Verordnung über Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
Auswirkungen der Mikroelektronik:
Betriebswirtschaft (Rationalisierung, zunehmende Bedeutung der Organisation), Volkswirtschaft (Strukturwandel in der Wirtschaft und auf dem Arbeitsmarkt), Sozialpolitik (Beschäftigungspolitik, Arbeitszeit; neue Arbeitsformen und -belastungen), Datenschutz (Persönlichkeitsschutz, Schutz geistigen Eigentums).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Berufspraxis. Daher liegt das Hauptgewicht auf den Themenbereichen „Algorithmik” und „Programmieren”, bei den Beispielen auf Aufgaben aus den theoretisch-technischen Unterrichtsgegenständen.
Als Programmierhilfen bewähren sich insbesondere graphische Darstellungen wie Programmablaufplan und Struktogramm, allenfalls auch Pseudocode.
Im Themenbereich „Programmieren” empfiehlt sich zur allmählichen Anhebung des Schwierigkeitsgrades die Abfolge „unverzweigte Programme - Verzweigungen und Schleifen - Variablenfelder”.
Für umfangreichere Programme bewährt sich Gruppenarbeit.
CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK Siehe Anlage 1C.
STILKUNDE
Siehe Anlage 1C.
TECHNISCHES ZEICHNEN UND DARSTELLENDE GEOMETRIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll räumliche Zusammenhänge klar erfassen. Er soll einfache Körper und ihre räumlichen Zusammenhänge und Schatten genau, sauber und übersichtlich in Parallelrissen darstellen und Aufgaben über räumliche Beziehungen in der Projektion lösen können.
Der Schüler soll Skizzen, Werkzeichnungen, Schaubilder und Pläne der gebräuchlichsten Objekte der Fachrichtung lesen und sach- und normgerecht anfertigen können.
Lehrstoff:
Klasse (4 Wochenstunden):
Elemente des technischen Zeichnens:
Handhabung der Zeichengeräte, Normschrift, Zeichnen mit Bleistift und Tusche, Zeichnungsnormen, Maßeintragung, Stückliste. Passungen und Toleranzen.
Parallelrisse:
Räumliches Achsenkreuz, Koordinatensysteme. Grund-, Auf- und Seitenriß, Strecken, Gerade, ebene Figuren und Ebenen in projizierenden Lagen und in Hauptlagen. Wahre Gestalt ebener Figuren, wahre Länge von Strecken. Einfache geometrische und technische Körper (anschauliche Darstellung, Durchdringungen, Schatten).
Klasse (2 Wochenstunden):
Drehflächen:
Ebene Schnitte, Durchdringungen, Abwicklungen, Schatten.
Schraubfläche. Technische Anwendungen.
Perspektive:
Durchschnittsverfahren, Aufbauverfahren, axonometrische
Zentralprojektion.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zum konstruktiven Denken bei der Lösung von Aufgaben des Fachgebietes unter Berücksichtigung von Funktion, Wirtschaftlichkeit, Fertigungstechnik und Normen. Dieser Beitrag erscheint umso stärker gewährleistet, je enger die Zusammenarbeit mit den Pflichtgegenständen „Design” und „Werkstätte” ist und je mehr die Theorie mit Anwendungsbeispielen aus dem Fachgebiet erläutert wird.
Die in der Bildungs- und Lehraufgabe geforderten Zeichenfertigkeiten erfordern zur Einübung auch häusliche Arbeit. Zur Absicherung einwandfreier Lösungen erscheint es besonders wichtig, die Schüler mit geeigneten Methoden der Selbstkontrolle vertraut zu machen.
Normenblätter sind wichtige Unterrichtsmittel. Im Themenbereich „Technische Anwendungen” kommen dazu Modelle, Bildtafeln, Skizzenblätter und Handbücher.
ENTWURF
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll ausführungsreife Entwürfe für Anwendungen des Fachgebietes anfertigen können. Er soll konstruktive und natürliche Grundformen sowie deren Abstraktionen verarbeiten können.
Der Schüler soll Flach- und Hohlglas gestalten und optisch verändern können; er soll Glas als integrierendes Element der Architektur einsetzen können.
Lehrstoff:
Klasse (4 Wochenstunden):
Techniken:
Bleistift-, Feder-, Pinseltechnik (Tusche, Pinseldruck, Lasuren); Kohle-, Kreide-, Pastelltechnik. Aquarell, Gouache, Öltechnik, Mischtechnik.
Gestaltungselemente:
Raum und Form (Proportion, Perspektive, Entfernung). Licht und Schatten (Schraffur). Farbe (Wiedergabe).
Objekte:
Geometrische Körper. Architektur. Pflanzen, Tiere, menschliche
Figur.
Schrift:
Handhabung der Schreibwerkzeuge. Gebrauchsschriften.
Klasse (5 Wochenstunden):
Techniken:
Fotografische Gestaltungsverfahren, Reproduktionstechnik, Videotechnik; Collage; Aufbereitung von Ausstellungsobjekten. Anwendung von Drucktechniken und Veredelungstechniken für die Dekoration auf Hohl- und Flachglas.
Gestaltungselemente:
Raum und Form (optische Verkürzungen, Übertreibungen und Täuschungen). Licht und Schatten (Gegenlicht). Bewegung. Natürlicher Aufbau der Objekte, technische Details. Farbe (Kontrast).
Objekte:
Menschliche Figuren in Bewegung, Kompositionen.
Schrift:
Zierschriften. Verbindung von Schrift und Ornament.
Klasse (8 Wochenstunden):
Kompositionen:
Flächenfüllung in Form und Farbe. Symbole, Ornamente.
Hohl- und Flachglasveredelung:
Figurale, ornamentale und abstrakte Dekore. Zeichnerische und farbliche Entwürfe für Malerei, Schliff, Sandstrahl, Ätzung und Gravur.
Klasse (7 Wochenstunden):
Kompositionen:
Komplexe Projekte (Kunstverglasung, Nutzung solarer Energie im Wohnbereich).
Glas als gestaltendes Element:
Glas in der Architektur und in der Innenraumgestaltung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit auf praktische Aufgaben des Fachgebietes sowie die Vielfalt der dargestellten Objekte und der verwendeten Techniken. Entsprechend den Erfordernissen der Praxis kommt der Präzision und Sauberkeit der Ausführung unter Berücksichtigung der technischen und wirtschaftlichen Notwendigkeiten besonderes Gewicht zu.
Für das Entwicklen und Ausformen von Schriften ist die Erziehung zum rhythmischen Gefühl besonders wichtig; sie wird durch Schreibübungen, die von Schriftelementen ausgehen, begünstigt.
Ab der 3. Klasse bewährt sich am besten das Ausgehen von der Beobachtung fertiger Lösungen, aus der ästhetische Zusammenhänge erschlossen und Gesetzmäßigkeiten formuliert werden. Die enge Zusammenarbeit mit dem Pflichtgegenstand „Werkstätte” entspricht den Erfordernissen der Praxis.
Zur Unterstützung der zeichnerischen Übungen, die auch im Freien stattfinden können, dienen Anschauungsmaterial sowie der Besuch von Ausstellungen. Im Themenbereich „Raum und Form” stellt die Rechnerunterstützung eine wichtige praxisnahe Arbeitsform dar.
DESIGN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll bei der Gestaltung von Produkten der Fachrichtung technische, funktionale und künstlerische Aspekte integrieren können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Formelemente:
Geometrische Flächen und Körper. Relationen und Proportionen.
Analyse und Synthese:
Naturform und Kunstform.
Klasse (3 Wochenstunden):
Analyse und Synthese:
Farbe (physikalische und psychologische Gesetzmäßigkeiten, Wechselbeziehungen zur Form). Stil.
Werkstoffbedingte Designprinzipien:
Holz, Metall, Keramik, Kunststoff.
Klasse (3 Wochenstunden):
Analyse und Synthese:
Handwerkliche und industrielle Produkte und Ensembles.
Werkstoffbedingte Designprinzipien:
Glas und Verbindungsstoffe.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zum schöpferisch-integrativen Denken unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und soziologischer Faktoren. Besonders wertvoll sind Aufgabenstellungen, die den Lehrstoff mehrerer Themenbereiche oder Unterrichtsgegenstände anwenden.
Im Themenbereich „Analyse” bewährt sich am besten das Ausgehen von der Beobachtung fertiger Lösungen, aus der Zusammenhänge erschlossen und Gesetzmäßigkeiten formuliert werden. In diesem Zusammenhang sind Anschauungsmaterial sowie der Besuch von Ausstellungen nützlich.
Die Unterstützung der Konzeption durch elektronische Datenverarbeitungsanlagen entspricht den Erfordernissen der Praxis.
TECHNOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Werkstoffe, Werkzeuge, Maschinen und Verfahren sowie die einschlägigen Normen gründlich kennen. Er soll die für gegebenen Aufgaben des Fachgebietes technisch und wirtschaftlich günstigsten Werkstoffe, Werkzeuge, Maschinen und Verfahren auswählen können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Rohstoffe zur Glasherstellung:
Glasbildung anorganischer Stoffe und Verbindungen. Netzwerkbildner, Flußmittel, Stabilisatoren, Färbungs- und Trübungsmittel.
Glasarten:
Sodakalk-, Pottaschekalk-, Blei-, Borosilicat-, Spezialgläser.
Mechanik:
Statik und Dynamik des festen Körpers.
Klasse (2 Wochenstunden):
Glasschmelze:
Physikalische und chemische Vorgänge. Temperatur, Temperaturmessung, Ausdehnung. Wärme. Wärmemessung, theoretischer und praktischer Wärmebedarf. Brennstoffe (Gas, Öl, Strom). Regenerativ- und Rekuperativfeuerung. Gemengeherstellung und Einbringung.
Schmelzöfen und Schmelzwannen:
Formen, Baumaterialien.
Flachglas:
Guß-, Fenster-, Spiegelglas. Hochtechnisiertes Flachglas mit speziellem Wärme-, Licht- und Temperaturverhalten. Schutz- und Funktionsgläser. Mundgeblasenes und handwerksmäßig erzeugtes Flachglas. Flachglasanwendung.
Klasse (2 Wochenstunden):
Optik:
Interferenz, Beugung, Reflexion, Brechung, Polarisation,
Geometrische Optik.
Gläser für den technischen Bedarf:
Gläser für den technischen Glasapparate- und -anlagenbau. Einschmelzgläser, Glas-Metall-Einschmelzungen; Gläser für Elektronik und Elektrotechnik; Lötgläser, Sintergläser, optische Gläser, Glasfaser, Glaskeramik.
Klasse (2 Wochenstunden):
Hohlglasherstellung:
Hohlglasarten. Mundblasen (freies Gestalten, Blasen in Formen), maschinelles Blasen (Saugblasen, Blas-Blasen, Preßblasen).
Bearbeitung und Veredelung von Hohlglas:
Pressen, Schleudern, Spritzen, Ziehen; Heißverformung. Schliff, Gravur, Ätzung, Sandstrahl, Belegen, Malen, Bedrucken. Optiken, Auflagen, Einlagen, Überfang, Bedampfen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Bedeutung für die Bearbeitungsverfahren im Fachgebiet. Wirtschaftlichkeitsvergleiche sind für Auswahlverfahren von besonderer Bedeutung. Hinweise auf die Schädlichkeit der Rohstoffe, auf Gefahren bei der Verarbeitung und auf einschlägige Sicherheitsvorschriften werden zweckmäßigerweise in alle Themenbereiche eingebracht.
Für den Technologieunterricht sind Rückgriffe auf Vorkenntnisse aus dem Pflichtgegenstand „Chemie, angewandte Chemie und Umwelttechnik” sowie auf die im Pflichtgegenstand „Werkstätte” gewonnenen praktischen Erfahrungen erforderlich; umgekehrt benötigt der Werkstättenunterricht Vorkenntnisse aus der Technologie. Die Abstimmung zwischen den Lehrern der genannten Pflichtgegenstände ist daher von größter Bedeutung.
17a. WERKSTÄTTE - AUSBILDUNGSZWEIG HOHLGLAS
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe sicher handhaben und instandhalten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Werk- und Hilfsstoffe kennen.
Der Schüler soll Fertigungen des Fachgebietes nach normgerechten Zeichnungen durchführen können; er soll die Arbeitsvorgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.
Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheitsvorschriften kennen und beachten.
Lehrstoff:
Klasse (14 Wochenstunden):
Voraussetzungen für die Werkstättenarbeit:
Organisation, Werkstättenordnung, Unfallverhütung.
Glasmalen:
Federzeichnung, Pinseldruck, Rändern, Beizen.
Hohlglasschleifen:
Anzeichnen, Grundschnitte, Polieren, Abrichten keramischgebundener
und kunstharzgebundener Schleifscheiben.
Glasgravur:
Anzeichnen, Grundschnitte, Rutschtechnik, Abrichten der Gravurräder
aus Kupfer und Stein.
Klasse (14 Wochenstunden):
Glasmalen:
Schwemmen, Lüstern, Druck- und Umdruckverfahren.
Glasätzen:
Matt-, Tief-, Tonätzung.
Hohlglasschleifen:
Kanten- und Randbearbeitung; Bleikristallschliff. Abrichten und Einrichten von Diamantschleifscheiben.
Glasgravur:
Tiefschnitt, Hochschnitt. Abrichten der Kupfer-, Stein- und Diamanträder.
Klasse (15 Wochenstunden):
Glasmalen:
Schattieren. Transparent- und Opakfarben. Metallauftrag.
Mehrfarbendruck. Brennen. Siebdruck.
Hohlglasschleifen:
Bleikristallschliff, Hochschnitt. Poliertechniken. Sandstrahl.
Glasgravur:
Figurale Ausschneidetechnik; Stein-, Kupfer-, Diamantschnitt.
Glasblasen:
Freies Formen; einfache Grundkörper.
Arbeitsvorbereitung:
Lagerhaltung. Ausgabe, Einnahme. Inventur.
Klasse (16 Wochenstunden):
Glasmalen (Wahlwerkstätte):
Farbanalysen; Porträt, Restaurierung.
Hohlglasschleifen (Wahlwerkstätte):
Säurepolieren. Schliffe auf Zierformen.
Restaurierung und Bleiverglasung (Wahlwerkstätte):
Farbanalysen. Schwarzlotmalerei, Schattieren. Aufriß.
Schablonieren. Verbleien, Verzinnen.
Glasgravur (Wahlwerkstätte):
Diamantriß. Schrift, Heraldik, Porträt.
Montage:
Gürtlerarbeit. Luster, Fassungen. Keramik. Verbindungen.
Didaktische Grundsätze:
Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, den Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut gemacht werden. Die im Arbeitnehmerschutzgesetz und den dazu ergangenen Verordnungen vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit.
Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.
Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von Fertigungsbetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt.
Der Praxisbezug wird durch Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung sowie durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert erhöht.
Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.
In der 4. Klasse ist neben dem Themenbereich Montage der Themenbereich Wahlwerkstätte vorzusehen.
17b. WERKSTÄTTE - AUSBILDUNGSZWEIG FLACHGLAS
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe sicher handhaben und instandhalten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Werk- und Hilfsstoffe kennen.
Der Schüler soll Fertigungen des Fachgebietes nach normgerechten Zeichnungen durchführen können; er soll die Arbeitsvorgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.
Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheitsvorschriften kennen und beachten.
Lehrstoff des Ausbildungszweiges Flachglas:
Klasse (14 Wochenstunden):
Voraussetzungen für die Werkstättenarbeit:
Organisation, Werkstättenordnung, Unfallverhütung.
Kunstverglasung:
Aufriß, Glaszuschnitt, Sprossenverbindung.
Oberflächenveredelung:
Glasmalen (Transparent- und Emailfarben). Sandstrahl.
Glasblasen:
Freies Formen, Ziehen, Biegen, Blasen.
Klasse (14 Wochenstunden):
Flachglasschleifen:
Anzeichnen, Reißen, Polieren, Kantenbearbeitung.
Bauglastechnik:
Glasschneiden, Klotzung; Dicht-, Klebe- und Verbindungsstoffe;
Verglasungstechnik.
Kunstverglasung:
Bleiverglasung, Messingverglasung, Mosaik.
Glasmalen:
Glasmaltechniken (Anwendungen).
Kunststofftechnik:
Sägen, Schneiden, Schleifen, Kleben.
Klasse (15 Wochenstunden):
Flachglasschleifen:
Facettenschliff, Aussparungen, Bohren, Zierschliff.
Kunstverglasung:
Glasintarsien, Betonverglasung, Bleiverglasung.
Glasmalen:
Einbrennen.
Oberflächenveredelung:
Bedampfen, Verspiegeln.
Kunststofftechnik:
Polieren, Gießen, Formen.
Arbeitsvorbereitung:
Lagerhaltung, Ausgabe, Einnahme, Inventur.
Klasse (16 Wochenstunden):
Flachglasschleifen:
Ganzglasanlagen; Vitrinenbau.
Bauglastechnik:
Profilglasanlagen; Sicherheits- und Brandschutzverglasungssysteme.
Kunstverglasung:
Farbanalysen, Glasmalen, Restaurieren, Konservieren.
Oberflächenveredelung:
Beschichten, Belegen, Ätzen.
Didaktische Grundsätze:
Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, den Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut gemacht werden. Die im Arbeitnehmerschutzgesetz und den dazu ergangenen Verordnungen vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit.
Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.
Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von Fertigungsbetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt.
Der Praxisbezug wird durch Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung sowie durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert erhöht.
Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.
17c. WERKSTÄTTE - AUSBILDUNGSZWEIG TECHNISCHES GLAS
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen- und Arbeitsbehelfe sicher handhaben und instand halten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Werk- und Hilfsstoffe kennen.
Der Schüler soll Fertigungen des Fachgebietes nach normgerechten Zeichnungen durchführen können; er soll die Arbeitsvorgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.
Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheitsvorschriften kennen und beachten.
Lehrstoff:
Klasse (14 Wochenstunden):
Voraussetzungen für den Werkstättenunterricht:
Organisation, Werkstättenordnung, Unfallverhütung.
Verarbeitung:
Rohschliff, Feinschliff, Polieren.
Glasblasen:
Weichglas; freies Formen, Ziehen, Biegen, Blasen.
Zusammenschmelzen.
Klasse (14 Wochenstunden):
Verarbeitung:
Planschliff, Kegelschliff, Kugelschliff, Bemalen, Sägen, Bohren,
Kleben.
Glasblasen:
Laborglas; Glas-Glasverbindung, Einschmelzung,
Glas-Metallverbindung. Maschinelle Verformung. Weichglas; Zierformen,
Hohlglas, Buntglas.
Kunststofftechnik:
Sägen, Schneiden, Schleifen, Kleben.
Klasse (15 Wochenstunden):
Verarbeitung:
Normschliffe, Beschichtung, Bedampfung, Verspiegeln, Ätzen.
Glasblasen:
Laborglas; Glasapparatebau, Glasfritten, Glaskeramik, Zwischengläser, Weichglas; Figurale Formung, Zierglas.
Arbeitsvorbereitung:
Lagerhaltung, Ausgabe, Einnahme, Inventur.
Klasse (16 Wochenstunden):
Verarbeitung:
Lüstern, Sandstrahl, Eichung, Brennen.
Glasblasen:
Quarzglas; Formung, Verbindung, Einschmelzung, Schliff, Apparatebau. Laborglas; Extraktions- Supplilmation - Destillation - Volumetrischer Gerätebau. Glaskeramik-Verbindungen. Weichglas; Umsetzung dekorativer Entwürfe in Weiß- und Buntglas.
Didaktische Grundsätze:
Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut gemacht werden. Die im Arbeitnehmerschutzgesetz und den dazu ergangenen Verordnungen vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit.
Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.
Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von Fertigungsbetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt.
Der Praxisbezug wird durch Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung sowie durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert erhöht.
Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.
PFLICHTPRAKTIKUM
Siehe Anlage 1C.
B. Freigegenstände
STENOTYPIE
Siehe Anlage 1C.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Siehe Anlage 1C.
AKTUELLE FACHGEBIETE
Siehe Anlage 1C.
C. Unverbindliche Übungen
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1C.
D. Förderunterricht
DEUTSCH
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage 1C.
Anlage 1C.1.1
```
```
LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR KUNSTHANDWERK
AUSBILDUNGSZWEIG ANGEWANDTE MALEREI
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Wochenstunden
Pflichtgegenstände *) Klasse Summe Lvpfl.
1 2 3 4 Gruppe
```
```
1 Religion ......................... 2 2 2 2 8 (III)
2 Deutsch .......................... 3 2 2 2 (I)
3 Lebende Fremdsprache (Englisch) .. 2 2 - - (I)
4 Geschichte ....................... - 2 - - (III)
5 Geographie und Wirtschaftskunde .. 2 - - - (III)
6 Wirtschaftliche
Bildung, Rechtskunde
und Politische
Bildung .......................... - - 2 2 III
7 Betriebswirtschaft ............... - - - 2 II
8 Leibesübungen .................... 2 2 2 2 (IVa)
9 Mathematik und angewandte
Mathematik ....................... 2 - - - (I)
10 Chemie, angewandte Chemie und
Umwelttechnik .................... 2 1 - - II
11 Stilkunde ........................ - - 3 2 III
12 Fachzeichnen, Entwurf
und angewandte EDV ............... 6 8 8 8 II
13 Technologie ...................... 2 2 2 2 I
14 Atelier und
Werkstätte ....................... 16 18 18 17 Va
```
```
Gesamtwochenstundenzahl 36- 36- 36- 36- 148 *)
39 39 39 39
15 Pflichtpraktikum ................. mindestens vier Wochen vor
Eintritt in die 4. Klasse.
```
```
Wochenstunden
Freigegenstände *) Klasse Lvpfl.
1 2 3 4 Gruppe
```
```
Stenotypie ........................... 2 2 - - (V)
Elektronische Datenverarbeitung ...... - 2 - - I
Lebende Fremdsprache (Englisch) ...... - - 2 2 (I)
Aktuelle Fachgebiete ( ) ............. - - 2 2 I bis
VI
```
```
Unverbindliche Übungen *)
```
```
Leibesübungen ............... (bis zu) 2 2 2 2 (IVa)
```
```
Förderunterricht *)
```
```
Deutsch .............................. *1) *1) *1) *1) (I)
Lebende Fremdsprache (Englisch) ...... *1) *1) (I)
Mathematik und angewandte Mathematik . *1) (I)
```
```
*1) Bei Bedarf in jeder Klasse, in der der entsprechende Pflichtgegenstand vorgesehen ist, je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).
*) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel abgewichen werden und sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Wochenstundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Anlage 1C Abschnitt Ia.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1C.
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1C.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1C.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE
A. Pflichtgegenstände
DEUTSCH
Siehe Anlage 1C.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Siehe Anlage 1C.
GESCHICHTE
Siehe Anlage 1C.
GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE Siehe Anlage 1C.
WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG Siehe Anlage 1C.
BETRIEBSWIRTSCHAFT
Siehe Anlage 1C.
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1C.
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK Siehe Anlage 1C.
CHEMIE, UND ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK Siehe Anlage 1C.
STILKUNDE
Siehe Anlage 1C.
FACHZEICHNEN, ENTWURF UND ANGEWANDTE EDV
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll den Aufbau und die Funktionen kunsthandwerklicher Objekte des Ausbildungszweiges kennen; er soll solche Objekte frei und nach Anregung konzipieren können. Er soll Formen in seiner Umwelt intensiv wahrnehmen. Er soll die Elemente des bildnerischen Gestaltens unter besonderer Berücksichtigung des Ornamentes und der Farbe kennen.
Der Schüler soll den Aufbau des menschlichen Körpers und dessen Bewegungsfunktionen kennen.
Der Schüler soll Objekte nach der Natur und aus der Vorstellung zeichnerisch wiedergeben und verschiedene Schriftformen beherrschen und anwenden können.
Lehrstoff:
Klasse (6 Wochenstunden):
Darstellungstechniken:
Bleistift, Feder, Kugelschreiber; Deckfarben. Punkt, Linie, Kontur, Struktur, Schraffur, Textur, rhythmische Linie, Proportion, Fläche, Helligkeit.
Darstellungsmotive:
Geometrisch aufgebaute Objekte (nach der Natur, nach Modellen, aus der Vorstellung). Stilleben.
Schrift:
Analyse von Schrifttypen. Blockschrift (geschrieben und gezeichnet).
Gestaltung:
Ornamentale Flächengliederung, Bandornamente, durchbrochene
Ornamente.
Klasse (9 Wochenstunden):
Darstellungstechniken:
Pinsel und Feder (Tusche, Sepia, Tinte) auf verschiedenen Untergründen. Freie und konstruktive Perspektive. Farbe (Mischung, Abstufung, Modulation). Facheinschlägige Reproduktionstechniken.
Darstellungsmotive:
Komplexe Gegenstände, Stilleben. Naturobjekte und Landschaften aus
der Vorstellung.
Schrift:
Einfache Zierschriften (Antiqua, Unzialis).
Gestaltung:
Grafische Darstellung von Trägerobjekten der Malerei. Ausführungsreifer Entwurf. Angewandte Farbenlehre. Attribute und Symbole; Heraldik (Wappen, Heroldsbilder, Schild- und Helmformen; heraldische Farben).
Klasse (8 Wochenstunden):
Darstellungtechniken:
Malen mit beschränkter Palette. Satzherstellung, Satzberechnung, Typoskizze. Ausführungsreife Montage (Fotosatz und Anreibschriften). Einsatz von EDV-Geräten für Zeichenaufgaben.
Darstellungsmotive:
Geologische und biologische Formen. Menschlicher Kopf.
Außenwerbung:
Firmenzeichen, Schriftzug.
Schrift:
Komplexe Zierschriften. Harmonisierung von Zeichnung und Schrift.
Gestaltung:
Naturformen und Kunstformen, Form und Gegenform. Abstraktion. Kreativer Werdegang von Objekten (vom Auftrag über die Entwurfskizze bis zur Reinzeichnung). Anpassung des Werbemittels an das Trägerobjekt; Layout.
Klasse (8 Wochenstunden):
Darstellungstechniken:
Aquarell, Temperamalerei, Schablonen-Spritzdruck. Collage, Gouache. Ausstellungstechniken. Kombination mit audiovisuellen Medien. Einsatz von einfacher Computergrafik im Entwurfsverfahren.
Darstellungsmotive:
Menschlicher Körper (Skelett, Muskeln, Bewegung). Gewandfigur, Akt.
Komplexe Objekte.
Gestaltung:
Freie Schriftgestaltung. Gestaltung von Werbemitteln (Außenwerbung, Ausstellung), Fassaden, Fenstern, Türen, Toren.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zur Schulung des künstlerischen Formgefühls und die Anwendbarkeit bei der Herstellung gängiger Produkte des Ausbildungszweiges; daher kommt den Naturstudien besondere Bedeutung zu.
Insbesondere im Themenbereich „Gestaltung” ist das Ausgehen von den Fähigkeiten und Neigungen der einzelnen Schüler eine wichtige Voraussetzung für einen bedeutenden Unterrichtsertrag.
Die Anschaulichkeit des Unterrichts wird durch Verwendung von Naturmodellen und bildlichen Darstellungen erhöht. Exkursionen und Lehrausgänge, insbesondere in Ausstellungen, können zusätzliche Einsichten vermitteln.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen, zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten und zur Festlegung und Betreuung fachübergreifender Schülerprojekte ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Technologie” und „Atelier und Werkstätte” wichtig.
TECHNOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Ausbildungszweig verwendeten Werkstoffe, Hilfsstoffe und Halbfabrikate identifizieren können; er soll ihr Vorkommen, ihre Gewinnung, ihre Eigenschaften, ihre Handelsformen und ihre Verwendung kennen.
Der Schüler soll die im Ausbildungszweig verwendeten Bearbeitungsverfahren sowie den Aufbau, die Funktion, die Handhabung und die Wartung der erforderlichen Werkzeuge, Geräte und Maschinen gründlich kennen. Er soll für einen gegebenen Zweck ein rationelles und sicheres Bearbeitungsverfahren auswählen können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Pigmente:
Farbphysik. Natürliche und künstliche Pigmente (weiß und bunt).
Hilfsstoffe:
Organische Bindemittel.
Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Verfahren:
Untergrundbehandlung. Unfallverhütung.
Analyse von Schrifttypen:
Antiqua, Grotesk (Proportionierung, Aufteilung).
Klasse (2 Wochenstunden):
Untergründe:
Holz, Mauerwerk, Putz, Kunststoffe, Papier, Karton, Metall, Stahl,
Glas, Textilien, Leder, Keramik.
Hilfsstoffe:
Physikalisches und chemisches Trocknen. Lösungs-, Verdünnungs- und Schleifmittel.
Farbenlehre:
Ordnungssysteme; Symbolik, Wirkung, Psychologie.
Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Verfahren:
Herstellung von Anstrichmitteln.
Reproduktionstechniken:
Hochdruck, Tiefdruck, Flachdruck.
Klasse (2 Wochenstunden):
Anstrichmittel:
Einwirkung auf Untergrund und Umwelt (Sonne, Wärme, Feuchtigkeit;
Werkstoffprüfung).
Satzherstellung:
Typoskizze (Skribble), Layout, Fotosatz.
Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Verfahren:
Siebdruck, Beschichtungstechniken.
Klasse (2 Wochenstunden):
Pigmente:
Anwendung in Beschichtungstechniken.
Bindemittel:
Anwendung in Beschichtungstechniken. Mineralische Bindemittel.
Anstrichmittel:
Kalk-, Wasserglas-, Zementanstriche.
Anatomie:
Menschlicher Körper (Skelett, Muskeln, Bewegung). Menschliches Maß.
Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Verfahren:
Vergolder- und Faßtechnik; Hinterglasmalerei und Glasbild; Schneide- und Klebetechniken. Druck.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf typische Aufgaben des Ausbildungszweiges. Daher wird zB die Gewinnung der Werkstoffe gegenüber deren Eigenschaften und Verwendung zurücktreten. Besondere Bedeutung kommt der sicheren Identifizierung der Werk- und Hilfsstoffe zu.
Materialproben und bildliche Darstellungen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes; Exkursionen und Lehrausgänge vertiefen das Verständnis für Herstellungs- und Lagerungsverfahren.
Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Zusammenarbeit mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Fachkunde, Entwurf und angewandte EDV” und „Atelier und Werkstätte” wichtig.
ATELIER UND WERKSTÄTTE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Ausbildungszweig verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe sicher handhaben und instandhalten können.
Der Schüler soll geschmackvolle facheinschlägige Erzeugnisse herstellen sowie facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsvorgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.
Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.
Lehrstoff:
Klasse (16 Wochenstunden):
Grundausbildung:
Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung. Fertigkeiten (Arbeiten mit Malstock und Spitzpinsel; Farbmischungen).
Schilderherstellung:
Konstruktive Grotesk-Schriften; Konstruktion von Blockschriften. Schriftausgleich (visuell und errechnet) bei der Wortkomposition. Anwendung auf mineralischen Untergründen.
Malerei:
Farbwirkung; Helligkeit. Geometrisch aufgebaute Ornamente. Rastervergrößerungen, Pausenerstellung. Streich- und Rolltechniken mit herkömmlichen Anstrichen auf organischen und anorganischen Untergründen. Untergrundvorbereitung (Abwaschen, Abscheren, Reinigen, Imprägnieren, Entrosten, Schleifen, Kitten).
Klasse (18 Wochenstunden):
Schilderherstellung:
Vergrößerung. Biegen, Löten und Schweißen von Metallen; Schneiden und Kleben von Kunststoffen. Folienschnitte. Herstellung von Textblöcken in Pinselschrift (Gotik, Fraktur, Unzialis, Textur). Herstellen von Pausen und Schablonen. Buchstabenherstellung (Biegen, Bohren, Feilen, Löten und Schweißen von Metallen).
Malerei:
Arbeit auf mineralischen Untergründen. Verwenden von Leimfarbe, Dispersionen und Kunstharzen. Untergrundvorbereiten durch Verputzen, Spachteln, Glätten, Schleifen, Neutralisieren und Isolierarbeiten.
Tapezieren:
Untergrundvorbereitung, Verkleben verschiedener Tapetenarten- und
-strukturen. Praktische Anwendung in Räumen.
Oberflächentechnik:
Beschichtung organischer, mineralischer und synthetischer Untergründe. Werkstoffprüfung (Festigkeit von Untergrund und Anstrich, Rostgrad). Ablaugen, Abbeizen, Abbrennen, Spritzen, Streichen, Rollen, Schleifen, Neutralisieren, Spachteln, Glätten. Beschichtungstechniken auf Metall, Holz und Kunststoffen.
Klasse (18 Wochenstunden):
Malerei:
Stilisierte Ornamente. Dekoratives Malen auf Möbeln und Gebrauchsgegenständen; Innenwandgestaltung, Architekturmalerei. Lasieren, Marmorieren, Patinieren.
Oberflächentechnik:
Beschichtung von Holz, Metall und Kunststoff. Versiegeln, Polieren,
Tauchen, Fluten, Einbetten, Gießen. Lackieren von Objekten.
Reproduktionstechnik:
Siebdruck, Fotosatz.
Klasse (18 Wochenstunden):
Schilderherstellung:
Kunststoffbearbeitung (Schneiden, Kleben, Schweißen, Schleifen, Beschichten, Polieren, Gießen von Buchstaben und Symbolen). Ausleuchtung von Leuchtbuchstaben und Werbeträger.
Malerei:
Faßmalerei. Fresko, Sgraffito. Kombination von Techniken für
komplexe Objekte.
Oberflächentechnik:
Vergolden. Kombination von Techniken für komplexe Objekte.
Reproduktionstechnik:
Holzschnitt, Radierung.
Glasbearbeitung:
Glasschneiden, Bleiverglasung.
Arbeitsvorbereitung:
Anboterstellung, Arbeitsaufträge, Werkstattzeichnungen, Arbeitsplanung. Vor- und Nachkalkulation von Arbeitsaufträgen. Arbeitssteuerung. Bestellwesen. Führung von praxisüblichen Dateien; statistische Auswertung. Lagerhaltung. Techniken der Ausstellungs- und Wettbewerbsbeteiligung.
Didaktische Grundsätze:
Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut gemacht werden. Die im Arbeitnehmerschutzgesetz und den dazu ergangenen Verordnungen vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit.
Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.
Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von kunsthandwerklichen Gewerbebetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug kann durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert gefördert werden.
Für die Vermittlung von handwerklichen Arbeitshaltungen wie Gewissenhaftigkeit und Pünktlichkeit ist das Vorbild des Lehrers von höchster Bedeutung.
Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.
PFLICHTPRAKTIKUM
Siehe Anlage 1C.
B. Freigegenstände
STENOTYPIE
Siehe Anlage 1C.
ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG
Siehe Anlage 1C.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Siehe Anlage 1C.
AKTUELLE FACHGEBIETE
Siehe Anlage 1C.
C. Unverbindliche Übungen
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1C.
D. Förderunterricht
DEUTSCH
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage 1C.
Anlage 1C.1.3
```
```
LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR KUNSTHANDWERK
AUSBILDUNGSZWEIG DRECHSLEREI
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Wochenstunden
Pflichtgegenstände *) Klasse Summe Lvpfl.
1 2 3 4 Gruppe
```
```
1 Religion ......................... 2 2 2 2 8 (III)
2 Deutsch .......................... 3 2 2 2 (I)
3 Lebende Fremdsprache (Englisch) .. 2 2 - - (I)
4 Geschichte ....................... - 2 - - (III)
5 Geographie und Wirtschaftskunde .. 2 - - - (III)
6 Wirtschaftliche Bildung,
Rechtskunde und
Politische Bildung ............... - - 3 2 III
7 Betriebswirtschaft ............... - - - 2 II
8 Leibesübungen .................... 2 2 2 2 (IVa)
9 Mathematik und angewandte
Mathematik ....................... 2 - - - (I)
10 Chemie, angewandte Chemie und
Umwelttechnik .................... 2 1 - - II
11 Stilkunde ........................ - - 3 2 III
12 Fachzeichnen, Entwurf
und angewandte EDV ............... 6 8 7 7 II
13 Technologie ...................... 2 2 2 2 I
14 Atelier und Werkstätte ........... 16 18 18 18 Va
```
```
Gesamtwochenstundenzahl 36- 36- 36- 36- 148 *)
39 39 39 39
15 Pflichtpraktikum ................. mindestens vier Wochen vor
Eintritt in die 4. Klasse.
```
```
Wochenstunden
Freigegenstände *) Klasse Lvpfl.
1 2 3 4 Gruppe
```
```
Stenotypie ........................... 2 2 - - (V)
Elektronische Datenverarbeitung ...... - 2 - - I
Lebende Fremdsprache (Englisch) ...... - - 2 2 (I)
Aktuelle Fachgebiete ( ) ............. - - 2 2 I bis
VI
```
```
Unverbindliche Übungen *)
```
```
Leibesübungen ............... (bis zu) 2 2 2 2 (IVa)
```
```
Förderunterricht *)
```
```
Deutsch .............................. *1) *1) *1) *1) (I)
Lebende Fremdsprache (Englisch) ...... *1) *1) - - (I)
Mathematik und angewandte Mathematik . *1) - - - (I)
```
```
*1) Bei Bedarf in jeder Klasse, in der der entsprechende Pflichtgegenstand vorgesehen ist, je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).
*) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel abgewichen werden und sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Wochenstundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Anlage 1C Abschnitt Ia.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1C.
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1C.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1C.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE
A. Pflichtgegenstände
DEUTSCH
Siehe Anlage 1C.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Siehe Anlage 1C.
GESCHICHTE
Siehe Anlage 1C.
GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE Siehe Anlage 1C.
WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG Siehe Anlage 1C.
BETRIEBSWIRTSCHAFT
Siehe Anlage 1C.
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1C.
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK Siehe Anlage 1C.
CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK Siehe Anlage 1C.
STILKUNDE
Siehe Anlage 1C.
FACHZEICHNEN, ENTWURF UND ANGEWANDTE EDV
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll den Aufbau und die Funktionen kunsthandwerklicher Objekte des Ausbildungszweiges kennen; er soll solche Objekte frei und nach Anregung konzipieren können. Er soll Formen in seiner Umwelt intensiv wahrnehmen. Er soll die Elemente des bildnerischen Gestaltens unter besonderer Berücksichtigung des Ornamentes und der Farbe kennen.
Der Schüler soll Lagebeziehungen im Raum beschreiben können. Er soll aus einfachen Körpern zusammengesetzte Objekte genau, sauber und übersichtlich in Parallelrissen und in axonometrischen Rissen darstellen und räumliche Lage- und Maßaufgaben in der Projektion lösen können.
Der Schüler soll Skizzen, Werkzeichnungen, Schaubilder und Pläne der für den Ausbildungszweig charakteristischen Elemente lesen und sach- und normgerecht anfertigen können. Insbesondere soll er Objekte nach der Natur und aus der Vorstellung zeichnerisch wiedergeben und in verschiedenen Formen beschriften sowie nach gegebenen Modellen und eigenen Entwurfskizzen ausführungsreife Fertigungszeichnungen in sachgerechtem Maßstab erstellen können.
Der Schüler soll Entwurfmodelle zu Objekten des Ausbildungszweiges herstellen können.
Lehrstoff:
Klasse (6 Wochenstunden):
Elemente des technischen Zeichnens:
Handhabung der Zeichengeräte, Zeichnen mit Bleistift und Tusche. Zeichnungsnormen, Maßeintragung, Stückliste. Passungen und Toleranzen.
Parallelrisse:
Räumliches Achsenkreuz, Koordinatensystem. Grund-, Auf- und Seitenriß. Strecken, Gerade, ebene Figuren und Ebenen in projizierenden Lagen und in Hauptlagen. Wahre Länge von Strecken, wahre Gestalt ebener Figuren. Einfache geometrische und technische Körper (anschauliche Darstellung, Netze).
Darstellungsmotive:
Geometrisch aufgebaute Objekte (nach der Natur, nach Modellen, aus der Vorstellung). Kleine Werkstücke in den drei Rissen und Schnitten
in natürlicher Größe.
Schrift:
Analyse von Schrifttypen. Blockschrift.
Klasse (9 Wochenstunden):
Darstellungstechniken:
Licht und Schatten.
Parallelrisse:
Lageaufgaben an einfachen Körpern, bei Durchdringungen und Schatten. Drehflächen (ebene Schnitte, Durchdringungen, Abwicklungen), Schraubfläche (Aufbau, technische Anwendungen). Anschnittlinien (runder Zapfen in rundem Fuß, Vier- und Sechskantdrehen).
Perspektive:
Durchschnitts- und Aufbauverfahren, axonometrische
Zentralprojektion.
Darstellungsmotive:
Gedrechselte Gegenstände mittlerer Komplexität. Pflanzenstudien.
Schrift:
Einfache Zierschriften (Antiqua, Unzialis) mit Breitfedern und Plakatfeder.
Gestaltung:
Konstruktive und maßstabgerechte Durchbildung gegebener Entwürfe.
Klasse (8 Wochenstunden):
Darstellungstechniken:
Farbe (Mischung, Abstufung, Modulation). Einsatz von EDV-Geräten
für Zeichenaufgaben.
Parallelrisse und Axonometrie:
Fertigungszeichnungen nach gegebenen Modellen.
Darstellungsmotive:
Der Mensch und seine Maße.
Darstellungsträger:
Einfache gedrechselte Kleinmöbel. Innenräume.
Schrift:
Komplexe Zierschriften (Textur, Fraktur) unter Verwendung von Licht
und Schatten.
Gestaltung:
Kreativer Werdegang von Objekten (Ideenskizze, Werkzeichnung, plastisches Modell, Foto, Beschreibung). Tektonische Formgebung bei Baudrechslerarbeiten. Entwurf von Schriftbändern.
Klasse (8 Wochenstunden):
Darstellungstechniken:
Einsatz von einfacher Computergrafik im Entwurfsverfahren.
Darstellungsmotive:
Komplexe Objekte.
Darstellungsträger:
Gewundene Säulen. Baudrechslerei.
Gestaltung:
Freie Schriftgestaltung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zur Schulung des künstlerischen Formgefühls, der besonders beim Modellieren gegeben ist und die Anwendbarkeit bei der Herstellung gängiger Produkte des Ausbildungszweiges.
Insbesondere im Themenbereich „Gestaltung” ist das Ausgehen von den Fähigkeiten und Neigungen der einzelnen Schüler eine wichtige Voraussetzung für einen bedeutenden Unterrichtsertrag.
Die Anschaulichkeit des Unterrichts wird durch Verwendung von Naturmodellen und bildlichen Darstellungen erhöht. Exkursionen und Lehrausgänge, insbesondere in Ausstellungen, können zusätzliche Einsichten vermitteln.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen, zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten und zur Festlegung und Betreuung fachübergreifender Schülerprojekte ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Technologie” und „Atelier und Werkstätte” wichtig.
TECHNOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Ausbildungszweig verwendeten Werkstoffe, Hilfsstoffe und Halbfabrikate identifizieren können; er soll ihr Vorkommen, ihre Gewinnung, ihre Eigenschaften, ihre Handelsformen und ihre Verwendung kennen.
Der Schüler soll die im Ausbildungszweig verwendeten Bearbeitungsverfahren sowie den Aufbau, die Funktion, die Handhabung und die Wartung der erforderlichen Werkzeuge, Geräte und Maschinen gründlich kennen. Er soll für einen gegebenen Zweck ein rationelles und sicheres Bearbeitungsverfahren auswählen können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Handelsholz:
Vorkommen, Wuchsfehler, Gewinnung, Eigenschaften, Lagerung. Feuchtigkeitsmessung, Trocknung (natürlich, technisch), Dämpfung. Holzschäden (Arten, Bekämpfung; Holzschutz). Heimische Holzarten (Erkennung, Verwendung, Einsetzbarkeit). Hilfsstoffe (Arten, Lagerung, Anwendung).
Werkzeuge, Geräte und Maschinen:
Handwerkzeuge und -geräte, Meßgeräte (Wirkungsweise, Verwendung, Instandhaltung).
Handdrechseln:
Lang- und Querholzdrechseln (Geschichte, moderne Techniken).
Klasse (2 Wochenstunden):
Handelsholz:
Handelsübliche ausländische Holzarten.
Handdrechseln:
Überhanddrehen, Bohrtechniken auf der Drehbank, Drehen von Ringen in Langholz, Vierkantstechen, Trommeldrehen, Gewindestrählern.
Holzverbindungen:
Verbindungen des Drechslerhandwerks. Furniere (Arten, Eigenschaften). Leime und Kleber; Formverleimung. Auswahl der Werk- und Hilfsstoffe.
Holzbearbeitungsmaschinen:
Antrieb, Übersetzung, Berechnung der Schnittgeschwindigkeit, Werkzeugmetalle. Spanabhebende elektrische und pneumatische Kleinmaschinen (Sägen, Hobelmaschinen, Bohrmaschinen, Oberfräsen). Maschinenschutz, Wartung.
Klasse (2 Wochenstunden):
Holzverbindungen:
Zusammensetzen von komplexen Werkstücken.
Oberflächenbehandlung:
Vorbereitende Techniken; Beschichtung (Beizverfahren, Lacke, Beschichtungsstoffe. Kunststein, Hirschhorn, Kitte.
Holzbearbeitungsmaschinen:
Säge- und Hobelmaschinen, Fräsmaschinen, Schablonendrehbänke, Kanteldrehmaschinen; Pressen, Beschichtungsgeräte. Drehtechniken. Serien- und Massenfertigung.
Klasse (2 Wochenstunden):
Homogene Werkstoffe:
Metalle. Glas. Kunststoffe.
Faserwerkstoffe:
Natürliche Fasern, Kunststoffe; Gewebe.
Holzbearbeitungsmaschinen:
Schleifmaschinen, Schleifmittel. Absaugtechnik. Pneumatik und Hydraulik. Oberfräsmaschinen. Kopieren, Kanellieren, Winden. Schablonenbau.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf typische Aufgaben des Ausbildungszweiges. Daher wird zB die Gewinnung der Werkstoffe gegenüber deren Eigenschaften und Verwendung zurücktreten. Besondere Bedeutung kommt der sicheren Identifizierung der Werk- und Hilfsstoffe zu.
Materialproben und bildliche Darstellungen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes; Exkursionen und Lehrausgänge vertiefen das Verständnis für Herstellungs- und Lagerungsverfahren.
Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Zusammenarbeit mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Fachzeichnen, Entwurf und angewandte EDV” und „Atelier und Werkstätte” wichtig.
ATELIER UND WERKSTÄTTE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Ausbildungszweig verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe sicher handhaben und instandhalten können.
Der Schüler soll geschmackvolle facheinschlägige Erzeugnisse herstellen sowie facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsvorgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.
Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.
Lehrstoff:
Klasse (16 Wochenstunden):
Grundausbildung:
Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung. Fertigkeiten (Leimen, Kleben, Oberflächenbehandlung von Holz). Messen, Anreißen, Bohren.
Drechslerei:
Drehen von Lang- und Querholz; Maßdrehen, Ausdrehen.
Werkzeugschleifen, -schärfen.
Klasse (18 Wochenstunden):
Drechslerei:
Profildrehen in Langholz. Spann- und Drehtechniken im Querholz. Drehen einfacher Hohlkörper mit Deckel. Drehen dünner Werkstücke.
Ergänzende Fertigkeiten:
Fügen, Schlitzen, Graten; Sägen, Feilen, Raspeln, Schleifen, Hobeln. Schärfen von Handdrehwerkzeugen.
Klasse (18 Wochenstunden):
Drechslerei:
Drehen auf Schablonen- und Kanteldrehmaschinen.
Holzgewindeschneiden. Drehen langer, dünner Werkstücke in Langholz. Drehen von Ringen in Lang- und Querholz. Einzel- und Serienanfertigung.
Klasse (18 Wochenstunden):
Drechslerei:
Drehen von Kugeln und von einfach und mehrfach gewundenen Säulen.
Kombination von Techniken für komplexe Werkstücke.
Arbeitsvorbereitung:
Anboterstellung, Arbeitsaufträge, Werkstattzeichnungen, Arbeitsplanung. Vor- und Nachkalkulation von Arbeitsaufträgen. Arbeitssteuerung. Bestellwesen. Führung von praxisüblichen Dateien; statistische Auswertung. Lagerhaltung. Techniken der Ausstellungs- und Wettbewerbsbeteiligung.
Didaktische Grundsätze:
Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut gemacht werden. Die im Arbeitnehmerschutzgesetz und den dazu ergangenen Verordnungen vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit.
Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.
Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von kunsthandwerklichen Gewerbebetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug kann durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert gefördert werden.
Für die Vermittlung von handwerklichen Arbeitshaltungen wie Gewissenhaftigkeit und Pünktlichkeit ist das Vorbild des Lehrers von höchster Bedeutung.
Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.
PFLICHTPRAKTIKUM
Siehe Anlage 1C.
B. Freigegenstände
STENOTYPIE
Siehe Anlage 1C.
ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG
Siehe Anlage 1C.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Siehe Anlage 1C.
AKTUELLE FACHGEBIETE
Siehe Anlage 1C.
C. Unverbindliche Übungen
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1C.
D. Förderunterricht
DEUTSCH
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage 1C.
Anlage 1C.1.4
```
```
LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR KUNSTHANDWERK
AUSBILDUNGSZWEIG GOLD- UND SILBERSCHMIEDE, JUWELIERE UND
MODESCHMUCKERZEUGER
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Wochenstunden
Pflichtgegenstände *) Klasse Summe Lvpfl.
1 2 3 4 Gruppe
```
```
1 Religion ......................... 2 2 2 2 8 (III)
2 Deutsch .......................... 3 2 2 2 (I)
3 Lebende Fremdsprache (Englisch) .. 2 2 - - (I)
4 Geschichte ....................... - 2 - - (III)
5 Geographie und Wirtschaftskunde .. 2 - - - (III)
6 Wirtschaftliche Bildung,
Rechtskunde und
Politische Bildung ............... - - 3 2 III
7 Betriebswirtschaft ............... - - - 2 II
8 Leibesübungen .................... 2 2 2 1 (IVa)
9 Mathematik und angewandte
Mathematik ....................... 2 - - - (I)
10 Chemie, angewandte Chemie und
Umwelttechnik .................... 2 1 - - II
11 Stilkunde ........................ - - 3 2 III
12 Fachzeichnen, Entwurf
und angewandte EDV ............... 6 8 8 8 II
13 Technologie ...................... 2 2 2 2 I
14 Atelier und
Werkstätte ....................... 16 18 17 18 Va
```
```
Gesamtwochenstundenzahl 36- 36- 36- 36- 148 *)
39 39 39 39
15 Pflichtpraktikum ................. mindestens vier Wochen vor
Eintritt in die 4. Klasse.
```
```
Wochenstunden
Freigegenstände *) Klasse Lvpfl.
1 2 3 4 Gruppe
```
```
Stenotypie ........................... 2 2 - - (V)
Elektronische Datenverarbeitung ...... - 2 - - I
Lebende Fremdsprache (Englisch) ...... - - 2 2 (I)
Aktuelle Fachgebiete ( ) ............. - - 2 2 I bis
VI
```
```
Unverbindliche Übungen *)
```
```
Leibesübungen ............... (bis zu) 2 2 2 2 (IVa)
```
```
Förderunterricht *)
```
```
Deutsch .............................. *1) *1) *1) *1) (I)
Lebende Fremdsprache (Englisch) ...... *1) *1) - - (I)
Mathematik und angewandte Mathematik . *1) - - - (I)
```
```
*1) Bei Bedarf in jeder Klasse, in der der entsprechende Pflichtgegenstand vorgesehen ist, je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).
*) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel abgewichen werden und sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Wochenstundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Anlage 1C Abschnitt Ia.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1C.
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1C.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1C.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE
A. Pflichtgegenstände
DEUTSCH
Siehe Anlage 1C.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Siehe Anlage 1C.
GESCHICHTE
Siehe Anlage 1C.
GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE Siehe Anlage 1C.
WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG Siehe Anlage 1C.
BETRIEBSWIRTSCHAFT
Siehe Anlage 1C.
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1C.
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK Siehe Anlage 1C.
CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK Siehe Anlage 1C.
STILKUNDE
Siehe Anlage 1C.
FACHZEICHNEN, ENTWURF UND ANGEWANDTE EDV
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll den Aufbau und die Funktionen kunsthandwerklicher Objekte des Ausbildungszweiges kennen; er soll solche Objekte frei und nach Anregung konzipieren können. Er soll Formen in seiner Umwelt intensiv wahrnehmen. Er soll die Elemente des bildnerischen Gestaltens unter besonderer Berücksichtigung des Ornamentes und der Farbe kennen.
Der Schüler soll Lagebeziehungen im Raum beschreiben können. Er soll aus einfachen Körpern zusammengesetzte Objekte genau, sauber und übersichtlich in Parallelrissen und in axonometrischen Rissen darstellen und räumliche Lage- und Maßaufgaben in der Projektion lösen können.
Der Schüler soll Skizzen, Werkzeichnungen, Schaubilder und Pläne der für den Ausbildungszweig charakteristischen Elemente lesen und sach- und normgerecht anfertigen können. Insbesondere soll er Objekte nach der Natur und aus der Vorstellung zeichnerisch wiedergeben und in verschiedenen Formen beschriften sowie nach gegebenen Modellen und eigenen Entwurfskizzen ausführungsreife Fertigungszeichnungen in sachgerechtem Maßstab erstellen können.
Der Schüler soll Entwurfsmodelle zu Objekten des Ausbildungszweiges herstellen können.
Lehrstoff:
Klasse (6 Wochenstunden):
Darstellungsmittel:
Bleistift, Feder, Kugelschreiber, Aquarell- und Deckfarben.
Darstellungstechniken:
Punkt, Linie, Kontur, Struktur, Schraffur, Textur, rhythmische Linie, Proportion, Fläche, Tonwerte (Hell-Dunkel-Werte), Farbe (Mischung, Abstufung, Modulation). Kopieren, Vergrößern, Verkleinern.
Elemente des technischen Zeichnens:
Handhabung der Zeichengeräte, Zeichnen mit Bleistift.
Zeichnungsnormen, Maßeintragung.
Parallelrisse:
Räumliches Achsenkreuz, Koordinatensysteme. Grund-, Auf- und Seitenriß. Strecken, Gerade, ebene Figuren und Ebenen in projizierenden Lagen und in Hauptlagen. Wahre Länge von Strecken, wahre Gestalt ebener Figuren. Einfache geometrische und technische Körper (anschauliche Darstellung, Netze). Schrägrisse.
Darstellungsmotive:
Geometrisch aufgebaute Objekte (nach der Natur, nach Modellen, aus der Vorstellung). Einfache Werkstücke des Ausbildungszweiges. Ornamente, Monogramm, Wappen.
Schrift:
Analyse von Schrifttypen. Blockschrift und Antiqua (geschrieben und gezeichnet).
Gestaltung:
Kompositionsprinzipien, einfache Kompositionen. Flächengestaltung (ornamentale und florale Flächenteilung). Bandornamente, durchbrochene Ornamente, Bänder und Mäander.
Klasse (9 Wochenstunden):
Darstellungstechniken:
Darstellung konvexer und konkaver Formen. Zeichnen und Malen auf verschiedenem Untergrund. Modellieren als Relief und Vollplastik (nach der Natur, nach Entwurf, nach Vorlage).
Perspektive:
Durchschnitts- und Aufbauverfahren, Zentralprojektion. Freie
Perspektive mit zwei Fluchtpunkten.
Darstellungsmotive:
Einfache Tier- und Pflanzenstudien, pflanzliches und geometrisches
Ornament. Komplexere technische Objekte des Ausbildungszweiges.
Vollständiges Wappen, Zeichen und Symbole.
Schrift:
Einfache Zierschriften. Anpassung an Block, Achse, optische Mitte,
Monogramme und Signeten.
Gestaltung:
Stilisierung pflanzlicher und organischer Formen, Tiere. Farbe (Psychologie, Ästhetik, Symbolik). Attribute und Symbole; Heraldik (Wappen, Heroldsbilder, gemeine Figuren, Schild- und Helmformen; heraldische Farben).
Klasse (8 Wochenstunden):
Darstellungtechniken:
Modellieren als Relief und Vollplastik (nach der Natur, nach Entwurf, nach Vorlage). Gipsabguß negativ und positiv, Gipsschneiden. Bleistift, Pastell- und Aquarellfarben. Einsatz von EDV-Geräten für Zeichenaufgaben.
Darstellungsmotive:
Oberflächenrelief des menschlichen Körpers (Muskulatur, Fett, Haut); menschlicher Körper in Ruhe und Bewegung; Kopf-, Porträt- und Aktstudien. Tiere. Draperien. Edelsteine, Perlen und Schmucksteine.
Darstellungsträger:
Sakrale und profane Geräte, Einrichtungen und Schmuckstücke.
Schrift:
Komplexe Zierschriften (Entstehungszeit, Merkmale und Anwendung im Ausbildungszweig).
Gestaltung:
Abstraktion. Kreativer Werdegang von Objekten (Ideenskizze, Entwurfszeichnung, Modell).
Klasse (8 Wochenstunden):
Darstellungstechniken:
Herstellen von ausführungsreifen Entwürfen und Modellen (Modellieren, Gipsabguß und Gipsschnitt). Farbige Darstellung von Metalloberflächen. Schattierungen. Emailtechniken.
Ausstellungstechniken. Einsatz von einfacher Computergrafik im Entwurfsverfahren.
Darstellungsmotive:
Kopfmodell. Komplexe Objekte.
Darstellungsträger:
Schmuckstücke, Medaillen, Plaketten.
Gestaltung:
Freie Schriftgestaltung. Kreativer Werdegang von Objekten
(Psychogramm, Foto, Beschreibung).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zur Schulung des künstlerischen Formgefühls, der besonders beim Modellieren gegeben ist, und die Anwendbarkeit bei der Herstellung gängiger Produkte des Ausbildungszweiges.
Insbesondere im Themenbereich „Gestaltung” ist das Ausgehen von den Fähigkeiten und Neigungen der einzelnen Schüler eine wichtige Voraussetzung für einen bedeutenden Unterrichtsertrag.
Die Anschaulichkeit des Unterrichts wird durch Verwendung von Naturmodellen und bildlichen Darstellungen erhöht. Exkursionen und Lehrausgänge, insbesondere in Ausstellungen, können zusätzliche Einsichten vermitteln.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen, zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten und zur Festlegung und Betreuung fachübergreifender Schülerprojekte ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Technologie” und „Atelier und Werkstätte” wichtig.
TECHNOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Ausbildungszweig verwendeten Werkstoffe, Hilfsstoffe und Halbfabrikate identifizieren können; er soll ihr Vorkommen, ihre Gewinnung, ihre Eigenschaften, ihre Handelsformen und ihre Verwendung kennen.
Der Schüler soll die im Ausbildungszweig verwendeten Bearbeitungsverfahren sowie den Aufbau, die Funktion, die Handhabung und die Wartung der erforderlichen Werkzeuge, Geräte und Maschinen gründlich kennen. Er soll für einen gegebenen Zweck ein rationelles und sicheres Bearbeitungsverfahren auswählen können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Metalle:
Eisenmetalle, unedle Nichteisenmetalle; Legierungen.
Nichtmetallische Werk- und Hilfsstoffe:
Ton, Plastilin, Wachs, Gips, Elfenbein. Peche und Kitte, Hölzer, Lacke, Klebestoffe. Emaille (Arten und Eigenschaften) und Kunststoffe (Handelsformen und ihre Anwendung im Ausbildungszweig).
Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Verfahren:
Messen, Anreißen, Fassen, Halten. Manuelle spanende und spanlose Bearbeitung von Metallen. Spanabhebende maschinelle Bearbeitung von Metallen. Montiertechnik (Weich- und Hartlöten). Beizen, Bürsten, Polieren. Nieten und Schrauben.
Klasse (2 Wochenstunden):
Metalle:
Edelmetalle, Edelmetallegierungen (gesetzliche Feingehalte), Hart- und Weichlote, Edelmetallkontrollote. Sintermetalle. Legierungsrechnen (Auf-, Ab- und Umlegieren).
Hilfsstoffe:
Schmelzfluß-, Schleif-, Polier-, Entfettungs-, Reinigungs- und Schmiermittel. Säuren und chemische Metallfärbemittel.
Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Verfahren:
Glühen, Schmelzen, Walzen, Beizen, Brennen, Schleifen, Löten und Polieren von Metallen und Edelmetallen. Goldschmiedewaage. Kunststoffbearbeitung. Maschinelles Gravieren, Einschneidefräser, Prägen und Pressen, Stanzen. Kalt- und Warmeinsenken. Funkenerosionsverfahren.
Klasse (2 Wochenstunden):
Edelsteine, Perlen und Schmucksteine:
Einteilung, Entstehung, Vorkommen, Eigenschaften, Gewicht, Härten, Schliff, Verwendung. Synthetische Steine. Erkennen von Fälschungen und Imitationen. Edelsteinbestimmungsverfahren. Karatwaage, hydrostatische Waage und schwere Lösungen.
Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Verfahren:
Treiben und Aufziehen von Gefäßen, Treib- und Gußziselieren.
Tiefziehen. Drücken.
Klasse (2 Wochenstunden):
Materialprüfung:
Feingehalte von Edelmetallegierungen (Strichprobe, Feuerprobe, nasse Verfahren). Härte und Zugfestigkeit von Stahl und Edelmetallegierungen. Härten und Anlassen von Hand- und Prägewerkzeugen.
Edelmetallabfälle:
Arten, Wiedergewinnung.
Punzierungsgesetz:
Gesetzliche Feingehalte, Punzenbilder, Punzierungsvorgang,
Berechtigungen, Ausnahmen, Verpflichtungen.
Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Verfahren:
Juwelenfassung, Metallgießverfahren (Gießmodelle, Metallguß in Sandformen; Voll- und Hohlguß; Wachsausschmelzverfahren); Gießen von Edelmetallen (Ossa sepia, Schleuderguß, Kokillenguß). Herstellung von Nachformmodellen aus Kunstharz, dreidimensionales Kopierfräsverfahren nach Reliefmodellen. Kupfer- und Stahlstich für den Tiefdruck. Galvanotechnik, Feuervergolden, Blattvergolden, Blattversilbern. Montiertechnik (komplexe Verfahren).
Oberflächengestaltung:
Emailliertechniken, Ätzen, Niello, Tauschieren, Granulieren,
Guillochieren, Diamantieren.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf typische Aufgaben des Ausbildungszweiges. Daher wird zB die Gewinnung der Werkstoffe gegenüber deren Eigenschaften und Verwendung zurücktreten. Besondere Bedeutung kommt der sicheren Identifizierung der Werk- und Hilfsstoffe zu.
Materialproben und bildliche Darstellungen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes; Exkursionen und Lehrausgänge vertiefen das Verständnis für Herstellungs- und Lagerungsverfahren.
Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Zusammenarbeit mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Fachzeichnen, Entwurf und angewandte EDV” und „Atelier und Werkstätte” wichtig.
ATELIER UND WERKSTÄTTE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Ausbildungszweig verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe sicher handhaben und instandhalten können.
Der Schüler soll geschmackvolle facheinschlägige Erzeugnisse herstellen sowie facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsvorgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.
Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.
Lehrstoff:
Klasse (16 Wochenstunden):
Grundausbildung:
Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung. Fertigkeiten (Sägen; Feilen von Blechen, Meißeln und Punzen; Messen, Anreißen, Körnen, Bohren, Senken, manuelles Gewindeschneiden, Blechschneiden mit der Hand- und Hebelschere, Nieten, Biegen, Hämmern, Formfeilen, Schmirgeln; Härten der Meißel und Punzen, Schleifen der Meißel und Bohrer).
Gold- und Silberschmiede-Atelier:
Blechschneiden mit Handblechschere, Figurenschere, Seitenschneider und Lotschere. Maß- und Formfeilen von Stäben und Blechen. Skizzieren und Aufpausen; Sägen mit der Metall-Laubsäge. Fräsen und Bohren mit der biegsamen Welle (Oberflächenstrukturen und Bohrungen). Biegen von Drähten zu Ösen, Schnörkeln und Ornamenten. Manuelles Ziehen von Drähten und Rohren (Zieheisen). Treiben und Schlagen von Halbkugeln mit Punzen auf geeigneten Unterlagen. Hartlöten. Glühen, Beizen, Bürsten, Polieren, Kratzen.
Klasse (18 Wochenstunden):
Gold- und Silberschmiede-Atelier:
Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.
Dieser Text wird zu den eigenen Weiterverwendungsbedingungen von RIS veröffentlicht, nicht unter einer Legalize-Lizenz oder einer Public-Domain-Lizenz.
RIS
CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International)
Quelle: RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes, Bundeskanzleramt der Republik Österreich (https://www.ris.bka.gv.at/). Lizenziert unter CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International). Aus den Daten können keinerlei Rechtsansprüche abgeleitet werden.