Verordnung des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Sport vom6. August 1987 über die Lehrpläne der Akademie für Sozialarbeit;Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
- 1994 (1. Semester)
- 1995 (2. Semester)
- 1995 (3. Semester)
- 1996 (4. Semester)
- 1996 (5. Semester)
- 1997 (6. Semester)
- 1997 (7. Semester)
- 1998 (8. Semester)
PRAXISORIENTIERTE UNTERRICHTSVERANSTALTUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Praxisorientierten Unterrichtsveranstaltungen sollen Gelegenheit bieten, das Theorie-Praxis-Verhältnis in Ausbildung und Berufpraxis deutlich zu machen.
Die Studierenden sind im Zusammenhang mit konkreten, exemplarischen Berufsfeldererfahrungen zu befähigen, theoretische Aussagen auf ihre Anwendbarkeit in der Praxis zu prüfen und in berufsspezifisches Handeln umzusetzen, Probleme der Praxis aufzugreifen und zum Ausgangspunkt theoretischer Arbeiten zu machen, Berufsmotivation, Berufsverhalten und Arbeitsbedingungen zu reflektieren, kooperative Lern- und Arbeitsformen einzuüben.
Lehrstoff:
Praxisbezug, Aufarbeiten bzw. Ergänzen der theoretischen Grundlagen des betreffenden Handlungsfeldes der Sozialarbeit und Reflexion sowohl der eigenen Tätigkeit als auch des Gruppenprozesses in der Arbeitsgruppe stellen die wesentlichen Inhalte einer Praxisorientierten Unterrichtsveranstaltung dar.
Der Praxisbezug kann in Form von Fall- bzw. Gruppenführung oder von Mitarbeit in einem Gemeinwesenprojekt bzw. in einem (handlungsorientierten) Forschungsprojekt stattfinden.
Methodische Techniken wie Gesprächsführung, Arbeit mit Gruppen usw. sollen geübt werden, desgleichen Dokumentationstechniken wie das Abfassen von Protokollen und Berichten.
Didaktische Grundsätze:
Die Lehrstoffangebote sind nach Möglichkeit interdisziplinär zu planen und durchzuführen, auch in Form von Team-teaching.
Die Auswahl richtet sich nach den Bedürfnissen des jeweiligen Studienabschnittes und nach individuellen und gruppenspezifischen Gegebenheiten, wobei der Leitung der Akademie die Zuordnung des Lehrstoffes zu den vorgesehenen Wochenstunden überlassen wird.
Die Arbeit in den Praxisorientierten Unterrichtsveranstaltungen ist in Kleingruppen durchzuführen, wobei die Teilnehmerzahl zwischen sechs und elf zu liegen hat.
Jeder Studierende hat in jedem Semester eine Praxisorientierte Unterrichtsveranstaltung zu belegen; im Laufe der Ausbildung soll er nach Möglichkeit an mindestens zwei der Art nach verschiedenen Angeboten im Mindestausmaß von drei Wochenstunden mitgearbeitet haben.
Die in der Stundentafel ausgewiesene Wochenstundenanzahl ist für die Vorbereitung und Auswertung der Praxiskontakte vorgesehen. Für den Praxisbezug ist durch entsprechende Gestaltung des Stundenplanes ein Zeitraum im Mindestausmaß eines Halbtages freizuhalten.
Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (Art. I §§ 4 und 5, BGBl. Nr. 991/1994)
- 1994 (1. Semester)
- 1995 (2. Semester)
- 1995 (3. Semester)
- 1996 (4. Semester)
- 1996 (5. Semester)
- 1997 (6. Semester)
- 1997 (7. Semester)
- 1998 (8. Semester)
PRAXISSEMINAR
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vorbereitung und Auswertung der Praktika entsprechend der Bildungs- und Lehraufgabe der Praktika unter besonderer Berücksichtigung des Theorie-Praxis-Bezuges. Reflexion und Verarbeitung der konkreten Praxiserfahrungen.
Lehrstoff:
Vorbereitung des Praktikums:
Information über Praxisbereiche und einzelne Praxisstellen, insbesondere im Hinblick auf deren Klientenkreis, Arbeitsmethoden und Organisation.
Vorbereitung auf methodisch relevante Situationen, die für alle Praxisstellen von Bedeutung sein können, wie zB der Hausbesuch oder andere allgemein übliche Beratungssituationen.
Beratung des Studierenden bei der Planung seiner praktischen Ausbildung und der Wahl der einzelnen Praxisstellen. Vorbereitung des Studierenden auf das jeweils bevorstehende Praktikum.
Betreuung des Studierenden während des Praktikums, insbesondere durch Besuche an der Praxisstelle und Gruppentreffen.
Auswertung des Praktikums:
Berichterstattung über Organisation, Aufgaben- und Klientenkreis der Praxisstellen und Verlauf des Praktikums. Aufarbeiten allgemeiner methodischer Erfahrungen. Ergänzung theoretischer Kenntnisse bzw. gezielte Delegation dieser Aufgabe an die Lehrer der einschlägigen Unterrichtsveranstaltungen. Auswertung der Praxiserfahrungen durch Reflexion der eigenen Rolle des Studierenden, seiner Haltungen und Reaktionen gegenüber den Klienten und Mitarbeitern der Praxisstelle. Formulierung von Entscheidungskriterien für die Wahl des künftigen Berufsfeldes.
Didaktische Grundsätze:
Die Arbeit der Studierenden im Seminar soll grundsätzlich in Kleingruppen (ohne organisatorische Trennung) erfolgen, doch kann bei Bedarf auch Einzelberatung angeboten werden bzw. können Informationsblöcke im Plenum vermittelt werden. Die methodischen und theoretischen Themen sind an den Praxisfeldern, die für die Studierenden jeweils aktuell sind, zu bearbeiten, wobei durch die Kleingruppenarbeit die Vielfalt der Praxisfelder Berücksichtigung finden kann. Nach Abschluß des Praktikums bilden der schriftliche Praxisbericht des Studierenden und die Beschreibung durch die Praxisstelle die Basis für die Auswertung. Enge Kooperation mit den Lehrern der einschlägigen Unterrichtsfächer ist anzustreben.
Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (Art. I §§ 4 und 5, BGBl. Nr. 991/1994)
- 1994 (1. Semester)
- 1995 (2. Semester)
- 1995 (3. Semester)
- 1996 (4. Semester)
- 1996 (5. Semester)
- 1997 (6. Semester)
- 1997 (7. Semester)
- 1998 (8. Semester)
Ergänzende Unterrichtsveranstaltungen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die „Ergänzenden Unterrichtsveranstaltungen“ dienen der Vermittlung ergänzender berufsspezifischer Kenntnisse, bieten die Möglichkeit spezieller Vorbereitung auf die berufliche Laufbahn und können darüber hinaus auch psychohygienische Aufgaben erfüllen.
Lehrstoff:
SPEZIALGEBIETE AUS HUMAN- UND SOZIALWISSENSCHAFTEN
Ausgewählte Kapitel (zB im Zusammenhang mit einem Projekt) aus den Human- und Sozialwissenschaften, insbesondere der Psychologie, der Pädagogik, der Sozialmedizin, der Rechtskunde und der Soziologie.
SPEZIELLE HANDLUNGSFELDER DER SOZIALARBEIT
Ausgewählte Kapitel aus den Teilbereichen des Unterrichtsgegenstandes „Handlungsfelder der Sozialarbeit“.
SPEZIELLE METHODEN DER SOZIALARBEIT
Ausgewählte Kapitel aus den Methoden der Sozialarbeit im Sinne einer Vertiefung in einem bestimmten Bereich wie Gesprächsführung, Beratungstechniken, soziale Gruppenarbeit, Verhaltenstraining, Beschäftigungstherapie, Musik- und Spezialtherapie, gruppendynamische Übungen.
TECHNIKEN DER EMPIRISCHEN SOZIALFORSCHUNG
Exemplarische Anwendung der in der Vorlesung vermittelten Inhalte, insbesondere Aufstellungen von Forschungsplänen, Erhebung spezieller Daten und deren methodische Ausarbeitung, Anwendung statistischer Methoden.
KREATIVITÄTSTRAINING
Methoden zur Förderung der Kreativität in Anwendung der Erkenntnisse aus Psychologie und Pädagogik.
Didaktische Grundsätze:
Die Verteilung des Lehrstoffangebotes liegt in der Zuständigkeit der Direktionen der Akademien für Sozialarbeit; Anregungen aus dem Kreis der Studierenden sind zu beachten. Das Angebot hat sich jedoch im Rahmen des allgemeinen Bildungszieles der Akademie für Sozialarbeit zu bewegen.
Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (Art. I §§ 4 und 5, BGBl. Nr. 991/1994)
- 1994 (1. Semester)
- 1995 (2. Semester)
- 1995 (3. Semester)
- 1996 (4. Semester)
- 1996 (5. Semester)
- 1997 (6. Semester)
- 1997 (7. Semester)
- 1998 (8. Semester)
Praktika
PFLICHTPRAKTIKA/PRAXISSEMESTER
Bildungs- und Lehraufgabe:
In den Informationspraktika soll der Studierende soziale Einrichtungen kennenlernen. Im Langzeitpraktikum soll er unter entsprechender Anleitung seine künftige berufliche Rolle kennenlernen, reflektieren und einüben.
Lehrstoff:
Informationspraktika:
Kennenlernen des Aufgabenkreises sowie des inneren Aufbaus der Praxisstelle und der Art des Zusammenwirkens innerhalb der Praxisstelle (Führungsstil, Kooperation) und gegebenenfalls mit übergeordneten, nebengeordneten und nachgeordneten Stellen derselben Institution.
Beschreiben des Klientenkreises der Praxisstelle und dessen spezielle Probleme. Information über die wichtigsten Stellen, mit denen die Praxisstelle zusammenarbeitet.
Information über die Vorschriften, die die Praxisstelle zu beachten hat. Ausführung schriftlicher Arbeiten, die für einen Sozialarbeiter der betreffenden Praxisstelle anfallen und im Sinne der Fallführung relevant sind.
Die Praktika sollen es dem Studierenden ermöglichen, das eigene Handeln in der Begegnung mit dem Klienten zu reflektieren und damit seine Berufsentscheidung zu überprüfen.
Der Studierende soll angeregt werden, Fragestellungen und Probleme aus der Praxis in den theoretischen Unterricht einzubringen.
Langzeitpraktikum:
Erleben des persönlichen Kontaktes mit Klienten. Abbau von Kontaktbarrieren. Erfassen der Situation, der Bedürfnisse und der Problematik von Klienten in ihren Ursachen.
Entwicklung von Zielvorstellungen unter Berücksichtigung der soziokulturellen Rahmenbedingungen und der persönlichen Situation des Klienten.
Gezielte Methodenanwendung sowohl gegenüber Klienten als auch im Kontakt mit anderen Systemen (Bezugsgruppen des Klienten, Institutionen, Gemeinwesen ua.). Aufbau einer Klientenbeziehung durch „Arbeitsbündnis“ (zumindest in teilnehmender Beobachtung).
Erlernen von administrativen und verwaltungstechnischen Fertigkeiten.
Trainieren von Verhandlungs- und Kommunikationstechniken.
Anwendung praktischer Fertigkeiten in der Alltagsbewältigung und Freizeitgestaltung im Umgang mit Klienten, die dafür konkrete Hilfestellung benötigen.
Anwendung von Wissen aus den Human- und Sozialwissenschaften; Erleben der Umsetzbarkeit solcher Wissensinhalte in die Praxis.
Reflexion des eigenen Handelns und Auseinandersetzung mit der eigenen Persönlichkeit in der Begegnung mit dem Klienten.
Systematische Auswertung und Dokumentation von Arbeitsergebnissen.
Eingliederung und Rollenfindung in konkreten Organisationsstrukturen (Institutionen); Erfassen und Reflektieren von übergeordneten Strukturen des Staates und der Verwaltung, die Einflüsse auf sozialarbeiterisches Handeln haben; Wahrnehmen der Rolle des Sozialarbeiters im Bereich sozialer Planung.
Koordination, Kooperation und Teamfähigkeit innerhalb und außerhalb von Institutionen.
Auseinandersetzung mit Kontrollinstanzen, Erleben von kontrollierender Sozialarbeit als Schutzfunktion für Klienten, Beziehen einer Position gegenüber sozialer Kontrolle.
Erfahren von arbeitsrechtlichen Normen.
Didaktische Grundsätze:
Die Praktika sind im allgemeinen ganztätig zu absolvieren. Die Arbeitszeit richtet sich nach der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit in der Praktikumsstelle.
Die zeitliche Anordnung der Praktika ist von der Leitung der Akademie unter Berücksichtigung der regionalen Gegebenheiten zu treffen.
Die Gesamtzeit der Informationspraktika kann entsprechend den Ausbildungsbedürfnissen und örtlichen Gegebenheiten aufgeteilt werden, jedoch darf die Praktikumszeit den theoretischen Unterricht in keinem Semester um mehr als vier Wochen kürzen. Ein einzelnes Teilpraktikum darf nicht kürzer als zwei Wochen ganztägig dauern, bis zum Ausmaß von vier Wochen können Praktika in den Hauptferien absolviert werden.
Das Langzeitpraktikum soll nach Möglichkeit in einem Block absolviert werden, doch sind für jene Studierenden, denen dies aus beruflichen Gründen nicht möglich ist, individuelle Lösungen vorzusehen, die die Erreichung des Ausbildungszieles in Umfang und Qualität auf anderen Wegen sicherstellen. Insbesondere bezüglich aller Sonderregelungen ist das Einvernehmen mit den Praktikumsbetreuern der Akademie herzustellen.
Der begleitende Unterricht im Praxissemester kann sowohl kontinuierlich abgehalten als auch geblockt werden.
Der Studierende kann im Einvernehmen mit der Praktikumsleitung unter den zur Verfügung stehenden Praxisstellen wählen, doch müssen bei der Auswahl sein Ausbildungsstand und ebenso die fachliche Qualifikation und Berufsbezogenheit der Praktikumsstelle berücksichtigt werden. Es kann auch eine Praxisstelle auf Vorschlag des Studierenden angetreten werden, wenn das Einverständnis der Praktikumsleitung vorliegt. Praktikumsstellen außerhalb des Standortes der Akademie oder des Bundesgebietes können besetzt werden, wenn die eignungsmäßigen Voraussetzungen und die entsprechende Betreuung gesichert sind.
Die Akademie hat für die fachgemäße Vorbereitung, Organisation, Betreuung und Auswertung der Praktika Praktikumsleiter zu bestellen, die als qualifizierte Fachkräfte auf dem Gebiet der Sozialarbeit ausgewiesen sein müssen.
In Zusammenarbeit mit den Praktikumsstellen ist anzustreben, daß die Studierenden von fachlich versierten Bediensteten, im Langzeitpraktikum von ausgebildeten Sozialarbeitern in die Agenden der Praktikumsstellen eingeführt und entsprechend betreut werden. Diese Einführung und Betreuung soll sich im Sinne des Lehrplans der Praktika vollziehen. Zu diesem Zweck können entsprechend den Bestimmungen des Lehrbeauftragtengesetzes Lehraufträge im Ausmaß von einer Wochenstunde von der Akademie vergeben werden. Der Praktikumsleiter der Akademie hat dabei den Betreuer je nach Notwendigkeit und Bedarf zu informieren und zu unterstützen.
Bei Vorbereitung und Auswertung der Praktika ist insbesondere enge Zusammenarbeit mit den Lehrern der Handlungsfelder und der Methoden der Sozialarbeit zu verwirklichen.
Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (Art. I §§ 4 und 5, BGBl. Nr. 991/1994)
- 1994 (1. Semester)
- 1995 (2. Semester)
- 1995 (3. Semester)
- 1996 (4. Semester)
- 1996 (5. Semester)
- 1997 (6. Semester)
- 1997 (7. Semester)
- 1998 (8. Semester)
B. Unverbindliche Übungen
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sind im sicheren mündlichen und schriftlichen Ausdruck, wie ihn Alltag und Berufsleben erfordern, zu schulen. Die politischen, sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse des angloamerikanischen Kulturraumes sind fach- und praxisbezogen darzustellen.
Die Lektüre englischsprachiger Fachtexte soll einerseits einen Überblick über die Situation des Sozialwesens und verwandter Gebiete schaffen und andererseits Möglichkeiten der Weiterbildung mit Hilfe fremdsprachiger Literatur aufzeigen und die Grundlagen für internationale Zusammenarbeit schaffen.
Lehrstoff:
Sprachpflege:
Wiederholung und Koordinierung bereits früher erworbener Kenntnisse. Förderung des Hörverständnisses sowie Festigung und Erweiterung des allgemeinen Wortschatzes; Übungen zur Schulung des mündlichen und schriftlichen Ausdrucks. Erläuterungen und Übungen zu verschiedenen Stilebenen (Alltag, Medien, Wissenschaft). Erarbeitung eines Fachwortschatzes. Lektüre und Diskussion von Fachtexten aus Zeitschriften und wissenschaftlichen Publikationen; Verkürzung von Texten auf den wesentlichen Inhalt; Übersetzung von Fachtexten ins Deutsche. Einführung in den englischsprachigen Schriftverkehr unter Beachtung praktischer Anwendungsgrundsätze; Pflege direkter Kontakte mit einschlägigen Institutionen in englischsprechenden Ländern.
Referate zu Fachthemen; Übungen in der Gesprächsführung. Einführung in die internationale Konferenzterminologie mit darauf aufbauenden Hinweisen auf die Grundlagen der Rhetorik im Englischen mit Beispielen und Übungen.
Sachgebiete:
Gesellschaftliche Strukturen sowie Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens in den englischsprechenden Ländern; die Dritte Welt; Tätigkeit und Wirkungskreis einschlägiger internationaler Organisationen; Möglichkeiten der Weiterbildung und der Zusammenarbeit auf internationaler Ebene; Besprechung von einschlägigen Fachwörterbüchern, Terminologiesammlungen und Glossaren.
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht setzt eine mindestens vierjährige Ausbildung in der englischen Sprache voraus. Er ist weitgehend in der Fremdsprache zu führen. Die Schulung in der Grammatik hat ausschließlich der Verbesserung des Ausdruckes zu dienen und daher in organischem Zusammenhang mit dem übrigen Unterricht zu stehen. Die Selbsttätigkeit der Studierenden ist zu fördern. Es werden Möglichkeiten für die praktische Anwendung des Gelernten geschaffen:
Vorträge von englischsprachigen Experten, Diskussionsrunden, Besuche von englischsprachigen Theateraufführungen und Filmen, Gastteilnahme an internationalen Konferenzen.
Die Durchführung eines Teiles dieser Aktivitäten erfolgt nach Möglichkeit in Zusammenarbeit mit den einschlägigen Abteilungen der entsprechenden diplomatischen Vertretungen und mit den in Österreich ansässigen internationalen Organisationen.
Anlage A
Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (Art. I §§ 4 und 5, BGBl. Nr. 991/1994)
- 1994 (1. Semester)
- 1995 (2. Semester)
- 1995 (3. Semester)
- 1996 (4. Semester)
- 1996 (5. Semester)
- 1997 (6. Semester)
- 1997 (7. Semester)
- 1998 (8. Semester)
AKTUELLE FACHGEBIETE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung grundlegender oder ergänzender Kenntnisse bzw. praktischer Fertigkeiten insbesondere im Bereich der „Methodik der Sozialarbeit“.
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht ist so zu führen, daß die Studierenden möglichst zu selbständiger Arbeit angeleitet werden.
Auch die Konzentration mehrerer Unterrichtsgegenstände zu fachübergreifender Behandlung von Problemkreisen ist möglich.
Die Auswahl des Lehrstoffangebotes liegt in der Zuständigkeit der Akademie für Sozialarbeit; Anregungen aus dem Kreis der Studierenden sind zu beachten. Das Angebot hat sich jedoch im Rahmen des Allgemeinen Bildungszieles der Akademie für Sozialarbeit zu bewegen.
Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (Art. I §§ 4 und 5, BGBl. Nr. 991/1994)
- 1994 (1. Semester)
- 1995 (2. Semester)
- 1995 (3. Semester)
- 1996 (4. Semester)
- 1996 (5. Semester)
- 1997 (6. Semester)
- 1997 (7. Semester)
- 1998 (8. Semester)
MUSISCH-KREATIVE FACHGEBIETE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen ausgewählte Formen handwerklich-gestalterischer, spiel- und bewegungsorientierter, rhythmisch-musikalischer sowie sprachlich-kommunikativer Techniken der Kreativitätsförderung kennenlernen und Möglichkeiten der Animation verschiedener Zielgruppen sozialer Arbeit zur Beschäftigung mit diesen Techniken erproben.
Lehrstoff:
Handwerklich-gestalterische, spiel- und bewegungsorientierte, rhythmisch-musikalische und sprachlich-kommunikative Techniken als methodische Instrumente sozialer Arbeit:
Spiel, technisches Werken, textiles Werken, Tanz, Entspannungstechniken, darstellendes Spiel, Rollenspiel, kreativer Umgang mit Texten/Sprachgestaltung, technische Medien als Hilfsmittel, Plakatgestaltung, bildnerische Gestaltungsformen und ähnliches.
Der Sozialarbeiter als Animator. Entwicklung und Erprobung von kreativitätsfördernden Lernhilfen und Aufforderungsreizen.
Didaktische Grundsätze:
Die Verteilung des Lehrstoffangebotes liegt in der Zuständigkeit der Direktion der Akademie für Sozialarbeit. Anregungen aus dem Kreis der Studierenden sind zu beachten. Das Angebot hat sich jedoch im Rahmen des allgemeinen Bildungszieles der Akademie für Sozialarbeit zu bewegen.
Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (Art. I §§ 4 und 5, BGBl. Nr. 991/1994)
- 1994 (1. Semester)
- 1995 (2. Semester)
- 1995 (3. Semester)
- 1996 (4. Semester)
- 1996 (5. Semester)
- 1997 (6. Semester)
- 1997 (7. Semester)
- 1998 (8. Semester)
Anlage B
```
```
AKADEMIE FÜR SOZIALARBEIT FÜR BERUFSTÄTIGE
(6 bis 8 Semester)
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Gesamtwochen- Lehrver-
Unterrichtsgegenstände stunden pflichtungs-
gruppe
```
```
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
```
Human- und Sozialwissenschaften
```
Religion ............................ V/S 6-8 *1) (III)
Psychologie ......................... V/S 6 I
Pädagogik ........................... V/S 5 I
Sozialmedizin ....................... V/S 9 I
Rechtskunde ......................... V/S 6 I
Sozialwissenschaften ................ V/S 7 II
Wirtschafts- und Sozialpolitik ...... V/S 3 I
```
Methodik der Sozialarbeit
```
Theorie der Sozialarbeit ............ S 6 I
Methoden der empirischen
Sozialforschung ..................... V/S 1 I
Handlungsfelder der Sozialarbeit .... V/S 14 II
Methoden der Sozialarbeit ........... S 10 II
Administration der Sozialarbeit ..... V/S 2 III
Praxisorientierte
Unterrichtsveranstaltungen .......... S 13 III
Praxisseminar ....................... S 12 III
```
Ergänzende Unterrichtsveranstaltungen
```
Spezialgebiete aus den Human- und
Sozialwissenschaften ................ S 8-10 I bzw. II
Spezielle Handlungsfelder der
Sozialarbeit ........................ S II
Spezielle Methoden der Sozialarbeit . Ü III
Techniken der empirischen
Sozialforschung ..................... S II
Kreativitätstraining ................ Ü IV
```
```
Gesamtwochenstundenzahl ... 108-112
```
Praktika
```
```
Pflichtpraktika ....................... insgesamt acht Wochen
```
ganztägig (das einzelne
Teilpraktikum darf zwei
Wochen nicht
unterschreiten)
```
Praxissemester
```
(Pflichtpraktikum in einem Bereich der
Sozialarbeit) ......................... zwölf Wochen
(60 Arbeitstage) bei
fortlaufendem
Unterrichtsbetrieb
ganztägig ab dem
```
Semester
```
Von der Gesamtpraxiszeit müssen mindestens vier Wochen in Institutionen mit öffentlich-rechtlichem Charakter absolviert werden.
B. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN/SEMINARE
Lebende Fremdsprache .................... 10 I
Aktuelle Fachgebiete .................... 24 I-VI
Musisch-kreative Fachgebiete ............ 4 IV
```
```
*1) 1 WSt je Semester.
Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (Art. I §§ 4 und 5, BGBl. Nr. 991/1994)
- 1994 (1. Semester)
- 1995 (2. Semester)
- 1995 (3. Semester)
- 1996 (4. Semester)
- 1996 (5. Semester)
- 1997 (6. Semester)
- 1997 (7. Semester)
- 1998 (8. Semester)
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Wie in Anlage A.
Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (Art. I §§ 4 und 5, BGBl. Nr. 991/1994)
- 1994 (1. Semester)
- 1995 (2. Semester)
- 1995 (3. Semester)
- 1996 (4. Semester)
- 1996 (5. Semester)
- 1997 (6. Semester)
- 1997 (7. Semester)
- 1998 (8. Semester)
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Wie in Anlage A mit folgender Ergänzung:
Teilbereiche der in den Unterrichtsveranstaltungen der Human- und Sozialwissenschaften behandelten Themen können von den Studierenden auch in Individualphasen erarbeitet werden, die nach Bedarf im Rahmen der Aktuellen Fachgebiete durch Lehrer begleitet werden können. Die Abschnitte des Selbststudiums werden von der Leitung der Akademie semesterweise festgelegt. Die Stundenanzahl der betreffenden Unterrichtsgegenstände wird davon nicht berührt.
Studienplan:
Der Studienplan enthält die Aufteilung des Lehrstoffes der Studienveranstaltungen auf die einzelnen Semester sowie die Art der Studienveranstaltungen und deren stundenmäßige Verteilung auf die Semester. Die Aufteilung des Lehrstoffes für die einzelnen Studienveranstaltungen hat in Zusammenarbeit zuständiger Lehrer zu erfolgen. Sie ist semesterbezogen schriftlich festzulegen und bedarf der Zustimmung des Direktors der Akademie. Art und Anzahl der Studienveranstaltungen sind für die Studierenden jedes Studienganges jeweils am Beginn des ersten Semesters durch Anschlag („Studienführer“) kundzumachen und dem zuständigen Landesschulrat zur Kenntnisnahme vorzulegen.
Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (Art. I §§ 4 und 5, BGBl. Nr. 991/1994)
- 1994 (1. Semester)
- 1995 (2. Semester)
- 1995 (3. Semester)
- 1996 (4. Semester)
- 1996 (5. Semester)
- 1997 (6. Semester)
- 1997 (7. Semester)
- 1998 (8. Semester)
IV. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
LEHRSTOFF, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Wie in Anlage A mit folgender Abweichung:
Im Unterabschnitt A/4 (Pflichtgegenstände/Praktika) sind nach Bedarf andere Formen eines Langzeitpraktikums zulässig.
Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (Art. I §§ 4 und 5, BGBl. Nr. 991/1994)
- 1994 (1. Semester)
- 1995 (2. Semester)
- 1995 (3. Semester)
- 1996 (4. Semester)
- 1996 (5. Semester)
- 1997 (6. Semester)
- 1997 (7. Semester)
- 1998 (8. Semester)
Anlage C
```
```
LEHRPLAN DES EINJÄHRIGEN VORBEREITUNGSLEHRGANGES DER AKADEMIE FÜR
SOZIALARBEIT
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Lehrver-
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE Wochenstunden pflichtungs-
gruppe
```
```
Religion ................................. 2 (III)
Deutsch .................................. 6 (I)
Lebende Fremdsprache ..................... 4 (I)
Geschichte und Sozialkunde ............... 2 (III)
Staatsbürgerkunde ........................ 2 (III)
Geographie und Wirtschaftskunde .......... 2 (III)
Biologie und Umweltkunde ................. 2 III
Mathematik ............................... 2 (II)
Physik ................................... 1 (III)
Chemie ................................... 1 (III)
Berufskundlicher Einführungsunterricht ... 2 III
Philosophischer Einführungsunterricht .... 2 (III)
Bildnerische Erziehung ................... 2 (IVa)
Musikerziehung ........................... 2 (IVa)
```
```
Gesamtwochenstundenzahl .... 32
```
```
B. FREIGEGENSTÄNDE
```
```
Stenotypie und Phonotypie ................ 2 IV
Sprachpraktische Übungen ................. 2 III
Leibesübungen ............................ 2 (IVa)
```
```
C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
```
```
Aktuelle Fachgebiete ..................... 2 I-VI
Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (Art. I §§ 4 und 5, BGBl. Nr. 991/1994)
- 1994 (1. Semester)
- 1995 (2. Semester)
- 1995 (3. Semester)
- 1996 (4. Semester)
- 1996 (5. Semester)
- 1997 (6. Semester)
- 1997 (7. Semester)
- 1998 (8. Semester)
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Der einjährige Vorbereitungslehrgang der Akademie für Sozialarbeit hat im Sinne des § 80 unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes die Aufgabe, Personen ohne Reifeprüfung einer höheren Schule für die Aufnahme in eine Akademie für Sozialarbeit vorzubereiten.
Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (Art. I §§ 4 und 5, BGBl. Nr. 991/1994)
- 1994 (1. Semester)
- 1995 (2. Semester)
- 1995 (3. Semester)
- 1996 (4. Semester)
- 1996 (5. Semester)
- 1997 (6. Semester)
- 1997 (7. Semester)
- 1998 (8. Semester)
III. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)
Katholischer Religionsunterricht
Bildungs- und Lehraufgabe:
Dem Schüler soll seinem Bildungsstand entsprechend die Auseinandersetzung mit den großen Gedanken der Menschheit, insoweit sie das soziale Leben der Gegenwart beeinflussen, im Vergleich mit der christlichen Offenbarung ermöglicht werden. Er soll dadurch befähigt werden, die Orientierung in der modernen Welt zu finden und geistige Strömungen, die das Zusammenleben der Menschen betreffen, kritisch zu beurteilen. Die Zusammenschau der katholischen Glaubenswahrheiten soll ihn zu einem reifen Verständnis der christlichen Heilsbotschaft führen und ihn zu einem bewußten Leben aus dem Glauben in Beruf und Gesellschaft ermuntern.
Lehrstoff:
Die Frage nach dem Sinn des Lebens und der Welt in den Religionen und Weltanschauungen. Die Möglichkeiten und Grenzen wissenschaftlicher Erkenntnis. Glaube und Wissen. Die modernen Ideologien in ihrem Einfluß auf das Verhalten der Menschen. Die Herausforderung des Atheismus. Die Säkularisation als theologisches Problem.
Naturwissenschaft und Christentum: geschichtliche Mißverständnisse und gegenwärtiges Verhältnis. Chancen und Gefährdung durch die technische Entwicklung.
Die psychologischen Erkenntnisse über den Menschen, Hoffnungen und Gefährdungen in der Entwicklung der Menschheit: Massenmensch, Spezialistentum, Daseinsangst, Manipulation, Emanzipation, Fortschrittsglaube, Massenmedien. Psychische Voraussetzungen für die Glaubensentscheidung. Glaube und Charakterformung.
Die Frage nach der Neuinterpretation des Glaubens, verbunden mit einer Zusammenschau der zentralen christlichen Wahrheiten. Das
Vatikanische Konzil in seinen Zielsetzungen und Auswirkungen. Die Betonung des praktischen Handelns in der modernen Theologie. Symbol und Kult.
Fragen der christlichen Lebensgestaltung. Die Gemeinde als Ort der Begegnung und als Kraftquelle für die Gläubigen. Apostolat und sozialer Dienst.
Didaktische Grundsätze:
Der Lehrplan soll als Rahmenplan verstanden werden, wobei der Lehrstoff entsprechend dem Bildungsziel nach exemplarischen Gesichtspunkten ausgewählt werden kann. Die Intensität des Verstehens ist wichtiger als die Extensität des Lehrstoffes. Der Lehrer wird bei der Erstellung des Unterrichtsprogramms von der Interessens- und Glaubenslage wie dem aus der Vorbildung vorhandenen Wissensstand seiner Schüler auszugehen haben und sich der induktiven Methode bedienen. Er wird gemäß den Erkenntnissen der Erwachsenenkatechese und der Lernpsychologie alle in der allgemeinen Unterrichtslehre vorgesehenen Methoden anwenden und insbesondere auf die Lebens- und Berufsnähe des Unterrichts zu achten haben. Er wird daher bestehende Querverbindungen zu anderen Unterrichtsfächern weitgehend aufgreifen.
Die Schüler sollen an die Quellen der Glaubenserkenntnis, insbesondere an die Heilige Schrift, herangeführt und zur Mitarbeit sowie zu persönlichem Fragen und Suchen nach Erkenntnis angeregt werden. Der Religionsunterricht soll sie zu einer persönlichen Stellungnahme zu den modernen Zeitauffassungen befähigen und sie darüber hinaus ermuntern, als mündige Christen apostolisch tätig zu werden.
Die Durchführung kirchlicher Lebensvollzüge soll entsprechend den Möglichkeiten im Rahmen der Schulgemeinschaft angestrebt werden.
Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (Art. I §§ 4 und 5, BGBl. Nr. 991/1994)
- 1994 (1. Semester)
- 1995 (2. Semester)
- 1995 (3. Semester)
- 1996 (4. Semester)
- 1996 (5. Semester)
- 1997 (6. Semester)
- 1997 (7. Semester)
- 1998 (8. Semester)
Evangelischer Religionsunterricht
Bildungs- und Lehraufgabe:
Das aus der Vorbildung mitgebrachte Wissen ist zusammenfassend zu wiederholen, zu ergänzen und zu vertiefen, um dadurch die Mitarbeit bei den Problemstellungen im Religionsunterricht der Akademie für Sozialarbeit vorzubereiten.
Lehrstoff (2 Wochenstunden):
Einführung in die hermeneutische Arbeit an Texten des Alten und Neuen Testamentes mit dem Ziel einer Gesamtschau biblischer Verkündigung.
Kirchengeschichte in exemplarischer Darstellung mit dem Blick auf die frömmigkeitsgeschichtliche Entwicklung.
Der Gottesdienst als Lebensform der Kirche (Liturgie, Kirchenlied, Bekenntnis, Diakonie).
Die zentralen Glaubensaussagen in den Bekenntnisschriften der Evangelischen Kirche A. B. und H. B.
Anlage C
Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (Art. I §§ 4 und 5, BGBl. Nr. 991/1994)
- 1994 (1. Semester)
- 1995 (2. Semester)
- 1995 (3. Semester)
- 1996 (4. Semester)
- 1996 (5. Semester)
- 1997 (6. Semester)
- 1997 (7. Semester)
- 1998 (8. Semester)
IV. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
LEHRSTOFF, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
A. Pflichtgegenstände
DEUTSCH
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Deutschunterricht soll die sprachliche Kommunikationsfähigkeit des Studierenden entwickeln und erweitern helfen, damit der einzelne sich in einer demokratischen, sich ständig verändernden Gesellschaft als autonomes und zur Mitbestimmung fähiges Individuum behaupten und bewähren kann.
Als Grundlage soll die Fähigkeit entwickelt werden, die vielfältige Sprachwirklichkeit mit Hilfe eines Modells der sprachlichen Kommunikation zu analysieren und zu interpretieren. Dementsprechend sind folgende Teilbereiche des Deutschunterrichts grundsätzlich gleichwertig und einander zugeordnet:
mündliche und schriftliche Kommunikation,
Umgang mit Texten,
Reflexion über Sprache.
Die mündliche und schriftliche Kommunikation hat zum Ziel, daß sich die Studierenden aktiv, zielbewußt und tolerant an Gesprächen, Diskussionen, Debatten beteiligen und auch kleine vorbereitende Diskussionen eines bekannten Teilnehmerkreises leiten können. Die Studierenden sollen auch befähigt werden, einen Vortrag, ein Referat unter Verwendung der entsprechenden rhetorischen Mittel halten zu können. Dabei sollen sie lernen, eigene Gedankengänge zu entwickeln, zu ordnen und schriftlich in einem dem Gegenstand und der Situation angemessenen Ausdruck niederlegen zu können. Ein weiteres Ziel ist, daß die Studierenden die Formen schriftlicher Kommunikation (Brief, Bewerbung usw.) hinreichend beherrschen und sich dabei zwar nicht rollenkonform, aber doch rollenbewußt verhalten. Auch die Orthographie, Grammatik und Zeichensetzung sollen sie entsprechend den für die Sprache der Öffentlichkeit geltenden Normen beherrschen.
Der Teilbereich Umgang mit Texten geht von einem erweiterten Literaturbegriff aus (nicht-dichterische und dichterische, gedruckte und durch andere Medien vermittelte Texte). Ziel ist es, die Fähigkeit und Bereitschaft der Studierenden zu verständigem und kritischem Umgang mit den unterschiedlichen Textarten zu entwicklen.
Die Studierenden sollen sich mit Dichtung und Gebrauchsliteratur selbständig auseinandersetzen können, über ihr Leseverhalten reflektieren und die Standortbedingtheit ihrer Wertung erkennen können; sie sollen begreifen, welcher indirekte Zusammenhang zwischen Literatur und den jeweils geltenden gesellschaftlichen Normen besteht; Literatur als Hilfe bei der Identitätsfindung, als Gegenstand ästhetischen Vergnügens, als Alternative zur Lebenswirklichkeit erfahren; die eigene Sprachkompetenz im Umgang mit gegenwärtiger und vergangener Literatur erweitern.
Bei der Reflexion über Sprache sollen die Studierenden Einsichten in die Grundfragen und Bedingungen sprachlicher Kommunikation gewinnen. Ziel ist es, den Zusammenhang der syntaktischen, der semantischen und der pragmatischen Dimension von gesprochenen und geschriebenen Texten zu vermitteln. Dabei sollen die Studierenden insbesondere lernen, sprachliche Äußerungen in ihrem Situationsbezug, ihrer Intention und ihrer gesellschaftlichen Bedeutung (Manipulation oder Aufklärung) zu erfassen und, auf diesen Einsichten aufbauend, die eigene sprachliche Ausdrucksfähigkeit erweitern.
Lehrstoff (6 Wochenstunden):
Mündliche und schriftliche Kommunikation:
Gespräch-, Gruppen- und Plenardiskussion, Einzel- und Gruppenreferat, Aufgaben der Diskussionsleitung, Rede (Anwendung rhetorischer Mittel); Protokoll, Inhaltsangabe, Beschreiben und Kommentieren von graphischen Darstellungen (Bilder, Diagramme usw.), Brief, Exzerpt, Kritiken, Erörterung aktueller Themen, auch ausgehend von einem Text.
Schriftliche Interpretation von Texten unterschiedlicher Art, Begriffsdefinition und -erläuterung. Orthographie, Grammatik und Zeichensetzung.
Umgang mit Texten:
Textbeschreibung:
Unterhaltungs- und Trivialliteratur, literarische Zweckformen, sprachliche Merkmale von Texten (Wortgut, Satzbau, Tempora), Erzählform, Erzählperspektive, Darstellungstechniken bei verschiedenen Textarten.
Literaturgeschichtliche Orientierung:
Eine Reihe größerer Werke sowie Gedichte aus der deutschsprachigen Literatur unter besonderer Berücksichtigung der österreichischen Dichtung und des Schrifttums des 19. und 20. Jahrhunderts.
Hinweise auf den historischen, sozialen, kulturellen und literarischen Zusammenhang von gelesenen Texten, stoff- und motivgleiche Beispiele aus der Weltliteratur.
Charakteristische Theater- und Bühnenformen in ihrer Orts- und Zeitbedingtheit:
Interpretation:
Verschiedene Interpretationsansätze (ästhetische, philosophische, politische, psychologische, soziale Ebene).
Beispiele verschiedener Darstellungen eines Werkes in vergleichbaren Literaturgeschichten. Thema und Themabehandlung, Motiv- und Themenvergleiche, sprachliche Merkmale (Wortgut, Satzbau, Tempus, Modus, Rhythmus, Klang). Inhalt, Intention, Wirkung eines Textes, Intention eines Autors, historische Bedingtheit der Textgestaltung. Individuelle und gesellschaftliche Stabilisierungsmechanismen trivialer Texte.
Sprache der Werbung; Analyse von Zeitungstexten: Informieren, Interpretieren und Appellieren als drei Absichten der Publizistik (Texttypen: Nachricht, Kommentar, Leitartikel, Interview).
Reflexion über Sprache:
Sprache als Verständigungsmittel; das Kommunikationsmodell:
Beziehung zwischen „Sender“, „Empfänger“, Zeichensystem, Sache und Situation; der phonetische, semantische und dramatische Aspekt der Sprache; sprachliche Bilder, Stilfiguren, gesprochene und geschriebene Sprache; Problem der Normierung von Rechtschreibung und Zeichensetzung.
Didaktische Grundsätze:
Die Strukturierung des Lehrstoffes orientiert sich an den Ergebnissen der Kommunikationstheorie, Linguistik und Literaturwissenschaft.
Es ist von der Tatsache auszugehen, daß es gilt, Erwachsene zu unterrichten, die recht unterschiedliche Vorbildung und Erfahrung mitbringen. Daher hängt die Auswahl der Inhalte ab von Interesse und Eignungsvoraussetzungen der jeweiligen Gruppe sowie von der darauf abgestimmten Planung des Lehrers. Vor allem in der mündlichen und schriftlichen Kommunikation sind solche Inhalte zu behandeln, bei denen mangelhafte Kenntnisse festgestellt werden. Beim Unterricht mit Erwachsenen kommen der Kommunikation und Kooperation besondere Bedeutung zu. Besonders die kreativen Kräfte sollen gefördert werden und den Deutschunterricht mitbestimmen. Im Umgang mit der Literatur soll das Interesse an der Dichtung geweckt und vertieft werden. Neben dem Erlebnis der Dichtung, das durch Theaterbesuche, Hörspiele und dergleichen gefördert werden sollte, soll auch der sozio-kulturelle Zusammenhang beachtet werden.
Methoden zur Erarbeitung der Lehraufgaben:
Lehrervortrag, Unterrichtsgespräch, Diskussion, Einzel-, Partner- und Gruppenarbeit, Möglichkeiten eines projektorientierten Unterrichts.
Häusliche Arbeiten sind sowohl zur Vorbereitung des Unterrichts als auch zur Festigung des Unterrichtsertrages einzusetzen, zB das Lesen umfangreicherer Texte, die Vorbereitung von Referaten und das Einüben schriftlicher Darstellungsformen.
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- 1997 (6. Semester)
- 1997 (7. Semester)
- 1998 (8. Semester)
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Festigung des bereits Erlernten (grammatikalische Grundstrukturen, Wortschatz).
Schulung im mündlichen und schriftlichen Ausdruck, wie ihn Alltag und Berufsleben erfordern.
Der Studierende soll imstande sein, mit Hilfe eines Wörterbuches facheinschlägige Texte zu verstehen und zu übersetzen.
Überblick über die politischen, wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse im anglo-amerikanischen Kulturraum.
Lehrstoff (4 Wochenstunden):
Sprachpflege:
Ausspracheschulung und Hörübungen; Wortschatzerweiterung; Festigung der idiomatisch richtigen Ausdrucksweise. Verfassen von Briefen, Lebensläufen, Ansuchen usw.
Sachgebiete:
Familie, Jugend, soziale Probleme (auch in der dritten Welt), Natur und Umwelt, Rassenprobleme, Krieg und Frieden, Religion, Kunst.
Lektüre:
Leichtere, für die Sozialarbeit facheinschlägige Literatur;
Gebrauchstexte (Tageszeitungen, Zeitschriften usw.);
Kurzgeschichten, Gedichte, Liedtexte.
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht, der eine mindestens dreijährige Ausbildung in englischer Sprache voraussetzt, ist fast ausschließlich in englischer Sprache zu führen. Besonderes Augenmerk ist auf moderne Idiomatik zu richten.
Die Schulung in der Grammatik hat ausschließlich der Richtigkeit des Ausdruckes zu dienen und daher in organischem Zusammenhang mit dem übrigen Unterricht zu stehen.
Insbesondere zur Ausspracheschulung und für Hörübungen sind audiovisuelle Hilfsmittel verstärkt einzusetzen.
(Andere lebende Fremdsprache nach Wahl)
Für den Unterricht aus einer anderen lebenden Fremdsprache ist der vorstehende Lehrplan aus Englisch sinngemäß anzuwenden. Hiebei kann von der Forderung nach Vorkenntnissen in dieser Sprache aus einer mindestens dreijährigen Ausbildung abgegangen werden.
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GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Verständnis für die geschichtlichen Grundlagen der gegenwärtigen Situation, besonders des politischen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Lebens in seinen Verflechtungen vom 18. Jahrhundert bis zur Gegenwart.
Erziehung zu politischer und sozialer Verantwortlichkeit und der Fähigkeit, gegenwärtige Zustände in ihrer Problematik und ihren weltgeschichtlichen Wirkungszusammenhängen zu erkennen und zukunftsorientiert zu handeln.
Lehrstoff (2 Wochenstunden):
Der Absolutismus und die Bürgerliche Revolution 1789 als Grundlage neuer politischer Systeme in Europa (Napoleon, Widerstreit von restaurativen und republikanischen Kräften, Auswirkungen auf außereuropäische Länder). Bürgertum als Träger des politischen, sozialen, kulturellen Lebens (Aufklärung, Klassik). Die Geschichte der Familie.
Nationale, liberale, konservative, marxistische, sozialistische Strömungen bis zur Revolution 1848, deren Bedeutung für bürgerliche Freiheiten (Romantik, Junges Deutschland, Biedermeier).
Kapitalismus, Industrielle Revolution, Imperialismus im
Jahrhundert, ihre Auswirkungen auf die soziale Frage in Europa und außereuropäischen Ländern (Situation der Arbeiter und Arbeiterbewegung im 19. Jahrhundert).
Neoabsolutismus, Liberalismus, nationale und soziale Fragen in der Habsburgermonarchie. Entstehung der Parteien, Kampf um Verfassung und Wahlrecht in Europa. Geschichte des Antisemitismus.
Der 1. Weltkrieg als Folge der Macht- und Bündnispolitik in Europa, Russische Revolution, Entstehung kommunistischer Staaten (Sowjetunion, Volksrepublik China), Zerfall der Donaumonarchie, Entstehung neuer Staaten und Systeme.
Beispiel Österreich:
Aufkommen neuer politischer Bestrebungen (Sozialismus, Frauenfrage, Friedensbewegungen) und ihr Kampf um neue Ordnungen. Krise des kapitalistischen Wirtschaftssystems (Weltwirtschaftskrise).
Faschismus (Italien, Spanien, Österreich, Ungarn), Nationalsozialismus (Deutschland). Der 2. Weltkrieg. Widerstandsbewegungen. Ost-West-Polarisierung der Welt nach 1945.
UNO.
Österreich nach 1945, Staatsvertrag, Neutralität, Öffentliches Leben (Sozialpartnerschaft, Parteienlandschaft, Medien) bis zur Gegenwart.
Dritte-Welt-Problematik, Krisenherde, Rüstung, ökologische, Jugend- und alternative Bewegungen.
Aufarbeitung aktueller Fragen in ihrer historischen Dimension.
Didaktische Grundsätze:
Der umfangreiche historische Stoff erfordert eine exemplarische Behandlung ausgewählter Kapitel, der übrige Themenkatalog ist übersichtlich orientierend zu behandeln. Die selbständige Auseinandersetzung der Studierenden mit historischen Ereignissen und Problemen ist anzustreben. Längs- und Querschnitte sollen der Überschaubarkeit, Experten als Gastvortragende, Zeitzeugen, „oral history“, der Anschaulichkeit und Vertiefung dienen.
Sozial- und Wirtschaftsgeschichte sind als wesentlicher durchgehender Bildungsstoff zu behandeln.
Audiovisuelle Medien und andere Anschauungsmittel sollen in geeigneter Form ihre Anwendung finden. Lehrausgänge, Besuch von Ausstellungen, Exkursionen könnten ein weiterer Faktor der Wissens- und Bildungsvermittlung sein.
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STAATSBÜRGERKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung von Kenntnissen über Aufbau und Funktion von Rechtsstaat und Demokratie.
Erziehung zum staatsbürgerlichen Verantwortungsbewußtsein.
Lehrstoff (2 Wochenstunden):
Der Staat als gesellschaftliches und rechtliches Gebilde. Grund- und Freiheitsrechte.
Staats- und Regierungsformen, insbesondere Formen der Demokratie.
Einrichtungen der Demokratie:
Wahlrecht, Wahlsysteme, politische Parteien, deren Bildung und Organisation.
Die österreichische Bundesverfassung:
Leitende Grundsätze.
Organisation des Staates:
Bund, Länder, Gemeinden; Gesetzgebung, Verwaltung, Gerichtsbarkeit; Staatsorgane.
Kontrolle der staatlichen Tätigkeit:
Höchstgerichte, Rechnungshof.
Gesellschaftliche Gruppen und Verbände:
Kammern, Interessenvertretungen.
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht hat die Verfassungswirklichkeit in die Darstellung einzubeziehen. Die Konzentration mit den Unterrichtsgegenständen Deutsch, Geschichte und Sozialkunde sowie dem Philosophischen und dem Berufskundlichen Einführungsunterricht ist zu pflegen.
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GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Verständnis der Raum- und Naturbezogenheit des menschlichen Handels. Einsicht in gesellschaftliche Gegebenheiten der verschiedenen geographischen Räume. Kenntnisse der unterschiedlichen wirtschaftlichen Ordnungsvorstellungen. Kenntnis der Struktur und der Möglichkeiten des österreichischen Wirtschaftssystems.
Lehrstoff (2 Wochenstunden):
Die Landschaftsgürtel der Erde (Naturlandschaft - Kulturlandschaft, unterschiedliche Nutzungsformen).
Die charakteristischen Merkmale der verschiedenen Kulturräume:
Verbreitung und natürliche Gegebenheiten; Sozialstruktur und Lebensstil; fremde Einflüsse (insbesondere internationale Zusammenarbeit, die Rolle multinationaler Konzerne); wirtschaftliche und politische Bedeutung in der Gegenwart.
Wirtschaftssysteme der Gegenwart:
Verhältnis Staat - Gesellschaft - Wirtschaft (unter Berücksichtigung der Rolle des Einzelmenschen und seiner Einflußmöglichkeiten); Vergleich Marktwirtschaft - Zentralverwaltungswirtschaft (inklusive der Mischformen); Vergleich Entwicklungsländer - Industrieländer (Entwicklungsunterschiede und Bevölkerungsprobleme). Die Welt als globaler Wirtschaftsraum, Weltbank.
Wirtschaftspolitik in Österreich:
Soziale Marktwirtschaft; Ziele der Wirtschaftspolitik; Abstimmung der wirtschaftlichen Tätigkeit auf ökologische Erfordernisse; Unternehmensformen (private Unternehmer, Genossenschaften, Gemeinwirtschaft); Konjunkturpolitik; Geld- und Währungswesen.
Didaktische Grundsätze:
Herstellen von Aktualitätsbezügen als Grundlage der exemplarischen Auswahl des konkreten Lehrstoffes (auch durch Einbeziehung aktueller facheinschlägiger Beiträge in den Massenmedien).
Verstärkter Einsatz audiovisueller Hilfsmittel.
Herstellung von Querverbindungen vor allem zu Geschichte und Sozialkunde.
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BIOLOGIE UND UMWELTKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Einsicht in die Lehre von der Erde als Teil des Kosmos und als Lebensbereich. Förderung des Verständnisses für die Zusammenhänge biologischer Vorgänge; Interpretation des Menschen als psychosomatische Einheit und als Teil des gesamten Ökosystems.
Erziehung zur Achtung vor dem Leben, zum Verständnis für die Umwelt und zur aktiven Mitwirkung am Umweltschutz.
Lehrstoff (2 Wochenstunden):
Entwicklung des Lebens im Verlauf der Erdgeschichte. Entwicklungslehre.
Theorien zur Erklärung des Entwicklungsvorganges.
Zellehre.
Humangenetik.
Somatologie.
Grundlagen der Hygiene:
Allgemeine Hygieneregeln;
Infektionskrankheiten (Ursachen, Verhütung, Bekämpfung).
Grundlagen richtiger Ernährung.
Ökologie:
Ökosystem, Eingriffe des Menschen, Umweltschutz.
Didaktische Grundsätze:
Insbesondere auf den Gebieten der Somatologie und Humangenetik sind deutliche Akzente im Hinblick auf die spätere Berufsausbildung zu setzen.
Kooperation mit den anderen naturwissenschaftlichen Fachgebieten, vor allem der Chemie, auch durch fächerübergreifenden Unterricht. Einbeziehung aktueller Themen bzw. der einschlägigen Berichterstattung in den Medien.
Die Lehrinhalte sind praxisbezogen zu vermitteln.
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MATHEMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vertiefung von Grundkenntnissen auf den wichtigsten Gebieten der Arithmetik. Erarbeitung der Voraussetzungen für die im Berufsleben notwendigen Berechnungen und Vermittlung der mathematischen Grundlagen für das Verständnis von Sozial- und Wirtschaftsdaten.
Einführung in die EDV.
Lehrstoff (2 Wochenstunden):
Rechnen im Bereich der rationalen Zahlen; Runden von Zahlen. Überschlagsrechnung.
Einführung in den Gebrauch eines Taschenrechners.
Grundlagen der Zins- und Zinseszinsrechnung (praktische Anwendung in der Schuldnerberatung).
Statistik:
Grundlagen der deskriptiven Statistik (Mittelwerte, Standardabweichung, Häufigkeitsverteilung, Korrelationen; graphische Darstellung statistischer Ergebnisse usw.).
Informatik:
Erarbeiten eines Algorithmus anhand eines Beispiels (etwa: Erstellung einer Rechnung).
Grundbegriffe der Hardware und Software.
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht soll auch im Hinblick auf die spätere Verwendbarkeit des Gelernten in der Sozialarbeit exemplarisch gestaltet werden.
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PHYSIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Praktische Anwendung physikalischer Kenntnisse im Alltag. Verständnis für physikalische Grundfragen.
Lehrstoff (1 Wochenstunde):
Kurze Darstellung der Entwicklung der physikalischen Forschung mit Bezug zur praktischen Auswirkung der Forschungsergebnisse auf das Leben der Menschen (zB industrielle Verwertung).
Auseinandersetzung mit dem naturwissenschaftlichen Weltbild.
Exemplarische Behandlung einzelner Gebiete der Physik und deren Anwendung, zB
aus der Mechanik:
Arbeit, Leistung (einschlägige Berechnungen);
aus der Wärmelehre:
Wärmemessung, Nutzung der Wärmeenergie;
aus der Optik:
optische Geräte;
aus Magnetismus und Elektrizität:
Stromerzeugung, Meßgrößen, Verbrauchsberechnungen;
aus der Kernphysik:
Aufbau der Materie, Nutzung der Kernenergie.
Didaktische Grundsätze:
Stoffauswahl und Übungsbeispiele sollen sich an der Alltagspraxis orientieren. Die Auswirkungen physikalischer Forschung, zB im Bereich der Kernphysik, sind kritisch zu diskutieren.
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CHEMIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Erwerben praktischer Kenntnisse zur Chemie im Alltag.
Auseinandersetzung mit Nutzen und Gefahr der Chemie für Mensch und Umwelt.
Lehrstoff (1 Wochenstunde):
Kurze Darstellung der Entwicklung der chemischen Forschung; ihre Bedeutung für die Lebensbedingungen des Menschen.
Exemplarische Behandlung einzelner Gebiete der Chemie:
Das periodische System der Elemente;
Die wichtigsten chemischen Reaktionen;
Grundbegriffe der Organischen Chemie.
Anwendungsgebiete der Chemie (insbesondere Ernährung, Medizin, Körperpflege, Umweltschutz, Landwirtschaft).
Didaktische Grundsätze:
Grundbegriffe sind vorwiegend im Zusammenhang mit ihrer praktischen Anwendung zu vermitteln. Der Bezug zu aktuellem Geschehen ist herzustellen. Die Studierenden sollen üben, Sachthemen darzustellen und zu diskutieren.
Kooperation mit den anderen naturwissenschaftlichen Fachgebieten, insbesondere der Biologie und Umweltkunde, ist zu pflegen, eventuell auch durch fächerübergreifenden Unterricht.
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BERUFSKUNDLICHER EINFÜHRUNGSUNTERRICHT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Ordnen beruflicher Erfahrungen und Überprüfung der eigenen Motivation zum Beruf des Sozialarbeiters.
Fähigkeit zur Auseinandersetzung mit Massenmedien, öffentlicher Meinung, Konsumentenproblemen als wichtigen Aspekten der modernen Gesellschaft. Ziel ist die Anwendung sowohl im persönlichen als auch im beruflichen Bereich.
Lehrstoff (2 Wochenstunden):
Einführung in Ausbildung und Beruf des Sozialarbeiters.
Reflexion bisheriger Praxiserfahrungen, Überblick über Handlungsfelder und Methoden der Sozialarbeit. Exemplarische Behandlung einzelner Problemkreise.
Auseinandersetzung mit Phänomenen der Massengesellschaft unter besonderer Berücksichtigung der Massenmedien und des Konsumverhaltens.
Reflexion der Dynamik in der eigenen Ausbildungsgruppe.
Didaktische Grundsätze:
Auszugehen ist insbesondere im Bereich der Sozialarbeit von praktischen Erfahrungen der Studierenden, zu ergänzen durch Kontakte mit einzelnen Sozialeinrichtungen, Einrichtungen des Konsumentenschutzes und der Massenmedien in Form von Lehrausgängen, Exkursionen und Expertengesprächen.
Einsatz von Unterrichtsmedien aller Art. Enge Koordination mit anderen Unterrichtsfächern, zB Deutsch, Geschichte und Sozialkunde, Philosophischer Einführungsunterricht.
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PHILOSOPHISCHER EINFÜHRUNGSUNTERRICHT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Fähigkeit, mit den wichtigsten Grundbegriffen der Philosophie umzugehen. Kenntnis der Grundbegriffe und -fragen der Psychologie und Pädagogik als Basis für die Befassung mit jenen Aspekten und Teilbereichen, die für die Anwendung in der Sozialarbeit von Bedeutung sind.
Lehrstoff (2 Wochenstunden):
Philosophie:
Disziplinen der Philosophie als Felder der Auseinandersetzung mit
den Grundfragen der menschlichen Existenz.
Ethik, Erkenntnistheorie.
Psychologie:
Einführung in den Gegenstand, die Aufgaben und Methoden, die psychischen Phänomene.
Pädagogik:
Formen und Bedingungen des Lernens im Verlauf des Lebens, Persönlichkeitsentwicklung als Lernprozeß.
Didaktische Grundsätze:
Der Diskussion und dem Einbringen eigener Erfahrungen soll genügend Raum geboten werden. Der Bezug zur Sozialarbeit ist herzustellen; insbesondere in diesem Zusammenhang ist die Koordination mit dem Fach „Berufskundlicher Einführungsunterricht“ angezeigt.
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BILDNERISCHE ERZIEHUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Förderung schöpferischer Eigentätigkeit.
Sensibilisierung für die Wechselwirkung zwischen künstlerischem Tun und sozialer Realität. Wahrnehmung des Zusammenhangs zwischen Kreativität und politischem Handeln.
Erhöhung von Kooperationsfähigkeit durch gemeinsames bildnerisches Agieren.
Anwendung bildnerischer Techniken in der Praxis der Sozialarbeit, insbesondere im sozialpädagogischen Bereich.
Lehrstoff (2 Wochenstunden):
Projektarbeit, zB Gestaltung eines Jugendheimes, eines Spielplatzes, einer Beratungsstelle; Theaterausstattung.
Visueller Medienbereich:
Darstellung vor allem sozialer Probleme durch Schaubilder, Plakate usw.
Materialgestaltungsübungen, ua. auch mit leicht verfügbarem Material zur Anwendung im sozialpädagogischen Bereich.
Werkbetrachtung.
Farbenlehre.
Didaktische Grundsätze:
Durch kreatives, bildnerisches Tun - sowohl individuell als auch kollektiv - sind die schöpferischen Kräfte sinnvoll zu fördern.
Natur und Umwelt sollen mit allen Sinnen erfaßt und in einem künstlerischen Gestaltungsprozeß umgesetzt werden.
Durch den Besuch von Ausstellungen und Museen soll die Auseinandersetzung sowohl mit der Kunsttradition als auch dem Entstehen von Werken zeitgenössischer bildender Kunst ermöglicht werden.
Anlage C
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MUSIKERZIEHUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Förderung des Verständnisses für die Musik als Ausdruck menschlichen Fühlens und menschlichen Kommunikationsbedürfnisses.
Förderung der differenzierten Rezeption musikalischer Ereignisse und praxisorientierter musikalischer Eigenbetätigung.
Auseinandersetzung mit der zeitgenössischen Popularmusik als Teil der Alltagskultur.
Lehrstoff (2 Wochenstunden):
Erarbeitung von ein- und mehrstimmigen Liedern.
Anleitung zu rhythmisch-melodischem Spiel auf Instrumenten.
Festigung der Grundbegriffe der Musiklehre und der musikalischen Formenlehre; Gehörbildung; Sprecherziehung.
Möglichkeiten der Anwendung von Musik im sozialpädagogischen und therapeutischen Bereich.
Didaktische Grundsätze:
Die aktive musikalische Betätigung der Studierenden hat im Vordergrund zu stehen, wobei darauf zu achten ist, daß alle Freude am Mitgestalten bekommen.
Die Theorievermittlung soll auf musikalischen Erlebnissen aufbauen.
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B. Freigegenstände
STENOTYPIE UND PHONOTYPIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung der Kenntnis der Verkehrsschrift und der Elemente der Eilschrift nach der Systemurkunde der Deutschen Einheitskurzschrift (Wiener Urkunde). Erzielung der Sicherheit im Lesen von Kurzschrift, besonders von eigenen Niederschriften, in der Aufnahme von Diktaten bis zu 100 Silben pro Minute und im Übertrag in die Schreibmaschine (ohne Zeitbegrenzung).
Erzielung einer Maschinschreibgeschwindigkeit von 100 bis 120 Anschlägen pro Minute sowie Griffsicherheit; Anleitung zu formgerechter maschinschriftlicher Übertragung einfacher Schriftstücke nach Stenogrammen und aus Diktiergeräten.
Vermittlung technischer Kenntnisse, soweit sie für die klaglose Betätigung und die Pflege der Maschinen und Geräte notwendig sind.
Pflege richtiger Körper- und Handhaltung als Vorbeugung gegen Berufskrankheiten.
Lehrstoff (2 Wochenstunden):
Kurzschrift:
Wiederholung der Verkehrsschrift (§§ 1 bis 9 des Systems der Deutschen Einheitskurzschrift (Wiener Urkunde), Verordnung des Bundesministers für Unterricht, BGBl. Nr. 171/1969) unter Einbeziehung von Diktaten mit steigender Geschwindigkeit sowie Schnellschreibübungen, Lesen und Übertragen von eigenen und fremden Stenogrammen; Einführung in die Kürzungsregeln der Eilschrift.
Maschinschreiben und Phonotypie:
Methodische Erarbeitung des Tastenfeldes im 10-Finger-Blindschreiben einschließlich der Umlaute, Zahlen und Zeichen. Geläufigkeitsübungen zur Leistungssteigerung. Anfertigung von Abschriften ohne Zeitbegrenzung. Schreiben nach Diktat bis zu 120 Anschlägen pro Minute.
Maschinenkunde:
Bedienung aller Einrichtungen und Pflege der Schreibmaschine.
Phonotypie:
Stenographische Aufnahme von Diktaten und ihre maschinschriftliche Übertragung mit steigender Geschwindigkeit. Schreiben von Schriftstücken (Protokollen und ähnliches) nach einem Diktiergerät. Bedienung und Pflege des Diktiergerätes.
Didaktische Grundsätze:
Geläufigkeitsübungen sind nach Möglichkeit auch mit rhythmischer Musik durchzuführen.
Die Ansage- und Abschreibtexte sind berufsbezogen auszuwählen bzw. den Stoffgebieten anderer Unterrichtsgegenstände zu entnehmen.
Anlage C
Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (Art. I §§ 4 und 5, BGBl. Nr. 991/1994)
- 1994 (1. Semester)
- 1995 (2. Semester)
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- 1996 (5. Semester)
- 1997 (6. Semester)
- 1997 (7. Semester)
- 1998 (8. Semester)
SPRACHPRAKTISCHE ÜBUNGEN
(Englisch/andere lebende Fremdsprache)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Erhöhung der sprachlichen Geläufigkeit.
Praktische Anwendung der Sprachkenntnisse auf Übersetzungen und Gespräche über zeitgemäße Themen.
Erweiterung des Wortschatzes.
Vertiefung der kultur- und fachkundlichen Kenntnisse.
Lehrstoff (2 Wochenstunden):
Lektüre von Zeitungen und Zeitschriften, Diskussionen und Referate über aktuelle Probleme.
Vertiefung der Grammatikkenntnisse.
Übungen zur Festigung und Erweiterung des Wortschatzes.
Übersetzungs- und Dolmetsch-Übungen.
Didaktische Grundsätze:
Die sprachpraktischen Übungen haben die Aufgabe, die im entsprechenden Pflichtgegenstand erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten zu festigen und zu erweitern; sie sollen daher mit dem Unterricht im Pflichtgegenstand in engem Zusammenhang stehen. Vor allem ist die Fähigkeit zum selbständigen mündlichen und schriftlichen Ausdruck zu fördern. Die Übersetzungen sollen die sinn- und stilgerechte Übertragung fremdsprachiger Texte ins Deutsche üben.
Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (Art. I §§ 4 und 5, BGBl. Nr. 991/1994)
- 1994 (1. Semester)
- 1995 (2. Semester)
- 1995 (3. Semester)
- 1996 (4. Semester)
- 1996 (5. Semester)
- 1997 (6. Semester)
- 1997 (7. Semester)
- 1998 (8. Semester)
LEIBESÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Förderung der Bereitschaft und der Fähigkeit zu sportlicher Betätigung sowie der Einsicht in die Bedeutung der Bewegung für die Gesunderhaltung.
Ausgleich der gesundheitlichen Schädigungen des Alltagslebens.
Vermittlung eines Vorrates an Übungen und Spielen sowie der Fähigkeit, Leibesübungen und Spiele mit Kindern und Jugendlichen durchzuführen.
Lehrstoff (2 Wochenstunden):
Haltungs- und bewegungsformende Übungen in Form von Gymnastik und Turnen mit Geräten. Atemübungen. Entwickeln einer Übungsgruppe zur täglichen Durcharbeitung des Körpers.
Grundsätze der Ersten Hilfe.
Nach Maßgabe der Möglichkeiten und der örtlichen Erfordernisse:
Schwimmen, Eislaufen, Schilaufen.
Didaktische Grundsätze:
Der Lehrstoff ist nach den besonderen Verhältnissen der Akademie auszuwählen.
Der allgemeine und besondere Übungsbedarf ist zu berücksichtigen. Die Studierenden sind zu selbständiger Arbeit (Gruppen- und Riegenturnen) und zum Hilfegeben anzuleiten. Männliche und weibliche Studierende sind gemeinsam zu unterrichten.
Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen, vor allem zu Musikerziehung sowie zu Biologie und Umweltkunde, sind herzustellen.
Anlage C
Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (Art. I §§ 4 und 5, BGBl. Nr. 991/1994)
- 1994 (1. Semester)
- 1995 (2. Semester)
- 1995 (3. Semester)
- 1996 (4. Semester)
- 1996 (5. Semester)
- 1997 (6. Semester)
- 1997 (7. Semester)
- 1998 (8. Semester)
C. Unverbindliche Übungen
AKTUELLE FACHGEBIETE
Bildungs- und Lehraufgabe:
(2 Wochenstunden)
Vermittlung grundlegender oder ergänzender Kenntnisse bzw. praktischer Fertigkeiten in bestimmten der Ausbildung dienenden Fachgebieten.
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht ist so zu führen, daß der Studierende in möglichst seminaristischer Form zu selbständiger Arbeit angeleitet wird. Auch die Konzentration mehrerer Unterrichtsgegenstände zu fachübergreifender Behandlung von Problemkreisen ist möglich. In solchen Fällen ist die gleichzeitige Anwesenheit zweier Lehrer in der Klasse zulässig.
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