Verordnung über die Lehrpläne für Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten; Bekanntmachung von Lehrplänen für den Religionsunterricht
Bauelemente (Seil- und Kettentriebe, Lastaufnahmemittel, Laufräder und Schienen). Triebwerke (Motoren, Kupplung, Bremse, Getriebe). Sicherheitseinrichtungen. Maschinensätze und Förderanlagen (Hub-, Fahr-, Dreh- und Wippwerke). Bauarten von Kranen und Hebezeugen, Stetigfördern und Aufzügen. Tragkonstruktionen (Fachwerke, Vollwandkonstruktionen, Rahmen und Roste). Bauelemente und Verbindungselemente der Tragwerke. Bemessungsgrundlagen statisch bestimmter und unbestimmter Systeme. Aluminiumtragwerke.
Strömungsmaschinen:
Kreiselpumpen (Aufbau, konstruktive Ausführung, Hydraulik- und Festigkeitsberechnungen, Betriebsverhalten und Regelung, Zusammenwirken mit Anlagen). Wasserturbinen (Aufbau, konstruktive Ausführung, Hydraulik- und Festigkeitsberechnungen, Betriebsverhalten und Regelung). Wasserkraftanlagen.
V. Jahrgang:
Strömungsmaschinen:
Dampfturbinen, Ventilatoren, Verdichter und Gasturbinen (Aufbau, Auslegungs- und Festigkeitsberechnungen, Betriebsverhalten und Regelung).
Kolbenmaschinen:
Arbeitsverfahren, Vergleichsprozesse, Indikatordiagramme, Leistung und Wirkungsgrad, Kraftstoffe. Kurbeltrieb, Zylinderanordnung Diesel- und Ottomotor (Bauarten, Bauelemente, Gemischaufbereitung, Gaswechsel, Zündung und Abgase; Kühlung und Schmierung; Fahrschaubildung, Schadstoffminimierung; Betriebsverhalten und Regelung, Motormanagement). Kolbenpumpen und Kolbenverdichter.
Energie- und Umwelttechnologie:
Energieumwandlungsanlagen (Wärmetauscher, Dampferzeuger;
Wärmekraftwerke; Formen alternativer Energien; Sonderanlagen;
Festigkeitsberechnung, Berechnung des Verbrennungsvorganges und der Wärmeübertragung). Immissionsschutz (Trockenabscheider, Absorptions- und Adsorptionsanlagen, Oxidationsmethoden, katalytische Methoden). Abwasserbehandlung (Sedimentation, Filtration, Ausfällen unerwünschter Stoffe, Neutralisation, Kläranlagen). Normen, Rechtsvorschriften und Behördenverfahren.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben der Ingenieurpraxis im Sinne des Pflichtgegenstandes „Konstruktionsübungen'' sowie die Beiträge zur Gewinnung eines Gesamtüberblickes über die Anlagentechnik und zur Stärkung des Bewußtseins für Umweltprobleme und Alternativenergien.
Lehrausgänge und Exkursionen sowie Demonstrationen im Laboratorium erhöhen die Anschaulichkeit. Die sorgfältige Lehrstoffabstimmung mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Mechanik'' und „Konstruktionsübungen'' fördert das fächerübergreifende Denken.
SCHWEISSTECHNOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die in der industriellen Praxis bedeutsamen Geräte und Verfahren der Schweißtechnologie unter besonderer Berücksichtigung metallurgischer, konstruktiver und gerätetechnischer Probleme kennen und auswählen können. Er soll die einschlägigen inländischen und internationalen Normen kennen.
Lehrstoff:
V. Jahrgang:
Schweißmetallurgie:
Unlegierte Stähle (Gefügeaufbau einer Schweißnaht in Abhängigkeit von Konstruktion und Schweißparametern; Aufhärtungsneigung und Schweißeignung der Stähle). Legierte Stähle (Einfluß der Legierungselemente, Schaeffler-Diagramm). Schweißmöglichkeiten bei Nichteisenmetallen.
Elektrisches Lichtbogenschweißen:
Vorgänge im Lichtbogen, Ablauf des Schweißvorganges, Nahtaufbau, Wärmeeinbringung. Schweißstromquellen (Gerätetypen, Kennlinien, Normen und Sicherheitsvorschriften). Schutzgasschweißen (MIG/MAG-Schweißen, WIG-Schweißen, Schutzgase, Plasmatechnik). Verdecktes Lichtbogenschweißen (Unterpulverschweißen, Unterschieneschweißen, Elektroschlackeschweißen).
Autogentechnik:
Gasschmelzschweißen, Brennschneiden, Flammrichten, Löten.
Versorgung mit Schweißgasen; Armaturen von Gasflaschen und Brennern;
Sicherheitsvorschriften.
Elektrisches Widerstandsschweißen:
Punktschweißen, Rollennahtschweißen, Stumpfschweißen.
Sonderschweißverfahren:
Elektronenstrahlschweißen, Ultraschallschweißen, Laserstrahlschweißen, Reibschweißen, Bolzenschweißen; thermisches Spritzen. Schweißzusatz- und -hilfsstoffe.
Schweißkonstruktionen:
Schrumpfungen und Spannungen (Ursachen, Gegenmaßnahmen). Schweißgerechtes Konstruieren (Schweißstoß- und Schweißnahtarten, Nahtvorbereitung, Schweißplan und Schweißfolgeplan). Berechnung und Normung von Schweißverbindungen (Beanspruchungsarten, Berechnungsvorschriften, Betriebsfestigkeitsnachweis). Konstruktive Gestaltung im Stahlbau, Behälterbau, Maschinenbau und Fahrzeugbau. Gestaltung von Konstruktionen aus Nichteisenmetallen und bei automatisierter Fertigung. Kostenberechnung von Schweißverbindungen.
Normen und Vorschriften:
Schweißvorgang, Prüfung von Schweißverbindungen, schweißtechnisches Personal (Ausbildung, Prüfung und Einsatz). Qualitätssicherung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf die Auswahl von Schweißverfahren und auf die Vermeidung von Schweißfehlern in der Praxis des Ausbildungszweiges.
Eine sorgfältige Lehrstoffabstimmung mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Fertigungstechnik'', „Maschinenelemente'', „Konstruktionsübungen'', „Werkstoffprüfung'', „Laboratorium'' (insbesondere hinsichtlich der Prüfung von Schweißverbindungen) und „Werkstätte'' fördert das fächerübergreifende Denken.
KORROSIONSCHUTZ UND OBERFLÄCHENTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die technische, ökologische und wirtschaftliche Bedeutung des Korrosionsschutzes kennen. Er soll den Korrosionsschutz bei der Werkstoffauswahl, bei der konstruktiven Gestaltung und in der Produktion berücksichtigen.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Korrosion:
Arten; physikalische, chemische und elektrochemische Vorgänge.
Wirtschaftliche Bedeutung.
Korrosionsschutz:
Konstruktive Gestaltung, Legierungsmaßnahmen, Inhibitoren. Metallische und nichtmetallische Überzüge. Korrosionsbeständige Werkstoffe (Eigenschaften, Anwendungsgebiete, Prüfverfahren). Normen und Vorschriften.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben der Industriepraxis unter Beachtung der wirtschaftlichen Bedeutung und der Umweltproblematik.
Der Unterricht baut auf Vorkenntnissen aus den Pflichtgegenständen „Chemie, angewandte Chemie und Umwelttechnik'' und „Fertigungstechnik'' auf. Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Maschinenelemente'', „Maschinen und Anlagen'', „Konstruktionsübungen'', „Laboratorium'', „Werkstättenlaboratorium'' und „Werkstätte'' wichtig.
Exkursionen, Vorträge auch schulfremder Personen und Firmenbroschüren dienen der Veranschaulichung des theoretischen Unterrichtes.
WERKSTOFFPRÜFUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Methoden der zerstörenden und zerstörungsfreien Werkstoffprüfung von metallischen und nichtmetallischen Werkstoffen kennen. Er soll die Werkstoffprüfnormen unter Berücksichtigung der in der industriellen Praxis bei der Abnahme und Qualitätssicherung auftretenden Erfordernisse anwenden können.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Mechanisch-technologische Werkstoffprüfung:
Zug-, Druck-, Scher-, Biege- und Torsionsversuch. Härteprüfung. Kerbschlagbiegeversuch. Zeitstandversuch. Dauerschwingversuch. Verformungsprüfung. Ätz-, Beiz- und Ölkochproben.
Metallographie:
Probennahme, Herstellung metallographischer Schliffproben,
Metallmikroskop und Untersuchungsmethoden, fotografische Auswertung.
Quantitative Metallographie. Fraktografie.
Normen und Vorschriften.
V. Jahrgang:
Zerstörungsfreie Werkstoffprüfung:
Rißprüfverfahren, elektrisch-magnetische Prüfverfahren, Ultraschallprüfung, Elektronenmikroskopie, Mikrosonde, Röntgenprüfung. Kristallographie. Feinstrukturanalyse, Fluoreszenzanalyse.
Spezielle Prüfverfahren:
Prüfung von Schweißverbindungen, Bauteilprüfungen, Prüfung von Kunststoffen und Verbundmaterialien, Baustoffprüfungen.
Anwendung:
Werkstoffabnahme. Qualitätssicherung (Stichprobenauswahl, Reproduzierbarkeit von Prüfdaten, Datenauswertung, Dokumentation). Normen und Vorschriften.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Ausbildungszweiges.
Exkursionen, Demonstrationen im Laboratorium, Bildmaterial und Vorträge erhöhen die Anschaulichkeit und Praxisnähe des Unterrichtes.
Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Qualitätssicherung'', „Laboratorium'' und „Werkstätte'' wichtig.
QUALITÄTSSICHERUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Bedeutung der Qualitätssicherung aus volks- und betriebswirtschaftlicher Sicht kennen. Er soll statistische Parameter aus Stichproben erfassen, korrelieren und interpretieren können. Der Schüler soll die einschlägigen Normen kennen.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Stichprobenprüfung:
Stichprobensysteme, Zuverlässigkeitsprüfung, Auswertung von Stichproben, Parameter und ihre Schätzwerte, Zufallsstreubereiche, Vertrauensbereiche, statistische Tests.
Qualitätssicherung im Betrieb:
Qualitätssicherungssysteme, Qualitätsregelkarten, Qualitätskosten.
V. Jahrgang:
Zusammenhänge zwischen Parametern:
Regression, Korrelation, Varianzanalysen.
Anwendungen:
Versuchsmethodik. Normen und Vorschriften.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Berufspraxis. Dementsprechend kommt der Verwendung von Tabellen, Nomogrammen und modernen Rechenhilfsmitteln besondere Bedeutung zu.
Wegen der zwischenbetrieblichen und oft auch internationalen Anwendung der Qualitätssicherungsverfahren ist in diesem Themenbereich die Behandlung der bestehenden Normen besonders wichtig.
KONSTRUKTIONSÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll selbständig und in Gruppenarbeit unter Einhaltung der gültigen Vorschriften und Normen unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und ökologischen Gegebenheiten sowie der Fertigung auf Grund praxisüblicher Konstruktionsunterlagen Entwurfsaufgaben des Ausbildungszweiges mit und ohne Rechnerunterstützung lösen und dokumentieren können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Elemente:
Zeichengeräte, Zeichentechniken, Normen, Bemaßung und Beschriftung;
Toleranzen und Passungen; Oberflächenzeichen.
Fertigkeiten:
Skizzieren und Darstellen einfacher technischer Körper in den drei Hauptrissen und in genormter Axonometrie; Modellaufnahme.
Werkzeichnungen:
Einfache Normteile und Bauteile nach Vorlage oder Modellaufnahme. Stücklisten.
II. Jahrgang:
Verbindungselemente:
Lösbare und nicht lösbare Verbindungen; Rohrleitungs-, Hydraulik- und Pneumatikelemente.
Steuerungselemente:
Hydraulik- und Pneumatikelemente.
III. Jahrgang:
Maschinenelemente:
Elemente der drehenden Bewegung. Federelemente. Zahnräder- und Zahnradgetriebe. Zugmitteltriebe.
Zwei Projekte.
Schweiß- und Gußkonstruktionen:
Ein Projekt.
IV. Jahrgang:
Fördertechnik:
Ein Projekt.
Hydraulische Strömungsmaschinen:
Ein Projekt.
V. Jahrgang:
Maschinen und Anlagen unter Berücksichtigung von Elektrotechnik und Elektronik sowie Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik:
Ein komplexes, gegenstandsübergreifendes Projekt.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis, der Beitrag zur systematischen Einführung in Entwurfsprobleme sowie zur Schulung des konstruktiven Denkens in bezug auf funktionstreues, wirtschaftliches, fertigungs-, norm- und designgerechtes Gestalten.
Zur Praxisnähe gehören auch die Verwendung praxisüblicher Unterlagen und Behelfe, der Einsatz elektronischer Hilfsmittel und fachspezifischer Programme sowie die systematische Darstellung des Projektes.
LABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Planungs-, Meß- und Prüfaufgaben der betrieblichen Laboratoriumspraxis selbständig und sorgfältig ausführen sowie kritisch auswerten können. Er soll für die jeweilige Aufgabe geeignete Methoden und Geräte unter Beachtung der Sicherheitserfordernisse auswählen können. Er soll Untersuchungsberichte zusammenstellen, auswerten und die Ergebnisse interpretieren können.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
V. Jahrgang:
Übungen aus den Stoffgebieten „Fertigungstechnik'', „Elektrotechnik und Elektronik'', „Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik'', „Maschinen und Anlagen'', „Schweißtechnologie'', „Werkstoffprüfung'', „Korrosion und Oberflächentechnik'' und „Qualitätssicherung'' betreffend den jeweiligen Lehrstoff der Pflichtgegenstände und aus der Feinmeßtechnik sowie chemisch-technologische Untersuchungen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Vielseitigkeit der Methoden, die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis, der Beitrag zur systematischen Einführung in die praktischen Probleme der neuen Technologien im Maschinenbau sowie die vorhandene Laboratoriumsausstattung. Dem Stand der Technik, insbesondere der Umwelttechnologie, angepaßte Lehrinhalte sind in diesem Zusammenhang von größter Wichtigkeit.
Manche Übungen bedürfen neben der Erörterung im fachtheoretischen Unterricht der Vorbereitung durch kurze Vorbesprechungen nach dem Stand des Unterrichtes in den fachtheoretischen Pflichtgegenständen. Besonders wertvoll sind Übungen, die den Lehrstoff mehrerer Themenbereiche oder Unterrichtsgegenstände fächerübergreifend anwenden.
Die effiziente Arbeit in der Gruppe, die sorgfältige Behandlung der Geräte und die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften werden zweckmäßigerweise durch einführende Hinweise und durch lenkendes Eingreifen gewährleistet.
Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.
WERKSTÄTTENLABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die in der Praxis des Ausbildungszweiges anfallenden Meß- und Prüfaufgaben sowie Sonderprobleme der Fertigung, die über den Rahmen der Werkstättenausbildung hinausgehen, lösen und dokumentieren können.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Stoffgebiet Elektrotechnik:
Anschließen von elektrischen Maschinen. Inbetriebnahme von Stromverbrauchern, Meß-, Schalt- und Steuergeräten.
Stoffgebiet Arbeitsvorbereitung:
Rechnerunterstützte Arbeitsplanung, Arbeitssteuerung, Arbeitsauftragserstellung und Produktionskostenberechnung, statistische Auswertung. Führung von praxisüblichen Dateien; Lagerhaltung.
Stoffgebiet Steuerungstechnik:
Elemente der Steuerungstechnik, Bausteine, logische Grundfunktionen, Schaltplanentwurf, Darstellung von Bewegungsabläufen, weg- und zeitabhängige Steuerungen.
Stoffgebiet Härten:
Wärmebehandlung metallischer Werkstoffe. Härteprüfungen.
V. Jahrgang:
Stoffgebiet programmgesteuerte Werkzeugmaschinen:
CNC-Programme. Manuelle und rechnerunterstützte Programmierung; Einsatz verschiedener Werkzeuge an der Maschine.
Stoffgebiet Fertigungsmeßtechnik und Qualitätssicherung:
Messen mit mechanischen und elektrischen Längenmeßgeräten, Oberflächenrauhigkeitsmessungen, Qualitätsdaten, Aufbereitung, Fehlerbeseitigung und -verhütung, Qualitätsberichterstattung.
Stoffgebiet Arbeitsvorbereitung:
Rechnerunterstützte Planungs- und Steuerungsaufgaben,
rechnerunterstützte Fertigung.
Stoffgebiet Oberflächenbehandlung:
Oberflächenbeschichtung mit Überzügen aus Metall, Kunststoff oder keramischen Stoffen. Herstellung galvanischer Überzüge. Farbspritzen. Pulverbeschichten. Emaillieren. Prüfverfahren.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung der Verfahren in der beruflichen Praxis. Die Messungen, Untersuchungen und Auswertungen bauen auf den in den theoretisch-technischen Unterrichtsgegenständen - besonders auch auf die spezifischen Unterrichtsgegenstände des Ausbildungszweiges - und im Pflichtgegenstand „Werkstätte'' erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten auf. Besondere Bedeutung kommt den Schutzmaßnahmen zu.
Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.
Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert.
WERKSTÄTTE
Siehe Anlage 1.4.1.
PFLICHTPRAKTIKUM
Siehe Anlage 1.
B. FREIGEGENSTÄNDE
STENOTYPIE
Siehe Anlage 1.
ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE
( )
Siehe Anlage 1.
LABOR FÜR BETRIEBSWIRTSCHAFT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die in der Praxis der Betriebsorganisation häufig anfallenden Aufgaben inner- und außerbetrieblicher Art lösen und die durch Gesetze und Bestimmungen sowie durch die betriebswirtschaftlichen Lehre geforderten Prämissen anwenden und verarbeiten können. Der Schüler soll Geschäftsfälle unter Beachtung der jeweiligen Gesetze und mit Verwendung moderner Bürotechnik sowohl im Innen- wie im Außenhandel effizient und betriebswirtschaftlich richtig ausführen können. Er soll sich Einzelbereiche des betriebswirtschaftlichen Instrumentariums aneignen und auch das Zusammenwirken verstehen lernen und in der Lage sein, dies in unternehmerische Entscheidungen umsetzen.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Einfache Projekte für Sachbearbeiter in der betrieblichen Praxis.
Organisation:
Innerbetriebliche Ablage und Evidenzhaltung; Bestellung; Auftrag; Faktura, Beleg, Ablagetätigkeit, Mahnwesen, Versand, Materialverwaltung; einfache Fälle des Schriftverkehrs; Grundwissen im Verkehr mit Bahn, Post und Spedition.
Rechnungswesen:
Einfache Fälle des Personalwesens, der Buchhaltung, des Zahlungs- und Schriftverkehrs; Personalverrechnung. Finanzierung und Planung von Einzelprojekten; Kalkulation; Kostenrechnung.
Buchführungsarbeiten, Sonderzahlungen der Lohn- und Gehaltsverrechnung; Jahresausgleich.
V. Jahrgang:
Projekte für die untere Führungsebene und komplexe Projekte für die leitende Führungsebene und Geschäftsführung.
Recht:
Einfache Fälle des Arbeitsrechts, Arbeiterschutz, Gewerkschaften;
Steuerrecht; Versicherungswesen.
Führung:
Innerbetriebliche Hierarchien. Führungstechniken; Personalplanung;
Stellenausschreibung. Entscheidungstechniken, Managementtechniken, Führungsstile, Personalmanagement, Personalbeurteilung.
Organisation:
Export, Import, Spedition. Operative Budgets.
Rechnungswesen:
Bilanz und Bilanzanalyse, Kennzahlen, Erfolgsrechnung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendung in der betrieblichen Praxis. Dies wird durch die Organisation einer Übungsfirma erreicht, die mit bereits bestehenden Firmen dieser Art im In- und Ausland in (fiktiven) Geschäftsverkehr tritt.
Die innerbetriebliche Struktur ist so gestaltet, daß der Schüler die Laufbahn vom Sachbearbeiter bis zum leitenden Angestellten durchläuft. Das Vorhandensein mehrerer Abteilungen im organisatorischen Aufbau der Übungsfirma ermöglicht eine Jobrotation.
Die Auswirkungen der getroffenen Entscheidungen können jederzeit in Zwischenanalysen erfaßt werden und geben dem Schüler Einblick in den betrieblichen Erfolg und Mißerfolg.
Ausgehend von den theoretischen Grundlagen sollen die in der heutigen Bürotechnik verwendeten elektronischen Mittel eingesetzt werden.
AKTUELLE FACHGEBIETE
(Anm.: aufgehoben durch BGBl. Nr. 665/1995)
C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1.
D. FÖRDERUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
*1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes Ia der Anlage 1 abgewichen werden.
*2) Mit Übungen.
*3) In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.
*4) Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für höchstens 8 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, wobei aus pädagogischen Gründen eine Blockung anzustreben ist.
*5) Lehrverpflichtungsgruppe wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
Jahrgangsweise gestaffeltes Außerkrafttreten
(vgl. § 5, BGBl. II Nr. 302/1997 idF BGBl. II Nr. 382/1998)
- 1999 (I. Jahrgang)
- 2000 (II. Jahrgang)
- 2001 (III. Jahrgang)
- 2002 (IV. Jahrgang)
- 2003 (V. Jahrgang).
Vgl. weiters Art. III § 1 Abs. 10.
Anlage 1.4.3
```
```
LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR MASCHINENBAU
Ausbildungszweig Gießereitechnik
I. STUNDENTAFEL *1)
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Wochenstunden *) Lehrver-
Pflichtgegenstände pflich-
Jahrgang Summe tungs-
I. II. III. IV. V. gruppe
```
```
```
Religion ................ 2 2 2 2 2 10 (III)
```
```
Deutsch ................. 3 2 2 2 2 11 (I)
```
```
Lebende Fremdsprache
```
(Englisch) .............. 2 2 2 2 2 10 (I)
```
Geschichte und
```
Sozialkunde ............. - - - 2 2 4 (III)
```
Geographie und
```
Wirtschaftskunde ........ 2 2 - - - 4 (III)
```
Rechtskunde und
```
Politische Bildung ...... - - - - 2 2 III
```
Leibesübungen ........... 2 2 2 1 1 8 (IVa)
```
```
Mathematik und
```
angewandte Mathematik ... 4 3 3 3 - 13 (I)
```
Darstellende Geometrie .. 3 2 - - - 5 (I)
```
```
Physik und angewandte
```
Physik .................. 2 2 2 - - 6 (II)
```
Chemie, angewandte
```
Chemie und Umwelttechnik 2 2 - - - 4 II
```
Chemie metallischer
```
Werkstoffe .............. - - 2 4 - 6 I
```
Elektronische
```
Datenverarbeitung und
angewandte elektronische
Datenverarbeitung ....... - 2 2 - - 4 I
```
Mechanik *2) ............ 3 3 3 - - 9 (I)
```
```
Fertigungstechnik *3) ... 3 2 4 - - 9 I
```
```
Maschinenelemente *4) ... - 3 3 2 2 10 I
```
```
Elektrotechnik und
```
Elektronik .............. - - 2 2 - 4 I
```
Meß-, Steuerungs- und
```
Regelungstechnik ........ - - - 2 2 4 I
```
Gießereitechnik ......... - - 3 4 3 10 I
```
```
Metallurgie ............. - - - 2 - 2 I
```
```
Energie- und
```
Umwelttechnologie ....... - - - 2 2 4 I
```
Betriebs- und
```
Führungstechnik ......... - - - 2 4 6 II
```
Konstruktionsübungen .... 3 2 3 3 4 15 I
```
```
Laboratorium ............ - - - - 9 9 I
```
```
Werkstättenlaboratorium . - - - 5 3 8 III
```
```
Werkstätte .............. 9 9 5 - - 23 (Va)
```
```
```
Gesamtwochenstundenzahl 38- 38- 38- 38- 38-
40 40 40 40 40 195
```
Pflichtpraktikum ........ mindestens je vier Wochen vor Eintritt
```
in den III. und V. Jahrgang.
```
```
Wochenstunden *) Lehrver-
Freigegenstände pflich-
Jahrgang tungs-
I. II. III. IV. V. gruppe
```
```
Stenotypie .................. 2 2 - - - (V)
Zweite lebende Fremdsprache
( ) *5) ................... - - 3 3 3 (I)
Labor für Betriebswirtschaft - - - 3 3 II
```
```
Unverbindliche Übungen
```
```
Leibesübungen ...... (bis zu) 2 2 2 2 2 (IVa)
```
```
Förderunterricht
```
```
Deutsch ..................... *6) *6) *6) *6) *6) (I)
Lebende Fremdsprache
(Englisch) .................. *6) *6) *6) *6) *6) (I)
Mathematik und angewandte
Mathematik .................. *6) *6) *6) *6) (I)
Fachtheoretische
Pflichtgegenstände .......... *6) *6) *6) *6) *6) *7)
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1.
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
DEUTSCH
Siehe Anlage 1.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Siehe Anlage 1.
GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE
GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG
LEIBESÜBUNGEN
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1.4.1.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Siehe Anlage 1.4.1.
II. Jahrgang:
Siehe Anlage 1.4.1.
III. Jahrgang:
Analysis:
Grenzwerte von Funktionen, Stetigkeit; Differentialrechnung (Differenzenquotient, Differentialquotient, Ableitung reeller Funktionen, Differentiationsregeln); Anwendung der Differentialrechnung (Kurvendiskussionen, Extremwertberechnungen), Integralrechnung (unbestimmtes Integral, bestimmtes Integral, numerische Integration; technische Anwendungen).
Geometrie:
Hyperbelfunktionen, Parameter- und Polarkoordinatendarstellung,
Krümmung ebener Kurven, technisch wichtige Kurven.
IV. Jahrgang:
Analysis:
Gewöhnliche lineare Differentialgleichungen mit konstanten Koeffizienten, Lösungen für einfache Störfunktionen; Matrizenrechnung, Differenzenmethoden.
Statistik und Wahrscheinlichkeitsrechnung:
Beschreibende Statistik (Häufigkeitsverteilungen, Zentral- und Streuungsmaße, Zusammenhänge zwischen Merkmalen, Anwendungen in Wirtschaft und Technik), kombinatorische Hilfsmittel; Wahrscheinlichkeitsrechnung (Rechnen mit Wahrscheinlichkeiten, Wahrscheinlichkeitsverteilungen); statistische Grundlagen der Qualitätssicherung (Normalverteilung, Prüfverteilungen, Stichprobenprüfung, Zuverlässigkeitsprüfung).
Planungsmathematik:
Lineare Planungsrechnung. Graphen und Netzwerke, Netzplantechnik.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Dementsprechend werden daher die Rechenbeispiele zu wählen sein. Insbesondere im I. Jahrgang ist auf die Wiederholung von grundlegenden Methoden der Algebra, des Bruchrechnens und des Rechnens mit Polynomen Wert zu legen. Das Erreichen der Rechensicherheit ist ein wichtiges Teilziel. Die Absprache mit den Lehrern der theoretisch-technischen Pflichtgegenstände ist erforderlich, um die rechtzeitige Bereitstellung mathematischer Kenntnisse zu sichern.
In jedem Jahrgang drei Schularbeiten (im IV. Jahrgang auch zweistündig).
DARSTELLENDE GEOMETRIE
PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK
CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK
CHEMIE METALLISCHER WERKSTOFFE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll metallischer Werkstoffe klassifizieren und hinsichtlich ihrer Beständigkeit in der Umwelt richtig einschätzen und ihr Anwendungsgebiet abgrenzen können. Es soll selbständig qualitative und quantitative Untersuchungen für den Einsatz im Gießereibetrieb und Gießereilaboratorium exakt ausführen können. Er soll achtsam mit Chemikalien hantieren und wesentliche Bestimmungen des Chemikalienrechts kennen.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Metalle:
Eigenschaften und chemisches Verhalten. Spezifisches Verhalten gegenüber Umwelteinflüssen, Korrosion und Korrosionsschutz, Beschichtungen.
Thermodynamik und Kinetik metallurgischer Reaktionen.
Grundlagen der analytischen Chemie:
Qualitative und quantitative Analyse.
IV. Jahrgang:
Qualitative Analyse:
Bestimmung von Einzelmetallen und einfachen Legierungen.
Quantitative Analyse:
Bestimmung von Kohlenstoff, Silizium, Mangan, Phosphor und Schwefel im Eisen, Analyse von zusammengesetzten Legierungen. Kenntnis moderner physikalischer Untersuchungsmethoden. Chemikaliengesetz.
Didaktische Grundsätze:
Das Lehrziel ist durch systematisches Schulen mit den in der Praxis angewendeten Untersuchungsmethoden und den hiefür erforderlichen Apparaten zu erreichen. Dies drückt sich durch eine korrekte und übersichtliche Führung von Analysenprotokollen aus, welche die vorangegangenen Erläuterungen der analytischen Vorgänge, die vorzunehmende zweckmäßige Untersuchungsmethode und das Ergebnis der Untersuchung enthalten sollen.
Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen im IV. Jahrgang beträgt vier Wochenstunden.
ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE
DATENVERARBEITUNG
MECHANIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1.4.1.
I. Jahrgang:
Siehe Anlage 1.4.1.
II. Jahrgang:
Siehe Anlage 1.4.1.
III. Jahrgang:
Festigkeit von Werkstoffen:
Berechnung der Formänderungen bei Zug-, Druck-, Torsions- und Biegebeanspruchung; Knickung.
Dynamik:
Dynamik des starren Körpers; Relativbewegung. Erhaltungssätze (Energie- und Impulserhaltung); Arbeitssatz; elastische und inelastische Stoßprozesse. Größen der drehenden Bewegung; Drallsatz;
Hydromechanik:
Begriffe; Eigenschaften der Flüssigkeiten. Hydrostatik;
Oberflächen- und Druckkräfte gegen ebene und gekrümmte Wände. Volumskraftwirkung; Kontinuitäts- und Bernoulligleichung. Stationäre reibungsfreie und reibungsbehaftete Rohrströmung.
Wärmelehre:
Grundlagen der Thermodynamik (Ideale, halbideale und reale Gaszustände).
Wärmeübertragung:
Leitung, Konvektion, Strahlung, Wärmedurchgang.
Themenübergreifende Projekte aus dem gesamten Fachgebiet.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit auf häufige Aufgabenstellungen der Praxis des Fachgebietes, im Themenbereich „Themenübergreifende Projekte” die Vielseitigkeit. Die Praxisnähe wird durch Lösung spezifischer Beispiele sowie durch Einsatz moderner technischer Hilfsmittel einschließlich elektronischer Datenverarbeitung erhöht.
Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Mathematik und angewandte Mathematik”, „Physik und angewandte Physik” und „Elektronische Datenverarbeitung und angewandte Elektronische Datenverarbeitung” erforderlich.
Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen im I. Jahrgang beträgt eine Wochenstunde.
Im I., II. und III. Jahrgang je vier Schularbeiten.
FERTIGUNGSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1.4.1.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Siehe Anlage 1.4.1.
II. Jahrgang:
Siehe Anlage 1.4.1.
III. Jahrgang:
Werkstoffe:
unde (Anm.: richtig: Hüttenkunde); Ausgangsstoffe für die Metallerzeugung (Erze, Brennstoffe, Zuschläge, Feuerfeststoffe), Erzvorbehandlung. Grundlagen der Verhüttungsprozesse. Verhüttung der wichtigsten Eisen und Nichteisenmetalle, Metallerzeugung (Frischverfahren, Raffination). Verbundwerkstoffe, Werkstoffverbund.
Werkstoffprüfung.
Spanlose Fertigung:
Pressen, Schneiden (Lasertechnologie), Stanzen.
Spanende Fertigung:
Verfahren. Werkzeuge, Werkstoffe, Elemente der CNC-Verfahren,
CNC-Maschinen.
Kunststoffverarbeitung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgaben der Fachrichtung. Daher wird zB im Themenbereich „Werkstoffe” die Gewinnung der Werkstoffe gegenüber deren Eigenschaften und Verwendung zurücktreten. Der technischen Entwicklung entsprechend kommt der Kunststoffverarbeitung besondere Bedeutung zu.
Als besonders nützlich erweist sich, die ausführliche Behandlung von Problematiken der flexiblen Automatisierung. Der Unterricht baut unter Beachtung des aktuellen Standes der Technik auf Vorkenntnissen aus den Pflichtgegenständen „Physik und angewandte Physik” sowie „Chemie, angewandte Chemie und Umwelttechnik” auf.
MASCHINENELEMENTE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1.4.1.
Lehrstoff:
II. Jahrgang:
Siehe Anlage 1.4.1.
III. Jahrgang:
Elemente der drehenden Bewegung:
Achsen, Wellen; Lager; Kupplungen; Mitnehmerverbindungen.
Federelemente:
Biegefeder, Torsionsfeder, Gasfeder; Silentelemente.
Zahnräder und Zahngetriebe:
Verzahnungen. Stirnräder, Kegelräder, Schraubenräder, Schnecke und Schneckenrad. Stirnradgetriebe.
Zugmitteltriebe:
Riementriebe.
Konstruktionsregeln:
Schweiß-, Guß- und Schmiedekonstruktionen.
IV. Jahrgang:
Bauelemente:
Seil- und Kettentriebe, Lastenaufnahmemittel, Laufräder und Schienen. Triebwerke (Motoren, Kupplung, Bremse, Getriebe). Sicherheitseinrichtungen.
Maschinensätze und Förderanlagen:
Hub-, Fahr-, Dreh- und Wippwerke, Bauarten von Kranen und Hebezeugen, Stetigförderern und Aufzügen.
Tragkonstruktionen:
Arten der Tragkonstruktionen (Fachwerke, Vollwandkonstruktionen, Rahmen und Roste). Bemessungsgrundlagen statisch bestimmter und unbestimmter Systeme, Aluminiumtragwerke.
V. Jahrgang:
Bauelemente in der Gießerei:
Materialfluß. Transportleistung, Transportmittel, Bunker. Formstoffaufbereitung. Form- und Kernformmaschinen. Schmelz-, Glüh- und Trockenaggregate. Gußputzanlagen. Hinweise über Heizung, Lüftung und Automatisierung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zur systematischen Erarbeitung der Funktionen der „Maschinenelemente” innerhalb der Gesamtkonstruktion und die Anwendbarkeit auf Routinearbeiten der Ingenieurpraxis. Ebenso ist das Verständnis für Problemlösungen zu schulen und das Energie- und Umweltbewußtsein zu fördern. Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Mechanik” und „Fertigungstechnik” erforderlich.
Anschauliche Beispiele fördern das Verständnis. Die Praxisnähe des Unterrichtes wird durch Verwenden von Modellen und Abbildungen und durch Aufgabenlösung unter Zuhilfenahme der EDV und praxisüblicher Unterlagen erhöht.
ELEKTROTECHNIK UND ELEKTRONIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1.4.1.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Siehe Anlage 1.4.1.
IV. Jahrgang:
Elektromotorische Antriebe:
Leistungsermittlung, Betriebsverhalten, Auswahlkriterien.
Elektrische Maschinen:
Transformator (Aufbau, Wirkungsweise, Betriebsverhalten). Elektrische Maschinen und Antriebe. Elektroöfen, Installationstechnik. Schutzmaßnahmen.
Mikrocomputertechnik:
Mikroprozessoren. Speicher. Bussysteme. Schnittstellen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der technischen Praxis des Fachgebietes. Zweckmäßigerweise wird von den im Pflichtgegenstand „Physik und angewandte Physik” erworbenen Vorkenntnissen ausgegangen. Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen ist die Absprache mit den Lehrern der fachtheoretischen Pflichtgegenstände wichtig. Bildtafeln, Skizzenblätter und praxisübliche Unterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.
MESS-, STEUERUNGS- UND REGELUNGSTECHNIK
GIESSEREITECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Eigenschaften und die gießtechnische Verarbeitung der Eisen-, Schwer-, und Leichtmetalle kennen. Er soll ein umfassendes Wissen im Modellbau unter Berücksichtigung von Einzel-, Serien- und Massenfertigung erwerben.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Form und Gießereiverfahren.
Einguß und Speisertechnik.
Gießereimodelle und Zubehör:
Grundlegendes über Herstellung, Ausführung und Güte unter Zuhilfenahme entsprechender Normvorschriften. Modellplatten, Kernkasten, Dauerformen, besondere Formeinrichtungen.
IV. Jahrgang:
Metallurgie der Gußwerkstoffe:
Arten von Gußwerkstoffen, Sondergußwerkstoffe, Leicht- und Schwermetallegierungen.
Schmelzöfen und Schmelztechnik:
Verfahren, Ausrüstung, Schmelzbehandlung.
Nachbehandlung des Gusses:
Putzen, Wärmebehandlung, Oberflächenbehandlung.
V. Jahrgang:
Gieß- und Gebrauchseigenschaften. Herstellung normgerechter Legierungen Speise- und Anschnittberechnung bei realen Gußstücken. Anwendung der Gattierungs- und Verschnittrechnung.
Qualitätssicherung:
Aufgaben, Maßnahmen, Qualitätsregelkarten, Stichproben- und Auswerteverfahren.
Didaktische Grundsätze:
Der Lehrstoff ist unter Heranziehen von Grundlagenfächern und Verwenden von Anschauungsmaterial, Normen und Werkstättenerfahrung und Beachtung des letzten Standes der Technik systematisch aufzubauen. Ebenso ist die Umweltproblematik, die Schadstoffverminderung und -beseitigung zu berücksichtigen.
METALLURGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Roh- und Werkstoffkenntnisse unter besonderer Beachtung des Verwendungszweckes beschreiben können. Er soll für eine vorliegende Aufgabe den richtigen Werkstoff auswählen können.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Atomarer Metallgitteraufbau. Änderung des Aggregatzustandes bei Ein- und Mehrstoffsystemen. Technisch wichtige binäre und ternäre Systeme. Wärmebehandlung metallischer Werkstoffe.
Verformungsvorgänge. Ausgewählte Verfahren der Werkstoffprüfung.
Didaktische Grundsätze:
Bei der Behandlung des Lehrstoffes kommt der Verwendung von Anschauungsmaterial, Normen und Werksvorschriften große Bedeutung zu.
ENERGIE- UND UMWELTTECHNOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1.4.1.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Begriffe und Gesetze:
Festigkeitsberechnungen, Berechnung des Verbrennungsvorganges sowie der Wärmeübertragung. Berechnung von Wärmetauschern.
Energieumwandlungsanlagen und ihre Komponenten:
Wärmetauscher, Dampferzeuger. Wärmekraftwerke. Formen alternativer Energien (Sonnenenergie, Windenergie, Biogas, Biomasse). Sonderanlagen. Feuerfeste Baustoffe. Grundlagen der industriellen Heiztechnik. Betrieb, stofflicher Umsatz und Wärmebilanz bei Gießerei-, Schmelz-, Glüh- und Trockenöfen.
V. Jahrgang:
Ofenarten:
Wirtschaftlichkeitsvergleiche, Abgasanalyse, Abgasreinigung,
Energierückgewinnung.
Klimatechnik:
Heizungstechnik (Einzel- und Zentralheizung). Raumlufttechnik (Luftführung, Luftverteilung, Luftbefeuchtung, Schalldämpfung, Wärmerückgewinnung). Wärmepumpen.
Maßnahmen zur Unterdrückung der Luftverunreinigung:
Trockenabscheider, Naßabscheider, Ab- und Adsorptionsanlagen, Oxydationsmethoden, katalytische Methoden.
Abwasserbehandlung:
Sedimentation, Filtration, Ausfällen unerwünschter Stoffe,
Neutralisation, Kläranlagen.
Vorschriften:
Normen, Rechtsvorschriften und Behördenverfahren.
Didaktische Grundsätze:
Siehe Anlage 1.4.1.
BETRIEBS- UND FÜHRUNGSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll volkswirtschaftliche, ökologische und betriebliche Problemstellungen sowohl vom Standpunkt des Produzenten als auch des Konsumenten unter Beachtung der Wechselbeziehungen zwischen technischen und wirtschaftlichen Überlegungen beurteilen können. Er soll Managementfunktionen (Organisation, Planung, Kommunikation, Menschenführung) kennen.
Er soll die Lösung betrieblicher Aufgaben mit dem optimalen Einsatz der Produktionsfaktoren (Mensch, Rohstoffe, Energie, Betriebsmittel, Information, Umwelt) anstreben.
Der Schüler soll elementare kaufmännische und betriebstechnische Aufgaben durchführen können.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Volkswirtschaft:
Volkswirtschaftliche und weltwirtschaftliche Produktionsfaktoren, ökologische Aspekte. Wirtschaftssysteme, Konjunkturzyklen, Unternehmensformen. Außenhandel.
Betriebswirtschaft:
Finanzwirtschaft des Unternehmens, Zahlungsmittel und Zahlungsverkehr.
Betriebliches Rechnungswesen:
Prinzip der doppelten Buchhaltung. Kostenrechnung (Betriebsabrechnung mit Voll- und Teilkosten), Vor- und Nachkalkulation, Deckungsbeitragsrechnung. Betriebliche Kennzahlen. Wirtschaftlichkeitsrechnungen, Investitionsrechnung und Risikoanalysen.
V. Jahrgang:
Betriebsorganisation:
Aufbau- und Ablaufstruktur Kommunikation.
Fertigungsplanung:
Umweltschonende, rohstoff- und energiesparende Produktion. Arbeitsvorbereitung, Logistik und Materialbewirtschaftung, Lager, Handling- und Transportsysteme. Projektorganisation, Systemengineering und Netzplantechnik.
Arbeitsgestaltung:
Arbeitsplatzgestaltung, Arbeitsablaufgestaltung, Arbeitssicherheit,
Erzeugnisgestaltung.
Qualitätssicherung:
Qualitätsprüfung und Qualitätsmanagement.
Personalführung und Betriebspsychologie:
Selbstbeurteilung, Fremdbeurteilung, Personalauswahl und Bewerbeverhalten, Erprobung verschiedener Formen der Zusammenarbeit.
Vortrags- und Konferenztechnik:
Rhetorik, Simulation von Verhandlungen.
Managementfunktionen und -techniken:
Ziel, Planung, Entscheidung, Durchführung, Kontrolle, Motivation,
Führungsstile.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zum wirtschaftlichen Denken als Konsument und Produzent. Die integrative Bildungs- und Lehraufgabe erfordern die Darstellung wirtschaftlicher Vorgänge in ihrem ökologischen Umfeld sowie die Betonung volkswirtschaftlicher Faktoren in der Betriebswirtschaft zB in der Kostenrechnung.
Zweckmäßigerweise wird an Erfahrungen und Vorkenntnissen der Schüler aus technischen Pflichtgegenständen angeknüpft. Besonders nützlich sind Fallbeispiele und Betriebsbesichtigungen zur Vertiefung der theoretischen Kenntnisse.
Den Erfordernissen der Praxis entsprechend empfiehlt sich die Lösung von Aufgaben unter Zuhilfenahme von EDV-Anlagen und Datennetzen.
KONSTRUKTIONSÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1.4.1.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Siehe Anlage 1.4.1.
II. Jahrgang:
Siehe Anlage 1.4.1.
III. Jahrgang:
Maschinenelemente:
Elemente der drehenden Bewegung. Federelemente. Zahnräder- und Zahnradgetriebe.
Ein zusammenfassendes Projekt.
IV. Jahrgang:
Modelleinrichtungen:
Modelle, Kernkasten, Modellplatten, Hilfsmittel.
Dauerformen:
Kokille, Druckgießformen.
Zwei Projekte.
V. Jahrgang:
Fördertechnik:
Ein Projekt.
Gießereimaschinen und -einrichtungen:
Anlagenplanung und Materialflußchema für die Fertigungsbereiche Formerei, Schmelzbetrieb, Gießbetrieb, Gußputzerei, Glühbetrieb, Formstoffaufbereitung, Lager- und Transporttechnik.
Ein komplexes, gegenstandsübergreifendes Projekt.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis, der Beitrag zur systematischen Einführung in Entwurfsprobleme sowie die Schulung des konstruktiven Denkens in Bezug auf funktionstreues, wirtschaftliches, fertigungs-, norm- und designgerechtes Gestalten.
Zur Praxisnähe gehören auch die Verwendung praxisüblicher Unterlagen und Behelfe, der Einsatz elektronischer Hilfsmittel und fachspezifischer Programme sowie die systematische Darstellung und Funktionsbeschreibung des Projektes.
LABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Kontrollprüfungen der wichtigsten Werkstoffe, insbesondere der Gießwerkstoffe und Formstoffe, durchführen können. Er soll Metallschliffe herstellen und das Material aus den vorliegenden Schliffbildern beurteilen können. Er soll eine gründliche Unterweisung zur Genauigkeit bei der Behandlung und Durchführung der Angaben aus dem Gießereibetrieb sowie des Erkennens und Beurteilens von Untersuchungsergebnissen erfolgen.
Lehrstoff:
V. Jahrgang:
Stoffgebiet Formstoffprüfung:
Physikalische und technologische Formstoffeigenschaften bei Raum- und Gießtemperatur. Bestimmung der Formstoffeigenschaften durch einschlägige Prüfverfahren nach ÖNORM und DIN.
Stoffgebiet Metallurgisch-metallographische Übungen:
Schliffherstellung. Mikro- und Makrogefüge. Metallmikroskop. Qualitative und quantitative Beurteilung von Metallgefügen. Wärmebehandlung.
Stoffgebiet gießereitechnische Übungen:
Selbstständige Elektroofenführung. Schmelz- und Glühmetallurgie bei
genormten Werkstoffen. Gießtechnik und Erstarrungsvorgang.
Thermoanalysen.
Stoffgebiet Werkstoffprüfung:
Chemische, physikalische und technologische Untersuchungsverfahren
an Gußwerkstoffen. Angewandte Formstofftechnologie
Stoffgebiet Elektrotechnik und Elektronik:
Meß-, Steuerungs-, und Regeltechnik.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl sind die in der Praxis angewendeten Untersuchungsmethoden und die eingehende Behandlung einschlägigen Apparate und Maschinen.
WERKSTÄTTENLABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes anfallenden Meß- und Prüfaufgaben sowie Sonderprobleme der Fertigung, die über den Rahmen der Werkstättenausbildung hinausgehen, lösen und dokumentieren können.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Stoffgebiet Formerei:
Spezielle Formtechniken. Wachsausschmelzverfahren. Herstellen verschiedener Formplatten für die Maschinenformerei. Silikonkautschuk und Gießharzmodellanfertigung.
Stoffgebiet Gießerei:
Inbetriebnahme und Überwachung von Schmelzaggregaten der Eisen- und Metallgießerei. Arbeiten an der Druckgußmaschine.
Stoffgebiet programmgesteuerte Werkzeugmaschinen:
CNC-Programme.
Stoffgebiet Arbeitsvorbereitung:
Auswertung von Arbeitsergebnissen und Berichten.
Arbeitsauftragserstellung und Produktionskostenberechnung.
Rechnerunterstützte Arbeitsplanung.
V. Jahrgang:
Stoffgebiet Formerei:
Kunstguß, Vollformverfahren, Feinguß, sachgemäßes Überprüfen und Warten von mechanischen Formanlagen.
Stoffgebiet Gießerei:
Prüfen der erzielten Qualität durch technologische
Prüfungsverfahren, Kokillenguß, Einsatz von exothermen
Speisermaterial.
Stoffgebiet programmgesteuerte Werkzeugmaschinen:
Manuelle und rechnerunterstützte Programmierung. Einsatz
verschiedener Werkzeuge an den Maschinen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung der Verfahren in der beruflichen Praxis. Die Messungen, Untersuchungen und Auswertungen bauen auf den in den theoretisch-technischen Unterrichtsgegenständen und im Pflichtgegenstand „Werkstätte” erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten auf. Besondere Bedeutung kommt den Schutzmaßnahmen zu.
Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.
Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert.
WERKSTÄTTE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1.4.1.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Siehe Anlage 1.4.1.
II. Jahrgang:
Siehe Anlage 1.4.1.
III. Jahrgang:
Formerei:
Herstellen von Formen mit steigendem Schwierigkeitsgrad, sachgemäße Aufbereitung der verwendeten Formstoffe. Bodenformerei. Arbeiten mit synthetischen Formstoffen. Arbeiten an Form- und Kernschußmaschinen.
Gießerei:
Sachgemäße Vorbereitung der für den Schmelzbetrieb erforderlichen Einsatzstoffe, richtige Beschickung der Schmelzaggregate, Abguß der gießtechnisch vorbereiteten Formen. Selbständige Temperaturmessung, Arbeitsvorbereitung, kurzfristige Qualitätsprüfung, Datenerfassung.
Gußputzerei:
Ausschlagen der abgegossenen Formen, Trennen und sachgemäßes Lagern von Sondermüll. Putzen der Gußstücke. Maß und Sichtkontrolle.
Arbeitsvorbereitung:
Arbeitsplanung und Arbeitssteuerung. Arbeitsaufträge. Vor- und Nachkalkulation. Werkstattzeichnungen. Beschaffungswesen. Berechnung der Produktionskosten aller Aufträge der Schulwerkstätte.
Didaktische Grundsätze:
Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften nachweislich vertraut gemacht werden. Die in den Verordnungen des Arbeitnehmerschutzes vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern, ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände sowie des Werkstättenlaboratoriums von besonderer Wichtigkeit.
Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.
Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von Fertigungsbetrieben vertraut wird, ist es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug kann durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert gefördert werden. Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.
PFLICHTPRAKTIKUM
Siehe Anlage 1.
B. FREIGEGENSTÄNDE
STENOTYPIE
Siehe Anlage 1.
ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE
( )
Siehe Anlage 1.
LABOR FÜR BETRIEBSWIRTSCHAFT
Siehe Anlage 1.4.1.
AKTUELLE FACHGEBIETE
(Anm.: aufgehoben durch BGBl. Nr. 665/1995)
C. UNVERBINDLICHE
ÜBUNGEN
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1.
D. FÖRDERUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
*) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen bzw. durch zusätzliche Lehrplanbestimmungen der Schulbehörde erster Instanz sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Stundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Art. I § 2 Abs. 2 der Lehrplanverordnung sowie Anlage 1 Abschnitt Ia.
*1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes Ia der Anlage 1 abgewichen werden.
*2) Mit Übungen.
*3) Einschließlich „Hüttenkunde”.
*4) Einschließlich „Fördertechnik” und „Gießereimaschinen und Einrichtungen”.
*5) Nicht die im Pflichtgegenstand „Lebende Fremdsprache” unterrichtete Sprache.
*6) Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für höchstens 8 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, wobei aus pädagogischen Gründen eine Blockung anzustreben ist.
*7) Lehrverpflichtungsgruppe wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
Jahrgangsweise gestaffeltes Außerkrafttreten
(vgl. § 5, BGBl. II Nr. 302/1997 idF BGBl. II Nr. 382/1998)
- 1999 (I. Jahrgang)
- 2000 (II. Jahrgang)
- 2001 (III. Jahrgang)
- 2002 (IV. Jahrgang)
- 2003 (V. Jahrgang).
Vgl. weiters Art. III § 1 Abs. 10.
Anlage 1.4.5
```
```
LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR MASCHINENBAU
Ausbildungszweig Technische Gebäudeausrüstung
und Energieplanung
I. STUNDENTAFEL *1)
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Wochenstunden *) Lehrver-
Pflichtgegenstände Summe pflich-
Jahrgang tungs-
I. II. III. IV. V. gruppe
```
```
```
Religion ................... 2 2 2 2 2 10 (III)
```
```
Deutsch .................... 3 2 2 2 2 11 (I)
```
```
Lebende Fremdsprache
```
(Englisch) ................. 2 2 2 2 2 10 (I)
```
Geschichte und Sozialkunde . - - - 2 2 4 (III)
```
```
Geographie und
```
Wirtschaftskunde ........... 2 2 - - - 4 (III)
```
Rechtskunde und
```
Politische Bildung ......... - - - - 2 2 III
```
Leibesübungen .............. 2 2 2 1 1 8 (IVa)
```
```
Mathematik und angewandte
```
Mathematik ................. 4 3 4 3 - 14 (I)
```
Darstellende Geometrie ..... 3 2 - - - 5 (I)
```
```
Physik und angewandte Physik 2 2 2 - - 6 (II)
```
```
Chemie, angewandte Chemie
```
und Umwelttechnik .......... 2 2 - - - 4 II
```
Elektronische
```
Datenverarbeitung und
angewandte elektronische
Datenverarbeitung .......... - 2 2 - - 4 I
```
Mechanik *2) ............... 3 3 3 3 2 14 (I)
```
```
Fertigungstechnik .......... 3 2 - - - 5 I
```
```
Maschinenelemente .......... - 3 2 - - 5 I
```
```
Elektrotechnik und
```
Elektronik ................. - - 2 2 - 4 I
```
Meß-, Steuerungs- und
```
Regelungstechnik ........... - - - 2 2 4 I
```
Wirtschaftliche Bildung und
```
Betriebstechnik ............ - - - 2 2 4 II
```
Bautechnik ................. - - 2 2 - 4 I
```
```
Heizungs-, Klima- und
```
Kältetechnik ............... - - 3 2 3 8 I
```
Thermische Anlagen *3) ..... - - - 2 2 4 I
```
```
Sanitärtechnik und
```
Wasserversorgung ........... - - - 2 3 5 I
```
Maschinen der Gebäudetechnik - - - 2 2 4 I
```
```
Energieplanung ............. - - - - 3 3 I
```
```
Konstruktionsübungen ....... 3 2 3 3 4 15 I
```
```
Laboratorium ............... - - - 3 3 6 I
```
```
Werkstättenlaboratorium .... - - - 3 3 6 III
```
```
Werkstätte ................. 9 9 9 - - 27 (Va)
```
```
```
Gesamtwochenstundenzahl 38- 38- 38- 38- 38-
40 40 40 40 40 195
```
Pflichtpraktikum ........... mindestens je vier Wochen vor
```
Eintritt in den III. und V. Jahrgang
```
```
Wochenstunden *) Lehrver-
Freigegenstände pflich-
Jahrgang tungs-
I. II. III. IV. V. gruppe
```
```
Stenotypie ..................... 2 2 - - - (V)
Zweite lebende Fremdsprache
(....) *4) ..................... - - 3 3 3 (I)
Labor für Betriebswirtschaft ... - - - 3 3 II
```
```
Unverbindliche Übungen
```
```
Leibesübungen ......... (bis zu) 2 2 2 2 2 (IVa)
```
```
Förderunterricht
```
```
Deutsch ........................ *5) *5) *5) *5) *5) (I)
Lebende Fremdsprache
(Englisch) ..................... *5) *5) *5) *5) *5) (I)
Mathematik und angewandte
Mathematik ..................... *5) *5) *5) *5) (I)
Fachtheoretische
Pflichtgegenstände ............. *5) *5) *5) *5) *5) *6)
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1.
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
DEUTSCH
Siehe Anlage 1.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Siehe Anlage 1.
GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE
GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für die Berufsausübung im Fachgebiet bedeutsamen Rechtsvorschriften kennen. Er soll die für das Verständnis des politischen und sozialen Lebens und zur Wahrnehmung der staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten erforderlichen Kenntnisse besitzen und die demokratischen Prinzipien moderner Rechtsstaaten bejahen.
Lehrstoff:
V. Jahrgang:
Unternehmerrecht:
Privatrecht, Handelsrecht (Kaufmann, Firmenbuch, Dienstleistungen, Handelsgeschäfte, Handelskauf). Gewerberecht (Antritt und Ausübung eines Gewerbes). Schutz geistigen Eigentums. Internationale Aspekte.
Arbeitnehmerrecht:
Arbeitsrecht (Arbeitsvertrag, Rechte und Pflichten der Vertragspartner, Auflösung von Arbeitsverhältnissen; Angestelltengesetz), Arbeitsschutz (Arbeitszeitschutz, allgemeiner und besonderer technischer Arbeitsschutz; Sozialversicherung). Internationale Aspekte.
Politische Bildung:
Staatselemente, Aufgaben des Staates; Staats- und Regierungsformen, politische Parteien, Verbände. Österreichisches Verfassungsrecht (demokratisches, republikanisches, bundesstaatliches, rechtstaatliches Prinzip). Rechte und Pflichten des Staatsbürgers. Verfassungen bedeutender Staaten; internationale Stellung Österreichs, immerwährende Neutralität, umfassende Landesverteidigung. Europäische Integration; zwischenstaatliche Organisationen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Verständnis für Probleme des öffentlichen Lebens und für komplexe Zusammenhänge in Wirtschaft und Recht. Dementsprechend kommt bei Divergenzen zwischen der Theorie und der politischen Wirklichkeit das größere Gewicht der letzteren zu.
In vielen Teilbereichen wird auf Vorkenntnisse aus dem Pflichtgegenstand „Geschichte und Sozialkunde” zurückgegriffen werden können.
Da die im Mittelpunkt der Bildungs- und Lehraufgabe stehende politische Bildung vor allem durch Erleben erworben wird, kommt Diskussionen, Rollenspielen, Besuchen von Institutionen und Vorträgen auch schulfremder Personen große Bedeutung zu. In den rechtlichen Themenbereichen sind Fallbeispiele besonders nützlich, für die die Arbeit in Gruppen und die Diskussion zweckmäßige Arbeitsformen sind.
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1.
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit im Rechnen mit Zahlen, Variablen und Funktionen besitzen und die Methoden der Geometrie, der Analysis, der Numerik und der angewandten Statistik auf Aufgaben anderer Unterrichtsgegenstände anwenden können. Im Zusammenhang mit dem Erwerb von mathematischem Wissen und Können sind allgemeine mathematische Fähigkeiten wie Argumentieren und exaktes Arbeiten, Darstellen und Interpretieren, Kombinieren von vertrauten Methoden auf neuartige Verfahren und kritisches Denken durch Einsichten in den Modelcharakter mathematischer Werkzeuge als Lernziele anzustreben.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Numerik und Algebra:
Zahlenbereiche, Gleichungen (lineare Gleichungen und Ungleichungen, Äquivalenzumformungen von Formeln, lineare Gleichungssysteme bis zu zwei Variablen), Funktionen (lineare Funktionen, quadratische Funktionen, Kreisfunktionen für einfache geometrische Anwendungen). Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnungen, Gleitkommazahlen, Zahlen begrenzter Genauigkeit, Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte).
Geometrie:
Planimetrie (Kongruenz, Ähnlichkeit; Dreieck, Viereck, Vieleck, Kreis; pythagoräische Lehrsatzgruppe); Trigonometrie des rechtwinkeligen Dreiecks; Berechnungen mit Hilfe des Sinus- und Cosinussatzes.
II. Jahrgang:
Numerik und Algebra:
Funktionen (Darstellung, Umkehrfunktion), Potenzen und Wurzeln, Potenz- und Wurzelfunktionen, transzendente Funktionen (Exponentialfunktionen, logarithmische Funktionen, allgemeine Kreisfunktionen), Rechenoperationen mit Logarithmen, logarithmische Darstellungen, logarithmische und Exponentialgleichungen. Komplexe Zahlen (Begriff, Grundrechenoperationen, Gaußsche Zahlenebene, Eulerformel).
Geometrie:
Stereometrie (Oberflächen- und Volumsberechnungen ebenflächig und krummflächig begrenzter Körper); Arcusfunktionen, allgemeine harmonische Funktionen (Schwingungen, Überlagerung von Schwingungen); Anwendungen in der Praxis. Vektorrechnung (Addition und Subtraktion von Vektoren, Koordinatendarstellung von Vektoren, Multiplikation eines Vektors mit einem Skalar, Skalar- und Vektorprodukt von Vektoren, Geraden- und Ebenendarstellung, Kegelschnitte).
III. Jahrgang:
Analysis:
Grenzwerte von Funktionen, Stetigkeit; Differentialrechnung (Differenzenquotient, Differentialquotient, Ableitung reeller Funktionen, Differentiationsregeln, Mittelwertsätze); Anwendung der Differentialrechnung (Kurvendiskussionen, Extremwertberechnungen), Potenzreihen, Taylorreihen, Funktionen mit zwei unabhängigen Variablen. Integralrechnung (unbestimmtes Integral, bestimmtes Integral, numerische Integration, Integrationsmethoden; technische Anwendungen).
Geometrie:
Hyperbelfunktionen, Parameter- und Polarkoordinatendarstellung,
Krümmung ebener Kurven, technisch wichtige Kurven.
IV. Jahrgang:
Analysis:
Gewöhnliche lineare Differentialgleichungen mit konstanten Koeffizienten, Lösungen für einfache Störfunktionen; Fourierreihen, Laplacetransformation, Anwendung zur Schwingungsanalyse und Regelungstechnik. Matrizenrechnung, Differenzenmethoden.
Statistik und Wahrscheinlichkeitsrechnung:
Beschreibende Statistik (Häufigkeitsverteilungen, Zentral- und Streuungsmaße, Zusammenhänge zwischen Merkmalen, Anwendungen in Wirtschaft und Technik), kombinatorische Hilfsmittel; Wahrscheinlichkeitsrechnung (Rechnen mit Wahrscheinlichkeiten, Wahrscheinlichkeitsverteilungen); statistische Grundlagen der Qualitätssicherung (Normalverteilung, Prüfverteilungen, Stichprobenprüfung, Zuverlässigkeitsprüfung).
Planungsmathematik:
Lineare Planungsrechnung (lineare Optimierung, optimale Kombinationen).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Dementsprechend werden daher die Rechenbeispiele zu wählen sein. Insbesondere im I. Jahrgang ist auf die Wiederholung von grundlegenden Methoden der Algebra, des Bruchrechnens und des Rechnens mit Polynomen Wert zu legen. Das Erreichen der Rechensicherheit ist ein wichtiges Teilziel. Die Absprache mit den Lehrern der theoretisch-technischen Pflichtgegenstände ist erforderlich, um die rechtzeitige Bereitstellung mathematischer Kenntnisse zu sichern.
In jedem Jahrgang drei Schularbeiten (im IV. Jahrgang auch zweistündig).
DARSTELLENDE GEOMETRIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll den Aufbau eines Objektes in geeigneten Rissen darstellen und die in der Zeichnung enthaltenen Informationen deuten und konstruktiv verwerten können. Er soll geometrische Formen an technischen Objekten erkennen und mit Hilfe einer Konstruktionszeichnung erfassen sowie eigenständiges technisch-konstruktives Denken unter Anwendung geeigneter Abbildungsmethoden zeichnerisch umsetzen können. Er soll mit der Erzeugung und den Gesetzmäßigkeiten der für das Fachgebiet bedeutsamen Kurven, Flächen und Körper vertraut sein und räumliche Gegebenheiten in Handskizzen darstellen können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Projektion und Axonometrie, Anwendung auf ebenflächig begrenzte
Körper und spezielle einfache Flächen:
Räumliches kartesisches Rechtssystem, Parallelprojektion. Aufbauverfahren der Axometrie, spezielle axonometrische Angaben gemäß ÖNORM A 6061. Anwendung auf prismatische und pyramidenförmige Werkstücke. Strecke und Gerade, ebene Figur und Ebene, Körper und Fläche. Aufriß, Grundriß und Kreuzriß. Konstruktion axonometrischer Risse aus gegebenen Hauptrissen und umgekehrt. Prismenfläche, Zylinderfläche, Pyramidenfläche und Kegelfläche.
Lösung stereometrischer Aufgaben mit Hilfe von Normalprojektion:
Angittern in einer Ebene, Schnitte ebenflächig begrenzter Werkstückformen. Seitenrisse als Konstruktionshilfsmittel. Länge einer Strecke, Drehen einer Ebene in eine Hauptebene, orthogonale Lage einer Geraden und einer Ebene. Anwendung auf maschinenbauliche Objekte. Netzkonstruktionen.
Normalriß eines Kreises:
Festlegen des Normalrisses eines Kreises durch Hauptscheitel und
einen Punkt. Normalriß von drehzylindrischen und drehkegelförmigen
Objekten.
Kugelflächen:
Normalriß einer Kugelfläche und ihrer ebenen Schnitte. Anwendung
auf maschinenbauliche Objekte.
Schnitte von Prismen- und Zylinderflächen:
Ebene Schnitte von Prismen- und Zylinderflächen; perspektive Affinität. Parallelriß einer Ellipse, konjugierte Durchmesser. Kreiszylinderflächen und ihre ebenen Schnitte. Punkt- und tangentenweise Konstruktion der Durchdringungen von Zylinderflächen. Verebnungen kreiszylindrischer Flächenstücke. Anwendungen auf maschinenbauliche Objekte.
II. Jahrgang:
Normale Axonometrie:
Darstellung von Flächen und Objekten in einfacher Lage zum Koordinatensystem, speziell bei iso- oder dimetrischer Annahme.
Dreh- und Schraubflächen:
Konstruktive Behandlung von Drehflächen in Grundstellung. Schnitte mit projizierender Ebene. Ebene Schnitte und Verebnungen von Drehkegelflächen. Torusflächen und ihre Anwendungen bei Kugellagern und Krümmern. Durchdringung von Drehflächen mit parallelen und schneidenden Drehachsen. Anwendungen auf maschinenbauliche Objekte. Konstruktive Behandlung der Schraublinie. Regelschraubflächen und ihre Anwendung bei Gewinden.
Kinematik:
Grundlagen und graphische Verfahren der ebenen Kinematik.
Koppelgetriebe und deren Sonderformen mit Anwendungen.
Trochoidenbewegungen und Verzahnungen.
Computergestützes Konstruieren:
Hinweis auf den Zusammenhang zwischen zeichnerischen und numerischen Methoden sowie auf praxisgerechte Konstruktionshilfen, Verwendung geeigneter Software zur Herstellung von Zeichnungen, zur Demonstration ebener Zwangläufe sowie zur Generierung und Darstellung räumlicher Objekte.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Auswahl und Gewichtung des Lehrstoffes ist die Verwendbarkeit für den Konstruktionsunterricht der Fachrichtung. Das räumliche Vorstellungsvermögen wird vor allem geschult, wenn die Lösungsstrategien anhand der räumlichen Gegebenheiten - nach Möglichkeit am Originalobjekt oder an einem Modell - entwickelt und in der Konstruktionszeichnung nachvollzogen werden.
Zwischen Raumobjekten und deren Rissen muß begrifflich und sprachlich stets klar unterschieden werden. Zur Stützung der Raumanschauung empfiehlt es sich, axonometrische Risse durchgehend zu verwenden. Die zunehmende Bedeutung des computerunterstützten Konstruierens legt die konsequente Verwendung eines Koordinatensystems nahe.
Im Themenbereich „Projektion und Axonometrie” ist auch das Erkennen der für eine Objektform erforderlichen Maße von Bedeutung. Im Sinne der Berufspraxis erscheint es zweckmäßig, technische Objekte nicht in allgemeiner Lage darzustellen; für anschauliche Darstellungen bietet sich die Axonometrie an.
Im Themenbereich „Schnitte von Prismen- und Zylinderflächen” empfiehlt es sich, Schnitt- und Durchdringungskurven stets auch tangentenweise zu konstruieren. Im Bereich „Dreh- und Schraubflächen” genügt die punkt- und tangentenweise Behandlung ebener Schnitte von Drehkegelflächen. Bei Durchdringungen von Drehflächen und bei der Behandlung von Schraubflächen reicht die Darstellung in Hauptrissen bei einfachster Aufstellung aus. Beim Umriß von Regelschraubflächen genügt die Festlegung als Hüllkurve ; auf Drehfluchtelemente kann verzichtet werden.
Software sollte unter dem Gesichtspunkt ausgewählt werden, daß sie auf den beim traditionellen Konstruieren verwendeten Begriffen, Bezeichnungsweisen und Strategien aufbaut. Geeignete Software kann auch bereits im ersten Jahrgang benützt werden. Der Einsatz von 3D-Software ist aber erst sinnvoll, nachdem die Fähigkeit, Objekte anhand von Hauptrissen oder axonometrischen Rissen erfassen zu können, ausreichend geschult worden ist.
In jedem Jahrgang drei Schularbeiten.
PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Naturvorgänge exakt beobachten und beschreiben sowie aus den Beobachtungsergebnissen physikalische Gesetzmäßigkeiten erkennen und erklären können. Er soll in den für die Fachrichtung wichtigen Teilbereichen der Physik und in der naturwissenschaftlichen Weltsicht grundlegende Kenntnisse besitzen.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Allgemeine Physik:
Aufgaben und Arbeitsweise der Physik. Gesetzliche Maßeinheiten.
Internationales Einheitensystem (SI). Meßfehler.
Mechanik des Massenpunktes:
Kinematik (Geschwindigkeit, Beschleunigung, zusammengesetzte Bewegungen). Dynamik (Trägheit, Masse und Kraft, Newtonsche Grundgesetze). Arbeit, Energie, Leistung. Erhaltssätze der Mechanik (Massenerhaltung, Energieprinzip, Impulserhaltung). Zentralkräfte, Gravitation.
Thermodynamik:
Druck und Temperaturbegriff, Temperaturmessung. Wärmeenergie. Kalorimetrie. Zustandsgleichung idealer Gase. 1.und 2. Hauptsatz der Thermodynamik. Umwandlung von Wärme und mechanischer Arbeit. Aggregatzustände (Phasenkoexistenz, reale Gase, Gasverflüssigung, Kältemaschine).
II. Jahrgang:
Elektrizität und Magnetismus:
Elektrische Ladung. Atombau. Elektrisches Feld. Elektrische Leitung in Vakuum, Festkörpern, Flüssigkeiten, Gasen. Magnetisches Feld, magnetischer Fluß, magnetische Felder von Strömen, magnetische Eigenschaften der Stoffe. Elektromagnetische Induktion. Wechselstromkreis. Energieversorgung.
Strahlenoptik:
Reflexion, Brechung und Totalreflexion, Lichtgeschwindigkeit.
Abbildung durch optische Linsen.
Schwingungen und Wellen:
Schwingungen, Wellen, Interferenz und Beugung in der Mechanik, Optik, Akustik, im Elektromagnetismus. Stehende Wellen. Modulation. Schallwellen. Besondere Phänomene der Wellenoptik (Beugung am Spalt und am Gitter, Auflösungsvermögen optischer Anordnungen, Interferenz dünner Schichten, Polarisation, Spannungsoptik, Streuung).
III. Jahrgang:
Strahlung:
Emission und Absorption von Strahlung. Photometrie (Strahlungsfeldgrößen, Einheiten der Lichttechnik). Lichterzeugung und -verteilung. Gesetze der Temperaturstrahlung. Spektren. Farben.
Quantenmechanik:
Welle-Teilchen-Dualismus des Lichts und der Materie. Energiequantisierung im Atom. Grundgedanken der Quantenmechanik (Unschärferelation, Wellengleichung, Elektronenbeugung, Spin von Elektronen).
Atom- und Kernphysik:
Atommodelle, Wasserstoffatom, Aufbau der Atomhüllen. Laser. Aufbau der Atomkerne, Massendefekt und Bindungsenergie der Atomkerne, Radioaktivität, Kernspaltung und Kernverschmelzung, Anwendung radioaktiver Isotope.
Technischer Strahlenschutz:
Wechselwirkung von Strahlung und Materie, Dosimetrie, biologische
Strahlenwirkung, Schutzvorschriften.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe bewährt sich das Ausgehen vom experimentellen Nachweis der physikalischen Zusammenhänge, gefolgt von der Erläuterung der gewonnen Erkenntnisse für den Maschinenbau.
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