Verordnung über Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1987-09-01
Letzte Aktualisierung 2016-09-01
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 35
Änderungshistorie JSON API

Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:

– Grundlagen der Schnittkonstruktion manuell und CAD unterstützt anwenden können;

– Produktentwürfe in Konstruktionsbilder umsetzen können;

– Konstruktionen unter fertigungstechnischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten gestalten;

– Verständnis für Linienführung und Proportionen bei der Gestaltung von Modellen haben;

– Konstruktionsschablonen und Zuschneidebilder erstellen können;

– Konstruktionszeichnungen für unterschiedliche Produkte erstellen können;

– Arbeitsaufträge mit Hilfe branchenüblicher Software bearbeiten können;

– die Fachsprache beherrschen.

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Maßnehmen:

Maßtabellen. Merkmale von Körper- u. Proportionsmaßen.

Produktkonstruktion für DOB und/oder HAKA – Grundschnitte (manuell und CAD).

2.

Klasse:

Erweiterte Grundschnitte für DOB und/oder HAKA. Bedarfsorientierte Konstruktionen für die Fachbereiche (manuell und CAD). Konstruktionsschablonen. Einfache Modellschnitte. Einsatz branchenüblicher Software.

3.

Klasse:

Größensatz und Schnittlagenbilder (manuell und CAD). Gradieren. Modellschnitte. Einsatz branchenüblicher Software.

Schularbeiten:

1.

bis 2. Klasse: je zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten;

3.

Klasse: zwei zwei- oder dreistündige Schularbeiten.

5.5. Projektmanagement und Produktpräsentation

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:

– Grundlagen des Projektmanagements anwenden können;

– die Ergebnisse der praktischen Arbeit zusammenfassen, dokumentieren und präsentieren können;

– als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter branchenspezifische Veranstaltungen mitgestalten können;

– verschiedene Produktpräsentationstechniken anwenden können.

Lehrstoff:

2.

Klasse:

Projektmanagement:

Definition. Aufbau und Rollen. Projektstart, -planung, -steuerung und -durchführung. Projektinstrumentarien. Projektmethoden in Theorie und Praxis.

Produktpräsentation:

Techniken der Produktpräsentation. Medienunterstützte Produktpräsentationen.

3.

Klasse:

Projektmanagement:

Erweiterte Projektinstrumentarien.

Produktpräsentation:

Medienunterstützte Produktpräsentationen und Dokumentation. PR – Aktionen.

Projekte zu Themen der dritten Klasse, vorzugsweise in Kombination mit anderen Unterrichtsgegenständen, insbesondere dem Ausbildungsschwerpunkt.

5.6. Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:

– Werkstücke nach aktuellen Fertigungsverfahren vorbereiten und fertigen können;

– Kenntnisse und Fertigkeiten bei der Produktgestaltung systematisch und materialgerecht anwenden können;

– die Fachsprache beherrschen;

– die Gestaltungs- und Produktionsprozesse auflisten und die entsprechenden Qualitätskriterien festlegen können;

– ihre Fachkenntnisse wirtschaftlich umsetzen können;

– die erforderlichen Einrichtungen, Geräte und Maschinen zweckentsprechend und sicherheitsbewusst handhaben können;

– die in anderen Unterrichtsgegenständen erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten praxisorientiert anwenden können.

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Rationelle Verarbeitungstechniken. Technologie der Bekleidungsmaschinen. Produkte aus einfachen Materialien der DOB und/oder HAKA. Detailarbeiten im erforderlichen Ausmaß. Computerunterstützte Erstellung der erforderlichen Produktionspapiere und Schnitte.

2.

Klasse:

Technologie der Bekleidungsmaschinen. Produkte aus anspruchvolleren Materialien der DOB und HAKA. Detailarbeiten im erforderlichen Ausmaß. Computerunterstützte Erstellung der erforderlichen Produktionspapiere. Schnitterstellung mit CAD (fächerübergreifend mit Schnittkonstruktion und Modellgestaltung).

3.

Klasse:

Komplexe Produkte aus DOB und/oder HAKA. Kleinkollektion. Detailarbeiten im erforderlichen Ausmaß. Computerunterstützte Erstellung der erforderlichen Produktionspapiere. Schnitterstellung mit CAD (fächerübergreifend mit Schnittkonstruktion und Modellgestaltung).

6.

BEWEGUNG UND SPORT

Siehe Verordnung BGBl. Nr. 37/1989 idgF.

A.2. Schulautonomer Erweiterungsbereich

(Schulautonome Pflichtgegenstände)

Im Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände ist ein Ausbildungsschwerpunkt zu führen, können Pflichtgegenstände vertieft und erweitert und/oder Seminare geführt werden.

Der durch die Stundentafel vorgegebene Rahmen ist von der Schule in ihrer pädagogischen Verantwortung und nach Maßgabe ihrer personellen, sachlichen und finanziellen Ressourcen im Sinne einer bestmöglichen Förderung der Schülerinnen und Schüler mit Inhalten zu erfüllen, die in den Pflichtgegenständen nicht erfasste Fachgebiete vermitteln können. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe soll darauf geachtet werden, dass diese Inhalte über den ausschließlich kognitiven Aspekt deutlich hinausgehen.

In den Ausbildungsschwerpunkten ist mindestens ein Projekt – vorzugsweise im Team – durchzuführen.

Die gewählten Seminare sind in der Bildungs- und Lehraufgabe und im Lehrstoff im Rahmen der pädagogischen Autonomie zu präzisieren, wobei in formaler Hinsicht die Struktur der Pflichtgegenstandsumschreibung zu Grunde zu legen ist. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schülerinnen und Schüler deutlich erkennbar zu machen, ist eine Zusatzbezeichnung zu wählen, die den konkreten Lehrinhalt angibt.

Die Festlegung der Seminare im Rahmen der schulautonomen Pflichtgegenstände ist variabel; ein Seminar kann sich auf eine oder auf mehrere Klassen erstrecken.

Siehe auch Abschnitt III (schulautonome Lehrplanbestimmungen).

1.

AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTE

Bildungs- und Lehraufgabe aller Ausbildungsschwerpunkte:

Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:

– aufbauend auf den Grundlagen des Stammbereiches über tiefer gehende Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen;

– theoretische Grundlagen selbstständig und im Team praktisch anwenden können;

– praxisbezogene Projekte im Team selbstständig durchführen können.

Mode und Produktionstechniken

Ergänzende Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:

– Kleidungsstücke schnitttechnisch umsetzen können;

– Produktionspapiere erstellen und dem Arbeitsablauf anpassen können;

– Qualitätskriterien kontrollieren können;

– Produkte unter Berücksichtigung neuer Technologien fertigen können;

– den Zusammenhang zwischen Auftragsbearbeitung und Produktionsplanung berücksichtigen können;

– die Fachsprache beherrschen,

– Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fachlich anleiten können.

Lehrstoff:

2.

Klasse:

Angewandtes Projektmanagement:

Fertigungsverfahren bei verschiedenen Materialien. Computerunterstützte Erstellung der erforderlichen Produktionspapiere. CAD unterstützte Schnittkonstruktion.

Projektwerkstätte:

Modelle aus verschiedenen Produktgruppen.

3.

Klasse:

Angewandtes Projektmanagement:

Produktanalyse nach Qualitätskriterien. Computerunterstützte Erstellung der erforderlichen Produktionspapiere. CAD unterstützte Schnittkonstruktion.

Methodik des Arbeitstrainings (technische und pädagogische Methoden).

Projektwerkstätte:

Modelle aus verschiedenen Produktgruppen.

Praxisbezogene Projekte.

Handel und Design

Ergänzende Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:

– die Grundlagen der Werbegestaltung anwenden können;

– optische Informationsträger erstellen und einsetzen können;

– über ästhetisches Urteilsvermögen verfügen können;

– zielorientierte Verkaufsgespräche führen können;

– Einkaufs- und Verkaufsorganisation unter Einbindung der Sortimentsgestaltung durchführen können;

– Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fachlich anleiten können.

Lehrstoff:

2.

Klasse:

Design und Gestaltung mit CAD:

Grundlagen der Werbegestaltung. Wirkung und Einsatz von Farben. Schriftgestaltung mit CAD/EDV. Zeichen- und Farbsymbolik. Wahrnehmungskriterien. Corporate Design. Form- und Raumbeziehung.

Ein- und Verkaufstraining:

Persönlichkeits- und Anforderungsprofil der Verkäuferin bzw. des Verkäufers in den Grundlagen. Kundenprofil. Bedürfnisse. Kaufmotive. Zielgruppe. Phasen des Verkaufsvorganges. Lieferanten-, kunden- und situativ orientierte Kommunikationstechniken. Verhaltenstraining.

Warenpräsentation:

Branchenspezifische Warenkunde und Sortimentsbildung.

Gestaltung von Informationsträgern und Werbemitteln. Werbetechnische Hilfsmittel der Warenpräsentation. Auslagengestaltung.

Marketing und Logistik:

Absatzpolitik. Absatzwege. Preispolitik. Grundlagen der Marktforschung und Trendanalyse.

Grundlagen logistischer Systeme.

3.

Klasse:

Design und Gestaltung mit CAD:

Branchenbezogene Gestaltungsaufgaben. Branchenorientierte Zielgruppenanalyse.

Ein- und Verkaufstraining. Verhaltenstraining. Erweitertes Persönlichkeits- und Anforderungsprofil der Verkäuferin bzw. des Verkäufers. Filialleitung.

Warenpräsentation:

Praxisbezogener Wareneinkauf. Marketingorientierte Werbegestaltung. Selbstständige Auslagengestaltung.

Marketing und Logistik:

Marktforschung und Trendanalyse. Absatzplanung. Vertragsbedingungen.

Logistik im Handel. Warenumschlag. Lager und Transport.

Praxisbezogene Projekte.

Fashion Styling

Ergänzende Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:

– Kollektionen nach innovativ technischen, wirtschaftlichen und ergonomischen Gesichtspunkten planen, entwerfen und CAD unterstützt umsetzen können;

– den Produktionsablauf vom Modellentwurf und der Materialauswahl über Grundschnitt und Modifikation bis zum Prototyp organisieren und durchführen können;

– branchenverwandte Produkte entwerfen, kreativ bearbeiten, den Produktionsablauf planen und fertigen können;

– Präsentationen unter Anwendung verschiedenen Präsentationstechniken vorbereiten und durchführen können;

– Trends, Trendfarben erkennen sowie Farb- und Musterkonzepte erstellen können;

– den Einfluss von gestalterischen Elementen auf das Erscheinungsbild einer Person berücksichtigen können;

– typgerecht beraten können;

– die Ergebnisse in einer Präsentationsmappe dokumentieren und präsentieren können;

– Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fachlich anleiten können.

Lehrstoff:

2.

Klasse:

Kreativitätstechniken. Produktzeichnung. Modellbilder in verschiedenen Techniken. Gestalterische Umsetzung der Entwürfe in technischen und Produktzeichnungen mit CAD. Produktkonstruktion mit CAD. Angewandte Material- und Textiltechnologie. Mode- und Produktpräsentation.

Produktion.

3.

Klasse:

Produktentwicklung, Entwerfen und Erstellen von Kollektionen im Team. Computerunterstützte Arbeitsablaufbeschreibung.

Projektpräsentationen. Einsatz von Technik und Medien. Arrangieren von Vitrinen, Schaufenstern und Verkaufsräumen. Farb- und Typberatung.

Planung, Gestaltung und Umsetzung produktbezogener Werbung.

Einsatz fachspezifischer Software.

Produktion.

Fachübergreifende Projekte.

Handel und kreative Fertigungstechnik

Ergänzende Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:

– Einblick in die Zusammenhänge der betrieblichen Aufgaben und in die Tätigkeiten in der Industrie erhalten haben;

– Grundlagen der Einkaufs- und Verkaufsorganisation sowie Sortimentsgestaltung kennen und in der Praxis umsetzen können;

– zielorientierte Gespräche mit Kundinnen bzw. Kunden und Lieferantinnen bzw. Lieferanten führen können;

– Modehandelsware nach ästhetischen und verarbeitungstechnischen Gesichtspunkten beurteilen und individuellen Bedürfnissen entsprechend adaptieren können (Customizing);

– Produktionsabläufe und Planungsunterlagen verstehen und damit im Projektteam arbeiten können;

– Fertigungstechniken kennen und anwenden können;

– kreative Ideen entwickeln und praktisch umsetzen können;

– die Instrumente des Projektmanagements praktisch einsetzen können;

– Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fachlich anleiten können.

Lehrstoff:

2.

Klasse:

Theoretische Grundlagen und Projektmanagement:

Anforderungsprofil an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Modehandelsbetrieben. Kundenbetreuung. Typ- und Stilberatung. Verkaufsgespräch. Kundenorientierte Kommunikation unter Nutzung aktueller Technologien.

Wirkung und Einsatz von Farben. Branchenspezifische Materialkunde. Merkmale von Verarbeitungsqualität.

Aufbau- und Ablauforganisation in Handel und Produktion.

Verkaufsraum- und Auslagengestaltung.

Einfaches Projekt aus dem Bereich des Modeeinzelhandels (Projekthandbuch).

Übungsbetrieb:

Individualisierung von Fertigware durch kreativen Einsatz einfacher, technischer Details. Ergänzung des Warensortiments durch Erzeugung einfacher Einzelteile in industrieller Arbeitstechnik. Kreative und nachhaltige Nutzung von Material.

Praktische Umsetzung von Aufträgen aus dem Projektmanagement.

3.

Klasse:

Theoretische Grundlagen und Projektmanagement:

Ein- und Verkauf von Modehandelsware. Lieferantenorientierte Kommunikation. Nutzung aktueller Kommunikationstechnologien. Umgang mit schwierigen Kundinnen bzw. Kunden und Lieferantinnen bzw. Lieferanten.

Logistik im Handel. Warenumschlag. Lager und Transport.

Gestaltung von Informations- und Werbematerial.

Entwurf und Planung von kreativen Details und Ergänzungsteilen.

Projekt aus dem Bereich des Modeeinzelhandels mit gesteigerten Anforderungen.

Übungsbetrieb:

Individualisierung von Fertigware und Ergänzung des Warensortiments mit gesteigerten Anforderungen hinsichtlich Material und Fertigung.

Praktische Umsetzung von Aufträgen aus dem Projektmanagement.

Angewandte Betriebsführung

Ergänzende Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:

– im Rahmen eines organisierten Projektunterrichtes den Ablauf betrieblicher Prozesse verstehen können;

– das Zusammenwirken betrieblicher Leistungsbereiche vernetzt praktisch umsetzen können;

– einen Auftrag, unter Verwendung branchenbezogener Software, in den entsprechenden Abteilungen (PMA, Design, Schnitttechnik, AV, BWL, Präsentation) eines Betriebes bearbeiten können;

– die Abwicklung des Auftrages auf eine gegebene betriebliche Situation ausrichten können; der Kundin bzw. dem Kunden Teil- oder Endresultate präsentieren können;

– die erforderlichen Betriebsmittel ökonomisch und ökologisch richtig einsetzen können.

Lehrstoff:

2.

Klasse:

Auftragsbearbeitung in den Grundlagen in den entsprechenden Abteilungen (PMA, Design, Schnitttechnik, AV, Betriebswirtschaft, Präsentation) unter Nutzung von EDV und CAD.

Rationeller Betriebsmitteleinsatz:

Einkaufs- und Beschaffungslogistik.

Qualitätsmanagement:

Produktionsplanung. Personaleinsatz.

Produktion auf Grundlage der erstellten Arbeitsunterlagen.

3.

Klasse:

Auftragsbearbeitung mit gesteigerten Anforderungen in den entsprechenden Abteilungen (PMA, Design, Schnitttechnik, AV, Betriebswirtschaft, Präsentation) unter Nutzung von EDV und CAD.

Rationeller Betriebsmitteleinsatz.

Einkaufs- und Beschaffungslogistik.

Präsentation von Teil- und Endergebnissen. (Konzepte aus dem Modeeinzelhandel und der Industrie).

Produktion auf Grundlage der erstellten Arbeitsunterlagen.

Praxisbezogene Projekte.

2.

SEMINARE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen sich zusätzlich zu den im Stammbereich und im Ausbildungsschwerpunkt erworbenen Haltungen, Kenntnissen und Fertigkeiten in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten durch Entwicklung ihres kreativen und kommunikativen Potenzials kulturelle, ökologische, wirtschaftliche und soziale Kompetenzen und Einstellungen erschließen, vor allem solche, die nach Abschluss der Schule in ihrem Berufs- und Lebenskreis voraussichtlich von besonderer Bedeutung sind und unmittelbar verwertet werden können.

Lehrstoff:

Besondere zusätzliche Inhalte, die weder durch eine Vertiefung der Pflichtgegenstände des Stammbereiches noch durch den gewählten Ausbildungsschwerpunkt vermittelt werden können.

Fremdsprachenseminar:

Eine weitere lebende Fremdsprache. Lehrstoffverteilung sinngemäß wie im Fremdsprachenunterricht des Stammbereichs.

Schularbeiten:

Pro Klasse, in der das Seminar geführt wird: je eine einstündige Schularbeit.

IT-Seminar:

Aktuelle Inhalte aus dem Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie.

Allgemein bildendes Seminar:

Inhalte, die die Allgemeinbildung erweitern, wobei nach Möglichkeit berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind.

Naturwissenschaftliches Seminar:

Inhalte, die die naturwissenschaftliche Bildung erweitern, wobei nach Möglichkeit berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind.

Künstlerisch-kreatives Seminar:

Förderung der Kreativität durch künstlerische Aktivitäten, wobei nach Möglichkeit berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind.

Persönlichkeitsbildendes Seminar:

Förderung der Sozialkompetenz, Konfliktkultur, Teamfähigkeit, Kommunikations- und Konfliktlösungskompetenz, Psychohygiene im Berufsleben.

Fachtheoretisches Seminar:

Inhalte, die die berufsbezogene Bildung im Theoriebereich erweitern; auf die Anwendungsorientiertheit ist besonders Bedacht zu nehmen.

Praxisseminar:

Fachpraktische Inhalte in Verbindung mit fachtheoretischen Grundlagen, die in einem deutlich erkennbaren Ausmaß integriert zu vermitteln sind.

B. Pflichtpraktikum

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:

– ergänzend zu den Kenntnissen und Fertigkeiten, die durch die facheinschlägigen Unterrichtsgegenstände vermittelt werden, in einem Betrieb der Mode und Textilwirtschaft jene Gewandtheit der Berufsausübung erlangen, die den Anforderungen des jeweiligen Berufsfeldes an Absolventinnen und Absolventen der Schulart entspricht;

– die in der Schule erworbenen Sachkompetenzen in der Berufsrealität umsetzen können;

– einen umfassenden Einblick in die Organisation von Betrieben gewinnen;

– über Pflichten und Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Bescheid wissen und die unmittelbare berufliche Situation daraufhin überprüfen können;

– sich Vorgesetzten und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegenüber freundlich, korrekt und selbstsicher verhalten können;

– aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im Besonderen gewinnen.

Zeitlicher und sachlicher Rahmen:

Grundsätzlich zwischen der 2. und 3. Klasse im Ausmaß von vier Wochen in Betrieben der Mode und Textilwirtschaft in Akkordanz zu den vor dem Praktikum unterrichteten Sachgebieten.

In begründeten Fällen sind im Rahmen der Gesamtpraktikumsdauer auch Praktika in den Ferien während des Unterrichtsjahres im Mindestausmaß von einer Woche zulässig.

Didaktische Grundsätze:

Das Pflichtpraktikum ist auf Grund einer möglichst präzise gefassten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und den Schülerinnen und Schülern bzw. den Erziehungsberechtigten abzuleisten.

Die Schule hat Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen zu bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, dass solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.

Die Schule hat darauf hinzuwirken, dass beim Abschluss von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. In der Regel sind Praktikanten- und Praktikantinnenverhältnisse mit Arbeitsverträgen abzusichern, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind.

Die Schülerinnen und Schüler sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen und Praktikanten und auch darüber zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.

Es empfiehlt sich andererseits auch für die Schule, mit den Betrieben, in denen die Schülerinnen und Schüler ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen Kontakt zu halten.

Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden.

Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Schülerinnen und Schüler durch Direktorin bzw. Direktor, Fachvorständin bzw. Fachvorstand und die Lehrenden der Schule ist gerade im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung dafür, dass dieses zu einem positiven Erlebnis wird und die Schülerinnen und Schüler dazu veranlasst, sich dem Berufsfeld auch nach Abschluss der Schule innerlich verbunden zu fühlen.

C. Freigegenstände und unverbindliche Übungen

Bildungs- und Lehraufgabe:

Freigegenstände und unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehender Fachgebiete vermitteln. Als Bezeichnung ist der Name des entsprechenden Pflichtgegenstandes im Stammbereich oder Ausbildungsschwerpunkt oder des entsprechenden Seminars zu wählen. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schülerinnen und Schüler sowie Eltern deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine Zusatzbezeichnung festzulegen, die den konkreten Lehrinhalt angibt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß.

Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich.

D. Förderunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffene, grundsätzlich geeignete und leistungswillige Schülerinnen und Schüler sollen jene Kenntnisse und Fertigkeiten aufweisen, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Pflichtgegenstandes ermöglichen.

Lehrstoff:

Wie in der jeweiligen Klasse des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.

Didaktische Grundsätze:

Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert Wiederholung und verstärkte Einübung des Lehrstoffes des betreffenden Pflichtgegenstandes.

Da die Schwächen der Schülerinnen und Schüler im Allgemeinen in verschiedenen Bereichen liegen, kommt einer individuellen Gestaltung des Unterrichts und der Gruppenarbeit besondere Bedeutung zu.

Ständige Kontaktnahme mit der Lehrenden bzw. dem Lehrenden des betreffenden Pflichtgegenstandes ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des Förderunterrichtes.

Der Förderunterricht darf grundsätzlich nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichtes in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.

Anlage 1B.5.7

FACHSCHULE FÜR MODE UND BEKLEIDUNGSTECHNIK FÜR HÖRBEHINDERTE

I. Stundentafel

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

A. Pflichtgegenstände Wochenstunden Summe Lehrver-pflich-tungs-gruppe
Klasse
1. 2. 3.
KERNBEREICH
1 Religion 2 2 2 6 (III)
2 Deutsch . 2 2 2 (I)
3 Sprach- und Sprecherziehung 2 2 2 III
4 Geschichte und Kultur – 2 – III
5 Wirtschaftsgeographie 2 – – III
6 Biologie und Ökologie 2 – – III
7 Politische Bildung und Recht – – 2 III
8 Betriebswirtschaft – 2 2 II
9 Rechnungswesen 1) 2 2 2 I
10 Wirtschaftsinformatik 1 – – I
11 Textverarbeitung 1) 1 – – III
12 Bewegung und Sport 2 2 2 (IVa)
13 Fertigungsplanung und Arbeitsorganisation 1) – 2 2 II
14 Textiltechnologie 1 2 2 III
15 Entwurf- und Modezeichnen 2 1 2 (IVa)
16 Schnittkonstruktion, Gradieren und Modellgestaltung mit CAD 2 2 2 II
17 Technologie der Bekleidungsmaschinen 1 1 – II
18 Werkstätte und Fertigungstechnik 15 11 2) V
ERWEITERUNGSBEREICH
a) Ausbildungsschwerpunkte 2)
Bekleidungstechnik Projektmanagement – 4 4 II
Projektwerkstätte – – 11 V
Modeatelier Projektmanagement – 4 4 II
Projektwerkstätte – – 11 V
Modedesign Projektmanagement – 4 4 II
Projektwerkstätte – – 11 V
b) Schulautonome Pflichtgegenstände 2) 2 2 2
Pflichtgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß 3)
Seminare:
Fremdsprachenseminar 4) I
Betriebsorganisatorisches Seminar I
Allgemeinbildendes Seminar III
Fachtheoretisches Seminar III
Praxisseminar IV
Gesamtwochenstundenzahl 33-39 33-39 33-39 111 5)
Wochenstunden Summe Lehrver-pflich-tungs-gruppe
Klasse
1. 2. 3.
B. Pflichtpraktikum 4 Wochen Betriebspraxis zwischen der 2. und 3. Klasse.
C. Freigegenstände und unverbindliche Übungen 2)
D. Förderunterricht 2) Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:
Deutsch (2) (2) (–) (4) (I)
Sprach- und Sprecherziehung (2) (2) (–) (4) III
Rechnungswesen (2) (2) (–) (4) I
Schnittkonstruktion, Gradieren und Modellgestaltung mit CAD (2) (2) (–) (4) II

1) Mit Computerunterstützung.

2) Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen.

3) Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.

4) In Amtsschriften ist in Klammer die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

5) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Wochenstundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen, siehe im Übrigen Abschnitt III.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Die Fachschule für Mode und Bekleidungstechnik für Hörbehinderte hat im Sinne der §§ 52 und 58 unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes die Aufgabe, den Schülern jene Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln, die unmittelbar zur Ausübung der Berufe in der Bekleidungswirtschaft befähigen.

Der Lehrplan umfaßt die Ausbildung in allgemeinbildenden, kaufmännischen, fachtheoretischen und fachpraktischen Unterrichtsgegenständen sowie ein Pflichtpraktikum als Vorbereitung für den Eintritt in das Berufsleben.

Die wesentlichen Ziele der Ausbildung sind Persönlichkeitsbildung, berufliche Mobilität und Flexibilität, Kreativität, Kritikfähigkeit und soziales Engagement, Kommunikationsfähigkeit in der Muttersprache

Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Schulung der Fähigkeit, betriebliche Organisationsprobleme unter Bedachtnahme auf ökonomische, ökologische und soziale Gesichtspunkte unter Einsatz moderner technischer Hilfsmittel zu lösen.

Der Schüler soll befähigt werden, verantwortungsbewußt und ganzheitlich zu denken und zu handeln. Ausgestattet mit theoretischem Wissen und praktischem Können, soll er zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen herangeführt werden.

Er soll sich mit der Gesellschaft, der Kultur und der Wirtschaft Österreichs und Europas auseinandersetzen und die wechselseitige Abhängigkeit von Wirtschaft und Umwelt sowie die Bedeutung der Zusammenarbeit der Staaten der Europäischen Union mit anderen Staaten Europas und der Welt erkennen.

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

siehe Anlage 1B.5.6

IV. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Der Unterricht ist fächerübergreifend auszurichten und hat auf regionale Besonderheiten und aktuelle Begebenheiten einzugehen. Die Bereitschaft zur ständigen Weiterbildung soll gefördert werden.

Dem Unterricht soll eine ständige Absprache zwischen Lehrern verwandter Unterrichtsgegenstände vorausgehen, damit das fächerübergreifende Denken und Verstehen gewährleistet wird. In den allgemeinbildenden und kaufmännischen Unterrichtsgegenständen ist dort, wo es die Unterrichtsinhalte zulassen, der Bezug zur Bekleidungswirtschaft herzustellen.

Pädagogische Beratungen, schriftliche Lehrstoffverteilungspläne und sonstige geeignete Maßnahmen haben die Ausnützung aller sich bietenden Querverbindungen zwischen den Unterrichtsgegenständen sicherzustellen.

Der Lehrplan ist als Rahmen zu verstehen, der es ermöglicht, Veränderungen und Neuerungen in Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur zu berücksichtigen.

Besondere Bedeutung haben in allen hiezu geeigneten Unterrichtsgegenständen die politische Bildung, die Gesundheitserziehung, die Medienerziehung, die Erziehung zu Umweltbewusstsein und zur Gleichstellung von Frauen und Männern.

Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben. Aus dieser Grundhaltung heraus ist das exemplarische Lehren und Lernen besonders zu pflegen.

Der Lehrer soll daher die Methode seines Unterrichts so wählen, daß der Schüler Neues mit Interesse aufnimmt und lernt, das Wesentliche zu erkennen.

In die Unterrichtsgestaltung, insbesondere in den fachtheoretischen und fachpraktischen Gegenständen, sind nach Möglichkeit auch die neuesten technischen Entwicklungen (zB CAD) einzubeziehen.

Der Unterricht ist nach den individuellen Möglichkeiten der Schüler und auf weitgehende individuelle Förderung auszurichten. Wegen der gradmäßig verschieden schweren Hörschädigung und der sich daraus ergebenden Sprach- und Sprechmängel sind analoge Lehr-, Lern- und Prüfungsvorgänge wie bei Hörenden nur beschränkt übertragbar. Es sind daher behinderungsspezifische methodisch-didaktische Überlegungen anzustellen, die dem Erreichen des Bildungsziels dienen sollen.

V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

siehe Anlage 1B.5.6

VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN

A. Pflichtgegenstände

KERNBEREICH

2.

DEUTSCH

siehe Anlage 1B.5.6

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

– die Sprach- und Sprechfertigkeit durch artikulatorische, inhaltsbezogene und formale Sprachübungen mündlich verbessern können;

– mit Hörenden besser kommunizieren können.

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Artikulationsübungen; rhythmisches Sprechen mit Beachtung von Klanghöhen.

Abschluß von Sinneinheiten. Verbesserung der Atmung.

Sprachlicher Ausdruck:

Berichte, Gespräche, Beobachtungen in mündlicher Form.

Sprachauffassung:

Lesen bekannter und unbekannter Texte in bearbeiteter Form für Hörbehinderte. Ablesen unter verschiedenen erschwerenden Umständen unter Vermeidung von Überartikulation.

2.

Klasse:

Artikulationsübungen, Atmungsübungen.

Setzen von Akzentgruppen zur besseren Verständlichkeit.

Sprachlicher Ausdruck:

Erzählen und berichten von Erlebnissen. Gespräche im Alltag. Konversationsübungen. Umgangssprachliche Redewendungen.

Sprachauffassung:

Ableseübungen. Lesen bekannter und unbekannter Texte, zum Teil nicht vereinfacht. Lesen von Gebrauchstexten (Ankündigungen, Verbotstafeln, Gebrauchsanweisungen).

3.

Klasse:

Artikulationskorrekturen. Rhythmisierung von Wörtern, Wortgruppen, Sätzen. Atmungsübungen.

Sprachlicher Ausdruck:

Referate. Stellungnahmen. Diskussion. Sachliche Gespräche und Unterhaltungsgespräche.

Sprachauffassung:

Ableseübungen aus verschiedenen Positionen und Entfernungen, mit und ohne Gegenlicht. Lesen verschiedener längerer Texte. Gebrauchstexte (Bericht, Inserat, Protokoll, Gesuch, Lebenslauf, Protokoll, Betriebsordnung, Gesetzestext).

4.

GESCHICHTE UND KULTUR

siehe Anlage 1B.5.6

5.

WIRTSCHAFTGEOGRAPHIE

siehe Anlage 1B.5.6

6.

BIOLOGIE UND ÖKOLOGIE

siehe Anlage 1B.5.6

7.

POLITISCHE BILDUNG UND RECHT

siehe Anlage 1B.5.6

8.

BETRIEBSWIRTSCHAFT

siehe Anlage 1B.5.6

9.

RECHNUNGSWESEN

siehe Anlage 1B.5.6

10.

WIRTSCHAFTSINFORMATIK

siehe Anlage 1B.5.6

11.

TEXTVERARBEITUNG

siehe Anlage 1B.5.6

12.

BEWEGUNG UND SPORT

Siehe die Verordnung BGBl. Nr. 37/1989 in der jeweils geltenden Fassung.

13.

FERTIGUNGSPLANUNG UND ARBEITSORGANISATION

siehe Anlage 1B.5.6

14.

TEXTILTECHNOLOGIE

siehe Anlage 1B.5.6

15.

ENTWURF- UND MODEZEICHNEN

siehe Anlage 1B.5.6

16.

SCHNITTKONSTRUKTION, GRADIEREN UND MODELLGESTALTUNG MIT CAD

siehe Anlage 1B.5.6

17.

TECHNOLOGIE DER BEKLEIDUNGSMASCHINEN

siehe Anlage 1B.5.6

18.

WERKSTÄTTE UND FERTIGUNGSTECHNIK

siehe Anlage 1B.5.6

ERWEITERUNGSBEREICH

a)

Ausbildungsschwerpunkte

BEKLEIDUNGSTECHNIK

siehe Anlage 1B.5.6

MODEATELIER

siehe Anlage 1B.5.6

MODEDESIGN

siehe Anlage 1B.5.6

b)

Schulautonome Pflichtgegenstände

siehe Anlage 1B.5.6

PFLICHTGEGENSTÄNDE MIT ERHÖHTEM STUNDENAUSMASS

siehe Anlage 1B.5.6

SEMINARE

siehe Anlage 1B.5.6

B) Pflichtpraktikum

siehe Anlage 1B.5.6

C. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen

siehe Anlage 1B.5.6

D. Förderunterricht

siehe Anlage 1B.5.6

Anlage 1C.1.3

```

```

LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR KUNSTHANDWERK

AUSBILDUNGSZWEIG DRECHSLEREI

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```

```

Wochenstunden

Pflichtgegenstände Klasse Summe Lvpfl.

1 2 3 4 Gruppe

```

```

1 Religion ......................... 2 2 2 2 8 (III)

2 Deutsch .......................... 3 2 2 2 9 (I)

3 Lebende Fremdsprache (Englisch) .. 2 2 - - 4 (I)

4 Geschichte ....................... - 2 - - 2 (III)

5 Geographie und Wirtschaftskunde .. 2 - - - 2 (III)

6 Wirtschaftliche Bildung,

Rechtskunde und

Staatsbürgerkunde ................ - - 3 2 5 III

7 Betriebswirtschaft ............... - - - 2 2 II

8 Leibesübungen .................... 2 2 2 2 8 (IVa)

9 Mathematik und angewandte

Mathematik ....................... 2 - - - 2 (I)

10 Chemie, angewandte Chemie und

Umwelttechnik .................... 2 1 - - 3 II

11 Stilkunde ........................ - - 3 2 5 III

12 Fachzeichnen, Entwurf und

angewandte EDV ................... 6 9 8 8 31 II

13 Technologie ...................... 2 2 2 2 8 I

14 Atelier und Werkstätte ........... 16 18 18 18 70 Va

```

```

Gesamtstundenzahl ... 39 40 40 40 159

15 Pflichtpraktikum ................. mindestens vier Wochen vor

Eintritt in die 4. Klasse.

```

```

Wochenstunden

Freigegenstände Klasse Lvpfl.

1 2 3 4 Gruppe

```

```

Stenotypie ........................... 2 2 - - (V)

Elektronische Datenverarbeitung ...... - 2 - - I

Lebende Fremdsprache (Englisch) ...... - - 2 2 (I)

Aktuelle Fachgebiete ( ) ............. - - 2 2 I bis

VI

```

```

Unverbindliche Übungen

```

```

Leibesübungen ............... (bis zu) 2 2 2 2 (IVa)

```

```

Förderunterricht

```

```

Deutsch .............................. *1) *1) *1) *1) (I)

Lebende Fremdsprache (Englisch) ...... *1) *1) - - (I)

Mathematik und angewandte Mathematik . *1) - - - (I)

```

```

*1) Bei Bedarf in jeder Klasse, in der der entsprechende Pflichtgegenstand vorgesehen ist, je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1C.

III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1C.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1C.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

A. Pflichtgegenstände

2.

DEUTSCH

Siehe Anlage 1C.

3.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1C.

4.

GESCHICHTE

Siehe Anlage 1C.

5.

GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

Siehe Anlage 1C.

6.

WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND STAATSBÜRGERKUNDE

Siehe Anlage 1C.

7.

BETRIEBSWIRTSCHAFT

Siehe Anlage 1C.

8.

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1C.

9.

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 1C.

10.

CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK

Siehe Anlage 1C.

11.

STILKUNDE

Siehe Anlage 1C.

12.

FACHZEICHNEN, ENTWURF UND ANGEWANDTE EDV

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll den Aufbau und die Funktionen kunsthandwerklicher Objekte des Ausbildungszweiges kennen; er soll solche Objekte frei und nach Anregung konzipieren können. Er soll Formen in seiner Umwelt intensiv wahrnehmen. Er soll die Elemente des bildnerischen Gestaltens unter besonderer Berücksichtigung des Ornamentes und der Farbe kennen.

Der Schüler soll Lagebeziehungen im Raum beschreiben können. Er soll aus einfachen Körpern zusammengesetzte Objekte genau, sauber und übersichtlich in Parallelrissen und in axonometrischen Rissen darstellen und räumliche Lage- und Maßaufgaben in der Projektion lösen können.

Der Schüler soll Skizzen, Werkzeichnungen, Schaubilder und Pläne der für den Ausbildungszweig charakteristischen Elemente lesen und sach- und normgerecht anfertigen können. Insbesondere soll er Objekte nach der Natur und aus der Vorstellung zeichnerisch wiedergeben und in verschiedenen Formen beschriften sowie nach gegebenen Modellen und eigenen Entwurfskizzen ausführungsreife Fertigungszeichnungen in sachgerechtem Maßstab erstellen können.

Der Schüler soll Entwurfmodelle zu Objekten des Ausbildungszweiges herstellen können.

Lehrstoff:

1.

Klasse (6 Wochenstunden):

Elemente des technischen Zeichnens:

Handhabung der Zeichengeräte, Zeichnen mit Bleistift und Tusche. Zeichnungsnormen, Maßeintragung, Stückliste. Passungen und Toleranzen.

Parallelrisse:

Räumliches Achsenkreuz, Koordinatensystem. Grund-, Auf- und Seitenriß. Strecken, Gerade, ebene Figuren und Ebenen in projizierenden Lagen und in Hauptlagen. Wahre Länge von Strecken, wahre Gestalt ebener Figuren. Einfache geometrische und technische Körper (anschauliche Darstellung, Netze).

Darstellungsmotive:

Geometrisch aufgebaute Objekte (nach der Natur, nach Modellen, aus der Vorstellung). Kleine Werkstücke in den drei Rissen und Schnitten

in natürlicher Größe.

Schrift:

Analyse von Schrifttypen. Blockschrift.

2.

Klasse (9 Wochenstunden):

Darstellungstechniken:

Licht und Schatten.

Parallelrisse:

Lageaufgaben an einfachen Körpern, bei Durchdringungen und Schatten. Drehflächen (ebene Schnitte, Durchdringungen, Abwicklungen), Schraubfläche (Aufbau, technische Anwendungen). Anschnittlinien (runder Zapfen in rundem Fuß, Vier- und Sechskantdrehen).

Perspektive:

Durchschnitts- und Aufbauverfahren, axonometrische

Zentralprojektion.

Darstellungsmotive:

Gedrechselte Gegenstände mittlerer Komplexität. Pflanzenstudien.

Schrift:

Einfache Zierschriften (Antiqua, Unzialis) mit Breitfedern und Plakatfeder.

Gestaltung:

Konstruktive und maßstabgerechte Durchbildung gegebener Entwürfe.

3.

Klasse (8 Wochenstunden):

Darstellungstechniken:

Farbe (Mischung, Abstufung, Modulation). Einsatz von EDV-Geräten

für Zeichenaufgaben.

Parallelrisse und Axonometrie:

Fertigungszeichnungen nach gegebenen Modellen.

Darstellungsmotive:

Der Mensch und seine Maße.

Darstellungsträger:

Einfache gedrechselte Kleinmöbel. Innenräume.

Schrift:

Komplexe Zierschriften (Textur, Fraktur) unter Verwendung von Licht

und Schatten.

Gestaltung:

Kreativer Werdegang von Objekten (Ideenskizze, Werkzeichnung, plastisches Modell, Foto, Beschreibung). Tektonische Formgebung bei Baudrechslerarbeiten. Entwurf von Schriftbändern.

4.

Klasse (8 Wochenstunden):

Darstellungstechniken:

Einsatz von einfacher Computergrafik im Entwurfsverfahren.

Darstellungsmotive:

Komplexe Objekte.

Darstellungsträger:

Gewundene Säulen. Baudrechslerei.

Gestaltung:

Freie Schriftgestaltung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zur Schulung des künstlerischen Formgefühls, der besonders beim Modellieren gegeben ist und die Anwendbarkeit bei der Herstellung gängiger Produkte des Ausbildungszweiges.

Insbesondere im Themenbereich „Gestaltung“ ist das Ausgehen von den Fähigkeiten und Neigungen der einzelnen Schüler eine wichtige Voraussetzung für einen bedeutenden Unterrichtsertrag.

Die Anschaulichkeit des Unterrichts wird durch Verwendung von Naturmodellen und bildlichen Darstellungen erhöht. Exkursionen und Lehrausgänge, insbesondere in Ausstellungen, können zusätzliche Einsichten vermitteln.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen, zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten und zur Festlegung und Betreuung fachübergreifender Schülerprojekte ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Technologie“ und „Atelier und Werkstätte“ wichtig.

13.

TECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Ausbildungszweig verwendeten Werkstoffe, Hilfsstoffe und Halbfabrikate identifizieren können; er soll ihr Vorkommen, ihre Gewinnung, ihre Eigenschaften, ihre Handelsformen und ihre Verwendung kennen.

Der Schüler soll die im Ausbildungszweig verwendeten Bearbeitungsverfahren sowie den Aufbau, die Funktion, die Handhabung und die Wartung der erforderlichen Werkzeuge, Geräte und Maschinen gründlich kennen. Er soll für einen gegebenen Zweck ein rationelles und sicheres Bearbeitungsverfahren auswählen können.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Handelsholz:

Vorkommen, Wuchsfehler, Gewinnung, Eigenschaften, Lagerung. Feuchtigkeitsmessung, Trocknung (natürlich, technisch), Dämpfung. Holzschäden (Arten, Bekämpfung; Holzschutz). Heimische Holzarten (Erkennung, Verwendung, Einsetzbarkeit). Hilfsstoffe (Arten, Lagerung, Anwendung).

Werkzeuge, Geräte und Maschinen:

Handwerkzeuge und -geräte, Meßgeräte (Wirkungsweise, Verwendung, Instandhaltung).

Handdrechseln:

Lang- und Querholzdrechseln (Geschichte, moderne Techniken).

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Handelsholz:

Handelsübliche ausländische Holzarten.

Handdrechseln:

Überhanddrehen, Bohrtechniken auf der Drehbank, Drehen von Ringen in Langholz, Vierkantstechen, Trommeldrehen, Gewindestrählern.

Holzverbindungen:

Verbindungen des Drechslerhandwerks. Furniere (Arten, Eigenschaften). Leime und Kleber; Formverleimung. Auswahl der Werk- und Hilfsstoffe.

Holzbearbeitungsmaschinen:

Antrieb, Übersetzung, Berechnung der Schnittgeschwindigkeit, Werkzeugmetalle. Spanabhebende elektrische und pneumatische Kleinmaschinen (Sägen, Hobelmaschinen, Bohrmaschinen, Oberfräsen). Maschinenschutz, Wartung.

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Holzverbindungen:

Zusammensetzen von komplexen Werkstücken.

Oberflächenbehandlung:

Vorbereitende Techniken; Beschichtung (Beizverfahren, Lacke, Beschichtungsstoffe. Kunststein, Hirschhorn, Kitte.

Holzbearbeitungsmaschinen:

Säge- und Hobelmaschinen, Fräsmaschinen, Schablonendrehbänke, Kanteldrehmaschinen; Pressen, Beschichtungsgeräte. Drehtechniken. Serien- und Massenfertigung.

4.

Klasse (2 Wochenstunden):

Homogene Werkstoffe:

Metalle. Glas. Kunststoffe.

Faserwerkstoffe:

Natürliche Fasern, Kunststoffe; Gewebe.

Holzbearbeitungsmaschinen:

Schleifmaschinen, Schleifmittel. Absaugtechnik. Pneumatik und Hydraulik. Oberfräsmaschinen. Kopieren, Kanellieren, Winden. Schablonenbau.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf typische Aufgaben des Ausbildungszweiges. Daher wird zB die Gewinnung der Werkstoffe gegenüber deren Eigenschaften und Verwendung zurücktreten. Besondere Bedeutung kommt der sicheren Identifizierung der Werk- und Hilfsstoffe zu.

Materialproben und bildliche Darstellungen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes; Exkursionen und Lehrausgänge vertiefen das Verständnis für Herstellungs- und Lagerungsverfahren.

Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Zusammenarbeit mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Fachzeichnen, Entwurf und angewandte EDV“ und „Atelier und Werkstätte“ wichtig.

14.

ATELIER UND WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Ausbildungszweig verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe sicher handhaben und instandhalten können.

Der Schüler soll geschmackvolle facheinschlägige Erzeugnisse herstellen sowie facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsvorgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.

Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

1.

Klasse (16 Wochenstunden):

Grundausbildung:

Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung. Fertigkeiten (Leimen, Kleben, Oberflächenbehandlung von Holz). Messen, Anreißen, Bohren.

Drechslerei:

Drehen von Lang- und Querholz; Maßdrehen, Ausdrehen.

Werkzeugschleifen, -schärfen.

2.

Klasse (18 Wochenstunden):

Drechslerei:

Profildrehen in Langholz. Spann- und Drehtechniken im Querholz. Drehen einfacher Hohlkörper mit Deckel. Drehen dünner Werkstücke.

Ergänzende Fertigkeiten:

Fügen, Schlitzen, Graten; Sägen, Feilen, Raspeln, Schleifen, Hobeln. Schärfen von Handdrehwerkzeugen.

3.

Klasse (18 Wochenstunden):

Drechslerei:

Drehen auf Schablonen- und Kanteldrehmaschinen.

Holzgewindeschneiden. Drehen langer, dünner Werkstücke in Langholz. Drehen von Ringen in Lang- und Querholz. Einzel- und Serienanfertigung.

4.

Klasse (18 Wochenstunden):

Drechslerei:

Drehen von Kugeln und von einfach und mehrfach gewundenen Säulen.

Kombination von Techniken für komplexe Werkstücke.

Arbeitsvorbereitung:

Anboterstellung, Arbeitsaufträge, Werkstattzeichnungen, Arbeitsplanung. Vor- und Nachkalkulation von Arbeitsaufträgen. Arbeitssteuerung. Bestellwesen. Führung von praxisüblichen Dateien; statistische Auswertung. Lagerhaltung. Techniken der Ausstellungs- und Wettbewerbsbeteiligung.

Didaktische Grundsätze:

Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut gemacht werden. Die im Arbeitnehmerschutzgesetz und den dazu ergangenen Verordnungen vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit.

Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.

Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von kunsthandwerklichen Gewerbebetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug kann durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert gefördert werden.

Für die Vermittlung von handwerklichen Arbeitshaltungen wie Gewissenhaftigkeit und Pünktlichkeit ist das Vorbild des Lehrers von höchster Bedeutung.

Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.

15.

PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1C.

B. Freigegenstände

STENOTYPIE

Siehe Anlage 1C.

ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG

Siehe Anlage 1C.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1C.

AKTUELLE FACHGEBIETE

Siehe Anlage 1C.

C. Unverbindliche Übungen

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1C.

D. Förderunterricht

DEUTSCH

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 1C.

Anlage 1C.1.7

```

```

LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR KUNSTHANDWERK

AUSBILDUNGSZWEIG TEXTILDESIGN

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```

```

Wochenstunden

Pflichtgegenstände Klasse Summe Lvpfl.

1 2 3 4 Gruppe

```

```

1 Religion ......................... 2 2 2 2 8 (III)

2 Deutsch .......................... 3 2 2 2 9 (I)

3 Lebende Fremdsprache (Englisch) .. 2 2 - - 4 (I)

4 Geschichte ....................... - 2 - - 2 (III)

5 Geographie und Wirtschaftskunde .. 2 - - - 2 (III)

6 Wirtschaftliche Bildung,

Rechtskunde und

Staatsbürgerkunde ................ - - 3 2 5 III

7 Betriebswirtschaft ............... - - - 2 2 II

8 Leibesübungen .................... 2 2 2 2 8 (IVa)

9 Mathematik und angewandte

Mathematik ....................... 2 - - - 2 (I)

10 Chemie und angewandte Chemie und

Umwelttechnik .................... 2 1 - - 3 II

11 Stilkunde ........................ - - 3 2 5 III

12 Materiallehre und textile

Warenkunde ....................... - 2 2 2 6 III

13 Textiltechnologie ................ 2 2 1 - 5 I

14 Bindungslehre und Dekomposition .. 3 3 3 3 12 II

15 Gestaltung *1) ................... 7 4 4 5 20 IVa

16 Fachzeichnen, Entwurf und

angewandte EDV ................... 4 8 8 8 28 II

17 Atelier und Werkstätte ........... 8 10 10 10 38 Va

```

```

Gesamtstundenzahl ... 39 40 40 40 159

18 Pflichtpraktikum ................. mindestens vier Wochen vor

Eintritt in die 4. Klasse.

```

```

Wochenstunden

Freigegenstände Klasse Lvpfl.

1 2 3 4 Gruppe

```

```

Stenotypie ........................... 2 2 - - (V)

Elektronische Datenverarbeitung ...... - 2 - - I

Lebende Fremdsprache (Englisch) ...... - - 2 2 (I)

Aktuelle Fachgebiete ( ) ............. - - 2 2 I bis

VI

```

```

Unverbindliche Übungen

```

```

Leibesübungen ............... (bis zu) 2 2 2 2 (IVa)

```

```

Förderunterricht

```

```

Deutsch .............................. *2) *2) *2) *2) (I)

Lebende Fremdsprache (Englisch) ...... *2) *2) (I)

Mathematik und angewandte Mathematik . *2) (I)

```

```

*1) Mit Übungen.

*2) Bei Bedarf in jeder Klasse, in der der entsprechende Pflichtgegenstand vorgesehen ist, je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1C.

III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1C.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1C.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

A. Pflichtgegenstände

2.

DEUTSCH

Siehe Anlage 1C.

3.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1C.

4.

GESCHICHTE

Siehe Anlage 1C.

5.

GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

Siehe Anlage 1C.

6.

WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND STAATSBÜRGERKUNDE

Siehe Anlage 1C.

7.

BETRIEBSWIRTSCHAFT

Siehe Anlage 1C.

8.

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1C.

9.

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 1C.

10.

CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK

Siehe Anlage 1C.

11.

STILKUNDE

Siehe Anlage 1C.

12.

MATERIALLEHRE UND TEXTILE WARENKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Arten, die Gewinnung, die Verarbeitung und die Verwendung des in der Textiltechnik verwendeten Faserstoffe kennen. Er soll die in der Textilindustrie hergestellten Zwischen- und Endprodukte erkennen, sachgerecht benennen und beschreiben und ihre Einsatzbereiche angeben können.

Lehrstoff:

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Faserstoffe:

Gewinnung, Eigenschaften, Einsatz und Verarbeitung natürlicher

Faserstoffe, Fasererkennung.

Garne:

Garnarten, Handelsbezeichnungen.

Gewebe:

Kennzeichnende Merkmale, Begriffe der Warenkunde.

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Faserstoffe:

Erzeugung, Eigenschaften und Einsatz von Chemiefasern,

Fasererkennung.

Gewebe:

Musterungstechniken, Zusammenwirken von Material, Struktur, Farbe,

Bindung, Ausrüstung.

4.

Klasse (2 Wochenstunden):

Faserstoffe:

Fasermischungen, Fasermodifikationen.

Gewebe:

Handelsbezeichnungen, Einsatzbereiche, modische Aspekte.

Vorschriften und Normen:

Textilkennzeichnung, Textilpflegekennzeichnung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis. Daher kommt dem Zusammenwirken von Materialauswahl, Konstruktion und Musterungstechnik im Hinblick auf die Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck des Gewebes besondere Bedeutung zu. Das Anlegen einer Mustersammlung von Fasern, Garnen und Geweben mit Beschreibung der charakteristischen Merkmale verbessert die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

Wegen der engen sachlichen Beziehung des Lehrstoffes ist die Abstimmung mit dem Lehrer des Pflichtgegenstandes „Bindungslehre und Dekomposition“ wichtig.

13.

TEXTILTECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Stufen der Textilproduktion und die Funktionen der verwendeten Maschinen kennen. Er soll den Zusammenhang zwischen Herstellungstechnologie und Produkteigenschaften kennen.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Stufen der textilen Produktion:

Spinnerei, Weberei, Ausrüstung.

Weberei:

Handwebstuhl, Weberei-Vorwerk, Funktionen des mechanischen

Webstuhles. Antrieb, Bremsen und Regulatoren.

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Weberei:

Musterungseinrichtungen, Schußeintrag, Überwachung,

Produktionsberechnungen.

Druckerei:

Farbstoffe, Hilfsmittel (Handhabung und Lagerung), Drucktechniken (mechanische und chemische Verfahren), Echtheiten. Farbstoffklassen. Rezepturen.

3.

Klasse (1 Wochenstunde):

Färberei:

Flockenfärbung, Garnfärbung, Stückfärbung.

Veredelung:

Vorbehandlung (Entschlichten, Waschen, Bleichen), Ausrüstung (Filzen, Walken, Rauhen, Krumpfen, Fixieren, Pflegeleichtausrüstung).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes. Daher steht die Beurteilung der Einsetzbarkeit von Maschinen und Verfahren in Abstimmung mit den angestrebten Gewebeeigenschaften neben technologischen, wirtschaftlichen und modischen Aspekten im Vordergrund.

14.

BINDUNGSLEHRE UND DEKOMPOSITION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Technik der Fadenverkreuzung kennen. Er soll die Bindung von Warenproben erkennen, fachgerecht darstellen und die fertigungstechnischen Daten angeben können.

Der Schüler soll fachtechnische Berechnungen durchführen können. Er soll die Einsatzmöglichkeiten der elektronischen Datenverarbeitung in der Musterentwicklung und Umsetzung kennen.

Lehrstoff:

1.

Klasse (3 Wochenstunden):

Darstellung von Fadenverkreuzungen:

Gewebedraufsicht, Kett- und Schußschnitt, Patrone.

Bindungstechnik:

Schaft- und Jacquardtechnik.

Grundbindungen:

Leinwand, Köper, Atlas.

Dekomposition und Fachrechnen:

Kett- und Schußdaten, Bindung glatter Gewebe, Längennumerierungen,

Gewichtsnumerierungen, Einstellung, Gewebegewicht.

2.

Klasse (3 Wochenstunden):

Webschema:

Schafteinzug, Kammeinzug, Trittfolge, Schnürung, Schlagpatrone.

Schaftbindungstechnik:

Ableitungen von Leinwand-, Köper- und Atlasbindungen. Neuordnungen,

Farbverflechtung, Kreppbindung, Gebildtechniken.

Jacquardbindungstechnik:

Bindungskombinationen, Schattierung.

Dekomposition:

Kett- und Schußdaten und Bindung gemusterter Gewebe, Erstellen des Webschemas.

3.

Klasse (3 Wochenstunden):

Bindungstechnik:

Verstärkte Gewebe, Double, Zwei- und Mehrlagengewebe in Schaft- und Jacquardtechnik.

Dekomposition:

Daten mehrsystemiger Gewebe. Bedarfs- und Verbrauchsberechnungen.

4.

Klasse (3 Wochenstunden):

Bindungstechnik:

Frottierwaren, Florgewebe, Dreher (Schaft- und Jacquardtechnik).

Dekomposition:

Mehrsystemige Gewebe, Frottierwaren, Florgewebe, Dreher. Beschreibung der Ausrüstung, Produktionsberechnungen, Maschinenauswahl.

Einsatzmöglichkeiten der elektronischen Datenverarbeitung:

Musterentwicklung, Kartenschlagen, Kalkulation.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes. Daher steht das Zusammenwirken von Bindungstechnik, Materialauswahl und Gewebedaten im Hinblick auf den Warenausfall im Vordergrund. Den Themenbereichen „Bindungslehre“, „Dekomposition“ und „Fachrechnen“ kommt etwa gleiche Bedeutung zu.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen in der Technik der Fadenverkreuzung ist die Abstimmung mit dem Lehrer des Pflichtgegenstandes „Fachzeichnen, Entwurf und angewandte EDV“ wichtig.

15.

GESTALTUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll individuell erarbeitete Farb- und Formgebung auf Textilien anwenden können. Er soll Gestaltungskonzepte analysieren und eigenständige Gestaltungskonzepte verwirklichen können. Er soll die elektronische Datenverarbeitung für kreative Zwecke nutzen können.

Lehrstoff:

1.

Klasse (7 Wochenstunden):

Darstellungstechniken:

Darstellungsmittel, Techniken.

Formen:

Linien, Flächen, Erfassen und Darstellen symmetrischer und freier

Formen. Detaildurchbildung von Naturstudien, Vereinfachung. Schrift.

Materialstudien, Strukturen.

Farben:

Farbgebung, Ordnung der Farben, Gegenfarbenordnung im Auge,

erweiterter Farbkreis.

Komposition:

Harmonische Gruppen.

2.

Klasse (4 Wochenstunden):

Komposition:

Rhythmische Wiederholung, Reihung, Raumfüllung. Aufbau dekorativer Linien-, Formen- und Farbengruppen aufgrund von Naturstudien und eigener Ideen. Einfühlen in textile Formelemente. Raumlösungen, Rapporte.

Farbe:

Spektrum, Doppelspektrum. Licht und Farbe. Additive und subtraktive

Farbmischung.

3.

Klasse (4 Wochenstunden):

Formen:

Erfassen und Darstellen der Proportionen des menschlichen Körpers

in einfacher Linienführung.

Farben:

Farbreize und Farbempfindungen.

Komposition:

Hell-Dunkel-Studien. Farbkontraste.

4.

Klasse (4 Wochenstunden):

Darstellungstechniken:

Moderne Hilfsmittel und Techniken. Figurales Zeichnen (Aktzeichnen)

in verschiedenen Techniken.

Formen:

Erfassen und Darstellen von Verkürzungen. Darstellen der Figur in Bewegung. Erfassen der typischen Linienführung und Anwendung im

bildnerischen Ausdruck.

Komposition:

Kompositionen nach eigenen Entwürfen. Analyse von Kunstwerken.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes und die Förderung der individuellen Begabung und Auffassung der Schüler durch entsprechende Aufgabenstellung des Studiums in der Natur und am Aktmodell. Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Stilkunde“ und „Fachzeichnen, Entwurf und angewandte EDV“ wichtig.

Bildmaterial sowie der Besuch von Ausstellungen und Vorführungen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichts.

Der für Vorbereitungs- und Aufräumungsarbeiten erforderliche Zeitaufwand läßt den Blockunterricht für die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe unabdingbar erscheinen.

Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen beträgt in der 1. Klasse sechs Stunden und in der 2. bis 4. Klasse drei Stunden.

16.

FACHZEICHNEN, ENTWURF UND ANGEWANDTE EDV

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll selbständig modische Entwürfe unter Berücksichtigung der technischen Durchführbarkeit und der Wirtschaftlichkeit erarbeiten können. Er soll selbständig Werkzeichnungen unter Berücksichtigung von Form, Farbe und Komposition des modischen Effektes anfertigen können.

Lehrstoff:

1.

Klasse (4 Wochenstunden):

Entwurf:

Einfache Formen und Farbkombinationen. Symmetrie, reziproke Flächenteilungen. Rapportieren. Produktionsgerechte Ausführung eines Textilentwurfes. Kolorieren.

Fachzeichnen:

Patronenpapiere, Linien, Flächen. Darstellung von Bindungen. Übertragung einfacher Muster mit Rapportanschlüssen.

2.

Klasse (8 Wochenstunden):

Entwurf:

Musterbildung aus den Eigenschaften des Materials, der Bindungstechnik und der Farbe. Muster für Schaft- und Jacquardweberei sowie Druckerei.

Fachzeichnen:

Bilden ein- und mehrfärbiger Formengruppen aus den Grundelementen der verschiedenen Bindungen. Schattierungstechnik. Ausführen von Mustern nach eigenen Entwürfen. Einfluß der Bindungstechnik auf Form- und Farbgebung. Kontur, Effekte, Tonstufen. Rapport und Anschlüsse der Formen und Bindungen.

3.

Klasse (8 Wochenstunden):

Entwurf:

Moderne Hilfsmittel der Zeichen, Mal- und Darstellungstechniken. Erfassen und Ausarbeiten der Entwurfsidee unter Berücksichtigung der technischen Möglichkeiten im Sinne des Verwendungszweckes.

Fachzeichnen:

Patronen von Jacquardmustern (Rein- und Mischeffekte). Einfluß verschiedener Bindungen auf Farbton, Glanz, Relief und Dichte. Kartenschlagtabelle aus Schnitten. Patronen-Ausführung von Werkzeichnungen nach eigenen Entwürfen. Einsatz von EDV-Geräten für Zeichenaufgabe.

4.

Klasse (8 Wochenstunden):

Entwurf:

Umfassende Textilentwürfe. Historische Textilentwürfe. Entwickeln von Effekten durch Web-, Tapisserie- und Drucktechniken. Einsatz von einfacher Computergrafik im Entwurfsverfahren.

Fachzeichnen:

Ausführen von Werkzeichnungen nach eigenen Entwürfen für

mehrsystemige Techniken.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zur Schulung des künstlerischen Formgefühls, der besonders beim Modellieren gegeben ist und die Anwendbarkeit bei der Herstellung gängiger Produkte des Ausbildungszweiges.

Insbesondere im Themenbereich „Gestaltung“ ist das Ausgehen von den Fähigkeiten und Neigungen der einzelnen Schüler eine wichtige Voraussetzung für einen bedeutenden Unterrichtsertrag.

Die Anschaulichkeit des Unterrichts wird durch Verwendung von Naturmodellen und bildlichen Darstellungen erhöht. Exkursionen und Lehrausgänge, insbesondere in Ausstellungen, können zusätzliche Einsichten vermitteln.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen, zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten und zur Festlegung und Betreuung fachübergreifender Schülerprojekte ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Textiltechnologie“ und „Atelier und Werkstätte“ wichtig.

17.

ATELIER UND WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Ausbildungszweig verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe sicher handhaben und instandhalten können.

Der Schüler soll geschmackvolle facheinschlägige Erzeugnisse herstellen sowie facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsvorgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren und wiedergeben können.

Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

1.

Klasse (8 Wochenstunden):

Handweberei:

Herstellen von Kette und Schuß. Bedienung des Handwebstuhles. Herstellung von Geweben in Grundbindungstechniken, Farbmusterung.

Tapisserie:

Grundbindungstechniken (Schlitzweberei, verhängte Technik), Schattierungen.

2.

Klasse (10 Wochenstunden):

Handweberei:

Herstellen von Geweben in abgeleiteten Bindungen. Farbmusterungen,

Farbverflechtungen.

Mechanische Weberei:

Bedienung des mechanischen Webstuhles. Herstellung von Geweben in Grundbindungen und deren Ableitungen.

Färberei und Druckerei:

Materialvorbehandlung, Färben, Folienzeichnen. Drucken einfärbiger Designs. Beurteilen der Erzeugnisse und Erkennen von Fehlern.

Tapisserie:

Knüpftechniken (Gordischer Knoten, Gördes Knoten); Teppichknüpfen nach einfachen Entwürfen.

3.

Klasse (10 Wochenstunden):

Handweberei:

Herstellung von Geweben in mehrsystemiger Technik.

Mechanische Weberei:

Herstellen von Schaft- und Jacquardwaren. Erstellen der Musterkarten.

Tapisserie:

Ausführung und Ausfertigung eigener Entwurfsideen. Teppichknüpfen.

Färberei und Druckerei:

Färben, Folienzeichnen, Schablonentechnik, Drucken mehrfärbiger Designs. Materialnachbehandlung (Dämpfen, Waschen, Trocknen).

4.

Klasse (10 Wochenstunden):

Mechanische Weberei:

Herstellung von modisch orientierten Geweben in Schaft- und Jacquardtechnik.

Musterweberei:

Kreatives Arbeiten am Musterwebstuhl. Realisieren eigener Entwürfe.

Zusammenstellen einer Kollektion.

Färberei und Druckerei:

Färben, Zubereiten von Verdickungen und Druckfarben nach

Rezepturen, Drucken mehrfärbiger Designs (Ätz-, Reserve-, Direktdruck).

Tapisserie:

Individuelles Gestalten am Tapisseriewebstuhl. Textile Plastik.

Didaktische Grundsätze:

Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut gemacht werden. Die im Arbeitnehmerschutzgesetz und den dazu ergangenen Verordnungen vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit.

Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.

Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von kunsthandwerklichen Gewerbebetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug kann durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert gefördert werden.

Für die Vermittlung von handwerklichen Arbeitshaltungen wie Gewissenhaftigkeit und Pünktlichkeit ist das Vorbild des Lehrers von höchster Bedeutung.

Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.

18.

PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1C.

B. Freigegenstände

STENOTYPIE

Siehe Anlage 1C.

ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG

Siehe Anlage 1C.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1C.

AKTUELLE FACHGEBIETE

Siehe Anlage 1C.

C. Unverbindliche Übungen

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1C.

D. Förderunterricht

DEUTSCH

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 1C.

Anlage 1C.2.5

```

```

LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR FOTOGRAFIE

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```

```

Wochenstunden

Pflichtgegenstände Klasse Summe Lvpfl.

1 2 3 4 Gruppe

```

```

1 Religion ......................... 2 2 2 2 8 (III)

2 Deutsch .......................... 3 2 2 2 9 (I)

3 Lebende Fremdsprache (Englisch) .. 2 2 - - 4 (I)

4 Geschichte ....................... - 2 - - 2 (III)

5 Geographie und Wirtschaftskunde .. 2 - - - 2 (III)

6 Wirtschaftliche Bildung,

Rechtskunde und

Staatsbürgerkunde ................ - - 3 2 5 III

7 Betriebswirtschaft ............... - - - 2 2 II

8 Leibesübungen .................... 2 2 2 2 8 (IVa)

9 Mathematik und angewandte

Mathematik ....................... 2 2 - - 4 (I)

10 Physik und angewandte Physik ..... 2 2 - - 4 (II)

11 Chemie, angewandte Chemie und

Umwelttechnik .................... 2 1 - - 3 II

12 Elektronische Datenverarbeitung

und angewandte elektronische

Datenverarbeitung ................ - 2 - - 2 I

13 Stilkunde ........................ - - 3 2 5 III

14 Informationstechnik .............. 2 2 2 2 8 I

15 Gestaltung *1) ................... 2 3 3 - 8 IVa

16 Technologie ...................... 3 3 3 3 12 I

17 Laboratorium ..................... - - - 4 4 I

18 Werkstättenlaboratorium .......... - - - 4 4 III

19 Atelier und Werkstätte ........... 15 15 20 15 65 Va

```

```

Gesamtstundenzahl ... 39 40 40 40 159

20 Pflichtpraktikum ................. mindestens vier Wochen vor

Eintritt in die letzte

Klasse.

```

```

Wochenstunden

Freigegenstände Klasse Lvpfl.

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