Verordnung des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Sport vom 6. April 1988 über die Lehrpläne für die Handelsakademie und die Handelsschule; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
Grundlegende Kenntnisse über Aufbau, Einsatz und Organisation der elektronischen Datenverarbeitung, welche die Bedienung von Datenverarbeitungsgeräten ermöglichen.
Kenntnis der Arbeitsweise eines Datenverarbeitungssystems, Verständnis für die Lösung einfacher kaufmännischer Problemstellungen unter Verwendung der Datenverarbeitung.
Einfache Grundkenntnisse der Programmierung.
Einsicht in die Auswirkungen des Einsatzes der Datenverarbeitung
auf Gesellschaft, Betrieb und Mitarbeiter.
Lehrstoff:
Semester (3 Wochenstunden):
Aufbau eines Datenverarbeitungssystems, Hardware (Zentraleinheit, Peripheriegeräte, Datenträger, Datenerfassung), Software (Betriebssysteme, Dienstprogramme, Programmiersprachen, Anwenderprogramme).
Programmerstellung:
Einführung in die stufenweise Lösung von Aufgabenstellungen.
Darstellung des logischen Programmablaufs.
Erarbeitung einer Programmiersprache, soweit es für die Kodierung
einfacher Beispiele erforderlich ist.
Gerätebedienung:
Operating am vorhandenen Datenverarbeitungssystem.
Praktische Arbeit mit Programmen.
Datensicherung und Datenschutz.
Didaktische Grundsätze:
Die Grundlagen der Datenverarbeitung sind soweit zu behandeln, wie dies für das Verständnis der Arbeitsweise eines Datenverarbeitungssystems und für den weiteren Unterricht erforderlich ist.
Schwerpunkt soll auf die praktische Arbeit und die Bedienung der Geräte gelegt werden. Bei der praktischen Arbeit sind die theoretischen Grundkenntnisse laufend zu vertiefen. Die Schüler sind zu exakter Arbeitsausführung und konstruktiver Zusammenarbeit in der Gruppe anzuhalten.
Doppelstunden können vorgesehen werden.
Eine Schularbeit, bei Bedarf zweistündig.
Computerunterstütztes Rechnungswesen
Staatsbürgerkunde und Rechtslehre
Bildungs- und Lehraufgabe:
Überblick über die wichtigsten Staatsfunktionen und Rechtsgrundlagen, die für Wirtschaft und Alltagsleben von Bedeutung sind.
Erarbeitung der zur unmittelbaren Anwendung im Berufs- und Privatleben, in Wirtschaft und öffentlicher Verwaltung notwendigen Kenntnisse der Rechtsgrundlagen der österreichischen Verfassung und Verwaltung, des Privatrechtes, des Sozial- und Arbeitsrechtes und des Gewerberechtes sowie eines kurzen Überblickes über Zivil- und Strafgerichtsbarkeit.
Fähigkeit zur verantwortungsbewußten Wahrnehmung politischer Rechte und zur Erfüllung staatsbürgerlicher Pflichten. Bejahung der demokratischen Gesellschaftsordnung und des rechtsstaatlichen Prinzips in allen Bereichen. Bereitschaft zur Verständigung und Zusammenarbeit.
Lehrstoff:
Semester (3 Wochenstunden):
Besonderheiten und Geltungsbereich von Rechtsnormen;
Rechtssubjekte; Zugang zum Recht.
Grundbegriffe der Staatslehre:
Staatselemente; Staatszwecke; Staats- und Regierungsformen;
Meinungsbildung und politische Parteien; Staatenverbindungen;
Menschenrechte.
Österreichisches Verfassungs- und Verwaltungsrecht:
Grundsätze der österreichischen Bundesverfassung; Bund, Länder und Gemeinden; Gesetzgebungsorgane; Verwaltungssysteme und -verfahren; Gerichtsbarkeit; Kontrolle der Staatsgewalt, insbesondere Volksanwaltschaft.
Sozialpartnerschaft:
Interessensvertretungen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Privatrecht:
Überblick über das Personen-, Familien- und Erbrecht; Sachenrecht; Schuldrecht unter besonderer Berücksichtigung des Schadenersatz-, Konsumentenschutz- und Mietrechts.
Semester (3 Wochenstunden):
Strafgerichtsbarkeit - Zivilgerichtsbarkeit mit Zwangsvollstreckung
und Insolvenzrecht; einfache Schriftsätze.
Arbeitsrecht:
Kollektiver und individueller Arbeitsvertrag; Rechte und Pflichten
aus dem Arbeitsvertrag; Beendigung des Arbeitsverhältnisses;
Arbeitnehmerschutz; betriebliche Mitbestimmung.
Sozialrecht:
Grundsätze der Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung sowie der Arbeitsmarktförderung.
Gewerberecht:
Einteilung der Gewerbe; Voraussetzungen für die Ausübung; Gewerbeberechtigung; Betriebsanlagen; Gewerbebehörden und -verfahren.
Besondere Gebiete des Wirtschaftsrechtes:
Datenschutz, Umweltschutz, unlauterer Wettbewerb.
Verkehrsrecht (wichtigste Bestimmungen).
Didaktische Grundsätze:
Bei der Behandlung von Teilgebieten ist jeweils von der Rechts- und Berufspraxis auszugehen. Der Lehrer hat durch gezielte Betonung aktueller Themen und sinnvolle Beschränkung eine oberflächliche Vielheit des Dargebotenen zu vermeiden. Querverbindungen vor allem zur Betriebswirtschaftslehre sind herzustellen.
Die Lehrstofferarbeitung muß soweit wie möglich anhand von einprägsamen und lebensnahen Beispielen erfolgen. Im Verfassungs- und Verwaltungsrecht ist die politische Wirklichkeit und insbesondere die Rolle der Kammern, Verbände, Gewerkschaften und politischen Parteien den Schülern bewußt zu machen.
Einfache Problemstellung und deren Lösung in Gruppenarbeit, Sammlung und Vergleiche verschiedener Berichte von Massenmedien über politische und rechtliche Ereignisse sowie Einbindung von Referenten aus der Rechtspraxis sollen zur Aktivierung der Schüler beitragen. Lehrausgänge und Exkursionen (auch fachübergreifend) sollen das theoretische Wissen vertiefen.
Textverarbeitung
Bildungs- und Lehraufgabe:
Fähigkeit zur sprachlich richtigen, fehlerfreien Herstellung von Schriftstücken der Wirtschaft, der Verwaltung und des persönlichen Bereichs unter praxisgemäßer Anwendung der Kurzschrift, des Maschinschreibens und der dazu erforderlichen Organisationsmittel.
Bereitschaft zum verantwortungsbewußten Umgang mit den technischen Medien, zur Flexibilität und Teamfähigkeit; Förderung der Kreativität und der Bereitschaft zur Weiterbildung.
Im Teilbereich Maschinschreiben:
Beherrschung des Finger-Tastschreibens sowie der Einrichtungen der Schreibmaschine zur rationellen Anfertigung von Schriftstücken; Gewandtheit im Abschreiben mit einer Geschwindigkeit von mindestens 160 Bruttoanschlägen/min. und Schreiben nach Diktat mit einer Geschwindigkeit von mindestens 40 Silben/min.
Im Teilbereich Kurzschrift:
Fähigkeit, ein Diktat von mindestens 80 Silben/min. nach der Deutschen Einheitskurzschrift-Verkehrsschrift (Wiener Urkunde) aufzunehmen und zu lesen. Fähigkeit im Erfassen und Notieren von Texten; Genauigkeit in der Verarbeitung.
Im Teilbereich Stenotypie:
Fähigkeit, Texte mit mindestens 80 Silben/min. kurzschriftlich aufzunehmen und wortgetreu, normengerecht maschinschriftlich zu übertragen; Fähigkeit zum selbständigen Gestalten von Schriftstücken nach Stenogramm.
Im Teilbereich Phonotypie:
Fähigkeit zum rationellen Arbeiten mit Diktiergeräten; Fähigkeit, Phonogramme wortgetreu und normengerecht maschinschriftlich zu übertragen; Fähigkeit zum selbständigen Gestalten von Schriftstücken nach Phonogramm; Fähigkeit zum normengerechten Besprechen von Tonträgern.
Im Teilbereich Büroorganisation:
Überblick über die Büroorganisation und Kenntnis der dazu
erforderlichen Organisationsmittel.
Im Teilbereich computerunterstützte Textverarbeitung:
Fähigkeit zum normengerechten und fehlerfreien Erstellen von Schriftstücken der Wirtschaft, der Verwaltung und des persönlichen Bereiches unter praxisgemäßer Anwendung der computerunterstützten Textverarbeitung. Beherrschen der Grundfunktionen eines Text- und Dateiprogrammes. Überblick über die Möglichkeiten der Telekommunikation, über die Büroautomation und Büroorganisation unter besonderer Berücksichtigung der computerunterstützten Textverarbeitung. Überblick über ergonomische Aspekte von Bildschirmarbeitsplätzen. Fähigkeit zum selbständigen Lösen von praxisorientierten Aufgabenstellungen.
Lehrstoff:
Semester (11 Wochenstunden):
Erarbeiten von Schriftstücken nach ungegliederten Texten und Schreiben nach Diktat. Training zum Erreichen einer Schreibgeschwindigkeit von mindestens 130 Bruttoanschlägen/min. (30 Silben/min.).
Erarbeiten der Verkehrsschrift nach der Wiener Urkunde.
Aufnehmen von Texten mit einer Geschwindigkeit von mindestens 60 Silben/min. Lesen eigener Niederschriften und kurzschriftlicher Vorlagen sowie deren maschinschriftliche Übertragung.
Das Diktiergerät als Organisationsmittel; Einführen in das Schreiben nach Tonträgern entsprechend den ÖNORM-Richtlinien für das Phonodiktat.
Anwenden der Kurzschrift als Notiz- und Konzeptschrift.
Semester (11 Wochenstunden):
Steigern der Schreibgeschwindigkeit auf mindestens 160 Bruttoanschläge/min. (40 Silben/min.); selbständiges Gestalten und Überarbeiten von Schriftstücken und Texten; Formarbeiten nach Vorlage, Stenogramm und Phonogramm.
Lesen von eigenen Stenogrammen und von Vorbildschriften; kurzschriftliche Aufnahme von Diktaten und ihre maschinschriftliche Übertragung.
Steigerung der Schreibgeschwindigkeit in Kurzschrift auf mindestens
80 Silben/min.
Protokollführung.
Diktantenschulung.
Rationalisierungsmöglichkeiten im Schriftverkehr. Überblick über den Einsatz der Büroorganisationsmittel.
Anwenden aller vorhandenen Möglichkeiten der computerunterstützten Textverarbeitung, insbesondere Anlegen, Bearbeiten, Speichern und Ausdrucken von Schriftstücken nach handschriftlichen, maschinschriftlichen und kurzschriftlichen Unterlagen sowie nach Diktat und Tonträgern. Lösen von praxisorientierten Aufgabenstellungen in Einzel- und Teamarbeit. Dateierstellung und -bearbeitung. Erstellen von Serien- und Standardbriefen; Bausteinkorrespondenz.
Organisation der computerunterstützten Textverarbeitung. Entwicklungstendenzen im Bereich der Büroautomation; Ergonomie am Bildschirmarbeitsplatz; sozio-ökonomische Aspekte und Auswirkungen der Bildschirmarbeit.
Anwenden der Kurzschrift als Notiz- und Konzeptschrift.
Didaktische Grundsätze:
Das Gesamtlehrziel kann nur stufenweise und unter Bedachtnahme auf die Fortschritte in den einzelnen Teilbereichen (Maschinschreiben, Kurzschrift, Stenotypie, Phonotypie, Büroorganisation und computerunterstützte Textverarbeitung) verwirklicht werden.
Während der gesamten Ausbildung in Maschinschreiben sind die Schüler unbedingt zum Tastschreiben anzuhalten. Besonderes Augenmerk ist auf selbständiges Arbeiten und auf die korrekte Ausführung aller Schriftstücke zu legen.
Neben dem wortgetreuen Übertragen von Stenogrammen und Phonogrammen sind die Schüler bei der Diktantenschulung nach den ÖNORM-Richtlinien für das Phonodiktat auszubilden. Im Rahmen der Querverbindungen kann der Lehrstoff anderer Unterrichtsgegenstände vertieft werden. Andererseits ist anzustreben, daß die kurzschriftlichen und maschinschriftlichen Fertigkeiten auch in den anderen Unterrichtsgegenständen genützt werden.
In der Gestaltung der Querverbindungen zum Unterrichtsgegenstand Deutsch bilden insbesondere Übungen zur Erweiterung des Wortschatzes, zur Grammatik und Zeichensetzung, zur Stilverbesserung sowie zur Protokollführung Schwerpunkte.
Im Teilbereich Kurzschrift können dem Schüler auch Verkürzungen und Kürzel aus der Eil- und Redeschrift zusätzlich vermittelt werden.
Im Teilbereich Büroorganisation ist eine Abstimmung mit den Unterrichtsgegenständen Betriebswirtschaftslehre, Datenverarbeitung und Computerunterstütztes Rechnungswesen vorzunehmen. Darüber hinaus ist beim Erarbeiten des gesamten Schriftgutes eine isolierte Behandlung zu vermeiden. Es soll vielmehr Verständnis für Zusammenhänge erreicht werden. Im Fortgeschrittenenunterricht ist nach Möglichkeit Partner- und Gruppenarbeit vorzusehen, um die Aktivität, Flexibilität und Teamfähigkeit auf diese Weise zu fördern. Die Schüler sind zum verantwortungsbewußten Umgang mit technischen Mitteln hinzuführen.
Zur Rationalisierung des Unterrichts und zur Vermittlung von Einsichten in Funktionsabläufe technischer und organisatorischer Art sind audio-visuelle Unterrichtsmittel einzusetzen.
Der Unterricht im Teilbereich computerunterstützte Textverarbeitung hat im Sonderunterrichtsraum für Kleincomputer stattzufinden. Dabei soll das Erstellen praxisgerechter und unterschriftsreifer Schriftstücke mit dem Computer im Vordergrund stehen. Diktiergeräte sind in den Unterricht einzubeziehen.
Die Motivation der Schüler soll durch Fallbeispiele aus der Praxis erhöht werden. Im Unterricht ist besonders darauf zu achten, daß für numerische Eingaben die ausgelagerte Zehner-Tastatur verwendet wird.
Schularbeiten:
Eine im 1. Semester, zwei im 2. Semester.
Anlage D 3
Semesterweise gestaffeltes Inkrafttretensdatum (Art. III Abs. 2, idF BGBl. Nr. 529/1991)
Anlage D/3
LEHRPLAN DES EINJÄHRIGEN LEHRGANGES FÜR TEXTVERARBEITUNG
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Lehr-
Pflichtgegenstände Wochenstunden *1) verpflich-
tungs-
gruppe
```
```
```
Religion.................... 1 (III)
```
```
Deutsch..................... 4 (I)
```
```
Betriebswirtschaftslehre.... 2 I
```
```
Stenotypie und
```
Textverarbeitung
```
Kurzschrift.............. 3,5 (V)
```
```
Stenotypie............... 3,5 (V)
```
```
Maschinschreiben
```
Abschrift................ 3 (V)
```
Maschinschreiben Diktat.. 2 (V)
```
```
Phonotypie............... 1 (IV)
```
```
Bürokommunikation........ 1 III
```
```
```
Gesamtwochenstundenzahl... 21
```
```
Lehr-
Freigegenstände Wochenstunden verpflich-
tungs-
gruppe
```
```
```
Englisch................... 2,5 (I)
```
```
Englische Stenotypie
```
und Textverarbeitung....... 1,5 III
```
Stenotypieübungen.......... 2 V
```
```
Seminar Deutsch............ 2 I
```
```
Maschinschreiben........... 2 V
```
```
```
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND
ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
A. Allgemeines Bildungsziel
Der Lehrgang für Stenotypie und Textverarbeitung hat im Sinne der §§ 52 und 61 Abs. 1 lit. b unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes die Aufgabe, Personen, die die ersten acht Jahre der allgemeinen Schulpflicht erfolgreich erfüllt haben und nicht mehr schulpflichtig sind, eine qualifizierte Fachausbildung in der Stenotypie und Textverarbeitung unter Berücksichtigung wichtiger Stoffgebiete aus Deutsch, Betriebswirtschaftslehre und Politischer Bildung zu vermitteln.
B. Allgemeine didaktische Grundsätze
Der Unterricht ist nach Bedürfnissen der Praxis auszurichten, wobei auch auf eventuelle Berufserfahrungen der Schüler so weit Rücksicht zu nehmen ist, als dies dem Unterricht dient. In den theoretischen Gegenständen hat vor allem die Erziehung zum wirtschaftlichen Denken im Vordergrund zu stehen, während bei Stenotypie und Textverarbeitung eine praxisgerechte Fertigkeit zu erreichen ist.
III. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)
Katholischer Religionsunterricht
Siehe Bekanntmachung im BGBl. Nr. 157/1987.
Evangelischer Religionsunterricht
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Religionsunterricht an den berufsbildenden mittleren Schulen hat in den Formen der Unterweisung und des Lehrgesprächs das mitgebrachte Wissen zu ergänzen und durch eine Glaubens- und Lebenskunde zusammenzufassen.
Das Ringen um das wahre Verständnis der Gnade, um die Gestalt der Kirche und um das rechte Leben des Christen in der Auseinandersetzung mit den Fragen der Gegenwart ist so zu vertiefen, daß in dem jungen Menschen die Urteils- und Entscheidungsfähigkeit geweckt wird. Er muß selbst über Glaubensfragen grundsätzlicher Art sprechen und klar Stellung beziehen können.
Zu ihrer Erarbeitung sind Bibel und Kirchengesangbuch
unentbehrlich.
Lehrstoff:
(1 Wochenstunde):
Die Bibel:
Das Wort Gottes an den Menschen.
Die Gemeinde Jesu Christi, eine bleibende Gemeinschaft.
Der Christ in der Welt.
Einzelthemen sind dem Themenkatalog der Lehrpläne der zwei- bis vierjährigen berufsbildenden mittleren Schulen zu entnehmen.
IV. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER EINZELNEN
UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE
EINZELNEN SEMESTER, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
A. Pflichtgegenstände
Deutsch
Bildungs- und Lehraufgabe:
Gewandtheit im mündlichen und schriftlichen Gebrauch der deutschen Sprache. Sicherheit in der Rechtschreibung.
Fähigkeit und Bereitschaft zur aktiven Teilnahme an der Kommunikation und Kooperation.
Lehrstoff:
(4 Wochenstunden):
Mündlicher Ausdruck:
Übungen im sinngemäßen Lesen und Sprechen; Übungen zur Erlangung
einer mundartfreien Aussprache.
Mündliche Wiedergabe von Erlebtem, Gelesenem und Besprochenem; Zusammenfassung; Kurzreferat; Grundzüge der Diskussion.
Rechtschreibung und Sprachkunde:
Gründliches Einüben der Rechtschreibung und Zeichensetzung; häufig vorkommende Fremdwörter. Silbentrennung.
Wortbildung; häufig vorkommende Fremdwörter und ihre Silbentrennung; Rechtschreibung des kaufmännischen Schriftverkehrs (Adressen, Straßen- und Platznamen, Anrede und Titel), einschlägige Fachausdrücke.
Sprachkunde:
Wort- und Satzlehre; sicheres Erkennen des Satzbaues.
Schriftlicher Ausdruck:
Inhaltsangabe; Gebrauchsanweisung; Bericht; Protokolle.
Schrifttum:
Ausgewählte Proben aus der Literatur, besonders des
österreichischen Schrifttums.
Medienerziehung:
Bedeutung von Film, Fernsehen, Hörfunk und Presse.
Didaktische Grundsätze:
Die sichere Beherrschung der Rechtschreibung und Zeichensetzung hat im Vordergrund des Unterrichts zu stehen. Ihr dient auch die erforderliche Behandlung der Sprachlehre. Diktate und ähnliche schriftliche Übungen sind zur Festigung und Überprüfung der Kenntnisse in entsprechendem Ausmaß anzusetzen. Im mündlichen und schriftlichen Ausdruck soll in sachbezogenen und praxisnahen Übungen einige Gewandtheit erworben werden. Die Schüler sind bereits im
Semester in den richtigen Gebrauch des Wörterbuches einzuführen. Vier Schularbeiten.
Betriebswirtschaftslehre
Bildungs- und Lehraufgabe:
Kenntnisse über den Aufbau des Betriebes, des Betriebsgeschehens und die Beziehungen des Betriebes zur Außenwelt.
Einsicht in die Stellung des Betriebes im Spannungsfeld der Interessensgruppen.
Fertigkeit in der Abfassung der im Betrieb wesentlichen Schriftstücke; Vertrautheit mit modernen Entwicklungen im Schriftverkehr.
Fähigkeit zum analytischen Denken und verantwortungsbewußten Handeln sowie Aufgeschlossenheit für die Teamarbeit. Verständnis für die Notwendigkeit zur Kommunikation und Bereitschaft zur Kooperation, nicht nur in betriebswirtschaftlichen, sondern auch in anderen gesellschaftlich relevanten Bereichen.
Verständnis für die Problematik des Umweltschutzes aus betriebswirtschaftlicher und gesellschaftlicher Sicht.
Erkennen der gesellschaftlichen Zusammenhänge, Überblick über volkswirtschaftliche Grundbegriffe, Vermittlung rechtlicher Kenntnisse, soweit sie für den Schüler selbst und seine berufliche Tätigkeit notwendig sind. Der Schüler soll in die Lage versetzt werden, Schlagworte als solche zu erkennen und kritisch zu durchleuchten. Er soll hingeführt werden, seine Pflichten und Rechte in der Gesellschaft und in der demokratischen Republik Österreich zu verstehen und dementsprechend zu handeln. Er soll lernen, Verständnis für die Standpunkte anderer aufzubringen und ihnen mit Toleranz entgegenzukommen. Der Schwerpunkt des Unterrichtsgegenstandes liegt demnach in der Vermittlung von Grundkenntnissen politologischer, soziologischer, ökonomischer und juristischer Art. Lehrstoff:
(2 Wochenstunden):
Betriebswirtschaftliche Grundlagen:
Wesen und Grundlagen der Wirtschaft:
Bedürfnis; Bedarf; Güter und Dienstleistungen; Markt.
Betrieb:
Aufgaben und Arten; Überblick über die Faktoren und Funktionen des Betriebes.
Unternehmung:
Rechtliche Grundlagen (Kaufmann, Firma, Handels- und Genossenschaftsregister); Mitarbeiter im Unternehmen; Überblick über Unternehmungsformen.
Phasen des Betriebsprozesses (einschließlich Schriftverkehr):
Beschaffung.
Produktion.
Vertrieb.
Kaufvertrag:
Rechtliche Grundlagen; Inhalt; Anbahnung, Abschluß, Lieferung und Zahlung einschließlich Schriftverkehr.
Vertragswidrige Erfüllung des Kaufvertrages und deren Folgen einschließlich Schriftverkehr:
Lieferung mangelhafter Ware; Lieferverzug; Annahmeverzug;
Zahlungsverzug.
Zahlungsverkehr der Geldinstitute.
Schriftverkehr mit Behörden.
Schriftverkehr zwischen Unternehmer und Personal:
Bewerbungsschreiben; Handlungsvollmacht; Kündigungsschreiben;
Dienstzeugnis.
Werbung:
Werbebrief; Inserat; Bewerbung bei Anbotausschreibung.
Der Mensch als Individuum:
Grund- und Freiheitsrecht.
Der Mensch in der Gemeinschaft mit anderen:
Soziologische Grundbegriffe (zB soziale Schichte, Gruppe, Rolle, Vorurteile; pluralistische Gesellschaftsordnung; soziale Anpassung und Beeinflussung; Manipulation; Meinungsforschung).
Der Mensch in der Ehe und Familie:
Entwicklung zur partnerschaftlichen Familie; Zusammenleben der Generationen; Grundzüge des Personen-, Familien- und Erbrechtes.
Der Mensch im Staat:
Wesen des Staates; Staatselemente; Staatsformen; Staatsaufgaben. Die österreichische Bundesverfassung in ihren Grundzügen; die Bedeutung der Länder und Gemeinden; politische Parteien; Selbstverwaltung (Verbände, Sozialpartnerschaft, Paritätische Preis- und Lohnkommission).
Überblick über den Behördenaufbau.
Der Mensch im Beruf:
Soziologie der Arbeit; berufliche Mobilität und Weiterbildung; Grundzüge des Arbeits- und Sozialrechtes; Interessensvertretungen. Konsumentenschutz.
Überblick über das Vertragsrecht, insbesondere Kaufvertrag und Mietvertrag.
Die Österreichische Neutralität. Internationale Beziehungen und Erziehung zum Frieden.
Didaktische Grundsätze:
Die Vermittlung der betriebswirtschaftlichen Grundlagen dient der Schaffung des Verständnisses für die materiell-inhaltlichen Erfordernisse der einzelnen Schriftstücke.
Die Darbietung des Lehrstoffes muß lebens- und praxisnahe erfolgen und ist auf das Wesentliche zu reduzieren.
Aus Aktualitätsgründen ist nach Möglichkeit auch über den Lehrplan hinausgehendes Wissen in den Unterricht einzubeziehen.
Im Rahmen der Behandlung des Lehrstoffes sind die Schriftstücke sachlich und sprachlich einwandfrei abzufassen. Dabei ist auf die äußere Form und die Verwendung von Originalformularen sowie auf einen der Praxis entsprechenden Inhalt Wert zu legen.
Der Lehrstoff ist nach Möglichkeit durch besondere Aktivierung der Lehrgangsteilnehmer (zB Diskussionen, Verfassung von Schriftstücken zu einem zusammenhängenden Geschäftsfall) zu vertiefen. Wiederholungen und Leistungsfeststellungen sind dazu zu benützen, die Lehrgangsteilnehmer zu selbständigem Denken, zu klarem sprachlichen Ausdruck und zu selbständigem Verwenden vorhandener Organisationsmittel zu erziehen.
Beim Unterricht sind nach Möglichkeit praxisgerechte Unterrichtsbehelfe und audiovisuelle Medien zu verwenden.
Es ist notwendig, die Zusammenhänge aufzuzeigen. Formales Auswendiglernen und bloßes Aneinanderreihen von Begriffen ist unbedingt zu vermeiden. Der Lehrgangsteilnehmer soll zu Problemen selbst kritisch Stellung nehmen und seinen Standpunkt auch vor anderen in freier Rede vertreten. Diskussionen mit den Lehrgangsteilnehmern sind daher nach Möglichkeit herbeizuführen. Durch Anknüpfen an Tagesereignisse und Nachrichten der Massenmedien wird der Unterricht abwechslungsreich gestaltet. Rechtliche Probleme sind durch die Erörterung praktischer Fälle anschaulich zu machen.
Zwei Schularbeiten.
Stenotypie und Textverarbeitung
Bildungs- und Lehraufgabe:
Fähigkeit zur sprachlich und formal richtigen sowie fehlerfreien Herstellung von Schriftstücken der wirtschaftlichen Praxis, der Behörden und des persönlichen Bereiches unter praxisgemäßer Anwendung der Kurzschrift, des Maschinschreibens und der einschlägigen Organisationsmittel.
Kurzschrift:
Fähigkeit, zwei Diktate in der Dauer von je 3 Minuten bei einer Geschwindigkeit von mindestens 100 Silben pro Minute nach der Deutschen Einheitskurzschrift (Wiener Urkunde) aufzunehmen, sicher zu lesen und die Niederschrift wortgetreu und frei von Fehlern in 30 Minuten in Maschinschrift zu übertragen. Wendigkeit im Erfassen des gesprochenen Wortes und Genauigkeit in der Verarbeitung und Wiedergabe von Gesprochenem.
Stenotypie:
Fähigkeit, zwei Diktate (gleicher Geschäftsfall) in der Dauer von je 3 Minuten bei einer Geschwindigkeit von mindestens 150 Silben pro Minute kurzschriftlich aufzunehmen und wortgetreu sowie fehlerfrei mit der vorhandenen Hard- und Software innerhalb von 25 Minuten zu übertragen.
Maschinschreiben - Abschrift:
Sichere Beherrschung des Zehn-Finger-Tastschreibens sowie der Einrichtungen der Schreibmaschine; Gewandtheit im fehlerfreien und sauberen Abschreiben von mindestens 2 400 Reinanschlägen in zehn Minuten.
Maschinschreiben - Diktat:
Fähigkeit, ein Diktat mit einer Geschwindigkeit von 80 Silben je Minute auf die Dauer von 3 Minuten aufzunehmen.
Phonotypie:
Kenntnis der Bedienung von Diktiergeräten und ihrer rationellen Arbeitsweise; Fähigkeit, Phonogramme und Phonobriefe wortgetreu und formgerecht nach den Richtlinien für Maschinschreiben bzw. für Phonotypie mit der vorhandenen Hard- und Software zu übertragen.
Bürokommunikation:
Kenntnis der Grundlagen der Büroorganisation und der einschlägigen Organisationsmittel unter besonderer Berücksichtigung der Geräte der Bürokommunikation im weitesten Sinne.
Lehrstoff:
Kurzschrift:
(3,5 Wochenstunden):
Korrektes kurzschriftliches Schreiben nach der Wiener Urkunde, aufbauend auf der Verkehrsschrift mit Einbeziehung der Eilschrift und der Redeschrift mit dem Ziel, Diktate mit einer Geschwindigkeit von mindestens 100 Silben pro Minute aufzunehmen. Lesen eigener Niederschriften und kurzschriftlicher Vorlagen.
Stenotypie:
(3,5 Wochenstunden):
Wortgetreue Übertragung von Stenogrammen mit der vorhandenen Hard- und Software.
Unterweisung in der Protokollführung.
Erhöhung der Schreibfertigkeit auf mindestens 150 Silben in der Minute durch Anwendung besonders günstiger redeschriftlicher Kürzungen aus der wirtschaftlichen Praxis.
Schriftstücke nach Stenogrammen (Privat-, Behörden- und Geschäftsbriefe) mit steigendem Schwierigkeitsgrad hinsichtlich Umfang, Form und Geschwindigkeit in ÖNORM-Formaten; Formulare, Verträge, Einladungen, Bewerbungsschreiben, innerbetrieblicher Schriftverkehr, Programme, Prospekte, Werbebriefe, Schriftverkehr mit Körperschaften öffentlichen Rechtes, Statuten, Verträge usw.
Maschinschreiben - Abschrift:
(3 Wochenstunden):
Methodische Erarbeitung des Tastenfeldes im Zehn-Finger-Tastschreiben einschließlich Ziffern und Zeichen und deren Anwendung ÖNORM-konform.
Ständige Pflege der Abschrift mit mindestens 160 Reinanschlägen pro Minute; richtige Anwendung der Hervorhebungsarten; Tabulatorübungen und Erarbeitung der Briefform nach den Richtlinien für Maschinschreiben.
Wesen und Art der Formatnormung und der formalen Gliederung; äußere Form der kaufmännischen Schriftstücke; Erarbeitung von genormten und ungenormten Geschäftsbriefen; Ausfüllen von Formularen.
Bedienung aller Einrichtungen der Schreibmaschinen.
Steigerung der Sicherheit und Geläufigkeit im Schreiben, Pflege der Abschrift bei Fehlerabsetzung und Steigerung der Schreibgeschwindigkeit durch gezieltes Training auf mindestens 240 Reinanschläge in der Minute.
Maschinschreiben - Diktat:
(2 Wochenstunden):
Ständige Pflege des Schreibens nach Diktat mit einer Geschwindigkeit von 50 Silben pro Minute.
Steigerung in der Sicherheit und in der Geläufigkeit im Schreiben nach Diktat. Gezieltes Training an Hand von Schriftstücken der Behörden und der wirtschaftlichen Praxis zur Erreichung einer Mindestgeschwindigkeit von 80 Silben in der Minute.
Phonotypie:
(1 Wochenstunde):
Einführung in das Schreiben nach Tonträgern nach den Richtlinien für Phonotypie. Gestaltung von Schriftstücken nach Phonogrammen mit steigendem Schwierigkeitsgrad hinsichtlich Umfang, Form und Geschwindigkeit in ÖNORM-Formaten; Formulare, Verträge, Einladungen, Bewerbungsschreiben, innerbetrieblicher Schriftverkehr, Programme, Prospekte, Werbebriefe, Schriftverkehr mit Körperschaften öffentlichen Rechtes, Statuten, Verträge usw. Einführung in ein Textverarbeitungsprogramm mit Erstellung praxisgerechter Schriftstücke.
Bürokommunikation:
(1 Wochenstunde):
Einführung in die Büroorganisation; Ablagewesen, Registratur. Überblick über die Einsatzmöglichkeiten einschlägiger Organisationsmittel (Vervielfältigung; Diktiergerät; Telefon; Fernschreiber; Rechenmaschinen; Postbearbeitungsmaschinen) mit besonderer Berücksichtigung der Textverarbeitung. Einsicht in die Gestaltungsmöglichkeiten von Schriftstücken bei Einsatz moderner Textverarbeitungsgeräte.
Didaktische Grundsätze:
Das Gesamtlehrziel kann nur stufenweise und unter Bedachtnahme auf die Fortschritte in den einzelnen Teilbereichen Kurzschrift, Stenotypie, Maschinschreiben - Abschrift, Maschinschreiben - Diktat, Phonotypie und Bürokommunikation verwirklicht werden. Die Gestaltung von Schriftstücken erfordert eine enge Zusammenarbeit mit dem Lehrer der Betriebswirtschaftslehre.
Zu Beginn der Ausbildung im Maschinschreiben sind die Schüler unbedingt zum Blindschreiben anzuhalten. Besonderes Augenmerk ist auf selbständiges Arbeiten und auf die korrekte Ausführung aller Schriftstücke zu legen. Neben der Wortübertragung von Stenogrammen und Phonogrammen sind die Schüler in das Besprechen von Tonträgern einzuführen und anzuhalten, sich unter Beachtung der Richtlinien für Phonotypie in vollständigen und zusammenhängenden Sätzen auszudrücken. Durch Fühlungnahme mit den Lehrern des Lehrganges ist anzustreben, daß die kurzschriftlichen und maschinschriftlichen Fertigkeiten auch in den anderen Unterrichtsgegenständen genutzt werden.
Die Leistungsintensität der einzelnen Schüler ist durch Bildung von Gruppen sowie Führung von Leistungsstatistiken zu fördern. Zur Rationalisierung des Unterrichts und zur Vermittlung von Einsichten in Funktionsabläufe technischer und organisatorischer Art sind audiovisuelle Medien einzusetzen.
Zur Information der Schüler über die praktische Textverarbeitung in Wirtschaft und Verwaltung sollen Exkursionen und Lehrausgänge durchgeführt werden.
Schularbeiten:
Kurzschrift:
3 Schularbeiten:
(- 1. Richtigschreiben
- 2. Richtigschreiben
- 3. 100 Silben (2 x 3 Minuten, gleicher Geschäftsfall)
30 Minuten Übertragungszeit)
Stenotypie:
3 Schularbeiten:
(- 1. 110 Silben (2 x 3 Minuten, gleicher Geschäftsfall),
40 Minuten Übertragungszeit
- 2. 130 Silben (2 x 3 Minuten, gleicher Geschäftsfall),
45 Minuten Übertragungszeit
- 3. 150 Silben (2 x 3 Minuten, gleicher Geschäftsfall),
25 Minuten Übertragungszeit)
Maschinschreiben - Abschrift:
3 Schularbeiten:
(- 1. Tastenfeld
- 2. Anwendung der Ziffern und Zeichen
- 3. 10-Minuten-Abschrift (mindestens 1 600 Reinanschläge)
3 Schularbeiten:
(- 1. 10-Minuten-Abschrift (2 000 Reinanschläge)
- 2. 10-Minuten-Abschrift (2 200 Reinanschläge)
- 3. 10-Minuten-Abschrift (2 400 Reinanschläge)
Maschinschreiben - Diktat:
3 Schularbeiten:
(- 1. Diktat ohne Geschwindigkeitsvorgabe (zirka 300 Silben)
-
- 3-Minuten-Diktat mit 40 Silben je Minute
-
- 3-Minuten-Diktat mit 50 Silben je Minute)
3 Schularbeiten:
(- 1. 3-Minuten-Diktat mit 60 Silben je Minute
-
- 3-Minuten-Diktat mit 70 Silben je Minute
-
- 3-Minuten-Diktat mit 80 Silben je Minute)
Phonotypie:
2 Schularbeiten:
( Phonogramm bzw. Phonobrief mittleren Schwierigkeitsgrades in einer Länge von zirka 350 Silben)
B. Freigegenstände
Englisch
Bildungs- und Lehraufgabe:
Fähigkeit, englische Texte, vor allem wirtschaftlicher Natur, zu verstehen und ins Deutsche zu übersetzen. Erwerbung einer angemessenen Sprechfertigkeit.
Lehrstoff:
(2,5 Wochenstunden):
Thematischer Bereich:
Gemeinde; Geschäft; Verkehrsmittel; Bank; Börse; Post; Büro;
Rundfunk; Fernsehen, Kino; Theater; Sport; Reisen.
Kaufmännischer Schriftverkehr: Anfrage, Angebot, Bestellung, Auftragsbestätigung, Versandanzeige, Mängelrüge, Mahnbrief.
Empfehlungsschreiben, Stellenbewerbung.
Kommunikation:
Darstellung einfacher Sachverhalte, Bericht, Zusammenfassung,
Stellungnahme, Geschäftsbriefe, Kurzreferat.
Sprachstruktur:
Aussprache, Intonation, Wortstellung, Hauptsatz, Gliedsatz,
Satzgefüge.
Didaktische Grundsätze:
Voraussetzungen für den Besuch dieses Freigegenstandes sind
entsprechende Vorkenntnisse.
Als Unterrichtssprache ist so weit wie möglich die Fremdsprache zu verwenden.
Die Lektüre von Zeitungen ist in den Unterricht einzubauen. Kurze Referate über Teile des behandelten Lehrstoffes erleichtern die Anwendung fachlicher Redewendungen. Das Wörterbuch ist zu verwenden.
Im kaufmännischen Schriftverkehr sind einfache Geschäftsfälle des Außenhandels anhand von Musterbriefen zu üben, die in Ausdruck und Inhalt der Praxis entsprechen, wobei Querverbindungen zur Betriebswirtschaftslehre herzustellen sind.
Englische Stenotypie und Textverarbeitung
Bildungs- und Lehraufgabe:
Fähigkeit, englische Texte mit 60 bis 70 gesprochenen Silben in der Minute kurzschriftlich aufzunehmen und wortgetreu, formgerecht und orthographisch richtig in die Schreibmaschine zu übertragen. Fertigkeit in der rationellen, sachlich, sprachlich und formal richtigen, zügigen Erstellung von Schriftstücken aus der englischen Wirtschaftspraxis unter Berücksichtigung der landesüblichen Briefformen und nach den Richtlinien für Maschinschreiben.
Lehrstoff:
(1,5 Wochenstunden):
Kurzschrift:
Die Verkehrsschrift der englischen Kurzschrift (System Levasseur-Steffan) in Anpassung an die Wiener Urkunde; fließendes Lesen sowohl eigener Stenogramme als auch mustergültig geschriebener Texte; Aufnahme von Kurzschriftdiktaten mit 60 bis 70 gesprochenen Silben und deren wortgetreue Übertragung in die Schreibmaschine.
Maschinschreiben und Phonotypie:
Anfertigen von Niederschriften einfacher englischer Texte nach Phonogramm; Einführung in die Briefgestaltung nach den landesüblichen Briefformen; Pflege der Abschrift bis zu einer Mindestgeschwindigkeit von 150 Anschlägen (40 Silben) in der Minute.
Didaktische Grundsätze:
Bei der Kurzschrift ist auf korrektes Schreiben und sicheres Lesen nicht nur der eigenen, sondern auch fremder Niederschriften besonderes Augenmerk zu legen. Bei den diktierten Texten ist auf die eindeutige gedankliche Erfassung des Inhalts zu achten. Bei der Briefgestaltung ist auf sicheres Schreiben und Beherrschung der landesüblichen Briefformen hinzuarbeiten.
In der Textverarbeitung sind nach Möglichkeit Originaltexte aus der englischen Handelskorrespondenz zu verwenden.
Stenotypieübungen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Steigerung der Leistungsfähigkeit in Stenotypie.
Lehrstoff:
(2 Wochenstunden):
Übungen zum Lehrstoff der Pflichtgegenstände Kurzschrift und Stenotypie.
Didaktische Grundsätze:
Der Freigegenstand ist in engem Kontakt mit den Lehrern der Pflichtgegenstände zu führen; die Motivation in bezug auf die Erreichung eines möglichst hohen Lernzieles ist besonders zu beachten.
Seminar Deutsch
Bildungs- und Lehraufgabe:
Festigung und Steigerung der Leistungsfähigkeit durch besondere Betonung der Probleme des Rechtschreibens und der Grammatik.
Lehrstoff:
(2 Wochenstunden):
Übungen zum Lehrstoff des Pflichtgegenstandes Deutsch.
Didaktische Grundsätze:
Der Freigegenstand ist in engem Kontakt mit den Lehrern der Pflichtgegenstände zu führen; die Motivation in bezug auf die Erreichung eines möglichst hohen Lernzieles ist besonders zu beachten.
Maschinschreiben
Bildungs- und Lehraufgabe:
Steigerung der Leistungsfähigkeit im Maschinschreiben (Abschrift und Diktat).
Lehrstoff:
(2 Wochenstunden):
Übungen zum Lehrstoff der Pflichtgegenstände Maschinschreiben-Abschrift und Maschinschreiben - Diktat.
Didaktische Grundsätze:
Der Freigegenstand ist in engem Kontakt mit den Lehrern der Pflichtgegenstände zu führen; die Motivation in bezug auf die Erreichung eines möglichst hohen Lernzieles ist besonders zu beachten.
*1) Sofern entsprechend den pädagogischen Erfordernissen eine Aufteilung nach Semestern zweckmäßig ist, kann diese unter Bedachtnahme darauf erfolgen, daß die Gesamtwochenstundenanzahl bezogen auf das Schuljahr gleich bleibt.
Anlage E 1
Semesterweise gestaffeltes Inkrafttretensdatum (Art. III Abs. 2, idF BGBl. Nr. 529/1991)
Anlage E/1
```
```
LEHRPLAN DES EINJÄHRIGEN HÖHEREN SPEZIALLEHRGANGES FÜR
DATENVERARBEITUNG - SOFTWARE-ENGINEERING
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Pflichtgegenstände Wochenstunde Lehr-
verpflich-
tungs-
gruppe
```
```
```
Religion................... 1 (III)
```
```
Software-Projektmanagement. 4 I
```
```
Software-Implementierung... 4 I
```
```
Betriebswirtschaftslehre
```
für Software-Entwickler ... 2 I
```
```
Gesamtwochenstundenzahl... 11
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND ALLGEMEINE
DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
A. Allgemeines Bildungsziel
Der Speziallehrgang „Datenverarbeitung - Software-Engineering“ hat im Sinne des § 75 des Schulorganisationsgesetzes die Aufgabe, Absolventen von allgemeinbildenden höheren Schulen, von berufsbildenden höheren Schulen oder mittleren Speziallehrgängen im betreffenden Fachbereich eine Spezialausbildung auf dem Gebiet der Software-Entwicklung zu vermitteln.
Der Speziallehrgang soll jene Grundsätze, Methoden und Werkzeuge vermitteln, die für die Entwicklung qualitativ hochwertiger Software erforderlich sind. Er dient dem Erwerb einer über den Lehrplan der Handelsakademie hinausgehenden Spezialausbildung auf dem Gebiete des Software-Engineerings. Diese zusätzliche Ausbildung soll den Absolventen befähigen, als Mitarbeiter in einem Projektteam oder in Alleinarbeit in allen Phasen der Software-Entwicklung kreativ und verantwortlich tätig zu werden.
Die Fähigkeiten zu analytischem Denken, Teamarbeit, Kommunikation und Kooperation sind zu fördern. Es ist Einsicht in die Notwendigkeit der ständigen Weiterbildung zu wecken und die Möglichkeit dafür aufzuzeigen.
B. Allgemeine didaktische Grundsätze
Bei der Erarbeitung des Lehrstoffes ist auf den betriebswirtschaftlichen Kenntnissen aufzubauen. Die Projektarbeit wird im Vordergrund stehen. Dabei ist der Schwerpunkt auf die praktische Arbeit in allen Planungsphasen des Projektes zu legen. Die Grobplanung (fachliches Grobkonzept) soll Einsicht in die Zusammenhänge des betrieblichen Geschehens vermitteln. Fachliche Feinkonzepte und EDV-Feinkonzepte sind nur in wesentlichen Bereichen, soweit zeitlich möglich, zu erstellen. Die im Lehrstoff genannten Werkzeuge und Methoden sind nicht nur theoretisch zu vermitteln, sondern in allen Phasen der Software-Entwicklung konsequent einzusetzen.
Im Hinblick auf die vorzusehende Projektarbeit kann eine Blockung von Unterrichtsgegenständen vorgesehen werden.
Der bedingte Pflichtgegenstand „Betriebswirtschaftslehre für Software-Entwickler“ ist nur für jene vorzusehen, die keinen Handelsakademieabschluß vorweisen können und die Einstufungsprüfung nicht erfolgreich abgelegt haben.
III. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)
Katholischer Religionsunterricht
Die Bekanntmachung im BGBl. Nr. 157/1987 gilt sinngemäß.
Evangelischer Religionsunterricht
Wird gesondert bekanntgemacht.
IV. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN
UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES,
DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Software-Projektmanagement
Bildungs- und Lehraufgabe:
Fähigkeit zur Mitwirkung an der Lösung komplexer Probleme in den Planungsphasen bis zur Erstellung der Leistungsbeschreibung.
Vertrautheit mit den Methoden und Werkzeugen zur Software-Entwicklung.
Erarbeitung von Projekten aus der Betriebswirtschaft von der Aufgabenstellung bis zur Erstellung der Leistungsbeschreibung. Realisierung mit Hilfe von Software-Paketen oder Programmierung im Gegenstand Software-Engineering.
Lehrstoff (4 Wochenstunden):
Begriff und Zielsetzung.
Phasenmodell:
Grundsätze, Phasenübersicht.
Vorschlagsphase:
Aufgabenstellung, Voruntersuchung, Projektantrag.
Planungsphase 1:
Idealkonzept, Istaufnahme, Istanalyse, Pflichtenheft.
Planungsphase 2:
Fachliches Feinkonzept, DV-Grobkonzept, Leistungsbeschreibung.
Methoden:
Netzplantechnik, Modultechnik, Entscheidungstabellen, Datenflußplan, Programmablaufplan, strukturierte Programmierung (Top-Down), Petrinetztechnik, Projektkostenerfassung, Qualitätssicherung, Projektsteuerung. Dokumentation.
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht hat auf den vorhandenen Kenntnissen aus Betriebswirtschaftslehre und Rechnungswesen aufzubauen. Die einschlägige aktuelle Terminologie ist zu vermitteln. Für die Entwicklung der Grobkonzepte sind praxisbezogene Daten heranzuziehen. Es sind vor allem Unterrichtsformen einzusetzen, die zu Selbständigkeit, Teamarbeit, Kreativität sowie zu Ausdrucks- und Argumentationsfähigkeit führen.
Software-Implementierung
Bildungs- und Lehraufgabe:
Fähigkeit, definierte Teilaufgaben eines Projektes selbständig so zu bearbeiten, daß sich die Teilprodukte an den Schnittstellen problemlos zusammenfügen. Kenntnis der Prinzipien, Methoden und Tools zur Lösung der Probleme einer arbeitsteiligen Projektrealisierung.
Lehrstoff (4 Wochenstunden):
Realisierungsphase 1:
Auswahl der Programmierhilfen (problemorientierter Einsatz von Hochsprachen); Spracherweiterung (Abhilfe bei hochsprachlich nicht lösbaren Teilproblemen auf unteren Systembereichen; DOS BIOS); Lösung von Peripherieproblemen (Insellösungen, Netzlösungen, Systemanpassungen); Programmentwicklung und -dokumentierung (entwicklungssynchrone Dokumentierung durch Top-Down-Verfahren und selbstdokumentierende Sprachen); Benutzerführung (bereichsintensive Hilfestellungen im Interruptverfahren); Fehlerabsicherung (Plausibilitätsprüfung in Dialogbereichen); Realisierung des Rechtsschutzes.
Realisierungsphase 2:
Personaleinschulung (Überwindung von Innovationswiderständen, Unfreezing-moving-freezing; Abbau von Schwellenangst, Einführung, Training); Organisationsanpassung (zB Organisation des Formular- und Belegwesens); Programmanpassung bei Standardlösungen (Branchenlösungen); Probelauf; Verfahrensübergabe (Abnahme durch den Kunden).
Didaktische Grundsätze:
Der Pflichtgegenstand Software-Implementierung ist im Zusammenhang mit dem Fach Software-Projektmanagement zu sehen. Eine Abstimmung der Lehrinhalte ist erforderlich. Beide Fächer orientieren sich an der praktischen Aufgabenstellung und modifizieren ihre Inhalte je nach Problemstellung.
Betriebswirtschaftslehre für Software-Entwickler
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung betriebswirtschaftlicher Kenntnisse und Verfahren, um EDV-orientierte Problemlösungen entwickeln zu können.
Erkennen der engen Verflechtung sowie der Wechselwirkungen von Betriebswirtschaftslehre und EDV.
Lehrstoff (2 Wochenstunden):
Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre:
Betrieb, Unternehmung, Mitarbeiter im Unternehmen, Grundzüge des Kaufvertrages.
Grundlagen der Doppik:
System der Doppik; die Bilanz als Ausgangspunkt der Doppik;
Systematik der Verbuchung im Hauptbuch einschließlich Eröffnung und Rohsummenbilanz.
Warenwirtschaftssysteme:
Bestellung, Wareneingang, Verkauf, Disposition, Buchungen im Beschaffungs- und Absatzbereich.
Lagerhaltung:
Lagergrößen, Kennzahlen, Optimierung, Bewertung.
Investition:
Investitionsplanung, Investitionsrechnung, Anlagenbuchhaltung.
Finanzierung:
Finanzplanung, Kennzahlen, Verbuchung.
Erstellung von Sachleistungen:
Fertigungsplanung und Fertigungssteuerung, Kostenrechnungssysteme.
Personalwesen:
Personalplanung, Personalverrechnung.
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht ist auf jene Lehrinhalte zu beschränken, die für die Lösung der im Rahmen der anderen Fächer abgewickelten Projekte notwendig sind. Der Lehrstoff ist nach Möglichkeit in Form von gezielten Fallstudien zu erarbeiten.
Kommunikationsorientierte Unterrichtsmethoden sind so weit wie möglich einzusetzen.
Anlage E 2
Semesterweise gestaffeltes Inkrafttretensdatum (Art. III Abs. 2, idF BGBl. Nr. 529/1991)
Anlage E/2
```
```
LEHRPLAN DES ZWEISEMESTRIGEN HÖHEREN SPEZIALLEHRGANGES FÜR
DATENVERARBEITUNG - PROJEKT-ENGINEERING
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Pflichtgegenstände Wochenstunden Summe Lehrver-
Semester Semester- pflich-
wochen- tungs-
```
- stunden gruppe
```
```
```
```
Religion............... 1 1 2 (III)
```
```
Organisation........... 2 2 4 I
```
```
Theorie der
```
elektronischen
Datenverarbeitung...... 2 2 4 I
```
Projekt-Engineering.... 3 3 6 I
```
```
Computer-Englisch...... 1 1 2 II
```
```
Technische Grundlagen
```
der elektronischen
Datenverarbeitung...... 1 1 2 II
```
Elektronische
```
Datenverarbeitung
und Recht.............. 1 1 2 III
```
```
Gesamtwochenstundenzahl... 11 11 22
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND ALLGEMEINE
DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
A. Allgemeines Bildungsziel
Der Speziallehrgang dient im Sinne des § 75 des Schulorganisationsgesetzes dem Erwerb einer über den Handelsakademielehrplan hinausgehenden Spezialausbildung auf dem Gebiet des Projekt-Engineering unter besonderer Berücksichtigung des neuesten Entwicklungsstandes im Hard- und Softwarebereich.
Der Lehrgang setzt auf Grund der notwendigen Vorkenntnisse sowohl im kaufmännischen Bereich als auch in den Grundlagen der betrieblichen Datenverarbeitung die Reifeprüfung der Handelsakademie voraus.
Der Absolvent soll die Fähigkeit erwerben, unmittelbar einen gehobenen Posten im Bereich des Projekt-Engineering auszuüben bzw. an seinem Arbeitsplatz selbstständig zu arbeiten, verständnisvoll auf die Probleme der Mitarbeiter einzugehen und entscheidungsfreudig zu agieren.
Insbesondere soll die Fähigkeit zur Gruppen- und Teamarbeit erhöht, die Kreativität gefördert und die Erkenntnis zur Notwendigkeit der ständigen Weiterbildung gesteigert werden.
B. Allgemeine didaktische Grundsätze
Der Lehrplan ist trotz Spezialisierung auf das Projekt-Engineering mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung ein Rahmen, der den neuesten Techniken und Entwicklungen Raum gibt.
Das wesentliche Ziel ist die Fähigkeit, die Lehrinhalte in die betriebliche Praxis umzusetzen; das bedeutet einerseits die Vermittlung möglicher praktischer Anwendungen, anderseits die Erarbeitung der Einsicht in die Zusammenhänge des entsprechenden organisatorischen Geschehens.
Insbesondere sind in allen Gegenständen Querverbindungen herzustellen und auszunutzen, während gleichzeitig der bei den Teilnehmern vorhandene Wissensstoff unbedingt als Basis des Unterrichts so weit wie möglich heranzuziehen ist.
Um den Ertrag des Unterrichtes zu erhöhen und zur gesteigerten Motivation der Teilnehmer sind neben dem Vortrag auch andere Formen der Darbietung wie Teamarbeit, Diskussion, Referate, Eigenarbeit durch geeignete Literatur u. dgl. anzustreben. Darüber hinaus sind Medien so viel wie möglich im Unterricht einzusetzten.
Lehrausgänge und Gespräche mit Praktikern sollen den Lehrstoff verdeutlichen und veranschaulichen.
III. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)
Siehe Anlage E/1.
IV. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN
UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES,
DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Organisation
Bildungs- und Lehraufgabe:
Erkennen der Zusammenhänge zwischenbetrieblicher Organisation und elektronischer Datenverarbeitung. Erfassen der Bedeutung von betrieblichen Zielvorgaben für die Organisationsentwicklung. Zukunftsorientierte Sicht des Aufbaues von Datenstrukturen. Einsicht in die Zweckmäßigkeit bei der Anwendung der verschiedenen Organisationstechniken und -formen im Hinblick auf entsprechende Zielvorgaben.
Lehrstoff (2 Wochenstunden):
Ziele der Organisationsentwicklung:
Maximale Rentabilität. Optimaler Faktoreinsatz.
Zweckmäßigstes Marketing-Konzept.
Organisation der Datengewinnung:
Primäre oder originäre Daten. Sekundäre oder abgeleitete Daten.
Tertiäre oder verknüpfte Daten.
Organisation der innerbetrieblichen Abläufe:
Organisationsprinzipien. Organisationstechniken.
Organisationsformen.
Didaktische Grundsätze:
Zum Gegenstand „Theorie der elektronischen Datenverarbeitung“
sind ständig Querverbindungen herzustellen.
Im Bereich der Organisationstechniken sind praxisgerechte Formulare zu verwenden und didaktisch auf den Modellfall zu reduzieren.
Organisationspläne sind gruppenweise zu erarbeiten.
Theorie der elektronischen Datenverarbeitung
Bildungs- und Lehraufgabe:
Erkennen der Wechselwirkungen zwischen Programm- und Datenstrukturen. Schulung des analytischen Denkens und des Formalisierens von Problemen. Erfassen des kybernetischen Prozesses. Verständnis für die wirtschaftlichen, ethischen und sozialen Auswirkungen des Computereinsatzes. Fähigkeit zur Beurteilung von aktuellen Entwicklungen der Hard- und Software.
Lehrstoff (2 Wochenstunden):
Algorithmik:
Typische Ablaufstrukturen. Programm- und Datenstrukturen.
Mathematische Modelle. Begriff der Kybernetik.
Computersysteme:
Überblick über die aktuellen Systeme. Systemkonfigurationen.
Systemvergleiche und -auswahl.
Entwicklungstendenzen.
Software:
Betriebs-Software:
Überblick und Entwicklungstendenzen der Betriebssysteme. Aufbau,
Einsatzmöglichkeiten und Trends der Sprachen. Dienstprogramme.
Entwicklung und Einsatz von Anwender-Software:
Projektteam. Phasenmodell. Software-Tools.
Didaktische Grundsätze:
Im Bereich der Software-Erstellung ist mit aktuellen Darstellungsformen von Ablaufplänen zu arbeiten. Ein Heranziehen von Praktikern sichert die jederzeitige Aktualität.
Aktuelle Software soll am Computer bei passender Gelegenheit demonstriert werden.
In manchen Bereichen wie Software-Entwicklung und Algorithmik unterstützt Team- und Gruppenarbeit wesentlich die Erarbeitung des Lehrstoffes.
Exakt vorbereitete Betriebsbesuche und deren Aufarbeitung sollen besonders im Bereich der Hard- und Software den Unterrichtsertrag festigen und den gebotenen Lehrstoff veranschaulichen.
Projekt-Engineering
Bildungs- und Lehraufgabe:
Verständnis für das Zusammenwirken der betrieblichen Teilsysteme. Fähigkeit zur Mitarbeit in einem Projektteam bei der Lösung von betrieblichen Teilaufgaben. Verständnis für die personelle Zusammensetzung und die Arbeitsweise eines Projektteams. Beherrschung des Phasenmodells bei der Entwicklung von Software bzw. bei der Einführung von Computersystemen. Kenntnis der gängigen Systeme und der aktuellen Entwicklungen im Hard- und Software-Bereich. Fähigkeit zur Erstellung und Bewertung von Systemvergleichen. Fähigkeit zur Beurteilung von aktuellen Entwicklungen im Hard- und Software-Bereich.
Lehrstoff (3 Wochenstunden):
Integrierte Datenverarbeitung:
Ziele und Typen. Teilsysteme der integrierten Datenverarbeitung.
Projektarbeit:
Vorgabe der Ziele.
Planung:
Grobplanung der Abläufe. Terminpläne. Detailplanung anhand ausgewählter Beispiele aus verschiedenen Funktionsbereichen.
Realisierung:
Ablaufdiagramme mit aktuellen Methoden. Entwicklung eigener
Programme und Einsatz von Standardprogrammpaketen.
Implementierung:
Kontrolläufe. Fehlersuchsysteme und Korrekturorganisation.
Didaktische Grundsätze:
Die Arbeit ist in Teamarbeit mit konkreten Modellfällen durchzuführen, wobei wesentliche Aufgabenstellungen aus den betrieblichen Funktionsbereichen auszuwählen sind. Unterschiedliche Problemstellungen, die sich durch verschiedene Betriebsgrößen und Branchen ergeben, sind zu berücksichtigen. Praxisgerechte Formulare sind einzusetzen.
Querverbindungen sind zu allen Gegenständen, insbesondere jedoch zu den Gegenständen „Organisation“ und „Theorie der elektronischen Datenverarbeitung“, herzustellen.
Betriebsbesuche und das Heranziehen - von Praktikern sollen die Aktualität der Arbeitsweise gewährleisten.
Computer-Englisch
Bildungs- und Lehraufgabe:
Beherrschung englischsprachiger computerspezifischer Fachausdrücke. Wissen um die Bedeutung der in Englisch geschriebenen Fachliteratur. Fähigkeit, mit Branchenspezialisten verhandeln zu. können. Erlernen der Unterschiede zwischen gesprochener und geschriebener Fachsprache.
Lehrstoff (1 Wochenstunde):
Computerspezifische Sprache:
Fachausdrücke. Abkürzungen. Unterschiede zwischen gesprochener und geschriebener Fachsprache. Lesen und interpretieren von Prospekten.
Computerliteratur:
Englisch geschriebene Fachzeitschriften. Englisch geschriebene
Fachbücher.
Didaktische Grundsätze:
Laufend sind Transferübungen von geschriebener zur gesprochenen Fachsprache durchzuführen. Englische Fachzeitschriften, Prospekte und Englisch geschriebene Originalliteratur sind im Unterricht ständig heranzuziehen.
Gespräche und Diskussionen mit Branchenspezialisten sollen die Kenntnisse vertiefen.
Zu den übrigen Gegenständen sind - wo immer möglich - Querverbindungen herzustellen.
Technische Grundlagen der elektronischen
Datenverarbeitung
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung der wesentlichen technischen Grundlagen, um im Fachgespräch mithalten und Fachzeitschriften verstehen zu können.
Übersicht über die Arbeitsweise von Mikroprozessoren. Kennen der Vor- und Nachteile verschiedener Formen von hochintegrierten Schaltungen. Kenntnis der technischen Grundlagen und Unterschiede von aktuellen internen und externen Speichermedien. Fähigkeit des Abschätzens von Bedeutung und Marktreife erkennbarer Entwicklungen.
Lehrstoff (1 Wochenstunde):
Interner Bereich:
Mikroprozessoren:
Überblick über Funktionsweise. Formen von hochintegrierten
Schaltungen. Aktuelle Entwicklungen.
Speicher:
ROM und seine Spezialformen. RAM. Aktuelle Entwicklungen.
Externer Bereich:
Speichersysteme und -techniken. Standardschnittstellen. Signaltransport-Systeme und -techniken. Abbildungstechnik und Graphik. Aktuelle Entwicklungen.
Didaktische Grundsätze:
Auf Grund der geringeren Dimensionen, in denen sich die elektronischen Schaltvorgänge abspielen, ist in diesem Gegenstand häufig der Einsatz von (Trick)Filmen und Folien notwendig.
Gespräche mit Spezialisten aus der Praxis und Lehrausgänge sollen den Lehrstoff verdeutlichen und veranschaulichen.
Elektronische Datenverarbeitung und Recht
Bildungs- und Lehraufgabe:
Erkennen der relevanten Gesetzesbestimmungen aus allen Rechtsbereichen, die auch die elektronische Datenverarbeitung betreffen. Verständnis für die Folgen von Rechtsverletzungen Erkennen besonders schutzwürdiger Daten.
Lehrstoff (1 Wochenstunde):
Rechtsprobleme bei Kauf- und Mietverträgen von Hardware.
Urheberrecht bei Software. Schadenersatzrecht.
Datenschutzbestimmungen. Rechtsdatenbanken. Computerkriminalität Didaktische Grundsätze:
Aktuelle Rechtsentscheidungen - vor allem in Fachzeitschriften zu finden - sind ständig für den Unterricht heranzuziehen.
Standardverträge (Kauf-, Leasing-, Lizenzverträge) sollen die Aktualität sichern und den Bezug zur Praxis herstellen helfen.
Anlage E 3
Semesterweise gestaffeltes Inkrafttretensdatum (Art. III Abs. 2, idF BGBl. Nr. 529/1991)
Anlage E/3
```
```
LEHRPLAN DES ZWEISEMESTRIGEN HÖHEREN SPEZIALLEHRGANGES
FÜR CONTROLLING
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Wochenstunden Summe Lehrver-
Pflichtgegenstände Semester Semester- pflich-
wochen- tungs-
stunden gruppe
```
2.
```
```
```
```
Religion................... 1 1 2 (III)
```
```
Strategisches Controlling.. 3 - 3 I
```
```
Operatives Controlling..... 4 4 8 I
```
```
Controlling-Organisation... 1 2 3 II
```
```
Berichtswesen............... - 2 2 III
```
```
```
Gesamtwochenstundenzahl..... 9 9 18
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND
ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
A. Allgemeines Bildungsziel
Der Speziallehrgang Controlling hat im Sinne des § 75 des Schulorganisationsgesetzes die Aufgabe, Absolventen von Handelsakademien eine Spezialausbildung auf dem Gebiet des Controlling zu vermitteln.
Der Absolvent soll unmittelbar im Bereich des Controlling eingesetzt werden können. Er soll erkennen, daß das Controlling nicht nur ein wichtiges Planungsinstrument darstellt, sondern auch sehr wesentliche Funktionen im Bereich der Motivation und Kommunikation zu erfüllen hat.
Die Fähigkeit zu analytischem Denken, zur Teamarbeit, Kommunikation und Kooperation sind zu fördern, und die Einsicht in die Notwendigkeit der ständigen Weiterbildung ist zu wecken. Möglichkeiten dafür sind aufzuzeigen.
B. Allgemeine didaktische Grundsätze
Die Formen des Unterrichts sind nach Bedarf und auf das Arbeitsgebiet abgestellt einzusetzen. Dabei ist das Schwergewicht auf Formen zu legen, die die Kommunikationsfähigkeit und die Fähigkeit zum selbständigen Arbeiten fördern. Fallbeispiele sind integrierender Bestandteil des Unterrichts.
III. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)
Siehe Anlage E/1
IV. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER
EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES,
DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Strategisches Controlling
Bildungs- und Lehraufgabe:
Erkennen der Bedeutung klar formulierter Ziele und Unternehmensleitbilder sowie Formulierung solcher Ziele und Philosophien.
Kenntnis moderner Techniken zur strategischen Unternehmensführung.
Lehrstoff
Semester (3 Wochenstunden):
Grundbegriffe des Controlling.
Leitbild und Zielsetzung der Unternehmung.
Zielbildungsprozesse, Unternehmens- und Umweltanalyse,
Stärken-Schwächen-Profile.
Instrumente des strategischen Controlling wie zB Portfolio-Planung, Krisenmanagement, Szenario-Writing, Basis- und Funktionsstrategien.
Didaktische Grundsätze:
Es sind Unterrichtsformen zu wählen, die die Fähigkeit zu selbständigem Denken und Entscheiden sowie zur Teamarbeit fördern.
Ausdrucks- und Argumentationsfähigkeit sind zu schulen.
Operatives Controlling
Bildungs- und Lehraufgabe:
Kenntnis verschiedener Modelle, Methoden und technische Hilfsmittel zur Strukturierung und Auswertung von Informationen zum Zweck der Lösung kurzfristiger betrieblicher Probleme im Bereich der Kosten- und Finanzplanung.
Verständnis für die Zusammenhänge der Teilbereiche des Rechnungswesens und Fähigkeit, Wechselwirkungen zu erkennen.
Lehrstoff (4 Wochenstunden):
Kosten-Controlling:
Budgetierung:
Grundbegriffe, Arten, Budgetmethoden, Budgetsysteme.
Leistungsbudget:
Planung der Betriebsleistung, Planung der Erlöse, Planung der Material-, Personal- und sonstigen Einzelkosten, Gemeinkostenplanung. Kosten- und Ausgabendeckungsanalysen. Kurzfristige Ergebnisrechnung als Instrument der Prognose. Durchführung und Weiterentwicklung der kurzfristigen Ergebnisrechnung. Gezielte Kostensenkungsmaßnahmen zur Verbesserung des Betriebsergebnisses wie zB optimale Auslastung der Kapazitäten, optimale Lagerhaltung, Wertanalyse.
Kostenträgerstückrechnung als Instrument der Preisbeurteilung (Preisuntergrenze, Entscheidungen bei Engpässen).
Kostenträgerzeitrechnung als Controlling-Instrument (Aufbau nach dem Deckungsbeitragsprinzip, Aufteilung des Fixkostenblocks unter dem Kriterium der Verantwortlichkeit, relativer Deckungsbeitrag als Indiz der Förderungswürdigkeit von Produkten). Plankostenrechnung, Abweichungsanalysen, Wirtschaftlichkeitskontrolle.
Finanz-Controlling:
Operative Finanzplanung, Liquiditätsprognosen, Frühwarnindikatoren, Plangewinn- und Verlustrechnung. Planbilanz. Investitionsrechnungen. Einsatzmöglichkeiten der statistischen und dynamischen Verfahren. Finanzierungs- und Bilanzkennzahlen. Soll-Ist-Vergleiche wie zB Erfolgskontrolle, Teilergebniskontrolle, Kontrolle der Liquiditätsentwicklung.
Didaktische Grundsätze:
Im Unterricht sind, aufbauend auf dem Lehrstoff der Handelsakademie, zunächst die theoretischen Grundlagen zu erarbeiten. In kleineren praktischen Beispielen sind die verschiedenen Techniken und Hilfsmittel des Controlling zu üben. Durch umfangreichere Beispiele sind schließlich die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Teilbereichen des Controlling herzustellen bzw. die erworbenen Kenntnisse zu vertiefen.
Ausdrucks- und Argumentationsfähigkeit sind zu schulen.
Soweit wie möglich sind Formulare aus der Praxis einzusetzen. Neuentwicklungen sind einzubeziehen, der Praxisbezug ist herzustellen.
Controlling-Organisation
Bildungs- und Lehraufgabe:
Kenntnis der Aufgabenbereiche des Controllers und seiner Stellung im Rahmen der Aufbauorganisation des Unternehmens.
Erkenntnis, daß der Verantwortungsbereich des Controllers nicht nur die Kontrolle der Zielerreichung bzw. die Unterstützung der Steuerung des Unternehmens durch Information umfaßt, sondern daß der Controller auch sehr wesentlich für das Betriebsklima verantwortlich ist. Fähigkeit zur Mitarbeitermotivation, Delegation, Kooperation und Gesprächsführung.
Wissen um die Einsatzmöglichkeit der EDV als Hilfsmittel für den Controller und Fähigkeit, die controlling-relevanten Daten auszuwählen.
Lehrstoff:
(1 Wochenstunde im 1. Semester, 2 Wochenstunden im 2. Semester):
Berufsbild des Controllers, Controller als Motivator und Konfliktlöser.
Einsatzbereiche des Controlling, Stellung der Controller-Organisation im Rahmen der Unternehmensorganisation. Fehler bei der Installation von Controlling-Systemen. Widerstände und Konfliktsituationen bei der Einführung von Controlling-Systemen und ihre Überwindung. EDV als Instrument zur Unterstützung der Tätigkeit des Controllers.
Didaktische Grundsätze:
Anhand von konkreten Beispielen sind das Erkennen und die Beschaffung der für das Controlling relevanten Daten zu üben. Der Unterricht ist so zu gestalten, daß die vom Controller geforderte Kommunikationsfähigkeit und die Fähigkeit zum selbständigen Denken und Handeln gefördert wird, wie Arbeit im Team, Projekte, Referate. Dabei sind insbesondere die Fähigkeit zu strukturiertem Denken und zum Problemlösen in der Gruppe in praktischen Übungen zu fördern.
Berichtwesen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Kenntnis der verschiedenen Techniken für mündliche und schriftliche Präsentation von Konzepten und Berichten. Ziel ist die übersichtliche und adressatengerechte Darstellung betrieblicher Informationen. Fähigkeit, schriftliche Berichte in einer ansprechenden äußeren Form zu verfassen.
Lehrstoff:
Semester (2 Wochenstunden):
Controlling-Bericht:
Inhalt und äußere Form im Hinblick auf Übersichtlichkeit, Aussagefähigkeit und Verständlichkeit. Adressatenkreis, Häufigkeit der Berichte. Controlling-Sitzungen. Organisatorische Vorbereitung, Häufigkeit, Ablauf und Inhalt.
Didaktische Grundsätze:
Durch verschiedene Präsentationen sollen die Teilnehmer die technischen Details von zielführenden Präsentationen erlernen.
Ausdrucks- und Argumentationsfähigkeit sind zu schulen.
Die optische und inhaltliche Gestaltung der schriftlichen Berichte ist zu üben.
Anlage E 4
Semesterweise gestaffeltes Inkrafttretensdatum (Art. III Abs. 2, idF BGBl. Nr. 529/1991)
Anlage E/4
```
```
LEHRPLAN DES ZWEISEMESTRIGEN HÖHEREN SPEZIALLEHRGANGES
FÜR WIRTSCHAFTSSPRACHE
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Wochenstunden Summe Lehrver-
Semester Semester verpflich-
Pflichtgegenstände 1. 2. wochen- tungs-
stunden gruppe
```
```
```
Religion................... 1 1 2 (III)
```
```
Wirtschaftssprache.......... 6 6 12 I
```
```
Rechtslehre unter besonderer
```
Berücksichtigung des
internationalen Rechts....... 1 1 2 III
```
Einführung in die
```
Wirtschaftswissenschaften.... 1 1 2 II
```
```
Gesamtwochenstundenzahl... 9 9 18
```
```
Wochenstunden Lehrver-
Freigegenstand Semester pflich-
tungs-
gruppe
```
```
Allgemeines Sprachtraining
(Sprachstruktur und Kommunikation).... 2 II
```
```
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND
ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
A. Allgemeines Bildungsziel
Der Speziallehrgang „Wirtschaftssprache“ dient der Vertiefung einer höheren fremdsprachlichen Bildung für die Wirtschaft und soll unter Einbeziehung der betriebswirtschaftlichen, volkswirtschaftlichen und rechtlichen Grundlagen im Sinne des § 75 des Schulorganisationsgesetzes Absolventen von allgemeinbildenden höheren Schulen, berufsbildenden höheren Schulen oder mittleren Speziallehrgängen eine Spezialausbildung in einer lebenden Fremdsprache für den Bereich der außenhandelsorientierten Wirtschaft und des Fremdenverkehrs vermitteln.
Eine Verbesserung der kommunikativen Kompetenz soll dazu beitragen, die Orientierung im internationalen Wirtschaftsleben zu erleichtern und die Aufgeschlossenheit gegenüber der immer bedeutender werdenden internationalen wirtschaftlichen Kooperation zu fördern.
B. Allgemeine didaktische Grundsätze
Durch die Einbeziehung des zum Bereich der jeweiligen Fachsprache gehörigen betriebswirtschaftlichen, volkswirtschaftlichen und rechtlichen Basiswissens soll der Lehrgangsteilnehmer einen Gesamtüberblick erhalten, der es ihm ermöglicht, wirtschaftliche Zusammenhänge zu erkennen und in der betrieblichen Praxis sinnvoll zu agieren.
Der größtmögliche Teil des Lehrstoffes soll anhand von konkreten Situationen aus der Praxis erarbeitet werden. An die Erarbeitungsphase soll sich eine Phase intensiven Trainings, in der das erworbene Wissen bei der Behandlung von Geschäftsfällen (zB Case Studies) in interaktiven Arbeitsprozessen praktisch umgesetzt wird, anschließen.
Der Simulation von Geschäftsfällen (von der ersten Kontaktaufnahme bis zur endgültigen Abwicklung des Geschäftes) wird im Hinblick auf die kommunikative Kompetenz ein hoher Stellenwert einzuräumen sein.
Die intensiven Übungen sollen dem Lehrgangsteilnehmer Sicherheit bei der Bearbeitung von Geschäftsfällen vermitteln. Durch interaktive Arbeitsprozesse soll er zur Kooperation und Koordination befähigt werden, um nach Absolvierung des Lehrganges möglichst sofort als vollwertiger Mitarbeiter in einen Betrieb eingegliedert werden zu können.
Ganz allgemein ist der praktischen, aktiven Unterrichtsarbeit der Vorrang gegenüber der theoretischen, rezeptiven Unterrichtsarbeit zu geben. Insbesondere ist den rhetorischen Aspekten, dem sicheren Auftreten und der Bedeutung des richtigen Verhaltens sowie der Körpersprache entsprechendes Augenmerk zu schenken.
Dem Hörverstehen und der Sprechfähigkeit ist der Vorrang gegenüber schriftlichen Kommunikationsformen einzuräumen; im Schriftverkehr sind die Formen der Telekommunikaton (Telex, Telefon) stärker zu betonen als die herkömmlichen Briefformen.
Die vom Lehrgangsteilnehmer mitgebrachten allgemeinsprachlichen Kenntnisse sind zu erhalten und, wenn nötig, zu ergänzen.
Als Unterrichtssprache soll die Zielsprache verwendet und nach Möglichkeit mit „native speakers“ so oft wie möglich gepflegt werden.
Insgesamt ist darauf zu achten, daß sich der allgemeine und der wirtschaftliche Wortschatz entsprechend der Praxis zu einem sinnvollen Ganzen fügen.
Bei Bedarf können mehrere Unterrichtseinheiten geblockt werden; dies gilt insbesondere für die Gegenstände „Einführung in die Wirtschaftswissenschaften“ und „Rechtslehre unter Berücksichtigung des internationalen Rechts“.
Der Lehrgangsteilnehmer ist ausgehend vom erreichten Bildungsstand an das spezifische Bildungsziel des Speziallehrganges heranzuführen.
Eine Orientierung über die Eingangsvoraussetzungen zu Beginn der Unterrichtsabschnitte soll für den Lehrer Ausgangspunkt für die Erarbeitung des Lehrstoffes sein.
Lehrausgänge können die praktische Unterrichtsarbeit unterstützen.
III. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)
Siehe Anlage E/1.
IV. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER
EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES,
DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
A. Pflichtgegenstände
Wirtschaftssprache
(Englisch oder Französisch oder Spanisch
oder Italienisch oder Russisch)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Aktive und passive Beherrschung eines entsprechenden Wortschatzes aus der Wirtschaftssprache, um sich in der jeweiligen Kommunikationssituation sprachlich adäquat verständigen zu können.
Fähigkeit, fremdsprachige Texte, vor allem wirtschaftlicher Natur, zu verstehen und zu übersetzen (zB Gebrauchsanweisungen, Verfassen von Kurzberichten für den innerbetrieblichen Gebrauch usw.).
Fähigkeit, Telextexte und Geschäftsbriefe zu verfassen und zu übersetzen (ins Deutsche und in die Fremdsprache).
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