Verordnung über die Lehrpläne für Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten; Bekanntmachung von Lehrplänen für den Religionsunterricht
PFLICHTPRAKTIKUM
Siehe Anlage 1.
B. FREIGEGENSTÄNDE
STENOTYPIE
Siehe Anlage 1.
ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE
Siehe Anlage 1.
BETRIEBSWIRTSCHAFT
Siehe Anlage 1.
ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG
Siehe Anlage 1.2.1.
AKTUELLE FACHGEBIETE
Siehe Anlage 1.
C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1.
D. FÖRDERUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
1) Einschließlich physikalisch-chemischer Analytik. 2) Mit Übungen.
*3) Einschließlich Lebensmittelchemie.
*4) Einschließlich Umwelttechnik.
*5) In Zeugnissen und anderen Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.
*6) Nicht die im Pflichtgegenstand „Lebende Fremdsprache'' unterrichtete Sprache.
*7) In Zeugnissen und anderen Amtsschriften ist in Klammern die genehmigte Bezeichnung des aktuellen Fachgebietes anzuführen.
*8) Bei Bedarf im I. bis IV. Jahrgang je ein oder zwei Kurse zu jeweils höchstens acht Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu vier Unterrichtsstunden pro Woche).
*9) Siehe Anlage 1, Abschnitt Ia.
Anlage 1 2 4
Gestaffeltes Außerkrafttreten
(Art. III § 1 Abs. 6 Z 2 idF BGBl. Nr. 665/1995)
- 1995 (I. bis III. Jahrgang)
- 1996 (IV. Jahrgang)
- 1997 (V. Jahrgang)
Anlage 1.2.4
```
```
LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR CHEMIE
Ausbildungszweig Leder- und Naturstofftechnologie
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Wochenstunden Lvpfl.
Pflichtgegenstände Jahrgang Summe Gruppe
I. II. III. IV. V.
```
```
```
Religion ...................... 2 2 2 2 2 10 (III)
```
```
Deutsch ....................... 3 2 2 2 2 11 (I)
```
```
Lebende Fremdsprache
```
(Englisch) .................... 2 2 2 2 2 10 (I)
```
Geschichte und Sozialkunde .... - - 2 2 - 4 (III)
```
```
Geographie und
```
Wirtschaftskunde .............. 2 2 - - - 4 (III)
```
Wirtschaftliche Bildung,
```
Rechtskunde und
Politische Bildung ............ - - - 2 2 4 III
```
Betriebswirtschaft ............ - - - - 2 2 II
```
```
Leibesübungen ................. 2 2 2 1 1 8 (IVa)
```
```
Mathematik und angewandte
```
Mathematik .................... 4 3 3 2 - 12 (I)
```
Elektronische
```
Datenverarbeitung und
angewandte elektronische
Datenverarbeitung ............. - 2 - - - 2 (I)
```
Darstellende Geometrie und
```
Technisches Zeichnen .......... 2 - - - - 2 II
```
Physik und angewandte
```
Physik ........................ 4 3 - - - 7 (II)
```
Mikrobiologie *1) ............. - 3 3 - - 6 I
```
```
Stöchiometrie ................. 2 - - - - 2 (I)
```
```
Allgemeine und
```
anorganische Chemie ........... 5 3 2 2 - 12 I
```
Analytische Chemie ............ 2 2 2 2 - 8 (I)
```
```
Analytisches
```
Laboratorium *2) .............. 10 10 6 5 10 41 I
```
Organische Chemie ............. - 4 2 2 2 10 (I)
```
```
Organisch-präparatives
```
Laboratorium .................. - - - 5 - 5 I
```
Physikalische Chemie .......... - - 4 2 - 6 (I)
```
```
Physikalisch-chemisches
```
Laboratorium .................. - - - - 2 2 I
```
Technologie der
```
Naturstoffe *3) ............... - - 2 1 - 3 I
```
Technologie des Leders ........ - - 3 2 3 8 I
```
```
Gerbereichemie ................ - - - - 2 2 (I)
```
```
Chemische
```
Verfahrenstechnik ............. - - 3 3 3 9 I
```
Werkstätte .................... - - - 3 7 10 (Va)
```
```
```
Gesamtwochenstundenzahl ..... 40 40 40 40 40 200
```
Pflichtpraktikum .............. mindestens je vier Wochen vor
```
Eintritt in den III. bzw.
V. Jahrgang.
```
```
Wochenstunden Lvpfl.
Freigegenstände *8) Jahrgang Summe Gruppe
I. II. III. IV. V.
```
```
Stenotypie ........................ 2 2 - - - 4 (V)
Zweite lebende Fremdsprache *4)*5) () - - 3 3 3 9 (I)
Angewandte elektronische
Datenverarbeitung ................. - - 2 - - 2 I
Aktuelle Fachgebiete *6) ( ) ..... - 2 2 2 2 8 (I bis
VI)
```
```
Unverbindliche Übungen *8)
```
```
Leibesübungen ............ (bis zu) 2 2 2 3 3 (IVa)
```
```
Förderunterricht *8)
```
```
Deutsch ........................... *7) (I)
Lebende Fremdsprache (Englisch) ... *7) (I)
Mathematik und angewandte
Mathematik ........................ *7) (I)
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1.
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
DEUTSCH
Siehe Anlage 1.
LEBENDE FREMDSPRACHE (ENGLISCH)
GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE
III. Jahrgang (2 Wochenstunden):
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Im übrigen siehe Anlage 1.
GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG
BETRIEBSWIRTSCHAFT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die kaufmännischen Aufgaben gewerblicher und industrieller Mittelbetriebe sowie die hiefür geltenden Rechtsvorschriften und Usancen kennen.
Er soll häufig auftretende kaufmännische Aufgaben gewerblicher und industrieller Mittelbetriebe unter Verwendung von Büromaschinen und Organisationsmitteln lösen können.
V. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Dienstleistungsbereiche:
Geld- und Kreditwesen, Versicherungswesen, Personen- und Güterbeförderung.
Zahlungsverkehr:
Rechtliche Grundlagen; in- und ausländische Zahlungsmittel; Zahlungsvermittlung durch die Post und durch Geldinstitute. Mahnwesen.
Steuerrecht:
Umsatzsteuer; Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer; Lohnsummensteuer, Grundsteuer.
Lohn- und Gehaltsverrechnung:
Rechtliche Grundlagen; Berechnung, Verbuchung. Verkehr mit Behörden und Sozialversicherungsträgern.
Büromaschinen und Organisationsmittel:
Aufgaben, Arten, Pflege.
Geschäftsfälle:
Schriftverkehr (regelmäßige Erfüllung des Kaufvertrages von der Anbahnung bis zur Zahlung; Unregelmäßigkeiten. Werbung). Rechnungswesen unter Berücksichtigung des Steuerrechtes (Buchhaltung, Kostenverrechnung und Kalkulation, Statistik, Planung).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Betriebspraxis. Dementsprechend wird die Unterrichtsform der Lösung praktischer Aufgaben vorherrschen.
Der Unterricht baut auf Vorkenntnissen aus den Pflichtgegenständen „Wirtschaftliche Bildung, Rechtskunde und Politische Bildung'' und „Werkstätte'' auf.
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1.
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG
TECHNISCHES ZEICHNEN UND
DARSTELLENDE GEOMETRIE
PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK
MIKROBIOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes gebräuchlichen Theorien und Methoden der Biologie und der Mikrobiologie kennen und anwenden können.
Lehrstoff:
II. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Siehe Anlage 1.2.1.
III. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Mikrobiologie:
Anreicherungs- und Reinzuchtverfahren. Mikroskopie, Präparationstechniken. Färbemethoden. Keimzahlbestimmung. Sterilisations- und Entkeimungsverfahren.
Stoffwechselvorgänge:
Substratverwertung. Stoffwechselendprodukte. Abbau von Naturstoffen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis des Fachgebietes, weshalb besonders auf dem Stand der Naturwissenschaften angepaßte Lehrinhalte und bei den Übungen auf praxisnahe Aufgabenstellungen (Probleme der Leder- und Pelzherstellung und der naturstoffverarbeitenden Industrie) unter Berücksichtigung des Umweltschutzes zu achten sein wird. Die Anschaulichkeit des Unterrichtes wird durch den Einsatz audiovisueller Unterrichtsmittel erhöht.
Das durchschnittliche Ausmaß der mikrobiologischen Übungen beträgt im III. Jahrgang zwei Wochenstunden, wobei sich wegen des Übungsumfanges Blockung empfiehlt.
STÖCHIOMETRIE
Siehe Anlage 1.2.1.
ALLGEMEINE UND ANORGANISCHE CHEMIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1.2.1.
Lehrstoff:
I. Jahrgang (5 Wochenstunden):
Siehe Anlage 1.2.1.
II. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Siehe Anlage 1.2.1.
III. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Allgemeine Chemie:
Molekülbindungstheorien. Halbleiter. Energiebänder-Modell.
Anorganische Chemie:
Elemente der 4., 3., 2., 1. und 8. Hauptgruppe des Periodensystems (Vorkommen, Eigenschaften, Herstellung, Nutzung).
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Siehe Anlage 1.2.1.
Didaktische Grundsätze:
Siehe Anlage 1.2.1.
ANALYTISCHE CHEMIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1.2.1.
Lehrstoff:
I. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Siehe Anlage 1.2.1.
II. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Siehe Anlage 1.2.1.
III. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Physikalische Identifizierungsmethoden:
Charakterisierung organischer Verbindungen.
Spektroskopische Verfahren:
Spektralphotometrie, Infrarot-Spektroskopie, abgeschwächte Totalreflexion, abgeschwächte Vielfach-Totalreflexion.
Trennmethoden:
Papier-, dünnschicht- und säulenchromatographische Trennungen.
Spezielle Analyseverfahren:
Enzymatische Bestimmungsverfahren, Polarimetrie, Gasanalytik. Trennung organischer Gemische. Elementaranalyse.
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Trennmethoden:
Flüssig-, Gelpermeations-, Bioaffinitäts-, Ionenaustauscher- und Gaschromatographie. Elektrophorese.
Molekül- und Kernspektroskopie:
Massenspektroskopie. Magnetische Resonanzspektroskopie. Aktivierungsanalyse. Tracertechnik. Radiometrie.
Didaktische Grundsätze:
Siehe Anlage 1.2.1.
ANALYTISCHES LABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes auftretenden physikalisch- und chemisch-analytischen sowie chemisch-technologischen Aufgaben lösen und die Ergebnisse protokollieren können. Er soll die erforderlichen Methoden auswählen können.
Der Schüler soll die im chemischen Laboratorium des Fachgebietes verwendeten Geräte, Apparate und Chemikalien unter Berücksichtigung der Sicherheitsmaßnahmen handhaben können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang (10 Wochenstunden):
Siehe Anlage 1.2.1.
II. Jahrgang (10 Wochenstunden):
Siehe Anlage 1.2.1.
III. Jahrgang (6 Wochenstunden):
Identifizierungsmethoden:
Physikalische Kenngrößen. Polarimetrie.
Chromatographische Trennverfahren:
Papier-, Dünnschicht- und Säulenchromatographie.
Gaschromatographie.
Spektroskopische Verfahren:
Spektalphotometrie, Infrarot-Spektroskopie, abgeschwächte Totalreflexion, abgeschwächte Vielfach-Totalreflexion.
Analytik organischer Stoffe:
Enzymatische Bestimmungsverfahren. Trennung organischer Gemische. Elementaranalyse.
Gasanalyse:
Qualitative und quantitative Bestimmungen.
IV. Jahrgang (5 Wochenstunden):
Herstellung technischer Produkte:
Zucker. Präparationen aus Zucker, Zellulose und Stärke. Lederfettungsmittel. Aufarbeitung von Nebenprodukten der Lederherstellung. Fett- und Eiweißtrennung.
Analyse technischer Produkte:
Zucker (Kontrolle der Zwischen-, End- und Nebenprodukte). Zellulose. Stärke. Fette. Lederfettungsmittel. Eiweiß. Nebenprodukte der Lederherstellung. Nutz- und Abwasser.
V. Jahrgang (10 Wochenstunden):
Physikalische und chemische Analysen:
Gerbmittel, Gerbextrakte, Gerbstoffe, Hilfsmittel. Leder- und Pelzsorten, Lederaustauschstoffe (normgerechte Eignungs- und Güteprüfung). Gerbereiabwasser, Gerbereinebenprodukte.
Gerbereitechnologische Arbeiten:
Herstellung von Gerbereihilfsmitteln. Prozeßüberwachung; Rezirkulierungs- und Vermeidungstechnologien. Aufarbeitungs- und Entsorgungsverfahren von Neben- und Restprodukten.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Vielseitigkeit der Methoden, die Häufigkeit der Anwendung in chemischen Laboratorien des Fachgebietes und der Beitrag zur systematischen Einführung in die praxisnahe Verwendung der analytischen Methoden. Bei der Auswahl der Analysebeispiele bewährt sich das Ausgehen vom Ausbildungsstand des Schülers sowie von den in der beruflichen Praxis gebräuchlichen Analyseverfahren. Die praktischen Übungen bedürfen der Vorbereitung durch kurze Vorbesprechungen entsprechend dem Stand des Unterrichtes in den theoretischen Pflichtgegenständen. Zur Praxisnähe gehören auch die Verwendung von prozeßrechnergesteuerten Geräten sowie der Einsatz elektronischer Rechenhilfen zur Auswertung von Analysenergebnissen.
Die in der Bildungs- und Lehraufgabe geforderte Gewandtheit bedingt Literaturarbeit und Arbeitsplanung.
Zwecks rechtzeitiger Erarbeitung theoretischer Vorkenntnisse empfiehlt sich die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Stöchiometrie'', „Analytische Chemie'', „Technologie der Naturstoffe'', „Technologie des Leders'', „Gerbereichemie'' und „Werkstätte''.
Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern ein Laboratoriumsbericht verlangt, der im IV. und V. Jahrgang auch eine technologische Beurteilung enthält.
ORGANISCHE CHEMIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1.2.1.
Lehrstoff:
II. Jahrgang (4 Wochenstunden):
Siehe Anlage 1.2.1.
III. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Kohlenhydrate:
Mono-, Oligo- und Polysaccharide.
Eiweißverbindungen:
Aminosäuren, Peptide, Proteine.
Aromatische Verbindungen:
Benzol und seine Homologen; chemisch und technisch bedeutsame Derivate.
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Aromatische Verbindungen:
Farbstoffe. Kondensierte Verbindungen mit zwei oder mehreren Ringsystemen.
Alicyclische Verbindungen:
Cycloalkane, Terpenoide, Steroide.
Petrochemie:
Technologie des Erdgases, des Erdöls und der Kohle sowie ihrer Zwischen- und Endprodukte.
V. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Heterocyclische Verbindungen:
Sauerstoff, Schwefel und/oder Stickstoff enthaltende Heterocyclen.
Polymerchemie:
Technische Plaste, Elaste, Harze und synthetische Fasern (Herstellung, Eigenschaften).
Didaktische Grundsätze:
Siehe Anlage 1.2.1.
ORGANISCH PRÄPARATIVES
LABORATORIUM
IV. Jahrgang (5 Wochenstunden):
Im übrigen siehe Anlage 1.2.1.
PHYSIKALISCHE CHEMIE
PHYSIKALISCH-CHEMISCHES
LABORATORIUM
TECHNOLOGIE DER NATURSTOFFE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Gewinnung, die Eigenschaften und die Verarbeitung der für die Praxis des Fachgebietes bedeutsamen regenerierbaren Rohstoffe, die Eigenschaften und die Anwendung ihrer Verarbeitungsprodukte sowie einschlägige Entsorgungsverfahren und Vermeidungstechnologien kennen.
Der Schüler soll einschlägige instrumentelle Untersuchungsmethoden kennen und anwenden können.
Lehrstoff:
III. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Begriffe:
Beurteilungsmaßstäbe, Optimierungsverfahren, Beschreibungsrichtlinien.
Wasserwirtschaft:
Wasseraufbereitung, Abwasserentsorgung, Wasserkreisläufe.
Energieversorgung:
Energiequellen, Energiekreisläufe, Abwärmenutzung.
Zucker, Stärke, Zellulose:
Rohstoffe, Verarbeitung, Produkte, Eigenschaften, Verwendung. Umwelttechnische Maßnahmen, Untersuchungsmethoden.
Zellstoff, Papier:
Rohstoffe, Verarbeitung, Produkte, Eigenschaften, Verwendung. Umwelttechnische Maßnahmen, Untersuchungsmethoden.
Fasern, Folien:
Rohstoffe, Verarbeitung, Produkte, Eigenschaften, Verwendung. Umwelttechnische Maßnahmen, Untersuchungsmethoden.
IV. Jahrgang (1 Wochenstunde):
Umwelttechnik:
Emissionen, Entsorgungsmöglichkeiten und Vermeidungstechnologien. Sonderabfall.
Natürliche Harze, Wachse und Lackrohstoffe:
Rohstoffe, Verarbeitung, Produkte, Eigenschaften, Verwendung. Umwelttechnische Maßnahmen, Untersuchungsmethoden.
Fette und Öle:
Rohstoffe, Verarbeitung, Produkte, Eigenschaften, Verwendung. Umwelttechnische Maßnahmen, Untersuchungsmethoden.
Kautschuk:
Rohstoffe, Verarbeitung, Produkte, Eigenschaften, Verwendung. Umwelttechnische Maßnahmen, Untersuchungsmethoden.
Biomasse:
Anfall, Energieträger, Entsorgung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Bedeutung für Gewerbe und Industrie nach dem Stand der Technik sowie der Beitrag zum Verständnis von Ökonomie und Ökologie.
Exkursionen und Lehrausgänge vertiefen den Praxisbezug.
TECHNOLOGIE DES LEDERS
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Rohwaren, ihre Eigenschaften, ihre Einarbeitung und Veredlung sowie die Eigenschaften, Verwendung und Untersuchung von Zwischen-, Fertig- und Nebenprodukten und der einschlägigen Hilfsmittel kennen.
Lehrstoff:
III. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Rohware:
Häute, Felle, Edelpelze. Konservierung, Schäden.
Naßwerkstätte:
Weiche, Haarlockung und Hautaufschluß, Entkälkung, Beize, Entfettung. Mechanische Arbeiten. Analytische Kennzeichnung der Hilfsmittel.
Gerbstoffe:
Definition, Eigenschaften, Herstellung, analytische Kennzeichnung.
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Gerbung und Nachgerbung:
Mineral-, Vegetabil-, Aldehyd-, Harz- und Fettgerbung, Gerbung mit synthetischen Gerbstoffen. Kombinierte Gerbverfahren. Vor- und Nachgerbung.
Färben und Fetten:
Farbstoffe, Lederfettungsmittel. Chemische und mechanische Verfahren der Naßzurichtung.
V. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Lederzurichtung und Rauhwarenveredlung:
Zurichtmittel für Leder und Veredlungsmittel für Pelze. Methoden der Lederzurichtung und Pelzveredlung.
Lederarten:
Verwendung; Lederfehler; Lederaustauschstoffe. Normgerechte Lederuntersuchung.
Umwelttechnik:
Entsorgungs- und Vermeidungstechnologien für Abwasser und für Gerbereinebenprodukte.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der gerbereitechnologischen Praxis nach dem Stand der Technik. Daher kommt wirtschaftlichen Überlegungen, der Beachtung fachbezogener Normen und einschlägiger Sicherheitsvorschriften und Problemen des Umweltschutzes besondere Bedeutung zu.
Die praxisbezogene Denkweise wird durch Absprache mit den Lehrern der Werkstätte und des gerbereitechnologischen Laboratoriums gefördert. Exkursionen und Lehrausgänge vertiefen ebenfalls den Praxisbezug.
GERBEREICHEMIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die chemischen Vorgänge bei der Lederherstellung und bei der Hilfsstoffsynthese sowie das Prinzip der Proteinbiosynthese kennen.
Lehrstoff:
V. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Eiweißchemie:
Kollagen, Elastin und Keratin. Enzyme, Biokatalyse. Proteinbiosynthese.
Gerbstoffchemie:
Natürliche und synthetische Gerbstoffe. Komplexchemie der Mineralgerbstoffe.
Gerbereihilfsstoffe:
Chemische und physikalische Wechselwirkungen zwischen der Haut und Gerb-, Farb-, Fett- und Hilfsstoffen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur systematischen Einführung in die praktischen Probleme des Fachgebietes. Dem Stande der Technik angepaßte Lehrinhalte sind in diesem Zusammenhang von größter Wichtigkeit.
CHEMISCHE VERFAHRENSTECHNIK
WERKSTÄTTE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Verarbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Rohwaren, der Hilfsmittel und der Fertigprodukte kennen.
Der Schüler soll facheinschlägige Erzeugnisse herstellen und facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren und protokollieren können.
Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Grundausbildung:
Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung. Ablauf der Leder- und Pelzherstellung. Berechnen von Rezepturen. Haut-, Leder-, Pelzbearbeitung (Entfleischen, Spalten, Abwelken, Ausrecken, Falzen). Wasserwerkstattarbeiten, einfache Gerbungen, Färbe- und Fettungsversuche.
V. Jahrgang (7 Wochenstunden):
Rohhautlager:
Beurteilung von Rohwaren, Bestimmung der Vorbehandlung. Konservierung.
Wasserwerkstätte:
Weiche, Strecken, Hautaufschluß- und Enthaarungsverfahren, Entfleischen, Spalten, Entkälken und Beizen.
Gerberei:
Gerbverfahren mit mineralischen, vegetabilen und synthetischen Gerbstoffen, Aldehyden und Tranen sowie Kombinationsmethoden zur Herstellung von Maß- und Gewichtsledern.
Lederzurichtung:
Abwelken, Falzen, Neutralisieren, Nachgerben, Färben, Fetten, Ausrecken, Trocknen, Schleifen, Millen, Spannen. Zurichten. Qualitätskontrolle.
Pelzwerkstätte:
Vorbereitung der Felle in der Naßwerkstätte, Zurichtung mit Mineralsalzen, Aldehyden und synthetischen Gerbstoffen. Fettung. Trocknung, mechanische Bearbeitung. Pelzveredlungsmethoden.
Didaktische Grundsätze:
Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Prinzipien der Prozeßabläufe und den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, den Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Roh- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein. Die in der Allgemeinen Dienstnehmerschutzverordnung und Allgemeinen Maschinen-Schutzvorrichtungsverordnung sowie im Arbeitnehmerschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände und Laboratorien von besonderer Wichtigkeit.
Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.
Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von Fertigungsbetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug wird durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert erhöht.
Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.
PFLICHTPRAKTIKUM
Siehe Anlage 1.2.1.
B. FREIGEGENSTÄNDE
STENOTYPIE
Siehe Anlage 1.
ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE
Siehe Anlage 1.
ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE
DATENVERARBEITUNG
Siehe Anlage 1.2.1.
AKTUELLE FACHGEBIETE
Siehe Anlage 1.
C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1.
D. FÖRDERUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
*1) Einschließlich Laboratorium.
*2) Einschließlich Naturstoff- und gerbereitechnologischen
Laboratorium.
*3) Einschließlich Umwelttechnik.
*4) In Zeugnissen und anderen Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.
*5) Nicht die im Pflichtgegenstand „Lebende Fremdsprache'' unterrichtete Sprache.
*6) In Zeugnissen und anderen Amtsschriften ist in Klammern die genehmigte Bezeichnung des aktuellen Fachgebietes anzuführen.
*7) Bei Bedarf im I. bis IV. Jahrgang je ein oder zwei Kurse zu jeweils höchstens acht Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu vier Unterrichtsstunden pro Woche).
*8) Siehe Anlage 1, Abschnitt Ia.
Anlage 1 2 1
Gestaffeltes Außerkrafttreten
(Art. III § 1 Abs. 6 Z 2 idF BGBl. Nr. 665/1995)
- 1995 (I. bis III. Jahrgang)
- 1996 (IV. Jahrgang)
- 1997 (V. Jahrgang)
Anlage 1.2.1
```
```
LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR CHEMIE
Ausbildungszweig Technische Chemie
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Wochenstunden Lvpfl.
Pflichtgegenstände Jahrgang Summe Gruppe
I. II. III. IV. V.
```
```
```
Religion ...................... 2 2 2 2 2 10 (III)
```
```
Deutsch ....................... 3 2 2 2 2 11 (I)
```
```
Lebende Fremdsprache
```
(Englisch) .................... 2 2 2 2 2 10 (I)
```
Geschichte und Sozialkunde .... - - 2 2 - 4 (III)
```
```
Geographie und
```
Wirtschaftskunde .............. 2 2 - - - 4 (III)
```
Wirtschaftliche Bildung,
```
Rechtskunde und
Politische Bildung ............ - - - 2 2 4 III
```
Leibesübungen ................. 2 2 2 1 1 8 (IVa)
```
```
Mathematik und angewandte
```
Mathematik .................... 4 3 3 2 - 12 (I)
```
Elektronische
```
Datenverarbeitung und
angewandte elektronische
Datenverarbeitung ............. - 2 - - - 2 I
```
Darstellende Geometrie und
```
Technisches Zeichnen .......... 2 - - - - 2 II
```
Physik und angewandte
```
Physik ........................ 4 3 - - - 7 (II)
```
Mikrobiologie ................. - 3 - - - 3 (I)
```
```
Stöchiometrie ................. 2 - - - - 2 (I)
```
```
Allgemeine und
```
anorganische Chemie ........... 5 3 3 2 - 13 I
```
Analytische Chemie ............ 2 2 2 2 2 10 (I)
```
```
Analytisches Laboratorium ..... 10 10 11 - - 31 (I)
```
```
Organische Chemie ............. - 4 2 2 2 10 (I)
```
```
Organisch-präparatives
```
Laboratorium .................. - - - - 5 5 I
```
Physikalische Chemie .......... - - 4 2 - 6 (I)
```
```
Physikalisch-chemisches
```
Laboratorium .................. - - - - 2 2 I
```
Anorganisch-chemische
```
Technologie *1) ............... - - 2 2 2 6 I
```
Anorganisch-technologisches
```
Laboratorium .................. - - - 12 - 12 (I)
```
Organisch-chemische
```
Technologie *1) ............... - - - 2 3 5 I
```
Organisch-technologisches
```
Laboratorium .................. - - - - 12 12 (I)
```
Chemische
```
Verfahrenstechnik ............. - - 3 3 3 9 I
```
```
Gesamtwochenstundenzahl ..... 40 40 40 40 40 200
```
Pflichtpraktikum .............. mindestens je vier Wochen vor
```
Eintritt in den III. bzw.
V. Jahrgang.
```
```
Wochenstunden Lvpfl.
Freigegenstände *6) Jahrgang Gruppe
I. II. III. IV. V.
```
```
Stenotypie ........................ 2 2 - - - (V)
Zweite lebende Fremdsprache *2)*3) () - - 3 3 - (I)
Betriebswirtschaft ................ - - - - 2 II
Angewandte elektronische
Datenverarbeitung ................. - - 2 - - I
Aktuelle Fachgebiete *4) ( ) ..... - 2 2 2 2 (I bis
VI)
```
```
Unverbindliche Übungen *6)
```
```
Leibesübungen ............ (bis zu) 2 2 2 3 3 (IVa)
```
```
Förderunterricht *6)
```
```
Deutsch ........................... *5) (I)
Lebende Fremdsprache (Englisch) ... *5) (I)
Mathematik und angewandte
Mathematik ........................ *5) (I)
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1.
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
DEUTSCH
Siehe Anlage 1.
LEBENDE FREMDSPRACHE (ENGLISCH)
GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE
III. Jahrgang (2 Wochenstunden):
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Im übrigen siehe Anlage 1.
GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG
LEIBESÜBUNGEN
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit im Rechnen mit Zahlen, Variablen und Funktionen besitzen und die Methoden der Analysis, der Numerik und der Statistik auf Aufgaben anderer Unterrichtsgegenstände anwenden können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang (4 Wochenstunden):
Algebra:
Zahlenbereiche, Gleichungen (Terme, lineare Gleichungen und Ungleichungen, Formelumwandlungen, rein quadratische Gleichung), Funktionen (Darstellung von Funktionen, lineare Funktionen), Addition und Subtraktion von Vektoren, Multiplikation eines Vektors mit einem Skalar.
Numerik:
Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnungen, Gleitkommazahlen, Zahlen begrenzter Genauigkeit, Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte, Gebrauch von Funktionstafeln).
Geometrie:
Planimetrie (Kongruenz, Ähnlichkeit), Trigonometrie des rechtwinkeligen Dreiecks.
II. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Algebra:
Potenzen mit reellen Exponenten, Rechenoperationen mit Logarithmen, quadratische Gleichungen, Exponentialgleichungen, logarithmische Gleichungen, lineare Gleichungssysteme bis zu 3 Variablen, Potenz- und Wurzelfunktionen, Kreis- und Arcusfunktionen, Exponentialfunktionen und logarithmische Funktionen, allgemeine Kreisfunktionen, Darstellung komplexer Zahlen, Vektorrechnung (Skalarprodukt).
Geometrie:
Berechnung des Dreiecks mit Hilfe des Sinus- und des Cosinussatzes.
III. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Analysis:
Zahlenfolgen und Reihen, Grenzwert, Stetigkeit;
Differenzenquotient, Ableitung reeller Funktionen, Differentiationsregeln, Differential, Funktionsdiskussion;
unbestimmtes, bestimmtes Integral.
Statistik:
Häufigkeitsverteilungen, Stichprobenkenngrößen, Fehlerrechnung, Korrelationsrechnung und Regressionsrechnung.
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Algebra und Numerik:
Vektoralgebra, Matrizenrechnung.
Analysis:
Funktionen mit zwei unabhängigen Variablen, gewöhnliche lineare Differentialgleichungen mit konstanten Koeffizienten.
Statistik:
Testverfahren, Varianzanalyse, Korrelationskoeffizienten.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Dementsprechend werden daher die Rechenbeispiele zu wählen sein. Die Absprache mit den Lehrern der fachtheoretischen Pflichtgegenstände ist erforderlich, um die rechtzeitige Bereitstellung mathematischer Kenntnisse zu sichern.
In jedem Jahrgang drei einstündige Schularbeiten.
ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE
DATENVERARBEITUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll zu einfachen Aufgaben des Fachgebietes Programme in einer mathematisch-technisch orientierten Programmiersprache erstellen, testen und verbessern können. Er soll Programme an einer digitalen Rechenanlage eingeben, ablaufen lassen, auflisten, redigieren, speichern und aufrufen können.
Der Schüler soll die wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Auswirkungen des Einsatzes der Elektronischen Datenverarbeitung beurteilen können. Er soll die moderne Technik in unsere Kultur integrieren können.
Lehrstoff:
II. Jahrgang (2 Wochenstunden):
EDV-Anlagen:
Aufbau, Funktion, Organisation.
Algorithmik:
Systematik der Problemlösung, Strukturelemente, Programmierhilfen.
Rechnerbedienung:
Programmeingabe, Programmlauf. Programmauflistung, -korrektur, -abspeicherung, -aufruf.
Programmieren:
Programme ohne Dateizugriff. Anwendungen (Teilaufgaben des Fachgebietes).
Auswirkungen der elektronischen Datenverarbeitung:
Betriebswirtschaft (Rationalisierung, zunehmende Bedeutung der Organisation), Volkswirtschaft (Strukturwandel in der Wirtschaft und auf dem Arbeitsmarkt), Sozialpolitik (Beschäftigungspolitik, Arbeitszeit; neue Arbeitsformen und -belastungen), Datenschutz (Persönlichkeitsschutz, Schutz geistigen Eigentums).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Berufspraxis. Daher liegt das Hauptgewicht auf den Themenbereichen „Algorithmik'' und „Programmieren'', bei den Beispielen auf Aufgaben aus den fachlich-theoretischen Unterrichtsgegenständen. Als Programmierhilfen bewähren sich besondere graphische Darstellungen wie Programmablaufplan und Struktogramm, allenfalls auch Pseudocode.
Für umfangreichere Programme bewährt sich Gruppenarbeit.
DARSTELLENDE GEOMETRIE UND TECHNISCHES ZEICHNEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll technische Zeichnungen einfacher Objekte von der Freihandskizze bis zur pausfähigen Zeichnung sowie Skizzen, Fließbilder und Pläne aus dem Fachgebiet lesen und anfertigen können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Technisches Zeichnen:
Zeichengeräte, Normschrift, Zeichnungsnormen, Zeichentechnik. Grafische Darstellung chemischer Grundoperationen.
Darstellende Geometrie:
Normalrisse und Axonometrie, Anwendung auf ebenflächige Körper, Schnittdarstellungen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl und -reihung sind die Bedürfnisse der beruflichen Praxis.
Zwei Schularbeiten sind zulässig.
PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Vorgänge exakt beobachten und beschreiben sowie aus den Beobachtungsergebnissen physikalische Gesetzmäßigkeiten erkennen und erklären können.
Er soll in den für das Fachgebiet wichtigen Teilbereichen der Physik und in der naturwissenschaftlichen Weltsicht grundlegende Kenntnisse besitzen.
Lehrstoff:
I. Jahrgang (4 Wochenstunden):
Allgemeine Physik:
Aufgabe und Arbeitsweise der Physik. Gesetzliche Maßeinheiten. Internationales Einheitensystem (SI).
Mechanik des Massenpunktes:
Kinematik (Geschwindigkeit, Beschleunigung, Translation, Rotation, zusammengesetzte Bewegung). Dynamik (Trägheit, Kraft und Masse, die Newtonschen Axiome). Arbeit und Leistung. Energie, Impuls, Drehimpuls, Erhaltungssätze. Reibung. Dynamik der Rotation. Gravitation.
Mechanik deformierbarer Körper:
Hydro- und Aerostatik (Aggregatzustände, Druck, Schweredruck). Oberflächenspannung und Kapillarität. Strömungen (laminare und turbulente Strömung, Viskosität). Der deformierbare feste Körper (Spannung, Dehnung).
Temperatur und Wärme:
Temperaturbegriff, Temperaturmessung, Wärmeenergie, Kalorimetrie. Ausdehnung durch Wärme. 1. und 2. Hauptsatz der Wärmelehre.
Aggregatzustände:
Phasenumwandlungen. Reale Gase, Joule-Thomson Effekt (Gasverflüssigung, Wärmepumpe).
Strahlenoptik:
Reflexion, Brechung, Optische Geräte. Lichtgeschwindigkeit.
II. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Schwingungen und Wellen:
Schwingungen, Wellen, Interferenz, Beugung. Stehende Wellen. Modulation. Schallwellen.
Wellenoptik:
Interferenz, Beugung, Polarisation. Spannungsoptik. Absorption, Dispersion, Streuung.
Elektrizität:
Ladung, elektrisches Feld. Spannung, Strom, Arbeit, Leistung. Elektronenleiter, Ionenleiter, Halbleiter.
Magnetismus:
Elektromagnetismus. Elektromagnetische Induktion. Generator, Motor. Magnetische Eigenschaften der Stoffe.
Wechselstrom:
Wechselstromgrößen. Transformator. Drehstrom.
Weltbild:
Zusammenhänge der Teilgebiete der klassischen Physik. Auswirkungen der modernen Physik (Relativitätstheorie, Quantenphysik, Kernphysik, sozial- und wirtschaftspolitische Aspekte).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Fachrichtung. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe bewährt sich das Ausgehen vom experimentellen Nachweis der physikalischen Zusammenhänge, gefolgt von der Erläuterung der gewonnenen Erkenntnisse an Beispielen aus dem Bereich der Chemie.
MIKROBIOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes gebräuchlichsten Theorien und Methoden der Biologie und der Mikrobiologie kennen.
Lehrstoff:
II. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Entstehung des Lebens:
Chemische Evolution, Entwicklungsgeschichte des Lebens mit Kulturformen. Belebte und unbelebte Materie; pflanzliche und tierische Organisation.
Zelle:
Bau und Funktion der Zellorganellen. Physiologie.
Vererbung:
Molekulargenetik. Vererbungsgesetze. Richtlinien der Mutation.
Gewebe:
Ein- und Vielzelligkeit. Zellteilung. Pflanzliche und tierische Gewebe. Physiologische Bedeutung.
Mikrobiologie:
Arten und Bedeutung der Mikroorganismen im Stoffkreislauf der Natur. Morphologie. Physiologie. Vermehrung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis des Fachgebietes, weshalb besonders auf dem Stand der Naturwissenschaften angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird.
Die Anschaulichkeit des Unterrichts wird durch den Einsatz audiovisueller Unterrichtsmittel erhöht.
STÖCHIOMETRIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Ergebnisse von quantitativen chemischen Analysen rechnerisch auswerten und stöchiometrische Berechnungen durchführen können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Begriffe:
Masse, Volumen, Dichte. Chemische Formeln.
Gehalt von Lösungen:
Definition der Gehaltsgrößen. Herstellen von Lösungen. Umrechnen von Gehaltsgrößen. Mischungsrechnungen.
Chemische Reaktionsgleichungen:
Stoffbilanzen und Elektronenbilanzen. Umsatzberechnungen reiner und unreiner Stoffe.
Gravimetrie:
Berechnung gravimetrischer Bestimmungen, stöchiometrischer Faktor, Massenanteile, Elektrogravimetrie.
Volumetrie:
Gehalt von Maßlösungen, Berechnung von Titrationen (Säure/Base-, Redox-, Fällungs- und Komplexbildungstitrationen).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl sind die Erfordernisse der Praxis in chemischen Laboratorien.
Zwecks rechtzeitiger Erarbeitung der erforderlichen Vorkenntnisse empfiehlt sich die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Allgemeine und anorganische Chemie'', „Analytische Chemie'' und „Analytisches Laboratorium''.
Um Fehler zu vermeiden, erweist es sich als zweckmäßig, Rechenergebnisse durch Schätzen auf Plausibilität zu überprüfen sowie die Rechengenauigkeit auf die verwendeten Analysenmethoden abzustimmen.
Drei Schularbeiten sind zulässig.
ALLGEMEINE UND ANORGANISCHE CHEMIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für die Fachrichtung bedeutsamen Begriffe, Gesetze, Eigenschaften und Reaktionen anorganischer Stoffe kennen. Er soll Vorkommen, Herstellungsverfahren und Nutzung der Elemente und ihrer Verbindungen sowie ihre Auswirkungen auf die Umwelt kennen.
Lehrstoff:
I. Jahrgang (5 Wochenstunden):
Allgemeine Chemie:
Terminologie (Nomenklatur und Symbolik), stöchiometrische Grundgesetze, Reaktionsgleichungen. Atombau und Periodensystem der Elemente. Chemische Bindung. Reaktionstypen.
Anorganische Chemie:
Gesetzmäßigkeiten chemischer Reaktionen am Beispiel von Wasserstoff, Sauerstoff, Chlor, Stickstoff, Phosphor, Schwefel und ihrer Verbindungen.
II. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Allgemeine Chemie:
Atomkern; Radioaktivität. Elektronenhülle. Periodizität von Eigenschaften. Chemische Bindung (Atombindung, Ionenbindung, Metallbindung). Kristallographie.
Anorganische Chemie:
Elemente der 7., 6. und 5. Hauptgruppe des Periodensystems und ihre Verbindungen (Vorkommen, Eigenschaften, Herstellung, Nutzung).
III. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Allgemeine Chemie:
Valence-Bond-Theorie, Molekülorbitaltheorie, Energiebänder-Modell.
Anorganische Chemie:
Elemente der 4., 3., 2., 1. und 8. Hauptgruppe des Periodensystems (Vorkommen, Eigenschaften, Herstellung, Nutzung).
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Allgemeine Chemie:
Ligandenfeldtheorie. Stereochemie.
Anorganische Chemie:
Elemente der 1. bis 8. Nebengruppe des Periodensystems und ihre Verbindungen (Vorkommen, Eigenschaften, Herstellung, Nutzung).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Verständnis chemischer Gesetzmäßigkeiten und die Häufigkeit des Vorkommens in der Praxis der österreichischen Wirtschaft.
Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe kommt dem Umweltschutz und der Sicherheitstechnik im chemischen Laboratorium und Betrieb besondere Bedeutung zu.
Am besten bewähren sich Unterrichtsmethoden mit zunehmendem Abstraktionsgrad des Lehrstoffes, z.B. der allmähliche Übergang von der allgemeinen zur anorganischen Chemie und von der beschreibenden zur erklärenden Darstellung. Die Anschaulichkeit wird durch Demonstrationen, bildliche Darstellungen und aktuelle Beispiele erhöht.
Zwecks rechtzeitiger Erarbeitung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Absprache mit den Lehrern der übrigen fachlich-theoretischen Pflichtgegenstände wichtig.
ANALYTISCHE CHEMIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Prinzipien und Methoden der analytischen Chemie im Fachgebiet kennen, über ihren sinnvollen Einsatz und ihre Grenzen zur Lösung praxisnaher Aufgaben Bescheid wissen sowie die Voraussetzungen zum Gelingen experimenteller Vorgänge beherrschen.
Lehrstoff:
I. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Laboratoriumstechnik:
Gefahrenquellen und Sicherheitsmaßnahmen, Umgang mit Chemikalien, Glasbearbeitung, Handhabung von Laboratoriumsgeräten. Anorganisch-präparative Arbeiten.
Quantitative Analyse:
Gravimetrische und volumetrische Einzelbestimmungen.
Qualitative Analyse:
Identifizierungsreaktionen einzelner Kationen und Anionen im Makromaßstab. Trennungsgänge im Halbmikromaßstab.
II. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Gravimetrie:
Fällungen mit verschiedener morphologischer Ausbildung, Verwendung organischer Fällungsreagentien.
Volumetrie:
Säure/Base-, Redox-, Fällungs- und komplexometrische Titrationen.
Elektrochemische Analyse:
Elektrogravimetrie, Potentiometrie, Konduktometrie.
Optische Analyse:
Kolorimetrie, Photometrie.
III. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Qualitative Analyse:
Einzelreaktionen und systematische Trennungsgänge für anorganische Stoffgemische unter Berücksichtigung von Störungen und deren Umgehung. Aufschlußverfahren für unlösliche Stoffe. Physikalische Methoden (Mikroskopie, Spektroskopie).
Chromatographie:
Gesetzmäßigkeiten chromatographischer Methoden.
Flüssigchromatographie (Papier-, Dünnschicht- und säulenchromatographische Trennungen anorganischer und organischer Stoffgemische).
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Analytischer Prozeß:
Systematik, Teilschritte. Informationstheoretische Grundlagen.
Elektrochemische Analyse:
Direktpotentiometrie, Voltammetrie, Coulometrie.
Optische Analyse:
Refraktometrie. Polarimetrie. Molekülspektroskopie (UV-VIS-Spektralphotometrie, Fluorimetrie, Nephelometrie, Infrarot-Spektroskopie, RAMAN-Spektroskopie, Mikrowellenspektroskopie). Atomspektroskopie (optische Emissionsspektroskopie, Atomabsorptionspektroskopie, Röntgenstrahlenemissions- und -fluoreszenzspektroskopie, Elektronenstrahlspektroskopie).
V. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Trennmethoden:
Flüssigchromatographie (Hochdruckflüssigchromatographie). Gaschromatographie. Elektrophorese.
Molekülspektroskopie:
Massenspektroskopie. Magnetische Resonanzspektroskopie (NMR, ESR).
Kernspektroskopie:
Aktivierungsanalyse. Radionuklide in der chemischen Analyse.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Verständnis für die praktische Arbeit im Laboratorium sowie der Stand der instrumentellen Analytik. Besonders nützlich im Hinblick auf eine ökonomische Arbeitsweise ist die kritische Behandlung der einzelnen Analysenmethoden (Vor- und Nachteile, Grenzen).
Hauptkriterium für die Auswahl der Anwendungsbeispiele ist die Bedeutung für die berufliche Praxis.
ANALYTISCHES LABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes auftretenden analytischen Aufgaben lösen und die Ergebnisse protokollieren können. Er soll die erforderlichen Methoden auswählen können.
Der Schüler soll die in chemischen Laboratorien des Fachgebietes verwendeten Geräte, Apparate und Chemikalien unter Berücksichtigung der Sicherheitsmaßnahmen gewandt handhaben können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang (10 Wochenstunden):
Laboratoriumstechnik:
Gefahrenquellen und Sicherheitsmaßnahmen, Umgang mit Chemikalien, Glasbearbeitung, Handhabung von Laboratoriumsgeräten. Anorganisch-präparative Arbeiten.
Quantitative Analyse:
Gravimetrische und volumetrische Einzelbestimmungen.
Anorganisch-qualitative Analyse:
Identifizierungsreaktionen einzelner Kationen und Anionen im Makromaßstab. Trennung einfacher Salzgemische im Halbmikromaßstab.
II. Jahrgang (10 Wochenstunden):
Quantitative Analyse:
Gravimetrische und titrimetrische Bestimmungen.
Instrumentelle Analyse:
Elektrogravimetrie. Potentiometrie. Konduktometrie. Kolorimetrie. Photometrie.
Trennverfahren:
Destillation, Umkristallisieren, Extraktion.
III. Jahrgang (11 Wochenstunden):
Qualitative Analyse:
Systematische Trennungsgänge für Kationen und Anionen in anorganischen Stoffgemischen, selektive Einzelnachweise. Aufschluß und Identifizierung unlöslicher Stoffe. Abschätzen von Mengenverhältnissen in Stoffgemischen sowie des Reinheitsgrades einzelner Stoffe.
Chromatographie:
Papier-, dünnschicht- und säulenchromatographische Trennungen anorganischer und organischer Stoffgemische.
Physikalische Methoden der qualitativen Analyse:
Mikroskopie; Spektroskopie; Schnellanalyse technischer Stoffe mittels Methodenkombination.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Vielseitigkeit der Methoden, die Häufigkeit der Anwendung in chemischen Laboratorien des Fachgebietes und der Beitrag zur systematischen Einführung in die praxisnahe Verwendung der analytischen Methoden. Bei der Auswahl der Analysenbeispiele bewährt sich das Ausgehen vom Ausbildungsstand des Schülers sowie von den in der beruflichen Praxis gebräuchlichen Analyseverfahren. Die praktischen Übungen bedürfen der Vorbereitung durch kurze Vorbesprechungen entsprechend dem Stand des Unterrichtes in den theoretischen Pflichtgegenständen. Zur Praxisnähe gehören auch die Verwendung von prozeßrechnergesteuerten Geräten sowie der Einsatz elektronischer Rechenhilfen zur Auswertung von Analysenergebnissen.
Die in der Bildungs- und Lehraufgabe geforderte Gewandtheit bedingt sorgfältige Literaturarbeit und Arbeitsplanung.
Zwecks rechtzeitiger Erarbeitung theoretischer Vorkenntnisse empfiehlt sich die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Analytische Chemie'' und „Stöchiometrie''.
Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.
ORGANISCHE CHEMIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für die berufliche Praxis des Fachgebietes bedeutsamen Stoffklassen der organischen Chemie, ihre Nutzung und ihre Auswirkungen auf die Umwelt kennen. Er soll den Ablauf der häufigsten organisch-chemischen Reaktionen verstehen. Er soll die Nomenklatur, allgemeine physikalische, chemische und physiologische Eigenschaften, Synthesen und Isolierungsverfahren sowie charakteristische Umsetzungen der einzelnen Stoffklassen kennen und anwenden können.
Lehrstoff:
II. Jahrgang (4 Wochenstunden):
Chemie des Kohlenstoffs:
Kohlenstoffbindungen, Strukturen organischer Moleküle, Systematik und Nomenklatur organischer Verbindungen.
Reaktionstypen und Reaktionsmechanismen:
Addition, Eliminierung, Substitution, Umlagerung. Radikalische und ionische Mechanismen, Mehrzentrenmechanismen.
Acyclische Verbindungen:
Alkane, Alkene, Alkine und ihre Derivate mit einer oder mehreren funktionellen Gruppen (Alkohole, Halogenverbindungen, Ester, Ether, Schwefel-, Stickstoff- und metallorganische Verbindungen, Aldehyde, Ketone, Carbonsäuren).
III. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Kohlenhydrate:
Mono-, Oligo- und Polysaccharide.
Aromatische Verbindungen:
Aromatizität. Benzol und seine Homologen; chemisch und technisch bedeutsame Derivate mit einer oder mehreren funktionellen Gruppen.
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Aromatische Verbindungen:
Farbstoffe. Kondensierte Verbindungen mit zwei oder mehreren Ringsystemen.
Alicyclische Verbindungen:
Cycloalkane. Terpenoide. Steroide.
V. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Heterocyclische Verbindungen:
Sauerstoff, Schwefel und/oder Stickstoff enthaltende Heterocyclen.
Biochemie:
Eiweißstoffe (Aminosäuren, Peptide, Proteine, Proteide), Phosphatide, Nucleinsäuren, Hormone, Vitamine, Enzyme und Coenzyme, Stoffwechselvorgänge.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Verständnis für die Besonderheiten der Chemie des Kohlenstoffs, die Bedeutung der funktionellen Gruppen für die Eigenschaften und die Synthese organischer Verbindungen sowie der Umweltbezug.
Durch ständiges Erörtern der gesetzmäßigen Zusammenhänge wird das Verständnis für den Ablauf der organisch-chemischen Reaktionen geschult und erweitert. Zweckmäßigerweise werden auch Sicherheitsbelange besprochen.
ORGANISCH-PRÄPARATIVES
LABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll organische Synthesen durchführen können und die Methoden zur Charakterisierung der Präparate kennen. Er soll die apparativen Hilfsmittel zweckmäßig einsetzen können und die Sicherheitsmaßnahmen zur Verhinderung von Laboratoriumsunfällen beherrschen.
Der Schüler soll mit den Vorkehrungen zur Entsorgung und Aufarbeitung von Rückständen vertraut sein.
Lehrstoff:
V. Jahrgang (5 Wochenstunden):
Organische Laboratoriumstechnik:
Kristallisieren, Destillieren, Extrahieren, Sublimieren.
Herstellung organischer Präparate:
Einstufen- und Mehrstufenpräparate (Substitutionsreaktionen, Additionsreaktionen, Eliminierung, Umlagerungen, Cyclisierungsreaktionen, Redoxreaktionen). Isolierung von Naturstoffen.
Reinheits- und Identitätsuntersuchungen:
Physikalische, spektroskopische und chromatographische Methoden.
Qualitative organische Analyse:
Substanzklassentrennung. Funktionelle Gruppenbestimmung. Derivatisierung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Verwendbarkeit der experimentellen Methoden und Arbeitstechniken im organisch-chemischen Laboratorium. Dementsprechend kommt dem Themenbereich „Herstellung organischer Präparate'' das größte Gewicht zu. Zweckmäßigerweise werden Ausbeute, Reinheit der Präparate, sorgfältige Literaturarbeit, Arbeitsplanung und Protokollierung der Beobachtungen und Ergebnisse zu beachten sein.
Die praktischen Übungen bedürfen der Vorbereitung durch kurze Vorbesprechungen entsprechend dem Stand des Unterrichtes in den theoretischen Pflichtgegenständen.
PHYSIKALISCHE CHEMIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Wechselwirkungen zwischen stofflichen und energetischen Veränderungen verstehen. Er soll stoffliche Eigenschaften und Vorgänge mit Hilfe mathematischer Formulierungen beschreiben und erklären können. Er soll der Entwicklung des Fachgebietes folgen können.
Lehrstoff:
III. Jahrgang (4 Wochenstunden):
Zustandsformen der Materie:
Zustandsgleichungen der idealen und realen Gase. Kinetische Theorie des idealen Gases. Zustandsgrößen flüssiger und fester Stoffe. Aufklärung von Kristallstrukturen.
Phasengleichgewichte:
Phasenumwandlungen von Reinstoffen. Phasengleichgewichte homogener und heterogener Mehrstoffsysteme.
Chemische Thermodynamik:
Gesetze der Wärmelehre. Molwärme, innere Energie und Enthalpie. Kalorimetrie und Thermoanalyse. Entropie, freie Energie und Enthalpie. Anwendung thermodynamischer Gesetze zur Berechnung chemischer Gleichgewichte.
Elektrochemie:
Leitfähigkeit von Elektrolyten. Galvanische Zellen (elektromotorische Kraft, Polarisation).
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Reaktionskinetik:
Geschwindigkeit, Ordnung und Mechanismus chemischer Reaktionen. Kinetische Meßmethoden. Folge- und Simultanreaktion.Temperaturabhängigkeit der Reaktionsgeschwindigkeit. Homogene und heterogene Katalyse.
Aufbau der Materie:
Wellenmechanisches Atommodell (grundlegende Phänomene, mathematische Formulierung, Folgerungen). Elektrische und magnetische Eigenschaften der Atome und Moleküle. Aufbau und Eigenschaften der Atomkerne, Elementarteilchen. Wechselwirkung zwischen Strahlung und Materie.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind zunächst die Anschaulichkeit sowie in zunehmendem Maße der Beitrag zur Schulung des analytischen und kreativen Denkens, wobei zwecks Anwendbarkeit in der Laboratoriumspraxis der Begründungszusammenhang zwischen der chemischen Problemstellung und der physikalischen Lösung im Vordergrund steht.
Der Praxisbezug wird durch den Einsatz elektronischer Rechenhilfen sowie durch die Verwendung von Fachliteratur gefördert.
PHYSIKALISCH-CHEMISCHES
LABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die physikalisch-chemischen Gesetze und Meßmethoden auf Probleme des Fachgebietes anwenden können.
Lehrstoff:
V. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Molmassebestimmungen:
Ebullioskopie, Kryoskopie; Osmose; Massenspektroskopie.
Thermische und kalorische Eigenschaften:
Molwärmen, Umwandlungsenthalpien, Reaktionsenthalpien.
Mechanische, elektrische und optische Eigenschaften:
Oberflächenspannung und Viskosität von Flüssigkeiten. Leitfähigkeit von Elektrolyten; Elektrodenpotentiale galvanischer Zellen. Lichtabsorption und -refraktion; optische Drehung.
Dielektrizitätskonstante und Dipolmoment.
Untersuchung von Gleichgewichten:
Siede-, Schmelz- und Löslichkeitsdiagramme mehrkomponentiger Systeme. Gleichgewichtskonstante (Bedeutung, Temperaturabhängigkeit bei chemischen Gleichgewichten).
Reaktionskinetische Messungen:
Geschwindigkeitskonstante. Temperaturabhängigkeit der Reaktionsgeschwindigkeit. Ordnung einer Reaktion.
Atomphysik:
Untersuchung radioaktiver Substanzen geringer Aktivität. Strukturbestimmungen kristallisierter Stoffe. Bestimmung von Naturkonstanten.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf die berufliche Praxis. Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.
ANORGANISCH-CHEMISCHE
TECHNOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Gewinnung, die Herstellung, die Eigenschaften und die Verarbeitung anorganischer Rohstoffe, Zwischen- und Endprodukte sowie deren Auswirkungen auf die Umwelt kennen, soweit sie in der Praxis des Fachgebietes bedeutsam sind.
Lehrstoff:
III. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Wasser:
Trink-, Nutz- und Abwasser; Beurteilungskriterien, Anforderungen, Aufbereitung. Umwelttechnische Maßnahmen.
Natriumchlorid:
Gewinnung, Verwendung, Bedeutung des Salzmonopoles.
Natriumcarbonat:
Herstellung (Solvay-Verfahren), Eigenschaften, Verwendung. Umwelttechnische Maßnahmen.
Chlor und seine Verbindungen:
Herstellung, Eigenschaften und Verwendung von Chlor, Chloralkalielektrolyse, Chlorwasserstoff, Salzsäure und technisch eingesetzten Chlorsauerstoffverbindungen. Umwelttechnische Maßnahmen.
Stickstoff und seine Verbindungen:
Herstellung, Eigenschaften und Verwendung von Ammoniak (Haber-Bosch-Verfahren), Salpetersäure (Ostwald-Verfahren) und Stickstoffdüngemitteln. Umwelttechnische Maßnahmen.
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Phosphor und seine Verbindungen:
Rohstoffe, Verarbeitung und Herstellung von Phosphor, Phosphorsäure und ihrer technisch bedeutenden Salze; Herstellung und Bedeutung von Düngemittelphosphaten. Umwelttechnische Maßnahmen.
Schwefel und seine Verbindungen:
Rohstoffe, Verarbeitung, Gewinnung und Herstellung von Schwefel und Schwefeloxiden; Schwefelsäure (Kontaktverfahren, Eigenschaften, Verwendung). Umwelttechnische Maßnahmen.
Mörtelbindestoffe:
Rohstoffe, Herstellung von Gips, Magnesiabinder; Baukalke und Zemente (Eigenschaften und Verwendung). Umwelttechnische Maßnahmen.
Keramik:
Rohstoffe, Verarbeitung; fein- und grobkeramische Erzeugnisse, feuerfeste Materialien. Umwelttechnische Maßnahmen.
Glas:
Rohstoffe, Herstellungsverfahren, Glasarten.
V. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Metalle:
Definition, Eigenschaften, technische Gewinnungsverfahren.
Eisen und Stahl:
Rohstoffe, Herstellung, Verarbeitung, Eigenschaften und Verwendung. Eisenlegierungen (Ferrolegierungen und Edelstähle). Umwelttechnische Maßnahmen.
Refraktäre Metalle:
Rohstoffe, Herstellung, Eigenschaften, Verwendung. Pulvermetallurgie. Umwelttechnische Maßnahmen.
Kupfer und seine Legierungen:
Rohstoffe, Flotation, Herstellung, Eigenschaften, Verwendung. Umwelttechnische Maßnahmen.
Blei und seine Legierungen:
Rohstoffe, Herstellung, Eigenschaften, Verwendung. Umwelttechnische Maßnahmen.
Zink und seine Legierungen:
Rohstoffe, Herstellung, Eigenschaften, Verwendung. Umwelttechnische Maßnahmen.
Aluminium und seine Legierungen:
Rohstoffe, Herstellung, Eigenschaften, Verwendung. Umwelttechnische Maßnahmen.
Energiegewinnung auf Fusions- und Fissionsbasis:
Kernbrennstofftechnologie, Einsatz im Reaktor. Sicherheits- und Umwelttechnik.
Korrosion und Korrosionsschutz:
Definition, Korrosionsarten und -mechanismen, wirtschaftliche Bedeutung, Korrosionsschutzmaßnahmen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die österreichischen Rohstoffvorkommen und die Möglichkeiten der Verarbeitung von Rohstoffen in der anorganisch-chemischen Industrie Österreichs.
ANORGANISCH-TECHNOLOGISCHES LABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll technisch-analytische und chemisch-technologische Aufgaben aus der Praxis des Fachgebietes lösen und über die Arbeiten und deren Ergebnisse Bericht erstatten können.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang (12 Wochenstunden):
Technisch-analytische Aufgaben:
Prüfung (Richtigkeit, Präzision), Modifizierung und Entwicklung von Analysenmethoden.
Chemisch-technologische Aufgaben:
Identifizierung und Charakterisierung vorwiegend anorganischer Rohstoffe, Zwischen- und Fertigprodukte. Probleme der Produktion und der Anwendungstechnik.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes. Daher kommt der Arbeits- und Versuchsplanung besondere Bedeutung zu.
Der Praxisbezug wird durch den Einsatz von elektronischen Rechenhilfen sowie durch die Verwendung von Fachliteratur gefördert.
Zwecks rechtzeitiger Erarbeitung theoretischer Vorkenntnisse ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Anorganisch-chemische Technologie'' und „Analytische Chemie'' erforderlich.
Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.
ORGANISCH-CHEMISCHE
TECHNOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Gewinnung, die Eigenschaften und die Verarbeitung organischer Rohstoffe sowie die Eigenschaften und die Verwendung von deren Verarbeitungsprodukten und ihre Auswirkungen auf die Umwelt kennen, soweit sie in der Praxis des Fachgebietes bedeutsam sind.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Rübenzucker und Stärken:
Rohstoffe, Verarbeitung, Produkte, Eigenschaften, Verwendung. Umwelttechnische Maßnahmen.
Pflanzliche und tierische Öle, Fette und Wachse:
Rohstoffe, Verarbeitung, Produkte, Eigenschaften, Verwendung. Umwelttechnische Maßnahmen.
Holz- und Zellstoffverarbeitungsprodukte:
Rohstoffe, Verarbeitung, Produkte, Eigenschaften, Verwendung. Umwelttechnische Maßnahmen.
Wasch- und Reinigungsmittel:
Rohstoffe, Verarbeitung, Produkte, Eigenschaften, Verwendung. Umwelttechnische Maßnahmen.
V. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Erdöl und Erdgas:
Vorkommen, Exploration, Förderung, Aufbereitung, Transport, Eigenschaften. Umwelttechnische Maßnahmen.
Erdöl-Verarbeitungsprodukte:
Rohstoffe, Verarbeitung, Produkte, Eigenschaften, Verwendung. Umwelttechnische Maßnahmen.
Braun- und Steinkohle:
Vorkommen, Verarbeitung, Produkte, Eigenschaften, Verwendung. Umwelttechnische Maßnahmen.
Kunststoffe:
Rohstoffe, Verarbeitung, Produkte, Eigenschaften, Verwendung. Umwelttechnische Maßnahmen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die österreichischen Rohstoffvorkommen und die Möglichkeiten der Verarbeitung von Rohstoffen in der organisch-chemischen Industrie Österreichs.
ORGANISCH-TECHNOLOGISCHES LABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll technisch-analytische und chemisch-technologische Aufgaben aus der Praxis des Fachgebietes lösen und über die Arbeiten und deren Ergebnisse Bericht erstatten können.
Lehrstoff:
V. Jahrgang (12 Wochenstunden):
Technisch-analytische Aufgaben:
Prüfung (Richtigkeit, Präzision), Modifizierung und Entwicklung von Analysenmethoden.
Chemisch-technologische Aufgaben:
Identifizierung und Charakterisierung vorwiegend organischer Rohstoffe, Zwischen- und Fertigprodukte. Probleme der Produktion und der Anwendungstechnik.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes. Daher kommt der Arbeits- und Versuchsplanung besondere Bedeutung zu.
Der Praxisbezug wird durch den Einsatz von elektronischen Rechenhilfen sowie durch die Verwendung von Fachliteratur gefördert.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung theoretischer Vorkenntnisse ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Organisch-chemische Technologie'' und „Analytische Chemie'' erforderlich.
Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.
CHEMISCHE VERFAHRENSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll den Aufbau und die Wirkungsweise der in der Praxis des Fachgebietes gebräuchlichen Maschinen, Apparate und verfahrenstechnischen Operationen einschließlich der Sicherheitsmaßnahmen und des Umweltschutzes kennen. Er soll Materialdurchsatz und Energiebedarf berechnen können.
Lehrstoff:
III. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Mechanische Verfahrenstechnik:
Trennverfahren (Abscheidung von Partikeln und Feststoffen aus fluiden Phasen, Klassieren in Gasen). Zerkleinerung (Stoffeigenschaften und Maschinen). Agglomeration (Agglomerate und Verfahren). Mischen von Flüssigkeiten und Feststoffen. Lagern von Schüttgütern (Fließverhalten, Bunkern). Hydraulischer und pneumatischer Transport. Begasen von Flüssigkeiten.
Energietechnik:
Technischer Wärmetransport, Heizen und Kühlen, Wärmeaustauscher.
IV. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Trocknung:
Vakuum-, Infrarot-, Mikrowellentrocknung.
Thermische Trennverfahren für fluide Phasen:
Destillieren, Thermo- und Kryokonzentrieren, Absorption, Flüssigkeitsextraktion.
Thermische Trennverfahren mit festen Phasen:
Kristallisation, Trocknung, Feststoffextraktion.
Thermische Trennverfahren an Grenzflächen:
Sorption, Ionenaustausch, Membranverfahren.
V. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Reaktortechnik:
Reaktorgrundformen, Reaktormodelle, Verweilzeitverhalten, Reaktoren für disperse Systeme, Betriebsbedingungen.
Meß- und Regelungstechnik:
Meßtechnik (Aufnehmer, Meßumformer und -umsetzer, Ausgeber). Regelungstechnik (Regeleinrichtungen, Regelkreise, Regler).
Planung von Anlagen:
Vorstudien, Projektorganisation, Vorplanung, Detailplanung und Abwicklung, Bauausführung, Montage, Inbetriebnahme.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der chemisch-technischen Praxis, weshalb besonders auf dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird.
Dem Umweltschutz und den Sicherheitsmaßnahmen im chemischen Betrieb kommt besondere Bedeutung zu.
Bildtafeln, Skizzenblätter und praxisübliche Unterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.
PFLICHTPRAKTIKUM
Siehe Anlage 1.
B. FREIGEGENSTÄNDE
STENOTYPIE
Siehe Anlage 1.
ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE
Siehe Anlage 1.
BETRIEBSWIRTSCHAFT
Siehe Anlage 1.
ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll bei der Lösung von Aufgaben der elektronischen Datenverarbeitung Handbücher der Hardware- und Softwarehersteller benützen können.
Der Schüler soll einfache, von anderen verfaßte und dokumentierte Programme anwenden können.
Lehrstoff:
III. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Algorithmik:
Aufbereitung von Aufgaben des Fachgebietes.
Programmieren:
Unterprogrammtechnik, Programme mit Dateizugriff. Anwendungen (Aufgaben des Fachgebietes). Programmoptimierung.
Ergebnissicherung:
Fehlerquellen, Kontrolle, Dokumentation.
Betriebssystem und Anwendersoftware:
Betriebssystemunterprogramme, Dienstprogramme, Fremdprogramme (Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Grafik, Datenverwaltung); Benützerhandbuch.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Berufspraxis. Daher liegt das Hauptgewicht auf den Themenbereichen „Algorithmik'' und „Programmieren'', bei den Beispielen auf Aufgaben aus den fachlich-theoretischen Unterrichtsgegenständen.
Als Programmierhilfen bewähren sich insbesondere grafische Darstellungen wie Programmablaufplan und Struktogramm, allenfalls auch Pseudocode.
Für umfangreichere Programme empfiehlt sich Gruppenarbeit.
AKTUELLE FACHGEBIETE
Siehe Anlage 1.
C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1.
D. FÖRDERUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
*1) Einschließlich Umwelttechnik.
*2) In Zeugnissen und anderen Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.
*3) Nicht die im Pflichtgegenstand „Lebende Fremdsprache'' unterrichtete Sprache.
*4) In Zeugnissen und anderen Amtsschriften ist in Klammern die genehmigte Bezeichnung des aktuellen Fachgebietes anzuführen.
*5) Bei Bedarf im I. bis IV. Jahrgang je ein oder zwei Kurse zu jeweils höchstens acht Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu vier Unterrichtsstunden pro Woche).
*6) Siehe Anlage 1, Abschnitt Ia.
Anlage 1 2 2
Jahrgangs- und semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten
(Art. III § 1 Abs. 2)
Anlage 1.2.2
LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR CHEMISCHE BETRIEBSTECHNIK
I. STUNDENTAFEL *1)
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Wochenstunden Lehrver-
Pflichtgegenstände pflich-
Jahrgang Summe tungs-
I. II. III. IV. V. gruppe
```
```
```
Religion ................ 2 2 2 2 2 10 (III)
```
```
Deutsch ................. 3 2 2 2 2 11 (I)
```
```
Lebende Fremdsprache
```
(Englisch oder
Italienisch) ............ 2 2 2 2 2 10 (I)
```
Geschichte und
```
Sozialkunde ............. - - 2 2 - 4 (III)
```
Geographie und
```
Wirtschaftskunde ........ 2 2 - - - 4 (III)
```
Wirtschaftliche Bildung,
```
Rechtskunde und
Politische Bildung ...... - - - 2 2 4 III
```
Leibesübungen ........... 2 2 2 1 1 8 (IVa)
```
```
Mathematik und angewandte
```
Mathematik .............. 4 3 3 3 - 13 (I)
```
Elektronische
```
Datenverarbeitung und
angewandte elektronische
Datenverarbeitung ....... - 2 - - - 2 I
```
Physik und angewandte
```
Physik .................. 4 3 - - - 7 (II)
```
Stöchiometrie ........... 2 - - - - 2 I
```
```
Allgemeine und
```
anorganische Chemie ..... 5 3 - - - 8 I
```
Analytische Chemie ...... 2 4 2 - - 8 I
```
```
Analytisches Laboratorium 9 5 6 - - 20 I
```
```
Organische Chemie ....... - 5 3 2 - 10 I
```
```
Organisch-präparatives
```
Laboratorium ............ - - 5 - - 5 I
```
Physikalische Chemie *2) - - 2 2 6 10 I
```
```
Anorganische-chemische
```
Technologie *3) ......... - - - 2 2 4 I
```
Anorganisch-technologisches
```
Laboratorium ............ - - - 3 3 6 I
```
Organisch-chemische
```
Technologie und
Biotechnologie *3) ...... - - 2 2 2 6 I
```
Organisch-technologisches
```
Laboratorium ............ - - - 3 3 6 I
```
Materialtechnologie *4) . - - - 4 4 8 I
```
```
Grundlagen des
```
Maschinenbaues *5) ...... 3 5 - - - 8 I
```
Apparate- und Anlagenbau - - 2 4 4 10 I
```
```
Elektrotechnik, Elektronik
```
und Regelungstechnik *2) - - - 2 5 7 I
```
Betriebstechnik ......... - - 2 2 2 6 I
```
```
Werkstättenlaboratorium . - - 3 - - 3 III
```
```
```
Gesamtwochenstundenzahl ... 40 40 40 40 40 200
```
Pflichtpraktikum ........ mindestens je vier Wochen vor
```
Eintritt in den III. und V. Jahrgang.
```
```
Wochenstunden Lehrver-
Freigegenstände pflich-
Jahrgang tungs-
I. II. III. IV. V. gruppe
```
```
Stenotypie .................. 2 2 - - - (V)
Zweite lebende
Fremdsprache *6) ............ - - 3 3 3 (I)
Angewandte elektronische
Datenverarbeitung ........... - - 2 - - I
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