Verordnung über Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Verständnis für Probleme des öffentlichen Lebens und für komplexe Zusammenhänge in Wirtschaft und Recht sowie die Aktualität. Dementsprechend kommt bei Divergenzen zwischen der Theorie und der politischen Wirklichkeit das größere Gewicht der letzteren zu.
In vielen Teilbereichen wird auf Vorkenntnisse aus dem Pflichtgegenstand „Geschichte und Sozialkunde“ zurückgegriffen werden können.
Da die im Mittelpunkt der Bildungs- und Lehraufgabe stehende politische Bildung vor allem durch Erleben erworben wird, kommt Diskussionen, Rollenspielen, Besuchen von Institutionen und Vorträgen auch schulfremder Personen große Bedeutung zu.
In den wirtschaftlichen und rechtlichen Themenbereichen sind Fallbeispiele besonders nützlich, für die die Arbeit in Gruppen und die Diskussion zweckmäßige Arbeitsformen sind. Die Selbständigkeit der Schüler wird erhöht, wenn der Lehrer in Diskussionen durch Zwischenfragen dafür sorgt, daß kein Standpunkt und kein wesentliches Argument übersehen wird.
BETRIEBSLEHRE UND TECHNISCHE KALKULATION
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Grundsätze der Führung gewerblicher und industrieller Mittelbetriebe kennen. Er soll Kalkulationen solcher Betriebe durchführen können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Betriebliche Organisation:
Aufbauorganisation, Ablauforganisation, Grundlagen der Materialwirtschaft, Grundlagen der Zeitwirtschaft nach REFA, Lohnformen. Lagerbestandführung. Materialeigenschaften.
Kalkulation:
Stundensatzrechnung, Betriebsabrechnung auf Voll- und Teilkostenbasis, Deckungsbeitragsrechnung, unternehmerische Entscheidungen auf Basis der Teilkostenrechnung.
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht baut auf Kenntnisse aus den Pflichtgegenständen „Wirtschaftliche Bildung, Rechtskunde und Politische Bildung“, „Mechanische Technologie“ und „Werkstätte“ auf. Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Betriebspraxis in den Bereichen Betriebsführung, Arbeitsvorbereitung und Kalkulation. Dementsprechend wird die Unterrichtsform der Lösung praktischer Aufgaben vorherrschen.
BEWEGUNG UND SPORT
Siehe die Verordnung BGBl. Nr. 37/1989 in der jeweils geltenden Fassung.
ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll zu einfachen Aufgaben des Fachgebietes Programme in einer mathematisch-technisch orientierten Programmiersprache erstellen, testen und verbessern können. Er soll Programme an einer digitalen Rechenanlage eingeben, ablaufen lassen, auflisten, redigieren, speichern und aufrufen können.
Der Schüler soll die wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Auswirkungen des Einsatzes der elektronischen Datenverarbeitung beurteilen können. Er soll die moderne Technik in unsere Kultur integrieren können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
EDV-Anlagen:
Aufbau, Funktion, Organisation.
Algorithmik:
Systematik der Problemlösung, Strukturelemente, Programmierhilfen.
Rechnerbedienung:
Programmeingabe, Programmlauf. Programmauflistung, -korrektur, -abspeicherung, -aufruf.
Programmieren:
Programme ohne Dateizugriff. Anwendungen (Aufgaben des Fachgebietes).
Auswirkungen der elektronischen Datenverarbeitung:
Betriebswirtschaft (Rationalisierung, zunehmende Bedeutung der Organisation), Volkswirtschaft (Strukturwandel in der Wirtschaft und auf dem Arbeitsmarkt), Sozialpolitik (Beschäftigungspolitik, Arbeitszeit; neue Arbeitsformen und -belastungen), Datenschutz (Persönlichkeitsschutz, Schutz geistigen Eigentums).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Berufspraxis. Daher liegt das Hauptgewicht auf den Themenbereichen „Algorithmik“ und „Programmieren“, bei den Beispielen auf Aufgaben aus den theoretisch-technischen Unterrichtsgegenständen. Als Programmierhilfen bewähren sich insbesondere graphische Darstellungen wie Programmablaufplan und Struktogramm, allenfalls auch Pseudocode.
Für umfangreichere Programme bewährt sich Gruppenarbeit.
PFLICHTPRAKTIKUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Unterricht der fachtheoretischen und praktischen Unterrichtsgegenstände erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Einstellungen auf die Berufspraxis seines Fachgebietes anwenden können.
Organisationsform und Inhalt:
Die Dauer des Pflichtpraktikums hat mindestens 4 Wochen zu betragen. Es ist spätestens vor dem Eintritt in die 4. Klasse abzulegen. Das Pflichtpraktikum hat facheinschlägige, vor allem praktische Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Berufsausbildung zu umfassen; es soll darüber hinaus dem Schüler Einblick in betriebsorganisatorische Aufgaben gewähren. Am Ende des Pflichtpraktikums ist von jedem Schüler ein selbstverfaßter Pflichtpraktikumsbericht mit Angaben über die ausgeübten Tätigkeiten und die erworbenen Erfahrungen an den Abteilungsvorstand zu übermitteln.
Didaktische Grundsätze:
Der erste enge Kontakt mit dem Berufsleben bedarf sorgfältiger Vor- und Nachbereitung durch die Schule. Besonders wichtig ist die Auswertung des Pflichtpraktikumsberichtes in den fachtheoretischen und fachpraktischen Unterrichtsgegenständen.
B. Freigegenstände
STENOTYPIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Texte nach Diktat unter Einhaltung des für die Staatliche Stenotypieprüfung geltenden Fehlerschlüssels auf der Maschine schreiben können. Er soll Texte und Diktate sicher in Kurzschrift aufnehmen und wortgetreu lesen können. Er soll sich der Kurzschrift als Organisationsmittel (Notizschrift) bedienen können. Er soll Texte aus Langschrift, aus Kurzschrift und vom Phonotypieträger in Maschinschrift übertragen können. Er soll die Schreibmaschine pflegen können. Er soll Texte aus dem Geschäfts-, Behörden- und Privatbereich nach den Richtlinien für Maschinschreiben (ÖNORM A 1080) sicher und einwandfrei gestalten können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Zehn-Finger-Tastschreiben:
Buchstaben, Ziffern, Zeichen. Anwendung nach den Richtlinien für Maschinschreiben (ÖNORM A 1080). Abschrift und Schreiben nach Diktat und allgemeinen Angaben; Tabellieren.
Die Schreibmaschine:
Bedienung aller Einrichtungen.
Klasse (2 Wochenstunden):
Zehn-Finger-Tastschreiben:
Abschrift und Schreiben nach Diktat und allgemeinen Angaben mit erhöhter Geschwindigkeit.
Die Schreibmaschine:
Farbbandwechsel, Typen- und Maschinenreinigung.
Normen und Usancen:
Äußere Form der kaufmännischen Schriftstücke; genormte und ungenormte Geschäftsbriefe; Ausführung von Schriftstücken nach Konzepten und ungegliederten Vorlagen; Ausfüllen von Formularen.
Kurzschrift nach der Wiener Urkunde:
Aufnahme und Lesen eigener Niederschriften und kurzschriftlicher Vorlagen, Übertragung in Maschinschrift.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Textauswahl ist die Brauchbarkeit in der betrieblichen Praxis und im Alltag. Reinschriften werden zweckmäßigerweise in Mappen gesammelt.
DARSTELLENDE GEOMETRIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll aus Rissen eines Objektes dessen Aufbau ablesen und die in der Zeichnung enthaltenen Informationen deuten und konstruktiv verwerten können. Er soll geometrische Formen an technischen Objekten erkennen.
Der Schüler soll geometrische Sachverhalte präzise beschreiben und sich dabei sprachlich präzise ausdrücken können. Er soll Gewissenhaftigkeit, Genauigkeit, Sauberkeit, Geduld, Selbstkritik und logisches Denken als Voraussetzung zur Bewältigung von Aufgaben erkennen und bejahen.
Klasse (2 Wochenstunden):
Projektion und Axonometrie, Anwendung auf ebenflächig begrenzte Körper und spezielle einfache Flächen:
Räumliches kartesisches Rechtssystem, Parallelprojektion. Aufbauverfahren der Axonometrie, spezielle axonometrische Angaben gemäß ÖNORM A 6061. Anwendung auf prismatische und pyramidenförmige Werkstücke, Gegenüberstellung der Begriffe Strecke und Gerade, ebene Figur und Ebene, Körper und Fläche. Aufriß, Grundriß und Kreuzriß (Normalrisse in den Koordinatenebenen, Anordnung in der Zeichenebene). Konstruktion axonometrischer Risse aus gegebenen Hauptrissen und umgekehrt. Prismenfläche, Zylinderfläche, Pyramidenfläche und Kegelfläche. Konturerzeugende von Zylinder- und Kegelflächen.
Lösung stereometrischer Aufgaben mit Hilfe von Normalprojektionen:
Angittern einer Geraden in einer Ebene, Schnitte ebenflächig begrenzter Werkstückformen. Seitenrisse als Konstruktionshilfsmittel. Länge einer Strecke, Paralleldrehen einer Ebene, orthogonale Lage einer Geraden und einer Ebene. Anwendung auf fachbezogene technische Objekte.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit im Konstruktionsunterricht der Fachrichtung. Es empfiehlt sich, neue geometrische Begriffe anhand konkreter technischer Objekte einzuführen. Die zunehmende Bedeutung computerunterstützten Konstruierens legt die konsequente Verwendung eines Koordinatensystems nahe. Im Sinne der Praxisbezogenheit erscheint es zweckmäßig, Konstruktionsvorgänge am Objekt zu erklären, sodaß sich die Verwendung von Spuren und Rißachsen erübrigt.
Zwei Schularbeiten sind zulässig.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll branchenübliche englische Texte, insbesondere Bedienungs-, Wartungs- und Reparaturanleitungen, unter Verwendung von zweisprachigen Wörterbüchern lesen und sinngemäß ins Deutsche übertragen können. Er soll komplexere Sachverhalte des Alltags und der Berufswelt, erforderlichenfalls unter Verwendung eines zweisprachigen Wörterbuchs, in verständlichem Englisch mündlich und schriftlich beschreiben und diskutieren können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Alltag und Aktuelles:
Kontroversielle Themen, die volks- und sprachbedingte Unterschiede illustrieren.
Wirtschaft und Arbeitswelt:
Wirtschafts- und Arbeitsformen in Österreich und im angelsächsischen Bereich.
Technik:
Bauelemente, Geräte, Maschinen, Anlagen und Produkte der Fachrichtung (Bauarten, Funktion, Bedienung, Schutz, Wartung, Pflege, Entstörung, Reparatur).
Didaktische Grundsätze:
Wie im Pflichtgegenstand Englisch.
AKTUELLE FACHGEBIETE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Kenntnisse und Fertigkeiten auf bestimmten, durch den Fortschritt der Technik für die Berufsausübung aktuell gewordenen Fachgebieten aufweisen.
Lehrstoff und didaktische Grundsätze:
und 4.Klasse (bis zu 2 Wochenstunden):
Die jeweilige konkrete Lehrstoffumschreibung und die didaktischen Grundsätze sind in allen Fällen vor Einführung dieses Freigegenstandes dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Sport zur Genehmigung und zur Einstufung des Unterrichtsgegenstandes in die entsprechende Lehrverpflichtungsgruppe vorzulegen.
C. Unverbindliche Übungen
BEWEGUNG UND SPORT
Siehe die Verordnung BGBl. Nr. 37/1989 in der jeweils geltenden Fassung.
D. Förderunterricht
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffene, grundsätzlich geeignete und leistungswillige Schüler soll jene Kenntnisse und Fertigkeiten aufweisen, die ihm die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Pflichtgegenstandes ermöglichen.
Lehrstoff:
Wie in der jeweiligen Klasse des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.
Didaktische Grundsätze:
Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert Wiederholung und verstärkte Einübung des Lehrstoffes des betreffenden Pflichtgegenstandes ohne jede Ausweitung in der Breite oder Tiefe. Da die Schwächen der Schüler im allgemeinen in verschiedenen Bereichen liegen, kommt der Gruppenarbeit besondere Bedeutung zu.
Ständige Kontaktnahme mit dem Lehrer des betreffenden Pflichtgegenstandes ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des Förderunterrichtes.
Der Förderunterricht darf nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichtes in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.
Klassenweise gestaffeltes Außerkrafttreten (vgl. Art. III § 2 Abs. 11).
31.8.2016 (1. Klasse)
31.8.2017 (2. Klasse)
31.8.2018 (3. Klasse)
31.8.2019 (4. Klasse)
Anlage 1A.6.2
LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR UHRMACHER
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenanzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
| Pflichtgegenstände *) | Wochenstunden | Summe | Lehrver-pflich-tungs-gruppe | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Klasse | |||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | ||||||||
| 1 | Religion | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | (III) | ||||
| 2 | Deutsch . | 3 | 2 | 2 | 2 | (I) | |||||
| 3 | Lebende Fremdsprache (Englisch) | 2 | 2 | – | – | (I) | |||||
| 4 | Geschichte . | – | 2 | – | – | (III) | |||||
| 5 | Geographie und Wirtschaftskunde | 2 | – | – | – | (III) | |||||
| 6 | Wirtschaftliche Bildung, Rechtskunde und Politische Bildung | – | – | 2 | 2 | III | |||||
| 7 | Betriebstechnik | – | – | 2 | 2 | I | |||||
| 8 | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 1 | (IVa) | |||||
| 9 | Mathematik und angewandte Mathematik | 4 | 2 | – | – | (I) | |||||
| 10 | Physik und angewandte Physik | 2 | 2 | – | – | (II) | |||||
| 11 | Chemie, angewandte Chemie und Umwelttechnik | 2 | 1 | – | 1 | II | |||||
| 12 | Elektronische Datenverarbeitung und angewandte elektronische Datenverarbeitung | – | 2 | – | – | I | |||||
| 13 | Uhren | 2 | 3 | 4 | 4 | I | |||||
| 14 | Schmuck und Juwelen | – | – | 2 | – | III | |||||
| 15 | Elektrotechnik | – | – | 2 | 2 | (I) | |||||
| 16 | Konstruktionsübungen | 2 | 2 | 2 | 2 | I | |||||
| 17 | Werkstättenlaboratorium | – | – | – | 3 | III | |||||
| 18 | Werkstätte | 16 | 17 | 19 | 19 | (Va) | |||||
| Gesamtwochenstundenzahl | 36-39 | 36-39 | 36-39 | 36-39 | 148 *) | ||||||
| 19 | Pflichtpraktikum | mindestens vier Wochen vor Eintritt in die 4. Klasse. | |||||||||
| Freigegenstände *) | Wochenstunden | Lehrver-pflich-tungs-gruppe | |||||||||
| Klasse | |||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | ||||||||
| Stenotypie | 2 | 2 | – | – | (V) | ||||||
| Lebende Fremdsprache (Englisch) | – | – | 2 | 2 | (I) | ||||||
| Aktuelle Fachgebiete *1) (...) | – | – | 2 | 2 | I bis VI | ||||||
| UnverbindlicheÜbungen*) | |||||||||||
| Bewegung und Sport .... (bis zu) | 2 | 2 | 2 | 2 | (IVa) | ||||||
| Förderunterricht*) | |||||||||||
| Deutsch | *2) | *2) | *2) | *2) | (I) | ||||||
| Lebende Fremdsprache (Englisch) | *2) | *2) | (I) | ||||||||
| Mathematik und angewandte Mathematik | *2) | *2) | (I) | ||||||||
*1) In Zeugnissen und anderen Amtsschriften ist in Klammern die genehmigte Bezeichnung des aktuellen Fachgebietes anzuführen.
*2) Bei Bedarf in jeder Klasse, in der der entsprechende Pflichtgegenstand vorgesehen ist, je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).
*) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel abgewichen werden und sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Wochenstundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Anlage 1A Abschnitt Ia.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1A
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1A
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1A.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
DEUTSCH
Siehe Anlage 1A.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Siehe Anlage 1A.
GESCHICHTE
Siehe Anlage 1A.
GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
Siehe Anlage 1A.
WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG
Siehe Anlage 1A.
BETRIEBSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Leistungsbereiche von Betrieben des Fachgebietes kennen. Er soll die Kosten- und Planungsrechnung zur Preisgestaltung, zur Rationalisierung und Kontrolle im Fachgebiet einsetzen können.
Er soll die für das Fachgebiet wesentlichen Bereiche der Werbung und des Verkaufes beherrschen.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Uhrenfachgeschäft:
Handel und Werkstätte.
Kosten- und Planungsrechnung:
Kostenrechnung, Betriebsabrechnungsbogen, Handwerks- und Handelskalkulation.
Verkauf und Werbung:
Verkaufsgespräch, Verkaufspsychologie (Kauf- Multiplikation eines Vektors mit einem Skalarmotive, Verkaufsargumente, Verkaufstechnik) Direktwerbung. Rechtsvorschriften.
Klasse (2 Wochenstunden):
Unternehmensführung:
Organisation, Personalwesen, Finanzierung, Absatz, Beschaffung, Einkauf, Lager und Kontrolle.
Kosten- und Planungsrechnung:
Betriebsabrechnung, Kalkulationsarten, Betriebskennzahlen.
Verkauf und Werbung:
Verkaufsförderung, Schaufensterentwürfe und -gestaltung, Warenanordnung, Dekorationshilfsmittel.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis. Praxisbetonten Übungen von Verkaufsgesprächen und der Gestaltung von Schaufenstern sowie der Anwendung vorhandener EDV-Programme kommt große Bedeutung zu.
Zur Abstimmung von Theorie und Praxis und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Wirtschaftliche Bildung, Rechtskunde und Politische Bildung“, „Uhren“, „Schmuck und Juwelen“ und „Werkstätte“ erforderlich.
Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen beträgt jeweils eine halbe Wochenstunde.
BEWEGUNG UND SPORT
Siehe Anlage 1A.
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit im Rechnen mit Zahlen, Variablen und Funktionen besitzen.
Lehrstoff:
Klasse (4 Wochenstunden):
Algebra:
Zahlenbereiche, Gleichungen (Terme, lineare Gleichungen und Ungleichungen, Formumwandlungen, rein quadratische Gleichung, lineare Gleichungssysteme bis zu drei Variablen, Funktionen (Darstellung von Funktionen, lineare Funktionen), Geradengleichungen, Kreisfunktionen im 1. Quadranten); Addition und Subtraktion von Vektoren, Multiplikation eines Vektors mit einem Skalar.
Numerik:
Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnungen, Gleitkommazahlen, Zahlen begrenzter Genauigkeit, Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte, Gebrauch von Funktionstafeln)
Geometrie:
Planimetrie (Kongruenz, Ähnlichkeit; Dreieck, Viereck, Vieleck, Kreis, pythagoräische Lehrsatzgruppe). Trigonometrie des rechtwinkeligen Dreiecks.
Klasse (2 Wochenstunden):
Algebra:
Potenzen mit reellen Exponenten, Rechenoperationen mit Logarithmen; quadratische Gleichungen, Exponentialgleichungen; Potenz- und Wurzelfunktionen, Kreis- und Arcusfunktionen, Exponentialfunktionen und logarithmische Funktionen. Darstellung komplexer Zahlen, algebraische und graphische Operationen.
Geometrie:
Berechnung des Dreiecks mit Hilfe des Sinus- und Cosinussatzes; Oberflächen- und Volumsberechnungen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Dementsprechend werden daher die Rechenbeispiele zu wählen sein. Insbesondere ist in der 1. Klasse auf das Erreichen der Rechensicherheit Wert zu legen. Die Absprache mit den Lehrern der theoretisch-technischen Pflichtgegenstände ist erforderlich, um die rechtzeitige Bereitstellung mathematischer Kenntnisse zu sichern.
In der 1. Klasse vier einstündige Schularbeiten, in. der 2. Klasse drei einstündige Schularbeiten.
PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Vorgänge exakt beobachten und beschreiben können. Er soll die kausalen Zusammenhänge physikalischer Vorgänge beschreiben sowie aus den Beobachtungsergebnissen physikalische Gesetzmäßigkeiten ableiten und erklären können.
Er soll in den für das Fachgebiet wichtigen Teilgebieten der Physik grundlegende Kenntnisse besitzen.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Allgemeine Physik:
Aufgaben und Arbeitsweise der Physik. Gesetzliche Maßeinheiten. Internationales Einheitensystem (SI). Meßfehler.
Mechanik des Massenpunktes:
Kinematik (Geschwindigkeit, Beschleunigung, zusammengesetzte Bewegung). Dynamik (Trägheit, Kraft und Masse, Newtonsche Axinome). Arbeit, Energie, Impuls. Leistung. Reibung. Gravitation.
Mechanik deformierbarer Körper:
Hydro- und Aeorostatik (Aggregatzustände, Druck, Schweredruck). Oberflächenspannung und Kapillarität. Strömungen (innere Reibung, laminare und trubulente Strömung). Der deformierbare feste Körper (Spannung, Dehnung).
Klasse (2 Wochenstunden):
Wärmelehre:
Temperatur, Temperaturmessung. Dehnung, Wärme und Wärmemessung; Wärmeübergänge, Elektrowärme.
Mechanische Schwingungen und Wellen:
Charakteristische Eigenschaften; Akustik einschließlich Infraschall und Ultraschall.
Optik:
Strahlenoptik, Wellenoptik (Beugung, Interferenz, Polarisation)
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Fachrichtung. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe bewährt sich das Ausgehen vom experimentellen Nachweis der physikalischen Zusammenhänge, gefolgt von der Erläuterung an Beispielen aus dem Bereich der Elektrotechnik und der Elektronik.
CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für die Fachrichtung bedeutsamen Begriffe und Gesetze der Chemie beherrschen.
Der Schüler soll Strukturen im Aufbau der facheinschlägigen Werk- und Hilfsstoffe beschreiben können. Er soll den Aufbau, die Funktion und den Einsatz der im Fachgebiet verwendeten Stoffe sowie deren Auswirkungen auf die Umwelt kennen.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Begriffe und Gesetze:
Atomaufbau und Periodensysteme; chemische Bindung; Oxidationszahl; pH-Wert; Redoxreaktionen, Elektrolyse, Energieverhältnisse chemischer Reaktionen. Stöchiometrische Gesetze und einfache Berechnungen.
Anorganische Werk- und Hilfsstoffe:
Metalle, Nichtmetalle; Redoxreihe; Galvanostegie.
Klasse (1 Wochenstunde):
Kohlenwasserstoffe:
Molekularer Aufbau, Nomenklatur, Rohstoffbasis, in organischen Werkstoffen des Fachgebietes enthaltene funktionelle Gruppen. Kunststoffe (molekularer Aufbau, Eigenschaften).
Umwelttechnik:
Luft-, Abwässer- und Bodenverunreinigungen (Entstehung, Vorbeugung, Behebung). Sondermüll. Biologisch gefährliche Stoffe am Arbeitsplatz. Feuerlöschmittel. Sozial- und wirtschaftspolitische Aspekte (Verursacherprinzip; Interessenkonflikte).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Fachrichtung. Aus methodischen Gründen erweist es sich als zweckmäßig, die erforderlichen Versuche vor allem in der 2. Klasse durch audio-visuelle Hilfsmittel zu unterstützen.
ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG
Siehe Anlage 1A.
UHREN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Werkstoffe und ihre Eigenschaften sowie die Verfahren der Fertigung kennen.
Der Schüler soll Aufbau und Funktion von Uhren und Zeitmeßanlagen kennen, er soll einfache, einschlägige Berechnungen durchführen können. Er soll die geschichtliche Entwicklung der Uhr kennen und aufgrund der äußeren Gestaltung zuordnen können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Metallische Werkstoffe:
Eisenmetalle (Eigenschaften, Verwendung, normgerechte Bezeichnung; Legierungen; Wärmebehandlung, Oberflächenschutz). Nichteisenwerkstoffe des Fachgebietes (Eigenschaften, Verwendung; normgerechte Bezeichnung; Wärmebehandlung).
Nichtmetallische Werkstoffe:
Kunststoffe, Isolierstoffe (Arten und Verwendung).
Spanende Formgebung:
Zerspanung. Werkzeuge, Vorrichtungen, Maschinen (Mechaniker- und Uhrmacherdrehmaschine, Tischbohrmaschine). Hilfsmittel.
Verbindungstechnik:
Schweißen, Löten, Kleben.
Oberflächen:
Schleifen, Polieren.
Klasse (3 Wochenstunden):
Aufbau der Uhren:
Einteilung; Funktion der Bauteile und Baugruppen.
Mechanische Energiespeicher und Antriebssysteme:
Gewichtszug, Federzug (Feder, Federhaus).
Lager:
Lagerreibung. Metallager, Steinlager; Schmierung, Reinigung, Reparatur.
Zahnräder:
Verzahnungen in Uhren. Verzahnungsfehler (Arten, Behebung). Reparatur und handwerkliche Herstellung von Zahnrädern.
Räderwerk:
Baugruppen im Räderwerk der normalen mechanischen Uhr. Ermittlung fehlender Räder.
Hemmungen:
Grahamhemmung, rückführende Hemmungen; Kolbenzahnhemmung.
Klasse (4 Wochenstunden):
Handaufzug und Zeigerstellsysteme:
Wippenaufzug, Kupplungsaufzug.
Räderwerk:
Uhren ohne Minutenrad, Uhren mit Zentralsekunde.
Hemmungen:
Freie Stifthemmung, Pendelstifthemmung, Turmuhrhemmung, Zylinderhemmung, Spindelhemmung, Duplex- und Chronometerhemmung. Hemmungen für Präzisionspendeluhren.
Schlagwerk:
Halbstundenschlagwerke, Viertelstundenschlagwerke. Berechnung fehlender Räder.
Pendel:
Pendelaufhängung und -führung, Schwingungsdauer, Regulieren, Gangstörungen, Temperaturkompensation.
Unruh:
Lagerung und Aufbau, Schwingungsdauer, Bestimmen der Spirale, Regulieren, Gangstörungen, Spirale mit Endkurve, Temperaturkompensation. Tourbillon.
Sicherungsmaßnahmen:
Stoßsichere, wasserdichte, antimagnetische, kratzfeste Ausführung.
Klasse (4 Wochenstunden):
Feinstellung der Kleinuhr:
Lagen-, Temperatur- und Isochronismusfeinstellung.
Uhrenprüfung:
Prüfgeräte und Prüfverfahren im Handwerk; Qualitätsprüfung der Uhrenindustrie (Chronometerprüfung), Stichprobenprüfung.
Uhren mit Zusatzeinrichtungen:
Automatische Armbanduhr, Uhren mit Kurzzeitmessern, Kalenderuhren.
Quarzuhren:
Bauelemente; Analogquarzuhr, Digitalquarzuhr; Zusatzeinrichtungen.
Design der Uhr:
Erscheinungsbild, Gehäuse, Zifferblatt, Zeiger, Glas, Band.
Uhrenanlagen:
Hauptuhren, Nebenuhren, Sonderuhren. (Schalt- und Signaluhren, Synchronuhren, Atomuhr, funkgesteuerte Uhren, Anlagen zur Sportkurzzeitmessung. Mikroprozessorgesteuerte Turmuhren.)
Zeit:
Kalender, Sonnenzeit, Sternzeit, Definition der Sekunde.
Geschichte der Uhr:
Elementaruhren, Entwicklung der Räderuhr, Entwicklung der elektrischen und elektronischen Uhr; Zeitepochen und ihre Stilelemente.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung im Uhrmachergewerbe, daher wird zB die Gewinnung der Werkstoffe gegenüber deren Funktionen zurücktreten.
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die praktische Anwendung im Uhrmachergewerbe.
Für den Technologieunterricht sind Rückgriffe auf physikalische und chemische Vorkenntnisse erforderlich.
Daher kommt entsprechend der Reparaturpraxis den historischen Uhren besondere Bedeutung zu.
Zur Abstimmung von Theorie und Praxis und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Uhren“, „Schmuck und Juwelen“ und „Werkstätte“ erforderlich.
Zur Praxisnähe gehört auch die Verwendung praxisüblicher Unterlagen und Behelfe. Zur Veranschaulichung lassen sich Druckschriften und Wandtafeln, für Bewegungsvorgänge Modelle und Filme mit großem Nutzen einsetzen.
SCHMUCK UND JUWELEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Uhrenfachhandel angebotenen Schmuckwaren kennen und bewerten können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Edelmetalle:
Gold, Silber, Platin; Edelmetallegierung und -überzüge; Punzierung.
Schmuckherstellung:
Spanlose und spanabhebende Formgebung, Oberflächengestaltung.
Edelsteine:
Allgemeine Eigenschaften; Diamant; Brillantschliff, Brillantgraduierung. Farbsteine; Schliff und Fassung.
Schmuckformen:
Ringe, Armbänder, Ohr- und Halsschmuck.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis. Lehrausgänge und Exkursionen.
ELEKTROTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Grundgesetze der Elektrotechnik und ihre Anwendung in dem Fachgebiet sicher beherrschen und facheinschlägige Aufgaben lösen können.
Der Schüler soll die Vorschriften hinsichtlich der Sicherheitsmaßnahmen gegen elektrische Unfälle kennen und anwenden können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Begriffe:
Größen und Einheiten. Stromarten.
Stromkreis:
Stromleitung in Metallen, lineare Widerstände. Ohmsches Gesetz, Kirchhoffsche Gesetze, Schaltungen von Widerständen und Stromquellen, Ersatzschaltungen. Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad.
Magnetisches Feld:
Charakteristische Größen und Gesetze.
Klasse (2 Wochenstunden):
Elektrisches Feld:
Charakteristische Größen und Gesetze. Energie und Kraftwirkung. Kondensatoren. Dielektrische Werkstoffe.
Elektromagnetismus:
Magnetischer Kreis. Zeitlich veränderliche Magnetfelder, Induktionsgesetz, Induktivität; Energie und Kraftwirkung.
Wechselstromtechnik:
Darstellung sinusförmiger Größen (Spitzenwert, Mittelwert und Zeigerdarstellung). Wechselstromwiderstände, Resonanz; Leistung.
Elektrische Energiespender für Uhren:
Batterien, Akkumulatoren, Solarzellen.
Bauteile und Baugruppen:
Stromleitung im Halbleiter, Diode, Transistor, integrierte Schaltungen, Kleinstmotoren, Verstärker, Schwingschaltung, Frequenzteiler.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis. Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Technologie“, Uhren“ und „Werkstätte“ erforderlich.
Bildtafeln, Skizzenblätter und praxisübliche Unterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.
KONSTRUKTIONSÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll selbständige Aufgaben des Fachgebietes normgerecht lösen können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Elemente:
Zeichengeräte, Zeichentechniken, Ö-Normen, Planerstellung, Bemaßung und Beschriftung.
Pläne:
Fertigungszeichnungen einfacher Konstruktionen.
Klasse (2 Wochenstunden):
Pläne:
Fertigungszeichnungen von Bauteilen (Verbindungselemente, Elemente der Drehbewegung) nach vorgegebenen Entwürfen.
Klasse (2 Wochenstunden):
Pläne:
Fertigungszeichnungen aus den Themenbereichen Hemmungen, Verzahnungen, Räderwerk (Funktionszeichnung)
Bemessung:
Fehlende Teile (Zahnräder, Hemmungsteile)
Klasse (2 Wochenstunden):
Pläne:
Fertigungszeichnungen aus den Themenbereichen Klein- und Großuhrwerke und Schlagwerke.
Bemessung:
Fehlende Teile (Schlagwerke).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis. Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Technologie“, „Uhren“ und „Werkstätte“ erforderlich.
WERKSTÄTTENLABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes anfallenden Meß- und Prüfaufgaben sowie Sonderprobleme der Fertigung, die über den Rahmen der Werkstättenausbildung hinausgehen, lösen und dokumentieren können.
Lehrstoff:
Klasse (3 Wochenstunden):
Stoffgebiet Uhrenprüfung:
Aufsuchen und Beheben von komplexen Fehlern, Prüfen und äußere Beeinflussung.
Stoffgebiet Arbeitsvorbereitung:
Reparaturannahme und Reparaturabgabe, Lagerhaltung, Kalkulation, Qualitätskontrolle.
Stoffgebiet Elektrische Meßtechnik:
Prüfen von Bauteilen, Abnahmeprüfung von Uhren.
Stoffgebiet Feinmeßtechnik:
Vermessen von Uhrenbestandteilen, Eichen von Meßgeräten.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der zu übenden Verfahren in der beruflichen Praxis. Die Messungen, Untersuchungen und Auswertungen bauen auf den in den theoretischtechnischen Unterrichtsgegenständen und im Pflichtgegenstand „Werkstätte“ erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten auf.
Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.
WERKSTÄTTE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe sicher handhaben und instandhalten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Werk- und Hilfsstoffe kennen.
Der Schüler soll Fertigungen des Fachgebietes nach normgerechten Zeichnungen durchführen können. Er soll Reparatur- und Wartungsarbeiten an Uhren vornehmen und im Reparaturbetrieb erforderliche Ersatzteile anfertigen können; er soll die Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.
Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheitsund Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.
Lehrstoff:
Klasse (16 Wochenstunden):
Grundausbildung:
Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung, manuelle Fertigkeiten (Messen, Anreißen, Körnen, Feilen, Schleifen, Polieren, Sägen, Bohren, Senken, Nieten, Gewindeschneiden, Richten, Reiben, Passen, Härten, Anlassen). Arbeiten an einfachen Werkzeugmaschinen (Mechanikerdrehmaschine, Tischbohrmaschine).
Großuhrmacherei:
Arbeiten auf der Uhrmacherdrehmaschine, Anfertigen von Zahnrädern und Wellen.
Großuhrreparaturwerkstätte:
Reinigung, Wartung und Reparatur von einfachen Großuhren.
Klasse (18 Wochenstunden):
Großuhrmacherei:
Anfertigen von Hemmungsteilen, Einstellen von Großuhrhemmungen, Weich- und Hartlöten, Kleben. Zusammenbau von Großuhren.
Großuhrreparaturwerkstätte:
Komplexe Großuhren und einfache Schlagwerksuhren (Reparatur, Herstellung von Ersatzteilen).
Kleinuhrmacherei:
Anfertigung von komplexen Bestandteilen für Taschenuhren aus Messing und Stahl.
Kleinuhrreparaturwerkstätte:
Reinigung, Wartung und Reparatur von Taschenuhren.
Klasse (20 Wochenstunden):
Kleinuhrreparaturwerkstätte:
Zerlegen und Zusammensetzen von Herrenarmbanduhren mit Handaufzug und automatischem Aufzug.
Großuhrreparaturwerkstätte:
Alte Großuhren mit Halb- und Viertelstundenschlagwerk (Reparatur, Herstellung von Ersatzteilen).
Uhrenelektronik:
Arbeiten an elektronischen Großuhren. Mikrolöten.
Klasse (19 Wochenstunden):
Kleinuhrreparaturwerkstätte:
Reparatur- und Ergänzungsarbeiten an komplexen Kleinuhren.
Uhrenelektronik:
Arbeiten an elektronischen Kleinuhren. Zerlegen, Zusammensetzen, Ölen, Regulieren.
Reparaturwerkstätte für elektronische Uhren:
Prüfen, Ersetzen von defekten Teilen, Reinigung und Wartung.
Didaktische Grundsätze:
Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein. Die in der Allgemeinen Dienstnehmerschutzverordnung und Allgemeine Maschinen-Schutzvorrichtungsverordnung sowie im Arbeitnehmerschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind dem Schüler im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zu Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit.
Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.
Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Auftrag bis zur Abnahme kennenlernt. Der Praxisbezug wird durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert erhöht. Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokollheft mit chronologischen Eintragungen.
PFLICHTPRAKTIKUM
Siehe Anlage 1A.
B. FREIGEGENSTÄNDE
STENOTYPIE
Siehe Anlage 1A.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll branchenübliche englische Texte, insbesondere Bedienungs-, Wartungs- und Reparaturanleitungen, unter Verwendung von zweisprachigen Wörterbüchern lesen und sinngemäß ins Deutsche übertragen können. Er soll komplexere Sachverhalte des Alltags und der Berufswelt, erforderlichenfalls unter Verwendung eines zweisprachigen Wörterbuches, in verständlichem Englisch mündlich und schriftlich beschreiben und diskutieren können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Alltag und Aktuelles:
Kompliziertere Sachverhalte.
Wirtschaft und Arbeitswelt:
Berufliche Auslandsbeziehungen.
Technik und Hilfswissenschaften:
Bauelemente, Geräte, Maschinen, Anlagen und Produkte der Fachrichtung (Bauarten, Schutz, Wartung und Pflege einfacher Objekte).
Klasse (2 Wochenstunden):
Umwelt, Alltag und Aktuelles:
Kontroversielle Themen, die volks- und sprachbedingte Unterschiede illustrieren.
Wirtschaft und Arbeitswelt:
Wirtschafts- und Arbeitsformen in Österreich und im angelsächsischen Bereich.
Technik:
Bauelemente, Geräte, Maschinen, Anlagen und Produkte der Fachrichtung (Bauarten, Funktion, Bedienung, Schutz, Wartung, Pflege, Entstörung, Reparatur.)
Didaktische Grundsätze:
Wie im Pflichtgegenstand Englisch.
AKTUELLE FACHGEBIETE
Siehe Anlage 1A.
C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
BEWEGUNG UND SPORT
Siehe Anlage 1A.
D. FÖRDERUNTERRICHT
Siehe Anlage 1A.
Klassenweise gestaffeltes Inkrafttreten
(Art. II Abs. 1, BGBl. Nr. 452/1989)
- 1989
- 1990
- 1991
Anlage 1B.5.2
```
```
LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR TEXTILTECHNIK,
Ausbildungszweig Wirkerei und Strickerei
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Wochenstunden Lehr-
Klasse ver-
Pflichtgegenstände Summe pflich-
```
-
- tungs-
```
gruppe
```
```
1 Religion ........................ 2 2 2 6 (III)
2 Deutsch ......................... 3 2 2 7 (I)
3 Lebende Fremdsprache (Englisch) . 2 2 - 4 (I)
4 Geschichte ...................... - 2 - 2 (III)
5 Geographie und Wirtschaftskunde . 2 - - 2 (III)
6 Wirtschaftliche Bildung,
Rechtskunde und Staatsbürgerkunde - 2 2 4 III
7 Leibesübungen ................... 2 2 2 6 (IVa)
8 Mathematik und angewandte
Mathematik ...................... 3 2 - 5 (I)
9 Chemie, angewandte Chemie und
Umwelttechnik ................... 2 1 - 3 II
10 Textverarbeitung ................ 2 - - 2 IVb
11 Maschinenkunde und Elektrotechnik 2 2 2 6 I
12 Textile Faserstoffe ............. 2 2 - 4 II
13 Bindungslehre, Dekomposition und
textile Warenkunde .............. 3 3 4 10 II
14 Entwurf- und Fachzeichnen ....... 2 - - 2 III
15 Technologie der Wirkerei und
Strickerei ...................... 3 3 4 10 I
16 Technologie der Veredlung ....... - - 2 2 I
17 Werkstättenlaboratorium ......... - - 4 4 III
18 Werkstätte ...................... 10 15 16 41 (Va)
```
```
Gesamtwochenstundenzahl ... 40 40 40 120
19 Pflichtpraktikum ................ mindestens vier Wochen vor
Eintritt in die letzte Klasse.
```
```
Wochenstungen Lehr-
Klasse ver-
Freigengenstände Summe pflich-
```
-
- tungs-
```
gruppe
```
```
Stenotypie ........................ 2 2 - 4 (V)
Lebende Fremdsprache (Englisch).... - - 2 2 (I)
Betriebswirtschaft ................ - - 2 2 II
Physik und angewandte Physik ...... 2 - - 2 (II)
Mathematik und angewandte - - 2 2 (I)
Mathematik ......................
Aktuelle Fachgebiete *1)
(. . .) ................ (bis zu) - 2 2 4 I bis IV
```
```
Unverbindliche Übungen
```
```
Leibesübungen ............ (bis zu) 2 2 2 (IVa)
```
```
Förderunterricht
```
```
Deutsch ........................... *2) (I)
Lebende Fremdsprache (Englisch) ... *2) (I)
Mathematik und angewandte
Mathematik ...................... *2) (I)
```
```
*1) In Zeugnissen und anderen Amtsschriften ist in Klammern die genehmigte Bezeichnung des aktuellen Fachgebietes anzuführen.
*2) Bei Bedarf in jeder Klasse, in der der entsprechende Pflichtgegenstand vorgesehen ist, je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1B.
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1B.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1B.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
DEUTSCH
Siehe Anlage 1B.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Siehe Anlage 1B.
GESCHICHTE
Siehe Anlage 1B.
GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
Siehe Anlage 1B.
WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND STAATSBÜRGERKUNDE
Siehe Anlage 1B.
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1B.
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage 1B.5.1
CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK
Siehe Anlage 1B.5.1
TEXTVERARBEITUNG
Siehe Anlage 1B.5.1
MASCHINENKUNDE UND ELEKTROTECHNIK
Siehe Anlage 1B.5.1
TEXTILE FASERSTOFFE
Siehe Anlage 1B.5.1
BINDUNGSLEHRE, DEKOMPOSITION UND TEXTILE WARENKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes gebräuchlichen Bindungs- und Mustermöglichkeiten kennen, benennen und graphisch darstellen können. Er soll vorgelegte Warenproben des Fachgebietes benennen und deren fertigungstechnische Daten angeben können.
Der Schüler soll die gebräuchlichen Möglichkeiten des Einsatzes der elektronischen Datenverarbeitung bei der Entwicklung und Umsetzung von Mustern sowie bei der Kalkulation kennen.
Lehrstoff:
Klasse (3 Wochenstunden):
Textile Flächengebilde:
Einteilung, Eigenschaften.
Darstellung von Maschenwaren:
Maschenbild, Patrone und Darstellungssymbole.
Bindungen:
Einfaden- und Kettfadentechnik. Grundbindungen (Rechts/Links-, Rechts/Rechts- und Links/Links-Einfadentechnik).
Dekomposition:
Herstellungsdaten und Bindung der Einfadentechnik.
Klasse (3 Wochenstunden):
Warenkunde:
Produkt- und Handelsbezeichnungen für Einfadenwaren.
Bindungen:
Mustermöglichkeiten in Rechts/Links, Rechts/Rechts und Links/Links. Abgeleitete Bindungen (Einfaden- und Kettfadentechnik).
Dekomposition:
Maschenwaren in Einfadentechnik; einfache Kettengewirke, fachtechnische Berechnungen.
Klasse (4 Wochenstunden):
Warenkunde:
Produkt- und Handelsbezeichnungen von Kettfadenwaren. Technische
Fasern.
Bindungen:
Spezielle Musterungstechniken (Rechts/Links, Rechts/Rechts und Links/Links).
Technische und funktionelle Gewirke und Gestricke.
Dekomposition:
Herstellungsdaten und Bindungen der Kettfadentechnik. Ausarbeiten
von Mustervorschriften.
Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung:
Musterentwicklung, Kalkulation.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die wirtschaftliche und modische Bedeutung in der textilen Produktion. Das Anlegen einer Mustersammlung mit ausgearbeiteten Dekompositionsdaten verbessert die Anschaulichkeit des Unterrichtes.
Zur Herstellung von Querverbindungen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Absprache mit dem Lehrer des Pflichtgegenstandes „Entwurf- und Fachzeichnen“ wichtig.
ENTWURF- UND FACHZEICHNEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Entwürfe und Fachezeichnungen für die Herstellung der Produkte des Fachgebietes anfertigen können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Entwurfzeichnung:
Rapporte, Symmetrie, Spiegelungen.
Fachzeichnung:
Patrone, Schnitte für Ober- und Unterbekleidung (Pullover, Weste, Wäsche).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die wirtschaftliche und modische Bedeutung in der textilen Produktion.
Zur Herstellung von Querverbindungen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Absprache mit dem Lehrer des Pflichtgegenstandes „Bindungslehre, Dekomposition und Warenkunde“ wichtig.
TECHNOLOGIE DER WIRKEREI UND STRICKEREI
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll über Kenntnisse der Arbeitsvorgänge, Maschinen, Geräte und Hilfsmittel zur Herstellung von Maschenwaren und deren Konfektion verfügen.
Lehrstoff:
Klasse (3 Wochenstunden):
Textile Flächen anderer Fachrichtungen:
Arbeitsvorgänge.
Strickerei:
Vorbereitungsmaschinen, einfache Flachstrickmaschinen, Konfektionsmaschinen (Zuschneidemaschinen, Doppelsteppstichnähmaschinen).
Klasse (3 Wochenstunden):
Strickerei:
Flachstrickautomaten (Jacquard, Umhänge-, Zunahme- und Mindereinrichtung), Rundstrickmaschinen (Rechts/Links).
Wirkerei:
Rundwirkmaschine.
Konfektion:
Kettenstichnähmaschinen.
Klasse (4 Wochenstunden):
Strickerei:
Flachstrickautomaten (spezielle Musterungstechniken),
Rundstrickmaschinen (Rechts/Rechts, Links/Links).
Wirkerei:
Flachkulierwirkmaschine. Kettenwirkmaschinen (Schärmaschinen, Kettenwirkautomaten, Raschelmaschinen).
Konfektion:
Nähautomaten, Bügelmaschinen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes, weshalb besonders auf den Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird. Insbesondere kommt dem Einsatz der Maschinen in anwendungstechnischer Sicht größeres Gewicht zu als der technologischen Detailfunktion.
TECHNOLOGIE DER VEREDLUNG
Siehe Anlage 1B.5.1
WERKSTÄTTENLABORATORIUM
Siehe Anlage 1B.5.1
WERKSTÄTTE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Roh- und Hilfsstoffe kennen.
Der Schüler soll facheinschlägige Erzeugnisse nach Fachzeichnungen herstellen sowie facheinschlägige Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können. Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.
Lehrstoff:
Klasse (10 Wochenstunden):
Grundausbildung:
Werkstättenbetrieb; Werkstättenordnung; Sicherheitsvorschriften, Unfallverhütung. Warten und Pflegen der Maschinen. Durchführen einfacher Montagearbeiten und Reparaturen.
Vorwerk:
Spulen und Fachen von glatten Garnen und Zwirnen; Trennen von Maschenwaren. Vorschriften für reguläre und halbreguläre Strickteile.
Strickerei:
Herstellen regulärer und halbregulärer Artikel auf
Handflachstrickmaschinen und Flachstrickautomaten.
Konfektion:
Handnähen, Nähen auf Doppelsteppstich- und Kettenstichmaschinen.
Ausfertigen.
Klasse (15 Wochenstunden):
Vorwerk:
Spulen und Fachen von Fein- und Effektgarnen.
Strickerei:
Flachstrickautomaten (Herstellen von Informationsträgern für die Steuerung, Einstellen und Bedienen). Rundstrickmaschinen (Einstellen und Bedienen). Warenkontrolle. Warten und Pflegen der Maschinen, einfache Montagearbeiten. Herstellen einfacher Ersatzteile.
Wirkerei:
Rundwirkmaschinen (Einstellen und Bedienen). Warenkontrolle. Warten und Pflegen der Maschinen, einfache Montagearbeiten. Herstellung einfacher Ersatzteile.
Konfektion:
Nähen auf Spezialnähmaschinen; Anfertigen von Schnitten für Unterbekleidung. Ausfertigen. Warten und Pflegen der Maschinen, einfache Montagearbeiten, Herstellung einfacher Ersatzteile.
Arbeitsvorbereitung:
Material- und Bedarfsplanung.
Klasse (16 Wochenstunden):
Vorwerk:
Schären von Wirkketten.
Strickerei:
Flachstrickautomaten, Rundstrickmaschinen (Entwickeln und Herstellen von farb- und bindungsgemusterten Stoffen). Montagearbeiten, Herstellen von Ersatzteilen, Reparaturarbeiten, Wartungsarbeiten.
Wirkerei:
Flachkulierwirkmaschine (Einstellen und Bedienen). Kettenwirkautomaten und Raschelmaschinen (Einstellen und Bedienen). Montagearbeiten, Herstellen von Ersatzteilen, Reparaturarbeiten, Wartungsarbeiten.
Konfektion:
Nähen auf Nähautomaten. Anfertigen von Schnitten für
Oberbekleidung. Ausfertigen. Montagearbeiten, Herstellen von
Ersatzteilen, Reparaturarbeiten, Wartungsarbeiten.
Arbeitsvorbereitung:
Ein- und Ausgangskontrolle, Lagerhaltung, Inventur, Kostenrechnung.
Didaktische Grundsätze:
Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, den Funktionen, den Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein. Die in der Allgemeinen Dienstnehmerschutzverordnung und Allgemeinen Maschinen-Schutzvorrichtungsverordnung sowie im Arbeitnehmerschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit. Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisung für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.
Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von Fertigungsbetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug wird durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert erhöht. Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.
PFLICHTPRAKTIKUM
Siehe Anlage 1B.
B. FREIGEGENSTÄNDE
STENOTYPIE
Siehe Anlage 1B.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Siehe Anlage 1B.
BETRIEBSWIRTSCHAFT
Siehe Anlage 1B.
PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK
Siehe Anlage 1B.5.1
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage 1B.5.1
AKTUELLE FACHGEBIETE
Siehe Anlage 1B.
C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1B.
D. FÖRDERUNTERRICHT
DEUTSCH
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage 1B.
Klassenweise gestaffeltes Inkrafttreten
(Art. II Abs. 1, BGBl. Nr. 452/1989)
- 1989
- 1990
- 1991
Anlage 1B.5.3
```
```
LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR TEXTILTECHNIK,
Ausbildungszweig Bekleidungstechnik
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Wochenstunden Lehr-
Klasse ver-
Pflichtgegenstände Summe pflich-
```
-
- tungs-
```
gruppe
```
```
1 Religion ........................ 2 2 2 6 (III)
2 Deutsch ......................... 3 2 2 7 (I)
3 Lebende Fremdsprache (Englisch) . 2 2 - 4 (I)
4 Geschichte ...................... - 2 - 2 (III)
5 Geographie und Wirtschaftskunde . 2 - - 2 (III)
6 Wirtschaftliche Bildung,
Rechtskunde und Staatsbürgerkunde - 2 2 4 III
7 Leibesübungen ................... 2 2 2 6 (IVa)
8 Mathematik und angewandte
Mathematik ...................... 3 2 - 5 (I)
9 Chemie, angewandte Chemie und
Umwelttechnik ................... 2 1 - 3 II
10 Textverarbeitung ................ 2 - - 2 IVb
11 Maschinenkunde und Elektrotechnik 2 2 2 6
12 Textile Faserstoffe ............. 2 2 - 4 II
13 Schnittkonstruktion und
Modellarbeitruktion ............. 2 2 4 8 IVb
14 Entwurf *1) ..................... 2 2 2 6 III
15 Technologie der Bekleidung ...... 2 2 2 6 I
16 Mechanische Textiltechnologie ... - - 2 2 II
17 Mitarbeiterführung und
Mitarbeiterausbildung ........... - - 1 1 III
18 Werkstättenlaboratorium ......... - - 4 4 III
19 Werkstätte ...................... 12 15 15 42 (Va)
```
```
Gesamtwochenstundenzahl ... 40 40 40 120
20 Pflichtpraktikum ................ mindestens vier Wochen vor
Eintritt in die letzte Klasse.
```
```
Wochenstungen Lehr-
Klasse ver-
Freigengenstände Summe pflich-
```
-
- tungs-
```
gruppe
```
```
Stenotypie ...................... 2 2 - 4 (V)
Lebende Fremdsprache (Englisch) . - - 2 2 (I)
Betriebswirtschaft .............. - - 2 2 II
Mathematik und angewandte
Mathematik .................... - - 2 2 (I)
Aktuelle Fachgebiete *2)
(. . .) (bis zu) .............. - 2 2 4 I bis IV
```
```
Unverbindliche Übungen
```
```
Leibesübungen ...........(bis zu) 2 2 2 6 (IVa)
```
```
Förderunterricht
```
```
Deutsch ......................... *3) (I)
Lebende Fremdsprache (Englisch) . *3) (I)
Mathematik und angewandte
Mathematik .................... *3) (I)
```
```
*1) Einschließlich Modeentwurf.
*2) In Zeugnissen und anderen Amtsschriften ist in Klammern die genehmigte Bezeichnung des aktuellen Fachgebietes anzuführen.
*3) Bei Bedarf in jeder Klasse, in der der entsprechende Pflichtgegenstand vorgesehen ist, je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1B.
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1B.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1B.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN
DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
DEUTSCH
Siehe Anlage 1B.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Siehe Anlage 1B.
GESCHICHTE
Siehe Anlage 1B.
GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
Siehe Anlage 1B.
WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND STAATSBÜRGERKUNDE
Siehe Anlage 1B.
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1B.
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage 1B.5.1.
CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK
Siehe Anlage 1B.5.1.
TEXTVERARBEITUNG
Siehe Anlage 1B.5.1.
MASCHINENKUNDE UND ELEKTROTECHNIK
Siehe Anlage 1B.5.1.
TEXTILE FASERSTOFFE
Siehe Anlage 1B.5.1.
SCHNITTKONSTRUKTION UND MODELLARBEIT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll einfache Modeentwürfe im Schnitt fachgerecht umsetzen können. Er soll Schnitte gradieren können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Schnittkonstruktionen:
Maßnehmen, -berechnung, Proportionsmaße. Baukastensystem (Grundschnittkonstruktion für Rock, Bluse, Kleid, Hose).
Klasse (2 Wochenstunden):
Schnittkonstruktionen:
Modellschnittentwicklung aus Grundschnitten, Gradieren von Modellschnitten. Baukastensystem (Kragen, Ärmelformen, Dirndl).
Klasse (4 Wochenstunden):
Schnittkonstruktionen:
Gradieren mit EDV-Unterstützung; Einfluß des Materials auf die Schnittkonstruktion, Schnittschablonen, Schnittlagebilder. Baukastensystem (Mantel, Kostüm, festliche Kleidung, Anzug).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes.
Zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Entwurf“, „Werkstätte“ und „Werkstättenlaboratorium“ notwendig. Der Vergleich zwischen Modellschnitt und Serienschnitt schult das technische Verständnis.
ENTWURF
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll vorgegebene und eigene Modeideen in Modezeichnungen fachgerecht umsetzen können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Schrift:
Schriftarten, Monogramme.
Farbkomposition:
Stoffmuster, modische Farbzusammenstellungen.
Freihandzeichnen:
Blumen; Blätter. Menschlicher Körper; Proportionen; Modefigurine.
Entwurf:
Trendinformation. Modeskizzen nach Modeheften. Modeentwurf (Rock, Bluse, Kleid, Hose).
Klasse (2 Wochenstunden):
Farbkomposition:
Naturstudien; Druckmusterentwürfe. Wirkung von Farbkombinationen.
Freihandzeichnen:
Bewegungsstudien; Problemfiguren. Faltenwurf.
Entwurf:
Ideenskizzen, Auswertung von Modeheften, Techniken der Darstellung;
Modeentwurf (Kragen, Ärmelformen, Dirndl).
Klasse (2 Wochenstunden):
Freihandzeichnen:
Oberbekleidung, festliche Kleidung.
Geschichte der Mode:
Vom Jugendstil zur Gegenwart (Oberbekleidung und Accessoires).
Entwurf:
Modeentwurf (Mantel, Kostüm, festliche Kleidung), Modellkollektion.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes. Daher kommt dem schnellen Entwerfen einer Modeskizze größere Bedeutung zu als der zeitraubenden Ausführung von Details. Collagen mit modischen Stoffen und Mustern verbessern das Verständnis für den Zusammenhang zwischen Zeichnung und Modell.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorlagen für die Pflichtgegenstände „Schnittkonstruktion und Modellarbeit“ und „Werkstätte“ ist die Absprache der Lehrer dieser Pflichtgegenstände wichtig.
Die individuelle Beratung der Schüler bei der Auswahl des Stoffes und der Accessoires für ein Modell schult den modischen Geschmack.
TECHNOLOGIE DER BEKLEIDUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die in der Praxis der Bekleidungsherstellung gebräuchlichen Maschinen, Verfahren und Normen kennen.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Nähmaschine:
Stichbildung, Nadeln, Antrieb, Transport. Spezialmaschinen.
Nahttypen:
Normung. Eigenschaften, Einsatzgebiete.
Klasse (2 Wochenstunden):
Zuschnitt:
Schneideeinrichtungen, Legeeinrichtungen, Schnittbilderstellung.
Büglerei:
Arbeitsverfahren. Maschinen (Bügeln, Pressen, Absaugen, Fixieren).
Klasse (2 Wochenstunden):
Musterkollektionserstellung:
Entwurf, Schnitt, Materialplanung, Musterfertigung, Kalkulation.
Arbeitsorganisation:
Ablauforganisation einschließlich innerbetrieblichen Formularwesens und Arbeitsunterweisung. Automatisierung, arbeitsteilige Fertigung.
Qualitätssicherung:
Materialüberwachung, Endkontrolle, Fehleranalyse.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes. Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Kenntnissen für die Pflichtgegenstände „Werkstätte“ und „Werkstättenlaboratorium“ ist die Absprache mit den Lehrern dieser Pflichtgegenstände erforderlich. Bildtafeln, Muster und Firmenunterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.
Betriebsbesichtigungen verbessern den Praxisbezug des Unterrichtes und zeigen den aktuellen Stand der Technik.
MECHANISCHE TEXTILTECHNOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes gebräuchlichen Herstellungsmethoden textiler Flächengebilde kennen. Er soll gebräuchliche warenkundliche Begriffe anwenden und gebräuchliche textile Flächengebilde sowie das in der Konfektion verwendete Zubehör benennen können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Herstellung und Eigenschaften textiler Flächen:
Weberei, Wirkerei, Strickerei, Flechterei, Klöppelei,
Sondertechniken (Nähwirkstoffe, Vliesstoffe).
Veredlung textiler Flächen:
Mechanische und chemische Verfahren (Auswirkungen für die Verarbeitung in der Konfektion).
Zubehör:
Einlagen, Knöpfe, Verschlüsse, Verzierungen.
Warenkunde:
Erkennungsmerkmale, Handelsbezeichnungen und Verwendung textiler
Flächen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung der textilen Flächen in der Praxis des Fachgebietes. Das Anlegen einer Mustersammlung und das Erarbeiten von Kennwerten fördern den Praxisbezug.
MITARBEITERFÜHRUNG UND MITARBEITERAUSBILDUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll aus Rechtsvorschriften (Berufsbildern) bzw. betrieblichen Erfordernissen Ausbildungspläne für die Lehrlingsausbildung und für die innerbetriebliche Fortbildung erstellen können. Er soll fortbildungswillige Mitarbeiter beraten können.
Der Schüler soll sein fachliches Wissen und Können wirksam vermitteln können; er soll Mitarbeiter führen können. Er soll die für die Ausbildung und Führung von Mitarbeitern wesentlichen gesetzlichen Vorschriften kennen.
Lehrstoff:
Klasse (1 Wochenstunde):
Pädagogik, Psychologie und Soziologie:
Grundlagen der Lerntheorie, der Entwicklungspsychologie und der für die Lehrlings- und Mitarbeiterausbildung bedeutsamen gesellschaftlichen Faktoren; für die Mitarbeiterführung bedeutsame Grundlagen der Motivationstheorie und der Kommunikationstheorie.
Planung, Organisation und Kontrolle der betrieblichen Ausbildung:
Entwicklung und Gliederung der Lehrziele, Lehrinhalte, Methoden, Unterrichtsmittel und Überprüfungsverfahren; Organisation der Durchführung.
Rechtskunde:
Grundlegende Bestimmungen des Berufsausbildungsgesetzes, des Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetzes, des Mutterschutzgesetzes, des Arbeitnehmerschutzgesetzes; für das Betriebsgeschehen bedeutsame Bestimmungen anderer Bereiche des Arbeitsrechtes; Ausbildungs- und Weiterbildungssysteme in Österreich (duales Berufsausbildungssystem, berufsbildende mittlere und höhere Schulen; innerbetriebliche, überbetriebliche und schulische Weiterbildung).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl sind die Anforderungen der betrieblichen Praxis.
WERKSTÄTTENLABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes gebräuchlichen Methoden bei der Planung, Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle der Fertigung in der Konfektion einschließlich der Anwendung der elektronischen Datenverarbeitung durchführen und beurteilen können.
Lehrstoff:
Klasse (4 Wochenstunden):
Stoffgebiet Qualitätskontrolle:
Bestimmung der Kennwerte und Beurteilung von textilen Flächen und Zubehör. Mikroskopie, Fehlererkennung.
Stoffgebiet Planung:
Einsatz von Personal, Material und Maschinen, Erstellung von
Produktionsplänen.
Stoffgebiet angewandte elektronische Datenverarbeitung:
Anwendung der elektronischen Datenverarbeitung zur Unterstützung von Materialwirtschaft; Planung, Prozeß- und Produktüberwachung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung der Verfahren in der beruflichen Praxis. Die Messungen, Untersuchungen und Auswertungen bauen auf den in den theoretisch-technischen Unterrichtsgegenständen und im Pflichtgegenstand „Werkstätte“ erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten auf.
Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.
WERKSTÄTTE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Roh- und Hilfsstoffe kennen.
Der Schüler soll facheinschlägige Erzeugnisse nach Fachzeichnungen herstellen sowie facheinschlägige Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können. Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.
Lehrstoff:
Klasse (12 Wochenstunden):
Einzelfertigung:
Nähen und Detailarbeiten (Nähte, Säume, Biesen, Falten, Ecken, Bundverarbeitung, Reißverschlußverarbeitung). Übertragen von Schnitten auf den Stoff, Herstellen einfacher Bekleidung (Rock, Bluse, Kleid, Hose).
Serienfertigung:
Nähen mit Industriemaschinen (Haushaltswäsche, Freizeitbekleidung).
Modetechnik:
Sticharten, Verzierungen, Applikationen.
Montage und Instandhaltung:
Warten der Schnellnäher. Einstellung der Stichbildung.
Büglerei und Fixiererei:
Zwischenbügeln, Endbügeln; Kleinteilfixierung.
Klasse (15 Wochenstunden):
Einzelfertigung:
Nähen und Detailarbeiten (Ärmelschlitzverarbeitung, Manschetten, aufgesetzte Kragenformen, aufgesetzte Taschen). Herstellen einfacher Bekleidung (Dirndl, Bluse, Kleid mit Schwerpunkt auf besonderer Kragen- und Ärmelverarbeitung).
Serienfertigung:
Nähen mit Industriemaschinen mit Spezialeinrichtungen;
arbeitsteilige Herstellung von Berufs-, Freizeit- und Sportbekleidung.
Büglerei und Fixiererei:
Zwischen- und Endbügeln; Fixieren von Flächengebilden und Teilen
von Oberbekleidung.
Zuschnitt:
Schnittbilderstellung, Legen von Stoffbahnen, Schneidetechniken.
Vervielfältigung von Schnittbildern; Kleinteile.
Modetechnik:
Hand- und Kunststickerei (Ziernähte, Plattstiche, Trachtenstickerei).
Montage und Instandhaltung:
Warten der Spezialmaschinen, Einstellarbeiten bei Spezialmaschinen.
Lagerhaltung:
Ausgabe und Übernahme von Material, Materialkartei.
Klasse (15 Wochenstunden):
Einzelfertigung:
Nähen und Detailarbeiten (Eingrifftaschen, Revers- und Schalkragenverarbeitung, Kantenverarbeitung, gefütterte Teile). Herstellen anspruchsvoller Bekleidung (Mantel, Kostüm, festliche Kleidung, Anzug).
Serienfertigung:
Arbeiten nach Zeitangabe auf Industrienähmaschinen
(Oberbekleidung).
Zuschnitt:
EDV-unterstützte Schnittbilderstellung; Zuschneiden von größeren Aufträgen, komplizierte Teile (asymmetrische Modelle, Karozuschnitt).
Lagerhaltung:
Bestimmung und Zuteilung von Zubehör; Bedarfsplanung, Bestellung,
Eingangskontrolle. Inventur.
Büglerei und Fixiererei:
Fixieren und Bügeln von anspruchsvoller Bekleidung.
Endadjustierung.
Didaktische Grundsätze:
Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, den Funktionen, den Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein. Die in der Allgemeinen Dienstnehmerschutzverordnung und Allgemeinen Maschinen-Schutzvorrichtungsverordnung sowie im Arbeitnehmerschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit. Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisung für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.
PFLICHTPRAKTIKUM
Siehe Anlage 1B.
B. FREIGEGENSTÄNDE
STENOTYPIE
Siehe Anlage 1B.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Siehe Anlage 1B.
BETRIEBSWIRTSCHAFT
Siehe Anlage 1B.
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage 1B.5.1.
AKTUELLE FACHGEBIETE
Siehe Anlage 1B.
C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1B.
D. FÖRDERUNTERRICHT
DEUTSCH
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage 1B.
Klassenweise gestaffeltes Inkrafttreten
(Art. II Abs. 1, BGBl. Nr. 452/1989)
- 1989
- 1990
- 1991
Anlage 1B.5.1
```
```
LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR TEXTILTECHNIK,
Ausbildungszweig Weberei und Spinnerei
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Wochenstunden Lehr-
Klasse ver-
Pflichtgegenstände Summe pflich-
```
-
- tungs-
```
gruppe
```
```
1 Religion ........................ 2 2 2 6 (III)
2 Deutsch ......................... 3 2 2 7 (I)
3 Lebende Fremdsprache (Englisch) . 2 2 - 4 (I)
4 Geschichte ...................... - 2 - 2 (III)
5 Geographie und Wirtschaftskunde . 2 - - 2 (III)
6 Wirtschaftliche Bildung,
Rechtskunde und Staatsbürgerkunde - 2 2 4 III
7 Leibesübungen ................... 2 2 2 6 (IVa)
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