Verordnung über Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
Erstellen der erforderlichen Produktionspapiere mit EDV (Arbeitsplan, Arbeitsverteilungsplan, Maschinenplan, Qualitätsanforderung, Materialstückliste usw.)
Projektwerkstätte:
Werkstücke der Damenoberbekleidung in industrieller und/oder Einzelfertigung unter Anwendung aktueller Arbeitstechniken und aller bekleidungs- und maschinentechnischer Grundlagen.
Projekte:
Durchführung von Veranstaltungen aus dem Bereich der Modepräsentation oder von Produktionsprogrammen entsprechend den Betriebsabläufen der Bekleidungswirtschaft auf Grundlage der Daten des Projektmanagements.
Schulautonome Pflichtgegenstände
Im Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände können Pflichtgegenstände vertieft und erweitert und/oder Seminare geführt werden.
Folgende Varianten können vorgesehen werden:
die Erhöhung des Stundenausmaßes eines oder zweier Pflichtgegenstände um insgesamt zwei Wochenstunden je Klasse oder
ein oder zwei Seminare mit insgesamt zwei Wochenstunden je Klasse oder
ein Seminar mit einer Wochenstunde und die Erhöhung des Stundenausmaßes eines Pflichtgegenstandes um eine Wochenstunde je Klasse.
PFLICHTGEGENSTÄNDE MIT ERHÖHTEM STUNDENAUSMASS
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll im jeweiligen Pflichtgegenstand vertiefte und/oder erweiterte Kenntnisse und Fertigkeiten erwerben.
Didaktische Grundsätze:
Pflichtgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß können in folgenden
Formen geführt werden:
durch Erhöhung der Wochenstundenanzahl in jenen Klassen, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel enthalten ist und/oder
durch Fortführung des Pflichtgegenstandes in einer oder mehreren Klassen, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel nicht mehr aufscheint.
Für Pflichtgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß können zusätzliche Bildungs- und Lehraufgaben und Lehrstoffumschreibungen festgelegt werden. Bei Erhöhung des Stundenausmaßes laut Z 2 sind solche zusätzlichen Angaben in jedem Fall erforderlich.
Soferne in der Bildungs- und Lehraufgabe oder im Lehrstoff Zusätze festgelegt werden, sind diese mit den entsprechenden Bestimmungen des jeweiligen Pflichtgegenstandes sorgfältig abzustimmen. Es ist darauf zu achten, daß im Lehrstoff der einzelnen Klassen auch im Hinblick auf die übrigen Pflichtgegenstände keine Überschneidungen auftreten.
Ein Pflichtgegenstand mit erhöhtem Stundenausmaß ist als Einheit auch im Sinne der Leistungsfeststellung und -beurteilung anzusehen.
SEMINARE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll sich zusätzlich zu den im Kernbereich und im Ausbildungsschwerpunkt erworbenen Haltungen, Kenntnissen und Fertigkeiten in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten durch Entwicklung seines kreativen und kommunikativen Potentials kulturelle, ökologische, wirtschaftliche und soziale Kompetenzen und Einstellungen erschließen, vor allem solche, die nach Abschluß der Schule in seinem Berufs- und Lebenskreis voraussichtlich von besonderer Bedeutung sind und unmittelbar verwertet werden können.
Lehrstoff:
Inhalte, die nicht durch eine Ergänzung oder Vertiefung bereits im Lehrplan enthaltener Pflichtgegenstände vermittelt werden können.
Fremdsprachenseminar:
Eine weitere lebende Fremdsprache. Lehrstoffverteilung sinngemäß
wie im Fremdsprachenunterricht des Kernbereichs.
Allgemeinbildendes Seminar:
Inhalte, die die Allgemeinbildung erweitern, wobei nach Möglichkeit
berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind.
Fachtheoretisches Seminar:
Inhalte, die die berufsbezogene Bildung im Theoriebereich
erweitern; auf die Anwendungsorientiertheit ist besonders Bedacht zu
nehmen.
Praxisseminar:
Fachpraktische Inhalte in Verbindung mit fachtheoretischen Grundlagen, die in einem deutlich erkennbaren Ausmaß integriert zu vermitteln sind.
Didaktische Grundsätze:
Der durch die Stundentafel vorgegebene Rahmen soll von der Schule in ihrer pädagogischen Verantwortung und nach Maßgabe ihrer personellen, sachlichen und finanziellen Ressourcen im Sinne einer bestmöglichen Förderung der Schüler mit Inhalten erfüllt werden, die in den Pflichtgegenständen nicht erfaßte Fachgebiete vermitteln können. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe soll darauf geachtet werden, daß diese Inhalte über den ausschließlich kognitiven Aspekt deutlich hinausgehen.
Das gewählte Seminar ist in der Bildungs- und Lehraufgabe und im Lehrstoff im Rahmen der pädagogischen Autonomie zu präzisieren, wobei in formaler Hinsicht die Struktur der Pflichtgegenstandsumschreibung zugrundezulegen ist. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schüler und Eltern deutlich erkennbar zu machen, ist eine Zusatzbezeichnung zu wählen, die den konkreten Lehrinhalt angibt.
Die Festlegung der Seminare im Rahmen der schulautonomen Pflichtgegenstände ist variabel; ein Seminar kann sich auf ein Jahr oder auf mehrere erstrecken; der Wechsel zwischen verschiedenen Seminaren für aufeinanderfolgende Schülerjahrgänge kann rasch erfolgen, ein Seminar kann aber auch über mehrere Klassen beibehalten werden.
Besonders in den Seminaren sollen die Schüler durch Ausnützung aller pädagogischen Möglichkeiten, insbesondere auch der Teamarbeit, in die Lage versetzt werden, die Stoffbereiche in der Kooperation mit Mitschülern und Lehrern weitestgehend selbst zu erarbeiten. Wo es das Sachgebiet zuläßt, ist auch hier Projektunterricht zu empfehlen.
In Fremdsprachenseminaren sind zwei einstündige Schularbeiten pro Lernjahr vorzusehen.
B. Pflichtpraktikum
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- ergänzend zu den Kenntnissen und Fertigkeiten, die durch die facheinschlägigen Unterrichtsgegenstände vermittelt werden, in einem Betrieb der Bekleidungswirtschaft jene Gewandtheit der Berufsausübung erlangen, die den Anforderungen des jeweiligen Berufsfeldes an Absolventen der Schulart entspricht;
- die in der Schule erworbenen Sachkompetenzen in der Berufsrealität umsetzen können;
- einen umfassenden Einblick in die Organisation von Betrieben gewinnen;
- über Pflichten und Rechte eines Arbeitnehmers Bescheid wissen und die unmittelbare berufliche Situation daraufhin überprüfen können;
- sich Vorgesetzten und Mitarbeitern gegenüber freundlich, korrekt, selbstsicher und effizient verhalten können;
- aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im besonderen gewinnen.
Zeitlicher und sachlicher Rahmen:
Grundsätzlich zwischen der 2. und 3. Klasse im Ausmaß von 4 Wochen in Betrieben der Bekleidungswirtschaft in Akkordanz zu den vor dem Praktikum unterrichteten Sachgebieten.
In begründeten Fällen ist im Rahmen der Gesamtpraktikumsdauer auch ein Praktikum in den Ferien während des Unterrichtsjahres zulässig.
Didaktische Grundsätze:
Das Pflichtpraktikum soll auf Grund einer möglichst präzise gefaßten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und dem Schüler bzw. seinen Erziehungsberechtigten abgeleistet werden.
Die Schule soll Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, daß solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.
Die Schule soll darauf hinwirken, daß beim Abschluß von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. In der Regel sind Praktikantenverhältnisse mit Arbeitsverträgen, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind, abzusichern.
Die Praktikanten sollen von der Schule veranlaßt werden, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Schuljahres ausgewertet werden können.
Die Schüler sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikanten und auch darüber zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.
Es empfiehlt sich andererseits auch für die Schule, mit den Betrieben, an denen die Schüler ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen im zumutbaren Rahmen Kontakt zu halten.
Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden; bei Auslandspraktika obliegt es der Schule, die Schüler auf die damit verbundenen Besonderheiten hinzuweisen. Die Eignung von Praxisstellen im Ausland ist mit geeigneten Unterlagen glaubhaft zu machen.
Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Schüler durch den Direktor, den Fachvorstand und die Lehrer der Schule ist gerade im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung dafür, daß dieses für die Schüler zu einem positiven Erlebnis wird und sie dazu veranlaßt, sich dem Berufsfeld auch nach Abschluß der Schule innerlich verbunden zu fühlen.
C. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen
Im schulautonomen Bereich:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Freigegenstände und unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehender Fachgebiete vermitteln. Als Bezeichnung ist der Name des entsprechenden Pflichtgegenstandes im Kernbereich oder Ausbildungsschwerpunkt oder des entsprechenden Seminars zu wählen. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schüler und Eltern deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine Zusatzbezeichnung festzulegen, die den konkreten Lehrinhalt angibt. Im übrigen gelten die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß.
Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich. Dem thematischen Schwerpunkt entsprechend kann die klassen-, schulstufen- und schulartenübergreifende Führung sinnvoll sein.
Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:
Unverbindliche Übung
SPIELMUSIK
Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:
bis 3. Klasse:
Die Zusammensetzung der Spielgruppe richtet sich nach den Gegebenheiten (zB Orff-Instrumentarium), demgemäß auch die Auswahl der Literatur aus den folgenden Gebieten: Volksmusik (vor allem aus Österreich), Jugendmusik, „Alte Musik“ (vom Mittelalter bis zum Barock), Originalwerke und geeignete Bearbeitungen aus den Epochen von der Klassik bis zur Gegenwart.
Gelegentliche Zusammenarbeit mit dem Schulchor. Vorbereitung auf die Mitwirkung bei Festen und Feiern der Schule und auf eine allfällige Übernahme der Orchesteraufgaben für die Schülergottesdienste.
Unverbindliche Übung
CHORGESANG
Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff,
bis 3. Klasse:
Singen geeigneter Chorsätze aus folgenden Gebieten:
Österreichisches und ausländisches Volkslied, Jugendlied, Kanon, Gregorianik und mehrstimmige originale Chormusik aus allen Epochen.
Fallweise Einbeziehung von Instrumenten, nach Möglichkeit auch der gesamten Spielmusikgruppe der Schule.
Vorbereitung auf die Mitwirkung bei Festen und Feiern der Schule und auf eine allfällige Übernahme der Aufgaben eines Kirchenchores für die Schülergottesdienste.
D. Förderunterricht
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffene, grundsätzlich geeignete und leistungswillige Schüler soll jene Kenntnisse und Fertigkeiten aufweisen, die ihm die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Pflichtgegenstandes ermöglichen.
Lehrstoff:
Wie in der jeweiligen Klasse des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.
Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert Wiederholung und verstärkte Einübung des Lehrstoffes des betreffenden Pflichtgegenstandes. Da die Schwächen der Schüler im allgemeinen in verschiedenen Bereichen liegen, kommt der Gruppenarbeit besondere Bedeutung zu.
Ständige Kontaktnahme mit dem Lehrer des betreffenden Pflichtgegenstandes ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des Förderunterrichtes.
Der Förderunterricht darf grundsätzlich nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichtes in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.
Anlage 1B.2.1
LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR CHEMISCHE BETRIEBSTECHNIK
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Wochenstunden *8) Lehrver-
Pflichtgegenstände *7) Klasse Summe pflich-
```
-
- tungs-
```
gruppe
```
```
1 Religion ...................... 2 2 2 8 (III)
2 Deutsch ....................... 3 2 2 7 (I)
3 Lebende Fremdsprache (Englisch) 2 2 - 4 (I)
4 Geschichte .................... - 2 - 2 (III)
5 Geographie und Wirtschaftskunde 2 - - 2 (III)
6 Wirtschaftliche Bildung,
Rechtskunde und
Politische Bildung ............ - - 2 4 III
7 Leibesübungen ................. 2 2 2 6 (IVa)
8 Mathematik und
angewandte Mathematik.......... 4 2 - 6 (I)
9 Elektronische Datenverarbeitung
und angewandte elektronische
Datenverarbeitung ............. - 2 - 2 I
10 Physik und angewandte Chemie .. 2 2 - 4 (II)
11 Stöchiometrie ................. 2 - - 2 I
12 Allgemeine und
anorganische Chemie ........... 5 - - 5 I
13 Analytische Chemie ............ 2 2 2 6 I
14 Analytisches Laboratorium ..... 9 3 2 14 I
15 Organische Chemie ............. - 3 2 5 I
16 Organisch-präparatives
Laboratorium .................. - 4 - 4 I
17 Physikalische Chemie *1) ...... - 2 3 5 I
18 Chemische Technologie *2) ..... - 3 3 6 I
19 Chemisch-technologisches
Laboratorium .................. - - 10 10 I
20 Grundlagen des
Maschinenbaues *3) ............ 3 2 - 5 I
21 Apparate- und Anlagenbau ...... - - 2 2 I
22 Elektrotechnik, Elektronik
und Regelungstechnik .......... - - 2 2 I
23 Betriebstechnik ............... - - 4 4 I
24 Werkstättenlaboratorium ....... - 3 2 5 III
```
```
Gesamtwochenstundenzahl 38 40 40 118
25 Pflichtpraktikum ........ mindestens vier Wochen vor
Eintritt in die letzte Klasse.
```
```
Wochenstunden *8) Lehrver-
Freigegenstände *7) Semester pflich-
```
-
- tungs-
```
gruppe
```
```
Stenotypie ...................... 2 2 - (V)
Lebende Fremdsprache *4) ........ - - 2 (I)
Physik und angewandte Physik .... 2 - - (II)
Angewandte Elektronische
Datenverarbeitung ............... - - 2 I
Aktuelle Fachgebiete *5) ........ - - 2 I bis VI
Betriebswirtschaft .............. - - 2 II
```
```
Wochenstunden *8) Lehrver
Unverbindliche Übungen *7) pflich-
Semester tungs-
```
2 3. gruppe
```
```
```
Leibesübungen .......... (bis zu) 2 2 2 (IVa)
```
```
Förderunterricht *7)
```
```
Deutsch ......................... *6) (I)
Lebende Fremdsprache (Englisch) . *6) (I)
Mathematik und
angewandte Mathematik ........... *6) (I)
```
```
*1) Mit Übungen.
*2) Einschließlich Umwelttechnik.
*3) Mit Konstruktionsübungen.
*4) In Zeugnissen und anderen Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.
*5) In Zeugnissen und anderen Amtsschriften ist in Klammern die
genehmigte Bezeichnung des aktuellen Fachgebietes anzuführen.
*6) Bei Bedarf in jeder Klasse je ein oder zwei Kurse zu jeweils
höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 4 Unterrichtsstunden pro Woche).
*7) Siehe Anlage 1B, Abschnitt Ia.
*8) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen bzw. durch zusätzliche Lehrplanbestimmungen der Schulbehörde erster Instanz sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Stundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Art. I § 2 Abs. 2 der Lehrplanverordnung sowie Anlage 1A, Abschnitt I, Unterabschnitt Ia.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1B.
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Sehe Anlage 1B.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1B.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER EINZELNEN
UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE
EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
DEUTSCH
Siehe Anlage 1B.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Siehe Anlage 1B.
GESCHICHTE
Siehe Anlage 1B.
GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
Siehe Anlage 1B.
WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG,
RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG
Siehe Anlage 1B.
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1B.
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage 1B.
ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND
ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG
Siehe Anlage 1B.
PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Vorgänge exakt beobachten und beschreiben sowie aus den Beobachtungsergebnissen physikalische Gesetzmäßigkeiten erkennen können.
Er soll in den für den Ausbildungszweig wichtigen Teilbereichen der Physik grundlegende Kenntnisse besitzen.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Allgemeine Physik:
Aufgabe und Arbeitsweise der Physik. Gesetzliche Maßeinheiten.
Internationales Einheitensystem (SI).
Mechanik des Massenpunktes:
Kinematik (Geschwindigkeit, Beschleunigung, Translation, Rotation).
Dynamik (Trägheit, Kraft und Masse). Arbeit und Leistung. Energie,
Impuls, Erhaltungssätze. Reibung. Gravitation.
Mechanik deformierbarer Körper:
Hydro- und Aerostatik (Aggregatzustände, Druck, Schwerdruck).
Oberflächenspannung und Kapillarität. Strömungen (laminare und turbulente Strömung), Viskosität.
Temperatur und Wärme:
Temperaturbegriff, Temperaturmessung, Wärmeenergie, Kalorimetrie.
Ausdehnung durch Wärme. 1. und 2. Hauptsatz der Wärmelehre.
Aggregatzustände:
Phasenumwandlungen. Reale Gase.
Strahlenoptik:
Reflexion, Brechung, Optische Geräte, Lichtgeschwindigkeit.
Klasse (2 Wochenstunden):
Schwingungen und Wellen:
Schwingungen, Wellen, Interferenz, Beugung. Stehende Wellen.
Wellenoptik:
Interferenz, Beugung, Polarisation, Spannungsoptik. Absorption,
Dispersion, Streuung.
Elektrizität:
Ladung, elektrisches Feld, Spannung, Strom, Arbeit, Leistung.
Elektronenleiter, Halbleiter.
Magnetismus:
Elektromagnetismus. Elektromagnetische Induktion. Generator, Motor.
Magnetische Eigenschaften der Stoffe.
Wechselstrom:
Wechselstromgrößen, Transformator.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Ausbildungszweiges. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe bewährt sich das Ausgehen vom experimentellen Nachweis der physikalischen Zusammenhänge, gefolgt von der Erläuterung der gewonnenen Erkenntnisse an Beispielen aus dem Bereich der Chemie.
STÖCHIOMETRIE
Siehe Anlage 1A.2.1
ALLGEMEINE UND ANORGANISCHE CHEMIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für den Ausbildungszweig bedeutsamen Begriffe, Gesetze, Eigenschaften und Reaktionen anorganischer Stoffe kennen. Er soll Vorkommen, Herstellungsverfahren und Nutzung der Elemente und ihrer Verbindungen sowie ihre Auswirkungen auf die Umwelt kennen.
Lehrstoff:
Klasse (5 Wochenstunden):
Allgemeine Chemie:
Terminologie (Nomenklatur und Symbolik), stöchiometrische Grundgesetze, Reaktionsgleichungen. Atombau und Periodensystem der Elemente. Chemische Bindung. Reaktionstypen.
Anorganische Chemie:
Gesetzmäßigkeiten chemischer Reaktionen am Beispiel technisch
wichtiger Elemente.
Didaktische Grundsätze:
Siehe Anlage 1A.2.1
ANALYTISCHE CHEMIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Prinzipien und gebräuchlichen Methoden der analytischen Chemie im Ausbildungszweig kennen, über ihren sinnvollen Einsatz und ihre Grenzen zur Lösung praxisnaher Aufgaben Bescheid wissen sowie die Voraussetzungen zum Gelingen gebräuchlicher experimenteller Vorgänge beherrschen.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Laboratoriumstechnik:
Gefahrenquellen und Sicherheitsmaßnahmen, Umgang mit Chemikalien, Glasbearbeitung, Handhabung von Laboratoriumsgeräten. Anorganischpräparative Arbeiten.
Ionengleichgewichte:
pH-Wert, Löslichkeitsprodukt.
Qualitative Analyse:
Identifizierungsreaktionen einzelner Kationen und Anionen im Makromaßstab. Trennungsgänge im Halbmikromaßstab.
Klasse (2 Wochenstunden):
Gravimetrie:
Fällungen mit verschiedener morphologischer Ausbildung. Verwendung
organischer Fällungsreagentien.
Volumetrie:
Säure/Base-, Redox-, Fällungs- und komplexometrische Titrationen.
Chromatographie:
Gesetzmäßigkeiten chromatographischer Methoden.
Flüssigchromatographie, Gaschromatographie.
Optische Analyse:
Kalorimetrie, Photometrie einschließlich Fluorimetrie und Nephelometrie.
Klasse (2 Wochenstunden):
Elektrochemische Analyse:
Elektrogravimetrie, Konduktometrie, Potentiometrie, Polarographie.
Optische Analyse:
Refraktometrie, Polarimetrie. Molekülspektroskopie, Atomspektroskopie. Kernspektroskopie.
Didaktische Grundsätze:
Siehe Anlage 1A.2.1
ANALYTISCHES LABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die in der Praxis des Ausbildungszweiges auftretenden analytischen Aufgaben lösen und die Ergebnisse protokollieren können.
Der Schüler soll die in chemischen Laboratorien des Fachgebietes verwendeten Geräte, Apparate und Chemikalien unter Berücksichtigung der Sicherheitsmaßnahmen gewandt handhaben können.
Lehrstoff:
Klasse (9 Wochenstunden):
Laboratoriumstechnik:
Gefahrenquellen und Sicherheitsmaßnahmen, Umgang mit Chemikalien, Glasbearbeitung, Handhabung von Laboratoriumsgeräten.
Allgemein-chemische Arbeitsverfahren:
Messung von Stoffmengen, Trennverfahren (Destillation, Extraktion, Filtration, Kristallisation, Sublimation). Anorganisch-präparative Arbeiten.
Qualitative Analyse:
Systematische Trennungsgänge für Kationen und Anionen in anorganischen Stoffgemischen, selektive Einzelnachweise. Aufschluß und Identifizierung unlöslicher Stoffe. Abschätzen von Mengenverhältnissen in Stoffgemischen sowie des Reinheitsgrades einzelner Stoffe. ldentifizierungsreaktionen.
Klasse (3 Wochenstunden):
Quantitative Analyse:
Gravimetrische und titrimetrische Bestimmungen.
Instrumentelle Analyse:
Kolorimetrie. Photometrie. Chromatographie.
Klasse (2 Wochenstunden):
Allgemein-chemische Arbeitsverfahren:
Deutung der Gleichgewichtskonstante und des Löslichkeitsproduktes.
Instrumentelle Analyse:
Elektrometrie. Spektrometrie.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Vielseitigkeit der Methoden, die Häufigkeit der Anwendung in chemischen Laboratorien des Ausbildungszweiges und der Beitrag zur systematischen Einführung in die praxisnahe Verwendung der analytischen Methoden. Bei der Auswahl der Analysenbeispiele bewährt sich das Ausgehen vom Ausbildungsstand des Schülers sowie von den in der beruflichen Praxis gebräuchlichsten Analyseverfahren.
Die praktischen Übungen bedürfen der Vorbereitung durch kurze Vorbesprechungen entsprechend dem Stand des Unterrichtes in den theoretischen Pflichtgegenständen. Zur Praxisnähe gehören auch die Verwendung von prozeßrechnergesteuerten Geräten sowie der Einsatz elektronischer Rechenhilfen zur Auswertung von Analysenergebnissen.
Die in der Bildungs- und Lehraufgabe geforderte Gewandtheit bedingt sorgfältige Literaturarbeit und Arbeitsplanung.
Zwecks rechtzeitiger Erarbeitung theoretischer Vorkenntnisse empfiehlt sich die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Analytische Chemie” und „Stöchiometrie”.
Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.
ORGANISCHE CHEMIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für die berufliche Praxis des Ausbildungszweiges bedeutsamsten Stoffklassen der organischen Chemie, ihre Nutzung und ihre Auswirkungen auf die Umwelt kennen. Er soll den Ablauf der häufigsten organisch-chemischen Reaktionen verstehen. Er soll die Nomenklatur, allgemeine physikalische, chemische und physiologische Eigenschaften, Synthesen und Isolierungsverfahren sowie charakteristische Umsetzungen der gebräuchlichsten Stoffklassen kennen und anwenden können.
Lehrstoff:
Klasse (3 Wochenstunden):
Chemie des Kohlenstoffs:
Kohlenstoffbindungen, Strukturen organischer Moleküle, Systematik organischer Verbindungen. Reaktionstypen und Reaktionsmechanismen.
Acyclische Verbindungen:
Alkane, Alkene, Alkine und ihre Derivate mit einer oder mehreren
funktionellen Gruppen.
Kohlenhydrate:
Mono-, Oligo- und Polysaccharide.
Klasse (2 Wochenstunden):
Aromatische Verbindungen:
Aromatizität. Benzol, seine Homologen und technisch bedeutsamen Derivate. Kondensierte Ringverbindungen. Heterocyclische Verbindungen.
Biochemie:
Eiweißstoffe (Aminosäuren, Peptide, Proteine). Vitamine,
Didaktische Grundsätze:
Siehe Anlage 1A.2.1
ORGANISCH-PRÄPARATIVES LABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll einfache organische Synthesen durchführen können und die Methoden zur Charakterisierung der Präparate kennen. Er soll die apparativen Hilfsmittel zweckmäßig einsetzen können und die Sicherheitsmaßnahmen zur Verhinderung von Laboratoriumsunfällen beherrschen.
Der Schüler soll mit den Vorkehrungen zur Entsorgung und Aufarbeitung von Rückständen vertraut sein.
Lehrstoff:
Klasse (4 Wochenstunden):
Organische Laboratoriumstechnik:
Kristallisieren, Destillieren, Extrahieren, Sublimieren.
Herstellung organischer Präparate:
Einstufen- und Mehrstufenpräparate (Substitutionsreaktionen, Additionsreaktionen, Eliminierung, Umlagerung, Cyclisierungsreaktionen, Redoxreaktionen). Isolierung von Naturstoffen.
Reinheits- und Identitätsuntersuchungen:
Physikalische, spektroskopische und chromatographische Methoden.
Didaktische Grundsätze:
Siehe Anlage 1A.2.1
PHYSIKALISCHE CHEMIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Wechselwirkungen zwischen stofflichen und energetischen Veränderungen verstehen. Er soll stoffliche Eigenschaften und Vorgänge mit Hilfe mathematischer Formulierungen beschreiben können.
Der Schüler soll die physikalisch-chemischen Gesetze und Meßmethoden auf Probleme des Ausbildungszweiges anwenden können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Zustandsformen der Materie:
Zustandsgleichungen der idealen und realen Gase. Zustandsgrößen
fester und flüssiger Stoffe.
Chemisches Gleichgewicht:
Massenwirkungsgesetz, Ionengleichgewichte, Phasengleichgewichte,
Grenzflächengleichgewichte.
Elektrochemie:
Leitfähigkeit von Elektrolyten, Spannungsreihe. Galvanische Zellen,
Elektrolyse.
Klasse (3 Wochenstunden):
Reaktionskinetik:
Geschwindigkeit, Ordnung und Mechanismen chemischer Reaktionen,
Katalyse.
Energetik:
Reaktionswärme. Kalorimetrie und Thermoanalyse.
Strahlung:
Optische Messungen, Spektralanalyse, Radioaktivität.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Schulung des analytischen und fachübergreifenden Denkens.
Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen beträgt in der 3. Klasse 2 Wochenstunden.
CHEMISCHE TECHNOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Gewinnung, die Herstellung, die Eigenschaften und die Verarbeitung der in der Praxis des Ausbildungszweiges gebräuchlichsten chemisch-technischen Rohstoffe, Zwischen- und Endprodukte sowie deren Auswirkungen auf die Umwelt kennen.
Lehrstoff:
Klasse (3 Wochenstunden):
Wasser:
Trink-, Nutz- und Abwasser; Beurteilungskriterien, Anforderungen,
Aufbereitung. Umwelttechnische Maßnahmen.
Steine und Erden:
Baustoffe (Kalk, Gips, Zement), Keramik (Porzellan, Steingut, Steinzeug), Ziegel, feuerfeste Materialien, Glas.
Metalle:
Eisen, Stahl und Eisenlegierungen, Nichteisenmetalle und ihre
Legierungen (Rohstoffe, Herstellung, Verarbeitung, Eigenschaften und Verwendung).
Erdgas, Erdöl und Erdölverarbeitungsprodukte:
Vorkommen, Exploration, Förderung, Aufbereitung. Transport,
Eigenschaften. Umwelttechnische Maßnahmen.
Braun- und Steinkohle:
Vorkommen, Verarbeitung, Produkte, Eigenschaften, Verwendung.
Umwelttechnische Maßnahmen.
Pflanzliche und tierische Fette, Öle und Wachse:
Rohstoffe, Verarbeitung, Produkte, Eigenschaften, Verwendung.
Umwelttechnische Maßnahmen.
Klasse (3 Wochenstunden):
Natrium, Chlor und ihre Verbindungen:
Natriumchlorid (Gewinnung, Verwendung, Bedeutung des Salzmonopols). Natriumcarbonat. Chlor (Herstellung, Eigenschaften, Verwendung); Natronlauge, Chlorwasserstoff, Salzsäure. Umwelt- technische Maßnahmen.
Stickstoff und seine Verbindungen:
Herstellung, Eigenschaften und Verwendung von Ammoniak, Salpetersäure und Stickstoffdüngemitteln. Umwelttechnische Maßnahmen.
Phosphor und seine Verbindungen:
Rohstoffe, Verarbeitung und Herstellung von Phosphor, Phosphorsäure und ihre technisch bedeutenden Salze. Umwelttechnische Maßnahmen.
Schwefel und seine Verbindungen:
Rohstoffe, Verarbeitung, Gewinnung und Herstellung von Schwefel und Schwefeloxiden; Schwefelsäure (Kontaktverfahren, Eigenschaften, Verwendung). Umwelttechnische Maßnahmen.
Kunststoffe:
Rohstoffe, Verarbeitung, Produkte, Eigenschaften, Verwendung.
Umwelttechnische Maßnahmen.
Holz, Zellstoff, Stärken:
Rohstoffe, Verarbeitung, Produkte, Eigenschaften, Verwendung.
Umwelttechnische Maßnahmen.
Gärungstechnologie:
Alkohol. Essig, Brauerei.
Wasch- und Reinigungsmittel:
Rohstoffe, Verarbeitung, Produkte, Eigenschaften, Verwendung.
Umwelttechnische Maßnahmen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die österreichischen Rohstoffvorkommen und die Möglichkeiten der Verarbeitung von Rohstoffen in der chemischen Industrie Österreichs.
CHEMISCH-TECHNOLOGISCHES LABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll gängige technisch-analytische und chemischtechnologische Aufgaben aus der Praxis des Ausbildungszweiges lösen und über die Arbeiten und deren Ergebnisse Bericht erstatten können.
Lehrstoff:
Klasse (10 Wochenstunden):
Im übrigen siehe Anlage 1A.2.1
Didaktische Grundsätze:
Siehe Anlage 1A.2.1
GRUNDLAGEN DES MASCHINENBAUES
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Skizzen, Werkzeichnungen, Schaubilder und Pläne des Ausbildungszweiges lesen und sach- und normgerecht anfertigen können.
Der Schüler soll die im Ausbildungszweig gebräuchlichsten Maschinenteile kennen.
Der Schüler soll einfache technische Berechnungen durchführen können.
Lehrstoff:
Klasse (3 Wochenstunden):
Elemente des Maschinenbaues:
Handhabung der Zeichengeräte, Normschrift, Zeichnen mit Bleistift und Tusche, Zeichnungsnormen, Maßeintragung, Passungen und Toleranzen. Skizzieren und Darstellen einfacher technischer Körper in den drei Hauptrissen. Herstellen normgerechter, pausfähiger Werkzeichnungen nach Vorlagen und Modellaufnahmen.
Stücklistenerstellung.
Maschinenelemente:
Elemente zur Bewegungs- und Leistungsübertragung. Elemente zur Fortleitung von Gasen, Flüssigkeiten und festen Stoffen.
Mechanik:
Kraft, Moment, Gleichgewicht.
Klasse (2 Wochenstunden):
Festigkeit:
Zug-, Druck-, Schub-, Biege- und Torsionsbeanspruchung, Verdrehung,
Dauer- und Standfestigkeit.
Hydromechanik:
Statik und Dynamik.
Mischvorgänge:
Stoff- und Energiebilanzen.
Wärmeübertragung:
Leitung, Konvektion, Strahlung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgaben des Ausbildungszweiges.
Um die in der Bildungs- und Lehraufgabe geforderten Fertigkeiten zu erlangen, kann der Unterricht auch im unbedingt erforderlichen Ausmaß durch Hausarbeit ergänzt werden.
Normenblätter, Modelle, Bildtafeln, Skizzenblätter und Handbücher sind wichtige Unterrichtsmittel.
Zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung mit dem Lehrer des Pflichtgegenstandes „Physik und angewandte Physik” erforderlich.
Das durchschnittliche Ausmaß der Konstruktionsübungen beträgt in der 1. Klasse 2 Wochenstunden.
APPARATE- UND ANLAGENBAU
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für die Praxis des Fachgebietes wichtigen Apparate und Maschinen der Verfahrens- und Energietechnik kennen. Der Schüler soll die einschlägigen Normen und Vorschriften kennen.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Arbeits- und Kraftmaschinen:
Wasserkraftmaschinen, Dampfkraftmaschinen, Verbrennungskraftmaschinen, Gasturbinen, Pumpen und Verdichter. Kessel und Feuerungsanlagen. Zerkleinerungsmaschinen. Mechanische und pneumatische Förder- und Aufbereitungsanlagen. Dosierapparate, Lager.
Werkstoffe im Apparatebau:
Werkstoffe, Normen, Spannungszustände, Druckbehälter.
Mechanische Stofftrennung und Stoffvereinigung:
Sedimentation, Hydroklassierung, Siebung, Sichtung, Filtration, Zentrifugen, Gasreinigen, Sortieren. Kneten, Mischen, Rühren, Kompaktieren, Agglomerieren.
Thermische Verfahrenstechnik:
Verdampfen, Wärmetauscher, Destillation, Sorption, Extraktion, Kreisprozesse (Wärme- und Kälteanlagen), Trocknung, Kristallisation, Reaktoren.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der chemisch-technischen Praxis, weshalb besonders auf dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu- achten sein wird.
ELEKTROTECHNIK, ELEKTRONIK UND REGELUNGSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für das Fachgebiet bedeutsamen Gesetze, Bauteile und Anlagen der Gleich- und Wechselstromtechnik, der Elektronik und der Regelungstechnik kennen. Der Schüler soll die elektrotechnischen Vorschriften und Normen, insbesondere hinsichtlich der Sicherheitsmaßnahmen gegen elektrische Unfälle, kennen und anwenden können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Gleich- und Wechselstromtechnik:
Größen, Gesetze.
Elektrische Maschinen und Geräte:
Generatoren, Elektromotoren.
Elektrische Anlagen:
Installation, Gefahren des elektrischen Stromes, Überstromschutz,
Berührungsschutz.
Elektronik:
Bauelemente und Schaltungen.
Regelungstechnik:
Elemente von Regelkreisen, Standardschaltungen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes. Die Anschaulichkeit wird durch Modelle und zeichnerische Darstellungen sowie durch Übungen im Elektrolaboratorium erhöht.
BETRIEBSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll häufige Probleme der betrieblichen Praxis bewältigen.
Der Schüler soll Verhaltensmotive und Interessenkonflikte analysieren können und Techniken der Konfliktbeseitigung beherrschen. Es soll zweckmäßige Verhaltensweisen gegenüber Kollegen, Vorgesetzten, Mitarbeitern und Kunden anwenden. Er soll Kosten kontrollieren können.
Der Schüler soll auch Kenntnisse über die umweltbezogenen Konsequenzen für die Mitarbeit in einem Chemiebetrieb erlangen.
Lehrstoff:
Klasse (4 Wochenstunden):
Aufbauorganisation:
Organisationsziele und -formen, Betriebsfunktionen, Organigramme
typischer Unternehmen.
Arbeitsbewertung und Lohnwesen:
Lohndifferenzierung, Akkordlohn, Prämienlohnsysteme.
Betriebsabrechnung:
Aufgaben der modernen Kostenrechnung, Kostenarten, Kostenstellenrechnung, Kalkulationsverfahren, Plankostenrechnung, Deckungsbeitragsrechnung.
Ablauforganisation in der Fertigung:
Ziele, Arbeitspapiere, Rezepturlistenorganisation,
Auftragsbearbeitung; Terminplanung, Netzplantechnik, Logistik und Materialwesen.
Arbeitsstudien und Zeitwesen:
Begriffe, Ablaufabschnitte, Methoden der Zeitermittlung,
Vorgabezeitbestimmung, Arbeitsgestaltung.
Chemische Betriebstechnik:
Sanierung, Erweiterung und Neubau einer Chemieanlage (umweltrechtliche und sicherheitstechnische Erfordernisse). Chemikalienhandhabung (außer- und innerbetrieblicher Transport, Lagerung und Entsorgung gefährlicher Güter, Arbeitnehmerschutz).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Häufigkeit der Problemstellung in der betrieblichen Praxis und ihr fachübergreifender Charakter.
Der Situation der Praxis entsprechend, wird jedes Fallbeispiel von einem einzelnen Schüler oder von einer Kleingruppe gelöst, wobei der Schulung der Selbständigkeit, der Selbstsicherheit und des Verantwortungsbewußtseins an Aufgaben zunehmen- der Komplexität besondere Bedeutung zukommt.
Als besonders motivierend und praxisnahe erweist sich die Bearbeitung von Problemen, die auf Außenkontakte (Exkursionen und Lehrausgänge in anderen Unterrichtsgegenständen, Vorträge schulfremder Personen, Pflichtpraktikum) zurückgehen. In diesem Zusammenhang können auch Aufgaben, die Kontakte mit Wirtschaft und Verwaltung erfordern, als Hausübung an Kleinteams vergeben werden.
WERKSTÄTTENLABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die in der Praxis des Ausbildungszweiges anfallenden Arbeiten des Neubaues und der Wartung von Anlagen sowie der Produktionstechnik selbständig durchführen können.
Lehrstoff:
Klasse (3 Wochenstunden):
Stoffgebiet Rohrleitungsbau:
Anfertigen eines Installationsplanes für feste, flüssige und gasförmige Medien. Umsetzung eines Installationsplanes in Teilschritten (Kunststoff-, Metall-, Keramik-, Gasverarbeitung). Pumpen (Arten, Werkstoffe, Einbau, Ausbau). Absperrvorrichtung (Arten, Werkstoffe, Einbau, Ausbau). Prüfmethoden (Dichtheitsprüfung, Mengenmessung).
Stoffgebiet Elektroinstallation:
Niederspannungsinstallation. Montage, Inbetriebnahme von Verteil-, Sicherungs- und Schalteinrichtungen unter Beachtung der elektrischen und mechanischen Schutzmaßnahmen. Anschluß, Inbetriebnahme und Funktionsprüfung von Stromverbrauchern.
Stoffgebiet Produktionstechnik:
Urformen, Umformen, Verbinden, Trennen und Eigenschaftsändern unter
Verwendung verschiedener Werkstoffe.
Stoffgebiet Steuerungstechnik:
Pneumatische Steuerungen (Symbole, Schaltpläne, einfache Anlagen).
Stoffgebiet Prozeßautomation:
Computergestützte Steuerungs- und Regelungsaufgaben.
Stoffgebiet Arbeitsvorbereitung:
Kalkulation, Kostenrechnung.
Klasse (2 Wochenstunden):
Stoffgebiet Apparate, Anlagen, Werkzeuge:
Inbetriebnahme, Bedienen, Überwachen, Pflegen und Instandhalten.
Stoffgebiet Werkstoffe:
Durchführen einfacher Arbeiten (Verwendung verschiedener Werkstoffe).
Stoffgebiet Kunststofftechnik:
Verarbeitung von Thermoplasten und Duroplasten, Klebe- und Beschichtungstechnik.
Stoffgebiet Fördern und Lagern:
Innerbetrieblicher Transport, Lagern von Stoffen (fest, flüssig, gasförmig).
Stoffgebiet Elektroinstallation:
Elektronische Standardschaltungen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung in der beruflichen Praxis. Besondere Bedeutung kommt den Schutzmaßnahmen zu.
Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes gefordert.
PFLICHTPRAKTIKUM
Siehe Anlage 1B.
FREIGEGENSTÄNDE
STENOTYPIE
Siehe Anlage 1B.
LEBENDE FREMDSPRACHE
Siehe Anlage 1B.
PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll einfache Berechnungsverfahren der Mechanik und der Thermodynamik beherrschen.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Mechanik des Massenpunktes:
Zusammengesetzte Bewegung, die Newtonschen Axiome, Dynamik der Rotation.
Mechanik deformierbarer Körper:
Spannung, Dehnung.
Aggregatzustände:
Joule-Thomson-Effekt (Gasverflüssigung, Wärmepumpe).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Ausbildungszweiges. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe bewährt sich das Ausgehen vom experimentellen Nachweis der physikalischen Zusammenhänge, gefolgt von der Erläuterung der gewonnenen Erkenntnisse an Beispielen aus dem Bereich der Chemie.
ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG
Siehe Anlage 1A.2.1
AKTUELLE FACHGEBIETE
Siehe Anlage 1B.
BETRIEBSWIRTSCHAFT
Siehe Anlage 1B.
UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1B.
FÖRDERUNTERRICHT
Siehe Anlage 1B.
Anlage 1B.5.2
```
```
LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR TEXTILTECHNIK,
Ausbildungszweig Wirkerei und Strickerei
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Wochenstunden *4) Lehr-
Klasse ver-
Pflichtgegenstände *3) Summe pflich-
```
-
- tungs-
```
gruppe
```
```
1 Religion ........................ 2 2 2 6 (III)
2 Deutsch ......................... 3 2 2 7 (I)
3 Lebende Fremdsprache (Englisch) . 2 2 - 4 (I)
4 Geschichte ...................... - 2 - 2 (III)
5 Geographie und Wirtschaftskunde . 2 - - 2 (III)
6 Wirtschaftliche Bildung,
Rechtskunde und Politische Bildung - 2 2 4 III
7 Leibesübungen ................... 2 2 2 6 (IVa)
8 Mathematik und angewandte
Mathematik ...................... 3 2 - 5 (I)
9 Chemie, angewandte Chemie und
Umwelttechnik ................... 2 1 - 3 II
10 Textverarbeitung ................ 2 - - 2 IVb
11 Maschinenkunde und Elektrotechnik 2 2 2 6 I
12 Textile Faserstoffe ............. 2 2 - 4 II
13 Bindungslehre, Dekomposition und
textile Warenkunde .............. 3 3 4 10 II
14 Entwurf- und Fachzeichnen ....... 2 - - 2 III
15 Technologie der Wirkerei und
Strickerei ...................... 3 3 4 10 I
16 Technologie der Veredlung ....... - - 2 2 I
17 Werkstättenlaboratorium ......... - - 4 4 III
18 Werkstätte ...................... 10 15 16 41 (Va)
```
```
Gesamtwochenstundenzahl ... 40 40 40 120
19 Pflichtpraktikum ................ mindestens vier Wochen vor
Eintritt in die letzte Klasse.
```
```
Wochenstunden *4) Lehr-
Klasse ver-
Freigengenstände *3) Summe pflich-
```
-
- tungs-
```
gruppe
```
```
Stenotypie ........................ 2 2 - 4 (V)
Lebende Fremdsprache (Englisch).... - - 2 2 (I)
Betriebswirtschaft ................ - - 2 2 II
Physik und angewandte Physik ...... 2 - - 2 (II)
Mathematik und angewandte - - 2 2 (I)
Mathematik ......................
Aktuelle Fachgebiete *1)
(. . .) ................ (bis zu) - 2 2 4 I bis IV
```
```
Unverbindliche Übungen *3)
```
```
Leibesübungen ............ (bis zu) 2 2 2 (IVa)
```
```
Förderunterricht *3)
```
```
Deutsch ........................... *2) (I)
Lebende Fremdsprache (Englisch) ... *2) (I)
Mathematik und angewandte
Mathematik ...................... *2) (I)
```
```
*1) In Zeugnissen und anderen Amtsschriften ist in Klammern die genehmigte Bezeichnung des aktuellen Fachgebietes anzuführen.
*2) Bei Bedarf in jeder Klasse, in der der entsprechende Pflichtgegenstand vorgesehen ist, je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).
*3) Siehe Anlage 1B, Abschnitt Ia.
*4) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen bzw. durch zusätzliche Lehrplanbestimmungen der Schulbehörde erster Instanz sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Stundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Art. I § 2 Abs. 2 der Lehrplanverordnung sowie Anlage 1A, Abschnitt I, Unterabschnitt Ia.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1B.
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1B.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1B.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
DEUTSCH
Siehe Anlage 1B.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Siehe Anlage 1B.
GESCHICHTE
Siehe Anlage 1B.
GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
Siehe Anlage 1B.
WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG
Siehe Anlage 1B.
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1B.
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage 1B.5.1
CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK
Siehe Anlage 1B.5.1
TEXTVERARBEITUNG
Siehe Anlage 1B.5.1
MASCHINENKUNDE UND ELEKTROTECHNIK
Siehe Anlage 1B.5.1
TEXTILE FASERSTOFFE
Siehe Anlage 1B.5.1
BINDUNGSLEHRE, DEKOMPOSITION UND TEXTILE WARENKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes gebräuchlichen Bindungs- und Mustermöglichkeiten kennen, benennen und graphisch darstellen können. Er soll vorgelegte Warenproben des Fachgebietes benennen und deren fertigungstechnische Daten angeben können.
Der Schüler soll die gebräuchlichen Möglichkeiten des Einsatzes der elektronischen Datenverarbeitung bei der Entwicklung und Umsetzung von Mustern sowie bei der Kalkulation kennen.
Lehrstoff:
Klasse (3 Wochenstunden):
Textile Flächengebilde:
Einteilung, Eigenschaften.
Darstellung von Maschenwaren:
Maschenbild, Patrone und Darstellungssymbole.
Bindungen:
Einfaden- und Kettfadentechnik. Grundbindungen (Rechts/Links-, Rechts/Rechts- und Links/Links-Einfadentechnik).
Dekomposition:
Herstellungsdaten und Bindung der Einfadentechnik.
Klasse (3 Wochenstunden):
Warenkunde:
Produkt- und Handelsbezeichnungen für Einfadenwaren.
Bindungen:
Mustermöglichkeiten in Rechts/Links, Rechts/Rechts und Links/Links. Abgeleitete Bindungen (Einfaden- und Kettfadentechnik).
Dekomposition:
Maschenwaren in Einfadentechnik; einfache Kettengewirke, fachtechnische Berechnungen.
Klasse (4 Wochenstunden):
Warenkunde:
Produkt- und Handelsbezeichnungen von Kettfadenwaren. Technische
Fasern.
Bindungen:
Spezielle Musterungstechniken (Rechts/Links, Rechts/Rechts und Links/Links).
Technische und funktionelle Gewirke und Gestricke.
Dekomposition:
Herstellungsdaten und Bindungen der Kettfadentechnik. Ausarbeiten
von Mustervorschriften.
Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung:
Musterentwicklung, Kalkulation.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die wirtschaftliche und modische Bedeutung in der textilen Produktion. Das Anlegen einer Mustersammlung mit ausgearbeiteten Dekompositionsdaten verbessert die Anschaulichkeit des Unterrichtes.
Zur Herstellung von Querverbindungen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Absprache mit dem Lehrer des Pflichtgegenstandes „Entwurf- und Fachzeichnen“ wichtig.
ENTWURF- UND FACHZEICHNEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Entwürfe und Fachezeichnungen für die Herstellung der Produkte des Fachgebietes anfertigen können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Entwurfzeichnung:
Rapporte, Symmetrie, Spiegelungen.
Fachzeichnung:
Patrone, Schnitte für Ober- und Unterbekleidung (Pullover, Weste, Wäsche).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die wirtschaftliche und modische Bedeutung in der textilen Produktion.
Zur Herstellung von Querverbindungen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Absprache mit dem Lehrer des Pflichtgegenstandes „Bindungslehre, Dekomposition und Warenkunde“ wichtig.
TECHNOLOGIE DER WIRKEREI UND STRICKEREI
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll über Kenntnisse der Arbeitsvorgänge, Maschinen, Geräte und Hilfsmittel zur Herstellung von Maschenwaren und deren Konfektion verfügen.
Lehrstoff:
Klasse (3 Wochenstunden):
Textile Flächen anderer Fachrichtungen:
Arbeitsvorgänge.
Strickerei:
Vorbereitungsmaschinen, einfache Flachstrickmaschinen, Konfektionsmaschinen (Zuschneidemaschinen, Doppelsteppstichnähmaschinen).
Klasse (3 Wochenstunden):
Strickerei:
Flachstrickautomaten (Jacquard, Umhänge-, Zunahme- und Mindereinrichtung), Rundstrickmaschinen (Rechts/Links).
Wirkerei:
Rundwirkmaschine.
Konfektion:
Kettenstichnähmaschinen.
Klasse (4 Wochenstunden):
Strickerei:
Flachstrickautomaten (spezielle Musterungstechniken),
Rundstrickmaschinen (Rechts/Rechts, Links/Links).
Wirkerei:
Flachkulierwirkmaschine. Kettenwirkmaschinen (Schärmaschinen, Kettenwirkautomaten, Raschelmaschinen).
Konfektion:
Nähautomaten, Bügelmaschinen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes, weshalb besonders auf den Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird. Insbesondere kommt dem Einsatz der Maschinen in anwendungstechnischer Sicht größeres Gewicht zu als der technologischen Detailfunktion.
TECHNOLOGIE DER VEREDLUNG
Siehe Anlage 1B.5.1
WERKSTÄTTENLABORATORIUM
Siehe Anlage 1B.5.1
WERKSTÄTTE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Roh- und Hilfsstoffe kennen.
Der Schüler soll facheinschlägige Erzeugnisse nach Fachzeichnungen herstellen sowie facheinschlägige Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können. Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.
Lehrstoff:
Klasse (10 Wochenstunden):
Grundausbildung:
Werkstättenbetrieb; Werkstättenordnung; Sicherheitsvorschriften, Unfallverhütung. Warten und Pflegen der Maschinen. Durchführen einfacher Montagearbeiten und Reparaturen.
Vorwerk:
Spulen und Fachen von glatten Garnen und Zwirnen; Trennen von Maschenwaren. Vorschriften für reguläre und halbreguläre Strickteile.
Strickerei:
Herstellen regulärer und halbregulärer Artikel auf
Handflachstrickmaschinen und Flachstrickautomaten.
Konfektion:
Handnähen, Nähen auf Doppelsteppstich- und Kettenstichmaschinen.
Ausfertigen.
Klasse (15 Wochenstunden):
Vorwerk:
Spulen und Fachen von Fein- und Effektgarnen.
Strickerei:
Flachstrickautomaten (Herstellen von Informationsträgern für die Steuerung, Einstellen und Bedienen). Rundstrickmaschinen (Einstellen und Bedienen). Warenkontrolle. Warten und Pflegen der Maschinen, einfache Montagearbeiten. Herstellen einfacher Ersatzteile.
Wirkerei:
Rundwirkmaschinen (Einstellen und Bedienen). Warenkontrolle. Warten und Pflegen der Maschinen, einfache Montagearbeiten. Herstellung einfacher Ersatzteile.
Konfektion:
Nähen auf Spezialnähmaschinen; Anfertigen von Schnitten für Unterbekleidung. Ausfertigen. Warten und Pflegen der Maschinen, einfache Montagearbeiten, Herstellung einfacher Ersatzteile.
Arbeitsvorbereitung:
Material- und Bedarfsplanung.
Klasse (16 Wochenstunden):
Vorwerk:
Schären von Wirkketten.
Strickerei:
Flachstrickautomaten, Rundstrickmaschinen (Entwickeln und Herstellen von farb- und bindungsgemusterten Stoffen). Montagearbeiten, Herstellen von Ersatzteilen, Reparaturarbeiten, Wartungsarbeiten.
Wirkerei:
Flachkulierwirkmaschine (Einstellen und Bedienen). Kettenwirkautomaten und Raschelmaschinen (Einstellen und Bedienen). Montagearbeiten, Herstellen von Ersatzteilen, Reparaturarbeiten, Wartungsarbeiten.
Konfektion:
Nähen auf Nähautomaten. Anfertigen von Schnitten für
Oberbekleidung. Ausfertigen. Montagearbeiten, Herstellen von
Ersatzteilen, Reparaturarbeiten, Wartungsarbeiten.
Arbeitsvorbereitung:
Ein- und Ausgangskontrolle, Lagerhaltung, Inventur, Kostenrechnung.
Didaktische Grundsätze:
Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, den Funktionen, den Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein. Die in der Allgemeinen Dienstnehmerschutzverordnung und Allgemeinen Maschinen-Schutzvorrichtungsverordnung sowie im Arbeitnehmerschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit. Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisung für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.
Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von Fertigungsbetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug wird durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert erhöht. Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.
PFLICHTPRAKTIKUM
Siehe Anlage 1B.
B. FREIGEGENSTÄNDE
STENOTYPIE
Siehe Anlage 1B.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Siehe Anlage 1B.
BETRIEBSWIRTSCHAFT
Siehe Anlage 1B.
PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK
Siehe Anlage 1B.5.1
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage 1B.5.1
AKTUELLE FACHGEBIETE
Siehe Anlage 1B.
C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1B.
D. FÖRDERUNTERRICHT
DEUTSCH
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage 1B.
Anlage 1B.5.1
```
```
LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR TEXTILTECHNIK,
Ausbildungszweig Weberei und Spinnerei
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Wochenstunden *4) Lehr-
Klasse ver-
Pflichtgegenstände *3) Summe pflich-
```
-
- tungs-
```
gruppe
```
```
1 Religion ........................ 2 2 2 6 (III)
2 Deutsch ......................... 3 2 2 7 (I)
3 Lebende Fremdsprache (Englisch) . 2 2 - 4 (I)
4 Geschichte ...................... - 2 - 2 (III)
5 Geographie und Wirtschaftskunde . 2 - - 2 (III)
6 Wirtschaftliche Bildung,
Rechtskunde und Politische Bildung - 2 2 4 III
7 Leibesübungen ................... 2 2 2 6 (IVa)
8 Mathematik und angewandte 3 2 - 5 (I)
Mathematik ...................... 3 2 - 5 (I)
9 Chemie, angewandte Chemie und
Umwelttechnik ................... 2 1 - 3 II
10 Textverarbeitung ................ 2 - - 2 IVb
11 Maschinenkunde und
Elektrotechnik .................. 2 2 2 6 I
12 Textile Faserstoffe ............. 2 2 - 4 II
13 Bindungslehre, Dekomposition und
textile Warenkunde .............. 3 3 4 10 II
14 Entwurf- und Fachzeichnen ....... 2 - - 2 III
15 Technologie der Weberei und
Spinnerei ....................... 3 3 4 10 I
16 Technologie der Veredlung ....... - - 2 2 I
18 Werkstättenlaboratorium ......... - - 4 4 III
18 Werkstätte ...................... 10 15 16 41 (Va)
```
```
Gesamtwochenstundenzahl ... 40 40 40 120
19 Pflichtpraktikum ................ mindestens vier Wochen vor
Eintritt in die letzte Klasse.
```
```
Wochenstunden *4) Lehr-
Klasse ver-
Freigengenstände *3) Summe pflich-
```
-
- tungs-
```
gruppe
```
```
Stenotypie ........................ 2 2 - 4 (V)
Lebende Fremdsprache (Englisch) ... - - 2 2 (I)
Betriebswirtschaft ................ - - 2 2 II
Physik und angewandte Physik ...... 2 - - 2 (II)
Mathematik und angewandte
Mathematik ...................... - - 2 2 (I)
Aktuelle Fachgebiete *1)
(. . .) ................ (bis zu) - 2 2 4 I bis VI
```
```
Unverbindliche Übungen *3
```
```
Leibesübungen ............ (bis zu) 2 2 2 (IVa)
```
```
Förderunterricht *3)
```
```
Deutsch ........................... *2) (I)
Lebende Fremdsprache (Englisch) ... *2) (I)
Mathematik und angewandte
Mathematik ...................... *2) (I)
```
```
*1) In Zeugnissen und anderen Amtsschriften ist in Klammern die genehmigte Bezeichnung des aktuellen Fachgebietes anzuführen.
*2) Bei Bedarf in jeder Klasse, in der der entsprechende Pflichtgegenstand vorgesehen ist, je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).
*3) Siehe Anlage 1B, Abschnitt Ia.
*4) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen bzw. durch zusätzliche Lehrplanbestimmungen der Schulbehörde erster Instanz sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Stundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Art. I § 2 Abs. 2 der Lehrplanverordnung sowie Anlage 1A, Abschnitt I, Unterabschnitt Ia.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1B.
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1B.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1B.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN
UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE
EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
DEUTSCH
Siehe Anlage 1B.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Siehe Anlage 1B.
GESCHICHTE
Siehe Anlage 1B.
GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
Siehe Anlage 1B.
WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG
Siehe Anlage 1B.
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1B.
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit im Rechnen mit Zahlen, Variablen und Funktionen besitzen.
Lehrstoff:
Klasse (3 Wochenstunden):
Algebra:
Zahlenbereiche, Gleichungen (Terme, lineare Gleichungen und Ungleichungen, Formelumwandlungen), Funktionen (Darstellung von Funktionen, lineare Funktionen), Addition und Subtraktion von Vektoren, Multiplikation eines Vektors mit einem Skalar.
Numerik:
Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnungen, Gleitkommazahlen, Zahlen begrenzter Genauigkeit, Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte, Gebrauch von Funktionstafeln).
Geometrie:
Planimetrie, Trigonometrie des rechtwinkeligen Dreiecks.
Klasse (2 Wochenstunden):
Algebra:
Potenzen mit reellen Exponenten; quadratische Gleichungen; Potenz- und Wurzelfunktionen, Kreis- und Arkusfunktionen, Exponentialfunktionen und logarithmische Funktionen.
Geometrie:
Trigonometrie des rechtwinkeligen Dreiecks; Berechnung des Dreiecks mit Hilfe des Sinus- und Cosinussatzes; Oberflächen- und Volumsberechnungen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Dementsprechend werden daher die Rechenbeispiele zu wählen sein. Insbesondere ist in der 1. Klasse auf das Erreichen der Rechensicherheit Wert zu legen. Die Absprache mit den Lehrern der theoretisch-technischen Pflichtgegenstände ist erforderlich, um die rechtzeitige Bereitstellung mathematischer Kenntnisse zu sichern.
In jeder Klasse drei einstündige Schularbeiten.
CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für die Fachrichtung bedeutsamen Begriffe und Gesetze der anorganischen Chemie beherrschen. Der Schüler soll Strukturen im Aufbau der anorganischen Werk- und Hilfsstoffe der Fachrichtung beschreiben können. Er soll den Aufbau, die Funktion und den Einsatz der im Fachgebiet verwendeten Stoffe sowie deren Auswirkungen auf die Umwelt kennen.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Begriffe und Gesetze:
Atomaufbau und Periodensystem; chemische Bindung; Oxidationszahl; Protolyse; pH-Wert; Redoxreaktionen, Elektrolyse, Energieverhältnisse chemischer Reaktionen. Stöchiometrische Gesetze und einfache Berechnungen.
Anorganische Werk- und Hilfsstoffe:
Metalle, Halbmetalle, Nichtmetalle; Isolationsstoffe; Halbleiter.
Inerte Gase; Brennstoffgase.
Elektrochemie:
Redoxreihe, galvanische Zellen; Korrosion und Korrosionsschutz;
Galvanostegie.
Klasse (1 Wochenstunde):
Kunststoffe:
Werkstoffeigenschaften und Anwendungen.
Umwelttechnik:
Luft-, Abwässer- und Bodenverunreinigungen (Entstehung, Vorbeugung, Behebung). Sondermüll. Biologisch gefährliche Stoffe am Arbeitsplatz. Feuerlöschmittel. Sozial- und wirtschaftspolitische Aspekte (Verursacherprinzip; Interessenkonflikte).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Fachrichtung. Aus methodischen Gründen erweist es sich als zweckmäßig, die erforderlichen Versuche vor allem in der 2. Klasse durch audio-visuelle Hilfsmittel zu unterstützen.
TEXTVERARBEITUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Text- und Dateibearbeitungsprogramme anwenden und die dazu erforderliche Hardware bedienen können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Betriebssystem:
Programmaufruf, Dateibearbeitung, Datensicherung.
Anwenderprogramme:
Textverarbeitung; Kalkulation; Datenbanken. Dateierstellung und -bearbeitung
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis.
MASCHINENKUNDE UND ELEKTROTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll den Aufbau, die Arbeitsweise und das Betriebsverhalten der gebräuchlichen Kraft- und Arbeitsmaschinen sowie die einschlägigen Vorschriften und Normen kennen. Er soll elektrotechnische und maschinenbauliche Aufgaben der Fachpraxis lösen können. Er soll die im Maschinenbau verwendeten Werkstoffe und ihre Eigenschaften kennen.
Der Schüler soll Skizzen, Werkzeichnungen und Schaubilder des Fachgebietes lesen und sachgerecht anfertigen können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Elemente des Maschinenzeichnens:
Handhabung der Zeichengeräte, Normschrift, Zeichnen mit Bleistift, Zeichnungsnormen, Skizzen einfacher Normteile sowie von Bauteilen nach Vorlagen und Modellaufnahmen. Funktionsskizzen. Lesen von normgerechten Werkzeichnungen.
Werkstoffe:
Metalle und Nichtmetalle (Arten, Eigenschaften, Verwendung).
Maschinenelemente:
Verbindungselemente (Schrauben, Keile, Schweißverbindungen, Kleben).
Klasse (2 Wochenstunden):
Maschinenelemente:
Achsen, Wellen und Lager; Triebwerkselemente (Räder und Kurbelgetriebe).
Mechanik:
Kräfte, Gleichgewicht, einfache Maschinen.
Nichttextile Betriebseinrichtungen:
Transport und Lagerwesen. Klimatisierung.
Klasse (2 Wochenstunden):
Elektrische Anlagen:
Elektrische Versorgungseinrichtungen (Generator, Transformator, Leitungen, Schaltelemente). Antrieb von Textilmaschinen, Überwachungs- und Steuerungseinrichtungen.
Schutzmaßnahmen:
Vorschriften, Normen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgaben der facheinschlägigen Praxis, weshalb besonders auf den Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird. Die praktische Ausrichtung der Bildungs- und Lehraufgabe erfordert, daß das Zusammenwirken der mechanischen, elektrotechnischen und elektronischen Elemente im Entwurf und in der textilen Produktion besonders betont wird.
In der ersten Klasse beträgt das durchschnittliche Ausmaß der Zeichenübungen eineinhalb Wochenstunden.
TEXTILE FASERSTOFFE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die in der Textilindustrie verarbeiteten Rohstoffe und Halbfabrikate, ihre Eigenschaften und Bedeutung für die Verarbeitung sowie ihren Einsatz und die damit verbundenen Kennzeichnungspflichten kennen.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Natürliche Faserstoffe:
Gewinnung, Eigenschaften, Verarbeitung und Einsatz.
Vorschriften und Normen:
Textilkennzeichnung, Textilpflegekennzeichnung.
Klasse (2 Wochenstunden):
Chemiefasern:
Erzeugung, Eigenschaften, Einsatz.
Fasermodifikation:
Mechanische und chemische Verfahren.
Mischungen:
Natürliche Faserstoffe und Chemiefasern.
Fasererkennung:
Mechanische und chemische Methoden.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Einsatz der Faserstoffe in der textilen Produktion, weshalb besonders auf den Stand der Fasertechnologie angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird. Der Einfluß der Fasereigenschaften auf das textile Endprodukt erfordert besonders die Darstellung der Wechselwirkung von Fasereigenschaften, Verarbeitungsmethoden und Verwendungszweck.
BINDUNGSLEHRE, DEKOMPOSITION UND TEXTILE WARENKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes gebräuchlichen Bindungs- und Mustermöglichkeiten kennen, benennen und graphisch darstellen können. Er soll vorgelegte Warenproben des Fachgebietes benennen und deren fertigungstechnische Daten angeben können.
Der Schüler soll die gebräuchlichen Möglichkeiten des Einsatzes der elektronischen Datenverarbeitung bei der Entwicklung und Umsetzung von Mustern sowie bei der Kalkulation kennen und anwenden können.
Lehrstoff:
Klasse (3 Wochenstunden):
Textile Flächengebilde:
Einteilung, Eigenschaften.
Darstellung von Webwaren:
Gewebedraufsicht, Kett- Schußschnitt, Patrone.
Bindungen:
Grundbindungen (Leinwand, Köper, Atlas), abgeleitete Bindungen.
Dekomposition:
Kett- und Schußdaten, Bindung.
Klasse (3 Wochenstunden):
Warenkunde:
Produkt- und Handelsbezeichnungen einsystemiger Gewebe. Technische
Fasern. Technische und funktionelle Gewebe.
Bindungen:
Einlagentechnik (Schaft- und Jacquardgewebe).
Dekomposition:
Gewebe in Einlagentechnik; fachtechnische Berechnungen.
Klasse (4 Wochenstunden):
Warenkunde:
Produkt- und Handelsbezeichnungen mehrsystemiger Gewebe. Technische
Fasern. Technische und funktionelle Gewebe.
Bindungen:
Gebildtechniken, verstärkte Gewebe, Zwei- und Mehrlagengewebe, Frottierwaren, Dreher, Samte (Schaf und Jacquardtechnik).
Dekomposition:
Gewebe in Zwei- und Mehrlagentechnik, Frottierwaren, Dreher, Samte.
Produktionsplanung:
Erstellung von fertigungstechnischen Daten, Berechnung des Materialbedarfes, Planung des Maschineneinsatzes. Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung (Musterentwicklung, Kalkulation).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die wirtschaftliche und modische Bedeutung in der textilen Produktion. Das Anlegen einer Mustersammlung mit ausgearbeiteten Dekompositionsdaten verbessert die Anschaulichkeit des Unterrichtes.
Zur Herstellung von Querverbindungen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Absprache mit dem Lehrer des Pflichtgegenstandes „Entwurf- und Fachzeichnen” wichtig.
ENTWURF- UND FACHZEICHNEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Entwürfe und Fachzeichnungen für die Herstellung der Produkte des Fachgebietes anfertigen können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Entwurfzeichnung:
Rapporte, Symmetrie, Versetzen, Stürzen.
Patrone:
Patronenpapiere, Linien, Flächen, Darstellung von Bindungen,
Schattierungstechnik.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die wirtschaftliche und modische Bedeutung in der textilen Produktion.
Zur Herstellung von Querverbindungen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Absprache mit dem Lehrer des Pflichtgegenstandes „Bindungslehre, Dekomposition und Warenkunde” wichtig.
TECHNOLOGIE DER WEBEREI UND SPINNEREI
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll über Kenntnisse der Arbeitsvorgänge, Maschinen, Geräte und Hilfsmittel zur Herstellung von Garnen, Zwirnen und textilen Flächengebilden verfügen.
Lehrstoff:
Klasse (3 Wochenstunden):
Herstellung textiler Flächen:
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