Verordnung über Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
Den Anforderungen der Praxis entsprechend wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.
ATELIER UND WERKSTÄTTE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Ausbildungszweig verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe sicher handhaben und instand halten können.
Der Schüler soll geschmackvolle facheinschlägige Erzeugnisse herstellen sowie facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsvorgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren und wiedergeben können.
Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.
Lehrstoff:
Klasse (16 Wochenstunden):
Voraussetzungen für die Werkstättenarbeit:
Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung.
Masseaufbereitung:
Zerkleinern, Lösen, Absieben, Entwässern, Homogenisieren, Lagern.
Modellieren:
Flächengestaltung, Kleinplastiken, Aufbauen.
Töpfern:
Zentrieren, Aufziehen, Kleinserien.
Serienfertigung:
Gießen, Ausformen, Quetschen, Retuschieren.
Gipswerkstätte:
Formengießen, Würfel, Platten, Kerbschnitte.
Oberflächengestaltung:
Engobiertechnik, Ritztechnik, Pinseltechnik, Malhorntechnik.
Glasieren.
Klasse (16 Wochenstunden):
Masseaufbereitung:
Einwiegen von Masseversätzen, Aufbereiten von flüssigen und
plastischen Massen.
Modellieren:
Nachbildung natürlicher Formen. Aufbau und Zusammensetzen von
Gefäßen.
Töpfern:
Einfache Gefäße, Henkel. Dosen (Kleinserien).
Serienfertigung:
Ausformen von Kacheln, Eindrehen, Überdrehen, Gießen und Retuschieren.
Gipswerkstätte:
Gipsdrehkörper, einfache Einrichtungen für Arbeitsformen.
Oberflächengestaltung:
Dekorerstellung nach Vorlage; freies Dekor. Anwendung verschiedener Dekortechniken.
Klasse (16 Wochenstunden):
Masseaufbereitung:
Entwickeln und Bestimmen der Kennwerte von Masseversätzen.
Modellieren:
Reliefs, Boden- und Wandbelagselemente, Kacheln. Figuren- und Gefäßformen nach Vorlage und frei.
Töpfern:
Mehrteilige Gefäßformen, einfache Service mit funktioneller Bindung
und Maßhaltigkeit.
Serienfertigung:
Schwierige Gieß-, Eindreh- und Überformarbeiten, Garnierarbeiten.
Gipswerkstätte:
Mehrteilige Einrichtungen für Gefäß-, Kachel- und Figurarbeitsformen.
Oberflächengestaltung:
Komplexe Dekortechniken auf Flächen und Körpern (Rändern, Linieren). Nach Vorlage und freiem Entwurf.
Brandführung:
Einsetzen von Brenngut, Brandführung nach Weisung.
Kachelofenbau:
Bearbeiten von Kacheln, Aufbereiten von Hilfsstoffen, Aufbau einfacher Kachelofensysteme.
Klasse (16 Wochenstunden):
Masseaufbereitung:
Aufbereiten und Anwenden von Masseversätzen.
Modellieren:
Komplexe Modelle.
Töpfern:
Töpferarbeiten nach Plänen mit Maßverbindlichkeit vom Entwurf bis
zur Ausführung.
Gipswerkstätte:
Gipsarbeiten nach Plänen mit Maßverbindlichkeit vom Entwurf bis zur Ausführung.
Oberflächengestaltung:
Selbstentworfene Dekore.
Brandführung:
Einsetzen von Brenngut, Brandführung mit verschiedener Ofenatmosphäre, Bewertung von Brenngut, Brennkosten.
Kachelofenbau:
Errichten von Kachelöfen, Speicheröfen, Kaminen und Herden nach Plänen. Funktionsübungen.
Didaktische Grundsätze:
Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut gemacht werden. Die im Arbeitnehmerschutzgesetz und den dazu ergangenen Verordnungen vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände sowie des Werkstättenlaboratoriums von besonderer Wichtigkeit.
Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.
Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von kunsthandwerklichen Gewerbebetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug kann durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert gefördert werden.
Für die Vermittlung von handwerklichen Arbeitshaltungen wie Gewissenhaftigkeit und Pünktlichkeit ist das Vorbild des Lehrers von höchster Bedeutung.
Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.
PFLICHTPRAKTIKUM
Siehe Anlage 1C.
B. Freigegenstände
STENOTYPIE
Siehe Anlage 1C.
ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG
Siehe Anlage 1C.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Siehe Anlage 1C.
AKTUELLE FACHGEBIETE
Siehe Anlage 1C.
C. Unverbindliche Übungen
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1C.
D. Förderunterricht
DEUTSCH
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage 1C.
Anlage 1C
ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL, ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE UND
GEMEINSAME UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE DER ALLGEMEINBILDENDEN GEGENSTÄNDE
AN DEN GEWERBLICHEN UND KUNSTGEWERBLICHEN FACHSCHULEN
I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1A.
II. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1A.
III. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT AN DEN GEWERBLICHEN UND
KUNSTGEWERBLICHEN FACHSCHULEN
Siehe Anlage 1A.
IV. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER GEMEINSAMEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE
A. Pflichtgegenstände
DEUTSCH
Siehe Anlage 1A.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Siehe Anlage 1A., hinsichtlich des Lehrstoffes jedoch nur 1. und 2. Klasse.
GESCHICHTE
Siehe Anlage 1A.
GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
Siehe Anlage 1A.
WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND STAATSBÜRGERKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Bedeutung betriebswirtschaftlicher Überlegungen und volkswirtschaftlicher Zusammenhänge für die Produktion im Fachgebiet kennen. Er soll Geschäftsfälle in doppelter Buchhaltung und in der Kostenrechnung erfassen können. Er soll einfache Formen des branchenüblichen Schriftverkehrs und Zahlungsverkehrs durchführen können.
Der Schüler soll die für die Berufsausübung im Fachgebiet bedeutsamen Rechtsvorschriften kennen.
Der Schüler soll die für das Verständnis des politischen und sozialen Lebens und zur Wahrnehmung der staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten erforderlichen Kenntnisse besitzen. Er soll die demokratischen Prinzipien bejahen.
Lehrstoff:
Klasse (3 Wochenstunden):
Betriebswirtschaft:
Unternehmens- und Betriebsformen, betriebliche Organisation.
Rechnungswesen:
Gesetzliche Grundlagen. Prinzip der doppelten Buchhaltung.
Kostenrechnung.
Volkswirtschaft:
Wirtschaftsordnungen. Volkswirtschaftlicher Kreislauf; Markt; Geld,
Währung; Konjunktur. Außenhandel.
Schutz geistigen Eigentums:
Urheberrecht (Begriffe, Geltungsbereich, Schutzbestimmungen für Medien, Lichtbilder, Werkteile; geistige Interessen; Übertragung der Verwertungsrechte, Werknutzungsbewilligung, Werknutzungsrecht. Persönlichkeitsrechte; wettbewerbsrechtliche Bestimmungen; internationales Urheberrecht). Patentrecht, Musterschutz.
Medienrecht:
Begriffe, Geltungsbereich. Schutz der journalistischen Berufsausübung. Persönlichkeitsschutz. Impressum; Offenlegung und Kennzeichnung, Bibliotheksstücke. Straf- und zivilrechtliche Bestimmungen.
Klasse (2 Wochenstunden):
Unternehmerrecht:
Privatrecht, Handelsrecht (Kaufmann, Handelsregister, Dienstleistungen, Handelsgeschäfte, Handelskauf). Gewerberecht (Antritt und Ausübung eines Gewerbes).
Arbeitnehmerrecht:
Arbeitsrecht (Arbeitsvertrag, Rechte und Pflichten der Vertragspartner, Auflösung von Arbeitsverhältnissen; Angestelltengesetz; Arbeiter, Lehrling), Arbeitsschutz (Arbeitszeitschutz, allgemeiner und besonderer technischer Arbeitsschutz, Sozialversicherung).
Staatsbürgerkunde:
Staatselemente, Aufgaben des Staates; Staats- und Regierungsformen, politische Parteien, Verbände. Österreichisches Verfassungsrecht (demokratisches, republikanisches, bundesstaatliches, rechtsstaatliches Prinzip). Rechte und Pflichten des Staatsbürgers. Internationale Stellung Österreichs, immerwährende Neutralität, umfassende Landesverteidigung. Zwischenstaatliche Organisationen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Verständnis für Probleme des öffentlichen Lebens und für komplexe Zusammenhänge in Wirtschaft und Recht sowie die Aktualität. Dementsprechend kommt bei Divergenzen zwischen der Theorie und der politischen Wirklichkeit das größere Gewicht der letzteren zu.
In vielen Teilbereichen wird auf Vorkenntnisse aus dem Pflichtgegenstand „Geschichte und Sozialkunde“ zurückgegriffen werden können.
Da die im Mittelpunkt der Bildungs- und Lehraufgabe stehende politische Bildung vor allem durch Erleben erworben wird, kommt Diskussionen, Rollenspielen, Besuchen von Institutionen und Vorträgen schulfremder Personen große Bedeutung zu.
In den wirtschaftlichen und rechtlichen Themenbereichen sind Fallbeispiele besonders nützlich, für die die Arbeit in Gruppen und die Diskussion zweckmäßige Arbeitsformen sind. Die Selbständigkeit der Schüler wird erhöht, wenn der Lehrer in Diskussionen durch Zwischenfragen dafür sorgt, daß kein Standpunkt und kein wesentliches Argument übersehen wird.
BETRIEBSWIRTSCHAFT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die kaufmännischen Aufgaben gewerblicher, kunstgewerblicher und industrieller Mittelbetriebe sowie die hiefür geltenden Rechtsvorschriften und Usancen kennen.
Er soll häufig auftretende kaufmännische Aufgaben gewerblicher, kunstgewerblicher und industrieller Mittelbetriebe unter Verwendung von Büromaschinen und Organisationsmitteln lösen können.
Klasse (2 Wochenstunden):
Dienstleistungsbereiche:
Geld- und Kreditwesen, Versicherungswesen, Personen- und Güterbeförderung.
Zahlungsverkehr:
Rechtliche Grundlagen; in- und ausländische Zahlungsmittel;
Zahlungsvermittlung durch die Post und durch Geldinstitute.
Mahnwesen.
Steuerrecht:
Umsatzsteuer; Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer;
Lohnsummensteuer, Grundsteuer.
Lohn- und Gehaltsverrechnung:
Rechtliche Grundlagen; Berechnung, Verbuchung. Verkehr mit Behörden
und Sozialversicherungsträgern.
Büromaschinen und Organisationsmittel:
Aufgaben, Arten, Pflege.
Geschäftsfälle:
Schriftverkehr (regelmäßige Erfüllung des Kaufvertrages von der Anbahnung bis zur Zahlung; Unregelmäßigkeiten). Werbung. Rechnungswesen unter Berücksichtigung des Steuerrechtes (Buchhaltung, Kostenverrechnung und Kalkulation, Statistik, Planung).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Betriebspraxis. Dementsprechend wird die Unterrichtsform der Lösung praktischer Aufgaben vorherrschen.
Der Unterricht baut auf Vorkenntnissen aus den Pflichtgegenständen „Wirtschaftliche Bildung, Rechtskunde und Staatsbürgerkunde“ und „Atelier und Werkstätte“ auf.
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1A.
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für die Berufspraxis notwendige Sicherheit im Rechnen mit Zahlen und Variablen besitzen.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Reelle Zahlen und deren Teilmengen:
Brüche; Potenzen und Wurzeln.
Skalare Variablen und Terme:
Lineare Gleichungen mit einer Variablen. Verhältnis, Proportion, Prozentrechnung. Koordinatensysteme, Funktionsbegriff.
Ergänzende Fertigkeiten:
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte.
Elemente der Geometrie:
Punkt, Strecke, Gerade, Ebene, Fläche, Körper, Winkel.
Planimetrie:
Dreieck (pythagoräische Lehrsatzgruppe, Lage- und Maßaufgaben),
Viereck, Vieleck, Kreis (Lage- und Maßaufgaben).
Stereometrie:
Oberfläche und Volumen geometrischer Körper.
Ergänzende Fertigkeiten:
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte, Zahlentafeln und Formelsammlungen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Dementsprechend werden daher die Rechenbeispiele zu wählen sein.
3 Schularbeiten sind zulässig.
CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für den Ausbildungszweig bedeutsamen Begriffe und Gesetze der Chemie beherrschen.
Der Schüler soll Strukturen im Aufbau der facheinschlägigen Werk- und Hilfsstoffe beschreiben können. Er soll den Aufbau, die Funktion und den Einsatz der im Fachgebiet verwendeten Stoffe sowie deren Auswirkungen auf die Umwelt kennen.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Begriffe und Gesetze:
Atomaufbau und Periodensystem; chemische Bindung; Oxidationszahl; Protolyse; pH-Wert; Redoxreaktionen, Elektrolyse, Energieverhältnisse chemischer Reaktionen. Stöchiometrische Gesetze und einfache Berechnungen.
Anorganische Werk- und Hilfsstoffe:
Metalle, Nichtmetalle; Redoxreihe; Galvanostegie.
Klasse (1 Wochenstunde):
Kohlenwasserstoffe:
Molekularer Aufbau, Nomenklatur, Rohstoffbasis, in organischen Werkstoffen des Fachgebietes enthaltene funktionelle Gruppen. Kunststoffe (molekularer Aufbau, Eigenschaften).
Umwelttechnik:
Luft-, Wasser-, Abwässer- und Bodenverunreinigungen (Entstehung, Vorbeugung, Behebung). Sozial- und wirtschaftspolitische Aspekte (Verursacherprinzip; Interessenkonflikte).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit im Ausbildungszweig. Die erforderlichen Versuche werden zweckmäßigerweise vor allem in der 2. Klasse durch bildliche Darstellungen unterstützt.
STILKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Wechselwirkung von sozialer, wirtschaftlicher, politischer und schöpferischer Situation im Verlauf der europäischen Geschichte interpretieren können. Er soll die Wesenszüge der Stilepochen im Kunstgewerbe im Zusammenhang mit der bildenden Kunst, die Entstehung der Produkte und Techniken im Fachgebiet sowie das kunsthistorische Fachvokabular kennen und auf Aufgaben der Praxis anwenden können. Er soll typische Formelemente erfassen und zeichnerisch darstellen können.
Lehrstoff:
Klasse (3 Wochenstunden):
Theorie der Kunst:
Einteilung, Begriffe. Sonderstellung des Kunstgewerbes.
Gestaltungsprinzipien, Techniken und Produkte:
Altertum (Anfänge; Orient, Ägypten, Kreta; Griechenland, Rom);
Mittelalter (altchristliche, byzantinische und karolingische Kunst;
Romanik, Gotik); Neuzeit (Renaissance, Barock, Rokoko, Empire, Klassizismus, Romantik, Realismus, Idealismus, Historismus, Impressionismus, Symbolismus, Jugendstil). Wechselbeziehungen zur bildenden Kunst und zur Sozialgeschichte.
Klasse (2 Wochenstunden):
Gestaltungsprinzipien, Techniken und Produkte:
Neuzeit (Wegbereiter der Moderne; Expressionismus, Kubismus, Surrealismus, Dadaismus; Gegenwartsströmungen). Wechselbeziehungen zur bildenden Kunst und zur Sozialgeschichte.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Verständnis der Entwicklungszusammenhänge sowie die Zusammenhänge zwischen den Kunstformen untereinander und mit den historischen Rahmenbedingungen; ferner die Bedeutung für Kunst und Kunstgewerbe im heutigen Österreich, insbesondere in den Belangen des Ausbildungszweiges.
Bildliche Darstellungen sowie Modelle sind für die Erfassung des Lehrstoffes unerläßlich. Das Verständnis der handwerklichen und stilistischen Entwicklung wird durch vom Schüler angefertigte Zeichnungen erhöht. Das durch die Bildungs- und Lehraufgabe geforderte Ziel einer Gesamtschau erfordert die intensive Zusammenarbeit mit den Lehrern des Pflichtgegenstandes „Geschichte“ sowie der angewandten künstlerischen Unterrichtsgegenstände.
Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert die Ausgewogenheit zwischen allgemeinkulturellen Tendenzen und fachspezifischen Ausprägungen.
PFLICHTPRAKTIKUM
Siehe Anlage 1A.
B. Freigegenstände
STENOTYPIE
Siehe Anlage 1A.
ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll zu einfachen Aufgaben des Fachgebietes Programme in einer mathematisch-technisch orientierten Programmiersprache erstellen, testen und verbessern können. Er soll Programme an einer digitalen Rechenanlage eingeben, ablaufen lassen, auflisten, redigieren, speichern und aufrufen können.
Der Schüler soll die wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Auswirkungen des Einsatzes der Elektronischen Datenverarbeitung beurteilen können. Er soll die moderne Technik in unsere Kultur integrieren können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
EDV-Anlagen:
Aufbau, Funktion, Organisation.
Algorithmik:
Systematik der Problemlösung, Strukturelemente, Programmierhilfen.
Rechnerbedienung:
Programmeingabe, Programmlauf. Programmauflistung, -korrektur,
-abspeicherung, -aufruf.
Programmieren:
Programme ohne Dateizugriff. Anwendungen (Aufgaben des Fachgebietes).
Auswirkungen der Elektronischen Datenverarbeitung:
Betriebswirtschaft (Rationalisierung, zunehmende Bedeutung der Organisation), Volkswirtschaft (Strukturwandel in der Wirtschaft und auf dem Arbeitsmarkt), Sozialpolitik (Beschäftigungspolitik, Arbeitszeit; neue Arbeitsformen und -belastungen), Datenschutz (Persönlichkeitsschutz, Schutz geistigen Eigentums).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Berufspraxis. Daher liegt das Hauptgewicht auf den Themenbereichen „Algorithmik“ und „Programmieren“, bei den Beispielen auf Aufgaben aus den theoretisch-technischen Unterrichtsgegenständen. Als Programmierhilfen bewähren sich insbesondere graphische Darstellungen, wie Programmablaufplan und Struktogramm, allenfalls auch Pseudocode.
Für umfangreiche Programme bewährt sich Gruppenarbeit.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll branchenübliche englische Texte, insbesondere Bedienungs-, Wartungs- und Reparaturanleitungen, unter Verwendung von zweisprachigen Wörterbüchern lesen und sinngemäß ins Deutsche übertragen können. Er soll komplexere Sachverhalte des Alltags und der Berufswelt, erforderlichenfalls unter Verwendung eines zweisprachigen Wörterbuchs, in verständlichem Englisch mündlich und schriftlich beschreiben und diskutieren können.
Der Schüler soll zweisprachige allgemeine Wörterbücher, Fachwörterbücher und für die Berufspraxis bedeutsame englische Nachschlagewerke gewandt benützen können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Alltag und Aktuelles:
Sachverhalte mit komplexer Struktur.
Wirtschaft und Arbeitswelt:
Berufliche Auslandsbeziehungen, einfache Geschäftsfälle.
Technik und Hilfswissenschaften:
Bauelemente, Geräte, Maschinen, Anlagen und Produkte der Fachrichtung (Bauarten, Funktion, Bedienung, Schutz, Wartung und Pflege einfacher Objekte). Mathematik der technischen Fachliteratur; Datenverarbeitung.
Klasse (2 Wochenstunden):
Alltag und Aktuelles:
Kontroversielle Themen von vorwiegend lokaler oder regionaler
Bedeutung.
Wirtschaft und Arbeitswelt:
Betriebliche Organisation im Fachgebiet (Strukturen, Probleme).
Technik:
Bauelemente, Geräte, Maschinen, Anlagen und Produkte der Fachrichtung (Bauarten, Funktion, Bedienung, Schutz, Wartung und Pflege komplexer Objekte; Anwendungen).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit im Beruf, insbesondere im Zusammenhang mit modernen Technologien. Themen, die mehrere Lehrstoffgebiete kombinieren, sparen Unterrichtszeit und fördern das fachübergreifende Denken; besonders nützlich sind Themen und Aktivitäten, die zugleich die Fertigkeiten in der Alltagskommunikation festigen und ausbauen und/oder angelsächsische Besonderheiten auf gesellschaftlichem, wirtschaftlichem oder technischem Gebiet behandeln. Die Berücksichtigung der Interessen der Schüler bei der Themenwahl erhöht die Motivation.
Bei Übungen im schriftlichen Ausdruck ist es zweckmäßig, den Aufgabenstellungen der Praxis durch genaue Angabe der Zielgruppe und des Verwendungszweckes des Textes nahezukommen. Der Bildungs- und Lehraufgabe ist vor allem die Form der Reaktion in deutscher Sprache auf vorgegebene englische Texte angemessen; Reaktionen in englischer Sprache auf bekannte Sachverhalte oder auf vorgegebene deutsche Texte sind zur Vorbereitung mündlicher Aussagen wertvoll.
In Themenbereichen der alltags- und berufsorientierten Kommunikation fördern Hinweise auf die Lebensart des fremden Sprachraumes die Motivation. Im technischen Bereich erscheint der systematische Aufbau vom Einfachen zum Komplexen (zB Konstruktionselement - Bauteil - Baugruppe - Gerät - System) besonders zielführend. Als Unterrichtsmittel bewähren sich hier neben bildlichen Darstellungen auch Originalobjekte und Modelle.
In jeder Klasse sind zwei einstündige Schularbeiten zulässig.
AKTUELLE FACHGEBIETE
Siehe Anlage 1A.
C. Unverbindliche Übungen
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1A.
D. Förderunterricht
Siehe Anlage 1A.
Anlage 1C.1.2
```
```
LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR KUNSTHANDWERK
AUSBILDUNGSZWEIG BILDHAUEREI
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Wochenstunden
Pflichtgegenstände Klasse Summe Lvpfl.
1 2 3 4 Gruppe
```
```
1 Religion ......................... 2 2 2 2 8 (III)
2 Deutsch .......................... 3 2 2 2 9 (I)
3 Lebende Fremdsprache (Englisch) .. 2 2 - - 4 (I)
4 Geschichte ....................... - 2 - - 2 (III)
5 Geographie und Wirtschaftskunde .. 2 - - - 2 (III)
6 Wirtschaftliche Bildung,
Rechtskunde und
Staatsbürgerkunde ................ - - 3 2 5 III
7 Betriebswirtschaft ............... - - - 2 2 II
8 Leibesübungen .................... 2 2 2 2 8 (IVa)
9 Mathematik und angewandte
Mathematik ....................... 2 - - - 2 (I)
10 Chemie, angewandte Chemie und
Umwelttechnik .................... 2 1 - - 3 II
11 Stilkunde ........................ - - 3 2 5 III
12 Fachzeichnen, Entwurf und
angewandte EDV ................... 6 9 8 8 31 II
13 Technologie ...................... 2 2 2 2 8 I
14 Atelier und Werkstätte ........... 16 18 18 18 70 Va
```
```
Gesamtstundenzahl ... 39 40 40 40 159
15 Pflichtpraktikum ................. mindestens vier Wochen vor
Eintritt in die 4. Klasse.
```
```
Wochenstunden
Freigegenstände Klasse Lvpfl.
1 2 3 4 Gruppe
```
```
Stenotypie ........................... 2 2 - - (V)
Elektronische Datenverarbeitung ...... - 2 - - I
Lebende Fremdsprache (Englisch) ...... - - 2 2 (I)
Aktuelle Fachgebiete ( ) ............. - - 2 2 I bis
VI
```
```
Unverbindliche Übungen
```
```
Leibesübungen ............... (bis zu) 2 2 2 2 (IVa)
```
```
Förderunterricht
```
```
Deutsch .............................. *1) *1) *1) *1) (I)
Lebende Fremdsprache (Englisch) ...... *1) *1) - - (I)
Mathematik und angewandte Mathematik . *1) - - - (I)
```
```
*1) Bei Bedarf in jeder Klasse, in der der entsprechende Pflichtgegenstand vorgesehen ist, je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1C.
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1C.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1C.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE
A. Pflichtgegenstände
DEUTSCH
Siehe Anlage 1C.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Siehe Anlage 1C.
GESCHICHTE
Siehe Anlage 1C.
GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
Siehe Anlage 1C.
WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND STAATSBÜRGERKUNDE
Siehe Anlage 1C.
BETRIEBSWIRTSCHAFT
Siehe Anlage 1C.
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1C.
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage 1C.
CHEMIE, UND ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK
Siehe Anlage 1C.
STILKUNDE
Siehe Anlage 1C.
FACHZEICHNEN, ENTWURF UND ANGEWANDTE EDV
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll den Aufbau und die Funktionen kunsthandwerklicher Objekte des Ausbildungszweiges kennen; er soll solche Objekte frei und nach Anregung konzipieren können. Er soll Formen in seiner Umwelt intensiv wahrnehmen. Er soll die Elemente des bildnerischen Gestaltens unter besonderer Berücksichtigung des Ornamentes und der Farbe kennen.
Der Schüler soll Lagebeziehungen im Raum beschreiben können. Er soll aus einfachen Körpern zusammengesetzte Objekte genau, sauber und übersichtlich in Parallelrissen und in axonometrischen Rissen darstellen und räumliche Lage- und Maßaufgaben in der Projektion lösen können.
Der Schüler soll Skizzen, Werkzeichnungen, Schaubilder und Pläne der für den Ausbildungszweig charakteristischen Elemente lesen und sach- und normgerecht anfertigen können. Insbesondere soll er Objekte nach der Natur und aus der Vorstellung zeichnerisch wiedergeben und in verschiedenen Formen beschriften sowie nach gegebenen Modellen und eigenen Entwurfskizzen ausführungsreife Fertigungszeichnungen in sachgerechtem Maßstab erstellen können.
Der Schüler soll Entwurfsmodelle zu Objekten des Ausbildungszweiges herstellen können.
Lehrstoff:
Klasse (6 Wochenstunden):
Darstellungstechniken:
Bleistift, Feder, Kugelschreiber. Punkt, Linie, Kontur, Struktur, Schraffur, Textur, rhythmische Linie, Proportion, Fläche, Tonwerte, Farbe (Mischung, Abstufung, Modulation). Parallelperspektive. Modelliertechniken (Ton, Plastilin).
Darstellungsmotive:
Geometrisch aufgebaute Objekte (nach der Natur, nach Modellen, aus der Vorstellung). Einfache Naturobjekte und handwerkliche
Gegenstände. Stilleben.
Schrift:
Analyse von Schrifttypen. Blockschrift (geschrieben und gezeichnet).
Gestaltung:
Positionieren einfacher Körper, Gruppierung.
Kompositionsprinzipien, einfache Kompositionen. Flächengestaltung (ornamentale und florale Flächenteilung). Bandornamente, durchbrochene Ornamente, Bänder und Mäander. Plastisches Naturstudium.
Klasse (9 Wochenstunden):
Darstellungstechniken:
Pinsel und Feder (Tusche, Sepia, Tinte) auf verschiedenen
Untergründen. Modelliertechniken (Ton, Gips).
Darstellungsmotive:
Naturstudien; Fuß-, Hand- und Kopfstudien; Landschafts- und Architekturdetails.
Schrift:
Einfache Zierschriften. Schriftschneiden in Holz und Gips.
Gestaltung:
Stilisierung pflanzlicher Formen. Einfache figurale Kompositionen, Masken. Füllungen und Flachreliefs (Zeichnen und Übertragen in plastische Formen). Attribute und Symbole; Heraldik (Wappen, Heroldsbilder. Schild- und Helmformen; heraldische Farben).
Klasse (8 Wochenstunden):
Darstellungstechniken:
Modelliertechniken (Ton, Kunststoffe, Bleche). Holzschnitt, Linolschnitt. Einsatz von EDV-Geräten für Zeichenaufgaben.
Darstellungsmotive:
Menschlicher Körper in Ruhe und Bewegung; Kopf-, Porträt- und Aktstudien. Tierplastiken. Draperien. Landschafts- und Architekturdetails.
Darstellungsträger:
Sakrale und profane Gegenstände und Einrichtungen.
Schrift:
Komplexe Zierschriften, Umsetzung in Holz und Metall.
Gestaltung:
Abstraktion. Kreativer Werdegang von Objekten (Ideenskizze, Entwurfszeichnung, plastisches Modell).
Klasse (8 Wochenstunden):
Darstellungstechniken:
Aufbereitung. Modellherstellung. Austellungstechniken. Modelliertechniken (Hohlaufbau). Einsatz von einfacher Computergrafik im Entwurfsverfahren.
Darstellungsmotive:
Aktstudien; freie Komposition.
Darstellungsträger:
Bauplastik, Denkmale, Brunnen (Ortsbildgestaltung).
Gestaltung:
Kreativer Werdegang von Objekten (Psychogramm, Gerüst, Bozzetto, Foto, Beschreibung). Musikalische Grafik.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zur Schulung des künstlerischen Formgefühls, der besonders beim Modellieren gegeben ist, und die Anwendbarkeit bei der Herstellung gängiger Produkte des Ausbildungszweiges.
Insbesondere im Themenbereich „Gestaltung“ ist das Ausgehen von den Fähigkeiten und Neigungen der einzelnen Schüler eine wichtige Voraussetzung für einen bedeutenden Unterrichtsertrag.
Die Anschaulichkeit des Unterrichts wird durch Verwendung von Naturmodellen und bildlichen Darstellungen erhöht. Exkursionen und Lehrausgänge, insbesondere in Ausstellungen, können zusätzliche Einsichten vermitteln.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen, zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten und zur Festlegung und Betreuung fachübergreifender Schülerprojekte ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Technologie“ und „Atelier und Werkstätte“ wichtig.
TECHNOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Ausbildungszweig verwendeten Werkstoffe, Hilfsstoffe und Halbfabrikate identifizieren können; er soll ihr Vorkommen, ihre Gewinnung, ihre Eigenschaften, ihre Handelsformen und ihre Verwendung kennen.
Der Schüler soll die im Ausbildungszweig verwendeten Bearbeitungsverfahren sowie den Aufbau, die Funktion, die Handhabung und die Wartung der erforderlichen Werkzeuge, Geräte und Maschinen gründlich kennen. Er soll für einen gegebenen Zweck ein rationelles und sicheres Bearbeitungsverfahren auswählen können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Handelshölzer:
Bäume (Erscheinung, Vorkommen). Holzeigenschaften, innerer Aufbau, Trocknung (natürlich, technisch), Handelsformen. Wuchsfehler, Krankheiten, Schädlinge (Arten, Wirkung, Bekämpfung). Holzschutz. Beizen.
Holzbearbeitung:
Holzverbindungen, Verleimungsarten. Maschinen und Werkzeuge.
Oberflächenbehandlung. Intarsien.
Farbenlehre:
Farbenordnung; Technologie der Farben, Symbolik, Ästhetik,
Psychologie.
Klasse (2 Wochenstunden):
Keramische Werkstoffe:
Plastische und unplastische Rohstoffe. Tone (Vorkommen, Gewinnung, physikalische und chemische Prüfung; Aufbereitung, Formgebung, Brennen, Oberflächenschmuck. Engoben und Glasuren (Eigenschaften, Farben). Tonwaren.
Kunststeine und Hilfsstoffe:
Zemente (Arten, Verträglichkeit; Zementguß); Gipsarten.
Heraldik:
Wappen, Heroldsbilder, Schild- und Helmformen, Heraldische Farben.
Anatomie:
Proportionen des Menschen, menschliches Skelett.
Klasse (2 Wochenstunden):
Natursteine:
Einteilung nach der Entstehung, Härtegrade, Vorkommen. Identifizierung von Proben (bruchrauh, geschliffen und poliert). Innerer Aufbau, Verwitterung, Zerfall.
Kunststeine und Hilfsstoffe:
Kunststeine (Arten, Verwendung). Synthetische Steinkleber. Stukkaturen (Aufbau, Untergrund, Stuckmarmor, Stuccolustro). Sgraffito. Mosaik. Kunststoffe (Arten, Silikonkautschuk).
Steinbearbeitung:
Abtragende Bearbeitungsverfahren. Vergipsung, Restaurierung (Ausbesserung, Ergänzung, Konservierung, Reinigung; Restaurierfehler). Gipsgußtechniken.
Anatomie:
Oberflächenrelief des menschlichen Körpers.
Klasse (2 Wochenstunden):
Metalle:
Eisenmetalle und ihre Legierungen, Nichteisenmetalle, Edelmetalle
(Eigenschaften, Handelsformen, Kulturgeschichte).
Metallbearbeitung:
Schmieden, Schweißen, Löten. Gußtechniken, Patinieren.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf typische Aufgaben des Ausbildungszweiges. Daher wird zB die Gewinnung der Werkstoffe gegenüber deren Eigenschaften und Verwendung zurücktreten. Besondere Bedeutung kommt der sicheren Identifizierung der Werk- und Hilfsstoffe zu.
Materialproben und bildliche Darstellungen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes; Exkursionen und Lehrausgänge vertiefen das Verständnis für Herstellungs- und Lagerungsverfahren.
Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Zusammenarbeit mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Fachzeichnen, Entwurf und angewandte EDV“ und „Atelier und Werkstätte“ wichtig.
ATELIER UND WERKSTÄTTE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Ausbildungszweig verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe sicher handhaben und instandhalten können.
Der Schüler soll geschmackvolle facheinschlägige Erzeugnisse herstellen sowie facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsvorgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.
Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.
Lehrstoff:
Klasse (16 Wochenstunden):
Grundausbildung:
Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung. Fertigkeiten (Skizzieren, Übertragen, Messen, Leimen, Kleben, Schleifen, Beizen, Wachsen).
Holzwerkstätte:
Materialabhebende Techniken der Holzbildhauerei, (Schneiden, Schnitzen, Schleifen, Fügen, Hobeln). Werkzeugschleifen, -schärfen.
Klasse (18 Wochenstunden):
Holzwerkstätte:
Materialgerechtes Verarbeiten von Hart- und Weichholz. Übersetzen von Modellen aus anderen Werkstoffen in Holz. Handhabung von Kleinmaschinen (Bohrmaschine, Handsäge, Stichsäge, Bandsäge).
Modellwerkstätte:
Anrühren von Gips, Anwenden von Trennmitteln. Negativformen, Gießmassen, Gipsschnitt, zweiteilige Formen. Guß (Gips, Zement). Modellieren, Quetschtechniken. Schlickertechniken. Brennen und Glasieren.
Klasse (18 Wochenstunden):
Holzwerkstätte:
Hochrelief, Figurale Plastik; Handhabung von Maschinen (Drehbank, Winkelschleifmaschine, Kopierfräse, Schleifmaschinen). Gerüstbau. Grundieren, Polimentieren, Vergolden, Fassen.
Steinwerkstätte:
Setzen von Flächen in Sandstein, Herrichten von Kanten, Ausnehmen
von Rillen und Fugen, einfache Profile und geometrische Körper.
Kugelformen, Wannen und Reliefe.
Modellwerkstätte:
Erstellen von positiven Formen und Abgüssen aus formbarem Material.
Klasse (18 Wochenstunden):
Holzwerkstätte:
Kombination von Techniken für Reliefs und Freiplastiken.
Steinwerkstätte:
Kombination von Techniken für Reliefs und Freiplastiken.
Arbeitsvorbereitung:
Anboterstellung, Arbeitsaufträge, Werkstattzeichnungen, Arbeitsplanung. Vor- und Nachkalkulation von Arbeitsaufträgen. Arbeitssteuerung, Bestellwesen. Führung von praxisüblichen Dateien; statistische Auswertung. Lagerhaltung. Techniken der Ausstellungs- und Wettbewerbsbeteiligung.
Didaktische Grundsätze:
Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut gemacht werden. Die im Arbeitnehmerschutzgesetz und den dazu ergangenen Verordnungen vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit.
Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.
Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von kunsthandwerklichen Gewerbebetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug kann durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert gefördert werden.
Für die Vermittlung von handwerklichen Arbeitshaltungen wie Gewissenhaftigkeit und Pünktlichkeit ist das Vorbild des Lehrers von höchster Bedeutung.
Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.
PFLICHTPRAKTIKUM
Siehe Anlage 1C.
B. Freigegenstände
STENOTYPIE
Siehe Anlage 1C.
ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG
Siehe Anlage 1C.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Siehe Anlage 1C.
AKTUELLE FACHGEBIETE
Siehe Anlage 1C.
C. Unverbindliche Übungen
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1C.
D. Förderunterricht
DEUTSCH
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage 1C.
Anlage 1C.1.6
```
```
LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR KUNSTHANDWERK
AUSBILDUNGSZWEIG MUSIKINSTRUMENTENBAU
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Wochenstunden
Pflichtgegenstände Klasse Summe Lvpfl.
1 2 3 4 Gruppe
```
```
1 Religion ......................... 2 2 2 2 8 (III)
2 Deutsch .......................... 3 2 2 2 9 (I)
3 Lebende Fremdsprache (Englisch) .. 2 2 - - 4 (I)
4 Geschichte ....................... - 2 - - 2 (III)
5 Geographie und Wirtschaftskunde .. 2 - - - 2 (III)
6 Wirtschaftliche Bildung,
Rechtskunde und
Staatsbürgerkunde ................ - - 3 2 5 III
7 Betriebswirtschaft ............... - - - 2 2 II
8 Leibesübungen .................... 2 2 2 2 8 (IVa)
9 Mathematik und angewandte
Mathematik ....................... 2 - - - 2 (I)
10 Chemie, angewandte Chemie und
Umwelttechnik .................... 2 1 - - 3 II
11 Stilkunde ........................ - - 3 2 5 III
12 Fachzeichnen, Entwurf und
angewandte EDV ................... 6 9 8 8 31 II
13 Technologie ...................... 2 2 2 2 8 I
14 Atelier und Werkstätte ........... 16 18 18 18 70 Va
```
```
Gesamtstundenzahl ... 39 40 40 40 159
15 Pflichtpraktikum ................. mindestens vier Wochen vor
Eintritt in die 4. Klasse.
```
```
Wochenstunden
Freigegenstände Klasse Lvpfl.
1 2 3 4 Gruppe
```
```
Stenotypie ........................... 2 2 - - (V)
Elektronische Datenverarbeitung ...... - 2 - - I
Lebende Fremdsprache (Englisch) ...... - - 2 2 (I)
Aktuelle Fachgebiete ( ) ............. - - 2 2 I bis
VI
```
```
Unverbindliche Übungen
```
```
Leibesübungen ............... (bis zu) 2 2 2 2 (IVa)
```
```
Förderunterricht
```
```
Deutsch .............................. *1) *1) *1) *1) (I)
Lebende Fremdsprache (Englisch) ...... *1) *1) - - (I)
Mathematik und angewandte Mathematik . *1) - - - (I)
```
```
*1) Bei Bedarf in jeder Klasse, in der der entsprechende Pflichtgegenstand vorgesehen ist, je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1C.
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1C.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1C.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE
A. Pflichtgegenstände
DEUTSCH
Siehe Anlage 1C.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Siehe Anlage 1C.
GESCHICHTE
Siehe Anlage 1C.
GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
Siehe Anlage 1C.
WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND STAATSBÜRGERKUNDE
Siehe Anlage 1C.
BETRIEBSWIRTSCHAFT
Siehe Anlage 1C.
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1C.
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage 1C.
CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK
Siehe Anlage 1C.
STILKUNDE
Siehe Anlage 1C.
FACHZEICHNEN, ENTWURF UND ANGEWANDTE EDV
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll den Aufbau und die Funktionen kunsthandwerklicher Objekte des Ausbildungszweiges kennen; er soll solche Objekte frei und nach Anregung konzipieren können. Er soll Formen in seiner Umwelt intensiv wahrnehmen. Er soll die Elemente des bildnerischen Gestaltens unter besonderer Berücksichtigung des Ornamentes und der Farbe kennen.
Der Schüler soll Lagebeziehungen im Raum beschreiben können. Er soll aus einfachen Körpern zusammengesetzte Objekte genau, sauber und übersichtlich in Parallelrissen und in axonometrischen Rissen darstellen und räumliche Lage- und Maßaufgaben in der Projektion lösen können.
Der Schüler soll Skizzen, Werkzeichnungen, Schaubilder und Pläne der für den Ausbildungszweig charakteristischen Elemente lesen und sach- und normgerecht anfertigen können. Insbesondere soll er Objekte nach der Natur und aus der Vorstellung zeichnerisch wiedergeben und in verschiedenen Formen beschriften sowie nach gegebenen Modellen und eigenen Entwurfskizzen ausführungsreife Fertigungszeichnungen in sachgerechtem Maßstab erstellen können.
Der Schüler soll Entwurfmodelle zu Objekten der Fachrichtung herstellen können.
Lehrstoff:
Klasse (6 Wochenstunden):
Elemente des technischen Zeichnens:
Handhabung der Zeichengeräte, Zeichnen mit Bleistift und Tusche. Zeichnungsnormen, Maßeintragung, Stückliste. Passungen und Toleranzen.
Parallelrisse:
Räumliches Achsenkreuz, Koordinatensystem. Grund-, Auf- und Seitenriß. Strecken, Gerade, ebene Figuren und Ebenen in projizierenden Lagen und in Hauptlagen. Wahre Länge von Strecken, wahre Gestalt ebener Figuren. Einfache geometrische und technische Körper (anschauliche Darstellung, Netze).
Darstellungsmotive:
Geometrisch aufgebaute Objekte (nach der Natur, nach Modellen, aus der Vorstellung). Kleine Werkstücke in den drei Rissen und Schnitten
in natürlicher Größe.
Schrift:
Analyse von Schrifttypen. Blockschrift.
Klasse (9 Wochenstunden):
Darstellungstechniken:
Licht und Schatten.
Parallelrisse:
Lageaufgaben an einfachen Körpern, bei Durchdringungen und Schatten. Drehflächen (ebene Schnitte, Druchdringungen, Abwicklungen), Schraubfläche (Aufbau, technische Anwendungen). Anschnittlinien (runder Zapfen in rundem Fuß, Vier- und Sechskantdrehen).
Perspektive:
Durchschnittsverfahren und Durchschnittsaufbauverfahren.
Darstellungsmotive:
Gedrechselte Gegenstände mittlerer Komplexität.
Schrift:
Einfache Zierschriften (Antiqua, Unzialis) mit Breitfedern und Plakatfeder.
Gestaltung:
Konstruktive und maßstabgerechte Durchbildung gegebener Entwürfe.
Klasse (8 Wochenstunden):
Darstellungstechniken:
Maßabnahme von Originalinstrumenten. Farbe (Mischung, Abstufung, Modulation). Einsatz von EDV-Geräten für Zeichenaufgaben.
Parallelrisse und Axonometrie:
Fertigungszeichnungen nach gegebenen Modellen.
Darstellungsmotive:
Pflanzenstudien. Der Mensch und seine Maße.
Darstellungsträger:
Einfache Saiten- und Holzblasinstrumente. Möbel. Innenräume.
Schrift:
Komplexe Zierschriften (Textur, Fraktur) unter Verwendung von Licht
und Schatten.
Gestaltung:
Kreativer Werdegang von Objekten (Ideenskizze, Werkzeichnung, plastisches Modell, Foto, Beschreibung). Entwurf von Saiten- und Holzblasinstrumenten. Entwurf von Schriftbändern.
Klasse (8 Wochenstunden):
Darstellungstechniken:
Bau von Lehren und Schablonen. Einsatz von einfacher Computergrafik
im Entwurfsverfahren.
Darstellungsträger:
Historische und komplexe Saiten- und Holzblasinstrumente.
Gestaltung:
Entwurf von Intarsierarbeiten. Freie Schriftgestaltung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zur Schulung des künstlerischen Formgefühls, der besonders beim Modellieren gegeben ist, und die Anwendbarkeit bei der Herstellung gängiger Produkte des Ausbildungszweiges.
Insbesondere im Themenbereich „Gestaltung“ ist das Ausgehen von den Fähigkeiten und Neigungen der einzelnen Schüler eine wichtige Voraussetzung für einen bedeutenden Unterrichtsertrag.
Die Anschaulichkeit des Unterrichts wird durch Verwendung von Naturmodellen und bildlichen Darstellungen erhöht. Exkursionen und Lehrausgänge, insbesondere in Ausstellungen, können zusätzliche Einsichten vermitteln.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen, zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten und zur Festlegung und Betreuung fachübergreifender Schülerprojekte ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Technologie“ und „Atelier und Werkstätte“ wichtig.
TECHNOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Ausbildungszweig verwendeten Werkstoffe, Hilfsstoffe und Halbfabrikate identifizieren können; er soll ihr Vorkommen, ihre Gewinnung, ihre Eigenschaften, ihre Handelsformen und ihre Verwendung kennen.
Der Schüler soll die im Ausbildungszweig verwendeten Bearbeitungsverfahren sowie den Aufbau, die Funktion, die Handhabung und die Wartung der erforderlichen Werkzeuge, Geräte und Maschinen gründlich kennen. Er soll für einen gegebenen Zweck ein rationelles und sicheres Bearbeitungsverfahren auswählen können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Handelsholz:
Vorkommen, Wuchsfehler, Gewinnung, Eigenschaften, Lagerung. Feuchtigkeitsmessung, Trocknung (natürlich, technisch), Dämpfung. Holzschäden (Arten, Bekämpfung; Holzschutz). Heimische Holzarten (Erkennung, Verwendung, Einsetzbarkeit). Hilfsstoffe (Arten, Lagerung, Anwendung).
Werkzeuge, Geräte und Maschinen:
Handwerkzeuge und -geräte, Meßgeräte (Wirkungsweise, Verwendung, Instandhaltung).
Handdrechseln:
Bohren in Langholz.
Musikinstrumente:
Konstruktionsprinzipien für Saiteninstrumente.
Klasse (2 Wochenstunden):
Handelsholz:
Handelsübliche ausländische Holzarten.
Handdrechseln:
Überhanddrehen, Dreherlöffelbohren, Drehen von Ringen in Langholz,
Vierkantstechen, Trommeldrehen, Gewindestrählern.
Holzverbindungen:
Verbindungen des Drechslerhandwerks. Furniere (Arten, Eigenschaften). Leime und Kleber; Formverleimung.
Holzbearbeitungsmaschinen:
Antrieb, Übersetzung, Berechnung der Schnittgeschwindigkeit, Werkzeugmetalle. Spanabhebende elektrische und pneumatische Kleinmaschinen (Sägen, Hobelmaschinen, Bohrmaschinen, Oberfräsen). Maschinenschutz, Wartung.
Musikinstrumente:
Saiten- und Holzblasinstrumente (Geschichte, Einteilung).
Klasse (2 Wochenstunden):
Holzverbindungen:
Zusammensetzen von komplexen Werkstücken.
Oberflächenbehandlung:
Schleifen, Bleichen, Entflecken, Entharzen, Grundieren, Lufttrocknen, Oxidieren, Beizen, Färben, Sonnenbräunung. Auftragen, Schattieren, Polieren, Politieren, Arbeitsraum. Rohstoffe und Rezepte (Harze, Schellack, Kunststoffe. Natürliche Farbstoffe. Anilinfarben. Lösungsmittel, Öle, Lacke).
Holzbearbeitungsmaschinen:
Säge- und Hobelmaschinen, Fräsmaschinen, Schablonendrehbänke,
Kanteldrehmaschinen; Pressen, Beschichtungsgeräte. Drehtechniken.
Serien- und Massenfertigung.
Musikinstrumente:
Saiteninstrumente (Funktion und Beanspruchung der Einzelteile;
ästhetische Kriterien).
Klasse (2 Wochenstunden):
Bearbeitung von Nebenwerkstoffen:
Horn (Biegen, Weichmachen, Pressen, Schleifen, Polieren); Elfenbein und Knochen (Bleichen, Weichmachen); Perlmutt (Pressen, Schleifen, Polieren); Kunststoffe; Metalle (Hart- und Weichlöten). Bunddrähte, Mechaniken, Anhängesaiten, Drähte. Saiten. Bogenbezüge. Einsetzen von Mechaniken. Schnitzen, Intarsieren.
Musikinstrumente:
Historische Saiten- und Holzblasinstrumente.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf typische Aufgaben des Ausbildungszweiges. Daher wird zB die Gewinnung der Werkstoffe gegenüber deren Eigenschaften und Verwendung zurücktreten. Besondere Bedeutung kommt der sicheren Identifizierung der Werk- und Hilfsstoffe zu.
Materialproben und bildliche Darstellungen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes; Exkursionen und Lehrausgänge vertiefen das Verständnis für Herstellungs- und Lagerungsverfahren.
Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Zusammenarbeit mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Fachzeichnen, Entwurf und angewandte EDV“ und „Atelier und Werkstätte“ wichtig.
ATELIER UND WERKSTÄTTE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Ausbildungszweig verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe sicher handhaben und instandhalten können.
Der Schüler soll geschmackvolle facheinschlägige Erzeugnisse herstellen sowie facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsvorgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.
Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.
Lehrstoff:
Klasse (16 Wochenstunden):
Grundausbildung:
Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung. Fertigkeiten (Breiten-, Längs- und Eckverbindungen); Messen, Anreißen, Sägen, Hobeln, Bohren; Fügen. Drechseln von Lang- und Querholz; Geigenbau (Wölbungen, Zargen).
Klasse (18 Wochenstunden):
Saiteninstrumente:
Rohabstechen von Wölbungen; Hobeln, Feilen, Schleifen. Biegen, Einsetzen, Verleimen. Bestimmen von F-Löchern. Furnierarbeiten (Intarsieren, Inkrustieren, Tauschieren, Bördeln, Klotzverleimung). Erzeugung von Einlagen und Rändern. Abrichten von Griffbrettern, Bestimmen von Mensuren. Erzeugung von Saitenhaltern und Stegen. Aufziehen und Stimmen von Saiten.
Holzblasinstrumente:
Anfertigung von Flöten, Blockflöten, Schalmeien und geteilten Flöten. Maßdrehen von Wirbeln, Knöpfen und Schalltrichtern. Bau von Rohrblattzungen und Doppelrohrblättern. Anfertigen einfacher Messing- und Silberklappen. Stimmen von Flöten, Korrigieren von Grifflöchern.
Metallbearbeitung:
Stanzen, Schneiden, Herzen, Schmieden. Weich- und Hartlöten, Polieren.
Klasse (18 Wochenstunden):
Saiteninstrumente:
Oberflächenbearbeitung (Vorbehandlung; Grundieren, Lufttrocknen, Oxidation des Holzes; Beizen, Färben; Sonnenbräunung. Auftragen, Schattieren, Polieren, Politieren. Konstruktion des Instrumentenkörpers (Proportion der Schnecke; Komposition, Schwingungsfelder; Bestimmung der Mensurlängen). Anfertigung von Spezialwerkzeugen und -vorrichtungen. Bau von Schablonen für Kleinserien.
Holzblasinstrumente:
Instrumentenbau aus Edelhölzern. Vervollkommnung von Aufschlagzungen und Doppelrohrblättern. Maßdrehen, Gewindeherstellung; geteilte Instrumente, Knöpfe und Wirbel. Aufschnitt an der Blockflöte, Orgelpfeife, Anblaslöcher. Inkrustieren an gedrechselten Teilen.
Reparatur und Restaurierung:
Reinigen und Regenerieren von Lacken. Abnahme von Decken und Böden. Erneuern von Baßbalken, Sichern von Rissen. Ergänzen fehlender Teile. Instrumentenpflege.
Klasse (18 Wochenstunden):
Saiteninstrumente:
Bau ganzer Instrumente, auch aus edlen Hölzern. Nachbau von Renaissanceinstrumenten. Herstellung und Bespannen von Bögen (Roßhaar und Kunsthaar).
Holzblasinstrumente:
Herstellung von Metallklappen. Biegen von Horn und von Holzrohren,
Bleichen von Knochen. Bau ganzer Instrumente.
Arbeitsvorbereitung:
Anboterstellung, Arbeitsaufträge, Werkstattzeichnungen, Arbeitsplanung. Vor- und Nachkalkulation von Arbeitsaufträgen. Arbeitssteuerung. Bestellwesen. Führung von praxisüblichen Dateien; statistische Auswertung. Lagerhaltung. Techniken der Ausstellungs- und Wettbewerbsbeteilung.
Didaktische Grundsätze:
Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut gemacht werden. Die im Arbeitnehmerschutzgesetz und den dazu ergangenen Verordnungen vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit.
Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.
Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von kunsthandwerklichen Gewerbebetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug kann durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblichener Produkte mit Verkaufswert gefördert werden.
Für die Vermittlung von handwerklichen Arbeitshaltungen wie Gewissenhaftigkeit und Pünktlichkeit ist das Vorbild des Lehrers von höchster Bedeutung.
Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.
PFLICHTPRAKTIKUM
Siehe Anlage 1C.
B. Freigegenstände
STENOTYPIE
Siehe Anlage 1C.
ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG
Siehe Anlage 1C.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Siehe Anlage 1C.
AKTUELLE FACHGEBIETE
Siehe Anlage 1C.
C. Unverbindliche Übungen
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1C.
D. Förderunterricht
DEUTSCH
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage 1C.
Anlage 1C.2.3
```
```
LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR GLASTECHNIK
AUSBILDUNGSZWEIG HOHLGLAS
AUSBILDUNGSZWEIG FLACHGLAS
AUSBILDUNGSZWEIG TECHNISCHES GLAS
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Wochenstunden
Pflichtgegenstände Klasse Summe Lvpfl.
1 2 3 4 Gruppe
```
```
1 Religion ....................... 2 2 2 2 8 (III)
2 Deutsch ........................ 3 2 2 2 9 (I)
3 Lebende Fremdsprache (Englisch) 2 2 - - 4 (I)
4 Geschichte ..................... - 2 - - 2 (III)
5 Geographie und Wirtschaftskunde 2 - - - 2 (III)
6 Wirtschaftliche Bildung,
Rechtskunde und
Staatsbürgerkunde .............. - - 3 2 5 III
7 Betriebswirtschaft ............. - - - 2 2 II
8 Leibesübungen .................. 2 2 2 2 8 (IVa)
9 Mathematik und angewandte
Mathematik ..................... 2 2 - - 4 (I)
10 Elektronische Datenverarbeitung - 2 - - 2 I
11 Chemie, angewandte Chemie und
Umwelttechnik .................. 2 1 - - 3 II
12 Stilkunde ...................... - - 3 2 5 III
13 Technisches Zeichnen und
Darstellende Geometrie ......... 4 2 - - 6 II
14 Entwurf ........................ 4 5 8 7 24 (I)
15 Design ......................... - 2 3 3 8 III
16 Technologie .................... 2 2 2 2 8 I
17 a Werkstätte - Ausbildungszweig )
Hohlglas .......................)
17 b Werkstätte - Ausbildungszweig )
Flachglas ......................) 14 14 15 16 59 Va
17 c Werkstätte - Ausbildungszweig )
Technisches Glas ...............)
```
```
Gesamtstundenzahl ... 39 40 40 40 159
18 Pflichtpraktikum ............... mindestens 4 Wochen vor
Eintritt in die 4. Klasse.
```
```
Wochenstunden
Freigegenstände Klasse Lvpfl.
1 2 3 4 Gruppe
```
```
Stenotypie ........................... 2 2 - - (V)
Lebende Fremdsprache (Englisch) ...... - - 2 2 (I)
Aktuelle Fachgebiete ( ) ............. - - 2 2 I bis
VI
```
```
Unverbindliche Übungen
```
```
Leibesübungen ............... (bis zu) 2 2 2 2 (IVa)
```
```
Förderunterricht *1)
```
```
Deutsch .............................. *1) *1) *1) *1) (I)
Lebende Fremdsprache ................. *1) *1) (I)
Mathematik und angewandte Mathematik . *1) (I)
```
```
*1) Bei Bedarf in jeder Klasse, in der der entsprechende Pflichtgegenstand vorgesehen ist, je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1C.
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1C.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1C.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE
A. Pflichtgegenstände
DEUTSCH
Siehe Anlage 1C.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Siehe Anlage 1C.
GESCHICHTE
Siehe Anlage 1C.
GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
Siehe Anlage 1C.
WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND STAATSBÜRGERKUNDE
Siehe Anlage 1C.
BETRIEBSWIRTSCHAFT
Siehe Anlage 1C.
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1C.
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit im Rechnen mit Zahlen, Variablen und Funktionen besitzen.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Siehe Anlage 1C.
Klasse (2 Wochenstunden):
Numerik:
Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnungen, Gleitkommazahlen, Zahlen begrenzter Genauigkeit).
Algebra:
Rechenoperationen mit Logarithmen; quadratische Gleichungen;
Potenz- und Wurzelfunktionen, Kreisfunktionen, Exponentialfunktionen
und logarithmische Funktionen.
Geometrie:
Trigonometrie des rechtwinkeligen Dreiecks; Berechnung des Dreiecks mit Hilfe des Sinus- und des Cosinussatzes; Kegelschnitte.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Dementsprechend werden daher die Rechenbeispiele zu wählen sein. In der 1. Klasse kommt dem Erreichen der Rechensicherheit besondere Bedeutung zu. Die Absprache mit den Lehrern der theoretisch-technischen Pflichtgegenstände ist erforderlich, um die rechtzeitige Bereitstellung mathematischer Kenntnisse zu sichern.
In der 1. Klasse sind vier, in der 2. Klasse drei einstündige Schularbeiten zulässig.
ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll zu einfachen Aufgaben des Fachgebietes Programme in einer mathematisch-technischen orientierten Programmiersprache erstellen, testen und verbessern können. Er soll Programme an einer digitalen Rechenanlage eingeben, ablaufen lassen, auflisten, redigieren, speichern und aufrufen können.
Der Schüler soll die wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Auswirkungen des Einsatzes der Mikroelektronik beurteilen können. Er soll die moderne Technik in unsere Kultur integrieren können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
EDV-Anlagen:
Aufbau, Funktion, Organisation.
Algorithmik:
Systematik der Problemlösung, Strukturelemente, Programmierhilfen.
Rechnerbedienung:
Programmeingabe, Programmlauf. Programmauflistung, -korrektur,
-abspeicherung, -aufruf.
Programmieren:
Programme ohne Dateizugriff. Anwendungen (Aufgaben des Fachgebietes).
Auswirkungen der Mikroelektronik:
Betriebswirtschaft (Rationalisierung, zunehmende Bedeutung der Organisation), Volkswirtschaft (Strukturwandel in der Wirtschaft und auf dem Arbeitsmarkt), Sozialpolitik (Beschäftigungspolitik, Arbeitszeit; neue Arbeitsformen und -belastungen), Datenschutz (Persönlichkeitsschutz, Schutz geistigen Eigentums).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Berufspraxis. Daher liegt das Hauptgewicht auf den Themenbereichen „Algorithmik“ und „Programmieren“, bei den Beispielen auf Aufgaben aus den theoretisch-technischen Unterrichtsgegenständen.
Als Programmierhilfen bewähren sich insbesondere graphische Darstellungen wie Programmablaufplan und Struktogramm, allenfalls auch Pseudocode.
Im Themenbereich „Programmieren“ empfiehlt sich zur allmählichen Anhebung des Schwierigkeitsgrades die Abfolge „unverzweigte Programme - Verzweigungen und Schleifen - Variablenfelder“.
Für umfangreichere Programme bewährt sich Gruppenarbeit.
CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK
Siehe Anlage 1C.
STILKUNDE
Siehe Anlage 1C.
TECHNISCHES ZEICHNEN UND DARSTELLENDE GEOMETRIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll räumliche Zusammenhänge klar erfassen. Er soll einfache Körper und ihre räumlichen Zusammenhänge und Schatten genau, sauber und übersichtlich in Parallelrissen darstellen und Aufgaben über räumliche Beziehungen in der Projektion lösen können.
Der Schüler soll Skizzen, Werkzeichnungen, Schaubilder und Pläne der gebräuchlichsten Objekte der Fachrichtung lesen und sach- und normgerecht anfertigen können.
Lehrstoff:
Klasse (4 Wochenstunden):
Elemente des technischen Zeichnens:
Handhabung der Zeichengeräte, Normschrift, Zeichnen mit Bleistift und Tusche, Zeichnungsnormen, Maßeintragung, Stückliste. Passungen und Toleranzen.
Parallelrisse:
Räumliches Achsenkreuz, Koordinatensysteme. Grund-, Auf- und Seitenriß, Strecken, Gerade, ebene Figuren und Ebenen in projizierenden Lagen und in Hauptlagen. Wahre Gestalt ebener Figuren, wahre Länge von Strecken. Einfache geometrische und technische Körper (anschauliche Darstellung, Durchdringungen, Schatten).
Klasse (2 Wochenstunden):
Drehflächen:
Ebene Schnitte, Durchdringungen, Abwicklungen, Schatten.
Schraubfläche. Technische Anwendungen.
Perspektive:
Durchschnittsverfahren, Aufbauverfahren, axonometrische
Zentralprojektion.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zum konstruktiven Denken bei der Lösung von Aufgaben des Fachgebietes unter Berücksichtigung von Funktion, Wirtschaftlichkeit, Fertigungstechnik und Normen. Dieser Beitrag erscheint umso stärker gewährleistet, je enger die Zusammenarbeit mit den Pflichtgegenständen „Design“ und „Werkstätte“ ist und je mehr die Theorie mit Anwendungsbeispielen aus dem Fachgebiet erläutert wird.
Die in der Bildungs- und Lehraufgabe geforderten Zeichenfertigkeiten erfordern zur Einübung auch häusliche Arbeit. Zur Absicherung einwandfreier Lösungen erscheint es besonders wichtig, die Schüler mit geeigneten Methoden der Selbstkontrolle vertraut zu machen.
Normenblätter sind wichtige Unterrichtsmittel. Im Themenbereich „Technische Anwendungen“ kommen dazu Modelle, Bildtafeln, Skizzenblätter und Handbücher.
ENTWURF
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll ausführungsreife Entwürfe für Anwendungen des Fachgebietes anfertigen können. Er soll konstruktive und natürliche Grundformen sowie deren Abstraktionen verarbeiten können.
Der Schüler soll Flach- und Hohlglas gestalten und optisch verändern können; er soll Glas als integrierendes Element der Architektur einsetzen können.
Lehrstoff:
Klasse (4 Wochenstunden):
Techniken:
Bleistift-, Feder-, Pinseltechnik (Tusche, Pinseldruck, Lasuren); Kohle-, Kreide-, Pastelltechnik. Aquarell, Gouache, Öltechnik, Mischtechnik.
Gestaltungselemente:
Raum und Form (Proportion, Perspektive, Entfernung). Licht und Schatten (Schraffur). Farbe (Wiedergabe).
Objekte:
Geometrische Körper. Architektur. Pflanzen, Tiere, menschliche
Figur.
Schrift:
Handhabung der Schreibwerkzeuge. Gebrauchsschriften.
Klasse (5 Wochenstunden):
Techniken:
Fotografische Gestaltungsverfahren, Reproduktionstechnik, Videotechnik; Collage; Aufbereitung von Ausstellungsobjekten. Anwendung von Drucktechniken und Veredelungstechniken für die Dekoration auf Hohl- und Flachglas.
Gestaltungselemente:
Raum und Form (optische Verkürzungen, Übertreibungen und Täuschungen). Licht und Schatten (Gegenlicht). Bewegung. Natürlicher Aufbau der Objekte, technische Details. Farbe (Kontrast).
Objekte:
Menschliche Figuren in Bewegung, Kompositionen.
Schrift:
Zierschriften. Verbindung von Schrift und Ornament.
Klasse (8 Wochenstunden):
Kompositionen:
Flächenfüllung in Form und Farbe. Symbole, Ornamente.
Hohl- und Flachglasveredelung:
Figurale, ornamentale und abstrakte Dekore. Zeichnerische und farbliche Entwürfe für Malerei, Schliff, Sandstrahl, Ätzung und Gravur.
Klasse (7 Wochenstunden):
Kompositionen:
Komplexe Projekte (Kunstverglasung, Nutzung solarer Energie im Wohnbereich).
Glas als gestaltendes Element:
Glas in der Architektur und in der Innenraumgestaltung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit auf praktische Aufgaben des Fachgebietes sowie die Vielfalt der dargestellten Objekte und der verwendeten Techniken. Entsprechend den Erfordernissen der Praxis kommt der Präzision und Sauberkeit der Ausführung unter Berücksichtigung der technischen und wirtschaftlichen Notwendigkeiten besonderes Gewicht zu.
Für das Entwicklen und Ausformen von Schriften ist die Erziehung zum rhythmischen Gefühl besonders wichtig; sie wird durch Schreibübungen, die von Schriftelementen ausgehen, begünstigt.
Ab der 3. Klasse bewährt sich am besten das Ausgehen von der Beobachtung fertiger Lösungen, aus der ästhetische Zusammenhänge erschlossen und Gesetzmäßigkeiten formuliert werden. Die enge Zusammenarbeit mit dem Pflichtgegenstand „Werkstätte“ entspricht den Erfordernissen der Praxis.
Zur Unterstützung der zeichnerischen Übungen, die auch im Freien stattfinden können, dienen Anschauungsmaterial sowie der Besuch von Ausstellungen. Im Themenbereich „Raum und Form“ stellt die Rechnerunterstützung eine wichtige praxisnahe Arbeitsform dar.
DESIGN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll bei der Gestaltung von Produkten der Fachrichtung technische, funktionale und künstlerische Aspekte integrieren können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Formelemente:
Geometrische Flächen und Körper. Relationen und Proportionen.
Analyse und Synthese:
Naturform und Kunstform.
Klasse (3 Wochenstunden):
Analyse und Synthese:
Farbe (physikalische und psychologische Gesetzmäßigkeiten, Wechselbeziehungen zur Form). Stil.
Werkstoffbedingte Designprinzipien:
Holz, Metall, Keramik, Kunststoff.
Klasse (3 Wochenstunden):
Analyse und Synthese:
Handwerkliche und industrielle Produkte und Ensembles.
Werkstoffbedingte Designprinzipien:
Glas und Verbindungsstoffe.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zum schöpferisch-integrativen Denken unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und soziologischer Faktoren. Besonders wertvoll sind Aufgabenstellungen, die den Lehrstoff mehrerer Themenbereiche oder Unterrichtsgegenstände anwenden.
Im Themenbereich „Analyse“ bewährt sich am besten das Ausgehen von der Beobachtung fertiger Lösungen, aus der Zusammenhänge erschlossen und Gesetzmäßigkeiten formuliert werden. In diesem Zusammenhang sind Anschauungsmaterial sowie der Besuch von Ausstellungen nützlich.
Die Unterstützung der Konzeption durch elektronische Datenverarbeitungsanlagen entspricht den Erfordernissen der Praxis.
TECHNOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Werkstoffe, Werkzeuge, Maschinen und Verfahren sowie die einschlägigen Normen gründlich kennen. Er soll die für gegebenen Aufgaben des Fachgebietes technisch und wirtschaftlich günstigsten Werkstoffe, Werkzeuge, Maschinen und Verfahren auswählen können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Rohstoffe zur Glasherstellung:
Glasbildung anorganischer Stoffe und Verbindungen. Netzwerkbildner, Flußmittel, Stabilisatoren, Färbungs- und Trübungsmittel.
Glasarten:
Sodakalk-, Pottaschekalk-, Blei-, Borosilicat-, Spezialgläser.
Mechanik:
Statik und Dynamik des festen Körpers.
Klasse (2 Wochenstunden):
Glasschmelze:
Physikalische und chemische Vorgänge. Temperatur, Temperaturmessung, Ausdehnung. Wärme. Wärmemessung, theoretischer und praktischer Wärmebedarf. Brennstoffe (Gas, Öl, Strom). Regenerativ- und Rekuperativfeuerung. Gemengeherstellung und Einbringung.
Schmelzöfen und Schmelzwannen:
Formen, Baumaterialien.
Flachglas:
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