Verordnung über die Lehrpläne für Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten; Bekanntmachung von Lehrplänen für den Religionsunterricht
Normalriß einer Kugelfläche und ihrer ebenen Schnitte, Konturkreise. Drehflächen in Grundstellung (konstruktive Behandlung, Schnitte und mit projizierenden Ebenen, ebene Schnitte von Drehkegelflächen). Schraublinie und Wendelfläche (konstruktive Behandlung, Anwendung auf kugelförmige und drehflächige Schalen sowie auf Treppen und wendelflächige Rampen).
Durchdringungen:
Durchdringungen von Zylinderflächen, Kegelflächen und Kugelflächen.
Anwendung auf Gewölbeformen und Schalen.
III. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Schiebflächen und Regelflächen:
Schiebung längs einer Kurve. Parallelumriß einer Schiebfläche. Anwendung auf Schiebschalen. Festlegung einer Regelfläche durch Leitkurven, Regelflächen mit einer Richtebene. HP-Fläche und ihre Anwendung auf Dachflächen und Schalen. Böschungsflächen. Anwendung bei Damm- und Einschnittflächen.
Perspektive:
Zentralprojektion, Fernpunkte und Fluchtpunkte, Ferngeraden und Fluchtgeraden. Durchschnittverfahren bei horizontaler Blickachse, numerische Perspektive. Anwendung auf Objekte des Hochbaues. Messen in horizontalen und lotrechten Geraden. Axonometrische Perspektive ebenflächig begrenzter Bauobjekte samt Schattenkonstruktionen. Zentralriß von Kreisen in horizontalen und lotrechten Ebenen. Anwendung auf Objekte mit drehzylindrischen Teilen. Rekonstruktion quaderförmiger Bauobjekte.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Auswahl und Gewichtung des Lehrstoffes ist die Verwendbarkeit für den Konstruktionsunterricht der Fachrichtung. Das räumliche Vorstellungsvermögen wird vor allem geschult, wenn die Lösungsstrategien anhand der räumlichen Gegebenheiten - nach Möglichkeit am Originalobjekt oder an einem Modell - entwickelt und in der Konstruktionszeichnung nachvollzogen werden; somit erübrigt sich die Verwendung von Spuren und Rißachsen. Die zunehmende Bedeutung des computerunterstützten Konstruierens legt die konsequente Verwendung eines Koordinatensystems nahe. Zur Stützung der Raumanschauung empfiehlt es sich, axonometrische Risse durchgehend zu verwenden.
Das Stundenausmaß erzwingt den Verzicht auf die Begriffsbildung Doppelverhältnis sowie auf Hilfsmittel der algebraischen Geometrie.
Im Themenbereich „Projektion und Axonometrie, Anwendung auf ebenflächig begrenzte Körper und spezielle Flächen'' ist das Erkennen der für eine Objektform erforderlichen Maße von Bedeutung. Im Sinne der Berufspraxis erscheint es zweckmäßig, auch mit Hauptrissen in getrennter Lage zu arbeiten. Ferner empfiehlt es sich, auf die geometrische Erzeugung auch der Prismen- und Pyramidenflächen als Bewegflächen hinzuweisen.
Für den Themenbereich „Lösung stereometrischer Aufgaben mit Hilfe von Normalprojektionen'' erweist sich das Zurückführen der Lageaufgaben über Ebenen auf das Angittern und der Maßaufgaben auf die Ermittlung der Länge einer Strecke und der Abmessung einer ebenen Figur sowie die Bedingung für orthogonale Lage einer Geraden und einer Ebene als ökonomisch. Im Sinne der Berufspraxis erscheint es zweckmäßig, technische Objekte nicht in allgemeiner Lage darzustellen; für anschauliche Darstellungen bietet sich die Axonometrie an.
Im Themenbereich „Böschung von Geraden und Ebenen, ebenflächige Dach- und Geländeformen'' ist es zweckmäßig, die Grundaufgaben unter Verwendung eines kotierten Grundrisses zu wiederholen und an praxisorientierten Aufgaben einzuüben. Zweckmäßig wird der Begriff Fallgerade nur bezüglich der horizontalen Grundrißebene benützt.
Im Themenbereich „Schatten bei Parallelbeleuchtung'' empfiehlt es sich im Sinne der Berufspraxis, durch Schattenkonstruktionen die räumliche Gliederung von Bauobjekten in der Zeichnung zu betonen. Dabei erweist es sich als vorteilhaft, als schattenempfangende Ebenen nur die horizontale Standebene und lotrechte Mauerebenen zu benützen und gebrochene Schatten auf verschiedene Bildebenen zu vermeiden.
Im Themenbereich „Normalriß eines Kreises'' empfiehlt es sich, im I. Jahrgang auf die Einführung konjugierter Durchmesser zu verzichten. Die Verwendung eines zu einer Ellipse perspektiv affinen Kreises erweist sich vorteilhafter als Brennpunkt- und Gegenpunktkonstruktionen.
Im Themenbereich „Ebene Schnitte von Prismen- und Zylinderflächen'' ermöglichen es die genannten Abbildungen, ebene Schnitte punkt- und tangentenweise zu übermitteln. Die Unterscheidung zwischen der im Raum auftretenden Parallelperspektivität und der perspektiven Affinität in der Zeichenebene ist für das Verständnis wichtig.
Im Themenbereich „Normale Axonometrie'' ist es zweckmäßig, diese als Sonderfall der im I. Jahrgang behandelten Axonometrie einzuführen. Es empfiehlt sich ihre Anwendung auf solche Objekte zu beschränken, bei denen die Normalprojektion zu konstruktiven Vereinfachungen führt.
Im Themenbereich „Drehflächen und Schraubflächen'' ist es zweckmäßig, zwischen der auf der Fläche liegenden Kontur und dem in der Zeichenebene auftretenden Umriß zu unterscheiden. Während bei Drehflächen die Behandlung unter Verwendung gepaarter Normalprojektionen ausreicht, wobei die Drehachse bezüglich einer Normalprojektion projizierend ist, bietet sich bei wendelflächigen Objekten auch der Einsatz der normalen Axonometrie an; es genügt dabei, den axonometrischen Umriß als Hüllkurve festzulegen. Gegebenenfalls genügt es, die ebenen Schnitte von Drehkegelflächen nur punkt- und tangentenweise zu behandeln.
Im Themenbereich „Durchdringungen'' empfiehlt es sich, Schnittkurven stets auch tangentenweise zu konstruieren. Der Denkweise des Technikers entspricht der Verzicht auf komplexe Fortsetzungen, also parasitische Punkte und Ordnungsabzählungen.
Im Themenbereich „Schiebflächen und Regelflächen'' ist es zweckmäßig, zwischen der auf der Fläche liegenden Kontur und dem in der Zeichenebene auftretenden Umriß zu unterscheiden. Er reicht aus, Schiebflächen mit ebenen Schiebkurven zu behandeln; für solche ist eine Darstellung in frontaler Axonometrie besonders günstig. Es genügt, Umrisse von Regelflächen als Hüllkurven festzulegen. Es empfiehlt sich, Böschungsflächen als Regelflächen einzuführen; gegebenenfalls können Schnitte von Damm- und Einschnittsflächen nur nach der Profilmethode konstruiert werden.
Im Themenbereich „Perspektive'' empfiehlt es sich im Sinne der Berufspraxis, die zweckmäßige Angabe einer Zentralprojektion entsprechend der gewünschten Bildwirkung zu diskutieren. Als Vorbereitung computerunterstützten Konstruierens in der Perspektive bietet sich die Behandlung der au dem Durchschnittsverfahren folgenden numerischen Perspektive unter Verwendung eines Taschenrechners an. Gegebenenfalls können die Zentralrisse von Kreisen nur punkt- und tangentenweise behandelt werden. Es ist zweckmäßig, das aus dem I. Jahrgang bekannte axonometrische Prinzip auch zur Ermittlung von Zentralrissen einzusetzen und bei den Rekonstruktionen zu verwenden.
In jedem Jahrgang zwei Schularbeiten.
ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND
BAUKONSTRUKTION
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die bautechnischen Verfahren und Konstruktionen des Fachgebietes beherrschen. Er soll bei der Lösung einschlägiger Aufgaben einschließlich einfacher haustechnischer Probleme, Bausysteme, Bauweisen und Baustoffe nach den Erfordernissen der Funktion, der Zweckmäßigkeit, der Beanspruchung und der Wirtschaftlichkeit auswählen und Bauteile materialgerecht konstruieren können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang (4 Wochenstunden):
Begriffe:
Hoch- und Tiefbau, Bauwerk (Art, konstruktive Elemente), Bauweisen;
Ablauf des Bauvorhabens.
Bauplatz:
Baugrund, Abstecken, Erdarbeiten, Absicherungen.
Einfache Gründungen:
Fundamente, Abdichtungen.
Aufgehendes Mauerwerk:
Massivwände, Fänge, Leichtwände, Zwischenwände, Holzwände.
Deckenkonstruktionen:
Holzdecken, Massivdecken, Gewölbe, Schalungen und Rüstungen,
Deckenuntersichten, Fußböden.
Baustoffe:
Natürliche und künstliche Bausteine (gebrannte und ungebrannte),
Beton, Bindemittel; Holz, Holzschutz.
II. Jahrgang (4 Wochenstunden):
Dachkonstruktionen:
Dachstühle, Dachausbauten, Dachdecker- und Bauspenglerarbeiten. Flachdächer, Terrassen, Balkone, Loggien, Brüstungen und Geländer; bauphysikalische Probleme.
Stiegen:
Holz-, Massiv- und Stahlkonstruktionen; Stiegengeländer.
Baustoffe:
Eisen und Stahl, Nichteisenmetalle. Dämmstoffe, Sperrstoffe, Kitte.
III. Jahrgang (4 Wochenstunden):
Abdichtungen gegen Druckwasser:
Bauarten, Bewegungsfugen.
Ausbauarbeiten:
Wand- und Deckenverputz. Wand- und Deckenverkleidungen. Fenster, Türen, Tore, Portale; Beschläge; Verglasungen; Glasdächer und Oberlichtenkonstruktionen, Lichtkuppeln. Sonnenschutz. Bewegungsfugen. Maler- und Tapeziererarbeiten; Platten- und Fliesenlegerarbeiten. Arbeits- und Schutzgerüste.
Hauskanalisation:
Ableitung der Schmutz-, Fäkal- und Niederschlagswässer.
Kleinkläranlagen, Senk- und Sickergruben.
Baustoffe:
Verputz und Putzträger; Glas, Kunststoffe, Farben und Anstiche.
IV. Jahrgang (4 Wochenstunden):
Bauphysik:
Schall-, Wärme- und Feuchtigkeitsschutz (Taupunkt, Dampfdiffusion).
Haustechnik:
Heizung (Wärmebedarf, Energiequellen, Heizungssysteme), Be- und Entlüftung, Klimatisierung. Sanitärinstallation, Gasinstallation. Licht- und Kraftstrominstallation. Einrichtungsgegenstände; Beleuchtungstechnik; Blitzschutz; Schwachstrominstallation. Aufzüge. Müllbeseitigung.
V. Jahrgang (4 Wochenstunden):
Adaptierungs- und Sanierungsarbeiten:
Pölzung und Absteifungen, Unterfangungen, Auswechslungen von tragenden und nichttragenden Bauteilen, Trockenlegungen.
Fertigteilbau:
Konstruktion, Montage; Vorhangfassaden.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der modernen Baupraxis. Zweckmäßigerweise werden in jedem Themenbereich die einschlägigen physikalischen Vorkenntnisse der Schüler angesprochen und in die baupraktische Anwendung umgesetzt. Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert in den einzelnen Themenbereichen die Behandlung der einschlägigen Vorschriften, insbesondere der Bauordnung und der Normen. Ein ökologisch maßvoller und wirtschaftlich vertretbarer Einsatz von Energie sollte angestrebt sowie energie- und umweltgerechte Anwendungstechnologien (auf dem jeweiligen Stand der Technik) sollten vermittelt werden.
Die Anschaulichkeit des Unterrichtes wird durch Modelle, Bilder und Filme sowie durch Lehrausgänge und Exkursionen gefördert.
Zur Abstimmung von Theorie und Praxis sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Bauzeichnen und Konstruktionsübungen'' und „Bautechnisches Praktikum'' erforderlich.
GEBÄUDE- UND GESTALTUNGSLEHRE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die bei der Planung von Gebäuden notwendigen Funktions- und Raumerfordernisse unter Berücksichtigung von Material, Konstruktion und Form sowie die Gestaltungsmöglichkeiten des Hochbaues unter Berücksichtigung der Umwelt kennen.
Lehrstoff:
III. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Wohnbereiche:
Einteilung, Zuordnung, Orientierung, Einrichtungs-, Funktions-,
Raum- und Umwelterfordernisse.
Wohnbau:
Ein- und Mehrfamilienhaus, verdichtete Wohnhausformen.
IV. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Bauten für Fremdenverkehr und Gewerbe:
Gaststätten, Pensionen, Werkstätten, Betriebe.
Gestaltungsprinzipien:
Zusammenhänge zwischen Funktion, Konstruktion, Material und Form.
Baukörper:
Analyse, Gesamtwirkung.
Bauaufnahme:
Bestandsaufnahme eines Gebäudes oder wesentlicher Gebäudeteile.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Daher kommt der Besprechung ausgeführter Projekte und der Beachtung regionaler Gesichtspunkte große Bedeutung zu. Bildliche Darstellungen sowie Modelle fördern die Anschaulichkeit des Unterrichtes. Das Verständnis der Gestaltungsprinzipien wird durch vom Schüler angefertigte Zeichnungen erhöht.
Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen beträgt im IV. Jahrgang eine halbe Wochenstunde.
STATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll statische Aufgaben des Fachgebietes mit zeicherischen und rechnerischen Methoden lösen können. Er soll Bauwerke und Bauteile entsprechend der Beanspruchung bemessen können.
Lehrstoff:
II. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Kräfte:
Zusammensetzung, Zerlegung, Gleichgewicht; Schwerpunktbestimmung, Standsicherheit, Belastungsarten und Belastungsnormen, Lastaufstellungen.
Träger:
Statisch bestimmte Träger, Auflagerkräfte, Schnittgrößen.
Fachwerke:
Auflagerkräfte, Stabkräfte.
III. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Festigkeit:
Mittiger Zug und Druck, Spannungen, Dehnungen.
Biegung:
Trägheits- und Widerstandsmoment; Trägheitsradien; einfache,
schiefe und Doppelbiegung.
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Festigkeit:
Knickung, Biegung mit Längskraft, Schub.
Formänderungen:
Biegelinie, Durchbiegung; Winkeländerung.
Systeme:
Gelenkträger, Durchlaufträger.
V. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Systeme:
Dreigelenkbogen, Rahmen.
Wände:
Tragende Wände, Stützmauern.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Baupraxis. Daher kommt der Verwendung praxisüblicher Hilfsmittel, insbesondere von Tabellenwerken und elektronischen Rechengeräten, große Bedeutung zu.
Lehrausgänge (Betriebs- und Baustellenbesichtigungen) ergänzen den Unterricht.
Zur rechtzeitigen Bereitstellung der Vorkenntnisse und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Stahl- und Holzbau'' und „Stahlbetonbau'' erforderlich.
STAHLBETONBAU
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll gängige Aufgaben des Stahlbetonbaues selbständig statisch und konstruktiv lösen können.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Beton und Stahlbeton:
Verbundkörper; Baustoffe und Beanspruchungen; Normen; Stahleinlagen, Verlegen der Bewehrung, Schalungen und Rüstungen.
Bemessung:
Fundamente, Stützen, Wände. Rechteckquerschnitt bei einfacher Biegung, Stahlbetonplatten mit Hauptbewehrung in einer Richtung, Plattenbalken, Momententdeckung.
V. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Bemessung:
Schubsicherung, Biegung mit Längskraft; umfanggelagerte Platten; Konsolen, Scheiben, Stiegen; Formänderungsnachweis.
Spannbeton und Fertigteile:
Bauweisen, Systeme, Anwendungen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Baupraxis. Daher kommt der Bearbeitung von Übungsbeispielen aus der Praxis des Fachgebietes, der Besprechung ausgeführter Projekte und der Anwendung vorhandener EDV-Programme große Bedeutung zu.
Lehrausgänge (Betriebs- und Baustellenbesichtigungen) ergänzen den Unterricht.
Zur rechtzeitigen Bereitstellung der Vorkenntnisse und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Statik'' und „Bauzeichnen und Konstruktionsübungen'' erforderlich.
STAHL- UND HOLZBAU
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll einfache Tragwerke aus Stahl und Holz selbständig statisch und konstruktiv bearbeiten und Konstruktionszeichnungen anfertigen können.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Stahlbau:
Werkstoffe, Normen; Verbindungsmittel; Schweißtechnik; Zug- und Druckstäbe, Biegestäbe, Stöße, Fachwerkträger.
Holzbau:
Werkstoffe, Normen; Verbindungsmittel, Leimbau; Zug- und Druckstäbe, Biegestäbe, Stöße, Fachwerkträger.
V. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Bauteile:
Vollwandige Träger; Stützen; Anschlüsse an Wände und Stützen.
Systeme:
Wand-, Dach- und Hallenkonstruktionen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Baupraxis. Daher kommt der Bearbeitung von Übungsbeispielen aus der Praxis des Fachgebietes, der Besprechung ausgeführter Projekte und der Anwendung vorhandener EDV-Programme große Bedeutung zu.
Lehrausgänge (Betriebs- und Baustellenbesichtigungen) ergänzen den Unterricht.
Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern des Pflichtgegenstandes „Statik'' erforderlich.
Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen beträgt im V. Jahrgang eine Wochenstunde.
TIEFBAU
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll einfache Aufgaben des Tiefbaues lösen können.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang (4 Wochenstunden):
Grundbau:
Bodenarten, Bodeneigenschaften, Bodenkennwerte. Erdstatik.
Baugruben, Wasserhaltung, Gründungen.
Siedlungswasserbau:
Wasserversorgung; Bedarfsermittlung, Gewinnung, Aufbereitung,
Verteilung und Speicherung.
Entsorgung:
Kanalisation; Bemessungsgrundlagen, Entwässerungssysteme, Kläranlagen, Abfallbeseitigung. Umweltverträglichkeit.
Verkehrswegebau:
Anlage und Konstruktion einfacher Verkehrsflächen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Baupraxis unter Berücksichtigung des Umweltschutzes. Daher kommt der Bearbeitung von Übungsbeispielen aus der Praxis des Fachgebietes, der Besprechung ausgeführter Projekte und der Anwendung vorhandener EDV-Programme große Bedeutung zu.
Lehrausgänge (Betriebs- und Baustellenbesichtigungen) ergänzen den Unterricht.
VERMESSUNGSWESEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll einfache Methoden und Instrumente der Vermessungstechnik sowie die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften kennen.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Begriffe:
Maßeinheiten, Messungsfehler (Arten, Begrenzung), Kataster.
Längenmessung:
Direkte und elektronische Distanzmessung.
Lage- und Höhenmessung:
Aufnahmemethoden, Auswertung; Absteckungsarbeiten. Nivellieren und Tachymetrieren.
Flächenberechnung:
Methoden, Auswertung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Häufigkeit der Anwendung und die Einfachheit der Verfahren. Daher kommt der praktischen Anwendung des Gelernten bei Übungen im Felde besondere Bedeutung zu.
Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen im Felde einschließlich Auswertung beträgt eine Wochenstunde.
BAUBETRIEB
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll norm- und fachgerecht Baumassen ermitteln sowie Leistungsbeschreibungen und Kalkulationen erstellen können. Er soll die Einsatzmöglichkeiten und Wartungserfordernisse von Baumaschinen und Geräten kennen. Er soll ein Bauvorhaben leiten und überwachen können.
Lehrstoff:
III. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Bauorganisation:
Projektablauf, Verantwortungsbereich.
Baugesetze:
Bauvorschriften; Umweltrecht; Grundkataster und öffentliche Bücher, Vertragsnormen, Vertragsgestaltung, Bewilligungsverfahren.
IV. Jahrgang (4 Wochenstunden):
Ausmaßermittlung:
Fachnormen, Mengenermittlung, Materialbedarf, Kostenschätzung.
Baumaschinen und -geräte:
Arten, Einsatz, Leistungsfähigkeit, Wartung, Anschaffungs-,
Betriebs- und Vorhaltekosten.
Bauorganisation:
Baustelleneinrichtung, Projektmanagement (Termin- und Ablaufplanung, Kostenplanung und Kontrolle), Winterbaubetrieb.
V. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Vergabe:
Leistungsverzeichnis, Ausschreibung, Kalkulation, Angebot,
Auftragserteilung.
Abrechnung:
Teilrechnung, Schlußrechnung, Nachkalkulation.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Baupraxis. Daher kommt der Bearbeitung von Übungsbeispielen aus der Praxis des Fachgebietes, der Besprechung ausgeführter Projekte und der Anwendung vorhandener EDV-Programme große Bedeutung zu.
Lehrausgänge (Betriebs- und Baustellenbesichtigungen) ergänzen den Unterricht.
Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Wirtschaftliche Bildung, Rechtskunde und Staatsbürgerkunde'' und „Bautechnisches Praktikum'' erforderlich.
BAUSTILE
Bildungs- und Lehraufgaben:
Der Schüler soll die Wechselwirkung von sozialer, wirtschaftlicher, politischer und schöpferischer Situation im Verlauf der europäischen Geschichte interpretieren können. Er soll die Wesenszüge der Baustile sowie das kunsthistorische Fachvokabular kennen und auf Aufgaben der Praxis anwenden können. Er soll typische Formelemente erfassen und zeichnerisch darstellen können.
Lehrstoff:
V. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Stilelemente:
Einteilung, Begriffe.
Stilepochen:
Mesopotamien, Ägypten; Griechenland, Rom, frühchristliche Kunst, Byzanz; Romanik, Gotik; Renaissance, Barock, Rokoko; 19. und 20. Jahrhundert.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Verständnis der Entwicklungszusammenhänge sowie die Zusammenhänge zwischen den Baustilen untereinander und mit den historischen Rahmenbedingungen.
Bildliche Darstellungen und Modelle fördern die Anschaulichkeit des Unterrichtes. Das Verständnis der Bau- und Stilelemente wird durch vom Schüler angefertigte Zeichnungen erhöht.
Das durch die Bildungs- und Lehraufgabe geforderte Ziel einer Gesamtschau erfordert die intensive Zusammenarbeit mit dem Lehrer des Pflichtgegenstandes „Geschichte und Sozialkunde''.
BAUZEICHNEN UND KONSTRUKTIONSÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll selbständig normgerechte Bau- und Konstruktionszeichnungen anfertigen können. Er soll Schalungs- und Bewehrungspläne auf Grund statischer Berechnungen erstellen können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang (4 Wochenstunden):
Elemente:
Zeichengeräte, Zeichentechniken, Ö-Normen, Planerstellung, Bemaßung
und Beschriftung.
Pläne:
Einfache Konstruktionen.
II. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Pläne:
Grundrisse, Schnitte und Ansichten im Maßstab 1:100 und 1:50 nach gegebenen Planunterlagen. Detail- und Konstruktionszeichnungen.
III. Jahrgang (4 Wochenstunden):
Pläne:
Einreich- und Ausführungszeichnungen nach einem Vorentwurf für ein Einfamilienhaus (angelegte und gefaltete Parie). Detail- und Konstruktionszeichnungen.
IV. Jahrgang (5 Wochenstunden):
Pläne:
Ausgewählte Planunterlagen nach Vorentwurf für alle Planungsphasen eines mehrgeschossigen Gebäudes.
V. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Pläne:
Statische Berechnungen und Ausführungszeichnungen aus dem Stahlbetonbau.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Baupraxis. Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Baukonstruktion'', „Statik'', „Stahlbetonbau'' und „Bautechnisches Praktikum'' erforderlich.
ENTWURFZEICHNEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll selbständig Bauentwürfe nach vorgegebenen Raumprogrammen sowie einfache axonometrische und perspektivische Schaubilder erstellen können. Er soll einfache Baudetails entwerfen können.
Lehrstoff:
V. Jahrgang (8 Wochenstunden):
Entwerfen:
Projekte mittleren Umfanges, davon mindestens ein Wohnbauprojekt (Vorentwurf, Entwurf, Schaubilder für alle Projekte, Ausarbeitung bis zur Baureife für ein Projekt).
Konstruktion:
Gestaltung konstruktiver Details.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Baupraxis unter besonderer Berücksichtigung der Umwelt- und Energiesituation. Daher kommt der Bearbeitung von Übungsbeispielen aus der Praxis des Fachgebietes, der Besprechung ausgeführter Projekte und der Anwendung vorhandener EDV-Programme große Bedeutung zu.
Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der fachtheoretischen Pflichtgegenstände erforderlich.
FREIHANDZEICHEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Objekte, insbesondere deren Proportionen und Farben, nach der Natur, nach Modellen und aus der Vorstellung zeichnerisch wiedergeben können. Er soll Zeichnungen in verschiedenen Formen passend beschriften können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Schrift:
Blockschrift, Schriftbild.
Zeichnen und Malen:
Räumliches Sehen. Darstellungstechniken, Zeichnen von Baukörpern; Zerlegen von Baukörpern in einfache geometrische Hilfsformen.
II. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Zeichnen und Malen:
Räumliches Darstellen; Farbe.
Skizzieren:
Gebäudeansichten und einfache Architekturdetails unter besonderer
Berücksichtigung von Proportion und Maßstab.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis und in anderen Pflichtgegenständen.
Die Anschaulichkeit des Unterrichtes wird durch Modelle, Bilder und Filme sowie durch Lehrausgänge gefördert.
MODELLBAU
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll einfache Architekturmodelle anhand von Plänen herstellen können.
Lehrstoff:
V. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Fertigkeiten:
Materialien, Techniken.
Modelle:
Einfache Baumassenmodelle; Arbeits- und Architekturmodelle.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis und in anderen Pflichtgegenständen.
LABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Normen-Prüfungen an Baustoffen, Bauteilen und am Baugrund kennen. Er soll die in der Baupraxis häufigen Aufgaben der Güteprüfung lösen können.
Lehrstoff:
III. Jahrgang (4 Wochenstunden):
Baustoffprüfung:
Eignungs- und Güteprüfungen.
Bauteilprüfung:
Eignungs- und Güteprüfungen, bauphysikalische Messungen.
Boden- und Baugrundprüfung:
Methoden der Baugrunderkundung, Bestimmung der bodenphysikalischen und bodenmechanischen Kennwerte.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Verfahren in der Baupraxis. Die Messungen, Untersuchungen und Auswertungen bauen auf den in den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen und im Pflichtgegenstand „Bautechnisches Praktikum'' erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten auf.
Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung der Übungsprotokolle und die Ausarbeitung der Laboratoriumsberichte verlangt.
BAUTECHNISCHES PRAKTIKUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Ausbildungszweig verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der für den Ausbildungszweig bedeutsamen Werk- und Hilfsstoffe kennen.
Der Schüler soll die praktischen Arbeiten des Maurers und des Zimmerers, ausgehend von normgerechten Zeichnungen, selbständig, sach- und normgerecht durchführen können. Er soll den Baustellenbetrieb nach handwerklichen, wirtschaftlichen und technischen Gesichtspunkten beurteilen können.
Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.
Lehrstoff:
I. Jahrgang (8 Wochenstunden):
Maurerei-Handwerkstätte:
Bauhofbetrieb, Bauhofordnung, Unfallverhütung. Handhaben und Instandhalten der zu verwendenden Werkzeuge, Baumaschinen, Baugeräte Vorrichtungen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe. Anlegen von Gebäuden, Aufstellen und Einwinkeln von Schnurgerüsten. Aufreißen und Anlegen von Mauern und Wänden. Mörtelbereitung, Ziegelmauerwerk einschließlich Pfeiler, Rauchfänge, Abgasfänge und Lüftungen mit den verschiedenen Mörtelarten. Waagriß und Aufstich. Überdecken von Maueröffnungen. Gerüstungen (Arten, konstruktive Elemente). Grober und feiner Innenwandverputz auf verschiedenen Putzträgern. Horizontale und vertikale Bauwerksabdichtungen. Versetzen von Tür- und Fensterstöcken oder Zargen.
Beton- und Stahlbetonbau:
Einfache Schalungen; Betonherstellung; Transportieren, Einbringen,
Verdichten und Nachbehandeln des Betons. Fundierungen aus bewehrtem
und unbewehrtem Beton.
Zimmerei-Handwerkstätte:
Handhaben und Instandhalten der Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen, Einrichtungen, Geräte und Arbeitsbehelfe. Messen, Anreißen, Sägen, Stemmen, Schlitzen, Zapfenschneiden, Bohren, Abrichten und Hobeln. Herstellen von zimmermannsmäßigen Holzverbindungen und Verbindungen mit verschiedenen Verbindungsmitteln (Dübel, Bolzen, Nagel- und Leimbauweise).
II. Jahrgang (8 Wochenstunden):
Maurerei-Handwerkstätte:
Herstellen verschiedenartiger Wände und Mauerwerkskörper aus verschiedenen Baustoffen. Natursteinmauerwerk einschließlich Zurichten der Steine, Verfugen des Mauerwerks; Aufreißen und Mauern von Bögen, Lehrbögen und Gewölben. Aufstellen von Leichtwänden. Stemmen von Durchbrüchen und Schlitzen im Mauerwerk, Einsetzen von Dübeln. Bauwerksabdichtungen und Trockenlegungen. Putzsanierung. Verputzen und Ziehen von Gesimsen. Herstellen von Schablonen. Sichern und Absteifen von Baugruben und Künetten, Pölzungen. Verlegen von Beton- und Natursteinplatten. Estriche. Kanal- und Putzschachtherstellung. Verlegen und Einmauern von Stahlträgern und deren Verankerungen. Verkleidungsarbeiten an Innen- und Außenwänden und Decken. Wand- und Deckenverputze in verschiedenen Techniken. Schall- und Wärmeschutzmaßnahmen. Adaptierungs-, Sanierungs- und Abbrucharbeiten. Auswechseln von nichttragenden Wänden. Aufreißen einfacher Stiegen.
Beton- und Stahlbetonbau:
Biegen und Verlegen von Baustahl nach Biege- und Bewehrungsplänen. Einbauen und Verlegen von Betonwerksteinen und Betonfertigteilen. Versetzen von Stufen. Schalungssysteme, Stahlbeton, Stahlbetonkonstruktionen unter Verwendung von Ortbeton und Fertigteilen; Montagebau. Spannbetonkonstruktionen.
Zimmerei-Maschinenwerkstätte:
Stationäre und tragbare Holzbearbeitungsmaschinen (Handhaben, Einsatz, Pflege). Zinken, Graten, Fräsen, Fasen, Abrichten und Leimen. Stiegenbau (Aufreißen, Austragen, Herstellen von Krümmlingen). Holzsparende Dachstuhlkonstruktionen.
Holzkonstruktionswerkstätte:
Aufschnüren, Anreißen, Abbinden und Bezeichnen von zimmermannsmäßigen Holzkonstruktionen. Austragen von Graten, Ichsen und Schiften. Aufreißen und Herstellen von Holzstiegen. Verlegen und Verarbeiten von Leichtbauplatten. Konstruktiver und chemischer Holzschutz.
Baumaschinenwerkstätte:
Handhaben, Einsatz, Pflege und Instandhaltung von Baumaschinen.
Schweiß- und Befestigungstechnik.
III. Jahrgang (4 Wochenstunden):
Beton- und Stahlbetonbau:
Betonsanierung, Betonkosmetik.
Holzkonstruktionswerkstätte:
Rechnerischer Abbund verschiedener Dachstuhlkonstruktionen,
Dachausbau, Blockhausbau.
Baunebengewerbe und bauverwandte Gewerbe:
Bautischlerarbeiten, Dachdeckerarbeiten, Spenglerarbeiten, Sanitär- und Elektroinstallationen. Maler-, Anstreicher-, Tapezierer-, Platten- und Fliesenleger-, Stukkateur-, Pflasterer-, Schwarzdecker- und Abdichtungsarbeiten.
Arbeitsvorbereitung und Materiallager:
Bedarfsermittlungen. Lagern und Sortieren von Baustoffen. Lagern. Pflegen und Auswählen von Hölzern. Vorbereitung für die Baustelleneinrichtung. Termin- und Einsatzplanung. Organisation des Lagerplatzes. Führung des Inventars. Innerbetriebliche Abrechnung. Bauberichterstattung. Bauabrechnung in bezug auf schuleigene Produkte und Baustellen unter Einsatz moderner Hilfsmittel einschließlich EDV.
Didaktische Grundsätze:
Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein. Die in der allgemeinen Dienstnehmerschutzverordnung sowie im Arbeitnehmerschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind dem Schüler im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit.
Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.
Damit der Schüler mit der Baustellenorganisation vertraut wird, erscheint es wichtig, daß das bautechnische Praktikum analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Bauauftrag bis zur Abnahme kennenlernt. Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein vom Schüler geführtes Arbeitsheft mit chronologischen Eintragungen.
Schuleigene Baustellen (Außenbaustellen) tragen zur Praxisnähe des Unterrichtes bei; sie bedürfen sorgfältiger Planung, um wirtschaftliche Baumethoden und einen der Praxis entsprechenden Bauablauf zu gewährleisten.
PFLICHTPRAKTIKUM
Siehe Anlage 1.
B. FREIGEGENSTÄNDE
STENOTYPIE
Siehe Anlage 1.
ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch, Russisch,
Serbokroatisch oder Ungarisch)
Siehe Anlage 1.
BETRIEBSWIRTSCHAFT
Siehe Anlage 1.
REFA
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im REFA-Grundlehrgang-Bauwesen definierten Kenntnisse und Fertigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsstudiums beherrschen.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Arbeitsstudien:
Datenermittlung und Kostenrechnung.
Arbeitsorganisation:
Arbeitsvorbereitung, Arbeitsgestaltung und Lohndifferenzierung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis. Die Regeln werden zweckmäßigerweise aus anschaulichen Beispielen angeleitet. Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Absprache mit dem Lehrer des Pflichtgegenstandes „Baubetrieb'' erforderlich.
AKTUELLE FACHGEBIETE
Siehe Anlage 1.
C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1.
D. FÖRDERUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
*1) Mit Übungen.
*2) In Zeugnissen und anderen Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.
*3) In Zeugnissen und anderen Amtsschriften ist in Klammern die
genehmigte Bezeichnung des aktuellen Fachgebietes anzuführen.
*4) Als Kurs für einen oder mehrere Jahrgänge (auch mehrere Abteilungen) jedoch jeweils nur für dieselbe Schulstufe gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für höchstens acht Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, wobei aus pädagogischen Gründen eine Blockung anzustreben ist.
*5) Nicht die im Pflichtgegenstand „Lebende Fremdsprache''
unterrichtete Sprache.
Anlage 1 1 4
Jahrgangs- und semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten
(Art. II Abs. 1, BGBl. Nr. 571/1989):
- 1989 (I. Jahrgang und 1. Semester),
- 1990 (2. Semester),
- 1990 (II. Jahrgang und 3. Semester),
- 1991 (4. Semester),
- 1991 (III. Jahrgang),
- 1992 (IV. Jahrgang),
- 1993 (V. Jahrgang),
Anlage 1.1.4
```
```
HÖHERE LEHRANSTALT FÜR MÖBELBAU UND INNENAUSBAU
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Wochenstunden Lehrver-
Pflichtgegenstände Summe pflich-
Jahrgang tungs-
I. II. III. IV. V. gruppe
```
```
1 Religion ........... 2 2 2 2 2 10 (III)
2 Deutsch ............ 3 2 2 2 2 11 (I)
3 Lebende Fremdsprache
(Englisch) ......... 2 2 2 2 2 10 (I)
4 Geschichte und
Sozialkunde ........ - - 2 2 4 (III)
5 Geographie und
Wirtschaftskunde ... 2 2 - - - 4 (III)
6 Wirtschaftliche
Bildung, Rechtskunde
und Staatsbürgerkunde - - - 2 2 4 III
7 Betriebstechnik .... - - 2 2 3 7 I
8 Leibesübungen ...... 2 2 2 1 1 8 (IVa)
9 Mathematik und
angewandte Mathematik 3 2 2 2 - 9 (I)
10 Physik und angewandte
Physik ............. 2 2 - - - 4 (II)
11 Chemie, angewandte
Chemie und
Umwelttechnik ...... 2 2 - - - 4 II
12 Darstellende
Geometrie .......... 2 2 2 - - 6 (I)
13 Elektronische
Datenverarbeitung und
angewandte
elektronische
Datenverarbeitung .. - 2 2 - - 4 I
14 Tischlerkonstruktionen 2 2 2 2 2 10 I
15 Technologie ........ 2 2 2 2 2 10 I
16 Innenräume ......... - - 2 2 2 6 I
17 Baukonstruktion .... 2 2 2 2 2 10 I
18 Angewandte
Perspektive *1) .... - - - 2 2 4 (I)
19 Bau- und Möbelstile - - - 2 2 4 I
20 REFA ............... - - 2 - - 2 I
21 Freihandzeichnen ... 2 2 - - - 4 IV
22 Form und Farbe *1) . - - 2 2 - 4 (III)
23 Konstruktionsübungen 3 3 3 2 3 14 I
24 Innenausbau ........ - - - 4 9 13 (I)
25 Werkstätten-
laboratorium ....... - - - - 2 2 III
26 Werkstätte ......... 9 9 9 5 - 32 (Va)
```
```
Gesamtwochenstundenzahl 40 40 40 40 40 200
27 Pflichtpraktikum ... mindestens je vier Wochen vor Eintritt in den
III. bzw. V. Jahrgang.
```
```
Wochenstunden Lehrver-
Freigegenstände pflich-
Jahrgang tungs-
I. II. III. IV. V. gruppe
```
```
Stenotypie ............ 2 2 2 - - (V)
Zweite lebende
Fremdsprache *2)
*5) (.....) ........... - - 3 3 3 (I)
REFA .................. - - - 2 - I
Aktuelle Fachgebiete
*3) (.....) ........... - - 2 2 2 I-VI
```
```
Unverbindliche Übungen
```
```
Leibesübungen..(bis zu) 2 2 2 2 2 (IVa)
```
```
Förderunterricht
```
```
Deutsch ............... *4) *4) *4) *4) *4) (I)
Lebende Fremdsprache
(Englisch) ............ *4) *4) *4) *4) *4) (I)
Mathematik und
angewandte Mathematik *4) *4) *4) *4) (I)
Darstellende Geometrie *4) *4) *4) (I)
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1.
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN
UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES
AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1.
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
DEUTSCH
Siehe Anlage 1.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Siehe Anlage 1.
GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE
GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND
STAATSBÜRGERKUNDE
BETRIEBSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Leistungsbereiche von Betrieben des Fachgebietes kennen. Er soll die Kosten- und Planungsrechnung zur Preisgestaltung, zur Rationalisierung, zur Kontrolle und als Instrument der Unternehmensführung im Fachgebiet einsetzen können.
Lehrstoff:
III. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Unternehmensführung:
Betriebsplanung, Fertigungsplanung, Fertigungssteuerung (Ermittlung und Kontrolle von Vorgabezeiten).
Kosten- und Planungsrechnung:
Voll- und Teilkostenrechnung, Aufbau des Betriebsabrechnungsbogens im Mittelbetrieb, Handwerks- und Handelskalkulation.
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Unternehmensführung:
Planung (Unternehmensrechtsform, Standortwahl, Planungsdaten),
Organisation, Personalwesen.
Kosten- und Planungsrechnung:
Betriebsüberleitungsbogen, Betriebsabrechnung auf Voll- und Teilkostenbasis, Kalkulationsarten, Platzkostenrechnung, Erstellung von Ausschreibungen und Anboten.
V. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Unternehmensführung:
Finanzierung, Absatz, Beschaffung, Einkauf, Lager, Kontrolle.
Kosten- und Planungsrechnung:
Betriebsabrechnungsbogen auf Basis interner betrieblicher Leistungsverrechnung und flexibler Grenzplankostenrechnung, Wirtschaftlichkeits- und Investitionsrechnung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis. Daher kommt der Bearbeitung von Übungsbeispielen aus der Praxis des Fachgebietes und der Anwendung vorhandener EDV-Programme große Bedeutung zu.
Zur Abstimmung von Theorie und Praxis sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Wirtschaftliche Bildung, Rechtskunde und Staatsbürgerkunde'', „Technologie'', „Tischlerkonstruktionen'' und „Werkstätte'' erforderlich.
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1.
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit im Rechnen mit Zahlen, Variablen und Funktionen besitzen und die Methoden der Analysis, der Numerik und der Statistik auf Aufgaben anderer Unterrichtsgegenstände anwenden können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Algebra:
Zahlenbereiche, Gleichungen (Terme, lineare Gleichungen und Ungleichungen, Formelumwandlungen, rein quadratische Gleichungen), Funktionen (Darstellung von Funktionen, lineare Funktionen, Kreisfunktionen für einfache trigonometrische Anwendungen).
Numerik:
Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnungen, Gleitkommazahlen, Zahlen begrenzter Genauigkeit, Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte, Gebrauch von Funktionstafeln).
Geometrie:
Planimetrie (Kongruenz, Ähnlichkeit), Trigonometrie des
rechtwinkeligen Dreiecks.
II. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Algebra:
Potenzen mit reellen Exponenten, Rechenoperationen mit Logarithmen, quadratische Gleichungen, Exponentialgleichungen, logarithmische Gleichungen, lineare Gleichungssysteme in 2 Variablen, Kreis- und Arcusfunktionen.
Geometrie:
Berechnung des Dreiecks mit Hilfe des Sinus-und des Cosinussatzes.
III. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Algebra:
Potenz- und Wurzelfunktionen, Exponentialfunktionen und
logarithmische Funktionen.
Analysis:
Folgen und Reihen, Grenzwertbegriff, Stetigkeit von Funktionen; Differenzenquotient, Differentialquotient, Ableitung reeller Funktionen, Differentiationsregeln, Kurvendiskussion.
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Analysis:
Unbestimmtes, bestimmtes Integral.
Statistik:
Häufigkeitsverteilungen, Stichprobenkenngrößen, Fehlerrechnung,
Korrelationsrechnung und Regressionsrechnung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Dementsprechend werden daher die Rechenbeispiele zu wählen sein. Die Absprache mit den Lehrern der fachtheoretischen Pflichtgegenstände ist erforderlich, um die rechtzeitige Bereitstellung mathematischer Kenntnisse zu sichern.
In jedem Jahrgang zwei einstündige Schularbeiten.
PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK
CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK
DARSTELLENDE GEOMETRIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll aus Rissen eines Objektes dessen Aufbau ablesen und die in der Zeichnung enthaltenen Informationen deuten und konstruktiv verwerten können. Er soll geometrische Formen an technischen Objekten erkennen und mit Hilfe einer Konstruktionszeichnung erfassen sowie eigenständiges technisch-konstruktives Denken unter Anwendung geeigneter Abbildungsmethoden zeichnerisch umsetzen können. Er soll räumliche Gegebenheiten in Handskizzen darstellen können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Projektion und Axonometrie, Anwendung auf ebenflächig begrenzte Körper und spezielle einfache Flächen:
Räumliches kartesisches Rechtssystem, Parallelprojektion. Aufbauverfahren der Axonometrie, spezielle axonometrische Angabe gemäß ÖNORM A 6240. Anwendung auf prismatische und pyramidenförmige Bauobjekte. Strecke und Gerade, ebene Figur und Ebene, Körper und Fläche. Grundriß, Aufriß und Kreuzriß (Normalrisse in den Koordinatenebenen, Anordnung in der Zeichenebene). Konstruktion axonometrischer Risse aus gegebenen Hauptrissen und umgekehrt. Prismenfläche, Zylinderfläche, Pyramidenfläche und Kegelfläche. Konturerzeugenden von Zylinder- und Kegelflächen.
Lösung stereometrischer Aufgaben mit Hilfe von Normalprojektionen:
Angittern in einer Ebene, Schnitte ebenflächig begrenzter Objekte. Seitenrisse als Konstruktionshilfsmittel. Länge einer Strecke, Drehen einer Ebene in eine Hauptebene, orthogonale Lage einer Geraden und einer Ebene. Anwendung auf Holzverbindungen. Netzkonstruktionen.
Normalriß eines Kreises:
Festlegen des Normalrisses eines Kreises durch Hauptscheitel und einen Punkt. Normalriß von drehzylindrischen und drehkegelförmigen Objekten.
II. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Schatten bei Parallelbeleuchtung:
Parallelschatten an ebenflächig begrenzten Objekten und deren Schlagschatten auf die horizontale Standebene und lotrechte Wandebenen. Schattenkonstruktionen in axonometrischen Rissen.
Ebene Schnitte von Prismen- und Zylinderflächen:
Parallelperspektivität und perspektive Affinität. Anwendung auf ebene Schnitte von Prismen- und Zylinderflächen. Parallelriß einer Ellipse, konjugierte Durchmesser. Kreiszylinderflächen und ihre ebenen Schnitte. Verebnungen kreiszylindrischer Flächenstücke.
Normale Axonometrie:
Verzerrungen einer normalaxonometrischen Angabe.
Normalaxonometrischer Riß von zu einer Koordinatenebene parallelen
Kreisen. Anwendung auf Flächen und Objekte in einfacher Lage zum Koordinatensystem.
Kugelflächen, Drehkegelflächen und Wendelflächen:
Normalriß einer Kugelfläche und ihrer ebenen Schnitte, Konturkreise. Ebene Schnitte von Drehkegelflächen. Verebnungen drehkegelförmiger Flächenstücke. Konstruktive Behandlung der Schraublinie und der Wendelfläche. Anwendung auf Treppen.
III. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Durchdringungen:
Durchdringungen ebenflächig begrenzter Körper. Anwendung auf Holzverbindungen. Durchdringungen von Zylinderflächen, Kegelflächen und Kugelflächen. Anwendung auf Werkstücke mit Bohrungen und Zapfen.
Perspektive:
Zentralprojektion, Fernpunkte und Fluchtpunkte, Ferngeraden und Fluchtgeraden. Durchschnittverfahren bei horizontaler Blickachse. Messen in horizontalen und lotrechten Geraden. Rasterverfahren; Anwendung auf Innenraumperspektiven. Axonometrische Perspektive ebenflächig begrenzter Objekte. Zentralriß von Kreisen in horizontalen und lotrechten Ebenen. Anwendung auf Objekte mit drehzylindrischen und drehkegelförmigen Teilen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Auswahl und Gewichtung des Lehrstoffes ist die Verwendbarkeit für den Konstruktionsunterricht der Fachrichtung. Das räumliche Vorstellungsvermögen wird vor allem geschult, wenn die Lösungsstrategien anhand der räumlichen Gegebenheiten - nach Möglichkeit am Originalobjekt oder an einem Modell - entwickelt und in der Konstruktionszeichnung nachvollzogen werden; somit erübrigt sich die Verwendung von Spuren und Rißachsen. Die zunehmende Bedeutung des computerunterstützten Konstruierens legt die konsequente Verwendung eines Koordinatensystems nahe. Zur Stützung der Raumanschauung empfiehlt es sich, axonometrische Risse durchgehend zu verwenden.
Das Stundenausmaß erzwingt den Verzicht auf die Begriffsbildung Doppelverhältnis sowie auf Hilfsmittel der algebraischen Geometrie.
Im Themenbereich „Projektion und Axonometrie, Anwendung auf ebenflächig begrenzte Körper und spezielle Flächen'' ist das Erkennen der für eine Objektform erforderlichen Maße von Bedeutung. Im Sinne der Berufspraxis erscheint es zweckmäßig, auch mit Hauptrissen in getrennter Lage zu arbeiten. Ferner empfiehlt es sich, auf die geometrische Erzeugung auch der Prismen- und Pyramidenflächen als Bewegflächen hinzuweisen.
Für den Themenbereich „Lösung stereometrischer Aufgaben mit Hilfe von Normalprojektionen'' erweist sich das Zurückführen der Lageaufgaben über Ebenen auf das Angittern und der Maßaufgaben auf die Ermittlung der Länge einer Strecke und der Abmessungen einer ebenen Figur sowie die Bedingung für orthogonale Lage einer Geraden und einer Ebene als ökonomisch. Im Sinne der Berufspraxis erscheint es zweckmäßig, technische Objekte nicht in allgemeiner Lage darzustellen; für anschauliche Darstellungen bietet sich die Axonometrie an.
Im Themenbereich „Normalriß eines Kreises'' empfiehlt es sich, im I. Jahrgang auf die Einführung konjugierter Durchmesser zu verzichten. Die Verwendung eines zu einer Ellipse perspektiv affinen Kreises erweist sich vorteilhafter als Brennpunkt- und Gegenpunktkonstruktionen.
Im Themenbereich „Schatten bei Parallelbeleuchtung'' empfiehlt es sich im Sinne der Berufspraxis, durch Schattenkonstruktionen die räumliche Gliederung von Objekten in der Zeichnung zu betonen. Dabei erweist es sich als vorteilhaft, gebrochene Schatten auf verschiedene Bildebenen zu vermeiden.
Im Themenbereich „Ebene Schnitte von Prismen- und Zylinderflächen'' ermöglichen es die genannten Abbildungen, ebene Schnitte punkt- und tangentenweise zu ermitteln. Die Unterscheidung zwischen der im Raum auftretenden Parallelperspektivität und der perspektiven Affinität in der Zeichenebene ist für das Verständnis wichtig.
Im Themenbereich „Normale Axonometrie'' ist es zweckmäßig, diese als Sonderfall der im I. Jahrgang behandelten Axonometrie einzuführen. Es empfiehlt sich ihre Anwendung auf solche Objekte zu beschränken, bei denen die Normalprojektion zu konstruktiven Vereinfachungen führt.
Im Themenbereich „Kugelflächen, Drehkegelflächen und Wendelflächen'' ist es zweckmäßig, zwischen der auf der Fläche liegenden Kontur und dem in der Zeichenebene auftretenden Umriß zu unterscheiden. Gegebenenfalls genügt es, die ebe nen Schnitte von Drehkegelflächen nur punkt- und tangentenweise zu behandeln. Bei wendelflächigen Objekten bietet sich auch der Einsatz der normalen Axonometrie an; es genügt dabei, den axonometrischen Umriß als Hüllkurve festzulegen.
Im Themenbereich „Durchdringungen'' empfiehlt es sich, Schnittkurven stets auch tangentenweise zu konstruieren. Der Denkweise des Technikers entsprechend sollten komplexe Fortsetzungen, also parasitische Punkte und Ordnungsabzählungen vermieden werden.
Im Themenbereich „Perspektive'' empfiehlt es sich im Sinne der Berufspraxis, die zweckmäßige Angabe einer Zentralprojektion entsprechend der gewünschten Bildwirkung zu diskutieren. Für unregelmäßige und geometrisch nicht präzise festgelegte Objekte bietet sich das Rasterverfahren an das auch zur Grundlage zur Herstellung von Freihandskizzen eingesetzt werden kann. Gegebenenfalls können die Zentralrisse von Kreisen nur punkt- und tangentenweise behandelt werden. Es ist zweckmäßig, das auch dem I. Jahrgang bekannte axonometrische Prinzip auch zur Ermittlung von Zentralrissen einzusetzen.
In jedem Jahrgang zwei Schularbeiten.
ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND ANGEWANDTE
ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG
TISCHLERKONSTRUKTIONEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Konstruktionen des Fachgebietes beherrschen können. Er soll bei der Lösung einschlägiger Aufgaben die Bauteile nach den Erfordernissen der Funktion, Zweckmäßigkeit, Beanspruchung, Wirtschaftlichkeit und Ästhetik selbständig entwerfen und materialgerecht konstruieren können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Begriffe:
Möbelkonstruktionen, Bautischlerarbeiten, Innenausbauarbeiten.
Möbelbau:
Handwerksmäßige und maschinell herzustellende Holzverbindungen, Verbindungsmittel, Arten, Konstruktionen, Anwendungsbereiche.
II. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Möbelbau:
Einfache Möbel und Möbelteile (Tische, Schränke, Laden, Drehtüren).
Beschläge:
Arten, Anwendungen, Wirkungsweisen.
Bautischlerarbeiten:
Einfache Türen und Fenster.
III. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Möbelbau:
Bewegliche Möbelteile (Möbelschiebetüren, Rolläden); Klapp- und Auszugtische, Schranksysteme, Sitzmöbel.
Bautischlerarbeiten:
Tür- und Fensterkonstruktionen.
Innenausbau:
Wand- und Deckenverkleidungen.
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Möbelbau:
Sitz- und Liegemöbel; Polstermöbel. Ladenbau.
Bautischlerarbeiten:
Sonderformen von Türen und Fenstern.
Innenausbau:
Sonderkonstruktionen für Gewerbebetriebe.
V. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Möbelbau:
Sonderformen und Konstruktion für serienmäßige Fertigung; Möbel aus
Sonderwerkstoffen.
Bautischlerarbeiten:
Fixe und versetzbare Holztrennwände, Raumtrenner (Falt- und Harmonikatüren), Fensterwandelemente, Holzstiegen, Sonderkonstruktionen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis. Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert in den einzelnen Themenbereichen die Behandlung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und Normen. Zweckmäßiger weise werden in jedem Themenbereich die bauphysikalischen Vorkenntnisse der Schüler angesprochen und in die praktische Anwendung umgesetzt.
Die Anschaulichkeit des Unterrichtes wird durch Modelle, Bilder und Filme sowie durch Exkursionen und Lehrausgänge gefördert.
Zur Abstimmung von Theorie und Praxis sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Technologie'', „Baukonstruktion'', „Konstruktionsübungen'' und „Werkstätte'' erforderlich.
TECHNOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Werkstoffe, Werkzeuge und Maschinen, die einschlägigen Normen und maschintechnischen Grundlagen für Betriebsplanung und Arbeitsvorbereitung unter Berücksichtigung von Einzel- und Serienfertigung kennen. Er soll die für gegebene Aufgaben des Fachgebietes technisch und wirtschaftlich günstigen Werkstoffe auswählen können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Holz:
Aufbau und Eigenschaften, Fehler, Krankheiten, Schädlinge (Arten, Auswirkungen), natürliche Trocknung, Lagerung, Einschnitt, Handelsformen, Güteklassen, Messen. Heimische Holzarten (Einteilung, Erkennung, Einsatzmöglichkeiten).
Hilfswerkzeuge:
Messen, Anreißen, Schlagen, Schrauben, Spannen (Arten, Wirkungsweise, Verwendung, Instandhaltung).
Spanabhebende Werkzeuge und Handmaschinen:
Sägen, Hobeln, Stemmen, Bohren, Raspeln, Feilen (Arten, Wirkungsweise, Verwendung, Instandhaltung).
Schneidengeometrie:
Schneidwinkel an Werkzeugen, Bezeichnung und Größe.
II. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Holz:
Ausländische Holzarten (Einteilung, Erkennung, Einsatzmöglichkeiten).
Werkstoffe:
Holzwerkstoffe, Furniere, Furnierersatzmaterial (Arten, Aufbau, Eigenschaften, Herstellung, Handelsformen, Verarbeitung).
Leime und Kleber:
Arten, Herstellung, Eigenschaften, Handelsformen, Verarbeitung,
Fehler, Entsorgung.
Werkzeugmetalle:
Arten, Aufbau, Eigenschaften, Verwendung.
Holzbearbeitungsmaschinen:
Theoretische und rechnerische Vorgaben für die maschinelle Bearbeitung, Antriebsarten, Kraftübertragung; Schutzmaßnahmen.
Maschinen und Sägen:
Typen, Aufbau, Funktion, Bearbeitungs- und Betriebsdaten, Sicherheitseinrichtungen, Spanungstechnik, Maschinenwerkzeuge, Hilfs- und Zusatzeinrichtungen.
III. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Oberflächenbehandlung:
Techniken, Hilfsmittel, Materialien.
Oberflächenbeschichtung:
Techniken, Hilfsmittel, Materialien; Oberflächenfehler (Ursachen, Behebung). Entsorgung, Sicherheitsvorkehrungen.
Maschinen zum Hobeln, Fräsen und Bohren:
Typen, Aufbau und Funktion, Bearbeitungs- und Betriebsdaten unter Berücksichtigung von Einzel- und Serienfertigung, Spanungstechnik, Sicherheitseinrichtungen.
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Werkstoffe:
Glas, Leder, Metalle, Keramik, Marmor, Kunststoffe, Strukturschäume, Dicht- und Dämmstoffe, Beläge, Textilien, Polstermaterial (Arten, Eigenschaften, Anwendungsgebiete, Entsorgung, Sicherheitsbestimmungen).
Schleifen:
Maschinen (Typen, Bearbeitungs- und Betriebsdaten, Sicherheitsbestimmungen), Schleifmittel für Holz und Lackschliff.
Lack- und Leimauftrag:
Maschinen (Typen, Aufbau und Funktion, Betriebsdaten, Sicherheitseinrichtungen).
Drechseln:
Maschinen (Typen, Aufbau und Funktion, Betriebsdaten, Sicherheitseinrichtungen), Kopiereinrichtungen.
Technische Holztrocknung:
Verfahren, Systeme.
V. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Vorrichtungsbau:
Einsatzmöglichkeiten; hydraulische, pneumatische, elektrische
Sondervorrichtungen; Schablonen und Lehren.
Betriebsausstattung:
Versorgung, Entsorgung, Absaugung, Transporteinrichtungen,
Fertigungsstraßen, Sicherheitseinrichtungen.
Industrielle Fertigung:
Maschinenauswahl, Maschinenanordnung unter Berücksichtigung der Betriebsgrößen und der Betriebsziele.
Fertigungsvorbereitung:
Produktionsschema, Produktionsstufen, Arbeitsflußbilder.
Qualitätskontrolle:
Güteanforderungen, Toleranznormen, Meß- und Prüftechnik.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis. Die Anschaulichkeit des Unterrichtes wird durch Modelle, Bilder und Filme sowie durch Lehrausgänge und Exkursionen gefördert.
Zur Abstimmung von Theorie und Praxis sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Chemie, angewandte Chemie und Umwelttechnik'', „Physik und angewandte Physik'', „Tischlerkonstruktionen'', „Baukonstruktion'', „Werkstättenlaboratorium'' und „Werkstätte'' erforderlich.
INNENRÄUME
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die widmungsgemäßen Funktionen, Einrichtungen und Ausstattungen von Innenräumen kennen. Er soll gebräuchliche Plandarstellungen unter Beachtung von Vorschriften und Normen beherrschen.
Lehrstoff:
III. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Elemente:
Bestandsaufnahme, Pläne (Symbole, Bemaßung und Beschriftung, Maßstäbe).
Parameter:
Menschliche Maße (Körpergröße, Goldener Schnitt, Modular),
Grundmaße und Funktionen der Einrichtungsgegenstände und Räume.
Raumgrößen, Flächenbedarf.
Wohnbereich:
Einteilung, Zuordnung, Orientierung, Einrichtungs-, Funktions- und Raumerfordernisse.
Wohntypen:
Größen und Funktionen.
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Geschäfte:
Arten, Größen, Funktion, Einrichtung.
Büroräume:
Arten, Größen, Funktion, Einrichtung.
Fremdenverkehr und Gewerbe:
Arten, Größen, Funktion, Einrichtung.
V. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Bauten der Gemeinschaft:
Arten, Größen, Funktion, Einrichtung.
Bauten der Kultur, der Industrie und der Wirtschaft:
Arten, Größen, Funktion, Einrichtung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben des Fachgebietes.
Bildliche Darstellungen erhöhen die Anschaulichkeit; Lehrausgänge und Exkursionen sowie die Besprechung von Ausführungsbeispielen fördern die Praxisnähe des Unterrichtes.
BAUKONSTRUKTION
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für den Innenausbau bedeutsamen Elemente der Baukonstruktion, der Bauphysik und der Baumechanik kennen.
Lehrstoff:
I. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Begriffe:
Bauwerke (Arten, Konstruktion, Elemente, Bauweisen). Ablauf des Bauvorhabens.
Wand- und Deckenkonstruktionen:
Fundamente, Massivwände, Leichtwände, Holzwände. Massiv- und Holzdecken.
Baustoffe:
Natürliche und künstliche Bausteine; Beton.
II. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Dachkonstruktionen:
Dachstühle; Dachdecker- und Bauspenglerarbeiten. Flachdächer
(Kalt- und Warmdächer).
Bauphysik:
Schall-, Wärme- und Feuchtigkeitsschutz.
Baustoffe:
Metalle; Sperr- und Dämmstoffe.
III. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Statik:
Lasten, Kräfte, Momente (Arten; Zusammensetzung und Zerlegung). Gleichgewicht (Schwerpunktbestimmung, Standsicherheit). Statisch bestimmt gelagerte Träger (Auflagerkräfte, Schnittgrößen). Flächenmomente zweiter Ordnung (Trägheitsmoment, Widerstandsmoment).
Festigkeit:
Beanspruchungsarten (Zug, Druck, Schub, Abscherung, gerade Biegung, Knickung). Zulässige Spannungen, Formänderungen.
Verbindungen:
Verbindungs- und Befestigungsmittel.
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Stiegen:
Holz-, Massiv- und Stahlkonstruktion.
Ausbauarbeiten:
Verputz; Fußböden; Maler- und Tapeziererarbeiten. Platten- und Fliesenlegerarbeiten.
Haustechnik:
Heizung, Be- und Entlüftung. Sanitärinstallation. Hauskanal;
Stark- und Schwachstrominstallation. Einrichtungsgegenstände.
Baustoffe:
Verputz, Putzträger.
V. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Ausbauarbeiten:
Fenster, Türen und Portale aus Kunststoff und Metall, flexible Zwischenwände. Deckenuntersichten aus Sonderwerkstoffen.
Bauorganisation:
Projektablauf, Verantwortungsbereiche.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der modernen Baupraxis. Zweckmäßigerweise werden in jedem Themenbereich die einschlägigen physikalischen Vorkenntnisse der Schüler angesprochen und in die baupraktische Anwendung umgesetzt. Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert in den einzelnen Themenbereichen die Behandlung der einschlägigen Vorschriften, insbesondere der Bauordnung und der Normen. Ein ökologisch maßvoller und wirtschaftlich vertretbarer Einsatz von Energie sollte angestrebt sowie energie- und umweltgerechte Anwendungstechnologien (auf dem jeweiligen Stand der Technik) sollten vermittelt werden.
Die Anschaulichkeit des Unterrichtes wird durch Modelle, Bilder und Filme sowie durch Lehrausgänge und Exkursionen gefördert.
Zur Abstimmung von Theorie und Praxis sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Tischlerkonstruktionen'', „Technologie'', „Innenausbau'', „Konstruktionsübungen'' und „Werkstätte'' erforderlich.
ANGEWANDTE PERSPEKTIVE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Einzelgegenstände und Innenräume in den gebräuchlichen Verfahren perspektivisch darstellen können.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Darstellungstechniken:
Bleistift, Tusche, Kohle, Farbe, Farb- und Rasterfolien.
Schattenkonstruktionen:
Parallelbeleuchtung, Zentralbeleuchtung.
Einzelobjekte:
Möbel und Einrichtungsgegenstände in Wohnräumen und Büroräumen.
Innenräume:
Wohnräume, Büroräume.
V. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Einzelobjekte:
Möbel und Einrichtungsgegenstände in Geschäftslokalen und in Räumen
von Beherbergungs- und Gastgewerbebetrieben.
Innenräume:
Geschäftslokale, Beherbergungs- und Gastgewerbebetriebe.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Vielseitigkeit der dargestellten Objekte sowie der Konstruktionsmethoden und Darstellungstechniken. Die Übung der Fertigkeiten steht im Vordergrund des Unterrichts und wird durch Hausübungen gefördert.
Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Entwürfen zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Absprache mit dem Lehrer des Pflichtgegenstandes „Innenausbau'' erforderlich.
BAU- UND MÖBELSTILE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Wechselwirkung von sozialer, wirtschaftlicher, politischer und schöpferischer Situation im Verlauf der europäischen Geschichte interpretieren können. Er soll die Wesenszüge der Bau- und Möbelstile, Malerei und Bildhauerei sowie das kunsthistorische Fachvokabular kennen und auf Aufgaben der Praxis anwenden können. Er soll typische Formelemente erfassen und zeichnerisch darstellen können.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Stilelemente:
Einteilung, Begriffe.
Stilepochen:
Ägypten, Griechenland, Rom, frühchristliche Kunst, Byzanz; Romanik,
Gotik, Renaissance, Barock, Rokoko.
V. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Stilepochen:
Empire, Klassizismus; 19. und 20. Jahrhundert.
Tendenzen der Gegenwart:
Möbeldesign, Wohnkultur.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Verständnis der Entwicklungszusammenhänge sowie die Zusammenhänge zwischen den Bau- und Möbelstilen untereinander und mit den historischen Rahmenbedingungen.
Bildliche Darstellungen und Modelle fördern die Anschaulichkeit des Unterrichtes. Das Verständnis der Stilelemente wird durch vom Schüler angefertigte Zeichnungen erhöht.
Das durch die Bildungs- und Lehraufgabe geforderte Ziel einer Gesamtschau erfordert die intensive Zusammenarbeit mit dem Lehrer des Pflichtgegenstandes „Geschichte und Sozialkunde''.
REFA
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im REFA-Grundlehrgang definierten Kenntnisse und Fertigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsstudiums beherrschen.
Lehrstoff:
III. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Methoden:
Ergonomie, 6-Stufen-Methode, Wertanalyse; Gestaltung von Materialfluß, Arbeitsplatz und Arbeitsablauf; Arbeitspädagogik und Arbeitssicherheit. Datenerfassung (Ablaufanalyse, Zeitwirtschaft).
Techniken:
Systemgestaltung, Leistungsgradbeurteilung, Zeitaufnahme, Arbeitsunterweisung.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis. Die Regeln werden zweckmäßigerweise aus anschaulichen Beispielen angeleitet. Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Absprache mit dem Lehrer des Pflichtgegenstandes „Betriebstechnik'' erforderlich.
FREIHANDZEICHNEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Objekte insbesondere deren Proportionen und Farben nach der Natur und aus der Vorstellung zeichnerisch darstellen können. Er soll Zeichnungen gefällig beschriften können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Schrift:
Blockschrift, Schriftbild.
Zeichnen und Malen:
Räumliches Sehen. Darstellungstechniken. Zeichnen von Linien, Flächen und einfachen Körpern. Zerlegen von Körpern in einfache geometrische Hilfsformen.
II. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Schrift:
Ornamentale Schrift, Schriftbild.
Zeichnen und Malen:
Räumliches Darstellen; Farbe.
Skizzieren:
Darstellung von Möbel, Innenräume und Raumdetails unter besonderer
Berücksichtigung von Proportion und Maßstab.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis und in anderen Pflichtgegenständen.
Die Anschaulichkeit des Unterrichtes wird durch Bilder und Filme sowie durch Lehrausgänge gefördert.
FORM UND FARBE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die ästhetischen Formbegriffe und Gestaltungsmöglichkeiten im Fachgebiet kennen. Er soll Zusammenhänge zwischen Material, Konstruktion, Form und Farbe aufzeigen und Gestaltungsprobleme mit Geschmack lösen können.
Lehrstoff:
III. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Gestaltungsprinzipien:
Zusammenhänge zwischen Funktion, Konstruktion, Material, Form und Farbe.
Farbe:
Physikalische Parameter, Farbwirkungen, Farbkontraste,
Farbzusammenstellungen.
Form:
Flächenteilungen, Flächenrhythmen, Oberflächenwirkungen.
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Farbe:
Formale Ausdehnung von Farben.
Form:
Optische Wirkungen geometrischer Flächen und Raumbeziehungen.
Formvariationen.
Integration:
Analyse von Beispielen; Zusammenwirken von Form, Farbe und Material.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben des Fachgebietes und die Vielseitigkeit der Aufgaben (Arbeiten nach Modellen und Naturobjekten sowie aus der Vorstellung). Die Anschaulichkeit des Unterrichtes wird durch Bilder und Filme sowie durch den Besuch von Ausstellungen gefördert.
Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen beträgt in jedem Jahrgang eine Wochenstunde.
KONSTRUKTIONSÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll selbständig normgerechte Fertigungszeichnungen des Fachgebietes nach vorgegebenen und eigenen Entwürfen ausführen können. Er soll einfache Baupläne erstellen können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Elemente:
Zeichengeräte, Zeichentechniken, Ö-Normen, Planerstellung, Bemaßung
und Beschriftung.
Pläne:
Fertigungszeichnungen einfacher Konstruktionen.
II. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Pläne:
Fertigungszeichnungen von Einrichtungsgegenständen nach gegebenen Entwürfen in den verschiedenen Möbelbauarten.
III. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Pläne:
Fertigungszeichnungen aus den Themenbereichen Möbel- und Bautischlerarbeiten.
Naturaufnahmen:
Aufmaß und Darstellung von Möbel.
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Pläne:
Fertigungszeichnungen aus den Themenbereichen Möbelbau- und Bautischlerarbeiten. Detailzeichnungen.
V. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Pläne:
Fertigungszeichnungen aus den Themenbereichen Möbelbau- und Bautischlerarbeiten. Detailzeichnungen; Einreich- und Ausführungspläne (Polierpläne).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis. Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Tischlerkonstruktionen'', „Technologie'', „Innenausbau'' und „Werkstätte'' erforderlich.
INNENAUSBAU
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Aufgaben des Fachgebietes nach gegebener Raumwidmung und Planungsunterlagen selbständig lösen können. Er soll Möblierung und technische Ausstattung von Räumen in verschiedenen Maßstäben darstellen, farblich behandeln sowie Materialvorschläge erstellen können.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang (4 Wochenstunden):
Bestandsaufnahme:
Aufmaß und Aufmaßpläne.
Pläne:
Einrichtungs-, Detail- und Adaptierungszeichnungen aus dem Themenbereich Wohnen; Schaubildskizzen.
Präsentation:
Projekterläuterung, Materialvorschläge.
2 komplexe Projekte
V. Jahrgang (9 Wochenstunden):
Pläne:
Einrichtungs-, Detail- und Adaptierungszeichnungen aus den Themenbereichen Geschäfte, Büroräume, Fremdenverkehr, Gewerbe, Kultur, Industrie und Wirtschaft.
Präsentation:
Projekterläuterung, Materialvorschläge.
4 komplexe Projekte
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben aus der Praxis, daher kommt der Besprechung ausgeführter Projekte unter Anwendung vorhandener EDV-Programme große Bedeutung zu.
Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Tischlerkonstruktionen'', „Baukonstruktion'', „Innenräume'', „Angewandte Perspektive'', „Konstruktionsübungen'' und „Werkstätte'' erforderlich.
WERKSTÄTTENLABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Normenprüfungen an Hilfs- und Werkstoffen des Fachgebietes kennen. Er soll die in der Praxis häufigen Aufgaben der Güteprüfung lösen können.
Lehrstoff:
V. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Messen:
Funktion der Meßgeräte, meßtechnische Vorgangsweisen.
Prüfen:
Roh- und Hilfsstoffe; Beschichtungen; Brauchbarkeits- und Haltbarkeitsprüfungen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Verfahren in der beruflichen Praxis. Die Messungen, Untersuchungen und Auswertungen bauen auf den in den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen und im Pflichtgegenstand „Werkstätte'' erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten auf.
Den Anforderungen der Praxis entsprechend wird von den Schülern die Führung der Übungsprotokolle und die Ausarbeitung der Laboratoriumsberichte verlangt.
WERKSTÄTTE
Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.
Dieser Text wird zu den eigenen Weiterverwendungsbedingungen von RIS veröffentlicht, nicht unter einer Legalize-Lizenz oder einer Public-Domain-Lizenz.
RIS
CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International)
Quelle: RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes, Bundeskanzleramt der Republik Österreich (https://www.ris.bka.gv.at/). Lizenziert unter CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International). Aus den Daten können keinerlei Rechtsansprüche abgeleitet werden.