Verordnung über Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1987-09-01
Letzte Aktualisierung 2016-09-01
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 35
Änderungshistorie JSON API

Arbeitsvorgänge für die Faden- und Flächenherstellung. Arbeitsvorgänge und Maschinen in der Spinnerei und Weberei sowie in den dazugehörigen Vorwerken.

2.

Klasse (3 Wochenstunden):

Kurzfaserspinnerei:

Verfahren, Maschinen, Berechnungen.

Weberei:

Vorwerk (Kreuzspulen, Schußspulen, Schären, Zetteln, Schlichten, Einziehen). Bewegung der Kette (Bremsen, Regulatoren). Fachbildung (Exzenter, Schaftmaschinen, Jacquardmaschinen).

3.

Klasse (4 Wochenstunden):

Langfaserspinnerei:

Verfahren, Maschinen, Berechnungen.

Elementenspinnverfahren:

Verfahren, Maschinen, Berechnungen.

Weberei:

Ladenbewegung, Schußeintrag (Schützen, Greifer, Projektil, Düsen),

Überwachung (Kette, Schuß, Funktionen).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes, weshalb besonders auf den Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird. Insbesondere kommt dem Einsatz der Maschinen in anwendungstechnischer Sicht größeres Gewicht zu als der technologischen Detailfunktion.

16.

TECHNOLOGIE DER VEREDLUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes gebräuchlichen Verfahren der Textilveredlung kennen. Er soll Ausrüstungsverfahren nach den Kriterien der Tauglichkeit und Wirtschaftlichkeit beurteilen können.

Lehrstoff:

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Bleichen:

Vorbehandlung; oxidative und reduktive Bleiche; optisches Aufhellen

(Verfahren und Maschinen).

Färben:

Färben von Fasern, Garnen und textilen Flächengebilden (Verfahren und Maschinen).

Drucken:

Hand-, Sieb- und Maschinendruck; Direkt-, Ätz- und Reservedruck

(Verfahren und Maschinen).

Appretur:

Verfahren. Maschinen. Einfluß auf die Gebrauchseigenschaften.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der textiltechnischen Praxis, insbesondere im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit und Umweltbelastung.

16.

TECHNOLOGIE DER VEREDLUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes gebräuchlichen Verfahren der Textilveredlung kennen. Er soll Ausrüstungsverfahren nach den Kriterien der Tauglichkeit und Wirtschaftlichkeit beurteilen können.

Lehrstoff:

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Bleichen:

Vorbehandlung; oxidative und reduktive Bleiche; optisches Aufhellen

(Verfahren und Maschinen).

Färben:

Färben von Fasern, Garnen und textilen Flächengebilden (Verfahren und Maschinen).

Drucken:

Hand-, Sieb- und Maschinendruck; Direkt-, Ätz- und Reservedruck

(Verfahren und Maschinen).

Appretur:

Verfahren. Maschinen. Einfluß auf die Gebrauchseigenschaften.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der textiltechnischen Praxis, insbesondere im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit und Umweltbelastung.

17.

WERKSTÄTTENLABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Fachgebiet üblichen Methoden bei der Planung, Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle der Fertigung einschließlich der Anwendung der elektronischen Datenverarbeitung durchführen und beurteilen können.

Lehrstoff:

3.

Klasse (4 Wochenstunden):

Stoffgebiet Qualitätskontrolle:

Bestimmung und Beurteilung von Faserstoffen, Bestimmung der Kennwerte von Fasern, Garnen, Zwirnen und textilen Flächengebilden. Mikroskopie, Fehlererkennung.

Stoffgebiet Planung:

Einsatz von Personal, Material und Maschinen, Erstellung von

Produktionsplänen.

Stoffgebiet angewandte elektronische Datenverarbeitung:

Anwendung der elektronischen Datenverarbeitung zur Unterstützung von Materialwirtschaft, Planung, Prozeß- und Produktüberwachung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung der Verfahren in der Praxis des Fachgebietes. Die Messungen, Untersuchungen und Auswertungen bauen auf den in den theoretisch-technischen Unterrichtsgegenständen und im Pflichtgegenstand „Werkstätte” erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten auf.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

18.

WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Roh- und Hilfsstoffe kennen.

Der Schüler soll facheinschlägige Erzeugnisse nach Fachzeichnungen herstellen sowie facheinschlägige Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können. Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

1.

Klasse (10 Wochenstunden):

Grundausbildung:

Werkstättenbetrieb; Werkstättenordnung; Sicherheitsvorschriften, Unfallverhütung. Handhabung von Textilien (Fasern, Garne, Gewebe). Warten und Pflegen der Maschinen. Durchführen einfacher Reparaturen.

Spinnerei:

Reinigen und Öffnen, Kardieren, Strecken und Doublieren, Vor- und Feinspinnen.

Weberei-Vorwerk:

Spulen und Fadenreinigen auf teil- und vollautomatischen Maschinen.

Schaftweberei:

Herstellen einfacher Schaftgewebe. Einrichten des Webstuhles für einfache Bindungen (Handwebstuhl, mechanischer Webstuhl). Weben unter Berücksichtigung von Mustervarianten und modischen Belangen.

2.

Klasse (15 Wochenstunden):

Spinnerei:

Reinigen und Öffnen, Kardieren, Strecken und Doublieren, Vor- und Feinspinnen. Einstellen der Maschinen auf den zu verarbeitenden Faserstoff und die geforderten Garnkennwerte. Warten und Pflegen der Maschinen, einfache Montagearbeiten. Herstellung einfacher Ersatzteile.

Weberei-Vorwerk:

Herstellen von Kette und Schuß, Einziehen, Anknüpfen, Schlichten.

Schaftweberei:

Herstellen von glatten Schaftgeweben. Einstellen der Maschinen für die geforderten Gewebekennwerte. Warten und Pflegen der Maschinen, einfache Montagearbeiten. Herstellung einfacher Ersatzteile.

Arbeitsvorbereitung:

Einrichten der Spinn- und Webmaschinen. Artikelwechsel.

3.

Klasse (16 Wochenstunden):

Spinnerei:

Bedienen von Maschinen der Verzugs- und Teilungsspinnerei. Einstellen der Maschinen auf den zu verarbeitenden Faserstoff und die geforderten Garndaten. Montagearbeiten, Herstellen von Ersatzteilen, Reparaturarbeiten, Wartungsarbeiten.

Schaftweberei:

Herstellen von Schaftgeweben in der Buntweberei. Einstellen der Maschinen. Montagearbeiten, Herstellen von Ersatzteilen,

Reparaturarbeiten, Wartungsarbeiten.

Jacquardweberei:

Herstellen von Jacquardgeweben. Einstellen von

Jacquardwebmaschinen. Montagearbeiten, Herstellen von Ersatzteilen,

Reparaturarbeiten, Wartungsarbeiten.

Arbeitsvorbereitung:

Erarbeiten von Daten und Plänen für das Einrichten und Einstellen der Spinn- und Webmaschinen. Herstellen von Schaft- und Jacquardmaschinenkarten.

Didaktische Grundsätze:

Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, den Funktionen, den Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein. Die in der Allgemeinen Dienstnehmerschutzverordnung und Allgemeinen Maschinen-Schutzvorrichtungsverordnung sowie im Arbeitnehmerschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit. Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisung für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.

Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von Fertigungsbetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug wird durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert erhöht. Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.

19.

PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1B.

B. FREIGEGENSTÄNDE

STENOTYPIE

Siehe Anlage 1B.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1B.

BETRIEBSWIRTSCHAFT

Siehe Anlage 1B.

PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Vorgänge beobachten und beschreiben sowie aus den Beobachtungsergebnissen physikalische Gesetzmäßigkeiten erkennen und erklären können.

Er soll in den für das Fachgebiet wichtigen Teilbereichen der Physik grundlegende Kenntnisse besitzen.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Allgemeine Physik:

Aufgabe und Arbeitsweise der Physik. Gesetzliche Maßeinheiten.

Internationales Einheitensystem (SI). Meßfehler.

Mechanik des Massenpunktes:

Kinematik (Geschwindigkeit, Beschleunigung, zusammengesetzte Bewegung). Dynamik (Trägheit, Kraft und Masse, die Newtonschen Axiome). Arbeit, Leistung, Energie, Impuls, Reibung. Erhaltungssätze.

Mechanik deformierbarer Körper:

Hydro- und Aerostatik (Druck, Schweredruck). Strömungen.

Temperatur und Wärme:

Temperaturmessung, Wärmeenergie.

Schwingungen:

Optik (Reflexion, Brechung). Akustik (Schallmessung).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Fachrichtung. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe bewährt sich das Ausgehen vom experimentellen Nachweis der physikalischen Zusammenhänge, gefolgt von der Erläuterung der gewonnenen Erkenntnisse an Beispielen aus dem Fachgebiet.

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll mathematische und statistische Methoden auf Aufgaben der technischen Unterrichtsgegenstände anwenden können.

Lehrstoff:

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Algebra:

Rechenoperationen mit Logarithmen. Quadratische Gleichung. Exponentialgleichungen, logarithmische Gleichungen. Lineare Gleichungssysteme bis zu 3 Variablen. Grafische Darstellung von Funktionen.

Statistik:

Mittelwert und Standardabweichung.

Geometrie:

Berechnung des Dreiecks mit Hilfe des Sinus- und des Cosinussatzes.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Dementsprechend werden daher die Rechenbeispiele zu wählen sein.

Drei einstündige Schularbeiten.

AKTUELLE FACHGEBIETE

Siehe Anlage 1B.

C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1B.

D. FÖRDERUNTERRICHT

DEUTSCH

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 1B.

Anlage 1B.5.3

```

```

LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR TEXTILTECHNIK,

Ausbildungszweig Bekleidungstechnik

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```

```

Wochenstunden *5) Lehr-

Klasse ver-

Pflichtgegenstände *4) Summe pflich-

```

1.
    1. tungs-

```

gruppe

```

```

1 Religion ........................ 2 2 2 6 (III)

2 Deutsch ......................... 3 2 2 7 (I)

3 Lebende Fremdsprache (Englisch) . 2 2 - 4 (I)

4 Geschichte ...................... - 2 - 2 (III)

5 Geographie und Wirtschaftskunde . 2 - - 2 (III)

6 Wirtschaftliche Bildung,

Rechtskunde und Politische Bildung - 2 2 4 III

7 Leibesübungen ................... 2 2 2 6 (IVa)

8 Mathematik und angewandte

Mathematik ...................... 3 2 - 5 (I)

9 Chemie, angewandte Chemie und

Umwelttechnik ................... 2 1 - 3 II

10 Textverarbeitung ................ 2 - - 2 IVb

11 Maschinenkunde und Elektrotechnik 2 2 2 6

12 Textile Faserstoffe ............. 2 2 - 4 II

13 Schnittkonstruktion und

Modellarbeitruktion ............. 2 2 4 8 IVb

14 Entwurf *1) ..................... 2 2 2 6 III

15 Technologie der Bekleidung ...... 2 2 2 6 I

16 Mechanische Textiltechnologie ... - - 2 2 II

17 Mitarbeiterführung und

Mitarbeiterausbildung ........... - - 1 1 III

18 Werkstättenlaboratorium ......... - - 4 4 III

19 Werkstätte ...................... 12 15 15 42 (Va)

```

```

Gesamtwochenstundenzahl ... 40 40 40 120

20 Pflichtpraktikum ................ mindestens vier Wochen vor

Eintritt in die letzte Klasse.

```

```

Wochenstunden *5) Lehr-

Klasse ver-

Freigengenstände *4) Summe pflich-

```

1.
    1. tungs-

```

gruppe

```

```

Stenotypie ...................... 2 2 - 4 (V)

Lebende Fremdsprache (Englisch) . - - 2 2 (I)

Betriebswirtschaft .............. - - 2 2 II

Mathematik und angewandte

Mathematik .................... - - 2 2 (I)

Aktuelle Fachgebiete *2)

(. . .) (bis zu) .............. - 2 2 4 I bis IV

```

```

Unverbindliche Übungen *4)

```

```

Leibesübungen ...........(bis zu) 2 2 2 6 (IVa)

```

```

Förderunterricht *4)

```

```

Deutsch ......................... *3) (I)

Lebende Fremdsprache (Englisch) . *3) (I)

Mathematik und angewandte

Mathematik .................... *3) (I)

```

```

*1) Einschließlich Modeentwurf.

*2) In Zeugnissen und anderen Amtsschriften ist in Klammern die genehmigte Bezeichnung des aktuellen Fachgebietes anzuführen.

*3) Bei Bedarf in jeder Klasse, in der der entsprechende Pflichtgegenstand vorgesehen ist, je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).

*4) Siehe Anlage 1B, Abschnitt Ia.

*5) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen bzw. durch zusätzliche Lehrplanbestimmungen der Schulbehörde erster Instanz sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Stundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Art. I § 2 Abs. 2 der Lehrplanverordnung sowie Anlage 1A, Abschnitt I, Unterabschnitt Ia.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1B.

III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1B.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1B.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN

DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2.

DEUTSCH

Siehe Anlage 1B.

3.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1B.

4.

GESCHICHTE

Siehe Anlage 1B.

5.

GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

Siehe Anlage 1B.

6.

WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG

Siehe Anlage 1B.

7.

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1B.

8.

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 1B.5.1.

9.

CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK

Siehe Anlage 1B.5.1.

10.

TEXTVERARBEITUNG

Siehe Anlage 1B.5.1.

11.

MASCHINENKUNDE UND ELEKTROTECHNIK

Siehe Anlage 1B.5.1.

12.

TEXTILE FASERSTOFFE

Siehe Anlage 1B.5.1.

13.

SCHNITTKONSTRUKTION UND MODELLARBEIT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll einfache Modeentwürfe im Schnitt fachgerecht umsetzen können. Er soll Schnitte gradieren können.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Schnittkonstruktionen:

Maßnehmen, -berechnung, Proportionsmaße. Baukastensystem (Grundschnittkonstruktion für Rock, Bluse, Kleid, Hose).

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Schnittkonstruktionen:

Modellschnittentwicklung aus Grundschnitten, Gradieren von Modellschnitten. Baukastensystem (Kragen, Ärmelformen, Dirndl).

3.

Klasse (4 Wochenstunden):

Schnittkonstruktionen:

Gradieren mit EDV-Unterstützung; Einfluß des Materials auf die Schnittkonstruktion, Schnittschablonen, Schnittlagebilder. Baukastensystem (Mantel, Kostüm, festliche Kleidung, Anzug).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes.

Zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Entwurf“, „Werkstätte“ und „Werkstättenlaboratorium“ notwendig. Der Vergleich zwischen Modellschnitt und Serienschnitt schult das technische Verständnis.

14.

ENTWURF

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll vorgegebene und eigene Modeideen in Modezeichnungen fachgerecht umsetzen können.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Schrift:

Schriftarten, Monogramme.

Farbkomposition:

Stoffmuster, modische Farbzusammenstellungen.

Freihandzeichnen:

Blumen; Blätter. Menschlicher Körper; Proportionen; Modefigurine.

Entwurf:

Trendinformation. Modeskizzen nach Modeheften. Modeentwurf (Rock, Bluse, Kleid, Hose).

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Farbkomposition:

Naturstudien; Druckmusterentwürfe. Wirkung von Farbkombinationen.

Freihandzeichnen:

Bewegungsstudien; Problemfiguren. Faltenwurf.

Entwurf:

Ideenskizzen, Auswertung von Modeheften, Techniken der Darstellung;

Modeentwurf (Kragen, Ärmelformen, Dirndl).

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Freihandzeichnen:

Oberbekleidung, festliche Kleidung.

Geschichte der Mode:

Vom Jugendstil zur Gegenwart (Oberbekleidung und Accessoires).

Entwurf:

Modeentwurf (Mantel, Kostüm, festliche Kleidung), Modellkollektion.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes. Daher kommt dem schnellen Entwerfen einer Modeskizze größere Bedeutung zu als der zeitraubenden Ausführung von Details. Collagen mit modischen Stoffen und Mustern verbessern das Verständnis für den Zusammenhang zwischen Zeichnung und Modell.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorlagen für die Pflichtgegenstände „Schnittkonstruktion und Modellarbeit“ und „Werkstätte“ ist die Absprache der Lehrer dieser Pflichtgegenstände wichtig.

Die individuelle Beratung der Schüler bei der Auswahl des Stoffes und der Accessoires für ein Modell schult den modischen Geschmack.

15.

TECHNOLOGIE DER BEKLEIDUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis der Bekleidungsherstellung gebräuchlichen Maschinen, Verfahren und Normen kennen.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Nähmaschine:

Stichbildung, Nadeln, Antrieb, Transport. Spezialmaschinen.

Nahttypen:

Normung. Eigenschaften, Einsatzgebiete.

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Zuschnitt:

Schneideeinrichtungen, Legeeinrichtungen, Schnittbilderstellung.

Büglerei:

Arbeitsverfahren. Maschinen (Bügeln, Pressen, Absaugen, Fixieren).

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Musterkollektionserstellung:

Entwurf, Schnitt, Materialplanung, Musterfertigung, Kalkulation.

Arbeitsorganisation:

Ablauforganisation einschließlich innerbetrieblichen Formularwesens und Arbeitsunterweisung. Automatisierung, arbeitsteilige Fertigung.

Qualitätssicherung:

Materialüberwachung, Endkontrolle, Fehleranalyse.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes. Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Kenntnissen für die Pflichtgegenstände „Werkstätte“ und „Werkstättenlaboratorium“ ist die Absprache mit den Lehrern dieser Pflichtgegenstände erforderlich. Bildtafeln, Muster und Firmenunterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

Betriebsbesichtigungen verbessern den Praxisbezug des Unterrichtes und zeigen den aktuellen Stand der Technik.

16.

MECHANISCHE TEXTILTECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes gebräuchlichen Herstellungsmethoden textiler Flächengebilde kennen. Er soll gebräuchliche warenkundliche Begriffe anwenden und gebräuchliche textile Flächengebilde sowie das in der Konfektion verwendete Zubehör benennen können.

Lehrstoff:

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Herstellung und Eigenschaften textiler Flächen:

Weberei, Wirkerei, Strickerei, Flechterei, Klöppelei,

Sondertechniken (Nähwirkstoffe, Vliesstoffe).

Veredlung textiler Flächen:

Mechanische und chemische Verfahren (Auswirkungen für die Verarbeitung in der Konfektion).

Zubehör:

Einlagen, Knöpfe, Verschlüsse, Verzierungen.

Warenkunde:

Erkennungsmerkmale, Handelsbezeichnungen und Verwendung textiler

Flächen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung der textilen Flächen in der Praxis des Fachgebietes. Das Anlegen einer Mustersammlung und das Erarbeiten von Kennwerten fördern den Praxisbezug.

17.

MITARBEITERFÜHRUNG UND MITARBEITERAUSBILDUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll aus Rechtsvorschriften (Berufsbildern) bzw. betrieblichen Erfordernissen Ausbildungspläne für die Lehrlingsausbildung und für die innerbetriebliche Fortbildung erstellen können. Er soll fortbildungswillige Mitarbeiter beraten können.

Der Schüler soll sein fachliches Wissen und Können wirksam vermitteln können; er soll Mitarbeiter führen können. Er soll die für die Ausbildung und Führung von Mitarbeitern wesentlichen gesetzlichen Vorschriften kennen.

Lehrstoff:

3.

Klasse (1 Wochenstunde):

Pädagogik, Psychologie und Soziologie:

Grundlagen der Lerntheorie, der Entwicklungspsychologie und der für die Lehrlings- und Mitarbeiterausbildung bedeutsamen gesellschaftlichen Faktoren; für die Mitarbeiterführung bedeutsame Grundlagen der Motivationstheorie und der Kommunikationstheorie.

Planung, Organisation und Kontrolle der betrieblichen Ausbildung:

Entwicklung und Gliederung der Lehrziele, Lehrinhalte, Methoden, Unterrichtsmittel und Überprüfungsverfahren; Organisation der Durchführung.

Rechtskunde:

Grundlegende Bestimmungen des Berufsausbildungsgesetzes, des Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetzes, des Mutterschutzgesetzes, des Arbeitnehmerschutzgesetzes; für das Betriebsgeschehen bedeutsame Bestimmungen anderer Bereiche des Arbeitsrechtes; Ausbildungs- und Weiterbildungssysteme in Österreich (duales Berufsausbildungssystem, berufsbildende mittlere und höhere Schulen; innerbetriebliche, überbetriebliche und schulische Weiterbildung).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl sind die Anforderungen der betrieblichen Praxis.

18.

WERKSTÄTTENLABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes gebräuchlichen Methoden bei der Planung, Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle der Fertigung in der Konfektion einschließlich der Anwendung der elektronischen Datenverarbeitung durchführen und beurteilen können.

Lehrstoff:

3.

Klasse (4 Wochenstunden):

Stoffgebiet Qualitätskontrolle:

Bestimmung der Kennwerte und Beurteilung von textilen Flächen und Zubehör. Mikroskopie, Fehlererkennung.

Stoffgebiet Planung:

Einsatz von Personal, Material und Maschinen, Erstellung von

Produktionsplänen.

Stoffgebiet angewandte elektronische Datenverarbeitung:

Anwendung der elektronischen Datenverarbeitung zur Unterstützung von Materialwirtschaft; Planung, Prozeß- und Produktüberwachung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung der Verfahren in der beruflichen Praxis. Die Messungen, Untersuchungen und Auswertungen bauen auf den in den theoretisch-technischen Unterrichtsgegenständen und im Pflichtgegenstand „Werkstätte“ erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten auf.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

19.

WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Roh- und Hilfsstoffe kennen.

Der Schüler soll facheinschlägige Erzeugnisse nach Fachzeichnungen herstellen sowie facheinschlägige Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können. Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

1.

Klasse (12 Wochenstunden):

Einzelfertigung:

Nähen und Detailarbeiten (Nähte, Säume, Biesen, Falten, Ecken, Bundverarbeitung, Reißverschlußverarbeitung). Übertragen von Schnitten auf den Stoff, Herstellen einfacher Bekleidung (Rock, Bluse, Kleid, Hose).

Serienfertigung:

Nähen mit Industriemaschinen (Haushaltswäsche, Freizeitbekleidung).

Modetechnik:

Sticharten, Verzierungen, Applikationen.

Montage und Instandhaltung:

Warten der Schnellnäher. Einstellung der Stichbildung.

Büglerei und Fixiererei:

Zwischenbügeln, Endbügeln; Kleinteilfixierung.

2.

Klasse (15 Wochenstunden):

Einzelfertigung:

Nähen und Detailarbeiten (Ärmelschlitzverarbeitung, Manschetten, aufgesetzte Kragenformen, aufgesetzte Taschen). Herstellen einfacher Bekleidung (Dirndl, Bluse, Kleid mit Schwerpunkt auf besonderer Kragen- und Ärmelverarbeitung).

Serienfertigung:

Nähen mit Industriemaschinen mit Spezialeinrichtungen;

arbeitsteilige Herstellung von Berufs-, Freizeit- und Sportbekleidung.

Büglerei und Fixiererei:

Zwischen- und Endbügeln; Fixieren von Flächengebilden und Teilen

von Oberbekleidung.

Zuschnitt:

Schnittbilderstellung, Legen von Stoffbahnen, Schneidetechniken.

Vervielfältigung von Schnittbildern; Kleinteile.

Modetechnik:

Hand- und Kunststickerei (Ziernähte, Plattstiche, Trachtenstickerei).

Montage und Instandhaltung:

Warten der Spezialmaschinen, Einstellarbeiten bei Spezialmaschinen.

Lagerhaltung:

Ausgabe und Übernahme von Material, Materialkartei.

3.

Klasse (15 Wochenstunden):

Einzelfertigung:

Nähen und Detailarbeiten (Eingrifftaschen, Revers- und Schalkragenverarbeitung, Kantenverarbeitung, gefütterte Teile). Herstellen anspruchsvoller Bekleidung (Mantel, Kostüm, festliche Kleidung, Anzug).

Serienfertigung:

Arbeiten nach Zeitangabe auf Industrienähmaschinen

(Oberbekleidung).

Zuschnitt:

EDV-unterstützte Schnittbilderstellung; Zuschneiden von größeren Aufträgen, komplizierte Teile (asymmetrische Modelle, Karozuschnitt).

Lagerhaltung:

Bestimmung und Zuteilung von Zubehör; Bedarfsplanung, Bestellung,

Eingangskontrolle. Inventur.

Büglerei und Fixiererei:

Fixieren und Bügeln von anspruchsvoller Bekleidung.

Endadjustierung.

Didaktische Grundsätze:

Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, den Funktionen, den Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein. Die in der Allgemeinen Dienstnehmerschutzverordnung und Allgemeinen Maschinen-Schutzvorrichtungsverordnung sowie im Arbeitnehmerschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit. Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisung für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.

20.

PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1B.

B. FREIGEGENSTÄNDE

STENOTYPIE

Siehe Anlage 1B.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1B.

BETRIEBSWIRTSCHAFT

Siehe Anlage 1B.

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 1B.5.1.

AKTUELLE FACHGEBIETE

Siehe Anlage 1B.

C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1B.

D. FÖRDERUNTERRICHT

DEUTSCH

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 1B.

Anlage 1B.5.5


LEHRPLAN DER DREIJÄHRIGEN FACHSCHULE FÜR TEXTILCHEMIE

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```

```

Wochenstunden *6) Lehr-

Klasse ver-

Pflichtgegenstände *5) Summe pflich-

```

1.
    1. tungs-

```

gruppe

```

```

1 Religion ........................ 2 2 2 6 (III)

2 Deutsch ......................... 3 2 2 7 (I)

3 Lebende Fremdsprache (Englisch) . 2 2 - 4 (I)

4 Geschichte ...................... - 2 - 2 (III)

5 Geographie und Wirtschaftskunde . 2 - - 2 (III)

6 Wirtschaftliche Bildung,

Rechtskunde und Politische Bildung - 2 2 4 III

7 Leibesübungen ................... 2 2 2 6 (IVa)

8 Mathematik und angewandte

Mathematik ...................... 3 2 - 5 (I)

9 Physik und angewandte Physik .... 2 - - 2 (II)

10 Textverarbeitung ................ 2 - - 2 IVb

11 Maschinenkunde und

Elektrotechnik .................. 2 2 2 6 I

12 Allgemeine und anorganische

Chemie *1) ...................... 5 2 - 7 I

13 Analytische Chemie *2) .......... 2 2 2 6 I

14 Organische Chemie *1) ........... - 2 2 4 I

15 Laboratorium (für Textilchemie) . 8 6 6 20 I

16 Chemische Textiltechnologie *1) . - 3 5 8 I

17 Mechanische Technologie ......... - - 2 2 (I)

18 Textile Faserstoffe ............. 2 2 - 4 (II)

19 Werkstättenlaboratorium ......... - - 4 4 III

20 Werkstätte ...................... 3 7 9 19 (Va)

```

```

Gesamtwochenstundenzahl ... 40 40 40 120

21 Pflichtpraktikum ................ mindestens vier Wochen vor

Eintritt in die letzte Klasse.

```

```

Wochenstunden *6) Lehr-

Klasse ver-

Freigengenstände *5) Summe pflich-

```

1.
    1. tungs-

```

gruppe

```

```

Stenotypie ....................... 2 2 - 4 (V)

Lebende Fremdsprache (Englisch) .. - - 2 2 (I)

Betriebswirtschaft ............... - - 2 2 II

Mathematik und angewandte

Mathematik ..................... - - 2 2 (I)

Aktuelle Fachgebiete *3)

(. . .) (bis zu) ............... - 2 2 4 I bis IV

```

```

Unverbindliche Übungen *5)

```

```

Leibesübungen ........... (bis zu) 2 2 2 6 (IVa)

```

```

Förderunterricht *5)

```

```

Deutsch .......................... *4) (I)

Lebende Fremdsprache (Englisch) .. *4) (I)

Mathematik und angewandte

Mathematik ..................... *4) (I)

```

```

*1) Einschließlich Umwelttechnik.

*2) Einschließlich Stöchiometrie.

*3) In Zeugnissen und anderen Amtsschriften ist in Klammern die genehmigte Bezeichnung des aktuellen Fachgebietes anzuführen.

*4) Bei Bedarf in jeder Klasse, in der der entsprechende Pflichtgegenstand vorgesehen ist, je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).

*5) Siehe Anlage 1B, Abschnitt Ia.

*6) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen bzw. durch zusätzliche Lehrplanbestimmungen der Schulbehörde erster Instanz sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Stundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Art. I § 2 Abs. 2 der Lehrplanverordnung sowie Anlage 1A, Abschnitt I, Unterabschnitt Ia.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1B.

III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1B.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1B.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABENDER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2.

DEUTSCH

Siehe Anlage 1B.

3.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1B.

4.

GESCHICHTE

Siehe Anlage 1B.

5.

GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

Siehe Anlage 1B.

6.

WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG

Siehe Anlage 1B.

7.

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1B.

8.

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 1B.5.1.

9.

PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Vorgänge beobachten und beschreiben sowie aus den Beobachtungsergebnissen physikalische Gesetzmäßigkeiten erkennen und erklären können.

Er soll in den für das Fachgebiet wichtigen Teilbereichen der Physik grundlegende Kenntnisse besitzen.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Allgemeine Physik:

Aufgabe und Arbeitsweise der Physik. Gesetzliche Maßeinheiten.

Internationales Einheitensystem (SI).

Mechanik des Massenpunktes:

Kinematik (Geschwindigkeit, Beschleunigung, zusammengesetzte Bewegung). Dynamik (Trägheit, Kraft und Masse, die Newtonschen Axiome). Arbeit, Leistung, Energie, Impuls, Erhaltungssätze. Reibung.

Mechanik deformierbarer Körper:

Hydro- und Aerostatik (Druck, Schweredruck). Strömungen.

Temperatur und Wärme:

Temperaturmessung, Wärmeenergie.

Schwingungen:

Optik (Reflexion, Brechung). Akustik (Schallmessung).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Fachrichtung. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe bewährt sich das Ausgehen vom experimentellen Nachweis der physikalischen Zusammenhänge, gefolgt von der Erläuterung der gewonnenen Erkenntnisse an Beispielen aus dem Bereich der Chemie.

10.

TEXTVERARBEITUNG

Siehe Anlage 1B.5.1

11.

MASCHINENKUNDE UND ELEKTROTECHNIK

Siehe Anlage 1B.5.1

12.

ALLGEMEINE UND ANORGANISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Fachrichtung bedeutsamen Begriffe, Gesetze, Eigenschaften und Reaktionen anorganischer Stoffe kennen. Er soll Vorkommen, Herstellungsverfahren und Nutzung der für das Fachgebiet bedeutsamen Elemente und ihrer Verbindungen sowie ihre Auswirkungen auf die Umwelt kennen.

Lehrstoff:

1.

Klasse (5 Wochenstunden):

Allgemeine Chemie:

Terminologie (Nomenklatur und Symbolik), stöchiometrische Grundsätze, Reaktionsgleichungen. Atombau und Periodensystem der Elemente. Chemische Bindung. Reaktionstypen.

Anorganische Chemie:

Gesetzmäßigkeiten chemischer Reaktionen. Hauptgruppenelemente und ihre Verbindungen (Vorkommen, Eigenschaften, Herstellung, Nutzung).

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Allgemeine Chemie:

Atomkern. Radioaktivität. Elektronenhülle. Periodizität von Eigenschaften. Chemische Bindung (Atombindung, Ionenbindung, Metallbindung). Kristallographie.

Anorganische Chemie:

Für das Fachgebiet bedeutsame Nebengruppenelemente des Periodensystems und ihre Verbindungen (Vorkommen, Eigenschaften, Herstellung, Nutzung).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Verständnis chemischer Gesetzmäßigkeiten und die Häufigkeit des Vorkommens in der Praxis der österreichischen Wirtschaft.

Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe kommt dem Umweltschutz und der Sicherheitstechnik im chemischen Laboratorium und Betrieb besondere Bedeutung zu.

Am besten bewähren sich Unterrichtsmethoden mit zunehmendem Abstraktionsgrad des Lehrstoffes, zB der allmähliche Übergang von der allgemeinen zur anorganischen Chemie und von der beschreibenden zur erklärenden Darstellung. Die Anschaulichkeit wird durch Demonstrationen, bildliche Darstellungen und aktuelle Beispiele erhöht.

Zwecks rechtzeitiger Erarbeitung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Absprache mit den Lehrern der übrigen fachlich-theoretischen Pflichtgegenstände wichtig.

13.

ANALYTISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Prinzipien und Methoden der analytischen Chemie im Fachgebiet kennen, über ihren sinnvollen Einsatz und ihre Grenzen zur Lösung praxisnaher Aufgaben Bescheid wissen sowie die Voraussetzungen zum Gelingen experimenteller Vorgänge kennen.

Der Schüler soll stöchiometrische Berechnungen durchführen können.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Laboratoriumstechnik:

Gefahrenquellen und Sicherheitsmaßnahmen. Umgang mit Chemikalien, Glasbearbeitung, Handhabung von Laboratoriumsgeräten. Anorganisch präparative Arbeiten.

Qualitative Analyse:

Identifikationsreaktionen einzelner Kationen und Anionen im Makromaßstab. Trennungsgänge im Halbmikromaßstab.

Quantitative Analyse:

Gravimetrische und volumetrische Einzelbestimmungen. Berechnung der Analysenergebnisse.

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Volumetrie:

Einzelbestimmungen; Säure/Base-, Fällungs- und komplexometrische

Titrationen. Untersuchungen von Bleichmitteln.

Elektrochemische Analyse:

Elektrogravimetrie. Potentiometrie. Konduktometrie.

Optische Analyse:

Kolorimetrie. Photometrie.

Textilchemische Untersuchungen:

Qualitative Fasererkennung. Quantitative Fasertrennung, Faserschädigung, Farbstoffanalyse. Appreturanalyse.

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Textilchemische Untersuchungen:

Untersuchung von Textilhilfsmitteln. Wasseranalyse. Qualitative

organische Elementaranalyse von Fasern.

Instrumentelle Analysenmethoden:

Spektroskopische Verfahren (Farbmessung, Weißgrad, IR-Analyse).

Chromatographie:

Gesetzmäßigkeiten chromatographischer Methoden. Papier-, Dünnschicht- und Säulenchromatographie. Gaschromatographie.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Verständnis für die praktische Arbeit im Laboratorium sowie der Stand der instrumentellen Analytik. Besonders nützlich im Hinblick auf eine ökonomische Arbeitsweise ist die kritische Behandlung der einzelnen Analysenmethoden (Vor- und Nachteile, Grenzen).

Hauptkriterium für die Auswahl der Anwendungsbeispiele ist die Bedeutung für die berufliche Praxis.

14.

ORGANISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die berufliche Praxis des Fachgebietes bedeutsamen Stoffklassen der organischen Chemie, ihre Nutzung und ihre Auswirkungen auf die Umwelt kennen. Er soll den Ablauf der häufigsten organisch-chemischen Reaktionen verstehen.

Lehrstoff:

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Chemie des Kohlenstoffs:

Kohlenstoffbindungen, Strukturen organischer Moleküle, Systematik und Nomenklatur organischer Verbindungen. Reaktionstypen und Reaktionsmechanismen.

Acyclische Verbindungen:

Alkane, Alkene, Alkine und ihre Derivate mit einer oder mehreren

funktionellen Gruppen.

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Kohlenhydrate:

Mono-, Oligo- und Polysaccharide.

Aromatische Verbindungen:

Benzol und seine Homologen, kondensierte Ringverbindungen,

textilchemisch wichtige Derivate.

Chemiefasern.

Eigenschaften, Anwendungen.

Eiweißstoffe:

Aminosäuren, Peptidbindung, Proteine, Proteide.

Umwelttechnik:

Luft-, Abwässer- und Bodenverunreinigungen (Entstehung, Vorbeugung, Behebung). Sondermüll. Biologisch gefährliche Stoffe am Arbeitsplatz. Feuerlöschmittel. Sozial- und wirtschaftspolitische Aspekte (Verursacherprinzip, Interessenkonflikte).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Bedeutung für die Praxis des Fachgebietes einschließlich des Umweltbezuges.

Durch ständiges Erörtern der gesetzmäßigen Zusammenhänge wird das Verständnis für den Ablauf der organisch-chemischen Reaktionen geschult und erweitert. Zweckmäßigerweise werden auch Sicherheitsbelange besprochen.

15.

LABORATORIUM (FÜR TEXTILCHEMIE)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes auftretenden analytischen Aufgaben lösen und die Ergebnisse protokollieren können.

Der Schüler soll die in chemischen Laboratorien des Fachgebietes verwendeten Geräte, Apparate und Chemikalien unter Berücksichtigung der Sicherheitsmaßnahmen handhaben können.

Lehrstoff:

1.

Klasse (8 Wochenstunden):

Laboratoriumstechnik:

Gefahrenquellen und Sicherheitsmaßnahmen. Umgang mit Chemikalien.

Handhabung von Laboratoriumsgeräten.

Quantitative Analyse:

Gravimetrische und volumetrische Einzelbestimmungen.

Qualitative Analyse:

Identifizierungsreaktionen einzelner Kationen und Anionen sowie Trennung einfacher Salzgemische im Makromaßstab. Fasermaterial (Erkennen von natürlichen Fasern und Chemiefasern, Mikroskopie, Vorbehandeln, Färbeversuche).

2.

Klasse (6 Wochenstunden):

Quantitative Analyse:

Gravimetrische und titrimetrische Bestimmungen an Stoffgemischen. Trennung von Fasermischungen. Untersuchungen von Bleichmitteln.

Eiweißfasern:

Vorwaschen, Bleichen, Färben mit allen Farbstoffklassen. Korrektur

von Fehlfärbungen. Echtheitsprüfungen.

Zellulosefasern:

Vorbehandlung. Direktfarbstoffe (Färben, Echtheitsprüfung, Musterfärbungen). Nachbehandlung. Korrektur von Fehlfärbungen.

3.

Klasse (6 Wochenstunden):

Qualitative Analyse:

Systematische Untersuchungen von Fasermischungen.

Chromatographie:

Papier-, dünnschicht- und säulenchromatographische Trennung

organischer Stoffgemische.

Wasseruntersuchung:

Betriebswasser, Abwasser.

Zellulosefasern:

Anwendung aller Farbstoffklassen. Auszieh- und Klotzverfahren

(Musterfärbung, Echtheitsprüfung).

Chemiefasern:

Färben von Polyamid (Säure-, Metallkomplex-, Dispersionsfarbstoffe), Polyester- und Acetatfasern (Dispersionsfarbstoffe nach verschiedenen Verfahrensvarianten). Polyacrylnitril (kationische Farbstoffe und Dispersionsfarbstoffe).

Elektrochemische Analyse:

Elektrogravimetrie, Potentiometrie (pH-Wert, Redoxpotential).

Färben von Fasermischungen:

Unifärbung. Ton-in-Ton-Färbung. Bicolorfärbung. Mehrfarbeneffekte. Reservierungen. Ein- und Zweibadverfahren. Ein- und Zweistufenverfahren. Klotzverfahren.

Textilhilfsmitteluntersuchungen:

Tenside. Waschmittel. Färberei- und Druckereihilfsmittel.

Druck:

Vorbehandlung; Direktdruck mit allen geeigneten Faserstoffklassen. Ätzdruck. Reservedruck.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Vielseitigkeit der Methoden, die Häufigkeit der Anwendung in Laboratorien des Fachgebietes und der Beitrag zur systematischen Einführung in die praxisnahe Verwendung der analytischen Methoden. Bei der Auswahl der Analysebeispiele bewährt sich das Ausgehen vom Ausbildungsstand des Schülers sowie von den in der beruflichen Praxis gebräuchlichen Analyseverfahren. Die praktischen Übungen bedürfen der Vorbereitung durch kurze Vorbesprechungen entsprechend dem Stand des Unterrichtes in den theoretischen Pflichtgegenständen. Zur Praxisnähe gehören auch die Verwendung von prozeßrechnergesteuerten Geräten sowie der Einsatz elektronischer Rechenhilfen zur Auswertung von Analysenergebnissen.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

16.

CHEMISCHE TEXTILTECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll über die zur Veredlung und Pflege von Textilien notwendigen Kenntnisse der Arbeitsvorgänge, Hilfsmittel und maschinellen Einrichtungen verfügen.

Lehrstoff:

2.

Klasse (3 Wochenstunden):

Textilveredlung:

Behandlungsbäder (Zusammensetzung, Berechnung; Bleich- und Färbeflotten).

Vorbehandlung:

Zellulosefasern. Eiweißfasern. Chemiefasern.

Färben:

Farbstoffklassen, Färbeverfahren, Hilfsmittel, Färbereiapparate- und -maschinen, Abmustern, Ursachen und Korrektur von Fehlfärbungen einschließlich Abziehen, Fabrikations- und Gebrauchsechtheiten.

Textilpflege:

Waschen, Trocknen. Chemischreinigung, Maschinen und Verfahren, Lösemittel, Reinigungsverstärker, Detachieren. Formgebung.

3.

Klasse (5 Wochenstunden):

Drucken:

Farbstoffklassen, Druckverfahren, Druckverdickungen und Hilfsmittel, Druckmaschinen, Vorbehandlung, Druckereinachbehandlung, Druckschablonenherstellung, Fehler und Fehlerursachen.

Appretur:

Mechanische und chemische Verfahren, Appreturmaschinen, Ausrüstungsgänge. Sonderverfahren (Beschichten, Kaschieren, Bondieren).

Wasser und Abwasser:

Versorgung, Aufbereitung, Rückführung, Umweltschutz.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Verständnis textiltechnischer Probleme und die Anwendbarkeit in der textilchemischen Praxis. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe kommt dem Umweltschutz und der Sicherheitstechnik im Betrieb besondere Bedeutung zu.

Zwecks rechtzeitiger Erarbeitung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Absprache mit den Lehrern der übrigen fachlich-theoretischen Pflichtgegenstände wichtig.

Die Anschaulichkeit wird durch bildliche Darstellungen erhöht.

17.

MECHANISCHE TECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für das Fachgebiet wesentlichen Anforderungen an textile Flächen kennen.

Lehrstoff:

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Spinnerei:

Faseraufbereitung, Spinnverfahren.

Weberei:

Vorbereitung; Bindungsarten, Webverfahren.

Wirkerei und Strickerei:

Maschenbildende Elemente, Maschenbildungsvorgänge. Bindungen.

Spezielle Textiltechniken:

Vliesstoffe, Tufting, Stickerei, Bobinettechnik. Technische und funktionelle Gewebe.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Berufspraxis, weshalb dem Stand der Technik angepaßten Lehrinhalten besondere Bedeutung zukommt.

Modelle, Bildtafeln, Skizzenblätter und Handbücher erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

18.

TEXTILE FASERSTOFFE

Siehe Anlage 1B.5.1

19.

WERKSTÄTTENLABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes anfallenden Aufgaben, die über den Rahmen der Werkstättenausbildung hinausgehen, lösen und dokumentieren können.

Lehrstoff:

3.

Klasse (4 Wochenstunden):

Stoffgebiet Qualitätskontrolle:

Bestimmung und Beurteilung von Faserstoffen, Bestimmung der Kennwerte von Fasern, Garnen, Zwirnen und textilen Flächengebilden. Mikroskopie. Fehlererkennung.

Stoffgebiet Planung:

Einsatz von Personal, Material und Maschinen. Erstellung von

Produktionsplänen.

Stoffgebiet elektronische Datenverarbeitung:

Anwendung der elektronischen Datenverarbeitung zur Unterstützung von Materialwirtschaft. Planung. Prozeß- und Produktüberwachung. Farbmetrik, Farbrezeptur.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung der Verfahren in der textilchemischen Praxis. Die Durchführung von Projekten fördert sowohl die Praxisnähe als auch das selbständige Arbeiten der Schüler.

Besondere Bedeutung kommt dem Energieverbrauch und der Kalkulation sowie den Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen zu. Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

20.

WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe gewandt handhaben und instand halten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Roh- und Hilfsstoffe kennen.

Der Schüler soll facheinschlägige praktische Tätigkeiten gewandt ausführen können.

Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

1.

Klasse (3 Wochenstunden):

Grundausbildung:

Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung. Umgang mit Chemikalien, Farbstoffen und Hilfsmitteln (Messen, Wägen); Handhabung der maschinellen Einrichtungen. (Warenvorbehandlung für Färbung und Druck, Bleichen und optisches Aufhellen).

Textilpflege:

Wäscherei (Merken, Sortieren nach Pflegekennzeichnung und Textilauszeichnungsverordnung). Waschverfahren. (Ein- und Mehrlaugenverfahren, Temperatur). Waschrezeptberechnungen, Entwässern und Trocknen, Bügeln, Pressen, Mangeln. Chemischreinigung (Merken; Sortieren nach Pflegekennzeichnung und Textilauszeichnungsverordnung). Zusammenstellung der Reinigungschargen (Material, Farben, Artikel). Reinigen in Perchlorethylen. Formgebung.

2.

Klasse (7 Wochenstunden):

Textilveredlung:

Entwässern, Trocknen und Thermofixieren von Textilien, Färbeverfahren (Jigger, Foulard, Haspelkufe), Farbkarten, Rezepte, Tabellen. Nachbehandlungsverfahren.

Textilpflege:

Chemischreinigung (Vordetachur, Reinigung in verschiedenen organischen Lösungsmitteln; Nachdetachur). Formgebung. Spezielle Ausrüstungsverfahren in organischen Lösungsmitteln. Wartung und Pflege des Maschinenparks.

3.

Klasse (9 Wochenstunden):

Textilveredlung:

Musterfärben aller üblichen Faserarten, Färben unter Hochtemperatur-Bedingungen, Korrektur von Fehlfärbungen, Vorbehandeln von Druckböden, Ätzfondfärbungen.

Appretur:

Chemische und mechanische Appreturverfahren auf verschiedenen Materialien, Knitterfreiausrüstung, Krumpffreiausrüstung, wasserabweisende Ausrüstung, Trocknung mit Voreilung, Dekatieren. Sonderverfahren (Beschichten und Kaschieren).

Druckerei:

Druckschablonen (Herstellen von Folien und Schablonen, Musterübertragung auf Schablonen). Druckpastenherstellung (Ansetzen von Verdickungen und Verschnittverdickungen, Herstellen von Stammfarben, Farbverschnitten und Farbmischungen; Farbenatlas, Computerrezepterstellung). Flach- und Rotationsfilmdruck, Direkt-, Ätz- und Reservedruck, spezielle Drucktechniken. Drucknachbehandlung (Dämpf- und Hitzefixierung, Drucknachwäsche, Endfertigung und Endkontrolle, Wartung und Pflege des Maschinenparks).

Didaktische Grundsätze:

Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, den Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Apparate und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein. Die in der Allgemeinen Dienstnehmerschutzverordnung und Allgemeinen Maschinen-Schutzvorrichtungsverordnung sowie im Arbeitnehmerschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit. Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.

Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation textilchemischer Betriebe vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Auftrag bis zur Kontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug wird durch Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert erhöht.

Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.

21.

PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1B.

B. FREIGEGENSTÄNDE

STENOTYPIE

Siehe Anlage 1B.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1B.

BETRIEBSWIRTSCHAFT

Siehe Anlage 1B.

AKTUELLE FACHGEBIETE

Siehe Anlage 1B.

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 1B.5.1

C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1B.

D. FÖRDERUNTERRICHT

DEUTSCH

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 1B.

Anlage 1B.5.4

```

```

LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR TEXTILTECHNIK,

Ausbildungszweig Maschinstrickerei

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```

```

Wochenstunden *4) Lehr-

Klasse ver-

Pflichtgegenstände *3) Summe pflich-

```

1.
    1. tungs-

```

gruppe

```

```

1 Religion ........................ 2 2 2 6 (III)

2 Deutsch ......................... 3 2 2 7 (I)

3 Lebende Fremdsprache (Englisch) . 2 2 - 4 (I)

4 Geschichte ...................... - 2 - 2 (III)

5 Geographie und Wirtschaftskunde . 2 - - 2 (III)

6 Wirtschaftliche Bildung,

Rechtskunde und Politische Bildung - 2 2 4 III

7 Leibesübungen ................... 2 2 2 6 (IVa)

8 Mathematik und angewandte

Mathematik ...................... 3 2 - 5 (I)

9 Chemie, angewandte Chemie und

Umwelttechnik ................... 2 1 - 3 II

10 Textverarbeitung ................ 2 - - 2 IVb

11 Maschinenkunde und

Elektrotechnik .................. 2 2 2 6 I

12 Textile Faserstoffe ............. 2 2 - 4 II

13 Stickereizeichnen ............... 3 3 4 10 (III)

14 Stickerei ....................... 3 3 4 10 I

15 Mechanische Textiltechnologie ... - - 2 2 II

16 Werkstättenlaboratorium ......... - - 4 4 III

17 Werkstätte ...................... 12 15 16 43 (Va)

```

```

Gesamtwochenstundenzahl ... 40 40 40 120

18 Pflichtpraktikum ................ mindestens vier Wochen vor

Eintritt in die letzte Klasse.

```

```

Wochenstunden *4) Lehr-

Klasse ver-

Freigengenstände *3) Summe pflich-

```

1.
    1. tungs-

```

gruppe

```

```

Stenotypie ....................... 2 2 - 4 (V)

Lebende Fremdsprache (Englisch) .. - - 2 2 (I)

Betriebswirtschaft ............... - - 2 2 II

Mathematik und angewandte

Mathematik ..................... - - 2 2 (I)

Aktuelle Fachgebiete *1)

(. . .) (bis zu) ............... - 2 2 4 I bis IV

```

```

Unverbindliche Übungen *3)

```

```

Leibesübungen .......... (bis zu) 2 2 2 6 (IVa)

```

```

Förderunterricht *3)

```

```

Deutsch .......................... *2) (I)

Lebende Fremdsprache (Englisch) .. *2) (I)

Mathematik und angewandte

Mathematik ..................... *2) (I)

```

```

*1) In Zeugnissen und anderen Amtsschriften ist in Klammern die genehmigte Bezeichnung des aktuellen Fachgebietes anzuführen.

*2) Bei Bedarf in jeder Klasse, in der der entsprechende Pflichtgegenstand vorgesehen ist, je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).

*3) Siehe Anlage 1B, Abschnitt Ia.

*4) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen bzw. durch zusätzliche Lehrplanbestimmungen der Schulbehörde erster Instanz sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Stundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Art. I § 2 Abs. 2 der Lehrplanverordnung sowie Anlage 1A, Abschnitt I, Unterabschnitt Ia.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1B.

III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1B.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1B.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2.

DEUTSCH

Siehe Anlage 1B.

3.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1B.

4.

GESCHICHTE

Siehe Anlage 1B.

5.

GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

Siehe Anlage 1B.

6.

WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG

Siehe Anlage 1B.

7.

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1B.

8.

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 1B.5.1

9.

CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK

Siehe Anlage 1B.5.1

10.

TEXTVERARBEITUNG

Siehe Anlage 1B.5.1

11.

MASCHINENKUNDE UND ELEKTROTECHNIK

Siehe Anlage 1B.5.1

12.

TEXTILE FASERSTOFFE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Textilindustrie verarbeiteten Rohstoffe und Halbfabrikate, ihre Eigenschaften und Bedeutung für die Verarbeitung sowie ihren Einsatz und die damit verbundenen Kennzeichnungspflichten kennen.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Natürliche Faserstoffe:

Gewinnung, Eigenschaften und Einsatz.

Chemiefasern:

Eigenschaften, Erzeugung, Einsatz.

Fasermodifikation:

Mechanische und chemische Verfahren, Mischungen.

Vorschriften und Normen:

Textilkennzeichnung, Textilpflegekennzeichnung.

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Stickereianalyse:

Stickgrund, Garn, Bohrung, Farbwechsel, Stichführung, Stichzahl,

Garnverbrauch; Verlust.

Kostenfaktoren:

Sticken, Schererei, Ausschneiden, Bleichen, Adjustieren, Färben,

Drucken, Ausrüstung; Endkontrolle.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Einsatz der Faserstoffe in der textilen Produktion, weshalb besonders auf den Stand der Fasertechnologie angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird. Der Einfluß der Fasereigenschaften auf das textile Endprodukt erfordert besonders die Darstellung der Wechselwirkung von Fasereigenschaften, Verarbeitungsmethoden und Verwendungszweck.

13.

STICKEREIZEICHNEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes gebräuchlichen Techniken zur Herstellung von Stickereientwürfen kennen, und er soll Stickereientwürfe fachgerecht vergrößern können. Er soll Vorlagen abändern und ergänzen können.

Lehrstoff:

1.

Klasse (3 Wochenstunden):

Schrift:

Schriftarten, Monogramme.

Entwürfe:

Rapportübungen, Ornamente, Formgestaltung.

Technik:

Rapportpapier, Vergrößerer, Rapportberechnungen; Vergrößerung.

Zeichnen:

Ausziehübungen, Sticharten, Darstellung von Effekten.

2.

Klasse (3 Wochenstunden):

Muster:

Bordüre, Gallon, Band, Allover, Einsatz; modische Artikel.

Zeichnen:

Musterblätter, Stickvorlagen.

3.

Klasse (4 Wochenstunden):

Musterelemente:

Spachteln, Bohrware (Höhl, Birnenlöcher, Lochstickerei, Steffel),

Fülleffekte, Ätzstickerei, Tüll.

Vergrößern:

Große Muster, mehrfarbige Muster; Berücksichtigung verschiedener

Materialien.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes. Die Koordination der Unterrichtsplanung mit den Pflichtgegenständen „Stickerei“ und „Werkstätte“ verbessert das Verständnis für die Zusammenhänge zwischen Entwurf, Stickereizeichnung und Stickmuster.

Das künstlerische und technische Engagement wird durch den Besuch von Ausstellungen und Ateliers gefördert.

14.

STICKEREI

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll über Kenntnisse der Arbeitsvorgänge, Hilfsmittel und maschinellen Einrichtungen zur Herstellung von Stickereien verfügen.

Lehrstoff:

1.

Klasse (3 Wochenstunden):

Maschinen:

Handstickmaschine, Schiffchenstickmaschine, Großstickautomat,

Mehrkopfautomat; Hilfsmaschinen.

Stichbildung:

Einfadensystem, Zweifadensystem.

Nadelsteuerung:

Pantograph, Nadelexzenter, Schiffchenexzenter, Nadeltypen.

Sticharten:

Fahrungen, Steppstiche, Plattstiche, Füllungen.

Sticktechnik:

Stickböden, Garne; einfache Muster, Rapport.

2.

Klasse (3 Wochenstunden):

Maschineneinstellung:

Exzenter, Garnspannung, Sperrzeug, Nadeln, Bohrer.

Fehler und Fehlerursachen:

Erkennung, Behebung.

Steuerungselemente:

Lochkarte, Automat.

Sticktechnik:

Sprengfäden, Fahrungen, Bohren (Stäffel, zusammenhängende Löcher, Birnenlöcher), Monogramme.

Musterübertragung:

Punchen, Repetieren.

3.

Klasse (4 Wochenstunden):

Automat:

Lochkarten, Abtastsysteme, moderne Steuerungen, Rapportwechsel,

Montage.

Mehrkopfautomat:

Vergleich mit Großstickmaschine; Steuerung, Programmierung,

Wartung.

Punchen und Repetieren:

Mechanische Systeme, Kartenarten; elektronische Systeme.

Sticktechnik:

Bohren (Höhle, Spachteln, Picots); wechselfärbige Muster, Emblems,

Ätztechnik.

Musterübertragung:

Repetieren, Spiegeln, Drehen; Übertragung auf andere Datenträger.

Datenträger:

Lochkarte, Achtkanalstreifen, Magnetband, Diskette; Lesen, Korrektur.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes, weshalb besonders auf den Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird. In diesem Zusammenhang bewährt sich die Erläuterung der Arbeitsverfahren unter Bedachtnahme auf die Eigenschaften des Endproduktes. Daher kommt dem Einsatz der Maschinen in anwendungstechnischer Sicht größere Bedeutung zu als der technologischen Detailfunktion.

Bildtafeln, Skizzenblätter, Firmenunterlagen und das Anlegen einer Mustersammlung mit Fertigungs- und Steuerungsunterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

15.

MECHANISCHE TEXTILTECHNOLOGIE

Siehe Anlage 1B.5.3

16.

WERKSTÄTTENLABORATORIUM

Siehe Anlage 1B.5.1

17.

WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Roh- und Hilfsstoffe kennen.

Der Schüler soll facheinschlägige Erzeugnisse nach Fachzeichnungen herstellen sowie facheinschlägige Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können. Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

1.

Klasse (12 Wochenstunden):

Grundausbildung:

Werkstättenbetrieb; Werkstättenordnung; Unfallverhütung. Handhabung von Textilien (Garne, Stickböden). Warten und Pflegen der Maschinen. Durchführen einfacher Reparaturen. Austausch von Verschleißteilen.

Pantographenstickerei:

Bedienung und Handhabung der Maschinen. Taktübungen am Pantographen. Steppstiche, Plattstiche, Bohreffekte.

Maschinstickerei:

Großmaschinsticken (Bedienung und Handhabung der Maschinen).

2.

Klasse (15 Wochenstunden):

Pantographenstickerei:

Sticken von Mustern nach Vorlage.

Maschinstickerei:

Großmaschinsticken (Einlaufen der Datenträger aus der Puncherei. Korrektur aufgefundener Fehler). Kleinstickautomaten (Bedienung und Handhabung der Maschinen und Steuersysteme. Erkennen und Beheben von Störungen). Schmieren und Warten der Maschinen.

Puncherei und Repetieren:

Bedienung und Handhabung der Maschinen. Erkennen und Beheben von Störungen. Schmieren und Warten der Maschinen. Herstellung von Datenträgern für Stickautomaten. Repetieren vorhandener Datenträger mit Korrekturen.

Lagerhaltung:

Ausgabe und Übernahme von Material; Materialkartei.

3.

Klasse (16 Wochenstunden):

Puncherei und Repetieren:

Herstellung von Datenträgern nach anspruchsvollen Vorlagen. Sticktechniken (Ätzware, Bohrware, wechselfärbige Ware, Farb- und Rapportwechsel). Umsetzen von einem Datenträgersystem auf ein anderes. Abändern der hergestellten Datenträger. Punchen von Datenträgern für Kleinstickautomaten.

Maschinstickerei:

Großstickmaschinen (Einstellen der Automaten entsprechend den Sticktechniken). Kleinstickautomaten (Einlaufen der Datenträger aus der Puncherei. Einstellung der Automaten entsprechend den Sticktechniken. Erkennen von fehlerhaften Datenträgern). Montagearbeiten an den verschiedenen Maschinen. Umrüsten; Erstellung eines Wartungs- und Schmierplanes. Elektronische Steuerung (Bedienung und Handhabung der Maschinen. EDV-unterstützte Herstellung von Datenträgern für Großstick- und Kleinstickmaschinen).

Lagerhaltung:

Bedarfsplanung, Bestellung, Eingangskontrolle, Inventur.

Nachstickerei:

Ausbessern der Stickfehler.

Didaktische Grundsätze:

Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, den Funktionen, den Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein. Die in der Allgemeinen Dienstnehmerschutzverordnung und Allgemeinen Maschinen-Schutzvorrichtungsverordnung sowie im Arbeitnehmerschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit. Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisung für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.

Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von Fertigungsbetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt.

Der Praxisbezug wird durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert erhöht.

Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.

18.

PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1B.

B. FREIGEGENSTÄNDE

STENOTYPIE

Siehe Anlage 1B.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1B.

BETRIEBSWIRTSCHAFT

Siehe Anlage 1B.

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 1B.5.1

AKTUELLE FACHGEBIETE

Siehe Anlage 1B.

C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1B.

D. FÖRDERUNTERRICHT

DEUTSCH

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 1B.

Anlage 1B.5.7


FACHSCHULE FÜR MODE UND BEKLEIDUNGSTECHNIK FÜR HÖRBEHINDERTE

I. Stundentafel

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```

```

Wochenstunden Lehrver-

A. Pflichtgegenstände pflich-

Klasse tungs-

```

1.
    1. Summe gruppe

```

```

```

KERNBEREICH

```

1.

Religion ........................ 2 2 2 6 (III)

```

```

2.

Deutsch ......................... 2 2 2 6 (I)

```

```

3.

Sprach- und Sprecherziehung ..... 2 2 2 6 III

```

```

4.

Geschichte und Kultur ........... - 2 - 2 III

```

```

5.

Wirtschaftsgeographie ........... 2 - - 2 III

```

```

6.

Biologie und Ökologie ........... 2 - - 2 III

```

```

7.

Politische Bildung und Recht .... - - 2 2 III

```

```

8.

Betriebswirtschaft .............. - 2 2 4 II

```

```

9.

Rechnungswesen *1) .............. 2 2 2 6 I

```

```

10.

Wirtschaftsinformatik ........... 1 - - 1 I

```

```

11.

Textverarbeitung *1) ............ 1 - - 1 III

```

```

12.

Leibesübungen ................... 2 2 2 6 (IVa)

```

```

13.

Fertigungsplanung und

```

Arbeitsorganisation *1) ....... - 2 2 4 II

```

14.

Textiltechnologie ............... 1 2 2 5 III

```

```

15.

Entwurf- und Modezeichnen ....... 2 1 2 5 (IVa)

```

```

16.

Schnittkonstruktion, Gradieren

```

und Modellgestaltung mit CAD .... 2 2 2 6 II

```

17.

Technologie der

```

Bekleidungsmaschinen ............ 1 1 - 2 II

```

18.

Werkstätte und

```

Fertigungstechnik ............... 15 11 *2) 26 V

```

```

37 33 22 92

ERWEITERUNGSBEREICH

```

a)

Ausbildungsschwerpunkte *2)

```

Bekleidungstechnik

Projektmanagement .............. - 4 4 8 II

Projektwerkstätte .............. - - 11 11 V

Modeatelier

Projektmanagement .............. - 4 4 8 II

Projektwerkstätte .............. - - 11 11 V

Modedesign

Projektmanagement ............... - 4 4 8 II

Projektwerkstätte ............... - - 11 11 V

```

b)

Schulautonome

```

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