Verordnung über die Lehrpläne für Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten; Bekanntmachung von Lehrplänen für den Religionsunterricht

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1987-10-10
Letzte Aktualisierung 2009-05-05
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 27
Änderungshistorie JSON API

Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der für die Fachrichtung bedeutsamen Werk- und Hilfsstoffe kennen.

Der Schüler soll facheinschlägige Erzeugnisse nach normgerechten Zeichnungen und Schaltplänen herstellen sowie facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.

Der Schüler muß die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Grundausbildung:

Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung. Fertigkeiten (Messen, Anreissen, Körnen, Feilen, Schleifen von Hand, Meißeln, Sägen, Bohren, Senken, Gewindeschneiden von Hand, Schaben, Stempeln, Scharfschleifen von Hand, Passen, Reiben von Hand).

Blechbearbeitung und Stahlbau:

Richten, Biegen, Nieten, Abkanten, Bördeln, Treiben, Schneiden mit der Schere, Weichlöten, Oberflächenschutz durch Anstrich, Kleben, Grundkenntnisse der gebräuchlichen Beschläge.

Mechanische Werkstätte:

Fräsen und Hobeln verschiedener Werkstoffe nach Anriß und nach Maß unter Einhalten vorgegebener Toleranzen. Längs-, Plan- und Innendrehen, Einstechen, Abstechen, maschinelles Gewindeschneiden.

Kunststoff-Halbzeugbearbeitung:

Spanende Bearbeitung (Anreissen, Sägen, Feilen, Schleifen, Gewindeschneiden, Polieren, Drehen, Fräsen, Bohren). Trennen (Schneiden, Stanzen).

II. Jahrgang:

Formen- und Werkzeugbau:

Stirn- und Mantelfräsen. Einfache Teilkopfarbeiten. Dreharbeiten mit der Zug- und Leitspindeldrehmaschine zwischen Spitzen, mit Setzstöcken, Planscheiben und Drehdornen. Herstellen von Innen- und Außengewinden. Einfache Arbeiten an programmgesteuerten Maschinen. Montage von Spritzgieß- und Extrusionswerkzeugen (Zerlegen, Zusammenbau, Justieren, Prüfen). Werkzeugnormalien.

Kunststoff-Halbzeugbearbeitung:

Spanlose Bearbeitung (Biege-, Druck-, Zug-, Zugdruckumformen; kombinierte Verfahren). Fügen (Schweißen, Kleben, mechanisches Verbinden).

Reaktionsharzverarbeitung:

Reaktionsharzsysteme, Verstärkungsstoffe; Zusatzstoffe. Verarbeitung verstärkter Kunststoffe (Gießen, Laminieren, Pressen, Spritzen).

III. Jahrgang:

Formen- und Werkzeugbau:

Fräs-, Bohr- und Schleifarbeiten mit steigendem Schwierigkeitsgrad. Fräsen und Bohren nach Koordinatensystem. Arbeiten an nummerisch gesteuerten Werkzeugmaschinen. Dreharbeiten mit steigendem Schwierigkeitsgrad. Wärmebehandlung des Stahls. Bau und Erprobung von Spritzgieß- und Extrusionswerkzeugen. Werkzeugnormalien.

Reaktionsharzverarbeitung:

Reaktionsharzsysteme. Reaktionsschaumstoffe (Komponenten, Zusatzstoffe, Treibmittel), Gieß- und Schäumverfahren. Verbundsysteme. Formenbau mit Gießharzen.

Elektronik und Automation:

Schaltkreise der elektrischen Steuerungstechnik. Bauteile, Schaltpläne, Aufbau, Verarbeitung, Prüfung, Wartung, Entstörung, Instandsetzung.

Didaktische Grundsätze:

Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften nachweislich vertraut gemacht werden. Die in den Verordnungen des Arbeitnehmerschutzes vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern, ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände sowie der des chemisch-physikalischen Laboratoriums des Werkstättenlaboratoriums und des Betriebslaboratoriums von besonderer Wichtigkeit.

Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.

Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von Fertigungsbetrieben vertraut wird, ist es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug kann durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert gefördert werden. Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.

26.

SCHULAUTONOMER PFLICHTGEGENSTANDSBEREICH

27.

PFLICHTPRAKTIKUM

B. FREIGEGENSTÄNDE

STENOTYPIE

ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

QUALITÄTSSICHERUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll statistische Gesetzmäßigkeiten erfassen und interpretieren können. Er soll die Bedeutung der Qualitätssicherung aus volkswirtschaftlicher Sicht und die eines Qualitätssicherungssystems aus betriebswirtschaftlicher Sicht kennen.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Qualitätssicherungssystem:

Auswirkungen der Qualitätssicherung auf innerbetriebliche und zwischenbetriebliche Strukturen und Abläufe, Qualitätsmanagement.

Auswertungsverfahren:

Wahrscheinlichkeitsverteilungen und ihre Parameter, Stichprobenkenngrößen, Zufallsstreubereich, Vertrauensbereiche, statistische Tests.

Statistische Prozeßlenkung:

Qualitätsregelkarten, Prozeßfähigkeit.

Annahmestichprobenprüfung:

Stichprobenprüfung anhand qualitativer und quantitativer Merkmale,

Stichprobensysteme.

V. Jahrgang:

Zuverlässigkeitsprüfung:

Lebensdauerverteilungen, Stichprobenpläne für Zuverlässigkeitsmerkmale, Auswertung der Zuverlässigkeitsprüfung, Zuverlässigkeitsplanung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der betriebliche Praxis; daher empfehlen sich praxisnahe Fallbeispiele unter Verwendung von Tabellen, Nomogrammen und modernen Rechenhilfsmittel. Wegen der zwischenbetrieblichen Anwendung und internationalen Standardisierung ist die Behandlung der bestehenden Normen besonders wichtig.

LABOR FÜR BETRIEBSWIRTSCHAFT

Siehe Anlage 1.4.1.

C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

D. FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.


*) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen bzw. durch zusätzliche Lehrplanbestimmungen der Schulbehörde erster Instanz sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Stundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Art. I § 2 Abs. 2 der Lehrplanverordnung sowie Anlage 1 Abschnitt Ia.

*1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes Ia der Anlage 1 abgewichen werden.

*2) Einschließlich Rheologie.

3) Einschließlich Werkstoffkunde und Werkstoffprüfung. 4) In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

*5) Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für höchstens 8 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, wobei aus pädagogischen Gründen eine Blockung anzustreben ist.

*6) Lehrverpflichtungsgruppe wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

Gestaffeltes Inkrafttreten

(Art. III § 1 Abs. 6 Z 4 idF BGBl. Nr. 665/1995)

1.
  1. 1995 (I. und II. Jahrgang)
1.
  1. 1996 (III. Jahrgang)
1.
  1. 1997 (IV. Jahrgang)
1.
  1. 1998 (V. Jahrgang)

Jahrgangsweise gestaffeltes Außerkrafttreten

(vgl. § 5, BGBl. II Nr. 302/1997 idF BGBl. II Nr. 382/1998)

31.
  1. 1999 (I. Jahrgang)
31.
  1. 2000 (II. Jahrgang)
31.
  1. 2001 (III. Jahrgang)
31.
  1. 2002 (IV. Jahrgang)
31.
  1. 2003 (V. Jahrgang).

Vgl. weiters Art. III § 1 Abs. 10.

Anlage 1.6.1.1

```

```

LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR WIRTSCHAFTSINGENIEURWESEN

Ausbildungszweig Betriebsinformatik

I. STUNDENTAFEL *1)

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```

```

Lehr-

Wochenstunden *) ver-

A. Pflichtgegenstände Summe pflich-

Jahrgang tungs-

gruppe

I. II. III. IV. V.

```

```

```

1.

Religion ............ 2 2 2 2 2 10 (III)

```

```

2.

Deutsch ............. 3 2 2 2 2 11 (I)

```

```

3.

Englisch ............ 2 2 2 2 2 10 (I)

```

```

4.

Geschichte und

```

Sozialkunde ......... - - - 2 2 4 (III)

```

5.

Geographie und

```

Wirtschaftskunde .... 2 2 - - - 4 (III)

```

6.

Wirtschaftliche

```

Bildung, Rechtskunde

und Politische

Bildung ............. - - - 2 2 4 III

```

7.

Leibesübungen ....... 2 2 2 1 1 8 (IVa)

```

```

8.

Mathematik und

```

angewandte Mathematik 4 3 4 3 - 14 (I)

```

9.

Darstellende

```

Geometrie ........... 3 - - - - 3 (I)

```

10.

Physik und angewandte

```

Physik .............. 2 2 2 - - 6 (II)

```

11.

Chemie, angewandte

```

Chemie und

Umwelttechnik ....... 2 2 - - - 4 II

```

12.

Elektronische

```

Datenverarbeitung und

Betriebsinformatik .. 2 2 2 3 4 13 I

```

13.

Programmieren und

```

Projektentwicklung *2) - - 4 7 9 20 I

```

14.

Mechanik ............ 2 2 2 - - 6 (I)

```

```

15.

Fertigungstechnik *3) 2 2 2 2 2 10 I

```

```

16.

Maschinenelemente ... - 3 2 - - 5 I

```

```

17.

Betriebstechnik ..... - - 2 5 5 12 I

```

```

18.

Werkstofftechnik *4) - 2 - - - 2 I

```

```

19.

Elektrotechnik,

```

Steuerungs- und

Regelungstechnik .... - - 2 2 3 7 I

```

20.

Mitarbeiterführung .. - - - - 2 2 III

```

```

21.

Konstruktionsübungen 3 3 3 3 - 12 I

```

```

22.

Laboratorium ........ - - - 4 4 8 I

```

```

23.

Werkstätte .......... 9 9 7 - - 25 (Va)

```

```

```

Gesamtwochenstundenzahl 38- 38- 38- 38- 38-

40 40 40 40 40 195

```

24.

Pflichtpraktikum .... mindestens zweimal vier Wochen vor Eintritt

```

in den V. Jahrgang.

```

```

Lehr-

Wochenstunden *) ver-

B. Freigegenstände pflich-

Jahrgang tungs-

gruppe

I. II. III. IV. V.

```

```

Qualitätssicherung .. - - - 1 1 I

```

```

Lehr-

Wochenstunden *) ver-

C. Unverbindliche Übungen pflich-

Jahrgang tungs-

gruppe

I. II. III. IV. V.

```

```

Leibesübungen ....... 2 2 2 2 2 (IVa)

```

```

Lehr-

Wochenstunden *) ver-

D. Förderunterricht pflich-

Jahrgang tungs-

gruppe

I. II. III. IV. V.

```

```

Deutsch ............. *5) *5) *5) *5) *5) (I)

Englisch ............ *5) *5) *5) *5) *5) (I)

Mathematik und

angewandte Mathematik *5) *5) *5) *5) - (I)

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN,

DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

A. Pflichtgegenstände

2.

DEUTSCH

Siehe Anlage 1.

3.

ENGLISCH

Siehe den Pflichtgegenstand „Lebende Fremdsprache (Englisch)” in Anlage 1.

4.

GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE

5.

GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

6.

WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG

Siehe den Pflichtgegenstand „Wirtschaftliche Bildung, Rechtskunde und Staatsbürgerkunde” in Anlage 1.

7.

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

8.

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 1.6.1 unter Beachtung, daß der im IV. Jahrgang vorgesehene Themenbereich „Analysis: Potenzreihen, Taylorreihen, Funktionen mit zwei unabhängigen Variablen” in den III. Jahrgang vorgezogen wird.

9.

DARSTELLENDE GEOMETRIE

10.

PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK

11.

CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK

Siehe Anlage 1.6.1, I. und II. Jahrgang. Der Themenbereich „Biochemie” des II. Jahrganges wird durch den Themenbereich „Umwelttechnik” ersetzt, der in Anlage 1.6.1 im V. Jahrgang vorgesehen ist.

12.

ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND BETRIEBSINFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Aufbau und Wirkungsweise von Anlagen der elektronischen Datenverarbeitung kennen. Er soll zur Lösung einfacher Aufgaben des Fachgebietes Programme in einer verbreiteten prozeduralen und objektorientierten Sprache erstellen, testen und dokumentieren können. Er soll den Aufbau und die Wirkungsweise von Hardwarekomponenten und Betriebssystemsoftware kennen und anwenden können. Er soll zur Lösung betrieblicher Aufgaben Standardsoftware auswählen und anwenden können. Der Schüler soll die für den Produktionsbetrieb eines EDV-Systems notwendigen Tätigkeiten kennen und planen können. Er soll die wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Auswirkungen des EDV-Einsatzes beurteilen und die neuen Technologien in unsere Kultur - ohne Verlust der diese tragenden Werte - einordnen können. Der Schüler soll zur Weiterbildung auf dem Gebiet der elektronischen Datenverarbeitung bereit sein; er soll seine Weiterbildung sowie die Weiterbildung von Mitarbeitern planen können.

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

II. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.6.1.

III. Jahrgang:

Aussagenlogik:

Boolesche Algebra. Aussagenlogische Verknüpfungen, Wahrheitsfunktionen, Tautologien, Kontradiktionen, Normalformen, Vereinfachung von aussagenlogischen Ausdrücken, Anwendung der Aussagenlogik auf Schaltkreise.

Datensysteme:

Dateien, Arten von Dateiorganisationen (sequentiell, indexsequentiell, random). Datenbanksysteme (Konzepte, Aufbau, Zugriffsmöglichkeiten, Transaktionen, Einsatzmöglichkeiten, Datenkonsistenz, verteilte Systeme).

Datenmodellierung:

Entwurf von Datenmodellen für die Anwendung in Datenbanksystemen.

Informationsbeschaffung:

Datenbankabfragesprachen (Syntax und Semantik). Durchführung interaktiver Datenbankabfragen; Benützen von allgemein zugänglichen öffentlichen Datenbanken.

Standardsoftware:

Einsatz aktueller Standardsoftware für fachspezifische Probleme.

Präsentationssoftware.

IV. Jahrgang:

Betriebssysteme:

Aufgaben des Betriebssystems (Datenmanagement, Jobsteuerung, Systemsteuerung), Betriebssystemaufbau, Arten von Betriebssystemen (Betriebsformen und ihre technische Realisierung), Systemgenerierung, Rechnerkonfiguration.

Innerbetriebliche Informationsverarbeitung:

Datenbeschaffung, Erfassen und Darstellen des Informationsflusses, Methoden und Verfahren zur Planung und Gestaltung betrieblicher Abläufe und Strukturen. Richtlinien zur Gestaltung von Benutzerschnittstellen (Formen, Formulare, Beleggestaltung).

Datenmodellierung:

Strategien zur Ermittlung eines unternehmensweiten Datenmodells, Projektabgrenzung durch Einsatz der Clusteranalyse.

Praktisches Datenverarbeitungsmanagement:

Erstellen von Leistungsverzeichnissen und Auswerten von Angeboten, Einführungsstrategien. Bewertungsgrundsätze, Richtlinien für die Ausschreibung, Offertbeurteilung, Kosten-Nutzen-Rechnung; organisatorisch-technische Grundlagen.

Kommunikation:

ISO/OSI-Schichtenmodell und reale Implementierungen. Netzwerkkomponenten. Lokale Netzwerke, Datenübertragung, Datenfernverarbeitung. Öffentliche Telekommunikationsnetze.

V. Jahrgang:

Integration der EDV im Unternehmen:

Berücksichtigung der betrieblichen Organisation bei der Realisierung von EDV-Lösungen, Straffung und Umgestaltung von Arbeitsabläufen, Varianten des EDV-Einsatzes (zentrale, dezentrale Datenverarbeitung, Inanspruchnahme von externen EDV-Dienstleistungen), Wirtschaftlichkeitsüberlegungen (Kosten-Nutzen-Schätzung).

Datensicherheit und Datenschutz:

Organisatorische Maßnahmen. Qualitätsbeurteilung der Informationsproduktion, Methoden und Strategien der Datensicherung (vorbeugender Katastropheneinsatz), Konzepte der Datensicherheit (Computerkriminalität).

Künstliche Intelligenz:

Wissensrepräsentation; Neuronale Netze, Fuzzylogik, Spielstrategien; Prinzip natürlichsprachlicher Systeme, Expertensysteme, Deduktionssysteme; Robotik, Probleme des Bilderkennens.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Verbreitung der Programme und Methoden in der betrieblichen Praxis. Besondere Bedeutung kommt der Berücksichtigung aktueller Methoden der Softwareentwicklung zu. Die Gedächtnisbelastung des Schülers wird minimiert und die Motivation erhöht, wenn schon auf kurze theoretische Abschnitte Perioden der eigenständigen Arbeit am Rechner folgen. Als Hilfen für die Darstellung von Programmabläufen und Datenflüssen bewähren sich graphische Darstellungen, wie Struktogramme und Datenflußpläne, allenfalls auch Pseudocode. Die aktuellen Entwicklungen im Bereich der Software, wie objektorientierte Programmierung und objektorientierter Entwurf, sind in allen Phasen der Programmerstellung besonders zu beachten. Sehr enge Zusammenarbeit mit dem Lehrer des Pflichtgegenstandes „Programmieren und Projektentwicklung” ist unbedingt erforderlich.

13.

PROGRAMMIEREN UND PROJEKTENTWICKLUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll ein den Aufgabenstellungen eines Unternehmens adäquates, flexibles EDV-System bestimmen sowie die diesem zu übertragenden Aufgaben auswählen können. Er soll den Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung planen und organisieren und den Einsatz von computerunterstützen (Anm.: richtig: computerunterstützten) Entwicklungstechniken zur Produktivitätssteigerung verstehen und anwenden können. Der Schüler soll zur Lösung von Aufgaben des Fachgebietes Programme in einer geeigneten Programmiersprache erstellen, testen und dokumentieren können. Er soll dabei mindestens zwei unterschiedliche Programmiersprachenkonzepte zur Problemlösung einsetzen können. Er soll eigene und fremde Programme verändern können.

Der Schüler soll symbolische und graphische Darstellungen sowie Methoden moderner Softwareentwicklung, sowohl mit als auch ohne Einbeziehung von computerunterstützten Entwurfsinstrumenten, kennen und anwenden können. Der Schüler soll moderne Methoden der Datenerfassung und -speicherung sowie der internen Datenorganisation kennen und anwenden können. Er soll die Lösung häufiger Aufgaben der Datenorganisation unter besonderer Berücksichtigung der Verarbeitungszeiten und der Datenpflege planen können.

Für umfangreichere Programme und Projekte empfiehlt sich Gruppenarbeit. Bei der Problemlösung in Gruppenarbeit soll der Schüler das Gruppenziel unterstützen und die für ihn geeignetste Rolle erkennen und ausfüllen.

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Programmiersprachen (bis zu zwei problemorientierte prozedurale Sprachen):

Syntax und Semantik. Entwerfen, Kodieren und Testen von Programmen, Fehlersuche, Programmdurchführung. Organisation größerer Datenmengen (intern und extern). Zugriffe auf Dateien. Programmoptimierung hinsichtlich Laufzeit und Wartungsfreundlichkeit.

Programmdokumentation.

Programmdesign:

Programmiersprachenunabhängige Methoden, Hilfsmittel und Normen für Entwurf und Darstellung von Programmabläufen und Programmstrukturen. Kriterien für Zerlegung, Zusammenfassung und Gestaltung von Modulen, Prozeduren und Funktionen (Arten der Parameterübergabe, Sichtbarkeitsregeln, Gültigkeitsbereiche).

Projektvorplanung:

Zielsetzungen, Kompetenzfragen, Teambildung. Fixierung der Aufgabenstellung, Dokumentationsstandards, Terminplan, Kontrolle des Arbeitsfortganges, Berichterstattung.

Planungsphasen:

Projektanalyse mit Ermittlung des Anforderungsprofils, Projektentwicklung (Grob- und Feinprojektierung), Projekteinführung (Implementierungsvorbereitung, Implementierung). Aufwandschätzung (Kosten. und Zeitschätzungen, voraussichtliche Datenmengen), Netzpläne.

Programmieranwendungen:

Fallbeispiele und praktische Anwendungen von Datei- und Datenbanksystemen. Programmoptimierungen hinsichtlich Dateiorganisation und Datenbanksystem (Optimierung der Datenbasis, Datenbankadministration). Aufbau von relationalen Datenbanken anhand bestehender Strukturdiagramme. Erstellen prozeduraler Module mit eingebetteten Datenbankzugriffen.

IV. Jahrgang:

Algorithmen und Datenstrukturen:

Sortieralgorithmen, Suchalgorithmen; Laufzeitbeurteilung von Algorithmen. Baumstruktur, lineare und zyklische Datenstrukturen. Realisierung von Anwendungsbeispielen.

Analyseverfahren und Planungsmethoden:

Softwarelebenszyklus, Prinzipien der modernen Analyseverfahren, Strukturierungsmethoden, Methoden graphischer Ablaufdarstellungen, Datenflußuntersuchungen. Entwicklung von Programmiervorgaben.

Programmieren:

Einsatz von Programmgeneratoren und rechnergestützten

Entwicklungswerkzeugen.

Projektarbeit und Fallstudien:

Komplexe Projekte (betriebliche Funktionsbereiche), integrierte Datenverarbeitung, bereichsübergreifende Aufgaben. Mitwirkung an interdisziplinären Aufgaben. Projekterweiterungen (Analyse des zusätzlichen Nutzens, Anpassung).

V. Jahrgang:

Weitere Programmiersprachen:

Vergleich von Programmiersprachen, einschließlich Programmiersprachen der Künstlichen Intelligenz (Übersicht, Merkmale, Anwendungsbereiche, Meta- und Objektsprache). Jeweilige Besonderheiten gegenüber den bisher erlernten Sprachen. Ableiten von Kriterien zur Wahl der für ein Problem am besten geeigneten Programmiersprache.

Themenübergreifende Projekte und Fallstudien:

Praxisrelevante komplexe Projekte aus den Bereichen der Betriebsinformatik (Produktionsplanungsysteme, Management-Informations-Systeme, Controlling Systeme, Qualitätsmanagementsysteme).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Auswahl der Programmiersprachen und Betriebssysteme sind der zur Verfügung stehende Maschinenpark sowie die Einsatzmöglichkeiten in der Praxis. Der Umfang der Probleme sowie die Anforderungen werden zweckmäßigerweise von Schulstufe zu Schulstufe gesteigert; im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe empfiehlt sich die möglichst frühzeitige Einführung in die aktuellen Programmiertechniken mit praxisüblichen Entwurfsmethoden. In diesem Zusammenhang empfiehlt sich der Einsatz von integrierten Entwicklungstools, die alle Phasen der Softwareentwicklung unterstützen. Aus jeder Phase des Softwarelebenszyklus sollen zumindest Teile eines Projektes bis zur Ebene des Kodierens durchgeführt werden. Für eine Realimplementierung eignet sich der Einsatz von Codegeneratoren.

Sehr enge Zusammenarbeit mit dem Lehrer des Pflichtgegenstandes „Elektronische Datenverarbeitung und Betriebsinformatik” ist unbedingt erforderlich.

14.

MECHANIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.6.1.

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

II. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.6.1.

III. Jahrgang:

Festigkeit von Werkstoffen:

Berechnung der Formänderungen bei Zug-, Druck-, Torsions- und Biegebeanspruchung; Knickung.

Dynamik:

Dynamik des starren Körpers; Relativbewegung. Erhaltungssätze (Energie- und Impulserhaltung); Arbeitssatz; elastische und unelastische Stoßprozesse. Größen der drehenden Bewegung; Drallsatz; Rotation um freie Achsen.

Hydromechanik:

Begriffe; Eigenschaften der Flüssigkeiten, Hydrostatik.

Kontinuitäts- und Bernoulligleichung.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.6.1.

15.

FERTIGUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.6.1.

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

II. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.6.1.

III. Jahrgang:

Spanlose Fertigung:

Schneiden, Stanzen, Tiefziehen, Blechumformtechniken. Maschinen und Werkzeuge. Kaltformen von Metallen (Fließpressen, Kaltpressen, Einsenken).

Spanende Fertigung:

Fertigungsverfahren, Fertigungswerkzeuge (Dreh-, Fräs-, Bohr- und Schleifwerkzeuge), Schneidengeometrie, Spanbildung, Schnittkräfte, Schneidwerkstoffe, Standzeit, Verschleiß.

IV. Jahrgang:

Vorrichtungen:

Bestimmen und Spannen, Spannkräfte, genormte Bauteile, Baugruppen.

Werkstück- und Werkzeugtransport:

Magazine und Speicher, Greifeinrichtungen, Transporteinrichtungen.

Handhabungseinrichtungen.

Werkzeugmaschinen:

Bohr-, Dreh-, Fräs- und Schleifmaschinen; CNC-Verfahren und CNC-Maschinen. Bearbeitungszentren. Flexible Fertigung.

V. Jahrgang:

Sonderbearbeitungsverfahren, Sondermaschinen:

Feinstbearbeitung. Anwendung von Laserstrahlen, Elektronenstrahlen, Flüssigkeitsstrahlen, Ultraschall, Erosion; Feinschmieden, Ätzverfahren. Druckguß.

Kunststoffverarbeitung:

Fertigungsverfahren für Thermo- und Duroplaste.

Pulvermetallurgie:

Verfahren, Werkzeuge.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgaben der Praxis des Fachgebietes. Die Praxisnähe wird durch Lösung von Aufgaben aus der Fertigungstechnik erreicht. Dem Einsatz von Normalien ist besondere Beachtung zu schenken. Als besonders nützlich erweist sich im Zusammenwirken mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Werkstätte” und „Konstruktionsübungen” die ausführliche Behandlung von Problemen der flexiblen Automatisierung. Der Unterricht baut auf Vorkenntnissen aus dem Pflichtgegenstand „Chemie, angewandte Chemie und Umwelttechnik” auf.

16.

MASCHINENELEMENTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Fachgebiet gebräuchlichen Maschinenelemente unter Berücksichtigung technischer Erfordernisse, einschlägiger Normen und der Wirtschaftlichkeit berechnen und gestalten können.

Lehrstoff:

II. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.6.1.

III. Jahrgang:

Elemente der drehenden Bewegung:

Kupplungen, Gleitlager.

Federelemente:

Biegefeder, Torsionsfeder, Silentelemente.

Getriebe:

Ebene Verzahnungen. Zahnräder und Zahnradgetriebe.

Hydraulik und Pneumatik:

Antriebe. Bauelemente.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Mechanik”, „Fertigungstechnik” und „Konstruktionsübungen” erforderlich. Anschauliche Beispiele fördern das Verständnis. Die Praxisnähe des Unterrichtes wird durch Verwenden von Modellen und Abbildungen und durch Aufgabenlösungen unter Zuhilfenahme der elektronischen Datenverarbeitung erhöht.

17.

BETRIEBSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll einzelne und vernetzte Aufgaben der betrieblichen Planung, Durchsetzung und Kontrolle analysieren, beurteilen und lösen können. Er soll den Einsatz der Produktionsfaktoren aufeinander abstimmen und optimieren können. Er soll die Ergebnisse beurteilen und bewerten können. Der Schüler soll betriebliche Aktivitäten an den Kundenbedürfnissen orientieren können. Er soll die Marketinginstrumente kennen und anwenden können. Der Schüler soll die Organisationsaufgaben im Betrieb selbständig und sowohl sachlich als auch menschlich richtig lösen können. Insbesondere soll er Erhebungstechniken, Schwachstellenanalyse sowie Techniken organisatorischer Beurteilung und rationaler Entscheidung kennen und anwenden können.

Der Schüler soll Probleme in Hinblick auf gegebene Kriterien analysieren und diese, sowie die an die Aufgabe gestellten Anforderungen eindeutig und übersichtlich, sowohl ohne als auch mit Einbeziehung von Entwurfsinstrumenten unter Hervorhebung des Wesentlichen beschreiben können. Der Schüler soll Methoden zur Planung und Überwachung von Projekten beherrschen. Er soll sich sowohl auf Einzelheiten als auch auf Gesamtzusammenhänge konzentrieren können. Bei der Durchführung von Projekten sollen die Schüler die einschlägigen Normen einhalten und symbolische und graphische Darstellungen sowie Hilfsmittel zweckmäßig verwenden.

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Kostenrechnung:

Betriebliches Rechnungswesen, Kalkulationsverfahren,

Kostenträgererfolgsrechnung.

Betriebsorganisation:

Unternehmensziele, Organisationsziele, Organisationsgrad. Aufbau- und Ablauforganisation (Zielbildung und Zielproblematik, Planung, Steuerung, Kontrolle).

Projektmanagement:

Einbettung von Projekten in die Gesamtorganisation, Projektplanung, Projektanalyse, Projektentwicklung, Projekteinführung, computerunterstützte Projektplanung.

IV. Jahrgang:

Organisationstechnik:

Auswahl des Organisationsproblems, Planung der Organisationsarbeit. Erhebungstechniken, Darstellungstechniken, Analysetechniken (Aufgabenanalyse und Aufgabensynthese), Bewertung und Auswahl, Durchführung und Erfolgskontrolle.

Produktionsplanung und -steuerung:

Stammdatenermittlung (Stückliste, Arbeitsplan, Kapazitäten), Produktionsprogrammplanung, Materialwirtschaft und Logistik, Termin- und Kapazitätsplanung, Auftragsveranlassung, Auftragsüberwachung, Betriebsdatenerfassung und Bildung betrieblicher Kennzahlen.

Marketing:

Marketingziele. Marktforschung. Marketinginstrumente (Produkt- und Programmpolitik, Preis- und Konditionenpolitik, Distributionspolitik, Kommunikationspolitik) und Marketingmix.

Kostenrechnung:

Spezielle Kostenmodelle. Voll- und Teilkostenrechnung. Periodische Erfolgsrechnung. Plankostenrechnung. Direct Costing.

V. Jahrgang:

Personalwirtschaft:

Anforderungsermittlung und Arbeitsbewertung, Entlohnung. Personalbedarfsplanung, Personalbeschaffung, Methoden der Personalauswahl, Bewerbung, Personalbeurteilung.

Arbeitswissenschaften:

Ergonomie und Arbeitsgestaltung, Arbeitszufriedenheit. Bedürfnisse, Motive und Motivation, Einzel- und Gruppenverhalten. Formen der innerbetrieblichen Kommunikation und der Entscheidungsfindung.

Investition und Finanzierung:

Begriff und Arten.

Organisationsentwicklung:

Zielsetzung, Ansätze, Methoden, Modelle.

Komplexe Betriebsentscheidungen:

Bereichsübergreifende Probleme, Fallbeispiele und Planspiele.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Vielseitigkeit der Aufgabenstellungen und der Lösungsmethoden betrieblicher Probleme und der fächerübergreifende Charakter der Problemstellung. Besonders nützlich ist der Einsatz von EDV-Anlagen und einschlägiger Software. Der Situation der Praxis entsprechend werden Fallbeispiele von einem einzelnen Schüler oder in einer Kleingruppe gelöst, wobei der Schulung der Selbständigkeit, der Selbstsicherheit und des Verantwortungsbewußtseins an Aufgaben zunehmender Komplexität besondere Bedeutung zukommt.

Als besonders motivierend und praxisnahe erweist sich die Bearbeitung von Problemen, die auf Außenkontakte (Exkursionen und Lehrausgänge in anderen Unterrichtsgegenständen, Vorträge schulfremder Personen, Pflichtpraktikum) zurückgehen. In diesem Zusammenhang können auch Aufgaben, die Kontakte mit Wirtschaft und Verwaltung erfordern, als Hausübungen an Kleinteams vergeben werden.

Zweckmäßigerweise wird an Erfahrungen und Vorkenntnisse der Schüler, insbesondere aus den Gegenständen „Elektronische Datenverarbeitung und Betriebsinformatik” , „Programmieren und Projektentwicklung”, „Laboratorium”, „Konstruktionsübungen”, „Wirtschaftliche Bildung, Rechtskunde und Politische Bildung”, „Mitarbeiterführung”, „Werkstätte”, sowie aus den technischen Pflichtgegenständen angeknüpft.

18.

WERKSTOFFTECHNIK

Siehe Anlage 1.6.1, II. Jahrgang.

19.

ELEKTROTECHNIK, STEUERUNGS- UND REGELUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Fachrichtung bedeutsamen Gesetze der Elektrotechnik und der industriellen Elektronik sowie die für die Fachrichtung bedeutsamen Verfahren der Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik kennen. Er soll Bauarten, Wirkungsweise und Betriebsverhalten von elektrischen Betriebsmitteln sowie von den in der Praxis verwendeten Geräten kennen. Der Schüler soll die einschlägigen Vorschriften, Normen und Sicherheitsmaßnahmen kennen und beachten.

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Gleich- und Wechselstromtechnik:

Größen und Einheiten. Stromleitung in Metallen. Spannungsquellen. Stromarten. Kennwerte (Spitzenwert, Effektivwert, Mittelwerte). Widerstände. Gleichstrom-, Wechselstrom- und Drehstromschaltungen. Schutzmaßnahmen.

Bauelemente der Elektronik:

Passive und aktive Bauelemente (Aufbau, Wirkungsweise, Kennlinien, Anwendungen).

Stromrichter und Motoren:

Betriebsverhalten, Auswahlkriterien.

IV. Jahrgang:

Digitaltechnik:

Logische Verknüpfungen. Codierung. Analog-Digital-Wandler,

Digital-Analog-Wandler.

Meßverfahren:

Verfahren für elektrische und nichtelektrische Größen.

Meßwertaufnehmer, Meßwerterfassung, Meßwertumformung und

-übertragung.

Steuerungstechnik:

Unterscheidungsmerkmale und Grundstrukturen von Steuerungen. Gesetzmäßiges Erfassen von Steuerungsaufgaben. Elektromechanische, elektronische und pneumatische Steuerungssysteme, insbesondere Montage- und Transportsteuerung sowie Antriebe von CNC-Werkzeugmaschinen.

V. Jahrgang:

Mikrocomputertechnik:

Mikroprozessoren. Speicher. Bussysteme. Schnittstellen.

Programmierbare Steuerungen.

Regelungstechnik:

Einfacher Regelkreis (Regelkreiselemente und Kenngrößen). Regelstrecke und Regler (Arten, Zeitverhalten, Kennlinien). Stabilitätskriterien und Optimierung von Regelkreisen. Analoge und digitale Regelungen.

Leittechnik:

Integration von dezentralen Steuer-, Regel- und Meßeinrichtungen

einer Produktionsanlage zu einem Leitsystem.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der technischen Praxis des Fachgebietes. Zweckmäßigerweise wird von den im Pflichtgegenstand „Physik und angewandte Physik” erworbenen Vorkenntnissen ausgegangen. Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen ist die Absprache mit den Lehrern der fachtheoretischen Pflichtgegenstände, des Pflichtgegenstandes „Laboratorium” und des Pflichtgegenstandes „Werkstätte” wichtig.

20.

MITARBEITERFÜHRUNG

Siehe Anlage 1.6.1.

Der Themenbereich „Unternehmenskultur” entfällt.

21.

KONSTRUKTIONSÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.6.1.

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

II. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.6.1.

III. Jahrgang:

Maschinenelemente:

Elemente der drehenden Bewegung. Federelemente. Getriebe.

Ein Projekt.

Fertigungstechnik:

Ein Projekt.

IV. Jahrgang:

Ein oder zwei komplexe gegenstandsübergreifende Projekte aus dem Lehrstoff des Pflichtgegenstandes „Fertigungstechnik” unter Berücksichtigung des Lehrstoffes der Pflichtgegenstände „Elektrotechnik, Steuerungs- und Regelungstechnik” oder „Betriebstechnik”.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis, der Beitrag zur systematischen Einführung in Entwurfsprobleme sowie die Schulung des konstruktiven Denkens in bezug auf funktionstreues, wirtschaftliches, fertigungs-, norm- und designgerechtes Gestalten. Besonders wertvoll sind Übungen, in denen analytische, fertigungs- und sicherheitstechnische sowie ergonomische Aspekte zu berücksichtigen sind. Praxisnahe ist darüber hinaus die Verwendung praxisüblicher Unterlagen und Behelfe, der Einsatz elektronischer Hilfsmittel und fachspezifischer Programme sowie die systematische Darstellung des Projektes.

22.

LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.6.1.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

V. Jahrgang:

Übungen aus den Stoffgebieten „Elektronische Datenverarbeitung und Betriebsinformatik” „Programmieren und Projektentwicklung”, „Fertigungstechnik”, „Betriebstechnik”, „Elektrotechnik, Steuerungs- und Regelungstechnik” und „Werkstätte”, betreffend den jeweiligen Lehrstoff der Pflichtgegenstände.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.6.1.

23.

WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.6.1.

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.6.1.

II. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.6.1.

An die Stelle des Themenbereichs „Formenbau” tritt der Themenbereich

Arbeitsvorbereitung:

Fertigungsplanung, Auftragsverwaltung, Betriebsdatenerfassung, Abrechnung von Fertigungsaufträgen, Lagerhaltung, Werkstattzeichnungen.

III. Jahrgang:

Mechanische Werkstätte und Werkzeugbau:

Fräs- und Bohrarbeiten mit steigendem Schwierigkeitsgrad. Verzahnungen mit Teilapparat. Fräsen und Bohren nach Koordinatensystem. Dreharbeiten mit steigendem Schwierigkeitsgrad. Formdrehen, Außermittedrehen, Kegeldrehen, Gewindesonderformen, mehrgängige Innen- und Außengewinde. Herstellen von Vorrichtungen, Stanz-, Spritz- und Druckgußwerkzeugen, Meßwerkzeugen und spanenden Werkzeugen. Feinbearbeitung; Schleifen, Rund-, Flach- und Profilschleifen, Läppen, Senkerodieren.

CNC-Werkstätte:

Arbeiten an numerisch gesteuerten Dreh- und Fräsmaschinen. Manuelle

und rechnergestützte Programmierung.

Arbeitsvorbereitung:

Stammdatenermittlung. Kostenträgerrechnung, Kosterträgererfolgsrechnung, Kostenvergleichsrechnung. Rechnergestützte Auftragsverwaltung und -abrechnung, rechnergestützte Materialbewirtschaftung, rechnergestützte Verwaltung der Werkstattzeichnungen; rechnerunterstützte Produktionsplanung und -steuerung (PPS).

Werkstätte für Elektrotechnik und Elektronik:

Niederspannungsinstallation, Zurichten und Verlegen von Leitungen, Herstellen von Verbindungen. Anschluß eines elektrischen Motors mit Schutz- und Steuereinrichtung unter Beachtung der elektrischen und mechanischen Schutzmaßnahmen. Herstellen und Prüfen von Signalkabeln der Datenverarbeitung. Aufbau von pneumatischen, elektropneumatischen und hydraulischen Steuerungen.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.6.1.

24.

PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1.

B. Freigegenstände

QUALITÄTSSICHERUNG

Siehe Anlage 1.6.1.

C. Unverbindliche Übungen

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

D. Förderunterricht

Siehe Anlage 1.


*) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen bzw. durch zusätzliche Lehrplanbestimmungen der Schulbehörde erster Instanz sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Stundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Art. I § 2 Abs. 2 der Lehrplanverordnung sowie Anlage 1 Abschnitt Ia.

*1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes Ia der Anlage 1 abgewichen werden.

*2) Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen beträgt im III. Jahrgang 2, im IV. Jahrgang 5 und im V. Jahrgang 8 Wochenstunden.

*3) Einschließlich Fertigungsmaschinen.

*4) Einschließlich Werkstoffprüfung.

*5) Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für höchstens 8 Unterrichtsstunden eingerichtet werden, wobei aus pädagogischen Gründen eine Blockung anzustreben ist.

Jahrgangsweise gestaffeltes Außerkrafttreten

(vgl. § 5, BGBl. II Nr. 302/1997 idF BGBl. II Nr. 382/1998)

31.
  1. 1999 (I. Jahrgang)
31.
  1. 2000 (II. Jahrgang)
31.
  1. 2001 (III. Jahrgang)
31.
  1. 2002 (IV. Jahrgang)
31.
  1. 2003 (V. Jahrgang).

Vgl. weiters Art. III § 1 Abs. 10.

Anlage 1.6.1


LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR WIRTSCHAFTSINGENIEURWESEN

I. STUNDENTAFEL *1)

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```

```

Wochenstunden *) Lehrver-

Pflichtgegenstände Summe pflich-

Jahrgang tungs-

I. II. III. IV. V. gruppe

```

```

```

1.

Religion ................... 2 2 2 2 2 10 (III)

```

```

2.

Deutsch .................... 3 2 2 2 2 11 (I)

```

```

3.

Lebende Fremdsprache

```

(Englisch) ................. 2 2 2 2 2 10 (I)

```

4.

Geschichte und Sozialkunde . - - - 2 2 4 (III)

```

```

5.

Geographie und

```

Wirtschaftskunde ........... 2 2 - - - 4 (III)

```

6.

Wirtschaftliche Bildung,

```

Rechtskunde und

Politische Bildung ......... - - - 2 2 4 III

```

7.

Leibesübungen .............. 2 2 2 1 1 8 (IVa)

```

```

8.

Mathematik und angewandte

```

Mathematik ................. 4 3 3 4 - 14 (I)

```

9.

Darstellende Geometrie ..... 3 - - - - 3 (I)

```

```

10.

Physik und angewandte Physik 2 2 2 - - 6 (II)

```

```

11.

Chemie, angewandte Chemie

```

und Umwelttechnik .......... 2 2 - - 2 6 II

```

12.

Elektronische

```

Datenverarbeitung und

Betreibsinformatik ......... 2 2 2 2 - 8 I

```

13.

Mechanik ................... 2 2 2 2 - 8 (I)

```

```

14.

Fertigungstechnik *2) ...... 2 2 2 4 3 13 I

```

```

15.

Maschinenelemente .......... - 3 3 - - 6 I

```

```

16.

Betriebstechnik............. - - 2 3 6 11 I

```

```

17.

Werkstofftechnik *3) ....... - 2 2 - - 4 I

```

```

18.

Maschinenkunde und

```

Fördertechnik .............. - - - - 3 3 I

```

19.

Elektrotechnik und

```

Elektronik ................. - - 2 2 - 4 (I)

```

20.

Meß-, Steuerungs- und

```

Regelungstechnik ........... - - - 2 2 4 I

```

21.

Mitarbeiterführung ......... - - - - 3 3 III

```

```

22.

Qualitätssicherung ......... - - - 3 - 3 I

```

```

23.

Konstruktionsübungen ....... 3 3 3 3 4 16 I

```

```

24.

Laboratorium ............... - - - 4 6 10 (I)

```

```

25.

Werkstätte ................. 9 9 9 - - 27 (Va)

```

```

```

Gesamtwochenstundenzahl 38- 38- 38- 38- 38-

40 40 40 40 40 195

```

26.

Pflichtpraktikum ........... mindestens je vier Wochen vor

```

Eintritt in den III. und

V. Jahrgang.

```

```

Wochenstunden *) Lehrver-

Freigegenstände pflich-

Jahrgang tungs-

I. II. III. IV. V. gruppe

```

```

Stenotypie ..................... 2 2 - - - (V)

Zweite lebende Fremdsprache

(....) *4) ..................... 2 2 2 2 - (I)

REFA ........................... - - 2 2 - I

Qualitätssicherung ............. - - - 1 1 I

Labor für Betriebswirtschaft ... - - - 3 3 II

```

```

Unverbindliche Übungen

```

```

Leibesübungen ......... (bis zu) 2 2 2 2 2 (IVa)

```

```

Förderunterricht

```

```

Deutsch ........................ *5) *5) *5) *5) *5) (I)

Lebende Fremdsprache (Englisch) *5) *5) *5) *5) *5) (I)

Mathematik und angewandte

Mathematik ..................... *5) *5) *5) *5) - (I)

Fachtheoretische

Pflichtgegenstände ............. *5) *5) *5) *5) *5) *6)

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN,

DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2.

DEUTSCH

Siehe Anlage 1.

3.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1.

4.

GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE

Siehe Anlage 1.

5.

GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

6.

WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Berufsausübung im Fachgebiet bedeutsamen Rechtsvorschriften kennen. Er soll die für das Verständnis des politischen und sozialen Lebens und zur Wahrnehmung der staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten erforderlichen Kenntnisse besitzen und die demokratischen Prinzipien moderner Rechtsstaaten bejahen.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Volkswirtschaft:

Wirtschaftsordnungen. Volkswirtschaftlicher Kreislauf; Markt;

Geld, Währung; Konjunktur. Außenhandel.

Finanzbuchhaltung:

Rechtliche Grundlagen; Prinzip der doppelten Buchhaltung; Bilanz- und Erfolgsrechnung; österreichischer Kontenrahmen. Finanzwirtschaft und Zahlungsverkehr. Kaufmännischer Schriftverkehr.

Steuerrecht.

Arbeitsrecht:

Arbeitsvertragsrecht, Arbeitnehmerschutzgesetz, kollektives

Arbeitsrecht.

V. Jahrgang:

Politische Bildung:

Staatselemente, Aufgaben des Staates; Staats- u. Regierungsformen, politische Parteien, Verbände. Österreichisches Verfassungsrecht (demokratisches, republikanisches, bundesstaatliches, rechtsstaatliches Prinzip). Rechte und Pflichten des Staatsbürgers. Verfassungen bedeutender Staaten; internationale Stellung Österreichs, immerwährende Neutralität, umfassende Landesverteidigung, zwischenstaatliche Organisationen, europäische Integration.

Rechtskunde:

Privatrecht (Personenrecht, Sachenrecht, Schuldrecht). Handelsrecht (Kaufmann, Firmenbuch, Vollmachten im Unternehmen, Rechtsformen der Unternehmen, Handelsgeschäfte). Geweberecht und gewerblicher Rechtsschutz.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Verständnis für Probleme des öffentlichen Lebens und für komplexe Zusammenhänge in Wirtschaft und Recht. Dementsprechend kommt bei Divergenzen zwischen der Theorie und der politischen Wirklichkeit das größere Gewicht der letzteren zu.

In vielen Teilbereichen wird auf Vorkenntnisse aus dem Pflichtgegenstand „Geschichte und Sozialkunde” zurückgegriffen werden können.

Da die im Mittelpunkt der Bildungs- und Lehraufgabe stehende politische Bildung vor allem durch Erleben erworben wird, kommt Diskussionen, Rollenspielen, Besuchen von Institutionen und Vorträgen auch schulfremder Personen große Bedeutung zu. In den rechtlichen Themenbereichen sind Fallbeispiele besonders nützlich, für die die Arbeit in Gruppen und die Diskussion zweckmäßige Arbeitsformen sind.

7.

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

8.

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit und Exaktheit im Rechnen mit Zahlen, Variablen und Funktionen sowie im Argumentieren und im Darstellen und Interpretieren der Ergebnisse besitzen; er soll die Methoden der Geometrie, der Analysis, der Numerik und der angewandten Statistik auf vertraute und neuartige Aufgaben anderer Unterrichtsgegenstände anwenden können.

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Numerik und Algebra:

Zahlenbereiche, Gleichungen (lineare Gleichungen und Ungleichungen, Äquivalenzumformungen von Formeln, lineare Gleichungssysteme bis zu drei Variablen), Funktionen (lineare Funktionen, quadratische Funktionen, Kreisfunktionen für einfache trigonometrische Anwendungen). Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnungen, Gleitkommazahlen, Zahlen begrenzter Genauigkeit, Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte).

Geometrie:

Planimetrie (Kongruenz, Ähnlichkeit; Dreieck, Viereck, Vieleck, Kreis; pythagoräische Lehrsatzgruppe); Trigonometrie des rechtwinkeligen Dreiecks; Sinus- und Cosinussatz.

II. Jahrgang:

Numerik und Algebra:

Funktionen (Darstellung, Umkehrfunktion), Potenzen und Wurzeln, quadratische Gleichung, Potenz- und Wurzelfunktionen, transzendente Funktionen (Exponentialfunktionen, logarithmische Funktionen, allgemeine Kreisfunktionen), Rechenoperationen mit Logarithmen, logarithmische Darstellungen, logarithmische Gleichungen und Exponentialgleichungen. Komplexe Zahlen (Begriff, Grundrechenoperationen, Gaußsche Zahlenebene, Eulerformel).

Geometrie:

Stereometrie (Oberflächen- und Volumsberechnungen ebenflächig und krummflächig begrenzter Körper); Arcusfunktionen, allgemeine harmonische Funktionen (einfache und zusammengesetzte Schwingungen). Vektorrechnung (Addition und Subtraktion von Vektoren, Koordinatendarstellung von Vektoren, Multiplikation eines Vektors mit einem Skalar, Skalar- und Vektorprodukt von Vektoren, Geraden- und Ebenendarstellung, Kegelschnitte).

III. Jahrgang:

Analysis:

Grenzwerte von Funktionen, Stetigkeit; Differentialrechnung (Differenzenquotient, Differentialquotient, Ableitung reeller Funktionen, Differentiationsregeln, Mittelwertsätze); Anwendung der Differentialrechnung (Kurvendiskussionen, Extremwertberechnungen). Unbestimmtes Integral, bestimmtes Integral. Integrationsmethoden (Substitution, partielle Integration, numerische Integration, rechnergestützte symbolische Integration).

Geometrie:

Hyperbelfunktionen, Parameter- und Polarkoordinatendarstellung,

Krümmung ebener Kurven, technisch wichtige Kurven.

IV. Jahrgang:

Analysis:

Potenzreihen, Taylorreihen, Funktionen mit zwei unabhängigen

Variablen.

Statistik und Wahrscheinlichkeitsrechnung:

Beschreibende Statistik (Häufigkeitsverteilungen, Zentral- und Streuungsmaße, Zusammenhänge zwischen Merkmalen), kombinatorische Hilfsmittel; Wahrscheinlichkeit (Rechnen mit Wahrscheinlichkeiten, Wahrscheinlichkeitsverteilungen); statistische Grundlagen der Qualitätssicherung (Normalverteilung, Prüfverteilungen, Stichproben).

Planungsmathematik:

Lineare Optimierung, Matrizenrechnung (Grundrechnungsarten, Eigenschaften, Inversion, Anwendungen). Graphen und Netzwerke.

Symbolisches Rechnen:

Computeralgebra, algorithmische Geometrie. Automatisches Programmieren.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Dementsprechend werden daher die Rechenbeispiele zu wählen sein. Anwendungen auf Aufgaben des Maschinenbaues sowie ab dem III. Jahrgang auch der Wirtschaftswissenschaften und der angewandten Statistik sind im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe wesentliche Elemente aller Lehrstoffbereiche. Insbesondere im I. Jahrgang steht das Erreichen der Rechensicherheit, erforderlichenfalls durch Wiederholung von Methoden der Algebra, des Bruchrechnens und des Rechnens mit Polynomen, im Vordergrund. Die Absprache mit den Lehrern der theoretisch-technischen Pflichtgegenstände ist erforderlich, um die rechtzeitige Bereitstellung mathematischer Kenntnisse zu sichern. Ab dem III. Jahrgang sind rechnergestützte Hilfsmittel anzuwenden.

In jedem Jahrgang drei Schularbeiten (im IV. Jahrgang auch zweistündig).

9.

DARSTELLENDE GEOMETRIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll den Aufbau eines Objektes in geeigneten Rissen darstellen und die in solchen Darstellungen enthaltenen Informationen deuten und konstruktiv verwerten können. Er soll geometrische Formen an technischen Objekten erkennen und mit Hilfe einer Konstruktionszeichnung erfassen sowie eigenständiges technisch-konstruktives Denken unter Anwendung geeigneter Abbildungsmethoden zeichnerisch umsetzen können. Er soll mit der geometrischen Erzeugung und den geometrischen Gesetzmäßigkeiten der für das Fachgebiet bedeutsamen Kurven, Flächen und Körper vertraut sein und räumliche Gegebenheiten in Handskizzen darstellen können.

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Projektionsarten, Anwendung auf ebenflächig begrenzte Körper und spezielle einfache Flächen:

Räumliches kartesisches Rechtssystem, Parallelprojektion. Strecke und Gerade, ebene Figur und Ebene, Körper und Fläche. Aufriß, Grundriß, Kreuzriß, Seitenrisse.

Lösung stereometrischer Aufgaben mit Hilfe von Normalprojektion:

Schnitte ebenflächig begrenzter Werkstückformen, Länge einer Strecke, Drehen einer Ebene in eine Hauptebene, projizierende Lage einer Strecke und einer Ebene. Anwendung auf maschinenbauliche Objekte. Netzkonstruktionen.

Normalriß eines Kreises:

Festlegen des Normalrisses eines Kreises durch Hauptscheitel und

einen Punkt. Normalriß von drehzylindrischen und drehkegelförmigen

Objekten.

Schnitte von Prismen- und Zylinderflächen:

Ebene Schnitte von Prismen- und Zylinderflächen. Konjugierte Durchmesser. Kreiszylinderflächen und ihre ebenen Schnitte. Durchdringung und Abwicklung. Anwendungen auf maschinenbauliche Objekte.

Axonometrie:

Darstellung von Objekten in einfacher Lage zum Koordinatensystem, speziell gemäß ÖNORM A 6061. Konstruktion axonometrischer Risse aus gegebenen Hauptrissen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Auswahl und Gewichtung des Lehrstoffes ist die Verwendbarkeit für den Konstruktionsunterricht der Fachrichtung. Das räumliche Vorstellungsvermögen wird vor allem geschult, wenn die Lösungsstrategien anhand der räumlichen Gegebenheiten - nach Möglichkeit am Originalobjekt oder an einem Modell - entwickelt und in der Konstruktionszeichnung nachvollzogen werden. Im Sinne der Berufspraxis erscheint es zweckmäßig, technische Objekte nicht in allgemeiner Lage darzustellen.

Die konsequente Unterscheidung von Raumobjekten und von deren Rissen verhindert Denkfehler. Die Gewöhnung an ein Koordinatensystem erleichtert den Zugang zum computerunterstützten Konstruieren.

10.

PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Naturvorgänge exakt beobachten und beschreiben sowie aus den Beobachtungsergebnissen physikalische Gesetzmäßigkeiten erkennen und erklären können. Er soll in den für die Fachrichtung wichtigen Teilbereichen der Physik und in der naturwissenschaftlichen Weltsicht grundlegende Kenntnisse besitzen.

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Allgemeine Physik:

Aufgaben und Arbeitsweise der Physik. Gesetzliche Maßeinheiten.

Internationales Einheitensystem (SI). Meßfehler.

Mechanik des Massenpunktes:

Kinematik (Geschwindigkeit, Beschleunigung, zusammengesetze (Anm.: richtig: zusammengesetzte) Bewegungen). Dynamik (Trägheit, Masse und Kraft, Newtonsche Axiome). Arbeit, Energie, Leistung. Erhaltungssätze der Mechanik (Massenerhaltung, Energieprinzip, Impulserhaltung). Zentralkräfte, Gravitation.

Strahlenoptik:

Reflexion, Brechung und Totalreflexion, Lichtgeschwindigkeit.

Abbildung durch optische Linsen.

II. Jahrgang:

Schwingungen und Wellen:

Schwingungen, Wellen, Interferenz und Beugung in der Mechanik, Optik, Akustik, im Elektromagnetismus. Stehende Wellen. Modulation. Schallwellen. Besondere Phänomene der Wellenoptik (Beugung am Spalt und am Gitter, Auflösungsvermögen optischer Anordnungen, Interferenz dünner Schichten, Polarisation, Spannungsoptik, Streuung).

Elektrizität und Magnetismus:

Elektrisches und magnetisches Feld, Atombau; elektrische Leitung in Festkörpern, in Flüssigkeiten, in Gasen, im Vakuum. Halbleiter. Magnetisches Feld, magnetischer Fluß, magnetische Felder von Strömen, magnetische Eigenschaften der Stoffe. Elektromagnetische Induktion. Wechselstrom. Energieversorgung.

III. Jahrgang:

Thermodynamik:

Druck und Temperatur, Temperaturmessung. Wärmeenergie. Kalorimetrie. Zustandsgleichung idealer Gase. 1. und 2. Hauptsatz der Thermodynamik. Aggregatzustände (Phasenkoexistenz, reale Gase, Gasverflüssigung, Kältemaschine). Wärmetransport (Temperaturstrahlung, Konvektion, Wärmeleitung). Gesetze der Temperaturstrahlung.

Quantenmechanik:

Welle-Teilchen-Dualismus des Lichts und der Materie. Energiequantisierung im Atom. Quantenmechanik (Unschärferelation, Wellengleichung, Elektronenbeugung, Spin von Elektronen). Emission und Absorption von Strahlung. Spektren. Laser.

Kernphysik:

Aufbau der Atomkerne, Massendefekt und Bindungsenergie der Atomkerne, Radioaktivität, Kernspaltung und Kernverschmelzung,

Anwendung radioaktiver Isotope.

Technischer Strahlenschutz:

Wechselwirkung von Strahlung und Materie, Dosimetrie, biologische

Strahlenwirkung, Schutzvorschriften.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe bewährt sich das Ausgehen vom experimentellen Nachweis der physikalischen Zusammenhänge, gefolgt von der Erläuterung der Anwendung der gewonnenen Erkenntnisse für den Maschinenbau.

Zur rechtzeitigen Erarbeitung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Mathematik und angewandte Mathematik” und „Mechanik” sowie im Themenbereich „Elektrizität und Magnetismus” mit dem Lehrer des Pflichtgegenstandes „Elektrotechnik und Elektronik” erforderlich.

11.

CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Fachrichtung bedeutsamen Begriffe und Gesetze der Chemie beherrschen. Er soll Strukturen im Aufbau der Materie erkennen und beschreiben können und den Aufbau, die Funktion und den Einsatz der im Fachgebiet verwendeten Stoffe sowie deren Auswirkungen auf die Umwelt kennen.

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Begriffe und Gesetze:

Atomaufbau und Periodensystem; chemische Bindung; Oxidationszahl; pH-Wert; Redoxreaktionen, Elektrolyse, Energieverhältnisse chemischer Reaktionen. Elektrochemie (Redoxreihe, galvanische Zellen, Korrosion).

Anorganische Werk- und Hilfsstoffe:

Metalle, Halbmetalle, Nichtmetalle; Isolatoren, Halbleiter. Inerte Gase; Brennstoffgase. Wasseraufbereitung (Härte, gelöste Stoffe, Wasserbegleiter, Folgewirkungen).

II. Jahrgang:

Organische Chemie:

Kohlenwasserstoffe (molekularer Aufbau, Nomenklatur;

Rohstoffbasis).

Organische Werkstoffe des Fachgebietes:

Kunststoffe (molekularer Aufbau, Eigenschaften, Anwendungsbereiche); Kraft- und Schmierstoffe; Erdölchemie (Gewinnung, Destillation, Erdölprodukte, Gütekenngrößen).

Biochemie:

Aminosäuren, Proteine, Enzyme, Nukleinsäuren, einfache biochemische Anaylsen (Anm.: richtig: Analysen) und Verfahren (Oxidation, Photosynthese, Fermentation).

V. Jahrgang:

Umwelttechnik:

Ökologie (Aufbau von Organismen; Stoffwechsel, ökologische Kreisläufe, Toxikologie). Luft-, Wasser-, Abwässer- und Bodenverunreinigungen (Entstehung, Vorbeugung, Behebung). Sondermüll. Biologisch gefährliche Stoffe am Arbeitsplatz. Feuerlöschmittel. Abfallverwertung. Sozial- und wirtschaftspolitische Aspekte (Verursacherprinzip;

Interessenskonflikte).

Technische Maßnahmen:

Unterdrückung von Luftverunreinigungen (Abscheider, Absorptions- und Adsorptionsanlagen, Oxidationsmethoden, katalytische Methoden). Abwasserbehandlung (Sedimentation, Filtration, Neutralisation, Ausfällen, Kläranlagen). Normen. Rechtsvorschriften und Behördenmaßnahmen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Fachrichtung. Aus methodischen Gründen erweist es sich als zweckmäßig, die erforderlichen Versuche vor allem im II. Jahrgang durch audiovisuelle Hilfsmittel zu unterstützen. Demonstrationen im Laboratorium sowie Lehrausgänge und Exkursionen erhöhen die Anschaulichkeit.

Im V. Jahrgang erfordert die Bildungs- und Lehraufgabe die Anwendung der technischen Vorkenntnisse der Schüler.

12.

ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND BETRIEBSINFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll zur Lösung von Aufgaben des Fachgebietes Programme in einer verbreiteten prozeduralen und objektorientierten Sprache erstellen, testen und dokumentieren können. Er soll eigene und fremde Programme verändern können.

Der Schüler soll zur Lösung betrieblicher Aufgaben Standardsoftwareprogramme auswählen und anwenden können.

Der Schüler soll die wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Auswirkungen des Einsatzes der elektronischen Datenverarbeitung beurteilen können. Er soll die neuen Technologien in unsere Kultur - ohne Verlust der diese tragenden Werte - einordnen können.

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Hardwarekomponenten von EDV-Systemen:

Aufbau, Funktion, Zusammenwirken. Schnittstellen.

Standardsoftware:

Textverarbeitung.

Betriebssystem:

Grundlegende Befehle und Utilities (Dateiverwaltung, Ein- und Ausgabe, Benutzeroberflächen, Betriebssystemsteuersprachen).

Programmieren:

Methoden des Softwareentwurfes. Strukturierte Programmierung. Kontrollstrukturen. Datenstrukturen. Lösen einfacher numerischer und nichtnumerischer Aufgaben.

II. Jahrgang:

Programmieren:

Einsatz aktueller Entwurfsmethoden beim Lösen von komplexeren

Aufgaben. Einsatz von Programmbibliotheken.

Standardsoftware:

Tabellenkalkulation, Datenbanken.

III. Jahrgang:

Programmieren:

Aufgaben des Fachgebietes. Programmadaptierung.

Programmoptimierung.

Standardsoftware:

Bilden von Modellen mit Kalkulationsprogrammen.

Präsentationsgrafik.

Betriebssysteme:

Lokale Netzwerke. Multi-User-Betriebssysteme.

Öffentliche Telekommunikationsnetze:

Datenfernverarbeitung, Datennetze, Telefax, Telex, ISDN.

IV. Jahrgang:

Innerbetriebliche Informationsverarbeitung:

Datenbeschaffung, Erfassen und Darstellen des Informationsflusses, Methoden und Verfahren zur Planung und Gestaltung betrieblicher Abläufe und Strukturen.

Informationsbeschaffung:

Abfragesprachen. Benützen von allgemein zugänglichen öffentlichen

Datenbanken.

Praktisches Datenverarbeitungsmanagement:

Bedarfsanalyse (Zielvorgaben, Ist-Soll-Ermittlungen), Benutzerstrukturen, Entscheidungsanalyse für die Anschaffung von EDV-Systemen. Erstellen von Leistungsverzeichnissen und Auswerten von Angeboten, Einführungsstrategien.

Auswirkungen der elektronischen Datenverarbeitung:

Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft, Sozialpolitik. Datenschutz,

Datensicherheit.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Verbreitung der Programme und Methoden in der betrieblichen Praxis. Besondere Bedeutung kommt der Berücksichtigung aktueller Methoden der Softwareentwicklung zu.

Die Gedächtnisbelastung des Schülers wird minimiert und die Motivation erhöht, wenn schon auf kurze theoretische Abschnitte Perioden der eigenständigen Arbeit am Rechner folgen.

Als Hilfen für die Darstellung von Programmabläufen und Datenflüssen bewähren sich graphische Darstellungen, wie Struktogramme und Datenflußpläne, allenfalls auch Pseudocode.

Die aktuellen Entwicklungen im Bereich der Software, wie die objektorierte Programmierung und der objektorientierte Entwurf, sind in allen Phasen der Programmerstellung besonders zu beachten. Für umfangreichere Programme empfiehlt sich Gruppenarbeit.

13.

MECHANIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die theoretischen Grundlagen für die mechanisch-technische Berechnung von Problemen der Fachrichtung sicher beherrschen. Er soll logische Zusammenhänge erkennen und auf Probleme der Fachrichtung anwenden können.

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Statik:

Masse, Kraft, statisches Moment, Kräftepaar. Ebene Kräftesysteme, resultierende Kraft und resultierendes Moment. Zerlegung von Kräften in Komponenten, statisches Gleichgewicht. Anwendung auf Balken und Stäbe. Schwerpunkt von Linien, Flächen und Körpern.

Festigkeit:

Beanspruchungsarten, Spannungsarten, Belastungsfälle und Festigkeitsarten.

II. Jahrgang:

Statik:

Momentenverteilung am Balken. Querkraft. Reibung.

Festigkeit:

Flächenmomente, Spannungsberechnungen des Balkens (Biege-, Torsions- und Wärmespannungen). Superposition und zusammengesetzte Beanspruchung, Vergleichsspannung.

III. Jahrgang:

Festigkeit:

Dauerbeanspruchung. Spannungszustände. Formänderungen nach

vorgegebenen Formeln, Superposition. Knickung.

Kinematik:

Bewegungsarten, Bewegungsgrößen, Bewegungsabläufe. Kinematik des

starren Körpers.

Dynamik:

Dynamisches Grundgesetz. Dynamik des starren Körpers (Schwerpunktsatz, Drallsatz, Energiesatz, Arbeitssatz). Einmassenschwinger.

IV. Jahrgang:

Hydromechanik:

Hydrostatik (ideales Fluid, Druck, hydrostatisches Grundgesetz). Kontinuitätsgleichung, Bernoulligleichung. Rohrreibung. Ausfluß aus Gefäßen und Mündungen. Kraftwirkung strömender Flüssigkeiten.

Thermodynamik:

Zustandsgrößen. Prozeßgrößen (Arbeit, Wärme), 1. Hauptsatz. Zustandsgleichungen und Zustandsänderungen idealer Gase. Entropie und 2. Hauptsatz. Kreisprozesse. Feuchte Luft. Wärmeübertragung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgabenstellungen der Praxis des Fachgebietes. Die Praxisnähe wird durch Lösung spezifischer Beispiele erhöht. Moderne Hilfsmittel sind anzuwenden.

Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Mathematik und angewandte Mathematik”, „Physik und angewandte Physik” und „Elektronische Datenverarbeitung und Betriebsinformatik” erforderlich.

14.

FERTIGUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes für die Fertigung verwendeten Maschinen und Verfahren kennen. Er soll für eine gegebene Aufgabe zwischen technischen und wirtschaftlichen sowie ökologischen Kriterien der Einzel-, Reihen- und Massenfertigung entscheiden sowie zweckmäßige Werkstoffe und Herstellungs- und Bearbeitungsverfahren auswählen können.

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Fertigungsverfahren:

Spanlose und spanende Bearbeitung, Maschinen und Geräte.

Werkstoffe:

Einteilung und normgemäße Bezeichnung.

II. Jahrgang:

Spanlose Fertigung:

Umform- und Fügeverfahren.

Kunststoffverarbeitung:

Fertigungsverfahren für Thermo- und Duroplaste.

III. Jahrgang:

Spanlose Fertigung:

Schneiden, Stanzen, Tiefziehen.

Spanende Fertigung:

Fertigungsverfahren, Fertigungswerkzeuge (Dreh-, Fräs-, Bohr- und Schleifwerkzeuge), Schneidengeometrie, Spanbildung, Schnittkräfte, Schneidwerkstoffe, Wärmebehandlung, Standzeit, Verschleiß.

IV. Jahrgang:

Vorrichtungen:

Bestimmen, Positionieren und Spannen, Spannkräfte , Deformationen,

Spannvorrichtungen; genormte Bauteile, Baugruppen.

Werkstück- und Werkzeugtransport:

Magazine und Speicher, Greifeinrichtungen, Transporteinrichtungen.

Handhabungseinrichtungen.

Werkzeugmaschinen:

Bohr-, Dreh-, Fräs- und Schleifmaschinen; CNC-Verfahren und CNC-Maschinen. Bearbeitungszentren. Flexible Fertigung.

V. Jahrgang:

Werkzeugbau:

Trenn-, Umform- und Fügewerkzeuge, Formenbau.

Sonderbearbeitungsverfahren, Sondermaschinen:

Feinstbearbeitung. Anwendung von Laserstrahlen, Elektronenstrahlen, Flüssigkeitsstrahlen, Ultraschall, Erosion; Feinschmieden, Ätzverfahren. Druckguß, Spritzguß.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgaben der Praxis des Fachgebietes.

Die Praxisnähe wird durch Lösung von Aufgaben aus der Fertigungstechnik erreicht. Dem Einsatz von Normalien ist besondere Beachtung zu schenken.

Als besonders nützlich erweist sich im Zusammenwirken mit dem Lehrer des Pflichtgegenstands „Konstruktionsübungen” die ausführliche Behandlung von Problemen der flexiblen Automatisierung.

Der Unterricht baut auf Vorkenntnissen aus den Pflichtgegenständen „Chemie, angewandte Chemie und Umwelttechnik” und „Werkstofftechnik” auf.

15.

MASCHINENELEMENTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Fachgebiet gebräuchlichen Maschinenelemente unter Berücksichtigung technischer Erfordernisse, einschlägiger Normen und der Wirtschaftlichkeit berechnen und gestalten können.

Lehrstoff:

II. Jahrgang:

Verbindungselemente:

Lösbare Verbindungselemente und Sicherungselemente; nicht lösbare

Verbindungen.

Rohrleitungselemente:

Rohre (Bauarten und Normbezeichnungen), Rohrverbindungen,

Armaturen.

Elemente der drehenden Bewegung:

Achsen, Wellen, Mitnehmerverbindungen, Wälzlager.

III. Jahrgang:

Konstruktionsregeln:

Schweiß-, Guß- und Schmiedekonstruktionen.

Elemente der drehenden Bewegung:

Kupplungen. Gleitlager.

Federelemente:

Biegefeder, Torsionsfeder, Silentelemente.

Getriebe:

Ebene Verzahnungen. Zahnräder und Zahnradgetriebe.

Zugmitteltriebe.

Hydraulik und Pneumatik:

Antriebe. Bauelemente.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Mechanik” und „Fertigungstechnik” erforderlich.

Anschauliche Beispiele fördern das Verständnis. Die Praxisnähe des Unterrichtes wird durch Verwenden von Modellen und Abbildungen und durch Aufgabenlösungen unter Zuhilfenahme der elektronischen Datenverarbeitung erhöht.

16.

BETRIEBSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll einzelne und vernetzte Aufgaben der betrieblichen Planung, Durchsetzung und Kontrolle analysieren, beurteilen und lösen können. Er soll den Einsatz der Produktionsfaktoren aufeinander abstimmen und optimieren können. Er soll die Ergebnisse beurteilen und bewerten können.

Der Schüler soll betriebliche Aktivitäten an den Kundenbedürfnissen orientieren können. Er soll die Marketinginstrumente kennen und anwenden können.

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Unternehmensorganisation:

Unternehmensfunktionen. Wirtschaftliche, soziale und ökologische

Ziele. Aufbau- und Ablauforganisation.

Arbeitsstudium:

Arbeitsgestaltung und Ergonomie. Rationelle und humane

Arbeitssysteme. Zeitwirtschaft.

Kostenrechnung:

Kostenerfassung. Kostenarten, Kostenstellen, Kostenträger.

IV. Jahrgang:

Produktionsorganisation:

Produktionsplanung und -steuerung. Materialwirtschaft und Logistik. Betriebsmitteleinsatz und -instandhaltung.

Personalwirtschaft:

Personalplanung. Anforderungsermittlung und Entlohnung.

Arbeitspädagogik.

Kostenrechnung:

Voll- und Teilkostenrechnung. Periodische Erfolgsrechnung.

V. Jahrgang:

Betriebsstättenplanung:

Neu- und Umplanung.

Sicherheitstechnik und Umweltschutz:

Rechtliche Vorschriften. Schutzmaßnahmen und betriebliche

Sicherheitseinrichtungen. Umweltschonender Einsatz betrieblicher

Ressourcen.

Controlling:

Spezielle Kostenmodelle. Plankostenrechnung. Kostenabweichungs- und Kosteneinflußgrößenanalyse. Kostenfunktionen. Direct Costing. Wirtschaftlichkeits- und Investitionsrechnungen. Finanzplanung und Finanzierung. Bilanzanalytik und Bilden betrieblicher Kennzahlen. Planungstechniken und Entscheidungsfindung.

Marketing:

Marketingziele. Marketingforschung. Marketinginstrumente und Marketing-Mix. Produktmanagement und -innovation. Akquisition und Abwicklung von Exportgeschäften.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Vielseitigkeit der Aufgabenstellungen und der Lösungsmethoden. Besonders nützlich ist der Einsatz von EDV-Anlagen und einschlägiger Software.

Der Gebrauch der englischen Sprache im Unterricht, praktische Fallbeispiele und Betriebsbesichtigungen erhöhen den Praxisbezug.

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