Verordnung des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Sport vom 6. April 1988 über die Lehrpläne für die Handelsakademie und die Handelsschule; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
Im kaufmännischen Schriftverkehr sollen einfache Geschäftsfälle, vor allem des Außenhandels, anhand von Musterbriefen geübt werden, die in Ausdruck und Inhalt der Praxis entsprechen. Die Fähigkeit, Geschäftsbriefe in die Fremdsprache zu übersetzen, ist hier anzustreben. Querverbindungen zu anderen Gegenständen, besonders aber zur Betriebswirtschaftslehre, sind herzustellen.
Schularbeiten:
Je drei in jeder Klasse.
Zeitgeschichte
Wie im Lehrplan der Handelsschule.
Geographie und Wirtschaftskunde (Wirtschaftsgeographie)
Biologie und Warenkunde
Betriebswirtschaftslehre
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wie im Lehrplan der Handelsschule.
Lehrstoff:
Klasse (3 Wochenstunden):
Wie im Lehrplan des I. Jahrganges der Handelsakademie für Berufstätige.
Klasse (3 Wochenstunden):
Handelsvermittler (Überblick).
Organisationsformen des Marktes:
Messen, Musterlager etc. in den Grundzügen.
Industrie und Handwerk:
Merkmale der industriellen und handwerklichen Gütererzeugung.
Besonderheiten der Leistungserstellung und Leistungsverwertung der Fertigungsbetriebe.
Transportwirtschaft:
Transportbetriebe und Betriebe der Transportvermittler in den Grundzügen.
Post, Bahn, Straßentransport, Schiffahrt, Luftverkehr, Spediteur.
Einfache Tarifberechnungen.
Banken und Wertpapierbörse:
Wesen und Bedeutung der Bankbetriebe.
Leistungserstellung (Passiv-, Aktiv-, Dienstleistungs- und Eigengeschäfte).
Typen der Bankbetriebe (Übersicht).
Wertpapiere; Wertpapierbörse.
Versicherungen:
Bedeutung; Arten der Versicherung; Inhalt und Abschluß des Versicherungsvertrages; Schadensabwicklung einschließlich
Schriftverkehr.
Außenhandel:
Bedeutung; Betriebsformen; Besonderheiten des Kaufvertrages.
Zoll und Zollverfahren in den Grundzügen.
Exportförderung im Überblick.
Fremdenverkehr:
Bedeutung; Besonderheiten der Leistungserstellung und Leistungsverwertung der Fremdenverkehrsbetriebe in den Grundzügen.
Der Schriftverkehr im Fremdenverkehrsbetrieb.
Öffentliche Verwaltung:
Begriff und Bedeutung; Leistungserstellung der öffentlichen Verwaltung (Bund, Länder, Gemeinden) in den Grundzügen.
Unternehmensführung:
Überblick über die Managementfunktionen (Zielsetzung, Planung, Entscheidung, Organisation, Kontrolle) und Managementtechniken.
Mitarbeiter im Betrieb:
Mitarbeiterauswahl.
Personalführung (Mitarbeitermotivation, betriebliche Aus- und Weiterbildung, Mitarbeiterbeurteilung, Mitbestimmung).
Schriftverkehr im Personalbereich, insbesonders bei Beginn (Bewerbung) und bei Beendigung des Dienstverhältnisses.
Marketing:
Grundzüge des Marketing; die betriebliche Bedeutung der Marktorientierung; Marktforschung; Marketinginstrumente (Werbung einschließlich Schriftverkehr sowie kundenorientiertes Verhalten einschließlich Verhandlungstechnik und Verkaufsgespräch).
Beschaffung und Lagerhaltung:
Grundbegriffe der Beschaffung und Lagerhaltung; die betriebliche Bedeutung von Beschaffung und Lagerhaltung.
Bestimmung der Lagergröße und Errechnung wichtiger Kennzahlen.
Kosten der Lagerhaltung.
Finanzierung und Investition:
Finanzierung (Begriff; Innen- und Außenfinanzierung; Eigen-, Fremd- und Selbstfinanzierung; Finanzierungsgrundsätze und Errechnung wichtiger Kennzahlen).
Investition (Begriff und Arten; Investitionsplanung und Investitionsentscheidung im Überblick).
Grundzüge der Gründung, des Zusammenschlusses, der Sanierung und der Auflösung von Unternehmungen.
Kosten als Entscheidungsgrundlage (Kostenbewußtsein). Betrieb und Umwelt.
Schwerpunktmäßige Wiederholung des Lehrstoffes beider Klassen.
Didaktische Grundsätze:
Wie im Lehrplan der Handelsschule.
Schularbeiten:
Je zwei in jeder Klasse.
Angewandte Betriebswirtschaftslehre (Praktikum)
Rechnungswesen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wie im Lehrplan der Handelsschule.
Lehrstoff:
Klasse (3 Wochenstunden):
Wie im Lehrplan des I. Jahrganges der Handelsakademie für Berufstätige.
Klasse (3 Wochenstunden):
Anschaffung und Ausscheiden von Anlagen; Erhaltungs- und Herstellungsaufwand.
Rechnungsabgrenzung.
Rückstellung.
Forderungsbewertung.
Rücklagen: Begriff und Arten.
Terminrechnung; Ratenrechnung.
Abrechnung und Verbuchung von Wechselgeschäften, beschränkt auf
einfache Fälle.
Grundzüge der Kostenrechnung:
Grundbegriffe; Aufgaben und Stellung im Rechnungswesen.
Kostenerfassung (Kostenartenrechnung):
Erfassung der Kosten unter Berücksichtigung der Bezugskalkulation (einschließlich Zollrechnung); kalkulatorische Kosten.
Kostenzurechnung:
Kostenstellenrechnung, Kostenträgerrechnung (Divisionskalkulation, Zuschlagskalkulation).
Einfache Beispiele aus Industrie, Handwerk, Handel und sonstigen Dienstleistungsbetrieben, insbesondere Kalkulationen.
Absatzkalkulation.
Grundlagen der Teilkostenrechnung.
Buchungsübungen (Kontierung laufender Geschäftsfälle) möglichst
anhand von Belegen.
Waren und Zahlungsverkehr mit dem Ausland:
Abrechnung von Valuten und Devisen; Verbuchung von Import- und Exportgeschäften (einfache Fälle).
Grundzüge des Bankrechnens:
Abrechnung von Passivgeschäften (Spareinlagen, Giroeinlagen), von Aktivgeschäften (vor allem Kontokorrentkredite), von Dienstleistungsgeschäften (Kauf und Verkauf von Effekten, Ermittlung von Renditen).
Auswertung der Zahlen des Rechnungswesens:
Erstellung einfacher Statistiken und Errechnung wichtiger
Kennzahlen.
Einführung in die Steuerlehre (einschließlich Schriftverkehr):
Gliederung der Steuern, Ertragsteuern (Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Überblick über die Körperschaftsteuer), Verkehrsteuern, Besitzsteuern, sonstige Abgaben, Grundzüge des Beihilfenrechtes, Abgabenverfahren.
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.
Personalverrechnung (einschließlich Schriftverkehr):
Abrechnung von laufenden und sonstigen Bezügen einschließlich von Sonderfällen; Verrechnung mit der Krankenkasse, dem Finanzamt und der Gemeinde; Verbuchung von Löhnen und Gehältern; Lohnkonto und sonstige Aufzeichnungen auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen.
Verbuchung besonderer Geschäftsfälle, zB Reisekosten, Leasing. Buchungsübungen (laufende Geschäftsfälle), Kontierung von Belegen.
Zusammenfassende Übungen zum Lehrstoff beider Klassen.
Didaktische Grundsätze:
Wie im Lehrplan der Handelsschule.
Schularbeiten:
Je vier in jeder Klasse, in der 2. Klasse bei Bedarf zwei
zweistündige.
Wirtschaftliches Rechnen
Datenverarbeitung und angewandte Datenverarbeitung
Datenverarbeitung
Computerunterstütztes Rechnungswesen
Computerunterstützte Textverarbeitung
Staatsbürgerkunde und Rechtslehre
Volkswirtschaftslehre
Textverarbeitung
B. Freigegenstand
Aktuelle Fachgebiete
C. Förderunterricht
Wie im Lehrplan der Handelsakademie für Berufstätige.
*1) Als Kurs für eine oder mehrere Klassen - jedoch nur für dieselbe Schulstufe - gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Klasse höchstens insgesamt zweimal für eine Kursdauer von jeweils höchstens acht Wochen eingerichtet werden. Ein Schüler kann je Unterrichtsjahr in Kurse für höchstens zwei Unterrichtsgegenstände aufgenommen werden.
Anlage B 3
Zum zeitlichen Geltungsbereich siehe Art. III, Abs. 1, Z 3.
Anlage B/3
```
```
LEHRPLAN DER HANDELSSCHULE FÜR KÖRPERBEHINDERTE
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Wochenstunden Lehrverpflich-
Pflichtgegenstände Klasse Summe tungsgruppe
```
- 3.
```
--------------------------------------------------------------------_
```
Religion ................. 2 2 2 6 (III)
```
```
Deutsch .................. 4 3 3 10 (I)
```
```
Englisch einschließlich
```
Fachsprache .............. 3 3 3 9 I
```
Zeitgeschichte ........... - 2 - 2 III
```
```
Geographie und
```
Wirtschaftskunde
(Wirtschaftsgeographie) .. 3 3 - 6 III
```
Biologie und Warenkunde .. 3 3 - 6 III
```
```
Betriebswirtschaftslehre . 4 4 4 12 I
```
```
Lehrbetrieb .............. - 4 4 8 II
```
```
Rechnungswesen ........... 4 4 4 12 I
```
```
Wirtschaftliches Rechnen . 3 - - 3 II
```
```
Datenverarbeitung und
```
angewandte
Datenverarbeitung
```
Datenverarbeitung ..... - 2 2 4 I
```
```
Computerunterstütztes
```
Rechnungswesen ........ - - 2 2 II
```
Computerunterstützte
```
Textverarbeitung ...... - - 2 2 IV b
```
Staatsbürgerkunde und
```
Rechtslehre .............. - - 3 3 (III)
```
Volkswirtschaftslehre ... - - 2 2 III
```
```
Textverarbeitung ......... 4 3 2 9 IV b
```
```
Leibesübungen ............ 2 2 2 6 (IV a)
```
```
```
Gesamtwochenstundenzahl ... 32 35 35 102
```
```
Wochenstunden Lehrverpflich-
Freigegenstände Klassen Summe tungsgruppe
```
- 3.
```
```
```
```
Zweite lebende
```
Fremdsprache
einschließlich
Fachsprache .............. 3 2 2 7 I
```
Seminar Zeitgeschichte ... - - 2 2 III
```
```
Seminar
```
Wirtschaftsgeographie .... - - 2 2 III
```
Warenkundliche Übungen ... - 2 2 4 III
```
```
Spezielle
```
Betriebswirtschaftslehre . - - 3 3 I
```
Seminar Datenverarbeitung - 2 2 4 I
```
```
Englische
```
Textverarbeitung ......... - - 2 2 III
```
Hauswirtschaft und
```
Lebenskunde .............. 4 4 - 8 IV
```
Aktuelle Fachgebiete ..... bis 2 bis 2 bis 2 bis 6 I bis
```
VI
```
Leibesübungen ............ 2 2 2 6 (IV a)
```
```
```
```
```
Wochenstunden Lehrverpflich-
Förderunterricht *1) Klasse Summe tungsgruppe
```
- 3.
```
```
```
```
Deutsch .................. 2 2 - 4 (I)
```
```
Englisch einschließlich
```
Fachsprache .............. 2 2 - 4 I
```
Betriebswirtschaftslehre . 2 2 - 4 I
```
```
Rechnungswesen ........... 2 2 - 4 I
```
```
Textverarbeitung ......... 2 2 - 4 IV b
```
```
```
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
A. Allgemeines Bildungsziel
Die Handelsschule für Körperbehinderte dient im Sinne der §§ 52 und 61 Abs. 2 unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes der kaufmännischen Berufsausbildung für alle Zweige der Wirtschaft unter Bedachtnahme auf die körperliche Behinderung der Schüler. Es werden insbesondere Denkmethoden sowie Arbeits- und Entscheidungshaltungen vermittelt, die den Absolventen zur unmittelbaren Ausübung eines Berufes in Wirtschaft und öffentlicher Verwaltung befähigen.
Ziel ist die Integrierung von Behinderten durch Förderung bis zum höchsten, individuell erreichbaren Grad physischer, geistiger, sozialer, beruflicher und wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit. Dies soll unter besonderer Berücksichtigung individueller bzw. Mehrfachbehinderung erreicht werden, um für die Personengruppe der Körperbehinderten möglichst gleiche Startmöglichkeiten gegenüber den Nichtbehinderten zu schaffen.
Der Absolvent der Handelsschule für Körperbehinderte soll ein verantwortungsbewußter Mensch sein, der die Folgen seines eigenen Verhaltens und des Verhaltens anderer für die Gesellschaft überblicken und sich ein selbständiges Urteil bilden kann und zur Kommunikation und Kooperation sowohl in fachspezifischen als auch in anderen gesellschaftlichen relevanten Bereichen fähig ist und der die Notwendigkeit der eigenen Weiterbildung, insbesondere im fachspezifischen Bereich, einsieht.
B. Allgemeine didaktische Grundsätze
Durch die Ausrichtung aller Unterrichtsgegenstände, insbesondere der wirtschaftswissenschaftlichen, auf das Leitfach Betriebswirtschaftslehre soll jene gemeinsame Bildungswirkung aller Unterrichtsgegenstände erreicht werden, die dem Bildungsauftrag der Handelsschule für Körperbehinderte im Sinne des Schulorganisationsgesetzes und des Schulunterrichtsgesetzes entspricht.
Dem gesamten Lehrplan kommt die Bedeutung eines Rahmens zu. Die Veränderungen des Wirtschaftslebens zwingen zur ständigen Anpassung des Unterrichts an die Bedürfnisse der Praxis. Daher ist die Einbeziehung aktuellen Wissensgutes, gegebenenfalls auch außerhalb des Lehrplanes, im Hinblick auf die Ergänzung des Lehrstoffes notwendig, wobei die sorgfältige Auswahl der pädagogischen Verantwortung des Lehrers überlassen bleibt.
Die Arbeit in allen Unterrichtsgegenständen ist auf das Gesamtziel der Handelsschule für Körperbehinderte auszurichten; dazu ist die enge Zusammenarbeit aller Lehrer erforderlich. Pädagogische Beratungen, schriftliche Stoffverteilungspläne und sonstige geeignete Maßnahmen haben die Ausnützung aller sich bietenden Querverbindungen zwischen den Unterrichtsgegenständen sicherzustellen.
Zur Festigung des Unterrichtsertrages sind die wesentlichen Teile des Lehrstoffes zu wiederholen und zu üben.
Auf den korrekten Gebrauch der deutschen Hochsprache (Standardsprache) als überregionaler Sprachform ist zu achten. Die Schüler sind in allen Gegenständen auf Fehler der Aussprache, Schreibung, Grammatik und Wortwahl aufmerksam zu machen. Die sprachliche Komponente ist ein von der fachlichen Leistung untrennbarer Teil.
Der gesamte Unterricht ist unter Ausnützung der Querverbindungen, unter Heranziehung von geeignetem Anschauungsmaterial und unter wohlabgestimmter Einbeziehung der audio-visuellen Unterrichtsmittel praxisbezogen zu gestalten, wobei der letzte Stand der technischen Entwicklung zu berücksichtigen ist.
Auf die Verwendung der Kurzschrift und des Maschinschreibens ist in allen Unterrichtsgegenständen großer Wert zu legen.
Besondere Bedeutung haben in allen hiezu geeigneten Unterrichtsgegenständen die Politische Bildung, die Friedenserziehung, die Umfassende Landesverteidigung, die Gesundheitserziehung, die Medienerziehung und die Erziehung zur Aufgeschlossenheit gegenüber Problemen des Umweltschutzes und des Verbraucherschutzes.
Einschlägige Schulveranstaltungen (zB Lehrausgänge und Exkursionen) dienen zur Ergänzung des Unterrichts und zur Vermittlung von Einblicken in größere Zusammenhänge auf kulturellen, wirtschaftlichen, politischen und sozialen Gebieten. Sie sind sorgfältig vorzubereiten und auszuwerten.
Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben. Aus dieser Grundhaltung heraus ist das exemplarische Lehren und Lernen, insbesondere in den wirtschaftlichen und sozialwissenschaftlichen Fächern, zu pflegen.
Der Lehrer wird daher die Methode seines Unterrichts so zu wählen haben, daß der Schüler Neues mit Interesse aufnimmt und lernt, das Wesentliche zu erkennen. Bei der Darbietung des Lehrstoffes wird auf die vortragende Methode niemals ganz verzichtet werden können, jedoch müssen auch andere Methoden verwendet werden, wie etwa die selbständige Erarbeitung durch Schüler, kurze Referate, Sammlung und Vergleich von Berichten der Massenmedien, Lösungsversuche von Problemen in Teamarbeit, sinnvoller Einsatz audio-visueller Mittel. Oft wirkt ein Methodenwechsel motivations- und leistungsfördernd.
Durch die didaktischen Grundsätze, die den einzelnen Unterrichtsgegenständen beigefügt sind, soll die pädagogische Initiative des Lehrers nicht eingeengt werden. Wahl und Anwendung der Methoden des Unterrichts sind dem Lehrer als schöpferische, von Verantwortung getragene Leistung grundsätzlich freigestellt.
Die Erziehung des Schülers zur Selbständigkeit wird den Kern der pädagogischen Arbeit in jedem Unterrichtsgegenstand bilden. Dieses Ziel kann erreicht werden, wenn der Schüler zu eigenständiger Behandlung von Problemen geführt wird, die von ihm Initiativen zur selbständigen Informationsbeschaffung verlangen. Dadurch soll im Schüler die Erkenntnis für die Notwendigkeit der eigenen Weiterbildung geweckt und die Möglichkeit hiefür aufgezeigt werden.
Im Sinne einer Vorbereitung für den unmittelbaren Eintritt in das Berufsleben ist die Teamarbeit, die in der Praxis immer wieder zur Problemaufbereitung und -bewältigung angewandt wird, in den Unterricht der Handelsschule für Körperbehinderte einzubauen. Die Teamarbeit ist darüber hinaus ein geeignetes Mittel zur Förderung der Bereitschaft und Fähigkeit zur Kommunikation und zur Kooperation.
Bei der Bildung der Arbeitsgruppen ist darauf zu achten, daß nicht immer gleich befähigte Schüler in einer Gruppe zusammengefaßt werden. Die Schüler sollen lernen, ihre Argumente zu formulieren, den Konsens zu suchen und sich gegebenenfalls in der Gruppe sachlich durchzusetzen. Die aktive und passive Mitarbeit in der Gruppe ist vom Lehrer sorgfältig zu beobachten.
Das Bildungsgut dient nicht nur der fachlichen Ausbildung, sondern im Sinne einer Erziehungsfunktion der Schule auch in hohem Maße der Persönlichkeitsformung. Der Unterricht hat in jedem Wissensgebiet die Wirtschaft als kulturelle und gesellschaftliche Funktion aufzufassen und den Wert der Arbeit als wesentliches persönlichkeitsbildendes Element zu betonen. Die Verantwortung des Menschen in der Wirtschaft gegenüber der Gemeinschaft ist bewußtzumachen.
Der Schwierigkeit Körperbehinderter beim Erwerb von Fertigkeiten, beim Umsetzen von theoretischem Wissen in praktische Arbeit sowie bei der Anpassung an eine neue Umgebung und an geänderte Arbeitsbedingungen ist besonders Rechnung zu tragen. Neben der Ausbildung in beruflicher Hinsicht ist dem Schüler ein Weg zur Gestaltung seines privaten Lebens zu zeigen. Es ist besonders auf jene gesetzlichen Bestimmungen hinzuweisen, die eine Realisierung der sich bietenden Möglichkeiten eröffnen.
Eine Berufspraxis in den Ferien als Vorbereitung für den Eintritt in das Berufsleben ist wünschenswert.
III. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONS-
UNTERRICHT
(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)
a) Katholischer Religionsunterricht
b) Evangelischer Religionsunterricht
Der Lehrplan für den evangelischen Religionsunterricht an Handelsschulen ist unter besonderer Berücksichtigung jener Fragen, die sich aus der Behinderung der Schüler ergeben, sinngemäß anzuwenden.
c) Altkatholischer Religionsunterricht
d) Islamischer Religionsunterricht
IV. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE
A. Pflichtgegenstände
Deutsch
Wie im Lehrplan der Handelsschule.
Englisch einschließlich Fachsprache
Zeitgeschichte
Geographie und Wirtschaftskunde (Wirtschaftsgeographie)
Biologie und Warenkunde
Betriebswirtschaftslehre
Lehrbetrieb
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermeidung von Anpassungsschwierigkeiten körperlich Behinderter beim Eintritt in das Berufsleben durch intensive Arbeit an allen in kaufmännischen Betrieben verwendeten Büromaschinen und Geräten.
Umsetzung des in den Unterrichtsgegenständen Betriebswirtschaftslehre, Rechnungswesen, Computerunterstütztes Rechnungswesen, Wirtschaftliches Rechnen, Textverarbeitung sowie Computerunterstützte Textverarbeitung erworbenen Wissens in die praktische Durchführung, vorwiegend anhand von zusammenhängenden Aufgaben.
Fähigkeit, übertragene praxisgerechte Aufgaben unter Anwendung der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten selbständig und im Team auszuführen.
Lehrstoff:
Klasse (4 Wochenstunden):
Körperhaltung, Kleidung, Hygiene.
Arbeitsplatz:
Arbeitsraum, Tisch, Sitzplatz, Beleuchtung.
Maschinen im Betrieb:
Schreibmaschinen, Diktiergeräte, Rechenmaschinen, Kleincomputer, Vervielfältigungsmaschinen, Postbearbeitungsmaschinen, Fernsprecher und Zusatzgeräte, Kleingeräte.
Rationelle Anwendung der Maschinen; Behebung kleiner Störungen.
Arbeiten im Betrieb:
Anfertigung unterschriftsreifer Geschäftsstücke; Korrekturen auf Maschinschreibblättern und verschiedenen Matrizenarten; Anwendung des Diktiergerätes und der Rechenmaschinen (Blindrechnen mit Fingersatz).
Anlegen von Karteien, Tabellen usw., Kollationieren; Vervielfältigungsarbeiten.
Zusammenfassende Übungen:
Geschäftsbriefe nach Stichwortangaben sowie Ausführung der in der Betriebswirtschaftslehre erarbeiteten Schriftstücke.
Geschwindigkeitstraining im Maschinschreiben; Schreiben nach Tonträgern. Kurzschrift als Notiz- und Konzeptschrift.
Lagerbuchhaltung mit fiktiven Angaben; Kalkulationen.
Büroorganisation:
Überblick über die Büroorganisation und die dazu erforderlichen Organisationsmittel.
Klasse (4 Wochenstunden):
Überblick über die Organisation des Rechnungswesens bei Einsatz einer Datenverarbeitungsanlage; Durchführung fingierter Aufgaben (Eingangs- und Ausgangsrechnungen, Zahlungen, Verbuchung auf Personen- und Hauptbuchkonten unter Berücksichtigung der Umsatzsteuer). Einmonatiger Geschäftsfall im manuellen Durchschreibeverfahren mit einfachen Geschäftsfällen (anhand von losen Belegen) inklusive Abschluß.
Vertiefung der Kenntnisse in Datenverarbeitung; Lösung einfacher kaufmännischer Problemstellungen; Festlegung der gewünschten Auswertungen; Anwendung eines vorhandenen Software-Paketes; Feststellung des vorhandenen Datenbestandes; Anlegen und Ausgabe von Dateien; Sortieren und Selektieren innerhalb von Dateien.
Büromaterialverwaltung.
Lagerbuchführung; manuell und mit Hilfe einer Datenverarbeitungsanlage. Materialausgabe; Herstellen von Vervielfältigungen. Korrespondenz mit Unternehmungen und Behörden; Massenpost.
Stellenbewerbung und Lebenslauf.
Rationalisierung im Schriftverkehr:
Erstellen von Textbausteinen; Textbearbeitung und Textverarbeitung
an einer Datenverarbeitungsanlage.
Auswertung der Zahlen des Rechnungswesens; Erstellung von Statistiken und Errechnung wichtiger Kennzahlen; Ausfüllen von Steuererklärungen und anderen Formularen in Zusammenhang mit dem Schriftverkehr mit Behörden.
Fachübergreifende und zusammenfassende praxisgerechte Aufgabenstellungen zu Themen aller einschlägigen Unterrichtsgegenstände mit kürzeren praktischen Übungen (zB Büroorganisation, Postbearbeitung, Erstellung von Kalkulationen, Kontierung von Belegen, Terminorganisation, innerbetriebliche Kommunikation, Verkaufsgespräche, Protokollführung, Organisation von Sitzungen, Tagungen und Konferenzen) und umfangreichen zusammenhängenden Beispielen aus der Wirtschaftspraxis einschließlich Schriftverkehr.
Didaktische Grundsätze:
Wie im Lehrplan der Handelsakademie für Körperbehinderte.
Rechnungswesen
Wie im Lehrplan der Handelsschule.
Wirtschaftliches Rechnen
Datenverarbeitung und angewandte Datenverarbeitung
Staatsbürgerkunde und Rechtslehre
Volkswirtschaftslehre
Textverarbeitung
Bildungs- und Lehraufgabe:
Fähigkeit zur sprachlich richtigen, fehlerfreien Herstellung von Schriftstücken der Wirtschaft, der Verwaltung und des persönlichen Bereichs unter praxisgemäßer Anwendung der Kurzschrift, des Maschinschreibens und der dazu erforderlichen Organisationsmittel.
Bereitschaft zum verantwortungsbewußten Umgang mit den technischen Medien, zur Flexibilität und Teamfähigkeit; Förderung der Kreativität und der Bereitschaft zur Weiterbildung.
Im Teilbereich Maschinschreiben:
Beherrschung des Finger-Tastschreibens sowie der Einrichtungen der Schreibmaschine zur rationellen Anfertigung von Schriftstücken; Gewandtheit im Abschreiben mit einer Geschwindigkeit von mindestens 220 Bruttoanschlägen/min. und Schreiben nach Diktat mit einer Geschwindigkeit von mindestens 60 Silben/min.
Im Teilbereich Kurzschrift:
Fähigkeit, ein Diktat von mindestens 120 Silben/min. nach der Deutschen Einheitskurzschrift-Verkehrsschrift (Wiener Urkunde) aufzunehmen und zu lesen. Fähigkeit im Erfassen und Notieren von Texten; Genauigkeit in der Verarbeitung.
Im Teilbereich Stenotypie:
Fähigkeit, Texte mit mindestens 120 Silben/min. kurzschriftlich aufzunehmen und wortgetreu, normengerecht maschinschriftlich zu übertragen; Fähigkeit zum selbständigen Gestalten von Schriftstücken nach Stenogramm.
Im Teilbereich Phonotypie:
Fähigkeit zum rationellen Arbeiten mit Diktiergeräten; Fähigkeit, Phonogramme wortgetreu und normengerecht maschinschriftlich zu übertragen; Fähigkeit zum selbständigen Gestalten von Schriftstücken nach Phonogramm; Fähigkeit zum normengerechten Besprechen von Tonträgern.
Lehrstoff:
Klasse (4 Wochenstunden):
Klasse (3 Wochenstunden):
Klasse (2 Wochenstunden):
Wie im Lehrplan der 3. Klasse der Handelsschule.
Didaktische Grundsätze:
Das Gesamtlehrziel kann nur stufenweise und unter Bedachtnahme auf die Fortschritte in den einzelnen Teilbereichen (Maschinschreiben, Kurzschrift, Stenotypie, Phonotypie und Büroorganisation) und in enger Zusammenarbeit mit dem Pflichtgegenstand Lehrbetrieb verwirklicht werden.
Während der gesamten Ausbildung in Maschinschreiben sind die Schüler unbedingt zum Tastschreiben anzuhalten. Besonderes Augenmerk ist auf selbständiges Arbeiten und auf die korrekte Ausführung aller Schriftstücke zu legen. Neben dem wortgetreuen Übertragen von Stenogrammen und Phonogrammen sind die Schüler bei der Diktantenschulung nach den ÖNORM-Richtlinien für das Phonodiktat auszubilden. Im Rahmen der Querverbindungen kann der Lehrstoff anderer Unterrichtsgegenstände vertieft werden. Andererseits ist anzustreben, daß die kurzschriftlichen und maschinschriftlichen Fertigkeiten auch in den anderen Unterrichtsgegenständen genützt werden.
In der Gestaltung der Querverbindungen zum Unterrichtsgegenstand Deutsch bilden insbesondere Übungen zur Erweiterung des Wortschatzes, zur Grammatik und Zeichensetzung, zur Stilverbesserung sowie zur Protokollführung Schwerpunkte.
Im Teilbereich Maschinschreiben soll gegen Ende des ersten Semesters der 2. Klasse mit dem selbständigen Anfertigen einfacher, unterschriftsreifer Schriftstücke in Zusammenarbeit mit der Betriebswirtschaftslehre begonnen werden. In weiterer Folge ist das gemeinsame Erstellen von Schriftstücken anzustreben, wobei auch Phonogramme - etwa als Ergebnis einer Gruppenarbeit - einbezogen werden können.
Beim Erarbeiten des gesamten Schriftgutes ist eine isolierte Behandlung zu vermeiden. Es soll vielmehr Verständnis für Zusammenhänge erreicht werden. Im Fortgeschrittenenunterricht ist nach Möglichkeit Partner- und Gruppenarbeit vorzusehen, um die Aktivität, Flexibilität und Teamfähigkeit auf diese Weise zu fördern. Die Schüler sind zum verantwortungsbewußten Umgang mit technischen Mitteln hinzuführen.
Die Leistungsintensität der einzelnen Schüler ist durch Führen von Leistungsstatistiken zu fördern. Zur Rationalisierung des Unterrichts und zur Vermittlung von Einsichten in Funktionsabläufe technischer und organisatorischer Art sind audio-visuelle Unterrichtsmittel einzusetzen.
Schularbeiten:
Je zwei in jeder Klasse.
Leibesübungen
Siehe die Verordnung BGBl. Nr. 334/1978.
B. Freigegenstände
Zweite Lebende Fremdsprache einschließlich Fachsprache
Seminar Zeitgeschichte
Seminar Wirtschaftsgeographie
Warenkundliche Übungen
Spezielle Betriebswirtschaftslehre
Seminar Datenverarbeitung
Englische Textverarbeitung
Hauswirtschaft und Lebenskunde
Aktuelle Fachgebiete
Leibesübungen
C. Förderunterricht
Wie im Lehrplan der Handelsschule.
- 1) Als Kurs für eine oder mehrere Klassen - jedoch nur für dieselbe Schulstufe - gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Klasse höchstens insgesamt zweimal für eine Kursdauer von jeweils höchstens acht Wochen eingerichtet werden. Ein Schüler kann je Unterrichtsjahr in Kurse für höchstens zwei Unterrichtsgegenstände aufgenommen werden.
Anlage B 3
Anlage B/3
```
```
LEHRPLAN DER HANDELSSCHULE FÜR KÖRPERBEHINDERTE
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Wochenstunden Lehrverpflich-
Pflichtgegenstände Klasse Summe tungsgruppe
```
- 3.
```
--------------------------------------------------------------------_
```
Religion ................. 2 2 2 6 (III)
```
```
Deutsch .................. 4 3 3 10 (I)
```
```
Englisch einschließlich
```
Fachsprache .............. 3 3 3 9 I
```
Zeitgeschichte ........... - 2 - 2 III
```
```
Geographie und
```
Wirtschaftskunde
(Wirtschaftsgeographie) .. 3 3 - 6 III
```
Biologie und Warenkunde .. 3 3 - 6 III
```
```
Betriebswirtschaftslehre . 4 4 4 12 I
```
```
Lehrbetrieb .............. - 4 4 8 II
```
```
Rechnungswesen ........... 4 4 4 12 I
```
```
Wirtschaftliches Rechnen . 3 - - 3 II
```
```
Datenverarbeitung und
```
angewandte
Datenverarbeitung
```
Datenverarbeitung ..... - 2 2 4 I
```
```
Computerunterstütztes
```
Rechnungswesen ........ - - 2 2 II
```
Computerunterstützte
```
Textverarbeitung ...... - - 2 2 III
```
Staatsbürgerkunde und
```
Rechtslehre .............. - - 3 3 (III)
```
Volkswirtschaftslehre ... - - 2 2 III
```
```
Textverarbeitung ......... 4 3 2 9 IV b
```
```
Leibesübungen ............ 2 2 2 6 (IV a)
```
```
```
Gesamtwochenstundenzahl ... 32 35 35 102
```
```
Wochenstunden Lehrverpflich-
Freigegenstände Klassen Summe tungsgruppe
```
- 3.
```
```
```
```
Zweite lebende
```
Fremdsprache
einschließlich
Fachsprache .............. 3 2 2 7 I
```
Seminar Zeitgeschichte ... - - 2 2 III
```
```
Seminar
```
Wirtschaftsgeographie .... - - 2 2 III
```
Warenkundliche Übungen ... - 2 2 4 III
```
```
Spezielle
```
Betriebswirtschaftslehre . - - 3 3 I
```
Seminar Datenverarbeitung - 2 2 4 I
```
```
Englische
```
Textverarbeitung ......... - - 2 2 III
```
Hauswirtschaft und
```
Lebenskunde .............. 4 4 - 8 IV
```
Aktuelle Fachgebiete ..... bis 2 bis 2 bis 2 bis 6 I bis
```
VI
```
Leibesübungen ............ 2 2 2 6 (IV a)
```
```
```
```
```
Wochenstunden Lehrverpflich-
Förderunterricht *1) Klasse Summe tungsgruppe
```
- 3.
```
```
```
```
Deutsch .................. 2 2 - 4 (I)
```
```
Englisch einschließlich
```
Fachsprache .............. 2 2 - 4 I
```
Betriebswirtschaftslehre . 2 2 - 4 I
```
```
Rechnungswesen ........... 2 2 - 4 I
```
```
Textverarbeitung ......... 2 2 - 4 IV b
```
```
```
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
A. Allgemeines Bildungsziel
Die Handelsschule für Körperbehinderte dient im Sinne der §§ 52 und 61 Abs. 2 unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes der kaufmännischen Berufsausbildung für alle Zweige der Wirtschaft unter Bedachtnahme auf die körperliche Behinderung der Schüler. Es werden insbesondere Denkmethoden sowie Arbeits- und Entscheidungshaltungen vermittelt, die den Absolventen zur unmittelbaren Ausübung eines Berufes in Wirtschaft und öffentlicher Verwaltung befähigen.
Ziel ist die Integrierung von Behinderten durch Förderung bis zum höchsten, individuell erreichbaren Grad physischer, geistiger, sozialer, beruflicher und wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit. Dies soll unter besonderer Berücksichtigung individueller bzw. Mehrfachbehinderung erreicht werden, um für die Personengruppe der Körperbehinderten möglichst gleiche Startmöglichkeiten gegenüber den Nichtbehinderten zu schaffen.
Der Absolvent der Handelsschule für Körperbehinderte soll ein verantwortungsbewußter Mensch sein, der die Folgen seines eigenen Verhaltens und des Verhaltens anderer für die Gesellschaft überblicken und sich ein selbständiges Urteil bilden kann und zur Kommunikation und Kooperation sowohl in fachspezifischen als auch in anderen gesellschaftlichen relevanten Bereichen fähig ist und der die Notwendigkeit der eigenen Weiterbildung, insbesondere im fachspezifischen Bereich, einsieht.
B. Allgemeine didaktische Grundsätze
Durch die Ausrichtung aller Unterrichtsgegenstände, insbesondere der wirtschaftswissenschaftlichen, auf das Leitfach Betriebswirtschaftslehre soll jene gemeinsame Bildungswirkung aller Unterrichtsgegenstände erreicht werden, die dem Bildungsauftrag der Handelsschule für Körperbehinderte im Sinne des Schulorganisationsgesetzes und des Schulunterrichtsgesetzes entspricht.
Dem gesamten Lehrplan kommt die Bedeutung eines Rahmens zu. Die Veränderungen des Wirtschaftslebens zwingen zur ständigen Anpassung des Unterrichts an die Bedürfnisse der Praxis. Daher ist die Einbeziehung aktuellen Wissensgutes, gegebenenfalls auch außerhalb des Lehrplanes, im Hinblick auf die Ergänzung des Lehrstoffes notwendig, wobei die sorgfältige Auswahl der pädagogischen Verantwortung des Lehrers überlassen bleibt.
Die Arbeit in allen Unterrichtsgegenständen ist auf das Gesamtziel der Handelsschule für Körperbehinderte auszurichten; dazu ist die enge Zusammenarbeit aller Lehrer erforderlich. Pädagogische Beratungen, schriftliche Stoffverteilungspläne und sonstige geeignete Maßnahmen haben die Ausnützung aller sich bietenden Querverbindungen zwischen den Unterrichtsgegenständen sicherzustellen.
Zur Festigung des Unterrichtsertrages sind die wesentlichen Teile des Lehrstoffes zu wiederholen und zu üben.
Auf den korrekten Gebrauch der deutschen Hochsprache (Standardsprache) als überregionaler Sprachform ist zu achten. Die Schüler sind in allen Gegenständen auf Fehler der Aussprache, Schreibung, Grammatik und Wortwahl aufmerksam zu machen. Die sprachliche Komponente ist ein von der fachlichen Leistung untrennbarer Teil.
Der gesamte Unterricht ist unter Ausnützung der Querverbindungen, unter Heranziehung von geeignetem Anschauungsmaterial und unter wohlabgestimmter Einbeziehung der audio-visuellen Unterrichtsmittel praxisbezogen zu gestalten, wobei der letzte Stand der technischen Entwicklung zu berücksichtigen ist.
Auf die Verwendung der Kurzschrift und des Maschinschreibens ist in allen Unterrichtsgegenständen großer Wert zu legen.
Besondere Bedeutung haben in allen hiezu geeigneten Unterrichtsgegenständen die Politische Bildung, die Friedenserziehung, die Umfassende Landesverteidigung, die Gesundheitserziehung, die Medienerziehung und die Erziehung zur Aufgeschlossenheit gegenüber Problemen des Umweltschutzes und des Verbraucherschutzes.
Einschlägige Schulveranstaltungen (zB Lehrausgänge und Exkursionen) dienen zur Ergänzung des Unterrichts und zur Vermittlung von Einblicken in größere Zusammenhänge auf kulturellen, wirtschaftlichen, politischen und sozialen Gebieten. Sie sind sorgfältig vorzubereiten und auszuwerten.
Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben. Aus dieser Grundhaltung heraus ist das exemplarische Lehren und Lernen, insbesondere in den wirtschaftlichen und sozialwissenschaftlichen Fächern, zu pflegen.
Der Lehrer wird daher die Methode seines Unterrichts so zu wählen haben, daß der Schüler Neues mit Interesse aufnimmt und lernt, das Wesentliche zu erkennen. Bei der Darbietung des Lehrstoffes wird auf die vortragende Methode niemals ganz verzichtet werden können, jedoch müssen auch andere Methoden verwendet werden, wie etwa die selbständige Erarbeitung durch Schüler, kurze Referate, Sammlung und Vergleich von Berichten der Massenmedien, Lösungsversuche von Problemen in Teamarbeit, sinnvoller Einsatz audio-visueller Mittel. Oft wirkt ein Methodenwechsel motivations- und leistungsfördernd.
Durch die didaktischen Grundsätze, die den einzelnen Unterrichtsgegenständen beigefügt sind, soll die pädagogische Initiative des Lehrers nicht eingeengt werden. Wahl und Anwendung der Methoden des Unterrichts sind dem Lehrer als schöpferische, von Verantwortung getragene Leistung grundsätzlich freigestellt.
Die Erziehung des Schülers zur Selbständigkeit wird den Kern der pädagogischen Arbeit in jedem Unterrichtsgegenstand bilden. Dieses Ziel kann erreicht werden, wenn der Schüler zu eigenständiger Behandlung von Problemen geführt wird, die von ihm Initiativen zur selbständigen Informationsbeschaffung verlangen. Dadurch soll im Schüler die Erkenntnis für die Notwendigkeit der eigenen Weiterbildung geweckt und die Möglichkeit hiefür aufgezeigt werden.
Im Sinne einer Vorbereitung für den unmittelbaren Eintritt in das Berufsleben ist die Teamarbeit, die in der Praxis immer wieder zur Problemaufbereitung und -bewältigung angewandt wird, in den Unterricht der Handelsschule für Körperbehinderte einzubauen. Die Teamarbeit ist darüber hinaus ein geeignetes Mittel zur Förderung der Bereitschaft und Fähigkeit zur Kommunikation und zur Kooperation.
Bei der Bildung der Arbeitsgruppen ist darauf zu achten, daß nicht immer gleich befähigte Schüler in einer Gruppe zusammengefaßt werden. Die Schüler sollen lernen, ihre Argumente zu formulieren, den Konsens zu suchen und sich gegebenenfalls in der Gruppe sachlich durchzusetzen. Die aktive und passive Mitarbeit in der Gruppe ist vom Lehrer sorgfältig zu beobachten.
Das Bildungsgut dient nicht nur der fachlichen Ausbildung, sondern im Sinne einer Erziehungsfunktion der Schule auch in hohem Maße der Persönlichkeitsformung. Der Unterricht hat in jedem Wissensgebiet die Wirtschaft als kulturelle und gesellschaftliche Funktion aufzufassen und den Wert der Arbeit als wesentliches persönlichkeitsbildendes Element zu betonen. Die Verantwortung des Menschen in der Wirtschaft gegenüber der Gemeinschaft ist bewußtzumachen.
Der Schwierigkeit Körperbehinderter beim Erwerb von Fertigkeiten, beim Umsetzen von theoretischem Wissen in praktische Arbeit sowie bei der Anpassung an eine neue Umgebung und an geänderte Arbeitsbedingungen ist besonders Rechnung zu tragen. Neben der Ausbildung in beruflicher Hinsicht ist dem Schüler ein Weg zur Gestaltung seines privaten Lebens zu zeigen. Es ist besonders auf jene gesetzlichen Bestimmungen hinzuweisen, die eine Realisierung der sich bietenden Möglichkeiten eröffnen.
Eine Berufspraxis in den Ferien als Vorbereitung für den Eintritt in das Berufsleben ist wünschenswert.
III. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONS-
UNTERRICHT
(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)
a) Katholischer Religionsunterricht
b) Evangelischer Religionsunterricht
Der Lehrplan für den evangelischen Religionsunterricht an Handelsschulen ist unter besonderer Berücksichtigung jener Fragen, die sich aus der Behinderung der Schüler ergeben, sinngemäß anzuwenden.
c) Altkatholischer Religionsunterricht
d) Islamischer Religionsunterricht
IV. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE
A. Pflichtgegenstände
Deutsch
Wie im Lehrplan der Handelsschule.
Englisch einschließlich Fachsprache
Zeitgeschichte
Geographie und Wirtschaftskunde (Wirtschaftsgeographie)
Biologie und Warenkunde
Betriebswirtschaftslehre
Lehrbetrieb
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermeidung von Anpassungsschwierigkeiten körperlich Behinderter beim Eintritt in das Berufsleben durch intensive Arbeit an allen in kaufmännischen Betrieben verwendeten Büromaschinen und Geräten.
Umsetzung des in den Unterrichtsgegenständen Betriebswirtschaftslehre, Rechnungswesen, Computerunterstütztes Rechnungswesen, Wirtschaftliches Rechnen, Textverarbeitung sowie Computerunterstützte Textverarbeitung erworbenen Wissens in die praktische Durchführung, vorwiegend anhand von zusammenhängenden Aufgaben.
Fähigkeit, übertragene praxisgerechte Aufgaben unter Anwendung der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten selbständig und im Team auszuführen.
Lehrstoff:
Klasse (4 Wochenstunden):
Körperhaltung, Kleidung, Hygiene.
Arbeitsplatz:
Arbeitsraum, Tisch, Sitzplatz, Beleuchtung.
Maschinen im Betrieb:
Schreibmaschinen, Diktiergeräte, Rechenmaschinen, Kleincomputer, Vervielfältigungsmaschinen, Postbearbeitungsmaschinen, Fernsprecher und Zusatzgeräte, Kleingeräte.
Rationelle Anwendung der Maschinen; Behebung kleiner Störungen.
Arbeiten im Betrieb:
Anfertigung unterschriftsreifer Geschäftsstücke; Korrekturen auf Maschinschreibblättern und verschiedenen Matrizenarten; Anwendung des Diktiergerätes und der Rechenmaschinen (Blindrechnen mit Fingersatz).
Anlegen von Karteien, Tabellen usw., Kollationieren; Vervielfältigungsarbeiten.
Zusammenfassende Übungen:
Geschäftsbriefe nach Stichwortangaben sowie Ausführung der in der Betriebswirtschaftslehre erarbeiteten Schriftstücke.
Geschwindigkeitstraining im Maschinschreiben; Schreiben nach Tonträgern. Kurzschrift als Notiz- und Konzeptschrift.
Lagerbuchhaltung mit fiktiven Angaben; Kalkulationen.
Büroorganisation:
Überblick über die Büroorganisation und die dazu erforderlichen Organisationsmittel.
Klasse (4 Wochenstunden):
Überblick über die Organisation des Rechnungswesens bei Einsatz einer Datenverarbeitungsanlage; Durchführung fingierter Aufgaben (Eingangs- und Ausgangsrechnungen, Zahlungen, Verbuchung auf Personen- und Hauptbuchkonten unter Berücksichtigung der Umsatzsteuer). Einmonatiger Geschäftsfall im manuellen Durchschreibeverfahren mit einfachen Geschäftsfällen (anhand von losen Belegen) inklusive Abschluß.
Vertiefung der Kenntnisse in Datenverarbeitung; Lösung einfacher kaufmännischer Problemstellungen; Festlegung der gewünschten Auswertungen; Anwendung eines vorhandenen Software-Paketes; Feststellung des vorhandenen Datenbestandes; Anlegen und Ausgabe von Dateien; Sortieren und Selektieren innerhalb von Dateien.
Büromaterialverwaltung.
Lagerbuchführung; manuell und mit Hilfe einer Datenverarbeitungsanlage. Materialausgabe; Herstellen von Vervielfältigungen. Korrespondenz mit Unternehmungen und Behörden; Massenpost.
Stellenbewerbung und Lebenslauf.
Rationalisierung im Schriftverkehr:
Erstellen von Textbausteinen; Textbearbeitung und Textverarbeitung
an einer Datenverarbeitungsanlage.
Auswertung der Zahlen des Rechnungswesens; Erstellung von Statistiken und Errechnung wichtiger Kennzahlen; Ausfüllen von Steuererklärungen und anderen Formularen in Zusammenhang mit dem Schriftverkehr mit Behörden.
Fachübergreifende und zusammenfassende praxisgerechte Aufgabenstellungen zu Themen aller einschlägigen Unterrichtsgegenstände mit kürzeren praktischen Übungen (zB Büroorganisation, Postbearbeitung, Erstellung von Kalkulationen, Kontierung von Belegen, Terminorganisation, innerbetriebliche Kommunikation, Verkaufsgespräche, Protokollführung, Organisation von Sitzungen, Tagungen und Konferenzen) und umfangreichen zusammenhängenden Beispielen aus der Wirtschaftspraxis einschließlich Schriftverkehr.
Didaktische Grundsätze:
Wie im Lehrplan der Handelsakademie für Körperbehinderte.
Rechnungswesen
Wie im Lehrplan der Handelsschule.
Wirtschaftliches Rechnen
Datenverarbeitung und angewandte Datenverarbeitung
Staatsbürgerkunde und Rechtslehre
Volkswirtschaftslehre
Textverarbeitung
Bildungs- und Lehraufgabe:
Fähigkeit zur sprachlich richtigen, fehlerfreien Herstellung von Schriftstücken der Wirtschaft, der Verwaltung und des persönlichen Bereichs unter praxisgemäßer Anwendung der Kurzschrift, des Maschinschreibens und der dazu erforderlichen Organisationsmittel.
Bereitschaft zum verantwortungsbewußten Umgang mit den technischen Medien, zur Flexibilität und Teamfähigkeit; Förderung der Kreativität und der Bereitschaft zur Weiterbildung.
Im Teilbereich Maschinschreiben:
Beherrschung des Finger-Tastschreibens sowie der Einrichtungen der Schreibmaschine zur rationellen Anfertigung von Schriftstücken; Gewandtheit im Abschreiben mit einer Geschwindigkeit von mindestens 220 Bruttoanschlägen/min. und Schreiben nach Diktat mit einer Geschwindigkeit von mindestens 60 Silben/min.
Im Teilbereich Kurzschrift:
Fähigkeit, ein Diktat von mindestens 120 Silben/min. nach der Deutschen Einheitskurzschrift-Verkehrsschrift (Wiener Urkunde) aufzunehmen und zu lesen. Fähigkeit im Erfassen und Notieren von Texten; Genauigkeit in der Verarbeitung.
Im Teilbereich Stenotypie:
Fähigkeit, Texte mit mindestens 120 Silben/min. kurzschriftlich aufzunehmen und wortgetreu, normengerecht maschinschriftlich zu übertragen; Fähigkeit zum selbständigen Gestalten von Schriftstücken nach Stenogramm.
Im Teilbereich Phonotypie:
Fähigkeit zum rationellen Arbeiten mit Diktiergeräten; Fähigkeit, Phonogramme wortgetreu und normengerecht maschinschriftlich zu übertragen; Fähigkeit zum selbständigen Gestalten von Schriftstücken nach Phonogramm; Fähigkeit zum normengerechten Besprechen von Tonträgern.
Lehrstoff:
Klasse (4 Wochenstunden):
Klasse (3 Wochenstunden):
Klasse (2 Wochenstunden):
Wie im Lehrplan der 3. Klasse der Handelsschule.
Didaktische Grundsätze:
Das Gesamtlehrziel kann nur stufenweise und unter Bedachtnahme auf die Fortschritte in den einzelnen Teilbereichen (Maschinschreiben, Kurzschrift, Stenotypie, Phonotypie und Büroorganisation) und in enger Zusammenarbeit mit dem Pflichtgegenstand Lehrbetrieb verwirklicht werden.
Während der gesamten Ausbildung in Maschinschreiben sind die Schüler unbedingt zum Tastschreiben anzuhalten. Besonderes Augenmerk ist auf selbständiges Arbeiten und auf die korrekte Ausführung aller Schriftstücke zu legen. Neben dem wortgetreuen Übertragen von Stenogrammen und Phonogrammen sind die Schüler bei der Diktantenschulung nach den ÖNORM-Richtlinien für das Phonodiktat auszubilden. Im Rahmen der Querverbindungen kann der Lehrstoff anderer Unterrichtsgegenstände vertieft werden. Andererseits ist anzustreben, daß die kurzschriftlichen und maschinschriftlichen Fertigkeiten auch in den anderen Unterrichtsgegenständen genützt werden.
In der Gestaltung der Querverbindungen zum Unterrichtsgegenstand Deutsch bilden insbesondere Übungen zur Erweiterung des Wortschatzes, zur Grammatik und Zeichensetzung, zur Stilverbesserung sowie zur Protokollführung Schwerpunkte.
Im Teilbereich Maschinschreiben soll gegen Ende des ersten Semesters der 2. Klasse mit dem selbständigen Anfertigen einfacher, unterschriftsreifer Schriftstücke in Zusammenarbeit mit der Betriebswirtschaftslehre begonnen werden. In weiterer Folge ist das gemeinsame Erstellen von Schriftstücken anzustreben, wobei auch Phonogramme - etwa als Ergebnis einer Gruppenarbeit - einbezogen werden können.
Beim Erarbeiten des gesamten Schriftgutes ist eine isolierte Behandlung zu vermeiden. Es soll vielmehr Verständnis für Zusammenhänge erreicht werden. Im Fortgeschrittenenunterricht ist nach Möglichkeit Partner- und Gruppenarbeit vorzusehen, um die Aktivität, Flexibilität und Teamfähigkeit auf diese Weise zu fördern. Die Schüler sind zum verantwortungsbewußten Umgang mit technischen Mitteln hinzuführen.
Die Leistungsintensität der einzelnen Schüler ist durch Führen von Leistungsstatistiken zu fördern. Zur Rationalisierung des Unterrichts und zur Vermittlung von Einsichten in Funktionsabläufe technischer und organisatorischer Art sind audio-visuelle Unterrichtsmittel einzusetzen.
Schularbeiten:
Je zwei in jeder Klasse.
Leibesübungen
Siehe die Verordnung BGBl. Nr. 334/1978.
B. Freigegenstände
Zweite Lebende Fremdsprache einschließlich Fachsprache
Seminar Zeitgeschichte
Seminar Wirtschaftsgeographie
Warenkundliche Übungen
Spezielle Betriebswirtschaftslehre
Seminar Datenverarbeitung
Englische Textverarbeitung
Hauswirtschaft und Lebenskunde
Aktuelle Fachgebiete
Leibesübungen
C. Förderunterricht
Wie im Lehrplan der Handelsschule.
- 1) Als Kurs für eine oder mehrere Klassen - jedoch nur für dieselbe Schulstufe - gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Klasse höchstens insgesamt zweimal für eine Kursdauer von jeweils höchstens acht Wochen eingerichtet werden. Ein Schüler kann je Unterrichtsjahr in Kurse für höchstens zwei Unterrichtsgegenstände aufgenommen werden.
Anlage C
```
```
LEHRPLAN DES EINJÄHRIGEN VORBEREITUNGSLEHRGANGES FÜR DIE
HANDELSSCHULE FÜR KÖRPERBEHINDERTE
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Wochen- Lehrverpflich-
Pflichtgegenstände stunden tungsgruppe
```
```
```
Religion ........................... 2 (III)
```
```
Deutsch ............................ 6 (I)
```
```
Englisch ........................... 4 (I)
```
```
Geographie und Wirtschaftskunde .... 2 (III)
```
```
Naturlehre ......................... 2 III
```
```
Wirtschaftliches Rechnen ........... 6 II
```
```
Staatsbürgerkunde .................. 2 III
```
```
Schreiben (mit Linkshandschreiben) . 2 V
```
```
Textverarbeitung ................... 4 IV b
```
```
Leibesübungen ...................... 2 (IV a)
```
```
```
Gesamtwochenstundenzahl ... 32
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
A. Allgemeines Bildungsziel
Der Vorbereitungslehrgang für die Handelsschule für Körperbehinderte hat im Hinblick auf die §§ 52 und 61 unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes auf den Besuch einer Handelsschule für Körperbehinderte vorzubereiten. Hiebei ist zu versuchen, die oft auftretenden Anpassungsschwierigkeiten zu beheben. Dies gilt besonders für jene Schüler, die wegen längeren Krankenhaus- oder Heilstättenaufenthaltes oder wegen Berufstätigkeit längere Zeit keine Schule besuchten, daher einer längeren Anlaufzeit bedürfen und an systematisches Lernen gewöhnt werden müssen.
B. Allgemeine didaktische Grundsätze
Die Bewältigung der Anpassungsschwierigkeiten der körperbehinderten Schüler wird nur zu erreichen sein, wenn der Lehrer seine Unterrichtsmethode auf kleine Lernschritte aufbaut. Auf die Anschaulichkeit im Unterricht ist dabei besonders zu achten.
Neben der Selbsttätigkeit des Schülers ist auch die Arbeit in Gruppen zu pflegen. Vor allem ist es erforderlich, die Schüler das Lernen zu lehren.
In diesem Sinne kommt dem Lehrplan die Bedeutung eines Rahmens zu. Auftretende Mängel und Schwierigkeiten werden eine ständige Anpassung des Dargebotenen an die jeweiligen Bedürfnisse der Schüler erfordern. Aktuelles Wissensgut ist in den Unterricht so weit einzubeziehen, als es der Erziehungsfunktion und der Persönlichkeitsformung dient.
Die Verantwortung des Menschen gegenüber der Gemeinschaft ist bewußtzumachen.
III. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONS-
UNTERRICHT
(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)
a) Katholischer Religionsunterricht
b) Evangelischer Religionsunterricht
Der Religionsunterricht im Vorbereitungslehrgang hat vor allem in der Form des Lehrgesprächs das mitgebrachte Wissen in Erinnerung zu rufen und damit die Voraussetzung für den Religionsunterricht in der weiteren Ausbildung zu fördern.
Zur Erarbeitung des Lehrstoffes sind Bibel und Kirchengesangbuch
unentbehrlich.
Lehrstoff(2 Wochenstunden):
Zusammenfassende Übersicht über die Bibel und ihre Geschichte. Umgang mit biblischen Texten und Einführung in ihre Interpretation. Der Katechismus als Zusammenfassung christlicher Verkündigung.
Die Frömmigkeit der christlichen Kirche im Spiegel des Kirchenliedes.
c) Altkatholischer Religionsunterricht
d) Islamischer Religionsunterricht
IV. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
LEHRSTOFF, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Deutsch
Bildungs- und Lehraufgabe:
Fähigkeit und Bereitschaft zur aktiven Teilnahme an der Kommunikation und Kooperation.
Gewandtheit im mündlichen und schriftlichen Gebrauch der deutschen
Sprache, Sicherheit in der Rechtschreibung.
Lehrstoff(6 Wochenstunden):
Mündlicher Ausdruck:
Übungen im sinngemäßen Lesen und Sprechen; Übungen zur Erlangung
einer mundartfreien Aussprache; mündliche Wiedergabe von Erlebtem,
Gelesenem und Besprochenem.
Rechtschreibung:
Gründliches Einüben der Rechtschreibung und Zeichensetzung; häufig
vorkommende Fremdwörter.
Sprachkunde:
Wort- und Satzlehre; sicheres Erkennen des Satzbaues.
Schriftlicher Ausdruck:
Erlebnisaufsatz; Nacherzählung; Inhaltsangabe.
Schrifttum:
Ausgewählte Proben aus der Literatur, besonders des
österreichischen Schrifttums.
Medienerziehung:
Bedeutung von Film, Fernsehen, Hörfunk und Presse.
Didaktische Grundsätze:
Der Schüler ist in die Methodik des Lernens einzuführen und durch systematische Spracherziehung zu logischem Denken anzuleiten.
Der mündliche Ausdruck ist durch Übungen zu fördern, die zum ausdrucksvollen Sprechen und Lesen führen sowie die Beherrschung der freien Rede und die Teilnahme an Diskussionen ermöglichen. Die Schüler sind zu einer klaren und deutlichen Sprechweise anzuhalten. Die deutsche Hochsprache (Standardsprache) ist als überregionale Sprachform zu verwenden.
Die Aufsatzthemen müssen altersgemäß sein und dem Charakter des Lehrganges entsprechen.
Die Sprachlehre ist im Abriß zu wiederholen. Vor allem aber ist die Beherrschung der Rechtschreibung sicherzustellen und der Wortschatz zu pflegen. Die Texte sind dabei so zu wählen, daß sie Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen bieten; sie sollen berufsbezogen und lebensnahe sein und mithelfen, auf die kommende Ausbildung einzustimmen.
Der Einsatz audio-visueller Unterrichtsmittel (Film, Fernsehen, Hörfunk, Tonband, Schallplatte, Dia ua.) soll die Wirkung des Unterrichts verstärken.
Drei Schularbeiten.
Englisch
Bildungs- und Lehraufgabe:
Fähigkeit zur Kommunikation im Bereich der Alltagssprache. Fähigkeit, Gehörtes und Gelesenes zu verstehen und sich in einfacher Form schriftlich und mündlich auszudrücken.
Weitgehende Sicherheit in der Rechtschreibung und in der Aussprache sowie in der Verwendung der wichtigsten grammatischen Strukturen.
Fähigkeit, leichte Texte aus dem Alltag zu verstehen. Fähigkeit zu Konzentration und Genauigkeit bei der Arbeit.
Lehrstoff(4 Wochenstunden):
Thematischer Bereich:
Der Mensch und seine Umwelt: Körper, Charakter, Kleidung,
Mahlzeiten, Familie, Haus, Schule, Einkauf, Freizeit, Beruf, Zeit,
Wetter, Geld.
Kommunikation:
Frage und Antwort, Zwiegespräch, Darstellung einfacher
Sachverhalte.
Sprachstruktur:
Aussprache, Intonation; Schreibung; die Formen- und Satzlehre,
soweit sie für die Alltagssprache erforderlich ist; Frage und Verneinung, Wortstellung, Hauptsatz, Gliedsatz.
Didaktische Grundsätze:
Als Unterrichtssprache ist soweit wie möglich die Fremdsprache zu
verwenden.
Aussprache, Intonation und Rechtschreibung sind durch entsprechende Übungen zu schulen.
Audio-visuelle Mittel sollen den Unterricht intensivieren und aktualisieren, vor allem aber zu einem besseren Verständnis der englischen Sprache führen.
Die angeführten Kommunikationsformen sind in erster Linie auf den im thematischen Bereich angegebenen Sachgebieten schriftlich und mündlich zu üben. Darüber hinaus können erzählende Texte verwendet werden.
Die Beispiel- und Übungssätze im Grammatikunterricht sollen vor allem die Alltagssprache berücksichtigen. Der Lehrer wird vom praktischen Beispiel ausgehen, die jeweilige Sprachstruktur bewußtmachen und den Schülern zu einer korrekten Anwendung der erworbenen Sprachstruktur führen.
Vier Schularbeiten.
Geographie und Wirtschaftskunde
Bildungs- und Lehraufgabe:
Einsicht in die Bedeutung der natürlichen Gegebenheiten des geographischen Raumes Österreich und die Auseinandersetzung des Menschen mit diesen Faktoren.
Einblick in die Wirtschaftsstruktur Österreichs sowie in seine
wirtschaftlichen Verflechtungen mit dem Ausland.
Lehrstoff(2 Wochenstunden):
Einführung:
Österreich als Bundesstaat und demokratischer Rechtsstaat; Österreich als neutraler Binnenstaat in Mitteleuropa.
Naturräume und Klima Österreichs:
Alpen: Gesteinszonen, Landformen, Talnetz, Becken; Alpenvorland und Donautal; österreichisches Granithochland.
Klima; Böden; Vegetation.
Länder und Bevölkerung Österreichs:
Charakteristik der Bundesländer; Bevölkerung und Sozialstruktur.
Wirtschaft Österreichs:
Produktion (Bodennutzung, Industrie, Gewerbe); Dienstleistung
(Handel, Verkehr, Energiewirtschaft).
Internationale Beziehungen Österreichs.
Didaktische Grundsätze:
Anschaulichkeit, Lebensnähe und Förderung der Selbsttätigkeit der Schüler sind bei der Unterrichtsarbeit besonders zu beachten.
Die Anschaulickeit ist durch den Einsatz von audio-visuellen Mitteln (Unterrichtsfilme und Lichtbilder) anzustreben. Die vom Stoff her gegebene Lebensnähe wird durch die Verwendung von statistischem Material und durch Kommentierung aktueller Meldungen der Massenmedien verstärkt.
Um der stärkeren Ermüdbarkeit Behinderter Rechnung zu tragen, ist ein mehrmaliger Wechsel der Methode auch innerhalb der Unterrichtseinheit angebracht. Das Lehrer-Schülergespräch nimmt dabei einen wichtigen Platz ein.
Die Probleme des Umweltschutzes sind zu behandeln.
Naturlehre
Bildungs- und Lehraufgabe:
Verständnis für chemische und pysikalische Vorgänge in der Umwelt aufgrund von Beobachtungen und Versuchen sowie für den ursächlichen Zusammenhang der Naturerscheinungen.
Kenntnis der wichtigsten chemischen Grundreaktionen, der wichtigsten Grundstoffe und deren Verbindungen.
Einblick in den Anteil der Physik und der Chemie am
naturwissenschaftlichen Weltbild der Gegenwart.
Lehrstoff(2 Wochenstunden):
Wägen und Messen:
Wägen fester und flüssiger Körper; Ursache des Gewichtes; Federwaage; Messen des Rauminhaltes fester und flüssiger Körper.
Zustandsformen der Körper:
Fest, flüssig, gasförmig; Moleküle und Molekülkräfte; Kohäsion,
Adhäsion.
Flüssigkeiten:
Druckfortpflanzung in Flüssigkeiten (hydraulische Presse);
verbundene Gefäße (Wasserleitung); Haarröhrchen.
Gase:
Eigenschaften; Raumerfüllung; Gewicht und Druck; Barometer;
Luftverdünnung und Luftverdichtung (Saug- und Druckpumpen).
Wärme:
Temperatur; Wärmeausdehnung (Thermometer); Anomalie des Wassers;
Wärmequellen; Ausbreitung der Wärme; Heizwerte der Brennstoffe. Verdunsten, Kondensieren, Schmelzen und Erstarren; Siedepunkt und Luftdruck.
Chemie:
Chemische Vorgänge; Gemenge; Verbindung.
Luft (Sauerstoff, Stickstoff, Edelgase, Verunreinigungen der Luft).
Oxide, Säuren, Laugen, Salze.
Wasser (Zerlegung, Wasserstoff).
Kohle (Kohlenstoff, Oxide des Kohlenstoffes, Ofenheizung, Atmung).
Schwefel (Oxide des Schwefels, Schwefelsäure).
Die Zeichensprache der Chemie in Zusammenhang mit einzelnen Stoffkreisen; Atom - Molekül; Element - Verbindung.
Didaktische Grundsätze:
Die Darbietung des Lehrstoffes ist durch Versuche unter Beachtung der Sicherheitsvorschrift, durch die Verwendung von Naturobjekten sowie durch die Verwendung audio-visueller Hilfsmittel anschaulich zu gestalten. Von besonderer Bedeutung ist die Erziehung zu exaktem Beobachten, zu sprachlich richtigem Beschreiben und zu begrifflich einwandfreiem Erfassen des Sachverhaltes.
Das Bildungsgut ist nicht nach Physik und Chemie zu trennen, sondern als Einheit darzubieten, um den ursächlichen Zusammenhang zwischen diesen Stoffgebieten zu unterstreichen.
Wirtschaftliches Rechnen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Sicherheit und Gewandtheit in den Grundrechnungsarten unter
Einbeziehung praxisnaher Anwendungen.
Kenntnis der Prozentrechnung.
Lehrstoff(6 Wochenstunden):
Grundrechnungsarten, einfaches Bruchrechnen.
Schlußrechnung.
Prozentrechnung von, auf und in hundert.
Einfache und zusammengesetzte Durchschnittsrechnung;
Verteilungsrechnung.
Grundregeln des Rechnens mit kaufmännischen Rechnern.
Didaktische Grundsätze:
Das logische Verständnis soll bei der Lösung der Aufgaben im Vordergrund stehen.
Dem Schätzen der Ergebnisse vor Beginn der Rechenausführung ist besonderes Augenmerk zuzuwenden.
Die Schüler sind zu übersichtlicher Darstellung und zur Einhaltung
einer sauberen Form anzuhalten.
Vier Schularbeiten.
Staatsbürgerkunde
Bildungs- und Lehraufgabe:
Kenntnis über das Werden des österreichischen Staates und seine Verbindung zu anderen Staaten. Weckung der Bereitschaft zu verantwortungsbewußtem Handeln sowie Entwicklung der Fähigkeit zur Wahrnehmung politischer Rechte und Erfüllung staatsbürgerlicher Pflichten.
Bejahung der demokratischen Gesellschaftsordnung und des rechtsstaatlichen Prinzips in allen Bereichen. Bereitschaft zur Verständigung und Zusammenarbeit.
Lehrstoff(2 Wochenstunden):
Einführung; Staatsformen; Staatssymbole Österreichs; Österreich als Bundesstaat; Österreich als demokratischer Rechtsstaat;
Zusammensetzung und Aufgaben des Parlaments.
Der österreichische Staatsbürger, seine Rechte und Pflichten;
Grund- und Freiheitsrechte.
Die Neutralität Österreichs. Umfassende Landesverteidigung.
Übersichtsmäßige und einfache Darstellung der Staatswerdung Österreichs. Österreich und seine Mitgliedschaft bei internationalen Organisationen.
Didaktische Grundsätze:
Durch eine sinnvolle Beschränkung ist eine oberflächliche Behandlung des Dargebotenen zu vermeiden. Die Fähigkeit zur aktiven Teilnahme an der Kommunikation und Kooperation ist zu fördern. Der Einsatz audio-visueller Unterrichtsmittel (Fernsehen, Film, Hörfunk, Tonband, Schallplatten, Dia ua.) soll die Wirkung des Unterrichts verstärken.
Schreiben (mit Linkshandschreiben)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Förderung der Sicherheit des Schülers im Schreiben unter
Bedachtnahme auf die Art seiner Behinderung.
Lehrstoff(2 Wochenstunden):
Handhabung der Schreibgeräte und Üben der gebräuchlichsten Schriften. Training zu exaktem und präzisem Arbeiten.
Didaktische Grundsätze:
Durch sorgfältige Auswahl der Arbeitsthemen sind die Schüler im größtmöglichen Ausmaß zu motivieren.
Textverarbeitung
Bildungs- und Lehraufgabe:
Fähigkeit, ein Diktat ohne Zeitenvorgabe nach der deutschen Einheitskurzschrift-Verkehrsschrift (Wiener Urkunde) aufzunehmen, sicher zu lesen und Niederschriften wortgetreu, formgerecht und fehlerfrei zu übertragen.
Sichere Beherrschung des Finger-Tastschreibens. Gewandtheit im Schreiben bis zu einer Geschwindigkeit von 60 Bruttoanschlägen/min.
Lehrstoff(4 Wochenstunden):
Korrektes kurzschriftliches Schreiben, Beherrschung der Verkehrsschrift nach der Wiener Urkunde, ausgenommen besondere Verbindungen sowie Fremdwörter und Eigennamen. Sicheres Lesen eigener Niederschriften und kurzschriftlicher Vorlagen.
Erarbeitung des Tastenfeldes, allenfalls Ziffern und Sonderzeichen;
Schreiben nach Diktat.
Didaktische Grundsätze:
Das Gesamtlehrziel kann nur stufenweise und unter Bedachtnahme auf die Fortschritte in den einzelnen Teilbereichen verwirklicht werden.
Besonderes Augenmerk ist auf die korrekte Ausführung aller angefertigten Schriftstücke und auf selbständiges Arbeiten zu legen.
Auf die Art der Behinderung der einzelnen Schüler ist Bedacht zu nehmen.
Leibesübungen
Siehe die Verordnung BGBl. Nr. 334/1978.
Anlage C 1
Semesterweise gestaffeltes Inkrafttretensdatum (Art. III Abs. 2, idF BGBl. Nr. 529/1991)
Anlage C/1
```
```
LEHRPLAN DES EINJÄHRIGEN VORBEREITUNGSLEHRGANGES FÜR DIE
HANDELSSCHULE FÜR KÖRPERBEHINDERTE
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Wochen- Lehrverpflich-
Pflichtgegenstände stunden tungsgruppe
```
```
```
Religion ........................... 2 (III)
```
```
Deutsch ............................ 6 (I)
```
```
Englisch ........................... 4 (I)
```
```
Geographie und Wirtschaftskunde .... 2 (III)
```
```
Naturlehre ......................... 2 III
```
```
Wirtschaftliches Rechnen ........... 6 II
```
```
Staatsbürgerkunde .................. 2 III
```
```
Schreiben (mit Linkshandschreiben) . 2 V
```
```
Textverarbeitung ................... 4 IV b
```
```
Leibesübungen ...................... 2 (IV a)
```
```
```
Gesamtwochenstundenzahl ... 32
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
A. Allgemeines Bildungsziel
Der Vorbereitungslehrgang für die Handelsschule für Körperbehinderte hat im Hinblick auf die §§ 52 und 61 unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes auf den Besuch einer Handelsschule für Körperbehinderte vorzubereiten. Hiebei ist zu versuchen, die oft auftretenden Anpassungsschwierigkeiten zu beheben. Dies gilt besonders für jene Schüler, die wegen längeren Krankenhaus- oder Heilstättenaufenthaltes oder wegen Berufstätigkeit längere Zeit keine Schule besuchten, daher einer längeren Anlaufzeit bedürfen und an systematisches Lernen gewöhnt werden müssen.
B. Allgemeine didaktische Grundsätze
Die Bewältigung der Anpassungsschwierigkeiten der körperbehinderten Schüler wird nur zu erreichen sein, wenn der Lehrer seine Unterrichtsmethode auf kleine Lernschritte aufbaut. Auf die Anschaulichkeit im Unterricht ist dabei besonders zu achten.
Neben der Selbsttätigkeit des Schülers ist auch die Arbeit in Gruppen zu pflegen. Vor allem ist es erforderlich, die Schüler das Lernen zu lehren.
In diesem Sinne kommt dem Lehrplan die Bedeutung eines Rahmens zu. Auftretende Mängel und Schwierigkeiten werden eine ständige Anpassung des Dargebotenen an die jeweiligen Bedürfnisse der Schüler erfordern. Aktuelles Wissensgut ist in den Unterricht so weit einzubeziehen, als es der Erziehungsfunktion und der Persönlichkeitsformung dient.
Die Verantwortung des Menschen gegenüber der Gemeinschaft ist bewußtzumachen.
III. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONS-
UNTERRICHT
(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)
a) Katholischer Religionsunterricht
Die Bekanntmachung im BGBl. Nr. 157/1987 gilt sinngemäß.
b) Evangelischer Religionsunterricht
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Religionsunterricht im Vorbereitungslehrgang hat vor allem in der Form des Lehrgesprächs das mitgebrachte Wissen in Erinnerung zu rufen und damit die Voraussetzung für den Religionsunterricht in der weiteren Ausbildung zu fördern.
Zur Erarbeitung des Lehrstoffes sind Bibel und Kirchengesangbuch
unentbehrlich.
Lehrstoff(2 Wochenstunden):
Zusammenfassende Übersicht über die Bibel und ihre Geschichte. Umgang mit biblischen Texten und Einführung in ihre Interpretation. Der Katechismus als Zusammenfassung christlicher Verkündigung.
Die Frömmigkeit der christlichen Kirche im Spiegel des Kirchenliedes.
c) Altkatholischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 279/1965.
d) Islamischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 421/1983.
IV. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
LEHRSTOFF, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Deutsch
Bildungs- und Lehraufgabe:
Fähigkeit und Bereitschaft zur aktiven Teilnahme an der Kommunikation und Kooperation.
Gewandtheit im mündlichen und schriftlichen Gebrauch der deutschen
Sprache, Sicherheit in der Rechtschreibung.
Lehrstoff(6 Wochenstunden):
Mündlicher Ausdruck:
Übungen im sinngemäßen Lesen und Sprechen; Übungen zur Erlangung
einer mundartfreien Aussprache; mündliche Wiedergabe von Erlebtem,
Gelesenem und Besprochenem.
Rechtschreibung:
Gründliches Einüben der Rechtschreibung und Zeichensetzung; häufig
vorkommende Fremdwörter.
Sprachkunde:
Wort- und Satzlehre; sicheres Erkennen des Satzbaues.
Schriftlicher Ausdruck:
Erlebnisaufsatz; Nacherzählung; Inhaltsangabe.
Schrifttum:
Ausgewählte Proben aus der Literatur, besonders des
österreichischen Schrifttums.
Medienerziehung:
Bedeutung von Film, Fernsehen, Hörfunk und Presse.
Didaktische Grundsätze:
Der Schüler ist in die Methodik des Lernens einzuführen und durch systematische Spracherziehung zu logischem Denken anzuleiten.
Der mündliche Ausdruck ist durch Übungen zu fördern, die zum ausdrucksvollen Sprechen und Lesen führen sowie die Beherrschung der freien Rede und die Teilnahme an Diskussionen ermöglichen. Die Schüler sind zu einer klaren und deutlichen Sprechweise anzuhalten. Die deutsche Hochsprache (Standardsprache) ist als überregionale Sprachform zu verwenden.
Die Aufsatzthemen müssen altersgemäß sein und dem Charakter des Lehrganges entsprechen.
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