Verordnung über die Lehrpläne für Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten; Bekanntmachung von Lehrplänen für den Religionsunterricht
*1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes Ia der Anlage 1 abgewichen werden.
*2) In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.
*3) Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für höchstens 8 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, wobei aus pädagogischen Gründen eine Blockung anzustreben ist.
*4) Lehrverpflichtungsgruppe wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
Anlage 1 4 2
Jahrgangs- und semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten
(Art. III § 1 Abs. 2)
Anlage 1.4.2
```
```
LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR MASCHINENBAU
Ausbildungszweig Flugtechnik
I. STUNDENTAFEL *1)
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Wochenstunden Lehrver-
Pflichtgegenstände pflich-
Jahrgang Summe tungs-
I. II. III. IV. V. gruppe
```
```
```
Religion ................ 2 2 2 2 2 10 (III)
```
```
Deutsch ................. 3 2 2 2 2 11 (I)
```
```
Lebende Fremdsprache
```
(Englisch) .............. 2 2 2 2 2 10 (I)
```
Geschichte und
```
Sozialkunde ............. - - - 2 2 4 (III)
```
Geographie und
```
Wirtschaftskunde ........ 2 2 - - - 4 (III)
```
Wirtschaftliche Bildung,
```
Rechtskunde und
Politische Bildung *2) .. - - - - 4 4 III
```
Leibesübungen ........... 2 2 2 1 1 8 (IVa)
```
```
Mathematik und angewandte
```
Mathematik .............. 4 3 4 3 - 14 (I)
```
Darstellende Geometrie .. 3 2 - - - 5 (I)
```
```
Physik und angewandte
```
Physik .................. 2 2 2 - - 6 (II)
```
Chemie, angewandte Chemie
```
und Umwelttechnik ....... 2 2 - - - 4 II
```
Elektronische
```
Datenverarbeitung und
angewandte elektronische
Datenverarbeitung ....... - 2 2 - - 4 I
```
Mechanik *3) ............ 3 3 3 2 2 13 (I)
```
```
Fertigungstechnik ....... 3 2 2 2 2 11 I
```
```
Maschinenelemente ....... - 3 4 - - 7 I
```
```
Elektrotechnik und
```
Elektronik .............. - - 2 4 3 9 I
```
Luftfahrzeugbau ......... - - 1 3 2 6 I
```
```
Triebwerke .............. - - - 3 3 6 I
```
```
Navigation, Flugmeßtechnik
```
und Flugbetrieb ......... - - - 2 3 5 I
```
Leichtbau ............... - - - 2 2 4 I
```
```
Konstruktionsübungen .... 3 2 3 3 6 17 I
```
```
Laboratorium ............ - - - 3 4 7 (I)
```
```
Werkstättenlaboratorium . - - - 4 - 4 III
```
```
Werkstätte .............. 9 9 9 - - 27 (Va)
```
```
```
Gesamtwochenstundenzahl ... 40 40 40 40 40 200
```
Pflichtpraktikum ........ mindestens je vier Wochen vor
```
Eintritt in den III. und V. Jahrgang.
```
```
Wochenstunden Lehrver-
Freigegenstände pflich-
Jahrgang tungs-
I. II. III. IV. V. gruppe
```
```
Stenotypie .................. 2 2 - - - (V)
Zweite lebende Fremdsprache
*4) (...) ................... - - 3 3 3 (I)
Labor für Betriebswirtschaft - - - 3 3 II
```
```
Unverbindliche Übungen
```
```
Leibesübungen ...... (bis zu) 2 2 2 2 2 (IVa)
Flugfunktelephonie .......... - - 1 2 1 (III)
Ausbildung zur Erlangung des
Segelfliegerscheines ........ - - 1 - - (III)
```
```
Förderunterricht
```
```
Deutsch ..................... *5) *5) *5) *5) *5) (I)
Lebende Fremdsprache
(Englisch) .................. *5) *5) *5) *5) *5) (I)
Mathematik und angewandte
Mathematik .................. *5) *5) *5) *5) - (I)
Fachtheoretische
Pflichtgegenstände .......... *5) *5) *5) *5) *5) *6)
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1.
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN,
DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
DEUTSCH
Siehe Anlage 1.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE
GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1.
Lehrstoff:
V. Jahrgang:
Betriebswirtschaft:
Unternehmens- und Betriebsformen, betriebliche Organisation.
Rechnungswesen:
Gesetzliche Grundlagen. Prinzip der doppelten Buchhaltung.
Kostenrechnung.
Volkswirtschaft:
Wirtschaftsordnungen. Volkswirtschaftlicher Kreislauf; Markt,
Geld, Währung; Konjunktur. Außenhandel.
Unternehmerrecht:
Privatrecht, Handelsrecht (Kaufmann, Firmenbuch, Dienstleistungen;
Handelsgeschäfte). Gewerberecht (Antritt und Ausübung eines Gewerbes.
Arbeitnehmerrecht:
Arbeitsrecht (Arbeitsvertrag, Rechte und Pflichten der Vertragspartner; Angestelltengesetz, Arbeiter, Lehrling). Arbeitsschutz ( Arbeitszeit, allgemeiner und besonderer technischer Arbeitsschutz; Sozialversicherung).
Luftrecht:
Bestimmungen über Prüfung, Zulassung, Betrieb, Wartung und Reparatur von Luftfahrzeugen, Luftfahrtgeräten und für Flugplätze. Nationale und internationale Luftfahrtorganisationen.
Politische Bildung:
Staatselemente, Aufgaben des Staates; Staats- und Regierungsformen, politische Parteien, Verbände. Österreichisches Verfassungsrecht (demokratisches, republikanisches, bundesstaatliches, rechtsstaatliches Prinzip). Rechte und Pflichten des Staatsbürgers. Europäische Integration, zwischenstaatliche Organisationen.
Didaktische Grundsätze:
Siehe Anlage 1.
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1.
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
DARSTELLENDE GEOMETRIE
PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK
CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK
ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND ANGEWANDTE
ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG
MECHANIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1.4.1.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Siehe Anlage 1.4.1.
II. Jahrgang:
Siehe Anlage 1.4.1.
III. Jahrgang:
Festigkeitslehre:
Berechnung der Formänderungen bei Zug-, Druck-, Torsions- und Biegebeanspruchung; Knickung.
Dynamik:
Dynamik des starren Körpers; Relativbewegung. Energie- und Impulserhaltungssatz; Arbeitssatz; Stoßprozesse. Größen der drehenden Bewegung; Drallsatz; Rotation um freie Achsen.
Grundbegriffe der Thermodynamik:
Thermodynamisches System. Zustandsgrößen, Prozeßgrößen (Arbeit, Wärme). Erster Hauptsatz der Thermodynamik. Ideale Gase; Zustandsgleichung; Zustandsänderungen.
Hydrodynamik:
Begriffe; Eigenschaften der Flüssigkeiten, Hydrostatik. Kontinuitäts- und Bernoulligleichung. Rohrströmung. Kraftwirkung strömender Fluide. Umströmung von Körpern; Reibungseinfluß, Grenzschicht, Kompressibilität.
IV. Jahrgang:
Aerodynamik:
Gasströmung ohne und mit Verdichtungsstoß, Düsenströmung,
Laval-Düse.
Thermodynamik:
Zweiter Hauptsatz der Thermodynamik und seine Anwendungen;
reversible und irreversible Prozesse. Entropie. Formulierungen des zweiten Hauptsatzes. Kreisprozesse mit idealen Gasen. Reale Gase und Dämpfe (Zustandsgleichungen, Zustandsänderungen, Zustandsdiagramme;
Kreisprozesse). Mischungsvorgänge (Stoffbilanzen, Energiebilanzen. Gemische idealer Gase, feuchte Luft, Meteorologie). Wärmeübertragung (Leitung, Konvektion, Strahlung; Wärmedurchgang).
V. Jahrgang:
Statik:
Statisch unbestimmte Systeme, Durchlaufträger, Rahmen, Fachwerke.
Stabilitätsverhalten dünnwandiger Konstruktionen.
Dynamik:
Mechanische Schwingungen; freie und erzwungene Schwingungen mit
und ohne Dämpfung.
Aerodynamik:
Einführung in die Überschallströmung und deren Phänomene.
Verfahren der Mechanik:
Aktuelle numerische Berechnungen (Finite Elemente, Differenzenmethoden).
Didaktische Grundsätze:
Siehe Anlage 1.4.1.
FERTIGUNGSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1.4.1.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Siehe Anlage 1.4.1.
II. Jahrgang:
Siehe Anlage 1.4.1.
III. Jahrgang:
Spanlose Fertigung:
Stanzverfahren; Schneiden, Tiefziehen. Fließ- und Strangpressen, Rohrherstellung. Sonderbearbeitungsverfahren; Anwendung von Laserstrahlen, Elektronenstrahlen, Flüssigkeitsstrahlen, Ultraschall, Funkenerosionsverfahren, Feinschmieden und Feinschneiden, Ätzverfahren, Druck- und Spritzgußverfahren.
IV. Jahrgang:
Spanende Fertigung:
Zerspanungsvorgang, Schneidengeometrie und Schneidwerkstoffe, Werkzeugträger. Ermittlung der Schnittkräfte, Schnittgeschwindigkeiten und Schnittleistungen. Bohren, Drehen, Fräsen, Schleifen und Feinstbearbeitungsverfahren sowie dazugehörige Maschinen. Elemente der Werkzeugmaschinen unter Berücksichtigung von CNC-Maschinen; Antriebe, Getriebe, Führungen, Transporteinrichtungen für Werkstücke und Werkzeuge.
V. Jahrgang:
Verkettung von Bearbeitungsmaschinen:
Bearbeitungszentren und Fertigungsstraßen.
Qualitätssicherung:
Aufgaben, Maßnahmen, Qualitätsregelkarten, Stichproben- und Auswerteverfahren. Sonderwerkstoffe des Luftfahrzeugbaues und der Raumfahrttechnik.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgaben der Fachrichtung. Daher wird zB im Themenbereich „Werkstoffe'' die Gewinnung der Werkstoffe gegenüber deren Eigenschaften und Verwendung zurücktreten.
Dem Fachgebiet entsprechend kommt dem Themenbereich Leichtbau besondere Bedeutung zu.
Als besonders nützlich erweist sich das Zusammenwirken mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Leichtbau'', „Konstruktionsübungen'', „Laboratorium'' und „Werkstättenlaboratorium''.
Der Lehrstoff ist durch geeignete Exkursionen bei einschlägigen Firmen zu vertiefen.
MASCHINENELEMENTE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1.4.1.
Lehrstoff:
II. Jahrgang:
Siehe Anlage 1.4.1.
III. Jahrgang:
Elemente der drehenden Bewegung:
Achsen, Wellen; Lager; Kupplungen, Mitnehmerverbindungen.
Federelemente:
Biegefeder, Torsionsfeder, Gasfeder; Silentelemente.
Zahlräder und Zahngetriebe:
Verzahnungen, Stirnräder, Kegelräder, Schraubenräder. Stirn- und Kegelrädergetriebe, Schneckengetriebe. Zugmitteltriebe.
Konstruktionsregeln:
Schweiß-, Guß- und Schmiedekonstruktionen.
Didaktische Grundsätze:
Siehe Anlage 1.4.1.
ELEKTROTECHNIK UND ELEKTRONIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für den Ausbildungszweig bedeutsamen Gesetze der Elektrotechnik, Nachrichtentechnik und industriellen Elektronik sowie die Bauarten, die Wirkungsweise und das Betriebsverhalten von elektrischen Betriebsmittel kennen. Er soll die einschlägigen Vorschriften und Sicherheitsmaßnahmen kennen und beachten.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Begriffe:
Größen und Einheiten. Feldbegriff. Stromarten. Elektrowärme,
elektrochemische Vorgänge.
Grundlagen der Gleichstromtechnik:
Stromleitung in Metallen. Begriffe, Gesetze, Schaltungen von
Widerständen und Spannungsquellen.
Grundlagen der Wechselstromtechnik:
Begriffe, Kennwerte. Gesetze. Schaltungen. Drehstrom.
IV. Jahrgang:
Grundlagen der Meßtechnik:
Analog- und Digitalmeßtechnik; Wandler. Sensoren und Meßwertaufnehmer.
Elektrische Maschinen und Anlagen:
Schutzmaßnahmen; Betriebsverhalten und Bauformen der wichtigsten
elektrischen Maschinen.
Elektronik:
Aktive und passive Bauelemente; Optoelektronik; Grundschaltungen;
Gleichrichter, Sieb- und Regelschaltungen.
V. Jahrgang:
Nachrichtentechnik:
Verstärker und Generatoren für Nieder- und Hochfrequenz, aktive
Filter. Modulation, Antennen.
Mikroelektronik:
Standardschaltkreise, Analyse und Synthese von Schaltungen in diskreter Logik; Grundlagen des Mikroprozessors, Architektur und Bussysteme, prinzipielle Funktion, Interfaceschaltungen und Standardschnittstellen; digitale Signalverarbeitung, Standardcodes.
Didaktische Grundsätze:
Von der Behandlung der physikalischen Tatsachen und Zusammenhänge ausgehend sind die Grundgesetze der Elektrotechnik in anschaulicher Weise zu erarbeiten. Der Unterricht ist unter Verwertung der bereits in anderen Unterrichtsgegenständen vermittelten Kenntnisse zu führen. Unterlagen aus der Praxis, insbesondere der flugtechnischen Praxis, sind zu verwenden. Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen ist die Absprache mit den Lehrern der fachtheoretischen Pflichtgegenstände und des Pflichtgegenstandes „Laboratorium'' wichtig.
LUFTFAHRZEUGBAU
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll den Aufbau von Luftfahrzeugen sowie ihre Wartung und das Betriebsverhalten kennen und aerodynamische und flugmechanische Berechnungen durchführen können.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Entwicklungsgeschichte:
Entwicklung der Luftfahrt bis zum aktuellen Stand, Grenzen der Luftfahrt.
Einteilung der Luftfahrzeuge:
Bauarten und Bauweisen, Gewichtsaufteilung von Luftfahrzeugen,
Baugruppen und Systeme.
Betrieb von Luftfahrzeugen:
Grundlagen für Zulassung, Wartung und Betrieb von Luftfahrzeugen.
IV. Jahrgang:
Aerodynamik und Atmosphäre:
Standardatmosphäre und ihre Eigenschaften. Kräfte und Momente an aerodynamischen Profilen und am Tragflügel. Kräfte und Momente am Flugzeug.
Flugleistungen:
Elemente der Flugleistungen; Horizontal- und Steigflug, Start und Landung, Kurvenflug; Reichweite und Flugdauer. Antrieb von Luftfahrzeugen.
V. Jahrgang:
Grundlagen für Entwürfe und den Betrieb von Luftfahrzeugen:
Bauvorschriften und Lastannahmen.
Flugverhalten:
Prinzipien von Stabilität und Steuerbarkeit, Koppelungen.
Drehflügler:
Aufbau, Wirkungsweise, Leistungsverhalten. Elemente des transsonischen und Überschallfluges.
Didaktische Grundsätze:
Der zu behandelnde Lehrstoff soll an Hand geeigneter Berechnungsbeispiele geübt werden. Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen ist die Absprache mit den Lehrern der fachtheoretischen Pflichtgegenstände und des Pflichtgegenstandes „Konstruktionsübungen'' besonders wichtig.
TRIEBWERKE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll moderne Verbrennungskraftmaschinen unter besonderer Berücksichtigung der Kolben- und Strahltriebwerke sowie deren Wartung, Reparatur und Prüfung kennen. Er soll Triebwerke unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Fertigung berechnen und konstruieren können.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Kolbentriebwerke:
Otto- und Dieselmotor, Zwei- und Viertaktverfahren. Berechnung der Hauptabmessungen, Dimensionierung des Kurbeltriebes. Kreisprozeß- und Leistungsberechnung, Wirkungsgrade, Höhenverhalten des Kolbentriebwerkes. Steuerung, Zündung, Schmierung, Kühlung.
Gasturbinen und Strahltriebwerke:
Arten. Entwicklungsgeschichte. Triebwerke für Unter- und Überschallbereich; Betriebsverhalten und -vorschriften, Wartung.
V. Jahrgang:
Kolbentriebwerke:
Dynamische Probleme am Kurbeltrieb. Motorische Verbrennung; Gemischaufbereitung, Treibstoffe und Abgasproblematik. Propellertheorie, Zusammenwirken Motor und Propeller.
Gasturbinen und Strahltriebwerke:
Berechnung der realen Kreisprozesse. Berechnung der Hauptabmessungen der Triebwerkselemente und deren Dimensionierung; Werkstoffauswahl und Festigkeitsrechnung. Anwendung der Stromfaden- und Tragflügeltheorie. Verhalten des Triebwerkseinlaufes und der Schubdüse bei Unter- und Überschall. Verbrennung in der Brennkammer unter Berücksichtigung der Abgasproblematik.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben im Zusammenhang nicht nur mit den besonderen Anforderungen bei Luftfahrzeugen, sondern auch (besonders im Teilgebiet „Kolbentriebwerke'') auf die Industriepraxis. Auf die Energie-, Verkehrs- und Umweltsituation ist Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist auf die vorlaufenden Gegenstände „Mechanik'' und „Maschinenelemente'' sowie auf die parallel laufenden „Konstruktionsübungen'' abzustimmen. Lehrausgänge und Exkursionen sollten die industrielle Praxis veranschaulichen.
NAVIGATION, FLUGMESSTECHNIK UND FLUGBETRIEB
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Verfahren und technische Konzeptionen der Navigation und Flugmeßtechnik kennen. Er soll die Instrumente und deren Zusammenwirken in benützerspezifischer Cockpitauslegung in ihrer Funktionsweise kennen und ihre Bedienung beherrschen.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Begriffe:
Allgemeine Grundlagen der Navigation, Kartenkunde. Grundzüge der Avionik, Streckennavigation, Satellitennavigation.
Bodeneinrichtungen:
Flughafenanlagen, Flughafenbetrieb, Flugsicherung und Wetterkunde.
Operations Research.
V. Jahrgang:
Vorschriften und Normen:
Technische Ausrüstung und Bordinstrumente.
Radartechnik:
Arten und Funktionsprinzipien. Primärradar, Sekundärradar,
Wetterradar.
Navigationssysteme:
Instrumentenlandesystem, Mikrowellenlandesystem, automatisches Landesystem, Bord-, Boden- und Empfangsmeßeinrichtungen.
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht ist mit Skizzen, Bildern, Modellen, Tabellen und audiovisuellen Hilfsmitteln möglichst anschaulich zu gestalten.
LEICHTBAU
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Eigenschaften, Verarbeitung und Anwendungen von Kunststoffen im Flugzeugbau, insbesondere von Verbundwerkstoffen kennen und optimal dimensionieren können. Er soll Faserverstärkungen berechnen und anwenden können.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Aufbau von Verbundwerkstoffen:
Faserverstärkte Kunststoffe, Fasermaterialien, Matrix (Harze und Kleber). Kennwerte, Sandwichbauweise.
Berechnung und Konstruktion:
Berechnung des Verbundes, konstruktive Möglichkeiten und Beispiele; Optimierungstheorie, Anwendungsbeispiele mit besonderer Berücksichtigung von Luftfahrzeugkonstruktionen.
V. Jahrgang:
Leichtbau:
Leichtbaulehren, Berechnungsmethoden im Leichtbau und deren spezielle Anwendungen im Luftfahrzeugbau, Fachwerke, Hardy-Cross, Steifigkeitsmethode ohne und mit Achsialkräften, Stabilität.
Didaktische Grundsätze:
Die theoretischen Grundlagen sollen mit Diagrammen, Bildern und praktischen Anwendungsmöglichkeiten vertieft werden. Eine sachgemäße Benützung der einschlägiger Fachliteratur schafft einen direkten Praxisbezug.
KONSTRUKTIONSÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1.4.1.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Siehe Anlage 1.4.1.
II. Jahrgang:
Siehe Anlage 1.4.1.
III. Jahrgang:
Maschinenelemente:
Drei Projekte.
IV. Jahrgang:
Triebwerke:
Zwei Projekte.
V. Jahrgang:
Luftfahrzeugbau:
Ein komplexes Projekt.
Gasturbinen und Strahltriebwerke:
Ein komplexes Projekt.
Didaktische Grundsätze:
Siehe Anlage 1.4.1.
LABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll elektrische Meßgeräte und deren Zubehör sowie die wichtigsten Meßverfahren des Ausbildunsgzweiges praktisch nützen können und die Grundzüge des technischen Meß- und Prüfverfahren beherrschen. Er soll selbständig Schaltungs-, Prüf- und Meßaufgaben an flugtechnischen Einrichtungen durchführen können.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Übungen aus den Stoffgebieten „Elektrotechnik und Elektronik'' betreffend den jeweiligen Lehrstoff des Pflichtgegenstandes. Angewandte Meßtechnik; Messen mit Brücken, Kompensatoren und Oszilloskopen, Entwurf von digitalen Schaltungen.
V. Jahrgang:
Übungen aus den Stoffgebieten „Triebwerke'', „Luftfahrzeugbau'', „Navigation, Flugmeßtechnik und Flugbetrieb'', „Leichtbau'' und „Fertigungstechnik'' betreffend den jeweiligen Lehrstoff der Pflichtgegenstände.
Didaktische Grundsätze:
Siehe Anlage 1.4.1.
WERKSTÄTTENLABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1.4.1.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Stoffgebiet Wartung von Luftfahrzeugen:
Wartung von Kolben- und Strahltriebwerken; Heavy Maintenance; Wartungs- und Startdienst an Luftfahrzeugen; Umgang mit Bau- und Wartungsvorschriften, auch in Englisch. Wartung und Funktion von Flugleit- und Navigationssystemen.
Stoffgebiet Steuerungs- und Regeltechnik:
Elemente der Steuerungs- und Regeltechnik, Bausteine, Darstellung
von Bewegungsabläufen, weg- und zeitabhängige Steuerungen und Regelungen.
Stoffgebiet Fertigungstechnik:
Arbeitssteuerung und Auftragserstellung sowie
Produktionskostenberechnung, rechnerunterstützte Arbeitsplanung.
CNC-Programme und -Fertigung.
Stoffgebiet Arbeitsvorbereitung:
Rechnergestützte Arbeitsplanung, Arbeitssteuerung und Arbeitsauftragserstellung sowie Produktionskostenberechnung. Führung von praxisüblichen Dateien. Lagerhaltung.
Didaktische Grundsätze:
Siehe Anlage 1.4.1.
WERKSTÄTTE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der für den Ausbildungszweig bedeutsamen Werk- und Hilfsstoffe kennen. Der Schüler soll facheinschlägige Erzeugnisse nach normgerechten Zeichnungen und Schaltplänen herstellen sowie facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.
Der Schüler muß die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Siehe Anlage 1.4.1.
II. Jahrgang:
Siehe Anlage 1.4.1.
III. Jahrgang:
Mechanische Werkstätte:
Fräs- und Bohrarbeiten mit steigendem Schwierigkeitsgrad. Verzahnungen mit Teilapparat. Fräsen und Bohren nach Koordinatensystem. Arbeiten an numerisch gesteuerten Werkzeugmaschinen. Dreharbeiten mit steigendem Schwierigkeitsgrad. Formdrehen, Außermittedrehen, Kegeldrehen, Gewindesonderformen, mehrgängige Innen- und Außengewinde, manuelle Programmierung numerisch gesteuerter Fräs- und Drehmaschinen.
Kunststoffverarbeitung:
Stukturarbeiten an Flugzeugzellen, Kleben von Metallen und Kunststoffen.
Elektrotechnik:
Printfertigung, Einfache Handhabung von elektrischen Meßgeräten
(Digital/Analog, Oszilloskope).
Installationstechnik und Schweißerei:
Rohrverbindungen, Verlegen von Leitungen, Feststellen und Beheben
von Fehlern, Wasser-, Druckluft- und Hydraulikanlagen. Blech- und Rohrschweißen an Flugzeugteilen.
Luftfahrzeugwerkstätte:
Wartungsarbeiten an Zelle und Struktur (Blech, Holz), Instrumentenkunde sowie Einbau und Funktionsüberprüfung von Systemen.
Didaktische Grundsätze:
Siehe Anlage 1.4.1
PFLICHTPRAKTIKUM
Siehe Anlage 1.
B. FREIGEGENSTÄNDE
STENOTYPIE
Siehe Anlage 1.
ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE
( )
Siehe Anlage 1.
LABOR FÜR BETRIEBSWIRTSCHAFT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die in der Praxis der Betriebsorganisation häufig anfallenden Aufgaben inner- und außerbetrieblicher Art lösen und die durch Gesetze und Bestimmungen sowie durch die betriebswirtschaftlichen Lehre geforderten Prämissen anwenden und verarbeiten können. Der Schüler soll Geschäftsfälle unter Beachtung der jeweiligen Gesetze und mit Verwendung moderner Bürotechnik sowohl im Innen- wie im Außenhandel effizient und betriebswirtschaftlich richtig ausführen können. Er soll sich Einzelbereiche des betriebswirtschaftlichen Instrumentariums aneignen und auch das Zusammenwirken verstehen lernen und in der Lage sein, dies in unternehmerische Entscheidungen umsetzen.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Einfache Projekte für Sachbearbeiter in der betrieblichen Praxis.
Organisation:
Innerbetriebliche Ablage und Evidenzhaltung; Bestellung; Auftrag; Faktura, Beleg, Ablagetätigkeit, Mahnwesen, Versand, Materialverwaltung; einfache Fälle des Schriftverkehrs; Grundwissen im Verkehr mit Bahn, Post und Spedition.
Rechnungswesen:
Einfache Fälle des Personalwesens, der Buchhaltung, des Zahlungs- und Schriftverkehrs; Personalverrechnung. Finanzierung und Planung von Einzelprojekten; Kalkulation; Kostenrechnung.
Buchführungsarbeiten, Sonderzahlungen der Lohn- und Gehaltsverrechnung; Jahresausgleich.
V. Jahrgang:
Projekte für die untere Führungsebene und komplexe Projekte für die leitende Führungsebene und Geschäftsführung.
Recht:
Einfache Fälle des Arbeitsrechts, Arbeiterschutz, Gewerkschaften;
Steuerrecht; Versicherungswesen.
Führung:
Innerbetriebliche Hierarchien. Führungstechniken; Personalplanung;
Stellenausschreibung. Entscheidungstechniken, Managementtechniken, Führungsstile, Personalmanagement, Personalbeurteilung.
Organisation:
Export, Import, Spedition. Operative Budgets.
Rechnungswesen:
Bilanz und Bilanzanalyse, Kennzahlen, Erfolgsrechnung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendung in der betrieblichen Praxis. Dies wird durch die Organisation einer Übungsfirma erreicht, die mit bereits bestehenden Firmen dieser Art im In- und Ausland in (fiktiven) Geschäftsverkehr tritt.
Die innerbetriebliche Struktur ist so gestaltet, daß der Schüler die Laufbahn vom Sachbearbeiter bis zum leitenden Angestellten durchläuft. Das Vorhandensein mehrerer Abteilungen im organisatorischen Aufbau der Übungsfirma ermöglicht eine Jobrotation.
Die Auswirkungen der getroffenen Entscheidungen können jederzeit in Zwischenanalysen erfaßt werden und geben dem Schüler Einblick in den betrieblichen Erfolg und Mißerfolg.
Ausgehend von den theoretischen Grundlagen sollen die in der heutigen Bürotechnik verwendeten elektronischen Mittel eingesetzt werden.
AKTUELLE FACHGEBIETE
(Anm.: aufgehoben durch BGBl. Nr. 665/1995)
C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1.
FLUGFUNKTELEPHONIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermitteln der für das Erlangen der Funkerzeugnisse laut § 3 lit. a Z 2 und 3 der Funkerzeugnisverordnung, BGBl. Nr. 139/1967, in der jeweils gültigen Fassung und der für das Erlangen der beschränkten Sprechfunkberechtigung nach § 113 der Zivilluftfahrtpersonalverordnung, BGBl. Nr. 219/1958, in der jeweils gültigen Fassung erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten. Vertiefen des Verständnisses für Flugsituationen und Aufgaben der Flugsicherung.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
IV. Jahrgang:
V. Jahrgang:
Die folgenden vier Teilgebiete sollen so aufeinander abgestimmt unterrichtet werden, daß der Schüler bis zum Ende des vierten Jahrganges die Kenntnisse und Fertigkeiten erworben hat, die er für das Erlangen des „eingeschränkten Funktelephonistischen Zeugnisses für den Binnenflugdienst'' und für das „Eingeschränkte und Allgemeine Funktelephonistenzeugnis für den Flugfunkdienst'' benötigt:
Fertigkeiten:
Funktelephonische Aufnahme und Abgabe von Texten aus dem Flugverkehrskontrolldienst in deutscher und englischer Sprache und Verwenden des für die internationale Zivilluftfahrt Buchstabieralphabetes.
Übersetzen von englischen Texten in die deutsche Sprache.
Funktelephonieverkehr in englischer und deutscher Sprache unter Annahme von Flügen nach Sicht- und Instrumentenflugregeln unter Verwendung der dafür festgelegten Redewendungen, Ausdrücke und Abkürzungen.
Fernmelderechtliche Bestimmungen:
Fernmeldegesetz, Verordnung über Privatfernmeldeanlagen, Funker-Zeugnisverordnung, internationaler Fernmeldevertrag und Vollzugsordnung für den Funkdienst.
Sonderbestimmungen für den Funktelephoniedienst:
Bestimmungen über den Funkfernmelde- und Flugfunknavigationsdienst, soweit sie auf den Flugfunkdienst Anwendung finden, insbesondere Begriffsbestimmungen, Aufzeichnungen des Funktelephonieverkehrs, Funkverkehrssprache für Flugsicherungszwecke; Verhalten bei Ausfall der Funkverbindung, Standortsmeldungen, Flugpläne, Versuchssendungen; Arten der Meldungen und ihrer Vorgangsfolge, Übermittlung von Zahlen; Verfahrenswörter und Redewendungen in englischer und deutscher Sprache, Anruf, Empfangsbestätigung, Rufzeichenbildung von Luftfahrzeugen, Berichtigungen und Wiederholungen, Durchführung des Funktelephonieverkehrs bei Sicht- und Instrumentenflügen; Not- und Dringlichkeitsverkehr; Funkpeilung und Wählrufverfahren.
Handhaben der Behelfe für den Flugfernmelde- und Flugnavigationsdienst, Lage der in Österreich errichteten Funkanlagen für Flugfernmeldeverkehr und Navigation.
Bestimmungen zum Schutz des menschlichen Lebens auf See, soweit sie auf den Flugfunktelephoniedienst Anwendung finden, insbesondere Ausrüstung von Schiffen mit Sprechfunkanlagen; Frequenzen für den Sprechfunkdienst; Wachstunden im Sprechfunkdienst.
Technische Kenntnisse:
Wirkungsweise und Aufbau der im Funktelephoniedienst verwendeten Sende- und Empfangsanlagen, deren Inbetriebnahme und Bedienung. Ausbreitung von elektromagnetischen Schwingungen und Störungsursachen im Funktelephonieverkehr. Wirkungsweise und Aufbau der üblichen Funknavigationsanlagen sowie die Bedienung solcher Anlagen an Bord von Luftfahrtzeugen. Bestimmungen der Vollzugsordnungen für den Funkdienst über „technische Merkmale'' und „Bezeichnung der Aussendung'', soweit sie den Flugfunktelephoniedienst betreffen.
Didaktische Grundsätze:
Besonderes Gewicht ist auf die Festigung erworbener Kenntnisse und Fertigkeiten durch intensive Übungen zu legen. Gleichzeitig mit dem Vermitteln des Lehrstoffes ist das Verständnis für die jeweilige fliegerische Situation zu wecken und zu fördern.
Die theoretischen Kenntnisse sind in deutscher Sprache zu vermitteln. Querverbindungen zu den Unterrichtsgegenständen „Englisch'', „Elektrotechnik, Nachrichtentechnik und Elektronik'', „Luftfahrzeugbau'', „Navigation, Flugmeßtechnik, Flugbetrieb'', und „Rechtskunde und Politische Bildung'' sind zu pflegen. Der Unterricht ist, wenn möglich, mit Hilfe eines Skriptums sowie der einschlägigen Bundesgesetzblätter zu gestalten.
AUSBILDUNG ZUR ERLANGUNG DES SEGELFLIEGERSCHEINES
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermitteln praktischer Erfahrung auf dem Gebiet der Flugmechanik.
Vermitteln der für das Erlangen des Segelfliegerscheines oder der Erweiterungen der Grundberechtigung oder der besonderen Berechtigungen für Segelflieger im Sinne der Zivilluftfahrt-Personalverordnung, BGBL. Nr. 219/1958, in der jeweils gültigen Fassung erforderlichen Kenntnissse (Anm.: richtig: Kenntnisse) und Fähigkeiten.
Erleichtern des Verständnisses der theoretischen Kenntnisse, die in den Unterrichtsgegenständen „Luftfahrzeugbau'', „Mechanik'', sowie „Navigation, Flugmeßtechnik, Flugbetrieb'' vermittelt werden.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Segelflugkunde einschließlich der Beurteilung der Lufttüchtigkeit von Segelflugzeugen, Kenntnis der Bordinstrumente und Bordgeräte;
Verhaltensmaßregeln während des Fluges im allgemeinen und unter besonderen Umständen, insbesondere bei Außen- und Notlandungen;
Grundbegriffe der Aerostatik und Aerodynamik, der Wetter- und Kartenkunde, sowie der Instrumentenkunde; Topographie Österreichs und seiner Nachbarländer; Luftrecht, soweit es für Segelflieger von Belang ist; Erste Hilfe bei Unfällen.
Praktische Ausbildung am Doppelsteuer und im Alleinflug nach den jeweils gültigen Ausbildungsvorschriften.
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht soll möglichst in einem geschlossenem Lehrgang abgehalten werden. Die theoretische und praktische Ausbildung ist parallel zu führen. Querverbindungen zu den oben erwähnten Unterrichtsgegenständen sind zu pflegen.
D. FÖRDERUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
*1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes Ia der Anlage 1 abgewichen werden.
*2) Einschließlich Luftrecht.
*3) Mit Übungen.
*4) Nicht die im Pflichtgegenstand „Lebende Fremdsprache''
unterrichtete Sprache.
*5) Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für höchstens 8 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, wobei aus pädagogischen Gründen eine Blockung anzustreben ist.
*6) Lehrverpflichtungsgruppe wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
Anlage 1 4 4
Gestaffeltes Inkrafttreten
(Art. III § 1 Abs. 6 Z 3 idF BGBl. Nr. 665/1995)
- 1995 (I. bis IV. Jahrgang)
- 1996 (V. Jahrgang)
Anlage 1.4.4
```
```
LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR MASCHINENBAU
Ausbildungszweig Hüttentechnik
I. STUNDENTAFEL *1)
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Lehr-
Wochenstunden ver-
A. Pflichtgegenstände Summe pflich-
Jahrgang tungs-
gruppe
I. II. III. IV. V.
```
```
```
Religion ............ 2 2 2 2 2 10 (III)
```
```
Deutsch ............. 3 2 2 2 2 11 (I)
```
```
Englisch ............ 2 2 2 2 2 10 (I)
```
```
Geschichte und
```
Sozialkunde ......... - - - 2 2 4 (III)
```
Geographie und
```
Wirtschaftskunde .... 2 2 - - - 4 (III)
```
Rechtskunde und
```
Politische Bildung .. - - - - 2 2 III
```
Leibesübungen ....... 2 2 2 1 1 8 (IVa)
```
```
Mathematik und
```
angewandte Mathematik 4 3 4 3 - 14 (I)
```
Darstellende
```
Geometrie ........... 3 2 - - - 5 (I)
```
Physik und angewandte
```
Physik .............. 2 2 2 - - 6 (II)
```
Chemie, angewandte
```
Chemie und
Umwelttechnik ....... 2 2 2 - - 6 II
```
Elektronische
```
Datenverarbeitung und
angewandte
elektronische
Datenverarbeitung ... - 2 2 - - 4 I
```
Mechanik ............ 3 3 2 - - 8 (I)
```
```
Fertigungstechnik *2) 3 2 2 2 - 9 I
```
```
Maschinenelemente ... - 3 2 - - 5 I
```
```
Wärmetechnik ........ - - 2 2 2 6 I
```
```
Stahlwerkstechnik ... - - - 2 3 5 I
```
```
Verformungstechnik .. - - - 3 3 6 I
```
```
Gesteinshüttentechnik
```
und feuerfeste
Baustoffe ........... - - - 2 2 4 I
```
Gießereitechnik ..... - - - 2 2 4 I
```
```
Hochofentechnik ..... - - - 2 2 4 I
```
```
Metallhüttentechnik . - - - 3 2 5 I
```
```
Hüttenmaschinen ..... - - - 3 2 5 I
```
```
Elektrotechnik und
```
Elektronik .......... - - 2 2 2 6 I
```
Wirtschaftliche
```
Bildung und
Betriebstechnik ..... - - - 2 3 5 II
```
Konstruktionsübungen 3 2 3 - 3 11 I
```
```
Laboratorium ........ - - - 3 3 6 I
```
```
Werkstätte .......... 9 9 9 - - 27 (Va)
```
```
```
Gesamtwochenstundenzahl . 40 40 40 40 40 200
```
Pflichtpraktikum .... mindestens acht Wochen vor Eintritt in den
```
V. Jahrgang.
```
```
Lehr-
Wochenstunden ver-
B. Freigegenstände pflich-
Jahrgang tungs-
gruppe
I. II. III. IV. V.
```
```
Zweite lebende
Fremdsprache *3) .... - - 3 3 3 (I)
Labor für
Betriebswirtschaft .. - - - 3 3 II
```
```
Lehr-
Wochenstunden ver-
C. Unverbindliche Übungen pflich-
Jahrgang tungs-
gruppe
I. II. III. IV. V.
```
```
Leibesübungen ....... 2 2 2 2 2 (IVa)
```
```
Lehr-
Wochenstunden ver-
D. Förderunterricht pflich-
Jahrgang tungs-
gruppe
I. II. III. IV. V.
```
```
Deutsch ............. *4) *4) *4) *4) *4) (I)
Englisch ............ *4) *4) *4) *4) *4) (I)
Mathematik und
angewandte Mathematik *4) *4) *4) *4) - (I)
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1.
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN,
DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
A. Pflichtgegenstände
DEUTSCH
Siehe Anlage 1.
ENGLISCH
Siehe den Pflichtgegenstand „Lebende Fremdsprache (Englisch)'' in Anlage 1.
GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE
GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG
Siehe den Pflichtgegenstand „Rechtskunde und Staatsbürgerkunde'' in Anlage 1.4.1.
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1.
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
DARSTELLENDE GEOMETRIE
PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK
CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1.4.1.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
II. Jahrgang:
Siehe Anlage 1.4.1.
III. Jahrgang:
Hüttenchemie:
Aufbereitungs- und Verhüttungsprozesse (chemische Vorgänge bei Metallherstellungsverfahren); Katalyse; Energie- und Mengenumsetzungen (unter verschiedenen Druck-, Temperatur- und Konzentrationseinflüssen); Stöchiometrie (molare Umsetzungen, Ausbeuteberechnungen).
Umwelttechnik:
Säure-Basentheorie, Puffer; Abgasbeseitigung (technische, ökologische, ökonomische Aspekte).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Fachrichtung. Aus methodischen Gründen erweist es sich als zweckmäßig, die erforderlichen Versuche durch audiovisuelle Hilfsmittel zu unterstützen. Auf die Problematik der Koppelung von wirtschaftlichen Überlegungen mit Umweltschutzmaßnahmen ist besonders hinzuweisen.
ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE
DATENVERARBEITUNG
MECHANIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1.4.1.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
II. Jahrgang:
Siehe Anlage 1.4.1.
III. Jahrgang:
Hydromechanik:
Begriffe; Eigenschaften der Flüssigkeiten, Hydrostatik, Oberflächen- und Druckkräfte gegen ebene und gekrümmte Wände, Volumskraftwirkung; Kontinuitäts- und Bernoulligleichung. Stationäre reibungsfreie und reibungsbehaftete Rohrströmung. Kraftwirkung strömen der Flüssigkeiten.
Didaktische Grundsätze:
Es empfiehlt sich, den Lehrstoff möglichst anschaulich und vorwiegend anwendungsorientiert aufzubauen. Der Gebrauch von Tabellen und anderen technischen Hilfsmitteln der Praxis unterstützt die Entwicklung zum selbständigen Arbeiten der Schüler.
FERTIGUNGSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes verwendeten und hergestellten Werkstoffe kennen. Er soll den Aufbau von metallischen und nichtmetallischen Werkstoffen und die daraus abzuleitenden Eigenschaften kennen. Er soll die Möglichkeiten der Beeinflussung der Eigenschaften der Metalle durch mechanische, thermische und chemische Behandlung kennen. Er soll die Verfahren der Werkstoffprüfung kennen und die in der Praxis verwendeten Methoden der Werkstoffprüfung beherrschen. Er soll die in der Praxis verwendeten Kraft- und Arbeitsmaschinen kennen.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
II. Jahrgang:
Siehe Anlage 1.4.1.
III. Jahrgang:
Phasenregel, Mischungslücke, Umwandlungen im festen Zustand, intermetallische Verbindungen, kongruent und inkongruent schmelzende Phasen, Eutektikum und Peritektikum. Gitterbaufehler und ihre Auswirkungen, Verbindungstheorie, Verformungstheorie, Rekristallisation. Möglichkeiten der Steigerung von Härte und Festigkeit von Metallen. Das Fe-C-System und seine Gefüge. Die wichtigsten Legierungselemente des Stahles und ihre Wirkungen. Sonderstähle. Verbundwerkstoffe. Korrosion.
IV. Jahrgang:
Hydromechanik, Wasserkraftmaschinen, Pumpen. Dampferzeugung. Kreisprozesse, Dampfturbinen. Gasturbinen.
Verbrennungskraftmaschinen.
Didaktische Grundsätze:
Das umfangreiche Gebiet der Werkstofftechnik erfordert eilte Beschränkung des Stoffes auf das Grundsätzliche, die Verlagerung des Schwerpunktes entsprechend dem Ausbildungszweig auf die metallischen Werkstoffe und hier wiederum auf die Eisenwerkstoffe. Auf dem Gebiet der Werkstoffprüfung ist es zweckmäßig, sich auf die Vermittlung einer Gesamtübersicht über die im Betrieb angewendeten Verfahren zu beschränken. Bei der Besprechung der Maschinen sollte das Augenmerk mehr auf deren Funktion und Verwendung als auf konstruktive Einzelheiten gerichtet sein.
MASCHINENELEMENTE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1.4.1.
Lehrstoff:
II. Jahrgang:
Siehe Anlage 1.4.1.
III. Jahrgang:
Elemente der drehenden Bewegung:
Achsen, Wellen; Lager; Kupplungen. Hülltriebe.
Federelemente:
Elastische Federn.
Zahnräder und Zahnradgetriebe:
Verzahnungen. Stirnräder, Kegelräder, Schraubenräder, Schnecke und Schneckenrad. Stirn- und Kegelrädergetriebe. Schneckengetriebe.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgabenstellungen des Fachgebietes unter Beschränkung auf grundlegende Beispiele. Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Mechanik'' und „Fertigungstechnik'' erforderlich.
WÄRMETECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die wärmetechnischen Grundlagen für Wärmeentwicklung und Wärmeübertragung kennen, wie sie für die Verhüttung und Weiterverarbeitung von Metallen notwendig sind. Er soll mit der Problematik der begrenzten Brennstoffreserven und deren ökologischen und ökonomischen Auswirkungen vertraut sein.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Physikalisch-chemische Grundlagen der Wärmetechnik, Gasgesetze und ihre gaskinetische Betrachtung. Wärmefassungsvermögen und latente Wärme, Reaktionskinetik, Massenwirkungsgesetz. Einführung in die Meßtechnik (Druckmessung, Durchflußmessung, Temperaturmessung).
IV. Jahrgang:
Energiequellen, Energiehaushalt, erneuerbare und nicht erneuerbare Energien. Energieträger, Brennstofftechnologie (Möglichkeiten der Erzeugung flüssiger bzw. gasförmiger Brennstoffe aus Erdöl, Kohle und Biomasse; Erdgas). Elektrisch beheizter Industrieofen (Widerstands-, Lichtbogen- und Induktionsbeheizung). Brennstoffbeheizter Industrieofen (Chemie und Physik der Verbrennung, Kontrolle der Verbrennung, Ermittlung der Verbrennungstemperatur). Verbrennungsvorrichtungen (Feuerungen und Brenner).
V. Jahrgang:
Industrieofen (Verwendungszweck, Wärmebilanz). Ofengütegrad und feuerungstechnischer Wirkungsgrad und deren Anwendung. Wärmeübertragung im Ofenraum. Ofenraumverluste. Wärmerückgewinnung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgabenstellung im Bereiche der Hüttentechnik. Zur Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Physik und angewandte Physik'' sowie „Chemie, angewandte Chemie und Umwelttechnik'' erforderlich. Das Eingehen auf die Auswirkung von Abgasen, Abwässern und Abwärme fördert das Verständnis für die Erhaltung einer gesunden Umwelt.
STAHLWERKSTECHNIK
Blldungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die wichtigsten Stahlherstellungsverfahren unter Berücksichtigung der aktuellen technischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten kennen.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Physikalisch-chemische Grundlagen der Stahlherstellung. Sauerstofffrischverfahren, Stoff- und Wärmebilanz.
V. Jahrgang:
Herdfrischverfahren, Elektroofenverfahren, Sekundärmetallurgie, Vergießen des Stahles, Direktreduktion.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf praktische Probleme des Fachgebietes. Exkursionen und Lehrausgänge zeigen dem Schüler neben den Aufgaben des Stahlwerksbereiches auch die Notwendigkeit der Verwendung von Altstoffen und die Problematik des Umweltschutzes auf.
VERFORMUNGSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die theoretischen Grundlagen der bildsamen Formgebung kennen. Er soll ausreichende Sachkenntnisse über die im Walzwerk und in der Schmiede verwendeten Verformungseinrichtungen aufweisen. Er soll einfache Kalibrierungsaufgaben selbständig durchführen können.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Aufbau der Metalle; Struktur des gegossenen Stahles;
Spannungstheorien; Kenngrößen der plastischen Verformung;
Plastizitätsbedingungen; Formänderungsmechanismen; Formgebungsarten in der Schmiede; Freiformschmieden; Gesenkschmieden;
Schmiedemaschinen; Schmiedewerkzeuge; Grundbegriffe des Walzens.
V. Jahrgang:
Vorgänge im Walzspalt; Teile und Arten von Walzgerüsten;
Walzwerksbetriebe und Antriebselemente; Walzwerks- und Schmiedeöfen;
Warmwalzwerke zur Stahlformgebung und deren Erzeugnisse;
Kaltwalzwerke; Kalibrieren von Walzen; Stichplanberechnungen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Gewinnung eines Gesamtüberblickes über die Verfahren und Anlagen der bildsamen Formgebung der Metalle. Ausgewählte Beispiele dienen dazu, den Zusammenhang zwischen Theorie und Praxis anschaulich zu machen.
GESTEINSHÜTTENTECHNIK UND FEUERFESTE BAUSTOFFE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für das Fachgebiet wichtigen Rohstoffe sowie den praktischen Einsatz der Hilfsstoffe und feuerfesten Baustoffe unter Berücksichtigung ihrer Eigenschaften kennen. Er soll mit den wichtigsten facheinschlägigen Prüfverfahren vertraut sein und die Anforderungen an die Qualität der Rohstoffe und der Endprodukte sowie die dafür vorhandenen Normen kennen.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Bindemittel:
Zemente, Branntkalk, kaustische Magnesia und Gips. Theorie, Technologie, Eigenschaften, Verwendungsarten. Hydraulische Vorgänge. Einsatz in Betonbaustoffen.
Keramik:
Rohstoffe, Aufbereitung der Rohstoffe, Herstellungstechnologie keramischer Bau- und Werkstoffe. Eigenschaften und Verwendung.
Feuerfeste Baustoffe:
Rohstoffe, Aufbereitung der Rohstoffe, Verfahrens- und Sintertechnologien. Verschleiß.
V. Jahrgang:
Auswahl- und Verwendungskriterien für feuerfeste Baustoffe auf Basis von Magnesiumoxid, Dolomit, Silikat, Schamotte, Zirkonoxid, Zirkonsilikat, Aluminiumoxid und Chromoxid.
Sonderwerkstoffe:
Faserwerkstoffe, Isolierstoffe, Boride, Karbide, Nitride,
Kohlenstofferzeugnisse.
Untersuchungs- und Prüfmethoden für Gesteinshüttenprodukte und deren Rohstoffe:
Mechanische Methoden, thermoanalytische Methoden, Strukturuntersuchungsmethoden. Qualitätskriterien.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der technischen Praxis des Fachgebietes. Besonders nützlich sind Lehrausgänge und Betriebsbesichtigungen zur Vertiefung der theoretischen Kenntnisse.
GIESSEREITECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die grundlegenden Begriffe der Schmelz- und Legierungstechnik und die wichtigsten Gießverfahren kennen.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Schmelz- und Legierungstechnik metallischer Gußwerkstoffe, Schmelzaggregate. Beurteilung und Aufbereitung metallischer Sekundärrohstoffe.
V. Jahrgang:
Möglichkeiten des Formgießens, Formherstellungsverfahren. Kinetik der Erstarrungsvorgänge und Gießtechnik.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Auswahl des Lehrstoffes ist die anschauliche Darstellung der Zusammenhänge zwischen den theoretischen Grundlagen und den betrieblichen Arbeitsabläufen in Gießereien. Die Verantwortung des Technikers für die Umwelt kann an vielen Beispielen gezeigt werden.
HOCHOFENTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Maßnahmen zur Führung eines wirtschaftlichen und störungsfreien Betriebes eines Hochofens kennen.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Der Weg vom Erz zum Roheisen:
Rohstoffe für den Hochofen. Möllervorbereitung. Roheisen.
Schlackenverwertung.
Hochofenanlage:
Konstruktion und Ausmauerung. Kühlsysteme. Windversorgung.
Möllerzufuhr. Gichtgasreinigung.
V. Jahrgang:
Durchgasung und Reduktion im Hochofen. Kontrolle des Hochofenganges. Störungen beim Hochofenbetrieb. Wärme- und Stoffbilanzen. Möllerrechnungen.
Didaktische Grundsätze:
Die theoretischen Grundlagen des Hochofenprozesses und die praktischen Erfordernisse des Hochofenbetriebes werden in zweckmäßiger und anschaulicher Weise dargestellt.
METALLHÜTTENTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Verfahren und Anlagen für die Gewinnung der technisch wichtigsten Nichteisenmetalle kennen.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Die Metalle und ihre physikalischen und chemischen Eigenschaften. Einteilung der Metalle. Der Anteil der Metalle am Aufbau der Erdkruste. Physikalisch-chemische Grundlagen der Metallgewinnung und Metallraffination. Röstverfahren.
Aufbereitung der Erze:
Zerkleinern, Klassieren, Sortieren.
Rechnerische Ermittlung des Sortiererfolges (Metallrechnung).
Nachgeschaltete Prozesse:
Entwässern, Stückigmachen, Entstauben.
V. Jahrgang:
Metallgewinnung. Raffination. Schmelzaggregate.
Spezielle Metallhüttenkunde:
Eigenschaften, Gewinnung und Verwendung der wichtigsten
Nichteisenmetalle.
Didaktische Grundsätze:
Es empfiehlt sich, vom Vorkommen und der Aufbereitung der Rohstoffe auszugehen und Querverbindungen zu den Grundlagenfächern herzustellen. Besondere Bedeutung kommt dem Aufzeigen der Möglichkeiten der Verwertung von Altstoffen unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und ökologischer Aspekte zu.
HÜTTENMASCHINEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die wichtigsten Hüttenmaschinen, deren Wirkungsweise und Betriebsverhalten kennen.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Hebe- und Förderanlagen in Hüttenwerken. Hydraulikanlagen. Verdichter.
V. Jahrgang:
Maschinen der Hammer- und Preßwerke. Hilfseinrichtungen der Walzwerke.
Didaktische Grundsätze:
Um Doppelgleisigkeiten zu vermeiden, ist eine Koordination mit dem Unterrichtsgegenstand „Fertigungstechnik'' erforderlich.
ELEKTROTECHNIK UND ELEKTRONIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1.4.1.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Siehe Anlage 1.4.1.
Im Themenbereich „Wechselstromtechnik'' zusätzlich:
Drehstromanlagen in Hüttenbetrieben.
IV. Jahrgang:
Siehe Anlage 1.4.1.
V. Jahrgang:
Einführung in die Elektronik:
Passive und aktive Bauelemente (Aufbau, Wirkungsweise, Kennlinien, Anwendungen). Stromrichterschaltungen.
Einführung in die Meß-, Regel- und Steuerungstechnik:
Grundstrukturen von Steuerungen, Steuerungssysteme, Regelkreis.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der technischen Praxis des Fachgebietes. Zweckmäßigerweise wird von den im Pflichtgegenstand „Physik und angewandte Physik'' erworbenen Vorkenntnissen ausgegangen. Bildtafeln, Skizzenblätter und praxisübliche Unterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.
WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG UND BETRIEBSTECHNIK
KONSTRUKTIONSÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1.4.1.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
II. Jahrgang:
Siehe Anlage 1.4.1.
III. Jahrgang:
Maschinenelemente:
Elemente der drehenden Bewegung. Federelemente. Elemente zum Verbinden von Wellen und Naben. Lagerungselemente.
Überlagerungselemente. Zwei Projekte.
V. Jahrgang:
Ein komplexes, gegenstandsübergreifendes Projekt:
Anlagenplanung im Bereich Stahlwerk, Walzwerk, Schmiede oder anderen Bereichen eines Hüttenbetriebes.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Schulung des konstruktiven Denkens in Bezug auf wirtschaftliches, fertigungs- und normgerechtes Gestalten.
Zur Praxisnähe gehören auch die Verwendung praxisüblicher Unterlagen und Behelfe sowie der Einsatz elektronischer Hilfsmittel und fachspezifischer Programme sowie die systematische Darstellung des Projektes.
LABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1.4.1.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
V. Jahrgang:
Übungen aus den Stoffgebieten „Gießereitechnik'', „Stahlwerkstechnik'', „Fertigungstechnik'', „Wärmetechnik'' und „Elektrotechnik und Elektronik'', den jeweiligen Lehrstoff der Pflichtgegenstände betreffend.
Didaktische Grundsätze:
Siehe Anlage 1.4.1.
WERKSTÄTTE
Siehe Anlage 1.4.1.
PFLICHTPRAKTIKUM
Siehe Anlage 1.
B. Freigegenstände
ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE
Siehe Anlage 1.
LABOR FÜR BETRIEBSWIRTSCHAFT
Siehe Anlage 1.4.1.
C. Unverbindliche Übungen
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1.
D. Förderunterricht
Siehe Anlage 1.
*1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes Ia der Anlage 1 abgewichen werden.
2) Einschließlich Werkstofftechnik und Werkstoffprüfung. 3) In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.
*4) Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für höchstens 8 Unterrichtsstunden eingerichtet werden, wobei aus pädagogischen Gründen eine Blockung anzustreben ist.
Anlage 1 4 11
Jahrgangs- und semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten
(Art. III § 1 Abs. 2)
Anlage 1.4.11
```
```
LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR MASCHINENBAU
Ausbildungszweig Werkstofftechnologie
I. STUNDENTAFEL *1)
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Wochenstunden Lehrver-
Pflichtgegenstände Summe pflich-
Jahrgang tungs-
I. II. III. IV. V. gruppe
```
```
```
Religion ................... 2 2 2 2 2 10 (III)
```
```
Deutsch .................... 3 2 2 2 2 11 (I)
```
```
Lebende Fremdsprache
```
(Englisch) ................. 2 2 2 2 2 10 (I)
```
Geschichte und Sozialkunde . - - - 2 2 4 (III)
```
```
Geographie und
```
Wirtschaftskunde ........... 2 2 - - - 4 (III)
```
Wirtschaftliche Bildung,
```
Rechtskunde und
Politische Bildung ......... - - - 2 2 4 III
```
Leibesübungen .............. 2 2 2 1 1 8 (IVa)
```
```
Mathematik und angewandte
```
Mathematik ................. 4 3 4 3 - 14 (I)
```
Darstellende Geometrie ..... 3 2 - - - 5 (I)
```
```
Physik und angewandte Physik 2 2 2 - - 6 (II)
```
```
Chemie, angewandte Chemie
```
und Umwelttechnik .......... 2 2 - - - 4 II
```
Elektronische
```
Datenverarbeitung und
angewandte elektronische
Datenverarbeitung .......... - 2 2 - - 4 I
```
Mechanik *2) ............... 3 3 2 2 2 12 (I)
```
```
Fertigungstechnik .......... 3 2 3 2 4 14 I
```
```
Maschinenelemente .......... - 3 5 - - 8 I
```
```
Elektrotechnik und
```
Elektronik ................. - - 2 2 2 6 I
```
Meß-, Steuerungs- und
```
Regelungstechnik ........... - - - 2 2 4 I
```
Maschinen und Anlagen ...... - - - 3 3 6 I
```
```
Schweisstechnologie ........ - - - - 4 4 I
```
```
Korrosionsschutz und
```
Oberflächentechnik ......... - - - 2 - 2 I
```
Werkstoffprüfung ........... - - - 2 2 4 I
```
```
Qualitätssicherung ......... - - - 2 1 3 I
```
```
Konstruktionsübungen ....... 3 2 3 3 3 14 I
```
```
Laboratorium ............... - - - 4 4 8 I
```
```
Werkstättenlaboratorium .... - - - 2 2 4 (III)
```
```
Werkstätte ................. 9 9 9 - - 27 (Va)
```
```
```
Gesamtwochenstundenzahl ... 40 40 40 40 40 200
```
Pflichtpraktikum ........... mindestens je vier Wochen vor
```
Eintritt in den III. und
V. Jahrgang.
```
```
Wochenstunden Lehrver-
Freigegenstände pflich-
Jahrgang tungs-
I. II. III. IV. V. gruppe
```
```
Stenotypie ..................... 2 2 - - - (V)
Zweite lebende Fremdsprache
(....) *3) ..................... - - 3 3 3 (I)
Labor für Betriebswirtschaft ... - - - 3 3 II
```
```
Unverbindliche Übungen
```
```
Leibesübungen ......... (bis zu) 2 2 2 2 2 (IVa)
```
```
Förderunterricht
```
```
Deutsch ........................ *4) *4) *4) *4) *4) (I)
Lebende Fremdsprache (Englisch) *4) *4) *4) *4) *4) (I)
Mathematik und angewandte
Mathematik ..................... *4) *4) *4) *4) *4) (I)
Fachtheoretische
Pflichtgegenstände ............. *4) *4) *4) *4) *4) *5)
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1.
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
DEUTSCH
Siehe Anlage 1.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE
GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll volkswirtschaftliche, ökologische und betriebliche Problemstellungen sowohl vom Standpunkt des Produzenten als auch des Konsumenten unter Beachtung der Wechselbeziehungen zwischen technischen und wirtschaftlichen Überlegungen beurteilen können.
Der Schüler soll elementare kaufmännische Aufgaben durchführen können.
Der Schüler soll die für die Berufsausübung im Fachgebiet bedeutsamen Rechtsvorschriften kennen. Er soll die für das Verständnis des politischen und sozialen Lebens und zur Wahrnehmung der staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten erforderlichen Kenntnisse besitzen und die demokratischen Prinzipien moderner Rechtsstaaten bejahen.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Politische Bildung:
Staatselemente, Aufgaben des Staates; Staats- und Regierungsformen, politische Parteien, Verbände. Österreichisches Verfassungsrecht (demokratisches, republikanisches, bundesstaatliches, rechtsstaatliches Prinzip). Rechte und Pflichten des Staatsbürgers. Verfassungen bedeutender Staaten; internationale Stellung Österreichs, immerwährende Neutralität, umfassende Landesverteidigung. Europäische Integration, zwischenstaatliche Organisationen.
Volkswirtschaft
Volkswirtschaftliche und weltwirtschaftliche Produktionsfaktoren,
ökologische Aspekte. Wirtschaftssysteme, Konjunkturzyklen,
Unternehmensformen, Außenhandel.
Betriebswirtschaft:
Finanzwirtschaft des Unternehmens, Zahlungsmittel und Zahlungsverkehr.
Betriebliches Rechnungswesen:
Prinzip der doppelten Buchhaltung. Kostenrechnung (Betriebsabrechnung mit Voll- und Teilkosten), Vor- und Nachkalkulation, Deckungsbeitragsrechnung. Betriebliche Kennzahlen.
V. Jahrgang:
Betriebliches Rechnungswesen
Wirtschaftlichkeitsrechnungen, Investitionsrechnung und Risikoanalysen.
Unternehmerrecht:
Privatrecht, Handelsrecht (Kaufmann, Handelsregister, Dienstleistungen, Handelsgeschäfte, Handelskauf). Gewerberecht (Antritt und Ausübung eines Gewerbes). Schutz geistigen Eigentums. Internationale Aspekte.
Arbeitnehmerrecht:
Arbeitsrecht (Arbeitsvertrag, Rechte und Pflichten der Vertragspartner, Auflösung von Arbeitsverhältnissen, Angestelltengesetz), Arbeitsschutz (Arbeitszeitschutz, allgemeiner und besonderer technischer Arbeitsschutz; Sozialversicherung). Internationale Aspekte.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum wirtschaftlichen Denken als Konsument und Produzent und zum Verständnis für Probleme des öffentlichen Lebens und für komplexe Zusammenhänge in Wirtschaft und Recht.
Die integrative Bildungs- und Lehraufgabe erfordert die Darstellung wirtschaftlicher Vorgänge in ihrem ökologischen Umfeld sowie die Betonung volkswirtschaftlicher Faktoren in der Betriebswirtschaft. Im Teilbereich Rechtskunde und Politische Bildung sind die Diverenzen zwischen Theorie und politischer Wirklichkeit herauszuarbeiten.
In vielen Teilbereichen wird auf Vorkenntnisse aus dem Pflichtgegenstand „Geschichte und Sozialkunde'', aber auch technischen Pflichtgegenständen zurückgegriffen werden können.
Da die im Mittelpunkt der Bildungs- und Lehraufgabe stehende politische und wirtschaftliche Bildung vor allem durch Erleben erworben wird, kommt zweckmäßigen Fallbeispielen, Besichtigungen von Betrieben und Institutionen, Diskussionen, Vorträgen auch schulfremder Personen und Rollenspielen zur Vertiefung der theoretischen Kenntnisse große Bedeutung zu.
In den Bereichen, in denen eine EDV-mäßige Bearbeitung sinnvoll und möglich ist, sollen Aufgaben unter Zuhilfenahme von EDV-Anlagen gelöst werden.
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1.
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
DARSTELLENDE GEOMETRIE
PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK
CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK
ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE
DATENVERARBEITUNG
MECHANIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die theoretischen Grundlagen für technische Berechnungen und Konstruktionen in allen Teilgebieten des Ausbildungszweiges beherrschen. Er soll logische Zusammenhänge erkennen und auf Probleme des Ausbildungszweiges anwenden können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Statik:
Masse, Kraft, Gravitation, statisches Moment, Kräftepaar. Ebene Kräftesysteme (zentrales ebenes Kräftesystem, allgemeines ebenes Kräftesystem, resultierende Kraft und resultierendes Moment). Zerlegung von Kräften in Komponenten, Gleichgewicht. Anwendung auf Balken und Stäbe. Schwerpunkt von Linien, Flächen und Körpern. Reibung (Haft- und Gleitreibung, Rollwiderstand, Seilreibung).
Festigkeit von Werkstoffen:
Elastischer fester Körper. Beanspruchungsarten, Spannungsarten, Belastungsfälle und Festigkeitsarten. Einfache Spannungsberechnungen.
II. Jahrgang:
Statik:
Momenten- und Querkraftverteilung an Balken. Gelenkträger;
Fachwerke.
Festigkeit von Werkstoffen:
Spannungszustände, Werkstoffestigkeit und zulässige Beanspruchung;
zusammengesetzte Beanspruchung, Vergleichsspannungen.
Kinematik:
Bewegungsarten, Bewegungsgrößen, Bewegungsabläufe. Kinematik des starren Körpers; Bewegungsgesetze von Newton. Arbeit, Energie, Impuls, Leistung, Wirkungsgrad.
III. Jahrgang:
Festigkeit von Werkstoffen:
Berechnung der Formänderungen bei Zug-, Druck-, Torsions- und Biegebeanspruchung; Knickung.
Dynamik:
Dynamik des starren Körpers; Relativbewegung. Erhaltungssätze (Energie- und Impulserhaltung); Arbeitssatz; elastische und inelastische Stoßprozesse. Größen der drehenden Bewegung; Drallsatz;
Rotation um freie Achsen.
Hydromechanik:
Begriffe; Eigenschaften der Flüssigkeiten. Hydrostatik;
Oberflächen- und Druckkräfte gegen ebene und gekrümmte Wände. Kontinuitäts- und Bernoulligleichung. Stationäre reibungsfreie und reibungsbehaftete Rohrströmung.
IV. Jahrgang:
Grundbegriffe der Thermodynamik:
Thermodynamisches System. Zustandsgrößen. Prozeßgrößen (Arbeit, Wärme). Anwendungen des ersten Hauptsatzes der Thermodynamik.
Ideale Gase:
Zustandsgleichung. Zustandsänderungen. Gaskinetik.
Anwendungen des zweiten Hauptsatzes der Thermodynamik:
Reversible und irreversible Prozesse. Entropie. Formulierungen des zweiten Hauptsatzes. Kreisprozesse mit idealen Gasen.
Reale Gase und Dämpfe:
Zustandsgleichungen, Zustandsänderungen, Zustandsdiagramme. Kreisprozesse mit realen Gasen und Dämpfen. Gemische realer Gase und feuchte Luft (Kenngrößen, Zustandsänderungen);
Wärmeübertragung:
Leitung, Konvektion, Strahlung; Wärmedurchgang.
V. Jahrgang:
Statik:
Statisch unbestimmte Kräftesysteme.
Dynamik:
Mechanische Schwingungen; freie und erzwungene Schwingungen mit und
ohne Dämpfung.
Verfahren der Mechanik:
Aktuelle numerische Berechnungen (Finite Elemente. Differenzenmethoden)
Themenübergreifende Projekte:
Praxisrelevante komplexe Aufgaben aus allen Teilgebieten der Mechanik.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit auf häufige Aufgabenstellungen der Praxis im Ausbildungszweig, im Themenbereich „Themenübergreifende Projekte'' die Vielseitigkeit. Die Praxisnähe wird durch Lösung spezifischer Beispiele sowie durch Einsatz moderner technischer Hilfsmittel einschließlich elektronischer Datenverarbeitung erhöht.
Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Mathematik und angewandte Mathematik'', „Physik und angewandte Physik'' und „Elektronische Datenverarbeitung und angewandte Elektronische Datenverarbeitung'' erforderlich.
Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen im I. Jahrgang beträgt eine Wochenstunde.
Im I. und II. Jahrgang je vier Schularbeiten, im III., IV. und V. Jahrgang je drei Schularbeiten.
FERTIGUNGSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die in der Praxis des Ausbildungszweiges verwendeten Werkstoffe und ihre Eigenschaften sowie die Verfahren und Maschinen des Ausbildungszweiges kennen. Er soll für eine gegebene Aufgabe zwischen technischen und wirtschaftlichen sowie ökologischen Kriterien der Fertigung entscheiden und zweckmäßige Werkstoffe auswählen können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Begriffe:
Bearbeitungsverfahren, Maschinen und Geräte.
Werkstoffe:
Einteilung (Eisenwerkstoffe, Nichteisenmetalle und ihre Legierungen, nichtmetallische Werkstoffe, Pulvermetallurgie, Kunststoffe). Normgemäße Bezeichnung, Aufbau und Herstellung, Eigenschaften und Verwendung.
II. Jahrgang:
Werkstoffe:
Legierungen; Zustandsdiagramme. Wärmebehandlung, Oberflächenschutz.
Werkstoffprüfung und Prüfverfahren.
Spanlose Fertigung:
Gießen, Schmieden, Walzen, Ziehen, Biegen, Richten, Schweißen,
Löten, Kleben. Beschichtungstechnik.
III. Jahrgang:
Eisen-, Guß- und Knetwerkstoffe:
Schmelzöfen. Form- und Kernstoffe. Modellherstellung. Schwindmaß. Gußverfahren. Speisertechnik. Stahl- und Gußarten (Eigenschaften, Zustandsschaubilder, Einfluß der Legierungselemente, Normung). Wärmebehandlung. Spezielle Eigenschaften bei der Verarbeitung. Konstruktion mit Gußwerkstoffen (Gußgerechtes Auslegen der Bauteile. Gußfehler. Wirtschaftlichkeitsüberlegungen. Normen und Vorschriften).
Spanlose Fertigung:
Schneiden, Stanzen, Tiefziehen, Fließ- und Strangpressen.
Rohrherstellung.
Spanende Fertigung:
Fertigungsverfahren, Fertigungswerkzeuge, Schneidengeometrie,
Schneidwerkstoffe. Elemente der CNC-Verfahren.
IV. Jahrgang:
Technologie der Bauwerkstoffe:
Beton und Stahlbeton; keramische Werkstoffe; bituminöse Werkstoffe;
Holz; Dämmstoffe und Sperrstoffe.
Technologie der Kunststoffe:
Einteilung, Herstellungsverfahren, Eigenschaften, Normung,
Anwendungsgebiete.
Werkzeugmaschinen:
Bohr-, Dreh-, Fräs- und Schleifmaschinen; CNC-Maschinen.
V. Jahrgang:
Metallurgie der Nichteisenmetalle:
Herstellungsverfahren. Zustandsschaubilder. Umwandlungsverhalten. Wärmebehandlungsverfahren. Eigenschaften und Einsatzbereiche der Leichtmetalle und Buntmetalle. Schweißbarkeit.
Sintermetalle:
Grundlagen. Herstellungsverfahren. Einsatzbereiche.
Konstruktion mit Nichteisenmetallen und Sinterwerkstoffen:
Werkstoffgerechtes Konstruieren. Wirtschaftlichkeitsüberlegungen. Normen und Vorschriften.
Spanende Fertigung:
Feinstbearbeitung.
Sonderbearbeitungsverfahren, Sondermaschinen:
Anwendung von Laserstrahlen, Elektronenstrahlen, Flüssigkeitsstrahlen, Ultraschall, Erosion; Feinschmieden, Ätzverfahren. Bearbeitungszentren, Fertigungsstraßen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgaben der Fachrichtung. Daher wird zB im Themenbereich „Werkstoffe'' die Gewinnung der Werkstoffe gegenüber deren Eigenschaften, Weiterbehandlung und Verwendung zurücktreten. Der technischen Entwicklung entsprechend, kommt den Themenbereichen „Nichteisenmetalle'' und „Nichtmetallische Werkstoffe'' besondere Bedeutung zu.
Als besonders nützlich erweist sich im Zusammenwirken mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Konstruktionsübungen'', „Laboratorium'' und „Werkstättenlaboratorium'' die ausführliche Behandlung der werkstoffgerechten Konstruktion unter Einbeziehung des Korrosionsschutzes und von Problematiken der flexiblen Automatisierung.
Der Unterricht baut unter Beachtung des aktuellen Standes der Technik auf Vorkenntnissen aus den Pflichtgegenständen „Physik und angewandte Physik'' sowie „Chemie, angewandte Chemie und Umwelttechnik'' auf.
MASCHINENELEMENTE
Siehe Anlage 1.4.1.
ELEKTROTECHNIK UND ELEKTRONIK
MESS-, STEUERUNGS- UND REGELUNGSTECHNIK
MASCHINEN UND ANLAGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die gängigsten Bauarten, das Betriebsverhalten und die Regelung sowie die Grundlagen für Berechnung und Konstruktion von Bauelementen der Fördertechnik, von Strömungsmaschinen für Flüssigkeiten, Gase und Dämpfe und von wirtschaftlich bedeutenden Kolbenmaschinen kennenlernen.
Der Schüler soll den Aufbau, die Arbeitsweise, das Betriebsverhalten und die Umweltproblematik von Energieanlagen kennenlernen.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Fördertechnik:
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