Verordnung des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Sport vom 31. Juli 1985 über die Lehrpläne der Pädagogischen Akademie; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an dieser Schule
Sicherung der für den Unterricht in der Sonderschule für schwerstbehinderte Kinder notwendigen professionellen Voraussetzungen: Weckung der Bereitschaft der Studierenden, die geistig behinderten Schüler als Sozialpartner im Schulalltag anzunehmen; einfaches, deutliches Sprechen; normgerechte, leicht lesbare Tafelschrift; sachgerechte Bedienung audio-visueller Medien; Erkennen der Individuallagen, der Begabungsschwerpunkte, der Störungen und Ausfälle auf den verschiedenen Entwicklungsstufen und in den verschiedenen Lernbereichen.
Didaktik der Lernbereiche:
Spracherziehung: Sprachanbahnung und Sprachaufbau bei geistig behinderten Kindern; vorsprachliche Hilfen: vorsprachlicher Kontakt, Stärkung der Motorik, Rhythmus und Melodie, allgemeine Sinnesschulung, vorsprachliche Artikulationshilfen; Spracheintrittshilfen: Ruf- und Reaktionsübungen, Lautnachahmung, Anbahnung von Situationsverständnis, Benennungsübungen; Hilfen zur Aussageerweiterung: Benennungserweiterung, zweigliedrige Aussagen, dreigliedrige Aussagen, Versprachlichung von Abläufen; Üben der Fähigkeit, lebensnahe, Ausdruck und Sprache provozierende Unterrichtssituationen zu schaffen; Förderung der nonverbalen Ausdrucks- und Verständnismöglichkeiten; Möglichkeiten der ständigen Aktivierung der Sprachantriebe im Rahmen des Gesamtunterrichts; Bedeutung von Spiel und Rhythmik.
Lesen: Bilderlesen, Symbollesen (zB Ampel), Signalwortlesen (zB WC, Ausgang, Name), Ganzwortlesen, Erlesen einzelner Worte, einfacher Sätze und kurzer Texte als didaktische Schritte und mögliche Endziele; therapeutische und funktionelle Übungen zur Erreichung der Lesereife und Unterstützung des Leselernprozesses; Theorie und Praxis des Lesenlernens: die häufigsten didaktischen Probleme beim Leseunterricht für schwerstbehinderte Kinder; Entwicklung und Anwendung entsprechender Methoden und Medien zu ihrer Bewältigung; Notwendigkeit und Möglichkeiten weitgehender klasseninterner Differenzierung; Maßnahmen zur Weckung und Erhaltung der Lesemotivation.
Medienerziehung: Zielsetzungen für den lebenspraktischen, sozialen und persönlichkeitsbildenden Bereich, insbesondere für die Freizeitgestaltung. Erziehung zu sinnvollem Umgang mit audio-visuellen Medien; Möglichkeiten zur aktiven Auseinandersetzung mit Medien; Anleitungen und Übungsformen zum sachgerechten Umgang mit Medien.
Schreiben: Therapeutische und funktionelle Übungen zum Schaffen der nötigen Entwicklungsvoraussetzungen; die Wahl der Schrift, geeignetes Schreibmaterial; Theorie und Praxis des Schreibenlernens; inhaltliche Vorschläge unter lebenspraktischem Aspekt (zB Unterschrift, Telefonnummer, einfache Mitteilungen).
Mathematisches Denken: Entwicklungsfördernde Übungen im Bereich des vorbegrifflichen und des anschaulichen Denkens; Hinführen zum konkreten operativen Denken; behinderungsgemäße Verfahren zum handelnden Umgang mit Mengen und Raumformen (Relationen, Richtungen, Raumlagebeziehungen, einfachste geometrische Formen) und zum Untersuchen, Ordnen und Sichern der Grunderfahrungen über Mengen und Raum; Erwerb mathematischer Fertigkeiten unter dem Gesichtspunkt lebenspraktischer Nützlichkeit; Einbau mathematischen Denkens in Spiel, Schulalltag und Gesamtunterricht.
Weitere fach- und behinderungsspezifische Unterrichtsverfahren: Die didaktischen Grundsätze des Lehrplans; Bedeutung und Möglichkeiten des Spiels; Aufgreifen von Lerngelegenheiten des Schulalltags; Gestaltung des Klassenraums und der Klassenatmosphäre; das Prinzip der kleinen Schritte, der ständigen Wiederholung und Vertiefung; das Prinzip des aktiven Lernens; Stärkung des Vertrauens des Kindes in seine eigene Handlungs-, Sprach- und Gestaltungsfähigkeit; Verhinderung von Lernblockierungen; Einbeziehung der Eltern in den Lernprozeß; die unterrichtliche Auseinandersetzung als Feld für Erziehung; Schaffung und Erhaltung des Ordnungsrahmens; Maßnahmen zur Internalisierung von Werten und Normen.
Unterrichtsplanung: Praxisgerechte Formen der Unterrichtsplanung und -analyse mit besonderer Berücksichtigung des Prinzips des Gesamtunterrichts; Erstellen von individuellen Förderprogrammen;
Erarbeiten von Unterrichtseinheiten mit gruppenspezifischen Aufgabenstellungen; mittel- und langfristige Planung mit besonderer Berücksichtigung von individueller und gruppenspezifischer Planung;
Gewichtung der Teilbereiche auf den einzelnen Lehrplanstufen;
Projektunterricht; Gestaltung von Förderstunden; Möglichkeiten der Lernzielkontrolle; der „subjektive'' Leistungsmaßstab;
Klassenbucheintragung, Schreiben von Zeugnissen und pädagogischen Gutachten.
Unterrichtsmedien und -materialien: Analyse, Beurteilung, Auswahl und Herstellung von geeigneten Lehr- und Lernmaterialien und ihre gezielte Anwendung.
Literaturverarbeitung: Befähigung zur kritischen Auseinandersetzung mit einschlägiger Fachliteratur und deren selbständiger Anwendung in der Unterrichtspraxis.
SACHUNTERRICHT
Lehrstoff:
Ziele und Aufgaben des Sachunterrichts und seiner Teilbereiche in der Allgemeinen Sonderschule: Fachspezifische Arbeitsweisen zur Erschließung der Umwelt; Kenntnisse über psychologische Grundlagen der verschiedenen Bereiche des Sachunterrichts; typische Merkmale kindlicher Betrachtungsweisen und Denkformen; Möglichkeiten des Aufbaus von Wertvorstellungen sowie darauf bezogenes verantwortungsbewußtes Handeln; Möglichkeiten, das Interesse und Problembewußtsein für die Vorgänge in der Umwelt zu entwickeln; Sicherung der für den Unterricht in der Allgemeinen Sonderschule notwendigen fachlichen Voraussetzungen, das sind folgende didaktische Kenntnisse und Einsichten in exemplarischer Weise und in bezug auf das Bundesland; geographische, wirtschaftliche, kulturelle und historische Gegebenheiten; sozialkundliche Phänomene; Grundwissen aus Physik und Chemie; Artenkenntnis, biologische und ökologische Grundeinsichten, auch als Grundlage der Gesundheitserziehung. Die anspruchsvolleren Bildungsinhalte des gefächerten Sachunterrichtes der Oberstufe sind entsprechend den Lehrstoffangaben besonders zu berücksichtigen.
Inhalte und Methoden der Teilbereiche des Sachunterrichts: Die Gliederung des Sachunterrichts in seine Fachbereiche und deren wissenschaftliche Wurzeln; Analyse und Diskussion verschiedener didaktischer Ansätze des Sachunterrichts (zB Basiskonzepte, Gesamtunterricht, projektorientierter Unterricht); Verfahrensweisen zur Erschließung und Vermittlung sozialer und wirtschaftlicher Erscheinungsformen (zB Erkundung, Beobachtung, Rollen- und Planspiel); fachspezifische Methoden zum Erkunden und Deuten von Gegebenheiten des Lebensraumes (zB Darstellungsformen der Landschaft, Plan- und Kartenlesen, Beobachten und Darstellen von Wettererscheinungen ua.); Möglichkeiten der Erschließung kausaler Zusammenhänge zwischen Mensch, Landschaft, Wirtschaft und Kultur. Didaktische Grundlagen der Unterrichtsprinzipien (Sexualerziehung, Verkehrserziehung, Politische Bildung usw.). Verfahren zur Anbahnung und Erweiterung des Zeit- und Geschichtsverständnisses (zB biologische Zeiterfahrungen, Zeitstreifen, Entwicklungsreihen, Geschichtsbilder); Möglichkeiten zum Erfassen biologischer und ökologischer Zusammenhänge im Sinne des Natur- und Umweltschutzes (zB Lebensräume, Reinhaltung der Luft und des Wassers, Haus- und Sondermüllentsorgung, Lärmschutz); Möglichkeiten zum Erkunden, Deuten und Verstehen einfacher Erscheinungen aus Physik, Chemie und Technik (zB Kräfte und ihre Wirkungen, Eigenschaften und Veränderungen von Stoffen, technische Geräte und Einrichtungen); Arbeitsweisen zur Erschließung naturwissenschaftlicher Vorgänge und Phänomene (zB Betrachten, Beobachten, Experimentieren); Durchführen von Versuchen (Schülerversuche, Lehrer-Schüler-Versuche, Demonstrationsversuche); Planen und Durchführen von Lehrausgängen und Schullandwochen unter dem Aspekt des Sachunterrichts.
Fachspezifische Unterrichtsplanung: Didaktische Analyse als Grundlage der Stoffauswahl; Ausarbeiten von Beispielen mittel- und langfristiger Planung; Erstellen von Stundenmodellen unter Berücksichtigung der didaktischen Entscheidungs- und Bedingungsfelder; Anwenden und Beurteilen verschiedener Formen der Sicherung von Lernergebnissen und Möglichkeiten der Lernerfolgskontrolle; spezifische Planungsformen in der niederorganisierten, mehrstufigen Klasse.
Unterrichtsmedien: Kennenlernen bereichsspezifischer Medien (zB biologische Schau- und Arbeitssammlungen; Geräte und Materialien, Versuchsmaterial für den naturwissenschaftlich-technischen Bereich, Experimentierkästen; audio-visuelle Medien); Herstellen von Medien (zB Anlegen von Arbeitssammlungen, Herstellen von Modellen, Gestalten von Ausstellungen); Verwendung, Analyse und Beurteilung approbierter Lehr- und Arbeitsbücher, altersgemäßer Sachbücher und einschlägiger Nachschlagwerke.
Literaturstudium: Kritische Auseinandersetzung mit einschlägiger Literatur; selbständige Verwertung im Unterricht.
DEUTSCH
Lehrstoff:
Deutsch als Unterrichtssprache und -gegenstand:
Bedeutung der Sprache für die Schüler der Allgemeinen Sonderschule:
Medium kommunikativen Handelns und sozialer Einflußnahme; Hilfe zum begrifflichen Denken, Problemlösen und planvollen Handeln; Medium individuellen Ausdrucks und kreativen Handelns.
Sprache als Unterrichtsmedium in allen Gegenständen:
Lehrerdominanz, Sprechhemmungen, Gesprächsformen; Berücksichtigung des Erfahrungshintergrunds der Schülersprache (Dialekt, Soziolekt, Idiolekt, Muttersprache in zweisprachigen Gebieten); differenzierte sprachliche Zuwendung und Aufgabenformulierung; Förderung des Lesens, Schreibens und Rechtschreibens in allen Gegenständen.
Deutschunterricht in der ASO:
Lehrplansystematik und Einheit der Lernbereiche in der Unterrichtspraxis; Unterrichtsplanung (Planungsmodelle, Jahres-, Wochen-, Tagesplan, Vorbereitung von Unterrichtseinheiten, Differenzierung); Methoden der Lehrplanevaluation und Schulbuch- bzw. Medienanalyse; Lern- und Unterrichtsformen (projektorientiertes, entdeckendes, selbstgesteuertes, fallbezogenes, systematisches, lehrgangsgebundenes Sprachlernen); Leistungsbeurteilung; sozialpsychologische Voraussetzungen des Lehrerurteils (zB HALO- und Pygmalion-Effekt); Probleme der Leistungsdifferenzierung.
Studienhilfen: Anleitung zum selbständigen Erweitern der eigenen Sprachkompetenz (Lehrersprache, Textgestaltung, Rechtschreibung, Textverarbeitung); Einführung in die Fachbibliothek.
Erstleseunterricht und Erstschreibunterricht:
Handlungs-, erlebnis-, lehrgangsorientierte Lese- und Schreiblernstufen (Vorstufen, Lernvoraussetzungen, individuelle Lernformen); Auswahlkriterien für erste Wörter und Anfangstexte; Differenzierungsangebote, Lernsequenzen; Lehrplaninterpretation und Unterrichtsplanung; Wahl der Ausgangsschrift; Möglichkeiten erster Schriftproduktion (stempeln, drucken, Wörter legen, kleben, nachspuren); Textsorten: Wort-Bild-Collagen, Ideogramme, Einwortsätze, Wort-Bild-Sätze, freie Texte ua.; Hinführung zum Rechtschreiben: optische Diktate, Selbstkontrolle, Partnerarbeit ua. Herstellen und Einsetzen von Lernspielen und anderen Arbeitsmitteln: Lese- und Schreiblernspiele (Einsatz bekannter, Entwerfen und Erproben neuer Spiele, Einbinden der Kinder in die Herstellung); differenzierte Arbeitsblätter für Einzel-, Partner- und Gruppenarbeit sowie Förderunterricht.
Didaktische Bereiche des weiterführenden Deutschunterrichts:
Sprechen und Sprachbetrachtung:
Modelle der Sprachbetrachtung und des Sprachunterrichts;
Grammatiktheorien, Schulgrammatik; Erwerb erweiterter Kompetenzen in verschiedenen Formen der Gesprächsführung (Diskussion, Selbsterfahrungsgespräch, entwickelndes Unterrichtsgespräch);
Erarbeitung der Gesprächsformen im Unterricht; praktische Übung szenischer Darstellungsformen (Rollenspiel, Pantomime, Soziodrama);
Planung situationsbezogener Sprachhandlungen: reale und fiktive Sprechanlässe, Verwendungssituationen für die Herkunfts- und gehobene Umgangssprache; Erarbeiten von Konzepten zur Überwindung von Sprechhemmungen und leichten Sprachstörungen; Lehrplaninterpretation und Vorbereitung von Unterrichtseinheiten zum fächer- bzw. bereichsübergreifenden Sprachlernen (zB Sprechen und Malen, Sprechen und Schreiben, Sprachbetrachtung anhand eigener Sprech- und Singproben). Medienanalyse: Sprachbücher; Tonträger als Medien der Sprachbetrachtung, -schulung und -gestaltung; visuelle und audio-visuelle Medien als Sprechanlässe.
Verfassen von Texten/Rechtschreibung und Sprachbetrachtung:
Verschiedene Formen schriftlichen Sprachgebrauchs:
adressatenbezogenes, monologisches, gestaltendes Schreiben; exemplarische Unterrichtseinheiten zu verschiedenen Schreibanlässen und Sozialformen des Schreibens (Gemeinschaftstext, freier Text, Klassenzeitung, Partnerarbeit, Brief); Sprachbetrachtung anläßlich der stilistischen, inhaltlichen und redaktionellen Überarbeitung selbstverfaßter Texte (zB für die Veröffentlichung innerhalb und außerhalb der Klasse); Hilfen für die Entwicklung von Beurteilungskriterien (Adressatenbezug, Verständlichkeit, Natürlichkeit); Selbsterfahrung der Studierenden und Erprobung in der Schulpraxis.
Probleme des Rechtschreibunterrichts: Rechtschreibphänomen, Grundwortschatz, Wörterbucharbeit, inhaltliche Herleitung der Rechtschreibübungen; Fehleranalyse als Basis
individueller Lernangebote; Erarbeiten verschiedener Formen des Rechtschreibenlernens (Selbstdiktate und -kontrollen, individuelle Korrekturmöglichkeiten).
Umgang mit Texten und Sprachbetrachtung:
Kinder-, Jugend- und Brückenliteratur: Erfahren und Deuten der emotionalen Wirkung von Texten (Bibliotherapie); Rezeption und Einfluß verschiedener Textsorten (zB problemorientierter, sachbezogener und phantastisch-realistischer Texte); Comics, Plakate ua.; Lesebücher, Jahrbücher, Zeitschriften, Zeitungen; visuelle, auditive, audio-visuelle Medien (zB Stummfilm, Bilderbuch, Tonkassette); Erkundungen und Versuche in der Schulpraxis.
Übungen zur Textverarbeitung: Erweiterung der eigenen Lesefähigkeit (Vorlesen, Diagonallesen, Anmerkungen, Rezipieren); kritisches Lesen;
klassenbezogenes Überarbeiten bzw. Neuschreiben von Lesetexten;
Umsetzen von Texten in andere Ausdrucksformen (Rollenspiel, Hörspiel, Klangbild, Collage); Selbsterfahrung der Studierenden und Erprobung in der Schulpraxis; literarische Gestaltungen als Gegenstand der Sprachbetrachtung: Erkennen und Nutzen von Bedeutungsnuancen zum Aufbau semantischer Felder; Nachvollziehen und Weiterführen von Lautmalereien und Sprachspielen; Text- und Gedichtanalyse durch analoge Gestaltungen, Ergänzungen, Ausführen bzw. Weiterführen einzelner Passagen; Lehrplaninterpretation und Vorbereitung exemplarischer Unterrichtseinheiten zur Förderung der Lesefertigkeit, zum fächerübergreifenden Einsatz von Texten und zum schreibenden Verarbeiten bzw. Umsetzen von Texten in andere Ausdrucksformen;
Maßnahmen und Anregungen zur Förderung und Ausweitung des Leseinteresses: Buchkäufe und -geschenke, Lesungen, schulinterne und öffentliche Büchereien, Lehrervorbild; Überwinden von Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten (psychologische und pädagogische Erklärungsmodelle); Lese- und Rechtschreibtests; Fördermodelle; Analyse von Trainingsprogrammen und Therapiekonzepten; Erarbeitung individueller Lernangebote für einzelne konkrete Fälle, insbesondere Förderkonzepte für Spätleser.
MATHEMATIK
Lehrstoff:
Ziele und Aufgaben des Mathematikunterrichts in der Allgemeinen
Sonderschule: als Befähigung zum Erkennen von Situationen und zum Lösen von Problemen im täglichen Leben, soweit sie zahlen- oder größenmäßig faßbar sind; als wesentlicher Beitrag zur geistigen Entwicklung des Kindes; als logische Denkschulung; als Schulung zum Symbolverständnis, zur Abstraktionsfähigkeit, zur Merkfähigkeit und zur Raumorientierung; als Form spielerischer und kreativer Kombinationsfähigkeit sowie als Möglichkeit, Kooperation und Kommunikation zu fördern.
Sicherung der für den Unterricht in der Allgemeinen Sonderschule notwendigen fachlichen Voraussetzungen in den einzelnen Lernbereichen des Mathematikunterrichts; logische Denkschulung im pränumerischen Bereich mit dem Prinzip von Handeln-Denken-Verbalisieren; Erweiterung und Vertiefung der Kenntnisse über Menge-Zahl (kardinaler und ordinaler Aspekt); Zahlenbereiche; Zahlenoperationen; Rechengesetze und schriftliche Rechenverfahren; Relationen, Gleichungen und Ungleichungen; Größen und Bearbeiten von Problemen in Sachsituationen; geometrische Grunderfahrungen, Umfang- und Flächenberechnungen; Einführung in das praktische Werkzeichnen;
spielerischer Umgang mit Zahlen, Flächen und Körpern; logische Spiele.
Mathematik im Hinblick auf das lernbehinderte Kind;
sachstrukturelle und psychologische Zusammenhänge; Entwicklung des mathematischen Denkens (Stadien der Intelligenz- und Denkentwicklung sowie der Raumvorstellung, Stadien des Problemlösens), operative und andere Lernprinzipien im Mathematikunterricht; Repräsentationsformen mathematischer Sachverhalte (handlungsorientierte, bildhafte und symbolische Darstellungen); spezifische Rechenstörungen und ihre Behebung; Möglichkeiten des abwechslungsreich gestalteten Übens und Wiederholens; die besonderen lebenspraktischen Zielsetzungen des Mathematikunterrichtes in der Oberstufe der Allgemeinen Sonderschule (Anwendbarkeit, Berufsvorbereitung ua.); zeitgemäße Formen der Datenverarbeitung (elektronische Rechengeräte).
Inhalte und Methoden der Lernbereiche des Mathematikunterrichts:
Schwerpunktsetzungen und Zielgewichtung im Zusammenhang mit der Stoffauswahl; fachspezifische Modelle zur Zahlbegriffsbildung (zB Zuordnen, Mächtigkeitsvergleiche, Bündeln, Zählen, Darstellungsformen von Zahlen) und zur Erweiterung von Zahlenbereichen (Bündeln - Stellenwertsystem, Größen, Zahlenstrahl); sonderschulgemäße Anleitungs- und Übungsformen zur Ausbildung von Raumvorstellungen (einfache Orientierungsübungen, Lagebeziehungen, Hantieren mit Flächen und Körpern durch Falten, Kneten, Ausschneiden); Veranschaulichungsmodelle zur Erarbeitung von Zahlenoperationen und entsprechende Rechenregeln und -verfahren (Mengenbilder, Rechenbaum, Stellenwerttafel, Zahlenstrahl) sowie Herausstreichen der Bedeutung des Schätzens bzw. überschlagenden Rechnens; Zugänge zur Gewinnung von Möglichkeiten der Schaffung von Modellvorstellungen im Bereich der Größen; Darstellen von Modellen und Hilfen zur Lösung von Sachsituationen (Textgestaltung, graphische Darstellung, vorhandene Zahlen und Größen, Reduktion auf kleine Zahlen als Lösungshilfe, überschaubare Zahlen, sprachliche Formulierung und entsprechende mathematische Operation); Möglichkeiten der Schulung des Beziehungsdenkens (zB Zuordnen) und Darstellen von Modellen, die zum Erkennen mathematischer Zusammenhänge in Sachsituationen hinführen (zB Tabelle, Operator); Veranschaulichungsformen der Bruchzahl und Möglichkeiten der Einführung in das Wesen der Bruchzahl (Bruch als Teil von Flächen, Mengen, Bruch als Division; Bruch als Verhältnis von Teilen zum Ganzen); Möglichkeiten des spielerischen Umgangs mit Zahlen, Flächen und Körpern (etwa Zahlenrätsel, Zahlenfolgen, Strategiespiele, Torspiele, Labyrinthspiele, Bauen mit Würfeln;
Bauen, Kneten, Schneiden und Basteln mit verschiedenen Materialien;
Faltschnitte, Bandornamente; Tangram, Soma-Würfel); geometrische Grunderfahrungen, zB Lagebeziehungen zwischen Gegenständen der Umwelt (Topologie); Formen von und an Flächen und Körpern; Handhabung von Zeichengeräten und zeichnerische Darstellung von geometrischen Grundfiguren; Messen und Rechnen mit Längenmaßen, Flächenmaßen und Raummaßen; die besonderen Lerninhalte der Lehrplan-Oberstufe;
Methodenkonzeptionen des Mathematikunterrichts im Zusammenhang mit ihren Voraussetzungen: Prinzip des aktiven Lernens und operatives Vorgehen; Integrationsprinzip; anwendungsorientierter Mathematikunterricht; Prinzip der Stabibilisierung, Spiralprinzip, Variation der Veranschaulichung.
Fachspezifische Unterrichtsplanung für den Mathematikunterricht; Entwicklung von Unterrichtseinheiten aus verschiedenen Bereichen des Mathematikunterrichts auf Grund mathematischer und didaktischer Analysen; praxisgerechte Formen der Unterrichtsplanung; Technik der mittel- und langfristigen Planung; Gestaltung von Förderstunden; Planung individueller Programme bei stark unterschiedlicher Lernfähigkeit und im Mehrstufenunterricht.
Unterrichtsmedien und -materialien: Herstellen und Anwenden von Lehr- und Lernmaterialien; Beurteilung, Verwendung und Analyse von Mathematikbüchern; Anwendbarkeit von Lernprogrammen im Mathematikunterricht; Methoden, Probleme und Formen der Leistungsbeurteilung.
Literaturverarbeitung: Befähigung zur kritischen Auseinandersetzung mit einschlägiger Fachliteratur und deren selbständiger Anwendung in der Unterrichtspraxis.
MUSIKERZIEHUNG
Lehrstoff:
Ziele und Aufgaben der Musikerziehung in der Allgemeinen Sonderschule und in der Sonderschule für schwerstbehinderte Kinder; Einführung in die Bereiche (Produktion, Reproduktion, Rezeption, Transformation, Reflexion) und Aktionsformen (Singen, Musizieren, Hören, Bewegung, Gestalten) der Musikerziehung im Hinblick auf ihre Bedeutung für soziale und kulturelle Integration, für die Kompensation im Bereich der Persönlichkeitsentwicklung und der Kommunikationsfähigkeit, für den Zugang zu vielfältigen musikalischen Erscheinungsformen, für die Kreativitätsförderung und das Freizeitverhalten.
Sicherung der für den Unterricht in der Allgemeinen Sonderschule und in der Sonderschule für schwerstbehinderte Kinder notwendigen fachlichen Voraussetzungen; musikpädagogische Arbeitsweisen und anwendungsorientierte Vermittlung musiktheoretischen Wissens; von musikalischer Selbsterfahrung ausgehende Erweiterung und Vertiefung fachspezifischer Kenntnisse und Fertigkeiten, insbesondere Lieder musikalisch richtig singen, begleiten und sich selbständig aneignen;
einfache Melodien hörend erfassen, notieren und wiedergeben;
Gestaltungsaufgaben mit Stimme, Sprache, Bewegung und Instrumenten lösen und selbständig entwickeln; verschiedene Arten von Musik hörend erschließen, beschreiben und transformieren (grafische Notation, Bewegung, bildnerische Gestaltung).
Didaktik der Lernbereiche der Musikerziehung:
Singen: Methodik des Singens, Atem- und Stimmtraining und Artikulation; Probleme der Liedauswahl; exemplarische Beispiele der Liedvermittlung und Liedgestaltung.
Musizieren: Adäquater musikalischer und behindertenspezifischer Einsatz von Instrumenten, insbesondere auch von Stabspielen und Rhythmusinstrumenten; Möglichkeiten des Selbstbaues von Klangerzeugern; Erstellen von Begleitmodellen und vokalinstrumentalen Gestaltungsaufgaben; Einsatz des vom Lehrer gespielten Instruments;
elementare Techniken der Leitung von Sing- und Musiziergruppen.
Hören: Auditive Wahrnehmungserziehung und behindertenspezifische Gehörschulung in enger Verbindung mit Singen und Musizieren;
methodisches Erschließen von Musik unter verschiedenen Aspekten der Hörerziehung; Informationen zur Instrumentenkunde, Musikgeschichte und zur Musikproduktion der Gegenwart.
Bewegen: Erschließen vielfältiger Bewegungsqualitäten und Bewegungsformen; freies und gebundenes Bewegen zur Musik;
Möglichkeiten, Bewegung in Musik umzusetzen; Erschließen der Möglichkeiten des kreativen Gestaltens in allen Lernbereichen;
Erstellen und Durchführen vielfältiger Gestaltungsaufgaben.
Methodenkonzeptionen der Musikerziehung: Ausgehend von praktischen Erfahrungen sind musikpsychologische und -soziologische Erkenntnisse aufzubereiten und zu vertiefen; musikalische Begabung, insbesondere von Sonderschülern; Musikpädagogik und Musiktherapie; Transfereffekte des Musiklernens; psychische und soziale Komponenten musikalischen Verhaltens; Funktionen und Wirkungen von Musik. Verschiedene musikdidaktische Konzepte sind nach lern- und entwicklungspsychologischen Aspekten auf ihre Brauchbarkeit in der Sonderpädagogik hin zu überprüfen.
Unterrichtsplanung: Von praxisgerechten Modellen für den Musikunterricht ausgehend, sind Möglichkeiten mittel- und langfristiger Unterrichtsplanung auf der Basis musikpädagogischen Grundlagenverständnisses aufzuzeigen und methodisch zu strukturieren (fachspezifische Unterrichtstechniken, Unterrichtssequenzen, Unterrichtseinheiten, Jahresplanung); lehrplangerechte Unterrichtsarbeit (Gesamtunterricht); Probleme und Möglichkeiten der Rückmeldung von Lernerfolgen (Lernzielproblematik, Leistungsbeurteilung); fachübergreifende Unterrichtsgestaltung (Projekte, Schulveranstaltungen).
Unterrichtsmedien und -materialien: Erstellung und Anwendung von Lehr- und Lernmaterialien; Analyse und Beurteilung verschiedener Lehrwerke; methodengerechte Verwendung technischer Medien; Befähigung zu kritischer Auseinandersetzung mit einschlägiger Fachliteratur und deren selbständiger Anwendung im Unterricht.
BILDNERISCHE ERZIEHUNG
Lehrstoff:
Ziele und Aufgaben der Bildnerischen Erziehung in der Allgemeinen Sonderschule, insbesondere Entfalten lust- und erlebnisbetonter Aktivitäten in den Bereichen Grafik, Malerei, Plastik/Objekt und Raum, Schrift und Typografie, Fotografie und Film/Video, Spiel und Aktion; Entfalten der Fähigkeit zur bildnerischen Kommunikation auch als Kompensation von Ausfällen im verbalen Bereich; Erfahren von Freude, Bereicherung und Anregung aus dem bildnerischen Schaffen anderer; Entwickeln der Wahrnehmungsfähigkeit/Sensibilität, Vorstellungskraft, Kombinationsfähigkeit und Erfindungskraft, um Zugangsweisen zu kreativem Verhalten in Schule/Beruf/Freizeit zu erfahren; Vertrautwerden mit bildnerischen Ausdrucksmöglichkeiten, Werkmitteln und Verfahren in den Bereichen Grafik, Malerei, Plastik/Objekt und Raum, Schrift und Typografie, Fotografie und Film/Video, Spiel und Aktion; Auseinandersetzen mit visuell und/oder haptisch erfahrbaren Objekten, Erscheinungen und Vorgängen der Umwelt; Einüben toleranten Verhaltens, Abbau von Vorurteilen; Erfahren der eigenen Veränderbarkeit und der der Umwelt; Mitwirken an der Veränderung der Umwelt in sozialer Verantwortung, Eröffnen der Möglichkeiten demokratischen Handelns.
Aneignung/Sicherung/Vertiefung der für den Unterricht in der Allgemeinen Sonderschule notwendigen fachlichen Voraussetzungen; grundlegende fachtheoretische, fachpädagogische und sonderpädagogische Kenntnisse und Ausbildung der entsprechenden Fertigkeiten, die zur Erteilung des Unterrichtes in Bildnerischer Erziehung in der Allgemeinen Sonderschule befähigen; fachbezogene Förderung von Verantwortungsbereitschaft, Improvisations-, Organisations-, Animations-, Toleranz- und Kritikfähigkeit;
kunstpädagogische/sonderpädagogische Konzepte als Möglichkeiten der Vermittlung; Einführung in den Fachzielkatalog;
bezugswissenschaftliche Aspekte als Grundlagen der Vermittlung von Fachinhalten (zB Entwicklung der Kinderzeichnung; für die Bildnerische Erziehung relevante kognitive und affektive Teilleistungsstörungen; Deprivationsauswirkungen im bildnerischen Bereich; Farben- und Formenlehre; exemplarische Stilgeschichte; Gegenwartskunst/Alltagskultur); Methoden der Werkanalyse/Werkinterpretation einschließlich der Beurteilung von Schülerarbeiten.
Inhalte und Verfahren bezogen auf die Teilbereiche der Bildnerischen Erziehung des Lehrplanes der Allgemeinen Sonderschule:
Grafik: Alters- und schülergemäße Möglichkeiten lustbetonter, spielerischer und experimenteller Aktivitäten im grafischen Bereich; Erweiterung und Differenzierung des vorhandenen Bestandes an grafischen Ausdrucksformen des Sonderschulkindes; alters- und schülergemäße grafische Darstellungen emotionaler oder sachlicher Beziehungen (Realisierung von Erlebnissen, Phantasie- und Erinnerungsvorstellungen); Anwendung einfacher Ordnungsprinzipien;
Möglichkeiten der Raumdarstellung; alters- und schülergemäße grafische und druckgrafische Werkmittel und Verfahren;
sonderschulgemäße Formen der Auseinandersetzungen mit grafischen Mitteilungen; alters- und schülergemäßer Einsatz grafischer Mitteilungen im Alltag.
Malerei: Alters- und schülergemäße Möglichkeiten lustbetonter, spielerischer und experimenteller Aktivitäten mit Farbe und farbigem Material; Erweiterung und Differenzierung des vorhandenen Bestandes der Anwendungsweisen von Farbe des Sonderschulkindes/Erweiterungsmöglichkeiten der Farbskala; alters- und schülergemäße farbige Mitteilungen (Wiedergabe von Gefühlen, Erlebnissen, Phantasie- und Erinnerungsvorstellungen); alters- und schülergemäße Werkmittel und Verfahren des Malens und Collagierens; sonderschulgemäße Formen der Auseinandersetzung mit farbigen Mitteilungen; alters- und schülergemäßer Einsatz farbiger Mitteilungen im Alltag.
Plastik/Objekt und Raum: Alters- und schülergemäße Möglichkeiten lustbetonter, spielerischer und experimenteller Aktivitäten mit Körpern im Raum; Erweiterung und Differenzierung des vorhandenen Bestandes an plastischen Ausdrucksformen, der haptischen und kinetischen Erfahrungen und des Raumverständnisses des Sonderschulkindes; alters- und schülergemäße plastische und räumliche Mitteilungen (Realisierung gegenständlicher Motive sowie Körper- und Raumbeziehungen); alters- und schülergemäße Werkmittel und Verfahren des Formens, Verformens, des additiven Gestaltens und Abgießens; sonderschulgemäße Formen der Auseinandersetzung mit plastischen und räumlichen Mitteilungen; alters- und schülergemäßer Einsatz von plastischen Mitteilungen und räumlichen Ordnungen im Alltag.
Schrift und Typografie: Alters- und schülergemäße Möglichkeiten lustbetonter, spielerischer und experimenteller Anwendungen von Schrift, Schriftzeichen und Skripturalem; Schrift und Schriftzeichen als Verständigungsmittel und als Bildelement in kindlichen Mitteilungen; sonderschulgemäße Verfahren der Auseinandersetzung mit Schrift und Schriftzeichen in der Umwelt des Kindes; alters- und schülergemäßer Einsatz von Schrift und Schriftzeichen sowie einfache Möglichkeiten des Layouts im Alltag; Möglichkeiten der Entwicklung einer gut lesbaren Handschrift und Steigerung der Schreibgeläufigkeit.
Fotografie und Film/Video: Alters- und schülergemäße Aktivitäten im Bereich der Fotografie, des Films und der Videografie;
sonderschulgemäße fotografische/filmische Gestaltungsmittel;
Möglichkeiten alters- und schülergemäßer Deutungen, Erweiterungen, Veränderungen von fotografischen Bildaussagen; alters- und schülergemäße Anleitungen zur Handhabung von Sofortbildkameras, allenfalls anderer einfacher Kameratypen bzw. Film- oder Videokameras und des erforderlichen Film- oder Bandmaterials; sonderschulgemäße Formen der Auseinandersetzung über Inhalte, Absichten und Wirkungen fotografischer, filmischer/videografischer Produkte; alters- und schülergemäßer Einsatz fotografischer, filmischer, videografischer Mitteilungen im Alltag.
Spiel und Aktion: Phantasievolle Anwendungen von Material, Spielideen, Spielen zur Sinnesschulung; nonverbale Kommunikationsformen (Körpersprache, Schminken, Kostümieren); alters- und schülergemäße Auseinandersetzungen mit Spielen/Spielzeug; Möglichkeiten der Planung und Durchführung alters- und schülergemäßer Aktionen und Projekte.
Unterrichtsplanung: Fachgerechte Gliederung und stufengemäße Aufbereitung der Inhalte; Umsetzung des Fachzielkatalogs; Lernzielproblematik; Erstellung von fachorientierten, sonderschulgemäßen, praxisgerechten Unterrichtseinheiten, -passagen und -projekten unter Berücksichtigung adäquater Methoden und Sozialformen; Möglichkeiten der Individualisierung und Differenzierung (im Hinblick auf individuelle Faktoren, wie Entwicklungsstand, Arbeitstempo, Interessen, Möglichkeiten positiver Verstärkung); räumliche und zeitliche Organisation technischer Abläufe; Sicherung des Unterrichtsertrages; Anleitung zur Beurteilung von Unterrichtsprozessen und -ergebnissen; Kriterien und Methoden für Jahresplanungen; Möglichkeiten und Grenzen des Gesamtunterrichtes; Planung schulischer Veranstaltungen (Lehrausgänge, Ausstellungen, fachübergreifender Projekte, Aktionen).
Unterrichtsmedien: Sonderschulspezifische Unterrichtsmedien wie Kunstdrucke, Dias, Videoaufzeichnungen, Filme, Anschauungsmittel, Arbeitsblätter, Lehr- und Arbeitsbücher.
Literaturstudium: Befähigung zur kritischen Auseinandersetzung mit einschlägiger sonderschulspezifischer Literatur und deren selbständiger Anwendung in der Unterrichtsgestaltung.
WERKERZIEHUNG
Lehrstoff:
Ziele und Aufgaben der Werkerziehung in der Allgemeinen Sonderschule und in der Sonderschule für schwerstbehinderte Kinder; Erfassung und Vollzug werkspezifischer Abläufe in bezug auf Arbeitshaltungen wie Ordnung, Genauigkeit und Ausdauer; sachgemäßer Umgang mit Werkstoffen; zweckmäßiger Einsatz von Werkzeug, Geräten und Maschinen; Berücksichtigung sozialer, funktionaler, wirtschaftlicher, produktionsbedingter, ökologischer und ästhetischer Aspekte; Sicherung der für den Unterricht in der Allgemeinen Sonderschule und der Sonderschule für schwerstbehinderte Kinder notwendigen fachlichen Voraussetzungen in den Teilbereichen der Werkerziehung.
Technischer Bereich
Bereich Bauen - Wohnen:
Elementare Kenntnisse aus der Statik (Standsicherheit, Gleichgewicht, Zug- und Druckbelastung); Einsichten in statische Konstruktionsprinzipien (Massivbau, Skelettbau-Gerüstbau);
Grundkenntnisse über Baustoffe und Bausysteme;
architektonisch-räumliche Ordnungen kennenlernen; beurteilen und selbständig-verantwortlich planen können (Raumerlebnis, Raumorganisation, Raumdimensionierung, Raumordnung, Raumnutzung, Raumgestaltung, Wohnformen); Nutzungskriterien kennen und anwenden lernen (Nutz-, Wohn-, Standort- und Sozialwert); Kenntnisse über bestimmende Faktoren und Probleme der gebauten Umwelt im städtischen und ländlichen Raum (zB Verkehrsplanung, Ver- und Entsorgung, Verbauungsformen).
Bereich Maschinentechnik:
Einsichten in elementare Bereiche der Mechanik (Heben und Fördern, Fahren und Lenken, Schwimmen und Fliegen); Kenntnisse der Grundfunktionen und Wirkungsweisen von Maschinenteilen (Lager, Achse, Welle, Rad, Übersetzungen); Maschinen zum Weiterleiten und Umformen von Bewegungen und Energien (Antriebssysteme, Energiemaschinen).
Bereich Produktgestaltung, Ästhetik und Design, Verbrauchererziehung:
Einblicke in den Designprozeß; Durchschauen der gegenseitigen Abhängigkeit von Verwendungszweck, Form, Werkstoff und Oberflächengestaltung; Finden von Beurteilungskriterien für Produkte aus der Sicht des Benützers (praktische Produktqualität), des Betrachters (ästhetische Produktqualität) und des Besitzers (soziale Produktqualität) durch Produktanalyse auch unter dem Gesichtspunkt ökologischer Verantwortung; Konsumentenerziehung im Hinblick auf Kosten-Nutzen-Analysen und auf die Bewußtmachung von Motiven der Kaufentscheidung; unterschiedliche Herstellungsverfahren und deren Auswirkung auf die Produktgestaltung kennenlernen (handwerklich, industriell).
Fachpraktische Inhalte, anwendungsbezogen auf die Bereiche Bauen-Wohnen, Maschinentechnik, Produktgestaltung, Ästhetik und Design, Verbrauchererziehung:
Technologische Grundverfahren unter technisch-ökonomischen Aspekten kennenlernen und sachgerecht anwenden (Urformen, Umformen, Trennen, Fügen, Beschichten, Stoffeigenschaften ändern); Werkstoffe im Hinblick auf Eigenschaften, Einsatz-, Austausch- und Kombinationsmöglichkeiten erkunden); Methoden und Vorrichtungen zur Formgebung und werkstoffgerechten Fertigung; Lesen und Anfertigen von Plänen und Werkskizzen; Einführen in die Bedienung der für die Schulwerkstätte geeigneten Maschinen, Apparate und Geräte für die Zurichtung von Werkstoffen; Kenntnis und Handhabung der im Werkunterricht der Sonderschule verwendbaren Werkzeuge; Unfallverhütung und richtiges Verhalten bei Unfällen.
Inhalte und Methoden der Teilbereiche:
Bereich Bauen-Wohnen: Elementare statische Konstruktionsprinzipien im modellhaften Lösen von Werkaufgaben vermitteln können; Strategien zur Vermittlung von Raumerfahrung kennenlernen; modellhaftes Bauen unter Bedachtnahme auf Funktion, Größenbezug und räumliche Anordnung nach unterschiedlichen Methoden vermitteln lernen; Hinführen zum Erkennen der Zusammenhänge von Kind-Wohnumwelt - sozialen Bedingungen und wirtschaftlich-technischen Kriterien.
Bereich Maschinentechnik: Strategien zum Lösen technischer Probleme anhand selbstgeplanter und hergestellter Funktionsmodelle (Spielmodelle); analytische und synthetische Methoden der Problemlösung bei sachgerechter Anwendung technologischer Grundverfahren anwenden lernen; Maßnahmen zum Anbahnen und Fördern von technischem Verständnis.
Bereich Produktgestaltung: Formen der Analyse von Gebrauchsgegenständen zur Planung und Herstellung funktions- und technologiegerechter Objekte; Methoden zur Entwicklung der Fähigkeit der Formfindung; Modelle zum Erfassen des Zusammenhanges von Form, Funktion, Werkstoff, Verwendungszweck, Umweltbelastung und Kosten;
Kriterien für die Oberflächengestaltung von Gebrauchsgegenständen;
Methoden zum Anbahnen eines konsumkritischen Verhaltens.
Textiler Bereich
Kleidung und Mode:
Funktionen der Bekleidung; das Phänomen Mode; Werbung; Modekonsum; Mode als Wirtschaftsfaktor; kritisches Verständnis für die Marktmechanismen.
Werkstoffkunde, Fertigungslehre, Textiltechnologie:
Bedeutung der Textilien als Werkstoff; fachspezifische Technologien (textile Rohstoffe, Textilfaser; Textilhalbfertig- und -fertigprodukte, textile Flächenerzeugnisse; Rohstoffgewinnung, Herstellungs- und Veredlungsverfahren, Verarbeitungsverfahren); Gebrauchswertprüfung (Textilkennzeichnung, internationale Pflegekennzeichen); Kennenlernen verschiedener handwerklicher und industrieller Fertigungsverfahren aus historischer, soziologischer und wirtschaftlicher Sicht; sozio-kulturelle Dimensionen von Kleidung und Wohnen; Bewußtmachen von Entstehungsprozessen (Entwurf, Planung, Fertigung); Einblick in die Arbeits- und Wirtschaftswelt, ihre technischen Voraussetzungen und gesellschaftlichen Probleme.
Produktgestaltung, Ästhetik und Design, Verbrauchererziehung:
Erwerb eines grundlegenden Fachwissens und Einblick in werkspezifische Arbeitsweisen; Kenntnisse und Fertigkeiten bei der Bewältigung von Planungs- und Produktionsaufgaben; Fähigkeiten in der Organisation von Arbeitsprozessen.
Einsichten in das Zusammenwirken von Farbe, Form, Struktur, Kontrast, Harmonie, Komposition; Zusammenhang zwischen Form, Zweck und Bestimmung; Sensibilisierung für optische und haptische Reize textiler Materialien und Objekte; Erkennen der Kriterien für ästhetische Wertungen; Schulung des kreativen Ausdrucksvermögens in der Textilgestaltung.
Wirtschaftliche Grundbegriffe und Zusammenhänge; ökonomischer Umgang mit textilen Produkten im Hinblick auf die ökologische Verantwortung; gesetzliche Grundlagen des Konsumentenschutzes (Warenauszeichnungspflicht, Konsumentenschutzgesetz).
Fachpraktische Inhalte, anwendungsbezogen auf die Bereiche Kleidung und Mode, Werkstoffkunde, Fertigungslehre, Textiltechnologie, Produktgestaltung, Ästhetik und Design, Verbrauchererziehung:
Elementare Materialerfahrungen durch Experimentieren mit textilen und textilähnlichen Werkstoffen; Gestaltungstechniken, ihre Anwendungsmöglichkeiten, Gestaltungsübungen; fadenbildende und fadenverstärkende Verfahren (wie Drehen, Knüpfen, Flechten);
flächenbildende Verfahren aus einem oder aus mehreren Fadensystemen (Weben, Häkeln, Stricken); flächenverarbeitende und flächenverzierende Verfahren (Nähen, Sticken, Applizieren);
funktions-ästhetisches Gestalten (Gewinnen einfacher Schnittformen, einfache Schnittveränderungen, Entwickeln und Fördern des körperhaften Vorstellungsvermögens; von der Fläche zur Form, auch unter Beachtung ergonomischer Gesichtspunkte); Kenntnis der sachgemäßen Verarbeitungstechniken und ihrer Anwendung; Erkennen der Nutz- und Schmuckwirkung; Kenntnisse im Umgang mit Werkzeugen, Geräten und Maschinen; Einsicht in deren Funktionsweise, deren sachgerechte Handhabung, Behandlung und Pflege; Maßnahmen zur Unfallverhütung.
Didaktik der Lernbereiche der Werkerziehung (Technischer und Textiler Bereich):
Lerntheoretische Zielsetzungen der Werkerziehung in der Allgemeinen Sonderschule und der Sonderschule für schwerstbehinderte Kinder (mit besonderen Schwerpunkten des multisensorischen Lernens, Verflechtens von Denken, Machen und sprachlicher Begriffsbildung); Einführen in fachspezifische Problemlösungsprozesse und ihre Strategien unter Berücksichtigung der Lernvoraussetzungen des Schülers;
Schwerpunktsetzung und Zielgewichtung bei der Stoffauswahl;
Auswahlkriterien für das exemplarische Festlegen von Werkaufgaben;
Finden von entwicklungs- und kindgemäßen Aufgabenfeldern, Motivationen und Problemstellungen; Schulen der Feinmotorik und der haptisch-taktilen Wahrnehmungsfähigkeit anhand geeigneter Werkverfahren; Vermitteln von Verfahrensweisen zur Entwicklung zeitökonomischer Strategien zum Erlernen und Einüben von Fertigkeiten; planmäßiges Training zur Verbesserung der Lernfunktion. Das soziale Lernen und kooperative Verhalten sollen im Zusammenhang mit den fachlichen Inhalten, unter Berücksichtigung des Entwicklungsstandes der Schüler, aktiviert werden. Die theoriebezogenen Inhalte sollen mit den praktischen Aufgaben und Problemstellungen eng verknüpft werden.
Für die Sonderschule für schwerstbehinderte Kinder gilt besonders, die Entwicklung, Stärkung und Förderung der im Schüler vorhandenen Fähigkeiten durch den Einsatz sonderpädagogischer Maßnahmen und fachspezifischer Hilfen (individuell angepaßte, therapeutisch orientierte Förderung) anzustreben. Jedes Werken ist heilpädagogische Therapie im Hinblick auf Persönlichkeitsbildung, ist Lebensbewältigung durch Eingliederung in die Gemeinschaft und Kreativitätsförderung. Die fachspezifische Arbeitsweise ist gekennzeichnet durch den Wechsel praktischen Tuns (Weg zum Erkenntnisgewinn) und der Reflexion der gemachten Erfahrungen (Bewußtmachen der Zusammenhänge).
Fachpraktische Inhalte können einfach und technisch anspruchslos, aber auch differenziert in der Gestaltung und anspruchsvoller in der technischen Ausführung gearbeitet werden. Unter Berücksichtigung der Erkenntnisse der Geistigbehindertenpädagogik sind bei der Unterrichtsplanung und Durchführung individuelle Beeinträchtigungen besonders zu beachten. Bei motorischen Schwächen sind sonderpädagogische Hilfen durch Einzelarbeit mit dem Schüler, Handführung, vormachende und nachmachende Unterrichtsform sowie ausreichende Übungsphasen zu setzen. Bei Mehrfachbehinderungen sind spezielle Hilfestellungen (zB heilpädagogisches Werkmaterial und mechanische Hilfsmittel) erforderlich. Bei Sinnesausfällen sind richtige Material- und Werkzeugauswahl, Farbigkeit und besondere Markierungen zu beachten. Bei Lern- und Leistungsstörungen sind starke Differenzierung, Vereinfachung von Sachverhalten und Arbeitsweisen notwendig. Häufiger Wechsel vom Gruppen- zum Einzelunterricht ist anzustreben.
Unterrichtsplanung: Planung des Unterrichts im Hinblick auf entwicklungsbedingte Faktoren; Modelle der Unterrichtsplanung für den Werkunterricht; Entwickeln von Unterrichtseinheiten aus den verschiedenen Teilbereichen der Werkerziehung auf Grund didaktisch-methodischer Analysen; praxisgerechte Formen der Unterrichtsplanung; Anleitungs- und Übungsformen; Verfahrensweisen der Vermittlung (rezeptives oder entdeckendes Lernen); Alternativmöglichkeiten bei der Auswahl von Werkstoffen und Werkzeugen zur Durchführung der Werkaufgaben.
Unterrichtsmedien und -materialien: Herstellung und Verwendung von Lehr- und Lernmaterialien; Analyse und Beurteilung von Lehr- und Arbeitsbüchern sowie audio-visuellen Medien.
Literaturstudium: Befähigung zur kritischen Auseinandersetzung mit der einschlägigen Fachliteratur.
LEIBESÜBUNGEN
Lehrstoff:
Ziele und Aufgaben der Leibesübungen in der Allgemeinen Sonderschule und in der Sonderschule für schwerstbehinderte Kinder; Sicherung der notwendigen fachlichen Voraussetzungen in den Teilbereichen des Unterrichts aus Leibesübungen; Beitrag zur Entwicklung der Fähigkeit zum Bewegen, zum Spielen, zum Leisten und zu gesunder Lebensführung; Vermittlung der im Lehrplan der ASO angeführten speziellen Lehrinhalte der Elementarerziehung (Sinneswahrnehmung/Reaktion, Wahrnehmung des eigenen Körpers/Haltung/Atmung, Raumwahrnehmung/Raumorientierung, Materialerfahrung, Bewegungserfahrung, Erfahrung mit Partnern und Gruppen); Sicherstellung des Eigenkönnens der im Lehrplan der Sonderschule angeführten motorischen Grundlagen, Grundtätigkeiten und -fertigkeiten in den Bereichen: Gerätturnen (einschließlich Trampolin- und Federtuchspringen); Rhythmische Gymnastik (Fähigkeit der Bewegungsgestaltung in zeitlicher und räumlicher Hinsicht, Rhythmisierung, Bewegungsbegleitung, kooperative Formen, Aktionsspiele, Singspiele, Pantomime, Grundformen mit Handgeräten, kindadäquate Tanzformen); leichtathletische Grundformen, alternative Formen der Leichtathletik; Spiele, kleine Spiele, kleine Sportspiele, Torball- und Rückschlagspiele (Spielleitung); Einsatz spezieller Sport- und Spielgeräte; Schwimmen (zwei Schwimmlagen, einfache Sprünge, Helferschein); Skilauf (alpin und nordisch); Eislauf.
Kennenlernen freizeitrelevanter Sportarten; Sichern und Helfen; Planung; Organisation und Mitwirkung an einer sportlichen Schulveranstaltung; Kennenlernen von Einrichtungen des Behindertensports; an der Praxis orientierte Beispiele aus den Bereichen der Sportpädagogik, Sportpsychologie und Sportmedizin, insbesondere Beispiele, die für den Unterricht in der ASO Bedeutung haben; Leistung als pädagogisches Problem; das leistungsschwache Kind; das Spiel als pädagogische Situation; psychomotorische Entwicklung des Kindes und Entwicklungsstörungen; häufige motorische Behinderungen, Leistungs- und Belastungsfähigkeit; Problem der Angst, Frustration, Aggression, Motivation; Haltungsfehler und Haltungsschwächen; Hygiene und Gesundheitserziehung (einschließlich Ernährung); Herstellen von Bezügen zur Bewegungs- und Trainingslehre und Einbeziehung der anatomisch-physiologischen Bedingungen anhand praktischer Beispiele.
Didaktik der Lernbereiche des Unterrichts aus Leibesübungen:
Fachspezifische Anwendung der Bildungs- und Lehraufgaben und der didaktischen Grundsätze des ASO-Lehrplanes; ausgewählte Themen der Unterrichtsgestaltung unter Berücksichtigung der Situation in der Allgemeinen Sonderschule; Lehrerverhalten und Interaktionsformen, Aufstellungsformen, Betriebsformen; Sicherheitsmaßnahmen und Unfallverhütung; Bewältigung von erschwerten Rahmenbedingungen (Übungsstätten, Geräte, Gruppenheterogenität, Gruppengröße); der motorische Lehr- und Lernvorgang und seine Struktur; methodische Reihen; methodische Hilfsmittel; spezielle methodische Fragestellungen; motorische Störungen; Probleme der Haltungserziehung; spezielle Koordinationsschulung; Leistungserhebung und Leistungsbeurteilung; besondere Übungsformen.
Unterrichtsplanung: Modelle zielorientierter Unterrichtsplanung;
differenzierte Planung nach unterschiedlichen Lernvoraussetzungen;
Stundenmodelle; mittel- und langfristige Planung; Analyse und Reflexion von Unterricht; Ausarbeitung von Projekten (auch fachübergreifend); Planung von Schulveranstaltungen (Spielfeste, Sportfeste, Wandertage).
Unterrichtsmedien: Einsatz von Lehr- und Lernmaterialien (Bildreihen, Skizzen, Dias, Filme, Rhythmusinstrumente, Musik).
RHYTHMISCHE ERZIEHUNG
Besondere Bildungs- und Lehraufgaben:
Die Studierenden sollen befähigt werden, die Rhythmische Erziehung als Unterrichtsprinzip realisieren zu können. Sie sollen die Rhythmische Erziehung als ein pädagogisches, fächerübergreifendes Arbeitsprinzip verstehen, das mit den Mitteln der Musik und Bewegung und geeigneten Materialien die ganzheitliche Entwicklung der menschlichen Persönlichkeit fördert. Die Studierenden haben das Zusammenwirken der Phänomene Raum, Zeit, Kraft und Form als gemeinsame Basiselemente von Bewegung und Musik zu erfassen.
Sie haben die differenzierte Handhabung dieser Elemente als nonverbale Steuerungsmöglichkeiten einer Gruppe und deren Infrastruktur in Richtung der schulischen Bildungs- und Lehraufgabe zu erlernen. Die erzieherische Bedeutung der Musik und der Bewegung sollen für die kognitiven, affektiven und motorischen Bereiche des Menschen als individuelles und als soziales Wesen bewußt gemacht werden. Die Vermittlung theoretischer Grundkenntnisse und der Erwerb motorischer und musischer Ausdrucksmöglichkeiten müssen in den Studienveranstaltungen aufeinander abgestimmt werden. Den Studierenden soll einerseits genügend Möglichkeit zur Selbsterfahrung im rhythmischen Arbeitsprinzip gegeben werden, andererseits sollen sie auch lernen, die Entwicklungsmöglichkeiten des spezifisch behinderten Kindes ganzheitlich (seelisch, geistig, körperlich) zu erkennen und zu fördern.
Lehrstoff:
Ziele und Aufgaben der Rhythmischen Erziehung in der Allgemeinen Sonderschule und in der Sonderschule für schwerstbehinderte Kinder; Rhythmische Erziehung als Unterrichtsprinzip in der Allgemeinen Sonderschule und als Unterrichtsgegenstand in der Sonderschule für schwerstbehinderte Kinder im Hinblick auf ihre Bedeutung für die soziale und kulturelle Integration einschließlich der Förderung der Kommunikationsfähigkeit; für die Kompensation im Bereich der Persönlichkeitsentwicklung im affektiven, motorischen und kognitiven Bereich; für die ganzheitlich orientierte Aufschließung aller Sinnesbereiche im Zusammenhang mit Lernprozessen; für die Kreativitätsförderung.
Sicherung der für den Unterricht in der Allgemeinen Sonderschule und in der Sonderschule für schwerstbehinderte Kinder notwendigen fachlichen Voraussetzungen: Aufbauend auf gewonnenen Einsichten, Einstellungen und Kenntnisse anwendungsorientierte Vermittlung und Entwicklung fachspezifischer theoretischer und praktischer Grundlagen, insbesondere Gewinnen von Körperbewußtsein (Spannung und Entspannung, Grob- und Feinmotorik, Fortbewegungsarten und Grundlagen der Entwicklungsphysiologie); Erweitern der Wahrnehmungsfähigkeit (Sensibilisierung und Differenzierung); Auseinandersetzung mit musikalischen Grundelementen (Metrum, Takt, Tempo, Rhythmus, Dynamik, Agogik, Melodie, Harmonie, Form); Gestalten von Liedern, Tänzen und Texten in gebundener und freier Form; Erfahrungsgewinnung mit Rhythmikmaterialien, Sammel- und Naturmaterial; Umsetzen von Bewegung in Musik und von Musik in Bewegung, insbesondere Begleiten von Übungsabläufen; Reflektieren von Einzelerfahrungen und sozialen Interaktionen zwischen Partnern und in der Gruppe sowie Erfassen von Prozessen mit spezifisch sonderpädagogischen Problemen; Aufbau von Motivation zur eigenständigen Selbstentfaltung.
Didaktik und Methodik der Rhythmischen Erziehung:
Die Übungsgruppen der Rhythmischen Erziehung unter besonderer Berücksichtigung der Übertragbarkeit in die Schulpraxis, ausgehend vom ganzheitlichen, multifunktionalen und prozeßorientierten Charakter der gezielten Anwendung bestimmter Mittel, Inhalte und Situationen. Die Übungsgruppen sind so zu erarbeiten und zu reflektieren, daß ihr ganzheitlicher, interdependenter Charakter demonstriert wird und die Möglichkeiten individueller, auf besondere Situationen der Unterrichtspraxis abgestimmter Zielsetzungen sichtbar werden. Dabei ist davon auszugehen, daß Rhythmik im Vollzug sich selbst kein meßbares Leistungsziel setzt, sondern differenzierte Hilfen für einzelne Schüler anbietet. Hospitationen im Rahmen der Schulpraktischen Ausbildung sollen dieses Prinzip intensiv vermitteln und veranschaulichen; Vergleich der Fähigkeiten behinderter und nicht behinderter Kinder.
Unterrichtsplanung: Aufbau von kindgemäßen und situationsgerechten Übungssequenzen; Erfassung des Könnens und Abbau allfälliger Defizite in längerfristiger Planung; Befähigung zu kritischer Auseinandersetzung mit einschlägiger Fachliteratur und deren selbständiger Anwendung in der Unterrichtsgestaltung.
Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. III § 1)
INSTRUMENTALMUSIKERZIEHUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Unter Berücksichtigung der besonderen psycho-physischen Disposition der Schüler in Sonderschulen sollen Kenntnisse und Fertigkeiten im Instrumentalspiel erworben werden, die den künftigen Lehrer befähigen, ein Instrument im Unterricht in der richtigen Weise einzusetzen, um das Singen und Musizieren zu bereichern und das Interesse für das Instrumentalspiel und für das Musikhören zu wecken und zu fördern, insbesondere in jenen Teilbereichen der Musikerziehung der Sonderschule, die der unmittelbaren Darbietung auf einem Instrument bedürfen. Darüber hinaus soll die Vermittlung von Improvisationsmodellen die heilpädagogische Komponente des Schülermusizierens (non-verbaler Kommunikationsbereich) stützen und fördern; Anwendung und Vertiefung der in den Unterrichtsveranstaltungen aus Musikerziehung erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten; dabei sind kompensatorische, kommunikative, sozial- und sonderpädagogische Zielsetzungen bewußtzumachen und zu veranschaulichen.
Didaktische Grundsätze:
Der Gruppenunterricht ist so zu planen und durchzuführen, daß alle Teilnehmer durch verschiedenartige Aufgabenstellungen aktiv am Unterricht teilnehmen (Singen, Musizieren, Hör- und Beobachtungsaufgaben). Von Anfang an sind geeignete Gestaltungs- und Erfindungsaufgaben einzubauen. In den Ausbildungsprozeß sind instrumentaltechnische Fertigkeiten, das Erlernen verschiedenartiger Notationen, die allgemeine Musiklehre, notenfreies Singen und Musizieren sowie Gehörbildung zu integrieren. Die Lernprozesse im Gruppenunterricht sind so zu planen und zu gestalten, daß dabei jene Fähigkeiten und Einstellungen bewußtgemacht werden, die für die Musikerziehung in der Allgemeinen Sonderschule und der Sonderschule für schwerstbehinderte Kinder von besonderer Bedeutung sind:
Wahrnehmungsvermögen, Reaktionsvermögen, Konzentrationsfähigkeit (Gedächtnisschulung), Motorik (Koordination auditiver, motorischer und haptischer Aktionen), Ausdrucks- und Erlebnisfähigkeit, Emotionalität, Transfereffekte des Musiklernens bei verschiedenen Behinderungen, Aufbau einer Arbeitshaltung. Für das selbständige Musizieren sind verschiedene Methoden des Übens und der Selbstkontrolle zu erarbeiten. Der praxisorientierte Einsatz des Instrumentes in der Musikerziehung der Sonderschule steht im Vordergrund des Unterrichts.
Lehrstoff:
Die instrumentaltechnische Unterweisung soll von den jeweiligen Vorkenntnissen ausgehen, aber schon im elementaren Bereich zur Bewältigung folgender Lehraufgaben führen:
Technische Übungen in verschiedenen diatonischen Bereichen (auch rhythmisch differenziert); instrumentalspezifische Notationen; Artikulationsübungen (musikalischer Vortrag, stilistische Gestaltung); Anwendung der einfachen und erweiterten Kadenz bei der Liedbegleitung; Lieder in zunehmendem Schwierigkeitsgrad aus approbierten Lehrbüchern (auch notenfrei) mit einfachem Vorspiel (zB die letzten Takte) und mit freiem Vorspiel (zB motivisch, imitatorisch); freie und gebundene Erfindungs- und Gestaltungsübungen; Transponieren einfacher Lieder; Vortragsstücke aus verschiedenen Epochen (Auswahl nach didaktisch-methodischer Brauchbarkeit im Sinne der Hörerziehung in der Sonderschule); Möglichkeiten des Einsatzes elementarer Spieltechniken im Lernbereich Musizieren und beim Ensemblespiel in Spielmusikgruppen; Übertragung von modellhaften Begleitformen auf ORFF-Instrumente; spezifische Einsatzmöglichkeiten des Instrumentes im Dienste der rhythmischen Erziehung zur Ingangsetzung und Unterstützung von Bewegungs- und Handlungsabläufen. Bei der Erfüllung dieser Lehraufgaben sind die didaktischen Möglichkeiten nach spezifischer Eigenart des jeweiligen Instrumentes zu erschließen. Diese Unterschiede sind in der Planung der Studienabschnitte so zu berücksichtigen, daß als Ausbildungsziel gleichwertige Anforderungen im Schwierigkeitsgrad gestellt werden. Die folgenden Detailpläne verstehen sich als Basispläne für Anfänger. Bei Vorkenntnissen sind entsprechend höhere Anforderungen zu stellen. Es können auch andere als die angeführten Instrumente angeboten werden, sofern die Lehrplananforderungen des Instrumentalunterrichts gemäß den hier angeführten didaktischen Grundsätzen zu erfüllen sind.
AKKORDEON:
und 2. Semester:
Balgführung, Spiel im Diskant- und Baßteil; technische Übungen in verschiedenen Bereichen unter Berücksichtigung einfacher Harmonik und Rhythmik; Anwendung der einfachen Kadenz; grundlegende Artikulations- und Phrasierungsübungen; pentatonische Lieder; Moll-Lieder; Lieder basierend auf der einfachen Kadenz (auch notenfrei); Liedspiel, Liedbegleitung; Vorspiel; Vortragsstücke (auch unter Berücksichtigung von Originalliteratur); Realisierung graphischer Notationen.
und 4. Semester:
Fortsetzung der technischen Ausbildung im Baß- und Diskantteil;
Artikulationsübungen unter besonderer Berücksichtigung der Balgführung; Anwendung der erweiterten Kadenz bei Liedbegleitung;
Nebenstufenlieder und kirchentonale Lieder (auch notenfrei);
Liedspiel; Liedbegleitung; Vorspiele; Transpositionsübungen;
Vortragsstücke; freie Erfindungs- und Gestaltungsübungen (pentatonisch, modal, freitonal); für die Unterrichtspraxis methodisch aufbereitetes Zusammenspiel geeigneter Instrumente (zB ORFF-Instrumente).
Semester:
Steigerung des Schwierigkeitsgrades bei technischen Übungen (Diskant- und Baßteil); einfache Formen polyphonen Spiels (Melodiebaß); gesteigerte Anforderungen bei Transpositionsübungen; freie Vorspiele, Liedspiel, Liedbegleitung in gesteigertem Schwierigkeitsgrad; weitere Vortragsstücke (auch unter Berücksichtigung von Originalliteratur); Variieren einfacher Melodien (Wechsel des Tongeschlechtes, der Taktart, Ausschmückung der Melodie durch harmoniefremde Töne, Melodie im Baß).
BLOCKFLÖTE:
und 2. Semester:
Einführung in das Spiel auf der Altblockflöte; Körperhaltung, Atemführung und Tongebung; Übungen in den verschiedenen Artikulationsarten; Übungen zur Grifftechnik und Fingerfertigkeit über eineinhalb Oktaven; Anwendung des Erlernten bei Liedspiel und leichter Spielliteratur; Zerlegung der Kadenzdreiklänge; chorische Notation; Realisierung graphischer Notationen.
und 4. Semester:
Einführung in das Spiel auf der Sopranblockflöte; Griffverbindungen der chromatischen Reihe; Erweiterung des Tonraumes; gesteigerte Anforderungen im technischen Bereich; rhythmisch differenzierte erweiterte Kadenz (auch mit Dominantseptakkord); Anwendung der erweiterten Kadenz bei der Liedbegleitung; Liedspiel (auch notenfrei); motivische Vorspiele; Vortragsstücke (Zusammenspiel von Alt- und Sopranblockflöte); freie Erfindungs- und Gestaltungsübungen (pentatonisch, modal, freitonal); für die Unterrichtspraxis methodisch aufbereitetes Zusammenspiel geeigneter Instrumente (zB ORFF-Instrumente).
Semester:
Festigung und Erweiterung der Spieltechnik auf der Alt- und Sopranblockflöte; chromatische Reihe über zwei Oktaven; Transpositionsübungen; Kadenzen bis zu den Tonarten mit drei Vorzeichen; Vortragsstücke (Triospiel, Zusammenspiel mit anderen Instrumenten); Variieren einfacher Melodien (Wechsel des Tongeschlechtes, der Taktart, Ausschmückung der Melodie durch harmoniefremde Töne).
GITARRE:
und 2. Semester:
Chromatisches Spiel, diatonisches Melodiespiel im Fünftonraum in verschiedenen Lagen; zweistimmiger Anschlag, zuerst mit leeren und dann mit gegriffenen Baßsaiten; dreistimmiger und vierstimmiger Anschlag; Kadenzen in C-, G-, D-, A-, E-Dur (Grundtonarten);
Liedbegleitung (pentatonische Lieder; Lieder basierend auf der einfachen Kadenz (Moll-Lieder - auch notenfrei - zum eigenen Gesang);
Vorspiele; einfache Vortragsstücke; Realisierung graphischer Notationen.
und 4. Semester:
Gesteigerte Anforderungen im spieltechnischen Bereich (auch Barregriffe); mehrstimmige erweiterte Kadenzen; Nebenstufenlieder und modale Lieder (auch notenfrei); weitere Anschlagsformen und Zerlegungsarten; Gestaltung motivischer Vor-, Zwischen- und Nachspiele; Transpositionsübungen; Vortragsstücke; selbständiges Stimmen des Instrumentes; freie Erfindungs- und Gestaltungsübungen (pentatonisch, modal, freitonal); für die Unterrichtspraxis methodisch aufbereitetes Zusammenspiel geeigneter Instrumente (zB ORFF-Instrumente).
Semester:
Festigung und Vertiefung der Spieltechnik zur Sicherung gesteigerter Geläufigkeit; Barregriffe und ihre Anwendung bei der Liedbegleitung - auch notenfrei - unter Beachtung stilistischer Vielfalt (auch modale Lieder); Anschlagsformen und Zerlegungsarten in gesteigertem Schwierigkeitsgrad (zB verschiedene lateinamerikanische Rhythmen); Fingerpicking; weitere Transpositionsübungen (auch mit Verwendung des Kapodasters); Vortragsstücke mit gesteigerten Anforderungen; Variieren einfacher Melodien (Wechsel des Tongeschlechtes, der Taktart, Ausschmückung der Melodie durch harmoniefremde Töne).
KLAVIER, ORGEL:
und 2. Semester:
Entwicklung elementarer Spieltechnik (Unabhängigkeit der Hände, gleichzeitiges Lesen verschiedener Notenschlüssel, Spiel im Fünftonraum, dessen Erweiterung durch Über- und Untersetzen, auch rhythmisch differenziert); einfache Artikulationsübungen; akkordische Anschlagübungen mit beiden Händen; Fingerübungen in progressivem Schwierigkeitsgrad; Liedspiel, Liedbegleitung (pentatonische Lieder), V-I- und IV-V-I-Lieder, Moll-Lieder (auch notenfrei, zu eigenem Gesang); Vorspiele; einfache Vortragsstücke; Realisierung graphischer Notationen.
ORGEL:
Zusätzlich Pedalspiel und Einführung in die Technik des Registrierens.
und 4. Semester:
Gesteigerte Anforderungen im spieltechnischen Bereich;
weiterführende Artikulations- und Geläufigkeitsübungen; Anwendung der erweiterten Kadenz bei der Liedbegleitung; Nebenstufenlieder und modale Lieder - auch notenfrei; Gestaltung motivischer Vorspiele;
einfache Transpositionsübungen; Vortragsstücke; freie Erfindungs- und Gestaltungsübungen (kadenzgebunden, pentatonisch, modal, freitonal);
für die Unterrichtspraxis methodisch aufbereitetes Zusammenspiel geeigneter Instrumente (zB ORFF-Instrumente).
Semester:
Technische Übungen höheren Schwierigkeitsgrades; Erstellen einer Begleitstimme nach melodischen Gesichtspunkten; Liedspiel (auch vollgriffiges Spiel); Liedbegleitung in gesteigertem Schwierigkeitsgrad (mit harmoniefremden Tönen); Vortragsstücke mit gesteigerten Anforderungen; kadenzgebundene Erfindungs- und Gestaltungsübungen; Variieren einfacher Melodien (Wechsel des Tongeschlechtes, der Taktart, Ausschmückung der Melodie durch harmoniefremde Töne); für die Unterrichtspraxis methodisch aufbereitetes Zusammenspiel geeigneter Instrumente (zB ORFF-Instrumente).
ORGEL:
Steigerung der Pedaltechnik.
VIOLINE:
und 2. Semester:
Die unterschiedlichen Griffstellungen der Finger in der ersten Lage; Übungen zur Sicherung der richtigen Intonation; einfache Stricharten, Glissando; Dur- und Molltonleitern; Dreiklangszerlegung;
Etüden in leichtem Schwierigkeitsgrad; Artikulationsübungen;
pentatonische Lieder; Lieder basierend auf der einfachen Kadenz - auch notenfrei; Liedbegleitung; Vorspiele; Vortragsstücke;
Realisierung graphischer Notationen.
und 4. Semester:
Gesteigerte griff- und bogentechnische Anforderungen beim Spiel in der ersten Lage; Dur- und Molltonleitern; Dreiklangszerlegungen, Dominantseptakkorde, auch rhythmisch differenzierbar; Etüden in progressivem Schwierigkeitsgrad; der Fingerstrich, der mit Druck gezogene Strich; einfache Artikulationsübungen; Anwendung der erweiterten Kadenz bei der Liedbegleitung; Moll-Lieder, Nebenstufenlieder - auch notenfrei; Liedspiel, Liedbegleitung; freie Vorspiele; Vortragsstücke; freie Erfindungs- und Gestaltungsübungen (pentatonisch, modal, freitonal).
Semester:
Festigung des Spiels in der ersten Lage bei gesteigertem Tempo; Dur- und Molltonleitern; Dreiklangszerlegung; Dominantseptakkorde, auch rhythmisch differenziert; weitere technische Übungen in Verbindung mit anspruchsvollerer Bogentechnik; Lagenwechsel; Vibrato, weitere Artikulationsübungen; Anwendung der erweiterten Kadenz bei der Liedbegleitung mit gesteigerten Anforderungen; Transponieren von Liedern; anspruchsvollere Begleitung, auch Erstellen einer Begleitstimme nach melodischen Gesichtspunkten; weitere Vortragsstücke in gesteigertem Schwierigkeitsgrad; Variieren einfacher Melodien (Wechsel des Tongeschlechtes, der Taktart; Ausschmückung der Melodie durch harmoniefremde Töne).
THERAPEUTISCHE UND FUNKTIONELLE ÜBUNGEN
Besondere Bildungs- und Lehraufgabe:
Die begriffliche und inhaltliche Abklärung der therapeutischen Maßnahmen und des funktionellen Trainings hat von der Kenntnis um Fehlentwicklungen und Fehlverhalten, Störungen und dominante Schwächen lernbehinderter Kinder auszugehen. Es sind vorwiegend Handlungskompetenzen für den gezielten Aufbau und Einsatz therapeutischer und funktioneller Übungen zu erwerben.
Lehrstoff:
Erwerb von Kenntnissen und Fertigkeiten, die die Wiederherstellung oder die Neugewinnung verlorengegangener oder noch nicht entwickelter Funktionen und Kräfte bewirken; Anregung zur Steigerung der verbliebenen oder erreichten Leistungsfähigkeit; Förderung der psychischen Funktionen (Wahrnehmung, Denken, Gedächtnis) mit Materialien für Übungen sowie Trainings- und Lernspielen.
Die Behebung psychomotorischer Beeinträchtigungen, der Abbau motorischer Insuffizienzen und der Aufbau eines sicheren Körperbewußtseins soll durch ein qualifiziertes Trainingsprogramm erreicht werden. Dazu bedarf es des Aufzeigens von Anwendungsbereichen als spezielle sonderpädagogische Maßnahmen in einzelnen Unterrichtsgegenständen oder im Förderunterricht. Im Rahmen der Schulpraktischen Ausbildung sind praktische Erfahrungen sicherzustellen.
SPRACHHEILKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Einführung in die Sprachbeeinträchtigtenpädagogik: Überblicksmäßige Kenntnis von möglichen Beeinträchtigungen des Sprechens und der Sprache; Einführung in die Möglichkeiten der Erfassung und Begutachtung sprachlich beeinträchtigter Kinder; Kenntnis der Bedeutung der unterstützenden Mitwirkung der „Nicht-Sprachheilpädagogen'' bei der Besserung bzw. Behebung von Beeinträchtigungen des Sprechens und der Sprache.
Lehrstoff:
Ursachen, Erscheinungsformen (Dyslalie, Dysgrammatismus, Rhinophonie, Poltern, Stottern, Lese-Rechtschreib-Schwäche) und Möglichkeiten der Feststellung von Beeinträchtigungen des Sprechens und der Sprache bei den für einen Sonderschullehrer relevanten Kindergruppen; primäre (motorische, sensorische, kognitiv-amnestische, autistische) und sekundäre (milieu-, entwicklungs-, psychogenbedingte sowie psychotische, postencephalitische bzw. posttraumatische) Sprachentwicklungsstörungen; der Zusammenhang zwischen sprachlichen Beeinträchtigungen und Lese-Rechtschreib-Schwäche; Grundzüge gesamtpersoneller Fördermaßnahmen bei sprachlich beeinträchtigten Kindern als Basis für eine Kooperation mit den „Sprachheillehrern''.
Freigegenstände
2.1 Zusätzliche Fachgegenstände
SPRACHHEILPÄDAGOGIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Theorie und Praxis der Bildung und Erziehung sprachlich beeinträchtigter Kinder und Jugendlicher; Verbesserung ihrer Situation in der Familie, ihres Lern- und Leistungsverhaltens in Schule, Beruf und Gesellschaft; Befähigung zu fachgerechter Diagnose und Therapie aller Sprachbeeinträchtigungen; Strategien zur Bewältigung der methodisch-didaktischen Bereiche.
Lehrstoff:
Sprachwissenschaftliche Grundlagen:
Sprachphilosophische, sprachpsychologische, sprachsoziologische und linguistische Grundlagen der Sprachheilpädagogik;
sprachheilpädagogische Grundsätze und Möglichkeiten zur Förderung sprachbeeinträchtigter Kinder.
Symptomatik, Ätiologie der Sprachbeeinträchtigungen:
Erscheinungsformen von Sprachbeeinträchtigungen; Ursachen von Sprachbeeinträchtigungen; Sprachbeeinträchtigungen bei mehrfachbehinderten Kindern.
Medizinische Grundlagen der Sprachbeeinträchtigungen:
Anatomie, Physiologie und Pathologie der an Stimm- und Sprachbildung beteiligten Organe und Systeme (Hörorgan, Atmungsapparat, Kehlkopf, Ansatzrohr, Zentralnervensystem, zahn- und kieferkundliche Aspekte), um pädagogische Diagnose und Förderung mit medizinischen Erkenntnissen in Übereinstimmung setzen zu können; Grundlagen der Pädoaudiologie; Kenntnisse der medizinischen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden bei Stimm-, Sprach- und Hörstörungen im Kindesalter.
Phonetik:
Einführung in die deutsche Phonetik (Respiration, Phonation, Artikulation) mit besonderer Berücksichtigung der Atem-, Stimm- und Sprachbeeinträchtigungen.
Sprachheilpädagogische Rhythmik:
Theoretische und praktische Grundlagen der sprachheilpädagogischen Rhythmik; sprachheilpädagogische Rhythmikprogramme; spezifische Übungen der Rhythmik zur Förderung sprachbeeinträchtigter Kinder.
Diagnostik und Behandlungsmethoden (Fachdidaktik):
Sprachheilpädagogische Diagnostik; Diagnoseverfahren (Anamnese, Exploration, Durchführung, Auswertung, Beurteilung); Einführung in Therapieformen und Therapiepläne; sprachheilpädagogische Audiometrie;
didaktische Grundsätze; sprachheilpädagogische Behandlungsmethoden (einschließlich der Arbeitsmittel); Habilitation und Rehabilitation aller Sprachbeeinträchtigungen; gesamtpersonelle Fördermaßnahmen;
schulpraktische Ausbildung in Sprachheilkursen (an Volks- und Sonderschulen), in anderen Kursen bei Teilleistungsstörungen und in Sprachheilklassen; Exkursionen in sprachheilpädagogische Einrichtungen.
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