Verordnung über Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1987-09-01
Letzte Aktualisierung 2016-09-01
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 35
Änderungshistorie JSON API

Einfacher Kokillenguß von Edelmetallen. Walzen von Blechen, Bändern und Stangen auf Maß und Form. Ziehen von Drähten und Rohren auf der Ziehbank. Kaltschmieden, Planieren. Treiben, Aufziehen und Pressen von Blechen zu Hohlkörpern mit Punzen und Hammer auf verschiedene Unterlagen. Auf- und Abkitten, Treibziselieren von Ornamenten. Oberflächenbehandlung (Patinieren von Bunt- und Edelmetallen). Montiertechnik (Herstellen beweglicher Verbindungselemente, Gelenke und Fassungsarten). Broschierungstechniken. Einfache Verschlüsse und Ohrpatente.

3.

Klasse (18 Wochenstunden):

Gold- und Silberschmiede-Atelier:

Herstellung von Verschlüssen und Fassungsreihen (Kader). Herstellung von Fassungen nach Maß. Einsetzen und Fassen von Edel- und Schmucksteinen. Komplexe Werkstücke. Treiben und Aufziehen von Gefäßen (Richten, Planieren, Montieren, Passen, Bördeln). Weichlöten. Treibziselieren. Abkanten.

4.

Klasse (18 Wochenstunden):

Gold- und Silberschmiede-Atelier:

Anwendung und Kombination von Techniken für komplexe Werkstücke. Schleudergußverfahren (Vulkanisieren, Einbetten, Ausschmelzen, Gießen). Vervielfältigung (Anfertigen von Schmuckmodellen aus Metall und Wachs). Feingehaltsprüfung von Edelmetallegierungen (Strichprobe). Herstellen einfacher Werkzeuge und Vorrichtungen.

Arbeitsvorbereitung:

Anboterstellung, Arbeitsaufträge, Werkstattzeichnungen, Arbeitsplanung. Vor- und Nachkalkulation von Arbeitsaufträgen. Bestellwesen. Lagerhaltung. Techniken der Ausstellungs- und Wettbewerbsbeteiligung.

Didaktische Grundsätze:

Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut gemacht werden. Die im Arbeitnehmerschutzgesetz und den dazu ergangenen Verordnungen vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit.

Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.

Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von kunsthandwerklichen Gewerbebetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug kann durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert gefördert werden.

Für die Vermittlung von handwerklichen Arbeitshaltungen wie Gewissenhaftigkeit und Pünktlichkeit ist das Vorbild des Lehrers von höchster Bedeutung.

Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.

15.

PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1C.

B. Freigegenstände

STENOTYPIE

Siehe Anlage 1C.

ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG

Siehe Anlage 1C.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1C.

AKTUELLE FACHGEBIETE

Siehe Anlage 1C.

C. Unverbindliche Übungen

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1C.

D. Förderunterricht

DEUTSCH

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 1C.

Anlage 1C.1.8

```

```

LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR KUNSTHANDWERK

AUSBILDUNGSZWEIG KUNSTSCHMIEDE UND METALLPLASTIKER

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```

```

Wochenstunden

Pflichtgegenstände *) Klasse Summe Lvpfl.

1 2 3 4 Gruppe

```

```

1 Religion ......................... 2 2 2 2 8 (III)

2 Deutsch .......................... 3 2 2 2 (I)

3 Lebende Fremdsprache (Englisch) .. 2 2 - - (I)

4 Geschichte ....................... - 2 - - (III)

5 Geographie und Wirtschaftskunde .. 2 - - - (III)

6 Wirtschaftliche Bildung,

Rechtskunde und

Politische Bildung ............... - - 3 2 III

7 Betriebswirtschaft ............... - - - 2 II

8 Leibesübungen .................... 2 2 2 1 (IVa)

9 Mathematik und angewandte

Mathematik ....................... 2 - - - (I)

10 Chemie, angewandte Chemie und

Umwelttechnik .................... 2 1 - - II

11 Stilkunde ........................ - - 3 2 III

12 Fachzeichnen, Entwurf

und angewandte EDV ............... 6 9 7 8 II

13 Technologie ...................... 2 2 2 2 I

14 Atelier und

Werkstätte ....................... 16 17 18 18 Va

```

```

Gesamtwochenstundenzahl 36- 36- 36- 36- 148 *)

39 39 39 39

15 Pflichtpraktikum ................. mindestens vier Wochen vor

Eintritt in die 4. Klasse.

```

```

Wochenstunden

Freigegenstände *) Klasse Lvpfl.

1 2 3 4 Gruppe

```

```

Stenotypie ........................... 2 2 - - (V)

Elektronische Datenverarbeitung ...... - 2 - - I

Lebende Fremdsprache (Englisch) ...... - - 2 2 (I)

Aktuelle Fachgebiete ( ) ............. - - 2 2 I bis

VI

```

```

Unverbindliche Übungen *)

```

```

Leibesübungen ............... (bis zu) 2 2 2 2 (IVa)

```

```

Förderunterricht *1) *)

```

```

Deutsch .............................. *1) *1) *1) *1) (I)

Lebende Fremdsprache ................. *1) *1) - - (I)

Mathematik und angewandte Mathematik . *1) - - - (I)

```

```

*1) Bei Bedarf in jeder Klasse, in der der entsprechende Pflichtgegenstand vorgesehen ist, je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).

*) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel abgewichen werden und sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Wochenstundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Anlage 1C Abschnitt Ia.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1C.

III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1C.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1C.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

A. Pflichtgegenstände

2.

DEUTSCH

Siehe Anlage 1C.

3.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1C.

4.

GESCHICHTE

Siehe Anlage 1C.

5.

GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE Siehe Anlage 1C.

6.

WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG

Siehe Anlage 1C.

7.

BETRIEBSWIRTSCHAFT

Siehe Anlage 1C.

8.

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1C.

9.

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK Siehe Anlage 1C.

10.

CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK Siehe Anlage 1C.

11.

STILKUNDE

Siehe Anlage 1C.

12.

FACHZEICHNEN, ENTWURF UND ANGEWANDTE EDV

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll den Aufbau und die Funktionen kunsthandwerklicher Objekte des Ausbildungszweiges kennen; er soll solche Objekte frei und nach Anregung konzipieren können. Er soll Formen in seiner Umwelt intensiv wahrnehmen. Er soll die Elemente des bildnerischen Gestaltens unter besonderer Berücksichtigung des Ornamentes und der Farbe kennen.

Der Schüler soll Lagebeziehungen im Raum beschreiben können. Er soll aus einfachen Körpern zusammengesetzte Objekte genau, sauber und übersichtlich in Parallelrissen und in axonometrischen Rissen darstellen und räumliche Lage- und Maßaufgaben in der Projektion lösen können.

Der Schüler soll Skizzen, Werkzeichnungen, Schaubilder und Pläne der für den Ausbildungszweig charakteristischen Elemente lesen und sach- und normgerecht anfertigen können. Insbesondere soll er Objekte nach der Natur und aus der Vorstellung zeichnerisch wiedergeben und in verschiedenen Formen beschriften sowie nach gegebenen Modellen und eigenen Entwurfsskizzen ausführungsreife Fertigungszeichnungen in sachgerechtem Maßstab erstellen können.

Der Schüler soll Entwurfsmodelle zu Objekten des Ausbildungszweiges herstellen können.

Lehrstoff:

1.

Klasse (6 Wochenstunden):

Darstellungsmittel:

Bleistift, Feder, Kugelschreiber, Aquarell- und Deckfarben, Tusche.

Darstellungstechniken:

Punkt, Linie, Kontur, Struktur, Schraffur, Textur, rhythmische Linie, Proportion, Fläche; Tonwerte (Hell-Dunkel-Werte), Farbe (Mischung, Abstufung, Modulation). Kopieren, Vergrößern, Verkleinern.

Elemente des technischen Zeichnens:

Handhabung der Zeichengeräte, Zeichnen mit Bleistift und Tusche, Zeichnungsnormen, Maßeintragung, Stückliste. Passungen und Toleranzen.

Parallelrisse:

Räumliches Achsenkreuz, Koordinatensysteme. Grund-, Auf- und Seitenriß. Strecken, Gerade, ebene Figuren und Ebenen in projiziernden Lagen und in Hauptlagen. Wahre Länge von Strecken, wahre Gestalt ebener Figuren. Einfache geometrische und technische Körper (anschauliche Darstellung, Netze). Schrägrisse.

Darstellungsmotive:

Geometrisch aufgebaute Objekte (nach der Natur, nach Modellen, aus der Vorstellung). Einfache Werkstücke des Ausbildungszweiges. Ornamente, Monogramme, Wappen.

Schrift:

Analyse von Schrifttypen. Blockschrift und Antiqua (geschrieben und gezeichnet).

Gestaltung:

Kompositionsprinzipien, einfache Kompositionen. Flächengestaltung (ornamentale und florale Flächenteilung), Bandornamente, durchbrochene Ornamente, Bänder und Mäander.

2.

Klasse (9 Wochenstunden):

Darstellungstechniken:

Zeichnen und Malen auf verschiedenen Hintergrund mit verschiedenen Darstellungsmitteln. Darstellung von Objekten und Details des Ausbildungszweiges als technische Zeichnung in Grund-, Auf- und Seitenriß. Modellieren als Relief und Vollplastik (nach der Natur, nach Vorlage, nach Entwurf). Gipsabguß negativ und positiv.

Perspektive:

Durchschnitt- und Aufbauverfahren, Zentralprojektion, Freie

Perspektive mit zwei Fluchtpunkten.

Darstellungsmotive:

Geometrische und pflanzliche Ornamente, Tiere, Monogramme und Symbole. Zusammengesetzte technische Objekte des Ausbildungszweiges.

Schrift:

Einfache Zierschriften. Anpassung der Buchstaben für die Guß- und Schmiedetechnik.

Gestaltung:

Stilisierung pflanzlicher und tierischer Formen, Attribute und Symbole. Einfache ornamentale Gitter und Objekte. Heraldik (Wappen, Schild- und Helmformen, Heroldsbilder, gemeine Figuren, heraldische Farben und ihre Darstellung in Metall).

3.

Klasse (8 Wochenstunden):

Darstellungstechniken:

Modellieren als Relief und Vollplastik (nach der Natur, nach Entwurf, nach Vorlage). Gipsabguß negativ und positiv, Gipsschneiden. Kopieren von Gitterwerken und Details verschiedener Stilepochen. Einsatz von EDV-Geräten für Zeichenaufgaben.

Darstellungsmotive:

Oberflächenrelief des menschlichen Körpers (Muskulatur, Fett, Haut), menschlicher Körper in Ruhe und Bewegung (Kopf-, Porträt- und Aktstudien).

Darstellungsträger:

Einrichtungen, kirchliche und profane Geräte, Friedhofskultur,

Werbung.

Schrift:

Komplexe Zierschriften (Entstehungszeit, Merkmale, Anwendung im Ausbildungszweig).

Gestaltung:

Abstraktion. Kreativer Werdegang von Objekten (Ideenskizze, Entwurfsübung, Werkzeichnung, Modell).

4.

Klasse (8 Wochenstunden):

Darstellungstechniken:

Darstellung von Metalloberflächen in Zeichnung und Farbe. Herstellen von Entwürfen und Werkzeichnungen für geschmiedete und montierte Gitter, Objekte und Plastiken in natürlicher Größe. Einsatz von einfacher Computergrafik im Entwurfsverfahren.

Darstellungsmotive:

Kopfmodell und menschliche Figur. Komplexe Objekte in einzelnen und

kombinierten Herstellungsverfahren. Ausstellungstechniken.

Darstellungsträger:

Metallkunst in Wohnung, Bau und Friedhof.

Gestaltung:

Freie Gitter-, Schrift- und Objektgestaltung. Kreativer Werdegang

von Objekten (Psychogramm, Foto und Beschreibung).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zur Schulung des künstlerischen Formgefühls, der besonders beim Modellieren gegeben ist und die Anwendbarkeit bei der Herstellung gängiger Produkte des Ausbildungszweiges.

Insbesondere im Themenbereich „Gestaltung” ist das Ausgehen von den Fähigkeiten und Neigungen der einzelnen Schüler eine wichtige Voraussetzung für einen bedeutenden Unterrichtsertrag.

Die Anschaulichkeit des Unterrichtes wird durch Verwendung von Naturmodellen und bildlichen Darstellungen erhöht. Exkursionen und Lehrausgänge, insbesondere in Ausstellungen, können zusätzliche Einsichten vermitteln.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen, zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten und zur Festlegung und Betreuung fachübergreifender Schülerprojekte ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Technologie” und „Atelier und Werkstätte” wichtig.

13.

TECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Ausbildungszweig verwendeten Werkstoffe, Hilfsstoffe und Halbfabrikate identifizieren können; er soll ihr Vorkommen, ihre Gewinnung, ihre Eigenschaften, ihre Handelsformen und ihre Verwendung kennen.

Der Schüler soll die im Ausbildungszweig verwendeten Bearbeitungsverfahren sowie den Aufbau, die Funktion, die Handhabung und die Wartung der erforderlichen Werkzeuge, Geräte und Maschinen gründlich kennen. Er soll für einen gegebenen Zweck ein rationelles und sicheres Bearbeitungsverfahren auswählen können.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Nichtmetallische Werkstoffe:

Gefüge; chemische, physikalische, mechanische und technologische

Eigenschaften.

Eisenmetalle:

Roheisen, Stahlerzeugung, Gußwerkstoffe, Stahl (Sorten, normgerechte Bezeichnung). Warmbehandlung von Stählen; Glüh- und Härteverfahren.

Maschinenelemente:

Lösbare und unlösbare Verbindungselemente.

Manuelle Metallbearbeitung:

Werkzeuge, spanende Bearbeitungsverfahren. Messen mit einfachen Meßzeugen, Anreißen; Toleranzen und Passungen. Weichlöten, Weichlote und Flußmittel.

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Nichteisenmetalle:

Edle und unedle Metalle, Legierungen. Hartmetalle.

Kunststoffe:

Arten, Bearbeitung, Verwendung.

Hilfsstoffe:

Schleif-, Polier-, Entfettungs-, Beiz- und Schmiermittel. Säuren.

Chemische Metallfärbemittel.

Maschinenelemente:

Rohrverbindungen (Arten, Herstellung).

Maschinelle Werkstoffbearbeitung:

Bohren, Senken, Hobeln, Drehen, Fräsen, Schleifen. Hartlöten,

Hartlote, Fluß- und Gegenflußmittel.

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Spanlose Formgebung von metallischen Werkstoffen:

Gießverfahren und Formtechniken, Gußkontrolle und Gußputzen. Gießen, Schmelz- und Legierungstechnik, Schmieden. Schweißen (Feuerschweißen, Autogen- und Schutzgasschweißen, Lichtbogenschweißen. Bearbeitung mittels Funkenerosion, Laserstrahl, Ultraschall, Elektronenstrahl).

Blechbearbeitung:

Schneiden, Biegen, Treiben, Ziselieren, Drücken, Stanzen, Pressen, Prägen, Walzen, Tiefziehen, Strangpressen, Fließpressen.

Maschinen für die spanlose Formgebung:

Scheren, Abkantmaschine, Sickenmaschine, Rohrbiegemaschine, Metalldrückmaschine, Pressen, Ziehmaschinen, Schmiedemaschinen.

4.

Klasse (2 Wochenstunden):

Werkzeugmaschinen für die spanende Formgebung:

Drehen, Fräsen, Hobeln, Schleifen, Polieren.

Vorrichtungs- und Werkzeugbau:

Schnitt- und Stanzwerkzeuge, Drückformen und Schmiedegesenke.

Werkstoffprüfung:

Zerstörende und zerstörungsfreie Verfahren. Druckprüfung an

Behältern und Rohrleitungen.

Schlosserei:

Bauformen von Schlössern und Beschlägen.

Korrosionsschutz:

Arten, Verfahren, gesetzliche Bestimmungen.

Verschönerungstechniken:

Scheuern, Patinieren, Brünieren, Ätzen, Blattvergoldung und Feuervergoldung. Verwahrung und Entsorgung von gifthältigen Stoffen.

Arbeitsplatzgestaltung:

Lärmschutz, Staubschutz, Hitzeschutz. Ergonometrie.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf typische Aufgaben des Ausbildungszweiges. Daher wird zB die Gewinnung der Werkstoffe gegenüber deren Eigenschaften und Verwendung zurücktreten. Besondere Bedeutung kommt der sicheren Identifizierung der Werk- und Hilfsstoffe zu.

Materialproben und bildliche Darstellungen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes; Exkursionen und Lehrausgänge vertiefen das Verständnis für Herstellungs- und Lagerungsverfahren.

Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeit ist die Zusammenarbeit mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Fachzeichnen, Entwurf und angewandte EDV” und „Atelier und Werkstätte” wichtig.

14.

ATELIER UND WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Ausbildungszweig verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe sicher handhaben und instandhalten können. Der Schüler soll geschmackvolle facheinschlägige Erzeugnisse herstellen sowie facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsvorgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.

Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

1.

Klasse (16 Wochenstunden):

Grundausbildung:

Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung. Fertigkeiten (Sägen, Feilen auf Maß und Form; Feilen von Blechen, Meißeln und Punzen; Meißeln und Riffeln, Messen, Anreißen, Körnen, Stempeln, Blech zuschneiden mit der Hand- und Hebelschere, Entgraten, Körnen, Bohren, Senken, Schleifen und Schärfen, Nieten, manuelles Gewindeschneiden, Reiben und Zusammenreiben, Passen, Verschraubungen, Biegen, Hämmern, Weichlöten, Glätten von Weichlötstellen, Schaben und Schmirgeln).

Dreherei:

Längs- und Plandrehen, Maschinengewindeschneiden.

Schmiede:

Feuerführung und Warmmachen des Schmiedestückes, Freiformschmieden und Maschinenschmieden, Biegen, Richten, Strecken, Absetzen, Breiten, Spitzen, Schroten.

2.

Klasse (18 Wochenstunden):

Mechanische Werkstätte:

Formdrehen in Holz und Metall, Schleifen der Drehmeißel, Drehen mit Handstählen, Gewindedrehen in Lang- und Querholz mit Gewindesträhler. Einfache Fräsarbeiten. Schleifen und Polieren der Werkstücke.

Stahlbau und Treibwerkstätte:

Rundschneiden von Blechen, Treiben, Herstellen rotationssymmetrischer Hohlkörper, Glühen von Blechen, Auf- und Einziehen, Kaltschmieden, Planieren, Spannen, Richten, Abkanten, Bördeln, Sicken, Falzen, Einlegen von Draht, Poltern, Herstellen von Rohrverbindungen, Biegen von Rohren, Bürsten, Kratzen. Feilen von Schlüsseln und Montieren von Schlössern und Beschlägen.

Schmiede:

Warmverformung und Warmbehandlung des Stahles und unedler Nichteisenmetalle (Stauchen, Lochen, Spalten, Rollen, Kehlen und Kerben von Rippen, Schmieden einfacher Zierformen, Herstellen einfacher ornamentaler Gitter als Flächenfüllungen und Schmieden von Schmiedewerkzeugen). Härten und Anlassen von Meißel, Punzen und Handwerkzeugen. Beizen, Scheuern, Verzinnen. Hartlöten und einfaches Autogenschweißen.

3.

Klasse (18 Wochenstunden):

Gießerei:

Herstellen einfacher Formen, Auftragen von Form- und Kernüberzügen, Formen von Hand, Ausbessern und Zusammenbau der Form. Gießen. Zinngußtechnik (Herrichten des Tons, An- und Abformen, Schmelzen, Legieren von Zinn, Gießen einfacher Formen, Kühlen, Abbrennen).

Schmiede:

Kröpfen, Verdrehen, Aufschrumpfen, Falten, Aufziehen von Bunden, Schmieden im Gesenk. Herstellen von Behelfsformen, Abnehmen und Anfertigen von Schablonen. Zerlegen und Zusammenbau von Metallobjekten. Komplexe Schmiedearbeiten von Hand und mit dem Maschinenhammer nach Zeichnung. Einfache Objekte der Metallgestaltung. Glühen, Härten, Anlassen, Vergüten, Oberflächenhärtung, Härteprüfung.

Schweißerei:

Gasschmelzschweißen, Schutzgasschweißen und Elektroschweißen,

Brennschneiden.

4.

Klasse (18 Wochenstunden):

Schmiede:

Kombination von Techniken für komplexe Werkstücke, Gitter, Geräte; Zusammenbau. Herstellung sakraler und profaner Gegenstände der Schmiedekunst. Oberflächenbehandlung und Korrosionsschutz. Patinieren von Metallen, Brünieren und Blattvergolden.

Gießerei:

Herstellen von mehrteiligen Formen und Kernen, Kerneinlegen und Gießfertigmachen von Formen. Beschweren, Verklammern, Verschraubungen. Gießen von Reliefs und kleinen Vollplastiken (Voll- und Hohlguß). Schleudergußverfahren (Vulkanisieren, Einbetten, Ausschmelzen, Gießen). Gußziselieren.

Arbeitsvorbereitung:

Anboterstellung, Arbeitsaufträge, Werkstattzeichnungen, Arbeitsplanung. Vor- und Nachkalkulation von Arbeitsaufträgen. Bestellwesen, Lagerhaltung. Techniken der Ausstellungs- und Wettbewerbsbeteiligung.

Didaktische Grundsätze:

Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut gemacht werden. Die im Arbeitnehmerschutzgesetz und den dazu ergangenen Verordnungen vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit.

Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.

Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von kunsthandwerklichen Gewerbebetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug kann durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert gefördert werden.

Für die Vermittlung von handwerklichen Arbeitshaltungen wie Gewissenhaftigkeit und Pünktlichkeit ist das Vorbild des Lehrers von höchster Bedeutung.

Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.

15.

PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1C.

B. Freigegenstände

STENOTYPIE

Siehe Anlage 1C.

ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG

Siehe Anlage 1C.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1C.

AKTUELLE FACHGEBIETE

Siehe Anlage 1C.

C. Unverbindliche Übungen

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1C.

D. Förderunterricht

DEUTSCH

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 1C.

Anlage 1C.2.6

```

```

LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR BÜCHSENMACHER

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenanzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```

```

Wochenstunden Lehrver-

A. Pflichtgegenstände *3) Summe pflich-

Klasse tungs-

```

1.
      1. gruppe

```

```

```

```

1.

Religion ................... 2 2 2 2 8 (III)

```

```

2.

Deutsch .................... 3 2 2 2 (I)

```

```

3.

Englisch ................... 2 2 - - (I)

```

```

4.

Geschichte ................. - 2 - - (III)

```

```

5.

Geographie ................. 2 - - - (III)

```

```

6.

Wirtschaftliche

```

Bildung, Rechtskunde

und Politische

Bildung .................... - - 2 2 III

```

7.

Betriebswirtschaft ......... - - - 2 (II)

```

```

8.

Leibesübungen .............. 2 2 2 1 (IVa)

```

```

9.

Mathematik und angewandte

```

Mathematik ................. 2 - - - (I)

```

10.

Chemie, angewandte Chemie

```

und Umwelttechnik .......... 2 1 - - II

```

11.

Mechanik ................... - 2 2 - (I)

```

```

12.

Technologie *1) ............ 2 2 2 2 I

```

```

13.

Waffentechnik *2) .......... 2 3 3 3 I

```

```

14.

Fachzeichnen und

```

angewandte

elektronische

Datenverarbeitung .......... 4 3 3 3 II

```

15.

Werkstättenlaboratorium .... - - 3 4 III

```

```

16.

Atelier und Werkstätte ..... 16 18 18 18 (Va)

```

```

```

Gesamtwochenstundenzahl 36- 36- 36- 36- 148 *3)

39 39 39 39

```

17.

Pflichtpraktikum ........... mindestens acht Wochen vor Eintritt

```

in die letzte Klasse.

```

```

Wochenstunden Lehrver-

B. Freigegenstände *3) pflich-

Klasse tungs-

```

1.
      1. gruppe

```

```

```

Stenotypie ..................... 2 2 - - (V)

Darstellende Geometrie ......... 3 - - - (I)

Englisch ....................... - - 2 2 (I)

Elektronische Datenverarbeitung - 2 - - I

```

```

C. Unverbindliche Übungen *3)

```

```

Leibesübungen .................. 2 2 2 2 (IVa)

```

```

D. Förderunterricht *3)

```

```

Deutsch ........................ *4) *4) *4) *4) (I)

Englisch ....................... *4) *4) (I)

Mathematik und angewandte

Mathematik ..................... *4) (I)

```

```

*1) Einschließlich Fertigungstechnik.

*2) Einschließlich Ballistik und Munitionslehre.

*3) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel abgewichen werden und sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Wochenstundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Anlage 1C Abschnitt Ia.

*4) Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Klasse bis zu zweimal für höchstens 8 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, wobei aus pädagogischen Gründen eine Blockung anzustreben ist.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1C.

III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1C.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1C.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2.

DEUTSCH

Siehe Anlage 1C.

3.

ENGLISCH

Siehe den Pflichtgegenstand „Lebende Fremdsprache (Englisch)” in Anlage 1A, jedoch nur 1. und 2. Klasse.

4.

GESCHICHTE

Siehe Anlage 1C.

5.

GEOGRAPHIE

Siehe den Pflichtgegenstand „Geographie und Wirtschaftskunde” in Anlage 1C.

6.

WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG

Siehe den Pflichtgegenstand „Wirtschaftliche Bildung, Rechtskunde und Staatsbürgerkunde” in Anlage 1C.

7.

BETRIEBSWIRTSCHAFT

Siehe Anlage 1A.2.1.

8.

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1C.

9.

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 1C.

10.

CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK

Siehe Anlage 1C.

11.

MECHANIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Grundgesetze der Mechanik auf Aufgaben der Fachpraxis anwenden können. Er soll einfache mechanisch-technische Berechnungen durchführen können.

Lehrstoff:

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Statik:

Kraft, starrer Körper, statisches Gleichgewicht, Freimachen von Bauteilen. Ebenes zentrales Kräftesystem. Schwerpunkt von Linien, Flächen und Körpern; Standsicherheit.

Festigkeit:

Mechanische Spannungsbegriffe (Normal- und Schubspannung).

Beanspruchungsarten des geraden Stabes. Zulässige Spannung.

Spannungs-Dehnungs-Diagramm, Hookesches Gesetz.

Reibung:

Haft- und Gleitreibung, Rollwiderstand, Seilreibung.

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Statik:

Statisch bestimmt gelagerte Träger (Auflagerreaktionen, Biegemoment und Querkraft), zusammengesetzte Beanspruchung.

Festigkeit:

Biegung, Schub, Torsion.

Kinematik und Dynamik:

Begriffe und Gesetze für Translation und Rotation des Massenpunktes

(Geschwindigkeit, Beschleunigung, dynamisches Grundgesetz).

Hydrostatik:

Druck, Dichte, Kraftwirkungen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgabenstellungen der Fachpraxis.

Die Praxisnähe wird durch Lösung spezifischer Beispiele und durch Einsatz moderner technischer Hilfsmittel erhöht.

12.

TECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes verwendeten Werkstoffe und ihre Eigenschaften sowie die Verfahren und Maschinen im Ausbildungszweig kennen. Er soll für eine gegebene Aufgabe zweckmäßige Werkstoffe auswählen können.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Begriffe:

Bearbeitungsverfahren, Maschinen und Geräte.

Werkstoffe:

Einteilung (Metalle, Eisenwerkstoffe, Nichteisenmetalle und ihre Legierungen, nichtmetallische Werkstoffe). Normgerechte Bezeichnung, Eigenschaften und Verwendung.

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Werkstoffe:

Wärmebehandlung. Kunststoffe (Eigenschaften, Verarbeitung); Sinterwerkstoffe, Pulvermetallurgie. Zerstörende und zerstörungsfreie Prüfverfahren.

Korrosionsschutz:

Arten und Verfahren.

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Spanende Fertigung:

Drehen, Fräsen, Bohren, Hobeln, Stoßen, Räumen, Schleifen,

Feinstbearbeitung.

Spanlose Fertigung:

Schweißen, Löten, Kleben; Gießen, Schmieden, Walzen, Pressen;

Schneiden, Stanzen, Biegen, Ziehen.

4.

Klasse (2 Wochenstunden):

Werkzeugmaschinen:

Anforderungen, Aufbau, Bauarten, Steuerungen. CNC-Maschinen;

Sondermaschinen.

Meßtechnik:

Mechanische, elektrische, pneumatische und optische Meßgeräte.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgaben des Fachgebietes. Daher wird zB im Themenbereich „Werkstoffe” die Gewinnung der Werkstoffe gegenüber deren Eigenschaften und Verwendung zurücktreten.

Der Unterricht baut auf Vorkenntnisse aus dem Pflichtgegenstand „Chemie, angewandte Chemie und Umwelttechnik” auf. Der Praxisbezug wird durch Zusammenarbeit mit den Lehrern des Pflichtgegenstandes „Atelier und Werkstätte” erhöht.

13.

WAFFENTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll den Aufbau und die Funktion der gebräuchlichsten Jagd- und Sportwaffen sowie deren Munition kennen. Er soll die in diesen Waffensystemen auftretenden Bewegungsabläufe beschreiben können.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Waffen:

Einteilung (Jagd- und Sportwaffen), Sicherheitsbestimmungen;

Waffengesetz.

Munition:

Begriffe; Arten und Komponenten der Munition.

2.

Klasse (3 Wochenstunden):

Maschinenelemente:

Verbindungselemente (formschlüssige, kraftschlüssige, stoffschlüssige), Federelemente (Biegefeder, Torsionsfeder), Elemente der drehenden Bewegung (Achsen, Wellen; Lager).

Waffen:

Geschichtliche Entwicklung. Abzugsvorrichtungen (Druckpunkt-, Flinten-, Ein-, Steecher- und Matchabzug). Laufkombinationen. Qualitätssicherung; Arbeitsvorbereitung.

3.

Klasse (3 Wochenstunden):

Waffen:

Schloßarten (System Blitz, System Anson und Deeley, Seitenschloß, Hahnschloß). Lauf (Laufkonstruktion, Laufherstellung, Laufverbindung, Laufelemente). Verschluß- und Sicherungssysteme (Kipplaufverschluß, Blockverschluß, Zylinderverschluß).

Schäfte:

Arten, Formen, Erzeugung.

Munition:

Aufbau und Wirkung von Jagd- und Sportmunition.

4.

Klasse (3 Wochenstunden):

Waffen:

Auswerfersysteme (Blattfeder-, Schraubenfederejektor).

Magazinsysteme. Selbstladesysteme.

Waffenoptik:

Mechanische und optische Visiereinrichtungen; Jagdoptik.

Einschießen der Waffe. Störgrößenbehebung bei Waffen. Beschußgesetz.

Ballistik:

Innen-, Außen- und Endballistik.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der betrieblichen Praxis, weshalb besonders auf den Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird.

Vorkenntnisse aus den Pflichtgegenständen „Technologie” und „Mechanik” werden zur Sicherung des Verständnisses zweckmäßigerweise ständig verwendet und zu den neuen Lehrinhalten in Beziehung gesetzt. Wandtafeln, praxisübliche Unterlagen und Betriebsbesichtigungen erhöhen die Anschaulichkeit und den Praxisbezug des Unterrichtes.

14.

FACHZEICHNEN UND ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll unter Anleitung Konstruktionszeichnungen des Fachgebietes sach- und normgerecht anfertigen können.

Lehrstoff:

1.

Klasse (4 Wochenstunden):

Elemente:

Zeichengeräte, Zeichentechniken, Ö-Normen, Planerstellung, Bemaßung

und Beschriftung; Toleranzen und Passungen.

Fertigkeiten:

Skizzieren und Darstellen einfacher technischer Körper in den drei

Hauptrissen und in genormter Axonometrie.

Werkstattzeichnungen:

Einfache Normteile und Bauteile nach Vorlage und Modellaufnahme.

Stücklisten.

2.

Klasse (4 Wochenstunden):

Werkstattzeichnungen:

Verbindungselemente, Sicherungselemente, Elemente der drehenden

Bewegung, Waffenelemente.

Zusammenstellungszeichnungen:

Einfache Vorrichtungen für die Fertigung von Waffenelementen.

3.

Klasse (3 Wochenstunden):

Zusammenstellungszeichnungen:

Werkzeichnungen von Waffenbaugruppen (Schlösser, Garnituren, Schneller, Sicherungen, einfache Verschlüsse, Vorderschaftsklappe, Fernrohrmontagen).

4.

Klasse (3 Wochenstunden):

Zusammenstellungszeichnungen:

Waffensysteme; Schäfte.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl sind die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis, der Beitrag zur systematischen Einführung in die Entwurfsprobleme sowie die Schulung des konstruktiven Denkens in bezug auf funktionstreues, wirtschaftliches, fertigungs-, norm- und designgerechtes Gestalten.

Zur Praxisnähe gehören auch die Verwendung praxisüblicher Unterlagen und Behelfe, der Einsatz elektronischer Rechenhilfen und fachspezifischer Programme sowie die systematische Darstellung des Projektes.

15.

WERKSTÄTTENLABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes anfallenden Meß-, Prüf- und Steuerungsaufgaben sowie Probleme der Arbeitsvorbereitung lösen und dokumentieren können.

Er soll das Zusammenwirken von einmaligen schnellen Vorgängen erfassen können.

Lehrstoff:

3.

Klasse (3 Wochenstunden):

Stoffgebiet Werkstoffprüfung:

Zerstörende und zerstörungsfreie Verfahren.

Stoffgebiet Arbeitsvorbereitung:

Rechnerunterstützte Arbeitsplanung, Arbeitssteuerung und Arbeitsauftragserstellung, statistische Auswertung. Führung von praxisüblichen Dateien; Lagerhaltung.

4.

Klasse (4 Wochenstunden):

Stoffgebiet programmgesteuerte Werkzeugmaschinen:

Manuelle und rechnergestützte Programmierung; Einsatz verschiedener Werkzeuge an der Maschine. CNC-Programme.

Stoffgebiet Fertigungsmeßtechnik und Qualitätssicherung:

Messen mit mechanischen und elektronischen Längenmeßgeräten, Oberflächenrauhigkeitsmessungen; Qualitätsdaten, Aufbereitung, Prüfungsablauf, Fehlerbeseitigung bzw. -verhütung, Qualitätsberichterstattung.

Schußkanal:

Wiederladen von Patronen; innenballistische Messung, außenballistische Messung, Schrotschußauswertung, Auswerten von Trefferbildern, Justieren von Zielgeräten. Funktionsprüfung von Waffen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung der Verfahren in der beruflichen Praxis. Die Messungen, Untersuchungen und Auswertungen bauen auf den in den theoretisch-technischen Unterrichtsgegenständen und im Pflichtgegenstand „Atelier und Werkstätte” erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten auf. Besondere Bedeutung kommt den Schutzmaßnahmen zu.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

16.

ATELIER UND WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe sicher handhaben und instandhalten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Werk- und Hilfsstoffe kennen.

Der Schüler soll facheinschlägige Erzeugnisse herstellen sowie facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsvorgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.

Er soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten und mit der Handhabung einer Schußwaffe vertraut sein.

Lehrstoff:

1.

Klasse (16 Wochenstunden):

Grundausbildung:

Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung. Fertigkeiten (Messen, Anreißen, Körnen, Feilen, Schleifen von Hand, Meißeln, Sägen, Bohren, Senken, Gewindeschneiden von Hand, Schaben, Stempeln, Scharfschleifen von Hand, Passen, Reiben von Hand).

Mechanische Werkstätte:

Fräsen und Hobeln verschiedener Werkstoffe nach Anriß und nach Maß unter Einhaltung vorgegebener Toleranzen. Längs-, Plan- und Innendrehen, Einstechen, Abstechen, Herstellen von Innen- und Außengewinden, Rändeln, Federwickeln. Herstellen einfacher Werkzeuge und Vorrichtungen für den Waffenbau.

Schmiede:

Freiformschmieden, Strecken, Breiten, Spitzen, Stauchen, Lochen, Spalten, Absetzen, Richten, Biegen, Kröpfen, Rollen, Verdrehen, Schroten, Gesenkschmieden. Einfache Glüh- und Härtearbeiten.

2.

Klasse (18 Wochenstunden):

Mechanische Werkstätte:

Fräs- und Bohrarbeiten. Stirn- und Mantelfräsen; einfache Teilkopfarbeiten; manuelle Programmierung programmgesteuerter Maschinen. Dreharbeiten mit der Zug- und Leitspindeldrehmaschine zwischen Spitzen, mit Setzstöcken, Planscheiben und Drehdornen, maschinelles Gewindeschneiden. Einfache Arbeiten an programmgesteuerten Maschinen.

Waffenbau:

Herstellen und Montieren von Züngelplatten, Abzugsgarnituren mit

diversen Stechern; Anfertigung von Schlossen.

Schäfterei:

Lagerung von Holz, Messen, Anreißen, Sägen, Hobeln, Bohren, Stemmen, Stechen, Raspeln, Feilen, Schlitzen, Schleifen, Leimen.

Fügewerkstätte:

Durchführung von Gasschmelz- und Lötarbeiten. Fügen durch Schweißen, Löten und Kleben.

3.

Klasse (18 Wochenstunden):

Mechanische Werkstätte:

Bohr-, Dreh-, Fräs- und Schleifarbeiten unter besonderer Berücksichtigung der im Fachgebiet üblichen Toleranzen und Passungen. Manuelle Programmierung numerisch gesteuerter Drehmaschinen.

Waffenbau:

Systemarbeiten an Jagd- und Sportwaffen. Baskulieren, Montieren, Garnieren von Läufen. Bearbeitung der Außenform. Instandsetzen, Justieren und Prüfen von Waffen. Anfertigen von Sonderwerkzeugen und Vorrichtungen.

Härten-Oberflächenbehandlung:

Härten und Korrosionsschutz durch Oberflächenbeschichtung.

Schäfterei:

Bearbeitung von Holz. Fischhaut schneiden und Einpassen von Waffenteilen. Oberflächenbehandlung des Schaftholzes. Herstellung von Schäfterwerkzeugen.

4.

Klasse (18 Wochenstunden):

Mechanische Werkstätte:

Bohr-, Dreh-, Fräs- und Schleifarbeiten (rechnergestützte Programmierung numerisch gesteuerter Werkzeugmaschinen).

Waffenbau:

Vollendungsarbeiten; Regulieren des Systems nach dem Schäften, Funktionsüberprüfung; Zielfernrohrmontage; Einschießen der Waffe; Korrektur der Treffpunktlage bei mehrläufigen Waffen. Anfertigung von kombinierten Waffensystemen. Restaurieren und Pflegen von Waffen. Handhabung der Waffe.

Schäfterei:

Schäften von Jagd- und Sportwaffen; Einlegearbeiten; Schaftreparaturen. Montieren und Verschleifen von Gummikappen. Schäften von geteilten Vorderschäften.

Didaktische Grundsätze:

Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut gemacht werden. Die in der Allgemeinen Dienstnehmerschutzverordnung und Allgemeinen Maschinen-Schutzvorrichtungsverordnung sowie im Arbeitnehmerschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände sowie des Werkstättenlaboratoriums von besonderer Wichtigkeit.

Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.

Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von Fertigungsbetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug wird durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert gefördert.

Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.

17.

PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1C.

B. FREIGEGENSTÄNDE

STENOTYPIE

Siehe Anlage 1C.

DARSTELLENDE GEOMETRIE

Siehe Anlage 1A.4.1.

ENGLISCH

Siehe Anlage 1C.

ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG

Siehe Anlage 1C.

C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Siehe Anlage 1C.

D. FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 1C.

Klassenweise gestaffeltes Außerkrafttreten (vgl. Art. III § 2 Abs. 8):

31.8.2009: 1. Klasse

31.8.2010: 2. Klasse

31.8.2011: 3. Klasse

31.8.2012: 4. Klasse

Anlage 1C

ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL, SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN,

ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE UND GEMEINSAME

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE DER ALLGEMEINBILDENDEN GEGENSTÄNDE AN DEN

GEWERBLICHEN UND KUNSTGEWERBLICHEN FACHSCHULEN

I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1A.

Ia. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage 1A.

II. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1A.

III. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT AN DEN GEWERBLICHEN UND

KUNSTGEWERBLICHEN FACHSCHULEN

Siehe Anlage 1A.

IV. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER GEMEINSAMEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

A. Pflichtgegenstände

DEUTSCH

Siehe Anlage 1A.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1A., hinsichtlich des Lehrstoffes jedoch nur 1. und 2. Klasse.

GESCHICHTE

Siehe Anlage 1A.

GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

Siehe Anlage 1A.

WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Bedeutung betriebswirtschaftlicher Überlegungen und volkswirtschaftlicher Zusammenhänge für die Produktion im Fachgebiet kennen. Er soll Geschäftsfälle in doppelter Buchhaltung und in der Kostenrechnung erfassen können. Er soll einfache Formen des branchenüblichen Schriftverkehrs und Zahlungsverkehrs durchführen können.

Der Schüler soll die für die Berufsausübung im Fachgebiet bedeutsamen Rechtsvorschriften kennen.

Der Schüler soll die für das Verständnis des politischen und sozialen Lebens und zur Wahrnehmung der staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten erforderlichen Kenntnisse besitzen. Er soll die demokratischen Prinzipien bejahen.

Lehrstoff:

3.

Klasse (3 Wochenstunden):

Betriebswirtschaft:

Unternehmens- und Betriebsformen, betriebliche Organisation.

Rechnungswesen:

Gesetzliche Grundlagen. Prinzip der doppelten Buchhaltung.

Kostenrechnung.

Volkswirtschaft:

Wirtschaftsordnungen. Volkswirtschaftlicher Kreislauf; Markt; Geld,

Währung; Konjunktur. Außenhandel.

Schutz geistigen Eigentums:

Urheberrecht (Begriffe, Geltungsbereich, Schutzbestimmungen für Medien, Lichtbilder, Werkteile; geistige Interessen; Übertragung der Verwertungsrechte, Werknutzungsbewilligung, Werknutzungsrecht. Persönlichkeitsrechte; wettbewerbsrechtliche Bestimmungen; internationales Urheberrecht). Patentrecht, Musterschutz.

Medienrecht:

Begriffe, Geltungsbereich. Schutz der journalistischen Berufsausübung. Persönlichkeitsschutz. Impressum; Offenlegung und Kennzeichnung, Bibliotheksstücke. Straf- und zivilrechtliche Bestimmungen.

4.

Klasse (2 Wochenstunden):

Unternehmerrecht:

Privatrecht, Handelsrecht (Kaufmann, Handelsregister, Dienstleistungen, Handelsgeschäfte, Handelskauf). Gewerberecht (Antritt und Ausübung eines Gewerbes).

Arbeitnehmerrecht:

Arbeitsrecht (Arbeitsvertrag, Rechte und Pflichten der Vertragspartner, Auflösung von Arbeitsverhältnissen; Angestelltengesetz; Arbeiter, Lehrling), Arbeitsschutz (Arbeitszeitschutz, allgemeiner und besonderer technischer Arbeitsschutz, Sozialversicherung).

Politische Bildung:

Staatselemente, Aufgaben des Staates; Staats- und Regierungsformen, politische Parteien, Verbände. Österreichisches Verfassungsrecht (demokratisches, republikanisches, bundesstaatliches, rechtsstaatliches Prinzip). Rechte und Pflichten des Staatsbürgers. Internationale Stellung Österreichs, immerwährende Neutralität, umfassende Landesverteidigung. Zwischenstaatliche Organisationen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Verständnis für Probleme des öffentlichen Lebens und für komplexe Zusammenhänge in Wirtschaft und Recht sowie die Aktualität. Dementsprechend kommt bei Divergenzen zwischen der Theorie und der politischen Wirklichkeit das größere Gewicht der letzteren zu.

In vielen Teilbereichen wird auf Vorkenntnisse aus dem Pflichtgegenstand „Geschichte und Sozialkunde” zurückgegriffen werden können.

Da die im Mittelpunkt der Bildungs- und Lehraufgabe stehende politische Bildung vor allem durch Erleben erworben wird, kommt Diskussionen, Rollenspielen, Besuchen von Institutionen und Vorträgen schulfremder Personen große Bedeutung zu.

In den wirtschaftlichen und rechtlichen Themenbereichen sind Fallbeispiele besonders nützlich, für die die Arbeit in Gruppen und die Diskussion zweckmäßige Arbeitsformen sind. Die Selbständigkeit der Schüler wird erhöht, wenn der Lehrer in Diskussionen durch Zwischenfragen dafür sorgt, daß kein Standpunkt und kein wesentliches Argument übersehen wird.

BETRIEBSWIRTSCHAFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die kaufmännischen Aufgaben gewerblicher, kunstgewerblicher und industrieller Mittelbetriebe sowie die hiefür geltenden Rechtsvorschriften und Usancen kennen.

Er soll häufig auftretende kaufmännische Aufgaben gewerblicher, kunstgewerblicher und industrieller Mittelbetriebe unter Verwendung von Büromaschinen und Organisationsmitteln lösen können.

4.

Klasse (2 Wochenstunden):

Dienstleistungsbereiche:

Geld- und Kreditwesen, Versicherungswesen, Personen- und Güterbeförderung.

Zahlungsverkehr:

Rechtliche Grundlagen; in- und ausländische Zahlungsmittel;

Zahlungsvermittlung durch die Post und durch Geldinstitute.

Mahnwesen.

Steuerrecht:

Umsatzsteuer; Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer;

Lohnsummensteuer, Grundsteuer.

Lohn- und Gehaltsverrechnung:

Rechtliche Grundlagen; Berechnung, Verbuchung. Verkehr mit Behörden

und Sozialversicherungsträgern.

Büromaschinen und Organisationsmittel:

Aufgaben, Arten, Pflege.

Geschäftsfälle:

Schriftverkehr (regelmäßige Erfüllung des Kaufvertrages von der Anbahnung bis zur Zahlung; Unregelmäßigkeiten). Werbung. Rechnungswesen unter Berücksichtigung des Steuerrechtes (Buchhaltung, Kostenverrechnung und Kalkulation, Statistik, Planung).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Betriebspraxis. Dementsprechend wird die Unterrichtsform der Lösung praktischer Aufgaben vorherrschen.

Der Unterricht baut auf Vorkenntnissen aus den Pflichtgegenständen „Wirtschaftliche Bildung, Rechtskunde und Politische Bildung” und „Atelier und Werkstätte” auf.

BEWEGUNG UND SPORT

Siehe Anlage 1A.

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Berufspraxis notwendige Sicherheit im Rechnen mit Zahlen und Variablen besitzen.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Reelle Zahlen und deren Teilmengen:

Brüche; Potenzen und Wurzeln.

Skalare Variablen und Terme:

Lineare Gleichungen mit einer Variablen. Verhältnis, Proportion, Prozentrechnung. Koordinatensysteme, Funktionsbegriff.

Ergänzende Fertigkeiten:

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte.

Elemente der Geometrie:

Punkt, Strecke, Gerade, Ebene, Fläche, Körper, Winkel.

Planimetrie:

Dreieck (pythagoräische Lehrsatzgruppe, Lage- und Maßaufgaben),

Viereck, Vieleck, Kreis (Lage- und Maßaufgaben).

Stereometrie:

Oberfläche und Volumen geometrischer Körper.

Ergänzende Fertigkeiten:

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte, Zahlentafeln und Formelsammlungen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Dementsprechend werden daher die Rechenbeispiele zu wählen sein.

3 Schularbeiten sind zulässig.

CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für den Ausbildungszweig bedeutsamen Begriffe und Gesetze der Chemie beherrschen.

Der Schüler soll Strukturen im Aufbau der facheinschlägigen Werk- und Hilfsstoffe beschreiben können. Er soll den Aufbau, die Funktion und den Einsatz der im Fachgebiet verwendeten Stoffe sowie deren Auswirkungen auf die Umwelt kennen.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Begriffe und Gesetze:

Atomaufbau und Periodensystem; chemische Bindung; Oxidationszahl; Protolyse; pH-Wert; Redoxreaktionen, Elektrolyse, Energieverhältnisse chemischer Reaktionen. Stöchiometrische Gesetze und einfache Berechnungen.

Anorganische Werk- und Hilfsstoffe:

Metalle, Nichtmetalle; Redoxreihe; Galvanostegie.

2.

Klasse (1 Wochenstunde):

Kohlenwasserstoffe:

Molekularer Aufbau, Nomenklatur, Rohstoffbasis, in organischen Werkstoffen des Fachgebietes enthaltene funktionelle Gruppen. Kunststoffe (molekularer Aufbau, Eigenschaften).

Umwelttechnik:

Luft-, Wasser-, Abwässer- und Bodenverunreinigungen (Entstehung, Vorbeugung, Behebung). Sozial- und wirtschaftspolitische Aspekte (Verursacherprinzip; Interessenkonflikte).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit im Ausbildungszweig. Die erforderlichen Versuche werden zweckmäßigerweise vor allem in der 2. Klasse durch bildliche Darstellungen unterstützt.

STILKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Wechselwirkung von sozialer, wirtschaftlicher, politischer und schöpferischer Situation im Verlauf der europäischen Geschichte interpretieren können. Er soll die Wesenszüge der Stilepochen im Kunstgewerbe im Zusammenhang mit der bildenden Kunst, die Entstehung der Produkte und Techniken im Fachgebiet sowie das kunsthistorische Fachvokabular kennen und auf Aufgaben der Praxis anwenden können. Er soll typische Formelemente erfassen und zeichnerisch darstellen können.

Lehrstoff:

3.

Klasse (3 Wochenstunden):

Theorie der Kunst:

Einteilung, Begriffe. Sonderstellung des Kunstgewerbes.

Gestaltungsprinzipien, Techniken und Produkte:

Altertum (Anfänge; Orient, Ägypten, Kreta; Griechenland, Rom);

Mittelalter (altchristliche, byzantinische und karolingische Kunst;

Romanik, Gotik); Neuzeit (Renaissance, Barock, Rokoko, Empire, Klassizismus, Romantik, Realismus, Idealismus, Historismus, Impressionismus, Symbolismus, Jugendstil). Wechselbeziehungen zur bildenden Kunst und zur Sozialgeschichte.

4.

Klasse (2 Wochenstunden):

Gestaltungsprinzipien, Techniken und Produkte:

Neuzeit (Wegbereiter der Moderne; Expressionismus, Kubismus, Surrealismus, Dadaismus; Gegenwartsströmungen). Wechselbeziehungen zur bildenden Kunst und zur Sozialgeschichte.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Verständnis der Entwicklungszusammenhänge sowie die Zusammenhänge zwischen den Kunstformen untereinander und mit den historischen Rahmenbedingungen; ferner die Bedeutung für Kunst und Kunstgewerbe im heutigen Österreich, insbesondere in den Belangen des Ausbildungszweiges.

Bildliche Darstellungen sowie Modelle sind für die Erfassung des Lehrstoffes unerläßlich. Das Verständnis der handwerklichen und stilistischen Entwicklung wird durch vom Schüler angefertigte Zeichnungen erhöht. Das durch die Bildungs- und Lehraufgabe geforderte Ziel einer Gesamtschau erfordert die intensive Zusammenarbeit mit den Lehrern des Pflichtgegenstandes „Geschichte” sowie der angewandten künstlerischen Unterrichtsgegenstände.

Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert die Ausgewogenheit zwischen allgemeinkulturellen Tendenzen und fachspezifischen Ausprägungen.

PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1A.

B. Freigegenstände

STENOTYPIE

Siehe Anlage 1A.

ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll zu einfachen Aufgaben des Fachgebietes Programme in einer mathematisch-technisch orientierten Programmiersprache erstellen, testen und verbessern können. Er soll Programme an einer digitalen Rechenanlage eingeben, ablaufen lassen, auflisten, redigieren, speichern und aufrufen können.

Der Schüler soll die wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Auswirkungen des Einsatzes der Elektronischen Datenverarbeitung beurteilen können. Er soll die moderne Technik in unsere Kultur integrieren können.

Lehrstoff:

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

EDV-Anlagen:

Aufbau, Funktion, Organisation.

Algorithmik:

Systematik der Problemlösung, Strukturelemente, Programmierhilfen.

Rechnerbedienung:

Programmeingabe, Programmlauf. Programmauflistung, -korrektur,

-abspeicherung, -aufruf.

Programmieren:

Programme ohne Dateizugriff. Anwendungen (Aufgaben des Fachgebietes).

Auswirkungen der Elektronischen Datenverarbeitung:

Betriebswirtschaft (Rationalisierung, zunehmende Bedeutung der Organisation), Volkswirtschaft (Strukturwandel in der Wirtschaft und auf dem Arbeitsmarkt), Sozialpolitik (Beschäftigungspolitik, Arbeitszeit; neue Arbeitsformen und -belastungen), Datenschutz (Persönlichkeitsschutz, Schutz geistigen Eigentums).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Berufspraxis. Daher liegt das Hauptgewicht auf den Themenbereichen „Algorithmik” und „Programmieren”, bei den Beispielen auf Aufgaben aus den theoretisch-technischen Unterrichtsgegenständen. Als Programmierhilfen bewähren sich insbesondere graphische Darstellungen, wie Programmablaufplan und Struktogramm, allenfalls auch Pseudocode.

Für umfangreiche Programme bewährt sich Gruppenarbeit.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll branchenübliche englische Texte, insbesondere Bedienungs-, Wartungs- und Reparaturanleitungen, unter Verwendung von zweisprachigen Wörterbüchern lesen und sinngemäß ins Deutsche übertragen können. Er soll komplexere Sachverhalte des Alltags und der Berufswelt, erforderlichenfalls unter Verwendung eines zweisprachigen Wörterbuchs, in verständlichem Englisch mündlich und schriftlich beschreiben und diskutieren können.

Der Schüler soll zweisprachige allgemeine Wörterbücher, Fachwörterbücher und für die Berufspraxis bedeutsame englische Nachschlagewerke gewandt benützen können.

Lehrstoff:

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Alltag und Aktuelles:

Sachverhalte mit komplexer Struktur.

Wirtschaft und Arbeitswelt:

Berufliche Auslandsbeziehungen, einfache Geschäftsfälle.

Technik und Hilfswissenschaften:

Bauelemente, Geräte, Maschinen, Anlagen und Produkte der Fachrichtung (Bauarten, Funktion, Bedienung, Schutz, Wartung und Pflege einfacher Objekte). Mathematik der technischen Fachliteratur; Datenverarbeitung.

4.

Klasse (2 Wochenstunden):

Alltag und Aktuelles:

Kontroversielle Themen von vorwiegend lokaler oder regionaler

Bedeutung.

Wirtschaft und Arbeitswelt:

Betriebliche Organisation im Fachgebiet (Strukturen, Probleme).

Technik:

Bauelemente, Geräte, Maschinen, Anlagen und Produkte der Fachrichtung (Bauarten, Funktion, Bedienung, Schutz, Wartung und Pflege komplexer Objekte; Anwendungen).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit im Beruf, insbesondere im Zusammenhang mit modernen Technologien. Themen, die mehrere Lehrstoffgebiete kombinieren, sparen Unterrichtszeit und fördern das fachübergreifende Denken; besonders nützlich sind Themen und Aktivitäten, die zugleich die Fertigkeiten in der Alltagskommunikation festigen und ausbauen und/oder angelsächsische Besonderheiten auf gesellschaftlichem, wirtschaftlichem oder technischem Gebiet behandeln. Die Berücksichtigung der Interessen der Schüler bei der Themenwahl erhöht die Motivation.

Bei Übungen im schriftlichen Ausdruck ist es zweckmäßig, den Aufgabenstellungen der Praxis durch genaue Angabe der Zielgruppe und des Verwendungszweckes des Textes nahezukommen. Der Bildungs- und Lehraufgabe ist vor allem die Form der Reaktion in deutscher Sprache auf vorgegebene englische Texte angemessen; Reaktionen in englischer Sprache auf bekannte Sachverhalte oder auf vorgegebene deutsche Texte sind zur Vorbereitung mündlicher Aussagen wertvoll.

In Themenbereichen der alltags- und berufsorientierten Kommunikation fördern Hinweise auf die Lebensart des fremden Sprachraumes die Motivation. Im technischen Bereich erscheint der systematische Aufbau vom Einfachen zum Komplexen (zB Konstruktionselement - Bauteil - Baugruppe - Gerät - System) besonders zielführend. Als Unterrichtsmittel bewähren sich hier neben bildlichen Darstellungen auch Originalobjekte und Modelle.

In jeder Klasse sind zwei einstündige Schularbeiten zulässig.

AKTUELLE FACHGEBIETE

Siehe Anlage 1A.

C. Unverbindliche Übungen

BEWEGUNG UND SPORT

Siehe Anlage 1A.

D. Förderunterricht

Siehe Anlage 1A.

Klassenweise gestaffeltes Außerkrafttreten (vgl. Art. III § 2 Abs. 8):

31.8.2009: 1. Klasse

31.8.2010: 2. Klasse

31.8.2011: 3. Klasse

31.8.2012: 4. Klasse

Anlage 1C.1.2

```

```

LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR KUNSTHANDWERK

AUSBILDUNGSZWEIG BILDHAUEREI

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```

```

Wochenstunden

Pflichtgegenstände *) Klasse Summe Lvpfl.

1 2 3 4 Gruppe

```

```

1 Religion ......................... 2 2 2 2 8 (III)

2 Deutsch .......................... 3 2 2 2 (I)

3 Lebende Fremdsprache (Englisch) .. 2 2 - - (I)

4 Geschichte ....................... - 2 - - (III)

5 Geographie und Wirtschaftskunde .. 2 - - - (III)

6 Wirtschaftliche Bildung,

Rechtskunde und

Politische Bildung ............... - - 3 2 III

7 Betriebswirtschaft ............... - - - 2 II

8 Bewegung und Sport ............... 2 2 2 2 (IVa)

9 Mathematik und angewandte

Mathematik ....................... 2 - - - (I)

10 Chemie, angewandte Chemie und

Umwelttechnik .................... 2 1 - - II

11 Stilkunde ........................ - - 3 2 III

12 Fachzeichnen, Entwurf

und angewandte EDV ............... 6 8 8 8 II

13 Technologie ...................... 2 2 2 2 I

14 Atelier und

Werkstätte ....................... 16 18 17 17 Va

```


```

Gesamtwochenstundenzahl 36- 36- 36- 36- 148 *)

39 39 39 39

15 Pflichtpraktikum ................. mindestens vier Wochen vor

Eintritt in die 4. Klasse.

```

```

Wochenstunden

Freigegenstände *) Klasse Lvpfl.

1 2 3 4 Gruppe

```

```

Stenotypie ........................... 2 2 - - (V)

Elektronische Datenverarbeitung ...... - 2 - - I

Lebende Fremdsprache (Englisch) ...... - - 2 2 (I)

Aktuelle Fachgebiete ( ) ............. - - 2 2 I bis

VI

```

```

Unverbindliche Übungen *)

```

```

Bewegung und Sport .......... (bis zu) 2 2 2 2 (IVa)

```

```

Förderunterricht *)

```

```

Deutsch .............................. *1) *1) *1) *1) (I)

Lebende Fremdsprache (Englisch) ...... *1) *1) - - (I)

Mathematik und angewandte Mathematik . *1) - - - (I)

```

```

*1) Bei Bedarf in jeder Klasse, in der der entsprechende Pflichtgegenstand vorgesehen ist, je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).

*) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel abgewichen werden und sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Wochenstundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Anlage 1C Abschnitt Ia.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1C.

III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1C.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1C.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

A. Pflichtgegenstände

2.

DEUTSCH

Siehe Anlage 1C.

3.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1C.

4.

GESCHICHTE

Siehe Anlage 1C.

5.

GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE Siehe Anlage 1C.

6.

WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG Siehe Anlage 1C.

7.

BETRIEBSWIRTSCHAFT

Siehe Anlage 1C.

8.

BEWEGUNG UND SPORT

Siehe Anlage 1C.

9.

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK Siehe Anlage 1C.

10.

CHEMIE, UND ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK Siehe Anlage 1C.

11.

STILKUNDE

Siehe Anlage 1C.

12.

FACHZEICHNEN, ENTWURF UND ANGEWANDTE EDV

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll den Aufbau und die Funktionen kunsthandwerklicher Objekte des Ausbildungszweiges kennen; er soll solche Objekte frei und nach Anregung konzipieren können. Er soll Formen in seiner Umwelt intensiv wahrnehmen. Er soll die Elemente des bildnerischen Gestaltens unter besonderer Berücksichtigung des Ornamentes und der Farbe kennen.

Der Schüler soll Lagebeziehungen im Raum beschreiben können. Er soll aus einfachen Körpern zusammengesetzte Objekte genau, sauber und übersichtlich in Parallelrissen und in axonometrischen Rissen darstellen und räumliche Lage- und Maßaufgaben in der Projektion lösen können.

Der Schüler soll Skizzen, Werkzeichnungen, Schaubilder und Pläne der für den Ausbildungszweig charakteristischen Elemente lesen und sach- und normgerecht anfertigen können. Insbesondere soll er Objekte nach der Natur und aus der Vorstellung zeichnerisch wiedergeben und in verschiedenen Formen beschriften sowie nach gegebenen Modellen und eigenen Entwurfskizzen ausführungsreife Fertigungszeichnungen in sachgerechtem Maßstab erstellen können.

Der Schüler soll Entwurfsmodelle zu Objekten des Ausbildungszweiges herstellen können.

Lehrstoff:

1.

Klasse (6 Wochenstunden):

Darstellungstechniken:

Bleistift, Feder, Kugelschreiber. Punkt, Linie, Kontur, Struktur, Schraffur, Textur, rhythmische Linie, Proportion, Fläche, Tonwerte, Farbe (Mischung, Abstufung, Modulation). Parallelperspektive. Modelliertechniken (Ton, Plastilin).

Darstellungsmotive:

Geometrisch aufgebaute Objekte (nach der Natur, nach Modellen, aus der Vorstellung). Einfache Naturobjekte und handwerkliche

Gegenstände. Stilleben.

Schrift:

Analyse von Schrifttypen. Blockschrift (geschrieben und gezeichnet).

Gestaltung:

Positionieren einfacher Körper, Gruppierung.

Kompositionsprinzipien, einfache Kompositionen. Flächengestaltung (ornamentale und florale Flächenteilung). Bandornamente, durchbrochene Ornamente, Bänder und Mäander. Plastisches Naturstudium.

2.

Klasse (9 Wochenstunden):

Darstellungstechniken:

Pinsel und Feder (Tusche, Sepia, Tinte) auf verschiedenen

Untergründen. Modelliertechniken (Ton, Gips).

Darstellungsmotive:

Naturstudien; Fuß-, Hand- und Kopfstudien; Landschafts- und Architekturdetails.

Schrift:

Einfache Zierschriften. Schriftschneiden in Holz und Gips.

Gestaltung:

Stilisierung pflanzlicher Formen. Einfache figurale Kompositionen, Masken. Füllungen und Flachreliefs (Zeichnen und Übertragen in plastische Formen). Attribute und Symbole; Heraldik (Wappen, Heroldsbilder. Schild- und Helmformen; heraldische Farben).

3.

Klasse (8 Wochenstunden):

Darstellungstechniken:

Modelliertechniken (Ton, Kunststoffe, Bleche). Holzschnitt, Linolschnitt. Einsatz von EDV-Geräten für Zeichenaufgaben.

Darstellungsmotive:

Menschlicher Körper in Ruhe und Bewegung; Kopf-, Porträt- und Aktstudien. Tierplastiken. Draperien. Landschafts- und Architekturdetails.

Darstellungsträger:

Sakrale und profane Gegenstände und Einrichtungen.

Schrift:

Komplexe Zierschriften, Umsetzung in Holz und Metall.

Gestaltung:

Abstraktion. Kreativer Werdegang von Objekten (Ideenskizze, Entwurfszeichnung, plastisches Modell).

4.

Klasse (8 Wochenstunden):

Darstellungstechniken:

Aufbereitung. Modellherstellung. Austellungstechniken. Modelliertechniken (Hohlaufbau). Einsatz von einfacher Computergrafik im Entwurfsverfahren.

Darstellungsmotive:

Aktstudien; freie Komposition.

Darstellungsträger:

Bauplastik, Denkmale, Brunnen (Ortsbildgestaltung).

Gestaltung:

Kreativer Werdegang von Objekten (Psychogramm, Gerüst, Bozzetto, Foto, Beschreibung). Musikalische Grafik.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zur Schulung des künstlerischen Formgefühls, der besonders beim Modellieren gegeben ist, und die Anwendbarkeit bei der Herstellung gängiger Produkte des Ausbildungszweiges.

Insbesondere im Themenbereich „Gestaltung” ist das Ausgehen von den Fähigkeiten und Neigungen der einzelnen Schüler eine wichtige Voraussetzung für einen bedeutenden Unterrichtsertrag.

Die Anschaulichkeit des Unterrichts wird durch Verwendung von Naturmodellen und bildlichen Darstellungen erhöht. Exkursionen und Lehrausgänge, insbesondere in Ausstellungen, können zusätzliche Einsichten vermitteln.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen, zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten und zur Festlegung und Betreuung fachübergreifender Schülerprojekte ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Technologie” und „Atelier und Werkstätte” wichtig.

13.

TECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Ausbildungszweig verwendeten Werkstoffe, Hilfsstoffe und Halbfabrikate identifizieren können; er soll ihr Vorkommen, ihre Gewinnung, ihre Eigenschaften, ihre Handelsformen und ihre Verwendung kennen.

Der Schüler soll die im Ausbildungszweig verwendeten Bearbeitungsverfahren sowie den Aufbau, die Funktion, die Handhabung und die Wartung der erforderlichen Werkzeuge, Geräte und Maschinen gründlich kennen. Er soll für einen gegebenen Zweck ein rationelles und sicheres Bearbeitungsverfahren auswählen können.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Handelshölzer:

Bäume (Erscheinung, Vorkommen). Holzeigenschaften, innerer Aufbau, Trocknung (natürlich, technisch), Handelsformen. Wuchsfehler, Krankheiten, Schädlinge (Arten, Wirkung, Bekämpfung). Holzschutz. Beizen.

Holzbearbeitung:

Holzverbindungen, Verleimungsarten. Maschinen und Werkzeuge.

Oberflächenbehandlung. Intarsien.

Farbenlehre:

Farbenordnung; Technologie der Farben, Symbolik, Ästhetik,

Psychologie.

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Keramische Werkstoffe:

Plastische und unplastische Rohstoffe. Tone (Vorkommen, Gewinnung, physikalische und chemische Prüfung; Aufbereitung, Formgebung, Brennen, Oberflächenschmuck. Engoben und Glasuren (Eigenschaften, Farben). Tonwaren.

Kunststeine und Hilfsstoffe:

Zemente (Arten, Verträglichkeit; Zementguß); Gipsarten.

Heraldik:

Wappen, Heroldsbilder, Schild- und Helmformen, Heraldische Farben.

Anatomie:

Proportionen des Menschen, menschliches Skelett.

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Natursteine:

Einteilung nach der Entstehung, Härtegrade, Vorkommen. Identifizierung von Proben (bruchrauh, geschliffen und poliert). Innerer Aufbau, Verwitterung, Zerfall.

Kunststeine und Hilfsstoffe:

Kunststeine (Arten, Verwendung). Synthetische Steinkleber. Stukkaturen (Aufbau, Untergrund, Stuckmarmor, Stuccolustro). Sgraffito. Mosaik. Kunststoffe (Arten, Silikonkautschuk).

Steinbearbeitung:

Abtragende Bearbeitungsverfahren. Vergipsung, Restaurierung (Ausbesserung, Ergänzung, Konservierung, Reinigung; Restaurierfehler). Gipsgußtechniken.

Anatomie:

Oberflächenrelief des menschlichen Körpers.

4.

Klasse (2 Wochenstunden):

Metalle:

Eisenmetalle und ihre Legierungen, Nichteisenmetalle, Edelmetalle

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