Verordnung über Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
Im Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände ist ein Ausbildungsschwerpunkt zu führen, können Pflichtgegenstände vertieft und erweitert und/oder Seminare geführt werden.
Der durch die Stundentafel vorgegebene Rahmen ist von der Schule in ihrer pädagogischen Verantwortung und nach Maßgabe ihrer personellen, sachlichen und finanziellen Ressourcen im Sinne einer bestmöglichen Förderung der Schülerinnen und Schüler mit Inhalten zu erfüllen, die in den Pflichtgegenständen nicht erfasste Fachgebiete vermitteln können. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe soll darauf geachtet werden, dass diese Inhalte über den ausschließlich kognitiven Aspekt deutlich hinausgehen.
In den Ausbildungsschwerpunkten ist mindestens ein Projekt – vorzugsweise im Team – durchzuführen.
Die gewählten Seminare sind in der Bildungs- und Lehraufgabe und im Lehrstoff im Rahmen der pädagogischen Autonomie zu präzisieren, wobei in formaler Hinsicht die Struktur der Pflichtgegenstandsumschreibung zu Grunde zu legen ist. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schülerinnen und Schüler deutlich erkennbar zu machen, ist eine Zusatzbezeichnung zu wählen, die den konkreten Lehrinhalt angibt.
Die Festlegung der Seminare im Rahmen der schulautonomen Pflichtgegenstände ist variabel; ein Seminar kann sich auf eine oder auf mehrere Klassen erstrecken.
Siehe auch Abschnitt III (schulautonome Lehrplanbestimmungen).
AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTE
Bildungs- und Lehraufgabe aller Ausbildungsschwerpunkte:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
– aufbauend auf den Grundlagen des Stammbereiches über tiefer gehende Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen;
– theoretische Grundlagen selbstständig und im Team praktisch anwenden können;
– praxisbezogene Projekte im Team selbstständig durchführen können.
Mode und Produktionstechniken
Ergänzende Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
– Kleidungsstücke schnitttechnisch umsetzen können;
– Produktionspapiere erstellen und dem Arbeitsablauf anpassen können;
– Qualitätskriterien kontrollieren können;
– Produkte unter Berücksichtigung neuer Technologien fertigen können;
– den Zusammenhang zwischen Auftragsbearbeitung und Produktionsplanung berücksichtigen können;
– die Fachsprache beherrschen,
– Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fachlich anleiten können.
Lehrstoff:
Klasse:
Angewandtes Projektmanagement:
Fertigungsverfahren bei verschiedenen Materialien. Computerunterstützte Erstellung der erforderlichen Produktionspapiere. CAD unterstützte Schnittkonstruktion.
Projektwerkstätte:
Modelle aus verschiedenen Produktgruppen.
Klasse:
Angewandtes Projektmanagement:
Produktanalyse nach Qualitätskriterien. Computerunterstützte Erstellung der erforderlichen Produktionspapiere. CAD unterstützte Schnittkonstruktion.
Methodik des Arbeitstrainings (technische und pädagogische Methoden).
Projektwerkstätte:
Modelle aus verschiedenen Produktgruppen.
Praxisbezogene Projekte.
Handel und Design
Ergänzende Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
– die Grundlagen der Werbegestaltung anwenden können;
– optische Informationsträger erstellen und einsetzen können;
– über ästhetisches Urteilsvermögen verfügen können;
– zielorientierte Verkaufsgespräche führen können;
– Einkaufs- und Verkaufsorganisation unter Einbindung der Sortimentsgestaltung durchführen können;
– Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fachlich anleiten können.
Lehrstoff:
Klasse:
Design und Gestaltung mit CAD:
Grundlagen der Werbegestaltung. Wirkung und Einsatz von Farben. Schriftgestaltung mit CAD/EDV. Zeichen- und Farbsymbolik. Wahrnehmungskriterien. Corporate Design. Form- und Raumbeziehung.
Ein- und Verkaufstraining:
Persönlichkeits- und Anforderungsprofil der Verkäuferin bzw. des Verkäufers in den Grundlagen. Kundenprofil. Bedürfnisse. Kaufmotive. Zielgruppe. Phasen des Verkaufsvorganges. Lieferanten-, kunden- und situativ orientierte Kommunikationstechniken. Verhaltenstraining.
Warenpräsentation:
Branchenspezifische Warenkunde und Sortimentsbildung.
Gestaltung von Informationsträgern und Werbemitteln. Werbetechnische Hilfsmittel der Warenpräsentation. Auslagengestaltung.
Marketing und Logistik:
Absatzpolitik. Absatzwege. Preispolitik. Grundlagen der Marktforschung und Trendanalyse.
Grundlagen logistischer Systeme.
Klasse:
Design und Gestaltung mit CAD:
Branchenbezogene Gestaltungsaufgaben. Branchenorientierte Zielgruppenanalyse.
Ein- und Verkaufstraining. Verhaltenstraining. Erweitertes Persönlichkeits- und Anforderungsprofil der Verkäuferin bzw. des Verkäufers. Filialleitung.
Warenpräsentation:
Praxisbezogener Wareneinkauf. Marketingorientierte Werbegestaltung. Selbstständige Auslagengestaltung.
Marketing und Logistik:
Marktforschung und Trendanalyse. Absatzplanung. Vertragsbedingungen.
Logistik im Handel. Warenumschlag. Lager und Transport.
Praxisbezogene Projekte.
Fashion Styling
Ergänzende Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
– Kollektionen nach innovativ technischen, wirtschaftlichen und ergonomischen Gesichtspunkten planen, entwerfen und CAD unterstützt umsetzen können;
– den Produktionsablauf vom Modellentwurf und der Materialauswahl über Grundschnitt und Modifikation bis zum Prototyp organisieren und durchführen können;
– branchenverwandte Produkte entwerfen, kreativ bearbeiten, den Produktionsablauf planen und fertigen können;
– Präsentationen unter Anwendung verschiedenen Präsentationstechniken vorbereiten und durchführen können;
– Trends, Trendfarben erkennen sowie Farb- und Musterkonzepte erstellen können;
– den Einfluss von gestalterischen Elementen auf das Erscheinungsbild einer Person berücksichtigen können;
– typgerecht beraten können;
– die Ergebnisse in einer Präsentationsmappe dokumentieren und präsentieren können;
– Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fachlich anleiten können.
Lehrstoff:
Klasse:
Kreativitätstechniken. Produktzeichnung. Modellbilder in verschiedenen Techniken. Gestalterische Umsetzung der Entwürfe in technischen und Produktzeichnungen mit CAD. Produktkonstruktion mit CAD. Angewandte Material- und Textiltechnologie. Mode- und Produktpräsentation.
Produktion.
Klasse:
Produktentwicklung, Entwerfen und Erstellen von Kollektionen im Team. Computerunterstützte Arbeitsablaufbeschreibung.
Projektpräsentationen. Einsatz von Technik und Medien. Arrangieren von Vitrinen, Schaufenstern und Verkaufsräumen. Farb- und Typberatung.
Planung, Gestaltung und Umsetzung produktbezogener Werbung.
Einsatz fachspezifischer Software.
Produktion.
Fachübergreifende Projekte.
Handel und kreative Fertigungstechnik
Ergänzende Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
– Einblick in die Zusammenhänge der betrieblichen Aufgaben und in die Tätigkeiten in der Industrie erhalten haben;
– Grundlagen der Einkaufs- und Verkaufsorganisation sowie Sortimentsgestaltung kennen und in der Praxis umsetzen können;
– zielorientierte Gespräche mit Kundinnen bzw. Kunden und Lieferantinnen bzw. Lieferanten führen können;
– Modehandelsware nach ästhetischen und verarbeitungstechnischen Gesichtspunkten beurteilen und individuellen Bedürfnissen entsprechend adaptieren können (Customizing);
– Produktionsabläufe und Planungsunterlagen verstehen und damit im Projektteam arbeiten können;
– Fertigungstechniken kennen und anwenden können;
– kreative Ideen entwickeln und praktisch umsetzen können;
– die Instrumente des Projektmanagements praktisch einsetzen können;
– Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fachlich anleiten können.
Lehrstoff:
Klasse:
Theoretische Grundlagen und Projektmanagement:
Anforderungsprofil an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Modehandelsbetrieben. Kundenbetreuung. Typ- und Stilberatung. Verkaufsgespräch. Kundenorientierte Kommunikation unter Nutzung aktueller Technologien.
Wirkung und Einsatz von Farben. Branchenspezifische Materialkunde. Merkmale von Verarbeitungsqualität.
Aufbau- und Ablauforganisation in Handel und Produktion.
Verkaufsraum- und Auslagengestaltung.
Einfaches Projekt aus dem Bereich des Modeeinzelhandels (Projekthandbuch).
Übungsbetrieb:
Individualisierung von Fertigware durch kreativen Einsatz einfacher, technischer Details. Ergänzung des Warensortiments durch Erzeugung einfacher Einzelteile in industrieller Arbeitstechnik. Kreative und nachhaltige Nutzung von Material.
Praktische Umsetzung von Aufträgen aus dem Projektmanagement.
Klasse:
Theoretische Grundlagen und Projektmanagement:
Ein- und Verkauf von Modehandelsware. Lieferantenorientierte Kommunikation. Nutzung aktueller Kommunikationstechnologien. Umgang mit schwierigen Kundinnen bzw. Kunden und Lieferantinnen bzw. Lieferanten.
Logistik im Handel. Warenumschlag. Lager und Transport.
Gestaltung von Informations- und Werbematerial.
Entwurf und Planung von kreativen Details und Ergänzungsteilen.
Projekt aus dem Bereich des Modeeinzelhandels mit gesteigerten Anforderungen.
Übungsbetrieb:
Individualisierung von Fertigware und Ergänzung des Warensortiments mit gesteigerten Anforderungen hinsichtlich Material und Fertigung.
Praktische Umsetzung von Aufträgen aus dem Projektmanagement.
Angewandte Betriebsführung
Ergänzende Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
– im Rahmen eines organisierten Projektunterrichtes den Ablauf betrieblicher Prozesse verstehen können;
– das Zusammenwirken betrieblicher Leistungsbereiche vernetzt praktisch umsetzen können;
– einen Auftrag, unter Verwendung branchenbezogener Software, in den entsprechenden Abteilungen (PMA, Design, Schnitttechnik, AV, BWL, Präsentation) eines Betriebes bearbeiten können;
– die Abwicklung des Auftrages auf eine gegebene betriebliche Situation ausrichten können; der Kundin bzw. dem Kunden Teil- oder Endresultate präsentieren können;
– die erforderlichen Betriebsmittel ökonomisch und ökologisch richtig einsetzen können.
Lehrstoff:
Klasse:
Auftragsbearbeitung in den Grundlagen in den entsprechenden Abteilungen (PMA, Design, Schnitttechnik, AV, Betriebswirtschaft, Präsentation) unter Nutzung von EDV und CAD.
Rationeller Betriebsmitteleinsatz:
Einkaufs- und Beschaffungslogistik.
Qualitätsmanagement:
Produktionsplanung. Personaleinsatz.
Produktion auf Grundlage der erstellten Arbeitsunterlagen.
Klasse:
Auftragsbearbeitung mit gesteigerten Anforderungen in den entsprechenden Abteilungen (PMA, Design, Schnitttechnik, AV, Betriebswirtschaft, Präsentation) unter Nutzung von EDV und CAD.
Rationeller Betriebsmitteleinsatz.
Einkaufs- und Beschaffungslogistik.
Präsentation von Teil- und Endergebnissen. (Konzepte aus dem Modeeinzelhandel und der Industrie).
Produktion auf Grundlage der erstellten Arbeitsunterlagen.
Praxisbezogene Projekte.
SEMINARE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen sich zusätzlich zu den im Stammbereich und im Ausbildungsschwerpunkt erworbenen Haltungen, Kenntnissen und Fertigkeiten in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten durch Entwicklung ihres kreativen und kommunikativen Potenzials kulturelle, ökologische, wirtschaftliche und soziale Kompetenzen und Einstellungen erschließen, vor allem solche, die nach Abschluss der Schule in ihrem Berufs- und Lebenskreis voraussichtlich von besonderer Bedeutung sind und unmittelbar verwertet werden können.
Lehrstoff:
Besondere zusätzliche Inhalte, die weder durch eine Vertiefung der Pflichtgegenstände des Stammbereiches noch durch den gewählten Ausbildungsschwerpunkt vermittelt werden können.
Fremdsprachenseminar:
Eine weitere lebende Fremdsprache. Lehrstoffverteilung sinngemäß wie im Fremdsprachenunterricht des Stammbereichs.
Schularbeiten:
Pro Klasse, in der das Seminar geführt wird: je eine einstündige Schularbeit.
IT-Seminar:
Aktuelle Inhalte aus dem Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie.
Allgemein bildendes Seminar:
Inhalte, die die Allgemeinbildung erweitern, wobei nach Möglichkeit berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind.
Naturwissenschaftliches Seminar:
Inhalte, die die naturwissenschaftliche Bildung erweitern, wobei nach Möglichkeit berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind.
Künstlerisch-kreatives Seminar:
Förderung der Kreativität durch künstlerische Aktivitäten, wobei nach Möglichkeit berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind.
Persönlichkeitsbildendes Seminar:
Förderung der Sozialkompetenz, Konfliktkultur, Teamfähigkeit, Kommunikations- und Konfliktlösungskompetenz, Psychohygiene im Berufsleben.
Fachtheoretisches Seminar:
Inhalte, die die berufsbezogene Bildung im Theoriebereich erweitern; auf die Anwendungsorientiertheit ist besonders Bedacht zu nehmen.
Praxisseminar:
Fachpraktische Inhalte in Verbindung mit fachtheoretischen Grundlagen, die in einem deutlich erkennbaren Ausmaß integriert zu vermitteln sind.
B. Pflichtpraktikum
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
– ergänzend zu den Kenntnissen und Fertigkeiten, die durch die facheinschlägigen Unterrichtsgegenstände vermittelt werden, in einem Betrieb der Mode und Textilwirtschaft jene Gewandtheit der Berufsausübung erlangen, die den Anforderungen des jeweiligen Berufsfeldes an Absolventinnen und Absolventen der Schulart entspricht;
– die in der Schule erworbenen Sachkompetenzen in der Berufsrealität umsetzen können;
– einen umfassenden Einblick in die Organisation von Betrieben gewinnen;
– über Pflichten und Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Bescheid wissen und die unmittelbare berufliche Situation daraufhin überprüfen können;
– sich Vorgesetzten und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegenüber freundlich, korrekt und selbstsicher verhalten können;
– aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im Besonderen gewinnen.
Zeitlicher und sachlicher Rahmen:
Grundsätzlich zwischen der 2. und 3. Klasse im Ausmaß von vier Wochen in Betrieben der Mode und Textilwirtschaft in Akkordanz zu den vor dem Praktikum unterrichteten Sachgebieten.
In begründeten Fällen sind im Rahmen der Gesamtpraktikumsdauer auch Praktika in den Ferien während des Unterrichtsjahres im Mindestausmaß von einer Woche zulässig.
Didaktische Grundsätze:
Das Pflichtpraktikum ist auf Grund einer möglichst präzise gefassten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und den Schülerinnen und Schülern bzw. den Erziehungsberechtigten abzuleisten.
Die Schule hat Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen zu bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, dass solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.
Die Schule hat darauf hinzuwirken, dass beim Abschluss von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. In der Regel sind Praktikanten- und Praktikantinnenverhältnisse mit Arbeitsverträgen abzusichern, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind.
Die Schülerinnen und Schüler sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen und Praktikanten und auch darüber zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.
Es empfiehlt sich andererseits auch für die Schule, mit den Betrieben, in denen die Schülerinnen und Schüler ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen Kontakt zu halten.
Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden.
Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Schülerinnen und Schüler durch Direktorin bzw. Direktor, Fachvorständin bzw. Fachvorstand und die Lehrenden der Schule ist gerade im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung dafür, dass dieses zu einem positiven Erlebnis wird und die Schülerinnen und Schüler dazu veranlasst, sich dem Berufsfeld auch nach Abschluss der Schule innerlich verbunden zu fühlen.
C. Freigegenstände und unverbindliche Übungen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Freigegenstände und unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehender Fachgebiete vermitteln. Als Bezeichnung ist der Name des entsprechenden Pflichtgegenstandes im Stammbereich oder Ausbildungsschwerpunkt oder des entsprechenden Seminars zu wählen. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schülerinnen und Schüler sowie Eltern deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine Zusatzbezeichnung festzulegen, die den konkreten Lehrinhalt angibt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß.
Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich.
D. Förderunterricht
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffene, grundsätzlich geeignete und leistungswillige Schülerinnen und Schüler sollen jene Kenntnisse und Fertigkeiten aufweisen, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Pflichtgegenstandes ermöglichen.
Lehrstoff:
Wie in der jeweiligen Klasse des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.
Didaktische Grundsätze:
Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert Wiederholung und verstärkte Einübung des Lehrstoffes des betreffenden Pflichtgegenstandes.
Da die Schwächen der Schülerinnen und Schüler im Allgemeinen in verschiedenen Bereichen liegen, kommt einer individuellen Gestaltung des Unterrichts und der Gruppenarbeit besondere Bedeutung zu.
Ständige Kontaktnahme mit der Lehrenden bzw. dem Lehrenden des betreffenden Pflichtgegenstandes ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des Förderunterrichtes.
Der Förderunterricht darf grundsätzlich nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichtes in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.
Anlage 1B
ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL, SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN, ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE UND GEMEINSAME UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE AN DEN DREIJÄHRIGEN TECHNISCHEN UND GEWERBLICHEN FACHSCHULEN
I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1A.
Ia. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Siehe Anlage 1A.
II. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1A.
III. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT AN DEN TECHNISCHEN, GEWERBLICHEN UND KUNSTGEWERBLICHEN FACHSCHULEN
Katholischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 283/2004 und BGBl. II Nr. 284/2014
Evangelischer Religionsunterricht
Siehe Anlage 1A.
Altkatholischer Religionsunterricht
Siehe Anlage 1A.
Islamischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 421/1983.
IV. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER GEMEINSAMEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
Deutsch
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Verkehrssprache mündlich und schriftlich beherrschen, insbesondere soll er Zustände und Vorgänge zweckorientiert, auch unter Verwendung graphischer Hilfsmittel beschreiben und zweckorientiert exzerpieren können. Der Schüler soll die Hochsprache in Wort und Schrift verstehen.
Der Schüler soll aus dem Medienangebot zweckorientiert auswählen können.
Der Schüler soll Schriftstücke der Berufspraxis abfassen können; dabei soll er seine Arbeit ökonomisch planen und Informationen zielorientiert beschaffen können.
Der Schüler soll literarische Werke gern aufnehmen und sich mit ihnen so auseinandersetzen können, daß er Zusammenhänge mit seinem eigenen Lebensbereich erfaßt. Er soll zur sprachlichen und kulturellen Weiterbildung bereit sein, aus kulturellen Angeboten auswählen und am kulturellen Leben teilnehmen.
Der Schüler soll Probleme des menschlichen Lebens erkennen, analysieren und zu ihnen Stellung nehmen können. Dabei soll er seine eigene Meinung begründet vertreten können und fremden Standpunkten mit Achtung und Toleranz gegenübertreten.
Der Schüler soll zur Gruppenarbeit fähig und bereit sein.
Lehrstoff:
Klasse (3 Wochenstunden):
Sprachnormen:
Aussprache. Rechtschreibung, Wort- und Satzlehre, Zeichensetzung (wiederholender Überblick und Behebung von Unzulänglichkeiten beim Sprechen und Schreiben).
Sprachgestaltung:
Wiedergabe gelesener, gehörter und erlebter einfacher Sachverhalte und Abläufe in freier Rede (vorbereitet und unvorbereitet) und in schriftlichen Formen. Zielbezogene Kurzfassung. Stellenbewerbung; Lebenslauf. Gesuch. Brief; Telegramm. Rundgespräch. Sachliche und emotionale Darstellungsform. Strukturierung einfacher Sachverhalte: Ober- und Unterbegriffe. Definition.
Auseinandersetzung mit Texten:
Literarische Werke mit besonderer Berücksichtigung der Gegenwartsliteratur und österreichischer Autoren; Trivialliteratur; Sach- und Gebrauchstexte (auch der Massenmedien). Vergleich desselben Sachverhalts in verschiedenen Darstellungsformen (auch in nichtliterarischen künstlerischen Formen und in den Massenmedien). Arten der Massenmedien.
Arbeitstechniken:
Benützung von Nachschlagwerken. Stoffsammlung und Exzerpieren des Wesentlichen in bezug auf ein gegebenes Kriterium. Lerntechnik.
Klasse (2 Wochenstunden):
Sprachnormen:
Direkte und indirekte Rede, Verneinung, Ellipse. Sprachschichten.
Sprachgestaltung:
Strukturierung von Sachzusammenhängen in freier Rede und in schriftlichen Formen. Zulässige und unzulässige Verallgemeinerung. Ursache, Wirkung, Bedingung. Protokoll. Gesprächsführung. Schriftverkehr (persönliche Schreiben an Firmen und Behörden).
Auseinandersetzung mit Texten:
Texte aus Fachzeitschriften. Literarische Werke des deutschsprachigen Schrifttums des 19. und 20. Jahrhunderts.
Arbeitstechniken:
Informationsbeschaffung, Informationsauswertung. Benützung von Bibliotheken.
Klasse (2 Wochenstunden):
Sprachnormen:
Fachsprache der Berufspraxis.
Sprachgestaltung:
Analysen von Alltags- und Berufsproblemen in freier Rede und in schriftlichen Formen. Arbeitsanleitung (mündlich und schriftlich). Facharbeit. Schriftverkehr.
Auseinandersetzung mit Texten:
Einfache Analyse (Thema, Motiv, Stoff, Umraum, Handlung) von zeitgenössischen literarischen Werken. Fachtexte.
Arbeitstechniken:
Arbeitsplanung. Grundsätze der Gruppenarbeit. Medienauswahl durch den Konsumenten.
Didaktische Grundsätze:
Die Bereitschaft zur Vervollkommnung in der Verkehrssprache wird durch die Erkenntnis erhöht, daß Umgangssprache, Mundart und Jargon in bestimmten Sprechsituationen durchaus ihren Platz haben, darüber hinaus jedoch für die Bewältigung beruflicher Aufgaben zusätzlich die Beherrschung der Verkehrssprache notwendig ist.
Um die Beherrschung der Verkehrssprache zu erreichen, bedarf es
– ständiger Verwendung der Verkehrssprache im Deutschunterricht (ausgenommen bei der Behandlung der anderen Sprachebenen);
– Übungen zu Schwachstellen (zB deutliches Sprechen, Aussprache bestimmter Laute);
– „Übersetzungsübungen“ aus anderen Sprachebenen in die Verkehrssprache.
Die Bereitschaft zum Verständnis der Hochsprache wird durch die Erkenntnis erhöht, daß komplexe Denk- und Gefühlsmitteilungen eine differenzierte Sprachleistung erfordern und umgekehrt Denkleistungen in einem direkten Zusammenhang mit der sprachlichen Kompetenz stehen.
Grammatik, Rechtschreibung, Zeichensetzung und Stilistik sind im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe nur Mittel zur Erreichung der Sprachkompetenz, die durch das Setzen handlungs- und berufsbezogener Schwerpunkte sowie durch die Einbindung in einen kommunikativen Zusammenhang unterstützt werden. Dementsprechend kann auf die Behandlung von Erscheinungen, die weder für den Alltag noch für die berufliche Kommunikation von Bedeutung sind, verzichtet werden.
Kriterien für die Auswahl nichtliterarischer Texte für Sprachübungen ergeben sich aus der angestrebten Sprachkompetenz (inhaltliche Verständlichkeit, Schülerinteresse, Aktualität, Anwendbarkeit im Alltag oder im Beruf).
Das Ziel der Medienerziehung erfordert einfache analytische Übungen, für die sich Gruppenarbeit besonders eignet. Der Unterricht in Medienkunde kann durch eigene Produktionen und durch Besichtigungen einschlägiger Institutionen unterstützt werden.
Der Vergleich ausgewählter literarischer Texte mit dem täglichen Sprachgebrauch und der Trivialliteratur dient der kulturellen Aufnahmebereitschaft und fördert die Kommunikationsfähigkeit. Die Analyse von Texten wird durch Gruppenarbeit sowie durch Gegenwarts- und Altersbezogenheit der Thematik erleichtert. Die Selbständigkeit des Schülers wird erhöht, wenn der Lehrer nicht alle Informationen vorgibt, sondern den Schüler zur Informationsbeschaffung und -auswertung anleitet.
Auf Grund des vorgegebenen Stundenausmaßes kommt der Aufnahme literarischer Inhalte durch audiovisuelle Medien eine besondere Rolle zu. Das Verständnis für literarische Inhalte wird durch eigene kulturelle Aktivitäten erhöht (Theaterbesuche, Gestaltung von Problemen in Rollenspiel).
Die von der Bildungs- und Lehraufgabe geforderten Fertigkeiten können nur durch Üben erreicht werden; daher benötigt der Schüler zahlreiche Sprech- und Schreibanlässe im Unterricht. Kriterien für die Auswahl sind die Vielseitigkeit in Form und Inhalt und der Beitrag zur sozialen Handlungskompetenz auf allen Gebieten der Lebenswirklichkeit, insbesondere im Beruf. Probleme und Fragen des Schülers können in diesem Rahmen durchaus zum Gegenstand des Unterrichts gemacht werden. Dabei kommt auch schriftlichen Formen der persönlichen Vorbereitung oder der Zusammenfassung von Themenkreisen eine wesentliche Rolle zu. Der Projektunterricht ermöglicht eine praxisbezogene Verbindung von mündlicher und schriftlicher Kommunikation.
Bei der Diskussion gesellschaftlicher Probleme ist das Rollenspiel von großem Nutzen. Die Selbständigkeit der Schüler wird erhöht, wenn der Lehrer durch Zwischenfragen dafür sorgt, daß kein Standpunkt und kein wesentliches Argument übersehen wird.
Die Weiterbildung wird durch Vorträge auch schulfremder Personen, auch zu Sachfragen, gefördert. Für das Wissen um Weiterbildungsmöglichkeiten sind Besuche einschlägiger Einrichtungen und Nachschlageübungen in Fachbüchern wichtig.
In der 1. und 2. Klasse je drei einstündige, in der 3. Klasse zwei einstündige Schularbeiten.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Siehe Anlage 1A; hinsichtlich des Lehrstoffes jedoch nur 1. und 2. Klasse.
GESCHICHTE
Siehe Anlage 1A.
GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
Siehe Anlage 1A.
WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG
und 3. Klasse wie 3. und 4. Klasse
Siehe Anlage 1A.
BEWEGUNG UND SPORT
bis 3. Klasse je 2 Wochenstunden.
Im Übrigen wie Anlage 1A.
ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG
Siehe Anlage 1A.
PFLICHTPRAKTIKUM
Siehe Anlage 1A.
B. FREIGEGENSTÄNDE
STENOTYPIE
Siehe Anlage 1A.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll branchenübliche englische Texte, insbesondere Bedienungs-, Wartungs- und Reparaturanleitungen, unter Verwendung von zweisprachigen Wörterbüchern lesen und sinngemäß ins Deutsche übertragen können. Er soll komplexere Sachverhalte des Alltags und der Berufswelt, erforderlichenfalls unter Verwendung eines zweisprachigen Wörterbuchs, in verständlichem Englisch mündlich und schriftlich beschreiben und diskutieren können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Alltag und Aktuelles:
Kontroversielle Themen, die volks- und sprachbedingte Unterschiede illustrieren.
Wirtschaft und Arbeitswelt:
Wirtschafts- und Arbeitsformen in Österreich und im angelsächsischen Bereich.
Technik:
Bauelemente, Geräte, Maschinen, Anlagen und Produkte der Fachrichtung (Bauarten, Funktion, Bedienung, Schutz, Wartung, Pflege, Entstörung, Reparatur).
Didaktische Grundsätze:
Wie im Pflichtgegenstand Englisch.
BETRIEBSWIRTSCHAFT
Siehe Anlage 1A.2.1.
AKTUELLE FACHGEBIETE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Kenntnisse und Fertigkeiten auf bestimmten, durch den Fortschritt der Technik für die Berufsausübung aktuell gewordenen Fachgebieten aufweisen.
Lehrstoff und didaktische Grundsätze:
und 3. Klasse (bis zu zwei Wochenstunden):
Die jeweilige konkrete Lehrstoffumschreibung und die didaktischen Grundsätze sind in allen Fällen vor Einführung dieses Freigegenstandes dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Sport zur Genehmigung und zur Einstufung des Unterrichtsgegenstandes in die entsprechende Lehrverpflichtungsgruppe vorzulegen.
C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
BEWEGUNG UND SPORT
Siehe die Verordnung BGBl. Nr. 37/1989 in der jeweils geltenden Fassung.
D. FÖRDERUNTERRICHT
Siehe Anlage 1A.
Anlage 1B.5.2
LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR TEXTILTECHNIK, Ausbildungszweig Wirkerei und Strickerei
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
| Pflichtgegenstände *) | Wochenstunden | Summe | Lehrver-pflich-tungs-gruppe | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Klasse | ||||||||
| 1. | 2. | 3. | ||||||
| 1 | Religion | 2 | 2 | 2 | 6 | (III) | ||
| 2 | Deutsch . | 3 | 2 | 2 | (I) | |||
| 3 | Lebende Fremdsprache (Englisch) | 2 | 2 | – | (I) | |||
| 4 | Geschichte | – | 2 | – | (III) | |||
| 5 | Geographie und Wirtschaftskunde | 2 | – | – | (III) | |||
| 6 | Wirtschaftliche Bildung, Rechtskunde und Politische Bildung | – | 2 | 2 | III | |||
| 7 | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | (IVa) | |||
| 8 | Mathematik und angewandte Mathematik | 2 | 2 | – | (I) | |||
| 9 | Chemie, angewandte Chemie und Umwelttechnik | 2 | – | – | II | |||
| 10 | Textverarbeitung | 2 | – | – | IVb | |||
| 11 | Maschinenkunde und Elektrotechnik | 2 | 2 | 2 | I | |||
| 12 | Textile Faserstoffe | 2 | 2 | – | II | |||
| 13 | Bindungslehre, Dekomposition und textile Warenkunde | 3 | 3 | 4 | II | |||
| 14 | Entwurf- und Fachzeichnen | 2 | – | – | III | |||
| 15 | Technologie der Wirkerei und Strickerei | 3 | 3 | 4 | I | |||
| 16 | Technologie der Veredlung | – | – | 2 | I | |||
| 17 | Werkstättenlaboratorium | – | – | 4 | III | |||
| 18 | Werkstätte | 10 | 15 | 15 | (Va) | |||
| Gesamtwochenstundenzahl | 36-39 | 36-39 | 36-39 | 111*) | ||||
| 19 | Pflichtpraktikum | mindestens vier Wochen vor Eintritt in die 4. Klasse. | ||||||
| Freigegenstände *) | Wochenstunden | Summe | Lehrver-pflich-tungs-gruppe | |||||
| Klasse | ||||||||
| 1. | 2. | 3. | ||||||
| Stenotypie | 2 | 2 | – | 4 | (V) | |||
| Lebende Fremdsprache (Englisch) | – | – | 2 | 2 | (I) | |||
| Betriebswirtschaft | – | – | 2 | 2 | II | |||
| Physik und angewandte Physik | 2 | – | – | 2 | (II) | |||
| Mathematik und angewandte Mathematik | ||||||||
| Aktuelle Fachgebiete *1) (...) (bis zu) | – | 2 | 2 | 4 | I bis IV | |||
| UnverbindlicheÜbungen*) | ||||||||
| Bewegung und Sport .... (bis zu) | 2 | 2 | 2 | (IVa) | ||||
| Förderunterricht*) | ||||||||
| Deutsch | *2) | (I) | ||||||
| Lebende Fremdsprache (Englisch) | *2) | (I) | ||||||
| Mathematik und angewandte Mathematik | *2) | (I) | ||||||
*1) In Zeugnissen und anderen Amtsschriften ist in Klammern die genehmigte Bezeichnung des aktuellen Fachgebietes anzuführen.
*2) Bei Bedarf in jeder Klasse, in der der entsprechende Pflichtgegenstand vorgesehen ist, je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).
*) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel abgewichen werden und sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Wochenstundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Anlage 1B Abschnitt Ia.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1B.
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1B.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1B.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
DEUTSCH
Siehe Anlage 1B.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Siehe Anlage 1B.
GESCHICHTE
Siehe Anlage 1B.
GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
Siehe Anlage 1B.
WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG
Siehe Anlage 1B.
BEWEGUNG UND SPORT
Siehe Anlage 1B.
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage 1B.5.1
CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK
Siehe Anlage 1B.5.1
TEXTVERARBEITUNG
Siehe Anlage 1B.5.1
MASCHINENKUNDE UND ELEKTROTECHNIK
Siehe Anlage 1B.5.1
TEXTILE FASERSTOFFE
Siehe Anlage 1B.5.1
BINDUNGSLEHRE, DEKOMPOSITION UND TEXTILE WARENKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes gebräuchlichen Bindungs- und Mustermöglichkeiten kennen, benennen und graphisch darstellen können. Er soll vorgelegte Warenproben des Fachgebietes benennen und deren fertigungstechnische Daten angeben können.
Der Schüler soll die gebräuchlichen Möglichkeiten des Einsatzes der elektronischen Datenverarbeitung bei der Entwicklung und Umsetzung von Mustern sowie bei der Kalkulation kennen.
Lehrstoff:
Klasse (3 Wochenstunden):
Textile Flächengebilde:
Einteilung, Eigenschaften.
Darstellung von Maschenwaren:
Maschenbild, Patrone und Darstellungssymbole.
Bindungen:
Einfaden- und Kettfadentechnik. Grundbindungen (Rechts/Links-, Rechts/Rechts- und Links/Links-Einfadentechnik).
Dekomposition:
Herstellungsdaten und Bindung der Einfadentechnik.
Klasse (3 Wochenstunden):
Warenkunde:
Produkt- und Handelsbezeichnungen für Einfadenwaren.
Bindungen:
Mustermöglichkeiten in Rechts/Links, Rechts/Rechts und Links/Links. Abgeleitete Bindungen (Einfaden- und Kettfadentechnik).
Dekomposition:
Maschenwaren in Einfadentechnik; einfache Kettengewirke, fachtechnische Berechnungen.
Klasse (4 Wochenstunden):
Warenkunde:
Produkt- und Handelsbezeichnungen von Kettfadenwaren. Technische Fasern.
Bindungen:
Spezielle Musterungstechniken (Rechts/Links, Rechts/Rechts und Links/Links).
Technische und funktionelle Gewirke und Gestricke.
Dekomposition:
Herstellungsdaten und Bindungen der Kettfadentechnik. Ausarbeiten von Mustervorschriften.
Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung:
Musterentwicklung, Kalkulation.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die wirtschaftliche und modische Bedeutung in der textilen Produktion. Das Anlegen einer Mustersammlung mit ausgearbeiteten Dekompositionsdaten verbessert die Anschaulichkeit des Unterrichtes.
Zur Herstellung von Querverbindungen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Absprache mit dem Lehrer des Pflichtgegenstandes „Entwurf- und Fachzeichnen“ wichtig.
ENTWURF- UND FACHZEICHNEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Entwürfe und Fachezeichnungen für die Herstellung der Produkte des Fachgebietes anfertigen können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Entwurfzeichnung:
Rapporte, Symmetrie, Spiegelungen.
Fachzeichnung:
Patrone, Schnitte für Ober- und Unterbekleidung (Pullover, Weste, Wäsche).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die wirtschaftliche und modische Bedeutung in der textilen Produktion.
Zur Herstellung von Querverbindungen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Absprache mit dem Lehrer des Pflichtgegenstandes „Bindungslehre, Dekomposition und Warenkunde“ wichtig.
TECHNOLOGIE DER WIRKEREI UND STRICKEREI
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll über Kenntnisse der Arbeitsvorgänge, Maschinen, Geräte und Hilfsmittel zur Herstellung von Maschenwaren und deren Konfektion verfügen.
Lehrstoff:
Klasse (3 Wochenstunden):
Textile Flächen anderer Fachrichtungen:
Arbeitsvorgänge.
Strickerei:
Vorbereitungsmaschinen, einfache Flachstrickmaschinen, Konfektionsmaschinen (Zuschneidemaschinen, Doppelsteppstichnähmaschinen).
Klasse (3 Wochenstunden):
Strickerei:
Flachstrickautomaten (Jacquard, Umhänge-, Zunahme- und Mindereinrichtung), Rundstrickmaschinen (Rechts/Links).
Wirkerei:
Rundwirkmaschine.
Konfektion:
Kettenstichnähmaschinen.
Klasse (4 Wochenstunden):
Strickerei:
Flachstrickautomaten (spezielle Musterungstechniken), Rundstrickmaschinen (Rechts/Rechts, Links/Links).
Wirkerei:
Flachkulierwirkmaschine. Kettenwirkmaschinen (Schärmaschinen, Kettenwirkautomaten, Raschelmaschinen).
Konfektion:
Nähautomaten, Bügelmaschinen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes, weshalb besonders auf den Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird. Insbesondere kommt dem Einsatz der Maschinen in anwendungstechnischer Sicht größeres Gewicht zu als der technologischen Detailfunktion.
16 TECHNOLOGIE DER VEREDLUNG
Siehe Anlage 1B.5.1
WERKSTÄTTENLABORATORIUM
Siehe Anlage 1B.5.1
WERKSTÄTTE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Roh- und Hilfsstoffe kennen.
Der Schüler soll facheinschlägige Erzeugnisse nach Fachzeichnungen herstellen sowie facheinschlägige Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können. Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.
Lehrstoff:
Klasse (10 Wochenstunden):
Grundausbildung:
Werkstättenbetrieb; Werkstättenordnung; Sicherheitsvorschriften, Unfallverhütung. Warten und Pflegen der Maschinen. Durchführen einfacher Montagearbeiten und Reparaturen.
Vorwerk:
Spulen und Fachen von glatten Garnen und Zwirnen; Trennen von Maschenwaren. Vorschriften für reguläre und halbreguläre Strickteile.
Strickerei:
Herstellen regulärer und halbregulärer Artikel auf Handflachstrickmaschinen und Flachstrickautomaten.
Konfektion:
Handnähen, Nähen auf Doppelsteppstich- und Kettenstichmaschinen. Ausfertigen.
Klasse (15 Wochenstunden):
Vorwerk:
Spulen und Fachen von Fein- und Effektgarnen.
Strickerei:
Flachstrickautomaten (Herstellen von Informationsträgern für die Steuerung, Einstellen und Bedienen). Rundstrickmaschinen (Einstellen und Bedienen). Warenkontrolle. Warten und Pflegen der Maschinen, einfache Montagearbeiten. Herstellen einfacher Ersatzteile.
Wirkerei:
Rundwirkmaschinen (Einstellen und Bedienen). Warenkontrolle. Warten und Pflegen der Maschinen, einfache Montagearbeiten. Herstellung einfacher Ersatzteile.
Konfektion:
Nähen auf Spezialnähmaschinen; Anfertigen von Schnitten für Unterbekleidung. Ausfertigen. Warten und Pflegen der Maschinen, einfache Montagearbeiten, Herstellung einfacher Ersatzteile.
Arbeitsvorbereitung:
Material- und Bedarfsplanung.
Klasse (16 Wochenstunden):
Vorwerk:
Schären von Wirkketten.
Strickerei:
Flachstrickautomaten, Rundstrickmaschinen (Entwickeln und Herstellen von farb- und bindungsgemusterten Stoffen). Montagearbeiten, Herstellen von Ersatzteilen, Reparaturarbeiten, Wartungsarbeiten.
Wirkerei:
Flachkulierwirkmaschine (Einstellen und Bedienen). Kettenwirkautomaten und Raschelmaschinen (Einstellen und Bedienen). Montagearbeiten, Herstellen von Ersatzteilen, Reparaturarbeiten, Wartungsarbeiten.
Konfektion:
Nähen auf Nähautomaten. Anfertigen von Schnitten für Oberbekleidung. Ausfertigen. Montagearbeiten, Herstellen von Ersatzteilen, Reparaturarbeiten, Wartungsarbeiten.
Arbeitsvorbereitung:
Ein- und Ausgangskontrolle, Lagerhaltung, Inventur, Kostenrechnung.
Didaktische Grundsätze:
Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, den Funktionen, den Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein. Die in der Allgemeinen Dienstnehmerschutzverordnung und Allgemeinen Maschinen-Schutzvorrichtungsverordnung sowie im Arbeitnehmerschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit. Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisung für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.
Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von Fertigungsbetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug wird durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert erhöht. Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.
PFLICHTPRAKTIKUM
Siehe Anlage 1B.
B. FREIGEGENSTÄNDE
STENOTYPIE
Siehe Anlage 1B.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Siehe Anlage 1B.
BETRIEBSWIRTSCHAFT
Siehe Anlage 1B.
PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK
Siehe Anlage 1B.5.1
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage 1B.5.1
AKTUELLE FACHGEBIETE
Siehe Anlage 1B.
C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
BEWEGUNG UND SPORT
Siehe Anlage 1B.
D. FÖRDERUNTERRICHT
DEUTSCH
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage 1B.
Anlage 1B.5.3
LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR TEXTILTECHNIK,
Ausbildungszweig Bekleidungstechnik
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
| Pflichtgegenstände *) | Wochenstunden | Summe | Lehrver-pflich-tungs-gruppe | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Klasse | ||||||||
| 1. | 2. | 3. | ||||||
| 1 | Religion | 2 | 2 | 2 | 6 | (III) | ||
| 2 | Deutsch . | 3 | 2 | 2 | (I) | |||
| 3 | Lebende Fremdsprache (Englisch) | 2 | 2 | – | (I) | |||
| 4 | Geschichte | – | 2 | – | (III) | |||
| 5 | Geographie und Wirtschaftskunde | 2 | – | – | (III) | |||
| 6 | Wirtschaftliche Bildung, Rechtskunde und Politische Bildung | – | 2 | 2 | III | |||
| 7 | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | (IVa) | |||
| 8 | Mathematik und angewandte Mathematik | 2 | 2 | – | (I) | |||
| 9 | Chemie, angewandte Chemie und Umwelttechnik | 2 | 1 | – | II | |||
| 10 | Textverarbeitung | 2 | – | – | IVb | |||
| 11 | Maschinenkunde und Elektrotechnik | 2 | 2 | 2 | ||||
| 12 | Textile Faserstoffe | 2 | 2 | – | II | |||
| 13 | Schnittkonstruktion und Modellarbeitruktion | 2 | 2 | 4 | IVb | |||
| 14 | Entwurf *1) | 2 | 2 | 2 | III | |||
| 15 | Technologie der Bekleidung | 2 | 2 | 2 | I | |||
| 16 | Mechanische Textiltechnologie | – | – | 2 | II | |||
| 17 | Mitarbeiterführung und Mitarbeiterausbildung | – | – | 1 | III | |||
| 18 | Werkstättenlaboratorium | – | – | 4 | III | |||
| 19 | Werkstätte | 12 | 14 | 14 | (Va) | |||
| Gesamtwochenstundenzahl | 36-39 | 36-39 | 36-39 | 111*) | ||||
| 20 | Pflichtpraktikum | mindestens vier Wochen vor Eintritt in die letzte Klasse. | ||||||
| Freigegenstände *) | Wochenstunden | Summe | Lehrver-pflich-tungs-gruppe | |||||
| Klasse | ||||||||
| 1. | 2. | 3. | ||||||
| Stenotypie | 2 | 2 | – | 4 | (V) | |||
| Lebende Fremdsprache (Englisch) | – | – | 2 | 2 | (I) | |||
| Betriebswirtschaft | – | – | 2 | 2 | II | |||
| Mathematik und angewandte Mathematik | – | – | 2 | 2 | (I) | |||
| Aktuelle Fachgebiete *2) (...) (bis zu) | – | 2 | 2 | 4 | I bis IV | |||
| UnverbindlicheÜbungen*) | ||||||||
| Bewegung und Sport .... (bis zu) | 2 | 2 | 2 | 6 | (IVa) | |||
| Förderunterricht*) | ||||||||
| Deutsch | *3) | |||||||
| Lebende Fremdsprache (Englisch) | *3) | |||||||
| Mathematik und angewandte Mathematik | *3) | |||||||
*1) Einschließlich Modeentwurf.
*2) In Zeugnissen und anderen Amtsschriften ist in Klammern die genehmigte Bezeichnung des aktuellen Fachgebietes anzuführen.
*3) Bei Bedarf in jeder Klasse, in der der entsprechende Pflichtgegenstand vorgesehen ist, je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).
*) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel abgewichen werden und sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Wochenstundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Anlage 1B Abschnitt Ia.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1B.
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1B.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1B.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN
DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
DEUTSCH
Siehe Anlage 1B.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Siehe Anlage 1B.
GESCHICHTE
Siehe Anlage 1B.
GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
Siehe Anlage 1B.
WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG
Siehe Anlage 1B.
BEWEGUNG UND SPORT
Siehe Anlage 1B.
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage 1B.5.1.
CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK
Siehe Anlage 1B.5.1.
TEXTVERARBEITUNG
Siehe Anlage 1B.5.1.
MASCHINENKUNDE UND ELEKTROTECHNIK
Siehe Anlage 1B.5.1.
TEXTILE FASERSTOFFE
Siehe Anlage 1B.5.1.
SCHNITTKONSTRUKTION UND MODELLARBEIT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll einfache Modeentwürfe im Schnitt fachgerecht umsetzen können. Er soll Schnitte gradieren können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Schnittkonstruktionen:
Maßnehmen, -berechnung, Proportionsmaße. Baukastensystem (Grundschnittkonstruktion für Rock, Bluse, Kleid, Hose).
Klasse (2 Wochenstunden):
Schnittkonstruktionen:
Modellschnittentwicklung aus Grundschnitten, Gradieren von Modellschnitten. Baukastensystem (Kragen, Ärmelformen, Dirndl).
Klasse (4 Wochenstunden):
Schnittkonstruktionen:
Gradieren mit EDV-Unterstützung; Einfluß des Materials auf die Schnittkonstruktion, Schnittschablonen, Schnittlagebilder. Baukastensystem (Mantel, Kostüm, festliche Kleidung, Anzug).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes.
Zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Entwurf“, „Werkstätte“ und „Werkstättenlaboratorium“ notwendig. Der Vergleich zwischen Modellschnitt und Serienschnitt schult das technische Verständnis.
ENTWURF
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll vorgegebene und eigene Modeideen in Modezeichnungen fachgerecht umsetzen können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Schrift:
Schriftarten, Monogramme.
Farbkomposition:
Stoffmuster, modische Farbzusammenstellungen.
Freihandzeichnen:
Blumen; Blätter. Menschlicher Körper; Proportionen; Modefigurine.
Entwurf:
Trendinformation. Modeskizzen nach Modeheften. Modeentwurf (Rock, Bluse, Kleid, Hose).
Klasse (2 Wochenstunden):
Farbkomposition:
Naturstudien; Druckmusterentwürfe. Wirkung von Farbkombinationen.
Freihandzeichnen:
Bewegungsstudien; Problemfiguren. Faltenwurf.
Entwurf:
Ideenskizzen, Auswertung von Modeheften, Techniken der Darstellung; Modeentwurf (Kragen, Ärmelformen, Dirndl).
Klasse (2 Wochenstunden):
Freihandzeichnen:
Oberbekleidung, festliche Kleidung.
Geschichte der Mode:
Vom Jugendstil zur Gegenwart (Oberbekleidung und Accessoires).
Entwurf:
Modeentwurf (Mantel, Kostüm, festliche Kleidung), Modellkollektion.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes. Daher kommt dem schnellen Entwerfen einer Modeskizze größere Bedeutung zu als der zeitraubenden Ausführung von Details. Collagen mit modischen Stoffen und Mustern verbessern das Verständnis für den Zusammenhang zwischen Zeichnung und Modell.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorlagen für die Pflichtgegenstände „Schnittkonstruktion und Modellarbeit“ und „Werkstätte“ ist die Absprache der Lehrer dieser Pflichtgegenstände wichtig.
Die individuelle Beratung der Schüler bei der Auswahl des Stoffes und der Accessoires für ein Modell schult den modischen Geschmack.
TECHNOLOGIE DER BEKLEIDUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die in der Praxis der Bekleidungsherstellung gebräuchlichen Maschinen, Verfahren und Normen kennen.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Nähmaschine:
Stichbildung, Nadeln, Antrieb, Transport. Spezialmaschinen.
Nahttypen:
Normung. Eigenschaften, Einsatzgebiete.
Klasse (2 Wochenstunden):
Zuschnitt:
Schneideeinrichtungen, Legeeinrichtungen, Schnittbilderstellung.
Büglerei:
Arbeitsverfahren. Maschinen (Bügeln, Pressen, Absaugen, Fixieren).
Klasse (2 Wochenstunden):
Musterkollektionserstellung:
Entwurf, Schnitt, Materialplanung, Musterfertigung, Kalkulation.
Arbeitsorganisation:
Ablauforganisation einschließlich innerbetrieblichen Formularwesens und Arbeitsunterweisung. Automatisierung, arbeitsteilige Fertigung.
Qualitätssicherung:
Materialüberwachung, Endkontrolle, Fehleranalyse.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes. Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Kenntnissen für die Pflichtgegenstände „Werkstätte“ und „Werkstättenlaboratorium“ ist die Absprache mit den Lehrern dieser Pflichtgegenstände erforderlich. Bildtafeln, Muster und Firmenunterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.
Betriebsbesichtigungen verbessern den Praxisbezug des Unterrichtes und zeigen den aktuellen Stand der Technik.
MECHANISCHE TEXTILTECHNOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes gebräuchlichen Herstellungsmethoden textiler Flächengebilde kennen. Er soll gebräuchliche warenkundliche Begriffe anwenden und gebräuchliche textile Flächengebilde sowie das in der Konfektion verwendete Zubehör benennen können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Herstellung und Eigenschaften textiler Flächen:
Weberei, Wirkerei, Strickerei, Flechterei, Klöppelei, Sondertechniken (Nähwirkstoffe, Vliesstoffe).
Veredlung textiler Flächen:
Mechanische und chemische Verfahren (Auswirkungen für die Verarbeitung in der Konfektion).
Zubehör:
Einlagen, Knöpfe, Verschlüsse, Verzierungen.
Warenkunde:
Erkennungsmerkmale, Handelsbezeichnungen und Verwendung textiler Flächen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung der textilen Flächen in der Praxis des Fachgebietes. Das Anlegen einer Mustersammlung und das Erarbeiten von Kennwerten fördern den Praxisbezug.
MITARBEITERFÜHRUNG UND MITARBEITERAUSBILDUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll aus Rechtsvorschriften (Berufsbildern) bzw. betrieblichen Erfordernissen Ausbildungspläne für die Lehrlingsausbildung und für die innerbetriebliche Fortbildung erstellen können. Er soll fortbildungswillige Mitarbeiter beraten können.
Der Schüler soll sein fachliches Wissen und Können wirksam vermitteln können; er soll Mitarbeiter führen können. Er soll die für die Ausbildung und Führung von Mitarbeitern wesentlichen gesetzlichen Vorschriften kennen.
Lehrstoff:
Klasse (1 Wochenstunde):
Pädagogik, Psychologie und Soziologie:
Grundlagen der Lerntheorie, der Entwicklungspsychologie und der für die Lehrlings- und Mitarbeiterausbildung bedeutsamen gesellschaftlichen Faktoren; für die Mitarbeiterführung bedeutsame Grundlagen der Motivationstheorie und der Kommunikationstheorie.
Planung, Organisation und Kontrolle der betrieblichen Ausbildung:
Entwicklung und Gliederung der Lehrziele, Lehrinhalte, Methoden, Unterrichtsmittel und Überprüfungsverfahren; Organisation der Durchführung.
Rechtskunde:
Grundlegende Bestimmungen des Berufsausbildungsgesetzes, des Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetzes, des Mutterschutzgesetzes, des Arbeitnehmerschutzgesetzes; für das Betriebsgeschehen bedeutsame Bestimmungen anderer Bereiche des Arbeitsrechtes; Ausbildungs- und Weiterbildungssysteme in Österreich (duales Berufsausbildungssystem, berufsbildende mittlere und höhere Schulen; innerbetriebliche, überbetriebliche und schulische Weiterbildung).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl sind die Anforderungen der betrieblichen Praxis.
18 WERKSTÄTTENLABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes gebräuchlichen Methoden bei der Planung, Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle der Fertigung in der Konfektion einschließlich der Anwendung der elektronischen Datenverarbeitung durchführen und beurteilen können.
Lehrstoff:
Klasse (4 Wochenstunden):
Stoffgebiet Qualitätskontrolle:
Bestimmung der Kennwerte und Beurteilung von textilen Flächen und Zubehör. Mikroskopie, Fehlererkennung.
Stoffgebiet Planung:
Einsatz von Personal, Material und Maschinen, Erstellung von Produktionsplänen.
Stoffgebiet angewandte elektronische Datenverarbeitung:
Anwendung der elektronischen Datenverarbeitung zur Unterstützung von Materialwirtschaft; Planung, Prozeß- und Produktüberwachung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung der Verfahren in der beruflichen Praxis. Die Messungen, Untersuchungen und Auswertungen bauen auf den in den theoretisch-technischen Unterrichtsgegenständen und im Pflichtgegenstand „Werkstätte“ erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten auf.
Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.
WERKSTÄTTE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Roh- und Hilfsstoffe kennen.
Der Schüler soll facheinschlägige Erzeugnisse nach Fachzeichnungen herstellen sowie facheinschlägige Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können. Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.
Lehrstoff:
Klasse (12 Wochenstunden):
Einzelfertigung:
Nähen und Detailarbeiten (Nähte, Säume, Biesen, Falten, Ecken, Bundverarbeitung, Reißverschlußverarbeitung). Übertragen von Schnitten auf den Stoff, Herstellen einfacher Bekleidung (Rock, Bluse, Kleid, Hose).
Serienfertigung:
Nähen mit Industriemaschinen (Haushaltswäsche, Freizeitbekleidung).
Modetechnik:
Sticharten, Verzierungen, Applikationen.
Montage und Instandhaltung:
Warten der Schnellnäher. Einstellung der Stichbildung.
Büglerei und Fixiererei:
Zwischenbügeln, Endbügeln; Kleinteilfixierung.
Klasse (15 Wochenstunden):
Einzelfertigung:
Nähen und Detailarbeiten (Ärmelschlitzverarbeitung, Manschetten, aufgesetzte Kragenformen, aufgesetzte Taschen). Herstellen einfacher Bekleidung (Dirndl, Bluse, Kleid mit Schwerpunkt auf besonderer Kragen- und Ärmelverarbeitung).
Serienfertigung:
Nähen mit Industriemaschinen mit Spezialeinrichtungen; arbeitsteilige Herstellung von Berufs-, Freizeit- und Sportbekleidung.
Büglerei und Fixiererei:
Zwischen- und Endbügeln; Fixieren von Flächengebilden und Teilen von Oberbekleidung.
Zuschnitt:
Schnittbilderstellung, Legen von Stoffbahnen, Schneidetechniken. Vervielfältigung von Schnittbildern; Kleinteile.
Modetechnik:
Hand- und Kunststickerei (Ziernähte, Plattstiche, Trachtenstickerei).
Montage und Instandhaltung:
Warten der Spezialmaschinen, Einstellarbeiten bei Spezialmaschinen.
Lagerhaltung:
Ausgabe und Übernahme von Material, Materialkartei.
Klasse (15 Wochenstunden):
Einzelfertigung:
Nähen und Detailarbeiten (Eingrifftaschen, Revers- und Schalkragenverarbeitung, Kantenverarbeitung, gefütterte Teile). Herstellen anspruchsvoller Bekleidung (Mantel, Kostüm, festliche Kleidung, Anzug).
Serienfertigung:
Arbeiten nach Zeitangabe auf Industrienähmaschinen (Oberbekleidung).
Zuschnitt:
EDV-unterstützte Schnittbilderstellung; Zuschneiden von größeren Aufträgen, komplizierte Teile (asymmetrische Modelle, Karozuschnitt).
Lagerhaltung:
Bestimmung und Zuteilung von Zubehör; Bedarfsplanung, Bestellung, Eingangskontrolle. Inventur.
Büglerei und Fixiererei:
Fixieren und Bügeln von anspruchsvoller Bekleidung. Endadjustierung.
Didaktische Grundsätze:
Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, den Funktionen, den Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein. Die in der Allgemeinen Dienstnehmerschutzverordnung und Allgemeinen Maschinen-Schutzvorrichtungsverordnung sowie im Arbeitnehmerschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit. Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisung für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.
PFLICHTPRAKTIKUM
Siehe Anlage 1B.
B. FREIGEGENSTÄNDE
STENOTYPIE
Siehe Anlage 1B.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Siehe Anlage 1B.
BETRIEBSWIRTSCHAFT
Siehe Anlage 1B.
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage 1B.5.1.
AKTUELLE FACHGEBIETE
Siehe Anlage 1B.
C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
BEWEGUNG UND SPORT
Siehe Anlage 1B.
D. FÖRDERUNTERRICHT
DEUTSCH
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage 1B.
Anlage 1B.5.4
LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR TEXTILTECHNIK,
Ausbildungszweig Maschinstrickerei
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
| Pflichtgegenstände *) | Wochenstunden | Summe | Lehrver-pflich-tungs-gruppe | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Klasse | ||||||||
| 1. | 2. | 3. | ||||||
| 1 | Religion | 2 | 2 | 2 | 6 | (III) | ||
| 2 | Deutsch . | 3 | 2 | 2 | (I) | |||
| 3 | Lebende Fremdsprache (Englisch) | 2 | 2 | – | (I) | |||
| 4 | Geschichte | – | 2 | – | (III) | |||
| 5 | Geographie und Wirtschaftskunde | 2 | – | – | (III) | |||
| 6 | Wirtschaftliche Bildung, Rechtskunde und Politische Bildung | – | 2 | 2 | III | |||
| 7 | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | (IVa) | |||
| 8 | Mathematik und angewandte Mathematik | 2 | 2 | – | (I) | |||
| 9 | Chemie, angewandte Chemie und Umwelttechnik | 2 | 1 | – | II | |||
| 10 | Textverarbeitung | 2 | – | – | IVb | |||
| 11 | Maschinenkunde und Elektrotechnik | 2 | 2 | 2 | I | |||
| 12 | Textile Faserstoffe | 2 | 2 | – | II | |||
| 13 | Stickereizeichnen | 3 | 3 | 4 | (III) | |||
| 14 | Stickerei | 3 | 3 | 4 | I | |||
| 15 | Mechanische Textiltechnologie | – | – | 2 | II | |||
| 16 | Werkstättenlaboratorium | – | – | 4 | III | |||
| 17 | Werkstätte | 12 | 14 | 15 | (Va) | |||
| Gesamtwochenstundenzahl | 36-39 | 36-39 | 36-39 | 111*) | ||||
| 18 | Pflichtpraktikum | mindestens vier Wochen vor Eintritt in die letzte Klasse. | ||||||
| Freigegenstände *) | Wochenstunden | Summe | Lehrver-pflich-tungs-gruppe | |||||
| Klasse | ||||||||
| 1. | 2. | 3. | ||||||
| Stenotypie | 2 | 2 | – | 4 | (V) | |||
| Lebende Fremdsprache (Englisch) | – | – | 2 | 2 | (I) | |||
| Betriebswirtschaft | – | – | 2 | 2 | II | |||
| Mathematik und angewandte Mathematik | – | – | 2 | 2 | (I) | |||
| Aktuelle Fachgebiete *1) (...) (bis zu) | – | 2 | 2 | 4 | I bis IV | |||
| UnverbindlicheÜbungen*) | ||||||||
| Bewegung und Sport .... (bis zu) | 2 | 2 | 2 | 6 | (IVa) | |||
| Förderunterricht*) | ||||||||
| Deutsch | *2) | (I) | ||||||
| Lebende Fremdsprache (Englisch) | *2) | (I) | ||||||
| Mathematik und angewandte Mathematik | *2) | (I) | ||||||
*1) In Zeugnissen und anderen Amtsschriften ist in Klammern die genehmigte Bezeichnung des aktuellen Fachgebietes anzuführen.
*2) Bei Bedarf in jeder Klasse, in der der entsprechende Pflichtgegenstand vorgesehen ist, je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).
*) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel abgewichen werden und sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Wochenstundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Anlage 1B Abschnitt Ia.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1B.
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1B.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1B.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
DEUTSCH
Siehe Anlage 1B.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Siehe Anlage 1B.
GESCHICHTE
Siehe Anlage 1B.
GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
Siehe Anlage 1B.
WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG
Siehe Anlage 1B.
BEWEGUNG UND SPORT
Siehe Anlage 1B.
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage 1B.5.1
CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK
Siehe Anlage 1B.5.1
TEXTVERARBEITUNG
Siehe Anlage 1B.5.1
MASCHINENKUNDE UND ELEKTROTECHNIK
Siehe Anlage 1B.5.1
TEXTILE FASERSTOFFE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die in der Textilindustrie verarbeiteten Rohstoffe und Halbfabrikate, ihre Eigenschaften und Bedeutung für die Verarbeitung sowie ihren Einsatz und die damit verbundenen Kennzeichnungspflichten kennen.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Natürliche Faserstoffe:
Gewinnung, Eigenschaften und Einsatz.
Chemiefasern:
Eigenschaften, Erzeugung, Einsatz.
Fasermodifikation:
Mechanische und chemische Verfahren, Mischungen.
Vorschriften und Normen:
Textilkennzeichnung, Textilpflegekennzeichnung.
Klasse (2 Wochenstunden):
Stickereianalyse:
Stickgrund, Garn, Bohrung, Farbwechsel, Stichführung, Stichzahl, Garnverbrauch; Verlust.
Kostenfaktoren:
Sticken, Schererei, Ausschneiden, Bleichen, Adjustieren, Färben, Drucken, Ausrüstung; Endkontrolle.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Einsatz der Faserstoffe in der textilen Produktion, weshalb besonders auf den Stand der Fasertechnologie angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird. Der Einfluß der Fasereigenschaften auf das textile Endprodukt erfordert besonders die Darstellung der Wechselwirkung von Fasereigenschaften, Verarbeitungsmethoden und Verwendungszweck.
STICKEREIZEICHNEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes gebräuchlichen Techniken zur Herstellung von Stickereientwürfen kennen, und er soll Stickereientwürfe fachgerecht vergrößern können. Er soll Vorlagen abändern und ergänzen können.
Lehrstoff:
Klasse (3 Wochenstunden):
Schrift:
Schriftarten, Monogramme.
Entwürfe:
Rapportübungen, Ornamente, Formgestaltung.
Technik:
Rapportpapier, Vergrößerer, Rapportberechnungen; Vergrößerung.
Zeichnen:
Ausziehübungen, Sticharten, Darstellung von Effekten.
Klasse (3 Wochenstunden):
Muster:
Bordüre, Gallon, Band, Allover, Einsatz; modische Artikel.
Zeichnen:
Musterblätter, Stickvorlagen.
Klasse (4 Wochenstunden):
Musterelemente:
Spachteln, Bohrware (Höhl, Birnenlöcher, Lochstickerei, Steffel), Fülleffekte, Ätzstickerei, Tüll.
Vergrößern:
Große Muster, mehrfarbige Muster; Berücksichtigung verschiedener Materialien.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes. Die Koordination der Unterrichtsplanung mit den Pflichtgegenständen „Stickerei“ und „Werkstätte“ verbessert das Verständnis für die Zusammenhänge zwischen Entwurf, Stickereizeichnung und Stickmuster.
Das künstlerische und technische Engagement wird durch den Besuch von Ausstellungen und Ateliers gefördert.
STICKEREI
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll über Kenntnisse der Arbeitsvorgänge, Hilfsmittel und maschinellen Einrichtungen zur Herstellung von Stickereien verfügen.
Lehrstoff:
Klasse (3 Wochenstunden):
Maschinen:
Handstickmaschine, Schiffchenstickmaschine, Großstickautomat, Mehrkopfautomat; Hilfsmaschinen.
Stichbildung:
Einfadensystem, Zweifadensystem.
Nadelsteuerung:
Pantograph, Nadelexzenter, Schiffchenexzenter, Nadeltypen.
Sticharten:
Fahrungen, Steppstiche, Plattstiche, Füllungen.
Sticktechnik:
Stickböden, Garne; einfache Muster, Rapport.
Klasse (3 Wochenstunden):
Maschineneinstellung:
Exzenter, Garnspannung, Sperrzeug, Nadeln, Bohrer.
Fehler und Fehlerursachen:
Erkennung, Behebung.
Steuerungselemente:
Lochkarte, Automat.
Sticktechnik:
Sprengfäden, Fahrungen, Bohren (Stäffel, zusammenhängende Löcher, Birnenlöcher), Monogramme.
Musterübertragung:
Punchen, Repetieren.
Klasse (4 Wochenstunden):
Automat:
Lochkarten, Abtastsysteme, moderne Steuerungen, Rapportwechsel, Montage.
Mehrkopfautomat:
Vergleich mit Großstickmaschine; Steuerung, Programmierung, Wartung.
Punchen und Repetieren:
Mechanische Systeme, Kartenarten; elektronische Systeme.
Sticktechnik:
Bohren (Höhle, Spachteln, Picots); wechselfärbige Muster, Emblems, Ätztechnik.
Musterübertragung:
Repetieren, Spiegeln, Drehen; Übertragung auf andere Datenträger.
Datenträger:
Lochkarte, Achtkanalstreifen, Magnetband, Diskette; Lesen, Korrektur.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes, weshalb besonders auf den Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird. In diesem Zusammenhang bewährt sich die Erläuterung der Arbeitsverfahren unter Bedachtnahme auf die Eigenschaften des Endproduktes. Daher kommt dem Einsatz der Maschinen in anwendungstechnischer Sicht größere Bedeutung zu als der technologischen Detailfunktion.
Bildtafeln, Skizzenblätter, Firmenunterlagen und das Anlegen einer Mustersammlung mit Fertigungs- und Steuerungsunterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.
MECHANISCHE TEXTILTECHNOLOGIE
Siehe Anlage 1B.5.3
WERKSTÄTTENLABORATORIUM
Siehe Anlage 1B.5.1
WERKSTÄTTE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Roh- und Hilfsstoffe kennen.
Der Schüler soll facheinschlägige Erzeugnisse nach Fachzeichnungen herstellen sowie facheinschlägige Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können. Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.
Lehrstoff:
Klasse (12 Wochenstunden):
Grundausbildung:
Werkstättenbetrieb; Werkstättenordnung; Unfallverhütung. Handhabung von Textilien (Garne, Stickböden). Warten und Pflegen der Maschinen. Durchführen einfacher Reparaturen. Austausch von Verschleißteilen.
Pantographenstickerei:
Bedienung und Handhabung der Maschinen. Taktübungen am Pantographen. Steppstiche, Plattstiche, Bohreffekte.
Maschinstickerei:
Großmaschinsticken (Bedienung und Handhabung der Maschinen).
Klasse (15 Wochenstunden):
Pantographenstickerei:
Sticken von Mustern nach Vorlage.
Maschinstickerei:
Großmaschinsticken (Einlaufen der Datenträger aus der Puncherei. Korrektur aufgefundener Fehler). Kleinstickautomaten (Bedienung und Handhabung der Maschinen und Steuersysteme. Erkennen und Beheben von Störungen). Schmieren und Warten der Maschinen.
Puncherei und Repetieren:
Bedienung und Handhabung der Maschinen. Erkennen und Beheben von Störungen. Schmieren und Warten der Maschinen. Herstellung von Datenträgern für Stickautomaten. Repetieren vorhandener Datenträger mit Korrekturen.
Lagerhaltung:
Ausgabe und Übernahme von Material; Materialkartei.
Klasse (16 Wochenstunden):
Puncherei und Repetieren:
Herstellung von Datenträgern nach anspruchsvollen Vorlagen. Sticktechniken (Ätzware, Bohrware, wechselfärbige Ware, Farb- und Rapportwechsel). Umsetzen von einem Datenträgersystem auf ein anderes. Abändern der hergestellten Datenträger. Punchen von Datenträgern für Kleinstickautomaten.
Maschinstickerei:
Großstickmaschinen (Einstellen der Automaten entsprechend den Sticktechniken). Kleinstickautomaten (Einlaufen der Datenträger aus der Puncherei. Einstellung der Automaten entsprechend den Sticktechniken. Erkennen von fehlerhaften Datenträgern). Montagearbeiten an den verschiedenen Maschinen. Umrüsten; Erstellung eines Wartungs- und Schmierplanes. Elektronische Steuerung (Bedienung und Handhabung der Maschinen. EDV-unterstützte Herstellung von Datenträgern für Großstick- und Kleinstickmaschinen).
Lagerhaltung:
Bedarfsplanung, Bestellung, Eingangskontrolle, Inventur.
Nachstickerei:
Ausbessern der Stickfehler.
Didaktische Grundsätze:
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