Verordnung über die Lehrpläne für Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten; Bekanntmachung von Lehrplänen für den Religionsunterricht

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1987-10-10
Letzte Aktualisierung 2009-05-05
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 27
Änderungshistorie JSON API

Anlage 1 5 1

Jahrgangs- und semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten

(Art. II Abs. 1, BGBl. Nr. 571/1989):

1.
  1. 1989 (I. Jahrgang und 1. Semester),
1.
  1. 1990 (2. Semester),
1.
  1. 1990 (II. Jahrgang und 3. Semester),
1.
  1. 1991 (4. Semester),
1.
  1. 1991 (III. Jahrgang),
1.
  1. 1992 (IV. Jahrgang),
1.
  1. 1993 (V. Jahrgang).

Anlage 1.5.1

```

```

LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR TEXTILTECHNIK

Ausbildungszweig Weberei und Spinnerei

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```

```

Wochenstunden Lehrver-

Pflichtgegenstände Summe pflich-

Jahrgang tungs-

I. II. III. IV. V. gruppe

```

```

1 Religion ............. 2 2 2 2 2 10 (III)

2 Deutsch .............. 3 2 2 2 2 11 (I)

3 Lebende Fremdsprache

(Englisch) ........... 2 2 2 2 2 10 (I)

4 Geschichte und

Sozialkunde .......... - - 2 2 - 4 (III)

5 Geographie und

Wirtschaftskunde ..... 2 2 - - - 4 (III)

6 Rechtskunde und

Staatsbürgerkunde .... - - - - 2 2 III

7 Betriebs- und

Volkswirtschaft ...... - 2 2 2 2 8 II

8 Leibesübungen ........ 2 2 2 1 1 8 (IVa)

9 Mathematik und

angewandte Mathematik 4 3 3 2 - 12 (I)

10 Elektronische

Datenverarbeitung und

angewandte elektronische

Datenverarbeitung .... - 2 2 - - 4 I

11 Darstellende Geometrie

und Technisches Zeichnen 2 2 - - - 4 (I)

12 Physik und angewandte

Physik ............... 2 2 2 - - 6 (II)

13 Chemie, angewandte

Chemie und

Umwelttechnik *1) .... 2 2 3 - - 7 II

14 Mechanische Technologie 3 2 2 2 - 9 (I)

15 Elektrotechnik und

Elektronik ........... - - - 2 4 6 I

16 Textiltheorie *2) *3) 5 4 3 6 6 24 I

17 Textiltechnologie *2) 3 3 5 10 10 31 I

18 Qualitätssicherung ... - - - - 2 2 I

19 Textiltechnische

Untersuchungen *4) ... - - - 4 4 8 I

20 Werkstättenlaboratorium - - - 3 3 6 III

21 Werkstätte ........... 8 8 8 - - 24 (Va)

```

```

Gesamtwochenstundenzahl.. 40 40 40 40 40 200

22 Pflichtpraktikum ..... mindestens je vier Wochen vor Eintritt in

den III. bzw. in den V. Jahrgang.

```

```

Wochenstunden Lehrver-

Freigegenstände pflich-

Jahrgang tungs-

I. II. III. IV. V. gruppe

```

```

Stenotypie .............. 2 2 - - - (V)

Zweite lebende

Fremdsprache *5) (.....) - - 3 3 3 (I)

REFA-Grundkurs, Teil A .. - - - - 2 I

Aktuelle Fachgebiete

*6) (.....) ............. - - 2 2 2 I-VI

```

```

Unverbindliche Übungen

```

```

Leibesübungen ... (bis zu) 2 2 2 3 3 (IVa)

```

```

Förderunterricht

```

```

Deutsch ................. *7) (I)

Lebende Fremdsprache .... *7) (I)

Mathematik und angewandte

Mathematik .............. *7) (I)

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN

DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE

EINZELNEN SCHULSTUFEN

DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2.

DEUTSCH

Siehe Anlage 1.

3.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

4.

GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE

III. Jahrgang (2 Wochenstunden)

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Im übrigen siehe Anlage 1.

5.

GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

6.

RECHTSKUNDE UND STAATSBÜRGERKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Berufsausübung im Fachgebiet bedeutsamen Rechtsvorschriften kennen.

Der Schüler soll die für das Verständnis des politischen und sozialen Lebens und zur Wahrnehmung der staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten erforderlichen Kenntnisse besitzen. Er soll die demokratischen Prinzipien bejahen.

Lehrstoff:

V. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Unternehmerrecht:

Privatrecht, Handelsrecht (Kaufmann, Handelsregister, Dienstleistungen, Handelsgeschäfte, Handelskauf). Gewerberecht (Antritt und Ausübung eines Gewerbes). Schutz geistigen Eigentums.

Arbeitnehmerrecht:

Arbeitsrecht (Arbeitsvertrag, Rechte und Pflichten der Vertragspartner, Auflösung von Arbeitsverhältnissen; Angestelltengesetz, Arbeiter, Lehrling), Arbeitsschutz (Arbeitszeitschutz, allgemeiner und besonderer technischer Arbeitsschutz, Aushangpflicht, Sozialversicherung). Schutz geistigen Eigentums.

Staatsbürgerkunde:

Staatselemente, Aufgaben des Staates; Staats- und Regierungsformen, politische Parteien, Verbände. Österreichisches Verfassungsrecht (demokratisches, republikanisches, bundesstaatliches, rechtsstaatliches Prinzip). Rechte und Pflichten des Staatsbürgers. Verfassungen bedeutender Staaten; internationale Stellung Österreichs, immerwährende Neutralität, umfassende Landesverteidigung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Verständnis für Probleme des öffentlichen Lebens und für komplexe Zusammenhänge in Wirtschaft und Recht sowie die Aktualität. Dementsprechend kommt bei Divergenzen zwischen der Theorie und der politischen Wirklichkeit das größere Gewicht der letzteren zu.

In vielen Teilbereichen wird auf Vorkenntnisse aus dem Pflichtgegenstand „Geschichte und Sozialkunde'' zurückgegriffen werden können. Da die im Mittelpunkt der Bildungs- und Lehraufgabe stehende politische Bildung vor allem durch Erleben erworben wird, kommt Diskussionen, Rollenspielen, Besuchen von Institutionen und Vorträgen auch schulfremder Personen große Bedeutung zu. In den wirtschaftlichen und rechtlichen Themenbereichen sind Fallbeispiele besonders nützlich, für die die Arbeit in Gruppen und die Diskussion zweckmäßige Arbeitsformen sind.

Die Selbständigkeit der Schüler wird erhöht, wenn der Lehrer in Diskussionen durch Zwischenfragen dafür sorgt, daß kein Standpunkt und kein wesentliches Argument übersehen wird.

7.

BETRIEBS- UND VOLKSWIRTSCHAFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll den Aufbau des Betriebes, das Betriebsgeschehen und die Beziehungen zur Außenwelt erkennen, die Zahlen des Rechnungswesens für unternehmerische Entscheidungen auswerten, das Zusammenwirken von Planung und Durchführung aller Maßnahmen zum Aufbau der unternehmerischen Tätigkeit auf dem Markt verstehen, sowie fachspezifische Aufgaben aus der Kostenrechnung, Planung und Betriebsanalyse erkennen können. Er soll Probleme gewerblicher und industrieller Mittelbetriebe unter Verwendung von Büromaschinen und Organisationsmittel lösen können.

Lehrstoff:

II. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Betriebswirtschaftliche Grundlagen:

Wesen und Grundlagen der Wirtschaft, Betrieb - Unternehmung, Kaufvertrag, Schriftverkehr. Finanzierung und Investition.

Rechnungswesen:

Doppelte Buchhaltung, einfacher Abschluß.

Anlagenbewertung, Abgrenzungen.

III. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Kosten- und Leistungsrechnung:

Kostenerfassung, Kostenerstellung, Kostenplanung, branchenspezifische Kostenstellenrechnung, Kostenträger- und Periodenerfolgsrechnung.

Entscheidungsmodelle:

Break-Even-Analyse, Eigenfertigung - Fremdfertigung, Wahl der Maschinen, Produktbeurteilung.

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Wirtschaftlichkeit:

Ökonomisches Prinzip (Planen, Gestalten, Steuern, Soll-Ist-Vergleich), Arbeitsstudium (Arbeitssystem, Arbeitsablauf, Arbeitsleistung, Einzelarbeit, Gruppenarbeit, Einstellenarbeit, Mehrstellenarbeit, Arbeitsgestaltung, Arbeitsbewertung, Arbeitsunterweisung), Datenermittlung (Datenart, Zeitanalyse, Zeitsynthese, Systeme vorbestimmter Zeiten, Zeitstudien, Leistungsgrad, Auftragszeit, Rüstzeit, Grundzeit, Verteilzeit, Erholungszeit, Belegungszeit, Prozeßzeit, Planzeit).

Humanisierung:

Ergonomie (menschliche Leistung, Belastung und Beanspruchung, Ermüdung und Erholung, Anthropometrie, Umgebungseinflüsse), Motivation und menschliche Zusammenarbeit (Bedürfnisse und Verhaltensweisen, Gruppen im Betrieb, Mitarbeiterführung).

V. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Grundlagen des Marketing:

Marketingkonzeption, Marktforschung, Marketingplanung, Produkt -

Preis - Distributionspolitik.

Marketingorganisation:

Kontrolle der Marketingaktivitäten, Bedeutung der Public-Relations

für das Marketing.

Volkswirtschaft:

Wirtschaftordnungen. Volkswirtschaftlicher Kreislauf; Markt; Geld,

Währung; Konjunktur. Außenhandel.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis der Textilwirtschaft, weshalb besonders auf den Veränderungen im Wirtschaftsleben angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird.

In jedem Jahrgang 2 Schularbeiten.

8.

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

9.

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

10.

ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG

UND ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE

DATENVERARBEITUNG

11.

DARSTELLENDE GEOMETRIE

UND TECHNISCHES ZEICHNEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für sein Fachgebiet wesentlichen Aufgaben der Darstellenden Geometrie und fachbezogene Aufgaben des technischen Zeichnens lösen können. Er soll Handskizzen von Werkstücken nach Modellen und nach eigener Vorstellung anfertigen können.

Lehrstoff:

I. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Darstellende Geometrie:

Normalrisse und Axonometrie, Anwendung auf ebenflächige Körper,

Schnittdarstellungen.

Technisches Zeichnen:

Normschrift, Zeichnungsnormen, Zeichentechnik. Toleranzen.

II. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Darstellende Geometrie:

Wahre Gestalt ebener Figuren; Netze.

Technisches Zeichnen:

Maschinenelemente in Rissen und Schnitten, Bauteilgruppen, Stücklisten. Modellaufnahmen (Handskizzen), werkstattgerechte Zeichnungen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zur Schulung des räumlichen Vorstellungsvermögens sowie die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes.

Zwecks rechtzeitiger Erarbeitung von Kenntnissen für die Pflichtgegenstände „Mechanische Technologie'', „Textiltechnologie'' und „Werkstätte'', empfiehlt sich die Absprache mit den Lehrern dieser Pflichtgegenstände.

12.

PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.3.1.

Lehrstoff:

I. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.3.1.

II. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.3.1.

III. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Temperatur und Wärme:

Temperaturbegriff, Temperaturmessung, Wärmeenergie, Kalorimetrie,

Wärmetransport.

Kinetische Gastheorie:

Gasdruck, Zustandsgleichung idealer Gase. 1. Hauptsatz der Wärmelehre. Entropie. Isobare, isotherme, isochore, adiabatische und polytrope Zustandsänderung. Kreisprozesse; 2. Hauptsatz der Wärmelehre. Freie Energie und 3. Hauptsatz der Wärmelehre.

Aggregatzustände:

Koexistenz von Flüssigkeit und Dampf (Sieden, Hygrometrie, Verdampfungswärme); Koexistenz von Festkörper und Flüssigkeit; reale Gase; Joule-Thomson Effekt (Gasverflüssigung, Kältemaschine, Wärmepumpe). Vakuum. Tieftemperaturphysik.

Weltbild:

Zusammenhänge der Teilgebiete der klassischen Physik. (Relativitätstheorie, Quantenphysik, Kernphysik, sozial- und wirtschaftspolitische Aspekte).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Fachrichtung. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe bewährt sich das Ausgehen vom experimentellen Nachweis der physikalischen Zusammenhänge, gefolgt von der Erläuterung der gewonnenen Erkenntnisse an Beispielen aus dem Fachgebiet Textiltechnik.

Im Themenbereich „Schwingungen und Wellen'' kommt den Erscheinungen der Optik und Farbenlehre besonderes Gewicht zu.

Die Absprache mit den Lehrern des Pflichtgegenstandes „Mechanische Technologie'' ist erforderlich, um die rechtzeitige Bereitstellung physikalischer Kenntnisse zu sichern.

13.

CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Fachrichtung bedeutsamen Begriffe und Gesetze der Chemie beherrschen. Der Schüler soll Strukturen im Aufbau der Materie erkennen und beschreiben können. Er soll den Aufbau, die Funktion und den Einsatz der im Fachgebiet verwendeten Stoffe sowie deren Auswirkungen auf die Umwelt kennen. Er soll die wichtigsten Veredlungsverfahren der Textiltechnik kennen.

Lehrstoff:

I. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Begriffe und Gesetze:

Atomaufbau und Periodensystem; chemische Bindung; Oxidationszahl; Protolyse; pH-Wert; Redoxreaktionen, Elektrolyse, Energieverhältnisse chemischer Reaktionen. Stöchiometrische Gesetze und einfache Berechnungen.

Anorganische Chemie:

Metalle, Nichtmetalle (Silikate, Phosphate), Werk- und Hilfsstoffe, Wasser (Wasserhärte), Bleichmittel, Waschmittel, Luft (Luftverunreinigung). Chemischtechnologische Prinzipien; Qualität.

II. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Organische Chemie:

Kohlenwasserstoffe (molekularer Aufbau, Nomenklatur; Rohstoffbasis); in organischen Werk- und Hilfsstoffen des Fachgebietes enthaltene funktionelle Gruppen; Kunststoffe (molekularer Aufbau, Eigenschaften). Organische Werkstoffe (Fasern, Tenside, Avivagen).

Umwelttechnik:

Sozial- und wirtschaftspolitische Aspekte (Verursacherprinzip;

Interessenkonflikte).

III. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Veredlungstechnik:

Vorbehandlung (Entschlichten, Bleichen, Laugieren, Wollwäsche, Karbonisieren). Farbe (Entstehung, Messung). Färben, Drucken, Hochveredlung, Textilpflege. Appretur (Walken, Schrumpffreiausrüstung, Antifilzausrüstung, Flammhemmung, Bakterizidausrüstung, Beschichten, Kaschieren). Hilfsstoffe (Farbstoffe, Textilhilfsmittel, Lösungsmittel).

Umwelttechnik:

Luft-, Wasser-, Abwässer- und Bodenverunreinigungen (Entstehung, Vorbeugung, Behebung). Sondermüll. Biologische Stoffe am Arbeitsplatz. Feuerlöschmittel. Abfallverwertung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Fachrichtung. Aus methodischen Gründen erweist es sich als zweckmäßig, die erforderlichen Versuche, vor allem im II. Jahrgang, durch audiovisuelle Hilfsmittel zu unterstützen.

14.

MECHANISCHE TECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Textilmaschinenbau verwendeten Werkstoffe und ihre Eigenschaften sowie die gebräuchlichsten Maschinenelemente kennen. Der Schüler soll die theoretischen Grundlagen für mechanischtechnische Berechnungen in der Textiltechnik beherrschen und einfache Berechnungen durchführen können.

Der Schüler soll den Aufbau, die Arbeitsweise und das Betriebsverhalten der gebräuchlichsten Kraft- und Arbeitsmaschinen sowie von Kraftwerksanlagen kennen.

Der Schüler soll die einschlägigen Normen und Vorschriften kennen.

Lehrstoff:

I. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Werkstoffe:

Mechanische Eigenschaften metallischer und nichtmetallischer

Werkstoffe. Spanende und spanlose Formgebung.

Maschinenelemente:

Verbindungen; Elemente der Drehbewegung.

II. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Mechanik:

Statische und dynamische Kräfte an Textilmaschinen. Zug-, Druck-,

Biege- und Torsionsbeanspruchung von Bauteilen.

Hebe- und Fördermittel:

Transportanlagen.

III. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Antriebe und Getriebe an Textilmaschinen:

Hauptantrieb und Bremsen, Antriebe der Funktionsgruppen an Produktionsmaschinen der Spinnerei, Weberei, Wirkerei, Strickerei und Veredlungstechnik.

Pumpen, Kompressoren und Vakuumanlagen:

Aufbau, Wirkungsweise, Betriebsverhalten, Anwendungen.

Wind- und Wasserkraftmaschinen:

Aufbau, Wirkungsweise, Betriebsverhalten, Anwendungen.

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Kalorische Anlagen:

Niederdruck-, Hochdruckkessel, Schnelldampferzeuger und Heißwassererzeuger.

Wärmekraftmaschinen:

Dampfturbinen, Verbrennungskraftmaschinen (Kolbenmotor, Drehkolbenmotor, Gasturbine).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgaben der textiltechnischen Praxis. Zur Praxisnähe gehört auch die Behandlung der einschlägigen Normen und Vorschriften. Skizzenblätter, Abbildungen und Modelle erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes. Überschlägige Berechnungen fördern das konstruktive Denken. Zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Physik und angewandte Physik'' und „Textiltechnologie'' erforderlich.

15.

ELEKTROTECHNIK UND

ELEKTRONIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für das Fachgebiet bedeutsamen Gesetze, Bauteile und Anlagen der Gleich- und Wechselstromtechnik und der Elektronik kennen.

Der Schüler soll die elektrotechnischen Vorschriften und Normen, insbesondere hinsichtlich der Sicherheitsmaßnahmen gegen elektrische Unfälle kennen und anwenden können.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Gleich- und Wechselstromtechnik:

Größen, Gesetze.

Elektrische Maschinen und Geräte:

Generatoren, Elektromotoren, Transformatoren (Aufbau, Wirkungsweise, Betriebsverhalten).

Elektrische Anlagen:

Gefahren des elektrischen Stromes, Überstromschutz,

Berührungsschutz.

V. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Elektrische Maschinen und Geräte:

Elektromotoren und Transformatoren (Anwendungen in der Textilindustrie).

Elektrische Anlagen:

Beleuchtung. Installation.

Elektronik:

Meßinstrumente, Schaltungen, Bauelemente. Elektronische Steuerungen

und Regelungen in der Textilindustrie.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes. Die Anschaulichkeit wird durch Modelle und zeichnerische Darstellungen erhöht.

16.

TEXTILTHEORIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Textilindustrie verwendeten Faserstoffe und die hergestellten Zwischen- und Endprodukte kennen.

Der Schüler soll die Technik der Fadenverkreuzung und die Bindung von Warenproben bestimmen, darstellen und die fertigungstechnischen Daten angeben können. Er soll Garn- und Zwirnstrukturen bestimmen können.

Der Schüler soll die elektronische Datenverarbeitung in der Musterentwicklung und -umsetzung anwenden können.

I. Jahrgang (5 Wochenstunden):

Faserstoffe:

Gewinnung, Eigenschaften, Einsatzkriterien.

Garne:

Garnarten, Handelsbezeichnungen, Konstruktionsdaten,

Einsatzbereiche.

Gewebe:

Grundbindungen (Systematik und Darstellung). Gewebedaten

(Einstellung, Fadenlängenverhältnisse, Gewicht),

Handelsbezeichnungen, Einsatzbereiche.

Gewirke und Gestricke:

Grundbindungen der Einfadenwirk- und Stricktechnik (Systematik und Darstellung). Wirk- und Strickdaten (Rapporte, Festigkeit, Feinheit, Fadenverbrauch, Gewicht). Handelsbezeichnungen, Einsatzbereiche.

II. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Faserstoffe:

Erzeugung, Eigenschaften, Einsatz von Naturfasern, Chemiefasern und Fasermischungen.

Gewebe:

Einlagegewebe in Schaft- und Jacquardtechnik, Handelsbezeichnungen,

Einsatzbereiche, Musterungstechniken.

Gewirke und Gestricke:

Grundbindungen der Kettenwirkerei (Systematik und Darstellung). Wirkdaten (Rapporte, Festigkeit, Feinheit, Schärverhältnisse, Gewicht). Handelsbezeichnungen. Einsatzbereiche.

III. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Schaftbindungstechnik:

Systematik abgeleiteter Bindungen in Einlagentechnik (Leinwand-, Körper-, Atlasableitungen), Kreppbindungen, Farbverflechtungen. Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung in der Musterentwicklung.

Jacquarbindungstechnik:

Bindungskombinationen, Schattierungen, Kartenschlagen.

Kalkulation:

Schären, Helfen- und Schafteinzug, Kamm und Kammeinzug, Gallierung, Materialverbrauch.

IV. Jahrgang (6 Wochenstunden):

Schaftbindungstechnik:

Mehrschüssige Gewebe, mehrkettige Gewebe; Doppel- und Mehrlagengewebe (Schuß- und Kettendouble, Doppelgewebe). Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung in der Musterentwicklung.

Jacquardbindungstechnik:

Musterung in Doubletechnik, figurierte Hohlgewebe, Lancierungen, Patrone und Leseweise (Umsetzen von Entwürfen, Fachzeichnen). EDVunterstütztes Dessinieren.

Kalkulation:

Gewichts- und Maßänderung durch die Ausrüstung.

V. Jahrgang (6 Wochenstunden):

Schaftbindungstechnik:

Samte und Samtimitationen, Frottiertechnik, Möbel- und Dekorstoffe, Bodenbeläge, technische Gewebe; Kollektionsgestaltung.

Jacquardbindungstechnik:

Umsetzungen der Schafttechniken auf Jacquardmuster. Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung in der Musterentwicklung und -aufbereitung, rechnergesteuertes Kartenschlagen;

Kollektionsgestaltung.

Kalkulation:

Leistungs- und Kapazitätsberechnungen. Terminplanung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes sowie der Beitrag zur Schulung des textiltechnischen Denkens in bezug auf die wirtschaftliche, fasergerechte und modische Fertigung.

Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen beträgt im III., IV. und V. Jahrgang je eine Wochenstunde.

17.

TEXTILTECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Anforderungen an textile Flächen kennen. Er soll die Verfahren der Spinnerei und Weberei sowie die gebräuchlichsten Verfahren anderer Bereiche der textilen Produktion kennen und einschlägige Berechnungen durchführen können.

Der Schüler soll für eine gegebene Aufgabenstellung das nach Tauglichkeit und Wirtschaftlichkeit geeignetste Produktionsverfahren und die dazu erforderlichen Maschinen auswählen können.

Lehrstoff:

I. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Spinnerei:

Faseraufbereitung, Spinnverfahren (Verzugs-, Teilungs- und OE-Spinnerei).

Weberei:

Webverfahren, Schären, Zetteln, Strecken, Schlichten.

Wirkerei und Strickerei:

Maschenbildende Elemente, Maschenbildungsvorgänge.

II. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Spinnerei:

Vorspinnen, Feinspinnen, Zwirnen, Spulen.

Weberei:

Vorrichten, Funktionsgruppen der Webmaschine.

Wirkerei und Strickerei:

Aufbau und Funktion von Flach- und Rundstrickmaschinen, Flach- und Rundwirkmaschinen, Kettenwirkmaschinen.

III. Jahrgang (5 Wochenstunden):

Spinnerei:

Spinnverfahren (Einteilung) Faserstoffe für die Kurzfaser- und Langfaserspinnerei, Ballenabtrageverfahren, Mischen gleichartiger und ungleichartiger Fasern, Öffnungs- und Reinigungsmaschinen, Putzereianlagen, Flockenspeisung der Karden.

Weberei Vorwerk:

Schären, Zetteln, Schlichten.

Weberei:

Kettbaumbremsen, Kettbaumregulatoren. Warenabzug und Warenaufwicklung.

IV. Jahrgang (10 Wochenstunden):

Kurzfaserspinnerei:

Mischen, Vergleichmäßigen und Parallelisieren auf Strecken, Kämmen, Vorspinnen, Feinspinnen, (Ringspinnmaschine und Rotorspinnmaschine), Spinnplan, Kreuzspulen.

Zwirnerei:

Ringzwirnen, Doppeldrahtzwirnen, Stufenzwirnen, Effektzwirnen.

Konvertieren:

Schneide- und Reißkonvertierung, Verändern der Fasereigenschaften,

Verarbeitung von Konverterbändern.

Weberei:

Fachbildung (Exzenter, Schaft- und Jacquardmaschinen, Sonderbauformen), Ladenantrieb.

V. Jahrgang (10 Wochenstunden):

Spinnerei:

Verarbeitung des Kammzuges, des Konverterbandes und des Krempelbandes aus Chemiefasern nach dem Kammgarnspinnverfahren, (Sortierung und Wäsche der Wolle, Arbeitsvorgänge in der Wollkämmerei, Kammzugfärben, Funktionsweise der Strecken. Kammgarnkrempel, Strecken in der Kammgarnspinnerei, Vor- und Feinspinnen, Spinnpläne). Halbkammgarnspinnerei (Mischen, Mischanlagen, Krempel, Strecken, Spinnen). Streichgarnspinnerei (Manipulation, Vorauflösung und Mischen, Streichgarnkrempelsatz, Feinspinnen). Bastfaserspinnerei. Neue und unkonventionelle Spinnverfahren (Friktionsspinnen, Falschdrahtverfahren, Umwindespinnen, Klebeverfahren, Zwirnspinnen).

Weberei:

Farbsteuerung (Hubkasten, Farbwählapparate), Leistenbildung,

Steuereinrichtungen, Automatisierung, Funktions- und Überwachungseinrichtungen.

Vliestechnik:

Verfahren, Verfestigen, Ausrüstung. Produkte und Anwendungen.

Wirkerei/Strickerei:

Verfahren und Maschinen, Erzeugnisse der Wirkerei/Strickerei, Einsatzgebiete von Strick- und Wirkwaren, zweckmäßiger Materialeinsatz, Anforderungen an Spinnereiprodukte. Nähwirktechnik, maschinelle Stickerei, Flechttechnik und Bobinettechnik:

Ausgangsstoffe, Technologien, Maschinenarten, Produkte.

Tuftingtechnik:

Ausgangsstoffe (Trägermaterial, Polgarne), Tuftingmaschinen,

Mustereinrichtungen.

Konfektionstechnik:

Schnittplanung, Texographie, Bildschirmplanung. Lege- und Zuschneidetechnik, verschiedene Arten der Legemöglichkeiten, Legetische, Legewagen, Zuschneidegeräte, automatisches Zuschneiden, Stanzen. Fixierpressen, Tisch- und Durchlauffixierpressen, Einlagestoffe und ihre Anwendung in der Oberbekleidung. Nähmaschinen, Spezialnähmaschinen und Automaten für die Verarbeitung von Web- und Maschenwaren, verschiedene Sticharten. Bügelmaschinen, Handbügeltische, Bügelpressen.

Prozeßdatenerfassung und Prozeßsteuerung:

Produktions- und Kapazitätsplanung, Terminplanung, EDV-unterstützte

Datenerfassung, Produktionsüberwachung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkritierium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Berufspraxis, weshalb dem Stand der Technik angepaßten Lehrinhalten besondere Bedeutung zukommt.

Modelle, Bildtafeln, Skizzenblätter und Handbücher erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

Für umfangreichere Arbeiten empfiehlt sich Gruppenarbeit. Die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Textiltheorie'' sowie „Mechanische Technologie'' ist erforderlich, um die rechtzeitige Bereitstellung von Vorkenntnissen zu sichern.

18.

QUALITÄTSSICHERUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Bedeutung der Qualitätssicherung aus volkswirtschaftlicher und betriebswirtschaftlicher Sicht kennen. Er soll statistische Parameter aus Stichproben erfassen und interpretieren können.

Lehrstoff:

V. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Stichprobenprüfung:

Stichprobensysteme, Zuverlässigkeitsprüfung, Auswertung von Stichproben, Parameter und ihre Schätzwerte, Zufallsstreubereiche, Vertrauensbereiche, statistische Tests.

Qualitätssicherung im Betrieb:

Qualitätssicherungssysteme, Qualitätsregelkarten, Qualitätskosten.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Berufspraxis. Dementsprechend kommt der Verwendung von Tabellen, Nomogrammen und modernen Rechenhilfsmitteln besondere Bedeutung zu.

Wegen der zwischenbetrieblichen und oft auch internationalen Anwendung der Qualitätssicherungsverfahren ist in diesem Themenbereich die Behandlung der bestehenden Normen besonders wichtig.

19.

TEXTILTECHNISCHE

UNTERSUCHUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Meß- und Prüfaufgaben zur Qualitätsbeurteilung sowie zur Sicherung optimaler Verfahren und Produkte selbständig durchführen und die Ergebnisse interpretieren können. Er soll spartenübergreifende Qualitätsprobleme erkennen sowie die funktionell geeignetsten Methoden unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit und der Sicherheitserfordernisse auswählen können.

Der Schüler soll Untersuchungsberichte anfertigen und Reklamationen bearbeiten können. Er soll Fehler nach Art und Entstehungsursache klassifizieren können.

Der Schüler soll die einschlägigen Vorschriften und Normen kennen und anwenden können.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Prüfvorbereitung:

Prüfraum, Klima, Probenentnahme, Probenvorbereitung.

Konditionierung:

Reprise, Handelsgewicht.

Fasern:

Mikroskopische Erkennung und Beurteilung. Feinheit, Länge, Kraft-Längenänderungsverhalten.

V. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Fäden:

Feinheit, Ungleichmäßigkeit, Drehung, Kraft-Längenänderungsverhalten.

Textile Flächen:

Kennwerte textiler Flächengebilde, Verschleißprüfung, Zugkraft-Längenänderungsverhalten, Brennverhalten, Maßänderung, Einreißfestigkeit, Weiterreißverhalten, Wölbverhalten, Veredelungskriterien.

Bekleidungsphysiologie:

Widerstand gegen Luft-, Wasser- und Wärmedurchgang.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes. Die effiziente Arbeit in der Gruppe, die sorgfältige Behandlung der Geräte und die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften werden zweckmäßigerweise durch einführende Hinweise und durch lenkendes Eingreifen gewährleistet.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

Das Ausmaß der Laboratoriumsübungen beträgt im IV. und V. Jahrgang je drei Wochenstunden.

20.

WERKSTÄTTENLABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes anfallenden organisatorischen Maßnahmen zur Entwicklung und praktischen Realisierung einschlägiger Produkte beherrschen. Er soll Sonderprobleme der Fertigung, die über den Rahmen der Werkstättenausbildung hinausgehen, lösen und dokumentieren können.

IV. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Stoffgebiet Planung:

Spinnplan, Bedarfs- und Kapazitätsberechnung in der Kurzfaser- und Langfaserspinnerei; Arbeitsvorschriften für das Vorwerk in der Weberei, Materialauswahl und Bedarf in der Schaftweberei.

Stoffgebiet Produktion:

Maschineneinstellung und Überwachung in der Kurzfaserspinnerei; Vorrichten und Produktionsüberwachung in der Schaftweberei.

Stoffgebiet Endprodukt:

Garnkontrolle, Fehlerbehebung, Reklamationsbearbeitung.

V. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Stoffgebiet Planung:

Spinnplan, Bedarfs- und Kapazitätsberechnung in der Langfaserspinnerei, Arbeitsvorschriften für Jacquard-, Pol- und Schlingenwaren.

Stoffgebiet Produktion:

Maschineneinstellung und Überwachung in dem Langfaserspinnerei,

Vorrichten und Produktionsüberwachung in der Jacquardweberei,

Einrichten der Mustersteuerung.

Stoffgebiet Endprodukt:

Warenkontrolle (Fehlerbehebung, Reklamationsbearbeitung, Kollektionsgestaltung).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung der Verfahren in dt textiltechnischen Praxis. Die Einstellungen, Messungen, Untersuchungen und Auswertungen bauen auf den in den theoretisch-technischen Unterrichtsgegenständen und in den Pflichtgegenständen „Textiltechnische Untersuchungen'' sowie „Werkstätte'' erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten auf.

Die effiziente Arbeit in der Gruppe, die sorgfältige Behandlung der Geräte und die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften werden zweckmäßigerweise durch einführende Hinweise und durch lenkendes Eingreifen gewährleistet.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

21.

WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Textiltechnik verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben können. Er soll die in der Spinnerei und Weberei verwendeten Maschinen einstellen und instandhalten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Roh- und Hilfsstoffe kennen.

Der Schüler soll facheinschlägige Erzeugnisse nach Fachzeichnungen herstellen sowie facheinschlägige Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können. Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

I. Jahrgang (8 Wochenstunden):

Grundausbildung:

Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Sicherheitsvorschriften. Handhabung und Kontrolle von Textil- und Hilfsmaterialien in der Spinnerei, Weberei, Wirkerei, Strickerei und Konfektion. Handhabung, Montage und Instandhaltung der verwendeten Maschinen, Geräte und Werkzeuge; Metallbearbeitung (Messen, Anreißen, Körnen; Feilen, Schleifen, Meißeln, Sägen, Bohren; Gewindeschneiden; Weich- und Hartlöten, Härten).

Spinnerei:

Funktionselemente und Fehlerquellen. Arbeitsvorgänge.

Weberei:

Funktionen des Webvorganges. Vorbereiten von Kette und Schuß für Muster- und Produktionsweberei. Weben einfacher Gewebe auf Schaftwebmaschinen (Schützenwebmaschinen und schützenlose Webmaschinen).

Strickerei:

Anschläge, Einstellen der Warenfestigkeit, Erkennen und Beheben von

Strickfehlern, Stricken der Grundbindungen, Herstellung einfacher

Artikel.

Konfektion:

Handnähen, Nähen mit der Doppelsteppstichnähmaschine, der Kettel- und Spezialnähmaschine; Konfektionieren einfacher Maschenwaren.

II. Jahrgang (8 Wochenstunden):

Spinnerei:

Arbeiten an Maschinen der Kurz- und Langfaserspinnerei, Spulen auf teil- und vollautomatisierten Maschinen. Montage und Instandhaltung der Maschinen.

Weberei:

Einstellen von Webmaschinen auf Gewebekennwerte. Weben an Schaft- und Jacquardwebmaschinen unter Beachtung von Leistung und Qualität.

Montage und Instandhaltung der Maschinen.

Strickerei:

Mustern auf Spezialstrickmaschinen, Arbeiten an Flachstrickautomaten. Montage und Instandhaltung der Maschinen.

Wirkerei:

Schären, Einrichten, Arbeiten in Grundbindungstechniken an Kettenwirkmaschinen. Montage und Instandhaltung der Maschinen.

Konfektion:

Nähen mit Spezialnähmaschinen und Nähautomaten, Zuschneiden von Maschenwaren. Zeichnen einfacher Schnitte. Montage und Instandhaltung der Maschinen.

III. Jahrgang (8 Wochenstunden):

Spinnerei:

Einstellen der Maschinen der Kurz- und Langfaserspinnerei. Zwirnen, Aufmachen und Kennzeichnen der Produkte. Arbeiten an Spezialmaschinen. Einstellen von Musterelementen. Montage und Instandhaltung der Maschinen, Herstellen einfacher Ersatzteile.

Weberei:

Bedienen und Einstellen von Schützen-, Greif- und Projektilwebmaschinen, Schlagen von Karten für Schaft- und Jacquardmaschinen sowie für Farbwechselsteuerungen, Arbeiten an Spezialmaschinen. Montage und Instandhaltung der Maschinen, Herstellen einfacher Ersatzteile.

Mustersteuerung:

Erstellung der Jacquardkarten, Rechnergesteuerte

Maschinensteuerung.

Kollektionsgestaltung:

Erstellen von Farbvarianten in der Schaft- und Jacquardweberei.

Überwachung der Produktion:

Organisation der betrieblichen Kontrolle. Reklamationsbearbeitung.

Materialwirtschaft:

Bestellwesen, Lagerorganisation, Innerbetrieblicher Transport, Terminplanung.

Didaktische Grundsätze:

Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, den Funktionen, den Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein. Die in der Allgemeinen Arbeitnehmerschutzverordnung (BGBl. Nr. 218/1983 idF BGBl. Nr. 593/1987) und der Maschinen-Schutzvorrichtungsverordnung (BGBl. Nr. 43/1961 idF BGBl. Nr. 592/1987) sowie die im Arbeitnehmerschutzgesetz (BGBl. Nr. 234/1972 idF BGBl. Nr. 393/1986) vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit. Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisung für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.

Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von Fertigungsbetrieben vertraut wirt erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug wird durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert erhöht. Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.

22.

PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1.

B. FREIGEGENSTÄNDE

STENOTYPIE

Siehe Anlage 1.

ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage 1.

REFA-GRUNDKURS, TEIL A

V. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Im übrigen siehe Anlage 1.3.3.

AKTUELLE FACHGEBIETE

Siehe Anlage 1.

C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

D. FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.


*1) Einschließlich Ausrüstungstechnologie.

*2) Mit besonderer Berücksichtigung der Spinnerei und Weberei.

*3) Mit Übungen.

*4) Mit Laboratoriumsübungen.

*5) In Zeugnissen und anderen Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

*6) In Zeugnissen und anderen Amtsschriften ist in Klammern die

genehmigte Bezeichnung des aktuellen Fachgebietes anzuführen.

*7) Bei Bedarf im I. bis IV. Jahrgang je 1 oder 2 Kurse zu jeweils

höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).

Anlage 1 5 3

Jahrgangs- und semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten

(Art. II Abs. 1, BGBl. Nr. 571/1989):

1.
  1. 1989 (I. Jahrgang und 1. Semester),
1.
  1. 1990 (2. Semester),
1.
  1. 1990 (II. Jahrgang und 3. Semester),
1.
  1. 1991 (4. Semester),
1.
  1. 1991 (III. Jahrgang),
1.
  1. 1992 (IV. Jahrgang),
1.
  1. 1993 (V. Jahrgang).

Anlage 1.5.3

```

```

LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR TEXTILCHEMIE

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```

```

Wochenstunden Lehrver-

Pflichtgegenstände Summe pflich-

Jahrgang tungs-

I. II. III. IV. V. gruppe

```

```

1 Religion ............. 2 2 2 2 2 10 (III)

2 Deutsch .............. 3 2 2 2 2 11 (I)

3 Lebende Fremdsprache

(Englisch) ........... 2 2 2 2 2 10 (I)

4 Geschichte und

Sozialkunde .......... - - 2 2 - 4 (III)

5 Geographie und

Wirtschaftskunde ..... 2 2 - - - 4 (III)

6 Wirtschaftliche Bildung,

Rechtskunde und

Staatsbürgerkunde .... - - - 2 2 4 III

7 Leibesübungen ........ 2 2 2 1 1 8 (IVa)

8 Mathematik und

angewandte Mathematik 4 3 3 2 - 12 (I)

9 Elektronische

Datenverarbeitung und

angewandte elektronische

Datenverarbeitung .... - 2 - - - 2 I

10 Darstellende Geometrie

und Technisches Zeichnen 2 - - - - 2 (I)

11 Physik und angewandte

Physik ............... 3 2 2 - - 7 (II)

12 Maschinenbau und

Elektrotechnik *1) ... - - 3 4 - 7 (I)

13 Allgemeine und

anorganische Chemie *2 5 3 - - - 8 I

14 Analytische Chemie *3) 2 2 2 2 2 10 I

15 Laboratorium

(textilchemische

Verfahren) ........... 8 8 8 8 8 40 I

16 Organische Chemie *2) - 3 2 2 2 9 I

17 Physikalische Chemie - - - - 2 2 I

18 Textiltechnische

Untersuchungen *4).... - - - 2 4 6 I

19 Chemische

Textiltechnologie *5) 2 3 4 5 5 19 (I)

20 Mechanische

Textiltechnologie .... - - 2 - - 2 II

21 Werkstättenlaboratorium - - - - 4 4 III

22 Werkstätte ........... 3 4 4 4 4 19 (Va)

```

```

Gesamtwochenstundenzahl.. 40 40 40 40 40 200

23 Pflichtpraktikum ..... mindestens je vier Wochen vor Eintritt in

den III. bzw. in den V. Jahrgang.

```

```

Wochenstunden Lehrver-

Freigegenstände pflich-

Jahrgang tungs-

I. II. III. IV. V. gruppe

```

```

Stenotypie .............. 2 2 - - - (V)

Zweite lebende

Fremdsprache *6) (.....) - - 3 3 3 (I)

Betriebswirtschaft ...... - - - 2 - II

Angewandte elektronische

Datenverarbeitung ....... - - 2 - - I

REFA-Grundkurs, Teil A .. - - - - 2 I

Qualitätssicherung ...... - - - - 2 I

Aktuelle Fachgebiete

*7) (.....) ............. - - 2 2 2 I bis VI

```

```

Wochenstunden Lehrver-

pflich-

Unverbindliche Übungen Jahrgang tungs-

I. II. III. IV. V. gruppe

```

```

Leibesübungen .. (bis zu) 2 2 2 3 3 (IVa)

```

```

Förderunterricht

```

```

Deutsch ................. *8) (I)

Lebende Fremdsprache .... *8) (I)

Mathematik und angewandte

Mathematik .............. *8) (I)

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN

RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE

EINZELNEN SCHULSTUFEN DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2.

DEUTSCH

Siehe Anlage 1.

3.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

4.

GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE

III. Jahrgang (2 Wochenstunden):

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Im übrigen siehe Anlage 1.

5.

GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

6.

WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND

STAATSBÜRGERKUNDE

7.

LEIBESÜBUNGEN

8.

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

9.

ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND

ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE

DATENVERARBEITUNG

10.

DARSTELLENDE GEOMETRIE UND

TECHNISCHES ZEICHNEN

11.

PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK

Der Schüler soll Vorgänge exakt beobachten und beschreiben sowie aus den Beobachtungsergebnissen physische Gesetzmäßigkeiten erkennen und erklären können.

Er soll in den für das Fachgebiet wichtigen Teilbereichen der Physik und in der naturwissenschaftlichen Weltsicht grundlegende Kenntnisse besitzen.

Lehrstoff:

I. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Allgemeine Physik:

Aufgabe und Arbeitsweise der Physik. Gesetzliche Maßeinheiten.

Internationales Einheitensystem (SI).

Mechanik des Massenpunktes:

Kinematik (Geschwindigkeit, Beschleunigung, Translation, Rotation, zusammengesetzte Bewegung). Dynamik (Trägheit, Kraft und Masse, die Newton'schen Axiome). Arbeit und Leistung. Energie, Impuls, Drehimpuls, Erhaltungssätze. Reibung. Dynamik der Rotation. Gravitation.

Mechanik deformierbarer Körper:

Hydro- und Aerostatik (Aggregatzustände, Druck, Schweredruck). Oberflächenspannung und Kapillarität. Strömungen (laminare und turbulente Strömung, Viskosität). Der deformierbare feste Körper (Spannung, Dehnung).

Temperatur und Wärme:

Temperaturbegriff, Temperaturmessung, Wärmeenergie, Kaloriemetrie. Ausdehnung durch Wärme. 1. und 2. Hauptsatz der Wärmelehre.

II. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Aggregatzustände:

Phasenumwandlungen. Reale Gase, Joule-Thomson-Effekt

(Gasverflüssigung, Wärmepumpe).

Schwingungen und Wellen:

Schwingungen, Wellen, Interferenz, Beugung. Stehende Wellen.

Modulation. Schallwellen.

Strahlenoptik:

Reflexion, Brechung, Optische Geräte. Lichtgeschwindigkeit.

Wellenoptik:

Interferenz, Beugung, Polarisation. Spannungsoptik. Dispersion, Streuung, Absorption, Emission, Laser, Holographie.

III. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Elektrizität:

Ladung, elektrisches Feld. Spannung, Strom, Arbeit, Leistung.

Elektronenleiter, Ionenleiter, Halbleiter.

Magnetismus:

Elektromagnetismus. Elektromagnetische Induktion. Generator, Motor.

Magnetische Eigenschaften der Stoffe.

Wechselstrom:

Wechselstromgrößen. Transformator. Drehstrom.

Weltbild:

Zusammenhänge der Teilgebiete der klassischen Physik. Auswirkungen der modernen Physik (Relativitätstheorie, Quantenphysik, Kernphysik, sozial- und wirtschaftspolitische Aspekte).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Fachrichtung. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe bewährt sich das Ausgehen vom experimentellen Nachweis der physikalischen Zusammenhänge, gefolgt von der Erläuterung der gewonnenen Erkenntnisse an Beispielen aus dem Bereich der Chemie.

12.

MASCHINENBAU UND ELEKTROTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Textiltechnik gebräuchlichen Werkstoffe und ihre Eigenschaften sowie die gebräuchlichsten Maschinenelemente kennen. Der Schüler soll den Aufbau, die Arbeitsweise und das Betriebsverhalten der gebräuchlichsten Kraft- und Arbeitsmaschinen sowie von Kraftwerksanlagen kennen.

Der Schüler soll die Bauarten, die Wirkungsweise und das Betriebsverhalten von elektrischen Maschinen und Anlagen unter besonderer Berücksichtigung der Steuerungs- und Regelungstechnik kennen.

Der Schüler soll die einschlägigen Normen und Vorschriften kennen.

Lehrstoff:

III. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Werkstoffe:

Eigenschaften metallischer und nichtmetallischer Werkstoffe.

Spanende und spanlose Formgebung.

Hebe- und Fördermittel:

Winden, Kräne und Transportanlagen. (Aufbau, Wirkungsweise, Betriebsverhalten, Anwendungen). Pumpen, Kompressoren und Vakuumanlagen:

Aufbau, Wirkungsweise, Betriebsverhalten, Anwendungen.

Kalorische Anlagen:

Niederdruck-Hochdruckkessel, Schnelldampferzeuger, Heißwassererzeugung, Energiewirtschaft.

IV. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Elektrischer Strom:

Stromarten. Grundgesetze. Erzeugung. Verwendung. Elektrochemische

Spannungsreihe.

Elektrische Maschinen:

Gleichstrommaschinen. Asynchronmaschinen Synchronmaschinen (Aufbau, Wirkungsweise, Betriebsverhalten).

Transformatoren und Gleichrichter:

Aufbau, Wirkungsweise, Betriebsverhalten.

Elektroinstallationen:

Isolierte Leitungen. Installationsmaterial, Schutzmaßnahmen. Erder.

Steuerungs- und Regelungstechnik:

Steuerungen (Kombinatorische, sequentielle, analoge, digitale). Regelungen (Genauigkeits- und Dynamikanforderungen, Wirtschaftlichkeit und Umweltbeeinflussung).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der technischen Praxis der Textilveredlung. Die Anschaulichkeit wird durch bildliche Darstellungen, insbesondere von Industrieausführungen, erhöht.

Besondere Bedeutung kommt den Sicherheitsund Schutzmaßnahmen zu.

13.

ALLGEMEINE UND ANORGANISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Fachrichtung bedeutsamen Begriffe, Gesetze, Eigenschaften und Reaktionen anorganischer Stoffe kennen. Er soll Vorkommen, Herstellungsverfahren und Nutzung der Elemente und ihrer Verbindungen sowie ihre Auswirkungen auf die Umwelt kennen.

I. Jahrgang (5 Wochenstunden):

Allgemeine Chemie:

Terminologie (Nomenklatur und Symbolik), stöchiometrische Grundsätze, Reaktionsgleichungen. Atombau und Periodensystem der Elemente. Chemische Bindung. Reaktionstypen.

Anorganische Chemie:

Gesetzmäßigkeiten chemischer Reaktionen. Hauptgruppenelemente und ihre Verbindungen (Vorkommen, Eigenschaften, Herstellung, Nutzung).

II. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Allgemeine Chemie:

Atomkern. Radioaktivität. Elektronenhülle. Periodizität von Eigenschaften. Chemische Bindung (Atombindung, Ionenbindung, Metallbindung). Elektrochemie (Spannungsreihe, galvanische Elemente).

Anorganische Chemie:

Nebengruppenelemente des Periodensystems und ihre Verbindungen (Vorkommen, Eigenschaften, Herstellung, Nutzung).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Verständnis chemischer Gesetzmäßigkeiten und die Häufigkeit des Vorkommens in der Praxis der österreichischen Wirtschaft.

Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe kommt dem Umweltschutz und der Sicherheitstechnik im chemischen Laboratorium und Betrieb besondere Bedeutung zu.

Am besten bewähren sich Unterrichtsmethoden mit zunehmendem Abstraktionsgrad des Lehrstoffes, z. B. der allmähliche Übergang von der allgemeinen zur anorganischen Chemie und von der beschreibenden zur erkärenden Darstellung. Die Anschaulichkeit wird durch Demonstrationen, bildliche Darstellungen und aktuelle Beispiele erhöht.

Zwecks rechtzeitiger Erarbeitung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Absprache mit den Lehrern der übrigen fachlich-theoretischen Pflichtgegenstände wichtig.

14.

ANALYTISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Prinzipien und Methoden der analytischen Chemie im Fachgebiet kennen, über ihren sinnvollen Einsatz und ihre Grenzen zur Lösung praxisnaher Aufgaben Bescheid wissen sowie die Voraussetzungen zum Gelingen experimenteller Vorgänge beherrschen.

Der Schüler soll stöchiometrische Berechnungen durchführen können.

Lehrstoff:

I. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Laboratoriumstechnik:

Gefahrenquellen und Sicherheitsmaßnahmen, Umgang mit Chemikalien, Glasbearbeitung, Handhabung von Laboratoriumsgeräten. Anorganischpräparative Arbeiten.

Qualitative Analyse:

Identifizierungsreaktionen einzelner Kationen und Anionen im Makromaßstab. Trennungsgänge im Halbmikromaßstab.

Quantitative Analyse:

Gravimetrische und volumetrische Einzelbestimmungen. Berechnung der Analysenergebnisse.

II. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Gravimetrie:

Fällungen mit verschiedener morphologischer Ausbildung, Verwendung organischer Fällungsreagenzen. Fasertrennungen von Zwei- und Mehrkomponentenmischungen.

Volumetrie:

Säure/Base-, Redox-, Fällungs- und komplexometrische Titrationen.

Untersuchungen von Bleichmitteln.

Elektrochemische Analyse:

Elektrogravimetrie, Potentiometrie, Konduktometrie.

Optische Analyse:

Kolorimetrie, Photometrie.

Bestimmung physikalischer Kennzahlen:

Dichte, Brechungsindex, Schmelzpunkt, Siedepunkt.

III. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Qualitative Analyse:

Einzelreaktionen und systematische Trennungsgänge für anorganische Stoffgemische unter Berücksichtigung von Störungen und deren Umgehung. Aufschlußverfahren für unlösliche Stoffe. Physikalische Methoden (Mikroskopie, Spektroskopie). Spurenanalyse. Methoden der Faseranalysen.

Elementaranalyse:

Aufschlußmethoden, Nachweis und Bestimmung der Heteroatome.

Chromatographie:

Gesetzmäßigkeiten chromatographischer Methoden, Flüssigchromatographie (Papier-, Dünnschicht- und säulenchromatographische Trennungen anorganischer und organischer Stoffgemische). Farbstoffe in Substanz.

Elektrochemische Analyse:

Direktpotentiometrie, Elektrogravimetrie.

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Fettuntersuchung:

Physikalische Kennzahlen. Chemische Kennzahlen.

Textilhilfsmitteluntersuchungen:

Tenside. Waschmittel, Färbereihilfsmittel. Druckereihilfsmittel.

Optische Analyse:

Refraktometrie. Polarimetrie. Molekülspektroskopie (UV-VIS-Spektralphotometrie, Infrarot-Spektroskopie, RAMAN-Spektroskopie). Atomspektroskopie (Atomabsorptionsspektroskopie).

V. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Schlichte- und Appreturmitteluntersuchung:

Chemische Untersuchung. Gebrauchswertprüfung.

Fremdsubstanzen auf der Faser:

Identifizierung. Quantitative Bestimmung. Farbstoff auf der Faser.

Trennmethoden:

Flüssigchromatographie (Hochdruckflüssigchromatographie).

Gaschromatographie. Elektrophorese.

Molekülspektroskopie:

Massenspektroskopie. Magnetische Resonanzspektroskopie (NMR, ESR).

Kernspektroskopie:

Aktivierungsanalyse. Radionuklide in der chemischen Analyse.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Verständnis für die praktische Arbeit im Laboratorium sowie der Stand der instrumentellen Analytik. Besonders nützlich im Hinblick auf eine ökonomische Arbeitsweise ist die kritische Behandlung der einzelnen Analysenmethoden (Vor- und Nachteile, Grenzen).

Hauptkriterium für die Auswahl der Anwendungsbeispiele ist die Bedeutung für die berufliche Praxis.

15.

LABORATORIUM (textilchemische Verfahren)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes auftretenden analytischen und coloristischen Aufgaben lösen und die Ergebnisse protokollieren können. Er soll die erforderlichen Methoden auswählen können.

Der Schüler soll die in chemischen Laboratorien des Fachgebietes verwendeten Geräte, Apparate und Chemikalien unter Berücksichtigung der Sicherheitsmaßnahmen gewandt handhaben können.

Lehrstoff:

I. Jahrgang (8 Wochenstunden):

Laboratoriumstechnik:

Gefahrenquellen und Sicherheitsmaßnahmen. Umgang mit Chemikalien. Glasbearbeitung. Handhabung von Laboratoriumsgeräten. Anorganischpräparative Arbeiten.

Quantitative Analyse:

Volumetrische Einzelbestimmungen.

Qualitative Analyse:

Identifizierungsreaktionen einzelner Kationen und Anionen sowie Trennung einfacher Salzgemische im Makromaßstab. Fasermaterial (Erkennen von natürlichen Fasern und Chemiefasern, Mikroskopie, Vorbehandeln, Färbeversuche).

II. Jahrgang (8 Wochenstunden):

Quantitative Analyse:

Gravimetrische und titrimetrische Bestimmungen an Einzelstoffen und Stoffgemischen. Trennung von Fasermischungen. Untersuchungen von Bleichmitteln.

Instrumentelle Analyse:

Kolorimetrie. Photometrie.

Eiweißfasern:

Vorbehandlung, Färben mit allen Farbstoffklassen. Korrektur von

Fehlfärbungen. Echtheitsprüfungen.

Zellulosefasern:

Vorbehandlung. Direktfarbstoffe, Reaktivfarbstoffe (Färben, Echtheitsprüfung, Musterfärbungen). Nachbehandlung. Korrektur von Fehlfärbungen.

III. Jahrgang (8 Wochenstunden):

Qualitative Analyse:

Systematische Trennungsgänge für Kationen und Anionen in anorganischen Stoffgemischen, selektive Einzelnachweise. Aufschluß und Identifizierung unlöslicher Stoffe. Abschätzen von Mengenverhältnissen in Stoffgemischen sowie des Reinheitsgrades einzelner Stoffe. Systematische Untersuchungen von Fasermischungen.

Chromatographie:

Papier-, dünnschicht- und säulenchromatographische Trennung

organischer Stoffgemische. Farbstoffe in Substanz.

Nachweis und Bestimmung von Heteroatomen:

Stickstoff, Schwefel, Phosphor, Halogene.

Wasseruntersuchung:

Betriebswasser, Abwasser.

Zellulosefasern:

Anwendung aller Farbstoffklassen. Auszieh- und Klotzverfahren

(Musterfärbung, Echtheitsprüfung).

Chemiefasern:

Färben von Polyamid (Säure-, Metallkomplex-, Dispersionsfarbstoffe), Polyester- und Acetatfasern (Dispersionsfarbstoffe nach verschiedenen Verfahrensvarianten). Polyacrylnitril (kationische Farbstoffe und Dispersionsfarbstoffe).

IV. Jahrgang (8 Wochenstunden):

Bestimmung physikalischer Kennzahlen:

Dichte, Brechungsindex, Siedepunkt, Schmelzpunkt.

Elektrochemische Analyse:

Elektrogravimetrie, Potentiometrie (pH-Wert, Redoxpotential).

Textilhilfsmitteluntersuchungen:

Tenside. Waschmittel. Färberei- und Druckereihilfsmittel.

Fettuntersuchung:

Physikalische und chemische Kennzahlen.

Färben von Fasermischungen:

Unifärbung. Ton-in-Ton-Färbung. Bicolorfärbung. Mehrfarbeneffekte. Reservierungen. Ein- und Zweibadverfahren. Ein- und Zweistufenverfahren. Klotzverfahren.

V. Jahrgang (8 Wochenstunden):

Schlichte- und Appreturmitteluntersuchung

Chemische Untersuchung. Gebrauchswertprüfung.

Fremdsubstanzen auf der Faser:

Identifizierung. Quantitative Bestimmung. Farbstoff auf der Faser.

Apparative Analysenmethoden:

Infrarotspektroskopie. Gaschromatographie.

Druck auf Zellulosefasern:

Direktdruck mit allen geeigneten Faserstoffklassen. Ätzdruck.

Reservedruck.

Druck auf Eiweißfasern:

Vorbehandlung. Direktdruck mit mehreren Farbstoffklassen.

Druck auf Chemiefasern:

Vorbehandlung. Direktdruck mit allen geeigneten Farbstoffklassen.

Druck auf Fasermischungen:

Vorbehandlung. Direktdruck mit geeigneten Mischsortimenten.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Vielseitigkeit der Methoden, die Häufigkeit der Anwendung in Laboratorien des Fachgebietes und der Beitrag zur systematischen Einführung in die praxisnahme Verwendung der analytischen Methoden. Bei der Auswahl der Analysebeispiele bewährt sich das Ausgehen vom Ausbildungsstand des Schülers sowie von den in der beruflichen Praxis gebräulichen Analyseverfahren. Die praktischen Übungen bedürfen der Vorbereitung durch kurze Vorbesprechungen entsprechend dem Stand des Unterrichtes in den theoretischen Pflichtgegenständen. Zur Praxisnähe gehören auch die Verwendung von prozeßrechnergesteuerten Geräten sowie der Einsatz elektronischer Rechenhilfen zur Auswertung von Analyseergebnissen.

Die in der Bildungs- und Lehraufgabe geforderte Gewandtheit bedingt sorgfältige Arbeitsplanung.

Zwecks rechtzeitiger Erarbeitung theoretischer Vorkenntnisse empfiehlt sich die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Analytische Chemie'' und „Chemische Textiltechnologie''.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

16.

ORGANISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die berufliche Praxis des Fachgebietes bedeutsamen Stoffklassen der organischen Chemie, ihre Nutzung und ihre Auswirkungen auf die Umwelt kennen. Er soll den Ablauf der häufigsten organisch-chemischen Reaktionen verstehen. Er soll die Nomenklatur, allgemeine physikalische, chemische und physiologische Eigenschaften, Synthesen und Isolierungsverfahren sowie charakteristische Umsetzungen der einzelnen Stoffklassen kennen und anwenden können.

Der Schüler soll die in der textilchemischen Praxis auftretenden Umweltprobleme und gebräuchliche Lösungen kennen.

Lehrstoff:

II. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Chemie des Kohlenstoffs:

Kohlenstoffbindungen, Strukturen organischer Moleküle, Systematik und Nomenklatur organischer Verbindungen. Reaktionstypen und Reaktionsmechanismen.

Acyclische Verbindungen:

Alkane, Alkene, Alkine und ihre Derivate mit einer oder mehreren funktionellen Gruppen (Alkohole, Halogenverbindungen, Ester, Ether, Schwefel-, Stickstoff und metallorganische Verbindungen, Aldehyde, Ketone, Carbonsäuren).

III. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Acyclische Verbindungen:

Polymere. (Synthesefasern, Kunststoffe).

Kohlenhydrate:

Mono-, Oligo- und Polysaccharide (native Zellulosefasern, Zelluloseregeneratfasern).

Biochemie:

Eiweißstoffe (Aminosäuren, Eiweißfasern).

Alicyclische Verbindungen:

Cycloalkane. Terpenoide. Steroide.

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Aromatische Verbindungen:

Aromatizität. Benzol und seine Homologen. Technisch bedeutsame Benzolderivate mit einer oder mehreren funktionellen Gruppen. Kondensierte Verbindungen mit zwei und mehr Ringsystemen.

Tenside:

Anionische, kationische und nichtionogene Verbindungen.

Farbstoffe:

Chemische Grundstrukturen. Textilchemische Anwendungen.

V. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Heterocyclische Verbindungen

Sauerstoff, Schwefel und/oder Stickstoff enthaltende Heterocyclen.

Biochemie:

Peptide, Proteine, Proteide, Phosphatide, Nucleinsäuren, Hormone, Vitamine, Enzyme und Coenzyme, Stoffwechselvorgänge.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Bedeutung für die Praxis des Fachgebietes einschließlich des Umweltbezuges.

Durch ständiges Erörtern der gesetzmäßigen Zusammenhänge wird das Verständnis für den Ablauf der organisch-chemischen Reaktionen geschult und erweitert. Zweckmäßigerweise werden auch Sicherheitsbelange besprochen.

17.

PHYSIKALISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Wechselwirkungen zwischen stofflichen und energetischen Veränderungen verstehen. Er soll der Entwicklung des Fachgebietes folgen können.

V. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Zustandsformen der Materie:

Zustandsgleichungen der idealen und realen Gase. Zustandsgrößen flüssiger und fester Stoffe. Diffusion. Viskosität.

Chemische Thermodynamik:

Anwendung der Gesetze der Wärmelehre.

Reaktionskinetik:

Reaktionen erster, zweiter und höherer Ordnung. Mechanismus

chemischer Reaktionen. Katalyse.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Laboratoriumspraxis.

18.

TEXTILTECHNISCHE UNTERSUCHUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes gebräuchlichen Qualitätsprüfungen durchführen können. Er soll geeignete textilmechanische und textilchemische Prüfmethoden auswählen können

Der Schüler soll die in textilchemischen Laboratorien verwendeten Geräte, Apparate und Chemikalien unter Berücksichtigung der Sicherheitsmaßnahmen gewandt handhaben können. Er soll die textilmechanischen Prüfverfahren kennen. Er soll die Meßergebnisse auswerten und interpretieren können.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Prüfbedingungen:

Normen, Probenahme, Prüfklima.

Prüfverfahren:

Textilmechanische Prüfung an Fasern, Fäden und textilen Flächen.

V. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Echtheitsprüfungen:

Gebrauchsechtheiten (Licht-, Wasser-, Wasch-, Schweiß- und Reibechtheit). Fabrikationsechtheiten (Mercerisier- und Karbonisierechtheit)

Faserschädigungen:

Natürliche und chemische Zellulosefaserstoffe. Tierische

Faserstoffe. Synthetische Faserstoffe.

Fremdsubstanzen auf der Faser:

Anorganische Stoffe (Säuren, Basen, Salze), organische Stoffe (Restfettgehalt). Appreturmittel. Beschichtungsmittel.

Appretureffekte:

Wasser- und Ölabweisung. Flammhemmung. Knitterfreiausrüstung.

Farbmessung:

Aufnahme der Remissionskurve. Farbdifferenzbewertung. Rezeptierung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit der Methoden und Arbeitstechniken in textiltechnischen Laboratorien. Bei der Auswahl der Prüfbeispiele bewährt sich das Ausgehen vom Ausbildungsstand des Schülers sowie von den in der beruflichen Praxis gebräuchlichen Prüfmethoden. Die praktischen Übungen bedürfen der Vorbereitung durch Vorbesprechungen entsprechend dem Stand des Unterrichts in den theoretischen Pflichtgegenständen. Zur Praxisnähe gehören auch die Verwendung von prozeßrechnergesteuerten Geräten sowie der Einsatz elektronischer Rechenhilfen zur Auswertung von Prüfergebnissen.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Ausarbeitung von Laboratoriumsberichten verlangt.

Das durchschnittliche Ausmaß der Laboratoriumsübungen beträgt im IV. Jahrgang eine Wochenstunde, im V. Jahrgang zwei Wochenstunden.

19.

CHEMISCHE TEXTILTECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die chemisch-technologischen Eigenschaften und die Bildungsreaktionen der in der Textilchemie verwendeten Roh- und Hilfsstoffe sowie die einschlägigen Maschinen, Apparate und Geräte gründlich kennen. Er soll für eine gegebene Aufgabenstellung der Textilveredlung und Textilreinigung das nach Tauglichkeit, Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit geeignete Verfahren auswählen können.

Lehrstoff:

I. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Textile Faserstoffe:

Natur- und Chemiefasern (Eigenschaften).

Textilveredlung:

Behandlungsbäder (Zusammensetzung, Berechnung; Wasch-, Bleich- und Färbeflotten). Färben von Naturfasern.

Textilreinigung:

Wäscherei (Waschmittel, Waschmaschinen, Waschverfahren). Chemischreinigung (Lösemittel, Maschinen, Verfahren).

II. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Eiweißfasern:

Gewinnung, Einsatzkriterien. Chemischer und morphologischer Aufbau. Farbstoffaffinität. Färbemechanismen. Vorbehandlung. Färben mit allen Farbstoffklassen. Farbechtheiten.

Zellulosefasern:

Gewinnung, Einsatzkriterien. Chemischer und morphologischer Aufbau.

Farbstoffaffinität. Vorbehandlung. Färben mit Direkt- und Reaktivfarbstoffen. Farbechtheiten.

Korrektur von Färbungen:

Nuancieren, Aufhellen, Egalisieren, Abziehen.

Abgasreinigung:

Schadstoffe, mechanische Abgasreinigung, Absorption, Adsorption,

Oxidationsverfahren.

Wasser und Abwasser:

Versorgung, Aufbereitung, Rückführung, Umweltschutz.

III. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Zellulosefasern:

Küpen, Leukoküpenester-, Schwefel-, Entwicklungs- und Phthalocyaninfarbstoffe. Chemische Raktionen beim Färbeprozeß. Auszieh- und Klotzverfahren. Färbereihilfsmittel.

Nachbehandlungsverfahren. Farbechtheiten.

Chemiefasern:

Herstellung, Einsatzkriterien. Chemischer und morphologischer Aufbau. Farbstoffaffinität. Vorbehandlung. Färben mit allen geeigneten Farbstoffklassen. Färbemechanismus, Färbereihilfsmittel.

IV. Jahrgang (5 Wochenstunden):

Fasermischungen:

Zusammensetzung und Einsatz, Vorbehandlung, Färben (Verfahrensvarianten, Verfahrensoptimierung; Ton-in-Ton-Färbung, Mehrfarbeneffekte; Reservierungen), Elastomerfasern in Mischungen. Textile Bodenbeläge.

Färbereieinrichtungen:

Apparate. Maschinen. Continueanlagen. Anlagen für Bodenbeläge. Moderne Technologien (Schaumtechnik, Space-Dyeing).

Druckereieinrichtungen:

Filmdruck (Flach- und Rundschablonendruck). Walzendruckmaschinen.

Transferdruck. Schablonenherstellung.

Technologie der Appretur:

Vorbehandlung von Natur- und Chemiefasern. Mechanische und chemische Appreturverfahren für Web- und Maschenwaren aus Zellulosefasern und deren Mischungen. Effekte. Ausrüstungsgänge. Thermofixieren von Synthesefasern und Fasermischungen.

V. Jahrgang (5 Wochenstunden):

Druckarten:

Direkt-, Ätz- und Reservedruck auf allen Fasern mit allen

Farbstoffklassen.

Druckpasten:

Verdickungsmittel, Farbstoffe, Hilfsmittel. Physikalische

Eigenschaften der Druckpasten.

Fixierverfahren:

Ein- und Zweiphasenverfahren. Dämpf-, Thermofixier-,

Naßentwicklungsverfahren.

Technologie der Appretur:

Vorbehandlung von Eiweißfasern. Mechanische und chemische Appreturverfahren für Weh- und Maschenwaren aus Eiweißfasern und deren Mischungen. Effekte. Ausrüstungsgänge.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Verständnis textiltechnischer Probleme und die Anwendbarkeit in der textilchemischen Praxis. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe kommt dem Umweltschutz und der Sicherheitstechnik im Betrieb besondere Bedeutung zu.

Zwecks rechtzeitiger Erarbeitung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Absprache mit den Lehrern der übrigen fachlich-theoretischen Pflichtgegenstände wichtig.

20.

MECHANISCHE TEXTILTECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für das Fachgebiet wesentlichen Anforderungen an textile Fäden und Flächen kennen.

Lehrstoff:

III. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Spinnerei:

Faseraufbereitung, Spinnverfahren. Produkte.

Weberei:

Vorbereitung; Bindungsarten, Webverfahren. Produkte.

Wirkerei und Strickerei:

Maschenbildende Elemente, Maschenbildungsvorgänge. Bindungen.

Produkte.

Spezielle Textiltechniken:

Vliesstoffe, Tufting, Stickerei, Bobinettechnik. Produkte.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Berufspraxis weshalb dem Stand der Technik angepaßten Lehrinhalten besondere Bedeutung zukommt.

Modelle, Bildtafeln, Skizzenblätter und Handbücher erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

21.

WERKSTÄTTENLABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes anfallenden Aufgaben, die über den Rahmen der Werkstättenausbildung hinausgehen, lösen und dokumentieren können.

Lehrstoff:

V. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Stoffgebiet Planung:

Ausarbeitung von Veredlungsplänen für Textilien (Flocke, Garn, Flächengebilde). Übertragung von Laboratoriumsrezepturen auf den Produktionsbetrieb.

Stoffgebiet Produktion:

Vorbehandlung und Kolorieren der Materialien mit den erstellten Rezepturen auf den vorhandenen Apparaten und Maschinen. Überwachung der Arbeitsprozesse (Abmustern, Farbvergleich durch Farbmessung, Flottenuntersuchung). Aufbringen von chemischen Appreturen auf kolorierte Materalien. Überprüfung der Effekte.

Echtheitsbestimmungen.

Stoffgebiet Endprodukt:

Warenendkontrolle (Warenschau, Fehlerbehebung, Reklamationsbearbeitung).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung der Verfahren in der textilchemischen Praxis. Die Durchführung von Projekten fördert sowohl die Praxisnähe als auch das selbständige Arbeiten der Schüler.

Besondere Bedeutung kommt dem Energieverbrauch und der Kalkulation sowie den Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen zu. Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

22.

WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Roh- und Hilfsstoffe kennen.

Der Schüler soll facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.

Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

I. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Grundausbildung:

Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung. Umgang mit Chemikalien, Farbstoffen und Hilfsmitteln (Messen, Wägen); Handhabung der maschinellen Einrichtungen.

Textilveredlung:

Warenvorbehandlung für Färbung und Druck.

Textilreinigung:

Wäscherei (Merken, Sortieren nach Pflegekennzeichnung und Textilauszeichnungsverordnung). Waschverfahren (Ein- und Mehrlaugenverfahren, Temperatur). Entwässern und Trocknen, Bügeln, Pressen, Mangeln. Chemischreinigung (Merken; Sortieren nach Pflegekennzeichnung und Textilauszeichnungsverordnung). Zusammenstellung der Reinigungschargen. Reinigen in organischen Lösungsmitteln.

II. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Textilveredlung:

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