Verordnung über die Lehrpläne für Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten; Bekanntmachung von Lehrplänen für den Religionsunterricht
Verzahnungen. Stirnräder, Kegelräder, Schraubenräder, Schnecke und Schneckenrad. Stirn- und Kegelrädergetriebe, Schraubenrädergetriebe, Schneckengetriebe.
Zugmitteltriebe:
Riementriebe, Kettentriebe.
Konstruktionsregeln:
Schweiß-, Guß- und Schmiedekonstruktionen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zur systematischen Erarbeitung der Funktionen der Maschinenelemente innerhalb der Gesamtkonstruktion und die Berechnungsmethoden sowie die Vielseitigkeit der aufzuzeigenden und zu bewertenden Problemlösungen. Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Mechanik'' und „Fertigungstechnik'' erforderlich.
Anschauliche Beispiele fördern das Verständnis. Die Praxisnähe des Unterrichtes wird durch Verwenden von Modellen und Abbildungen und durch Aufgabenlösung unter Zuhilfenahme der EDV und praxisüblicher Unterlagen erhöht.
ELEKTROTECHNIK UND ELEKTRONIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für die Fachrichtung bedeutsamen Gesetze der Elektrotechnik und der industriellen Elektronik sowie die Bauarten, die Wirkungsweise und das Betriebsverhalten von elektrischen Betriebsmitteln kennen. Er soll die einschlägigen Vorschriften, Normen und Sicherheitsmaßnahmen kennen und beachten.
Lehrstoff:
III. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Begriffe:
Größen und Einheiten. Feldbegriff. Stromarten.
Gleichstromtechnik:
Stromleitung in Metallen. Begriffe, Gesetze, Schaltungen von
Widerständen und Spannungsquellen.
Elektroinstallationen:
Isolierte Leitungen, Installationsmaterial, Schutzmaßnahmen.
Wechselstromtechnik:
Begriffe, Kennwerte (Spitzenwert, Effektivwert, Mittelwert, Gleichrichtmittelwert). Gesetze. Schaltungen.
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Elektromotorische Antriebe:
Leistungsermittlung, Betriebsverhalten, Auswahlkriterien. Elektrische Maschinen
Transformator (Aufbau, Wirkungsweise, Betriebsverhalten). Asynchronmaschine (Aufbau, Wirkungsweise, Betriebsverhalten). Gleichstrommaschine (Aufbau, Wirkungsweise, Betriebsverhalten).
V. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Bauelemente der Elektronik:
Passive und aktive Bauelemente (Aufbau, Wirkungsweise, Kennlinien, Anwendungen). Stromrichterschaltungen.
Mikrocomputertechnik:
Mikroprozessoren. Speicher. Bussysteme. Schnittstellen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der technischen Praxis des Fachgebietes. Zweckmäßigerweise wird von den im Pflichtgegenstand „Physik und angewandte Physik'' erworbenen Vorkenntnissen ausgegangen. Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen ist die Absprache mit den Lehrern der fachtheoretischen Pflichtgegenstände und des Pflichtgegenstandes „Laboratorium'' wichtig. Bildtafeln, Skizzenblätter und praxisübliche Unterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.
MESS-, STEUERUNGS- UND REGELUNGSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für die Fachrichtung bedeutsamen Verfahren der Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik sowie die Bauarten und die Wirkungsweise der in der Praxis verwendeten Geräte kennen. Er soll die einschlägigen Vorschriften und Normen kennen und beachten.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Meßgeräte:
Kenngrößen von Meßgeräten. Meßwertaufnehmer, Meßwertumformung und
-übertragung.
Analoge Meßverfahren:
Verfahren für elektrische und nichtelektrische Größen.
Digitaltechnik:
Logische Verknüpfungen. Codierung. Digitale Meßverfahren (Meßverfahren für Zählgrößen, Analog-Digital-Wandler, Digital-Analaog-Wandler).
Steuerungstechnik:
Unterscheidungsmerkmale und Grundstrukturen von Steuerungen.
Gesetzmäßiges Erfassen von Steuerungsaufgaben.
V. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Steuerungstechnik:
Elektromechanische, elektronische, pneumatische und hydraulische
Steuerungssysteme. Programmierbare Steuerungen.
Regelungstechnik:
Regelgröße, Führungsgröße, Störgröße, Regelabweichung, Regelkreis, Regler, Regelstrecke. Regelkreisglieder (Arten, Zeitverhalten, Kennlinien). Stabilitätskriterien und Optimierung von Regelkreisen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes. Zweckmäßigerweise wird von den im Pflichtgegenstand „Elektrotechnik und Elektronik'' erworbenen Vorkenntnissen ausgegangen.
WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG UND BETRIEBSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll volkswirtschaftliche, ökologische und betriebliche Problemstellungen sowohl vom Standpunkt des Produzenten als auch des Konsumenten unter Beachtung der Wechselbeziehungen zwischen technischen und wirtschaftlichen Überlegungen beurteilen können.
Er soll Managementfunktionen (Organisation, Planung, Kommunikation, Menschenführung) kennen.
Er soll die Lösung betrieblicher Aufgaben mit dem optimalen Einsatz der Produktionsfaktoren (Mensch, Rohstoffe, Energie, Betriebsmittel, Information, Umwelt) anstreben.
Der Schüler soll elementare kaufmännische und betriebstechnische Aufgaben durchführen können.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Volkswirtschaft:
Volkswirtschaftliche und weltwirtschaftliche Produktionsfaktoren, ökologische Aspekte. Wirtschaftssysteme, Konjunkturzyklen, Unternehmensformen. Außenhandel.
Betriebswirtschaft:
Finanzwirtschaft des Unternehmens, Zahlungsmittel und Zahlungsverkehr.
Betriebliches Rechnungswesen:
Prinzip der doppelten Buchhaltung. Kostenrechnung (Betriebsabrechnung mit Voll- und Teilkosten), Vor- und Nachkalkulation, Deckungsbeitragsrechnung. Betriebliche Kennzahlen. Wirtschaftlichkeitsrechnungen, Investitionsrechnung und Risikoanalysen.
V. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Betriebsorganisation:
Aufbau- und Ablaufstruktur.
Fertigungsplanung:
Umweltschonende, rohstoff- und energiesparende Produktion. Arbeitsvorbereitung, Logistik und Materialbewirtschaftung, Lager, Handling- und Transportsysteme. Projektorganisation, Systemengineering und Netzplantechnik.
Arbeitsgestaltung:
Arbeitsplatzgestaltung, Arbeitsablaufgestaltung,
Erzeugnisgestaltung.
Qualitätssicherung:
Qualitätsprüfung und Qualitätsmanagement.
Motivation:
Arbeitsbewertung, Zeit- und Lohnwesen. Menschenführung (Delegation, Imformation (Anm.: richtig: Information), Motivationsfaktoren, Beurteilung; Führungsstile).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zum wirtschaftlichen Denken als Konsument und Produzent. Die integrative Bildungs- und Lehraufgabe erfordert die Darstellung wirtschaftlicher Vorgänge in ihrem ökologischen Umfeld sowie die Betonung volkswirtschaftlicher Faktoren in der Betriebswirtschaft zB in der Kostenrechnung.
Zweckmäßigerweise wird an Erfahrungen und Vorkenntnissen der Schüler aus technischen Pflichtgegenständen angeknüpft. Besonders nützlich sind Fallbeispiele und Betriebsbesichtigungen zur Vertiefung der theoretischen Kenntnisse.
Den Erfordernissen der Praxis entsprechend empfiehlt sich die Lösung von Aufgaben unter Zuhilfenahme von EDV-Anlagen und Datennetzen.
STRÖMUNGSMASCHINEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Bauarten, den Aufbau, die Wirkungsweise, die Regelung und das Betriebsverhalten von Strömungsmaschinen für Flüssigkeiten, Gase und Dämpfe sowie die Grundsätze ihrer Berechnung und Konstruktion gründlich kennen. Der Schüler soll die technischen, wirtschaftlichen und ökologischen Möglichkeiten und Grenzen für die Energieerzeugung kennen.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Begriffe und Gesetze:
Kenngrößen und Kennzahlen, Hauptgleichung und Energieumsetzung,
Leistung, Wirkungsgrade, Ähnlichkeitsgesetze.
Hydraulische Strömungsmaschinen:
Hydromechanische Grundkenntnisse. Kreiselpumpen (Aufbau, konstruktive Ausführung, Hydraulik- und Festigkeitsberechnungen, Betriebsverhalten und Regelung, Zusammenwirken mit Anlagen). Wasserturbinen (Systematik der Wasserkraftanlagen, Aufbau, konstruktive Ausführung, Hydraulik- und Festigkeitsberechnungen, Betriebsverhalten und Regelung).
V. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Thermische Strömungsmaschinen:
Basiskenntnisse. Dampfturbinen (Aufbau von Axialmaschinen, Auslegungs- und Festigkeitsberechnungen, Betriebsverhalten und Regelung). Ventilatoren und Verdichter (Aufbau, konstruktive Ausführung, Auslegungsberechnung, Betriebsverhalten und Regelung). Gasturbinen (Aufbau der Stationärturbinen und Strahltriebwerke, Betriebs- verhalten und Regelung).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben der österreichischen Industriepraxis unter Beachtung der Energie- und Umweltproblematik sowie technikbewertender Maßnahmen.
Konstruktive Vergleiche (zB von Kreiselpumpen und -verdichtern) sowie eine sorgfältige Lehrstoffabstimmung mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Mechanik'', „Energie- und Umwelttechnologie'' und vor allem „Konstruktionsübungen'' fördert das fächerübergreifende Denken. Demonstrationen im Laboratorium sowie Lehrausgänge und Exkursionen erhöhen die Anschaulichkeit.
KOLBENMASCHINEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Bauarten, den Aufbau und die-Wirkungsweise sowie das Betriebsverhalten und die Regelung wirtschaftlich bedeutender Kolbenmaschinen sowie die Grundsätze ihrer Berechnung und Konstruktion kennen. Er soll die technischen, wirtschaftlichen und ökologischen Möglichkeiten und Grenzen des Einsatzes von Kolbenmaschinen kennen.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Begriffe und Gesetze:
Arbeitsverfahren, Vergleichsprozesse, Indikatordiagramme, Leistung
und Wirkungsgrade, Kraftstoffe.
Bauprinzip der Kolbenmaschinen:
Kurbeltrieb, Zylinderanordnung, Massenkräfte
und Massenausgleich.
Diesel- und Ottomotor:
Bauarten, Bauelemente und deren Auslegungsberechnung; Gemischaufbereitung, Gaswechsel, Zündung und Abgase; Kühlung und Schmierung; Einsatzkriterien (Fahrschaubild beim Fahrmotor, Fragen der Schadstoffminimierung), Betriebsverhalten und Regelung, Motormanagement.
Kolbenpumpen und Kolbenverdichter:
Bauarten, Bauelemente und deren Auslegungsberechnung, Einsatz,
Betriebsverhalten und Regelung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben der Ingenieurpraxis und der Beitrag zur Verminderung der Schadstoffbelastung der Umwelt.
Eine sorgfältige Lehrstoffabstimmung mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Mechanik'' und „Konstruktionsübungen'' ist anzustreben. Demonstrationen im Laboratorium sowie Lehrausgänge und Exkursionen erhöhen die Anschaulichkeit.
FÖRDERTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die gängigsten Bauarten, Betriebsverhalten und die Regelung sowie die Grundlagen für Berechnung und Konstruktion von Bauelementen, Maschinensätzen und Tragekonstruktionen der Fördertechnik kennen.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Bauelemente:
Seil- und Kettentriebe, Lastenaufnahmemittel, Laufräder und Schienen. Triebwerke (Motoren, Kupplung, Bremse, Getriebe). Sicherheitseinrichtungen.
Maschinensätze und Förderanlagen:
Hub-, Fahr-, Dreh- und Wippwerke, Bauarten von Kranen und Hebezeugen, Stetigförderern und Aufzügen.
Tragkonstruktionen:
Arten der Tragkonstruktionen (Fachwerke, Vollwandkonstruktionen, Rahmen und Roste). Bauelemente und Verbindungselemente der Tragwerke. Bemessungsgrundlagen statisch bestimmter und unbestimmter Systeme, Aluminiumtragwerke.
Vorschriften:
Normen, Rechtsvorschriften. Behördenverfahren.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben der Ingenieurpraxis im Sinne des Pflichtgegenstandes „Konstruktionsübungen'' und der Beitrag zum Verständnis für Problemlösungen im Maschinenbau sowie zum Energie- und Umweltbewußtsein.
ENERGIE- UND UMWELTTECHNOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll den Aufbau, die Arbeitsweise und das Betriebsverhalten moderner Energieanlagen und ihre Komponenten kennen. Er soll durch Anwendung entsprechender Verfahren die Umweltbelastung minimieren und umweltschonende Anlagenkonzepte entwerfen können. Weiters soll er Methoden zur Luftreinhaltung und Abwasserbehandlung kennenlernen.
Lehrstoff:
V. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Begriffe und Gesetze:
Festigkeitsberechnungen, Berechnung des Verbrennungsvorganges sowie der Wärmeübertragung. Berechnung von Wärmetauschern.
Energieumwandlungsanlagen und ihre Komponenten:
Wärmetauscher, Dampferzeuger. Wärmekraftwerke. Formen alternativer Energien (Sonnenenergie, Windenergie, Biogas, Biomasse). Sonderanlagen.
Klimatechnik:
Heizungstechnik (Einzel- und Zentralheizung). Raumlufttechnik (Luftführung, Luftverteilung, Luftbefeuchtung, Schalldämpfung, Wärmerückgewinnung). Wärmepumpen.
Maßnahmen zur Unterdrückung der Luftverunreinigung:
Trockenabscheider, Naßabscheider, Ab- und Adsorptionsanlagen, Oxydationsmethoden, katalytische Methoden.
Abwasserbehandlung:
Sedimentation, Filtration, Ausfällen unerwünschter Stoffe,
Neutralisation, Kläranlagen.
Vorschriften:
Normen, Rechtsvorschriften und Behördenverfahren.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Gewinnung eines Gesamtüberblickes über die Anlagentechnik und zur Stärkung des Bewußtseins für Umweltprobleme und Alternativenergien. Es ist ein besonderes Augenmerk auf Schadstoffverminderung und -beseitigung zu legen. Demonstrationen im Laboratorium sowie Lehrausgänge und Exkursionen erhöhen die Anschaulichkeit.
KONSTRUKTIONSÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll selbständig sowie in Gruppenarbeit unter Einhaltung der gültigen Vorschriften und Normen unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und ökologischen Gegebenheiten sowie der Fertigung auf Grund praxisüblicher Konstruktionsunterlagen Entwurfsaufgaben des Ausbildungszweiges mit und ohne Rechnerunterstützung lösen und dokumentieren können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Elemente:
Zeichengeräte, Zeichentechniken, Normen, Bemaßung und Beschriftung;
Toleranzen und Passungen; Oberflächenzeichen.
Fertigkeiten:
Skizzieren und Darstellen einfacher technischer Körper in den drei Hauptrissen und in genormter Axonometrie; Modellaufname.
Werkzeichnungen:
Einfache Normteile und Bauteile nach Vorlage oder Modellaufnahme. Stücklisten.
II. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Verbindungselemente:
Lösbare und nicht lösbare Verbindungen; Rohrleitungs-, Hydraulik- und Pneumatikelemente.
Steuerungselemente:
Hydraulik- und Pneumatikelemente.
III. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Maschinenelemente:
Elemente der drehenden Bewegung. Federelemente. Zahnräder- und Zahnradgetriebe. Zugmitteltriebe. Zwei Projekte.
Fertigungstechnik:
Werkzeuge der spanlosen Fertigung. Ein Projekt.
IV. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Fertigungstechnik:
Ein Projekt.
Fördertechnik:
Ein Projekt.
V. Jahrgang (5 Wochenstunden):
Fertigungstechnik:
Ein komplexes Projekt.
Energie- und Umwelttechnologie oder Strömungsmaschinen oder Kolbenmaschinen unter Berücksichtigung von Elektrotechnik und Elektronik sowie Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik:
Ein komplexes, gegenstandsübergreifendes Projekt.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis, der Beitrag zur systematischen Einführung in Entwurfsprobleme sowie die Schulung des konstruktiven Denkens in Bezug auf funktionstreues, wirtschaftliches, fertigungs-, norm- und designgerechtes Gestalten.
Zur Praxisnähe gehören auch die Verwendung praxisüblicher Unterlagen und Behelfe, der Einsatz elektronischer Hilfsmittel und fachspezifischer Programme sowie die systematische Darstellung des Projektes.
LABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Planungs-, Meß- und Prüfaufgaben der betrieblichen Laboratoriumspraxis selbständig und sorgfältig ausführen sowie kritisch auswerten können. Er soll für die jeweilige Aufgabe geeignete Methoden und Geräte unter Beachtung der Sicherheitserfordernisse auswählen können. Er soll Untersuchungsberichte zusammenstellen, auswerten und die Ergebnisse interpretieren können.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang (3 Wochenstunden):
V. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Übungen aus den Stoffgebieten „Fertigungstechnik'', „Betriebstechnik'', „Elektrotechnik und Elektronik'', „Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik'', „Strömungsmaschinen'', „Kolbenmaschinen'', „Fördertechnik'' und „Energie und Umwelttechnologie'' betreffend den jeweiligen Lehrstoff der Pflichtgegenstände sowie chemisch-technologische Untersuchungen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Vielseitigkeit der Methoden, die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis, der Beitrag zur systematischen Einführung in die praktischen Probleme der neuen Technologien im Maschinenbau sowie die vorhandene Laboratoriumsausstattung. Dem Stand der Technik, insbesondere der Umwelttechnologie, angepaßte Lehrinhalte sind in diesem Zusammenhang von größter Wichtigkeit.
Manche Übungen bedürfen neben der Erörterung im fachtheoretischen Unterricht der Vorbereitung durch kurze Vorbesprechungen nach dem Stand des Unterrichtes in den fachtheoretischen Pflichtgegenständen. Besonders wertvoll sind Übungen, die den Lehrstoff mehrerer Themenbereiche oder Unterrichtsgegenstände fächerübergreifend anwenden.
Die effiziente Arbeit in der Gruppe, die sorgfältige Behandlung der Geräte und die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften werden zweckmäßigerweise durch einführende Hinweise und durch lenkendes Eingreifen gewährleistet.
Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.
WERKSTÄTTENLABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes anfallenden Meß- und Prüfaufgaben sowie Sonderprobleme der Fertigung, die über den Rahmen der Werkstättenausbildung hinausgehen, lösen und dokumentieren können.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Stoffgebiet programmgesteuerte Werkzeugmaschinen:
CNC-Programme.
Stoffgebiet Elektrotechnik:
Anschließen von elektrischen Maschinen. Inbetriebsetzen von
Stromverbrauchern, Meß-, Schalt- und Steuergeräten. Fehlersuche an
elektronischen Geräten und Systemen.
Stoffgebiet Steuerungstechnik:
Elemente der Steuerungstechnik, Bausteine, logische Grundfunktionen, Schaltplanentwurf, Darstellung von Bewegungsabläufen, weg- und zeitabhängige Steuerungen.
Stoffgebiet Arbeitsvorbereitung:
Rechnerunterstützte Arbeitsplanung, Arbeitssteuerung und Arbeitsauftragserstellung und Produktionskostenberechnung, statistische Auswertung. Führung von praxisüblichen Dateien; Lagerhaltung.
V. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Stoffgebiet programmgesteuerte Werkzeugmaschinen:
Manuelle und rechnerunterstützte Programmierung; Einsatz
verschiedener Werkzeuge an der Maschine.
Stoffgebiet Steuerungstechnik:
Signalaufnahme und Signalverarbeitung, fest verdrahtete und freiprogrammierbare Steuerungen. Erarbeiten von Lösungsmöglichkeiten komplexer industrieller Steuerungsaufgaben.
Stoffgebiet Fertigungsmeßtechnik und Qualitätssicherung:
Messen mit mechanischen und elektrischen Längenmeßgeräten, Lehren, Meß- und Profilprojektoren, Oberflächenrauhigkeitsmessungen; Qualitätsdaten; Aufbereitung, Prüfungsablauf, Fehlerbeseitigung und -verhütung; Qualitätsberichterstattung.
Stoffgebiet Arbeitsvorbereitung:
Rechnerunterstützte Planungs- und Steuerungsaufgaben, rechnerunterstützte Zeichnungserstellung, rechnerunterstützte Fertigung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung der Verfahren in der beruflichen Praxis. Die Messungen, Untersuchungen und Auswertungen bauen auf den in den theoretischtechnischen Unterrichtsgegenständen und im Pflichtgegenstand „Werkstätte'' erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten auf. Besondere Bedeutung kommt den Schutzmaßnahmen zu.
Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.
Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert.
WERKSTÄTTE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten können.
Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der für die Fachrichtung bedeutsamen Werk- und Hilfsstoffe kennen.
Der Schüler soll facheinschlägige Erzeugnisse nach normgerechten Zeichnungen und Schaltplänen herstellen sowie facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.
Der Schüler muß die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.
Lehrstoff:
I. Jahrgang (9 Wochenstunden):
Grundausbildung:
Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung. Fertigkeiten (Messen, Anreißen, Körnen, Feilen, Schleifen von Hand, Meißeln, Sägen, Bohren, Senken, Gewindeschneiden von Hand, Schaben, Stempeln, Scharfschleifen von Hand, Passen, Reiben von Hand).
Blechbearbeitung und Stahlbau:
Richten, Biegen, Nieten, Abkanten, Bördeln, Treiben, Schneiden mit der Schere, Weichlöten, Oberflächenschutz durch Anstrich, Kleben, Grundkenntnisse der gebräuchlichen Beschläge.
Mechanische Werkstätte:
Fräsen und Hobeln verschiedener Werkstoffe nach Anriß und nach Maß unter Einhalten vorgegebener Toleranzen. Längs-, Plan- und Innendrehen, Einstechen, Abstechen, maschinelles Gewindeschneiden.
Schmiede:
Freiformschmieden, Strecken, Breiten, Spitzen, Stauchen, Lochen, Spalten, Absetzen, Richten, Biegen, Kröpfen, Rollen, Verdrehen, Schrotten, Gesenkschmieden. Einfache Glüh- und Härtearbeiten.
II. Jahrgang (9 Wochenstunden):
Mechanische Werkstätte:
Stirn- und Mantelfräsen. Einfache Teilkopfarbeiten. Einfache Arbeiten an programmgesteuerten Fräs- und Drehmaschinen. Dreharbeiten mit der Zug- und Leitspindeldrehmaschine zwischen Spitzen, mit Setzstöcken, Planscheiben und Drehdornen. Herstellen von Innen- und Außengewinden, Kordeln, Rändeln, Federwickeln. Einfache Arbeiten an programmgesteuerten Maschinen.
Schweißerei:
Sicherheitsvorschriften für die Durchführung von Schweißarbeiten. Gasschmelz-, Elektro- und Schutzgasschweißen (Arbeitsweise und Bedienung von Schweißgeräten. Schweißen von Stumpf-, Kehl- und Ecknähten an verschiedenen Werkstücken und in verschiedenen Positionen, Blech- und Rohrschweißen); Hartlöten, Brennschneiden.
Montage:
Zerlegen und Zusammenbau von Maschinen, Baugruppen und Geräten. Justieren, Prüfen und Instandsetzen. Feststellen und Beheben von mechanischen Störungen. Zurichten, Verlegen und Prüfen von druckmittelführenden Leitungen bis NW 15.
Kunststoffverarbeitung:
Verarbeitung thermoplastischer Halbzeuge und duroplastischer Faserverbundwerkstoffe. Spanende Verarbeitungsverfahren (Sägen, Fräsen, Bohren, Feilen, Drehen). Schweiß- und Klebetechnik.
Modelltischlerei und Gießerei:
Fertigkeiten (Messen, Anreißen, Sägen, Hobeln, Bohren, Stemmen, Stechen, Raspeln, Feilen, Schlitzen, Schleifen). Holzverbindungen (Schrauben, Leimen, Fügen, Überplatten, Falzen, Nuten, Zapfen, Zinken). Anfertigen einfacher Modelle aus verschiedenen Werkstoffen. Formsandaufbereitung und Prüfung. Herstellen von Kernen, ein- und mehrteiligen Gußformen. Schmelzen, Gießen, Gußputzen.
III. Jahrgang (9 Wochenstunden):
Mechanische Werkstätte:
Fräs- und Bohrarbeiten mit steigendem Schwierigkeitsgrad. Verzahnungen mit Teilapparat. Fräsen und Bohren nach Koordinatensystem. Arbeiten an numerisch gesteuerten Werkzeugmaschinen. Dreharbeiten mit steigendem Schwierigkeitsgrad. Formdrehen, Außermittedrehen, Kegeldrehen, Gewindesonderformen, mehrgängige Innen- und Außengewinde, manuelle Programmierung numerisch gesteuerter Fräs- und Drehmaschinen.
Werkzeug- und Vorrichtungsbau:
Herstellen von Vorrichtungen, Schnitt-, Spritz- und Druckgußwerkzeugen. Wärmebehandlung des Stahles, Härteprüfung. Schleifen und Abziehen von Schneidewerkzeugen. Rund-, Form- und Flachschleifen.
Blechbearbeitung und Stahlbau:
Arbeiten an Blechbearbeitungsmaschinen und pneumatischen und hydraulischen Arbeitsgeräten. Punktschweißen. Ausführung von Stahlbauarbeiten in branchenüblicher schweißtechnischer Ausführung (Schweißkantenvorbereitung, Heft- und Schweißfolge nach Schweißplan). Anwendung der im Stahlbau verwendeten Verbindungs- und Befestigungssysteme. Korrosionsschutz durch Anstrich; Anwendung von Beschichtungswerkstoffen.
Arbeitsvorbereitung:
Arbeitsplanung und Arbeitssteuerung. Arbeitsaufträge. Vor- und Nachkalkulation. Werkstattzeichnungen. Beschaffungswesen. Berechnung der Produktionskosten aller Aufträge der Schulwerkstätte.
Werkstätte für Elektrotechnik:
Niederspannungsinstallation, Zurichten und Verlegen von Leitungen, Herstellen von Verbindungen. Installationsschaltungen. Inbetriebnahme und Wartung von Verteil-, Sicherungs- und Schalteinrichtungen unter Beachtung der elektrischen und mechanischen Schutzmaßnahmen.
Didaktische Grundsätze:
Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften nachweislich vertraut gemacht werden. Die in den Verordnungen des Arbeitnehmerschutzes vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern, ihre Beachtung Ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände sowie des Werkstättenlaboratoriums von besonderer Wichtigkeit.
Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.
Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von Fertigungsbetrieben vertraut wird, ist es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug kann durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert gefördert werden. Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.
PFLICHTPRAKTIKUM
Siehe Anlage 1.
B. FREIGEGENSTÄNDE STENOTYPIE
Siehe Anlage 1.
ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE
(Französisch, Italienisch, Spanisch, Russisch,
Serbokroatisch oder Ungarisch)
Siehe Anlage 1.
LABOR FÜR BETRIEBSWIRTSCHAFT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die in der Praxis der Betriebsorganisation häufig anfallenden Aufgaben inner- und außerbetrieblicher Art lösen und die durch Gesetze und Bestimmungen sowie durch die betriebswirtschaftlichen Lehre geforderten Prämissen anwenden und verarbeiten können. Der Schüler soll Geschäftsfälle unter Beachtung der jeweiligen Gesetze und mit Verwendung moderner Bürotechnik sowohl im Innen- wie im Außenhandel effizient und betriebswirtschaftlich richtig ausführen können. Er soll sich Einzelbereiche des betriebswirtschaftlichen Instrumentariums aneignen und auch das Zusammenwirken verstehen lernen und in der Lage sein, dies in unternehmerische Entscheidungen umsetzen.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Einfache Projekte für Sachbearbeiter in der betrieblichen Praxis Organisation:
Innerbetriebliche Ablage und Evidenzhaltung; Bestellung; Auftrag; Faktura, Beleg, Ablagetätigkeit, Mahnwesen, Versand, Materialverwaltung; einfache Fälle des Schriftverkehrs; Grundwissen im Verkehr mit Bahn, Post und Spedition.
Rechnungswesen:
Einfache Fälle des Personalwesens, der Buchhaltung, des Zahlungs- und Schriftverkehrs; Personalverrechnung. Finanzierung und Planung von Einzelprojekten; Kalkulation; Kostenrechnung.
Buchführungsarbeiten, Sonderzahlungen der Lohn- und Gehaltsverrechnung; Jahresausgleich.
V. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Projekte für die untere Führungsebene und komplexe Projekte für die leitende Führungsebene und Geschäftführung
Recht:
Einfache Fälle des Arbeitsrechts, Arbeiterschutz, Gewerkschaften;
Steuerrecht; Versicherungswesen.
Führung:
Innerbetriebliche Hierarchien. Führungstechniken; Personalplanung;
Stellenausschreibung. Entscheidungstechniken, Managementtechniken, Führungsstile, Personalmanagement, Personalbeurteilung.
Organisation:
Export, Import, Spedition. Operative Budgets.
Rechnungswesen:
Bilanz und Bilanzanalyse, Kennzahlen, Erfolgsrechnung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendung in der betrieblichen Praxis. Dies wird durch die Organisation einer Übungsfirma erreicht, die mit bereits bestehenden Firmen dieser Art im In- und Ausland in (fiktiven) Geschäftsverkehr tritt.
Die innerbetriebliche Struktur ist so gestaltet, daß der Schüler die Laufbahn vom Sachbearbeiter bis zum leitenden Angestellten durchläuft. Das Vorhandensein mehrerer Abteilungen im organisatorischen Aufbau der Übungsfirma ermöglicht eine Jobrotation.
Die Auswirkungen der getroffenen Entscheidungen können jederzeit in Zwischenanalysen erfaßt werden und geben dem Schüler Einblick in den betrieblichen Erfolg und Mißerfolg.
Ausgehend von den theoretischen Grundlagen sollen die in der heutigen Bürotechnik verwendeten elektronischen Mittel eingesetzt werden.
AKTUELLE FACHGEBIETE
Siehe Anlage 1.
C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1.
D. FÖRDERUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
*1) Mit Übungen.
*2) Nicht die im Pflichtgegenstand „Lebende Fremdsprache''
unterrichtete Sprache; in Zeugnissen und anderen Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.
*3) In Zeugnissen und anderen Amtsschriften ist in Klammern die
genehmigte Bezeichnung des aktuellen Fachgebietes anzuführen.
*4) Als Kurs für einen oder mehrere Jahrgänge (auch mehrere Abteilungen) - jedoch jeweils nur für dieselbe Schulstufe - gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für höchstens 8 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, wobei aus pädagogischen Gründen eine Blockung anzustreben ist.
*5) Lehrverpflichtungsgruppe wie der entsprechende
Pflichtgegenstand.
*6) Siehe Anlage 1, Abschnitt Ia.
Anlage 1 4 11
Jahrgangs- und semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten
(Art. III § 1 Abs. 2)
Anlage 1.4.11
```
```
LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR MASCHINENBAU
Ausbildungszweig Werkstofftechnologie
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Wochenstunden Lehrver-
Pflichtgegenstände Summe pflich-
Jahrgang tungs-
I. II. III. IV. V. gruppe
```
```
```
Religion ................... 2 2 2 2 2 10 (III)
```
```
Deutsch .................... 3 2 2 2 2 11 (I)
```
```
Lebende Fremdsprache
```
(Englisch) ................. 2 2 2 2 2 10 (I)
```
Geschichte und Sozialkunde . - - - 2 2 4 (III)
```
```
Geographie und
```
Wirtschaftskunde ........... 2 2 - - - 4 (III)
```
Wirtschaftliche Bildung,
```
Rechtskunde und
Politische Bildung ......... - - - 2 2 4 III
```
Leibesübungen .............. 2 2 2 1 1 8 (IVa)
```
```
Mathematik und angewandte
```
Mathematik ................. 4 3 4 3 - 14 (I)
```
Darstellende Geometrie ..... 3 2 - - - 5 (I)
```
```
Physik und angewandte Physik 2 2 2 - - 6 (II)
```
```
Chemie, angewandte Chemie
```
und Umwelttechnik .......... 2 2 - - - 4 II
```
Elektronische
```
Datenverarbeitung und
angewandte elektronische
Datenverarbeitung .......... - 2 2 - - 4 I
```
Mechanik *1) ............... 3 3 2 2 2 12 (I)
```
```
Fertigungstechnik .......... 3 2 3 2 4 14 I
```
```
Maschinenelemente .......... - 3 5 - - 8 I
```
```
Elektrotechnik und
```
Elektronik ................. - - 2 2 2 6 I
```
Meß-, Steuerungs- und
```
Regelungstechnik ........... - - - 2 2 4 I
```
Maschinen und Anlagen ...... - - - 3 3 6 I
```
```
Schweisstechnologie ........ - - - - 4 4 I
```
```
Korrosionsschutz und
```
Oberflächentechnik ......... - - - 2 - 2 I
```
Werkstoffprüfung ........... - - - 2 2 4 I
```
```
Qualitätssicherung ......... - - - 2 1 3 I
```
```
Konstruktionsübungen ....... 3 2 3 3 3 14 I
```
```
Laboratorium ............... - - - 4 4 8 I
```
```
Werkstättenlaboratorium .... - - - 2 2 4 (III)
```
```
Werkstätte ................. 9 9 9 - - 27 (Va)
```
```
```
Gesamtwochenstundenzahl ... 40 40 40 40 40 200
```
Pflichtpraktikum ........... mindestens je vier Wochen vor
```
Eintritt in den III. und
V. Jahrgang.
```
```
Wochenstunden Lehrver-
Freigegenstände *6) pflich-
Jahrgang tungs-
I. II. III. IV. V. gruppe
```
```
Stenotypie ..................... 2 2 - - - (V)
Zweite lebende Fremdsprache
(....) *2) ..................... - - 3 3 3 (I)
Labor für Betriebswirtschaft ... - - - 3 3 II
Aktuelle Fachgebiete *3) ....... - - 2 2 2 I bis VI
```
```
Unverbindliche Übungen *6)
```
```
Leibesübungen ......... (bis zu) 2 2 2 2 2 (IVa)
```
```
Förderunterricht *6)
```
```
Deutsch ........................ *4) *4) *4) *4) *4) (I)
Lebende Fremdsprache (Englisch) *4) *4) *4) *4) *4) (I)
Mathematik und angewandte
Mathematik ..................... *4) *4) *4) *4) *4) (I)
Fachtheoretische
Pflichtgegenstände ............. *4) *4) *4) *4) *4) *5)
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1.
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
DEUTSCH
Siehe Anlage 1.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE
GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll volkswirtschaftliche, ökologische und betriebliche Problemstellungen sowohl vom Standpunkt des Produzenten als auch des Konsumenten unter Beachtung der Wechselbeziehungen zwischen technischen und wirtschaftlichen Überlegungen beurteilen können.
Der Schüler soll elementare kaufmännische Aufgaben durchführen können.
Der Schüler soll die für die Berufsausübung im Fachgebiet bedeutsamen Rechtsvorschriften kennen. Er soll die für das Verständnis des politischen und sozialen Lebens und zur Wahrnehmung der staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten erforderlichen Kenntnisse besitzen und die demokratischen Prinzipien moderner Rechtsstaaten bejahen.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Politische Bildung:
Staatselemente, Aufgaben des Staates; Staats- und Regierungsformen, politische Parteien, Verbände. Österreichisches Verfassungsrecht (demokratisches, republikanisches, bundesstaatliches, rechtsstaatliches Prinzip). Rechte und Pflichten des Staatsbürgers. Verfassungen bedeutender Staaten; internationale Stellung Österreichs, immerwährende Neutralität, umfassende Landesverteidigung. Europäische Integration, zwischenstaatliche Organisationen.
Volkswirtschaft
Volkswirtschaftliche und weltwirtschaftliche Produktionsfaktoren,
ökologische Aspekte. Wirtschaftssysteme, Konjunkturzyklen,
Unternehmensformen, Außenhandel.
Betriebswirtschaft:
Finanzwirtschaft des Unternehmens, Zahlungsmittel und Zahlungsverkehr.
Betriebliches Rechnungswesen:
Prinzip der doppelten Buchhaltung. Kostenrechnung (Betriebsabrechnung mit Voll- und Teilkosten), Vor- und Nachkalkulation, Deckungsbeitragsrechnung. Betriebliche Kennzahlen.
V. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Betriebliches Rechnungswesen
Wirtschaftlichkeitsrechnungen, Investitionsrechnung und Risikoanalysen.
Unternehmerrecht:
Privatrecht, Handelsrecht (Kaufmann, Handelsregister, Dienstleistungen, Handelsgeschäfte, Handelskauf). Gewerberecht (Antritt und Ausübung eines Gewerbes). Schutz geistigen Eigentums. Internationale Aspekte.
Arbeitnehmerrecht:
Arbeitsrecht (Arbeitsvertrag, Rechte und Pflichten der Vertragspartner, Auflösung von Arbeitsverhältnissen, Angestelltengesetz), Arbeitsschutz (Arbeitszeitschutz, allgemeiner und besonderer technischer Arbeitsschutz; Sozialversicherung). Internationale Aspekte.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum wirtschaftlichen Denken als Konsument und Produzent und zum Verständnis für Probleme des öffentlichen Lebens und für komplexe Zusammenhänge in Wirtschaft und Recht.
Die integrative Bildungs- und Lehraufgabe erfordert die Darstellung wirtschaftlicher Vorgänge in ihrem ökologischen Umfeld sowie die Betonung volkswirtschaftlicher Faktoren in der Betriebswirtschaft. Im Teilbereich Rechtskunde und Politische Bildung sind die Diverenzen zwischen Theorie und politischer Wirklichkeit herauszuarbeiten.
In vielen Teilbereichen wird auf Vorkenntnisse aus dem Pflichtgegenstand „Geschichte und Sozialkunde'', aber auch technischen Pflichtgegenständen zurückgegriffen werden können.
Da die im Mittelpunkt der Bildungs- und Lehraufgabe stehende politische und wirtschaftliche Bildung vor allem durch Erleben erworben wird, kommt zweckmäßigen Fallbeispielen, Besichtigungen von Betrieben und Institutionen, Diskussionen, Vorträgen auch schulfremder Personen und Rollenspielen zur Vertiefung der theoretischen Kenntnisse große Bedeutung zu.
In den Bereichen, in denen eine EDV-mäßige Bearbeitung sinnvoll und möglich ist, sollen Aufgaben unter Zuhilfenahme von EDV-Anlagen gelöst werden.
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1.
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
DARSTELLENDE GEOMETRIE
PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK
CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK
ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE
DATENVERARBEITUNG
MECHANIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die theoretischen Grundlagen für technische Berechnungen und Konstruktionen in allen Teilgebieten des Ausbildungszweiges beherrschen. Er soll logische Zusammenhänge erkennen und auf Probleme des Ausbildungszweiges anwenden können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Statik:
Masse, Kraft, Gravitation, statisches Moment, Kräftepaar. Ebene Kräftesysteme (zentrales ebenes Kräftesystem, allgemeines ebenes Kräftesystem, resultierende Kraft und resultierendes Moment). Zerlegung von Kräften in Komponenten, Gleichgewicht. Anwendung auf Balken und Stäbe. Schwerpunkt von Linien, Flächen und Körpern. Reibung (Haft- und Gleitreibung, Rollwiderstand, Seilreibung).
Festigkeit von Werkstoffen:
Elastischer fester Körper. Beanspruchungsarten, Spannungsarten, Belastungsfälle und Festigkeitsarten. Einfache Spannungsberechnungen.
II. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Statik:
Momenten- und Querkraftverteilung an Balken. Gelenkträger;
Fachwerke.
Festigkeit von Werkstoffen:
Spannungszustände, Werkstoffestigkeit und zulässige Beanspruchung;
zusammengesetzte Beanspruchung, Vergleichsspannungen.
Kinematik:
Bewegungsarten, Bewegungsgrößen, Bewegungsabläufe. Kinematik des starren Körpers; Bewegungsgesetze von Newton. Arbeit, Energie, Impuls, Leistung, Wirkungsgrad.
III. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Festigkeit von Werkstoffen:
Berechnung der Formänderungen bei Zug-, Druck-, Torsions- und Biegebeanspruchung; Knickung.
Dynamik:
Dynamik des starren Körpers; Relativbewegung. Erhaltungssätze (Energie- und Impulserhaltung); Arbeitssatz; elastische und inelastische Stoßprozesse. Größen der drehenden Bewegung; Drallsatz;
Rotation um freie Achsen.
Hydromechanik:
Begriffe; Eigenschaften der Flüssigkeiten. Hydrostatik;
Oberflächen- und Druckkräfte gegen ebene und gekrümmte Wände. Kontinuitäts- und Bernoulligleichung. Stationäre reibungsfreie und reibungsbehaftete Rohrströmung.
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Grundbegriffe der Thermodynamik:
Thermodynamisches System. Zustandsgrößen. Prozeßgrößen (Arbeit, Wärme). Anwendungen des ersten Hauptsatzes der Thermodynamik.
Ideale Gase:
Zustandsgleichung. Zustandsänderungen. Gaskinetik.
Anwendungen des zweiten Hauptsatzes der Thermodynamik:
Reversible und irreversible Prozesse. Entropie. Formulierungen des zweiten Hauptsatzes. Kreisprozesse mit idealen Gasen.
Reale Gase und Dämpfe:
Zustandsgleichungen, Zustandsänderungen, Zustandsdiagramme. Kreisprozesse mit realen Gasen und Dämpfen. Gemische realer Gase und feuchte Luft (Kenngrößen, Zustandsänderungen);
Wärmeübertragung:
Leitung, Konvektion, Strahlung; Wärmedurchgang.
V. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Statik:
Statisch unbestimmte Kräftesysteme.
Dynamik:
Mechanische Schwingungen; freie und erzwungene Schwingungen mit und
ohne Dämpfung.
Verfahren der Mechanik:
Aktuelle numerische Berechnungen (Finite Elemente. Differenzenmethoden)
Themenübergreifende Projekte:
Praxisrelevante komplexe Aufgaben aus allen Teilgebieten der Mechanik.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit auf häufige Aufgabenstellungen der Praxis im Ausbildungszweig, im Themenbereich „Themenübergreifende Projekte'' die Vielseitigkeit. Die Praxisnähe wird durch Lösung spezifischer Beispiele sowie durch Einsatz moderner technischer Hilfsmittel einschließlich elektronischer Datenverarbeitung erhöht.
Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Mathematik und angewandte Mathematik'', „Physik und angewandte Physik'' und „Elektronische Datenverarbeitung und angewandte Elektronische Datenverarbeitung'' erforderlich.
Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen im I. Jahrgang beträgt eine Wochenstunde.
Im I. und II. Jahrgang je vier Schularbeiten, im III., IV. und V. Jahrgang je drei Schularbeiten.
FERTIGUNGSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die in der Praxis des Ausbildungszweiges verwendeten Werkstoffe und ihre Eigenschaften sowie die Verfahren und Maschinen des Ausbildungszweiges kennen. Er soll für eine gegebene Aufgabe zwischen technischen und wirtschaftlichen sowie ökologischen Kriterien der Fertigung entscheiden und zweckmäßige Werkstoffe auswählen können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Begriffe:
Bearbeitungsverfahren, Maschinen und Geräte.
Werkstoffe:
Einteilung (Eisenwerkstoffe, Nichteisenmetalle und ihre Legierungen, nichtmetallische Werkstoffe, Pulvermetallurgie, Kunststoffe). Normgemäße Bezeichnung, Aufbau und Herstellung, Eigenschaften und Verwendung.
II. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Werkstoffe:
Legierungen; Zustandsdiagramme. Wärmebehandlung, Oberflächenschutz.
Werkstoffprüfung und Prüfverfahren.
Spanlose Fertigung:
Gießen, Schmieden, Walzen, Ziehen, Biegen, Richten, Schweißen,
Löten, Kleben. Beschichtungstechnik.
III. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Eisen-, Guß- und Knetwerkstoffe:
Schmelzöfen. Form- und Kernstoffe. Modellherstellung. Schwindmaß. Gußverfahren. Speisertechnik. Stahl- und Gußarten (Eigenschaften, Zustandsschaubilder, Einfluß der Legierungselemente, Normung). Wärmebehandlung. Spezielle Eigenschaften bei der Verarbeitung. Konstruktion mit Gußwerkstoffen (Gußgerechtes Auslegen der Bauteile. Gußfehler. Wirtschaftlichkeitsüberlegungen. Normen und Vorschriften).
Spanlose Fertigung:
Schneiden, Stanzen, Tiefziehen, Fließ- und Strangpressen.
Rohrherstellung.
Spanende Fertigung:
Fertigungsverfahren, Fertigungswerkzeuge, Schneidengeometrie,
Schneidwerkstoffe. Elemente der CNC-Verfahren.
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Technologie der Bauwerkstoffe:
Beton und Stahlbeton; keramische Werkstoffe; bituminöse Werkstoffe;
Holz; Dämmstoffe und Sperrstoffe.
Technologie der Kunststoffe:
Einteilung, Herstellungsverfahren, Eigenschaften, Normung,
Anwendungsgebiete.
Werkzeugmaschinen:
Bohr-, Dreh-, Fräs- und Schleifmaschinen; CNC-Maschinen.
V. Jahrgang (4 Wochenstunden):
Metallurgie der Nichteisenmetalle:
Herstellungsverfahren. Zustandsschaubilder. Umwandlungsverhalten. Wärmebehandlungsverfahren. Eigenschaften und Einsatzbereiche der Leichtmetalle und Buntmetalle. Schweißbarkeit.
Sintermetalle:
Grundlagen. Herstellungsverfahren. Einsatzbereiche.
Konstruktion mit Nichteisenmetallen und Sinterwerkstoffen:
Werkstoffgerechtes Konstruieren. Wirtschaftlichkeitsüberlegungen. Normen und Vorschriften.
Spanende Fertigung:
Feinstbearbeitung.
Sonderbearbeitungsverfahren, Sondermaschinen:
Anwendung von Laserstrahlen, Elektronenstrahlen, Flüssigkeitsstrahlen, Ultraschall, Erosion; Feinschmieden, Ätzverfahren. Bearbeitungszentren, Fertigungsstraßen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgaben der Fachrichtung. Daher wird zB im Themenbereich „Werkstoffe'' die Gewinnung der Werkstoffe gegenüber deren Eigenschaften, Weiterbehandlung und Verwendung zurücktreten. Der technischen Entwicklung entsprechend, kommt den Themenbereichen „Nichteisenmetalle'' und „Nichtmetallische Werkstoffe'' besondere Bedeutung zu.
Als besonders nützlich erweist sich im Zusammenwirken mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Konstruktionsübungen'', „Laboratorium'' und „Werkstättenlaboratorium'' die ausführliche Behandlung der werkstoffgerechten Konstruktion unter Einbeziehung des Korrosionsschutzes und von Problematiken der flexiblen Automatisierung.
Der Unterricht baut unter Beachtung des aktuellen Standes der Technik auf Vorkenntnissen aus den Pflichtgegenständen „Physik und angewandte Physik'' sowie „Chemie, angewandte Chemie und Umwelttechnik'' auf.
MASCHINENELEMENTE
Siehe Anlage 1.4.1.
ELEKTROTECHNIK UND ELEKTRONIK
MESS-, STEUERUNGS- UND REGELUNGSTECHNIK
MASCHINEN UND ANLAGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die gängigsten Bauarten, das Betriebsverhalten und die Regelung sowie die Grundlagen für Berechnung und Konstruktion von Bauelementen der Fördertechnik, von Strömungsmaschinen für Flüssigkeiten, Gase und Dämpfe und von wirtschaftlich bedeutenden Kolbenmaschinen kennenlernen.
Der Schüler soll den Aufbau, die Arbeitsweise, das Betriebsverhalten und die Umweltproblematik von Energieanlagen kennenlernen.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang (3 Wochenstunden)
Fördertechnik:
Bauelemente (Seil- und Kettentriebe, Lastaufnahmemittel, Laufräder und Schienen). Triebwerke (Motoren, Kupplung, Bremse, Getriebe). Sicherheitseinrichtungen. Maschinensätze und Förderanlagen (Hub-, Fahr-, Dreh- und Wippwerke). Bauarten von Kranen und Hebezeugen, Stetigfördern und Aufzügen. Tragkonstruktionen (Fachwerke, Vollwandkonstruktionen, Rahmen und Roste). Bauelemente und Verbindungselemente der Tragwerke. Bemessungsgrundlagen statisch bestimmter und unbestimmter Systeme. Aluminiumtragwerke.
Strömungsmaschinen:
Kreiselpumpen (Aufbau, konstruktive Ausführung, Hydraulik- und Festigkeitsberechnungen, Betriebsverhalten und Regelung, Zusammenwirken mit Anlagen). Wasserturbinen (Aufbau, konstruktive Ausführung, Hydraulik- und Festigkeitsberechnungen, Betriebsverhalten und Regelung). Wasserkraftanlagen.
V. Jahrgang (3 Wochenstunden)
Strömungsmaschinen:
Dampfturbinen, Ventilatoren, Verdichter und Gasturbinen (Aufbau, Auslegungs- und Festigkeitsberechnungen, Betriebsverhalten und Regelung).
Kolbenmaschinen:
Arbeitsverfahren, Vergleichsprozesse, Indikatordiagramme, Leistung und Wirkungsgrad, Kraftstoffe. Kurbeltrieb, Zylinderanordnung Diesel- und Ottomotor (Bauarten, Bauelemente, Gemischaufbereitung, Gaswechsel, Zündung und Abgase; Kühlung und Schmierung; Fahrschaubildung, Schadstoffminimierung; Betriebsverhalten und Regelung, Motormanagement). Kolbenpumpen und Kolbenverdichter.
Energie- und Umwelttechnologie:
Energieumwandlungsanlagen (Wärmetauscher, Dampferzeuger;
Wärmekraftwerke; Formen alternativer Energien; Sonderanlagen;
Festigkeitsberechnung, Berechnung des Verbrennungsvorganges und der Wärmeübertragung). Immissionsschutz (Trockenabscheider, Absorptions- und Adsorptionsanlagen, Oxidationsmethoden, katalytische Methoden). Abwasserbehandlung (Sedimentation, Filtration, Ausfällen unerwünschter Stoffe, Neutralisation, Kläranlagen). Normen, Rechtsvorschriften und Behördenverfahren.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben der Ingenieurpraxis im Sinne des Pflichtgegenstandes „Konstruktionsübungen'' sowie die Beiträge zur Gewinnung eines Gesamtüberblickes über die Anlagentechnik und zur Stärkung des Bewußtseins für Umweltprobleme und Alternativenergien.
Lehrausgänge und Exkursionen sowie Demonstrationen im Laboratorium erhöhen die Anschaulichkeit. Die sorgfältige Lehrstoffabstimmung mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Mechanik'' und „Konstruktionsübungen'' fördert das fächerübergreifende Denken.
SCHWEISSTECHNOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die in der industriellen Praxis bedeutsamen Geräte und Verfahren der Schweißtechnologie unter besonderer Berücksichtigung metallurgischer, konstruktiver und gerätetechnischer Probleme kennen und auswählen können. Er soll die einschlägigen inländischen und internationalen Normen kennen.
Lehrstoff:
V. Jahrgang (4 Wochenstunden)
Schweißmetallurgie:
Unlegierte Stähle (Gefügeaufbau einer Schweißnaht in Abhängigkeit von Konstruktion und Schweißparametern; Aufhärtungsneigung und Schweißeignung der Stähle). Legierte Stähle (Einfluß der Legierungselemente, Schaeffler-Diagramm). Schweißmöglichkeiten bei Nichteisenmetallen.
Elektrisches Lichtbogenschweißen:
Vorgänge im Lichtbogen, Ablauf des Schweißvorganges, Nahtaufbau, Wärmeeinbringung. Schweißstromquellen (Gerätetypen, Kennlinien, Normen und Sicherheitsvorschriften). Schutzgasschweißen (MIG/MAG-Schweißen, WIG-Schweißen, Schutzgase, Plasmatechnik). Verdecktes Lichtbogenschweißen (Unterpulverschweißen, Unterschieneschweißen, Elektroschlackeschweißen).
Autogentechnik:
Gasschmelzschweißen, Brennschneiden, Flammrichten, Löten.
Versorgung mit Schweißgasen; Armaturen von Gasflaschen und Brennern;
Sicherheitsvorschriften.
Elektrisches Widerstandsschweißen:
Punktschweißen, Rollennahtschweißen, Stumpfschweißen.
Sonderschweißverfahren:
Elektronenstrahlschweißen, Ultraschallschweißen, Laserstrahlschweißen, Reibschweißen, Bolzenschweißen; thermisches Spritzen. Schweißzusatz- und -hilfsstoffe.
Schweißkonstruktionen:
Schrumpfungen und Spannungen (Ursachen, Gegenmaßnahmen). Schweißgerechtes Konstruieren (Schweißstoß- und Schweißnahtarten, Nahtvorbereitung, Schweißplan und Schweißfolgeplan). Berechnung und Normung von Schweißverbindungen (Beanspruchungsarten, Berechnungsvorschriften, Betriebsfestigkeitsnachweis). Konstruktive Gestaltung im Stahlbau, Behälterbau, Maschinenbau und Fahrzeugbau. Gestaltung von Konstruktionen aus Nichteisenmetallen und bei automatisierter Fertigung. Kostenberechnung von Schweißverbindungen.
Normen und Vorschriften:
Schweißvorgang, Prüfung von Schweißverbindungen, schweißtechnisches Personal (Ausbildung, Prüfung und Einsatz). Qualitätssicherung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf die Auswahl von Schweißverfahren und auf die Vermeidung von Schweißfehlern in der Praxis des Ausbildungszweiges.
Eine sorgfältige Lehrstoffabstimmung mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Fertigungstechnik'', „Maschinenelemente'', „Konstruktionsübungen'', „Werkstoffprüfung'', „Laboratorium'' (insbesondere hinsichtlich der Prüfung von Schweißverbindungen) und „Werkstätte'' fördert das fächerübergreifende Denken.
KORROSIONSCHUTZ UND OBERFLÄCHENTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die technische, ökologische und wirtschaftliche Bedeutung des Korrosionsschutzes kennen. Er soll den Korrosionsschutz bei der Werkstoffauswahl, bei der konstruktiven Gestaltung und in der Produktion berücksichtigen.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Korrosion:
Arten; physikalische, chemische und elektrochemische Vorgänge.
Wirtschaftliche Bedeutung.
Korrosionsschutz:
Konstruktive Gestaltung, Legierungsmaßnahmen, Inhibitoren. Metallische und nichtmetallische Überzüge. Korrosionsbeständige Werkstoffe (Eigenschaften, Anwendungsgebiete, Prüfverfahren). Normen und Vorschriften.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben der Industriepraxis unter Beachtung der wirtschaftlichen Bedeutung und der Umweltproblematik.
Der Unterricht baut auf Vorkenntnissen aus den Pflichtgegenständen „Chemie, angewandte Chemie und Umwelttechnik'' und „Fertigungstechnik'' auf. Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Maschinenelemente'', „Maschinen und Anlagen'', „Konstruktionsübungen'', „Laboratorium'', „Werkstättenlaboratorium'' und „Werkstätte'' wichtig.
Exkursionen, Vorträge auch schulfremder Personen und Firmenbroschüren dienen der Veranschaulichung des theoretischen Unterrichtes.
WERKSTOFFPRÜFUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Methoden der zerstörenden und zerstörungsfreien Werkstoffprüfung von metallischen und nichtmetallischen Werkstoffen kennen. Er soll die Werkstoffprüfnormen unter Berücksichtigung der in der industriellen Praxis bei der Abnahme und Qualitätssicherung auftretenden Erfordernisse anwenden können.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Mechanisch-technologische Werkstoffprüfung:
Zug-, Druck-, Scher-, Biege- und Torsionsversuch. Härteprüfung. Kerbschlagbiegeversuch. Zeitstandversuch. Dauerschwingversuch. Verformungsprüfung. Ätz-, Beiz- und Ölkochproben.
Metallographie:
Probennahme, Herstellung metallographischer Schliffproben,
Metallmikroskop und Untersuchungsmethoden, fotografische Auswertung.
Quantitative Metallographie. Fraktografie.
Normen und Vorschriften.
V. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Zerstörungsfreie Werkstoffprüfung:
Rißprüfverfahren, elektrisch-magnetische Prüfverfahren, Ultraschallprüfung, Elektronenmikroskopie, Mikrosonde, Röntgenprüfung. Kristallographie. Feinstrukturanalyse, Fluoreszenzanalyse.
Spezielle Prüfverfahren:
Prüfung von Schweißverbindungen, Bauteilprüfungen, Prüfung von Kunststoffen und Verbundmaterialien, Baustoffprüfungen.
Anwendung:
Werkstoffabnahme. Qualitätssicherung (Stichprobenauswahl, Reproduzierbarkeit von Prüfdaten, Datenauswertung, Dokumentation). Normen und Vorschriften.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Ausbildungszweiges.
Exkursionen, Demonstrationen im Laboratorium, Bildmaterial und Vorträge erhöhen die Anschaulichkeit und Praxisnähe des Unterrichtes.
Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Qualitätssicherung'', „Laboratorium'' und „Werkstätte'' wichtig.
QUALITÄTSSICHERUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Bedeutung der Qualitätssicherung aus volks- und betriebswirtschaftlicher Sicht kennen. Er soll statistische Parameter aus Stichproben erfassen, korrelieren und interpretieren können. Der Schüler soll die einschlägigen Normen kennen.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Stichprobenprüfung:
Stichprobensysteme, Zuverlässigkeitsprüfung, Auswertung von Stichproben, Parameter und ihre Schätzwerte, Zufallsstreubereiche, Vertrauensbereiche, statistische Tests.
Qualitätssicherung im Betrieb:
Qualitätssicherungssysteme, Qualitätsregelkarten, Qualitätskosten.
V. Jahrgang (1 Wochenstunde)
Zusammenhänge zwischen Parametern:
Regression, Korrelation, Varianzanalysen.
Anwendungen:
Versuchsmethodik. Normen und Vorschriften.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Berufspraxis. Dementsprechend kommt der Verwendung von Tabellen, Nomogrammen und modernen Rechenhilfsmitteln besondere Bedeutung zu.
Wegen der zwischenbetrieblichen und oft auch internationalen Anwendung der Qualitätssicherungsverfahren ist in diesem Themenbereich die Behandlung der bestehenden Normen besonders wichtig.
KONSTRUKTIONSÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll selbständig und in Gruppenarbeit unter Einhaltung der gültigen Vorschriften und Normen unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und ökologischen Gegebenheiten sowie der Fertigung auf Grund praxisüblicher Konstruktionsunterlagen Entwurfsaufgaben des Ausbildungszweiges mit und ohne Rechnerunterstützung lösen und dokumentieren können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang (3 Wochenstunden)
Elemente:
Zeichengeräte, Zeichentechniken, Normen, Bemaßung und Beschriftung;
Toleranzen und Passungen; Oberflächenzeichen.
Fertigkeiten:
Skizzieren und Darstellen einfacher technischer Körper in den drei Hauptrissen und in genormter Axonometrie; Modellaufnahme.
Werkzeichnungen:
Einfache Normteile und Bauteile nach Vorlage oder Modellaufnahme. Stücklisten.
II. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Verbindungselemente:
Lösbare und nicht lösbare Verbindungen; Rohrleitungs-, Hydraulik- und Pneumatikelemente.
Steuerungselemente:
Hydraulik- und Pneumatikelemente.
III. Jahrgang (3 Wochenstunden) Maschinenelemente:
Elemente der drehenden Bewegung. Federelemente. Zahnräder- und Zahnradgetriebe. Zugmitteltriebe.
Zwei Projekte.
Schweiß- und Gußkonstruktionen:
Ein Projekt.
IV. Jahrgang (3 Wochenstunden)
Fördertechnik:
Ein Projekt.
Hydraulische Strömungsmaschinen:
Ein Projekt.
V. Jahrgang (3 Wochenstunden)
Maschinen und Anlagen unter Berücksichtigung von Elektrotechnik und Elektronik sowie Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik:
Ein komplexes, gegenstandsübergreifendes Projekt.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis, der Beitrag zur systematischen Einführung in Entwurfsprobleme sowie zur Schulung des konstruktiven Denkens in bezug auf funktionstreues, wirtschaftliches, fertigungs-, norm- und designgerechtes Gestalten.
Zur Praxisnähe gehören auch die Verwendung praxisüblicher Unterlagen und Behelfe, der Einsatz elektronischer Hilfsmittel und fachspezifischer Programme sowie die systematische Darstellung des Projektes.
LABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Planungs-, Meß- und Prüfaufgaben der betrieblichen Laboratoriumspraxis selbständig und sorgfältig ausführen sowie kritisch auswerten können. Er soll für die jeweilige Aufgabe geeignete Methoden und Geräte unter Beachtung der Sicherheitserfordernisse auswählen können. Er soll Untersuchungsberichte zusammenstellen, auswerten und die Ergebnisse interpretieren können.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang (4 Wochenstunden)
V. Jahrgang (4 Wochenstunden)
Übungen aus den Stoffgebieten „Fertigungstechnik'', „Elektrotechnik und Elektronik'', „Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik'', „Maschinen und Anlagen'', „Schweißtechnologie'', „Werkstoffprüfung'', „Korrosion und Oberflächentechnik'' und „Qualitätssicherung'' betreffend den jeweiligen Lehrstoff der Pflichtgegenstände und aus der Feinmeßtechnik sowie chemisch-technologische Untersuchungen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Vielseitigkeit der Methoden, die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis, der Beitrag zur systematischen Einführung in die praktischen Probleme der neuen Technologien im Maschinenbau sowie die vorhandene Laboratoriumsausstattung. Dem Stand der Technik, insbesondere der Umwelttechnologie, angepaßte Lehrinhalte sind in diesem Zusammenhang von größter Wichtigkeit.
Manche Übungen bedürfen neben der Erörterung im fachtheoretischen Unterricht der Vorbereitung durch kurze Vorbesprechungen nach dem Stand des Unterrichtes in den fachtheoretischen Pflichtgegenständen. Besonders wertvoll sind Übungen, die den Lehrstoff mehrerer Themenbereiche oder Unterrichtsgegenstände fächerübergreifend anwenden.
Die effiziente Arbeit in der Gruppe, die sorgfältige Behandlung der Geräte und die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften werden zweckmäßigerweise durch einführende Hinweise und durch lenkendes Eingreifen gewährleistet.
Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.
WERKSTÄTTENLABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die in der Praxis des Ausbildungszweiges anfallenden Meß- und Prüfaufgaben sowie Sonderprobleme der Fertigung, die über den Rahmen der Werkstättenausbildung hinausgehen, lösen und dokumentieren können.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Stoffgebiet Elektrotechnik:
Anschließen von elektrischen Maschinen. Inbetriebnahme von Stromverbrauchern, Meß-, Schalt- und Steuergeräten.
Stoffgebiet Arbeitsvorbereitung:
Rechnerunterstützte Arbeitsplanung, Arbeitssteuerung, Arbeitsauftragserstellung und Produktionskostenberechnung, statistische Auswertung. Führung von praxisüblichen Dateien; Lagerhaltung.
Stoffgebiet Steuerungstechnik:
Elemente der Steuerungstechnik, Bausteine, logische Grundfunktionen, Schaltplanentwurf, Darstellung von Bewegungsabläufen, weg- und zeitabhängige Steuerungen.
Stoffgebiet Härten:
Wärmebehandlung metallischer Werkstoffe. Härteprüfungen.
V. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Stoffgebiet programmgesteuerte Werkzeugmaschinen:
CNC-Programme. Manuelle und rechnerunterstützte Programmierung; Einsatz verschiedener Werkzeuge an der Maschine.
Stoffgebiet Fertigungsmeßtechnik und Qualitätssicherung:
Messen mit mechanischen und elektrischen Längenmeßgeräten, Oberflächenrauhigkeitsmessungen, Qualitätsdaten, Aufbereitung, Fehlerbeseitigung und -verhütung, Qualitätsberichterstattung.
Stoffgebiet Arbeitsvorbereitung:
Rechnerunterstützte Planungs- und Steuerungsaufgaben,
rechnerunterstützte Fertigung.
Stoffgebiet Oberflächenbehandlung:
Oberflächenbeschichtung mit Überzügen aus Metall, Kunststoff oder keramischen Stoffen. Herstellung galvanischer Überzüge. Farbspritzen. Pulverbeschichten. Emaillieren. Prüfverfahren.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung der Verfahren in der beruflichen Praxis. Die Messungen, Untersuchungen und Auswertungen bauen auf den in den theoretisch-technischen Unterrichtsgegenständen - besonders auch auf die spezifischen Unterrichtsgegenstände des Ausbildungszweiges - und im Pflichtgegenstand „Werkstätte'' erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten auf. Besondere Bedeutung kommt den Schutzmaßnahmen zu.
Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.
Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert.
WERKSTÄTTE
Siehe Anlage 1.4.1.
PFLICHTPRAKTIKUM
Siehe Anlage 1.
B. FREIGEGENSTÄNDE
STENOTYPIE
Siehe Anlage 1.
ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE
( )
Siehe Anlage 1.
LABOR FÜR BETRIEBSWIRTSCHAFT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die in der Praxis der Betriebsorganisation häufig anfallenden Aufgaben inner- und außerbetrieblicher Art lösen und die durch Gesetze und Bestimmungen sowie durch die betriebswirtschaftlichen Lehre geforderten Prämissen anwenden und verarbeiten können. Der Schüler soll Geschäftsfälle unter Beachtung der jeweiligen Gesetze und mit Verwendung moderner Bürotechnik sowohl im Innen- wie im Außenhandel effizient und betriebswirtschaftlich richtig ausführen können. Er soll sich Einzelbereiche des betriebswirtschaftlichen Instrumentariums aneignen und auch das Zusammenwirken verstehen lernen und in der Lage sein, dies in unternehmerische Entscheidungen umsetzen.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Einfache Projekte für Sachbearbeiter in der betrieblichen Praxis.
Organisation:
Innerbetriebliche Ablage und Evidenzhaltung; Bestellung; Auftrag; Faktura, Beleg, Ablagetätigkeit, Mahnwesen, Versand, Materialverwaltung; einfache Fälle des Schriftverkehrs; Grundwissen im Verkehr mit Bahn, Post und Spedition.
Rechnungswesen:
Einfache Fälle des Personalwesens, der Buchhaltung, des Zahlungs- und Schriftverkehrs; Personalverrechnung. Finanzierung und Planung von Einzelprojekten; Kalkulation; Kostenrechnung.
Buchführungsarbeiten, Sonderzahlungen der Lohn- und Gehaltsverrechnung; Jahresausgleich.
V. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Projekte für die untere Führungsebene und komplexe Projekte für die leitende Führungsebene und Geschäftsführung.
Recht:
Einfache Fälle des Arbeitsrechts, Arbeiterschutz, Gewerkschaften;
Steuerrecht; Versicherungswesen.
Führung:
Innerbetriebliche Hierarchien. Führungstechniken; Personalplanung;
Stellenausschreibung. Entscheidungstechniken, Managementtechniken, Führungsstile, Personalmanagement, Personalbeurteilung.
Organisation:
Export, Import, Spedition. Operative Budgets.
Rechnungswesen:
Bilanz und Bilanzanalyse, Kennzahlen, Erfolgsrechnung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendung in der betrieblichen Praxis. Dies wird durch die Organisation einer Übungsfirma erreicht, die mit bereits bestehenden Firmen dieser Art im In- und Ausland in (fiktiven) Geschäftsverkehr tritt.
Die innerbetriebliche Struktur ist so gestaltet, daß der Schüler die Laufbahn vom Sachbearbeiter bis zum leitenden Angestellten durchläuft. Das Vorhandensein mehrerer Abteilungen im organisatorischen Aufbau der Übungsfirma ermöglicht eine Jobrotation.
Die Auswirkungen der getroffenen Entscheidungen können jederzeit in Zwischenanalysen erfaßt werden und geben dem Schüler Einblick in den betrieblichen Erfolg und Mißerfolg.
Ausgehend von den theoretischen Grundlagen sollen die in der heutigen Bürotechnik verwendeten elektronischen Mittel eingesetzt werden.
AKTUELLE FACHGEBIETE
Siehe Anlage 1.
C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1.
D. FÖRDERUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
*1) Mit Übungen
*2) In Zeugnissen und anderen Amtsschriften ist in Klammer die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.
*3) In Zeugnissen und anderen Amtsschriften ist in Klammer die genehmigte Bezeichnung des aktuellen Fachgebietes anzuführen.
*4) Als Kurs für einen oder mehrere Jahrgänge (auch mehrere Abteilungen) - jedoch jeweils nur für dieselbe Schulstufe - gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für höchstens 8 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, wobei aus pädagogischen gründen eine Blockung anzustreben ist.
*5) Lehrverpflichtungsgruppe wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
*6) Siehe Anlage 1, Abschnitt Ia.
Anlage 1 4 2
Jahrgangs- und semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten
(Art. III § 1 Abs. 2)
Anlage 1.4.2
```
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LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR MASCHINENBAU
Ausbildungszweig Flugtechnik
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
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Wochenstunden Lehrver-
Pflichtgegenstände pflich-
Jahrgang Summe tungs-
I. II. III. IV. V. gruppe
```
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Religion ................ 2 2 2 2 2 10 (III)
```
```
Deutsch ................. 3 2 2 2 2 11 (I)
```
```
Lebende Fremdsprache
```
(Englisch) .............. 2 2 2 2 2 10 (I)
```
Geschichte und
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Sozialkunde ............. - - - 2 2 4 (III)
```
Geographie und
```
Wirtschaftskunde ........ 2 2 - - - 4 (III)
```
Wirtschaftliche Bildung,
```
Rechtskunde und
Politische Bildung *1) .. - - - - 4 4 III
```
Leibesübungen ........... 2 2 2 1 1 8 (IVa)
```
```
Mathematik und angewandte
```
Mathematik .............. 4 3 4 3 - 14 (I)
```
Darstellende Geometrie .. 3 2 - - - 5 (I)
```
```
Physik und angewandte
```
Physik .................. 2 2 2 - - 6 (II)
```
Chemie, angewandte Chemie
```
und Umwelttechnik ....... 2 2 - - - 4 II
```
Elektronische
```
Datenverarbeitung und
angewandte elektronische
Datenverarbeitung ....... - 2 2 - - 4 I
```
Mechanik *2) ............ 3 3 3 2 2 13 (I)
```
```
Fertigungstechnik ....... 3 2 2 2 2 11 I
```
```
Maschinenelemente ....... - 3 4 - - 7 I
```
```
Elektrotechnik und
```
Elektronik .............. - - 2 4 3 9 I
```
Luftfahrzeugbau ......... - - 1 3 2 6 I
```
```
Triebwerke .............. - - - 3 3 6 I
```
```
Navigation, Flugmeßtechnik
```
und Flugbetrieb ......... - - - 2 3 5 I
```
Leichtbau ............... - - - 2 2 4 I
```
```
Konstruktionsübungen .... 3 2 3 3 6 17 I
```
```
Laboratorium ............ - - - 3 4 7 (I)
```
```
Werkstättenlaboratorium . - - - 4 - 4 III
```
```
Werkstätte .............. 9 9 9 - - 27 (Va)
```
```
```
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