Verordnung über die Lehrpläne für Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten; Bekanntmachung von Lehrplänen für den Religionsunterricht
Der Schüler soll den Aufbau, die Arbeitsweise und das Betriebsverhalten der gebräuchlichsten Kraft- und Arbeitsmaschinen und wichtige Entscheidungsmerkmale für ihren wirtschaftlichen Einsatz kennen sowie ihre Hauptabmessungen berechnen können.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Hebe- und Fördermaschinen:
Arten; Hauptabmessungen, Betriebsverhalten.
Strömungsmaschinen:
Arten; Pumpen, Verdichter, Wasserturbinen, Dampf- und Gasturbinen
(Hauptabmessungen, Betriebsverhalten).
Energieerzeugungsanlagen:
Dampferzeuger. Kraft-Wärme-Kupplung. Anlagen zur Nutzung
alternativer Energien.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf gängige Aufgaben der Ingenieurpraxis. Anschauliche Beispiele fördern das Verständnis. Die Praxisnähe des Unterrichtes werden durch Verwendung von audiovisuellen Hilfsmitteln, Modellen, Abbildungen und praxisüblichen Unterlagen erhöht. Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Mechanik”, „Motorenbau” sowie „Steuerungs- und Regelungstechnik” wichtig.
MOTORENBAU
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Bauarten, die Wirkungsweise und das Betriebsverhaltens von Verbrennungsmotoren gründlich kennen, die Hauptabmessungen berechnen können und über grundlegendes Wissen für deren Konstruktion verfügen.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Bauarten von Motoren:
Arten, Bauelemente und Arbeitsverfahren der Verbrennungskraftmaschinen. Normen und Konstruktionsvorschriften.
Bauprinzip von Motoren:
Kurbeltrieb, Zylinderanordnung, Massenkräfte und Massenausgleich. Schwungrad, Auswuchten und Drehschwingungen. Steuerung von Zwei- und Viertaktmotoren.
Berechnung von Motoren:
Bestimmung und Berechnung der Hauptabmessungen, Auslegungsberechnung. Kenngrößen und Kennfelder. Ausgewählte Bauteile von Verbrennungskraftmaschinen.
V. Jahrgang:
Energetische Umwandlungen:
Schmierstoffe und Schmierung. Kühlung. Aufladung. Kraftstoff, Gemischaufbereitung, Gaswechsel und Verbrennung.
Betriebskennlinienfeld, Regelung. System, Aggregate,
Verlustminimierung.
Abgastechnik:
Messung von Abgasen und Verbrennungsrückständen. Analyse und Minimierung der Schadstoffe (Katalysator, Lambdasonde; Magermotor). Gesetzliche Vorschriften.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit nach dem Stand der Technik unter besonderer Beachtung der modernen Fertigungsmethoden und auf Maßnahmen zur Schonung der Umwelt. Die Praxisnähe des Unterrichtes wird durch Verwenden von audiovisuellen Hilfsmitteln, Modellen, Abbildungen und praxisüblichen Unterlagen erhöht. Demonstrationen im Laboratorium und durch Exkursionen sind sehr empfehlenswert.
Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Mechanik”, „Elektrotechnik und Elektronik”, „Fertigungstechnik” und „Konstruktionsübungen” wichtig. Zur Praxisnähe gehört auch die Anwendung rechnergestützter Konstruktionsmethoden.
FAHRZEUGBAU
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Bauarten, den Aufbau, die Baugruppen und das Fahrverhalten von Fahrzeugen und Methoden zu ihrer wirtschaftlichen Serienfertigung kennen. Er soll Hauptabmessungen von Teilen einzelner Baugruppen berechnen können.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Fahrmechanik:
Fahrwiderstände, Antriebskräfte, Fahrzustandsdiagramme, dynamische
Radlasten.
Kraftübertragung:
Antriebsarten, Bauelemente des Antriebsstranges. Alternative
Antriebe.
Fahrwerk:
Räder, Radaufhängungen, Federung, Dämpfung ; Lenkung,
Fahrverhalten.
V. Jahrgang:
Fahrwerk:
Bremsanlagen.
Tragwerk und Aufbau:
Bauarten von Kraftfahrzeugen und Anhängern. Gestaltung und wirtschaftliche Serienfertigung. Aktive und passive Sicherheit. Ausstattung und Ausrüstung. Kraftfahrrechtliche Bestimmungen. Maßnahmen zur Lärmbekämpfung.
Andere Verkehrsträger:
Arten und Konstruktionsprinzipien von Verbundsystemen, Container,
Modulbauweise, Verknüpfung von Ladeeinheiten.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit nach dem Stand der Technik unter besonderer Beachtung der modernen Fertigungsmethoden und auf Maßnahmen zur Schonung der Umwelt. Die Praxisnähe des Unterrichtes wird durch Verwenden von audiovisuellen Hilfsmitteln, Modellen, Abbildungen und praxisüblichen Unterlagen erhöht. Demonstrationen im Laboratorium und durch Exkursionen sind sehr empfehlenswert.
Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Mechanik”, „Fertigungstechnik”, „Leichtbau” und „Konstruktionsübungen” wichtig. Zur Praxisnähe gehört auch die Anwendung rechnergestützter Konstruktionsmethoden.
LEICHTBAU
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Konstruktions- und Berechnungsprinzipien des Leichtbaus kennen, einfache Berechnungen durchführen können und Anwendungen in der Verkehrstechnik überblicken können.
Lehrstoff:
V. Jahrgang:
Werkstoffe:
Werkstoffe des Leichtbaues, Materialkennwerte.
Leichtbaustatik:
Schub- und Zugfeldtheorie. Biegung und Torsion von dünnwandigen
Hohlträgern. Energiesätze und Verformung. Statisch unbestimmte
Systeme.
Leichtbaukonstruktionen:
Gestaltungsprinzipien, Verbindungtechnik, Krafteinleitung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Ingenieurpraxis. Zur Praxisnähe gehört auch die Anwendung rechnergestützter Konstruktionsmethoden.
Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Mathematik und angewandte Mathematik”, „Laboratorium” und „Konstruktionsübungen”, insbesondere aber im Pflichtgegenstand „Mechanik” wichtig.
KONSTRUKTIONSÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll selbständig sowie in Gruppenarbeit unter Einhaltung der gültigen Vorschriften und Normen unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und ökologischen Gegebenheiten sowie der Fertigung auf Grund praxisüblicher Konstruktionsunterlagen Entwurfsaufgaben des Ausbildungszweiges mit und ohne Rechnerunterstützung lösen und dokumentieren können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Elemente:
Zeichengeräte, Zeichentechniken, Normen, Bemaßung und Beschriftung;
Toleranzen und Passungen; Oberflächenzeichen.
Fertigkeiten:
Skizzieren und Darstellen einfacher technischer Körper in den drei Hauptrissen und in genormter Axonometrie; Modellaufnahme.
Werkzeichnungen:
Einfache Normteile und Bauteile nach Vorlage oder Modellaufnahme. Stücklisten.
II. Jahrgang:
Verbindungselemente:
Lösbare und nicht lösbare Verbindungen; Rohrleitungs-, Hydraulik- und Pneumatikelemente.
Steuerungselemente:
Hydraulik- und Pneumatikelemente.
III. Jahrgang:
Maschinenelemente:
Elemente der drehenden Bewegung. Federelemente. Zahnräder- und Zahnradgetriebe. Zugmitteltriebe.
Zwei Projekte.
Fertigungstechnik:
Werkzeuge der spanlosen Fertigung.
Ein Projekt.
IV. Jahrgang:
Fahrzeugbau:
Ein Projekt.
Motorenbau:
Ein Projekt.
V. Jahrgang:
Fahrzeugbau und/oder Motorenbau unter Berücksichtigung von Elektrotechnik und Elektronik sowie Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik:
Komplexe, gegenstandsübergreifende Projekte.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis, der Beitrag zur systematischen Einführung in Entwurfsprobleme sowie die Schulung des konstruktiven Denkens in Bezug auf funktionstreues, wirtschaftliches, fertigungs-, norm- und designgerechtes Gestalten.
Zur Praxisnähe gehören auch die Verwendung praxisüblicher Unterlagen und Behelfe, der Einsatz elektronischer Hilfsmittel und fachspezifischer Programme sowie die systematische Darstellung des Projektes.
LABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Planungs-, Meß- und Prüfaufgaben der betrieblichen Laboratoriumspraxis selbständig und sorgfältig ausführen sowie kritisch auswerten können. Er soll für die jeweilige Aufgabe geeignete Methoden und Geräte unter Beachtung der Sicherheitserfordernisse auswählen können. Er soll Untersuchungsberichte zusammenstellen, auswerten und die Ergebnisse interpretieren können.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
V. Jahrgang:
Übungen aus den Stoffgebieten „Mechanik”, „Fertigungstechnik”, „Elektrotechnik und Elektronik”, „Meß-Steuerungs- und Regelungstechnik”, „ Maschinentechnik”, „Motorenbau” „Fahrzeugbau” und „Leichtbau” betreffend den jeweiligen Lehrstoff der Pflichtgegenstände sowie chemisch-technologische Untersuchungen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Vielseitigkeit der Methoden, die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis, der Beitrag zur systematischen Einführung in die praktischen Probleme der neuen Technologien im Maschinenbau sowie die vorhandene Laboratoriumsausstattung. Dem Stand der Technik, insbesondere der Umwelttechnologie, angepaßte Lehrinhalte sind in diesem Zusammenhang von größter Wichtigkeit.
Manche Übungen bedürfen neben der Erörterung im fachtheoretischen Unterricht der Vorbereitung durch kurze Vorbesprechungen nach dem Stand des Unterrichtes in den fachtheoretischen Pflichtgegenständen. Besonders wertvoll sind Übungen, die den Lehrstoff mehrerer Themenbereiche oder Unterrichtsgegenstände fächerübergreifend anwenden.
Die effiziente Arbeit in der Gruppe, die sorgfältige Behandlung der Geräte und die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften werden zweckmäßigerweise durch einführende Hinweise und durch lenkendes Eingreifen gewährleistet.
Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.
WERKSTÄTTENLABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die in der Praxis des Ausbildungszweiges anfallenden Meß- und Prüfaufgaben sowie Sonderprobleme der Fertigung, die über den Rahmen der Werkstättenausbildung hinausgehen, lösen und dokumentieren können.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Stoffgebiet programmgesteuerte Werkzeugmaschinen:
CNC-Programme.
Stoffgebiet Steuerungstechnik:
Elemente der Steuerungstechnik (pneumatisch, hydraulisch und elektronisch). Bausteine, logische Grundfunktionen, Schaltplanentwurf, Darstellung von Bewegungsabläufen, speicherprogrammierbare Steuerungen.
Stoffgebiet Arbeitsvorbereitung:
Rechnerunterstützte Arbeitsplanung, Arbeitsteuerung und Arbeitsauftragserstellung und Produktionskostenberechnung, statistische Auswertung. Führung von praxisüblichen Dateien; Lagerhaltung. Ergonomie
Stoffgebiet Elektrotechnik und Elektronik im Kraftfahrzeug:
Prüfung, Messung und Fehlersuche an Aggregaten. Arbeiten mit Meß-, Schalt- und Steuergeräten. Fehlersuche mit Diagnosegeräten an Bauteilen und Systemen der Kraftfahrzeugelektronik.
V. Jahrgang:
Stoffgebiet programmgesteuerte Werkzeugmaschinen:
Manuelle und rechnerunterstützte Programmierung; Einsatz verschiedener Maschinen.
Stoffgebiet Fertigungsmeßtechnik und Qualitätssicherung:
Messen mit mechanischen und elektrischen Längenmeßgeräten, Lehren, Meß- und Profilprojektoren, Oberflächenrauhigkeitsmessungen, Qualitätsdaten, Aufbereitung, Prüfungsablauf, Fehlerbeseitigung und -verhütung, Qualitätsberichterstattung.
Stoffgebiet Motorenbau:
Prüfung, Messung und Fehlersuche an Gemischaufbereitungs- und Zündanlagen für Otto- und Dieselmotoren. Emissionsmessungen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung der Verfahren in der beruflichen Praxis. Die Messungen, Untersuchungen und Auswertungen bauen auf den in den theoretisch-technischen Unterrichtsgegenständen und im Pflichtgegenstand „Werkstätte” erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten auf. Besondere Bedeutung kommt den Schutzmaßnahmen zu.
Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.
Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert.
WERKSTÄTTE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der für die Fachrichtung bedeutsamen Werk- und Hilfsstoffe kennen.
Der Schüler soll facheinschlägige Erzeugnisse nach normgerechten Zeichnungen und Schaltplänen herstellen sowie facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.
Der Schüler muß die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Grundausbildung:
Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung. Fertigkeiten (Messen, Anreißen, Körnen, Feilen, Schleifen von Hand, Meißeln, Sägen, Bohren, Senken, Gewindeschneiden von Hand, Schaben, Stempeln, Scharfschleifen von Hand, Passen, Reiben von Hand).
Blechbearbeitung und Stahlbau:
Richten, Biegen, Nieten, Abkanten, Bördeln, Treiben, Schneiden mit der Schere, Weichlöten, Oberflächenschutz durch Anstrich, Kleben, Grundkenntnisse der gebräuchlichen Beschläge.
Mechanische Werkstätte:
Fräsen und Hobeln verschiedener Werkstoffe nach Anriß und nach Maß unter Einhalten vorgegebener Toleranzen. Längs-, Plan- und Innendrehen, Einstechen, Abstechen, maschinelles Gewindeschneiden.
Schmiede:
Freiformschmieden, Strecken, Breiten, Spitzen, Stauchen, Lochen, Spalten, Absetzen, Richten, Biegen, Kröpfen, Rollen, Verdrehen, Schrotten, Gesenkschmieden. Einfache Glüh- und Härtearbeiten.
II. Jahrgang:
Mechanische Werkstätte:
Stirn- und Mantelfräsen. Einfache Teilkopfarbeiten. Einfache Arbeiten an programmmgesteuerten Fräs- und Drehmaschinen. Dreharbeiten mit der Zug- und Leitspindeldrehmaschine zwischen Spitzen, mit Setzstöcken, Planscheiben und Drehdornen. Herstellen von Innen- und Außengewinden, Kordeln, Rändeln, Federwickeln. Einfache Arbeiten an programmgesteuerten Maschinen.
Schweißerei:
Sicherheitsvorschriften für die Durchführung von Schweißarbeiten. Gasschmelz-, Elektro- und Schutzgasschweißen (Arbeitsweise und Bedienung von Schweißgeräten. Schweißen von Stumpf-, Kehl- und Ecknähten an verschiedenen Werkstücken und in verschiedenen Positionen, Blech- und Rohrschweißen); Hartlöten, Brennschneiden.
Montage:
Zerlegen und Zusammenbau von Fahrzeugen, Baugruppen und Geräten. Justieren, Prüfen und Instandsetzen. Feststellen und Beheben von mechanischen Störungen. Zurichten, Verlegen und Prüfen von medienführenden Leitungen bis NW 15.
Kunststoffverarbeitung:
Verarbeitung thermoplastischer Halbzeuge und duroplastischer Faserverbundwerkstoffe. Spanende Verarbeitungsverfahren (Sägen, Fräsen, Bohren, Feilen, Drehen). Schweiß- und Klebetechnik.
Modelltischlerei und Gießerei:
Fertigkeiten ( Messen, Anreißen, Sägen, Hobeln, Bohren, Stemmen, Stechen, Raspeln, Feilen, Schlitzen, Schleifen). Holzverbindungen (Schrauben, Leimen, Fügen, Überplatten, Falzen, Nuten, Zapfen, Zinken). Anfertigen einfacher Modelle aus verschiedenen Werkstoffen. Formsandaufbereitung und Prüfung. Herstellen von Kernen, ein- und mehrteiligen Gußformen. Schmelzen, Gießen, Gußputzen.
III. Jahrgang:
Fahrwerks- und Karosseriebau:
Montage und Demontage von Teilen des Fahrgestells, der Brems- und Auspuffanlagen, der Lenkung, Kupplung und Achsen. Montage von teilen des Aufbaus, der Verglasung und Innenverkleidung. Demontage, Prüfung, Messung und Montage von Getriebearten. Feststellung und Behebung von Schäden an der Karosserie. Oberflächenarbeiten. Blechprofile. Rohrkonstruktionen. Verbindungen.
Motorenbau:
Motorprüfung und Motorinstandsetzung. Demontage, Prüfung, Messung, Bearbeitung und Monatge aller Motorkomponenten. Prüfung und Einstellung der Gemischaufbereitung unter Zuhilfenahme von Prüf- und Testgeräten.
Elektrotechnik und Elektronik am Kfz:
Zurichten und Verlegen von Leitungen nach Schaltplan. Ausbau, Einbau, Anschließen und Inbetriebsetzen von elektrischen und elektronischen Aggregaten an Fahrzeugen. Systematisches Aufsuchen, Erkennen und Beheben von elektrischen, elektronischen und mechanischen Störungsursachen. Prüfen und Verarbeiten elektronischer Bauteile.
Arbeitsvorbereitung:
Arbeitsplanung und Arbeitssteuerung. Arbeitsaufträge. Vor- und Nachkalkulation. Werkstattzeichnungen. Beschaffungswesen. Berechnung der Produktionskosten von Aufträgen der Schulwerkstätte.
Didaktische Grundsätze:
Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften nachweislich vertraut gemacht werden. Die in den Verordnungen des Arbeitnehmerschutzes vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern, ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände sowie des Werkstättenlaboratoriums von besonderer Wichtigkeit.
Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.
Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von Fertigungsbetrieben vertraut wird, ist es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug kann durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert gefördert werden. Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.
PFLICHTPRAKTKUM
Siehe Anlage 1.
B. FREIGEGENSTÄNDE
STENOTYPIE
Siehe Anlage 1.
ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE
( )
Siehe Anlage 1.
LABOR FÜR BETRIEBSWIRTSCHAFT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die in der Praxis der Betriebsorganisation häufig anfallenden Aufgaben inner- und außerbetrieblicher Art lösen und die durch Gesetze und Bestimmungen sowie durch die betriebswirtschaftlichen Lehre geforderten Prämissen anwenden und verarbeiten können. Der Schüler soll Geschäftsfälle unter Beachtung der jeweiligen Gesetze und mit Verwendung moderner Bürotechnik sowohl im Innen- wie im Außenhandel effizient und betriebswirtschaftlich richtig ausführen können. Er soll sich Einzelbereiche des betriebswirtschaftlichen Instrumentariums aneignen und auch das Zusammenwirken verstehen lernen und in der Lage sein, dies in unternehmerische Entscheidungen umsetzen.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Einfache Projekte für Sachbearbeiter in der betrieblichen Praxis.
Organisation:
Innerbetriebliche Ablage und Evidenzhaltung; Bestellung; Auftrag; Faktura, Beleg, Ablagetätigkeit, Mahnwesen, Versand, Materialverwaltung; einfache Fälle des Schriftverkehrs; Grundwissen im Verkehr mit Bahn, Post und Spedition.
Rechnungswesen:
Einfache Fälle des Personalwesens, der Buchhaltung, des Zahlungs- und Schriftverkehrs; Personalverrechnung. Finanzierung und Planung von Einzelprojekten; Kalkulation; Kostenrechnung.
Buchführungsarbeiten, Sonderzahlungen der Lohn- und Gehaltsverrechnung; Jahresausgleich.
V. Jahrgang:
Projekte für die untere Führungsebene und komplexe Projekte für die leitende Führungsebene und Geschäftsführung
Recht:
Einfache Fälle des Arbeitsrechts, Arbeitnehmerschutz, Personalvertretung; Steuerrecht; Versicherungswesen.
Führung:
Innerbetriebliche Hierarchien. Führungstechniken; Personalplanung; Stellenausschreibung. Entscheidungstechniken, Managementtechniken, Führungsstile, Personalmanagement, Personalbeurteilung.
Organisation:
Export, Import, Spedition. Operative Budgets.
Rechnungswesen:
Bilanz und Bilanzanalyse, Kennzahlen, Erfolgsrechnung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendung in der betrieblichen Praxis. Dies wird durch die Organisation einer Übungsfirma erreicht, die mit bereits bestehenden Firmen dieser Art im In- und Ausland in (fiktiven) Geschäftsverkehr tritt.
Die innerbetriebliche Struktur ist so gestaltet, daß der Schüler die Laufbahn vom Sachbearbeiter bis zum leitenden Angestellten durchläuft. Das Vorhandensein mehrerer Abteilungen im organisatorischen Aufbau der Übungsfirma ermöglicht eine Jobrotation.
Die Auswirkungen der getroffenen Entscheidungen können jederzeit in Zwischenanalysen erfaßt werden und geben dem Schüler Einblick in den betrieblichen Erfolg und Mißerfolg.
Ausgehend von den theoretischen Grundlagen sollen die in der heutigen Bürotechnik verwendeten elektronischen Mittel eingesetzt werden.
AKTUELLE FACHGEBIETE
(Anm.: aufgehoben durch BGBl. Nr. 665/1995)
C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1.
D. FÖRDERUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
*) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen bzw. durch zusätzliche Lehrplanbestimmungen der Schulbehörde erster Instanz sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Stundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Art. I § 2 Abs. 2 der Lehrplanverordnung sowie Anlage 1 Abschnitt Ia.
*1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes Ia der Anlage 1 abgewichen werden.
*2) Mit Übungen.
*3) Nicht die im Pflichtgegenstand „Lebende Fremdsprache”
unterrichtete Sprache.
*4) Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für höchstens 8 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, wobei aus pädagogischen Gründen eine Blockung anzustreben ist.
*5) Lehrverpflichtungsgruppe wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
Anlage 1 5 2
Jahrgangs- und semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten
(Art. II Abs. 1, BGBl. Nr. 571/1989):
- 1989 (I. Jahrgang und 1. Semester),
- 1990 (2. Semester),
- 1990 (II. Jahrgang und 3. Semester),
- 1991 (4. Semester),
- 1991 (III. Jahrgang),
- 1992 (IV. Jahrgang),
- 1993 (V. Jahrgang).
Anlage 1.5.2
```
```
LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR TEXTILTECHNIK
Ausbildungszweig Wirkerei und Strickerei
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Wochenstunden Lehrver-
Pflichtgegenstände Summe pflich-
Jahrgang tungs-
I. II. III. IV. V. gruppe
```
```
1 Religion ............. 2 2 2 2 2 10 (III)
2 Deutsch .............. 3 2 2 2 2 11 (I)
3 Lebende Fremdsprache
(Englisch) ........... 2 2 2 2 2 10 (I)
4 Geschichte und
Sozialkunde .......... - - 2 2 - 4 (III)
5 Geographie und
Wirtschaftskunde ..... 2 2 - - - 4 (III)
6 Rechtskunde und
Staatsbürgerkunde .... - - - - 2 2 III
7 Betriebs- und
Volkswirtschaft ...... - 2 2 2 2 8 II
8 Leibesübungen ........ 2 2 2 1 1 8 (IVa)
9 Mathematik und
angewandte Mathematik 4 3 3 2 - 12 (I)
10 Elektronische
Datenverarbeitung und
angewandte elektronische
Datenverarbeitung .... - 2 2 - - 4 I
11 Darstellende Geometrie
und Technisches Zeichnen 2 2 - - - 4 (I)
12 Physik und angewandte
Physik ............... 2 2 2 - - 6 (II)
13 Chemie, angewandte
Chemie und
Umwelttechnik *1) .... 2 2 3 - - 7 II
14 Mechanische Technologie 3 2 2 2 - 9 (I)
15 Elektrotechnik und
Elektronik ........... - - - 2 4 6 I
16 Textiltheorie *2) *3) 5 4 3 6 6 24 I
17 Textiltechnologie *2) 3 3 5 10 10 31 I
18 Qualitätssicherung ... - - - - 2 2 I
19 Textiltechnische
Untersuchungen *4).... - - - 4 4 8 I
20 Werkstättenlaboratorium - - - 3 3 6 III
21 Werkstätte ........... 8 8 8 - - 24 (Va)
```
```
Gesamtwochenstundenzahl.. 40 40 40 40 40 200
22 Pflichtpraktikum ..... mindestens je vier Wochen vor Eintritt in
den III. bzw. in den V. Jahrgang.
```
```
Wochenstunden Lehrver-
Freigegenstände pflich-
Jahrgang tungs-
I. II. III. IV. V. gruppe
```
```
Stenotypie .............. 2 2 - - - (V)
Zweite lebende
Fremdsprache *5) (.....) - - 3 3 3 (I)
REFA-Grundkurs, Teil A .. - - - - 2 I
Aktuelle Fachgebiete
*6) (.....) ............. - - 2 2 2 I-VI
```
```
Wochenstunden Lehrver-
Unverbindliche Übungen pflich-
Jahrgang tungs-
I. II. III. IV V. gruppe
```
```
Leibesübungen ... (bis zu) 2 2 2 3 3 (IVa)
```
```
Förderunterricht
```
```
Deutsch ................. *7) (I)
Lebende Fremdsprache .... *7) (I)
Mathematik und angewandte
Mathematik .............. *7) (I)
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1.
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN
UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES
AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN
DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
DEUTSCH
Siehe Anlage 1.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Siehe Anlage 1.
GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE
GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
RECHTSKUNDE UND STAATSBÜRGERKUNDE
BETRIEBS- UND VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE
LEIBESÜBUNGEN
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG
UND ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE
DATENVERARBEITUNG
DARSTELLENDE GEOMETRIE UND
TECHNISCHES ZEICHNEN
PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1.3.1.
Lehrstoff:
I. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Siehe Anlage 1.3.1.
II. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Siehe Anlage 1.3.1.
III. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Siehe Anlage 1.5.1.
Didaktische Grundsätze:
Siehe Anlage 1.5.1.
CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND
UMWELTTECHNIK
MECHANISCHE TECHNOLOGIE
ELEKTROTECHNIK UND ELEKTRONIK
TEXTILTHEORIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1.5.1.
I. Jahrgang (5 Wochenstunden):
Siehe Anlage 1.5.1.
II. Jahrgang (4 Wochenstunden):
Siehe Anlage 1.5.1.
III. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Maschentechnik:
Gemusterte Grundbindungsarten in Rechts/Links, Rechts/Rechts und Links/Links, Henkelbildung, Unterlegung, Aufbau- und Patroniersysteme, Maschenbildungsvorgänge in Einfadentechnik.
Herstelldatenermittlung:
Analyse von Rechts/Links und Rechts/Rechts Einfaden-Kuliergewirken und -gestricken.
IV. Jahrgang (6 Wochenstunden):
Maschentechnik:
Rechts/Links und Rechts/Rechts Einfaden-Kuliergewirke und -gestricke, Fang- und Perlfangtechnik, Versatztechnik und -schematik, Umhängetechnik, Mustertechnik auf Hochfuß- und Mehrschloß-Flachstrickmaschinen. Jacquardmustertechnik. EDV-unterstütztes Dessinieren.
Glatte und gemusterte Rechts/Links-Kettengewirke mit zwei oder mehr
Legeschienen:
Aufbau, Bindungstechnik- und Patronierungssysteme.
Herstelldatenermittlung:
Analysen von Rechts/Links und Rechts/Rechts Einfaden-Kuliergewirken und -gestricken sowie Rechts/Links-Kettengewirken, Kalkulationen.
V. Jahrgang (6 Wochenstunden):
Maschentechnik:
Rechts/Rechts und Links/Links Einfaden-Kuliergewirke und -gestricke. Rechts/Links und Rechts/Rechts Kettengewirke, Mustertechniken (Preß-, Futter-, Filet- und Fallblech-Bindungstechniken), Aufbau- und Patronierungssysteme.
Herstelldatenermittlung:
Analyse von Rechts/Links und Rechts/Rechts Kettengewirken sowie Rechts/Rechts und Links/Links Einfaden-Kulierwaren.
Kalkulation:
Leistungs- und Kapazitätsberechnungen, Terminplanung.
Didaktische Grundsätze:
Siehe Anlage 1.5.1.
TEXTILTECHNOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Anforderungen an textile Flächen kennen. Er soll die Verfahren der Wirkerei und Strickerei sowie die gebräuchlichsten Verfahren anderer Bereiche der textilen Produktion kennen und einschlägige Berechnungen durchführen können.
Der Schüler soll für eine gegebene Aufgabenstellung das nach Tauglichkeit und Wirtschaftlichkeit geeignetste Produktionsverfahren und die dazu erforderlichen Maschinen auswählen sowie entsprechende Arbeitsvorschriften ausarbeiten können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Siehe Anlage 1.5.1.
II. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Siehe Anlage 1.5.1.
III. Jahrgang (5 Wochenstunden):
Rundwirkmaschinen:
Bauarten, Baugruppen, Elemente, Maschenbildung,
Mustervorrichtungen.
Flachwirkmaschinen:
Baugruppen, Elemente, Bewegungseinrichtungen, Maschenbildung,
Mustervorrichtungen.
Flachstrickmaschinen:
Handflachstrickmaschinen, Flachstrickautomaten (mechanisch gesteuert).
IV. Jahrgang (10 Wochenstunden):
Schäranlagen:
Teilbaum- und Breitschärmaschinen mit Zusatzeinrichtungen.
Kettenwirkmaschinen:
Kettenwirkautomaten und Raschelmaschinen, Baugruppen,
Maschenbildung, Mustervorrichtungen).
Flachstrickmaschinen:
Mehrsystemige Flachstrickautomaten (elektronisch gesteuert),
Mustervorbereitungsanlagen.
Rundstrickmaschinen:
Einfonturige Rundstrickmaschinen, Ripp- und Interlockmaschinen,
Doppelzylindermaschinen.
V. Jahrgang (10 Wochenstunden):
Flachstrickmaschinen:
Spezielle Musterungstechniken auf elektronisch gesteuerten Flachstrickautomaten; Ausarbeiten von Strickprogrammen auf Mustervorbereitungsanlagen.
Rundstrickmaschinen:
Spezielle Mustereinrichtungen (Maschinenübertragung, Farbwechsel, Plüsch, Pelz).
Spezialwirkmaschinen:
Sonderbauformen, Rundwirkmaschinen, Cottonmaschinen, Kettenwirkmaschinen (Steuerung, Einstell- und Mustermöglichkeiten).
Häkelgalonmaschinen:
Baugruppen, Elemente, Maschenbildung, Mustereinrichtungen. Nähwirktechnik, maschinelle Stickerei, Flechttechnik und Bobinettechnik:
Ausgangsstoffe, Technologien, Maschinenarten, Produkte.
Vliestechnik:
Verfahren, Verfestigung, Ausrüstung, Produkte und Anwendungen.
Spinnerei:
Verfahren und Maschinen, Erzeugnisse (Arten, Eigenschaften, Einsatz in Wirkerei und Strickerei).
Weberei:
Verfahren und Maschinen, Eigenschaften und Einsatz von Webwaren.
Tuftingtechnik:
Ausgangsstoffe (Trägermaterial, Polgarne), Tuftingmaschinen,
Mustereinrichtungen.
Konfektionstechnik:
Schnittplanung, Texographie, Bildschirmplanung. Lege- und Zuschneidetechnik, Legemöglichkeiten, Legetische, Legewagen, Zuschneidegeräte, automatisches Zuschneiden, Stanzen. Fixierpressen, Tisch- und Durchlauffixierpressen, Einlagestoffe (Arten, Anwendung). Nähmaschinen, Spezialnähmaschinen und Automaten für die Verarbeitung von Web- und Maschenwaren, Sticharten. Bügelmaschinen, Handbügeltische, Bügelpressen, Verpackung.
Prozeßdatenerfassung und Prozeßsteuerung:
Produktions- und Kapazitätsplanung, Terminplanung, EDV-unterstützte
Datenerfassung, Produktionsüberwachung.
Didaktische Grundsätze:
Siehe Anlage 1.5.1.
QUALITÄTSSICHERUNG
Siehe Anlage 1.5.1.
TEXTILTECHNISCHE
UNTERSUCHUNGEN
Siehe Anlage 1.5.1.
WERKSTÄTTENLABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1.5.1.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Stoffgebiet Planung:
Einzelstücke oder Kleinserien mit Schwerpunkt Strickerei (Musterentwurf; Maschine; Materialauswahl unter Berücksichtigung der Modetendenz und Verkaufsfähigkeit; Produktionsablauf).
Stoffgebiet Produktion:
Musterprobe mit den erforderlichen technischen Einstellungen; Vorbereitung spezieller Mustereinrichtungen; Festigkeit. Erstellung der Arbeitsvorschrift einschließlich notwendiger Berechnungen. Arbeitsvorbereitung (Bereitstellung der notwendigen Maschinen und der benötigten Materialmenge; Personalbedarf). Überwachung des Produktionsablaufs einschließlich Konfektion und Ausfertigung (Waren- und Maßkontrollen).
Stoffgebiet Endprodukt:
Warenkontrolle (Fehleridentifizierung, Fehlerursachen) und Verbesserungen an Einzelstücken und Kleinserien.
V. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Stoffgebiet Planung:
Metragen oder Großserien in der Wirkerei und Strickerei (Musterentwurf; Maschinenart; Materialauswahl); Kollektionserstellung unter Berücksichtigung von Modetrend und Verkaufsfähigkeit, Produktionsablauf.
Stoffgebiet Produktion:
Musterentwicklung unter Berücksichtigung der technischen Möglichkeiten der einzelnen Maschinengruppen (Einstellung, Festigkeit, Qualität). Erstellung der Arbeitsvorschrift einschließlich der notwendigen Berechnungen. Arbeitsvorbereitung (Maschinen; Material; Personal). Überwachung des Produktionsablaufs einschließlich Konfektion (Waren- und Maßkontrollen. Beseitigung von Fehlerquellen).
Stoffgebiet Endprodukt:
Waren- und Qualitätskontrolle sowie Qualitätsverbesserung an
Meterware und Großserien; Materialmanipulation.
Didaktische Grundsätze:
Siehe Anlage 1.5.1.
WERKSTÄTTE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die in der Textiltechnik verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben können. Er soll die in der Wirkerei und Strickerei verwendeten Maschinen einstellen und instandhalten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Roh- und Hilfsstoffe kennen.
Der Schüler soll facheinschlägige Erzeugnisse nach Fachzeichnungen herstellen sowie facheinschlägige Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können. Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.
Lehrstoff:
I. Jahrgang (8 Wochenstunden):
Grundausbildung:
Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Sicherheitsvorschriften. Handhabung und Kontrolle von Textil- und Hilfsmaterialien in der Spinnerei, Weberei, Wirkerei, Strickerei und Konfektion. Handhabung, Montage und Instandhaltung der verwendeten Maschinen, Geräte und Werkzeuge; Metallbearbeitung (Messen, Anreißen, Körnen; Feilen, Schleifen, Meißeln, Sägen, Bohren; Gewindeschneiden; Weich- und Hartlöten, Härten).
Spinnerei:
Funktionselemente und Fehlerquellen. Arbeitsvorgänge.
Weberei:
Funktionen des Webvorganges. Vorbereiten von Kette und Schuß für Muster- und Produktionsweberei. Weben einfacher Gewebe auf Schaftwebmaschinen (Schützenwebmaschinen und schützenlose Webmaschinen).
Strickerei:
Anschläge, Einstellen der Warenfestigkeit, Erkennen und Beheben von
Strickfehlern, Stricken der Grundbindungen, Herstellung einfacher
Artikel.
Konfektion:
Handnähen, Nähen mit der Doppelsteppstichnähmaschine, der Kettel- und Spezialnähmaschine; Konfektionieren einfacher Maschenwaren.
II. Jahrgang (8 Wochenstunden):
Spinnerei:
Arbeiten an Maschinen der Kurz- und Langfaserspinnerei, Spulen auf teil- und vollautomatisierten Maschinen. Montage und Instandhaltung der Maschinen.
Weberei:
Einstellen von Webmaschinen auf Gewebekennwerte. Weben an Schaft- und Jacquardwebmaschinen unter Beachtung von Leistung und Qualität.
Montage und Instandhaltung der Maschinen.
Strickerei:
Mustern auf Spezialstrickmaschinen, Arbeiten an Flachstrickautomaten. Montage und Instandhaltung der Maschinen.
Wirkerei:
Schären, Einrichten, Arbeiten in Grundbindungstechniken an Kettenwirkmaschinen. Montage und Instandhaltung der Maschinen.
Konfektion:
Nähen mit Spzialnähmaschinen (Anm.: richtig: Spezialnähmaschinen) und Nähautomaten, Zuschneiden von Maschenwaren. Zeichnen einfacher Schnitte. Montage und Instandhaltung der Maschinen.
III. Jahrgang (8 Wochenstunden):
Strickerei:
Bedienen von und Mustern auf Rechts/Links-, Rechts/Rechts-, Links/Links-Rundstrickmaschinen, Interlockmaschinen und Strumpfautomaten. Montage und Instandhaltung der Maschinen, Herstellen einfacher Ersatzteile.
Wirkerei:
Mustern an Rundkulierwirkmaschinen, Einrichten von
Flachkulierwirkmaschinen. Montage und Instandhaltung der Maschinen,
Herstellen einfacher Ersatzteile.
Konfektion:
Ausfertigen. Herstellen von Einzel- und Serienmodellen. Montage und Instandhaltung der Maschinen.
Mustersteuerung:
Erstellung der Jacquardkarten, Rechnergesteuerte Maschinen.
Kollektionsgestaltung:
Erstellen von Farbvarianten in der Schaft- und Jacquardweberei.
Materialwirtschaft:
Bestellwesen, Lagerorganisation, Innerbetrieblicher Transport, Terminplanung.
Didaktische Grundsätze:
Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, den Funktionen, den Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein. Die in der Allgemeinen Arbeitnehmerschutzverordnung (BGBl. Nr. 218/1983 idF BGBl. Nr. 593/1987) und der Maschinen-Schutzvorrichtungsverordnung (BGBl. Nr. 43/1961 idF BGBl. Nr. 592/1987) sowie die im Arbeitnehmerschutzgesetz (BGBl. Nr. 234/1972 idF BGBl. Nr. 393/1986) vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrer n der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit. Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisung für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.
PFLICHTPRAKTIKUM
Siehe Anlage 1.
B. FREIGEGENSTÄNDE
STENOTYPIE
Siehe Anlage 1.
ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE
Siehe Anlage 1.
REFA-GRUNDKURS, TEIL A
V. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Im übrigen siehe Anlage 1.3.3.
AKTUELLE FACHGEBIETE
Siehe Anlage 1.
C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1.
D. FÖRDERUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
*1) Einschließlich Ausrüstungstechnologie.
*2) Mit besonderer Berücksichtigung der Wirkerei und Strickerei.
*3) Einschließlich Übungen.
*4) Einschließlich Laboratoriumsübungen.
*5) In Zeugnissen und anderen Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.
*6) In Zeugnissen und anderen Amtsschriften ist in Klammern die
genehmigte Bezeichnung des aktuellen Fachgebietes anzuführen.
*7) Bei Bedarf im I. bis IV. Jahrgang je 1 oder 2 Kurse zu jeweils
höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).
Anlage 1 5 4
Jahrgangs- und semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten
(Art. II Abs. 1, BGBl. Nr. 571/1989):
- 1989 (I. Jahrgang und 1. Semester),
- 1990 (2. Semester),
- 1990 (II. Jahrgang und 3. Semester),
- 1991 (4. Semester),
- 1991 (III. Jahrgang),
- 1992 (IV. Jahrgang),
- 1993 (V. Jahrgang).
Anlage 1.5.4
```
```
LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR TEXTIL-DESIGN
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Wochenstunden Lehrver-
Pflichtgegenstände Summe pflich-
Jahrgang tungs-
I. II. III. IV. V. gruppe
```
```
1 Religion ............. 2 2 2 2 2 10 (III)
2 Deutsch .............. 3 2 2 2 2 11 (I)
3 Lebende
Fremdsprache *1) ..... 2 2 2 2 2 10 (I)
4 Geschichte und
Sozialkunde........... - - 2 2 - 4 (III)
5 Geographie und
Wirtschaftskunde ..... 2 2 - - - 4 (III)
6 Wirtschaftliche
Bildung, Rechtskunde
und Staatsbürgerkunde - - - 2 2 4 III
7 Leibesübungen ........ 2 2 2 1 1 8 (IVa)
8 Mathematik und
angewandte Mathematik 4 3 3 2 - 12 (I)
9 Elektronische
Datenverarbeitung und
angewandte
elektronische
Datenverarbeitung .... - 2 - - - 2 I
10 Physik und angewandte
Physik ............... 2 2 - - - 4 II
11 Chemie, angewandte
Chemie und
Umwelttechnik ........ - 2 - - - 4 II
12 Stilkunde............. - - 2 2 2 6 III
13 Textilmanagement...... - - - - 2 2 II
14 Textiltechnologie..... 2 2 2 2 2 10 I
15 Gestalten *2) ........ 5 4 4 4 4 21 II
16 Textildesign ......... 4 4 4 4 4 20 III
17 Dessinatur für die
Weberei *3) .......... 4 4 4 4 4 20 I
18 Dessinatur für die
Wirkerei und
Strickerei *3) ....... 4 4 4 4 4 20 I
19 Dessinatur für die
Druckerei *3) ........ - - 2 2 3 7 I
20 Modegestaltung und
Schnittkonstruktion .. - - 2 2 2 6 IVb
21 Atelier und Werkstätte 2 3 3 3 4 15 Va
```
```
Gesamtwochenstundenzahl.. 40 40 40 40 40 200
22 Pflichtpraktikum ..... mindestens je vier Wochen vor Eintritt in
den III. bzw. in den V. Jahrgang.
```
```
Wochenstunden Lehrver-
Freigegenstände pflich-
Jahrgang Summe tungs-
I. II. III. IV. V. gruppe
```
```
Stenotypie ............... 2 2 - - - 4 (V)
Zweite lebende
Fremdsprache *1) *4) (...) - - 3 3 3 9 (I)
Betriebswirtschaft ....... - - - - 2 2 II
Aktuelle Fachgebiete
*5) (.....) .............. - - 2 2 2 6 I-VI
```
```
Unverbindliche Übungen
```
```
Leibesübungen ... (bis zu) 2 2 2 3 3 12 (IVa)
```
```
Förderunterricht
```
```
Deutsch .................. *6) (I)
Lebende
Fremdsprache (......) .... *6) (I)
Mathematik und angewandte
Mathematik ............... *6) (I)
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1.
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE;
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
DEUTSCH
Siehe Anlage 1.
LEBENDE FREMDSPRACHE
GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE
III. Jahrgang (2 Wochenstunden):
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):
GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTS- UND STAATSBÜRGERKUNDE
LEIBESÜBUNGEN
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG
UND ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE
DATENVERARBEITUNG
PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Vorgänge exakt beobachten und beschreiben können. Er soll die kausalen Zusammenhänge physikalischer Vorgänge beschreiben sowie aus den Beobachtungsergebnissen physikalische Gesetzmäßigkeiten ableiten und erklären können.
Er soll in den für das Fachgebiet wichtigen Teilbereichen der Physik grundlegende Kenntnisse besitzen.
Lehrstoff:
I. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Allgemeine Physik:
Aufgaben und Arbeitsweise der Physik. Gesetzliche Meßeinheiten.
Internationales Einheitensystem (SI).
Mechanik:
Punktmechanik (Kraftbegriff, Translation, Rotation, Impulssatz, Energieerhaltungssatz, Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad). Hydro- und Aeromechanik.
Wärme:
Temperaturbegriff (Ausdehnung von Festkörpern, Flüssigkeiten und Gasen, Zustandsgleichungen des idealen Gases, Wärme als Energieform, Hauptsätze der Wärmelehre, Wärmeübertragung, Aggregatzustände, Luftfeuchtigkeit).
II. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Schwingungen und Wellen:
Mechanische Wellen. (Wasserwellen, Schallwellen, physiologische Akustik). Elektromagnetische Wellen.
Optik:
Strahlenoptik. Wellenoptik. Farben. Fotometrie.
Elektrizität:
Ladung, elektrisches Feld. Spannung, Strom, Arbeit, Leistung. Elektrizitätsleitung in Festkörpern, Flüssigkeiten und Gasen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf die Aufgaben der Fachrichtung.
Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe bewährt sich das Ausgehen von dem experimentellen Nachweis der physikalischen Zusammenhänge, gefolgt von Erläuterungen der gewonnenen Erkenntnisse anhand von Beispielen.
CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE
UND UMWELTTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für die Fachrichtung bedeutsamen Begriffe und Gesetze der Chemie beherrschen.
Der Schüler soll Strukturen im Aufbau der Materie erkennen und beschreiben können. Er soll den Aufbau, die Funktion und den Einsatz der im Fachgebiet verwendeten Stoffe sowie deren Auswirkungen auf die Umwelt kennen.
Lehrstoff:
I. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Begriffe und Gesetze:
Atomaufbau und Periodensystem; chemische Bindung; Oxidationszahl; Protolyse; Ph-Wert; Redoxreaktion, Elektrolyse, Energieverhältnisse chemischer Reaktionen. Stöchiometrische Gesetze und einfache Berechnungen.
Anorganische Chemie:
Metalle, Nichtmetalle (Silikate, Phosphate), textile Werk- und Hilfsstoffe, Wasser, Bleichmittel, Waschmittel; Luft.
II. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Organische Chemie:
Kohlenwasserstoffe (molekularer Aufbau, Nomenklatur; Rohstoffbasis); in organischen Werkstoffen des Fachgebietes enthaltene funktionelle Gruppen; Kunststoffe (molekularer Aufbau, Eigenschaften); Organische Werkstoffe (Fasern, Tenside, Avivagen) und Hilfsstoffe.
Umwelttechnik:
Luft-, Wasser-, Abwässer- und Bodenverunreinigungen (Entstehung, Vorbeugung, Behebung). Sondermüll. Biologisch gefährliche Stoffe am Arbeitsplatz. Feuerlöschmittel. Abfallverwertung. Sozial- und wirtschaftspolitische Aspekte (Verursacherprinzip;
Interessenkonflikte).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Fachrichtung. Aus methodischen Gründen erweist es sich als zweckmäßig, die erforderlichen Versuche, vor allem im II. Jahrgang, durch audiovisuelle Hilfsmittel zu unterstützen.
STILKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Wechselwirkung von sozialer, wirtschaftlicher, politischer und schöpferischer Situation im Verlauf der europäischen Geschichte definieren und interpretieren können. Er soll die Wesenszüge der Stilepochen im Kunstgewerbe im Zusammenhang mit der bildenden Kunst und dem Design, die Entstehung der Produkte und Techniken im Fachgebiet sowie das Kunstfachvokabular kennen und auf Aufgaben der Praxis anwenden können. Er soll typische Formelemente erfassen und zeichnerisch darstellen können.
Der Schüler soll Produkte des Fachgebietes nach künstlerischen, kunsthandwerklichen und technischen Kriterien beurteilen können.
Lehrstoff:
III. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Theorie der Kunst:
Einteilung, Begriffe. Sonderstellung des Kunstgewerbes.
Gestaltungsprinzipien, Techniken und Produkte:
Altertum (Anfänge; Orient, Ägypten, Kreta; Griechenland, Rom); Altchristliche Kultur, Byzanz, Kopten. Wechselbeziehungen zur bildenden Kunst, Architektur, Textilgeschichte, Mode und zur Sozialgeschichte.
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Theorie der Kunst:
Gegensätze, Übergänge.
Gestaltungsprinzipien, Techniken und Produkte:
Mittelalter (Karolingische Kunst, Romanik. Gotik); 16. bis 18. Jahrhundert (Renaissance. Barock, Rokoko, Empire). Wechselbeziehungen zur bildenden Kunst, Architektur, Textilgeschichte, Mode und zur Sozialgeschichte.
V. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Gestaltungsprinzipien. Techniken und Produkte:
19./20. Jahrhundert (Strömungen des 19. Jahrhunderts. Klassizismus, Romantik, Realismus. Idealismus, Historismus, Impressionismus, Jugendstil, Wiener Werkstätte; Klassische Moderne; Gegenwart). Wechselbeziehungen zur bildenden Kunst, Architektur, Textilgeschichte, Mode und zur Sozialgeschichte.
Geschmacksbildung:
Künstlerische und kunsthandwerkliche Kriterien.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Verständnis der Entwicklungszusammenhänge sowie die Zusammenhänge zwischen den Kunstformen untereinander und mit den historischen Rahmenbedingungen; ferner die Bedeutung für Kunst, Design und Technik im heutigen Österreich, insbesondere in den Belangen des Ausbildungszweiges.
Der Komplexität der Geschichte der Orientteppicherzeugung entsprechend, empfiehlt sich die ausführliche Behandlung dieses Themas in Form von Längsschnitten.
Bildliche Darstellungen sowie Modelle sind für die Erfassung des Lehrstoffes unerläßlich. Das Verständnis der handwerklichen, technischen und stilistischen Entwicklung wird durch vom Schüler angefertigte Zeichnungen erhöht.
Das Verständnis für die selbständige Betrachtung und Interpretation eines Kunstwerkes soll geweckt und als Anregung für das moderne Kunstschaffen angewandt werden.
Das durch die Bildungs- und Lehraufgabe geforderte Ziel einer Gesamtschau erfordert die intensive Zusammenarbeit mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Geschichte und Sozialkunde'' sowie der technischen und angewandten künstlerischen Unterrichtsgegenstände.
TEXTILMANAGEMENT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll an den für das Textildesign bedeutsamen unternehmerischen Entscheidungen unter Berücksichtigung der Gegebenheiten des Textilmarktes mitwirken können.
Lehrstoff:
V. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Marktforschung:
Auswertung und Interpretation von Marktdaten. Werbepsychologie.
Trend- und Prognosenerstellung.
Unternehmensführung:
Berücksichtigung gesamtwirtschaftlicher, sozialer und umwelttechnischer Aspekte sowie der aktuellen branchenspezifischen Geschmacks- und Marktlage. Managementmethoden. Modelle für die systematische marktgerechte Entwicklung textiler Produkte.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zum Verständnis für verbraucher- und marktorientiertes Handeln. Hiefür ist die Verbindung zu den Pflichtgegenständen „Wirtschaftliche Bildung, Rechts- und Staatsbürgerkunde'' und „Textildesign'' besonders nützlich.
TEXTILTECHNOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Anforderungen an textile Flächen kennen. Er soll die Verfahren zur Herstellung textiler Zwischen- und Endprodukte unter Berücksichtigung der Vorprodukte kennen. Er soll die Voraussetzungen zur Abstimmung von Designs auf das jeweilige Produktionsverfahren kennen.
Lehrstoff:
I. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Faserstoffe:
Gewinnung, Eigenschaften, Einsatzkriterien.
Weberei:
Vorbereitungsarbeiten, Webverfahren, Funktionsgruppen der Webmaschine.
Wirkerei und Strickerei:
Maschenbildende Elemente, Maschenbildungsvorgänge, Aufbau und Funktion von Strick- und Wirkmaschinen.
II. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Garne:
Garnarten, Konstruktionsdaten, Einsatzbereiche.
Spinnerei:
Faseraufbereitung, Spinnverfahren (Verzugs-, Teilungs- und Open-End-Spinnerei). Zwirnen. Spulen.
III. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Veredlung:
Vorbehandlung, Bleichen, Färben, Appretur.
Textildruck:
Druckarten, Druckverfahren; Druckpastenherstellung;
Drucknachbehandlung.
Textilpflege:
Maschinen und Einrichtungen. Pflegekennzeichenverordnung.
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Spezielle Textiltechniken:
Vliestechnik, Tuftingtechnik, Nähwirktechnik, Stickerei,
Flechttechnik, Bobinettechnik.
Konfektionstechnik:
Schnittplanung, Zuschneidetechnik, Nähtechnik, Ausfertigung.
V. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Qualitätskontrolle:
Erkennen von Fehlern und Fehlerursachen, Reklamationsbearbeitung; Qualitätsabstimmung zwischen Produktionsstufen. Methoden der statistischen Qualitätskontrolle.
Produktionsverfahren:
Wirtschaftliche Aspekte. Umsetzung von Mustertechniken. EDVgestützte Informationsverarbeitung (Maschinensteuerung, Prozeßdatenauswertung).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zum Verständnis der Musterumsetzung und der Produktgestaltung. Zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung mit den Pflichtgegenständen „Dessinatur für die Weberei'', „Dessinatur für die Wirkerei und Strickerei'', Dessinatur für die Druckerei'', „Modegestaltung und Schnittkonstruktion'' sowie „Atelier und Werkstätte'' erforderlich.
GESTALTEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll individuell erarbeitete Farb- und Formgebung auf Textilien anwenden können. Er soll Gestaltungskonzepte analysieren und eigenständige Gestaltungskonzepte verwirklichen können. Er soll in künstlerischen Belangen sensibel, flexibel und kritisch reagieren.
Der Schüler soll die elektronische Datenverarbeitung für kreative Zwecke nützen können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang (5 Wochenstunden):
Darstellungstechniken:
Darstellungsmittel, -techniken.
Formen:
Linien, Flächen, Erfassen und Darstellen symmetrischer und freier
Formen (Grundriß, Aufriß, Schrägriß). Detaildurchbildung von
Naturstudien, Vereinfachung.
Farben:
Farbgebung, Ordnung der Farben.
Komposition:
Harmonische Gruppen.
II. Jahrgang (4 Wochenstunden):
Komposition:
Rhythmische Wiederholung, Reihung. Aufbau dekorativer Formen- und Farbengruppen auf Grund von Naturstudien und eigenen Ideen. Einfühlen in textile Formelemente Raumlösungen. Perspektive (Fluchtpunktbegriff, Meßpunkte, Schatten).
Farben:
Spektrum, Doppelspektrum, Licht und Farbe. Additive und subtraktive
Farbmischung.
III. Jahrgang (4 Wochenstunden):
Formen:
Erfassen und Darstellen der Proportionen des menschlichen Körpers
in einfacher Linienführung.
Farben:
Farbreize und Farbempfindungen.
Komposition:
Hell-Dunkel Studien. Farbkontraste.
IV. Jahrgang (4 Wochenstunden):
Darstellungstechniken:
Aktzeichnen in verschiedenen Techniken.
Formen:
Erfassen und Darstellen von Verkürzungen Darstellen der Figur in Bewegung. Erfassen der typischen Linienführung und Anwendung im
bildnerischen Ausdruck. Raumgestaltung.
Komposition:
Abstraktion von Naturstudien.
V. Jahrgang (4 Wochenstunden)
Darstellungstechniken:
Moderne Hilfsmittel und Techniken.
Komposition:
Architektur im Zusammenhang mit Raumgestaltung. Komposition nach
eigenen Entwürfen. Analyse von Kunstwerken. Geschmacksbildung.
Farbe:
Anwendungen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes sowie die Förderung der individuellen Begabung und Auffassung der Schüler durch entsprechende Aufgabenstellung des Studiums in der Natur und am Aktmodell. Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Stilgeschichte'' und „Textildesign'' wichtig.
Bildmaterial sowie der Besuch von Ausstellungen und Vorführungen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.
TEXTILDESIGN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll textile Entwürfe unter Berücksichtigung modischer und wirtschaftlicher Aspekte sowie der technischen Durchführbarkeit ausarbeiten und zu Kollektionen zusammenfassen können.
Der Schüler soll bei der Entwicklung seiner Vorstellungen und bei der Rapportgestaltung die elektronische Datenverarbeitung anwenden können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang (4 Wochenstunden):
Komposition:
Farb- und Formenkomposition. Reziproke Flächenteilungen.
Rapportieren.
Weberei:
Einsystemige Schaft- und Jacquardmuster.
Wirkerei und Strickerei:
Ein- und mehrfärbige bindungstechnisch gemusterte Designs.
Freizeitbekleidung.
II. Jahrgang (4 Wochenstunden):
Weberei:
Einsystemige Schaft- und Jacquardmuster. Musterbildung gemäß den Materialeigenschaften, der Bindungstechnik und der Farbe.
Strickerei:
Rundstrickware. Oberbekleidung.
Druckerei:
Ein- und mehrfärbige Drucke. Kolorieren.
III. Jahrgang (4 Wochenstunden):
Weberei:
Mehrsystemige Jacquardwaren (Damen- und Herrenoberbekleidung).
Wirkerei:
Bindungsgemusterte Kettenwirkware.
Druckerei:
Mehrfärbige Drucke in verschiedenen Techniken. Rapportgestaltung
und Farbstellungen.
IV. Jahrgang (4 Wochenstunden):
Weberei:
Mehrsystemige Jacquardwaren (Darstellung von Bindungsstrukturen).
Heimtextilien. Raumgestaltung.
Wirkerei und Strickerei:
Maschenware in Jacquardtechnik. Heimtextilien.
Druckerei:
Effektmöglichkeiten der Drucktechnik.
V. Jahrgang (4 Wochenstunden):
Weberei:
Mehrsystemige Spezialjacquardwaren (Dekor, Gobelin, Teppiche).
Wirkerei:
Kettenwirkware für Spitzen und Gardinen.
Druckerei:
Großrapportige Entwürfe mit komplexen Effekten.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes und der Beitrag zur Integration textilgeschichtlicher und aktueller Komponenten. Den Anforderungen der Praxis entsprechend, empfiehlt sich der weitgehende Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung.
Zwecks rechtzeitiger Erarbeitung von Textildesigns für die Pflichtgegenstände der Dessinatur sowie für die Pflichtgegenstände „Angewandtes künstlerisches Gestalten'' und „Atelier und Werkstätte'' empfiehlt sich die Absprache mit den Lehrern dieser Pflichtgegenstände.
DESSINATUR FÜR DIE WEBEREI
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll aus Entwürfen selbständig unter Berücksichtigung modischer und wirtschaftlicher Aspekte fertigungsgerechte textiltechnische Zeichnungen für die Weberei anfertigen können.
Der Schüler soll die elektronische Datenverarbeitung in der Musterumsetzung anwenden können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang (4 Wochenstunden):
Grundbindungen:
Patronen; Schnitte. Webschema. Gewebedaten (Einstellung;
Garnfeinheiten, Gewicht; Einsatzbereiche, Handelsbezeichnungen).
Patronieren:
Übertragen von Mustern auf verschiedene Linienpapiereinteilungen;
Darstellungsmittel, Darstellungstechnik. Rapportanschlüsse.
II. Jahrgang (4 Wochenstunden):
Schafttechnik:
Bindungsaufbau einsystemiger Gewebe. Einstellungs- und Verbrauchsberechnungen.
Jacquardtechnik:
Ausführung von Entwürfen in einsystemiger Musterungstechnik.
Einstellungs- und Verbrauchsberechnungen.
Analyse:
Einsystemige Gewebe (Dekomposition; Einsatzbereiche,
Handelsbezeichnungen).
III. Jahrgang (4 Wochenstunden):
Jacquardtechnik:
Ausführung von Entwürfen in zweisystemiger Musterungstechnik. Bindungskombinationen mit der Schafttechnik. Darstellungsformen, Gewebeschnitte, Leseweisen.
Analyse:
Zweisystemige Gewebe (Dekomposition; Einsatzbereiche,
Handelsbezeichnungen).
IV. Jahrgang (4 Wochenstunden):
Jacquardtechnik:
Ausführung von Entwürfen in drei und mehrsystemiger Musterungstechnik (Schuß- und Kettdouble. Doppelgewebe, figurierte Hohlgewebe).
Analyse:
Drei- und mehrsystemige Gewebe (Dekomposition; Einsatzbereiche,
Handelsbezeichnungen).
V. Jahrgang (4 Wochenstunden):
Jacquardtechnik:
Ausführung von Entwürfen für mehrchorige Möbel- und Dekorstoffe,
Gobelins. Samte und Teppiche.
Jacquardkartenschlagen:
EDV-gerechte Umsetzung von Entwürfen und Anfertigung von Patronen.
Analyse:
Mehrchorige Jacquardgewebe (Dekomposition; Einsatzbereiche, Handelsbezeichnungen).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes. Den Anforderungen der Praxis entsprechend empfiehlt sich der weitgehende Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung. Besonders nützlich ist die Verbindung zu den Pflichtgegenständen „Textiltechnologie'', „Textildesign'', „Modegestaltung und Schnittkonstruktion'' und „Atelier und Werkstätte''.
Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen beträgt in jedem Jahrgang 2 Wochenstunden.
DESSINATUR FÜR DIE
WIRKEREI UND STRICKEREI
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll aus Entwürfen selbständig unter Berücksichtigung modischer und wirtschaftlicher Aspekte fertigungsgerechte textiltechnische Zeichnungen für die Wirkerei und Strickerei anfertigen und die Auswirkungen der Bindung auf die Eigenschaften der Ware kennen.
Der Schüler soll die elektronische Datenverarbeitung in der Musterumsetzung anwenden können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang (4 Wochenstunden):
Grundbindungen der Wirk- und Stricktechnik:
Fachtechnische Darstellung in Warenbild und Patrone; Analyse (Rapporte, Feinheit, Festigkeit, Warengewicht; Einsatzbereiche, Handelsbezeichnungen).
Patronieren:
Ausarbeitung von Mustervorstellungen im Warenbild, Strich- und Kästchenpatrone; Teilreihenpatrone.
II. Jahrgang (4 Wochenstunden):
Bindungen für Rechts/Links-, Rechts/Rechts- und Links/Links-Gestricke:
Fachtechnische Darstellung in Warenbild und Patrone. Analyse (Rapporte, Feinheit, Festigkeit, Warengewicht; Einsatzbereiche, Handelsbezeichnungen).
Patronieren:
Ausführung von Entwürfen für Flach- und Rundstrickerei.
III. Jahrgang (4 Wochenstunden):
Bindungen für kleinrapportige Rechts/Links-Kettengewirke:
Fachtechnische Darstellung in Warenbild und Patrone; Analyse (Rapporte, Feinheit, Festigkeit, Warengewicht; Einsatzbereiche, Handelsbezeichnungen).
Patronieren:
Ausführung von Entwürfen für kleinrapportige Kettengewirke.
IV. Jahrgang (4 Wochenstunden):
Spezialtechniken:
Versatzschematik; Umhängetechnik; Jacquardmustertechnik. Fachtechnische Darstellung in Warenbild und Patrone; Analyse (Rapporte, Feinheit, Festigkeit, Warengewicht; Einsatzbereiche Handelsbezeichnungen).
Patronieren:
Ausführung von Entwürfen in den Spezialtechniken.
V. Jahrgang (4 Wochenstunden):
Bindungen für großrapportige Rechts/Links-Kettengewirke:
Preß; Filet; Fallblech; Jacquardtechnik. Fachtechnische Darstellung in Warenbild und Patrone. Analyse (Rapporte, Feinheit, Festigkeit, Warengewicht; Einsatzbereiche, Handelsbezeichnungen).
Patronieren:
Ausführung von Entwürfen für großrapportige Rechts/Links-Kettengewirke.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes. Den Anforderungen der Praxis entsprechend, empfiehlt sich der weitgehende Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung. Besonders nützlich ist die Verbindung zu den Pflichtgegenständen „Textiltechnologie'', „Textildesign''; „Modegestaltung und Schnittkonstruktion'' und „Atelier und Werkstätte''.
Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen beträgt in jedem Jahrgang 2 Wochenstunden.
DESSINATUR FÜR DIE DRUCKEREI
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll aus Entwürfen selbständig, unter Berücksichtigung modischer und wirtschaftlicher Aspekte, fertigungsreife und EDVgerechte textiltechnische Zeichnungen für die Druckerei anfertigen können.
Lehrstoff:
III. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Folien für einfärbige Drucke:
Punkte, Linien, Flächen.
Folien für mehrfärbige Drucke:
Punkte, Linien, Flächen.
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Vervielfältigungen:
Manuelle und fotografische Verfahren.
Effekte:
Rasterungen, Aquarellieren.
V. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Vervielfältigungen:
EDV-unterstützte Verfahren.
Effekte:
Kombination mit fotografischen Verfahren.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes. Den Anforderungen der Praxis entsprechend, empfiehlt sich der weitgehende Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung. Besonders nützlich ist die Verbindung zu den Pflichtgegenständen „Textiltechnologie'', „Textildesign'', „Modegestaltung und Schnittkonstruktion'' und „Atelier und Werkstätte''.
Im V. Jahrgang beträgt das durchschnittliche Ausmaß der Übungen 2 Wochenstunden.
MODEGESTALTUNG UND
SCHNITTKONSTRUKTION
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die modischen Einsatzbereiche von Stoffen kennen. Er soll Modeentwürfe konzipieren und in verschiedenen Techniken ausführen können.
Der Schüler soll Modell und Schnitt aufeinander abstimmen können.
Lehrstoff:
III. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Modegestaltung:
Modische Darstellung von Halb- und Ganzfigurinen.
Schnittkonstruktion:
Grundschnittgestaltung.
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Modegestaltung:
Modegrafische, figurale Darstellungen. Modeentwürfe für
selbstentworfene Textildesigns.
Schnittkonstruktion:
Modische Abwandlungen von Grundschnitten.
V. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Modegestaltung:
Kollektionsaufbau.
Schnittkonstruktion:
Schnittentwicklungen für Eigenentwürfe.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zum Verständnis für die schnittechnische Umsetzbarkeit von Modeentwürfen. Im Themenbereich „Figurale Darstellungen'' ist es nützlich, an Vorkenntnisse aus dem Pflichtgegenstand „Angewandtes künstlerisches Gestalten'' anzuknüpfen.
ATELIER UND WERKSTÄTTE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Ausbildungszweig verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben können.
Der Schüler soll facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsvorgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.
Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.
Lehrstoff:
I. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Grundausbildung:
Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung.
Weberei:
Vorbereitungsarbeiten. Einziehen. Weben auf Handwebstühlen.
Wirkerei und Strickerei:
Stricken auf Handflachstrickmaschinen.
II. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Weberei:
Weben auf Schaft- und Jacquardwebstühlen. Mustervariationen. Spezialtechniken. Zusammenhänge zwischen Bindungen und Qualität. Herstellung von Mustern gemäß aktueller modischer Tendenzen.
Wirkerei und Strickerei:
Spezial- und Jacquardstrickmaschinen (Mustern, Herstellen einfacher Produkte). Kettenwirkerei.
III. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Tapisserie:
Grundtechniken. Gestalten vorgegebener Formen und Effekte.
Druckerei:
Grundtechniken. Filmdruckschablonenherstellung. Drucken einfärbiger Designs.
IV. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Konfektion:
Arbeiten auf Doppelsteppstich- und Spezialnähmaschinen. Arbeitsgänge rationeller Fertigungstechniken für Strick- und Webwaren (Ober- und Unterbekleidung).
Druckerei:
Filmdruckschablonenherstellung. Drucken mehrfärbiger Designs in
verschiedenen Druckarten. Druckpastenherstellung.
V. Jahrgang (4 Wochenstunden):
Weberei:
Umsetzen von Entwürfen mit und ohne EDV-Unterstützung. Dessinatur.
Wirkerei und Strickerei:
Aktuelle modische Muster mit und ohne EDV-Unterstützung.
Tapisserie:
Textile Reliefs und Plastiken. Teppichknüpfen.
Druckerei:
Spezielle Drucktechniken. Effektmöglichkeiten.
Didaktische Grundsätze:
Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut gemacht werden. Die in der Allgemeinen Arbeitnehmerschutzverordnung (BGBl. Nr. 218/1983 idF BGBl. Nr. 593/1987) und der Maschinen-Schutzvorrichtungsverordnung (BGBl. Nr. 43/1961 idF 592/1987) sowie die im Arbeitnehmerschutzgesetz (BGBl. Nr. 234/1972 idF BGBl. Nr. 393/1986) vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der fachtheoretischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit.
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die praktische Anwendbarkeit für die Musterung und Herstellung von Textilien sowie aller einschlägigen Möglichkeiten. Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung eigener Ideen empfiehlt sich die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Textildesign'', Modegestaltung und Schnittkonstruktion'' und „Dessinatur''.
Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.
PFLICHTPRAKTIKUM
Siehe Anlage 1.
B. FREIGEGENSTÄNDE
STENOTYPIE
Siehe Anlage 1.
ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE
Siehe Anlage 1.
BETRIEBSWIRTSCHAFT
Siehe Anlage 1.
AKTUELLE FACHGEBIETE
Siehe Anlage 1.
C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1.
D. FÖRDERUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
*1) In Zeugnissen und anderen Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.
*2) Einschließlich angewandter EDV.
*3) Mit Übungen.
*4) Nicht die im Pflichtgegenstand „Lebende Fremdsprache''
unterrichtete Sprache.
*5) In Zeugnissen und anderen Amtsschriften ist in Klammern die
genehmigte Bezeichnung des aktuellen Fachgebietes anzuführen.
*6) Bei Bedarf im I. bis IV. Jahrgang je 1 oder 2 Kurse zu jeweils
höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).
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