Verordnung über die Lehrpläne für Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten; Bekanntmachung von Lehrplänen für den Religionsunterricht
Zur Verbesserung der Chancen von Schülern, die keine Vorbildung in der Fremdsprache besitzen, tritt anfangs bei der Vermittlung des Lehrstoffes die Leistungsbeurteilung in den Hintergrund. Das Schwergewicht des Unterrichtes für diese Schüler liegt im ersten Unterrichtsjahr auf der Vermittlung der sprachlichen Grundfertigkeiten. Je nach den Vorkenntnissen der Schüler kann auch die Vermittlung von Strukturregeln anläßlich festgestellter Lücken für die kommunikativen Fertigkeiten von Nutzen sein.
Für das erfolgreiche Verstehen, Umsetzen und Produzieren von Texten (das sind sowohl vorbereitete als auch in unmittelbarer Reaktion gegebene schriftliche und mündliche Äußerungen) ist es erforderlich, daß der Lehrer zunächst schrittweise Verfahren für diese komplexen Vorgänge vorstellt und an Beispielen erklärt. Der Wortschatz wird zweckmäßigerweise auf die am häufigsten gebrauchten Morpheme aufgebaut, damit schon früh eine inhaltsreiche Verständigung möglich ist.
Die Vorkenntnisse der Schüler ermöglichen im Englischunterricht fast immer von Beginn an die Verwendung der Fremdsprache im Dienste der mündlichen Sprachbeherrschung; ausgenommen sind Situationen mit praxisfremdem Wortschatz (zB Erklärungen zur Grammatik und zu Übersetzungen). In den anderen Fremdsprachen wird dies je nach den Umständen ebenfalls von Anfang an oder erst später möglich sein. Die mündliche Sprachbeherrschung wird ferner durch Gruppengespräche, durch Übungen an Sprachmustern und durch Referate und Diskussionsbeiträge, etwa in Simulation von Tagungen, gefördert. Sprechhemmungen können dadurch abgebaut werden, daß in der Leistungsbeurteilung die Sprachrichtigkeit zunächst hinter das Ausmaß der Beteiligung am Sprachgeschehen zurücktritt. Bei Referaten wird der Gefahr der Überforderung des Vortragenden und der Zuhörer am besten durch allmähliche Steigerung der Länge, etwa ab zwei Minuten, sowie durch eingehende Beratung der Schüler vorgebeugt.
Bei Übungen im schriftlichen Ausdruck ist es zweckmäßig, den Aufgabenstellungen der Praxis durch genaue Angabe der Zielgruppe und des Verwendungszweckes des Textes nahezukommen. Der Bildungs- und Lehraufgabe sind vor allem folgende Formen angemessen: Reaktionen in der Fremdsprache auf vorgegebene fremdsprachige Texte in Form der Antwort, der Reklamation, der Stellungnahme, des Exzerpts, der Zusammenfassung; Reaktionen in der Fremdsprache auf bekannte Sachverhalte oder auf vorgegebene deutsche Texte, besonders in der beruflichen Korrespondenz.
In den Themenbereichen der alltags- und berufsorientierten Kommunikation fördern Hinweise auf die Lebensart des fremden Sprachraumes die Motivation. Im technischen Bereich erscheint der systematische Aufbau vom Einfachen zum Komplexen (zB Konstruktionselement - Bauteil - Baugruppe - Gerät - System) besonders zielführend. Als Unterrichtsmittel bewähren sich hier neben bildlichen Darstellungen auch Originalobjekte und Modelle.
Im Englischunterricht wird zweckmäßigerweise entweder das britische oder das amerikanische Englisch gepflegt, was auch den Hinweis auf Unterschiede erfordert. Gute Vorkenntnisse eines Schülers in einer dieser Sprachformen bedingen seine Förderung in dieser Form.
In jedem Jahrgang zwei Schularbeiten, ab dem III. Jahrgang auch zweistündig.
GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll in gesellschafts-, politik- und wirtschaftsrelevanten Fragen die Bandbreiten der möglichen Standpunkte überblicken und einen seinem Lebensalter entsprechenden, eigenen Standpunkt beziehen können.
Der Schüler soll die für die Entscheidungsfindung notwendigen historischen Fakten aufsuchen und verwerten können. Er soll Situationen unter Heranziehung historischer Modelle interpretieren können.
Der Schüler soll das politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Geschehen in den bedeutenden Kulturkreisen in Vergangenheit und Gegenwart unter besonderer Berücksichtigung Österreichs aus der historischen Situation kritisch beurteilen können.
Der Schüler soll Zusammenhänge zwischen der Entwicklung der Technik und allgemeinen Produktions- und Sozialstrukturen verstehen. Er soll wirtschaftliche und gesellschaftliche Prozesse auf ihre Bedingungen untersuchen können. Insbesondere soll er Interessenskonflikte analysieren und Manipulationsversuche aufdecken können. Er soll die Notwendigkeit von Prioritäten und von Kompromissen einsehen.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Gesellschaft, Kultur und Wissenschaft bis zur Aufklärung:
Kulturelles und wissenschaftliches Erbe der Antike (demokratische Tendenzen, religiöses Erbe). Feudalismus.
Zentralisierungsbestrebungen (Absolutismus).
Emanzipationsbestrebungen des Bürgertums; Entwicklung des modernen Staatsgedankens. Der Ursprung Österreichs. Kulturelles Erbe aus Mittelalter und früher Neuzeit (Romanik, Gotik, Renaissance, Barock, Rokoko). Wissenschaft und Technik des vorindustriellen Zeitalters.
Auswirkung der Aufklärung auf Gesellschaft, Kultur und Wissenschaft:
Europäische Großmächte im 18. Jahrhundert (Rußland, Preußen, Österreich, Frankreich, England). Entstehung der USA; Französische Revolution und Empire. Nationalismus, Liberalismus. Wissenschaft, Erfindungen, industrielle Revolution; Entstehung der Industriegesellschaft. Arbeitnehmerbewegungen.
Europa nach Napoleon:
Das Metternichsche Staatensystem. Romantik und Biedermeier.
Revolutionen von 1848. Einigungsbestrebungen (Deutschland, Italien);
Hochkapitalismus; Kolonialpolitik.
Europa 1900-1914:
Politische Interessen der Großmächte, Bündnissysteme. Wirtschaft- und Sozialstruktur. Kulturelle Strömungen, wissenschaftlich-technisches Weltbild.
V. Jahrgang:
Der Erste Weltkrieg:
Ursachen, politische und militärische Entwicklung, Friedensverträge, neue Staatsgebiete und Staatsformen (Nachfolgestaaten Österreich-Ungarns, Sowjetunion).
Europa zwischen den Weltkriegen:
Politische Interessen der Großmächte, Wirtschafts- und Sozialentwicklung (Inflation, Expansion und Zusammenbruch der Wirtschaft; Massenarbeitslosigkeit). Entwicklung der Technik. Kulturelle Strömungen. Totalitäre Ideologien, innerstaatliche Konfrontation, Bündnissysteme.
Der Zweite Weltkrieg:
Ursachen, politische und militärische Entwicklung. Das nationalsozialistische Deutschland (Außen- und Wirtschaftspolitik; Verfolgung und Widerstand) und seine Gegner. Neue Grenzen und besetzte Gebiete. Die Vereinten Nationen.
Die Welt seit 1945:
Wiederaufbau, Friedensverträge, Bündnissysteme und wirtschaftliche Zusammenschlüsse. Ost-West-Konflikt. Dekolonisation, Staatengründungen. Internationale Organisationen. Bewegung der Blockfreien. Revolution und Umstürze; Stellvertreterkriege. Rassen- und Religionsprobleme, Entwicklung der Weltwirtschaft; Probleme der Entwicklungsländer; Nord-Süd-Beziehungen; multinationale Konzerne. Technische Entwicklung. Kulturelle Strömungen.
Österreich von 1945 bis 1955:
Zweite Republik, Besatzung, Wiederaufbau. Industriebeschlagnahmen,
Verstaatlichung. Innenpolitische Krise 1950. Sozialpartnerschaft.
Staatsvertrag, immerwährende Neutralität.
Österreich seit 1955:
Innen-, Außen- und Sozialpolitik. Entwicklung der Sozial- und Wirtschaftsstruktur. Umfassende Landesverteidigung. Kulturelle Strömungen, wissenschaftlich-technische Leistungen. Aktuelle politische Probleme.
Sozialkunde:
Soziale Gruppierungen (Kleingruppe, organisierte Gruppe, Institution). Soziale Rollen, Macht. Beeinflussungsprozesse; soziale Mobilität, sozialer Wandel.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Auswirkung der geschichtlichen Entwicklung auf die Gegenwart.
Die Bildungs- und Lehraufgabe und das Stundenausmaß lassen es angezeigt erscheinen, die Fakten an Hand aussagekräftiger Beispiele zu beschaffen und zu illustrieren und in Gruppenarbeit andere Bereiche analog ausarbeiten zu lassen.
Diskussionen über Probleme, zu denen die Schüler selbständig Informationen sammeln können, fördern die Selbständigkeit der Schüler, insbesondere dadurch, daß der Lehrer bei umstrittenen Themen nicht selbst Stellung bezieht, aber dafür sorgt, daß kein Standpunkt und kein wesentliches Argument übersehen wird.
Die Fähigkeit zur Analyse von Interessenkonflikten und Manipulationsversuchen wird durch Simulation gefördert, wobei die Schüler zu selbständiger Lösung angeregt werden.
Zur Herstellung von Querverbindungen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Absprache der Lehrer der Pflichtgegenstände „Deutsch” und „Geschichte und Sozialkunde” wichtig.
GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Bindungen und Ansprüche des Menschen an den Raum und die sich daraus ergebenden Veränderungsprozesse im Raum erkennen können. Er soll die Nutzungs- und Verteilungskonflikte um die Vorkommen und wirtschaftlichen Möglichkeiten der Erde kennen und bereit sein, an den Lösungsansätzen für ein friedliches Zusammenleben mitzuwirken.
Der Schüler soll um die gegenseitige Abhängigkeit von Mensch und Ökosystem wissen und bei Entscheidungen in der Konfrontation von Technik und Natur Verantwortung übernehmen.
Der Schüler soll wirtschaftliche Abläufe interpretieren können.
Der Schüler soll politische, wirtschaftliche und soziale Informationen beschaffen, selbständig in einen topographischen Orientierungsraster einordnen und auswerten können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Landschafts- und Humanökologie:
Ökologisches Wirkungsgefüge (Klima, Relief, Boden, Pflanzenkleid). Landschaftsgürtel der Erde (Entstehung, Lage, Verteilung). Wechselwirkungen zwischen Ökosystemen und dem wirtschaftenden Menschen.
Bevölkerung:
Darstellung des Bevölkerungsgeschehens. Demographische Strukturen
und Prozesse. Kapazitätsgrenzen.
Gesellschafts- und Wirtschaftssysteme:
Die 1., 2. und 3. Welt. Überstaatliche Machtkonzentrationen (wirtschaftliche, politische, militärische). Verflechtung von Machtinteressen.
II. Jahrgang:
Entwicklungsländer:
Merkmale, Probleme; Unterentwicklung (historische, räumliche, sozioökonomische Bedingungen).
Weltwirtschaft:
Internationale Verflechtungen. Nord-Süd-Konflikt (Gründe, Lösungsmöglichkeiten).
Entwickelte Länder:
Wirtschaftsregionen (Entstehungsfaktoren, Entwicklungen). Regionale
Strukturveränderungen (Ursachen, wirtschaftliche und räumliche Auswirkungen).
Verstädterung:
Ursachen. Probleme.
Raumordnung:
Ordnungsmaßnahmen zur Sicherung der Lebensqualität und einer funktionierenden Wirtschaft. Gestaltungsmöglichkeiten im eigenen Lebensraum.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Verständnis der Wechselwirkung zwischen dem geographischen Raum und dem Menschen, der Österreichbezug und die Bereitschaft zum Beschaffen und Verarbeiten von Informationen. Die Mehrzahl der Inhalte kann durch Fallbeispiele in den Unterricht eingebracht werden, insbesondere in den Themenbereichen „Landschafts- und Humanökologie”, „Entwicklungsländer”, „Entwickelte Länder”, „Verstädterung” und „Raumordnung”. Werden bei den einzelnen Fallbeispielen länderkundlich-topographische Inhalte miteinbezogen und so ausgewählt, daß alle Regionen der Erde abgedeckt sind, so kann das von den Schülern früher erworbene topographische Orientierungswissen erweitert und vertieft werden.
Wirtschaftskundliche Begriffe lassen sich am besten aus den geographischen Inhalten der einzelnen Themenbereiche entwickeln.
Die von der Bildungs- und Lehraufgabe geforderte Anwendung erworbener Kenntnisse legt schüleraktivierende Unterrichtsformen nahe. Besonders geeignet erscheinen das möglichst selbständige Sammeln von Informationen sowie das Anfertigen und Auswerten von Karten, Diagrammen, Skizzen und ähnliches.
WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Bedeutung betriebswirtschaftlicher Überlegungen und volkswirtschaftlicher Zusammenhänge für die Produktion im Fachgebiet kennen. Er soll einfache Geschäftsfälle in doppelter Buchhaltung und in der Kostenrechnung erfassen können. Er soll einfache Formen des branchenüblichen Schriftverkehrs und Zahlungsverkehrs durchführen können.
Der Schüler soll die für die Berufsausübung im Fachgebiet bedeutsamen Rechtsvorschriften kennen.
Der Schüler soll die für das Verständnis des politischen und sozialen Lebens und zur Wahrnehmung der staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten erforderlichen Kenntnisse besitzen. Er soll die demokratischen Prinzipien bejahen.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Betriebswirtschaft:
Unternehmens- und Betriebsformen, betriebliche Organisation.
Rechnungswesen:
Gesetzliche Grundlagen. Prinzip der doppelten Buchhaltung.
Kostenrechnung.
Schriftverkehr:
Posteingang und Postversand; Ablagetätigkeiten. Warenverkehr,
Zahlungsverkehr, Schriftverkehr mit Behörden, Schriftverkehr bei
Postensuche.
Volkswirtschaft:
Wirtschaftsordnungen. Volkswirtschaftlicher Kreislauf; Markt; Geld,
Währung; Konjunktur. Außenhandel.
V. Jahrgang:
Unternehmerrecht:
Privatrecht, Handelsrecht (Kaufmann, Handelsregister, Dienstleistungen, Handelsgeschäfte, Handelskauf). Gewerberecht (Antritt und Ausübung eines Gewerbes). Schutz geistigen Eigentums.
Arbeitnehmerrecht:
Arbeitsrecht (Arbeitsvertrag, Rechte und Pflichten der Vertragspartner, Auflösung von Arbeitsverhältnissen; Angestelltengesetz; Arbeiter, Lehrling), Arbeitsschutz (Arbeitszeitschutz, allgemeiner und besonderer technischer Arbeitsschutz, Aushangpflicht; Sozialversicherung). Schutz geistigen Eigentums.
Politische Bildung:
Staatselemente, Aufgaben des Staates; Staats- und Regierungsformen, politische Parteien, Verbände. Österreichisches Verfassungsrecht (demokratisches, republikanisches, bundesstaatliches, rechtsstaatliches Prinzip). Rechte und Pflichten des Staatsbürgers. Verfassungen bedeutender Staaten; internationale Stellung Österreichs, immerwährende Neutralität, umfassende Landesverteidigung. Zwischenstaatliche Organisationen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Verständnis für Probleme des öffentlichen Lebens und für komplexe Zusammenhänge in Wirtschaft und Recht sowie die Aktualität. Dementsprechend kommt bei Divergenzen zwischen der Theorie und der politischen Wirklichkeit das größere Gewicht der letzteren zu.
In vielen Teilbereichen wird auf Vorkenntnisse aus dem Pflichtgegenstand „Geschichte und Sozialkunde” zurückgegriffen werden können.
Da die im Mittelpunkt der Bildungs- und Lehraufgabe stehende politische Bildung vor allem durch Erleben erworben wird, kommt Diskussionen, Rollenspielen, Besuchen von Institutionen und Vorträgen auch schulfremder Personen große Bedeutung zu. In den wirtschaftlichen und rechtlichen Themenbereichen sind Fallbeispiele besonders nützlich, für die die Arbeit in Gruppen und die Diskussion zweckmäßige Arbeitsformen sind.
Die Selbständigkeit der Schüler wird erhöht, wenn der Lehrer in Diskussionen durch Zwischenfragen dafür sorgt, daß kein Standpunkt und kein wesentliches Argument übersehen wird.
LEIBESÜBUNGEN
Siehe BGBl. Nr. 37/1989.
SCHULAUTONOMER PFLICHTGEGENSTANDSBEREICH
(Anm.: aufgehoben durch BGBl. Nr. 665/1995)
PFLICHTPRAKTIKUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Unterricht der fachtheoretischen und fachpraktischen Unterrichtsgegenstände erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten auf die Berufspraxis seines Fachgebietes anwenden können.
Organisationsform und Inhalt:
Das Gesamtausmaß der Dauer des Pflichtpraktikums hat mindestens acht Wochen zu betragen. Das Pflichtpraktikum ist in zwei Abschnitte von je vier Wochen Dauer zu teilen.
Der erste Abschnitt soll vorwiegend handwerklichen Verrichtungen gewidmet sein, während der zweite Abschnitt vorwiegend technische oder betriebsorganisatorische Tätigkeiten umfassen soll.
Nach jedem vierwöchigen Abschnitt ist vom Schüler ein selbstverfaßter Pflichtpraktikumsbericht mit Angaben über die ausgeübten Tätigkeiten und die erworbenen Erfahrungen an den Abteilungsvorstand zu übermitteln.
Didaktische Grundsätze:
Der erste enge Kontakt mit dem Berufsleben bedarf sorgfältiger Vor- und Nachbereitung durch die Schule. Besonders wichtig ist die Auswertung des Pflichtpraktikumsberichtes in den fachtheoretischen und fachpraktischen Unterrichtsgegenständen.
B. FREIGEGENSTÄNDE
STENOTYPIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Texte nach Diktat unter Einhaltung des für die Staatliche Stenotypieprüfung geltenden Fehlerschlüssels auf der Maschine schreiben können. Der Schüler soll Texte und Diktate sicher in Kurzschrift aufnehmen und wortgetreu lesen können. Er soll sich der Kurzschrift als Organisationsmittel (Notizschrift) bedienen können. Er soll Texte aus Langschrift, aus Kurzschrift und vom Phonotypieträger in Maschinschrift übertragen können. Er soll die Schreibmaschine pflegen können. Er soll Texte aus dem Geschäfts-, Behörden- und Privatbereich nach den Richtlinien für Maschinschreiben (ÖNORM A 1080) sicher und einwandfrei gestalten können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Zehn-Finger-Tastschreiben:
Buchstaben, Ziffern, Zeichen. Anwendung nach den Richtlinien für Maschinschreiben (ÖNORM A 1080). Abschrift und Schreiben nach Diktat und allgemeinen Angaben; Tabellieren.
Die Schreibmaschine:
Bedienung aller Einrichtungen.
II. Jahrgang:
Zehn-Finger-Tastschreiben:.
Abschrift und Schreiben nach Diktat und allgemeinen Angaben mit
erhöhter Geschwindigkeit.
Die Schreibmaschine:
Farbbandwechsel, Typen- und Maschinenreinigung.
Normen und Usancen:
Äußere Form der kaufmännischen Schriftstücke; genormte und ungenormte Geschäftsbriefe; Ausführung von Schriftstücken nach Konzepten und ungegliederten Vorlagen; Ausfüllen von Formularen.
Kurzschrift nach der Wiener Urkunde:
Aufnahme und Lesen eigener Niederschriften und kurzschriftlicher Vorlagen, Übertragung in Maschinschrift.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Textauswahl ist die Brauchbarkeit in der betrieblichen Praxis und im Alltag. Reinschriften werden zweckmäßigerweise in Mappen gesammelt.
ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch, Russisch,
Serbokroatisch oder Ungarisch)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll sich in der Fremdsprache mündlich und schriftlich unmißverständlich und im wesentlichen korrekt über Alltagsfragen und Themen des Fachgebietes verständigen können.
Der Schüler soll fremdsprachige Texte des Fachgebietes, erforderlichenfalls unter Verwendung eines zweisprachigen Wörterbuches, verstehen und sinngemäß ins Deutsche übertragen können. Er soll das nach einem gegebenen Kriterium Wesentliche eines Textes, dessen Thematik ihm vertraut ist, im Deutschen und in der Fremdsprache wiedergeben können.
Der Schüler soll zweisprachige allgemeine Wörterbücher, Fachwörterbücher und für die Berufspraxis bedeutsame fremdsprachige Nachschlagwerke benützen können.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Alltag:
Routinesituationen, isolierte Sachverhalte.
Wirtschaft und Arbeitswelt:
Industriezweige, Berufe, berufliche Auslandsbeziehungen.
Technik und Hilfswissenschaften:
Werkzeuge, Maschinen, Geräte, Bauelemente, Anlagen und Produkte der Fachrichtung (Bauarten, Funktion, Bedienung einfacher Objekte). Grundrechenoperationen, naturwissenschaftliche Methoden, Symbole, Größen, Maße und Gewichte; Datenverarbeitung.
IV. Jahrgang:
Alltag:
Sachverhalte mit einfacher Struktur.
Wirtschaft und Arbeitswelt:
Arbeitsplätze; betriebliche Organisation im Fachgebiet (Strukturen, Probleme). Einfache Geschäftsfälle.
Technik und Hilfswissenschaften:
Bauelemente, Geräte, Maschinen, Anlagen und Produkte der Fachrichtung (Bauarbeiten, Funktion, Bedienung, Schutz, Wartung und Pflege von Objekten; Anwendungen). Naturgesetze; Mathematik der technischen Fachliteratur; Mikrocomputertechnik, Datenverarbeitung.
V. Jahrgang:
Alltag:
Sachverhalte mit komplexer Struktur.
Wirtschaft und Arbeitswelt:
Volkswirtschaftliche und sozialpolitische Aspekte des Fachgebietes.
Technik:
Bauelemente, Geräte, Maschinen, Anlagen und Produkte der Fachrichtung (Fehlersuche, Reparatur, Konstruktion).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit im Beruf. Themen, die mehrere Lehrstoffgebiete kombinieren, sparen Unterrichtszeit und fördern das fachübergreifende Denken; besonders nützlich sind Themen und Aktivitäten, die zugleich die Fertigkeiten in der Alltagskommunikation festigen und ausbauen und/oder Besonderheiten der Völker, die diese Fremdsprache sprechen, auf gesellschaftlichem, politischem, wirtschaftlichem, wissenschaftlich-technischem oder kulturellem Gebiet behandeln. Komplexe Aufgabenstellungen fördern die Eigenständigkeit des Schülers; die Berücksichtigung seiner Interessen bei der Themenwahl erhöht seine Motivation.
Strukturregeln tragen zum Verständnis sprachlicher Zusammenhänge stärker bei als zur Förderung des fließenden Sprechens; im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe empfiehlt sich dabei die Beschränkung auf Wesentliches.
Für das erfolgreiche Verstehen, Umsetzen und Produzieren von Texten (das sind sowohl vorbereitete als auch in unmittelbarer Reaktion gegebene schriftliche und mündliche Äußerungen) ist es erforderlich, daß der Lehrer zunächst schrittweise Verfahren für diese komplexen Vorgänge vorstellt und an Beispielen erklärt. Der Wortschatz wird zweckmäßigerweise auf die am häufigsten gebrauchten Morpheme aufgebaut, damit schon früh eine inhaltsreiche Verständigung möglich ist.
Die mündliche Sprachbeherrschung wird durch die weitgehende Verwendung der Fremdsprache im Unterricht sowie durch Gruppengespräche, durch Übungen an Sprachmustern und durch Referate gefördert. Sprechhemmungen können dadurch abgebaut werden, daß in der Leistungsbeurteilung die Sprachrichtigkeit zunächst hinter das Ausmaß der Beteiligung am Sprachgeschehen zurücktritt. Bei Referaten wird der Gefahr der Überforderung des Vortragenden und der Zuhörer am besten durch allmähliche Steigerung der Länge, etwa ab zwei Minuten, sowie durch eingehende Beratung der Schüler vorgebeugt.
Bei Übungen im schriftlichen Ausdruck ist es zweckmäßig, den Aufgabenstellungen der Praxis durch genaue Angabe der Zielgruppe und des Verwendungszweckes des Textes nahezukommen. Der Bildungs- und Lehraufgabe sind vor allem folgende Formen angemessen: Reaktionen in der Fremdsprache auf vorgegebene fremdsprachliche Texte in Form der Antwort, der Reklamation, der Stellungnahme, des Exzerpts, der Zusammenfassung; Reaktionen in der Fremdsprache auf bekannte Sachverhalte oder auf vorgegebene deutsche Texte, besonders in der beruflichen Korrespondenz.
In den Themenbereichen der alltags- und berufsorientierten Kommunikation fördern Hinweise auf die Lebensart des fremden Sprachraumes die Motivation. Im technischen Bereich erscheint der systematische Aufbau vom Einfachen zum Komplexen (zB Konstruktionselement - Bauteil - Baugruppe - Gerät - System) besonders zielführend. Als Unterrichtsmittel bewähren sich hier neben bildlichen Darstellungen auch Originalobjekte und Modelle.
Im III. Jahrgang sind zwei einstündige Schularbeiten zulässig; ab dem IV. Jahrgang zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten.
BETRIEBSWIRTSCHAFT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die kaufmännischen Aufgaben gewerblicher und industrieller Mittelbetriebe sowie die hiefür geltenden Rechtsvorschriften und Usancen kennen.
Er soll häufig auftretende kaufmännische Aufgaben gewerblicher und industrieller Mittelbetriebe unter Verwendung von Büromaschinen und Organisationsmitteln lösen können.
V. Jahrgang:
Dienstleistungsbereiche:
Geld- und Kreditwesen, Versicherungswesen, Personen- und Güterbeförderung.
Zahlungsverkehr:
Rechtliche Grundlagen; in- und ausländische Zahlungsmittel;
Zahlungsvermittlung durch die Post und durch Geldinstitute.
Mahnwesen.
Steuerrecht:
Umsatzsteuer; Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer;
Lohnsummensteuer, Grundsteuer.
Lohn- und Gehaltsverrechnung:
Rechtliche Grundlagen; Berechnung, Verbuchung. Verkehr mit Behörden
und Sozialversicherungsträgern.
Büromaschinen und Organisationsmittel:
Aufgaben, Arten, Pflege.
Geschäftsfälle:
Schriftverkehr (regelmäßige Erfüllung des Kaufvertrages von der Anbahnung bis zur Zahlung; Unregelmäßigkeiten. Werbung). Rechnungswesen unter Berücksichtigung des Steuerrechtes (Buchhaltung, Kostenverrechnung und Kalkulation, Statistik, Planung).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Betriebspraxis. Dementsprechend wird die Unterrichtsform der Lösung praktischer Aufgaben vorherrschen.
Der Unterricht baut auf Vorkenntnissen aus den Pflichtgegenständen „Wirtschaftliche Bildung, Rechtskunde und Politische Bildung” und „Werkstätte” auf.
AKTUELLE FACHGEBIETE
(Anm.: aufgehoben durch BGBl. Nr. 665/1995)
C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
LEIBESÜBUNGEN
Siehe BGBl. Nr. 37/1989.
D. FÖRDERUNTERRICHT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffene, grundsätzlich geeignete und leistungswillige Schüler soll jene Kenntnisse und Fertigkeiten aufweisen, die ihm die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Pflichtgegenstandes ermöglichen.
Lehrstoff:
Wie im jeweiligen Jahrgang des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.
Didaktische Grundsätze:
Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert Wiederholung und verstärkte Einübung des Lehrstoffes des betreffenden Pflichtgegenstandes ohne jede Ausweitung in der Breite oder Tiefe. Da die Schwächen der Schüler im allgemeinen in verschiedenen Bereichen liegen, kommt der Gruppenarbeit besondere Bedeutung zu.
Ständige Kontaktnahme mit dem Lehrer des betreffenden Pflichtgegenstandes ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des Förderunterrichtes.
Der Förderunterricht darf grundsätzlich nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichtes in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.
Anlage 1 1 2
Jahrgangs- und semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten
(Art. II Abs. 1, BGBl. Nr. 571/1989):
- 1989 (I. Jahrgang und 1. Semester),
- 1990 (2. Semester),
- 1990 (II. Jahrgang und 3. Semester),
- 1991 (4. Semester),
- 1991 (III. Jahrgang),
- 1992 (IV. Jahrgang),
- 1993 (V. Jahrgang).
Anlage 1.1.2
```
```
HÖHERE LEHRANSTALT FÜR BAUTECHNIK
Ausbildungszweig Tiefbau
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Wochenstunden Lehrver-
Pflichtgegenstände Summe pflich-
Jahrgang tungs-
I. II. III. IV. V. gruppe
```
```
1 Religion ............ 2 2 2 2 2 10 (III)
2 Deutsch ............. 3 2 2 2 2 11 (I)
3 Lebende Fremdsprache
*2) (.....) ......... 2 2 2 2 2 10 (I)
4 Geschichte und
Sozialkunde ......... - - - 2 2 4 (III)
5 Geographie und
Wirtschaftskunde .... 2 2 - - - 4 (III)
6 Wirtschaftliche
Bildung, Rechtskunde
und Staatsbürgerkunde - - - 2 2 4 III
7 Leibesübungen ....... 2 2 2 1 1 8 (IVa)
8 Mathematik und
angewandte Mathematik 4 3 4 - - 11 (I)
9 Physik und angewandte
Physik .............. 2 2 2 - - 6 (II)
10 Chemie, angewandte
Chemie und
Umwelttechnik ....... 2 2 - - - 4 II
11 Darstellende Geometrie 3 2 2 - - 7 (I)
12 Elektronische
Datenverarbeitung und
angewandte
elektronische
Datenverarbeitung ... - 2 2 - - 4 I
13 Baukonstruktion *1) . 4 4 2 2 2 14 I
14 Statik .............. - 2 3 3 3 11 (I)
15 Stahlbetonbau ....... - - - 3 3 6 (I)
16 Stahl- und Holzbau .. - - - 2 2 4 I
17 Grund- und Wasserbau
*1) ................. - - 2 3 3 8 (I)
18 Siedlungswasserbau *1) - - - 3 3 6 I
19 Verkehrswegebau *1) . - - 2 2 3 7 (I)
20 Brückenbau *1) ...... - - - 2 2 4 (I)
21 Vermessungswesen *1) - - - 3 3 6 I
22 Baubetrieb .......... - - 3 4 3 10 I
23 Bauzeichnen und
Konstruktionsübungen 4 3 2 2 2 13 I
24 Freihandzeichnen .... 2 2 - - - 4 (IV)
25 Laboratorium ........ - - 4 - - 4 I
26 Bautechnisches
Praktikum ........... 8 8 4 - - 20 (Va)
```
```
Gesamtwochenstundenzahl 40 40 40 40 40 200
27 Pflichtpraktikum ..... mindestens je vier Wochen vor dem Eintritt
in den III. bzw. V. Jahrgang.
```
```
Wochenstunden Lehrver-
Freigegenstände pflich-
Jahrgang tungs-
I. II. III. IV. V. gruppe
```
```
Stenotypie ............. 2 2 - - - (V)
Zweite lebende
Fremdsprache *2)
*5) (.....) ............ - - 3 3 3 (I)
Betriebswirtschaft ..... - - - - 2 II
REFA ................... - - - 2 - I
Aktuelle Fachgebiete
*3) (.....) ............ - - 2 2 2 I-VI
```
```
Wochenstunden Lehrver-
Unverbindliche Übungen pflich-
Jahrgang tungs-
I. II. III. IV. V. gruppe
```
```
Leibesübungen ... bis zu 2 2 2 2 2 (IVa)
```
```
Förderunterricht
```
```
Deutsch ................ *4) *4) *4) *4) *4) (I)
Lebende Fremdsprache
*3) (.....) ............ *4) *4) *4) *4) *4) (I)
Mathematik und angewandte
Mathematik ............. *4) *4) *4) (I)
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1.
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN
UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES
AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1.
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
DEUTSCH
Siehe Anlage 1.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch)
Siehe Anlage 1.
GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE
GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND
STAATSBÜRGERKUNDE
LEIBESÜBUNGEN
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit im Rechnen mit Zahlen, Variablen und Funktionen besitzen und die Methoden der Analysis, der Numerik und der Statistik auf Aufgaben anderer Unterrichtsgegenstände anwenden können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang (4 Wochenstunden):
Siehe Anlage 1.1.1.
II. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Siehe Anlage 1.1.1.
III. Jahrgang (4 Wochenstunden):
Analysis:
Zahlenfolgen und Reihen, Grenzwert, Stetigkeit, Differenzquotient, Ableitung reeller Funktionen, Differentiationsregeln, Differential, Funktionsdiskussion; unbestimmtes, bestimmtes Integral. Funktionen mit zwei unabhängigen Variablen, gewöhnliche lineare Differentialgleichungen mit konstanten Koeffizienten.
Algebra und Numerik:
Vektoralalgebra, Matrizenrechnung.
Statistik:
Häufigkeitsverteilungen, Stichprobenkenngrößen, Fehlerrechnung, Korrelationsrechnung und Regressionsrechnung. Testverfahren, Varianzanalyse, Korrelationskoeffizienten.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Dementsprechend werden daher die Rechenbeispiele zu wählen sein. Die Absprache mit den Lehrern der fachtheoretischen Pflichtgegenstände ist erforderlich, um die rechtzeitige Bereitstellung mathematischer Kenntnisse zu sichern.
In jedem Jahrgang drei Schularbeiten.
PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK
CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK
DARSTELLENDE GEOMETRIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll aus Rissen eines Objektes dessen Aufbau ablesen und die in der Zeichnung enthaltenen Informationen deuten und konstruktiv verwerten können. Er soll geometrische Formen an technischen Objekten erkennen und mit Hilfe einer Konstruktionszeichnung erfassen sowie eigenständiges technisch-konstruktives Denken unter Anwendung geeigneter Abbildungsmethoden zeichnerisch umsetzen können. Er soll mit der Erzeugung und den Gesetzmäßigkeiten der für das Fachgebiet bedeutsamen Kurven, Flächen und Körper vertraut sein. Er soll räumliche Gegebenheiten in Handskizzen darstellen können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Siehe Anlage 1.1.1.
II. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Siehe Anlage 1.1.1.
III. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Kotierte Projektion:
Kotierter Grundriß, Geländeflächen, Schichtenpläne, Profile. Böschungskegelflächen (konstruktive Behandlung, ebene Schnitte). Böschungsflächen. Anwendung auf die Ermittlung von Damm- und Einschnittflächen.
Perspektive:
Zentralprojektion, Fernpunkte und Fluchtpunkte, Ferngeraden und Fluchtgeraden. Durchschnittverfahren bei horizontaler Blickachse, numerische Perspektive, Zeigerverfahren. Anwendung auf durch kotierte Grundrisse erfaßte Objekte des Straßenbaus. Messen in horizontalen und lotrechten Gerade. Rasterverfahren. Axonometrische Perspektive ebenflächig begrenzter Bauobjekte.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Auswahl und Gewichtung des Lehrstoffes ist die Verwendbarkeit für den Konstruktionsunterricht der Fachrichtung. Das räumliche Vorstellungsvermögen wird vor allem geschult, wenn die Lösungsstrategien anhand der räumlichen Gegebenheiten - nach Möglichkeit am Originalobjekt oder an einem Modell - entwickelt und in der Konstruktionszeichnung nachvollzogen werden; somit erübrigt sich die Verwendung von Spuren und Rißachsen. Die zunehmende Bedeutung des computerunterstützten Konstruierens legt die konsequente Verwendung eines Koordinatensystems nahe. Zur Stützung der Raumanschauung empfiehlt es sich, axonometrische Risse durchgehend zu verwenden.
Das Stundenausmaß erzwingt den Verzicht auf die Begriffsbildung Doppelverhältnis sowie auf Hilfsmittel der algebraischen Geometrie.
Im Themenbereich „Projektion und Axonometrie, Anwendung auf ebenflächig begrenzte Körper und spezielle Flächen'' ist das Erkennen der für eine Objektform erforderlichen Maße von Bedeutung. Im Sinne der Berufspraxis erscheint es zweckmäßig, auch mit Hauptrissen in getrennter Lage zu arbeiten. Ferner empfiehlt es sich, auf die geometrische Erzeugung auch der Prismen- und Pyramidenflächen als Bewegflächen hinzuweisen.
Für den Themenbereich „Lösung stereometrischer Aufgaben mit Hilfe von Normalprojektionen'' erweist sich das Zurückführen der Lageaufgaben über Ebenen auf das Angittern und der Maßaufgaben auf die Ermittlung der Länge einer Strecke und der Abmessung einer ebenen Figur sowie die Bedingung für orthogonale Lage einer Geraden und einer Ebene als ökonomisch. Im Sinne der Berufspraxis erscheint es zweckmäßig, technische Objekte nicht in allgemeiner Lage darzustellen; für anschauliche Darstellungen bietet sich die Axonometrie an.
Im Themenbereich „Böschung von Geraden und Ebenen, ebenflächige Dach- und Geländeformen'' ist es zweckmäßig, die Grundaufgaben unter Verwendung eines kotierten Grundrisses zu wiederholen und an praxisorientierten Aufgaben einzuüben. Zweckmäßig wird der Begriff Fallgerade nur bezüglich der horizontalen Grundrißebene benützt.
Im Themenbereich „Schatten bei Parallelbeleuchtung'' empfiehlt es sich im Sinne der Berufspraxis, durch Schattenkonstruktionen die räumliche Gliederung von Bauobjekten in der Zeichnung zu betonen. Dabei erweist es sich als vorteilhaft, als schattenempfangende Ebenen nur die horizontale Standebene und lotrechte Mauerebenen zu benützen und gebrochene Schatten auf verschiedene Bildebenen zu vermeiden.
Im Themenbereich „Normalriß eines Kreises'' empfiehlt es sich, im I. Jahrgang auf die Einführung konjugierter Durchmesser zu verzichten. Die Verwendung eines zu einer Ellipse perspektiv affinen Kreises erweist sich vorteilhafter als Brennpunkt- und Gegenpunktkonstruktionen.
Im Themenbereich „Ebene Schnitte von Prismen- und Zylinderflächen'' ermöglichen es die genannten Abbildungen, ebene Schnitte punkt- und tangentenweise zu übermitteln. Die Unterscheidung zwischen der im Raum auftretenden Parallelperspektivität und der perspektiven Affinität in der Zeichenebene ist für das Verständnis wichtig.
Im Themenbereich „Normale Axonometrie'' ist es zweckmäßig, diese als Sonderfall der im I. Jahrgang behandelten Axonometrie einzuführen. Es empfiehlt sich ihre Anwendung auf solche Objekte zu beschränken, bei denen die Normalprojektion zu konstruktiven Vereinfachungen führt.
Im Themenbereich „Drehflächen und Schraubflächen'' ist es zweckmäßig, zwischen der auf der Fläche liegenden Kontur und dem in der Zeichenebene auftretenden Umriß zu unterscheiden. Während bei Drehflächen die Behandlung unter Verwendung gepaarter Normalprojektionen ausreicht, wobei die Drehachse bezüglich einer Normalprojektion projizierend ist, bietet sich bei wendelflächigen Objekten auch der Einsatz der normalen Axonometrie an; es genügt dabei, den axonometrischen Umriß als Hüllkurve festzulegen. Gegebenenfalls genügt es, die ebenen Schnitte von Drehkegelflächen nur punkt- und tangentenweise zu behandeln.
Im Themenbereich „Durchdringungen'' empfiehlt es sich, Schnittkurven stets auch tangentenweise zu konstruieren. Der Denkweise des Technikers entspricht der Verzicht auf komplexe Fortsetzungen, also parasitische Punkte und Ordnungsabzählungen.
Im Themenbereich „Schiebflächen und Regelflächen'' ist es zweckmäßig, zwischen der auf der Fläche liegenden Kontur und dem in der Zeichenebene auftretenden Umriß zu unterscheiden. Es reicht aus, Schiebflächen mit ebenen Schiebkurven zu behandeln; für solche ist eine Darstellung in frontaler Axonometrie besonders günstig. Es genügt, Umrisse von Regelflächen als Hüllkurven festzulegen. Es empfiehlt sich, Böschungsflächen als Regelflächen einzuführen; gegebenenfalls können Schnitte von Damm- und Einschnittflächen nur nach der Profilmethode konstruiert werden.
Im Themenbereich „Perspektive'' empfiehlt es sich im Sinne der Berufspraxis, die zweckmäßige Angabe einer Zentralprojektion entsprechend der gewünschten Bildwirkung zu diskutieren. Als Vorbereitung computerunterstützten Konstruierens in der Perspektive bietet sich die Behandlung der aus dem Durchschnittsverfahren folgenden numerischen Perspektive unter Verwendung eines Taschenrechners an. Gegebenenfalls können die Zentralrisse von Kreisen nur punkt- und tangentenweise behandelt werden. Es ist zweckmäßig, das aus dem I. Jahrgang bekannte axonometrische Prinzip auch zur Ermittlung von Zentralrissen einzusetzen und bei den Rekonstruktionen zu verwenden.
In jedem Jahrgang zwei Schularbeiten.
ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND ANGEWANDTE
ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG
BAUKONSTRUKTION
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die bautechnischen Verfahren und Konstruktionen des Fachgebietes beherrschen. Er soll bei der Lösung einschlägiger Aufgaben, Bausysteme, Bauweisen und Baustoffe nach den Erfordernissen der Funktion, der Zweckmäßigkeit, der Beanspruchung und der Wirtschaftlichkeit auswählen und Bauteile materialgerecht konstruieren können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang (4 Wochenstunden):
Siehe Anlage 1.1.1.
II. Jahrgang (4 Wochenstunden):
Siehe Anlage 1.1.1.
III. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Abdichtungen gegen Druckwasser:
Bauarten, Bewegungsfugen.
Ausbauarbeiten:
Verputz und Verkleidungen. Fenster, Türen, Tore, Portale;
Beschläge; Verglasungen; Malerarbeiten. Lichtkuppeln. Arbeits- und Schutzgerüste.
Hauskanalisation:
Ableitung der Schmutz-, Fäkal- und Niederschlagswässer.
Baustoffe:
Putz und Putzträger, Glas, Farben und Anstriche, Kunststoffe.
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Bauphysik:
Schall-, Wärme- und Feuchtigkeitsschutz (Taupunkt, Dampfdiffusion).
Haustechnik:
Heizung. Lüftung. Installationen.
Pläne:
Detail- und Konstruktionszeichnungen.
V. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Adaptierungs- und Sanierungsarbeiten:
Pölzung und Absteifungen, Unterfangungen.
Gebäude:
Organisation und Funktion einfacher Wohn- und Zweckbauten.
Pläne:
Detail- und Konstruktionszeichnungen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der modernen Baupraxis. Zweckmäßigerweise werden in jedem Themenbereich die einschlägigen physikalischen Vorkenntnisse der Schüler angesprochen und in die baupraktische Anwendung umgesetzt. Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert in den einzelnen Themenbereichen die Behandlung der einschlägigen Vorschriften, insbesondere der Bauordnung und der Normen. Ein ökologisch maßvoller und wirtschaftlich vertretbarer Einsatz von Energie sollte angestrebt sowie energie- und umweltgerechte Anwendungstechnologien (auf dem jeweiligen Stand der Technik) sollten vermittelt werden.
Die Anschaulichkeit des Unterrichtes wird durch Modelle, Bilder und Filme sowie durch Lehrausgänge und Exkursionen gefördert.
Zur Abstimmung von Theorie und Praxis sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Bauzeichnen und Konstruktionsübungen'' und „Bautechnisches Praktikum'' erforderlich.
Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen beträgt im IV. und V. Jahrgang je eine halbe Wochenstunde.
STATISTIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll statische Aufgaben des Fachgebietes mit zeichnerischen und rechnerischen Methoden lösen können. Er soll Bauwerke und Bauteile entsprechend der Lastannahme und Beanspruchung dimensionieren können.
Lehrstoff:
II. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Siehe Anlage 1.1.1.
III. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Festigkeit:
Mittiger Zug und Druck, Spannungen, Dehnungen.
Biegung:
Trägheits- und Widerstandsmoment, einfache, schiefe und Doppelbiegung; Schub.
IV. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Festigkeit:
Knickung, Biegung mit Längskraft, Torsion.
Formänderungen:
Biegelinien, Durchbiegung, Winkeländerung.
Lasten:
Bewegliche Lasten, Einflußlinien.
Systeme:
Gelenkträger, Durchlaufträger.
V. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Systeme:
Dreigelenkbogen, Rahmen, einfache Bogentragwerke.
Wände:
Tragende Wände, Stützmauern.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Baupraxis. Daher kommt der Verwendung praxisüblicher Hilfsmittel, insbesondere von Tabellenwerken und elektronischen Rechengeräten, große Bedeutung zu.
Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Stahlbetonbau'', „Stahl- und Holzbau'' und „Brückenbau'' erforderlich.
STAHLBETONBAU
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Aufgaben des Stahlbetonbaues selbständig statisch und konstruktiv lösen können. Er soll einfache Bauteile entsprechend der Beanspruchung dimensionieren können.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang (4 Wochenstunden):
Beton und Stahlbeton:
Verbundkörper; Baustoffe und Beanspruchungen; Normen, Stahleinlagen; Verlegen der Bewehrung, Schalungen und Rüstungen.
Bemessung:
Fundamente, Stützen. Wände. Rechtecksquerschnitt bei einfacher Biegung; Biegung mit Längskraft; Stahlbetonplatten mit Hauptbewehrung in einer Richtung, Plattenbalken; Momentendeckung; Schubsicherung; Stiegen.
V. Jahrgang (4 Wochenstunden):
Bemessung:
Umfanggelagerte und punktgelagerte Platten; Konsolen, Scheiben,
Rahmen; Torsion; Formänderungsnachweis.
Rahmen, Spannbeton und Fertigteile:
Bauweisen, Systeme, Anwendungen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Baupraxis. Daher kommt der Bearbeitung von Übungsbeispielen aus der Praxis des Fachgebietes, der Besprechung ausgeführter Projekte und der Anwendung vorhandener EDV-Programme große Bedeutung zu.
Lehrausgänge (Betriebs- und Baustellenbesichtigungen) ergänzen den Unterricht.
Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprache mit den Lehrern des Pflichtgegenstandes „Statik'' erforderlich.
STAHL- UND HOLZBAU
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll einfache Tragwerke aus Stahl und Holz selbständig statisch und konstruktiv bearbeiten sowie die Ausführung leiten und überwachen können.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Stahlbau:
Werkstoffe, Normen; Verbindungsmittel, Schweißtechnik; Zug- und Druckstäbe, Biegestäbe, Stöße, Fachwerkträger.
Holzbau:
Werkstoffe, Normen; Verbindungsmittel, Leimbau; Zug- und Druckstäbe, Biegestäbe, Stöße, Fachwerkträger.
V. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Bauteile:
Vollwandige Träger; Stützen; Anschlüsse an Wände und Stützen.
Ausführung und Erhaltung:
Korrosions- und Brandschutz; Transport, Montage.
Systeme:
Wand-, Dach- und Hallenkonstruktionen; Geschoßbau.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Baupraxis. Daher kommt der Bearbeitung von Übungsbeispielen aus der Praxis des Fachgebietes, der Besprechung ausgeführter Projekte und der Anwendung vorhandener EDV-Programme große Bedeutung zu.
Lehrausgänge (Betriebs- und Baustellenbesichtigungen) ergänzen den Unterricht.
Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Statik'' und „Brückenbau'' erforderlich.
GRUND- UND WASSERBAU
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll einfache erdstatische Berechnungen des Grundbaues sowie hydraulische Berechnungen des Wasserbaues ausführen können.
Der Schüler soll die gebräuchlichen Konstruktionen des Grund- und Wasserbaues kennen. Er soll ausführungsreife Konstruktionspläne anfertigen sowie einfache Bauausführungen leiten und überwachen können.
Lehrstoff:
III. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Grundbau:
Normen und Vorschriften; Baugrunduntersuchungen. Rechnen mit
bodenphysikalischen Kennzahlen.
Erdstatische Berechnungen:
Setzungen, Erddruck, Grundbruch.
IV. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Baugruben:
Abstützungen, Wasserhaltung, Gründungen.
Wasserbau:
Hydraulik, Wasserwirtschaft; Flußbau.
Schutzwasserbau:
Hochwasserschutz, Wildbach- und Lawinenverbauung.
V. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Wasserbau:
Wasserfassungen, Leitungen, Speicher; hydraulische Maschinen;
Wasserkraftanlagen; Verkehrswasserbau.
Umwelttechnik:
Ökologische Wirkung von Bauwerken. Naturnahe wasserbauliche
Maßnahmen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Baupraxis. Daher kommt der Bearbeitung von Übungsbeispielen aus der Praxis des Fachgebietes, der Besprechung ausgeführter Projekte und der Anwendung vorhandener EDV-Programme große Bedeutung zu.
Lehrausgänge (Betriebs- und Baustellenbesichtigungen) ergänzen den Unterricht.
Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen beträgt im IV. und V. Jahrgang eine halbe Wochenstunde.
SIEDLUNGSWASSERBAU
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll einfache Projekte der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung erstellen können. Er soll ausführungsreife Pläne solcher Bauwerke anfertigen und ihre Ausführung leiten und überwachen können.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Wasserversorgung:
Aufgaben und bauliche Anlagen der Trinkwasserversorgung (Bedarf, Gewinnung, Aufbereitung, Speicherung, Förderung, Verteilung). Projektierung, Ausführungs- und Überwachungsvorschriften.
V. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Abwasserbeseitigung:
Aufgaben und bauliche Anlagen (Mengen, Abwassereigenschaften, Abwasserfassungen), Entwässerungsverfahren. Kanalisationsprojekte.
Abwasserbehandlung:
Abwasserreinigungsanlagen (mechanisch, biologisch, chemisch);
Schlammbehandlung.
Abfallbeseitigung:
Deponie, Müllverbrennung, Müllkompostierung; Ausführungs- und Überwachungsvorschriften; Umweltverträglichkeit.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Baupraxis. Daher kommt der Bearbeitung von Übungsbeispielen aus der Praxis des Fachgebietes, der Besprechung ausgeführter Projekte und der Anwendung vorhandener EDV-Programme große Bedeutung zu.
Lehrausgänge (Betriebs- und Baustellenbesichtigungen) ergänzen den Unterricht.
Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen beträgt in jedem Jahrgang eine Wochenstunde.
VERKEHRSWEGEBAU
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Zusammenhänge des Verkehrsgeschehens erfassen und die technischen Grundlagen der Projektierung und der Ausführung von Verkehrswegen kennen. Er soll einfache Projekte selbständig bearbeiten und ausführungsreife Pläne anfertigen können.
Lehrstoff:
III. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Verkehrstechnik:
Verkehrsaufkommen Güter- und Personenverkehr. Ruhender und fließender Verkehr. Energiebedarf, Leistungsfähigkeit. Verkehrsarten. Transportleitungen, Bahnen besonderer Bauart; Beeinträchtigung der Umwelt. Umweltverträglichkeit.
Sonderanlagen:
Bahnhöfe, Flugplätze, Hafenanlagen; Verkehrsknoten; städtischer
Verkehr. Anlagen des ruhenden Verkehrs.
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Eisenbahn- und Straßenbau:
Erdbau, Unterbau, Oberbau; Straßendecken; Entwässerung;
Bepflanzung; Erhaltung.
Trassierung:
Linienführung, Querschnittgestaltung.
V. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Eisenbahn- und Straßenbau:
Berechnung von Trassen. Massenermittlungen. Über- und Unterführungen, Brücken, Galerien.
Tunnelbau:
Bauweisen, Ausstattungen.
Sonderanlagen:
Lärmschutz. Leit- und Sicherungseinrichtungen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit in der Baupraxis und der Beitrag zum Verständnis für Umwelt- und Energieprobleme sowie für das Zusammenwirken verschiedener Verkehrsarten. Daher kommt der Bearbeitung von Übungsbeispielen aus der Praxis des Fachgebietes, der Besprechung ausgeführter Projekte und der Anwendung vorhandener EDV-Programme große Bedeutung zu.
Lehrausgänge (Betriebs- und Baustellenbesichtigungen) ergänzen den Unterricht.
Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen beträgt im IV. Jahrgang eine halbe Wochenstunde, im V. Lehrgang eine Wochenstunde.
BRÜCKENBAU
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll einfache Brücken selbständig statisch und konstruktiv bearbeiten können. Er soll ausführungsreife Konstruktionszeichnungen für Brücken anfertigen und ihre Ausführung leiten und überwachen können.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Begriffe:
Arten und Systeme; Normen und Vorschriften. Anlageverhältnisse.
Konstruktionen:
Widerlager, Pfeiler, Tragwerke, Lager, Übergangskonstruktionen.
V. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Konstruktion und Berechnung:
Einfache Brückentragwerke; Brückenausrüstung; Montageverfahren.
Bestehende Brücken:
Erhaltung, Sanierung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Baupraxis. Daher kommt der Bearbeitung von Übungsbeispielen aus der Praxis des Fachgebietes, der Besprechung ausgeführter Projekte und der Anwendung vorhandener EDV-Programme große Bedeutung zu.
Lehrausgänge (Betriebs- und Baustellenbesichtigungen) ergänzen den Unterricht.
Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen beträgt im V. Jahrgang eine Wochenstunde.
VERMESSUNGSWESEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Methoden und Instrumente der Vermessungstechnik beherrschen sowie die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften kennen.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Begriffe:
Österreichisches Vermessungswesen; Maßeinheiten, Messungsfehler
(Arten, Begrenzung), Kataster.
Längen-, Lage- und Höhenmessung:
Direkte und elektronische Distanzmessung; Instrumente. Horizontal- und Vertikalwinkelmessung; trigonometrische Punktbestimmung. Nivellieren. Koordinatenrechnung und Polygonzüge, Flächenberechnung.
V. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Geländeaufnahme:
Tachymetrie; Kartierung.
Absteckung:
Übertragung des Entwurfs für Hochbauten und Verkehrswegebauten ins
Gelände.
Fotogrammetrie:
Anwendung; Normen und Gesetze.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Häufigkeit der Anwendung und die Einfachheit der Verfahren. Daher kommt der praktischen Anwendung des Gelernten bei Übungen im Felde besondere Bedeutung zu.
Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen im Felde einschließlich Auswertung beträgt in jedem Jahrgang eine Wochenstunde.
BAUBETRIEB
Siehe Anlage 1.1.1.
BAUZEICHNEN UND KONSTRUKTIONSÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll einfache bautechnische Pläne anfertigen können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang (4 Wochenstunden):
Siehe Anlage 1.1.1.
II. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Siehe Anlage 1.1.1.
III. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Pläne:
Einreich- und Ausführungszeichnungen nach einem Vorentwurf für ein Bauwerk.
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Pläne:
Statische Berechnungen und Ausführungszeichnungen aus dem Stahlbetonbau und dem Stahl- und Holzbau.
V. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Pläne:
Statische Berechnungen und Ausführungszeichnungen aus dem Stahlbetonbau und dem Stahl- und Holzbau.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Baupraxis. Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Baukonstruktion'', „Statik'' und „Bautechnisches Praktikum'' erforderlich.
FREIHANDZEICHNEN
Siehe Anlage 1.1.1.
LABORATORIUM
Siehe Anlage 1.1.1.
BAUTECHNISCHES PRAKTIKUM
PFLICHTPRAKTIKUM
B. FREIGEGENSTÄNDE
STENOTYPIE
ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch, Russisch,
Serbokroatisch oder Ungarisch)
BETRIEBSWIRTSCHAFT
REFA
AKTUELLE FACHGEBIETE
LEIBESÜBUNGEN
D. FÖRDERUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
*1) Mit Übungen.
*2) In Zeugnissen und anderen Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.
*3) In Zeugnissen und anderen Amtsschriften ist in Klammern die
genehmigte Bezeichnung des aktuellen Fachgebietes anzuführen.
*4) Als Kurs für einen oder mehrere Jahrgänge (auch mehrere Abteilungen) - jedoch jeweils nur für dieselbe Schulstufe - gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für höchstens acht Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, wobei aus pädagogischen Gründen eine Blockung anzustreben ist.
*5) Nicht die im Pflichtgegenstand „Lebende Fremdsprache''
unterrichtete Sprache.
Anlage 1 1 1
Jahrgangs- und semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten
(Art. II Abs. 1, BGBl. Nr. 571/1989):
- 1989 (I. Jahrgang und 1. Semester),
- 1990 (2. Semester),
- 1990 (II. Jahrgang und 3. Semester),
- 1991 (4. Semester),
- 1991 (III. Jahrgang),
- 1992 (IV. Jahrgang),
- 1993 (V. Jahrgang).
Anlage 1.1.1
```
```
LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR BAUTECHNIK
Ausbildungszweig Hochbau
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Wochenstunden Lehrver-
Pflichtgegenstände Summe pflich-
Jahrgang tungs-
I. II. III. IV. V. gruppe
```
```
1 Religion ............ 2 2 2 2 2 10 (III)
2 Deutsch ............. 3 2 2 2 2 11 (I)
3 Lebende Fremdsprache
*2) (....) .......... 2 2 2 2 2 10 (I)
4 Geschichte und
Sozialkunde ......... - - - 2 2 4 (III)
5 Geographie und
Wirtschaftskunde .... 2 2 - - - 4 (III)
6 Wirtschaftliche
Bildung, Rechtskunde
und Staatsbürgerkunde - - - 2 2 4 III
7 Leibesübungen ....... 2 2 2 1 1 8 (IVa)
8 Mathematik und
angewandte Mathematik 4 3 3 - - 10 (I)
9 Physik und angewandte
Physik .............. 2 2 2 - - 6 (II)
10 Chemie, angewandte
Chemie und
Umwelttechnik ....... 2 2 - - - 4 II
11 Darstellende Geometrie 3 2 2 - - 7 (I)
12 Elektronische
Datenverarbeitung und
angewandte
elektronische
Datenverarbeitung ... - 2 2 - - 4 I
13 Baukonstruktion ..... 4 4 4 4 4 20 I
14 Gebäude- und
Gestaltungslehre
*1) ................. - - 2 3 - 5 I
15 Statik .............. - 2 2 2 2 8 (I)
16 Stahlbetonbau ....... - - - 2 3 5 (I)
17 Stahl- und Holzbau *1) - - - 2 2 4 I
18 Tiefbau ............. - - - 4 - 4 I
19 Vermessungswesen *1) - - - 3 - 3 I
20 Baubetrieb .......... - - 3 4 3 10 I
21 Baustile ............ - - - - 3 3 I
22 Bauzeichnen und
Konstruktionsübungen 4 3 4 5 2 18 (I)
23 Entwurfzeichnen ..... - - - - 8 8 I
24 Freihandzeichnen .... 2 2 - - - 4 (IV)
25 Modellbau ........... - - - - 2 2 V
26 Laboratorium ........ - - 4 - - 4 I
27 Bautechnisches
Praktikum ........... 8 8 4 - - 20 (Va)
```
```
Gesamtwochenstundenzahl 40 40 40 40 40 200
28 Pflichtpraktikum .................. mindestens je vier Wochen vor
Eintritt in den III. bzw.
V. Jahrgang.
```
```
Wochenstunden Lehrver-
Freigegenstände pflich-
Jahrgang tungs-
I. II. III. IV. V. gruppe
```
```
Stenotypie .............. 2 2 - - - (V)
Zweite lebende
Fremdsprache *2) *5) (..) - - 3 3 3 (I)
Betriebswirtschaft ...... - - - - 2 II
REFA .................... - - - 2 - I
Aktuelle Fachgebiete
*3) (....) .............. - - 2 2 2 I bis VI
```
```
Unverbindliche Übungen
```
```
Leibesübungen .. (bis zu) 2 2 2 2 2 (IVa)
```
```
Förderunterricht
```
```
Deutsch ................. *4) *4) *4) *4) *4) (I)
Lebende Fremdsprache
*2) (....) .............. *4) *4) *4) *4) *4) (I)
Mathematik und angewandte
Mathematik .............. *4) *4) *4) (I)
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1.
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN
UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES
LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN,
DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1.
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
DEUTSCH
Siehe Anlage 1.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch)
Siehe Anlage 1.
GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE
GEOGRAPHIE UND WIRSCHAFTSKUNDE
WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND
STAATSBÜRGERKUNDE
LEIBESÜBUNGEN
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit im Rechnen mit Zahlen, Variablen und Funktionen besitzen Statistik und die Methoden der Analysis, der Numerik und der Statistik auf Aufgaben anderer Unterrichtsgegenstände anwenden können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang (4 Wochenstunden):
Algebra:
Zahlenbereiche, Gleichungen (Terme, lineare Gleichungen und Ungleichungen, Formelumwandlungen, rein quadratische Gleichungen), Funktionen (Darstellung von Funktionen, lineare Funktionen, quadratische Funktionen, Kreisfunktionen für einfache trigonometrische Anwendungen), Addition und Subtraktion von Vektoren, Multiplikation eines Vektors mit einem Skalar.
Numerik:
Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnungen, Gleitkommazahlen,
Zahlen begrenzter Genauigkeit, Gebrauch der in der Praxis üblichen
Rechengeräte, Gebrauch von Funktionstafeln).
Geometrie:
Planimetrie (Kongruenz, Ähnlichkeit), Trigonometrie des
rechtwinkeligen Dreiecks.
II. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Algebra:
Potenzen mit reellen Exponenten, Rechenoperationen mit Logarithmen, quadratische Gleichungen, Exponentialgleichungen, logarithmische Gleichungen, lineare Gleichungssysteme bis zu 3 Variablen, Potenz- und Wurzelfunktionen, Kreis- und Arcusfunktionen, Exponentialfunktionen und logarithmische Funktionen, Vektorrechnung (Skalarprodukt, Vektorprodukt).
Geometrie:
Berechnung des Dreiecks mit Hilfe des Sinus- und des Cosinussatzes.
III. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Analysis:
Folgen und Reihen, Grenzwertbegriff, Stetigkeit von Funktionen;
Differenzenquotient, Differentialquotient, Ableitung reeller Funktionen, Differentiationsregeln, Kurvendiskussion;
Extremwertaufgaben, unbestimmtes, bestimmtes Integral.
Statistik:
Häufigkeitsverteilungen, Stichprobenkenngrößen, Fehlerrechnung, Korrelationsrechnung und Regressionsrechnung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Dementsprechend werden daher die Rechenbeispiele zu wählen sein. Die Absprache mit den Lehrern der fachtheoretischen Pflichtgegenstände ist erforderlich, um die rechtzeitige Bereitstellung mathematischer Kenntnisse zu sichern.
In jedem Jahrgang drei Schularbeiten.
PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Vorgänge, insbesondere im Hinblick auf die Veränderung vorgegebener Parameter, exakt beobachten und beschreiben können. Er soll physikalische Begriffe und Methoden beherrschen, die kausalen Zusammenhänge physikalischer Vorgänge beschreiben können und auf den für die elektronische Datenverarbeitung wichtigen Teilgebieten der Physik, insbesondere der Halbleiterphysik und der Informationsphysik, grundlegende Kenntnisse aufweisen. Er soll sich der in der Physik verwendeten Symbolik bedienen können und die geltenden Normen anwenden.
Der Schüler soll physikalische Strukturen der Materie erkennen und beschreiben können und sich der Natur von Modellvorstellungen bewußt sein.
Lehrstoff:
I. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Allgemeine Physik:
Aufgaben und Arbeitsweise der Physik. Internationales
Einheitensystem (SI); wichtige alte Einheiten.
Dynamik der festen Körper:
Translation (gleichförmige Bewegung, gleichmäßig beschleunigte Bewegung; Arbeit, Energie, Leistung; Newton-Axiome, Impulssatz). Rotation (Trägheitsmoment, dynamisches Grundgesetz, Zentripetalkraft, Gravitation).
Statik der festen Körper:
Kraft, Kraftmoment; Gleichgewichtsbedingungen.
Mechanik der Flüssigkeiten und der Gase:
Druck, Auftrieb, Molekularkräfte. Strömungen.
Elektrizität:
Gleichstrom. Ohmsches Gesetz, Kirchhoff-Gesetze.
II. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Mechanische Schwingungen und Wellen:
Eigenschaften (Interferenz, Reflexion, Brechung, Beugung, Polarisation). Akustik einschließlich Infraschall und Ultraschall.
Optik:
Geometrische Optik. Wellenoptik (Beugung, Interferenz, Polarisation). Photometrie. Farbenlehre.
Magnetfeld und Elektromagnetismus:
Charakteristische Größen, Erscheinungen und Gesetze. Magnetische
Werkstoffe. Magnetische Kreise. Induktionsgesetz.
Elektrizität:
Wirkungen des elektrischen Stromes. Wechselstrom. Technische
Anwendungen der Elektrodynamik.
III. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Wärmelehre:
Temperatur, Temperaturmessung. Ausdehnung fester, flüssiger und gasförmiger Stoffe. Wärme, Wärmemessung; Wärmetransport. Hauptsätze der Wärmelehre, Kreisprozesse. Tieftemperaturtechnik.
Elektrizität:
Elektrostatik. Elektrizitätsleitung in festen, flüssigen und gasförmigen Stoffen sowie im Vakuum. Anwendungen (Elektronenbewegung im elektrischen und magnetischen Feld, Elemente der Impulstechnik).
Informationstheorie:
Informationsgehalt von Nachrichten, Übermittlungskapazität von Kanälen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur theoretischen Durchdringung von Strukturen und Prozessen sowie zur Modellbildung; besondere Bedeutung kommt dem physikalischen Verständnis der EDV-Hardware zu.
Am besten bewährt sich das Ausgehen von der Versuchsbeobachtung aus der physikalische Zusammenhänge erschlossen und Gesetzmäßigkeiten formuliert werden.
CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für die Fachrichtung bedeutsamen Begriffe und Gesetze der Chemie beherrschen.
Der Schüler soll Strukturen im Aufbau der Materie erkennen und beschreiben können. Er soll den Aufbau, die Funktion und den Einsatz der im Fachgebiet verwendeten Stoffe sowie deren Auswirkungen auf die Umwelt kennen.
Lehrstoff:
I. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Begriffe und Gesetze:
Atomaufbau und Periodensystem; chemische Bindung; Oxidationszahl; Protolyse; pH-Wert; Redoxreaktionen, Elektrolyse, Energieverhältnisse chemischer Reaktionen. Stöchiometrische Gesetze und einfache Berechnungen.
Anorganische Werk- und Hilfsstoffe:
Metalle, Halbmetalle, Nichtmetalle; Isolationsstoffe; Halbleiter.
Inerte Gase; Brennstoffe.
Elektrochemie:
Redoxreihe, galvanische Zellen; Korrosion und Korrosionsschutz;
Galvanostegie.
II. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Organische Chemie:
Kohlenwasserstoffe (molekularer Aufbau, Nomenklatur; Rohstoffbasis); in organischen Werkstoffen des Fachgebietes enthaltene funktionelle Gruppen: Kunststoffe (molekularer Aufbau, Eigenschaften); Isolationsstoffe, Schmieröle.
Umwelttechnik:
Luft-, Wasser-, Abwässer- und Bodenverunreinigungen (Entstehung, Vorbeugung, Behebung). Sondermüll. Biologisch gefährliche Stoffe am Arbeitsplatz. Feuerlöschmittel. Abfallverwertung. Sozial- und wirtschaftspolitische Aspekte (Verursacherprinzip;
Interessenkonflikte).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Fachrichtung. Aus methodischen Gründen erweist es sich als zweckmäßig, die erforderlichen Versuche vor allem im II. Jahrgang durch audiovisuelle Hilfsmittel zu unterstützen.
DARSTELLENDE GEOMETRIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll aus Rissen eines Objektes dessen Aufbau ablesen und die in der Zeichnung enthaltenen Informationen deuten und konstruktiv verwerten können. Er soll geometrische Formen an technischen Objekten erkennen und mit Hilfe einer Konstruktionszeichnung erfassen sowie eigenständiges technisch-konstruktives Denken unter Anwendung geeigneter Abbildungsmethoden zeichnerisch umsetzen können. Er soll mit der Erzeugung und den Gesetzmäßigkeiten der für das Fachgebiet bedeutsamen Kurven, Flächen und Körper vertraut sein. Er soll räumliche Gegebenheiten in Handskizzen darstellen können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Projektion und Axonometrie, Anwendung auf ebenflächig begrenzte Körper und spezielle einfache Flächen:
Räumliches kartesisches Rechtssystem, Parallelprojektion. Aufbauverfahren der Axonometrie, spezielle axonometrische Angaben gemäß ÖNORM A 6240. Anwendung auf prismatische und pyramidenförmige Bauobjekte. Strecke und Gerade, ebene Figur und Ebene, Körper und Fläche. Grundriß, Aufriß und Kreuzriß (Normalrisse in den Koordinatenebenen, Anordnung in der Zeichenebene). Konstruktion axonometrischer Risse aus gegebenen Hauptrissen und umgekehrt. Prismenfläche, Zylinderfläche, Pyramidenfläche und Kegelfläche. Konturerzeugende von Zylinder- und Kegelflächen.
Lösung stereometrischer Aufgaben mit Hilfe von Normalprojektionen:
Angittern in einer Ebene, Schnitte ebenflächig begrenzter Objekte. Seitenrisse als Konstruktionshilfsmittel. Länge einer Strecke, Drehen einer Ebene in eine Hauptebene, orthogonale Lage einer Geraden und einer Ebene. Anwendung auf Bauformen und Holzverbindungen. Netzkonstruktionen.
Böschung von Geraden und Ebenen, ebenflächige Dach- und Geländeformen:
Intervall und Böschung einer Geraden, Schichten- und Fallgeraden einer Ebene. Intervall und Böschung einer Ebene. Ebenflächige Dachformen, Dämme und Einschnitte.
Schatten bei Parallelbeleuchtung:
Parallelschatten an ebenflächig begrenzten Bauobjekten und deren
Schlagschatten auf die horizontale Standebene. Schattenkonstruktionen
in axonometrischen Rissen.
Normalriß eines Kreises:
Festlegen des Normalrisses eines Kreises durch Hauptscheitel und einen Punkt. Normalriß von drehzylindrischen und drehkegelförmigen Objekten.
II. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Ebene Schnitte von Prismen- und Zylinderflächen:
Parallelperspektivität und perspektive Affinität. Anwendung auf ebene Schnitte von Prismen- und Zylinderflächen. Kreiszylinderflächen (konstruktive Behandlung, ebene Schnitte).
Normale Axonometrie:
Verzerrungen einer normalaxonometrischen Angabe.
Normalaxonometrischer Riß von zu einer Koordinatenebene parallelen
Kreisen. Einschneideverfahren. Anwendung auf Flächen und Objekte in
einfacher Lage zum Koordinatensystem.
Drehflächen und Schraubflächen:
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