Verordnung über die Lehrpläne für Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten; Bekanntmachung von Lehrplänen für den Religionsunterricht

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1987-10-10
Letzte Aktualisierung 2009-05-05
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 27
Änderungshistorie JSON API

Gesamtwochenstundenzahl ... 40 40 40 40 40 200

```

25.

Pflichtpraktikum ........ mindestens je vier Wochen vor

```

Eintritt in den III. und V. Jahrgang.

```

```

Wochenstunden Lehrver-

Freigegenstände *7) pflich-

Jahrgang tungs-

I. II. III. IV. V. gruppe

```

```

Stenotypie .................. 2 2 - - - (V)

Zweite lebende Fremdsprache

*3) (...) ................... - - 3 3 3 (I)

Labor für Betriebswirtschaft - - - 3 3 II

Aktuelle Fachgebiete *4) .. - - 2 2 2 I bis VI

```

```

Unverbindliche Übungen *7)

```

```

Leibesübungen ...... (bis zu) 2 2 2 2 2 (IVa)

Flugfunktelephonie .......... - - 1 2 1 (III)

Ausbildung zur Erlangung des

Segelfliegerscheines ........ - - 1 - - (III)

```

```

Förderunterricht *7)

```

```

Deutsch ..................... *5) *5) *5) *5) *5) (I)

Lebende Fremdsprache

(Englisch) .................. *5) *5) *5) *5) *5) (I)

Mathematik und angewandte

Mathematik .................. *5) *5) *5) *5) - (I)

Fachtheoretische

Pflichtgegenstände .......... *5) *5) *5) *5) *5) *6)

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN,

DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2.

DEUTSCH

Siehe Anlage 1.

3.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

4.

GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE

5.

GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

6.

WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.

Lehrstoff:

V. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Betriebswirtschaft:

Unternehmens- und Betriebsformen, betriebliche Organisation.

Rechnungswesen:

Gesetzliche Grundlagen. Prinzip der doppelten Buchhaltung.

Kostenrechnung.

Volkswirtschaft:

Wirtschaftsordnungen. Volkswirtschaftlicher Kreislauf; Markt,

Geld, Währung; Konjunktur. Außenhandel.

Unternehmerrecht:

Privatrecht, Handelsrecht (Kaufmann, Firmenbuch, Dienstleistungen;

Handelsgeschäfte). Gewerberecht (Antritt und Ausübung eines Gewerbes.

Arbeitnehmerrecht:

Arbeitsrecht (Arbeitsvertrag, Rechte und Pflichten der Vertragspartner; Angestelltengesetz, Arbeiter, Lehrling). Arbeitsschutz ( Arbeitszeit, allgemeiner und besonderer technischer Arbeitsschutz; Sozialversicherung).

Luftrecht:

Bestimmungen über Prüfung, Zulassung, Betrieb, Wartung und Reparatur von Luftfahrzeugen, Luftfahrtgeräten und für Flugplätze. Nationale und internationale Luftfahrtorganisationen.

Politische Bildung:

Staatselemente, Aufgaben des Staates; Staats- und Regierungsformen, politische Parteien, Verbände. Österreichisches Verfassungsrecht (demokratisches, republikanisches, bundesstaatliches, rechtsstaatliches Prinzip). Rechte und Pflichten des Staatsbürgers. Europäische Integration, zwischenstaatliche Organisationen.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.

7.

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

8.

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

9.

DARSTELLENDE GEOMETRIE

10.

PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK

11.

CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK

12.

ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND ANGEWANDTE

ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG

13.

MECHANIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.4.1.

Lehrstoff:

I. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.4.1.

II. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.4.1.

III. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Festigkeitslehre:

Berechnung der Formänderungen bei Zug-, Druck-, Torsions- und Biegebeanspruchung; Knickung.

Dynamik:

Dynamik des starren Körpers; Relativbewegung. Energie- und Impulserhaltungssatz; Arbeitssatz; Stoßprozesse. Größen der drehenden Bewegung; Drallsatz; Rotation um freie Achsen.

Grundbegriffe der Thermodynamik:

Thermodynamisches System. Zustandsgrößen, Prozeßgrößen (Arbeit, Wärme). Erster Hauptsatz der Thermodynamik. Ideale Gase; Zustandsgleichung; Zustandsänderungen.

Hydrodynamik:

Begriffe; Eigenschaften der Flüssigkeiten, Hydrostatik. Kontinuitäts- und Bernoulligleichung. Rohrströmung. Kraftwirkung strömender Fluide. Umströmung von Körpern; Reibungseinfluß, Grenzschicht, Kompressibilität.

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Aerodynamik:

Gasströmung ohne und mit Verdichtungsstoß, Düsenströmung,

Laval-Düse.

Thermodynamik:

Zweiter Hauptsatz der Thermodynamik und seine Anwendungen;

reversible und irreversible Prozesse. Entropie. Formulierungen des zweiten Hauptsatzes. Kreisprozesse mit idealen Gasen. Reale Gase und Dämpfe (Zustandsgleichungen, Zustandsänderungen, Zustandsdiagramme;

Kreisprozesse). Mischungsvorgänge (Stoffbilanzen, Energiebilanzen. Gemische idealer Gase, feuchte Luft, Meteorologie). Wärmeübertragung (Leitung, Konvektion, Strahlung; Wärmedurchgang).

V. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Statik:

Statisch unbestimmte Systeme, Durchlaufträger, Rahmen, Fachwerke.

Stabilitätsverhalten dünnwandiger Konstruktionen.

Dynamik:

Mechanische Schwingungen; freie und erzwungene Schwingungen mit

und ohne Dämpfung.

Aerodynamik:

Einführung in die Überschallströmung und deren Phänomene.

Verfahren der Mechanik:

Aktuelle numerische Berechnungen (Finite Elemente, Differenzenmethoden).

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.4.1.

14.

FERTIGUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.4.1.

Lehrstoff:

I. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.4.1.

II. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.4.1.

III. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Spanlose Fertigung:

Stanzverfahren; Schneiden, Tiefziehen. Fließ- und Strangpressen, Rohrherstellung. Sonderbearbeitungsverfahren; Anwendung von Laserstrahlen, Elektronenstrahlen, Flüssigkeitsstrahlen, Ultraschall, Funkenerosionsverfahren, Feinschmieden und Feinschneiden, Ätzverfahren, Druck- und Spritzgußverfahren.

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Spanende Fertigung:

Zerspanungsvorgang, Schneidengeometrie und Schneidwerkstoffe, Werkzeugträger. Ermittlung der Schnittkräfte, Schnittgeschwindigkeiten und Schnittleistungen. Bohren, Drehen, Fräsen, Schleifen und Feinstbearbeitungsverfahren sowie dazugehörige Maschinen. Elemente der Werkzeugmaschinen unter Berücksichtigung von CNC-Maschinen; Antriebe, Getriebe, Führungen, Transporteinrichtungen für Werkstücke und Werkzeuge.

V. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Verkettung von Bearbeitungsmaschinen:

Bearbeitungszentren und Fertigungsstraßen.

Qualitätssicherung:

Aufgaben, Maßnahmen, Qualitätsregelkarten, Stichproben- und Auswerteverfahren. Sonderwerkstoffe des Luftfahrzeugbaues und der Raumfahrttechnik.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgaben der Fachrichtung. Daher wird zB im Themenbereich „Werkstoffe'' die Gewinnung der Werkstoffe gegenüber deren Eigenschaften und Verwendung zurücktreten.

Dem Fachgebiet entsprechend kommt dem Themenbereich Leichtbau besondere Bedeutung zu.

Als besonders nützlich erweist sich das Zusammenwirken mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Leichtbau'', „Konstruktionsübungen'', „Laboratorium'' und „Werkstättenlaboratorium''.

Der Lehrstoff ist durch geeignete Exkursionen bei einschlägigen Firmen zu vertiefen.

15.

MASCHINENELEMENTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.4.1.

Lehrstoff:

II. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.4.1.

III. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Elemente der drehenden Bewegung:

Achsen, Wellen; Lager; Kupplungen, Mitnehmerverbindungen.

Federelemente:

Biegefeder, Torsionsfeder, Gasfeder; Silentelemente.

Zahlräder und Zahngetriebe:

Verzahnungen, Stirnräder, Kegelräder, Schraubenräder. Stirn- und Kegelrädergetriebe, Schneckengetriebe. Zugmitteltriebe.

Konstruktionsregeln:

Schweiß-, Guß- und Schmiedekonstruktionen.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.4.1.

16.

ELEKTROTECHNIK UND ELEKTRONIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für den Ausbildungszweig bedeutsamen Gesetze der Elektrotechnik, Nachrichtentechnik und industriellen Elektronik sowie die Bauarten, die Wirkungsweise und das Betriebsverhalten von elektrischen Betriebsmittel kennen. Er soll die einschlägigen Vorschriften und Sicherheitsmaßnahmen kennen und beachten.

Lehrstoff:

III. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Begriffe:

Größen und Einheiten. Feldbegriff. Stromarten. Elektrowärme,

elektrochemische Vorgänge.

Grundlagen der Gleichstromtechnik:

Stromleitung in Metallen. Begriffe, Gesetze, Schaltungen von

Widerständen und Spannungsquellen.

Grundlagen der Wechselstromtechnik:

Begriffe, Kennwerte. Gesetze. Schaltungen. Drehstrom.

IV. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Grundlagen der Meßtechnik:

Analog- und Digitalmeßtechnik; Wandler. Sensoren und Meßwertaufnehmer.

Elektrische Maschinen und Anlagen:

Schutzmaßnahmen; Betriebsverhalten und Bauformen der wichtigsten

elektrischen Maschinen.

Elektronik:

Aktive und passive Bauelemente; Optoelektronik; Grundschaltungen;

Gleichrichter, Sieb- und Regelschaltungen.

V. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Nachrichtentechnik:

Verstärker und Generatoren für Nieder- und Hochfrequenz, aktive

Filter. Modulation, Antennen.

Mikroelektronik:

Standardschaltkreise, Analyse und Synthese von Schaltungen in diskreter Logik; Grundlagen des Mikroprozessors, Architektur und Bussysteme, prinzipielle Funktion, Interfaceschaltungen und Standardschnittstellen; digitale Signalverarbeitung, Standardcodes.

Didaktische Grundsätze:

Von der Behandlung der physikalischen Tatsachen und Zusammenhänge ausgehend sind die Grundgesetze der Elektrotechnik in anschaulicher Weise zu erarbeiten. Der Unterricht ist unter Verwertung der bereits in anderen Unterrichtsgegenständen vermittelten Kenntnisse zu führen. Unterlagen aus der Praxis, insbesondere der flugtechnischen Praxis, sind zu verwenden. Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen ist die Absprache mit den Lehrern der fachtheoretischen Pflichtgegenstände und des Pflichtgegenstandes „Laboratorium'' wichtig.

17.

LUFTFAHRZEUGBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll den Aufbau von Luftfahrzeugen sowie ihre Wartung und das Betriebsverhalten kennen und aerodynamische und flugmechanische Berechnungen durchführen können.

Lehrstoff:

III. Jahrgang (1 Wochenstunde):

Entwicklungsgeschichte:

Entwicklung der Luftfahrt bis zum aktuellen Stand, Grenzen der Luftfahrt.

Einteilung der Luftfahrzeuge:

Bauarten und Bauweisen, Gewichtsaufteilung von Luftfahrzeugen,

Baugruppen und Systeme.

Betrieb von Luftfahrzeugen:

Grundlagen für Zulassung, Wartung und Betrieb von Luftfahrzeugen.

IV. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Aerodynamik und Atmosphäre:

Standardatmosphäre und ihre Eigenschaften. Kräfte und Momente an aerodynamischen Profilen und am Tragflügel. Kräfte und Momente am Flugzeug.

Flugleistungen:

Elemente der Flugleistungen; Horizontal- und Steigflug, Start und Landung, Kurvenflug; Reichweite und Flugdauer. Antrieb von Luftfahrzeugen.

V. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Grundlagen für Entwürfe und den Betrieb von Luftfahrzeugen:

Bauvorschriften und Lastannahmen.

Flugverhalten:

Prinzipien von Stabilität und Steuerbarkeit, Koppelungen.

Drehflügler:

Aufbau, Wirkungsweise, Leistungsverhalten. Elemente des transsonischen und Überschallfluges.

Didaktische Grundsätze:

Der zu behandelnde Lehrstoff soll an Hand geeigneter Berechnungsbeispiele geübt werden. Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen ist die Absprache mit den Lehrern der fachtheoretischen Pflichtgegenstände und des Pflichtgegenstandes „Konstruktionsübungen'' besonders wichtig.

18.

TRIEBWERKE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll moderne Verbrennungskraftmaschinen unter besonderer Berücksichtigung der Kolben- und Strahltriebwerke sowie deren Wartung, Reparatur und Prüfung kennen. Er soll Triebwerke unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Fertigung berechnen und konstruieren können.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Kolbentriebwerke:

Otto- und Dieselmotor, Zwei- und Viertaktverfahren. Berechnung der Hauptabmessungen, Dimensionierung des Kurbeltriebes. Kreisprozeß- und Leistungsberechnung, Wirkungsgrade, Höhenverhalten des Kolbentriebwerkes. Steuerung, Zündung, Schmierung, Kühlung.

Gasturbinen und Strahltriebwerke:

Arten. Entwicklungsgeschichte. Triebwerke für Unter- und Überschallbereich; Betriebsverhalten und -vorschriften, Wartung.

V. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Kolbentriebwerke:

Dynamische Probleme am Kurbeltrieb. Motorische Verbrennung; Gemischaufbereitung, Treibstoffe und Abgasproblematik. Propellertheorie, Zusammenwirken Motor und Propeller.

Gasturbinen und Strahltriebwerke:

Berechnung der realen Kreisprozesse. Berechnung der Hauptabmessungen der Triebwerkselemente und deren Dimensionierung; Werkstoffauswahl und Festigkeitsrechnung. Anwendung der Stromfaden- und Tragflügeltheorie. Verhalten des Triebwerkseinlaufes und der Schubdüse bei Unter- und Überschall. Verbrennung in der Brennkammer unter Berücksichtigung der Abgasproblematik.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben im Zusammenhang nicht nur mit den besonderen Anforderungen bei Luftfahrzeugen, sondern auch (besonders im Teilgebiet „Kolbentriebwerke'') auf die Industriepraxis. Auf die Energie-, Verkehrs- und Umweltsituation ist Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist auf die vorlaufenden Gegenstände „Mechanik'' und „Maschinenelemente'' sowie auf die parallel laufenden „Konstruktionsübungen'' abzustimmen. Lehrausgänge und Exkursionen sollten die industrielle Praxis veranschaulichen.

19.

NAVIGATION, FLUGMESSTECHNIK UND FLUGBETRIEB

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Verfahren und technische Konzeptionen der Navigation und Flugmeßtechnik kennen. Er soll die Instrumente und deren Zusammenwirken in benützerspezifischer Cockpitauslegung in ihrer Funktionsweise kennen und ihre Bedienung beherrschen.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Begriffe:

Allgemeine Grundlagen der Navigation, Kartenkunde. Grundzüge der Avionik, Streckennavigation, Satellitennavigation.

Bodeneinrichtungen:

Flughafenanlagen, Flughafenbetrieb, Flugsicherung und Wetterkunde.

Operations Research.

V. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Vorschriften und Normen:

Technische Ausrüstung und Bordinstrumente.

Radartechnik:

Arten und Funktionsprinzipien. Primärradar, Sekundärradar,

Wetterradar.

Navigationssysteme:

Instrumentenlandesystem, Mikrowellenlandesystem, automatisches Landesystem, Bord-, Boden- und Empfangsmeßeinrichtungen.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht ist mit Skizzen, Bildern, Modellen, Tabellen und audiovisuellen Hilfsmitteln möglichst anschaulich zu gestalten.

20.

LEICHTBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Eigenschaften, Verarbeitung und Anwendungen von Kunststoffen im Flugzeugbau, insbesondere von Verbundwerkstoffen kennen und optimal dimensionieren können. Er soll Faserverstärkungen berechnen und anwenden können.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Aufbau von Verbundwerkstoffen:

Faserverstärkte Kunststoffe, Fasermaterialien, Matrix (Harze und Kleber). Kennwerte, Sandwichbauweise.

Berechnung und Konstruktion:

Berechnung des Verbundes, konstruktive Möglichkeiten und Beispiele; Optimierungstheorie, Anwendungsbeispiele mit besonderer Berücksichtigung von Luftfahrzeugkonstruktionen.

V. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Leichtbau:

Leichtbaulehren, Berechnungsmethoden im Leichtbau und deren spezielle Anwendungen im Luftfahrzeugbau, Fachwerke, Hardy-Cross, Steifigkeitsmethode ohne und mit Achsialkräften, Stabilität.

Didaktische Grundsätze:

Die theoretischen Grundlagen sollen mit Diagrammen, Bildern und praktischen Anwendungsmöglichkeiten vertieft werden. Eine sachgemäße Benützung der einschlägiger Fachliteratur schafft einen direkten Praxisbezug.

21.

KONSTRUKTIONSÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.4.1.

Lehrstoff:

I. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.4.1.

II. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.4.1.

III. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Maschinenelemente:

Drei Projekte.

IV. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Triebwerke:

Zwei Projekte.

V. Jahrgang (6 Wochenstunden):

Luftfahrzeugbau:

Ein komplexes Projekt.

Gasturbinen und Strahltriebwerke:

Ein komplexes Projekt.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.4.1.

22.

LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll elektrische Meßgeräte und deren Zubehör sowie die wichtigsten Meßverfahren des Ausbildunsgzweiges praktisch nützen können und die Grundzüge des technischen Meß- und Prüfverfahren beherrschen. Er soll selbständig Schaltungs-, Prüf- und Meßaufgaben an flugtechnischen Einrichtungen durchführen können.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Übungen aus den Stoffgebieten „Elektrotechnik und Elektronik'' betreffend den jeweiligen Lehrstoff des Pflichtgegenstandes. Angewandte Meßtechnik; Messen mit Brücken, Kompensatoren und Oszilloskopen, Entwurf von digitalen Schaltungen.

V. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Übungen aus den Stoffgebieten „Triebwerke'', „Luftfahrzeugbau'', „Navigation, Flugmeßtechnik und Flugbetrieb'', „Leichtbau'' und „Fertigungstechnik'' betreffend den jeweiligen Lehrstoff der Pflichtgegenstände.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.4.1.

23.

WERKSTÄTTENLABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.4.1.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Stoffgebiet Wartung von Luftfahrzeugen:

Wartung von Kolben- und Strahltriebwerken; Heavy Maintenance; Wartungs- und Startdienst an Luftfahrzeugen; Umgang mit Bau- und Wartungsvorschriften, auch in Englisch. Wartung und Funktion von Flugleit- und Navigationssystemen.

Stoffgebiet Steuerungs- und Regeltechnik:

Elemente der Steuerungs- und Regeltechnik, Bausteine, Darstellung

von Bewegungsabläufen, weg- und zeitabhängige Steuerungen und Regelungen.

Stoffgebiet Fertigungstechnik:

Arbeitssteuerung und Auftragserstellung sowie

Produktionskostenberechnung, rechnerunterstützte Arbeitsplanung.

CNC-Programme und -Fertigung.

Stoffgebiet Arbeitsvorbereitung:

Rechnergestützte Arbeitsplanung, Arbeitssteuerung und Arbeitsauftragserstellung sowie Produktionskostenberechnung. Führung von praxisüblichen Dateien. Lagerhaltung.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.4.1.

24.

WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der für den Ausbildungszweig bedeutsamen Werk- und Hilfsstoffe kennen. Der Schüler soll facheinschlägige Erzeugnisse nach normgerechten Zeichnungen und Schaltplänen herstellen sowie facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.

Der Schüler muß die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

I. Jahrgang (9 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.4.1.

II. Jahrgang (9 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.4.1.

III. Jahrgang (9 Wochenstunden):

Mechanische Werkstätte:

Fräs- und Bohrarbeiten mit steigendem Schwierigkeitsgrad. Verzahnungen mit Teilapparat. Fräsen und Bohren nach Koordinatensystem. Arbeiten an numerisch gesteuerten Werkzeugmaschinen. Dreharbeiten mit steigendem Schwierigkeitsgrad. Formdrehen, Außermittedrehen, Kegeldrehen, Gewindesonderformen, mehrgängige Innen- und Außengewinde, manuelle Programmierung numerisch gesteuerter Fräs- und Drehmaschinen.

Kunststoffverarbeitung:

Stukturarbeiten an Flugzeugzellen, Kleben von Metallen und Kunststoffen.

Elektrotechnik:

Printfertigung, Einfache Handhabung von elektrischen Meßgeräten

(Digital/Analog, Oszilloskope).

Installationstechnik und Schweißerei:

Rohrverbindungen, Verlegen von Leitungen, Feststellen und Beheben

von Fehlern, Wasser-, Druckluft- und Hydraulikanlagen. Blech- und Rohrschweißen an Flugzeugteilen.

Luftfahrzeugwerkstätte:

Wartungsarbeiten an Zelle und Struktur (Blech, Holz), Instrumentenkunde sowie Einbau und Funktionsüberprüfung von Systemen.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.4.1

25.

PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1.

B. FREIGEGENSTÄNDE

STENOTYPIE

Siehe Anlage 1.

ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

( )

Siehe Anlage 1.

LABOR FÜR BETRIEBSWIRTSCHAFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis der Betriebsorganisation häufig anfallenden Aufgaben inner- und außerbetrieblicher Art lösen und die durch Gesetze und Bestimmungen sowie durch die betriebswirtschaftlichen Lehre geforderten Prämissen anwenden und verarbeiten können. Der Schüler soll Geschäftsfälle unter Beachtung der jeweiligen Gesetze und mit Verwendung moderner Bürotechnik sowohl im Innen- wie im Außenhandel effizient und betriebswirtschaftlich richtig ausführen können. Er soll sich Einzelbereiche des betriebswirtschaftlichen Instrumentariums aneignen und auch das Zusammenwirken verstehen lernen und in der Lage sein, dies in unternehmerische Entscheidungen umsetzen.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Einfache Projekte für Sachbearbeiter in der betrieblichen Praxis.

Organisation:

Innerbetriebliche Ablage und Evidenzhaltung; Bestellung; Auftrag; Faktura, Beleg, Ablagetätigkeit, Mahnwesen, Versand, Materialverwaltung; einfache Fälle des Schriftverkehrs; Grundwissen im Verkehr mit Bahn, Post und Spedition.

Rechnungswesen:

Einfache Fälle des Personalwesens, der Buchhaltung, des Zahlungs- und Schriftverkehrs; Personalverrechnung. Finanzierung und Planung von Einzelprojekten; Kalkulation; Kostenrechnung.

Buchführungsarbeiten, Sonderzahlungen der Lohn- und Gehaltsverrechnung; Jahresausgleich.

V. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Projekte für die untere Führungsebene und komplexe Projekte für die leitende Führungsebene und Geschäftsführung.

Recht:

Einfache Fälle des Arbeitsrechts, Arbeiterschutz, Gewerkschaften;

Steuerrecht; Versicherungswesen.

Führung:

Innerbetriebliche Hierarchien. Führungstechniken; Personalplanung;

Stellenausschreibung. Entscheidungstechniken, Managementtechniken, Führungsstile, Personalmanagement, Personalbeurteilung.

Organisation:

Export, Import, Spedition. Operative Budgets.

Rechnungswesen:

Bilanz und Bilanzanalyse, Kennzahlen, Erfolgsrechnung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendung in der betrieblichen Praxis. Dies wird durch die Organisation einer Übungsfirma erreicht, die mit bereits bestehenden Firmen dieser Art im In- und Ausland in (fiktiven) Geschäftsverkehr tritt.

Die innerbetriebliche Struktur ist so gestaltet, daß der Schüler die Laufbahn vom Sachbearbeiter bis zum leitenden Angestellten durchläuft. Das Vorhandensein mehrerer Abteilungen im organisatorischen Aufbau der Übungsfirma ermöglicht eine Jobrotation.

Die Auswirkungen der getroffenen Entscheidungen können jederzeit in Zwischenanalysen erfaßt werden und geben dem Schüler Einblick in den betrieblichen Erfolg und Mißerfolg.

Ausgehend von den theoretischen Grundlagen sollen die in der heutigen Bürotechnik verwendeten elektronischen Mittel eingesetzt werden.

AKTUELLE FACHGEBIETE

Siehe Anlage 1.

C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

FLUGFUNKTELEPHONIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermitteln der für das Erlangen der Funkerzeugnisse laut § 3 lit. a Z 2 und 3 der Funkerzeugnisverordnung, BGBl. Nr. 139/1967, in der jeweils gültigen Fassung und der für das Erlangen der beschränkten Sprechfunkberechtigung nach § 113 der Zivilluftfahrtpersonalverordnung, BGBl. Nr. 219/1958, in der jeweils gültigen Fassung erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten. Vertiefen des Verständnisses für Flugsituationen und Aufgaben der Flugsicherung.

Lehrstoff:

III. Jahrgang (1 Wochenstunde):

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):

V. Jahrgang (1 Wochenstunde):

Die folgenden vier Teilgebiete sollen so aufeinander abgestimmt unterrichtet werden, daß der Schüler bis zum Ende des vierten Jahrganges die Kenntnisse und Fertigkeiten erworben hat, die er für das Erlangen des „eingeschränkten Funktelephonistischen Zeugnisses für den Binnenflugdienst'' und für das „Eingeschränkte und Allgemeine Funktelephonistenzeugnis für den Flugfunkdienst'' benötigt:

a)

Fertigkeiten:

Funktelephonische Aufnahme und Abgabe von Texten aus dem Flugverkehrskontrolldienst in deutscher und englischer Sprache und Verwenden des für die internationale Zivilluftfahrt Buchstabieralphabetes.

Übersetzen von englischen Texten in die deutsche Sprache.

Funktelephonieverkehr in englischer und deutscher Sprache unter Annahme von Flügen nach Sicht- und Instrumentenflugregeln unter Verwendung der dafür festgelegten Redewendungen, Ausdrücke und Abkürzungen.

b)

Fernmelderechtliche Bestimmungen:

Fernmeldegesetz, Verordnung über Privatfernmeldeanlagen, Funker-Zeugnisverordnung, internationaler Fernmeldevertrag und Vollzugsordnung für den Funkdienst.

c)

Sonderbestimmungen für den Funktelephoniedienst:

Bestimmungen über den Funkfernmelde- und Flugfunknavigationsdienst, soweit sie auf den Flugfunkdienst Anwendung finden, insbesondere Begriffsbestimmungen, Aufzeichnungen des Funktelephonieverkehrs, Funkverkehrssprache für Flugsicherungszwecke; Verhalten bei Ausfall der Funkverbindung, Standortsmeldungen, Flugpläne, Versuchssendungen; Arten der Meldungen und ihrer Vorgangsfolge, Übermittlung von Zahlen; Verfahrenswörter und Redewendungen in englischer und deutscher Sprache, Anruf, Empfangsbestätigung, Rufzeichenbildung von Luftfahrzeugen, Berichtigungen und Wiederholungen, Durchführung des Funktelephonieverkehrs bei Sicht- und Instrumentenflügen; Not- und Dringlichkeitsverkehr; Funkpeilung und Wählrufverfahren.

Handhaben der Behelfe für den Flugfernmelde- und Flugnavigationsdienst, Lage der in Österreich errichteten Funkanlagen für Flugfernmeldeverkehr und Navigation.

Bestimmungen zum Schutz des menschlichen Lebens auf See, soweit sie auf den Flugfunktelephoniedienst Anwendung finden, insbesondere Ausrüstung von Schiffen mit Sprechfunkanlagen; Frequenzen für den Sprechfunkdienst; Wachstunden im Sprechfunkdienst.

Technische Kenntnisse:

Wirkungsweise und Aufbau der im Funktelephoniedienst verwendeten Sende- und Empfangsanlagen, deren Inbetriebnahme und Bedienung. Ausbreitung von elektromagnetischen Schwingungen und Störungsursachen im Funktelephonieverkehr. Wirkungsweise und Aufbau der üblichen Funknavigationsanlagen sowie die Bedienung solcher Anlagen an Bord von Luftfahrtzeugen. Bestimmungen der Vollzugsordnungen für den Funkdienst über „technische Merkmale'' und „Bezeichnung der Aussendung'', soweit sie den Flugfunktelephoniedienst betreffen.

Didaktische Grundsätze:

Besonderes Gewicht ist auf die Festigung erworbener Kenntnisse und Fertigkeiten durch intensive Übungen zu legen. Gleichzeitig mit dem Vermitteln des Lehrstoffes ist das Verständnis für die jeweilige fliegerische Situation zu wecken und zu fördern.

Die theoretischen Kenntnisse sind in deutscher Sprache zu vermitteln. Querverbindungen zu den Unterrichtsgegenständen „Englisch'', „Elektrotechnik, Nachrichtentechnik und Elektronik'', „Luftfahrzeugbau'', „Navigation, Flugmeßtechnik, Flugbetrieb'', und „Rechtskunde und Politische Bildung'' sind zu pflegen. Der Unterricht ist, wenn möglich, mit Hilfe eines Skriptums sowie der einschlägigen Bundesgesetzblätter zu gestalten.

AUSBILDUNG ZUR ERLANGUNG DES SEGELFLIEGERSCHEINES

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermitteln praktischer Erfahrung auf dem Gebiet der Flugmechanik.

Vermitteln der für das Erlangen des Segelfliegerscheines oder der Erweiterungen der Grundberechtigung oder der besonderen Berechtigungen für Segelflieger im Sinne der Zivilluftfahrt-Personalverordnung, BGBL. Nr. 219/1958, in der jeweils gültigen Fassung erforderlichen Kenntnissse (Anm.: richtig: Kenntnisse) und Fähigkeiten.

Erleichtern des Verständnisses der theoretischen Kenntnisse, die in den Unterrichtsgegenständen „Luftfahrzeugbau'', „Mechanik'', sowie „Navigation, Flugmeßtechnik, Flugbetrieb'' vermittelt werden.

Lehrstoff:

III. Jahrgang (1 Wochenstunde):

Segelflugkunde einschließlich der Beurteilung der Lufttüchtigkeit von Segelflugzeugen, Kenntnis der Bordinstrumente und Bordgeräte;

Verhaltensmaßregeln während des Fluges im allgemeinen und unter besonderen Umständen, insbesondere bei Außen- und Notlandungen;

Grundbegriffe der Aerostatik und Aerodynamik, der Wetter- und Kartenkunde, sowie der Instrumentenkunde; Topographie Österreichs und seiner Nachbarländer; Luftrecht, soweit es für Segelflieger von Belang ist; Erste Hilfe bei Unfällen.

Praktische Ausbildung am Doppelsteuer und im Alleinflug nach den jeweils gültigen Ausbildungsvorschriften.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht soll möglichst in einem geschlossenem Lehrgang abgehalten werden. Die theoretische und praktische Ausbildung ist parallel zu führen. Querverbindungen zu den oben erwähnten Unterrichtsgegenständen sind zu pflegen.

D. FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.


*1) Einschließlich Luftrecht.

*2) Mit Übungen.

*3) In Zeugnissen und anderen Amtsschriften ist in Klammer die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

*4) In Zeugnissen und anderen Amtsschriften ist in Klammer die genehmigte Bezeichnung des aktuellen Fachgebietes zuführen.

*5) Als Kurs für einen oder mehrere Jahrgänge (auch mehrere Abteilungen) - jedoch jeweils nur für dieselbe Schulstufe -gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für höchstens 8 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, wobei aus pädagogischen Gründen eine Blockung anzustreben ist.

*6) Lehrverpflichtungsgruppe wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

*7) Siehe Anlage 1, Abschnitt Ia.

Anlage 1 4 5

Jahrgangs- und semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten

(Art. III § 1 Abs. 2)

Anlage 1.4.5.

```

```

LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR MASCHINENBAU

Ausbildungszweig Technische Gebäudeausrüstung

und Energieplanung

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```

```

Wochenstunden Lehrver-

Pflichtgegenstände Summe pflich-

Jahrgang tungs-

I. II. III. IV. V. gruppe

```

```

```

1.

Religion ................... 2 2 2 2 2 10 (III)

```

```

2.

Deutsch .................... 3 2 2 2 2 11 (I)

```

```

3.

Lebende Fremdsprache

```

(Englisch) ................. 2 2 2 2 2 10 (I)

```

4.

Geschichte und Sozialkunde . - - - 2 2 4 (III)

```

```

5.

Geographie und

```

Wirtschaftskunde ........... 2 2 - - - 4 (III)

```

6.

Rechtskunde und

```

Politische Bildung ......... - - - - 2 2 III

```

7.

Leibesübungen .............. 2 2 2 1 1 8 (IVa)

```

```

8.

Mathematik und angewandte

```

Mathematik ................. 4 3 4 3 - 14 (I)

```

9.

Darstellende Geometrie ..... 3 2 - - - 5 (I)

```

```

10.

Physik und angewandte Physik 2 2 2 - - 6 (II)

```

```

11.

Chemie, angewandte Chemie

```

und Umwelttechnik .......... 2 2 - - - 4 II

```

12.

Elektronische

```

Datenverarbeitung und

angewandte elektronische

Datenverarbeitung .......... - 2 2 - - 4 I

```

13.

Mechanik *1) ............... 3 3 3 3 2 14 (I)

```

```

14.

Fertigungstechnik .......... 3 2 - - - 5 I

```

```

15.

Maschinenelemente .......... - 3 2 - - 5 I

```

```

16.

Elektrotechnik und

```

Elektronik ................. - - 2 2 - 4 I

```

17.

Meß-, Steuerungs- und

```

Regelungstechnik ........... - - - 2 2 4 I

```

18.

Wirtschaftliche Bildung und

```

Betriebstechnik ............ - - - 2 2 4 II

```

19.

Bautechnik ................. - - 2 2 - 4 I

```

```

20.

Heizungs-, Klima- und

```

Kältetechnik ............... - - 3 2 3 8 I

```

21.

Thermische Anlagen *2) ..... - - - 2 2 4 I

```

```

22.

Sanitärtechnik und

```

Wasserversorgung ........... - - - 2 3 5 I

```

23.

Maschinen der Gebäudetechnik - - - 2 2 4 I

```

```

24.

Energieplanung ............. - - - - 3 3 I

```

```

25.

Konstruktionsübungen ....... 3 2 3 3 4 15 I

```

```

26.

Laboratorium ............... - - - 3 3 6 I

```

```

27.

Werkstättenlaboratorium .... - - - 3 3 6 III

```

```

28.

Werkstätte ................. 9 9 9 - - 27 (Va)

```

```

```

Gesamtwochenstundenzahl ... 40 40 40 40 40 200

```

29.

Pflichtpraktikum ........... mindestens je vier Wochen vor

```

Eintritt in den III. und V. Jahrgang

```

```

Wochenstunden Lehrver-

Freigegenstände *7) pflich-

Jahrgang tungs-

I. II. III. IV. V. gruppe

```

```

Stenotypie ..................... 2 2 - - - (V)

Zweite lebende Fremdsprache

(....) *3) ..................... - - 3 3 3 (I)

Labor für Betriebswirtschaft ... - - - 3 3 II

Aktuelle Fachgebiete *4) ....... - - 2 2 2 I bis VI

```

```

Unverbindliche Übungen *7)

```

```

Leibesübungen ......... (bis zu) 2 2 2 2 2 (IVa)

```

```

Förderunterricht *7)

```

```

Deutsch ........................ *5) *5) *5) *5) *5) (I)

Lebende Fremdsprache

(Englisch) ..................... *5) *5) *5) *5) *5) (I)

Mathematik und angewandte

Mathematik ..................... *5) *5) *5) *5) (I)

Fachtheoretische

Pflichtgegenstände ............. *5) *5) *5) *5) *5) *6)

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2.

DEUTSCH

Siehe Anlage 1.

3.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1.

4.

GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE

5.

GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

6.

RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Berufsausübung im Fachgebiet bedeutsamen Rechtsvorschriften kennen. Er soll die für das Verständnis des politischen und sozialen Lebens und zur Wahrnehmung der staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten erforderlichen Kenntnisse besitzen und die demokratischen Prinzipien moderner Rechtsstaaten bejahen.

Lehrstoff:

V. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Unternehmerrecht:

Privatrecht, Handelsrecht (Kaufmann, Firmenbuch, Dienstleistungen, Handelsgeschäfte, Handelskauf). Gewerberecht (Antritt und Ausübung eines Gewerbes). Schutz geistigen Eigentums. Internationale Aspekte.

Arbeitnehmerrecht:

Arbeitsrecht (Arbeitsvertrag, Rechte und Pflichten der Vertragspartner, Auflösung von Arbeitsverhältnissen; Angestelltengesetz), Arbeitsschutz (Arbeitszeitschutz, allgemeiner und besonderer technischer Arbeitsschutz; Sozialversicherung). Internationale Aspekte.

Politische Bildung:

Staatselemente, Aufgaben des Staates; Staats- und Regierungsformen, politische Parteien, Verbände. Österreichisches Verfassungsrecht (demokratisches, republikanisches, bundesstaatliches, rechtstaatliches Prinzip). Rechte und Pflichten des Staatsbürgers. Verfassungen bedeutender Staaten; internationale Stellung Österreichs, immerwährende Neutralität, umfassende Landesverteidigung. Europäische Integration; zwischenstaatliche Organisationen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Verständnis für Probleme des öffentlichen Lebens und für komplexe Zusammenhänge in Wirtschaft und Recht. Dementsprechend kommt bei Divergenzen zwischen der Theorie und der politischen Wirklichkeit das größere Gewicht der letzteren zu.

In vielen Teilbereichen wird auf Vorkenntnisse aus dem Pflichtgegenstand „Geschichte und Sozialkunde'' zurückgegriffen werden können.

Da die im Mittelpunkt der Bildungs- und Lehraufgabe stehende politische Bildung vor allem durch Erleben erworben wird, kommt Diskussionen, Rollenspielen, Besuchen von Institutionen und Vorträgen auch schulfremder Personen große Bedeutung zu. In den rechtlichen Themenbereichen sind Fallbeispiele besonders nützlich, für die die Arbeit in Gruppen und die Diskussion zweckmäßige Arbeitsformen sind.

7.

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

8.

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit im Rechnen mit Zahlen, Variablen und Funktionen besitzen und die Methoden der Geometrie, der Analysis, der Numerik und der angewandten Statistik auf Aufgaben anderer Unterrichtsgegenstände anwenden können. Im Zusammenhang mit dem Erwerb von mathematischem Wissen und Können sind allgemeine mathematische Fähigkeiten wie Argumentieren und exaktes Arbeiten, Darstellen und Interpretieren, Kombinieren von vertrauten Methoden auf neuartige Verfahren und kritisches Denken durch Einsichten in den Modelcharakter mathematischer Werkzeuge als Lernziele anzustreben.

Lehrstoff:

I. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Numerik und Algebra:

Zahlenbereiche, Gleichungen (lineare Gleichungen und Ungleichungen, Äquivalenzumformungen von Formeln, lineare Gleichungssysteme bis zu zwei Variablen), Funktionen (lineare Funktionen, quadratische Funktionen, Kreisfunktionen für einfache geometrische Anwendungen). Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnungen, Gleitkommazahlen, Zahlen begrenzter Genauigkeit, Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte).

Geometrie:

Planimetrie (Kongruenz, Ähnlichkeit; Dreieck, Viereck, Vieleck, Kreis; pythagoräische Lehrsatzgruppe); Trigonometrie des rechtwinkeligen Dreiecks; Berechnungen mit Hilfe des Sinus- und Cosinussatzes.

II. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Numerik und Algebra:

Funktionen (Darstellung, Umkehrfunktion), Potenzen und Wurzeln, Potenz- und Wurzelfunktionen, transzendente Funktionen (Exponentialfunktionen, logarithmische Funktionen, allgemeine Kreisfunktionen), Rechenoperationen mit Logarithmen, logarithmische Darstellungen, logarithmische und Exponentialgleichungen. Komplexe Zahlen (Begriff, Grundrechenoperationen, Gaußsche Zahlenebene, Eulerformel).

Geometrie:

Stereometrie (Oberflächen- und Volumsberechnungen ebenflächig und krummflächig begrenzter Körper); Arcusfunktionen, allgemeine harmonische Funktionen (Schwingungen, Überlagerung von Schwingungen); Anwendungen in der Praxis. Vektorrechnung (Addition und Subtraktion von Vektoren, Koordinatendarstellung von Vektoren, Multiplikation eines Vektors mit einem Skalar, Skalar- und Vektorprodukt von Vektoren, Geraden- und Ebenendarstellung, Kegelschnitte).

III. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Analysis:

Grenzwerte von Funktionen, Stetigkeit; Differentialrechnung (Differenzenquotient, Differentialquotient, Ableitung reeller Funktionen, Differentiationsregeln, Mittelwertsätze); Anwendung der Differentialrechnung (Kurvendiskussionen, Extremwertberechnungen), Potenzreihen, Taylorreihen, Funktionen mit zwei unabhängigen Variablen. Integralrechnung (unbestimmtes Integral, bestimmtes Integral, numerische Integration, Integrationsmethoden; technische Anwendungen).

Geometrie:

Hyperbelfunktionen, Parameter- und Polarkoordinatendarstellung,

Krümmung ebener Kurven, technisch wichtige Kurven.

IV. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Analysis:

Gewöhnliche lineare Differentialgleichungen mit konstanten Koeffizienten, Lösungen für einfache Störfunktionen; Fourierreihen, Laplacetransformation, Anwendung zur Schwingungsanalyse und Regelungstechnik. Matrizenrechnung, Differenzenmethoden.

Statistik und Wahrscheinlichkeitsrechnung:

Beschreibende Statistik (Häufigkeitsverteilungen, Zentral- und Streuungsmaße, Zusammenhänge zwischen Merkmalen, Anwendungen in Wirtschaft und Technik), kombinatorische Hilfsmittel; Wahrscheinlichkeitsrechnung (Rechnen mit Wahrscheinlichkeiten, Wahrscheinlichkeitsverteilungen); statistische Grundlagen der Qualitätssicherung (Normalverteilung, Prüfverteilungen, Stichprobenprüfung, Zuverlässigkeitsprüfung).

Planungsmathematik:

Lineare Planungsrechnung (lineare Optimierung, optimale Kombinationen).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Dementsprechend werden daher die Rechenbeispiele zu wählen sein. Insbesondere im I. Jahrgang ist auf die Wiederholung von grundlegenden Methoden der Algebra, des Bruchrechnens und des Rechnens mit Polynomen Wert zu legen. Das Erreichen der Rechensicherheit ist ein wichtiges Teilziel. Die Absprache mit den Lehrern der theoretisch-technischen Pflichtgegenstände ist erforderlich, um die rechtzeitige Bereitstellung mathematischer Kenntnisse zu sichern.

In jedem Jahrgang drei Schularbeiten (im IV. Jahrgang auch zweistündig).

9.

DARSTELLENDE GEOMETRIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll den Aufbau eines Objektes in geeigneten Rissen darstellen und die in der Zeichnung enthaltenen Informationen deuten und konstruktiv verwerten können. Er soll geometrische Formen an technischen Objekten erkennen und mit Hilfe einer Konstruktionszeichnung erfassen sowie eigenständiges technisch-konstruktives Denken unter Anwendung geeigneter Abbildungsmethoden zeichnerisch umsetzen können. Er soll mit der Erzeugung und den Gesetzmäßigkeiten der für das Fachgebiet bedeutsamen Kurven, Flächen und Körper vertraut sein und räumliche Gegebenheiten in Handskizzen darstellen können.

Lehrstoff:

I. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Projektion und Axonometrie, Anwendung auf ebenflächig begrenzte Körper und spezielle einfache Flächen:

Räumliches kartesisches Rechtssystem, Parallelprojektion. Aufbauverfahren der Axometrie, spezielle axonometrische Angaben gemäß ÖNORM A 6061. Anwendung auf prismatische und pyramidenförmige Werkstücke. Strecke und Gerade, ebene Figur und Ebene, Körper und Fläche. Aufriß, Grundriß und Kreuzriß. Konstruktion axonometrischer Risse aus gegebenen Hauptrissen und umgekehrt. Prismenfläche, Zylinderfläche, Pyramidenfläche und Kegelfläche.

Lösung stereometrischer Aufgaben mit Hilfe von Normalprojektion:

Angittern in einer Ebene, Schnitte ebenflächig begrenzter Werkstückformen. Seitenrisse als Konstruktionshilfsmittel. Länge einer Strecke, Drehen einer Ebene in eine Hauptebene, orthogonale Lage einer Geraden und einer Ebene. Anwendung auf maschinenbauliche Objekte. Netzkonstruktionen.

Normalriß eines Kreises:

Festlegen des Normalrisses eines Kreises durch Hauptscheitel und

einen Punkt. Normalriß von drehzylindrischen und drehkegelförmigen

Objekten.

Kugelflächen:

Normalriß einer Kugelfläche und ihrer ebenen Schnitte. Anwendung

auf maschinenbauliche Objekte.

Schnitte von Prismen- und Zylinderflächen:

Ebene Schnitte von Prismen- und Zylinderflächen; perspektive Affinität. Parallelriß einer Ellipse, konjugierte Durchmesser. Kreiszylinderflächen und ihre ebenen Schnitte. Punkt- und tangentenweise Konstruktion der Durchdringungen von Zylinderflächen. Verebnungen kreiszylindrischer Flächenstücke. Anwendungen auf maschinenbauliche Objekte.

II. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Normale Axonometrie:

Darstellung von Flächen und Objekten in einfacher Lage zum Koordinatensystem, speziell bei iso- oder dimetrischer Annahme.

Dreh- und Schraubflächen:

Konstruktive Behandlung von Drehflächen in Grundstellung. Schnitte mit projizierender Ebene. Ebene Schnitte und Verebnungen von Drehkegelflächen. Torusflächen und ihre Anwendungen bei Kugellagern und Krümmern. Durchdringung von Drehflächen mit parallelen und schneidenden Drehachsen. Anwendungen auf maschinenbauliche Objekte. Konstruktive Behandlung der Schraublinie. Regelschraubflächen und ihre Anwendung bei Gewinden.

Kinematik:

Grundlagen und graphische Verfahren der ebenen Kinematik.

Koppelgetriebe und deren Sonderformen mit Anwendungen.

Trochoidenbewegungen und Verzahnungen.

Computergestützes Konstruieren:

Hinweis auf den Zusammenhang zwischen zeichnerischen und numerischen Methoden sowie auf praxisgerechte Konstruktionshilfen, Verwendung geeigneter Software zur Herstellung von Zeichnungen, zur Demonstration ebener Zwangläufe sowie zur Generierung und Darstellung räumlicher Objekte.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Auswahl und Gewichtung des Lehrstoffes ist die Verwendbarkeit für den Konstruktionsunterricht der Fachrichtung. Das räumliche Vorstellungsvermögen wird vor allem geschult, wenn die Lösungsstrategien anhand der räumlichen Gegebenheiten - nach Möglichkeit am Originalobjekt oder an einem Modell - entwickelt und in der Konstruktionszeichnung nachvollzogen werden.

Zwischen Raumobjekten und deren Rissen muß begrifflich und sprachlich stets klar unterschieden werden. Zur Stützung der Raumanschauung empfiehlt es sich, axonometrische Risse durchgehend zu verwenden. Die zunehmende Bedeutung des computerunterstützten Konstruierens legt die konsequente Verwendung eines Koordinatensystems nahe.

Im Themenbereich „Projektion und Axonometrie'' ist auch das Erkennen der für eine Objektform erforderlichen Maße von Bedeutung. Im Sinne der Berufspraxis erscheint es zweckmäßig, technische Objekte nicht in allgemeiner Lage darzustellen; für anschauliche Darstellungen bietet sich die Axonometrie an.

Im Themenbereich „Schnitte von Prismen- und Zylinderflächen'' empfiehlt es sich, Schnitt- und Durchdringungskurven stets auch tangentenweise zu konstruieren. Im Bereich „Dreh- und Schraubflächen'' genügt die punkt- und tangentenweise Behandlung ebener Schnitte von Drehkegelflächen. Bei Durchdringungen von Drehflächen und bei der Behandlung von Schraubflächen reicht die Darstellung in Hauptrissen bei einfachster Aufstellung aus. Beim Umriß von Regelschraubflächen genügt die Festlegung als Hüllkurve ; auf Drehfluchtelemente kann verzichtet werden.

Software sollte unter dem Gesichtspunkt ausgewählt werden, daß sie auf den beim traditionellen Konstruieren verwendeten Begriffen, Bezeichnungsweisen und Strategien aufbaut. Geeignete Software kann auch bereits im ersten Jahrgang benützt werden. Der Einsatz von 3D-Software ist aber erst sinnvoll, nachdem die Fähigkeit, Objekte anhand von Hauptrissen oder axonometrischen Rissen erfassen zu können, ausreichend geschult worden ist.

In jedem Jahrgang drei Schularbeiten.

10.

PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Naturvorgänge exakt beobachten und beschreiben sowie aus den Beobachtungsergebnissen physikalische Gesetzmäßigkeiten erkennen und erklären können. Er soll in den für die Fachrichtung wichtigen Teilbereichen der Physik und in der naturwissenschaftlichen Weltsicht grundlegende Kenntnisse besitzen.

Lehrstoff:

I. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Allgemeine Physik:

Aufgaben und Arbeitsweise der Physik. Gesetzliche Maßeinheiten.

Internationales Einheitensystem (SI). Meßfehler.

Mechanik des Massenpunktes:

Kinematik (Geschwindigkeit, Beschleunigung, zusammengesetzte Bewegungen). Dynamik (Trägheit, Masse und Kraft, Newtonsche Grundgesetze). Arbeit, Energie, Leistung. Erhaltssätze der Mechanik (Massenerhaltung, Energieprinzip, Impulserhaltung). Zentralkräfte, Gravitation.

Thermodynamik:

Druck und Temperaturbegriff, Temperaturmessung. Wärmeenergie. Kalorimetrie. Zustandsgleichung idealer Gase. 1.und 2. Hauptsatz der Thermodynamik. Umwandlung von Wärme und mechanischer Arbeit. Aggregatzustände (Phasenkoexistenz, reale Gase, Gasverflüssigung, Kältemaschine).

II. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Elektrizität und Magnetismus:

Elektrische Ladung. Atombau. Elektrisches Feld. Elektrische Leitung in Vakuum, Festkörpern, Flüssigkeiten, Gasen. Magnetisches Feld, magnetischer Fluß, magnetische Felder von Strömen, magnetische Eigenschaften der Stoffe. Elektromagnetische Induktion. Wechselstromkreis. Energieversorgung.

Strahlenoptik:

Reflexion, Brechung und Totalreflexion, Lichtgeschwindigkeit.

Abbildung durch optische Linsen.

Schwingungen und Wellen:

Schwingungen, Wellen, Interferenz und Beugung in der Mechanik, Optik, Akustik, im Elektromagnetismus. Stehende Wellen. Modulation. Schallwellen. Besondere Phänomene der Wellenoptik (Beugung am Spalt und am Gitter, Auflösungsvermögen optischer Anordnungen, Interferenz dünner Schichten, Polarisation, Spannungsoptik, Streuung).

III. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Strahlung:

Emission und Absorption von Strahlung. Photometrie (Strahlungsfeldgrößen, Einheiten der Lichttechnik). Lichterzeugung und -verteilung. Gesetze der Temperaturstrahlung. Spektren. Farben.

Quantenmechanik:

Welle-Teilchen-Dualismus des Lichts und der Materie. Energiequantisierung im Atom. Grundgedanken der Quantenmechanik (Unschärferelation, Wellengleichung, Elektronenbeugung, Spin von Elektronen).

Atom- und Kernphysik:

Atommodelle, Wasserstoffatom, Aufbau der Atomhüllen. Laser. Aufbau der Atomkerne, Massendefekt und Bindungsenergie der Atomkerne, Radioaktivität, Kernspaltung und Kernverschmelzung, Anwendung radioaktiver Isotope.

Technischer Strahlenschutz:

Wechselwirkung von Strahlung und Materie, Dosimetrie, biologische

Strahlenwirkung, Schutzvorschriften.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe bewährt sich das Ausgehen vom experimentellen Nachweis der physikalischen Zusammenhänge, gefolgt von der Erläuterung der gewonnen Erkenntnisse für den Maschinenbau.

Zur rechtzeitigen Erarbeitung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Mathematik und angewandte Mathematik'' und „Mechanik'' sowie im Themenbereich „Elektrizität und Magnetismus'' mit dem Unterrichtsgegenstand „Elektrotechnik und Elektronik'' erforderlich.

11.

CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Fachrichtung bedeutsamen Begriffe und Gesetze der Chemie beherrschen. Er soll Strukturen im Aufbau der Materie erkennen und beschreiben können und den Aufbau, die Funktion und den Einsatz der im Fachgebiet verwendeten Stoffe sowie deren Auswirkungen auf die Umwelt kennen.

Lehrstoff:

I. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Begriffe und Gesetze:

Atomaufbau und Periodensystem; chemische Bindung; Oxidationszahl; pH-Wert; Redoxreaktionen, Elektrolyse, Energieverhältnisse chemischer Reaktionen. Elektrochemie (Redoxreihe, galvanische Zellen, Korrosion).

Anorganische Werk- und Hilfsstoffe:

Metalle, Halbmetalle, Nichtmetalle; Isolatoren, Halbleiter. Inerte Gase; Brennstoffgase. Wasseraufbereitung (Härte, gelöste Stoffe, Wasserbegleiter, Folgewirkungen).

II. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Organische Chemie:

Kohlenwasserstoffe (molekularer Aufbau, Nomenklatur; Rohstoffbasis). Organische Werkstoffe des Fachgebietes. Kunststoffe (molekularer Aufbau, Eigenschaften, Anwendungsbereiche); Kraft- und Schmierstoffe; Erdölchemie (Gewinnung, Destillation, Erdölprodukte, Gütekenngrößen).

Umwelttechnik:

Luft-, Wasser-, Abwässer- und Bodenverunreinigungen (Entstehung, Vorbeugung, Behebung). Sondermüll. Biologisch gefährliche Stoffe am Arbeitsplatz. Feuerlöschmittel. Abfallverwertung. Sozial- und wirtschaftspolitische Aspekte (Verursacherprinzip;

Interessenkonflikte).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Fachrichtung. Aus methodischen Gründen erweist es sich als zweckmäßig, die erforderlichen Versuche vor allem im II. Jahrgang durch audiovisuelle Hilfsmittel zu unterstützen.

12.

ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE

DATENVERARBEITUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Denk- und Arbeitsweisen der Informatik sowie die Anwendungen und Entwicklungstendenzen der elektronischen Datenverarbeitung im Fachgebiet kennen.

Er soll mit Hilfe von Programmiersprachen oder Softwarewerkzeugen einfache Problemstellungen aus dem weiteren Zusammenhang des Fachgebietes analysieren, für die elektronische Datenverarbeitung aufbereiten, testen und dokumentieren können. Er soll Handbücher der Hardware- und Softwarehersteller benützen können.

Der Schüler soll die wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Auswirkungen des Einsatzes der elektronischen Datenverarbeitung beurteilen und die neuen Technologien in unsere Kultur einordnen können.

Lehrstoff:

II. Jahrgang (2 Wochenstunden):

EDV-Anlagen:

Technische Grundlagen, Einzelarbeitsplatzbetriebssysteme (Aufbau, Funktion, Organisation).

Programmentwicklung:

Systematik der Problemlösung, Strukturelemente. Programmentwicklung

am Gerät.

Full-Screen-Editor. Kontrollstrukturen und Datentypen von einfachen Programmen ohne Dateizugriff, Unterprogrammtechniken mit und ohne Parameterübergabe. Anwendungen aus dem Fachgebiet.

III. Jahrgang (2 Wochenstunden):

EDV-Anlagen:

Hardwarestrukturen, Multiuser und Multitasking-Systeme, praktische Aufgabenstellungen mit EDV-Betriebssystemen. Vernetzungen. Gebrauch von Benützerhandbüchern.

Programmentwicklung:

Anwendungen aus dem Fachgebiet mit Dateizugriff.

Programmoptimierung. Ergebnissicherung (Fehlersuche, begleitende Kontrolle, Dokumentation).

Arbeiten mit Softwarewerkzeugen:

Textverarbeitung,Tabellenkalkulation,Datenbanken,Planungsinstrumente; Dienstprogramme, Anwendungen im Fachbereich. Programmierhilfen.

Auswirkungen der elektronischen Datenverarbeitung:

Betriebswirtschaft (Rationalisierung, zunehmende Bedeutung der Organisation), Volkswirtschaft (Strukturwandel in der Wirtschaft und auf dem Arbeitsmarkt), Sozialpolitik (Beschäftigungspolitik, Arbeitszeit; neue Arbeitsformen und -belastungen), Datenschutz (Persönlichkeitsschutz, Schutz geistigen Eigentums).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis; hierbei bieten sich außer technischen auch betriebsorganisatorische Aufgabenstellungen an. Praktisches Arbeiten am Gerät vom Anfang an und praxisbezogene Aufgabenstellungen unter Berücksichtigung der maschinellen Möglichkeiten erhöhen die Motivation.

Gruppenarbeit, Teamarbeit und projektorientierter Unterricht sind den Aufgabenstellungen der elektronischen Datenverarbeitung besonders angemessen. Fächerübergreifende Themen ermöglichen komplexere Aufgabenstellungen.

13.

MECHANIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die theoretischen Grundlagen für technische Berechnungen und Konstruktionen im Ausbildungszweig beherrschen. Er soll logische Zusammenhänge erkennen und auf Probleme des Ausbildungszweiges anwenden können.

Lehrstoff:

I. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Statik:

Masse, Kraft, Gravitation, statisches Moment, Kräftepaar. Ebene Kräftesysteme (zentrales ebenes Kräftesystem, allgemeines ebenes Kräftesystem, resultierende Kraft und resultierendes Moment). Zerlegung von Kräften in Komponenten, Gleichgewicht. Anwendung auf Balken und Stäbe. Schwerpunkt von Linien, Flächen und Körpern. Reibung (Haft- und Gleitreibung, Rollwiderstand, Seilreibung).

Festigkeit von Werkstoffen:

Elastischer fester Körper. Beanspruchungsarten, Spannungsarten, Belastungsfälle und Arten der Festigkeit. Einfache Spannungsberechnungen.

II. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Statik:

Momentan- und Querkraftverteilung an Balken. Gelenkträger;

Fachwerke.

Festigkeit von Werkstoffen:

Spannungszustände, Werkstoffestigkeit und zulässige Beanspruchung;

zusammengesetzte Beanspruchung, Vergleichsspannungen.

Kinematik:

Bewegungsarten, Bewegungsgrößen, Bewegungsabläufe. Kinematik des starren Körpers; Bewegungsgesetze von Newton. Arbeit, Energie, Impuls, Leistung, Wirkungsgrad.

III. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Dynamik:

Dynamik des starren Körpers; Relativbewegung; Erhaltungssätze (Energie- und Impulserhaltung); Arbeitssatz; elastische und inelastische Stoßprozesse. Größen der drehenden Bewegung; Drallsatz; Rotation um freie Achsen.

Thermodynamik:

Zustandsgrößen, Wärmeübertragung (Leitung, Konvektion, Strahlung und Durchgang), Wärmeerzeugung durch Verbrennung.

Hydromechanik:

Begriffe; Eigenschaften der Flüssigkeiten. Hydrostatik; Oberflächen- und Druckkräfte gegen ebene und gekrümmte Wände. Volumskraftwirkung; Kontinuitäts- und Bernoulligleichung. Stationäre reibungsfreie und reibungsbehaftete Rohrströmung, Kraftwirkung strömender Flüssigkeiten.

IV. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Grundbegriffe der Thermodynamik:

Thermodynamisches System. Zustandsgrößen. Prozeßgrößen (Arbeit, Wärme). Anwendungen des ersten Hauptsatzes der Thermodynmaik.

Ideale Gase:

Zustandsgleichung. Zustandsänderungen. Gaskinetik.

Anwendungen des zweiten Hauptsatzes der Thermodynamik:

Reversible und irreversible Prozesse. Entropie. Formulierungen des zweiten Hauptsatzes. Kreisprozesse mit idealen Gasen.

Reale Gase und Dämpfe:

Zustandsgleichungen, Zustandsänderungen, Zustandsdiagramme. Gemische idealer Gase und feuchte Luft (Kenngrößen, Zustandsänderungen).

Anwendung der Thermodynamik:

Technische Prozesse, ideale und reale Maschinen.

V. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Anwendungen für Klima- und Kälteanlagen:

Mischung ungesättigter feuchter Luft, Trocknung, Rückkühlung, reale

Klima- und Kälteprozesse.

Verfahren der Mechanik:

Aktuelle numerische Berechnungen (finite Elemente;

Differenzenmethoden).

Themenübergreifende Projekte:

Praxisrelevante komplexe Aufgaben aus allen Teilgebieten der Mechanik.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit auf häufige Aufgabenstellungen der Praxis des Fachgebietes, im Themenbereich „Themenübergreifende Projekte'' die Vielseitigkeit. Die Praxisnähe wird durch Lösung spezifischer Beispiele sowie durch Einsatz moderner technischer Hilfsmittel einschließlich elektronischer Datenverarbeitung erhöht.

Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Mathematik und angewandte Mathematik'', „Physik und angewandte Physik'' und „Elektronische Datenverarbeitung und angewandte Elektronische Datenverarbeitung'' erforderlich.

Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen im I. und III. Jahrgang beträgt eine Wochenstunde.

Im I., II., III. und IV. Jahrgang je vier Schularbeiten, im V. Jahrgang drei Schularbeiten.

14.

FERTIGUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Ausbildungszweiges verwendeten Werkstoffe und ihre Eigenschaften sowie die Verfahren des Ausbildungszweiges kennen. Er soll Fertigungsverfahren für eine gegebene Aufgabe nach technischen, wirtschaftlichen und ökologischen Kriterien auswählen können. Auf die geringe Fertigungstiefe und die Arbeit mit fertigen Komponenten von gebäudetechnischen Systemen ist Bedacht zu nehmen.

Lehrstoff:

I. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Begriffe:

Spanende und spanlose Bearbeitungsverfahren, Maschinen und Geräte,

gebäudetechnische Systeme.

Werkstoffe:

Einteilung (Eisenwerkstoffe, Nichteisenmetalle und ihre Legierungen, nichtmetallische Werkstoffe, Pulvermetallurgie, Kunststoffe). Normgemäße Bezeichnung, Aufbau und Herstellung, Eigenschaften und Verwendung.

II. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Spanlose Fertigung:

Schneiden, Stanzen, Tiefziehen, Fließ- und Strangpressen.

Rohrherstellung.

Spanende Fertigung:

Fertigungsverfahren, Fertigungswerkzeuge, Schneidengeometrie, Schneidwerkstoffe. Bohr-, Dreh-, Fräs- und Schleifmaschinen; Elemente der CNC-Verfahren.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgaben der Fachrichtung. Daher wird zB im Themenbereich „Werkstoffe'' die Gewinnung der Werkstoffe gegenüber deren Eigenschaften und Verwendung zurücktreten. Der technischen Entwicklung entsprechend kommt im Themenbereich „Nichtmetallische Werkstoffe'' der Kunststoffverarbeitung besondere Bedeutung zu.

Der Unterricht baut unter Beachtung des aktuellen Standes der Technik auf Vorkenntnissen aus den Pflichtgegenständen „Physik und angewandte Physik'' sowie „Chemie, angewandte Chemie und Umwelttechnik'' auf.

15.

MASCHINENELEMENTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Ausbildungszweig gebräuchlichen Maschinenelemente unter Berücksichtigung einschlägiger Normen und im Hinblick auf wirtschaftliche Fertigung praxisbezogen berechnen und gestalten können.

Lehrstoff:

II. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Verbindungselemente:

Lösbare Verbindungen mit Sicherungselementen. Nicht lösbare

Verbindungen.

Rohrleitungselemente:

Rohre (Bauarten und Normbezeichnungen), Rohrverbindungen,

Armaturen.

Hydraulik und Pneumatik:

Druck; Betriebsmittel. Hydraulische und pneumatische Antriebe.

Bauelemente.

III. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Rohrleitungselemente:

Sonderbauarten von Absperrorganen; Elemente im Rohrleitungsbau.

Elemente der drehenden Bewegung:

Achsen, Wellen; Lager; Kupplungen; Mitnehmerverbindungen. Zahnräder

und Zahnradgetriebe.

Konstruktionsregeln:

Schweiß- und Gußkonstruktionen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zur systematischen Erarbeitung der Funktionen der Maschinenelemente innerhalb der Gesamtkonstruktion und in die Berechnungsmethoden sowie die Vielseitigkeit der aufzuzeigenden und zu bewertenden Problemlösungen. Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Mechanik'' und „Fertigungstechnik'' erforderlich.

Anschauliche Beispiele fördern das Verständnis. Die Praxisnähe des Unterrichtes wird durch Verwenden von Modellen und Abbildungen und durch Aufgabenlösung unter Zuhilfenahme der EDV und praxisüblicher Unterlagen erhöht.

16.

ELEKTROTECHNIK UND ELEKTRONIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für den Ausbildungszweig bedeutsamen Gesetze der Elektrotechnik und der industriellen Elektronik kennen sowie die Bauarten, die Wirkungsweise und das Betriebsverhalten von elektrischen Betriebsmitteln überblicksweise kennenlernen. Er soll die einschlägigen Vorschriften, Normen und Sicherheitsmaßnahmen kennen und beachten.

Lehrstoff:

III. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Begriffe:

Größen und Einheiten. Feldbegriff. Stromarten.

Gleichstromtechnik:

Stromleitung in Metallen. Begriffe, Gesetze, Schaltungen von

Widerständen und Spannungsquellen.

Elektroinstallationen:

Leitungen, Installationsmaterial, Schutzmaßnahmen.

Wechselstromtechnik:

Begriffe, Kennwerte (Spitzenwert, Effektivwert, Mittelwerte). Gesetze. Schaltungen. Drehstromtechnik.

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Elektrische Maschinen und Transformatoren:

Aufbau, Wirkungsweise, Betriebsverhalten.

Bauelemente der Elektronik:

Passive und aktive Bauelemente (Aufbau, Wirkungsweise, Kennlininen, Anwendungen). Stromrichterschaltungen. Photovoltaik.

Mikrocomputertechnik:

Mikroprozessoren. Speicher. Bussysteme. Schnittstellen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der technischen Praxis des Fachgebietes. Zweckmäßigerweise wird von den im Pflichtgegenstand „Physik und angewandte Physik'' erworbenen Vorkenntnissen ausgegangen. Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen ist die Absprache mit den Lehrern der fachtheoretischen Pflichtgegenstände und des Pflichtgegenstandes „Laboratorium'' wichtig. Bildtafeln, Skizzenblätter und praxisübliche Unterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

17.

MESS-, STEUERUNGS- UND REGELUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für den Ausbildungszweig bedeutsamen Verfahren der Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik sowie die Bauarten und die Wirkungsweise der in der Praxis verwendeten Geräte kennen. Er soll die einschlägigen Vorschriften und Normen kennen und beachten.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Meßtechnik:

Meßgeräte. Analoge und digitale Meßverfahren zur Messung

elektrischer und nichtelektrischer Größen.

Steuerungstechnik:

Strukturen von Steuerungen, Steuersysteme. Elektromechanische,

pneumatische, hydraulische und elektronische Steuerungen.

Programmierbare Steuerungen.

Regelungstechnik:

Regelgröße, Führungsgröße, Störgröße, Regelabweichung, Regelkreis, Regler, Regelstrecke. Regelkreisglieder (Arten, Zeitverhalten, Kennlinien). Gesamtübertragungsverhalten zwischen Ventil und Wärmetauscher. Hydraulische Schaltungen, Ventilauslegung.

V. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Regelungstechnik:

Stetige und unstetige Regeleinrichtungen. Geschlossener Regelkreis (Stabilität, optimale Reglereinstellungen, Simulation von Regelkreisen). Digitale Regelungstechnik. Spezielle Anwendungen in der technischen Gebäudeausrüstung.

Leittechnik:

Systemaufbau, Anwendungsbereiche, Grund- und Verarbeitungsfunktionen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes. Zweckmäßigerweise wird von den im Pflichtgegenstand „Elektrotechnik und Elektronik'' erworbenen Vorkenntnissen ausgegangen.

18.

WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG UND BETRIEBSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll volkswirtschaftliche, ökologische und betriebliche Problemstellungen sowohl vom Standpunkt des Produzenten als auch des Konsumenten unter Beachtung der Wechselbeziehungen zwischen technischen und wirtschaftlichen Überlegungen beurteilen können.

Er soll Managementfunktionen (Organisation, Planung, Kommunikation, Menschenführung) kennen.

Er soll die Lösung betrieblicher Aufgaben mit dem optimalen Einsatz der Produktionsfaktoren (Mensch, Rohstoffe, Energie, Betriebsmittel, Information, Umwelt) anstreben.

Der Schüler soll elementare kaufmännische und betriebstechnische Aufgaben durchführen können.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Volkswirtschaft:

Volkswirtschaftliche und weltwirtschaftliche Produktionsfaktoren, ökologische Aspekte. Wirtschaftssysteme, Konjunkturzyklen, Unternehmensformen. Außenhandel.

Betriebswirtschaft:

Finanzwirtschaft des Unternehmens, Zahlungsmittel und Zahlungsverkehr.

Betriebliches Rechnungswesen:

Prinzip der Buchhaltung. Kostenrechnung (Betriebsabrechnung mit Voll- und Teilkosten), Vor- und Nachkalkulation, Deckungsbeitragsrechnung. Betriebliche Kennzahlen.

Wirtschaftlichkeitsrechnungen, Investitionsrechnung und Risikoanalysen.

V. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Kostenrechnung:

Plankostenrechnung. Wirtschaftlichkeits- und Investitionsrechnung. Amortisationsrechnungen. Controlling bei Energieplanungsrechnungen.

Fertigungsplanung:

Umweltschonende rohstoff- und energiesparende Produktion. Arbeitsvorbereitung, Logistik und Materialbewirtschaftung Lager, Handling- und Transportsysteme. Projektorganisation, Systemengineering und Netzplantechnik.

Qualitätssicherung:

Qualitätsprüfung und Qualitätsmanagement.

Unternehmensorganisation:

Aufbau- und Ablauforganisation, Zeit- und Lohnwesen. Menschenführung (Delegation, Information, Motivationsfaktoren, Führungsstile).

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zum wirtschaftlichen Denken als Konsument und Produzent. Die integrative Bildungs- und Lehraufgabe erfordert die Darstellung wirtschaftlicher Vorgänge in ihrem ökologischen Umfeld sowie die Betonung volkswirtschaftlicher Faktoren in der Betriebswirtschaft zB in der Kostenrechnung.

Zweckmäßigerweise wird an Erfahrungen und Vorkenntnissen der Schüler aus technischen Pflichtgegenständen angeknüpft. Besonders nützlich sind Fallbeispiele und Betriebsbesichtigungen zur Vertiefung der theoretischen Kenntnisse.

Den Erfordernissen der Praxis entsprechend empfiehlt sich die Lösung von Aufgaben unter Zuhilfenahme von EDV-Anlagen und Datennetzen.

19.

BAUTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für den Ausbildungszweig bedeutsamen Baustoffe und Verfahren der Bautechnik kennen, soweit diese für die Fachgebiete Installation und Heizungstechnik bedeutungsvoll sind. erwerben. Er soll eine Übersicht über die Baustoffe und ihre Anwendung erlangen und einfache Vermessungsarbeiten beschreiben können.

Lehrstoff:

III. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Hochbau:

Baustoffe. Bauweisen; konstruktive Systeme, konstruktive Elemente. Bauplanung. Bauabwicklung. Baurechtliche Vorschriften.

Vermessungswesen:

Aufmaß, Nivellierinstrument (Aufbau, Anwendung), Absteckung.

Gebäudeausrüstung:

Technische Räume; Anordnung, Gestaltung (Heizraum, Fang, Brennstofflager, Schutzräume, Versorgungsräume). Bauliche Einrichtungen für Wasser, elektrische Energie und Lüftung.

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Bauphysik:

Wärmeschutz. Wärmespeicherung. Feuchteschutz. Dampfdiffusion. Schallschutz (Grundlagen des Schalls, bauliche Schutzmaßnahmen, Schallschutz an Versorgungs- und Entsorgungseinrichtungen).

Gebäudeausrüstung:

Vorplanung für die Verlegung von Versorgungs- und Entsorgungsleitungen; Installationsschächte, Vormauerung und Schlitzpläne. Brandschutz. Solararchitektur. Passive sonnentechnische Systeme.

Didaktische Grundsätze:

Unter Verzicht auf eine zu detailgenaue Darlegung soll der Lehrstoff übersichtsweise und auf die Bedürfnisse der Fachrichtung zugeschnitten dargestellt werden. Im Kapitel Hochbau sind jene Baustoffe zu behandeln, die im Zusammenhang mit der technischen Gebäudeausrüstung stehen.

Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Absprache mit den Pflichtgegenständen „Heizungs-, Klima- und Kältetechnik'' sowie „Sanitärtechnik und Wasserversorgung'' wichtig.

20.

HEIZUNGS-, KLIMA- UND KÄLTETECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Heizungs-, Klima- und Kälteanlagen berechnen können. Er soll die Wirkungsweise und das Betriebsverhalten aller facheinschlägigen Systeme und Anlagenteile kennen.

Lehrstoff:

III. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Berechnungsgrundlagen:

Meteorologische, physiologische, hygienische und wärmetechnische

Parameter, Heizlast- und Wärmebedarfsberechnung.

Wärmeverteilung:

Raumheizkörper und Strahlungsheizflächen, Heizungssysteme und Sicherheitseinrichtungen.

Wärmebereitstellung:

Energieumwandlung und Brennertechnologie, Wirkungs- und Nutzungsgrade, Heizkessel, Gasgeräte und Gasversorgung.

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):

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