Verordnung über Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
4 Geschichte .................... - 2 - - (III)
5 Geographie und Wirtschaftskunde 2 - - - (III)
6 Wirtschaftliche Bildung,
Rechtskunde und
Politische Bildung ............ - - 2 2 III
7 Betriebswirtschaft ............ 3 2 2 3 I
8 Rechnungswesen ................ 3 2 2 2 I
9 Bewegung und Sport ............ 2 2 2 2 (IVa)
10 Mathematik und
angewandte Mathematik ......... 4 - - - (I)
11 Physik und angewandte Physik .. 2 - - - (II)
12 Chemie, angewandte Chemie
und Umwelttechnik ............. 2 1 - - II
13 Elektronische Datenverarbeitung
und angewandte elektronische
Datenverarbeitung ............. - 2 - - I
14 Elektrotechnik *1) ............ - - 2 2 (I)
15 Grundlagen des Maschinenbaues . 2 - - - I
16 Holzbearbeitungsmaschinen ..... - 3 3 2 I
17 Sägewerksanlagen .............. - - 2 2 I
18 Forstwirtschaft ............... 2 2 - - III
19 Holzwirtschaft ................ - - 2 2 III
20 Technologie ................... - 3 2 2 I
21 Konstruktionsübungen .......... - 2 2 2 I
22 Werkstätte .................... 9 12 12 12 (Va)
```
```
Gesamtwochenstundenzahl 35- 36- 36- 36- 147 *)
38 39 39 39
23 Pflichtpraktikum.............mindestens vier Wochen vor
Eintritt in die letzte Klasse.
```
```
Wochenstunden Lehrver-
Freigegenstände *) Klasse pflich-
```
-
-
- tungs-
-
```
gruppe
```
```
Zweite lebende
Fremdsprache *2) (...) .......... 2 2 2 2 (I)
Stenotypie ....................... 2 2 - - (V)
Darstellende Geometrie ........... 2 - - - (I)
Aktuelle Fachgebiete *4) (..) .... - - 2 2 I bis VI
```
```
Unverbindliche Übungen *)
```
```
Bewegung und Sport ...... (bis zu) 2 2 2 2 (IVa)
```
```
Förderunterricht *)
```
```
Deutsch ......................... *3) *3) *3) *3) (I)
Lebende Fremdsprache (.....)..... *3) *3) *3) *3) (I)
Mathematik und angewandte
Mathematik ...................... *3) - - - (I)
```
```
*1) Mit Übungen.
*2) In Zeugnissen und anderen Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.
*3) Bei Bedarf in jeder Klasse ein oder zwei Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).
*4) In Zeugnissen und anderen Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung des aktuellen Fachgebietes anzuführen.
*) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel abgewichen werden und sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Wochenstundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Anlage 1A Abschnitt Ia.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1A.
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1A.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1A.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER EINZELNEN
UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE
EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
DEUTSCH
Siehe Anlage 1A.
LEBENDE FREMDSPRACHE
( )
Siehe Anlage 1 C.
GESCHICHTE
Siehe Anlage 1A.
GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
Siehe Anlage 1A.
WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND
POLITISCHE BILDUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Bedeutung volkswirtschaftlicher Zusammenhänge für die Produktion im Fachgebiet sowie die für die Berufsausübung im Fachgebiet bedeutsamen Rechtsvorschriften kennen. Der Schüler soll die für das Verständnis des politischen und sozialen Lebens und zur Wahrnehmung der staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten erforderlichen Kenntnisse besitzen. Er soll die demokratischen Prinzipien bejahen.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Grundbegriffe:
Aufgaben der Volkswirtschaftslehre, Ziele der Wirtschaftspolitik.
Produktion:
Funktionsrhythmus, Produktionsfaktoren, Betrieb-Unternehmen,
Massenproduktionsgesetz.
Wirtschaftsordnungen:
Modelle, reale Formen, Vergleiche.
Markt:
Definition, Einteilung, Preis.
Einkommen:
Arten, Höhe, Einkommensverteilung, -verwendung, -elastizität.
Geld und Währung:
Geldgeschichte, Geldwert, Störungen.
Konjunktur:
Phasen, Entwicklung, Impulse.
Ausgewählte Kapitel der Wirtschaftspolitik:
Industrie-, Handels-, Währungs-, Sozial-, Agrar- und Forstpolitik.
Klasse (2 Wochenstunden):
Unternehmerrecht:
Privatrecht, Handelsrecht (Kaufmann, Handelsregister, Dienstleistungen, Handelsgeschäfte, Handelskauf). Gewerberecht (Antritt und Ausübung eines Gewerbes), Schutz geistigen Eigentums.
Arbeitnehmerrecht:
Arbeitsrecht (Arbeitsvertrag, Rechte und Pflichten der Vertragspartner, Auflösung von Arbeitsverhältnissen; Angestelltengesetz; Arbeiter, Lehrling), Arbeitsschutz (Arbeitszeitschutz, allgemeiner und besonderer technischer Arbeitsschutz, Aushangpflicht; Sozialversicherung). Schutz geistigen Eigentums.
Politische Bildung:
Staatselemente, Aufgaben des Staates; Staats- und Regierungsformen, politische Parteien, Verbände. Österreichisches Verfassungsrecht (demokratisches, republikanisches, bundesstaatliches, rechtsstaatliches Prinzip). Rechte und Pflichten des Staatsbürgers. Verfassungen bedeutender Staaten; internationale Stellung Österreichs, immerwährende Neutralität, umfassende Landesverteidigung. Zwischenstaatliche Organisationen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Verständnis für Probleme des öffentlichen Lebens und für komplexe Zusammenhänge in Wirtschaft und Recht sowie die Aktualität. Dementsprechend kommt bei Divergenzen zwischen der Theorie und der politischen Wirklichkeit das größere Gewicht der letzteren zu.
In vielen Teilbereichen wird auf Vorkenntnisse aus dem Pflichtgegenstand „Geschichte und Sozialkunde” zurückgegriffen werden können.
Da die im Mittelpunkt der Bildungs- und Lehraufgabe stehende politische Bildung vor allem durch Erleben erworben wird, kommt Diskussionen, Rollenspielen, Besuchen von Institutionen und Vorträgen auch schulfremder Personen große Bedeutung zu. In den wirtschaftlichen und rechtlichen Themenbereichen sind Fallbeispiele besonders nützlich, für die die Arbeit in Gruppen und Diskussion zweckmäßige Arbeitsformen sind.
Die Selbständigkeit der Schüler wird erhöht, wenn der Lehrer in Diskussionen durch Zwischenfragen dafür sorgt, daß kein Standpunkt und kein wesentliches Argument übersehen wird.
BETRIEBSWIRTSCHAFT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll den Aufbau von Betrieben, die Vorgänge in Betrieben und die Beziehungen von Betrieben, insbesondere von Betrieben der Holzwirtschaft zur Außenwelt kennen; er soll die Stellung des Betriebes im Spannungsfeld von Interessen verstehen. Er soll die Funktions- und Leistungsbereiche von Betrieben, die Rechtsformen von Unternehmungen und die rechtlichen Grundlagen häufiger betriebswirtschaftlicher Vorgänge kennen.
Der Schüler soll selbständig betriebswirtschaftliche Entscheidungen treffen können; er soll daher sozial und umweltbewußt handeln. Der Schüler soll häufige Schriftstücke der Wirtschaftspraxis abfassen und diktieren können. Der Schüler soll Rationalisierungsmöglichkeiten im Betrieb, insbesondere durch Automatisierung und Verbesserung der Kommunikation erkennen können.
Der Schüler soll zur Kommunikation und Kooperation, zur selbständigen Arbeit mit betriebswirtschaftlicher Literatur, zum selbständigen Bildungserwerb und zur Mobilität fähig und bereit sein.
Lehrstoff:
Klasse (3 Wochenstunden):
Elemente der Wirtschaft:
Bedürfnis; Bedarf; Güter und Dienstleistungen; Markt.
Betrieb und Unternehmung:
Aufgaben und Arten des Betriebes; Leistungsprozeß (Faktoren und Funktionen des Betriebes), Rechtliche Grundlagen der Unternehmung (Kaufmann, Firma, Handels- und Genossenschaftsregister), Unternehmungsformen. Mitarbeiter, Vollmachten.
Kaufvertrag:
Rechtliche Grundlagen; Inhalt; Anbahnung und Abschluß. Ordnungsgemäße Erfüllung (Lieferung, Annahme, Zahlung).
Klasse (2 Wochenstunden):
Kaufvertrag:
Vertragswidrige Erfüllung (Lieferung mangelhafter Ware, Lieferverzug, Annahmeverzug, Zahlungsverzug), Eigentumsvorbehalt, handelsrechtliche Gewährleistung, Produkthaftung.
Wechsel:
Rechtliche Grundlagen, Bestandteile, Vorgänge.
Markt und Marketing:
Betriebliche Bedeutung der Marktorientierung, Organisationsformen des Marktes, Marktforschung, Produkt- und Programmpolitik, Preis- und Konditionenpolitik; Distributionspolitik; Kommunikationspolitik.
Materialwirtschaft:
Betriebliche Bedeutung von Beschaffung und Lagerhaltung. Beschaffungspolitische Instrumente, Optimierung von Beschaffung und Lagerhaltung; Kennzahlen.
Klasse (2 Wochenstunden):
Handelsbetriebe:
Funktionen des Handels; Einzelhandelsbetrieb; Großhandelsbetrieb; Handelsvermittler; Entwicklungstendenzen. Besondere Probleme in den Leistungsbereichen; Handelsbetrieb und Umwelt.
Transportbetriebe und Betriebe der Transportvermittler:
Post, Bahn, Straßentransport, Schiffahrt, Luftverkehr, Spediteur (Besonderheiten der Leistungserteilung und Leistungsverwertung, einfache Tarifberechnungen); Lagerhausbetriebe, Formulare.
Außenhandel:
Bedeutung, Betriebsformen, Besonderheiten des Kaufvertrages, Zoll
und Zollverfahren, Exportförderung.
Finanzierung:
Begriff; Innen- und Außenfinanzierung; Eigen-, Fremd- und Selbstfinanzierung; Finanzierungsgrundsätze und Errechnung einschlägiger Kennzahlen; Tendenzen in der Finanzierung und Sonderformen. Investition (Begriff und Arten, Investitionsplanung und Investitionsentscheidung, Investitionsrechnung).
Klasse (3 Wochenstunden):
Geld- und Kapitalmarkt:
Wertpapiere, Wertpapierbörse.
Bankbetriebe:
Rechtsgrundlagen, Geschäftsgrundsätze, Leistungsprogramm (Passiv-, Aktiv-, Dienstleistungsund Eigengeschäfte), Preispolitik (Zins- und Gebührenpolitik), Besonderheiten der Betriebsformen, Typen der Bankbetriebe, Geld- und Kapitalanlage.
Sonstige Dienstleistungsbetriebe:
Auskunfteien, Versicherungen, Fremdenverkehr,
Revisionsbetriebe.
Leistungserstellung und Fertigungswirtschaft:
Merkmale der industriellen und handwerklichen Gütererzeugung,
Fertigungsbetriebe und Umwelt.
Industriebetriebe:
Merkmale, Typen, Standort. Besonderheiten der industriellen
Leistungsfaktoren (Forschung und Entwicklung; Zeitwirtschaft,
Rationalisierung, Qualitätssicherung).
Industrielle Leistungsbereiche:
Besondere Probleme der Materialwirtschaft, Fertigung (Fertigungsprogramm, Fertigungsverfahren, Fertigungsvorbereitung, Fertigungsdurchführung, Fertigungskontrolle), besondere Probleme des industriellen Marketings, besondere Aspekte der Sägeindustrie.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der österreichischen Wirtschaftspraxis. Dies bedingt ua. die kritische Behandlung der Rolle der Medien, vor allem im Themenbereich „Marketing” und eine geraffte Darstellung in Randbereichen, wie „Handelsvermittler”, „Lagerhausbetriebe” und „Typen der Bankbetriebe”.
Die anwendungsorientierte Bildungs- und Lehraufgabe erfordert zahlreiche Übungen, vor allem im Schriftverkehr und der mündlichen Kommunikation. Besonders kommunikationsintensiv sind Themenbereiche wie „Kaufvertrag”, „Schadensabwicklung” und „Personal”. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, kommt es bei der Durchführung der Aufgaben neben der Angemessenheit des Inhaltes auch auf die äußere Form und auf den sprachlichen Ausdruck an. Dabei helfen praxisgerechte Unterrichtsmittel (Bücher, Fachzeitschriften, Originalvordrucke, bildliche Darstellung, EDV-Software) sowie Vorträge schulfremder Personen, Exkursionen und Lehrausgänge.
Der Aktivierung der Schüler und der Verbesserung der Ausdrucks- und Argumentationsfähigkeit sowie der Kreativität dienen Diskussionen und Fallstudien einschließlich der Verfassung von Schriftstücken zu komplexeren Geschäftsfällen. Diese Aktivitäten erfolgen am zweckmäßigsten in Gruppenarbeit.
Zur selbständigen Informationsbeschaffung und zum selbständigen Lernen bedürfen die meisten Schüler der Anleitung.
Das Erfordernis der Anwendbarkeit des Gelernten bedeutet auch, daß der Lehrstoff einer Klasse in den komplexeren Aufgabenstellungen der folgenden Klassen wiederkehrt; liegt vor dieser Wiederkehr ein längerer Zeitraum, ist Wiederholung angezeigt.
Die besondere Bedeutung des Pflichtgegenstandes „Betriebswirtschaft” bei der Erreichung des allgemeinen Bildungszieles bedingt Absprachen mit den Lehrern anderer Unterrichtsgegenstände, sodaß diese auf dem jeweiligen Stand des betriebswirtschaftlichen Unterrichts aufbauen und praxisnahe Aufgaben auswählen können.
In jeder Klasse vier Schularbeiten.
RECHNUNGSWESEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Geschäftsfälle aller Schwierigkeitsgrade sicher kontieren und einfache Bilanzen erstellen können. Er soll die gebäuchlichsten Kostenrechnungssysteme kennen und einschlägige Rechnungen einschließlich der Kalkulation durchführen können. Er soll die Personalverrechnung einschließlich der Verbuchung und des Schriftverkehrs beherrschen.
Der Schüler soll die durch den Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen im Rechnungswesen entstehenden Möglichkeiten kennen. Er soll computergerecht kontieren, Computerausdrucke lesen und interpretieren und Aufgaben des Rechnungswesens computerunterstützt lösen können.
Der Schüler soll die Rechtsgrundlagen und den aktuellen Stand der Organisation des Rechnungswesens sowie die Rechtsfolgen von Mängeln im Rechnungswesen kennen. Er soll die auf häufige wirtschaftliche Vorgänge anwendbaren Teile des Steuerrechtes kennen und anwenden können.
Lehrstoff:
Klasse (3 Wochenstunden):
Stellung des Rechnungswesens:
Begriff, Gliederung und Aufgaben des Rechnungswesens; rechtliche
Grundlagen; Belegwesen.
Doppelte Buchhaltung:
Begriff und Merkmale, Bilanz. Systematik der Verbuchung im Hauptbuch einschließlich Eröffnung und Abschluß.
Einheitskontenrahmen und Kontenplan. Verbuchung laufender Geschäftsfälle im Hauptbuch (Erfassung der Warenein- und Warenverkäufe, Bezugs- und Versandkosten, Rücksendungen, Preisnachlässe, Skonto, Zahlung, Steuern, Löhne und Gehälter). Hauptbuchabschluß, Probebilanz. Bücher (Arten, Verknüpfung, Neben- und Hilfsbücher).
Steuern:
Umsatzsteuer (Beschaffungs- und Absatzbereich), formale
Bestimmungen, Verbuchung.
Bilanz:
Bewertungsgrundsätze, Waren- und Materialbewertung, Anlagenbewertung (Begriff und Ursachen der Anlagenabschreibung, Berechnung und Verbuchung, Formen des Anlagenverzeichnisses).
Klasse (2 Wochenstunden):
Bilanz:
Sonderfälle der Anlagenbewertung (Verbuchung von selbsterstellten und von in Bau befindlichen Anlagen, Erhaltungs- und Herstellungsaufwand, Ausscheiden von Anlagen). Rechnungsabgrenzung. Rückstellung. Forderungsbewertung. Erstellung von Abschlüssen.
Wirtschaftliches Rechnen:
Terminrechnung; Ratenrechnung; Abrechnung von Wechselgeschäften,
von Valuten und Devisen.
Doppelte Buchhaltung:
Verbuchung von Wechsel-, Import- und Exportgeschäften. Kontierung
laufender Geschäftsfälle anhand von Belegen.
Klasse (2 Wochenstunden):
Kostenrechnung:
Begriffe; Aufgaben und Stellung im Rechnungswesen. Kostenartenrechnung (Erfassung der Kosten unter Berücksichtigung der Bezugskalkulation einschließlich der Zollrechnung, Berechnung der kalkulatorischen Kosten). Kostenstellenrechnung einschließlich innerbetrieblicher Leistungsverrechnung. Kostenträgerrechnung (Divisionskalkulation, Zuschlagskalkulation). Absatzkalkulation. Kostenträgererfolgsrechnung. Kostenrechnungssysteme (Vollkosten, Teilkosten, Istkosten, Plankosten, Deckungsbeitragsrechnung).
Automatisierung im Rechnungswesen:
Organisation in Unternehmungen unterschiedlicher Größe und in Unternehmungen mit mehreren Betrieben.
Klasse (2 Wochenstunden):
Bilanz:
Bewertung von Halb- und Fertigerzeugnissen. Rücklagen (Begriff und Einteilung, Berechnung und Verbuchung). Berechnung des handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Gewinnes. Abschluß bei Personengesellschaften, Stiller Gesellschaft sowie Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Genossenschaft.
Steuern:
Gliederung, Abgabenverfahrensrecht. Einkommensteuer;
Körperschaftsteuer; Gewerbesteuer.
Personalverrechnung:
Abrechnung von laufenden und sonstigen Bezügen, Sonderfälle;
Verrechnung mit der Krankenkasse, dem Finanzamt und der Gemeinde;
Verbuchung von Löhnen und Gehältern; gesetzlich vorgeschriebene Aufzeichnungen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Häufigkeit des Vorkommens in der betrieblichen Praxis, die Aktualität und der Beitrag zur Erziehung zur Verantwortung und gründlicher Arbeit. In diesem Sinne wird etwa die Kostenrechnung wegen ihrer zunehmenden Bedeutung in der Praxis besonderes Gewicht erhalten. In den Themenbereichen „Steuern” und „Personal” ist die Beherrschung des einschlägigen Schriftverkehrs von Bedeutung.
Hinweise auf die Verantwortung des im Rechnungswesen Tätigen und auf die steuerlichen Auswirkungen von Handlungsalternativen tragen zur Entscheidungsfreudigkeit bei.
Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, kommt es bei allen Ausarbeitungen neben dem Inhalt auch auf die Form (Einhaltung von Vorschriften und Gefälligkeit) an.
In jeder Klasse vier Schularbeiten.
Die Praxisnähe wird auch durch den Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen, kaufmännischen Rechengeräten und Organisationsmitteln, deren Bedienung der Unterweisung und Übung bedarf, sowie durch Fachliteratur, Gesetzestexte, aktuelle Zeitungsmeldungen usw. gefördert. Daher stehen die sachlichen und organisatorischen Zusammenhänge und die Grundsätze der Ordnungsmäßigkeit im Vordergrund.
Der Aktivierung der Schüler zu praxisrelevant selbständiger Arbeit dient die Verwendung von Originalmaterial in Einzel- und Gruppenarbeit. Exkursionen und Lehrausgänge erhöhen den Aktualitätsbezug; sie bedürfen sorgfältiger Vor- und Nachbereitung.
BEWEGUNG UND SPORT
Siehe Anlage 1A.
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE
MATHEMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit im Rechnen mit Zahlen, Variablen und Funktionen besitzen und die Methoden der Analysis, der Numerik und der Statistik auf Aufgaben anderer Unterrichtsgegenstände anwenden können.
Lehrstoff:
Klasse (4 Wochenstunden):
Algebra:
Zahlenbereiche, Gleichungen (Terme, lineare Gleichungen und Ungleichungen, Formelumwandlungen, rein quadratische Gleichung), Funktionen (Darstellung von Funktionen, lineare Funktionen), Addition und Subtraktion von Vektoren, Multiplikation eines Vektors mit einem Skalar.
Numerik:
Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnungen, Gleitkommazahlen,
Zahlen begrenzter Genauigkeit, Gebrauch der in der Praxis üblichen
Rechengeräte, Gebrauch von Funktionstafeln).
Geometrie:
Planimetrie (Kongruenz, Ähnlichkeit), Trigonometrie des
rechtwinkeligen Dreiecks.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Dementsprechend werden daher die Rechenbeispiele zu wählen sein. Die Absprache mit den Lehrern der fachtheoretischen Pflichtgegenstände ist erforderlich, um die rechtzeitige Bereitstellung mathematischer Kenntnisse zu sichern.
In jeder Klasse drei einstündige Schularbeiten.
PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK
Siehe Anlage 1A. 1.2
12.CHEMIE UND ANGEWANDTE CHEMIE
Siehe Anlage 1A. 1.2
ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND
ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG
Siehe Anlage 1A.
ELEKTROTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Funktion elektrischer Maschinen und Anlagen des Ausbildungszweiges kennen. Er soll elektrische Störungen an solchen Maschinen und Anlagen eingrenzen und einfache Störungen beheben können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Begriffe:
Größen und Einheiten. Stromarten.
Wärmegeräte:
Arten; Steuerung, Thermostatsregelung.
Transformatoren:
Arten, Anwendung.
Elektromotoren:
Arten, Aufbau, Bestandteile, Betriebsarten, Betriebsverhalten,
Anwendung. Schutzarten, Isolierklassen.
Klasse (2 Wochenstunden):
Lichttechnik:
Größen. Glühlampen, Gasentladungslampen;
Leuchten.
Schutzmaßnahmen:
Fehler (Arten, Gefährlichkeit). Netzabhängige und netzunabhängige
Schutzmaßnahmen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Ausbildungszweiges; daher kommt der Verwendung praxisüblicher Unterlagen besondere Bedeutung zu.
Bildliche Darstellungen fördern die Anschaulichkeit des Unterrichtes. Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen beträgt in der
Klasse 1 Wochenstunde.
GRUNDLAGEN DES MASCHINENBAUES
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Eigenschaften, Einsatzbereiche und Wärmebehandlungsverfahren der im Fachgebiet verwendeten Maschinenteile kennen.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Werkstoffe:
Eisenmetalle (Eigenschaften, Verwendung, normgerechte Bezeichnung, Legierungen, Wärmebehandlung).
Nichtmetalle des Fachgebietes, Kunststoffe.
Maschinenelemente:
Lösbare und unlösbare Verbindungen; Achsen, Wellen, Lager;
Zahnräder, Kupplungen, Riementrieb, Kettentrieb.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgaben in der Praxis des Fachgebietes.
Normblätter, Modelle, Bildtafeln, Skizzenblätter und Handbücher sind wichtige Unterrichtsmittel.
Zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung mit dem Lehrer des Pflichtgegenstandes „Physik und angewandte Physik” wichtig.
HOLZBEARBEITUNGSMASCHINEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll den Aufbau, die Bauarten, die Wirkungsweise, den Einsatz und die Handhabung der gebräuchlichen Werkzeuge und Maschinen zur Holzbearbeitung sowie deren Instandsetzung kennen und die wichtigsten Sicherheitsvorschriften beherrschen.
Lehrstoff:
Klasse (3 Wochenstunden):
Werkzeugzurichtung:
Schärfscheiben, Sägeblattbehandlung.
Sägehauptmaschinen:
Gatter, Bandsägen, Spaner.
Sägenebenmaschinen:
Doppelbesäumer, Kapp- und Ablängsägen,
Hackmaschinen.
Klasse (3 Wochenstunden):
Hobelmaschinen:
Abrichthobelmaschinen, Dicktenhobelmaschinen, kombinierte
Maschinen.
Fräsmaschinen:
Untertischfräsmaschinen, Oberfräsmaschine, Formfräsmaschinen.
Schleifmaschinen:
Bandschleifmaschinen, Tellerschleifmaschinen, Lackschleifmaschinen,
Trommelschleifmaschinen.
Furniermaschinen:
Schälmaschinen, Messermaschinen. Sonstige
Holzbearbeitungsmaschinen.
Klasse (2 Wochenstunden):
Förderanlagen:
Pneumatische Förderanlagen, Stetigförderer, Unstetigförderer.
Kraft- und Antriebsmaschinen:
Wasserkraftmaschinen, Verbrennungskraftmaschinen.
Steuerungstechnik:
Pneumatik, Hydraulik.
Schutzmaßnahmen:
Dienstnehmerschutzverordnung, Maschinenschutzvorrichtungsverordnung, Brandschutz.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Bedeutung für die Praxis des Fachgebietes. Bildliche Darstellungen, visuelle Hilfsmittel und Exkursionen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichts.
Zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung mit anderen Unterrichtsgegenständen, insbesondere „Konstruktionsübungen” und „Werkstätte” wichtig.
SÄGEWERKSANLAGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Grundsätze der Planung von Sägewerksanlagen und die in der Sägeindustrie üblichen Arbeitsverfahren einschließlich des innerbetrieblichen Förderwesens gründlich kennen. Er soll die Betriebsstrukturen und die Formen des Arbeitsflusses in der Sägeindustrie kennen.
Der Schüler soll Arbeitseinteilungen treffen und technische und wirtschaftliche Fragen des Produktionsablaufes beurteilen können. Er soll Fehlerquellen aufzeigen und Verbesserungen vorschlagen können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Gesamtplanung:
Problemstellung, Arbeitsbereiche. Transportstrukturen,
Arbeitsabläufe.
Bereichsplanung:
Rund- und Schnittholzplatz, Sägehalle, Haupt- und Nebenmaschinenauswahl, Maschinenaufstellung, Transportanlagen.
Klasse (2 Wochenstunden):
Einflußfaktoren:
Arbeitnehmerschutz, Umweltschutz; Ergonomie.
Innovation:
Rationalisierung, Mechanisierung, Automatisierung; Ausbeute,
Kalkulation, Optimierungsstrategien.
Gesamtplanung:
Umplanung; Neben- und Weiterverarbeitungsbetriebe.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Ausbildungszweiges; daher kommt der Zusammenarbeit mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Holzbearbeitungsmaschinen” und „Konstruktionsübungen” besondere Bedeutung zu. Exkursionen und Lehrausgänge unterstützen den Praxisbezug des Unterrichtes.
FORSTWIRTSCHAFT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Betriebsarten und die Betriebsformen der Forstwirtschaft sowie die Verfahren der Waldverjüngung, des Forstschutzes und der Waldpflege kennen und vom Standpunkt der Holzwirtschaft beurteilen können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Gliederung des österreichischen Waldes:
Einteilung nach Waldgebieten, Wuchsbezirken, Höhenstufen und Waldgesellschaften, Regionale Ökologie und Soziologie. Waldtypen (auf Kalk und Dolomit, auf Urgestein, intermediär).
Waldbauliche Beurteilung der Baumarten:
Beurteilungskriterien (Verbreitung, Standortansprüche, waldbauliche Charakterisierung). Einheimische Baumarten (subalpine, montane, submontane, kolline, in verschiedenen Höhenstufen verbreitete). Fremdländische Nadel- und Laubbäume, Holzanatomie, Holzbestimmung.
Waldaufbau:
Waldbegriff (Definition; Bestandteile und Belastbarkeit des Ökosystems). Aufbaumerkmale (Bestände, Bestandsformen, Bestandsklassen, Altersklassen).
Klasse (2 Wochenstunden):
Waldverjüngung:
Planung (Baumartenwahl, zeitliche und räumliche Ordnung der Verjüngung); künstliche Verjüngung (Saatgut, Forstgartenbetrieb, Pflanzmethoden), natürliche Verjüngung (Baumarten, Bestandeslücken, Verfahren).
Waldpflege:
Planung (genetische Aspekte, ökologische Auswirkungen, Stabilität und Risiko). Qualität, Ertrag, Wertleistungen, nutzungstechnische Zusammenhänge. Jungwuchs- und Dickungspflege, Durchforstung, Astung; Nebenbestand, Lichtungsbetrieb, Überhaltbetrieb, Bestandsumwandlung.
Forstschutz:
Ökosystem Wald, Forstschäden, Schädlinge, Schädlingsbekämpfung.
Holzernte:
Schlägern, Aufarbeiten, Rücken, Transport.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Bedeutung für das Fachgebiet. Bildliche Darstellungen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes. Die Variabilität ökologischer Zusammenhänge wird am besten durch Exkursionen und Lehrausgänge demonstriert.
HOLZWIRTSCHAFT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Struktur des Holzmarktes im Inland sowie die bedeutenden europäischen und außereuropäischen Holzimport- und Exportländer kennen. Er soll die Usancen des Binnen- und Außenhandels mit Holz und die Holzverkehrsverbindungen kennen.
Der Schüler soll die Abwicklung des Holzein- und Holzverkaufs beherrschen; er soll Einkaufs- und Verkaufsgespräche führen können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Rohholzmarkt:
Nachfrager nach Rohholz, Branchenstrukturen der Nachfrager. Angebot
und Nachfrage der Rohholzmärkte.
Schnittholzmarkt:
Angebot und Nachfrage auf dem Schnittholzmarkt, Größenordnungen,
Branchenstrukturen.
Sägerestholzmarkt:
Angebot und Nachfrage, Branchenstrukturen der Nachfrager.
Klasse (2 Wochenstunden):
Absatz und Marketing:
Ein- und Verkaufsarten, Ein- und Verkaufsverfahren, Absatzwege, Preispolitik, Produktgestaltung, Werbung. Kaufgespräch.
Außenhandel mit Holz und Holzprodukten:
Besonderheiten im Außenhandel, staatliche Einflußnahme.
Weltmarkt für Holz und Holzprodukte:
Größenordnungen, Handelsströme, nationale Holzmärkte.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes in Österreich sowie die Aktualität. Im allgemeinen empfiehlt sich das Ausgehen vom konkreten Beispiel, etwa auf Grund von Medienberichten. Das Wechselspiel der Interessen wird am besten im Rollenspiel vermittelt. Statistische Veröffentlichungen sind eine wertvolle Unterrichtshilfe.
TECHNOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Eigenschaften des Holzes und der Holzwerkstoffe kennen. Er soll die von Holzschädlingen verursachten Schäden und Maßnahmen zu ihrer Bekämpfung kennen.
Der Schüler soll mit den für die Verarbeitung des Holzes zu Halb- und Fertigprodukten sowie zur Verbesserung der Holzeigenschaften und für den Holzschutz üblichen Verfahren vertraut sein.
Der Schüler soll die Güte und den Gebrauchswert von Rund- und Schnittholz bestimmen können.
Lehrstoff:
Klasse (3 Wochenstunden):
Physik des Holzes:
Dichte, Holzfeuchte (Feuchtemessung, Quellen, Schwinden), Wärmeeigenschaften (Wärmeleitzahl, Dämmwert), Feuerverhalten, akustische stoffliche Eigenschaften. Härte, Abnützungswiderstand, Elastizität, Festigkeit (Druck- und Knickfestigkeit, Zug-, Biege-, Scher- und Drehfestigkeit).
Chemie des Holzes:
Aufbau, Eigenschaften.
Klasse (2 Wochenstunden):
Holzqualität:
Gütebestimmungen von Sägerundholz und Schnittholz nach den Österreichischen Holzhandelsusancen, Variabilität der Holzeigenschaften, Holzfehler (im Wuchs, im Aufbau, Holzkrankheiten, nachträgliche Fehler). Holzpflege, Holzschutz. Einheimische Hölzer.
Ware Holz:
Unvergütetes Vollholz, vergütetes Vollholz, Furniere und Lagenholz,
Spanplatten, Faserplatten.
Holzvergütung:
Trocknung (natürliche und technische Trocknung, Verfahren, Anlagen).
Klasse (2 Wochenstunden):
Holzqualität:
Importhölzer (Herkunft, Texturen).
Oberflächenbehandlung:
Werkstoffe, Methoden.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes, weshalb besonders auf dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird. Der Praxisbezug wird durch Exkursionen und Lehrausgänge in einschlägige Fertigungsbetriebe erhöht.
Proben und bildliche Darstellungen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.
KONSTRUKTIONSÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll selbständig sowie in Gruppenarbeit unter Einhaltung der gültigen Vorschriften und Normen aufgrund praxisüblicher Konstruktionsunterlagen Entwurfsaufgaben des Ausbildungszweiges lösen und unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit Bau- und Konstruktionspläne des Ausbildungszweiges anfertigen können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Elemente:
Zeichengeräte, Zeichentechniken, Ö-Normen, Planerstellung, Bemaßung
und Beschriftung, Toleranzen und Passungen.
Fertigkeiten:
Skizzieren und Darstellen einfacher technischer Körper in den drei
Hauptrissen und in genormter Axonometrie.
Pläne:
Werkzeichnungen einfacher Normteile und Bauteile nach Vorlage oder
Modellaufnahme. Stücklisten.
Klasse (2 Wochenstunden):
Holzbearbeitungsmaschinen:
Ein Programm (Säge- und Messermaschinen).
Sägewerksanlagen:
Ein Programm (horizontale und vertikale Integration).
Klasse (2 Wochenstunden):
Holzbearbeitungsmaschinen:
Ein Programm (Förderanlagen).
Sägewerksanlagen:
Ein Programm (Sägewerk mit Neben- und Zusatzeinrichtungen).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis, der Beitrag zur systematischen Einführung in Entwurfsprobleme sowie die Schulung des konstruktiven Denkens in bezug auf funktionstreues, wirtschaftliches, fertigungs-, norm- und designgerechtes Gestalten.
Zur Praxisnähe gehören auch die Verwendung praxisüblicher Unterlagen und Behelfe, der Einsatz elektronischer Rechenhilfen und fachspezifischer Programme sowie die systematische Darstellung des Projektes.
WERKSTÄTTE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Werk- und Hilfsstoffe kennen.
Der Schüler soll facheinschlägige Erzeugnisse nach normgerechten Zeichnungen herstellen sowie facheinschlägige Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.
Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.
Lehrstoff:
Klasse (9 Wochenstunden):
Grundausbildung:
Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung. Metallbearbeitungsfertigkeiten(Messen, Anreißen, Körnen, Feilen, Sägen, Schneiden, Bohren, Senken, Reiben, Passen, Schleifen, Gewindeschneiden von Hand, Stempeln). Holzbearbeitungsfertigkeiten (Messen, Anreißen, Herstellen von Längs- und Querschnitten, Hobeln, Stemmen, Sägen, Bohren, Fräsen, Lammellieren Leimen, Schleifen, Lackieren, Beizen, Dübeln).
Schärfen:
Instandsetzen von Handsägen (Winkelmessen Feilen, Schränken, Richten). Instandsetzen von Gatter- und Kreissägeblättern (Winkelmessen Schränken, Zahnformenkontrolle). Arbeiten an der Profilhobelmesserschablone (Schneiden, Messen, Anreißen, Feilen). Arbeit am Schärfautomaten.
Klasse (12 Wochenstunden):
Sägen:
Gatter (Einhängen, Spannen, Einschnittberechnung, Probeschnitte). Kappsäge (Einrichten, Probeschnitte). Doppelbesäumer (Einstellen, Blattwechsel, Probeschnitte).
Rund- und Schnittholz:
Rundholzmanipulation (Vermessen, Sortieren, Poltern, Transportieren); Schnittholzmanipulation (Vermessen, Sortieren, Stapeln, Transportieren).
Schärfen:
Instandsetzen von Gatter- und Kreissägeblättern (Schärfen auf Automat, Winkelmessen, Zahnformenkontrolle, Schränken, Stauchen, Richten, Spannen). Schärfen von Tischlerbandsägen (Schweißen, Löten, Schärfen, Schränken), Hobel- und Hackmessern (Einrichten, Messen, Schleifen, Abziehen, Schleifscheibenprofile) und Kettensägen (Reinigen, Schärfen, Winkelkontrolle).
Holzbearbeitungsmaschinen:
Abrichten, Dickenhobeln, Fräsen, Zuschneiden, Bohren, Leimen,
Pressen, Schleifen, Lackieren, Furnieren.
Metallverarbeitung:
Herstellung einfacher Werkstücke unter Verwendung von Maschinen,
Vorrichtungen und Spezialwerkzeugen.
Klasse (12 Wochenstunden):
Sägen:
Gatter (Einschnitt von Nadel- und Laubholz verschiedener Dimensionen, Einschnittberechnungen). Kappsäge (Ausformung von Listenaufträgen). Doppelbesäumer (Besäumen unter Berücksichtigung der Güteklassen). Trennbandsäge (Einstellung, Probeschnitte). Zerspaner (Einstellung, Probeschnitte).
Schärfen:
Block- und Trennbandsägeblätter (Maschineneinstellung, Schärfen, Stauchen, Richten, Spannen, Schweißen, Stellitieren). Hartmetallsägeblätter (Maschineneinstellung, Schärfen, Richten, Neubezahnen, Reparieren). Fräser (Schärfen, Abziehen, Maschineneinstellung). Selbständige Instandsetzung diverser Sägeblätter.
Rund- und Schnittholz:
Rundholzsortierung (nach Liste oder Holzauszug, Qualifikation).
Schnittholzmanipulation (Güteklassen, Vermessen, Versand- und Verladepapiere).
Holzbearbeitungsmaschinen:
Vierseitige Hobelmaschine (Einstellung, Probehobelungen, Profilbretter, Profilleisten). Technische Holztrocknung (Schnittholzstapelung, Holzfeuchtemessung, Programmerstellung, Protokoll, Kontrolle). Tischlereimaschinen (Massivholz- und Plattenbearbeitung).
Klasse (12 Wochenstunden):
Sägen:
Gatter (produktiver Rundholzeinschnitt), Arbeitseinteilung und Disposition. Selbständige Ausführung von Einschnittaufträgen.
Schärfen:
Schärfen von hartmetallbestückten Sägeblättern und Stellitieren. Richten und Spannen von Kreissägen. Löten von Tischler-, Trenn- und Blockbandsägen.
Rund- und Schnittholzplatz:
Zusammensetzen von Waggonladungen, Ausfertigung der Konsignationen
und Frachtbriefe.
Trocknen:
Holztrocknung (Kammertrocknung). Steuerung
des Trocknungsvorganges.
Waldbegang:
Erkennen der Holzarten am stehenden Baum im Winter- und Sommerzustand. Einzelstamm- und Bestandesmessungen.
Didaktische Grundsätze:
Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut gemacht werden.
Die in der Allgemeinen Dienstnehmerschutzverordnung und Allgemeinen Maschinen-Schutzvorrichtungsverordnung sowie im Arbeitnehmerschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern, ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretischtechnischen Unterrichtsgegenstände sowie des Laboratoriums von besonderer Wichtigkeit.
Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.
Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von Fertigungsbetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten von Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug kann durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert gefördert werden.
Waldbegänge zur Erkennung der Holzarten am stehenden Baum im Winter- und Sommerzustand, sowie Lehrausgänge in Sägewerke und Betriebe der Holzverarbeitung in der Umgebung des Schulortes ergänzen das Ausbildungsprogramm.
Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.
PFLICHTPRAKTIKUM
Siehe Anlage 1A.
B. FREIGEGENSTÄNDE
ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE
( )
Siehe Anlage 1A.
STENOTYPIE
Siehe Anlage 1A.
DARSTELLENDE GEOMETRIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll aus Rissen eines Objektes dessen Aufbau ablesen und die in der Zeichnung enthaltenen Informationen deuten und konstruktiv verwerten können. Er soll geometrische Formen an technischen Objekten erkennen und mit Hilfe einer Konstruktionszeichnung erfassen sowie eigenständiges technischkonstruktives Denken unter Anwenden geeigneter Abbildungsmethoden zeichnerisch umsetzen können. Er soll räumliche Gegebenheiten in Handskizzen darstellen können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Projektion und Axonometrie, Anwendung auf ebenflächig begrenzte Körper und spezielle einfache Flächen:
Räumliches kartesisches Rechtssystem, Parallelprojektion. Aufbauverfahren der Axonometrie, spezielle axonometrische Angaben gemäß ÖNORM A 6240. Anwendung auf prismatische und pyramidenförmige Objekte. Strecke und Gerade, ebene Figur und Ebene, Körper und Fläche. Grundriß, Aufriß und Kreuzriß (Normalrisse in den Koordinatenebenen, Anordnung in der Zeichenebene). Konstruktion axonometrischer Risse aus gegebenen Hauptrissen und umgekehrt. Prismenfläche, Zylinderfläche, Pyramidenfläche und Kegelfläche. Konturerzeugen von Zylinder- und Kegelflächen.
Lösung stereometrischer Aufgaben mit Hilfe von Normalprojektionen:
Angittern in einer Ebene, Schnitte ebenflächig begrenzter Objekte. Seitenrisse als Konstruktionshilfsmittel. Länge einer Strecke, Drehen einer Ebene in eine Hauptebene, orthogonale Lage einer Geraden und einer Ebene. Anwendung auf Holzverbindungen. Netzkonstruktionen.
Normalriß eines Kreises:
Festlegen des Normalrisses eines Kreises durch Hauptscheitel und einen Punkt. Normalriß von drehzylindrischen und drehkegelförmigen Objekten.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Auswahl und Gewichtung des Lehrstoffes ist die Verwendbarkeit für den Konstruktionsunterricht der Fachrichtung.
Das räumliche Vorstellungsvermögen wird vor allem geschult, wenn die Lösungsstrategien anhand der räumlichen Gegebenheiten - nach Möglichkeit am Originalobjekt oder an einem Modell - entwickelt und in der Konstruktionszeichnung nachvollzogen werden; somit erübrigt sich die Verwendung von Spuren und Rißachsen. Die zunehmende Bedeutung des computerunterstützten Konstruierens legt die konsequente Verwendung eines Koordinatensystems nahe. Zur Stützung der Raumanschauung empfiehlt es sich, axonometrische Risse durchgehend zu verwenden.
Das Stundenausmaß erzwingt den Verzicht auf die Begriffsbildungen Perspektivität und perspektive Kollineation sowie auf Hilfsmittel der algebraischen Geometrie.
Im Themenbereich „Projektion und Axonometrie, Anwendung auf ebenflächig begrenzte Körper und spezielle Flächen” ist das Erkennen der für eine Objektform erforderlichen Maße von Bedeutung. Im Sinne der Berufspraxis erscheint es zweckmäßig, auch mit Hauptrissen in getrennter Lage zu arbeiten. Ferner empfiehlt es sich, auf die geometrische Erzeugung der Prismen- und Pyramidenflächen als Bewegflächen hinzuweisen.
Für den Themenbereich „Lösung stereometrischer Aufgaben mit Hilfe von Normalprojektionen” erweist sich das Zurückführen der Lageaufgaben über Ebenen auf das Angittern und der Maßaufgaben auf die Ermittlung der Länge einer Strecke und der Abmessungen einer ebenen Figur sowie die Bedingung für orthogonale Lage einer Geraden und einer Ebene als ökonomisch. Im Sinne der Berufspraxis erscheint es zweckmäßig, technische Objekte nicht in allgemeiner Lage darzustellen; für anschauliche Darstellungen bietet sich die Axonometrie an.
Im Themenbereich „Normalriß eines Kreises” empfiehlt es sich, auf die Einführung konjugierter Durchmesser zu verzichten. Die Verwendung eines zu einer Ellipse perspektiv affinen Kreises erweist sich vorteilhafter als Brennpunkt- und Gegenpunktkonstruktionen.
Zwei einstündige Schularbeiten.
AKTUELLE FACHGEBIETE
Siehe Anlage 1A.
C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
BEWEGUNG UND SPORT
Siehe Anlage 1A.
D. FÖRDERUNTERRICHT
Siehe Anlage 1A.
Klassenweise gestaffeltes Außerkrafttreten (vgl. Art. III § 2
Abs. 7):
31.8.2008: 1. Klasse
31.8.2009: 2. Klasse
31.8.2010: 3. Klasse
31.8.2011: 4. Klasse
Anlage 1A.1.3
```
```
LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR ZIMMERER
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenanzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Wochenstunden Lehrver-
Pflichtgegenstände *) Klasse Summe pflich-
```
-
-
- tungs-
-
```
gruppe
```
```
1 Religion ...................... 2 2 2 2 8 (III)
2 Deutsch ....................... 3 2 2 2 (I)
3 Lebende Fremdsprache (Englisch) 2 2 - - (I)
4 Geschichte .................... - 2 - - (III)
5 Geographie und Wirtschaftskunde 2 - - - (III)
6 Wirtschaftliche Bildung,
Rechtskunde und
Politische Bildung ............ - - 2 2 III
7 Bewegung und Sport ............ 2 2 2 2 (IVa)
8 Mathematik und angewandte
Mathematik .................... 4 2 - - (I)
9 Darstellende Geometrie ........ 3 - - - (I)
10 Chemie, angewandte Chemie und
Umwelttechnik ................. 2 1 - - II
11 Elektronische Datenverarbeitung
und angewandte elektronische
Datenverarbeitung ............. - 2 - - I
12 Baukonstruktion ............... 3 3 3 3 I
13 Baumechanik ................... - 2 2 2 I
14 Holzbau ....................... 3 3 3 3 I
15 Baubetrieb .................... - - 2 3 I
16 Konstruktionsübungen .......... 4 4 5 5 I
17 Werkstättenlaboratorium ....... - - 2 - III
18 Werkstätte .................... 9 12 14 15 (Va)
```
```
Gesamtwochenstundenzahl 36- 36- 36- 36- 148 *)
39 39 39 39
19 Pflichtpraktikum ............. mindestens vier Wochen vor dem
Eintritt in die letzte Klasse.
```
```
Wochenstunden Lehrver-
Freigegenstände *) Klasse Summe pflich-
```
-
-
- tungs-
-
```
gruppe
```
```
Stenotypie ...................... 2 2 - - (V)
Lebende Fremdsprache (Englisch) . - - 2 2 (I)
Aktuelle Fachgebiete *1) (.....) - - 2 2 I bis VI
```
```
Unverbindliche Übungen *)
```
```
Bewegung und Sport .... (bis zu) 2 2 2 2 (IVa)
```
```
Förderunterricht *)
```
```
Deutsch ........................ *2) *2) *2) *2) (I)
Lebende Fremdsprache (......) .. *2) *2) *2) *2) (I)
Mathematik und
angewandte Mathematik .......... *2) *2) (I)
```
```
*1) In Zeugnissen und anderen Amtsschriften ist in Klammern die genehmigte Bezeichnung des aktuellen Fachgebietes anzuführen.
*2) Bei Bedarf in jeder Klasse, in der der entsprechende Pflichtgegenstand vorgesehen ist, je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).
*) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel abgewichen werden und sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Wochenstundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Anlage 1A Abschnitt Ia.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1A.
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1A.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1A.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER EINZELNEN
UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE
EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1A.
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
DEUTSCH
Siehe Anlage 1A.
LEBENDE FREMDSPRACHE (Englisch)
Siehe Anlage 1A.
GESCHICHTE
Siehe Anlage 1A.
GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
Siehe Anlage 1A.
WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND
POLITISCHE BILDUNG
Siehe Anlage 1A.
BEWEGUNG UND SPORT
Siehe Anlage 1A.
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit im Rechnen mit Zahlen, Variablen und Funktionen besitzen.
Lehrstoff:
Klasse (4 Wochenstunden):
Algebra:
Zahlenbereiche, Gleichungen (Terme, lineare Gleichungen und Ungleichungen, Formelumwandlungen, rein quadratische Gleichung), Funktionen (Darstellung von Funktionen, lineare Funktionen), Addition und Subtraktion von Vektoren, Multiplikation eines Vektors mit einem Skalar.
Numerik:
Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnungen, Gleitkommazahlen,
Zahlen begrenzter Genauigkeit, Gebrauch der in der Praxis üblichen
Rechengeräte, Gebrauch von Funktionstafeln).
Geometrie:
Planimetrie (Kongruenz, Ähnlichkeit), Trigonometrie des
rechtwinkeligen Dreiecks.
Klasse (2 Wochenstunden):
Algebra:
Potenzen mit reellen Exponenten, Rechenoperationen mit Logarithmen, quadratische Gleichungen, Exponentialgleichungen, logarithmische Gleichungen, lineare Gleichungssysteme bis zu 2 Variablen, Potenz- und Wurzelfunktionen, Kreisfunktionen, Exponentialfunktionen und logarithmische Funktionen, graphische Darstellung von Funktionen.
Geometrie:
Berechnung des Dreiecks mit Hilfe des Sinus- und des Cosinussatzes.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Rechensicherheit bei der Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Dementsprechend werden daher die Rechenbeispiele zu wählen sein. Die Absprache mit den Lehrern der fachtheoretischen Pflichtgegenstände ist erforderlich, um die rechtzeitige Bereitstellung mathematischer Kenntnisse zu sichern.
In jeder Klasse drei einstündige Schularbeiten.
DARSTELLENDE GEOMETRIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll aus Rissen eines Objektes dessen Aufbau ablesen und die in der Zeichnung enthaltenen Informationen deuten und konstruktiv verwerten können. Er soll geometrische Formen an technischen Objekten erkennen können. Er soll räumliche Gegebenheiten in Handskizzen darstellen können.
Lehrstoff:
Klasse (3 Wochenstunden):
Projektion und Axonometrie, Anwendung auf ebenflächig begrenzten Körper und spezielle einfache Flächen:
Räumliches kartesisches Rechtssystem, Parallelprojektion. Aufbauverfahren der Axonometrie, spezielle axonometrische Angaben gemäß Önorm A 6061. Anwendung auf prismatische und pyramidenförmige Werkstücke. Strecke und Gerade, ebene Figur und Ebene, Körper und Fläche. Aufriß, Grundriß und Kreuzriß (Normalrisse in den Koordinatenebenen, Anordnung in der Zeichenebene). Konstruktion axonometrischer Risse aus gegebenen Hauptrissen und umgekehrt. Prismenfläche, Zylinderfläche, Pyramidenfläche und Kegelfläche, Konturerzeugende von Zylinder und Kegelflächen.
Lösung stereometrischer Aufgaben mit Hilfe von Normalprojektionen:
Angittern in einer Ebene, Schnitte ebenflächig begrenzter Werkstückformen, Seitenrisse als Konstruktionshilfsmittel. Länge einer Strecke. Drehen einer Ebene in einer Hauptebene, orthogonale Lage einer Geraden und einer Ebene. Anwendung auf fachbezogene technische Objekte.
Normalriß eines Kreises:
Festlegen des Normalrisses eines Kreises durch Hauptscheitel und einen Punkt. Normalriß von drehzylindrischen und drehkegelförmigen Objekten.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit im Konstruktionsunterricht der Fachrichtung. Es empfiehlt sich, neue geometrische Begriffe anhand konkreter technischer Objekte einzuführen. Die zunehmende Bedeutung computerunterstützten Konstruierens legt die konsequente Verwendung eines Koordinatensystems nahe. Im Sinne der Praxisbezogenheit erscheint es zweckmäßig, Konstruktionsvorgänge am Objekt zu erklären, sodaß sich die Verwendung von Spuren und Rißsachen erübrigt.
Zwei Schularbeiten.
CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für den Ausbildungszweig bedeutsamen Begriffe und Gesetze der Chemie beherrschen.
Der Schüler soll Strukturen im Aufbau der facheinschlägigen Werk- und Hilfsstoffe beschreiben können. Er soll den Aufbau, die Funktion und den Einsatz der im Fachgebiet verwendeten Stoffe sowie deren Auswirkungen auf die Umwelt kennen.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Begriffe und Gesetze:
Atomaufbau und Periodensystem; chemische Bindung; Oxidtionszahl; Protolyse; pH-Wert; Redoxreaktionen, Elektrolyse, Energieverhältnisse chemischer Reaktionen. Stöchiometrische Gesetze und einfache Berechnungen.
Anorganische Werk- und Hilfsstoffe:
Metalle, Nichtmetalle; Redoxreihe; Galvanostegie.
Klasse (1 Wochenstunde):
Kohlenwasserstoffe:
Molekularer Aufbau, Nomenklatur, Rohstoffbasis, in organischen Werkstoffen des Fachgebietes enthaltene funktionelle Gruppen. Kunststoffe (Molekularer Aufbau, Eigenschaften).
Umwelttechnik:
Luft-, Wasser-, Abwässer- und Bodenverunreinigungen (Entstehung, Vorbeugung, Behebung). Sozial- und wirtschaftspolitische Aspekte (Verursacherprinzip; Interessenkonflikte).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit im Ausbildungszweig. Die erforderlichen Versuche werden zweckmäßigerweise vor allem in der 2. Klasse durch bildliche Darstellungen unterstützt.
ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND
ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG
Siehe Anlage 1A.
BAUKONSTRUKTION
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die bautechnischen Verfahren und Konstruktionen des Fachgebietes kennen. Er soll Bausysteme und Baustoffe norm- und fachgerecht auswählen können. Er soll einfache haustechnische Anlagen kennen.
Lehrstoff:
Klasse (3 Wochenstunden):
Begriffe:
Hoch- und Tiefbau, Bauwerk (Art, konstruktive Elemente), Bauweisen;
Ablauf des Bauvorhabens.
Bauplatz:
Abstecken, Baugrund, Erdarbeiten; einfache Gründungen (Fundamente, Abdichtungen).
Aufgehendes Mauerwerk:
Massivwände, Rauchfänge, Leichtwände, Zwischenwände.
Deckenkonstruktionen:
Massivdecken, Deckenuntersichten, Fußböden.
Baustoffe:
Natürliche und künstliche Bausteine (gebrannte und ungebrannte),
Beton, Bindemittel.
Klasse (3 Wochenstunden):
Dachkonstruktionen:
Dachausbauten, Dachdecker- und Bauspenglerarbeiten. Flachdächer, Terrassen, Balkone, Loggien, Brüstungen und Geländer, bauphysikalische Probleme.
Stiegen:
Massiv- und Stahlkonstruktionen; Stiegengeländer.
Baustoffe:
Eisen und Stahl, Nichteisenmetalle. Dämmstoffe, Sperrstoffe, Kitte.
Klasse (3 Wochenstunden):
Ausbauarbeiten:
Wand- und Deckenputz. Wand- und Deckenverkleidungen. Fenster, Türen, Tore, Portale; Beschläge; Verglasungen; Glasdächer und Sonnenschutz. Anstrich.
Hauskanalisation:
Ableitung der Schmutz-, Fäkal- und Niederschlagswässer.
Kleinkläranlagen, Senk- und Sickergruben.
Baustoffe:
Putz und Putzträger; Glas, Kunststoffe, Farben und Anstriche.
Klasse (3 Wochenstunden):
Bauphysik:
Schall-, Wärme- und Feuchtigkeitsschutz (Taupunkt, Dampfdiffusion).
Haustechnik:
Heizung. Lüftung. Installationen.
Vermessungswesen:
Längenmessung, Lage- und Höhenmessung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Baupraxis. Zweckmäßigerweise werden in jedem Themenbereich die einschlägigen physikalischen Vorkenntnisse der Schüler angesprochen und in die baupraktische Anwendung umgesetzt. Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert in den einzelnen Themenbereichen die Behandlung der einschlägigen Vorschriften, insbesondere der Bauordnung und der Normen.
Die Anschaulichkeit des Unterrichtes wird durch Modelle, Bilder und Filme sowie durch Lehrausgänge und Exkursionen gefördert.
Für die Abstimmung von Theorie und Praxis sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Konstruktionsübungen” und „Werkstätte” wichtig.
Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen im Felde (Vermessungswesen) beträgt in der 4. Klasse eine halbe Wochenstunde.
BAUMECHANIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll einfache Tragsysteme dimensionieren können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Kräfte:
Arten, Zusammensetzung und Zerlegung (graphisch und rechnerisch),
Gleichgewichtsbedingungen, Momente, Kräftepaare.
Standsicherheit:
Kippen, Gleiten; Schwerpunkt von Flächen, Lastaufstellung.
Rechnerische Ermittlung von Auflagerkräften.
Fachwerke:
Arten, Lastfälle, einfacher Cremonaplan.
Klasse (2 Wochenstunden):
Träger:
Einfache Träger auf zwei Stützen, Querkraft, Normalkraft und Momentenverlauf. Durchlaufträger (ohne Berechnung). Bewehrungs- und Biegepläne.
Festigkeitslehre:
Trägheitsmoment und Widerstandsmoment, Zug, Druck, Biegung, Abscherung, Schub. Zentrisches Knicken einfacher Stäbe (Holz, Stahl). Ausmittiger Zug und Druck, Fundamentbemessung. Einfache Schraub-, Schweiß- und Holzverbindungen.
Klasse (2 Wochenstunden):
Dachtragwerke:
Bemessen von Pfetten- und Sparrendächern einschließlich aller
Tragglieder.
Hallenkonstruktionen:
Fachwerk, Dreigelenksrahmen einschließlich aller Sekundärträger
(Brett-, Kantholz- und schichtverleimte Konstruktionen).
Brücken:
Hänge- und Sprengwerke, Balkenbrücke.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Baupraxis.
In jeder Klasse zwei Schularbeiten.
HOLZBAU
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, Werkzeuge und Maschinen sowie die einschlägigen Normen kennen. Er soll Aufgaben des Holzbaues selbständig statisch und konstruktiv bearbeiten können.
Lehrstoff:
Klasse (3 Wochenstunden):
Holz:
Aufbau, Eigenschaften, Holzbringung, Fehler und Krankheiten, Schädlinge, Holzlagerung, Holzauswahl und Holztrocknung.
Holzschutz:
Baulicher Holzschutz, chemischer Holzschutz,
vorbeugende Maßnahmen, Brandschutz.
Zimmerei:
Einrichtungen, Vorrichtungen, funktioneller Ablauf, Werkzeuge (Arten, Wirkungsweise, Verwendung und Instandhaltung).
Konstruktionen:
Holzverbindungen und Verbindungsmittel, Träger, Hänge- und Sprengwerke, Decken und Fußböden.
Klasse (3 Wochenstunden):
Konstruktionen:
Dächer (Sparrendächer, Pfettendächer, einschließlich aller Tragglieder, Dachausmittlung, Binder- und Pfettenteilung, Austragung von Grat und Ichsensparren und den dazugehörigen Schiftern), Stiegen (Arten, Verziehung, Dimensionierung, Oberflächenbehandlung, Bauvorschriften).
Holzbearbeitungsmaschinen:
Arten, Antrieb, Wartung, Schutzmaßnahmen.
Klasse (3 Wochenstunden):
Hilfsstoffe:
Isolier- und Dämmstoffe, Leichtbaustoffe, Sperrstoffe, Kitte,
Klebe- und Anstrichmittel, Leime.
Konstruktionen:
Riegel- und Blockbau, Ständer und Tafelbauweisen, Hallen (2- und 3- Gelenksrahmen).
Klasse (3 Wochenstunden):
Gerüstungen:
Staffelgerüste, Leitergerüste, abgebundene Gerüste, Ausschußgerüste, Lehrbogengerüste, Schutzmaßnahmen.
Konstruktionen:
Pölzen von Baugruben und Künetten, Stahlbetonschalungen, Leimbau.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Baupraxis. Zweckmäßigerweise werden in jedem Themenbereich die einschlägigen physikalischen Vorkenntnisse der Schüler angesprochen und in die baupraktische Anwendung umgesetzt. Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert in den einzelnen Themenbereichen die Behandlung der einschlägigen Vorschriften, insbesondere der Bauordnung und der Normen.
Die Anschaulichkeit des Unterrichtes wird durch Modelle, Bilder und Filme sowie durch Lehrausgänge und Exkursionen gefördert.
Für die Abstimmung von Theorie und Praxis sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Baukonstruktion”, „Baumechanik” und „Konstruktionsübungen” und „Werkstätte” wichtig.
BAUBETRIEB
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll unter Anleitung der Abrechnungen und Bauüberwachungen von Bauvorhaben des Fachgebietes mittlerer Größe norm- und fachgerecht durchführen können. Er soll die Einsatzmöglichkeiten und Wartungserfordernisse von Baumaschinen kennen.
Lehrstoff:
Klasse (3 Wochenstunden):
Organisation:
Bauvorschriften; Vertrags- und Fachnormen. Baustellenrichtung;
Ablaufplanung.
Baumaschinen und -geräte:
Einsatz, Leistungsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit, Wartung, Kosten.
Klasse (3 Wochenstunden):
Vergabe:
Kostenschätzung, Mengenermittlung, Materialbedarf, Leistungsverzeichnis, Ausschreibung, Kalkulation, Anbot, Auftragserteilung.
Abrechnung:
Teilrechnung, Schlußrechnung, Nachkalkulation.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Baupraxis. Daher kommt der Bearbeitung von Übungsbeispielen aus der Praxis, der Besprechung ausgeführter Projekte und der Anwendung vorhandener EDV-Programme große Bedeutung zu.
Betriebs- und Baustellenbesichtigungen ergänzen
den Unterricht.
Für die rechtzeitige Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Wirtschaftliche Bildung, Rechtskunde und Politische Bildung” und „Werkstätte” wichtig.
KONSTRUKTIONSÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll selbständig einfache normgerechte Bau- und Konstruktionspläne anfertigen können.
Lehrstoff:
Klasse (4 Wochenstunden):
Elemente:
Zeichengeräte, Zeichentechniken, Ö-Normen, Planerstellung,
Bemaßung und Beschriftung.
Fertigkeiten:
Maßstäbliches Zeichnen einfacher Konstruktionen.
Klasse (4 Wochenstunden):
Pläne:
Grundrisse, Schnitte und einfache Details nach gegebenen Planunterlagen.
Klasse (5 Wochenstunden):
Pläne:
Einreichplan, Polierplan und Detailpläne eines kleineren Bauvorhabens nach Entwurfsvorlage.
Klasse (5 Wochenstunden):
Pläne:
Statische Bemessung und Ausführungspläne aus dem Holzbau.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Baupraxis. Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Baukonstruktion”, „Baumechanik” und „Holzbau” wichtig.
WERKSTÄTTENLABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Normenprüfungen an Hilfs- und Werkstoffen des Fachgebietes kennen. Er soll die in der Baupraxis häufigen Aufgaben der Güteprüfung lösen können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Messen:
Funktion der Meßgeräte, meßtechnische Vorgangsweisen.
Prüfen:
Roh- und Hilfsstoffe; Eignungs- und Güteprüfungen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Verfahren in der Baupraxis. Die Messungen, Untersuchungen und Auswertungen bauen auf den in den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen und im Pflichtgegenstand „Werkstätte” erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten auf.
Den Anforderungen der Praxis entsprechend wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolles und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.
WERKSTÄTTE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die praktischen Arbeiten des Zimmerers ausgehend von normgerechten Zeichnungen selbständig, sach- und normgerecht durchführen können. Er soll den Baustellenbetrieb nach handwerklichen, wirtschaftlichen und technischen Gesichtspunkten beurteilen können.
Der Schüler soll die Sicherheitsvorschriften für Baustellen insbesondere Dienstnehmerschutzverordnung und die einschlägigen Verordnungen und Normen kennen und beachten.
Lehrstoff:
Klasse (9 Wochenstunden):
Handwerkstätte:
Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung, Handhabung der Werkzeuge. Fertigkeiten (Messen, An- und Aufreißen, Zurichten der Hölzer, Sägen, Behauen, Schlitzen, Stemmen, Zapfenschneiden, Nageln, Hobeln, Bohren, Herstellen von Werkstoff- bzw. Holzverbindungen, Träger verschiedener Art, Knotenpunkte).
Klasse (13 Wochenstunden):
Handwerkstätte:
Aufschnüren, Abbinden, Bezeichnen der Hölzer, Herstellen von Werkstoffverbindungen mit Dübeln, Laschen aus Holz und Metall, Verankerungen, Austragung schräger Kopfbänder, Austragung einfacher Grat-, Ichsen- und Schiftsparren.
Maschinenhalle:
Handhabung und Verwendung von stationären Zimmereimaschinen, Anwendung von Handmaschinen, Fertigkeiten (Zinken, Graten, Fasen, Abrichten und Leimen).
Klasse (14 Wochenstunden):
Handwerkstätte:
Austragen von Graten, Kehlen und Schiftern, Aufreißen und Herstellen von Hallenbindern, einfachen Dachstühlen und Holzwänden.
Maschinenhalle:
Handhaben und Instandhalten der verwendeten Werkzeuge und Maschinen sowie der Einrichtungen und Arbeitsbehelfe, Fertigkeiten (Schneiden, Hobeln, Fräsen, Schlitzen, Leimen), Aufreißen und Herstellen von geraden Stiegen.
Klasse (16 Wochenstunden):
Handwerkstätte:
Aufstellen von Gerüstungen, Lehrbögen, gewendelten Absteifungen und Schalungen. Anfertigen von Dachstühlen, Brücken und Stiegen (Modelle), Vorrichten von Schindeln und Durchführen von Schindeldeckungen. Rechnerischer Abbund.
Maschinenhalle:
Leimbau (Handhaben und Instandhalten der verwendeten Werkzeuge und Maschinen), Stiegenbau, Brückenbau, einfaches Schweißen.
Arbeitsvorbereitung:
Anboterstellung, Arbeitsaufträge, Werkstattzeichnungen, Arbeitsplanung, Aufmaß und Arbeitsbestätigungen, Materialbedarf, Kalkulation und Abrechnung von Arbeitsaufträgen, Lagerhaltung, Bestellisten.
Didaktische Grundsätze:
Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein. Die in der allgemeinen Dienstnehmerschutzverordnung sowie im Arbeitnehmerschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind dem Schüler im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretischtechnischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit.
Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.
Damit der Schüler mit der Baustellenorganisation vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Auftrag bis zur Abnahme kennenlernt. Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein vom Schüler geführtes Arbeitsheft mit chronologischen Eintragungen.
Schuleigene Baustellen (Außenbaustellen) tragen zur Praxisnähe des Unterrichtes bei; sie bedürfen sorgfältiger Planung, um wirtschaftliche Baumethoden und einen der Praxis entsprechenden Ablauf zu gewährleisten.
PFLICHTPRAKTIKUM
Siehe Anlage 1A.
B. FREIGEGENSTÄNDE STENOTYPIE
Siehe Anlage 1A.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll branchenübliche englische Texte, insbesondere Bedienungs-, Wartungs- und Reparaturanleitungen, unter Verwendung von zweisprachigen Wörterbüchern lesen und sinngemäß ins Deutsche übertragen können. Er soll komplexere Sachverhalte des Alltags und der Berufswelt, erforderlichenfalls unter Verwendung eines zweisprachigen Wörterbuches, in verständlichem Englisch mündlich und schriftlich beschreiben und diskutieren können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Alltag und Aktuelles:
Kompliziertere Sachverhalte.
Wirtschaft und Arbeitswelt:
Berufliche Auslandsbeziehungen.
Technik und Hilfswissenschaften:
Bauelemente, Geräte, Maschinen, Anlagen und Produkte der Fachrichtung (Bauarten, Schutz, Wartung und Pflege einfacher Objekte).
Klasse (2 Wochenstunden):
Umwelt, Alltag und Aktuelles:
Kontroversielle Themen, die volks- und sprachbedingte Unterschiede
illustrieren.
Wirtschaft und Arbeitswelt:
Wirtschafts- und Arbeitsformen in Österreich und im
angelsächsischen Bereich.
Technik:
Bauelemente, Geräte, Maschinen, Anlagen und Produkte der Fachrichtung (Bauarten, Funktion, Bedienung, Schutz, Wartung, Pflege, Entstörung, Reparatur).
Didaktische Grundsätze:
Wie im Pflichtgegenstand Englisch.
AKTUELLE FACHGEBIETE
Siehe Anlage 1A.
C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
BEWEGUNG UND SPORT
Siehe Anlage 1A.
D. FÖRDERUNTERRICHT
Siehe Anlage 1A.
Klassenweise gestaffeltes Außerkrafttreten (vgl. Art. III § 2 Abs. 9):
31.8.2011 (1. Klasse)
31.8.2012 (2. Klasse)
31.8.2013 (3. Klasse)
31.8.2014 (4. Klasse)
Anlage 1A.6.1
LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR FEINWERKTECHNIK
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenanzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Wochenstunden Lehr-
ver-
Pflichtgegenstände *) Klasse Summe pflich-
tungs-
```
-
-
- gruppe
-
```
```
```
1 Religion.............................. 2 2 2 2 8 (III)
2 Deutsch............................... 3 2 2 2 (I)
3 Lebende Fremdsprache (Englisch)....... 2 2 - - (I)
4 Geschichte ........................... - - 1 - (III)
5 Geographie und Wirtschaftskunde...... 2 - - - (III)
6 Wirtschaftliche Bildung,
Rechtskunde und Politische Bildung... - - 2 2 III
7 Bewegung und Sport................... 2 2 2 2 (IVa)
8 Mathematik und angewandte
Mathematik........................... 4 2 - - (I)
9 Physik und angewandte Physik......... 2 2 - - (II)
10 Chemie, angewandte Chemie
und Umwelttechnik.................... 2 1 - - II
11 Elektronische Datenverarbeitung
und angewandte elektronische
Datenverarbeitung.................... - 2 - - I
12 Mechanik............................. 2 2 2 - (I)
13 Fertigungstechnik.................... 2 2 2 2 I
14 Feinwerktechnik...................... 2 2 3 3 I
15 Betriebstechnik....................... - - - 2 I
16 Elektrotechnik und
Elektronik ........................... - 2 2 2 I
17 Konstruktionsübungen.................. 3 3 3 3 I
18 Laboratorium.......................... - - 2 2 I
19 Werkstättenlaboratorium............... - - - 3 III
20 Werkstätte ........................... 9 13 16 14 (Va)
```
```
Gesamtwochenstundenzahl 34- 36- 36- 36- 146 *)
37 39 39 39
21 Pflichtpraktikum...................... mindestens vier Wochen vor
Eintritt in die 4. Klasse.
```
```
Wochenstunden Lehr-
ver-
Freigegenstände *) Klasse pflich-
tungs-
```
-
-
- gruppe
-
```
```
```
Stenotypie.............................. 2 2 - (V)
Darstellende Geometrie.................. - - - - (I)
Lebende Fremdsprache (Englisch)......... - - 2 2 (I)
Betriebswirtschaft...................... - - - 2 II
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