Verordnung über die Lehrpläne für Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten; Bekanntmachung von Lehrplänen für den Religionsunterricht

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1987-10-10
Letzte Aktualisierung 2009-05-05
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 27
Änderungshistorie JSON API

Normenblätter, Modelle, Bildtafeln, Skizzenblätter und Handbücher sind wichtige Unterrichtsmittel.

Zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung mit dem Lehrer des Pflichtgegenstandes „Physik und angewandte Physik'' erforderlich.

Das durchschnittliche Ausmaß der Konstruktionsübungen beträgt im I. Jahrgang zwei Wochenstunden, im II. Jahrgang eine Wochenstunde.

24.

APPARATE- UND ANLAGEBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Praxis des Fachgebietes wichtigen Apparate und Maschinen der Verfahrens- und Energietechnik auslegen und berechnen können. Er soll sich dabei rechnergestützter Methoden bedienen können.

Der Schüler soll die einschlägigen Normen und Vorschriften kennen.

Lehrstoff:

III. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Thermische Anlagen:

Niederdruck- und Hochdruckkessel, Schnelldampferzeuger,

Heißwassererzeuger.

Wärmekraftmaschinen:

Dampfturbinen, Verbrennungskraftmaschinen (Kolbenmotor, Drehkolbenmotor, Gasturbinen).

Turbinen zur Energierückgewinnung:

Axialturbinen, Radialturbinen.

Pumpen, Kompressen und Vakuumanlagen:

Aufbau, Wirkungsweise, Betriebsverhalten, Kenngrößen.

Zerkleinerungsmaschinen:

Aufbau, Wirkungsweise. Brecher, Mühlen, Kalander.

IV. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Thermodynamik:

Zustandsänderung, Gasgemenge, Strömung von Gasen und Dämpfen.

Transportphänomene:

Wärmeübertragung (Leitung, Konvektion, Strahlung),

Stoffübertragung.

Mechanische Aufbereitung der Rohstoffe:

Fördern und Lagern, Stofftrennung, Stoffvereinigung, Überwachung

des Betriebszustandes.

V. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Elemente der thermischen Verfahrenstechnik:

Verdampfer, Wärmetauscher, Destillation, Sorption, Extraktion, Kreisprozesse, Trocknung, Kristallisation, Reaktoren.

Anlagenplanung:

Vorstudien, Projektorganisation, Vorplanung, Detailplanung, Abwicklung, Bauausführung, Montage, Inbetriebnahme.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der chemisch-technischen Praxis, weshalb besonders auf dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten seien wird.

25.

ELEKTROTECHNIK, ELEKTRONIK UND REGELUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für das Fachgebiet bedeutsamen Gesetze, Bauteile und Anlagen der Gleich- und Wechselstromtechnik, der elektrischen Meßtechnik und der Elektronik kennen. Er soll die elektronischen Vorschriften und Normen, insbesondere hinsichtlich der Sicherheitsmaßnahmen gegen elektrische Unfälle kennen und anwenden können.

Der Schüler soll die Elemente, Gesetze und für das Fachgebiet bedeutsame Anwendungen der Regelungstechnik kennen.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Gleich- und Wechselstromtechnik:

Größen, Gesetze.

Elektrische Maschinen und Geräte:

Generatoren, Elektromotoren, Transformatoren (Aufbau, Wirkungsweise, Betriebsverhalten).

Elektrische Anlagen:

Gefahren des elektrischen Stromes, Überstromschutz,

Berührungsschutz.

Meßtechnik:

Elektrische Meßgeräte. Messung nichtelektrischer Größen.

V. Jahrgang (5 Wochenstunden):

Elektrische Anlagen:

Beleuchtung, Installation.

Elektronik:

Meßinstrumente, Bauelemente und Schaltungen.

Regelungstechnik:

Elemente von Regelkreisen, Aufbau und Wirkungsweise von elektronischen, pneumatischen und hydraulischen Regelkreisgliedern und Regelkreisen, digitale Bauelemente, computergesteuerte Prozeßsteuerung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes. Die Anschaulichkeit wird durch Modelle und zeichnerische Darstellungen erhöht.

Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen beträgt im V. Jahrgang drei Wochenstunden.

26.

BETRIEBSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll häufige Probleme der betrieblichen Praxis bewältigen und seine Leistung und ihm vertraute Leistungen anderer sicher beurteilen können.

Der Schüler soll Verhaltensmotive und Interessenkonflikte analysieren können und Techniken der Konfliktbeseitigung beherrschen. Er soll zweckmäßige Verhaltensweisen gegenüber Kollegen, Vorgesetzten, Mitarbeiter und Kunden anwenden.

Lehrstoff:

III. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Aufbauorganisation:

Organisationsziele und -formen, Betriebsfunktionen, Organigramme

typischer Unternehmen.

Arbeitsbewertung und Lohnwesen:

Lohndifferenzierung, Akkordlohn, Prämienlohnsysteme.

Betriebsabrechnung:

Aufgaben der modernen Kostenrechnung, Kostenarten, Kostenstellenrechnung, Kalkulationsverfahren, Plankostenrechnung, Deckungsbeitragsrechnung.

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Ablauforganisation in der Fertigung:

Ziel, Arbeitspapiere, Stücklistenorganisation, Auftragsbearbeitung; Terminplanung, Netzplantechnik, Logistik und Materialwesen.

Arbeitsstudien und Zeitwesen:

Begriffe, Ablaufabschnitte, Methoden der Zeitermittlung, Vorgabezeitbestimmung, Arbeitsgestaltung. Innerbetrieblicher Transport und Lagerung von Chemikalien.

Investitionsrechnung:

Aufgabe, statistische und dynamische Verfahren,

Entscheidungsanalyse. Lineare Optimierung.

V. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Management-Fallbeispiele der allgemeinen Betriebstechnik:

Strukturen einfacher Betriebsformen (Schwächen, Erfordernisse); Reorganisation von Abteilungen und Funktionszuweisungen (Kritik, Alternativversuche, Wirtschaftlichkeitsvergleiche, Automatisierungsmöglichkeiten, Personalpolitik).

Marketing:

Preisgestaltung, Distribution, Werbung.

Produktentwicklung und Wertanalyse:

Diversifikation, systematische Suche nach neuen Produkten,

Kreativitätstechniken, Wertanalysen.

Chemische Betriebstechnik:

Sanierung, Erweiterung und Neubau einer Chemieanlage (umweltrechtliche und sicherheitstechnische Erfordernisse). Chemikalienhandhabung (außer- und innerbetrieblicher Transport, Lagerung und Entsorgung gefährlicher Güter, Arbeitnehmerschutz).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lerhstoffauswahl sind die Häufigkeit der Problemstellung in der betrieblichen Praxis und ihr fachübergreifender Charakter.

Der Situation der Praxis entsprechend, wird jedes Fallbeispiel von einem einzelnen Schüler oder von einer Kleingruppe gelöst, wobei der Schulung der Selbständigkeit, der Selbstsicherheit und des Verantwortungsbewußtseins an Aufgaben zunehmender Komplexität besondere Bedeutung zukommt.

Als besonders motivierend und praxisnahe erweist sich die Bearbeitung von Problemen, die auf Außenkontakte (Exkursionen und Lehrausgänge in anderen Unterrichtsgegenständen, Vorträge schulfremder Personen, Pflichpraktikum (Anm.: richtig: Pflichtpraktikum)) zurückgehen. In diesem Zusammenhang können auch Aufgaben, die Kontakte mit Wirtschaft und Verwaltung erfordern, als hausübung (Anm.: richtig: Hausübung) an Kleinteams vergeben werden.

Der praxiskonforme Einsatz von elektronischen Rechengeräten empfiehlt sich besonders bei der Behandlung von Rechenmodellen der Kalkulationsund Investitionsrechnung.

27.

WERKSTÄTTENLABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Ausbildungszweiges anfallenden Arbeiten des Neubaues und der Wartung von Anlagen sowie der Produktionstechnik unter Anleitung durchführen können.

Lehrstoff:

III. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Stoffgebiet Rohrleistungsbau:

Anfertigen eines Installationsplanes für feste, flüssige und gasförmige Medien. Umsetzung eines Installationsplanes in Teilschritten. (Kunststoff-, Metall-, Keramik-, Gasverarbeitung). Pumpen (Arten, Werkstoffe, Einbau, Ausbau). Absperrvorrichtung (Arten, Werkstoffe, Einbau, Ausbau). Prüfmethoden (Dichtheitsprüfung, Mengenmessung).

Stoffgebiet Elektroinstallation:

Niederspannungsinstallation, Montage, Inbetriebnahme von Verteil-, Sicherungs- und Schalteinrichtungen unter Beachtung der elektrischen und mechanischen Schutzmaßnahmen. Anschluß, Inbetriebnahme und Funktionsprüfung von Stromverbrauchern.

Stoffgebiet Produktiontechnik:

Urformen, Umformen, Verbinden, Trennen und Eigenschaftsändern unter

Verwendung verschiedener Werkstoffe.

Stoffgebiet Steuerungstechnik:

Pneumatische Steuerungen (Symbole, Schaltpläne, einfache Anlagen).

Stoffgebiet Prozeßautomation:

Computergestützte Steuerungs- und Regelungsaufgaben.

Stoffgebiet Arbeitsvorbereitung:

Kalkulation, Kostenrechnung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung in der beruflichen Praxis. Besondere Bedeutung kommt den Schutzmaßnahmen zu.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes gefordert.

28.

PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1.

B. FREIGEGENSTÄNDE

STENOTYPIE

Siehe Anlage 1.

ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

( )

Siehe Anlage 1.

ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG

Siehe Anlage 1.2.1.

QUALITÄTSSICHERUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Bedeutung der Qualitätssicherung aus volkswirtschaftlicher Sicht und die Bedeutung eines Qualitätssicherungssystems aus betriebswirtschaftlicher Sicht kennen. Er soll statistische Gesetzmäßigkeiten erfassen und interpretieren können.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Stichprobenprüfung:

Qualitative und quantitative Merkmale, Zuverlässigkeitsprüfung,

Stichprobensysteme.

Auswertungsverfahren:

Zufallsstreubereiche, Vertrauensbereiche, statistische Tests.

V. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Qualitässicherung (Anm.: richtig: Qualitätssicherung) im Betrieb:

Qualitätsregelkarte, Qualitätssicherungssysteme, Qualitätskosten.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Praxis des Ausbildungszweiges. Wegen der zwischenbetrieblichen und oft auch internationalen Anwendung der Qualitätssicherungsverfahren ist in diesem Themenbereich die Behandlung der geltenden Normen besonders wichtig.

BETRTIEBSWIRTSCHAFT

(Anm.: richtig: BETRIEBSWIRTSCHAFT)

Siehe Anlage 1.

AKTUELLE FACHGEBIETE

Siehe Anlage 1.

C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

D. FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.


*1) Mit Übungen.

*2) Einschließlich „Umwelttechnik''.

*3) Einschließlich Kunststoffe.

*4) Mit Konstruktionsübungen.

*5) In Zeugnissen und anderen Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

*6) In Zeugnissen und anderen Amtsschriften ist in Klammern die genehmigte Bezeichnung des aktuellen Fachgebietes anzuführen.

*7) Als Kurs für einen oder mehrere Jahrgänge (auch mehrere Abteilungen) - jedoch jeweils nur für dieselbe Schulstufe - gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für höchstens 8 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, wobei aus pädagogischen Gründen eine Blockung anzustreben ist.

Anlage 1 2 2

Jahrgangs- und semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten

(Art. III § 1 Abs. 2)

Anlage 1.2.2


LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR CHEMISCHE BETRIEBSTECHNIK

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```

```

Wochenstunden Lehrver-

Pflichtgegenstände pflich-

Jahrgang Summe tungs-

I. II. III. IV. V. gruppe

```

```

```

1.

Religion ................ 2 2 2 2 2 10 (III)

```

```

2.

Deutsch ................. 3 2 2 2 2 11 (I)

```

```

3.

Lebende Fremdsprache

```

(Englisch oder

Italienisch) ............ 2 2 2 2 2 10 (I)

```

4.

Geschichte und

```

Sozialkunde ............. - - 2 2 - 4 (III)

```

5.

Geographie und

```

Wirtschaftskunde ........ 2 2 - - - 4 (III)

```

6.

Wirtschaftliche Bildung,

```

Rechtskunde und

Politische Bildung ...... - - - 2 2 4 III

```

7.

Leibesübungen ........... 2 2 2 1 1 8 (IVa)

```

```

8.

Mathematik und angewandte

```

Mathematik .............. 4 3 3 3 - 13 (I)

```

9.

Elektronische

```

Datenverarbeitung und

angewandte elektronische

Datenverarbeitung ....... - 2 - - - 2 I

```

10.

Physik und angewandte

```

Physik .................. 4 3 - - - 7 (II)

```

11.

Stöchiometrie ........... 2 - - - - 2 I

```

```

12.

Allgemeine und

```

anorganische Chemie ..... 5 3 - - - 8 I

```

13.

Analytische Chemie ...... 2 4 2 - - 8 I

```

```

14.

Analytisches Laboratorium 9 5 6 - - 20 I

```

```

15.

Organische Chemie ....... - 5 3 2 - 10 I

```

```

16.

Organisch-präparatives

```

Laboratorium ............ - - 5 - - 5 I

```

17.

Physikalische Chemie *1) - - 2 2 6 10 I

```

```

18.

Anorganische-chemische

```

Technologie *2) ......... - - - 2 2 4 I

```

19.

Anorganisch-technologisches

```

Laboratorium ............ - - - 3 3 6 I

```

20.

Organisch-chemische

```

Technologie und

Biotechnologie *2) ...... - - 2 2 2 6 I

```

21.

Organisch-technologisches

```

Laboratorium ............ - - - 3 3 6 I

```

22.

Materialtechnologie *3) . - - - 4 4 8 I

```

```

23.

Grundlagen des

```

Maschinenbaues *4) ...... 3 5 - - - 8 I

```

24.

Apparate- und Anlagenbau - - 2 4 4 10 I

```

```

25.

Elektrotechnik, Elektronik

```

und Regelungstechnik *1) - - - 2 5 7 I

```

26.

Betriebstechnik ......... - - 2 2 2 6 I

```

```

27.

Werkstättenlaboratorium . - - 3 - - 3 III

```

```

```

Gesamtwochenstundenzahl ... 40 40 40 40 40 200

```

25.

Pflichtpraktikum ........ mindestens je vier Wochen vor

```

Eintritt in den III. und V. Jahrgang.

```

```

Wochenstunden Lehrver-

Freigegenstände *8) pflich-

Jahrgang tungs-

I. II. III. IV. V. gruppe

```

```

Stenotypie .................. 2 2 - - - (V)

Zweite lebende

Fremdsprache *5) ............ - - 3 3 3 (I)

Angewandte elektronische

Datenverarbeitung ........... - - 2 - - I

Qualitätssicherung .......... - - - 2 2 I

Betriebswirtschaft .......... - - - - 2 II

Aktuelle Fachgebiete *6) .... - - 2 2 2 I bis VI

```

```

Unverbindliche Übungen *8)

```

```

Leibesübungen ...... (bis zu) 2 2 2 3 3 (IVa)

```

```

Förderunterricht *8)

```

```

Deutsch ..................... *7) *7) *7) *7) *7) (I)

Lebende Fremdsprache

(Englisch) .................. *7) *7) *7) *7) *7) (I)

Mathematik und angewandte

Mathematik .................. *7) *7) *7) *7) (I)

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2.

DEUTSCH

Siehe Anlage 1.

3.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1.

4.

GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE

III. Jahrgang (2 Wochenstunden)

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Siehe Anlage 1.

5.

GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

6.

WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG

7.

LEIBESÜBUNGEN

8.

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.2.1.

Lehrstoff:

I. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.2.1.

II. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.2.1.

III. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.2.1.

IV. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Algebra und Numerik:

Vektoralgebra, Matrizenrechnung. Numerische Lösung von

Differentialgleichungen.

Analysis:

Anwendungen der Differential- und Integralrechnung. Funktionen mit zwei unabhängigen Variablen, gewöhnliche lineare Differentialgleichungen mit konstanten Koeffizienten, partielle Ableitungen.

Statistik:

Testverfahren, Varianzanalyse, Korrelationskoeffizienten.

Wahrscheinlichkeits- und Verteilungsfunktionen.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.2.1.

9.

ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE

DATENVERARBEITUNG

10.

PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK

11.

STÖCHIOMETRIE

12.

ALLGEMEINE UND ANORGANISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für den Ausbildungszweig bedeutsamen Begriffe, Gesetze, Eigenschaften und Reaktionen anorganischer Stoffe kennen. Er soll Vorkommen, Herstellungsverfahren und Nutzung der Elemente und ihrer Verbindungen sowie ihre Auswirkungen auf die Umwelt kennen.

Lehrstoff:

I. Jahrgang (5 Wochenstunden):

Allgemeine Chemie:

Terminologie (Nomenklatur und Symbolik), stöchiometrische Grundgesetze, Reaktionsgleichungen. Atombau und Periodensystem der Elemente. Chemische und physikalische Bindung. Reaktionstypen.

Anorganische Chemie:

Gesetzmäßigkeiten chemischer Reaktionen am Beispiel technisch wichtiger Elemente.

II. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Allgemeine Chemie:

Periodizität von Eigenschaften, Kristallographie, elektrochemische

Spannungsreihe.

Anorganische Chemie:

Wirtschaftlich bedeutende Elemente und ihre Verbindungen

(Vorkommen, Eigenschaften, Herstellung), Nutzung.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.2.1.

13.

ANALYTISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Prinzipien und Methoden der analytischen Chemie im Ausbildungszweig kennen, über ihren sinnvollen Einsatz und ihre Grenzen zur Lösung praxisnaher Aufgaben Bescheid wissen sowie die Voraussetzungen zum Gelingen experimenteller Vorgänge beherrschen.

Lehrstoff:

I. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Laboratoriumstechnik:

Gefahrenquellen und Sicherheitsmaßnahmen, Umgang mit Chemikalien, Glasbearbeitung, Handhabung von Laboratoriumsgeräten, Anorganischpräparative Arbeiten.

Ionengleichgewichte:

pH-Wert, Löslichkeitsprodukt.

Qualitative Analyse:

Identifizierungsreaktionen einzelner Kationen und Anionen im Makromaßstab. Trennungsgänge im Halbmikromaßstab.

II. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Gravimetrie:

Fällungen mit verschiedener morphologischer Ausbildung. Verwendung

organischer Fällungsreagentien.

Volumetrie:

Säure/Base-, Redox-, Fällungs- und komplexometrische Titrationen.

Chromatographie:

Gesetzmäßigkeiten chromatographischer Methoden.

Flüssigchromatographie (Papier-, Dünnschicht- und

säulenchromatographische Trennungen anorganischer und organischer

Stoffgemische).

Optische Analyse:

Refraktometrie. Polarimetrie. Molekülspektroskopie (UV-VIS-Spektralphotometrie, Fluorimetrie, Nephelometrie, Infrarot-Spektroskopie, RAMAN-Spektroskopie, Mikrowellenspektroskopie). Atomspektroskopie (optische Emissionspektroskopie, Atomabsorptionsspektroskopie, Röntgenstrahlenemissions- und -floureszenzspektroskopie, Elektronenstrahlspektroskopie).

III. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Elektrochemische Analyse:

Elektrogravimetrie. Konduktometrie, Potentiometrie, Direktpotentiometrie, Voltammetrie. Elektrophorese, Ionophorese.

Chromatographie:

Flüssigkeitschromatographie, Hochdruckflüssigkeitschromatographie,

Gaschromatographie.

Thermoanalyse:

Differentialthermoanalyse, Thermogravimetrie, Thermodilatometrie.

Molekülspektroskopie:

Massenspektroskopie. Magnetische Resonanzspektroskopie, Kernresonanzspektroskopie, Elektronenresonanz.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.2.1.

14.

ANALYTISCHES LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Ausbildungszweiges auftretenden analytischen Aufgaben lösen und die Ergebnisse protokollieren können. Er soll die erforderlichen Methoden auswählen können.

Der Schüler soll die in chemischen Laboratorien des Fachgebietes verwendeten Geräte, Apparate und Chemikalien unter Berücksichtigung der Sicherheitsmaßnahmen handhaben können.

Lehrstoff:

I. Jahrgang (9 Wochenstunden):

Laboratoriumstechnik:

Gefahrenquellen und Sicherheitsmaßnahmen, Umgang mit Chemikalien, Glasbearbeitung, Handhabung von Laboratoriumsgeräten.

Allgemein-chemische Arbeitsverfahren:

Messung von Stoffmengen, Trennverfahren (Destillation, Extraktion, Filtration, Kristallisation, Sublimation), anorganisch-präparative Arbeiten.

Qualitative Analyse:

Systematische Trennungsgänge für Kationen und Anionen in anorganischen Stoffgemischen, selektive Einzelnachweise. Aufschluß und Identifizierung unlöslicher Stoffe. Abschätzen von Mengenverhältnissen in Stoffgemischen sowie des Reinheitsgrades einzelner Stoffe. Identifizierungsreaktionen.

II. Jahrgang (5 Wochenstunden):

Quantitative Analyse:

Gravimetrische und titrimetrische Bestimmungen.

Instrumentelle Analyse:

Kolorimetrie. Photometrie.

Chromatographie:

Papier-, dünnschicht- und säulenchromatographische Trennungen

anorganischer und organischer Stoffgemische.

III. Jahrgang (6 Wochenstunden):

Allgemein-chemische Arbeitsverfahren:

Elektrogravimetrie, Potentiometrie, Konduktometrie. Bestimmung der Gleichgewichtskonstante und des Löslichkeitsproduktes, Puffer. Kolligative Eigenschaften von Wasser. Mikroskopie.

Instrumentelle Analyse:

Spektroskopie (AAS, IR-, UV-VIS-, Flammenphotometrie). Chromatographie (Gaschromatographie, Flüssigkeitschromatographie).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Vielseitigkeit der Methoden, die Häufigkeit der Anwendung in chemischen Laboratorien des Fachgebietes und der Beitrag zur systematischen Einführung in die praxisnahe Verwendung der analytischen Methoden. Bei der Auswahl der Analysenbeispiele bewährt sich das Ausgehen vom Ausbildungsstand des Schülers sowie von den in der beruflichen Praxis gebräuchlichsten Analyseverfahren. Die praktischen Übungen bedürfen der Vorbereitung durch kurze Vorbesprechungen entsprechend dem Stand des Unterrichtes in den theoretischen Pflichtgegenständen. Zur Praxisnähe gehören auch die Verwendung von prozeßrechnergesteuerten Geräten sowie der Einsatz elektronischer Rechenhilfen zur Auswertung von Analysenergebnissen.

Zwecks rechtzeitiger Erarbeitung theoretischer Vorkenntnisse empfiehlt sich die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Analytische'' Chemie und „Stöchiometrie''.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

15.

ORGANISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.2.1.

Lehrstoff:

II. Jahrgang (5 Wochenstunden):

Chemie des Kohlenstoffs:

Kohlenstoffverbindungen, Strukturen organischer Moleküle, Systematik und Nomenklatur organischer Verbindungen.

Reaktionstypen und Reaktionsmechanismen:

Addition, Eliminierung, Substitution, Umlagerung. Radikalische und

ionische Mechanismen, Mehrzentrenmechanismen.

Acyclische Verbindungen:

Alkane, Alkene, Alkine und ihre Derivate mit einer oder mehreren funktionellen Gruppen (Alkohole, Halogenverbindungen, Ester, Ether, Schwefel, Stickstoff- und metallorganische Verbindungen, Aldehyde, Ketone, Carbonsäuren).

Kohlenhydrate:

Mono-, Oligo- und Polysaccharide.

III. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Aromatische Verbindungen:

Aromatizität. Benzol und seine Homologen; chemisch und technisch bedeutsame Derivate mit einer oder mehreren funktionellen Gruppen. Farbstoffe. Kondensierte Verbindungen mit zwei oder mehreren Ringsystemen.

Acyclische Verbindungen:

Cycloalkane, Terpenoide. Steroide.

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.2.1.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.2.1.

16.

ORGANISCH-PRÄPARATIVES LABORATORIUM

III. Jahrgang (5 Wochenstunden):

Im übrigen siehe Anlage 1.2.1.

17.

PHYSIKALISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Wechselwirkungen zwischen stofflichen und energetischen Veränderungen verstehen. Er soll stoffliche Eigenschaften und Vorgänge mit Hilfe mathematischer Formulierungen beschreiben und erklären können. Er soll der Entwicklung des Fachgebietes folgen können.

Der Schüler soll die physikalisch-chemischen Gesetze und Meßmethoden auf Probleme des Ausbildungszweiges anwenden können.

Lehrstoff:

III. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Ideale Gase:

Boyle-Mariotte-Gesetz, Gay-Lussac-Gesetz, Zustandsgleichung.

Reale Gase:

Van der Waalsche Zustandsgleichung, kritische Größen.

Flüssige und feste Stoffe:

Dampfdruck, Siedepunkt, Gefrierpunkt.

Mischphasen:

Phasengesetz, Gasmischungen, Lösungen, Lösungsgleichgewichte, Mischungen, Phasendiagramme, Trennung von Mischungen.

Chemisches Gleichgewicht:

Kinetische Ableitung, elektrolytische Dissoziation, Ionengleichgewichte.

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Chemische Thermodynamik:

1.

Hauptsatz einschließlich Anwendung, Energieumsätze, molare

V. Jahrgang (6 Wochenstunden):

Elektrochemie:

Leitfähigkeit und Ionenwanderung, galvanische Elemente, galvanische

Polarisation, dielektrische Polarisation.

Kinetik thermischer Systeme:

Diffusion, Viskosität, Reaktionskinetik, Wechselwirkung zwischen

Strahlung und Materie.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind zunächst die Anschaulichkeit sowie in zunehmendem Maße der Beitrag zur Schulung des analytischen und kreativen Denkens, wobei zwecks Anwendbarkeit in der Laboratoriumspraxis der Begründungszusammenhang zwischen der chemischen Problemstellung und der physikalischen Lösung im Vordergrund steht.

Der Praxisbezug wird durch den Einsatz elektronischer Rechenhilfen sowie durch die Verwendung von Fachliteratur gefördert.

Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen beträgt im V. Jahrgang 4 Wochenstunden.

18.

ANORGANISCH-CHEMISCHE TECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Gewinnung, die Herstellung, die Eigenschaften und die Verarbeitung der wichtigsten anorganischen Rohstoffe, Zwischen- und Endprodukte sowie deren Auswirkungen auf die Umwelt kennen, soweit sie in der Praxis des Ausbildungszweiges bedeutsam sind.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Wasser:

Trink-, Nutz- und Abwasser; Beurteilungskriterien, Anforderungen,

Aufbereitung. Umwelttechnische Maßnahmen.

Natriumcarbonat:

Herstellung (Solvay-Verfahren), Eigenschaften, Verwendung.

Umwelttechnische Maßnahmen.

Chlor und seine Verbindungen:

Herstellung, Eigenschaften und Verwendung von Chlor. Chloralkalielektrolyse, Chlorwasserstoff, Salzsäure und technisch eingesetzte Chlorsauerstoffverbindungen. Umwelttechnische Maßnahmen.

V. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Phosphor, Schwefel und ihre Verbindungen:

Herstellung, Eigenschaften und Verwendung. Umwelttechnische

Maßnahmen.

Abfallwirtschaft:

Normenwesen, Recycling, innerbetriebliche Lagerung, Transport,

Deponie.

Kernenergie:

Kernbrennstofftechnologie, Einsatz im Reaktor. Sicherheits- und Umwelttechnik.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.2.1.

19.

ANORGANISCH-TECHNOLOGISCHES LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll technisch-analytische und chemisch-technologische Aufgaben aus der Praxis des Ausbildungszweiges lösen und über die Arbeiten und deren Ergebnisse Bericht erstatten können.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Technisch-analytische Aufgaben:

Prüfung (Richtigkeit, Präzision), Modifizierung von Analysenmethoden.

V. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Chemisch-technologische Aufgaben:

Identifizierung und Charakterisierung vorwiegend anorganischer Rohstoffe, Zwischen- und Fertigprodukte. Probleme der Produktion und der Anwendungstechnik.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes. Daher kommt der Arbeits- und Versuchsplanung besondere Bedeutung zu.

Der Praxisbezug wird durch den Einsatz von elektronischen Rechenhilfen sowie durch die Verwendung von Fachliteratur gefördert.

Zwecks rechtzeitiger Erarbeitung theoretischer Vorkenntnisse ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Analytische Chemie'', „Anorganisch-chemische Technologie'' und „Materialtechnologie'' erforderlich. Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

Die Selbständigkeit des Schülers wird erhöht, wenn der Lehrer nicht alle Informationen vorgibt, sondern den Schüler zur Informationsbeschaffung und -auswertung anleitet.

20.

ORGANISCH-CHEMISCHE TECHNOLOGIE UND BIOTECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Gewinnung, die Eigenschaften und die Verarbeitung organischer Rohstoffe sowie die Eigenschaften und die Verwendung von deren Verarbeitungsprodukten und ihre Auswirkungen auf die Umwelt kennen, soweit sie in der Praxis des Fachgebietes bedeutsam sind.

Der Schüler soll technologische Methoden der Biochemie auf die Verarbeitung und die Produktion biologischer Produkte anwenden können.

Lehrstoff:

III. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Erdöl und Erdgas:

Vorkommen, Exploration, Förderung, Aufbereitung, Transport,

Eigenschaften. Umwelttechnische Maßnahmen.

Erdöl-Verarbeitungsprodukte:

Rohstoffe, Verarbeitung, Produkte, Eigenschaften, Verwendung,

Umwelttechnische Maßnahmen.

Braun- und Steinkohle:

Vorkommen, Verarbeitung, Produkte, Eigenschaften, Verwendung,

Umwelttechnische Maßnahmen.

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Mikrobiologie:

Zellstruktur, Morphologie, Physiologie, Wachstum, Vermehrung.

Pflanzliche und tierische Öle, Fette und Wachse:

Rohstoffe, Verarbeitung, Produkte, Eigenschaften, Verwendung.

Umwelttechnische Maßnahmen.

Rübenzucker und Stärken:

Rohstoffe, Verarbeitung, Produkte, Eigenschaften, Verwendung.

Umwelttechnische Maßnahmen.

Holz- und Zellstoffverarbeitungsprodukte:

Rohstoffe, Verarbeitung, Produkte, Eigenschaften, Verwendung.

Umwelttechnische Maßnahmen.

V. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Wasch- und Reinigungsmittel:

Rohstoffe, Verarbeitung, Produkte, Eigenschaften, Verwendung.

Umwelttechnische Maßnahmen.

Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel:

Rohstoffe, Herstellung, Produkte, Eigenschaften, Verwendung.

Umwelttechnische Maßnahmen.

Pharmazeutische Präparate:

Rohstoffe, Herstellung, Produkte, Eigenschaften, Verwendung.

Umwelttechnische Maßnahmen.

Biotechnologie:

Mikrobiologische Prozesse der Nahrungs- und Genußmittelindustrie und Umwelttechnologie; Herstellung von Grundchemikalien, Enzymen, Antibiotika und Vitaminen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die österreichischen Rohstoffvorkommen und die Möglichkeiten der Verarbeitung von Rohstoffen in der organisch-chemischen und biotechnolgischen Industrie Österreichs.

21.

ORGANISCH-TECHNOLOGISCHES LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll technisch-analytische und chemisch-technologische Aufgaben aus der Praxis des Aubildungszweiges lesen und über die Arbeiten und deren Ergebnisse Bericht erstatten können. Der Schüler soll einfachste mikrobiologische Arbeitsmethoden beherrschen.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Technisch-analytische Aufgaben:

Prüfung (Richtigkeit, Präzision), Modifizierung von Analysenmethoden.

V. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Chemisch-technologische Aufgaben:

Identifizierung und Charakterisierung vorwiegend organischer Rohstoffe, Zwischen- und Fertigprodukte. Probleme der Produktion und der Anwendungstechnik.

Mikrobiologische Arbeitsmethoden:

Umgang mit Mikroorganismen, Anwendung von Kulturgefäßen und Arbeitsgeräten, Bereitung von Nährmedien, Sterilisationstechnik, Impftechnik, Isolierungsmethoden, Färbetechnik, Keimzahlbestimmung, Nachweis von Mikroorganismen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes. Daher kommt der Arbeits- und Versuchungsplanung besondere Bedeutung zu.

Der Praxisbezug wird durch den Einsatz von elektronischen Rechenhilfen sowie durch die Verwendung von Fachliteratur gefördert.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung theoretischer Vorkenntnisse ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Analytische Chemie'' und „Organisch-chemische Technologie und Biotechnologie '' erforderlich.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

22.

MATERIALTECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Gewinnung, die Eigenschaften und die Verwendung der im Ausbildungszweig verwendeten Materialien sowie die Verfahren der begleitenden Produktionskontrolle kennen.

Der Schüler soll zur fachlichen Weiterbildung fähig und bereit sein.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Bindemittel:

Rohstoffe, Herstellung von Gips, Magnesiabinder, Baukalk und Zement (Eigenschaften und Verwendung). Umwelttechnische Maßnahmen.

Keramik:

Rohstoffe, Verarbeitung; fein- und grokeramische Erzeugnisse, feuerfeste Materialien. Umwelttechnische Maßnahmen.

Glas:

Rohstoffe, Herstellungsverfahren, Glasarten. Umwelttechnische

Maßnahmen.

Metalle:

Definition, Eigenschaften, technische Gewinnungsverfahren.

Eisen und Stahl:

Rohstoffe, Herstellung, Verarbeitung, Eigenschaften und Verwendung. Eisenlegierungen (Ferrolegierungen und Edelstähle). Umwelttechnische Maßnahmen.

Sondermetalle:

Rohstoffe, Herstellung, Eigenschaften, Verwendung, Umwelttechnische

Maßnahmen.

Buntmetalle und ihre Legierungen:

Rohstoffe, Herstellung, Eigenschaften, Verwendung, Umwelttechnische

Maßnahmen.

Kunststoffe:

Aufbau, Rohstoffe, Einteilung. Technische Synthese der Makromoleküle (Polymerisation, Polykondensation, Polyaddition).

Additive:

Stoffgruppen, Formulierung für verschiedene Einsatzgebiete, Eigenschaftsänderungen.

V. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Leichtmetalle und ihre Legierungen:

Rohstoffe, Herstellung, Eigenschaften, Verwendung. Umwelttechnische

Maßnahmen.

Sintertechnik:

Pulvermetallurgie, Sonderkeramik, gesinterte Kunststoffe (RAM-Extrusion, Blocksinterverfahren, Bandsinterverfahren).

Korrosion:

Korrosionsarten und -mechanismen, wirtschaftliche Bedeutung,

Korrosionsschutzmaßnahmen.

Galvanotechnik:

Betriebsablauf, Badtypen, Badbedingungen, Spülverfahren, Entfettungsmethoden. Umwelttechnische Maßnahmen (Abwasser- und Abluftreinigung; Chemikalienhandhabung, Entsorgung).

Kunststoffe:

Urformen, Umformen, Trennen, Verbinden, Eigenschaftsändern;

Abfallwirtschaft und umwelttechnische Maßnahmen.

Anstrich- und Beschichtungstechnik:

Rohstoffe, Herstellung, Produkte, Eigenschaften,

Applikationsverfahren. Umwelttechnische Maßnahmen.

Klebstoffe und Verbundwerkstoffe:

Rohstoffe, Herstellung, Produkte, Eigenschaften, Anwendungsgebiete.

Umwelttechnische Maßnahmen.

Materialprüfung:

Festigkeitsprüfung, Gefügeuntersuchung, Oberflächenuntersuchung (chemische und physikalische Untersuchungsverfahren).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Bedeutung der Werkstoffe in der österreichischen Industrie, wobei besonders auf dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird. Bildtafeln, Skizzenblätter und praxisübliche Unterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichts.

Der Praxisbezug wird durch Vorträge schulfremder Personen erhöht. Für das Wissen um Weiterbildungsmöglichkeiten sind Besuche einschlägiger Einrichtungen und Nachschlageübungen in Fachbüchern wichtig.

23.

GRUNDLAGEN DES MASCHINENBAUES

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Skizzen, Werkzeichnung, Schaubilder und Pläne des Ausbildungszweiges lesen und sach- und normgerecht anfertigen können.

Der Schüler soll die im Ausbildungszweig gebräuchlichen Maschinenteile kennen.

Der Schüler soll die theoretischen Grundlagen für mechanisch-technische Berechnungen im Ausbildungszweig beherrschen und einfache technische Berechnungen systematisch durchführen können.

Lehrstoff:

I. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Elemente des Maschinenzeichens:

Handhabung der Zeichengeräte, Normschrift, Zeichnen mit Bleistift und Tusche, Zeichnungsnormen, Maßeintragung, Passungen und Toleranzen. Skizzieren und Darstellen einfacher technischer Körper in den drei Hauptrissen. Herstellen normgerechter, pausfähiger Werkzeichnung nach Vorlagen und Modellaufnahmen.

Stücklistenerstellung.

Maschinenelemente:

Elemente zur Bewegungs- und Leistungsübertragung. Elemente zur Fortleitung von Gasen, Flüssigkeiten und festen Stoffen.

Mechanik:

Kraft, Moment, Gleichgewicht.

II. Jahrgang (5 Wochenstunden):

Maschinenelemente:

Konstruktion und Berechnung einfacher Maschinenteile.

Statik:

Ebene Kraftsysteme, Schwerpunkt, Reibung.

Festigkeit:

Beanspruchungsarten und Belastungsfälle, Werkstoffestigkeit und zulässige Beanspruchung. Zusammengesetzte Beanspruchung, Wärmespannung. Momentan- und Querkraftverteilung einfacher, statisch bestimmter Träger.

Hydromechanik:

Statik und Dynamik, nicht-newtonsche Flüssigkeiten,

Mehrphasenströmung.

Kinematik und Dynamik:

Starrer Körper.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgaben des Ausbildungszweiges.

Um die in der Bildungs- und Lehraufgabe geforderten Zeichenfertigkeiten zu erlangen, kann der Unterricht auch im unbedingt erforderlichen Außmaß durch häusliche Arbeit ergänzt werden.

Normenblätter, Modelle, Bildtafeln, Skizzenblätter und Handbücher sind wichtige Unterrichtsmittel.

Zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung mit dem Lehrer des Pflichtgegenstandes „Physik und angewandte Physik'' erforderlich.

Das durchschnittliche Ausmaß der Konstruktionsübungen beträgt im I. Jahrgang zwei Wochenstunden, im II. Jahrgang eine Wochenstunde.

24.

APPARATE- UND ANLAGEBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Praxis des Fachgebietes wichtigen Apparate und Maschinen der Verfahrens- und Energietechnik auslegen und berechnen können. Er soll sich dabei rechnergestützter Methoden bedienen können.

Der Schüler soll die einschlägigen Normen und Vorschriften kennen.

Lehrstoff:

III. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Thermische Anlagen:

Niederdruck- und Hochdruckkessel, Schnelldampferzeuger,

Heißwassererzeuger.

Wärmekraftmaschinen:

Dampfturbinen, Verbrennungskraftmaschinen (Kolbenmotor, Drehkolbenmotor, Gasturbinen).

Turbinen zur Energierückgewinnung:

Axialturbinen, Radialturbinen.

Pumpen, Kompressen und Vakuumanlagen:

Aufbau, Wirkungsweise, Betriebsverhalten, Kenngrößen.

Zerkleinerungsmaschinen:

Aufbau, Wirkungsweise. Brecher, Mühlen, Kalander.

IV. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Thermodynamik:

Zustandsänderung, Gasgemenge, Strömung von Gasen und Dämpfen.

Transportphänomene:

Wärmeübertragung (Leitung, Konvektion, Strahlung),

Stoffübertragung.

Mechanische Aufbereitung der Rohstoffe:

Fördern und Lagern, Stofftrennung, Stoffvereinigung, Überwachung

des Betriebszustandes.

V. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Elemente der thermischen Verfahrenstechnik:

Verdampfer, Wärmetauscher, Destillation, Sorption, Extraktion, Kreisprozesse, Trocknung, Kristallisation, Reaktoren.

Anlagenplanung:

Vorstudien, Projektorganisation, Vorplanung, Detailplanung, Abwicklung, Bauausführung, Montage, Inbetriebnahme.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der chemisch-technischen Praxis, weshalb besonders auf dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten seien wird.

25.

ELEKTROTECHNIK, ELEKTRONIK UND REGELUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für das Fachgebiet bedeutsamen Gesetze, Bauteile und Anlagen der Gleich- und Wechselstromtechnik, der elektrischen Meßtechnik und der Elektronik kennen. Er soll die elektronischen Vorschriften und Normen, insbesondere hinsichtlich der Sicherheitsmaßnahmen gegen elektrische Unfälle kennen und anwenden können.

Der Schüler soll die Elemente, Gesetze und für das Fachgebiet bedeutsame Anwendungen der Regelungstechnik kennen.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Gleich- und Wechselstromtechnik:

Größen, Gesetze.

Elektrische Maschinen und Geräte:

Generatoren, Elektromotoren, Transformatoren (Aufbau, Wirkungsweise, Betriebsverhalten).

Elektrische Anlagen:

Gefahren des elektrischen Stromes, Überstromschutz,

Berührungsschutz.

Meßtechnik:

Elektrische Meßgeräte. Messung nichtelektrischer Größen.

V. Jahrgang (5 Wochenstunden):

Elektrische Anlagen:

Beleuchtung, Installation.

Elektronik:

Meßinstrumente, Bauelemente und Schaltungen.

Regelungstechnik:

Elemente von Regelkreisen, Aufbau und Wirkungsweise von elektronischen, pneumatischen und hydraulischen Regelkreisgliedern und Regelkreisen, digitale Bauelemente, computergesteuerte Prozeßsteuerung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes. Die Anschaulichkeit wird durch Modelle und zeichnerische Darstellungen erhöht.

Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen beträgt im V. Jahrgang drei Wochenstunden.

26.

BETRIEBSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll häufige Probleme der betrieblichen Praxis bewältigen und seine Leistung und ihm vertraute Leistungen anderer sicher beurteilen können.

Der Schüler soll Verhaltensmotive und Interessenkonflikte analysieren können und Techniken der Konfliktbeseitigung beherrschen. Er soll zweckmäßige Verhaltensweisen gegenüber Kollegen, Vorgesetzten, Mitarbeiter und Kunden anwenden.

Lehrstoff:

III. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Aufbauorganisation:

Organisationsziele und -formen, Betriebsfunktionen, Organigramme

typischer Unternehmen.

Arbeitsbewertung und Lohnwesen:

Lohndifferenzierung, Akkordlohn, Prämienlohnsysteme.

Betriebsabrechnung:

Aufgaben der modernen Kostenrechnung, Kostenarten, Kostenstellenrechnung, Kalkulationsverfahren, Plankostenrechnung, Deckungsbeitragsrechnung.

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Ablauforganisation in der Fertigung:

Ziel, Arbeitspapiere, Stücklistenorganisation, Auftragsbearbeitung; Terminplanung, Netzplantechnik, Logistik und Materialwesen.

Arbeitsstudien und Zeitwesen:

Begriffe, Ablaufabschnitte, Methoden der Zeitermittlung, Vorgabezeitbestimmung, Arbeitsgestaltung. Innerbetrieblicher Transport und Lagerung von Chemikalien.

Investitionsrechnung:

Aufgabe, statistische und dynamische Verfahren,

Entscheidungsanalyse. Lineare Optimierung.

V. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Management-Fallbeispiele der allgemeinen Betriebstechnik:

Strukturen einfacher Betriebsformen (Schwächen, Erfordernisse); Reorganisation von Abteilungen und Funktionszuweisungen (Kritik, Alternativversuche, Wirtschaftlichkeitsvergleiche, Automatisierungsmöglichkeiten, Personalpolitik).

Marketing:

Preisgestaltung, Distribution, Werbung.

Produktentwicklung und Wertanalyse:

Diversifikation, systematische Suche nach neuen Produkten,

Kreativitätstechniken, Wertanalysen.

Chemische Betriebstechnik:

Sanierung, Erweiterung und Neubau einer Chemieanlage (umweltrechtliche und sicherheitstechnische Erfordernisse). Chemikalienhandhabung (außer- und innerbetrieblicher Transport, Lagerung und Entsorgung gefährlicher Güter, Arbeitnehmerschutz).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lerhstoffauswahl sind die Häufigkeit der Problemstellung in der betrieblichen Praxis und ihr fachübergreifender Charakter.

Der Situation der Praxis entsprechend, wird jedes Fallbeispiel von einem einzelnen Schüler oder von einer Kleingruppe gelöst, wobei der Schulung der Selbständigkeit, der Selbstsicherheit und des Verantwortungsbewußtseins an Aufgaben zunehmender Komplexität besondere Bedeutung zukommt.

Als besonders motivierend und praxisnahe erweist sich die Bearbeitung von Problemen, die auf Außenkontakte (Exkursionen und Lehrausgänge in anderen Unterrichtsgegenständen, Vorträge schulfremder Personen, Pflichpraktikum (Anm.: richtig: Pflichtpraktikum)) zurückgehen. In diesem Zusammenhang können auch Aufgaben, die Kontakte mit Wirtschaft und Verwaltung erfordern, als hausübung (Anm.: richtig: Hausübung) an Kleinteams vergeben werden.

Der praxiskonforme Einsatz von elektronischen Rechengeräten empfiehlt sich besonders bei der Behandlung von Rechenmodellen der Kalkulationsund Investitionsrechnung.

27.

WERKSTÄTTENLABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Ausbildungszweiges anfallenden Arbeiten des Neubaues und der Wartung von Anlagen sowie der Produktionstechnik unter Anleitung durchführen können.

Lehrstoff:

III. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Stoffgebiet Rohrleistungsbau:

Anfertigen eines Installationsplanes für feste, flüssige und gasförmige Medien. Umsetzung eines Installationsplanes in Teilschritten. (Kunststoff-, Metall-, Keramik-, Gasverarbeitung). Pumpen (Arten, Werkstoffe, Einbau, Ausbau). Absperrvorrichtung (Arten, Werkstoffe, Einbau, Ausbau). Prüfmethoden (Dichtheitsprüfung, Mengenmessung).

Stoffgebiet Elektroinstallation:

Niederspannungsinstallation, Montage, Inbetriebnahme von Verteil-, Sicherungs- und Schalteinrichtungen unter Beachtung der elektrischen und mechanischen Schutzmaßnahmen. Anschluß, Inbetriebnahme und Funktionsprüfung von Stromverbrauchern.

Stoffgebiet Produktiontechnik:

Urformen, Umformen, Verbinden, Trennen und Eigenschaftsändern unter

Verwendung verschiedener Werkstoffe.

Stoffgebiet Steuerungstechnik:

Pneumatische Steuerungen (Symbole, Schaltpläne, einfache Anlagen).

Stoffgebiet Prozeßautomation:

Computergestützte Steuerungs- und Regelungsaufgaben.

Stoffgebiet Arbeitsvorbereitung:

Kalkulation, Kostenrechnung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung in der beruflichen Praxis. Besondere Bedeutung kommt den Schutzmaßnahmen zu.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes gefordert.

28.

PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1.

B. FREIGEGENSTÄNDE

STENOTYPIE

Siehe Anlage 1.

ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

( )

Siehe Anlage 1.

ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG

Siehe Anlage 1.2.1.

QUALITÄTSSICHERUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Bedeutung der Qualitätssicherung aus volkswirtschaftlicher Sicht und die Bedeutung eines Qualitätssicherungssystems aus betriebswirtschaftlicher Sicht kennen. Er soll statistische Gesetzmäßigkeiten erfassen und interpretieren können.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Stichprobenprüfung:

Qualitative und quantitative Merkmale, Zuverlässigkeitsprüfung,

Stichprobensysteme.

Auswertungsverfahren:

Zufallsstreubereiche, Vertrauensbereiche, statistische Tests.

V. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Qualitässicherung (Anm.: richtig: Qualitätssicherung) im Betrieb:

Qualitätsregelkarte, Qualitätssicherungssysteme, Qualitätskosten.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Praxis des Ausbildungszweiges. Wegen der zwischenbetrieblichen und oft auch internationalen Anwendung der Qualitätssicherungsverfahren ist in diesem Themenbereich die Behandlung der geltenden Normen besonders wichtig.

BETRTIEBSWIRTSCHAFT

(Anm.: richtig: BETRIEBSWIRTSCHAFT)

Siehe Anlage 1.

AKTUELLE FACHGEBIETE

Siehe Anlage 1.

C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

D. FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.


*1) Mit Übungen.

*2) Einschließlich „Umwelttechnik''.

*3) Einschließlich Kunststoffe.

*4) Mit Konstruktionsübungen.

*5) In Zeugnissen und anderen Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

*6) In Zeugnissen und anderen Amtsschriften ist in Klammern die genehmigte Bezeichnung des aktuellen Fachgebietes anzuführen.

*7) Als Kurs für einen oder mehrere Jahrgänge (auch mehrere Abteilungen) - jedoch jeweils nur für dieselbe Schulstufe - gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für höchstens 8 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, wobei aus pädagogischen Gründen eine Blockung anzustreben ist.

*8) Siehe Anlage 1, Abschnitt Ia.

Anlage 1 2 3

Gestaffeltes Außerkrafttreten

(Art. III § 1 Abs. 6 Z 2 idF BGBl. Nr. 665/1995)

31.
  1. 1995 (I. bis III. Jahrgang)
31.
  1. 1996 (IV. Jahrgang)
31.
  1. 1997 (V. Jahrgang)

Anlage 1.2.3

```

```

LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR CHEMIE

Ausbildungszweig Biochemie, Biotechnologie und Gentechnik

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```

```

Wochenstunden Lvpfl.

Pflichtgegenstände Jahrgang Summe Gruppe

I. II. III. IV. V.

```

```

```

1.

Religion ...................... 2 2 2 2 2 10 (III)

```

```

2.

Deutsch ....................... 3 2 2 2 2 11 (I)

```

```

3.

Lebende Fremdsprache

```

(Englisch) .................... 2 2 2 2 2 10 (I)

```

4.

Geschichte und Sozialkunde .... - - 2 2 - 4 (III)

```

```

5.

Geographie und

```

Wirtschaftskunde .............. 2 2 - - - 4 (III)

```

6.

Wirtschaftliche Bildung,

```

Rechtskunde und

Politische Bildung ............ - - - 2 2 4 III

```

7.

Leibesübungen ................. 2 2 2 1 1 8 (IVa)

```

```

8.

Mathematik und angewandte

```

Mathematik .................... 4 3 3 2 - 12 (I)

```

9.

Elektronische

```

Datenverarbeitung und

angewandte elektronische

Datenverarbeitung ............. - 2 - - - 2 I

```

10.

Darstellende Geometrie und

```

Technisches Zeichnen .......... 2 - - - - 2 II

```

11.

Physik und angewandte

```

Physik ........................ 4 3 - - - 7 (II)

```

12.

Stöchiometrie ................. 2 - - - - 2 (I)

```

```

13.

Allgemeine und

```

anorganische Chemie ........... 5 3 2 2 - 12 I

```

14.

Analytische Chemie ............ 2 2 2 - - 6 (I)

```

```

15.

Analytisches Laboratorium ..... 10 10 10 - - 30 (I)

```

```

16.

Allgemein

```

chemisch-technologisches

Laboratorium .................. - - - 6 - 6 I

```

17.

Organische Chemie ............. - 4 2 2 2 10 (I)

```

```

18.

Organisch-präparatives

```

Laboratorium .................. - - - 5 - 5 I

```

19.

Physikalische Chemie *1) ...... - - 3 2 2 7 I

```

```

20.

Physikalisch-chemisches

```

Laboratorium .................. - - - - 2 2 I

```

21.

Biologie, Mikrobiologie

```

und Gentechnik *2) ............ - 3 5 3 - 11 I

```

22.

Laboratorium für

```

angewandte Mikrobiologie

und Gentechnik ................ - - - - 6 6 I

```

23.

Biochemie *3) ................. - - - 2 3 5 I

```

```

24.

Biochemische

```

Technologie *4) ............... - - - 2 3 5 I

```

25.

Laboratorium für Biochemie

```

und Lebensmittelchemie *4) .... - - - - 10 10 I

```

26.

Chemische

```

Verfahrenstechnik ............. - - 3 3 3 9 I

```

```

Gesamtwochenstundenzahl ..... 40 40 40 40 40 200

```

27.

Pflichtpraktikum .............. mindestens je vier Wochen vor

```

Eintritt in den II. und

III. Jahrgang.

```

```

Wochenstunden Lvpfl.

Freigegenstände *9) Jahrgang Gruppe

I. II. III. IV. V.

```

```

Stenotypie ........................ 2 2 - - - (V)

Zweite lebende Fremdsprache *5)*6) () - - 3 3 3 (I)

Betriebswirtschaft ................ - - - - 2 (II)

Angewandte elektronische

Datenverarbeitung ................. - - 2 - - (I)

Aktuelle Fachgebiete *7) ( ) ..... - 2 2 2 2 (I bis

VI)

```

```

Unverbindliche Übungen *9)

```

```

Leibesübungen ............ (bis zu) 2 2 2 2 2 (IVa)

```

```

Förderunterricht *9)

```

```

Deutsch ........................... *8) (I)

Lebende Fremdsprache (Englisch) ... *8) (I)

Mathematik und angewandte

Mathematik ........................ *8) (I)

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2.

DEUTSCH

Siehe Anlage 1.

3.

LEBENDE FREMDSPRACHE (ENGLISCH)

4.

GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE

III. Jahrgang (2 Wochenstunden):

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Im übrigen siehe Anlage 1.

5.

GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

6.

WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG

7.

LEIBESÜBUNGEN

8.

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

9.

ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE

DATENVERARBEITUNG

10.

DARSTELLENDE GEOMETRIE UND TECHNISCHES ZEICHNEN

11.

PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK

12.

STÖCHIOMETRIE

13.

ALLGEMEINE UND ANORGANISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.2.1.

Lehrstoff:

I. Jahrgang (5 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.2.1.

II. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.2.1.

III. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Allgemeine Chemie:

Molekülbindungstheorien. Halbleiter. Energiebänder-Modell.

Anorganische Chemie:

Elemente der 4., 3., 2., 1. und 8. Hauptgruppe des Periodensystems (Vorkommen, Eigenschaften, Herstellung, Nutzung).

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Allgemeine Chemie:

Komplexverbindungen. Stereochemie.

Anorganische Chemie:

Elemente der 1. bis 8. Nebengruppe des Periodensystems und ihre Verbindungen (Vorkommen, Eigenschaften, Herstellung, Nutzung).

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.2.1.

14.

ANALYTISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.2.1.

Lehrstoff:

I. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.2.1.

II. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.2.1.

III. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Systematischer Halbmikrotrennungsgang:

Theoretische Zusammenhänge, Störungen und ihre Umgehung.

Instrumentelle Methoden:

Elektrochemische, spektroskopische und chromatographische Methoden. Enzymatische Analyse.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.2.1.

15.

ANALYTISCHES LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.2.1.

Lehrstoff:

I. Jahrgang (10 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.2.1.

II. Jahrgang (10 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.2.1.

III. Jahrgang (10 Wochenstunden):

Halbmikroanalyse:

Einfache Salzgemische, Salzgemische mit Störproblemen. Vollanalysen. Aufschluß unlöslicher Substanzen.

Optische Methoden:

UV-VIS-Spektrophotometrie. IR-Spektroskopie. Fluorimetrie. Atomabsorptionsspektrometrie.

Elektrochemische Methoden:

Potentiographie. Polarographie. Ionensensitive Elektroden. Dead-Stop-Titration. Elektrophorese.

Chromatographische Methoden:

Dünnschichtchromatographie. Gaschromatographie.

Elementaranalyse:

CHN-Analyse. Schwefelbestimmung.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.2.1.

16.

ALLGEMEIN CHEMISCH-TECHNOLOGISCHES LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll technisch-analytische und chemisch-technologische Aufgaben aus der Praxis des Fachgebietes gewandt durchführen und über die Arbeiten und deren Ergebnisse Bericht erstatten können.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang (6 Wochenstunden):

Chemisch-technische Untersuchungen:

Gesetze, Vorschriften, Normen. Industrielle Rohstoffe. Zwischen- und Fertigprodukte. Beurteilung und Interpretation der Ergebnisse.

Herstellung chemisch-technischer Produkte:

Aufarbeitung. Untersuchung und Beurteilung.

Umweltbelastende Produkte:

Untersuchung. Beurteilung. Aufarbeitung. Recycling.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes. Zur Praxisnähe gehören auch die Verwendung von prozeßrechnergesteuerten Geräten sowie der Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung zur Auswertung von Arbeitsergebnissen.

Die in der Bildungs- und Lehraufgabe geforderte Gewandtheit bedingt sorgfältige Literaturarbeit und Arbeitsplanung.

Die praktischen Übungen bedürfen der Vorbereitung durch kurze Vorbesprechungen entsprechend dem Stand des Unterrichtes in den theoretischen Pflichtgegenständen „Organische Chemie'', „Physikalische Chemie'' und „Biochemische Technologie''.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

17.

ORGANISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.2.1.

Lehrstoff:

II. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.2.1.

III. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Polyfunktionelle Stoffklassen:

Polyole und Fettsäureester. Substituierte Carbonsäuren und ihre Derivate (Halogen-, Hydroxy- und Oxocarbonsäuren; Aminocarbonsäuren, Proteine).

Kohlenhydrate:

Monosaccharide. Oligosaccharide.

Aromatische Verbindungen:

Benzol und Derivate, Substitutionsregeln. Phenole. Chinone. Aromatische Stickstoffverbindungen. Kondensierte Aromaten.

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Cyclische Verbindungen:

Alicyclen. Heterocyclen. Kondensierte Heterocyclen.

Spezielle Stoffklassen:

Kohlensäurederivate. Alkaloide. Farbstoffe und Pigmente.

V. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Makromolekulare Stoffe:

Synthetische Polymere. Proteine und Nucleinsäuren, Sequenzierungs- und Syntheseprinzipien. Polysaccharide.

Lipide:

Terpene. Steroide. Tenside.

Konstitutionsaufklärung organischer Verbindungen:

Chemische und spektroskopische Methoden.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.2.1.

18.

ORGANISCH-PRÄPARATIVES

LABORATORIUM

19.

PHYSIKALISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Wechselwirkungen zwischen stofflichen und energetischen Veränderungen verstehen. Er soll stoffliche Eigenschaften und Vorgänge mit Hilfe mathematischer Formulierungen beschreiben und erklären können. Er soll der Entwicklung des Fachgebietes folgen können.

Der Schüler soll die physikalischen Gesetzmäßigkeiten und die praktischen Anwendungsmöglichkeiten physikalisch-chemischer Meßmethoden des Fachgebietes kennen.

Lehrstoff:

III. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.2.1.

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.2.1.

V. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Elektrochemische Verfahren:

Aufbau von ionensensitiven Elektroden. Polarisations- und Diffusionsphänomene. Membrangleichgewichte.

Methoden zur Bestimmung der Molmasse von Makromolekülen:

Osmose. Viskosität. Ultrazentrifuge. Lichtstreuung.

Methoden zur Strukturaufklärung chemischer Verbindungen:

Massenspektroskopie. Kernresonanzspektroskopie.

Infrarotspektroskopie. UV-VIS-Spektroskopie.

Röntgenfluoreszenzspektroskopie. Elektronenmikroskopie.

Physikalische Trennoperationen:

Chromatographische Verfahren. Elektrophorese.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind zunächst die Anschaulichkeit sowie in zunehmendem Maße der Beitrag zur Schulung des analytischen und kreativen Denkens, wobei zwecks Anwendbarkeit in der Laboratoriumspraxis der Begründungszusammenhang zwischen der chemischen Problemstellung und der physikalischen Lösung im Vordergrund steht.

Der Praxisbezug wird durch den Einsatz elektronischer Rechenhilfen sowie durch die Verwendung von Fachliteratur gefördert.

Im V. Jahrgang werden die Kenntnisse durch selbständig zu führende Untersuchungen im Pflichtgegenstand „Physikalisch-chemisches

boratorium'' gefestigt.

20.

PHYSIKALISCH-CHEMISCHES

LABORATORIUM

21.

BIOLOGIE, MIKROBIOLOGIE UND GENTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes gebräuchlichen Theorien und Methoden der Biologie und der Mikrobiologie sowie die gebräuchlichsten Methoden der Gentechnik kennen und anwenden können.

Lehrstoff:

II. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.2.1. (12. Mikrobiologie)

III. Jahrgang (5 Wochenstunden):

Organe:

Bau und Leistung pflanzlicher und tierischer Organsysteme. Grundorgane und ihre physiologische Bedeutung. Mikroskopische und makroskopische Untersuchungen pflanzlicher und tierischer Ein- und Mehrzeller. Anfertigen und Färben von Schnitten. Physiologische Untersuchungen. Isolierung von Geweben und Organen.

Humangenetik und Populationsgenetik:

Darstellung des Zellkernes pflanzlicher und tierischer Zellen. Präparation und Analyse von Chromosomen und deren Sonderformen. Zellteilungen und Kolonien. Regulation der Genaktivität. Eiweißsynthese. Mutagene und ihre molekulare Wirkung.

Mikrobiologie:

Systematik. Bedeutung im medizinischen, saprophytischen und industriellen Bereich. Viren, Phagen und Rickettsien. Einfache mikrobiologische Arbeitsmethoden. Mikrobiologische Präparation. Färbemethoden. Wachstum auf verschiedenen Nährmedien. Sterilisation und Entkeimung. Anreicherungs- und Reinzuchtverfahren. Keimzahlbestimmungen.

IV. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Humanbiologie:

Bau und Physiologie des Menschen. Fortpflanzung. Nachgeburtliche Entwicklung. Immunbiologie (Gesundheit und Krankheit). Humanethologie (biologische Voraussetzungen und spezifisches Verhalten). Humanökologie (Habitate, physisches und psychisches Wohlbefinden).

Molekulargenetik:

Sequenz- und Strukturanalyse von RNS und DNS. Zellfusion im elektrischen Feld und auf chemischem Wege. Genetische Veränderungen von Pflanzenzellen. Zellzucht am Beispiel pflanzlicher Zellen. Klonieren.

Mikrobiologie:

Physiologische Untersuchungsverfahren. Unterscheidungskriterien und Bestimmungsverfahren. Keimschädigende Einflüsse (Antibiotika, Desinfektionsmittel). Chemische Einflüsse auf Ein- und Mehrzeller.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf die Aufgaben der beruflichen Praxis. Daher kommt sorgfältiger Literaturarbeit und Arbeitsplanung besondere Bedeutung zu.

Die Gedächtnisbelastung der Schüler wird minimiert und die Motivation erhöht, wenn schon auf kurze theoretische Abschnitte Perioden praktischer Übungen folgen, wobei ein Blocken des theoretischen und/oder des praktischen Unterrichtes vorteilhaft sein kann.

Manche Übungen bedürfen der Vorbereitung durch kurze Vorbesprechungen entsprechend dem Stand des theoretischen Unterrichtes. Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Ausarbeitung eines Praktikumsberichtes verlangt.

Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen beträgt im III. Jahrgang 3 Wochenstunden und im IV. Jahrgang 2 Wochenstunden.

22.

LABORATORIUM FÜR ANGEWANDTE MIKROBIOLOGIE UND GENTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Arbeitsmethoden der angewandten Mikrobiologie und der Gentechnik kennen und anwenden können; er soll der fortschreitenden Entwicklung dieser Gebiete folgen können.

Lehrstoff:

V. Jahrgang (6 Wochenstunden):

Angewandte Mikrobiologie:

Ermitteln von Wachstumsparametern der Mikroorganismen. Fermentationsverfahren (Backhefe, Alkohol, Zitronensäure, Antibiotika, Vitamine und Enzyme). Mutagene Einflüsse und ihre physiologischen Auswirkungen.

Gentechnik:

Methoden der Zellzucht. Klonieren. Protoplastendarstellung. Zellfusionen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Daher kommt sorgfältiger Literaturarbeit und Arbeitsplanung besondere Bedeutung zu.

Zur Praxisnähe gehören auch die Verwendung von prozeßrechnergesteuerten Geräten sowie der Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung zur Auswertung der Meßergebnisse.

Die Gedächtnisbelastung der Schüler wird minimiert und die Motivation erhöht, wenn schon auf kurze theoretische Abschnitte Perioden praktischer Übungen folgen, wobei ein Blocken des theoretischen und/oder des praktischen Unterrichtes vorteilhaft sein kann.

Manche Übungen bedürfen der Vorbereitung durch kurze Vorbesprechungen. Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

23.

BIOCHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Praxis des Fachgebietes bedeutsamen biochemischen Mechanismen sowie Zusammenhänge biochemischer Abläufe in der Zelle und im Organismus kennen. Er soll Lebensmittelinhaltsstoffe sowie Methoden zu ihrer Untersuchung, Bestimmung und Beurteilung kennen.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Proteine:

Konformation, Struktur, Eigenschaften, Funktion.

Enzyme:

Katalyse, Aktivität, Mechanismen, Kinetik, Coenzyme, Effektoren, Gewinnung und Reinigung.

Nucleinsäuren:

Struktur, Aufbau, Chromatin, Replikation, Transkription, Translation, Proteinbiosynthese, genetischer Code, Regulation der Genexpression.

Stoffwechsel der Proteine:

Proteolytische Enzyme, Biosynthese und Abbau von Aminosäuren, Harnstoffzyklus.

Citratzyklus:

Oxidative Carboxylierung, Reaktionen, Energieausbeute, zentrale Stoffwechselbedeutung.

Atmungskette:

Oxidative Phosphorylierung, Energiebilanz, Photophosphorylierung.

V. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Lipide:

Fette, Fettsäurestoffwechsel; Phospholipide, Glycolipide, Isoprenoidlipide, Lipoproteide.

Kohlenhydrate:

Monosaccharide, Pentosephosphat-Zyklus, Photosynthese, Glycolyse, Gluconeogenese, Polysaccharidstoffwechsel, Glycoproteine.

Stoffwechselregulation:

Allgemeine Mechanismen, Modifikation von Enzymen, Beeinflussung der Enzymaktivität, Feedback-Mechanismen; hormonale Steuerung; Wechselbeziehung im Intermediärstoffwechsel.

Biologische Membranen:

Aufbau und Bestandteile, Transportmechanismen, Stoffaustausch innerhalb der Zelle.

Lebensmittelinhaltsstoffe:

Verdaulichkeit von Proteinen; Autoxidation von Lipiden; Amadori-Umlagerung; Karamelisierung und Reaktionen der Kohlenhydrate mit Lebensmittelinhaltsstoffen. Lebensmittelrechtliche Beurteilungen von Nahrungs- und Genußmitteln.

Aromastoffe:

Natürliche und synthetische Aromastoffe, Analyse, Bildungsmöglichkeiten.

Zusatzstoffe:

Vitamine, Mineralstoffe, Farbstoffe, Süßstoffe, Konservierungsmittel, Dickungsmittel, Feuchthaltemittel, Komplexbildner.

Kontaminanten:

Toxine, Schwermetalle, Radionuklide, Pestizide, Pharmaka.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes.

Die Erkenntnis der typischen Probleme der Biochemie wird zweckmäßigerweise aufbauend auf die Kenntnisse aus Biologie und organischer Chemie vermittelt.

24.

BIOCHEMISCHE TECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll technologische Methoden der Biochemie auf die Verarbeitung und die Produktion biologischer Produkte anwenden können. Er soll die einschlägigen Erfordernisse des Umweltschutzes kennen.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Biotechnik:

Alkoholische Gärung, ketonische Gärung, organische Säuren.

Lebensmitteltechnologie:

Zucker, Stärke, Getreide, tierische und pflanzliche Eiweißprodukte. Speisefette und -öle. Aufbereitungsverfahren und Zubereitungen.

Umwelttechnik:

Abwasser. Feste Abfallstoffe.

V. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Biotechnik:

Enzyme. Aminosäuren. Antibiotika. Pharmaka.

Lebensmitteltechnologie:

Mineral- und Tafelwasser. Alkoholische Getränke. Obst und Gemüse. Gewürze.

Umwelttechnik:

Aerober und anaerober Abbau von Biomassen. Abgase.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes.

25.

LABORATORIUM FÜR BIOCHEMIE UND LEBENSMITTELCHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll biochemische Arbeitsmethoden des Fachgebietes beherrschen. Er soll Probleme aus den Gebieten der Biochemie, der Lebensmittelchemie und der einschlägigen Umwelttechnik lösen können.

Lehrstoff:

V. Jahrgang (10 Wochenstunden):

Biochemie:

Herstellung von Gewebe- und Zellhomogenisaten. Bestimmung und Isolierung von Proteinen, Nucleinsäuren, Lipiden und Enzymen. Methoden zur Reinigung und Charakterisierung (fraktionierte Fällung, Membrantrennung, chromatographische Verfahren, elektrophoretische Methoden, Zentrifugationstechniken). Enzymkinetik (Aktivitätsbestimmungen, Michaelis-Konstante, Effektoreneinfluß). Immunologische Verfahren. Radiochemische Methoden.

Lebensmittelchemie:

Lebensmitteluntersuchungen. Beurteilung.

Umwelttechnik:

Biologische Untersuchungsverfahren. Chemische Analysemethoden.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Vielseitigkeit und die Häufigkeit der biochemischen Arbeitsmethoden sowie der Beitrag zur systematischen Einführung in die Methoden der Praxis. Daher kommt sorgfältiger Literaturarbeit und Arbeitsplanung besondere Bedeutung zu.

Zur Praxisnähe gehören auch die Verwendung von prozeßrechnergesteuerten Geräten sowie der Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung zur Auswertung der Meßergebnisse.

Die Gedächtnisbelastung der Schüler wird minimiert und die Motivation erhöht, wenn schon auf kurze theoretische Abschnitte Perioden praktischer Übungen folgen, wobei ein Blocken des theoretischen oder praktischen Unterrichtes vorteilhaft sein kann.

Manche Übungen bedürfen der Vorbereitung durch kurze Vorbesprechungen entsprechend dem Stand des theoretischen Unterrichtes. Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

26.

CHEMISCHE VERFAHRENSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll den Aufbau und die Wirkungsweise der in der Praxis des Fachgebietes gebräuchlichen Maschinen, Apparate und verfahrenstechnische Operationen einschließlich der Sicherheitsmaßnahmen und des Umweltschutzes kennen. Er soll Materialdurchsatz und Energiebedarf berechnen können.

Lehrstoff:

III. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Maschinen- und Apparatebau:

Behälter, Rohrleitungen, Armaturen.

Mechanische Operationen:

Fördern von Flüssigkeiten und Gasen, Trennen von Feststoffen, Reinstlufttechnik.

IV. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Mechanische Operationen:

Trennen disperser Systeme (Filtrieren, Zentrifugieren, Membrantechnik). Vereinen von Stoffen.

Energietechnik:

Feuerungs- und Kesselanlagen. Wärmetransport. Wärmeaustausch. Kälteerzeugung. Gefriertechnik.

Thermische Operationen:

Verdampfen. Destillieren.

V. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Thermische Operationen:

Extrahieren. Kristallisieren. Sorbieren. Trocknen.

Biochemisch-technische und biologisch-technische Prozesse:

Bioprozeßkinetik. Bioreaktoren. Anlagenplanung. Meß- und Regelungstechnik, Prozeßleittechnik.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der chemisch-technischen Praxis, weshalb besonders auf dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird.

Dem Umweltschutz und den Sicherheitsmaßnahmen im chemischen Betrieb kommt besondere Bedeutung zu.

Bildtafeln, Skizzenblätter und praxisübliche Unterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

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