Verordnung über die Lehrpläne für Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten; Bekanntmachung von Lehrplänen für den Religionsunterricht
Siehe den Pflichtgegenstand „Geographie und Wirtschaftskunde'' in Anlage 1.
RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG
Siehe den Pflichtgegenstand „Rechtskunde und Politische Bildung'' in Anlage 1.4.1.
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1.
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit im Rechnen mit Zahlen, Variablen und Funktionen besitzen und die Methoden der Geometrie, der Analysis, der Numerik und der angewandten Statistik auf Aufgaben anderer Unterrichtsgegenstände
anwenden können. Im Zusammenhang mit dem Erwerb von mathematischem Wissen und Können sind allgemeine mathematische Fähigkeiten wie Argumentieren und exaktes Arbeiten, Darstellen und Interpretieren, Kombinieren von vertrauten Methoden auf neuartige Verfahren und kritisches Denken durch Einsichten in den Modellcharakter mathematischer Werkzeuge als Lernziele anzustreben.
Lehrstoff:
I. Jahrgang (4 Wochenstunden):
Numerik und Algebra:
Zahlenbereiche, Gleichungen (lineare Gleichungen und Ungleichungen, Äquivalenzumformungen von Formeln, lineare Gleichungssysteme bis zu zwei Variablen), Funktionen (lineare Funktionen, quadratische Funktionen, Kreisfunktionen für einfache geometrische Anwendungen). Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnungen, Gleitkommazahlen, Zahlen begrenzter Genauigkeit, Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte).
Geometrie:
Planimetrie (Kongruenz, Ähnlichkeit; Dreieck, Viereck, Vieleck, Kreis; pythagoräische Lehrsatzgruppe); Trigonometrie des rechtwinkeligen Dreiecks; Berechnungen mit Hilfe des Sinus- und Cosinussatzes.
II. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Numerik und Algebra:
Funktionen (Darstellung, Umkehrfunktion), Potenzen und Wurzeln, Potenz- und Wurzelfunktionen, transzendente Funktionen (Exponentialfunktionen, logarithmische Funktionen, allgemeine Kreisfunktionen), Rechenoperationen mit Logarithmen, logarithmische Darstellungen, logarithmische- und Exponentialgleichungen. Komplexe Zahlen (Begriff, Grundrechenoperationen, Gaußsche Zahlenebene, Eulerformel).
Geometrie:
Stereometrie (Oberflächen- und Volumsberechnungen ebenflächig und krummflächig begrenzter Körper); Arcusfunktionen, allgemeine harmonische Funktionen (Schwingungen, Überlagerung von Schwingungen); Anwendungen in der Praxis. Vektorrechnung (Addition und Subtraktion von Vektoren, Koordinatendarstellung von Vektoren, Multiplikation eines Vektors mit einem Skalar, Skalar- und Vektorprodukt von Vektoren, Geraden- und Ebenendarstellung, Kegelschnitte).
III. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Analysis:
Grenzwerte von Funktionen, Stetigkeit; Differentialrechnung (Differenzenquotient, Differentialquotient, Ableitung reeller Funktionen, Differentiationsregeln, Mittelwertsätze); Anwendung der Differentialrechnung (Kurvendiskussionen, Extremwertberechnungen), Potenzreihen, Taylorreihen, Integralrechnung (unbestimmtes Integral, bestimmtes Integral, numerische Integration, Integrationsmethoden; technische Anwendungen).
Geometrie:
Hyperbelfunktionen, Parameter- und Polarkoordinatendarstellung.
IV. Jahrgang (2 oder 3 Wochenstunden):
Analysis:
Gewöhnliche lineare Differentialgleichungen mit konstanten Koeffizienten, Lösungen für einfache Störfunktionen; Matrizenrechnung, Differenzenmethoden.
Statistik und Wahrscheinlichkeitsrechnung:
Beschreibende Statistik (Häufigkeitsverteilungen, Zentral- und Streuungsmaße, Zusammenhänge zwischen Merkmalen, Anwendungen in Wirtschaft und Technik), kombinatorische Hilfsmittel; Wahrscheinlichkeitsrechnung (Rechnen mit Wahrscheinlichkeiten, Wahrscheinlichkeitsverteilungen); statistische Grundlagen der Qualitätssicherung (Normalverteilung, Prüfverteilungen, Stichprobenprüfung, Zuverlässigkeitsprüfung).
Planungsmathematik:
Lineare Planungsrechnung (lineare Optimierung, optimale Kombinationen). Graphen und Netzwerke, Netzplantechnik.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Dementsprechend werden daher die Rechenbeispiele zu wählen sein. Insbesondere im I. Jahrgang ist auf die Wiederholung von grundlegenden Methoden der Algebra, des Bruchrechnens und des Rechnens mit Polynomen Wert zu legen. Das Erreichen der Rechensicherheit ist ein wichtiges Teilziel. Die Absprache mit den Lehrern der theoretisch-technischen Pflichtgegenstände ist erforderlich, um die rechtzeitige Bereitstellung mathematischer Kenntnisse zu sichern.
In jedem Jahrgang drei Schularbeiten (im IV. Jahrgang auch zweistündig).
Bei 2 Wochenstunden im IV. Jahrgang entfallen die Lehrstoffkapitel „Matrizenrechnung'' und „Differenzenmethoden'' sowie die gesamte Planungsmathematik.
DARSTELLENDE GEOMETRIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll den Aufbau eines Objektes in geeigneten Rissen darstellen und die in der Zeichnung enthaltenen Informationen deuten und konstruktiv verwerten können. Er soll geometrische Formen an technischen Objekten erkennen und mit Hilfe einer Konstruktionszeichnung erfassen sowie eigenständiges technisch-konstruktives Denken unter Anwendung geeigneter Abbildungsmethoden zeichnerisch umsetzen können. Er soll mit der Erzeugung und den Gesetzmäßigkeiten der für das Fachgebiet bedeutsamen Kurven, Flächen und Körper vertraut sein und räumliche Gegebenheiten in Handskizzen darstellen können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang (2 oder 3 Wochenstunden):
Projektion und Axonometrie, Anwendung auf ebenflächig begrenzte Körper und spezielle einfache Flächen:
Räumliches kartesisches Rechtssystem, Parallelprojektion. Aufbauverfahren der Axonometrie, spezielle axonometrische Angaben gemäß ÖNORM A 7071. Anwendung auf prismatische und pyramidenförmige Werkstücke. Strecke und Gerade, ebene Figur und Ebene, Körper und Fläche. Aufriß, Grundriß und Kreuzriß. Konstruktion axonometrischer Risse aus gegebenen Hauptrissen und umgekehrt. Prismenfläche, Zylinderfläche, Pyramidenfläche und Kegelfläche.
Lösung stereometrischer Aufgaben mit Hilfe von Normalprojektion:
Angittern in einer Ebene, Schnitte ebenflächig begrenzter Werkstückformen. Seitenrisse als Konstruktionshilfsmittel. Länge einer Strecke, Drehen einer Ebene in eine Hauptebene, orthogonale Lage einer Geraden und einer Ebene. Anwendung auf maschinenbauliche Objekte. Netzkonstruktionen.
Normalriß eines Kreises:
Festlegen des Normalrisses eines Kreises durch Hauptscheitel und
einen Punkt. Normalriß von drehzylindrischen und drehkegelförmigen
Objekten.
Kugelflächen:
Normalriß einer Kugelfläche und ihrer ebenen Schnitte. Anwendung
auf maschinenbauliche Objekte.
Schnitte von Prismen- und Zylinderflächen:
Ebene Schnitte von Prismen- und Zylinderflächen; perspektive Affinität. Parallelriß einer Ellipse, konjugierte Durchmesser. Kreiszylinderflächen und ihre ebenen Schnitte. Punkt- und tangentenweise Konstruktion der Durchdringungen von Zylinderflächen. Verebnungen kreiszylindrischer Flächenstücke. Anwendungen auf maschinenbauliche Objekte.
II. Jahrgang (0 oder 2 Wochenstunden):
Normale Axonometrie:
Darstellung von Flächen und Objekten in einfacher Lage zum Koordinatensystem, speziell bei iso- oder dimetrischer Annahme.
Dreh- und Schraubflächen:
Konstruktive Behandlung von Drehflächen in Grundstellung. Schnitte mit projizierenden Ebene. Ebene Schnitte und Verebnungen von Drehkegelflächen. Torusflächen und ihre Anwendungen bei Kugellagern und Krümmern. Durchdringung von Drehflächen mit parallelen und schneidenden Drehachsen. Anwendungen auf maschinenbauliche Objekte. Konstruktive Behandlung der Schraublinie. Regelschraubflächen und ihre Anwendung bei Gewinden.
Kinematik:
Grundlagen und graphische Verfahren der ebenen Kinematik.
Koppelgetriebe und deren Sonderformen mit Anwendungen.
Trochoidenbewegungen und Verzahnungen.
Computergestützes Konstruieren:
Hinweis auf den Zusammenhang zwischen zeichnerischen und numerischen Methoden sowie auf praxisgerechte Konstruktionshilfen, Verwendung geeigneter Software zur Herstellung von Zeichnungen, zur Demonstration ebener Zwangläufe sowie zur Generierung und Darstellung räumlicher Objekte.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Auswahl und Gewichtung des Lehrstoffes ist die Verwendbarkeit für den Konstruktionsunterricht der Fachrichtung. Das räumliche Vorstellungsvermögen wird vor allem geschult, wenn die Lösungsstrategien anhand der räumlichen Gegebenheiten - nach Möglichkeit am Originalobjekt oder an einem Modell - entwickelt und in der Konstruktionszeichnung nachvollzogen werden.
Zwischen Raumobjekten und deren Rissen muß begrifflich und sprachlich stets klar unterschieden werden. Zur Stützung der Raumanschauung empfiehlt es sich, axonometrische Risse durchgehend zu verwenden. Die zunehmende Bedeutung des computerunterstützten Konstruierens legt die konsequente Verwendung eines Koordinatensystems nahe.
Im Themenbereich „Projektion und Axonometrie'' ist auch das Erkennen der für eine Objektform erforderlichen Maße von Bedeutung. Im Sinne der Berufspraxis erscheint es zweckmäßig, technische Objekte nicht in allgemeiner Lage darzustellen; für anschauliche Darstellungen bietet sich die Axonometrie an.
Im Themenbereich „Schnitte von Prismen- und Zylinderflächen'' empfiehlt es sich, Schnitt- und Durchdringungskurven stets auch tangentenweise zu konstruieren. Im Bereich „Dreh- und Schraubflächen'' genügt die punkt- und tangentenweise Behandlung ebener Schnitte von Drehkegelflächen. Bei Durchdringungen von Drehflächen und bei der Behandlung von Schraubflächen reicht die Darstellung in Hauptrissen bei einfachster Aufstellung aus. Beim Umriß von Regelschraubflächen genügt die Festlegung als Hüllkurve ; auf Drehfluchtelemente kann verzichtet werden.
Software sollte unter dem Gesichtspunkt ausgewählt werden, daß sie auf den beim traditionellen Konstruieren verwendeten Begriffen, Bezeichnungsweisen und Strategien aufbaut. Geeignete Software kann auch bereits im ersten Jahrgang benützt werden. Der Einsatz von 3D-Software ist aber erst sinnvoll, nachdem die Fähigkeit, Objekte anhand von Hauptrissen oder axonometrischen Rissen erfassen zu können, ausreichend geschult worden ist.
In jedem Jahrgang drei Schularbeiten.
Bei 2 Wochenstunden im I. Jahrgang entfallen die Lehrstoffkapitel Kugelflächen und Schnitte von Prismen- und Zylinderflächen; bei 0 Wochenstunden im II. Jahrgang entfällt der Lehrstoff des gesamten II. Jahrgangs.
PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Naturvorgänge exakt beobachten und beschreiben sowie aus den Beobachtungsergebnissen physikalische Gesetzmäßigkeiten erkennen und erklären können. Er soll in den für die Fachrichtung wichtigen Teilbereichen der Physik und in der naturwissenschaftlichen Weltsicht grundlegende Kenntnisse besitzen.
Lehrstoff:
I. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Allgemeine Physik:
Aufgaben und Arbeitsweise der Physik. Gesetzliche Maßeinheiten.
Internationales Einheitensystem (SI). Meßfehler.
Mechanik des Massenpunktes:
Kinematik (Geschwindigkeit, Beschleunigung, zusammengesetzte Bewegungen). Dynamik (Trägheit, Masse und Kraft, Newtonsche Grundgesetze). Arbeit, Energie, Leistung. Erhaltungssätze der Mechanik (Massenerhaltung, Energieerhaltung, Impulserhaltung). Zentralkräfte, Gravitation.
Thermodynamik:
Druck- und Temperaturbegriff, Temperaturmessung. Wärmeenergie. Kalorimetrie. Zustandsgleichung idealer Gase. 1. und 2. Hauptsatz der Thermodynamik. Umwandlung von Wärme und mechanischer Arbeit. Aggregatzustände (Phasenkoexistenz, reale Gase, Gasverflüssigung, Kältemaschine). Wärmetransport.
II. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Elektrizität und Magnetismus:
Elektrische Ladung. Atombau. Elektrisches Feld. Elektrische Leitung in Vakuum, Festkörpern, Flüssigkeiten, Gasen. Magnetisches Feld, magnetischer Fluß, magnetische Felder von Strömen, magnetische Eigenschaften der Stoffe. Elektromagnetische Induktion. Wechselstromkreis. Energieversorgung.
Schwingungen und Wellen:
Schwingungen, Wellen, Interferenz und Beugung in der Mechanik, Optik, Akustik, Elektromagnetismus. Stehende Wellen. Modulation. Schallwellen. Besondere Phänomene der Wellenoptik (Beugung, Interferenz, Polarisation, Spannungsoptik, Streuung).
Strahlenoptik:
Reflexion, Brechung und Totalreflexion, Lichtgeschwindigkeit. Abbildung durch optische Linsen. Photometrie.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe bewährt sich das Ausgehen vom experimentellen Nachweis der physikalischen Zusammenhänge, gefolgt von der Erläuterung der gewonnenen Erkenntnisse für die Kunststofftechnik.
Zur rechtzeitigen Erarbeitung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Mathematik und angewandte Mathematik'', „Mechanik'' und „Elektrotechnik und Elektronik'' erforderlich.
POLYMERPHYSIK UND KUNSTSTOFFPRÜFUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Polymerwerkstoffe und ihre Zusatzstoffe kennen und für eine gegebene Konstruktionsaufgabe die nach Tauglichkeit geeignetsten Werkstoffe auswählen können. Er soll die gebräuchlichen international genormten Verfahren der Kunststoffprüfung kennen und auswählen können.
Lehrstoff:
III. Jahrgang (2 oder 3 Wochenstunden):
Atom- und Kernphysik:
Atommodelle. (Atomhülle, Atomkern, Elementarteilchen), Radioaktivität, Kernspaltung und Kernverschmelzung. Emission und Absorption von Strahlung, Strahlungsgesetze. Wechselwirkung von Strahlung und Materie, Dosimetrie, biologische Strahlenwirkung, Schutzvorschriften.
Polymere:
Molekularstruktur (Molekülaufbau, molekulare Masse, Polarität, Stereoregularität). Zustände, Übergänge. Supramolekulare Struktur (amorphe, mesomorphe, kristalline Strukturen), Überstrukturen, Kristallisationskinetik. Prüfmethoden.
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Formmassen:
Viskoelastisches Werkstoffverhalten, mechanisch-thermisches Verhalten (Einteilung, Thermoplaste, Duromere, Elastomere, hochtemperaturbeständige Polymere). Eigenschaften, Auswahlkriterien.
Zusatz- und Verbundstoffe:
Aufbau (mineralisch, organisch, metallisch), Einsatzgebiete (Verarbeitung, Anwendung). Eigenschaften, Auswahlkriterien.
Kunststoffprüfung:
Mechanische, thermische, optische, elektrische Eigenschaften (Systematik, Verfahren). Alterungsverhalten, Lebensdauer, Zeit - Temperatur - Verhalten.
V. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Kunststoffprüfung:
Vorprodukte, Formmassen, Formstoffe, Halbzeuge, Fertigteile. Altstoffe, Systeme (Systematik, Verfahren). Qualitätsmanagement, Qualitätssicherung.
Polymeranalyse:
Spektrometrie, Kalorimetrie, Röntgendiffraktion, Elektronenbeugung,
Resonanzverfahren.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Im gesamten Themenbereich „Polymerphysik'' sind Absprachen mit den Themenbereichen „Polymerchemie'', „Kunststoffverarbeitung'' und „Betriebslaboratorien'' erforderlich.
Für die Integration der einzelnen Themenbereiche sind Fallbeispiele besonders nützlich, wobei die Arbeit in Gruppen und die Diskussion zweckmäßige Arbeitsformen sind.
Bei 2 Wochenstunden im III. Jahrgang entfallen die Lehrstoffkapitel „Dosimetrie, biologische Strahlenwirkung, Schutzvorschriften''.
TECHNISCHE CHEMIE UND POLYMERCHEMIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für die Fachrichtung bedeutsamen Begriffe und Gesetze der Chemie beherrschen. Er soll Strukturen im Aufbau der Materie erkennen und beschreiben können.
Er soll die Bildungsreaktionen und die chemisch-technologischen Eigenschaften polymerer Werkstoffe sowie die Grund- und Zusatzstoffe der Polymere kennen. Er soll die häufig verwendeten polymeren Werkstoffe mit Berücksichtigung ihrer technischen Eignung, der Wirtschaftlichkeit sowie der gesundheitlichen und ökologischen Einflüsse im technologischen Kreisprozeß auswählen können.
Er soll dabei die Bedeutung und Wirkungsweise von Schadstoffen auf Organismen kennen.
Lehrstoff:
I. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Begriffe und Gesetze:
Atomaufbau und Periodensystem; chemische Bindung; Oxidationszahl, ph-Wert; Redoxreaktionen, Elektrolyse, Energieverhältnisse chemischer Reaktionen. Elektrochemie (Redoxreihe, galvanische Zellen, Korrosion).
Anorganische Werk- und Hilfsstoffe:
Metalle, Halbmetalle, Nichtmetalle; Isolatoren, Halbleiter. Inerte Gase; Brennstoffgase. Wasseraufbereitung (Härte, gelöste Stoffe, Wasserbegleiter, Folgewirkungen).
II. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Organische Chemie:
Bindungen des Kohlenstoffes. Kohlenwasserstoffe (Aufbau, Nomenklatur, Eigenschaften). Grundreaktionen. Funktionelle Gruppen unter besonderer Berücksichtigung sauerstoff- und stickstoffhaltiger Gruppen; Halogenverbindungen. Aromaten.
Analytische Chemie:
Stöchiometrie. Nachweisreaktionen, Systematischer Trenngang. Analytische Arbeitsgeräte. Abwasser (gelöste Stoffe, Aufbereitung).
III. Jahrgang (2 oder 3 Wochenstunden):
Organische Chemie:
Kohlenstoff im Kreislauf der Natur. Erdölchemie (Petrochemie, Produkte, Gütekenngrößen). Polymer-Rohstoffe (biogene, petrochemische, carbochemische).
Analytische Chemie:
Organische Nachweisreaktionen, Einzelbestimmungen (gravimetrisch, maßanalytisch). Aufschlußverfahren.
Polymerisationschemie:
Bildungsreaktionen, technische Polymerisationsverfahren.
Molekularstruktur. Katalysatoren, Inhibitoren.
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Polymere und Additive:
Vorprodukte, Monomere, Syntheseprodukte (Polymerisate, Polykondensate, Polyaddukte). Modifizierte Naturstoffe. Verbundstoffe. Zersetzung, Abbau, Depolymerisation. Verbrennung.
Schadstoffe:
Emission, Immission. Toxizität (Bestimmungsmethoden, Schädigungsmechanismen, Wirkungsbeurteilung), Grenzwerte.
V. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Additive und Hilfsstoffe:
Zusatzstoffe (Herstellung, Wirkungsweise), Hilfsstoffe, Nebenprodukte. Abfälle (Zusammensetzung, Behandlung).
Analytik:
Instrumentelle Methoden. Umweltanalytik; Technische Gasanalyse, Spurenanalytik; Polymeranalytik.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Fachrichtung. Aus methodischen Gründen erweist es sich als zweckmäßig, die erforderlichen Versuche durch audiovisuelle Hilfsmittel zu unterstützen.
Zur Bereitstellung der Kenntnisse sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Polymerphysik und Kunststoffprüfung'' sowie „Verfahrens- und Umwelttechnik'' erforderlich. Im 2. und 3. Jahrgang ist besonderer Wert auf die Begleitung des Pflichtgegenstandes „Chemisch-physikalisches Laboratorium'' zu legen.
Bei 2 Wochenstunden im III. Jahrgang entfällt das Lehrstoffkapitel „Erdölchemie''.
ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE
DATENVERARBEITUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Denk- und Arbeitsweisen der Informatik sowie die Anwendungen und Entwicklungstendenzen der elektronischen Datenverarbeitung im Fachgebiet kennen. Er soll mit Hilfe von Programmiersprachen oder Softwarewerkzeugen einfache Problemstellungen bearbeiten können. Der Schüler soll die wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Auswirkungen des Einsatzes der elektronischen Datenverarbeitung beurteilen und die neuen Technologien in unsere Kultur einordnen können.
Lehrstoff:
II. Jahrgang (2 Wochenstunden):
EDV-Anlagen:
Technische Grundlagen, Einzelarbeitsplatzbetriebssystem (Aufbau, Funktion, Organisation).
Programmentwicklung:
Systematik der Problemlösung, Strukturelemente. Programmentwicklung am Gerät. Datentypen und Kontrollstrukturen. Prozedurtechnik.
Arbeiten mit Softwarewerkzeugen:
Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Datenbanken, Planungsinstrumente; Dienstprogramme, Anwendungen im Fachbereich.
Auswirkungen der elektronischen Datenverarbeitung:
Betriebswirtschaft (Rationalisierung, zunehmende Bedeutung der Organisation), Datenschutz.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis. Praktisches Arbeiten am Gerät vom Anfang an und praxisbezogene Aufgabenstellungen unter Berücksichtigung der maschinellen Möglichkeiten erhöhen die Motivation. Gruppenarbeit, Teamarbeit und projektorientierter Unterricht sind den Aufgabenstellungen der elektronischen Datenverarbeitung besonders angemessen.
MECHANIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die theoretischen Grundlagen für technische Berechnungen und Konstruktionen in allen Teilgebieten der Fachrichtung beherrschen. Er soll logische Zusammenhänge modellmäßig erkennen und auf Probleme der Kunststofftechnik anwenden können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Statik:
Masse, Kraft, Gravitation, statisches Moment, Kräftepaar. Ebene Kräftesysteme (zentrales ebenes Kräftesystem, allgemeines ebenes Kräftesystem, resultierende Kraft und resultierendes Moment). Zerlegung von Kräften in Komponenten, Gleichgewicht. Anwendung auf Balken und Stäbe. Schwerpunkt von Linien, Flächen und Körpern. Reibung (Haft- und Gleitreibung, Rollwiderstand, Seilreibung).
Festigkeit von Werkstoffen:
Elastischer fester Körper. Beanspruchungsarten, Spannungsarten, Belastungsfälle und Festigkeitsarten. Einfache Spannungsberechnungen.
II. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Statik:
Momenten- und Querkraftverteilung an Balken.
Festigkeit von Werkstoffen:
Spannungszustände, Werkstoffestigkeit und zulässige Beanspruchung,
Vergleichsspannungen.
Kinematik:
Bewegungsarten, Bewegungsgrößen, Bewegungsabläufe. Kinematik des starren Körpers; Bewegungsgesetze von Newton. Arbeit, Energie, Impuls, Leistung, Wirkungsgrad.
III. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Festigkeit von Werkstoffen:
Berechnung der Formänderungen bei Zug-, Druck-, Torsions- und Biegebeanspruchung.
Dynamik:
Dynamik des starren Körpers; Relativbewegung. Erhaltungssätze (Energie- und Impulserhaltung); Arbeitssatz; elastische und inelastische Stoßprozesse. Größen der drehenden Bewegung; Drallsatz.
Fluidmechanik:
Begriffe; Eigenschaften der Fluide. Hydrostatik;
Volumskraftwirkung; Strömungsmechanik. Masse- und Energieerhaltungsgesetz der Fluide.
Polymermechanik:
Viskoelastizität (Begriffe, Modelle, Bestimmung). Verformungs- und Bruchverhalten; mehrachsige Beanspruchung. Polymermorphologie (Kristallisation, Orientierung, Kühlung).
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Thermodynamik:
Thermodynamisches System. Zustandsgrößen. Prozeßgrößen (Arbeit, Wärme). Anwendungen des ersten Hauptsatzes der Thermodynamik. Ideale Gase. Erster und zweiter Hauptsatz der Thermodynamik (Begriffe, Anwendungen). Zustandsgleichungen. Kreisprozesse. Thermodynamische Kennwerte der Kunststoffverarbeitung.
Wärmeübertragung:
Leitung, Konvektion, Strahlung; Wärmedurchgang.
Rheologie:
Newtonisches Fließen, Nichtnewtonisches Fließen (Zeit, Temperatur, Schergeschwindigkeit), Fließgesetze. Rheometrie (Begriffe, Verfahren, Geräte).
V. Jahrgang (0 oder 2 Wochenstunden):
Formteilgestaltung:
Schwindung, Eigenspannungen, Verzug, Verwerfungen. Konstruktionsrichtlinien (Verarbeitungseinflüsse, Anwendungsoptimierung, Verwertungsoptimierung).
Konstruktion:
Rheologische Auslegung von Werkzeugen.
Gegenstandsübergreifende Projektarbeit.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit auf häufige Aufgabenstellungen der Praxis des Fachgebietes, im Themenbereich „Projektarbeit'' die Vielseitigkeit. Die Praxisnähe wird durch Lösung spezifischer Beispiele sowie durch Einsatz moderner technischer Hilfsmittel einschließlich elektronischer Datenverarbeitung erhöht.
Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Mathematik und angewandte Mathematik'', „Physik und angewandte Physik'' und „Elektronische Datenverarbeitung und angewandte Elektronische Datenverarbeitung'' erforderlich.
Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen im I. Jahrgang beträgt eine Wochenstunde.
Im I., II., III. und IV. Jahrgang je drei Schularbeiten, im V. Jahrgang zwei Schularbeiten.
FERTIGUNGSTECHNIK UND KUNSTSTOFFVERARBEITUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes verwendeten Werkstoffe und ihre Eigenschaften sowie die Verfahren und Maschinen des Fachgebietes kennen. Er soll für eine gegebene Aufgabe zwischen technischen und wirtschaftlichen sowie ökologischen Kriterien der Einzel-, Reihen- und Massenfertigung entscheiden und zweckmäßige Werkstoffe auswählen können.
Er soll die in der Praxis üblichen Verfahren und Anlagen zur Verarbeitung von Kunststoffen kennen.
Lehrstoff:
I. Jahrgang (2 oder 3 Wochenstunden):
Begriffe:
Kreislauforientierte Fertigungstechnik. Spanlose und spanende
Bearbeitungsverfahren, Maschinen und Geräte.
Werkstoffe:
Einteilung (Eisenwerkstoffe, Nichteisenmetalle und ihre Legierungen, nichtmetallische Werkstoffe, Pulvermetallurgie, Kunststoffe). Normgemäße Bezeichnung, Aufbau und Herstellung, Eigenschaften und Verwendung.
II. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Kunststoffe:
Kreisprozeß Kunststofftechnik (Erzeugung, Aufbereitung, Verarbeitung, Nachbehandlung, Anwendung, Wiederverwendung). Eigenschaften, Konstruktionsrichtlinien, Auswahlkriterien; Prüfverfahren.
Eisenwerkstoffe:
Legierungen; Zustandsdiagramme. Wärmebehandlung, Oberflächenschutz. Werkstoffprüfung. Spanlose Fertigung (Gießen, Schneiden, Walzen, Ziehen, Biegen, Richten, Schweißen, Löten, Kleben, Schneiden, Stanzen, Tiefziehen). Spanende Fertigung (Verfahren, Werkzeuge). Vorrichtungen.
III. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Werkzeugmaschinen:
Bohr-, Dreh-, Fräs- und Schleifmaschinen; CNC-Maschinen. Elektroerodieranlagen (Senkerodieren, Drahterodieren).
Werkstück- und Werkzeugtransport:
Magazine und Speicher, Greifereinrichtungen,
Transporteinrichtungen.
Kunststoffverarbeitung:
Diskontinuierliche Verfahren (Gießen, Pressen, Spritzpressen, Spritzgießen, Hohlkörperblasen). Maschinen, Werkzeuge; Prozeßoptimierung.
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Kunststoffverarbeitung:
Kontinuierliche Verfahren (Extrudieren , Kalandrieren, Lamieren, Gießen). Schäumen. Faserverstärkte Systeme. Verbundstoffe. Maschinen, Werkzeuge; Prozeßoptimierung.
Kunststoffbearbeitung:
Halbzeug. Spanlose Fertigung (Warmformen, Prägen, Schweißen, Kleben, Fügen, Trennen). Spanende Fertigung (Verfahren, Werkzeuge). Nachbehandlung (Bedrucken, Metallisieren, Beschichten).
V. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Aufbereitung und Rezyklierung von Kunststoffen:
Rezepturen, Homogenität, Reinheit. Verfahren (Mischen, Granulieren, Zerkleinern, Trennen). Maschinen; Prüfung.
Automation und Prozeßdatenerfassung:
Meßgrößen (Druck, Temperatur, Zeit), Rechnergestützte Fertigung
(CAM, CIM, Simulation, Prognose, Einstellungsoptimierung). Stoff- und Energiebilanzen.
Qualitätssicherung:
Aufgaben, Maßnahmen, Qualitätsregelkarten, Stichproben- und Auswerteverfahren. Qualitätsmanagement.
Sonderbearbeitungsverfahren:
Anwendung von Laserstrahlen, Elektronenstrahlen,
Flüssigkeitsstrahlen, Ultraschall.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgaben der Fachrichtung. Daher wird zB im Themenbereich „Werkstoffe'' die Gewinnung der Werkstoffe gegenüber deren Eigenschaften und Verwendung zurücktreten. Der technischen Entwicklung entsprechend kommt im Themenbereich „Nichtmetallische Werkstoffe'' der Kunststoffverarbeitung besondere Bedeutung zu.
Als besonders nützlich erweist sich im Zusammenwirken mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Konstruktionsübungen'', „Betriebslaboratorium'' und „Werkstättenlaborium'' die ausführliche Behandlung von Problematiken der flexiblen Automatisierung. Der Unterricht baut unter Beachtung des aktuellen Standes der Technik auf Vorkenntnissen aus den Pflichtgegenständen „Polymerphysik und Kunststoffprüfung'' sowie „Technische Chemie und Polymerchemie'' auf.
Bei 2 Wochenstunden im I. Jahrgang entfällt das Lehrstoffkapitel „Begriffe''.
MASCHINEN- UND WERKZEUGBAU
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die in der Fachrichtung gebräuchlichen Maschinenelemente unter Berücksichtigung einschlägiger Normen und im Hinblick auf wirtschaftliche Fertigung praxisbezogen berechnen und gestalten können.
Er soll die Wirkungsweise und das Betriebsverhalten von Maschinen, Werkzeugen, Vorrichtungen und Anlagen für die Verarbeitung von Kunststoffen kennen.
Lehrstoff:
II. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Verbindungs- und Rohrleitungselemente:
Lösbare Verbindungen mit Sicherungselementen. Nicht lösbare Verbindungen. Rohre (Bauarten und Normbezeichnungen), Rohrverbindungen.
Hydraulik und Pneumatik:
Druck; Betriebsmittel. Hydraulische und pneumatische Antriebe.
Bauelemente.
III. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Elemente der drehenden Bewegung:
Achsen, Wellen; Lager; Kupplungen.
Federelemente:
Biegefeder, Torsionsfeder, Gasfeder; Silentelemente.
Getriebe:
Zahnradgetriebe, Stufenlose Getriebe; Zugmittelgetriebe;
Hebelgetriebe, (Greifer, Schließeinheiten).
Maschinenkunde:
Grundlagen von Kraft- und Arbeitsmaschinen.
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Diskontinuierliche Kunststoffverarbeitung:
Pressen, Spritzgießmaschinen, Hohlkörperblasanlagen, (Aufbau, Wirkungsweise, Betriebsverhalten). Werkzeuge (Auslegung, Angußgestaltung, Temperierung, Entformungsmechanismen, Bauarten). Automationsmodule. Rechnungsgestützte Fertigung. Galvanoformen. Konstruktionsregeln. Berechnung, Entwurf, Dokumentation.
V. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Kontinuierliche Kunststoffverarbeitung:
Extruder, Kalander, Beschichtungsanlagen (Aufbau, Wirkungsweise, Betriebsverhalten). Werkzeuge (Auslegung, Temperierung, Bauarten); Nachfolgeeinrichtungen. Rechnungsgeschützte Fertigung (CAM, CIM). Konstruktionsregeln. Berechnung, Entwurf, Dokumentation.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zur systematischen Erarbeitung der Funktionen der Maschinenelemente innerhalb der Gesamtkonstruktion und in die Berechnungsmethoden sowie die Vielseitigkeit der aufzuzeigenden und zu bewertenden Problemlösungen. Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Mechanik'' und „Fertigungstechnik und Kunststoffverarbeitung'' erforderlich.
Anschauliche Beispiele fördern das Verständnis. Die Praxisnähe des Unterrichtes wird durch Verwenden von Modellen und Abbildungen und durch Aufgabenlösung unter Zuhilfenahme der EDV und praxisüblicher Unterlagen erhöht.
VERFAHRENS- UND UMWELTTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für die Fachrichtung bedeutsamen Methoden der Verfahrenstechnik kennen.
Er soll die Verfahren und Rechtsgrundlagen der Vermeidung und Weiterverwertung von Abfällen unter Berücksichtigung größtmöglicher Schonung der Ressourcen sowie der Reinhaltung von Luft, Wasser und Boden auswählen und anwenden können.
Lehrstoff:
III. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Chemische Verfahrenstechnik:
Reaktionen; Reaktoren (Bauart, Wirkungsweise). Chemische und
physikalische Stofftrennung. Reinigung.
Thermische Verfahrenstechnik:
Stoffaustausch (Destillation, Rektifikation, Adsorption, Desorption, Extraktion, Absorption, Trocknung, Kristallisation).
Wärmeaustausch.
Mechanische Verfahrenstechnik:
Stoffsysteme. Speichern, Lagern, Fördern, Mischen, Zerkleinern,
Kompaktieren. Mechanische Stofftrennung.
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Biologische Verfahrenstechnik:
Mikrobiologie (Begriffe, Systematik), biogene Makromoleküle. Organismen (Ernährung, Wasserhaushalt, Stoffproduktion); Mikroorganismen (Züchtung, Wirkungsweise). Bioreaktionen. Natürliche Stoffkreisläufe.
Anlagenbau:
Grundlagen. Konzeption, Planung, Betrieb (Sicherheit, Störfall),
Flußdiagramme.
V. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Abfallwirtschaft:
Begriffe. Aufkommen, Vermeidung, Verwertung, Logistik. Rückstandsentsorgung (Reststoff-Aufschluß, Deponie, Verbrennung, Abwasserreinigung, Abluftreinigung, Schlammentsorgung). Einschlägige Rechtsnormen. Umweltverträglichkeitsprüfung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf das Fachgebiet. Die Praxisnähe wird durch Lösung spezifischer Anwendungsbeispiele erhöht. Zu rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Mechanik'', „Fertigungstechnik und Kunststoffverarbeitung'', „Technische Chemie und Polymerchemie'' und „Chemisch-physikalisches Laboratorium'' erforderlich.
ELEKTROTECHNIK UND ELEKTRONIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für die Fachrichtung bedeutsamen Gesetze der Elektrotechnik und der industriellen Elektronik sowie die Bauarten, die Wirkungsweise und das Betriebsverhalten von elektrischen Betriebsmitteln kennen. Er soll die einschlägigen Vorschriften, Normen und Sicherheitsmaßnahmen kennen und beachten.
Lehrstoff:
II. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Begriffe:
Größen und Einheiten. Feldbegriff. Stromarten.
Gleichstromtechnik:
Stromleitung in Metallen. Begriffe, Gesetze, Schaltungen von
Widerständen und Spannungsquellen.
Elektroinstallationen:
Isolierte Leitungen, Installationsmaterial, Schutzmaßnahmen.
Wechselstromtechnik:
Begriffe, Kennwerte (Spitzenwert, Effektivwert, Mittelwert, Gleichrichtmittelwert). Gesetze. Schaltungen.
III. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Elektromotorische Antriebe:
Leistungsermittlung, Betriebsverhalten, Auswahlkriterien.
Bauelemente der Elektronik:
Passive und aktive Bauelemente (Aufbau, Wirkungsweise, Kennlininen, Anwendungen).
Mikrocomputertechnik:
Mikroprozessoren. Speicher. Bussysteme. Schnittstellen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der technischen Praxis des Fachgebietes. Zweckmäßigerweise wird von den im Pflichtgegenstand „Physik und angewandte Physik'' erworbenen Vorkenntnissen ausgegangen. Bildtafeln, Skizzenblätter und praxisübliche Unterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.
MESS-, STEUERUNGS- UND REGELUNGSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für die Fachrichtung bedeutsamen Verfahren der Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik sowie die Bauarten und die Wirkungsweise der in der Praxis verwendeten Geräte kennen. Er soll die einschlägigen Vorschriften und Normen kennen und beachten.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Meßgeräte:
Kenngrößen von Meßgeräten. Meßwertaufnehmer, Meßwertumformung und
-übertragung. Meßketten.
Analoge Meßverfahren:
Verfahren für elektrische und nichtelektrische Größen.
Digitaltechnik:
Logische Verknüpfungen. Codierung. Digitale Meßverfahren (Meßverfahren für Zählgrößen, Analog-Digital-Wandler, Digital-Analog-Wandler).
Steuerungstechnik:
Unterscheidungsmerkmale und Grundstrukturen von Steuerungen.
Gesetzmäßiges Erfassen von Steuerungsaufgaben.
V. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Steuerungstechnik:
Elektromechanische, elektronische, pneumatische und hydraulische
Steuerungssysteme. Programmierbare Steuerungen.
Regelungstechnik:
Regelgröße, Führungsgröße, Störgröße, Regelabweichung, Regelkreis, Regler, Regelstrecke. Regelkreisglieder (Arten, Zeitverhalten, Kennlinien). Stabilitätskriterien und Optimierung von Regelkreisen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes. Zweckmäßigerweise wird von den im Pflichtgegenstand „Elektrotechnik und Elektronik'' erworbenen Vorkenntnissen ausgegangen.
Zur rechtzeitigen Bereitsstellung von Vorkenntnissen ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Betriebslaboratorium'' und „Werkstofflaboratorium'' erforderlich.
WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG UND BETRIEBSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll volkswirtschaftliche, ökologische und betriebliche Problemstellungen sowohl vom Standpunkt des Produzenten als auch des Konsumenten unter Beachtung der Wechselbeziehungen zwischen technischen und wirtschaftlichen Überlegungen beurteilen können. Er soll Managementfunktionen (Organisation, Planung, Kommunikation, Menschenführung) kennen. Er soll die Lösung betrieblicher Aufgaben mit dem optimalen Einsatz der Produktionsfaktoren (Mensch, Rohstoffe, Energie, Betriebsmittel, Information, Umwelt) anstreben. Der Schüler soll elementare kaufmännische und betriebstechnische Aufgaben durchführen können.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Volkswirtschaft:
Volkswirtschaftliche und weltwirtschaftliche Produktionsfaktoren, ökologische Aspekte. Wirtschaftssysteme, Konjunkturzyklen, Unternehmensformen. Außenhandel.
Betriebswirtschaft:
Finanzwirtschaft des Unternehmens, Zahlungsmittel und Zahlungsverkehr.
Betriebliches Rechnungswesen:
Prinzip der doppelten Buchhaltung. Kostenrechnung (Betriebsabrechnung mit Voll- und Teilkosten), Vor- und Nachkalkulation, Deckungsbeitragsrechnung. Betriebliche Kennzahlen. Wirtschaftlichkeitsrechnungen, Investitionsrechnung und Risikoanalysen.
V. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Betriebsorganisation:
Aufbau- und Ablaufstruktur.
Fertigungsplanung:
Umweltschonende, rohstoff- und energiesparende Produktion. Arbeitsvorbereitung, Logistik und Materialbewirtschaftung, Lager, Handling- und Transportsysteme. Projektorganisation, Systemengineering und Netzplantechnik.
Qualitätssicherung:
Qualitätsprüfung und Qualitätsmanagement.
Motivation:
Menschenführung (Delegation, Information, Motivationsfaktoren, Beurteilung; Führungsstile). Ingenieurverantwortung.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zum wirtschaftlichen Denken als Konsument und Produzent. Die integrative Bildungs- und Lehraufgabe erfordert die Darstellung wirtschaftlicher Vorgänge in ihrem ökologischen Umfeld sowie die Betonung volkswirtschaftlicher Faktoren in der Betriebswirtschaft zB in der Kostenrechnung.
Zweckmäßigerweise wird an Erfahrungen und Vorkenntnissen der Schüler aus technischen Pflichtgegenständen angeknüpft. Besonders nützlich sind Fallbeispiele und Betriebsbesichtigungen zur Vertiefung der theoretischen Kenntnisse.
Den Erfordernissen der Praxis entsprechend empfiehlt sich die Lösung von Aufgaben unter Zuhilfenahme von EDV-Anlagen und Datennetzen, sowie die teilweise Benützung von Englisch als Unterrichtssprache.
KONSTRUKTIONSÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll selbständig sowie in Gruppenarbeit unter Einhaltung der gültigen Vorschriften und Normen unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und ökologischen Gegebenheiten sowie der Fertigung auf Grund praxisüblicher Konstruktionsunterlagen Entwurfsaufgaben des Ausbildungszweiges mit und ohne Rechnerunterstützung lösen und dokumentieren können.
Er soll die Richtlinien kunststoffgerechter und recyclinggerechter Konstruktion anwenden können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Elemente:
Zeichengeräte, Zeichentechniken, Normen. Normgerechte Darstellung, Bemaßung und Beschriftung; Toleranzen und Passungen; Oberflächenzeichen.
Fertigkeiten:
Skizzieren und Darstellen einfacher technischer Körper in den drei Hauptrissen und in genormter Axonometrie; Modellaufnahme.
Werkzeichnungen:
Einfache Normteile und Bauteile nach Vorlage oder Modellaufnahme. Stücklisten.
II. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Verbindungselemente:
Lösbare und nicht lösbare Verbindungen. Rohrleitungs-, Hydraulik- und Pneumatikelemente.
Steuerungselemente:
Hydraulik- und Pneumatikelemente.
III. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Maschinenelemente:
Elemente der drehenden Bewegung. Federelemente. Zahnräder- und Zahnradgetriebe. Zugmitteltriebe. Hebelgetriebe. Zwei Projekte.
Fertigungstechnik:
Werkzeuge der spanlosen Fertigung. Ein Projekt.
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Fertigungstechnik und Kunststoffverarbeitung:
Ein Projekt.
Maschinen- und Werkzeugbau:
Ein Projekt.
V. Jahrgang (4 Wochenstunden):
Maschinen- und Werkzeugbau:
Ein komplexes Projekt.
Verfahrens- und Umwelttechnik oder Fertigungstechnik und Kunststoffverarbeitung unter Berücksichtigung von Elektrotechnik und Elektronik sowie Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik:
Ein komplexes, gegenstandsübergreifendes Projekt.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis, der Beitrag zur systematischen Einführung in Entwurfsprobleme sowie die Schulung des konstruktiven Denkens in Bezug auf Funktionstreues, wirtschaftliches, fertigungs-, norm-, design- und recyclinggerechtes Gestalten.
Zur Praxisnähe gehören auch die Verwendung praxisüblicher Unterlagen und Behelfe, der Einsatz elektronischer Hilfsmittel und fachspezifischer Programme sowie die systematische Darstellung des Projektes.
CHEMISCH-PHYSIKALISCHES LABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll mit den gebräuchlichen Chemikalien, Geräten und Arbeitsweisen in Laboratorien der Kunststofftechnik vertraut sein.
Er soll die geeigneten Arbeitsweisen für Routineaufgaben des Fachgebietes auswählen und deren Ergebnisse bewerten können.
Lehrstoff:
II. Jahrgang (4 Wochenstunden):
Grundausbildung:
Laborbetrieb, Laborordnung, Unfallverhütung. Umgang mit analytischen Arbeitsgeräten; Grundlegende Labortechniken. Laborbericht. Entsorgung.
Qualitative Analytik:
Nachweisreaktionen (Kationen, Anionen), systematischer Trenngang.
Polymere:
Begriffe; Identifikation, Bildungsreaktionen.
III. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Quantitative Analytik:
Umweltanalytische Meßverfahren (Auswahl, Wasseranalytik);
Chemometrie.
Organische Analytik:
Aufschlußverfahren, Extraktion, Nachweisreaktionen. Apparative
Bestimmungen (Spektralanalyse, Chromatographie).
Mikrobiologie:
Physiologische Abläufe in Mikroorganismen. Temperatur, Strahlung,
Nachweisreaktionen (Auswahl).
Didaktische Grundsätze:
Wichtigstes Kriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben der Praxis des Fachgebietes.
Vor Beginn der einzelnen Übungen müssen die Schüler mit den Grundzügen der Eigenschaften der verwendeten Stoffe sowie der Arbeitsweise der erforderlichen Arbeitsbehelfe und Geräte, vor allem mit den einschlägigen Sicherheitsbestimmungen vertraut sein.
Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Laboratoriumsheft mit chronologischen Eintragungen.
Zur Bereitstellung der Kenntnisse ist eine Absprache mit den Lehrern des Pflichgegenstandes „Technische Chemie und Polymerchemie'' erforderlich. Die praktische Anwendung der erworbenen Fertigkeiten erfolgt zweckmäßigerweise bei den Routineaufgaben der Werkstätte, des Werkstättenlaboratoriums und des Betriebslaboratoriums.
BETRIEBSLABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Planungs-, Meß- und Prüfaufgaben der betrieblichen Laboratoriumspraxis selbständig und sorgfältig ausführen sowie kritisch auswerten können. Er soll für die jeweilige Aufgabe geeignete Methoden und Geräte unter Beachtung der Sicherheitserfordernisse auswählen können. Er soll Untersuchungsberichte zusammenstellen, auswerten und die Ergebnisse interpretieren können.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang (5 Wochenstunden):
Grundausbildung:
Technikumsbetrieb, Technikumsordnung, Unfallverhütung. Emissionen
am Arbeitsplatz; Entsorgung.
Betriebstechnikum:
Kunststoffverarbeitungsanlagen; Prozeßdatenerfassung; Meß- und Prüfwesen. Qualitätsmanagement (Versuchsplanung, Auswertung, Dokumentation).
V. Jahrgang (9 Wochenstunden):
Betriebstechnikum:
Kunststoffverarbeitungsanlagen; Prozeßdatenerfassung; Meß- und Prüfwesen. Rechenunterstütztes Projektmanagement (Arbeitsvorbereitung, Kontrolle, Präsentation).
Projektarbeit:
Anwendungen aus den Stoffgebieten Polymerphysik, Polymerchemie, Fertigungstechnik und Kunststoffverarbeitung, Maschinen- und Werkzeugbau, Verfahrens- und Umwelttechnik, Elektrotechnik und Elektronik, Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik, Betriebstechnik, Aufbereitungstechnik, Spritzgießtechnik, Extrusionstechnik, Werkstofftechnik und Entsorgungstechnik.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Vielseitigkeit der Methoden, die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis, der Beitrag zur systematischen Einführung in die praktischen Probleme der neuen Technologien in der Kunststofftechnik sowie die vorhandene Laboratoriumsausstattung. Dem Stand der Technik, insbesondere der Umwelttechnologie, angepaßte Lehrinhalte sind in diesem Zusammenhang von größter Wichtigkeit.
Manche Übungen bedürfen neben der Erörterung im fachtheoretischen Unterricht der Vorbereitung durch kurze Vorbesprechungen nach dem Stand des Unterrichtes in den fachtheoretischen Pflichtgegenständen. Besonders wertvoll sind Übungen und Projektarbeiten, die den Lehrstoff mehrerer Themenbereiche oder Unterrichtsgegenstände fächerübergreifend anwenden und die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem technisch-wirtschaftlichem Projektumfeld (Industrie, gewerbliche Betriebe, kommunale Institutionen) stehen.
Die effiziente Arbeit in der Gruppe, die sorgfältige Behandlung der Geräte und die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften werden zweckmäßigerweise durch einführende Hinweise und durch lenkendes Eingreifen gewährleistet.
Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die
Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes, teilweise auch in englischer Sprache, verlangt.
Für die fächergreifenden Projektarbeiten ist die Koordinierung der Ablauforganisation mit den Lehrern der Werkstätte und des Werkstättenlabors erforderlich.
WERKSTÄTTENLABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes anfallenden Meß- und Prüfaufgaben sowie Sonderprobleme der Fertigung, die über den Rahmen der Werkstättenausbildung hinausgehen, lösen und dokumentieren können.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang (4 Wochenstunden):
Formen- und Werkzeugbau:
Rechnerunterstützte Ablaufplanung und Fertigung. Programmgesteuerte Werkzeugmaschinen (CAM); Senkerodieren, Drahterodieren. Automaten, Handhabungsvorrichtungen, Spritzgießwerkzeuge, Düsen, Kaliber (Zusammenbau, Erprobung). Werkzeugoptimierung (rechnerunterstützte Datenerfassung, Dokumentation, statische Auswertung).
Elektronik und Automation:
Elektronische und pneumatische Bauteile (Auswahl, Kalibrierung, Entstörung). Regelkreise in Spritzgieß- und Extrusionssystemen (Aufbau, Fehlersuche, Erprobung).
Oberflächen- und Galvanotechnik:
Fertigkeiten (Schleifen, Polieren, Glänzen, Entfetten). Galvanische Überzüge (Herstellung, Überprüfung, Korrektur), galvanische Bäder (Einstellung, Kontrolle, Entgiftung).
Metalloberflächen auf Kunststoffen (dekorative, funktionelle, leitfähige Schichten) Elektrolytische, plasmagestützte Verfahren. Schichtdickenmessung. Galvanischer Formenbau.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung der Verfahren in der beruflichen Praxis. Die Messungen, Untersuchungen und Auswertungen bauen auf den in den theoretisch-technischen Unterrichtsgegenständen und im Pflichtgegenstand „Werkstätte'' erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten auf. Besondere Bedeutung kommt den Schutzmaßnahmen zu.
Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.
Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert.
Der praktischen Erprobung von Werkzeugen, Vorrichtungen und Bauteilen an den Maschinen- und Geräten des Betriebslaboratoriums kommt eine besondere Bedeutung zu. Daher ist die Koordinierung der Ablauforganisation mit den Lehrern der Werkstätte und des Betriebslaboratoriums erforderlich.
WERKSTÄTTE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der für die Fachrichtung bedeutsamen Werk- und Hilfsstoffe kennen.
Der Schüler soll facheinschlägige Erzeugnisse nach normgerechten Zeichnungen und Schaltplänen herstellen sowie facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.
Der Schüler muß die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.
Lehrstoff:
I. Jahrgang (9 Wochenstunden):
Grundausbildung:
Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung. Fertigkeiten (Messen, Anreissen, Körnen, Feilen, Schleifen von Hand, Meißeln, Sägen, Bohren, Senken, Gewindeschneiden von Hand, Schaben, Stempeln, Scharfschleifen von Hand, Passen, Reiben von Hand).
Blechbearbeitung und Stahlbau:
Richten, Biegen, Nieten, Abkanten, Bördeln, Treiben, Schneiden mit der Schere, Weichlöten, Oberflächenschutz durch Anstrich, Kleben, Grundkenntnisse der gebräuchlichen Beschläge.
Mechanische Werkstätte:
Fräsen und Hobeln verschiedener Werkstoffe nach Anriß und nach Maß unter Einhalten vorgegebener Toleranzen. Längs-, Plan- und Innendrehen, Einstechen, Abstechen, maschinelles Gewindeschneiden.
Kunststoff-Halbzeugbearbeitung:
Spanende Bearbeitung (Anreissen, Sägen, Feilen, Schleifen, Gewindeschneiden, Polieren, Drehen, Fräsen, Bohren). Trennen (Schneiden, Stanzen).
II. Jahrgang (5 Wochenstunden):
Formen- und Werkzeugbau:
Stirn- und Mantelfräsen. Einfache Teilkopfarbeiten. Dreharbeiten mit der Zug- und Leitspindeldrehmaschine zwischen Spitzen, mit Setzstöcken, Planscheiben und Drehdornen. Herstellen von Innen- und Außengewinden. Einfache Arbeiten an programmgesteuerten Maschinen. Montage von Spritzgieß- und Extrusionswerkzeugen (Zerlegen, Zusammenbau, Justieren, Prüfen). Werkzeugnormalien.
Kunststoff-Halbzeugbearbeitung:
Spanlose Bearbeitung (Biege-, Druck-, Zug-, Zugdruckumformen; kombinierte Verfahren). Fügen (Schweißen, Kleben, mechanisches Verbinden).
Reaktionsharzverarbeitung:
Reaktionsharzsysteme, Verstärkungsstoffe; Zusatzstoffe. Verarbeitung verstärkter Kunststoffe (Gießen, Laminieren, Pressen, Spritzen).
III. Jahrgang (5 Wochenstunden):
Formen- und Werkzeugbau:
Fräs-, Bohr- und Schleifarbeiten mit steigendem Schwierigkeitsgrad. Fräsen und Bohren nach Koordinatensystem. Arbeiten an nummerisch gesteuerten Werkzeugmaschinen. Dreharbeiten mit steigendem Schwierigkeitsgrad. Wärmebehandlung des Stahls. Bau und Erprobung von Spritzgieß- und Extrusionswerkzeugen. Werkzeugnormalien.
Reaktionsharzverarbeitung:
Reaktionsharzsysteme. Reaktionsschaumstoffe (Komponenten, Zusatzstoffe, Treibmittel), Gieß- und Schäumverfahren. Verbundsysteme. Formenbau mit Gießharzen.
Elektronik und Automation:
Schaltkreise der elektrischen Steuerungstechnik. Bauteile, Schaltpläne, Aufbau, Verarbeitung, Prüfung, Wartung, Entstörung, Instandsetzung.
Didaktische Grundsätze:
Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften nachweislich vertraut gemacht werden. Die in den Verordnungen des Arbeitnehmerschutzes vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern, ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände sowie der des chemisch-physikalischen Laboratoriums des Werkstättenlaboratoriums und des Betriebslaboratoriums von besonderer Wichtigkeit.
Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.
Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von Fertigungsbetrieben vertraut wird, ist es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug kann durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert gefördert werden. Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.
SCHULAUTONOMER PFLICHTGEGENSTANDSBEREICH
PFLICHTPRAKTIKUM
B. FREIGEGENSTÄNDE
STENOTYPIE
ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE
QUALITÄTSSICHERUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll statistische Gesetzmäßigkeiten erfassen und interpretieren können. Er soll die Bedeutung der Qualitätssicherung aus volkswirtschaftlicher Sicht und die eines Qualitätssicherungssystems aus betriebswirtschaftlicher Sicht kennen.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Qualitätssicherungssystem:
Auswirkungen der Qualitätssicherung auf innerbetriebliche und zwischenbetriebliche Strukturen und Abläufe, Qualitätsmanagement.
Auswertungsverfahren:
Wahrscheinlichkeitsverteilungen und ihre Parameter, Stichprobenkenngrößen, Zufallsstreubereich, Vertrauensbereiche, statistische Tests.
Statistische Prozeßlenkung:
Qualitätsregelkarten, Prozeßfähigkeit.
Annahmestichprobenprüfung:
Stichprobenprüfung anhand qualitativer und quantitativer Merkmale,
Stichprobensysteme.
V. Jahrgang (1 Wochenstunde):
Zuverlässigkeitsprüfung:
Lebensdauerverteilungen, Stichprobenpläne für Zuverlässigkeitsmerkmale, Auswertung der Zuverlässigkeitsprüfung, Zuverlässigkeitsplanung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der betriebliche Praxis; daher empfehlen sich praxisnahe Fallbeispiele unter Verwendung von Tabellen, Nomogrammen und modernen Rechenhilfsmittel. Wegen der zwischenbetrieblichen Anwendung und internationalen Standardisierung ist die Behandlung der bestehenden Normen besonders wichtig.
LABOR FÜR BETRIEBSWIRTSCHAFT
Siehe Anlage 1.4.1.
C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1.
D. FÖRDERUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
*1) Das höhere Stundenausmaß gilt nur in jenen Jahrgängen, für die keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen gemäß Z. 26 erlassen werden.
In entsprechender Weise ergibt sich die Summe der Wochenstunden.
*2) Einschließlich Rheologie.
3) Einschließlich Werkstoffkunde und Werkstoffprüfung. 4) Siehe Anlage 1, Abschnitt Ia, sowie die vorangehende
Anmerkung *1).
*5) Siehe Anlage 1, Abschnitt Ia.
*6) In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.
*7) Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für höchstens 8 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, wobei aus pädagogischen Gründen eine Blockung anzustreben ist.
*8) Lehrverpflichtungsgruppe wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
Anlage 1 6 3
Jahrgangs- und semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten
(Art. III § 1 Abs. 2)
Anlage 1.6.3
LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR REPRODUKTIONS- UND DRUCKTECHNIK
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Wochenstunden Lehrver-
Pflichtgegenstände Summe pflich-
Jahrgang tungs-
I. II. III. IV. V. gruppe
```
```
```
Religion ................... 2 2 2 2 2 10 (III)
```
```
Deutsch .................... 3 2 2 2 2 11 (I)
```
```
Lebende Fremdsprache
```
(Englisch) ................. 2 2 2 2 2 10 (I)
```
Geschichte und Sozialkunde . - - 2 2 - 4 (III)
```
```
Geographie und
```
Wirtschaftskunde ........... 2 2 - - - 4 (III)
```
Rechtskunde und
```
Politische Bildung *1) ..... - - - 2 2 4 III
```
Leibesübungen .............. 2 2 2 1 1 8 (IVa)
```
```
Mathematik und angewandte
```
Mathematik ................. 4 4 2 2 - 12 (I)
```
Physik und angewandte Physik 2 2 2 - - 6 (II)
```
```
Chemie, angewandte Chemie
```
und Umwelttechnik .......... - 2 2 - - 4 II
```
Elektronische
```
Datenverarbeitung und
angewandte elektronische
Datenverarbeitung .......... - 2 - - - 2 I
```
Allgemeine
```
Betriebswirtschaftslehre
*2) ........................ - - 2 3 4 9 I
```
Betriebswirtschaftslehre
```
der Reproduktions- und
Drucktechnik *3) ........... - - - 3 5 8 I
```
Grundlagen des
```
Maschinenbaues *4) ......... 2 2 - - - 4 I
```
Bedruckstofftechnologie .... - - - 2 2 4 I
```
```
Bildtechnologie ............ - - - - 4 4 I
```
```
Laboratorium für
```
Reproduktions- und
Drucktechnologie *5) ....... - - - 14 12 26 I
```
Meß- und Prüftechnik *5) ... - - 3 3 2 8 I
```
```
Betriebstechnik ............ - 2 2 2 2 8 I
```
```
Stilkunde und graphische
```
Künste ..................... - - 2 - - 2 II
```
Fachkunde und Werkstätte ... 21 16 15 - - 52 V
```
```
```
Gesamtwochenstundenzahl ... 40 40 40 40 40 200
```
Pflichtpraktikum ........... mindestens je vier Wochen vor
```
Eintritt in den III. und
V. Jahrgang.
```
```
Wochenstunden Lehrver-
Freigegenstände *9) pflich-
Jahrgang tungs-
I. II. III. IV. V. gruppe
```
```
Stenotypie ..................... 2 2 - - - (V)
Zweite lebende Fremdsprache
(....) *6) ..................... - - 3 3 3 (I)
Rechnerunterstütztes
betriebliches Rechnungswesen ... - - - 2 2 I
Aktuelle Fachgebiete (....) *7) - - 2 2 2 I bis VI
```
```
Unverbindliche Übungen *9)
```
```
Leibesübungen ......... (bis zu) 2 2 2 2 2 (IVa)
```
```
Förderunterricht *9)
```
```
Deutsch ........................ *8) (I)
Lebende Fremdsprache (Englisch) *8) (I)
Mathematik und angewandte
Mathematik ..................... *8) (I)
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1.
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
DEUTSCH
Siehe Anlage 1.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE
III. Jahrgang (2 Wochenstunden):
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Im übrigen siehe Anlage 1.
GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für die Berufsausübung im Fachgebiet bedeutsamen Rechtsvorschriften und Vertragsarten kennen.
Der Schüler soll die für das Verständnis des politischen und sozialen Lebens und zur Wahrnehmung der staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten erforderlichen Kenntnisse besitzen. Er soll die demokratischen Prinzipien bejahen.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Unternehmerrecht:
Privatrecht, Handelsrecht (Kaufmann, Firma, Handelsregister, Dienstleistungen, Handelsgeschäfte, Handelskauf). Gewerberecht (Antritt und Ausübung eines Gewerbes). Wertpapiere.
Arbeitnehmerrecht:
Arbeitsrecht (Arbeitsvertrag, Rechte und Pflichten der Vertragspartner, Auflösung von Arbeitsverhältnissen; Angestelltengesetz; Arbeiter, Lehrling), Arbeitsschutz (Arbeitszeitschutz, allgemeiner und besonderer technischer Arbeitsschutz, Aushangpflicht; Sozialversicherung).
Vertragstechnik:
Vertragsmuster (Dienstvertrag, Werkvertrag; Kaufvertrag, Liefer- und Zahlungsbedingungen; einfacher Gesellschaftsvertrag).
V. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Medienrecht:
Begriffe. Geltungsbereich. Schutz der journalistischen Berufsausübung. Persönlichkeitsschutz. Impressum; Offenlegung und Kennzeichnung, Bibliotheksstücke. Straf- und zivilrechtliche Bestimmungen.
Schutz geistigen Eigentums:
Urheberrecht (Begriffe, Geltungsbereich, Schutzbestimmungen;
Übertragung der Verwertungsrechte, Werknutzungsrecht. Persönlichkeitsrecht; wettbewerbsrechtliche Bestimmungen;
internationales Urheberrecht). Patentrecht, Musterschutz.
Politische Bildung:
Staatselemente, Aufgaben des Staates; Staats- und Regierungsformen, politische Parteien, Verbände. Österreichisches Verfassungsrecht (demokratisches, republikanisches, bundesstaatliches, rechtsstaatliches Prinzip). Rechte und Pflichten des Staatsbürgers. Verfassungen bedeutender Staaten; internationale Stellung Österreichs, immerwährende Neutralität, umfassende Landesverteidigung. Europäische Integration, zwischenstaatliche Organisationen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Verständnis für Probleme des öffentlichen Lebens und für komplexe Zusammenhänge in Wirtschaft und Recht sowie die Aktualität.
Dementsprechend kommt bei Divergenzen zwischen Theorie und der politischen Wirklichkeit das größere Gewicht der letzteren zu. In vielen Teilbereichen wird auf Vorkenntnisse aus dem Pflichtgegenstand „Geschichte und Sozialkunde'' zurückgegriffen werden können.
Da die im Mittelpunkt der Bildungs- und Lehraufgabe stehende politische Bildung vor allem durch Erleben erworben wird, kommt Diskussionen, Rollenspielen, Besuchen von Institutionen und Vorträgen auch schulfremder Personen große Bedeutung zu. In den wirtschaftlichen und rechtlichen Themenbereichen sind Fallbeispiele besonders nützlich, für die die Arbeit in Gruppen und die Diskussion zweckmäßige Arbeitsformen sind.
Die Selbständigkeit der Schüler wird erhöht, wenn der Lehrer in Diskussionen durch Zwischenfragen dafür sorgt, daß kein Standpunkt und kein wesentliches Argument übersehen wird.
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1.
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit im Rechnen mit Zahlen, Variablen und Funktionen besitzen und die Methoden der Analysis, der Numerik und der Statistik auf Aufgaben anderer Unterrichtsgegenstände anwenden können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang (4 Wochenstunden):
Algebra:
Zahlenbereiche, Gleichungen (Terme, lineare Gleichungen und Ungleichungen, Formelumwandlungen, rein quadratische Gleichungen). Funktionen (Darstellung von Funktionen, lineare Funktionen). Addition und Subtraktion von Vektoren, Multiplikation eines Vektors mit einem Skalar.
Numerik:
Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnung, Gleitkommazahlen, Zahlen
begrenzter Genauigkeit, Gebrauch der in der Praxis üblichen
Rechengeräte, Gebrauch von Funktionstafeln).
Geometrie:
Planimetrie (Kongruenz, Ähnlichkeit), Trigonometrie des
rechtwinkeligen Dreiecks.
II. Jahrgang (4 Wochenstunden):
Algebra:
Potenzen mit reellen Exponenten, Rechenoperationen mit Logarithmen, quadratische Gleichungen, Exponentialgleichungen, logarithmische Gleichungen, lineare Gleichungssysteme bis zu drei Variablen, Potenz- und Wurzelfunktionen, Kreis- und Arcusfunktionen, Exponentialfunktionen, logarithmische Funktionen, allgemeine Kreisfunktionen, Darstellung komplexer Zahlen und von Funktionen. Vektorrechnung (Skalarprodukt).
Statistik:
Häufigkeitsverteilungen, Stichprobenkenngrößen, Fehlerrechnung.
Korrelationsrechnung und Regressionsrechnung.
Geometrie:
Berechnung des Dreiecks mit Hilfe des Sinus- und des Cosinussatzes.
Kegelschnitte.
III. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Analysis:
Zahlenfolgen und Reihen, Grenzwert, Stetigkeit; Differenzquotient, Ableitung reeller Funktionen, Differentiationsregeln, Differential, Funktionsdiskussion; bestimmtes Integral.
Statistik:
Wahrscheinlichkeitsrechnung, Korrelationsrechnung und Regressionsrechnung.
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Algebra und Numerik:
Vektoralgebra, Matrizenrechnung.
Analysis:
Funktionen mit zwei unabhängigen Variablen, gewöhnliche lineare Differentialgleichungen mit konstantem Koeffizienten.
Statistik:
Testverfahren, Varianzanalyse, Korrelationskoeffizient.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Dementsprechend werden daher die Rechenbeispiele zu wählen sein. Die Absprache mit den Lehrern der fachtheoretischen Pflichtgegenstände ist erforderlich, um die rechtzeitige Bereitstellung mathematischer Kenntnisse zu sichern.
In jedem Jahrgang drei Schularbeiten.
PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Vorgänge exakt beobachten und beschreiben sowie aus den Beobachtungsergebnissen physikalische Gesetzmäßigkeiten erkennen und erklären können. Er soll in den für das Fachgebiet wichtigen Teilbereichen der Physik und in der naturwissenschaftlichen Weltsicht grundlegende Kenntnisse besitzen.
Lehrstoff:
I. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Allgemeine Physik:
Aufgabe und Arbeitsweise der Physik. Gesetzliche Maßeinheiten.
Internationales Einheitssystem (IS). Meßfehler.
Mechanik des Massenpunktes:
Kinematik (Geschwindigkeit, Beschleunigung, Translation, Rotation, zusammengesetzte Bewegung). Dynamik (Trägheit, Kraft und Masse, Newtonsche Axiome). Arbeit und Leistung. Energie, Impuls, Drehimpuls, Erhaltungssätze. Reibung. Dynamik der Rotation. Gravitation.
Temperatur und Wärme:
Temperaturbegriff, Temperaturmessung; Wärme, Wärmemessung, Wärmetransport. Kältemaschinen, Wärmepumpen.
II. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Mechanik deformierbarer Körper:
Hydro- und Aerostatik (Aggregatzustände, Druck, Schweredruck). Oberflächenspannung und Kapillarität. Strömungen (laminare und turbulente Strömung, Viskosität). Der deformierbare feste Körper (Spannung, Dehnung).
Strahlenoptik:
Reflexion, Brechung, Optische Geräte. Lichtgeschwindigkeit.
Mechanische Schwingungen und Wellen:
Schwingungen, Wellen, Interferenz, Beugung. Stehende Wellen.
Modulation. Schallwellen.
Wellenoptik:
Interferenz, Beugung, Polarisation. Spannungsoptik. Absorption,
Dispersion, Streuung.
III. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Strahlung:
Fotometrie (Strahlungsfeldgrößen, Einheiten der Lichttechnik); Lichterzeugung und -verteilung. Strahlung des schwarzen Körpers. Farbtemperatur.
Elektrizität:
Ladung, Elektrisches Feld. Spannung, Strom, Arbeit, Leistung. Elektronenleiter, Ionenleiter, Halbleiter. Schutzmaßnahmen.
Magnetismus:
Elektromagnetismus. Elektromagnetische Induktion. Generator. Motor.
Magnetische Eigenschaften der Stoffe.
Wechselstrom:
Wechselstromgrößen, Transformator. Drehstrom.
Weltbild:
Zusammenhänge der Teilgebiete der klassischen Physik. Auswirkungen der modernen Physik (Relativitätstheorie, Quantenphysik, Kernphysik, sozial- und wirtschaftspolitische Aspekte).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Fachrichtung. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe bewährt sich das Ausgehen von experimentellen Nachweis physikalischer Zusammenhänge, gefolgt von der Erläuterung der gewonnenen Erkenntnisse an Beispielen aus der Praxis.
CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für die Fachrichtung bedeutsamen Begriffe und Gesetze der Chemie beherrschen.
Der Schüler soll Strukturen im Aufbau der facheinschlägigen Werk- und Hilfsstoffe beschreiben können. Er soll den Aufbau, die Funktion und den Einsatz der im Fachgebiet verwendeten Stoffe wie deren Auswirkungen auf die Umwelt kennen.
Lehrstoff:
II. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Begriffe und Gesetze:
Atomaufbau und Periodensystem; chemische Bindungen; Oxidationszahl; Protolyse; pH-Wert; Redoxreaktionen; Elektrolyse, Energieverhältnisse chemischer Reaktionen. Stöchiometrische Gesetze und einfache Berechnungen.
Anorganische Werk- und Hilfsstoffe:
Metalle, Halbmetalle, Nichtmetalle; Isolationsstoffe; Halbleiter.
Inerte Gase; Brennstoffgase.
Elektrochemie:
Redoxreihe, galvanische Zellen; Korrosion und Korrosionsschutz;
Galvanostegie.
III. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Organische Chemie:
Kohlenwasserstoffe (molekularer Aufbau, Nomenklatur; Rohstoffbasis); in organischen Werk- und Hilfsstoffen des Fachgebietes enthaltene funktionelle Gruppen. Kunststoffe (molekularer Aufbau, Eigenschaften). Isolationsstoffe. Schmieröle.
Umwelttechnik:
Luft-, Wasser-, Abwässer- und Bodenverunreinigungen (Entstehung, Vorbeugung, Behebung). Sondermüll. Biologisch gefährliche Stoffe am Arbeitsplatz. Feuerlöschmittel. Abfallverwertung. Sozial- und wirtschaftspolitische Aspekte (Verursacherprinzip;
Interessenkonflikte).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Fachrichtung. Aus methodischen Gründen erweist es sich als zweckmäßig, die erforderlichen Versuche durch audiovisuelle Unterrichtsmittel zu unterstützen.
ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE
DATENVERARBEITUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll von anderen verfaßte und dokumentierte Programme anwenden können.
Der Schüler soll zu einfachen Aufgaben des Fachgebietes Programme in einer mathematisch-technisch orientierten Programmiersprache erstellen, testen, verbessern und dokumentieren können.
Der Schüler soll die wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Auswirkungen des Einsatzes der elektronischen Datenverarbeitung beurteilen können. Er soll dazu befähigt sein, die neuen Technologien in unserer Kultur - ohne Verlust der diese tragenden Werte - einzuordnen.
Lehrstoff:
II. Jahrgang (2 Wochenstunden):
EDV-Anlagen:
Aufbau, Funktion, Organisation, Bedienung.
Algorithmik:
Systematik der Problemlösung, Strukturelemente.
Betriebssystem und Anwendersoftware:
Betriebssystemunterprogramme, Dienstprogramme, Fremdprogramme (Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Graphik, Dateiverwaltung).
Programmieren:
Programme ohne Dateizugriff, Unterprogrammtechnik. Anwendung
(Aufgaben des Fachgebietes).
Auswirkungen der Elektronischen Datenverarbeitung:
Betriebswirtschaft (Rationalisierung, zunehmende Bedeutung der Organisation), Volkswirtschaft (Strukturwandel in der Wirtschaft und auf dem Arbeitsmarkt), Sozialpolitik (Beschäftigungspolitik, Arbeitszeit; neue Arbeitsformen und -belastungen), Datenschutz (Persönlichkeitsschutz, Schutz geistigen Eigentums).
Didaktische Grundsätze:
Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.
Dieser Text wird zu den eigenen Weiterverwendungsbedingungen von RIS veröffentlicht, nicht unter einer Legalize-Lizenz oder einer Public-Domain-Lizenz.
RIS
CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International)
Quelle: RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes, Bundeskanzleramt der Republik Österreich (https://www.ris.bka.gv.at/). Lizenziert unter CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International). Aus den Daten können keinerlei Rechtsansprüche abgeleitet werden.