Verordnung über die Lehrpläne für Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten; Bekanntmachung von Lehrplänen für den Religionsunterricht

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1987-10-10
Letzte Aktualisierung 2009-05-05
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 27
Änderungshistorie JSON API

Zweckmäßigerweise wird an Erfahrungen und Vorkenntnisse der Schüler, insbesonders aus den Pflichtgegenständen „Elektronische Datenverarbeitung und Betriebsinformatik”, „Mitarbeiterführung”, „Qualitätssicherung”, sowie aus den technischen Pflichtgegenständen angeknüpft.

17.

WERKSTOFFTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Arten und Eigenschaften der in der Praxis verwendeten Werkstoffe, sowie die Verfahren zu ihrer Prüfung kennen. Er soll auf Grund technischer, wirtschaftlicher und ökologischer Kriterien die zweckmäßige Werkstoffwahl für Einzel-, Serien oder Massenfertigung treffen können.

Lehrstoff:

II. Jahrgang:

Werkstoffe:

Herstellung, Eigenschaften und Verwendung der wichtigsten technischen Werkstoffe. Oberflächenschutz.

III. Jahrgang:

Legierungen:

Zustandsdiagramme, Wärmebehandlung (Glühen, Härten, Vergüten).

Bruchmechanik:

Ermüdung, Rißbildung inklusive Kerbwirkung.

Prüfverfahren:

Statische und dynamische Verfahren, zerstörende und

zerstörungsfreie Prüfmethoden.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben des Fachgebietes. Daher wird zum Beispiel die Gewinnung der Werkstoffe gegenüber deren Eigenschaften zurücktreten. Die Abstimmung mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Chemie, angewandte Chemie und Umwelttechnik”, „Fertigungstechnik”, „Konstruktionsübungen”, „Laboratorium” und „Werkstätte” ist von größter Bedeutung.

18.

MASCHINENKUNDE UND FÖRDERUNTERRICHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll den Aufbau, die Arbeitsweise, das Betriebsverhalten, die Regelung und die Möglichkeiten des wirtschaftlichen Einsatzes von Kraft- und Arbeitsmaschinen sowie von Kraftwerksanlagen kennen. Er soll die Anlagen und Fördermittel der Lagertechnik sowie die Möglichkeiten ihres wirtschaftlichen Einsatzes kennen.

Lehrstoff:

V. Jahrgang:

Fördermaschinen:

Gleislose und schienengebundene Fördermittel.

Pumpen und Verdichter:

Bauarten, Anwendung.

Anlagen der Energiewirtschaft:

Kraftwerksanlagen, alternative Energien, Wärmepumpen.

Verbrennungskraftmaschinen:

Bauarten, Einsatz.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgaben des Fachgebietes. Zu jedem Themenbereich gehören Wirtschaftlichkeitsüberlegungen sowie Auswirkungen auf andere Betriebsbereiche und auf die Umwelt.

Geeignete Themenbereiche können durch Zusammenarbeit mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Physik und angewandte Physik”, „Mechanik” und „Laboratorium” vertieft werden.

19.

ELEKTROTECHNIK UND ELEKTRONIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Fachrichtung bedeutsamen Gesetze der Elektrotechnik und der industriellen Elektronik sowie die Bauarten, die Wirkungsweise und das Betriebsverhalten von elektrischen Betriebsmitteln kennen. Er soll die einschlägigen Vorschriften, Normen und Sicherheitsmaßnahmen kennen und beachten.

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Begriffe:

Größen und Einheiten. Feldbegriff. Stromarten. Meßgeräte.

Gleichstromtechnik:

Stromleitung in Metallen (Begriffe, Gesetze). Schaltungen von

Widerständen und Spannungsquellen.

Wechselstrom- und Drehstromtechnik:

Kennwerte (Spitzenwert, Effektivwert, Mittelwerte, Phasenverschiebung). Gesetze. Schaltungen.

Elektroinstallationen:

Leitungen, Installationsmaterial, Schutzmaßnahmen.

IV. Jahrgang:

Elektrische Maschinen und Transformatoren:

Aufbau, Wirkungsweise, Betriebsverhalten.

Elektromotorische Antriebe:

Leistungsermittlung, Betriebsverhalten, Auswahlkriterien.

Bauelemente der Elektronik:

Passive und aktive Bauelemente (Aufbau, Wirkungsweise, Kennlinien, Anwendungen). Stromrichter.

Mikrocomputertechnik:

Mikroprozessoren. Speicher. Bussysteme. Schnittstellen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der technischen Praxis des Fachgebietes. Zweckmäßigerweise wird von den im Pflichtgegenstand „Physik und angewandte Physik” erworbenen Vorkenntnissen ausgegangen.

Bildtafeln, Skizzenblätter und praxisübliche Unterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen ist die Absprache mit den Lehrern der fachtheoretischen Pflichtgegenstände und des Pflichtgegenstandes „Laboratorium” wichtig.

20.

MESS-, STEUERUNGS- UND REGELUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Fachrichtung bedeutsamen Verfahren der Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik sowie die Bauarten und die Wirkungsweise der in der Praxis verwendeten Geräte kennen. Er soll die einschlägigen Vorschriften und Normen kennen und beachten.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Meßgeräte:

Kenngrößen von Meßgeräten. Meßwertaufnehmer, Meßwertumformung und

-übertragung. Meßfehler.

Meßverfahren:

Verfahren für elektrische und nichtelektrische Größen.

Analog-Digital-Wandler, Digital-Analog-Wandler.

Digitaltechnik:

Logische Verknüpfungen. Codierung.

Steuerungstechnik:

Unterscheidungsmerkmale und Grundstrukturen von Steuerungen.

Gesetzmäßiges Erfassen von Steuerungsaufgaben.

V. Jahrgang:

Steuerungstechnik:

Elektromechanische, elektronische, pneumatische und hydraulische

Steuerungssysteme. Programmierbare Steuerungen.

Regelungstechnik:

Regelkreis. Regelkreisglieder. Optimieren von Regelkreisen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes. Zweckmäßigerweise wird von den im Pflichtgegenstand „Elektrotechnik und Elektronik” erworbenen Vorkenntnissen ausgegangen.

21.

MITARBEITERFÜHRUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Aufgaben der Führungskraft für die Erreichung des Unternehmensziels kennen. Er soll Konflikte in Organisationen diagnostizieren und handhaben können. Er soll das Leistungsklima positiv beeinflussen können.

Lehrstoff:

V. Jahrgang:

Rolle der Führungskraft im Analyse-, Entscheidungs- und Durchsetzungsprozeß.

Führungsaufgaben:

Ziele vereinbaren. Planen, organisieren und kontrollieren. Projektmanagement. Umfassendes Qualitätsmanagement.

Menschenführung:

Kommunikation, Moderation, Motivation, Beurteilung, Aus- und Weiterbildung, Förderung.

Führungspersönlichkeit:

Stärken- und Schwächenanalyse, persönliche Arbeitstechnik (Time Management, effiziente Beschaffung und Weitergabe von Information).

Unternehmenskultur:

Ausdrucksformen, Diagnose, Beurteilung, Gestaltung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Vielseitigkeit der Aufgabenstellungen und der Lösungsmethoden.

Durch Fallstudien und Rollenspiele mit Feedback in der Gruppe und über Videoaufzeichnungen werden die Schüler für menschliche Probleme in der betrieblichen Zusammenarbeit sensibilisiert.

22.

QUALITÄTSSICHERUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll statistische Gesetzmäßigkeiten erfassen und interpretieren können.

Er soll die volkswirtschaftliche Bedeutung der Qualitätssicherung und die betriebswirtschaftlichen Vorteile eines Qualitätssicherungssystems kennen.

Er soll die für die Berufspraxis notwendige Sicherheit in der Anwendung der Techniken der Qualitätssicherung besitzen. Er soll befähigt sein, die Prüfung „Qualitätstechnik II” bei der Österreichischen Vereinigung für Qualitätssicherung erfolgreich abzulegen.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Qualitätssicherungssystem:

Auswirkungen der Qualitätssicherung auf innerbetriebliche und

zwischenbetriebliche Strukturen und Abläufe.

Auswertungsverfahren:

Spezielle Wahrscheinlichkeitsverteilungen Stichprobenkenngrößen, Zufallsstreubereiche, Vertrauensbereiche, statistische Tests.

Statistische Prozeßlenkung:

Prozeßfähigkeit; Qualitätsregelkarten für Zählergebnisse, Qualitätsregelkarten für Meßwerte mit und ohne vorgegebene Grenzwerte.

Annahmestichprobenprüfung:

Stichprobenprüfung anhand qualitativer und quantitativer Merkmale,

Stichprobensysteme.

Zuverlässigkeitsprüfung:

Lebensdauerverteilungen, Stichprobenpläne, Auswertung der Zuverlässigkeitsprüfung, Zuverlässigkeitsplanung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die praktische Anwendbarkeit im Fachgebiet; daher empfiehlt sich das Ausgehen von praxisnahen Fallbeispielen unter Verwendung von Tabellen, Nomogrammen und modernen Rechenhilfsmitteln entsprechend der betrieblichen Praxis.

Wegen der zwischenbetrieblichen und oft auch internationalen Anwendung ist die Behandlung der bestehenden Normen besonders wichtig.

23.

KONSTRUKTIONSÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll selbstständig sowie in Gruppenarbeit unter Einhaltung der gültigen Vorschriften und Normen unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und ökologischen Gegebenheiten sowie der Fertigung auf Grund praxisüblicher Konstruktionsunterlagen Entwurfsaufgaben des Fachgebietes mit und ohne Rechnerunterstützung lösen und dokumentieren können.

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Elemente:

Zeichengeräte, Zeichentechniken, Normen, Bemaßung und Beschriftung; Toleranzen und Passungen; Oberflächenkennzeichen.

Fertigkeiten:

Skizzieren und Darstellen einfacher technischer Körper in den drei

Hauptrissen; Modellaufnahme.

Werkzeichnungen:

Einfache Normteile und Bauteile nach Vorlage oder Modellaufnahme.

Stücklisten.

II. Jahrgang:

Verbindungselemente:

Lösbare und nicht lösbare Verbindungen; Rohrleitungselemente. Wälzlagerungen.

III. Jahrgang:

Maschinenelemente:

Elemente der drehenden Bewegung. Federelemente. Zahnräder- und Zahnradgetriebe. Zugmitteltriebe.

IV. Jahrgang:

Vorrichtungsbau:

Vorrichtungen zum Spannen und Lagern von Werkzeugen und Werkstücken.

Fördertechnik:

Magazinier- und Zubringeinrichtungen; Handhabungstechnik.

V. Jahrgang:

Werkzeugbau:

Umform-, Fügewerkzeuge; Formenbau.

Automatisation:

Verknüpfung von flexiblen Fertigungssystemen unter Anwendung

moderner Antriebs- und Steuerungstechnik.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis, der Beitrag zur systematischen Einführung in Entwurfsprobleme sowie die Schulung des konstruktiven Denkens in Bezug auf funktionstreues, wirtschaftliches, fertigungs-, norm- und designgerechtes Gestalten.

Besonders wertvoll sind Übungen, in denen wertanalytische, fertigungs- und sicherheitstechnische sowie ergonomische Aspekte zu berücksichtigen sind.

Zur Praxisnähe gehört auch die Behandlung mindestens eines komplexen, gegenstandsübergreifenden Projektes im V. Jahrgang.

Zur Praxisnähe gehören auch die Verwendung praxisüblicher Unterlagen und Behelfe, auch in englischer Sprache, der Einsatz elektronischer Hilfsmittel und fachspezifischer Programme sowie die systematische Darstellung des Projektes.

24.

LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Planungs-, Meß- und Prüfaufgaben der betrieblichen Laboratoriumspraxis im Fachgebiet selbständig und sorgfältig ausführen sowie kritisch auswerten können. Er soll für die jeweilige Aufgabe geeignete Methoden und Geräte unter Beachtung der Sicherheitserfordernisse und der Umweltverträglichkeit auswählen können. Er soll Meßergebnisse auswerten und interpretieren und Untersuchungsberichte abfassen können.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

V. Jahrgang:

Übungen aus den Stoffgebieten „Elektronische Datenverarbeitung und Betriebsinformatik”, „Fertigungstechnik”, „Betriebstechnik”, „Werkstofftechnik”, „Maschinenkunde und Fördertechnik”, „Elektrotechnik und Elektronik”, „Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik”, „Mitarbeiterführung”, „Qualitätssicherung” und „Werkstätte” betreffend den jeweiligen Lehrstoff der Pflichtgegenstände, sowie chemisch-technologische Untersuchungen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Vielseitigkeit der Methoden, die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis, der Beitrag der Integration von Fachtheorie und Fachpraxis, der Beitrag zur systematischen Einführung in die praktischen Probleme der neuen Technologien im Wirtschaftsingenieurwesen sowie die vorhandene Laboratoriumsausstattung. Dem Stand der Technik, insbesondere der Umwelttechnologie, angepaßte Lehrinhalte sind in diesem Zusammenhang von größter Wichtigkeit.

Manche Übungen bedürfen neben der Erörterung im fachtheoretischen Unterricht der Vorbereitung durch kurze Vorbesprechungen nach dem Stand des Unterrichtes in den fachtheoretischen Pflichtgegenständen. Besonders wertvoll sind Übungen, die den Lehrstoff mehrerer Themenbereiche oder Unterrichtsgegenstände anwenden.

Die effiziente Arbeit in der Gruppe, die sorgfältige Behandlung der Geräte und die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften werden zweckmäßigerweise durch einführende Hinweise und durch lenkendes Eingreifen gewährleistet.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

25.

WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der für den Ausbildungszweig bedeutsamen Werk- und Hilfsstoffe kennen.

Der Schüler soll facheinschlägige Erzeugnisse nach normgerechten Zeichnungen und Schaltplänen herstellen sowie facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.

Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Grundausbildung:

Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung. Fertigkeiten (Messen, Anreißen, Körnen, Feilen, Schleifen von Hand, Meißeln, Sägen, Bohren, Senken, Gewindeschneiden von Hand, Schaben, Stempeln, Scharfschleifen von Hand, Passen, Reiben von Hand).

Blechbearbeitung und Stahlbau:

Richten, Biegen, Nieten, Abkanten, Bördeln, Treiben, Schneiden mit der Schere, Weichlöten, Oberflächenschutz durch Anstrich, Kleben, Grundkenntnisse der gebräuchlichen Beschläge.

Mechanische Werkstätte:

Fräsen und Hobeln verschiedener Werkstoffe nach Anriß und nach Maß unter Einhalten vorgegebener Toleranzen. Längs-, Plan- und Innendrehen, Einstechen, Abstechen, maschinelles Gewindeschneiden.

Schmiede:

Freiformschmieden, Strecken, Breiten, Spitzen, Stauchen, Lochen, Spalten, Absetzen, Richten, Biegen, Kröpfen, Rollen, Verdrehen, Schrotten, Gesenkschmieden. Einfache Glüh- und Härtearbeiten.

II. Jahrgang:

Mechanische Werkstätte:

Arbeiten mit steigendem Schwierigkeitsgrad an Fräs- und Bohrmaschinen. Stirn- und Mantelfräsen. Einfache Teilkopfarbeiten. Einfache Arbeiten an programmgesteuerten Maschinen. Dreharbeiten mit der Zug- und Leitspindeldrehmaschine zwischen Spitzen, mit Setzstöcken (Lünetten), Planscheiben und Drehdornen. Herstellen von Innen- und Außengewinden, Kordeln, Rändeln, Federwickeln. Einfache Arbeiten an programmgesteuerten Maschinen.

Schweißerei:

Sicherheitsvorschriften für die Durchführung von Schweißarbeiten. Gasschmelz-, Elektro- und Schutzgasschweißen (Arbeitsweise und Bedienung von Schweißgeräten. Schweißen von Stumpf-, Kehl- und Ecknähten an verschiedenen Werkstücken und in verschiedenen Positionen, Blech- und Rohrschweißen); Hartlöten, Brennschneiden.

Montage:

Zerlegen und Zusammenbau von Maschinen, Baugruppen und Geräten. Justieren, Prüfen und Instandsetzen. Feststellen und Beheben von mechanischen Störungen. Zurichten, Verlegen und Prüfen von druckmittelführenden Leitungen bis 15 mm NW.

Werkzeug- und Vorrichtungsbau:

Herstellen einfacher Schnitt-, Stanz-, Meß- und spanabhebender

Werkzeuge sowie von Vorrichtungen unter Verwendung von genormten

Bauteilen und Baugruppen.

Formenbau:

Modelltischlerei (Anwendung im Modellbau, Fertigkeiten, Holzverbindungen, Anfertigen einfacher Modelle aus verschiedenen Werkstoffen). Gießerei (Herstellen von ein- und mehrteiligen Gußformen mit Kernen, Schmelzen, Gießen, Herstellen von Gußteilen). Kunststoffverarbeitung (Verarbeitung thermoplastischer Halbzeuge und duroplastischer Faserverbundwerkstoffe; spanende Verarbeitungsverfahren, Umform-, Schweiß- und Klebetechniken).

III. Jahrgang:

Mechanische Werkstätte:

Fräs- und Bohrarbeiten mit steigendem Schwierigkeitsgrad. Verzahnungen mit Teilapparat. Fräsen und Bohren nach Koordinatensystem. Arbeiten an numerisch gesteuerten Werkzeugmaschinen (manuelle Programmierung). Dreharbeiten mit steigendem Schwierigkeitsgrad. Formdrehen, Außermittedrehen, Kegeldrehen, Gewindesonderformen, mehrgängige Innen- und Außengewinde, Arbeiten an numerisch gesteuerten Drehmaschinen (manuelle Programmierung).

Werkzeug- und Vorrichtungsbau:

Herstellen von Vorrichtungen, Schnitt-, Spritz- und Druckgußwerkzeugen. Wärmebehandlung des Stahles, Härteprüfung. Schleifen und Abziehen von Schneidewerkzeugen. Rund-, Form- und Flachschleifen.

Arbeitsvorbereitung:

Rechnerunterstützte Arbeitsplanung und Arbeitssteuerung. Arbeitsaufträge. Vor- und Nachkalkulation. Werkstattzeichnungen. Beschaffungswesen. Führung praxisüblicher Dateien; Lagerhaltung.

Werkstätte für Elektrotechnik und Elektronik:

Niederspannungsinstallation, Zurichten und Verlegen von Leitungen, Herstellen von Verbindungen. Installationsschaltungen. Inbetriebnahme und Wartung von Verteil-, Sicherungs- und Schalteinrichtungen unter Beachtung der elektrischen und mechanischen Schutzmaßnahmen.

Visuelles Erkennen verschiedener elektronischer Bauteile. Aufbauen, Inbetriebnahme, Reparatur und Prüfen elektronischer Geräte und Systeme, Anschluß und Verbindungstechnik.

Didaktische Grundsätze:

Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut gemacht werden. Die in der Allgemeinen Dienstnehmerschutzverordnung und Allgemeinen Maschinen-Schutzvorrichtungsverordnung sowie im Arbeitnehmerschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern, ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretischtechnischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit.

Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.

Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von Fertigungsbetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug kann durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert gefördert werden.

Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.

26.

PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1.

B. FREIGEGENSTÄNDE

STENOPTYPIE

Siehe Anlage 1.

ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

( )

Siehe Anlage 1.

REFA

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im REFA - Grundlehrgang definierten Kenntnisse und Fertigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsstudiums aufweisen.

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Begriffe und Größen:

Systemanalyse, Ergonomie, Datenerfassung, Auflaufanalyse,

Zeitanalyse, Systeme vorbestimmter Zeiten.

Techniken:

Leistungsgradbeurteilung, Zeitaufnahme.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Techniken:

Arbeitsvorbereitung, Arbeitsgestaltung, Arbeitsbewertung,

Arbeitsunterweisung.

Arbeitsstudien:

Datenermittlung und Kostenrechnung.

Didaktische Grundsätze:

Wichtigstes Kriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis. Die Regeln werden zweckmäßigerweise aus anschaulichen Beispielen abgeleitet.

QUALITÄTSSICHERUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Bedeutung der Qualitätssicherung aus volkswirtschaftlicher und betriebswirtschaftlicher Sicht kennen. Er soll statistische Parameter aus Stichproben erfassen und interpretieren können.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Stichprobenprüfung:

Stichprobensysteme, Zuverlässigkeitsprüfung, Auswertung von Stichproben, Parameter und ihre Schätzwerte, Zufallsstreubereiche, Vetrauensbereiche, statistische Tests.

V. Jahrgang:

Qualitätssicherung im Betrieb:

Qualitätssicherungssysteme, Qualitätsregelkarten, Qualitätskosten.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.3.3

LABOR FÜR BETRIEBSWIRTSCHAFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll in der Praxis der Betriebsorganisation häufig anfallenden inner- und außerbetrieblicher Aufgaben lösen können. Er soll die Geräte und Verfahren der modernen Bürotechnik anwenden können.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Organisation:

Innerbetriebliche Ablage und Evidenzhaltung; Bestellung; Auftrag; Faktura, Beleg, Ablagetätigkeit, Mahnwesen, Versand, Materialverwaltung; einfacher Schriftverkehr; Verkehr mit Bahn, Post und Spedition.

Rechnungswesen:

Personalwesen, Buchhaltung, Zahlungs- und Schriftverkehr;

Personalverrechnung. Finanzierung und Planung von Einzelprojekten;

Kalkulation; Kostenrechnung. Lohn- und Gehaltsverrechnung (Sonderzahlungen, Jahresausgleich).

V. Jahrgang:

Recht:

Arbeitsrecht, Arbeitnehmerschutz, Gewerkschaften; Steuerrecht;

Versicherungswesen.

Führung:

Innerbetriebliche Hierarchien. Führungstechniken; Personalplanung;

Stellenausschreibung. Entscheidungstechniken, Managementtechniken, Führungsstile, Personalmanagement, Personalbeurteilung.

Organisation:

Export, Import, Spedition. Operative Budgets.

Rechnungswesen:

Bilanz und Bilanzanalyse, Kennzahlen, Erfolgsrechnung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe empfiehlt sich die Simulation des Geschäftsverkehrs einer Firma, wobei der Schüler die Laufbahn vom Sachbearbeiter bis zum leitenden Angestellten durchläuft. Das Vorhandensein mehrerer Abteilungen im organisatorischen Aufbau der simulierten Firma ermöglicht eine Jobrotation.

Die Auswirkungen der getroffenen Entscheidungen können jederzeit in Zwischenanalysen erfaßt werden und geben dem Schüler Einblick in den betrieblichen Erfolg und Mißerfolg.

AKTUELLE FACHGEBIETE

(Anm.: aufgehoben durch BGBl. Nr. 665/1995)

C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Leibesübungen

Siehe Anlage 1.

D. FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.


*) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen bzw. durch zusätzliche Lehrplanbestimmungen der Schulbehörde erster Instanz sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Stundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Art. I § 2 Abs. 2 der Lehrplanverordnung sowie Anlage 1 Abschnitt Ia.

*1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes Ia der Anlage 1 abgewichen werden.

*2) Einschließlich Fertigungsmaschinen.

*3) Einschließlich Werkstoffprüfung.

*4) Nicht die im Pflichtgegenstand „Lebende Fremdsprache” unterrichtete Sprache; in Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

*5) Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für höchstens 8 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, wobei aus pädagogischen Gründen eine Blockung anzustreben ist.

*6) Lehrverpflichtungsgruppe wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

Anlage 1 6 3

Anlage 1.6.3


LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR REPRODUKTIONS- UND DRUCKTECHNIK

I. STUNDENTAFEL *1)

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```

```

Wochenstunden *) Lehrver-

Pflichtgegenstände Summe pflich-

Jahrgang tungs-

I. II. III. IV. V. gruppe

```

```

```

1.

Religion ................... 2 2 2 2 2 10 (III)

```

```

2.

Deutsch .................... 3 2 2 2 2 11 (I)

```

```

3.

Lebende Fremdsprache

```

(Englisch) ................. 2 2 2 2 2 10 (I)

```

4.

Geschichte und Sozialkunde . - - 2 2 - 4 (III)

```

```

5.

Geographie und

```

Wirtschaftskunde ........... 2 2 - - - 4 (III)

```

6.

Rechtskunde und

```

Politische Bildung *2) ..... - - - 2 2 4 III

```

7.

Leibesübungen .............. 2 2 2 1 1 8 (IVa)

```

```

8.

Mathematik und angewandte

```

Mathematik ................. 4 4 2 2 - 12 (I)

```

9.

Physik und angewandte Physik 2 2 2 - - 6 (II)

```

```

10.

Chemie, angewandte Chemie

```

und Umwelttechnik .......... - 2 2 - - 4 II

```

11.

Elektronische

```

Datenverarbeitung und

angewandte elektronische

Datenverarbeitung .......... - 2 - - - 2 I

```

12.

Allgemeine

```

Betriebswirtschaftslehre

*3) ........................ - - 2 3 4 9 I

```

13.

Betriebswirtschaftslehre

```

der Reproduktions- und

Drucktechnik *4) ........... - - - 3 5 8 I

```

14.

Grundlagen des

```

Maschinenbaues *5) ......... 2 2 - - - 4 I

```

15.

Bedruckstofftechnologie .... - - - 2 2 4 I

```

```

16.

Bildtechnologie ............ - - - - 4 4 I

```

```

17.

Laboratorium für

```

Reproduktions- und

Drucktechnologie *6) ....... - - - 14 12 26 I

```

18.

Meß- und Prüftechnik *6) ... - - 3 3 2 8 I

```

```

19.

Betriebstechnik ............ - 2 2 2 2 8 I

```

```

20.

Stilkunde und graphische

```

Künste ..................... - - 2 - - 2 II

```

21.

Fachkunde und Werkstätte ... 21 16 15 - - 52 V

```

```

```

Gesamtwochenstundenzahl 38- 38- 38- 38- 38-

40 40 40 40 40 195

```

22.

Pflichtpraktikum ........... mindestens je vier Wochen vor

```

Eintritt in den III. und

V. Jahrgang.

```

```

Wochenstunden *) Lehrver-

Freigegenstände pflich-

Jahrgang tungs-

I. II. III. IV. V. gruppe

```

```

Stenotypie ..................... 2 2 - - - (V)

Zweite lebende Fremdsprache

(....) *7) ..................... - - 3 3 3 (I)

Rechnerunterstütztes

betriebliches Rechnungswesen ... - - - 2 2 I

```

```

Unverbindliche Übungen

```

```

Leibesübungen ......... (bis zu) 2 2 2 2 2 (IVa)

```

```

Förderunterricht

```

```

Deutsch ........................ *8) (I)

Lebende Fremdsprache (Englisch) *8) (I)

Mathematik und angewandte

Mathematik ..................... *8) (I)

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2.

DEUTSCH

Siehe Anlage 1.

3.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

4.

GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE

III. Jahrgang:

IV. Jahrgang:

Im übrigen siehe Anlage 1.

5.

GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

6.

RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Berufsausübung im Fachgebiet bedeutsamen Rechtsvorschriften und Vertragsarten kennen.

Der Schüler soll die für das Verständnis des politischen und sozialen Lebens und zur Wahrnehmung der staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten erforderlichen Kenntnisse besitzen. Er soll die demokratischen Prinzipien bejahen.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Unternehmerrecht:

Privatrecht, Handelsrecht (Kaufmann, Firma, Handelsregister, Dienstleistungen, Handelsgeschäfte, Handelskauf). Gewerberecht (Antritt und Ausübung eines Gewerbes). Wertpapiere.

Arbeitnehmerrecht:

Arbeitsrecht (Arbeitsvertrag, Rechte und Pflichten der Vertragspartner, Auflösung von Arbeitsverhältnissen; Angestelltengesetz; Arbeiter, Lehrling), Arbeitsschutz (Arbeitszeitschutz, allgemeiner und besonderer technischer Arbeitsschutz, Aushangpflicht; Sozialversicherung).

Vertragstechnik:

Vertragsmuster (Dienstvertrag, Werkvertrag; Kaufvertrag, Liefer- und Zahlungsbedingungen; einfacher Gesellschaftsvertrag).

V. Jahrgang:

Medienrecht:

Begriffe. Geltungsbereich. Schutz der journalistischen Berufsausübung. Persönlichkeitsschutz. Impressum; Offenlegung und Kennzeichnung, Bibliotheksstücke. Straf- und zivilrechtliche Bestimmungen.

Schutz geistigen Eigentums:

Urheberrecht (Begriffe, Geltungsbereich, Schutzbestimmungen;

Übertragung der Verwertungsrechte, Werknutzungsrecht. Persönlichkeitsrecht; wettbewerbsrechtliche Bestimmungen;

internationales Urheberrecht). Patentrecht, Musterschutz.

Politische Bildung:

Staatselemente, Aufgaben des Staates; Staats- und Regierungsformen, politische Parteien, Verbände. Österreichisches Verfassungsrecht (demokratisches, republikanisches, bundesstaatliches, rechtsstaatliches Prinzip). Rechte und Pflichten des Staatsbürgers. Verfassungen bedeutender Staaten; internationale Stellung Österreichs, immerwährende Neutralität, umfassende Landesverteidigung. Europäische Integration, zwischenstaatliche Organisationen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Verständnis für Probleme des öffentlichen Lebens und für komplexe Zusammenhänge in Wirtschaft und Recht sowie die Aktualität.

Dementsprechend kommt bei Divergenzen zwischen Theorie und der politischen Wirklichkeit das größere Gewicht der letzteren zu. In vielen Teilbereichen wird auf Vorkenntnisse aus dem Pflichtgegenstand „Geschichte und Sozialkunde” zurückgegriffen werden können.

Da die im Mittelpunkt der Bildungs- und Lehraufgabe stehende politische Bildung vor allem durch Erleben erworben wird, kommt Diskussionen, Rollenspielen, Besuchen von Institutionen und Vorträgen auch schulfremder Personen große Bedeutung zu. In den wirtschaftlichen und rechtlichen Themenbereichen sind Fallbeispiele besonders nützlich, für die die Arbeit in Gruppen und die Diskussion zweckmäßige Arbeitsformen sind.

Die Selbständigkeit der Schüler wird erhöht, wenn der Lehrer in Diskussionen durch Zwischenfragen dafür sorgt, daß kein Standpunkt und kein wesentliches Argument übersehen wird.

7.

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

8.

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit im Rechnen mit Zahlen, Variablen und Funktionen besitzen und die Methoden der Analysis, der Numerik und der Statistik auf Aufgaben anderer Unterrichtsgegenstände anwenden können.

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Algebra:

Zahlenbereiche, Gleichungen (Terme, lineare Gleichungen und Ungleichungen, Formelumwandlungen, rein quadratische Gleichungen). Funktionen (Darstellung von Funktionen, lineare Funktionen). Addition und Subtraktion von Vektoren, Multiplikation eines Vektors mit einem Skalar.

Numerik:

Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnung, Gleitkommazahlen, Zahlen

begrenzter Genauigkeit, Gebrauch der in der Praxis üblichen

Rechengeräte, Gebrauch von Funktionstafeln).

Geometrie:

Planimetrie (Kongruenz, Ähnlichkeit), Trigonometrie des

rechtwinkeligen Dreiecks.

II. Jahrgang:

Algebra:

Potenzen mit reellen Exponenten, Rechenoperationen mit Logarithmen, quadratische Gleichungen, Exponentialgleichungen, logarithmische Gleichungen, lineare Gleichungssysteme bis zu drei Variablen, Potenz- und Wurzelfunktionen, Kreis- und Arcusfunktionen, Exponentialfunktionen, logarithmische Funktionen, allgemeine Kreisfunktionen, Darstellung komplexer Zahlen und von Funktionen. Vektorrechnung (Skalarprodukt).

Statistik:

Häufigkeitsverteilungen, Stichprobenkenngrößen, Fehlerrechnung.

Korrelationsrechnung und Regressionsrechnung.

Geometrie:

Berechnung des Dreiecks mit Hilfe des Sinus- und des Cosinussatzes.

Kegelschnitte.

III. Jahrgang:

Analysis:

Zahlenfolgen und Reihen, Grenzwert, Stetigkeit; Differenzquotient, Ableitung reeller Funktionen, Differentiationsregeln, Differential, Funktionsdiskussion; bestimmtes Integral.

Statistik:

Wahrscheinlichkeitsrechnung, Korrelationsrechnung und Regressionsrechnung.

IV. Jahrgang:

Algebra und Numerik:

Vektoralgebra, Matrizenrechnung.

Analysis:

Funktionen mit zwei unabhängigen Variablen, gewöhnliche lineare Differentialgleichungen mit konstantem Koeffizienten.

Statistik:

Testverfahren, Varianzanalyse, Korrelationskoeffizient.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Dementsprechend werden daher die Rechenbeispiele zu wählen sein. Die Absprache mit den Lehrern der fachtheoretischen Pflichtgegenstände ist erforderlich, um die rechtzeitige Bereitstellung mathematischer Kenntnisse zu sichern.

In jedem Jahrgang drei Schularbeiten.

9.

PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Vorgänge exakt beobachten und beschreiben sowie aus den Beobachtungsergebnissen physikalische Gesetzmäßigkeiten erkennen und erklären können. Er soll in den für das Fachgebiet wichtigen Teilbereichen der Physik und in der naturwissenschaftlichen Weltsicht grundlegende Kenntnisse besitzen.

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Allgemeine Physik:

Aufgabe und Arbeitsweise der Physik. Gesetzliche Maßeinheiten.

Internationales Einheitssystem (IS). Meßfehler.

Mechanik des Massenpunktes:

Kinematik (Geschwindigkeit, Beschleunigung, Translation, Rotation, zusammengesetzte Bewegung). Dynamik (Trägheit, Kraft und Masse, Newtonsche Axiome). Arbeit und Leistung. Energie, Impuls, Drehimpuls, Erhaltungssätze. Reibung. Dynamik der Rotation. Gravitation.

Temperatur und Wärme:

Temperaturbegriff, Temperaturmessung; Wärme, Wärmemessung, Wärmetransport. Kältemaschinen, Wärmepumpen.

II. Jahrgang:

Mechanik deformierbarer Körper:

Hydro- und Aerostatik (Aggregatzustände, Druck, Schweredruck). Oberflächenspannung und Kapillarität. Strömungen (laminare und turbulente Strömung, Viskosität). Der deformierbare feste Körper (Spannung, Dehnung).

Strahlenoptik:

Reflexion, Brechung, Optische Geräte. Lichtgeschwindigkeit.

Mechanische Schwingungen und Wellen:

Schwingungen, Wellen, Interferenz, Beugung. Stehende Wellen.

Modulation. Schallwellen.

Wellenoptik:

Interferenz, Beugung, Polarisation. Spannungsoptik. Absorption,

Dispersion, Streuung.

III. Jahrgang:

Strahlung:

Fotometrie (Strahlungsfeldgrößen, Einheiten der Lichttechnik); Lichterzeugung und -verteilung. Strahlung des schwarzen Körpers. Farbtemperatur.

Elektrizität:

Ladung, Elektrisches Feld. Spannung, Strom, Arbeit, Leistung. Elektronenleiter, Ionenleiter, Halbleiter. Schutzmaßnahmen.

Magnetismus:

Elektromagnetismus. Elektromagnetische Induktion. Generator. Motor.

Magnetische Eigenschaften der Stoffe.

Wechselstrom:

Wechselstromgrößen, Transformator. Drehstrom.

Weltbild:

Zusammenhänge der Teilgebiete der klassischen Physik. Auswirkungen der modernen Physik (Relativitätstheorie, Quantenphysik, Kernphysik, sozial- und wirtschaftspolitische Aspekte).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Fachrichtung. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe bewährt sich das Ausgehen von experimentellen Nachweis physikalischer Zusammenhänge, gefolgt von der Erläuterung der gewonnenen Erkenntnisse an Beispielen aus der Praxis.

10.

CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Fachrichtung bedeutsamen Begriffe und Gesetze der Chemie beherrschen.

Der Schüler soll Strukturen im Aufbau der facheinschlägigen Werk- und Hilfsstoffe beschreiben können. Er soll den Aufbau, die Funktion und den Einsatz der im Fachgebiet verwendeten Stoffe wie deren Auswirkungen auf die Umwelt kennen.

Lehrstoff:

II. Jahrgang:

Begriffe und Gesetze:

Atomaufbau und Periodensystem; chemische Bindungen; Oxidationszahl; Protolyse; pH-Wert; Redoxreaktionen; Elektrolyse, Energieverhältnisse chemischer Reaktionen. Stöchiometrische Gesetze und einfache Berechnungen.

Anorganische Werk- und Hilfsstoffe:

Metalle, Halbmetalle, Nichtmetalle; Isolationsstoffe; Halbleiter.

Inerte Gase; Brennstoffgase.

Elektrochemie:

Redoxreihe, galvanische Zellen; Korrosion und Korrosionsschutz;

Galvanostegie.

III. Jahrgang:

Organische Chemie:

Kohlenwasserstoffe (molekularer Aufbau, Nomenklatur; Rohstoffbasis); in organischen Werk- und Hilfsstoffen des Fachgebietes enthaltene funktionelle Gruppen. Kunststoffe (molekularer Aufbau, Eigenschaften). Isolationsstoffe. Schmieröle.

Umwelttechnik:

Luft-, Wasser-, Abwässer- und Bodenverunreinigungen (Entstehung, Vorbeugung, Behebung). Sondermüll. Biologisch gefährliche Stoffe am Arbeitsplatz. Feuerlöschmittel. Abfallverwertung. Sozial- und wirtschaftspolitische Aspekte (Verursacherprinzip;

Interessenkonflikte).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Fachrichtung. Aus methodischen Gründen erweist es sich als zweckmäßig, die erforderlichen Versuche durch audiovisuelle Unterrichtsmittel zu unterstützen.

11.

ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE

DATENVERARBEITUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll von anderen verfaßte und dokumentierte Programme anwenden können.

Der Schüler soll zu einfachen Aufgaben des Fachgebietes Programme in einer mathematisch-technisch orientierten Programmiersprache erstellen, testen, verbessern und dokumentieren können.

Der Schüler soll die wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Auswirkungen des Einsatzes der elektronischen Datenverarbeitung beurteilen können. Er soll dazu befähigt sein, die neuen Technologien in unserer Kultur - ohne Verlust der diese tragenden Werte - einzuordnen.

Lehrstoff:

II. Jahrgang:

EDV-Anlagen:

Aufbau, Funktion, Organisation, Bedienung.

Algorithmik:

Systematik der Problemlösung, Strukturelemente.

Betriebssystem und Anwendersoftware:

Betriebssystemunterprogramme, Dienstprogramme, Fremdprogramme (Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Graphik, Dateiverwaltung).

Programmieren:

Programme ohne Dateizugriff, Unterprogrammtechnik. Anwendung

(Aufgaben des Fachgebietes).

Auswirkungen der Elektronischen Datenverarbeitung:

Betriebswirtschaft (Rationalisierung, zunehmende Bedeutung der Organisation), Volkswirtschaft (Strukturwandel in der Wirtschaft und auf dem Arbeitsmarkt), Sozialpolitik (Beschäftigungspolitik, Arbeitszeit; neue Arbeitsformen und -belastungen), Datenschutz (Persönlichkeitsschutz, Schutz geistigen Eigentums).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Berufspraxis. Daher liegt das Hauptgewicht auf den Themenbereichen „Algorithmik” und „Betriebssystem und Anwendersoftware”, bei den Beispielen auf Aufgaben aus den theoretisch-technischen und theoretisch-fachlichen Unterrichtsgegenständen.

Die Gedächtnisbelastung der Schüler wird minimiert und die Motivation erhöht, wenn schon auf kurze theoretische Abschnitte Perioden des eigenständigen Arbeitens folgen.

Als Programmierhilfen bewähren sich insbesondere graphische Darstellungen wie Programmablaufplan und Struktogramm, allenfalls auch Pseudocode.

12.

ALLGEMEINE BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll den Aufbau des Betriebes, das fachbezogene Betriebsgeschehen und die Beziehungen des Betriebes zur Außenwelt kennen. Er soll Verständnis für die Bestrebungen zur Humanisierung der Arbeitswelt und für die Problematik des Umweltschutzes besitzen.

Der Schüler soll einfache Formen des branchenüblichen Schriftverkehrs und Zahlungsverkehrs durchführen können.

Der Schüler soll die Arbeiten im dokumentären und instrumentellen Rechnungswesen bewältigen können und die Fähigkeit zur Auswertung der Zahlen des Rechnungswesens für unternehmerische Entscheidungen besitzen. Er soll selbständig betriebswirtschaftliche Entscheidungen treffen und den Auswirkungen der Veränderungen in der Wirtschaft auf den Betrieb Rechnung tragen können.

Der Schüler soll Konzepte und Techniken der Unternehmensführung kennen und betriebswirtschaftliche Probleme verbal, rechnerisch und grafisch lösen können.

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Faktoren der Wirtschaft:

Bedürfnis; Bedarf; Güter und Dienstleistungen; Markt und Marktformen; Preisbildung. Geld- und Kapitalmarkt.

Betrieb:

Aufgaben und Arten; Überblick über die Faktoren und Funktionen des Betriebes; Betriebsstandort.

Unternehmung:

Unternehmungsformen; Finanzierung, Investition.

Dokumentäres Rechnungswesen:

Begriff, Gliederung und Aufgaben des dokumentären Rechnungswesens;

rechtliche Grundlagen; Belegwesen; System der doppelten Buchhaltung;

Kontenrahmen und Kontenplan für die grafische Industrie.

Schriftverkehr:

Posteingang, Postversand; Ablagetätigkeiten. Warenverkehr, Zahlungsverkehr, Schriftverkehr mit Behörden.

IV. Jahrgang:

Unternehmensführung:

Managementfunktionen, Managementkonzepte und Managementtechniken; Personal und Personalpolitik; Grundlagen konstitutiver Entscheidungen.

Lohn- und Gehaltsverrechnung:

Rechtliche Grundlagen; Berechnung; Verbuchung; Verkehr mit Behörden

und Sozialversicherungsträger.

Betriebliche Organisation:

Organisationsmittel, Büromaschinen.

Dokumentäres Rechnungswesen:

Bücher der doppelten Buchhaltung; Verbuchung laufender Geschäftsfälle; Zahlungsverkehr; Bilanz (handels- und steuerrechtliche Bewertungsvorschriften, Abschlußbuchungen, Kontenabschluß, Erstellen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung).

V. Jahrgang:

Dokumentäres Rechnungswesen:

Bilanz (betriebswirtschaftliche und steuerliche Auswertung; Bilanzanalyse; betriebliche Kennzahlen); Unternehmenswert. Steuerrecht.

Instrumentelles Rechnungswesen:

Begriff, Gliederung, Aufgaben; Zusammenhänge mit dem dokumentären Rechnungswesen; Entwurf und Gestaltung innerbetrieblicher Formulare zur Leistungserfassung; Kostenartenrechnung (Betriebsüberleitungsbogen, zeitliche und sachliche Abgrenzungen); Kostenstellenrechnung (Betriebsabrechnungsbogen, Beschäftigungs- und Nutzungsgrad; Ermittlung der Selbstkostenstundensätze); betriebliche Leistungs- und Kalkulationskataloge; Kostenkontrolle; Kosten und Preispolitik; Grundlagen der Plankostenrechnung; Grundlagen der Deckungsbeitragsrechnung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Aufwendbarkeit auf Aufgaben der betrieblichen Praxis. Dementsprechend kommt dem Unterrichtsprinzip der Aktualität Vorrang zu und wird die Unterrichtsform der Lösung praktischer Aufgaben aus der betrieblichen Praxis der grafischen Unternehmen vorherrschen.

In jedem Jahrgang drei Schularbeiten.

13.

BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE DER REPRODUKTIONS- UND DRUCKTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Kosten von Erzeugnissen des Fachgebietes kalkulatorisch erfassen können. Er soll Preise von Erzeugnissen des Fachgebietes praxisgerecht ermitteln können.

Der Schüler soll Druckaufträge kaufmännisch-technisch bearbeiten und Arbeitsabläufe in der grafischen Industrie planen können.

Der Schüler soll die betriebswirtschaftliche und volkswirtschaftliche Bedeutung und die Einflußfaktoren der Werbung kennen.

Der Schüler soll die Massenmedien und die mit ihnen in Zusammenhang stehenden Usancen kennen.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Werbungsbegriff:

Betriebswirtschaftliche und volkswirtschaftliche Funktionen;

Stellung und Aufgaben der graphischen Unternehmen.

Werbemethoden:

Marktforschung, Markterfassung und Marktanalyse (Verbrauchs-, Produkt-, Motiv-Erfassung). Werbeform, Werbemittel.

Werbewirkung:

Psychologische und soziologische Voraussetzungen; Wahrnehmungs- und Beeindruckungswirkung; Gedächtniswirkung.

Massenmedien:

Historische Entwicklung; Presse- und Meinungsfreiheit (Geschichte, Vergleich verschiedener Staats- und Rechtssysteme); verfassungsrechtliche Bezüge. Arbeitsweise (Redaktion, Nachrichtenagentur, Herstellung und Vertrieb).

V. Jahrgang:

Kalkulation:

Kalkulationsdaten. Kalkulation in allen industriellen Druckverfahren unter Einbeziehung technischer Arbeitsabläufe. Kalkulatorische Kostenerfassung der Endfertigung.

Auftragsbearbeitung:

Erfassen und Bearbeiten eines Druckauftrages (Übernahme der Auftragsunterlagen, Organisation, Durchführung, Auslieferung, fertigungstechniscbe Belange).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis, weshalb besonders auf dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte sowie auf das Zusammenwirken der Fertigungskostenstellen mit den Verwaltungs- und Vertriebskostenstellen zu achten sein wird.

Im V. Jahrgang drei ein- oder zweistündige Schularbeiten.

14.

GRUNDLAGEN DES MASCHINENBAUES

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Skizzen, Werkzeichnungen, Schaubilder und Plärie seines Fachgebietes lesen und sach- und normgerecht anfertigen können.

Der Schüler soll die für den Bau von Maschinen und Geräten des Fachgebietes verwendeten Werkstoffe und ihre Eigenschaften sowie die gebräuchlichsten Maschinenteile des Fachgebietes kennen.

Der Schüler soll die theoretischen Grundlagen für mechanisch-technische Berechnungen des Fachgebietes beherrschen.

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Elemente des Maschinenzeichnens:

Handhabung der Zeichengeräte, Normschrift, Zeichnen mit Bleistift und Tusche, Zeichnungsnormen, Passungen und Toleranzen. Werkzeichnungen einfacher Normteile nach Vorlagen.

Metallische Werkstoffe:

Eisenmetalle (Eigenschaften, Verwendung, Prüfung, normgerechte Bezeichnung; Legierungen; Wärmebehandlung, Oberflächenschutz). Nichteisenmetalle (Eigenschaften, Verwendung, normgerechte Bezeichnung).

Formgebung:

Spanende Formgebung (Maschinen, Werkzeuge, Hilfsmittel), spanlose Formgebung (Gießen, Schmieden, Walzen; Schweißen, Löten, Kleben, Lasertechnologie).

II. Jahrgang:

Statik:

Ebene Kraftsysteme. Drehmoment. Gleichgewichtsbedingungen.

Festigkeit:

Beanspruchungs- und Spannungsarten (Zug, Druck, Biegung, Scherung, Torsion), Spannungs-Dehnungs-Diagramm, Hookesches Gesetz.

Maschinenelemente:

Verbindungselemente (lösbare, nicht lösbare, federnde), Achsen, Wellen, Lager, Kupplungen; Elemente zur Übertragung von Bewegungen. Elemente zur Umwandlung von Bewegungen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgaben der Praxis des Fachgebietes. Um die in der Bildungs- und Lehraufgabe geforderte Zeichenfertigkeit zu erlangen, kann der Unterricht auch im unbedingt erforderlichen Ausmaß durch häusliche Arbeiten ergänzt werden.

Normenblätter, Modelle, Bildtafeln, Skizzenblätter und Handbücher sind wichtige Unterrichtsmittel.

Das durchschnittliche Ausmaß der Konstruktionsübungen beträgt im I. Jahrgang eine Wochenstunde.

15.

BEDRUCKSTOFFTECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Herstellung, die Eigenschaften, die ökonomische und ökologische Verwendung und Entsorgung der im Fachgebiet verwendeten Materialien kennen.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Papier- und Faserstoffe:

Rohstoffe. Herstellung. Ausrüstung und Veredlung. Umweltstrategien

(Recycling, Entsorgung, Deinking).

Kunststoffe:

Aufbau, Eigenschaften und Verarbeitung; Verwendung (Klebstoff, Bedruckstoff, Verpackungsmaterial); Entsorgung; Alternativprodukte.

V. Jahrgang:

Lösungsmittel:

Eigenschaften; Einsatzbereiche; Umgang (Verwaltung, Verwahrung),

MAK-Zahlen; Recycling, Entsorgung.

Druckfarben und Toner:

Rohstoffe (natürliche und synthetische Pigmente, Bindemittel- und Farbstoffe), Herstellung. Entsorgung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis des Fachgebietes. Dem Stand der aktuellen Technik angepaßte Lehrinhalte sind in diesem Zusammenhang von großer Wichtigkeit.

Bildliche Darstellungen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

16.

BILDTECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die naturwissenschaftlichen Grundlagen fotografischer Prozesse im Fachgebiet kennen. Er soll die für Aufgaben des Fachgebietes geeigneten Verfahren auswählen können.

Der Schüler soll die Form der Informationsentstehung, des Informationstransportes und der Informationswiedergabe kennen.

Lehrstoff:

V. Jahrgang:

Fotoelektronik:

Wechselwirkung zwischen Energie und Materie; Laser- und Computertechnologie.

Bildaufzeichnung:

Analoge Bildaufzeichnung (fotografischer Prozeß, Fotochemie, Densitometrie, Sensitometrie); digitale Bildaufzeichnung (Laserbildtechnologie, Kathodenstrahltechnologie, Raster-Image-Processing), unkonventionelle Verfahren.

Bildverarbeitung:

Halbtonfotografie, Rasterfotografie (Tonwert- und Kontrastübertragung, Standardisierung, Spezialraster); Farbfotografie (Theorie der Farbe, Farbmessung); digitale Bildverarbeitung (elektronische Farbalgorithmen, Datenkompression, Speichermedien, Übertragungsmedien).

Bildgenerierung:

Farbbilderzeugung; Non-Impact-Verfahren (Inkjet, Thermografie, Magnetografie, Elektrofotografie, Elektrografie), unkonventionelle

Verfahren.

Informationstheorie:

Informationsformen, Informationsverarbeitung,

Informationstransformation.

Bildinformation:

Aufzeichnung, Übertragung, Wiedergabe, Speicherung. Position in der Informationskette. Wirtschaftliche und technologische Aspekte. Entwicklungstendenzen (Integration Bild-Text-Grafik, Datenbank, Datenschutz).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis. Dem Stand der aktuellen Technik angepaßte Lehrinhalte sind in diesem Zusammenhang von großer Wichtigkeit.

Der Unterricht baut auf Vorkenntnissen aus den Pflichtgegenständen „Chemie und angewandte Chemie”, „Physik und angewandte Physik”, „Elektronische Datenverarbeitung und angewandte elektronische Datenverarbeitung” sowie „Bedruckstofftechnologie” auf.

Bildliche Darstellungen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

17.

LABORATORIUM FÜR REPRODUKTIONS- UND DRUCKTECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Herstellung des jeweiligen Druckproduktes geeignetsten Methoden, Geräte, Maschinen, Hilfsmittel und Materialien unter Beachtung der Sicherheitserfordernisse auswählen und anwenden können. Er soll den Produktionsablauf optimieren können.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Typografik - Grundausbildung:

Manuskript, typografisches Maßsystem, Schriftarten, Layout. Akzidenzsatz, Tabellensatz, Formelsatz, Werksatz. Seitenumbruch.

Typografik - Titelsatz:

Fotosetzgeräte, Hilfsmittel, Materialien (Anwendung, Bedienung, Wartung). Entwurf. Herstellung von Titeln, Inseratensatz.

Typografik - Montage:

Hilfsmittel, Anwendung der Materialien. Seitenmontage.

Korrekturlesen.

Typografik - Fotosatz-Akzidenzsatzsysteme:

Maschinen, Hilfsmittel, Materialien (Anwendung, Bedienung, Wartung). Akzidenzsatz, Tabellensatz, Formelsatz.

Typografik - Fotosatz-Mengensatzsysteme:

Maschinen, Hilfsmittel, Materialien (Anwendung, Bedienung, Wartung). Zeitschriften- und Zeitungssatz, Ganzseitenbearbeitung und Ganzseitenausgabe.

Siebdruck - Siebdruckformenherstellung:

Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Hilfsmittel,

Materialien (Anwendung, Bedienung, Wartung).

Schablonenherstellung (Montage, Kopie, Fertigmachen).

Standardisierung.

Siebdruck - Handsiebdruck:

Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Hilfsmittel, Materialien (Anwendung, Bedienung, Wartung). Druck mit Handsiebdrucktischen (einfarbig, mehrfarbig).

Siebdruck - Maschineller Siebdruck:

Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Hilfsmittel Materialien (Anwendung, Bedienung, Wartung). Andruck (einfarbig, mehrfarbig), Auflagendruck

(einfarbig, mehrfarbig). Leiterplattendruck.

Druck - Bogenmontage:

Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Hilfsmittel, Materialien (Anwendung, Bedienung, Wartung). Standardisierungs- und Rationalisierungsmöglichkeiten. Qualitätssicherung.

Druck - Flachdruckformenherstellung:

Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Hilfsmittel, Materialien (Anwendung, Bedienung, Wartung). Meß- und Kontrollelemente. Standardisierung.

Druck - Kopiermaschinen:

Maschinen, Hilfsmittel, Materialien (Anwendung, Bedienung, Wartung). Montage. Steuerung, Programme, Datenaufzeichnung.

Druck - Andruck und Kleinoffsetdruck:

Werkzeuge, Geräte, Hilfsmittel, Materialien (Anwendung, Bedienung, Wartung). Druckformen. Meß- und Kontrollelemente. Standardisierung. Andruck (einfarbig, mehrfarbig), Auflagendruck, Qualitätskontrolle, Qualitätssicherung.

Druck - Bogenoffsetdruck:

Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Hilfsmittel, Materialien (Anwendung, Bedienung, Wartung). Druckformen. Meß- und Kontrollelemente. Standardisierung. Druckfertigmachen, Auflagendruck (einfarbig, mehrfarbig). Qualitätskontrolle, Qualitätssicherung.

Druck - Hochdruck:

Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Hilfsmittel, Materialien (Anwendung, Bedienung, Wartung). Druckformen. Meß- und Kontrollelemente. Zurichten, Auflagendruck. Sonderarbeiten (Prägen, Stanzen, Rillen, Perforieren, Numerieren). Qualitätskontrolle, Qualitätssicherung.

Druck - Originaldruckgrafik:

Verfahrensmerkmale. Werkzeuge, Geräte, Hilfsmittel, Materialien (Anwendung, Bedienung, Wartung). Druckformen (Arten, Herstellung). Druckgrafik (Arten, Herstellung).

Druck - Endfertigung:

Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Hilfsmittel, Materialien (Anwendung, Bedienung, Wartung). Weiterverarbeitung von Druckerzeugnissen (Zusammentragen, Schneiden, Falzen, Heften, Binden, Leimen).

Druckformtechnik - Handkupferdruck:

Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Hilfsmittel, Materialien (Anwendung, Bedienung, Wartung). Druckformen (Arten, Herstellung). Druck mit Handkupferdruckmaschinen.

Druckformtechnik - Aufkupferung und Verchromung:

Verfahrensmerkmale. Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Hilfsmittel,

Materialien (Anwendung, Bedienung, Wartung). Galvanotechnik.

Standardisierung.

Druckformtechnik - Tiefdruckzylinderherstellung:

Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Hilfsmittel, Materialien (Anwendung, Bedienung, Wartung). Montage (Seitenmontage, Bogenmontage). Druckformen (Arten, Herstellung, Korrekturmöglichkeiten). Spezialgebiete (Verpackungstiefdruck, Wertpapierdruck). Standardisierung.

V. Jahrgang:

Typografik - Titelsatz:

Entwurftechnik. Herstellen von für komplexe Aufgabenstellungen

notwendigen Satzarbeiten.

Typografik - Montage:

Gestaltungselemente (Text, Bild, Logo). Herstellen von

Seitenmontagen.

Typografik - Fotosatz-Akzidenzsatzsysteme:

Qualitätskontrolle; Qualitätssicherung. Herstellen von für komplexe

Aufgabenstellung notwendigen Satzarbeiten.

Typografik - Fotosatz-Mengensatzsysteme:

Verfahrensvergleiche. Herstellen von für komplexe Aufgabenstellung

notwendigen Satzarbeiten.

Siebdruck - Siebdruckformenherstellung:

Qualitätskontrolle, Qualitätssicherung. Herstellen von

Siebdruckschablonen (einfarbig, mehrfarbig).

Siebdruck - Handsiebdruck:

Qualitätskontrolle, Qualitätssicherung. Herstellen von Drucken auf

Handsiebdrucktischen (einfarbig, mehrfarbig).

Siebdruck - Maschineller Siebdruck:

Qualitätskontrolle, Qualitätssicherung. Herstellen von Andrucken

(einfarbig, mehrfarbig); Herstellen von Auflagendrucken (einfarbig, mehrfarbig).

Druck - Bogenmontage:

Technische Arbeitsaufbereitung. Herstellen von Seiten- und Bogenmontagen.

Druck - Flachdruckformenherstellung:

Herstellen von Offsetdruckplatten. Qualitätskontrolle.

Druck - Kopiermaschinen:

Erstellen von Kopierprogrammen. Herstellen von Montagen und Offsetdruckplatten.

Druck - Bogenoffsetdruck:

Herstellen von Andrucken und Auflagendrucken (ein- und mehrfarbig).

Druck - Hochdruck:

Herstellen von Auflagendrucken. Sonderarbeiten (Prägen, Stanzen, Rillen, Perforieren, Numerieren).

Reproduktionstechnik - Fotomechanische Bildverarbeitung:

Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Hilfsmittel, Materialien (Anwendung, Bedienung, Wartung). Reproduktionsvorlagen (Beurteilung, Vorbereitung). Kontaktarbeiten. Aufnahmeverfahren (Strich, Raster, Projektion). Herstellen von Schwarzweiß-Reproduktionen, Herstellen von fotomechanischen Ganzseitenmontagen.

Reproduktionstechnik - Elektronische Bildverarbeitung:

Geräte, Maschinen, Hilfsmittel, Materialien (Anwendung, Bedienung, Wartung). Sensitometrie (Dichtemessung der Produkte). Farbreproduktion (Herstellung, Standardisierung, Qualitätskontrolle, Qualitätssicherung). Scannertechnik. (Herstellen von Farbauszügen). Elektrische Foto- und Tonwertkorrekturen. Elektrische Ganzseitenmontage.

Reproduktionstechnik - Rechnerunterstützte Verarbeitungstechnik:

Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Hilfsmittel, Materialien (Anwendung, Bedienung, Wartung). Tonwertberichtigung, Farbwertberichtigung. Erstellen von Rasterprogrammen.

Reproduktionstechnik - Technische Arbeitsaufbereitung:

Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Hilfsmittel Materialien (Anwendung, Bedienung, Wartung). Sensitometrie (Dichtemessung der Vorlagen, Farbdichtemessung, integrierte Rastermessung). Vorgaben für die Fertigungsbereiche, Datenaufbereitung für Fertigungsbereiche.

Reproduktionstechnik - Andruckersatzverfahren:

Verfahrensmerkmale. Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Hilfsmittel, Materialien (Anwendung, Bedienung, Wartung). Farbprüfverfahren. Standardisierung. Qualitätskontrolle, Qualitätssicherung. Herstellen von Prüfdrucken.

Druckformtechnik - Hochdruckformenherstellung:

Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Hilfsmittel, Materialien (Anwendung, Bedienung, Wartung). Druckformen (Arten, Herstellung, Korrekturmöglichkeiten).

Druckformtechnik - Manuelle Techniken:

Reinzeichnungen. Schablonen. Kopiervorlagen. Korrekturmöglichkeiten (Schwarzweißretusche, Farbretusche). Submontage, Fotomontage. Standardisierung. Qualitätskontrolle, Qualitätssicherung.

Druckformtechnik - Andruckersatzverfahren:

Herstellungsverfahren. Herstellen von Prüfdrukken.

Qualitätskontrolle.

Druckformtechnik - Andruck:

Geräte, Maschinen, Hilfsmittel, Materialien (Anwendung, Bedienung, Wartung). Herstellen von Andrucken (einfarbig, mehrfarbig).

Druckformtechnik - Handkupferdruck:

Qualitätsmerkmale, Qualitätskontrolle. Herstellen von Druckformen; Herstellen von Drucken mit Handkupferdruckmaschinen.

Druckformtechnik - Aufkupferung und Verchromung:

Qualitätskontrolle, Qualitätssicherung. Durchführung von Aufkupferung und Verchromung von Tiefdruckzylindern.

Druckformtechnik - Tiefdruckzylinderherstellung:

Qualitätskontrolle, Qualitätssicherung. Herstellen von Montagen (Seitenmontage, Bogenmontage); Herstellen von Tiefdruckzylindern (einfarbig, mehrfarbig).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Vielseitigkeit der Fertigungsmethoden in allen Bereichen des grafischen Gewerbes und der grafischen Industrie, die Häufigkeit ihrer Anwendung in der Praxis, der Beitrag zur systematischen Einführung in die praktischen Probleme der Reproduktions- und Drucktechnik, der Beitrag zur Förderung des integrativen Denkens beim Zusammenführen der Fertigungsbereiche sowie die vorhandene Ausstattung. Dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte sind in diesem Zusammenhang von großer Wichtigkeit.

Die effiziente Arbeit in der Gruppe, die sorgfältige Behandlung der Materialien, Geräte, Maschinen und Hilfsmittel und die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften werden zweckmäßigerweise durch einführende Hinweise und durch lenkendes Eingreifen gewährleistet.

Das Ausmaß der Übungen beträgt im IV. Jahrgang 12 Wochenstunden, im V. Jahrgang 10 Wochenstunden.

18.

MESS- UND PRÜFTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die berufliche Praxis des Fachgebietes wesentlichen Meß- und Prüfaufgaben selbständig und sorgfältig ausführen sowie kritisch auswerten können. Er soll die für die jeweilige Aufgabe geeignetsten Methoden und Geräte unter Beachtung der Sicherheitserfordernisse auswählen können. Er soll Untersuchungsberichte zusammenstellen und auswerten sowie die Ergebnisse interpretieren können.

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Papierprüfung:

Mechanische Papierprüfung (Laufrichtung, Masse, Dicke, Dichte, Dehnung, Festigkeit). Oberflächenprüfung (Mikrokonturtest, Leimung, Rupfverhalten).

Rechnerunterstützte Prüfungen:

Prüfungen mit statistischer Auswertung (paarweiser Vergleich, Dichtemessung). Bestimmung der Rasterprozente des Weißgrades,

Linearität von Densitometern.

Chemische Untersuchungen:

Infrarotspektroskopie. Eisenbestimmung (gravimetrisch, volumetrisch). Papierasche (Anteil, Zusammensetzung).

Zellstoffanalyse. Wasserhärte.

Mikroskopische Untersuchungen:

Stereomikroskopie, Durchlichtmikroskopie, Auflichtmikroskopie. Korrektion der Objektive. Numerische Apertur. Messungen.

IV. Jahrgang:

Papierprüfung:

Saugfähigkeit, Glätte, Biegefestigkeit.

Bedruckbarkeitsprüfung:

Rupffestigkeit, Farbübertragung, Trocknungsverhalten. Erkennen von

Kunststoffgrundtypen. Lösemitteluntersuchung.

Farbprüfung:

Masse, Dichte; Viskosität; Echtheiten von Druckformen,

Färbevermögen.

Produktprüfung:

Echtheit von Drucken. Festigkeit von Buchblöcken.

Fotomechanische Prozesse:

Gradationskurve, Schwarzschildeffekt. Farbempfindlichkeit. Rasterkennlinie. Tonwertübertragung. Luxgebirge, Indikatrix.

Farbmessung:

Spektralfarbmessung, Dreibereichs-Farbmessung, Farbdichtemessung.

V. Jahrgang:

Integration:

Papierprüfungen, rechnerunterstützte Prüfungen, chemische Untersuchungen, mikroskopische Untersuchungen, Farbprüfungen, Bedruckbarkeitsprüfungen, Produktprüfungen, Prüfungen fotomechanischer Prozesse und Farbmessungen im Rahmen komplexer Aufgabenstellungen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Vielseitigkeit der Methoden, die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis, der Beitrag zur systematischen Einführung in die praktischen Probleme der Meß- und Prüftechnik sowie die vorhandene Laboratoriumsausstattung. Dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte sind in diesem Zusammenhang von größter Wichtigkeit.

Manche Übungen bedürfen der Vorbereitung durch kurze Vorbesprechungen entsprechend dem Stand des Unterrichtes in den theoretisch-technischen Pflichtgegenständen. Besonders wertvoll sind Übungen, die den Lehrstoff mehrerer Themenbereiche oder Unterrichtsgegenstände anwenden.

Die effiziente Arbeit in der Gruppe, die sorgfältige Behandlung der Geräte und die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften werden zweckmäßigerweise durch einführende Hinweise und durch lenkendes Eingreifen gewährleistet.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolles und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen beträgt im III. und IV. Jahrgang je zwei Wochenstunden, im V. Jahrgang eine Wochenstunde.

19.

BETRIEBSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Methoden der Analyse, Planung, Durchführung und Kontrolle auf die einzelnen Bereiche grafischer und verwandter Betriebe anwenden und den Einsatz der Produktionsmittel unter Beachtung von Umweltaspekten optimieren können.

Lehrstoff:

II. Jahrgang:

Betriebliche Strukturen:

Klein-, Mittel- und Großbetriebe; Spezialisierungsgrad;

innerbetriebliche Funktionen.

Fertigungsbereich:

Organisation (kaufmännisch, technisch), Arbeitsabläufe.

III. Jahrgang:

Fertigungsbereich:

Druckvorstufe (Arbeitsabläufe, Prozeßsteuerung, Qualitätskontrolle). Druck (Arbeitsabläufe, Prozeßsteuerung, Qualitätskontrolle; Umweltschutz).

Produktionsmittel:

Druckvorstufe (Werkzeuge, Geräte, Einrichtungen, Maschinen;

Arbeitsbehelfe). Druck (Werkzeuge, Geräte, Einrichtungen, Maschinen;

Arbeitsbehelfe).

Materialien:

Werkstoffe, Hilfsstoffe, Betriebsstoffe.

IV. Jahrgang:

Fertigungsbereich:

Druckweiterverarbeitung und Endfertigung (Formen, Arbeitstechniken,

Wirtschaftlichkeit; Umweltschutz).

Produktionsmittel:

Druckweiterverarbeitung (Werkzeuge, Geräte, Maschinen); Integrierte

Systeme.

V. Jahrgang:

Verwandte Wirtschaftszweige:

Zulieferindustrie (Geräte, Maschinen, Materialien). Werbewirtschaft

(Struktur, Fachvokabular).

Qualitätssteuerung:

Kriterienkatalog, Fehlerminimierung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl sind die Anforderungen der beruflichen Praxis im grafischen Bereich, weshalb besonders auf dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird. Zur Praxisnähe gehören auch die Verwendung praxisüblicher Unterlagen sowie bildlicher Darstellungen.

20.

STILKUNDE UND GRAFISCHE KÜNSTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Wechselwirkung von sozialer, wirtschaftlicher, politischer und schöpferischer Situationen im Verlauf der europäischen Geschichte kennen. Er soll die Wesenszüge der Stilepochen in der bildenden Kunst und im Kunstgewerbe, die Entstehung der Produkte und Techniken im Fachgebiet sowie das kunsthistorische Fachvokabular kennen und auf Aufgaben der Praxis anwenden können. Er soll typische Formelemente erfassen können.

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Theorie der Kunst:

Einteilung, Begriffe. Sonderstellung des Kunstgewerbes.

Gestaltungsprinzipien, Techniken und Produkte:

Altertum; Mittelalter; Neuzeit (Renaissance, Barock, Rokoko, Empire, Klassizismus, Romantik, Realismus, Idealismus, Historismus, Impressionismus, Symbolismus, Jugendstil, Wegbereiter der Moderne;

Expressionismus, Kubismus, Surrealismus, Dadaismus;

Gegenwartsströmungen). Wechselbeziehungen zur bildenden Kunst und zur Sozialgeschichte.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Verständnis der Entwicklungszusammenhänge sowie die Zusammenhänge zwischen den Kunstformen untereinander und mit den historischen Rahmenbedingungen; ferner die Bedeutung für Kunst und Kunstgewerbe im heutigen Österreich, insbesondere in den Belangen des Ausbildungszweiges.

Bildliche Darstellungen sowie Modelle sind für die Erfassung des Lehrstoffes unerläßlich. Das Verständnis der handwerklichen und stilistischen Entwicklung wird durch vom Schüler angefertigte Zeichnungen erhöht. Das durch die Bildungs- und Lehraufgabe geforderte Ziel einer Gesamtschau erfordert die intensive Zusammenarbeit mit den Lehrern des Pflichtgegenstandes „Geschichte und Sozialkunde”.

Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert die Ausgewogenheit zwischen allgemeinkulturellen Tendenzen und fachspezifischen Ausprägungen.

21.

FACHKUNDE UND WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten können. Er soll facheinschlägige Erzeugnisse des grafischen Bereiches unter Bedachtnahme auf die Eigenschaften der Werk-, Betriebs- und Hilfsstoffe selbständig herstellen können.

Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Grundausbildung:

Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung. Bereiche des grafischen Gewerbes (Druckvorstufe, Druck, Endfertigung).

Typografik:

Typografische Regeln, typografisches Maßsystem, Satzarten (Reihensatz, Gedichtsatz, Tabellensatz, Fraktursatz). Teilungsregeln, Korrekturzeichen, Korrekturlesen. Gestalten von Drucksorten, Skizzierübungen. Herstellen von einfachem Satz. Bedruckstoff, Druckfarbe. Korrekturabzüge. Titelsatz (Aufgaben, Verfahrensmerkmale. Maschinen und Geräte für Aufnahme und Verarbeitung, Materialien).

Siebdruck - Siebdruckformenherstellung:

Verfahrensmerkmale. Maschinen, Geräte, Einrichtungen (Bedienung, Wartung). Materialien (Schneide- und Kopiermaterialien, Reinigungsmittel). Siebdruckrahmen (Bespannung, Reinigung). Siebdruckschablonen (Arten, Herstellung). Kopiervorlagen (Arten, Herstellung).

Siebdruck - Handsiebdruck:

Maschinen und Geräte (Bedienung, Wartung). Materialien (Bedruckstoff, Druckfarbe). Drucke mit dem Handsiebdrucktisch.

Druck - Andruck und Kleinoffsetdruck:

Verfahrensmerkmale. Maschinen, Geräte, Einrichtungen (Bedienung, Wartung). Materialien (Bedruckstoff, Druckfarbe, Reinigungsmittel). Flachdruckformen (Arten, Behandlung). Farbmischungen. Andrucken mit Flachbett-Andruckpressen. Drucken mit Kleinoffsetdruckmaschinen.

Druck - Hochdruck:

Verfahrensmerkmale. Maschinen, Geräte, Einrichtungen (Bedienung, Wartung). Materialien (Bedruckstoff, Druckfarbe, Reinigungsmittel). Hochdruckformen (Arten, Behandlung). Drucken von Merkantildrucksorten mit Tiegeldruckpressen.

Reproduktionstechnik/Druckformtechnik - Manuelle Techniken:

Herstellen von Druck- und Kopiervorlagen. Arbeitstechniken (Feder, Pinsel, Schneidemesser, Schaber). Retuschearbeiten (Negativretusche, Positivretusche).

Reproduktionstechnik/Druckformtechnik - Fotomechanische Bildverarbeitung:

Aufgaben, Verfahrensmerkmale. Maschinen, Geräte, Einrichtungen (Bedienung, Wartung). Licht- empfindliche Materialien (Aufbau, Verarbeitung), fotochemische Materialien (Verwendung, Entsorgung). Sensitometrie, Densitometrie. Herstellen von Kopiervorlagen mit Kamera, Kontaktkopiergerät, Vergrößerungsgerät (Schwarzweiß-Reproduktionen, Strich-, Halbton-, Rasteraufnahmen, Farbstrichaufnahmen).

Reproduktionstechnik/Druckformtechnik - Hochdruckformenherstellung:

Druckformenmaterial (Arten, Eigenschaften, Behandlung). Kopierverfahren. Druckformenherstellung (Ätzverfahren, Auswaschverfahren).

Reproduktionstechnik/Druckformtechnik - Andruck:

Maschinen (Bedienung, Wartung). Druckmaterial (Bedruckstoff, Farbe). Herstellen von Andrucken.

Reproduktionstechnik/Druckformtechnik - Handkupferdruck:

Druckformen (Arten, Material, Eigenschaften, Behandlung). Formenherstellung (manuell, fotochemisch). Druckmaschinen (Bedienung, Wartung). Herstellen von Handkupferdrucken.

II. Jahrgang:

Typografik - Titelsatz:

Skizzieren von Schriften, Entwurf (Technik, Werkzeuge, Materialien). Herstellen von Buchtiteln, Titelbogen, Kleinplakaten, Inseraten.

Typografik - Montage:

Aufgaben, Verfahrensmerkmale. Klebemontagen (Text, Bild), Klebeumbruch. Gestaltungsaufgaben mit Schrift, Bild und Logo.

Typografik - Fotosatz-Akzidenzsatzsysteme:

Aufgaben, Verfahrensmerkmale. Maschinen und Geräte für Satz und Verarbeitung (Bedienung, Wartung). Satzregeln. Fremdsprachensatz. Korrekturlesen. Arbeitsvorbereitung. Herstellen von Merkantil- und Werbedrucksorten.

Typografik - Fotosatz-Mengensatzsysteme:

Aufgaben, Verfahrensmerkmale. Maschinen und Geräte (Bedienung, Wartung). Arbeitsvorbereitung (Satzspiegel, Manuskriptberechnung).

Werksatz. Kamera- und Kontaktarbeiten.

Siebdruck - Siebdruckformherstellung:

Fotomechanische Schablonenherstellung (Beschichtung, Kopie, Entwicklung). Herstellen von mehrfarbigen Kopiervorlagen (Kontaktkopie, Montage). Geräte und Maschinen (Bedienung, Wartung).

Siebdruck - Handsiebdruck:

Farbmischen. Druck von mehrfarbigen Arbeiten.

Siebdruck - Maschineller Siebdruck:

Maschinen und Geräte (Bedienung, Wartung). Drucken von mehrfarbigen

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