Verordnung über Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
Der Schüler soll den Aufbau und die Funktionen kunsthandwerklicher Objekte des Ausbildungszweiges kennen; er soll solche Objekte frei und nach Anregung konzipieren können. Er soll Formen in seiner Umwelt intensiv wahrnehmen. Er soll die Elemente des bildnerischen Gestaltens unter besonderer Berücksichtigung des Ornamentes und der Farbe kennen.
Der Schüler soll den Aufbau des menschlichen Körpers und dessen Bewegungsfunktionen kennen.
Der Schüler soll Objekte nach der Natur und aus der Vorstellung zeichnerisch wiedergeben und verschiedene Schriftformen beherrschen und anwenden können.
Lehrstoff:
Klasse (6 Wochenstunden):
Darstellungstechniken:
Bleistift, Feder, Kugelschreiber; Deckfarben. Punkt, Linie, Kontur, Struktur, Schraffur, Textur, rhythmische Linie, Proportion, Fläche, Helligkeit.
Darstellungsmotive:
Geometrisch aufgebaute Objekte (nach der Natur, nach Modellen, aus der Vorstellung). Stilleben.
Schrift:
Analyse von Schrifttypen. Blockschrift (geschrieben und gezeichnet).
Gestaltung:
Ornamentale Flächengliederung, Bandornamente, durchbrochene
Ornamente.
Klasse (9 Wochenstunden):
Darstellungstechniken:
Pinsel und Feder (Tusche, Sepia, Tinte) auf verschiedenen Untergründen. Freie und konstruktive Perspektive. Farbe (Mischung, Abstufung, Modulation). Facheinschlägige Reproduktionstechniken.
Darstellungsmotive:
Komplexe Gegenstände, Stilleben. Naturobjekte und Landschaften aus
der Vorstellung.
Schrift:
Einfache Zierschriften (Antiqua, Unzialis).
Gestaltung:
Grafische Darstellung von Trägerobjekten der Malerei. Ausführungsreifer Entwurf. Angewandte Farbenlehre. Attribute und Symbole; Heraldik (Wappen, Heroldsbilder, Schild- und Helmformen; heraldische Farben).
Klasse (8 Wochenstunden):
Darstellungtechniken:
Malen mit beschränkter Palette. Satzherstellung, Satzberechnung, Typoskizze. Ausführungsreife Montage (Fotosatz und Anreibschriften). Einsatz von EDV-Geräten für Zeichenaufgaben.
Darstellungsmotive:
Geologische und biologische Formen. Menschlicher Kopf.
Außenwerbung:
Firmenzeichen, Schriftzug.
Schrift:
Komplexe Zierschriften. Harmonisierung von Zeichnung und Schrift.
Gestaltung:
Naturformen und Kunstformen, Form und Gegenform. Abstraktion. Kreativer Werdegang von Objekten (vom Auftrag über die Entwurfskizze bis zur Reinzeichnung). Anpassung des Werbemittels an das Trägerobjekt; Layout.
Klasse (8 Wochenstunden):
Darstellungstechniken:
Aquarell, Temperamalerei, Schablonen-Spritzdruck. Collage, Gouache. Ausstellungstechniken. Kombination mit audiovisuellen Medien. Einsatz von einfacher Computergrafik im Entwurfsverfahren.
Darstellungsmotive:
Menschlicher Körper (Skelett, Muskeln, Bewegung). Gewandfigur, Akt.
Komplexe Objekte.
Gestaltung:
Freie Schriftgestaltung. Gestaltung von Werbemitteln (Außenwerbung, Ausstellung), Fassaden, Fenstern, Türen, Toren.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zur Schulung des künstlerischen Formgefühls und die Anwendbarkeit bei der Herstellung gängiger Produkte des Ausbildungszweiges; daher kommt den Naturstudien besondere Bedeutung zu.
Insbesondere im Themenbereich „Gestaltung“ ist das Ausgehen von den Fähigkeiten und Neigungen der einzelnen Schüler eine wichtige Voraussetzung für einen bedeutenden Unterrichtsertrag.
Die Anschaulichkeit des Unterrichts wird durch Verwendung von Naturmodellen und bildlichen Darstellungen erhöht. Exkursionen und Lehrausgänge, insbesondere in Ausstellungen, können zusätzliche Einsichten vermitteln.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen, zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten und zur Festlegung und Betreuung fachübergreifender Schülerprojekte ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Technologie“ und „Atelier und Werkstätte“ wichtig.
TECHNOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Ausbildungszweig verwendeten Werkstoffe, Hilfsstoffe und Halbfabrikate identifizieren können; er soll ihr Vorkommen, ihre Gewinnung, ihre Eigenschaften, ihre Handelsformen und ihre Verwendung kennen.
Der Schüler soll die im Ausbildungszweig verwendeten Bearbeitungsverfahren sowie den Aufbau, die Funktion, die Handhabung und die Wartung der erforderlichen Werkzeuge, Geräte und Maschinen gründlich kennen. Er soll für einen gegebenen Zweck ein rationelles und sicheres Bearbeitungsverfahren auswählen können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Pigmente:
Farbphysik. Natürliche und künstliche Pigmente (weiß und bunt).
Hilfsstoffe:
Organische Bindemittel.
Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Verfahren:
Untergrundbehandlung. Unfallverhütung.
Analyse von Schrifttypen:
Antiqua, Grotesk (Proportionierung, Aufteilung).
Klasse (2 Wochenstunden):
Untergründe:
Holz, Mauerwerk, Putz, Kunststoffe, Papier, Karton, Metall, Stahl,
Glas, Textilien, Leder, Keramik.
Hilfsstoffe:
Physikalisches und chemisches Trocknen. Lösungs-, Verdünnungs- und Schleifmittel.
Farbenlehre:
Ordnungssysteme; Symbolik, Wirkung, Psychologie.
Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Verfahren:
Herstellung von Anstrichmitteln.
Reproduktionstechniken:
Hochdruck, Tiefdruck, Flachdruck.
Klasse (2 Wochenstunden):
Anstrichmittel:
Einwirkung auf Untergrund und Umwelt (Sonne, Wärme, Feuchtigkeit;
Werkstoffprüfung).
Satzherstellung:
Typoskizze (Skribble), Layout, Fotosatz.
Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Verfahren:
Siebdruck, Beschichtungstechniken.
Klasse (2 Wochenstunden):
Pigmente:
Anwendung in Beschichtungstechniken.
Bindemittel:
Anwendung in Beschichtungstechniken. Mineralische Bindemittel.
Anstrichmittel:
Kalk-, Wasserglas-, Zementanstriche.
Anatomie:
Menschlicher Körper (Skelett, Muskeln, Bewegung). Menschliches Maß.
Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Verfahren:
Vergolder- und Faßtechnik; Hinterglasmalerei und Glasbild; Schneide- und Klebetechniken. Druck.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf typische Aufgaben des Ausbildungszweiges. Daher wird zB die Gewinnung der Werkstoffe gegenüber deren Eigenschaften und Verwendung zurücktreten. Besondere Bedeutung kommt der sicheren Identifizierung der Werk- und Hilfsstoffe zu.
Materialproben und bildliche Darstellungen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes; Exkursionen und Lehrausgänge vertiefen das Verständnis für Herstellungs- und Lagerungsverfahren.
Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Zusammenarbeit mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Fachkunde, Entwurf und angewandte EDV“ und „Atelier und Werkstätte“ wichtig.
ATELIER UND WERKSTÄTTE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Ausbildungszweig verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe sicher handhaben und instandhalten können.
Der Schüler soll geschmackvolle facheinschlägige Erzeugnisse herstellen sowie facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsvorgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.
Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.
Lehrstoff:
Klasse (16 Wochenstunden):
Grundausbildung:
Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung. Fertigkeiten (Arbeiten mit Malstock und Spitzpinsel; Farbmischungen).
Schilderherstellung:
Konstruktive Grotesk-Schriften; Konstruktion von Blockschriften. Schriftausgleich (visuell und errechnet) bei der Wortkomposition. Anwendung auf mineralischen Untergründen.
Malerei:
Farbwirkung; Helligkeit. Geometrisch aufgebaute Ornamente. Rastervergrößerungen, Pausenerstellung. Streich- und Rolltechniken mit herkömmlichen Anstrichen auf organischen und anorganischen Untergründen. Untergrundvorbereitung (Abwaschen, Abscheren, Reinigen, Imprägnieren, Entrosten, Schleifen, Kitten).
Klasse (18 Wochenstunden):
Schilderherstellung:
Vergrößerung. Biegen, Löten und Schweißen von Metallen; Schneiden und Kleben von Kunststoffen. Folienschnitte. Herstellung von Textblöcken in Pinselschrift (Gotik, Fraktur, Unzialis, Textur). Herstellen von Pausen und Schablonen. Buchstabenherstellung (Biegen, Bohren, Feilen, Löten und Schweißen von Metallen).
Malerei:
Arbeit auf mineralischen Untergründen. Verwenden von Leimfarbe, Dispersionen und Kunstharzen. Untergrundvorbereiten durch Verputzen, Spachteln, Glätten, Schleifen, Neutralisieren und Isolierarbeiten.
Tapezieren:
Untergrundvorbereitung, Verkleben verschiedener Tapetenarten- und
-strukturen. Praktische Anwendung in Räumen.
Oberflächentechnik:
Beschichtung organischer, mineralischer und synthetischer Untergründe. Werkstoffprüfung (Festigkeit von Untergrund und Anstrich, Rostgrad). Ablaugen, Abbeizen, Abbrennen, Spritzen, Streichen, Rollen, Schleifen, Neutralisieren, Spachteln, Glätten. Beschichtungstechniken auf Metall, Holz und Kunststoffen.
Klasse (18 Wochenstunden):
Malerei:
Stilisierte Ornamente. Dekoratives Malen auf Möbeln und Gebrauchsgegenständen; Innenwandgestaltung, Architekturmalerei. Lasieren, Marmorieren, Patinieren.
Oberflächentechnik:
Beschichtung von Holz, Metall und Kunststoff. Versiegeln, Polieren,
Tauchen, Fluten, Einbetten, Gießen. Lackieren von Objekten.
Reproduktionstechnik:
Siebdruck, Fotosatz.
Klasse (18 Wochenstunden):
Schilderherstellung:
Kunststoffbearbeitung (Schneiden, Kleben, Schweißen, Schleifen, Beschichten, Polieren, Gießen von Buchstaben und Symbolen). Ausleuchtung von Leuchtbuchstaben und Werbeträger.
Malerei:
Faßmalerei. Fresko, Sgraffito. Kombination von Techniken für
komplexe Objekte.
Oberflächentechnik:
Vergolden. Kombination von Techniken für komplexe Objekte.
Reproduktionstechnik:
Holzschnitt, Radierung.
Glasbearbeitung:
Glasschneiden, Bleiverglasung.
Arbeitsvorbereitung:
Anboterstellung, Arbeitsaufträge, Werkstattzeichnungen, Arbeitsplanung. Vor- und Nachkalkulation von Arbeitsaufträgen. Arbeitssteuerung. Bestellwesen. Führung von praxisüblichen Dateien; statistische Auswertung. Lagerhaltung. Techniken der Ausstellungs- und Wettbewerbsbeteiligung.
Didaktische Grundsätze:
Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut gemacht werden. Die im Arbeitnehmerschutzgesetz und den dazu ergangenen Verordnungen vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit.
Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.
Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von kunsthandwerklichen Gewerbebetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug kann durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert gefördert werden.
Für die Vermittlung von handwerklichen Arbeitshaltungen wie Gewissenhaftigkeit und Pünktlichkeit ist das Vorbild des Lehrers von höchster Bedeutung.
Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.
PFLICHTPRAKTIKUM
Siehe Anlage 1C.
B. Freigegenstände
STENOTYPIE
Siehe Anlage 1C.
ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG
Siehe Anlage 1C.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Siehe Anlage 1C.
AKTUELLE FACHGEBIETE
Siehe Anlage 1C.
C. Unverbindliche Übungen
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1C.
D. Förderunterricht
DEUTSCH
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage 1C.
Anlage 1C.1.9
```
```
LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR KUNSTHANDWERK
Ausbildungszweig Vergolder und Schilderhersteller
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Wochenstunden Lehrver-
Pflichtgegenstände Semester Summe pflich-
```
-
-
- tungs-
-
```
gruppe
```
```
1 Religion ..................... 2 2 2 2 8 (III)
2 Deutsch ...................... 3 2 2 2 9 (I)
3 Lebende Fremdsprache (Englisch)2 2 - - 4 (I)
4 Geschichte ................... - 2 - - 2 (III)
5 Geographie und
Wirtschaftskunde ............. 2 - - - 2 (III)
6 Wirtschaftliche Bildung,
Rechtskunde und
Politische Bildung ........... - - 3 2 5 III
7 Betriebswirtschaft ........... - - - 2 2 II
8 Leibesübungen ................ 2 2 2 2 8 (IVa)
9 Mathematik und
angewandte Mathematik ........ 2 - - - 2 (I)
10 Chemie, angewandte Chemie
und Umwelttechnik ............ 2 1 - - 3 II
11 Stilkunde .................... - - 3 2 5 III
12 Fachzeichnen, Entwurf
und angewandte EDV ........... 6 9 8 8 31 II
13 Technologie .................. 2 2 2 2 8 I
14 Atelier und Werkstätte ...... 16 18 18 18 70 (Va)
```
```
Gesamtwochenstundenzahl . 39 40 40 40 159
15 Pflichtpraktikum ............ mindestens vier Wochen vor
Eintritt in die 4. Klasse.
```
```
Wochenstunden Lehrver-
Freigegenstände *3) Semester pflich-
```
-
-
- tungs-
-
```
gruppe
```
```
Stenotypie ...................... 2 2 - - (V)
Elektronische Datenverarbeitung . - 2 - - I
Lebende Fremdsprache (Englisch) . - - 2 2 (I)
Aktuelle Fachgebiete *1) (....) . - - 2 2 I bis VI
```
```
Unverbindliche Übungen *3)
```
```
Leibesübungen ........ (bis zu) 2 2 2 2 (IVa)
```
```
Förderunterricht *3)
```
```
Deutsch ........................ *2) *2) *2) *2) (I)
Lebende Fremdsprache (Englisch) *2) *2) (I)
Mathematik und
angewandte Mathematik .......... *2) (I)
```
```
*1) In Zeugnissen und anderen Amtsschriften ist in Klammern die
genehmigte Bezeichnung des aktuellen Fachgebietes anzuführen.
*2) Bei Bedarf in jeder Klasse, in der der entsprechende
Pflichtgegenstand vorgesehen ist, je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).
*3) Siehe Anlage 1C, Abschnitt Ia.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1C.
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1C.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1C.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN
UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE
EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
DEUTSCH
Siehe Anlage 1C.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Siehe Anlage 1C.
GESCHICHTE
Siehe Anlage 1C.
GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
Siehe Anlage 1C.
WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG,
RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG
Siehe Anlage 1C.
BETRIEBSWIRTSCHAFT
Siehe Anlage 1C.
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1A.
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage 1C.
CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK
Siehe Anlage 1C.
STILKUNDE
Siehe Anlage 1C.
FACHZEICHNEN, ENTWURF UND ANGEWANDTE EDV
Siehe Anlage 1C.1.2.
TECHNOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Ausbildungszweig verwendeten Werkstoffe, Hilfsstoffe und Halbfabrikate identifizieren können; er soll ihr Vorkommen, ihre Gewinnung, ihre Eigenschaften, ihre Handelsformen und ihre Verwendung kennen.
Der Schüler soll die im Ausbildungszweig verwendeten Bearbeitungsverfahren sowie den Aufbau, die Funktion, die Handhabung und die Wartung der erforderlichen Werkzeuge, Geräte und Maschinen gründlich kennen. Er soll für einen gegebenen Zweck ein rationelles und sicheres Bearbeitungsverfahren auswählen können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Handelshölzer:
Bäume (Erscheinung, Vorkommen). Holzeigenschaften, innerer Aufbau, Trocknung (natürlich, technisch), Handelsformen. Wuchsfehler, Krankheiten, Schädlinge (Arten, Wirkung, Bekämpfung). Holzschutz. Beizen.
Holzbearbeitung:
Holzverbindungen, Verleimungsarten. Maschinen und Werkzeuge. Oberflächenbehandlung. Intarsien. Natürliche und künstliche Pigmente.
Farbenlehre:
Farbenordnung; Technologie der Farben, Symbolik, Ästhetik, Psychologie.
Klasse (2 Wochenstunden):
Werkstoffe:
Natur- und Kunstharze, Kreiden, Graphite. Binde- und Lösungsmittel, Firnisse, Sikkative. Papier (Herstellung und Verwendung), Pappe, Karton, Preßspan, Holz und Putz.
Verfahren:
Tempera-, Fresko- und Sekkomalerei.
Heraldik:
Wappen, Heroldsbilder, Schild- und Helmformen, heraldische Farben.
Anatomie:
Proportionen des Menschen, menschliches Skelett.
Klasse (2 Wochenstunden):
Werkstoffe:
Farbpasten, Tuschen, Tinten, Metalle, Edelmetalle, Stein,
Kunststoffe, Textilien, Glas.
Verfahren:
Hochdruck, Tiefdruck, Flachdruck, Fotografie.
Vergolden:
Ölvergolden, Polimentvergolden, Lasieren, Patinieren, Marmorieren,
Maltechniken.
Klasse (2 Wochenstunden):
Werbung:
Begriffe, Methoden (Werbeformen), Werbemittel; psychologische und
soziologische Wirkung.
Elektrotechnik:
Strom (Stromarten), Installationsvorschriften, Ausführungsformen,
Schutzmaßnahmen; Beleuchtungstechnik.
Metallbearbeitung:
Schmieden, Schweißen, Löten; spezifische Metalleigenschaften,
spanlose und spanabhebende Metallbearbeitung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf typische Aufgaben des Ausbildungszweiges. Daher wird zB die Gewinnung der Werkstoffe gegenüber deren Eigenschaften und Verwendung zurücktreten. Besondere Bedeutung kommt der sicheren Identifizierung der Werk- und Hilfsstoffe zu.
Materialproben und bildliche Darstellungen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes; Exkursionen und Lehrausgänge vertiefen das Verständnis für Herstellungs- und Lagerungsverfahren.
Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Zusammenarbeit mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Fachzeichnen, Entwurf und angewandte EDV“ und „Atelier und Werkstätte“ wichtig.
ATELIER UND WERKSTÄTTE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Ausbildungszweig verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe sicher handhaben und instandhalten können.
Der Schüler soll geschmackvolle einschlägige Erzeugnisse herstellen sowie facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsvorgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.
Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.
Lehrstoff:
Klasse (16 Wochenstunden):
Grundausbildung:
Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung; Fertigkeiten (Reinigen, Abbeizen, Entrosten, Auskitten, Schleifen, Grundieren, Isolieren, Spachteln, Imprägnieren, Neutralisieren, Belegen mit Blattmetall, Beizen, Wachsen, Bohren, Schneiden, Schnitzen, Fügen, Hobeln), Werkzeugschleifen, -schärfen.
Schilderherstellung:
Herstellen und Montieren von Buchstaben.
Oberflächengestaltung:
Farbliche Behandlung von Papier, Holz, Glas.
Klasse (18 Wochenstunden):
Schilderherstellung:
Herstellen und Montieren von Schildern. Aufbringen von Schriften.
Oberflächengestaltung:
Farbliche Behandlung von Textilien, Metall, Kunststoffen; Skizzieren, Feilen, Kitten, Streichen, Malen, Patinieren, Spritzen, Lackieren, Walzen, Mattieren, Verzieren, Polieren. Belegen mit Blattgold, Blattsilber und anderen Blattmetallen (Ölvergoldetechniken), Aufbringen von Bronze.
Klasse (18 Wochenstunden):
Schilderherstellung:
Herstellen und Montieren von stabilen und beweglichen Werbeträgern. Aufbringen von Emblemen, Wappen, Schutzmarken und Bilddarstellungen. Abstimmen und Nachmischen von Farbtönen. Ausschneiden, Schablonieren, Kleben, Beschichten, Löten.
Oberflächengestaltung:
Farbliches Behandeln von Mauerflächen. Fassen von Figuren und Rahmen. Belegen mit Blattgold und Blattsilber (Branntwein-, Poliment-Vergoldetechnik); Lasieren (Maserieren), Marmorieren, Politieren, Gravieren (Kreidegrund schneiden).
Klasse (18 Wochenstunden):
Schilderherstellung:
Anfertigen einfacher Beleuchtungen für Werbeflächen und Leuchtbuchstaben sowie der dazu erforderlichen Konstruktionen. Einfache Schweißarbeiten. Anfertigen von Siebdruckschablonen, Herstellen von Schildern im Siebdruck, Fassen, Restaurieren und Konservieren.
Oberflächengestaltung:
Zusammensetzen von Rahmen (Kröpfen), Einrahmen, Anfertigen von
Stellrückwänden und Passepartouts.
Didaktische Grundsätze:
Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein. Die im Arbeitnehmerschutzgesetz und den dazu ergangenen Verordnungen vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit.
Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.
Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von kunsthandwerklichen Gewerbebetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug wird durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert erhöht.
Für die Vermittlung handwerklicher Arbeitshaltungen wie Gewissenhaftigkeit und Pünktlichkeit ist das Vorbild des Lehrers von höchster Bedeutung.
Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.
B. FREIGEGENSTÄNDE
STENOTYPIE
Siehe Anlage 1C.
ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG
Siehe Anlage 1C.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Siehe Anlage 1C.
AKTUELLE FACHGEBIETE
Siehe Anlage 1C.
C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1A.
D. FÖRDERUNTERRICHT
Siehe Anlage 1C.
Anlage 1C.2.4
```
```
LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR STEINMETZEREI
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Wochenstunden
Pflichtgegenstände Klasse Summe Lvpfl.
1 2 3 4 Gruppe
```
```
1 Religion ......................... 2 2 2 2 8 (III)
2 Deutsch .......................... 3 2 2 2 9 (I)
3 Lebende Fremdsprache (Englisch) .. 2 2 - - 4 (I)
4 Geschichte ....................... - 2 - - 2 (III)
5 Geographie und Wirtschaftskunde .. 2 - - - 2 (III)
6 Wirtschaftliche Bildung,
Rechtskunde und
Politische Bildung ............... - - 3 2 5 III
7 Betriebswirtschaft ............... - - - 2 2 II
8 Leibesübungen .................... 2 2 2 2 8 (IVa)
9 Mathematik und angewandte
Mathematik ....................... 2 - - - 2 (I)
10 Chemie, angewandte Chemie und
Umwelttechnik .................... 2 1 - - 3 II
11 Stilkunde ........................ - - 3 2 5 III
12 Darstellende Geometrie ........... 3 - - - 3 (I)
13 Fachkunde ........................ 3 5 3 3 14 (I)
14 Fachzeichnen, Entwurf und
angewandte EDV ................... 4 5 5 6 20 II
15 Schrift .......................... 2 2 - - 4 (V)
16 Baumechanik ...................... - 2 2 - 4 (I)
17 Technologie ...................... 2 2 - - 4 I
18 Werkstätte ....................... 10 13 18 19 60 (Va)
```
```
Gesamtstundenzahl ... 39 40 40 40 159
19 Pflichtpraktikum ................. mindestens vier Wochen vor
Eintritt in die 4. Klasse.
```
```
Wochenstunden
Freigegenstände *2) Klasse Lvpfl.
1 2 3 4 Gruppe
```
```
Stenotypie ........................... 2 2 - - (V)
Elektronische Datenverarbeitung ...... - 2 - - I
Lebende Fremdsprache (Englisch) ...... - - 2 2 (I)
Aktuelle Fachgebiete ( ) ............. - - 2 2 I bis
VI
```
```
Unverbindliche Übungen *2)
```
```
Leibesübungen ............... (bis zu) 2 2 2 2 (IVa)
```
```
Förderunterricht *2)
```
```
Deutsch .............................. *1) *1) *1) *1) (I)
Lebende Fremdsprache (Englisch) ...... *1) *1) - - (I)
Mathematik und angewandte Mathematik . *1) - - - (I)
```
```
*1) Bei Bedarf in jeder Klasse, in der der entsprechende Pflichtgegenstand vorgesehen ist, je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).
*2) Siehe Anlage 1C, Abschnitt Ia.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1C.
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1C.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1C.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE
A. Pflichtgegenstände
DEUTSCH
Siehe Anlage 1C.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Siehe Anlage 1C.
GESCHICHTE
Siehe Anlage 1C.
GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE Siehe Anlage 1C.
WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG Siehe Anlage 1C.
BETRIEBSWIRTSCHAFT
Siehe Anlage 1C.
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1C.
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK Siehe Anlage 1C.
CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK Siehe Anlage 1C.
STILKUNDE
Siehe Anlage 1C.
DARSTELLENDE GEOMETRIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll aus Rissen eines Objektes dessen Aufbau ablesen und die in der Zeichnung enthaltenen Informationen deuten und konstruktiv verwerten können. Er soll geometrische Formen an technischen Objekten erkennen und mit Hilfe einer Konstruktionszeichnung erfassen können. Er soll räumliche Gegebenheiten in Handskizzen darstellen können.
Lehrstoff:
Klasse (3 Wochenstunden):
Projektion und Axonometrie, Anwendung auf ebenflächig begrenzte Körper und spezielle einfache Flächen:
Räumliches kartesisches Rechtssystem, Parallelprojektion. Aufbauverfahren der Axonometrie, spezielle axonometrische Angaben gemäß ÖNORM A 6061. Anwendung auf prismatische und pyramidenförmige Werkstücke. Strecke und Gerade, ebene Figur und Ebene, Körper und Fläche. Aufriß, Grundriß und Kreuzriß (Normalrisse in den Koordinatenebenen, Anordnung in der Zeichenebene). Konstruktion axonometrischer Risse aus gegebenen Hauptrissen und umgekehrt. Prismenfläche, Zylinderfläche, Pyramidenfläche und Kegelfläche. Konturerzeugende von Zylinder- und Kegelflächen.
Lösung stereometrischer Aufgaben mit Hilfe von Normalprojektionen:
Angittern in einer Ebene, Schnitte ebenflächig begrenzter Werkstückformen. Seitenrisse als Konstruktionshilfsmittel. Länge einer Strecke, Drehen einer Ebene in eine Hauptebene, orthogonale Lage einer Geraden und einer Ebene. Anwendung auf fachbezogene technische Objekte.
Normalriß eines Kreises:
Festlegen des Normalrisses eines Kreises durch Hauptscheitel und einen Punkt. Normalriß von drehzylindrischen und drehkegelförmigen Objekten.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit im Konstruktionsunterricht der Fachrichtung. Es empfiehlt sich, neue geometrische Begriffe anhand konkreter technischer Objekte einzuführen. Die zunehmende Bedeutung computerunterstützten Konstruierens legt die konsequente Verwendung eines Koordinatensystems nahe. Im Sinne der Praxisbezogenheit erscheint es zweckmäßig, Konstruktionsvorgänge am Objekt zu erklären, sodaß sich die Verwendung von Spuren und Rißachsen erübrigt.
Zwei Schularbeiten sind zulässig.
FACHKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die in Betrieben des Fachgebietes anfallenden Arbeiten, Konstruktionen und Hilfskonstruktionen kennen.
Er soll Skizzen und Werkzeichnungen der im Fachgebiet wesentlichen Bauelemente anfertigen können.
Lehrstoff:
Klasse (3 Wochenstunden):
Steinmetzbetrieb:
Aufgaben (Vorrichtungen, Einrichtungen, funktioneller Ablauf).
Baukonstruktionen:
Fundament, stehendes Mauerwerk (Aufbau, Öffnungen, Umrahmungen). Feuchtigkeitsisolierung. Steinschnitt; Schablone. Dehn- und Setzfugen.
Klasse (5 Wochenstunden):
Vermessung:
Erfassung von Naturmaßen, Aussteckungsarbeiten.
Steinbaukonstruktionen:
Treppen (Arten, Verziehungen). Bodenbeläge (Fußbodenaufbau, Belagsformen, Verlegearten, Trittschallisolierung). Verkleidungen (Fugenschnitt, Verankerung, Wärmeisolierung).
Klasse (3 Wochenstunden):
Baukonstruktionen:
Böschungs- und Stützmauern. Schwebendes Mauerwerk (Bögen, Gewölbe, Stichkappen).
Gerüstung:
Arbeitsgerüste, Lehrgerüste.
Klasse (3 Wochenstunden):
Außengestaltung:
Grabdenkmäler, Brunnen, Gartengestaltung (Wege, Plätze, Sitzbänke).
Renovieren und Restaurieren:
Reinigen, Konservieren, Instandhalten historischer Bauteile.
Stilelemente:
Säulenordnungen, Strebepfeiler, Maßwerk.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zur Schulung der handwerklichen Fertigkeit und die Anwendbarkeit bei der Herstellung von Werkstücken. Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Fachzeichnen, Entwurf und angewandte EDV“, „Technologie“ und „Werkstätte“ wichtig.
FACHZEICHNEN, ENTWURF UND ANGEWANDTE EDV
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Werkzeichnungen, Schaubilder, Pläne und Skizzen normgerecht anfertigen und lesen können. Er soll die Objekte sauber und übersichtlich in Parallelrissen und axonometrischen Rissen darstellen und räumliche Lage- und Maßaufgaben in der Projektion lösen können.
Lehrstoff:
Klasse (4 Wochenstunden):
Elemente des Bauzeichnens:
Handhabung der Zeichengeräte, Normschrift, Zeichnen mit Bleistift
und Tusche, Zeichnungsnormen, Maßeintragung.
Werkzeichnungen:
Zeichnerische Darstellung von einfachen Baukonstruktionen (Fundament, stehendes Mauerwerk und Öffnungen). Steinschnitt.
Klasse (5 Wochenstunden):
Werk- und Detailzeichnungen:
Stehendes Mauerwerk mit Öffnungen und Umrahmungen. Feuchtigkeitsisolierungen. Steinschnitt. Geradlinige Treppen. Fußbodenkonstruktionen.
Klasse (5 Wochenstunden):
Werk- und Detailzeichnungen:
Verkleidungen (Maßliste, Ankerliste). Gewendelte Treppen.
Böschungs- und Stützmauern.
Bauaufnahme:
Aufnahme und zeichnerische Darstellung von Bauteilen.
Klasse (6 Wochenstunden):
Werk- und Detailzeichnungen:
Bögen, Gewölbe, Stichkappen (Grund- und Aufriß, Axonometrie).
Entwurf:
Grabdenkmäler, Brunnen, Gartengestaltung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zur Schulung des künstlerischen Formgefühls, der besonders beim Modellieren gegeben ist und die Anwendbarkeit bei der Herstellung gängiger Produkte der Fachrichtung.
Insbesondere im Themenbereich „Entwurf“ ist das Ausgehen von den Fähigkeiten und Neigungen der einzelnen Schüler eine wichtige Voraussetzung für einen bedeutenden Unterrichtsertrag.
Die Anschaulichkeit des Unterrichtes wird durch Verwendung von Naturmodellen und bildlichen Darstellungen erhöht. Exkursionen und Lehrausgänge, insbesondere in Ausstellungen, können zusätzliche Einsichten vermitteln.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen, zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten und zur Festlegung und Betreuung fachübergreifender Schülerprojekte ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Fachkunde“, „Technologie“, „Baumechanik“ und „Werkstätte“ wichtig.
SCHRIFT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die gebräuchlichsten Schriftarten schreiben, zeichnen und konstruieren können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Schreiben, Zeichnen und Konstruieren:
Gebrauchsschriften. Verbinden von Schrift und Ornament.
Klasse (2 Wochenstunden):
Schreiben, Zeichnen und Konstruieren:
Zierschriften. Fassen im Stein (Vergolden, Färben, Bleiintarsieren).
Theorie der Schrift:
Zeichen und Symbole, Heraldik.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zur sicheren Beherrschung der Gebrauchsschriften und zur Förderung der gestalterischen Kreativität des Schülers.
Die Anschauung wird zweckmäßigerweise an fertigem Bild- und Schriftmaterial geschult.
BAUMECHANIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll einfache Tragsysteme dimensionieren können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Kräfte:
Arten, Zusammensetzung und Zerlegung (graphisch und rechnerisch). Momente. Kräftepaare. Gleichgewichtsbedingungen (rechnerisch und graphisch).
Standsicherheit:
Kippen, Gleiten; Schwerpunkt von Flächen. Lastaufstellung.
Rechnerische Ermittlung von Auflagekräften.
Fachwerke:
Arten, Lastfälle, einfacher Cremonaplan.
Klasse (2 Wochenstunden):
Träger:
Einfacher Träger auf zwei Stützen; Querkraft, Normalkraft und Momentenverlauf. Durchlaufträger (ohne Berechnung). Bewehrungs- und Biegepläne.
Festigkeitslehre:
Trägheitsmoment und Widerstandsmoment, Zug, Druck, Abscherung, Biegung, Schub. Zentrisches Knicken einfacher Stäbe (Holz, Stahl). Ausmittiger Zug und Druck, Fundamentbemessung. Einfache Schraub-, Schweiß- und Holzverbindungen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der modernen Baupraxis.
In jeder Klasse sind zwei Schularbeiten zulässig.
TECHNOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, Werkzeuge und Maschinen sowie die einschlägigen Normen kennen.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Natürliche Steine:
Arten, Vorkommen, Eigenschaften, Gewinnung. Begriffe der Mineralogie und Geologie.
Künstliche Steine:
Gebrannte und gebundene Baustoffe, Betontechnologie,
Kunstharzbindungen.
Bauphysikalische Gegebenheiten:
Einwirkung von Feuchtigkeit, Kälte, Hitze, Frost, Wasser und Zugluft.
Klasse (2 Wochenstunden):
Maschinen:
Antriebsquellen; Abbaugeräte, Steinbearbeitungsmaschinen (Funktion, Anwendung, Wertung).
Stahl:
Arten, Herstellung. Armierungen, Ankermaterial.
Hilfsstoffe:
Isolier- und Dämmstoffe, Kitte, Schleif- und Poliermittel,
Schmierstoffe, Kunststoffe.
Trennmittel:
Diamant, Korund, Stahl, Quarzsand.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf typische Aufgaben des Fachgebietes.
Materialproben und bildliche Darstellungen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichts. Exkursionen und Lehrausgänge vertiefen das Verständnis für Materialkenntnis und Bearbeitungstechniken. Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Zusammenarbeit mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Fachkunde“, „Fachzeichnen, Entwurf und angewandte EDV“ und „Werkstätte“ wichtig.
WERKSTÄTTE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die in der Fachrichtung verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe sicher handhaben und instandhalten können.
Der Schüler soll geschmackvolle facheinschlägige Erzeugnisse herstellen sowie facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsvorgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.
Lehrstoff:
Klasse (10 Wochenstunden):
Grundausbildung:
Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung. Unfallverhütung, Handhaben
der Handwerkzeuge.
Handwerkstätte:
Grundbearbeitung des Steines, Fertigen eines ebenflächigen winkelrechten Quaders nach klassischer handwerklicher Art (Messen, Anreißen, Absehen). Oberflächenbehandlung (Spalten, Bossieren, Spitzen, Schlagaufziehen mittels Zahn-, Beiz- und Schlageisen, Billen, Pecken, Kröneln, Stocken, Scharrieren, Stelzen und Hobeln, Schleifen und Polieren).
Klasse (13 Wochenstunden):
Handwerkstätte:
Materialgerechtes Herstellen ein- und mehrhäuptiger Werkstücke nach vorgegebenen Maßen, Skizzen und Schablonen unter Verwendung der Hand- und Kompressorwerkzeuge. Verlegen von Steinfußböden.
Maschinenwerkstätte:
Schneiden, Schleifen, Betonmischen.
Klasse (18 Wochenstunden):
Kunststeinwerkstätte:
Erstellen von negativen Formen aus Holz, Gips und Kunststoffen. Aufbau der Kunststeinmischungen (Raum-Gewichtsverhältnisse), Schneiden und Flechten von Betonstahl laut Biegeplan. Verdichten und Bearbeiten von Hochbauteilen. Versetzen plangerechter Werkstücke (Verkleidungen, Fensterumrahmungen).
Handwerkstätte:
Schrifthauen, Fassen, Vergolden, Bleiintarsieren. Instandsetzen der Handwerkzeuge.
Maschinenwerkstätte:
Schneiden, Schleifen, Ausarbeiten von Profilen. Kehren,
Verkröpfungen und Totlauf.
Klasse (19 Wochenstunden):
Modellwerkstätte:
Erstellen von positiven Formen und Abgüssen aus formbarem Material
(Ton-, Gips- Kautschukmodelle).
Maschinenwerkstätte:
Eingesetzte Flächen, Mosaik.
Handwerkstätte:
Renovierungs- und Restaurierungsarbeiten.
Arbeitsvorbereitung:
Anbotserstellung, Arbeitsaufträge, Werkstattzeichnungen, Arbeitsplanung. Kalkulation und Abrechnung von Arbeitsaufträgen. Lagerhaltung, Bestellwesen.
Didaktische Grundsätze:
Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe, sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut gemacht werden. Die im Arbeitnehmerschutzgesetz und den dazu ergangenen Verordnungen vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit.
Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.
Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von Gewerbebetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug kann durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert gefördert werden.
Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.
PFLICHTPRAKTIKUM
Siehe Anlage 1C.
B. Freigegenstände
STENOTYPIE
Siehe Anlage 1C.
ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG
Siehe Anlage 1C.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Siehe Anlage 1C.
AKTUELLE FACHGEBIETE
Siehe Anlage 1C.
C. Unverbindliche Übungen
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1C.
D. Förderunterricht
DEUTSCH
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage 1C.
Anlage 1C.1.3
```
```
LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR KUNSTHANDWERK
AUSBILDUNGSZWEIG DRECHSLEREI
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Wochenstunden
Pflichtgegenstände Klasse Summe Lvpfl.
1 2 3 4 Gruppe
```
```
1 Religion ......................... 2 2 2 2 8 (III)
2 Deutsch .......................... 3 2 2 2 9 (I)
3 Lebende Fremdsprache (Englisch) .. 2 2 - - 4 (I)
4 Geschichte ....................... - 2 - - 2 (III)
5 Geographie und Wirtschaftskunde .. 2 - - - 2 (III)
6 Wirtschaftliche Bildung,
Rechtskunde und
Politische Bildung ............... - - 3 2 5 III
7 Betriebswirtschaft ............... - - - 2 2 II
8 Leibesübungen .................... 2 2 2 2 8 (IVa)
9 Mathematik und angewandte
Mathematik ....................... 2 - - - 2 (I)
10 Chemie, angewandte Chemie und
Umwelttechnik .................... 2 1 - - 3 II
11 Stilkunde ........................ - - 3 2 5 III
12 Fachzeichnen, Entwurf und
angewandte EDV ................... 6 9 8 8 31 II
13 Technologie ...................... 2 2 2 2 8 I
14 Atelier und Werkstätte ........... 16 18 18 18 70 Va
```
```
Gesamtstundenzahl ... 39 40 40 40 159
15 Pflichtpraktikum ................. mindestens vier Wochen vor
Eintritt in die 4. Klasse.
```
```
Wochenstunden
Freigegenstände *2) Klasse Lvpfl.
1 2 3 4 Gruppe
```
```
Stenotypie ........................... 2 2 - - (V)
Elektronische Datenverarbeitung ...... - 2 - - I
Lebende Fremdsprache (Englisch) ...... - - 2 2 (I)
Aktuelle Fachgebiete ( ) ............. - - 2 2 I bis
VI
```
```
Unverbindliche Übungen *2)
```
```
Leibesübungen ............... (bis zu) 2 2 2 2 (IVa)
```
```
Förderunterricht *2)
```
```
Deutsch .............................. *1) *1) *1) *1) (I)
Lebende Fremdsprache (Englisch) ...... *1) *1) - - (I)
Mathematik und angewandte Mathematik . *1) - - - (I)
```
```
*1) Bei Bedarf in jeder Klasse, in der der entsprechende Pflichtgegenstand vorgesehen ist, je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).
*2) Siehe Anlage 1C, Abschnitt Ia.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1C.
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1C.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1C.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE
A. Pflichtgegenstände
DEUTSCH
Siehe Anlage 1C.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Siehe Anlage 1C.
GESCHICHTE
Siehe Anlage 1C.
GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE Siehe Anlage 1C.
WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG Siehe Anlage 1C.
BETRIEBSWIRTSCHAFT
Siehe Anlage 1C.
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1C.
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK Siehe Anlage 1C.
CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK Siehe Anlage 1C.
STILKUNDE
Siehe Anlage 1C.
FACHZEICHNEN, ENTWURF UND ANGEWANDTE EDV
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll den Aufbau und die Funktionen kunsthandwerklicher Objekte des Ausbildungszweiges kennen; er soll solche Objekte frei und nach Anregung konzipieren können. Er soll Formen in seiner Umwelt intensiv wahrnehmen. Er soll die Elemente des bildnerischen Gestaltens unter besonderer Berücksichtigung des Ornamentes und der Farbe kennen.
Der Schüler soll Lagebeziehungen im Raum beschreiben können. Er soll aus einfachen Körpern zusammengesetzte Objekte genau, sauber und übersichtlich in Parallelrissen und in axonometrischen Rissen darstellen und räumliche Lage- und Maßaufgaben in der Projektion lösen können.
Der Schüler soll Skizzen, Werkzeichnungen, Schaubilder und Pläne der für den Ausbildungszweig charakteristischen Elemente lesen und sach- und normgerecht anfertigen können. Insbesondere soll er Objekte nach der Natur und aus der Vorstellung zeichnerisch wiedergeben und in verschiedenen Formen beschriften sowie nach gegebenen Modellen und eigenen Entwurfskizzen ausführungsreife Fertigungszeichnungen in sachgerechtem Maßstab erstellen können.
Der Schüler soll Entwurfmodelle zu Objekten des Ausbildungszweiges herstellen können.
Lehrstoff:
Klasse (6 Wochenstunden):
Elemente des technischen Zeichnens:
Handhabung der Zeichengeräte, Zeichnen mit Bleistift und Tusche. Zeichnungsnormen, Maßeintragung, Stückliste. Passungen und Toleranzen.
Parallelrisse:
Räumliches Achsenkreuz, Koordinatensystem. Grund-, Auf- und Seitenriß. Strecken, Gerade, ebene Figuren und Ebenen in projizierenden Lagen und in Hauptlagen. Wahre Länge von Strecken, wahre Gestalt ebener Figuren. Einfache geometrische und technische Körper (anschauliche Darstellung, Netze).
Darstellungsmotive:
Geometrisch aufgebaute Objekte (nach der Natur, nach Modellen, aus der Vorstellung). Kleine Werkstücke in den drei Rissen und Schnitten
in natürlicher Größe.
Schrift:
Analyse von Schrifttypen. Blockschrift.
Klasse (9 Wochenstunden):
Darstellungstechniken:
Licht und Schatten.
Parallelrisse:
Lageaufgaben an einfachen Körpern, bei Durchdringungen und Schatten. Drehflächen (ebene Schnitte, Durchdringungen, Abwicklungen), Schraubfläche (Aufbau, technische Anwendungen). Anschnittlinien (runder Zapfen in rundem Fuß, Vier- und Sechskantdrehen).
Perspektive:
Durchschnitts- und Aufbauverfahren, axonometrische
Zentralprojektion.
Darstellungsmotive:
Gedrechselte Gegenstände mittlerer Komplexität. Pflanzenstudien.
Schrift:
Einfache Zierschriften (Antiqua, Unzialis) mit Breitfedern und Plakatfeder.
Gestaltung:
Konstruktive und maßstabgerechte Durchbildung gegebener Entwürfe.
Klasse (8 Wochenstunden):
Darstellungstechniken:
Farbe (Mischung, Abstufung, Modulation). Einsatz von EDV-Geräten
für Zeichenaufgaben.
Parallelrisse und Axonometrie:
Fertigungszeichnungen nach gegebenen Modellen.
Darstellungsmotive:
Der Mensch und seine Maße.
Darstellungsträger:
Einfache gedrechselte Kleinmöbel. Innenräume.
Schrift:
Komplexe Zierschriften (Textur, Fraktur) unter Verwendung von Licht
und Schatten.
Gestaltung:
Kreativer Werdegang von Objekten (Ideenskizze, Werkzeichnung, plastisches Modell, Foto, Beschreibung). Tektonische Formgebung bei Baudrechslerarbeiten. Entwurf von Schriftbändern.
Klasse (8 Wochenstunden):
Darstellungstechniken:
Einsatz von einfacher Computergrafik im Entwurfsverfahren.
Darstellungsmotive:
Komplexe Objekte.
Darstellungsträger:
Gewundene Säulen. Baudrechslerei.
Gestaltung:
Freie Schriftgestaltung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zur Schulung des künstlerischen Formgefühls, der besonders beim Modellieren gegeben ist und die Anwendbarkeit bei der Herstellung gängiger Produkte des Ausbildungszweiges.
Insbesondere im Themenbereich „Gestaltung“ ist das Ausgehen von den Fähigkeiten und Neigungen der einzelnen Schüler eine wichtige Voraussetzung für einen bedeutenden Unterrichtsertrag.
Die Anschaulichkeit des Unterrichts wird durch Verwendung von Naturmodellen und bildlichen Darstellungen erhöht. Exkursionen und Lehrausgänge, insbesondere in Ausstellungen, können zusätzliche Einsichten vermitteln.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen, zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten und zur Festlegung und Betreuung fachübergreifender Schülerprojekte ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Technologie“ und „Atelier und Werkstätte“ wichtig.
TECHNOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Ausbildungszweig verwendeten Werkstoffe, Hilfsstoffe und Halbfabrikate identifizieren können; er soll ihr Vorkommen, ihre Gewinnung, ihre Eigenschaften, ihre Handelsformen und ihre Verwendung kennen.
Der Schüler soll die im Ausbildungszweig verwendeten Bearbeitungsverfahren sowie den Aufbau, die Funktion, die Handhabung und die Wartung der erforderlichen Werkzeuge, Geräte und Maschinen gründlich kennen. Er soll für einen gegebenen Zweck ein rationelles und sicheres Bearbeitungsverfahren auswählen können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Handelsholz:
Vorkommen, Wuchsfehler, Gewinnung, Eigenschaften, Lagerung. Feuchtigkeitsmessung, Trocknung (natürlich, technisch), Dämpfung. Holzschäden (Arten, Bekämpfung; Holzschutz). Heimische Holzarten (Erkennung, Verwendung, Einsetzbarkeit). Hilfsstoffe (Arten, Lagerung, Anwendung).
Werkzeuge, Geräte und Maschinen:
Handwerkzeuge und -geräte, Meßgeräte (Wirkungsweise, Verwendung, Instandhaltung).
Handdrechseln:
Lang- und Querholzdrechseln (Geschichte, moderne Techniken).
Klasse (2 Wochenstunden):
Handelsholz:
Handelsübliche ausländische Holzarten.
Handdrechseln:
Überhanddrehen, Bohrtechniken auf der Drehbank, Drehen von Ringen in Langholz, Vierkantstechen, Trommeldrehen, Gewindestrählern.
Holzverbindungen:
Verbindungen des Drechslerhandwerks. Furniere (Arten, Eigenschaften). Leime und Kleber; Formverleimung. Auswahl der Werk- und Hilfsstoffe.
Holzbearbeitungsmaschinen:
Antrieb, Übersetzung, Berechnung der Schnittgeschwindigkeit, Werkzeugmetalle. Spanabhebende elektrische und pneumatische Kleinmaschinen (Sägen, Hobelmaschinen, Bohrmaschinen, Oberfräsen). Maschinenschutz, Wartung.
Klasse (2 Wochenstunden):
Holzverbindungen:
Zusammensetzen von komplexen Werkstücken.
Oberflächenbehandlung:
Vorbereitende Techniken; Beschichtung (Beizverfahren, Lacke, Beschichtungsstoffe. Kunststein, Hirschhorn, Kitte.
Holzbearbeitungsmaschinen:
Säge- und Hobelmaschinen, Fräsmaschinen, Schablonendrehbänke, Kanteldrehmaschinen; Pressen, Beschichtungsgeräte. Drehtechniken. Serien- und Massenfertigung.
Klasse (2 Wochenstunden):
Homogene Werkstoffe:
Metalle. Glas. Kunststoffe.
Faserwerkstoffe:
Natürliche Fasern, Kunststoffe; Gewebe.
Holzbearbeitungsmaschinen:
Schleifmaschinen, Schleifmittel. Absaugtechnik. Pneumatik und Hydraulik. Oberfräsmaschinen. Kopieren, Kanellieren, Winden. Schablonenbau.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf typische Aufgaben des Ausbildungszweiges. Daher wird zB die Gewinnung der Werkstoffe gegenüber deren Eigenschaften und Verwendung zurücktreten. Besondere Bedeutung kommt der sicheren Identifizierung der Werk- und Hilfsstoffe zu.
Materialproben und bildliche Darstellungen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes; Exkursionen und Lehrausgänge vertiefen das Verständnis für Herstellungs- und Lagerungsverfahren.
Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Zusammenarbeit mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Fachzeichnen, Entwurf und angewandte EDV“ und „Atelier und Werkstätte“ wichtig.
ATELIER UND WERKSTÄTTE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Ausbildungszweig verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe sicher handhaben und instandhalten können.
Der Schüler soll geschmackvolle facheinschlägige Erzeugnisse herstellen sowie facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsvorgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.
Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.
Lehrstoff:
Klasse (16 Wochenstunden):
Grundausbildung:
Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung. Fertigkeiten (Leimen, Kleben, Oberflächenbehandlung von Holz). Messen, Anreißen, Bohren.
Drechslerei:
Drehen von Lang- und Querholz; Maßdrehen, Ausdrehen.
Werkzeugschleifen, -schärfen.
Klasse (18 Wochenstunden):
Drechslerei:
Profildrehen in Langholz. Spann- und Drehtechniken im Querholz. Drehen einfacher Hohlkörper mit Deckel. Drehen dünner Werkstücke.
Ergänzende Fertigkeiten:
Fügen, Schlitzen, Graten; Sägen, Feilen, Raspeln, Schleifen, Hobeln. Schärfen von Handdrehwerkzeugen.
Klasse (18 Wochenstunden):
Drechslerei:
Drehen auf Schablonen- und Kanteldrehmaschinen.
Holzgewindeschneiden. Drehen langer, dünner Werkstücke in Langholz. Drehen von Ringen in Lang- und Querholz. Einzel- und Serienanfertigung.
Klasse (18 Wochenstunden):
Drechslerei:
Drehen von Kugeln und von einfach und mehrfach gewundenen Säulen.
Kombination von Techniken für komplexe Werkstücke.
Arbeitsvorbereitung:
Anboterstellung, Arbeitsaufträge, Werkstattzeichnungen, Arbeitsplanung. Vor- und Nachkalkulation von Arbeitsaufträgen. Arbeitssteuerung. Bestellwesen. Führung von praxisüblichen Dateien; statistische Auswertung. Lagerhaltung. Techniken der Ausstellungs- und Wettbewerbsbeteiligung.
Didaktische Grundsätze:
Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut gemacht werden. Die im Arbeitnehmerschutzgesetz und den dazu ergangenen Verordnungen vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit.
Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.
Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von kunsthandwerklichen Gewerbebetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug kann durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert gefördert werden.
Für die Vermittlung von handwerklichen Arbeitshaltungen wie Gewissenhaftigkeit und Pünktlichkeit ist das Vorbild des Lehrers von höchster Bedeutung.
Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.
PFLICHTPRAKTIKUM
Siehe Anlage 1C.
B. Freigegenstände
STENOTYPIE
Siehe Anlage 1C.
ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG
Siehe Anlage 1C.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Siehe Anlage 1C.
AKTUELLE FACHGEBIETE
Siehe Anlage 1C.
C. Unverbindliche Übungen
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1C.
D. Förderunterricht
DEUTSCH
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage 1C.
Anlage 1C.1.6
```
```
LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR KUNSTHANDWERK
AUSBILDUNGSZWEIG MUSIKINSTRUMENTENBAU
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Wochenstunden
Pflichtgegenstände Klasse Summe Lvpfl.
1 2 3 4 Gruppe
```
```
1 Religion ......................... 2 2 2 2 8 (III)
2 Deutsch .......................... 3 2 2 2 9 (I)
3 Lebende Fremdsprache (Englisch) .. 2 2 - - 4 (I)
4 Geschichte ....................... - 2 - - 2 (III)
5 Geographie und Wirtschaftskunde .. 2 - - - 2 (III)
6 Wirtschaftliche Bildung,
Rechtskunde und
Politische Bildung ............... - - 3 2 5 III
7 Betriebswirtschaft ............... - - - 2 2 II
8 Leibesübungen .................... 2 2 2 2 8 (IVa)
9 Mathematik und angewandte
Mathematik ....................... 2 - - - 2 (I)
10 Chemie, angewandte Chemie und
Umwelttechnik .................... 2 1 - - 3 II
11 Stilkunde ........................ - - 3 2 5 III
12 Fachzeichnen, Entwurf und
angewandte EDV ................... 6 9 8 8 31 II
13 Technologie ...................... 2 2 2 2 8 I
14 Atelier und Werkstätte ........... 16 18 18 18 70 Va
```
```
Gesamtstundenzahl ... 39 40 40 40 159
15 Pflichtpraktikum ................. mindestens vier Wochen vor
Eintritt in die 4. Klasse.
```
```
Wochenstunden
Freigegenstände *2) Klasse Lvpfl.
1 2 3 4 Gruppe
```
```
Stenotypie ........................... 2 2 - - (V)
Elektronische Datenverarbeitung ...... - 2 - - I
Lebende Fremdsprache (Englisch) ...... - - 2 2 (I)
Aktuelle Fachgebiete ( ) ............. - - 2 2 I bis
VI
```
```
Unverbindliche Übungen *2)
```
```
Leibesübungen ............... (bis zu) 2 2 2 2 (IVa)
```
```
Förderunterricht *2)
```
```
Deutsch .............................. *1) *1) *1) *1) (I)
Lebende Fremdsprache (Englisch) ...... *1) *1) - - (I)
Mathematik und angewandte Mathematik . *1) - - - (I)
```
```
*1) Bei Bedarf in jeder Klasse, in der der entsprechende Pflichtgegenstand vorgesehen ist, je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).
*2) Siehe Anlage 1C, Abschnitt Ia.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1C.
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1C.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1C.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE
A. Pflichtgegenstände
DEUTSCH
Siehe Anlage 1C.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Siehe Anlage 1C.
GESCHICHTE
Siehe Anlage 1C.
GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE Siehe Anlage 1C.
WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG Siehe Anlage 1C.
BETRIEBSWIRTSCHAFT
Siehe Anlage 1C.
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1C.
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK Siehe Anlage 1C.
CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK Siehe Anlage 1C.
STILKUNDE
Siehe Anlage 1C.
FACHZEICHNEN, ENTWURF UND ANGEWANDTE EDV
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll den Aufbau und die Funktionen kunsthandwerklicher Objekte des Ausbildungszweiges kennen; er soll solche Objekte frei und nach Anregung konzipieren können. Er soll Formen in seiner Umwelt intensiv wahrnehmen. Er soll die Elemente des bildnerischen Gestaltens unter besonderer Berücksichtigung des Ornamentes und der Farbe kennen.
Der Schüler soll Lagebeziehungen im Raum beschreiben können. Er soll aus einfachen Körpern zusammengesetzte Objekte genau, sauber und übersichtlich in Parallelrissen und in axonometrischen Rissen darstellen und räumliche Lage- und Maßaufgaben in der Projektion lösen können.
Der Schüler soll Skizzen, Werkzeichnungen, Schaubilder und Pläne der für den Ausbildungszweig charakteristischen Elemente lesen und sach- und normgerecht anfertigen können. Insbesondere soll er Objekte nach der Natur und aus der Vorstellung zeichnerisch wiedergeben und in verschiedenen Formen beschriften sowie nach gegebenen Modellen und eigenen Entwurfskizzen ausführungsreife Fertigungszeichnungen in sachgerechtem Maßstab erstellen können.
Der Schüler soll Entwurfmodelle zu Objekten der Fachrichtung herstellen können.
Lehrstoff:
Klasse (6 Wochenstunden):
Elemente des technischen Zeichnens:
Handhabung der Zeichengeräte, Zeichnen mit Bleistift und Tusche. Zeichnungsnormen, Maßeintragung, Stückliste. Passungen und Toleranzen.
Parallelrisse:
Räumliches Achsenkreuz, Koordinatensystem. Grund-, Auf- und Seitenriß. Strecken, Gerade, ebene Figuren und Ebenen in projizierenden Lagen und in Hauptlagen. Wahre Länge von Strecken, wahre Gestalt ebener Figuren. Einfache geometrische und technische Körper (anschauliche Darstellung, Netze).
Darstellungsmotive:
Geometrisch aufgebaute Objekte (nach der Natur, nach Modellen, aus der Vorstellung). Kleine Werkstücke in den drei Rissen und Schnitten
in natürlicher Größe.
Schrift:
Analyse von Schrifttypen. Blockschrift.
Klasse (9 Wochenstunden):
Darstellungstechniken:
Licht und Schatten.
Parallelrisse:
Lageaufgaben an einfachen Körpern, bei Durchdringungen und Schatten. Drehflächen (ebene Schnitte, Druchdringungen, Abwicklungen), Schraubfläche (Aufbau, technische Anwendungen). Anschnittlinien (runder Zapfen in rundem Fuß, Vier- und Sechskantdrehen).
Perspektive:
Durchschnittsverfahren und Durchschnittsaufbauverfahren.
Darstellungsmotive:
Gedrechselte Gegenstände mittlerer Komplexität.
Schrift:
Einfache Zierschriften (Antiqua, Unzialis) mit Breitfedern und Plakatfeder.
Gestaltung:
Konstruktive und maßstabgerechte Durchbildung gegebener Entwürfe.
Klasse (8 Wochenstunden):
Darstellungstechniken:
Maßabnahme von Originalinstrumenten. Farbe (Mischung, Abstufung, Modulation). Einsatz von EDV-Geräten für Zeichenaufgaben.
Parallelrisse und Axonometrie:
Fertigungszeichnungen nach gegebenen Modellen.
Darstellungsmotive:
Pflanzenstudien. Der Mensch und seine Maße.
Darstellungsträger:
Einfache Saiten- und Holzblasinstrumente. Möbel. Innenräume.
Schrift:
Komplexe Zierschriften (Textur, Fraktur) unter Verwendung von Licht
und Schatten.
Gestaltung:
Kreativer Werdegang von Objekten (Ideenskizze, Werkzeichnung, plastisches Modell, Foto, Beschreibung). Entwurf von Saiten- und Holzblasinstrumenten. Entwurf von Schriftbändern.
Klasse (8 Wochenstunden):
Darstellungstechniken:
Bau von Lehren und Schablonen. Einsatz von einfacher Computergrafik
im Entwurfsverfahren.
Darstellungsträger:
Historische und komplexe Saiten- und Holzblasinstrumente.
Gestaltung:
Entwurf von Intarsierarbeiten. Freie Schriftgestaltung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zur Schulung des künstlerischen Formgefühls, der besonders beim Modellieren gegeben ist, und die Anwendbarkeit bei der Herstellung gängiger Produkte des Ausbildungszweiges.
Insbesondere im Themenbereich „Gestaltung“ ist das Ausgehen von den Fähigkeiten und Neigungen der einzelnen Schüler eine wichtige Voraussetzung für einen bedeutenden Unterrichtsertrag.
Die Anschaulichkeit des Unterrichts wird durch Verwendung von Naturmodellen und bildlichen Darstellungen erhöht. Exkursionen und Lehrausgänge, insbesondere in Ausstellungen, können zusätzliche Einsichten vermitteln.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen, zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten und zur Festlegung und Betreuung fachübergreifender Schülerprojekte ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Technologie“ und „Atelier und Werkstätte“ wichtig.
TECHNOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Ausbildungszweig verwendeten Werkstoffe, Hilfsstoffe und Halbfabrikate identifizieren können; er soll ihr Vorkommen, ihre Gewinnung, ihre Eigenschaften, ihre Handelsformen und ihre Verwendung kennen.
Der Schüler soll die im Ausbildungszweig verwendeten Bearbeitungsverfahren sowie den Aufbau, die Funktion, die Handhabung und die Wartung der erforderlichen Werkzeuge, Geräte und Maschinen gründlich kennen. Er soll für einen gegebenen Zweck ein rationelles und sicheres Bearbeitungsverfahren auswählen können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Handelsholz:
Vorkommen, Wuchsfehler, Gewinnung, Eigenschaften, Lagerung. Feuchtigkeitsmessung, Trocknung (natürlich, technisch), Dämpfung. Holzschäden (Arten, Bekämpfung; Holzschutz). Heimische Holzarten (Erkennung, Verwendung, Einsetzbarkeit). Hilfsstoffe (Arten, Lagerung, Anwendung).
Werkzeuge, Geräte und Maschinen:
Handwerkzeuge und -geräte, Meßgeräte (Wirkungsweise, Verwendung, Instandhaltung).
Handdrechseln:
Bohren in Langholz.
Musikinstrumente:
Konstruktionsprinzipien für Saiteninstrumente.
Klasse (2 Wochenstunden):
Handelsholz:
Handelsübliche ausländische Holzarten.
Handdrechseln:
Überhanddrehen, Dreherlöffelbohren, Drehen von Ringen in Langholz,
Vierkantstechen, Trommeldrehen, Gewindestrählern.
Holzverbindungen:
Verbindungen des Drechslerhandwerks. Furniere (Arten, Eigenschaften). Leime und Kleber; Formverleimung.
Holzbearbeitungsmaschinen:
Antrieb, Übersetzung, Berechnung der Schnittgeschwindigkeit, Werkzeugmetalle. Spanabhebende elektrische und pneumatische Kleinmaschinen (Sägen, Hobelmaschinen, Bohrmaschinen, Oberfräsen). Maschinenschutz, Wartung.
Musikinstrumente:
Saiten- und Holzblasinstrumente (Geschichte, Einteilung).
Klasse (2 Wochenstunden):
Holzverbindungen:
Zusammensetzen von komplexen Werkstücken.
Oberflächenbehandlung:
Schleifen, Bleichen, Entflecken, Entharzen, Grundieren, Lufttrocknen, Oxidieren, Beizen, Färben, Sonnenbräunung. Auftragen, Schattieren, Polieren, Politieren, Arbeitsraum. Rohstoffe und Rezepte (Harze, Schellack, Kunststoffe. Natürliche Farbstoffe. Anilinfarben. Lösungsmittel, Öle, Lacke).
Holzbearbeitungsmaschinen:
Säge- und Hobelmaschinen, Fräsmaschinen, Schablonendrehbänke,
Kanteldrehmaschinen; Pressen, Beschichtungsgeräte. Drehtechniken.
Serien- und Massenfertigung.
Musikinstrumente:
Saiteninstrumente (Funktion und Beanspruchung der Einzelteile;
ästhetische Kriterien).
Klasse (2 Wochenstunden):
Bearbeitung von Nebenwerkstoffen:
Horn (Biegen, Weichmachen, Pressen, Schleifen, Polieren); Elfenbein und Knochen (Bleichen, Weichmachen); Perlmutt (Pressen, Schleifen, Polieren); Kunststoffe; Metalle (Hart- und Weichlöten). Bunddrähte, Mechaniken, Anhängesaiten, Drähte. Saiten. Bogenbezüge. Einsetzen von Mechaniken. Schnitzen, Intarsieren.
Musikinstrumente:
Historische Saiten- und Holzblasinstrumente.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf typische Aufgaben des Ausbildungszweiges. Daher wird zB die Gewinnung der Werkstoffe gegenüber deren Eigenschaften und Verwendung zurücktreten. Besondere Bedeutung kommt der sicheren Identifizierung der Werk- und Hilfsstoffe zu.
Materialproben und bildliche Darstellungen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes; Exkursionen und Lehrausgänge vertiefen das Verständnis für Herstellungs- und Lagerungsverfahren.
Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Zusammenarbeit mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Fachzeichnen, Entwurf und angewandte EDV“ und „Atelier und Werkstätte“ wichtig.
ATELIER UND WERKSTÄTTE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Ausbildungszweig verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe sicher handhaben und instandhalten können.
Der Schüler soll geschmackvolle facheinschlägige Erzeugnisse herstellen sowie facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsvorgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.
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