Verordnung über Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1987-09-01
Letzte Aktualisierung 2016-09-01
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 35
Änderungshistorie JSON API

1 2 3 4 Gruppe

```

```

Stenotypie ........................... 2 2 - - (V)

Lebende Fremdsprache (Englisch) ...... - - - 2 (I)

Aktuelle Fachgebiete ( ) ............. - - 2 2 I bis

VI

```

```

Unverbindliche Übungen

```

```

Leibesübungen ............... (bis zu) 2 2 2 2 (IVa)

```

```

Förderunterricht

```

```

Deutsch .............................. *2) *2) *2) *2) (I)

Lebende Fremdsprache (Englisch) ...... *2) *2) - - (I)

Mathematik und angewandte Mathematik . *2) - - - (I)

```

```

*1) Mit Übungen.

*2) Bei Bedarf in jeder Klasse, in der der entsprechende Pflichtgegenstand vorgesehen ist, je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1C.

III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1C.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1C.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

A. Pflichtgegenstände

2.

DEUTSCH

Siehe Anlage 1C.

3.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1C.

4.

GESCHICHTE

Siehe Anlage 1C.

5.

GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

Siehe Anlage 1C.

6.

WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND STAATSBÜRGERKUNDE

Siehe Anlage 1C.

7.

BETRIEBSWIRTSCHAFT

Siehe Anlage 1C.

8.

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1C.

9.

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit im Rechnen mit Zahlen, Variablen und Funktionen besitzen.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1C.

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Numerik:

Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnungen, Gleitkommazahlen, Zahlen begrenzter Genauigkeit).

Algebra:

Rechenoperationen mit Logarithmen; quadratische Gleichungen;

Potenz- und Wurzelfunktionen, Kreisfunktionen, Exponentialfunktionen

und logarithmische Funktionen.

Geometrie:

Trigonometrie des rechtwinkeligen Dreiecks; Berechnung des Dreiecks mit Hilfe des Sinus- und des Cosinussatzes; Kegelschnitte.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Dementsprechend werden daher die Rechenbeispiele zu wählen sein. In der 1. Klasse kommt dem Erreichen der Rechensicherheit besondere Bedeutung zu. Die Absprache mit den Lehrern der theoretisch-technischen Pflichtgegenstände ist erforderlich, um die rechtzeitige Bereitstellung mathematischer Kenntnisse zu sichern.

In der 1. Klasse sind vier, in der 2. Klasse drei einstündige Schularbeiten zulässig.

10.

PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Vorgänge exakt beobachten und beschreiben sowie aus den Beobachtungsergebnissen physikalische Gesetzmäßigkeiten erkennen und erklären können.

Er soll in den für das Fachgebiet wichtigen Teilbereichen der Physik und in der naturwissenschaftlichen Weltsicht grundlegende Kenntnisse besitzen.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Allgemeine Physik:

Aufgabe und Arbeitsweise der Physik. Gesetzliche Meßeinheiten.

Internationales Einheitensystem.

Mechanik:

Statik. Kinematik (Geschwindigkeit, Beschleunigung), Dynamik (Trägheit, Kraft und Masse). Arbeit, Energie, Impuls. Leistung. Reibung, Gravitation. Druck. Oberflächenspannung und Kapillarität.

Wärmelehre:

Temperatur, Temperaturmessung. Wärme, Wärmemessung, Wärmetransport.

Kältemaschinen, Wärmepumpen.

Mechanische Schwingungen und Wellen:

Schwingungen, Wellen, Interferenz, Beugung. Stehende Wellen.

Modulation. Schallwellen.

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Elektrizität:

Größen und Einheiten. Stromarten. Magnetisches Feld, elektrisches Feld, Induktion. Motor-, Generator- und Transformatorprinzip. Halbleiter (Aufbau, Anwendung). Elektroschutz.

Optik:

Strahlenoptik (Reflexion, Brechung, Lichtgeschwindigkeit). Wellenoptik (Beugung, Interferenz, Polarisation). Geometrische Optik (Linsen, Abbildungsfehler). Optische Geräte. Elektro- und magnetooptische Effekte. Laser.

Strahlung:

Photometrie (Strahlungsfeldgrößen, Einheiten der Lichttechnik);

Lichterzeugung und -verteilung. Strahlung des schwarzen Körpers.

Farbtemperatur.

Weltbild:

Zusammenhänge der Teilgebiete der klassischen Physik. Auswirkungen der modernen Physik (Relativitätstheorie, Quantenphysik, Kernphysik, sozial- und wirtschaftspolitische Aspekte).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Fachrichtung. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe bewährt sich das Ausgehen vom experimentellen Nachweis physikalischer Zusammenhänge, gefolgt von der Erläuterung der gewonnenen Erkenntnisse an Beispielen aus der Praxis.

11.

CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK

Siehe Anlage 1C.

12.

ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE

DATENVERARBEITUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll zu einfachen Aufgaben des Fachgebietes, Programme in einer mathematisch-technisch orientierten Programmsprache erstellen, testen und verbessern können. Er soll Programme an einer digitalen Rechenanlage eingeben, ablaufen lassen, auflisten, redigieren, speichern und aufrufen können.

Der Schüler soll die wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Auswirkungen des Einsatzes der Elektronischen Datenverarbeitung beurteilen können. Er soll die moderne Technik in unsere Kultur integrieren können.

Lehrstoff:

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

EDV-Anlagen:

Aufbau, Funktion, Organisation.

Algorithmik:

Systematik der Problemlösung, Strukturelemente, Programmierhilfen.

Rechnerbedienung:

Programmeingabe, Programmlauf. Programmauflistung, -korrektur,

-abspeicherung, -aufruf.

Programmieren:

Programme ohne Dateizugriff, Anwendungen (Aufgaben des Fachgebietes).

Auswirkungen der elektronischen Datenverarbeitung:

Betriebswirtschaft (Rationalisierung, zunehmende Bedeutung der Organisation), Volkswirtschaft (Strukturwandel in der Wirtschaft und auf dem Arbeitsmarkt), Sozialpolitik (Beschäftigungspolitik, Arbeitszeit; neue Arbeitsformen und -belastungen), Datenschutz (Persönlichkeitsschutz, Schutz geistigen Eigentums).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Berufspraxis. Daher liegt das Hauptgewicht auf den Themenbereichen „Algorithmik“ und „Programmieren“, bei den Beispielen auf Aufgaben aus den theoretisch-technischen Unterrichtsgegenständen. Als Programmierhilfen bewähren sich insbesondere graphische Darstellungen wie Programmablaufplan und Struktogramm, allenfalls auch Pseudocode.

Für umfangreichere Programme bewährt sich Gruppenarbeit.

13.

STILKUNDE

Siehe Anlage 1C.

14.

INFORMATIONSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Formen der Informationsentstehung, des Informationstransportes und der Informationswiedergabe kennen. Er soll Fachinformationen analysieren und geeignete Wiedergabeformen auswählen können.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Informationstheorie:

Informationsformen, Informationsverarbeitung, Informationstransformation, analoge und digitale Systeme. Sehen, Hören (Physiologie und Psychologie), Reizumwandlung, Reizweiterleitung, Reizverarbeitung; Farbsehen, Farberkennen.

Bildliche Information:

Entstehung, Aufzeichnung, Übertragung, Wiedergabe, Beeinflussung, Speicherung.

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Bildliche Information:

Verfahren (stehende Bilder, bewegte Bilder und räumliche Bilder);

Geräte (stehende Bilder, bewegte Bilder und räumliche Bilder).

Akustische Information:

Entstehung, Aufzeichnung, Wiedergabe, Übertragung, Speicherung;

Verfahren (Magnetton, Lichtton). Geräte (Magnetton, Lichtton).

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Schwarzweißbilderzeugung mit Hilfe lichtempfindlicher Materialien:

Herstellung, Verarbeitung (Entwicklung, Fixierung, Verstärkung, Abschwächung, Tonung, Entsorgung), Eigenschaften.

Sofortbildverfahren.

Farbbilderzeugung mit Hilfe lichtempfindlicher Materialien:

Herstellung, Verarbeitung (Entwicklung, Fixierung, Entsorgung), Eigenschaften. Sofortbildverfahren.

4.

Klasse (2 Wochenstunden):

Reproduktionstechnik:

Bildreproduktion (fotografisch, elektronisch), Scannertechnik,

Lasertechnik (Verfahren, Geräte).

Satz- und Druckformtechnik:

Satzherstellung, Satzverarbeitung. Kopiervorlage, Kopie.

Druckformherstellung.

Druck:

Konventionelle Druckverfahren (Hoch-, Flach-, Tief- und Flexo-Siebdruck). Unkonventionelle Druckverfahren (Thermodruck, Ink Jet, Laserdruck, Kopieren).

Endfertigung:

Aufgaben, Verfahren, Geräte.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der aktuellen beruflichen Praxis des Fachgebietes.

Bild- und Filmmaterial sowie Fallbeispiele erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

15.

GESTALTUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Elemente des bildkompositorischen Schaffens kennen und auf das Fachgebiet anwenden können. Er soll Gestaltungskonzepte analysieren und eigenständige Gestaltungskonzepte verwirklichen können.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Bildkomposition:

Wahrnehmung. Kompositionsgesetze.

Schrift:

Entstehung, Funktion, Bedeutung für die Fotografie; Herstellen

(Schreiben, Zeichnen, Abreiben, Stempeln).

Abbildung:

Abbildungssyteme (Parallel- und Zentralprojektion), Darstellen

einfacher Figuren der Ebene und des Raumes.

2.

Klasse (3 Wochenstunden):

Bildkomposition:

Anwendung der Kompositionsgesetze in der Fotografie.

Schrift:

Gebrauchsschriften, Anwendung in der Fotografie.

Farbe:

Physiologische und psychologische Aspekte. Farbsymbolik und Farbkontrast.

3.

Klasse (3 Wochenstunden):

Bildanalyse:

Einzelbilder (Form, Farbe), Bildfolgen (Aussage, Rhythmus).

Projektvorbereitung:

Anwendung von Form, Struktur, Farbe (Rohzeichnung, Scribble, Layout).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit auf das fotografische Schaffen sowie die Förderung der Eigenständigkeit und der Kreativität des Schülers.

Bildmaterial sowie der Besuch von Ausstellungen und Vorführungen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen beträgt in jeder Klasse 2 Wochenstunden.

16.

TECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Fotografie sowie in der Film- und Fernsehtechnik verwendeten Geräte, Einrichtungen, Werkzeuge, Arbeitsbehelfe und Hilfsstoffe sowie die angewandten Verfahren kennen.

Er soll die für die Lösung der Aufgaben des Fachgebietes bedeutsamen, wirtschaftlichen und technischen Zusammenhänge einschließlich der Umweltschutzaspekte kennen.

Lehrstoff:

1.

Klasse (3 Wochenstunden):

Berufsbild:

Struktur, Arbeits- und Aufgabenbereiche, Geschichte.

Gefahrenquellen in der fotografischen Praxis.

Materialien:

Lichtempfindliche Materialien (Aufbau, Eigenschaften, Anwendung). Materialien für die Ausarbeitung (Ansatz, Verarbeitung).

Geräte:

Aufnahmegeräte (Kamera, Objektiv). Laboratoriumsgeräte (Kopierer, Vergrößerungsgeräte).

Fotografischer Prozeß:

Entwicklungsvorgang, Eingriffsmöglichkeiten.

2.

Klasse (3 Wochenstunden):

Aufnahmetechnik:

Beleuchtung (Einrichtungen, Lichtquellen). Belichtungsmessung (Methoden, Geräte). Sensitometrie. Filtertechnik (Tonwertwiedergabe. Effekte).

Ausarbeitung und Endfertigung:

Mechanische und chemische Retuschverfahren. Kaschiertechnik.

Giftstoffe und Sondermüll:

Behandlung und Entsorgung.

Farbenfotografie:

Geschichte. Farbmischung (additiv, subtraktiv). Farbkreis. Farbauszüge. Farbnegativverfahren (Aufbau, Verarbeitungstechnik). Farbpositivverfahren (Aufbau, Verarbeitungstechnik).

Audivision:

Historische Entwicklung. Formen (Eigenschaften, Einsatzmöglichkeiten).

3.

Klasse (3 Wochenstunden):

Farbenfotografie:

Farbumkehrverfahren (Materialien, Prozesse, Filtertechnik).

Lichtquelle; Farbtemperatur; Farbabsorption.

Laboratoriumstechnik:

Automatisierte Laboratorien und Großlaboratorien (Einrichtung, Geräte, Verfahren, Steuerungs- und Kontrollmöglichkeiten, Maskierung). Fotografie im nichtsichtbaren Spektralbereich (Infrarot, Ultraviolett). Fotografie als Dokumentation.

Diatechnik und Audiovision:

Überblendung (Funktion, Steuerung). Programm, zeitliches Ablaufdiagramm. Einsatz von Ton (Abhängigkeit Bild-Ton, Programmierung von Bild, Sprache, Musik und Geräuschen). Rahmung. Weiterverarbeitung (Duplizieren, Überspielen).

4.

Klasse (3 Wochenstunden):

Filmtechnik:

Organisationsformen. Aufnahmegeräte und Objektive Super-8 und 16 mm (Funktion, Pflege). Aufnahmematerial (Typen, Formate, Konfektionierung). Schnitt (System, Zeitpunkt). Kamerabewegung (Anwendung, Wirkung). Ton (Originalton, Synchronisation, Tonmischung, Tonschnitt). Projektor (Aufbau, Typen). Kopierwerk.

Fernsehtechnik:

Produktionsformen (Spielfilm, Dokumentation, aktueller Einsatz). (Semiprofessionelle und professionelle Systeme). Aufnahmematerial (Typen, Formate, Konfektionierung). Aufnahmegeräte (Bedienung, Pflege). Beleuchtungstechnik (Lichtquellen, Messung). Verarbeitung (Mischung, Schnitt, Effekte). Vervielfachung (Überspielen, Massenkopieren). Wiedergabe (Monitor, Fernsehprojektion).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf die Aufgaben des Fachgebietes. Anschauungsmaterial aus der beruflichen Praxis, Fachvorträge, Lehrausgänge und Exkursionen erhöhen die Praxisnähe des Unterrichtes.

Die Themenbereiche „Materialien“, „Geräte“ und „Fotografischer Prozeß“ enthalten wichtige Vorkenntnisse für den Pflichtgegenstand „Atelier und Werkstätte“ und erfordern daher möglichst frühzeitige Behandlung. Im Folgenden verwertet und integriert der Unterricht zweckmäßigerweise Vorkenntnisse aus anderen fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen.

17.

LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Meß- und Prüfaufgaben der Laboratoriumspraxis des Fachgebietes selbständig und sorgfältig ausführen und kritisch auswerten können. Er soll Untersuchungsberichte zusammenstellen, auswerten und die Ergebnisse interpretieren können.

Lehrstoff:

4.

Klasse (4 Wochenstunden):

Übungen aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände „Technologie“ und „Informationstechnik“ entsprechend dem Lehrstoff dieser Pflichtgegenstände.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis und der Beitrag zur systematischen Einführung in die praktischen Probleme des Fachgebietes. Dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte sind in diesem Zusammenhang von großer Wichtigkeit.

Manche Übungen bedürfen der Vorbereitung durch kurze Vorbesprechungen entsprechend dem Stand des Unterrichtes in den theoretischen Pflichtgegenständen.

Die Arbeit in der Gruppe, die sorgfältige Behandlung der Geräte und die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften werden durch einführende Hinweise und lenkendes Eingreifen gewährleistet.

Der Bildungs- und Lehraufgabe entsprechend, wird von den Schulen die Führung eines Protokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

18.

WERKSTÄTTENLABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Kontrollaufgaben in der Fotografie sowie der Film- und Videotechnik ausführen und auswerten können. Er soll Arbeiten der experimentellen, der wissenschaftlichen und der technisch angewandten Fotografie ausführen und dokumentieren können.

Lehrstoff:

4.

Klasse (4 Wochenstunden):

Qualitätskontrolle:

Entwicklungsprozeßkontrolle und Regenerierung (Dichte, Kontrastumfang, Gradation). Einflußnahme auf Prozeßgrößen.

Technisch angewandte und wissenschaftliche Fotografie:

Fotografie im nichtsichtbaren Spektralbereich; Auswertung von Stereoaufnahmen und Luftbilder; Holografie. Bildrekonstruktion, Bildrestaurierung.

Experimentelle Fotografie:

Solarisation, Effektraster, Tontrennung, Tonline, Verwendung von

polarisiertem Licht.

Labortechnik:

Pushen, monochrome Entwicklung, Tonungsverfahren, Duplizieren,

Großvergrößerungen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Auswahl des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit der Verfahren in der beruflichen Praxis. Besonders nützlich ist das Anknüpfen an Vorkenntnisse aus anderen Pflichtgegenständen.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

19.

ATELIER UND WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Fotografie sowie in der Film- und Fernsehtechnik verwendeten Geräte, Einrichtungen, Werkzeuge und Arbeitsbehelfe sicher handhaben und instandhalten können.

Der Schüler soll Themen unter Berücksichtigung ästhetischer, werblicher, technischer und wirtschaftlicher Erfordernisse bildlich gestalten können. Er soll Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.

Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

1.

Klasse (15 Wochenstunden):

Atelier- und Außenaufnahmen:

Kameratechnik. Kameraeinstellung. Reproduktionen (Strichvorlagen, Halbtonvorlagen, Farbvorlagen). Gegenstandsaufnahmen (material- und formgerecht). Bildgestaltung mittels Aufbau und Beleuchtung. Außenaufnahmen mit der Handkamera (Bildserien zu vorgegebenen Themen, Grundformen in der Natur, Abstraktion).

Dunkelkammer:

Fotografische Bäder (Ansetzen, Verdünnen, Lagern, Verwenden, Entsorgen). Filmentwickeln (Schalenentwicklung, Dosenentwicklung, Rahmenentwicklung). Positivkopieren (Kontaktabzüge, Abzüge mit dem Vergrößerungsapparat).

Hellraum:

Aufnahmen, Gestalten von Ausschnitten, Zusammenstellen von Bildserien. Positivretusche, Negativretusche, chemische Retusche (Ausflecken, Abdecken, Freistellen, Abschwächen). Endfertigen (Kaschieren, Schneiden von Passepartouts, Kleben). Präsentieren.

2.

Klasse (15 Wochenstunden):

Atelier- und Außenaufnahmen:

Beleuchtungstechnik mit Tages- und Kunstlicht. Informative und werbewirksame Gegenstandsaufnahmen. Architekturaufnahmen mit der Fachkamera (Gesamtansichten, Detailansichten, Eigenheiten, Licht- und Wettersituationen). Reportagen (Ereignisse, Situationen, Orte, Personen). Porträtaufnahmen; Aufnahmetechnik mit der Fachkamera. Gestalten (Beleuchtung, Ausdruck, Haltung, Umwelt).

Dunkelkammer:

Negativverarbeiten (Tassen-, Tank- und Dosenentwicklung, Einflußnahme auf Dichte und Gradation). Positivkopieren (Vergrößern, Verkleinern, Einkopieren).

Hellraum:

Beurteilen von Aufnahmen, Gestalten von Ausschnitten. Negativretusche, Positivretusche, chemische Retusche (Ausflecken, Freistellen, Dichteveränderung; Coccinieren, Gradationsveränderung, Bleistiftretusche). Endfertigen, präsentationsgerechtes Ausarbeiten.

3.

Klasse (20 Wochenstunden):

Schwarzweiß- und Farbenfotografie:

Herstellen von Farbauszügen und Reproduktionen auf Farb-Negativmaterial, farbneutrale Aufnahme eines Graukeiles, farbgetreue Aufnahme eines Farbkreises. Farb-Aufnahmetechnik; Beleuchtungstechnik, Belichtungsmessung. Gegenstandsaufnahmen, Porträtaufnahmen, Architekturaufnahmen, Reportagen. Gestalten mittels Farbe unter Berücksichtigung von Informationsgehalt, Werbebotschaft, Charakter, Stil und psychologische Momente. Ausarbeiten (Entwickeln und Vergrößern der Aufnahmen in Schwarzweiß und Farbe). Endfertigen, Oberflächenbehandeln. Zusammenstellen einer Mappe, Präsentieren.

Diatechnik und Audivision:

Herstellen von Diapositiven. Dia-Projektion (Handhabung der Geräte, Störungsbehebung, Objektivwahl, Magazinarten, Ausleuchtung der Projektionsfläche). Überblendtechnik (für 2, 3 und mehr Projektoren). Tontechnik; Geräte (Arten, Handhabung). Tonmischung, Bandschnitt. Herstellen von Bildreihen zu einem Thema (Konzipieren, Auswählen, Reihen, Programmieren, Vertonen, Präsentieren).

4.

Klasse (15 Wochenstunden):

Auftragsbearbeitung:

Perfektionierung von Aufnahmetechnik und Arrangement in allen Bereichen angewandter Fotografie. Ausarbeiten eigener Aufnahmen. Endfertigung; Kaschierverfahren, Retuschiermethoden, Zusammenstellen einer Mappe. Präsentation, Kundenberatung.

Film- und Fernsehtechnik:

Filmkamera (Handhabung, Störungsbehebung, Wahl von Objektiv und Aufnahmegeschwindigkeit, Tonsynchronisation; Aufnahmetechnik;

Kamerabewegung (Objektivbedienung)). Fernsehkamera (Handhabung von Kamera und Recorder, Tonsynchronisation; Aufnahmetechnik;

Kamerabewegung (Objektivbedienung; Aufnahmen im Kameraverband und Bildschnitt während der Aufzeichnung)). Gestaltung (Lichtgestaltung, Wahl von Position und Blickwinkel, Herstellen einfacher Reportagen und Dokumentationen). Filmschnittverfahren und elektronische Bild-Schnittverfahren (Handhabung der Geräte, Störungsbehebung). Verarbeitung von Filmaufzeichnung und elektronischer Bildaufzeichnung (Trick- und Titelverfahren, Tonmischung, Playback, Synchronisation; Gestaltung und Beurteilung der Produkte auf Aussage, Rhythmus und Musikalität).

Didaktische Grundsätze:

Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut gemacht werden. Die im Arbeitnehmerschutzgesetz und den dazu ergangenen Verordnungen vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände sowie des Laboratoriums von besonderer Wichtigkeit.

Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.

Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von kunsthandwerklichen Gewerbebetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug kann durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert gefördert werden.

Für die Vermittlung von handwerklichen Arbeitshaltungen wie Gewissenhaftigkeit und Pünktlichkeit ist das Vorbild des Lehrers von höchster Bedeutung.

Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.

20.

PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1C.

B. Freigegenstände

STENOTYPIE

Siehe Anlage 1C.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1C.

AKTUELLE FACHGEBIETE

Siehe Anlage 1C.

C. Unverbindliche Übungen

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1C.

D. Förderunterricht

DEUTSCH

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 1C.

Anlage 1C.1.1

```

```

LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR KUNSTHANDWERK

AUSBILDUNGSZWEIG ANGEWANDTE MALEREI

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```

```

Wochenstunden

Pflichtgegenstände Klasse Summe Lvpfl.

1 2 3 4 Gruppe

```

```

1 Religion ......................... 2 2 2 2 8 (III)

2 Deutsch .......................... 3 2 2 2 9 (I)

3 Lebende Fremdsprache (Englisch) .. 2 2 - - 4 (I)

4 Geschichte ....................... - 2 - - 2 (III)

5 Geographie und Wirtschaftskunde .. 2 - - - 2 (III)

6 Wirtschaftliche Bildung,

Rechtskunde und

Staatsbürgerkunde ................ - - 3 2 5 III

7 Betriebswirtschaft ............... - - - 2 2 II

8 Leibesübungen .................... 2 2 2 2 8 (IVa)

9 Mathematik und angewandte

Mathematik ....................... 2 - - - 2 (I)

10 Chemie, angewandte Chemie und

Umwelttechnik .................... 2 1 - - 3 II

11 Stilkunde ........................ - - 3 2 5 III

12 Fachzeichnen, Entwurf und

angewandte EDV ................... 6 9 8 8 31 II

13 Technologie ...................... 2 2 2 2 8 I

14 Atelier und Werkstätte ........... 16 18 18 18 70 Va

```

```

Gesamtstundenzahl ... 39 40 40 40 159

15 Pflichtpraktikum ................. mindestens vier Wochen vor

Eintritt in die 4. Klasse.

```

```

Wochenstunden

Freigegenstände Klasse Lvpfl.

1 2 3 4 Gruppe

```

```

Stenotypie ........................... 2 2 - - (V)

Elektronische Datenverarbeitung ...... - 2 - - I

Lebende Fremdsprache (Englisch) ...... - - 2 2 (I)

Aktuelle Fachgebiete ( ) ............. - - 2 2 I bis

VI

```

```

Unverbindliche Übungen

```

```

Leibesübungen ............... (bis zu) 2 2 2 2 (IVa)

```

```

Förderunterricht

```

```

Deutsch .............................. *1) *1) *1) *1) (I)

Lebende Fremdsprache (Englisch) ...... *1) *1) (I)

Mathematik und angewandte Mathematik . *1) (I)

```

```

*1) Bei Bedarf in jeder Klasse, in der der entsprechende Pflichtgegenstand vorgesehen ist, je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1C.

III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1C.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1C.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

A. Pflichtgegenstände

2.

DEUTSCH

Siehe Anlage 1C.

3.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1C.

4.

GESCHICHTE

Siehe Anlage 1C.

5.

GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

Siehe Anlage 1C.

6.

WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTS- UND STAATSBÜRGERKUNDE

Siehe Anlage 1C.

7.

BETRIEBSWIRTSCHAFT

Siehe Anlage 1C.

8.

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1C.

9.

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 1C.

10.

CHEMIE, UND ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK

Siehe Anlage 1C.

11.

STILKUNDE

Siehe Anlage 1C.

12.

FACHZEICHNEN, ENTWURF UND ANGEWANDTE EDV

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll den Aufbau und die Funktionen kunsthandwerklicher Objekte des Ausbildungszweiges kennen; er soll solche Objekte frei und nach Anregung konzipieren können. Er soll Formen in seiner Umwelt intensiv wahrnehmen. Er soll die Elemente des bildnerischen Gestaltens unter besonderer Berücksichtigung des Ornamentes und der Farbe kennen.

Der Schüler soll den Aufbau des menschlichen Körpers und dessen Bewegungsfunktionen kennen.

Der Schüler soll Objekte nach der Natur und aus der Vorstellung zeichnerisch wiedergeben und verschiedene Schriftformen beherrschen und anwenden können.

Lehrstoff:

1.

Klasse (6 Wochenstunden):

Darstellungstechniken:

Bleistift, Feder, Kugelschreiber; Deckfarben. Punkt, Linie, Kontur, Struktur, Schraffur, Textur, rhythmische Linie, Proportion, Fläche, Helligkeit.

Darstellungsmotive:

Geometrisch aufgebaute Objekte (nach der Natur, nach Modellen, aus der Vorstellung). Stilleben.

Schrift:

Analyse von Schrifttypen. Blockschrift (geschrieben und gezeichnet).

Gestaltung:

Ornamentale Flächengliederung, Bandornamente, durchbrochene

Ornamente.

2.

Klasse (9 Wochenstunden):

Darstellungstechniken:

Pinsel und Feder (Tusche, Sepia, Tinte) auf verschiedenen Untergründen. Freie und konstruktive Perspektive. Farbe (Mischung, Abstufung, Modulation). Facheinschlägige Reproduktionstechniken.

Darstellungsmotive:

Komplexe Gegenstände, Stilleben. Naturobjekte und Landschaften aus

der Vorstellung.

Schrift:

Einfache Zierschriften (Antiqua, Unzialis).

Gestaltung:

Grafische Darstellung von Trägerobjekten der Malerei. Ausführungsreifer Entwurf. Angewandte Farbenlehre. Attribute und Symbole; Heraldik (Wappen, Heroldsbilder, Schild- und Helmformen; heraldische Farben).

3.

Klasse (8 Wochenstunden):

Darstellungtechniken:

Malen mit beschränkter Palette. Satzherstellung, Satzberechnung, Typoskizze. Ausführungsreife Montage (Fotosatz und Anreibschriften). Einsatz von EDV-Geräten für Zeichenaufgaben.

Darstellungsmotive:

Geologische und biologische Formen. Menschlicher Kopf.

Außenwerbung:

Firmenzeichen, Schriftzug.

Schrift:

Komplexe Zierschriften. Harmonisierung von Zeichnung und Schrift.

Gestaltung:

Naturformen und Kunstformen, Form und Gegenform. Abstraktion. Kreativer Werdegang von Objekten (vom Auftrag über die Entwurfskizze bis zur Reinzeichnung). Anpassung des Werbemittels an das Trägerobjekt; Layout.

4.

Klasse (8 Wochenstunden):

Darstellungstechniken:

Aquarell, Temperamalerei, Schablonen-Spritzdruck. Collage, Gouache. Ausstellungstechniken. Kombination mit audiovisuellen Medien. Einsatz von einfacher Computergrafik im Entwurfsverfahren.

Darstellungsmotive:

Menschlicher Körper (Skelett, Muskeln, Bewegung). Gewandfigur, Akt.

Komplexe Objekte.

Gestaltung:

Freie Schriftgestaltung. Gestaltung von Werbemitteln (Außenwerbung, Ausstellung), Fassaden, Fenstern, Türen, Toren.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zur Schulung des künstlerischen Formgefühls und die Anwendbarkeit bei der Herstellung gängiger Produkte des Ausbildungszweiges; daher kommt den Naturstudien besondere Bedeutung zu.

Insbesondere im Themenbereich „Gestaltung“ ist das Ausgehen von den Fähigkeiten und Neigungen der einzelnen Schüler eine wichtige Voraussetzung für einen bedeutenden Unterrichtsertrag.

Die Anschaulichkeit des Unterrichts wird durch Verwendung von Naturmodellen und bildlichen Darstellungen erhöht. Exkursionen und Lehrausgänge, insbesondere in Ausstellungen, können zusätzliche Einsichten vermitteln.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen, zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten und zur Festlegung und Betreuung fachübergreifender Schülerprojekte ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Technologie“ und „Atelier und Werkstätte“ wichtig.

13.

TECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Ausbildungszweig verwendeten Werkstoffe, Hilfsstoffe und Halbfabrikate identifizieren können; er soll ihr Vorkommen, ihre Gewinnung, ihre Eigenschaften, ihre Handelsformen und ihre Verwendung kennen.

Der Schüler soll die im Ausbildungszweig verwendeten Bearbeitungsverfahren sowie den Aufbau, die Funktion, die Handhabung und die Wartung der erforderlichen Werkzeuge, Geräte und Maschinen gründlich kennen. Er soll für einen gegebenen Zweck ein rationelles und sicheres Bearbeitungsverfahren auswählen können.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Pigmente:

Farbphysik. Natürliche und künstliche Pigmente (weiß und bunt).

Hilfsstoffe:

Organische Bindemittel.

Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Verfahren:

Untergrundbehandlung. Unfallverhütung.

Analyse von Schrifttypen:

Antiqua, Grotesk (Proportionierung, Aufteilung).

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Untergründe:

Holz, Mauerwerk, Putz, Kunststoffe, Papier, Karton, Metall, Stahl,

Glas, Textilien, Leder, Keramik.

Hilfsstoffe:

Physikalisches und chemisches Trocknen. Lösungs-, Verdünnungs- und Schleifmittel.

Farbenlehre:

Ordnungssysteme; Symbolik, Wirkung, Psychologie.

Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Verfahren:

Herstellung von Anstrichmitteln.

Reproduktionstechniken:

Hochdruck, Tiefdruck, Flachdruck.

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Anstrichmittel:

Einwirkung auf Untergrund und Umwelt (Sonne, Wärme, Feuchtigkeit;

Werkstoffprüfung).

Satzherstellung:

Typoskizze (Skribble), Layout, Fotosatz.

Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Verfahren:

Siebdruck, Beschichtungstechniken.

4.

Klasse (2 Wochenstunden):

Pigmente:

Anwendung in Beschichtungstechniken.

Bindemittel:

Anwendung in Beschichtungstechniken. Mineralische Bindemittel.

Anstrichmittel:

Kalk-, Wasserglas-, Zementanstriche.

Anatomie:

Menschlicher Körper (Skelett, Muskeln, Bewegung). Menschliches Maß.

Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Verfahren:

Vergolder- und Faßtechnik; Hinterglasmalerei und Glasbild; Schneide- und Klebetechniken. Druck.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf typische Aufgaben des Ausbildungszweiges. Daher wird zB die Gewinnung der Werkstoffe gegenüber deren Eigenschaften und Verwendung zurücktreten. Besondere Bedeutung kommt der sicheren Identifizierung der Werk- und Hilfsstoffe zu.

Materialproben und bildliche Darstellungen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes; Exkursionen und Lehrausgänge vertiefen das Verständnis für Herstellungs- und Lagerungsverfahren.

Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Zusammenarbeit mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Fachkunde, Entwurf und angewandte EDV“ und „Atelier und Werkstätte“ wichtig.

14.

ATELIER UND WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Ausbildungszweig verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe sicher handhaben und instandhalten können.

Der Schüler soll geschmackvolle facheinschlägige Erzeugnisse herstellen sowie facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsvorgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.

Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

1.

Klasse (16 Wochenstunden):

Grundausbildung:

Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung. Fertigkeiten (Arbeiten mit Malstock und Spitzpinsel; Farbmischungen).

Schilderherstellung:

Konstruktive Grotesk-Schriften; Konstruktion von Blockschriften. Schriftausgleich (visuell und errechnet) bei der Wortkomposition. Anwendung auf mineralischen Untergründen.

Malerei:

Farbwirkung; Helligkeit. Geometrisch aufgebaute Ornamente. Rastervergrößerungen, Pausenerstellung. Streich- und Rolltechniken mit herkömmlichen Anstrichen auf organischen und anorganischen Untergründen. Untergrundvorbereitung (Abwaschen, Abscheren, Reinigen, Imprägnieren, Entrosten, Schleifen, Kitten).

2.

Klasse (18 Wochenstunden):

Schilderherstellung:

Vergrößerung. Biegen, Löten und Schweißen von Metallen; Schneiden und Kleben von Kunststoffen. Folienschnitte. Herstellung von Textblöcken in Pinselschrift (Gotik, Fraktur, Unzialis, Textur). Herstellen von Pausen und Schablonen. Buchstabenherstellung (Biegen, Bohren, Feilen, Löten und Schweißen von Metallen).

Malerei:

Arbeit auf mineralischen Untergründen. Verwenden von Leimfarbe, Dispersionen und Kunstharzen. Untergrundvorbereiten durch Verputzen, Spachteln, Glätten, Schleifen, Neutralisieren und Isolierarbeiten.

Tapezieren:

Untergrundvorbereitung, Verkleben verschiedener Tapetenarten- und

-strukturen. Praktische Anwendung in Räumen.

Oberflächentechnik:

Beschichtung organischer, mineralischer und synthetischer Untergründe. Werkstoffprüfung (Festigkeit von Untergrund und Anstrich, Rostgrad). Ablaugen, Abbeizen, Abbrennen, Spritzen, Streichen, Rollen, Schleifen, Neutralisieren, Spachteln, Glätten. Beschichtungstechniken auf Metall, Holz und Kunststoffen.

3.

Klasse (18 Wochenstunden):

Malerei:

Stilisierte Ornamente. Dekoratives Malen auf Möbeln und Gebrauchsgegenständen; Innenwandgestaltung, Architekturmalerei. Lasieren, Marmorieren, Patinieren.

Oberflächentechnik:

Beschichtung von Holz, Metall und Kunststoff. Versiegeln, Polieren,

Tauchen, Fluten, Einbetten, Gießen. Lackieren von Objekten.

Reproduktionstechnik:

Siebdruck, Fotosatz.

4.

Klasse (18 Wochenstunden):

Schilderherstellung:

Kunststoffbearbeitung (Schneiden, Kleben, Schweißen, Schleifen, Beschichten, Polieren, Gießen von Buchstaben und Symbolen). Ausleuchtung von Leuchtbuchstaben und Werbeträger.

Malerei:

Faßmalerei. Fresko, Sgraffito. Kombination von Techniken für

komplexe Objekte.

Oberflächentechnik:

Vergolden. Kombination von Techniken für komplexe Objekte.

Reproduktionstechnik:

Holzschnitt, Radierung.

Glasbearbeitung:

Glasschneiden, Bleiverglasung.

Arbeitsvorbereitung:

Anboterstellung, Arbeitsaufträge, Werkstattzeichnungen, Arbeitsplanung. Vor- und Nachkalkulation von Arbeitsaufträgen. Arbeitssteuerung. Bestellwesen. Führung von praxisüblichen Dateien; statistische Auswertung. Lagerhaltung. Techniken der Ausstellungs- und Wettbewerbsbeteiligung.

Didaktische Grundsätze:

Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut gemacht werden. Die im Arbeitnehmerschutzgesetz und den dazu ergangenen Verordnungen vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit.

Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.

Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von kunsthandwerklichen Gewerbebetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug kann durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert gefördert werden.

Für die Vermittlung von handwerklichen Arbeitshaltungen wie Gewissenhaftigkeit und Pünktlichkeit ist das Vorbild des Lehrers von höchster Bedeutung.

Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.

15.

PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1C.

B. Freigegenstände

STENOTYPIE

Siehe Anlage 1C.

ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG

Siehe Anlage 1C.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1C.

AKTUELLE FACHGEBIETE

Siehe Anlage 1C.

C. Unverbindliche Übungen

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1C.

D. Förderunterricht

DEUTSCH

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 1C.

Anlage 1C.1.5

```

```

LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR KUNSTHANDWERK

AUSBILDUNGSZWEIG GRAVEURE, GÜRTLER, STAHLSCHNEIDER UND

MODESCHMUCKERZEUGER

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```

```

Wochenstunden

Pflichtgegenstände Klasse Summe Lvpfl.

1 2 3 4 Gruppe

```

```

1 Religion ......................... 2 2 2 2 8 (III)

2 Deutsch .......................... 3 2 2 2 9 (I)

3 Lebende Fremdsprache (Englisch) .. 2 2 - - 4 (I)

4 Geschichte ....................... - 2 - - 2 (III)

5 Geographie und Wirtschaftskunde .. 2 - - - 2 (III)

6 Wirtschaftliche Bildung,

Rechtskunde und

Staatsbürgerkunde ................ - - 3 2 5 III

7 Betriebswirtschaft ............... - - - 2 2 II

8 Leibesübungen .................... 2 2 2 2 8 (IVa)

9 Mathematik und angewandte

Mathematik ....................... 2 - - - 2 (I)

10 Chemie, angewandte Chemie und

Umwelttechnik .................... 2 1 - - 3 II

11 Stilkunde ........................ - - 3 2 5 III

12 Fachzeichnen, Entwurf und

angewandte EDV ................... 6 9 8 8 31 II

13 Technologie ...................... 2 2 2 2 8 I

14 Atelier und Werkstätte ........... 16 18 18 18 70 Va

```

```

Gesamtstundenzahl ... 39 40 40 40 159

15 Pflichtpraktikum ................. mindestens vier Wochen vor

Eintritt in die 4. Klasse.

```

```

Wochenstunden

Freigegenstände Klasse Lvpfl.

1 2 3 4 Gruppe

```

```

Stenotypie ........................... 2 2 - - (V)

Elektronische Datenverarbeitung ...... - 2 - - (I)

Lebende Fremdsprache (Englisch) ...... - - 2 2 (I)

Aktuelle Fachgebiete ( ) ............. - - 2 2 I bis

VI

```

```

Unverbindliche Übungen

```

```

Leibesübungen ............... (bis zu) 2 2 2 2 (IVa)

```

```

Förderunterricht

```

```

Deutsch .............................. *1) *1) *1) *1) (I)

Lebende Fremdsprache (Englisch) ...... *1) *1) (I)

Mathematik und angewandte Mathematik . *1) (I)

```

```

*1) Bei Bedarf in jeder Klasse, in der der entsprechende Pflichtgegenstand vorgesehen ist, je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1C.

III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1C.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1C.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

A. Pflichtgegenstände

2.

DEUTSCH

Siehe Anlage 1C.

3.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1C.

4.

GESCHICHTE

Siehe Anlage 1C.

5.

GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

Siehe Anlage 1C.

6.

WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND STAATSBÜRGERKUNDE

Siehe Anlage 1C.

7.

BETRIEBSWIRTSCHAFT

Siehe Anlage 1C.

8.

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1C.

9.

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 1C.

10.

CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK

Siehe Anlage 1C.

11.

STILKUNDE

Siehe Anlage 1C.

12.

FACHZEICHNEN, ENTWURF UND ANGEWANDTE EDV

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll den Aufbau und die Funktionen kunsthandwerklicher Objekte des Ausbildungszweiges kennen; er soll solche Objekte frei und nach Anregung konzipieren können. Er soll Formen in seiner Umwelt intensiv wahrnehmen. Er soll die Elemente des bildnerischen Gestaltens unter besonderer Berücksichtigung des Ornamentes und der Farbe kennen.

Der Schüler soll Lagebeziehungen im Raum beschreiben können. Er soll aus einfachen Körpern zusammengesetzte Objekte genau, sauber und übersichtlich in Parallelrissen und in axonometrischen Rissen darstellen und räumliche Lage- und Maßaufgaben in der Projektion lösen können.

Der Schüler soll Skizzen, Werkzeichnungen, Schaubilder und Pläne der für den Ausbildungszweig charakteristischen Elemente lesen und sach- und normgerecht anfertigen können. Insbesondere soll er Objekte nach der Natur und aus der Vorstellung zeichnerisch wiedergeben und in verschiedenen Formen beschriften sowie nach gegebenen Modellen und eigenen Entwurfskizzen ausführungsreife Fertigungszeichnungen in sachgerechtem Maßstab erstellen können.

Der Schüler soll Entwurfsmodelle zu Objekten des Ausbildungszweiges herstellen können.

Lehrstoff:

1.

Klasse (6 Wochenstunden):

Darstellungsmittel:

Bleistift, Feder, Kugelschreiber, Aquarell- und Deckfarben.

Darstellungstechniken:

Punkt, Linie, Kontur, Struktur, Schraffur, Textur, rhythmische Linie, Proportion, Fläche, Tonwerte (Hell-Dunkel-Werte), Farbe (Mischung, Abstufung, Modulation). Kopieren, Vergrößern, Verkleinern.

Elemente des technischen Zeichnens:

Handhabung der Zeichengeräte, Zeichnen mit Bleistift.

Zeichnungsnormen, Maßeintragung.

Parallelrisse:

Räumliches Achsenkreuz, Koordinatensysteme. Grund-, Auf- und Seitenriß. Strecken, Gerade, ebene Figuren und Ebenen in projizierenden Lagen und in Hauptlagen. Wahre Länge von Strecken, wahre Gestalt ebener Figuren. Einfache geometrische und technische Körper (anschauliche Darstellung, Netze). Schrägrisse.

Darstellungsmotive:

Geometrisch aufgebaute Objekte (nach der Natur, nach Modellen, aus der Vorstellung). Einfache Werkstücke des Ausbildungszweiges. Ornamente, Monogramm, Wappen.

Schrift:

Analyse von Schrifttypen. Blockschrift und Antiqua (geschrieben und gezeichnet).

Gestaltung:

Kompositionsprinzipien, einfache Kompositionen. Flächengestaltung (ornamentale und florale Flächenteilung). Bandornamente, durchbrochene Ornamente, Bänder und Mäander.

2.

Klasse (9 Wochenstunden):

Darstellungstechniken:

Darstellung konvexer und konkaver Formen. Zeichnen und Malen auf verschiedenem Untergrund. Modellieren als Relief und Vollplastik (nach der Natur, nach Entwurf, nach Vorlage). Gipsabguß negativ und positiv, Gipsschneiden.

Perspektive:

Durchschnitts- und Aufbauverfahren, Zentralprojektion. Freie

Perspektive mit zwei Fluchtpunkten.

Darstellungsmotive:

Einfache Tier- und Pflanzenstudien, pflanzliches und geometrisches

Ornament. Komplexere technische Objekte des Ausbildungszweiges.

Vollständiges Wappen, Zeichen und Symbole.

Schrift:

Einfache Zierschriften. Anpassung an Block, Achse, optische Mitte,

Monogramme und Signeten.

Gestaltung:

Stilisierung pflanzlicher und organischer Formen, Tiere. Farbe (Psychologie, Ästhetik, Symbolik). Attribute und Symbole; Heraldik (Wappen, Heroldsbilder, gemeine Figuren, Schild- und Helmformen; heraldische Farben).

3.

Klasse (8 Wochenstunden):

Darstellungtechniken:

Modellieren als Relief und Vollplastik (nach der Natur, nach Entwurf, nach Vorlage). Gipsabguß negativ und positiv, Gipsschneiden. Kopieren von Stichen und geschnittenen Reliefs. Bleistift, Tusche, Pastell- und Aquarellfarben. Einsatz von EDV-Geräten für Zeichenaufgaben.

Darstellungsmotive:

Oberflächenrelief des menschlichen Körpers (Muskulatur, Fett, Haut); menschlicher Körper in Ruhe und Bewegung; Kopf-, Porträt- und Aktstudien. Tiere. Draperien. Schmucksteine.

Darstellungsträger:

Sakrale und profane Geräte, Einrichtungen (Sport- und Ehrenpreise, Stahlschnittunitate und Prägestempel).

Schrift:

Komplexe Zierschriften (Enstehungszeit, Merkmale und Anwendung im Ausbildungszweig). Initialen.

Gestaltung:

Abstraktion. Kreativer Werdegang von Objekten (Ideenskizze, Entwurfszeichnung, Modell).

4.

Klasse (8 Wochenstunden):

Darstellungstechniken:

Herstellen von ausführungsreifen Entwürfen und Modellen (Modellieren, Gipsabguß, Gipsschnitt). Emailtechniken, Tauschiertechniken, Ausstellungstechniken. Federzeichnung für Stahl- und Kupferstich. Darstellung von Metalloberflächen in Farbe. Einsatz von einfacher Computergrafik im Entwurfsverfahren.

Darstellungsmotive:

Kopfmodell. Komplexe Objekte.

Darstellungsträger:

Ein- und doppelseitige Prägungen (Exlibris, Briefmarken).

Schmuckstücke. Jagdwaffenteile.

Gestaltung:

Waffengravur. Freie Schriftgestaltung. Kreativer Werdegang von

Objekten (Psychogramm, Foto, Beschreibung).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zur Schulung des künstlerischen Formgefühls, der besonders beim Modellieren gegeben ist, und die Anwendbarkeit bei der Herstellung gängiger Produkte des Ausbildungszweiges.

Insbesondere im Themenbereich „Gestaltung“ ist das Ausgehen von den Fähigkeiten und Neigungen der einzelnen Schüler eine wichtige Voraussetzung für einen bedeutenden Unterrichtsertrag.

Die Anschaulichkeit des Unterrichts wird durch Verwendung von Naturmodellen und bildlichen Darstellungen erhöht. Exkursionen und Lehrausgänge, insbesondere in Ausstellungen, können zusätzliche Einsichten vermitteln.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen, zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten und zur Festlegung und Betreuung fachübergreifender Schülerprojekte ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Technologie“ und „Atelier und Werkstätte“ wichtig.

13.

TECHNOLOGIE

Siehe Anlage 1C.1.4.

14.

ATELIER UND WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Ausbildungszweig verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe sicher handhaben und instand halten können.

Der Schüler soll geschmackvolle facheinschlägige Erzeugnisse herstellen sowie facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsvorgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.

Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

1.

Klasse (16 Wochenstunden):

Grundausbildung:

Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung. Fertigkeiten (Sägen; Feilen von Blechen, Meißeln und Punzen; Messen, Anreißen, Körnen, Bohren, Senken, manuelles Gewindeschneiden, Blechschneiden mit der Hand- und Hebelschere, Nieten, Biegen, Hämmern, Formfeilen, Schmirgeln; Härten der Meißel und Punzen, Schleifen der Meißel und Bohrer).

Graveurwerkstätte:

Aufkitten, Herrichten und Schleifen der Stichel; Skizzieren und Aufpausen, Sägen mit der Metallaubsäge, Weichlöten. Manuelles Gravieren. Meißeln, Riffeln, Schaben und Ziselieren von Reliefs. Manuelles und maschinelles Polieren. Waagrechtstoßmaschine. Drehmaschine (Längs-, Plan- und Formdrehen).

2.

Klasse (18 Wochenstunden):

Graveurwerkstätte:

Spannen der Werkstücke, Schleifen von Sticheln, Herstellen spezieller Meißel und Punzen. Massivziselieren. Einfache Flach- und Reliefgravur in Stahl und Buntmetallen. Schneiden von Schrift- und Zahlenstempeln. Negativschnitt (Meißeln, Schneiden, Schaben, Riffeln, Ziselieren). Fräsen von Oberflächenstrukturen mit der biegsamen Welle und den dazugehörigen Fräsern. Zweidimensionales Gravieren an der Graviermaschine (einfache Formen); Schleifen der Einschneidefräser. Anfertigen zweidimensionaler Gravierschablonen aus Metall und Kunststoff. Modellabgüsse in Gips und Kunstharz. Gipsschneiden. Prägen und Kalteinsenken.

3.

Klasse (18 Wochenstunden):

Stahlschnittwerkstätte:

Komplexe Flachgravur in Stahl und Buntmetall. Tauschieren. Maschinelle Grobformung für den Stahlschnitt. Negative und positive Reliefgravur in Stahl. Schleifen der Drehmeißel.

Gürtlerwerkstätte:

Treiben und Aufziehen von Gefäßen. Treibziselieren. Richten, Planieren, Montieren, Passen, Bördeln, Hartlöten, Patinieren, Abkanten, Beizen, Schleifen, Polieren.

4.

Klasse (18 Wochenstunden):

Graveurwerkstätte:

Kombination von Techniken für komplexe Werkstücke. Dreidimensionales Maschinengravieren und Schleifen der erforderlichen Einschneidefräser. Modellabgüsse in Kautschuk und Kunstharz. Ausnehmearbeiten für Grubenschmelz und Emailieren.

Arbeitsvorbereitung:

Anboterstellung, Arbeitsaufträge, Werkstattzeichnungen, Arbeitsplanung. Vor- und Nachkalkulation von Arbeitsaufträgen. Lagerhaltung. Techniken der Ausstellungs- und Wettbewerbsbeteiligung.

Didaktische Grundsätze:

Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut gemacht werden. Die im Arbeitnehmerschutzgesetz und den dazu ergangenen Verordnungen vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit.

Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.

Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von kunsthandwerklichen Gewerbebetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug kann durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert gefördert werden.

Für die Vermittlung von handwerklichen Arbeitshaltungen wie Gewissenhaftigkeit und Pünktlichkeit ist das Vorbild des Lehrers von höchster Bedeutung.

Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.

15.

PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1C.

B. Freigegenstände

STENOTYPIE

Siehe Anlage 1C.

ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG

Siehe Anlage 1C.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1C.

AKTUELLE FACHGEBIETE

Siehe Anlage 1C.

C. Unverbindliche Übungen

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1C.

D. Förderunterricht

DEUTSCH

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 1C.

Anlage 1C.1.8

```

```

LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR KUNSTHANDWERK

AUSBILDUNGSZWEIG KUNSTSCHMIEDE UND METALLPLASTIKER

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```

```

Wochenstunden

Pflichtgegenstände Klasse Summe Lvpfl.

1 2 3 4 Gruppe

```

```

1 Religion ......................... 2 2 2 2 8 (III)

2 Deutsch .......................... 3 2 2 2 9 (I)

3 Lebende Fremdsprache (Englisch) .. 2 2 - - 4 (I)

4 Geschichte ....................... - 2 - - 2 (III)

5 Geographie und Wirtschaftskunde .. 2 - - - 2 (III)

6 Wirtschaftliche Bildung,

Rechtskunde und

Staatsbürgerkunde ................ - - 3 2 5 III

7 Betriebswirtschaft ............... - - - 2 2 II

8 Leibesübungen .................... 2 2 2 2 8 (IVa)

9 Mathematik und angewandte

Mathematik ....................... 2 - - - 2 (I)

10 Chemie, angewandte Chemie und

Umwelttechnik .................... 2 1 - - 3 II

11 Stilkunde ........................ - - 3 2 5 III

12 Fachzeichnen, Entwurf und

angewandte EDV ................... 6 9 8 8 31 II

13 Technologie ...................... 2 2 2 2 8 I

14 Atelier und Werkstätte ........... 16 18 18 18 70 Va

```

```

Gesamtstundenzahl ... 39 40 40 40 159

15 Pflichtpraktikum ................. mindestens vier Wochen vor

Eintritt in die 4. Klasse.

```

```

Wochenstunden

Freigegenstände Klasse Lvpfl.

1 2 3 4 Gruppe

```

```

Stenotypie ........................... 2 2 - - (V)

Elektronische Datenverarbeitung ...... - 2 - - I

Lebende Fremdsprache (Englisch) ...... - - 2 2 (I)

Aktuelle Fachgebiete ( ) ............. - - 2 2 I bis

VI

```

```

Unverbindliche Übungen

```

```

Leibesübungen ............... (bis zu) 2 2 2 2 (IVa)

```

```

Förderunterricht *1)

```

```

Deutsch .............................. *1) *1) *1) *1) (I)

Lebende Fremdsprache ................. *1) *1) - - (I)

Mathematik und angewandte Mathematik . *1) - - - (I)

```

```

*1) Bei Bedarf in jeder Klasse, in der der entsprechende Pflichtgegenstand vorgesehen ist, je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1C.

III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1C.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1C.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

A. Pflichtgegenstände

2.

DEUTSCH

Siehe Anlage 1C.

3.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1C.

4.

GESCHICHTE

Siehe Anlage 1C.

5.

GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

Siehe Anlage 1C.

6.

WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND STAATSBÜRGERKUNDE

Siehe Anlage 1C.

7.

BETRIEBSWIRTSCHAFT

Siehe Anlage 1C.

8.

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1C.

9.

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 1C.

10.

CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK

Siehe Anlage 1C.

11.

STILKUNDE

Siehe Anlage 1C.

12.

FACHZEICHNEN, ENTWURF UND ANGEWANDTE EDV

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll den Aufbau und die Funktionen kunsthandwerklicher Objekte des Ausbildungszweiges kennen; er soll solche Objekte frei und nach Anregung konzipieren können. Er soll Formen in seiner Umwelt intensiv wahrnehmen. Er soll die Elemente des bildnerischen Gestaltens unter besonderer Berücksichtigung des Ornamentes und der Farbe kennen.

Der Schüler soll Lagebeziehungen im Raum beschreiben können. Er soll aus einfachen Körpern zusammengesetzte Objekte genau, sauber und übersichtlich in Parallelrissen und in axonometrischen Rissen darstellen und räumliche Lage- und Maßaufgaben in der Projektion lösen können.

Der Schüler soll Skizzen, Werkzeichnungen, Schaubilder und Pläne der für den Ausbildungszweig charakteristischen Elemente lesen und sach- und normgerecht anfertigen können. Insbesondere soll er Objekte nach der Natur und aus der Vorstellung zeichnerisch wiedergeben und in verschiedenen Formen beschriften sowie nach gegebenen Modellen und eigenen Entwurfsskizzen ausführungsreife Fertigungszeichnungen in sachgerechtem Maßstab erstellen können.

Der Schüler soll Entwurfsmodelle zu Objekten des Ausbildungszweiges herstellen können.

Lehrstoff:

1.

Klasse (6 Wochenstunden):

Darstellungsmittel:

Bleistift, Feder, Kugelschreiber, Aquarell- und Deckfarben, Tusche.

Darstellungstechniken:

Punkt, Linie, Kontur, Struktur, Schraffur, Textur, rhythmische Linie, Proportion, Fläche; Tonwerte (Hell-Dunkel-Werte), Farbe (Mischung, Abstufung, Modulation). Kopieren, Vergrößern, Verkleinern.

Elemente des technischen Zeichnens:

Handhabung der Zeichengeräte, Zeichnen mit Bleistift und Tusche, Zeichnungsnormen, Maßeintragung, Stückliste. Passungen und Toleranzen.

Parallelrisse:

Räumliches Achsenkreuz, Koordinatensysteme. Grund-, Auf- und Seitenriß. Strecken, Gerade, ebene Figuren und Ebenen in projiziernden Lagen und in Hauptlagen. Wahre Länge von Strecken, wahre Gestalt ebener Figuren. Einfache geometrische und technische Körper (anschauliche Darstellung, Netze). Schrägrisse.

Darstellungsmotive:

Geometrisch aufgebaute Objekte (nach der Natur, nach Modellen, aus der Vorstellung). Einfache Werkstücke des Ausbildungszweiges. Ornamente, Monogramme, Wappen.

Schrift:

Analyse von Schrifttypen. Blockschrift und Antiqua (geschrieben und gezeichnet).

Gestaltung:

Kompositionsprinzipien, einfache Kompositionen. Flächengestaltung (ornamentale und florale Flächenteilung), Bandornamente, durchbrochene Ornamente, Bänder und Mäander.

2.

Klasse (9 Wochenstunden):

Darstellungstechniken:

Zeichnen und Malen auf verschiedenen Hintergrund mit verschiedenen Darstellungsmitteln. Darstellung von Objekten und Details des Ausbildungszweiges als technische Zeichnung in Grund-, Auf- und Seitenriß. Modellieren als Relief und Vollplastik (nach der Natur, nach Vorlage, nach Entwurf). Gipsabguß negativ und positiv.

Perspektive:

Durchschnitt- und Aufbauverfahren, Zentralprojektion, Freie

Perspektive mit zwei Fluchtpunkten.

Darstellungsmotive:

Geometrische und pflanzliche Ornamente, Tiere, Monogramme und Symbole. Zusammengesetzte technische Objekte des Ausbildungszweiges.

Schrift:

Einfache Zierschriften. Anpassung der Buchstaben für die Guß- und Schmiedetechnik.

Gestaltung:

Stilisierung pflanzlicher und tierischer Formen, Attribute und Symbole. Einfache ornamentale Gitter und Objekte. Heraldik (Wappen, Schild- und Helmformen, Heroldsbilder, gemeine Figuren, heraldische Farben und ihre Darstellung in Metall).

3.

Klasse (8 Wochenstunden):

Darstellungstechniken:

Modellieren als Relief und Vollplastik (nach der Natur, nach Entwurf, nach Vorlage). Gipsabguß negativ und positiv, Gipsschneiden. Kopieren von Gitterwerken und Details verschiedener Stilepochen. Einsatz von EDV-Geräten für Zeichenaufgaben.

Darstellungsmotive:

Oberflächenrelief des menschlichen Körpers (Muskulatur, Fett, Haut), menschlicher Körper in Ruhe und Bewegung (Kopf-, Porträt- und Aktstudien).

Darstellungsträger:

Einrichtungen, kirchliche und profane Geräte, Friedhofskultur,

Werbung.

Schrift:

Komplexe Zierschriften (Entstehungszeit, Merkmale, Anwendung im Ausbildungszweig).

Gestaltung:

Abstraktion. Kreativer Werdegang von Objekten (Ideenskizze, Entwurfsübung, Werkzeichnung, Modell).

4.

Klasse (8 Wochenstunden):

Darstellungstechniken:

Darstellung von Metalloberflächen in Zeichnung und Farbe. Herstellen von Entwürfen und Werkzeichnungen für geschmiedete und montierte Gitter, Objekte und Plastiken in natürlicher Größe. Einsatz von einfacher Computergrafik im Entwurfsverfahren.

Darstellungsmotive:

Kopfmodell und menschliche Figur. Komplexe Objekte in einzelnen und

kombinierten Herstellungsverfahren. Ausstellungstechniken.

Darstellungsträger:

Metallkunst in Wohnung, Bau und Friedhof.

Gestaltung:

Freie Gitter-, Schrift- und Objektgestaltung. Kreativer Werdegang

von Objekten (Psychogramm, Foto und Beschreibung).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zur Schulung des künstlerischen Formgefühls, der besonders beim Modellieren gegeben ist und die Anwendbarkeit bei der Herstellung gängiger Produkte des Ausbildungszweiges.

Insbesondere im Themenbereich „Gestaltung“ ist das Ausgehen von den Fähigkeiten und Neigungen der einzelnen Schüler eine wichtige Voraussetzung für einen bedeutenden Unterrichtsertrag.

Die Anschaulichkeit des Unterrichtes wird durch Verwendung von Naturmodellen und bildlichen Darstellungen erhöht. Exkursionen und Lehrausgänge, insbesondere in Ausstellungen, können zusätzliche Einsichten vermitteln.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen, zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten und zur Festlegung und Betreuung fachübergreifender Schülerprojekte ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Technologie“ und „Atelier und Werkstätte“ wichtig.

13.

TECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Ausbildungszweig verwendeten Werkstoffe, Hilfsstoffe und Halbfabrikate identifizieren können; er soll ihr Vorkommen, ihre Gewinnung, ihre Eigenschaften, ihre Handelsformen und ihre Verwendung kennen.

Der Schüler soll die im Ausbildungszweig verwendeten Bearbeitungsverfahren sowie den Aufbau, die Funktion, die Handhabung und die Wartung der erforderlichen Werkzeuge, Geräte und Maschinen gründlich kennen. Er soll für einen gegebenen Zweck ein rationelles und sicheres Bearbeitungsverfahren auswählen können.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Nichtmetallische Werkstoffe:

Gefüge; chemische, physikalische, mechanische und technologische

Eigenschaften.

Eisenmetalle:

Roheisen, Stahlerzeugung, Gußwerkstoffe, Stahl (Sorten, normgerechte Bezeichnung). Warmbehandlung von Stählen; Glüh- und Härteverfahren.

Maschinenelemente:

Lösbare und unlösbare Verbindungselemente.

Manuelle Metallbearbeitung:

Werkzeuge, spanende Bearbeitungsverfahren. Messen mit einfachen Meßzeugen, Anreißen; Toleranzen und Passungen. Weichlöten, Weichlote und Flußmittel.

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Nichteisenmetalle:

Edle und unedle Metalle, Legierungen. Hartmetalle.

Kunststoffe:

Arten, Bearbeitung, Verwendung.

Hilfsstoffe:

Schleif-, Polier-, Entfettungs-, Beiz- und Schmiermittel. Säuren.

Chemische Metallfärbemittel.

Maschinenelemente:

Rohrverbindungen (Arten, Herstellung).

Maschinelle Werkstoffbearbeitung:

Bohren, Senken, Hobeln, Drehen, Fräsen, Schleifen. Hartlöten,

Hartlote, Fluß- und Gegenflußmittel.

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Spanlose Formgebung von metallischen Werkstoffen:

Gießverfahren und Formtechniken, Gußkontrolle und Gußputzen. Gießen, Schmelz- und Legierungstechnik, Schmieden. Schweißen (Feuerschweißen, Autogen- und Schutzgasschweißen, Lichtbogenschweißen. Bearbeitung mittels Funkenerosion, Laserstrahl, Ultraschall, Elektronenstrahl).

Blechbearbeitung:

Schneiden, Biegen, Treiben, Ziselieren, Drücken, Stanzen, Pressen, Prägen, Walzen, Tiefziehen, Strangpressen, Fließpressen.

Maschinen für die spanlose Formgebung:

Scheren, Abkantmaschine, Sickenmaschine, Rohrbiegemaschine, Metalldrückmaschine, Pressen, Ziehmaschinen, Schmiedemaschinen.

4.

Klasse (2 Wochenstunden):

Werkzeugmaschinen für die spanende Formgebung:

Drehen, Fräsen, Hobeln, Schleifen, Polieren.

Vorrichtungs- und Werkzeugbau:

Schnitt- und Stanzwerkzeuge, Drückformen und Schmiedegesenke.

Werkstoffprüfung:

Zerstörende und zerstörungsfreie Verfahren. Druckprüfung an

Behältern und Rohrleitungen.

Schlosserei:

Bauformen von Schlössern und Beschlägen.

Korrosionsschutz:

Arten, Verfahren, gesetzliche Bestimmungen.

Verschönerungstechniken:

Scheuern, Patinieren, Brünieren, Ätzen, Blattvergoldung und Feuervergoldung. Verwahrung und Entsorgung von gifthältigen Stoffen.

Arbeitsplatzgestaltung:

Lärmschutz, Staubschutz, Hitzeschutz. Ergonometrie.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf typische Aufgaben des Ausbildungszweiges. Daher wird zB die Gewinnung der Werkstoffe gegenüber deren Eigenschaften und Verwendung zurücktreten. Besondere Bedeutung kommt der sicheren Identifizierung der Werk- und Hilfsstoffe zu.

Materialproben und bildliche Darstellungen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes; Exkursionen und Lehrausgänge vertiefen das Verständnis für Herstellungs- und Lagerungsverfahren.

Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeit ist die Zusammenarbeit mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Fachzeichnen, Entwurf und angewandte EDV“ und „Atelier und Werkstätte“ wichtig.

14.

ATELIER UND WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Ausbildungszweig verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe sicher handhaben und instandhalten können. Der Schüler soll geschmackvolle facheinschlägige Erzeugnisse herstellen sowie facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsvorgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.

Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

1.

Klasse (16 Wochenstunden):

Grundausbildung:

Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung. Fertigkeiten (Sägen, Feilen auf Maß und Form; Feilen von Blechen, Meißeln und Punzen; Meißeln und Riffeln, Messen, Anreißen, Körnen, Stempeln, Blech zuschneiden mit der Hand- und Hebelschere, Entgraten, Körnen, Bohren, Senken, Schleifen und Schärfen, Nieten, manuelles Gewindeschneiden, Reiben und Zusammenreiben, Passen, Verschraubungen, Biegen, Hämmern, Weichlöten, Glätten von Weichlötstellen, Schaben und Schmirgeln).

Dreherei:

Längs- und Plandrehen, Maschinengewindeschneiden.

Schmiede:

Feuerführung und Warmmachen des Schmiedestückes, Freiformschmieden und Maschinenschmieden, Biegen, Richten, Strecken, Absetzen, Breiten, Spitzen, Schroten.

2.

Klasse (18 Wochenstunden):

Mechanische Werkstätte:

Formdrehen in Holz und Metall, Schleifen der Drehmeißel, Drehen mit Handstählen, Gewindedrehen in Lang- und Querholz mit Gewindesträhler. Einfache Fräsarbeiten. Schleifen und Polieren der Werkstücke.

Stahlbau und Treibwerkstätte:

Rundschneiden von Blechen, Treiben, Herstellen rotationssymmetrischer Hohlkörper, Glühen von Blechen, Auf- und Einziehen, Kaltschmieden, Planieren, Spannen, Richten, Abkanten, Bördeln, Sicken, Falzen, Einlegen von Draht, Poltern, Herstellen von Rohrverbindungen, Biegen von Rohren, Bürsten, Kratzen. Feilen von Schlüsseln und Montieren von Schlössern und Beschlägen.

Schmiede:

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