIKUM
Siehe Anlage 1.
B. Freigegenstände
STENOTYPIE
Siehe Anlage 1.
DARSTELLENDE GEOMETRIE
Siehe Anlage 1.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Siehe Anlage 1.
BETRIEBSWIRTSCHAFT
Siehe Anlage 1A.2.1.
AKTUELLE FACHGEBIETE
Siehe Anlage 1.
C. Unverbindliche Übungen
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1.
D. Förderunterricht
DEUTSCH
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage 1.
Anlage 1A.2.1
```
```
LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR CHEMIE
AUSBILDUNGSZWEIG TECHNISCHE CHEMIE
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Wochenstunden
Pflichtgegenstände Klasse Summe Lvpfl.
1 2 3 4 Gruppe
```
```
1 Religion ......................... 2 2 2 2 8 (III)
2 Deutsch .......................... 3 2 2 2 9 (I)
3 Lebende Fremdsprache (Englisch) .. 2 2 1 - 5 (I)
4 Geschichte ....................... - 2 - - 2 (III)
5 Geographie und Wirtschaftskunde .. 2 - - - 2 (III)
6 Wirtschaftliche Bildung,
Rechtskunde und
Staatsbürgerkunde ................ - - 2 2 4 III
7 Leibesübungen .................... 2 2 2 2 8 (IVa)
8 Mathematik und angewandte
Mathematik ....................... 4 3 - - 7 (I)
9 Elektronische Datenverarbeitung
und angewandte elektronische
Datenverarbeitung ................ - 2 - - 2 I
10 Physik und angewandte Physik ..... 4 3 - - 7 (II)
11 Mikrobiologie .................... - - 2 - 2 I
12 Stöchiometrie .................... 2 2 - - 4 I
13 Allgemeine und anorganische Chemie 5 3 2 2 12 I
14 Analytische Chemie ............... 2 2 2 2 8 I
15 Analytisches Laboratorium ........ 10 10 10 - 30 I
16 Organische Chemie ................ - 3 2 3 8 I
17 Organisch-präparatives
Laboratorium ..................... - - 5 - 5 I
18 Chemische Technologie *1) ........ - - 3 4 7 I
19 Chemisch-technologisches
Laboratorium ..................... - - - 16 16 I
20 Chemische Verfahrenstechnik ...... - - 3 3 6 I
```
```
Gesamtstundenzahl ... 38 38 38 38 152
21 Pflichtpraktikum ................. mindestens vier Wochen vor
Eintritt in die letzte
Klasse.
```
```
Wochenstunden
Freigegenstände Klasse Lvpfl.
1 2 3 4 Gruppe
```
```
Stenotypie ........................... 2 2 - - (V)
Lebende Fremdsprache (Englisch) ...... - - - 2 (I)
Technisches Zeichnen und Darstellende
Geometrie ............................ 2 - - - II
Betriebswirtschaft ................... - - - 2 II
Angewandte elektronische
Datenverarbeitung .................... - - 2 - I
Aktuelle Fachgebiete ( ) ............. - - 2 2 I bis
VI
```
```
Unverbindliche Übungen
```
```
Leibesübungen ............... (bis zu) 2 2 2 2 (IVa)
```
```
Förderunterricht
```
```
Deutsch .............................. 2) 2) 2) 2) (I)
Lebende Fremdsprache (Englisch) ...... 2) 2) 2) - (I)
Mathematik und angewandte Mathematik . 2) 2) - - (I)
```
```
*1) Einschließlich Umwelttechnik.
*2) Bei Bedarf in jeder Klasse ein oder zwei Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1A.
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1A.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1A.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE
A. Pflichtgegenstände
DEUTSCH
Siehe Anlage 1A.
LEBENDE FREMDSPRACHE (Englisch)
Siehe Anlage 1A.
GESCHICHTE
Siehe Anlage 1A.
GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
Siehe Anlage 1A.
WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND STAATSBÜRGERKUNDE
Siehe Anlage 1A.
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1A.
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit im Rechnen mit Zahlen, Variablen und Funktionen besitzen.
Lehrstoff:
Klasse (4 Wochenstunden):
Algebra:
Zahlenbereiche, Gleichungen (Terme, lineare Gleichungen und Ungleichungen, Formelumwandlungen, rein quadratische Gleichung). Funktionen (Darstellung von Funktionen, lineare Funktionen). Addition und Subtraktion von Vektoren, Multiplikation eines Vektors mit einem Skalar.
Numerik:
Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnungen, Gleitkommazahlen,
Zahlen begrenzter Genauigkeit, Gebrauch der in der Praxis üblichen
Rechengeräte, Gebrauch von Funktionstafeln).
Geometrie:
Planimetrie (Kongruenz, Ähnlichkeit), Trigonometrie des
rechtwinkeligen Dreiecks.
Klasse (3 Wochenstunden):
Algebra:
Potenzen mit reellen Exponenten, Rechenoperationen mit Logarithmen, quadratische Gleichungen, Exponentialgleichungen, logarithmische Gleichungen, lineare Gleichungssysteme bis zu 3 Variablen, Potenz- und Wurzelfunktionen, Kreisfunktionen, Exponentialfunktionen und logarithmische Funktionen, graphische Darstellung von Funktionen.
Statistik:
Mittelwert und Standardabweichung.
Geometrie:
Berechnung des Dreiecks mit Hilfe des Sinus- und des Cosinussatzes.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Rechensicherheit bei der Anwendung auf Aufgaben des Fachgebietes. Dementsprechend werden daher die Rechenbeispiele zu wählen sein. Die Absprache mit den Lehrern der fachtheoretischen Pflichtgegenstände ist erforderlich, um die rechtzeitige Bereitstellung mathematischer Kenntnisse zu sichern.
In jeder Klasse drei einstündige Schularbeiten.
ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE
DATENVERARBEITUNG
Siehe Anlage 1A.
PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Vorgänge exakt beobachten und beschreiben sowie aus den Beobachtungsergebnissen physikalische Gesetzmäßigkeiten erkennen und erklären können.
Er soll in den für das Fachgebiet wichtigen Teilbereichen der Physik und in der naturwissenschaftlichen Weltsicht grundlegende Kenntnisse besitzen.
Lehrstoff:
Klasse (4 Wochenstunden):
Allgemeine Physik:
Aufgabe und Arbeitsweise der Physik. Gesetzliche Maßeinheiten.
Internationales Einheitensystem (SI).
Mechanik des Massenpunktes:
Kinematik (Geschwindigkeit, Beschleunigung, Translation, Rotation, zusammengesetzte Bewegung). Dynamik (Trägheit, Kraft und Masse, die Newtonschen Axiome). Arbeit und Leistung. Energie, Impuls, Drehimpuls, Erhaltungssätze. Reibung. Dynamik der Rotation. Gravitation.
Mechanik deformierbarer Körper:
Hydro- und Aerostatik (Aggregatzustände, Druck, Schweredruck). Oberflächenspannung und Kapillarität. Strömungen (laminare und turbulente Strömung, Viskosität). Der deformierbare feste Körper (Spannung, Dehnung).
Temperatur und Wärme:
Temperaturbegriff, Temperaturmessung, Wärmeenergie, Kalorimetrie. Ausdehnung durch Wärme. 1. und 2. Hauptsatz der Wärmelehre.
Aggregatzustände:
Phasenumwandlungen. Reale Gase, Joule-Thomson-Effekt
(Gasverflüssigung, Wärmepumpe).
Strahlenoptik:
Reflexion, Brechung, Optische Geräte. Lichtgeschwindigkeit.
Klasse (3 Wochenstunden):
Schwingungen und Wellen:
Schwingungen, Wellen, Interferenz, Beugung. Stehende Wellen.
Modulation. Schallwellen.
Wellenoptik:
Interferenz, Beugung, Polarisation. Spannungsoptik. Absorption,
Dispersion, Streuung.
Elektrizität:
Ladung, elektrisches Feld. Spannung, Strom, Arbeit, Leistung.
Elektronenleiter, Ionenleiter, Halbleiter.
Magnetismus:
Elektromagnetismus. Elektromagnetische Induktion. Generator, Motor.
Magnetische Eigenschaften der Stoffe.
Wechselstrom:
Wechselstromgrößen. Transformator. Drehstrom.
Weltbild:
Zusammenhänge der Teilgebiete der klassischen Physik. Auswirkungen der modernen Physik (Relativitätstheorie, Quantenphysik, Kernphysik, sozial- und wirtschaftspolitische Aspekte).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Fachrichtung. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe bewährt sich das Ausgehen vom experimentellen Nachweis der physikalischen Zusammenhänge, gefolgt von der Erläuterung der gewonnenen Erkenntnisse an Beispielen aus dem Bereich der Chemie.
MIKROBIOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes gebräuchlichsten Theorien der Biologie und der Mikrobiologie kennen.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Entstehung des Lebens:
Chemische Evolution. Belebte und unbelebte Materie.
Zelle:
Bau und Funktion der Zellorganellen.
Gewebe:
Ein- und Vielzelligkeit. Zellteilung. Grundformen pflanzlichen und
tierischen Gewebes. Physiologie.
Mikrobiologie:
Arten und Bedeutung der Mikroorganismen im Stoffkreislauf der Natur. Vermehrung, Morphologie, Physiologie.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis des Fachgebietes.
Die Anschaulichkeit des Unterrichts wird durch den Einsatz audiovisueller Hilfsmittel erhöht.
STÖCHIOMETRIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Ergebnisse von quantitativen chemischen Analysen rechnerisch auswerten und stöchiometrische Berechnungen sicher durchführen können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Begriffe:
Masse, Volumen, Dichte. Chemische Formeln.
Gehalt von Lösungen:
Definition der Gehaltsgrößen. Herstellen von Lösungen. Umrechnen
von Gehaltsgrößen. Mischungsrechnungen.
Chemische Reaktionsgleichungen:
Stoffbilanzen und Elektronenbilanzen. Umsatzberechnungen reiner und
unreiner Stoffe.
Gravimetrie:
Berechnung gravimetrischer Bestimmungen,
stöchiometrischer Faktor, Massenanteile, Elektrogravimetrie.
Volumetrie:
Gehalt von Maßlösungen, Berechnung von Titrationen (Säure/Base-, Redox-, Fällungs- und Komplexbildungstitrationen).
Klasse (2 Wochenstunden):
Chemisches Gleichgewicht:
Massenwirkungsgesetz; Gasgleichgewichte; Säure-Base-Gleichgewichte und pH-Berechnungen; Löslichkeitsprodukt; Komplexgleichgewichte.
Gase:
Zustandsänderungen und Reduktion auf Normalbedingungen, allgemeine Zustandsgleichungen für ideale Gase; Daltonsches Gesetz, Zusammensetzung von Gasgemischen; Umsatzberechnungen mit Gasen.
Integration:
Elektrometrische und photometrische Analysen aus der Laboratoriumspraxis.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Erfordernisse der Praxis in chemischen Laboratorien.
Zwecks rechtzeitiger Erarbeitung von Vorkenntnissen empfiehlt sich die Absprache mit den Lehrern der fachlich-theoretischen Pflichtgegenstände.
Um Fehler zu vermeiden, erweist es sich als zweckmäßig, Rechenergebnisse durch Schätzen auf Plausibilität zu überprüfen sowie die Rechengenauigkeit auf die verwendeten Analysenmethoden abzustimmen.
In jeder Klasse sind drei einstündige Schularbeiten zulässig.
ALLGEMEINE UND ANORGANISCHE CHEMIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für die Fachrichtung bedeutsamen Begriffe, Gesetze, Eigenschaften und Reaktionen anorganischer Stoffe kennen. Er soll Vorkommen, Herstellungsverfahren und Nutzung der Elemente und ihrer gebräuchlichsten Verbindungen sowie ihre Auswirkungen auf die Umwelt kennen.
Lehrstoff:
Klasse (5 Wochenstunden):
Allgemeine Chemie:
Terminologie (Nomenklatur und Symbolik), stöchiometrische Grundgesetze, Reaktionsgleichungen. Atombau und Periodensystem der Elemente. Chemische Bindung. Reaktionstypen.
Anorganische Chemie:
Gesetzmäßigkeiten chemischer Reaktionen am Beispiel von Wasserstoff, Sauerstoff, Chlor, Stickstoff, Phosphor, Schwefel und ihrer Verbindungen.
Klasse (3 Wochenstunden):
Allgemeine Chemie:
Atomkern, Elektronenhülle. Periodizität von Eigenschaften.
Chemische Bindung (Atombindung, Ionenbindung).
Anorganische Chemie:
Elemente der 7., 6. und 5. Hauptgruppe des Periodensystems und ihre Verbindungen (Vorkommen, Eigenschaften, Herstellung, Nutzung).
Klasse (2 Wochenstunden):
Allgemeine Chemie:
Metallbindung, Komplexbindung.
Anorganische Chemie:
Elemente der 4., 3., 2., 1. und 8. Hauptgruppe des Periodensystems
(Vorkommen, Eigenschaften, Herstellung, Nutzung).
Klasse (2 Wochenstunden):
Allgemeine Chemie:
Radioaktivität (Elementumwandlungen, Zerfallsreihen).
Anorganische Chemie:
Elemente der 1. bis 8. Nebengruppe des Periodensystems und ihre Verbindungen (Vorkommen, Eigenschaften, Herstellung, Nutzung).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Verständnis chemischer Gesetzmäßigkeiten und die Häufigkeit des Vorkommens in der Praxis der österreichischen Wirtschaft.
Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe kommt dem Umweltschutz und der Sicherheitstechnik im chemischen Laboratorium und Betrieb besondere Bedeutung zu.
Am besten bewähren sich Unterrichtsmethoden mit zunehmendem Abstraktionsgrad des Lehrstoffes, zB der allmähliche Übergang von der beschreibenden zur erklärenden Darstellung. Die Anschaulichkeit wird durch Demonstrationen, bildliche Darstellungen und aktuelle Beispiele erhöht.
Zwecks rechtzeitiger Erarbeitung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Absprache mit den Lehrern der übrigen fachlich-theoretischen Pflichtgegenstände wichtig.
ANALYTISCHE CHEMIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Prinzipien und gebräuchlichen Methoden der analytischen Chemie im Fachgebiet kennen, über ihren sinnvollen Einsatz und ihre Grenzen zur Lösung praxisnaher Aufgaben Bescheid wissen sowie die Voraussetzungen zum Gelingen gebräuchlicher experimenteller Vorgänge beherrschen.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Laboratoriumstechnik:
Gefahrenquellen und Sicherheitsmaßnahmen, Umgang mit Chemikalien, Glasbearbeitung, Handhabung von Laboratoriumsgeräten. Anorganisch-präparative Arbeiten.
Quantitative Analyse:
Gravimetrische und volumetrische Einzelbestimmungen.
Qualitative Analyse:
Identifizierungsreaktionen einzelner Kationen und Anionen im Makromaßstab. Trennungsgänge im Halbmikromaßstab.
Klasse (2 Wochenstunden):
Gravimetrie:
Fällungen mit verschiedener morphologischer Ausbildung, Verwendung
organischer Fällungsreagentien.
Volumetrie:
Säure/Base-, Redox-, Fällungs- und komplexometrische Titrationen.
Elektrochemische Analyse:
Elektrogravimetrie, Potentiometrie. Konduktometrie.
Optische Analyse:
Kolorimetrie, Photometrie.
Klasse (2 Wochenstunden):
Qualitative Analyse:
Einzelreaktionen und systematische Trennungsgänge für anorganische Stoffgemische unter Berücksichtigung von Störungen und deren Umgehung. Aufschlußverfahren für unlösliche Stoffe.
Chromatographie:
Gesetzmäßigkeiten chromatographischer Methoden.
Flüssigchromatographie (Papier-, dünnschicht- und säulenchromatographische Trennungen). Gaschromatographie.
Klasse (2 Wochenstunden):
Elektrochemische Analyse:
Direktpotentiometrie, Voltametrie.
Optische Analyse:
Refraktometrie. Polarimetrie. Molekülspektroskopie.
Atomspektroskopie. Kernspektroskopie.
Technische Prüfverfahren:
Physikalische und chemische Untersuchungsmethoden zur Qualitätskontrolle anorganischer und organischer Materialien.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Verständnis für die praktische Arbeit im Laboratorium sowie der Stand der instrumentellen Analytik. Besonders nützlich im Hinblick auf eine ökonomische Arbeitsweise ist die kritische Behandlung der einzelnen Arbeitsmethoden (Vor- und Nachteile, Grenzen).
Hauptkriterium für die Auswahl der Anwendungsbeispiele ist die Bedeutung für die berufliche Praxis.
ANALYTISCHES LABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes auftretenden analytischen Aufgaben lösen und die Ergebnisse protokollieren können.
Der Schüler soll die in chemischen Laboratorien des Fachgebietes verwendeten Geräte, Apparate und Chemikalien unter Berücksichtigung der Sicherheitsmaßnahmen gewandt handhaben können.
Lehrstoff:
Klasse (10 Wochenstunden):
Laboratoriumstechnik:
Gefahrenquellen und Sicherheitsmaßnahmen, Umgang mit Chemikalien, Glasbearbeitung, Handhabung von Laboratoriumsgeräten. Anorganisch-präparative Arbeiten.
Quantitative Analyse:
Gravimetrische und volumetrische Einzelbestimmungen.
Anorganisch-qualitative Analyse:
Identifizierung einzelner Kationen und Anionen im Makromaßstab. Trennung einfacher Salzgemische im Halbmikromaßstab.
Klasse (10 Wochenstunden):
Quantitative Analyse:
Gravimetrische und titrimetrische Bestimmungen.
Instrumentelle Analyse:
Elektrogravimetrie. Potentiometrie. Konduktometrie. Kolorimetrie.
Photometrie.
Trennverfahren:
Destillation, Umkristallisieren, Extraktion.
Klasse (10 Wochenstunden):
Qualitative Analyse:
Systematische Trennungsgänge für Kationen und Anionen in anorganischen Stoffgemischen, selektive Einzelnachweise. Aufschluß und Identifizierung unlöslicher Stoffe. Abschätzen von Mengenverhältnissen in Stoffgemischen sowie des Reinheitsgrades einzelner Stoffe. Spurennachweise, Mikroskopie.
Chromatographie:
Papier-, dünnschicht- und säulenchromatographische Trennungen
anorganischer und organischer Stoffgemische.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Vielseitigkeit der Methoden, die Häufigkeit der Anwendung in chemischen Laboratorien des Fachgebietes und der Beitrag zur systematischen Einführung in die praxisnahe Verwendung der analytischen Methoden. Bei der Auswahl der Analysebeispiele bewährt sich das Ausgehen vom Ausbildungsstand des Schülers sowie von den in der beruflichen Praxis gebräuchlichen Analyseverfahren. Die praktischen Übungen bedürfen der Vorbereitung durch kurze Vorbesprechungen entsprechend dem Stand des Unterrichtes in den theoretischen Pflichtgegenständen. Zur Praxisnähe gehört auch die Verwendung von prozeßrechnergesteuerten Geräten sowie der Einsatz elektronischer Rechenhilfen zur Auswertung von Analysenergebnissen.
Die in der Bildungs- und Lehraufgabe geforderte Gewandtheit bedingt sorgfältige Literaturarbeit und Arbeitsplanung.
Zwecks rechtzeitiger Erarbeitung theoretischer Vorkenntnisse empfiehlt sich die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Analytische Chemie“ und „Stöchiometrie“.
Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.
ORGANISCHE CHEMIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für die berufliche Praxis des Fachgebietes bedeutsamsten Stoffklassen der organischen Chemie, ihre Nutzung und ihre Auswirkungen auf die Umwelt kennen. Er soll den Ablauf der häufigsten organisch-chemischen Reaktionen kennen. Er soll die Nomenklatur, allgemeine physikalische, chemische und physiologische Eigenschaften, Synthesen und Isolierungsverfahren sowie charakteristische Umsetzungen der gebräuchlichsten Stoffklassen kennen und anwenden können.
Lehrstoff:
Klasse (3 Wochenstunden):
Chemie des Kohlenstoffs:
Kohlenstoffbindungen, Strukturen organischer Moleküle, Systematik organischer Verbindungen. Reaktionstypen und Reaktionsmechanismen.
Acyclische Verbindungen:
Alkane, Alkene, Alkine und ihre Derivate mit einer oder mehreren funktionellen Gruppen.
Klasse (2 Wochenstunden):
Kohlenhydrate:
Mono-, Oligo- und Polysaccharide.
Aromatische Verbindungen:
Aromatizität. Benzol und seine Homologen; chemisch und technisch bedeutsame Derivate mit einer oder mehreren funktionellen Gruppen.
Klasse (3 Wochenstunden):
Aromatische Verbindungen:
Kondensierte Ringverbindungen.
Alicyclische Verbindungen:
Cycloalkane. Terpenoide. Steroide.
Heterocyclische Verbindungen:
Sauerstoff, Schwefel und/oder Stickstoff enthaltende Heterocyclen.
Biochemie:
Eiweißstoffe (Aminosäuren, Peptide, Proteine, Proteide). Hormone, Vitamine.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Verständnis für die Besonderheiten der Chemie des Kohlenstoffs, die Bedeutung der funktionellen Gruppen für die Eigenschaften und Synthese gebräuchlicher organischer Verbindungen sowie der Umweltbezug.
Durch ständiges Erörtern der gesetzmäßigen Zusammenhänge wird das Verständnis für den Ablauf der organisch-chemischen Reaktionen geschult und erweitert. Zweckmäßigerweise werden auch Sicherheitsbelange besprochen.
ORGANISCH-PRÄPARATIVES LABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll organische Synthesen durchführen können und die Methoden zur Charakterisierung der Präparate kennen. Er soll die apparativen Hilfsmittel zweckmäßig einsetzen können und die Sicherheitsmaßnahmen zur Verhinderung von Laboratoriumsunfällen beherrschen.
Der Schüler soll mit den Vorkehrungen zur Entsorgung und Aufarbeitung von Rückständen vertraut sein.
Lehrstoff:
Klasse (5 Wochenstunden):
Organische Laboratoriumstechnik:
Kristallisieren, Destillieren, Extrahieren, Sublimieren.
Herstellung organischer Präparate:
Einstufen- und Mehrstufenpräparate (Substitutionsreaktionen, Additionsreaktionen, Eliminierung, Umlagerungen, Cyclisierungsreaktionen, Redoxreaktionen). Isolierung von Naturstoffen.
Reinheits- und Identitätsuntersuchungen:
Physikalische, spektroskopische und chromatographische Methoden.
Qualitative Analyse:
Substanzklassentrennung. Funktionelle Gruppenbestimmung. Derivatisierung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Verwendbarkeit der experimentellen Methoden und Arbeitstechniken im organisch-chemischen Laboratorium. Dementsprechend kommt dem Themenbereich „Herstellung organischer Präparate“ das größte Gewicht zu. Zweckmäßigerweise werden Ausbeute, Reinheit der Präparate, sorgfältige Literaturarbeit, Arbeitsplanung und Protokollierung der Beobachtungen und Ergebnisse zu beachten sein.
Die praktischen Übungen bedürfen der Vorbereitung durch kurze Vorbesprechungen entsprechend dem Stand des Unterrichtes in den theoretischen Pflichtgegenständen.
CHEMISCHE TECHNOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Gewinnung, die Herstellung, die Eigenschaften und die Verarbeitung der in der Praxis des Fachgebietes gebräuchlichsten chemisch-technischen Rohstoffe, Zwischen- und Endprodukte sowie deren Auswirkungen auf die Umwelt kennen.
Lehrstoff:
Klasse (3 Wochenstunden):
Wasser:
Trink-, Nutz- und Abwasser; Beurteilungskriterien, Anforderungen,
Aufbereitung. Umwelttechnische Maßnahmen.
Natrium, Chlor und ihre Verbindungen:
Natriumchlorid (Gewinnung, Verwendung, Bedeutung des Salzmonopoles). Natriumcarbonat (Solvay-Verfahren). Chlor (Herstellung, Eigenschaften, Verwendung); Natronlauge, Chlorwasserstoff, Salzsäure. Umwelttechnische Maßnahmen.
Stickstoff und seine Verbindungen:
Herstellung, Eigenschaften und Verwendung von Ammoniak (Haber-Bosch-Verfahren), von Salpetersäure (Ostwald-Verfahren) und Stickstoffdüngemitteln. Umwelttechnische Maßnahmen.
Phosphor und seine Verbindungen:
Rohstoffe, Verarbeitung, Herstellung von Phosphor, Phosphorsäure und ihrer technisch bedeutenden Salze. Umwelttechnische Maßnahmen.
Schwefel und seine Verbindungen:
Rohstoffe, Verarbeitung, Gewinnung und Herstellung von Schwefel und Schwefeloxiden; Schwefelsäure (Kontaktverfahren, Eigenschaften, Verwendung). Umwelttechnische Maßnahmen.
Steine und Erden:
Baustoffe (Kalk, Gips, Zement). Keramik (Porzellan, Steingut, Steinzeug), Ziegel, feuerfeste Materialien. Glas.
Metall:
Eisen, Stahl und Eisenlegierungen, Nichteisenmetalle und ihre Legierungen (Rohstoffe, Herstellung, Verarbeitung, Eigenschaften und Verwendung).
Klasse (4 Wochenstunden):
Erdöl und Erdgas:
Vorkommen, Exploration, Förderung, Aufbereitung, Transport,
Eigenschaften. Umwelttechnische Maßnahmen.
Erdöl-Verarbeitungsprodukte:
Rohstoffe, Verarbeitung, Produkte, Eigenschaften, Verwendung.
Umwelttechnische Maßnahmen.
Braun- und Steinkohle:
Vorkommen, Verarbeitung, Produkte, Eigenschaften, Verwendung.
Umwelttechnische Maßnahmen.
Pflanzliche und tierische Öle, Fette und Wachse:
Rohstoffe, Verarbeitung, Produkte, Eigenschaften, Verwendung.
Umwelttechnische Maßnahmen.
Holz, Zellstoff und Stärken:
Rohstoffe, Verarbeitung, Produkte, Eigenschaften, Verwendung.
Umwelttechnische Maßnahmen.
Wasch- und Reinigungsmittel:
Rohstoffe, Verarbeitung, Produkte, Eigenschaften, Verwendung.
Umwelttechnische Maßnahmen.
Kunststoffe:
Rohstoffe, Verarbeitung, Produkte, Eigenschaften, Verwendung.
Umwelttechnische Maßnahmen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die österreichischen Rohstoffvorkommen und die Möglichkeiten der Verarbeitung von Rohstoffen in der chemischen Industrie Österreichs.
CHEMISCH-TECHNOLOGISCHES LABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll gängige technisch-analytische und chemisch-technologische Aufgaben aus der Praxis des Fachgebietes lösen und über die Arbeiten und deren Ergebnisse Bericht erstatten können.
Lehrstoff:
Klasse (16 Wochenstunden):
Technisch-analytische Aufgaben:
Prüfung (Präzision, Richtigkeit), Modifizierung und Entwicklung von
Analysenmethoden.
Chemisch-technologische Aufgaben:
Identifizierung und Charakterisierung von anorganischen und organischen Rohstoffen, Zwischen- und Fertigprodukten. Probleme der Produktion und der Anwendungstechnik.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes. Daher kommt der Arbeits- und Versuchsplanung besondere Bedeutung zu.
Der Praxisbezug wird durch die Verwendung von Fachliteratur gefördert. Zwecks rechtzeitiger Erarbeitung theoretischer Vorkenntnisse ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Chemische Technologie“ und „Analytische Chemie“ erforderlich.
Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.
CHEMISCHE VERFAHRENSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll den Aufbau und die Wirkungsweise der in der Praxis des Fachgebietes gebräuchlichsten Maschinen, Apparate und verfahrenstechnischen Operationen einschließlich der Sicherheitsmaßnahmen und des Umweltschutzes kennen. Er soll Materialdurchsatz und Energiebedarf abschätzen können.
Lehrstoff:
Klasse (3 Wochenstunden):
Mechanische Verfahrenstechnik:
Trennverfahren (Abscheidung von Partikeln und Feststoffen aus fluiden Phasen, Klassieren in Gasen). Zerkleinerung (Stoffeigenschaften und Maschinen). Agglomeration (Agglomerate und Verfahren). Mischen von Flüssigkeiten und Feststoffen. Lagern von Schuttgütern (Fließverhalten, Bunkern). Hydraulischer und pneumatischer Transport. Begasen von Flüssigkeiten.
Energietechnik:
Technischer Wärmetransport, Heizen und Kühlen, Wärmeaustauscher.
Klasse (3 Wochenstunden):
Thermische Trennverfahren für fluide Phasen:
Verdampfen, Destillieren, Flüssigkeitsextraktion.
Thermische Trennverfahren mit festen Phasen:
Kristallisation, Trocknung, Feststoffextraktion.
Thermische Trennverfahren an Grenzflächen:
Sorption, Ionenaustausch, Membranverfahren.
Meß- und Regelungstechnik:
Aufnehmer, Regelkreise, Zeitverhalten von Regelkreisgliedern.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der chemisch-technischen Praxis, weshalb besonders auf dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird.
Dem Umweltschutz und den Sicherheitsmaßnahmen im chemischen Betrieb kommen besondere Bedeutung zu.
Bildtafeln, Skizzenblätter und praxisübliche Unterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.
PFLICHTPRAKTIKUM
Siehe Anlage 1A.
B. Freigegenstände
STENOTYPIE
Siehe Anlage 1A.
LEBENDE FREMDSPRACHE (Englisch)
Siehe Anlage 1A.
TECHNISCHES ZEICHNEN UND DARSTELLENDE GEOMETRIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll technische Zeichnungen einfacher Objekte, von der Freihandskizze bis zur pausfähigen Zeichnung, sowie Skizzen, Fließbilder und Pläne aus dem Fachgebiet lesen und anfertigen können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Technisches Zeichnen:
Zeichengeräte, Normschrift, Zeichnungsnormen, Zeichentechnik. Graphische Darstellung chemischer Grundoperationen.
Darstellende Geometrie:
Projektionen und Axonometrie, Anwendung auf ebenflächige Körper, Schnittdarstellungen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl und -reihung sind die Bedürfnisse der beruflichen Praxis.
Zwei Schularbeiten sind zulässig.
BETRIEBSWIRTSCHAFT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die kaufmännischen Aufgaben gewerblicher und industrieller Mittelbetriebe sowie die hiefür geltenden Rechtsvorschriften und Usancen kennen.
Er soll häufig auftretende kaufmännische Aufgaben gewerblicher und industrieller Mittelbetriebe unter Verwendung von Büromaschinen und Organisationsmitteln lösen können.
Klasse (2 Wochenstunden):
Dienstleistungsbereiche:
Geld- und Kreditwesen, Versicherungswesen, Personen- und Güterbeförderung.
Zahlungsverkehr:
Rechtliche Grundlagen; in- und ausländische Zahlungsmittel;
Zahlungsvermittlung durch die Post und durch Geldinstitute.
Mahnwesen.
Steuerrecht:
Umsatzsteuer; Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer;
Lohnsummensteuer, Grundsteuer.
Lohn- und Gehaltsverrechnung:
Rechtliche Grundlagen; Berechnung, Verbuchung. Verkehr mit Behörden
und Sozialversicherungsträgern.
Büromaschinen und Organisationsmittel:
Aufgaben, Arten, Pflege.
Geschäftsfälle:
Schriftverkehr (regelmäßige Erfüllung des Kaufvertrages von der Anbahnung bis zur Zahlung; Unregelmäßigkeiten. Werbung). Rechnungswesen unter Berücksichtigung des Steuerrechtes (Buchhaltung, Kostenverrechnung und Kalkulation, Statistik, Planung).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Betriebspraxis. Dementsprechend wird die Unterrichtsform der Lösung praktischer Aufgaben vorherrschen.
Der Unterricht baut auf Vorkenntnissen aus den Pflichtgegenständen „Wirtschaftliche Bildung, Rechtskunde und Staatsbürgerkunde“ und „Werkstätte“ auf.
ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll bei der Lösung von Aufgaben der elektronischen Datenverarbeitung Handbücher der Hardware- und Softwarehersteller benützen können.
Der Schüler soll einfache, von anderen verfaßte und dokumentierte Programme anwenden können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Algorithmik:
Aufbereitung von Aufgaben des Fachgebietes.
Programmieren:
Unterprogrammtechnik, Programme mit Dateizugriff. Anwendungen
(Aufgaben des Fachgebietes). Programmoptimierung.
Ergebnissicherung:
Fehlerquellen, Kontrolle, Dokumentation.
Betriebssystem und Anwendersoftware:
Betriebssystemunterprogramme, Dienstprogramme, Fremdprogramme (Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Grafik, Datenverwaltung); Benützerhandbuch.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Berufspraxis. Daher liegt das Hauptgewicht auf den Themenbereichen „Algorithmik“ und „Programmieren“, bei den Beispielen auf Aufgaben aus den fachlich-theoretischen Unterrichtsgegenständen.
Als Programmierhilfen bewähren sich insbesondere grafische Darstellungen wie Programmablaufplan und Struktogramm, allenfalls auch Pseudocode.
Für umfangreichere Programme empfiehlt sich Gruppenarbeit.
AKTUELLE FACHGEBIETE
Siehe Anlage 1A.
C. Unverbindliche Übungen
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1A.
D. Förderunterricht
Siehe Anlage 1A.
Anlage 1A.3.2
```
```
LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR ELEKTRONIK
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Lehrver-
Wochenstunden pflichtungs-
Pflichtgegenstände gruppe
Klasse
1 2 3 4 Summe
```
```
```
Religion ................ 2 2 2 2 8 (III)
```
```
Deutsch ................. 3 2 2 2 9 (I)
```
```
Lebende Fremdsprache
```
(Englisch) .............. 2 2 1 - 5 (I)
```
Geschichte .............. - 2 - - 2 (III)
```
```
Geographie und
```
Wirtschaftskunde ........ 2 - - - 2 (III)
```
Wirtschaftliche Bildung,
```
Rechtskunde und
Staatsbürgerkunde ....... - - 4 - 4 III
```
Betriebslehre und
```
technische Kalkulation .. - - - 2 2 (I)
```
Leibesübungen ........... 2 2 2 2 8 (IVa)
```
```
Mathematik und angewandte
```
Mathematik .............. 5 2 - - 7 (I)
```
Physik und angewandte
```
Physik .................. 2 2 - - 4 (II)
```
Chemie, angewandte Chemie
```
und Umwelttechnik ....... 2 1 - - 3 II
```
Elektronische
```
Datenverarbeitung und
angewandte elektronische
Datenverarbeitung ....... - 2 - - 2 I
```
Elektrotechnik .......... 4 2 3 - 9 (I)
```
```
Elektronik und
```
Nachrichtentechnik ...... - 2 3 3 8 I
```
Meßtechnik *1) und
```
Digitaltechnik .......... - 2 3 3 8 I
```
Fertigungstechnik und
```
Konstruktionslehre *2) .. 5 3 3 4 15 I
```
Laboratorium ............ - - 3 4 7 I
```
```
Werkstättenlaboratorium . - - - 4 4 III
```
```
Werkstätte .............. 9 12 12 12 45 (Va)
```
```
```
Gesamtstundenzahl ... 38 38 38 38 152
```
Pflichtpraktikum mindestens vier Wochen vor Eintritt
```
in die letzte Klasse
```
```
Lehrver-
Wochenstunden pflichtungs-
Freigegenstände gruppe
Klasse
1 2 3 4
```
```
Stenotypie .................. 2 2 - - (V)
Darstellende Geometrie ...... 2 - - - (I)
Lebende Fremdsprache
(Englisch) ................ - - - 2 (I)
Betriebswirtschaft .......... - - - 2 III
Aktuelle Fachgebiete ........ - - 2 2 (I bis VI)
Unverbindliche Übungen
Leibesübungen ...... (bis zu) 2 2 2 2 (IVa)
Förderunterricht
Deutsch ..................... *3) (I)
Lebende Fremdsprache
(Englisch) ................ *3) (I)
Mathematik und angewandte
Mathematik ................ *3) (I)
```
```
1) Einschließlich Steuerungs- und Regelungstechnik. 2) Mit Konstruktionsübungen.
*3) Bei Bedarf in jeder Klasse, in der der entsprechende Pflichtgegenstand vorgesehen ist, je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1.
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN,
DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
A. Pflichtgegenstände
DEUTSCH
Siehe Anlage 1.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Siehe Anlage 1.
GESCHICHTE
Siehe Anlage 1.
GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
Siehe Anlage 1.
WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND STAATSBÜRGERKUNDE
Klasse (4 Wochenstunden):
Siehe Anlage 1.
BETRIEBSLEHRE UND TECHNISCHE KALKULATION
Siehe Anlage 1.
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1.
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage 1.3.1.
PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK
Siehe Anlage 1.3.1.
CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK
Siehe Anlage 1.3.1.
ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE
DATENVERARBEITUNG
Siehe Anlage 1.
ELEKTROTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Grundgesetze der Elektrotechnik und ihre Anwendung sicher beherrschen und facheinschlägige Aufgaben lösen können.
Der Schüler soll die elektrotechnischen Gesetze, Vorschriften und Normen, insbesondere hinsichtlich der Sicherheitsmaßnahmen gegen elektrische Unfälle, kennen und anwenden können.
Lehrstoff:
Klasse (4 Wochenstunden):
Begriffe:
Größen und Einheiten. Stromarten.
Stromkreis:
Stromleitung in Metallen, Halbleitern, Flüssigkeiten und Gasen. Lineare und nichtlineare Widerstände. Ohmsches Gesetz, Kirchhoffsche Gesetze, Schaltungen von Widerständen und Stromquellen, Ersatzschaltungen. Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad, Anpassung.
Energieumwandlung:
Elektrowärme (Prinzip, Wärmeübertragung), Thermoelektrizität (Prinzip, Nutzungsarten). Elektrochemische Spannungsquellen (Verhalten von Elektrolyten; Primärelemente, Sammler).
Magnetisches Feld:
Größen und Gesetze, Energie und Kraftwirkung; magnetischer Kreis.
Elektrisches Feld:
Größen und Gesetze. Energie und Kraftwirkung.
Klasse (2 Wochenstunden):
Magnetisches Feld:
Durchflutungsgesetz, Induktionsgesetz, Induktivität.
Passive Bauelemente:
Spule, Kondensator. Einfache RLC-Schaltungen.
Wechselstromtechnik:
Darstellung sinusförmiger Größen (Spitzenwert, Mittelwerte und Zeigerdarstellung).
Klasse (3 Wochenstunden):
Wechselstromtechnik:
Wechselstromwiderstände, Resonanz; Leistung; Drehstrom.
Elektrische Anlagen und Maschinen:
Schutzmaßnahmen; Aufbau und Betriebsverhalten von Transformatoren und Motoren.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der technischen Praxis des Fachgebietes, weshalb besonders auf dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird.
Die praktische Ausrichtung der Bildungs- und Lehraufgabe erfordert, insbesondere in der 1. Klasse, Rechenübungen, wobei das durchschnittliche Ausmaß der Rechenübungen eine Wochenstunde beträgt. Der Praxisbezug wird auch durch den Einsatz elektronischer Rechenhilfen gefördert.
Bildtafeln, Skizzenblätter und praxisübliche Unterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.
In jeder Klasse sind vier Schularbeiten zulässig.
ELEKTRONIK UND NACHRICHTENTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Elemente, die Gesetze und gebräuchlichsten Anwendungen der Elektronik sowie der Hochfrequenz- und Nachrichtentechnik sicher beherrschen und einfache einschlägige Berechnungen durchführen können. Er soll die einschlägigen Gesetze, Normen und Vorschriften kennen.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Nachrichtentechnik:
Relais, elektronische Schalter, Geräte der Fernsprech- und Fernschreibtechnik.
Halbleiterbauelemente:
Aufbau, Funktion, Kenngrößen, Kennlinien und Ersatzschaltungen.
Klasse (3 Wochenstunden):
Halbleitertechnik:
Einfache Anwendungen elektronischer Bauelemente in der Schaltungstechnik. Optoelektronische Bauelemente.
Operationsverstärker.
Nachrichtentechnik:
Übertrager, Orts- und Fernvermittlungstechnik.
Elektroakustik:
Mikrophone, Lautsprecher, Schallaufzeichnungs- und Wiedergabegeräte.
Rundfunktechnik:
Verstärker, Schwingungserzeugung, Modulation, Empfänger.
Klasse (3 Wochenstunden):
Fernsehtechnik:
Bildaufnahme, Bildübertragung und Bildwiedergabe,
Farbfernsehempfänger.
Hochfrequenztechnik:
Empfangs- und Sendetechnik, Antennen und Antennenanlagen.
Nachrichtentechnik:
Fernschreib- und Datenvermittlungstechnik; Filter, Leitungen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben des Fachgebietes, weshalb besonders auf dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird.
Bildtafeln, Skizzenblätter und praxisübliche Unterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.
Der Praxisbezug wird durch den Einsatz elektronischer Rechenhilfen gefördert.
MESSTECHNIK UND DIGITALTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll gebräuchliche elektrische und elektronische Meßgeräte handhaben können und mit den gängigen Verfahren der Meßtechnik vertraut sein. Er soll für eine gegebene Aufgabe die geeigneten Geräte und Verfahren in günstiger Kombination von Meßgenauigkeit und Aufwand auswählen können.
Der Schüler soll Steuerungs- und Regelungsaufgaben mit elektronischen Mitteln lösen können.
Der Schüler soll die Gesetze der Digitaltechnik und ihre Anwendungen beherrschen und einschlägige Aufgaben lösen können. Er soll die einschlägigen Vorschriften und Normen kennen und beachten.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Begriffe:
Internationales Einheitssystem, Meßfehler und Genauigkeit;
Empfindlichkeit. Analoges und digitales Meßprinzip.
Gleichstrom-Meßmethoden:
Strom-, Spannungs- und Leistungsmessung, Widerstandsmessung;
Kompensation.
Meßgeräte:
Aufbau, Eigenverbrauch, Anwendung, Meßbereichserweiterung,
Meßzubehör.
Oszilloskop:
Aufbau, Anwendung, Ausführungsformen.
Klasse (3 Wochenstunden):
Digitaltechnik:
Schaltalgebra, Codes, Bausteine der kombinatorischen Logik.
Wechselstrommeßtechnik:
Strom-, Spannungs- und Leistungsmessung.
Steuerungs- und Regelungstechnik:
Elektrische Messung nichtelektrischer Größen.
Freiprogrammierbare Steuerungen:
Regelkreisglieder (Aufbau, Verhalten), Grundformen der Regler,
stetige und unstetige Regler.
Klasse (3 Wochenstunden):
Digitaltechnik:
Kippschaltungen, Zähler, Schieberegister, Speicher. Struktur eines Mikrocomputersystems; Befehlssatz eines typischen Mikroprozessors. Einführung in eine maschinenorientierte Programmiersprache.
Meßgeräte:
Signalgeneratoren; Frequenz- und Phasenmeßgeräte, Analog-Digital- und Digital-Analog-Umsetzer, digitale Meßgeräte. Programmierbare Meßsysteme.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben des Fachgebietes.
Bildtafeln, Skizzenblätter und Firmenunterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes. Der Praxisbezug wird durch den Einsatz elektronischer Rechenhilfen gefördert.
FERTIGUNGSTECHNIK UND KONSTRUKTIONSLEHRE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Eigenschaften, die Verwendung und die Bearbeitung der in der Elektronik gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Fertigungsverfahren der Elektronik kennen.
Der Schüler soll selbständig Bauteile, einfache Baugruppen und einfache Geräte der Elektronik dimensionieren und konstruieren können. Er soll die hiezu nach dem Stand der Technik erforderlichen Fertigungsunterlagen (Schaltplan, Druckvorlage, Bohrplan, Bestückungsplan, Werkzeichnungen, Zusammenstellungszeichnungen, Stücklisten) und einschlägige Software erstellen können. Er soll praxisübliche Konstruktionshilfen bedienen und einsetzen können.
Lehrstoff:
Klasse (5 Wochenstunden):
Spanende Formgebung:
Drehen, Bohren, Fräsen, Schleifen.
Spanlose Formgebung:
Blechbearbeitung. Druckguß, Spritzguß, Extrusion, Schweißen, Löten,
Kleben.
Werkstoffe:
Eisenmetalle, Nichteisenmetalle, Halbleiter; Keramik, Kunststoffe,
Gläser, Isolierstoffe. Werkstoffprüfung. Galvanotechnik.
Fertigungsverfahren der Elektronik:
Dickschicht- und Dünnfilmtechnologie.
Technisches Zeichnen:
Zeichengeräte, Normschrift, normgerechtes Zeichnen, Modellaufnahme
durch Handskizzen, Werkzeichnung und Zusammenstellungszeichnung;
Stücklisten.
Elemente der Feinwerktechnik:
Gestalten und Dimensionieren von Bauelementen des feinwerktechnischen Apparatebaus; Passungen, Toleranzen.
Klasse (3 Wochenstunden):
Fertigungsverfahren der Elektronik:
Herstellung von Leiterplatten. Erstellen der Fertigungsunterlagen nach vorgegebenen Schaltungen unter Berücksichtigung feinwerktechnischer Bauelemente.
Elektronische Bauteile:
Bauformen; Berechnen und Dimensionieren von Bauteilen und Grundschaltungen. Magnetische Werkstoffe, dielektrische Werkstoffe.
Klasse (3 Wochenstunden):
Elektronische Baugruppen:
Berechnen und Dimensionieren von einfachen Baugruppen unter Berücksichtigung vorgegebener Leistungsmerkmale. Erstellen der Fertigungsunterlagen.
Klasse (4 Wochenstunden):
Elektronische Geräte:
Entwurf von Geräten unter Berücksichtigung vorgegebener Leistungsmerkmale. Erstellen von Fertigungsunterlagen und der erforderlichen Software.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis, der Beitrag zur systematischen Einführung in Entwurfs- und Berechnungsprobleme sowie die Schulung des konstruktiven Denkens in bezug auf funktionstreues, wirtschaftliches, fertigungs- und normgerechtes Gestalten. Zur Praxisnähe gehört auch die Verwendung praxisüblicher Unterlagen sowie der elektronischen Datenverarbeitung für Entwicklung, Berechnung und Konstruktion.
Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen (Entwurf, Dimensionierung, Versuchsaufbau und Erprobung bzw. Softwareentwicklung und Test, Konstruktion) beträgt in der 1., 2. und 3. Klasse je zwei, in der 4. Klasse drei Wochenstunden.
LABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Schaltungs- und Meßaufgaben der Laboratoriumspraxis im Fachgebiet selbständig und sorgfältig ausführen und kritisch auswerten können. Er soll die für die jeweilige Aufgabe geeignetsten Meßmethoden und Meßgeräte unter Beachtung der Sicherheitserfordernisse auswählen können. Er soll Untersuchungsberichte zusammenstellen und auswerten und die Ergebnisse interpretieren können.
Lehrstoff:
Klasse (3 Wochenstunden):
Klasse (4 Wochenstunden):
Übungen aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände „Elektrotechnik“, „Elektronik und Nachrichtentechnik“ und „Meß- und Digitaltechnik“ wie im jeweiligen Lehrstoff dieser Pflichtgegenstände.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Vielseitigkeit der Methoden, die Häufigkeit der Anwendungen in der betrieblichen Praxis und der Beitrag zur systematischen Einführung in die praktischen Probleme der Fachrichtung sowie die vorhandene Laboratoriumsausstattung. Dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte sind in diesem Zusammenhang von größter Wichtigkeit.
Manche Übungen bedürfen der Vorbereitung durch kurze Vorbesprechungen entsprechend dem Stand des Unterrichtes in den theoretischen Pflichtgegenständen. Besonders wertvoll sind Übungen, die den Lehrstoff mehrerer Themenbereiche oder Unterrichtsgegenstände anwenden.
Die effiziente Arbeit in der Gruppe, die sorgfältige Behandlung der Geräte und die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften werden zweckmäßigerweise durch einführende Hinweise und durch lenkendes Eingreifen gewährleistet.
Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.
WERKSTÄTTENLABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll fertigungs- sowie betriebspraktische Prüf- und Meßaufgaben, die über den Rahmen der Werkstättenausbildung hinausgehen, lösen und dokumentieren können.
Lehrstoff:
Klasse (4 Wochenstunden):
Stoffgebiet Niederfrequenztechnik:
Einstellen und Messen an Geräten der Phonotechnik, Elektroakustik
und Magnetaufzeichnung.
Stoffgebiet Hochfrequenztechnik:
Aufbauen, Einstellen und Abgleichen von Rundfunk- und Fernsehgeräten. Einpegeln von Antennenanlagen.
Stoffgebiet Steuerungs- und Regelungstechnik:
Einstellen und Prüfen von Geräten und Systemen.
Stoffgebiet Digitaltechnik:
Erstellen einfacher Programme.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung der Verfahren in der beruflichen Praxis. Die Messungen, Untersuchungen und Auswertungen bauen auf den in den theoretisch-technischen Unterrichtsgegenständen und im Pflichtgegenstand „Werkstätte“ erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten auf. Besondere Bedeutung kommt den Schutzmaßnahmen zu.
Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.
WERKSTÄTTE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe sicher handhaben und instand halten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Werk- und Hilfsstoffe kennen.
Der Schüler soll facheinschlägige Erzeugnisse herstellen sowie facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsvorgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.
Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.
Lehrstoff:
Klasse (9 Wochenstunden):
Grundausbildung:
Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung. Maschinenbauliche Fertigkeiten (Messen, Anreißen, Körnen, Feilen, Meißeln, Sägen, Schneiden, Bohren, Senken, Reiben, Passen, Schleifen, Schärfen, Gewindeschneiden von Hand, Stempeln). Elektrotechnische Fertigkeiten (Zurichten und Verlegen von blanken und isolierten Leitungen, Herstellen von Verbindungen, Anfertigen von Draht- und Kabelformen, Isolieren; einfache Installationsschaltungen. Visuelles Erkennen elektrischer und elektronischer Bauteile).
Mechanische Werkstätte:
Drehen (Längs-, Plan- und Innendrehen, Einstechen, Abstechen, maschinelles Gewindeschneiden). Hobeln von Flächen und Nuten, Fräsen verschiedener Werkstoffe nach Anriß und nach Maß unter Einhalten vorgegebener Toleranzen; Stirnfräsen.
Klasse (12 Wochenstunden):
Elektromechanische Werkstätte:
Blecharbeiten, Stanzen, fachbezogene Arbeiten an Werkzeugmaschinen unter besonderer Berücksichtigung der Feinwerktechnik, Anfertigen einfacher Werkzeuge und Vorrichtungen. Hartlöten, Härten.
Gerätebau:
Verdrahtungs- und Verzinnungsarbeiten, Weichlöten. Aufbau einfacher
elektronischer Geräte.
Elektroinstallation:
Niederspannungsinstallation. Aufbau, Inbetriebnahme und Reparatur von Verteil-, Sicherungs- und Schalteinrichtungen sowie elektrischer Anlagen. Anwenden der elektrischen und mechanischen Schutzmaßnahmen. Anschließen und Inbetriebsetzen von Stromverbrauchern, Meß-, Schalt- und Steuerungsgeräten mit Funktionsprüfung.
Kunststoffverarbeitung:
Bearbeiten von Kunststoffhalbzeug. Gießharz- und Klebetechnik,
maschinelle Verarbeitung von Kunststoffen.
Schweißen:
Gasschmelz-, Elektro- und Schutzgasschweißen.
Fernmeldetechnik:
Aufbauen und Prüfen von Baugruppen der Vermittlungstechnik und der Kommunikationssysteme.
Klasse (12 Wochenstunden):
Elektronik:
Herstellen von Grundschaltungen, Bau und Inbetriebnahme analoger
und digitaler Systeme.
Niederfrequenztechnik:
Abgleichen, Einstellen und Prüfen, Warten und Reparieren von Geräten der Elektroakustik, Phonotechnik, Magnetaufzeichnung.
Hochfrequenztechnik:
Abgleichen, Einstellen und Prüfen, Warten und Reparieren von Geräten der Rundfunk- und Fernsehtechnik sowie Anfertigen einfacher Baugruppen und Geräte.
Fernmeldetechnik:
Aufbauen und Prüfen von Ruf-, Signal- und Meßeinrichtungen und von
Kommunikationssystemen.
Elektromaschinenbau:
Wickel- und Isolierarbeiten an Transformatoren und Spulen.
Zusammenbau und Reparatur elektrischer Geräte.
Klasse (12 Wochenstunden):
Elektronik:
Reparatur- und Prüfarbeiten an analogen und digitalen Geräten.
Niederfrequenztechnik:
Aufbau und Reparatur von Baugruppen und Geräten unter Beachtung der
einschlägigen Vorschriften.
Hochfrequenztechnik:
Aufbau von Antennenanlagen unter Berücksichtigung der einschlägigen
Vorschriften. Entstörfilter. Aufbau und Reparatur einschlägiger
Geräte.
Arbeitsvorbereitung:
Arbeitsaufträge, Werkstattzeichnungen, Arbeitsplanung. Vor- und Nachkalkulation von Arbeitsaufträgen. Arbeitssteuerung. Bestellwesen. Führung von praxisüblichen Dateien; statistische Auswertung. Lagerhaltung.
Didaktische Grundsätze:
Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut gemacht werden. Die in der Allgemeinen Dienstnehmerschutzverordnung und Allgemeinen Maschinen-Schutzvorrichtungsverordnung sowie im Arbeitnehmerschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände sowie des Laboratoriums von besonderer Wichtigkeit.
Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.
Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von Fertigungsbetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug kann durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert gefördert werden.
Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.
PFLICHTPRAKTIKUM
Siehe Anlage 1.
B. Freigegenstände
STENOTYPIE
Siehe Anlage 1.
DARSTELLENDE GEOMETRIE
Siehe Anlage 1.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Siehe Anlage 1.
BETRIEBSWIRTSCHAFT
Siehe Anlage 1A.2.1.
AKTUELLE FACHGEBIETE
Siehe Anlage 1.
C. Unverbindliche Übungen
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1.
D. Förderunterricht
DEUTSCH
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage 1.
Anlage 1A.2.3
```
```
LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR CHEMIE
AUSBILDUNGSZWEIG LEDER- UND NATURSTOFFTECHNOLOGIE
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Wochenstunden
Pflichtgegenstände Klasse Summe Lvpfl.
1 2 3 4 Gruppe
```
```
1 Religion ......................... 2 2 2 2 8 (III)
2 Deutsch .......................... 3 2 2 2 9 (I)
3 Lebende Fremdsprache (Englisch) .. 2 2 1 - 5 (I)
4 Geschichte ....................... - - 2 - 2 (III)
5 Geographie und Wirtschaftskunde .. 2 - - - 2 (III)
6 Wirtschaftliche Bildung,
Rechtskunde und
Staatsbürgerkunde ................ - - 2 2 4 III
7 Leibesübungen .................... 2 2 2 2 8 (IVa)
8 Mathematik und angewandte
Mathematik ....................... 4 3 - - 7 (I)
9 Elektronische Datenverarbeitung
und angewandte elektronische
Datenverarbeitung ................ - 2 - - 2 I
10 Physik und angewandte Physik ..... 4 2 - - 6 (II)
11 Mikrobiologie *1) ................ - 2 - - 2 I
12 Stöchiometrie .................... 2 - - - 2 I
13 Allgemeine und anorganische
Chemie ........................... 5 2 - - 7 I
14 Analytische Chemie ............... 2 2 2 - 6 (I)
15 Analytisches Laboratorium ........ 10 5 5 5 25 I
16 Organische Chemie ................ - 2 3 - 5 (I)
17 Fachtechnologie *2) .............. - 2 2 6 10 I
18 Gerbereichemie ................... - - - 2 2 (I)
19 Chemische Verfahrenstechnik ...... - - 2 2 4 I
20 Werkstättenlaboratorium .......... - 5 - - 5 III
21 Werkstätte ....................... - 3 13 15 31 (Va)
```
```
Gesamtstundenzahl ... 38 38 38 38 152
22 Pflichtpraktikum ................. mindestens je vier Wochen
vor Eintritt in die letzte
Klasse.
```
```
Wochenstunden
Freigegenstände Klasse Summe Lvpfl.
1 2 3 4 Gruppe
```
```
Stenotypie ........................... 2 2 - - 4 (V)
Lebende Fremdsprache (Englisch) ...... - - - 2 2 (I)
Technisches Zeichnen und Darstellende
Geometrie ............................ 2 - - - 2 II
Betriebswirtschaft ................... - - - 2 2 II
Angewandte elektronische
Datenverarbeitung .................... - - 2 - 2 I
Aktuelle Fachgebiete ( ) ............. - - 2 2 4 I bis
VI
```
```
Unverbindliche Übungen
```
```
Leibesübungen ............... (bis zu) 2 2 2 2 8 (IVa)
```
```
Förderunterricht
```
```
Deutsch .............................. *3) *3) *3) *3) (I)
Lebende Fremdsprache (Englisch) ...... *3) *3) *3) - (I)
Mathematik und angewandte Mathematik . *3) *3) - - (I)
```
```
*1) Mit Übungen.
*2) Einschließlich Umwelttechnik.
*3) Bei Bedarf in jener Klasse, in der der entsprechende Pflichtgegenstand vorgesehen ist, je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1A.
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1A.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1A.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE
A. Pflichtgegenstände
DEUTSCH
Siehe Anlage 1A.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Siehe Anlage 1A.
GESCHICHTE
Siehe Anlage 1A.
GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
Siehe Anlage 1A.
WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND STAATSBÜRGERKUNDE
Siehe Anlage 1A.
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1A.
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage 1A.2.1.
ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE
DATENVERARBEITUNG
Siehe Anlage 1A.
PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Vorgänge exakt beobachten und beschreiben sowie aus den Beobachtungsergebnissen physikalische Gesetzmäßigkeiten erkennen und erklären können.
Er soll in den für das Fachgebiet wichtigen Teilbereichen der Physik grundlegende Kenntnisse besitzen.
Lehrstoff:
Klasse (4 Wochenstunden):
Siehe Anlage 1A.2.1.
Klasse (2 Wochenstunden):
Wellenoptik:
Interferenz, Beugung. Polarisation. Absorption.
Elektrizität:
Ladung, elektrisches Feld. Spannung, Strom, Arbeit, Leistung.
Elektronenleiter, Halbleiter.
Magnetismus:
Elektromagnetismus. Elektromagnetische Induktion. Generator, Motor.
Magnetische Eigenschaften der Stoffe.
Wechselstrom:
Wechselstromgrößen. Transformator. Drehstrom.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Fachrichtung. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe bewährt sich das Ausgehen vom experimentellen Nachweis der physikalischen Zusammenhänge, gefolgt von der Erläuterung der gewonnenen Erkenntnisse an Beispielen aus dem Bereich der Chemie.
MIKROBIOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1A.2.1.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Zelle:
Bau und Funktion der Zellorganellen.
Gewebe:
Ein- und Vielzelligkeit. Zellteilung. Grundformen pflanzlichen und
tierischen Gewebes. Stoffwechsel.
Mikrobiologie:
Arten und Bedeutung der Mikroorganismen. Morphologie. Präparationstechnik. Sterilisations- und Entkeimungsverfahren. Keimzahlbestimmung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis des Fachgebietes.
Die Anschaulichkeit des Unterrichts wird durch den Einsatz audiovisueller Hilfsmittel erhöht.
Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen beträgt 1 Wochenstunde.
STÖCHIOMETRIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Ergebnisse aus quantitativen chemischen Analysen rechnerisch auswerten und stöchiometrische Berechnungen durchführen können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Siehe Anlage 1A.2.1.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl sind die Erfordernisse der Praxis in chemischen Laboratorien.
Zwecks rechtzeitiger Erarbeitung von Vorkenntnissen empfiehlt sich die Absprache mit den Lehrern der fachlich-theoretischen Pflichtgegenstände.
Um Fehler zu vermeiden, erweist es sich als zweckmäßig, Rechenergebnisse durch Schätzen auf Plausibilität zu überprüfen sowie die Rechengenauigkeit auf die verwendeten Analysenmethoden abzustimmen.
Drei Schularbeiten sind zulässig.
ALLGEMEINE UND ANORGANISCHE CHEMIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1A.2.1.
Lehrstoff:
Klasse (5 Wochenstunden):
Siehe Anlage 1A.2.1.
Klasse (2 Wochenstunden):
Anorganische Chemie:
Elemente (Vorkommen, Eigenschaften, Herstellung, Nutzung).
Allgemeine Chemie:
Radioaktivität (Elementumwandlungen, Zerfallsreihen).
Didaktische Grundsätze:
Siehe Anlage 1A.2.1.
ANALYTISCHE CHEMIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1A.2.1.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Siehe Anlage 1A.2.1.
Klasse (2 Wochenstunden):
Siehe Anlage 1A.2.1.
Klasse (2 Wochenstunden):
Physikalische Identifizierungsmethoden:
Charakterisierung organischer Verbindungen.
Spektroskopische Verfahren:
Spektralphotometrie, Infrarot-Spektroskopie.
Trennmethoden:
Papier-, dünnschicht- und säulenchromatographische Trennungen.
Elektrophorese. Gaschromatographie.
Spezielle Analyseverfahren:
Enzymatische Bestimmungsverfahren, Polarimetrie, Gasanalytik.
Trennung organischer Gemische.
Trennmethoden:
Flüssig-, Gelpermeations-, Bioaffinitäts-,
Ionenaustauscherchromatographie.
Didaktische Grundsätze:
Siehe Anlage 1A.2.1.
ANALYTISCHES LABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1A.2.1.
Lehrstoff:
Klasse (10 Wochenstunden):
Siehe Anlage 1A.2.1.
Klasse (5 Wochenstunden):
Quantitative Analyse:
Gravimetrische und titrimetrische Bestimmungen.
Trennverfahren:
Destillation, Umkristallisieren, Extraktion.
Klasse (5 Wochenstunden):
Identifizierungsmethoden:
Physikalische Kenngrößen. Polarimetrie.
Instrumentelle Analyse:
Elektrogravimetrie, Potentiometrie, Konduktometrie, Kolorimetrie.
Photometrie.
Chromatographische Trennverfahren:
Papier-, Dünnschicht- und Säulenchromatographie.
Gaschromatographie.
Klasse (5 Wochenstunden):
Präparative Arbeiten:
Herstellen einfacher organischer Präparate. Aufarbeitung von
Naturstoffen.
Physikalische und chemische Analysen:
Gerbmittel, Gerbextrakte, Gerbstoffe, Hilfsmittel.
Gerbereiabwässer, Gerbereinebenprodukte. Naturstoffe (Eiweiß, Fette, Kohlenhydrate).
Eignungs- und Güteprüfung:
Leder- und Pelzsorten, Lederaustauschstoffe.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Vielseitigkeit der Methoden, die Häufigkeit der Anwendung in chemischen Laboratorien des Fachgebietes und der Beitrag zur systematischen Einführung in die praxisnahe Verwendung der analytischen Methoden. Bei der Auswahl der Analysebeispiele bewährt es sich, vom Ausbildungsstand des Schülers sowie von dem in der beruflichen Praxis gebräuchlichen Analyseverfahren auszugehen. Die praktischen Übungen bedürfen der Vorbereitung durch kurze Vorbesprechungen entsprechend dem Stand des Unterrichtes in den theoretischen Pflichtgegenständen. Zur Praxisnähe gehört auch die Verwendung von prozeßrechnergesteuerten Geräten sowie der Einsatz elektronischer Rechenhilfen zur Auswertung von Analyseergebnissen.
Die in der Bildungs- und Lehraufgabe geforderte Gewandtheit bedingt sorgfältige Literaturarbeit und Arbeitsplanung.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung der theoretischen Vorkenntnisse empfiehlt sich die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Stöchiometrie“, „Analytische Chemie“, „Technologie des Leders“, „Technologie der Naturstoffe“ und „Werkstätte“.
Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.
ORGANISCHE CHEMIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.
Dieser Text wird zu den eigenen Weiterverwendungsbedingungen von RIS veröffentlicht, nicht unter einer Legalize-Lizenz oder einer Public-Domain-Lizenz.
RIS
CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International)
Quelle: RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes, Bundeskanzleramt der Republik Österreich (https://www.ris.bka.gv.at/). Lizenziert unter CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International). Aus den Daten können keinerlei Rechtsansprüche abgeleitet werden.