Verordnung über Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1987-09-01
Letzte Aktualisierung 2016-09-01
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 35
Änderungshistorie JSON API

*3) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen bzw. durch zusätzliche Lehrplanbestimmungen der Schulbehörde erster Instanz sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Stundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Art. I § 2 Abs. 2 der Lehrplanverordnung sowie Anlage 1A, Abschnitt I, Unterabschnitt Ia.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1C.

III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1C.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1C.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

A. Pflichtgegenstände

2.

DEUTSCH

Siehe Anlage 1C.

3.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1C.

4.

GESCHICHTE

Siehe Anlage 1C.

5.

GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE Siehe Anlage 1C.

6.

WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG

Siehe Anlage 1C.

7.

BETRIEBSWIRTSCHAFT

Siehe Anlage 1C.

8.

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1C.

9.

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK Siehe Anlage 1C.

10.

CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK Siehe Anlage 1C.

11.

STILKUNDE

Siehe Anlage 1C.

12.

FACHZEICHNEN, ENTWURF UND ANGEWANDTE EDV

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll den Aufbau und die Funktionen kunsthandwerklicher Objekte des Ausbildungszweiges kennen; er soll solche Objekte frei und nach Anregung konzipieren können. Er soll Formen in seiner Umwelt intensiv wahrnehmen. Er soll die Elemente des bildnerischen Gestaltens unter besonderer Berücksichtigung des Ornamentes und der Farbe kennen.

Der Schüler soll Lagebeziehungen im Raum beschreiben können. Er soll aus einfachen Körpern zusammengesetzte Objekte genau, sauber und übersichtlich in Parallelrissen und in axonometrischen Rissen darstellen und räumliche Lage- und Maßaufgaben in der Projektion lösen können.

Der Schüler soll Skizzen, Werkzeichnungen, Schaubilder und Pläne der für den Ausbildungszweig charakteristischen Elemente lesen und sach- und normgerecht anfertigen können. Insbesondere soll er Objekte nach der Natur und aus der Vorstellung zeichnerisch wiedergeben und in verschiedenen Formen beschriften sowie nach gegebenen Modellen und eigenen Entwurfsskizzen ausführungsreife Fertigungszeichnungen in sachgerechtem Maßstab erstellen können.

Der Schüler soll Entwurfsmodelle zu Objekten des Ausbildungszweiges herstellen können.

Lehrstoff:

1.

Klasse (6 Wochenstunden):

Darstellungsmittel:

Bleistift, Feder, Kugelschreiber, Aquarell- und Deckfarben, Tusche.

Darstellungstechniken:

Punkt, Linie, Kontur, Struktur, Schraffur, Textur, rhythmische Linie, Proportion, Fläche; Tonwerte (Hell-Dunkel-Werte), Farbe (Mischung, Abstufung, Modulation). Kopieren, Vergrößern, Verkleinern.

Elemente des technischen Zeichnens:

Handhabung der Zeichengeräte, Zeichnen mit Bleistift und Tusche, Zeichnungsnormen, Maßeintragung, Stückliste. Passungen und Toleranzen.

Parallelrisse:

Räumliches Achsenkreuz, Koordinatensysteme. Grund-, Auf- und Seitenriß. Strecken, Gerade, ebene Figuren und Ebenen in projiziernden Lagen und in Hauptlagen. Wahre Länge von Strecken, wahre Gestalt ebener Figuren. Einfache geometrische und technische Körper (anschauliche Darstellung, Netze). Schrägrisse.

Darstellungsmotive:

Geometrisch aufgebaute Objekte (nach der Natur, nach Modellen, aus der Vorstellung). Einfache Werkstücke des Ausbildungszweiges. Ornamente, Monogramme, Wappen.

Schrift:

Analyse von Schrifttypen. Blockschrift und Antiqua (geschrieben und gezeichnet).

Gestaltung:

Kompositionsprinzipien, einfache Kompositionen. Flächengestaltung (ornamentale und florale Flächenteilung), Bandornamente, durchbrochene Ornamente, Bänder und Mäander.

2.

Klasse (9 Wochenstunden):

Darstellungstechniken:

Zeichnen und Malen auf verschiedenen Hintergrund mit verschiedenen Darstellungsmitteln. Darstellung von Objekten und Details des Ausbildungszweiges als technische Zeichnung in Grund-, Auf- und Seitenriß. Modellieren als Relief und Vollplastik (nach der Natur, nach Vorlage, nach Entwurf). Gipsabguß negativ und positiv.

Perspektive:

Durchschnitt- und Aufbauverfahren, Zentralprojektion, Freie

Perspektive mit zwei Fluchtpunkten.

Darstellungsmotive:

Geometrische und pflanzliche Ornamente, Tiere, Monogramme und Symbole. Zusammengesetzte technische Objekte des Ausbildungszweiges.

Schrift:

Einfache Zierschriften. Anpassung der Buchstaben für die Guß- und Schmiedetechnik.

Gestaltung:

Stilisierung pflanzlicher und tierischer Formen, Attribute und Symbole. Einfache ornamentale Gitter und Objekte. Heraldik (Wappen, Schild- und Helmformen, Heroldsbilder, gemeine Figuren, heraldische Farben und ihre Darstellung in Metall).

3.

Klasse (8 Wochenstunden):

Darstellungstechniken:

Modellieren als Relief und Vollplastik (nach der Natur, nach Entwurf, nach Vorlage). Gipsabguß negativ und positiv, Gipsschneiden. Kopieren von Gitterwerken und Details verschiedener Stilepochen. Einsatz von EDV-Geräten für Zeichenaufgaben.

Darstellungsmotive:

Oberflächenrelief des menschlichen Körpers (Muskulatur, Fett, Haut), menschlicher Körper in Ruhe und Bewegung (Kopf-, Porträt- und Aktstudien).

Darstellungsträger:

Einrichtungen, kirchliche und profane Geräte, Friedhofskultur,

Werbung.

Schrift:

Komplexe Zierschriften (Entstehungszeit, Merkmale, Anwendung im Ausbildungszweig).

Gestaltung:

Abstraktion. Kreativer Werdegang von Objekten (Ideenskizze, Entwurfsübung, Werkzeichnung, Modell).

4.

Klasse (8 Wochenstunden):

Darstellungstechniken:

Darstellung von Metalloberflächen in Zeichnung und Farbe. Herstellen von Entwürfen und Werkzeichnungen für geschmiedete und montierte Gitter, Objekte und Plastiken in natürlicher Größe. Einsatz von einfacher Computergrafik im Entwurfsverfahren.

Darstellungsmotive:

Kopfmodell und menschliche Figur. Komplexe Objekte in einzelnen und

kombinierten Herstellungsverfahren. Ausstellungstechniken.

Darstellungsträger:

Metallkunst in Wohnung, Bau und Friedhof.

Gestaltung:

Freie Gitter-, Schrift- und Objektgestaltung. Kreativer Werdegang

von Objekten (Psychogramm, Foto und Beschreibung).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zur Schulung des künstlerischen Formgefühls, der besonders beim Modellieren gegeben ist und die Anwendbarkeit bei der Herstellung gängiger Produkte des Ausbildungszweiges.

Insbesondere im Themenbereich „Gestaltung“ ist das Ausgehen von den Fähigkeiten und Neigungen der einzelnen Schüler eine wichtige Voraussetzung für einen bedeutenden Unterrichtsertrag.

Die Anschaulichkeit des Unterrichtes wird durch Verwendung von Naturmodellen und bildlichen Darstellungen erhöht. Exkursionen und Lehrausgänge, insbesondere in Ausstellungen, können zusätzliche Einsichten vermitteln.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen, zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten und zur Festlegung und Betreuung fachübergreifender Schülerprojekte ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Technologie“ und „Atelier und Werkstätte“ wichtig.

13.

TECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Ausbildungszweig verwendeten Werkstoffe, Hilfsstoffe und Halbfabrikate identifizieren können; er soll ihr Vorkommen, ihre Gewinnung, ihre Eigenschaften, ihre Handelsformen und ihre Verwendung kennen.

Der Schüler soll die im Ausbildungszweig verwendeten Bearbeitungsverfahren sowie den Aufbau, die Funktion, die Handhabung und die Wartung der erforderlichen Werkzeuge, Geräte und Maschinen gründlich kennen. Er soll für einen gegebenen Zweck ein rationelles und sicheres Bearbeitungsverfahren auswählen können.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Nichtmetallische Werkstoffe:

Gefüge; chemische, physikalische, mechanische und technologische

Eigenschaften.

Eisenmetalle:

Roheisen, Stahlerzeugung, Gußwerkstoffe, Stahl (Sorten, normgerechte Bezeichnung). Warmbehandlung von Stählen; Glüh- und Härteverfahren.

Maschinenelemente:

Lösbare und unlösbare Verbindungselemente.

Manuelle Metallbearbeitung:

Werkzeuge, spanende Bearbeitungsverfahren. Messen mit einfachen Meßzeugen, Anreißen; Toleranzen und Passungen. Weichlöten, Weichlote und Flußmittel.

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Nichteisenmetalle:

Edle und unedle Metalle, Legierungen. Hartmetalle.

Kunststoffe:

Arten, Bearbeitung, Verwendung.

Hilfsstoffe:

Schleif-, Polier-, Entfettungs-, Beiz- und Schmiermittel. Säuren.

Chemische Metallfärbemittel.

Maschinenelemente:

Rohrverbindungen (Arten, Herstellung).

Maschinelle Werkstoffbearbeitung:

Bohren, Senken, Hobeln, Drehen, Fräsen, Schleifen. Hartlöten,

Hartlote, Fluß- und Gegenflußmittel.

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Spanlose Formgebung von metallischen Werkstoffen:

Gießverfahren und Formtechniken, Gußkontrolle und Gußputzen. Gießen, Schmelz- und Legierungstechnik, Schmieden. Schweißen (Feuerschweißen, Autogen- und Schutzgasschweißen, Lichtbogenschweißen. Bearbeitung mittels Funkenerosion, Laserstrahl, Ultraschall, Elektronenstrahl).

Blechbearbeitung:

Schneiden, Biegen, Treiben, Ziselieren, Drücken, Stanzen, Pressen, Prägen, Walzen, Tiefziehen, Strangpressen, Fließpressen.

Maschinen für die spanlose Formgebung:

Scheren, Abkantmaschine, Sickenmaschine, Rohrbiegemaschine, Metalldrückmaschine, Pressen, Ziehmaschinen, Schmiedemaschinen.

4.

Klasse (2 Wochenstunden):

Werkzeugmaschinen für die spanende Formgebung:

Drehen, Fräsen, Hobeln, Schleifen, Polieren.

Vorrichtungs- und Werkzeugbau:

Schnitt- und Stanzwerkzeuge, Drückformen und Schmiedegesenke.

Werkstoffprüfung:

Zerstörende und zerstörungsfreie Verfahren. Druckprüfung an

Behältern und Rohrleitungen.

Schlosserei:

Bauformen von Schlössern und Beschlägen.

Korrosionsschutz:

Arten, Verfahren, gesetzliche Bestimmungen.

Verschönerungstechniken:

Scheuern, Patinieren, Brünieren, Ätzen, Blattvergoldung und Feuervergoldung. Verwahrung und Entsorgung von gifthältigen Stoffen.

Arbeitsplatzgestaltung:

Lärmschutz, Staubschutz, Hitzeschutz. Ergonometrie.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf typische Aufgaben des Ausbildungszweiges. Daher wird zB die Gewinnung der Werkstoffe gegenüber deren Eigenschaften und Verwendung zurücktreten. Besondere Bedeutung kommt der sicheren Identifizierung der Werk- und Hilfsstoffe zu.

Materialproben und bildliche Darstellungen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes; Exkursionen und Lehrausgänge vertiefen das Verständnis für Herstellungs- und Lagerungsverfahren.

Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeit ist die Zusammenarbeit mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Fachzeichnen, Entwurf und angewandte EDV“ und „Atelier und Werkstätte“ wichtig.

14.

ATELIER UND WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Ausbildungszweig verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe sicher handhaben und instandhalten können. Der Schüler soll geschmackvolle facheinschlägige Erzeugnisse herstellen sowie facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsvorgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.

Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

1.

Klasse (16 Wochenstunden):

Grundausbildung:

Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung. Fertigkeiten (Sägen, Feilen auf Maß und Form; Feilen von Blechen, Meißeln und Punzen; Meißeln und Riffeln, Messen, Anreißen, Körnen, Stempeln, Blech zuschneiden mit der Hand- und Hebelschere, Entgraten, Körnen, Bohren, Senken, Schleifen und Schärfen, Nieten, manuelles Gewindeschneiden, Reiben und Zusammenreiben, Passen, Verschraubungen, Biegen, Hämmern, Weichlöten, Glätten von Weichlötstellen, Schaben und Schmirgeln).

Dreherei:

Längs- und Plandrehen, Maschinengewindeschneiden.

Schmiede:

Feuerführung und Warmmachen des Schmiedestückes, Freiformschmieden und Maschinenschmieden, Biegen, Richten, Strecken, Absetzen, Breiten, Spitzen, Schroten.

2.

Klasse (18 Wochenstunden):

Mechanische Werkstätte:

Formdrehen in Holz und Metall, Schleifen der Drehmeißel, Drehen mit Handstählen, Gewindedrehen in Lang- und Querholz mit Gewindesträhler. Einfache Fräsarbeiten. Schleifen und Polieren der Werkstücke.

Stahlbau und Treibwerkstätte:

Rundschneiden von Blechen, Treiben, Herstellen rotationssymmetrischer Hohlkörper, Glühen von Blechen, Auf- und Einziehen, Kaltschmieden, Planieren, Spannen, Richten, Abkanten, Bördeln, Sicken, Falzen, Einlegen von Draht, Poltern, Herstellen von Rohrverbindungen, Biegen von Rohren, Bürsten, Kratzen. Feilen von Schlüsseln und Montieren von Schlössern und Beschlägen.

Schmiede:

Warmverformung und Warmbehandlung des Stahles und unedler Nichteisenmetalle (Stauchen, Lochen, Spalten, Rollen, Kehlen und Kerben von Rippen, Schmieden einfacher Zierformen, Herstellen einfacher ornamentaler Gitter als Flächenfüllungen und Schmieden von Schmiedewerkzeugen). Härten und Anlassen von Meißel, Punzen und Handwerkzeugen. Beizen, Scheuern, Verzinnen. Hartlöten und einfaches Autogenschweißen.

3.

Klasse (18 Wochenstunden):

Gießerei:

Herstellen einfacher Formen, Auftragen von Form- und Kernüberzügen, Formen von Hand, Ausbessern und Zusammenbau der Form. Gießen. Zinngußtechnik (Herrichten des Tons, An- und Abformen, Schmelzen, Legieren von Zinn, Gießen einfacher Formen, Kühlen, Abbrennen).

Schmiede:

Kröpfen, Verdrehen, Aufschrumpfen, Falten, Aufziehen von Bunden, Schmieden im Gesenk. Herstellen von Behelfsformen, Abnehmen und Anfertigen von Schablonen. Zerlegen und Zusammenbau von Metallobjekten. Komplexe Schmiedearbeiten von Hand und mit dem Maschinenhammer nach Zeichnung. Einfache Objekte der Metallgestaltung. Glühen, Härten, Anlassen, Vergüten, Oberflächenhärtung, Härteprüfung.

Schweißerei:

Gasschmelzschweißen, Schutzgasschweißen und Elektroschweißen,

Brennschneiden.

4.

Klasse (18 Wochenstunden):

Schmiede:

Kombination von Techniken für komplexe Werkstücke, Gitter, Geräte; Zusammenbau. Herstellung sakraler und profaner Gegenstände der Schmiedekunst. Oberflächenbehandlung und Korrosionsschutz. Patinieren von Metallen, Brünieren und Blattvergolden.

Gießerei:

Herstellen von mehrteiligen Formen und Kernen, Kerneinlegen und Gießfertigmachen von Formen. Beschweren, Verklammern, Verschraubungen. Gießen von Reliefs und kleinen Vollplastiken (Voll- und Hohlguß). Schleudergußverfahren (Vulkanisieren, Einbetten, Ausschmelzen, Gießen). Gußziselieren.

Arbeitsvorbereitung:

Anboterstellung, Arbeitsaufträge, Werkstattzeichnungen, Arbeitsplanung. Vor- und Nachkalkulation von Arbeitsaufträgen. Bestellwesen, Lagerhaltung. Techniken der Ausstellungs- und Wettbewerbsbeteiligung.

Didaktische Grundsätze:

Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut gemacht werden. Die im Arbeitnehmerschutzgesetz und den dazu ergangenen Verordnungen vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit.

Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.

Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von kunsthandwerklichen Gewerbebetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug kann durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert gefördert werden.

Für die Vermittlung von handwerklichen Arbeitshaltungen wie Gewissenhaftigkeit und Pünktlichkeit ist das Vorbild des Lehrers von höchster Bedeutung.

Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.

15.

PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1C.

B. Freigegenstände

STENOTYPIE

Siehe Anlage 1C.

ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG

Siehe Anlage 1C.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1C.

AKTUELLE FACHGEBIETE

Siehe Anlage 1C.

C. Unverbindliche Übungen

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1C.

D. Förderunterricht

DEUTSCH

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 1C.

Anlage 1C.2.4

```

```

LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR STEINMETZEREI

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```

```

Wochenstunden *3)

Pflichtgegenstände *2) Klasse Summe Lvpfl.

1 2 3 4 Gruppe

```

```

1 Religion ......................... 2 2 2 2 8 (III)

2 Deutsch .......................... 3 2 2 2 9 (I)

3 Lebende Fremdsprache (Englisch) .. 2 2 - - 4 (I)

4 Geschichte ....................... - 2 - - 2 (III)

5 Geographie und Wirtschaftskunde .. 2 - - - 2 (III)

6 Wirtschaftliche Bildung,

Rechtskunde und

Politische Bildung ............... - - 3 2 5 III

7 Betriebswirtschaft ............... - - - 2 2 II

8 Leibesübungen .................... 2 2 2 2 8 (IVa)

9 Mathematik und angewandte

Mathematik ....................... 2 - - - 2 (I)

10 Chemie, angewandte Chemie und

Umwelttechnik .................... 2 1 - - 3 II

11 Stilkunde ........................ - - 3 2 5 III

12 Darstellende Geometrie ........... 3 - - - 3 (I)

13 Fachkunde ........................ 3 5 3 3 14 (I)

14 Fachzeichnen, Entwurf und

angewandte EDV ................... 4 5 5 6 20 II

15 Schrift .......................... 2 2 - - 4 (V)

16 Baumechanik ...................... - 2 2 - 4 (I)

17 Technologie ...................... 2 2 - - 4 I

18 Werkstätte ....................... 10 13 18 19 60 (Va)

```

```

Gesamtstundenzahl ... 39 40 40 40 159

19 Pflichtpraktikum ................. mindestens vier Wochen vor

Eintritt in die 4. Klasse.

```

```

Wochenstunden *3)

Freigegenstände *2) Klasse Lvpfl.

1 2 3 4 Gruppe

```

```

Stenotypie ........................... 2 2 - - (V)

Elektronische Datenverarbeitung ...... - 2 - - I

Lebende Fremdsprache (Englisch) ...... - - 2 2 (I)

Aktuelle Fachgebiete ( ) ............. - - 2 2 I bis

VI

```

```

Unverbindliche Übungen *2)

```

```

Leibesübungen ............... (bis zu) 2 2 2 2 (IVa)

```

```

Förderunterricht *2)

```

```

Deutsch .............................. *1) *1) *1) *1) (I)

Lebende Fremdsprache (Englisch) ...... *1) *1) - - (I)

Mathematik und angewandte Mathematik . *1) - - - (I)

```

```

*1) Bei Bedarf in jeder Klasse, in der der entsprechende Pflichtgegenstand vorgesehen ist, je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).

*2) Siehe Anlage 1C, Abschnitt Ia.

*3) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen bzw. durch zusätzliche Lehrplanbestimmungen der Schulbehörde erster Instanz sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Stundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Art. I § 2 Abs. 2 der Lehrplanverordnung sowie Anlage 1A, Abschnitt I, Unterabschnitt Ia.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1C.

III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1C.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1C.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

A. Pflichtgegenstände

2.

DEUTSCH

Siehe Anlage 1C.

3.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1C.

4.

GESCHICHTE

Siehe Anlage 1C.

5.

GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE Siehe Anlage 1C.

6.

WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG Siehe Anlage 1C.

7.

BETRIEBSWIRTSCHAFT

Siehe Anlage 1C.

8.

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1C.

9.

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK Siehe Anlage 1C.

10.

CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK Siehe Anlage 1C.

11.

STILKUNDE

Siehe Anlage 1C.

12.

DARSTELLENDE GEOMETRIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll aus Rissen eines Objektes dessen Aufbau ablesen und die in der Zeichnung enthaltenen Informationen deuten und konstruktiv verwerten können. Er soll geometrische Formen an technischen Objekten erkennen und mit Hilfe einer Konstruktionszeichnung erfassen können. Er soll räumliche Gegebenheiten in Handskizzen darstellen können.

Lehrstoff:

1.

Klasse (3 Wochenstunden):

Projektion und Axonometrie, Anwendung auf ebenflächig begrenzte Körper und spezielle einfache Flächen:

Räumliches kartesisches Rechtssystem, Parallelprojektion. Aufbauverfahren der Axonometrie, spezielle axonometrische Angaben gemäß ÖNORM A 6061. Anwendung auf prismatische und pyramidenförmige Werkstücke. Strecke und Gerade, ebene Figur und Ebene, Körper und Fläche. Aufriß, Grundriß und Kreuzriß (Normalrisse in den Koordinatenebenen, Anordnung in der Zeichenebene). Konstruktion axonometrischer Risse aus gegebenen Hauptrissen und umgekehrt. Prismenfläche, Zylinderfläche, Pyramidenfläche und Kegelfläche. Konturerzeugende von Zylinder- und Kegelflächen.

Lösung stereometrischer Aufgaben mit Hilfe von Normalprojektionen:

Angittern in einer Ebene, Schnitte ebenflächig begrenzter Werkstückformen. Seitenrisse als Konstruktionshilfsmittel. Länge einer Strecke, Drehen einer Ebene in eine Hauptebene, orthogonale Lage einer Geraden und einer Ebene. Anwendung auf fachbezogene technische Objekte.

Normalriß eines Kreises:

Festlegen des Normalrisses eines Kreises durch Hauptscheitel und einen Punkt. Normalriß von drehzylindrischen und drehkegelförmigen Objekten.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit im Konstruktionsunterricht der Fachrichtung. Es empfiehlt sich, neue geometrische Begriffe anhand konkreter technischer Objekte einzuführen. Die zunehmende Bedeutung computerunterstützten Konstruierens legt die konsequente Verwendung eines Koordinatensystems nahe. Im Sinne der Praxisbezogenheit erscheint es zweckmäßig, Konstruktionsvorgänge am Objekt zu erklären, sodaß sich die Verwendung von Spuren und Rißachsen erübrigt.

Zwei Schularbeiten sind zulässig.

13.

FACHKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in Betrieben des Fachgebietes anfallenden Arbeiten, Konstruktionen und Hilfskonstruktionen kennen.

Er soll Skizzen und Werkzeichnungen der im Fachgebiet wesentlichen Bauelemente anfertigen können.

Lehrstoff:

1.

Klasse (3 Wochenstunden):

Steinmetzbetrieb:

Aufgaben (Vorrichtungen, Einrichtungen, funktioneller Ablauf).

Baukonstruktionen:

Fundament, stehendes Mauerwerk (Aufbau, Öffnungen, Umrahmungen). Feuchtigkeitsisolierung. Steinschnitt; Schablone. Dehn- und Setzfugen.

2.

Klasse (5 Wochenstunden):

Vermessung:

Erfassung von Naturmaßen, Aussteckungsarbeiten.

Steinbaukonstruktionen:

Treppen (Arten, Verziehungen). Bodenbeläge (Fußbodenaufbau, Belagsformen, Verlegearten, Trittschallisolierung). Verkleidungen (Fugenschnitt, Verankerung, Wärmeisolierung).

3.

Klasse (3 Wochenstunden):

Baukonstruktionen:

Böschungs- und Stützmauern. Schwebendes Mauerwerk (Bögen, Gewölbe, Stichkappen).

Gerüstung:

Arbeitsgerüste, Lehrgerüste.

4.

Klasse (3 Wochenstunden):

Außengestaltung:

Grabdenkmäler, Brunnen, Gartengestaltung (Wege, Plätze, Sitzbänke).

Renovieren und Restaurieren:

Reinigen, Konservieren, Instandhalten historischer Bauteile.

Stilelemente:

Säulenordnungen, Strebepfeiler, Maßwerk.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zur Schulung der handwerklichen Fertigkeit und die Anwendbarkeit bei der Herstellung von Werkstücken. Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Fachzeichnen, Entwurf und angewandte EDV“, „Technologie“ und „Werkstätte“ wichtig.

14.

FACHZEICHNEN, ENTWURF UND ANGEWANDTE EDV

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Werkzeichnungen, Schaubilder, Pläne und Skizzen normgerecht anfertigen und lesen können. Er soll die Objekte sauber und übersichtlich in Parallelrissen und axonometrischen Rissen darstellen und räumliche Lage- und Maßaufgaben in der Projektion lösen können.

Lehrstoff:

1.

Klasse (4 Wochenstunden):

Elemente des Bauzeichnens:

Handhabung der Zeichengeräte, Normschrift, Zeichnen mit Bleistift

und Tusche, Zeichnungsnormen, Maßeintragung.

Werkzeichnungen:

Zeichnerische Darstellung von einfachen Baukonstruktionen (Fundament, stehendes Mauerwerk und Öffnungen). Steinschnitt.

2.

Klasse (5 Wochenstunden):

Werk- und Detailzeichnungen:

Stehendes Mauerwerk mit Öffnungen und Umrahmungen. Feuchtigkeitsisolierungen. Steinschnitt. Geradlinige Treppen. Fußbodenkonstruktionen.

3.

Klasse (5 Wochenstunden):

Werk- und Detailzeichnungen:

Verkleidungen (Maßliste, Ankerliste). Gewendelte Treppen.

Böschungs- und Stützmauern.

Bauaufnahme:

Aufnahme und zeichnerische Darstellung von Bauteilen.

4.

Klasse (6 Wochenstunden):

Werk- und Detailzeichnungen:

Bögen, Gewölbe, Stichkappen (Grund- und Aufriß, Axonometrie).

Entwurf:

Grabdenkmäler, Brunnen, Gartengestaltung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zur Schulung des künstlerischen Formgefühls, der besonders beim Modellieren gegeben ist und die Anwendbarkeit bei der Herstellung gängiger Produkte der Fachrichtung.

Insbesondere im Themenbereich „Entwurf“ ist das Ausgehen von den Fähigkeiten und Neigungen der einzelnen Schüler eine wichtige Voraussetzung für einen bedeutenden Unterrichtsertrag.

Die Anschaulichkeit des Unterrichtes wird durch Verwendung von Naturmodellen und bildlichen Darstellungen erhöht. Exkursionen und Lehrausgänge, insbesondere in Ausstellungen, können zusätzliche Einsichten vermitteln.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen, zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten und zur Festlegung und Betreuung fachübergreifender Schülerprojekte ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Fachkunde“, „Technologie“, „Baumechanik“ und „Werkstätte“ wichtig.

15.

SCHRIFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die gebräuchlichsten Schriftarten schreiben, zeichnen und konstruieren können.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Schreiben, Zeichnen und Konstruieren:

Gebrauchsschriften. Verbinden von Schrift und Ornament.

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Schreiben, Zeichnen und Konstruieren:

Zierschriften. Fassen im Stein (Vergolden, Färben, Bleiintarsieren).

Theorie der Schrift:

Zeichen und Symbole, Heraldik.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zur sicheren Beherrschung der Gebrauchsschriften und zur Förderung der gestalterischen Kreativität des Schülers.

Die Anschauung wird zweckmäßigerweise an fertigem Bild- und Schriftmaterial geschult.

16.

BAUMECHANIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll einfache Tragsysteme dimensionieren können.

Lehrstoff:

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Kräfte:

Arten, Zusammensetzung und Zerlegung (graphisch und rechnerisch). Momente. Kräftepaare. Gleichgewichtsbedingungen (rechnerisch und graphisch).

Standsicherheit:

Kippen, Gleiten; Schwerpunkt von Flächen. Lastaufstellung.

Rechnerische Ermittlung von Auflagekräften.

Fachwerke:

Arten, Lastfälle, einfacher Cremonaplan.

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Träger:

Einfacher Träger auf zwei Stützen; Querkraft, Normalkraft und Momentenverlauf. Durchlaufträger (ohne Berechnung). Bewehrungs- und Biegepläne.

Festigkeitslehre:

Trägheitsmoment und Widerstandsmoment, Zug, Druck, Abscherung, Biegung, Schub. Zentrisches Knicken einfacher Stäbe (Holz, Stahl). Ausmittiger Zug und Druck, Fundamentbemessung. Einfache Schraub-, Schweiß- und Holzverbindungen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der modernen Baupraxis.

In jeder Klasse sind zwei Schularbeiten zulässig.

17.

TECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, Werkzeuge und Maschinen sowie die einschlägigen Normen kennen.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Natürliche Steine:

Arten, Vorkommen, Eigenschaften, Gewinnung. Begriffe der Mineralogie und Geologie.

Künstliche Steine:

Gebrannte und gebundene Baustoffe, Betontechnologie,

Kunstharzbindungen.

Bauphysikalische Gegebenheiten:

Einwirkung von Feuchtigkeit, Kälte, Hitze, Frost, Wasser und Zugluft.

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Maschinen:

Antriebsquellen; Abbaugeräte, Steinbearbeitungsmaschinen (Funktion, Anwendung, Wertung).

Stahl:

Arten, Herstellung. Armierungen, Ankermaterial.

Hilfsstoffe:

Isolier- und Dämmstoffe, Kitte, Schleif- und Poliermittel,

Schmierstoffe, Kunststoffe.

Trennmittel:

Diamant, Korund, Stahl, Quarzsand.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf typische Aufgaben des Fachgebietes.

Materialproben und bildliche Darstellungen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichts. Exkursionen und Lehrausgänge vertiefen das Verständnis für Materialkenntnis und Bearbeitungstechniken. Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Zusammenarbeit mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Fachkunde“, „Fachzeichnen, Entwurf und angewandte EDV“ und „Werkstätte“ wichtig.

18.

WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Fachrichtung verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe sicher handhaben und instandhalten können.

Der Schüler soll geschmackvolle facheinschlägige Erzeugnisse herstellen sowie facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsvorgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.

Lehrstoff:

1.

Klasse (10 Wochenstunden):

Grundausbildung:

Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung. Unfallverhütung, Handhaben

der Handwerkzeuge.

Handwerkstätte:

Grundbearbeitung des Steines, Fertigen eines ebenflächigen winkelrechten Quaders nach klassischer handwerklicher Art (Messen, Anreißen, Absehen). Oberflächenbehandlung (Spalten, Bossieren, Spitzen, Schlagaufziehen mittels Zahn-, Beiz- und Schlageisen, Billen, Pecken, Kröneln, Stocken, Scharrieren, Stelzen und Hobeln, Schleifen und Polieren).

2.

Klasse (13 Wochenstunden):

Handwerkstätte:

Materialgerechtes Herstellen ein- und mehrhäuptiger Werkstücke nach vorgegebenen Maßen, Skizzen und Schablonen unter Verwendung der Hand- und Kompressorwerkzeuge. Verlegen von Steinfußböden.

Maschinenwerkstätte:

Schneiden, Schleifen, Betonmischen.

3.

Klasse (18 Wochenstunden):

Kunststeinwerkstätte:

Erstellen von negativen Formen aus Holz, Gips und Kunststoffen. Aufbau der Kunststeinmischungen (Raum-Gewichtsverhältnisse), Schneiden und Flechten von Betonstahl laut Biegeplan. Verdichten und Bearbeiten von Hochbauteilen. Versetzen plangerechter Werkstücke (Verkleidungen, Fensterumrahmungen).

Handwerkstätte:

Schrifthauen, Fassen, Vergolden, Bleiintarsieren. Instandsetzen der Handwerkzeuge.

Maschinenwerkstätte:

Schneiden, Schleifen, Ausarbeiten von Profilen. Kehren,

Verkröpfungen und Totlauf.

4.

Klasse (19 Wochenstunden):

Modellwerkstätte:

Erstellen von positiven Formen und Abgüssen aus formbarem Material

(Ton-, Gips- Kautschukmodelle).

Maschinenwerkstätte:

Eingesetzte Flächen, Mosaik.

Handwerkstätte:

Renovierungs- und Restaurierungsarbeiten.

Arbeitsvorbereitung:

Anbotserstellung, Arbeitsaufträge, Werkstattzeichnungen, Arbeitsplanung. Kalkulation und Abrechnung von Arbeitsaufträgen. Lagerhaltung, Bestellwesen.

Didaktische Grundsätze:

Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe, sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut gemacht werden. Die im Arbeitnehmerschutzgesetz und den dazu ergangenen Verordnungen vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit.

Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.

Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von Gewerbebetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug kann durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert gefördert werden.

Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.

19.

PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1C.

B. Freigegenstände

STENOTYPIE

Siehe Anlage 1C.

ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG

Siehe Anlage 1C.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1C.

AKTUELLE FACHGEBIETE

Siehe Anlage 1C.

C. Unverbindliche Übungen

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1C.

D. Förderunterricht

DEUTSCH

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 1C.

Anlage 1C.2.2

```

```

LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR KERAMIK UND OFENBAU

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```

```

Wochenstunden

Pflichtgegenstände *) Klasse Summe Lvpfl.

1 2 3 4 Gruppe

```

```

1 Religion ......................... 2 2 2 2 8 (III)

2 Deutsch .......................... 3 2 2 2 (I)

3 Lebende Fremdsprache (Englisch) .. 2 2 - - (I)

4 Geschichte ....................... - 2 - - (III)

5 Geographie und Wirtschaftskunde .. 2 - - - (III)

6 Wirtschaftliche

Bildung, Rechtskunde

und Politische

Bildung .......................... - - 2 2 III

7 Betriebswirtschaft ............... - - - 2 II

8 Leibesübungen .................... 2 2 2 1 (IVa)

9 Mathematik und angewandte

Mathematik ....................... 2 - - - (I)

10 Chemie, angewandte Chemie und

Umwelttechnik .................... 2 1 - - II

11 Stilkunde ........................ - - 3 2 III

12 Fachzeichnen, Entwurf und

angewandte EDV ................... 4 6 6 6 II

13 Technologie ...................... 4 3 2 2 I

14 Feuerungs- und Heizungstechnik ... - 2 2 2 (I)

15 Werkstättenlaboratorium .......... - 2 2 2 III

16 Atelier und

Werkstätte ....................... 16 15 16 16 Va

```


```

Gesamtwochenstundenzahl 36- 36- 36- 36- 148 *)

39 39 39 39

17 Pflichtpraktikum ................. mindestens vier Wochen vor

Eintritt in die 4. Klasse.

```

```

Wochenstunden

Freigegenstände *) Klasse Lvpfl.

1 2 3 4 Gruppe

```

```

Stenotypie ........................... 2 2 - - (V)

Elektronische Datenverarbeitung ...... - 2 - - I

Lebende Fremdsprache (Englisch) ...... - - 2 2 (I)

Aktuelle Fachgebiete ( ) ............. - - 2 2 I bis

VI

```

```

Unverbindliche Übungen *)

```

```

Leibesübungen ............... (bis zu) 2 2 2 2 (IVa)

```

```

Förderunterricht *)

```

```

Deutsch .............................. *1) *1) *1) *1) (I)

Lebende Fremdsprache (Englisch) ...... *1) *1) - - (I)

Mathematik und angewandte Mathematik . *1) - - - (I)

```

```

*1) Bei Bedarf in jeder Klasse, in der der entsprechende Pflichtgegenstand vorgesehen ist, je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).

*) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel abgewichen werden und sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Wochenstundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Anlage 1C Abschnitt Ia.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1C.

III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1C.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1C.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

A. Pflichtgegenstände

2.

DEUTSCH

Siehe Anlage 1C.

3.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1C.

4.

GESCHICHTE

Siehe Anlage 1C.

5.

GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE Siehe Anlage 1C.

6.

WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG Siehe Anlage 1C.

7.

BETRIEBSWIRTSCHAFT

Siehe Anlage 1C.

8.

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1C.

9.

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK Siehe Anlage 1C.

10.

CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK Siehe Anlage 1C.

11.

STILKUNDE

Siehe Anlage 1C.

12.

FACHZEICHNEN, ENTWURF UND ANGEWANDTE EDV

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll den Aufbau und die Funktionen von Objekten des Ausbildungszweiges kennen; er soll solche Objekte frei und nach Anregung konzipieren können. Er soll Formen in seiner Umwelt intensiv wahrnehmen. Er soll die Elemente des bildnerischen Gestaltens unter besonderer Berücksichtigung des Ornamentes und der Farbe kennen.

Der Schüler soll Skizzen und Werkzeichnungen der für den Ausbildungszweig charakteristischen Elemente lesen und sachgerecht anfertigen können. Insbesondere soll er Objekte nach der Natur und aus der Vorstellung zeichnerisch wiedergeben und in verschiedenen Formen beschriften sowie nach gegebenen Modellen und eigenen Entwurfsskizzen ausführungsreife Fertigungszeichnungen in sachgerechtem Maßstab erstellen können.

Der Schüler soll Entwurfsmodelle zu Objekten der Fachrichtung herstellen können.

Lehrstoff:

1.

Klasse (4 Wochenstunden):

Darstellungstechniken:

Zeichengeräte und ihre Handhabung, Linienarten, geometrisch - konstruktive Möglichkeiten, normgerechtes Werkzeichnen (Normrisse, Bemaßung, Schrägriß, Perspektive, Normschrift).

Darstellungsmotive:

Geometrisch aufgebaute Objekte (nach der Natur, nach Modellen, aus der Vorstellung), Stillleben.

Gestaltung:

Einfache Gefäßformen in verschiedenen Ausführungen und Ansichten, Oberflächengestaltung (ornamental, figural und plastisch), Naturstudien.

2.

Klasse (6 Wochenstunden):

Darstellungstechniken:

Pinsel und Feder (Tusche, Sepia, Tinte) auf verschiedenen

Untergründen, freie und konstruktive Perspektive.

Darstellungsmotive:

Keramische Gefäße. Werkzeichnungen.

Gestaltung:

Stilisierung pflanzlicher Formen, figurale Kompositionen, Farbe (Psychologie, Ästetik, Symbolik), Heraldik (Wappen, heraldische Farben). Vergrößern und Verkleinern keramischer Gefäße, Inhaltsermittlung und Bestimmung für Gefäße.

3.

Klasse (6 Wochenstunden):

Darstellungsmotive:

Mosaik, Baukeramik, Gefäßkeramikformen und Dekorarten.

Kachelöfen:

Bauelemente, Bauformen, Konstruktionszeichnungen. Einsatz von

EDV-Geräten für Zeichenaufgaben.

Gestaltung:

Abstraktion, kreativer Werdegang von Objekten (Ideenskizze, Werkzeichnungen, plastisches Modell).

4.

Klasse (6 Wochenstunden):

Techniken:

Aufbereitung, Ausstellungstechniken.

Darstellungsmotive:

Komplexe Objekte.

Gestaltung:

Kreativer Werdegang von Objekten. Einsatz von einfacher

Computergrafik im Entwurfsverfahren.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zur Schulung des künstlerischen Formgefühls, exakten Zeichnens und die Anwendbarkeit bei der Herstellung gängiger Produkte des Ausbildungszweiges bzw. in der Fähigkeit zur räumlichen Vorstellung und dem Verstehen technischer Zeichnungen.

Insbesondere im Themenbereich „Gestaltung” ist das Ausgehen von den Fähigkeiten und Neigungen der einzelnen Schüler eine wichtige Voraussetzung für einen bedeutenden Unterrichtsertrag.

Die Anschaulichkeit des Unterrichtes wird durch Verwendung von Naturmodellen und bildlichen Darstellungen erhöht. Exkursionen und Lehrausgänge, insbesondere in Ausstellungen, sollen graphisch aufgearbeitet werden.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen, zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten und zur Festlegung und Betreuung fachübergreifender Schülerprojekte ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Technologie” und „Atelier und Werkstätte” wichtig.

13.

TECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Ausbildungszweig verwendeten Rohstoffe, Werkstoffe, Hilfsstoffe und Halbfabrikate identifizieren und beurteilen können; er soll ihr Vorkommen, ihre Gewinnung, ihre Eigenschaften, ihre Handelsformen und ihre Verwendung kennen.

Der Schüler soll die im Ausbildungszweig verwendeten Bearbeitungsverfahren sowie den Aufbau, die Funktion, die Handhabung und die Wartung der erforderlichen Werkzeuge, Geräte und Maschinen gründlich kennen. Er soll für einen gegebenen Zweck ein rationelles und sicheres Bearbeitungsverfahren auswählen können.

Lehrstoff:

1.

Klasse (4 Wochenstunden):

Rohstoffe:

Entstehung, Eigenschaften, Gewinnung, ihre Anwendung und Untersuchung.

Verfahrenstechnik:

Laboratorium, Masseaufbereitung, Töpferei, Gießerei, Industriefertigung, Modellieren, Dekor, Kachelofenbau, Gipsmodellbau.

Aufbereitungsmaschinen:

Rebler, Backenbrecher, Hammermühle, Kollergang, Lösequirl, Rührquirl, Siebe, Membranpumpen, Monopumpen, Filterpressen, Vakuumpressen, Tonschneider, Trommelmühlen. Neuentwicklungen.

Formgebungsmaschinen:

Töpferscheiben, Eindrehspindeln, Gipsspindeln, Strangpressen, Ziehwerkzeuge, Roller, Pressen, Schleifmaschinen, Schneidmaschinen. Neuentwicklungen.

2.

Klasse (3 Wochenstunden):

Arbeitsplatzgestaltung:

Lärmschutz, Staubschutz, Hitzeschutz. Ergonometrie.

Schutzvorrichtungen:

Mechanische, optische, akkustische Schutzvorrichtungen. MAK-Werte

für toxische Stoffe.

Masseversätze:

Tonwaren, Steingut, Steinzeug, Sinterkeramik, Porzellan, Feuerfeste

Erzeugnisse, Oxidkeramik, Schleifmittel, Gipsverbindungen,

Glasurrohstoffe, Versatzberechnungen.

Verfahren:

Sumpfen, Lösen, Mischen, Entwässern, Kneten, Entlüften, Trocknen, Dekorarten, Brennverfahren, Formgebungsverfahren mit flüssigen, plastischen und trockenen Massen.

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Glasuren und Farben:

Arten, Entwicklung, Anwendung und Prüfung von Versätzen.

Segerformel.

Sondermassen:

Wahl von Anwendungsbeispielen, Durchführung von Masseversuchen,

Ermittlung von Formgebungsverfahren.

4.

Klasse (2 Wochenstunden):

Entwicklungsaufgaben:

Ermitteln von Massen mit bestimmten Eigenschaften, Vorbereitung zur Durchführung von Reihenversuchen für Glasuren, Farben und Engoben.

Eigenschaftsbestimmungen:

Qualitätsbestimmungen und Kontrollen für Rohstoffe, Rohwaren und gebrannte Erzeugnisse.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf typische Aufgaben des Ausbildungszweiges. Daher wird zB die Gewinnung der Werkstoffe gegenüber deren Eigenschaften und Verwendung zurücktreten. Besondere Bedeutung kommt der sicheren Identifizierung der Werk- und Hilfsstoffe zu.

Materialproben, bildliche Darstellungen und Modelle erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes; Exkursionen und Lehrausgänge vertiefen das Verständnis für Herstellungs- und Lagerungsverfahren.

Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeit ist die Zusammenarbeit mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Feuerungs- und Heizungstechnik”, „Werkstättenlaboratorium” und „Atelier und Werkstätte” wichtig.

Keramikerzeugung:

Brandkostenermittlung an Ofen- und Betriebssystemen.

Raumheizungen:

Heizsysteme, Kostenermittlungen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf typische Aufgaben des Ausbildungszweiges. Daher wird zB die Gewinnung der Werkstoffe gegenüber deren Eigenschaften und Verwendung zurücktreten. Besondere Bedeutung kommt der sicheren Identifizierung der Werk- und Hilfsstoffe zu.

Materialproben und bildliche Darstellungen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes; Exkursionen und Lehrausgänge vertiefen das Verständnis für Herstellungs- und Lagerungsverfahren.

Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Zusammenarbeit mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Fachzeichnen, Entwurf und angewandte EDV”, „Werkstättenlaboratorium” und „Atelier und Werkstätte” wichtig.

15.

WERKSTÄTTENLABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll fertigungs- sowie betriebspraktische Prüf- und Meßaufgaben, die über den Rahmen der Werkstättenausbildung hinausgehen, lösen und dokumentieren können.

Lehrstoff:

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Meß- und Prüftechnik:

Eigenschaftsprüfungen von Rohstoffen, Zwischen- und Endprodukten.

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Meß- und Prüftechnik:

Temperatur, Rauchgase, Unterdruck, Überdruck, Wärmeverlust. Eigenschaftsprüfungen von Engoben- und Glasurversätzen.

4.

Klasse (2 Wochenstunden):

Meß- und Prüftechnik:

Wärmeleitfähigkeit, Speicherfähigkeit, Wasseraufnahmefähigkeit, Druckfestigkeit, Zugfestigkeit. Selbständige Erarbeitung und Eignungsprüfung von Masse-, Engobe-, Glasur- und Farbversätzen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung der Verfahren in der beruflichen Praxis. Die Messungen, Untersuchungen und Auswertungen bauen auf den in den theoretisch-technischen Unterrichtsgegenständen und im Pflichtgegenstand „Atelier und Werkstätte” erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten auf. Besondere Bedeutung kommt den Schutzmaßnahmen zu.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

16.

ATELIER UND WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Ausbildungszweig verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe sicher handhaben und instand halten können.

Der Schüler soll geschmackvolle facheinschlägige Erzeugnisse herstellen sowie facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsvorgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren und wiedergeben können.

Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

1.

Klasse (16 Wochenstunden):

Voraussetzungen für die Werkstättenarbeit:

Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung.

Masseaufbereitung:

Zerkleinern, Lösen, Absieben, Entwässern, Homogenisieren, Lagern.

Modellieren:

Flächengestaltung, Kleinplastiken, Aufbauen.

Töpfern:

Zentrieren, Aufziehen, Kleinserien.

Serienfertigung:

Gießen, Ausformen, Quetschen, Retuschieren.

Gipswerkstätte:

Formengießen, Würfel, Platten, Kerbschnitte.

Oberflächengestaltung:

Engobiertechnik, Ritztechnik, Pinseltechnik, Malhorntechnik.

Glasieren.

2.

Klasse (16 Wochenstunden):

Masseaufbereitung:

Einwiegen von Masseversätzen, Aufbereiten von flüssigen und

plastischen Massen.

Modellieren:

Nachbildung natürlicher Formen. Aufbau und Zusammensetzen von

Gefäßen.

Töpfern:

Einfache Gefäße, Henkel. Dosen (Kleinserien).

Serienfertigung:

Ausformen von Kacheln, Eindrehen, Überdrehen, Gießen und Retuschieren.

Gipswerkstätte:

Gipsdrehkörper, einfache Einrichtungen für Arbeitsformen.

Oberflächengestaltung:

Dekorerstellung nach Vorlage; freies Dekor. Anwendung verschiedener Dekortechniken.

3.

Klasse (16 Wochenstunden):

Masseaufbereitung:

Entwickeln und Bestimmen der Kennwerte von Masseversätzen.

Modellieren:

Reliefs, Boden- und Wandbelagselemente, Kacheln. Figuren- und Gefäßformen nach Vorlage und frei.

Töpfern:

Mehrteilige Gefäßformen, einfache Service mit funktioneller Bindung

und Maßhaltigkeit.

Serienfertigung:

Schwierige Gieß-, Eindreh- und Überformarbeiten, Garnierarbeiten.

Gipswerkstätte:

Mehrteilige Einrichtungen für Gefäß-, Kachel- und Figurarbeitsformen.

Oberflächengestaltung:

Komplexe Dekortechniken auf Flächen und Körpern (Rändern, Linieren). Nach Vorlage und freiem Entwurf.

Brandführung:

Einsetzen von Brenngut, Brandführung nach Weisung.

Kachelofenbau:

Bearbeiten von Kacheln, Aufbereiten von Hilfsstoffen, Aufbau einfacher Kachelofensysteme.

4.

Klasse (16 Wochenstunden):

Masseaufbereitung:

Aufbereiten und Anwenden von Masseversätzen.

Modellieren:

Komplexe Modelle.

Töpfern:

Töpferarbeiten nach Plänen mit Maßverbindlichkeit vom Entwurf bis

zur Ausführung.

Gipswerkstätte:

Gipsarbeiten nach Plänen mit Maßverbindlichkeit vom Entwurf bis zur Ausführung.

Oberflächengestaltung:

Selbstentworfene Dekore.

Brandführung:

Einsetzen von Brenngut, Brandführung mit verschiedener Ofenatmosphäre, Bewertung von Brenngut, Brennkosten.

Kachelofenbau:

Errichten von Kachelöfen, Speicheröfen, Kaminen und Herden nach Plänen. Funktionsübungen.

Didaktische Grundsätze:

Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut gemacht werden. Die im Arbeitnehmerschutzgesetz und den dazu ergangenen Verordnungen vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände sowie des Werkstättenlaboratoriums von besonderer Wichtigkeit.

Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.

Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von kunsthandwerklichen Gewerbebetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug kann durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert gefördert werden.

Für die Vermittlung von handwerklichen Arbeitshaltungen wie Gewissenhaftigkeit und Pünktlichkeit ist das Vorbild des Lehrers von höchster Bedeutung.

Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.

17.

PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1C.

B. Freigegenstände

STENOTYPIE

Siehe Anlage 1C.

ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG

Siehe Anlage 1C.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1C.

AKTUELLE FACHGEBIETE

Siehe Anlage 1C.

C. Unverbindliche Übungen

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1C.

D. Förderunterricht

DEUTSCH

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 1C.

Anlage 1C.2.4

```

```

LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR STEINMETZEREI

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```

```

Wochenstunden

Pflichtgegenstände *) Klasse Summe Lvpfl.

1 2 3 4 Gruppe

```

```

1 Religion ......................... 2 2 2 2 8 (III)

2 Deutsch .......................... 3 2 2 2 (I)

3 Lebende Fremdsprache (Englisch) .. 2 2 - - (I)

4 Geschichte ....................... - 2 - - (III)

5 Geographie und Wirtschaftskunde .. 2 - - - (III)

6 Wirtschaftliche Bildung,

Rechtskunde und

Politische Bildung ............... - - 3 2 III

7 Betriebswirtschaft ............... - - - 2 II

8 Leibesübungen .................... 2 2 2 2 (IVa)

9 Mathematik und angewandte

Mathematik ....................... 2 - - - (I)

10 Chemie, angewandte Chemie und

Umwelttechnik .................... 2 1 - - II

11 Stilkunde ........................ - - 3 2 III

12 Darstellende Geometrie ........... 3 - - - (I)

13 Fachkunde ........................ 3 5 3 3 (I)

14 Fachzeichnen, Entwurf und

angewandte EDV ................... 4 5 5 6 II

15 Schrift .......................... 2 2 - - (V)

16 Baumechanik ...................... - 2 2 - (I)

17 Technologie ...................... 2 2 - - I

18 Werkstätte ....................... 10 12 17 18 (Va)

```


```

Gesamtwochenstundenzahl 36- 36- 36- 36- 148 *)

39 39 39 39

19 Pflichtpraktikum ................. mindestens vier Wochen vor

Eintritt in die 4. Klasse.

```

```

Wochenstunden

Freigegenstände *) Klasse Lvpfl.

1 2 3 4 Gruppe

```

```

Stenotypie ........................... 2 2 - - (V)

Elektronische Datenverarbeitung ...... - 2 - - I

Lebende Fremdsprache (Englisch) ...... - - 2 2 (I)

Aktuelle Fachgebiete ( ) ............. - - 2 2 I bis

VI

```

```

Unverbindliche Übungen *)

```

```

Leibesübungen ............... (bis zu) 2 2 2 2 (IVa)

```

```

Förderunterricht *)

```

```

Deutsch .............................. *1) *1) *1) *1) (I)

Lebende Fremdsprache (Englisch) ...... *1) *1) - - (I)

Mathematik und angewandte Mathematik . *1) - - - (I)

```

```

*1) Bei Bedarf in jeder Klasse, in der der entsprechende Pflichtgegenstand vorgesehen ist, je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).

*) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel abgewichen werden und sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Wochenstundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Anlage 1C Abschnitt Ia.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1C.

III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1C.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1C.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

A. Pflichtgegenstände

2.

DEUTSCH

Siehe Anlage 1C.

3.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1C.

4.

GESCHICHTE

Siehe Anlage 1C.

5.

GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE Siehe Anlage 1C.

6.

WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG Siehe Anlage 1C.

7.

BETRIEBSWIRTSCHAFT

Siehe Anlage 1C.

8.

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1C.

9.

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK Siehe Anlage 1C.

10.

CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK Siehe Anlage 1C.

11.

STILKUNDE

Siehe Anlage 1C.

12.

DARSTELLENDE GEOMETRIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll aus Rissen eines Objektes dessen Aufbau ablesen und die in der Zeichnung enthaltenen Informationen deuten und konstruktiv verwerten können. Er soll geometrische Formen an technischen Objekten erkennen und mit Hilfe einer Konstruktionszeichnung erfassen können. Er soll räumliche Gegebenheiten in Handskizzen darstellen können.

Lehrstoff:

1.

Klasse (3 Wochenstunden):

Projektion und Axonometrie, Anwendung auf ebenflächig begrenzte Körper und spezielle einfache Flächen:

Räumliches kartesisches Rechtssystem, Parallelprojektion. Aufbauverfahren der Axonometrie, spezielle axonometrische Angaben gemäß ÖNORM A 6061. Anwendung auf prismatische und pyramidenförmige Werkstücke. Strecke und Gerade, ebene Figur und Ebene, Körper und Fläche. Aufriß, Grundriß und Kreuzriß (Normalrisse in den Koordinatenebenen, Anordnung in der Zeichenebene). Konstruktion axonometrischer Risse aus gegebenen Hauptrissen und umgekehrt. Prismenfläche, Zylinderfläche, Pyramidenfläche und Kegelfläche. Konturerzeugende von Zylinder- und Kegelflächen.

Lösung stereometrischer Aufgaben mit Hilfe von Normalprojektionen:

Angittern in einer Ebene, Schnitte ebenflächig begrenzter Werkstückformen. Seitenrisse als Konstruktionshilfsmittel. Länge einer Strecke, Drehen einer Ebene in eine Hauptebene, orthogonale Lage einer Geraden und einer Ebene. Anwendung auf fachbezogene technische Objekte.

Normalriß eines Kreises:

Festlegen des Normalrisses eines Kreises durch Hauptscheitel und einen Punkt. Normalriß von drehzylindrischen und drehkegelförmigen Objekten.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit im Konstruktionsunterricht der Fachrichtung. Es empfiehlt sich, neue geometrische Begriffe anhand konkreter technischer Objekte einzuführen. Die zunehmende Bedeutung computerunterstützten Konstruierens legt die konsequente Verwendung eines Koordinatensystems nahe. Im Sinne der Praxisbezogenheit erscheint es zweckmäßig, Konstruktionsvorgänge am Objekt zu erklären, sodaß sich die Verwendung von Spuren und Rißachsen erübrigt.

Zwei Schularbeiten sind zulässig.

13.

FACHKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in Betrieben des Fachgebietes anfallenden Arbeiten, Konstruktionen und Hilfskonstruktionen kennen.

Er soll Skizzen und Werkzeichnungen der im Fachgebiet wesentlichen Bauelemente anfertigen können.

Lehrstoff:

1.

Klasse (3 Wochenstunden):

Steinmetzbetrieb:

Aufgaben (Vorrichtungen, Einrichtungen, funktioneller Ablauf).

Baukonstruktionen:

Fundament, stehendes Mauerwerk (Aufbau, Öffnungen, Umrahmungen). Feuchtigkeitsisolierung. Steinschnitt; Schablone. Dehn- und Setzfugen.

2.

Klasse (5 Wochenstunden):

Vermessung:

Erfassung von Naturmaßen, Aussteckungsarbeiten.

Steinbaukonstruktionen:

Treppen (Arten, Verziehungen). Bodenbeläge (Fußbodenaufbau, Belagsformen, Verlegearten, Trittschallisolierung). Verkleidungen (Fugenschnitt, Verankerung, Wärmeisolierung).

3.

Klasse (3 Wochenstunden):

Baukonstruktionen:

Böschungs- und Stützmauern. Schwebendes Mauerwerk (Bögen, Gewölbe, Stichkappen).

Gerüstung:

Arbeitsgerüste, Lehrgerüste.

4.

Klasse (3 Wochenstunden):

Außengestaltung:

Grabdenkmäler, Brunnen, Gartengestaltung (Wege, Plätze, Sitzbänke).

Renovieren und Restaurieren:

Reinigen, Konservieren, Instandhalten historischer Bauteile.

Stilelemente:

Säulenordnungen, Strebepfeiler, Maßwerk.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zur Schulung der handwerklichen Fertigkeit und die Anwendbarkeit bei der Herstellung von Werkstücken. Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Fachzeichnen, Entwurf und angewandte EDV”, „Technologie” und „Werkstätte” wichtig.

14.

FACHZEICHNEN, ENTWURF UND ANGEWANDTE EDV

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Werkzeichnungen, Schaubilder, Pläne und Skizzen normgerecht anfertigen und lesen können. Er soll die Objekte sauber und übersichtlich in Parallelrissen und axonometrischen Rissen darstellen und räumliche Lage- und Maßaufgaben in der Projektion lösen können.

Lehrstoff:

1.

Klasse (4 Wochenstunden):

Elemente des Bauzeichnens:

Handhabung der Zeichengeräte, Normschrift, Zeichnen mit Bleistift

und Tusche, Zeichnungsnormen, Maßeintragung.

Werkzeichnungen:

Zeichnerische Darstellung von einfachen Baukonstruktionen (Fundament, stehendes Mauerwerk und Öffnungen). Steinschnitt.

2.

Klasse (5 Wochenstunden):

Werk- und Detailzeichnungen:

Stehendes Mauerwerk mit Öffnungen und Umrahmungen. Feuchtigkeitsisolierungen. Steinschnitt. Geradlinige Treppen. Fußbodenkonstruktionen.

3.

Klasse (5 Wochenstunden):

Werk- und Detailzeichnungen:

Verkleidungen (Maßliste, Ankerliste). Gewendelte Treppen.

Böschungs- und Stützmauern.

Bauaufnahme:

Aufnahme und zeichnerische Darstellung von Bauteilen.

4.

Klasse (6 Wochenstunden):

Werk- und Detailzeichnungen:

Bögen, Gewölbe, Stichkappen (Grund- und Aufriß, Axonometrie).

Entwurf:

Grabdenkmäler, Brunnen, Gartengestaltung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zur Schulung des künstlerischen Formgefühls, der besonders beim Modellieren gegeben ist und die Anwendbarkeit bei der Herstellung gängiger Produkte der Fachrichtung.

Insbesondere im Themenbereich „Entwurf” ist das Ausgehen von den Fähigkeiten und Neigungen der einzelnen Schüler eine wichtige Voraussetzung für einen bedeutenden Unterrichtsertrag.

Die Anschaulichkeit des Unterrichtes wird durch Verwendung von Naturmodellen und bildlichen Darstellungen erhöht. Exkursionen und Lehrausgänge, insbesondere in Ausstellungen, können zusätzliche Einsichten vermitteln.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen, zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten und zur Festlegung und Betreuung fachübergreifender Schülerprojekte ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Fachkunde”, „Technologie”,

„Baumechanik” und „Werkstätte” wichtig.

15.

SCHRIFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die gebräuchlichsten Schriftarten schreiben, zeichnen und konstruieren können.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Schreiben, Zeichnen und Konstruieren:

Gebrauchsschriften. Verbinden von Schrift und Ornament.

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Schreiben, Zeichnen und Konstruieren:

Zierschriften. Fassen im Stein (Vergolden, Färben, Bleiintarsieren).

Theorie der Schrift:

Zeichen und Symbole, Heraldik.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zur sicheren Beherrschung der Gebrauchsschriften und zur Förderung der gestalterischen Kreativität des Schülers.

Die Anschauung wird zweckmäßigerweise an fertigem Bild- und Schriftmaterial geschult.

16.

BAUMECHANIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll einfache Tragsysteme dimensionieren können.

Lehrstoff:

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Kräfte:

Arten, Zusammensetzung und Zerlegung (graphisch und rechnerisch). Momente. Kräftepaare. Gleichgewichtsbedingungen (rechnerisch und graphisch).

Standsicherheit:

Kippen, Gleiten; Schwerpunkt von Flächen. Lastaufstellung.

Rechnerische Ermittlung von Auflagekräften.

Fachwerke:

Arten, Lastfälle, einfacher Cremonaplan.

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Träger:

Einfacher Träger auf zwei Stützen; Querkraft, Normalkraft und Momentenverlauf. Durchlaufträger (ohne Berechnung). Bewehrungs- und Biegepläne.

Festigkeitslehre:

Trägheitsmoment und Widerstandsmoment, Zug, Druck, Abscherung, Biegung, Schub. Zentrisches Knicken einfacher Stäbe (Holz, Stahl). Ausmittiger Zug und Druck, Fundamentbemessung. Einfache Schraub-, Schweiß- und Holzverbindungen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der modernen Baupraxis.

In jeder Klasse sind zwei Schularbeiten zulässig.

17.

TECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, Werkzeuge und Maschinen sowie die einschlägigen Normen kennen.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Natürliche Steine:

Arten, Vorkommen, Eigenschaften, Gewinnung. Begriffe der Mineralogie und Geologie.

Künstliche Steine:

Gebrannte und gebundene Baustoffe, Betontechnologie,

Kunstharzbindungen.

Bauphysikalische Gegebenheiten:

Einwirkung von Feuchtigkeit, Kälte, Hitze, Frost, Wasser und Zugluft.

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Maschinen:

Antriebsquellen; Abbaugeräte, Steinbearbeitungsmaschinen (Funktion, Anwendung, Wertung).

Stahl:

Arten, Herstellung. Armierungen, Ankermaterial.

Hilfsstoffe:

Isolier- und Dämmstoffe, Kitte, Schleif- und Poliermittel,

Schmierstoffe, Kunststoffe.

Trennmittel:

Diamant, Korund, Stahl, Quarzsand.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf typische Aufgaben des Fachgebietes.

Materialproben und bildliche Darstellungen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichts. Exkursionen und Lehrausgänge vertiefen das Verständnis für Materialkenntnis und Bearbeitungstechniken. Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Zusammenarbeit mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Fachkunde”, „Fachzeichnen, Entwurf und angewandte EDV” und „Werkstätte” wichtig.

18.

WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Fachrichtung verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe sicher handhaben und instandhalten können.

Der Schüler soll geschmackvolle facheinschlägige Erzeugnisse herstellen sowie facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsvorgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.

Lehrstoff:

1.

Klasse (10 Wochenstunden):

Grundausbildung:

Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung. Unfallverhütung, Handhaben

der Handwerkzeuge.

Handwerkstätte:

Grundbearbeitung des Steines, Fertigen eines ebenflächigen winkelrechten Quaders nach klassischer handwerklicher Art (Messen, Anreißen, Absehen). Oberflächenbehandlung (Spalten, Bossieren, Spitzen, Schlagaufziehen mittels Zahn-, Beiz- und Schlageisen, Billen, Pecken, Kröneln, Stocken, Scharrieren, Stelzen und Hobeln, Schleifen und Polieren).

2.

Klasse (13 Wochenstunden):

Handwerkstätte:

Materialgerechtes Herstellen ein- und mehrhäuptiger Werkstücke nach vorgegebenen Maßen, Skizzen und Schablonen unter Verwendung der Hand- und Kompressorwerkzeuge. Verlegen von Steinfußböden.

Maschinenwerkstätte:

Schneiden, Schleifen, Betonmischen.

3.

Klasse (18 Wochenstunden):

Kunststeinwerkstätte:

Erstellen von negativen Formen aus Holz, Gips und Kunststoffen. Aufbau der Kunststeinmischungen (Raum-Gewichtsverhältnisse), Schneiden und Flechten von Betonstahl laut Biegeplan. Verdichten und Bearbeiten von Hochbauteilen. Versetzen plangerechter Werkstücke (Verkleidungen, Fensterumrahmungen).

Handwerkstätte:

Schrifthauen, Fassen, Vergolden, Bleiintarsieren. Instandsetzen der Handwerkzeuge.

Maschinenwerkstätte:

Schneiden, Schleifen, Ausarbeiten von Profilen. Kehren,

Verkröpfungen und Totlauf.

4.

Klasse (19 Wochenstunden):

Modellwerkstätte:

Erstellen von positiven Formen und Abgüssen aus formbarem Material

(Ton-, Gips- Kautschukmodelle).

Maschinenwerkstätte:

Eingesetzte Flächen, Mosaik.

Handwerkstätte:

Renovierungs- und Restaurierungsarbeiten.

Arbeitsvorbereitung:

Anbotserstellung, Arbeitsaufträge, Werkstattzeichnungen, Arbeitsplanung. Kalkulation und Abrechnung von Arbeitsaufträgen. Lagerhaltung, Bestellwesen.

Didaktische Grundsätze:

Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe, sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut gemacht werden. Die im Arbeitnehmerschutzgesetz und den dazu ergangenen Verordnungen vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit.

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