Verordnung des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Sport vom 6. April 1988 über die Lehrpläne für die Handelsakademie und die Handelsschule; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
und 3. Klasse (je 2 Wochenstunden):
Banken:
Gesetzliche Grundlagen des österreichischen Bankwesens; gesamtwirtschaftliche Bedeutung; Struktur des österreichischen Bankwesens.
Kapitalbeschaffung (Haftkapital, Fremdkapital).
Kapitalverwendung (Kreditgeschäfte inklusive Abwicklung und Besicherung, Eigengeschäfte).
Dienstleistungen (Kontoführung, Anlagenberatung, nationaler und internationaler Zahlungsverkehr, Leasing, Factoring).
Organisation (Aufbauorganisation, Ablauforganisation).
Marketing (Marktforschung, Produktpolitik, Distributionspolitik, Kommunikationspolitik, Preispolitik).
Versicherungswesen:
Gesetzliche Grundlagen des österreichischen Versicherungswesens;
gesamtwirtschaftliche Bedeutung; Struktur der österreichischen
Versicherungswirtschaft.
Risiko und Risikopolitik.
Kapitalbeschaffung (Versicherungsformen, Versicherungszweige, Versicherungsarten).
Kapitalverwendung (Schadensabwicklung inklusive Schriftverkehr).
Dienstleistungen (Zusammenstellung von Versicherungspaketen für Haushalte und Unternehmungen).
Organisation (Aufbauorganisation, Ablauforganisation).
Marketing (Marktforschung, Produktpolitik, Distributionspolitik, Kommunikationspolitik, Preispolitik).
18.15.2 Industrie
Lehrstoff:
und 3. Klasse (je 2 Wochenstunden):
Allgemeine Grundlagen:
Bedeutung, Struktur und Probleme der österreichischen Industrie.
Gesetzliche Rahmenbedingungen; Industrie und Ökologie; Forschung und Entwicklung; Umweltschutz.
Fertigungsvorbereitung:
Fertigungsprogramm; Fertigungsplanung; Bedarfsplanung;
Materialwirtschaft; Arbeitsplatzgestaltung.
Fertigungsdurchführung:
Planung und Organisation von Fertigungsabläufen;
Fertigungsverfahren und -techniken; Fertigungsüberwachung und Qualitätssicherung.
Marketing:
Marktforschung; absatzpolitisches Instrumentarium (im besonderen Produktpolitik).
Rechnungswesen:
Einsatz und Auswertung der Kostenrechnung (im besonderen Kostenträgerrechnung).
18.15.3 Außenhandel
Lehrstoff:
und 3. Klasse (je 2 Wochenstunden):
Allgemeine Grundlagen:
Bedeutung und Struktur des Außenhandels für die österreichische
Wirtschaft.
Europäische Integration.
Gesetzliche Rahmenbedingungen.
Technik des Exports:
Serviceleistungen verschiedener Institutionen beim Auffinden
ausländischer Geschäftspartner; Exportkalkulation;
Angebotserstellung; Kaufvertragsgestaltung (INCOTERMS);
Zahlungsausgleich; Exportrisken (Arten, Absicherung);
Exportfinanzierung; Exportförderung; Verzollung.
Technik des Imports:
Angebotsvergleich; Vertragsgestaltung; Importkalkulation;
Importfinanzierung; Verzollung.
Außenhandelsmarketing:
Marktforschung; absatzpolitisches Instrumentarium.
18.15.4 Verkehrswirtschaft
Lehrstoff:
und 3. Klasse (je 2 Wochenstunden):
Allgemeine Grundlagen:
Bedeutung, Struktur und Probleme der Verkehrswirtschaft.
Verkehr und Ökologie.
Gesetzliche Rahmenbedingungen.
Spedition:
Bedeutung, Dienstleistungen, rechtliche Rahmenbedingungen.
Nationaler und internationaler Gütertransport:
Straßen-, Bahn- und Luftverkehr (Gesetzliche Grundlagen, Beförderungsverträge, Haftungsbestimmungen, Transportversicherungen, Abwicklung von Schadensfällen, Aufbau und Anwendung der Frachttarife), Binnenschiffahrt und Seeschiffahrt.
Marketing:
Verkehrsmarkt; Marktforschung; absatzpolitisches Instrumentarium.
Kooperation in der Verkehrswirtschaft.
Personenbeförderung.
18.15.5 Tourismus
Lehrstoff:
und 3. Klasse (je 2 Wochenstunden):
Allgemeine Grundlagen:
Aufgaben und Bedeutung des Tourismus; rechtliche, soziale und kulturelle, ökonomische und ökologische Aspekte des Tourismus; Trends und Probleme; Zukunftsperspektiven.
Tourismusorganisationen:
Arten und Aufgaben.
Reisebüro:
Leistungsangebot; Reiseorganisation.
Vertragstechnik und Schriftverkehr.
Marketing.
Gastronomie und Hotelbetriebe:
Betriebsarten; Leistungsangebot; innerbetriebliche Organisation.
Vertragstechnik und Schriftverkehr.
Marketing mit besonderer Berücksichtigung der Preispolitik.
Rechnungswesen:
Besonderheiten (Hauptbuchkonten, Nebenbücher, Kostenrechnung).
18.15.6 Öffentliche Verwaltung
Lehrstoff:
und 3. Klasse (je 2 Wochenstunden):
Allgemeine Grundlagen:
Öffentliche Verwaltungen; öffentliche Unternehmen; gesetzliche
Grundlagen, Rechtsträger, Rechtsformen.
Leistungserstellung:
Ordnungsleistungen; Dienstleistungen; Grundsätze ökonomischen
Verwaltungshandelns; Marketing der öffentlichen Verwaltung.
Organisation:
Aufbauorganisation, Ablauforganisation.
Sekretariats- und Kanzleiwesen.
Personalwesen.
Finanzierung:
Mittelaufbringung, Steuern, Gebühren und Beiträge,
Erwerbseinkünfte; Preispolitik und Tarifbildung; Fremdfinanzierung;
Grenzen der öffentlichen Verschuldung.
Investition:
Arten; die öffentliche Hand als Auftraggeber; Vergabewesen;
Beschaffungsvorgang; Inventar; Materialverwaltung.
Rechnungswesen:
Ziele und Systematik; Buchführungssystem; Voranschlag;
Rechnungsabschluß.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind
- die Anwendbarkeit in der Praxis,
- die Interessen der Schüler und
- die Aktualität.
Die Praxisorientierung wird vor allem durch praxisnahe Übungen (zB Berechnungen, Erstellung von Grafiken, Ausarbeitung von Schriftstücken, Präsentation der Arbeitsergebnisse) unter Verwendung praxisgerechter Unterrichtsmittel (zB Originalformulare) erhöht. Bei diesen Übungen sind die äußere Form, ein der Praxis entsprechender Inhalt und ein sprachlich richtiger Ausdruck von großer Bedeutung.
Um die Motivation der Schüler zu fördern, ist an deren Vorkenntnisse anzuknüpfen.
Der Persönlichkeitsentwicklung und der Denkschulung dienen ua.
- die Strukturierung des Lehrstoffes mit den Schülern,
- problemorientierte Fragestellungen und Diskussionen,
- die Anleitung zur selbständigen Informationsbeschaffung sowie zum selbständigen Lernen,
- die Anleitung zur formgerechten Dokumentation und Präsentation von Arbeitsergebnissen.
Zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten aber auch im Sinne eines fächerübergreifenden Unterrichts ist eine Absprache mit den Lehrern der anderen Unterrichtsgegenstände von großer Bedeutung.
Durch den Wechsel der unterschiedlichen Sozialformen sowie durch den Einsatz von projektorientiertem Unterricht, Rollenspielen und Fallstudien sollen die Motivation der Schüler aber auch deren Selbständigkeit, Kooperations- und Teamfähigkeit sowie die Ausdauer gefördert werden.
Teile des Lehrstoffes können durch verschiedene Lehrer entsprechend ihrer Vorbildung unterrichtet werden.
Referenten aus der Praxis, Lehrausgänge und Exkursionen erhöhen den Unterrichtsertrag.
Blockungen können vorgesehen werden.
18.16 Englische Textverarbeitung Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- Diktate in englischer Sprache mit etwa 60 bis 70 Silben in der Minute kurzschriftlich aufnehmen und orthographisch richtig und formgerecht in Maschinschrift übertragen können und
- Schriftstücke aus der anglophonen Wirtschaftspraxis unter Berücksichtigung der landesüblichen Briefformen und der ÖNORM-Richtlinien sachlich, sprachlich und formal richtig rationell erstellen können.
Lehrstoff:
und 3. Klasse (2 Wochenstunden):
Die Verkehrsschrift der englischen Kurzschrift in Anpassung an die Wiener Urkunde; Lesen eigener Stenogramme und mustergültig geschriebener Texte (Vorbildschriften).
Aufnahme von Kurzschriftdiktaten mit etwa 60 bis 70 Silben und deren maschinschriftliche Übertragung.
Anfertigung von Niederschriften einfacher englischer Texte nach Phonogramm; Briefgestaltung nach den landesüblichen Briefformen. Steigerung der Fertigkeit bis zu einer Geschwindigkeit von etwa 150 Anschlägen (etwa 40 Silben) pro Minute.
Didaktische Grundsätze:
Auf korrektes Schreiben und Lesen der Kurzschrift ist besonderes Augenmerk zu legen. Bei den diktierten Texten ist auf die eindeutige gedankliche Erfassung des Inhalts zu achten.
In enger Zusammenarbeit mit dem Englischunterricht sind nach Möglichkeit Originaltexte aus der anglophonen Geschäftskorrespondenz zu verwenden.
Schriftstücke sollen nach Möglichkeit auch computerunterstützt
erstellt werden.
Blockungen können vorgesehen werden.
B. Freigegenstände
Aktuelle Fachgebiete
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll in bestimmten nach dem jeweiligen Stand der Wissenschaft, Wirtschaft und Technik aktuellen Fachgebieten ergänzende Kenntnisse bzw. Fertigkeiten im Hinblick auf die Berufsbildung, Persönlichkeitsbildung bzw. regionalen Gegebenheiten besitzen.
Lehrstoff:(bis zu 3 Wochenstunden je Klasse):
Die jeweilige konkrete Lehrstoffumschreibung ist vor Einführung dieses Unterrichtsgegenstandes dem Bundesministerium für Unterricht und Kunst zur Genehmigung und Einstufung in die entsprechende Lehrverpflichtungsgruppe vorzulegen.
Didaktische Grundsätze:
Bei Festlegung des jeweiligen aktuellen Fachgebietes.
Zweite lebende Fremdsprache einschließlich
Wirtschaftssprache
Wie im Schwerpunktgegenstand Zweite lebende Fremdsprache
einschließlich Wirtschaftssprache.
Seminar Zeitgeschichte
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- seine (zeit)geschichtlichen Kenntnisse schwerpunktmäßig vertiefen,
- fähig sein, das erworbene Wissen bei der Beurteilung zeitgeschichtlicher Fragen anzuwenden und
- Verständnis für Entscheidungsprozesse und Problemlösungen im Sinne des Unterrichtsprinzips Politische Bildung haben.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Themen des Unterrichtsgegenstandes Zeitgeschichte und Politische Bildung in vertiefender Form, wie zB Demokratie im Alltag, europäische Integrationsbestrebungen, das Entstehen neuer Staaten, aktuelle Anlässe (Gedenkjahre).
Didaktische Grundsätze:
Die behandelten Themenbereiche haben Gegenwartsbezüge anschaulich
zu verdeutlichen.
Vorkenntnisse der Schüler sollen berücksichtigt und die Motivation durch sinnvollen Wechsel der Sozialformen gefördert werden.
Die selbständige Arbeit des Schülers soll im Vordergrund stehen; Referate, Fallstudien, projektorientierter Unterricht und Gruppenarbeit erscheinen dafür besonders geeignet.
Zeitzeugen, Referenten aus der Praxis, Lehrausgänge und Exkursionen steigern den Unterrichtsertrag.
Teile des Lehrstoffes können durch verschiedene Lehrer entsprechend
ihrer Vorbildung unterrichtet werden.
Blockungen können vorgesehen werden.
Seminar Wirtschaftsgeographie
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- seine wirtschaftsgeographischen Kenntnisse schwerpunktmäßig vertiefen,
- fähig sein, das erworbene Wissen bei Problemlösungen anzuwenden,
- zur selbständigen Beurteilung von Entscheidungsprozessen und zur Lösung wirtschaftsgeographischer Fragestellungen fähig sein und
- Einsicht in die Zusammenhänge von Raumplanung, Wirtschaft und Politik gewinnen.
Lehrstoff:
und 3. Klasse (je 2 Wochenstunden):
Themen des Unterrichtsgegenstandes Geographie (Wirtschaftsgeographie) in vertiefender Form, wie zB Regionalanalysen, Probleme der örtlichen und überörtlichen Raumplanung, wirtschaftsgeographische Analysen von Teil- und Großräumen oder Staaten, Themen der Wechselbeziehungen zwischen Ökonomie und Ökologie.
Didaktische Grundsätze:
Die Auswahl der Themenbereiche hat im besonderen Maße dem Praxisbezug der Geographie (Wirtschaftsgeographie) gerecht zu werden.
Die selbständige Arbeit des Schülers soll im Vordergrund stehen, Vorkenntnisse der Schüler sollen berücksichtigt werden.
Durch den Wechsel der unterschiedlichen Sozialformen sowie durch den Einsatz von projektorientiertem Unterricht, Rollenspielen und Fallstudien sollen die Motivation der Schüler aber auch deren Selbständigkeit, Kooperations- und Teamfähigkeit sowie die Ausdauer gefördert werden.
Referenten aus der Praxis, Lehrausgänge und Exkursionen steigern den Unterrichtsertrag.
Teile des Lehrstoffes können durch verschiedene Lehrer entsprechend
ihrer Vorbildung unterrichtet werden.
Blockungen können vorgesehen werden.
Übungen aus Biologie, Ökologie und Warenlehre
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll:
- Projekte aus der Ökologie sowohl selbständig als auch im Team bearbeiten,
- Interesse an eigener Beobachtung auf dem Gebiet der Biologie, Ökologie und Warenlehre erlangen,
- den Zusammenhang zwischen Strukturen und Funktionen der ökologischen und ökonomischen Systeme erkennen
- Informationen selbständig beschaffen,
- logisch, kreativ und vernetzt denken und
- Arbeitsergebnisse ordnungsgemäß dokumentieren und präsentieren können.
Lehrstoff:
und 3. Klasse (je 2 Wochenstunden):
Experimentelle Darstellung einfacher technologischer Prozesse; chemische, physikalische und mikroskopische Untersuchungen von anorganischen und organischen Proben; Erkennen von Warenproben aus der Warensammlung.
Bearbeitung von ökologischen Themen in Form von Projekten.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl und Themenstellung für die Projekte sind
- die regionalen Gegebenheiten,
- die Interessen der Schüler und
- die Aktualität.
Bei der Vermittlung des Lehrstoffes ist auf den sorgfältigen Umgang mit den Arbeitsmitteln, die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften zur Unfallverhütung und die Bestimmungen zum Umweltschutz besonderer Wert zu legen.
Im Rahmen eines Projekts soll ein Arbeitsvorhaben, das begrenzt und ganzheitlich ist, vom Schüler bzw. von den Schülern weitgehend selbständig bearbeitet werden. Dabei sollen Probleme erkannt, bestimmt und zu diesen Problemen begründet Stellung genommen werden. Das Projekt dient dem Nachweis der fachlichen Kompetenz des Schülers und dem Nachweis des Beherrschens der erlernten Methoden. Das Thema des Projekts soll an den in den Übungen aus Biologie, Ökologie und Warenlehre behandelten Lehrstoff anknüpfen und die Begabungen, Interessen und Kenntnisse des Schülers berücksichtigen.
Referenten aus der Praxis, Lehrausgänge und Exkursionen erhöhen den Unterrichtsertrag.
Blockungen können vorgesehen werden.
Mathematik und angewandte Mathematik
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll jene Kenntnisse und Fertigkeiten erlangen, die ihn zur erfolgreichen Teilnahme am Unterricht im Pflichtgegenstand „Mathematik und angewandte Mathematik“ ab dem III. Jahrgang der Handelsakademie befähigen.
Lehrstoff:
oder 3. Klasse (2 Wochenstunden):
Wie im Lehrplan des II. Jahrganges der Handelsakademie.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Bewältigung der Anforderungen des III. Jahrganges der Handelsakademie.
Zur Erhöhung der Anschaulichkeit und der Motivation sind von praxisnahen Beispielen auszugehen und der Taschenrechner sowie nach Möglichkeit die Datenverarbeitungseinrichtungen der Schule mit geeigneter Software einzusetzen. Dem selbständigen und kooperativen Lösen von Problemstellungen ist große Bedeutung beizumessen.
Querverbindungen vor allem zu den Unterrichtsgegenständen Betriebswirtschaft, Rechnungswesen, Wirtschaftsinformatik sind herzustellen, wobei auf eine einheitliche Terminologie zu achten ist.
Die Schüler sind zur Genauigkeit und zur formgerechten und übersichtlichen Darstellung anzuleiten.
Vier Schularbeiten.
Seminar Wirtschaftsinformatik
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- in verstärktem Ausmaß Unterlagen und Informationen selbständig beschaffen,
- allein oder in der Gruppe einfache Projekte unter Einsatz der Datenverarbeitung durchführen und
- Entwicklungstendenzen der Informations- und Kommunikationswirtschaft sowie deren Auswirkungen auf die Gesellschaft kennen und dazu begründet Stellung nehmen können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Informationsverarbeitung:
Aufbereitung, Auswertung und Darstellung von Informationen.
Nutzung von öffentlichen Datenbanken und Informationsdiensten.
Projektabwicklung:
Projekte ausgewählter Teilbereiche der Betriebswirtschaft, des Rechnungswesens und der Textverarbeitung.
Dokumentation und Archivierung.
Klasse (2 Wochenstunden):
Datenorganisation:
Modellierung, Erfassung, Transfer.
Projektabwicklung:
Praxisorientierte Aufgaben zur Rationalisierung betrieblicher
Arbeitsabläufe.
Projektabschluß:
Dokumentation, Präsentation, Erstellung von Bedienerhinweisen für
den Einsatz, Archivierung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind
- die Anwendbarkeit in der Praxis,
- die Motivation und die Leistungsfähigkeit der Schüler,
- die Interessen, Wünsche und Anregungen der Schüler und
- die Aktualität.
Vor allem in der 2. Klasse soll der Umfang des Projektthemas der Belastbarkeit der Schüler und dem Stand der Vorkenntnisse angepaßt sein.
Vorkenntnisse der Schüler sollen berücksichtigt und deren Motivation durch sinnvollen Wechsel der Sozialformen gefördert werden.
Referenten aus der Praxis, Lehrausgänge und Exkursionen steigern den Unterrichtsertrag.
Teile des Lehrstoffes können durch verschiedene Lehrer entsprechend
ihrer Vorbildung unterrichtet werden.
Blockungen können vorgesehen werden.
Englische Textverarbeitung
Wie im Schwerpunktgegenstand Englische Textverarbeitung.
C. Unverbindliche Übungen
Aktuelle Fachgebiete
Wie im Freigegenstand Aktuelle Fachgebiete.
Betriebliche Kommunikation und Präsentationstechnik
Wie im Schwerpunktgegenstand Betriebliche Kommunikation und Präsentationstechnik.
Zeitgenössische Kultur
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die verschiedenen Ausdrucksformen des zeitgenössischen Kunst- und Kulturschaffens kennen,
- zu einer positiven Grundhaltung, aber auch zu Kritik und Kritikfähigkeit in der Auseinandersetzung mit moderner Kunst geführt werden,
- Vorurteile im Umgang mit moderner Kunst als solche erkennen und kritisch beurteilen können,
- das zeitgenössische Kunstschaffen im Zusammenhang mit den sozioökonomischen und politischen Gegebenheiten sowie die Wechselbeziehungen bzw. den Widerstreit zur gesellschaftlichen Umgebung verstehen,
- durch die Beschäftigung mit Kunst seine sinnlichen Wahrnehmungen schärfen und
- sowohl die intellektuelle als auch emotionale Dimension des zeitgenössischen Kulturschaffens erkennen und erleben können.
Lehrstoff:
bis 3. Klasse (jeweils bis zu 2 Wochenstunden):
Zeitgenössische Kultur:
Einführung, Stellung des österreichischen Kulturbetriebes im internationalen Vergleich.
Auseinandersetzung mit möglichst vielfältigen Formen des zeitgenössischen Kunstschaffens:
Architektur, Literatur, Musik und Bildende Kunst.
Lesungen, Galerien, Museen, Ausstellungen, Sprech- und Musiktheater, Konzerte, besondere Veranstaltungen wie Festspiele, Straßen- und Kleinkunstszenen.
Methoden der Kunstbetrachtung; Erleben, Beschreiben/Besprechen und Werten von Kunst; Formen der Kunst und Kunstdarbietung.
Individuelle Kunsterfahrung durch kreative Selbsttätigkeit.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind
- die Förderung des Kulturbewußtseins,
- die Interessen, Wünsche und Anregungen der Schüler und
- die Aktualität.
Die Methodenvielfalt und die Auseinandersetzung mit unterschiedlichsten Ausprägungen moderner Kunst ermöglichen es, die Individualität und das kritische Bewußtsein des Schülers im Umgang mit moderner Kunst zu fördern.
Die selbsttätige Auseinandersetzung mit dem Werk ist daher wertvoll und wichtig. Im Mittelpunkt sollen die Arbeit am Werk und die Interaktion der Schüler untereinander stehen.
Die von der Bildungs- und Lehraufgabe vorgegebene Behandlung der verschiedensten Formen der zeitgenössischen Kunst fordert vom Lehrer eine vom jeweiligen Lehrstoff abhängige differenzierte Unterrichtsarbeit. Einerseits wird er Informationen bereitstellen müssen, andererseits wird er mehr die Funktion des Moderators zu übernehmen haben und dadurch zum entdeckenden Lernen beitragen. Oft wird die Vorgabe der Planung zu einem Thema - gegebenenfalls mit entsprechender zielgerichteter Problemstellung - ausreichend sein.
Die Kunst der Gegenwart soll als Spiegelung des eigenen Lebens in einer pluralistischen Gesellschaft erkannt und für den einzelnen relevant gemacht werden.
Referenten aus der Praxis, Lehrausgänge, Exkursionen und Veranstaltungsbesuche steigern den Unterrichtsertrag.
Teile des Lehrstoffes können durch verschiedene Lehrer entsprechend ihrer Vorbildung unterrichtet werden.
Blockungen können vorgesehen werden.
Haushaltsökonomie und Ernährung
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- Wohn- und Arbeitsräume nach funktionellen, wirtschaftlichen und ästhetischen Gesichtspunkten gestalten,
- die im Wohn- und Arbeitsbereich verwendeten Materialien kennen und deren Pflege- und Reinigungsarten fachgerecht anwenden können,
- die Bedeutung richtiger Ernährung erkennen,
- die wichtigsten Nähr- und Wirkstoffe sowie Nahrungs- und Genußmittel und deren Behandlung, Lagerung und Haltbarmachung kennen,
- einfache und feine Speisen unter Berücksichtigung des ökonomischen Einkaufs und der neuesten Erkenntnisse auf dem Gebiet der Ernährungswissenschaften zubereiten,
- Tischdecken, Servieren (für Familie, Gäste und im Betrieb) und die Betreuung von Gästen entsprechend den allgemeinen Gepflogenheiten können und
- die wichtigsten Getränke kennen.
Lehrstoff:
bis 3. Klasse (jeweils bis zu 2 Wochenstunden):
Wohnkultur und Arbeitsraumgestaltung:
Wohnbereich in verschiedenen Formen des sozialen Zusammenlebens. Arbeits- und Wirtschaftsbereich.
Mitwirkung bei der Planung neuer Projekte (Planlesen, Planzeichnen).
Wohnbauförderung, Wohnungsverbesserung, Energiesparmaßnahmen.
Ausstattung und Einrichtung von Räumen.
Materialgerechte Pflege und Reinigungsarbeiten.
Wäsche, Bekleidung (Pflege und Reinigung).
Gesundheits- und Umweltbewußsein im Haushalt.
Ernährungslehre:
Zusammenhang zwischen Ernährung, Gesundheit und Nährstoffbedarf.
Nähr- und Wirkstoffe (Eiweiß, Fette, Kohlenhydrate, Vitamine, Mineralstoffe, Fermente) im Stoffwechsel.
Nahrungs-, Würz- und Genußmittel (Herkunft, Zusammensetzung, Eigenschaften, Wirkung, Lagerung).
Richtlinien für gesunde und zweckmäßige Kost, wichtigste Diätformen, Anwendungsmöglichkeiten der Normal- und Krankenküche.
Lebensmittelgesetz (wichtigste Bestimmungen und deren Anwendung). Nährwertberechnungen.
Probleme der Gemeinschaftsverpflegung, der Volksgesundheit und der Welternährung.
Kochen und Servieren:
Einführung in den Küchenbetrieb (Einzelplatzküche).
Arbeitstechniken in der Küche.
Berechnung von Mengen und Nährwert.
Herstellung einfacher Speisen, Speisenfolgen und Getränken nach
Grundrezepten.
Erweiterung der Grundrezepte.
Zubereitung von Speisen verschiedener Diätformen.
Konservierung von Lebensmitteln und Speisen.
Tischinventar, Tischdecken, Servieren (wichtigste Handgriffe).
Tisch- und Raumgestaltung für verschiedene Anlässe; Tisch und Menükarten.
Servieren verschiedener Mahlzeiten.
Servierarten und ihre praktische Anwendung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind
- die Anwendbarkeit in der Praxis,
- das ausgewogene Verhältnis zwischen Theorie und Praxis,
- die Interessen, Wünsche und Anregungen der Schüler und
- die Aktualität.
Ökonomische, arbeitsorganisatorische, ernährungsphysiologische und arbeitshygienische Aspekte sind zu berücksichtigen.
Die einschlägigen Sicherheitsvorschriften und die Bestimmungen zum Arbeits- und Umweltschutz sind zu beachten.
Vorkenntnisse der Schüler sollen möglichst berücksichtigt und die Motivation durch sinnvollen Wechsel der Sozialformen gefördert werden.
Referenten aus der Praxis, Lehrausgänge und Exkursionen steigern den Unterrichtsertrag.
Teile des Lehrstoffes können durch verschiedene Lehrer entsprechend
ihrer Vorbildung unterrichtet werden.
Blockungen können vorgesehen werden.
Leibesübungen
Siehe BGBl. Nr. 37/1989.
D. Freiwillige Betriebspraxis
Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff, didaktische Grundsätze:
Der Schüler soll die im fachtheoretischen und praktischen Unterricht erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten, Haltungen und Einstellungen in der Berufspraxis anwenden können.
Organisationsform und Inhalt:
Die freiwillige Betriebspraxis soll mindestens vier Wochen betragen und in den Ferien spätestens vor Eintritt in die 3. Klasse absolviert werden und die facheinschlägigen kaufmännischen Tätigkeiten umfassen.
Nach der Betriebspraxis soll von jedem Schüler ein Bericht mit Angabe der ausgeübten Tätigkeiten und der gewonnenen Erfahrungen verfaßt und vorgelegt werden.
Der erste enge Kontakt des Schülers mit dem Berufsleben bedarf sorgfältiger Vor- und Nachbereitung vor allem durch den Lehrer des Unterrichtsgegenstandes Betriebswirtschaftliche Übungen einschließlich Projektarbeit. Besonders wichtig ist die Auswertung des Berichtes über die Betriebspraxis.
E. Förderunterricht
Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff, didaktische Grundsätze:
Ziel des Förderunterrichts ist die Wiederholung und Einübung des vorauszusetzenden oder des im Unterricht des betreffenden Pflichtgegenstandes in der jeweiligen Klasse durchgenommenen Lehrstoffes für Schüler, die vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffen oder bedroht sind, wobei von der Voraussetzung auszugehen ist, daß es sich um geeignete und leistungswillige Schüler handelt.
Der Förderunterricht darf grundsätzlich nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Lehrstoffes in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.
Anlage B 2
Zum zeitlichen Geltungsbereich siehe Art. III, Abs. 1 Z 4.
Anlage B/2
```
```
LEHRPLAN DER HANDELSSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Wochenstunden Lehrverpflich-
Pflichtgegenstände Klasse Summe tungsgruppe
```
2.
```
```
```
```
Religion ...................... 1 1 2 (III)
```
```
Deutsch ....................... 3 3 6 (I)
```
```
Englisch einschließlich
```
Fachsprache ................... 3 2 5 I
```
Zeitgeschichte ................ - 1 1 III
```
```
Geographie und Wirtschaftskunde
```
(Wirtschaftsgeographie) ....... 2 2 4 III
```
Biologie und Warenkunde ....... 2 2 4 III
```
```
Betriebswirtschaftslehre ...... 3 3 6 I
```
```
Angewandte
```
Betriebswirtschaftslehre
(Praktikum) ................... - 1 1 II
```
Rechnungswesen ................ 3 3 6 I
```
```
Wirtschaftliches Rechnen ...... 2 - 2 II
```
```
Datenverarbeitung und
```
angewandte Datenverarbeitung
```
Datenverarbeitung .......... 2 - 2 I
```
```
Computerunterstütztes
```
Rechnungswesen ............. - 1 1 I
```
Computerunterstützte
```
Textverarbeitung ........... - 1 1 IV b
```
Staatsbürgerkunde und
```
Rechtslehre ................... - 2 2 (III)
```
Volkswirtschaftslehre .......... - 1 1 III
```
```
Textverarbeitung ............... 4 2 6 IV b
```
```
```
Gesamtwochenstundenzahl ... 25 25 50
```
```
Wochenstunden Lehrverpflich-
Freigegenstand Klassen Summe tungsgruppe
```
2.
```
```
```
Aktuelle Fachgebiete ............... bis 2 bis 2 bis 4 I bis
VI
```
```
Wochenstunden Lehrverpflich-
Förderunterricht *1) Klassen Summe tungsgruppe
```
2.
```
```
```
```
Deutsch ........................ 2 - 2 (I)
```
```
Englisch einschließlich
```
Fachsprache .................... 2 - 2 I
```
Betriebswirtschaftslehre ....... 2 - 2 I
```
```
Rechnungswesen ................. 2 - 2 I
```
```
Textverarbeitung ............... 2 - 2 IV b
```
```
```
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
A. Allgemeines Bildungsziel
Die Handelsschule für Berufstätige hat im Sinne der §§ 52 und 61 Abs. 1 lit. a unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes die Aufgabe, Personen, die eine Berufsausbildung abgeschlossen haben oder in das Berufsleben eingetreten sind, zu kaufmännischer Berufsausbildung für alle Zweige der Wirtschaft zu führen. Es werden insbesondere Denkmethoden sowie Arbeits- und Entscheidungshaltungen vermittelt, die den Absolventen zur unmittelbaren Ausübung eines Berufes in Wirtschaft und öffentlicher Verwaltung befähigen.
Ziel ist ein verantwortungsbewußter Mensch, der die Folgen seines eigenen Verhaltens und des Verhaltens anderer für die Gesellschaft überblicken und sich ein selbständiges Urteil bilden kann und der zur Kommunikation und Kooperation sowohl in fachspezifischen als auch in anderen gesellschaftlich relevanten Bereichen fähig ist und der die Notwendigkeit der eigenen Weiterbildung, insbesondere im fachspezifischen Bereich, einsieht.
B. Allgemeine didaktische Grundsätze
Durch die Ausrichtung aller Unterrichtsgegenstände, insbesondere der wirtschaftswissenschaftlichen, auf das Leitfach Betriebswirtschaftslehre soll jene gemeinsame Bildungswirkung aller Unterrichtsgegenstände erreicht werden, die dem Bildungsauftrag der Handelsschule für Berufstätige im Sinne des Schulorganisationsgesetzes und des Schulunterrichtsgesetzes entspricht.
Dem gesamten Lehrplan kommt die Bedeutung eines Rahmens zu. Die Veränderungen des Wirtschaftslebens zwingen zur ständigen Anpassung des Unterrichts an die Bedürfnisse der Praxis. Daher ist die Einbeziehung aktuellen Wissensgutes, gegebenenfalls auch außerhalb des Lehrplanes, im Hinblick auf die Ergänzung des Lehrstoffes notwendig, wobei die sorgfältige Auswahl unter Bedachtnahme auf die Berufserfahrung der Schüler der andragogischen Verantwortung des Lehrers überlassen bleibt.
Die Arbeit in allen Unterrichtsgegenständen ist auf das Gesamtziel der Handelsschule für Berufstätige auszurichten; dazu ist die enge Zusammenarbeit aller Lehrer erforderlich. Andragogische Beratungen, schriftliche Stoffverteilungspläne und sonstige geeignete Maßnahmen haben die Ausnützung aller sich bietenden Querverbindungen zwischen den Unterrichtsgegenständen sicherzustellen.
Zur Festigung des Unterrichtsertrages sind die wesentlichen Teile des Lehrstoffes zu wiederholen und zu üben.
Auf den korrekten Gebrauch der deutschen Hochsprache (Standardsprache) als überregionaler Sprachform ist zu achten. Die Schüler sind in allen Unterrichtsgegenständen auf Fehler der Aussprache, Schreibung, Grammatik und Wortwahl aufmerksam zu machen. Die sprachliche Komponente ist ein von der fachlichen Leistung untrennbarer Teil.
Der gesamte Unterricht ist unter Ausnützung der Querverbindungen, unter Heranziehung von geeignetem Anschauungsmaterial und unter wohlabgestimmter Einbeziehung der audio-visuellen Unterrichtsmittel praxisbezogen zu gestalten, wobei der letzte Stand der technischen Entwicklung zu berücksichtigen ist.
Auf die Verwendung der Kurzschrift und des Maschinschreibens ist in allen Unterrichtsgegenständen großer Wert zu legen.
Besondere Bedeutung haben in allen hiezu geeigneten Unterrichtsgegenständen die Politische Bildung, die Friedenserziehung, die Umfassende Landesverteidigung, die Gesundheitserziehung, die Medienerziehung und die Erziehung zur Aufgeschlossenheit gegenüber Problemen des Umweltschutzes und des Verbraucherschutzes.
Vorträge schulfremder Personen dienen zur Ergänzung des Unterrichts und zur Vermittlung von Einblicken in größere Zusammenhänge auf kulturellen, wirtschaftlichen, politischen und sozialen Gebieten. Sie sind sorgfältig vorzubereiten und auszuwerten.
Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben. Aus dieser Grundhaltung heraus ist das exemplarische Lehren und Lernen, insbesondere in den wirtschaftlichen und sozialwissenschaftlichen Fächern, zu pflegen.
Der Lehrer wird daher die Methode seines Unterrichts so zu wählen haben, daß der Schüler Neues mit Interesse aufnimmt und lernt, das Wesentliche zu erkennen. Bei der Darbietung des Lehrstoffes wird auf die vortragende Methode niemals ganz verzichtet werden können, jedoch müssen auch andere Methoden verwendet werden, wie etwa die selbständige Erarbeitung durch Schüler, kurze Referate, Sammlung und Vergleich von Berichten der Massenmedien, Lösungsversuche von Problemen in Teamarbeit, sinnvoller Einsatz audio-visueller Mittel. Oft wirkt ein Methodenwechsel motivations- und leistungsfördernd.
Durch die didaktischen Grundsätze, die den einzelnen Unterrichtsgegenständen beigefügt sind, soll die andragogische Initiative des Lehrers nicht eingeengt werden. Wahl und Anwendung der Methoden des Unterrichts sind dem Lehrer als schöpferische, von Verantwortung getragene Leistung grundsätzlich freigestellt, wobei jedoch auf das Alter der Schüler Rücksicht zu nehmen ist.
Die Erziehung des Schülers zur Selbständigkeit wird den Kern der andragogischen Arbeit in jedem Unterrichtsgegenstand bilden. Dieses Ziel kann erreicht werden, wenn der Schüler zu eigenständiger Behandlung von Problemen geführt wird, die von ihm Initiativen zur selbständigen Informationsbeschaffung verlangen. Dadurch soll im Schüler die Erkenntnis für die Notwendigkeit der eigenen Weiterbildung geweckt und die Möglichkeit hiefür aufgezeigt werden.
Im Sinne einer Ergänzung der im Berufsleben gesammelten Erfahrungen ist die Teamarbeit, die in der Praxis immer wieder zur Problemaufbereitung und -bewältigung angewandt wird, in den Unterricht der Handelsschule für Berufstätige einzubauen. Die Teamarbeit ist darüber hinaus ein geeignetes Mittel zur Förderung der Bereitschaft und Fähigkeit zur Kommunikation und zur Kooperation.
Bei der Bildung der Arbeitsgruppen ist darauf zu achten, daß nicht immer gleich befähigte Schüler in einer Gruppe zusammengefaßt werden. Die Schüler sollen lernen, ihre Argumente zu formulieren, den Konsens zu suchen und sich gegebenenfalls in der Gruppe sachlich durchzusetzen. Die aktive und passive Mitarbeit in der Gruppe ist vom Lehrer sorgfältig zu beobachten.
Das Bildungsgut dient nicht nur der fachlichen Ausbildung, sondern im Sinne einer Erziehungsfunktion der Schule auch in hohem Maße der Persönlichkeitsformung. Der Unterricht hat in jedem Wissensgebiet die Wirtschaft als kulturelle und gesellschaftliche Funktion aufzufassen und den Wert der Arbeit als wesentliches persönlichkeitsbildendes Element zu betonen. Die Verantwortung des Menschen in der Wirtschaft gegenüber der Gemeinschaft ist bewußtzumachen.
III. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONS-
UNTERRICHT
(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)
a) Katholischer Religionsunterricht
b) Evangelischer Religionsunterricht
Wie im Lehrplan der Handelsschule.
Lehrstoff:
Klasse (1 Wochenstunde):
Ungehorsam des Menschen gegen Gott, Erbsünde und Sünde, Gottes Rettungswirken nach dem Alten Testament. Die Verheißung der Propheten. Jesus Christus, der Retter des Menschen und der ganzen Welt. Der Gehorsam des Sohnes Gottes. Die Liebe Jesu Christi zu den Menschen. Die Auferstehung und Himmelfahrt des Herrn. Die Ausgießung des Heiligen Geistes und die gläubige Gemeinde.
Die evangelische Kirche in Österreich in Geschichte und Gegenwart:
Die Ausbreitung der Reformation in Österreich. Die Gegenreformation und der Geheimprotestantismus. Die Kirche der Toleranzzeit, die Kirche nach dem Protestantenpatent, Aufbau, Gliederung und Verfassung der evangelischen Kirche in Österreich.
Das Leben des Christen in der Gemeinde:
Das evangelische Leben der Familie, Kirchenjahr, Gottesdienst.
Gesangbuch. Die Taufe und das heilige Abendmahl.
Klasse (1 Wochenstunde):
Lektüre ausgewählter Bibeltexte: Das Wort Gottes ruft Menschen zur Entscheidung. Der Segen des Glaubensgehorsams. Die Bedeutung des Gebetes und des Gottesdienstes im Leben des Christen.
Kirchenkunde:
Christliche Kirchen, Sekten und Weltanschauungen. Die Weltreligionen. Die römisch-katholische Kirche.
Der Christ in der Welt:
Arbeit, Beruf, Freizeitgestaltung, Ehe, Familie und Staat.
Konfirmation, Trauung und Begräbnis.
c) Altkatholischer Religionsunterricht
d) Islamischer Religionsunterricht
IV. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN KLASSEN, DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE
A. Pflichtgegenstände
Deutsch
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wie im Lehrplan der Handelsschule.
Lehrstoff:
Klasse (3 Wochenstunden):
Wie im Lehrplan des I. Jahrganges der Handelsakademie für Berufstätige.
Klasse (3 Wochenstunden):
Sinngemäßes und richtiges Lesen und Sprechen; Redeübung und Kurzreferat; Gesprächs- und Redetechnik; Kundengespräch; Referat, Diskussion, Argumentation, Interview; freie Diskussion.
Sprachkunde und Rechtschreibung:
Übung der Rechtschreibung und Zeichensetzung; Schreibung und Erklärung häufiger Fremdwörter, besonders der Wirtschaftssprache; elementare Wort- und Satzgrammatik; Unterscheidung von Mundart und Hochsprache (Standardsprache).
Schriftlicher Ausdruck:
Protokoll; Charakteristik; Erörterung; Stoffsammlung; Gliederungs- und Stilübung; Problemarbeit; kreativer Aufsatz.
Literatur und Textverstehen:
Texte aus bedeutenden Werken des deutschen Sprachraumes und der Weltliteratur; Hinweise auf literarische Strömungen; Proben moderner Dichtung, besonders österreichischer Autoren; Sach- und Gebrauchstexte.
Massenmedien:
Werbung und Information; Verhaltenssteuerung und Meinungsbildung. Auswahlmöglichkeiten des Konsumenten; Erlebnisverarbeitung durch das Gespräch; Spiegelungen aktueller Ereignisse in den Massenmedien; Bildung und Unterhaltung durch die Massenmedien; Programmauswahl.
Didaktische Grundsätze:
Der Deutschunterricht soll ein umfassendes Sprach- und Kulturbewußtsein wecken, das auch das kulturelle Geschehen in anderen Ländern mit einschließt.
Fachübergreifende Probleme stellen Querverbindungen zu verschiedenen Unterrichtsgegenständen her und motivieren ein über die fachspezifische Behandlung der Themen hinausgehendes Verständnis.
Der mündliche Ausdruck ist durch Übungen zu fördern, die zum ausdrucksvollen Sprechen und Lesen führen sowie die Beherrschung der freien Rede und die Teilnahme an Diskussionen ermöglichen. Die Schüler sind zu einer klaren und deutlichen Sprechweise anzuhalten. Die deutsche Hochsprache (Standardsprache) ist als überregionale Sprachform zu verwenden.
Ständige Übungen sollen zur sicheren Beherrschung der Rechtschreibung führen. Die Grammatik soll das Verständnis für den Aufbau der Sprache vertiefen und den sprachlichen Ausdruck verbessern.
Für den Aufsatzunterricht sind altersgemäße Themen zu wählen, die dem Bildungsziel der Schule entsprechen. Durch Gliederungsübungen soll das logische Denken geschult werden, Ausdrucksübungen bilden den stilistischen Geschmack und sind Ausgangspunkt für die Stilkunde.
Literaturverständnis ist dem Schüler durch ausgewählte Werke zu vermitteln; diese sind aus ihrer Zeit heraus verständlich zu machen, Bezüge zur Gegenwart sind herzustellen, das Allgemein-Menschliche hat Vorrang vor dem rein Literarischen, das Verständnis des Einzelwerkes vor dem literaturgeschichtlichen Überblick.
Audio-visuelle Lehrmittel (zB Film, Fernsehen, Hörfunk, Tonband, Schallplatte, Dia), Zeitungsartikel und kulturelle Veranstaltungen (zB Theateraufführungen und Dichterlesungen) sollen den Unterricht lebendig gestalten und ergänzen.
Diskussionen schaffen die Fähigkeit, die Massenmedien durch Informationsvergleiche und Erkennbarmachen von Klischees kritisch zu beurteilen.
Schularbeiten:
Je drei in jeder Klasse, davon in der 2. Klasse mindestens eine
zweistündige.
Englisch einschließlich Fachsprache
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wie im Lehrplan der Handelsschule.
Lehrstoff:
Klasse (3 Wochenstunden):
Wie im Lehrplan des I. Jahrganges der Handelsakademie für Berufstätige.
Klasse (2 Wochenstunden):
Das Leben in der Gemeinschaft: Gemeinde, Geschäfte, Verkehrsmittel, Bank, Post, Büro, Massenmedien, Kino, Theater, Sport, Reisen, Gesundheit; Formen der betrieblichen Organisation, Industrie und andere Produktionsformen, Handel, Dienstleistungen der Bank, Zahlungsmittel; Fremdenverkehr; Werbung; staatliche und politische Einrichtungen; landeskundliche und aktuelle Themen.
Kaufmännischer Schriftverkehr:
Schriftverkehr im Rahmen des Kaufvertrages (Anbahnung, Abschluß, Lieferung, Zahlung, Mängelrüge); Rundschreiben; Stellenbewerbung; Telekommunikation.
Kommunikation:
Frage und Antwort, Gespräch, Telefonat, Bericht, Zusammenfassung,
Übersetzung einfacher Texte, Privatbrief, Kurzreferat,
Geschäftsbrief.
Anleitung zum Gebrauch des Wörterbuches.
Sprachstruktur:
Erweiterung der für die kommunikative Kompetenz notwendigen
Strukturen: verkürzter Gliedsatz, Konditionalsatz, Infinitiv-, Gerund- und Partizipialkonstruktionen); Ergänzung und Festigung der Formen- und Satzlehre anhand des Lesestoffes und der Übungen.
Didaktische Grundsätze:
Das wichtigste Ziel des Englischunterrichts ist die Beherrschung der vier Fertigkeiten Hörverstehen, Leseverstehen, Sprechen und Schreiben. Diese Fertigkeiten sind Voraussetzung für die Kommunikationsfähigkeit; sie sind im Unterricht nicht getrennt voneinander, sondern integriert zu üben.
Die Anforderungen, die im jeweiligen thematischen Bereich in bezug auf Kommunikationsformen und Sprachstruktur an den Schüler gestellt werden, müssen auf das Niveau einer mittleren Schule abgestimmt sein.
Als Unterrichtssprache ist soweit wie möglich die Fremdsprache zu verwenden.
Der Einsatz verschiedener Sozialformen (zB der Partner- oder Gruppenarbeit) dient einerseits der abwechslungsreichen Gestaltung des Unterrichts und fördert andererseits die Sprechfertigkeit des einzelnen Schülers.
In beiden Klassen sind Aussprache, Intonation und Rechtschreibung durch entsprechende Übungen zu schulen. Die Fähigkeit, die Lautschrift zu lesen, ist im ersten Semester der 1. Klasse zu vermitteln.
Audio-visuelle Mittel sollen den Unterricht intensivieren und aktualisieren, vor allem aber zu einem besseren Hörverstehen führen. Kontakte mit den englischsprechenden Ländern sind zu fördern.
Die im Lehrstoff angeführten Kommunikationsformen sind in erster Linie in den im thematischen Bereich angegebenen Sachgebieten schriftlich und mündlich zu üben. Darüber hinaus können kürzere erzählende Texte verwendet werden.
Der Grundwortschatz und gebräuchliche Wendungen aus der Alltagssprache sollen vor allem in der 1. Klasse vermittelt werden. Danach wird der Wortschatz aus dem Bereich der Wirtschaft erarbeitet, wobei jedoch der Ausbau des allgemeinen Wort- und Phrasenschatzes nicht vernachlässigt werden darf. Dieser Grundsatz ist auch bei der Auswahl des Gesprächs-, Hör- und Lesestoffes zu berücksichtigen. Dem Schüler unbekannte Wörter sollen in erster Linie im Satzzusammenhang dargeboten werden. In der 2. Klasse soll der Schüler in den richtigen Gebrauch des Wörterbuches eingeführt werden. Der Festigung und dem Ausbau des bereits erworbenen Wortschatzes dienen Zusammenstellungen von Wendungen und Wörtern nach verschiedenen Gesichtspunkten (sachliche und sprachliche Zusammengehörigkeit, Ausdruckswert usw.).
Die Beherrschung der Grammatik ist nicht Selbstzweck, sondern Voraussetzung für Verständnis und situationsgerechte Verständigungsfähigkeit. In den Beispiel- und Übungssätzen sollen Alltagssprache und Fachsprache berücksichtigt werden. Der Lehrer soll vom praktischen Beispiel ausgehen, die jeweilige Sprachstruktur bewußtmachen und den Schüler durch geeignete Übungen zu einer möglichst korrekten Anwendung der erworbenen Sprachstruktur führen.
In der 2. Klasse sind auch die vorwiegend im geschriebenen Englisch vorkommenden Strukturen zu berücksichtigen; anzustreben ist hier allerdings nur die passive Beherrschung im Hinblick auf die Übersetzung ins Deutsche.
Die Übersetzung in die Muttersprache ist in der 1. Klasse in erster Linie Verständnishilfe. Zu Beginn der 2. Klasse soll der Schüler die Fähigkeit erwerben, zusammenhängende einfache Texte (vor allem aus dem Bereich der Wirtschaft) ins Deutsche zu übertragen. Die gelegentliche Übersetzung in die Fremdsprache dient der Festigung anderer Fertigkeiten (Beherrschung der Idiomatik, der Grammatik, des Wortschatzes usw.).
Im kaufmännischen Schriftverkehr sollen einfache Geschäftsfälle, vor allem des Außenhandels, anhand von Musterbriefen geübt werden, die in Ausdruck und Inhalt der Praxis entsprechen. Die Fähigkeit, Geschäftsbriefe in die Fremdsprache zu übersetzen, ist hier anzustreben. Querverbindungen zu anderen Gegenständen, besonders aber zur Betriebswirtschaftslehre, sind herzustellen.
Schularbeiten:
Je drei in jeder Klasse.
Zeitgeschichte
Wie im Lehrplan der Handelsschule.
Geographie und Wirtschaftskunde (Wirtschaftsgeographie)
Biologie und Warenkunde
Betriebswirtschaftslehre
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wie im Lehrplan der Handelsschule.
Lehrstoff:
Klasse (3 Wochenstunden):
Wie im Lehrplan des I. Jahrganges der Handelsakademie für Berufstätige.
Klasse (3 Wochenstunden):
Handelsvermittler (Überblick).
Organisationsformen des Marktes:
Messen, Musterlager etc. in den Grundzügen.
Industrie und Handwerk:
Merkmale der industriellen und handwerklichen Gütererzeugung.
Besonderheiten der Leistungserstellung und Leistungsverwertung der Fertigungsbetriebe.
Transportwirtschaft:
Transportbetriebe und Betriebe der Transportvermittler in den Grundzügen.
Post, Bahn, Straßentransport, Schiffahrt, Luftverkehr, Spediteur.
Einfache Tarifberechnungen.
Banken und Wertpapierbörse:
Wesen und Bedeutung der Bankbetriebe.
Leistungserstellung (Passiv-, Aktiv-, Dienstleistungs- und Eigengeschäfte).
Typen der Bankbetriebe (Übersicht).
Wertpapiere; Wertpapierbörse.
Versicherungen:
Bedeutung; Arten der Versicherung; Inhalt und Abschluß des Versicherungsvertrages; Schadensabwicklung einschließlich
Schriftverkehr.
Außenhandel:
Bedeutung; Betriebsformen; Besonderheiten des Kaufvertrages.
Zoll und Zollverfahren in den Grundzügen.
Exportförderung im Überblick.
Fremdenverkehr:
Bedeutung; Besonderheiten der Leistungserstellung und Leistungsverwertung der Fremdenverkehrsbetriebe in den Grundzügen.
Der Schriftverkehr im Fremdenverkehrsbetrieb.
Öffentliche Verwaltung:
Begriff und Bedeutung; Leistungserstellung der öffentlichen Verwaltung (Bund, Länder, Gemeinden) in den Grundzügen.
Unternehmensführung:
Überblick über die Managementfunktionen (Zielsetzung, Planung, Entscheidung, Organisation, Kontrolle) und Managementtechniken.
Mitarbeiter im Betrieb:
Mitarbeiterauswahl.
Personalführung (Mitarbeitermotivation, betriebliche Aus- und Weiterbildung, Mitarbeiterbeurteilung, Mitbestimmung).
Schriftverkehr im Personalbereich, insbesonders bei Beginn (Bewerbung) und bei Beendigung des Dienstverhältnisses.
Marketing:
Grundzüge des Marketing; die betriebliche Bedeutung der Marktorientierung; Marktforschung; Marketinginstrumente (Werbung einschließlich Schriftverkehr sowie kundenorientiertes Verhalten einschließlich Verhandlungstechnik und Verkaufsgespräch).
Beschaffung und Lagerhaltung:
Grundbegriffe der Beschaffung und Lagerhaltung; die betriebliche Bedeutung von Beschaffung und Lagerhaltung.
Bestimmung der Lagergröße und Errechnung wichtiger Kennzahlen.
Kosten der Lagerhaltung.
Finanzierung und Investition:
Finanzierung (Begriff; Innen- und Außenfinanzierung; Eigen-, Fremd- und Selbstfinanzierung; Finanzierungsgrundsätze und Errechnung wichtiger Kennzahlen).
Investition (Begriff und Arten; Investitionsplanung und Investitionsentscheidung im Überblick).
Grundzüge der Gründung, des Zusammenschlusses, der Sanierung und der Auflösung von Unternehmungen.
Kosten als Entscheidungsgrundlage (Kostenbewußtsein). Betrieb und Umwelt.
Schwerpunktmäßige Wiederholung des Lehrstoffes beider Klassen.
Didaktische Grundsätze:
Wie im Lehrplan der Handelsschule.
Schularbeiten:
Je zwei in jeder Klasse.
Angewandte Betriebswirtschaftslehre (Praktikum)
Rechnungswesen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wie im Lehrplan der Handelsschule.
Lehrstoff:
Klasse (3 Wochenstunden):
Wie im Lehrplan des I. Jahrganges der Handelsakademie für Berufstätige.
Klasse (3 Wochenstunden):
Anschaffung und Ausscheiden von Anlagen; Erhaltungs- und Herstellungsaufwand.
Rechnungsabgrenzung.
Rückstellung.
Forderungsbewertung.
Rücklagen: Begriff und Arten.
Terminrechnung; Ratenrechnung.
Abrechnung und Verbuchung von Wechselgeschäften, beschränkt auf
einfache Fälle.
Grundzüge der Kostenrechnung:
Grundbegriffe; Aufgaben und Stellung im Rechnungswesen.
Kostenerfassung (Kostenartenrechnung):
Erfassung der Kosten unter Berücksichtigung der Bezugskalkulation (einschließlich Zollrechnung); kalkulatorische Kosten.
Kostenzurechnung:
Kostenstellenrechnung, Kostenträgerrechnung (Divisionskalkulation, Zuschlagskalkulation).
Einfache Beispiele aus Industrie, Handwerk, Handel und sonstigen Dienstleistungsbetrieben, insbesondere Kalkulationen.
Absatzkalkulation.
Grundlagen der Teilkostenrechnung.
Buchungsübungen (Kontierung laufender Geschäftsfälle) möglichst
anhand von Belegen.
Waren und Zahlungsverkehr mit dem Ausland:
Abrechnung von Valuten und Devisen; Verbuchung von Import- und Exportgeschäften (einfache Fälle).
Grundzüge des Bankrechnens:
Abrechnung von Passivgeschäften (Spareinlagen, Giroeinlagen), von Aktivgeschäften (vor allem Kontokorrentkredite), von Dienstleistungsgeschäften (Kauf und Verkauf von Effekten, Ermittlung von Renditen).
Auswertung der Zahlen des Rechnungswesens:
Erstellung einfacher Statistiken und Errechnung wichtiger
Kennzahlen.
Einführung in die Steuerlehre (einschließlich Schriftverkehr):
Gliederung der Steuern, Ertragsteuern (Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Überblick über die Körperschaftsteuer), Verkehrsteuern, Besitzsteuern, sonstige Abgaben, Grundzüge des Beihilfenrechtes, Abgabenverfahren.
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.
Personalverrechnung (einschließlich Schriftverkehr):
Abrechnung von laufenden und sonstigen Bezügen einschließlich von Sonderfällen; Verrechnung mit der Krankenkasse, dem Finanzamt und der Gemeinde; Verbuchung von Löhnen und Gehältern; Lohnkonto und sonstige Aufzeichnungen auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen.
Verbuchung besonderer Geschäftsfälle, zB Reisekosten, Leasing. Buchungsübungen (laufende Geschäftsfälle), Kontierung von Belegen.
Zusammenfassende Übungen zum Lehrstoff beider Klassen.
Didaktische Grundsätze:
Wie im Lehrplan der Handelsschule.
Schularbeiten:
Je vier in jeder Klasse, in der 2. Klasse bei Bedarf zwei
zweistündige.
Wirtschaftliches Rechnen
Datenverarbeitung und angewandte Datenverarbeitung
Datenverarbeitung
Computerunterstütztes Rechnungswesen
Computerunterstützte Textverarbeitung
Staatsbürgerkunde und Rechtslehre
Volkswirtschaftslehre
Textverarbeitung
B. Freigegenstand
Aktuelle Fachgebiete
C. Förderunterricht
Wie im Lehrplan der Handelsakademie für Berufstätige.
*1) Als Kurs für eine oder mehrere Klassen - jedoch nur für dieselbe Schulstufe - gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Klasse höchstens insgesamt zweimal für eine Kursdauer von jeweils höchstens acht Wochen eingerichtet werden. Ein Schüler kann je Unterrichtsjahr in Kurse für höchstens zwei Unterrichtsgegenstände aufgenommen werden.
Anlage B 2
Anlage B/2
```
```
LEHRPLAN DER HANDELSSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Wochenstunden Lehrverpflich-
Pflichtgegenstände Klasse Summe tungsgruppe
```
2.
```
```
```
```
Religion ...................... 1 1 2 (III)
```
```
Deutsch ....................... 3 3 6 (I)
```
```
Englisch einschließlich
```
Fachsprache ................... 3 2 5 I
```
Zeitgeschichte ................ - 1 1 III
```
```
Geographie und Wirtschaftskunde
```
(Wirtschaftsgeographie) ....... 2 2 4 III
```
Biologie und Warenkunde ....... 2 2 4 III
```
```
Betriebswirtschaftslehre ...... 3 3 6 I
```
```
Angewandte
```
Betriebswirtschaftslehre
(Praktikum) ................... - 1 1 I
```
Rechnungswesen ................ 3 3 6 I
```
```
Wirtschaftliches Rechnen ...... 2 - 2 II
```
```
Datenverarbeitung und
```
angewandte Datenverarbeitung
```
Datenverarbeitung .......... 2 - 2 I
```
```
Computerunterstütztes
```
Rechnungswesen ............. - 1 1 I
```
Computerunterstützte
```
Textverarbeitung ........... - 1 1 III
```
Staatsbürgerkunde und
```
Rechtslehre ................... - 2 2 (III)
```
Volkswirtschaftslehre .......... - 1 1 III
```
```
Textverarbeitung ............... 4 2 6 IV b
```
```
```
Gesamtwochenstundenzahl ... 25 25 50
```
```
Wochenstunden Lehrverpflich-
Freigegenstand Klassen Summe tungsgruppe
```
2.
```
```
```
Aktuelle Fachgebiete ............... bis 2 bis 2 bis 4 I bis
VI
```
```
Wochenstunden Lehrverpflich-
Förderunterricht *1) Klassen Summe tungsgruppe
```
2.
```
```
```
```
Deutsch ........................ 2 - 2 (I)
```
```
Englisch einschließlich
```
Fachsprache .................... 2 - 2 I
```
Betriebswirtschaftslehre ....... 2 - 2 I
```
```
Rechnungswesen ................. 2 - 2 I
```
```
Textverarbeitung ............... 2 - 2 IV b
```
```
```
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
A. Allgemeines Bildungsziel
Die Handelsschule für Berufstätige hat im Sinne der §§ 52 und 61 Abs. 1 lit. a unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes die Aufgabe, Personen, die eine Berufsausbildung abgeschlossen haben oder in das Berufsleben eingetreten sind, zu kaufmännischer Berufsausbildung für alle Zweige der Wirtschaft zu führen. Es werden insbesondere Denkmethoden sowie Arbeits- und Entscheidungshaltungen vermittelt, die den Absolventen zur unmittelbaren Ausübung eines Berufes in Wirtschaft und öffentlicher Verwaltung befähigen.
Ziel ist ein verantwortungsbewußter Mensch, der die Folgen seines eigenen Verhaltens und des Verhaltens anderer für die Gesellschaft überblicken und sich ein selbständiges Urteil bilden kann und der zur Kommunikation und Kooperation sowohl in fachspezifischen als auch in anderen gesellschaftlich relevanten Bereichen fähig ist und der die Notwendigkeit der eigenen Weiterbildung, insbesondere im fachspezifischen Bereich, einsieht.
B. Allgemeine didaktische Grundsätze
Durch die Ausrichtung aller Unterrichtsgegenstände, insbesondere der wirtschaftswissenschaftlichen, auf das Leitfach Betriebswirtschaftslehre soll jene gemeinsame Bildungswirkung aller Unterrichtsgegenstände erreicht werden, die dem Bildungsauftrag der Handelsschule für Berufstätige im Sinne des Schulorganisationsgesetzes und des Schulunterrichtsgesetzes entspricht.
Dem gesamten Lehrplan kommt die Bedeutung eines Rahmens zu. Die Veränderungen des Wirtschaftslebens zwingen zur ständigen Anpassung des Unterrichts an die Bedürfnisse der Praxis. Daher ist die Einbeziehung aktuellen Wissensgutes, gegebenenfalls auch außerhalb des Lehrplanes, im Hinblick auf die Ergänzung des Lehrstoffes notwendig, wobei die sorgfältige Auswahl unter Bedachtnahme auf die Berufserfahrung der Schüler der andragogischen Verantwortung des Lehrers überlassen bleibt.
Die Arbeit in allen Unterrichtsgegenständen ist auf das Gesamtziel der Handelsschule für Berufstätige auszurichten; dazu ist die enge Zusammenarbeit aller Lehrer erforderlich. Andragogische Beratungen, schriftliche Stoffverteilungspläne und sonstige geeignete Maßnahmen haben die Ausnützung aller sich bietenden Querverbindungen zwischen den Unterrichtsgegenständen sicherzustellen.
Zur Festigung des Unterrichtsertrages sind die wesentlichen Teile des Lehrstoffes zu wiederholen und zu üben.
Auf den korrekten Gebrauch der deutschen Hochsprache (Standardsprache) als überregionaler Sprachform ist zu achten. Die Schüler sind in allen Unterrichtsgegenständen auf Fehler der Aussprache, Schreibung, Grammatik und Wortwahl aufmerksam zu machen. Die sprachliche Komponente ist ein von der fachlichen Leistung untrennbarer Teil.
Der gesamte Unterricht ist unter Ausnützung der Querverbindungen, unter Heranziehung von geeignetem Anschauungsmaterial und unter wohlabgestimmter Einbeziehung der audio-visuellen Unterrichtsmittel praxisbezogen zu gestalten, wobei der letzte Stand der technischen Entwicklung zu berücksichtigen ist.
Auf die Verwendung der Kurzschrift und des Maschinschreibens ist in allen Unterrichtsgegenständen großer Wert zu legen.
Besondere Bedeutung haben in allen hiezu geeigneten Unterrichtsgegenständen die Politische Bildung, die Friedenserziehung, die Umfassende Landesverteidigung, die Gesundheitserziehung, die Medienerziehung und die Erziehung zur Aufgeschlossenheit gegenüber Problemen des Umweltschutzes und des Verbraucherschutzes.
Vorträge schulfremder Personen dienen zur Ergänzung des Unterrichts und zur Vermittlung von Einblicken in größere Zusammenhänge auf kulturellen, wirtschaftlichen, politischen und sozialen Gebieten. Sie sind sorgfältig vorzubereiten und auszuwerten.
Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben. Aus dieser Grundhaltung heraus ist das exemplarische Lehren und Lernen, insbesondere in den wirtschaftlichen und sozialwissenschaftlichen Fächern, zu pflegen.
Der Lehrer wird daher die Methode seines Unterrichts so zu wählen haben, daß der Schüler Neues mit Interesse aufnimmt und lernt, das Wesentliche zu erkennen. Bei der Darbietung des Lehrstoffes wird auf die vortragende Methode niemals ganz verzichtet werden können, jedoch müssen auch andere Methoden verwendet werden, wie etwa die selbständige Erarbeitung durch Schüler, kurze Referate, Sammlung und Vergleich von Berichten der Massenmedien, Lösungsversuche von Problemen in Teamarbeit, sinnvoller Einsatz audio-visueller Mittel. Oft wirkt ein Methodenwechsel motivations- und leistungsfördernd.
Durch die didaktischen Grundsätze, die den einzelnen Unterrichtsgegenständen beigefügt sind, soll die andragogische Initiative des Lehrers nicht eingeengt werden. Wahl und Anwendung der Methoden des Unterrichts sind dem Lehrer als schöpferische, von Verantwortung getragene Leistung grundsätzlich freigestellt, wobei jedoch auf das Alter der Schüler Rücksicht zu nehmen ist.
Die Erziehung des Schülers zur Selbständigkeit wird den Kern der andragogischen Arbeit in jedem Unterrichtsgegenstand bilden. Dieses Ziel kann erreicht werden, wenn der Schüler zu eigenständiger Behandlung von Problemen geführt wird, die von ihm Initiativen zur selbständigen Informationsbeschaffung verlangen. Dadurch soll im Schüler die Erkenntnis für die Notwendigkeit der eigenen Weiterbildung geweckt und die Möglichkeit hiefür aufgezeigt werden.
Im Sinne einer Ergänzung der im Berufsleben gesammelten Erfahrungen ist die Teamarbeit, die in der Praxis immer wieder zur Problemaufbereitung und -bewältigung angewandt wird, in den Unterricht der Handelsschule für Berufstätige einzubauen. Die Teamarbeit ist darüber hinaus ein geeignetes Mittel zur Förderung der Bereitschaft und Fähigkeit zur Kommunikation und zur Kooperation.
Bei der Bildung der Arbeitsgruppen ist darauf zu achten, daß nicht immer gleich befähigte Schüler in einer Gruppe zusammengefaßt werden. Die Schüler sollen lernen, ihre Argumente zu formulieren, den Konsens zu suchen und sich gegebenenfalls in der Gruppe sachlich durchzusetzen. Die aktive und passive Mitarbeit in der Gruppe ist vom Lehrer sorgfältig zu beobachten.
Das Bildungsgut dient nicht nur der fachlichen Ausbildung, sondern im Sinne einer Erziehungsfunktion der Schule auch in hohem Maße der Persönlichkeitsformung. Der Unterricht hat in jedem Wissensgebiet die Wirtschaft als kulturelle und gesellschaftliche Funktion aufzufassen und den Wert der Arbeit als wesentliches persönlichkeitsbildendes Element zu betonen. Die Verantwortung des Menschen in der Wirtschaft gegenüber der Gemeinschaft ist bewußtzumachen.
III. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONS-
UNTERRICHT
(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)
a) Katholischer Religionsunterricht
b) Evangelischer Religionsunterricht
Wie im Lehrplan der Handelsschule.
Lehrstoff:
Klasse (1 Wochenstunde):
Ungehorsam des Menschen gegen Gott, Erbsünde und Sünde, Gottes Rettungswirken nach dem Alten Testament. Die Verheißung der Propheten. Jesus Christus, der Retter des Menschen und der ganzen Welt. Der Gehorsam des Sohnes Gottes. Die Liebe Jesu Christi zu den Menschen. Die Auferstehung und Himmelfahrt des Herrn. Die Ausgießung des Heiligen Geistes und die gläubige Gemeinde.
Die evangelische Kirche in Österreich in Geschichte und Gegenwart:
Die Ausbreitung der Reformation in Österreich. Die Gegenreformation und der Geheimprotestantismus. Die Kirche der Toleranzzeit, die Kirche nach dem Protestantenpatent, Aufbau, Gliederung und Verfassung der evangelischen Kirche in Österreich.
Das Leben des Christen in der Gemeinde:
Das evangelische Leben der Familie, Kirchenjahr, Gottesdienst.
Gesangbuch. Die Taufe und das heilige Abendmahl.
Klasse (1 Wochenstunde):
Lektüre ausgewählter Bibeltexte: Das Wort Gottes ruft Menschen zur Entscheidung. Der Segen des Glaubensgehorsams. Die Bedeutung des Gebetes und des Gottesdienstes im Leben des Christen.
Kirchenkunde:
Christliche Kirchen, Sekten und Weltanschauungen. Die Weltreligionen. Die römisch-katholische Kirche.
Der Christ in der Welt:
Arbeit, Beruf, Freizeitgestaltung, Ehe, Familie und Staat.
Konfirmation, Trauung und Begräbnis.
c) Altkatholischer Religionsunterricht
d) Islamischer Religionsunterricht
IV. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN KLASSEN, DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE
A. Pflichtgegenstände
Deutsch
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wie im Lehrplan der Handelsschule.
Lehrstoff:
Klasse (3 Wochenstunden):
Wie im Lehrplan des I. Jahrganges der Handelsakademie für Berufstätige.
Klasse (3 Wochenstunden):
Sinngemäßes und richtiges Lesen und Sprechen; Redeübung und Kurzreferat; Gesprächs- und Redetechnik; Kundengespräch; Referat, Diskussion, Argumentation, Interview; freie Diskussion.
Sprachkunde und Rechtschreibung:
Übung der Rechtschreibung und Zeichensetzung; Schreibung und Erklärung häufiger Fremdwörter, besonders der Wirtschaftssprache; elementare Wort- und Satzgrammatik; Unterscheidung von Mundart und Hochsprache (Standardsprache).
Schriftlicher Ausdruck:
Protokoll; Charakteristik; Erörterung; Stoffsammlung; Gliederungs- und Stilübung; Problemarbeit; kreativer Aufsatz.
Literatur und Textverstehen:
Texte aus bedeutenden Werken des deutschen Sprachraumes und der Weltliteratur; Hinweise auf literarische Strömungen; Proben moderner Dichtung, besonders österreichischer Autoren; Sach- und Gebrauchstexte.
Massenmedien:
Werbung und Information; Verhaltenssteuerung und Meinungsbildung. Auswahlmöglichkeiten des Konsumenten; Erlebnisverarbeitung durch das Gespräch; Spiegelungen aktueller Ereignisse in den Massenmedien; Bildung und Unterhaltung durch die Massenmedien; Programmauswahl.
Didaktische Grundsätze:
Der Deutschunterricht soll ein umfassendes Sprach- und Kulturbewußtsein wecken, das auch das kulturelle Geschehen in anderen Ländern mit einschließt.
Fachübergreifende Probleme stellen Querverbindungen zu verschiedenen Unterrichtsgegenständen her und motivieren ein über die fachspezifische Behandlung der Themen hinausgehendes Verständnis.
Der mündliche Ausdruck ist durch Übungen zu fördern, die zum ausdrucksvollen Sprechen und Lesen führen sowie die Beherrschung der freien Rede und die Teilnahme an Diskussionen ermöglichen. Die Schüler sind zu einer klaren und deutlichen Sprechweise anzuhalten. Die deutsche Hochsprache (Standardsprache) ist als überregionale Sprachform zu verwenden.
Ständige Übungen sollen zur sicheren Beherrschung der Rechtschreibung führen. Die Grammatik soll das Verständnis für den Aufbau der Sprache vertiefen und den sprachlichen Ausdruck verbessern.
Für den Aufsatzunterricht sind altersgemäße Themen zu wählen, die dem Bildungsziel der Schule entsprechen. Durch Gliederungsübungen soll das logische Denken geschult werden, Ausdrucksübungen bilden den stilistischen Geschmack und sind Ausgangspunkt für die Stilkunde.
Literaturverständnis ist dem Schüler durch ausgewählte Werke zu vermitteln; diese sind aus ihrer Zeit heraus verständlich zu machen, Bezüge zur Gegenwart sind herzustellen, das Allgemein-Menschliche hat Vorrang vor dem rein Literarischen, das Verständnis des Einzelwerkes vor dem literaturgeschichtlichen Überblick.
Audio-visuelle Lehrmittel (zB Film, Fernsehen, Hörfunk, Tonband, Schallplatte, Dia), Zeitungsartikel und kulturelle Veranstaltungen (zB Theateraufführungen und Dichterlesungen) sollen den Unterricht lebendig gestalten und ergänzen.
Diskussionen schaffen die Fähigkeit, die Massenmedien durch Informationsvergleiche und Erkennbarmachen von Klischees kritisch zu beurteilen.
Schularbeiten:
Je drei in jeder Klasse, davon in der 2. Klasse mindestens eine
zweistündige.
Englisch einschließlich Fachsprache
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wie im Lehrplan der Handelsschule.
Lehrstoff:
Klasse (3 Wochenstunden):
Wie im Lehrplan des I. Jahrganges der Handelsakademie für Berufstätige.
Klasse (2 Wochenstunden):
Das Leben in der Gemeinschaft: Gemeinde, Geschäfte, Verkehrsmittel, Bank, Post, Büro, Massenmedien, Kino, Theater, Sport, Reisen, Gesundheit; Formen der betrieblichen Organisation, Industrie und andere Produktionsformen, Handel, Dienstleistungen der Bank, Zahlungsmittel; Fremdenverkehr; Werbung; staatliche und politische Einrichtungen; landeskundliche und aktuelle Themen.
Kaufmännischer Schriftverkehr:
Schriftverkehr im Rahmen des Kaufvertrages (Anbahnung, Abschluß, Lieferung, Zahlung, Mängelrüge); Rundschreiben; Stellenbewerbung; Telekommunikation.
Kommunikation:
Frage und Antwort, Gespräch, Telefonat, Bericht, Zusammenfassung,
Übersetzung einfacher Texte, Privatbrief, Kurzreferat,
Geschäftsbrief.
Anleitung zum Gebrauch des Wörterbuches.
Sprachstruktur:
Erweiterung der für die kommunikative Kompetenz notwendigen
Strukturen: verkürzter Gliedsatz, Konditionalsatz, Infinitiv-, Gerund- und Partizipialkonstruktionen); Ergänzung und Festigung der Formen- und Satzlehre anhand des Lesestoffes und der Übungen.
Didaktische Grundsätze:
Das wichtigste Ziel des Englischunterrichts ist die Beherrschung der vier Fertigkeiten Hörverstehen, Leseverstehen, Sprechen und Schreiben. Diese Fertigkeiten sind Voraussetzung für die Kommunikationsfähigkeit; sie sind im Unterricht nicht getrennt voneinander, sondern integriert zu üben.
Die Anforderungen, die im jeweiligen thematischen Bereich in bezug auf Kommunikationsformen und Sprachstruktur an den Schüler gestellt werden, müssen auf das Niveau einer mittleren Schule abgestimmt sein.
Als Unterrichtssprache ist soweit wie möglich die Fremdsprache zu verwenden.
Der Einsatz verschiedener Sozialformen (zB der Partner- oder Gruppenarbeit) dient einerseits der abwechslungsreichen Gestaltung des Unterrichts und fördert andererseits die Sprechfertigkeit des einzelnen Schülers.
In beiden Klassen sind Aussprache, Intonation und Rechtschreibung durch entsprechende Übungen zu schulen. Die Fähigkeit, die Lautschrift zu lesen, ist im ersten Semester der 1. Klasse zu vermitteln.
Audio-visuelle Mittel sollen den Unterricht intensivieren und aktualisieren, vor allem aber zu einem besseren Hörverstehen führen. Kontakte mit den englischsprechenden Ländern sind zu fördern.
Die im Lehrstoff angeführten Kommunikationsformen sind in erster Linie in den im thematischen Bereich angegebenen Sachgebieten schriftlich und mündlich zu üben. Darüber hinaus können kürzere erzählende Texte verwendet werden.
Der Grundwortschatz und gebräuchliche Wendungen aus der Alltagssprache sollen vor allem in der 1. Klasse vermittelt werden. Danach wird der Wortschatz aus dem Bereich der Wirtschaft erarbeitet, wobei jedoch der Ausbau des allgemeinen Wort- und Phrasenschatzes nicht vernachlässigt werden darf. Dieser Grundsatz ist auch bei der Auswahl des Gesprächs-, Hör- und Lesestoffes zu berücksichtigen. Dem Schüler unbekannte Wörter sollen in erster Linie im Satzzusammenhang dargeboten werden. In der 2. Klasse soll der Schüler in den richtigen Gebrauch des Wörterbuches eingeführt werden. Der Festigung und dem Ausbau des bereits erworbenen Wortschatzes dienen Zusammenstellungen von Wendungen und Wörtern nach verschiedenen Gesichtspunkten (sachliche und sprachliche Zusammengehörigkeit, Ausdruckswert usw.).
Die Beherrschung der Grammatik ist nicht Selbstzweck, sondern Voraussetzung für Verständnis und situationsgerechte Verständigungsfähigkeit. In den Beispiel- und Übungssätzen sollen Alltagssprache und Fachsprache berücksichtigt werden. Der Lehrer soll vom praktischen Beispiel ausgehen, die jeweilige Sprachstruktur bewußtmachen und den Schüler durch geeignete Übungen zu einer möglichst korrekten Anwendung der erworbenen Sprachstruktur führen.
In der 2. Klasse sind auch die vorwiegend im geschriebenen Englisch vorkommenden Strukturen zu berücksichtigen; anzustreben ist hier allerdings nur die passive Beherrschung im Hinblick auf die Übersetzung ins Deutsche.
Die Übersetzung in die Muttersprache ist in der 1. Klasse in erster Linie Verständnishilfe. Zu Beginn der 2. Klasse soll der Schüler die Fähigkeit erwerben, zusammenhängende einfache Texte (vor allem aus dem Bereich der Wirtschaft) ins Deutsche zu übertragen. Die gelegentliche Übersetzung in die Fremdsprache dient der Festigung anderer Fertigkeiten (Beherrschung der Idiomatik, der Grammatik, des Wortschatzes usw.).
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