Verordnung über Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.
Lehrstoff:
Klasse (16 Wochenstunden):
Grundausbildung:
Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung. Fertigkeiten (Breiten-, Längs- und Eckverbindungen); Messen, Anreißen, Sägen, Hobeln, Bohren; Fügen. Drechseln von Lang- und Querholz; Geigenbau (Wölbungen, Zargen).
Klasse (18 Wochenstunden):
Saiteninstrumente:
Rohabstechen von Wölbungen; Hobeln, Feilen, Schleifen. Biegen, Einsetzen, Verleimen. Bestimmen von F-Löchern. Furnierarbeiten (Intarsieren, Inkrustieren, Tauschieren, Bördeln, Klotzverleimung). Erzeugung von Einlagen und Rändern. Abrichten von Griffbrettern, Bestimmen von Mensuren. Erzeugung von Saitenhaltern und Stegen. Aufziehen und Stimmen von Saiten.
Holzblasinstrumente:
Anfertigung von Flöten, Blockflöten, Schalmeien und geteilten Flöten. Maßdrehen von Wirbeln, Knöpfen und Schalltrichtern. Bau von Rohrblattzungen und Doppelrohrblättern. Anfertigen einfacher Messing- und Silberklappen. Stimmen von Flöten, Korrigieren von Grifflöchern.
Metallbearbeitung:
Stanzen, Schneiden, Herzen, Schmieden. Weich- und Hartlöten, Polieren.
Klasse (18 Wochenstunden):
Saiteninstrumente:
Oberflächenbearbeitung (Vorbehandlung; Grundieren, Lufttrocknen, Oxidation des Holzes; Beizen, Färben; Sonnenbräunung. Auftragen, Schattieren, Polieren, Politieren. Konstruktion des Instrumentenkörpers (Proportion der Schnecke; Komposition, Schwingungsfelder; Bestimmung der Mensurlängen). Anfertigung von Spezialwerkzeugen und -vorrichtungen. Bau von Schablonen für Kleinserien.
Holzblasinstrumente:
Instrumentenbau aus Edelhölzern. Vervollkommnung von Aufschlagzungen und Doppelrohrblättern. Maßdrehen, Gewindeherstellung; geteilte Instrumente, Knöpfe und Wirbel. Aufschnitt an der Blockflöte, Orgelpfeife, Anblaslöcher. Inkrustieren an gedrechselten Teilen.
Reparatur und Restaurierung:
Reinigen und Regenerieren von Lacken. Abnahme von Decken und Böden. Erneuern von Baßbalken, Sichern von Rissen. Ergänzen fehlender Teile. Instrumentenpflege.
Klasse (18 Wochenstunden):
Saiteninstrumente:
Bau ganzer Instrumente, auch aus edlen Hölzern. Nachbau von Renaissanceinstrumenten. Herstellung und Bespannen von Bögen (Roßhaar und Kunsthaar).
Holzblasinstrumente:
Herstellung von Metallklappen. Biegen von Horn und von Holzrohren,
Bleichen von Knochen. Bau ganzer Instrumente.
Arbeitsvorbereitung:
Anboterstellung, Arbeitsaufträge, Werkstattzeichnungen, Arbeitsplanung. Vor- und Nachkalkulation von Arbeitsaufträgen. Arbeitssteuerung. Bestellwesen. Führung von praxisüblichen Dateien; statistische Auswertung. Lagerhaltung. Techniken der Ausstellungs- und Wettbewerbsbeteilung.
Didaktische Grundsätze:
Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut gemacht werden. Die im Arbeitnehmerschutzgesetz und den dazu ergangenen Verordnungen vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit.
Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.
Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von kunsthandwerklichen Gewerbebetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug kann durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblichener Produkte mit Verkaufswert gefördert werden.
Für die Vermittlung von handwerklichen Arbeitshaltungen wie Gewissenhaftigkeit und Pünktlichkeit ist das Vorbild des Lehrers von höchster Bedeutung.
Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.
PFLICHTPRAKTIKUM
Siehe Anlage 1C.
B. Freigegenstände
STENOTYPIE
Siehe Anlage 1C.
ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG
Siehe Anlage 1C.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Siehe Anlage 1C.
AKTUELLE FACHGEBIETE
Siehe Anlage 1C.
C. Unverbindliche Übungen
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1C.
D. Förderunterricht
DEUTSCH
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage 1C.
Anlage 1C.2.1
```
```
LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR GRAFIK-DESIGN
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Wochenstunden
Pflichtgegenstände Klasse Summe Lvpfl.
1 2 3 4 Gruppe
```
```
1 Religion ......................... 2 2 2 2 8 (III)
2 Deutsch .......................... 3 2 2 2 9 (I)
3 Lebende Fremdsprache (Englisch) .. 2 2 - - 4 (I)
4 Geschichte ....................... - 2 - - 2 (III)
5 Geographie und Wirtschaftskunde .. 2 - - - 2 (III)
6 Wirtschaftliche Bildung,
Rechtskunde und
Politische Bildung ............... - - 3 2 5 III
7 Betriebswirtschaft ............... - - - 2 2 II
8 Leibesübungen .................... 2 2 2 2 8 (IVa)
9 Mathematik und angewandte
Mathematik ....................... 2 - - - 2 (I)
10 Chemie, angewandte Chemie und
Umwelttechnik .................... 2 1 - - 3 II
11 Stilkunde ........................ - - 3 2 5 III
12 Werbelehre ....................... - - - 1 1 (III)
13 Bildtechnologie .................. 2 2 3 2 9 III
14 Schrift- und Kompositionsübungen . 3 2 - - 5 V
15 Layout ........................... - - - 4 4 (III)
16 Zeichnen und Malen ............... 4 5 4 - 13 (V)
17 Laboratorium für Fotografik,
angewandte EDV und Druckgrafik ... - 5 5 5 15 I
18 Entwurf .......................... 15 15 16 16 62 (I)
```
```
Gesamtstundenzahl ... 39 40 40 40 159
19 Pflichtpraktikum ................. mindestens vier Wochen vor
Eintritt in die 4. Klasse.
```
```
Wochenstunden
Freigegenstände *2) Klasse Lvpfl.
1 2 3 4 Gruppe
```
```
Stenotypie ........................... 2 2 - - (V)
Elektronische Datenverarbeitung ...... - 2 - - I
Lebende Fremdsprache (Englisch) ...... - - 2 2 (I)
Aktuelle Fachgebiete ( ) ............. - - 2 2 I bis
VI
```
```
Unverbindliche Übungen *2)
```
```
Leibesübungen ............... (bis zu) 2 2 2 2 (IVa)
```
```
Förderunterricht *2)
```
```
Deutsch .............................. *1) *1) *1) *1) (I)
Lebende Fremdsprache (Englisch) ...... *1) *1) - - (I)
Mathematik und angewandte Mathematik . *1) - - - (I)
```
```
*1) Bei Bedarf in jeder Klasse, in der der entsprechende Pflichtgegenstand vorgesehen ist, je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).
*2) Siehe Anlage 1C, Abschnitt Ia.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1C.
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1C.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1C.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE
A. Pflichtgegenstände
DEUTSCH
Siehe Anlage 1C.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Siehe Anlage 1C.
GESCHICHTE
Siehe Anlage 1C.
GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE Siehe Anlage 1C.
WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG Siehe Anlage 1C.
BETRIEBSWIRTSCHAFT
Siehe Anlage 1C.
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1C.
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK Siehe Anlage 1C.
CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK Siehe Anlage 1C.
STILKUNDE
Siehe Anlage 1C.
WERBELEHRE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die betriebswirtschaftliche und volkswirtschaftliche Bedeutung, die Medien und die Einflußfaktoren der Werbung kennen.
Lehrstoff:
Klasse (1 Wochenstunde):
Werbungsbegriff:
Betriebswirtschaftliche und volkswirtschaftliche Funktionen; Berufe
in der Werbung.
Methoden:
Marktforschung; Erfassung und Analyse (Verbrauchs-, Produkt-, Motiv-Erfassung). Zielgruppenbezogene Konzeption; Werbeformen, Werbemittel; Technik der Werbung; mediengerechte Umsetzung in Grafik-Design.
Wirkung:
Psychologische und soziologische Voraussetzung; Wahrnehmungs- und Beeindruckungswirkung; Gedächtniswirkung; Einstellungswirkung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit im Fachgebiet. Als Beispiele eignen sich besonders visuelle Anschauungsmaterialien aus der aktuellen beruflichen Praxis.
BILDTECHNOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die verschiedenen Möglichkeiten der Bildentstehung, -verarbeitung und -beeinflussung sowie die Techniken der Bildwiedergabe kennen. Er soll die für eine bestimmte Aufgabe erforderlichen Verfahrensschritte bestimmen können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Physio-Psychologie des Sehens:
Auge; Reizumwandlung, -weiterleitung und -verarbeitung;
Farberkennung; Theorien des Farbsehens.
Farbmischung:
Additiv, subtraktiv, autotypisch; Farbordnungen.
Farbmittel:
Pigmente, Farbstoffe; Kreiden, Graphite; natürliche und künstliche
Bindemittel (Firnisse, Harze, Sikkative).
Das Bild als Information:
Informationsbegriff; das Bild als Informationsträger; Informationsübermittlung. Bildaufzeichnung (analog, digital).
Klasse (2 Wochenstunden):
Fotografische Geräte:
Kameratypen (Eigenschaften, Verwendung); Vergrößerungsapparate und Kopiergeräte (Eigenschaften und Verwendung); Entwicklungsmaschinen.
Fotografische Materialien:
Lichtempfindliche Materialien; Verarbeitungsmaterialien.
Fotografische Techniken:
Fotochemischer Prozeß. Aufnahmetechniken (Atelier, Natur); Verarbeitungstechniken (aufnahmegerecht, verfremdet).
Klasse (3 Wochenstunden):
Reproduktionstechnik:
Farbauszugsverfahren; Typographik; Herstellung von Kopiervorlagen;
Kopie.
Bedruckstoff:
Papier und Karton (Sorten, Herstellung); Folien, Bleche.
Drucktechnik:
Druckverfahren (Eigenschaften, Einsatzbereiche); Druckformtechnik (Arten der Druckformen, Herstellung); Endfertigung.
Druckauftrag:
Auftragerteilung; Auftragabwicklung; Auftragkontrolle und -übernahme.
Klasse (2 Wochenstunden):
Elektronische Bildaufzeichnung:
Aufzeichnungssysteme; Aufzeichnungsgeräte.
Elektronische Bildverarbeitung:
Bildspeichermedien; Scantechnik; rechnerunterstützte Zeichen- und Entwurfshilfen (Verfahren, Geräte); Organisationsformen, Programme.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung in der beruflichen Praxis. Fallbeispiele tragen zur Praxisorientierung des Unterrichtes bei; Bild- und Filmmaterial sowie Exkursionen und Lehrausgänge erhöhen die Anschaulichkeit.
SCHRIFT- UND KOMPOSITIONSÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll gebräuchliche Schriftarten kennen. Er soll sie schreiben, zeichnen und konstruieren können. Er soll Aufgaben des Schriftsatzes lösen können.
Lehrstoff:
Klasse (3 Wochenstunden):
Theorie der Schrift:
Entstehung, Funktion, Bedeutung für den Grafiker.
Grundfertigkeiten:
Handhabung der Schreibwerkzeuge, Feder, Pinsel, Herrichten der Schreibflüssigkeiten. Folienschnitt, Anfertigen von Schriftpausen.
Schreiben, Zeichnen und Konstruieren:
Gebrauchsschriften. Spationierung, Zeilenabstand und Schreibblöcke mit Abreibe- und Stempelschriften.
Klasse (2 Wochenstunden):
Titelsatz:
Fotosatz in verschiedenen Schriftgrößen. Schriftmodifikationen
(Geräte, Techniken).
Gestaltung von Texten:
Kreative Schriftgestaltung, Übergang vom Schriftzeichen zum Bildsymbol.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zur sicheren Beherrschung der Gebrauchsschriften und die Förderung der gestalterischen Kreativität des Schülers.
Die Anschauung wird zweckmäßigerweise an fertigem Bild- und Schriftmaterial geschult.
LAYOUT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll bildliche Inhalte in verschiedenen Medien unter Berücksichtigung der Zielgruppe und der Präsentationsform zweckentsprechend, ökonomisch und ansprechend gestalten können.
Lehrstoff:
Klasse (4 Wochenstunden):
Problemstellungen:
Erkennen und Analysieren; Lösungsvorschläge in Form von Scribbles
und Skizzen.
Satzbearbeitung:
Textberechnungen; Satzkorrekturen.
Problemlösungen:
Auswählen und Festlegung von Gestaltungsrichtlinien für verschiedene Werbemittel (Darstellung von Bewegungsabläufen, Montageanleitung, Wandgestaltung). Entwicklung eines Werbekonzepts. Simulation fertiger Lösungen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Kreativität des Schülers, wobei den Komponenten der Sensibilität und Flexibilität besondere Bedeutung zukommt.
Zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten und zur Durchführung von gegenstandsübergreifenden Schülerprojekten ist die Absprache mit den Lehrern des Pflichtgegenstandes „Entwurf“ besonders wichtig.
ZEICHNEN UND MALEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Formen in seiner Umwelt intensiv wahrnehmen. Er soll die Elemente des bildnerischen Gestaltens unter besonderer Berücksichtigung des Ornaments und der Farbe kennen.
Der Schüler soll den Aufbau des menschlichen Körpers und dessen Bewegungsfunktionen kennen. Der Schüler soll Objekte nach der Natur und aus der Vorstellung zeichnerisch und malerisch wiedergeben und in den verschiedenen Bereichen des Grafik-Designs anwenden können.
Lehrstoff:
Klasse (4 Wochenstunden):
Darstellungstechniken:
Bleistift, Buntstift, Kugelschreiber, Silberstift, Tusche, Aquarell und Plakatfarben. Schattier-, Schraffur-, Mischtechnik. Aufbau von Formen, Proportionen, perspektivische Darstellung. Pausen, Übertragen.
Darstellungsmotive:
Wiedergabe von Werkstoffoberflächen; Licht, Schatten, Reflexe; Architektur, konstruktivs Zeichnen; Landschaft, Perspektive im Freien, gewachsene Formen; Kopf (Aufbau, Ansichten, Details), Porträt. Tierstudien.
Klasse (5 Wochenstunden):
Darstellungstechniken:
Arbeit an der Staffelei.
Darstellungsmotive:
Naturstudien (menschlicher Körper, Architektur, Landschaft). Akt
(vereinfachte Wiedergabe unter Berücksichtigung von Funktion und Proportion).
Gestaltungsaufgaben:
Gefühlsmäßige Erfassung von Motiven.
Klasse (4 Wochenstunden):
Gestaltungsaufgaben:
Blattgestaltung; Anwendung malerischer Mittel. Aufbau von Bildkompositionen. Reduktion auf einfache Farbfleckverbände. Auseinandersetzung mit Ausdrucksformen jüngeren Kunstschaffens.
Darstellungsmotive:
Visualisieren des Körper-Raum-Zeit-Problems. Gegenstandslose Kompositionen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkritierium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit im Grafik-Design. Daher kommt der Schulung des Farb- und Formgefühles und der Sicherheit in der Anwendung zeichnerischer und malerischer Gestaltungsmittel unter Berücksichtigung der Neigung und der künstlerischen Eigenart des Schülers größte Bedeutung zu. Durch Verwendung von bildlichem Anschauungsmaterial sowie durch den Besuch von Ausstellungen lassen sich zusätzliche Einsichten vermitteln.
LABORATORIUM FÜR FOTOGRAFIK, ANGEWANDTE EDV UND DRUCKGRAFIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll technische und gestalterische Aufgaben der Originaldruckgrafik, der Fotografik und des rechnerunterstützten Zeichnens und Entwerfens lösen können.
Lehrstoff:
Klasse (5 Wochenstunden):
Foto-Aufnahmetechnik:
Aufnahmen mit Kleinbild-, Mittelformat- und Fachkamera (Sachaufnahmen, Reportagen). Aufnahmen mit der Reproduktionskamera. Aufnahmen mit dem Vergrößerungsgerät.
Foto-Ausarbeitungstechnik und -gestaltung:
Erstellen von Fotolayouts und Druckvorlagen; Gestaltungsaufgaben mittels Bewegungsunschärfe und selektiver Schärfe; Gestaltung mittels grafischer und chemischer Verfremdung; Gestaltung von Serien und Sequenzen. Fotodesign mit Schrift und Zeichnungen.
Klasse (5 Wochenstunden):
Fertigkeiten der Computergrafik:
Zeichnen mit der Maus, dem Lichtgriffel und der Tastatur; Arbeiten mit dem Malprogramm, dem Konstruktionsprogramm und dem Schriftprogramm; Speichern; Drucken.
Computergrafische Gestaltung:
Gestalten von Signets und Schriftzügen; Analysieren von Grafikprogrammen, Nutzung der Möglichkeiten für komplexe Aufgabenstellungen.
Klasse (5 Wochenstunden):
Drucktechnik in der Druckgrafik:
Handkupferdruck (Radierung, Kupferstich); Siebdruck; Hochdruck (Linolschnitt, Holzschnitt); Copygrafie; Lithografie; Gestaltungsexperimente beim Druck.
Druckformtechnik in der Druckgrafik:
Druckformherstellung auf manuellem Weg; Druckformherstellung auf fotomechanischem Weg. Gestaltungsexperimente bei der Druckformherstellung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Verwendung im Beruf. Die Bildungs- und Lehraufgabe verlangt Kenntnis und Fertigkeit im Umgang mit technisch unterstützten Gestaltungsmitteln. Der Übung und dem Experiment soll daher in der Unterrichtsgestaltung besondere Bedeutung zukommen.
ENTWURF
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Themen im Bereich des Grafik-Designs unter Berücksichtigung aller werblichen, reproduktionstechnischen und wirtschaftlichen Erfordernisse künstlerisch gestalten und reproduktionsreif ausführen können.
Lehrstoff:
Klasse (15 Wochenstunden):
Gestaltungsmittel:
Zeichnerische und malerische Techniken (Bleistift, Buntstift, Kugelschreiber, Feder, Pinsel, Kreide; Tusche, Farben).
Gestaltungsaufgaben:
Strukturen, Piktogramme, einfache formale und figurale Kompositionen (Punkt, Linie, Fläche; Mensch, Tier). Objektbezogene Kompositionen (Geräte, Maschinen und deren Teile). Konstruktive Kompositionen. Lösung einfacher Grafik-Design-Aufgaben (flächig, räumlich).
Klasse (15 Wochenstunden):
Gestaltungsmittel:
Zeichnerische und malerische Techniken; Luftpinsel; Rasterfolien;
fotografische Mittel.
Gestaltungsaufgaben:
Komposition mit Wortmarken; Visualisieren von Begriffen; Entwickeln von Zeichen aus Grundformen; Gestaltung von Akzidenzen (Inserat, Flugblatt, Firmenpapier); Illustrationen (Titelseiten, wissenschaftliche Illustrationen); typografisches Plakat.
Klasse (16 Wochenstunden):
Gestaltungsmittel:
Zeichnerische und malerische Techniken; technisch unterstützte
Mittel (Fotografik, Computergrafik, Satztechnik).
Gestaltungsaufgaben:
Filmplakat; Filmvorspann mit Bewegungsstudien (Figur-, Hand-, Beinstudie). Buchgestaltung (Schutzumschlag, Bucheinband, Seitengestaltung). Gestaltung eines Firmenbildes (Firmenzeichen, Firmenpapier, Imageprospekt, Logotype). Logotypie plastisch; Inseratserie.
Klasse (16 Wochenstunden):
Gestaltungsaufgaben:
Komplexe medienbezogene Gestaltungsaufgaben. Gestaltung von Warenträgern; Display (Werkzeichnung, Modell in Karton, Holz, Plastik, Metall).
Präsentationskonzepte:
Konzepte für koordiniertes und integriertes Grafik-Design. Visuelle Planungskonzepte in flächiger und plastischer Form für Präsentation, Ausstellung, Messen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Praxisnähe, die Vielseitigkeit der Aufgaben und die Eignung zur Demonstration der Notwendigkeit, auf den Informationsgehalt und auf die Erfüllung reproduktionstechnischer Erfordernisse besonderen Wert zu legen. Die Wahrung der künstlerischen Eigenart des Schülers und Förderung seiner Kreativität können den Ausbildungsertrag bedeutend steigern.
Durch Verwendung von Anschauungsmaterial sowie durch Besuch von Ausstellungen lassen sich zusätzliche Einsichten vermitteln.
PFLICHTPRAKTIKUM
Siehe Anlage 1C.
B. Freigegenstände
STENOTYPIE
Siehe Anlage 1C.
ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG
Siehe Anlage 1C.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Siehe Anlage 1C.
AKTUELLE FACHGEBIETE
Siehe Anlage 1C.
C. Unverbindliche Übungen
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1C.
D. Förderunterricht
DEUTSCH
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage 1C.
Anlage 1C
ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL, SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN,
ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE UND GEMEINSAME
UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE DER ALLGEMEINBILDENDEN GEGENSTÄNDE AN DEN
GEWERBLICHEN UND KUNSTGEWERBLICHEN FACHSCHULEN
I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1A.
Ia. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Siehe Anlage 1A.
II. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1A.
III. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT AN DEN GEWERBLICHEN UND
KUNSTGEWERBLICHEN FACHSCHULEN
Siehe Anlage 1A.
IV. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER GEMEINSAMEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE
A. Pflichtgegenstände
DEUTSCH
Siehe Anlage 1A.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Siehe Anlage 1A., hinsichtlich des Lehrstoffes jedoch nur 1. und 2. Klasse.
GESCHICHTE
Siehe Anlage 1A.
GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
Siehe Anlage 1A.
WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Bedeutung betriebswirtschaftlicher Überlegungen und volkswirtschaftlicher Zusammenhänge für die Produktion im Fachgebiet kennen. Er soll Geschäftsfälle in doppelter Buchhaltung und in der Kostenrechnung erfassen können. Er soll einfache Formen des branchenüblichen Schriftverkehrs und Zahlungsverkehrs durchführen können.
Der Schüler soll die für die Berufsausübung im Fachgebiet bedeutsamen Rechtsvorschriften kennen.
Der Schüler soll die für das Verständnis des politischen und sozialen Lebens und zur Wahrnehmung der staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten erforderlichen Kenntnisse besitzen. Er soll die demokratischen Prinzipien bejahen.
Lehrstoff:
Klasse (3 Wochenstunden):
Betriebswirtschaft:
Unternehmens- und Betriebsformen, betriebliche Organisation.
Rechnungswesen:
Gesetzliche Grundlagen. Prinzip der doppelten Buchhaltung.
Kostenrechnung.
Volkswirtschaft:
Wirtschaftsordnungen. Volkswirtschaftlicher Kreislauf; Markt; Geld,
Währung; Konjunktur. Außenhandel.
Schutz geistigen Eigentums:
Urheberrecht (Begriffe, Geltungsbereich, Schutzbestimmungen für Medien, Lichtbilder, Werkteile; geistige Interessen; Übertragung der Verwertungsrechte, Werknutzungsbewilligung, Werknutzungsrecht. Persönlichkeitsrechte; wettbewerbsrechtliche Bestimmungen; internationales Urheberrecht). Patentrecht, Musterschutz.
Medienrecht:
Begriffe, Geltungsbereich. Schutz der journalistischen Berufsausübung. Persönlichkeitsschutz. Impressum; Offenlegung und Kennzeichnung, Bibliotheksstücke. Straf- und zivilrechtliche Bestimmungen.
Klasse (2 Wochenstunden):
Unternehmerrecht:
Privatrecht, Handelsrecht (Kaufmann, Handelsregister, Dienstleistungen, Handelsgeschäfte, Handelskauf). Gewerberecht (Antritt und Ausübung eines Gewerbes).
Arbeitnehmerrecht:
Arbeitsrecht (Arbeitsvertrag, Rechte und Pflichten der Vertragspartner, Auflösung von Arbeitsverhältnissen; Angestelltengesetz; Arbeiter, Lehrling), Arbeitsschutz (Arbeitszeitschutz, allgemeiner und besonderer technischer Arbeitsschutz, Sozialversicherung).
Politische Bildung:
Staatselemente, Aufgaben des Staates; Staats- und Regierungsformen, politische Parteien, Verbände. Österreichisches Verfassungsrecht (demokratisches, republikanisches, bundesstaatliches, rechtsstaatliches Prinzip). Rechte und Pflichten des Staatsbürgers. Internationale Stellung Österreichs, immerwährende Neutralität, umfassende Landesverteidigung. Zwischenstaatliche Organisationen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Verständnis für Probleme des öffentlichen Lebens und für komplexe Zusammenhänge in Wirtschaft und Recht sowie die Aktualität. Dementsprechend kommt bei Divergenzen zwischen der Theorie und der politischen Wirklichkeit das größere Gewicht der letzteren zu.
In vielen Teilbereichen wird auf Vorkenntnisse aus dem Pflichtgegenstand „Geschichte und Sozialkunde“ zurückgegriffen werden können.
Da die im Mittelpunkt der Bildungs- und Lehraufgabe stehende politische Bildung vor allem durch Erleben erworben wird, kommt Diskussionen, Rollenspielen, Besuchen von Institutionen und Vorträgen schulfremder Personen große Bedeutung zu.
In den wirtschaftlichen und rechtlichen Themenbereichen sind Fallbeispiele besonders nützlich, für die die Arbeit in Gruppen und die Diskussion zweckmäßige Arbeitsformen sind. Die Selbständigkeit der Schüler wird erhöht, wenn der Lehrer in Diskussionen durch Zwischenfragen dafür sorgt, daß kein Standpunkt und kein wesentliches Argument übersehen wird.
BETRIEBSWIRTSCHAFT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die kaufmännischen Aufgaben gewerblicher, kunstgewerblicher und industrieller Mittelbetriebe sowie die hiefür geltenden Rechtsvorschriften und Usancen kennen.
Er soll häufig auftretende kaufmännische Aufgaben gewerblicher, kunstgewerblicher und industrieller Mittelbetriebe unter Verwendung von Büromaschinen und Organisationsmitteln lösen können.
Klasse (2 Wochenstunden):
Dienstleistungsbereiche:
Geld- und Kreditwesen, Versicherungswesen, Personen- und Güterbeförderung.
Zahlungsverkehr:
Rechtliche Grundlagen; in- und ausländische Zahlungsmittel;
Zahlungsvermittlung durch die Post und durch Geldinstitute.
Mahnwesen.
Steuerrecht:
Umsatzsteuer; Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer;
Lohnsummensteuer, Grundsteuer.
Lohn- und Gehaltsverrechnung:
Rechtliche Grundlagen; Berechnung, Verbuchung. Verkehr mit Behörden
und Sozialversicherungsträgern.
Büromaschinen und Organisationsmittel:
Aufgaben, Arten, Pflege.
Geschäftsfälle:
Schriftverkehr (regelmäßige Erfüllung des Kaufvertrages von der Anbahnung bis zur Zahlung; Unregelmäßigkeiten). Werbung. Rechnungswesen unter Berücksichtigung des Steuerrechtes (Buchhaltung, Kostenverrechnung und Kalkulation, Statistik, Planung).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Betriebspraxis. Dementsprechend wird die Unterrichtsform der Lösung praktischer Aufgaben vorherrschen.
Der Unterricht baut auf Vorkenntnissen aus den Pflichtgegenständen „Wirtschaftliche Bildung, Rechtskunde und Politische Bildung“ und „Atelier und Werkstätte“ auf.
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1A.
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für die Berufspraxis notwendige Sicherheit im Rechnen mit Zahlen und Variablen besitzen.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Reelle Zahlen und deren Teilmengen:
Brüche; Potenzen und Wurzeln.
Skalare Variablen und Terme:
Lineare Gleichungen mit einer Variablen. Verhältnis, Proportion, Prozentrechnung. Koordinatensysteme, Funktionsbegriff.
Ergänzende Fertigkeiten:
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte.
Elemente der Geometrie:
Punkt, Strecke, Gerade, Ebene, Fläche, Körper, Winkel.
Planimetrie:
Dreieck (pythagoräische Lehrsatzgruppe, Lage- und Maßaufgaben),
Viereck, Vieleck, Kreis (Lage- und Maßaufgaben).
Stereometrie:
Oberfläche und Volumen geometrischer Körper.
Ergänzende Fertigkeiten:
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte, Zahlentafeln und Formelsammlungen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Dementsprechend werden daher die Rechenbeispiele zu wählen sein.
3 Schularbeiten sind zulässig.
CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für den Ausbildungszweig bedeutsamen Begriffe und Gesetze der Chemie beherrschen.
Der Schüler soll Strukturen im Aufbau der facheinschlägigen Werk- und Hilfsstoffe beschreiben können. Er soll den Aufbau, die Funktion und den Einsatz der im Fachgebiet verwendeten Stoffe sowie deren Auswirkungen auf die Umwelt kennen.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Begriffe und Gesetze:
Atomaufbau und Periodensystem; chemische Bindung; Oxidationszahl; Protolyse; pH-Wert; Redoxreaktionen, Elektrolyse, Energieverhältnisse chemischer Reaktionen. Stöchiometrische Gesetze und einfache Berechnungen.
Anorganische Werk- und Hilfsstoffe:
Metalle, Nichtmetalle; Redoxreihe; Galvanostegie.
Klasse (1 Wochenstunde):
Kohlenwasserstoffe:
Molekularer Aufbau, Nomenklatur, Rohstoffbasis, in organischen Werkstoffen des Fachgebietes enthaltene funktionelle Gruppen. Kunststoffe (molekularer Aufbau, Eigenschaften).
Umwelttechnik:
Luft-, Wasser-, Abwässer- und Bodenverunreinigungen (Entstehung, Vorbeugung, Behebung). Sozial- und wirtschaftspolitische Aspekte (Verursacherprinzip; Interessenkonflikte).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit im Ausbildungszweig. Die erforderlichen Versuche werden zweckmäßigerweise vor allem in der 2. Klasse durch bildliche Darstellungen unterstützt.
STILKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Wechselwirkung von sozialer, wirtschaftlicher, politischer und schöpferischer Situation im Verlauf der europäischen Geschichte interpretieren können. Er soll die Wesenszüge der Stilepochen im Kunstgewerbe im Zusammenhang mit der bildenden Kunst, die Entstehung der Produkte und Techniken im Fachgebiet sowie das kunsthistorische Fachvokabular kennen und auf Aufgaben der Praxis anwenden können. Er soll typische Formelemente erfassen und zeichnerisch darstellen können.
Lehrstoff:
Klasse (3 Wochenstunden):
Theorie der Kunst:
Einteilung, Begriffe. Sonderstellung des Kunstgewerbes.
Gestaltungsprinzipien, Techniken und Produkte:
Altertum (Anfänge; Orient, Ägypten, Kreta; Griechenland, Rom);
Mittelalter (altchristliche, byzantinische und karolingische Kunst;
Romanik, Gotik); Neuzeit (Renaissance, Barock, Rokoko, Empire, Klassizismus, Romantik, Realismus, Idealismus, Historismus, Impressionismus, Symbolismus, Jugendstil). Wechselbeziehungen zur bildenden Kunst und zur Sozialgeschichte.
Klasse (2 Wochenstunden):
Gestaltungsprinzipien, Techniken und Produkte:
Neuzeit (Wegbereiter der Moderne; Expressionismus, Kubismus, Surrealismus, Dadaismus; Gegenwartsströmungen). Wechselbeziehungen zur bildenden Kunst und zur Sozialgeschichte.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Verständnis der Entwicklungszusammenhänge sowie die Zusammenhänge zwischen den Kunstformen untereinander und mit den historischen Rahmenbedingungen; ferner die Bedeutung für Kunst und Kunstgewerbe im heutigen Österreich, insbesondere in den Belangen des Ausbildungszweiges.
Bildliche Darstellungen sowie Modelle sind für die Erfassung des Lehrstoffes unerläßlich. Das Verständnis der handwerklichen und stilistischen Entwicklung wird durch vom Schüler angefertigte Zeichnungen erhöht. Das durch die Bildungs- und Lehraufgabe geforderte Ziel einer Gesamtschau erfordert die intensive Zusammenarbeit mit den Lehrern des Pflichtgegenstandes „Geschichte“ sowie der angewandten künstlerischen Unterrichtsgegenstände.
Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert die Ausgewogenheit zwischen allgemeinkulturellen Tendenzen und fachspezifischen Ausprägungen.
PFLICHTPRAKTIKUM
Siehe Anlage 1A.
B. Freigegenstände
STENOTYPIE
Siehe Anlage 1A.
ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll zu einfachen Aufgaben des Fachgebietes Programme in einer mathematisch-technisch orientierten Programmiersprache erstellen, testen und verbessern können. Er soll Programme an einer digitalen Rechenanlage eingeben, ablaufen lassen, auflisten, redigieren, speichern und aufrufen können.
Der Schüler soll die wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Auswirkungen des Einsatzes der Elektronischen Datenverarbeitung beurteilen können. Er soll die moderne Technik in unsere Kultur integrieren können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
EDV-Anlagen:
Aufbau, Funktion, Organisation.
Algorithmik:
Systematik der Problemlösung, Strukturelemente, Programmierhilfen.
Rechnerbedienung:
Programmeingabe, Programmlauf. Programmauflistung, -korrektur,
-abspeicherung, -aufruf.
Programmieren:
Programme ohne Dateizugriff. Anwendungen (Aufgaben des Fachgebietes).
Auswirkungen der Elektronischen Datenverarbeitung:
Betriebswirtschaft (Rationalisierung, zunehmende Bedeutung der Organisation), Volkswirtschaft (Strukturwandel in der Wirtschaft und auf dem Arbeitsmarkt), Sozialpolitik (Beschäftigungspolitik, Arbeitszeit; neue Arbeitsformen und -belastungen), Datenschutz (Persönlichkeitsschutz, Schutz geistigen Eigentums).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Berufspraxis. Daher liegt das Hauptgewicht auf den Themenbereichen „Algorithmik“ und „Programmieren“, bei den Beispielen auf Aufgaben aus den theoretisch-technischen Unterrichtsgegenständen. Als Programmierhilfen bewähren sich insbesondere graphische Darstellungen, wie Programmablaufplan und Struktogramm, allenfalls auch Pseudocode.
Für umfangreiche Programme bewährt sich Gruppenarbeit.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll branchenübliche englische Texte, insbesondere Bedienungs-, Wartungs- und Reparaturanleitungen, unter Verwendung von zweisprachigen Wörterbüchern lesen und sinngemäß ins Deutsche übertragen können. Er soll komplexere Sachverhalte des Alltags und der Berufswelt, erforderlichenfalls unter Verwendung eines zweisprachigen Wörterbuchs, in verständlichem Englisch mündlich und schriftlich beschreiben und diskutieren können.
Der Schüler soll zweisprachige allgemeine Wörterbücher, Fachwörterbücher und für die Berufspraxis bedeutsame englische Nachschlagewerke gewandt benützen können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Alltag und Aktuelles:
Sachverhalte mit komplexer Struktur.
Wirtschaft und Arbeitswelt:
Berufliche Auslandsbeziehungen, einfache Geschäftsfälle.
Technik und Hilfswissenschaften:
Bauelemente, Geräte, Maschinen, Anlagen und Produkte der Fachrichtung (Bauarten, Funktion, Bedienung, Schutz, Wartung und Pflege einfacher Objekte). Mathematik der technischen Fachliteratur; Datenverarbeitung.
Klasse (2 Wochenstunden):
Alltag und Aktuelles:
Kontroversielle Themen von vorwiegend lokaler oder regionaler
Bedeutung.
Wirtschaft und Arbeitswelt:
Betriebliche Organisation im Fachgebiet (Strukturen, Probleme).
Technik:
Bauelemente, Geräte, Maschinen, Anlagen und Produkte der Fachrichtung (Bauarten, Funktion, Bedienung, Schutz, Wartung und Pflege komplexer Objekte; Anwendungen).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit im Beruf, insbesondere im Zusammenhang mit modernen Technologien. Themen, die mehrere Lehrstoffgebiete kombinieren, sparen Unterrichtszeit und fördern das fachübergreifende Denken; besonders nützlich sind Themen und Aktivitäten, die zugleich die Fertigkeiten in der Alltagskommunikation festigen und ausbauen und/oder angelsächsische Besonderheiten auf gesellschaftlichem, wirtschaftlichem oder technischem Gebiet behandeln. Die Berücksichtigung der Interessen der Schüler bei der Themenwahl erhöht die Motivation.
Bei Übungen im schriftlichen Ausdruck ist es zweckmäßig, den Aufgabenstellungen der Praxis durch genaue Angabe der Zielgruppe und des Verwendungszweckes des Textes nahezukommen. Der Bildungs- und Lehraufgabe ist vor allem die Form der Reaktion in deutscher Sprache auf vorgegebene englische Texte angemessen; Reaktionen in englischer Sprache auf bekannte Sachverhalte oder auf vorgegebene deutsche Texte sind zur Vorbereitung mündlicher Aussagen wertvoll.
In Themenbereichen der alltags- und berufsorientierten Kommunikation fördern Hinweise auf die Lebensart des fremden Sprachraumes die Motivation. Im technischen Bereich erscheint der systematische Aufbau vom Einfachen zum Komplexen (zB Konstruktionselement - Bauteil - Baugruppe - Gerät - System) besonders zielführend. Als Unterrichtsmittel bewähren sich hier neben bildlichen Darstellungen auch Originalobjekte und Modelle.
In jeder Klasse sind zwei einstündige Schularbeiten zulässig.
AKTUELLE FACHGEBIETE
Siehe Anlage 1A.
C. Unverbindliche Übungen
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1A.
D. Förderunterricht
Siehe Anlage 1A.
Anlage 1C.1.3
```
```
LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR KUNSTHANDWERK
AUSBILDUNGSZWEIG DRECHSLEREI
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Wochenstunden
Pflichtgegenstände *2) Klasse Summe Lvpfl.
1 2 3 4 Gruppe
```
```
1 Religion ......................... 2 2 2 2 8 (III)
2 Deutsch .......................... 3 2 2 2 9 (I)
3 Lebende Fremdsprache (Englisch) .. 2 2 - - 4 (I)
4 Geschichte ....................... - 2 - - 2 (III)
5 Geographie und Wirtschaftskunde .. 2 - - - 2 (III)
6 Wirtschaftliche Bildung,
Rechtskunde und
Politische Bildung ............... - - 3 2 5 III
7 Betriebswirtschaft ............... - - - 2 2 II
8 Leibesübungen .................... 2 2 2 2 8 (IVa)
9 Mathematik und angewandte
Mathematik ....................... 2 - - - 2 (I)
10 Chemie, angewandte Chemie und
Umwelttechnik .................... 2 1 - - 3 II
11 Stilkunde ........................ - - 3 2 5 III
12 Fachzeichnen, Entwurf und
angewandte EDV ................... 6 9 8 8 31 II
13 Technologie ...................... 2 2 2 2 8 I
14 Atelier und Werkstätte ........... 16 18 18 18 70 Va
```
```
Gesamtstundenzahl ... 39 40 40 40 159
15 Pflichtpraktikum ................. mindestens vier Wochen vor
Eintritt in die 4. Klasse.
```
```
Wochenstunden
Freigegenstände *2) Klasse Lvpfl.
1 2 3 4 Gruppe
```
```
Stenotypie ........................... 2 2 - - (V)
Elektronische Datenverarbeitung ...... - 2 - - I
Lebende Fremdsprache (Englisch) ...... - - 2 2 (I)
Aktuelle Fachgebiete ( ) ............. - - 2 2 I bis
VI
```
```
Unverbindliche Übungen *2)
```
```
Leibesübungen ............... (bis zu) 2 2 2 2 (IVa)
```
```
Förderunterricht *2)
```
```
Deutsch .............................. *1) *1) *1) *1) (I)
Lebende Fremdsprache (Englisch) ...... *1) *1) - - (I)
Mathematik und angewandte Mathematik . *1) - - - (I)
```
```
*1) Bei Bedarf in jeder Klasse, in der der entsprechende Pflichtgegenstand vorgesehen ist, je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).
*2) Siehe Anlage 1C, Abschnitt Ia.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1C.
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1C.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1C.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE
A. Pflichtgegenstände
DEUTSCH
Siehe Anlage 1C.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Siehe Anlage 1C.
GESCHICHTE
Siehe Anlage 1C.
GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE Siehe Anlage 1C.
WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG Siehe Anlage 1C.
BETRIEBSWIRTSCHAFT
Siehe Anlage 1C.
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1C.
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK Siehe Anlage 1C.
CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK Siehe Anlage 1C.
STILKUNDE
Siehe Anlage 1C.
FACHZEICHNEN, ENTWURF UND ANGEWANDTE EDV
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll den Aufbau und die Funktionen kunsthandwerklicher Objekte des Ausbildungszweiges kennen; er soll solche Objekte frei und nach Anregung konzipieren können. Er soll Formen in seiner Umwelt intensiv wahrnehmen. Er soll die Elemente des bildnerischen Gestaltens unter besonderer Berücksichtigung des Ornamentes und der Farbe kennen.
Der Schüler soll Lagebeziehungen im Raum beschreiben können. Er soll aus einfachen Körpern zusammengesetzte Objekte genau, sauber und übersichtlich in Parallelrissen und in axonometrischen Rissen darstellen und räumliche Lage- und Maßaufgaben in der Projektion lösen können.
Der Schüler soll Skizzen, Werkzeichnungen, Schaubilder und Pläne der für den Ausbildungszweig charakteristischen Elemente lesen und sach- und normgerecht anfertigen können. Insbesondere soll er Objekte nach der Natur und aus der Vorstellung zeichnerisch wiedergeben und in verschiedenen Formen beschriften sowie nach gegebenen Modellen und eigenen Entwurfskizzen ausführungsreife Fertigungszeichnungen in sachgerechtem Maßstab erstellen können.
Der Schüler soll Entwurfmodelle zu Objekten des Ausbildungszweiges herstellen können.
Lehrstoff:
Klasse (6 Wochenstunden):
Elemente des technischen Zeichnens:
Handhabung der Zeichengeräte, Zeichnen mit Bleistift und Tusche. Zeichnungsnormen, Maßeintragung, Stückliste. Passungen und Toleranzen.
Parallelrisse:
Räumliches Achsenkreuz, Koordinatensystem. Grund-, Auf- und Seitenriß. Strecken, Gerade, ebene Figuren und Ebenen in projizierenden Lagen und in Hauptlagen. Wahre Länge von Strecken, wahre Gestalt ebener Figuren. Einfache geometrische und technische Körper (anschauliche Darstellung, Netze).
Darstellungsmotive:
Geometrisch aufgebaute Objekte (nach der Natur, nach Modellen, aus der Vorstellung). Kleine Werkstücke in den drei Rissen und Schnitten
in natürlicher Größe.
Schrift:
Analyse von Schrifttypen. Blockschrift.
Klasse (9 Wochenstunden):
Darstellungstechniken:
Licht und Schatten.
Parallelrisse:
Lageaufgaben an einfachen Körpern, bei Durchdringungen und Schatten. Drehflächen (ebene Schnitte, Durchdringungen, Abwicklungen), Schraubfläche (Aufbau, technische Anwendungen). Anschnittlinien (runder Zapfen in rundem Fuß, Vier- und Sechskantdrehen).
Perspektive:
Durchschnitts- und Aufbauverfahren, axonometrische
Zentralprojektion.
Darstellungsmotive:
Gedrechselte Gegenstände mittlerer Komplexität. Pflanzenstudien.
Schrift:
Einfache Zierschriften (Antiqua, Unzialis) mit Breitfedern und Plakatfeder.
Gestaltung:
Konstruktive und maßstabgerechte Durchbildung gegebener Entwürfe.
Klasse (8 Wochenstunden):
Darstellungstechniken:
Farbe (Mischung, Abstufung, Modulation). Einsatz von EDV-Geräten
für Zeichenaufgaben.
Parallelrisse und Axonometrie:
Fertigungszeichnungen nach gegebenen Modellen.
Darstellungsmotive:
Der Mensch und seine Maße.
Darstellungsträger:
Einfache gedrechselte Kleinmöbel. Innenräume.
Schrift:
Komplexe Zierschriften (Textur, Fraktur) unter Verwendung von Licht
und Schatten.
Gestaltung:
Kreativer Werdegang von Objekten (Ideenskizze, Werkzeichnung, plastisches Modell, Foto, Beschreibung). Tektonische Formgebung bei Baudrechslerarbeiten. Entwurf von Schriftbändern.
Klasse (8 Wochenstunden):
Darstellungstechniken:
Einsatz von einfacher Computergrafik im Entwurfsverfahren.
Darstellungsmotive:
Komplexe Objekte.
Darstellungsträger:
Gewundene Säulen. Baudrechslerei.
Gestaltung:
Freie Schriftgestaltung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zur Schulung des künstlerischen Formgefühls, der besonders beim Modellieren gegeben ist und die Anwendbarkeit bei der Herstellung gängiger Produkte des Ausbildungszweiges.
Insbesondere im Themenbereich „Gestaltung“ ist das Ausgehen von den Fähigkeiten und Neigungen der einzelnen Schüler eine wichtige Voraussetzung für einen bedeutenden Unterrichtsertrag.
Die Anschaulichkeit des Unterrichts wird durch Verwendung von Naturmodellen und bildlichen Darstellungen erhöht. Exkursionen und Lehrausgänge, insbesondere in Ausstellungen, können zusätzliche Einsichten vermitteln.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen, zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten und zur Festlegung und Betreuung fachübergreifender Schülerprojekte ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Technologie“ und „Atelier und Werkstätte“ wichtig.
TECHNOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Ausbildungszweig verwendeten Werkstoffe, Hilfsstoffe und Halbfabrikate identifizieren können; er soll ihr Vorkommen, ihre Gewinnung, ihre Eigenschaften, ihre Handelsformen und ihre Verwendung kennen.
Der Schüler soll die im Ausbildungszweig verwendeten Bearbeitungsverfahren sowie den Aufbau, die Funktion, die Handhabung und die Wartung der erforderlichen Werkzeuge, Geräte und Maschinen gründlich kennen. Er soll für einen gegebenen Zweck ein rationelles und sicheres Bearbeitungsverfahren auswählen können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Handelsholz:
Vorkommen, Wuchsfehler, Gewinnung, Eigenschaften, Lagerung. Feuchtigkeitsmessung, Trocknung (natürlich, technisch), Dämpfung. Holzschäden (Arten, Bekämpfung; Holzschutz). Heimische Holzarten (Erkennung, Verwendung, Einsetzbarkeit). Hilfsstoffe (Arten, Lagerung, Anwendung).
Werkzeuge, Geräte und Maschinen:
Handwerkzeuge und -geräte, Meßgeräte (Wirkungsweise, Verwendung, Instandhaltung).
Handdrechseln:
Lang- und Querholzdrechseln (Geschichte, moderne Techniken).
Klasse (2 Wochenstunden):
Handelsholz:
Handelsübliche ausländische Holzarten.
Handdrechseln:
Überhanddrehen, Bohrtechniken auf der Drehbank, Drehen von Ringen in Langholz, Vierkantstechen, Trommeldrehen, Gewindestrählern.
Holzverbindungen:
Verbindungen des Drechslerhandwerks. Furniere (Arten, Eigenschaften). Leime und Kleber; Formverleimung. Auswahl der Werk- und Hilfsstoffe.
Holzbearbeitungsmaschinen:
Antrieb, Übersetzung, Berechnung der Schnittgeschwindigkeit, Werkzeugmetalle. Spanabhebende elektrische und pneumatische Kleinmaschinen (Sägen, Hobelmaschinen, Bohrmaschinen, Oberfräsen). Maschinenschutz, Wartung.
Klasse (2 Wochenstunden):
Holzverbindungen:
Zusammensetzen von komplexen Werkstücken.
Oberflächenbehandlung:
Vorbereitende Techniken; Beschichtung (Beizverfahren, Lacke, Beschichtungsstoffe. Kunststein, Hirschhorn, Kitte.
Holzbearbeitungsmaschinen:
Säge- und Hobelmaschinen, Fräsmaschinen, Schablonendrehbänke, Kanteldrehmaschinen; Pressen, Beschichtungsgeräte. Drehtechniken. Serien- und Massenfertigung.
Klasse (2 Wochenstunden):
Homogene Werkstoffe:
Metalle. Glas. Kunststoffe.
Faserwerkstoffe:
Natürliche Fasern, Kunststoffe; Gewebe.
Holzbearbeitungsmaschinen:
Schleifmaschinen, Schleifmittel. Absaugtechnik. Pneumatik und Hydraulik. Oberfräsmaschinen. Kopieren, Kanellieren, Winden. Schablonenbau.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf typische Aufgaben des Ausbildungszweiges. Daher wird zB die Gewinnung der Werkstoffe gegenüber deren Eigenschaften und Verwendung zurücktreten. Besondere Bedeutung kommt der sicheren Identifizierung der Werk- und Hilfsstoffe zu.
Materialproben und bildliche Darstellungen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes; Exkursionen und Lehrausgänge vertiefen das Verständnis für Herstellungs- und Lagerungsverfahren.
Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Zusammenarbeit mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Fachzeichnen, Entwurf und angewandte EDV“ und „Atelier und Werkstätte“ wichtig.
ATELIER UND WERKSTÄTTE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Ausbildungszweig verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe sicher handhaben und instandhalten können.
Der Schüler soll geschmackvolle facheinschlägige Erzeugnisse herstellen sowie facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsvorgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.
Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.
Lehrstoff:
Klasse (16 Wochenstunden):
Grundausbildung:
Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung. Fertigkeiten (Leimen, Kleben, Oberflächenbehandlung von Holz). Messen, Anreißen, Bohren.
Drechslerei:
Drehen von Lang- und Querholz; Maßdrehen, Ausdrehen.
Werkzeugschleifen, -schärfen.
Klasse (18 Wochenstunden):
Drechslerei:
Profildrehen in Langholz. Spann- und Drehtechniken im Querholz. Drehen einfacher Hohlkörper mit Deckel. Drehen dünner Werkstücke.
Ergänzende Fertigkeiten:
Fügen, Schlitzen, Graten; Sägen, Feilen, Raspeln, Schleifen, Hobeln. Schärfen von Handdrehwerkzeugen.
Klasse (18 Wochenstunden):
Drechslerei:
Drehen auf Schablonen- und Kanteldrehmaschinen.
Holzgewindeschneiden. Drehen langer, dünner Werkstücke in Langholz. Drehen von Ringen in Lang- und Querholz. Einzel- und Serienanfertigung.
Klasse (18 Wochenstunden):
Drechslerei:
Drehen von Kugeln und von einfach und mehrfach gewundenen Säulen.
Kombination von Techniken für komplexe Werkstücke.
Arbeitsvorbereitung:
Anboterstellung, Arbeitsaufträge, Werkstattzeichnungen, Arbeitsplanung. Vor- und Nachkalkulation von Arbeitsaufträgen. Arbeitssteuerung. Bestellwesen. Führung von praxisüblichen Dateien; statistische Auswertung. Lagerhaltung. Techniken der Ausstellungs- und Wettbewerbsbeteiligung.
Didaktische Grundsätze:
Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut gemacht werden. Die im Arbeitnehmerschutzgesetz und den dazu ergangenen Verordnungen vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit.
Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.
Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von kunsthandwerklichen Gewerbebetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug kann durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert gefördert werden.
Für die Vermittlung von handwerklichen Arbeitshaltungen wie Gewissenhaftigkeit und Pünktlichkeit ist das Vorbild des Lehrers von höchster Bedeutung.
Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.
PFLICHTPRAKTIKUM
Siehe Anlage 1C.
B. Freigegenstände
STENOTYPIE
Siehe Anlage 1C.
ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG
Siehe Anlage 1C.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Siehe Anlage 1C.
AKTUELLE FACHGEBIETE
Siehe Anlage 1C.
C. Unverbindliche Übungen
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1C.
D. Förderunterricht
DEUTSCH
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage 1C.
Anlage 1C.1.6
```
```
LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR KUNSTHANDWERK
AUSBILDUNGSZWEIG MUSIKINSTRUMENTENBAU
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Wochenstunden
Pflichtgegenstände *2) Klasse Summe Lvpfl.
1 2 3 4 Gruppe
```
```
1 Religion ......................... 2 2 2 2 8 (III)
2 Deutsch .......................... 3 2 2 2 9 (I)
3 Lebende Fremdsprache (Englisch) .. 2 2 - - 4 (I)
4 Geschichte ....................... - 2 - - 2 (III)
5 Geographie und Wirtschaftskunde .. 2 - - - 2 (III)
6 Wirtschaftliche Bildung,
Rechtskunde und
Politische Bildung ............... - - 3 2 5 III
7 Betriebswirtschaft ............... - - - 2 2 II
8 Leibesübungen .................... 2 2 2 2 8 (IVa)
9 Mathematik und angewandte
Mathematik ....................... 2 - - - 2 (I)
10 Chemie, angewandte Chemie und
Umwelttechnik .................... 2 1 - - 3 II
11 Stilkunde ........................ - - 3 2 5 III
12 Fachzeichnen, Entwurf und
angewandte EDV ................... 6 9 8 8 31 II
13 Technologie ...................... 2 2 2 2 8 I
14 Atelier und Werkstätte ........... 16 18 18 18 70 Va
```
```
Gesamtstundenzahl ... 39 40 40 40 159
15 Pflichtpraktikum ................. mindestens vier Wochen vor
Eintritt in die 4. Klasse.
```
```
Wochenstunden
Freigegenstände *2) Klasse Lvpfl.
1 2 3 4 Gruppe
```
```
Stenotypie ........................... 2 2 - - (V)
Elektronische Datenverarbeitung ...... - 2 - - I
Lebende Fremdsprache (Englisch) ...... - - 2 2 (I)
Aktuelle Fachgebiete ( ) ............. - - 2 2 I bis
VI
```
```
Unverbindliche Übungen *2)
```
```
Leibesübungen ............... (bis zu) 2 2 2 2 (IVa)
```
```
Förderunterricht *2)
```
```
Deutsch .............................. *1) *1) *1) *1) (I)
Lebende Fremdsprache (Englisch) ...... *1) *1) - - (I)
Mathematik und angewandte Mathematik . *1) - - - (I)
```
```
*1) Bei Bedarf in jeder Klasse, in der der entsprechende Pflichtgegenstand vorgesehen ist, je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).
*2) Siehe Anlage 1C, Abschnitt Ia.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1C.
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1C.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1C.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE
A. Pflichtgegenstände
DEUTSCH
Siehe Anlage 1C.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Siehe Anlage 1C.
GESCHICHTE
Siehe Anlage 1C.
GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE Siehe Anlage 1C.
WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG Siehe Anlage 1C.
BETRIEBSWIRTSCHAFT
Siehe Anlage 1C.
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1C.
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK Siehe Anlage 1C.
CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK Siehe Anlage 1C.
STILKUNDE
Siehe Anlage 1C.
FACHZEICHNEN, ENTWURF UND ANGEWANDTE EDV
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll den Aufbau und die Funktionen kunsthandwerklicher Objekte des Ausbildungszweiges kennen; er soll solche Objekte frei und nach Anregung konzipieren können. Er soll Formen in seiner Umwelt intensiv wahrnehmen. Er soll die Elemente des bildnerischen Gestaltens unter besonderer Berücksichtigung des Ornamentes und der Farbe kennen.
Der Schüler soll Lagebeziehungen im Raum beschreiben können. Er soll aus einfachen Körpern zusammengesetzte Objekte genau, sauber und übersichtlich in Parallelrissen und in axonometrischen Rissen darstellen und räumliche Lage- und Maßaufgaben in der Projektion lösen können.
Der Schüler soll Skizzen, Werkzeichnungen, Schaubilder und Pläne der für den Ausbildungszweig charakteristischen Elemente lesen und sach- und normgerecht anfertigen können. Insbesondere soll er Objekte nach der Natur und aus der Vorstellung zeichnerisch wiedergeben und in verschiedenen Formen beschriften sowie nach gegebenen Modellen und eigenen Entwurfskizzen ausführungsreife Fertigungszeichnungen in sachgerechtem Maßstab erstellen können.
Der Schüler soll Entwurfmodelle zu Objekten der Fachrichtung herstellen können.
Lehrstoff:
Klasse (6 Wochenstunden):
Elemente des technischen Zeichnens:
Handhabung der Zeichengeräte, Zeichnen mit Bleistift und Tusche. Zeichnungsnormen, Maßeintragung, Stückliste. Passungen und Toleranzen.
Parallelrisse:
Räumliches Achsenkreuz, Koordinatensystem. Grund-, Auf- und Seitenriß. Strecken, Gerade, ebene Figuren und Ebenen in projizierenden Lagen und in Hauptlagen. Wahre Länge von Strecken, wahre Gestalt ebener Figuren. Einfache geometrische und technische Körper (anschauliche Darstellung, Netze).
Darstellungsmotive:
Geometrisch aufgebaute Objekte (nach der Natur, nach Modellen, aus der Vorstellung). Kleine Werkstücke in den drei Rissen und Schnitten
in natürlicher Größe.
Schrift:
Analyse von Schrifttypen. Blockschrift.
Klasse (9 Wochenstunden):
Darstellungstechniken:
Licht und Schatten.
Parallelrisse:
Lageaufgaben an einfachen Körpern, bei Durchdringungen und Schatten. Drehflächen (ebene Schnitte, Druchdringungen, Abwicklungen), Schraubfläche (Aufbau, technische Anwendungen). Anschnittlinien (runder Zapfen in rundem Fuß, Vier- und Sechskantdrehen).
Perspektive:
Durchschnittsverfahren und Durchschnittsaufbauverfahren.
Darstellungsmotive:
Gedrechselte Gegenstände mittlerer Komplexität.
Schrift:
Einfache Zierschriften (Antiqua, Unzialis) mit Breitfedern und Plakatfeder.
Gestaltung:
Konstruktive und maßstabgerechte Durchbildung gegebener Entwürfe.
Klasse (8 Wochenstunden):
Darstellungstechniken:
Maßabnahme von Originalinstrumenten. Farbe (Mischung, Abstufung, Modulation). Einsatz von EDV-Geräten für Zeichenaufgaben.
Parallelrisse und Axonometrie:
Fertigungszeichnungen nach gegebenen Modellen.
Darstellungsmotive:
Pflanzenstudien. Der Mensch und seine Maße.
Darstellungsträger:
Einfache Saiten- und Holzblasinstrumente. Möbel. Innenräume.
Schrift:
Komplexe Zierschriften (Textur, Fraktur) unter Verwendung von Licht
und Schatten.
Gestaltung:
Kreativer Werdegang von Objekten (Ideenskizze, Werkzeichnung, plastisches Modell, Foto, Beschreibung). Entwurf von Saiten- und Holzblasinstrumenten. Entwurf von Schriftbändern.
Klasse (8 Wochenstunden):
Darstellungstechniken:
Bau von Lehren und Schablonen. Einsatz von einfacher Computergrafik
im Entwurfsverfahren.
Darstellungsträger:
Historische und komplexe Saiten- und Holzblasinstrumente.
Gestaltung:
Entwurf von Intarsierarbeiten. Freie Schriftgestaltung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zur Schulung des künstlerischen Formgefühls, der besonders beim Modellieren gegeben ist, und die Anwendbarkeit bei der Herstellung gängiger Produkte des Ausbildungszweiges.
Insbesondere im Themenbereich „Gestaltung“ ist das Ausgehen von den Fähigkeiten und Neigungen der einzelnen Schüler eine wichtige Voraussetzung für einen bedeutenden Unterrichtsertrag.
Die Anschaulichkeit des Unterrichts wird durch Verwendung von Naturmodellen und bildlichen Darstellungen erhöht. Exkursionen und Lehrausgänge, insbesondere in Ausstellungen, können zusätzliche Einsichten vermitteln.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen, zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten und zur Festlegung und Betreuung fachübergreifender Schülerprojekte ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Technologie“ und „Atelier und Werkstätte“ wichtig.
TECHNOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Ausbildungszweig verwendeten Werkstoffe, Hilfsstoffe und Halbfabrikate identifizieren können; er soll ihr Vorkommen, ihre Gewinnung, ihre Eigenschaften, ihre Handelsformen und ihre Verwendung kennen.
Der Schüler soll die im Ausbildungszweig verwendeten Bearbeitungsverfahren sowie den Aufbau, die Funktion, die Handhabung und die Wartung der erforderlichen Werkzeuge, Geräte und Maschinen gründlich kennen. Er soll für einen gegebenen Zweck ein rationelles und sicheres Bearbeitungsverfahren auswählen können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Handelsholz:
Vorkommen, Wuchsfehler, Gewinnung, Eigenschaften, Lagerung. Feuchtigkeitsmessung, Trocknung (natürlich, technisch), Dämpfung. Holzschäden (Arten, Bekämpfung; Holzschutz). Heimische Holzarten (Erkennung, Verwendung, Einsetzbarkeit). Hilfsstoffe (Arten, Lagerung, Anwendung).
Werkzeuge, Geräte und Maschinen:
Handwerkzeuge und -geräte, Meßgeräte (Wirkungsweise, Verwendung, Instandhaltung).
Handdrechseln:
Bohren in Langholz.
Musikinstrumente:
Konstruktionsprinzipien für Saiteninstrumente.
Klasse (2 Wochenstunden):
Handelsholz:
Handelsübliche ausländische Holzarten.
Handdrechseln:
Überhanddrehen, Dreherlöffelbohren, Drehen von Ringen in Langholz,
Vierkantstechen, Trommeldrehen, Gewindestrählern.
Holzverbindungen:
Verbindungen des Drechslerhandwerks. Furniere (Arten, Eigenschaften). Leime und Kleber; Formverleimung.
Holzbearbeitungsmaschinen:
Antrieb, Übersetzung, Berechnung der Schnittgeschwindigkeit, Werkzeugmetalle. Spanabhebende elektrische und pneumatische Kleinmaschinen (Sägen, Hobelmaschinen, Bohrmaschinen, Oberfräsen). Maschinenschutz, Wartung.
Musikinstrumente:
Saiten- und Holzblasinstrumente (Geschichte, Einteilung).
Klasse (2 Wochenstunden):
Holzverbindungen:
Zusammensetzen von komplexen Werkstücken.
Oberflächenbehandlung:
Schleifen, Bleichen, Entflecken, Entharzen, Grundieren, Lufttrocknen, Oxidieren, Beizen, Färben, Sonnenbräunung. Auftragen, Schattieren, Polieren, Politieren, Arbeitsraum. Rohstoffe und Rezepte (Harze, Schellack, Kunststoffe. Natürliche Farbstoffe. Anilinfarben. Lösungsmittel, Öle, Lacke).
Holzbearbeitungsmaschinen:
Säge- und Hobelmaschinen, Fräsmaschinen, Schablonendrehbänke,
Kanteldrehmaschinen; Pressen, Beschichtungsgeräte. Drehtechniken.
Serien- und Massenfertigung.
Musikinstrumente:
Saiteninstrumente (Funktion und Beanspruchung der Einzelteile;
ästhetische Kriterien).
Klasse (2 Wochenstunden):
Bearbeitung von Nebenwerkstoffen:
Horn (Biegen, Weichmachen, Pressen, Schleifen, Polieren); Elfenbein und Knochen (Bleichen, Weichmachen); Perlmutt (Pressen, Schleifen, Polieren); Kunststoffe; Metalle (Hart- und Weichlöten). Bunddrähte, Mechaniken, Anhängesaiten, Drähte. Saiten. Bogenbezüge. Einsetzen von Mechaniken. Schnitzen, Intarsieren.
Musikinstrumente:
Historische Saiten- und Holzblasinstrumente.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf typische Aufgaben des Ausbildungszweiges. Daher wird zB die Gewinnung der Werkstoffe gegenüber deren Eigenschaften und Verwendung zurücktreten. Besondere Bedeutung kommt der sicheren Identifizierung der Werk- und Hilfsstoffe zu.
Materialproben und bildliche Darstellungen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes; Exkursionen und Lehrausgänge vertiefen das Verständnis für Herstellungs- und Lagerungsverfahren.
Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Zusammenarbeit mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Fachzeichnen, Entwurf und angewandte EDV“ und „Atelier und Werkstätte“ wichtig.
ATELIER UND WERKSTÄTTE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Ausbildungszweig verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe sicher handhaben und instandhalten können.
Der Schüler soll geschmackvolle facheinschlägige Erzeugnisse herstellen sowie facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsvorgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.
Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.
Lehrstoff:
Klasse (16 Wochenstunden):
Grundausbildung:
Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung. Fertigkeiten (Breiten-, Längs- und Eckverbindungen); Messen, Anreißen, Sägen, Hobeln, Bohren; Fügen. Drechseln von Lang- und Querholz; Geigenbau (Wölbungen, Zargen).
Klasse (18 Wochenstunden):
Saiteninstrumente:
Rohabstechen von Wölbungen; Hobeln, Feilen, Schleifen. Biegen, Einsetzen, Verleimen. Bestimmen von F-Löchern. Furnierarbeiten (Intarsieren, Inkrustieren, Tauschieren, Bördeln, Klotzverleimung). Erzeugung von Einlagen und Rändern. Abrichten von Griffbrettern, Bestimmen von Mensuren. Erzeugung von Saitenhaltern und Stegen. Aufziehen und Stimmen von Saiten.
Holzblasinstrumente:
Anfertigung von Flöten, Blockflöten, Schalmeien und geteilten Flöten. Maßdrehen von Wirbeln, Knöpfen und Schalltrichtern. Bau von Rohrblattzungen und Doppelrohrblättern. Anfertigen einfacher Messing- und Silberklappen. Stimmen von Flöten, Korrigieren von Grifflöchern.
Metallbearbeitung:
Stanzen, Schneiden, Herzen, Schmieden. Weich- und Hartlöten, Polieren.
Klasse (18 Wochenstunden):
Saiteninstrumente:
Oberflächenbearbeitung (Vorbehandlung; Grundieren, Lufttrocknen, Oxidation des Holzes; Beizen, Färben; Sonnenbräunung. Auftragen, Schattieren, Polieren, Politieren. Konstruktion des Instrumentenkörpers (Proportion der Schnecke; Komposition, Schwingungsfelder; Bestimmung der Mensurlängen). Anfertigung von Spezialwerkzeugen und -vorrichtungen. Bau von Schablonen für Kleinserien.
Holzblasinstrumente:
Instrumentenbau aus Edelhölzern. Vervollkommnung von Aufschlagzungen und Doppelrohrblättern. Maßdrehen, Gewindeherstellung; geteilte Instrumente, Knöpfe und Wirbel. Aufschnitt an der Blockflöte, Orgelpfeife, Anblaslöcher. Inkrustieren an gedrechselten Teilen.
Reparatur und Restaurierung:
Reinigen und Regenerieren von Lacken. Abnahme von Decken und Böden. Erneuern von Baßbalken, Sichern von Rissen. Ergänzen fehlender Teile. Instrumentenpflege.
Klasse (18 Wochenstunden):
Saiteninstrumente:
Bau ganzer Instrumente, auch aus edlen Hölzern. Nachbau von Renaissanceinstrumenten. Herstellung und Bespannen von Bögen (Roßhaar und Kunsthaar).
Holzblasinstrumente:
Herstellung von Metallklappen. Biegen von Horn und von Holzrohren,
Bleichen von Knochen. Bau ganzer Instrumente.
Arbeitsvorbereitung:
Anboterstellung, Arbeitsaufträge, Werkstattzeichnungen, Arbeitsplanung. Vor- und Nachkalkulation von Arbeitsaufträgen. Arbeitssteuerung. Bestellwesen. Führung von praxisüblichen Dateien; statistische Auswertung. Lagerhaltung. Techniken der Ausstellungs- und Wettbewerbsbeteilung.
Didaktische Grundsätze:
Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut gemacht werden. Die im Arbeitnehmerschutzgesetz und den dazu ergangenen Verordnungen vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit.
Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.
Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von kunsthandwerklichen Gewerbebetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug kann durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblichener Produkte mit Verkaufswert gefördert werden.
Für die Vermittlung von handwerklichen Arbeitshaltungen wie Gewissenhaftigkeit und Pünktlichkeit ist das Vorbild des Lehrers von höchster Bedeutung.
Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.
PFLICHTPRAKTIKUM
Siehe Anlage 1C.
B. Freigegenstände
STENOTYPIE
Siehe Anlage 1C.
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