Verordnung über Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1987-09-01
Letzte Aktualisierung 2016-09-01
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 35
Änderungshistorie JSON API

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Grundausbildung:

Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung; Fertigkeiten (Breiten-, Längs- und Eckverbindungen); Messen, Anreißen, Sägen, Schneiden, Fügen, Hobeln, Raspeln, Feilen, Bohren, Furnieren, Leimen; Aufschneiden von Stegen; Abziehen, Putzen, Schleifen; Saiten aufziehen, Stimmen; Zupfinstrumente (Decken, Böden, Zargen).

2.

Klasse:

Saiteninstrumente:

Hobeln, Feilen, Schleifen, Biegen, Einsetzen, Verleimen; Bestimmen der Stegpositionen; Furnierarbeiten (Intarsieren, Inkrustieren, Tauschieren, Bördeln, Klotzverleimung); Erzeugung von Einlagen und Rändern; Abrichten von Griffbrettern, Bestimmen von Mensuren;

Erzeugung von Stegen; Aufziehen und Stimmen von Saiten;

Zupfinstrumente (Decken, Böden, Zargen, Hälse).

3.

Klasse:

Saiteninstrumente:

Oberflächenbearbeitung (Vorbehandlung; Grundieren, Lufttrocknen, Oxidation des Holzes; Beizen, Färben; Sonnenbräunung; Auftragen, Schattieren, Polieren, Politieren; Konstruktion des Instrumentenkörpers (Proportion der Schnecke; Komposition, Schwingungsfelder; Bestimmung der Mensurenlängen); Anfertigung von Spezialwerkzeugen und -vorrichtungen; Bau von Schablonen für Kleinserien; Zupf- und Streichinstrumente (Muschel, Decken, Böden, Zargen, Hälse).

Reparatur und Restaurierung:

Reinigen und Regenerieren von Lacken; Abnahme von Decken und Böden;

Erneuern von Baßbalken, Sichern von Rissen; Ergänzen fehlender Teile;

Instrumentenpflege.

4.

Klasse:

Saiteninstrumente:

Bau von Streichinstrumenten; Nachbau von Renaissanceinstrumenten; Streichinstrumente (Decken, Böden, Zargen, Hälse, Stege, Saitenhalter, Wirbel); Herstellen und Bespannen von Bögen (Roßhaar und Kunsthaar).

Arbeitsvorbereitung:

Anboterstellung, Arbeitsaufträge, Werkstattzeichnungen, Arbeitsplanung; Vor- und Nachkalkulation von Arbeitsaufträgen;

Arbeitssteuerung; Bestellwesen; Führung von praxisüblichen Dateien;

statistische Auswertung; Lagerhaltung; Techniken der Ausstellungs- und Wettbewerbsbeteilung.

Didaktische Grundsätze:

Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut gemacht werden. Die im Arbeitnehmerschutzgesetz und den dazu ergangenen Verordnungen vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit.

Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.

Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von kunsthandwerklichen Gewerbebetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug kann durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert gefördert werden.

Für die Vermittlung von handwerklichen Arbeitshaltungen wie Gewissenhaftigkeit und Pünktlichkeit ist das Vorbild des Lehrers von höchster Bedeutung.

Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.

15.

PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1C.

B. Freigegenstände

STENOTYPIE

Siehe Anlage 1C.

ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG

Siehe Anlage 1C.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1C.

AKTUELLE FACHGEBIETE

Siehe Anlage 1C.

C. Unverbindliche Übungen

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1C.

D. Förderunterricht

DEUTSCH

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 1C.

Anlage 1C.2.1

```

```

LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR GRAFIK-DESIGN

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```

```

Wochenstunden *3)

Pflichtgegenstände *2) Klasse Summe Lvpfl.

1 2 3 4 Gruppe

```

```

1 Religion ......................... 2 2 2 2 8 (III)

2 Deutsch .......................... 3 2 2 2 9 (I)

3 Lebende Fremdsprache (Englisch) .. 2 2 - - 4 (I)

4 Geschichte ....................... - 2 - - 2 (III)

5 Geographie und Wirtschaftskunde .. 2 - - - 2 (III)

6 Wirtschaftliche Bildung,

Rechtskunde und

Politische Bildung ............... - - 3 2 5 III

7 Betriebswirtschaft ............... - - - 2 2 II

8 Leibesübungen .................... 2 2 2 2 8 (IVa)

9 Mathematik und angewandte

Mathematik ....................... 2 - - - 2 (I)

10 Chemie, angewandte Chemie und

Umwelttechnik .................... 2 1 - - 3 II

11 Stilkunde ........................ - - 3 2 5 III

12 Werbelehre ....................... - - - 1 1 (III)

13 Bildtechnologie .................. 2 2 3 2 9 III

14 Schrift- und Kompositionsübungen . 3 2 - - 5 V

15 Layout ........................... - - - 4 4 (III)

16 Zeichnen und Malen ............... 4 5 4 - 13 (V)

17 Laboratorium für Fotografik,

angewandte EDV und Druckgrafik ... - 5 5 5 15 I

18 Entwurf .......................... 15 15 16 16 62 (I)

```

```

Gesamtstundenzahl ... 39 40 40 40 159

19 Pflichtpraktikum ................. mindestens vier Wochen vor

Eintritt in die 4. Klasse.

```

```

Wochenstunden *3)

Freigegenstände *2) Klasse Lvpfl.

1 2 3 4 Gruppe

```

```

Stenotypie ........................... 2 2 - - (V)

Elektronische Datenverarbeitung ...... - 2 - - I

Lebende Fremdsprache (Englisch) ...... - - 2 2 (I)

Aktuelle Fachgebiete ( ) ............. - - 2 2 I bis

VI

```

```

Unverbindliche Übungen *2)

```

```

Leibesübungen ............... (bis zu) 2 2 2 2 (IVa)

```

```

Förderunterricht *2)

```

```

Deutsch .............................. *1) *1) *1) *1) (I)

Lebende Fremdsprache (Englisch) ...... *1) *1) - - (I)

Mathematik und angewandte Mathematik . *1) - - - (I)

```

```

*1) Bei Bedarf in jeder Klasse, in der der entsprechende Pflichtgegenstand vorgesehen ist, je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).

*2) Siehe Anlage 1C, Abschnitt Ia.

*3) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen bzw. durch zusätzliche Lehrplanbestimmungen der Schulbehörde erster Instanz sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Stundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Art. I § 2 Abs. 2 der Lehrplanverordnung sowie Anlage 1A, Abschnitt I, Unterabschnitt Ia.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1C.

III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1C.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1C.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

A. Pflichtgegenstände

2.

DEUTSCH

Siehe Anlage 1C.

3.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1C.

4.

GESCHICHTE

Siehe Anlage 1C.

5.

GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE Siehe Anlage 1C.

6.

WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG Siehe Anlage 1C.

7.

BETRIEBSWIRTSCHAFT

Siehe Anlage 1C.

8.

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1C.

9.

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK Siehe Anlage 1C.

10.

CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK Siehe Anlage 1C.

11.

STILKUNDE

Siehe Anlage 1C.

12.

WERBELEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die betriebswirtschaftliche und volkswirtschaftliche Bedeutung, die Medien und die Einflußfaktoren der Werbung kennen.

Lehrstoff:

4.

Klasse (1 Wochenstunde):

Werbungsbegriff:

Betriebswirtschaftliche und volkswirtschaftliche Funktionen; Berufe

in der Werbung.

Methoden:

Marktforschung; Erfassung und Analyse (Verbrauchs-, Produkt-, Motiv-Erfassung). Zielgruppenbezogene Konzeption; Werbeformen, Werbemittel; Technik der Werbung; mediengerechte Umsetzung in Grafik-Design.

Wirkung:

Psychologische und soziologische Voraussetzung; Wahrnehmungs- und Beeindruckungswirkung; Gedächtniswirkung; Einstellungswirkung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit im Fachgebiet. Als Beispiele eignen sich besonders visuelle Anschauungsmaterialien aus der aktuellen beruflichen Praxis.

13.

BILDTECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die verschiedenen Möglichkeiten der Bildentstehung, -verarbeitung und -beeinflussung sowie die Techniken der Bildwiedergabe kennen. Er soll die für eine bestimmte Aufgabe erforderlichen Verfahrensschritte bestimmen können.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Physio-Psychologie des Sehens:

Auge; Reizumwandlung, -weiterleitung und -verarbeitung;

Farberkennung; Theorien des Farbsehens.

Farbmischung:

Additiv, subtraktiv, autotypisch; Farbordnungen.

Farbmittel:

Pigmente, Farbstoffe; Kreiden, Graphite; natürliche und künstliche

Bindemittel (Firnisse, Harze, Sikkative).

Das Bild als Information:

Informationsbegriff; das Bild als Informationsträger; Informationsübermittlung. Bildaufzeichnung (analog, digital).

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Fotografische Geräte:

Kameratypen (Eigenschaften, Verwendung); Vergrößerungsapparate und Kopiergeräte (Eigenschaften und Verwendung); Entwicklungsmaschinen.

Fotografische Materialien:

Lichtempfindliche Materialien; Verarbeitungsmaterialien.

Fotografische Techniken:

Fotochemischer Prozeß. Aufnahmetechniken (Atelier, Natur); Verarbeitungstechniken (aufnahmegerecht, verfremdet).

3.

Klasse (3 Wochenstunden):

Reproduktionstechnik:

Farbauszugsverfahren; Typographik; Herstellung von Kopiervorlagen;

Kopie.

Bedruckstoff:

Papier und Karton (Sorten, Herstellung); Folien, Bleche.

Drucktechnik:

Druckverfahren (Eigenschaften, Einsatzbereiche); Druckformtechnik (Arten der Druckformen, Herstellung); Endfertigung.

Druckauftrag:

Auftragerteilung; Auftragabwicklung; Auftragkontrolle und -übernahme.

4.

Klasse (2 Wochenstunden):

Elektronische Bildaufzeichnung:

Aufzeichnungssysteme; Aufzeichnungsgeräte.

Elektronische Bildverarbeitung:

Bildspeichermedien; Scantechnik; rechnerunterstützte Zeichen- und Entwurfshilfen (Verfahren, Geräte); Organisationsformen, Programme.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung in der beruflichen Praxis. Fallbeispiele tragen zur Praxisorientierung des Unterrichtes bei; Bild- und Filmmaterial sowie Exkursionen und Lehrausgänge erhöhen die Anschaulichkeit.

14.

SCHRIFT- UND KOMPOSITIONSÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll gebräuchliche Schriftarten kennen. Er soll sie schreiben, zeichnen und konstruieren können. Er soll Aufgaben des Schriftsatzes lösen können.

Lehrstoff:

1.

Klasse (3 Wochenstunden):

Theorie der Schrift:

Entstehung, Funktion, Bedeutung für den Grafiker.

Grundfertigkeiten:

Handhabung der Schreibwerkzeuge, Feder, Pinsel, Herrichten der Schreibflüssigkeiten. Folienschnitt, Anfertigen von Schriftpausen.

Schreiben, Zeichnen und Konstruieren:

Gebrauchsschriften. Spationierung, Zeilenabstand und Schreibblöcke mit Abreibe- und Stempelschriften.

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Titelsatz:

Fotosatz in verschiedenen Schriftgrößen. Schriftmodifikationen

(Geräte, Techniken).

Gestaltung von Texten:

Kreative Schriftgestaltung, Übergang vom Schriftzeichen zum Bildsymbol.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zur sicheren Beherrschung der Gebrauchsschriften und die Förderung der gestalterischen Kreativität des Schülers.

Die Anschauung wird zweckmäßigerweise an fertigem Bild- und Schriftmaterial geschult.

15.

LAYOUT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll bildliche Inhalte in verschiedenen Medien unter Berücksichtigung der Zielgruppe und der Präsentationsform zweckentsprechend, ökonomisch und ansprechend gestalten können.

Lehrstoff:

4.

Klasse (4 Wochenstunden):

Problemstellungen:

Erkennen und Analysieren; Lösungsvorschläge in Form von Scribbles

und Skizzen.

Satzbearbeitung:

Textberechnungen; Satzkorrekturen.

Problemlösungen:

Auswählen und Festlegung von Gestaltungsrichtlinien für verschiedene Werbemittel (Darstellung von Bewegungsabläufen, Montageanleitung, Wandgestaltung). Entwicklung eines Werbekonzepts. Simulation fertiger Lösungen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Kreativität des Schülers, wobei den Komponenten der Sensibilität und Flexibilität besondere Bedeutung zukommt.

Zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten und zur Durchführung von gegenstandsübergreifenden Schülerprojekten ist die Absprache mit den Lehrern des Pflichtgegenstandes „Entwurf” besonders wichtig.

16.

ZEICHNEN UND MALEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Formen in seiner Umwelt intensiv wahrnehmen. Er soll die Elemente des bildnerischen Gestaltens unter besonderer Berücksichtigung des Ornaments und der Farbe kennen.

Der Schüler soll den Aufbau des menschlichen Körpers und dessen Bewegungsfunktionen kennen. Der Schüler soll Objekte nach der Natur und aus der Vorstellung zeichnerisch und malerisch wiedergeben und in den verschiedenen Bereichen des Grafik-Designs anwenden können.

Lehrstoff:

1.

Klasse (4 Wochenstunden):

Darstellungstechniken:

Bleistift, Buntstift, Kugelschreiber, Silberstift, Tusche, Aquarell und Plakatfarben. Schattier-, Schraffur-, Mischtechnik. Aufbau von Formen, Proportionen, perspektivische Darstellung. Pausen, Übertragen.

Darstellungsmotive:

Wiedergabe von Werkstoffoberflächen; Licht, Schatten, Reflexe; Architektur, konstruktivs Zeichnen; Landschaft, Perspektive im Freien, gewachsene Formen; Kopf (Aufbau, Ansichten, Details), Porträt. Tierstudien.

2.

Klasse (5 Wochenstunden):

Darstellungstechniken:

Arbeit an der Staffelei.

Darstellungsmotive:

Naturstudien (menschlicher Körper, Architektur, Landschaft). Akt

(vereinfachte Wiedergabe unter Berücksichtigung von Funktion und Proportion).

Gestaltungsaufgaben:

Gefühlsmäßige Erfassung von Motiven.

3.

Klasse (4 Wochenstunden):

Gestaltungsaufgaben:

Blattgestaltung; Anwendung malerischer Mittel. Aufbau von Bildkompositionen. Reduktion auf einfache Farbfleckverbände. Auseinandersetzung mit Ausdrucksformen jüngeren Kunstschaffens.

Darstellungsmotive:

Visualisieren des Körper-Raum-Zeit-Problems. Gegenstandslose Kompositionen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkritierium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit im Grafik-Design. Daher kommt der Schulung des Farb- und Formgefühles und der Sicherheit in der Anwendung zeichnerischer und malerischer Gestaltungsmittel unter Berücksichtigung der Neigung und der künstlerischen Eigenart des Schülers größte Bedeutung zu. Durch Verwendung von bildlichem Anschauungsmaterial sowie durch den Besuch von Ausstellungen lassen sich zusätzliche Einsichten vermitteln.

17.

LABORATORIUM FÜR FOTOGRAFIK, ANGEWANDTE EDV UND DRUCKGRAFIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll technische und gestalterische Aufgaben der Originaldruckgrafik, der Fotografik und des rechnerunterstützten Zeichnens und Entwerfens lösen können.

Lehrstoff:

2.

Klasse (5 Wochenstunden):

Foto-Aufnahmetechnik:

Aufnahmen mit Kleinbild-, Mittelformat- und Fachkamera (Sachaufnahmen, Reportagen). Aufnahmen mit der Reproduktionskamera. Aufnahmen mit dem Vergrößerungsgerät.

Foto-Ausarbeitungstechnik und -gestaltung:

Erstellen von Fotolayouts und Druckvorlagen; Gestaltungsaufgaben mittels Bewegungsunschärfe und selektiver Schärfe; Gestaltung mittels grafischer und chemischer Verfremdung; Gestaltung von Serien und Sequenzen. Fotodesign mit Schrift und Zeichnungen.

3.

Klasse (5 Wochenstunden):

Fertigkeiten der Computergrafik:

Zeichnen mit der Maus, dem Lichtgriffel und der Tastatur; Arbeiten mit dem Malprogramm, dem Konstruktionsprogramm und dem Schriftprogramm; Speichern; Drucken.

Computergrafische Gestaltung:

Gestalten von Signets und Schriftzügen; Analysieren von Grafikprogrammen, Nutzung der Möglichkeiten für komplexe Aufgabenstellungen.

4.

Klasse (5 Wochenstunden):

Drucktechnik in der Druckgrafik:

Handkupferdruck (Radierung, Kupferstich); Siebdruck; Hochdruck (Linolschnitt, Holzschnitt); Copygrafie; Lithografie; Gestaltungsexperimente beim Druck.

Druckformtechnik in der Druckgrafik:

Druckformherstellung auf manuellem Weg; Druckformherstellung auf fotomechanischem Weg. Gestaltungsexperimente bei der Druckformherstellung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Verwendung im Beruf. Die Bildungs- und Lehraufgabe verlangt Kenntnis und Fertigkeit im Umgang mit technisch unterstützten Gestaltungsmitteln. Der Übung und dem Experiment soll daher in der Unterrichtsgestaltung besondere Bedeutung zukommen.

18.

ENTWURF

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Themen im Bereich des Grafik-Designs unter Berücksichtigung aller werblichen, reproduktionstechnischen und wirtschaftlichen Erfordernisse künstlerisch gestalten und reproduktionsreif ausführen können.

Lehrstoff:

1.

Klasse (15 Wochenstunden):

Gestaltungsmittel:

Zeichnerische und malerische Techniken (Bleistift, Buntstift, Kugelschreiber, Feder, Pinsel, Kreide; Tusche, Farben).

Gestaltungsaufgaben:

Strukturen, Piktogramme, einfache formale und figurale Kompositionen (Punkt, Linie, Fläche; Mensch, Tier). Objektbezogene Kompositionen (Geräte, Maschinen und deren Teile). Konstruktive Kompositionen. Lösung einfacher Grafik-Design-Aufgaben (flächig, räumlich).

2.

Klasse (15 Wochenstunden):

Gestaltungsmittel:

Zeichnerische und malerische Techniken; Luftpinsel; Rasterfolien;

fotografische Mittel.

Gestaltungsaufgaben:

Komposition mit Wortmarken; Visualisieren von Begriffen; Entwickeln von Zeichen aus Grundformen; Gestaltung von Akzidenzen (Inserat, Flugblatt, Firmenpapier); Illustrationen (Titelseiten, wissenschaftliche Illustrationen); typografisches Plakat.

3.

Klasse (16 Wochenstunden):

Gestaltungsmittel:

Zeichnerische und malerische Techniken; technisch unterstützte

Mittel (Fotografik, Computergrafik, Satztechnik).

Gestaltungsaufgaben:

Filmplakat; Filmvorspann mit Bewegungsstudien (Figur-, Hand-, Beinstudie). Buchgestaltung (Schutzumschlag, Bucheinband, Seitengestaltung). Gestaltung eines Firmenbildes (Firmenzeichen, Firmenpapier, Imageprospekt, Logotype). Logotypie plastisch; Inseratserie.

4.

Klasse (16 Wochenstunden):

Gestaltungsaufgaben:

Komplexe medienbezogene Gestaltungsaufgaben. Gestaltung von Warenträgern; Display (Werkzeichnung, Modell in Karton, Holz, Plastik, Metall).

Präsentationskonzepte:

Konzepte für koordiniertes und integriertes Grafik-Design. Visuelle Planungskonzepte in flächiger und plastischer Form für Präsentation, Ausstellung, Messen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Praxisnähe, die Vielseitigkeit der Aufgaben und die Eignung zur Demonstration der Notwendigkeit, auf den Informationsgehalt und auf die Erfüllung reproduktionstechnischer Erfordernisse besonderen Wert zu legen. Die Wahrung der künstlerischen Eigenart des Schülers und Förderung seiner Kreativität können den Ausbildungsertrag bedeutend steigern.

Durch Verwendung von Anschauungsmaterial sowie durch Besuch von Ausstellungen lassen sich zusätzliche Einsichten vermitteln.

19.

PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1C.

B. Freigegenstände

STENOTYPIE

Siehe Anlage 1C.

ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG

Siehe Anlage 1C.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1C.

AKTUELLE FACHGEBIETE

Siehe Anlage 1C.

C. Unverbindliche Übungen

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1C.

D. Förderunterricht

DEUTSCH

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 1C.

Anlage 1C.2.5

```

```

LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR FOTOGRAFIE

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```

```

Wochenstunden *4)

Pflichtgegenstände *3) Klasse Summe Lvpfl.

1 2 3 4 Gruppe

```

```

1 Religion ......................... 2 2 2 2 8 (III)

2 Deutsch .......................... 3 2 2 2 9 (I)

3 Lebende Fremdsprache (Englisch) .. 2 2 - - 4 (I)

4 Geschichte ....................... - 2 - - 2 (III)

5 Geographie und Wirtschaftskunde .. 2 - - - 2 (III)

6 Wirtschaftliche Bildung,

Rechtskunde und

Politische Bildung ............... - - 3 2 5 III

7 Betriebswirtschaft ............... - - - 2 2 II

8 Leibesübungen .................... 2 2 2 2 8 (IVa)

9 Mathematik und angewandte

Mathematik ....................... 2 2 - - 4 (I)

10 Physik und angewandte Physik ..... 2 2 - - 4 (II)

11 Chemie, angewandte Chemie und

Umwelttechnik .................... 2 1 - - 3 II

12 Elektronische Datenverarbeitung

und angewandte elektronische

Datenverarbeitung ................ - 2 - - 2 I

13 Stilkunde ........................ - - 3 2 5 III

14 Informationstechnik .............. 2 2 2 2 8 I

15 Gestaltung *1) ................... 2 3 3 - 8 IVa

16 Technologie ...................... 3 3 3 3 12 I

17 Laboratorium ..................... - - - 4 4 I

18 Werkstättenlaboratorium .......... - - - 4 4 III

19 Atelier und Werkstätte ........... 15 15 20 15 65 Va

```

```

Gesamtstundenzahl ... 39 40 40 40 159

20 Pflichtpraktikum ................. mindestens vier Wochen vor

Eintritt in die letzte

Klasse.

```

```

Wochenstunden *4)

Freigegenstände *3) Klasse Lvpfl.

1 2 3 4 Gruppe

```

```

Stenotypie ........................... 2 2 - - (V)

Lebende Fremdsprache (Englisch) ...... - - - 2 (I)

Aktuelle Fachgebiete ( ) ............. - - 2 2 I bis

VI

```

```

Unverbindliche Übungen *3)

```

```

Leibesübungen ............... (bis zu) 2 2 2 2 (IVa)

```

```

Förderunterricht *3)

```

```

Deutsch .............................. *2) *2) *2) *2) (I)

Lebende Fremdsprache (Englisch) ...... *2) *2) - - (I)

Mathematik und angewandte Mathematik . *2) - - - (I)

```

```

*1) Mit Übungen.

*2) Bei Bedarf in jeder Klasse, in der der entsprechende Pflichtgegenstand vorgesehen ist, je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).

*3) Siehe Anlage 1C, Abschnitt Ia.

*4) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen bzw. durch zusätzliche Lehrplanbestimmungen der Schulbehörde erster Instanz sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Stundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Art. I § 2 Abs. 2 der Lehrplanverordnung sowie Anlage 1A, Abschnitt I, Unterabschnitt Ia.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1C.

III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1C.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1C.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

A. Pflichtgegenstände

2.

DEUTSCH

Siehe Anlage 1C.

3.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1C.

4.

GESCHICHTE

Siehe Anlage 1C.

5.

GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE Siehe Anlage 1C.

6.

WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG Siehe Anlage 1C.

7.

BETRIEBSWIRTSCHAFT

Siehe Anlage 1C.

8.

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1C.

9.

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit im Rechnen mit Zahlen, Variablen und Funktionen besitzen.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1C.

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Numerik:

Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnungen, Gleitkommazahlen, Zahlen begrenzter Genauigkeit).

Algebra:

Rechenoperationen mit Logarithmen; quadratische Gleichungen;

Potenz- und Wurzelfunktionen, Kreisfunktionen, Exponentialfunktionen

und logarithmische Funktionen.

Geometrie:

Trigonometrie des rechtwinkeligen Dreiecks; Berechnung des Dreiecks mit Hilfe des Sinus- und des Cosinussatzes; Kegelschnitte.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Dementsprechend werden daher die Rechenbeispiele zu wählen sein. In der 1. Klasse kommt dem Erreichen der Rechensicherheit besondere Bedeutung zu. Die Absprache mit den Lehrern der theoretisch-technischen Pflichtgegenstände ist erforderlich, um die rechtzeitige Bereitstellung mathematischer Kenntnisse zu sichern.

In der 1. Klasse sind vier, in der 2. Klasse drei einstündige Schularbeiten zulässig.

10.

PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Vorgänge exakt beobachten und beschreiben sowie aus den Beobachtungsergebnissen physikalische Gesetzmäßigkeiten erkennen und erklären können.

Er soll in den für das Fachgebiet wichtigen Teilbereichen der Physik und in der naturwissenschaftlichen Weltsicht grundlegende Kenntnisse besitzen.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Allgemeine Physik:

Aufgabe und Arbeitsweise der Physik. Gesetzliche Meßeinheiten.

Internationales Einheitensystem.

Mechanik:

Statik. Kinematik (Geschwindigkeit, Beschleunigung), Dynamik (Trägheit, Kraft und Masse). Arbeit, Energie, Impuls. Leistung. Reibung, Gravitation. Druck. Oberflächenspannung und Kapillarität.

Wärmelehre:

Temperatur, Temperaturmessung. Wärme, Wärmemessung, Wärmetransport.

Kältemaschinen, Wärmepumpen.

Mechanische Schwingungen und Wellen:

Schwingungen, Wellen, Interferenz, Beugung. Stehende Wellen.

Modulation. Schallwellen.

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Elektrizität:

Größen und Einheiten. Stromarten. Magnetisches Feld, elektrisches Feld, Induktion. Motor-, Generator- und Transformatorprinzip. Halbleiter (Aufbau, Anwendung). Elektroschutz.

Optik:

Strahlenoptik (Reflexion, Brechung, Lichtgeschwindigkeit). Wellenoptik (Beugung, Interferenz, Polarisation). Geometrische Optik (Linsen, Abbildungsfehler). Optische Geräte. Elektro- und magnetooptische Effekte. Laser.

Strahlung:

Photometrie (Strahlungsfeldgrößen, Einheiten der Lichttechnik);

Lichterzeugung und -verteilung. Strahlung des schwarzen Körpers.

Farbtemperatur.

Weltbild:

Zusammenhänge der Teilgebiete der klassischen Physik. Auswirkungen der modernen Physik (Relativitätstheorie, Quantenphysik, Kernphysik, sozial- und wirtschaftspolitische Aspekte).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Fachrichtung. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe bewährt sich das Ausgehen vom experimentellen Nachweis physikalischer Zusammenhänge, gefolgt von der Erläuterung der gewonnenen Erkenntnisse an Beispielen aus der Praxis.

11.

CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK Siehe Anlage 1C.

12.

ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE

DATENVERARBEITUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll zu einfachen Aufgaben des Fachgebietes, Programme in einer mathematisch-technisch orientierten Programmsprache erstellen, testen und verbessern können. Er soll Programme an einer digitalen Rechenanlage eingeben, ablaufen lassen, auflisten, redigieren, speichern und aufrufen können.

Der Schüler soll die wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Auswirkungen des Einsatzes der Elektronischen Datenverarbeitung beurteilen können. Er soll die moderne Technik in unsere Kultur integrieren können.

Lehrstoff:

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

EDV-Anlagen:

Aufbau, Funktion, Organisation.

Algorithmik:

Systematik der Problemlösung, Strukturelemente, Programmierhilfen.

Rechnerbedienung:

Programmeingabe, Programmlauf. Programmauflistung, -korrektur,

-abspeicherung, -aufruf.

Programmieren:

Programme ohne Dateizugriff, Anwendungen (Aufgaben des Fachgebietes).

Auswirkungen der elektronischen Datenverarbeitung:

Betriebswirtschaft (Rationalisierung, zunehmende Bedeutung der Organisation), Volkswirtschaft (Strukturwandel in der Wirtschaft und auf dem Arbeitsmarkt), Sozialpolitik (Beschäftigungspolitik, Arbeitszeit; neue Arbeitsformen und -belastungen), Datenschutz (Persönlichkeitsschutz, Schutz geistigen Eigentums).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Berufspraxis. Daher liegt das Hauptgewicht auf den Themenbereichen „Algorithmik” und „Programmieren”, bei den Beispielen auf Aufgaben aus den theoretisch-technischen Unterrichtsgegenständen. Als Programmierhilfen bewähren sich insbesondere graphische Darstellungen wie Programmablaufplan und Struktogramm, allenfalls auch Pseudocode.

Für umfangreichere Programme bewährt sich Gruppenarbeit.

13.

STILKUNDE

Siehe Anlage 1C.

14.

INFORMATIONSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Formen der Informationsentstehung, des Informationstransportes und der Informationswiedergabe kennen. Er soll Fachinformationen analysieren und geeignete Wiedergabeformen auswählen können.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Informationstheorie:

Informationsformen, Informationsverarbeitung, Informationstransformation, analoge und digitale Systeme. Sehen, Hören (Physiologie und Psychologie), Reizumwandlung, Reizweiterleitung, Reizverarbeitung; Farbsehen, Farberkennen.

Bildliche Information:

Entstehung, Aufzeichnung, Übertragung, Wiedergabe, Beeinflussung, Speicherung.

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Bildliche Information:

Verfahren (stehende Bilder, bewegte Bilder und räumliche Bilder);

Geräte (stehende Bilder, bewegte Bilder und räumliche Bilder).

Akustische Information:

Entstehung, Aufzeichnung, Wiedergabe, Übertragung, Speicherung;

Verfahren (Magnetton, Lichtton). Geräte (Magnetton, Lichtton).

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Schwarzweißbilderzeugung mit Hilfe lichtempfindlicher Materialien:

Herstellung, Verarbeitung (Entwicklung, Fixierung, Verstärkung, Abschwächung, Tonung, Entsorgung), Eigenschaften.

Sofortbildverfahren.

Farbbilderzeugung mit Hilfe lichtempfindlicher Materialien:

Herstellung, Verarbeitung (Entwicklung, Fixierung, Entsorgung), Eigenschaften. Sofortbildverfahren.

4.

Klasse (2 Wochenstunden):

Reproduktionstechnik:

Bildreproduktion (fotografisch, elektronisch), Scannertechnik,

Lasertechnik (Verfahren, Geräte).

Satz- und Druckformtechnik:

Satzherstellung, Satzverarbeitung. Kopiervorlage, Kopie.

Druckformherstellung.

Druck:

Konventionelle Druckverfahren (Hoch-, Flach-, Tief- und Flexo-Siebdruck). Unkonventionelle Druckverfahren (Thermodruck, Ink Jet, Laserdruck, Kopieren).

Endfertigung:

Aufgaben, Verfahren, Geräte.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der aktuellen beruflichen Praxis des Fachgebietes.

Bild- und Filmmaterial sowie Fallbeispiele erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

15.

GESTALTUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Elemente des bildkompositorischen Schaffens kennen und auf das Fachgebiet anwenden können. Er soll Gestaltungskonzepte analysieren und eigenständige Gestaltungskonzepte verwirklichen können.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Bildkomposition:

Wahrnehmung. Kompositionsgesetze.

Schrift:

Entstehung, Funktion, Bedeutung für die Fotografie; Herstellen

(Schreiben, Zeichnen, Abreiben, Stempeln).

Abbildung:

Abbildungssyteme (Parallel- und Zentralprojektion), Darstellen

einfacher Figuren der Ebene und des Raumes.

2.

Klasse (3 Wochenstunden):

Bildkomposition:

Anwendung der Kompositionsgesetze in der Fotografie.

Schrift:

Gebrauchsschriften, Anwendung in der Fotografie.

Farbe:

Physiologische und psychologische Aspekte. Farbsymbolik und Farbkontrast.

3.

Klasse (3 Wochenstunden):

Bildanalyse:

Einzelbilder (Form, Farbe), Bildfolgen (Aussage, Rhythmus).

Projektvorbereitung:

Anwendung von Form, Struktur, Farbe (Rohzeichnung, Scribble, Layout).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit auf das fotografische Schaffen sowie die Förderung der Eigenständigkeit und der Kreativität des Schülers.

Bildmaterial sowie der Besuch von Ausstellungen und Vorführungen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen beträgt in jeder Klasse 2 Wochenstunden.

16.

TECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Fotografie sowie in der Film- und Fernsehtechnik verwendeten Geräte, Einrichtungen, Werkzeuge, Arbeitsbehelfe und Hilfsstoffe sowie die angewandten Verfahren kennen.

Er soll die für die Lösung der Aufgaben des Fachgebietes bedeutsamen, wirtschaftlichen und technischen Zusammenhänge einschließlich der Umweltschutzaspekte kennen.

Lehrstoff:

1.

Klasse (3 Wochenstunden):

Berufsbild:

Struktur, Arbeits- und Aufgabenbereiche, Geschichte.

Gefahrenquellen in der fotografischen Praxis.

Materialien:

Lichtempfindliche Materialien (Aufbau, Eigenschaften, Anwendung). Materialien für die Ausarbeitung (Ansatz, Verarbeitung).

Geräte:

Aufnahmegeräte (Kamera, Objektiv). Laboratoriumsgeräte (Kopierer, Vergrößerungsgeräte).

Fotografischer Prozeß:

Entwicklungsvorgang, Eingriffsmöglichkeiten.

2.

Klasse (3 Wochenstunden):

Aufnahmetechnik:

Beleuchtung (Einrichtungen, Lichtquellen). Belichtungsmessung (Methoden, Geräte). Sensitometrie. Filtertechnik (Tonwertwiedergabe. Effekte).

Ausarbeitung und Endfertigung:

Mechanische und chemische Retuschverfahren. Kaschiertechnik.

Giftstoffe und Sondermüll:

Behandlung und Entsorgung.

Farbenfotografie:

Geschichte. Farbmischung (additiv, subtraktiv). Farbkreis. Farbauszüge. Farbnegativverfahren (Aufbau, Verarbeitungstechnik). Farbpositivverfahren (Aufbau, Verarbeitungstechnik).

Audivision:

Historische Entwicklung. Formen (Eigenschaften, Einsatzmöglichkeiten).

3.

Klasse (3 Wochenstunden):

Farbenfotografie:

Farbumkehrverfahren (Materialien, Prozesse, Filtertechnik).

Lichtquelle; Farbtemperatur; Farbabsorption.

Laboratoriumstechnik:

Automatisierte Laboratorien und Großlaboratorien (Einrichtung, Geräte, Verfahren, Steuerungs- und Kontrollmöglichkeiten, Maskierung). Fotografie im nichtsichtbaren Spektralbereich (Infrarot, Ultraviolett). Fotografie als Dokumentation.

Diatechnik und Audiovision:

Überblendung (Funktion, Steuerung). Programm, zeitliches Ablaufdiagramm. Einsatz von Ton (Abhängigkeit Bild-Ton, Programmierung von Bild, Sprache, Musik und Geräuschen). Rahmung. Weiterverarbeitung (Duplizieren, Überspielen).

4.

Klasse (3 Wochenstunden):

Filmtechnik:

Organisationsformen. Aufnahmegeräte und Objektive Super-8 und 16 mm (Funktion, Pflege). Aufnahmematerial (Typen, Formate, Konfektionierung). Schnitt (System, Zeitpunkt). Kamerabewegung (Anwendung, Wirkung). Ton (Originalton, Synchronisation, Tonmischung, Tonschnitt). Projektor (Aufbau, Typen). Kopierwerk.

Fernsehtechnik:

Produktionsformen (Spielfilm, Dokumentation, aktueller Einsatz). (Semiprofessionelle und professionelle Systeme). Aufnahmematerial (Typen, Formate, Konfektionierung). Aufnahmegeräte (Bedienung, Pflege). Beleuchtungstechnik (Lichtquellen, Messung). Verarbeitung (Mischung, Schnitt, Effekte). Vervielfachung (Überspielen, Massenkopieren). Wiedergabe (Monitor, Fernsehprojektion).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf die Aufgaben des Fachgebietes. Anschauungsmaterial aus der beruflichen Praxis, Fachvorträge, Lehrausgänge und Exkursionen erhöhen die Praxisnähe des Unterrichtes.

Die Themenbereiche „Materialien”, „Geräte” und „Fotografischer Prozeß” enthalten wichtige Vorkenntnisse für den Pflichtgegenstand „Atelier und Werkstätte” und erfordern daher möglichst frühzeitige Behandlung. Im Folgenden verwertet und integriert der Unterricht zweckmäßigerweise Vorkenntnisse aus anderen fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen.

17.

LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Meß- und Prüfaufgaben der Laboratoriumspraxis des Fachgebietes selbständig und sorgfältig ausführen und kritisch auswerten können. Er soll Untersuchungsberichte zusammenstellen, auswerten und die Ergebnisse interpretieren können.

Lehrstoff:

4.

Klasse (4 Wochenstunden):

Übungen aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände „Technologie” und „Informationstechnik” entsprechend dem Lehrstoff dieser Pflichtgegenstände.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis und der Beitrag zur systematischen Einführung in die praktischen Probleme des Fachgebietes. Dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte sind in diesem Zusammenhang von großer Wichtigkeit.

Manche Übungen bedürfen der Vorbereitung durch kurze Vorbesprechungen entsprechend dem Stand des Unterrichtes in den theoretischen Pflichtgegenständen.

Die Arbeit in der Gruppe, die sorgfältige Behandlung der Geräte und die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften werden durch einführende Hinweise und lenkendes Eingreifen gewährleistet.

Der Bildungs- und Lehraufgabe entsprechend, wird von den Schulen die Führung eines Protokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

18.

WERKSTÄTTENLABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Kontrollaufgaben in der Fotografie sowie der Film- und Videotechnik ausführen und auswerten können. Er soll Arbeiten der experimentellen, der wissenschaftlichen und der technisch angewandten Fotografie ausführen und dokumentieren können.

Lehrstoff:

4.

Klasse (4 Wochenstunden):

Qualitätskontrolle:

Entwicklungsprozeßkontrolle und Regenerierung (Dichte, Kontrastumfang, Gradation). Einflußnahme auf Prozeßgrößen.

Technisch angewandte und wissenschaftliche Fotografie:

Fotografie im nichtsichtbaren Spektralbereich; Auswertung von Stereoaufnahmen und Luftbilder; Holografie. Bildrekonstruktion, Bildrestaurierung.

Experimentelle Fotografie:

Solarisation, Effektraster, Tontrennung, Tonline, Verwendung von

polarisiertem Licht.

Labortechnik:

Pushen, monochrome Entwicklung, Tonungsverfahren, Duplizieren,

Großvergrößerungen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Auswahl des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit der Verfahren in der beruflichen Praxis. Besonders nützlich ist das Anknüpfen an Vorkenntnisse aus anderen Pflichtgegenständen.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

19.

ATELIER UND WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Fotografie sowie in der Film- und Fernsehtechnik verwendeten Geräte, Einrichtungen, Werkzeuge und Arbeitsbehelfe sicher handhaben und instandhalten können.

Der Schüler soll Themen unter Berücksichtigung ästhetischer, werblicher, technischer und wirtschaftlicher Erfordernisse bildlich gestalten können. Er soll Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.

Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

1.

Klasse (15 Wochenstunden):

Atelier- und Außenaufnahmen:

Kameratechnik. Kameraeinstellung. Reproduktionen (Strichvorlagen, Halbtonvorlagen, Farbvorlagen). Gegenstandsaufnahmen (material- und formgerecht). Bildgestaltung mittels Aufbau und Beleuchtung. Außenaufnahmen mit der Handkamera (Bildserien zu vorgegebenen Themen, Grundformen in der Natur, Abstraktion).

Dunkelkammer:

Fotografische Bäder (Ansetzen, Verdünnen, Lagern, Verwenden, Entsorgen). Filmentwickeln (Schalenentwicklung, Dosenentwicklung, Rahmenentwicklung). Positivkopieren (Kontaktabzüge, Abzüge mit dem Vergrößerungsapparat).

Hellraum:

Aufnahmen, Gestalten von Ausschnitten, Zusammenstellen von Bildserien. Positivretusche, Negativretusche, chemische Retusche (Ausflecken, Abdecken, Freistellen, Abschwächen). Endfertigen (Kaschieren, Schneiden von Passepartouts, Kleben). Präsentieren.

2.

Klasse (15 Wochenstunden):

Atelier- und Außenaufnahmen:

Beleuchtungstechnik mit Tages- und Kunstlicht. Informative und werbewirksame Gegenstandsaufnahmen. Architekturaufnahmen mit der Fachkamera (Gesamtansichten, Detailansichten, Eigenheiten, Licht- und Wettersituationen). Reportagen (Ereignisse, Situationen, Orte, Personen). Porträtaufnahmen; Aufnahmetechnik mit der Fachkamera. Gestalten (Beleuchtung, Ausdruck, Haltung, Umwelt).

Dunkelkammer:

Negativverarbeiten (Tassen-, Tank- und Dosenentwicklung, Einflußnahme auf Dichte und Gradation). Positivkopieren (Vergrößern, Verkleinern, Einkopieren).

Hellraum:

Beurteilen von Aufnahmen, Gestalten von Ausschnitten. Negativretusche, Positivretusche, chemische Retusche (Ausflecken, Freistellen, Dichteveränderung; Coccinieren, Gradationsveränderung, Bleistiftretusche). Endfertigen, präsentationsgerechtes Ausarbeiten.

3.

Klasse (20 Wochenstunden):

Schwarzweiß- und Farbenfotografie:

Herstellen von Farbauszügen und Reproduktionen auf Farb-Negativmaterial, farbneutrale Aufnahme eines Graukeiles, farbgetreue Aufnahme eines Farbkreises. Farb-Aufnahmetechnik; Beleuchtungstechnik, Belichtungsmessung. Gegenstandsaufnahmen, Porträtaufnahmen, Architekturaufnahmen, Reportagen. Gestalten mittels Farbe unter Berücksichtigung von Informationsgehalt, Werbebotschaft, Charakter, Stil und psychologische Momente. Ausarbeiten (Entwickeln und Vergrößern der Aufnahmen in Schwarzweiß und Farbe). Endfertigen, Oberflächenbehandeln. Zusammenstellen einer Mappe, Präsentieren.

Diatechnik und Audivision:

Herstellen von Diapositiven. Dia-Projektion (Handhabung der Geräte, Störungsbehebung, Objektivwahl, Magazinarten, Ausleuchtung der Projektionsfläche). Überblendtechnik (für 2, 3 und mehr Projektoren). Tontechnik; Geräte (Arten, Handhabung). Tonmischung, Bandschnitt. Herstellen von Bildreihen zu einem Thema (Konzipieren, Auswählen, Reihen, Programmieren, Vertonen, Präsentieren).

4.

Klasse (15 Wochenstunden):

Auftragsbearbeitung:

Perfektionierung von Aufnahmetechnik und Arrangement in allen Bereichen angewandter Fotografie. Ausarbeiten eigener Aufnahmen. Endfertigung; Kaschierverfahren, Retuschiermethoden, Zusammenstellen einer Mappe. Präsentation, Kundenberatung.

Film- und Fernsehtechnik:

Filmkamera (Handhabung, Störungsbehebung, Wahl von Objektiv und Aufnahmegeschwindigkeit, Tonsynchronisation; Aufnahmetechnik;

Kamerabewegung (Objektivbedienung)). Fernsehkamera (Handhabung von Kamera und Recorder, Tonsynchronisation; Aufnahmetechnik;

Kamerabewegung (Objektivbedienung; Aufnahmen im Kameraverband und Bildschnitt während der Aufzeichnung)). Gestaltung (Lichtgestaltung, Wahl von Position und Blickwinkel, Herstellen einfacher Reportagen und Dokumentationen). Filmschnittverfahren und elektronische Bild-Schnittverfahren (Handhabung der Geräte, Störungsbehebung). Verarbeitung von Filmaufzeichnung und elektronischer Bildaufzeichnung (Trick- und Titelverfahren, Tonmischung, Playback, Synchronisation; Gestaltung und Beurteilung der Produkte auf Aussage, Rhythmus und Musikalität).

Didaktische Grundsätze:

Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut gemacht werden. Die im Arbeitnehmerschutzgesetz und den dazu ergangenen Verordnungen vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände sowie des Laboratoriums von besonderer Wichtigkeit.

Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.

Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von kunsthandwerklichen Gewerbebetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug kann durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert gefördert werden.

Für die Vermittlung von handwerklichen Arbeitshaltungen wie Gewissenhaftigkeit und Pünktlichkeit ist das Vorbild des Lehrers von höchster Bedeutung.

Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.

20.

PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1C.

B. Freigegenstände

STENOTYPIE

Siehe Anlage 1C.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1C.

AKTUELLE FACHGEBIETE

Siehe Anlage 1C.

C. Unverbindliche Übungen

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1C.

D. Förderunterricht

DEUTSCH

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 1C.

Anlage 1C.1.3

```

```

LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR KUNSTHANDWERK

AUSBILDUNGSZWEIG DRECHSLEREI

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```

```

Wochenstunden *3)

Pflichtgegenstände *2) Klasse Summe Lvpfl.

1 2 3 4 Gruppe

```

```

1 Religion ......................... 2 2 2 2 8 (III)

2 Deutsch .......................... 3 2 2 2 9 (I)

3 Lebende Fremdsprache (Englisch) .. 2 2 - - 4 (I)

4 Geschichte ....................... - 2 - - 2 (III)

5 Geographie und Wirtschaftskunde .. 2 - - - 2 (III)

6 Wirtschaftliche Bildung,

Rechtskunde und

Politische Bildung ............... - - 3 2 5 III

7 Betriebswirtschaft ............... - - - 2 2 II

8 Leibesübungen .................... 2 2 2 2 8 (IVa)

9 Mathematik und angewandte

Mathematik ....................... 2 - - - 2 (I)

10 Chemie, angewandte Chemie und

Umwelttechnik .................... 2 1 - - 3 II

11 Stilkunde ........................ - - 3 2 5 III

12 Fachzeichnen, Entwurf und

angewandte EDV ................... 6 9 8 8 31 II

13 Technologie ...................... 2 2 2 2 8 I

14 Atelier und Werkstätte ........... 16 18 18 18 70 Va

```

```

Gesamtstundenzahl ... 39 40 40 40 159

15 Pflichtpraktikum ................. mindestens vier Wochen vor

Eintritt in die 4. Klasse.

```

```

Wochenstunden *3)

Freigegenstände *2) Klasse Lvpfl.

1 2 3 4 Gruppe

```

```

Stenotypie ........................... 2 2 - - (V)

Elektronische Datenverarbeitung ...... - 2 - - I

Lebende Fremdsprache (Englisch) ...... - - 2 2 (I)

Aktuelle Fachgebiete ( ) ............. - - 2 2 I bis

VI

```

```

Unverbindliche Übungen *2)

```

```

Leibesübungen ............... (bis zu) 2 2 2 2 (IVa)

```

```

Förderunterricht *2)

```

```

Deutsch .............................. *1) *1) *1) *1) (I)

Lebende Fremdsprache (Englisch) ...... *1) *1) - - (I)

Mathematik und angewandte Mathematik . *1) - - - (I)

```

```

*1) Bei Bedarf in jeder Klasse, in der der entsprechende Pflichtgegenstand vorgesehen ist, je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).

*2) Siehe Anlage 1C, Abschnitt Ia.

*3) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen bzw. durch zusätzliche Lehrplanbestimmungen der Schulbehörde erster Instanz sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Stundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Art. I § 2 Abs. 2 der Lehrplanverordnung sowie Anlage 1A, Abschnitt I, Unterabschnitt Ia.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1C.

III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1C.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1C.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

A. Pflichtgegenstände

2.

DEUTSCH

Siehe Anlage 1C.

3.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1C.

4.

GESCHICHTE

Siehe Anlage 1C.

5.

GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE Siehe Anlage 1C.

6.

WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG Siehe Anlage 1C.

7.

BETRIEBSWIRTSCHAFT

Siehe Anlage 1C.

8.

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1C.

9.

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK Siehe Anlage 1C.

10.

CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK Siehe Anlage 1C.

11.

STILKUNDE

Siehe Anlage 1C.

12.

FACHZEICHNEN, ENTWURF UND ANGEWANDTE EDV

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll den Aufbau und die Funktionen kunsthandwerklicher Objekte des Ausbildungszweiges kennen; er soll solche Objekte frei und nach Anregung konzipieren können. Er soll Formen in seiner Umwelt intensiv wahrnehmen. Er soll die Elemente des bildnerischen Gestaltens unter besonderer Berücksichtigung des Ornamentes und der Farbe kennen.

Der Schüler soll Lagebeziehungen im Raum beschreiben können. Er soll aus einfachen Körpern zusammengesetzte Objekte genau, sauber und übersichtlich in Parallelrissen und in axonometrischen Rissen darstellen und räumliche Lage- und Maßaufgaben in der Projektion lösen können.

Der Schüler soll Skizzen, Werkzeichnungen, Schaubilder und Pläne der für den Ausbildungszweig charakteristischen Elemente lesen und sach- und normgerecht anfertigen können. Insbesondere soll er Objekte nach der Natur und aus der Vorstellung zeichnerisch wiedergeben und in verschiedenen Formen beschriften sowie nach gegebenen Modellen und eigenen Entwurfskizzen ausführungsreife Fertigungszeichnungen in sachgerechtem Maßstab erstellen können.

Der Schüler soll Entwurfmodelle zu Objekten des Ausbildungszweiges herstellen können.

Lehrstoff:

1.

Klasse (6 Wochenstunden):

Elemente des technischen Zeichnens:

Handhabung der Zeichengeräte, Zeichnen mit Bleistift und Tusche. Zeichnungsnormen, Maßeintragung, Stückliste. Passungen und Toleranzen.

Parallelrisse:

Räumliches Achsenkreuz, Koordinatensystem. Grund-, Auf- und Seitenriß. Strecken, Gerade, ebene Figuren und Ebenen in projizierenden Lagen und in Hauptlagen. Wahre Länge von Strecken, wahre Gestalt ebener Figuren. Einfache geometrische und technische Körper (anschauliche Darstellung, Netze).

Darstellungsmotive:

Geometrisch aufgebaute Objekte (nach der Natur, nach Modellen, aus der Vorstellung). Kleine Werkstücke in den drei Rissen und Schnitten

in natürlicher Größe.

Schrift:

Analyse von Schrifttypen. Blockschrift.

2.

Klasse (9 Wochenstunden):

Darstellungstechniken:

Licht und Schatten.

Parallelrisse:

Lageaufgaben an einfachen Körpern, bei Durchdringungen und Schatten. Drehflächen (ebene Schnitte, Durchdringungen, Abwicklungen), Schraubfläche (Aufbau, technische Anwendungen). Anschnittlinien (runder Zapfen in rundem Fuß, Vier- und Sechskantdrehen).

Perspektive:

Durchschnitts- und Aufbauverfahren, axonometrische

Zentralprojektion.

Darstellungsmotive:

Gedrechselte Gegenstände mittlerer Komplexität. Pflanzenstudien.

Schrift:

Einfache Zierschriften (Antiqua, Unzialis) mit Breitfedern und Plakatfeder.

Gestaltung:

Konstruktive und maßstabgerechte Durchbildung gegebener Entwürfe.

3.

Klasse (8 Wochenstunden):

Darstellungstechniken:

Farbe (Mischung, Abstufung, Modulation). Einsatz von EDV-Geräten

für Zeichenaufgaben.

Parallelrisse und Axonometrie:

Fertigungszeichnungen nach gegebenen Modellen.

Darstellungsmotive:

Der Mensch und seine Maße.

Darstellungsträger:

Einfache gedrechselte Kleinmöbel. Innenräume.

Schrift:

Komplexe Zierschriften (Textur, Fraktur) unter Verwendung von Licht

und Schatten.

Gestaltung:

Kreativer Werdegang von Objekten (Ideenskizze, Werkzeichnung, plastisches Modell, Foto, Beschreibung). Tektonische Formgebung bei Baudrechslerarbeiten. Entwurf von Schriftbändern.

4.

Klasse (8 Wochenstunden):

Darstellungstechniken:

Einsatz von einfacher Computergrafik im Entwurfsverfahren.

Darstellungsmotive:

Komplexe Objekte.

Darstellungsträger:

Gewundene Säulen. Baudrechslerei.

Gestaltung:

Freie Schriftgestaltung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zur Schulung des künstlerischen Formgefühls, der besonders beim Modellieren gegeben ist und die Anwendbarkeit bei der Herstellung gängiger Produkte des Ausbildungszweiges.

Insbesondere im Themenbereich „Gestaltung“ ist das Ausgehen von den Fähigkeiten und Neigungen der einzelnen Schüler eine wichtige Voraussetzung für einen bedeutenden Unterrichtsertrag.

Die Anschaulichkeit des Unterrichts wird durch Verwendung von Naturmodellen und bildlichen Darstellungen erhöht. Exkursionen und Lehrausgänge, insbesondere in Ausstellungen, können zusätzliche Einsichten vermitteln.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen, zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten und zur Festlegung und Betreuung fachübergreifender Schülerprojekte ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Technologie“ und „Atelier und Werkstätte“ wichtig.

13.

TECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Ausbildungszweig verwendeten Werkstoffe, Hilfsstoffe und Halbfabrikate identifizieren können; er soll ihr Vorkommen, ihre Gewinnung, ihre Eigenschaften, ihre Handelsformen und ihre Verwendung kennen.

Der Schüler soll die im Ausbildungszweig verwendeten Bearbeitungsverfahren sowie den Aufbau, die Funktion, die Handhabung und die Wartung der erforderlichen Werkzeuge, Geräte und Maschinen gründlich kennen. Er soll für einen gegebenen Zweck ein rationelles und sicheres Bearbeitungsverfahren auswählen können.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Handelsholz:

Vorkommen, Wuchsfehler, Gewinnung, Eigenschaften, Lagerung. Feuchtigkeitsmessung, Trocknung (natürlich, technisch), Dämpfung. Holzschäden (Arten, Bekämpfung; Holzschutz). Heimische Holzarten (Erkennung, Verwendung, Einsetzbarkeit). Hilfsstoffe (Arten, Lagerung, Anwendung).

Werkzeuge, Geräte und Maschinen:

Handwerkzeuge und -geräte, Meßgeräte (Wirkungsweise, Verwendung, Instandhaltung).

Handdrechseln:

Lang- und Querholzdrechseln (Geschichte, moderne Techniken).

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Handelsholz:

Handelsübliche ausländische Holzarten.

Handdrechseln:

Überhanddrehen, Bohrtechniken auf der Drehbank, Drehen von Ringen in Langholz, Vierkantstechen, Trommeldrehen, Gewindestrählern.

Holzverbindungen:

Verbindungen des Drechslerhandwerks. Furniere (Arten, Eigenschaften). Leime und Kleber; Formverleimung. Auswahl der Werk- und Hilfsstoffe.

Holzbearbeitungsmaschinen:

Antrieb, Übersetzung, Berechnung der Schnittgeschwindigkeit, Werkzeugmetalle. Spanabhebende elektrische und pneumatische Kleinmaschinen (Sägen, Hobelmaschinen, Bohrmaschinen, Oberfräsen). Maschinenschutz, Wartung.

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Holzverbindungen:

Zusammensetzen von komplexen Werkstücken.

Oberflächenbehandlung:

Vorbereitende Techniken; Beschichtung (Beizverfahren, Lacke, Beschichtungsstoffe. Kunststein, Hirschhorn, Kitte.

Holzbearbeitungsmaschinen:

Säge- und Hobelmaschinen, Fräsmaschinen, Schablonendrehbänke, Kanteldrehmaschinen; Pressen, Beschichtungsgeräte. Drehtechniken. Serien- und Massenfertigung.

4.

Klasse (2 Wochenstunden):

Homogene Werkstoffe:

Metalle. Glas. Kunststoffe.

Faserwerkstoffe:

Natürliche Fasern, Kunststoffe; Gewebe.

Holzbearbeitungsmaschinen:

Schleifmaschinen, Schleifmittel. Absaugtechnik. Pneumatik und Hydraulik. Oberfräsmaschinen. Kopieren, Kanellieren, Winden. Schablonenbau.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf typische Aufgaben des Ausbildungszweiges. Daher wird zB die Gewinnung der Werkstoffe gegenüber deren Eigenschaften und Verwendung zurücktreten. Besondere Bedeutung kommt der sicheren Identifizierung der Werk- und Hilfsstoffe zu.

Materialproben und bildliche Darstellungen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes; Exkursionen und Lehrausgänge vertiefen das Verständnis für Herstellungs- und Lagerungsverfahren.

Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Zusammenarbeit mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Fachzeichnen, Entwurf und angewandte EDV“ und „Atelier und Werkstätte“ wichtig.

14.

ATELIER UND WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Ausbildungszweig verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe sicher handhaben und instandhalten können.

Der Schüler soll geschmackvolle facheinschlägige Erzeugnisse herstellen sowie facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsvorgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.

Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

1.

Klasse (16 Wochenstunden):

Grundausbildung:

Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung. Fertigkeiten (Leimen, Kleben, Oberflächenbehandlung von Holz). Messen, Anreißen, Bohren.

Drechslerei:

Drehen von Lang- und Querholz; Maßdrehen, Ausdrehen.

Werkzeugschleifen, -schärfen.

2.

Klasse (18 Wochenstunden):

Drechslerei:

Profildrehen in Langholz. Spann- und Drehtechniken im Querholz. Drehen einfacher Hohlkörper mit Deckel. Drehen dünner Werkstücke.

Ergänzende Fertigkeiten:

Fügen, Schlitzen, Graten; Sägen, Feilen, Raspeln, Schleifen, Hobeln. Schärfen von Handdrehwerkzeugen.

3.

Klasse (18 Wochenstunden):

Drechslerei:

Drehen auf Schablonen- und Kanteldrehmaschinen.

Holzgewindeschneiden. Drehen langer, dünner Werkstücke in Langholz. Drehen von Ringen in Lang- und Querholz. Einzel- und Serienanfertigung.

4.

Klasse (18 Wochenstunden):

Drechslerei:

Drehen von Kugeln und von einfach und mehrfach gewundenen Säulen.

Kombination von Techniken für komplexe Werkstücke.

Arbeitsvorbereitung:

Anboterstellung, Arbeitsaufträge, Werkstattzeichnungen, Arbeitsplanung. Vor- und Nachkalkulation von Arbeitsaufträgen. Arbeitssteuerung. Bestellwesen. Führung von praxisüblichen Dateien; statistische Auswertung. Lagerhaltung. Techniken der Ausstellungs- und Wettbewerbsbeteiligung.

Didaktische Grundsätze:

Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut gemacht werden. Die im Arbeitnehmerschutzgesetz und den dazu ergangenen Verordnungen vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit.

Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.

Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von kunsthandwerklichen Gewerbebetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug kann durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert gefördert werden.

Für die Vermittlung von handwerklichen Arbeitshaltungen wie Gewissenhaftigkeit und Pünktlichkeit ist das Vorbild des Lehrers von höchster Bedeutung.

Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.

15.

PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1C.

B. Freigegenstände

STENOTYPIE

Siehe Anlage 1C.

ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG

Siehe Anlage 1C.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1C.

AKTUELLE FACHGEBIETE

Siehe Anlage 1C.

C. Unverbindliche Übungen

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1C.

D. Förderunterricht

DEUTSCH

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 1C.

Anlage 1C.1.7

```

```

LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR KUNSTHANDWERK

AUSBILDUNGSZWEIG TEXTILDESIGN

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```

```

Wochenstunden *4)

Pflichtgegenstände *3) Klasse Summe Lvpfl.

1 2 3 4 Gruppe

```

```

1 Religion ......................... 2 2 2 2 8 (III)

2 Deutsch .......................... 3 2 2 2 9 (I)

3 Lebende Fremdsprache (Englisch) .. 2 2 - - 4 (I)

4 Geschichte ....................... - 2 - - 2 (III)

5 Geographie und Wirtschaftskunde .. 2 - - - 2 (III)

6 Wirtschaftliche Bildung,

Rechtskunde und

Politische Bildung ............... - - 3 2 5 III

7 Betriebswirtschaft ............... - - - 2 2 II

8 Leibesübungen .................... 2 2 2 2 8 (IVa)

9 Mathematik und angewandte

Mathematik ....................... 2 - - - 2 (I)

10 Chemie und angewandte Chemie und

Umwelttechnik .................... 2 1 - - 3 II

11 Stilkunde ........................ - - 3 2 5 III

12 Materiallehre und textile

Warenkunde ....................... - 2 2 2 6 III

13 Textiltechnologie ................ 2 2 1 - 5 I

14 Bindungslehre und Dekomposition .. 3 3 3 3 12 II

15 Gestaltung *1) ................... 7 4 4 5 20 IVa

16 Fachzeichnen, Entwurf und

angewandte EDV ................... 4 8 8 8 28 II

17 Atelier und Werkstätte ........... 8 10 10 10 38 Va

```

```

Gesamtstundenzahl ... 39 40 40 40 159

18 Pflichtpraktikum ................. mindestens vier Wochen vor

Eintritt in die 4. Klasse.

```

```

Wochenstunden *4)

Freigegenstände *3) Klasse Lvpfl.

1 2 3 4 Gruppe

```

```

Stenotypie ........................... 2 2 - - (V)

Elektronische Datenverarbeitung ...... - 2 - - I

Lebende Fremdsprache (Englisch) ...... - - 2 2 (I)

Aktuelle Fachgebiete ( ) ............. - - 2 2 I bis

VI

```

```

Unverbindliche Übungen *3)

```

```

Leibesübungen ............... (bis zu) 2 2 2 2 (IVa)

```

```

Förderunterricht *3)

```

```

Deutsch .............................. *2) *2) *2) *2) (I)

Lebende Fremdsprache (Englisch) ...... *2) *2) (I)

Mathematik und angewandte Mathematik . *2) (I)

```

```

*1) Mit Übungen.

*2) Bei Bedarf in jeder Klasse, in der der entsprechende Pflichtgegenstand vorgesehen ist, je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).

*3) Siehe Anlage 1C, Abschnitt Ia.

*4) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen bzw. durch zusätzliche Lehrplanbestimmungen der Schulbehörde erster Instanz sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Stundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Art. I § 2 Abs. 2 der Lehrplanverordnung sowie Anlage 1A, Abschnitt I, Unterabschnitt Ia.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1C.

III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1C.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1C.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

A. Pflichtgegenstände

2.

DEUTSCH

Siehe Anlage 1C.

3.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1C.

4.

GESCHICHTE

Siehe Anlage 1C.

5.

GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE Siehe Anlage 1C.

6.

WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG Siehe Anlage 1C.

7.

BETRIEBSWIRTSCHAFT

Siehe Anlage 1C.

8.

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1C.

9.

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK Siehe Anlage 1C.

10.

CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK Siehe Anlage 1C.

11.

STILKUNDE

Siehe Anlage 1C.

12.

MATERIALLEHRE UND TEXTILE WARENKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Arten, die Gewinnung, die Verarbeitung und die Verwendung des in der Textiltechnik verwendeten Faserstoffe kennen. Er soll die in der Textilindustrie hergestellten Zwischen- und Endprodukte erkennen, sachgerecht benennen und beschreiben und ihre Einsatzbereiche angeben können.

Lehrstoff:

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Faserstoffe:

Gewinnung, Eigenschaften, Einsatz und Verarbeitung natürlicher

Faserstoffe, Fasererkennung.

Garne:

Garnarten, Handelsbezeichnungen.

Gewebe:

Kennzeichnende Merkmale, Begriffe der Warenkunde.

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Faserstoffe:

Erzeugung, Eigenschaften und Einsatz von Chemiefasern,

Fasererkennung.

Gewebe:

Musterungstechniken, Zusammenwirken von Material, Struktur, Farbe,

Bindung, Ausrüstung.

4.

Klasse (2 Wochenstunden):

Faserstoffe:

Fasermischungen, Fasermodifikationen.

Gewebe:

Handelsbezeichnungen, Einsatzbereiche, modische Aspekte.

Vorschriften und Normen:

Textilkennzeichnung, Textilpflegekennzeichnung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis. Daher kommt dem Zusammenwirken von Materialauswahl, Konstruktion und Musterungstechnik im Hinblick auf die Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck des Gewebes besondere Bedeutung zu. Das Anlegen einer Mustersammlung von Fasern, Garnen und Geweben mit Beschreibung der charakteristischen Merkmale verbessert die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

Wegen der engen sachlichen Beziehung des Lehrstoffes ist die Abstimmung mit dem Lehrer des Pflichtgegenstandes „Bindungslehre und Dekomposition” wichtig.

13.

TEXTILTECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

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