Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über den Lehrplan des Lehrganges für Sonderkindergartenpädagogik; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesem Lehrgang
Überlegungen zu Raumgestaltung, Tagesablauf, Alltagsroutine und Spielangebot im Hinblick auf sich ergebende Verhaltensprobleme und den positiven Umgang damit sowohl im Kindergarten als auch im Sonderkindergarten.
„Heilende Kräfte im kindlichen Spiel”: Möglichkeiten der Anwendung der Prinzipien der nichtdirektiven Spieltherapie; der diagnostische und therapeutische Wert verschiedener spontaner Spielabläufe (Funktions-, Rollen-, Rezeptions-, Konstruktions- und Destruktionsspiel); unterstützende Maßnahmen zur Stabilisierung von sozialen Verhaltensweisen; regressive Tendenzen als therapeutische Möglichkeiten; Umgang mit elementarem Material (Wasser, Ton, Sand, Licht ua.), das Bilderbuch als besonderes Medium (Identifikation, „Anderssein” als Positivum, sprachliche, emotionale und soziale Aspekte ua.).
Das Beobachten gruppendynamischer Prozesse, der Stellung des Einzelkindes in der Gruppe; Erkennen der Ansatzpunkte bzw. Signale im Verhalten des Kindes ; Einstellung einer didaktisch-methodisch überlegten Vorgangsweise (Förderplan) und Führung von Entwicklungsbögen für einzelne Kinder.
Die Bedeutung des sozialen Umfeldes für das verhaltensauffällige Kind, die sich daraus ergebende Notwendigkeit der Teamarbeit (Sonderkindergärtner, Sonderkindergärtnerinnen, Kindergärtner, Kindergärtnerinnen der Integrationsgruppe im Kindergarten, Therapeut, Kindergartenhelfer, Kindergartenhelferin, Konsiliararzt ua.) sowie der Stellenwert der Elternarbeit (Kontakt zur Familie, Beratung, Eltern als Cotherapeuten, Elternrunden ua.). Exemplarische Darstellung gezielter praktischer Hilfen, zB in der Arbeit mit Anfallskindern, mit mutistischen Kindern ua. Möglichkeiten der Verhaltensänderung durch Abbau von Unsicherheit und Aggressivität bei Angstbewältigung, Konzentrationsschwierigkeiten, Integrationsproblemen ua. in und durch die Gruppe sowie in der Einzelarbeit mit dem Kind. Probleme, die sich aus der direkten Konfrontation mit dem verhaltensauffälligen Kleinkind in „akuten Situationen` ergeben. Praktische Hilfen (Interventionstechniken zum Unterbrechen von Verhaltensschemata, zur positiven Stützung, zur Kontrolle der eigenen Emotionen ua.).
DIDAKTIK DER ARBEIT MIT SPRACHBEHINDERTEN KLEINKINDERN
1., 2., 3. und 4. Semester:
Methoden, Mittel und Maßnahmen zur Förderung des sprachlich auffälligen Kleinkindes im Vorfeld der Sprachtherapie:
Kontaktherstellung zum Sprachheilpädagogen; Überwindung von Hemmungen beim Umgang mit Dingen; Initiieren von Imitationsverhalten; Anhebung der Konzentrationsfähigkeit; Verbesserung der sensorischen Unterscheidungsfähigkeit.
Notwendigkeit und Möglichkeiten der Einbeziehung bzw. der Mitarbeit von Kindergärtnern und Kindergärtnerinnen und Eltern - sowie speziell der HNO-Ärzte und der Zahnärzte - bei diversen Maßnahmen der Sprachförderung.
Selektiver Einsatz von sprachfördernden Spielen und Spielgaben, insbesondere auch von Bildern und Bilderbüchern; Anleitung zur Herstellung einfacher Übungsmaterialien.
Methoden zur Überprüfung der Sprache beim Kleinkind: Beobachtung der Spontansprache, Feststellung der sprachlichen Ausfälle, Erhebung des Entwicklungsstandes von Artikulation, Wortschatz, Satzbau ua.; schriftliche Aufzeichnungen der Überprüfungsergebnisse; Führung von Entwicklungsbögen für einzelne Kinder.
Möglichkeiten der Erkennung von Sprachauffälligkeiten im frühen Lebensalter in Abgrenzung zu den entwicklungsbedingten Eigentümlichkeiten der Sprache des Kleinkindes. Überblick über die primären und sekundären Sprachentwicklungsstörungen als Voraussetzung für die Behandlung der häufigsten Sprach- und Sprechstörungen im Kleinkindalter (verzögerte Sprachentwicklung, Dysgrammatismus, Dyslalie, Rhinophonie, Stottern, Poltern ua.). Methodischer Ansatz bei psychogen verursachten Sprachschwierigkeiten und -störungen.
Kenntnis der unterschiedlichen Therapieverfahren auch im Hinblick auf die jeweils spezifische Problematik im Zusammenhang mit anderen Behinderungsarten (Mehrfachbehinderung).
Anleitung zur Anwendung technischer Geräte für die sprachheilpädagogische Arbeit.
Planung und Darstellung der Therapie, deren Verlauf, Kontrolle und Auswertung.
DIDAKTIK DER ARBEIT MIT KÖRPERBEHINDERTEN KLEINKINDERN
und 2. Semester, 3. und 4. Semester:
Konzeption des Gruppenraumes entsprechend den Bedürfnissen körperbehinderter Kleinkinder; Einplanung spezieller Vorrichtungen für einzelne Kinder (therapeutische Behelfe).
Eingebaut in den Tagesablauf methodische Hilfen zur Förderung der Selbständigkeit in lebenspraktischen Bereichen (Essen, An- und Ausziehen, Aufsuchen der Toilette ua.).
Behinderungsadäquates Spiel- und Beschäftigungsmaterial für Einzel- und Gruppenaktivitäten. Methoden und Maßnahmen zur gezielten Förderung der Grob- und Feinmotorik (Grundbewegungsmuster wie Lageveränderung, Fortbewegung, Handgeschicklichkeit, Artikulation ua.) im Rahmen der Bildungs- und Erziehungsarbeit. Ganzkörperliches Erfahren von Begriffen, bevor sie aufs Zweidimensionale im Zeichen umgesetzt werden. Stellenwert der verschiedenen Spielformen (insbesondere der Konstruktionsspiele, Zeichnen, Malen, Werken ua.), der rhythmisch-musikalischen sowie der musikalischen Erziehung. Anleitung zur Herstellung von spezialisierten Spielmaterialien und Behelfen für körperbehinderte Kleinkinder.
Überblick über die verschiedenen Therapiemöglichkeiten. Einbeziehung therapeutischer Elemente in die praktische Erziehungsarbeit (therapiegerechtes Erzieherverhalten); interdisziplinäre Zusammenarbeit im Team.
Erstellung der thematischen Vorbereitung und der Langzeitplanung sowie Ausarbeitung von Erziehungs- und Bildungsstrategien. Führung von Entwicklungsbögen für einzelne Kinder.
Im Hinblick auf familienbegleitende Frühförderung: Planung, Durchführung und kritische Überprüfung spezifischer Fördermethoden, deren Anwendung in Übereinstimmung mit den Förderintentionen der Eltern. Aufbau, Ziel und Verlauf einer heilpädagogischen Frühberatung mit Berücksichtigung individueller Erziehungsverhältnisse.
DIDAKTIK DER ARBEIT MIT HÖRGESCHÄDIGTEN KLEINKINDERN
und 3. Semester, 4. Semester:
Einführung in die Erlebniswelt des hörgeschädigten (schwerhörigen und gehörlosen) Kleinkindes unter Berücksichtigung der Beeinträchtigung der Entwicklung: Erfahrungserschwerung durch Verminderung oder Ausfall von akustischen Umweltsignalen (Einengung bzw. Verarmung des auditiven Wahrnehmungsfeldes), insbesondere auch der sprachlichen Information; Gefahr der sozialen Isolierung infolge Kommunikationsschwierigkeiten und der psychischen Verarmung durch die Kontakterschwerung zu Bezugspersonen; Gefahr von Folgeschäden, wenn nicht rechtzeitig auf Grund von Früherfassung und Frühförderung adäquate Erziehungs- und Bildungsstrategien einsetzen (insbesondere Sprachlosigkeit sowie psychische Störungen als folgenschwerste Sekundärschädigungen).
Didaktisch-methodisches Vorgehen im Hinblick auf Spracherwerb:
Erlernen des Absehens (Aufbau eines Absehwortschatzes);
Artikulationsübungen (Lautbildung, Stimmbildung, Sprachkorrektur);
Anbilden von einfachen Sprachformen, die Spontanäußerungen ermöglichen.
Didaktisch-methodisches Vorgehen im Hinblick auf Nutzbarmachung von Hörresten (substitutive Methode): Hörtraining, insbesondere auch Unterstützung des Absehens durch elektro-akustisch verstärkte Höreindrücke; Übungen zur Nutzung des Tastsinnes (Abfühlen von Vibrationen).
Förderung des hörgeschädigten Kleinkindes durch rhythmische Erziehung, durch Übungen zur Lockerung des Sprechapparates und Aufbau von Gestaltungsmitteln beim Sprechen (Akzentuierung, Sprechtempo, Lautstärke, Sprechrhythmus, Sprechmelodie).
Anlage und Führung notwendiger schriftlicher Aufzeichnungen (Langzeitplanung, thematische Vorbereitung, Entwicklungsbögen für einzelne Kinder).
Wege und Maßnahmen zur Vermittlung eines der Realität entsprechenden Weltbildes: Förderung der Orientierung in der auf Hören eingestellten Umwelt; Kompensation sprachabhängiger Erfahrungsdefizite durch Erziehung zu selbständigem Handeln; Aufbau einfacher kommunikativer Verhaltensformen für den Umgang mit Hörenden und Gehörlosen; sprachbegleitende Gebärde; Einführung in Gebärdensprache und Manualsysteme; didaktisch-methodische Möglichkeiten der individuellen lautsprachlichen Förderung auch bei zusätzlicher Behinderung des Einzelkindes; Sonderprobleme der Arbeit mit mehrfachbehinderten bzw. aphasischen Kleinkindern einzeln und in der Gruppe; Selektion der Bildungs- und Erziehungsangebote entsprechend dem hörbehinderten Kleinkind sowie Entwicklung und Einsatz spezifischer Mittel zur lautsprachlichen Förderung im Rahmen dieser Angebote; Verwendung von Wahrnehmungshilfen (elektroakustische Hörhilfen, Indikatoren, computergestützte Therapieprogramme) für die Mobilisierung der Funktionsreste des Gehörs bzw. für die Sprachausbildung. Methodische Anleitung der Eltern zur Hausspracherziehung.
DIDAKTIK DER ARBEIT MIT SEHGESCHÄDIGTEN KLEINKINDERN
und 3. Semester, 4. Semester:
Einführung in die Erlebniswelt des sehgeschädigten (sehbehinderten bzw. blinden) Kleinkindes unter Berücksichtigung der Beeinträchtigungen der Entwicklung: Das Problem der Erfahrungserschwerung durch die Verminderung bzw. den Ausfall von visuellen Umweltsignalen (Einengung bzw. Verarmung des visuellen Wahrnehmungsfeldes); Einschränkung der sozialen Kontaktmöglichkeiten, Kommunikationsschwierigkeiten und damit zusammenhängende psychische Probleme; Gefahr von Folgeschäden, wenn nicht rechtzeitig auf Grund von Früherfassung und Frühförderung gezielte Erziehungs- und Bildungsstrategien einsetzen.
Didaktisch-methodisches Vorgehen im Hinblick auf die Nutzbarmachung des Rest-Sehvermögens.
Methoden der Kompensation der Ausfälle durch Ausnutzung anderer Sinnesbereiche.
Spezielle Arbeitsbehelfe, inklusive technischer Geräte, zB für das Schieltraining.
Wege und Maßnahmen zur Vermittlung möglichst realitätsnaher Umwelterfahrungen; hierauf abzielend Überlegungen zur Raumgestaltung und zur Planung des Tagesablaufs; spezifische Strategien zur Förderung der Selbständigkeit im lebenspraktischen Bereich, der Aktivität und Mobilität; Aufbereitung der Bildungsinhalte und -angebote; Hilfen zum Abbau allenthalben auffälliger Verhaltensmuster.
Berücksichtigung der Unterscheidung, Abstufung bzw. Abgrenzung von Entwicklungs- und Erziehungsproblemen sehbehinderter bzw. blinder Kinder bei der didaktisch-methodischen Planung der Gruppenarbeit.
Anlage und Führung notwendiger schriftlicher Aufzeichnungen (Langzeitplanung, thematische Vorbereitung, Entwicklungsbögen für einzelne Kinder). Methodische Anleitung und Stützung der Eltern im Hinblick auf die Erziehung zur Selbständigkeit in der Lebensbewältigung.
RHYTHMISCH-MUSIKALISCHE ERZIEHUNG DES BEHINDERTEN KLEINKINDES
Rhythmik:
1., 2. und 3. Semester:
Bedeutung der rhythmisch-musikalischen Erziehung für die Arbeit in den einzelnen Sparten der Sonderpädagogik insbesondere als eine auf ganzheitliche Erziehung gerichtete Methode (Bildung der Gesamtpersönlichkeit) sowie deren therapeutische Möglichkeiten in der Einzel- und Gruppenarbeit. Rhythmisch-musikalische Erziehung als Hilfe zum Abbau von Aggression und Spannung, von Kommunikations- und Konzentrationsschwäche; Möglichkeiten des spontanen Reagierens und Anpassens (bei einem Minimum an verbaler Steuerung); Bedeutung der rhythmisch-musikalischen Erziehung in der Sprachheilpädagogik und der Arbeit mit körperbehinderten Kleinkindern.
Zielsetzung, Anwendung, Grundelemente und Grundhaltungen dieser Methode sowie Übungsarten, Übungsmaterial ua. aufbauend auf den bereits erworbenen Grundkenntnissen. Methodisches Aufgliedern und Realisieren des Prinzips der rhythmisch-musikalischen Erziehung. Verständnis für die Modifikation des Übungsgutes für behinderte Kleinkinder. Sensibilisierung - durch Eigenerfahrung - für die differenzierte Beobachtung, Analyse und Auswertung.
Erweiterung der Kenntnis einschlägiger Fachliteratur.
Musik:
und 4. Semester:
Überblick über Grundlagen, Einsatzgebiete und Anwendungsmöglichkeiten der Musik; die Bedeutung der Musiktherapie als wichtige nonverbale Behandlungsmethode auch für Kleinkinder.
Selbsterfahrung mit Musik (aktiv und rezeptiv) und elementaren Musikinstrumenten, Musizierpraxis nach therapeutischen Gesichtspunkten zur Förderung des kommunikativen und sozialintegrativen Verhaltens, der Spontaneität und Kreativität, der Stützfunktionen und des Ausdrucksvermögens: Improvisation, der musikalische Dialog, Lied und Bewegung, Malen mit Musik ua. Anleitung zum Erfinden von Liedern, Musikgeschichten, musikalischen Untermalungen ua.
BILDNERISCHES GESTALTEN ZUR FÖRDERUNG
ENTWICKLUNGSGESTÖRTER UND BEHINDERTER KLEINKINDER
Semester:
Ästhetische Erziehung verstanden als Förderung im kognitiven, kreativen und sozial-emotionalen Bereich; von daher Erkennen der Bedeutung von bildnerischer Betätigung als Lernmöglichkeit sowie auch als Ausgleichs-, Sozialisations- und Integrationsfaktor; das Aufspüren von Möglichkeiten bildnerischen Gestaltens für behinderte Kleinkinder und das Aufbereiten von Techniken entsprechend der Individuallage des einzelnen Kindes; behinderungsadäquate Hilfen von seiten des Erziehers.
Vorstufen zum bildnerischen Gestalten in Form einfacher Funktionsspiele mit verschiedenartigen Materialien; Hinführen zum Konstruieren; Förderung im Malen, Zeichnen, Drucken, Reißen, Falten, Schneiden, Kleben ua. (vielfältige Möglichkeiten der Variation) sowie im Werken mit sogenanntem „wertlosen” Material, Naturmaterial, Textilien, Holz, Folie ua.
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht in den jeweiligen Teilbereichen soll mit entsprechenden fachlichen Erkenntnissen des theoretischen Ausbildungsbereiches verknüpft und in enger Verbindung mit der Praxis erarbeitet werden, um den Transfer auf die praktischen beruflichen Aufgaben im Sonderkindergarten und bei Frühförderung zu sichern. Der Gefahr der zu einseitigen Betrachtung bzw. einer Überbewertung des therapeutischen gegenüber dem pädagogischen Auftrag ist entgegenzuwirken, und zwar im Sinne einer möglichst allseitigen Erziehung und Bildung auch der behinderten Kleinkinder sowie im Hinblick auf potentielle Integrationsbemühungen.
Um Anschaulichkeit und Effektivität zu sichern, sind Demonstrationen (unter Einbeziehung von Medien) sowie auch die direkte Arbeit mit behinderten Kleinkindern zu nützen, gemäß den Prinzipien des Individualisierens und der Gruppenarbeit, aber unter strikter Wahrung des notwendigen pädagogischen Taktes. Etwaige Exkursionen und Hospitationen sollen unter der Leitung des Fachbetreuers stehen. Eine fallweise Gestaltung des Unterrichtes als Blockseminar kann sich aus der Eigenart einzelner Lehrinhalte bzw. der Verfügbarkeit außerschulischer Experten als notwendig erweisen. Die Möglichkeiten der Einbeziehung von Eltern in der jeweils gebotenen Art (von der bloßen Beratung bis zur Unterstützung der Arbeit) sind wahrzunehmen.
Selbstaktivität und Selbsterfahrung in den musischen Fächern sollen die Sensibilität für kreative Ausdrucksfähigkeit und die Eigenständigkeit fördern, auch im Hinblick auf die ebenfalls notwendige Feinfühligkeit und den Erfindungsreichtum im Umgang mit entwicklungsgestörten bzw. behinderten Kleinkindern in deren sozialem Umfeld.
Das Interesse an berufsbezogener Literatur und selbständiger Weiterbildung ist zu fördern.
BEWEGUNGSERZIEHUNG ZUR FÖRDERUNG ENTWICKLUNGSGESTÖRTER UND
BEHINDERTER KLEINKINDER
Semester, 4. Semester:
Bewegungserziehung verstanden als Förderung der Bewegungsmöglichkeiten entwicklungsgestörter und behinderter Kleinkinder unter Bedachtnahme auf die adäquate Befriedigung ihrer Bewegungsbedürfnisse: mit einzelnen Kindern und in der Gruppe, im Bereich der Grob- sowie der Feinmotorik; Ausschöpfung der sich ergebenden Lernmöglichkeiten im emotional-sozialen, kognitiven und kreativen Bereich, dh. auch als Ausgleichs-, Sozialisations- und Integrationsfaktor im Unterschied zu den ganz speziellen Zielsetzungen bewegungstherapeutischer Maßnahmen.
Überblick über die spezifischen Probleme der Bewegungserziehung bei verschiedenen Behinderungsarten und -graden.
Lösende, dehnende bzw. kräftigende Übungen, zu gestalten je nach Behinderungsart und Individuallage, sowie Übungen zur Förderung der motorischen Eigenschaften (Koordination, Reaktion, Konzentration, Kondition).
Bewegungsaufgaben für den Bereich der motorischen Fertigkeiten mit Zielsetzungen, die ausdrücklich Freiraum gewähren für vielfältige Varianten bei spontanem Erproben.
Die Bedeutung des Ordnungsrahmens, dessen bewußte Veränderung zur Anregung produktivkreativer Einfälle und Lösungen im Bewegungsbereich; Auswerten solcher Spielideen und -varianten für weiterführende und/oder komplexere Übungsformen und -situationen.
Erwerben von Kenntnissen und Fertigkeiten in der Verwendung von standardisierten Geräten und Behelfsgeräten, deren Auswahl im Hinblick auf Veränderbarkeit und möglichst freie Verfügbarkeit.
Bedeutung des regelmäßigen Angebots von Übungseinheiten, Auffinden von Möglichkeiten des Einbaues kurzer Übungssequenzen in den Tagesablauf ohne weitläufige Vorbereitungen. Im orthopädischen Bereich Haltungsübungen (Schwerpunkte: Wirbelsäule, Füße); Gleichgewichtsaufgaben zur Verbesserung von Haltungsgefühl und Haltungsaufbau.
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht ist mit den fachlichen Erkenntnissen des theoretischen Ausbildungsbereiches zu verknüpfen und in enger Verbindung mit der Praxis zu erarbeiten, um den Transfer auf die praktischen beruflichen Aufgaben der Sonderkindergärtner und Sonderkindergärtnerinnen zu sichern und die möglichst allseitige Erziehung und Bildung des entwicklungsgestörten bzw. behinderten Kleinkindes zu gewährleisten.
Demonstrationen (unter Einbeziehung von Medien), Exkursionen und Hospitationen sollen unter der Leitung eines Fachbetreuers stehen. Eine fallweise Gestaltung des Unterrichts als Blockseminar kann sich aus der Eigenart einzelner Lehrinhalte bzw. der Verfügbarkeit außerschulischer Experten als notwendig erweisen.
Die Möglichkeiten der Einbeziehung von Eltern in der jeweils gebotenen Art (von der Beratung und Stützung bis zu deren aktiver Unterstützung der sonderpädagogischen Arbeit) sind wahrzunehmen.
Selbstaktivität und Selbsterfahrung sollen das Interesse für die Anliegen der Bewegungserziehung fördern sowie zur praktischen Erprobung mit Kleinkindern, einzeln und in der Gruppe, ermutigen.
Das Interesse an berufsbezogener Literatur und selbständiger Weiterbildung ist zu fördern, auch im Hinblick auf die methodische Weiterentwicklung auf diesem Gebiet.
Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. I § 2 Abs. 1)
C. Praktischer Ausbildungsbereich
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die angehenden Sonderkindergärtner und Sonderkindergärtnerinnen sollen befähigt werden, Erziehungs- und Bildungsarbeit mit entwicklungsgefährdeten, entwicklungsgestörten bzw. behinderten Kleinkindern eigenständig und verantwortungsbewußt gemäß dem jeweilig aktuellen Stand der Erkenntnisse der Sonderpädagogik und Sonderdidaktik durchzuführen, desgleichen die Zusammenarbeit mit Fachleuten, die Zusammenarbeit im Team und mit den Eltern zu pflegen und alle sonstigen einschlägigen Berufsaufgaben im Sonderkindergarten und bei Frühförderung zu bewältigen.
Lehrstoff:
SUPERVISIONSPRAXIS
(Verhaltenstraining einschließlich Gesprächsführung) 1., 2., 3. und 4. Semester (je 2 Wochenstunden):
Beobachten, Aufzeigen, Interpretieren und Reflektieren des eigenen Verhaltens in Erziehungs- und Lebenssituationen, auch unter Verwendung audio-visueller Medien; im Zusammenhang damit Beobachtungen des Verhaltens entwicklungsgefährdeter, entwicklungsgestörter bzw. behinderter Kleinkinder und Besprechung von Fallstudien, um die Beziehungen sowie Wechselwirkungen der Verhaltensweisen und Reaktionen aller am Erziehungsprozeß Beteiligten bewußt werden zu lassen.
Daraus sowie aus gemeinsamer Interpretation aufgezeichneter Arbeit in der Sonderkindergartenpraxis sich ergebende Einsicht in berufliche Probleme wie Berufsmotivation, Teamfähigkeit, Gesprächsführung mit Eltern behinderter Kinder ua. Praktische Erprobung von Wegen zur Selbsterfahrung und Selbsterkenntnis in der Gruppe im Hinblick auf die Aufarbeitung und Bewältigung von berufsspezifischen Problemenfeldern der Erzieherpersönlichkeit (Abwehrmechanismen, Übertragungsphänomene, aggressive Tendenzen ua.).
Förderung der Ausdrucks- und Kommunikationsfähigkeit auf den verschiedenen sozialen Ebenen durch praktische Übungen (Verhaltenstraining, Rollenspiele, Praxis der Gesprächsführung ua.).
SONDERKINDERGARTENPRAXIS
Semester (4 Wochenstunden; es ist ein einwöchiges Blockpraktikum insgesamt bis zu 30 Wochenstunden vorzusehen):
Im Rahmen des Hospitierens, Anleitung zu gezielter Beobachtung und zum Aufspüren von Besonderheiten im Tagesablauf und im Gruppengeschehen (Einzeltherapie, Aktivitätsfolgen ua.) sowie im eigenen Verhalten, die mit einer Beeinträchtigung der kindlichen Entwicklung durch Behinderung zusammenhängen; regelmäßige Besprechung der gesammelten Erfahrungen mit den die Praxis begleitenden Sonderkindergärtnern und Sonderkindergärtnerinnen; daran anschließend Erörterung der speziellen Erfordernisse der praktischen Arbeit in einer Sonderkindergartengruppe (Tagesablauf, Raumgestaltung, Einrichtung ua.), bzw. einer anderen Einrichtung mit sonderpädagogischen Aufgaben.
Allmählicher Übergang zum Praktizieren: Planung und Durchführung konkreter Einzelvorhaben (begrenzte, behinderungsspezifische Aufgabenstellung) mit einzelnen Kindern oder mit Kleingruppen; dabei Einholung der entsprechenden Informationen bzw. Hilfen seitens der die Praxis Betreuenden, um den jeweils folgenden Praxisabschnitt schriftlich vorzubereiten. Mit zunehmender Kompetenz allmähliche Erweiterung des Tätigkeitsfeldes; nach Gewinnung des Überblickes über das Gruppengeschehen assistieren in Form von fallweisem Mitarbeiten. Erstellen schriftlicher Arbeitsberichte.
Semester (4 Wochenstunden; es sind zwei einwöchige Blockpraktika insgesamt bis zu 60 Wochenstunden vorzusehen):
Fallweises Hospitieren in sonderpädagogischen
Ambulanzen bzw. bei Therapieeinheiten.
Im Rahmen des Praktizierens über einzelne Aufgabenstellungen hinausgehend Lenkung von Übergängen im Tagesgeschehen (vom Freispiel zum Gabelfrühstück ua.); Berücksichtigung des Einsatzes der anderen Mitarbeiter in der Gruppe; mit zunehmendem Über- und Einblick in das Gruppen- geschehen allmähliche Übernahme der Gruppe während des Freispiels unter Supervision der Gruppenführenden. Je nach Praxisstätte aufbauend Übernahme sonderpädagogischer Aufgabenstellung für ein Kind unter Berücksichtigung seiner lndividuallage in der Familie.
Auf Einzelbeobachtung fußendes Konzipieren eines speziellen Vorhabens für ein bestimmtes Kind; Wochenplanung in Absprache mit den Sonderkindergärtnern und Sonderkindergärtnerinnen; Anlegen, Führen und Bearbeiten von Entwicklungsbögen für einzelne Kinder.
Semester (6 Wochenstunden; es ist ein zweiwöchiges Blockpraktikum insgesamt bis zu 60 Wochenstunden im gewählten Schwerpunkt vorzusehen):
Praktizieren in Sonderkindergartengruppen bzw. anderen Einrichtungen mit sonderpädagogischen Aufgaben gemäß einem der folgenden zur Wahl stehenden Schwerpunkte: Arbeit mit lern- und geistig behinderten Kleinkindern, - mit verhaltensauffälligen Kleinkindern, - mit sprachbehinderten Kleinkindern, - mit körperbehinderten Kleinkindern, - mit hörgeschädigten Kleinkindern, - mit sehgeschädigten Kleinkindern. Selbständige Arbeitsplanung sowohl für einen längeren Zeitraum (Jahresplanung) als auch für einen Teilabschnitt mit dem Ziel der Gewinnung von Sicherheit bei der Arbeit in einer Sonderkindergartengruppe bzw. mit dem einzelnen Kind gemäß dem gewählten Schwerpunkt.
Semester (4 Wochenstunden; es ist ein einwöchiges Blockpraktikum insgesamt bis zu 30 Wochenstunden vorzusehen):
Bei der Einzelarbeit mit behinderten Kleinkindern, Beobachtungen zur Objektivierung von Fortschritten, Erkennen der Möglichkeiten der Einbeziehung von Eltern in die Arbeit im Sonderkindergarten bzw. in der Frühförderung, Anwesenheit bei Gesprächen mit Eltern, Beratungen, Konsiliarbesprechungen, Elternabenden ua. Selbständige Führung der Gruppe, Ein- und Zuteilung der Arbeitsaufgaben an die Mitarbeiter in der Gruppe.
BESPRECHUNG DER PRAKTIKA
1., 2., 3. und 4. Semester (je 1 Wochenstunde):
Anleitung zum Aufzeichnen der Beobachtungen während des Hospitierens (Beobachtungsprotokolle über einzelne Kinder, Gruppensituationen, Alltagsroutine ua.) nach Gesichtspunkten wie Aktivierung, Verlauf, Sprache, Kontakt- und Sozialformen, Mittel, Methoden und Maßnahmen, Realisierung von Grob- und Feinzielen.
Hilfen bei der schriftlichen Vorbereitung der Praktika (Zerlegen einer geplanten Tätigkeit in Teilschritte, Auswahl von Materialien ua.) durch den die Praxis betreuenden Lehrer. Abhalten von Nachbesprechungen, Hilfen beim Abfassen von schriftlichen Berichten zur Sicherung des Ertrages des Hospitierens und Praktizierens.
Didaktische Grundsätze:
Dem Praktizieren im Sonderkindergarten bzw. In einer anderen Einrichtung mit sonderpädagogischen Aufgaben soll immer eine anfangs längere, später kürzere Zeit des Hospitierens vorangehen. Als Praxisstätte kommen nur Einrichtungen in Frage, in der ein Sonderkindergärtner bzw. eine Sonderkindergärtnerin ständig mitarbeitet. Dabei sollen die Praktikanten von einem Lehrer in enger Zusammenarbeit mit den Sonderkindergärtnern und Sonderkindergärtnerinnen und deren Leitern allmählich in das selbständige Arbeiten eingeführt werden, beginnend mit nur kurzfristigen Aufgaben mit einzelnen Kindern oder kleinen Kindergruppen.
Während der ersten beiden Semester sollen Erfahrungen in der Arbeit mit unterschiedlichen Behinderungsarten gesammelt werden, während des
und 4. Semesters soll in einer Praxisstätte gearbeitet werden, in der sich auch Kinder mit Behinderungen entsprechend dem Schwerpunkt der Praktikanten befinden, wobei dem Fachdidaktiker im Rahmen der Praxisbetreuung allenfalls die Klärung einschlägiger Probleme zu ermöglichen ist.
Neben der praktischen Durchführung der Arbeit gebührt auch den Vor- und Nachbesprechungen sowie den schriftlichen Vorbereitungen und Berichten besonderes Augenmerk im Hinblick sowohl auf die Sicherung des Unterrichtsertrags als auch auf die besondere Bedeutung schriftlicher Unterlagen für die Sonderarbeit. Um die notwendige Konzentration der Ausbildungsbereiche zu gewährleisten, sind fallweise Besprechungen der zuständigen Fachkräfte abzuhalten.
Tritt hinsichtlich des ersten Semesters mit Ablauf des 31. 8. 1999,
hinsichtlich der weiteren Semester semesterweise auslaufend außer
Kraft (vgl. Art. I § 5, BGBl. II Nr. 354/1999).
C. Praktischer Ausbildungsbereich
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die angehenden Sonderkindergärtner und Sonderkindergärtnerinnen sollen befähigt werden, Erziehungs- und Bildungsarbeit mit entwicklungsgefährdeten, entwicklungsgestörten bzw. behinderten Kleinkindern eigenständig und verantwortungsbewußt gemäß dem jeweilig aktuellen Stand der Erkenntnisse der Sonderpädagogik und Sonderdidaktik durchzuführen, desgleichen die Zusammenarbeit mit Fachleuten, die Zusammenarbeit im Team und mit den Eltern zu pflegen und alle sonstigen einschlägigen Berufsaufgaben im Sonderkindergarten und bei Frühförderung zu bewältigen.
Lehrstoff:
SUPERVISIONSPRAXIS
(Verhaltenstraining einschließlich Gesprächsführung) 1., 2., 3. und 4. Semester:
Beobachten, Aufzeigen, Interpretieren und Reflektieren des eigenen Verhaltens in Erziehungs- und Lebenssituationen, auch unter Verwendung audio-visueller Medien; im Zusammenhang damit Beobachtungen des Verhaltens entwicklungsgefährdeter, entwicklungsgestörter bzw. behinderter Kleinkinder und Besprechung von Fallstudien, um die Beziehungen sowie Wechselwirkungen der Verhaltensweisen und Reaktionen aller am Erziehungsprozeß Beteiligten bewußt werden zu lassen.
Daraus sowie aus gemeinsamer Interpretation aufgezeichneter Arbeit in der Sonderkindergartenpraxis sich ergebende Einsicht in berufliche Probleme wie Berufsmotivation, Teamfähigkeit, Gesprächsführung mit Eltern behinderter Kinder ua. Praktische Erprobung von Wegen zur Selbsterfahrung und Selbsterkenntnis in der Gruppe im Hinblick auf die Aufarbeitung und Bewältigung von berufsspezifischen Problemenfeldern der Erzieherpersönlichkeit (Abwehrmechanismen, Übertragungsphänomene, aggressive Tendenzen ua.).
Förderung der Ausdrucks- und Kommunikationsfähigkeit auf den verschiedenen sozialen Ebenen durch praktische Übungen (Verhaltenstraining, Rollenspiele, Praxis der Gesprächsführung ua.).
SONDERKINDERGARTENPRAXIS
Semester:
Im Rahmen des Hospitierens, Anleitung zu gezielter Beobachtung und zum Aufspüren von Besonderheiten im Tagesablauf und im Gruppengeschehen (Einzeltherapie, Aktivitätsfolgen ua.) sowie im eigenen Verhalten, die mit einer Beeinträchtigung der kindlichen Entwicklung durch Behinderung zusammenhängen; regelmäßige Besprechung der gesammelten Erfahrungen mit den die Praxis begleitenden Sonderkindergärtnern und Sonderkindergärtnerinnen; daran anschließend Erörterung der speziellen Erfordernisse der praktischen Arbeit in einer Sonderkindergartengruppe (Tagesablauf, Raumgestaltung, Einrichtung ua.), bzw. einer anderen Einrichtung mit sonderpädagogischen Aufgaben.
Allmählicher Übergang zum Praktizieren: Planung und Durchführung konkreter Einzelvorhaben (begrenzte, behinderungsspezifische Aufgabenstellung) mit einzelnen Kindern oder mit Kleingruppen; dabei Einholung der entsprechenden Informationen bzw. Hilfen seitens der die Praxis Betreuenden, um den jeweils folgenden Praxisabschnitt schriftlich vorzubereiten. Mit zunehmender Kompetenz allmähliche Erweiterung des Tätigkeitsfeldes; nach Gewinnung des Überblickes über das Gruppengeschehen assistieren in Form von fallweisem Mitarbeiten. Erstellen schriftlicher Arbeitsberichte.
Semester:
Fallweises Hospitieren in sonderpädagogischen
Ambulanzen bzw. bei Therapieeinheiten.
Im Rahmen des Praktizierens über einzelne Aufgabenstellungen hinausgehend Lenkung von Übergängen im Tagesgeschehen (vom Freispiel zum Gabelfrühstück ua.); Berücksichtigung des Einsatzes der anderen Mitarbeiter in der Gruppe; mit zunehmendem Über- und Einblick in das Gruppen- geschehen allmähliche Übernahme der Gruppe während des Freispiels unter Supervision der Gruppenführenden. Je nach Praxisstätte aufbauend Übernahme sonderpädagogischer Aufgabenstellung für ein Kind unter Berücksichtigung seiner lndividuallage in der Familie.
Auf Einzelbeobachtung fußendes Konzipieren eines speziellen Vorhabens für ein bestimmtes Kind; Wochenplanung in Absprache mit den Sonderkindergärtnern und Sonderkindergärtnerinnen; Anlegen, Führen und Bearbeiten von Entwicklungsbögen für einzelne Kinder.
Semester:
Praktizieren in Sonderkindergartengruppen bzw. anderen Einrichtungen mit sonderpädagogischen Aufgaben gemäß einem der folgenden zur Wahl stehenden Schwerpunkte: Arbeit mit lern- und geistig behinderten Kleinkindern, - mit verhaltensauffälligen Kleinkindern, - mit sprachbehinderten Kleinkindern, - mit körperbehinderten Kleinkindern, - mit hörgeschädigten Kleinkindern, - mit sehgeschädigten Kleinkindern. Selbständige Arbeitsplanung sowohl für einen längeren Zeitraum (Jahresplanung) als auch für einen Teilabschnitt mit dem Ziel der Gewinnung von Sicherheit bei der Arbeit in einer Sonderkindergartengruppe bzw. mit dem einzelnen Kind gemäß dem gewählten Schwerpunkt.
Semester:
Bei der Einzelarbeit mit behinderten Kleinkindern, Beobachtungen zur Objektivierung von Fortschritten, Erkennen der Möglichkeiten der Einbeziehung von Eltern in die Arbeit im Sonderkindergarten bzw. in der Frühförderung, Anwesenheit bei Gesprächen mit Eltern, Beratungen, Konsiliarbesprechungen, Elternabenden ua. Selbständige Führung der Gruppe, Ein- und Zuteilung der Arbeitsaufgaben an die Mitarbeiter in der Gruppe.
BESPRECHUNG DER PRAKTIKA
1., 2., 3. und 4. Semester:
Anleitung zum Aufzeichnen der Beobachtungen während des Hospitierens (Beobachtungsprotokolle über einzelne Kinder, Gruppensituationen, Alltagsroutine ua.) nach Gesichtspunkten wie Aktivierung, Verlauf, Sprache, Kontakt- und Sozialformen, Mittel, Methoden und Maßnahmen, Realisierung von Grob- und Feinzielen.
Hilfen bei der schriftlichen Vorbereitung der Praktika (Zerlegen einer geplanten Tätigkeit in Teilschritte, Auswahl von Materialien ua.) durch den die Praxis betreuenden Lehrer. Abhalten von Nachbesprechungen, Hilfen beim Abfassen von schriftlichen Berichten zur Sicherung des Ertrages des Hospitierens und Praktizierens.
Didaktische Grundsätze:
Dem Praktizieren im Sonderkindergarten bzw. In einer anderen Einrichtung mit sonderpädagogischen Aufgaben soll immer eine anfangs längere, später kürzere Zeit des Hospitierens vorangehen. Als Praxisstätte kommen nur Einrichtungen in Frage, in der ein Sonderkindergärtner bzw. eine Sonderkindergärtnerin ständig mitarbeitet. Dabei sollen die Praktikanten von einem Lehrer in enger Zusammenarbeit mit den Sonderkindergärtnern und Sonderkindergärtnerinnen und deren Leitern allmählich in das selbständige Arbeiten eingeführt werden, beginnend mit nur kurzfristigen Aufgaben mit einzelnen Kindern oder kleinen Kindergruppen.
Während der ersten beiden Semester sollen Erfahrungen in der Arbeit mit unterschiedlichen Behinderungsarten gesammelt werden, während des
und 4. Semesters soll in einer Praxisstätte gearbeitet werden, in der sich auch Kinder mit Behinderungen entsprechend dem Schwerpunkt der Praktikanten befinden, wobei dem Fachdidaktiker im Rahmen der Praxisbetreuung allenfalls die Klärung einschlägiger Probleme zu ermöglichen ist.
Neben der praktischen Durchführung der Arbeit gebührt auch den Vor- und Nachbesprechungen sowie den schriftlichen Vorbereitungen und Berichten besonderes Augenmerk im Hinblick sowohl auf die Sicherung des Unterrichtsertrags als auch auf die besondere Bedeutung schriftlicher Unterlagen für die Sonderarbeit. Um die notwendige Konzentration der Ausbildungsbereiche zu gewährleisten, sind fallweise Besprechungen der zuständigen Fachkräfte abzuhalten.
Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. I § 2 Abs. 1)
UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgaben:
Erwerb von Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Bewältigung verschiedener, mit der Tätigkeit im Sonderkindergarten und bei Frühförderung verbundener Aufgaben.
LEIBESERZIEHUNG
1., 2., 3. und 4. Semester (je 2 Wochenstunden):
Lehrstoff:
Ausgewählte Übungsbereiche aus dem Lehrstoff des Pflichtgegenstandes Leibeserziehung an Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik, die den örtlichen Gegebenheiten, den persönlichen Voraussetzungen und Interessen der Schüler gerecht werden, insbesondere im Hinblick auf den künftigen Beruf.
Spezifische Übungsangebote zur motorischen Förderung behinderter Kinder.
Didaktische Grundsätze:
Die unverbindlichen Übungen können als Klassen-, als Mehrklassen-, aber auch als Mehranstaltenkurse geführt werden. Eine Blockung der Stunden ist möglich.
Bei jeglicher Leibesübung ist den Forderungen der Gesundheitserziehung Rechnung zu tragen.
RHYTHMISCH-MUSIKALISCHE ERZIEHUNG
Semester (1 Wochenstunde):
Lehrstoff:
Erweiterte Einsicht in die Bedeutung von Musik und Bewegung als Erziehungsmittel und als Hilfe zur Entwicklungsförderung bei behinderten Kleinkindern. Erproben didaktischer Varianten bei der Anpassung des Übungsgutes an die Erfordernisse der verschiedenen Behinderungsarten. Vertiefung der Fähigkeit, auf individuelle Bedürfnisse des einzelnen behinderten Kindes einzugehen.
Einführung in die gezielte Förderung teilleistungsgestörter Kinder im Klein- und Schulkindalter mit den Schwerpunkten Motorik, Wahrnehmung, Sprache.
Grundlegende Aspekte im Umgang mit verhaltensgestörten (hyperaktiven, aggressiven/schüchternen, gehemmten) Kindern.
Planung von kindgemäßen und situationsgerechten Übungssequenzen.
Kritische Auseinandersetzung mit einschlägiger Fachliteratur und Videofilmen sowie deren selbständiger Anwendung in der eigenen Arbeit.
Didaktische Grundsätze:
Theoretische Erkenntnisse und entsprechende Haltungen, die durch den erweiterten Unterricht in rhythmisch-musikalischer Erziehung erreicht werden sollen, müssen auf das eigene Üben und Erleben aufbauen. Durch gelegentliche Entspannungsübungen sollen immer wieder aufs Neue eigene körperliche und seelische Spannungen und Versteifungen überwunden werden. Die kritische Auseinandersetzung mit einschlägiger Fachliteratur und Videofilmen soll helfen, die rhythmisch-musikalische Erziehung auch in der Arbeit mit entwicklungsgefährdeten, entwicklungsgestörten bzw. behinderten Kindern didaktisch richtig einzusetzen. Um der laufenden Entwicklung und Forschung fachlich zu entsprechen, ist ständige Fortbildung erforderlich.
INSTRUMENTENBAU
Semester (2 Wochenstunden):
Lehrstoff:
Bau einfacher Geräusch- und Klanginstrumente, die sich speziell für die Arbeit mit entwicklungsgestörten bzw. behinderten Kindern eignen.
Einsatz dieser Instrumente bei der Förderung, insbesondere zur Schulung des Gehörs und des rhythmischen Empfindens, bei allmählicher Erweiterung des Tonraumes.
Didaktische Grundsätze:
Die selbstgebauten Instrumente sind bei der Arbeit mit behinderten Kleinkindern immer wieder zu erproben. Die Zusammenarbeit mit den Lehrern der Sonderkindergartenpraxis und des Ausbildungsbereiches Sonderdidaktik ist anzustreben.
WERKERZIEHUNG
und 2. Semester (je 2 Wochenstunden):
Lehrstoff:
Gestalten von Werkstücken in unterschiedlichen Techniken und mit verschiedenartigem Material, die als Bildungsmittel - insbesondere im Hinblick auf Kreativitätsförderung und ästhetischer Erziehung - und als Spielgaben für entwicklungsgestörte bzw. behinderte Kleinkinder geeignet sind.
Erprobung von Werkstoffen und Techniken, die sich für das Werken und textile Gestalten mit diesen Kleinkindern besonders eignen.
Didaktische Grundsätze:
Zeitraubende Techniken sind möglichst zu vermeiden. Die Verwendung von sogenanntem „wertlosen'' Material in seiner vielfältigen Form ist anzuregen.
PROBLEME DER HEIL- UND SONDERPÄDAGOGISCHEN EINRICHTUNGEN
Bildungs- und Lehraufgaben:
Ziel des Unterrichtes ist ein vertiefter Einblick in die Probleme der heil- und sonderpädagogischen Einrichtungen - insbesondere für Kleinkinder - sowie der Früherkennung und Frühförderung.
Lehrstoff:
1., 2., 3. und 4. Semester (je 1 Wochenstunde):
Kenntnis von heilpädagogischen Einrichtungen (Beratungsstellen, Tagesheime, Heime ua.) und andere Formen der Erziehungshilfe für Kleinkinder und retardierte Kinder sowie Auseinandersetzung mit deren Aufgabe, Organisation und Arbeitsweise. Im besonderen:
Blindeneinrichtungen in Österreich, Abgrenzungsprobleme (blinde bzw. sehbehinderte Kinder); spezielle Hilfe für das blinde Kind (Mobilitätstraining);
Einrichtungen der Gehörlosenpädagogik; Umgang mit Hörgeräten, Hörerziehung; basale Stimulation, Gebärdensprache;
Einrichtungen zur Frühförderung behinderter Kleinkinder; das Team der ambulanten Frühförderung; Integrationstherapie.
Probleme der Dauerversorgung von verhaltensauffälligen und behinderten Kindern, insbesondere Mehrfachbehinderten in heil- und sonderpädagogischen Einrichtungen.
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht ist von Fachkräften zu gestalten, die eine Koordination mit den adäquaten theoretisch-didaktisch-praktischen Pflichtgegenständen durchführen können. Wo dies möglich ist, sollen die Schülerinnen und Schüler Problemlösungen erleben oder erarbeiten.
AKTUELLE FACHGEBIETE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Durch die vielfältigen Möglichkeiten, die der weitgesteckte Rahmen dieser Unterrichtsveranstaltungen bietet, soll gewährleistet werden, daß die Ausbildung jeweils auf den letzten Stand der Wissenschaft und Forschung gebracht werden kann, indem sie ergänzende Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Bewältigung der verschiedenen, aktuellen Aufgaben bei der Arbeit mit entwicklungsgefährdeten, entwicklungsgestörten und behinderten Kleinkindern bietet.
Lehrstoff:
1., 2., 3. und 4. Semester (je 2 Wochenstunden):
Aktuelle, berufsbezogene Fragen, die das für die Tätigkeit im Sonderkindergarten und bei Frühförderung erforderliche Wissen und Können vertiefen und erweitern.
Zusätzliche, sonderpädagogisch relevante Lehrinhalte (behinderungsspezifische Probleme der Sonderpädagogik, spezielle Therapieformen, Umgang mit speziellen Medien bzw. Geräten ua.).
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht ist von verschiedenen Fachkräften, insbesondere auch von außerschulischen Experten, für die betreffenden Bereiche zu halten.
Neben Einzelveranstaltungen kann eine fallweise Gestaltung des Unterrichtes als Blockseminar im Hinblick auf die Eigenart einzelner Unterrichtsbereiche bzw. die Verfügbarkeit außerschulischer Experten notwendig sein.
Tritt hinsichtlich des ersten Semesters mit Ablauf des 31. 8. 1999,
hinsichtlich der weiteren Semester semesterweise auslaufend außer
Kraft (vgl. Art. I § 5, BGBl. II Nr. 354/1999).
UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgaben:
Erwerb von Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Bewältigung verschiedener, mit der Tätigkeit im Sonderkindergarten und bei Frühförderung verbundener Aufgaben.
LEIBESERZIEHUNG
1., 2., 3. und 4. Semester:
Lehrstoff:
Ausgewählte Übungsbereiche aus dem Lehrstoff des Pflichtgegenstandes Leibeserziehung an Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik, die den örtlichen Gegebenheiten, den persönlichen Voraussetzungen und Interessen der Schüler gerecht werden, insbesondere im Hinblick auf den künftigen Beruf.
Spezifische Übungsangebote zur motorischen Förderung behinderter Kinder.
Didaktische Grundsätze:
Die unverbindlichen Übungen können als Klassen-, als Mehrklassen-, aber auch als Mehranstaltenkurse geführt werden. Eine Blockung der Stunden ist möglich.
Bei jeglicher Leibesübung ist den Forderungen der Gesundheitserziehung Rechnung zu tragen.
RHYTHMISCH-MUSIKALISCHE ERZIEHUNG
Semester:
Lehrstoff:
Erweiterte Einsicht in die Bedeutung von Musik und Bewegung als Erziehungsmittel und als Hilfe zur Entwicklungsförderung bei behinderten Kleinkindern. Erproben didaktischer Varianten bei der Anpassung des Übungsgutes an die Erfordernisse der verschiedenen Behinderungsarten. Vertiefung der Fähigkeit, auf individuelle Bedürfnisse des einzelnen behinderten Kindes einzugehen.
Einführung in die gezielte Förderung teilleistungsgestörter Kinder im Klein- und Schulkindalter mit den Schwerpunkten Motorik, Wahrnehmung, Sprache.
Grundlegende Aspekte im Umgang mit verhaltensgestörten (hyperaktiven, aggressiven/schüchternen, gehemmten) Kindern.
Planung von kindgemäßen und situationsgerechten Übungssequenzen.
Kritische Auseinandersetzung mit einschlägiger Fachliteratur und Videofilmen sowie deren selbständiger Anwendung in der eigenen Arbeit.
Didaktische Grundsätze:
Theoretische Erkenntnisse und entsprechende Haltungen, die durch den erweiterten Unterricht in rhythmisch-musikalischer Erziehung erreicht werden sollen, müssen auf das eigene Üben und Erleben aufbauen. Durch gelegentliche Entspannungsübungen sollen immer wieder aufs Neue eigene körperliche und seelische Spannungen und Versteifungen überwunden werden. Die kritische Auseinandersetzung mit einschlägiger Fachliteratur und Videofilmen soll helfen, die rhythmisch-musikalische Erziehung auch in der Arbeit mit entwicklungsgefährdeten, entwicklungsgestörten bzw. behinderten Kindern didaktisch richtig einzusetzen. Um der laufenden Entwicklung und Forschung fachlich zu entsprechen, ist ständige Fortbildung erforderlich.
INSTRUMENTENBAU
Semester:
Lehrstoff:
Bau einfacher Geräusch- und Klanginstrumente, die sich speziell für die Arbeit mit entwicklungsgestörten bzw. behinderten Kindern eignen.
Einsatz dieser Instrumente bei der Förderung, insbesondere zur Schulung des Gehörs und des rhythmischen Empfindens, bei allmählicher Erweiterung des Tonraumes.
Didaktische Grundsätze:
Die selbstgebauten Instrumente sind bei der Arbeit mit behinderten Kleinkindern immer wieder zu erproben. Die Zusammenarbeit mit den Lehrern der Sonderkindergartenpraxis und des Ausbildungsbereiches Sonderdidaktik ist anzustreben.
WERKERZIEHUNG
und 2. Semester:
Lehrstoff:
Gestalten von Werkstücken in unterschiedlichen Techniken und mit verschiedenartigem Material, die als Bildungsmittel - insbesondere im Hinblick auf Kreativitätsförderung und ästhetischer Erziehung - und als Spielgaben für entwicklungsgestörte bzw. behinderte Kleinkinder geeignet sind.
Erprobung von Werkstoffen und Techniken, die sich für das Werken und textile Gestalten mit diesen Kleinkindern besonders eignen.
Didaktische Grundsätze:
Zeitraubende Techniken sind möglichst zu vermeiden. Die Verwendung von sogenanntem „wertlosen” Material in seiner vielfältigen Form ist anzuregen.
PROBLEME DER HEIL- UND SONDERPÄDAGOGISCHEN EINRICHTUNGEN
Bildungs- und Lehraufgaben:
Ziel des Unterrichtes ist ein vertiefter Einblick in die Probleme der heil- und sonderpädagogischen Einrichtungen - insbesondere für Kleinkinder - sowie der Früherkennung und Frühförderung.
Lehrstoff:
1., 2., 3. und 4. Semester:
Kenntnis von heilpädagogischen Einrichtungen (Beratungsstellen, Tagesheime, Heime ua.) und andere Formen der Erziehungshilfe für Kleinkinder und retardierte Kinder sowie Auseinandersetzung mit deren Aufgabe, Organisation und Arbeitsweise. Im besonderen:
Blindeneinrichtungen in Österreich, Abgrenzungsprobleme (blinde bzw. sehbehinderte Kinder); spezielle Hilfe für das blinde Kind (Mobilitätstraining);
Einrichtungen der Gehörlosenpädagogik; Umgang mit Hörgeräten, Hörerziehung; basale Stimulation, Gebärdensprache;
Einrichtungen zur Frühförderung behinderter Kleinkinder; das Team der ambulanten Frühförderung; Integrationstherapie.
Probleme der Dauerversorgung von verhaltensauffälligen und behinderten Kindern, insbesondere Mehrfachbehinderten in heil- und sonderpädagogischen Einrichtungen.
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht ist von Fachkräften zu gestalten, die eine Koordination mit den adäquaten theoretisch-didaktisch-praktischen Pflichtgegenständen durchführen können. Wo dies möglich ist, sollen die Schülerinnen und Schüler Problemlösungen erleben oder erarbeiten.
AKTUELLE FACHGEBIETE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Durch die vielfältigen Möglichkeiten, die der weitgesteckte Rahmen dieser Unterrichtsveranstaltungen bietet, soll gewährleistet werden, daß die Ausbildung jeweils auf den letzten Stand der Wissenschaft und Forschung gebracht werden kann, indem sie ergänzende Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Bewältigung der verschiedenen, aktuellen Aufgaben bei der Arbeit mit entwicklungsgefährdeten, entwicklungsgestörten und behinderten Kleinkindern bietet.
Lehrstoff:
1., 2., 3. und 4. Semester:
Aktuelle, berufsbezogene Fragen, die das für die Tätigkeit im Sonderkindergarten und bei Frühförderung erforderliche Wissen und Können vertiefen und erweitern.
Zusätzliche, sonderpädagogisch relevante Lehrinhalte (behinderungsspezifische Probleme der Sonderpädagogik, spezielle Therapieformen, Umgang mit speziellen Medien bzw. Geräten ua.).
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht ist von verschiedenen Fachkräften, insbesondere auch von außerschulischen Experten, für die betreffenden Bereiche zu halten.
Neben Einzelveranstaltungen kann eine fallweise Gestaltung des Unterrichtes als Blockseminar im Hinblick auf die Eigenart einzelner Unterrichtsbereiche bzw. die Verfügbarkeit außerschulischer Experten notwendig sein.
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