Verordnung über die Lehrpläne für Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten; Bekanntmachung von Lehrplänen für den Religionsunterricht
Energieumwandlungsanlagen und ihre Komponenten:
Bauarten der Heizkessel und Dampferzeuger. Kraft-Wärme-Kopplung,
Wärmetauscher.
V. Jahrgang:
Druckbehälter:
Bauformen, Festigkeitsberechnung.
Maßnahmen zur Schonung der Umwelt:
Abgasreinigung, Kondensatentsorgung.
Gesetzliche Bestimmungen:
Normen, Rechtsvorschriften, Behördenverfahren.
Didaktische Grundsätze:
Die Kesselanlagen sind übersichtsmäßig zu behandeln. Auf die Sicherheitseinrichtungen ist ausführlich einzugehen. Die Sicherheitsund Umweltschutzeinrichtungen sind wesentliche Teile aller Themenbereiche.
SANITÄRTECHNIK UND WASSERVERSORGUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Voraussetzungen, die Verfahren und die Anlagen der Wasserversorgung und Wasserableitung, insbesondere in Wohn- und Industriebauten, gründlich kennen.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Verwendung des Wassers:
Wasserqualität, Schutz des Wassers.
Wasserversorgung in Grundstücken:
Wasserbedarfsgrößen, Versorgungssysteme, Wassertransport und
-verteilung, Einrichtungsgegenstände.
Wasserentsorgung von Grundstücken:
Regenwasser, Abwässer.
Trinkwasser und Nutzwassererwärmung:
Systeme, Bedarfsgrößen.
V. Jahrgang:
Wasserversorgung in Grundstücken:
Trennung von Trink- und Nutzwasser. Kalk- und Korrosionsschutz. Eigenwasser-Versorgungsanlagen. Feuerlöschleitungen und -anlagen.
Drucksteigerungsanlagen:
Systeme, Komponenten.
Öffentliche Versorgung mit Wasser:
Grundsätze und Systeme.
Öffentliche Abwasserbeseitigung:
Systeme, maschinelle Komponenten.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben der Ingenieurpraxis und der Beitrag zur Erziehung zum sparsamen Umgang mit dem Element Wasser sowie zur Minimierung der Schadstoffbelastung der Gewässer.
Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Absprache mit den Pflichtgegenständen „Mechanik'', „Maschinen der Gebäudetechnik'', „Bautechnik'' und „Konstruktionsübungen'' wichtig. Demonstrationen im Laboratorium sowie Lehrausgänge und Exkursionen erhöhen die Anschaulichkeit.
MASCHINEN DER GEBÄUDETECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll den Aufbau, die Arbeitsweise und das Betriebsverhalten der für den Ausbildungszweig bedeutsamen Kraft- und Arbeitsmaschinen kennen. Er soll die Hauptabmessungen der wichtigsten Teile dieser Maschinen berechnen können.
Der Schüler soll die technischen, wirtschaftlichen und ökologischen Möglichkeiten und Grenzen des Einsatzes von Maschinen im Ausbildungszweig kennen.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Angewandte Hydromechanik.
Kreiselpumpen und Ventilatoren:
Berechnung, Konstruktion, Betriebsverhalten und Regelung.
Fördertechnik:
Förderanlagen der Gebäudetechnik, Aufzüge.
V. Jahrgang:
Wasserkraftwerke:
Arten und Systeme. Gebäudetechnik.
Kolbenmaschinen:
Arten. Berechnung von Kolben- und Drehkolbenverdichtern. Berechnungen an Kolbenpumpen. Indikatordiagramme. Gas- und Dampfturbinen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben der Ingenieurpraxis und der Beitrag zur Erziehung zum sparsamen Umgang mit Energie. Die Einrichtungen zur Schadstoffverminderung und -beseitigung sind wesentliche Bestandteile aller Themenbereiche.
Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Absprache mit den Pflichtgegenständen „Mechanik'', Maschinenelemente'', Heizungs-, Klima- und Kältetechnik'' und „Sanitärtechnik und Wasserversorgung'' wichtig. Demonstrationen im Laboratorium sowie Lehrausgänge und Exkursionen erhöhen die Anschaulichkeit. Skizzen konstruktiver Einzelheiten festigen die Kenntnisse über praktische Gestaltungsmöglichkeiten.
ENERGIEPLANUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll für eine gegebene Problemstellung des Ausbildungszweiges ein nach technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten orientiertes Energiekonzept entwickeln können. Er soll auch regenerative Energietechnologien technisch und wirtschaftlich optimal einsetzen können.
Lehrstoff:
V. Jahrgang:
Optimierung des Energiekonzeptes:
Auswahl des Bausystems, der Wärmeschutzmaßnahmen, der Energieträger und des Heizungssystems; Berücksichtigung von Förderungen und steuerlicher Absetzbarkeit. Möglichkeiten zur Wärmerückgewinnung im Wohnhaus, im Gewerbe und in der Landwirtschaft; Energiebuchhaltung.
Energieberatung:
Fallbeispiele.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit in der Praxis des Ausbildungszweiges und der Beitrag zur fächerübergreifenden Problemlösefähigkeit. Der Unterricht ist durch die Besichtigung und Besprechung ausgeführter Anlagen möglichst anschaulich zu gestalten. Wärmetechnische, wirtschaftliche, energie- und umweltpolitische Aspekte sind durchgehend zu beachten und stellen einen wertvollen Bezug zu den Anforderungen der Praxis dar. Etwa ein Drittel der Unterrichtszeit kann für die Erarbeitung von Fallbeispielen herangezogen werden.
KONSTRUKTIONSÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll selbständig sowie in Gruppenarbeit unter Einhaltung der gültigen Vorschriften und Normen unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und ökologischen Gegebenheiten sowie der Fertigung auf Grund praxisüblicher Konstruktionsunterlagen Entwurfsaufgaben des Ausbildungszweiges mit und ohne Rechnerunterstützung lösen und dokumentieren können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Elemente:
Zeichengeräte, Zeichentechniken, Normen, Bemaßung und Beschriftung;
Toleranzen und Passungen; Oberflächenzeichen.
Fertigkeiten:
Skizzieren und Darstellen einfacher technischer Körper in den drei Hauptrissen und in genormter Axonometrie; Modellaufnahme.
Werkzeichnungen:
Einfache Normteile und Bauteile nach Vorlage oder Modellaufnahme. Stücklisten.
II. Jahrgang:
Verbindungselemente:
Lösbare und nicht lösbare Verbindungen; Rohrleitungs-, Hydraulik- und Pneumatikelemente.
Steuerungselemente:
Hydraulik- und Pneumatikelemente.
III. Jahrgang:
Maschinenelemente:
Ein Programm.
Rohrleitungen, Armaturen, Absperrorgane, Verteiler:
Zwei Programme.
IV. Jahrgang:
Heizungstechnik:
Ein Projekt.
Sanitärtechnik und Wasserversorgung:
Ein Projekt.
V. Jahrgang:
Heizungs-, Klima- und Kältetechnik sowie Sanitärtechnik und Wasserversorgung unter Berücksichtigung von Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik:
Ein komplexes, gegenstandsübergreifendes Projekt.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis, der Beitrag zur systematischen Einführung in Entwurfsprobleme sowie die Schulung des konstruktiven Denkens in Bezug auf funktionstreues, wirtschaftliches, fertigungs-, norm- und designgerechtes Gestalten.
Zur Praxisnähe gehören auch die Verwendung praxisüblicher Unterlagen und Behelfe, der Einsatz elektronischer Hilfsmittel und fachspezifischer Programme sowie die systematische Darstellung des Projektes.
LABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Planungs-, Meß- und Prüfaufgaben der betrieblichen Laboratoriumspraxis selbständig und sorgfältig ausführen sowie kritisch auswerten können. Er soll für die jeweilige Aufgabe geeignete Methoden und Geräte unter Beachtung der Sicherheitserfordernisse auswählen können. Er soll Untersuchungsberichte zusammenstellen, auswerten und die Ergebnisse interpretieren können.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
V. Jahrgang:
Übungen aus den Stoffgebieten „Mechanik'', „Elektrotechnik und Elektronik'', „Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik'', „Heizungs-, Klima- und Kältetechnik'', „Thermische Anlagen'', „Sanitärtechnik und Wasserversorgung'' und „Maschinen der Gebäudetechnik'' betreffend den jeweiligen Lehrstoff der Pflichtgegenstände sowie aus dem Bereich der chemisch-technologischen Untersuchungen und vermessungstechnischen Übungen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Vielseitigkeit der Methoden, die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis, der Beitrag zur systematischen Einführung in die praktischen Probleme der neuen Technologien im Maschinenbau sowie die vorhandene Laboratoriumsausstattung. Dem Stand der Technik, insbesondere der Umwelttechnologie, angepaßte Lehrinhalte sind in diesem Zusammenhang von größter Wichtigkeit.
Manche Übungen bedürfen neben der Erörterung im fachtheoretischen Unterricht der Vorbereitung durch kurze Vorbesprechungen nach dem Stand des Unterrichtes in den fachtheoretischen Pflichtgegenständen. Besonders wertvoll sind Übungen, die den Lehrstoff mehrerer Themenbereiche oder Unterrichtsgegenstände fächerübergreifend anwenden.
Die effiziente Arbeit in der Gruppe, die sorgfältige Behandlung der Geräte und die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften werden zweckmäßigerweise durch einführende Hinweise und durch lenkendes Eingreifen gewährleistet.
Den Anforderungen der Praxis entsprechend,wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.
WERKSTÄTTENLABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes anfallenden Meß- und Prüfaufgaben sowie Sonderprobleme der Fertigung, die über den Rahmen der Werkstättenausbildung hinausgehen, lösen und dokumentieren können.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Stoffgebiet programmgesteuerte Werkzeugmaschinen:
CNC-Programme.
Stoffgebiet Elektrotechnik:
Anschließen von elektrischen Maschinen. Inbetriebsetzen von Stromverbrauchern, Meß-, Schalt- und Steuergeräten.
Stoffgebiet Steuerungs- und Regelungstechnik:
Elemente der Steuerungstechnik, Bausteine, logische Grundfunktionen, Schaltplanentwurf, zeitabhängige Steuerungen. Regelungen der Heizungstechnik.
Stoffgebiet Arbeitsvorbereitung:
Rechnerunterstützte Arbeitsplanung, Arbeitssteuerung, Arbeitsauftragserstellung und Produktionskostenberechnung , statistische Auswertung. Führung von praxisüblichen Dateien; Lagerhaltung.
Stoffgebiet technische Gebäudeausrüstung:
Inbetriebnahme von Anlagen der Sanitärtechnik und Wasserversorgung, von Heizungsanlagen, Wärmepumpen und Gasgeräten. Arbeiten am Kältekreis. Pflege und Wartung von Meßgeräten.
V. Jahrgang:
Stoffgebiet programmgesteuerte Werkzeugmaschinen:
Manuelle und rechnerunterstützte Programmierung; Einsatz
verschiedener Werkzeuge an der Maschine.
Stoffgebiet Steuerungs- und Regelungstechnik:
Signalaufnahme und Signalverarbeitung, fest verdrahtete und freiprogrammierbare Steuerungen. Erarbeiten von Lösungsmöglichkeiten komplexer industrieller Steuerungsaufgaben. Typische Anwendungen in der technischen Gebäudeausrüstung.
Stoffgebiet Fertigungsmeßtechnik und Qualitätssicherung:
Messen mit mechanischen und elektrischen Längenmeßgeräten und Lehren; Qualitätsdaten, Aufbereitung, Prüfungsablauf, Fehlerbeseitigung und -verhütung; Qualitätsberichterstattung.
Stoffgebiet technische Gebäudeausrüstung:
Einstellung und Störungsbehebung an Pumpen, Heizungs-, Lüftungs-, Kälte- und Klimaanlagen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung der Verfahren in der beruflichen Praxis. Die Messungen, Untersuchungen und Auswertungen bauen auf den in den theoretisch-technischen Unterrichtsgegenständen und im Pflichtgegenstand „Werkstätte'' erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten auf. Besondere Bedeutung kommt den Schutzmaßnahmen zu.
Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.
Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert.
WERKSTÄTTE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der für die Fachrichtung bedeutsamen Werk- und Hilfsstoffe kennen.
Der Schüler soll facheinschlägige Erzeugnisse nach normgerechten Zeichnungen und Schaltplänen herstellen sowie facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.
Der Schüler muß die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Grundausbildung:
Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung. Fertigkeiten (Messen, Anreißen, Körnen, Feilen, Schleifen von Hand, Meißeln, Sägen, Bohren, Senken, Gewindeschneiden von Hand, Schaben, Stempeln, Scharfschleifen von Hand, Passen, Reiben von Hand).
Blechbearbeitung und Stahlbau:
Richten, Biegen, Nieten, Abkanten, Bördeln, Treiben, Schneiden mit der Schere, Weichlöten, Oberflächenschutz durch Anstrich, Kleben, Grundkenntnisse der gebräuchlichen Beschläge.
Mechanische Werkstätte:
Fräsen und Hobeln verschiedener Werkstoffe nach Anriß und nach Maß unter Einhalten vorgegebener Toleranzen. Längs-, Plan- und Innendrehen, Einstechen, Abstechen, maschinelles Gewindeschneiden.
Schmiede:
Freiformschmieden, Strecken, Breiten, Spitzen, Stauchen, Lochen, Spalten, Absetzen, Richten, Biegen, Kröpfen, Rollen, Verdrehen, Schrotten, Gesenkschmieden. Einfache Glüh- und Härtearbeiten.
II. Jahrgang:
Mechanische Werkstätte:
Stirn- und Mantelfräsen. Einfache Teilkopfarbeiten. Einfache Arbeiten an programmmgesteuerten Fräs- und Drehmaschinen. Dreharbeiten mit der Zug- und Leitspindeldrehmaschine zwischen Spitzen, mit Setzstöcken, Planscheiben und Drehdornen. Herstellen von Innen- und Außengewinden, Kordeln, Rändeln, Federwickeln. Einfache Arbeiten an programmgesteuerten Maschinen.
Schweißerei:
Sicherheitsvorschriften für die Durchführung von Schweißarbeiten. Gasschmelz-, Elektro- und Schutzgasschweißen (Arbeitsweise und Bedienung von Schweißgeräten. Schweißen von Stumpf-, Kehl- und Ecknähten an verschiedenen Werkstücken und in verschiedenen Positionen, Blech- und Rohrschweißen); Hartlöten, Brennschneiden.
Montage:
Zerlegen und Zusammenbau von Maschinen, Baugruppen und Geräten. Justieren, Prüfen und Instandsetzen. Feststellen und Beheben von mechanischen Störungen. Zurichten, Verlegen und Prüfen von druckmittelführenden Leitungen bis NW 15.
Kunststoffverarbeitung:
Verarbeitung thermoplastischer Halbzeuge und duroplastischer Faserverbundwerkstoffe. Spanende Verarbeitungsverfahren (Sägen, Fräsen, Bohren, Feilen, Drehen). Schweiß- und Klebetechnik.
Modelltischlerei und Gießerei:
Fertigkeiten ( Messen, Anreißen, Sägen, Hobeln, Bohren, Stemmen, Stechen, Raspeln, Feilen, Schlitzen, Schleifen). Holzverbindungen (Schrauben, Leimen, Fügen, Überplatten, Falzen, Nuten, Zapfen, Zinken). Anfertigen einfacher Modelle aus verschiedenen Werkstoffen. Formsandaufbereitung und Prüfung. Herstellen von Kernen, ein- und mehrteiligen Gußformen. Schmelzen, Gießen, Gußputzen.
III. Jahrgang:
Installations- und Heizungstechnik:
Installationsarbeiten (Stahl-, Kupfer- und Kunststoffrohre), Abwasserleitungen, Heizungsanlagen (Rohrverlegung, Rohrauswahl, Armaturen), Ortswasserversorgung. Pumpenanlagen, Drucksteigerungen, Anschließen von Heizkesseln und Heizkörpern, Fußbodenheizung, Verlegen von Gasleitungen, Druckprobe, Gasgeräte, Abwasserbeseitigung (Hebeanlagen, Hauptkanäle), Warmwasserbereiter, Feinarmaturen, Montage von Sanitäreinrichtungen.
Mechanische Werkstätte:
Fräs- und Bohrarbeiten mit steigendem Schwierigkeitsgrad. Verzahnungen mit Teilapparat. Fräsen und Bohren nach Koordinatensystem. Arbeiten an numerisch gesteuerten Werkzeugmaschinen. Dreharbeiten mit steigendem Schwierigkeitsgrad. Formdrehen, Außermittedrehen, Kegeldrehen, Gewindesonderformen, mehrgängige Innen- und Außengewinde, manuelle Programmierung numerisch gesteuerter Fräs- und Drehmaschinen.
Arbeitsvorbereitung:
Fertigungsplanung und Fertigungssteuerung. Arbeitsaufträge. Vor- und Nachkalkulation. Werkstattzeichnungen. Beschaffungswesen. Berechnung der Produktionskosten aller Aufträge der Schulwerkstätte.
Werkstätte für Elektrotechnik:
Niederspannungsinstallation, Zurichten und Verlegen von Leitungen, Herstellen von Verbindungen. Installationsschaltungen. Inbetriebnahme und Wartung von Verteil-, Sicherungs- und Schalteinrichtungen unter Beachtung der elektrischen und mechanischen Schutzmaßnahmen.
Didaktische Grundsätze:
Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften nachweislich vertraut gemacht werden. Die in den Verordnungen des Arbeitnehmerschutzes vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern, ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände sowie des Werkstättenlaboratoriums von besonderer Wichtigkeit.
Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.
Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von Fertigungsbetrieben vertraut wird, ist es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug kann durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert gefördert werden. Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.
PFLICHTPRAKTKUM
(Anm.: richtig: PFLICHTPRAKTIKUM)
Siehe Anlage 1.
B. FREIGEGENSTÄNDE
STENOTYPIE
Siehe Anlage 1.
ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE
( )
Siehe Anlage 1.
LABOR FÜR BETRIEBSWIRTSCHAFT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die in der Praxis der Betriebsorganisation häufig anfallenden Aufgaben inner- und außerbetrieblicher Art lösen und die durch Gesetze und Bestimmungen sowie durch die betriebswirtschaftliche Lehre geforderten Prämissen anwenden und verarbeiten können. Der Schüler soll Geschäftsfälle unter Beachtung der jeweiligen Gesetze und mit Verwendung moderner Bürotechnik sowohl im Innen- wie im Außenhandel effizient und betriebswirtschaftlich richtig ausführen können. Er soll sich Einzelbereiche des betriebswirtschaftlichen Instrumentariums aneignen und auch das Zusammenwirken verstehen lernen und in der Lage sein, dies in unternehmerische Entscheidungen umsetzen.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Einfache Projekte für Sachbearbeiter in der betrieblichen Praxis.
Organisation:
Innerbetriebliche Ablage und Evidenzhaltung; Bestellung; Auftrag; Faktura, Beleg, Ablagetätigkeit, Mahnwesen, Versand, Materialverwaltung; einfache Fälle des Schriftverkehrs; Grundwissen im Verkehr mit Bahn, Post und Spedition.
Rechnungswesen:
Einfache Fälle des Personalwesens, der Buchhaltung, des Zahlungs- und Schriftverkehrs; Personalverrechnung. Finanzierung und Planung von Einzelprojekten; Kalkulation; Kostenrechnung.
Buchführungsarbeiten, Sonderzahlungen der Lohn- und Gehaltsverrechnung; Jahresausgleich.
V. Jahrgang:
Projekte für die untere Führungsebene und komplexe Projekte für die leitende Führungsebene und Geschäftsführung
Recht:
Einfache Fälle des Arbeitsrechts, Arbeitnehmerschutz, Personalvertretung; Steuerrecht; Versicherungswesen.
Führung:
Innerbetriebliche Hierarchien. Führungstechniken; Personalplanung; Stellenausschreibung. Entscheidungstechniken, Managementtechniken, Führungsstile, Personalmanagement, Personalbeurteilung.
Organisation:
Export, Import, Spedition. Operative Budgets.
Rechnungswesen:
Bilanz und Bilanzanalyse, Kennzahlen, Erfolgsrechnung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendung in der betrieblichen Praxis. Dies wird durch die Organisation einer Übungsfirma erreicht, die mit bereits bestehenden Firmen dieser Art im In- und Ausland in (fiktiven) Geschäftsverkehr tritt.
Die innerbetriebliche Struktur ist so gestaltet, daß der Schüler die Laufbahn vom Sachbearbeiter bis zum leitenden Angestellten durchläuft. Das Vorhandensein mehrerer Abteilungen im organisatorischen Aufbau der Übungsfirma ermöglicht eine Jobrotation.
Die Auswirkungen der getroffenen Entscheidungen können jederzeit in Zwischenanalysen erfaßt werden und geben dem Schüler Einblick in den betrieblichen Erfolg und Mißerfolg.
Ausgehend von den theoretischen Grundlagen sollen die in der heutigen Bürotechnik verwendeten elektronischen Mittel eingesetzt werden.
AKTUELLE FACHGEBIETE
(Anm.: aufgehoben durch BGBl. Nr. 665/1995)
C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1.
D. FÖRDERUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
*1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes Ia der Anlage 1 abgewichen werden.
*2) Mit Übungen im I. und III. Jahrgang.
*3) Einschließlich „Apparatebau''.
*4) Nicht die im Pflichtgegenstand „Lebende Fremdsprache''
unterrichtete Sprache.
*5) Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für höchstens 8 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, wobei aus pädagogischen Gründen eine Blockung anzustreben ist.
*6) Lehrverpflichtungsgruppe wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
Anlage 1 4 3
Jahrgangs- und semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten
(Art. III § 1 Abs. 2)
Anlage 1.4.3
```
```
LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR MASCHINENBAU
Ausbildungszweig Gießereitechnik
I. STUNDENTAFEL *1)
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Wochenstunden Lehrver-
Pflichtgegenstände pflich-
Jahrgang Summe tungs-
I. II. III. IV. V. gruppe
```
```
```
Religion ................ 2 2 2 2 2 10 (III)
```
```
Deutsch ................. 3 2 2 2 2 11 (I)
```
```
Lebende Fremdsprache
```
(Englisch) .............. 2 2 2 2 2 10 (I)
```
Geschichte und
```
Sozialkunde ............. - - - 2 2 4 (III)
```
Geographie und
```
Wirtschaftskunde ........ 2 2 - - - 4 (III)
```
Rechtskunde und
```
Politische Bildung ...... - - - - 2 2 III
```
Leibesübungen ........... 2 2 2 1 1 8 (IVa)
```
```
Mathematik und
```
angewandte Mathematik ... 4 3 3 3 - 13 (I)
```
Darstellende Geometrie .. 3 2 - - - 5 (I)
```
```
Physik und angewandte
```
Physik .................. 2 2 2 - - 6 (II)
```
Chemie, angewandte
```
Chemie und Umwelttechnik 2 2 - - - 4 II
```
Chemie metallischer
```
Werkstoffe .............. - - 2 4 - 6 I
```
Elektronische
```
Datenverarbeitung und
angewandte elektronische
Datenverarbeitung ....... - 2 2 - - 4 I
```
Mechanik *2) ............ 3 3 3 - - 9 (I)
```
```
Fertigungstechnik *3) ... 3 2 4 - - 9 I
```
```
Maschinenelemente *4) ... - 3 3 2 2 10 I
```
```
Elektrotechnik und
```
Elektronik .............. - - 2 2 - 4 I
```
Meß-, Steuerungs- und
```
Regelungstechnik ........ - - - 2 2 4 I
```
Gießereitechnik ......... - - 3 4 3 10 I
```
```
Metallurgie ............. - - - 2 - 2 I
```
```
Energie- und
```
Umwelttechnologie ....... - - - 2 2 4 I
```
Betriebs- und
```
Führungstechnik ......... - - - 2 4 6 II
```
Konstruktionsübungen .... 3 2 3 3 4 15 I
```
```
Laboratorium ............ - - - - 9 9 I
```
```
Werkstättenlaboratorium . - - - 5 3 8 III
```
```
Werkstätte .............. 9 9 5 - - 23 (Va)
```
```
```
Gesamtwochenstundenzahl ... 40 40 40 40 40 200
```
Pflichtpraktikum ........ mindestens je vier Wochen vor Eintritt
```
in den III. und V. Jahrgang.
```
```
Wochenstunden Lehrver-
Freigegenstände pflich-
Jahrgang tungs-
I. II. III. IV. V. gruppe
```
```
Stenotypie .................. 2 2 - - - (V)
Zweite lebende Fremdsprache
( ) *5) ................... - - 3 3 3 (I)
Labor für Betriebswirtschaft - - - 3 3 II
```
```
Unverbindliche Übungen
```
```
Leibesübungen ...... (bis zu) 2 2 2 2 2 (IVa)
```
```
Förderunterricht
```
```
Deutsch ..................... *6) *6) *6) *6) *6) (I)
Lebende Fremdsprache
(Englisch) .................. *6) *6) *6) *6) *6) (I)
Mathematik und angewandte
Mathematik .................. *6) *6) *6) *6) (I)
Fachtheoretische
Pflichtgegenstände .......... *6) *6) *6) *6) *6) *7)
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1.
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
DEUTSCH
Siehe Anlage 1.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Siehe Anlage 1.
GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE
GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG
LEIBESÜBUNGEN
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1.4.1.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Siehe Anlage 1.4.1.
II. Jahrgang:
Siehe Anlage 1.4.1.
III. Jahrgang:
Analysis:
Grenzwerte von Funktionen, Stetigkeit; Differentialrechnung (Differenzenquotient, Differentialquotient, Ableitung reeller Funktionen, Differentiationsregeln); Anwendung der Differentialrechnung (Kurvendiskussionen, Extremwertberechnungen), Integralrechnung (unbestimmtes Integral, bestimmtes Integral, numerische Integration; technische Anwendungen).
Geometrie:
Hyperbelfunktionen, Parameter- und Polarkoordinatendarstellung,
Krümmung ebener Kurven, technisch wichtige Kurven.
IV. Jahrgang:
Analysis:
Gewöhnliche lineare Differentialgleichungen mit konstanten Koeffizienten, Lösungen für einfache Störfunktionen; Matrizenrechnung, Differenzenmethoden.
Statistik und Wahrscheinlichkeitsrechnung:
Beschreibende Statistik (Häufigkeitsverteilungen, Zentral- und Streuungsmaße, Zusammenhänge zwischen Merkmalen, Anwendungen in Wirtschaft und Technik), kombinatorische Hilfsmittel; Wahrscheinlichkeitsrechnung (Rechnen mit Wahrscheinlichkeiten, Wahrscheinlichkeitsverteilungen); statistische Grundlagen der Qualitätssicherung (Normalverteilung, Prüfverteilungen, Stichprobenprüfung, Zuverlässigkeitsprüfung).
Planungsmathematik:
Lineare Planungsrechnung. Graphen und Netzwerke, Netzplantechnik.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Dementsprechend werden daher die Rechenbeispiele zu wählen sein. Insbesondere im I. Jahrgang ist auf die Wiederholung von grundlegenden Methoden der Algebra, des Bruchrechnens und des Rechnens mit Polynomen Wert zu legen. Das Erreichen der Rechensicherheit ist ein wichtiges Teilziel. Die Absprache mit den Lehrern der theoretisch-technischen Pflichtgegenstände ist erforderlich, um die rechtzeitige Bereitstellung mathematischer Kenntnisse zu sichern.
In jedem Jahrgang drei Schularbeiten (im IV. Jahrgang auch zweistündig).
DARSTELLENDE GEOMETRIE
PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK
CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK
CHEMIE METALLISCHER WERKSTOFFE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll metallischer Werkstoffe klassifizieren und hinsichtlich ihrer Beständigkeit in der Umwelt richtig einschätzen und ihr Anwendungsgebiet abgrenzen können. Es soll selbständig qualitative und quantitative Untersuchungen für den Einsatz im Gießereibetrieb und Gießereilaboratorium exakt ausführen können. Er soll achtsam mit Chemikalien hantieren und wesentliche Bestimmungen des Chemikalienrechts kennen.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Metalle:
Eigenschaften und chemisches Verhalten. Spezifisches Verhalten gegenüber Umwelteinflüssen, Korrosion und Korrosionsschutz, Beschichtungen.
Thermodynamik und Kinetik metallurgischer Reaktionen.
Grundlagen der analytischen Chemie:
Qualitative und quantitative Analyse.
IV. Jahrgang:
Qualitative Analyse:
Bestimmung von Einzelmetallen und einfachen Legierungen.
Quantitative Analyse:
Bestimmung von Kohlenstoff, Silizium, Mangan, Phosphor und Schwefel im Eisen, Analyse von zusammengesetzten Legierungen. Kenntnis moderner physikalischer Untersuchungsmethoden. Chemikaliengesetz.
Didaktische Grundsätze:
Das Lehrziel ist durch systematisches Schulen mit den in der Praxis angewendeten Untersuchungsmethoden und den hiefür erforderlichen Apparaten zu erreichen. Dies drückt sich durch eine korrekte und übersichtliche Führung von Analysenprotokollen aus, welche die vorangegangenen Erläuterungen der analytischen Vorgänge, die vorzunehmende zweckmäßige Untersuchungsmethode und das Ergebnis der Untersuchung enthalten sollen.
Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen im IV. Jahrgang beträgt vier Wochenstunden.
ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE
DATENVERARBEITUNG
MECHANIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1.4.1.
I. Jahrgang:
Siehe Anlage 1.4.1.
II. Jahrgang:
Siehe Anlage 1.4.1.
III. Jahrgang:
Festigkeit von Werkstoffen:
Berechnung der Formänderungen bei Zug-, Druck-, Torsions- und Biegebeanspruchung; Knickung.
Dynamik:
Dynamik des starren Körpers; Relativbewegung. Erhaltungssätze (Energie- und Impulserhaltung); Arbeitssatz; elastische und inelastische Stoßprozesse. Größen der drehenden Bewegung; Drallsatz;
Hydromechanik:
Begriffe; Eigenschaften der Flüssigkeiten. Hydrostatik;
Oberflächen- und Druckkräfte gegen ebene und gekrümmte Wände. Volumskraftwirkung; Kontinuitäts- und Bernoulligleichung. Stationäre reibungsfreie und reibungsbehaftete Rohrströmung.
Wärmelehre:
Grundlagen der Thermodynamik (Ideale, halbideale und reale Gaszustände).
Wärmeübertragung:
Leitung, Konvektion, Strahlung, Wärmedurchgang.
Themenübergreifende Projekte aus dem gesamten Fachgebiet.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit auf häufige Aufgabenstellungen der Praxis des Fachgebietes, im Themenbereich „Themenübergreifende Projekte'' die Vielseitigkeit. Die Praxisnähe wird durch Lösung spezifischer Beispiele sowie durch Einsatz moderner technischer Hilfsmittel einschließlich elektronischer Datenverarbeitung erhöht.
Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Mathematik und angewandte Mathematik'', „Physik und angewandte Physik'' und „Elektronische Datenverarbeitung und angewandte Elektronische Datenverarbeitung'' erforderlich.
Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen im I. Jahrgang beträgt eine Wochenstunde.
Im I., II. und III. Jahrgang je vier Schularbeiten.
FERTIGUNGSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1.4.1.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Siehe Anlage 1.4.1.
II. Jahrgang:
Siehe Anlage 1.4.1.
III. Jahrgang:
Werkstoffe:
unde (Anm.: richtig: Hüttenkunde); Ausgangsstoffe für die Metallerzeugung (Erze, Brennstoffe, Zuschläge, Feuerfeststoffe), Erzvorbehandlung. Grundlagen der Verhüttungsprozesse. Verhüttung der wichtigsten Eisen und Nichteisenmetalle, Metallerzeugung (Frischverfahren, Raffination). Verbundwerkstoffe, Werkstoffverbund.
Werkstoffprüfung.
Spanlose Fertigung:
Pressen, Schneiden (Lasertechnologie), Stanzen.
Spanende Fertigung:
Verfahren. Werkzeuge, Werkstoffe, Elemente der CNC-Verfahren,
CNC-Maschinen.
Kunststoffverarbeitung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgaben der Fachrichtung. Daher wird zB im Themenbereich „Werkstoffe'' die Gewinnung der Werkstoffe gegenüber deren Eigenschaften und Verwendung zurücktreten. Der technischen Entwicklung entsprechend kommt der Kunststoffverarbeitung besondere Bedeutung zu.
Als besonders nützlich erweist sich, die ausführliche Behandlung von Problematiken der flexiblen Automatisierung. Der Unterricht baut unter Beachtung des aktuellen Standes der Technik auf Vorkenntnissen aus den Pflichtgegenständen „Physik und angewandte Physik'' sowie „Chemie, angewandte Chemie und Umwelttechnik'' auf.
MASCHINENELEMENTE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1.4.1.
Lehrstoff:
II. Jahrgang:
Siehe Anlage 1.4.1.
III. Jahrgang:
Elemente der drehenden Bewegung:
Achsen, Wellen; Lager; Kupplungen; Mitnehmerverbindungen.
Federelemente:
Biegefeder, Torsionsfeder, Gasfeder; Silentelemente.
Zahnräder und Zahngetriebe:
Verzahnungen. Stirnräder, Kegelräder, Schraubenräder, Schnecke und Schneckenrad. Stirnradgetriebe.
Zugmitteltriebe:
Riementriebe.
Konstruktionsregeln:
Schweiß-, Guß- und Schmiedekonstruktionen.
IV. Jahrgang:
Bauelemente:
Seil- und Kettentriebe, Lastenaufnahmemittel, Laufräder und Schienen. Triebwerke (Motoren, Kupplung, Bremse, Getriebe). Sicherheitseinrichtungen.
Maschinensätze und Förderanlagen:
Hub-, Fahr-, Dreh- und Wippwerke, Bauarten von Kranen und Hebezeugen, Stetigförderern und Aufzügen.
Tragkonstruktionen:
Arten der Tragkonstruktionen (Fachwerke, Vollwandkonstruktionen, Rahmen und Roste). Bemessungsgrundlagen statisch bestimmter und unbestimmter Systeme, Aluminiumtragwerke.
V. Jahrgang:
Bauelemente in der Gießerei:
Materialfluß. Transportleistung, Transportmittel, Bunker. Formstoffaufbereitung. Form- und Kernformmaschinen. Schmelz-, Glüh- und Trockenaggregate. Gußputzanlagen. Hinweise über Heizung, Lüftung und Automatisierung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zur systematischen Erarbeitung der Funktionen der „Maschinenelemente'' innerhalb der Gesamtkonstruktion und die Anwendbarkeit auf Routinearbeiten der Ingenieurpraxis. Ebenso ist das Verständnis für Problemlösungen zu schulen und das Energie- und Umweltbewußtsein zu fördern. Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Mechanik'' und „Fertigungstechnik'' erforderlich.
Anschauliche Beispiele fördern das Verständnis. Die Praxisnähe des Unterrichtes wird durch Verwenden von Modellen und Abbildungen und durch Aufgabenlösung unter Zuhilfenahme der EDV und praxisüblicher Unterlagen erhöht.
ELEKTROTECHNIK UND ELEKTRONIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1.4.1.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Siehe Anlage 1.4.1.
IV. Jahrgang:
Elektromotorische Antriebe:
Leistungsermittlung, Betriebsverhalten, Auswahlkriterien.
Elektrische Maschinen:
Transformator (Aufbau, Wirkungsweise, Betriebsverhalten). Elektrische Maschinen und Antriebe. Elektroöfen, Installationstechnik. Schutzmaßnahmen.
Mikrocomputertechnik:
Mikroprozessoren. Speicher. Bussysteme. Schnittstellen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der technischen Praxis des Fachgebietes. Zweckmäßigerweise wird von den im Pflichtgegenstand „Physik und angewandte Physik'' erworbenen Vorkenntnissen ausgegangen. Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen ist die Absprache mit den Lehrern der fachtheoretischen Pflichtgegenstände wichtig. Bildtafeln, Skizzenblätter und praxisübliche Unterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.
MESS-, STEUERUNGS- UND REGELUNGSTECHNIK
GIESSEREITECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Eigenschaften und die gießtechnische Verarbeitung der Eisen-, Schwer-, und Leichtmetalle kennen. Er soll ein umfassendes Wissen im Modellbau unter Berücksichtigung von Einzel-, Serien- und Massenfertigung erwerben.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Form und Gießereiverfahren.
Einguß und Speisertechnik.
Gießereimodelle und Zubehör:
Grundlegendes über Herstellung, Ausführung und Güte unter Zuhilfenahme entsprechender Normvorschriften. Modellplatten, Kernkasten, Dauerformen, besondere Formeinrichtungen.
IV. Jahrgang:
Metallurgie der Gußwerkstoffe:
Arten von Gußwerkstoffen, Sondergußwerkstoffe, Leicht- und Schwermetallegierungen.
Schmelzöfen und Schmelztechnik:
Verfahren, Ausrüstung, Schmelzbehandlung.
Nachbehandlung des Gusses:
Putzen, Wärmebehandlung, Oberflächenbehandlung.
V. Jahrgang:
Gieß- und Gebrauchseigenschaften. Herstellung normgerechter Legierungen Speise- und Anschnittberechnung bei realen Gußstücken. Anwendung der Gattierungs- und Verschnittrechnung.
Qualitätssicherung:
Aufgaben, Maßnahmen, Qualitätsregelkarten, Stichproben- und Auswerteverfahren.
Didaktische Grundsätze:
Der Lehrstoff ist unter Heranziehen von Grundlagenfächern und Verwenden von Anschauungsmaterial, Normen und Werkstättenerfahrung und Beachtung des letzten Standes der Technik systematisch aufzubauen. Ebenso ist die Umweltproblematik, die Schadstoffverminderung und -beseitigung zu berücksichtigen.
METALLURGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Roh- und Werkstoffkenntnisse unter besonderer Beachtung des Verwendungszweckes beschreiben können. Er soll für eine vorliegende Aufgabe den richtigen Werkstoff auswählen können.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Atomarer Metallgitteraufbau. Änderung des Aggregatzustandes bei Ein- und Mehrstoffsystemen. Technisch wichtige binäre und ternäre Systeme. Wärmebehandlung metallischer Werkstoffe.
Verformungsvorgänge. Ausgewählte Verfahren der Werkstoffprüfung.
Didaktische Grundsätze:
Bei der Behandlung des Lehrstoffes kommt der Verwendung von Anschauungsmaterial, Normen und Werksvorschriften große Bedeutung zu.
ENERGIE- UND UMWELTTECHNOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1.4.1.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Begriffe und Gesetze:
Festigkeitsberechnungen, Berechnung des Verbrennungsvorganges sowie der Wärmeübertragung. Berechnung von Wärmetauschern.
Energieumwandlungsanlagen und ihre Komponenten:
Wärmetauscher, Dampferzeuger. Wärmekraftwerke. Formen alternativer Energien (Sonnenenergie, Windenergie, Biogas, Biomasse). Sonderanlagen. Feuerfeste Baustoffe. Grundlagen der industriellen Heiztechnik. Betrieb, stofflicher Umsatz und Wärmebilanz bei Gießerei-, Schmelz-, Glüh- und Trockenöfen.
V. Jahrgang:
Ofenarten:
Wirtschaftlichkeitsvergleiche, Abgasanalyse, Abgasreinigung,
Energierückgewinnung.
Klimatechnik:
Heizungstechnik (Einzel- und Zentralheizung). Raumlufttechnik (Luftführung, Luftverteilung, Luftbefeuchtung, Schalldämpfung, Wärmerückgewinnung). Wärmepumpen.
Maßnahmen zur Unterdrückung der Luftverunreinigung:
Trockenabscheider, Naßabscheider, Ab- und Adsorptionsanlagen, Oxydationsmethoden, katalytische Methoden.
Abwasserbehandlung:
Sedimentation, Filtration, Ausfällen unerwünschter Stoffe,
Neutralisation, Kläranlagen.
Vorschriften:
Normen, Rechtsvorschriften und Behördenverfahren.
Didaktische Grundsätze:
Siehe Anlage 1.4.1.
BETRIEBS- UND FÜHRUNGSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll volkswirtschaftliche, ökologische und betriebliche Problemstellungen sowohl vom Standpunkt des Produzenten als auch des Konsumenten unter Beachtung der Wechselbeziehungen zwischen technischen und wirtschaftlichen Überlegungen beurteilen können. Er soll Managementfunktionen (Organisation, Planung, Kommunikation, Menschenführung) kennen.
Er soll die Lösung betrieblicher Aufgaben mit dem optimalen Einsatz der Produktionsfaktoren (Mensch, Rohstoffe, Energie, Betriebsmittel, Information, Umwelt) anstreben.
Der Schüler soll elementare kaufmännische und betriebstechnische Aufgaben durchführen können.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Volkswirtschaft:
Volkswirtschaftliche und weltwirtschaftliche Produktionsfaktoren, ökologische Aspekte. Wirtschaftssysteme, Konjunkturzyklen, Unternehmensformen. Außenhandel.
Betriebswirtschaft:
Finanzwirtschaft des Unternehmens, Zahlungsmittel und Zahlungsverkehr.
Betriebliches Rechnungswesen:
Prinzip der doppelten Buchhaltung. Kostenrechnung (Betriebsabrechnung mit Voll- und Teilkosten), Vor- und Nachkalkulation, Deckungsbeitragsrechnung. Betriebliche Kennzahlen. Wirtschaftlichkeitsrechnungen, Investitionsrechnung und Risikoanalysen.
V. Jahrgang:
Betriebsorganisation:
Aufbau- und Ablaufstruktur Kommunikation.
Fertigungsplanung:
Umweltschonende, rohstoff- und energiesparende Produktion. Arbeitsvorbereitung, Logistik und Materialbewirtschaftung, Lager, Handling- und Transportsysteme. Projektorganisation, Systemengineering und Netzplantechnik.
Arbeitsgestaltung:
Arbeitsplatzgestaltung, Arbeitsablaufgestaltung, Arbeitssicherheit,
Erzeugnisgestaltung.
Qualitätssicherung:
Qualitätsprüfung und Qualitätsmanagement.
Personalführung und Betriebspsychologie:
Selbstbeurteilung, Fremdbeurteilung, Personalauswahl und Bewerbeverhalten, Erprobung verschiedener Formen der Zusammenarbeit.
Vortrags- und Konferenztechnik:
Rhetorik, Simulation von Verhandlungen.
Managementfunktionen und -techniken:
Ziel, Planung, Entscheidung, Durchführung, Kontrolle, Motivation,
Führungsstile.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zum wirtschaftlichen Denken als Konsument und Produzent. Die integrative Bildungs- und Lehraufgabe erfordern die Darstellung wirtschaftlicher Vorgänge in ihrem ökologischen Umfeld sowie die Betonung volkswirtschaftlicher Faktoren in der Betriebswirtschaft zB in der Kostenrechnung.
Zweckmäßigerweise wird an Erfahrungen und Vorkenntnissen der Schüler aus technischen Pflichtgegenständen angeknüpft. Besonders nützlich sind Fallbeispiele und Betriebsbesichtigungen zur Vertiefung der theoretischen Kenntnisse.
Den Erfordernissen der Praxis entsprechend empfiehlt sich die Lösung von Aufgaben unter Zuhilfenahme von EDV-Anlagen und Datennetzen.
KONSTRUKTIONSÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1.4.1.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Siehe Anlage 1.4.1.
II. Jahrgang:
Siehe Anlage 1.4.1.
III. Jahrgang:
Maschinenelemente:
Elemente der drehenden Bewegung. Federelemente. Zahnräder- und Zahnradgetriebe.
Ein zusammenfassendes Projekt.
IV. Jahrgang:
Modelleinrichtungen:
Modelle, Kernkasten, Modellplatten, Hilfsmittel.
Dauerformen:
Kokille, Druckgießformen.
Zwei Projekte.
V. Jahrgang:
Fördertechnik:
Ein Projekt.
Gießereimaschinen und -einrichtungen:
Anlagenplanung und Materialflußchema für die Fertigungsbereiche Formerei, Schmelzbetrieb, Gießbetrieb, Gußputzerei, Glühbetrieb, Formstoffaufbereitung, Lager- und Transporttechnik.
Ein komplexes, gegenstandsübergreifendes Projekt.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis, der Beitrag zur systematischen Einführung in Entwurfsprobleme sowie die Schulung des konstruktiven Denkens in Bezug auf funktionstreues, wirtschaftliches, fertigungs-, norm- und designgerechtes Gestalten.
Zur Praxisnähe gehören auch die Verwendung praxisüblicher Unterlagen und Behelfe, der Einsatz elektronischer Hilfsmittel und fachspezifischer Programme sowie die systematische Darstellung und Funktionsbeschreibung des Projektes.
LABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Kontrollprüfungen der wichtigsten Werkstoffe, insbesondere der Gießwerkstoffe und Formstoffe, durchführen können. Er soll Metallschliffe herstellen und das Material aus den vorliegenden Schliffbildern beurteilen können. Er soll eine gründliche Unterweisung zur Genauigkeit bei der Behandlung und Durchführung der Angaben aus dem Gießereibetrieb sowie des Erkennens und Beurteilens von Untersuchungsergebnissen erfolgen.
Lehrstoff:
V. Jahrgang:
Stoffgebiet Formstoffprüfung:
Physikalische und technologische Formstoffeigenschaften bei Raum- und Gießtemperatur. Bestimmung der Formstoffeigenschaften durch einschlägige Prüfverfahren nach ÖNORM und DIN.
Stoffgebiet Metallurgisch-metallographische Übungen:
Schliffherstellung. Mikro- und Makrogefüge. Metallmikroskop. Qualitative und quantitative Beurteilung von Metallgefügen. Wärmebehandlung.
Stoffgebiet gießereitechnische Übungen:
Selbstständige Elektroofenführung. Schmelz- und Glühmetallurgie bei
genormten Werkstoffen. Gießtechnik und Erstarrungsvorgang.
Thermoanalysen.
Stoffgebiet Werkstoffprüfung:
Chemische, physikalische und technologische Untersuchungsverfahren
an Gußwerkstoffen. Angewandte Formstofftechnologie
Stoffgebiet Elektrotechnik und Elektronik:
Meß-, Steuerungs-, und Regeltechnik.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl sind die in der Praxis angewendeten Untersuchungsmethoden und die eingehende Behandlung einschlägigen Apparate und Maschinen.
WERKSTÄTTENLABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes anfallenden Meß- und Prüfaufgaben sowie Sonderprobleme der Fertigung, die über den Rahmen der Werkstättenausbildung hinausgehen, lösen und dokumentieren können.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Stoffgebiet Formerei:
Spezielle Formtechniken. Wachsausschmelzverfahren. Herstellen verschiedener Formplatten für die Maschinenformerei. Silikonkautschuk und Gießharzmodellanfertigung.
Stoffgebiet Gießerei:
Inbetriebnahme und Überwachung von Schmelzaggregaten der Eisen- und Metallgießerei. Arbeiten an der Druckgußmaschine.
Stoffgebiet programmgesteuerte Werkzeugmaschinen:
CNC-Programme.
Stoffgebiet Arbeitsvorbereitung:
Auswertung von Arbeitsergebnissen und Berichten.
Arbeitsauftragserstellung und Produktionskostenberechnung.
Rechnerunterstützte Arbeitsplanung.
V. Jahrgang:
Stoffgebiet Formerei:
Kunstguß, Vollformverfahren, Feinguß, sachgemäßes Überprüfen und Warten von mechanischen Formanlagen.
Stoffgebiet Gießerei:
Prüfen der erzielten Qualität durch technologische
Prüfungsverfahren, Kokillenguß, Einsatz von exothermen
Speisermaterial.
Stoffgebiet programmgesteuerte Werkzeugmaschinen:
Manuelle und rechnerunterstützte Programmierung. Einsatz
verschiedener Werkzeuge an den Maschinen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung der Verfahren in der beruflichen Praxis. Die Messungen, Untersuchungen und Auswertungen bauen auf den in den theoretisch-technischen Unterrichtsgegenständen und im Pflichtgegenstand „Werkstätte'' erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten auf. Besondere Bedeutung kommt den Schutzmaßnahmen zu.
Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.
Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert.
WERKSTÄTTE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1.4.1.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Siehe Anlage 1.4.1.
II. Jahrgang:
Siehe Anlage 1.4.1.
III. Jahrgang:
Formerei:
Herstellen von Formen mit steigendem Schwierigkeitsgrad, sachgemäße Aufbereitung der verwendeten Formstoffe. Bodenformerei. Arbeiten mit synthetischen Formstoffen. Arbeiten an Form- und Kernschußmaschinen.
Gießerei:
Sachgemäße Vorbereitung der für den Schmelzbetrieb erforderlichen Einsatzstoffe, richtige Beschickung der Schmelzaggregate, Abguß der gießtechnisch vorbereiteten Formen. Selbständige Temperaturmessung, Arbeitsvorbereitung, kurzfristige Qualitätsprüfung, Datenerfassung.
Gußputzerei:
Ausschlagen der abgegossenen Formen, Trennen und sachgemäßes Lagern von Sondermüll. Putzen der Gußstücke. Maß und Sichtkontrolle.
Arbeitsvorbereitung:
Arbeitsplanung und Arbeitssteuerung. Arbeitsaufträge. Vor- und Nachkalkulation. Werkstattzeichnungen. Beschaffungswesen. Berechnung der Produktionskosten aller Aufträge der Schulwerkstätte.
Didaktische Grundsätze:
Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften nachweislich vertraut gemacht werden. Die in den Verordnungen des Arbeitnehmerschutzes vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern, ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände sowie des Werkstättenlaboratoriums von besonderer Wichtigkeit.
Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.
Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von Fertigungsbetrieben vertraut wird, ist es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug kann durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert gefördert werden. Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.
PFLICHTPRAKTIKUM
Siehe Anlage 1.
B. FREIGEGENSTÄNDE
STENOTYPIE
Siehe Anlage 1.
ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE
( )
Siehe Anlage 1.
LABOR FÜR BETRIEBSWIRTSCHAFT
Siehe Anlage 1.4.1.
AKTUELLE FACHGEBIETE
(Anm.: aufgehoben durch BGBl. Nr. 665/1995)
C. UNVERBINDLICHE
ÜBUNGEN
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1.
D. FÖRDERUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
*1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes Ia der Anlage 1 abgewichen werden.
*2) Mit Übungen.
*3) Einschließlich „Hüttenkunde''.
*4) Einschließlich „Fördertechnik'' und „Gießereimaschinen und Einrichtungen''.
*5) Nicht die im Pflichtgegenstand „Lebende Fremdsprache'' unterrichtete Sprache.
*6) Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für höchstens 8 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, wobei aus pädagogischen Gründen eine Blockung anzustreben ist.
*7) Lehrverpflichtungsgruppe wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
Anlage 1 4 10
Jahrgangs- und semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten
(Art. III § 1 Abs. 4 idF BGBl. Nr. 734/1993)
Anlage 1.4.10
```
```
LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR MASCHINENBAU
Ausbildungszweig Fertigungstechnik
I. STUNDENTAFEL *1)
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Lehr-
Wochenstunden ver-
A. Pflichtgegenstände Summe pflich-
Jahrgang tungs-
gruppe
I. II. III. IV. V.
```
```
```
Religion ............ 2 2 2 2 2 10 (III)
```
```
Deutsch ............. 3 2 2 2 2 11 (I)
```
```
Englisch ............ 2 2 2 2 3 11 (I)
```
```
Geschichte .......... - - - 2 2 4 (III)
```
```
Geographie .......... 2 2 - - - 4 (III)
```
```
Rechtskunde und
```
Politische Bildung .. - - - - 2 2 III
```
Leibesübungen ....... 2 2 2 1 1 8 (IVa)
```
```
Mathematik und
```
angewandte Mathematik 4 3 4 3 - 14 (I)
```
Darstellende
```
Geometrie ........... 3 2 - - - 5 (I)
```
Physik und angewandte
```
Physik .............. 2 2 2 - - 6 (II)
```
Chemie, angewandte
```
Chemie und
Umwelttechnik ....... 2 2 - - - 4 II
```
Elektronische
```
Datenverarbeitung und
angewandte
Elektronische
Datenverarbeitung ... - 2 2 - - 4 I
```
Mechanik ............ 3 3 2 2 2 12 (I)
```
```
Fertigungstechnik ... 3 2 2 2 3 12 I
```
```
Maschinenelemente ... - 3 3 - - 6 I
```
```
Elektrotechnik und
```
Elektronik .......... - - 2 3 - 5 I
```
Meß-, Steuerungs- und
```
Regelungstechnik .... - - - 2 3 5 I
```
Wirtschaftliche
```
Bildung und
Betriebstechnik ..... - - - 2 2 4 II
```
Qualitätssicherung .. - - - 2 - 2 I
```
```
Werkzeugbau ......... - - - 3 3 6 I
```
```
Vorrichtungsbau ..... - - 3 3 2 8 I
```
```
Energie- und
```
Umwelttechnologie ... - - - - 3 3 I
```
Konstruktionsübungen 3 2 3 3 4 15 I
```
```
Laboratorium ........ - - - 3 3 6 I
```
```
Werkstätten-
```
laboratorium ........ - - - 3 3 6 III
```
Werkstätte .......... 9 9 9 - - 27 (Va)
```
```
```
Gesamtwochenstundenzahl . 40 40 40 40 40 200
```
Pflichtpraktikum .... zweimal mindestens je vier Wochen vor
```
Eintritt in den V. Jahrgang
```
```
Lehr-
Wochenstunden ver-
B. Freigegenstände pflich-
Jahrgang tungs-
gruppe
I. II. III. IV. V.
```
```
Stenotypie .......... 2 2 - - - (V)
Zweite lebende
Fremdsprache *2) .... - - 3 3 3 (I)
Labor für
Betriebswirtschaft .. - - - 3 3 II
```
```
Lehr-
Wochenstunden ver-
C. Unverbindliche Übungen pflich-
Jahrgang tungs-
gruppe
I. II. III. IV. V.
```
```
Leibesübungen ....... 2 2 2 2 2 (IVa)
```
```
Lehr-
Wochenstunden ver-
D. Förderunterricht pflich-
Jahrgang tungs-
gruppe
I. II. III. IV. V.
```
```
Deutsch ............. *3) *3) *3) *3) *3) (I)
Englisch ............ *3) *3) *3) *3) *3) (I)
Mathematik und
angewandte Mathematik *3) *3) *3) *3) *3) (I)
Fachtheoretische
Pflichtgegenstände .. *3) *3) *3) *3) *3) *4)
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1.
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN,
DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
DEUTSCH
Siehe Anlage 1.
ENGLISCH
Siehe Lebende Fremdsprache (Englisch), Anlage 1. Bei 3 Wochenstunden im V. Jahrgang zusätzlich am Ende des ersten Absatzes der Bildungs- und Lehraufgabe „Der Schüler soll im englischsprachigen Ausland an Aufgaben des Fachgebietes arbeiten können.'' sowie am Ende des letzten Absatzes im V. Jahrgang „Komplexe Fallbeispiele aus der beruflichen Praxis''.
GESCHICHTE
Siehe den Pflichtgegenstand „Geschichte und Sozialkunde'' in Anlage 1.
GEOGRAPHIE
Siehe den Pflichtgegenstand „Geographie und Wirtschaftskunde'' in Anlage 1.
POLITISCHE BILDUNG UND RECHTSKUNDE
Siehe den Pflichtgegenstand „Rechtskunde und Politische Bildung'' in Anlage 1.4.1.
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1.
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Bei 3 Wochenstunden im III. Jahrgang entfallen die Themenbereiche „Grenzwerte von Funktionen'', „Mittelwertsätze'', „Potenzreihen''.
DARSTELLENDE GEOMETRIE
Bei 2 Wochenstunden im I. Jahrgang entfallen die Themenbereiche „Prismenfläche'', „Zylinderfläche'', „Pyramidenfläche und Kegelfläche''; „Netzkonstruktionen''; „Kreiszylinderflächen und ihre ebenen Schnitte'', „Punkt- und tangentenweise Konstruktion der Durchdringungen von Zylinderflächen'', „Verebnungen kreiszylindrischer Flächenstücke''.
PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK
CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK
ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE
DATENVERARBEITUNG
MECHANIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1.4.1.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Siehe Anlage 1.4.1.
II. Jahrgang:
Siehe Anlage 1.4.1.
Bei 2 Wochenstunden entfallen die Themenbereiche „Bewegungsarten'', „Bewegungsgrößen'', „Bewegungsabläufe'', „Kinematik des starren Körpers''.
III. Jahrgang:
Festigkeit von Werkstoffen:
Berechnung der Formänderungen bei Zug-, Druck-, Torsions- und Biegebeanspruchung; Knickung.
Dynamik:
Dynamik des starren Körpers; Relativbewegung. Erhaltungssätze (Energie- und Impulserhaltung); Arbeitssatz; elastische und unelastische Stoßprozesse. Größen der drehenden Bewegung; Drallsatz; Rotation um freie Achsen.
Hydromechanik:
Begriffe; Eigenschaften der Flüssigkeiten, Hydrostatik.
Kontinuitäts- und Bernoulligleichung.
IV. Jahrgang:
Thermodynamik:
Zustandsgrößen. Prozeßgrößen (Arbeit, Wärme). Erster Hauptsatz und Anwendungen. Ideale Gase (Zustandsgleichung, Gaskinetik). Reversible und irreversible Prozesse. Entropie. Zweiter Hauptsatz. Kreisprozesse mit idealen Gasen. Reale Gase und Dämpfe (Zustandsgleichungen, Zustandsdiagramme, Kreisprozesse, Gemische idealer Gase und feuchter Luft). Wärmeübertragung (Leitung, Konvektion, Strahlung; Wärmedurchgang).
V. Jahrgang:
Statik und Dynamik:
Statisch unbestimmte Kräftesysteme. Freie und erzwungene Schwingungen mit und ohne Dämpfung. Aktuelle numerische Verfahren (finite Elemente, Differenzenmethoden).
Themenübergreifende Projekte:
Praxisrelevante komplexe Aufgaben aus allen Teilgebieten der Mechanik.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit auf häufige Aufgabenstellungen der Praxis der Fachrichtung, im Themenbereich „Themenübergreifende Projekte'' die Vielseitigkeit. Die Praxisnähe wird durch Lösung spezifischer Beispiele sowie durch Einsatz moderner technischer Hilfsmittel einschließlich elektronischer Datenverarbeitung erhöht.
Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Mathematik und angewandte Mathematik'', „Physik und angewandte Physik'' und „Elektronische Datenverarbeitung und angewandte elektronische Datenverarbeitung'' erforderlich.
In jedem Jahrgang zwei oder drei Schularbeiten.
FERTIGUNGSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1.4.1.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Siehe Anlage 1.4.1.
Bei 2 Wochenstunden entfällt der Themenbereich „Maschinen und Geräte''.
II. Jahrgang:
Siehe Anlage 1.4.1.
III. Jahrgang:
Spanlose Fertigung:
Schneiden, Stanzen, Tiefziehen, Fließ- und Strangpressen.
Rohrherstellung.
Spanende Fertigung:
Fertigungsverfahren, Fertigungswerkzeuge, Schneidengeometrie,
Schneidwerkstoffe.
Konstruktionsregeln:
Schweiß-, Guß- und Schmiedekonstruktionen.
IV. Jahrgang:
Bearbeitungsverfahren und -maschinen:
Bohr-, Dreh-, Fräs- und Schleifmaschinen. Elemente der CNC-Verfahren; CNC-Maschinen. Erodieren.
Fertigungspläne:
Arbeitsfolge, Maschinen, Betriebsmittel.
V. Jahrgang:
Bearbeitungsverfahren:
Feinstbearbeitung. Anwendung von Laser-, Elektronen- und Flüssigkeitsstrahlen; Ultraschall; Feinschmieden, Ätzverfahren. Druck-, Schleuder- und Spritzguß.
Bearbeitungsmaschinen:
Bearbeitungszentren, Fertigungsstraßen.
Didaktische Grundsätze:
Siehe Anlage 1.4.1.
MASCHINENELEMENTE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1.4.1.
Lehrstoff:
II. Jahrgang:
Siehe Anlage 1.4.1.
Bei 2 Wochenstunden entfällt der Themenbereich „Rohrleitungselemente''.
III. Jahrgang:
Elemente der drehenden Bewegung:
Achsen, Wellen; Lager (Gleitlager, Wälzlager); Kupplungen;
Mitnehmerverbindungen.
Zahnräder und Zahngetriebe:
Grundlagen der ebenen Verzahnung. Stirnräder, Kegelräder. Schnecke
und Schneckenrad, Schraubenräder.
Zugmitteltriebe:
Riemen- und Kettentriebe.
Didaktische Grundsätze:
Siehe Anlage 1.4.1.
ELEKTROTECHNIK UND ELEKTRONIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1.4.1.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Gleich- und Wechselstromtechnik:
Größen und Einheiten. Feldbegriff. Stromleitung in Metallen. Spannungsquellen. Stromarten. Kennwerte (Spitzenwert, Effektivwert, Mittelwerte). Widerstände. Gleichstrom- und Wechselstromschaltungen.
Bauelemente der Elektronik:
Passive und aktive Bauelemente (Aufbau, Wirkungsweise, Kennlinien, Anwendungen).
IV. Jahrgang:
Elektroinstallationen:
Isolierte Leitungen, Installationsmaterial, Schutzmaßnahmen.
Elektromotorische Antriebe:
Leistungsermittlung, Betriebsverhalten, Auswahlkriterien.
Stromrichter.
Elektrische Maschinen:
Transformator (Aufbau, Wirkungsweise, Betriebsverhalten). Asynchronmaschine (Aufbau, Wirkungsweise, Betriebsverhalten). Gleichstrommaschine (Aufbau, Wirkungsweise, Betriebsverhalten).
Mikrocomputertechnik (bei 3 Wochenstunden):
Mikroprozessoren. Speicher, Bussysteme. Schnittstellen.
Didaktische Grundsätze:
Siehe Anlage 1.4.1.
MESS-, STEUERUNGS- UND REGELUNGSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1.4.1.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Meßgeräte:
Maßeinheiten, Meßfehler. Empfindlichkeit. Kenngrößen von Meßgeräten. Meßwerke (Aufbau, Anwendung, Bereichserweiterung); Vielfachmeßgeräte; Meßzubehör. Oszilloskop.
Digitaltechnik:
Logische Verknüpfungen. Codierung. Analog-Digital-Wandler, Digital-Analog-Wandler.
Meßverfahren:
Verfahren für elektrische und nichtelektrische Größen. Meßwertaufnehmer, Meßwertumformung und -übertragung.
V. Jahrgang:
Steuerungstechnik:
Unterscheidungsmerkmale und Grundstrukturen von Steuerungen. Gesetzmäßiges Erfassen von Steuerungsaufgaben. Elektromechanische, elektrische, pneumatische und hydraulische Steuerungssysteme. Programmierbare Steuerungen.
Regelungstechnik:
Einfacher Regelkreis mit Kenngrößen; Regelkreisglieder (Arten, Zeitverhalten, Kennlinien). Regelstrecke, Regler.
Stabilitätskriterien und Optimierung von Regelkreisen.
Didaktische Grundsätze:
Siehe Anlage 1.4.1.
WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG UND BETRIEBSTECHNIK
QUALITÄTSSICHERUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Bedeutung der Qualitätssicherung aus volks- und betriebswirtschaftlicher Sicht kennen. Er soll statistische Parameter aus Stichproben schätzen und interpretieren können.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Siehe Anlage 1.4.11.
Didaktische Grundsätze:
Siehe Anlage 1.4.11.
WERKZEUGBAU
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Werkzeuge für unterschiedliche Fertigungsverfahren sowie die Gesichtspunkte für die Bemessung, Gestaltung und Fertigung von Werkzeugen kennen. Er soll die dafür zweckmäßigsten Werkstoffe auswählen können.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Werkzeuge der spanlosen Fertigung:
Schnitt-, Stanz- und Ziehwerkzeuge.
Federelemente:
Biegefeder, Torsionsfeder, Gasfeder; Silentelemente.
V. Jahrgang:
Werkzeuge der spanlosen Fertigung:
Biege- und Prägewerkzeuge.
Sonderfertigung:
Druck-, Schleuder- und Spritzguß; Beschichtung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis des Fachgebietes, weshalb besonders auf die Werkstoffwahl, die Konstruktionsmerkmale und die Wirtschaftlichkeit des Einsatzes von Werkzeugen zu achten ist. Daher kommt auch der Bearbeitung von Übungsbeispielen aus der Praxis und der Besprechung ausgeführter Projekte große Bedeutung zu.
Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Mechanik'', „Fertigungstechnik'' und „Konstruktionsübungen'' erforderlich.
Die Praxisnähe des Unterrichts wird durch Verwendung von Modellen und Abbildungen und durch Aufgabenlösung unter Zuhilfenahme der elektronischen Datenverarbeitung erhöht.
VORRICHTUNGSBAU
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Aufgaben, die Wirkungsweise und den Einsatz sowie die Wirtschaftlichkeit von Vorrichtungen aus dem Fachgebiet kennen. Er soll für eine gegebene Aufgabe die zweckmäßigste Vorrichtung auswählen und entwerfen können.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Grundlagen:
Begriff, Einteilung, Aufbau, Bezeichnung, Einsatz (Positionieren, Bestimmen, Prüfen, Messen, Transport), Anforderungen. Sicherheitsvorkehrungen.
Spannvorrichtungen:
Spannkraft, Spannelemente (starr, elastisch), genormte Bauteile, Baugruppen (mechanische, pneumatische, hydraulische, elektrische).
Werkstück- und Werkzeugtransport:
Magazine und Speicher, Greifereinrichtungen,
Transporteinrichtungen, Vorschubeinrichtungen.
Projekte aus der Praxis (bei 3 Wochenstunden):
Analyse ausgeführter Projekte.
IV. Jahrgang:
Entwurf:
Auslegungskriterien, Bemessung und Vorrichtungen. Verkettung von
Bearbeitungsmaschinen.
Vorrichtungen für die spanende Bearbeitung:
Dreh-, Bohr-, Fräs-, Hobel- und Schleifvorrichtungen. Spanndorne,
Spannfutter.
Vorrichtungen für die spanlose Bearbeitung:
Biege-, Form-, Präge- und Planiervorichtungen.
Projekte aus der Praxis (bei 3 Wochenstunden):
Analyse ausgeführter Projekte.
V. Jahrgang:
Prüf- und Meßvorrichtungen:
Aufbau, Auslegung, Genauigkeitsanforderungen, Einsatz (konventionelle, NC-, CNC-Werkzeugmaschinen, Bearbeitungszentren).
Kalkulation:
Wirtschaftlichkeitsberechnungen des Einsatzes von Vorrichtungen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterum für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis des Fachgebietes, weshalb besonders auf die Wirtschaftlichkeit des Einsatzes von Vorrichtungen zu achten ist. Daher kommt auch der Bearbeitung von Übungsbeispielen aus der Praxis große Bedeutung zu.
Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Mechanik'', „Fertigungstechnik'' und „Konstruktionsübungen'' erforderlich.
Die Praxisnähe des Unterrichts wird durch Verwendung von Modellen und Abbildungen und durch Aufgabenlösung unter Zuhilfenahme der elektronischen Datenverarbeitung erhöht.
ENERGIE- UND UMWELTTECHNOLOGIE
Bei 2 Wochenstunden entfällt der Themenbereich „Begriffe und Gesetze''.
KONSTRUKTIONSÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1.4.1.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Siehe Anlage 1.4.1.
II. Jahrgang:
Siehe Anlage 1.4.1.
III. Jahrgang:
Maschinenelemente:
Elemente der drehenden Bewegung. Federelemente. Zahnräder und Zahnradgetriebe. Zugmitteltriebe. Ein Projekt.
Fertigungstechnik:
Ein Projekt.
IV. Jahrgang:
Ein Projekt aus dem Lehrstoff der Pflichtgegenstände „Fertigungstechnik'' oder „Werkzeugbau'', ein Projekt aus dem Lehrstoff des Pflichtgegenstandes „Vorrichtungsbau''.
V. Jahrgang:
Zwei komplexe, gegenstandsübergreifende Projekte aus dem Lehrstoff der Pflichtgegenstände „Fertigungstechnik'', „Werkzeugbau'' oder „Vorrichtungsbau'' unter Berücksichtung des Lehrstoffes der Pflichtgegenstände „Elektrotechnik und Elektronik'' sowie „Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik''.
Didaktische Grundsätze:
Siehe Anlage 1.4.1.
LABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1.4.1.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
V. Jahrgang:
Übungen aus den Stoffgebieten „Mechanik'', „Fertigungstechnik'', „Elektrotechnik und Elektronik'', „Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik'', „Betriebstechnik'', „Werkzeugbau'' und „Vorrichtungsbau'' betreffend den jeweiligen Lehrstoff dieser Pflichtgegenstände.
Didaktische Grundsätze:
Siehe Anlage 1.4.1.
WERKSTÄTTENLABORATORIUM
WERKSTÄTTE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1.4.1.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Siehe Anlage 1.4.1.
II. Jahrgang:
Siehe Anlage 1.4.1.
An die Stelle des Themenbereichs „Modelltischlerei und Gießerei'' tritt der Themenbereich
Werkzeug- und Vorrichtungsbau:
Flach-, Rund- und Werkzeugschleifen. Schleifen von einfachen
spanenden Werkzeugen.
III. Jahrgang:
Mechanische Werkstätte:
Fräs- und Bohrarbeiten mit steigendem Schwierigkeitsgrad. Verzahnungen mit Teilapparat. Fräsen und Bohren nach Koordinatensystem. Dreharbeiten mit steigendem Schwierigkeitsgrad. Formdrehen, Außermittedrehen, Kegeldrehen, Gewindesonderformen, mehrgängige Innen- und Außengewinde.
CNC-Werkstätte:
Arbeiten an numerisch gesteuerten Werkzeugmaschinen. Drehmaschinen,
Fräsmaschinen, Drahtschneidemaschinen, Senkerodiermaschinen, manuelle
und rechnerunterstützte Programmierung.
Werkzeug- und Vorrichtungsbau:
Herstellen von Vorrichtungen, Stanz-, Spritz- und Druckgußwerkzeugen, Meßwerkzeugen und spanenden Werkzeugen. Feinbearbeitung; Schleifen, Rund-, Flach- und Profilschleifen, Läppen.
Arbeitsvorbereitung:
Ausstellen von Fertigungsplänen; Ausstellen von Arbeitspapieren,
Abrechnen von Werkstättenaufträgen.
Werkstätte für Elektrotechnik:
Niederspannungsinstallation, Zurichten und Verlegen von Leitungen, Herstellen von Verbindungen. Installationsschaltungen. Inbetriebnahme und Wartung von Verteil-, Sicherungs- und Schalteinrichtungen unter Beachtung der elektrischen und mechanischen Schutzmaßnahmen.
Didaktische Grundsätze:
Siehe Anlage 1.4.1.
SCHULAUTONOMER PFLICHTGEGENSTANDSBEREICH
PFLICHTPRAKTIKUM
B. FREIGEGENSTÄNDE
STENOTYPIE
ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE
LABOR FÜR BETRIEBSWIRTSCHAFT
Siehe Anlage 1.4.1.
LEIBESÜBUNGEN
D. FÖRDERUNTERRICHT
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