Verordnung über Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1987-09-01
Letzte Aktualisierung 2016-09-01
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 35
Änderungshistorie JSON API

Guß-, Fenster-, Spiegelglas. Hochtechnisiertes Flachglas mit speziellem Wärme-, Licht- und Temperaturverhalten. Schutz- und Funktionsgläser. Mundgeblasenes und handwerksmäßig erzeugtes Flachglas. Flachglasanwendung.

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Optik:

Interferenz, Beugung, Reflexion, Brechung, Polarisation,

Geometrische Optik.

Gläser für den technischen Bedarf:

Gläser für den technischen Glasapparate- und -anlagenbau. Einschmelzgläser, Glas-Metall-Einschmelzungen; Gläser für Elektronik und Elektrotechnik; Lötgläser, Sintergläser, optische Gläser, Glasfaser, Glaskeramik.

4.

Klasse (2 Wochenstunden):

Hohlglasherstellung:

Hohlglasarten. Mundblasen (freies Gestalten, Blasen in Formen), maschinelles Blasen (Saugblasen, Blas-Blasen, Preßblasen).

Bearbeitung und Veredelung von Hohlglas:

Pressen, Schleudern, Spritzen, Ziehen; Heißverformung. Schliff, Gravur, Ätzung, Sandstrahl, Belegen, Malen, Bedrucken. Optiken, Auflagen, Einlagen, Überfang, Bedampfen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Bedeutung für die Bearbeitungsverfahren im Fachgebiet. Wirtschaftlichkeitsvergleiche sind für Auswahlverfahren von besonderer Bedeutung. Hinweise auf die Schädlichkeit der Rohstoffe, auf Gefahren bei der Verarbeitung und auf einschlägige Sicherheitsvorschriften werden zweckmäßigerweise in alle Themenbereiche eingebracht.

Für den Technologieunterricht sind Rückgriffe auf Vorkenntnisse aus dem Pflichtgegenstand „Chemie, angewandte Chemie und Umwelttechnik“ sowie auf die im Pflichtgegenstand „Werkstätte“ gewonnenen praktischen Erfahrungen erforderlich; umgekehrt benötigt der Werkstättenunterricht Vorkenntnisse aus der Technologie. Die Abstimmung zwischen den Lehrern der genannten Pflichtgegenstände ist daher von größter Bedeutung.

17a. WERKSTÄTTE - AUSBILDUNGSZWEIG HOHLGLAS

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe sicher handhaben und instandhalten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Werk- und Hilfsstoffe kennen.

Der Schüler soll Fertigungen des Fachgebietes nach normgerechten Zeichnungen durchführen können; er soll die Arbeitsvorgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.

Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheitsvorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

1.

Klasse (14 Wochenstunden):

Voraussetzungen für die Werkstättenarbeit:

Organisation, Werkstättenordnung, Unfallverhütung.

Glasmalen:

Federzeichnung, Pinseldruck, Rändern, Beizen.

Hohlglasschleifen:

Anzeichnen, Grundschnitte, Polieren, Abrichten keramischgebundener

und kunstharzgebundener Schleifscheiben.

Glasgravur:

Anzeichnen, Grundschnitte, Rutschtechnik, Abrichten der Gravurräder

aus Kupfer und Stein.

2.

Klasse (14 Wochenstunden):

Glasmalen:

Schwemmen, Lüstern, Druck- und Umdruckverfahren.

Glasätzen:

Matt-, Tief-, Tonätzung.

Hohlglasschleifen:

Kanten- und Randbearbeitung; Bleikristallschliff. Abrichten und Einrichten von Diamantschleifscheiben.

Glasgravur:

Tiefschnitt, Hochschnitt. Abrichten der Kupfer-, Stein- und Diamanträder.

3.

Klasse (15 Wochenstunden):

Glasmalen:

Schattieren. Transparent- und Opakfarben. Metallauftrag.

Mehrfarbendruck. Brennen. Siebdruck.

Hohlglasschleifen:

Bleikristallschliff, Hochschnitt. Poliertechniken. Sandstrahl.

Glasgravur:

Figurale Ausschneidetechnik; Stein-, Kupfer-, Diamantschnitt.

Glasblasen:

Freies Formen; einfache Grundkörper.

Arbeitsvorbereitung:

Lagerhaltung. Ausgabe, Einnahme. Inventur.

4.

Klasse (16 Wochenstunden):

Glasmalen (Wahlwerkstätte):

Farbanalysen; Porträt, Restaurierung.

Hohlglasschleifen (Wahlwerkstätte):

Säurepolieren. Schliffe auf Zierformen.

Restaurierung und Bleiverglasung (Wahlwerkstätte):

Farbanalysen. Schwarzlotmalerei, Schattieren. Aufriß.

Schablonieren. Verbleien, Verzinnen.

Glasgravur (Wahlwerkstätte):

Diamantriß. Schrift, Heraldik, Porträt.

Montage:

Gürtlerarbeit. Luster, Fassungen. Keramik. Verbindungen.

Didaktische Grundsätze:

Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, den Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut gemacht werden. Die im Arbeitnehmerschutzgesetz und den dazu ergangenen Verordnungen vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit.

Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.

Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von Fertigungsbetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt.

Der Praxisbezug wird durch Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung sowie durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert erhöht.

Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.

In der 4. Klasse ist neben dem Themenbereich Montage der Themenbereich Wahlwerkstätte vorzusehen.

17b. WERKSTÄTTE - AUSBILDUNGSZWEIG FLACHGLAS

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe sicher handhaben und instandhalten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Werk- und Hilfsstoffe kennen.

Der Schüler soll Fertigungen des Fachgebietes nach normgerechten Zeichnungen durchführen können; er soll die Arbeitsvorgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.

Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheitsvorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff des Ausbildungszweiges Flachglas:

1.

Klasse (14 Wochenstunden):

Voraussetzungen für die Werkstättenarbeit:

Organisation, Werkstättenordnung, Unfallverhütung.

Kunstverglasung:

Aufriß, Glaszuschnitt, Sprossenverbindung.

Oberflächenveredelung:

Glasmalen (Transparent- und Emailfarben). Sandstrahl.

Glasblasen:

Freies Formen, Ziehen, Biegen, Blasen.

2.

Klasse (14 Wochenstunden):

Flachglasschleifen:

Anzeichnen, Reißen, Polieren, Kantenbearbeitung.

Bauglastechnik:

Glasschneiden, Klotzung; Dicht-, Klebe- und Verbindungsstoffe;

Verglasungstechnik.

Kunstverglasung:

Bleiverglasung, Messingverglasung, Mosaik.

Glasmalen:

Glasmaltechniken (Anwendungen).

Kunststofftechnik:

Sägen, Schneiden, Schleifen, Kleben.

3.

Klasse (15 Wochenstunden):

Flachglasschleifen:

Facettenschliff, Aussparungen, Bohren, Zierschliff.

Kunstverglasung:

Glasintarsien, Betonverglasung, Bleiverglasung.

Glasmalen:

Einbrennen.

Oberflächenveredelung:

Bedampfen, Verspiegeln.

Kunststofftechnik:

Polieren, Gießen, Formen.

Arbeitsvorbereitung:

Lagerhaltung, Ausgabe, Einnahme, Inventur.

4.

Klasse (16 Wochenstunden):

Flachglasschleifen:

Ganzglasanlagen; Vitrinenbau.

Bauglastechnik:

Profilglasanlagen; Sicherheits- und Brandschutzverglasungssysteme.

Kunstverglasung:

Farbanalysen, Glasmalen, Restaurieren, Konservieren.

Oberflächenveredelung:

Beschichten, Belegen, Ätzen.

Didaktische Grundsätze:

Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, den Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut gemacht werden. Die im Arbeitnehmerschutzgesetz und den dazu ergangenen Verordnungen vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit.

Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.

Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von Fertigungsbetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt.

Der Praxisbezug wird durch Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung sowie durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert erhöht.

Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.

17c. WERKSTÄTTE - AUSBILDUNGSZWEIG TECHNISCHES GLAS

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen- und Arbeitsbehelfe sicher handhaben und instand halten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Werk- und Hilfsstoffe kennen.

Der Schüler soll Fertigungen des Fachgebietes nach normgerechten Zeichnungen durchführen können; er soll die Arbeitsvorgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.

Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheitsvorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

1.

Klasse (14 Wochenstunden):

Voraussetzungen für den Werkstättenunterricht:

Organisation, Werkstättenordnung, Unfallverhütung.

Verarbeitung:

Rohschliff, Feinschliff, Polieren.

Glasblasen:

Weichglas; freies Formen, Ziehen, Biegen, Blasen.

Zusammenschmelzen.

2.

Klasse (14 Wochenstunden):

Verarbeitung:

Planschliff, Kegelschliff, Kugelschliff, Bemalen, Sägen, Bohren,

Kleben.

Glasblasen:

Laborglas; Glas-Glasverbindung, Einschmelzung,

Glas-Metallverbindung. Maschinelle Verformung. Weichglas; Zierformen,

Hohlglas, Buntglas.

Kunststofftechnik:

Sägen, Schneiden, Schleifen, Kleben.

3.

Klasse (15 Wochenstunden):

Verarbeitung:

Normschliffe, Beschichtung, Bedampfung, Verspiegeln, Ätzen.

Glasblasen:

Laborglas; Glasapparatebau, Glasfritten, Glaskeramik, Zwischengläser, Weichglas; Figurale Formung, Zierglas.

Arbeitsvorbereitung:

Lagerhaltung, Ausgabe, Einnahme, Inventur.

4.

Klasse (16 Wochenstunden):

Verarbeitung:

Lüstern, Sandstrahl, Eichung, Brennen.

Glasblasen:

Quarzglas; Formung, Verbindung, Einschmelzung, Schliff, Apparatebau. Laborglas; Extraktions- Supplilmation - Destillation - Volumetrischer Gerätebau. Glaskeramik-Verbindungen. Weichglas; Umsetzung dekorativer Entwürfe in Weiß- und Buntglas.

Didaktische Grundsätze:

Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut gemacht werden. Die im Arbeitnehmerschutzgesetz und den dazu ergangenen Verordnungen vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit.

Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.

Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von Fertigungsbetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt.

Der Praxisbezug wird durch Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung sowie durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert erhöht.

Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.

18.

PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1C.

B. Freigegenstände

STENOTYPIE

Siehe Anlage 1C.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1C.

AKTUELLE FACHGEBIETE

Siehe Anlage 1C.

C. Unverbindliche Übungen

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1C.

D. Förderunterricht

DEUTSCH

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 1C.

Klassenweise gestaffeltes Inkrafttreten

(Art. II Abs. 1, BGBl. Nr. 762/1990)

1.
  1. 1990
1.
  1. 1991

Anlage 1C.1.9

```

```

LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR KUNSTHANDWERK

Ausbildungszweig Vergolder und Schilderhersteller

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```


```

Wochenstunden Lehrver-

Pflichtgegenstände Semester Summe pflich-

```

1.
      1. tungs-

```

gruppe

```


```

1 Religion ..................... 2 2 2 2 8 (III)

2 Deutsch ...................... 3 2 2 2 9 (I)

3 Lebende Fremdsprache (Englisch)2 2 - - 4 (I)

4 Geschichte ................... - 2 - - 2 (III)

5 Geographie und

Wirtschaftskunde ............. 2 - - - 2 (III)

6 Wirtschaftliche Bildung,

Rechtskunde und

Staatsbürgerkunde ............ - - 3 2 5 III

7 Betriebswirtschaft ........... - - - 2 2 II

8 Leibesübungen ................ 2 2 2 2 8 (IVa)

9 Mathematik und

angewandte Mathematik ........ 2 - - - 2 (I)

10 Chemie, angewandte Chemie

und Umwelttechnik ............ 2 1 - - 3 II

11 Stilkunde .................... - - 3 2 5 III

12 Fachzeichnen, Entwurf

und angewandte EDV ........... 6 9 8 8 31 II

13 Technologie .................. 2 2 2 2 8 I

14 Atelier und Werkstätte ...... 16 18 18 18 70 (Va)

```


```

Gesamtwochenstundenzahl . 39 40 40 40 159

15 Pflichtpraktikum ............ mindestens vier Wochen vor

Eintritt in die 4. Klasse.

```


```

Wochenstunden Lehrver-

Freigegenstände Semester pflich-

```

1.
      1. tungs-

```

gruppe

```


```

Stenotypie ...................... 2 2 - - (V)

Elektronische Datenverarbeitung . - 2 - - I

Lebende Fremdsprache (Englisch) . - - 2 2 (I)

Aktuelle Fachgebiete *1) (....) . - - 2 2 I bis VI

```


```

Unverbindliche Übungen

```


```

Leibesübungen ........ (bis zu) 2 2 2 2 (IVa)

```


```

Förderunterricht

```


```

Deutsch ........................ *2) *2) *2) *2) (I)

Lebende Fremdsprache (Englisch) *2) *2) (I)

Mathematik und

angewandte Mathematik .......... *2) (I)

```

```

*1) In Zeugnissen und anderen Amtsschriften ist in Klammern die

genehmigte Bezeichnung des aktuellen Fachgebietes anzuführen.

*2) Bei Bedarf in jeder Klasse, in der der entsprechende

Pflichtgegenstand vorgesehen ist, je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1C.

III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1C.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1C.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE

EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2.

DEUTSCH

Siehe Anlage 1 C.

3.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1 C.

4.

GESCHICHTE

Siehe Anlage 1C.

5.

GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

Siehe Anlage 1 C.

6.

WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG,

RECHTSKUNDE UND STAATSBÜRGERKUNDE

Siehe Anlage 1C.

7.

BETRIEBSWIRTSCHAFT

Siehe Anlage 1C.

8.

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1A.

9.

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 1 C.

10.

CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK

Siehe Anlage 1 C.

11.

STILKUNDE

Siehe Anlage 1C.

12.

FACHZEICHNEN, ENTWURF UND ANGEWANDTE EDV

Siehe Anlage 1C.1.2.

13.

TECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Ausbildungszweig verwendeten Werkstoffe, Hilfsstoffe und Halbfabrikate identifizieren können; er soll ihr Vorkommen, ihre Gewinnung, ihre Eigenschaften, ihre Handelsformen und ihre Verwendung kennen.

Der Schüler soll die im Ausbildungszweig verwendeten Bearbeitungsverfahren sowie den Aufbau, die Funktion, die Handhabung und die Wartung der erforderlichen Werkzeuge, Geräte und Maschinen gründlich kennen. Er soll für einen gegebenen Zweck ein rationelles und sicheres Bearbeitungsverfahren auswählen können.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Handelshölzer:

Bäume (Erscheinung, Vorkommen). Holzeigenschaften, innerer Aufbau, Trocknung (natürlich, technisch), Handelsformen. Wuchsfehler, Krankheiten, Schädlinge (Arten, Wirkung, Bekämpfung). Holzschutz. Beizen.

Holzbearbeitung:

Holzverbindungen, Verleimungsarten. Maschinen und Werkzeuge. Oberflächenbehandlung. Intarsien. Natürliche und künstliche Pigmente.

Farbenlehre:

Farbenordnung; Technologie der Farben, Symbolik, Ästhetik, Psychologie.

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Werkstoffe:

Natur- und Kunstharze, Kreiden, Graphite. Binde- und Lösungsmittel, Firnisse, Sikkative. Papier (Herstellung und Verwendung), Pappe, Karton, Preßspan, Holz und Putz.

Verfahren:

Tempera-, Fresko- und Sekkomalerei.

Heraldik:

Wappen, Heroldsbilder, Schild- und Helmformen, heraldische Farben.

Anatomie:

Proportionen des Menschen, menschliches Skelett.

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Werkstoffe:

Farbpasten, Tuschen, Tinten, Metalle, Edelmetalle, Stein,

Kunststoffe, Textilien, Glas.

Verfahren:

Hochdruck, Tiefdruck, Flachdruck, Fotografie.

Vergolden:

Ölvergolden, Polimentvergolden, Lasieren, Patinieren, Marmorieren,

Maltechniken.

4.

Klasse (2 Wochenstunden):

Werbung:

Begriffe, Methoden (Werbeformen), Werbemittel; psychologische und

soziologische Wirkung.

Elektrotechnik:

Strom (Stromarten), Installationsvorschriften, Ausführungsformen,

Schutzmaßnahmen; Beleuchtungstechnik.

Metallbearbeitung:

Schmieden, Schweißen, Löten; spezifische Metalleigenschaften,

spanlose und spanabhebende Metallbearbeitung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf typische Aufgaben des Ausbildungszweiges. Daher wird zB die Gewinnung der Werkstoffe gegenüber deren Eigenschaften und Verwendung zurücktreten. Besondere Bedeutung kommt der sicheren Identifizierung der Werk- und Hilfsstoffe zu.

Materialproben und bildliche Darstellungen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes; Exkursionen und Lehrausgänge vertiefen das Verständnis für Herstellungs- und Lagerungsverfahren.

Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Zusammenarbeit mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Fachzeichnen, Entwurf und angewandte EDV“ und „Atelier und Werkstätte“ wichtig.

14.

ATELIER UND WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Ausbildungszweig verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe sicher handhaben und instandhalten können.

Der Schüler soll geschmackvolle einschlägige Erzeugnisse herstellen sowie facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsvorgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.

Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

1.

Klasse (16 Wochenstunden):

Grundausbildung:

Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung; Fertigkeiten (Reinigen, Abbeizen, Entrosten, Auskitten, Schleifen, Grundieren, Isolieren, Spachteln, Imprägnieren, Neutralisieren, Belegen mit Blattmetall, Beizen, Wachsen, Bohren, Schneiden, Schnitzen, Fügen, Hobeln), Werkzeugschleifen, -schärfen.

Schilderherstellung:

Herstellen und Montieren von Buchstaben.

Oberflächengestaltung:

Farbliche Behandlung von Papier, Holz, Glas.

2.

Klasse (18 Wochenstunden):

Schilderherstellung:

Herstellen und Montieren von Schildern. Aufbringen von Schriften.

Oberflächengestaltung:

Farbliche Behandlung von Textilien, Metall, Kunststoffen; Skizzieren, Feilen, Kitten, Streichen, Malen, Patinieren, Spritzen, Lackieren, Walzen, Mattieren, Verzieren, Polieren. Belegen mit Blattgold, Blattsilber und anderen Blattmetallen (Ölvergoldetechniken), Aufbringen von Bronze.

3.

Klasse (18 Wochenstunden):

Schilderherstellung:

Herstellen und Montieren von stabilen und beweglichen Werbeträgern. Aufbringen von Emblemen, Wappen, Schutzmarken und Bilddarstellungen. Abstimmen und Nachmischen von Farbtönen. Ausschneiden, Schablonieren, Kleben, Beschichten, Löten.

Oberflächengestaltung:

Farbliches Behandeln von Mauerflächen. Fassen von Figuren und Rahmen. Belegen mit Blattgold und Blattsilber (Branntwein-, Poliment-Vergoldetechnik); Lasieren (Maserieren), Marmorieren, Politieren, Gravieren (Kreidegrund schneiden).

4.

Klasse (18 Wochenstunden):

Schilderherstellung:

Anfertigen einfacher Beleuchtungen für Werbeflächen und Leuchtbuchstaben sowie der dazu erforderlichen Konstruktionen. Einfache Schweißarbeiten. Anfertigen von Siebdruckschablonen, Herstellen von Schildern im Siebdruck, Fassen, Restaurieren und Konservieren.

Oberflächengestaltung:

Zusammensetzen von Rahmen (Kröpfen), Einrahmen, Anfertigen von

Stellrückwänden und Passepartouts.

Didaktische Grundsätze:

Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein. Die im Arbeitnehmerschutzgesetz und den dazu ergangenen Verordnungen vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit.

Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.

Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von kunsthandwerklichen Gewerbebetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug wird durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert erhöht.

Für die Vermittlung handwerklicher Arbeitshaltungen wie Gewissenhaftigkeit und Pünktlichkeit ist das Vorbild des Lehrers von höchster Bedeutung.

Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.

B. FREIGEGENSTÄNDE

STENOTYPIE

Siehe Anlage 1 C.

ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG

Siehe Anlage 1 C.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1 C.

AKTUELLE FACHGEBIETE

Siehe Anlage 1 C.

C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1A.

D. FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 1C.

Semesterweise bzw. klassenweise gestaffeltes Inkrafttreten

(Art. III § 1 Abs. 2 idF BGBl. Nr. 702/1993)

Anlage 1C.2.6

```

```

LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR BÜCHSENMACHER

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenanzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```

```

Wochenstunden Lehrver-

A. Pflichtgegenstände Summe pflich-

Klasse tungs-

```

1.
      1. gruppe

```

```

```

```

1.

Religion ................... 2 2 2 2 8 (III)

```

```

2.

Deutsch .................... 3 2 2 2 9 (I)

```

```

3.

Englisch ................... 2 2 - - 4 (I)

```

```

4.

Geschichte ................. - 2 - - 2 (III)

```

```

5.

Geographie ................. 2 - - - 2 (III)

```

```

6.

Wirtschaftliche Bildung,

```

Rechtskunde und Politische

Bildung .................... - - 3 2 5 III

```

7.

Betriebswirtschaft ......... - - - 2 2 (II)

```

```

8.

Leibesübungen .............. 2 2 2 2 8 (IVa)

```

```

9.

Mathematik und angewandte

```

Mathematik ................. 2 - - - 2 (I)

```

10.

Chemie, angewandte Chemie

```

und Umwelttechnik .......... 2 1 - - 3 II

```

11.

Mechanik ................... - 2 2 - 4 (I)

```

```

12.

Technologie *1) ............ 2 2 2 2 8 I

```

```

13.

Waffentechnik *2) .......... 2 3 3 3 11 I

```

```

14.

Fachzeichnen und angewandte

```

elektronische

Datenverarbeitung .......... 4 4 3 3 14 II

```

15.

Werkstättenlaboratorium .... - - 3 4 7 III

```

```

16.

Atelier und Werkstätte ..... 16 18 18 18 70 (Va)

```

```

```

Gesamtwochenstundenzahl ... 39 40 40 40 159

```

17.

Pflichtpraktikum ........... mindestens acht Wochen vor Eintritt

```

in die letzte Klasse.

```

```

Wochenstunden Lehrver-

B. Freigegenstände *1) pflich-

Klasse tungs-

```

1.
      1. gruppe

```

```

```

Stenotypie ..................... 2 2 - - (V)

Darstellende Geometrie ......... 3 - - - (I)

Englisch ....................... - - 2 2 (I)

Elektronische Datenverarbeitung - 2 - - I

```

```

C. Unverbindliche Übungen *3)

```

```

Leibesübungen .................. 2 2 2 2 (IVa)

```

```

D. Förderunterricht *3)

```

```

Deutsch ........................ *4) *4) *4) *4) (I)

Englisch ....................... *4) *4) (I)

Mathematik und angewandte

Mathematik ..................... *4) (I)

```

```

*1) Einschließlich Fertigungstechnik.

*2) Einschließlich Ballistik und Munitionslehre.

*3) Siehe Anlage 1A, Abschnitt Ia.

*4) Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Klasse bis zu zweimal für höchstens 8 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, wobei aus pädagogischen Gründen eine Blockung anzustreben ist.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1C.

III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1C.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1C.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2.

DEUTSCH

Siehe Anlage 1C.

3.

ENGLISCH

Siehe den Pflichtgegenstand „Lebende Fremdsprache (Englisch)“ in Anlage 1A, jedoch nur 1. und 2. Klasse.

4.

GESCHICHTE

Siehe Anlage 1C.

5.

GEOGRAPHIE

Siehe den Pflichtgegenstand „Geographie und Wirtschaftskunde“ in Anlage 1C.

6.

WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG

Siehe den Pflichtgegenstand „Wirtschaftliche Bildung, Rechtskunde und Staatsbürgerkunde“ in Anlage 1C.

7.

BETRIEBSWIRTSCHAFT

Siehe Anlage 1A.2.1.

8.

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1C.

9.

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 1C.

10.

CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK

Siehe Anlage 1C.

11.

MECHANIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Grundgesetze der Mechanik auf Aufgaben der Fachpraxis anwenden können. Er soll einfache mechanisch-technische Berechnungen durchführen können.

Lehrstoff:

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Statik:

Kraft, starrer Körper, statisches Gleichgewicht, Freimachen von Bauteilen. Ebenes zentrales Kräftesystem. Schwerpunkt von Linien, Flächen und Körpern; Standsicherheit.

Festigkeit:

Mechanische Spannungsbegriffe (Normal- und Schubspannung).

Beanspruchungsarten des geraden Stabes. Zulässige Spannung.

Spannungs-Dehnungs-Diagramm, Hookesches Gesetz.

Reibung:

Haft- und Gleitreibung, Rollwiderstand, Seilreibung.

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Statik:

Statisch bestimmt gelagerte Träger (Auflagerreaktionen, Biegemoment und Querkraft), zusammengesetzte Beanspruchung.

Festigkeit:

Biegung, Schub, Torsion.

Kinematik und Dynamik:

Begriffe und Gesetze für Translation und Rotation des Massenpunktes

(Geschwindigkeit, Beschleunigung, dynamisches Grundgesetz).

Hydrostatik:

Druck, Dichte, Kraftwirkungen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgabenstellungen der Fachpraxis.

Die Praxisnähe wird durch Lösung spezifischer Beispiele und durch Einsatz moderner technischer Hilfsmittel erhöht.

12.

TECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes verwendeten Werkstoffe und ihre Eigenschaften sowie die Verfahren und Maschinen im Ausbildungszweig kennen. Er soll für eine gegebene Aufgabe zweckmäßige Werkstoffe auswählen können.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Begriffe:

Bearbeitungsverfahren, Maschinen und Geräte.

Werkstoffe:

Einteilung (Metalle, Eisenwerkstoffe, Nichteisenmetalle und ihre Legierungen, nichtmetallische Werkstoffe). Normgerechte Bezeichnung, Eigenschaften und Verwendung.

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Werkstoffe:

Wärmebehandlung. Kunststoffe (Eigenschaften, Verarbeitung); Sinterwerkstoffe, Pulvermetallurgie. Zerstörende und zerstörungsfreie Prüfverfahren.

Korrosionsschutz:

Arten und Verfahren.

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Spanende Fertigung:

Drehen, Fräsen, Bohren, Hobeln, Stoßen, Räumen, Schleifen,

Feinstbearbeitung.

Spanlose Fertigung:

Schweißen, Löten, Kleben; Gießen, Schmieden, Walzen, Pressen;

Schneiden, Stanzen, Biegen, Ziehen.

4.

Klasse (2 Wochenstunden):

Werkzeugmaschinen:

Anforderungen, Aufbau, Bauarten, Steuerungen. CNC-Maschinen;

Sondermaschinen.

Meßtechnik:

Mechanische, elektrische, pneumatische und optische Meßgeräte.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgaben des Fachgebietes. Daher wird zB im Themenbereich „Werkstoffe“ die Gewinnung der Werkstoffe gegenüber deren Eigenschaften und Verwendung zurücktreten.

Der Unterricht baut auf Vorkenntnisse aus dem Pflichtgegenstand „Chemie, angewandte Chemie und Umwelttechnik“ auf. Der Praxisbezug wird durch Zusammenarbeit mit den Lehrern des Pflichtgegenstandes „Atelier und Werkstätte“ erhöht.

13.

WAFFENTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll den Aufbau und die Funktion der gebräuchlichsten Jagd- und Sportwaffen sowie deren Munition kennen. Er soll die in diesen Waffensystemen auftretenden Bewegungsabläufe beschreiben können.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Waffen:

Einteilung (Jagd- und Sportwaffen), Sicherheitsbestimmungen;

Waffengesetz.

Munition:

Begriffe; Arten und Komponenten der Munition.

2.

Klasse (3 Wochenstunden):

Maschinenelemente:

Verbindungselemente (formschlüssige, kraftschlüssige, stoffschlüssige), Federelemente (Biegefeder, Torsionsfeder), Elemente der drehenden Bewegung (Achsen, Wellen; Lager).

Waffen:

Geschichtliche Entwicklung. Abzugsvorrichtungen (Druckpunkt-, Flinten-, Ein-, Steecher- und Matchabzug). Laufkombinationen. Qualitätssicherung; Arbeitsvorbereitung.

3.

Klasse (3 Wochenstunden):

Waffen:

Schloßarten (System Blitz, System Anson und Deeley, Seitenschloß, Hahnschloß). Lauf (Laufkonstruktion, Laufherstellung, Laufverbindung, Laufelemente). Verschluß- und Sicherungssysteme (Kipplaufverschluß, Blockverschluß, Zylinderverschluß).

Schäfte:

Arten, Formen, Erzeugung.

Munition:

Aufbau und Wirkung von Jagd- und Sportmunition.

4.

Klasse (3 Wochenstunden):

Waffen:

Auswerfersysteme (Blattfeder-, Schraubenfederejektor).

Magazinsysteme. Selbstladesysteme.

Waffenoptik:

Mechanische und optische Visiereinrichtungen; Jagdoptik.

Einschießen der Waffe. Störgrößenbehebung bei Waffen. Beschußgesetz.

Ballistik:

Innen-, Außen- und Endballistik.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der betrieblichen Praxis, weshalb besonders auf den Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird.

Vorkenntnisse aus den Pflichtgegenständen „Technologie“ und „Mechanik“ werden zur Sicherung des Verständnisses zweckmäßigerweise ständig verwendet und zu den neuen Lehrinhalten in Beziehung gesetzt. Wandtafeln, praxisübliche Unterlagen und Betriebsbesichtigungen erhöhen die Anschaulichkeit und den Praxisbezug des Unterrichtes.

14.

FACHZEICHNEN UND ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll unter Anleitung Konstruktionszeichnungen des Fachgebietes sach- und normgerecht anfertigen können.

Lehrstoff:

1.

Klasse (4 Wochenstunden):

Elemente:

Zeichengeräte, Zeichentechniken, Ö-Normen, Planerstellung, Bemaßung

und Beschriftung; Toleranzen und Passungen.

Fertigkeiten:

Skizzieren und Darstellen einfacher technischer Körper in den drei

Hauptrissen und in genormter Axonometrie.

Werkstattzeichnungen:

Einfache Normteile und Bauteile nach Vorlage und Modellaufnahme.

Stücklisten.

2.

Klasse (4 Wochenstunden):

Werkstattzeichnungen:

Verbindungselemente, Sicherungselemente, Elemente der drehenden

Bewegung, Waffenelemente.

Zusammenstellungszeichnungen:

Einfache Vorrichtungen für die Fertigung von Waffenelementen.

3.

Klasse (3 Wochenstunden):

Zusammenstellungszeichnungen:

Werkzeichnungen von Waffenbaugruppen (Schlösser, Garnituren, Schneller, Sicherungen, einfache Verschlüsse, Vorderschaftsklappe, Fernrohrmontagen).

4.

Klasse (3 Wochenstunden):

Zusammenstellungszeichnungen:

Waffensysteme; Schäfte.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl sind die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis, der Beitrag zur systematischen Einführung in die Entwurfsprobleme sowie die Schulung des konstruktiven Denkens in bezug auf funktionstreues, wirtschaftliches, fertigungs-, norm- und designgerechtes Gestalten.

Zur Praxisnähe gehören auch die Verwendung praxisüblicher Unterlagen und Behelfe, der Einsatz elektronischer Rechenhilfen und fachspezifischer Programme sowie die systematische Darstellung des Projektes.

15.

WERKSTÄTTENLABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes anfallenden Meß-, Prüf- und Steuerungsaufgaben sowie Probleme der Arbeitsvorbereitung lösen und dokumentieren können.

Er soll das Zusammenwirken von einmaligen schnellen Vorgängen erfassen können.

Lehrstoff:

3.

Klasse (3 Wochenstunden):

Stoffgebiet Werkstoffprüfung:

Zerstörende und zerstörungsfreie Verfahren.

Stoffgebiet Arbeitsvorbereitung:

Rechnerunterstützte Arbeitsplanung, Arbeitssteuerung und Arbeitsauftragserstellung, statistische Auswertung. Führung von praxisüblichen Dateien; Lagerhaltung.

4.

Klasse (4 Wochenstunden):

Stoffgebiet programmgesteuerte Werkzeugmaschinen:

Manuelle und rechnergestützte Programmierung; Einsatz verschiedener Werkzeuge an der Maschine. CNC-Programme.

Stoffgebiet Fertigungsmeßtechnik und Qualitätssicherung:

Messen mit mechanischen und elektronischen Längenmeßgeräten, Oberflächenrauhigkeitsmessungen; Qualitätsdaten, Aufbereitung, Prüfungsablauf, Fehlerbeseitigung bzw. -verhütung, Qualitätsberichterstattung.

Schußkanal:

Wiederladen von Patronen; innenballistische Messung, außenballistische Messung, Schrotschußauswertung, Auswerten von Trefferbildern, Justieren von Zielgeräten. Funktionsprüfung von Waffen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung der Verfahren in der beruflichen Praxis. Die Messungen, Untersuchungen und Auswertungen bauen auf den in den theoretisch-technischen Unterrichtsgegenständen und im Pflichtgegenstand „Atelier und Werkstätte“ erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten auf. Besondere Bedeutung kommt den Schutzmaßnahmen zu.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

16.

ATELIER UND WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe sicher handhaben und instandhalten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Werk- und Hilfsstoffe kennen.

Der Schüler soll facheinschlägige Erzeugnisse herstellen sowie facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsvorgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.

Er soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten und mit der Handhabung einer Schußwaffe vertraut sein.

Lehrstoff:

1.

Klasse (16 Wochenstunden):

Grundausbildung:

Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung. Fertigkeiten (Messen, Anreißen, Körnen, Feilen, Schleifen von Hand, Meißeln, Sägen, Bohren, Senken, Gewindeschneiden von Hand, Schaben, Stempeln, Scharfschleifen von Hand, Passen, Reiben von Hand).

Mechanische Werkstätte:

Fräsen und Hobeln verschiedener Werkstoffe nach Anriß und nach Maß unter Einhaltung vorgegebener Toleranzen. Längs-, Plan- und Innendrehen, Einstechen, Abstechen, Herstellen von Innen- und Außengewinden, Rändeln, Federwickeln. Herstellen einfacher Werkzeuge und Vorrichtungen für den Waffenbau.

Schmiede:

Freiformschmieden, Strecken, Breiten, Spitzen, Stauchen, Lochen, Spalten, Absetzen, Richten, Biegen, Kröpfen, Rollen, Verdrehen, Schroten, Gesenkschmieden. Einfache Glüh- und Härtearbeiten.

2.

Klasse (18 Wochenstunden):

Mechanische Werkstätte:

Fräs- und Bohrarbeiten. Stirn- und Mantelfräsen; einfache Teilkopfarbeiten; manuelle Programmierung programmgesteuerter Maschinen. Dreharbeiten mit der Zug- und Leitspindeldrehmaschine zwischen Spitzen, mit Setzstöcken, Planscheiben und Drehdornen, maschinelles Gewindeschneiden. Einfache Arbeiten an programmgesteuerten Maschinen.

Waffenbau:

Herstellen und Montieren von Züngelplatten, Abzugsgarnituren mit

diversen Stechern; Anfertigung von Schlossen.

Schäfterei:

Lagerung von Holz, Messen, Anreißen, Sägen, Hobeln, Bohren, Stemmen, Stechen, Raspeln, Feilen, Schlitzen, Schleifen, Leimen.

Fügewerkstätte:

Durchführung von Gasschmelz- und Lötarbeiten. Fügen durch Schweißen, Löten und Kleben.

3.

Klasse (18 Wochenstunden):

Mechanische Werkstätte:

Bohr-, Dreh-, Fräs- und Schleifarbeiten unter besonderer Berücksichtigung der im Fachgebiet üblichen Toleranzen und Passungen. Manuelle Programmierung numerisch gesteuerter Drehmaschinen.

Waffenbau:

Systemarbeiten an Jagd- und Sportwaffen. Baskulieren, Montieren, Garnieren von Läufen. Bearbeitung der Außenform. Instandsetzen, Justieren und Prüfen von Waffen. Anfertigen von Sonderwerkzeugen und Vorrichtungen.

Härten-Oberflächenbehandlung:

Härten und Korrosionsschutz durch Oberflächenbeschichtung.

Schäfterei:

Bearbeitung von Holz. Fischhaut schneiden und Einpassen von Waffenteilen. Oberflächenbehandlung des Schaftholzes. Herstellung von Schäfterwerkzeugen.

4.

Klasse (18 Wochenstunden):

Mechanische Werkstätte:

Bohr-, Dreh-, Fräs- und Schleifarbeiten (rechnergestützte Programmierung numerisch gesteuerter Werkzeugmaschinen).

Waffenbau:

Vollendungsarbeiten; Regulieren des Systems nach dem Schäften, Funktionsüberprüfung; Zielfernrohrmontage; Einschießen der Waffe; Korrektur der Treffpunktlage bei mehrläufigen Waffen. Anfertigung von kombinierten Waffensystemen. Restaurieren und Pflegen von Waffen. Handhabung der Waffe.

Schäfterei:

Schäften von Jagd- und Sportwaffen; Einlegearbeiten; Schaftreparaturen. Montieren und Verschleifen von Gummikappen. Schäften von geteilten Vorderschäften.

Didaktische Grundsätze:

Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut gemacht werden. Die in der Allgemeinen Dienstnehmerschutzverordnung und Allgemeinen Maschinen-Schutzvorrichtungsverordnung sowie im Arbeitnehmerschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände sowie des Werkstättenlaboratoriums von besonderer Wichtigkeit.

Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.

Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von Fertigungsbetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug wird durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert gefördert.

Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.

17.

PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1C.

B. FREIGEGENSTÄNDE

STENOTYPIE

Siehe Anlage 1C.

DARSTELLENDE GEOMETRIE

Siehe Anlage 1A.4.1.

ENGLISCH

Siehe Anlage 1C.

ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG

Siehe Anlage 1C.

C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Siehe Anlage 1C.

D. FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 1C.

Anlage 1C.1.4

```

```

LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR KUNSTHANDWERK

AUSBILDUNGSZWEIG GOLD- UND SILBERSCHMIEDE, JUWELIERE UND

MODESCHMUCKERZEUGER

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```

```

Wochenstunden

Pflichtgegenstände Klasse Summe Lvpfl.

1 2 3 4 Gruppe

```

```

1 Religion ......................... 2 2 2 2 8 (III)

2 Deutsch .......................... 3 2 2 2 9 (I)

3 Lebende Fremdsprache (Englisch) .. 2 2 - - 4 (I)

4 Geschichte ....................... - 2 - - 2 (III)

5 Geographie und Wirtschaftskunde .. 2 - - - 2 (III)

6 Wirtschaftliche Bildung,

Rechtskunde und

Politische Bildung ............... - - 3 2 5 III

7 Betriebswirtschaft ............... - - - 2 2 II

8 Leibesübungen .................... 2 2 2 2 8 (IVa)

9 Mathematik und angewandte

Mathematik ....................... 2 - - - 2 (I)

10 Chemie, angewandte Chemie und

Umwelttechnik .................... 2 1 - - 3 II

11 Stilkunde ........................ - - 3 2 5 III

12 Fachzeichnen, Entwurf und

angewandte EDV ................... 6 9 8 8 31 II

13 Technologie ...................... 2 2 2 2 8 I

14 Atelier und Werkstätte ........... 16 18 18 18 70 Va

```

```

Gesamtstundenzahl ... 39 40 40 40 159

15 Pflichtpraktikum ................. mindestens vier Wochen vor

Eintritt in die 4. Klasse.

```

```

Wochenstunden

Freigegenstände *2) Klasse Lvpfl.

1 2 3 4 Gruppe

```

```

Stenotypie ........................... 2 2 - - (V)

Elektronische Datenverarbeitung ...... - 2 - - I

Lebende Fremdsprache (Englisch) ...... - - 2 2 (I)

Aktuelle Fachgebiete ( ) ............. - - 2 2 I bis

VI

```

```

Unverbindliche Übungen *2)

```

```

Leibesübungen ............... (bis zu) 2 2 2 2 (IVa)

```

```

Förderunterricht *2)

```

```

Deutsch .............................. *1) *1) *1) *1) (I)

Lebende Fremdsprache (Englisch) ...... *1) *1) - - (I)

Mathematik und angewandte Mathematik . *1) - - - (I)

```

```

*1) Bei Bedarf in jeder Klasse, in der der entsprechende Pflichtgegenstand vorgesehen ist, je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).

*2) Siehe Anlage 1C, Abschnitt Ia.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1C.

III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1C.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1C.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

A. Pflichtgegenstände

2.

DEUTSCH

Siehe Anlage 1C.

3.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1C.

4.

GESCHICHTE

Siehe Anlage 1C.

5.

GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE Siehe Anlage 1C.

6.

WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG Siehe Anlage 1C.

7.

BETRIEBSWIRTSCHAFT

Siehe Anlage 1C.

8.

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1C.

9.

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK Siehe Anlage 1C.

10.

CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK Siehe Anlage 1C.

11.

STILKUNDE

Siehe Anlage 1C.

12.

FACHZEICHNEN, ENTWURF UND ANGEWANDTE EDV

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll den Aufbau und die Funktionen kunsthandwerklicher Objekte des Ausbildungszweiges kennen; er soll solche Objekte frei und nach Anregung konzipieren können. Er soll Formen in seiner Umwelt intensiv wahrnehmen. Er soll die Elemente des bildnerischen Gestaltens unter besonderer Berücksichtigung des Ornamentes und der Farbe kennen.

Der Schüler soll Lagebeziehungen im Raum beschreiben können. Er soll aus einfachen Körpern zusammengesetzte Objekte genau, sauber und übersichtlich in Parallelrissen und in axonometrischen Rissen darstellen und räumliche Lage- und Maßaufgaben in der Projektion lösen können.

Der Schüler soll Skizzen, Werkzeichnungen, Schaubilder und Pläne der für den Ausbildungszweig charakteristischen Elemente lesen und sach- und normgerecht anfertigen können. Insbesondere soll er Objekte nach der Natur und aus der Vorstellung zeichnerisch wiedergeben und in verschiedenen Formen beschriften sowie nach gegebenen Modellen und eigenen Entwurfskizzen ausführungsreife Fertigungszeichnungen in sachgerechtem Maßstab erstellen können.

Der Schüler soll Entwurfsmodelle zu Objekten des Ausbildungszweiges herstellen können.

Lehrstoff:

1.

Klasse (6 Wochenstunden):

Darstellungsmittel:

Bleistift, Feder, Kugelschreiber, Aquarell- und Deckfarben.

Darstellungstechniken:

Punkt, Linie, Kontur, Struktur, Schraffur, Textur, rhythmische Linie, Proportion, Fläche, Tonwerte (Hell-Dunkel-Werte), Farbe (Mischung, Abstufung, Modulation). Kopieren, Vergrößern, Verkleinern.

Elemente des technischen Zeichnens:

Handhabung der Zeichengeräte, Zeichnen mit Bleistift.

Zeichnungsnormen, Maßeintragung.

Parallelrisse:

Räumliches Achsenkreuz, Koordinatensysteme. Grund-, Auf- und Seitenriß. Strecken, Gerade, ebene Figuren und Ebenen in projizierenden Lagen und in Hauptlagen. Wahre Länge von Strecken, wahre Gestalt ebener Figuren. Einfache geometrische und technische Körper (anschauliche Darstellung, Netze). Schrägrisse.

Darstellungsmotive:

Geometrisch aufgebaute Objekte (nach der Natur, nach Modellen, aus der Vorstellung). Einfache Werkstücke des Ausbildungszweiges. Ornamente, Monogramm, Wappen.

Schrift:

Analyse von Schrifttypen. Blockschrift und Antiqua (geschrieben und gezeichnet).

Gestaltung:

Kompositionsprinzipien, einfache Kompositionen. Flächengestaltung (ornamentale und florale Flächenteilung). Bandornamente, durchbrochene Ornamente, Bänder und Mäander.

2.

Klasse (9 Wochenstunden):

Darstellungstechniken:

Darstellung konvexer und konkaver Formen. Zeichnen und Malen auf verschiedenem Untergrund. Modellieren als Relief und Vollplastik (nach der Natur, nach Entwurf, nach Vorlage).

Perspektive:

Durchschnitts- und Aufbauverfahren, Zentralprojektion. Freie

Perspektive mit zwei Fluchtpunkten.

Darstellungsmotive:

Einfache Tier- und Pflanzenstudien, pflanzliches und geometrisches

Ornament. Komplexere technische Objekte des Ausbildungszweiges.

Vollständiges Wappen, Zeichen und Symbole.

Schrift:

Einfache Zierschriften. Anpassung an Block, Achse, optische Mitte,

Monogramme und Signeten.

Gestaltung:

Stilisierung pflanzlicher und organischer Formen, Tiere. Farbe (Psychologie, Ästhetik, Symbolik). Attribute und Symbole; Heraldik (Wappen, Heroldsbilder, gemeine Figuren, Schild- und Helmformen; heraldische Farben).

3.

Klasse (8 Wochenstunden):

Darstellungtechniken:

Modellieren als Relief und Vollplastik (nach der Natur, nach Entwurf, nach Vorlage). Gipsabguß negativ und positiv, Gipsschneiden. Bleistift, Pastell- und Aquarellfarben. Einsatz von EDV-Geräten für Zeichenaufgaben.

Darstellungsmotive:

Oberflächenrelief des menschlichen Körpers (Muskulatur, Fett, Haut); menschlicher Körper in Ruhe und Bewegung; Kopf-, Porträt- und Aktstudien. Tiere. Draperien. Edelsteine, Perlen und Schmucksteine.

Darstellungsträger:

Sakrale und profane Geräte, Einrichtungen und Schmuckstücke.

Schrift:

Komplexe Zierschriften (Entstehungszeit, Merkmale und Anwendung im Ausbildungszweig).

Gestaltung:

Abstraktion. Kreativer Werdegang von Objekten (Ideenskizze, Entwurfszeichnung, Modell).

4.

Klasse (8 Wochenstunden):

Darstellungstechniken:

Herstellen von ausführungsreifen Entwürfen und Modellen (Modellieren, Gipsabguß und Gipsschnitt). Farbige Darstellung von Metalloberflächen. Schattierungen. Emailtechniken.

Ausstellungstechniken. Einsatz von einfacher Computergrafik im Entwurfsverfahren.

Darstellungsmotive:

Kopfmodell. Komplexe Objekte.

Darstellungsträger:

Schmuckstücke, Medaillen, Plaketten.

Gestaltung:

Freie Schriftgestaltung. Kreativer Werdegang von Objekten

(Psychogramm, Foto, Beschreibung).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zur Schulung des künstlerischen Formgefühls, der besonders beim Modellieren gegeben ist, und die Anwendbarkeit bei der Herstellung gängiger Produkte des Ausbildungszweiges.

Insbesondere im Themenbereich „Gestaltung“ ist das Ausgehen von den Fähigkeiten und Neigungen der einzelnen Schüler eine wichtige Voraussetzung für einen bedeutenden Unterrichtsertrag.

Die Anschaulichkeit des Unterrichts wird durch Verwendung von Naturmodellen und bildlichen Darstellungen erhöht. Exkursionen und Lehrausgänge, insbesondere in Ausstellungen, können zusätzliche Einsichten vermitteln.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen, zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten und zur Festlegung und Betreuung fachübergreifender Schülerprojekte ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Technologie“ und „Atelier und Werkstätte“ wichtig.

13.

TECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Ausbildungszweig verwendeten Werkstoffe, Hilfsstoffe und Halbfabrikate identifizieren können; er soll ihr Vorkommen, ihre Gewinnung, ihre Eigenschaften, ihre Handelsformen und ihre Verwendung kennen.

Der Schüler soll die im Ausbildungszweig verwendeten Bearbeitungsverfahren sowie den Aufbau, die Funktion, die Handhabung und die Wartung der erforderlichen Werkzeuge, Geräte und Maschinen gründlich kennen. Er soll für einen gegebenen Zweck ein rationelles und sicheres Bearbeitungsverfahren auswählen können.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Metalle:

Eisenmetalle, unedle Nichteisenmetalle; Legierungen.

Nichtmetallische Werk- und Hilfsstoffe:

Ton, Plastilin, Wachs, Gips, Elfenbein. Peche und Kitte, Hölzer, Lacke, Klebestoffe. Emaille (Arten und Eigenschaften) und Kunststoffe (Handelsformen und ihre Anwendung im Ausbildungszweig).

Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Verfahren:

Messen, Anreißen, Fassen, Halten. Manuelle spanende und spanlose Bearbeitung von Metallen. Spanabhebende maschinelle Bearbeitung von Metallen. Montiertechnik (Weich- und Hartlöten). Beizen, Bürsten, Polieren. Nieten und Schrauben.

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Metalle:

Edelmetalle, Edelmetallegierungen (gesetzliche Feingehalte), Hart- und Weichlote, Edelmetallkontrollote. Sintermetalle. Legierungsrechnen (Auf-, Ab- und Umlegieren).

Hilfsstoffe:

Schmelzfluß-, Schleif-, Polier-, Entfettungs-, Reinigungs- und Schmiermittel. Säuren und chemische Metallfärbemittel.

Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Verfahren:

Glühen, Schmelzen, Walzen, Beizen, Brennen, Schleifen, Löten und Polieren von Metallen und Edelmetallen. Goldschmiedewaage. Kunststoffbearbeitung. Maschinelles Gravieren, Einschneidefräser, Prägen und Pressen, Stanzen. Kalt- und Warmeinsenken. Funkenerosionsverfahren.

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Edelsteine, Perlen und Schmucksteine:

Einteilung, Entstehung, Vorkommen, Eigenschaften, Gewicht, Härten, Schliff, Verwendung. Synthetische Steine. Erkennen von Fälschungen und Imitationen. Edelsteinbestimmungsverfahren. Karatwaage, hydrostatische Waage und schwere Lösungen.

Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Verfahren:

Treiben und Aufziehen von Gefäßen, Treib- und Gußziselieren.

Tiefziehen. Drücken.

4.

Klasse (2 Wochenstunden):

Materialprüfung:

Feingehalte von Edelmetallegierungen (Strichprobe, Feuerprobe, nasse Verfahren). Härte und Zugfestigkeit von Stahl und Edelmetallegierungen. Härten und Anlassen von Hand- und Prägewerkzeugen.

Edelmetallabfälle:

Arten, Wiedergewinnung.

Punzierungsgesetz:

Gesetzliche Feingehalte, Punzenbilder, Punzierungsvorgang,

Berechtigungen, Ausnahmen, Verpflichtungen.

Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Verfahren:

Juwelenfassung, Metallgießverfahren (Gießmodelle, Metallguß in Sandformen; Voll- und Hohlguß; Wachsausschmelzverfahren); Gießen von Edelmetallen (Ossa sepia, Schleuderguß, Kokillenguß). Herstellung von Nachformmodellen aus Kunstharz, dreidimensionales Kopierfräsverfahren nach Reliefmodellen. Kupfer- und Stahlstich für den Tiefdruck. Galvanotechnik, Feuervergolden, Blattvergolden, Blattversilbern. Montiertechnik (komplexe Verfahren).

Oberflächengestaltung:

Emailliertechniken, Ätzen, Niello, Tauschieren, Granulieren,

Guillochieren, Diamantieren.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf typische Aufgaben des Ausbildungszweiges. Daher wird zB die Gewinnung der Werkstoffe gegenüber deren Eigenschaften und Verwendung zurücktreten. Besondere Bedeutung kommt der sicheren Identifizierung der Werk- und Hilfsstoffe zu.

Materialproben und bildliche Darstellungen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes; Exkursionen und Lehrausgänge vertiefen das Verständnis für Herstellungs- und Lagerungsverfahren.

Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Zusammenarbeit mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Fachzeichnen, Entwurf und angewandte EDV“ und „Atelier und Werkstätte“ wichtig.

14.

ATELIER UND WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Ausbildungszweig verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe sicher handhaben und instandhalten können.

Der Schüler soll geschmackvolle facheinschlägige Erzeugnisse herstellen sowie facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsvorgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.

Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

1.

Klasse (16 Wochenstunden):

Grundausbildung:

Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung. Fertigkeiten (Sägen; Feilen von Blechen, Meißeln und Punzen; Messen, Anreißen, Körnen, Bohren, Senken, manuelles Gewindeschneiden, Blechschneiden mit der Hand- und Hebelschere, Nieten, Biegen, Hämmern, Formfeilen, Schmirgeln; Härten der Meißel und Punzen, Schleifen der Meißel und Bohrer).

Gold- und Silberschmiede-Atelier:

Blechschneiden mit Handblechschere, Figurenschere, Seitenschneider und Lotschere. Maß- und Formfeilen von Stäben und Blechen. Skizzieren und Aufpausen; Sägen mit der Metall-Laubsäge. Fräsen und Bohren mit der biegsamen Welle (Oberflächenstrukturen und Bohrungen). Biegen von Drähten zu Ösen, Schnörkeln und Ornamenten. Manuelles Ziehen von Drähten und Rohren (Zieheisen). Treiben und Schlagen von Halbkugeln mit Punzen auf geeigneten Unterlagen. Hartlöten. Glühen, Beizen, Bürsten, Polieren, Kratzen.

2.

Klasse (18 Wochenstunden):

Gold- und Silberschmiede-Atelier:

Einfacher Kokillenguß von Edelmetallen. Walzen von Blechen, Bändern und Stangen auf Maß und Form. Ziehen von Drähten und Rohren auf der Ziehbank. Kaltschmieden, Planieren. Treiben, Aufziehen und Pressen von Blechen zu Hohlkörpern mit Punzen und Hammer auf verschiedene Unterlagen. Auf- und Abkitten, Treibziselieren von Ornamenten. Oberflächenbehandlung (Patinieren von Bunt- und Edelmetallen). Montiertechnik (Herstellen beweglicher Verbindungselemente, Gelenke und Fassungsarten). Broschierungstechniken. Einfache Verschlüsse und Ohrpatente.

3.

Klasse (18 Wochenstunden):

Gold- und Silberschmiede-Atelier:

Herstellung von Verschlüssen und Fassungsreihen (Kader). Herstellung von Fassungen nach Maß. Einsetzen und Fassen von Edel- und Schmucksteinen. Komplexe Werkstücke. Treiben und Aufziehen von Gefäßen (Richten, Planieren, Montieren, Passen, Bördeln). Weichlöten. Treibziselieren. Abkanten.

4.

Klasse (18 Wochenstunden):

Gold- und Silberschmiede-Atelier:

Anwendung und Kombination von Techniken für komplexe Werkstücke. Schleudergußverfahren (Vulkanisieren, Einbetten, Ausschmelzen, Gießen). Vervielfältigung (Anfertigen von Schmuckmodellen aus Metall und Wachs). Feingehaltsprüfung von Edelmetallegierungen (Strichprobe). Herstellen einfacher Werkzeuge und Vorrichtungen.

Arbeitsvorbereitung:

Anboterstellung, Arbeitsaufträge, Werkstattzeichnungen, Arbeitsplanung. Vor- und Nachkalkulation von Arbeitsaufträgen. Bestellwesen. Lagerhaltung. Techniken der Ausstellungs- und Wettbewerbsbeteiligung.

Didaktische Grundsätze:

Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut gemacht werden. Die im Arbeitnehmerschutzgesetz und den dazu ergangenen Verordnungen vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit.

Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.

Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von kunsthandwerklichen Gewerbebetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug kann durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert gefördert werden.

Für die Vermittlung von handwerklichen Arbeitshaltungen wie Gewissenhaftigkeit und Pünktlichkeit ist das Vorbild des Lehrers von höchster Bedeutung.

Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.

15.

PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1C.

B. Freigegenstände

STENOTYPIE

Siehe Anlage 1C.

ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG

Siehe Anlage 1C.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1C.

AKTUELLE FACHGEBIETE

Siehe Anlage 1C.

C. Unverbindliche Übungen

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1C.

D. Förderunterricht

DEUTSCH

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 1C.

Anlage 1C.1.8

```

```

LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR KUNSTHANDWERK

AUSBILDUNGSZWEIG KUNSTSCHMIEDE UND METALLPLASTIKER

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```

```

Wochenstunden

Pflichtgegenstände Klasse Summe Lvpfl.

1 2 3 4 Gruppe

```

```

1 Religion ......................... 2 2 2 2 8 (III)

2 Deutsch .......................... 3 2 2 2 9 (I)

3 Lebende Fremdsprache (Englisch) .. 2 2 - - 4 (I)

4 Geschichte ....................... - 2 - - 2 (III)

5 Geographie und Wirtschaftskunde .. 2 - - - 2 (III)

6 Wirtschaftliche Bildung,

Rechtskunde und

Politische Bildung ............... - - 3 2 5 III

7 Betriebswirtschaft ............... - - - 2 2 II

8 Leibesübungen .................... 2 2 2 2 8 (IVa)

9 Mathematik und angewandte

Mathematik ....................... 2 - - - 2 (I)

10 Chemie, angewandte Chemie und

Umwelttechnik .................... 2 1 - - 3 II

11 Stilkunde ........................ - - 3 2 5 III

12 Fachzeichnen, Entwurf und

angewandte EDV ................... 6 9 8 8 31 II

13 Technologie ...................... 2 2 2 2 8 I

14 Atelier und Werkstätte ........... 16 18 18 18 70 Va

```

```

Gesamtstundenzahl ... 39 40 40 40 159

15 Pflichtpraktikum ................. mindestens vier Wochen vor

Eintritt in die 4. Klasse.

```

```

Wochenstunden

Freigegenstände *2) Klasse Lvpfl.

1 2 3 4 Gruppe

```

```

Stenotypie ........................... 2 2 - - (V)

Elektronische Datenverarbeitung ...... - 2 - - I

Lebende Fremdsprache (Englisch) ...... - - 2 2 (I)

Aktuelle Fachgebiete ( ) ............. - - 2 2 I bis

VI

```

```

Unverbindliche Übungen *2)

```

```

Leibesübungen ............... (bis zu) 2 2 2 2 (IVa)

```

```

Förderunterricht *1) *2)

```

```

Deutsch .............................. *1) *1) *1) *1) (I)

Lebende Fremdsprache ................. *1) *1) - - (I)

Mathematik und angewandte Mathematik . *1) - - - (I)

```

```

*1) Bei Bedarf in jeder Klasse, in der der entsprechende Pflichtgegenstand vorgesehen ist, je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).

*2) Siehe Anlage 1C, Abschnitt Ia.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1C.

III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1C.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1C.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

A. Pflichtgegenstände

2.

DEUTSCH

Siehe Anlage 1C.

3.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1C.

4.

GESCHICHTE

Siehe Anlage 1C.

5.

GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE Siehe Anlage 1C.

6.

WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG

Siehe Anlage 1C.

7.

BETRIEBSWIRTSCHAFT

Siehe Anlage 1C.

8.

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1C.

9.

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK Siehe Anlage 1C.

10.

CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK Siehe Anlage 1C.

11.

STILKUNDE

Siehe Anlage 1C.

12.

FACHZEICHNEN, ENTWURF UND ANGEWANDTE EDV

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll den Aufbau und die Funktionen kunsthandwerklicher Objekte des Ausbildungszweiges kennen; er soll solche Objekte frei und nach Anregung konzipieren können. Er soll Formen in seiner Umwelt intensiv wahrnehmen. Er soll die Elemente des bildnerischen Gestaltens unter besonderer Berücksichtigung des Ornamentes und der Farbe kennen.

Der Schüler soll Lagebeziehungen im Raum beschreiben können. Er soll aus einfachen Körpern zusammengesetzte Objekte genau, sauber und übersichtlich in Parallelrissen und in axonometrischen Rissen darstellen und räumliche Lage- und Maßaufgaben in der Projektion lösen können.

Der Schüler soll Skizzen, Werkzeichnungen, Schaubilder und Pläne der für den Ausbildungszweig charakteristischen Elemente lesen und sach- und normgerecht anfertigen können. Insbesondere soll er Objekte nach der Natur und aus der Vorstellung zeichnerisch wiedergeben und in verschiedenen Formen beschriften sowie nach gegebenen Modellen und eigenen Entwurfsskizzen ausführungsreife Fertigungszeichnungen in sachgerechtem Maßstab erstellen können.

Der Schüler soll Entwurfsmodelle zu Objekten des Ausbildungszweiges herstellen können.

Lehrstoff:

1.

Klasse (6 Wochenstunden):

Darstellungsmittel:

Bleistift, Feder, Kugelschreiber, Aquarell- und Deckfarben, Tusche.

Darstellungstechniken:

Punkt, Linie, Kontur, Struktur, Schraffur, Textur, rhythmische Linie, Proportion, Fläche; Tonwerte (Hell-Dunkel-Werte), Farbe (Mischung, Abstufung, Modulation). Kopieren, Vergrößern, Verkleinern.

Elemente des technischen Zeichnens:

Handhabung der Zeichengeräte, Zeichnen mit Bleistift und Tusche, Zeichnungsnormen, Maßeintragung, Stückliste. Passungen und Toleranzen.

Parallelrisse:

Räumliches Achsenkreuz, Koordinatensysteme. Grund-, Auf- und Seitenriß. Strecken, Gerade, ebene Figuren und Ebenen in projiziernden Lagen und in Hauptlagen. Wahre Länge von Strecken, wahre Gestalt ebener Figuren. Einfache geometrische und technische Körper (anschauliche Darstellung, Netze). Schrägrisse.

Darstellungsmotive:

Geometrisch aufgebaute Objekte (nach der Natur, nach Modellen, aus der Vorstellung). Einfache Werkstücke des Ausbildungszweiges. Ornamente, Monogramme, Wappen.

Schrift:

Analyse von Schrifttypen. Blockschrift und Antiqua (geschrieben und gezeichnet).

Gestaltung:

Kompositionsprinzipien, einfache Kompositionen. Flächengestaltung (ornamentale und florale Flächenteilung), Bandornamente, durchbrochene Ornamente, Bänder und Mäander.

2.

Klasse (9 Wochenstunden):

Darstellungstechniken:

Zeichnen und Malen auf verschiedenen Hintergrund mit verschiedenen Darstellungsmitteln. Darstellung von Objekten und Details des Ausbildungszweiges als technische Zeichnung in Grund-, Auf- und Seitenriß. Modellieren als Relief und Vollplastik (nach der Natur, nach Vorlage, nach Entwurf). Gipsabguß negativ und positiv.

Perspektive:

Durchschnitt- und Aufbauverfahren, Zentralprojektion, Freie

Perspektive mit zwei Fluchtpunkten.

Darstellungsmotive:

Geometrische und pflanzliche Ornamente, Tiere, Monogramme und Symbole. Zusammengesetzte technische Objekte des Ausbildungszweiges.

Schrift:

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