Verordnung über Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1987-09-01
Letzte Aktualisierung 2016-09-01
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 35
Änderungshistorie JSON API

7 Betriebswirtschaft ........... - - - 2 2 II

8 Leibesübungen ................ 2 2 2 2 8 (IVa)

9 Mathematik und

angewandte Mathematik ........ 2 - - - 2 (I)

10 Chemie, angewandte Chemie

und Umwelttechnik ............ 2 1 - - 3 II

11 Stilkunde .................... - - 3 2 5 III

12 Fachzeichnen, Entwurf

und angewandte EDV ........... 6 9 8 8 31 II

13 Technologie .................. 2 2 2 2 8 I

14 Atelier und Werkstätte ...... 16 18 18 18 70 (Va)

```


```

Gesamtwochenstundenzahl . 39 40 40 40 159

15 Pflichtpraktikum ............ mindestens vier Wochen vor

Eintritt in die 4. Klasse.

```


```

Wochenstunden *4) Lehrver-

Freigegenstände *3) Semester pflich-

```

1.
      1. tungs-

```

gruppe

```


```

Stenotypie ...................... 2 2 - - (V)

Elektronische Datenverarbeitung . - 2 - - I

Lebende Fremdsprache (Englisch) . - - 2 2 (I)

Aktuelle Fachgebiete *1) (....) . - - 2 2 I bis VI

```


```

Unverbindliche Übungen *3)

```


```

Leibesübungen ........ (bis zu) 2 2 2 2 (IVa)

```


```

Förderunterricht *3)

```


```

Deutsch ........................ *2) *2) *2) *2) (I)

Lebende Fremdsprache (Englisch) *2) *2) (I)

Mathematik und

angewandte Mathematik .......... *2) (I)

```

```

*1) In Zeugnissen und anderen Amtsschriften ist in Klammern die

genehmigte Bezeichnung des aktuellen Fachgebietes anzuführen.

*2) Bei Bedarf in jeder Klasse, in der der entsprechende

Pflichtgegenstand vorgesehen ist, je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).

*3) Siehe Anlage 1C, Abschnitt Ia.

*4) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen bzw. durch zusätzliche Lehrplanbestimmungen der Schulbehörde erster Instanz sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Stundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Art. I § 2 Abs. 2 der Lehrplanverordnung sowie Anlage 1A, Abschnitt I, Unterabschnitt Ia.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1C.

III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1C.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1C.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE

EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2.

DEUTSCH

Siehe Anlage 1C.

3.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1C.

4.

GESCHICHTE

Siehe Anlage 1C.

5.

GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

Siehe Anlage 1C.

6.

WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG,

RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG

Siehe Anlage 1C.

7.

BETRIEBSWIRTSCHAFT

Siehe Anlage 1C.

8.

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1A.

9.

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 1C.

10.

CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK

Siehe Anlage 1C.

11.

STILKUNDE

Siehe Anlage 1C.

12.

FACHZEICHNEN, ENTWURF UND ANGEWANDTE EDV

Siehe Anlage 1C.1.2.

13.

TECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Ausbildungszweig verwendeten Werkstoffe, Hilfsstoffe und Halbfabrikate identifizieren können; er soll ihr Vorkommen, ihre Gewinnung, ihre Eigenschaften, ihre Handelsformen und ihre Verwendung kennen.

Der Schüler soll die im Ausbildungszweig verwendeten Bearbeitungsverfahren sowie den Aufbau, die Funktion, die Handhabung und die Wartung der erforderlichen Werkzeuge, Geräte und Maschinen gründlich kennen. Er soll für einen gegebenen Zweck ein rationelles und sicheres Bearbeitungsverfahren auswählen können.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Handelshölzer:

Bäume (Erscheinung, Vorkommen). Holzeigenschaften, innerer Aufbau, Trocknung (natürlich, technisch), Handelsformen. Wuchsfehler, Krankheiten, Schädlinge (Arten, Wirkung, Bekämpfung). Holzschutz. Beizen.

Holzbearbeitung:

Holzverbindungen, Verleimungsarten. Maschinen und Werkzeuge. Oberflächenbehandlung. Intarsien. Natürliche und künstliche Pigmente.

Farbenlehre:

Farbenordnung; Technologie der Farben, Symbolik, Ästhetik, Psychologie.

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Werkstoffe:

Natur- und Kunstharze, Kreiden, Graphite. Binde- und Lösungsmittel, Firnisse, Sikkative. Papier (Herstellung und Verwendung), Pappe, Karton, Preßspan, Holz und Putz.

Verfahren:

Tempera-, Fresko- und Sekkomalerei.

Heraldik:

Wappen, Heroldsbilder, Schild- und Helmformen, heraldische Farben.

Anatomie:

Proportionen des Menschen, menschliches Skelett.

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Werkstoffe:

Farbpasten, Tuschen, Tinten, Metalle, Edelmetalle, Stein,

Kunststoffe, Textilien, Glas.

Verfahren:

Hochdruck, Tiefdruck, Flachdruck, Fotografie.

Vergolden:

Ölvergolden, Polimentvergolden, Lasieren, Patinieren, Marmorieren,

Maltechniken.

4.

Klasse (2 Wochenstunden):

Werbung:

Begriffe, Methoden (Werbeformen), Werbemittel; psychologische und

soziologische Wirkung.

Elektrotechnik:

Strom (Stromarten), Installationsvorschriften, Ausführungsformen,

Schutzmaßnahmen; Beleuchtungstechnik.

Metallbearbeitung:

Schmieden, Schweißen, Löten; spezifische Metalleigenschaften,

spanlose und spanabhebende Metallbearbeitung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf typische Aufgaben des Ausbildungszweiges. Daher wird zB die Gewinnung der Werkstoffe gegenüber deren Eigenschaften und Verwendung zurücktreten. Besondere Bedeutung kommt der sicheren Identifizierung der Werk- und Hilfsstoffe zu.

Materialproben und bildliche Darstellungen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes; Exkursionen und Lehrausgänge vertiefen das Verständnis für Herstellungs- und Lagerungsverfahren.

Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Zusammenarbeit mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Fachzeichnen, Entwurf und angewandte EDV“ und „Atelier und Werkstätte“ wichtig.

14.

ATELIER UND WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Ausbildungszweig verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe sicher handhaben und instandhalten können.

Der Schüler soll geschmackvolle einschlägige Erzeugnisse herstellen sowie facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsvorgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.

Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

1.

Klasse (16 Wochenstunden):

Grundausbildung:

Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung; Fertigkeiten (Reinigen, Abbeizen, Entrosten, Auskitten, Schleifen, Grundieren, Isolieren, Spachteln, Imprägnieren, Neutralisieren, Belegen mit Blattmetall, Beizen, Wachsen, Bohren, Schneiden, Schnitzen, Fügen, Hobeln), Werkzeugschleifen, -schärfen.

Schilderherstellung:

Herstellen und Montieren von Buchstaben.

Oberflächengestaltung:

Farbliche Behandlung von Papier, Holz, Glas.

2.

Klasse (18 Wochenstunden):

Schilderherstellung:

Herstellen und Montieren von Schildern. Aufbringen von Schriften.

Oberflächengestaltung:

Farbliche Behandlung von Textilien, Metall, Kunststoffen; Skizzieren, Feilen, Kitten, Streichen, Malen, Patinieren, Spritzen, Lackieren, Walzen, Mattieren, Verzieren, Polieren. Belegen mit Blattgold, Blattsilber und anderen Blattmetallen (Ölvergoldetechniken), Aufbringen von Bronze.

3.

Klasse (18 Wochenstunden):

Schilderherstellung:

Herstellen und Montieren von stabilen und beweglichen Werbeträgern. Aufbringen von Emblemen, Wappen, Schutzmarken und Bilddarstellungen. Abstimmen und Nachmischen von Farbtönen. Ausschneiden, Schablonieren, Kleben, Beschichten, Löten.

Oberflächengestaltung:

Farbliches Behandeln von Mauerflächen. Fassen von Figuren und Rahmen. Belegen mit Blattgold und Blattsilber (Branntwein-, Poliment-Vergoldetechnik); Lasieren (Maserieren), Marmorieren, Politieren, Gravieren (Kreidegrund schneiden).

4.

Klasse (18 Wochenstunden):

Schilderherstellung:

Anfertigen einfacher Beleuchtungen für Werbeflächen und Leuchtbuchstaben sowie der dazu erforderlichen Konstruktionen. Einfache Schweißarbeiten. Anfertigen von Siebdruckschablonen, Herstellen von Schildern im Siebdruck, Fassen, Restaurieren und Konservieren.

Oberflächengestaltung:

Zusammensetzen von Rahmen (Kröpfen), Einrahmen, Anfertigen von

Stellrückwänden und Passepartouts.

Didaktische Grundsätze:

Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein. Die im Arbeitnehmerschutzgesetz und den dazu ergangenen Verordnungen vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit.

Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.

Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von kunsthandwerklichen Gewerbebetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug wird durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert erhöht.

Für die Vermittlung handwerklicher Arbeitshaltungen wie Gewissenhaftigkeit und Pünktlichkeit ist das Vorbild des Lehrers von höchster Bedeutung.

Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.

B. FREIGEGENSTÄNDE

STENOTYPIE

Siehe Anlage 1C.

ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG

Siehe Anlage 1C.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1C.

AKTUELLE FACHGEBIETE

Siehe Anlage 1C.

C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1A.

D. FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 1C.

Anlage 1C.2.3

```

```

LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR GLASTECHNIK

AUSBILDUNGSZWEIG HOHLGLAS

AUSBILDUNGSZWEIG FLACHGLAS

AUSBILDUNGSZWEIG TECHNISCHES GLAS

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```

```

Wochenstunden *3)

Pflichtgegenstände *2) Klasse Summe Lvpfl.

1 2 3 4 Gruppe

```

```

1 Religion ....................... 2 2 2 2 8 (III)

2 Deutsch ........................ 3 2 2 2 9 (I)

3 Lebende Fremdsprache (Englisch) 2 2 - - 4 (I)

4 Geschichte ..................... - 2 - - 2 (III)

5 Geographie und Wirtschaftskunde 2 - - - 2 (III)

6 Wirtschaftliche Bildung,

Rechtskunde und

Politische Bildung ............. - - 3 2 5 III

7 Betriebswirtschaft ............. - - - 2 2 II

8 Leibesübungen .................. 2 2 2 2 8 (IVa)

9 Mathematik und angewandte

Mathematik ..................... 2 2 - - 4 (I)

10 Elektronische Datenverarbeitung - 2 - - 2 I

11 Chemie, angewandte Chemie und

Umwelttechnik .................. 2 1 - - 3 II

12 Stilkunde ...................... - - 3 2 5 III

13 Technisches Zeichnen und

Darstellende Geometrie ......... 4 2 - - 6 II

14 Entwurf ........................ 4 5 8 7 24 (I)

15 Design ......................... - 2 3 3 8 III

16 Technologie .................... 2 2 2 2 8 I

17a Werkstätte - Ausbildungszweig )

Hohlglas .......................)

17b Werkstätte - Ausbildungszweig )

Flachglas ......................) 14 14 15 16 59 Va

17c Werkstätte - Ausbildungszweig )

Technisches Glas ...............)

```

```

Gesamtstundenzahl ... 39 40 40 40 159

18 Pflichtpraktikum ............... mindestens 4 Wochen vor

Eintritt in die 4. Klasse.

```

```

Wochenstunden *3)

Freigegenstände *2) Klasse Lvpfl.

1 2 3 4 Gruppe

```

```

Stenotypie ........................... 2 2 - - (V)

Lebende Fremdsprache (Englisch) ...... - - 2 2 (I)

Aktuelle Fachgebiete ( ) ............. - - 2 2 I bis

VI

```

```

Unverbindliche Übungen *2)

```

```

Leibesübungen ............... (bis zu) 2 2 2 2 (IVa)

```

```

Förderunterricht *1) *2)

```

```

Deutsch .............................. *1) *1) *1) *1) (I)

Lebende Fremdsprache ................. *1) *1) (I)

Mathematik und angewandte Mathematik . *1) (I)

```

```

*1) Bei Bedarf in jeder Klasse, in der der entsprechende Pflichtgegenstand vorgesehen ist, je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).

*2) Siehe Anlage 1C, Abschnitt Ia.

*3) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen bzw. durch zusätzliche Lehrplanbestimmungen der Schulbehörde erster Instanz sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Stundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Art. I § 2 Abs. 2 der Lehrplanverordnung sowie Anlage 1A, Abschnitt I, Unterabschnitt Ia.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1C.

III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1C.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1C.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

A. Pflichtgegenstände

2.

DEUTSCH

Siehe Anlage 1C.

3.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1C.

4.

GESCHICHTE

Siehe Anlage 1C.

5.

GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE Siehe Anlage 1C.

6.

WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG Siehe Anlage 1C.

7.

BETRIEBSWIRTSCHAFT

Siehe Anlage 1C.

8.

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1C.

9.

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit im Rechnen mit Zahlen, Variablen und Funktionen besitzen.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1C.

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Numerik:

Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnungen, Gleitkommazahlen, Zahlen begrenzter Genauigkeit).

Algebra:

Rechenoperationen mit Logarithmen; quadratische Gleichungen;

Potenz- und Wurzelfunktionen, Kreisfunktionen, Exponentialfunktionen

und logarithmische Funktionen.

Geometrie:

Trigonometrie des rechtwinkeligen Dreiecks; Berechnung des Dreiecks mit Hilfe des Sinus- und des Cosinussatzes; Kegelschnitte.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Dementsprechend werden daher die Rechenbeispiele zu wählen sein. In der 1. Klasse kommt dem Erreichen der Rechensicherheit besondere Bedeutung zu. Die Absprache mit den Lehrern der theoretisch-technischen Pflichtgegenstände ist erforderlich, um die rechtzeitige Bereitstellung mathematischer Kenntnisse zu sichern.

In der 1. Klasse sind vier, in der 2. Klasse drei einstündige Schularbeiten zulässig.

10.

ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll zu einfachen Aufgaben des Fachgebietes Programme in einer mathematisch-technischen orientierten Programmiersprache erstellen, testen und verbessern können. Er soll Programme an einer digitalen Rechenanlage eingeben, ablaufen lassen, auflisten, redigieren, speichern und aufrufen können.

Der Schüler soll die wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Auswirkungen des Einsatzes der Mikroelektronik beurteilen können. Er soll die moderne Technik in unsere Kultur integrieren können.

Lehrstoff:

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

EDV-Anlagen:

Aufbau, Funktion, Organisation.

Algorithmik:

Systematik der Problemlösung, Strukturelemente, Programmierhilfen.

Rechnerbedienung:

Programmeingabe, Programmlauf. Programmauflistung, -korrektur,

-abspeicherung, -aufruf.

Programmieren:

Programme ohne Dateizugriff. Anwendungen (Aufgaben des Fachgebietes).

Auswirkungen der Mikroelektronik:

Betriebswirtschaft (Rationalisierung, zunehmende Bedeutung der Organisation), Volkswirtschaft (Strukturwandel in der Wirtschaft und auf dem Arbeitsmarkt), Sozialpolitik (Beschäftigungspolitik, Arbeitszeit; neue Arbeitsformen und -belastungen), Datenschutz (Persönlichkeitsschutz, Schutz geistigen Eigentums).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Berufspraxis. Daher liegt das Hauptgewicht auf den Themenbereichen „Algorithmik“ und „Programmieren“, bei den Beispielen auf Aufgaben aus den theoretisch-technischen Unterrichtsgegenständen.

Als Programmierhilfen bewähren sich insbesondere graphische Darstellungen wie Programmablaufplan und Struktogramm, allenfalls auch Pseudocode.

Im Themenbereich „Programmieren“ empfiehlt sich zur allmählichen Anhebung des Schwierigkeitsgrades die Abfolge „unverzweigte Programme - Verzweigungen und Schleifen - Variablenfelder“.

Für umfangreichere Programme bewährt sich Gruppenarbeit.

11.

CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK Siehe Anlage 1C.

12.

STILKUNDE

Siehe Anlage 1C.

13.

TECHNISCHES ZEICHNEN UND DARSTELLENDE GEOMETRIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll räumliche Zusammenhänge klar erfassen. Er soll einfache Körper und ihre räumlichen Zusammenhänge und Schatten genau, sauber und übersichtlich in Parallelrissen darstellen und Aufgaben über räumliche Beziehungen in der Projektion lösen können.

Der Schüler soll Skizzen, Werkzeichnungen, Schaubilder und Pläne der gebräuchlichsten Objekte der Fachrichtung lesen und sach- und normgerecht anfertigen können.

Lehrstoff:

1.

Klasse (4 Wochenstunden):

Elemente des technischen Zeichnens:

Handhabung der Zeichengeräte, Normschrift, Zeichnen mit Bleistift und Tusche, Zeichnungsnormen, Maßeintragung, Stückliste. Passungen und Toleranzen.

Parallelrisse:

Räumliches Achsenkreuz, Koordinatensysteme. Grund-, Auf- und Seitenriß, Strecken, Gerade, ebene Figuren und Ebenen in projizierenden Lagen und in Hauptlagen. Wahre Gestalt ebener Figuren, wahre Länge von Strecken. Einfache geometrische und technische Körper (anschauliche Darstellung, Durchdringungen, Schatten).

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Drehflächen:

Ebene Schnitte, Durchdringungen, Abwicklungen, Schatten.

Schraubfläche. Technische Anwendungen.

Perspektive:

Durchschnittsverfahren, Aufbauverfahren, axonometrische

Zentralprojektion.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zum konstruktiven Denken bei der Lösung von Aufgaben des Fachgebietes unter Berücksichtigung von Funktion, Wirtschaftlichkeit, Fertigungstechnik und Normen. Dieser Beitrag erscheint umso stärker gewährleistet, je enger die Zusammenarbeit mit den Pflichtgegenständen „Design“ und „Werkstätte“ ist und je mehr die Theorie mit Anwendungsbeispielen aus dem Fachgebiet erläutert wird.

Die in der Bildungs- und Lehraufgabe geforderten Zeichenfertigkeiten erfordern zur Einübung auch häusliche Arbeit. Zur Absicherung einwandfreier Lösungen erscheint es besonders wichtig, die Schüler mit geeigneten Methoden der Selbstkontrolle vertraut zu machen.

Normenblätter sind wichtige Unterrichtsmittel. Im Themenbereich „Technische Anwendungen“ kommen dazu Modelle, Bildtafeln, Skizzenblätter und Handbücher.

14.

ENTWURF

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll ausführungsreife Entwürfe für Anwendungen des Fachgebietes anfertigen können. Er soll konstruktive und natürliche Grundformen sowie deren Abstraktionen verarbeiten können.

Der Schüler soll Flach- und Hohlglas gestalten und optisch verändern können; er soll Glas als integrierendes Element der Architektur einsetzen können.

Lehrstoff:

1.

Klasse (4 Wochenstunden):

Techniken:

Bleistift-, Feder-, Pinseltechnik (Tusche, Pinseldruck, Lasuren); Kohle-, Kreide-, Pastelltechnik. Aquarell, Gouache, Öltechnik, Mischtechnik.

Gestaltungselemente:

Raum und Form (Proportion, Perspektive, Entfernung). Licht und Schatten (Schraffur). Farbe (Wiedergabe).

Objekte:

Geometrische Körper. Architektur. Pflanzen, Tiere, menschliche

Figur.

Schrift:

Handhabung der Schreibwerkzeuge. Gebrauchsschriften.

2.

Klasse (5 Wochenstunden):

Techniken:

Fotografische Gestaltungsverfahren, Reproduktionstechnik, Videotechnik; Collage; Aufbereitung von Ausstellungsobjekten. Anwendung von Drucktechniken und Veredelungstechniken für die Dekoration auf Hohl- und Flachglas.

Gestaltungselemente:

Raum und Form (optische Verkürzungen, Übertreibungen und Täuschungen). Licht und Schatten (Gegenlicht). Bewegung. Natürlicher Aufbau der Objekte, technische Details. Farbe (Kontrast).

Objekte:

Menschliche Figuren in Bewegung, Kompositionen.

Schrift:

Zierschriften. Verbindung von Schrift und Ornament.

3.

Klasse (8 Wochenstunden):

Kompositionen:

Flächenfüllung in Form und Farbe. Symbole, Ornamente.

Hohl- und Flachglasveredelung:

Figurale, ornamentale und abstrakte Dekore. Zeichnerische und farbliche Entwürfe für Malerei, Schliff, Sandstrahl, Ätzung und Gravur.

4.

Klasse (7 Wochenstunden):

Kompositionen:

Komplexe Projekte (Kunstverglasung, Nutzung solarer Energie im Wohnbereich).

Glas als gestaltendes Element:

Glas in der Architektur und in der Innenraumgestaltung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit auf praktische Aufgaben des Fachgebietes sowie die Vielfalt der dargestellten Objekte und der verwendeten Techniken. Entsprechend den Erfordernissen der Praxis kommt der Präzision und Sauberkeit der Ausführung unter Berücksichtigung der technischen und wirtschaftlichen Notwendigkeiten besonderes Gewicht zu.

Für das Entwicklen und Ausformen von Schriften ist die Erziehung zum rhythmischen Gefühl besonders wichtig; sie wird durch Schreibübungen, die von Schriftelementen ausgehen, begünstigt.

Ab der 3. Klasse bewährt sich am besten das Ausgehen von der Beobachtung fertiger Lösungen, aus der ästhetische Zusammenhänge erschlossen und Gesetzmäßigkeiten formuliert werden. Die enge Zusammenarbeit mit dem Pflichtgegenstand „Werkstätte“ entspricht den Erfordernissen der Praxis.

Zur Unterstützung der zeichnerischen Übungen, die auch im Freien stattfinden können, dienen Anschauungsmaterial sowie der Besuch von Ausstellungen. Im Themenbereich „Raum und Form“ stellt die Rechnerunterstützung eine wichtige praxisnahe Arbeitsform dar.

15.

DESIGN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll bei der Gestaltung von Produkten der Fachrichtung technische, funktionale und künstlerische Aspekte integrieren können.

Lehrstoff:

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Formelemente:

Geometrische Flächen und Körper. Relationen und Proportionen.

Analyse und Synthese:

Naturform und Kunstform.

3.

Klasse (3 Wochenstunden):

Analyse und Synthese:

Farbe (physikalische und psychologische Gesetzmäßigkeiten, Wechselbeziehungen zur Form). Stil.

Werkstoffbedingte Designprinzipien:

Holz, Metall, Keramik, Kunststoff.

4.

Klasse (3 Wochenstunden):

Analyse und Synthese:

Handwerkliche und industrielle Produkte und Ensembles.

Werkstoffbedingte Designprinzipien:

Glas und Verbindungsstoffe.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zum schöpferisch-integrativen Denken unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und soziologischer Faktoren. Besonders wertvoll sind Aufgabenstellungen, die den Lehrstoff mehrerer Themenbereiche oder Unterrichtsgegenstände anwenden.

Im Themenbereich „Analyse“ bewährt sich am besten das Ausgehen von der Beobachtung fertiger Lösungen, aus der Zusammenhänge erschlossen und Gesetzmäßigkeiten formuliert werden. In diesem Zusammenhang sind Anschauungsmaterial sowie der Besuch von Ausstellungen nützlich.

Die Unterstützung der Konzeption durch elektronische Datenverarbeitungsanlagen entspricht den Erfordernissen der Praxis.

16.

TECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Werkstoffe, Werkzeuge, Maschinen und Verfahren sowie die einschlägigen Normen gründlich kennen. Er soll die für gegebenen Aufgaben des Fachgebietes technisch und wirtschaftlich günstigsten Werkstoffe, Werkzeuge, Maschinen und Verfahren auswählen können.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Rohstoffe zur Glasherstellung:

Glasbildung anorganischer Stoffe und Verbindungen. Netzwerkbildner, Flußmittel, Stabilisatoren, Färbungs- und Trübungsmittel.

Glasarten:

Sodakalk-, Pottaschekalk-, Blei-, Borosilicat-, Spezialgläser.

Mechanik:

Statik und Dynamik des festen Körpers.

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Glasschmelze:

Physikalische und chemische Vorgänge. Temperatur, Temperaturmessung, Ausdehnung. Wärme. Wärmemessung, theoretischer und praktischer Wärmebedarf. Brennstoffe (Gas, Öl, Strom). Regenerativ- und Rekuperativfeuerung. Gemengeherstellung und Einbringung.

Schmelzöfen und Schmelzwannen:

Formen, Baumaterialien.

Flachglas:

Guß-, Fenster-, Spiegelglas. Hochtechnisiertes Flachglas mit speziellem Wärme-, Licht- und Temperaturverhalten. Schutz- und Funktionsgläser. Mundgeblasenes und handwerksmäßig erzeugtes Flachglas. Flachglasanwendung.

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Optik:

Interferenz, Beugung, Reflexion, Brechung, Polarisation,

Geometrische Optik.

Gläser für den technischen Bedarf:

Gläser für den technischen Glasapparate- und -anlagenbau. Einschmelzgläser, Glas-Metall-Einschmelzungen; Gläser für Elektronik und Elektrotechnik; Lötgläser, Sintergläser, optische Gläser, Glasfaser, Glaskeramik.

4.

Klasse (2 Wochenstunden):

Hohlglasherstellung:

Hohlglasarten. Mundblasen (freies Gestalten, Blasen in Formen), maschinelles Blasen (Saugblasen, Blas-Blasen, Preßblasen).

Bearbeitung und Veredelung von Hohlglas:

Pressen, Schleudern, Spritzen, Ziehen; Heißverformung. Schliff, Gravur, Ätzung, Sandstrahl, Belegen, Malen, Bedrucken. Optiken, Auflagen, Einlagen, Überfang, Bedampfen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Bedeutung für die Bearbeitungsverfahren im Fachgebiet. Wirtschaftlichkeitsvergleiche sind für Auswahlverfahren von besonderer Bedeutung. Hinweise auf die Schädlichkeit der Rohstoffe, auf Gefahren bei der Verarbeitung und auf einschlägige Sicherheitsvorschriften werden zweckmäßigerweise in alle Themenbereiche eingebracht.

Für den Technologieunterricht sind Rückgriffe auf Vorkenntnisse aus dem Pflichtgegenstand „Chemie, angewandte Chemie und Umwelttechnik“ sowie auf die im Pflichtgegenstand „Werkstätte“ gewonnenen praktischen Erfahrungen erforderlich; umgekehrt benötigt der Werkstättenunterricht Vorkenntnisse aus der Technologie. Die Abstimmung zwischen den Lehrern der genannten Pflichtgegenstände ist daher von größter Bedeutung.

17a. WERKSTÄTTE - AUSBILDUNGSZWEIG HOHLGLAS

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe sicher handhaben und instandhalten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Werk- und Hilfsstoffe kennen.

Der Schüler soll Fertigungen des Fachgebietes nach normgerechten Zeichnungen durchführen können; er soll die Arbeitsvorgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.

Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheitsvorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

1.

Klasse (14 Wochenstunden):

Voraussetzungen für die Werkstättenarbeit:

Organisation, Werkstättenordnung, Unfallverhütung.

Glasmalen:

Federzeichnung, Pinseldruck, Rändern, Beizen.

Hohlglasschleifen:

Anzeichnen, Grundschnitte, Polieren, Abrichten keramischgebundener

und kunstharzgebundener Schleifscheiben.

Glasgravur:

Anzeichnen, Grundschnitte, Rutschtechnik, Abrichten der Gravurräder

aus Kupfer und Stein.

2.

Klasse (14 Wochenstunden):

Glasmalen:

Schwemmen, Lüstern, Druck- und Umdruckverfahren.

Glasätzen:

Matt-, Tief-, Tonätzung.

Hohlglasschleifen:

Kanten- und Randbearbeitung; Bleikristallschliff. Abrichten und Einrichten von Diamantschleifscheiben.

Glasgravur:

Tiefschnitt, Hochschnitt. Abrichten der Kupfer-, Stein- und Diamanträder.

3.

Klasse (15 Wochenstunden):

Glasmalen:

Schattieren. Transparent- und Opakfarben. Metallauftrag.

Mehrfarbendruck. Brennen. Siebdruck.

Hohlglasschleifen:

Bleikristallschliff, Hochschnitt. Poliertechniken. Sandstrahl.

Glasgravur:

Figurale Ausschneidetechnik; Stein-, Kupfer-, Diamantschnitt.

Glasblasen:

Freies Formen; einfache Grundkörper.

Arbeitsvorbereitung:

Lagerhaltung. Ausgabe, Einnahme. Inventur.

4.

Klasse (16 Wochenstunden):

Glasmalen (Wahlwerkstätte):

Farbanalysen; Porträt, Restaurierung.

Hohlglasschleifen (Wahlwerkstätte):

Säurepolieren. Schliffe auf Zierformen.

Restaurierung und Bleiverglasung (Wahlwerkstätte):

Farbanalysen. Schwarzlotmalerei, Schattieren. Aufriß.

Schablonieren. Verbleien, Verzinnen.

Glasgravur (Wahlwerkstätte):

Diamantriß. Schrift, Heraldik, Porträt.

Montage:

Gürtlerarbeit. Luster, Fassungen. Keramik. Verbindungen.

Didaktische Grundsätze:

Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, den Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut gemacht werden. Die im Arbeitnehmerschutzgesetz und den dazu ergangenen Verordnungen vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit.

Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.

Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von Fertigungsbetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt.

Der Praxisbezug wird durch Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung sowie durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert erhöht.

Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.

In der 4. Klasse ist neben dem Themenbereich Montage der Themenbereich Wahlwerkstätte vorzusehen.

17b. WERKSTÄTTE - AUSBILDUNGSZWEIG FLACHGLAS

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe sicher handhaben und instandhalten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Werk- und Hilfsstoffe kennen.

Der Schüler soll Fertigungen des Fachgebietes nach normgerechten Zeichnungen durchführen können; er soll die Arbeitsvorgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.

Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheitsvorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff des Ausbildungszweiges Flachglas:

1.

Klasse (14 Wochenstunden):

Voraussetzungen für die Werkstättenarbeit:

Organisation, Werkstättenordnung, Unfallverhütung.

Kunstverglasung:

Aufriß, Glaszuschnitt, Sprossenverbindung.

Oberflächenveredelung:

Glasmalen (Transparent- und Emailfarben). Sandstrahl.

Glasblasen:

Freies Formen, Ziehen, Biegen, Blasen.

2.

Klasse (14 Wochenstunden):

Flachglasschleifen:

Anzeichnen, Reißen, Polieren, Kantenbearbeitung.

Bauglastechnik:

Glasschneiden, Klotzung; Dicht-, Klebe- und Verbindungsstoffe;

Verglasungstechnik.

Kunstverglasung:

Bleiverglasung, Messingverglasung, Mosaik.

Glasmalen:

Glasmaltechniken (Anwendungen).

Kunststofftechnik:

Sägen, Schneiden, Schleifen, Kleben.

3.

Klasse (15 Wochenstunden):

Flachglasschleifen:

Facettenschliff, Aussparungen, Bohren, Zierschliff.

Kunstverglasung:

Glasintarsien, Betonverglasung, Bleiverglasung.

Glasmalen:

Einbrennen.

Oberflächenveredelung:

Bedampfen, Verspiegeln.

Kunststofftechnik:

Polieren, Gießen, Formen.

Arbeitsvorbereitung:

Lagerhaltung, Ausgabe, Einnahme, Inventur.

4.

Klasse (16 Wochenstunden):

Flachglasschleifen:

Ganzglasanlagen; Vitrinenbau.

Bauglastechnik:

Profilglasanlagen; Sicherheits- und Brandschutzverglasungssysteme.

Kunstverglasung:

Farbanalysen, Glasmalen, Restaurieren, Konservieren.

Oberflächenveredelung:

Beschichten, Belegen, Ätzen.

Didaktische Grundsätze:

Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, den Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut gemacht werden. Die im Arbeitnehmerschutzgesetz und den dazu ergangenen Verordnungen vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit.

Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.

Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von Fertigungsbetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt.

Der Praxisbezug wird durch Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung sowie durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert erhöht.

Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.

17c. WERKSTÄTTE - AUSBILDUNGSZWEIG TECHNISCHES GLAS

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen- und Arbeitsbehelfe sicher handhaben und instand halten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Werk- und Hilfsstoffe kennen.

Der Schüler soll Fertigungen des Fachgebietes nach normgerechten Zeichnungen durchführen können; er soll die Arbeitsvorgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.

Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheitsvorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

1.

Klasse (14 Wochenstunden):

Voraussetzungen für den Werkstättenunterricht:

Organisation, Werkstättenordnung, Unfallverhütung.

Verarbeitung:

Rohschliff, Feinschliff, Polieren.

Glasblasen:

Weichglas; freies Formen, Ziehen, Biegen, Blasen.

Zusammenschmelzen.

2.

Klasse (14 Wochenstunden):

Verarbeitung:

Planschliff, Kegelschliff, Kugelschliff, Bemalen, Sägen, Bohren,

Kleben.

Glasblasen:

Laborglas; Glas-Glasverbindung, Einschmelzung,

Glas-Metallverbindung. Maschinelle Verformung. Weichglas; Zierformen,

Hohlglas, Buntglas.

Kunststofftechnik:

Sägen, Schneiden, Schleifen, Kleben.

3.

Klasse (15 Wochenstunden):

Verarbeitung:

Normschliffe, Beschichtung, Bedampfung, Verspiegeln, Ätzen.

Glasblasen:

Laborglas; Glasapparatebau, Glasfritten, Glaskeramik, Zwischengläser, Weichglas; Figurale Formung, Zierglas.

Arbeitsvorbereitung:

Lagerhaltung, Ausgabe, Einnahme, Inventur.

4.

Klasse (16 Wochenstunden):

Verarbeitung:

Lüstern, Sandstrahl, Eichung, Brennen.

Glasblasen:

Quarzglas; Formung, Verbindung, Einschmelzung, Schliff, Apparatebau. Laborglas; Extraktions- Supplilmation - Destillation - Volumetrischer Gerätebau. Glaskeramik-Verbindungen. Weichglas; Umsetzung dekorativer Entwürfe in Weiß- und Buntglas.

Didaktische Grundsätze:

Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut gemacht werden. Die im Arbeitnehmerschutzgesetz und den dazu ergangenen Verordnungen vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit.

Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.

Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von Fertigungsbetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt.

Der Praxisbezug wird durch Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung sowie durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert erhöht.

Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.

18.

PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1C.

B. Freigegenstände

STENOTYPIE

Siehe Anlage 1C.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1C.

AKTUELLE FACHGEBIETE

Siehe Anlage 1C.

C. Unverbindliche Übungen

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1C.

D. Förderunterricht

DEUTSCH

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 1C.

Anlage 1C.1.2

```

```

LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR KUNSTHANDWERK

AUSBILDUNGSZWEIG BILDHAUEREI

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```

```

Wochenstunden *3)

Pflichtgegenstände *2) Klasse Summe Lvpfl.

1 2 3 4 Gruppe

```

```

1 Religion ......................... 2 2 2 2 8 (III)

2 Deutsch .......................... 3 2 2 2 9 (I)

3 Lebende Fremdsprache (Englisch) .. 2 2 - - 4 (I)

4 Geschichte ....................... - 2 - - 2 (III)

5 Geographie und Wirtschaftskunde .. 2 - - - 2 (III)

6 Wirtschaftliche Bildung,

Rechtskunde und

Politische Bildung ............... - - 3 2 5 III

7 Betriebswirtschaft ............... - - - 2 2 II

8 Leibesübungen .................... 2 2 2 2 8 (IVa)

9 Mathematik und angewandte

Mathematik ....................... 2 - - - 2 (I)

10 Chemie, angewandte Chemie und

Umwelttechnik .................... 2 1 - - 3 II

11 Stilkunde ........................ - - 3 2 5 III

12 Fachzeichnen, Entwurf und

angewandte EDV ................... 6 9 8 8 31 II

13 Technologie ...................... 2 2 2 2 8 I

14 Atelier und Werkstätte ........... 16 18 18 18 70 Va

```

```

Gesamtstundenzahl ... 39 40 40 40 159

15 Pflichtpraktikum ................. mindestens vier Wochen vor

Eintritt in die 4. Klasse.

```

```

Wochenstunden *3)

Freigegenstände *2) Klasse Lvpfl.

1 2 3 4 Gruppe

```

```

Stenotypie ........................... 2 2 - - (V)

Elektronische Datenverarbeitung ...... - 2 - - I

Lebende Fremdsprache (Englisch) ...... - - 2 2 (I)

Aktuelle Fachgebiete ( ) ............. - - 2 2 I bis

VI

```

```

Unverbindliche Übungen *2)

```

```

Leibesübungen ............... (bis zu) 2 2 2 2 (IVa)

```

```

Förderunterricht *2)

```

```

Deutsch .............................. *1) *1) *1) *1) (I)

Lebende Fremdsprache (Englisch) ...... *1) *1) - - (I)

Mathematik und angewandte Mathematik . *1) - - - (I)

```

```

*1) Bei Bedarf in jeder Klasse, in der der entsprechende Pflichtgegenstand vorgesehen ist, je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).

*2) Siehe Anlage 1C, Abschnitt Ia.

*3) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen bzw. durch zusätzliche Lehrplanbestimmungen der Schulbehörde erster Instanz sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Stundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Art. I § 2 Abs. 2 der Lehrplanverordnung sowie Anlage 1A, Abschnitt I, Unterabschnitt Ia.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1C.

III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1C.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1C.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

A. Pflichtgegenstände

2.

DEUTSCH

Siehe Anlage 1C.

3.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1C.

4.

GESCHICHTE

Siehe Anlage 1C.

5.

GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE Siehe Anlage 1C.

6.

WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG Siehe Anlage 1C.

7.

BETRIEBSWIRTSCHAFT

Siehe Anlage 1C.

8.

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1C.

9.

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK Siehe Anlage 1C.

10.

CHEMIE, UND ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK Siehe Anlage 1C.

11.

STILKUNDE

Siehe Anlage 1C.

12.

FACHZEICHNEN, ENTWURF UND ANGEWANDTE EDV

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll den Aufbau und die Funktionen kunsthandwerklicher Objekte des Ausbildungszweiges kennen; er soll solche Objekte frei und nach Anregung konzipieren können. Er soll Formen in seiner Umwelt intensiv wahrnehmen. Er soll die Elemente des bildnerischen Gestaltens unter besonderer Berücksichtigung des Ornamentes und der Farbe kennen.

Der Schüler soll Lagebeziehungen im Raum beschreiben können. Er soll aus einfachen Körpern zusammengesetzte Objekte genau, sauber und übersichtlich in Parallelrissen und in axonometrischen Rissen darstellen und räumliche Lage- und Maßaufgaben in der Projektion lösen können.

Der Schüler soll Skizzen, Werkzeichnungen, Schaubilder und Pläne der für den Ausbildungszweig charakteristischen Elemente lesen und sach- und normgerecht anfertigen können. Insbesondere soll er Objekte nach der Natur und aus der Vorstellung zeichnerisch wiedergeben und in verschiedenen Formen beschriften sowie nach gegebenen Modellen und eigenen Entwurfskizzen ausführungsreife Fertigungszeichnungen in sachgerechtem Maßstab erstellen können.

Der Schüler soll Entwurfsmodelle zu Objekten des Ausbildungszweiges herstellen können.

Lehrstoff:

1.

Klasse (6 Wochenstunden):

Darstellungstechniken:

Bleistift, Feder, Kugelschreiber. Punkt, Linie, Kontur, Struktur, Schraffur, Textur, rhythmische Linie, Proportion, Fläche, Tonwerte, Farbe (Mischung, Abstufung, Modulation). Parallelperspektive. Modelliertechniken (Ton, Plastilin).

Darstellungsmotive:

Geometrisch aufgebaute Objekte (nach der Natur, nach Modellen, aus der Vorstellung). Einfache Naturobjekte und handwerkliche

Gegenstände. Stilleben.

Schrift:

Analyse von Schrifttypen. Blockschrift (geschrieben und gezeichnet).

Gestaltung:

Positionieren einfacher Körper, Gruppierung.

Kompositionsprinzipien, einfache Kompositionen. Flächengestaltung (ornamentale und florale Flächenteilung). Bandornamente, durchbrochene Ornamente, Bänder und Mäander. Plastisches Naturstudium.

2.

Klasse (9 Wochenstunden):

Darstellungstechniken:

Pinsel und Feder (Tusche, Sepia, Tinte) auf verschiedenen

Untergründen. Modelliertechniken (Ton, Gips).

Darstellungsmotive:

Naturstudien; Fuß-, Hand- und Kopfstudien; Landschafts- und Architekturdetails.

Schrift:

Einfache Zierschriften. Schriftschneiden in Holz und Gips.

Gestaltung:

Stilisierung pflanzlicher Formen. Einfache figurale Kompositionen, Masken. Füllungen und Flachreliefs (Zeichnen und Übertragen in plastische Formen). Attribute und Symbole; Heraldik (Wappen, Heroldsbilder. Schild- und Helmformen; heraldische Farben).

3.

Klasse (8 Wochenstunden):

Darstellungstechniken:

Modelliertechniken (Ton, Kunststoffe, Bleche). Holzschnitt, Linolschnitt. Einsatz von EDV-Geräten für Zeichenaufgaben.

Darstellungsmotive:

Menschlicher Körper in Ruhe und Bewegung; Kopf-, Porträt- und Aktstudien. Tierplastiken. Draperien. Landschafts- und Architekturdetails.

Darstellungsträger:

Sakrale und profane Gegenstände und Einrichtungen.

Schrift:

Komplexe Zierschriften, Umsetzung in Holz und Metall.

Gestaltung:

Abstraktion. Kreativer Werdegang von Objekten (Ideenskizze, Entwurfszeichnung, plastisches Modell).

4.

Klasse (8 Wochenstunden):

Darstellungstechniken:

Aufbereitung. Modellherstellung. Austellungstechniken. Modelliertechniken (Hohlaufbau). Einsatz von einfacher Computergrafik im Entwurfsverfahren.

Darstellungsmotive:

Aktstudien; freie Komposition.

Darstellungsträger:

Bauplastik, Denkmale, Brunnen (Ortsbildgestaltung).

Gestaltung:

Kreativer Werdegang von Objekten (Psychogramm, Gerüst, Bozzetto, Foto, Beschreibung). Musikalische Grafik.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zur Schulung des künstlerischen Formgefühls, der besonders beim Modellieren gegeben ist, und die Anwendbarkeit bei der Herstellung gängiger Produkte des Ausbildungszweiges.

Insbesondere im Themenbereich „Gestaltung“ ist das Ausgehen von den Fähigkeiten und Neigungen der einzelnen Schüler eine wichtige Voraussetzung für einen bedeutenden Unterrichtsertrag.

Die Anschaulichkeit des Unterrichts wird durch Verwendung von Naturmodellen und bildlichen Darstellungen erhöht. Exkursionen und Lehrausgänge, insbesondere in Ausstellungen, können zusätzliche Einsichten vermitteln.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen, zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten und zur Festlegung und Betreuung fachübergreifender Schülerprojekte ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Technologie“ und „Atelier und Werkstätte“ wichtig.

13.

TECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Ausbildungszweig verwendeten Werkstoffe, Hilfsstoffe und Halbfabrikate identifizieren können; er soll ihr Vorkommen, ihre Gewinnung, ihre Eigenschaften, ihre Handelsformen und ihre Verwendung kennen.

Der Schüler soll die im Ausbildungszweig verwendeten Bearbeitungsverfahren sowie den Aufbau, die Funktion, die Handhabung und die Wartung der erforderlichen Werkzeuge, Geräte und Maschinen gründlich kennen. Er soll für einen gegebenen Zweck ein rationelles und sicheres Bearbeitungsverfahren auswählen können.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Handelshölzer:

Bäume (Erscheinung, Vorkommen). Holzeigenschaften, innerer Aufbau, Trocknung (natürlich, technisch), Handelsformen. Wuchsfehler, Krankheiten, Schädlinge (Arten, Wirkung, Bekämpfung). Holzschutz. Beizen.

Holzbearbeitung:

Holzverbindungen, Verleimungsarten. Maschinen und Werkzeuge.

Oberflächenbehandlung. Intarsien.

Farbenlehre:

Farbenordnung; Technologie der Farben, Symbolik, Ästhetik,

Psychologie.

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Keramische Werkstoffe:

Plastische und unplastische Rohstoffe. Tone (Vorkommen, Gewinnung, physikalische und chemische Prüfung; Aufbereitung, Formgebung, Brennen, Oberflächenschmuck. Engoben und Glasuren (Eigenschaften, Farben). Tonwaren.

Kunststeine und Hilfsstoffe:

Zemente (Arten, Verträglichkeit; Zementguß); Gipsarten.

Heraldik:

Wappen, Heroldsbilder, Schild- und Helmformen, Heraldische Farben.

Anatomie:

Proportionen des Menschen, menschliches Skelett.

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Natursteine:

Einteilung nach der Entstehung, Härtegrade, Vorkommen. Identifizierung von Proben (bruchrauh, geschliffen und poliert). Innerer Aufbau, Verwitterung, Zerfall.

Kunststeine und Hilfsstoffe:

Kunststeine (Arten, Verwendung). Synthetische Steinkleber. Stukkaturen (Aufbau, Untergrund, Stuckmarmor, Stuccolustro). Sgraffito. Mosaik. Kunststoffe (Arten, Silikonkautschuk).

Steinbearbeitung:

Abtragende Bearbeitungsverfahren. Vergipsung, Restaurierung (Ausbesserung, Ergänzung, Konservierung, Reinigung; Restaurierfehler). Gipsgußtechniken.

Anatomie:

Oberflächenrelief des menschlichen Körpers.

4.

Klasse (2 Wochenstunden):

Metalle:

Eisenmetalle und ihre Legierungen, Nichteisenmetalle, Edelmetalle

(Eigenschaften, Handelsformen, Kulturgeschichte).

Metallbearbeitung:

Schmieden, Schweißen, Löten. Gußtechniken, Patinieren.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf typische Aufgaben des Ausbildungszweiges. Daher wird zB die Gewinnung der Werkstoffe gegenüber deren Eigenschaften und Verwendung zurücktreten. Besondere Bedeutung kommt der sicheren Identifizierung der Werk- und Hilfsstoffe zu.

Materialproben und bildliche Darstellungen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes; Exkursionen und Lehrausgänge vertiefen das Verständnis für Herstellungs- und Lagerungsverfahren.

Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Zusammenarbeit mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Fachzeichnen, Entwurf und angewandte EDV“ und „Atelier und Werkstätte“ wichtig.

14.

ATELIER UND WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Ausbildungszweig verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe sicher handhaben und instandhalten können.

Der Schüler soll geschmackvolle facheinschlägige Erzeugnisse herstellen sowie facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsvorgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.

Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

1.

Klasse (16 Wochenstunden):

Grundausbildung:

Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung. Fertigkeiten (Skizzieren, Übertragen, Messen, Leimen, Kleben, Schleifen, Beizen, Wachsen).

Holzwerkstätte:

Materialabhebende Techniken der Holzbildhauerei, (Schneiden, Schnitzen, Schleifen, Fügen, Hobeln). Werkzeugschleifen, -schärfen.

2.

Klasse (18 Wochenstunden):

Holzwerkstätte:

Materialgerechtes Verarbeiten von Hart- und Weichholz. Übersetzen von Modellen aus anderen Werkstoffen in Holz. Handhabung von Kleinmaschinen (Bohrmaschine, Handsäge, Stichsäge, Bandsäge).

Modellwerkstätte:

Anrühren von Gips, Anwenden von Trennmitteln. Negativformen, Gießmassen, Gipsschnitt, zweiteilige Formen. Guß (Gips, Zement). Modellieren, Quetschtechniken. Schlickertechniken. Brennen und Glasieren.

3.

Klasse (18 Wochenstunden):

Holzwerkstätte:

Hochrelief, Figurale Plastik; Handhabung von Maschinen (Drehbank, Winkelschleifmaschine, Kopierfräse, Schleifmaschinen). Gerüstbau. Grundieren, Polimentieren, Vergolden, Fassen.

Steinwerkstätte:

Setzen von Flächen in Sandstein, Herrichten von Kanten, Ausnehmen

von Rillen und Fugen, einfache Profile und geometrische Körper.

Kugelformen, Wannen und Reliefe.

Modellwerkstätte:

Erstellen von positiven Formen und Abgüssen aus formbarem Material.

4.

Klasse (18 Wochenstunden):

Holzwerkstätte:

Kombination von Techniken für Reliefs und Freiplastiken.

Steinwerkstätte:

Kombination von Techniken für Reliefs und Freiplastiken.

Arbeitsvorbereitung:

Anboterstellung, Arbeitsaufträge, Werkstattzeichnungen, Arbeitsplanung. Vor- und Nachkalkulation von Arbeitsaufträgen. Arbeitssteuerung, Bestellwesen. Führung von praxisüblichen Dateien; statistische Auswertung. Lagerhaltung. Techniken der Ausstellungs- und Wettbewerbsbeteiligung.

Didaktische Grundsätze:

Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut gemacht werden. Die im Arbeitnehmerschutzgesetz und den dazu ergangenen Verordnungen vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit.

Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.

Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von kunsthandwerklichen Gewerbebetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug kann durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert gefördert werden.

Für die Vermittlung von handwerklichen Arbeitshaltungen wie Gewissenhaftigkeit und Pünktlichkeit ist das Vorbild des Lehrers von höchster Bedeutung.

Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.

15.

PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1C.

B. Freigegenstände

STENOTYPIE

Siehe Anlage 1C.

ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG

Siehe Anlage 1C.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1C.

AKTUELLE FACHGEBIETE

Siehe Anlage 1C.

C. Unverbindliche Übungen

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1C.

D. Förderunterricht

DEUTSCH

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 1C.

Anlage 1C.1.6

```

```

Lehrplan der Fachschule für Kunsthandwerk - Ausbildungszweig:

Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```

```

Wochenstunden *3)

Pflichtgegenstände *2) Klasse Summe Lvpfl.

1 2 3 4 Gruppe

```

```

1 Religion ......................... 2 2 2 2 8 (III)

2 Deutsch .......................... 3 2 2 2 9 (I)

3 Lebende Fremdsprache (Englisch) .. 2 2 - - 4 (I)

4 Geschichte ....................... - 2 - - 2 (III)

5 Geographie und Wirtschaftskunde .. 2 - - - 2 (III)

6 Wirtschaftliche Bildung,

Rechtskunde und

Politische Bildung ............... - - 3 2 5 III

7 Betriebswirtschaft ............... - - - 2 2 II

8 Leibesübungen .................... 2 2 2 2 8 (IVa)

9 Mathematik und angewandte

Mathematik ....................... 2 - - - 2 (I)

10 Chemie, angewandte Chemie und

Umwelttechnik .................... 2 1 - - 3 II

11 Stilkunde ........................ - - 3 2 5 III

12 Fachzeichnen, Entwurf und

angewandte EDV ................... 6 9 8 8 31 II

13 Technologie ...................... 2 2 2 2 8 I

14 Atelier und Werkstätte ........... 16 18 18 18 70 Va

```

```

Gesamtstundenzahl ... 39 40 40 40 159

15 Pflichtpraktikum ................. mindestens vier Wochen vor

Eintritt in die 4. Klasse.

```

```

Wochenstunden *3)

Freigegenstände *2) Klasse Lvpfl.

1 2 3 4 Gruppe

```

```

Stenotypie ........................... 2 2 - - (V)

Elektronische Datenverarbeitung ...... - 2 - - I

Lebende Fremdsprache (Englisch) ...... - - 2 2 (I)

Aktuelle Fachgebiete ( ) ............. - - 2 2 I bis

VI

```

```

Unverbindliche Übungen *2)

```

```

Leibesübungen ............... (bis zu) 2 2 2 2 (IVa)

```

```

Förderunterricht *2)

```

```

Deutsch .............................. *1) *1) *1) *1) (I)

Lebende Fremdsprache (Englisch) ...... *1) *1) - - (I)

Mathematik und angewandte Mathematik . *1) - - - (I)

```

```

*1) Bei Bedarf in jeder Klasse, in der der entsprechende Pflichtgegenstand vorgesehen ist, je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).

*2) Siehe Anlage 1C, Abschnitt Ia.

*3) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen bzw. durch zusätzliche Lehrplanbestimmungen der Schulbehörde erster Instanz sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Stundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Art. I § 2 Abs. 2 der Lehrplanverordnung sowie Anlage 1A, Abschnitt I, Unterabschnitt Ia.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1C.

III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1C.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1C.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

A. Pflichtgegenstände

2.

DEUTSCH

Siehe Anlage 1C.

3.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1C.

4.

GESCHICHTE

Siehe Anlage 1C.

5.

GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE Siehe Anlage 1C.

6.

WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG Siehe Anlage 1C.

7.

BETRIEBSWIRTSCHAFT

Siehe Anlage 1C.

8.

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1C.

9.

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK Siehe Anlage 1C.

10.

CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK Siehe Anlage 1C.

11.

STILKUNDE

Siehe Anlage 1C.

12.

FACHZEICHNEN, ENTWURF UND ANGEWANDTE EDV

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll:

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Elemente des technischen Zeichnens:

Handhabung der Zeichengeräte, Zeichnen mit Bleistift und Tusche; Zeichnungsnormen, Maßeintragung, Stückliste; Passungen und Toleranzen.

Parallelrisse:

Räumliches Achsenkreuz, Koordinatensystem; Grund-, Auf- und Seitenriß; Strecken, Gerade, ebene Figuren und Ebenen in projizierenden Lagen und in Hauptlagen; wahre Länge von Strecken, wahre Gestalt ebener Figuren; einfache geometrische und technische Körper (anschauliche Darstellung, Netze).

Darstellungsmotive:

Geometrisch aufgebaute Objekte (nach der Natur, nach Modellen, aus der Vorstellung); kleine Werkstücke in den drei Rissen und Schnitten

in natürlicher Größe;

Gestaltung:

Konstruktive und maßstabgerechte Durchbildung gegebener Entwürfe;

Erkennen und Gestalten harmonischer Formen und Linienführungen unter Berücksichtigung funktionaler Anforderungen im Streich- und Saiteninstrumentenbau.

Darstellungsträger:

Hackbrett steirischer und Salzburger Bauart; Zither.

Schrift:

Analyse von Schrifttypen; Blockschrift.

2.

Klasse:

Darstellungstechniken:

Licht und Schatten.

Parallelrisse:

Lageaufgaben an einfachen Körpern, bei Durchdringungen und Schatten; Drehflächen (ebene Schnitte, Durchdringungen, Abwicklungen), Schraubfläche (Aufbau, technische Anwendungen);

Anschnittlinien

Darstellungsmotive:

Historische und neuzeitliche Entwurfsmodelle unter Berücksichtigung

alter Maßeinheiten.

Gestaltung:

Konstruktive und maßstabgerechte Durchbildung gegebener Entwürfe.

Darstellungsträger:

Konzertgitarre spanischer und deutscher Bauart; amerikanische

Stahlsaitengitarre.

Schrift:

Einfache Zierschriften (Antiqua, Unzialis) mit Breitfedern und Plakatfeder.

3.

Klasse:

Darstellungstechniken:

Maßabnahme von Originalinstrumenten; Farbe (Mischung, Abstufung, Modulation); Einsatz von EDV-Geräten für Zeichenaufgaben; systematisches Erfassen und zeichnerisches Umsetzen vorhandener Detailvorlagen und vollständiger Instrumente.

Parallelrisse und Axonometrie:

Fertigungszeichnungen nach gegebenen Modellen.

Darstellungsmotive:

Pflanzenstudien; der Mensch und seine Maße.

Darstellungsträger:

Einfache Streich- und Saiteninstrumente; Konstruktion von Laute und Gambe.

Gestaltung:

Konstruktive und maßstabgerechte Durchbildung gegebener Entwürfe; kreativer Werdegang von Objekten (Ideenskizze, Werkzeichnung, plastisches Modell, Foto, Beschreibung); die Ornamente der Renaissance und des Barock.

Schrift:

Komplexe Zierschriften (Textur, Fraktur) unter Verwendung von Licht

und Schatten.

4.

Klasse:

Darstellungstechniken:

Bau von Lehren und Schablonen; Einsatz von einfacher Computergrafik

im Entwurfsverfahren.

Darstellungsträger:

Historische und komplexe (moderne) Streich- und Saiteninstrumente;

Konstruktion von Geige und Bratsche.

Gestaltung:

Konstruktive und maßstabgerechte Durchbildung gegebener Entwürfe;

Gegenüberstellung barocker und moderner Geigen; Entwurf von Intarsienarbeiten; freie Schriftgestaltung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zur Schulung des künstlerischen Formgefühls, der besonders beim Modellieren gegeben ist, und die Anwendbarkeit bei der Herstellung gängiger Produkte des Ausbildungszweiges.

Insbesondere zum Themenbereich „Gestaltung“ ist das Ausgehen von den Fähigkeiten und Neigungen der einzelnen Schüler eine wichtige Voraussetzung für einen bedeutenden Unterrichtsertrag.

Die Anschaulichkeit des Unterrichts wird durch Verwendung von Naturmodellen und bildlichen Darstellungen erhöht. Exkursionen und Lehrausgänge, insbesondere in Ausstellungen, können zusätzliche Einsichten vermitteln.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen, zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten und zur Festlegung und Betreuung fachübergreifender Schülerprojekte ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Technologie“ und „Atelier und Werkstätte“ wichtig.

13.

TECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll:

1.

Klasse:

Lehrstoff:

Handelsholz:

Vorkommen, Wuchsfehler, Gewinnung, Eigenschaften, Lagerung;

Feuchtigkeitsmessung, Trocknung (natürlich, technisch), Dämpfung;

Holzschäden (Arten, Bekämpfung; Holzschutz); heimische Holzarten (Erkennung, Verwendung, Einsetzbarkeit); Hilfsstoffe (Arten, Lagerung, Anwendung).

Werkzeuge, Geräte und Maschinen:

Handwerkzeuge und -geräte, Meßgeräte (Wirkungsweise, Verwendung, Instandhaltung).

Holzverbindungen:

Verbindungen für den Streich- und Saiteninstrumentenbau; Furniere (Arten, Eigenschaften); Leime und Kleber, Formverleimung.

Musikinstrumente:

Konstruktionsprinzipien von Streich- und Saiteninstrumenten; bautechnische Details; geschichtliche Entwicklung.

2.

Klasse:

Handelsholz:

Handelsübliche ausländische Holzarten.

Holzverbindungen:

Zusammensetzen von Werkstücken; Konstruktionsprinzipien.

Holzbearbeitungsmaschinen:

Antrieb, Übersetzung, Berechnung der Schnittgeschwindigkeit, Werkzeugmetalle; spanabhebende elektrische und pneumatische Kleinmaschinen (Sägen, Hobelmaschinen, Bohrmaschinen, Oberfräsen);

Maschinenschutz, Wartung.

Musikinstrumente:

Streich- und Saiteninstrumente (Geschichte und Einteilung);

Einführung in die musikalische Akustik.

3.

Klasse:

Holzverbindungen:

Zusammensetzen von komplexen Werkstücken.

Oberflächenbehandlung:

Schleifen, Bleichen, Entflecken, Entharzen, Grundieren, Lufttrocknen, Oxidieren, Beizen, Färben, Sonnenbräunung; Auftragen, Schattieren, Polieren, Politieren, Arbeitsraum; Rohstoffe und Rezepte (Harze, Schellack, Kunststoffe; natürliche Farbstoffe; Anilinfarben; Lösungsmittel, Öle, Lacke).

Holzbearbeitungsmaschinen:

Säge- und Hobelmaschinen, Fräsmaschinen, Schablonendrehbänke,

Kanteldrehmaschinen; Pressen, Beschichtungsgeräte; Drehtechniken;

Serien- und Massenfertigung.

Musikinstrumente:

Streich- und Saiteninstrumente (Funktion und Beanspruchung der Einzelteile; ästhetische Kriterien); musikalische Akustik; Instrumentenkunde.

4.

Klasse:

Bearbeitung von Nebenwerkstoffen:

Horn (Biegen, Weichmachen, Pressen, Schleifen, Polieren); Elfenbein und Knochen (Bleichen, Weichmachen); Perlmutt (Pressen, Schleifen, Polieren); Kunststoffe; Metalle (Hart- und Weichlöten); Bunddrähte, Mechaniken, Anhängesaiten, Drähte; Saiten; Bogenbezüge; Einsetzen von Mechaniken; Schnitzen, Intarsieren.

Oberflächenbehandlung:

Herstellen von Öllacken; Oberflächentechniken.

Musikinstrumente:

Streich- und Saiteninstrumente (Konstruktionsmerkmale, physikalische und ästhetische Funktionen, Klangbeurteilung).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf typische Aufgaben des Ausbildungszweiges. Daher wird zB die Gewinnung der Werkstoffe gegenüber deren Eigenschaften und Verwendung zurücktreten. Besondere Bedeutung kommt der sicheren Identifizierung der Werk- und Hilfsstoffe zu.

Materialproben und bildliche Darstellungen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes; Exkursionen und Lehrausgänge vertiefen das Verständnis für Herstellungs- und Lagerungsverfahren.

Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Zusammenarbeit mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Fachzeichnen, Entwurf und angewandte EDV“ und „Atelier und Werkstätte“ wichtig.

14.

ATELIER UND WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll:

Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.

Dieser Text wird zu den eigenen Weiterverwendungsbedingungen von RIS veröffentlicht, nicht unter einer Legalize-Lizenz oder einer Public-Domain-Lizenz. RIS
CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International)
Quelle: RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes, Bundeskanzleramt der Republik Österreich (https://www.ris.bka.gv.at/). Lizenziert unter CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International). Aus den Daten können keinerlei Rechtsansprüche abgeleitet werden.