Verordnung über Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
Der Schüler soll einfache organische Synthesen durchführen können und die Methoden zur Charakterisierung der Präparate kennen. Er soll die apparativen Hilfsmittel zweckmäßig einsetzen können und die Sicherheitsmaßnahmen zur Verhinderung von Laboratoriumsunfällen beherrschen.
Der Schüler soll mit den Vorkehrungen zur Entsorgung und Aufarbeitung von Rückständen vertraut sein.
Lehrstoff:
Klasse (4 Wochenstunden):
Organische Laboratoriumstechnik:
Kristallisieren, Destillieren, Extrahieren, Sublimieren.
Herstellung organischer Präparate:
Einstufen- und Mehrstufenpräparate (Substitutionsreaktionen, Additionsreaktionen, Eliminierung, Umlagerung, Cyclisierungsreaktionen, Redoxreaktionen). Isolierung von Naturstoffen.
Reinheits- und Identitätsuntersuchungen:
Physikalische, spektroskopische und chromatographische Methoden.
Didaktische Grundsätze:
Siehe Anlage 1A.2.1
PHYSIKALISCHE CHEMIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Wechselwirkungen zwischen stofflichen und energetischen Veränderungen verstehen. Er soll stoffliche Eigenschaften und Vorgänge mit Hilfe mathematischer Formulierungen beschreiben können.
Der Schüler soll die physikalisch-chemischen Gesetze und Meßmethoden auf Probleme des Ausbildungszweiges anwenden können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Zustandsformen der Materie:
Zustandsgleichungen der idealen und realen Gase. Zustandsgrößen
fester und flüssiger Stoffe.
Chemisches Gleichgewicht:
Massenwirkungsgesetz, Ionengleichgewichte, Phasengleichgewichte,
Grenzflächengleichgewichte.
Elektrochemie:
Leitfähigkeit von Elektrolyten, Spannungsreihe. Galvanische Zellen,
Elektrolyse.
Klasse (3 Wochenstunden):
Reaktionskinetik:
Geschwindigkeit, Ordnung und Mechanismen chemischer Reaktionen,
Katalyse.
Energetik:
Reaktionswärme. Kalorimetrie und Thermoanalyse.
Strahlung:
Optische Messungen, Spektralanalyse, Radioaktivität.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Schulung des analytischen und fachübergreifenden Denkens.
Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen beträgt in der 3. Klasse 2 Wochenstunden.
CHEMISCHE TECHNOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Gewinnung, die Herstellung, die Eigenschaften und die Verarbeitung der in der Praxis des Ausbildungszweiges gebräuchlichsten chemisch-technischen Rohstoffe, Zwischen- und Endprodukte sowie deren Auswirkungen auf die Umwelt kennen.
Lehrstoff:
Klasse (3 Wochenstunden):
Wasser:
Trink-, Nutz- und Abwasser; Beurteilungskriterien, Anforderungen,
Aufbereitung. Umwelttechnische Maßnahmen.
Steine und Erden:
Baustoffe (Kalk, Gips, Zement), Keramik (Porzellan, Steingut, Steinzeug), Ziegel, feuerfeste Materialien, Glas.
Metalle:
Eisen, Stahl und Eisenlegierungen, Nichteisenmetalle und ihre
Legierungen (Rohstoffe, Herstellung, Verarbeitung, Eigenschaften und Verwendung).
Erdgas, Erdöl und Erdölverarbeitungsprodukte:
Vorkommen, Exploration, Förderung, Aufbereitung. Transport,
Eigenschaften. Umwelttechnische Maßnahmen.
Braun- und Steinkohle:
Vorkommen, Verarbeitung, Produkte, Eigenschaften, Verwendung.
Umwelttechnische Maßnahmen.
Pflanzliche und tierische Fette, Öle und Wachse:
Rohstoffe, Verarbeitung, Produkte, Eigenschaften, Verwendung.
Umwelttechnische Maßnahmen.
Klasse (3 Wochenstunden):
Natrium, Chlor und ihre Verbindungen:
Natriumchlorid (Gewinnung, Verwendung, Bedeutung des Salzmonopols). Natriumcarbonat. Chlor (Herstellung, Eigenschaften, Verwendung); Natronlauge, Chlorwasserstoff, Salzsäure. Umwelt- technische Maßnahmen.
Stickstoff und seine Verbindungen:
Herstellung, Eigenschaften und Verwendung von Ammoniak, Salpetersäure und Stickstoffdüngemitteln. Umwelttechnische Maßnahmen.
Phosphor und seine Verbindungen:
Rohstoffe, Verarbeitung und Herstellung von Phosphor, Phosphorsäure und ihre technisch bedeutenden Salze. Umwelttechnische Maßnahmen.
Schwefel und seine Verbindungen:
Rohstoffe, Verarbeitung, Gewinnung und Herstellung von Schwefel und Schwefeloxiden; Schwefelsäure (Kontaktverfahren, Eigenschaften, Verwendung). Umwelttechnische Maßnahmen.
Kunststoffe:
Rohstoffe, Verarbeitung, Produkte, Eigenschaften, Verwendung.
Umwelttechnische Maßnahmen.
Holz, Zellstoff, Stärken:
Rohstoffe, Verarbeitung, Produkte, Eigenschaften, Verwendung.
Umwelttechnische Maßnahmen.
Gärungstechnologie:
Alkohol. Essig, Brauerei.
Wasch- und Reinigungsmittel:
Rohstoffe, Verarbeitung, Produkte, Eigenschaften, Verwendung.
Umwelttechnische Maßnahmen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die österreichischen Rohstoffvorkommen und die Möglichkeiten der Verarbeitung von Rohstoffen in der chemischen Industrie Österreichs.
CHEMISCH-TECHNOLOGISCHES LABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll gängige technisch-analytische und chemischtechnologische Aufgaben aus der Praxis des Ausbildungszweiges lösen und über die Arbeiten und deren Ergebnisse Bericht erstatten können.
Lehrstoff:
Klasse (10 Wochenstunden):
Im übrigen siehe Anlage 1A.2.1
Didaktische Grundsätze:
Siehe Anlage 1A.2.1
GRUNDLAGEN DES MASCHINENBAUES
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Skizzen, Werkzeichnungen, Schaubilder und Pläne des Ausbildungszweiges lesen und sach- und normgerecht anfertigen können.
Der Schüler soll die im Ausbildungszweig gebräuchlichsten Maschinenteile kennen.
Der Schüler soll einfache technische Berechnungen durchführen können.
Lehrstoff:
Klasse (3 Wochenstunden):
Elemente des Maschinenbaues:
Handhabung der Zeichengeräte, Normschrift, Zeichnen mit Bleistift und Tusche, Zeichnungsnormen, Maßeintragung, Passungen und Toleranzen. Skizzieren und Darstellen einfacher technischer Körper in den drei Hauptrissen. Herstellen normgerechter, pausfähiger Werkzeichnungen nach Vorlagen und Modellaufnahmen.
Stücklistenerstellung.
Maschinenelemente:
Elemente zur Bewegungs- und Leistungsübertragung. Elemente zur Fortleitung von Gasen, Flüssigkeiten und festen Stoffen.
Mechanik:
Kraft, Moment, Gleichgewicht.
Klasse (2 Wochenstunden):
Festigkeit:
Zug-, Druck-, Schub-, Biege- und Torsionsbeanspruchung, Verdrehung,
Dauer- und Standfestigkeit.
Hydromechanik:
Statik und Dynamik.
Mischvorgänge:
Stoff- und Energiebilanzen.
Wärmeübertragung:
Leitung, Konvektion, Strahlung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgaben des Ausbildungszweiges.
Um die in der Bildungs- und Lehraufgabe geforderten Fertigkeiten zu erlangen, kann der Unterricht auch im unbedingt erforderlichen Ausmaß durch Hausarbeit ergänzt werden.
Normenblätter, Modelle, Bildtafeln, Skizzenblätter und Handbücher sind wichtige Unterrichtsmittel.
Zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung mit dem Lehrer des Pflichtgegenstandes „Physik und angewandte Physik“ erforderlich.
Das durchschnittliche Ausmaß der Konstruktionsübungen beträgt in der 1. Klasse 2 Wochenstunden.
APPARATE- UND ANLAGENBAU
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für die Praxis des Fachgebietes wichtigen Apparate und Maschinen der Verfahrens- und Energietechnik kennen. Der Schüler soll die einschlägigen Normen und Vorschriften kennen.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Arbeits- und Kraftmaschinen:
Wasserkraftmaschinen, Dampfkraftmaschinen, Verbrennungskraftmaschinen, Gasturbinen, Pumpen und Verdichter. Kessel und Feuerungsanlagen. Zerkleinerungsmaschinen. Mechanische und pneumatische Förder- und Aufbereitungsanlagen. Dosierapparate, Lager.
Werkstoffe im Apparatebau:
Werkstoffe, Normen, Spannungszustände, Druckbehälter.
Mechanische Stofftrennung und Stoffvereinigung:
Sedimentation, Hydroklassierung, Siebung, Sichtung, Filtration, Zentrifugen, Gasreinigen, Sortieren. Kneten, Mischen, Rühren, Kompaktieren, Agglomerieren.
Thermische Verfahrenstechnik:
Verdampfen, Wärmetauscher, Destillation, Sorption, Extraktion, Kreisprozesse (Wärme- und Kälteanlagen), Trocknung, Kristallisation, Reaktoren.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der chemisch-technischen Praxis, weshalb besonders auf dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu- achten sein wird.
ELEKTROTECHNIK, ELEKTRONIK UND REGELUNGSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für das Fachgebiet bedeutsamen Gesetze, Bauteile und Anlagen der Gleich- und Wechselstromtechnik, der Elektronik und der Regelungstechnik kennen. Der Schüler soll die elektrotechnischen Vorschriften und Normen, insbesondere hinsichtlich der Sicherheitsmaßnahmen gegen elektrische Unfälle, kennen und anwenden können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Gleich- und Wechselstromtechnik:
Größen, Gesetze.
Elektrische Maschinen und Geräte:
Generatoren, Elektromotoren.
Elektrische Anlagen:
Installation, Gefahren des elektrischen Stromes, Überstromschutz,
Berührungsschutz.
Elektronik:
Bauelemente und Schaltungen.
Regelungstechnik:
Elemente von Regelkreisen, Standardschaltungen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes. Die Anschaulichkeit wird durch Modelle und zeichnerische Darstellungen sowie durch Übungen im Elektrolaboratorium erhöht.
BETRIEBSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll häufige Probleme der betrieblichen Praxis bewältigen.
Der Schüler soll Verhaltensmotive und Interessenkonflikte analysieren können und Techniken der Konfliktbeseitigung beherrschen. Es soll zweckmäßige Verhaltensweisen gegenüber Kollegen, Vorgesetzten, Mitarbeitern und Kunden anwenden. Er soll Kosten kontrollieren können.
Der Schüler soll auch Kenntnisse über die umweltbezogenen Konsequenzen für die Mitarbeit in einem Chemiebetrieb erlangen.
Lehrstoff:
Klasse (4 Wochenstunden):
Aufbauorganisation:
Organisationsziele und -formen, Betriebsfunktionen, Organigramme
typischer Unternehmen.
Arbeitsbewertung und Lohnwesen:
Lohndifferenzierung, Akkordlohn, Prämienlohnsysteme.
Betriebsabrechnung:
Aufgaben der modernen Kostenrechnung, Kostenarten, Kostenstellenrechnung, Kalkulationsverfahren, Plankostenrechnung, Deckungsbeitragsrechnung.
Ablauforganisation in der Fertigung:
Ziele, Arbeitspapiere, Rezepturlistenorganisation,
Auftragsbearbeitung; Terminplanung, Netzplantechnik, Logistik und Materialwesen.
Arbeitsstudien und Zeitwesen:
Begriffe, Ablaufabschnitte, Methoden der Zeitermittlung,
Vorgabezeitbestimmung, Arbeitsgestaltung.
Chemische Betriebstechnik:
Sanierung, Erweiterung und Neubau einer Chemieanlage (umweltrechtliche und sicherheitstechnische Erfordernisse). Chemikalienhandhabung (außer- und innerbetrieblicher Transport, Lagerung und Entsorgung gefährlicher Güter, Arbeitnehmerschutz).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Häufigkeit der Problemstellung in der betrieblichen Praxis und ihr fachübergreifender Charakter.
Der Situation der Praxis entsprechend, wird jedes Fallbeispiel von einem einzelnen Schüler oder von einer Kleingruppe gelöst, wobei der Schulung der Selbständigkeit, der Selbstsicherheit und des Verantwortungsbewußtseins an Aufgaben zunehmen- der Komplexität besondere Bedeutung zukommt.
Als besonders motivierend und praxisnahe erweist sich die Bearbeitung von Problemen, die auf Außenkontakte (Exkursionen und Lehrausgänge in anderen Unterrichtsgegenständen, Vorträge schulfremder Personen, Pflichtpraktikum) zurückgehen. In diesem Zusammenhang können auch Aufgaben, die Kontakte mit Wirtschaft und Verwaltung erfordern, als Hausübung an Kleinteams vergeben werden.
WERKSTÄTTENLABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die in der Praxis des Ausbildungszweiges anfallenden Arbeiten des Neubaues und der Wartung von Anlagen sowie der Produktionstechnik selbständig durchführen können.
Lehrstoff:
Klasse (3 Wochenstunden):
Stoffgebiet Rohrleitungsbau:
Anfertigen eines Installationsplanes für feste, flüssige und gasförmige Medien. Umsetzung eines Installationsplanes in Teilschritten (Kunststoff-, Metall-, Keramik-, Gasverarbeitung). Pumpen (Arten, Werkstoffe, Einbau, Ausbau). Absperrvorrichtung (Arten, Werkstoffe, Einbau, Ausbau). Prüfmethoden (Dichtheitsprüfung, Mengenmessung).
Stoffgebiet Elektroinstallation:
Niederspannungsinstallation. Montage, Inbetriebnahme von Verteil-, Sicherungs- und Schalteinrichtungen unter Beachtung der elektrischen und mechanischen Schutzmaßnahmen. Anschluß, Inbetriebnahme und Funktionsprüfung von Stromverbrauchern.
Stoffgebiet Produktionstechnik:
Urformen, Umformen, Verbinden, Trennen und Eigenschaftsändern unter
Verwendung verschiedener Werkstoffe.
Stoffgebiet Steuerungstechnik:
Pneumatische Steuerungen (Symbole, Schaltpläne, einfache Anlagen).
Stoffgebiet Prozeßautomation:
Computergestützte Steuerungs- und Regelungsaufgaben.
Stoffgebiet Arbeitsvorbereitung:
Kalkulation, Kostenrechnung.
Klasse (2 Wochenstunden):
Stoffgebiet Apparate, Anlagen, Werkzeuge:
Inbetriebnahme, Bedienen, Überwachen, Pflegen und Instandhalten.
Stoffgebiet Werkstoffe:
Durchführen einfacher Arbeiten (Verwendung verschiedener Werkstoffe).
Stoffgebiet Kunststofftechnik:
Verarbeitung von Thermoplasten und Duroplasten, Klebe- und Beschichtungstechnik.
Stoffgebiet Fördern und Lagern:
Innerbetrieblicher Transport, Lagern von Stoffen (fest, flüssig, gasförmig).
Stoffgebiet Elektroinstallation:
Elektronische Standardschaltungen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung in der beruflichen Praxis. Besondere Bedeutung kommt den Schutzmaßnahmen zu.
Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes gefordert.
PFLICHTPRAKTIKUM
Siehe Anlage 1B.
FREIGEGENSTÄNDE
STENOTYPIE
Siehe Anlage 1B.
LEBENDE FREMDSPRACHE
Siehe Anlage 1B.
PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll einfache Berechnungsverfahren der Mechanik und der Thermodynamik beherrschen.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Mechanik des Massenpunktes:
Zusammengesetzte Bewegung, die Newtonschen Axiome, Dynamik der Rotation.
Mechanik deformierbarer Körper:
Spannung, Dehnung.
Aggregatzustände:
Joule-Thomson-Effekt (Gasverflüssigung, Wärmepumpe).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Ausbildungszweiges. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe bewährt sich das Ausgehen vom experimentellen Nachweis der physikalischen Zusammenhänge, gefolgt von der Erläuterung der gewonnenen Erkenntnisse an Beispielen aus dem Bereich der Chemie.
ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG
Siehe Anlage 1A.2.1
AKTUELLE FACHGEBIETE
Siehe Anlage 1B.
BETRIEBSWIRTSCHAFT
Siehe Anlage 1B.
UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1B.
FÖRDERUNTERRICHT
Siehe Anlage 1B.
Anlage 1B.5.2
```
```
LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR TEXTILTECHNIK,
Ausbildungszweig Wirkerei und Strickerei
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Wochenstunden Lehr-
Klasse ver-
Pflichtgegenstände *3) Summe pflich-
```
-
- tungs-
```
gruppe
```
```
1 Religion ........................ 2 2 2 6 (III)
2 Deutsch ......................... 3 2 2 7 (I)
3 Lebende Fremdsprache (Englisch) . 2 2 - 4 (I)
4 Geschichte ...................... - 2 - 2 (III)
5 Geographie und Wirtschaftskunde . 2 - - 2 (III)
6 Wirtschaftliche Bildung,
Rechtskunde und Politische Bildung - 2 2 4 III
7 Leibesübungen ................... 2 2 2 6 (IVa)
8 Mathematik und angewandte
Mathematik ...................... 3 2 - 5 (I)
9 Chemie, angewandte Chemie und
Umwelttechnik ................... 2 1 - 3 II
10 Textverarbeitung ................ 2 - - 2 IVb
11 Maschinenkunde und Elektrotechnik 2 2 2 6 I
12 Textile Faserstoffe ............. 2 2 - 4 II
13 Bindungslehre, Dekomposition und
textile Warenkunde .............. 3 3 4 10 II
14 Entwurf- und Fachzeichnen ....... 2 - - 2 III
15 Technologie der Wirkerei und
Strickerei ...................... 3 3 4 10 I
16 Technologie der Veredlung ....... - - 2 2 I
17 Werkstättenlaboratorium ......... - - 4 4 III
18 Werkstätte ...................... 10 15 16 41 (Va)
```
```
Gesamtwochenstundenzahl ... 40 40 40 120
19 Pflichtpraktikum ................ mindestens vier Wochen vor
Eintritt in die letzte Klasse.
```
```
Wochenstunden Lehr-
Klasse ver-
Freigengenstände *3) Summe pflich-
```
-
- tungs-
```
gruppe
```
```
Stenotypie ........................ 2 2 - 4 (V)
Lebende Fremdsprache (Englisch).... - - 2 2 (I)
Betriebswirtschaft ................ - - 2 2 II
Physik und angewandte Physik ...... 2 - - 2 (II)
Mathematik und angewandte - - 2 2 (I)
Mathematik ......................
Aktuelle Fachgebiete *1)
(. . .) ................ (bis zu) - 2 2 4 I bis IV
```
```
Unverbindliche Übungen *3)
```
```
Leibesübungen ............ (bis zu) 2 2 2 (IVa)
```
```
Förderunterricht *3)
```
```
Deutsch ........................... *2) (I)
Lebende Fremdsprache (Englisch) ... *2) (I)
Mathematik und angewandte
Mathematik ...................... *2) (I)
```
```
*1) In Zeugnissen und anderen Amtsschriften ist in Klammern die genehmigte Bezeichnung des aktuellen Fachgebietes anzuführen.
*2) Bei Bedarf in jeder Klasse, in der der entsprechende Pflichtgegenstand vorgesehen ist, je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).
*3) Siehe Anlage 1B, Abschnitt Ia.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1B.
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1B.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1B.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
DEUTSCH
Siehe Anlage 1B.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Siehe Anlage 1B.
GESCHICHTE
Siehe Anlage 1B.
GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
Siehe Anlage 1B.
WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG
Siehe Anlage 1B.
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1B.
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage 1B.5.1
CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK
Siehe Anlage 1B.5.1
TEXTVERARBEITUNG
Siehe Anlage 1B.5.1
MASCHINENKUNDE UND ELEKTROTECHNIK
Siehe Anlage 1B.5.1
TEXTILE FASERSTOFFE
Siehe Anlage 1B.5.1
BINDUNGSLEHRE, DEKOMPOSITION UND TEXTILE WARENKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes gebräuchlichen Bindungs- und Mustermöglichkeiten kennen, benennen und graphisch darstellen können. Er soll vorgelegte Warenproben des Fachgebietes benennen und deren fertigungstechnische Daten angeben können.
Der Schüler soll die gebräuchlichen Möglichkeiten des Einsatzes der elektronischen Datenverarbeitung bei der Entwicklung und Umsetzung von Mustern sowie bei der Kalkulation kennen.
Lehrstoff:
Klasse (3 Wochenstunden):
Textile Flächengebilde:
Einteilung, Eigenschaften.
Darstellung von Maschenwaren:
Maschenbild, Patrone und Darstellungssymbole.
Bindungen:
Einfaden- und Kettfadentechnik. Grundbindungen (Rechts/Links-, Rechts/Rechts- und Links/Links-Einfadentechnik).
Dekomposition:
Herstellungsdaten und Bindung der Einfadentechnik.
Klasse (3 Wochenstunden):
Warenkunde:
Produkt- und Handelsbezeichnungen für Einfadenwaren.
Bindungen:
Mustermöglichkeiten in Rechts/Links, Rechts/Rechts und Links/Links. Abgeleitete Bindungen (Einfaden- und Kettfadentechnik).
Dekomposition:
Maschenwaren in Einfadentechnik; einfache Kettengewirke, fachtechnische Berechnungen.
Klasse (4 Wochenstunden):
Warenkunde:
Produkt- und Handelsbezeichnungen von Kettfadenwaren. Technische
Fasern.
Bindungen:
Spezielle Musterungstechniken (Rechts/Links, Rechts/Rechts und Links/Links).
Technische und funktionelle Gewirke und Gestricke.
Dekomposition:
Herstellungsdaten und Bindungen der Kettfadentechnik. Ausarbeiten
von Mustervorschriften.
Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung:
Musterentwicklung, Kalkulation.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die wirtschaftliche und modische Bedeutung in der textilen Produktion. Das Anlegen einer Mustersammlung mit ausgearbeiteten Dekompositionsdaten verbessert die Anschaulichkeit des Unterrichtes.
Zur Herstellung von Querverbindungen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Absprache mit dem Lehrer des Pflichtgegenstandes „Entwurf- und Fachzeichnen“ wichtig.
ENTWURF- UND FACHZEICHNEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Entwürfe und Fachezeichnungen für die Herstellung der Produkte des Fachgebietes anfertigen können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Entwurfzeichnung:
Rapporte, Symmetrie, Spiegelungen.
Fachzeichnung:
Patrone, Schnitte für Ober- und Unterbekleidung (Pullover, Weste, Wäsche).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die wirtschaftliche und modische Bedeutung in der textilen Produktion.
Zur Herstellung von Querverbindungen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Absprache mit dem Lehrer des Pflichtgegenstandes „Bindungslehre, Dekomposition und Warenkunde“ wichtig.
TECHNOLOGIE DER WIRKEREI UND STRICKEREI
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll über Kenntnisse der Arbeitsvorgänge, Maschinen, Geräte und Hilfsmittel zur Herstellung von Maschenwaren und deren Konfektion verfügen.
Lehrstoff:
Klasse (3 Wochenstunden):
Textile Flächen anderer Fachrichtungen:
Arbeitsvorgänge.
Strickerei:
Vorbereitungsmaschinen, einfache Flachstrickmaschinen, Konfektionsmaschinen (Zuschneidemaschinen, Doppelsteppstichnähmaschinen).
Klasse (3 Wochenstunden):
Strickerei:
Flachstrickautomaten (Jacquard, Umhänge-, Zunahme- und Mindereinrichtung), Rundstrickmaschinen (Rechts/Links).
Wirkerei:
Rundwirkmaschine.
Konfektion:
Kettenstichnähmaschinen.
Klasse (4 Wochenstunden):
Strickerei:
Flachstrickautomaten (spezielle Musterungstechniken),
Rundstrickmaschinen (Rechts/Rechts, Links/Links).
Wirkerei:
Flachkulierwirkmaschine. Kettenwirkmaschinen (Schärmaschinen, Kettenwirkautomaten, Raschelmaschinen).
Konfektion:
Nähautomaten, Bügelmaschinen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes, weshalb besonders auf den Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird. Insbesondere kommt dem Einsatz der Maschinen in anwendungstechnischer Sicht größeres Gewicht zu als der technologischen Detailfunktion.
TECHNOLOGIE DER VEREDLUNG
Siehe Anlage 1B.5.1
WERKSTÄTTENLABORATORIUM
Siehe Anlage 1B.5.1
WERKSTÄTTE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Roh- und Hilfsstoffe kennen.
Der Schüler soll facheinschlägige Erzeugnisse nach Fachzeichnungen herstellen sowie facheinschlägige Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können. Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.
Lehrstoff:
Klasse (10 Wochenstunden):
Grundausbildung:
Werkstättenbetrieb; Werkstättenordnung; Sicherheitsvorschriften, Unfallverhütung. Warten und Pflegen der Maschinen. Durchführen einfacher Montagearbeiten und Reparaturen.
Vorwerk:
Spulen und Fachen von glatten Garnen und Zwirnen; Trennen von Maschenwaren. Vorschriften für reguläre und halbreguläre Strickteile.
Strickerei:
Herstellen regulärer und halbregulärer Artikel auf
Handflachstrickmaschinen und Flachstrickautomaten.
Konfektion:
Handnähen, Nähen auf Doppelsteppstich- und Kettenstichmaschinen.
Ausfertigen.
Klasse (15 Wochenstunden):
Vorwerk:
Spulen und Fachen von Fein- und Effektgarnen.
Strickerei:
Flachstrickautomaten (Herstellen von Informationsträgern für die Steuerung, Einstellen und Bedienen). Rundstrickmaschinen (Einstellen und Bedienen). Warenkontrolle. Warten und Pflegen der Maschinen, einfache Montagearbeiten. Herstellen einfacher Ersatzteile.
Wirkerei:
Rundwirkmaschinen (Einstellen und Bedienen). Warenkontrolle. Warten und Pflegen der Maschinen, einfache Montagearbeiten. Herstellung einfacher Ersatzteile.
Konfektion:
Nähen auf Spezialnähmaschinen; Anfertigen von Schnitten für Unterbekleidung. Ausfertigen. Warten und Pflegen der Maschinen, einfache Montagearbeiten, Herstellung einfacher Ersatzteile.
Arbeitsvorbereitung:
Material- und Bedarfsplanung.
Klasse (16 Wochenstunden):
Vorwerk:
Schären von Wirkketten.
Strickerei:
Flachstrickautomaten, Rundstrickmaschinen (Entwickeln und Herstellen von farb- und bindungsgemusterten Stoffen). Montagearbeiten, Herstellen von Ersatzteilen, Reparaturarbeiten, Wartungsarbeiten.
Wirkerei:
Flachkulierwirkmaschine (Einstellen und Bedienen). Kettenwirkautomaten und Raschelmaschinen (Einstellen und Bedienen). Montagearbeiten, Herstellen von Ersatzteilen, Reparaturarbeiten, Wartungsarbeiten.
Konfektion:
Nähen auf Nähautomaten. Anfertigen von Schnitten für
Oberbekleidung. Ausfertigen. Montagearbeiten, Herstellen von
Ersatzteilen, Reparaturarbeiten, Wartungsarbeiten.
Arbeitsvorbereitung:
Ein- und Ausgangskontrolle, Lagerhaltung, Inventur, Kostenrechnung.
Didaktische Grundsätze:
Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, den Funktionen, den Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein. Die in der Allgemeinen Dienstnehmerschutzverordnung und Allgemeinen Maschinen-Schutzvorrichtungsverordnung sowie im Arbeitnehmerschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit. Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisung für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.
Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von Fertigungsbetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug wird durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert erhöht. Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.
PFLICHTPRAKTIKUM
Siehe Anlage 1B.
B. FREIGEGENSTÄNDE
STENOTYPIE
Siehe Anlage 1B.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Siehe Anlage 1B.
BETRIEBSWIRTSCHAFT
Siehe Anlage 1B.
PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK
Siehe Anlage 1B.5.1
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage 1B.5.1
AKTUELLE FACHGEBIETE
Siehe Anlage 1B.
C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1B.
D. FÖRDERUNTERRICHT
DEUTSCH
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage 1B.
Anlage 1B.5.1
```
```
LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR TEXTILTECHNIK,
Ausbildungszweig Weberei und Spinnerei
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Wochenstunden Lehr-
Klasse ver-
Pflichtgegenstände *3) Summe pflich-
```
-
- tungs-
```
gruppe
```
```
1 Religion ........................ 2 2 2 6 (III)
2 Deutsch ......................... 3 2 2 7 (I)
3 Lebende Fremdsprache (Englisch) . 2 2 - 4 (I)
4 Geschichte ...................... - 2 - 2 (III)
5 Geographie und Wirtschaftskunde . 2 - - 2 (III)
6 Wirtschaftliche Bildung,
Rechtskunde und Politische Bildung - 2 2 4 III
7 Leibesübungen ................... 2 2 2 6 (IVa)
8 Mathematik und angewandte 3 2 - 5 (I)
Mathematik ...................... 3 2 - 5 (I)
9 Chemie, angewandte Chemie und
Umwelttechnik ................... 2 1 - 3 II
10 Textverarbeitung ................ 2 - - 2 IVb
11 Maschinenkunde und
Elektrotechnik .................. 2 2 2 6 I
12 Textile Faserstoffe ............. 2 2 - 4 II
13 Bindungslehre, Dekomposition und
textile Warenkunde .............. 3 3 4 10 II
14 Entwurf- und Fachzeichnen ....... 2 - - 2 III
15 Technologie der Weberei und
Spinnerei ....................... 3 3 4 10 I
16 Technologie der Veredlung ....... - - 2 2 I
18 Werkstättenlaboratorium ......... - - 4 4 III
18 Werkstätte ...................... 10 15 16 41 (Va)
```
```
Gesamtwochenstundenzahl ... 40 40 40 120
19 Pflichtpraktikum ................ mindestens vier Wochen vor
Eintritt in die letzte Klasse.
```
```
Wochenstunden Lehr-
Klasse ver-
Freigengenstände *3) Summe pflich-
```
-
- tungs-
```
gruppe
```
```
Stenotypie ........................ 2 2 - 4 (V)
Lebende Fremdsprache (Englisch) ... - - 2 2 (I)
Betriebswirtschaft ................ - - 2 2 II
Physik und angewandte Physik ...... 2 - - 2 (II)
Mathematik und angewandte
Mathematik ...................... - - 2 2 (I)
Aktuelle Fachgebiete *1)
(. . .) ................ (bis zu) - 2 2 4 I bis VI
```
```
Unverbindliche Übungen *3
```
```
Leibesübungen ............ (bis zu) 2 2 2 (IVa)
```
```
Förderunterricht *3)
```
```
Deutsch ........................... *2) (I)
Lebende Fremdsprache (Englisch) ... *2) (I)
Mathematik und angewandte
Mathematik ...................... *2) (I)
```
```
*1) In Zeugnissen und anderen Amtsschriften ist in Klammern die genehmigte Bezeichnung des aktuellen Fachgebietes anzuführen.
*2) Bei Bedarf in jeder Klasse, in der der entsprechende Pflichtgegenstand vorgesehen ist, je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).
*3) Siehe Anlage 1B, Abschnitt Ia.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1B.
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1B.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1B.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN
UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE
EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
DEUTSCH
Siehe Anlage 1B.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Siehe Anlage 1B.
GESCHICHTE
Siehe Anlage 1B.
GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
Siehe Anlage 1B.
WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG
Siehe Anlage 1B.
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1B.
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit im Rechnen mit Zahlen, Variablen und Funktionen besitzen.
Lehrstoff:
Klasse (3 Wochenstunden):
Algebra:
Zahlenbereiche, Gleichungen (Terme, lineare Gleichungen und Ungleichungen, Formelumwandlungen), Funktionen (Darstellung von Funktionen, lineare Funktionen), Addition und Subtraktion von Vektoren, Multiplikation eines Vektors mit einem Skalar.
Numerik:
Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnungen, Gleitkommazahlen, Zahlen begrenzter Genauigkeit, Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte, Gebrauch von Funktionstafeln).
Geometrie:
Planimetrie, Trigonometrie des rechtwinkeligen Dreiecks.
Klasse (2 Wochenstunden):
Algebra:
Potenzen mit reellen Exponenten; quadratische Gleichungen; Potenz- und Wurzelfunktionen, Kreis- und Arkusfunktionen, Exponentialfunktionen und logarithmische Funktionen.
Geometrie:
Trigonometrie des rechtwinkeligen Dreiecks; Berechnung des Dreiecks mit Hilfe des Sinus- und Cosinussatzes; Oberflächen- und Volumsberechnungen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Dementsprechend werden daher die Rechenbeispiele zu wählen sein. Insbesondere ist in der 1. Klasse auf das Erreichen der Rechensicherheit Wert zu legen. Die Absprache mit den Lehrern der theoretisch-technischen Pflichtgegenstände ist erforderlich, um die rechtzeitige Bereitstellung mathematischer Kenntnisse zu sichern.
In jeder Klasse drei einstündige Schularbeiten.
CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für die Fachrichtung bedeutsamen Begriffe und Gesetze der anorganischen Chemie beherrschen. Der Schüler soll Strukturen im Aufbau der anorganischen Werk- und Hilfsstoffe der Fachrichtung beschreiben können. Er soll den Aufbau, die Funktion und den Einsatz der im Fachgebiet verwendeten Stoffe sowie deren Auswirkungen auf die Umwelt kennen.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Begriffe und Gesetze:
Atomaufbau und Periodensystem; chemische Bindung; Oxidationszahl; Protolyse; pH-Wert; Redoxreaktionen, Elektrolyse, Energieverhältnisse chemischer Reaktionen. Stöchiometrische Gesetze und einfache Berechnungen.
Anorganische Werk- und Hilfsstoffe:
Metalle, Halbmetalle, Nichtmetalle; Isolationsstoffe; Halbleiter.
Inerte Gase; Brennstoffgase.
Elektrochemie:
Redoxreihe, galvanische Zellen; Korrosion und Korrosionsschutz;
Galvanostegie.
Klasse (1 Wochenstunde):
Kunststoffe:
Werkstoffeigenschaften und Anwendungen.
Umwelttechnik:
Luft-, Abwässer- und Bodenverunreinigungen (Entstehung, Vorbeugung, Behebung). Sondermüll. Biologisch gefährliche Stoffe am Arbeitsplatz. Feuerlöschmittel. Sozial- und wirtschaftspolitische Aspekte (Verursacherprinzip; Interessenkonflikte).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Fachrichtung. Aus methodischen Gründen erweist es sich als zweckmäßig, die erforderlichen Versuche vor allem in der 2. Klasse durch audio-visuelle Hilfsmittel zu unterstützen.
TEXTVERARBEITUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Text- und Dateibearbeitungsprogramme anwenden und die dazu erforderliche Hardware bedienen können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Betriebssystem:
Programmaufruf, Dateibearbeitung, Datensicherung.
Anwenderprogramme:
Textverarbeitung; Kalkulation; Datenbanken. Dateierstellung und -bearbeitung
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis.
MASCHINENKUNDE UND ELEKTROTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll den Aufbau, die Arbeitsweise und das Betriebsverhalten der gebräuchlichen Kraft- und Arbeitsmaschinen sowie die einschlägigen Vorschriften und Normen kennen. Er soll elektrotechnische und maschinenbauliche Aufgaben der Fachpraxis lösen können. Er soll die im Maschinenbau verwendeten Werkstoffe und ihre Eigenschaften kennen.
Der Schüler soll Skizzen, Werkzeichnungen und Schaubilder des Fachgebietes lesen und sachgerecht anfertigen können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Elemente des Maschinenzeichnens:
Handhabung der Zeichengeräte, Normschrift, Zeichnen mit Bleistift, Zeichnungsnormen, Skizzen einfacher Normteile sowie von Bauteilen nach Vorlagen und Modellaufnahmen. Funktionsskizzen. Lesen von normgerechten Werkzeichnungen.
Werkstoffe:
Metalle und Nichtmetalle (Arten, Eigenschaften, Verwendung).
Maschinenelemente:
Verbindungselemente (Schrauben, Keile, Schweißverbindungen, Kleben).
Klasse (2 Wochenstunden):
Maschinenelemente:
Achsen, Wellen und Lager; Triebwerkselemente (Räder und Kurbelgetriebe).
Mechanik:
Kräfte, Gleichgewicht, einfache Maschinen.
Nichttextile Betriebseinrichtungen:
Transport und Lagerwesen. Klimatisierung.
Klasse (2 Wochenstunden):
Elektrische Anlagen:
Elektrische Versorgungseinrichtungen (Generator, Transformator, Leitungen, Schaltelemente). Antrieb von Textilmaschinen, Überwachungs- und Steuerungseinrichtungen.
Schutzmaßnahmen:
Vorschriften, Normen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgaben der facheinschlägigen Praxis, weshalb besonders auf den Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird. Die praktische Ausrichtung der Bildungs- und Lehraufgabe erfordert, daß das Zusammenwirken der mechanischen, elektrotechnischen und elektronischen Elemente im Entwurf und in der textilen Produktion besonders betont wird.
In der ersten Klasse beträgt das durchschnittliche Ausmaß der Zeichenübungen eineinhalb Wochenstunden.
TEXTILE FASERSTOFFE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die in der Textilindustrie verarbeiteten Rohstoffe und Halbfabrikate, ihre Eigenschaften und Bedeutung für die Verarbeitung sowie ihren Einsatz und die damit verbundenen Kennzeichnungspflichten kennen.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Natürliche Faserstoffe:
Gewinnung, Eigenschaften, Verarbeitung und Einsatz.
Vorschriften und Normen:
Textilkennzeichnung, Textilpflegekennzeichnung.
Klasse (2 Wochenstunden):
Chemiefasern:
Erzeugung, Eigenschaften, Einsatz.
Fasermodifikation:
Mechanische und chemische Verfahren.
Mischungen:
Natürliche Faserstoffe und Chemiefasern.
Fasererkennung:
Mechanische und chemische Methoden.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Einsatz der Faserstoffe in der textilen Produktion, weshalb besonders auf den Stand der Fasertechnologie angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird. Der Einfluß der Fasereigenschaften auf das textile Endprodukt erfordert besonders die Darstellung der Wechselwirkung von Fasereigenschaften, Verarbeitungsmethoden und Verwendungszweck.
BINDUNGSLEHRE, DEKOMPOSITION UND TEXTILE WARENKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes gebräuchlichen Bindungs- und Mustermöglichkeiten kennen, benennen und graphisch darstellen können. Er soll vorgelegte Warenproben des Fachgebietes benennen und deren fertigungstechnische Daten angeben können.
Der Schüler soll die gebräuchlichen Möglichkeiten des Einsatzes der elektronischen Datenverarbeitung bei der Entwicklung und Umsetzung von Mustern sowie bei der Kalkulation kennen und anwenden können.
Lehrstoff:
Klasse (3 Wochenstunden):
Textile Flächengebilde:
Einteilung, Eigenschaften.
Darstellung von Webwaren:
Gewebedraufsicht, Kett- Schußschnitt, Patrone.
Bindungen:
Grundbindungen (Leinwand, Köper, Atlas), abgeleitete Bindungen.
Dekomposition:
Kett- und Schußdaten, Bindung.
Klasse (3 Wochenstunden):
Warenkunde:
Produkt- und Handelsbezeichnungen einsystemiger Gewebe. Technische
Fasern. Technische und funktionelle Gewebe.
Bindungen:
Einlagentechnik (Schaft- und Jacquardgewebe).
Dekomposition:
Gewebe in Einlagentechnik; fachtechnische Berechnungen.
Klasse (4 Wochenstunden):
Warenkunde:
Produkt- und Handelsbezeichnungen mehrsystemiger Gewebe. Technische
Fasern. Technische und funktionelle Gewebe.
Bindungen:
Gebildtechniken, verstärkte Gewebe, Zwei- und Mehrlagengewebe, Frottierwaren, Dreher, Samte (Schaf und Jacquardtechnik).
Dekomposition:
Gewebe in Zwei- und Mehrlagentechnik, Frottierwaren, Dreher, Samte.
Produktionsplanung:
Erstellung von fertigungstechnischen Daten, Berechnung des Materialbedarfes, Planung des Maschineneinsatzes. Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung (Musterentwicklung, Kalkulation).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die wirtschaftliche und modische Bedeutung in der textilen Produktion. Das Anlegen einer Mustersammlung mit ausgearbeiteten Dekompositionsdaten verbessert die Anschaulichkeit des Unterrichtes.
Zur Herstellung von Querverbindungen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Absprache mit dem Lehrer des Pflichtgegenstandes „Entwurf- und Fachzeichnen“ wichtig.
ENTWURF- UND FACHZEICHNEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Entwürfe und Fachzeichnungen für die Herstellung der Produkte des Fachgebietes anfertigen können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Entwurfzeichnung:
Rapporte, Symmetrie, Versetzen, Stürzen.
Patrone:
Patronenpapiere, Linien, Flächen, Darstellung von Bindungen,
Schattierungstechnik.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die wirtschaftliche und modische Bedeutung in der textilen Produktion.
Zur Herstellung von Querverbindungen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Absprache mit dem Lehrer des Pflichtgegenstandes „Bindungslehre, Dekomposition und Warenkunde“ wichtig.
TECHNOLOGIE DER WEBEREI UND SPINNEREI
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll über Kenntnisse der Arbeitsvorgänge, Maschinen, Geräte und Hilfsmittel zur Herstellung von Garnen, Zwirnen und textilen Flächengebilden verfügen.
Lehrstoff:
Klasse (3 Wochenstunden):
Herstellung textiler Flächen:
Arbeitsvorgänge für die Faden- und Flächenherstellung. Arbeitsvorgänge und Maschinen in der Spinnerei und Weberei sowie in den dazugehörigen Vorwerken.
Klasse (3 Wochenstunden):
Kurzfaserspinnerei:
Verfahren, Maschinen, Berechnungen.
Weberei:
Vorwerk (Kreuzspulen, Schußspulen, Schären, Zetteln, Schlichten, Einziehen). Bewegung der Kette (Bremsen, Regulatoren). Fachbildung (Exzenter, Schaftmaschinen, Jacquardmaschinen).
Klasse (4 Wochenstunden):
Langfaserspinnerei:
Verfahren, Maschinen, Berechnungen.
Elementenspinnverfahren:
Verfahren, Maschinen, Berechnungen.
Weberei:
Ladenbewegung, Schußeintrag (Schützen, Greifer, Projektil, Düsen),
Überwachung (Kette, Schuß, Funktionen).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes, weshalb besonders auf den Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird. Insbesondere kommt dem Einsatz der Maschinen in anwendungstechnischer Sicht größeres Gewicht zu als der technologischen Detailfunktion.
TECHNOLOGIE DER VEREDLUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes gebräuchlichen Verfahren der Textilveredlung kennen. Er soll Ausrüstungsverfahren nach den Kriterien der Tauglichkeit und Wirtschaftlichkeit beurteilen können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Bleichen:
Vorbehandlung; oxidative und reduktive Bleiche; optisches Aufhellen
(Verfahren und Maschinen).
Färben:
Färben von Fasern, Garnen und textilen Flächengebilden (Verfahren und Maschinen).
Drucken:
Hand-, Sieb- und Maschinendruck; Direkt-, Ätz- und Reservedruck
(Verfahren und Maschinen).
Appretur:
Verfahren. Maschinen. Einfluß auf die Gebrauchseigenschaften.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der textiltechnischen Praxis, insbesondere im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit und Umweltbelastung.
TECHNOLOGIE DER VEREDLUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes gebräuchlichen Verfahren der Textilveredlung kennen. Er soll Ausrüstungsverfahren nach den Kriterien der Tauglichkeit und Wirtschaftlichkeit beurteilen können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Bleichen:
Vorbehandlung; oxidative und reduktive Bleiche; optisches Aufhellen
(Verfahren und Maschinen).
Färben:
Färben von Fasern, Garnen und textilen Flächengebilden (Verfahren und Maschinen).
Drucken:
Hand-, Sieb- und Maschinendruck; Direkt-, Ätz- und Reservedruck
(Verfahren und Maschinen).
Appretur:
Verfahren. Maschinen. Einfluß auf die Gebrauchseigenschaften.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der textiltechnischen Praxis, insbesondere im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit und Umweltbelastung.
WERKSTÄTTENLABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Fachgebiet üblichen Methoden bei der Planung, Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle der Fertigung einschließlich der Anwendung der elektronischen Datenverarbeitung durchführen und beurteilen können.
Lehrstoff:
Klasse (4 Wochenstunden):
Stoffgebiet Qualitätskontrolle:
Bestimmung und Beurteilung von Faserstoffen, Bestimmung der Kennwerte von Fasern, Garnen, Zwirnen und textilen Flächengebilden. Mikroskopie, Fehlererkennung.
Stoffgebiet Planung:
Einsatz von Personal, Material und Maschinen, Erstellung von
Produktionsplänen.
Stoffgebiet angewandte elektronische Datenverarbeitung:
Anwendung der elektronischen Datenverarbeitung zur Unterstützung von Materialwirtschaft, Planung, Prozeß- und Produktüberwachung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung der Verfahren in der Praxis des Fachgebietes. Die Messungen, Untersuchungen und Auswertungen bauen auf den in den theoretisch-technischen Unterrichtsgegenständen und im Pflichtgegenstand „Werkstätte“ erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten auf.
Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.
WERKSTÄTTE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Roh- und Hilfsstoffe kennen.
Der Schüler soll facheinschlägige Erzeugnisse nach Fachzeichnungen herstellen sowie facheinschlägige Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können. Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.
Lehrstoff:
Klasse (10 Wochenstunden):
Grundausbildung:
Werkstättenbetrieb; Werkstättenordnung; Sicherheitsvorschriften, Unfallverhütung. Handhabung von Textilien (Fasern, Garne, Gewebe). Warten und Pflegen der Maschinen. Durchführen einfacher Reparaturen.
Spinnerei:
Reinigen und Öffnen, Kardieren, Strecken und Doublieren, Vor- und Feinspinnen.
Weberei-Vorwerk:
Spulen und Fadenreinigen auf teil- und vollautomatischen Maschinen.
Schaftweberei:
Herstellen einfacher Schaftgewebe. Einrichten des Webstuhles für einfache Bindungen (Handwebstuhl, mechanischer Webstuhl). Weben unter Berücksichtigung von Mustervarianten und modischen Belangen.
Klasse (15 Wochenstunden):
Spinnerei:
Reinigen und Öffnen, Kardieren, Strecken und Doublieren, Vor- und Feinspinnen. Einstellen der Maschinen auf den zu verarbeitenden Faserstoff und die geforderten Garnkennwerte. Warten und Pflegen der Maschinen, einfache Montagearbeiten. Herstellung einfacher Ersatzteile.
Weberei-Vorwerk:
Herstellen von Kette und Schuß, Einziehen, Anknüpfen, Schlichten.
Schaftweberei:
Herstellen von glatten Schaftgeweben. Einstellen der Maschinen für die geforderten Gewebekennwerte. Warten und Pflegen der Maschinen, einfache Montagearbeiten. Herstellung einfacher Ersatzteile.
Arbeitsvorbereitung:
Einrichten der Spinn- und Webmaschinen. Artikelwechsel.
Klasse (16 Wochenstunden):
Spinnerei:
Bedienen von Maschinen der Verzugs- und Teilungsspinnerei. Einstellen der Maschinen auf den zu verarbeitenden Faserstoff und die geforderten Garndaten. Montagearbeiten, Herstellen von Ersatzteilen, Reparaturarbeiten, Wartungsarbeiten.
Schaftweberei:
Herstellen von Schaftgeweben in der Buntweberei. Einstellen der Maschinen. Montagearbeiten, Herstellen von Ersatzteilen,
Reparaturarbeiten, Wartungsarbeiten.
Jacquardweberei:
Herstellen von Jacquardgeweben. Einstellen von
Jacquardwebmaschinen. Montagearbeiten, Herstellen von Ersatzteilen,
Reparaturarbeiten, Wartungsarbeiten.
Arbeitsvorbereitung:
Erarbeiten von Daten und Plänen für das Einrichten und Einstellen der Spinn- und Webmaschinen. Herstellen von Schaft- und Jacquardmaschinenkarten.
Didaktische Grundsätze:
Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, den Funktionen, den Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein. Die in der Allgemeinen Dienstnehmerschutzverordnung und Allgemeinen Maschinen-Schutzvorrichtungsverordnung sowie im Arbeitnehmerschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit. Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisung für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.
Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von Fertigungsbetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug wird durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert erhöht. Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.
PFLICHTPRAKTIKUM
Siehe Anlage 1B.
B. FREIGEGENSTÄNDE
STENOTYPIE
Siehe Anlage 1B.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Siehe Anlage 1B.
BETRIEBSWIRTSCHAFT
Siehe Anlage 1B.
PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Vorgänge beobachten und beschreiben sowie aus den Beobachtungsergebnissen physikalische Gesetzmäßigkeiten erkennen und erklären können.
Er soll in den für das Fachgebiet wichtigen Teilbereichen der Physik grundlegende Kenntnisse besitzen.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Allgemeine Physik:
Aufgabe und Arbeitsweise der Physik. Gesetzliche Maßeinheiten.
Internationales Einheitensystem (SI). Meßfehler.
Mechanik des Massenpunktes:
Kinematik (Geschwindigkeit, Beschleunigung, zusammengesetzte Bewegung). Dynamik (Trägheit, Kraft und Masse, die Newtonschen Axiome). Arbeit, Leistung, Energie, Impuls, Reibung. Erhaltungssätze.
Mechanik deformierbarer Körper:
Hydro- und Aerostatik (Druck, Schweredruck). Strömungen.
Temperatur und Wärme:
Temperaturmessung, Wärmeenergie.
Schwingungen:
Optik (Reflexion, Brechung). Akustik (Schallmessung).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Fachrichtung. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe bewährt sich das Ausgehen vom experimentellen Nachweis der physikalischen Zusammenhänge, gefolgt von der Erläuterung der gewonnenen Erkenntnisse an Beispielen aus dem Fachgebiet.
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll mathematische und statistische Methoden auf Aufgaben der technischen Unterrichtsgegenstände anwenden können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Algebra:
Rechenoperationen mit Logarithmen. Quadratische Gleichung. Exponentialgleichungen, logarithmische Gleichungen. Lineare Gleichungssysteme bis zu 3 Variablen. Grafische Darstellung von Funktionen.
Statistik:
Mittelwert und Standardabweichung.
Geometrie:
Berechnung des Dreiecks mit Hilfe des Sinus- und des Cosinussatzes.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Dementsprechend werden daher die Rechenbeispiele zu wählen sein.
Drei einstündige Schularbeiten.
AKTUELLE FACHGEBIETE
Siehe Anlage 1B.
C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1B.
D. FÖRDERUNTERRICHT
DEUTSCH
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage 1B.
Anlage 1B.5.5
LEHRPLAN DER DREIJÄHRIGEN FACHSCHULE FÜR TEXTILCHEMIE
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Wochenstunden Lehr-
Klasse ver-
Pflichtgegenstände *5) Summe pflich-
```
-
- tungs-
```
gruppe
```
```
1 Religion ........................ 2 2 2 6 (III)
2 Deutsch ......................... 3 2 2 7 (I)
3 Lebende Fremdsprache (Englisch) . 2 2 - 4 (I)
4 Geschichte ...................... - 2 - 2 (III)
5 Geographie und Wirtschaftskunde . 2 - - 2 (III)
6 Wirtschaftliche Bildung,
Rechtskunde und Politische Bildung - 2 2 4 III
7 Leibesübungen ................... 2 2 2 6 (IVa)
8 Mathematik und angewandte
Mathematik ...................... 3 2 - 5 (I)
9 Physik und angewandte Physik .... 2 - - 2 (II)
10 Textverarbeitung ................ 2 - - 2 IVb
11 Maschinenkunde und
Elektrotechnik .................. 2 2 2 6 I
12 Allgemeine und anorganische
Chemie *1) ...................... 5 2 - 7 I
13 Analytische Chemie *2) .......... 2 2 2 6 I
14 Organische Chemie *1) ........... - 2 2 4 I
15 Laboratorium (für Textilchemie) . 8 6 6 20 I
16 Chemische Textiltechnologie *1) . - 3 5 8 I
17 Mechanische Technologie ......... - - 2 2 (I)
18 Textile Faserstoffe ............. 2 2 - 4 (II)
19 Werkstättenlaboratorium ......... - - 4 4 III
20 Werkstätte ...................... 3 7 9 19 (Va)
```
```
Gesamtwochenstundenzahl ... 40 40 40 120
21 Pflichtpraktikum ................ mindestens vier Wochen vor
Eintritt in die letzte Klasse.
```
```
Wochenstunden Lehr-
Klasse ver-
Freigengenstände *5) Summe pflich-
```
-
- tungs-
```
gruppe
```
```
Stenotypie ....................... 2 2 - 4 (V)
Lebende Fremdsprache (Englisch) .. - - 2 2 (I)
Betriebswirtschaft ............... - - 2 2 II
Mathematik und angewandte
Mathematik ..................... - - 2 2 (I)
Aktuelle Fachgebiete *3)
(. . .) (bis zu) ............... - 2 2 4 I bis IV
```
```
Unverbindliche Übungen *5)
```
```
Leibesübungen ........... (bis zu) 2 2 2 6 (IVa)
```
```
Förderunterricht *5)
```
```
Deutsch .......................... *4) (I)
Lebende Fremdsprache (Englisch) .. *4) (I)
Mathematik und angewandte
Mathematik ..................... *4) (I)
```
```
*1) Einschließlich Umwelttechnik.
*2) Einschließlich Stöchiometrie.
*3) In Zeugnissen und anderen Amtsschriften ist in Klammern die genehmigte Bezeichnung des aktuellen Fachgebietes anzuführen.
*4) Bei Bedarf in jeder Klasse, in der der entsprechende Pflichtgegenstand vorgesehen ist, je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).
*5) Siehe Anlage 1B, Abschnitt Ia.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1B.
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1B.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1B.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABENDER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
DEUTSCH
Siehe Anlage 1B.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Siehe Anlage 1B.
GESCHICHTE
Siehe Anlage 1B.
GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
Siehe Anlage 1B.
WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG
Siehe Anlage 1B.
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1B.
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage 1B.5.1.
PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Vorgänge beobachten und beschreiben sowie aus den Beobachtungsergebnissen physikalische Gesetzmäßigkeiten erkennen und erklären können.
Er soll in den für das Fachgebiet wichtigen Teilbereichen der Physik grundlegende Kenntnisse besitzen.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Allgemeine Physik:
Aufgabe und Arbeitsweise der Physik. Gesetzliche Maßeinheiten.
Internationales Einheitensystem (SI).
Mechanik des Massenpunktes:
Kinematik (Geschwindigkeit, Beschleunigung, zusammengesetzte Bewegung). Dynamik (Trägheit, Kraft und Masse, die Newtonschen Axiome). Arbeit, Leistung, Energie, Impuls, Erhaltungssätze. Reibung.
Mechanik deformierbarer Körper:
Hydro- und Aerostatik (Druck, Schweredruck). Strömungen.
Temperatur und Wärme:
Temperaturmessung, Wärmeenergie.
Schwingungen:
Optik (Reflexion, Brechung). Akustik (Schallmessung).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Fachrichtung. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe bewährt sich das Ausgehen vom experimentellen Nachweis der physikalischen Zusammenhänge, gefolgt von der Erläuterung der gewonnenen Erkenntnisse an Beispielen aus dem Bereich der Chemie.
TEXTVERARBEITUNG
Siehe Anlage 1B.5.1
MASCHINENKUNDE UND ELEKTROTECHNIK
Siehe Anlage 1B.5.1
ALLGEMEINE UND ANORGANISCHE CHEMIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für die Fachrichtung bedeutsamen Begriffe, Gesetze, Eigenschaften und Reaktionen anorganischer Stoffe kennen. Er soll Vorkommen, Herstellungsverfahren und Nutzung der für das Fachgebiet bedeutsamen Elemente und ihrer Verbindungen sowie ihre Auswirkungen auf die Umwelt kennen.
Lehrstoff:
Klasse (5 Wochenstunden):
Allgemeine Chemie:
Terminologie (Nomenklatur und Symbolik), stöchiometrische Grundsätze, Reaktionsgleichungen. Atombau und Periodensystem der Elemente. Chemische Bindung. Reaktionstypen.
Anorganische Chemie:
Gesetzmäßigkeiten chemischer Reaktionen. Hauptgruppenelemente und ihre Verbindungen (Vorkommen, Eigenschaften, Herstellung, Nutzung).
Klasse (2 Wochenstunden):
Allgemeine Chemie:
Atomkern. Radioaktivität. Elektronenhülle. Periodizität von Eigenschaften. Chemische Bindung (Atombindung, Ionenbindung, Metallbindung). Kristallographie.
Anorganische Chemie:
Für das Fachgebiet bedeutsame Nebengruppenelemente des Periodensystems und ihre Verbindungen (Vorkommen, Eigenschaften, Herstellung, Nutzung).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Verständnis chemischer Gesetzmäßigkeiten und die Häufigkeit des Vorkommens in der Praxis der österreichischen Wirtschaft.
Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe kommt dem Umweltschutz und der Sicherheitstechnik im chemischen Laboratorium und Betrieb besondere Bedeutung zu.
Am besten bewähren sich Unterrichtsmethoden mit zunehmendem Abstraktionsgrad des Lehrstoffes, zB der allmähliche Übergang von der allgemeinen zur anorganischen Chemie und von der beschreibenden zur erklärenden Darstellung. Die Anschaulichkeit wird durch Demonstrationen, bildliche Darstellungen und aktuelle Beispiele erhöht.
Zwecks rechtzeitiger Erarbeitung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Absprache mit den Lehrern der übrigen fachlich-theoretischen Pflichtgegenstände wichtig.
ANALYTISCHE CHEMIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Prinzipien und Methoden der analytischen Chemie im Fachgebiet kennen, über ihren sinnvollen Einsatz und ihre Grenzen zur Lösung praxisnaher Aufgaben Bescheid wissen sowie die Voraussetzungen zum Gelingen experimenteller Vorgänge kennen.
Der Schüler soll stöchiometrische Berechnungen durchführen können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Laboratoriumstechnik:
Gefahrenquellen und Sicherheitsmaßnahmen. Umgang mit Chemikalien, Glasbearbeitung, Handhabung von Laboratoriumsgeräten. Anorganisch präparative Arbeiten.
Qualitative Analyse:
Identifikationsreaktionen einzelner Kationen und Anionen im Makromaßstab. Trennungsgänge im Halbmikromaßstab.
Quantitative Analyse:
Gravimetrische und volumetrische Einzelbestimmungen. Berechnung der Analysenergebnisse.
Klasse (2 Wochenstunden):
Volumetrie:
Einzelbestimmungen; Säure/Base-, Fällungs- und komplexometrische
Titrationen. Untersuchungen von Bleichmitteln.
Elektrochemische Analyse:
Elektrogravimetrie. Potentiometrie. Konduktometrie.
Optische Analyse:
Kolorimetrie. Photometrie.
Textilchemische Untersuchungen:
Qualitative Fasererkennung. Quantitative Fasertrennung, Faserschädigung, Farbstoffanalyse. Appreturanalyse.
Klasse (2 Wochenstunden):
Textilchemische Untersuchungen:
Untersuchung von Textilhilfsmitteln. Wasseranalyse. Qualitative
organische Elementaranalyse von Fasern.
Instrumentelle Analysenmethoden:
Spektroskopische Verfahren (Farbmessung, Weißgrad, IR-Analyse).
Chromatographie:
Gesetzmäßigkeiten chromatographischer Methoden. Papier-, Dünnschicht- und Säulenchromatographie. Gaschromatographie.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Verständnis für die praktische Arbeit im Laboratorium sowie der Stand der instrumentellen Analytik. Besonders nützlich im Hinblick auf eine ökonomische Arbeitsweise ist die kritische Behandlung der einzelnen Analysenmethoden (Vor- und Nachteile, Grenzen).
Hauptkriterium für die Auswahl der Anwendungsbeispiele ist die Bedeutung für die berufliche Praxis.
ORGANISCHE CHEMIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für die berufliche Praxis des Fachgebietes bedeutsamen Stoffklassen der organischen Chemie, ihre Nutzung und ihre Auswirkungen auf die Umwelt kennen. Er soll den Ablauf der häufigsten organisch-chemischen Reaktionen verstehen.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Chemie des Kohlenstoffs:
Kohlenstoffbindungen, Strukturen organischer Moleküle, Systematik und Nomenklatur organischer Verbindungen. Reaktionstypen und Reaktionsmechanismen.
Acyclische Verbindungen:
Alkane, Alkene, Alkine und ihre Derivate mit einer oder mehreren
funktionellen Gruppen.
Klasse (2 Wochenstunden):
Kohlenhydrate:
Mono-, Oligo- und Polysaccharide.
Aromatische Verbindungen:
Benzol und seine Homologen, kondensierte Ringverbindungen,
textilchemisch wichtige Derivate.
Chemiefasern.
Eigenschaften, Anwendungen.
Eiweißstoffe:
Aminosäuren, Peptidbindung, Proteine, Proteide.
Umwelttechnik:
Luft-, Abwässer- und Bodenverunreinigungen (Entstehung, Vorbeugung, Behebung). Sondermüll. Biologisch gefährliche Stoffe am Arbeitsplatz. Feuerlöschmittel. Sozial- und wirtschaftspolitische Aspekte (Verursacherprinzip, Interessenkonflikte).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Bedeutung für die Praxis des Fachgebietes einschließlich des Umweltbezuges.
Durch ständiges Erörtern der gesetzmäßigen Zusammenhänge wird das Verständnis für den Ablauf der organisch-chemischen Reaktionen geschult und erweitert. Zweckmäßigerweise werden auch Sicherheitsbelange besprochen.
LABORATORIUM (FÜR TEXTILCHEMIE)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes auftretenden analytischen Aufgaben lösen und die Ergebnisse protokollieren können.
Der Schüler soll die in chemischen Laboratorien des Fachgebietes verwendeten Geräte, Apparate und Chemikalien unter Berücksichtigung der Sicherheitsmaßnahmen handhaben können.
Lehrstoff:
Klasse (8 Wochenstunden):
Laboratoriumstechnik:
Gefahrenquellen und Sicherheitsmaßnahmen. Umgang mit Chemikalien.
Handhabung von Laboratoriumsgeräten.
Quantitative Analyse:
Gravimetrische und volumetrische Einzelbestimmungen.
Qualitative Analyse:
Identifizierungsreaktionen einzelner Kationen und Anionen sowie Trennung einfacher Salzgemische im Makromaßstab. Fasermaterial (Erkennen von natürlichen Fasern und Chemiefasern, Mikroskopie, Vorbehandeln, Färbeversuche).
Klasse (6 Wochenstunden):
Quantitative Analyse:
Gravimetrische und titrimetrische Bestimmungen an Stoffgemischen. Trennung von Fasermischungen. Untersuchungen von Bleichmitteln.
Eiweißfasern:
Vorwaschen, Bleichen, Färben mit allen Farbstoffklassen. Korrektur
von Fehlfärbungen. Echtheitsprüfungen.
Zellulosefasern:
Vorbehandlung. Direktfarbstoffe (Färben, Echtheitsprüfung, Musterfärbungen). Nachbehandlung. Korrektur von Fehlfärbungen.
Klasse (6 Wochenstunden):
Qualitative Analyse:
Systematische Untersuchungen von Fasermischungen.
Chromatographie:
Papier-, dünnschicht- und säulenchromatographische Trennung
organischer Stoffgemische.
Wasseruntersuchung:
Betriebswasser, Abwasser.
Zellulosefasern:
Anwendung aller Farbstoffklassen. Auszieh- und Klotzverfahren
(Musterfärbung, Echtheitsprüfung).
Chemiefasern:
Färben von Polyamid (Säure-, Metallkomplex-, Dispersionsfarbstoffe), Polyester- und Acetatfasern (Dispersionsfarbstoffe nach verschiedenen Verfahrensvarianten). Polyacrylnitril (kationische Farbstoffe und Dispersionsfarbstoffe).
Elektrochemische Analyse:
Elektrogravimetrie, Potentiometrie (pH-Wert, Redoxpotential).
Färben von Fasermischungen:
Unifärbung. Ton-in-Ton-Färbung. Bicolorfärbung. Mehrfarbeneffekte. Reservierungen. Ein- und Zweibadverfahren. Ein- und Zweistufenverfahren. Klotzverfahren.
Textilhilfsmitteluntersuchungen:
Tenside. Waschmittel. Färberei- und Druckereihilfsmittel.
Druck:
Vorbehandlung; Direktdruck mit allen geeigneten Faserstoffklassen. Ätzdruck. Reservedruck.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Vielseitigkeit der Methoden, die Häufigkeit der Anwendung in Laboratorien des Fachgebietes und der Beitrag zur systematischen Einführung in die praxisnahe Verwendung der analytischen Methoden. Bei der Auswahl der Analysebeispiele bewährt sich das Ausgehen vom Ausbildungsstand des Schülers sowie von den in der beruflichen Praxis gebräuchlichen Analyseverfahren. Die praktischen Übungen bedürfen der Vorbereitung durch kurze Vorbesprechungen entsprechend dem Stand des Unterrichtes in den theoretischen Pflichtgegenständen. Zur Praxisnähe gehören auch die Verwendung von prozeßrechnergesteuerten Geräten sowie der Einsatz elektronischer Rechenhilfen zur Auswertung von Analysenergebnissen.
Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.
CHEMISCHE TEXTILTECHNOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll über die zur Veredlung und Pflege von Textilien notwendigen Kenntnisse der Arbeitsvorgänge, Hilfsmittel und maschinellen Einrichtungen verfügen.
Lehrstoff:
Klasse (3 Wochenstunden):
Textilveredlung:
Behandlungsbäder (Zusammensetzung, Berechnung; Bleich- und Färbeflotten).
Vorbehandlung:
Zellulosefasern. Eiweißfasern. Chemiefasern.
Färben:
Farbstoffklassen, Färbeverfahren, Hilfsmittel, Färbereiapparate- und -maschinen, Abmustern, Ursachen und Korrektur von Fehlfärbungen einschließlich Abziehen, Fabrikations- und Gebrauchsechtheiten.
Textilpflege:
Waschen, Trocknen. Chemischreinigung, Maschinen und Verfahren, Lösemittel, Reinigungsverstärker, Detachieren. Formgebung.
Klasse (5 Wochenstunden):
Drucken:
Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.
Dieser Text wird zu den eigenen Weiterverwendungsbedingungen von RIS veröffentlicht, nicht unter einer Legalize-Lizenz oder einer Public-Domain-Lizenz.
RIS
CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International)
Quelle: RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes, Bundeskanzleramt der Republik Österreich (https://www.ris.bka.gv.at/). Lizenziert unter CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International). Aus den Daten können keinerlei Rechtsansprüche abgeleitet werden.