Verordnung über Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1987-09-01
Letzte Aktualisierung 2016-09-01
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 35
Änderungshistorie JSON API

Privatrecht, Handelsrecht (Kaufmann, Handelsregister, Dienstleistungen, Handelsgeschäfte, Handelskauf). Gewerberecht (Antritt und Ausübung eines Gewerbes).

Arbeiternehmerrecht:

Arbeitsrecht (Arbeitsvertrag, Rechte und Pflichten der Vertragspartner, Auflösung von Arbeitsverhältnissen; Angestelltengesetz; Arbeiter, Lehrling), Arbeitsschutz, (Arbeitszeitschutz, allgemeiner und besonderer technischer Arbeitsschutz, Sozialversicherung). Schutz geistigen Eigentums.

Staatsbürgerkunde:

Staatselemente, Aufgaben des Staates; Staats- und Regierungsformen, politische Parteien, Verbände. Österreichisches Verfassungsrecht (demokratisches, republikanisches, bundesstaatliches, rechtsstaatliches Prinzip). Rechte und Pflichten des Staatsbürgers. Verfassungen bedeutender Staaten; internationale Stellung Österreichs, immerwährende Neutralität, umfassende Landesverteidigung. Zwischenstaatliche Organisationen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Verständnis für Probleme des öffentlichen Lebens und für komplexe Zusammenhänge in Wirtschaft und Recht sowie die Aktualität. Dementsprechend kommt bei Divergenzen zwischen der Theorie und der politischen Wirklichkeit das größere Gewicht der letzteren zu.

In vielen Teilbereichen wird auf Vorkenntnisse aus dem Pflichtgegenstand „Geschichte und Sozialkunde“ zurückgegriffen werden können.

Da die im Mittelpunkt der Bildungs- und Lehraufgabe stehende politische Bildung vor allem durch Erleben erworben wird, kommt Diskussionen, Rollenspielen, Besuchen von Institutionen und Vorträgen auch schulfremder Personen große Bedeutung zu.

In den wirtschaftlichen und rechtlichen Themenbereichen sind Fallbeispiele besonders nützlich, für die die Arbeit in Gruppen und die Diskussion zweckmäßige Arbeitsformen sind. Die Selbständigkeit der Schüler wird erhöht, wenn der Lehrer in Diskussionen durch Zwischenfragen dafür sorgt, daß kein Standpunkt und kein wesentliches Argument übersehen wird.

BETRIEBSLEHRE UND TECHNISCHE KALKULATION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Grundsätze der Führung gewerblicher und industrieller Mittelbetriebe kennen. Er soll Kalkulationen solcher Betriebe durchführen können.

Lehrstoff:

4.

Klasse (2 Wochenstunden):

Betriebliche Organisation:

Aufbauorganisation, Ablauforganisation, Grundlagen der Materialwirtschaft, Grundlagen der Zeitwirtschaft nach REFA, Lohnformen. Lagerbestandführung. Materialeigenschaften.

Kalkulation:

Stundensatzrechnung, Betriebsabrechnung auf Voll- und Teilkostenbasis, Deckungsbeitragsrechnung, unternehmerische Entscheidungen auf Basis der Teilkostenrechnung.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht baut auf Kenntnisse aus den Pflichtgegenständen „Wirtschaftliche Bildung, Rechtskunde und Staatsbürgerkunde“, „Mechanische Technologie“ und „Werkstätte“ auf. Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Betriebspraxis in den Bereichen Betriebsführung, Arbeitsvorbereitung und Kalkulation. Dementsprechend wird die Unterrichtsform der Lösung praktischer Aufgaben vorherrschen.

LEIBESÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Leibesübungen sollen orientiert an der individuellen Entwicklung, der motorischen Lernfähigkeit und dem motorischen Leistungsniveau der Schüler und unter Berücksichtigung der jeweiligen pädagogischen Situation zur personalen und sozialen Entfaltung der Schüler beitragen.

Durch die Leibesübungen soll ein entwicklungsgemäßes modernes Leistungsniveau erreicht und die Bewegungsfreude, das Spielverlangen, das Leistungsstreben, das Formempfinden und der Gestaltungswille des einzelnen gefördert sowie die Fähigkeit und Bereitschaft zu sinnvoller Zusammenarbeit in der Gruppe angeregt werden.

Die Leibesübungen sollen durch Gewöhnung und durch Vermitteln von Einsichten in den Wert einer gesunden Lebensführung einen Beitrag zur Gesundheitserziehung und zu sinnvoller Freizeitgestaltung leisten.

Im besonderen sollen folgende Lehr- und Lernziele angestrebt und möglichst erreicht werden:

1.

Entfalten der motorischen Eigenschaften und motorischen Fertigkeiten zur Erlangung der persönlichen Höchstleistung und individuellen Ausdrucksfähigkeit in der Bewegung. Vermitteln von Einsichten in die Zusammenhänge von Form und Leistung. Wecken des Willens zu richtiger Bewegung und Haltung durch

2.

Anregen zu partnerschaftlichem Verhalten und Handeln durch aufgabengerechte und von ethischer Verantwortlichkeit getragene Kooperation in

3.

Vermittlung von Kenntnissen über Leibesübungen und Sport im Hinblick

4.

Hinführen zu freiwilliger auf Einsicht und Verstehen des Wertes begründeter sportlicher Betätigung außerhalb der Schule und über die Schulzeit hinaus durch

5.

Wecken des Verständnisses und Willens zu gesunder Lebensführung durch Gewöhnung und Unterweisung.

Lehrstoff:

Für das richtige Verständnis des Lehrstoffes ist es wichtig, ihn von den Bildungs- und Lehraufgaben her zu betrachten. Es kommt mithin der Schulung der motorischen Eigenschaften und Fertigkeiten eine grundlegende Bedeutung zu. Dabei ist in den einzelnen Übungsbereichen ihr individual- und/oder sozialbildender Charakter zu berücksichtigen.

Bezüglich des Zusammenhanges Lernziele - Rahmenlehrplan wird auf den entsprechenden Absatz in den didaktischen Grundsätzen verwiesen. Da im Unterrichtsgegenstand Leibesübungen kein Lehrbuch verwendet wird, stellen die Lernziele exemplarische Konkretisierungen des Rahmenlehrplanes dar.

1.

bis 4.Klasse (je 2 Wochenstunden):

Ausgleichsübungen und konditionsfördernde Übungen

Kräftigungs-, Schmeidigungs- und Lösungsübungen in Spielformen, Zweckformen, Schulformen und Sportformen zur Verbesserung der motorischen Eigenschaften Kraft, Schnelligkeit, Ausdauer, Gelenkigkeit, Gleichgewicht, Geschicklichkeit und Gewandtheit auch in Abstimmung auf die jeweilige Leistungsarbeit in den verschiedenen Übungsbereichen.

Übungsgruppen zur individuellen täglichen Durcharbeitung.

Lernziele:

Gelegentliche Durchführung von Aufgaben (Tests), mit denen der Stand bzw. die Verbesserung des motorischen Eigenschaftsniveaus überprüft wird.

ZB: ABC-Zirkel nach G. Schmidt oder Innsbrucker Zehner-Test oder Teilaufgaben aus beiden.

Formende Übungen

Gezielte Übungen zur Verbesserung des Bewegungsablaufes bei motorischen Fertigkeiten, wie räumlich-zeitlicher, dynamischer Bewegungsablauf und andere Bewegungseigenschaften (-qualitäten); auch Übungen zur bewußten Erfassung des Bewegungsablaufes durch die Schüler in entwicklungsadäquater Form.

Gezielte Übungen zur Verbesserung der Atmungs- und Haltungsgewohnheiten bei den Leibesübungen im Alltag.

Lernziele:

Gelegentliche Durchführung von Aufgaben, an denen die einwandfreie Ausführung einer neu erlernten Bewegung (ohne besonderen Leistungsanspruch) überprüft werden kann.

ZB: Kernwürfe, Schockwürfe mit Bällen; zweckmäßiges Aufgreifen und

leises Niederspringen bei Gerätespringen . . .

Grundübungen

Mannigfaltige Bewegungsaufgaben aus den Grundtätigkeiten (Kriechen,

Rollen, Laufen, Hüpfen, Springen . . .) mit erhöhten

Geschicklichkeitsanforderungen.

Leistungssteigerung im Heben, Tragen, Ziehen und Schieben.

Komplexe Formen des Überkletterns von Hindernissen; Schaukeln und Schwingen im Beuge-, Streck- und Sturzhang, Schaukeln auf und über Geräten mit Steigerung nach Höhe und Weite.

Grundübungen

Mannigfaltige Bewegungsaufgaben aus den Grundtätigkeiten (Kriechen, Rollen, Laufen, Hüpfen, Springen . . .) mit erhöhten Geschicklichkeitsanforderungen.

Leistungssteigerung im Heben, Tragen, Ziehen und Schieben.

Komplexe Formen des Überkletterns von Hindernissen; Schaukeln und Schwingen im Beuge-, Streck- und Sturzhang, Schaukeln auf und über Geräten mit Steigerung nach Höhe und Weite.

Übungen im Steigen, Klettern, Hangeln und Winden.

Lernziele:

Schülerinnen:

Wanderklettern schräg aufwärts 4 bis 6 Taue.

Schüler:

Hangeln aus dem Stand 3 bis 5 m hoch an Tauen.

Frei-, Stütz-, Hang- und Hangstützsprünge unter erschwerten Bedingungen; Sprungkünste mit Handgeräten; einfache Sprünge und Drehungen am kleinen und großen Federtuch.

Werfen und Fangen von Bällen über größere Entfernungen und im Gehen und Laufen; Ballprellen und Dribblen in schwierigeren Formen; Wurf- und Fangübungen mit sonstigen geeigneten Geräten.

Boden-und Geräteturnen

Rolle, Rad, Kopfstand und Handstand mit erhöhten Anforderungen; Sprungrolle, Überschlag, allenfalls Salto und Kippe.

Lernziele:

Schülerinnen:

Aufschwingen in den flüchtigen Handstand - Abrollen, Strecksprung-Rad links oder rechts mit Einviertel-Drehung - Sprungrolle über 40 cm hohe Schnur.

Schüler:

Aufschwingen in den flüchtigen Handstand - Abrollen in den Langsitz - Vorwippen - Rolle rückwärts über den flüchtigen Handstand in den Stand. Handstandüberschlag vorwärts aus dem Anlauf.

Fechtersprung, Flanke, Kehre, Hocke, Grätsche, Überschlag.

Lernziele:

Hocke oder Grätsche über den langgestellten Kasten, 90 bis 110 cm (Schülerinnen), 100 bis 120 cm (Schüler).

Aufgänge, Umschwünge und Abgänge; Geräte bis reichhoch.

Lernziele:

Schülerinnen:

Felgauf- - Felgumschwung - Flanke aus dem Stütz. Taucheraufgang am Holmende in den Grätschsitz - Rolle vorwärts in den Außenquersitz.

Schwebegehen mit verschiedener Aufgabenstellung auf höher gestellten breiten und schmalen, festen und beweglichen Geräten, Gleichgewichtskünste.

Leichtathletik

Laufübungen zur Steigerung von Schnelligkeit, Wendigkeit und Ausdauer; Hindernisläufe.

Startübungen.

Dauerläufe 10 bis 15 Minuten.

Wettläufe auf Kurz- und Mittelstrecken (bis 2 000 m) auch in Staffelform, Geländeläufe, Orientierungsläufe.

Lernziele:

Schülerinnen:

60 m ............................ 10,5-9,5 sec

800 m ............................ 5:00-4:00 min

Schüler:

60 m ............................ 9,5-8,5 sec

100 m ............................ 14,5-13,5 sec

1 000 m ............................ 4:45-3:45 min

Hoch- und Weitspringen, Erarbeiten verschiedener Techniken;

Stabspringen (Schüler).

Lernziele:

Schülerinnen:

Weitsprung ......................... 3,20-3,60 m

Hochsprung ......................... 0,95-1,10 m

Schüler:

Weitsprung ......................... 4,00-4,50 m

Hochsprung ......................... 1,15-1,30 m

Werfen mit verschiedenen Geräten aus dem Stand und aus der Bewegung;

Stoßen mit verschiedenen Geräten 3-6 kg.

Lernziele:

Schülerinnen:

Schlagball ......................... 20-25 m

Kugel 3 kg ......................... 6- 7 m

Schüler:

Kugel 5 kg ......................... 7,50-8,50 m

Schwimmen

Verbessern der Technik in Brust- und Rückenlage, Schwimmen auf Schnelligkeit (bis 100 m) und Dauer (bis 15 Minuten);

Start und Wende;

Sprünge fußwärts und kopfwärts, auch Drehsprünge;

Tauchen auf Tiefe und Weite;

Staffeln;

Transport- und Rettungsschwimmen; Kleiderschwimmen;

Befreiungsgriffe.

Lernziel:

Allroundschwimmer-Abzeichen.

Schilaufen

Wiederholung der Grundschule des alpinen Schilaufs, Fortgeschrittenenschule, Torlauf, Riesentorlauf, Wertungsfahrten, Geländefahrten; Schiwanderungen und Schitouren;

Grundschule des Langlaufes;

Geländesprünge und Sprünge von kleinen Schneehügeln;

Verhalten im winterlichen Gelände!

Schibobfahren

Beherrschung des Gerätes; leichte Abfahrten mit Richtungsänderungen.

Eislaufen

Laufen über längere Strecken ohne Schnelligkeitsanforderungen; Schnelläufe bis 100 m; Grundformen des Eiskunstlaufens, wie Bogen, Achter, Dreier; Wende; einfache Tanzschritte; vorbereitende Übungen für Eishockey.

Spiele

Kleine und mittlere Spiele auch als Vorbereitung für die großen Kampfspiele.

Eingehendere Schulung in Technik, Taktik und Regelwerk in einem oder zwei der Spiele Basketball, Faustball, Fußball, Handball, Volleyball.

Allenfalls Einführung in weitere Spiele, wie Tennis, Tischtennis, Badminton.

Gymnastik und Tänze (vorwiegend für Schülerinnen)

Federndes und gleitendes Laufen, auch mit ungeradzahliger

Rhythmisierung.

Laufsprung.

Federn durch das Seil vorwärts und rückwärts, am Ort und in der Bewegung.

Rollen, Werfen und Fangen des Balles, des Stabes und des Reifens, Laufen und Springen durch den Reifen.

Schwingende Bewegung und Grundschwünge mit Handgeräten (Gymnastikball, Reifen, Keule).

Zeitlich und räumlich geordnete Bewegungsführung mit Anpassung an die Partnerin und an die Gruppe; Versuche im Gestalten eines einfachen Bewegungsspieles nach einfachen Musikstücken oder Liedern; ausgewählte Volkstänze und einfache Gemeinschaftstänze.

Gesundheitslehre und fachspezifische Informationen

Anknüpfend an unmittelbare Gelegenheiten, die sich im praktischen Unterricht ergeben, sind folgende Gebiete zu behandeln :

Gesunde Lebensführung (Fragen der Ernährung, Genußgifte, Kleidung, Arbeitsrhythmus, Erholung und Freizeit).

Fragen aus der Sexualerziehung; Öffentliches Gesundheitswesen; Erste Hilfe.

Kriterien einer guten Bewegungsausführung (Bewegungslernen) und Voraussetzungen für eine Leistungssteigerung.

Regelkunde und Wettkampfbestimmungen (Übungsstätten und Gerätemaße, Schiedsrichtertätigkeit, Leistungsabnahme).

Formen und Notwendigkeit eines adäquaten Gruppenverhaltens zB beim Sichern und Helfen, bei den Spielen; Mitwirkung bei Schulveranstaltungen.

Lernziele:

Sofortmaßnahme bei Herz- und Kreislaufstillstand, Mund-zu-Mund-Beatmung.

Erkennen der wesentlichen Phasen des Bewegungsablaufes bei ausgeprägten Übungen (zB Kippe, Felgumschwung, Weitsprung).

Durchführung von Organisationsplanungen (Planspielen) im leibeserziehlichen Bereich (zB Vorbereitung eines Wandertages, einer Schitour/Tourenprotokoll).

Didaktische Grundsätze:

Es wird ausdrücklich darauf verwiesen, daß die im allgemeinen Teil des Lehrplanes enthaltenen didaktischen Grundsätze im Unterrichtsgegenstand Leibesübungen in sachgerechter Weise zu verfolgen sind.

Bei der Wahl des Lehrweges sowie bei der Festlegung der Anforderungen sind besonders das motorische Entwicklungs- bzw. Leistungsniveau zu berücksichtigen (Einholen von Informationen, Erhebung des Leistungsstandes). Die Lernbereitschaft soll durch anregende Motivationen geweckt bzw. gesteigert werden.

Die Lehrstoffhinweise stellen ein entwicklungsgemäßes Übungsangebot dar, das wegen der sehr unterschiedlichen örtlichen Verhältnisse, wie Übungsstätten, klimatische Bedingungen und Landschaft, weit und offen gehalten ist (Rahmenlehrplan). Es ist die Aufgabe der Leibeserzieher, den Unterricht an die jeweilige pädagogische Situation anzupassen; eine vielseitige Ausbildung soll aber immer gesichert sein.

Für eine langfristig-aufbauende Unterrichtsplanung sind „Schulpläne“ (Mehrjahreszyklen) bzw. klassenbezogene „Jahrespläne“ (Jahres- und Halbjahreszyklen) auszuarbeiten.

Sachgerechte methodische Reihen, Riegenarbeit, Gerätebahnen ua. arbeitsintensive Betriebsformen sind für die Steigerung und Sicherung des Unterrichtsertrages wertvolle Hilfen. Dazu gehört auch die Abwicklung des Unterrichts in Kursform, Blockform und in Neigungsgruppen.

Das Erlernen des Schwimmens soll, wenn nötig, durch Einrichtung eigener Lehrgänge ermöglicht werden (Kurse innerhalb der Pflichtstunden aus Leibesübungen, eigene unverbindliche Übungen bzw. Schulschwimmwochen).

Als Anreiz zur Pflege der Leibesübungen sind jugendgemäße Wettkämpfe (auch Vergleichskämpfe zwischen Schulen) sowie das Erwerben von Leistungsabzeichen ÖJSTA, ÖSTA, ÖSA und Helferschein) zu fördern.

Die im Lehrplan angeführten Lernziele sind für Lehrer und Schüler als Orientierungshilfe für den Lernfortschritt gedacht und entsprechen dem durchschnittlichen Leistungsniveau der einzelnen Klassen.

Da die Leistungsfähigkeit der Schüler in den Leibesübungen sehr vom Gesundheitszustand, von der psychomotorischen Veranlagung, vom jeweiligen Leistungsstand sowie von den Wohn- und Lebensverhältnissen in den Familien abhängt, wird es immer Schüler geben, deren Leistungen entweder über oder unter den angegebenen Lernzielen liegen.

Der für die 1. bis 4. Klasse bei einzelnen Lernzielen angeführte Zahlenbereich ist so zu interpretieren, daß der geringere Wert dem Lernziel der 1. und 2. Klasse, der höhere Wert dem Lernziel der 3. und 4. Klasse entspricht.

Enthalten die Lernziele Übungsverbindungen, so sind diese für die

2.

bis 4. Klasse gedacht. In der 1. Klasse sind die Einzelteile

dieser Übungsverbindung als Lernziele anzusehen.

Als Übungsanreiz bzw. als Leistungskontrolle eignen sich sachgerechte und jugendadäquate, einfache und kombinierte, sportmotorische Tests, die auch als ergänzende Beurteilungshilfen herangezogen werden können.

Tragender Leitgedanke für die praktische Unterrichtsgestaltung sollten bewegungsreiche und freuderfüllte Leibesübungen sein.

Von der Möglichkeit der unverbindlichen Übungen aus Leibesübungen ist im Hinblick auf das geringe Stundenausmaß im Pflichtgegenstand und auf das erhöhte Bewegungsbedürfnis der Schüler dieser Schultype weitestgehend Gebrauch zu machen. Dabei ist den freizeitwertigen Übungsbereichen besonderes Augenmerk zu schenken.

ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE

DATENVERARBEITUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll zu einfachen Aufgaben des Fachgebietes Programme in einer mathematisch-technisch orientierten Programmiersprache erstellen, testen und verbessern können. Er soll Programme an einer digitalen Rechenanlage eingeben, ablaufen lassen, auflisten, redigieren, speichern und aufrufen können.

Der Schüler soll die wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Auswirkungen des Einsatzes der elektronischen Datenverarbeitung beurteilen können. Er soll die moderne Technik in unsere Kultur integrieren können.

Lehrstoff:

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

EDV-Anlagen:

Aufbau, Funktion, Organisation.

Algorithmik:

Systematik der Problemlösung, Strukturelemente, Programmierhilfen.

Rechnerbedienung:

Programmeingabe, Programmlauf. Programmauflistung, -korrektur,

-abspeicherung, -aufruf.

Programmieren:

Programme ohne Dateizugriff. Anwendungen (Aufgaben des Fachgebietes).

Auswirkungen der elektronischen Datenverarbeitung:

Betriebswirtschaft (Rationalisierung, zunehmende Bedeutung der Organisation), Volkswirtschaft (Strukturwandel in der Wirtschaft und auf dem Arbeitsmarkt), Sozialpolitik (Beschäftigungspolitik, Arbeitszeit; neue Arbeitsformen und -belastungen), Datenschutz (Persönlichkeitsschutz, Schutz geistigen Eigentums).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Berufspraxis. Daher liegt das Hauptgewicht auf den Themenbereichen „Algorithmik“ und „Programmieren“, bei den Beispielen auf Aufgaben aus den theoretisch-technischen Unterrichtsgegenständen. Als Programmierhilfen bewähren sich insbesondere graphische Darstellungen wie Programmablaufplan und Struktogramm, allenfalls auch Pseudocode.

Für umfangreichere Programme bewährt sich Gruppenarbeit.

PFLICHTPRAKTIKUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Unterricht der fachtheoretischen und praktischen Unterrichtsgegenstände erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Einstellungen auf die Berufspraxis seines Fachgebietes anwenden können.

Organisationsform und Inhalt:

Die Dauer des Pflichtpraktikums hat mindestens 4 Wochen zu betragen. Es ist spätestens vor dem Eintritt in die 4. Klasse abzulegen. Das Pflichtpraktikum hat facheinschlägige, vor allem praktische Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Berufsausbildung zu umfassen; es soll darüber hinaus dem Schüler Einblick in betriebsorganisatorische Aufgaben gewähren. Am Ende des Pflichtpraktikums ist von jedem Schüler ein selbstverfaßter Pflichtpraktikumsbericht mit Angaben über die ausgeübten Tätigkeiten und die erworbenen Erfahrungen an den Abteilungsvorstand zu übermitteln.

Didaktische Grundsätze:

Der erste enge Kontakt mit dem Berufsleben bedarf sorgfältiger Vor- und Nachbereitung durch die Schule. Besonders wichtig ist die Auswertung des Pflichtpraktikumsberichtes in den fachtheoretischen und fachpraktischen Unterrichtsgegenständen.

B. Freigegenstände

STENOTYPIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Texte nach Diktat unter Einhaltung des für die Staatliche Stenotypieprüfung geltenden Fehlerschlüssels auf der Maschine schreiben können. Er soll Texte und Diktate sicher in Kurzschrift aufnehmen und wortgetreu lesen können. Er soll sich der Kurzschrift als Organisationsmittel (Notizschrift) bedienen können. Er soll Texte aus Langschrift, aus Kurzschrift und vom Phonotypieträger in Maschinschrift übertragen können. Er soll die Schreibmaschine pflegen können. Er soll Texte aus dem Geschäfts-, Behörden- und Privatbereich nach den Richtlinien für Maschinschreiben (ÖNORM A 1080) sicher und einwandfrei gestalten können.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Zehn-Finger-Tastschreiben:

Buchstaben, Ziffern, Zeichen. Anwendung nach den Richtlinien für Maschinschreiben (ÖNORM A 1080). Abschrift und Schreiben nach Diktat und allgemeinen Angaben; Tabellieren.

Die Schreibmaschine:

Bedienung aller Einrichtungen.

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Zehn-Finger-Tastschreiben:

Abschrift und Schreiben nach Diktat und allgemeinen Angaben mit

erhöhter Geschwindigkeit.

Die Schreibmaschine:

Farbbandwechsel, Typen- und Maschinenreinigung.

Normen und Usancen:

Äußere Form der kaufmännischen Schriftstücke; genormte und ungenormte Geschäftsbriefe; Ausführung von Schriftstücken nach Konzepten und ungegliederten Vorlagen; Ausfüllen von Formularen.

Kurzschrift nach der Wiener Urkunde:

Aufnahme und Lesen eigener Niederschriften und kurzschriftlicher Vorlagen, Übertragung in Maschinschrift.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Textauswahl ist die Brauchbarkeit in der betrieblichen Praxis und im Alltag. Reinschriften werden zweckmäßigerweise in Mappen gesammelt.

DARSTELLENDE GEOMETRIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll aus Rissen eines Objektes dessen Aufbau ablesen und die in der Zeichnung enthaltenen Informationen deuten und konstruktiv verwerten können. Er soll geometrische Formen an technischen Objekten erkennen.

Der Schüler soll geometrische Sachverhalte präzise beschreiben und sich dabei sprachlich präzise ausdrücken können. Er soll Gewissenhaftigkeit, Genauigkeit, Sauberkeit, Geduld, Selbstkritik und logisches Denken als Voraussetzung zur Bewältigung von Aufgaben erkennen und bejahen.

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Projektion und Axonometrie, Anwendung auf ebenflächig begrenzte Körper und spezielle einfache Flächen:

Räumliches kartesisches Rechtssystem, Parallelprojektion. Aufbauverfahren der Axonometrie, spezielle axonometrische Angaben gemäß ÖNORM A 6061. Anwendung auf prismatische und pyramidenförmige Werkstücke, Gegenüberstellung der Begriffe Strecke und Gerade, ebene Figur und Ebene, Körper und Fläche. Aufriß, Grundriß und Kreuzriß (Normalrisse in den Koordinatenebenen, Anordnung in der Zeichenebene). Konstruktion axonometrischer Risse aus gegebenen Hauptrissen und umgekehrt. Prismenfläche, Zylinderfläche, Pyramidenfläche und Kegelfläche. Konturerzeugende von Zylinder- und Kegelflächen.

Lösung stereometrischer Aufgaben mit Hilfe von Normalprojektionen:

Angittern einer Geraden in einer Ebene, Schnitte ebenflächig begrenzter Werkstückformen. Seitenrisse als Konstruktionshilfsmittel. Länge einer Strecke, Paralleldrehen einer Ebene, orthogonale Lage einer Geraden und einer Ebene. Anwendung auf fachbezogene technische Objekte.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit im Konstruktionsunterricht der Fachrichtung. Es empfiehlt sich, neue geometrische Begriffe anhand konkreter technischer Objekte einzuführen. Die zunehmende Bedeutung computerunterstützten Konstruierens legt die konsequente Verwendung eines Koordinatensystems nahe. Im Sinne der Praxisbezogenheit erscheint es zweckmäßig, Konstruktionsvorgänge am Objekt zu erklären, sodaß sich die Verwendung von Spuren und Rißachsen erübrigt.

Zwei Schularbeiten sind zulässig.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll branchenübliche englische Texte, insbesondere Bedienungs-, Wartungs- und Reparaturanleitungen, unter Verwendung von zweisprachigen Wörterbüchern lesen und sinngemäß ins Deutsche übertragen können. Er soll komplexere Sachverhalte des Alltags und der Berufswelt, erforderlichenfalls unter Verwendung eines zweisprachigen Wörterbuchs, in verständlichem Englisch mündlich und schriftlich beschreiben und diskutieren können.

Lehrstoff:

4.

Klasse (2 Wochenstunden):

Alltag und Aktuelles:

Kontroversielle Themen, die volks- und sprachbedingte Unterschiede

illustrieren.

Wirtschaft und Arbeitswelt:

Wirtschafts- und Arbeitsformen in Österreich und im

angelsächsischen Bereich.

Technik:

Bauelemente, Geräte, Maschinen, Anlagen und Produkte der Fachrichtung (Bauarten, Funktion, Bedienung, Schutz, Wartung, Pflege, Entstörung, Reparatur).

Didaktische Grundsätze:

Wie im Pflichtgegenstand Englisch.

AKTUELLE FACHGEBIETE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Kenntnisse und Fertigkeiten auf bestimmten, durch den Fortschritt der Technik für die Berufsausübung aktuell gewordenen Fachgebieten aufweisen.

Lehrstoff und didaktische Grundsätze:

3.

und 4.Klasse (bis zu 2 Wochenstunden):

Die jeweilige konkrete Lehrstoffumschreibung und die didaktischen Grundsätze sind in allen Fällen vor Einführung dieses Freigegenstandes dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Sport zur Genehmigung und zur Einstufung des Unterrichtsgegenstandes in die entsprechende Lehrverpflichtungsgruppe vorzulegen.

C. Unverbindliche Übungen

LEIBESÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll in ausgewählten Sportarten überdurchschnittliche Leistungen erbringen.

Lehrstoff:

1.

bis 4.Klasse (bis zu 2 Wochenstunden):

Wie im Pflichtgegenstand „Leibesübungen“ (Erweiterung auf zusätzliche Formen).

Didaktische Grundsätze:

Siehe Pflichtgegenstand „Leibesübungen“.

D. Förderunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffene, grundsätzlich geeignete und leistungswillige Schüler soll jene Kenntnisse und Fertigkeiten aufweisen, die ihm die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Pflichtgegenstandes ermöglichen.

Lehrstoff:

Wie in der jeweiligen Klasse des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.

Didaktische Grundsätze:

Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert Wiederholung und verstärkte Einübung des Lehrstoffes des betreffenden Pflichtgegenstandes ohne jede Ausweitung in der Breite oder Tiefe. Da die Schwächen der Schüler im allgemeinen in verschiedenen Bereichen liegen, kommt der Gruppenarbeit besondere Bedeutung zu.

Ständige Kontaktnahme mit dem Lehrer des betreffenden Pflichtgegenstandes ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des Förderunterrichtes.

Der Förderunterricht darf nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichtes in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.

Anlage 1A.2.2

```

```

LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR CHEMIE

AUSBILDUNGSZWEIG BIOCHEMIE UND BIOTECHNOLOGIE

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```

```

Wochenstunden

Pflichtgegenstände Klasse Summe Lvpfl.

1 2 3 4 Gruppe

```

```

1 Religion ......................... 2 2 2 2 8 (III)

2 Deutsch .......................... 3 2 2 2 9 (I)

3 Lebende Fremdsprache (Englisch) .. 2 2 1 - 5 (I)

4 Geschichte ....................... - - 2 - 2 (III)

5 Geographie und Wirtschaftskunde .. 2 - - - 2 (III)

6 Wirtschaftliche Bildung,

Rechtskunde und

Staatsbürgerkunde ................ - - 2 2 4 III

7 Leibesübungen .................... 2 2 2 2 8 (IVa)

8 Mathematik und angewandte

Mathematik ....................... 4 3 - - 7 (I)

9 Elektronische Datenverarbeitung

und angewandte elektronische

Datenverarbeitung ................ - 2 - - 2 I

10 Physik und angewandte Physik ..... 4 3 - - 7 (II)

11 Stöchiometrie .................... 2 2 - - 4 I

12 Allgemeine und anorganische Chemie 5 2 2 1 10 I

13 Analytische Chemie ............... 2 2 2 2 8 I

14 Analytisches Laboratorium ........ 10 10 9 - 29 I

15 Organische Chemie ................ - 4 2 2 8 I

16 Organisch-präparatives

Laboratorium ..................... - - 5 - 5 I

17 Mikrobiologie *1) ................ - 2 3 6 11 I

18 Biochemie und biochemische

Technologie *2) .................. - - 2 3 5 I

19 Laboratorium für Biochemie und

Lebensmittelchemie *2) ........... - - - 14 14 I

20 Chemische Verfahrenstechnik ...... - - 2 2 4 I

```

```

Gesamtstundenzahl ... 38 38 38 38 152

21 Pflichtpraktikum ................. mindestens vier Wochen vor

Eintritt in die letzte

Klasse.

```

```

Freigegenstände Wochenstunden Lvpfl.

1 2 3 4 Gruppe

```

```

Stenotypie ........................... 2 2 - - (V)

Lebende Fremdsprache (Englisch) ...... - - - 2 (I)

Technisches Zeichnen und Darstellende

Geometrie ............................ 2 - - - II

Betriebswirtschaft ................... - - - 2 II

Angewandte elektronische

Datenverarbeitung .................... - - 2 - I

Aktuelle Fachgebiete ( ) ............. - - 2 2 I bis

VI

```

```

Unverbindliche Übungen

```

```

Leibesübungen ............... (bis zu) 2 2 2 2 (IVa)

```

```

Förderunterricht

```

```

Deutsch .............................. *3) *3) *3) *3) (I)

Lebende Fremdsprache (Englisch) ...... *3) *3) *3) - (I)

Mathematik und angewandte Mathematik . *3) *3) - - (I)

```

```

*1) Mit Übungen.

*2) Einschließlich Umwelttechnik.

*3) Bei Bedarf in jeder Klasse ein oder zwei Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1A.

III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1A.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1A.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

A. Pflichtgegenstände

2.

DEUTSCH

Siehe Anlage 1A.

3.

LEBENDE FREMDSPRACHE (Englisch)

Siehe Anlage 1A.

4.

GESCHICHTE

Siehe Anlage 1A.

5.

GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

Siehe Anlage 1A.

6.

WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND STAATSBÜRGERKUNDE

Siehe Anlage 1A.

7.

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1A.

8.

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 1A.2.1.

9.

ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE

DATENVERARBEITUNG

Siehe Anlage 1A.

10.

PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK

Siehe Anlage 1A.2.1.

11.

STÖCHIOMETRIE

Siehe Anlage 1A.2.1.

12.

ALLGEMEINE UND ANORGANISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1A.2.1.

Lehrstoff:

1.

Klasse (5 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1A.2.1.

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Allgemeine Chemie:

Atomkern. Elektronenhülle. Atom- und Ionenbindung. Periodizität von

Eigenschaften.

Anorganische Chemie:

Elemente der 7., 6. und 5. Hauptgruppe des Periodensystems und ihre Verbindungen (Vorkommen, Eigenschaften, Herstellung, Nutzung).

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1A.2.1.

4.

Klasse (1 Wochenstunde):

Allgemeine Chemie:

Elementumwandlung, Zerfallsreihen.

Anorganische Chemie:

Elemente der 1. bis 8. Nebengruppe des Periodensystems (Vorkommen, Eigenschaften, Herstellung, Nutzung).

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1A.2.1.

13.

ANALYTISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1A.2.1.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1A.2.1.

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Gravimetrie:

Fällungen mit verschiedener morphologischer Ausbildung, Verwendung

organischer Fällungsreagentien.

Volumetrie:

Säure/Base-, Redox-, Fällungs- und komplexometrische Titrationen.

Instrumentelle Methoden:

Elektrogravimetrie. Potentiometrie. Konduktometrie. Ionenaustausch. Extraktion. Kolorimetrie. Nephelometrie.

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Systematischer Halbmikrotrennungsgang:

Theoretische Zusammenhänge, Störungen und ihre Umgehungen.

Instrumentelle Methoden:

Elektrochemische, spektroskopische und chromatographische Methoden. Enzymatische Analyse.

4.

Klasse (2 Wochenstunden):

Trennen chemischer Verbindungen:

Physikalische und chemische Methoden.

Instrumentelle Bestimmung chemischer Verbindungen:

Infrarot-, UV-VIS- und Massenspektroskopie. Viskosität. Ultrazentrifuge. Elektrophorese. Elektronenmikroskopie.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1A.2.1.

14.

ANALYTISCHES LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1A.2.1.

Lehrstoff:

1.

Klasse (10 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1A.2.1.

2.

Klasse (10 Wochenstunden):

Quantitative Analyse:

Gravimetrische und titrimetrische Bestimmungen.

Instrumentelle Analyse:

Elektrogravimetrie. Potentiometrie. Konduktometrie. Kolorimetrie

und Nephelometrie.

Trennverfahren:

Ionenaustausch. Extraktion.

3.

Klasse (9 Wochenstunden):

Halbmikroanalyse:

Kationen und Anionen in einfachen Salzgemischen. Vollanalysen.

Aufschluß unlöslicher Substanzen.

Analyse von Rohstoffen und technischen Produkten:

Mineral- und Abwasseranalysen. Düngemittel. Legierungen. Minerale.

Trenn- und Reinigungsoperationen von organischen Substanzen:

Destillation von Gemischen. Reinigung von Lösungsmitteln. Absolutieren. Extraktion. Chromatographie.

Instrumentelle Methoden:

Potentiographie. Polarographie. Ionensensitive Elektroden. Dead-Stop-Titration. Elektrophorese. Elementaranalyse organischer Substanzen.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1A.2.1.

15.

ORGANISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1A.2.1.

Lehrstoff:

2.

Klasse (4 Wochenstunden):

Organische Moleküle:

Strukturen und chemische Bindungen. Eigenschaften reaktiver

Zwischenstufen. Reaktionstypen und Mechanismen.

Monofunktionelle Stoffklassen:

Alkane, Alkene, Alkine, Diene. Halogenalkane. Alkohole, Ester, Aldehyde, Ketone. Carbonsäuren und ihre Derivate. Amine.

Polyfunktionelle Stoffklassen:

Polyole und Fettsäureester. Substituierte Carbonsäuren und ihre Derivate (Halogen-, Hydroxy- und Oxocarbonsäure); Aminocarbonsäuren, Proteine.

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Kohlenhydrate:

Monosaccharide. Polysaccharide.

Aromaten:

Benzol und Derivate, Substitutionsregeln. Phenole. Chinone.

Aromatische Stickstoffverbindungen. Kondensierte Aromate.

Cyclische Verbindungen:

Alicyclen. Heterocyclen.

4.

Klasse (2 Wochenstunden):

Naturstoffe:

Farbstoffe und Pigmente. Alkaloide.

Makromolekulare Stoffe:

Synthetische Polymere. Proteine. Sequenzierungs- und Syntheseprinzipien.

Lipide:

Lipide und Terpene. Steroide. Tenside.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1A.2.1.

16.

ORGANISCH-PRÄPARATIVES LABORATORIUM

Siehe Anlage 1A.2.1.

17.

MIKROBIOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes gebräuchlichsten Theorien und Methoden der Biologie und der Mikrobiologie sowie die gebräuchlichsten Methoden der Gentechnik kennen und gewandt anwenden können.

Lehrstoff:

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Entstehung des Lebens:

Chemische Evolution, Entwicklungsgeschichte des Lebens mit Kulturformen. Belebte und unbelebte Materie; pflanzliche und tierische Organisation.

Zelle:

Bau und Funktion der Zellorganellen. Physiologie.

Vererbung:

Molekulargenetik, Vererbungsgesetze. Richtlinien der Mutation.

Gewebe:

Ein- und Vielzelligkeit. Zellteilung. Vermehrung. Pflanzliche und tierische Gewebe. Physiologische Bedeutung.

3.

Klasse (3 Wochenstunden):

Mikrobiologie:

Arten und Bedeutung der Mikroorganismen im Stoffkreislauf der Natur. Morphologie. Physiologie. Systematik. Bedeutung im medizinischen, saprophytischen und industriellen Bereich. Viren, Phagen und Rickettsien. Einfache mikrobiologische Arbeitsmethoden.

Organe:

Bau und Leistung pflanzlicher und tierischer Organsysteme. Grundorgane und ihre physiologische Bedeutung.

4.

Klasse (6 Wochenstunden):

Organe:

Mikroskopische und makroskopische Untersuchungen pflanzlicher und tierischer Ein- und Mehrzeller. Anfertigen und Färben von Schnitten. Darstellung des Zellkernes pflanzlicher und tierischer Zellen. Präparation und Analyse von Chromosomen und ihrer Sonderformen. Physiologische Untersuchungen. Isolierung von Geweben und Organen.

Humanbiologie:

Bau und Physiologie des Menschen. Fortpflanzung. Immunbiologie

(Gesundheit und Krankheit).

Mikrobiologie:

Mikrobiologische Präparation. Färbemethoden. Wachstum auf verschiedenen Nährböden. Sterilisation und Entkeimung. Zellteilungen und Zellkolonien. Anreicherungs- und Reinzuchtverfahren. Keimzahlbestimmungen. Physiologische Untersuchungsverfahren. Untersuchungskriterien und Bestimmungsverfahren. Keimschädigende Einflüsse (Antibiotika, Desinfektionsmittel). Chemische Einflüsse auf Ein- und Mehrzeller.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der beruflichen Praxis. Daher kommt sorgfältiger Literaturarbeit und Arbeitsplanung besondere Bedeutung zu.

Die Gedächtnisbelastung der Schüler wird minimiert und die Motivation erhöht, wenn schon auf kurzen theoretischen Abschnitten Perioden von praktischen Übungen folgen, wobei ein Blocken des theoretischen und/oder des praktischen Unterrichtes vorteilhaft sein kann.

Manche Übungen bedürfen der Vorbereitung durch kurze Vorbesprechungen entsprechend dem Stand des theoretischen Unterrichtes. Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Ausarbeitung eines Praktikumsberichtes verlangt.

Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen beträgt in der 3. Klasse 2 Wochenstunden und in der 4. Klasse 4 Wochenstunden.

18.

BIOCHEMIE UND BIOCHEMISCHE TECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Praxis des Fachgebietes bedeutsamen biochemischen Mechanismen sowie Zusammenhänge biochemischer Abläufe in der Zelle und im Organismus kennen. Er soll die gebräuchlichsten biochemisch-technologischen Verarbeitungsmethoden kennen.

Der Schüler soll die häufigsten Lebensmittelinhaltsstoffe sowie typische Methoden zu ihrer Untersuchung, Bestimmung und Beurteilung kennen. Er soll die einschlägigen Erfordernisse des Umweltschutzes kennen.

Lehrstoff:

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Proteine:

Konformation, Struktur, Eigenschaften, Funktion.

Enzyme:

Katalyse, Aktivität, Mechanismen, Kinetik, Coenzyme, Effektoren.

Gewinnung und Reinigung.

Nucleinsäuren:

Struktur, Aufbau, Replikation, Transkription, Translation, Proteinbiosynthese, genetischer Code, Regulation der Genexpression.

Stoffwechsel:

Proteolytische Enzyme, Auf- und Abbau der Aminosäuren, Harnstoffzyklus. FDP-, PP- und KDPG-Weg, Citratzyklus (Ablauf, Bedeutung im Stoffwechsel). Energieausbeute. Atmungskette.

Biochemische Technologie:

Alkoholische Gärung, ketonische Gärung, Säuregärung. Lebensmitteltechnologie.

4.

Klasse (3 Wochenstunden):

Lipide:

Fette, Fettsäurestoffwechsel, Phospholipide, Glycolipoide,

Lipoproteide. Wechselbeziehungen im Stoffwechsel.

Biologische Membranen:

Aufbau und Bestandteile. Transportmechanismen. Stoffaustausch

innerhalb der Zelle.

Naturstoffe als Lebensmittel:

Autoxidation von Lipiden. Amadori-Umlagerung. Verdaulichkeit von

Proteinen. Reaktionen der Kohlenhydrate mit

Lebensmittelinhaltsstoffen.

Aromastoffe:

Natürliche und synthetische Aromastoffe, Analyse,

Bildungsmöglichkeiten.

Zusatzstoffe:

Vitamine, Mineralstoffe, Farbstoffe, Süßstoffe,

Konservierungsmittel, Dickungsmittel, Feuchthaltemittel,

Komplexbildner.

Kontaminanten:

Toxine, Schwermetalle, Radionuklide, Pestizide, Pharmaka.

Biochemische Technologie:

Antibiotika, Pharmaka. Aerober und anaerober Abbau von Biomassen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes.

Die Erkenntnis der typischen Probleme des Fachgebietes wird zweckmäßigerweise aufbauend auf die Kenntnisse aus Biologie und organischer Chemie vermittelt.

19.

LABORATORIUM FÜR BIOCHEMIE UND LEBENSMITTELCHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll biochemische Arbeitsmethoden des Fachgebietes beherrschen. Er soll Probleme aus den Gebieten der Biochemie, der Lebensmittelchemie und der einschlägigen Umwelttechnik lösen können.

Lehrstoff:

4.

Klasse (14 Wochenstunden):

Biochemie:

Herstellung von Gewebe- und Zellhomogenisaten. Bestimmung und Isolierung von Proteinen, Nucleinsäuren, Lipiden und Enzymen. Methoden zur Reinigung und Charakterisierung (fraktionierte Fällung, Membrantrennung, chromatographische Verfahren, elektrophoretische Methoden, Zentrifugationstechniken). Enzymkinetik (Aktivitätsbestimmungen, Michaelis-Konstante, Effektoreneinfluß). Immunologische Verfahren. Radiochemische Methoden.

Lebensmittel:

Analyse und Beurteilung.

Kosmetika:

Analyse und Beurteilung.

Umwelttechnik:

Biologische Untersuchungsverfahren. Chemische Analysemethoden.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Vielseitigkeit und die Häufigkeit der biochemischen Arbeitsmethoden sowie der Beitrag zur systematischen Einführung in die Methoden der Praxis. Daher kommt sorgfältiger Literaturarbeit und Arbeitsplanung besondere Bedeutung zu.

Zur Praxisnähe gehören auch die Verwendung von prozeßrechnergesteuerten Geräten sowie der Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung zur Auswertung der Meßergebnisse.

Die Gedächtnisbelastung der Schüler wird minimiert und die Motivation erhöht, wenn schon auf kurze theoretische Abschnitte Perioden praktischer Übungen folgen, wobei ein Blocken des theoretischen oder praktischen Unterrichtes vorteilhaft sein kann.

Manche Übungen bedürfen der Vorbereitung durch kurze Vorbesprechungen entsprechend dem Stand des theoretischen Unterrichtes. Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

20.

CHEMISCHE VERFAHRENSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll den Aufbau und die Wirkungsweise der in der Praxis des Fachgebietes gebräuchlichsten Maschinen, Apparate und verfahrenstechnischen Operationen einschließlich der Sicherheitsmaßnahmen und des Umweltschutzes kennen. Er soll Materialdurchsatz und Energiebedarf abschätzen können.

Lehrstoff:

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Mechanische Operationen:

Fördern von Flüssigkeiten und Gasen, Trennen von Feststoffen und

von dispersen Systemen; Vereinen von Stoffen.

Energietechnik:

Wärmetransport, Wärmeaustausch.

4.

Klasse (2 Wochenstunden):

Energietechnik:

Kälteerzeugung, Gefriertechnik.

Thermische Operationen:

Verdampfen, Destillieren, Extrahieren, Kristallisieren.

Biochemisch-technische und biologisch-technische Prozesse:

Bioreaktoren, Meß- und Regelungstechnik.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der chemisch-technischen Praxis, weshalb besonders auf dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird.

Dem Umweltschutz und den Sicherheitsmaßnahmen im Betrieb kommt besondere Bedeutung zu.

Bildtafeln, Skizzenblätter und praxisübliche Unterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

21.

PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1A.

B. Freigegenstände

STENOTYPIE

Siehe Anlage 1A.

LEBENDE FREMDSPRACHE (Englisch)

Siehe Anlage 1A.

TECHNISCHES ZEICHNEN UND DARSTELLENDE GEOMETRIE

Siehe Anlage 1A.

BETRIEBSWIRTSCHAFT

Siehe Anlage 1A.

ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG

Siehe Anlage 1A.

AKTUELLE FACHGEBIETE

Siehe Anlage 1A.

C. Unverbindliche Übungen

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1A.

D. Förderunterricht

Siehe Anlage 1A.

Anlage 1A.3.1

```

```

LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR ELEKTROTECHNIK

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```

```

Lehrver-

Wochenstunden pflichtungs-

Pflichtgegenstände gruppe

Klasse

1 2 3 4 Summe

```

```

```

1.

Religion ................ 2 2 2 2 8 (III)

```

```

2.

Deutsch ................. 3 2 2 2 9 (I)

```

```

3.

Lebende Fremdsprache

```

(Englisch) .............. 2 2 1 - 5 (I)

```

4.

Geschichte .............. - - 2 - 2 (III)

```

```

5.

Geographie und

```

Wirtschaftskunde ........ 2 - - - 2 (III)

```

6.

Wirtschaftliche Bildung,

```

Rechtskunde und

Staatsbürgerkunde ....... - - 2 2 4 III

```

7.

Betriebslehre und

```

technische Kalkulation .. - - - 2 2 (I)

```

8.

Leibesübungen ........... 2 2 2 2 8 (IVa)

```

```

9.

Mathematik und angewandte

```

Mathematik .............. 5 2 - - 7 (I)

```

10.

Physik und angewandte

```

Physik .................. 2 2 - - 4 (II)

```

11.

Chemie, angewandte Chemie

```

und Umwelttechnik ....... 2 1 - - 3 II

```

12.

Elektronische

```

Datenverarbeitung und

angewandte elektronische

Datenverarbeitung ....... - 2 - - 2 I

```

13.

Maschinenbau *1) ........ 5 2 - - 7 I

```

```

14.

Elektrotechnik .......... 4 2 - - 6 (I)

```

```

15.

Elektrische Meßtechnik .. - 2 - - 2 I

```

```

16.

Elektrische Maschinen ... - - 2 2 4 I

```

```

17.

Elektrische Anlagen ..... - 2 2 2 6 I

```

```

18.

Industrielle Elektronik

```

und Regelungstechnik .... - - 3 3 6 I

```

19.

Konstruktionsübungen .... - - 3 3 6 I

```

```

20.

Laboratorium ............ - - 3 3 6 I

```

```

21.

Werkstättenlaboratorium . - - - 3 3 III

```

```

22.

Werkstätte .............. 9 15 14 12 50 (Va)

```

```

```

Gesamtstundenzahl ... 38 38 38 38 152

```

23.

Pflichtpraktikum ........ mindestens vier Wochen vor Eintritt

```

in die letzte Klasse

```

```

Lehrver-

Wochenstunden pflichtungs-

Freigegenstände gruppe

Klasse

1 2 3 4

```

```

Stenotypie .................. 2 2 - - (V)

Darstellende Geometrie ...... 2 - - - (I)

Lebende Fremdsprache

(Englisch) ................ - - - 2 (I)

Betriebswirtschaft .......... - - - 2 III

Aktuelle Fachgebiete ........ - - 2 2 (I bis VI)

Unverbindliche Übungen

Leibesübungen .......(bis zu) 2 2 2 2 (IVa)

Förderunterricht

Deutsch ..................... *2) (I)

Lebende Fremdsprache

(Englisch) ................ *2) (I)

Mathematik und angewandte

Mathematik ................ *2) (I)

```

```

*1) Mit Konstruktionsübungen.

*2) Bei Bedarf in jeder Klasse, in der der entsprechende Pflichtgegenstand vorgesehen ist, je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

A. Pflichtgegenstände

2.

DEUTSCH

Siehe Anlage 1.

3.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1.

4.

GESCHICHTE

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.

5.

GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

Siehe Anlage 1.

6.

WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND STAATSBÜRGERKUNDE

Siehe Anlage 1.

7.

BETRIEBSLEHRE UND TECHNISCHE KALKULATION

Siehe Anlage 1.

8.

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

9.

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit im Rechnen mit Zahlen, Variablen und Funktionen besitzen.

Lehrstoff:

1.

Klasse (5 Wochenstunden):

Algebra:

Zahlenbereiche, Gleichungen (Terme, lineare Gleichungen und Ungleichungen, Formelumwandlungen, rein quadratische Gleichung, lineare Gleichungssysteme bis zu 3 Variablen, Determinanten bis zur dritten Ordnung). Funktionen (Darstellung von Funktionen, lineare Funktionen, Geradengleichungen, Kreisfunktionen im 1. Quadranten). Addition und Subtraktion von Vektoren, Mulitplikation eines Vektors mit einem Skalar.

Numerik:

Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnungen, Gleitkommazahlen,

Zahlen begrenzter Genauigkeit, Gebrauch der in der Praxis üblichen

Rechengeräte, Gebrauch von Funktionstafeln).

Geometrie:

Planimetrie (Kongruenz, Ähnlichkeit; Dreieck, Viereck, Vieleck, Kreis; pythagoräische Lehrsatzgruppe). Trigonometrie des rechtwinkeligen Dreiecks.

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Algebra:

Potenzen mit reellen Exponenten, Rechenoperationen mit Logarithmen; quadratische Gleichungen, Exponentialgleichungen; Potenz- und Wurzelfunktionen, Kreis- und Arkusfunktionen, Exponentialfunktionen und logarithmische Funktionen. Darstellung komplexer Zahlen, algebraische und graphische Operationen.

Geometrie:

Berechnung des Dreiecks mit Hilfe des Sinus- und Cosinussatzes;

Oberflächen- und Volumsberechnungen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Dementsprechend werden daher die Rechenbeispiele zu wählen sein. Insbesondere ist in der 1. Klasse auf das Erreichen der Rechensicherheit Wert zu legen. Die Absprache mit den Lehrern der theoretisch-technischen Pflichtgegenstände ist erforderlich, um die rechtzeitige Bereitstellung mathematischer Kenntnisse zu sichern.

In der 1. Klasse vier einstündige Schularbeiten, in der 2. Klasse drei einstündige Schularbeiten.

10.

PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Vorgänge exakt beobachten und beschreiben können. Er soll die kausalen Zusammenhänge physikalischer Vorgänge beschreiben sowie aus den Beobachtungsergebnissen physikalische Gesetzmäßigkeiten ableiten und erklären können.

Er soll in den für das Fachgebiet wichtigen Teilbereichen der Physik grundlegende Kenntnisse besitzen.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Allgemeine Physik:

Aufgabe und Arbeitsweise der Physik. Gesetzliche Maßeinheiten.

Internationales Einheitensystem (SI). Meßfehler.

Mechanik des Massenpunktes:

Kinematik (Geschwindigkeit, Beschleunigung, zusammengesetzte Bewegung). Dynamik (Trägheit, Kraft und Masse, Newtonsche Axiome). Arbeit, Energie, Impuls, Energiesatz, Impulssatz. Leistung. Zentralkräfte. Reibung. Gravitation.

Mechanik deformierbarer Körper:

Hydro- und Aerostatik (Aggregatzustände, Druck, Schweredruck). Oberflächenspannung und Kapillarität. Strömungen (innere Reibung, laminare und turbulente Strömung). Der deformierbare feste Körper (Spannung, Dehnung).

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Wärmelehre:

Temperatur, Temperaturmessung. Dehnung. Wärme und Wärmemessung;

Wärmeübergänge. Elektrowärme.

Mechanische Schwingungen und Wellen:

Charakteristische Eigenschaften. Akustik einschließlich Infraschall

und Ultraschall.

Optik:

Strahlenoptik. Wellenoptik (Beugung, Interferenz, Polarisation).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Fachrichtung. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe bewährt sich das Ausgehen vom experimentellen Nachweis der physikalischen Zusammenhänge, gefolgt von der Erläuterung an Beispielen aus dem Bereich der Elektrotechnik und der Elektronik.

11.

CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Fachrichtung bedeutsamen Begriffe und Gesetze der anorganischen Chemie beherrschen.

Der Schüler soll Strukturen im Aufbau der anorganischen Werk- und Hilfsstoffe der Fachrichtung beschreiben können. Er soll den Aufbau, die Funktion und den Einsatz der im Fachgebiet verwendeten Stoffe sowie deren Auswirkungen auf die Umwelt kennen.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Begriffe und Gesetze:

Atomaufbau und Periodensystem; chemische Bindung; Oxidationszahl; Protolyse; pH-Wert; Redoxreaktionen, Elektrolyse, Energieverhältnisse chemischer Reaktionen. Stöchiometrische Gesetze und einfache Berechnungen.

Anorganische Werk- und Hilfsstoffe:

Metalle, Halbmetalle, Nichtmetalle; Isolationsstoffe; Halbleiter.

Inerte Gase; Brennstoffgase.

Elektrochemie:

Redoxreihe, galvanische Zellen; Korrosion und Korrosionsschutz;

Galvanostegie.

2.

Klasse (1 Wochenstunde):

Kunststoffe:

Werkstoffeigenschaften und Anwendungen.

Umwelttechnik:

Luft-, Abwässer- und Bodenverunreinigungen (Entstehung, Vorbeugung, Behebung). Sondermüll. Biologisch gefährliche Stoffe am Arbeitsplatz. Feuerlöschmittel. Sozial- und wirtschaftspolitische Aspekte (Verursacherprinzip; Interessenkonflikte).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Fachrichtung. Aus methodischen Gründen erweist es sich als zweckmäßig, die erforderlichen Versuche vor allem in der 2. Klasse durch audiovisuelle Hilfsmittel zu unterstützen.

12.

ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE

DATENVERARBEITUNG

Siehe Anlage 1.

13.

MASCHINENBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Skizzen, Werkzeichnungen, Schaubilder und Pläne seines Fachgebietes lesen und sach- und normgerecht anfertigen können. Er soll die in der Elektronik verwendeten Werkstoffe und ihre Eigenschaften kennen.

Der Schüler soll den Aufbau, die Arbeitsweise und das Betriebsverhalten von gebräuchlichen Kraft- und Arbeitsmaschinen sowie die einschlägigen Vorschriften und Normen kennen.

Lehrstoff:

1.

Klasse (5 Wochenstunden):

Elemente des Maschinenzeichnens:

Handhabung der Zeichengeräte, Normschrift, Zeichnen mit Bleistift und Tusche, Zeichnungsnormen, Passungen und Toleranzen. Werkzeichnungen einfacher Normteile sowie von Bauteilen nach Vorlagen und Modellaufnahmen; Stücklistenerstellung.

Metallische Werkstoffe:

Eisenmetalle (Eigenschaften, Verwendung, normgerechte Bezeichnung; Legierungen; Wärmebehandlung, Oberflächenschutz). Nichteisenmetalle der Elektrotechnik (Eigenschaften; Verwendung; normgerechte Bezeichnung; Wärmebehandlung).

Spanende Formgebung:

Zerspanung (Spanbildung, Schnittgeschwindigkeit, Standzeit;

Werkzeuge, Vorrichtungen und Hilfsmittel).

Spanlose Formgebung:

Gießen, Schmieden, Walzen, Ziehen, Warmpressen; Schweißen, Löten,

Kleben.

Nichtmetallische Werkstoffe der Elektrotechnik:

Isolierstoffe (Arten, Verwendung), Materialien für konstruktive

Zwecke und für den Oberflächenschutz.

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Hebemaschinen:

Elektrohebezeuge, Stetigförderer, Lastaufnahmemittel, Bremsen.

Pumpen:

Verdrängungspumpen, Kreiselpumpen.

Strömungsmaschinen:

Ventilatoren, Gebläse.

Hydraulik:

Druckerzeugung, Leitungen, Ventile, hydraulische Steuerung.

Pneumatik:

Druckerzeugung, Leitungen, Ventile, pneumatische Steuerung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgaben der facheinschlägigen Praxis. Um die in der Bildungs- und Lehraufgabe geforderten Zeichenfertigkeiten zu erreichen, kann der Unterricht auch im unbedingt erforderlichen Ausmaß durch häusliche Arbeit ergänzt werden.

Normenblätter, Modelle, Bildtafeln, Skizzenblätter und Handbücher sind wichtige Unterrichtsmittel.

Das durchschnittliche Ausmaß der Konstruktionsübungen in der

1.

Klasse beträgt zwei Wochenstunden.

14.

ELEKTROTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Grundgesetze der Elektrotechnik und ihre Anwendung sicher beherrschen und facheinschlägige Aufgaben lösen können.

Der Schüler soll die elektrotechnischen Gesetze, Vorschriften und Normen, insbesondere hinsichtlich der Sicherheitsmaßnahmen gegen elektrische Unfälle, kennen und anwenden können.

Lehrstoff:

1.

Klasse (4 Wochenstunden):

Begriffe:

Größen und Einheiten. Stromarten.

Stromkreis:

Stromleitung in Metallen, Halbleitern, Flüssigkeiten und Gasen, lineare und nichtlineare Widerstände. Ohmsches Gesetz, Kirchhoffsche Gesetze, Schaltungen von Widerständen und Stromquellen, Ersatzschaltungen. Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad, Anpassung.

Energieumwandlung:

Elektrowärme (Prinzip, Wärmeübertragung), Thermoelektrizität (Prinzip, Nutzungsarten). Elektrochemische Spannungsquellen (Verhalten von Elektrolyten; Primärelemente, Sammler).

Magnetisches Feld:

Größen und Gesetze, magnetische Werkstoffe, magnetischer Kreis.

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Elektrisches Feld:

Charakteristische Größen und Gesetze. Energie und Kraftwirkung.

Kondensatoren. Dielektrische Werkstoffe.

Elektromagnetismus:

Magnetischer Kreis. Zeitlich veränderliche Magnetfelder, Induktionsgesetz, Induktivität; Energie und Kraftwirkung.

Wechselstromtechnik:

Darstellung sinusförmiger Größen (Spitzenwert, Mittelwerte und Zeigerdarstellung). Wechselstromwiderstände, Resonanz; Leistung.

Drehstromtechnik:

Drehfeld, Drehstromleistung. Symmetrische und unsymmetrische Belastung im Drei- und Vierleitersystem.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der technischen Praxis des Fachgebietes, weshalb besonders auf dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird. Die praktische Ausrichtung der Bildungs- und Lehraufgabe erfordert, insbesondere in der 1. Klasse, Rechenübungen, wobei das durchschnittliche Ausmaß der Rechenübungen eine Wochenstunde beträgt.

Bildtafeln, Skizzenblätter und praxisübliche Unterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

In der 1. Klasse sind vier Schularbeiten, in der 2. Klasse zwei Schularbeiten zulässig.

15.

ELEKTRISCHE MESSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die nach dem Stand der Technik gebräuchlichsten elektrischen Meßgeräte und Meßverfahren kennen und anwenden können. Er soll die einschlägigen Vorschriften und Normen kennen und beachten.

Lehrstoff:

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Begriffe:

Meßfehler, Genauigkeit und Empfindlichkeit.

Analoge Meßgeräte:

Drehspulmeßwerk, Dreheisenmeßwerk, elektrodynamisches Meßwerk,

Oszilloskop.

Meßverfahren:

Meßbrücken, Messung des Erdungswiderstandes; Fehlerortsbestimmung.

Schreibende Geräte:

Aufbau, Wirkungsweise, Anwendungen.

Digitale Meßgeräte:

Aufbau, Wirkungsweise, Meßfehler.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die praktische Anwendbarkeit auf Routineaufgaben des Fachgebietes.

Bildtafeln, Skizzenblätter und Firmenunterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichts.

16.

ELEKTRISCHE MASCHINEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Bauarten, die Wirkungsweise und das Betriebsverhalten der gebräuchlichsten elektrischen Maschinen kennenlernen und einfache einschlägige Berechnungen durchführen können.

Der Schüler soll die einschlägigen Vorschriften und Normen kennen und beachten.

Lehrstoff:

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Einteilung:

Bauformen, Schutzarten und Betriebsarten elektrischer Maschinen. Kühlungs- und Lüftungsarten; genormte Werte für Spannung, Strom und Leistung, Isolierstoffklassen; Klemmenbezeichnungen.

Transformatoren:

Aufbau und prinzipielle Wirkungsweise.

Asynchronmaschinen:

Aufbau, Wirkungsweise.

4.

Klasse (2 Wochenstunden):

Synchronmaschinen:

Aufbau, Wirkungsweise.

Gleichstrommaschinen:

Aufbau, Wirkungsweise.

Sonderbauformen elektrischer Maschinen:

Einphasen-Reihenschlußmotor, Kleinmotor.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Bedeutung für die technische Praxis; daher liegt das Hauptgewicht auf dem Betriebsverhalten der Maschinen. Bildtafeln, Skizzenblätter und Firmenunterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

Der Praxisbezug wird durch den Einsatz elektronischer Rechenhilfen gefördert.

17.

ELEKTRISCHE ANLAGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Aufbau, Wirkungsweise und Betrieb der gebräuchlichsten elektrischen Anlagen zur Verteilung und Anwendung elektrischer Energie sowie die Grundsätze der Steuerungstechnik kennen und einfache Berechnungen durchführen können.

Der Schüler soll die einschlägigen Vorschriften und Normen kennen und beachten.

Lehrstoff:

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Elektroinstallation:

Leitungs- und Installationsmaterial, Installation in Gebäuden und

in Räumen besonderer Art. Installationspläne.

Schutzmaßnahmen:

Elektrische Anlagen bis 1 000 Volt, Räume und Anlagen besonderer

Art, Blitzschutzanlagen.

Lichttechnik:

Größen, Lichtquellen, Planung von Beleuchtungsanlagen.

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Ortsnetz:

Freileitungs- und Kabelnetz (Material, Leitungsberechnungen, Montage).

Elektrowärme:

Beheizung, Warmwasseraufbereitung.

Allgemeine Steuerungstechnik:

Elemente kontaktbehafteter Steuerungen, Übersichtsschalt-,

Wirkschalt-, Stromlauf- und Bauschaltpläne.

4.

Klasse (2 Wochenstunden):

Digitale Steuerungen:

Elemente, verbindungs- und speicherprogrammierbare Steuerungen.

Kraftfahrzeugelektrik:

Systeme, Vorschriften.

Elektromotorische Antriebe:

Auswahlkriterien, Betriebsverhalten, Steuerung.

Hochspannungstechnik:

Überspannungsschutz; Kurzschlußschutz, Erdschluß, Schaltgeräte und Hochspannungsanlagen.

Elektrizitätswirtschaft:

Kraftwerksbetrieb, Verbundbetrieb, Strompreisbildung, Tarifsysteme.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die praktische Anwendbarkeit im Fachgebiet. Bildtafeln, Skizzenblätter und Firmenunterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

Der Praxisbezug wird durch den Einsatz elektronischer Rechenhilfen gefördert.

18.

INDUSTRIELLE ELEKTRONIK UND REGELUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Elemente, die Gesetze und die gebräuchlichsten Anwendungen der Leistungs- und Mikroelektronik sowie der Regelungstechnik beherrschen.

Lehrstoff:

3.

Klasse (3 Wochenstunden):

Bauelemente der Elektronik:

Bauformen linearer und nichtlinearer Widerstände, Kondensatoren und Spulen. Halbleiterdioden, Transistoren, Thyristor, DIAC, TRIAC. Halbleiter mit speziellen Eigenschaften, Überlast- und Überspannungsschutz, Kühlung.

Schaltungen mit passiven Bauelementen:

Frequenzgang, Sprungverhalten. Übertrager.

Schaltungen mit aktiven Bauelementen:

Ein- und mehrstufige diskrete Verstärker, Differenzverstärker,

Operationsverstärker.

Digitaltechnik:

Logische Verknüpfungen, Speicher, Zeitglieder, Zähler, Register.

4.

Klasse (3 Wochenstunden):

Netzgeführte Stromrichter:

Gleich- und Wechselrichterbetrieb, Schaltungen, Netzrückwirkungen.

Regelungstechnik:

Begriffe, Regelkreisglieder (Arten, Zeitverhalten). Kennzeichnung von Strecken und Reglern. Unstetige und stetige Regler. Regelkreise.

Mikroelektronik:

Grobstruktur eines Mikrocomputers. Befehlssatz, Erstellen von einfachen Programmen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben des Fachgebietes.

Bildtafeln, Skizzenblätter und Firmenunterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

19.

KONSTRUKTIONSÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll selbständig sowie in Gruppenarbeit unter Einhaltung der jeweils gültigen Vorschriften und Normen auf Grund praxisüblicher Konstruktionsunterlagen Aufgaben der Elektrotechnik lösen und unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit dokumentieren können.

Lehrstoff:

3.

Klasse (3 Wochenstunden):

Elektroinstallation:

Verbraucheranlage (Installationsplan, Übersichtsschaltplan, Verteilerplan), Beleuchtungsanlage; Blitzschutz und Erdungsanlage.

Energieverteilung:

Entwurf eines Ortsnetzes für Niederspannung.

4.

Klasse (3 Wochenstunden):

Antriebs- und Steuerungstechnik:

Ein komplexes, gegenstandsübergreifendes Projekt (überschlägige Ermittlung der Entwurfsgrößen; Übersichtsplan, Stromlaufplan, Klemmenplan).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis, der Beitrag zur systematischen Einführung in die Entwurfsprobleme sowie die Schulung des konstruktiven Denkens in bezug auf funktionstreues, wirtschaftliches, fertigungs- und normgerechtes Gestalten. Zur Praxisnähe gehören auch die Verwendung praxisüblicher Unterlagen und Behelfe sowie die systematische Darstellung des Projektes.

20.

LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Schaltungs- und Meßaufgaben der Laboratoriumspraxis im Fachgebiet selbständig und sorgfältig ausführen und kritisch auswerten können. Er soll die für die jeweilige Aufgabe geeignetsten Meßmethoden und Meßgeräte unter Beachtung der Sicherheitserfordernisse auswählen können. Er soll Untersuchungsberichte zusammenstellen und auswerten und die Ergebnisse interpretieren können.

Lehrstoff:

3.

Klasse (3 Wochenstunden):

4.

Klasse (3 Wochenstunden):

Übungen aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände „Elektrische Meßtechnik“, „Elektrische Maschinen“, „Elektrische Anlagen“ und „Industrielle Elektronik und Regelungstechnik“ wie im jeweiligen Lehrstoff dieser Pflichtgegenstände.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Vielseitigkeit der Methoden, die Häufigkeit der Anwendungen in der betrieblichen Praxis und der Beitrag zur systematischen Einführung in die praktischen Probleme der Fachrichtung sowie die vorhandene Laboratoriumsausstattung. Dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte sind in diesem Zusammenhang von größter Wichtigkeit.

Manche Übungen bedürfen der Vorbereitung durch kurze Vorbesprechungen entsprechend dem Stand des Unterrichtes in den theoretischen Pflichtgegenständen. Besonders wertvoll sind Übungen, die den Lehrstoff mehrerer Themenbereiche oder Unterrichtsgegenstände anwenden.

Die effiziente Arbeit in der Gruppe, die sorgfältige Behandlung der Geräte und die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften werden zweckmäßigerweise durch einführende Hinweise und durch lenkendes Eingreifen gewährleistet.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

21.

WERKSTÄTTENLABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes anfallenden Meß-, Steuerungs- und Regelungsaufgaben lösen und dokumentieren können.

Lehrstoff:

4.

Klasse (3 Wochenstunden):

Stoffgebiet Elektrische Niederspannungsanlagen:

Aufbau. Aufsuchen und Beheben von Fehlern. Überprüfen und Messen

von Erdungswiderständen.

Stoffgebiet Elektrische Maschinen und Geräte:

Warten. Aufsuchen und Beheben von Fehlern. Wuchten.

Stoffgebiet Elektronik und Automatisierungstechnik:

Aufbau. Reparatur und Prüfen von Baugruppen und Geräten.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung der Verfahren in der beruflichen Praxis. Die Messungen, Untersuchungen und Auswertungen bauen auf den in den theoretisch-technischen Unterrichtsgegenständen und im Pflichtgegenstand „Werkstätte“ erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten auf. Besondere Bedeutung kommt den Schutzmaßnahmen zu.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

22.

WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe sicher handhaben und instand halten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Werk- und Hilfsstoffe kennen.

Der Schüler soll facheinschlägige Erzeugnisse herstellen sowie facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll elektrische Maschinen und Geräte sowie elektrische Anlagen und Systeme des Fachgebietes in Betrieb nehmen, prüfen, vermessen und reparieren können; er soll die Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.

Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

1.

Klasse (9 Wochenstunden):

Grundausbildung:

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