Verordnung über Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
Der Schüler soll die Stufen der Textilproduktion und die Funktionen der verwendeten Maschinen kennen. Er soll den Zusammenhang zwischen Herstellungstechnologie und Produkteigenschaften kennen.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Stufen der textilen Produktion:
Spinnerei, Weberei, Ausrüstung.
Weberei:
Handwebstuhl, Weberei-Vorwerk, Funktionen des mechanischen
Webstuhles. Antrieb, Bremsen und Regulatoren.
Klasse (2 Wochenstunden):
Weberei:
Musterungseinrichtungen, Schußeintrag, Überwachung,
Produktionsberechnungen.
Druckerei:
Farbstoffe, Hilfsmittel (Handhabung und Lagerung), Drucktechniken (mechanische und chemische Verfahren), Echtheiten. Farbstoffklassen. Rezepturen.
Klasse (1 Wochenstunde):
Färberei:
Flockenfärbung, Garnfärbung, Stückfärbung.
Veredelung:
Vorbehandlung (Entschlichten, Waschen, Bleichen), Ausrüstung (Filzen, Walken, Rauhen, Krumpfen, Fixieren, Pflegeleichtausrüstung).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes. Daher steht die Beurteilung der Einsetzbarkeit von Maschinen und Verfahren in Abstimmung mit den angestrebten Gewebeeigenschaften neben technologischen, wirtschaftlichen und modischen Aspekten im Vordergrund.
BINDUNGSLEHRE UND DEKOMPOSITION
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Technik der Fadenverkreuzung kennen. Er soll die Bindung von Warenproben erkennen, fachgerecht darstellen und die fertigungstechnischen Daten angeben können.
Der Schüler soll fachtechnische Berechnungen durchführen können. Er soll die Einsatzmöglichkeiten der elektronischen Datenverarbeitung in der Musterentwicklung und Umsetzung kennen.
Lehrstoff:
Klasse (3 Wochenstunden):
Darstellung von Fadenverkreuzungen:
Gewebedraufsicht, Kett- und Schußschnitt, Patrone.
Bindungstechnik:
Schaft- und Jacquardtechnik.
Grundbindungen:
Leinwand, Köper, Atlas.
Dekomposition und Fachrechnen:
Kett- und Schußdaten, Bindung glatter Gewebe, Längennumerierungen,
Gewichtsnumerierungen, Einstellung, Gewebegewicht.
Klasse (3 Wochenstunden):
Webschema:
Schafteinzug, Kammeinzug, Trittfolge, Schnürung, Schlagpatrone.
Schaftbindungstechnik:
Ableitungen von Leinwand-, Köper- und Atlasbindungen. Neuordnungen,
Farbverflechtung, Kreppbindung, Gebildtechniken.
Jacquardbindungstechnik:
Bindungskombinationen, Schattierung.
Dekomposition:
Kett- und Schußdaten und Bindung gemusterter Gewebe, Erstellen des Webschemas.
Klasse (3 Wochenstunden):
Bindungstechnik:
Verstärkte Gewebe, Double, Zwei- und Mehrlagengewebe in Schaft- und Jacquardtechnik.
Dekomposition:
Daten mehrsystemiger Gewebe. Bedarfs- und Verbrauchsberechnungen.
Klasse (3 Wochenstunden):
Bindungstechnik:
Frottierwaren, Florgewebe, Dreher (Schaft- und Jacquardtechnik).
Dekomposition:
Mehrsystemige Gewebe, Frottierwaren, Florgewebe, Dreher. Beschreibung der Ausrüstung, Produktionsberechnungen, Maschinenauswahl.
Einsatzmöglichkeiten der elektronischen Datenverarbeitung:
Musterentwicklung, Kartenschlagen, Kalkulation.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes. Daher steht das Zusammenwirken von Bindungstechnik, Materialauswahl und Gewebedaten im Hinblick auf den Warenausfall im Vordergrund. Den Themenbereichen „Bindungslehre”, „Dekomposition” und „Fachrechnen” kommt etwa gleiche Bedeutung zu.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen in der Technik der Fadenverkreuzung ist die Abstimmung mit dem Lehrer des Pflichtgegenstandes „Fachzeichnen, Entwurf und angewandte EDV” wichtig.
GESTALTUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll individuell erarbeitete Farb- und Formgebung auf Textilien anwenden können. Er soll Gestaltungskonzepte analysieren und eigenständige Gestaltungskonzepte verwirklichen können. Er soll die elektronische Datenverarbeitung für kreative Zwecke nutzen können.
Lehrstoff:
Klasse (7 Wochenstunden):
Darstellungstechniken:
Darstellungsmittel, Techniken.
Formen:
Linien, Flächen, Erfassen und Darstellen symmetrischer und freier
Formen. Detaildurchbildung von Naturstudien, Vereinfachung. Schrift.
Materialstudien, Strukturen.
Farben:
Farbgebung, Ordnung der Farben, Gegenfarbenordnung im Auge,
erweiterter Farbkreis.
Komposition:
Harmonische Gruppen.
Klasse (4 Wochenstunden):
Komposition:
Rhythmische Wiederholung, Reihung, Raumfüllung. Aufbau dekorativer Linien-, Formen- und Farbengruppen aufgrund von Naturstudien und eigener Ideen. Einfühlen in textile Formelemente. Raumlösungen, Rapporte.
Farbe:
Spektrum, Doppelspektrum. Licht und Farbe. Additive und subtraktive
Farbmischung.
Klasse (4 Wochenstunden):
Formen:
Erfassen und Darstellen der Proportionen des menschlichen Körpers
in einfacher Linienführung.
Farben:
Farbreize und Farbempfindungen.
Komposition:
Hell-Dunkel-Studien. Farbkontraste.
Klasse (4 Wochenstunden):
Darstellungstechniken:
Moderne Hilfsmittel und Techniken. Figurales Zeichnen (Aktzeichnen)
in verschiedenen Techniken.
Formen:
Erfassen und Darstellen von Verkürzungen. Darstellen der Figur in Bewegung. Erfassen der typischen Linienführung und Anwendung im
bildnerischen Ausdruck.
Komposition:
Kompositionen nach eigenen Entwürfen. Analyse von Kunstwerken.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes und die Förderung der individuellen Begabung und Auffassung der Schüler durch entsprechende Aufgabenstellung des Studiums in der Natur und am Aktmodell. Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Stilkunde” und „Fachzeichnen, Entwurf und angewandte EDV” wichtig.
Bildmaterial sowie der Besuch von Ausstellungen und Vorführungen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichts.
Der für Vorbereitungs- und Aufräumungsarbeiten erforderliche Zeitaufwand läßt den Blockunterricht für die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe unabdingbar erscheinen.
Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen beträgt in der 1. Klasse sechs Stunden und in der 2. bis 4. Klasse drei Stunden.
FACHZEICHNEN, ENTWURF UND ANGEWANDTE EDV
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll selbständig modische Entwürfe unter Berücksichtigung der technischen Durchführbarkeit und der Wirtschaftlichkeit erarbeiten können. Er soll selbständig Werkzeichnungen unter Berücksichtigung von Form, Farbe und Komposition des modischen Effektes anfertigen können.
Lehrstoff:
Klasse (4 Wochenstunden):
Entwurf:
Einfache Formen und Farbkombinationen. Symmetrie, reziproke Flächenteilungen. Rapportieren. Produktionsgerechte Ausführung eines Textilentwurfes. Kolorieren.
Fachzeichnen:
Patronenpapiere, Linien, Flächen. Darstellung von Bindungen. Übertragung einfacher Muster mit Rapportanschlüssen.
Klasse (8 Wochenstunden):
Entwurf:
Musterbildung aus den Eigenschaften des Materials, der Bindungstechnik und der Farbe. Muster für Schaft- und Jacquardweberei sowie Druckerei.
Fachzeichnen:
Bilden ein- und mehrfärbiger Formengruppen aus den Grundelementen der verschiedenen Bindungen. Schattierungstechnik. Ausführen von Mustern nach eigenen Entwürfen. Einfluß der Bindungstechnik auf Form- und Farbgebung. Kontur, Effekte, Tonstufen. Rapport und Anschlüsse der Formen und Bindungen.
Klasse (8 Wochenstunden):
Entwurf:
Moderne Hilfsmittel der Zeichen, Mal- und Darstellungstechniken. Erfassen und Ausarbeiten der Entwurfsidee unter Berücksichtigung der technischen Möglichkeiten im Sinne des Verwendungszweckes.
Fachzeichnen:
Patronen von Jacquardmustern (Rein- und Mischeffekte). Einfluß verschiedener Bindungen auf Farbton, Glanz, Relief und Dichte. Kartenschlagtabelle aus Schnitten. Patronen-Ausführung von Werkzeichnungen nach eigenen Entwürfen. Einsatz von EDV-Geräten für Zeichenaufgabe.
Klasse (8 Wochenstunden):
Entwurf:
Umfassende Textilentwürfe. Historische Textilentwürfe. Entwickeln von Effekten durch Web-, Tapisserie- und Drucktechniken. Einsatz von einfacher Computergrafik im Entwurfsverfahren.
Fachzeichnen:
Ausführen von Werkzeichnungen nach eigenen Entwürfen für
mehrsystemige Techniken.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zur Schulung des künstlerischen Formgefühls, der besonders beim Modellieren gegeben ist und die Anwendbarkeit bei der Herstellung gängiger Produkte des Ausbildungszweiges.
Insbesondere im Themenbereich „Gestaltung” ist das Ausgehen von den Fähigkeiten und Neigungen der einzelnen Schüler eine wichtige Voraussetzung für einen bedeutenden Unterrichtsertrag.
Die Anschaulichkeit des Unterrichts wird durch Verwendung von Naturmodellen und bildlichen Darstellungen erhöht. Exkursionen und Lehrausgänge, insbesondere in Ausstellungen, können zusätzliche Einsichten vermitteln.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen, zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten und zur Festlegung und Betreuung fachübergreifender Schülerprojekte ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Textiltechnologie” und „Atelier und Werkstätte” wichtig.
ATELIER UND WERKSTÄTTE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Ausbildungszweig verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe sicher handhaben und instandhalten können.
Der Schüler soll geschmackvolle facheinschlägige Erzeugnisse herstellen sowie facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsvorgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren und wiedergeben können.
Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.
Lehrstoff:
Klasse (8 Wochenstunden):
Handweberei:
Herstellen von Kette und Schuß. Bedienung des Handwebstuhles. Herstellung von Geweben in Grundbindungstechniken, Farbmusterung.
Tapisserie:
Grundbindungstechniken (Schlitzweberei, verhängte Technik), Schattierungen.
Klasse (10 Wochenstunden):
Handweberei:
Herstellen von Geweben in abgeleiteten Bindungen. Farbmusterungen,
Farbverflechtungen.
Mechanische Weberei:
Bedienung des mechanischen Webstuhles. Herstellung von Geweben in Grundbindungen und deren Ableitungen.
Färberei und Druckerei:
Materialvorbehandlung, Färben, Folienzeichnen. Drucken einfärbiger Designs. Beurteilen der Erzeugnisse und Erkennen von Fehlern.
Tapisserie:
Knüpftechniken (Gordischer Knoten, Gördes Knoten); Teppichknüpfen nach einfachen Entwürfen.
Klasse (10 Wochenstunden):
Handweberei:
Herstellung von Geweben in mehrsystemiger Technik.
Mechanische Weberei:
Herstellen von Schaft- und Jacquardwaren. Erstellen der Musterkarten.
Tapisserie:
Ausführung und Ausfertigung eigener Entwurfsideen. Teppichknüpfen.
Färberei und Druckerei:
Färben, Folienzeichnen, Schablonentechnik, Drucken mehrfärbiger Designs. Materialnachbehandlung (Dämpfen, Waschen, Trocknen).
Klasse (10 Wochenstunden):
Mechanische Weberei:
Herstellung von modisch orientierten Geweben in Schaft- und Jacquardtechnik.
Musterweberei:
Kreatives Arbeiten am Musterwebstuhl. Realisieren eigener Entwürfe.
Zusammenstellen einer Kollektion.
Färberei und Druckerei:
Färben, Zubereiten von Verdickungen und Druckfarben nach
Rezepturen, Drucken mehrfärbiger Designs (Ätz-, Reserve-, Direktdruck).
Tapisserie:
Individuelles Gestalten am Tapisseriewebstuhl. Textile Plastik.
Didaktische Grundsätze:
Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut gemacht werden. Die im Arbeitnehmerschutzgesetz und den dazu ergangenen Verordnungen vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit.
Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.
Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von kunsthandwerklichen Gewerbebetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug kann durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert gefördert werden.
Für die Vermittlung von handwerklichen Arbeitshaltungen wie Gewissenhaftigkeit und Pünktlichkeit ist das Vorbild des Lehrers von höchster Bedeutung.
Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.
PFLICHTPRAKTIKUM
Siehe Anlage 1C.
B. Freigegenstände
STENOTYPIE
Siehe Anlage 1C.
ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG
Siehe Anlage 1C.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Siehe Anlage 1C.
AKTUELLE FACHGEBIETE
Siehe Anlage 1C.
C. Unverbindliche Übungen
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1C.
D. Förderunterricht
DEUTSCH
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage 1C.
Anlage 1C.2.2
```
```
LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR KERAMIK UND OFENBAU
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Wochenstunden *3)
Pflichtgegenstände *2) Klasse Summe Lvpfl.
1 2 3 4 Gruppe
```
```
1 Religion ......................... 2 2 2 2 8 (III)
2 Deutsch .......................... 3 2 2 2 9 (I)
3 Lebende Fremdsprache (Englisch) .. 2 2 - - 4 (I)
4 Geschichte ....................... - 2 - - 2 (III)
5 Geographie und Wirtschaftskunde .. 2 - - - 2 (III)
6 Wirtschaftliche Bildung,
Rechtskunde und
Politische Bildung ............... - - 3 2 5 III
7 Betriebswirtschaft ............... - - - 2 2 II
8 Leibesübungen .................... 2 2 2 2 8 (IVa)
9 Mathematik und angewandte
Mathematik ....................... 2 - - - 2 (I)
10 Chemie, angewandte Chemie und
Umwelttechnik .................... 2 1 - - 3 II
11 Stilkunde ........................ - - 3 2 5 III
12 Fachzeichnen, Entwurf und
angewandte EDV ................... 4 6 6 6 22 II
13 Technologie ...................... 4 3 2 2 11 I
14 Feuerungs- und Heizungstechnik ... - 2 2 2 6 (I)
15 Werkstättenlaboratorium .......... - 2 2 2 6 III
16 Atelier und Werkstätte ........... 16 16 16 16 64 Va
```
```
Gesamtstundenzahl ... 39 40 40 40 159
17 Pflichtpraktikum ................. mindestens vier Wochen vor
Eintritt in die 4. Klasse.
```
```
Wochenstunden *3)
Freigegenstände *2) Klasse Lvpfl.
1 2 3 4 Gruppe
```
```
Stenotypie ........................... 2 2 - - (V)
Elektronische Datenverarbeitung ...... - 2 - - I
Lebende Fremdsprache (Englisch) ...... - - 2 2 (I)
Aktuelle Fachgebiete ( ) ............. - - 2 2 I bis
VI
```
```
Unverbindliche Übungen *2)
```
```
Leibesübungen ............... (bis zu) 2 2 2 2 (IVa)
```
```
Förderunterricht *2)
```
```
Deutsch .............................. *1) *1) *1) *1) (I)
Lebende Fremdsprache (Englisch) ...... *1) *1) - - (I)
Mathematik und angewandte Mathematik . *1) - - - (I)
```
```
*1) Bei Bedarf in jeder Klasse, in der der entsprechende Pflichtgegenstand vorgesehen ist, je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).
*2) Siehe Anlage 1C, Abschnitt Ia.
*3) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen bzw. durch zusätzliche Lehrplanbestimmungen der Schulbehörde erster Instanz sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Stundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Art. I § 2 Abs. 2 der Lehrplanverordnung sowie Anlage 1A, Abschnitt I, Unterabschnitt Ia.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1C.
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1C.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1C.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE
A. Pflichtgegenstände
DEUTSCH
Siehe Anlage 1C.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Siehe Anlage 1C.
GESCHICHTE
Siehe Anlage 1C.
GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE Siehe Anlage 1C.
WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG Siehe Anlage 1C.
BETRIEBSWIRTSCHAFT
Siehe Anlage 1C.
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1C.
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK Siehe Anlage 1C.
CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK Siehe Anlage 1C.
STILKUNDE
Siehe Anlage 1C.
FACHZEICHNEN, ENTWURF UND ANGEWANDTE EDV
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll den Aufbau und die Funktionen von Objekten des Ausbildungszweiges kennen; er soll solche Objekte frei und nach Anregung konzipieren können. Er soll Formen in seiner Umwelt intensiv wahrnehmen. Er soll die Elemente des bildnerischen Gestaltens unter besonderer Berücksichtigung des Ornamentes und der Farbe kennen.
Der Schüler soll Skizzen und Werkzeichnungen der für den Ausbildungszweig charakteristischen Elemente lesen und sachgerecht anfertigen können. Insbesondere soll er Objekte nach der Natur und aus der Vorstellung zeichnerisch wiedergeben und in verschiedenen Formen beschriften sowie nach gegebenen Modellen und eigenen Entwurfsskizzen ausführungsreife Fertigungszeichnungen in sachgerechtem Maßstab erstellen können.
Der Schüler soll Entwurfsmodelle zu Objekten der Fachrichtung herstellen können.
Lehrstoff:
Klasse (4 Wochenstunden):
Darstellungstechniken:
Zeichengeräte und ihre Handhabung, Linienarten, geometrisch - konstruktive Möglichkeiten, normgerechtes Werkzeichnen (Normrisse, Bemaßung, Schrägriß, Perspektive, Normschrift).
Darstellungsmotive:
Geometrisch aufgebaute Objekte (nach der Natur, nach Modellen, aus der Vorstellung), Stillleben.
Gestaltung:
Einfache Gefäßformen in verschiedenen Ausführungen und Ansichten, Oberflächengestaltung (ornamental, figural und plastisch), Naturstudien.
Klasse (6 Wochenstunden):
Darstellungstechniken:
Pinsel und Feder (Tusche, Sepia, Tinte) auf verschiedenen
Untergründen, freie und konstruktive Perspektive.
Darstellungsmotive:
Keramische Gefäße. Werkzeichnungen.
Gestaltung:
Stilisierung pflanzlicher Formen, figurale Kompositionen, Farbe (Psychologie, Ästetik, Symbolik), Heraldik (Wappen, heraldische Farben). Vergrößern und Verkleinern keramischer Gefäße, Inhaltsermittlung und Bestimmung für Gefäße.
Klasse (6 Wochenstunden):
Darstellungsmotive:
Mosaik, Baukeramik, Gefäßkeramikformen und Dekorarten.
Kachelöfen:
Bauelemente, Bauformen, Konstruktionszeichnungen. Einsatz von
EDV-Geräten für Zeichenaufgaben.
Gestaltung:
Abstraktion, kreativer Werdegang von Objekten (Ideenskizze, Werkzeichnungen, plastisches Modell).
Klasse (6 Wochenstunden):
Techniken:
Aufbereitung, Ausstellungstechniken.
Darstellungsmotive:
Komplexe Objekte.
Gestaltung:
Kreativer Werdegang von Objekten. Einsatz von einfacher
Computergrafik im Entwurfsverfahren.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zur Schulung des künstlerischen Formgefühls, exakten Zeichnens und die Anwendbarkeit bei der Herstellung gängiger Produkte des Ausbildungszweiges bzw. in der Fähigkeit zur räumlichen Vorstellung und dem Verstehen technischer Zeichnungen.
Insbesondere im Themenbereich „Gestaltung“ ist das Ausgehen von den Fähigkeiten und Neigungen der einzelnen Schüler eine wichtige Voraussetzung für einen bedeutenden Unterrichtsertrag.
Die Anschaulichkeit des Unterrichtes wird durch Verwendung von Naturmodellen und bildlichen Darstellungen erhöht. Exkursionen und Lehrausgänge, insbesondere in Ausstellungen, sollen graphisch aufgearbeitet werden.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen, zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten und zur Festlegung und Betreuung fachübergreifender Schülerprojekte ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Technologie“ und „Atelier und Werkstätte“ wichtig.
TECHNOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Ausbildungszweig verwendeten Rohstoffe, Werkstoffe, Hilfsstoffe und Halbfabrikate identifizieren und beurteilen können; er soll ihr Vorkommen, ihre Gewinnung, ihre Eigenschaften, ihre Handelsformen und ihre Verwendung kennen.
Der Schüler soll die im Ausbildungszweig verwendeten Bearbeitungsverfahren sowie den Aufbau, die Funktion, die Handhabung und die Wartung der erforderlichen Werkzeuge, Geräte und Maschinen gründlich kennen. Er soll für einen gegebenen Zweck ein rationelles und sicheres Bearbeitungsverfahren auswählen können.
Lehrstoff:
Klasse (4 Wochenstunden):
Rohstoffe:
Entstehung, Eigenschaften, Gewinnung, ihre Anwendung und Untersuchung.
Verfahrenstechnik:
Laboratorium, Masseaufbereitung, Töpferei, Gießerei, Industriefertigung, Modellieren, Dekor, Kachelofenbau, Gipsmodellbau.
Aufbereitungsmaschinen:
Rebler, Backenbrecher, Hammermühle, Kollergang, Lösequirl, Rührquirl, Siebe, Membranpumpen, Monopumpen, Filterpressen, Vakuumpressen, Tonschneider, Trommelmühlen. Neuentwicklungen.
Formgebungsmaschinen:
Töpferscheiben, Eindrehspindeln, Gipsspindeln, Strangpressen, Ziehwerkzeuge, Roller, Pressen, Schleifmaschinen, Schneidmaschinen. Neuentwicklungen.
Klasse (3 Wochenstunden):
Arbeitsplatzgestaltung:
Lärmschutz, Staubschutz, Hitzeschutz. Ergonometrie.
Schutzvorrichtungen:
Mechanische, optische, akkustische Schutzvorrichtungen. MAK-Werte
für toxische Stoffe.
Masseversätze:
Tonwaren, Steingut, Steinzeug, Sinterkeramik, Porzellan, Feuerfeste
Erzeugnisse, Oxidkeramik, Schleifmittel, Gipsverbindungen,
Glasurrohstoffe, Versatzberechnungen.
Verfahren:
Sumpfen, Lösen, Mischen, Entwässern, Kneten, Entlüften, Trocknen, Dekorarten, Brennverfahren, Formgebungsverfahren mit flüssigen, plastischen und trockenen Massen.
Klasse (2 Wochenstunden):
Glasuren und Farben:
Arten, Entwicklung, Anwendung und Prüfung von Versätzen.
Segerformel.
Sondermassen:
Wahl von Anwendungsbeispielen, Durchführung von Masseversuchen,
Ermittlung von Formgebungsverfahren.
Klasse (2 Wochenstunden):
Entwicklungsaufgaben:
Ermitteln von Massen mit bestimmten Eigenschaften, Vorbereitung zur Durchführung von Reihenversuchen für Glasuren, Farben und Engoben.
Eigenschaftsbestimmungen:
Qualitätsbestimmungen und Kontrollen für Rohstoffe, Rohwaren und gebrannte Erzeugnisse.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf typische Aufgaben des Ausbildungszweiges. Daher wird zB die Gewinnung der Werkstoffe gegenüber deren Eigenschaften und Verwendung zurücktreten. Besondere Bedeutung kommt der sicheren Identifizierung der Werk- und Hilfsstoffe zu.
Materialproben, bildliche Darstellungen und Modelle erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes; Exkursionen und Lehrausgänge vertiefen das Verständnis für Herstellungs- und Lagerungsverfahren.
Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeit ist die Zusammenarbeit mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Feuerungs- und Heizungstechnik“, „Werkstättenlaboratorium“ und „Atelier und Werkstätte“ wichtig.
Keramikerzeugung:
Brandkostenermittlung an Ofen- und Betriebssystemen.
Raumheizungen:
Heizsysteme, Kostenermittlungen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf typische Aufgaben des Ausbildungszweiges. Daher wird zB die Gewinnung der Werkstoffe gegenüber deren Eigenschaften und Verwendung zurücktreten. Besondere Bedeutung kommt der sicheren Identifizierung der Werk- und Hilfsstoffe zu.
Materialproben und bildliche Darstellungen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes; Exkursionen und Lehrausgänge vertiefen das Verständnis für Herstellungs- und Lagerungsverfahren.
Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Zusammenarbeit mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Fachzeichnen, Entwurf und angewandte EDV“, „Werkstättenlaboratorium“ und „Atelier und Werkstätte“ wichtig.
WERKSTÄTTENLABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll fertigungs- sowie betriebspraktische Prüf- und Meßaufgaben, die über den Rahmen der Werkstättenausbildung hinausgehen, lösen und dokumentieren können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Meß- und Prüftechnik:
Eigenschaftsprüfungen von Rohstoffen, Zwischen- und Endprodukten.
Klasse (2 Wochenstunden):
Meß- und Prüftechnik:
Temperatur, Rauchgase, Unterdruck, Überdruck, Wärmeverlust. Eigenschaftsprüfungen von Engoben- und Glasurversätzen.
Klasse (2 Wochenstunden):
Meß- und Prüftechnik:
Wärmeleitfähigkeit, Speicherfähigkeit, Wasseraufnahmefähigkeit, Druckfestigkeit, Zugfestigkeit. Selbständige Erarbeitung und Eignungsprüfung von Masse-, Engobe-, Glasur- und Farbversätzen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung der Verfahren in der beruflichen Praxis. Die Messungen, Untersuchungen und Auswertungen bauen auf den in den theoretisch-technischen Unterrichtsgegenständen und im Pflichtgegenstand „Atelier und Werkstätte“ erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten auf. Besondere Bedeutung kommt den Schutzmaßnahmen zu.
Den Anforderungen der Praxis entsprechend wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.
ATELIER UND WERKSTÄTTE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Ausbildungszweig verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe sicher handhaben und instand halten können.
Der Schüler soll geschmackvolle facheinschlägige Erzeugnisse herstellen sowie facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsvorgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren und wiedergeben können.
Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.
Lehrstoff:
Klasse (16 Wochenstunden):
Voraussetzungen für die Werkstättenarbeit:
Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung.
Masseaufbereitung:
Zerkleinern, Lösen, Absieben, Entwässern, Homogenisieren, Lagern.
Modellieren:
Flächengestaltung, Kleinplastiken, Aufbauen.
Töpfern:
Zentrieren, Aufziehen, Kleinserien.
Serienfertigung:
Gießen, Ausformen, Quetschen, Retuschieren.
Gipswerkstätte:
Formengießen, Würfel, Platten, Kerbschnitte.
Oberflächengestaltung:
Engobiertechnik, Ritztechnik, Pinseltechnik, Malhorntechnik.
Glasieren.
Klasse (16 Wochenstunden):
Masseaufbereitung:
Einwiegen von Masseversätzen, Aufbereiten von flüssigen und
plastischen Massen.
Modellieren:
Nachbildung natürlicher Formen. Aufbau und Zusammensetzen von
Gefäßen.
Töpfern:
Einfache Gefäße, Henkel. Dosen (Kleinserien).
Serienfertigung:
Ausformen von Kacheln, Eindrehen, Überdrehen, Gießen und Retuschieren.
Gipswerkstätte:
Gipsdrehkörper, einfache Einrichtungen für Arbeitsformen.
Oberflächengestaltung:
Dekorerstellung nach Vorlage; freies Dekor. Anwendung verschiedener Dekortechniken.
Klasse (16 Wochenstunden):
Masseaufbereitung:
Entwickeln und Bestimmen der Kennwerte von Masseversätzen.
Modellieren:
Reliefs, Boden- und Wandbelagselemente, Kacheln. Figuren- und Gefäßformen nach Vorlage und frei.
Töpfern:
Mehrteilige Gefäßformen, einfache Service mit funktioneller Bindung
und Maßhaltigkeit.
Serienfertigung:
Schwierige Gieß-, Eindreh- und Überformarbeiten, Garnierarbeiten.
Gipswerkstätte:
Mehrteilige Einrichtungen für Gefäß-, Kachel- und Figurarbeitsformen.
Oberflächengestaltung:
Komplexe Dekortechniken auf Flächen und Körpern (Rändern, Linieren). Nach Vorlage und freiem Entwurf.
Brandführung:
Einsetzen von Brenngut, Brandführung nach Weisung.
Kachelofenbau:
Bearbeiten von Kacheln, Aufbereiten von Hilfsstoffen, Aufbau einfacher Kachelofensysteme.
Klasse (16 Wochenstunden):
Masseaufbereitung:
Aufbereiten und Anwenden von Masseversätzen.
Modellieren:
Komplexe Modelle.
Töpfern:
Töpferarbeiten nach Plänen mit Maßverbindlichkeit vom Entwurf bis
zur Ausführung.
Gipswerkstätte:
Gipsarbeiten nach Plänen mit Maßverbindlichkeit vom Entwurf bis zur Ausführung.
Oberflächengestaltung:
Selbstentworfene Dekore.
Brandführung:
Einsetzen von Brenngut, Brandführung mit verschiedener Ofenatmosphäre, Bewertung von Brenngut, Brennkosten.
Kachelofenbau:
Errichten von Kachelöfen, Speicheröfen, Kaminen und Herden nach Plänen. Funktionsübungen.
Didaktische Grundsätze:
Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut gemacht werden. Die im Arbeitnehmerschutzgesetz und den dazu ergangenen Verordnungen vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände sowie des Werkstättenlaboratoriums von besonderer Wichtigkeit.
Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.
Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von kunsthandwerklichen Gewerbebetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug kann durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert gefördert werden.
Für die Vermittlung von handwerklichen Arbeitshaltungen wie Gewissenhaftigkeit und Pünktlichkeit ist das Vorbild des Lehrers von höchster Bedeutung.
Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.
PFLICHTPRAKTIKUM
Siehe Anlage 1C.
B. Freigegenstände
STENOTYPIE
Siehe Anlage 1C.
ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG
Siehe Anlage 1C.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Siehe Anlage 1C.
AKTUELLE FACHGEBIETE
Siehe Anlage 1C.
C. Unverbindliche Übungen
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1C.
D. Förderunterricht
DEUTSCH
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage 1C.
Semesterweise bzw. klassenweise gestaffeltes Inkrafttreten
(Art. III § 1 Abs. 2 idF BGBl. Nr. 702/1993)
Anlage 1C.2.6
```
```
LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR BÜCHSENMACHER
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenanzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Wochenstunden *5) Lehrver-
A. Pflichtgegenstände *3) Summe pflich-
Klasse tungs-
```
-
-
- gruppe
-
```
```
```
```
Religion ................... 2 2 2 2 8 (III)
```
```
Deutsch .................... 3 2 2 2 9 (I)
```
```
Englisch ................... 2 2 - - 4 (I)
```
```
Geschichte ................. - 2 - - 2 (III)
```
```
Geographie ................. 2 - - - 2 (III)
```
```
Wirtschaftliche Bildung,
```
Rechtskunde und Politische
Bildung .................... - - 3 2 5 III
```
Betriebswirtschaft ......... - - - 2 2 (II)
```
```
Leibesübungen .............. 2 2 2 2 8 (IVa)
```
```
Mathematik und angewandte
```
Mathematik ................. 2 - - - 2 (I)
```
Chemie, angewandte Chemie
```
und Umwelttechnik .......... 2 1 - - 3 II
```
Mechanik ................... - 2 2 - 4 (I)
```
```
Technologie *1) ............ 2 2 2 2 8 I
```
```
Waffentechnik *2) .......... 2 3 3 3 11 I
```
```
Fachzeichnen und angewandte
```
elektronische
Datenverarbeitung .......... 4 4 3 3 14 II
```
Werkstättenlaboratorium .... - - 3 4 7 III
```
```
Atelier und Werkstätte ..... 16 18 18 18 70 (Va)
```
```
```
Gesamtwochenstundenzahl ... 39 40 40 40 159
```
Pflichtpraktikum ........... mindestens acht Wochen vor Eintritt
```
in die letzte Klasse.
```
```
Wochenstunden *5) Lehrver-
B. Freigegenstände *3) pflich-
Klasse tungs-
```
-
-
- gruppe
-
```
```
```
Stenotypie ..................... 2 2 - - (V)
Darstellende Geometrie ......... 3 - - - (I)
Englisch ....................... - - 2 2 (I)
Elektronische Datenverarbeitung - 2 - - I
```
```
C. Unverbindliche Übungen *3)
```
```
Leibesübungen .................. 2 2 2 2 (IVa)
```
```
D. Förderunterricht *3)
```
```
Deutsch ........................ *4) *4) *4) *4) (I)
Englisch ....................... *4) *4) (I)
Mathematik und angewandte
Mathematik ..................... *4) (I)
```
```
*1) Einschließlich Fertigungstechnik.
*2) Einschließlich Ballistik und Munitionslehre.
*3) Siehe Anlage 1A, Abschnitt Ia.
*4) Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Klasse bis zu zweimal für höchstens 8 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, wobei aus pädagogischen Gründen eine Blockung anzustreben ist.
*5) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen bzw. durch zusätzliche Lehrplanbestimmungen der Schulbehörde erster Instanz sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Stundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Art. I § 2 Abs. 2 der Lehrplanverordnung sowie Anlage 1A, Abschnitt I, Unterabschnitt Ia.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1C.
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1C.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1C.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
DEUTSCH
Siehe Anlage 1C.
ENGLISCH
Siehe den Pflichtgegenstand „Lebende Fremdsprache (Englisch)” in Anlage 1A, jedoch nur 1. und 2. Klasse.
GESCHICHTE
Siehe Anlage 1C.
GEOGRAPHIE
Siehe den Pflichtgegenstand „Geographie und Wirtschaftskunde” in Anlage 1C.
WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG
Siehe den Pflichtgegenstand „Wirtschaftliche Bildung, Rechtskunde und Staatsbürgerkunde” in Anlage 1C.
BETRIEBSWIRTSCHAFT
Siehe Anlage 1A.2.1.
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1C.
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage 1C.
CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK
Siehe Anlage 1C.
MECHANIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Grundgesetze der Mechanik auf Aufgaben der Fachpraxis anwenden können. Er soll einfache mechanisch-technische Berechnungen durchführen können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Statik:
Kraft, starrer Körper, statisches Gleichgewicht, Freimachen von Bauteilen. Ebenes zentrales Kräftesystem. Schwerpunkt von Linien, Flächen und Körpern; Standsicherheit.
Festigkeit:
Mechanische Spannungsbegriffe (Normal- und Schubspannung).
Beanspruchungsarten des geraden Stabes. Zulässige Spannung.
Spannungs-Dehnungs-Diagramm, Hookesches Gesetz.
Reibung:
Haft- und Gleitreibung, Rollwiderstand, Seilreibung.
Klasse (2 Wochenstunden):
Statik:
Statisch bestimmt gelagerte Träger (Auflagerreaktionen, Biegemoment und Querkraft), zusammengesetzte Beanspruchung.
Festigkeit:
Biegung, Schub, Torsion.
Kinematik und Dynamik:
Begriffe und Gesetze für Translation und Rotation des Massenpunktes
(Geschwindigkeit, Beschleunigung, dynamisches Grundgesetz).
Hydrostatik:
Druck, Dichte, Kraftwirkungen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgabenstellungen der Fachpraxis.
Die Praxisnähe wird durch Lösung spezifischer Beispiele und durch Einsatz moderner technischer Hilfsmittel erhöht.
TECHNOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes verwendeten Werkstoffe und ihre Eigenschaften sowie die Verfahren und Maschinen im Ausbildungszweig kennen. Er soll für eine gegebene Aufgabe zweckmäßige Werkstoffe auswählen können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Begriffe:
Bearbeitungsverfahren, Maschinen und Geräte.
Werkstoffe:
Einteilung (Metalle, Eisenwerkstoffe, Nichteisenmetalle und ihre Legierungen, nichtmetallische Werkstoffe). Normgerechte Bezeichnung, Eigenschaften und Verwendung.
Klasse (2 Wochenstunden):
Werkstoffe:
Wärmebehandlung. Kunststoffe (Eigenschaften, Verarbeitung); Sinterwerkstoffe, Pulvermetallurgie. Zerstörende und zerstörungsfreie Prüfverfahren.
Korrosionsschutz:
Arten und Verfahren.
Klasse (2 Wochenstunden):
Spanende Fertigung:
Drehen, Fräsen, Bohren, Hobeln, Stoßen, Räumen, Schleifen,
Feinstbearbeitung.
Spanlose Fertigung:
Schweißen, Löten, Kleben; Gießen, Schmieden, Walzen, Pressen;
Schneiden, Stanzen, Biegen, Ziehen.
Klasse (2 Wochenstunden):
Werkzeugmaschinen:
Anforderungen, Aufbau, Bauarten, Steuerungen. CNC-Maschinen;
Sondermaschinen.
Meßtechnik:
Mechanische, elektrische, pneumatische und optische Meßgeräte.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgaben des Fachgebietes. Daher wird zB im Themenbereich „Werkstoffe” die Gewinnung der Werkstoffe gegenüber deren Eigenschaften und Verwendung zurücktreten.
Der Unterricht baut auf Vorkenntnisse aus dem Pflichtgegenstand „Chemie, angewandte Chemie und Umwelttechnik” auf. Der Praxisbezug wird durch Zusammenarbeit mit den Lehrern des Pflichtgegenstandes „Atelier und Werkstätte” erhöht.
WAFFENTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll den Aufbau und die Funktion der gebräuchlichsten Jagd- und Sportwaffen sowie deren Munition kennen. Er soll die in diesen Waffensystemen auftretenden Bewegungsabläufe beschreiben können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Waffen:
Einteilung (Jagd- und Sportwaffen), Sicherheitsbestimmungen;
Waffengesetz.
Munition:
Begriffe; Arten und Komponenten der Munition.
Klasse (3 Wochenstunden):
Maschinenelemente:
Verbindungselemente (formschlüssige, kraftschlüssige, stoffschlüssige), Federelemente (Biegefeder, Torsionsfeder), Elemente der drehenden Bewegung (Achsen, Wellen; Lager).
Waffen:
Geschichtliche Entwicklung. Abzugsvorrichtungen (Druckpunkt-, Flinten-, Ein-, Steecher- und Matchabzug). Laufkombinationen. Qualitätssicherung; Arbeitsvorbereitung.
Klasse (3 Wochenstunden):
Waffen:
Schloßarten (System Blitz, System Anson und Deeley, Seitenschloß, Hahnschloß). Lauf (Laufkonstruktion, Laufherstellung, Laufverbindung, Laufelemente). Verschluß- und Sicherungssysteme (Kipplaufverschluß, Blockverschluß, Zylinderverschluß).
Schäfte:
Arten, Formen, Erzeugung.
Munition:
Aufbau und Wirkung von Jagd- und Sportmunition.
Klasse (3 Wochenstunden):
Waffen:
Auswerfersysteme (Blattfeder-, Schraubenfederejektor).
Magazinsysteme. Selbstladesysteme.
Waffenoptik:
Mechanische und optische Visiereinrichtungen; Jagdoptik.
Einschießen der Waffe. Störgrößenbehebung bei Waffen. Beschußgesetz.
Ballistik:
Innen-, Außen- und Endballistik.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der betrieblichen Praxis, weshalb besonders auf den Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird.
Vorkenntnisse aus den Pflichtgegenständen „Technologie” und „Mechanik” werden zur Sicherung des Verständnisses zweckmäßigerweise ständig verwendet und zu den neuen Lehrinhalten in Beziehung gesetzt. Wandtafeln, praxisübliche Unterlagen und Betriebsbesichtigungen erhöhen die Anschaulichkeit und den Praxisbezug des Unterrichtes.
FACHZEICHNEN UND ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll unter Anleitung Konstruktionszeichnungen des Fachgebietes sach- und normgerecht anfertigen können.
Lehrstoff:
Klasse (4 Wochenstunden):
Elemente:
Zeichengeräte, Zeichentechniken, Ö-Normen, Planerstellung, Bemaßung
und Beschriftung; Toleranzen und Passungen.
Fertigkeiten:
Skizzieren und Darstellen einfacher technischer Körper in den drei
Hauptrissen und in genormter Axonometrie.
Werkstattzeichnungen:
Einfache Normteile und Bauteile nach Vorlage und Modellaufnahme.
Stücklisten.
Klasse (4 Wochenstunden):
Werkstattzeichnungen:
Verbindungselemente, Sicherungselemente, Elemente der drehenden
Bewegung, Waffenelemente.
Zusammenstellungszeichnungen:
Einfache Vorrichtungen für die Fertigung von Waffenelementen.
Klasse (3 Wochenstunden):
Zusammenstellungszeichnungen:
Werkzeichnungen von Waffenbaugruppen (Schlösser, Garnituren, Schneller, Sicherungen, einfache Verschlüsse, Vorderschaftsklappe, Fernrohrmontagen).
Klasse (3 Wochenstunden):
Zusammenstellungszeichnungen:
Waffensysteme; Schäfte.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl sind die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis, der Beitrag zur systematischen Einführung in die Entwurfsprobleme sowie die Schulung des konstruktiven Denkens in bezug auf funktionstreues, wirtschaftliches, fertigungs-, norm- und designgerechtes Gestalten.
Zur Praxisnähe gehören auch die Verwendung praxisüblicher Unterlagen und Behelfe, der Einsatz elektronischer Rechenhilfen und fachspezifischer Programme sowie die systematische Darstellung des Projektes.
WERKSTÄTTENLABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes anfallenden Meß-, Prüf- und Steuerungsaufgaben sowie Probleme der Arbeitsvorbereitung lösen und dokumentieren können.
Er soll das Zusammenwirken von einmaligen schnellen Vorgängen erfassen können.
Lehrstoff:
Klasse (3 Wochenstunden):
Stoffgebiet Werkstoffprüfung:
Zerstörende und zerstörungsfreie Verfahren.
Stoffgebiet Arbeitsvorbereitung:
Rechnerunterstützte Arbeitsplanung, Arbeitssteuerung und Arbeitsauftragserstellung, statistische Auswertung. Führung von praxisüblichen Dateien; Lagerhaltung.
Klasse (4 Wochenstunden):
Stoffgebiet programmgesteuerte Werkzeugmaschinen:
Manuelle und rechnergestützte Programmierung; Einsatz verschiedener Werkzeuge an der Maschine. CNC-Programme.
Stoffgebiet Fertigungsmeßtechnik und Qualitätssicherung:
Messen mit mechanischen und elektronischen Längenmeßgeräten, Oberflächenrauhigkeitsmessungen; Qualitätsdaten, Aufbereitung, Prüfungsablauf, Fehlerbeseitigung bzw. -verhütung, Qualitätsberichterstattung.
Schußkanal:
Wiederladen von Patronen; innenballistische Messung, außenballistische Messung, Schrotschußauswertung, Auswerten von Trefferbildern, Justieren von Zielgeräten. Funktionsprüfung von Waffen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung der Verfahren in der beruflichen Praxis. Die Messungen, Untersuchungen und Auswertungen bauen auf den in den theoretisch-technischen Unterrichtsgegenständen und im Pflichtgegenstand „Atelier und Werkstätte” erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten auf. Besondere Bedeutung kommt den Schutzmaßnahmen zu.
Den Anforderungen der Praxis entsprechend wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.
ATELIER UND WERKSTÄTTE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe sicher handhaben und instandhalten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Werk- und Hilfsstoffe kennen.
Der Schüler soll facheinschlägige Erzeugnisse herstellen sowie facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsvorgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.
Er soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten und mit der Handhabung einer Schußwaffe vertraut sein.
Lehrstoff:
Klasse (16 Wochenstunden):
Grundausbildung:
Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung. Fertigkeiten (Messen, Anreißen, Körnen, Feilen, Schleifen von Hand, Meißeln, Sägen, Bohren, Senken, Gewindeschneiden von Hand, Schaben, Stempeln, Scharfschleifen von Hand, Passen, Reiben von Hand).
Mechanische Werkstätte:
Fräsen und Hobeln verschiedener Werkstoffe nach Anriß und nach Maß unter Einhaltung vorgegebener Toleranzen. Längs-, Plan- und Innendrehen, Einstechen, Abstechen, Herstellen von Innen- und Außengewinden, Rändeln, Federwickeln. Herstellen einfacher Werkzeuge und Vorrichtungen für den Waffenbau.
Schmiede:
Freiformschmieden, Strecken, Breiten, Spitzen, Stauchen, Lochen, Spalten, Absetzen, Richten, Biegen, Kröpfen, Rollen, Verdrehen, Schroten, Gesenkschmieden. Einfache Glüh- und Härtearbeiten.
Klasse (18 Wochenstunden):
Mechanische Werkstätte:
Fräs- und Bohrarbeiten. Stirn- und Mantelfräsen; einfache Teilkopfarbeiten; manuelle Programmierung programmgesteuerter Maschinen. Dreharbeiten mit der Zug- und Leitspindeldrehmaschine zwischen Spitzen, mit Setzstöcken, Planscheiben und Drehdornen, maschinelles Gewindeschneiden. Einfache Arbeiten an programmgesteuerten Maschinen.
Waffenbau:
Herstellen und Montieren von Züngelplatten, Abzugsgarnituren mit
diversen Stechern; Anfertigung von Schlossen.
Schäfterei:
Lagerung von Holz, Messen, Anreißen, Sägen, Hobeln, Bohren, Stemmen, Stechen, Raspeln, Feilen, Schlitzen, Schleifen, Leimen.
Fügewerkstätte:
Durchführung von Gasschmelz- und Lötarbeiten. Fügen durch Schweißen, Löten und Kleben.
Klasse (18 Wochenstunden):
Mechanische Werkstätte:
Bohr-, Dreh-, Fräs- und Schleifarbeiten unter besonderer Berücksichtigung der im Fachgebiet üblichen Toleranzen und Passungen. Manuelle Programmierung numerisch gesteuerter Drehmaschinen.
Waffenbau:
Systemarbeiten an Jagd- und Sportwaffen. Baskulieren, Montieren, Garnieren von Läufen. Bearbeitung der Außenform. Instandsetzen, Justieren und Prüfen von Waffen. Anfertigen von Sonderwerkzeugen und Vorrichtungen.
Härten-Oberflächenbehandlung:
Härten und Korrosionsschutz durch Oberflächenbeschichtung.
Schäfterei:
Bearbeitung von Holz. Fischhaut schneiden und Einpassen von Waffenteilen. Oberflächenbehandlung des Schaftholzes. Herstellung von Schäfterwerkzeugen.
Klasse (18 Wochenstunden):
Mechanische Werkstätte:
Bohr-, Dreh-, Fräs- und Schleifarbeiten (rechnergestützte Programmierung numerisch gesteuerter Werkzeugmaschinen).
Waffenbau:
Vollendungsarbeiten; Regulieren des Systems nach dem Schäften, Funktionsüberprüfung; Zielfernrohrmontage; Einschießen der Waffe; Korrektur der Treffpunktlage bei mehrläufigen Waffen. Anfertigung von kombinierten Waffensystemen. Restaurieren und Pflegen von Waffen. Handhabung der Waffe.
Schäfterei:
Schäften von Jagd- und Sportwaffen; Einlegearbeiten; Schaftreparaturen. Montieren und Verschleifen von Gummikappen. Schäften von geteilten Vorderschäften.
Didaktische Grundsätze:
Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut gemacht werden. Die in der Allgemeinen Dienstnehmerschutzverordnung und Allgemeinen Maschinen-Schutzvorrichtungsverordnung sowie im Arbeitnehmerschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände sowie des Werkstättenlaboratoriums von besonderer Wichtigkeit.
Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.
Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von Fertigungsbetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug wird durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert gefördert.
Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.
PFLICHTPRAKTIKUM
Siehe Anlage 1C.
B. FREIGEGENSTÄNDE
STENOTYPIE
Siehe Anlage 1C.
DARSTELLENDE GEOMETRIE
Siehe Anlage 1A.4.1.
ENGLISCH
Siehe Anlage 1C.
ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG
Siehe Anlage 1C.
C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
Siehe Anlage 1C.
D. FÖRDERUNTERRICHT
Siehe Anlage 1C.
Anlage 1C.1.5
```
```
LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR KUNSTHANDWERK
AUSBILDUNGSZWEIG GRAVEURE, GÜRTLER, STAHLSCHNEIDER UND
MODESCHMUCKERZEUGER
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Wochenstunden *3)
Pflichtgegenstände *2) Klasse Summe Lvpfl.
1 2 3 4 Gruppe
```
```
1 Religion ......................... 2 2 2 2 8 (III)
2 Deutsch .......................... 3 2 2 2 9 (I)
3 Lebende Fremdsprache (Englisch) .. 2 2 - - 4 (I)
4 Geschichte ....................... - 2 - - 2 (III)
5 Geographie und Wirtschaftskunde .. 2 - - - 2 (III)
6 Wirtschaftliche Bildung,
Rechtskunde und
Politische Bildung ............... - - 3 2 5 III
7 Betriebswirtschaft ............... - - - 2 2 II
8 Leibesübungen .................... 2 2 2 2 8 (IVa)
9 Mathematik und angewandte
Mathematik ....................... 2 - - - 2 (I)
10 Chemie, angewandte Chemie und
Umwelttechnik .................... 2 1 - - 3 II
11 Stilkunde ........................ - - 3 2 5 III
12 Fachzeichnen, Entwurf und
angewandte EDV ................... 6 9 8 8 31 II
13 Technologie ...................... 2 2 2 2 8 I
14 Atelier und Werkstätte ........... 16 18 18 18 70 Va
```
```
Gesamtstundenzahl ... 39 40 40 40 159
15 Pflichtpraktikum ................. mindestens vier Wochen vor
Eintritt in die 4. Klasse.
```
```
Wochenstunden *3)
Freigegenstände *2) Klasse Lvpfl.
1 2 3 4 Gruppe
```
```
Stenotypie ........................... 2 2 - - (V)
Elektronische Datenverarbeitung ...... - 2 - - (I)
Lebende Fremdsprache (Englisch) ...... - - 2 2 (I)
Aktuelle Fachgebiete ( ) ............. - - 2 2 I bis
VI
```
```
Unverbindliche Übungen *2)
```
```
Leibesübungen ............... (bis zu) 2 2 2 2 (IVa)
```
```
Förderunterricht *2)
```
```
Deutsch .............................. *1) *1) *1) *1) (I)
Lebende Fremdsprache (Englisch) ...... *1) *1) (I)
Mathematik und angewandte Mathematik . *1) (I)
```
```
*1) Bei Bedarf in jeder Klasse, in der der entsprechende Pflichtgegenstand vorgesehen ist, je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).
*2) Siehe Anlage 1C, Abschnitt Ia.
*3) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen bzw. durch zusätzliche Lehrplanbestimmungen der Schulbehörde erster Instanz sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Stundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Art. I § 2 Abs. 2 der Lehrplanverordnung sowie Anlage 1A, Abschnitt I, Unterabschnitt Ia.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1C.
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1C.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1C.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE
A. Pflichtgegenstände
DEUTSCH
Siehe Anlage 1C.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Siehe Anlage 1C.
GESCHICHTE
Siehe Anlage 1C.
GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE Siehe Anlage 1C.
WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG Siehe Anlage 1C.
BETRIEBSWIRTSCHAFT
Siehe Anlage 1C.
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1C.
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK Siehe Anlage 1C.
CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK Siehe Anlage 1C.
STILKUNDE
Siehe Anlage 1C.
FACHZEICHNEN, ENTWURF UND ANGEWANDTE EDV
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll den Aufbau und die Funktionen kunsthandwerklicher Objekte des Ausbildungszweiges kennen; er soll solche Objekte frei und nach Anregung konzipieren können. Er soll Formen in seiner Umwelt intensiv wahrnehmen. Er soll die Elemente des bildnerischen Gestaltens unter besonderer Berücksichtigung des Ornamentes und der Farbe kennen.
Der Schüler soll Lagebeziehungen im Raum beschreiben können. Er soll aus einfachen Körpern zusammengesetzte Objekte genau, sauber und übersichtlich in Parallelrissen und in axonometrischen Rissen darstellen und räumliche Lage- und Maßaufgaben in der Projektion lösen können.
Der Schüler soll Skizzen, Werkzeichnungen, Schaubilder und Pläne der für den Ausbildungszweig charakteristischen Elemente lesen und sach- und normgerecht anfertigen können. Insbesondere soll er Objekte nach der Natur und aus der Vorstellung zeichnerisch wiedergeben und in verschiedenen Formen beschriften sowie nach gegebenen Modellen und eigenen Entwurfskizzen ausführungsreife Fertigungszeichnungen in sachgerechtem Maßstab erstellen können.
Der Schüler soll Entwurfsmodelle zu Objekten des Ausbildungszweiges herstellen können.
Lehrstoff:
Klasse (6 Wochenstunden):
Darstellungsmittel:
Bleistift, Feder, Kugelschreiber, Aquarell- und Deckfarben.
Darstellungstechniken:
Punkt, Linie, Kontur, Struktur, Schraffur, Textur, rhythmische Linie, Proportion, Fläche, Tonwerte (Hell-Dunkel-Werte), Farbe (Mischung, Abstufung, Modulation). Kopieren, Vergrößern, Verkleinern.
Elemente des technischen Zeichnens:
Handhabung der Zeichengeräte, Zeichnen mit Bleistift.
Zeichnungsnormen, Maßeintragung.
Parallelrisse:
Räumliches Achsenkreuz, Koordinatensysteme. Grund-, Auf- und Seitenriß. Strecken, Gerade, ebene Figuren und Ebenen in projizierenden Lagen und in Hauptlagen. Wahre Länge von Strecken, wahre Gestalt ebener Figuren. Einfache geometrische und technische Körper (anschauliche Darstellung, Netze). Schrägrisse.
Darstellungsmotive:
Geometrisch aufgebaute Objekte (nach der Natur, nach Modellen, aus der Vorstellung). Einfache Werkstücke des Ausbildungszweiges. Ornamente, Monogramm, Wappen.
Schrift:
Analyse von Schrifttypen. Blockschrift und Antiqua (geschrieben und gezeichnet).
Gestaltung:
Kompositionsprinzipien, einfache Kompositionen. Flächengestaltung (ornamentale und florale Flächenteilung). Bandornamente, durchbrochene Ornamente, Bänder und Mäander.
Klasse (9 Wochenstunden):
Darstellungstechniken:
Darstellung konvexer und konkaver Formen. Zeichnen und Malen auf verschiedenem Untergrund. Modellieren als Relief und Vollplastik (nach der Natur, nach Entwurf, nach Vorlage). Gipsabguß negativ und positiv, Gipsschneiden.
Perspektive:
Durchschnitts- und Aufbauverfahren, Zentralprojektion. Freie
Perspektive mit zwei Fluchtpunkten.
Darstellungsmotive:
Einfache Tier- und Pflanzenstudien, pflanzliches und geometrisches
Ornament. Komplexere technische Objekte des Ausbildungszweiges.
Vollständiges Wappen, Zeichen und Symbole.
Schrift:
Einfache Zierschriften. Anpassung an Block, Achse, optische Mitte,
Monogramme und Signeten.
Gestaltung:
Stilisierung pflanzlicher und organischer Formen, Tiere. Farbe (Psychologie, Ästhetik, Symbolik). Attribute und Symbole; Heraldik (Wappen, Heroldsbilder, gemeine Figuren, Schild- und Helmformen; heraldische Farben).
Klasse (8 Wochenstunden):
Darstellungtechniken:
Modellieren als Relief und Vollplastik (nach der Natur, nach Entwurf, nach Vorlage). Gipsabguß negativ und positiv, Gipsschneiden. Kopieren von Stichen und geschnittenen Reliefs. Bleistift, Tusche, Pastell- und Aquarellfarben. Einsatz von EDV-Geräten für Zeichenaufgaben.
Darstellungsmotive:
Oberflächenrelief des menschlichen Körpers (Muskulatur, Fett, Haut); menschlicher Körper in Ruhe und Bewegung; Kopf-, Porträt- und Aktstudien. Tiere. Draperien. Schmucksteine.
Darstellungsträger:
Sakrale und profane Geräte, Einrichtungen (Sport- und Ehrenpreise, Stahlschnittunitate und Prägestempel).
Schrift:
Komplexe Zierschriften (Enstehungszeit, Merkmale und Anwendung im Ausbildungszweig). Initialen.
Gestaltung:
Abstraktion. Kreativer Werdegang von Objekten (Ideenskizze, Entwurfszeichnung, Modell).
Klasse (8 Wochenstunden):
Darstellungstechniken:
Herstellen von ausführungsreifen Entwürfen und Modellen (Modellieren, Gipsabguß, Gipsschnitt). Emailtechniken, Tauschiertechniken, Ausstellungstechniken. Federzeichnung für Stahl- und Kupferstich. Darstellung von Metalloberflächen in Farbe. Einsatz von einfacher Computergrafik im Entwurfsverfahren.
Darstellungsmotive:
Kopfmodell. Komplexe Objekte.
Darstellungsträger:
Ein- und doppelseitige Prägungen (Exlibris, Briefmarken).
Schmuckstücke. Jagdwaffenteile.
Gestaltung:
Waffengravur. Freie Schriftgestaltung. Kreativer Werdegang von
Objekten (Psychogramm, Foto, Beschreibung).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zur Schulung des künstlerischen Formgefühls, der besonders beim Modellieren gegeben ist, und die Anwendbarkeit bei der Herstellung gängiger Produkte des Ausbildungszweiges.
Insbesondere im Themenbereich „Gestaltung“ ist das Ausgehen von den Fähigkeiten und Neigungen der einzelnen Schüler eine wichtige Voraussetzung für einen bedeutenden Unterrichtsertrag.
Die Anschaulichkeit des Unterrichts wird durch Verwendung von Naturmodellen und bildlichen Darstellungen erhöht. Exkursionen und Lehrausgänge, insbesondere in Ausstellungen, können zusätzliche Einsichten vermitteln.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen, zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten und zur Festlegung und Betreuung fachübergreifender Schülerprojekte ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Technologie“ und „Atelier und Werkstätte“ wichtig.
TECHNOLOGIE
Siehe Anlage 1C.1.4.
ATELIER UND WERKSTÄTTE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Ausbildungszweig verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe sicher handhaben und instand halten können.
Der Schüler soll geschmackvolle facheinschlägige Erzeugnisse herstellen sowie facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsvorgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.
Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.
Lehrstoff:
Klasse (16 Wochenstunden):
Grundausbildung:
Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung. Fertigkeiten (Sägen; Feilen von Blechen, Meißeln und Punzen; Messen, Anreißen, Körnen, Bohren, Senken, manuelles Gewindeschneiden, Blechschneiden mit der Hand- und Hebelschere, Nieten, Biegen, Hämmern, Formfeilen, Schmirgeln; Härten der Meißel und Punzen, Schleifen der Meißel und Bohrer).
Graveurwerkstätte:
Aufkitten, Herrichten und Schleifen der Stichel; Skizzieren und Aufpausen, Sägen mit der Metallaubsäge, Weichlöten. Manuelles Gravieren. Meißeln, Riffeln, Schaben und Ziselieren von Reliefs. Manuelles und maschinelles Polieren. Waagrechtstoßmaschine. Drehmaschine (Längs-, Plan- und Formdrehen).
Klasse (18 Wochenstunden):
Graveurwerkstätte:
Spannen der Werkstücke, Schleifen von Sticheln, Herstellen spezieller Meißel und Punzen. Massivziselieren. Einfache Flach- und Reliefgravur in Stahl und Buntmetallen. Schneiden von Schrift- und Zahlenstempeln. Negativschnitt (Meißeln, Schneiden, Schaben, Riffeln, Ziselieren). Fräsen von Oberflächenstrukturen mit der biegsamen Welle und den dazugehörigen Fräsern. Zweidimensionales Gravieren an der Graviermaschine (einfache Formen); Schleifen der Einschneidefräser. Anfertigen zweidimensionaler Gravierschablonen aus Metall und Kunststoff. Modellabgüsse in Gips und Kunstharz. Gipsschneiden. Prägen und Kalteinsenken.
Klasse (18 Wochenstunden):
Stahlschnittwerkstätte:
Komplexe Flachgravur in Stahl und Buntmetall. Tauschieren. Maschinelle Grobformung für den Stahlschnitt. Negative und positive Reliefgravur in Stahl. Schleifen der Drehmeißel.
Gürtlerwerkstätte:
Treiben und Aufziehen von Gefäßen. Treibziselieren. Richten, Planieren, Montieren, Passen, Bördeln, Hartlöten, Patinieren, Abkanten, Beizen, Schleifen, Polieren.
Klasse (18 Wochenstunden):
Graveurwerkstätte:
Kombination von Techniken für komplexe Werkstücke. Dreidimensionales Maschinengravieren und Schleifen der erforderlichen Einschneidefräser. Modellabgüsse in Kautschuk und Kunstharz. Ausnehmearbeiten für Grubenschmelz und Emailieren.
Arbeitsvorbereitung:
Anboterstellung, Arbeitsaufträge, Werkstattzeichnungen, Arbeitsplanung. Vor- und Nachkalkulation von Arbeitsaufträgen. Lagerhaltung. Techniken der Ausstellungs- und Wettbewerbsbeteiligung.
Didaktische Grundsätze:
Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut gemacht werden. Die im Arbeitnehmerschutzgesetz und den dazu ergangenen Verordnungen vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit.
Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.
Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von kunsthandwerklichen Gewerbebetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug kann durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert gefördert werden.
Für die Vermittlung von handwerklichen Arbeitshaltungen wie Gewissenhaftigkeit und Pünktlichkeit ist das Vorbild des Lehrers von höchster Bedeutung.
Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.
PFLICHTPRAKTIKUM
Siehe Anlage 1C.
B. Freigegenstände
STENOTYPIE
Siehe Anlage 1C.
ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG
Siehe Anlage 1C.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Siehe Anlage 1C.
AKTUELLE FACHGEBIETE
Siehe Anlage 1C.
C. Unverbindliche Übungen
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1C.
D. Förderunterricht
DEUTSCH
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage 1C.
Anlage 1C.1.8
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```
LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR KUNSTHANDWERK
AUSBILDUNGSZWEIG KUNSTSCHMIEDE UND METALLPLASTIKER
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
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```
Wochenstunden *3)
Pflichtgegenstände *2) Klasse Summe Lvpfl.
1 2 3 4 Gruppe
```
```
1 Religion ......................... 2 2 2 2 8 (III)
2 Deutsch .......................... 3 2 2 2 9 (I)
3 Lebende Fremdsprache (Englisch) .. 2 2 - - 4 (I)
4 Geschichte ....................... - 2 - - 2 (III)
5 Geographie und Wirtschaftskunde .. 2 - - - 2 (III)
6 Wirtschaftliche Bildung,
Rechtskunde und
Politische Bildung ............... - - 3 2 5 III
7 Betriebswirtschaft ............... - - - 2 2 II
8 Leibesübungen .................... 2 2 2 2 8 (IVa)
9 Mathematik und angewandte
Mathematik ....................... 2 - - - 2 (I)
10 Chemie, angewandte Chemie und
Umwelttechnik .................... 2 1 - - 3 II
11 Stilkunde ........................ - - 3 2 5 III
12 Fachzeichnen, Entwurf und
angewandte EDV ................... 6 9 8 8 31 II
13 Technologie ...................... 2 2 2 2 8 I
14 Atelier und Werkstätte ........... 16 18 18 18 70 Va
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```
Gesamtstundenzahl ... 39 40 40 40 159
15 Pflichtpraktikum ................. mindestens vier Wochen vor
Eintritt in die 4. Klasse.
```
```
Wochenstunden *3)
Freigegenstände *2) Klasse Lvpfl.
1 2 3 4 Gruppe
```
```
Stenotypie ........................... 2 2 - - (V)
Elektronische Datenverarbeitung ...... - 2 - - I
Lebende Fremdsprache (Englisch) ...... - - 2 2 (I)
Aktuelle Fachgebiete ( ) ............. - - 2 2 I bis
VI
```
```
Unverbindliche Übungen *2)
```
```
Leibesübungen ............... (bis zu) 2 2 2 2 (IVa)
```
```
Förderunterricht *1) *2)
```
```
Deutsch .............................. *1) *1) *1) *1) (I)
Lebende Fremdsprache ................. *1) *1) - - (I)
Mathematik und angewandte Mathematik . *1) - - - (I)
```
```
*1) Bei Bedarf in jeder Klasse, in der der entsprechende Pflichtgegenstand vorgesehen ist, je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).
*2) Siehe Anlage 1C, Abschnitt Ia.
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