Verordnung über Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut gemacht werden. Die im Arbeitnehmerschutzgesetz und den dazu ergangenen Verordnungen vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit.
Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.
Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von kunsthandwerklichen Gewerbebetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug kann durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert gefördert werden.
Für die Vermittlung von handwerklichen Arbeitshaltungen wie Gewissenhaftigkeit und Pünktlichkeit ist das Vorbild des Lehrers von höchster Bedeutung.
Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.
PFLICHTPRAKTIKUM
Siehe Anlage 1C.
B. Freigegenstände
STENOTYPIE
Siehe Anlage 1C.
ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG
Siehe Anlage 1C.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Siehe Anlage 1C.
AKTUELLE FACHGEBIETE
Siehe Anlage 1C.
C. Unverbindliche Übungen
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1C.
D. Förderunterricht
DEUTSCH
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage 1C.
Anlage 1C.1.7
```
```
LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR KUNSTHANDWERK
AUSBILDUNGSZWEIG TEXTILDESIGN
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Wochenstunden
Pflichtgegenstände Klasse Summe Lvpfl.
1 2 3 4 Gruppe
```
```
1 Religion ......................... 2 2 2 2 8 (III)
2 Deutsch .......................... 3 2 2 2 9 (I)
3 Lebende Fremdsprache (Englisch) .. 2 2 - - 4 (I)
4 Geschichte ....................... - 2 - - 2 (III)
5 Geographie und Wirtschaftskunde .. 2 - - - 2 (III)
6 Wirtschaftliche Bildung,
Rechtskunde und
Politische Bildung ............... - - 3 2 5 III
7 Betriebswirtschaft ............... - - - 2 2 II
8 Leibesübungen .................... 2 2 2 2 8 (IVa)
9 Mathematik und angewandte
Mathematik ....................... 2 - - - 2 (I)
10 Chemie und angewandte Chemie und
Umwelttechnik .................... 2 1 - - 3 II
11 Stilkunde ........................ - - 3 2 5 III
12 Materiallehre und textile
Warenkunde ....................... - 2 2 2 6 III
13 Textiltechnologie ................ 2 2 1 - 5 I
14 Bindungslehre und Dekomposition .. 3 3 3 3 12 II
15 Gestaltung *1) ................... 7 4 4 5 20 IVa
16 Fachzeichnen, Entwurf und
angewandte EDV ................... 4 8 8 8 28 II
17 Atelier und Werkstätte ........... 8 10 10 10 38 Va
```
```
Gesamtstundenzahl ... 39 40 40 40 159
18 Pflichtpraktikum ................. mindestens vier Wochen vor
Eintritt in die 4. Klasse.
```
```
Wochenstunden
Freigegenstände *3) Klasse Lvpfl.
1 2 3 4 Gruppe
```
```
Stenotypie ........................... 2 2 - - (V)
Elektronische Datenverarbeitung ...... - 2 - - I
Lebende Fremdsprache (Englisch) ...... - - 2 2 (I)
Aktuelle Fachgebiete ( ) ............. - - 2 2 I bis
VI
```
```
Unverbindliche Übungen *3)
```
```
Leibesübungen ............... (bis zu) 2 2 2 2 (IVa)
```
```
Förderunterricht *3)
```
```
Deutsch .............................. *2) *2) *2) *2) (I)
Lebende Fremdsprache (Englisch) ...... *2) *2) (I)
Mathematik und angewandte Mathematik . *2) (I)
```
```
*1) Mit Übungen.
*2) Bei Bedarf in jeder Klasse, in der der entsprechende Pflichtgegenstand vorgesehen ist, je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).
*3) Siehe Anlage 1C, Abschnitt Ia.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1C.
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1C.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1C.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE
A. Pflichtgegenstände
DEUTSCH
Siehe Anlage 1C.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Siehe Anlage 1C.
GESCHICHTE
Siehe Anlage 1C.
GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE Siehe Anlage 1C.
WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG Siehe Anlage 1C.
BETRIEBSWIRTSCHAFT
Siehe Anlage 1C.
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1C.
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK Siehe Anlage 1C.
CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK Siehe Anlage 1C.
STILKUNDE
Siehe Anlage 1C.
MATERIALLEHRE UND TEXTILE WARENKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Arten, die Gewinnung, die Verarbeitung und die Verwendung des in der Textiltechnik verwendeten Faserstoffe kennen. Er soll die in der Textilindustrie hergestellten Zwischen- und Endprodukte erkennen, sachgerecht benennen und beschreiben und ihre Einsatzbereiche angeben können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Faserstoffe:
Gewinnung, Eigenschaften, Einsatz und Verarbeitung natürlicher
Faserstoffe, Fasererkennung.
Garne:
Garnarten, Handelsbezeichnungen.
Gewebe:
Kennzeichnende Merkmale, Begriffe der Warenkunde.
Klasse (2 Wochenstunden):
Faserstoffe:
Erzeugung, Eigenschaften und Einsatz von Chemiefasern,
Fasererkennung.
Gewebe:
Musterungstechniken, Zusammenwirken von Material, Struktur, Farbe,
Bindung, Ausrüstung.
Klasse (2 Wochenstunden):
Faserstoffe:
Fasermischungen, Fasermodifikationen.
Gewebe:
Handelsbezeichnungen, Einsatzbereiche, modische Aspekte.
Vorschriften und Normen:
Textilkennzeichnung, Textilpflegekennzeichnung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis. Daher kommt dem Zusammenwirken von Materialauswahl, Konstruktion und Musterungstechnik im Hinblick auf die Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck des Gewebes besondere Bedeutung zu. Das Anlegen einer Mustersammlung von Fasern, Garnen und Geweben mit Beschreibung der charakteristischen Merkmale verbessert die Anschaulichkeit des Unterrichtes.
Wegen der engen sachlichen Beziehung des Lehrstoffes ist die Abstimmung mit dem Lehrer des Pflichtgegenstandes „Bindungslehre und Dekomposition“ wichtig.
TEXTILTECHNOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Stufen der Textilproduktion und die Funktionen der verwendeten Maschinen kennen. Er soll den Zusammenhang zwischen Herstellungstechnologie und Produkteigenschaften kennen.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Stufen der textilen Produktion:
Spinnerei, Weberei, Ausrüstung.
Weberei:
Handwebstuhl, Weberei-Vorwerk, Funktionen des mechanischen
Webstuhles. Antrieb, Bremsen und Regulatoren.
Klasse (2 Wochenstunden):
Weberei:
Musterungseinrichtungen, Schußeintrag, Überwachung,
Produktionsberechnungen.
Druckerei:
Farbstoffe, Hilfsmittel (Handhabung und Lagerung), Drucktechniken (mechanische und chemische Verfahren), Echtheiten. Farbstoffklassen. Rezepturen.
Klasse (1 Wochenstunde):
Färberei:
Flockenfärbung, Garnfärbung, Stückfärbung.
Veredelung:
Vorbehandlung (Entschlichten, Waschen, Bleichen), Ausrüstung (Filzen, Walken, Rauhen, Krumpfen, Fixieren, Pflegeleichtausrüstung).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes. Daher steht die Beurteilung der Einsetzbarkeit von Maschinen und Verfahren in Abstimmung mit den angestrebten Gewebeeigenschaften neben technologischen, wirtschaftlichen und modischen Aspekten im Vordergrund.
BINDUNGSLEHRE UND DEKOMPOSITION
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Technik der Fadenverkreuzung kennen. Er soll die Bindung von Warenproben erkennen, fachgerecht darstellen und die fertigungstechnischen Daten angeben können.
Der Schüler soll fachtechnische Berechnungen durchführen können. Er soll die Einsatzmöglichkeiten der elektronischen Datenverarbeitung in der Musterentwicklung und Umsetzung kennen.
Lehrstoff:
Klasse (3 Wochenstunden):
Darstellung von Fadenverkreuzungen:
Gewebedraufsicht, Kett- und Schußschnitt, Patrone.
Bindungstechnik:
Schaft- und Jacquardtechnik.
Grundbindungen:
Leinwand, Köper, Atlas.
Dekomposition und Fachrechnen:
Kett- und Schußdaten, Bindung glatter Gewebe, Längennumerierungen,
Gewichtsnumerierungen, Einstellung, Gewebegewicht.
Klasse (3 Wochenstunden):
Webschema:
Schafteinzug, Kammeinzug, Trittfolge, Schnürung, Schlagpatrone.
Schaftbindungstechnik:
Ableitungen von Leinwand-, Köper- und Atlasbindungen. Neuordnungen,
Farbverflechtung, Kreppbindung, Gebildtechniken.
Jacquardbindungstechnik:
Bindungskombinationen, Schattierung.
Dekomposition:
Kett- und Schußdaten und Bindung gemusterter Gewebe, Erstellen des Webschemas.
Klasse (3 Wochenstunden):
Bindungstechnik:
Verstärkte Gewebe, Double, Zwei- und Mehrlagengewebe in Schaft- und Jacquardtechnik.
Dekomposition:
Daten mehrsystemiger Gewebe. Bedarfs- und Verbrauchsberechnungen.
Klasse (3 Wochenstunden):
Bindungstechnik:
Frottierwaren, Florgewebe, Dreher (Schaft- und Jacquardtechnik).
Dekomposition:
Mehrsystemige Gewebe, Frottierwaren, Florgewebe, Dreher. Beschreibung der Ausrüstung, Produktionsberechnungen, Maschinenauswahl.
Einsatzmöglichkeiten der elektronischen Datenverarbeitung:
Musterentwicklung, Kartenschlagen, Kalkulation.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes. Daher steht das Zusammenwirken von Bindungstechnik, Materialauswahl und Gewebedaten im Hinblick auf den Warenausfall im Vordergrund. Den Themenbereichen „Bindungslehre“, „Dekomposition“ und „Fachrechnen“ kommt etwa gleiche Bedeutung zu.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen in der Technik der Fadenverkreuzung ist die Abstimmung mit dem Lehrer des Pflichtgegenstandes „Fachzeichnen, Entwurf und angewandte EDV“ wichtig.
GESTALTUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll individuell erarbeitete Farb- und Formgebung auf Textilien anwenden können. Er soll Gestaltungskonzepte analysieren und eigenständige Gestaltungskonzepte verwirklichen können. Er soll die elektronische Datenverarbeitung für kreative Zwecke nutzen können.
Lehrstoff:
Klasse (7 Wochenstunden):
Darstellungstechniken:
Darstellungsmittel, Techniken.
Formen:
Linien, Flächen, Erfassen und Darstellen symmetrischer und freier
Formen. Detaildurchbildung von Naturstudien, Vereinfachung. Schrift.
Materialstudien, Strukturen.
Farben:
Farbgebung, Ordnung der Farben, Gegenfarbenordnung im Auge,
erweiterter Farbkreis.
Komposition:
Harmonische Gruppen.
Klasse (4 Wochenstunden):
Komposition:
Rhythmische Wiederholung, Reihung, Raumfüllung. Aufbau dekorativer Linien-, Formen- und Farbengruppen aufgrund von Naturstudien und eigener Ideen. Einfühlen in textile Formelemente. Raumlösungen, Rapporte.
Farbe:
Spektrum, Doppelspektrum. Licht und Farbe. Additive und subtraktive
Farbmischung.
Klasse (4 Wochenstunden):
Formen:
Erfassen und Darstellen der Proportionen des menschlichen Körpers
in einfacher Linienführung.
Farben:
Farbreize und Farbempfindungen.
Komposition:
Hell-Dunkel-Studien. Farbkontraste.
Klasse (4 Wochenstunden):
Darstellungstechniken:
Moderne Hilfsmittel und Techniken. Figurales Zeichnen (Aktzeichnen)
in verschiedenen Techniken.
Formen:
Erfassen und Darstellen von Verkürzungen. Darstellen der Figur in Bewegung. Erfassen der typischen Linienführung und Anwendung im
bildnerischen Ausdruck.
Komposition:
Kompositionen nach eigenen Entwürfen. Analyse von Kunstwerken.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes und die Förderung der individuellen Begabung und Auffassung der Schüler durch entsprechende Aufgabenstellung des Studiums in der Natur und am Aktmodell. Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Stilkunde“ und „Fachzeichnen, Entwurf und angewandte EDV“ wichtig.
Bildmaterial sowie der Besuch von Ausstellungen und Vorführungen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichts.
Der für Vorbereitungs- und Aufräumungsarbeiten erforderliche Zeitaufwand läßt den Blockunterricht für die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe unabdingbar erscheinen.
Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen beträgt in der 1. Klasse sechs Stunden und in der 2. bis 4. Klasse drei Stunden.
FACHZEICHNEN, ENTWURF UND ANGEWANDTE EDV
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll selbständig modische Entwürfe unter Berücksichtigung der technischen Durchführbarkeit und der Wirtschaftlichkeit erarbeiten können. Er soll selbständig Werkzeichnungen unter Berücksichtigung von Form, Farbe und Komposition des modischen Effektes anfertigen können.
Lehrstoff:
Klasse (4 Wochenstunden):
Entwurf:
Einfache Formen und Farbkombinationen. Symmetrie, reziproke Flächenteilungen. Rapportieren. Produktionsgerechte Ausführung eines Textilentwurfes. Kolorieren.
Fachzeichnen:
Patronenpapiere, Linien, Flächen. Darstellung von Bindungen. Übertragung einfacher Muster mit Rapportanschlüssen.
Klasse (8 Wochenstunden):
Entwurf:
Musterbildung aus den Eigenschaften des Materials, der Bindungstechnik und der Farbe. Muster für Schaft- und Jacquardweberei sowie Druckerei.
Fachzeichnen:
Bilden ein- und mehrfärbiger Formengruppen aus den Grundelementen der verschiedenen Bindungen. Schattierungstechnik. Ausführen von Mustern nach eigenen Entwürfen. Einfluß der Bindungstechnik auf Form- und Farbgebung. Kontur, Effekte, Tonstufen. Rapport und Anschlüsse der Formen und Bindungen.
Klasse (8 Wochenstunden):
Entwurf:
Moderne Hilfsmittel der Zeichen, Mal- und Darstellungstechniken. Erfassen und Ausarbeiten der Entwurfsidee unter Berücksichtigung der technischen Möglichkeiten im Sinne des Verwendungszweckes.
Fachzeichnen:
Patronen von Jacquardmustern (Rein- und Mischeffekte). Einfluß verschiedener Bindungen auf Farbton, Glanz, Relief und Dichte. Kartenschlagtabelle aus Schnitten. Patronen-Ausführung von Werkzeichnungen nach eigenen Entwürfen. Einsatz von EDV-Geräten für Zeichenaufgabe.
Klasse (8 Wochenstunden):
Entwurf:
Umfassende Textilentwürfe. Historische Textilentwürfe. Entwickeln von Effekten durch Web-, Tapisserie- und Drucktechniken. Einsatz von einfacher Computergrafik im Entwurfsverfahren.
Fachzeichnen:
Ausführen von Werkzeichnungen nach eigenen Entwürfen für
mehrsystemige Techniken.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zur Schulung des künstlerischen Formgefühls, der besonders beim Modellieren gegeben ist und die Anwendbarkeit bei der Herstellung gängiger Produkte des Ausbildungszweiges.
Insbesondere im Themenbereich „Gestaltung“ ist das Ausgehen von den Fähigkeiten und Neigungen der einzelnen Schüler eine wichtige Voraussetzung für einen bedeutenden Unterrichtsertrag.
Die Anschaulichkeit des Unterrichts wird durch Verwendung von Naturmodellen und bildlichen Darstellungen erhöht. Exkursionen und Lehrausgänge, insbesondere in Ausstellungen, können zusätzliche Einsichten vermitteln.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen, zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten und zur Festlegung und Betreuung fachübergreifender Schülerprojekte ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Textiltechnologie“ und „Atelier und Werkstätte“ wichtig.
ATELIER UND WERKSTÄTTE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Ausbildungszweig verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe sicher handhaben und instandhalten können.
Der Schüler soll geschmackvolle facheinschlägige Erzeugnisse herstellen sowie facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsvorgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren und wiedergeben können.
Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.
Lehrstoff:
Klasse (8 Wochenstunden):
Handweberei:
Herstellen von Kette und Schuß. Bedienung des Handwebstuhles. Herstellung von Geweben in Grundbindungstechniken, Farbmusterung.
Tapisserie:
Grundbindungstechniken (Schlitzweberei, verhängte Technik), Schattierungen.
Klasse (10 Wochenstunden):
Handweberei:
Herstellen von Geweben in abgeleiteten Bindungen. Farbmusterungen,
Farbverflechtungen.
Mechanische Weberei:
Bedienung des mechanischen Webstuhles. Herstellung von Geweben in Grundbindungen und deren Ableitungen.
Färberei und Druckerei:
Materialvorbehandlung, Färben, Folienzeichnen. Drucken einfärbiger Designs. Beurteilen der Erzeugnisse und Erkennen von Fehlern.
Tapisserie:
Knüpftechniken (Gordischer Knoten, Gördes Knoten); Teppichknüpfen nach einfachen Entwürfen.
Klasse (10 Wochenstunden):
Handweberei:
Herstellung von Geweben in mehrsystemiger Technik.
Mechanische Weberei:
Herstellen von Schaft- und Jacquardwaren. Erstellen der Musterkarten.
Tapisserie:
Ausführung und Ausfertigung eigener Entwurfsideen. Teppichknüpfen.
Färberei und Druckerei:
Färben, Folienzeichnen, Schablonentechnik, Drucken mehrfärbiger Designs. Materialnachbehandlung (Dämpfen, Waschen, Trocknen).
Klasse (10 Wochenstunden):
Mechanische Weberei:
Herstellung von modisch orientierten Geweben in Schaft- und Jacquardtechnik.
Musterweberei:
Kreatives Arbeiten am Musterwebstuhl. Realisieren eigener Entwürfe.
Zusammenstellen einer Kollektion.
Färberei und Druckerei:
Färben, Zubereiten von Verdickungen und Druckfarben nach
Rezepturen, Drucken mehrfärbiger Designs (Ätz-, Reserve-, Direktdruck).
Tapisserie:
Individuelles Gestalten am Tapisseriewebstuhl. Textile Plastik.
Didaktische Grundsätze:
Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut gemacht werden. Die im Arbeitnehmerschutzgesetz und den dazu ergangenen Verordnungen vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit.
Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.
Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von kunsthandwerklichen Gewerbebetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug kann durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert gefördert werden.
Für die Vermittlung von handwerklichen Arbeitshaltungen wie Gewissenhaftigkeit und Pünktlichkeit ist das Vorbild des Lehrers von höchster Bedeutung.
Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.
PFLICHTPRAKTIKUM
Siehe Anlage 1C.
B. Freigegenstände
STENOTYPIE
Siehe Anlage 1C.
ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG
Siehe Anlage 1C.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Siehe Anlage 1C.
AKTUELLE FACHGEBIETE
Siehe Anlage 1C.
C. Unverbindliche Übungen
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1C.
D. Förderunterricht
DEUTSCH
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage 1C.
Anlage 1C.2.2
```
```
LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR KERAMIK UND OFENBAU
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Wochenstunden
Pflichtgegenstände Klasse Summe Lvpfl.
1 2 3 4 Gruppe
```
```
1 Religion ......................... 2 2 2 2 8 (III)
2 Deutsch .......................... 3 2 2 2 9 (I)
3 Lebende Fremdsprache (Englisch) .. 2 2 - - 4 (I)
4 Geschichte ....................... - 2 - - 2 (III)
5 Geographie und Wirtschaftskunde .. 2 - - - 2 (III)
6 Wirtschaftliche Bildung,
Rechtskunde und
Politische Bildung ............... - - 3 2 5 III
7 Betriebswirtschaft ............... - - - 2 2 II
8 Leibesübungen .................... 2 2 2 2 8 (IVa)
9 Mathematik und angewandte
Mathematik ....................... 2 - - - 2 (I)
10 Chemie, angewandte Chemie und
Umwelttechnik .................... 2 1 - - 3 II
11 Stilkunde ........................ - - 3 2 5 III
12 Fachzeichnen, Entwurf und
angewandte EDV ................... 4 6 6 6 22 II
13 Technologie ...................... 4 3 2 2 11 I
14 Feuerungs- und Heizungstechnik ... - 2 2 2 6 (I)
15 Werkstättenlaboratorium .......... - 2 2 2 6 III
16 Atelier und Werkstätte ........... 16 16 16 16 64 Va
```
```
Gesamtstundenzahl ... 39 40 40 40 159
17 Pflichtpraktikum ................. mindestens vier Wochen vor
Eintritt in die 4. Klasse.
```
```
Wochenstunden
Freigegenstände *2) Klasse Lvpfl.
1 2 3 4 Gruppe
```
```
Stenotypie ........................... 2 2 - - (V)
Elektronische Datenverarbeitung ...... - 2 - - I
Lebende Fremdsprache (Englisch) ...... - - 2 2 (I)
Aktuelle Fachgebiete ( ) ............. - - 2 2 I bis
VI
```
```
Unverbindliche Übungen *2)
```
```
Leibesübungen ............... (bis zu) 2 2 2 2 (IVa)
```
```
Förderunterricht *2)
```
```
Deutsch .............................. *1) *1) *1) *1) (I)
Lebende Fremdsprache (Englisch) ...... *1) *1) - - (I)
Mathematik und angewandte Mathematik . *1) - - - (I)
```
```
*1) Bei Bedarf in jeder Klasse, in der der entsprechende Pflichtgegenstand vorgesehen ist, je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).
*2) Siehe Anlage 1C, Abschnitt Ia.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1C.
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1C.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1C.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE
A. Pflichtgegenstände
DEUTSCH
Siehe Anlage 1C.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Siehe Anlage 1C.
GESCHICHTE
Siehe Anlage 1C.
GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE Siehe Anlage 1C.
WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG Siehe Anlage 1C.
BETRIEBSWIRTSCHAFT
Siehe Anlage 1C.
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1C.
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK Siehe Anlage 1C.
CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK Siehe Anlage 1C.
STILKUNDE
Siehe Anlage 1C.
FACHZEICHNEN, ENTWURF UND ANGEWANDTE EDV
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll den Aufbau und die Funktionen von Objekten des Ausbildungszweiges kennen; er soll solche Objekte frei und nach Anregung konzipieren können. Er soll Formen in seiner Umwelt intensiv wahrnehmen. Er soll die Elemente des bildnerischen Gestaltens unter besonderer Berücksichtigung des Ornamentes und der Farbe kennen.
Der Schüler soll Skizzen und Werkzeichnungen der für den Ausbildungszweig charakteristischen Elemente lesen und sachgerecht anfertigen können. Insbesondere soll er Objekte nach der Natur und aus der Vorstellung zeichnerisch wiedergeben und in verschiedenen Formen beschriften sowie nach gegebenen Modellen und eigenen Entwurfsskizzen ausführungsreife Fertigungszeichnungen in sachgerechtem Maßstab erstellen können.
Der Schüler soll Entwurfsmodelle zu Objekten der Fachrichtung herstellen können.
Lehrstoff:
Klasse (4 Wochenstunden):
Darstellungstechniken:
Zeichengeräte und ihre Handhabung, Linienarten, geometrisch - konstruktive Möglichkeiten, normgerechtes Werkzeichnen (Normrisse, Bemaßung, Schrägriß, Perspektive, Normschrift).
Darstellungsmotive:
Geometrisch aufgebaute Objekte (nach der Natur, nach Modellen, aus der Vorstellung), Stillleben.
Gestaltung:
Einfache Gefäßformen in verschiedenen Ausführungen und Ansichten, Oberflächengestaltung (ornamental, figural und plastisch), Naturstudien.
Klasse (6 Wochenstunden):
Darstellungstechniken:
Pinsel und Feder (Tusche, Sepia, Tinte) auf verschiedenen
Untergründen, freie und konstruktive Perspektive.
Darstellungsmotive:
Keramische Gefäße. Werkzeichnungen.
Gestaltung:
Stilisierung pflanzlicher Formen, figurale Kompositionen, Farbe (Psychologie, Ästetik, Symbolik), Heraldik (Wappen, heraldische Farben). Vergrößern und Verkleinern keramischer Gefäße, Inhaltsermittlung und Bestimmung für Gefäße.
Klasse (6 Wochenstunden):
Darstellungsmotive:
Mosaik, Baukeramik, Gefäßkeramikformen und Dekorarten.
Kachelöfen:
Bauelemente, Bauformen, Konstruktionszeichnungen. Einsatz von
EDV-Geräten für Zeichenaufgaben.
Gestaltung:
Abstraktion, kreativer Werdegang von Objekten (Ideenskizze, Werkzeichnungen, plastisches Modell).
Klasse (6 Wochenstunden):
Techniken:
Aufbereitung, Ausstellungstechniken.
Darstellungsmotive:
Komplexe Objekte.
Gestaltung:
Kreativer Werdegang von Objekten. Einsatz von einfacher
Computergrafik im Entwurfsverfahren.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zur Schulung des künstlerischen Formgefühls, exakten Zeichnens und die Anwendbarkeit bei der Herstellung gängiger Produkte des Ausbildungszweiges bzw. in der Fähigkeit zur räumlichen Vorstellung und dem Verstehen technischer Zeichnungen.
Insbesondere im Themenbereich „Gestaltung“ ist das Ausgehen von den Fähigkeiten und Neigungen der einzelnen Schüler eine wichtige Voraussetzung für einen bedeutenden Unterrichtsertrag.
Die Anschaulichkeit des Unterrichtes wird durch Verwendung von Naturmodellen und bildlichen Darstellungen erhöht. Exkursionen und Lehrausgänge, insbesondere in Ausstellungen, sollen graphisch aufgearbeitet werden.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen, zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten und zur Festlegung und Betreuung fachübergreifender Schülerprojekte ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Technologie“ und „Atelier und Werkstätte“ wichtig.
TECHNOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Ausbildungszweig verwendeten Rohstoffe, Werkstoffe, Hilfsstoffe und Halbfabrikate identifizieren und beurteilen können; er soll ihr Vorkommen, ihre Gewinnung, ihre Eigenschaften, ihre Handelsformen und ihre Verwendung kennen.
Der Schüler soll die im Ausbildungszweig verwendeten Bearbeitungsverfahren sowie den Aufbau, die Funktion, die Handhabung und die Wartung der erforderlichen Werkzeuge, Geräte und Maschinen gründlich kennen. Er soll für einen gegebenen Zweck ein rationelles und sicheres Bearbeitungsverfahren auswählen können.
Lehrstoff:
Klasse (4 Wochenstunden):
Rohstoffe:
Entstehung, Eigenschaften, Gewinnung, ihre Anwendung und Untersuchung.
Verfahrenstechnik:
Laboratorium, Masseaufbereitung, Töpferei, Gießerei, Industriefertigung, Modellieren, Dekor, Kachelofenbau, Gipsmodellbau.
Aufbereitungsmaschinen:
Rebler, Backenbrecher, Hammermühle, Kollergang, Lösequirl, Rührquirl, Siebe, Membranpumpen, Monopumpen, Filterpressen, Vakuumpressen, Tonschneider, Trommelmühlen. Neuentwicklungen.
Formgebungsmaschinen:
Töpferscheiben, Eindrehspindeln, Gipsspindeln, Strangpressen, Ziehwerkzeuge, Roller, Pressen, Schleifmaschinen, Schneidmaschinen. Neuentwicklungen.
Klasse (3 Wochenstunden):
Arbeitsplatzgestaltung:
Lärmschutz, Staubschutz, Hitzeschutz. Ergonometrie.
Schutzvorrichtungen:
Mechanische, optische, akkustische Schutzvorrichtungen. MAK-Werte
für toxische Stoffe.
Masseversätze:
Tonwaren, Steingut, Steinzeug, Sinterkeramik, Porzellan, Feuerfeste
Erzeugnisse, Oxidkeramik, Schleifmittel, Gipsverbindungen,
Glasurrohstoffe, Versatzberechnungen.
Verfahren:
Sumpfen, Lösen, Mischen, Entwässern, Kneten, Entlüften, Trocknen, Dekorarten, Brennverfahren, Formgebungsverfahren mit flüssigen, plastischen und trockenen Massen.
Klasse (2 Wochenstunden):
Glasuren und Farben:
Arten, Entwicklung, Anwendung und Prüfung von Versätzen.
Segerformel.
Sondermassen:
Wahl von Anwendungsbeispielen, Durchführung von Masseversuchen,
Ermittlung von Formgebungsverfahren.
Klasse (2 Wochenstunden):
Entwicklungsaufgaben:
Ermitteln von Massen mit bestimmten Eigenschaften, Vorbereitung zur Durchführung von Reihenversuchen für Glasuren, Farben und Engoben.
Eigenschaftsbestimmungen:
Qualitätsbestimmungen und Kontrollen für Rohstoffe, Rohwaren und gebrannte Erzeugnisse.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf typische Aufgaben des Ausbildungszweiges. Daher wird zB die Gewinnung der Werkstoffe gegenüber deren Eigenschaften und Verwendung zurücktreten. Besondere Bedeutung kommt der sicheren Identifizierung der Werk- und Hilfsstoffe zu.
Materialproben, bildliche Darstellungen und Modelle erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes; Exkursionen und Lehrausgänge vertiefen das Verständnis für Herstellungs- und Lagerungsverfahren.
Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeit ist die Zusammenarbeit mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Feuerungs- und Heizungstechnik“, „Werkstättenlaboratorium“ und „Atelier und Werkstätte“ wichtig.
Keramikerzeugung:
Brandkostenermittlung an Ofen- und Betriebssystemen.
Raumheizungen:
Heizsysteme, Kostenermittlungen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf typische Aufgaben des Ausbildungszweiges. Daher wird zB die Gewinnung der Werkstoffe gegenüber deren Eigenschaften und Verwendung zurücktreten. Besondere Bedeutung kommt der sicheren Identifizierung der Werk- und Hilfsstoffe zu.
Materialproben und bildliche Darstellungen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes; Exkursionen und Lehrausgänge vertiefen das Verständnis für Herstellungs- und Lagerungsverfahren.
Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Zusammenarbeit mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Fachzeichnen, Entwurf und angewandte EDV“, „Werkstättenlaboratorium“ und „Atelier und Werkstätte“ wichtig.
WERKSTÄTTENLABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll fertigungs- sowie betriebspraktische Prüf- und Meßaufgaben, die über den Rahmen der Werkstättenausbildung hinausgehen, lösen und dokumentieren können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Meß- und Prüftechnik:
Eigenschaftsprüfungen von Rohstoffen, Zwischen- und Endprodukten.
Klasse (2 Wochenstunden):
Meß- und Prüftechnik:
Temperatur, Rauchgase, Unterdruck, Überdruck, Wärmeverlust. Eigenschaftsprüfungen von Engoben- und Glasurversätzen.
Klasse (2 Wochenstunden):
Meß- und Prüftechnik:
Wärmeleitfähigkeit, Speicherfähigkeit, Wasseraufnahmefähigkeit, Druckfestigkeit, Zugfestigkeit. Selbständige Erarbeitung und Eignungsprüfung von Masse-, Engobe-, Glasur- und Farbversätzen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung der Verfahren in der beruflichen Praxis. Die Messungen, Untersuchungen und Auswertungen bauen auf den in den theoretisch-technischen Unterrichtsgegenständen und im Pflichtgegenstand „Atelier und Werkstätte“ erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten auf. Besondere Bedeutung kommt den Schutzmaßnahmen zu.
Den Anforderungen der Praxis entsprechend wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.
ATELIER UND WERKSTÄTTE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Ausbildungszweig verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe sicher handhaben und instand halten können.
Der Schüler soll geschmackvolle facheinschlägige Erzeugnisse herstellen sowie facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsvorgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren und wiedergeben können.
Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.
Lehrstoff:
Klasse (16 Wochenstunden):
Voraussetzungen für die Werkstättenarbeit:
Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung.
Masseaufbereitung:
Zerkleinern, Lösen, Absieben, Entwässern, Homogenisieren, Lagern.
Modellieren:
Flächengestaltung, Kleinplastiken, Aufbauen.
Töpfern:
Zentrieren, Aufziehen, Kleinserien.
Serienfertigung:
Gießen, Ausformen, Quetschen, Retuschieren.
Gipswerkstätte:
Formengießen, Würfel, Platten, Kerbschnitte.
Oberflächengestaltung:
Engobiertechnik, Ritztechnik, Pinseltechnik, Malhorntechnik.
Glasieren.
Klasse (16 Wochenstunden):
Masseaufbereitung:
Einwiegen von Masseversätzen, Aufbereiten von flüssigen und
plastischen Massen.
Modellieren:
Nachbildung natürlicher Formen. Aufbau und Zusammensetzen von
Gefäßen.
Töpfern:
Einfache Gefäße, Henkel. Dosen (Kleinserien).
Serienfertigung:
Ausformen von Kacheln, Eindrehen, Überdrehen, Gießen und Retuschieren.
Gipswerkstätte:
Gipsdrehkörper, einfache Einrichtungen für Arbeitsformen.
Oberflächengestaltung:
Dekorerstellung nach Vorlage; freies Dekor. Anwendung verschiedener Dekortechniken.
Klasse (16 Wochenstunden):
Masseaufbereitung:
Entwickeln und Bestimmen der Kennwerte von Masseversätzen.
Modellieren:
Reliefs, Boden- und Wandbelagselemente, Kacheln. Figuren- und Gefäßformen nach Vorlage und frei.
Töpfern:
Mehrteilige Gefäßformen, einfache Service mit funktioneller Bindung
und Maßhaltigkeit.
Serienfertigung:
Schwierige Gieß-, Eindreh- und Überformarbeiten, Garnierarbeiten.
Gipswerkstätte:
Mehrteilige Einrichtungen für Gefäß-, Kachel- und Figurarbeitsformen.
Oberflächengestaltung:
Komplexe Dekortechniken auf Flächen und Körpern (Rändern, Linieren). Nach Vorlage und freiem Entwurf.
Brandführung:
Einsetzen von Brenngut, Brandführung nach Weisung.
Kachelofenbau:
Bearbeiten von Kacheln, Aufbereiten von Hilfsstoffen, Aufbau einfacher Kachelofensysteme.
Klasse (16 Wochenstunden):
Masseaufbereitung:
Aufbereiten und Anwenden von Masseversätzen.
Modellieren:
Komplexe Modelle.
Töpfern:
Töpferarbeiten nach Plänen mit Maßverbindlichkeit vom Entwurf bis
zur Ausführung.
Gipswerkstätte:
Gipsarbeiten nach Plänen mit Maßverbindlichkeit vom Entwurf bis zur Ausführung.
Oberflächengestaltung:
Selbstentworfene Dekore.
Brandführung:
Einsetzen von Brenngut, Brandführung mit verschiedener Ofenatmosphäre, Bewertung von Brenngut, Brennkosten.
Kachelofenbau:
Errichten von Kachelöfen, Speicheröfen, Kaminen und Herden nach Plänen. Funktionsübungen.
Didaktische Grundsätze:
Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut gemacht werden. Die im Arbeitnehmerschutzgesetz und den dazu ergangenen Verordnungen vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände sowie des Werkstättenlaboratoriums von besonderer Wichtigkeit.
Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.
Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von kunsthandwerklichen Gewerbebetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug kann durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert gefördert werden.
Für die Vermittlung von handwerklichen Arbeitshaltungen wie Gewissenhaftigkeit und Pünktlichkeit ist das Vorbild des Lehrers von höchster Bedeutung.
Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.
PFLICHTPRAKTIKUM
Siehe Anlage 1C.
B. Freigegenstände
STENOTYPIE
Siehe Anlage 1C.
ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG
Siehe Anlage 1C.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Siehe Anlage 1C.
AKTUELLE FACHGEBIETE
Siehe Anlage 1C.
C. Unverbindliche Übungen
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1C.
D. Förderunterricht
DEUTSCH
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage 1C.
Anlage 1C.2.5
```
```
LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR FOTOGRAFIE
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Wochenstunden
Pflichtgegenstände Klasse Summe Lvpfl.
1 2 3 4 Gruppe
```
```
1 Religion ......................... 2 2 2 2 8 (III)
2 Deutsch .......................... 3 2 2 2 9 (I)
3 Lebende Fremdsprache (Englisch) .. 2 2 - - 4 (I)
4 Geschichte ....................... - 2 - - 2 (III)
5 Geographie und Wirtschaftskunde .. 2 - - - 2 (III)
6 Wirtschaftliche Bildung,
Rechtskunde und
Politische Bildung ............... - - 3 2 5 III
7 Betriebswirtschaft ............... - - - 2 2 II
8 Leibesübungen .................... 2 2 2 2 8 (IVa)
9 Mathematik und angewandte
Mathematik ....................... 2 2 - - 4 (I)
10 Physik und angewandte Physik ..... 2 2 - - 4 (II)
11 Chemie, angewandte Chemie und
Umwelttechnik .................... 2 1 - - 3 II
12 Elektronische Datenverarbeitung
und angewandte elektronische
Datenverarbeitung ................ - 2 - - 2 I
13 Stilkunde ........................ - - 3 2 5 III
14 Informationstechnik .............. 2 2 2 2 8 I
15 Gestaltung *1) ................... 2 3 3 - 8 IVa
16 Technologie ...................... 3 3 3 3 12 I
17 Laboratorium ..................... - - - 4 4 I
18 Werkstättenlaboratorium .......... - - - 4 4 III
19 Atelier und Werkstätte ........... 15 15 20 15 65 Va
```
```
Gesamtstundenzahl ... 39 40 40 40 159
20 Pflichtpraktikum ................. mindestens vier Wochen vor
Eintritt in die letzte
Klasse.
```
```
Wochenstunden
Freigegenstände *3) Klasse Lvpfl.
1 2 3 4 Gruppe
```
```
Stenotypie ........................... 2 2 - - (V)
Lebende Fremdsprache (Englisch) ...... - - - 2 (I)
Aktuelle Fachgebiete ( ) ............. - - 2 2 I bis
VI
```
```
Unverbindliche Übungen *3)
```
```
Leibesübungen ............... (bis zu) 2 2 2 2 (IVa)
```
```
Förderunterricht *3)
```
```
Deutsch .............................. *2) *2) *2) *2) (I)
Lebende Fremdsprache (Englisch) ...... *2) *2) - - (I)
Mathematik und angewandte Mathematik . *2) - - - (I)
```
```
*1) Mit Übungen.
*2) Bei Bedarf in jeder Klasse, in der der entsprechende Pflichtgegenstand vorgesehen ist, je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).
*3) Siehe Anlage 1C, Abschnitt Ia.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1C.
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1C.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1C.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE
A. Pflichtgegenstände
DEUTSCH
Siehe Anlage 1C.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Siehe Anlage 1C.
GESCHICHTE
Siehe Anlage 1C.
GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE Siehe Anlage 1C.
WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG Siehe Anlage 1C.
BETRIEBSWIRTSCHAFT
Siehe Anlage 1C.
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1C.
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit im Rechnen mit Zahlen, Variablen und Funktionen besitzen.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Siehe Anlage 1C.
Klasse (2 Wochenstunden):
Numerik:
Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnungen, Gleitkommazahlen, Zahlen begrenzter Genauigkeit).
Algebra:
Rechenoperationen mit Logarithmen; quadratische Gleichungen;
Potenz- und Wurzelfunktionen, Kreisfunktionen, Exponentialfunktionen
und logarithmische Funktionen.
Geometrie:
Trigonometrie des rechtwinkeligen Dreiecks; Berechnung des Dreiecks mit Hilfe des Sinus- und des Cosinussatzes; Kegelschnitte.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Dementsprechend werden daher die Rechenbeispiele zu wählen sein. In der 1. Klasse kommt dem Erreichen der Rechensicherheit besondere Bedeutung zu. Die Absprache mit den Lehrern der theoretisch-technischen Pflichtgegenstände ist erforderlich, um die rechtzeitige Bereitstellung mathematischer Kenntnisse zu sichern.
In der 1. Klasse sind vier, in der 2. Klasse drei einstündige Schularbeiten zulässig.
PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Vorgänge exakt beobachten und beschreiben sowie aus den Beobachtungsergebnissen physikalische Gesetzmäßigkeiten erkennen und erklären können.
Er soll in den für das Fachgebiet wichtigen Teilbereichen der Physik und in der naturwissenschaftlichen Weltsicht grundlegende Kenntnisse besitzen.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Allgemeine Physik:
Aufgabe und Arbeitsweise der Physik. Gesetzliche Meßeinheiten.
Internationales Einheitensystem.
Mechanik:
Statik. Kinematik (Geschwindigkeit, Beschleunigung), Dynamik (Trägheit, Kraft und Masse). Arbeit, Energie, Impuls. Leistung. Reibung, Gravitation. Druck. Oberflächenspannung und Kapillarität.
Wärmelehre:
Temperatur, Temperaturmessung. Wärme, Wärmemessung, Wärmetransport.
Kältemaschinen, Wärmepumpen.
Mechanische Schwingungen und Wellen:
Schwingungen, Wellen, Interferenz, Beugung. Stehende Wellen.
Modulation. Schallwellen.
Klasse (2 Wochenstunden):
Elektrizität:
Größen und Einheiten. Stromarten. Magnetisches Feld, elektrisches Feld, Induktion. Motor-, Generator- und Transformatorprinzip. Halbleiter (Aufbau, Anwendung). Elektroschutz.
Optik:
Strahlenoptik (Reflexion, Brechung, Lichtgeschwindigkeit). Wellenoptik (Beugung, Interferenz, Polarisation). Geometrische Optik (Linsen, Abbildungsfehler). Optische Geräte. Elektro- und magnetooptische Effekte. Laser.
Strahlung:
Photometrie (Strahlungsfeldgrößen, Einheiten der Lichttechnik);
Lichterzeugung und -verteilung. Strahlung des schwarzen Körpers.
Farbtemperatur.
Weltbild:
Zusammenhänge der Teilgebiete der klassischen Physik. Auswirkungen der modernen Physik (Relativitätstheorie, Quantenphysik, Kernphysik, sozial- und wirtschaftspolitische Aspekte).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Fachrichtung. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe bewährt sich das Ausgehen vom experimentellen Nachweis physikalischer Zusammenhänge, gefolgt von der Erläuterung der gewonnenen Erkenntnisse an Beispielen aus der Praxis.
CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK Siehe Anlage 1C.
ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE
DATENVERARBEITUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll zu einfachen Aufgaben des Fachgebietes, Programme in einer mathematisch-technisch orientierten Programmsprache erstellen, testen und verbessern können. Er soll Programme an einer digitalen Rechenanlage eingeben, ablaufen lassen, auflisten, redigieren, speichern und aufrufen können.
Der Schüler soll die wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Auswirkungen des Einsatzes der Elektronischen Datenverarbeitung beurteilen können. Er soll die moderne Technik in unsere Kultur integrieren können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
EDV-Anlagen:
Aufbau, Funktion, Organisation.
Algorithmik:
Systematik der Problemlösung, Strukturelemente, Programmierhilfen.
Rechnerbedienung:
Programmeingabe, Programmlauf. Programmauflistung, -korrektur,
-abspeicherung, -aufruf.
Programmieren:
Programme ohne Dateizugriff, Anwendungen (Aufgaben des Fachgebietes).
Auswirkungen der elektronischen Datenverarbeitung:
Betriebswirtschaft (Rationalisierung, zunehmende Bedeutung der Organisation), Volkswirtschaft (Strukturwandel in der Wirtschaft und auf dem Arbeitsmarkt), Sozialpolitik (Beschäftigungspolitik, Arbeitszeit; neue Arbeitsformen und -belastungen), Datenschutz (Persönlichkeitsschutz, Schutz geistigen Eigentums).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Berufspraxis. Daher liegt das Hauptgewicht auf den Themenbereichen „Algorithmik“ und „Programmieren“, bei den Beispielen auf Aufgaben aus den theoretisch-technischen Unterrichtsgegenständen. Als Programmierhilfen bewähren sich insbesondere graphische Darstellungen wie Programmablaufplan und Struktogramm, allenfalls auch Pseudocode.
Für umfangreichere Programme bewährt sich Gruppenarbeit.
STILKUNDE
Siehe Anlage 1C.
INFORMATIONSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Formen der Informationsentstehung, des Informationstransportes und der Informationswiedergabe kennen. Er soll Fachinformationen analysieren und geeignete Wiedergabeformen auswählen können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Informationstheorie:
Informationsformen, Informationsverarbeitung, Informationstransformation, analoge und digitale Systeme. Sehen, Hören (Physiologie und Psychologie), Reizumwandlung, Reizweiterleitung, Reizverarbeitung; Farbsehen, Farberkennen.
Bildliche Information:
Entstehung, Aufzeichnung, Übertragung, Wiedergabe, Beeinflussung, Speicherung.
Klasse (2 Wochenstunden):
Bildliche Information:
Verfahren (stehende Bilder, bewegte Bilder und räumliche Bilder);
Geräte (stehende Bilder, bewegte Bilder und räumliche Bilder).
Akustische Information:
Entstehung, Aufzeichnung, Wiedergabe, Übertragung, Speicherung;
Verfahren (Magnetton, Lichtton). Geräte (Magnetton, Lichtton).
Klasse (2 Wochenstunden):
Schwarzweißbilderzeugung mit Hilfe lichtempfindlicher Materialien:
Herstellung, Verarbeitung (Entwicklung, Fixierung, Verstärkung, Abschwächung, Tonung, Entsorgung), Eigenschaften.
Sofortbildverfahren.
Farbbilderzeugung mit Hilfe lichtempfindlicher Materialien:
Herstellung, Verarbeitung (Entwicklung, Fixierung, Entsorgung), Eigenschaften. Sofortbildverfahren.
Klasse (2 Wochenstunden):
Reproduktionstechnik:
Bildreproduktion (fotografisch, elektronisch), Scannertechnik,
Lasertechnik (Verfahren, Geräte).
Satz- und Druckformtechnik:
Satzherstellung, Satzverarbeitung. Kopiervorlage, Kopie.
Druckformherstellung.
Druck:
Konventionelle Druckverfahren (Hoch-, Flach-, Tief- und Flexo-Siebdruck). Unkonventionelle Druckverfahren (Thermodruck, Ink Jet, Laserdruck, Kopieren).
Endfertigung:
Aufgaben, Verfahren, Geräte.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der aktuellen beruflichen Praxis des Fachgebietes.
Bild- und Filmmaterial sowie Fallbeispiele erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.
GESTALTUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Elemente des bildkompositorischen Schaffens kennen und auf das Fachgebiet anwenden können. Er soll Gestaltungskonzepte analysieren und eigenständige Gestaltungskonzepte verwirklichen können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Bildkomposition:
Wahrnehmung. Kompositionsgesetze.
Schrift:
Entstehung, Funktion, Bedeutung für die Fotografie; Herstellen
(Schreiben, Zeichnen, Abreiben, Stempeln).
Abbildung:
Abbildungssyteme (Parallel- und Zentralprojektion), Darstellen
einfacher Figuren der Ebene und des Raumes.
Klasse (3 Wochenstunden):
Bildkomposition:
Anwendung der Kompositionsgesetze in der Fotografie.
Schrift:
Gebrauchsschriften, Anwendung in der Fotografie.
Farbe:
Physiologische und psychologische Aspekte. Farbsymbolik und Farbkontrast.
Klasse (3 Wochenstunden):
Bildanalyse:
Einzelbilder (Form, Farbe), Bildfolgen (Aussage, Rhythmus).
Projektvorbereitung:
Anwendung von Form, Struktur, Farbe (Rohzeichnung, Scribble, Layout).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit auf das fotografische Schaffen sowie die Förderung der Eigenständigkeit und der Kreativität des Schülers.
Bildmaterial sowie der Besuch von Ausstellungen und Vorführungen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.
Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen beträgt in jeder Klasse 2 Wochenstunden.
TECHNOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die in der Fotografie sowie in der Film- und Fernsehtechnik verwendeten Geräte, Einrichtungen, Werkzeuge, Arbeitsbehelfe und Hilfsstoffe sowie die angewandten Verfahren kennen.
Er soll die für die Lösung der Aufgaben des Fachgebietes bedeutsamen, wirtschaftlichen und technischen Zusammenhänge einschließlich der Umweltschutzaspekte kennen.
Lehrstoff:
Klasse (3 Wochenstunden):
Berufsbild:
Struktur, Arbeits- und Aufgabenbereiche, Geschichte.
Gefahrenquellen in der fotografischen Praxis.
Materialien:
Lichtempfindliche Materialien (Aufbau, Eigenschaften, Anwendung). Materialien für die Ausarbeitung (Ansatz, Verarbeitung).
Geräte:
Aufnahmegeräte (Kamera, Objektiv). Laboratoriumsgeräte (Kopierer, Vergrößerungsgeräte).
Fotografischer Prozeß:
Entwicklungsvorgang, Eingriffsmöglichkeiten.
Klasse (3 Wochenstunden):
Aufnahmetechnik:
Beleuchtung (Einrichtungen, Lichtquellen). Belichtungsmessung (Methoden, Geräte). Sensitometrie. Filtertechnik (Tonwertwiedergabe. Effekte).
Ausarbeitung und Endfertigung:
Mechanische und chemische Retuschverfahren. Kaschiertechnik.
Giftstoffe und Sondermüll:
Behandlung und Entsorgung.
Farbenfotografie:
Geschichte. Farbmischung (additiv, subtraktiv). Farbkreis. Farbauszüge. Farbnegativverfahren (Aufbau, Verarbeitungstechnik). Farbpositivverfahren (Aufbau, Verarbeitungstechnik).
Audivision:
Historische Entwicklung. Formen (Eigenschaften, Einsatzmöglichkeiten).
Klasse (3 Wochenstunden):
Farbenfotografie:
Farbumkehrverfahren (Materialien, Prozesse, Filtertechnik).
Lichtquelle; Farbtemperatur; Farbabsorption.
Laboratoriumstechnik:
Automatisierte Laboratorien und Großlaboratorien (Einrichtung, Geräte, Verfahren, Steuerungs- und Kontrollmöglichkeiten, Maskierung). Fotografie im nichtsichtbaren Spektralbereich (Infrarot, Ultraviolett). Fotografie als Dokumentation.
Diatechnik und Audiovision:
Überblendung (Funktion, Steuerung). Programm, zeitliches Ablaufdiagramm. Einsatz von Ton (Abhängigkeit Bild-Ton, Programmierung von Bild, Sprache, Musik und Geräuschen). Rahmung. Weiterverarbeitung (Duplizieren, Überspielen).
Klasse (3 Wochenstunden):
Filmtechnik:
Organisationsformen. Aufnahmegeräte und Objektive Super-8 und 16 mm (Funktion, Pflege). Aufnahmematerial (Typen, Formate, Konfektionierung). Schnitt (System, Zeitpunkt). Kamerabewegung (Anwendung, Wirkung). Ton (Originalton, Synchronisation, Tonmischung, Tonschnitt). Projektor (Aufbau, Typen). Kopierwerk.
Fernsehtechnik:
Produktionsformen (Spielfilm, Dokumentation, aktueller Einsatz). (Semiprofessionelle und professionelle Systeme). Aufnahmematerial (Typen, Formate, Konfektionierung). Aufnahmegeräte (Bedienung, Pflege). Beleuchtungstechnik (Lichtquellen, Messung). Verarbeitung (Mischung, Schnitt, Effekte). Vervielfachung (Überspielen, Massenkopieren). Wiedergabe (Monitor, Fernsehprojektion).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf die Aufgaben des Fachgebietes. Anschauungsmaterial aus der beruflichen Praxis, Fachvorträge, Lehrausgänge und Exkursionen erhöhen die Praxisnähe des Unterrichtes.
Die Themenbereiche „Materialien“, „Geräte“ und „Fotografischer Prozeß“ enthalten wichtige Vorkenntnisse für den Pflichtgegenstand „Atelier und Werkstätte“ und erfordern daher möglichst frühzeitige Behandlung. Im Folgenden verwertet und integriert der Unterricht zweckmäßigerweise Vorkenntnisse aus anderen fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen.
LABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Meß- und Prüfaufgaben der Laboratoriumspraxis des Fachgebietes selbständig und sorgfältig ausführen und kritisch auswerten können. Er soll Untersuchungsberichte zusammenstellen, auswerten und die Ergebnisse interpretieren können.
Lehrstoff:
Klasse (4 Wochenstunden):
Übungen aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände „Technologie“ und „Informationstechnik“ entsprechend dem Lehrstoff dieser Pflichtgegenstände.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis und der Beitrag zur systematischen Einführung in die praktischen Probleme des Fachgebietes. Dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte sind in diesem Zusammenhang von großer Wichtigkeit.
Manche Übungen bedürfen der Vorbereitung durch kurze Vorbesprechungen entsprechend dem Stand des Unterrichtes in den theoretischen Pflichtgegenständen.
Die Arbeit in der Gruppe, die sorgfältige Behandlung der Geräte und die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften werden durch einführende Hinweise und lenkendes Eingreifen gewährleistet.
Der Bildungs- und Lehraufgabe entsprechend, wird von den Schulen die Führung eines Protokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.
WERKSTÄTTENLABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Kontrollaufgaben in der Fotografie sowie der Film- und Videotechnik ausführen und auswerten können. Er soll Arbeiten der experimentellen, der wissenschaftlichen und der technisch angewandten Fotografie ausführen und dokumentieren können.
Lehrstoff:
Klasse (4 Wochenstunden):
Qualitätskontrolle:
Entwicklungsprozeßkontrolle und Regenerierung (Dichte, Kontrastumfang, Gradation). Einflußnahme auf Prozeßgrößen.
Technisch angewandte und wissenschaftliche Fotografie:
Fotografie im nichtsichtbaren Spektralbereich; Auswertung von Stereoaufnahmen und Luftbilder; Holografie. Bildrekonstruktion, Bildrestaurierung.
Experimentelle Fotografie:
Solarisation, Effektraster, Tontrennung, Tonline, Verwendung von
polarisiertem Licht.
Labortechnik:
Pushen, monochrome Entwicklung, Tonungsverfahren, Duplizieren,
Großvergrößerungen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Auswahl des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit der Verfahren in der beruflichen Praxis. Besonders nützlich ist das Anknüpfen an Vorkenntnisse aus anderen Pflichtgegenständen.
Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.
ATELIER UND WERKSTÄTTE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die in der Fotografie sowie in der Film- und Fernsehtechnik verwendeten Geräte, Einrichtungen, Werkzeuge und Arbeitsbehelfe sicher handhaben und instandhalten können.
Der Schüler soll Themen unter Berücksichtigung ästhetischer, werblicher, technischer und wirtschaftlicher Erfordernisse bildlich gestalten können. Er soll Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.
Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.
Lehrstoff:
Klasse (15 Wochenstunden):
Atelier- und Außenaufnahmen:
Kameratechnik. Kameraeinstellung. Reproduktionen (Strichvorlagen, Halbtonvorlagen, Farbvorlagen). Gegenstandsaufnahmen (material- und formgerecht). Bildgestaltung mittels Aufbau und Beleuchtung. Außenaufnahmen mit der Handkamera (Bildserien zu vorgegebenen Themen, Grundformen in der Natur, Abstraktion).
Dunkelkammer:
Fotografische Bäder (Ansetzen, Verdünnen, Lagern, Verwenden, Entsorgen). Filmentwickeln (Schalenentwicklung, Dosenentwicklung, Rahmenentwicklung). Positivkopieren (Kontaktabzüge, Abzüge mit dem Vergrößerungsapparat).
Hellraum:
Aufnahmen, Gestalten von Ausschnitten, Zusammenstellen von Bildserien. Positivretusche, Negativretusche, chemische Retusche (Ausflecken, Abdecken, Freistellen, Abschwächen). Endfertigen (Kaschieren, Schneiden von Passepartouts, Kleben). Präsentieren.
Klasse (15 Wochenstunden):
Atelier- und Außenaufnahmen:
Beleuchtungstechnik mit Tages- und Kunstlicht. Informative und werbewirksame Gegenstandsaufnahmen. Architekturaufnahmen mit der Fachkamera (Gesamtansichten, Detailansichten, Eigenheiten, Licht- und Wettersituationen). Reportagen (Ereignisse, Situationen, Orte, Personen). Porträtaufnahmen; Aufnahmetechnik mit der Fachkamera. Gestalten (Beleuchtung, Ausdruck, Haltung, Umwelt).
Dunkelkammer:
Negativverarbeiten (Tassen-, Tank- und Dosenentwicklung, Einflußnahme auf Dichte und Gradation). Positivkopieren (Vergrößern, Verkleinern, Einkopieren).
Hellraum:
Beurteilen von Aufnahmen, Gestalten von Ausschnitten. Negativretusche, Positivretusche, chemische Retusche (Ausflecken, Freistellen, Dichteveränderung; Coccinieren, Gradationsveränderung, Bleistiftretusche). Endfertigen, präsentationsgerechtes Ausarbeiten.
Klasse (20 Wochenstunden):
Schwarzweiß- und Farbenfotografie:
Herstellen von Farbauszügen und Reproduktionen auf Farb-Negativmaterial, farbneutrale Aufnahme eines Graukeiles, farbgetreue Aufnahme eines Farbkreises. Farb-Aufnahmetechnik; Beleuchtungstechnik, Belichtungsmessung. Gegenstandsaufnahmen, Porträtaufnahmen, Architekturaufnahmen, Reportagen. Gestalten mittels Farbe unter Berücksichtigung von Informationsgehalt, Werbebotschaft, Charakter, Stil und psychologische Momente. Ausarbeiten (Entwickeln und Vergrößern der Aufnahmen in Schwarzweiß und Farbe). Endfertigen, Oberflächenbehandeln. Zusammenstellen einer Mappe, Präsentieren.
Diatechnik und Audivision:
Herstellen von Diapositiven. Dia-Projektion (Handhabung der Geräte, Störungsbehebung, Objektivwahl, Magazinarten, Ausleuchtung der Projektionsfläche). Überblendtechnik (für 2, 3 und mehr Projektoren). Tontechnik; Geräte (Arten, Handhabung). Tonmischung, Bandschnitt. Herstellen von Bildreihen zu einem Thema (Konzipieren, Auswählen, Reihen, Programmieren, Vertonen, Präsentieren).
Klasse (15 Wochenstunden):
Auftragsbearbeitung:
Perfektionierung von Aufnahmetechnik und Arrangement in allen Bereichen angewandter Fotografie. Ausarbeiten eigener Aufnahmen. Endfertigung; Kaschierverfahren, Retuschiermethoden, Zusammenstellen einer Mappe. Präsentation, Kundenberatung.
Film- und Fernsehtechnik:
Filmkamera (Handhabung, Störungsbehebung, Wahl von Objektiv und Aufnahmegeschwindigkeit, Tonsynchronisation; Aufnahmetechnik;
Kamerabewegung (Objektivbedienung)). Fernsehkamera (Handhabung von Kamera und Recorder, Tonsynchronisation; Aufnahmetechnik;
Kamerabewegung (Objektivbedienung; Aufnahmen im Kameraverband und Bildschnitt während der Aufzeichnung)). Gestaltung (Lichtgestaltung, Wahl von Position und Blickwinkel, Herstellen einfacher Reportagen und Dokumentationen). Filmschnittverfahren und elektronische Bild-Schnittverfahren (Handhabung der Geräte, Störungsbehebung). Verarbeitung von Filmaufzeichnung und elektronischer Bildaufzeichnung (Trick- und Titelverfahren, Tonmischung, Playback, Synchronisation; Gestaltung und Beurteilung der Produkte auf Aussage, Rhythmus und Musikalität).
Didaktische Grundsätze:
Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut gemacht werden. Die im Arbeitnehmerschutzgesetz und den dazu ergangenen Verordnungen vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände sowie des Laboratoriums von besonderer Wichtigkeit.
Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.
Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von kunsthandwerklichen Gewerbebetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug kann durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert gefördert werden.
Für die Vermittlung von handwerklichen Arbeitshaltungen wie Gewissenhaftigkeit und Pünktlichkeit ist das Vorbild des Lehrers von höchster Bedeutung.
Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.
PFLICHTPRAKTIKUM
Siehe Anlage 1C.
B. Freigegenstände
STENOTYPIE
Siehe Anlage 1C.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Siehe Anlage 1C.
AKTUELLE FACHGEBIETE
Siehe Anlage 1C.
C. Unverbindliche Übungen
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1C.
D. Förderunterricht
DEUTSCH
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage 1C.
Anlage 1C.1.1
```
```
LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR KUNSTHANDWERK
AUSBILDUNGSZWEIG ANGEWANDTE MALEREI
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Wochenstunden
Pflichtgegenstände Klasse Summe Lvpfl.
1 2 3 4 Gruppe
```
```
1 Religion ......................... 2 2 2 2 8 (III)
2 Deutsch .......................... 3 2 2 2 9 (I)
3 Lebende Fremdsprache (Englisch) .. 2 2 - - 4 (I)
4 Geschichte ....................... - 2 - - 2 (III)
5 Geographie und Wirtschaftskunde .. 2 - - - 2 (III)
6 Wirtschaftliche Bildung,
Rechtskunde und
Politische Bildung ............... - - 3 2 5 III
7 Betriebswirtschaft ............... - - - 2 2 II
8 Leibesübungen .................... 2 2 2 2 8 (IVa)
9 Mathematik und angewandte
Mathematik ....................... 2 - - - 2 (I)
10 Chemie, angewandte Chemie und
Umwelttechnik .................... 2 1 - - 3 II
11 Stilkunde ........................ - - 3 2 5 III
12 Fachzeichnen, Entwurf und
angewandte EDV ................... 6 9 8 8 31 II
13 Technologie ...................... 2 2 2 2 8 I
14 Atelier und Werkstätte ........... 16 18 18 18 70 Va
```
```
Gesamtstundenzahl ... 39 40 40 40 159
15 Pflichtpraktikum ................. mindestens vier Wochen vor
Eintritt in die 4. Klasse.
```
```
Wochenstunden
Freigegenstände *2) Klasse Lvpfl.
1 2 3 4 Gruppe
```
```
Stenotypie ........................... 2 2 - - (V)
Elektronische Datenverarbeitung ...... - 2 - - I
Lebende Fremdsprache (Englisch) ...... - - 2 2 (I)
Aktuelle Fachgebiete ( ) ............. - - 2 2 I bis
VI
```
```
Unverbindliche Übungen *2)
```
```
Leibesübungen ............... (bis zu) 2 2 2 2 (IVa)
```
```
Förderunterricht *2)
```
```
Deutsch .............................. *1) *1) *1) *1) (I)
Lebende Fremdsprache (Englisch) ...... *1) *1) (I)
Mathematik und angewandte Mathematik . *1) (I)
```
```
*1) Bei Bedarf in jeder Klasse, in der der entsprechende Pflichtgegenstand vorgesehen ist, je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).
*2) Siehe Anlage 1C, Abschnitt Ia.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1C.
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1C.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1C.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE
A. Pflichtgegenstände
DEUTSCH
Siehe Anlage 1C.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Siehe Anlage 1C.
GESCHICHTE
Siehe Anlage 1C.
GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE Siehe Anlage 1C.
WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG Siehe Anlage 1C.
BETRIEBSWIRTSCHAFT
Siehe Anlage 1C.
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1C.
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK Siehe Anlage 1C.
CHEMIE, UND ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK Siehe Anlage 1C.
STILKUNDE
Siehe Anlage 1C.
FACHZEICHNEN, ENTWURF UND ANGEWANDTE EDV
Bildungs- und Lehraufgabe:
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