Verordnung über Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1987-09-01
Letzte Aktualisierung 2016-09-01
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 35
Änderungshistorie JSON API

8 Mathematik und angewandte 3 2 - 5 (I)

Mathematik ...................... 3 2 - 5 (I)

9 Chemie, angewandte Chemie und

Umwelttechnik ................... 2 1 - 3 II

10 Textverarbeitung ................ 2 - - 2 IVb

11 Maschinenkunde und

Elektrotechnik .................. 2 2 2 6 I

12 Textile Faserstoffe ............. 2 2 - 4 II

13 Bindungslehre, Dekomposition und

textile Warenkunde .............. 3 3 4 10 II

14 Entwurf- und Fachzeichnen ....... 2 - - 2 III

15 Technologie der Weberei und

Spinnerei ....................... 3 3 4 10 I

16 Technologie der Veredlung ....... - - 2 2 I

18 Werkstättenlaboratorium ......... - - 4 4 III

18 Werkstätte ...................... 10 15 16 41 (Va)

```

```

Gesamtwochenstundenzahl ... 40 40 40 120

19 Pflichtpraktikum ................ mindestens vier Wochen vor

Eintritt in die letzte Klasse.

```

```

Wochenstungen Lehr-

Klasse ver-

Freigengenstände Summe pflich-

```

1.
    1. tungs-

```

gruppe

```

```

Stenotypie ........................ 2 2 - 4 (V)

Lebende Fremdsprache (Englisch) ... - - 2 2 (I)

Betriebswirtschaft ................ - - 2 2 II

Physik und angewandte Physik ...... 2 - - 2 (II)

Mathematik und angewandte

Mathematik ...................... - - 2 2 (I)

Aktuelle Fachgebiete *1)

(. . .) ................ (bis zu) - 2 2 4 I bis VI

```

```

Unverbindliche Übungen

```

```

Leibesübungen ............ (bis zu) 2 2 2 (IVa)

```

```

Förderunterricht

```

```

Deutsch ........................... *2) (I)

Lebende Fremdsprache (Englisch) ... *2) (I)

Mathematik und angewandte

Mathematik ...................... *2) (I)

```

```

*1) In Zeugnissen und anderen Amtsschriften ist in Klammern die genehmigte Bezeichnung des aktuellen Fachgebietes anzuführen.

*2) Bei Bedarf in jeder Klasse, in der der entsprechende Pflichtgegenstand vorgesehen ist, je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1B.

III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1B.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1B.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE

EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2.

DEUTSCH

Siehe Anlage 1B.

3.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1B.

4.

GESCHICHTE

Siehe Anlage 1B.

5.

GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

Siehe Anlage 1B.

6.

WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND STAATSBÜRGERKUNDE

Siehe Anlage 1B.

7.

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1B.

8.

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit im Rechnen mit Zahlen, Variablen und Funktionen besitzen.

Lehrstoff:

1.

Klasse (3 Wochenstunden):

Algebra:

Zahlenbereiche, Gleichungen (Terme, lineare Gleichungen und Ungleichungen, Formelumwandlungen), Funktionen (Darstellung von Funktionen, lineare Funktionen), Addition und Subtraktion von Vektoren, Multiplikation eines Vektors mit einem Skalar.

Numerik:

Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnungen, Gleitkommazahlen, Zahlen begrenzter Genauigkeit, Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte, Gebrauch von Funktionstafeln).

Geometrie:

Planimetrie, Trigonometrie des rechtwinkeligen Dreiecks.

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Algebra:

Potenzen mit reellen Exponenten; quadratische Gleichungen; Potenz- und Wurzelfunktionen, Kreis- und Arkusfunktionen, Exponentialfunktionen und logarithmische Funktionen.

Geometrie:

Trigonometrie des rechtwinkeligen Dreiecks; Berechnung des Dreiecks mit Hilfe des Sinus- und Cosinussatzes; Oberflächen- und Volumsberechnungen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Dementsprechend werden daher die Rechenbeispiele zu wählen sein. Insbesondere ist in der 1. Klasse auf das Erreichen der Rechensicherheit Wert zu legen. Die Absprache mit den Lehrern der theoretisch-technischen Pflichtgegenstände ist erforderlich, um die rechtzeitige Bereitstellung mathematischer Kenntnisse zu sichern.

In jeder Klasse drei einstündige Schularbeiten.

9.

CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Fachrichtung bedeutsamen Begriffe und Gesetze der anorganischen Chemie beherrschen. Der Schüler soll Strukturen im Aufbau der anorganischen Werk- und Hilfsstoffe der Fachrichtung beschreiben können. Er soll den Aufbau, die Funktion und den Einsatz der im Fachgebiet verwendeten Stoffe sowie deren Auswirkungen auf die Umwelt kennen.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Begriffe und Gesetze:

Atomaufbau und Periodensystem; chemische Bindung; Oxidationszahl; Protolyse; pH-Wert; Redoxreaktionen, Elektrolyse, Energieverhältnisse chemischer Reaktionen. Stöchiometrische Gesetze und einfache Berechnungen.

Anorganische Werk- und Hilfsstoffe:

Metalle, Halbmetalle, Nichtmetalle; Isolationsstoffe; Halbleiter.

Inerte Gase; Brennstoffgase.

Elektrochemie:

Redoxreihe, galvanische Zellen; Korrosion und Korrosionsschutz;

Galvanostegie.

2.

Klasse (1 Wochenstunde):

Kunststoffe:

Werkstoffeigenschaften und Anwendungen.

Umwelttechnik:

Luft-, Abwässer- und Bodenverunreinigungen (Entstehung, Vorbeugung, Behebung). Sondermüll. Biologisch gefährliche Stoffe am Arbeitsplatz. Feuerlöschmittel. Sozial- und wirtschaftspolitische Aspekte (Verursacherprinzip; Interessenkonflikte).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Fachrichtung. Aus methodischen Gründen erweist es sich als zweckmäßig, die erforderlichen Versuche vor allem in der 2. Klasse durch audio-visuelle Hilfsmittel zu unterstützen.

10.

TEXTVERARBEITUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Text- und Dateibearbeitungsprogramme anwenden und die dazu erforderliche Hardware bedienen können.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Betriebssystem:

Programmaufruf, Dateibearbeitung, Datensicherung.

Anwenderprogramme:

Textverarbeitung; Kalkulation; Datenbanken. Dateierstellung und -bearbeitung

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis.

11.

MASCHINENKUNDE UND ELEKTROTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll den Aufbau, die Arbeitsweise und das Betriebsverhalten der gebräuchlichen Kraft- und Arbeitsmaschinen sowie die einschlägigen Vorschriften und Normen kennen. Er soll elektrotechnische und maschinenbauliche Aufgaben der Fachpraxis lösen können. Er soll die im Maschinenbau verwendeten Werkstoffe und ihre Eigenschaften kennen.

Der Schüler soll Skizzen, Werkzeichnungen und Schaubilder des Fachgebietes lesen und sachgerecht anfertigen können.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Elemente des Maschinenzeichnens:

Handhabung der Zeichengeräte, Normschrift, Zeichnen mit Bleistift, Zeichnungsnormen, Skizzen einfacher Normteile sowie von Bauteilen nach Vorlagen und Modellaufnahmen. Funktionsskizzen. Lesen von normgerechten Werkzeichnungen.

Werkstoffe:

Metalle und Nichtmetalle (Arten, Eigenschaften, Verwendung).

Maschinenelemente:

Verbindungselemente (Schrauben, Keile, Schweißverbindungen, Kleben).

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Maschinenelemente:

Achsen, Wellen und Lager; Triebwerkselemente (Räder und Kurbelgetriebe).

Mechanik:

Kräfte, Gleichgewicht, einfache Maschinen.

Nichttextile Betriebseinrichtungen:

Transport und Lagerwesen. Klimatisierung.

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Elektrische Anlagen:

Elektrische Versorgungseinrichtungen (Generator, Transformator, Leitungen, Schaltelemente). Antrieb von Textilmaschinen, Überwachungs- und Steuerungseinrichtungen.

Schutzmaßnahmen:

Vorschriften, Normen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgaben der facheinschlägigen Praxis, weshalb besonders auf den Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird. Die praktische Ausrichtung der Bildungs- und Lehraufgabe erfordert, daß das Zusammenwirken der mechanischen, elektrotechnischen und elektronischen Elemente im Entwurf und in der textilen Produktion besonders betont wird.

In der ersten Klasse beträgt das durchschnittliche Ausmaß der Zeichenübungen eineinhalb Wochenstunden.

12.

TEXTILE FASERSTOFFE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Textilindustrie verarbeiteten Rohstoffe und Halbfabrikate, ihre Eigenschaften und Bedeutung für die Verarbeitung sowie ihren Einsatz und die damit verbundenen Kennzeichnungspflichten kennen.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Natürliche Faserstoffe:

Gewinnung, Eigenschaften, Verarbeitung und Einsatz.

Vorschriften und Normen:

Textilkennzeichnung, Textilpflegekennzeichnung.

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Chemiefasern:

Erzeugung, Eigenschaften, Einsatz.

Fasermodifikation:

Mechanische und chemische Verfahren.

Mischungen:

Natürliche Faserstoffe und Chemiefasern.

Fasererkennung:

Mechanische und chemische Methoden.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Einsatz der Faserstoffe in der textilen Produktion, weshalb besonders auf den Stand der Fasertechnologie angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird. Der Einfluß der Fasereigenschaften auf das textile Endprodukt erfordert besonders die Darstellung der Wechselwirkung von Fasereigenschaften, Verarbeitungsmethoden und Verwendungszweck.

13.

BINDUNGSLEHRE, DEKOMPOSITION UND TEXTILE WARENKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes gebräuchlichen Bindungs- und Mustermöglichkeiten kennen, benennen und graphisch darstellen können. Er soll vorgelegte Warenproben des Fachgebietes benennen und deren fertigungstechnische Daten angeben können.

Der Schüler soll die gebräuchlichen Möglichkeiten des Einsatzes der elektronischen Datenverarbeitung bei der Entwicklung und Umsetzung von Mustern sowie bei der Kalkulation kennen und anwenden können.

Lehrstoff:

1.

Klasse (3 Wochenstunden):

Textile Flächengebilde:

Einteilung, Eigenschaften.

Darstellung von Webwaren:

Gewebedraufsicht, Kett- Schußschnitt, Patrone.

Bindungen:

Grundbindungen (Leinwand, Köper, Atlas), abgeleitete Bindungen.

Dekomposition:

Kett- und Schußdaten, Bindung.

2.

Klasse (3 Wochenstunden):

Warenkunde:

Produkt- und Handelsbezeichnungen einsystemiger Gewebe. Technische

Fasern. Technische und funktionelle Gewebe.

Bindungen:

Einlagentechnik (Schaft- und Jacquardgewebe).

Dekomposition:

Gewebe in Einlagentechnik; fachtechnische Berechnungen.

3.

Klasse (4 Wochenstunden):

Warenkunde:

Produkt- und Handelsbezeichnungen mehrsystemiger Gewebe. Technische

Fasern. Technische und funktionelle Gewebe.

Bindungen:

Gebildtechniken, verstärkte Gewebe, Zwei- und Mehrlagengewebe, Frottierwaren, Dreher, Samte (Schaf und Jacquardtechnik).

Dekomposition:

Gewebe in Zwei- und Mehrlagentechnik, Frottierwaren, Dreher, Samte.

Produktionsplanung:

Erstellung von fertigungstechnischen Daten, Berechnung des Materialbedarfes, Planung des Maschineneinsatzes. Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung (Musterentwicklung, Kalkulation).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die wirtschaftliche und modische Bedeutung in der textilen Produktion. Das Anlegen einer Mustersammlung mit ausgearbeiteten Dekompositionsdaten verbessert die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

Zur Herstellung von Querverbindungen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Absprache mit dem Lehrer des Pflichtgegenstandes „Entwurf- und Fachzeichnen“ wichtig.

14.

ENTWURF- UND FACHZEICHNEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Entwürfe und Fachzeichnungen für die Herstellung der Produkte des Fachgebietes anfertigen können.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Entwurfzeichnung:

Rapporte, Symmetrie, Versetzen, Stürzen.

Patrone:

Patronenpapiere, Linien, Flächen, Darstellung von Bindungen,

Schattierungstechnik.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die wirtschaftliche und modische Bedeutung in der textilen Produktion.

Zur Herstellung von Querverbindungen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Absprache mit dem Lehrer des Pflichtgegenstandes „Bindungslehre, Dekomposition und Warenkunde“ wichtig.

15.

TECHNOLOGIE DER WEBEREI UND SPINNEREI

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll über Kenntnisse der Arbeitsvorgänge, Maschinen, Geräte und Hilfsmittel zur Herstellung von Garnen, Zwirnen und textilen Flächengebilden verfügen.

Lehrstoff:

1.

Klasse (3 Wochenstunden):

Herstellung textiler Flächen:

Arbeitsvorgänge für die Faden- und Flächenherstellung. Arbeitsvorgänge und Maschinen in der Spinnerei und Weberei sowie in den dazugehörigen Vorwerken.

2.

Klasse (3 Wochenstunden):

Kurzfaserspinnerei:

Verfahren, Maschinen, Berechnungen.

Weberei:

Vorwerk (Kreuzspulen, Schußspulen, Schären, Zetteln, Schlichten, Einziehen). Bewegung der Kette (Bremsen, Regulatoren). Fachbildung (Exzenter, Schaftmaschinen, Jacquardmaschinen).

3.

Klasse (4 Wochenstunden):

Langfaserspinnerei:

Verfahren, Maschinen, Berechnungen.

Elementenspinnverfahren:

Verfahren, Maschinen, Berechnungen.

Weberei:

Ladenbewegung, Schußeintrag (Schützen, Greifer, Projektil, Düsen),

Überwachung (Kette, Schuß, Funktionen).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes, weshalb besonders auf den Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird. Insbesondere kommt dem Einsatz der Maschinen in anwendungstechnischer Sicht größeres Gewicht zu als der technologischen Detailfunktion.

16.

TECHNOLOGIE DER VEREDLUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes gebräuchlichen Verfahren der Textilveredlung kennen. Er soll Ausrüstungsverfahren nach den Kriterien der Tauglichkeit und Wirtschaftlichkeit beurteilen können.

Lehrstoff:

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Bleichen:

Vorbehandlung; oxidative und reduktive Bleiche; optisches Aufhellen

(Verfahren und Maschinen).

Färben:

Färben von Fasern, Garnen und textilen Flächengebilden (Verfahren und Maschinen).

Drucken:

Hand-, Sieb- und Maschinendruck; Direkt-, Ätz- und Reservedruck

(Verfahren und Maschinen).

Appretur:

Verfahren. Maschinen. Einfluß auf die Gebrauchseigenschaften.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der textiltechnischen Praxis, insbesondere im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit und Umweltbelastung.

16.

TECHNOLOGIE DER VEREDLUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes gebräuchlichen Verfahren der Textilveredlung kennen. Er soll Ausrüstungsverfahren nach den Kriterien der Tauglichkeit und Wirtschaftlichkeit beurteilen können.

Lehrstoff:

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Bleichen:

Vorbehandlung; oxidative und reduktive Bleiche; optisches Aufhellen

(Verfahren und Maschinen).

Färben:

Färben von Fasern, Garnen und textilen Flächengebilden (Verfahren und Maschinen).

Drucken:

Hand-, Sieb- und Maschinendruck; Direkt-, Ätz- und Reservedruck

(Verfahren und Maschinen).

Appretur:

Verfahren. Maschinen. Einfluß auf die Gebrauchseigenschaften.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der textiltechnischen Praxis, insbesondere im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit und Umweltbelastung.

17.

WERKSTÄTTENLABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Fachgebiet üblichen Methoden bei der Planung, Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle der Fertigung einschließlich der Anwendung der elektronischen Datenverarbeitung durchführen und beurteilen können.

Lehrstoff:

3.

Klasse (4 Wochenstunden):

Stoffgebiet Qualitätskontrolle:

Bestimmung und Beurteilung von Faserstoffen, Bestimmung der Kennwerte von Fasern, Garnen, Zwirnen und textilen Flächengebilden. Mikroskopie, Fehlererkennung.

Stoffgebiet Planung:

Einsatz von Personal, Material und Maschinen, Erstellung von

Produktionsplänen.

Stoffgebiet angewandte elektronische Datenverarbeitung:

Anwendung der elektronischen Datenverarbeitung zur Unterstützung von Materialwirtschaft, Planung, Prozeß- und Produktüberwachung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung der Verfahren in der Praxis des Fachgebietes. Die Messungen, Untersuchungen und Auswertungen bauen auf den in den theoretisch-technischen Unterrichtsgegenständen und im Pflichtgegenstand „Werkstätte“ erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten auf.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

18.

WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Roh- und Hilfsstoffe kennen.

Der Schüler soll facheinschlägige Erzeugnisse nach Fachzeichnungen herstellen sowie facheinschlägige Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können. Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

1.

Klasse (10 Wochenstunden):

Grundausbildung:

Werkstättenbetrieb; Werkstättenordnung; Sicherheitsvorschriften, Unfallverhütung. Handhabung von Textilien (Fasern, Garne, Gewebe). Warten und Pflegen der Maschinen. Durchführen einfacher Reparaturen.

Spinnerei:

Reinigen und Öffnen, Kardieren, Strecken und Doublieren, Vor- und Feinspinnen.

Weberei-Vorwerk:

Spulen und Fadenreinigen auf teil- und vollautomatischen Maschinen.

Schaftweberei:

Herstellen einfacher Schaftgewebe. Einrichten des Webstuhles für einfache Bindungen (Handwebstuhl, mechanischer Webstuhl). Weben unter Berücksichtigung von Mustervarianten und modischen Belangen.

2.

Klasse (15 Wochenstunden):

Spinnerei:

Reinigen und Öffnen, Kardieren, Strecken und Doublieren, Vor- und Feinspinnen. Einstellen der Maschinen auf den zu verarbeitenden Faserstoff und die geforderten Garnkennwerte. Warten und Pflegen der Maschinen, einfache Montagearbeiten. Herstellung einfacher Ersatzteile.

Weberei-Vorwerk:

Herstellen von Kette und Schuß, Einziehen, Anknüpfen, Schlichten.

Schaftweberei:

Herstellen von glatten Schaftgeweben. Einstellen der Maschinen für die geforderten Gewebekennwerte. Warten und Pflegen der Maschinen, einfache Montagearbeiten. Herstellung einfacher Ersatzteile.

Arbeitsvorbereitung:

Einrichten der Spinn- und Webmaschinen. Artikelwechsel.

3.

Klasse (16 Wochenstunden):

Spinnerei:

Bedienen von Maschinen der Verzugs- und Teilungsspinnerei. Einstellen der Maschinen auf den zu verarbeitenden Faserstoff und die geforderten Garndaten. Montagearbeiten, Herstellen von Ersatzteilen, Reparaturarbeiten, Wartungsarbeiten.

Schaftweberei:

Herstellen von Schaftgeweben in der Buntweberei. Einstellen der Maschinen. Montagearbeiten, Herstellen von Ersatzteilen,

Reparaturarbeiten, Wartungsarbeiten.

Jacquardweberei:

Herstellen von Jacquardgeweben. Einstellen von

Jacquardwebmaschinen. Montagearbeiten, Herstellen von Ersatzteilen,

Reparaturarbeiten, Wartungsarbeiten.

Arbeitsvorbereitung:

Erarbeiten von Daten und Plänen für das Einrichten und Einstellen der Spinn- und Webmaschinen. Herstellen von Schaft- und Jacquardmaschinenkarten.

Didaktische Grundsätze:

Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, den Funktionen, den Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein. Die in der Allgemeinen Dienstnehmerschutzverordnung und Allgemeinen Maschinen-Schutzvorrichtungsverordnung sowie im Arbeitnehmerschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit. Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisung für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.

Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von Fertigungsbetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug wird durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert erhöht. Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.

19.

PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1B.

B. FREIGEGENSTÄNDE

STENOTYPIE

Siehe Anlage 1B.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1B.

BETRIEBSWIRTSCHAFT

Siehe Anlage 1B.

PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Vorgänge beobachten und beschreiben sowie aus den Beobachtungsergebnissen physikalische Gesetzmäßigkeiten erkennen und erklären können.

Er soll in den für das Fachgebiet wichtigen Teilbereichen der Physik grundlegende Kenntnisse besitzen.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Allgemeine Physik:

Aufgabe und Arbeitsweise der Physik. Gesetzliche Maßeinheiten.

Internationales Einheitensystem (SI). Meßfehler.

Mechanik des Massenpunktes:

Kinematik (Geschwindigkeit, Beschleunigung, zusammengesetzte Bewegung). Dynamik (Trägheit, Kraft und Masse, die Newtonschen Axiome). Arbeit, Leistung, Energie, Impuls, Reibung. Erhaltungssätze.

Mechanik deformierbarer Körper:

Hydro- und Aerostatik (Druck, Schweredruck). Strömungen.

Temperatur und Wärme:

Temperaturmessung, Wärmeenergie.

Schwingungen:

Optik (Reflexion, Brechung). Akustik (Schallmessung).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Fachrichtung. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe bewährt sich das Ausgehen vom experimentellen Nachweis der physikalischen Zusammenhänge, gefolgt von der Erläuterung der gewonnenen Erkenntnisse an Beispielen aus dem Fachgebiet.

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll mathematische und statistische Methoden auf Aufgaben der technischen Unterrichtsgegenstände anwenden können.

Lehrstoff:

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Algebra:

Rechenoperationen mit Logarithmen. Quadratische Gleichung. Exponentialgleichungen, logarithmische Gleichungen. Lineare Gleichungssysteme bis zu 3 Variablen. Grafische Darstellung von Funktionen.

Statistik:

Mittelwert und Standardabweichung.

Geometrie:

Berechnung des Dreiecks mit Hilfe des Sinus- und des Cosinussatzes.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Dementsprechend werden daher die Rechenbeispiele zu wählen sein.

Drei einstündige Schularbeiten.

AKTUELLE FACHGEBIETE

Siehe Anlage 1B.

C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1B.

D. FÖRDERUNTERRICHT

DEUTSCH

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 1B.

Klassenweise gestaffeltes Inkrafttreten

(Art. II Abs. 1, BGBl. Nr. 452/1989)

1.
  1. 1989
1.
  1. 1990
1.
  1. 1991

Anlage 1B.5.5


LEHRPLAN DER DREIJÄHRIGEN FACHSCHULE FÜR TEXTILCHEMIE

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```

```

Wochenstunden Lehr-

Klasse ver-

Pflichtgegenstände Summe pflich-

```

1.
    1. tungs-

```

gruppe

```

```

1 Religion ........................ 2 2 2 6 (III)

2 Deutsch ......................... 3 2 2 7 (I)

3 Lebende Fremdsprache (Englisch) . 2 2 - 4 (I)

4 Geschichte ...................... - 2 - 2 (III)

5 Geographie und Wirtschaftskunde . 2 - - 2 (III)

6 Wirtschaftliche Bildung,

Rechtskunde und Staatsbürgerkunde - 2 2 4 III

7 Leibesübungen ................... 2 2 2 6 (IVa)

8 Mathematik und angewandte

Mathematik ...................... 3 2 - 5 (I)

9 Physik und angewandte Physik .... 2 - - 2 (II)

10 Textverarbeitung ................ 2 - - 2 IVb

11 Maschinenkunde und

Elektrotechnik .................. 2 2 2 6 I

12 Allgemeine und anorganische

Chemie *1) ...................... 5 2 - 7 I

13 Analytische Chemie *2) .......... 2 2 2 6 I

14 Organische Chemie *1) ........... - 2 2 4 I

15 Laboratorium (für Textilchemie) . 8 6 6 20 I

16 Chemische Textiltechnologie *1) . - 3 5 8 I

17 Mechanische Technologie ......... - - 2 2 (I)

18 Textile Faserstoffe ............. 2 2 - 4 (II)

19 Werkstättenlaboratorium ......... - - 4 4 III

20 Werkstätte ...................... 3 7 9 19 (Va)

```

```

Gesamtwochenstundenzahl ... 40 40 40 120

21 Pflichtpraktikum ................ mindestens vier Wochen vor

Eintritt in die letzte Klasse.

```

```

Wochenstungen Lehr-

Klasse ver-

Freigengenstände Summe pflich-

```

1.
    1. tungs-

```

gruppe

```

```

Stenotypie ....................... 2 2 - 4 (V)

Lebende Fremdsprache (Englisch) .. - - 2 2 (I)

Betriebswirtschaft ............... - - 2 2 II

Mathematik und angewandte

Mathematik ..................... - - 2 2 (I)

Aktuelle Fachgebiete *3)

(. . .) (bis zu) ............... - 2 2 4 I bis IV

```

```

Unverbindliche Übungen

```

```

Leibesübungen ........... (bis zu) 2 2 2 6 (IVa)

```

```

Förderunterricht

```

```

Deutsch .......................... *4) (I)

Lebende Fremdsprache (Englisch) .. *4) (I)

Mathematik und angewandte

Mathematik ..................... *4) (I)

```

```

*1) Einschließlich Umwelttechnik.

*2) Einschließlich Stöchiometrie.

*3) In Zeugnissen und anderen Amtsschriften ist in Klammern die genehmigte Bezeichnung des aktuellen Fachgebietes anzuführen.

*4) Bei Bedarf in jeder Klasse, in der der entsprechende Pflichtgegenstand vorgesehen ist, je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1B.

III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1B.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1B.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABENDER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2.

DEUTSCH

Siehe Anlage 1B.

3.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1B.

4.

GESCHICHTE

Siehe Anlage 1B.

5.

GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

Siehe Anlage 1B.

6.

WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND STAATSBÜRGERKUNDE

Siehe Anlage 1B.

7.

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1B.

8.

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 1B.5.1.

9.

PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Vorgänge beobachten und beschreiben sowie aus den Beobachtungsergebnissen physikalische Gesetzmäßigkeiten erkennen und erklären können.

Er soll in den für das Fachgebiet wichtigen Teilbereichen der Physik grundlegende Kenntnisse besitzen.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Allgemeine Physik:

Aufgabe und Arbeitsweise der Physik. Gesetzliche Maßeinheiten.

Internationales Einheitensystem (SI).

Mechanik des Massenpunktes:

Kinematik (Geschwindigkeit, Beschleunigung, zusammengesetzte Bewegung). Dynamik (Trägheit, Kraft und Masse, die Newtonschen Axiome). Arbeit, Leistung, Energie, Impuls, Erhaltungssätze. Reibung.

Mechanik deformierbarer Körper:

Hydro- und Aerostatik (Druck, Schweredruck). Strömungen.

Temperatur und Wärme:

Temperaturmessung, Wärmeenergie.

Schwingungen:

Optik (Reflexion, Brechung). Akustik (Schallmessung).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Fachrichtung. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe bewährt sich das Ausgehen vom experimentellen Nachweis der physikalischen Zusammenhänge, gefolgt von der Erläuterung der gewonnenen Erkenntnisse an Beispielen aus dem Bereich der Chemie.

10.

TEXTVERARBEITUNG

Siehe Anlage 1B.5.1

11.

MASCHINENKUNDE UND ELEKTROTECHNIK

Siehe Anlage 1B.5.1

12.

ALLGEMEINE UND ANORGANISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Fachrichtung bedeutsamen Begriffe, Gesetze, Eigenschaften und Reaktionen anorganischer Stoffe kennen. Er soll Vorkommen, Herstellungsverfahren und Nutzung der für das Fachgebiet bedeutsamen Elemente und ihrer Verbindungen sowie ihre Auswirkungen auf die Umwelt kennen.

Lehrstoff:

1.

Klasse (5 Wochenstunden):

Allgemeine Chemie:

Terminologie (Nomenklatur und Symbolik), stöchiometrische Grundsätze, Reaktionsgleichungen. Atombau und Periodensystem der Elemente. Chemische Bindung. Reaktionstypen.

Anorganische Chemie:

Gesetzmäßigkeiten chemischer Reaktionen. Hauptgruppenelemente und ihre Verbindungen (Vorkommen, Eigenschaften, Herstellung, Nutzung).

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Allgemeine Chemie:

Atomkern. Radioaktivität. Elektronenhülle. Periodizität von Eigenschaften. Chemische Bindung (Atombindung, Ionenbindung, Metallbindung). Kristallographie.

Anorganische Chemie:

Für das Fachgebiet bedeutsame Nebengruppenelemente des Periodensystems und ihre Verbindungen (Vorkommen, Eigenschaften, Herstellung, Nutzung).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Verständnis chemischer Gesetzmäßigkeiten und die Häufigkeit des Vorkommens in der Praxis der österreichischen Wirtschaft.

Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe kommt dem Umweltschutz und der Sicherheitstechnik im chemischen Laboratorium und Betrieb besondere Bedeutung zu.

Am besten bewähren sich Unterrichtsmethoden mit zunehmendem Abstraktionsgrad des Lehrstoffes, zB der allmähliche Übergang von der allgemeinen zur anorganischen Chemie und von der beschreibenden zur erklärenden Darstellung. Die Anschaulichkeit wird durch Demonstrationen, bildliche Darstellungen und aktuelle Beispiele erhöht.

Zwecks rechtzeitiger Erarbeitung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Absprache mit den Lehrern der übrigen fachlich-theoretischen Pflichtgegenstände wichtig.

13.

ANALYTISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Prinzipien und Methoden der analytischen Chemie im Fachgebiet kennen, über ihren sinnvollen Einsatz und ihre Grenzen zur Lösung praxisnaher Aufgaben Bescheid wissen sowie die Voraussetzungen zum Gelingen experimenteller Vorgänge kennen.

Der Schüler soll stöchiometrische Berechnungen durchführen können.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Laboratoriumstechnik:

Gefahrenquellen und Sicherheitsmaßnahmen. Umgang mit Chemikalien, Glasbearbeitung, Handhabung von Laboratoriumsgeräten. Anorganisch präparative Arbeiten.

Qualitative Analyse:

Identifikationsreaktionen einzelner Kationen und Anionen im Makromaßstab. Trennungsgänge im Halbmikromaßstab.

Quantitative Analyse:

Gravimetrische und volumetrische Einzelbestimmungen. Berechnung der Analysenergebnisse.

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Volumetrie:

Einzelbestimmungen; Säure/Base-, Fällungs- und komplexometrische

Titrationen. Untersuchungen von Bleichmitteln.

Elektrochemische Analyse:

Elektrogravimetrie. Potentiometrie. Konduktometrie.

Optische Analyse:

Kolorimetrie. Photometrie.

Textilchemische Untersuchungen:

Qualitative Fasererkennung. Quantitative Fasertrennung, Faserschädigung, Farbstoffanalyse. Appreturanalyse.

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Textilchemische Untersuchungen:

Untersuchung von Textilhilfsmitteln. Wasseranalyse. Qualitative

organische Elementaranalyse von Fasern.

Instrumentelle Analysenmethoden:

Spektroskopische Verfahren (Farbmessung, Weißgrad, IR-Analyse).

Chromatographie:

Gesetzmäßigkeiten chromatographischer Methoden. Papier-, Dünnschicht- und Säulenchromatographie. Gaschromatographie.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Verständnis für die praktische Arbeit im Laboratorium sowie der Stand der instrumentellen Analytik. Besonders nützlich im Hinblick auf eine ökonomische Arbeitsweise ist die kritische Behandlung der einzelnen Analysenmethoden (Vor- und Nachteile, Grenzen).

Hauptkriterium für die Auswahl der Anwendungsbeispiele ist die Bedeutung für die berufliche Praxis.

14.

ORGANISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die berufliche Praxis des Fachgebietes bedeutsamen Stoffklassen der organischen Chemie, ihre Nutzung und ihre Auswirkungen auf die Umwelt kennen. Er soll den Ablauf der häufigsten organisch-chemischen Reaktionen verstehen.

Lehrstoff:

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Chemie des Kohlenstoffs:

Kohlenstoffbindungen, Strukturen organischer Moleküle, Systematik und Nomenklatur organischer Verbindungen. Reaktionstypen und Reaktionsmechanismen.

Acyclische Verbindungen:

Alkane, Alkene, Alkine und ihre Derivate mit einer oder mehreren

funktionellen Gruppen.

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Kohlenhydrate:

Mono-, Oligo- und Polysaccharide.

Aromatische Verbindungen:

Benzol und seine Homologen, kondensierte Ringverbindungen,

textilchemisch wichtige Derivate.

Chemiefasern.

Eigenschaften, Anwendungen.

Eiweißstoffe:

Aminosäuren, Peptidbindung, Proteine, Proteide.

Umwelttechnik:

Luft-, Abwässer- und Bodenverunreinigungen (Entstehung, Vorbeugung, Behebung). Sondermüll. Biologisch gefährliche Stoffe am Arbeitsplatz. Feuerlöschmittel. Sozial- und wirtschaftspolitische Aspekte (Verursacherprinzip, Interessenkonflikte).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Bedeutung für die Praxis des Fachgebietes einschließlich des Umweltbezuges.

Durch ständiges Erörtern der gesetzmäßigen Zusammenhänge wird das Verständnis für den Ablauf der organisch-chemischen Reaktionen geschult und erweitert. Zweckmäßigerweise werden auch Sicherheitsbelange besprochen.

15.

LABORATORIUM (FÜR TEXTILCHEMIE)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes auftretenden analytischen Aufgaben lösen und die Ergebnisse protokollieren können.

Der Schüler soll die in chemischen Laboratorien des Fachgebietes verwendeten Geräte, Apparate und Chemikalien unter Berücksichtigung der Sicherheitsmaßnahmen handhaben können.

Lehrstoff:

1.

Klasse (8 Wochenstunden):

Laboratoriumstechnik:

Gefahrenquellen und Sicherheitsmaßnahmen. Umgang mit Chemikalien.

Handhabung von Laboratoriumsgeräten.

Quantitative Analyse:

Gravimetrische und volumetrische Einzelbestimmungen.

Qualitative Analyse:

Identifizierungsreaktionen einzelner Kationen und Anionen sowie Trennung einfacher Salzgemische im Makromaßstab. Fasermaterial (Erkennen von natürlichen Fasern und Chemiefasern, Mikroskopie, Vorbehandeln, Färbeversuche).

2.

Klasse (6 Wochenstunden):

Quantitative Analyse:

Gravimetrische und titrimetrische Bestimmungen an Stoffgemischen. Trennung von Fasermischungen. Untersuchungen von Bleichmitteln.

Eiweißfasern:

Vorwaschen, Bleichen, Färben mit allen Farbstoffklassen. Korrektur

von Fehlfärbungen. Echtheitsprüfungen.

Zellulosefasern:

Vorbehandlung. Direktfarbstoffe (Färben, Echtheitsprüfung, Musterfärbungen). Nachbehandlung. Korrektur von Fehlfärbungen.

3.

Klasse (6 Wochenstunden):

Qualitative Analyse:

Systematische Untersuchungen von Fasermischungen.

Chromatographie:

Papier-, dünnschicht- und säulenchromatographische Trennung

organischer Stoffgemische.

Wasseruntersuchung:

Betriebswasser, Abwasser.

Zellulosefasern:

Anwendung aller Farbstoffklassen. Auszieh- und Klotzverfahren

(Musterfärbung, Echtheitsprüfung).

Chemiefasern:

Färben von Polyamid (Säure-, Metallkomplex-, Dispersionsfarbstoffe), Polyester- und Acetatfasern (Dispersionsfarbstoffe nach verschiedenen Verfahrensvarianten). Polyacrylnitril (kationische Farbstoffe und Dispersionsfarbstoffe).

Elektrochemische Analyse:

Elektrogravimetrie, Potentiometrie (pH-Wert, Redoxpotential).

Färben von Fasermischungen:

Unifärbung. Ton-in-Ton-Färbung. Bicolorfärbung. Mehrfarbeneffekte. Reservierungen. Ein- und Zweibadverfahren. Ein- und Zweistufenverfahren. Klotzverfahren.

Textilhilfsmitteluntersuchungen:

Tenside. Waschmittel. Färberei- und Druckereihilfsmittel.

Druck:

Vorbehandlung; Direktdruck mit allen geeigneten Faserstoffklassen. Ätzdruck. Reservedruck.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Vielseitigkeit der Methoden, die Häufigkeit der Anwendung in Laboratorien des Fachgebietes und der Beitrag zur systematischen Einführung in die praxisnahe Verwendung der analytischen Methoden. Bei der Auswahl der Analysebeispiele bewährt sich das Ausgehen vom Ausbildungsstand des Schülers sowie von den in der beruflichen Praxis gebräuchlichen Analyseverfahren. Die praktischen Übungen bedürfen der Vorbereitung durch kurze Vorbesprechungen entsprechend dem Stand des Unterrichtes in den theoretischen Pflichtgegenständen. Zur Praxisnähe gehören auch die Verwendung von prozeßrechnergesteuerten Geräten sowie der Einsatz elektronischer Rechenhilfen zur Auswertung von Analysenergebnissen.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

16.

CHEMISCHE TEXTILTECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll über die zur Veredlung und Pflege von Textilien notwendigen Kenntnisse der Arbeitsvorgänge, Hilfsmittel und maschinellen Einrichtungen verfügen.

Lehrstoff:

2.

Klasse (3 Wochenstunden):

Textilveredlung:

Behandlungsbäder (Zusammensetzung, Berechnung; Bleich- und Färbeflotten).

Vorbehandlung:

Zellulosefasern. Eiweißfasern. Chemiefasern.

Färben:

Farbstoffklassen, Färbeverfahren, Hilfsmittel, Färbereiapparate- und -maschinen, Abmustern, Ursachen und Korrektur von Fehlfärbungen einschließlich Abziehen, Fabrikations- und Gebrauchsechtheiten.

Textilpflege:

Waschen, Trocknen. Chemischreinigung, Maschinen und Verfahren, Lösemittel, Reinigungsverstärker, Detachieren. Formgebung.

3.

Klasse (5 Wochenstunden):

Drucken:

Farbstoffklassen, Druckverfahren, Druckverdickungen und Hilfsmittel, Druckmaschinen, Vorbehandlung, Druckereinachbehandlung, Druckschablonenherstellung, Fehler und Fehlerursachen.

Appretur:

Mechanische und chemische Verfahren, Appreturmaschinen, Ausrüstungsgänge. Sonderverfahren (Beschichten, Kaschieren, Bondieren).

Wasser und Abwasser:

Versorgung, Aufbereitung, Rückführung, Umweltschutz.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Verständnis textiltechnischer Probleme und die Anwendbarkeit in der textilchemischen Praxis. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe kommt dem Umweltschutz und der Sicherheitstechnik im Betrieb besondere Bedeutung zu.

Zwecks rechtzeitiger Erarbeitung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Absprache mit den Lehrern der übrigen fachlich-theoretischen Pflichtgegenstände wichtig.

Die Anschaulichkeit wird durch bildliche Darstellungen erhöht.

17.

MECHANISCHE TECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für das Fachgebiet wesentlichen Anforderungen an textile Flächen kennen.

Lehrstoff:

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Spinnerei:

Faseraufbereitung, Spinnverfahren.

Weberei:

Vorbereitung; Bindungsarten, Webverfahren.

Wirkerei und Strickerei:

Maschenbildende Elemente, Maschenbildungsvorgänge. Bindungen.

Spezielle Textiltechniken:

Vliesstoffe, Tufting, Stickerei, Bobinettechnik. Technische und funktionelle Gewebe.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Berufspraxis, weshalb dem Stand der Technik angepaßten Lehrinhalten besondere Bedeutung zukommt.

Modelle, Bildtafeln, Skizzenblätter und Handbücher erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

18.

TEXTILE FASERSTOFFE

Siehe Anlage 1B.5.1

19.

WERKSTÄTTENLABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes anfallenden Aufgaben, die über den Rahmen der Werkstättenausbildung hinausgehen, lösen und dokumentieren können.

Lehrstoff:

3.

Klasse (4 Wochenstunden):

Stoffgebiet Qualitätskontrolle:

Bestimmung und Beurteilung von Faserstoffen, Bestimmung der Kennwerte von Fasern, Garnen, Zwirnen und textilen Flächengebilden. Mikroskopie. Fehlererkennung.

Stoffgebiet Planung:

Einsatz von Personal, Material und Maschinen. Erstellung von

Produktionsplänen.

Stoffgebiet elektronische Datenverarbeitung:

Anwendung der elektronischen Datenverarbeitung zur Unterstützung von Materialwirtschaft. Planung. Prozeß- und Produktüberwachung. Farbmetrik, Farbrezeptur.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung der Verfahren in der textilchemischen Praxis. Die Durchführung von Projekten fördert sowohl die Praxisnähe als auch das selbständige Arbeiten der Schüler.

Besondere Bedeutung kommt dem Energieverbrauch und der Kalkulation sowie den Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen zu. Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

20.

WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe gewandt handhaben und instand halten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Roh- und Hilfsstoffe kennen.

Der Schüler soll facheinschlägige praktische Tätigkeiten gewandt ausführen können.

Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

1.

Klasse (3 Wochenstunden):

Grundausbildung:

Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung. Umgang mit Chemikalien, Farbstoffen und Hilfsmitteln (Messen, Wägen); Handhabung der maschinellen Einrichtungen. (Warenvorbehandlung für Färbung und Druck, Bleichen und optisches Aufhellen).

Textilpflege:

Wäscherei (Merken, Sortieren nach Pflegekennzeichnung und Textilauszeichnungsverordnung). Waschverfahren. (Ein- und Mehrlaugenverfahren, Temperatur). Waschrezeptberechnungen, Entwässern und Trocknen, Bügeln, Pressen, Mangeln. Chemischreinigung (Merken; Sortieren nach Pflegekennzeichnung und Textilauszeichnungsverordnung). Zusammenstellung der Reinigungschargen (Material, Farben, Artikel). Reinigen in Perchlorethylen. Formgebung.

2.

Klasse (7 Wochenstunden):

Textilveredlung:

Entwässern, Trocknen und Thermofixieren von Textilien, Färbeverfahren (Jigger, Foulard, Haspelkufe), Farbkarten, Rezepte, Tabellen. Nachbehandlungsverfahren.

Textilpflege:

Chemischreinigung (Vordetachur, Reinigung in verschiedenen organischen Lösungsmitteln; Nachdetachur). Formgebung. Spezielle Ausrüstungsverfahren in organischen Lösungsmitteln. Wartung und Pflege des Maschinenparks.

3.

Klasse (9 Wochenstunden):

Textilveredlung:

Musterfärben aller üblichen Faserarten, Färben unter Hochtemperatur-Bedingungen, Korrektur von Fehlfärbungen, Vorbehandeln von Druckböden, Ätzfondfärbungen.

Appretur:

Chemische und mechanische Appreturverfahren auf verschiedenen Materialien, Knitterfreiausrüstung, Krumpffreiausrüstung, wasserabweisende Ausrüstung, Trocknung mit Voreilung, Dekatieren. Sonderverfahren (Beschichten und Kaschieren).

Druckerei:

Druckschablonen (Herstellen von Folien und Schablonen, Musterübertragung auf Schablonen). Druckpastenherstellung (Ansetzen von Verdickungen und Verschnittverdickungen, Herstellen von Stammfarben, Farbverschnitten und Farbmischungen; Farbenatlas, Computerrezepterstellung). Flach- und Rotationsfilmdruck, Direkt-, Ätz- und Reservedruck, spezielle Drucktechniken. Drucknachbehandlung (Dämpf- und Hitzefixierung, Drucknachwäsche, Endfertigung und Endkontrolle, Wartung und Pflege des Maschinenparks).

Didaktische Grundsätze:

Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, den Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Apparate und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein. Die in der Allgemeinen Dienstnehmerschutzverordnung und Allgemeinen Maschinen-Schutzvorrichtungsverordnung sowie im Arbeitnehmerschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit. Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.

Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation textilchemischer Betriebe vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Auftrag bis zur Kontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug wird durch Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert erhöht.

Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.

21.

PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1B.

B. FREIGEGENSTÄNDE

STENOTYPIE

Siehe Anlage 1B.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1B.

BETRIEBSWIRTSCHAFT

Siehe Anlage 1B.

AKTUELLE FACHGEBIETE

Siehe Anlage 1B.

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 1B.5.1

C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1B.

D. FÖRDERUNTERRICHT

DEUTSCH

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 1B.

Klassenweise gestaffeltes Inkrafttreten

(Art. II Abs. 1, BGBl. Nr. 452/1989)

1.
  1. 1989
1.
  1. 1990
1.
  1. 1991

Anlage 1B


I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL, ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE UND

GEMEINSAME UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE AN DEN DREIJÄHRIGEN TECHNISCHEN UND

GEWERBLICHEN FACHSCHULEN

I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1A.

II. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1A.

III. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT AN DEN TECHNISCHEN,

GEWERBLICHEN UND KUNSTGEWERBLICHEN FACHSCHULEN

a)

Katholischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 157/1987.

b)

Evangelischer Religionsunterricht

Siehe Anlage 1A.

c)

Altkatholischer Religionsunterricht

Siehe Anlage 1A.

d)

Islamischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 421/1983.

IV. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER GEMEINSAMEN

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN

SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

Deutsch

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Verkehrssprache mündlich und schriftlich beherrschen, insbesondere soll er Zustände und Vorgänge zweckorientiert, auch unter Verwendung graphischer Hilfsmittel beschreiben und zweckorientiert exzerpieren können. Der Schüler soll die Hochsprache in Wort und Schrift verstehen.

Der Schüler soll aus dem Medienangebot zweckorientiert auswählen können.

Der Schüler soll Schriftstücke der Berufspraxis abfassen können; dabei soll er seine Arbeit ökonomisch planen und Informationen zielorientiert beschaffen können.

Der Schüler soll literarische Werke gern aufnehmen und sich mit ihnen so auseinandersetzen können, daß er Zusammenhänge mit seinem eigenen Lebensbereich erfaßt. Er soll zur sprachlichen und kulturellen Weiterbildung bereit sein, aus kulturellen Angeboten auswählen und am kulturellen Leben teilnehmen.

Der Schüler soll Probleme des menschlichen Lebens erkennen, analysieren und zu ihnen Stellung nehmen können. Dabei soll er seine eigene Meinung begründet vertreten können und fremden Standpunkten mit Achtung und Toleranz gegenübertreten.

Der Schüler soll zur Gruppenarbeit fähig und bereit sein.

Lehrstoff:

1.

Klasse (3 Wochenstunden):

Sprachnormen:

Aussprache. Rechtschreibung, Wort- und Satzlehre, Zeichensetzung (wiederholender Überblick und Behebung von Unzulänglichkeiten beim Sprechen und Schreiben).

Sprachgestaltung:

Wiedergabe gelesener, gehörter und erlebter einfacher Sachverhalte und Abläufe in freier Rede (vorbereitet und unvorbereitet) und in schriftlichen Formen. Zielbezogene Kurzfassung. Stellenbewerbung; Lebenslauf. Gesuch. Brief; Telegramm. Rundgespräch. Sachliche und emotionale Darstellungsform. Strukturierung einfacher Sachverhalte:

Ober- und Unterbegriffe. Definition.

Auseinandersetzung mit Texten:

Literarische Werke mit besonderer Berücksichtigung der Gegenwartsliteratur und österreichischer Autoren; Trivialliteratur; Sach- und Gebrauchstexte (auch der Massenmedien). Vergleich desselben Sachverhalts in verschiedenen Darstellungsformen (auch in nichtliterarischen künstlerischen Formen und in den Massenmedien). Arten der Massenmedien.

Arbeitstechniken:

Benützung von Nachschlagwerken. Stoffsammlung und Exzerpieren des Wesentlichen in bezug auf ein gegebenes Kriterium. Lerntechnik.

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Sprachnormen:

Direkte und indirekte Rede, Verneinung, Ellipse. Sprachschichten.

Sprachgestaltung:

Strukturierung von Sachzusammenhängen in freier Rede und in schriftlichen Formen. Zulässige und unzulässige Verallgemeinerung. Ursache, Wirkung, Bedingung. Protokoll. Gesprächsführung. Schriftverkehr (persönliche Schreiben an Firmen und Behörden).

Auseinandersetzung mit Texten:

Texte aus Fachzeitschriften. Literarische Werke des deutschsprachigen Schrifttums des 19. und 20. Jahrhunderts.

Arbeitstechniken:

Informationsbeschaffung, Informationsauswertung. Benützung von Bibliotheken.

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Sprachnormen:

Fachsprache der Berufspraxis.

Sprachgestaltung:

Analysen von Alltags- und Berufsproblemen in freier Rede und in

schriftlichen Formen. Arbeitsanleitung (mündlich und schriftlich).

Facharbeit. Schriftverkehr.

Auseinandersetzung mit Texten:

Einfache Analyse (Thema, Motiv, Stoff, Umraum, Handlung) von

zeitgenössischen literarischen Werken. Fachtexte.

Arbeitstechniken:

Arbeitsplanung. Grundsätze der Gruppenarbeit. Medienauswahl durch

den Konsumenten.

Didaktische Grundsätze:

Die Bereitschaft zur Vervollkommnung in der Verkehrssprache wird durch die Erkenntnis erhöht, daß Umgangssprache, Mundart und Jargon in bestimmten Sprechsituationen durchaus ihren Platz haben, darüber hinaus jedoch für die Bewältigung beruflicher Aufgaben zusätzlich die Beherrschung der Verkehrssprache notwendig ist.

Um die Beherrschung der Verkehrssprache zu erreichen, bedarf es

Die Bereitschaft zum Verständnis der Hochsprache wird durch die Erkenntnis erhöht, daß komplexe Denk- und Gefühlsmitteilungen eine differenzierte Sprachleistung erfordern und umgekehrt Denkleistungen in einem direkten Zusammenhang mit der sprachlichen Kompetenz stehen.

Grammatik, Rechtschreibung, Zeichensetzung und Stilistik sind im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe nur Mittel zur Erreichung der Sprachkompetenz, die durch das Setzen handlungs- und berufsbezogener Schwerpunkte sowie durch die Einbindung in einen kommunikativen Zusammenhang unterstützt werden. Dementsprechend kann auf die Behandlung von Erscheinungen, die weder für den Alltag noch für die berufliche Kommunikation von Bedeutung sind, verzichtet werden.

Kriterien für die Auswahl nichtliterarischer Texte für Sprachübungen ergeben sich aus der angestrebten Sprachkompetenz (inhaltliche Verständlichkeit, Schülerinteresse, Aktualität, Anwendbarkeit im Alltag oder im Beruf).

Das Ziel der Medienerziehung erfordert einfache analytische Übungen, für die sich Gruppenarbeit besonders eignet. Der Unterricht in Medienkunde kann durch eigene Produktionen und durch Besichtigungen einschlägiger Institutionen unterstützt werden.

Der Vergleich ausgewählter literarischer Texte mit dem täglichen Sprachgebrauch und der Trivialliteratur dient der kulturellen Aufnahmebereitschaft und fördert die Kommunikationsfähigkeit. Die Analyse von Texten wird durch Gruppenarbeit sowie durch Gegenwarts- und Altersbezogenheit der Thematik erleichtert. Die Selbständigkeit des Schülers wird erhöht, wenn der Lehrer nicht alle Informationen vorgibt, sondern den Schüler zur Informationsbeschaffung und -auswertung anleitet.

Auf Grund des vorgegebenen Stundenausmaßes kommt der Aufnahme literarischer Inhalte durch audiovisuelle Medien eine besondere Rolle zu. Das Verständnis für literarische Inhalte wird durch eigene kulturelle Aktivitäten erhöht (Theaterbesuche, Gestaltung von Problemen in Rollenspiel).

Die von der Bildungs- und Lehraufgabe geforderten Fertigkeiten können nur durch Üben erreicht werden; daher benötigt der Schüler zahlreiche Sprech- und Schreibanlässe im Unterricht. Kriterien für die Auswahl sind die Vielseitigkeit in Form und Inhalt und der Beitrag zur sozialen Handlungskompetenz auf allen Gebieten der Lebenswirklichkeit, insbesondere im Beruf. Probleme und Fragen des Schülers können in diesem Rahmen durchaus zum Gegenstand des Unterrichts gemacht werden. Dabei kommt auch schriftlichen Formen der persönlichen Vorbereitung oder der Zusammenfassung von Themenkreisen eine wesentliche Rolle zu. Der Projektunterricht ermöglicht eine praxisbezogene Verbindung von mündlicher und schriftlicher Kommunikation.

Bei der Diskussion gesellschaftlicher Probleme ist das Rollenspiel von großem Nutzen. Die Selbständigkeit der Schüler wird erhöht, wenn der Lehrer durch Zwischenfragen dafür sorgt, daß kein Standpunkt und kein wesentliches Argument übersehen wird.

Die Weiterbildung wird durch Vorträge auch schulfremder Personen, auch zu Sachfragen, gefördert. Für das Wissen um Weiterbildungsmöglichkeiten sind Besuche einschlägiger Einrichtungen und Nachschlageübungen in Fachbüchern wichtig.

In der 1. und 2. Klasse je drei einstündige, in der 3. Klasse zwei einstündige Schularbeiten.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1A; hinsichtlich des Lehrstoffes jedoch nur 1. und 2. Klasse.

GESCHICHTE

Siehe Anlage 1A.

GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

Siehe Anlage 1A.

WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND STAATSBÜRGERKUNDE

2.

und 3. Klasse wie 3. und 4. Klasse

Siehe Anlage 1A.

LEIBESÜBUNGEN

1.

bis 3. Klasse (je 2 Wochenstunden).

Im übrigen wie Anlage 1A.

ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE

DATENVERARBEITUNG

Siehe Anlage 1A.

PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1A.

B. FREIGEGENSTÄNDE

STENOTYPIE

Siehe Anlage 1A.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll branchenübliche englische Texte, insbesondere Bedienungs-, Wartungs- und Reparaturanleitungen, unter Verwendung von zweisprachigen Wörterbüchern lesen und sinngemäß ins Deutsche übertragen können. Er soll komplexere Sachverhalte des Alltags und der Berufswelt, erforderlichenfalls unter Verwendung eines zweisprachigen Wörterbuchs, in verständlichem Englisch mündlich und schriftlich beschreiben und diskutieren können.

Lehrstoff:

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Alltag und Aktuelles:

Kontroversielle Themen, die volks- und sprachbedingte Unterschiede

illustrieren.

Wirtschaft und Arbeitswelt:

Wirtschafts- und Arbeitsformen in Österreich und im

angelsächsischen Bereich.

Technik:

Bauelemente, Geräte, Maschinen, Anlagen und Produkte der Fachrichtung (Bauarten, Funktion, Bedienung, Schutz, Wartung, Pflege, Entstörung, Reparatur).

Didaktische Grundsätze:

Wie im Pflichtgegenstand Englisch.

BETRIEBSWIRTSCHAFT

Siehe Anlage 1A.2.1.

AKTUELLE FACHGEBIETE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Kenntnisse und Fertigkeiten auf bestimmten, durch den Fortschritt der Technik für die Berufsausübung aktuell gewordenen Fachgebieten aufweisen.

Lehrstoff und didaktische Grundsätze:

2.

und 3. Klasse (bis zu zwei Wochenstunden):

Die jeweilige konkrete Lehrstoffumschreibung und die didaktischen Grundsätze sind in allen Fällen vor Einführung dieses Freigegenstandes dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Sport zur Genehmigung und zur Einstufung des Unterrichtsgegenstandes in die entsprechende Lehrverpflichtungsgruppe vorzulegen.

C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

LEIBESÜBUNGEN

Siehe BGBl. Nr. 37/1989.

D. FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 1A.

Klassenweise gestaffeltes Inkrafttreten

(Art. II Abs. 1, BGBl. Nr. 452/1989)

1.
  1. 1989
1.
  1. 1990
1.
  1. 1991

Anlage 1B.5.4

```

```

LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR TEXTILTECHNIK,

Ausbildungszweig Maschinstrickerei

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```

```

Wochenstunden Lehr-

Klasse ver-

Pflichtgegenstände Summe pflich-

```

1.
    1. tungs-

```

gruppe

```

```

1 Religion ........................ 2 2 2 6 (III)

2 Deutsch ......................... 3 2 2 7 (I)

3 Lebende Fremdsprache (Englisch) . 2 2 - 4 (I)

4 Geschichte ...................... - 2 - 2 (III)

5 Geographie und Wirtschaftskunde . 2 - - 2 (III)

6 Wirtschaftliche Bildung,

Rechtskunde und Staatsbürgerkunde - 2 2 4 III

7 Leibesübungen ................... 2 2 2 6 (IVa)

8 Mathematik und angewandte

Mathematik ...................... 3 2 - 5 (I)

9 Chemie, angewandte Chemie und

Umwelttechnik ................... 2 1 - 3 II

10 Textverarbeitung ................ 2 - - 2 IVb

11 Maschinenkunde und

Elektrotechnik .................. 2 2 2 6 I

12 Textile Faserstoffe ............. 2 2 - 4 II

13 Stickereizeichnen ............... 3 3 4 10 (III)

14 Stickerei ....................... 3 3 4 10 I

15 Mechanische Textiltechnologie ... - - 2 2 II

16 Werkstättenlaboratorium ......... - - 4 4 III

17 Werkstätte ...................... 12 15 16 43 (Va)

```

```

Gesamtwochenstundenzahl ... 40 40 40 120

18 Pflichtpraktikum ................ mindestens vier Wochen vor

Eintritt in die letzte Klasse.

```

```

Wochenstungen Lehr-

Klasse ver-

Freigengenstände Summe pflich-

```

1.
    1. tungs-

```

gruppe

```

```

Stenotypie ....................... 2 2 - 4 (V)

Lebende Fremdsprache (Englisch) .. - - 2 2 (I)

Betriebswirtschaft ............... - - 2 2 II

Mathematik und angewandte

Mathematik ..................... - - 2 2 (I)

Aktuelle Fachgebiete *1)

(. . .) (bis zu) ............... - 2 2 4 I bis IV

```

```

Unverbindliche Übungen

```

```

Leibesübungen .......... (bis zu) 2 2 2 6 (IVa)

```

```

Förderunterricht

```

```

Deutsch .......................... *2) (I)

Lebende Fremdsprache (Englisch) .. *2) (I)

Mathematik und angewandte

Mathematik ..................... *2) (I)

```

```

*1) In Zeugnissen und anderen Amtsschriften ist in Klammern die genehmigte Bezeichnung des aktuellen Fachgebietes anzuführen.

*2) Bei Bedarf in jeder Klasse, in der der entsprechende Pflichtgegenstand vorgesehen ist, je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1B.

III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1B.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1B.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2.

DEUTSCH

Siehe Anlage 1B.

3.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1B.

4.

GESCHICHTE

Siehe Anlage 1B.

5.

GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

Siehe Anlage 1B.

6.

WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND STAATSBÜRGERKUNDE

Siehe Anlage 1B.

7.

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1B.

8.

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 1B.5.1

9.

CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK

Siehe Anlage 1B.5.1

10.

TEXTVERARBEITUNG

Siehe Anlage 1B.5.1

11.

MASCHINENKUNDE UND ELEKTROTECHNIK

Siehe Anlage 1B.5.1

12.

TEXTILE FASERSTOFFE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Textilindustrie verarbeiteten Rohstoffe und Halbfabrikate, ihre Eigenschaften und Bedeutung für die Verarbeitung sowie ihren Einsatz und die damit verbundenen Kennzeichnungspflichten kennen.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Natürliche Faserstoffe:

Gewinnung, Eigenschaften und Einsatz.

Chemiefasern:

Eigenschaften, Erzeugung, Einsatz.

Fasermodifikation:

Mechanische und chemische Verfahren, Mischungen.

Vorschriften und Normen:

Textilkennzeichnung, Textilpflegekennzeichnung.

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Stickereianalyse:

Stickgrund, Garn, Bohrung, Farbwechsel, Stichführung, Stichzahl,

Garnverbrauch; Verlust.

Kostenfaktoren:

Sticken, Schererei, Ausschneiden, Bleichen, Adjustieren, Färben,

Drucken, Ausrüstung; Endkontrolle.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Einsatz der Faserstoffe in der textilen Produktion, weshalb besonders auf den Stand der Fasertechnologie angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird. Der Einfluß der Fasereigenschaften auf das textile Endprodukt erfordert besonders die Darstellung der Wechselwirkung von Fasereigenschaften, Verarbeitungsmethoden und Verwendungszweck.

13.

STICKEREIZEICHNEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes gebräuchlichen Techniken zur Herstellung von Stickereientwürfen kennen, und er soll Stickereientwürfe fachgerecht vergrößern können. Er soll Vorlagen abändern und ergänzen können.

Lehrstoff:

1.

Klasse (3 Wochenstunden):

Schrift:

Schriftarten, Monogramme.

Entwürfe:

Rapportübungen, Ornamente, Formgestaltung.

Technik:

Rapportpapier, Vergrößerer, Rapportberechnungen; Vergrößerung.

Zeichnen:

Ausziehübungen, Sticharten, Darstellung von Effekten.

2.

Klasse (3 Wochenstunden):

Muster:

Bordüre, Gallon, Band, Allover, Einsatz; modische Artikel.

Zeichnen:

Musterblätter, Stickvorlagen.

3.

Klasse (4 Wochenstunden):

Musterelemente:

Spachteln, Bohrware (Höhl, Birnenlöcher, Lochstickerei, Steffel),

Fülleffekte, Ätzstickerei, Tüll.

Vergrößern:

Große Muster, mehrfarbige Muster; Berücksichtigung verschiedener

Materialien.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes. Die Koordination der Unterrichtsplanung mit den Pflichtgegenständen „Stickerei“ und „Werkstätte“ verbessert das Verständnis für die Zusammenhänge zwischen Entwurf, Stickereizeichnung und Stickmuster.

Das künstlerische und technische Engagement wird durch den Besuch von Ausstellungen und Ateliers gefördert.

14.

STICKEREI

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll über Kenntnisse der Arbeitsvorgänge, Hilfsmittel und maschinellen Einrichtungen zur Herstellung von Stickereien verfügen.

Lehrstoff:

1.

Klasse (3 Wochenstunden):

Maschinen:

Handstickmaschine, Schiffchenstickmaschine, Großstickautomat,

Mehrkopfautomat; Hilfsmaschinen.

Stichbildung:

Einfadensystem, Zweifadensystem.

Nadelsteuerung:

Pantograph, Nadelexzenter, Schiffchenexzenter, Nadeltypen.

Sticharten:

Fahrungen, Steppstiche, Plattstiche, Füllungen.

Sticktechnik:

Stickböden, Garne; einfache Muster, Rapport.

2.

Klasse (3 Wochenstunden):

Maschineneinstellung:

Exzenter, Garnspannung, Sperrzeug, Nadeln, Bohrer.

Fehler und Fehlerursachen:

Erkennung, Behebung.

Steuerungselemente:

Lochkarte, Automat.

Sticktechnik:

Sprengfäden, Fahrungen, Bohren (Stäffel, zusammenhängende Löcher, Birnenlöcher), Monogramme.

Musterübertragung:

Punchen, Repetieren.

3.

Klasse (4 Wochenstunden):

Automat:

Lochkarten, Abtastsysteme, moderne Steuerungen, Rapportwechsel,

Montage.

Mehrkopfautomat:

Vergleich mit Großstickmaschine; Steuerung, Programmierung,

Wartung.

Punchen und Repetieren:

Mechanische Systeme, Kartenarten; elektronische Systeme.

Sticktechnik:

Bohren (Höhle, Spachteln, Picots); wechselfärbige Muster, Emblems,

Ätztechnik.

Musterübertragung:

Repetieren, Spiegeln, Drehen; Übertragung auf andere Datenträger.

Datenträger:

Lochkarte, Achtkanalstreifen, Magnetband, Diskette; Lesen, Korrektur.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes, weshalb besonders auf den Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird. In diesem Zusammenhang bewährt sich die Erläuterung der Arbeitsverfahren unter Bedachtnahme auf die Eigenschaften des Endproduktes. Daher kommt dem Einsatz der Maschinen in anwendungstechnischer Sicht größere Bedeutung zu als der technologischen Detailfunktion.

Bildtafeln, Skizzenblätter, Firmenunterlagen und das Anlegen einer Mustersammlung mit Fertigungs- und Steuerungsunterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

15.

MECHANISCHE TEXTILTECHNOLOGIE

Siehe Anlage 1B.5.3

16.

WERKSTÄTTENLABORATORIUM

Siehe Anlage 1B.5.1

17.

WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Roh- und Hilfsstoffe kennen.

Der Schüler soll facheinschlägige Erzeugnisse nach Fachzeichnungen herstellen sowie facheinschlägige Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können. Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

1.

Klasse (12 Wochenstunden):

Grundausbildung:

Werkstättenbetrieb; Werkstättenordnung; Unfallverhütung. Handhabung von Textilien (Garne, Stickböden). Warten und Pflegen der Maschinen. Durchführen einfacher Reparaturen. Austausch von Verschleißteilen.

Pantographenstickerei:

Bedienung und Handhabung der Maschinen. Taktübungen am Pantographen. Steppstiche, Plattstiche, Bohreffekte.

Maschinstickerei:

Großmaschinsticken (Bedienung und Handhabung der Maschinen).

2.

Klasse (15 Wochenstunden):

Pantographenstickerei:

Sticken von Mustern nach Vorlage.

Maschinstickerei:

Großmaschinsticken (Einlaufen der Datenträger aus der Puncherei. Korrektur aufgefundener Fehler). Kleinstickautomaten (Bedienung und Handhabung der Maschinen und Steuersysteme. Erkennen und Beheben von Störungen). Schmieren und Warten der Maschinen.

Puncherei und Repetieren:

Bedienung und Handhabung der Maschinen. Erkennen und Beheben von Störungen. Schmieren und Warten der Maschinen. Herstellung von Datenträgern für Stickautomaten. Repetieren vorhandener Datenträger mit Korrekturen.

Lagerhaltung:

Ausgabe und Übernahme von Material; Materialkartei.

3.

Klasse (16 Wochenstunden):

Puncherei und Repetieren:

Herstellung von Datenträgern nach anspruchsvollen Vorlagen. Sticktechniken (Ätzware, Bohrware, wechselfärbige Ware, Farb- und Rapportwechsel). Umsetzen von einem Datenträgersystem auf ein anderes. Abändern der hergestellten Datenträger. Punchen von Datenträgern für Kleinstickautomaten.

Maschinstickerei:

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