Verordnung über Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1987-09-01
Letzte Aktualisierung 2016-09-01
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 35
Änderungshistorie JSON API
1.
      1. gruppe

```

```

```

Deutsch ............................. *2) *2) *2) *2) (I)

Englisch ............................ *2) *2) (I)

Mathematik und angewandte

Mathematik .......................... *2) *2) (I)

Mechanik ............................ *2) *2) *2) (I)

```

```

*1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel abgewichen werden und sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Wochenstundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Anlage 1A Abschnitt Ia.

*2) Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Klasse bis zu zweimal für höchstens 8 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, wobei aus pädagogischen Gründen eine Blockung anzustreben ist.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1A.

III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1A.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1A.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN,

DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

A. Pflichtgegenstände

2.

DEUTSCH

Siehe Anlage 1A.

3.

Englisch

Siehe den Pflichtgegenstand „Lebende Fremdsprache (Englisch)” in Anlage 1A.

4.

GESCHICHTE

Siehe Anlage 1A.

5.

GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

Siehe Anlage 1A.

6.

WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG

Siehe den Pflichtgegenstand „Wirtschaftliche Bildung, Rechtskunde und Staatsbürgerkunde” in Anlage 1A.

7.

BEWEGUNG UND SPORT

Siehe Anlage 1A.

8.

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 1A.4.1.

9.

PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK

Siehe Anlage 1A.4.1.

10.

CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK

Siehe Anlage 1A.3.1.

11.

ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE

DATENVERARBEITUNG

Siehe Anlage 1A.3.1.

12.

MECHANIK

Siehe Anlage 1A.4.1.

13.

FERTIGUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1A.4.1.

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Siehe Anlage 1A.4.1.

2.

Klasse:

Siehe Anlage 1A.4.1.

Zusätzlich: „Verbundstoffe” im Themenbereich Werkstoffe.

3.

Klasse:

Spanende Fertigung:

Drehen, Fräsen, Bohren, Hobeln, Stoßen, Räumen, Schleifen, Elemente der CNC-Verfahren. Funkenerosives Bohren, Senken, Schneiden.

Werkstoffe:

Zerstörende und zerstörungsfreie Prüfverfahren.

4.

Klasse:

Spannvorrichtungen, Roboter:

Arten und Anwendungsbereiche.

Spanende Fertigung:

Werkzeugmaschinen, Bearbeitungszentren, Fertigungssteuerung.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1A.4.1.

14.

MASCHINENELEMENTE UND MASCHINENTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Fachgebiet gebräuchlichsten Maschinenelemente kennen und darstellen können. Weiters soll er Aufbau und Wirkungsweise der gebräuchlichsten Kraft- und Arbeitsmaschinen sowie der Anlagen der Klima- und Solartechnik kennen.

Lehrstoff:

2.

Klasse:

Siehe Anlage 1A.4.1.

3.

Klasse:

Kraft- und Arbeitsmaschinen für Gase:

Verdichter; Strömungsmaschinen; Wärmekraftanlagen.

Kraft- und Arbeitsmaschinen für Flüssigkeiten:

Strömungsmaschinen; Wasserkraftanlagen.

Klimatechnik:

Heizungs-, Kühl- und Lüftungstechnik, Wärmerückgewinnung.

Solartechnik:

Grundlagen und Anwendungsbereiche photovoltaischer Systeme. Im übrigen siehe Anlage 1A.4.1.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der betrieblichen Praxis, weshalb besonders auf die dem Stand der Technik angepaßten Lehrinhalte zu achten sein wird.

Vorkenntnisse der Schüler aus den Pflichtgegenständen „Physik und angewandte Physik”, „Mechanik”, „Fertigungstechnik” und „Konstruktionsübungen” der jeweiligen Ausbildungsstufe werden zur Sicherung des Verständnisses zweckmäßigerweise zu den Lehrinhalten dieses Pflichtgegenstandes in Beziehung gesetzt.

Beispiele, Wandtafeln und praxisübliche Unterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes. Die Praxisnähe des Unterrichtes wird auch durch Aufgabenlösung unter Zuhilfenahme moderner technischer Hilfsmittel erhöht.

15.

BETRIEBSTECHNIK

Siehe Anlage 1A.4.1.

16.

ELEKTROTECHNIK UND ELEKTRONIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für den Ausbildungszweig bedeutsamen Grundgesetze der Elektrotechnik, der Elektronik und ihre Anwendung kennen sowie facheinschlägige Aufgaben lösen können.

Der Schüler soll die Grundgesetze der Steuerungs- und Regelungstechnik kennen und anwenden können. Er soll die einschlägigen Vorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

3.

Klasse:

Sicherheit:

Wirkungen und Gefahren der Elektrotechnik. Erste Hilfe bei

Elektrounfällen.

Gleichstromtechnik:

Elektrische Grundgrößen, Stromkreisgesetze, elektrische Leistung

und Arbeit, Wirkungsgrad, elektrisches und magnetisches Feld,

Anwendungen (Starterbatterie, Starter, Relais).

Wechselstromtechnik:

Verbraucher im Wechselstromkreis, Drehstrom (Transformator, Drehstromgenerator).

Schaltpläne:

Symbole, Leitungen, einfache Stromlaufpläne.

4.

Klasse:

Elektronik:

Bauelemente und Grundschaltungen; Dioden- und Transistorenschaltungen, Zündsysteme.

Meßtechnik:

Meßgerätearten, Meßzubehör.

Steuerungs- und Regelungstechnik:

Steuerkette und Regelkreis, Steuerungsarten, Regeleinrichtungen; Sensorik; Einspritzregelungen, Brems- und Schlupfregelung. Schaltpläne.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1A.4.1.

17.

KRAFTFAHRZEUGBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Bauarten, Aufbau, Wirkungsweise, Betriebsverhalten und die Regelung wirtschaftlich bedeutender Verbrennungsmotoren sowie die Grundsätze der Konstruktion ihrer wesentlichen Bauteile kennen. Er soll den Aufbau und die gängigsten Bauarten der Kraftübertragung und des Fahrwerkes in Kraftfahrzeugen kennen.

Lehrstoff:

3.

Klasse:

Begriffe und Gesetze:

Arbeitsverfahren, Steuerdiagramme, Leistung und Wirkungsgrade,

Kraftstoffe.

Bauprinzip von Verbrennungsmotoren:

Kurbeltrieb, Zylinderanordnung, Massenkräfte.

Otto- und Dieselmotor:

Bauarten, Bauelemente; Gemischaufbereitung, Gaswechsel, Zündung und Abgase; Kühlung und Schmierung; Betriebsverhalten und Regelung.

4.

Klasse:

Kraftübertragung:

Antriebsarten; Kupplung; Wechselgetriebe; Automatikgetriebe.

Fahrwerk:

Radaufhängung, Federung und Dämpfung; Lenkung; Räder und Reifen; Bremsen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der betrieblichen Praxis unter besonderer Beachtung von Maßnahmen zur Verminderung der Schadstoffbelastung der Umwelt.

Die Praxisnähe des Unterrichtes wird durch Verwendung von audio-visuellen Hilfsmitteln, Modellen, Abbildungen und praxisüblichen Unterlagen erhöht. Demonstrationen im Werkstättenlaboratorium sowie Lehrausgänge und Exkursionen verstärken den Praxisbezug.

Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Elektrotechnik und Elektronik”, „Maschinenelemente und Maschinentechnik” und „Konstruktionsübungen” wichtig.

18.

KONSTRUKTIONSÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1A.4.1.

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Elemente:

Zeichengeräte, Zeichentechniken, Normen, Planerstellung, Bemaßung

und Beschriftung; Toleranzen und Passungen.

Fertigkeiten:

Skizzieren und Darstellen einfacher technischer Körper in den drei

Hauptrissen und in genormter Axonometrie; Schnittdarstellungen;

Durchdringungen.

Werkstattzeichnungen:

Einfache Normteile und Bauteile nach Vorlage und Modellaufnahme.

Stücklisten.

2.

Klasse:

Werkstattzeichnungen:

Verbindungselemente, Achsen, Wellen und Lagerungen.

Schaubilder und Skizzen:

Schweißkonstruktionsdarstellungen. Verschneidungen und Abwicklungen.

3.

Klasse:

Werkstatt- und Zusammenstellungszeichnungen:

Kupplungen, Zahnrad-, Riemen- und Kettengetriebe mit Wälzlagerung und Gleitlagerung.

4.

Klasse:

Entwürfe, Konstruktionen und Werkstattzeichnungen:

Kraft- und Arbeitsmaschinen; Baugruppen aus dem Fahrzeugbau.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1A.4.1.

19.

WERKSTÄTTENLABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes anfallenden Meß-, Prüf- und Steuerungsaufgaben sowie Probleme der Arbeitsvorbereitung lösen und dokumentieren können.

Lehrstoff:

3.

Klasse:

Stoffgebiet Arbeitsvorbereitung:

Arbeitsplanerstellung, Arbeitssteuerung und Auftragserstellung; Dateienführung und Lagerhaltung. Abrechnung von Werkstättenaufträgen.

Stoffgebiet Werkstoffprüfung:

Messen mit Längenmeßgeräten und Lehren. Härteprüfung.

4.

Klasse:

Stoffgebiet Arbeitsvorbereitung:

Rechnerunterstützte Arbeitsplanung mit Umsetzung (Arbeitssteuerung und Auftragserstellung) und statistischer Auswertung. Rechnergestützte Führung von praxisüblichen Dateien; Lagerhaltung, auch automatisch gesteuert. Vor- und Nachkalkulation. Reparaturkostenberechnung mit Einsatz aktueller Hard- und Software (Schadenskalkulation). PPS-Anwendung.

Stoffgebiet Fahrzeug- und Motorenbau:

Fahrzeug-Hydraulik und -Pneumatik. Emissionsmessungen, Schallmessungen, Prüfstandsmessungen, Messungen und Kontrollen mit Hilfe von Kraftfahrzeug-Diagnosegeräten.

Stoffgebiet Werkstoffprüfung und Qualitätskontrolle:

Messen mit Meß- und Profilprojektoren.

Oberflächenrauhigkeitsmessungen. Qualitätsdaten, Prüfungsablauf, Fehlerbeseitigung und -verhütung, Härteprüfung, kraftfahrzeugspezifische Qualitätsberichterstattung.

Stoffgebiet Kraftfahrzeugelektrik und -elektronik:

Anschließen von elektrischen Geräten und Maschinen. Inbetriebsetzen von kraftfahrzeugspezifischen Stromverbrauchern, Meß-, Schalt- und Steuergeräten. Fehlersuche an elektrischen und elektronischen Geräten und Systemen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung der Verfahren in der beruflichen Praxis. Dementsprechend stehen zB im Themenbereich „Fehlersuche an elektrischen und elektronischen Systemen” Gemischaufbereitungs- und Zündanlagen im Vordergrund. Die Messungen, Untersuchungen und Auswertungen bauen auf den in den theoretisch-technischen Unterrichtsgegenständen und im Pflichtgegenstand „Werkstätte” erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten auf. Besondere Bedeutung kommt den Schutzmaßnahmen zu. Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

20.

WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Ausbildungszweig verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe sicher handhaben und instandhalten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Werk- und Hilfsstoffe kennen.

Der Schüler soll facheinschlägige Erzeugnisse herstellen sowie facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsvorgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.

Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits-, Unfallverhütungs- und Entsorgungsvorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Siehe Anlage 1A.4.1.

2.

Klasse:

Mechanische Werkstätte:

Fräs- und Bohrarbeiten. Stirn- und Mantelfräsen; einfache Teilkopfarbeiten; Dreharbeiten mit der Zug- und Leitspindeldrehmaschine zwischen Spitzen, mit Setzstöcken, Planscheiben und Drehdornen. Herstellen von Innen- und Außengewinden, Federwickeln. Einfache Arbeiten an programmgesteuerten Maschinen.

Schweißerei:

Sicherheitsvorschriften für die Durchführung von Schweißarbeiten. Gasschmelz, Elektro- und Schutzgasschweißen (Arbeitsweise und Bedienung von Schweißgeräten. Schweißen von Stumpf-, Kehl- und Ecknähten an verschiedenen Werkstücken und in verschiedenen Positionen, Blech- und Rohrschweißen); Haarlosen, Brennschneiden.

Blechbearbeitung:

Arbeiten an Blechbearbeitungsmaschinen. Arbeiten mit pneumatischen, hydraulischen und elektrischen Arbeitsgeräten. Punktschweißen. Stahlbauarbeiten. Oberflächenschutz gegen Korrosion.

Montage:

Zerlegen und Zusammenbau von Maschinen, Baugruppen und Geräten. Instandsetzen, Prüfen und Einstellen. Feststellen und Beheben von mechanischen Störungen.

Formenbau:

Modelltischlerei (Anwendung im Modellbau, Fertigkeiten, Holzverbindungen, Anfertigen einfacher Modelle aus verschiedenen Werkstoffen). Gießerei (Formsandaufbereitung und Prüfung, Herstellen von Kernen ein- und mehrteiliger Gußformen, Schmelzen, Gießen, Gußputzen). Kunststoffverarbeitung (Verarbeitung thermoplastischer Halbzeuge und duroplastischer Faserverbundwerkstoffe).

3.

Klasse:

Mechanische Werkstätte:

Fräs- und Bohrarbeiten (Verzahnungen). Dreharbeiten (Formdrehen, Außermittedrehen, Kegeldrehen, manuelle Programmierung numerisch gesteuerter Drehmaschinen).

Stahlbau und Leichtbau:

Herstellen von Blechprofilen und Konstruktionen in fahrzeugbranchenüblicher Ausführung sowie Formrohrkonstruktionen (Schweißkantenvorbereitung, Heft- und Schweißfolge nach Schweißplan), Klebeverbindungen und Schweißverbindungen aller Schweißarten. Instandsetzungsarbeiten an im Fahrzeugbau üblichen Kunststoffen.

Fahrzeug- und Karosseriebau:

Feststellen und Beheben von Karosserie- und Aufbauschäden. Instandsetzung kleiner Unfall- und Rostschäden. Demontage, Aufsuchen, Erkennen, Montage und Behebung von Störungen und Schäden an Teilen der Kraftübertragung und des Fahrwerkes.

Motorenbau und Antriebe:

Grundsätze der Motorinstandsetzung. Demontage, Prüfung, Messung,

Bearbeitung und Montage aller Motorkomponenten.

4.

Klasse:

Mechanische Werkstätte:

Fräs- und Bohrarbeiten (Fräsen und Bohren nach Koordinatensystem). Dreharbeiten (Gewindesonderformen, mehrgängige Innen- und Außengewinde).

Elektrotechnik und Elektronik im Kraftfahrzeug:

Ausbauen, Einbauen, Anschließen und Inbetriebsetzen von elektrischen und elektronischen Maschinen und Geräten an Fahrzeugen. Systematisches Aufsuchen, Erkennen und Beheben von Störungsursachen elektrischer, elektronischer und mechanischer Art. Fahrzeugbau:

Demontage und Montage von Teilen des Fahrgestells und Fahrzeugaufbaues. Reparieren sowie Aufsuchen und Beheben von Störungen an Teilen der Kraftübertragung, des Fahrwerks- und Fahrzeugaufbaus.

Motorenmontage:

Reparaturarbeiten an Motoren (Ausbau, Zerlegen, Austauschen und Einpassen, Zusammen- und Einbau von Teilen und Baugruppen). Dynamische Inbetriebnahme und Kontrolle der instandgesetzten Motoren und Motorkomponenten.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1A.4.1.

21.

PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1A.

B. Freigegenstände

DARSTELLENDE GEOMETRIE

Siehe Anlage 1A.4.1.

ENGLISCH

Siehe den Freigegenstand „Lebende Fremdsprache (Englisch)” in Anlage 1A.

C. Unverbindliche Übungen

BEWEGUNG UND SPORT

Siehe Anlage 1A.

D. Förderunterricht

Siehe Anlage 1A.

Klassenweise gestaffeltes Außer-Kraft-Treten

(vgl. Art. 1 § 5, BGBl. II Nr. 205/2007):

31.8.2007: 1. Klasse

31.8.2008: 2. Klasse

31.8.2009: 3. Klasse

31.8.2010: 4. Klasse

Anlage 1A.4.3

```

```

LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR MASCHINENBAU

Ausbildungszweig Fertigungstechnik

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```

```

Wochenstunden Lehrver-

A. Pflichtgegenstände *1) pflich-

Klasse tungs-

```

1.
      1. Summe gruppe

```

```

```

```

1.

Religion ........................ 2 2 2 2 8 (III)

```

```

2.

Deutsch ......................... 3 2 2 2 (I)

```

```

3.

Englisch ........................ 2 2 - - (I)

```

```

4.

Geschichte ...................... - - 2 - (III)

```

```

5.

Geographie und Wirtschaftskunde.. 2 - - - (III)

```

```

6.

Wirtschaftliche Bildung,

```

Rechtskunde und Politische

Bildung ......................... - 2 2 III

```

7.

Bewegung und Sport .............. 2 2 2 2 (IVa)

```

```

8.

Mathematik und angewandte

```

Mathematik ...................... 4 2 - - (I)

```

9.

Physik und angewandte Physik .... 2 2 - - (II)

```

```

10.

Chemie, angewandte Chemie und

```

Umwelttechnik ................... 2 1 - - II

```

11.

Elektronische Datenverarbeitung

```

und angewandte elektronische

Datenverarbeitung ............... - 2 - - I

```

12.

Mechanik ........................ 3 2 1 - (I)

```

```

13.

Fertigungstechnik ............... 3 2 2 2 I

```

```

14.

Maschinenelemente ............... - 2 1 1 I

```

```

15.

Betriebstechnik ................. - - - 2 I

```

```

16.

Elektrotechnik .................. - - 2 - I

```

```

17.

Werkzeugbau ..................... - - 3 2 I

```

```

18.

Konstruktionsübungen ............ 3 3 3 3 I

```

```

19.

Werkstättenlaboratorium ......... - - - 4 III

```

```

20.

Werkstätte ...................... 9 14 16 16 (Va)

```

```

```

Gesamtwochenstundenzahl 34- 35- 35- 35- 143 *1)

37 38 38 38

```

21.

Pflichtpraktikum ................ mindestens vier Wochen vor

```

Eintritt in die 4. Klasse.

```

```

Wochenstunden Lehrver-

B. Freigegenstände *1) pflich-

Klasse tungs-

```

1.
      1. gruppe

```

```

```

Darstellende Geometrie .............. 3 - - - (I)

Englisch ............................ - - 2 2 (I)

```

```

Wochenstunden Lehrver-

C. Unverbindliche Übungen *1) pflich-

Klasse tungs-

```

1.
      1. gruppe

```

```

```

Bewegung und Sport .................. 2 2 2 2 (IVa)

```

```

Wochenstunden Lehrver-

D. Förderunterricht *1) pflich-

Klasse tungs-

```

1.
      1. gruppe

```

```

```

Deutsch .............................. *2) *2) *2) *2) (I)

Englisch ............................. *2) *2) (I)

Mathematik und angewandte

Mathematik ........................... *2) *2) (I)

Mechanik ............................. *2) *2) *2) (I)

```

```

*1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel abgewichen werden und sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Wochenstundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Anlage 1A Abschnitt Ia.

*2) Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Klasse bis zu zweimal für höchstens 8 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, wobei aus pädagogischen Gründen eine Blockung anzustreben ist.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1A.

III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1A.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1A.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER EINZELNEN

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE

EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

A. Pflichtgegenstände

2.

DEUTSCH

Siehe Anlage 1A.

3.

ENGLISCH

Siehe den Pflichtgegenstand „Lebende Fremdsprache (Englisch)” in Anlage 1A.

4.

GESCHICHTE

Siehe Anlage 1A.

5.

GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

Siehe Anlage 1A.

6.

WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG

Siehe den Pflichtgegenstand „Wirtschaftliche Bildung, Rechtskunde und Staatsbürgerkunde” in Anlage 1A.

7.

BEWEGUNG UND SPORT

Siehe Anlage 1A.

8.

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 1A.4.1.

9.

PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK

Siehe Anlage 1A.4.1.

10.

CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK

Siehe Anlage 1A.3.1.

11.

ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND ANGEWANDTE

ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG

Siehe Anlage 1A.3.1.

12.

MECHANIK

Siehe Anlage 1A.4.1.

13.

FERTIGUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1A.4.1.

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Siehe Anlage 1A.4.1.

2.

Klasse:

Siehe Anlage 1A.4.1.

Zusätzlich: „Verbundstoffe” im Themenbereich Werkstoffe.

3.

Klasse:

Siehe Anlage 1A.4.1.

4.

Klasse:

Spannvorrichtungen:

Arten und Anwendungsbereiche.

Werkzeugmaschinen:

Bohr-, Dreh-, Fräs- und Schleifmaschinen. CNC-Maschinen;

Sondermaschinen.

Verkettung von Bearbeitungsmaschinen:

Bearbeitungszentren, Fertigungsstraßen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgaben des Ausbildungszweiges. Als besonders nützlich erweist sich im Zusammenwirken mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Maschinenelemente”, „Werkzeugbau”, „Konstruktionsübungen” und „Werkstätte” die ausführliche Behandlung von Problematiken der Fertigung.

Der Unterricht baut auf Vorkenntnissen aus den Pflichtgegenständen „Physik und angewandte Physik” und „Chemie, angewandte Chemie und Umwelttechnik” auf. Der Praxisbezug wird durch Zusammenarbeit mit den Lehrern des Pflichtgegenstandes „Werkstätte” erhöht.

14.

MASCHINENELEMENTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Ausbildungszweig gebräuchlichsten Maschinenelemente, Kraft- und Arbeitsmaschinen sowie Elemente der Installationstechnik kennen.

Lehrstoff:

2.

Klasse:

Siehe Anlage 1A.4.1.

3.

Klasse:

Fördertechnik:

Seile, Ketten, Lastaufnahmemittel.

Getriebe:

Arten und Anwendungen.

4.

Klasse:

Fördertechnik:

Hebemaschinen, Fördermittel.

Installationstechnik:

Rohre, Rohrverbindungen, Absperrorgane; pneumatische und

hydraulische Hilfsanlagen.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1A.4.2.

15.

BETRIEBSTECHNIK

Siehe Anlage 1A.4.1.

16.

ELEKTROTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für den Ausbildungszweig bedeutsamen Grundgesetze der Elektrotechnik und ihre Anwendung kennen sowie facheinschlägige Aufgaben lösen können. Er soll die einschlägigen Vorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

3.

Klasse:

Elektrische Größen und Einheiten:

Spannung, Strom, Widerstand, Leistung, Arbeit.

Gleichstromtechnik:

Stromleitung in Metallen und Halbleitern. Ohmsches Gesetz,

Kirchhoffsche Gesetze. Schaltungen von Widerständen und Spannungsquellen.

Wechselstromtechnik:

Induktion, Wechselstromwiderstände, Drehstromsysteme.

Meßtechnik:

Meßgerätearten, Meßzubehör.

Elektrische Maschinen:

Aufbau, Wirkungsweise, Betriebsverhalten.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der technischen Praxis des Ausbildungszweiges. Daher empfiehlt sich die Auswahl der Beispiele unter Bezugnahme auf die Lehrinhalte in den Pflichtgegenständen „Werkstättenlaboratorium” und „Werkstätte”. Bildtafeln und praxisübliche Unterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

17.

WERKZEUGBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Werkzeuge für unterschiedliche Fertigungsverfahren sowie die Gesichtspunkte für die Gestaltung und Fertigung von Werkzeugen kennen. Er soll für eine gegebene Aufgabe das zweckmäßigste Werkzeug für Einzel-, Reihen- und Massenfertigung auswählen können.

Lehrstoff:

3.

Klasse:

Vorrichtungen:

Bauarten von Vorrichtungen. Bestimmen, Spannen. Fräs-, Bohr- und Schweißvorrichtungen.

Schneidstoffe:

Metallische und nichtmetallische.

Werkzeuge der spanenden Formgebung:

Einschneidige, mehrschneidige Werkzeuge. Standzeit, Verschleiß- und Wärmeverhalten.

4.

Klasse:

Werkzeuge der spanlosen Formgebung:

Schneiden, Stanzen, Ziehen, Biegen und Prägen. Druck-, Schleuder- und Spritzgußwerkzeuge.

Sonderwerkzeuge:

Abtragtechnik, Feinstbearbeitung und Beschichtung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgaben des Ausbildungszweiges. Als besonders nützlich erweist sich im Zusammenwirken mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Fertigungstechnik”, „Konstruktionsübungen” und „Werkstätte” die ausführliche Behandlung von Problematiken der Fertigung.

18.

KONSTRUKTIONSÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1A.4.1.

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Elemente:

Zeichengeräte, Zeichentechniken, Normen, Planerstellung, Bemaßung

und Beschriftung; Toleranzen und Passungen.

Fertigkeiten:

Skizzieren und Darstellen einfacher technischer Körper in den drei

Hauptrissen und in genormter Axonometrie.

Werkstattzeichnungen:

Einfache Normteile und Bauteile nach Vorlage und Modellaufnahme.

Stücklisten.

2.

Klasse:

Siehe Anlage 1A.4.1.

3.

Klasse:

Werkstattzeichnungen:

Vorrichtungen und einfache Werkzeuge.

Zusammenstellungszeichnungen:

Kupplungen, Zahnrad-, Riemen- und Kettengetriebe. Absperrorgane.

4.

Klasse:

Werkstattzeichnungen:

Entwürfe und Konstruktionen aus dem Werkzeugbau und aus dem Vorrichtungsbau.

Pläne:

Installationspläne für hydraulische und pneumatische Anlagen.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1A.4.1.

19.

WERKSTÄTTENLABORATORIUM

Siehe Anlage 1A.4.1.

20.

WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Ausbildungszweig verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe sicher handhaben und instandhalten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Werk- und Hilfsstoffe kennen.

Der Schüler soll facheinschlägige Erzeugnisse herstellen sowie facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsvorgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.

Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungs- und Entsorgungsvorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Siehe Anlage 1A.4.1.

2.

Klasse:

Mechanische Werkstätte:

Fräs- und Bohrarbeiten. Stirn- und Mantelfräsen; einfache Teilkopfarbeiten; manuelle Programmierung programmgesteuerter Maschinen. Dreharbeiten mit der Zug- und Leitspindeldrehmaschine zwischen Spitzen, mit Setzstöcken, Planscheiben und Drehdornen. Herstellen von Innen- und Außengewinden, Rändeln, Federwickeln. Einfache Arbeiten an programmgesteuerten Maschinen.

Schweißerei:

Sicherheitsvorschriften für die Durchführung von Schweißarbeiten. Gasschmelz-, Elektro- und Schutzgasschweißen (Arbeitsweise und Bedienung von Schweißgeräten. Schweißen von Stumpf-, Kehl- und Ecknähten an verschiedenen Werkstücken und in verschiedenen Positionen, Blech- und Rohrschweißen); Hartlöten, Brennschneiden.

Blechbearbeitung:

Arbeiten an Blechbearbeitungsmaschinen. Arbeiten mit pneumatischen, hydraulischen und elektrischen Arbeitsgeräten. Punktschweißen. Stahlbauarbeiten. Oberflächenschutz gegen Korrosion.

Werkzeug- und Vorrichtungsbau:

Herstellen einfacher Schnitt-, Stanz-, Meß- und spanabhebender Werkzeuge sowie von Vorrichtungen unter Verwendung von genormten Bauteilen und Baugruppen. Schleifen von spanabhebenden Werkzeugen, Schnittplatten und Stempeln.

Montage:

Zerlegen und Zusammenbau von Maschinen, Baugruppen und Geräten. Instandsetzen, Prüfen und Einstellen. Feststellen und Beheben von mechanischen Störungen. Zurichten, Verlegen und Prüfen von druckmittelführenden Leitungen bis 15 mm NW.

3.

Klasse:

Mechanische Werkstätte:

Fräs- und Bohrarbeiten (Verzahnungen mit Teilapparat). Dreharbeiten (Formdrehen, Außermittedrehen, Kegeldrehen; manuelle Programmierung numerisch gesteuerter Drehmaschinen).

Werkzeug- und Vorrichtungsbau:

Herstellen von Vorrichtungen für spanabhebende Fertigung.

Formenbau. Grundlagen der Senk- und Drahterosion.

Härterei:

Wärmebehandlung von Stahl, Härteprüfung.

Elektrotechnik:

Niederspannungsinstallationen (Zurichten und Verlegen von Leitungen, Herstellen von Verbindungen). Installationsschaltungen (Inbetriebnahme und Wartung von Verteil-, Sicherungs- und Schaltungseinrichtungen unter Beachtung der elektrischen und mechanischen Schutzmaßnahmen).

4.

Klasse:

Mechanische Werkstätte:

Fräs- und Bohrarbeiten (Fräsen und Bohren nach Koordinatensystem; rechnergestützte Programmierung numerisch gesteuerter Werkzeugmaschinen). Dreharbeiten (Gewindesonderformen, mehrgängige Innen- und Außengewinde; rechnergestützte Programmierung numerisch gesteuerter Drehmaschinen).

Werkzeug- und Vorrichtungsbau:

Herstellen von Vorrichtungen, Stanz- und Spritzgußwerkzeugen; Räumen, Läppen. Schleifen und Abziehen von Schneidwerkzeugen. Rund-, Form- und Flachschleifen. Erodiertechnik (Herstellen von Elektroden, Erodieren von Durchbrüchen und Einsenkungen. Drahterosion mit programmgesteuerten Maschinen).

Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik:

Visuelles Erkennen verschiedener elektronischer Bauteile. Aufbauen,

Inbetriebnahme, Reparatur und Prüfen elektronischer Geräte und Systeme. Anschluß- und Verbindungstechnik.

Arbeitsvorbereitung:

Arbeitsplanung und Arbeitssteuerung. Arbeitsaufträge. Vor- und Nachkalkulation. Werkstattzeichnungen. Beschaffungswesen.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1A.4.1.

21.

PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1A.

B. Freigegenstände

DARSTELLENDE GEOMETRIE

Siehe Anlage 1A.4.1.

ENGLISCH

Siehe den Freigegenstand „Lebende Fremdsprache (Englisch)” in Anlage 1A.

C. Unverbindliche Übungen

BEWEGUNG UND SPORT

Siehe Anlage 1A.

D. Förderunterricht

Siehe Anlage 1A.

Klassenweise gestaffeltes Außer-Kraft-Treten

(vgl. Art. 1 § 5, BGBl. II Nr. 205/2007):

31.8.2007: 1. Klasse

31.8.2008: 2. Klasse

31.8.2009: 3. Klasse

31.8.2010: 4. Klasse

Anlage 1A.6.5

```

```

LEHRPLAN

DER FACHSCHULE FÜR REPRODUKTIONS- UND DRUCKTECHNIK

Ausbildungszweig Druckformentechnik

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenanzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```


```

Wochenstunden Lehrver-

Pflichtgegenstände *) Klasse Summe pflich-

```

1.
      1. tungs-

```

gruppe

```


```

1 Religion..................... 2 2 2 2 8 (III)

2 Deutsch...................... 3 2 2 2 (I)

3 Lebende Fremdsprache

(Englisch)................... 2 2 - - (I)

4 Geschichte................... - 2 - - (III)

5 Geographie und

Wirtschaftskunde............. 2 - - - (III)

6 Wirtschaftliche Bildung,

Rechtskunde und

Politische Bildung .......... - - 2 2 III

7 Bewegung und Sport .......... 2 2 2 2 (IVa)

8 Mathematik und angewandte

Mathematik................... 4 2 - - (I)

9 Physik und angewandte Physik. 2 2 - - (II)

10 Chemie, angewandte Chemie

und Umwelttechnik............ - 2 2 - II

11 Elektronische

Datenverarbeitung und

angewandte elektronische

Datenverarbeitung............ - 2 - - I

12 Allgemeine

Betriebswirtschaftslehre *1). - - 2 2 I

13 Betriebswirtschaftslehre

der Reproduktions- und Druck-

technik *2).................. - - - 2 I

14 Bedruckstofftechnologie...... - - 2 - I

15 Bildtechnologie.............. - - - 2 I

16 Reproduktions- und

Drucktechnologie *3)......... - - - 8 I

17 Meß- und Prüftechnik *3)..... - - 2 2 I

18 Betriebstechnik .............. - - 3 2 I

19 Fachkunde und

Werkstätte ................... 21 21 20 13 V

```


```

Gesamtwochenstundenzahl 35- 36- 36- 36- 147 *)

38 39 39 39

20 Pflichtpraktikum ....... mindestens vier Wochen vor Eintritt in

die letzte Klasse.

```


```

Wochenstunden Lehrver-

Freigegenstände *) Klasse Summe pflich-

```

1.
      1. tungs-

```

gruppe

```


```

Stenotypie....................... 2 2 - - (V)

Lebende Fremdsprache (Englisch).. - - 2 2 (I)

Grundlagen des Maschinenbaues *4) 2 - - - I

Rechnerunterstütztes

betriebliches Rechnungswesen..... - - 2 2 I

Aktuelle Fachgebiete............. - - 2 2 II bis VI

```


```

Wochenstunden Lehrver-

Unverbindliche Übungen *) Klasse Summe pflich-

```

1.
      1. tungs-

```

gruppe

```


```

Bewegung und Sport.....(bis zu) 2 2 2 2 (IVa)

```

```

Förderunterricht *)

```

```

Deutsch............................... *5) (I)

Lebende Fremdsprache (Englisch)....... *5) (I)

Mathematik und angewandte Mathematik.. *5) (I)

```

```

1) Einschließlich Rechnungswesen, Schriftverkehr. 2) Einschließlich Kalkulation sowie Verlags- und Zeitungswesen. *3) Mit Übungen.

*4) Mit Konstruktionsübungen.

*5) Bei Bedarf in jeder Klasse, in der der entsprechende

Pflichtgegenstand vorgesehen ist, je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).

*) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel abgewichen werden und sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Wochenstundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Anlage 1A Abschnitt Ia.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1A.

III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1A.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1A.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER EINZELNEN

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE

EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2.

DEUTSCH

Siehe Anlage 1A.

3.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1A.

4.

GESCHICHTE

Siehe Anlage 1A.

5.

GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

Siehe Anlage 1A.

6.

WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND

POLITISCHE BILDUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Bedeutung betriebswirtschaftlicher Überlegungen und volkswirtschaftlicher Zusammenhänge für die Produktion im Fachgebiet kennen.

Der Schüler soll die für die Berufsausübung im Fachgebiet bedeutsamen Rechtsvorschriften kennen.

Der Schüler soll die für das Verständnis des politischen und sozialen Lebens und zur Wahrnehmung der staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten erforderlichen Kenntnisse besitzen. Er soll die demokratischen Prinzipien bejahen.

Lehrstoff:

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Volkswirtschaft:

Wirtschaftsordnungen. Volkswirtschaftlicher Kreislauf; Markt; Geld,

Währung; Konjunktur. Außenhandel.

Schutz geistigen Eigentums:

Urheberrecht (Begriffe, Geltungsbereich, Schutzbestimmungen für Medien, Lichtbilder, Werkteile; geistige Interessen; Übertragung der Verwertungsrechte, Werknutzungsbewilligung, Werknutzungsrecht. Persönlichkeitsrechte; wettbewerbsrechtliche Bestimmungen; internationales Urheberrecht). Patentrecht, Musterschutz.

Medienrecht:

Begriffe, Geltungsbereich. Schutz der journalistischen Berufsausübung. Persönlichkeitsschutz. Impressum; Offenlegung und Kennzeichnung, Bibliotheksstücke. Straf- und zivilrechtliche Bestimmungen.

4.

Klasse (2 Wochenstunden):

Unternehmerrecht:

Privatrecht, Handelsrecht (Kaufmann, Handelsregister, Dienstleistungen, Handelsgeschäfte, Handelskauf). Gewerberecht (Antritt und Ausübung Lehrstoff: eines Gewerbes).

Arbeitnehmerrecht:

Arbeitsrecht (Arbeitsvertrag, Rechte und Pflichten der Vertragspartner, Auflösung von Arbeitsverhältnissen; Angestelltengesetz; Arbeiter, Lehrling), Arbeitsschutz (Arbeitszeitschutz, allgemeiner und besonderer technischer Arbeitsschutz, Sozialversicherung).

Politische Bildung:

Staatselemente, Aufgaben des Staates; Staats- und Regierungsformen, politische Parteien, Verbände. Österreichisches Verfassungsrecht (demokratisches, republikanisches, bundesstaatliches, rechtsstaatliches Prinzip). Rechte und Pflichten des Staatsbürgers. Internationale Stellung Österreichs, immerwährende Neutralität, umfassende Landesverteidigung. Zwischenstaatliche Organisationen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Verständnis für Probleme des öffentlichen Lebens und für komplexe Zusammenhänge in Wirtschaft und Recht sowie die Aktualität. Dementsprechend kommt bei Divergenzen zwischen der Theorie und der politischen Wirklichkeit das größere Gewicht der letzteren zu.

In vielen Teilbereichen wird auf Vorkenntnisse aus dem Pflichtgegenstand „Geschichte und Sozialkunde” zurückgegriffen werden können.

Da die im Mittelpunkt der Bildungs- und Lehraufgabe stehende politische Bildung vor allem durch Erleben erworben wird, kommt Diskussionen, Rollenspielen, Besuchen von Institutionen und Vorträgen schulfremder Personen große Bedeutung zu.

In den wirtschaftlichen und rechtlichen Themenbereichen sind Fallbeispiele besonders nützlich, für die die Arbeit in Gruppen und die Diskussion zweckmäßige Arbeitsformen sind. Die Selbständigkeit der Schüler wird erhöht, wenn der Lehrer in Diskussionen durch Zwischenfragen dafür sorgt, daß kein Standpunkt und kein wesentliches Argument übersehen wird.

7.

BEWEGUNG UND SPORT

Siehe Anlage 1A.

8.

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Berufspraxis notwendige Sicherheit im Rechnen mit Zahlen, Variablen und Funktionen besitzen.

1.

Klasse (4 Wochenstunden):

Algebra:

Zahlenbereiche, Gleichungen (Terme, lineare Gleichungen und Ungleichungen, Formelumwandlung, rein quadratische Gleichungen). Funktionen (Darstellung von Funktionen, lineare Funktionen). Addition und Subtraktion von Vektoren, Multiplikation eines Vektors mit einem Skalar.

Numerik:

Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnungen, Gleitkommazahlen,

Zahlen begrenzter Genauigkeit, Gebrauch der in der Praxis üblichen

Rechengeräte, Gebrauch von Funktionstafeln).

Geometrie:

Planimetrie (Kongruenz, Ähnlichkeit), Trigonometrie des

rechtwinkeligen Dreiecks.

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Algebra:

Potenzen mit reellen Exponenten, Rechenoperationen mit Logarithmen, quadratische Gleichungen, Exponentialgleichungen, logarithmische Gleichungen, Potenz- und Wurzelfunktionen, Kreisfunktionen, Exponentialfunktionen, logarithmische Funktionen, graphische Darstellung von Funktionen.

Geometrie:

Berechnung des Dreiecks mit Hilfe des Sinus- und Cosinussatzes.

Kegelschnitte.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Rechensicherheit bei der Anwendung auf Aufgaben des Fachgebietes. Dementsprechend werden daher die Rechenbeispiele zu wählen sein. Die Absprache mit den Lehrern der fachtheoretischen Pflichtgegenstände ist erforderlich, um die rechtzeitige Bereitstellung mathematischer Kenntnisse zu sichern.

In der 1. Klasse drei, in der 2. Klasse zwei Schularbeiten.

9.

PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Vorgänge exakt beobachten und beschreiben können. Er soll in den für das Fachgebiet wichtigen Teilbereichen der Physik grundlegende Kenntnisse besitzen.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Allgemeine Physik:

Aufgabe und Arbeitsweise der Physik. Gesetzliche Maßeinheiten.

Internationales Einheitensystem (SI). Meßfehler.

Mechanik des Massenpunktes:

Kinematik (Geschwindigkeit, Beschleunigung, Translation, Rotation, zusammengesetzte Bewegung). Dynamik (Trägheit, Kraft und Masse, Newtonsche Axiome). Arbeit und Leistung, Energie, Impuls, Drehimpuls, Erhaltungssätze. Reibung. Dynamik der Rotation. Gravitation.

Temperatur und Wärme:

Temperaturbegriff, Temperaturmessung; Wärme, Wärmemessung, Wärmetransport, Kältemaschinen, Wärmepumpen.

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Mechanische Schwingungen und Wellen:

Schwingungen, Wellen, Interferenz, Beugung. Stehende Wellen.

Modulation. Schallwellen.

Elektrizität:

Größen und Einheiten. Stromarten, Magnetisches Feld, elektrisches

Feld, Induktion. Motor-, Generator- und Transformatorprinzip.

Halbleiter (Aufbau, Anwendung). Schutzmaßnahmen.

Optik:

Strahlenoptik (Reflexion, Brechung, Lichtgeschwindigkeit), Wellenoptik (Beugung, Interferenz, Polarisation). Geometrische Optik (Linsen, Abbildungsfehler). Optische Geräte. Elektro- und magnetooptische Effekte. Laser.

Strahlung:

Fotometrie (Strahlungsfeldgrößen, Einheiten der Lichttechnik); Lichterzeugung und -verteilung. Strahlung des schwarzen Körpers. Farbtemperatur.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Fachrichtung. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe bewährt sich das Ausgehen vom experimentellen Nachweis physikalischer Zusammenhänge, gefolgt von der Erläuterung der gewonnenen Erkenntnisse an Beispielen aus der Praxis.

10.CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Fachrichtung bedeutsamen Begriffe und Gesetze der Chemie beherrschen.

Der Schüler soll Strukturen im Aufbau der facheinschlägigen Werk- und Hilfsstoffe beschreiben können. Er soll den Aufbau, die Funktion und den Einsatz der im Fachgebiet verwendeten Stoffe sowie deren Auswirkungen auf die Umwelt kennen.

Lehrstoff:

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Begriffe und Gesetze:

Atomaufbau und Periodensystem; chemische Bindungen; Oxidationszahl; Protolyse; pH-Wert; Redoxreaktionen; Elektrolyse, Energieverhältnisse chemischer Reaktionen. Stöchiometrische Gesetze und einfache Berechnungen.

Anorganische Werk- und Hilfsstoffe:

Metalle, Halbmetalle, Nichtmetalle; Isolationsstoffe; Halbleiter.

Inerte Gase, Brennstoffgase.

Elektrochemie:

Redoxreihe, galvanische Zellen; Korrosion und Korrosionsschutz;

Galvanostegie.

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Organische Chemie:

Kohlenwasserstoffe (molekularer Aufbau, Nomenklatur; Rohstoffbasis); in organischen Werk- und Hilfsstoffen des Fachgebietes enthaltene funktionelle Gruppen. Kunststoffe (molekularer Aufbau, Eigenschaften). Isolationsstoffe, Schmieröle.

Umwelttechnik:

Luft-, Wasser-, Abwässer- und Bodenverunreinigungen (Entstehung, Vorbeugung, Behebung). Sondermüll. Biologisch gefährliche Stoffe am Arbeitsplatz. Feuerlöschmittel, Abfallverwertung. Sozial- und wirtschaftspolitische Aspekte (Verursacherprinzip;

Interessenkonflikte).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Fachrichtung. Aus methodischen Gründen erweist es sich als zweckmäßig, die erforderlichen Versuche durch audiovisuelle Unterrichtsmittel zu unterstützen.

11.

ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND

ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG

Siehe Anlage 1C.2.5

12.

ALLGEMEINE BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die kaufmännischen Aufgaben gewerblicher und industrieller Betriebe des Fachgebietes sowie die hiefür geltenden Rechtsvorschriften und Usancen kennen. Er soll den branchenüblichen Schriftverkehr und Zahlungsverkehr durchführen und die kaufmännischen Aufgaben gewerblicher und industrieller Betriebe des Fachgebietes unter Verwendung von Büromaschinen und Organisationsmitteln lösen können.

Der Schüler soll die Arbeiten im dokumentären Rechnungswesen bewältigen können.

Lehrstoff:

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Faktoren der Wirtschaft:

Bedürfnis; Bedarf; Güter und Dienstleistungen; Markt und Marktformen; Preisbildung. Geld- und Kapitalmarkt.

Betrieb:

Aufgaben und Arten; Überblick über die Faktoren und Funktionen des Betriebes; Betriebsstandort.

Unternehmung:

Unternehmungsformen; Finanzierung, Investition.

Schriftverkehr:

Posteingang, Postversand; Ablagetätigkeiten. Warenverkehr,

Zahlungsverkehr, Schriftverkehr mit Behörden.

Unternehmensführung:

Managementfunktionen, Managementkonzepte und Managementtechniken;

Personal und Personalpolitik; Grundlagen konstitutiver

Entscheidungen.

Lohn- und Gehaltsverrechnung:

Rechtliche Grundlagen; Berechnung; Verkehr mit Behörden und Sozialversicherungsträger.

Betriebliche Organisation:

Organisationsmittel, Büromaschinen.

4.

Klasse (2 Wochenstunden):

Dokumentäres Rechnungswesen:

Bücher der doppelten Buchhaltung; Verbuchung laufender Geschäftsfälle; Zahlungsverkehr; Bilanz (handels- und steuerrechtliche Bewertungsvorschriften, Abschlußbuchungen, Kontenabschluß, Erstellen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung); betriebswirtschaftliche und steuerliche Auswertung; Bilanzanalyse; betriebliche Kennzahlen; Unternehmenswert. Steuerrecht.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der betrieblichen Praxis. Dementsprechend kommt dem Unterrichtsprinzip der Aktualität Vorrang zu und wird die Unterrichtsform der Lösung praktischer Aufgaben aus der betrieblichen Praxis der grafischen Unternehmen vorherrschen.

In jedem Schuljahr sind zwei Schularbeiten zulässig, in der 4. Klasse auch zweistündige.

13.

BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE DER

REPRODUKTIONS- UND DRUCKTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Kosten von Erzeugnissen des Fachgebietes kalkulatorisch erfassen können. Er soll Preise von Erzeugnissen des Fachgebietes praxisgerecht ermitteln können.

Der Schüler soll die Massenmedien und die mit ihnen in Zusammenhang stehenden Usancen kennen.

Lehrstoff:

4.

Klasse (2 Wochenstunden):

Massenmedien:

Historische Entwicklung; Presse- und Meinungsfreiheit (Geschichte, Vergleich verschiedener Staats- und Rechtssysteme); verfassungsrechtliche Bezüge. Arbeitsweise (Redaktion, Nachrichtenagentur, Herstellung und Vertrieb).

Kalkulation:

Kalkulationsdaten. Kalkulation in allen industriellen Druckverfahren unter Einbeziehung technischer Arbeitsabläufe. Kalkulatorische Kostenerfassung der Endfertigung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis, weshalb besonders auf dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird.

Zwei Schularbeiten sind zulässig.

14.

BEDRUCKSTOFFTECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Herstellung, die Eigenschaften, die Verwendung sowie die umweltgerechte Entsorgung der im Fachgebiet verwendeten Materialien kennen.

Lehrstoff:

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Papier- und Faserstoffe:

Rohstoffe, Herstellung, Ausrüstung und Veredlung; Umweltstrategien

(Recycling, Entsorgung).

Kunststoffe:

Eigenschaften und Verarbeitung; Verwendung (Klebstoff, Bedruckstoff, Verpackungsmaterial); Entsorgung.

Lösemittel:

Eigenschaften; Einsatzbereiche; Umgang (Verwaltung, Verwahrung),

MAK-Zahlen; Entsorgung.

Druckfarben:

Rohstoffe (natürliche und synthetische Pigmente, Bindemittel und Farbstoffe), Herstellung; Entsorgung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis des Fachgebietes. Dem Stand der aktuellen Technik angepaßte Lehrinhalte sind in diesem Zusammenhang von großer Wichtigkeit.

Bildliche Darstellungen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

15.

BILDTECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die naturwissenschaftlichen Grundlagen fotografischer Prozesse im Fachgebiet kennen. Er soll die für Aufgaben des Fachgebietes geeigneten Verfahren auswählen können.

Lehrstoff:

4.

Klasse (2 Wochenstunden):

Theoretische Grundlagen:

Wechselwirkung zwischen Energie und Materie; fachbezogene Laser- und Computertechnologie.

Bildaufzeichnung:

Analoge Bildaufzeichnung (fotografischer Prozeß, Fotochemie, Densitometrie, Sensitometrie); digitale Bildaufzeichnung (Laserbildtechnologie, Kathodenstrahltechnologie, Raster-Image-Processing), unkonventionelle Verfahren.

Bildverarbeitung:

Halbtonfotografie, Rasterfotografie (Tonwert- und Kontrastübertragung, Standardisierung, Spezialraster); Farbfotografie (Theorie der Farbe, Farbmessung); digitale Bildverarbeitung (elektronische Farbalgorithmen, Datenkompression, Speichermedien, Übertragungsmedien).

Bildgenerierung:

Farbbilderzeugung; Non-Impact-Verfahren (Inkjet, Thermografie, Magnetografie, Elektrofotografie, Elektrografie), unkonventionelle Verfahren.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Auswahl des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis. Dem Stand der aktuellen Technik angepaßte Lehrinhalte sind in diesem Zusammenhang von großer Wichtigkeit.

Der Unterricht baut auf Vorkenntnissen aus den Pflichtgegenständen „Chemie und angewandte Chemie”, „Physik und angewandte Physik”, „Elektronische Datenverarbeitung und angewandte elektronische Datenverarbeitung” sowie „Bedruckstofftechnologie” auf.

Bildliche Darstellungen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

16.

REPRODUKTIONS- UND DRUCKTECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Herstellung des jeweiligen Druckproduktes geeignetsten Methoden, Geräte, Maschinen, Hilfsmittel und Materialien unter Beachtung der Sicherheitserfordernisse kennen.

Lehrstoff:

4.

Klasse (8 Wochenstunden):

Typografik:

Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Hilfsmittel, Materialien (Anwendung, Bedienung, Wartung). Manuskript, typografisches Maßsystem, Schriftarten, Layout. Korrekturlesen. Akzidenzsatz, Tabellensatz, Formelsatz, Werksatz. Seitenumbruch, Seitenmontage.

Siebdruck:

Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Hilfsmittel, Materialien (Anwendung, Bedienung, Wartung). Schablonenherstellung (Montage, Kopie, Fertigmachen). Auflagendruck (Handsiebdruckmaschinen, halbautomatische und automatische Siebdruckmaschinen). Sonderarbeiten. Standardisierung, Qualitätskontrolle, Qualitätssicherung.

Druck:

Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Hilfsmittel, Materialien (Anwendung, Bedienung, Wartung). Bogenmontage, Offsetdruckplattenherstellung, Andruck, Auflagendruck (einfarbig, mehrfarbig). Sonderarbeiten im Hochdruck. Druckweiterverarbeitung, Endfertigung. Standardisierung, Rationalisierung. Qualitätskontrolle, Qualitätssicherung.

Reproduktionstechnik:

Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Hilfsmittel, Materialien (Anwendung, Bedienung, Wartung). Reproduktionsvorlagen (Beurteilung, Vorbereitung). Kontaktarbeiten, Aufnahmeverfahren (Strich, Raster, Projektion). Scannertechnik. Farbreproduktion (Herstellung, Standardisierung, Qualitätskontrolle, Qualitätssicherung). Sensitometrie. Farbprüfverfahren, Tonwertberichtigung. Farbwertberichtigung.

Druckformtechnik:

Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Hilfsmittel, Materialien (Anwendung, Bedienung, Wartung). Reinzeichnungen. Schablonen. Kopiervorlagen. Korrekturmöglichkeiten (Schwarzweißretusche, Farbretusche). Submontage, Fotomontage. Druckformen (Arten, Herstellung, Korrekturmöglichkeiten). Galvanotechnik. Verpackungstiefdruck, Wertpapierdruck. Standardisierung. Qualitätskontrolle, Qualitätssicherung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind Vielseitigkeit aller Fertigungsbereiche des grafischen Gewerbes und der Beitrag zum Verständnis für das Zusammenwirken der grafischen Industrie, die Häufigkeit ihrer Anwendung in der Praxis, der Beitrag zur systematischen Einführung in die praktischen Probleme der Reproduktions- und Drucktechnik sowie die vorhandene Ausstattung an Hilfsmitteln, Geräten und Maschinen. Dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte sind in diesem Zusammenhang von großer Wichtigkeit.

Die effiziente Arbeit in der Gruppe, die sorgfältige Behandlung der Materialien, Geräte, Maschinen und Hilfsmittel und die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften werden zweckmäßigerweise durch einführende Hinweise und durch lenkendes Eingreifen gewährleistet.

Das Ausmaß der Übungen beträgt 6 Wochenstunden.

17.

MESS- UND PRÜFTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die berufliche Praxis des Fachgebietes wesentlichen Meß- und Prüfaufgaben selbständig und sorgfältig ausführen sowie kritisch auswerten können.

Lehrstoff:

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Papierprüfung:

Mechanische Papierprüfung (Laufrichtung, Masse, Dicke, Dichte, Dehnung, Festigkeit). Oberflächenprüfung (Leimung, Rupfverhalten).

Chemische Untersuchungen:

Papierasche (Anteil, Zusammensetzung). Zellstoffanalyse.

Wasserhärte.

Mikroskopische Untersuchungen:

Stereomikroskopie, Durchlichtmikroskopie, Auflichtmikroskopie.

Numerische Apertur. Messungen.

4.

Klasse (2 Wochenstunden):

Papierprüfung:

Saugfähigkeit, Glätte, Biegefestigkeit.

Bedruckbarkeitsprüfung:

Rupffestigkeit, Farbübertragung, Trocknungsverhalten. Erkennen von

Kunststoffgrundtypen. Lösemitteluntersuchung.

Farb- und Produktprüfung:

Masse, Dichte; Viskosität; Echtheiten von Druckfarben,

Färbevermögen. Farbmessung.

Fotomechanische Prozesse:

Gradationskurve. Rasterkennlinie. Luxgebirge. Indikatrix.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Vielseitigkeit der Methoden, die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis, der Beitrag zur systematischen Einführung in die praktischen Probleme der Meß- und Prüftechnik sowie die vorhandene Laboratoriumsausstattung. Dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte sind in diesem Zusammenhang von größter Wichtigkeit.

Manche Übungen bedürfen der Vorbereitung durch kurze Vorbesprechungen entsprechend dem Stand des Unterrichtes in den theoretisch-technischen Pflichtgegenständen. Besonders wertvoll sind Übungen, die den Lehrstoff mehrerer Themenbereiche oder Unterrichtsgegenstände anwenden.

Die effiziente Arbeit in der Gruppe, die sorgfältige Behandlung der Geräte und die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften werden zweckmäßigerweise durch einführende Hinweise und durch lenkendes Eingreifen gewährleistet.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolles und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen beträgt in der 3. Klasse und in der 4. Klasse je eine Wochenstunde.

18.

BETRIEBSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll betriebstechnische Methoden auf die einzelnen Bereiche grafischer und verwandter Betriebe anwenden können.

Lehrstoff:

3.

Klasse (4 Wochenstunden):

Fertigungsbereich:

Organisation (kaufmännisch, technisch), Arbeitsabläufe. Druckvorstufe (Arbeitsabläufe, Prozeßsteuerung, Qualitätskontrolle;

Umweltschutz). Druck (Arbeitsabläufe, Prozeßsteuerung, Qualitätskontrolle; Umweltschutz). Druckweiterverarbeitung und Endfertigung (Formen, Arbeitstechniken, Wirtschaftlichkeit;

Umweltschutz).

Produktionsmittel:

Druckvorstufe (Werkzeuge, Geräte, Einrichtungen, Maschinen;

Arbeitsbehelfe). Druck (Werkzeuge, Geräte, Einrichtungen, Maschinen;

Arbeitsbehelfe). Druckweiterverarbeitung (Werkzeuge, Geräte, Maschinen); Integrierte Systeme. Materialien.

4.

Klasse (2 Wochenstunden):

Verwandte Wirtschaftszweige:

Zulieferindustrie (Geräte, Maschinen, Material).

Werbewirtschaft (Struktur, Fachvokabular).

Qualitätssicherung:

Kriterienkatalog, Fehlerminimierung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl sind die Anforderungen der beruflichen Praxis im grafischen Bereich, weshalb besonders auf dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird. Zur Praxisnähe gehören auch die Verwendung praxisüblicher Unterlagen sowie bildliche Darstellungen.

19.

FACHKUNDE UND WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe gewandt handhaben und instandhalten können. Er soll facheinschlägige Erzeugnisse des grafischen Bereiches unter Bedachtnahme auf die Eigenschaften der Werk-, Betriebs- und Hilfsstoffe selbständig herstellen können.

Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

1.

Klasse (21 Wochenstunden):

Grundausbildung:

Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung. Reproduktions- und Drucktechnik (Berufsorientierung, Entwicklung, Aufgaben, Druckverfahren).

Typografik:

Typografische Regeln, typografisches Maßsystem. Satzarten (Reihensatz, Gedichtsatz, Tabellensatz, Fraktursatz). Teilungsregeln, Korrekturzeichen, Korrekturlesen. Gestalten von Drucksorten, Skizzierübungen. Herstellen von einfachem Satz. Bedruckstoff, Druckfarbe. Titelsatz (Aufgaben, Verfahrensmerkmale. Maschinen und Geräte für Aufnahme und Verarbeitung, Materialien).

Reproduktionstechnik/Druckformtechnik - Manuelle Techniken:

Herstellen von Druck- und Kopiervorlagen. Arbeitstechniken (Feder, Pinsel, Schneidemesser, Schaber). Retuschearbeiten (Negativretusche, Positivretusche).

Reproduktionstechnik/Druckformtechnik - Fotomechanische Bildverarbeitung:

Aufgaben, Verfahrensmerkmale. Maschinen, Geräte, Einrichtungen (Bedienung, Wartung). Lichtempfindliche Materialien (Aufbau, Verarbeitung), fotochemische Materialien (Verwendung, Entsorgung). Sensitometrie, Densitometrie. Herstellen von Kopiervorlagen mit Kamera, Kontaktkopiergerät, Vergrößerungsgerät (Schwarzweiß-Reproduktionen, Strich-, Halbton-, Rasteraufnahmen, Farbstrichaufnahmen).

Reproduktionstechnik/Druckformtechnik - Hochdruckformenherstellung:

Druckformenmaterial (Arten, Eigenschaften, Behandlung). Kopierverfahren. Druckformenherstellung (Ätzverfahren, Auswaschverfahren).

Reproduktionstechnik/Druckformtechnik - Andruck:

Maschinen (Bedienung, Wartung). Druckmaterial (Bedruckstoff, Farbe). Herstellen von Andrucken.

Reproduktionstechnik/Druckformtechnik - Handkupferdruck:

Druckformen (Arten, Material, Eigenschaften, Behandlung). Formenherstellung (manuell, fotomechanisch). Druckmaschinen (Bedienung, Wartung). Herstellen von Handkupferdrucken.

2.

Klasse (22 Wochenstunden):

Typografik - Titelsatz:

Skizzieren von Schriften, Entwurf (Technik Werkzeuge, Materialien). Herstellen von Buchtiteln, Titelbogen, Kleinplakaten, Inseraten.

Typografik - Montage:

Aufgaben, Verfahrensmerkmale. Klebemontagen (Text, Bild), Klebeumbruch. Gestaltungsaufgaben mit Schrift, Bild und Logo. Typografik - Fotosatz-Akzidenzsatzsysteme

Aufgaben, Verfahrensmerkmale. Maschinen und Geräte für Satz und Verarbeitung (Bedienung, Wartung). Satzregeln. Fremdsprachensatz. Korrekturlesen. Arbeitsvorbereitung. Herstellen von Merkantil- und Werbedrucksorten.

Typografik - Fotosatz-Mengensatzsysteme:

Aufgaben, Verfahrensmerkmale. Maschinen und Geräte (Bedienung, Wartung). Arbeitsvorbereitung (Satzspiegel, Manuskriptberechnung). Werksatz. Kamera- und Kontaktarbeiten.

Reproduktionstechnik - Fotomechanische Bildverarbeitung:

Herstellen von ein- und mehrfarbigen Reproduktionen. Herstellen von Projektionen (einfarbig, mehrfarbig). Fotomechanische Montagen (Einkopierung, Auskopierung, Umkopierung, Zusammenkopierung).

Reproduktionstechnik - Rechnerunterstützte Verarbeitungstechnik:

Rechnerunterstützte Geräte für Strichaufnahmen und Rasteraufnahmen (Bedienung, Programmierung). Rechnerunterstützte Anwendungstechnik zur Ermittlung der Belichtungszeit, zur Diagrammerstellung und zur Diagrammauswertung. Entwicklungsmaschinen (Bedienung, Steuerung, Wartung). Entwicklungschemie (Kontrolle, Steuerung, Regenerierung, Entsorgung).

Reproduktionstechnik - Andruckersatzverfahren:

Herstellungsverfahren (Arten, Merkmale, Anwendung). Geräte

(Bedienung, Wartung). Herstellen von Prüfdrucken.

Druckformtechnik - Manuelle Techniken:

Herstellen von Druckvorlagen, Kopiervorlagen und Reinzeichnungen. Arbeitstechniken (Schneiden, Zeichnen). Schriftformen. Retusche (Ton- und Farbwertkorrektur).

Druckformtechnik - Fotomechanische Bildverarbeitung:

Strichaufnahmen, Rasteraufnahmen. Farbreproduktionen. Kontaktarbeiten (Einkopierung, Auskopierung, Umkopierung, Nutzenherstellung). Meßtechnik (Aufgaben, Verfahren).

Druckformtechnik - Andruckersatzverfahren:

Herstellungsverfahren (Arten, Merkmale, Anwendung). Geräte

(Bedienung, Wartung). Herstellen von Prüfdrucken.

Druckformtechnik - Andruck:

Herstellen von Andrucken (einfarbig, mehrfarbig).

Druckformtechnik - Aufkupferung und Verchromung:

Aufgaben, Verfahrensmerkmale. Galvanische Bäder (Ansatz, Analyse, Entsorgung). Tiefdruckzylinder (Aufkupferung, Verchromung, mechanische Bearbeitung). Meßtechnik (Oberflächenrauhigkeit, Ätztiefe, Umfang).

Druckformtechnik - Tiefdruckzylinderherstellung:

Aufgaben, Verfahrensmerkmale. Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Hilfsmittel, Materialien (Anwendung, Bedienung, Wartung). Herstellung von Kopiervorlagen (einfarbig). Konversionsverfahren. Pigmentpapier (Kopie, Übertragung, Ätzung). Andruck.

3.

Klasse (20 Wochenstunden):

Typografik - Fotosatz-Akzidenzsatzsysteme:

Arbeitsvorbereitung, Datenerfassung, Datenverarbeitung, Datenausgabe. Typografisches Entwerfen. Ganzseitengestaltung.

Typografik - Fotosatz-Mengensatzsysteme:

Planung und Durchführung von Projektarbeiten. Arbeitsvorbereitung, Datenerfassung, Datenverarbeitung, Datenausgabe. Umbrechen, Ganzseitengestaltung.

Reproduktionstechnik - Elektronische Bildverarbeitung:

Scannertechnik (Verfahren, Systeme, Geräte). Herstellen von Farbauszügen (Gradation, Schwarzreduktion, Bunt- und Unbuntaufbau). Elektronische Farb- und Tonwertkorrektur. Elektronische Ganzseitenmontage.

Reproduktionstechnik - Rechnergesteuerte Verarbeitungstechnik:

Rechnergesteuerte Maskenherstellung. Rechnerunterstützte Farb- und Tonwertkorrektur.

Reproduktionstechnik - Fotomechanische Bildverarbeitung:

Herstellen von Ganzseitenmontagen.

Reproduktionstechnik - Technische Arbeitsaufbereitung:

Herstellen von reproduktionsreifen Standtableaus. Herstellen von reproduktionsreifen Zweitvorlagen.

Reproduktionstechnik - Andruckersatzverfahren:

Herstellen von Prüfdrucken. Qualitätskontrolle, Qualitätssicherung.

Druckformtechnik - Manuelle Techniken:

Herstellen mehrfarbiger Kopiervorlagen, Farbauszugsverfahren. Farb- und Tonwertkorrektur (manuell, fotomechanisch). Farbkorrektur von Farbvorlagen und Farbduplikaten. Gestaltung von Schriftformen.

Druckformtechnik - Fotomechanische Bildverarbeitung:

Zusammenkopieren mehrfarbiger Seiten. Herstellen von Submontagen. Herstellen von Farbduplikaten.

Druckformtechnik - Elektronische Bildverarbeitung:

Scannertechnik (Verfahren, Systeme, Geräte). Herstellen von

Farbauszügen. Elektronische Farb- und Tonwertkorrektur. Elektronische

Ganzseitenmontage.

Druckformtechnik - Technische Arbeitsaufbereitung:

Herstellen von reproduktionsreifen Standtableaus. Herstellen von

reproduktionsreifen Zweitvorlagen.

Druckformtechnik - Andruckersatzverfahren:

Herstellen von Prüfdrucken. Qualitätskontrolle,

Qualitätssicherung.

Durckformtechnik - Aufkupferung und Verchromung:

Galvanische Bäder (Kontrollelemente, Stanardisierung, Qualitätskontrolle). Aufkupfern (Grundaufkupferung, Hauptaufkupferung). Verchromen. Mechanische Bearbeitung (Schleifen, Polieren).

Druckformtechnik - Tiefdruckzylinderherstellung:

Herstellen von Kopiervorlagen (mehrfarbig). Herstellen von Abtastvorlagen (Opalfilme, ein- und mehrfarbig). Tiefdruckzylinder (Ätzung, Gravur, Korrektur). Spezialgebiete (Verpackungstiefdruck, Wertpapierdruck). Meß- und Kontrollelemente. Standardisierung. Qualitätskontrolle, Qualitätssicherung.

4.

Klasse (14 Wochenstunden):

Typografik - Titelsatz:

Entwurfstechnik. Herstellen von für komplexe Aufgabenstellungen

notwendigen Satzarbeiten.

Typografik - Montage:

Herstellen von Seitenmontagen (Text, Bild, Logo). Herstellen von

Klebeumbrüchen.

Typografik - Fotosatz-Akzidenzsatzsysteme:

Qualitätskontrolle, Qualitätssicherung. Herstellen von für komplexe

Aufgabenstellungen notwendigen Satzarbeiten.

Typografik - Fotosatz-Mengensatzsysteme

Verfahrensvergleiche. Herstellen von für komplexe Aufgabenstellungen notwendigen Satzarbeiten.

Reproduktionstechnik - Fotomechanische Bildverarbeitung:

Herstellen von Schwarzweiß-Reproduktionen. Herstellen von fotomechanischen Ganzseitenmontagen.

Reproduktionstechnik - Elektronische Bildverarbeitung:

Scannertechnik (Herstellen von Farbauszügen). Durchführen von elektronischen Farb- und Tonwertkorrekturen. Elektronische Ganzseitenmontage.

Reproduktionstechnik - Rechnerunterstützte Verarbeitungstechnik:

Erstellen von Rasterprogrammen. Durchführen von Farb- und Tonwertkorrekturen.

Reproduktionstechnik - Technische Arbeitsaufbereitung:

Durchführen der Datenaufbereitung für Fertigungsbereiche (standardisierte, fotomechanische, elektronisch unterstützte).

Reproduktionstechnik - Andruckersatzverfahren:

Herstellungsverfahren. Herstellen von Prüfdrucken. Durchführen der Qualitätskontrolle.

Druckformtechnik - Hochdruckformenherstellung:

Druckformen (Arten, Herstellung, Korrekturmöglichkeiten).

Druckformtechnik - Manuelle Techniken:

Reinzeichnungen. Schablonen. Kopiervorlagen. Korrekturmöglichkeiten (Schwarzweißretusche, Farbretusche). Submontage, Fotomontage. Standardisierung. Qualitätskontrolle, Qualitätssicherung.

Druckformtechnik - Andruckersatzverfahren:

Herstellungsverfahren. Herstellen von Prüfdrucken. Durchführen der Qualitätskontrolle.

Druckformtechnik - Andruck:

Herstellen von Andrucken (einfarbig, mehrfarbig).

Druckformtechnik - Handkupferdruck:

Druckformen (Arten, Herstellung). Druck mit

Handkupferdruckmaschinen.

Druckformtechnik - Aufkupferung und Verchromung:

Galvanotechnik. Standardisierung. Qualitätskontrolle,

Qualitätssicherung.

Druckformtechnik - Tiefdruckzylinderherstellung:

Montage (Seitenmontage, Bogenmontage). Druckformen (Arten, Herstellung, Korrekturmöglichkeiten). Standardisierung. Qualitätskontrolle, Qualitätssicherung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind neben der Vielseitigkeit der Fertigungsmethoden ihr Bezug zur Praxis. Dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte sind daher von größter Wichtigkeit.

Die Arbeit in der Gruppe, die sorgfältige Behandlung der Geräte, Maschinen und Materialien, die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften und das Verständnis für die Belange des Umweltschutzes werden zweckmäßigerweise durch einführende Hinweise und lenkendes Eingreifen gewährleistet.

Die Fertigungsvorgänge in den einzelnen Fachgebieten sind mit steigendem Schwierigkeitsgrad zu erarbeiten. In die Ausbildung einbezogene produktive Arbeiten fördern das Verständnis für die technische und organisatorische Abwicklung von Druckaufträgen und schaffen die überaus wichtigen Querverbindungen zu den den grafischen Unternehmen vor- und nachgelagerten Fachgebieten und Branchen.

Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.

20.

PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1A.

B. FREIGEGENSTÄNDE

STENOTYPIE

Siehe Anlage 1A.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1A.

GRUNDLAGEN DES MASCHINENBAUES

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Skizzen, Werkzeichnungen, Schaubilder und Pläne seines Fachgebietes lesen und sach- und normgerecht anfertigen können.

Der Schüler soll die für den Bau von Maschinen und Geräten des Fachgebietes verwendeten Werkstoffe und ihre Eigenschaften kennen.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Elemente des Maschinenzeichnens:

Handhabung der Zeichengeräte, Normschrift, Zeichnen mit Bleistift und Tusche, Zeichnungsnormen, Passungen und Toleranzen, Werkzeichnungen einfacher Normteile nach Vorlagen.

Metallische Werkstoffe:

Eisenmetalle (Eigenschaften, Verwendung, Prüfung, normgerechte Bezeichnung; Legierungen; Wärmebehandlung, Oberflächenschutz). Nichteisenmetalle (Eigenschaften, Verwendung, normgerechte Bezeichnung).

Formgebung:

Spanende Formgebung (Maschinen, Werkzeuge, Hilfsmittel), spanlose Formgebung (Gießen, Schmieden, Walzen; Schweißen, Löten, Kleben, Lasertechnologie).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgaben der Praxis des Fachgebietes. Um die in der Bildungs- und Lehraufgabe geforderten Zeichenfertigkeiten zu erlangen, kann der Unterricht auch im unbedingt erforderlichen Ausmaß durch häusliche Arbeiten ergänzt werden.

Normblätter, Modelle, Bildtafeln, Skizzenblätter und Handbücher sind wichtige Unterrichtsmittel.

Das durchschnittliche Ausmaß der Konstruktionsübungen beträgt eine Wochenstunde.

RECHNERUNTERSTÜTZTES BETRIEBLICHES RECHNUNGSWESEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die praxisüblichen Arbeiten im dokumentären und im instrumentellen Rechnungswesen der grafischen Unternehmen mit Hilfe von Datenverarbeitungsanlagen bewältigen können. Er soll in der Lage sein, die für unterschiedliche Betriebsgrößen und unterschiedliche Betriebsstrukturen adäquaten Rechnersysteme und Softwarepakete auswählen zu können.

Lehrstoff:

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Dokumentäres Rechnungswesen:

Betriebssysteme (Vergleich, Möglichkeiten, Funktionsweisen). Branchen- und anwendungsspezifische Software für das dokumentäre Rechnungswesen (Vergleich, Möglichkeiten, Funktionsweisen). Durchführen von Buchungen und Buchungsabschlüssen an Rechnersystemen.

4.

Klasse (2 Wochenstunden):

Instrumentelles Rechnungswesen:

Begriff, Gliederung, Aufgaben; Zusammenhänge mit dem dokumentären Rechnungswesen; Kostenartenrechnung, Kostenstellenrechnung. Branchen- und anwendungsspezifische Software für das instrumentelle Rechnungswesen (Vergleich, Möglichkeiten, Funktionsweisen). Arbeiten an Rechnersystemen (Erstellen von Leistungskatalogen, Leistungserfassung, Auswertung der erfaßten Daten, Kalkulation).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der betrieblichen Praxis. Dementsprechend kommt dem Unterrichtsprinzip der Aktualität Vorrang zu und wird die Unterrichtsform der Lösung praktischer Aufgaben aus der betrieblichen Praxis der grafischen Unternehmen vorherrschen.

AKTUELLE FACHGEBIETE

Siehe Anlage 1A.

C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

BEWEGUNG UND SPORT

Siehe Anlage 1A.

D. FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 1A.

Klassenweise gestaffeltes Außerkrafttreten (vgl. Art. III § 2

Abs. 7):

31.8.2008: 1. Klasse

31.8.2009: 2. Klasse

31.8.2010: 3. Klasse

31.8.2011: 4. Klasse

Anlage 1A.1.4


LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR HOLZWIRTSCHAFT UND SÄGETECHNIK

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenanzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```


```

Wochenstunden Lehrver-

Pflichtgegenstände *) Klasse Summe pflich-

```

1.
      1. tungs-

```

gruppe

```


```

1 Religion ...................... 2 2 2 2 8 (III)

2 Deutsch ....................... 3 2 2 2 (I)

3 Lebende Fremdsprache (.....)... 2 2 2 2 (I)

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