Verordnung über Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1987-09-01
Letzte Aktualisierung 2016-09-01
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 35
Änderungshistorie JSON API

Farbstoffklassen, Druckverfahren, Druckverdickungen und Hilfsmittel, Druckmaschinen, Vorbehandlung, Druckereinachbehandlung, Druckschablonenherstellung, Fehler und Fehlerursachen.

Appretur:

Mechanische und chemische Verfahren, Appreturmaschinen, Ausrüstungsgänge. Sonderverfahren (Beschichten, Kaschieren, Bondieren).

Wasser und Abwasser:

Versorgung, Aufbereitung, Rückführung, Umweltschutz.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Verständnis textiltechnischer Probleme und die Anwendbarkeit in der textilchemischen Praxis. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe kommt dem Umweltschutz und der Sicherheitstechnik im Betrieb besondere Bedeutung zu.

Zwecks rechtzeitiger Erarbeitung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Absprache mit den Lehrern der übrigen fachlich-theoretischen Pflichtgegenstände wichtig.

Die Anschaulichkeit wird durch bildliche Darstellungen erhöht.

17.

MECHANISCHE TECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für das Fachgebiet wesentlichen Anforderungen an textile Flächen kennen.

Lehrstoff:

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Spinnerei:

Faseraufbereitung, Spinnverfahren.

Weberei:

Vorbereitung; Bindungsarten, Webverfahren.

Wirkerei und Strickerei:

Maschenbildende Elemente, Maschenbildungsvorgänge. Bindungen.

Spezielle Textiltechniken:

Vliesstoffe, Tufting, Stickerei, Bobinettechnik. Technische und funktionelle Gewebe.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Berufspraxis, weshalb dem Stand der Technik angepaßten Lehrinhalten besondere Bedeutung zukommt.

Modelle, Bildtafeln, Skizzenblätter und Handbücher erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

18.

TEXTILE FASERSTOFFE

Siehe Anlage 1B.5.1

19.

WERKSTÄTTENLABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes anfallenden Aufgaben, die über den Rahmen der Werkstättenausbildung hinausgehen, lösen und dokumentieren können.

Lehrstoff:

3.

Klasse (4 Wochenstunden):

Stoffgebiet Qualitätskontrolle:

Bestimmung und Beurteilung von Faserstoffen, Bestimmung der Kennwerte von Fasern, Garnen, Zwirnen und textilen Flächengebilden. Mikroskopie. Fehlererkennung.

Stoffgebiet Planung:

Einsatz von Personal, Material und Maschinen. Erstellung von

Produktionsplänen.

Stoffgebiet elektronische Datenverarbeitung:

Anwendung der elektronischen Datenverarbeitung zur Unterstützung von Materialwirtschaft. Planung. Prozeß- und Produktüberwachung. Farbmetrik, Farbrezeptur.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung der Verfahren in der textilchemischen Praxis. Die Durchführung von Projekten fördert sowohl die Praxisnähe als auch das selbständige Arbeiten der Schüler.

Besondere Bedeutung kommt dem Energieverbrauch und der Kalkulation sowie den Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen zu. Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

20.

WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe gewandt handhaben und instand halten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Roh- und Hilfsstoffe kennen.

Der Schüler soll facheinschlägige praktische Tätigkeiten gewandt ausführen können.

Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

1.

Klasse (3 Wochenstunden):

Grundausbildung:

Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung. Umgang mit Chemikalien, Farbstoffen und Hilfsmitteln (Messen, Wägen); Handhabung der maschinellen Einrichtungen. (Warenvorbehandlung für Färbung und Druck, Bleichen und optisches Aufhellen).

Textilpflege:

Wäscherei (Merken, Sortieren nach Pflegekennzeichnung und Textilauszeichnungsverordnung). Waschverfahren. (Ein- und Mehrlaugenverfahren, Temperatur). Waschrezeptberechnungen, Entwässern und Trocknen, Bügeln, Pressen, Mangeln. Chemischreinigung (Merken; Sortieren nach Pflegekennzeichnung und Textilauszeichnungsverordnung). Zusammenstellung der Reinigungschargen (Material, Farben, Artikel). Reinigen in Perchlorethylen. Formgebung.

2.

Klasse (7 Wochenstunden):

Textilveredlung:

Entwässern, Trocknen und Thermofixieren von Textilien, Färbeverfahren (Jigger, Foulard, Haspelkufe), Farbkarten, Rezepte, Tabellen. Nachbehandlungsverfahren.

Textilpflege:

Chemischreinigung (Vordetachur, Reinigung in verschiedenen organischen Lösungsmitteln; Nachdetachur). Formgebung. Spezielle Ausrüstungsverfahren in organischen Lösungsmitteln. Wartung und Pflege des Maschinenparks.

3.

Klasse (9 Wochenstunden):

Textilveredlung:

Musterfärben aller üblichen Faserarten, Färben unter Hochtemperatur-Bedingungen, Korrektur von Fehlfärbungen, Vorbehandeln von Druckböden, Ätzfondfärbungen.

Appretur:

Chemische und mechanische Appreturverfahren auf verschiedenen Materialien, Knitterfreiausrüstung, Krumpffreiausrüstung, wasserabweisende Ausrüstung, Trocknung mit Voreilung, Dekatieren. Sonderverfahren (Beschichten und Kaschieren).

Druckerei:

Druckschablonen (Herstellen von Folien und Schablonen, Musterübertragung auf Schablonen). Druckpastenherstellung (Ansetzen von Verdickungen und Verschnittverdickungen, Herstellen von Stammfarben, Farbverschnitten und Farbmischungen; Farbenatlas, Computerrezepterstellung). Flach- und Rotationsfilmdruck, Direkt-, Ätz- und Reservedruck, spezielle Drucktechniken. Drucknachbehandlung (Dämpf- und Hitzefixierung, Drucknachwäsche, Endfertigung und Endkontrolle, Wartung und Pflege des Maschinenparks).

Didaktische Grundsätze:

Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, den Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Apparate und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein. Die in der Allgemeinen Dienstnehmerschutzverordnung und Allgemeinen Maschinen-Schutzvorrichtungsverordnung sowie im Arbeitnehmerschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit. Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.

Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation textilchemischer Betriebe vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Auftrag bis zur Kontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug wird durch Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert erhöht.

Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.

21.

PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1B.

B. FREIGEGENSTÄNDE

STENOTYPIE

Siehe Anlage 1B.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1B.

BETRIEBSWIRTSCHAFT

Siehe Anlage 1B.

AKTUELLE FACHGEBIETE

Siehe Anlage 1B.

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 1B.5.1

C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1B.

D. FÖRDERUNTERRICHT

DEUTSCH

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 1B.

Klassen- bzw. semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten

(Art. III § 1 Abs. 3 Z 2 idF BGBl. Nr. 664/1995)

Anlage 1B.5.7


FACHSCHULE FÜR MODE UND BEKLEIDUNGSTECHNIK FÜR HÖRBEHINDERTE

I. Stundentafel

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```

```

Wochenstunden Lehrver-

A. Pflichtgegenstände pflich-

Klasse tungs-

```

1.
    1. Summe gruppe

```

```

```

KERNBEREICH

```

1.

Religion ........................ 2 2 2 6 (III)

```

```

2.

Deutsch ......................... 2 2 2 6 (I)

```

```

3.

Sprach- und Sprecherziehung ..... 2 2 2 6 III

```

```

4.

Geschichte und Kultur ........... - 2 - 2 III

```

```

5.

Wirtschaftsgeographie ........... 2 - - 2 III

```

```

6.

Biologie und Ökologie ........... 2 - - 2 III

```

```

7.

Politische Bildung und Recht .... - - 2 2 III

```

```

8.

Betriebswirtschaft .............. - 2 2 4 II

```

```

9.

Rechnungswesen *1) .............. 2 2 2 6 I

```

```

10.

Wirtschaftsinformatik ........... 1 - - 1 I

```

```

11.

Textverarbeitung *1) ............ 1 - - 1 III

```

```

12.

Leibesübungen ................... 2 2 2 6 (IVa)

```

```

13.

Fertigungsplanung und

```

Arbeitsorganisation *1) ....... - 2 2 4 II

```

14.

Textiltechnologie ............... 1 2 2 5 III

```

```

15.

Entwurf- und Modezeichnen ....... 2 1 2 5 (IVa)

```

```

16.

Schnittkonstruktion, Gradieren

```

und Modellgestaltung mit CAD .... 2 2 2 6 II

```

17.

Technologie der

```

Bekleidungsmaschinen ............ 1 1 - 2 II

```

18.

Werkstätte und

```

Fertigungstechnik ............... 15 11 *2) 26 V

```

```

37 33 22 92

ERWEITERUNGSBEREICH

```

a)

Ausbildungsschwerpunkte *2)

```

Bekleidungstechnik

Projektmanagement .............. - 4 4 8 II

Projektwerkstätte .............. - - 11 11 V

Modeatelier

Projektmanagement .............. - 4 4 8 II

Projektwerkstätte .............. - - 11 11 V

Modedesign

Projektmanagement ............... - 4 4 8 II

Projektwerkstätte ............... - - 11 11 V

```

b)

Schulautonome

```

Pflichtgegenstände *2) ......... 2 2 2 6

Pflichtgegenstände mit erhöhtem

Stundenausmaß *3)

Seminare:

Fremdsprachenseminar *4) I

Allgemeinbildendes Seminar III

Fachtheoretisches Seminar III

Praxisseminar IV

```

```

Pflichtgegenstände gesamt 39 39 39 117

```

```

Wochenstunden Lehrver-

pflich-

Klasse tungs-

```

1.
    1. Summe gruppe

```

```

```

B. Pflichtpraktikum

4 Wochen Betriebspraxis zwischen der 2. und 3. Klasse.

```

```

C. Freigegenstände und unverbindliche Übungen *2)

```

```

D. Förderunterricht *2)

Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

```

```

Deutsch ............................ (2) (2) (-) (4) (I)

Sprach- und Sprecherziehung ........ (2) (2) (-) (4) III

Rechnungswesen ..................... (2) (2) (-) (4) I

Schnittkonstruktion, Gradieren

und Modellgestaltung mit CAD ..... (2) (2) (-) (4) II

```

```

*1) Mit Computerunterstützung.

2) Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen. 3) Wie im gleichnamigen Pflichtgegenstand.

*4) In Amtsschriften ist in Klammer die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Die Fachschule für Mode und Bekleidungstechnik für Hörbehinderte hat im Sinne der §§ 52 und 58 unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes die Aufgabe, den Schülern jene Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln, die unmittelbar zur Ausübung der Berufe in der Bekleidungswirtschaft befähigen.

Der Lehrplan umfaßt die Ausbildung in allgemeinbildenden, kaufmännischen, fachtheoretischen und fachpraktischen Unterrichtsgegenständen sowie ein Pflichtpraktikum als Vorbereitung für den Eintritt in das Berufsleben.

Die wesentlichen Ziele der Ausbildung sind Persönlichkeitsbildung, berufliche Mobilität und Flexibilität, Kreativität, Kritikfähigkeit und soziales Engagement, Kommunikationsfähigkeit in der Muttersprache

Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Schulung der Fähigkeit, betriebliche Organisationsprobleme unter Bedachtnahme auf ökonomische, ökologische und soziale Gesichtspunkte unter Einsatz moderner technischer Hilfsmittel zu lösen.

Der Schüler soll befähigt werden, verantwortungsbewußt und ganzheitlich zu denken und zu handeln. Ausgestattet mit theoretischem Wissen und praktischem Können, soll er zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen herangeführt werden.

Er soll sich mit der Gesellschaft, der Kultur und der Wirtschaft Österreichs und Europas auseinandersetzen und die wechselseitige Abhängigkeit von Wirtschaft und Umwelt sowie die Bedeutung der Zusammenarbeit der Staaten der Europäischen Union mit anderen Staaten Europas und der Welt erkennen.

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

siehe Anlage 1B.5.6

IV. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Der Unterricht ist fächerübergreifend auszurichten und hat auf regionale Besonderheiten und aktuelle Begebenheiten einzugehen. Die Bereitschaft zur ständigen Weiterbildung soll gefördert werden.

Dem Unterricht soll eine ständige Absprache zwischen Lehrern verwandter Unterrichtsgegenstände vorausgehen, damit das fächerübergreifende Denken und Verstehen gewährleistet wird. In den allgemeinbildenden und kaufmännischen Unterrichtsgegenständen ist dort, wo es die Unterrichtsinhalte zulassen, der Bezug zur Bekleidungswirtschaft herzustellen.

Pädagogische Beratungen, schriftliche Lehrstoffverteilungspläne und sonstige geeignete Maßnahmen haben die Ausnützung aller sich bietenden Querverbindungen zwischen den Unterrichtsgegenständen sicherzustellen.

Der Lehrplan ist als Rahmen zu verstehen, der es ermöglicht, Veränderungen und Neuerungen in Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur zu berücksichtigen.

Besondere Bedeutung haben in allen hiezu geeigneten Unterrichtsgegenständen die politische Bildung, die Gesundheitserziehung, die Medienerziehung und die Erziehung zu Umweltbewußtsein.

Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben. Aus dieser Grundhaltung heraus ist das exemplarische Lehren und Lernen besonders zu pflegen.

Der Lehrer soll daher die Methode seines Unterrichts so wählen, daß der Schüler Neues mit Interesse aufnimmt und lernt, das Wesentliche zu erkennen.

In die Unterrichtsgestaltung, insbesondere in den fachtheoretischen und fachpraktischen Gegenständen, sind nach Möglichkeit auch die neuesten technischen Entwicklungen (zB CAD) einzubeziehen.

Der Unterricht ist nach den individuellen Möglichkeiten der Schüler und auf weitgehende individuelle Förderung auszurichten. Wegen der gradmäßig verschieden schweren Hörschädigung und der sich daraus ergebenden Sprach- und Sprechmängel sind analoge Lehr-, Lern- und Prüfungsvorgänge wie bei Hörenden nur beschränkt übertragbar. Es sind daher behinderungsspezifische methodisch-didaktische Überlegungen anzustellen, die dem Erreichen des Bildungsziels dienen sollen.

V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

siehe Anlage 1B.5.6

VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE

EINZELNEN SCHULSTUFEN

A. Pflichtgegenstände

KERNBEREICH

2.

DEUTSCH

siehe Anlage 1B.5.6

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Artikulationsübungen; rhythmisches Sprechen mit Beachtung von Klanghöhen.

Abschluß von Sinneinheiten. Verbesserung der Atmung.

Sprachlicher Ausdruck:

Berichte, Gespräche, Beobachtungen in mündlicher Form.

Sprachauffassung:

Lesen bekannter und unbekannter Texte in bearbeiteter Form für Hörbehinderte. Ablesen unter verschiedenen erschwerenden Umständen unter Vermeidung von Überartikulation.

2.

Klasse:

Artikulationsübungen, Atmungsübungen.

Setzen von Akzentgruppen zur besseren Verständlichkeit.

Sprachlicher Ausdruck:

Erzählen und berichten von Erlebnissen. Gespräche im Alltag. Konversationsübungen. Umgangssprachliche Redewendungen.

Sprachauffassung:

Ableseübungen. Lesen bekannter und unbekannter Texte, zum Teil nicht vereinfacht. Lesen von Gebrauchstexten (Ankündigungen, Verbotstafeln, Gebrauchsanweisungen).

3.

Klasse:

Artikulationskorrekturen. Rhythmisierung von Wörtern, Wortgruppen, Sätzen. Atmungsübungen.

Sprachlicher Ausdruck:

Referate. Stellungnahmen. Diskussion. Sachliche Gespräche und Unterhaltungsgespräche.

Sprachauffassung:

Ableseübungen aus verschiedenen Positionen und Entfernungen, mit und ohne Gegenlicht. Lesen verschiedener längerer Texte. Gebrauchstexte (Bericht, Inserat, Protokoll, Gesuch, Lebenslauf, Protokoll, Betriebsordnung, Gesetzestext).

4.

GESCHICHTE UND KULTUR

siehe Anlage 1B.5.6

5.

WIRTSCHAFTGEOGRAPHIE

siehe Anlage 1B.5.6

6.

BIOLOGIE UND ÖKOLOGIE

siehe Anlage 1B.5.6

7.

POLITISCHE BILDUNG UND RECHT

siehe Anlage 1B.5.6

8.

BETRIEBSWIRTSCHAFT

siehe Anlage 1B.5.6

9.

RECHNUNGSWESEN

siehe Anlage 1B.5.6

10.

WIRTSCHAFTSINFORMATIK

siehe Anlage 1B.5.6

11.

TEXTVERARBEITUNG

siehe Anlage 1B.5.6

12.

LEIBESÜBUNGEN

siehe Anlage 1B.5.6

13.

FERTIGUNGSPLANUNG UND ARBEITSORGANISATION

siehe Anlage 1B.5.6

14.

TEXTILTECHNOLOGIE

siehe Anlage 1B.5.6

15.

ENTWURF- UND MODEZEICHNEN

siehe Anlage 1B.5.6

16.

SCHNITTKONSTRUKTION, GRADIEREN UND MODELLGESTALTUNG MIT CAD

siehe Anlage 1B.5.6

17.

TECHNOLOGIE DER BEKLEIDUNGSMASCHINEN

siehe Anlage 1B.5.6

18.

WERKSTÄTTE UND FERTIGUNGSTECHNIK

siehe Anlage 1B.5.6

ERWEITERUNGSBEREICH

a)

Ausbildungsschwerpunkte

BEKLEIDUNGSTECHNIK

siehe Anlage 1B.5.6

MODEATELIER

siehe Anlage 1B.5.6

MODEDESIGN

siehe Anlage 1B.5.6

b)

Schulautonome Pflichtgegenstände

siehe Anlage 1B.5.6

PFLICHTGEGENSTÄNDE MIT ERHÖHTEM STUNDENAUSMASS

siehe Anlage 1B.5.6

SEMINARE

siehe Anlage 1B.5.6

B) Pflichtpraktikum

siehe Anlage 1B.5.6

C. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen

siehe Anlage 1B.5.6

D. Förderunterricht

siehe Anlage 1B.5.6

Klassen- bzw. semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten

(Art. III § 1 Abs. 3 Z 2 idF BGBl. Nr. 664/1995)

Anlage 1B.5.6

```

```

FACHSCHULE FÜR MODE UND BEKLEIDUNGSTECHNIK

I. Stundentafel

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```

```

Wochenstunden Lehrver-

A. Pflichtgegenstände *1) pflich-

Klasse tungs-

```

1.
    1. Summe gruppe

```

```

```

KERNBEREICH

```

1.

Religion ........................ 2 2 2 6 (III)

```

```

2.

Deutsch ......................... 2 2 2 6 (I)

```

```

3.

Englisch ........................ 2 2 2 6 (I)

```

```

4.

Geschichte und Kultur ........... - 2 - 2 III

```

```

5.

Wirtschaftsgeographie ........... 2 - - 2 III

```

```

6.

Biologie und Ökologie ........... 2 - - 2 III

```

```

7.

Betriebswirtschaft .............. - 2 2 4 II

```

```

8.

Rechnungswesen *1) .............. 2 2 2 6 I

```

```

9.

Wirtschaftsinformatik ........... 1 - - 1 I

```

```

10.

Textverarbeitung *1) ............ 1 - - 1 III

```

```

11.

Politische Bildung und Recht .... - - 2 2 III

```

```

12.

Leibesübungen ................... 2 2 2 6 (IVa)

```

```

13.

Fertigungsplanung und

```

Arbeitsorganisation *1) ......... - 2 2 4 II

```

14.

Textiltechnologie ............... 1 2 2 5 III

```

```

15.

Entwurf- und Modezeichnen ....... 2 1 2 5 IVa

```

```

16.

Schnittkonstruktion, Gradieren

```

und Modellgestaltung mit CAD .... 2 2 2 6 II

```

17.

Technologie der

```

Bekleidungsmaschinen ............ 1 1 2 II

```

18.

Werkstätte und

```

Fertigungstechnik ............... 15 11 2) 26 V

```

```

37 33 22 92

ERWEITERUNGSBEREICH

```

a)

Ausbildungsschwerpunkte *2)

```

Bekleidungstechnik

Projektmanagement ............... - 4 4 8 II

Projektwerkstätte ............... - - 11 11 V

Modeatelier

Projektmanagement ............... - 4 4 8 II

Projektwerkstätte ............... - - 11 11 V

Modedesign

Projektmanagement ............... - 4 4 8 II

Projektwerkstätte ............... - - 11 11 V

Modemarketing

Englische Wirtschaftssprache .... - 2 2 4 I

Projektmanagement ............... - 2 5 7 II

Projektwerkstätte ............... - - 8 8 V

```

b)

Schulautonome

```

Pflichtgegenstände *2) .......... 2 2 2 6

Pflichtgegenstände mit erhöhtem

Stundenausmaß I-V *3)

Seminare:

Fremdsprachenseminar *4) I

Allgemeinbildendes Seminar III

Fachtheoretisches Seminar III

Praxisseminar IV

```

```

Pflichtgegenstände gesamt ... 39 39 39 117

```

```

Wochenstunden Lehrver-

pflich-

Klasse tungs-

```

1.
    1. Summe gruppe

```

```

```

B. Pflichtpraktikum

4 Wochen Betriebspraxis zwischen der 2. und 3. Klasse.

```

```

C. Freigegenstände und unverbindliche Übungen *2)

Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

```

```

Spielmusik .......................... 1 1 1 3 V

Chorgesang .......................... 1 1 1 3 V

```

```

D. Förderunterricht *2)

Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

```

```

Deutsch ............................. (2) (2) (-) (4) (I)

Englisch ............................ (2) (2) (-) (4) (I)

Rechnungswesen ...................... (2) (2) (-) (4) I

Schnittkonstruktion, Gradieren

und Modellgestaltung mit CAD ...... (2) (2) (-) (4) II

```

```

*1) Mit Computerunterstützung.

2) Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen. 3) Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.

*4) In Amtsschriften ist in Klammer die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Die Fachschule für Mode und Bekleidungstechnik hat im Sinne der §§ 52 und 58 unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes die Aufgabe, den Schülern jene Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln, die unmittelbar zur Ausübung der Berufe in der Bekleidungswirtschaft befähigen.

Der Lehrplan umfaßt die Ausbildung in allgemeinbildenden, kaufmännischen, fachtheoretischen und fachpraktischen Unterrichtsgegenständen sowie ein Pflichtpraktikum als Vorbereitung für den Eintritt in das Berufsleben.

Die wesentlichen Ziele der Ausbildung sind Persönlichkeitsbildung, berufliche Mobilität und Flexibilität, Kreativität, Kritikfähigkeit und soziales Engagement, Kommunikationsfähigkeit in der Muttersprache und in mindestens einer Fremdsprache.

Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Schulung der Fähigkeit, betriebliche Organisationsprobleme unter Bedachtnahme auf ökonomische, ökologische und soziale Gesichtspunkte unter Einsatz moderner technischer Hilfsmittel zu lösen.

Der Schüler soll befähigt werden, verantwortungsbewußt und ganzheitlich zu denken und zu handeln. Ausgestattet mit theoretischem Wissen und praktischem Können, soll er zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen herangeführt werden.

Er soll sich mit der Gesellschaft, der Kultur und der Wirtschaft Österreichs und Europas auseinandersetzen und die wechselseitige Abhängigkeit von Wirtschaft und Umwelt sowie die Bedeutung der Zusammenarbeit der Staaten der Europäischen Union mit anderen Staaten Europas und der Welt erkennen.

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen im Erweiterungsbereich Freiräume durch die Bestimmung der Ausbildungsschwerpunkte, der schulautonomen Pflichtgegenstände, der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder in der Klasse an einem bestimmten Schulort sowie aus den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen des Schülers, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Die Ausbildungsschwerpunkte sind Bereiche, die zu einer berufsbezogenen Spezialisierung führen. Für jede Schule ist der an ihr zu führende Ausbildungsschwerpunkt im Rahmen der schulautonomen Lehrplanbestimmungen festzulegen. Bestehen an einer Schule parallel geführte Klassen, so können jeweils gesonderte Ausbildungsschwerpunkte festgelegt werden. Sofern der Schulgemeinschaftsausschuß den Ausbildungsschwerpunkt nicht festlegt, hat die Festlegung durch die Schulbehörde erster Instanz zu erfolgen.

Im Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände können Pflichtgegenstände vertieft und erweitert und/oder Seminare geführt werden.

Folgende Varianten können vorgesehen werden:

1.

die Erhöhung des Stundenausmaßes eines oder zweier Pflichtgegenstände um insgesamt zwei Wochenstunden je Klasse oder

2.

ein oder zwei Seminare mit insgesamt zwei Wochenstunden je Klasse oder

3.

ein Seminar mit einer Wochenstunde und die Erhöhung des Stundenausmaßes eines Pflichtgegenstandes um eine Wochenstunde je Klasse.

Pflichtgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß können in folgenden Formen geführt werden:

1.

durch Erhöhung der Wochenstundenanzahl in jenen Klassen, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel enthalten ist und/oder

2.

durch Fortführung des Pflichtgegenstandes in einer oder mehreren Klassen, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel nicht mehr aufscheint.

Für Pflichtgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß können zusätzliche Bildungs- und Lehraufgaben und Lehrstoffumschreibungen festgelegt werden. Bei Erhöhung des Stundenausmaßes laut Z 2 sind solche zusätzlichen Angaben in jedem Fall erforderlich.

Die Seminare dienen dazu, innerhalb der Lehrplanbestimmungen im Rahmen der Pflichtgegenstände ein zusätzliches Bildungsangebot in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten vorzusehen. Die Auswahl der an der Schule (den einzelnen Klassen) zu führenden Seminare sowie die Festlegung ihrer Zusatzbezeichnung, ihres Inhaltes und ihres Stundenausmaßes hat durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen.

Soweit der Schulgemeinschaftsausschuß keine Lehrplanbestimmungen für den Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände erläßt, hat die Festlegung dieses Bereichs durch die Schulbehörde erster Instanz zu erfolgen.

Allfällige Freigegenstände und unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.

IV. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Der Unterricht ist fächerübergreifend auszurichten und hat auf regionale Besonderheiten und aktuelle Begebenheiten einzugehen. Die Bereitschaft zur ständigen Weiterbildung soll gefördert werden.

Dem Unterricht soll eine ständige Absprache zwischen Lehrern verwandter Unterrichtsgegenstände vorausgehen, damit das fächerübergreifende Denken und Verstehen gewährleistet wird. In den allgemeinbildenden und kaufmännischen Unterrichtsgegenständen ist dort, wo es die Unterrichtsinhalte zulassen, der Bezug zur Bekleidungswirtschaft herzustellen.

Pädagogische Beratungen, schriftliche Lehrstoffverteilungspläne und sonstige geeignete Maßnahmen haben die Ausnützung aller sich bietenden Querverbindungen zwischen den Unterrichtsgegenständen sicherzustellen.

Der Lehrplan ist als Rahmen zu verstehen, der es ermöglicht, Veränderungen und Neuerungen in Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur zu berücksichtigen.

Auf den korrekten Gebrauch der deutschen Hochsprache ist in allen Unterrichtsgegenständen zu achten. Der Schüler ist auf Fehler der Aussprache, Schreibung, Grammatik und Wortwahl aufmerksam zu machen. Die sprachliche Komponente ist ein von der fachlichen Leistung untrennbarer Teil.

Besondere Bedeutung haben in allen hiezu geeigneten Unterrichtsgegenständen die politische Bildung, die Gesundheitserziehung, die Medienerziehung und die Erziehung zu Umweltbewußtsein.

Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben. Aus dieser Grundhaltung heraus ist das exemplarische Lehren und Lernen besonders zu pflegen.

Der Lehrer soll daher die Methode seines Unterrichts so wählen, daß der Schüler Neues mit Interesse aufnimmt und lernt, das Wesentliche zu erkennen.

In die Unterrichtsgestaltung, insbesondere in den fachtheoretischen und fachpraktischen Gegenständen, sind nach Möglichkeit die neuesten technischen Entwicklungen (zB CAD) einzubeziehen.

V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

a)

Katholischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 157/1987.

b)

Evangelischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 515/1991.

c)

Altkatholischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 279/1965.

d)

Islamischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 421/1983.

e)

Israelitischer Religionsunterricht

Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.

f)

Neuapostolischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 269/1986.

g)

Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der

letzten Tage

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988.

h)

Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 467/1988.

i)

Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 441/1991.

j)

Buddhistischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 255/1992.

VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN

DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN,

DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

A. Pflichtgegenstände

KERNBEREICH

2.

DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Normative Sprachrichtigkeit:

Anwendung der Rechtschreib- und Zeichensetzungsregeln. Schreibung und Bedeutung häufiger Fremdwörter und fachsprachlicher Ausdrücke.

Grammatische Grundstrukturen (Wörter, Satzglieder, Sätze).

Mündliche Kommunikation:

Darstellung von Sachverhalten (Erlebtem, Gehörtem, Gesehenem, Gelesenem) in Standardsprache. Telefonat.

Lesen und Vortragen von Texten.

Schriftliche Kommunikation:

Formen des Erzählens; praxisnahe Textformen (Bericht, Inhaltsangabe, Kurzfassung).

Kreatives Schreiben.

Literarische Texte und kulturelle Bezüge:

Behandlung von Themenkreisen aus dem Erlebnisbereich des Schülers

(Motive, Themen, formale Aspekte von Texten).

Medien:

Massenmedien (Arten und Funktionen der Printmedien).

2.

Klasse:

Mündliche Kommunikation:

Lesen und Vortragen von Texten.

Schriftliche Kommunikation:

Freies Mitschreiben; praxisnahe Textformen (Protokoll, Exzerpt,

Lebenslauf, Bewerbungsschreiben; Charakteristik, Beschreibung).

Analysieren, Argumentieren, Appellieren.

Kreatives Schreiben.

Literarische Texte und kulturelle Bezüge:

Behandlung von gesellschaftsrelevanten Themenkreisen (Motive, Themen und formale Aspekte von Texten).

Medien:

Massenmedien (Arten und Funktionen audiovisueller Medien).

Werbung und Konsumverhalten.

3.

Klasse:

Normative Sprachrichtigkeit:

Strukturen der Gegenwartssprache, Sprachschichten, Sprachwandel.

Mündliche Kommunikation:

Darstellung von problemorientierten Standpunkten.

Referat. Diskussion.

Lesen und Vortragen von Texten.

Kommunikationstechniken (Rollenspiel, nonverbale Kommunikation, Einstellungsgespräch).

Schriftliche Kommunikation:

Analysieren, Argumentieren, Appellieren, Kommentieren.

Kreatives Schreiben.

Literarische Texte und kulturelle Bezüge:

Literarische Gattungen anhand ausgewählter Beispiele der Gegenwartsliteratur.

Medien:

Gestalten von und mit Medien (Erstellung von Videoclips, Herstellung einer Schülerzeitung; Nachrichtensendung).

Informationsquellen (Werke, Institutionen; Bibliotheksnutzung).

Schularbeiten:

1.

und 2. Klasse: je 2 einstündige Schularbeiten;

3.

Klasse: 2 ein- oder zweistündige Schularbeiten.

3.

ENGLISCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Integration der Vorkenntnisse.

Themen aus dem persönlichen Umfeld des Schülers.

Aktuelle Themen.

Situationen des täglichen Lebens.

Sprachstrukturen:

Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.

2.

Klasse:

Themen aus dem sozialen Umfeld der Schüler.

Kulturelle und soziale Besonderheiten der englischsprachigen

Länder.

Aktuelle Themen.

Standardsituationen der beruflichen Praxis.

Sprachstrukturen:

Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.

3.

Klasse:

Themen mit vorwiegendem Bezug auf Österreich.

Kulturleben.

Aktuelle Themen.

Standardformen der Korrespondenz.

Fallbeispiele aus der beruflichen Praxis.

Sprachstrukturen:

Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.

Fachsprache (Wort- und Phrasenschatz).

Schularbeiten:

1.

und 2. Klasse: je zwei einstündige Schularbeiten;

3.

Klasse: zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten.

4.

GESCHICHTE UND KULTUR

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

2.

Klasse:

Bedeutende soziale, kulturelle, politische und ökonomische Faktoren für die Entwicklung der modernen Gesellschaft von den Anfängen bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts.

Entwicklungen nach dem Ersten Weltkrieg:

Neuordnung Europas.

Österreich in der Ersten Republik.

Totalitäre Ideologien und Systeme (Politik, Verfolgung,

Widerstand; Antisemitismus, Faschismus in Österreich). Krise der Demokratien.

Internationale Organisationen.

Außereuropäische Entwicklungen.

Zweiter Weltkrieg.

Gesellschaft, Frauenpolitik, Wirtschaft, Wissenschaft, Technik,

Kultur; Mode.

Entwicklungen in Österreich.

Zeitalter des Pluralismus:

Vereinte Nationen.

Ost-West-Konflikt (Blockbildung, Krisenherde).

Einigung Europas.

Dekolonisation und Bewegung der Blockfreien.

Rassismus, Alternativbewegungen, Terrorismus, soziale Konflikte.

Nord-Süd-Konflikt.

Gesellschaft, Wirtschaft (Sozialpartnerschaft; Wirtschaftswachstum

und Ökologie, Wissenschaft, Technik).

Kultur und Mode als Wirtschaftsfaktor.

Entwicklungen in Österreich (Zweite Republik).

Welt im Umbruch:

Revolutionen im Osten, Zusammenbruch der sozialistischen

Staatengemeinschaft.

Neonationalismus und multikulturelle Gesellschaft.

Rollenverständnis der Frau.

Europäische Integration.

Migrationsprobleme.

Aktuelle zeitgeschichtliche Themen.

5.

WIRTSCHAFTSGEOGRAPHIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Orientierung auf der Erde.

Raum und Gesellschaft:

Demographische Strukturen und Prozesse, Sozialstrukturen, Mobilität, sozialer Wandel, städtische Siedlung und ländlicher Raum.

Wirtschaftssysteme und Wirtschaftsräume:

Wirtschaftsgeographische Begriffe, Wirtschaftsordnungen,

Wirtschaftsregionen. Europäische Integration.

Länder der Dritten Welt:

Typen, Merkmale, soziale und wirtschaftliche Probleme.

Schwellenländer, Entwickungspolitk (Anm: richtig: Entwicklungspolitik) und ihre Folgen.

Industrieländer:

Typen, Merkmale, Probleme. Strukturen des Arbeitsmarktes.

Standortfaktoren und Strukturveränderungen von Industriegebieten (insbesondere im Hinblick auf die Bekleidungs- und Textilindustrie), Freizeitgesellschaft.

Großregionen:

Naturpotential, Raum und Gesellschaft, Wirtschaftsräume, Verkehr,

politische Gliederung, Krisengebiete.

Österreich:

Naturpotential, Raum und Gesellschaft, Wirtschaftsräume, Verkehr,

politische Gliederung. Aktuelle Entwicklungen.

6.

BIOLOGIE UND ÖKOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Allgemeine Biologie:

Biologische Strukturen und Funktionen. Mikroorganismen.

Somatologie:

Anatomie und Physiologie der menschlichen Organsysteme; Entwicklung des Menschen, Sexualität, Sexualhygiene und Familienplanung; Ontogenese des Kindes.

Körperbewußtsein und Körperhygiene, Psychohygiene und Streßbewältigung.

Gefährdung des Menschen durch Umweltfaktoren; Suchtgifte und Abhängigkeitsproblematik.

Vorbeugung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten.

Erste Hilfe.

Arbeitshygiene:

Arbeitsplatz und -rhythmus; Arbeitshaltung und -kleidung; Gefahren am Arbeitsplatz, Unfallverhütung; gesundheitliche Schädigung durch Werkstoffe und Betriebsmittel; Gefahren des elektrischen Stromes; Feuerschutzmaßnahmen; rechtliche Grundlagen des arbeitshygienischen Dienstnehmerschutzes (Arbeitsinspektorat).

Ökologie:

Naturnahe und naturferne Ökosysteme. Das biologische Gleichgewicht

und seine Beeinflussung durch den Menschen.

Humanökologie: Probleme der Umweltgestaltung, Umwelt- und Naturschutz.

7.

BETRIEBSWIRTSCHAFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

2.

Klasse:

Grundlagen der Wirtschaft:

Bedarf, Bedürfnisse, Markt.

Wirtschaft, Wirtschaftssubjekt, Wirtschaftsobjekt.

Betrieb:

Betriebsarten; betriebliche Leistungsbereiche. Standortwahl.

Kaufvertrag:

Rechtsgrundlagen, Bestandteile, Form, Usancen; Abwicklung (Anbahnung, Abschluß, Lieferung; Zahlung). Vertragswidrige Erfüllung (Lieferung mangelhafter Ware; Liefer-, Annahme-, Zahlungsverzug);

Schriftverkehr im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag;

Konsumentenschutz.

Personalwesen:

Aufnahme, Arbeitsvertrag, Kollektivvertrag.

Auflösung des Dienstverhältnisses.

Betriebliche und überbetriebliche Interessenvertretungen. Arbeitsmarkt. Mitarbeiterauswahl und -motivation. Arbeitsplatzgestaltung; Humanisierung der Arbeitswelt.

Schriftverkehr im Personalbereich (Bewerbung; Lebenslauf; Kündigung, Arbeitszeugnis).

3.

Klasse:

Wechsel:

Regelmäßiger Wechselumlauf.

Unternehmung:

Handelsrecht (Kaufmannseigenschaft, Firma, Vollmachten in der Unternehmung, Firmenbuch).

Unternehmensgründung; Rechtsformen; Einflußfaktoren bei der Wahl

der Rechtsform.

Produktionsbetriebe:

Handwerk, Industrie.

Dienstleistungsbetriebe:

Handelsbetriebe, Kreditinstitute; Versicherungsbetriebe.

Gewerbe:

Gewerbeordnung; Einteilung der Gewerbe; Berechtigungen; Antritt, Ausübung, Übergang, Endigung; Gewerbebehörden und -verfahren.

Finanzierung und Investition:

Arten, Finanzierungsgrundsätze. Investitionsplanung und -entscheidung.

8.

RECHNUNGSWESEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Wirtschaftliches Rechnen:

Prozentrechnung, Grundzüge der Zinsenrechnung.

Grundlagen des Rechnungswesens:

Begriff, Aufgaben und rechtliche Grundlagen; Buchführungssysteme

(Überblick).

System der doppelten Buchführung:

Begriff und Merkmale; Konto; Konteneröffnung, Verbuchung von

Geschäftsfällen, Kontenabschluß; Kontenarten, Kontenrahmen und Kontenplan, Bilanz und Erfolgsrechnung.

Umsatzsteuer:

System und gesetzliche Bestimmungen; Erfassung von Umsatzsteuer und Vorsteuer.

Beleg und Belegwesen.

Verbuchung von Geschäftsfällen:

Kontierung und Verbuchung einfacher laufender Geschäftsfälle;

Organisation:

Buchführungsvorschriften; Bücher der doppelten Buchführung (Journal, Hauptbuch, Hilfs- und Nebenbücher).

2.

Klasse:

Grundzüge des Jahresabschlusses:

Waren- und Materialbewertung;

Anlagenabschreibung.

Rechnungsabgrenzung, Rückstellungen, Forderungsbewertung.

Erfolgsermittlung bei der Einzelunternehmung.

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.

Organisation:

Buchführung in Klein- und Mittelbetrieben (besonders bei EDV-Einsatz); Zusammenarbeit mit dem Steuerberater.

Computerunterstütztes Rechnungswesen:

EDV-Einsatz in der Finanzbuchführung (Eröffnung, Buchen von Geschäftsfällen, Verwaltung von Debitoren und Kreditoren, Fakturierung, Lagerverwaltung, Anlagenbuchführung, Monatsabschluß und Jahresabschluß anhand einer Belegsammlung).

3.

Klasse:

Kostenrechnung:

Begriffe; Kostenrechnungssysteme im Überblick; Aufgaben und Stellung im Rechnungswesen.

Ist-Kostenrechnung zu Vollkosten (Kostenarten-, Kostenstellen-, Kostenträgerrechnung).

Kalkulation in Handels- sowie in Produktionsbetrieben.

Steuern:

Einteilung; Steuerermittlung (Steuererklärung, Betriebsprüfung),

Steuerentrichtung (Vorschreibung, Termine).

Personalverrechnung:

Abrechnung laufender Bezüge, von Zulagen, Zuschlägen,

Sonderzahlungen; Lohn- und Gehaltsverbuchung; Abrechnung der

lohnabhängigen Abgaben.

Computerunterstütztes Rechnungswesen:

EDV-Einsatz in der Personalverrechnung

(Dienstnehmer-Stammdatenverwaltung, Lohnartenverwaltung;

Auswertungen).

Schularbeiten:

1.
    1. Klasse: je zwei einstündige Schularbeiten.
9.

WIRTSCHAFTSINFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Informationsverarbeitungssysteme:

Aufbau, Funktion, Zusammenwirken der Komponenten. Betriebssysteme.

Bedienung.

Standardsoftware:

Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Grafik, Datenbanken.

Auswirkungen der Informationsverarbeitung:

Individuum, Gesellschaft.

Datensicherheit, Datenschutz, Schutz geistigen Eigentums.

Zwei einstündige Schularbeiten.

10.

TEXTVERARBEITUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll unter Einsatz eines Textverarbeitungsprogrammes einfache Schriftstücke aus dem berufsbezogenen und persönlichen Bereich formal richtig und praxisgemäß anfertigen können.

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Zehnfinger-Tastschreiben aller Zeichen der Computertastatur. Schreibfertigkeit von etwa 120 Bruttoanschlägen in der Minute.

Textgestaltung:

Einfache genormte und ungenormte Schriftstücke aus dem beruflichen und persönlichen Bereich.

Grundfunktionen eines Textverarbeitungsprogrammes.

Grundbegriffe des Layouts und der Typographie.

Zwei einstündige Schularbeiten.

11.

POLITISCHE BILDUNG UND RECHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

3.

Klasse:

Staat:

Staatselemente, Aufgaben des Staates, Staats- und Regierungsformen.

Völkerrecht:

Internationale Beziehungen und Organisationen; Friedenssicherung.

Österreichische Bundesverfassung:

Leitende Grundsätze (demokratisches, republikanisches, bundesstaatliches und rechtsstaatliches Prinzip; Neutralität, umfassende Landesverteidigung; Umweltschutz, Menschenrechte). Gesetzgebung des Bundes und der Länder, Verwaltung (Aufbau, Körperschaften mit Selbstverwaltung). Österreich und Europa.

Politische Willensbildung:

Politische Parteien, Interessenvertretungen, Medien.

Rechtsstruktur:

Arten des Rechts, Auslegung, Zugang zum Recht.

Gerichtsbarkeit (Instanzen, Gerichtsverfahren). Kontrolle der Staatsgewalt (Höchstgerichte, Volksanwaltschaft, Rechnungshof).

Privatrecht:

Personen-, Familien-, Erb-, Sachen-, Schuldrecht; Vertrags-,

Schadenersatz-, Konsumentenschutzrecht.

Arbeits- und Sozialrecht:

Individuelles und kollektives Arbeitsrecht; Sozialversicherung.

Grundzüge des Strafrechts.

12.

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Verordnung BGBl. Nr. 37/1989.

13.

FERTIGUNGSPLANUNG UND ARBEITSORGANISATION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

2.

Klasse:

Lernen und Lerntechniken.

Arbeitsstudium:

Ziele und Grundlagen. Arbeitssystem, Arbeitsverfahren, Arbeitsmethode, Arbeitsleistung, IST-SOLL, Arbeitsteilung.

Ergonomie:

Leistung, Leistungsänderung, Formen der Arbeit, Belastung und Beanspruchung, Umwelteinflüsse.

Betriebsorganisation:

Planung und Steuerung, Auftrag, Erzeugnisgliederung, Fertigungs- und Arbeitsplan, Arbeitsverteilungsplan.

Analyse:

Daten- und Ablaufarten. Ablaufanalyse, Ist- und Sollzustand. Methoden und Technik der Systemgestaltung. Erzeugnisgliederung bei der Wertanalyse.

Computerunterstützte Fertigungs- und Arbeitsplanung:

Erstellen der erforderlichen Arbeitsunterlagen im Rahmen der Arbeitsvorbereitung (Arbeitsplanung und Arbeitsoptimierung).

3.

Klasse:

Synthese:

Zeiten und Zeitarten. Datenermittlung durch Zeitaufnahme. Leistungsgrad, Durchführung und Auswertung von Zeitaufnahmen. Verteilzeitaufnahme. Planzeiten. Multimomentaufnahme.

Computerunterstützte Datenauswertung:

Erfassen, Bearbeiten und Auswerten von Daten (Zeitaufnahme, Vorgabezeitermittlung, Verteilzeitermittlung, Multimomentauswertung).

14.

TEXTILTECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Textile Fasern, textile Fäden und Fertigprodukte:

Faserstoffaufbau natürlicher Faserstoffe unter Einbeziehung der daraus resultierenden Eigenschaften und möglicher Eigenschaftsveränderungen. Naturfasern.

Material- und Stoffsammlung.

2.

Klasse:

Wichtige Chemiefasern:

Chemiefasern aus natürlichen und synthetischen Polymeren.

Fasern aus dem High-Tech-Bereich.

Textile Fäden:

Prinzip des Spinnens; Spinnverfahren.

Textile Flächen:

Bindungen. Webvorbereitung; Weben. Fadenverbundstoffe.

Faserverbundstoffe. Kombinierte Verbundstoffe.

Material- und Stoffsammlung.

3.

Klasse:

Veredlung:

Vorbereitungsarbeiten. Farbgebung. Ausrüstung. Vollendungsarbeiten.

Texitlkennzeichnung:

Textilpflegekennzeichnung; Umweltproblematik.

Qualitätsbestimmung:

Faseruntersuchungen. Stoffuntersuchungen.

Material- und Stoffsammlung.

15.

ENTWURF- UND MODEZEICHNEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Farbenlehre:

Farbkreis und Farbkompositionen.

Naturstudien:

Proportionslehre der menschlichen Figur; Faltenwurf und modische

Details.

Entwürfe und Werkzeichnungen für die Werkstätte.

2.

Klasse:

Proportionsstudien für die Werkzeichnung; Detailskizzen. Entwürfe und Werkzeichnungen für die Werkstätte.

3.

Klasse:

Figurales Zeichnen:

Proportions- und Bewegungsstudien für die Modezeichnung. Entwürfe und Modezeichnungen nach Themenstellung.

Entwürfe und Werkzeichnungen für die Projektwerkstätte.

16.

SCHNITTKONSTRUKTION, GRADIEREN UND MODELLGESTALTUNG MIT CAD

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Maßnehmen:

Maßtabellen. Merkmale von Körper- und Proportionsmaßen.

Schnittkonstruktion:

Rock-, Hemd-, Blusen- und/oder Kleidergrundschnitte.

Ärmel- und Kragenformen.

Modifizieren von Grundschnitten mit CAD-Unterstützung.

2.

Klasse:

Schnittkonstruktion mit CAD-Unterstützung:

Rock-, Hosen- und Kleiderschnitte.

Ärmel- und Kragenformen.

Schnittschablonen für Rock, Hose und Kleid.

Größensatz und Schnittlagenbilder.

Gradieren mit CAD-Unterstützung:

Gradiertechnik.

Gradieren von Grundformen.

3.

Klasse:

Schnittkonstruktion mit CAD-Unterstützung:

Schnitte für DOB und/oder HAKE.

Modellschnitte, Schnittentwicklung und Schnittschablonen.

Größensatz und Schnittlagebilder.

Gradieren mit CAD-Unterstützung:

Gradieren von Modellen für DOB und/oder HAKE.

Schularbeiten:

1.

und 2. Klasse: vier ein- oder zweistündige Schularbeiten;

3.

Klasse: drei zwei- oder dreistündige Schularbeiten.

17.

TECHNOLOGIE DER BEKLEIDUNGSMASCHINEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Nähtechnik:

Nähstich, Stichtypen.

Betriebsmittel der Bekleidungswirtschaft:

Zuschnitt, Einrichten, Nähen, Bügeln.

Technologie der Nähmaschinen:

Steppstichnähmaschinen, Kettenstichnähmaschinen.

Aufbau, Funktion, Bedienung, Einsatz.

Transporteinrichtungen.

Spezialmaschinen der Stepp- und Kettenstichnähmaschinen.

Maschinenantriebe und Automation.

Technologie der Zuschneidemaschinen:

Aufbau, Funktion, Bedienung, Einsatz.

Technologie der Bügelmaschinen:

Aufbau, Funktion, Bedienung, Einsatz.

2.

Klasse:

Technologie der Nähmaschinen:

Problemlösungen im Nähprozeß.

Technologie der Zuschneidemaschinen:

Einsatz von Zuschneideautomaten.

Technologie der Bügel- und Fixiermaschinen:

Bügel- und Fixierfaktoren.

Arbeitssicherheit und Unfallverhütung.

18.

WERKSTÄTTE UND FERTIGUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Methoden des Hand- und Maschinnähens und des Bügelns.

Basis- und Methodentraining.

Werkstücke aus leicht zu verarbeitenden Materialien in Einzel- und industrieller Fertigung:

Arbeits- und Freizeitkleidung, Rock, Blusen und/oder Hemd.

Detailarbeiten zu den genannten Werkstücken.

Betriebsmitteleinsatz in der Fertigung:

Doppelsteppstichnähmaschinen, Überwendlingsmaschinen, Wäscheknopflochautomat, Bügelanlagen und Zuschneidemaschinen.

Fertigungstechnik:

Verarbeitungstechnik der Werkstücke; technische Details.

Arbeitsplanung und Qualitätsbestimmung, Arbeitssicherheit beim Einsatz der Betriebsmittel.

2.

Klasse:

Werkstücke aus unterschiedlichen Materialien in Einzel- und industrieller Fertigung:

Rocke, Kleid, Hose, modische Kombination; Herrenbekleidung. Technische Detailarbeiten zu den genannten Werkstücken.

Betriebsmitteleinsatz in der Fertigung entsprechend den Verarbeitungstechniken.

Fertigungstechnik:

Verarbeitungstechnik der Werkstücke; technische Details.

Materialbedarfs- und Arbeitsablaufplanung für die Werkstücke.

Fixiertechniken.

Kriterien der Qualitätskontrolle.

ERWEITERUNGSBEREICH

a)

Ausbildungsschwerpunkte

BEKLEIDUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

2.

Klasse:

Projektmanagement:

Auftragsbearbeitung, Produktionsplanung und -steuerung mit EDV:

Organisation von Stammdaten.

Erstellen von Produktionspapieren.

Schnittkonstruktion, Gradieren und Modellgestaltung mit CAD unter dem Aspekt der betrieblichen Umsetzbarkeit.

3.

Klasse:

Projektmanagement:

Auftragsbearbeitung, Produktionsplanung und Steuerung mit EDV:

Bearbeiten von Aufträgen nach vorgegebenen Stammdaten. Erstellen von Produktionsunterlagen für Planung und Steuerung sowie für Materialdisposition und Logistik.

Technologie der Bekleidungsmaschinen:

Installierung und Einsatz von Zusatzgeräten im Nähprozeß.

Automateneinsatz.

Justier- und Umrüstarbeiten.

Arbeitssicherheit und Unfallverhütung.

Schnittkonstruktion, Gradieren und Modellgestaltung mit CAD:

Erstellen von Modellschnitten; Schnittentwicklung und Herstellung von Schnittschablonen für die Projektwerkstätte unter dem Aspekt der betrieblichen Umsetzbarkeit.

Kriterien der Qualitätssicherung.

Projektwerkstätte:

Werkstücke der DOB und HAKA in industrieller Fertigung unter

Anwendung aktueller Arbeitstechniken und aller bekleidungs- und

maschinentechnischen Grundlagen.

Projekte:

Durchführung von Produktionsprogrammen entsprechend den Betriebsabläufen der Bekleidungswirtschaft auf Grundlage der Daten des Projektmanagements.

MODEATELIER

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

2.

Klasse:

Projektmanagement:

Individuelle Entwürfe für Werkstücke in Einzelfertigung mit erhöhten kreativen und technischen Anforderungen. Erforderliche Schnitterstellung und Modellschnittgestaltung mit

CAD.

Technische Details des Projektwerkstückes.

Materialbedarfsermittlung, Arbeitsablauferstellung.

Präsentation des Projektwerkstückes.

3.

Klasse:

Projektmanagement:

Fertigungstechnik:

Erkennen und Beheben von Paßformfehlern.

Ergänzende Verarbeitungstechniken für schwierig zu verarbeitende

Materialien.

Einsatz der Betriebsmittel entsprechend den Verarbeitungstechniken.

Materialbedarfsermittlung, Arbeitsablauferstellung.

Schnittkonstruktion, Gradieren und Modellschnittgestaltung mit CAD:

Schnitterstellung für die Projektwerkstätte.

Entwurf- und Modezeichnen:

Modezeichnungen für die Projektwerkstätte.

Kreatives Gestalten von Einzel- und Gemeinschaftsprojekten.

Projektwerkstätte:

Damenoberbekleidung: Werkstücke in französischer und englischer Machart in Einzelfertigung nach eigenen Entwürfen aus anspruchvollen aktuellen Materialien unter Berücksichtigung spezifischer technischer Details.

Herrenbekleidung in Einzelfertigung unter Berücksichtigung

spezifischer technischer Details.

Projekte:

Durchführung von Produktionsprogrammen entsprechend den Betriebsabläufen der Bekleidungswirtschaft auf Grundlage der Daten des Projektmanagements.

MODEDESIGN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

2.

Klasse:

Projektmanagement:

Entwurf- und Modezeichnen:

Kollektionserstellung unter dem Aspekt der betrieblichen

Umsetzbarkeit.

Schnittkonstruktion, Gradieren, Modellgestaltung mit CAD:

Modifizieren von Grundformen.

Modellieren.

Modepräsentation:

Präsentation von Kollektionen.

Vorführtechnik.

3.

Klasse:

Projektmanagement:

Entwurf- und Modezeichnen:

Kollektionserstellung unter dem Aspekt der betrieblichen

Umsetzbarkeit.

Schnittkonstruktion, Gradieren, Modellgestaltung mit CAD:

Modellschnitte, Schablonenerstellung

Modepräsentation:

Präsentation von Kollektionen.

Vorführtechnik.

Gesamtplanung einer Kollektion oder eines Produktionsauftrages unter

künstlerischen, technischen, wirtschaftlichen und ergonomischen

Gesichtspunkten.

Kriterien der Qualitätssicherung.

Projektwerkstätte:

Erstellen der erforderlichen Planungsunterlagen.

Fertigung von Werkstücken (DOB und HAKA), vorwiegend als Kollektion, aber auch in industrieller Fertigung.

Projekte:

Erstellung einer Kollektion oder Durchführung von Produktionsprogrammen entsprechend den Betriebsabläufen der Bekleidungswirtschaft auf Grundlage der Daten des Projektmanagements.

MODEMARKETING

Bildungs- und Lehraufgabe:

Englische Wirtschaftssprache:

Der Schüler soll

In Englischer Wirtschaftssprache sind zwei einstündige Schularbeiten pro Lernjahr vorzusehen.

Projektmanagement:

Der Schüler soll

Projektwerkstätte:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

2.

Klasse:

Englische Wirtschaftssprache:

Mündliche und schriftliche Bearbeitung berufsbezogener Texte:

Bericht und Zusammenfassung.

Situative Sprachbeherrschung (berufsrelevante Gesprächsmodelle). Übertragung von berufsbezogenen Texten aus der und in die Fremdsprache unter Beachtung der betrieblichen Verwertbarkeit.

Projektmanagement:

Marketing:

Gesellschaftliche Grundlagen und Umfeld des Marketing.

Ablauf marktwirtschaftlicher Vorgänge.

Standortwahl.

Beschaffungspolitik der Bekleidungsbranche:

Festlegung des Beschaffungsprogramms.

Preisbildung, Vertragsbedingungen.

Beschaffungsmethoden und -organisation.

Wahl der Bestellmengen und -termine.

Logistik der Lagerhaltung. Ermittlung der wichtigsten

Lagerkennzahlen.

Besonderheiten der Beschaffungspolitik im Modehandel

(Beschaffungsquellen, Sortimentsplanung).

Innerbetriebliche Logistik:

Fertigungsstruktur; Auslastungsplanung; Qualitätssicherung.

Modepräsentation:

Gestaltung von Accessoires.

Arrangieren von Vitrinen, Schaufenstern, Ausstellungen,

Verkaufsräumen.

Vorführtechnik.

3.

Klasse:

Englische Wirtschaftssprache:

Mündliche und schriftliche Bearbeitung berufsbezogener Texte:

Exzerpt und Verarbeitung für betriebsbedingte Erfordernisse. Situative Sprachbeherrschung (anspruchsvollere berufsrelevante Gesprächsmodelle).

Übertragung von schwierigeren berufsbezogenen Texten aus der und in die Fremdsprache unter Beachtung der betrieblichen Verwertbarkeit.

Projektmanagement:

Marketing:

Absatzpolitik der Bekleidungsbranche:

Marktforschung und Analyse von Modetrends.

Absatzplanung (Ziele und Strategien).

Produktentwicklung, Kollektionserstellung.

Preispolitik, Vertragsbedingungen.

Absatzwege.

Neue Wege des Marketing (zB Franchising).

Planung und Gestaltung der Werbung.

Verkaufsförderung.

Organisation des Außendienstes.

Umgang mit Kunden, Verkaufsgespräch.

EDV-unterstützter Einsatz absatzpolitische Instrumente:

Fallstudien, Planspiele.

Einsatz der EDV im Marketing: Graphiken, Tabellenkalkulation,

Desktop-Publishing.

Modepräsentation:

Produktpräsentation.

Moderation.

Organisation von Veranstaltungen.

Produktionsplanung mit EDV:

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