Verordnung über Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
Warmverformung und Warmbehandlung des Stahles und unedler Nichteisenmetalle (Stauchen, Lochen, Spalten, Rollen, Kehlen und Kerben von Rippen, Schmieden einfacher Zierformen, Herstellen einfacher ornamentaler Gitter als Flächenfüllungen und Schmieden von Schmiedewerkzeugen). Härten und Anlassen von Meißel, Punzen und Handwerkzeugen. Beizen, Scheuern, Verzinnen. Hartlöten und einfaches Autogenschweißen.
Klasse (18 Wochenstunden):
Gießerei:
Herstellen einfacher Formen, Auftragen von Form- und Kernüberzügen, Formen von Hand, Ausbessern und Zusammenbau der Form. Gießen. Zinngußtechnik (Herrichten des Tons, An- und Abformen, Schmelzen, Legieren von Zinn, Gießen einfacher Formen, Kühlen, Abbrennen).
Schmiede:
Kröpfen, Verdrehen, Aufschrumpfen, Falten, Aufziehen von Bunden, Schmieden im Gesenk. Herstellen von Behelfsformen, Abnehmen und Anfertigen von Schablonen. Zerlegen und Zusammenbau von Metallobjekten. Komplexe Schmiedearbeiten von Hand und mit dem Maschinenhammer nach Zeichnung. Einfache Objekte der Metallgestaltung. Glühen, Härten, Anlassen, Vergüten, Oberflächenhärtung, Härteprüfung.
Schweißerei:
Gasschmelzschweißen, Schutzgasschweißen und Elektroschweißen,
Brennschneiden.
Klasse (18 Wochenstunden):
Schmiede:
Kombination von Techniken für komplexe Werkstücke, Gitter, Geräte; Zusammenbau. Herstellung sakraler und profaner Gegenstände der Schmiedekunst. Oberflächenbehandlung und Korrosionsschutz. Patinieren von Metallen, Brünieren und Blattvergolden.
Gießerei:
Herstellen von mehrteiligen Formen und Kernen, Kerneinlegen und Gießfertigmachen von Formen. Beschweren, Verklammern, Verschraubungen. Gießen von Reliefs und kleinen Vollplastiken (Voll- und Hohlguß). Schleudergußverfahren (Vulkanisieren, Einbetten, Ausschmelzen, Gießen). Gußziselieren.
Arbeitsvorbereitung:
Anboterstellung, Arbeitsaufträge, Werkstattzeichnungen, Arbeitsplanung. Vor- und Nachkalkulation von Arbeitsaufträgen. Bestellwesen, Lagerhaltung. Techniken der Ausstellungs- und Wettbewerbsbeteiligung.
Didaktische Grundsätze:
Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut gemacht werden. Die im Arbeitnehmerschutzgesetz und den dazu ergangenen Verordnungen vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit.
Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.
Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von kunsthandwerklichen Gewerbebetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug kann durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert gefördert werden.
Für die Vermittlung von handwerklichen Arbeitshaltungen wie Gewissenhaftigkeit und Pünktlichkeit ist das Vorbild des Lehrers von höchster Bedeutung.
Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.
PFLICHTPRAKTIKUM
Siehe Anlage 1C.
B. Freigegenstände
STENOTYPIE
Siehe Anlage 1C.
ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG
Siehe Anlage 1C.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Siehe Anlage 1C.
AKTUELLE FACHGEBIETE
Siehe Anlage 1C.
C. Unverbindliche Übungen
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1C.
D. Förderunterricht
DEUTSCH
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage 1C.
Anlage 1C.2.4
```
```
LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR STEINMETZEREI
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Wochenstunden
Pflichtgegenstände Klasse Summe Lvpfl.
1 2 3 4 Gruppe
```
```
1 Religion ......................... 2 2 2 2 8 (III)
2 Deutsch .......................... 3 2 2 2 9 (I)
3 Lebende Fremdsprache (Englisch) .. 2 2 - - 4 (I)
4 Geschichte ....................... - 2 - - 2 (III)
5 Geographie und Wirtschaftskunde .. 2 - - - 2 (III)
6 Wirtschaftliche Bildung,
Rechtskunde und
Staatsbürgerkunde ................ - - 3 2 5 III
7 Betriebswirtschaft ............... - - - 2 2 II
8 Leibesübungen .................... 2 2 2 2 8 (IVa)
9 Mathematik und angewandte
Mathematik ....................... 2 - - - 2 (I)
10 Chemie, angewandte Chemie und
Umwelttechnik .................... 2 1 - - 3 II
11 Stilkunde ........................ - - 3 2 5 III
12 Darstellende Geometrie ........... 3 - - - 3 (I)
13 Fachkunde ........................ 3 5 3 3 14 (I)
14 Fachzeichnen, Entwurf und
angewandte EDV ................... 4 5 5 6 20 II
15 Schrift .......................... 2 2 - - 4 (V)
16 Baumechanik ...................... - 2 2 - 4 (I)
17 Technologie ...................... 2 2 - - 4 I
18 Werkstätte ....................... 10 13 18 19 60 (Va)
```
```
Gesamtstundenzahl ... 39 40 40 40 159
19 Pflichtpraktikum ................. mindestens vier Wochen vor
Eintritt in die 4. Klasse.
```
```
Wochenstunden
Freigegenstände Klasse Lvpfl.
1 2 3 4 Gruppe
```
```
Stenotypie ........................... 2 2 - - (V)
Elektronische Datenverarbeitung ...... - 2 - - I
Lebende Fremdsprache (Englisch) ...... - - 2 2 (I)
Aktuelle Fachgebiete ( ) ............. - - 2 2 I bis
VI
```
```
Unverbindliche Übungen
```
```
Leibesübungen ............... (bis zu) 2 2 2 2 (IVa)
```
```
Förderunterricht
```
```
Deutsch .............................. *1) *1) *1) *1) (I)
Lebende Fremdsprache (Englisch) ...... *1) *1) - - (I)
Mathematik und angewandte Mathematik . *1) - - - (I)
```
```
*1) Bei Bedarf in jeder Klasse, in der der entsprechende Pflichtgegenstand vorgesehen ist, je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1C.
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1C.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1C.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE
A. Pflichtgegenstände
DEUTSCH
Siehe Anlage 1C.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Siehe Anlage 1C.
GESCHICHTE
Siehe Anlage 1C.
GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
Siehe Anlage 1C.
WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND STAATSBÜRGERKUNDE
Siehe Anlage 1C.
BETRIEBSWIRTSCHAFT
Siehe Anlage 1C.
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1C.
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage 1C.
CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK
Siehe Anlage 1C.
STILKUNDE
Siehe Anlage 1C.
DARSTELLENDE GEOMETRIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll aus Rissen eines Objektes dessen Aufbau ablesen und die in der Zeichnung enthaltenen Informationen deuten und konstruktiv verwerten können. Er soll geometrische Formen an technischen Objekten erkennen und mit Hilfe einer Konstruktionszeichnung erfassen können. Er soll räumliche Gegebenheiten in Handskizzen darstellen können.
Lehrstoff:
Klasse (3 Wochenstunden):
Projektion und Axonometrie, Anwendung auf ebenflächig begrenzte Körper und spezielle einfache Flächen:
Räumliches kartesisches Rechtssystem, Parallelprojektion. Aufbauverfahren der Axonometrie, spezielle axonometrische Angaben gemäß ÖNORM A 6061. Anwendung auf prismatische und pyramidenförmige Werkstücke. Strecke und Gerade, ebene Figur und Ebene, Körper und Fläche. Aufriß, Grundriß und Kreuzriß (Normalrisse in den Koordinatenebenen, Anordnung in der Zeichenebene). Konstruktion axonometrischer Risse aus gegebenen Hauptrissen und umgekehrt. Prismenfläche, Zylinderfläche, Pyramidenfläche und Kegelfläche. Konturerzeugende von Zylinder- und Kegelflächen.
Lösung stereometrischer Aufgaben mit Hilfe von Normalprojektionen:
Angittern in einer Ebene, Schnitte ebenflächig begrenzter Werkstückformen. Seitenrisse als Konstruktionshilfsmittel. Länge einer Strecke, Drehen einer Ebene in eine Hauptebene, orthogonale Lage einer Geraden und einer Ebene. Anwendung auf fachbezogene technische Objekte.
Normalriß eines Kreises:
Festlegen des Normalrisses eines Kreises durch Hauptscheitel und einen Punkt. Normalriß von drehzylindrischen und drehkegelförmigen Objekten.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit im Konstruktionsunterricht der Fachrichtung. Es empfiehlt sich, neue geometrische Begriffe anhand konkreter technischer Objekte einzuführen. Die zunehmende Bedeutung computerunterstützten Konstruierens legt die konsequente Verwendung eines Koordinatensystems nahe. Im Sinne der Praxisbezogenheit erscheint es zweckmäßig, Konstruktionsvorgänge am Objekt zu erklären, sodaß sich die Verwendung von Spuren und Rißachsen erübrigt.
Zwei Schularbeiten sind zulässig.
FACHKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die in Betrieben des Fachgebietes anfallenden Arbeiten, Konstruktionen und Hilfskonstruktionen kennen.
Er soll Skizzen und Werkzeichnungen der im Fachgebiet wesentlichen Bauelemente anfertigen können.
Lehrstoff:
Klasse (3 Wochenstunden):
Steinmetzbetrieb:
Aufgaben (Vorrichtungen, Einrichtungen, funktioneller Ablauf).
Baukonstruktionen:
Fundament, stehendes Mauerwerk (Aufbau, Öffnungen, Umrahmungen). Feuchtigkeitsisolierung. Steinschnitt; Schablone. Dehn- und Setzfugen.
Klasse (5 Wochenstunden):
Vermessung:
Erfassung von Naturmaßen, Aussteckungsarbeiten.
Steinbaukonstruktionen:
Treppen (Arten, Verziehungen). Bodenbeläge (Fußbodenaufbau, Belagsformen, Verlegearten, Trittschallisolierung). Verkleidungen (Fugenschnitt, Verankerung, Wärmeisolierung).
Klasse (3 Wochenstunden):
Baukonstruktionen:
Böschungs- und Stützmauern. Schwebendes Mauerwerk (Bögen, Gewölbe, Stichkappen).
Gerüstung:
Arbeitsgerüste, Lehrgerüste.
Klasse (3 Wochenstunden):
Außengestaltung:
Grabdenkmäler, Brunnen, Gartengestaltung (Wege, Plätze, Sitzbänke).
Renovieren und Restaurieren:
Reinigen, Konservieren, Instandhalten historischer Bauteile.
Stilelemente:
Säulenordnungen, Strebepfeiler, Maßwerk.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zur Schulung der handwerklichen Fertigkeit und die Anwendbarkeit bei der Herstellung von Werkstücken. Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Fachzeichnen, Entwurf und angewandte EDV“, „Technologie“ und „Werkstätte“ wichtig.
FACHZEICHNEN, ENTWURF UND ANGEWANDTE EDV
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Werkzeichnungen, Schaubilder, Pläne und Skizzen normgerecht anfertigen und lesen können. Er soll die Objekte sauber und übersichtlich in Parallelrissen und axonometrischen Rissen darstellen und räumliche Lage- und Maßaufgaben in der Projektion lösen können.
Lehrstoff:
Klasse (4 Wochenstunden):
Elemente des Bauzeichnens:
Handhabung der Zeichengeräte, Normschrift, Zeichnen mit Bleistift
und Tusche, Zeichnungsnormen, Maßeintragung.
Werkzeichnungen:
Zeichnerische Darstellung von einfachen Baukonstruktionen (Fundament, stehendes Mauerwerk und Öffnungen). Steinschnitt.
Klasse (5 Wochenstunden):
Werk- und Detailzeichnungen:
Stehendes Mauerwerk mit Öffnungen und Umrahmungen. Feuchtigkeitsisolierungen. Steinschnitt. Geradlinige Treppen. Fußbodenkonstruktionen.
Klasse (5 Wochenstunden):
Werk- und Detailzeichnungen:
Verkleidungen (Maßliste, Ankerliste). Gewendelte Treppen.
Böschungs- und Stützmauern.
Bauaufnahme:
Aufnahme und zeichnerische Darstellung von Bauteilen.
Klasse (6 Wochenstunden):
Werk- und Detailzeichnungen:
Bögen, Gewölbe, Stichkappen (Grund- und Aufriß, Axonometrie).
Entwurf:
Grabdenkmäler, Brunnen, Gartengestaltung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zur Schulung des künstlerischen Formgefühls, der besonders beim Modellieren gegeben ist und die Anwendbarkeit bei der Herstellung gängiger Produkte der Fachrichtung.
Insbesondere im Themenbereich „Entwurf“ ist das Ausgehen von den Fähigkeiten und Neigungen der einzelnen Schüler eine wichtige Voraussetzung für einen bedeutenden Unterrichtsertrag.
Die Anschaulichkeit des Unterrichtes wird durch Verwendung von Naturmodellen und bildlichen Darstellungen erhöht. Exkursionen und Lehrausgänge, insbesondere in Ausstellungen, können zusätzliche Einsichten vermitteln.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen, zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten und zur Festlegung und Betreuung fachübergreifender Schülerprojekte ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Fachkunde“, „Technologie“, „Baumechanik“ und „Werkstätte“ wichtig.
SCHRIFT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die gebräuchlichsten Schriftarten schreiben, zeichnen und konstruieren können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Schreiben, Zeichnen und Konstruieren:
Gebrauchsschriften. Verbinden von Schrift und Ornament.
Klasse (2 Wochenstunden):
Schreiben, Zeichnen und Konstruieren:
Zierschriften. Fassen im Stein (Vergolden, Färben, Bleiintarsieren).
Theorie der Schrift:
Zeichen und Symbole, Heraldik.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zur sicheren Beherrschung der Gebrauchsschriften und zur Förderung der gestalterischen Kreativität des Schülers.
Die Anschauung wird zweckmäßigerweise an fertigem Bild- und Schriftmaterial geschult.
BAUMECHANIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll einfache Tragsysteme dimensionieren können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Kräfte:
Arten, Zusammensetzung und Zerlegung (graphisch und rechnerisch). Momente. Kräftepaare. Gleichgewichtsbedingungen (rechnerisch und graphisch).
Standsicherheit:
Kippen, Gleiten; Schwerpunkt von Flächen. Lastaufstellung.
Rechnerische Ermittlung von Auflagekräften.
Fachwerke:
Arten, Lastfälle, einfacher Cremonaplan.
Klasse (2 Wochenstunden):
Träger:
Einfacher Träger auf zwei Stützen; Querkraft, Normalkraft und Momentenverlauf. Durchlaufträger (ohne Berechnung). Bewehrungs- und Biegepläne.
Festigkeitslehre:
Trägheitsmoment und Widerstandsmoment, Zug, Druck, Abscherung, Biegung, Schub. Zentrisches Knicken einfacher Stäbe (Holz, Stahl). Ausmittiger Zug und Druck, Fundamentbemessung. Einfache Schraub-, Schweiß- und Holzverbindungen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der modernen Baupraxis.
In jeder Klasse sind zwei Schularbeiten zulässig.
TECHNOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, Werkzeuge und Maschinen sowie die einschlägigen Normen kennen.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Natürliche Steine:
Arten, Vorkommen, Eigenschaften, Gewinnung. Begriffe der Mineralogie und Geologie.
Künstliche Steine:
Gebrannte und gebundene Baustoffe, Betontechnologie,
Kunstharzbindungen.
Bauphysikalische Gegebenheiten:
Einwirkung von Feuchtigkeit, Kälte, Hitze, Frost, Wasser und Zugluft.
Klasse (2 Wochenstunden):
Maschinen:
Antriebsquellen; Abbaugeräte, Steinbearbeitungsmaschinen (Funktion, Anwendung, Wertung).
Stahl:
Arten, Herstellung. Armierungen, Ankermaterial.
Hilfsstoffe:
Isolier- und Dämmstoffe, Kitte, Schleif- und Poliermittel,
Schmierstoffe, Kunststoffe.
Trennmittel:
Diamant, Korund, Stahl, Quarzsand.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf typische Aufgaben des Fachgebietes.
Materialproben und bildliche Darstellungen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichts. Exkursionen und Lehrausgänge vertiefen das Verständnis für Materialkenntnis und Bearbeitungstechniken. Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Zusammenarbeit mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Fachkunde“, „Fachzeichnen, Entwurf und angewandte EDV“ und „Werkstätte“ wichtig.
WERKSTÄTTE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die in der Fachrichtung verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe sicher handhaben und instandhalten können.
Der Schüler soll geschmackvolle facheinschlägige Erzeugnisse herstellen sowie facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsvorgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.
Lehrstoff:
Klasse (10 Wochenstunden):
Grundausbildung:
Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung. Unfallverhütung, Handhaben
der Handwerkzeuge.
Handwerkstätte:
Grundbearbeitung des Steines, Fertigen eines ebenflächigen winkelrechten Quaders nach klassischer handwerklicher Art (Messen, Anreißen, Absehen). Oberflächenbehandlung (Spalten, Bossieren, Spitzen, Schlagaufziehen mittels Zahn-, Beiz- und Schlageisen, Billen, Pecken, Kröneln, Stocken, Scharrieren, Stelzen und Hobeln, Schleifen und Polieren).
Klasse (13 Wochenstunden):
Handwerkstätte:
Materialgerechtes Herstellen ein- und mehrhäuptiger Werkstücke nach vorgegebenen Maßen, Skizzen und Schablonen unter Verwendung der Hand- und Kompressorwerkzeuge. Verlegen von Steinfußböden.
Maschinenwerkstätte:
Schneiden, Schleifen, Betonmischen.
Klasse (18 Wochenstunden):
Kunststeinwerkstätte:
Erstellen von negativen Formen aus Holz, Gips und Kunststoffen. Aufbau der Kunststeinmischungen (Raum-Gewichtsverhältnisse), Schneiden und Flechten von Betonstahl laut Biegeplan. Verdichten und Bearbeiten von Hochbauteilen. Versetzen plangerechter Werkstücke (Verkleidungen, Fensterumrahmungen).
Handwerkstätte:
Schrifthauen, Fassen, Vergolden, Bleiintarsieren. Instandsetzen der Handwerkzeuge.
Maschinenwerkstätte:
Schneiden, Schleifen, Ausarbeiten von Profilen. Kehren,
Verkröpfungen und Totlauf.
Klasse (19 Wochenstunden):
Modellwerkstätte:
Erstellen von positiven Formen und Abgüssen aus formbarem Material
(Ton-, Gips- Kautschukmodelle).
Maschinenwerkstätte:
Eingesetzte Flächen, Mosaik.
Handwerkstätte:
Renovierungs- und Restaurierungsarbeiten.
Arbeitsvorbereitung:
Anbotserstellung, Arbeitsaufträge, Werkstattzeichnungen, Arbeitsplanung. Kalkulation und Abrechnung von Arbeitsaufträgen. Lagerhaltung, Bestellwesen.
Didaktische Grundsätze:
Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe, sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut gemacht werden. Die im Arbeitnehmerschutzgesetz und den dazu ergangenen Verordnungen vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit.
Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.
Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von Gewerbebetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug kann durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert gefördert werden.
Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.
PFLICHTPRAKTIKUM
Siehe Anlage 1C.
B. Freigegenstände
STENOTYPIE
Siehe Anlage 1C.
ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG
Siehe Anlage 1C.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Siehe Anlage 1C.
AKTUELLE FACHGEBIETE
Siehe Anlage 1C.
C. Unverbindliche Übungen
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1C.
D. Förderunterricht
DEUTSCH
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage 1C.
Anlage 1C.1.4
```
```
LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR KUNSTHANDWERK
AUSBILDUNGSZWEIG GOLD- UND SILBERSCHMIEDE, JUWELIERE UND
MODESCHMUCKERZEUGER
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Wochenstunden
Pflichtgegenstände Klasse Summe Lvpfl.
1 2 3 4 Gruppe
```
```
1 Religion ......................... 2 2 2 2 8 (III)
2 Deutsch .......................... 3 2 2 2 9 (I)
3 Lebende Fremdsprache (Englisch) .. 2 2 - - 4 (I)
4 Geschichte ....................... - 2 - - 2 (III)
5 Geographie und Wirtschaftskunde .. 2 - - - 2 (III)
6 Wirtschaftliche Bildung,
Rechtskunde und
Staatsbürgerkunde ................ - - 3 2 5 III
7 Betriebswirtschaft ............... - - - 2 2 II
8 Leibesübungen .................... 2 2 2 2 8 (IVa)
9 Mathematik und angewandte
Mathematik ....................... 2 - - - 2 (I)
10 Chemie, angewandte Chemie und
Umwelttechnik .................... 2 1 - - 3 II
11 Stilkunde ........................ - - 3 2 5 III
12 Fachzeichnen, Entwurf und
angewandte EDV ................... 6 9 8 8 31 II
13 Technologie ...................... 2 2 2 2 8 I
14 Atelier und Werkstätte ........... 16 18 18 18 70 Va
```
```
Gesamtstundenzahl ... 39 40 40 40 159
15 Pflichtpraktikum ................. mindestens vier Wochen vor
Eintritt in die 4. Klasse.
```
```
Wochenstunden
Freigegenstände Klasse Lvpfl.
1 2 3 4 Gruppe
```
```
Stenotypie ........................... 2 2 - - (V)
Elektronische Datenverarbeitung ...... - 2 - - I
Lebende Fremdsprache (Englisch) ...... - - 2 2 (I)
Aktuelle Fachgebiete ( ) ............. - - 2 2 I bis
VI
```
```
Unverbindliche Übungen
```
```
Leibesübungen ............... (bis zu) 2 2 2 2 (IVa)
```
```
Förderunterricht
```
```
Deutsch .............................. *1) *1) *1) *1) (I)
Lebende Fremdsprache (Englisch) ...... *1) *1) - - (I)
Mathematik und angewandte Mathematik . *1) - - - (I)
```
```
*1) Bei Bedarf in jeder Klasse, in der der entsprechende Pflichtgegenstand vorgesehen ist, je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1C.
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1C.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1C.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE
A. Pflichtgegenstände
DEUTSCH
Siehe Anlage 1C.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Siehe Anlage 1C.
GESCHICHTE
Siehe Anlage 1C.
GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
Siehe Anlage 1C.
WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND STAATSBÜRGERKUNDE
Siehe Anlage 1C.
BETRIEBSWIRTSCHAFT
Siehe Anlage 1C.
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1C.
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage 1C.
CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK
Siehe Anlage 1C.
STILKUNDE
Siehe Anlage 1C.
FACHZEICHNEN, ENTWURF UND ANGEWANDTE EDV
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll den Aufbau und die Funktionen kunsthandwerklicher Objekte des Ausbildungszweiges kennen; er soll solche Objekte frei und nach Anregung konzipieren können. Er soll Formen in seiner Umwelt intensiv wahrnehmen. Er soll die Elemente des bildnerischen Gestaltens unter besonderer Berücksichtigung des Ornamentes und der Farbe kennen.
Der Schüler soll Lagebeziehungen im Raum beschreiben können. Er soll aus einfachen Körpern zusammengesetzte Objekte genau, sauber und übersichtlich in Parallelrissen und in axonometrischen Rissen darstellen und räumliche Lage- und Maßaufgaben in der Projektion lösen können.
Der Schüler soll Skizzen, Werkzeichnungen, Schaubilder und Pläne der für den Ausbildungszweig charakteristischen Elemente lesen und sach- und normgerecht anfertigen können. Insbesondere soll er Objekte nach der Natur und aus der Vorstellung zeichnerisch wiedergeben und in verschiedenen Formen beschriften sowie nach gegebenen Modellen und eigenen Entwurfskizzen ausführungsreife Fertigungszeichnungen in sachgerechtem Maßstab erstellen können.
Der Schüler soll Entwurfsmodelle zu Objekten des Ausbildungszweiges herstellen können.
Lehrstoff:
Klasse (6 Wochenstunden):
Darstellungsmittel:
Bleistift, Feder, Kugelschreiber, Aquarell- und Deckfarben.
Darstellungstechniken:
Punkt, Linie, Kontur, Struktur, Schraffur, Textur, rhythmische Linie, Proportion, Fläche, Tonwerte (Hell-Dunkel-Werte), Farbe (Mischung, Abstufung, Modulation). Kopieren, Vergrößern, Verkleinern.
Elemente des technischen Zeichnens:
Handhabung der Zeichengeräte, Zeichnen mit Bleistift.
Zeichnungsnormen, Maßeintragung.
Parallelrisse:
Räumliches Achsenkreuz, Koordinatensysteme. Grund-, Auf- und Seitenriß. Strecken, Gerade, ebene Figuren und Ebenen in projizierenden Lagen und in Hauptlagen. Wahre Länge von Strecken, wahre Gestalt ebener Figuren. Einfache geometrische und technische Körper (anschauliche Darstellung, Netze). Schrägrisse.
Darstellungsmotive:
Geometrisch aufgebaute Objekte (nach der Natur, nach Modellen, aus der Vorstellung). Einfache Werkstücke des Ausbildungszweiges. Ornamente, Monogramm, Wappen.
Schrift:
Analyse von Schrifttypen. Blockschrift und Antiqua (geschrieben und gezeichnet).
Gestaltung:
Kompositionsprinzipien, einfache Kompositionen. Flächengestaltung (ornamentale und florale Flächenteilung). Bandornamente, durchbrochene Ornamente, Bänder und Mäander.
Klasse (9 Wochenstunden):
Darstellungstechniken:
Darstellung konvexer und konkaver Formen. Zeichnen und Malen auf verschiedenem Untergrund. Modellieren als Relief und Vollplastik (nach der Natur, nach Entwurf, nach Vorlage).
Perspektive:
Durchschnitts- und Aufbauverfahren, Zentralprojektion. Freie
Perspektive mit zwei Fluchtpunkten.
Darstellungsmotive:
Einfache Tier- und Pflanzenstudien, pflanzliches und geometrisches
Ornament. Komplexere technische Objekte des Ausbildungszweiges.
Vollständiges Wappen, Zeichen und Symbole.
Schrift:
Einfache Zierschriften. Anpassung an Block, Achse, optische Mitte,
Monogramme und Signeten.
Gestaltung:
Stilisierung pflanzlicher und organischer Formen, Tiere. Farbe (Psychologie, Ästhetik, Symbolik). Attribute und Symbole; Heraldik (Wappen, Heroldsbilder, gemeine Figuren, Schild- und Helmformen; heraldische Farben).
Klasse (8 Wochenstunden):
Darstellungtechniken:
Modellieren als Relief und Vollplastik (nach der Natur, nach Entwurf, nach Vorlage). Gipsabguß negativ und positiv, Gipsschneiden. Bleistift, Pastell- und Aquarellfarben. Einsatz von EDV-Geräten für Zeichenaufgaben.
Darstellungsmotive:
Oberflächenrelief des menschlichen Körpers (Muskulatur, Fett, Haut); menschlicher Körper in Ruhe und Bewegung; Kopf-, Porträt- und Aktstudien. Tiere. Draperien. Edelsteine, Perlen und Schmucksteine.
Darstellungsträger:
Sakrale und profane Geräte, Einrichtungen und Schmuckstücke.
Schrift:
Komplexe Zierschriften (Entstehungszeit, Merkmale und Anwendung im Ausbildungszweig).
Gestaltung:
Abstraktion. Kreativer Werdegang von Objekten (Ideenskizze, Entwurfszeichnung, Modell).
Klasse (8 Wochenstunden):
Darstellungstechniken:
Herstellen von ausführungsreifen Entwürfen und Modellen (Modellieren, Gipsabguß und Gipsschnitt). Farbige Darstellung von Metalloberflächen. Schattierungen. Emailtechniken.
Ausstellungstechniken. Einsatz von einfacher Computergrafik im Entwurfsverfahren.
Darstellungsmotive:
Kopfmodell. Komplexe Objekte.
Darstellungsträger:
Schmuckstücke, Medaillen, Plaketten.
Gestaltung:
Freie Schriftgestaltung. Kreativer Werdegang von Objekten
(Psychogramm, Foto, Beschreibung).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zur Schulung des künstlerischen Formgefühls, der besonders beim Modellieren gegeben ist, und die Anwendbarkeit bei der Herstellung gängiger Produkte des Ausbildungszweiges.
Insbesondere im Themenbereich „Gestaltung“ ist das Ausgehen von den Fähigkeiten und Neigungen der einzelnen Schüler eine wichtige Voraussetzung für einen bedeutenden Unterrichtsertrag.
Die Anschaulichkeit des Unterrichts wird durch Verwendung von Naturmodellen und bildlichen Darstellungen erhöht. Exkursionen und Lehrausgänge, insbesondere in Ausstellungen, können zusätzliche Einsichten vermitteln.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen, zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten und zur Festlegung und Betreuung fachübergreifender Schülerprojekte ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Technologie“ und „Atelier und Werkstätte“ wichtig.
TECHNOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Ausbildungszweig verwendeten Werkstoffe, Hilfsstoffe und Halbfabrikate identifizieren können; er soll ihr Vorkommen, ihre Gewinnung, ihre Eigenschaften, ihre Handelsformen und ihre Verwendung kennen.
Der Schüler soll die im Ausbildungszweig verwendeten Bearbeitungsverfahren sowie den Aufbau, die Funktion, die Handhabung und die Wartung der erforderlichen Werkzeuge, Geräte und Maschinen gründlich kennen. Er soll für einen gegebenen Zweck ein rationelles und sicheres Bearbeitungsverfahren auswählen können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Metalle:
Eisenmetalle, unedle Nichteisenmetalle; Legierungen.
Nichtmetallische Werk- und Hilfsstoffe:
Ton, Plastilin, Wachs, Gips, Elfenbein. Peche und Kitte, Hölzer, Lacke, Klebestoffe. Emaille (Arten und Eigenschaften) und Kunststoffe (Handelsformen und ihre Anwendung im Ausbildungszweig).
Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Verfahren:
Messen, Anreißen, Fassen, Halten. Manuelle spanende und spanlose Bearbeitung von Metallen. Spanabhebende maschinelle Bearbeitung von Metallen. Montiertechnik (Weich- und Hartlöten). Beizen, Bürsten, Polieren. Nieten und Schrauben.
Klasse (2 Wochenstunden):
Metalle:
Edelmetalle, Edelmetallegierungen (gesetzliche Feingehalte), Hart- und Weichlote, Edelmetallkontrollote. Sintermetalle. Legierungsrechnen (Auf-, Ab- und Umlegieren).
Hilfsstoffe:
Schmelzfluß-, Schleif-, Polier-, Entfettungs-, Reinigungs- und Schmiermittel. Säuren und chemische Metallfärbemittel.
Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Verfahren:
Glühen, Schmelzen, Walzen, Beizen, Brennen, Schleifen, Löten und Polieren von Metallen und Edelmetallen. Goldschmiedewaage. Kunststoffbearbeitung. Maschinelles Gravieren, Einschneidefräser, Prägen und Pressen, Stanzen. Kalt- und Warmeinsenken. Funkenerosionsverfahren.
Klasse (2 Wochenstunden):
Edelsteine, Perlen und Schmucksteine:
Einteilung, Entstehung, Vorkommen, Eigenschaften, Gewicht, Härten, Schliff, Verwendung. Synthetische Steine. Erkennen von Fälschungen und Imitationen. Edelsteinbestimmungsverfahren. Karatwaage, hydrostatische Waage und schwere Lösungen.
Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Verfahren:
Treiben und Aufziehen von Gefäßen, Treib- und Gußziselieren.
Tiefziehen. Drücken.
Klasse (2 Wochenstunden):
Materialprüfung:
Feingehalte von Edelmetallegierungen (Strichprobe, Feuerprobe, nasse Verfahren). Härte und Zugfestigkeit von Stahl und Edelmetallegierungen. Härten und Anlassen von Hand- und Prägewerkzeugen.
Edelmetallabfälle:
Arten, Wiedergewinnung.
Punzierungsgesetz:
Gesetzliche Feingehalte, Punzenbilder, Punzierungsvorgang,
Berechtigungen, Ausnahmen, Verpflichtungen.
Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Verfahren:
Juwelenfassung, Metallgießverfahren (Gießmodelle, Metallguß in Sandformen; Voll- und Hohlguß; Wachsausschmelzverfahren); Gießen von Edelmetallen (Ossa sepia, Schleuderguß, Kokillenguß). Herstellung von Nachformmodellen aus Kunstharz, dreidimensionales Kopierfräsverfahren nach Reliefmodellen. Kupfer- und Stahlstich für den Tiefdruck. Galvanotechnik, Feuervergolden, Blattvergolden, Blattversilbern. Montiertechnik (komplexe Verfahren).
Oberflächengestaltung:
Emailliertechniken, Ätzen, Niello, Tauschieren, Granulieren,
Guillochieren, Diamantieren.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf typische Aufgaben des Ausbildungszweiges. Daher wird zB die Gewinnung der Werkstoffe gegenüber deren Eigenschaften und Verwendung zurücktreten. Besondere Bedeutung kommt der sicheren Identifizierung der Werk- und Hilfsstoffe zu.
Materialproben und bildliche Darstellungen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes; Exkursionen und Lehrausgänge vertiefen das Verständnis für Herstellungs- und Lagerungsverfahren.
Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Zusammenarbeit mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Fachzeichnen, Entwurf und angewandte EDV“ und „Atelier und Werkstätte“ wichtig.
ATELIER UND WERKSTÄTTE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Ausbildungszweig verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe sicher handhaben und instandhalten können.
Der Schüler soll geschmackvolle facheinschlägige Erzeugnisse herstellen sowie facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsvorgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.
Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.
Lehrstoff:
Klasse (16 Wochenstunden):
Grundausbildung:
Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung. Fertigkeiten (Sägen; Feilen von Blechen, Meißeln und Punzen; Messen, Anreißen, Körnen, Bohren, Senken, manuelles Gewindeschneiden, Blechschneiden mit der Hand- und Hebelschere, Nieten, Biegen, Hämmern, Formfeilen, Schmirgeln; Härten der Meißel und Punzen, Schleifen der Meißel und Bohrer).
Gold- und Silberschmiede-Atelier:
Blechschneiden mit Handblechschere, Figurenschere, Seitenschneider und Lotschere. Maß- und Formfeilen von Stäben und Blechen. Skizzieren und Aufpausen; Sägen mit der Metall-Laubsäge. Fräsen und Bohren mit der biegsamen Welle (Oberflächenstrukturen und Bohrungen). Biegen von Drähten zu Ösen, Schnörkeln und Ornamenten. Manuelles Ziehen von Drähten und Rohren (Zieheisen). Treiben und Schlagen von Halbkugeln mit Punzen auf geeigneten Unterlagen. Hartlöten. Glühen, Beizen, Bürsten, Polieren, Kratzen.
Klasse (18 Wochenstunden):
Gold- und Silberschmiede-Atelier:
Einfacher Kokillenguß von Edelmetallen. Walzen von Blechen, Bändern und Stangen auf Maß und Form. Ziehen von Drähten und Rohren auf der Ziehbank. Kaltschmieden, Planieren. Treiben, Aufziehen und Pressen von Blechen zu Hohlkörpern mit Punzen und Hammer auf verschiedene Unterlagen. Auf- und Abkitten, Treibziselieren von Ornamenten. Oberflächenbehandlung (Patinieren von Bunt- und Edelmetallen). Montiertechnik (Herstellen beweglicher Verbindungselemente, Gelenke und Fassungsarten). Broschierungstechniken. Einfache Verschlüsse und Ohrpatente.
Klasse (18 Wochenstunden):
Gold- und Silberschmiede-Atelier:
Herstellung von Verschlüssen und Fassungsreihen (Kader). Herstellung von Fassungen nach Maß. Einsetzen und Fassen von Edel- und Schmucksteinen. Komplexe Werkstücke. Treiben und Aufziehen von Gefäßen (Richten, Planieren, Montieren, Passen, Bördeln). Weichlöten. Treibziselieren. Abkanten.
Klasse (18 Wochenstunden):
Gold- und Silberschmiede-Atelier:
Anwendung und Kombination von Techniken für komplexe Werkstücke. Schleudergußverfahren (Vulkanisieren, Einbetten, Ausschmelzen, Gießen). Vervielfältigung (Anfertigen von Schmuckmodellen aus Metall und Wachs). Feingehaltsprüfung von Edelmetallegierungen (Strichprobe). Herstellen einfacher Werkzeuge und Vorrichtungen.
Arbeitsvorbereitung:
Anboterstellung, Arbeitsaufträge, Werkstattzeichnungen, Arbeitsplanung. Vor- und Nachkalkulation von Arbeitsaufträgen. Bestellwesen. Lagerhaltung. Techniken der Ausstellungs- und Wettbewerbsbeteiligung.
Didaktische Grundsätze:
Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut gemacht werden. Die im Arbeitnehmerschutzgesetz und den dazu ergangenen Verordnungen vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit.
Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.
Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von kunsthandwerklichen Gewerbebetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug kann durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert gefördert werden.
Für die Vermittlung von handwerklichen Arbeitshaltungen wie Gewissenhaftigkeit und Pünktlichkeit ist das Vorbild des Lehrers von höchster Bedeutung.
Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.
PFLICHTPRAKTIKUM
Siehe Anlage 1C.
B. Freigegenstände
STENOTYPIE
Siehe Anlage 1C.
ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG
Siehe Anlage 1C.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Siehe Anlage 1C.
AKTUELLE FACHGEBIETE
Siehe Anlage 1C.
C. Unverbindliche Übungen
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1C.
D. Förderunterricht
DEUTSCH
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage 1C.
Anlage 1C.2.1
```
```
LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR GRAFIK-DESIGN
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Wochenstunden
Pflichtgegenstände Klasse Summe Lvpfl.
1 2 3 4 Gruppe
```
```
1 Religion ......................... 2 2 2 2 8 (III)
2 Deutsch .......................... 3 2 2 2 9 (I)
3 Lebende Fremdsprache (Englisch) .. 2 2 - - 4 (I)
4 Geschichte ....................... - 2 - - 2 (III)
5 Geographie und Wirtschaftskunde .. 2 - - - 2 (III)
6 Wirtschaftliche Bildung,
Rechtskunde und
Staatsbürgerkunde ................ - - 3 2 5 III
7 Betriebswirtschaft ............... - - - 2 2 II
8 Leibesübungen .................... 2 2 2 2 8 (IVa)
9 Mathematik und angewandte
Mathematik ....................... 2 - - - 2 (I)
10 Chemie, angewandte Chemie und
Umwelttechnik .................... 2 1 - - 3 II
11 Stilkunde ........................ - - 3 2 5 III
12 Werbelehre ....................... - - - 1 1 (III)
13 Bildtechnologie .................. 2 2 3 2 9 III
14 Schrift- und Kompositionsübungen . 3 2 - - 5 V
15 Layout ........................... - - - 4 4 (III)
16 Zeichnen und Malen ............... 4 5 4 - 13 (V)
17 Laboratorium für Fotografik,
angewandte EDV und Druckgrafik ... - 5 5 5 15 I
18 Entwurf .......................... 15 15 16 16 62 (I)
```
```
Gesamtstundenzahl ... 39 40 40 40 159
19 Pflichtpraktikum ................. mindestens vier Wochen vor
Eintritt in die 4. Klasse.
```
```
Wochenstunden
Freigegenstände Klasse Lvpfl.
1 2 3 4 Gruppe
```
```
Stenotypie ........................... 2 2 - - (V)
Elektronische Datenverarbeitung ...... - 2 - - I
Lebende Fremdsprache (Englisch) ...... - - 2 2 (I)
Aktuelle Fachgebiete ( ) ............. - - 2 2 I bis
VI
```
```
Unverbindliche Übungen
```
```
Leibesübungen ............... (bis zu) 2 2 2 2 (IVa)
```
```
Förderunterricht
```
```
Deutsch .............................. *1) *1) *1) *1) (I)
Lebende Fremdsprache (Englisch) ...... *1) *1) - - (I)
Mathematik und angewandte Mathematik . *1) - - - (I)
```
```
*1) Bei Bedarf in jeder Klasse, in der der entsprechende Pflichtgegenstand vorgesehen ist, je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1C.
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1C.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1C.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE
A. Pflichtgegenstände
DEUTSCH
Siehe Anlage 1C.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Siehe Anlage 1C.
GESCHICHTE
Siehe Anlage 1C.
GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
Siehe Anlage 1C.
WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND STAATSBÜRGERKUNDE
Siehe Anlage 1C.
BETRIEBSWIRTSCHAFT
Siehe Anlage 1C.
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1C.
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage 1C.
CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK
Siehe Anlage 1C.
STILKUNDE
Siehe Anlage 1C.
WERBELEHRE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die betriebswirtschaftliche und volkswirtschaftliche Bedeutung, die Medien und die Einflußfaktoren der Werbung kennen.
Lehrstoff:
Klasse (1 Wochenstunde):
Werbungsbegriff:
Betriebswirtschaftliche und volkswirtschaftliche Funktionen; Berufe
in der Werbung.
Methoden:
Marktforschung; Erfassung und Analyse (Verbrauchs-, Produkt-, Motiv-Erfassung). Zielgruppenbezogene Konzeption; Werbeformen, Werbemittel; Technik der Werbung; mediengerechte Umsetzung in Grafik-Design.
Wirkung:
Psychologische und soziologische Voraussetzung; Wahrnehmungs- und Beeindruckungswirkung; Gedächtniswirkung; Einstellungswirkung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit im Fachgebiet. Als Beispiele eignen sich besonders visuelle Anschauungsmaterialien aus der aktuellen beruflichen Praxis.
BILDTECHNOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die verschiedenen Möglichkeiten der Bildentstehung, -verarbeitung und -beeinflussung sowie die Techniken der Bildwiedergabe kennen. Er soll die für eine bestimmte Aufgabe erforderlichen Verfahrensschritte bestimmen können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Physio-Psychologie des Sehens:
Auge; Reizumwandlung, -weiterleitung und -verarbeitung;
Farberkennung; Theorien des Farbsehens.
Farbmischung:
Additiv, subtraktiv, autotypisch; Farbordnungen.
Farbmittel:
Pigmente, Farbstoffe; Kreiden, Graphite; natürliche und künstliche
Bindemittel (Firnisse, Harze, Sikkative).
Das Bild als Information:
Informationsbegriff; das Bild als Informationsträger; Informationsübermittlung. Bildaufzeichnung (analog, digital).
Klasse (2 Wochenstunden):
Fotografische Geräte:
Kameratypen (Eigenschaften, Verwendung); Vergrößerungsapparate und Kopiergeräte (Eigenschaften und Verwendung); Entwicklungsmaschinen.
Fotografische Materialien:
Lichtempfindliche Materialien; Verarbeitungsmaterialien.
Fotografische Techniken:
Fotochemischer Prozeß. Aufnahmetechniken (Atelier, Natur); Verarbeitungstechniken (aufnahmegerecht, verfremdet).
Klasse (3 Wochenstunden):
Reproduktionstechnik:
Farbauszugsverfahren; Typographik; Herstellung von Kopiervorlagen;
Kopie.
Bedruckstoff:
Papier und Karton (Sorten, Herstellung); Folien, Bleche.
Drucktechnik:
Druckverfahren (Eigenschaften, Einsatzbereiche); Druckformtechnik (Arten der Druckformen, Herstellung); Endfertigung.
Druckauftrag:
Auftragerteilung; Auftragabwicklung; Auftragkontrolle und -übernahme.
Klasse (2 Wochenstunden):
Elektronische Bildaufzeichnung:
Aufzeichnungssysteme; Aufzeichnungsgeräte.
Elektronische Bildverarbeitung:
Bildspeichermedien; Scantechnik; rechnerunterstützte Zeichen- und Entwurfshilfen (Verfahren, Geräte); Organisationsformen, Programme.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung in der beruflichen Praxis. Fallbeispiele tragen zur Praxisorientierung des Unterrichtes bei; Bild- und Filmmaterial sowie Exkursionen und Lehrausgänge erhöhen die Anschaulichkeit.
SCHRIFT- UND KOMPOSITIONSÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll gebräuchliche Schriftarten kennen. Er soll sie schreiben, zeichnen und konstruieren können. Er soll Aufgaben des Schriftsatzes lösen können.
Lehrstoff:
Klasse (3 Wochenstunden):
Theorie der Schrift:
Entstehung, Funktion, Bedeutung für den Grafiker.
Grundfertigkeiten:
Handhabung der Schreibwerkzeuge, Feder, Pinsel, Herrichten der Schreibflüssigkeiten. Folienschnitt, Anfertigen von Schriftpausen.
Schreiben, Zeichnen und Konstruieren:
Gebrauchsschriften. Spationierung, Zeilenabstand und Schreibblöcke mit Abreibe- und Stempelschriften.
Klasse (2 Wochenstunden):
Titelsatz:
Fotosatz in verschiedenen Schriftgrößen. Schriftmodifikationen
(Geräte, Techniken).
Gestaltung von Texten:
Kreative Schriftgestaltung, Übergang vom Schriftzeichen zum Bildsymbol.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zur sicheren Beherrschung der Gebrauchsschriften und die Förderung der gestalterischen Kreativität des Schülers.
Die Anschauung wird zweckmäßigerweise an fertigem Bild- und Schriftmaterial geschult.
LAYOUT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll bildliche Inhalte in verschiedenen Medien unter Berücksichtigung der Zielgruppe und der Präsentationsform zweckentsprechend, ökonomisch und ansprechend gestalten können.
Lehrstoff:
Klasse (4 Wochenstunden):
Problemstellungen:
Erkennen und Analysieren; Lösungsvorschläge in Form von Scribbles
und Skizzen.
Satzbearbeitung:
Textberechnungen; Satzkorrekturen.
Problemlösungen:
Auswählen und Festlegung von Gestaltungsrichtlinien für verschiedene Werbemittel (Darstellung von Bewegungsabläufen, Montageanleitung, Wandgestaltung). Entwicklung eines Werbekonzepts. Simulation fertiger Lösungen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Kreativität des Schülers, wobei den Komponenten der Sensibilität und Flexibilität besondere Bedeutung zukommt.
Zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten und zur Durchführung von gegenstandsübergreifenden Schülerprojekten ist die Absprache mit den Lehrern des Pflichtgegenstandes „Entwurf“ besonders wichtig.
ZEICHNEN UND MALEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Formen in seiner Umwelt intensiv wahrnehmen. Er soll die Elemente des bildnerischen Gestaltens unter besonderer Berücksichtigung des Ornaments und der Farbe kennen.
Der Schüler soll den Aufbau des menschlichen Körpers und dessen Bewegungsfunktionen kennen. Der Schüler soll Objekte nach der Natur und aus der Vorstellung zeichnerisch und malerisch wiedergeben und in den verschiedenen Bereichen des Grafik-Designs anwenden können.
Lehrstoff:
Klasse (4 Wochenstunden):
Darstellungstechniken:
Bleistift, Buntstift, Kugelschreiber, Silberstift, Tusche, Aquarell und Plakatfarben. Schattier-, Schraffur-, Mischtechnik. Aufbau von Formen, Proportionen, perspektivische Darstellung. Pausen, Übertragen.
Darstellungsmotive:
Wiedergabe von Werkstoffoberflächen; Licht, Schatten, Reflexe; Architektur, konstruktivs Zeichnen; Landschaft, Perspektive im Freien, gewachsene Formen; Kopf (Aufbau, Ansichten, Details), Porträt. Tierstudien.
Klasse (5 Wochenstunden):
Darstellungstechniken:
Arbeit an der Staffelei.
Darstellungsmotive:
Naturstudien (menschlicher Körper, Architektur, Landschaft). Akt
(vereinfachte Wiedergabe unter Berücksichtigung von Funktion und Proportion).
Gestaltungsaufgaben:
Gefühlsmäßige Erfassung von Motiven.
Klasse (4 Wochenstunden):
Gestaltungsaufgaben:
Blattgestaltung; Anwendung malerischer Mittel. Aufbau von Bildkompositionen. Reduktion auf einfache Farbfleckverbände. Auseinandersetzung mit Ausdrucksformen jüngeren Kunstschaffens.
Darstellungsmotive:
Visualisieren des Körper-Raum-Zeit-Problems. Gegenstandslose Kompositionen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkritierium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit im Grafik-Design. Daher kommt der Schulung des Farb- und Formgefühles und der Sicherheit in der Anwendung zeichnerischer und malerischer Gestaltungsmittel unter Berücksichtigung der Neigung und der künstlerischen Eigenart des Schülers größte Bedeutung zu. Durch Verwendung von bildlichem Anschauungsmaterial sowie durch den Besuch von Ausstellungen lassen sich zusätzliche Einsichten vermitteln.
LABORATORIUM FÜR FOTOGRAFIK, ANGEWANDTE EDV UND DRUCKGRAFIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll technische und gestalterische Aufgaben der Originaldruckgrafik, der Fotografik und des rechnerunterstützten Zeichnens und Entwerfens lösen können.
Lehrstoff:
Klasse (5 Wochenstunden):
Foto-Aufnahmetechnik:
Aufnahmen mit Kleinbild-, Mittelformat- und Fachkamera (Sachaufnahmen, Reportagen). Aufnahmen mit der Reproduktionskamera. Aufnahmen mit dem Vergrößerungsgerät.
Foto-Ausarbeitungstechnik und -gestaltung:
Erstellen von Fotolayouts und Druckvorlagen; Gestaltungsaufgaben mittels Bewegungsunschärfe und selektiver Schärfe; Gestaltung mittels grafischer und chemischer Verfremdung; Gestaltung von Serien und Sequenzen. Fotodesign mit Schrift und Zeichnungen.
Klasse (5 Wochenstunden):
Fertigkeiten der Computergrafik:
Zeichnen mit der Maus, dem Lichtgriffel und der Tastatur; Arbeiten mit dem Malprogramm, dem Konstruktionsprogramm und dem Schriftprogramm; Speichern; Drucken.
Computergrafische Gestaltung:
Gestalten von Signets und Schriftzügen; Analysieren von Grafikprogrammen, Nutzung der Möglichkeiten für komplexe Aufgabenstellungen.
Klasse (5 Wochenstunden):
Drucktechnik in der Druckgrafik:
Handkupferdruck (Radierung, Kupferstich); Siebdruck; Hochdruck (Linolschnitt, Holzschnitt); Copygrafie; Lithografie; Gestaltungsexperimente beim Druck.
Druckformtechnik in der Druckgrafik:
Druckformherstellung auf manuellem Weg; Druckformherstellung auf fotomechanischem Weg. Gestaltungsexperimente bei der Druckformherstellung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Verwendung im Beruf. Die Bildungs- und Lehraufgabe verlangt Kenntnis und Fertigkeit im Umgang mit technisch unterstützten Gestaltungsmitteln. Der Übung und dem Experiment soll daher in der Unterrichtsgestaltung besondere Bedeutung zukommen.
ENTWURF
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Themen im Bereich des Grafik-Designs unter Berücksichtigung aller werblichen, reproduktionstechnischen und wirtschaftlichen Erfordernisse künstlerisch gestalten und reproduktionsreif ausführen können.
Lehrstoff:
Klasse (15 Wochenstunden):
Gestaltungsmittel:
Zeichnerische und malerische Techniken (Bleistift, Buntstift, Kugelschreiber, Feder, Pinsel, Kreide; Tusche, Farben).
Gestaltungsaufgaben:
Strukturen, Piktogramme, einfache formale und figurale Kompositionen (Punkt, Linie, Fläche; Mensch, Tier). Objektbezogene Kompositionen (Geräte, Maschinen und deren Teile). Konstruktive Kompositionen. Lösung einfacher Grafik-Design-Aufgaben (flächig, räumlich).
Klasse (15 Wochenstunden):
Gestaltungsmittel:
Zeichnerische und malerische Techniken; Luftpinsel; Rasterfolien;
fotografische Mittel.
Gestaltungsaufgaben:
Komposition mit Wortmarken; Visualisieren von Begriffen; Entwickeln von Zeichen aus Grundformen; Gestaltung von Akzidenzen (Inserat, Flugblatt, Firmenpapier); Illustrationen (Titelseiten, wissenschaftliche Illustrationen); typografisches Plakat.
Klasse (16 Wochenstunden):
Gestaltungsmittel:
Zeichnerische und malerische Techniken; technisch unterstützte
Mittel (Fotografik, Computergrafik, Satztechnik).
Gestaltungsaufgaben:
Filmplakat; Filmvorspann mit Bewegungsstudien (Figur-, Hand-, Beinstudie). Buchgestaltung (Schutzumschlag, Bucheinband, Seitengestaltung). Gestaltung eines Firmenbildes (Firmenzeichen, Firmenpapier, Imageprospekt, Logotype). Logotypie plastisch; Inseratserie.
Klasse (16 Wochenstunden):
Gestaltungsaufgaben:
Komplexe medienbezogene Gestaltungsaufgaben. Gestaltung von Warenträgern; Display (Werkzeichnung, Modell in Karton, Holz, Plastik, Metall).
Präsentationskonzepte:
Konzepte für koordiniertes und integriertes Grafik-Design. Visuelle Planungskonzepte in flächiger und plastischer Form für Präsentation, Ausstellung, Messen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Praxisnähe, die Vielseitigkeit der Aufgaben und die Eignung zur Demonstration der Notwendigkeit, auf den Informationsgehalt und auf die Erfüllung reproduktionstechnischer Erfordernisse besonderen Wert zu legen. Die Wahrung der künstlerischen Eigenart des Schülers und Förderung seiner Kreativität können den Ausbildungsertrag bedeutend steigern.
Durch Verwendung von Anschauungsmaterial sowie durch Besuch von Ausstellungen lassen sich zusätzliche Einsichten vermitteln.
PFLICHTPRAKTIKUM
Siehe Anlage 1C.
B. Freigegenstände
STENOTYPIE
Siehe Anlage 1C.
ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG
Siehe Anlage 1C.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Siehe Anlage 1C.
AKTUELLE FACHGEBIETE
Siehe Anlage 1C.
C. Unverbindliche Übungen
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1C.
D. Förderunterricht
DEUTSCH
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage 1C.
Anlage 1C.2.2
```
```
LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR KERAMIK UND OFENBAU
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Wochenstunden
Pflichtgegenstände Klasse Summe Lvpfl.
1 2 3 4 Gruppe
```
```
1 Religion ......................... 2 2 2 2 8 (III)
2 Deutsch .......................... 3 2 2 2 9 (I)
3 Lebende Fremdsprache (Englisch) .. 2 2 - - 4 (I)
4 Geschichte ....................... - 2 - - 2 (III)
5 Geographie und Wirtschaftskunde .. 2 - - - 2 (III)
6 Wirtschaftliche Bildung,
Rechtskunde und
Staatsbürgerkunde ................ - - 3 2 5 III
7 Betriebswirtschaft ............... - - - 2 2 II
8 Leibesübungen .................... 2 2 2 2 8 (IVa)
9 Mathematik und angewandte
Mathematik ....................... 2 - - - 2 (I)
10 Chemie, angewandte Chemie und
Umwelttechnik .................... 2 1 - - 3 II
11 Stilkunde ........................ - - 3 2 5 III
12 Fachzeichnen, Entwurf und
angewandte EDV ................... 4 6 6 6 22 II
13 Technologie ...................... 4 3 2 2 11 I
14 Feuerungs- und Heizungstechnik ... - 2 2 2 6 (I)
15 Werkstättenlaboratorium .......... - 2 2 2 6 III
16 Atelier und Werkstätte ........... 16 16 16 16 64 Va
```
```
Gesamtstundenzahl ... 39 40 40 40 159
17 Pflichtpraktikum ................. mindestens vier Wochen vor
Eintritt in die 4. Klasse.
```
```
Wochenstunden
Freigegenstände Klasse Lvpfl.
1 2 3 4 Gruppe
```
```
Stenotypie ........................... 2 2 - - (V)
Elektronische Datenverarbeitung ...... - 2 - - I
Lebende Fremdsprache (Englisch) ...... - - 2 2 (I)
Aktuelle Fachgebiete ( ) ............. - - 2 2 I bis
VI
```
```
Unverbindliche Übungen
```
```
Leibesübungen ............... (bis zu) 2 2 2 2 (IVa)
```
```
Förderunterricht
```
```
Deutsch .............................. *1) *1) *1) *1) (I)
Lebende Fremdsprache (Englisch) ...... *1) *1) - - (I)
Mathematik und angewandte Mathematik . *1) - - - (I)
```
```
*1) Bei Bedarf in jeder Klasse, in der der entsprechende Pflichtgegenstand vorgesehen ist, je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1C.
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1C.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1C.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE
A. Pflichtgegenstände
DEUTSCH
Siehe Anlage 1C.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Siehe Anlage 1C.
GESCHICHTE
Siehe Anlage 1C.
GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
Siehe Anlage 1C.
WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND STAATSBÜRGERKUNDE
Siehe Anlage 1C.
BETRIEBSWIRTSCHAFT
Siehe Anlage 1C.
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1C.
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage 1C.
CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK
Siehe Anlage 1C.
STILKUNDE
Siehe Anlage 1C.
FACHZEICHNEN, ENTWURF UND ANGEWANDTE EDV
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll den Aufbau und die Funktionen von Objekten des Ausbildungszweiges kennen; er soll solche Objekte frei und nach Anregung konzipieren können. Er soll Formen in seiner Umwelt intensiv wahrnehmen. Er soll die Elemente des bildnerischen Gestaltens unter besonderer Berücksichtigung des Ornamentes und der Farbe kennen.
Der Schüler soll Skizzen und Werkzeichnungen der für den Ausbildungszweig charakteristischen Elemente lesen und sachgerecht anfertigen können. Insbesondere soll er Objekte nach der Natur und aus der Vorstellung zeichnerisch wiedergeben und in verschiedenen Formen beschriften sowie nach gegebenen Modellen und eigenen Entwurfsskizzen ausführungsreife Fertigungszeichnungen in sachgerechtem Maßstab erstellen können.
Der Schüler soll Entwurfsmodelle zu Objekten der Fachrichtung herstellen können.
Lehrstoff:
Klasse (4 Wochenstunden):
Darstellungstechniken:
Zeichengeräte und ihre Handhabung, Linienarten, geometrisch - konstruktive Möglichkeiten, normgerechtes Werkzeichnen (Normrisse, Bemaßung, Schrägriß, Perspektive, Normschrift).
Darstellungsmotive:
Geometrisch aufgebaute Objekte (nach der Natur, nach Modellen, aus der Vorstellung), Stillleben.
Gestaltung:
Einfache Gefäßformen in verschiedenen Ausführungen und Ansichten, Oberflächengestaltung (ornamental, figural und plastisch), Naturstudien.
Klasse (6 Wochenstunden):
Darstellungstechniken:
Pinsel und Feder (Tusche, Sepia, Tinte) auf verschiedenen
Untergründen, freie und konstruktive Perspektive.
Darstellungsmotive:
Keramische Gefäße. Werkzeichnungen.
Gestaltung:
Stilisierung pflanzlicher Formen, figurale Kompositionen, Farbe (Psychologie, Ästetik, Symbolik), Heraldik (Wappen, heraldische Farben). Vergrößern und Verkleinern keramischer Gefäße, Inhaltsermittlung und Bestimmung für Gefäße.
Klasse (6 Wochenstunden):
Darstellungsmotive:
Mosaik, Baukeramik, Gefäßkeramikformen und Dekorarten.
Kachelöfen:
Bauelemente, Bauformen, Konstruktionszeichnungen. Einsatz von
EDV-Geräten für Zeichenaufgaben.
Gestaltung:
Abstraktion, kreativer Werdegang von Objekten (Ideenskizze, Werkzeichnungen, plastisches Modell).
Klasse (6 Wochenstunden):
Techniken:
Aufbereitung, Ausstellungstechniken.
Darstellungsmotive:
Komplexe Objekte.
Gestaltung:
Kreativer Werdegang von Objekten. Einsatz von einfacher
Computergrafik im Entwurfsverfahren.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zur Schulung des künstlerischen Formgefühls, exakten Zeichnens und die Anwendbarkeit bei der Herstellung gängiger Produkte des Ausbildungszweiges bzw. in der Fähigkeit zur räumlichen Vorstellung und dem Verstehen technischer Zeichnungen.
Insbesondere im Themenbereich „Gestaltung“ ist das Ausgehen von den Fähigkeiten und Neigungen der einzelnen Schüler eine wichtige Voraussetzung für einen bedeutenden Unterrichtsertrag.
Die Anschaulichkeit des Unterrichtes wird durch Verwendung von Naturmodellen und bildlichen Darstellungen erhöht. Exkursionen und Lehrausgänge, insbesondere in Ausstellungen, sollen graphisch aufgearbeitet werden.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen, zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten und zur Festlegung und Betreuung fachübergreifender Schülerprojekte ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Technologie“ und „Atelier und Werkstätte“ wichtig.
TECHNOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Ausbildungszweig verwendeten Rohstoffe, Werkstoffe, Hilfsstoffe und Halbfabrikate identifizieren und beurteilen können; er soll ihr Vorkommen, ihre Gewinnung, ihre Eigenschaften, ihre Handelsformen und ihre Verwendung kennen.
Der Schüler soll die im Ausbildungszweig verwendeten Bearbeitungsverfahren sowie den Aufbau, die Funktion, die Handhabung und die Wartung der erforderlichen Werkzeuge, Geräte und Maschinen gründlich kennen. Er soll für einen gegebenen Zweck ein rationelles und sicheres Bearbeitungsverfahren auswählen können.
Lehrstoff:
Klasse (4 Wochenstunden):
Rohstoffe:
Entstehung, Eigenschaften, Gewinnung, ihre Anwendung und Untersuchung.
Verfahrenstechnik:
Laboratorium, Masseaufbereitung, Töpferei, Gießerei, Industriefertigung, Modellieren, Dekor, Kachelofenbau, Gipsmodellbau.
Aufbereitungsmaschinen:
Rebler, Backenbrecher, Hammermühle, Kollergang, Lösequirl, Rührquirl, Siebe, Membranpumpen, Monopumpen, Filterpressen, Vakuumpressen, Tonschneider, Trommelmühlen. Neuentwicklungen.
Formgebungsmaschinen:
Töpferscheiben, Eindrehspindeln, Gipsspindeln, Strangpressen, Ziehwerkzeuge, Roller, Pressen, Schleifmaschinen, Schneidmaschinen. Neuentwicklungen.
Klasse (3 Wochenstunden):
Arbeitsplatzgestaltung:
Lärmschutz, Staubschutz, Hitzeschutz. Ergonometrie.
Schutzvorrichtungen:
Mechanische, optische, akkustische Schutzvorrichtungen. MAK-Werte
für toxische Stoffe.
Masseversätze:
Tonwaren, Steingut, Steinzeug, Sinterkeramik, Porzellan, Feuerfeste
Erzeugnisse, Oxidkeramik, Schleifmittel, Gipsverbindungen,
Glasurrohstoffe, Versatzberechnungen.
Verfahren:
Sumpfen, Lösen, Mischen, Entwässern, Kneten, Entlüften, Trocknen, Dekorarten, Brennverfahren, Formgebungsverfahren mit flüssigen, plastischen und trockenen Massen.
Klasse (2 Wochenstunden):
Glasuren und Farben:
Arten, Entwicklung, Anwendung und Prüfung von Versätzen.
Segerformel.
Sondermassen:
Wahl von Anwendungsbeispielen, Durchführung von Masseversuchen,
Ermittlung von Formgebungsverfahren.
Klasse (2 Wochenstunden):
Entwicklungsaufgaben:
Ermitteln von Massen mit bestimmten Eigenschaften, Vorbereitung zur Durchführung von Reihenversuchen für Glasuren, Farben und Engoben.
Eigenschaftsbestimmungen:
Qualitätsbestimmungen und Kontrollen für Rohstoffe, Rohwaren und gebrannte Erzeugnisse.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf typische Aufgaben des Ausbildungszweiges. Daher wird zB die Gewinnung der Werkstoffe gegenüber deren Eigenschaften und Verwendung zurücktreten. Besondere Bedeutung kommt der sicheren Identifizierung der Werk- und Hilfsstoffe zu.
Materialproben, bildliche Darstellungen und Modelle erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes; Exkursionen und Lehrausgänge vertiefen das Verständnis für Herstellungs- und Lagerungsverfahren.
Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeit ist die Zusammenarbeit mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Feuerungs- und Heizungstechnik“, „Werkstättenlaboratorium“ und „Atelier und Werkstätte“ wichtig.
Keramikerzeugung:
Brandkostenermittlung an Ofen- und Betriebssystemen.
Raumheizungen:
Heizsysteme, Kostenermittlungen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf typische Aufgaben des Ausbildungszweiges. Daher wird zB die Gewinnung der Werkstoffe gegenüber deren Eigenschaften und Verwendung zurücktreten. Besondere Bedeutung kommt der sicheren Identifizierung der Werk- und Hilfsstoffe zu.
Materialproben und bildliche Darstellungen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes; Exkursionen und Lehrausgänge vertiefen das Verständnis für Herstellungs- und Lagerungsverfahren.
Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Zusammenarbeit mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Fachzeichnen, Entwurf und angewandte EDV“, „Werkstättenlaboratorium“ und „Atelier und Werkstätte“ wichtig.
WERKSTÄTTENLABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll fertigungs- sowie betriebspraktische Prüf- und Meßaufgaben, die über den Rahmen der Werkstättenausbildung hinausgehen, lösen und dokumentieren können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Meß- und Prüftechnik:
Eigenschaftsprüfungen von Rohstoffen, Zwischen- und Endprodukten.
Klasse (2 Wochenstunden):
Meß- und Prüftechnik:
Temperatur, Rauchgase, Unterdruck, Überdruck, Wärmeverlust. Eigenschaftsprüfungen von Engoben- und Glasurversätzen.
Klasse (2 Wochenstunden):
Meß- und Prüftechnik:
Wärmeleitfähigkeit, Speicherfähigkeit, Wasseraufnahmefähigkeit, Druckfestigkeit, Zugfestigkeit. Selbständige Erarbeitung und Eignungsprüfung von Masse-, Engobe-, Glasur- und Farbversätzen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung der Verfahren in der beruflichen Praxis. Die Messungen, Untersuchungen und Auswertungen bauen auf den in den theoretisch-technischen Unterrichtsgegenständen und im Pflichtgegenstand „Atelier und Werkstätte“ erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten auf. Besondere Bedeutung kommt den Schutzmaßnahmen zu.
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