Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über den Lehrplan des Lehrganges für Sonderkindergartenpädagogik; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesem Lehrgang
Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. I § 2 Abs. 1)
Tritt hinsichtlich des ersten Semesters mit Ablauf des 31. 8. 1999,
hinsichtlich der weiteren Semester semesterweise auslaufend außer
Kraft (vgl. Art. I § 5, BGBl. II Nr. 354/1999).
Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. I § 2 Abs. 1)
Tritt hinsichtlich des ersten Semesters mit Ablauf des 31. 8. 1999,
hinsichtlich der weiteren Semester semesterweise auslaufend außer
Kraft (vgl. Art. I § 5, BGBl. II Nr. 354/1999).
Artikel I
Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 467/1990, insbesondere dessen §§ 6 und 95 Abs. 3 sowie hinsichtlich der in den jeweiligen Anlagen enthaltenen Einstufungen von Unterrichtsgegenständen und Lehrverpflichtungsgruppen auf Grund des § 7 Abs. 1 des Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes, BGBl. Nr. 244/1965, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 447/1990, wird - hinsichtlich der Einstufung in die Lehrverpflichtungsgruppen im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler und dem Bundesminister für Finanzen - verordnet:
Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. I § 2 Abs. 1)
Tritt hinsichtlich des ersten Semesters mit Ablauf des 31. 8. 1999,
hinsichtlich der weiteren Semester semesterweise auslaufend außer
Kraft (vgl. Art. I § 5, BGBl. II Nr. 354/1999).
§ 1. Für die Lehrgänge für Sonderkindergartenpädagogik (einschließlich Lehrgänge für Berufstätige) wird der in der Anlage enthaltene Lehrplan (mit Ausnahme des Lehrplanes für Religion) erlassen.
Semesterweise gestaffeltes Inkrafftreten (Art. I § 2 Abs. 1)
§ 2. (1) Diese Verordnung tritt wie folgt in Kraft:
für das 1. Semester mit 1. September 1991,
für das 2. Semester mit 1. Februar 1992,
für das 3. Semester mit 1. September 1992,
für das 4. Semester mit 1. Februar 1993.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über den Lehrplan des Lehrganges zur Ausbildung von Kindergärtnerinnen zu Sonderkindergärtnerinnen, BGBl. Nr. 190/1985, außer Kraft.
Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. I § 2 Abs. 1)
§ 2. (1) Diese Verordnung tritt wie folgt in Kraft:
für das 1. Semester mit 1. September 1991,
für das 2. Semester mit 1. Februar 1992,
für das 3. Semester mit 1. September 1992,
für das 4. Semester mit 1. Februar 1993.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über den Lehrplan des Lehrganges zur Ausbildung von Kindergärtnerinnen zu Sonderkindergärtnerinnen, BGBl. Nr. 190/1985, außer Kraft.
(3) Die Anlage dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 700/1993 tritt mit 1. September 1993 in Kraft.
Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. I § 2 Abs. 1)
Tritt hinsichtlich des ersten Semesters mit Ablauf des 31. 8. 1999,
hinsichtlich der weiteren Semester semesterweise auslaufend außer
Kraft (vgl. Art. I § 5, BGBl. II Nr. 354/1999).
§ 2. (1) Diese Verordnung tritt wie folgt in Kraft:
für das 1. Semester mit 1. September 1991,
für das 2. Semester mit 1. Februar 1992,
für das 3. Semester mit 1. September 1992,
für das 4. Semester mit 1. Februar 1993.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über den Lehrplan des Lehrganges zur Ausbildung von Kindergärtnerinnen zu Sonderkindergärtnerinnen, BGBl. Nr. 190/1985, außer Kraft.
(3) Die Anlage dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 700/1993 tritt mit 1. September 1993 in Kraft.
(4) Die Anlage dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 351/1994 tritt mit 1. September 1994 in Kraft.
Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. I § 2 Abs. 1)
Tritt hinsichtlich des ersten Semesters mit Ablauf des 31. 8. 1999,
hinsichtlich der weiteren Semester semesterweise auslaufend außer
Kraft (vgl. Art. I § 5, BGBl. II Nr. 354/1999).
Artikel II
Bekanntmachung
Die in der Anlage unter Abschnitt III wiedergegebenen Lehrpläne für den Religionsunterricht wurden von den betreffenden Kirchen und Religionsgemeinschaften erlassen und werden hiemit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 329/1988, bekanntgemacht.
Semesterweise gestaffeltes Inkrafftreten (Art. I § 2 Abs. 1)
Anlage
```
```
LEHRPLAN DES LEHRGANGES FÜR
SONDERKINDERGARTENPÄDAGOGIK (EINSCHLIESSLICH LEHRGÄNGE FÜR
BERUFSTÄTIGE)
```
STUNDENTAFEL
```
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der
einzelnen Unterrichtsgegenstände)
```
```
Wochenstunden Lehrver-
pflich-
Pflichtgegenstände Semester Summe tungs-
```
-
- 4 gruppe
```
```
```
Religion......................... 1 1 1 1 4 (III)
A. Theoretischer Ausbildungs-
bereich Pädagogik.............. 2 2 1 2 7 II
Psychologie...................... 2 2 2 1 7 II
Soziologie....................... - - 1 1 2 II
Biologische und medizinische
Grundlagen der
Sonderpädagogik................ 2 2 1 2 7 II
Physiologie und Pathologie
der Sprache und der
Hörfunktion.................... 1 2 - - 3 II
Physiologie und Pathologie
der Sehfunktion................ - 1 - - 1 II
Physiologie und Pathologie
des Bewegungsapparates......... 1 1 - - 2 II
B. Ausbildungsbereich Sonderdidaktik
Allgemeine Sonderdidaktik
einschließlich Grundlagen
der Frühförderung.............. 1 1 1 - 3 III
Didaktik der Arbeit mit
lern- und geistig behinderten
Kleinkindern................... 2 2 1 2 7 III
Didaktik der Arbeit mit
verhaltensauffälligen
Kleinkindern................... 2 1 1 1 5 III
Didaktik der Arbeit mit
sprachbehinderten Kleinkindern. 2 2 2 2 8 III
Didaktik der Arbeit mit
körperbehinderten Kleinkindern. 2 2 1 1 6 III
Didaktik der Arbeit mit
hörgeschädigten Kleinkindern... - 1 1 2 4 III
Didaktik der Arbeit mit
sehgeschädigten Kleinkindern... - 1 1 2 4 III
Rhythmisch-musikalische
Erziehung des behinderten
Kleinkindes.................... 2 1 1 1 5 IV
Bildnerisches Gestalten zur
Förderung entwicklungsge-
störter und behinderter
Kleinkinder.................... - - 2 - 2 IVa
Bewegungserziehung zur Förderung
entwicklungsgestörter und
behinderter Kleinkinder........ - - 2 1 3 IVa
C. Praktischer Ausbildungsbereich
Supervisionspraxis
(Verhaltenstraining
einschließlich
Gesprächsführung)
Sonderkindergartenpraxis......... 4 4 6 4 18 III
Besprechung der Praktika......... 1 1 1 1 4 III
```
```
Gesamtwochenstundenzahl........... 27 29 28 26 110
Unverbindliche Übungen
Leibeserziehung.................. 2 2 2 2 (IVa)
Rhythmisch-musikalische
Erziehung...................... - - - 1 IV
Instrumentenbau.................. 2 - - - (V)
Werkerziehung.................... 2 2 - - (IV)
Probleme der heil- und
sonderpädagogischen
Einrichtungen.................. 1 1 1 1 (III)
Aktuelle Fachgebiete............. 2 2 2 2 (I-VI)
Bemerkungen zur Stundentafel:
Praxiswochen: 6 Wochen, auf die einzelnen Semester laut Lehrplan verteilt.
Unterrichtsveranstaltungen, insbesondere jene, die nur mit einer Wochenstunde ausgeschrieben sind, können auch geblockt geführt werden. Für Unterrichtsgegenstände, in denen unterschiedliche Schwerpunkte zu setzen sind, können bei Bedarf abwechselnd mehrere Lehrer eingesetzt werden, wobei die Semesterwochenstundenanzahl beizubehalten ist.
Tritt hinsichtlich des ersten Semesters mit Ablauf des 31. 8. 1999,
hinsichtlich der weiteren Semester semesterweise auslaufend außer
Kraft (vgl. Art. I § 5, BGBl. II Nr. 354/1999).
Anlage
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LEHRPLAN DES LEHRGANGES FÜR
SONDERKINDERGARTENPÄDAGOGIK (EINSCHLIESSLICH LEHRGÄNGE FÜR
BERUFSTÄTIGE)
```
STUNDENTAFEL
```
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der
einzelnen Unterrichtsgegenstände)
```
```
Wochenstunden Lehrver-
pflich-
Pflichtgegenstände *1) Semester Summe tungs-
```
-
- 4 gruppe
```
```
```
Religion......................... 1 1 1 1 4 (III)
A. Theoretischer Ausbildungs-
bereich Pädagogik.............. 2 2 1 2 7 II
Psychologie...................... 2 2 2 1 7 II
Soziologie....................... - - 1 1 2 II
Biologische und medizinische
Grundlagen der
Sonderpädagogik................ 2 2 1 2 7 II
Physiologie und Pathologie
der Sprache und der
Hörfunktion.................... 1 2 - - 3 II
Physiologie und Pathologie
der Sehfunktion................ - 1 - - 1 II
Physiologie und Pathologie
des Bewegungsapparates......... 1 1 - - 2 II
B. Ausbildungsbereich Sonderdidaktik
Allgemeine Sonderdidaktik
einschließlich Grundlagen
der Frühförderung.............. 1 1 1 - 3 III
Didaktik der Arbeit mit
lern- und geistig behinderten
Kleinkindern................... 2 2 1 2 7 III
Didaktik der Arbeit mit
verhaltensauffälligen
Kleinkindern................... 2 1 1 1 5 III
Didaktik der Arbeit mit
sprachbehinderten Kleinkindern. 2 2 2 2 8 III
Didaktik der Arbeit mit
körperbehinderten Kleinkindern. 2 2 1 1 6 III
Didaktik der Arbeit mit
hörgeschädigten Kleinkindern... - 1 1 2 4 III
Didaktik der Arbeit mit
sehgeschädigten Kleinkindern... - 1 1 2 4 III
Rhythmisch-musikalische
Erziehung des behinderten
Kleinkindes.................... 2 1 1 1 5 IV
Bildnerisches Gestalten zur
Förderung entwicklungsge-
störter und behinderter
Kleinkinder.................... - - 2 - 2 IVa
Bewegungserziehung zur Förderung
entwicklungsgestörter und
behinderter Kleinkinder........ - - 2 1 3 IVa
C. Praktischer Ausbildungsbereich
Supervisionspraxis
(Verhaltenstraining
einschließlich
Gesprächsführung)
Sonderkindergartenpraxis......... 4 4 6 4 18 III
Besprechung der Praktika......... 1 1 1 1 4 III
```
```
Gesamtwochenstundenzahl........... 27 29 28 26 110
Unverbindliche Übungen *1)
Leibeserziehung.................. 2 2 2 2 (IVa)
Rhythmisch-musikalische
Erziehung...................... - - - 1 IV
Instrumentenbau.................. 2 - - - (V)
Werkerziehung.................... 2 2 - - (IV)
Probleme der heil- und
sonderpädagogischen
Einrichtungen.................. 1 1 1 1 (III)
Aktuelle Fachgebiete............. 2 2 2 2 (I-VI)
Bemerkungen zur Stundentafel:
Praxiswochen: 6 Wochen, auf die einzelnen Semester laut Lehrplan verteilt.
Unterrichtsveranstaltungen, insbesondere jene, die nur mit einer Wochenstunde ausgeschrieben sind, können auch geblockt geführt werden. Für Unterrichtsgegenstände, in denen unterschiedliche Schwerpunkte zu setzen sind, können bei Bedarf abwechselnd mehrere Lehrer eingesetzt werden, wobei die Semesterwochenstundenanzahl beizubehalten ist.
*1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrpläne siehe Abschnitt IIa.
Semesterweise gestaffeltes Inkrafftreten (Art. I § 2 Abs. 1)
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Der Lehrgang für Sonderkindergartenpädagogik gemäß § 95 Abs. 3 unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes hat die Aufgabe, Kindergärtner und Kindergärtnerinnen zu Sonderkindergärtnern und Sonderkindergärtnerinnen für die spezielle Erziehungs- und Bildungsarbeit mit entwicklungsgestörten bzw. behinderten Kleinkindern heranzubilden. Sie sollen nach Berufsgesinnung, Berufswissen und Berufskönnen befähigt werden, die Erziehungs- und Bildungsaufgaben bei entwicklungsauffälligen, entwicklungsgestörten bzw. behinderten Kleinkindern wahrzunehmen, wobei sie die erworbenen Erkenntnisse und Fähigkeiten gezielt bei der jeweils nötigen Förderung (einschließlich Frühförderung) eines einzelnen Kindes sowie bei der Arbeit in der Gruppe praktisch umzusetzen hat.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Der Lehrgang für Sonderkindergartenpädagogik gemäß § 95 Abs. 3 unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes hat die Aufgabe, Kindergärtner und Kindergärtnerinnen zu Sonderkindergärtnern und Sonderkindergärtnerinnen für die spezielle Erziehungs- und Bildungsarbeit mit entwicklungsgestörten bzw. behinderten Kleinkindern heranzubilden. Sie sollen nach Berufsgesinnung, Berufswissen und Berufskönnen befähigt werden, die Erziehungs- und Bildungsaufgaben bei entwicklungsauffälligen, entwicklungsgestörten bzw. behinderten Kleinkindern wahrzunehmen, wobei sie die erworbenen Erkenntnisse und Fähigkeiten gezielt bei der jeweils nötigen Förderung (einschließlich Frühförderung) eines einzelnen Kindes sowie bei der Arbeit in der Gruppe praktisch umzusetzen hat.
IIa. Schulautonome Lehrplanbestimmungen
Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen in dem vorgegebenen Rahmen Freiräume im Bereich der Stundentafel, der durch den Lehrplan geregelten Inhalte des Unterrichtes (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände), der Lehr- und Arbeitsformen sowie der Lernorganisation.
Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder in der Klasse an einem bestimmten Schulstandort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schüler und Schülerinnen, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen Umfeldes orientierten Konzeptes.
In diesem Sinne können - ausgenommen im Pflichtgegenstand „Religion'' - durch schulautonome Lehrplanbestimmungen abweichend von der Stundentafel und von der Lehrstoffumschreibung in den einzelnen Pflichtgegenständen Verschiebungen der Anzahl der Semesterwochenstunden und Lehrinhalte allenfalls mit lehrstoffmäßigen Schwerpunktsetzungen sowie seminaristische Unterrichtsformen vorgesehen werden, wobei die Summe der Wochenstunden in den einzelnen Pflichtgegenständen einzuhalten ist; die Summe der Wochenstunden in den einzelnen Semestern darf hiebei um höchstens zwei Wochenstunden gegenüber der in der Stundentafel vorgesehenen Summe der Wochenstunden pro Semester abweichen.
Ferner können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zusätzliche unverbindliche Übungen sowie ein geändertes Stundenausmaß in den im Lehrplan vorgesehenen unverbindlichen Übungen festgelegt werden, wobei das Bildungsziel des Lehrganges für Sonderkindergartenpädagogik, besondere einschlägige Interessen der Schüler und Schülerinnen sowie Bereiche des späteren Berufsfeldes zu beachten sind.
Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen lehrstoffmäßige Schwerpunktsetzungen im Bereich der Pflichtgegenstände vorgenommen werden oder in diesem Lehrplan nicht enthaltene unverbindliche Übungen geschaffen werden, haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen auch die Bildungs- und Lehraufgabe, die Lehrstoffumschreibung und die didaktischen Grundsätze zu enthalten. Sofern durch die schulautonomen Lehrplanbestimmungen in unverbindlichen Übungen ein höheres Stundenausmaß vorgesehen wird, als für den Fall des Nichtbestehens schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan vorgeschrieben wird, können durch die zusätzlichen Lehrplanbestimmungen zusätzliche Bildungs- und Lehraufgaben, didaktische Grundsätze und Lehrstoffumschreibungen vorgenommen werden. In diesem Zusammenhang sind folgende Gesichtspunkte von grundsätzlicher Bedeutung:
Auf die Bildungsaufgabe des Lehrganges für Sonderkindergartenpädagogik ist Bedacht zu nehmen.
Bei der Erweiterung des Lernangebotes im Rahmen bestehender unverbindlicher Übungen hat es sich um eine vertiefende, besondere Interessen und Begabungen der Schüler und Schülerinnen sowie Bereiche des späteren Berufsfeldes berücksichtigende Erweiterung zu handeln.
Bei der Schaffung von unverbindlichen Übungen mit interdisziplinärem Charakter (Unterrichtsgegenstände, die Lernfelder mit fachübergreifendem Charakter umfassen, die im Rahmen der sonst angebotenen Unterrichtsgegenstände nicht oder innerhalb eines längeren Zeitraumes nicht systematisch angeboten werden können) ist wegen des gegebenen Zusammenhanges mit bestehenden Unterrichtsgegenständen auf die Vermeidung von Stoffwiederholungen zu achten und sind Entlastungsmöglichkeiten durch eine fächerübergreifende Abstimmung des Lehrstoffangebotes zu nützen.
Bei der Schaffung von unverbindlichen Übungen mit eigenständigem Charakter kommt der Unterordnung unter das Bildungsziel des Lehrganges für Sonderkindergartenpädagogik besondere Bedeutung zu.
Tritt hinsichtlich des ersten Semesters mit Ablauf des 31. 8. 1999,
hinsichtlich der weiteren Semester semesterweise auslaufend außer
Kraft (vgl. Art. I § 5, BGBl. II Nr. 354/1999).
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Der Lehrgang für Sonderkindergartenpädagogik gemäß § 95 Abs. 3 unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes hat die Aufgabe, Kindergärtner und Kindergärtnerinnen zu Sonderkindergärtnern und Sonderkindergärtnerinnen für die spezielle Erziehungs- und Bildungsarbeit mit entwicklungsgestörten bzw. behinderten Kleinkindern heranzubilden. Sie sollen nach Berufsgesinnung, Berufswissen und Berufskönnen befähigt werden, die Erziehungs- und Bildungsaufgaben bei entwicklungsauffälligen, entwicklungsgestörten bzw. behinderten Kleinkindern wahrzunehmen, wobei sie die erworbenen Erkenntnisse und Fähigkeiten gezielt bei der jeweils nötigen Förderung (einschließlich Frühförderung) eines einzelnen Kindes sowie bei der Arbeit in der Gruppe praktisch umzusetzen hat.
IIa. Schulautonome Lehrplanbestimmungen
Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen in dem vorgegebenen Rahmen Freiräume im Bereich der Stundentafel, der durch den Lehrplan geregelten Inhalte des Unterrichtes (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände), der Lehr- und Arbeitsformen sowie der Lernorganisation.
Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder in der Klasse an einem bestimmten Schulstandort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schüler und Schülerinnen, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen Umfeldes orientierten Konzeptes.
In diesem Sinne können - ausgenommen im Pflichtgegenstand „Religion” - durch schulautonome Lehrplanbestimmungen abweichend von der Stundentafel und von der Lehrstoffumschreibung in den einzelnen Pflichtgegenständen Verschiebungen der Anzahl der Semesterwochenstunden und Lehrinhalte allenfalls mit lehrstoffmäßigen Schwerpunktsetzungen sowie seminaristische Unterrichtsformen vorgesehen werden, wobei die Summe der Wochenstunden in den einzelnen Pflichtgegenständen einzuhalten ist; die Summe der Wochenstunden in den einzelnen Semestern darf hiebei um höchstens zwei Wochenstunden gegenüber der in der Stundentafel vorgesehenen Summe der Wochenstunden pro Semester abweichen.
Darüber hinaus kann die Ausbildungsdauer von Lehrgängen für Berufstätige um bis zu zwei Semester verlängert werden; diesfalls sind vorbehaltlich der sonstigen Möglichkeiten der schulautonomen Gestaltung des Lehrplanes jedenfalls die Wochenstunden und die Lehrstoffe auf die einzelnen Semester aufzuteilen. An den Lehrgängen für Berufstätige kann der Unterricht in geblockter Form angeboten werden.
Ferner können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zusätzliche unverbindliche Übungen sowie ein geändertes Stundenausmaß in den im Lehrplan vorgesehenen unverbindlichen Übungen festgelegt werden, wobei das Bildungsziel des Lehrganges für Sonderkindergartenpädagogik, besondere einschlägige Interessen der Schüler und Schülerinnen sowie Bereiche des späteren Berufsfeldes zu beachten sind.
Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen lehrstoffmäßige Schwerpunktsetzungen im Bereich der Pflichtgegenstände vorgenommen werden oder in diesem Lehrplan nicht enthaltene unverbindliche Übungen geschaffen werden, haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen auch die Bildungs- und Lehraufgabe, die Lehrstoffumschreibung und die didaktischen Grundsätze zu enthalten. Sofern durch die schulautonomen Lehrplanbestimmungen in unverbindlichen Übungen ein höheres Stundenausmaß vorgesehen wird, als für den Fall des Nichtbestehens schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan vorgeschrieben wird, können durch die zusätzlichen Lehrplanbestimmungen zusätzliche Bildungs- und Lehraufgaben, didaktische Grundsätze und Lehrstoffumschreibungen vorgenommen werden. In diesem Zusammenhang sind folgende Gesichtspunkte von grundsätzlicher Bedeutung:
Auf die Bildungsaufgabe des Lehrganges für Sonderkindergartenpädagogik ist Bedacht zu nehmen.
Bei der Erweiterung des Lernangebotes im Rahmen bestehender unverbindlicher Übungen hat es sich um eine vertiefende, besondere Interessen und Begabungen der Schüler und Schülerinnen sowie Bereiche des späteren Berufsfeldes berücksichtigende Erweiterung zu handeln.
Bei der Schaffung von unverbindlichen Übungen mit interdisziplinärem Charakter (Unterrichtsgegenstände, die Lernfelder mit fachübergreifendem Charakter umfassen, die im Rahmen der sonst angebotenen Unterrichtsgegenstände nicht oder innerhalb eines längeren Zeitraumes nicht systematisch angeboten werden können) ist wegen des gegebenen Zusammenhanges mit bestehenden Unterrichtsgegenständen auf die Vermeidung von Stoffwiederholungen zu achten und sind Entlastungsmöglichkeiten durch eine fächerübergreifende Abstimmung des Lehrstoffangebotes zu nützen.
Bei der Schaffung von unverbindlichen Übungen mit eigenständigem Charakter kommt der Unterordnung unter das Bildungsziel des Lehrganges für Sonderkindergartenpädagogik besondere Bedeutung zu.
Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. I § 2 Abs. 1)
Tritt hinsichtlich des ersten Semesters mit Ablauf des 31. 8. 1999,
hinsichtlich der weiteren Semester semesterweise auslaufend außer
Kraft (vgl. Art. I § 5, BGBl. II Nr. 354/1999).
III. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)
Katholischer Religionsunterricht
Im Gegenstand Religion liegen die Schwerpunkte auf Religionspädagogik und auf religiöser Bildung des behinderten Kleinkindes.
Semester (1 Wochenstunde),
Semester (1 Wochenstunde),
Semester (1 Wochenstunde),
Semester (1 Wochenstunde):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung eines theologisch fundierten christlichen Menschenbildes, das den Lebenswert eines jeden Menschen, auch des behinderten, garantiert und zum persönlichen Einsatz in der Sondererziehung motiviert.
Einblick in die neueren Erkenntnisse der Religionspsychologie und Religionspädagogik, auf denen die religiöse Bildung behinderter Kleinkinder aufbaut.
Kenntnis jener Bedürfnisse und Betätigungsweisen behinderter Kleinkinder, die eine Vermittlung religiöser Grunderfahrungen möglich machen.
Vertrautheit mit jenen Voraussetzungen der Arbeit im Sonderkindergarten, durch welche die christliche Heilsbotschaft für den behinderten Menschen als Hilfe zur Lebensbewältigung erfahrbar wird.
Lehrstoff:
Kenntnis der wichtigsten Theorien zur kindlichen Religiosität. Strukturelle Wurzeln der Religiosität.
Religiöse Bildung und Erziehung im Gesamtzusammenhang von Sozialisation und Enkulturation.
Religiöse Haltungen und Grundkomponenten. (Gebet, Feste und Feiern, Gefühle und Stimmungen, Werte und Normen; der Umgang mit biblischen Bildern und Begebenheiten.)
Phasenspezifische Aufgaben der religiösen Bildung und Erziehung.
Ansatzpunkte und Elemente religiöser Bildung in den allgemeinen Erziehungsstrategien der Sondererziehung.
Ansatzpunkte und Elemente religiöser Bildung im Rahmen der Bildungsarbeit mit speziellen Gruppen auffälliger Kleinkinder.
Methodisch-didaktische Möglichkeiten der Gebetserziehung und Gebetsgestaltung, des biblischen Erzählers, der Fest- und Feiergestaltung. Hinweise auf spezielle Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit Eltern behinderter Kleinkinder.
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht in Religion ist so zu gestalten, daß er eine lebendige, sachlich fundierte Auseinandersetzung mit aktuellen Problemen der zukünftigen Sonderkindergärtner und Sonderkindergärtnerinnen ermöglicht und zur persönlichen Weiterbildung durch Lektüre und den Besuch entsprechender Veranstaltungen anregt.
Der Unterricht ist in enger Zusammenarbeit mit den anderen Fächern des Ausbildungsbereiches Sonderdidaktik möglichst praxisnah zu gestalten.
Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. I § 2 Abs. 1)
Tritt hinsichtlich des ersten Semesters mit Ablauf des 31. 8. 1999,
hinsichtlich der weiteren Semester semesterweise auslaufend außer
Kraft (vgl. Art. I § 5, BGBl. II Nr. 354/1999).
Evangelischer Religionsunterricht
Semester (1 Wochenstunde),
Semester (1 Wochenstunde),
Semester (1 Wochenstunde),
Semester (1 Wochenstunde):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Erarbeitung eines biblisch-theologischen Verständnisses vom Wert des Menschen vor Gott als Begründung für eine liebevolle Zuwendung zum behinderten Kind. Erhebung der Möglichkeiten und Grenzen der intellektuellen Aufnahmefähigkeit der behinderten Kinder für biblische Aussagen. Einübung des Frömmigkeitsvollzuges als Begegnung mit der Heilswirklichkeit.
Lehrstoff:
Exegese ausgewählter biblischer Texte, durch welche die Verantwortung für das behinderte Kind geweckt und gestärkt und in ersten Ansätzen dem Kleinkind das Gefühl der Geborgenheit in der Gemeinde Jesu Christi vermittelt werden kann. In Querverbindungen zum Ausbildungsbereich Sonderdidaktik Anregung zu einer behinderungsspezifischen Religionspädagogik.
Umsetzung biblischer Texte in die Form des verkündigenden Erzählers, die vor allem zur Begegnung mit biblischen Einzelgestalten führt. Erschließung schlichten liturgischen Lebens; Feiern, Feste, Gebet, Lied, Spiel.
Didaktische Grundsätze:
Es wird die besondere Aufgabe sein, den Menschen, die bereit sind, mit behinderten Kleinkindern zu arbeiten, im Gegensatz zu der in der Gesellschaft verbreiteten Ablehnung und Verständnislosigkeit gegenüber diesen Kindern die Gewißheit für ihren beruflichen Auftrag zu geben und sie zu befähigen, nicht nur den Kindern, sondern auch den Eltern vom Evangelium her seelsorgliche Hilfe zu leisten.
Da die intellektuelle Belehrung der Kinder eher im Hintergrund stehen wird, ist vielmehr aufzuzeigen, daß gerade für diese Kinder religiöses Vorleben wesentlich sein muß, durch das die Kinder angesteckt werden sollen zur Gewißheit, „daß ich einen Heiland habe”. Der Erzieher wird hier in besonderer Weise nach seiner eigenen Frömmigkeit gefragt.
Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. I § 2 Abs. 1)
Tritt hinsichtlich des ersten Semesters mit Ablauf des 31. 8. 1999,
hinsichtlich der weiteren Semester semesterweise auslaufend außer
Kraft (vgl. Art. I § 5, BGBl. II Nr. 354/1999).
Altkatholischer Religionsunterricht
Semester (1 Wochenstunde),
Semester (1 Wochenstunde),
Semester (1 Wochenstunde),
Semester (1 Wochenstunde):
Allgemeines Bildungsziel:
- Erarbeitung des Verständnisses vom Wert des Menschen vor Gott und liebevolle Zuwendung zum behinderten Kind, Achtung vor allem Leben.
- Befähigung der Sonderkindergärtnerinnen auch den Eltern vom Evangelium her Hilfe zu geben.
Lehrstoff:
- Erheben der Möglichkeit, wieweit die Behinderung die intellektuelle Aufnahmefähigkeit für biblische Aussagen zuläßt, Erkennen der Grenzen.
- Umsetzen biblischer Texte in einfache Erzählungen.
- Einbeziehung des Kindes in das Leben der Kirchengemeinde bei Feiern, Festen, Gebeten usw.
Didaktische Grundsätze:
Es gelten die allgemeinen didaktischen Grundsätze auch für Religion, soweit es dieser Gegenstand zuläßt.
Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. I § 2 Abs. 1)
IV. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN
UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE
EINZELNEN SEMESTER, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
PFLICHTGEGENSTÄNDE
A. Theoretischer Ausbildungsbereich
Bildungs- und Lehraufgabe:
Ziel des Unterrichtes ist es, die angehenden Sonderkindergärtner und Sonderkindergärtnerinnen mit den heil- und sonderpädagogischen Aussagesystemen und Begriffen sowie den wissenschaftlichen Methoden soweit vertraut zu machen, daß sie die für die Erziehung und Bildung des behinderten Kleinkindes relevanten Problemkreise erkennen, beurteilen und handlungstheoretisch bewältigen können.
Die psychologischen, soziologischen, biologischen und medizinischen Grundlagen für die Erziehung und Bildung des entwicklungsgestörten und behinderten Kleinkindes sind so zu vermitteln, daß daraus ein Verstehen des behinderungsbedingten Verhaltens und der jeweiligen Individualität resultiert - im Hinblick auf die Notwendigkeit sowie die adäquaten Möglichkeiten von personaler Integration des einzelnen entwicklungsgestörten bzw. behinderten Kleinkindes und dessen soziale Integration sowohl in der Familie als auch in Institutionen (Krippe, Kindergarten, Sonderkindergarten, Heim, Klinik, Beratungseinrichtung ua.).
Der Unterricht in allen theoretischen Unterrichtsgegenständen soll zur Einsicht in die Notwendigkeit der Zusammenarbeit im Team mitbeteiligter Fachkräfte sowie der Eltern führen und insgesamt - fächerübergreifend - die Sensibilisierung für heil- und sonderpädagogische Belange wirksam unterstützen.
Lehrstoff:
PÄDAGOGIK
1., 2. und 4. Semester (je 2 Wochenstunden), 3. Semester (1 Wochenstunde):
Begriff und Gegenstand der Sonderpädagogik sowie der Gruppen- und Integrationspädagogik und deren Bedeutung im Rahmen der allgemeinen Pädagogik; ihre Bedeutung in Anbetracht von Entwicklungsstörungen und Behinderungen sowie der Erziehung und Bildung unterschiedlicher Zusammensetzung (allgemein und speziell bei Kleinkindern); allenfalls Alternativmodelle. Behinderungsarten, die den Erziehungs- und Bildungsprozeß beeinträchtigen, mögliche multifaktorielle Bedingtheit, Kausalkette, Verlauf und Auswirkungen, Wege, Möglichkeiten und Trends der Sonderpädagogik, insbesondere auch der Früherfassung, Früherziehung und Frühförderung in Zusammenarbeit mit der Familie. Wege zur sonderpädagogischen Diagnostik.
Mögliche Ursachen von Entwicklungsstörungen; gesellschaftliche, institutionelle bzw. familiäre Einflüsse in Zusammenwirkung mit individuell-genetischen Faktoren. Möglichkeiten der Differentialdiagnose im Hinblick auf sonderpädagogisches Handeln.
Sonderpädagogische Einrichtungen für behinderte Kleinkinder, ihre je nach Art der Behinderung unterschiedlichen Aufgaben und Formen der Betreuung, Erziehung und Bildung; Erziehungsziele, -situationen, -angebote, -mittel und -maßnahmen, im Zusammenhang damit zB das Spiel, dessen fördernde, stützende, festigende bzw. heilende Wirkung; Erziehung und Therapie, auch deren Abgrenzung. Spezielle pädagogische Probleme bei bestimmten Behinderungsformen (insbesondere Sinnesbehinderungen). Sonderkindergarten. Heilpädagogische Gruppe. Sonderpädagogische Betreuung im Kindergarten (Integrationsgruppe). Sonderpädagogische Beratungsstelle. Die Arbeit der mobilen Sonderkindergärtner und Sonderkindergärtnerinnen. Das sonderpädagogische Team. Integration aus sonderpädagogischer Sicht:
Probleme der Eltern, der Familie, des entwicklungsgestörten bzw. behinderten Kindes selbst, des jeweiligen sozialen Umfeldes bzw. der Gruppe in ihrer Wechselwirkung mit den allgemein gültigen pädagogischen Anliegen.
Exemplarisches aus der Entwicklung des Behindertenwesens sowie der Heil- und Sonderpädagogik im Bezug zur Gegenwart. Pädagogische Relevanz bedeutsamer gesetzlicher Bestimmungen.
Einblick in die Möglichkeiten der Schulvorbereitung sowie der sonderpädagogischen Schulförderung. Der Lebensweg des Behinderten aus pädagogischer Sicht. Gesellschaftliche Haltungen gegenüber auffälligen und behinderten Menschen ebenso wie deren Einstellungen zur Gesellschaft. Sozialpädagogische Maßnahmen der Erziehungsvorsorge und Erziehungsberatung. Stützmaßnahmen insbesondere für die Familie.
PSYCHOLOGIE
1., 2. und 3. Semester (je 2 Wochenstunden), 4. Semester (1 Wochenstunde):
Grundzüge und Grundbegriffe der Entwicklungspsychologie im Hinblick auf Möglichkeiten der Beeinträchtigung, Störung bzw. Behinderung der Entwicklung; biogenetische, psychogenetische und soziogenetische Faktoren, die diese beeinflussen bzw. determinieren.
Störungen in einzelnen Entwicklungsbereichen (Motorik, Sensorik, Emotionalität, Sozialität, Lernen, Denken, Kreativität, Sprache, Wertverhalten); Zusammenhänge und Verflechtungen (Interdependenz) dieser Bereiche; Störungen der Personalisation und Sozialisation; sekundäre Störungen als Folge primärer Behinderungen.
Grundbegriffe und Grundtatsachen der allgemeinen Psychologie, soweit für das komplexe Verständnis der Behindertenproblematik erforderlich.
Grundkenntnisse von psychologischen Testverfahren, deren Anwendungsmöglichkeiten und Grenzen bei behinderten Kleinkindern.
Behinderungen und Verhaltensstörungen aus der Sicht der Lerntheorien und deren Konsequenzen für die therapeutische Praxis (Verhaltensmodifikation); Bedeutung von Emotionalität, Motivation und Aktivität für das Lernen.
Erkenntnisse der Tiefenpsychologie als Grundlage für das Verständnis von menschlichem Verhalten, insbesondere auffälliger und abweichender Verhaltensweisen, sowie für die Selbsterkenntnis.
Symptome bzw. Syndrome aus der Sicht unterschiedlicher psychologischer Richtungen (Autismus, Mutismus, einzelne Teilleistungsstörungen, Frühverwahrlosung, Aggression, Angst ua.). Kritische Auseinandersetzung mit verschiedenen therapeutischen Ansätzen aus der Sicht relevanter psychologischer Erkenntnisse, im Hinblick auf deren Anwendbarkeit bei entwicklungsgestörten bzw. behinderten Kleinkindern.
Psychohygiene im Kindesalter (Familie, soziales Umfeld, Institutionen). Notwendigkeit der Hilfe für Eltern bei der Bewältigung der spezifischen Probleme, die sich aus der Tatsache ergeben, ein behindertes Kind zu haben, und die Auswirkung der therapeutischen Intervention auf das soziale Umfeld. Verschiedene Arten von Psychotherapie, vor allem auch die Bedeutung von Spiel und Spieltherapie. Spielpsychologische Aspekte. Die psychische Individuallage und Entwicklung des entwicklungsgestörten bzw. behinderten Kleinkindes jeweils in segregativ bzw. integrativ geführten Gruppen sowie daraus resultierende gruppendynamische Phänomene.
SOZIOLOGIE
und 4. Semester (je 1 Wochenstunde):
Grundbegriffe und Grundzüge der Soziologie unter spezieller Berücksichtigung des Verhältnisses von Sozialisation und Erziehung;
die Stellung von Behinderten in der Familie, in der Gesellschaft;
Familien mit behinderten Kindern; die Bedeutung von Isolation, Separation, Koexistenz, Kooperation, Integration von Randgruppen bzw. einzelner Menschen mit Störungen und/oder Behinderungen. Der Einfluß relevanter gesellschaftlicher Strukturen, wie soziale Rollen, soziale Schichten, soziale Institutionen ua. Einblick in die Gruppendynamik vor allem aus sozialpädagogischer Sicht. Begriffe bzw. Vorgänge, wie Gruppe und Gruppenprozeß, soziale Normen und abweichendes Verhalten, Kohäsion und soziale Distanz ua. Behinderungsrelevante Aspekte des Jugendschutzes bzw. anderer einschlägiger Gesetze.
Die aktuelle gesellschaftliche Einstellung Randgruppen bzw. Behinderten gegenüber sowie Reaktionen hierauf (Vorurteilsabbau, Selbsthilfegruppen ua.) im Hinblick auf Meinungsbildung, gesellschaftliches Bewußtsein und Verantwortung.
Exemplarisches aus der Entwicklung der Sozialisationsforschung im Bezug zur Gegenwart.
BIOLOGISCHE UND MEDIZINISCHE GRUNDLAGEN DER SONDERPÄDAGOGIK
1., 2. und 4. Semester (je 2 Wochenstunden), 3. Semester (1 Wochenstunde):
Wesentliche Lehrinhalte aus den medizinischen Fachdisziplinen Humangenetik, Anatomie, pathologische Anatomie, Physiologie, Pathophysiologie, Pädiatrie, Ophthalmologie, Otolaryngologie und Orthopädie sowie den entsprechenden medizinisch-therapeutischen Zusatzdisziplinen, die für das Verständnis didaktischer Maßnahmen erforderlich sind.
Biologische (somatische) Grundlagen (Propädeutik) der Behinderungen.
Grundzüge der Anatomie und Physiologie bzw. pathologischen Anatomie und Pathophysiologie des Nervensystems und der Sinnesorgane sowie anatomisch-neurologische Grundlagen höherer Hirnfunktionen, soweit sie für das Verständnis der häufigsten Erkrankungen bzw. Behinderungen und Mißbildungen im Bereich dieses Organsystems erforderlich sind.
Grundzüge der Ätiologie, Pathogenese und Frühdiagnostik einschlägiger pathologischer Zustandsbilder (zB Mißbildungen des Zentralnervensystems, prä-, peri- und postnatal bedingte Cerebralschäden bzw. cerebrale Dysfunktionen, Epilepsie).
Abriß der klinischen Diagnostik der genannten Zustandsbilder inklusive eines Überblicks über gängige neurologisch-apparative Untersuchungen; Überblick über medizinische Behandlungsmöglichkeiten der genannten Zustandsbilder sowie die dazugehörigen Vorsorge- und weiterführenden Maßnahmen.
Abriß der allgemeinen Psychopathologie des Kindesalters. Spezielle Psychopathologie lern- und verhaltensauffälliger bzw. in der Entwicklung beeinträchtigter Kinder. Ätiopathogenetische Zuordnung der Zustandsbilder sowie Überblick über spezifisch-medizinische Behandlungsmöglichkeiten deren Kontrolle sowie weiterführende Maßnahmen.
PHYSIOLOGIE UND PATHOLOGIE DER SPRACHE UND DER HÖRFUNKTION
Semester (1 Wochenstunde):
Semester (2 Wochenstunden):
Hören und Sprache als höhere Hirnfunktion. Sprachzentren und Sprechwerkzeuge; Hörzentrum, Hörbahn und Hörorgan; zentrale Stellung von Sprache als integrative Funktion in allen Wahrnehmungs- und Handlungsbereichen; Entwicklungsaspekte-Entwicklungspathologie;
Störbarkeit im Bereich Hören und Sprache; allgemeine Aspekte;
zentrale Funktionsstörungen; Sprachentwicklungsstörungen und typische Sprachfehler bei Kleinkindern; Frühdiagnostik; Überblick über medizinische Behandlungsmöglichkeiten, deren Kontrolle sowie weiterführende Maßnahmen. Audiometrie bei Kindern; Hörhilfen, Hörtraining. Prophylaxe im Hinblick auf die Entstehung sekundärer Beeinträchtigungen.
PHYSIOLOGIE UND PATHOLOGIE DER SEHFUNKTION
Semester (1 Wochenstunde):
Sehzentrum, Sehbahn und Sehorgan; Entwicklungsaspekte-Entwicklungspathologie; Augenverletzungen und -erkrankungen, zentrale Sehstörungen; Frühdiagnostik; Sehproben; Prophylaxe im Hinblick auf die Entstehung sekundärer Beeinträchtigungen; Methoden der Schielbehandlung sowie andere medizinische Behandlungsmethoden und deren Kontrolle.
PHYSIOLOGIE UND PATHOLOGIE DES BEWEGUNGSAPPARATES
und 2. Semester (je 1 Wochenstunde):
Skelett- und Muskelsystem, Gelenke; die häufigsten Erkrankungen bzw. Behinderungen und Mißbildungen im Bereich des Bewegungsapparates; typische Haltungsfehler;
Bewegungsauffälligkeiten. Grundlagen der Physikotherapie sowie anderer medizinischer Behandlungsmöglichkeiten, deren Kontrolle sowie weiterführende Maßnahmen. Prophylaxe im Hinblick auf die Entstehung sekundärer Beeinträchtigungen.
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht in den Pflichtgegenständen des theoretischen Ausbildungsbereiches ist sowohl in terdisziplinär wie im Zusammenwirken mit den Lehrern des Ausbildungsbereiches Sonderdidaktik praxisorientiert zu gestalten. Auf die spezifischen Anliegen einzelner Arten von Behinderungen kann im Rahmen des Unterrichtes in Pädagogik bzw. Psychologie durch Vorträge von Experten des jeweiligen Gebietes eingegangen werden.
Das Wissen aus verschiedenen Disziplinen soll dem Verständnis komplexer Zustandsbilder und Prozesse dienen und den Blick für die Möglichkeiten und Grenzen pädagogischen Handelns eröffnen.
Ebenso resultiert aus der Unterschiedlichkeit und Einmaligkeit jedes einzelnen, insbesondere jedes behinderten Kindes das Prinzip des Individualisierens, dem auch der Unterricht - soweit sachlich möglich - folgen sollte (Wahl des Ausbildungsschwerpunktes mit projektbezogenen Arbeiten).
In bezug auf das Verhältnis von Therapie und Erziehung soll die Erkenntnis gewonnen werden, daß jedes behinderte Kind entsprechend seiner Individualität erzogen werden muß. Therapeutisches Bemühen dient der Heilung oder Besserung und kann das erzieherische Handeln wirksam unterstützen, jedoch niemals ersetzen; ebenso unterstützt Erziehung die Therapie.
Um den Fortschritt im Bereich der Sonderpädagogik gerecht zu werden, haben alle Lehrer auch das Interesse an berufsbezogenen Veranstaltungen (Vorträge, Tagungen, Führungen, Seminare ua.) und einschlägiger Literatur zu wecken, um dadurch Wege zu selbständiger Weiterbildung zu eröffnen. Ebenso muß dem Prinzip, daß alle Unterrichtsgegenstände zur Persönlichkeitsbildung beizutragen haben, etwa was das eigene, persönliche Umgehen mit Problemen der Behinderten betrifft, seitens aller Lehrer bzw. Vortragenden Rechnung getragen werden. Dementsprechend ist auch den gruppendynamischen Prozessen, die sich in der Unterrichtsarbeit ergeben, fächerübergreifend entsprechende Beachtung zu schenken. Es ist darauf zu achten, daß die Vortragenden einzelner Fachgebiete untereinander Kontakt aufrechterhalten, sodaß Querverbindungen zwischen angrenzenden Bereichen möglich sind, Redundanz aber tunlichst vermieden wird.
Tritt hinsichtlich des ersten Semesters mit Ablauf des 31. 8. 1999,
hinsichtlich der weiteren Semester semesterweise auslaufend außer
Kraft (vgl. Art. I § 5, BGBl. II Nr. 354/1999).
IV. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN
UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE
EINZELNEN SEMESTER, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
PFLICHTGEGENSTÄNDE
A. Theoretischer Ausbildungsbereich
Bildungs- und Lehraufgabe:
Ziel des Unterrichtes ist es, die angehenden Sonderkindergärtner und Sonderkindergärtnerinnen mit den heil- und sonderpädagogischen Aussagesystemen und Begriffen sowie den wissenschaftlichen Methoden soweit vertraut zu machen, daß sie die für die Erziehung und Bildung des behinderten Kleinkindes relevanten Problemkreise erkennen, beurteilen und handlungstheoretisch bewältigen können.
Die psychologischen, soziologischen, biologischen und medizinischen Grundlagen für die Erziehung und Bildung des entwicklungsgestörten und behinderten Kleinkindes sind so zu vermitteln, daß daraus ein Verstehen des behinderungsbedingten Verhaltens und der jeweiligen Individualität resultiert - im Hinblick auf die Notwendigkeit sowie die adäquaten Möglichkeiten von personaler Integration des einzelnen entwicklungsgestörten bzw. behinderten Kleinkindes und dessen soziale Integration sowohl in der Familie als auch in Institutionen (Krippe, Kindergarten, Sonderkindergarten, Heim, Klinik, Beratungseinrichtung ua.).
Der Unterricht in allen theoretischen Unterrichtsgegenständen soll zur Einsicht in die Notwendigkeit der Zusammenarbeit im Team mitbeteiligter Fachkräfte sowie der Eltern führen und insgesamt - fächerübergreifend - die Sensibilisierung für heil- und sonderpädagogische Belange wirksam unterstützen.
Lehrstoff:
PÄDAGOGIK
1., 2. und 4. Semester, 3. Semester:
Begriff und Gegenstand der Sonderpädagogik sowie der Gruppen- und Integrationspädagogik und deren Bedeutung im Rahmen der allgemeinen Pädagogik; ihre Bedeutung in Anbetracht von Entwicklungsstörungen und Behinderungen sowie der Erziehung und Bildung unterschiedlicher Zusammensetzung (allgemein und speziell bei Kleinkindern); allenfalls Alternativmodelle. Behinderungsarten, die den Erziehungs- und Bildungsprozeß beeinträchtigen, mögliche multifaktorielle Bedingtheit, Kausalkette, Verlauf und Auswirkungen, Wege, Möglichkeiten und Trends der Sonderpädagogik, insbesondere auch der Früherfassung, Früherziehung und Frühförderung in Zusammenarbeit mit der Familie. Wege zur sonderpädagogischen Diagnostik.
Mögliche Ursachen von Entwicklungsstörungen; gesellschaftliche, institutionelle bzw. familiäre Einflüsse in Zusammenwirkung mit individuell-genetischen Faktoren. Möglichkeiten der Differentialdiagnose im Hinblick auf sonderpädagogisches Handeln.
Sonderpädagogische Einrichtungen für behinderte Kleinkinder, ihre je nach Art der Behinderung unterschiedlichen Aufgaben und Formen der Betreuung, Erziehung und Bildung; Erziehungsziele, -situationen, -angebote, -mittel und -maßnahmen, im Zusammenhang damit zB das Spiel, dessen fördernde, stützende, festigende bzw. heilende Wirkung; Erziehung und Therapie, auch deren Abgrenzung. Spezielle pädagogische Probleme bei bestimmten Behinderungsformen (insbesondere Sinnesbehinderungen). Sonderkindergarten. Heilpädagogische Gruppe. Sonderpädagogische Betreuung im Kindergarten (Integrationsgruppe). Sonderpädagogische Beratungsstelle. Die Arbeit der mobilen Sonderkindergärtner und Sonderkindergärtnerinnen. Das sonderpädagogische Team. Integration aus sonderpädagogischer Sicht:
Probleme der Eltern, der Familie, des entwicklungsgestörten bzw. behinderten Kindes selbst, des jeweiligen sozialen Umfeldes bzw. der Gruppe in ihrer Wechselwirkung mit den allgemein gültigen pädagogischen Anliegen.
Exemplarisches aus der Entwicklung des Behindertenwesens sowie der Heil- und Sonderpädagogik im Bezug zur Gegenwart. Pädagogische Relevanz bedeutsamer gesetzlicher Bestimmungen.
Einblick in die Möglichkeiten der Schulvorbereitung sowie der sonderpädagogischen Schulförderung. Der Lebensweg des Behinderten aus pädagogischer Sicht. Gesellschaftliche Haltungen gegenüber auffälligen und behinderten Menschen ebenso wie deren Einstellungen zur Gesellschaft. Sozialpädagogische Maßnahmen der Erziehungsvorsorge und Erziehungsberatung. Stützmaßnahmen insbesondere für die Familie.
PSYCHOLOGIE
1., 2. und 3. Semester, 4. Semester:
Grundzüge und Grundbegriffe der Entwicklungspsychologie im Hinblick auf Möglichkeiten der Beeinträchtigung, Störung bzw. Behinderung der Entwicklung; biogenetische, psychogenetische und soziogenetische Faktoren, die diese beeinflussen bzw. determinieren.
Störungen in einzelnen Entwicklungsbereichen (Motorik, Sensorik, Emotionalität, Sozialität, Lernen, Denken, Kreativität, Sprache, Wertverhalten); Zusammenhänge und Verflechtungen (Interdependenz) dieser Bereiche; Störungen der Personalisation und Sozialisation; sekundäre Störungen als Folge primärer Behinderungen.
Grundbegriffe und Grundtatsachen der allgemeinen Psychologie, soweit für das komplexe Verständnis der Behindertenproblematik erforderlich.
Grundkenntnisse von psychologischen Testverfahren, deren Anwendungsmöglichkeiten und Grenzen bei behinderten Kleinkindern.
Behinderungen und Verhaltensstörungen aus der Sicht der Lerntheorien und deren Konsequenzen für die therapeutische Praxis (Verhaltensmodifikation); Bedeutung von Emotionalität, Motivation und Aktivität für das Lernen.
Erkenntnisse der Tiefenpsychologie als Grundlage für das Verständnis von menschlichem Verhalten, insbesondere auffälliger und abweichender Verhaltensweisen, sowie für die Selbsterkenntnis.
Symptome bzw. Syndrome aus der Sicht unterschiedlicher psychologischer Richtungen (Autismus, Mutismus, einzelne Teilleistungsstörungen, Frühverwahrlosung, Aggression, Angst ua.). Kritische Auseinandersetzung mit verschiedenen therapeutischen Ansätzen aus der Sicht relevanter psychologischer Erkenntnisse, im Hinblick auf deren Anwendbarkeit bei entwicklungsgestörten bzw. behinderten Kleinkindern.
Psychohygiene im Kindesalter (Familie, soziales Umfeld, Institutionen). Notwendigkeit der Hilfe für Eltern bei der Bewältigung der spezifischen Probleme, die sich aus der Tatsache ergeben, ein behindertes Kind zu haben, und die Auswirkung der therapeutischen Intervention auf das soziale Umfeld. Verschiedene Arten von Psychotherapie, vor allem auch die Bedeutung von Spiel und Spieltherapie. Spielpsychologische Aspekte. Die psychische Individuallage und Entwicklung des entwicklungsgestörten bzw. behinderten Kleinkindes jeweils in segregativ bzw. integrativ geführten Gruppen sowie daraus resultierende gruppendynamische Phänomene.
SOZIOLOGIE
und 4. Semester:
Grundbegriffe und Grundzüge der Soziologie unter spezieller Berücksichtigung des Verhältnisses von Sozialisation und Erziehung;
die Stellung von Behinderten in der Familie, in der Gesellschaft;
Familien mit behinderten Kindern; die Bedeutung von Isolation, Separation, Koexistenz, Kooperation, Integration von Randgruppen bzw. einzelner Menschen mit Störungen und/oder Behinderungen. Der Einfluß relevanter gesellschaftlicher Strukturen, wie soziale Rollen, soziale Schichten, soziale Institutionen ua. Einblick in die Gruppendynamik vor allem aus sozialpädagogischer Sicht. Begriffe bzw. Vorgänge, wie Gruppe und Gruppenprozeß, soziale Normen und abweichendes Verhalten, Kohäsion und soziale Distanz ua. Behinderungsrelevante Aspekte des Jugendschutzes bzw. anderer einschlägiger Gesetze.
Die aktuelle gesellschaftliche Einstellung Randgruppen bzw. Behinderten gegenüber sowie Reaktionen hierauf (Vorurteilsabbau, Selbsthilfegruppen ua.) im Hinblick auf Meinungsbildung, gesellschaftliches Bewußtsein und Verantwortung.
Exemplarisches aus der Entwicklung der Sozialisationsforschung im Bezug zur Gegenwart.
BIOLOGISCHE UND MEDIZINISCHE GRUNDLAGEN DER SONDERPÄDAGOGIK
1., 2. und 4. Semester, 3. Semester:
Wesentliche Lehrinhalte aus den medizinischen Fachdisziplinen Humangenetik, Anatomie, pathologische Anatomie, Physiologie, Pathophysiologie, Pädiatrie, Ophthalmologie, Otolaryngologie und Orthopädie sowie den entsprechenden medizinisch-therapeutischen Zusatzdisziplinen, die für das Verständnis didaktischer Maßnahmen erforderlich sind.
Biologische (somatische) Grundlagen (Propädeutik) der Behinderungen.
Grundzüge der Anatomie und Physiologie bzw. pathologischen Anatomie und Pathophysiologie des Nervensystems und der Sinnesorgane sowie anatomisch-neurologische Grundlagen höherer Hirnfunktionen, soweit sie für das Verständnis der häufigsten Erkrankungen bzw. Behinderungen und Mißbildungen im Bereich dieses Organsystems erforderlich sind.
Grundzüge der Ätiologie, Pathogenese und Frühdiagnostik einschlägiger pathologischer Zustandsbilder (zB Mißbildungen des Zentralnervensystems, prä-, peri- und postnatal bedingte Cerebralschäden bzw. cerebrale Dysfunktionen, Epilepsie).
Abriß der klinischen Diagnostik der genannten Zustandsbilder inklusive eines Überblicks über gängige neurologisch-apparative Untersuchungen; Überblick über medizinische Behandlungsmöglichkeiten der genannten Zustandsbilder sowie die dazugehörigen Vorsorge- und weiterführenden Maßnahmen.
Abriß der allgemeinen Psychopathologie des Kindesalters. Spezielle Psychopathologie lern- und verhaltensauffälliger bzw. in der Entwicklung beeinträchtigter Kinder. Ätiopathogenetische Zuordnung der Zustandsbilder sowie Überblick über spezifisch-medizinische Behandlungsmöglichkeiten deren Kontrolle sowie weiterführende Maßnahmen.
PHYSIOLOGIE UND PATHOLOGIE DER SPRACHE UND DER HÖRFUNKTION
Semester, 2. Semester:
Hören und Sprache als höhere Hirnfunktion. Sprachzentren und Sprechwerkzeuge; Hörzentrum, Hörbahn und Hörorgan; zentrale Stellung von Sprache als integrative Funktion in allen Wahrnehmungs- und Handlungsbereichen; Entwicklungsaspekte-Entwicklungspathologie;
Störbarkeit im Bereich Hören und Sprache; allgemeine Aspekte;
zentrale Funktionsstörungen; Sprachentwicklungsstörungen und typische Sprachfehler bei Kleinkindern; Frühdiagnostik; Überblick über medizinische Behandlungsmöglichkeiten, deren Kontrolle sowie weiterführende Maßnahmen. Audiometrie bei Kindern; Hörhilfen, Hörtraining. Prophylaxe im Hinblick auf die Entstehung sekundärer Beeinträchtigungen.
PHYSIOLOGIE UND PATHOLOGIE DER SEHFUNKTION
Semester:
Sehzentrum, Sehbahn und Sehorgan; Entwicklungsaspekte-Entwicklungspathologie; Augenverletzungen und -erkrankungen, zentrale Sehstörungen; Frühdiagnostik; Sehproben; Prophylaxe im Hinblick auf die Entstehung sekundärer Beeinträchtigungen; Methoden der Schielbehandlung sowie andere medizinische Behandlungsmethoden und deren Kontrolle.
PHYSIOLOGIE UND PATHOLOGIE DES BEWEGUNGSAPPARATES
und 2. Semester:
Skelett- und Muskelsystem, Gelenke; die häufigsten Erkrankungen bzw. Behinderungen und Mißbildungen im Bereich des Bewegungsapparates; typische Haltungsfehler;
Bewegungsauffälligkeiten. Grundlagen der Physikotherapie sowie anderer medizinischer Behandlungsmöglichkeiten, deren Kontrolle sowie weiterführende Maßnahmen. Prophylaxe im Hinblick auf die Entstehung sekundärer Beeinträchtigungen.
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht in den Pflichtgegenständen des theoretischen Ausbildungsbereiches ist sowohl in terdisziplinär wie im Zusammenwirken mit den Lehrern des Ausbildungsbereiches Sonderdidaktik praxisorientiert zu gestalten. Auf die spezifischen Anliegen einzelner Arten von Behinderungen kann im Rahmen des Unterrichtes in Pädagogik bzw. Psychologie durch Vorträge von Experten des jeweiligen Gebietes eingegangen werden.
Das Wissen aus verschiedenen Disziplinen soll dem Verständnis komplexer Zustandsbilder und Prozesse dienen und den Blick für die Möglichkeiten und Grenzen pädagogischen Handelns eröffnen.
Ebenso resultiert aus der Unterschiedlichkeit und Einmaligkeit jedes einzelnen, insbesondere jedes behinderten Kindes das Prinzip des Individualisierens, dem auch der Unterricht - soweit sachlich möglich - folgen sollte (Wahl des Ausbildungsschwerpunktes mit projektbezogenen Arbeiten).
In bezug auf das Verhältnis von Therapie und Erziehung soll die Erkenntnis gewonnen werden, daß jedes behinderte Kind entsprechend seiner Individualität erzogen werden muß. Therapeutisches Bemühen dient der Heilung oder Besserung und kann das erzieherische Handeln wirksam unterstützen, jedoch niemals ersetzen; ebenso unterstützt Erziehung die Therapie.
Um den Fortschritt im Bereich der Sonderpädagogik gerecht zu werden, haben alle Lehrer auch das Interesse an berufsbezogenen Veranstaltungen (Vorträge, Tagungen, Führungen, Seminare ua.) und einschlägiger Literatur zu wecken, um dadurch Wege zu selbständiger Weiterbildung zu eröffnen. Ebenso muß dem Prinzip, daß alle Unterrichtsgegenstände zur Persönlichkeitsbildung beizutragen haben, etwa was das eigene, persönliche Umgehen mit Problemen der Behinderten betrifft, seitens aller Lehrer bzw. Vortragenden Rechnung getragen werden. Dementsprechend ist auch den gruppendynamischen Prozessen, die sich in der Unterrichtsarbeit ergeben, fächerübergreifend entsprechende Beachtung zu schenken. Es ist darauf zu achten, daß die Vortragenden einzelner Fachgebiete untereinander Kontakt aufrechterhalten, sodaß Querverbindungen zwischen angrenzenden Bereichen möglich sind, Redundanz aber tunlichst vermieden wird.
Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. I § 2 Abs. 1)
B. Ausbildungsbereich Sonderdidaktik
Bildungs- und Lehraufgabe:
Ausgehend von den Kenntnissen der allgemeinen Erziehungs- und Bildungsziele, der speziellen Voraussetzungen der Arbeit im künftigen Berufsfeld (Sonderkindergarten, Heilpädagogische- und Integrationsgruppen im Kindergarten, Frühförderung in Zusammenarbeit mit den Kindertagesheimstätten, Familien, Kliniken, Ambulatorien, Beratungsstellen, Freizeiteinrichtungen und als mobile Sonderkindergärtner und Sonderkindergärtnerinnen) sowie der spezifischen Bedürfnisse, Verhaltens- und Betätigungsweisen entwicklungsgestörter bzw. behinderter Kleinkinder sollen die Schüler die Fähigkeit erwerben, behinderte Kleinkinder zu erziehen, insbesondere ihnen die ihrer Entwicklung und Persönlichkeitsentfaltung entsprechende Förderung und Hilfe angedeihen zu lassen.
Dazu gehört das Planen der Arbeit im umfassenden Sinn sowie im Detail, mit der Gruppe sowie mit dem Einzelkind ebenso wie das Reflektieren von Situationen, Handlungen und Vorgangsweisen, insbesondere im Hinblick auf präventive und prophylaktische Maßnahmen.
Ziel des Unterrichtes in Allgemeiner Sonderdidaktik ist es, spartenübergreifend Gemeinsamkeiten und Unterschiede der didaktischen Bedingungs- und Entscheidungsfelder herauszuarbeiten. Die jeweils spartenspezifische Didaktik orientiert sich schwerpunktmäßig an den sich aus der Behinderung ergebenden speziellen didaktischen Zielsetzungen, Inhalten sowie Methoden (einschließlich Früherziehung und Frühförderung).
Durch das Kennenlernen von unterschiedlichen Methoden und Lernprozessen im Zusammenhang mit bestimmten Inhalten bzw. Problemen soll die Entscheidungsfähigkeit und die Flexibilität des pädagogischen Handelns gefördert werden.
In Fragen der Zusammenarbeit mit den Eltern sowie interdisziplinär mit den anderen Fachleuten im Rahmen des sonderpädagogischen Teams sollen die angehenden Sonderkindergärtner und Sonderkindergärtnerinnen den eigenen Aufgabenbereich wahrnehmen, um später im gemeinsamen Tun sowie in der gegenseitigen Unterstützung die größtmögliche Wirkung für das behinderte Kind zu erreichen.
Lehrstoff:
ALLGEMEINE SONDERDIDAKTIK EINSCHLIESSLICH GRUNDLAGEN DER
FRÜHFÖRDERUNG
1., 2. u. 3. Semester (je 1 Wochenstunde):
Allgemeine Voraussetzungen für die Arbeit der Sonderkindergärtner und Sonderkindergärtnerinnen mit dem entwicklungsgestörten bzw. behinderten Kleinkind. Einblick in verschiedene didaktische Konzepte, Projekte, Modelle und Ansätze, deren Anwendbarkeit (Brauchbarkeit) in Anbetracht der unterschiedlichen Behinderungsarten und -grade bzw. von Mehrfachbehinderungen; allgemeingültige didaktische Prinzipien aus gleicher Sicht; deren Gewichtung und Entsprechung in bezug auf die vorgestellten Konzepte, Projekte, Modelle und Ansätze. Grundlage, Notwendigkeit sowie Zielsetzung der Früherziehung, Frühförderung und Integration aus der Sicht der Didaktik; Stellenwert der Frühförderung; Probleme der Schulvorbereitung und Einschulung des entwicklungsgefährdeten, entwicklungsgestörten bzw. behinderten Kindes (Nahtstellenproblematik).
Spezielle Erfordernisse hinsichtlich der unterschiedlichen Organisation der didaktischen Arbeit je nach Art des beruflichen Einsatzes in diversen Funktionen mit jeweils besonderen Voraussetzungen sowie speziell sich ergebenden Schwerpunkten.
Methoden und Maßnahmen der Zusammenarbeit mit Eltern (Kontaktnahme, Erstgespräch, Aussprache, Beratungsgespräch, Eingewöhnungsmodus ua.);
Vertrautmachen der Eltern mit speziellen Fördermaßnahmen und -zielen;
Formen der Mitarbeit von Eltern ua. Methoden und Maßnahmen der interdisziplinären Zusammenarbeit mit Sozialarbeitern, Ärzten, Therapeuten, Psychologen, Lehrern. Spezielle Teammodelle zur Durchführung. Positive und negative Einflüsse der Interventionen von Helfern auf die Familie als Ganzes.
Basale Bedeutung der für die Persönlichkeitsentfaltung unerläßlichen Aspekte der Arbeit mit dem entwicklungsgestörten bzw. behinderten Kind wie Umweltoffenheit, Spontaneität, Emotionalität, Sozialität, Kreativität und Wertverhalten.
Berufsbild, Selbstverständnis und Rolle der Sonderkindergärtner und Sonderkindergärtnerinnen im sonderpädagogischen Team, im Kindergarten, im Sonderkindergarten, in der heilpädagogischen Gruppe bzw. Integrationsgruppe, in der Arbeit mit der Familie des Kindes sowie in der Gesellschaft. Notwendigkeit der Supervision.
DIDAKTIK DER ARBEIT MIT LERN- UND
GEISTIG BEHINDERTEN KLEINKINDERN
1., 2. und 4. Semester (je 2 Wochenstunden),
Semster (Anm.: richtig: Semester) (1 Wochenstunde):
Überblick über die möglichen Verursachungen, Erscheinungsbilder und Verlaufsformen geistiger Behinderungen (verschiedenster Schweregrade) als Voraussetzung für die Entwicklung von Erziehungs- und Bildungsstrategien.
Spezielle Erfordernisse hinsichtlich der Raumgestaltung, des Tagesablaufs und des Spielangebots als Rahmen für die Erziehung und Bildung des lern- und geistig behinderten Kleinkindes im Kindergarten. Kenntnis der Erziehungs- und Bildungsbereiche als Grundlage für die didaktisch-methodische Vorbereitung und das praktische, pädagogische Vorgehen in der Gruppe. Förderung der Motorik und Sensorik, sozio-emotionale Erziehung, Sprachanbahnung, musische Erziehung, kognitive Bildung einschließlich Denkförderung sowie lebenspraktische Erziehung.
Aufbereiten der Bildungsinhalte in kleinsten Teilschritten, ausgehend vom unmittelbaren Erfahrungsbereich des einzelnen Kindes, im Rahmen der Langzeitplanung und der Kurzzeitvorbereitung; Ausarbeitung von Förderplänen sowie Führung von Entwicklungsbögen für einzelne Kinder.
Didaktisch-methodisches Vorgehen im Hinblick auf das Auffassungsvermögen, die Rückstände oder Ausfälle in der geistigen Entwicklung des Kindes: Herausstellen der Grundelemente und Grundstrukturen der jeweiligen Gegebenheiten im Sinne eines Durchschaubarmachens; Auswahl wesentlicher Bildungsinhalte aus der Fülle des möglichen Angebotes; Berücksichtigung des kindadäquaten Tempos bei der Aufnahme und Verarbeitung. Durch Gewöhnung bzw. Übung und Wiederholung soll das Kind ein Handlungsinventar erwerben sowie das Gelernte in aktives Verhalten umsetzen.
Fördermöglichkeiten beim schwerst/mehrfach behinderten Kleinkind (basale Stimulation, nonverbale Kommunikation).
Im Hinblick auf familiengerechte Frühförderung: Planung, Durchführung und kritische Überprüfung spezifischer Fördermethoden, deren Anwendung in Übereinstimmung mit den Förderintentionen der Eltern. Aufbau, Ziel und Verlauf einer heilpädagogischen Frühberatung unter Berücksichtigung individueller Erziehungsverhältnisse.
DIDAKTIK DER ARBEIT MIT VERHALTENSAUFFÄLLIGEN KLEINKINDERN
Semester (2 Wochenstunden),
Ausgehend von den Einsichten über die Vielfalt der Entstehungsmöglichkeiten, Aspekte und Symptome von Verhaltensauffälligkeiten (multifaktorielles Bedingungsgeflecht), die in der allgemeinen und in der Sonderpädagogik vermittelt werden; Stimulation zu Selbsteinsicht, auch im Sinne des Erwerbs einer selbstkritischen Haltung im Erziehungsbereich; Übertragung und Gegenübertragung als Hilfe bzw. Hemmnis bei der didaktischmethodischen Bewältigung von Erziehungs- und Lebenssituationen. Die sonderpädagogische Einstellung als grundlegende Voraussetzung für das angemessene Verhalten des Erziehers; praktische Beispiele zum „Andersein des Kleinkindes'' in seiner Auseinandersetzung mit den Personen, Dingen und Geschehnissen in der Umwelt von heute (Fachliteratur, praktische Erfahrungswerte ua.).
Überlegungen zu Raumgestaltung, Tagesablauf, Alltagsroutine und Spielangebot im Hinblick auf sich ergebende Verhaltensprobleme und den positiven Umgang damit sowohl im Kindergarten als auch im Sonderkindergarten.
„Heilende Kräfte im kindlichen Spiel'': Möglichkeiten der Anwendung der Prinzipien der nichtdirektiven Spieltherapie; der diagnostische und therapeutische Wert verschiedener spontaner Spielabläufe (Funktions-, Rollen-, Rezeptions-, Konstruktions- und Destruktionsspiel); unterstützende Maßnahmen zur Stabilisierung von sozialen Verhaltensweisen; regressive Tendenzen als therapeutische Möglichkeiten; Umgang mit elementarem Material (Wasser, Ton, Sand, Licht ua.), das Bilderbuch als besonderes Medium (Identifikation, „Anderssein'' als Positivum, sprachliche, emotionale und soziale Aspekte ua.).
Das Beobachten gruppendynamischer Prozesse, der Stellung des Einzelkindes in der Gruppe; Erkennen der Ansatzpunkte bzw. Signale im Verhalten des Kindes ; Einstellung einer didaktisch-methodisch überlegten Vorgangsweise (Förderplan) und Führung von Entwicklungsbögen für einzelne Kinder.
Die Bedeutung des sozialen Umfeldes für das verhaltensauffällige Kind, die sich daraus ergebende Notwendigkeit der Teamarbeit (Sonderkindergärtner, Sonderkindergärtnerinnen, Kindergärtner, Kindergärtnerinnen der Integrationsgruppe im Kindergarten, Therapeut, Kindergartenhelfer, Kindergartenhelferin, Konsiliararzt ua.) sowie der Stellenwert der Elternarbeit (Kontakt zur Familie, Beratung, Eltern als Cotherapeuten, Elternrunden ua.). Exemplarische Darstellung gezielter praktischer Hilfen, zB in der Arbeit mit Anfallskindern, mit mutistischen Kindern ua. Möglichkeiten der Verhaltensänderung durch Abbau von Unsicherheit und Aggressivität bei Angstbewältigung, Konzentrationsschwierigkeiten, Integrationsproblemen ua. in und durch die Gruppe sowie in der Einzelarbeit mit dem Kind. Probleme, die sich aus der direkten Konfrontation mit dem verhaltensauffälligen Kleinkind in „akuten Situationen' ergeben. Praktische Hilfen (Interventionstechniken zum Unterbrechen von Verhaltensschemata, zur positiven Stützung, zur Kontrolle der eigenen Emotionen ua.).
DIDAKTIK DER ARBEIT MIT SPRACHBEHINDERTEN KLEINKINDERN
1., 2., 3. und 4. Semester (je 2 Wochenstunden):
Methoden, Mittel und Maßnahmen zur Förderung des sprachlich auffälligen Kleinkindes im Vorfeld der Sprachtherapie:
Kontaktherstellung zum Sprachheilpädagogen; Überwindung von Hemmungen beim Umgang mit Dingen; Initiieren von Imitationsverhalten; Anhebung der Konzentrationsfähigkeit; Verbesserung der sensorischen Unterscheidungsfähigkeit.
Notwendigkeit und Möglichkeiten der Einbeziehung bzw. der Mitarbeit von Kindergärtnern und Kindergärtnerinnen und Eltern - sowie speziell der HNO-Ärzte und der Zahnärzte - bei diversen Maßnahmen der Sprachförderung.
Selektiver Einsatz von sprachfördernden Spielen und Spielgaben, insbesondere auch von Bildern und Bilderbüchern; Anleitung zur Herstellung einfacher Übungsmaterialien.
Methoden zur Überprüfung der Sprache beim Kleinkind: Beobachtung der Spontansprache, Feststellung der sprachlichen Ausfälle, Erhebung des Entwicklungsstandes von Artikulation, Wortschatz, Satzbau ua.; schriftliche Aufzeichnungen der Überprüfungsergebnisse; Führung von Entwicklungsbögen für einzelne Kinder.
Möglichkeiten der Erkennung von Sprachauffälligkeiten im frühen Lebensalter in Abgrenzung zu den entwicklungsbedingten Eigentümlichkeiten der Sprache des Kleinkindes. Überblick über die primären und sekundären Sprachentwicklungsstörungen als Voraussetzung für die Behandlung der häufigsten Sprach- und Sprechstörungen im Kleinkindalter (verzögerte Sprachentwicklung, Dysgrammatismus, Dyslalie, Rhinophonie, Stottern, Poltern ua.). Methodischer Ansatz bei psychogen verursachten Sprachschwierigkeiten und -störungen.
Kenntnis der unterschiedlichen Therapieverfahren auch im Hinblick auf die jeweils spezifische Problematik im Zusammenhang mit anderen Behinderungsarten (Mehrfachbehinderung).
Anleitung zur Anwendung technischer Geräte für die sprachheilpädagogische Arbeit.
Planung und Darstellung der Therapie, deren Verlauf, Kontrolle und Auswertung.
DIDAKTIK DER ARBEIT MIT KÖRPERBEHINDERTEN KLEINKINDERN
und 2. Semester (je 2 Wochenstunden),
und 4. Semester (je 1 Wochenstunde):
Konzeption des Gruppenraumes entsprechend den Bedürfnissen körperbehinderter Kleinkinder; Einplanung spezieller Vorrichtungen für einzelne Kinder (therapeutische Behelfe).
Eingebaut in den Tagesablauf methodische Hilfen zur Förderung der Selbständigkeit in lebenspraktischen Bereichen (Essen, An- und Ausziehen, Aufsuchen der Toilette ua.).
Behinderungsadäquates Spiel- und Beschäftigungsmaterial für Einzel- und Gruppenaktivitäten. Methoden und Maßnahmen zur gezielten Förderung der Grob- und Feinmotorik (Grundbewegungsmuster wie Lageveränderung, Fortbewegung, Handgeschicklichkeit, Artikulation ua.) im Rahmen der Bildungs- und Erziehungsarbeit. Ganzkörperliches Erfahren von Begriffen, bevor sie aufs Zweidimensionale im Zeichen umgesetzt werden. Stellenwert der verschiedenen Spielformen (insbesondere der Konstruktionsspiele, Zeichnen, Malen, Werken ua.), der rhythmisch-musikalischen sowie der musikalischen Erziehung. Anleitung zur Herstellung von spezialisierten Spielmaterialien und Behelfen für körperbehinderte Kleinkinder.
Überblick über die verschiedenen Therapiemöglichkeiten. Einbeziehung therapeutischer Elemente in die praktische Erziehungsarbeit (therapiegerechtes Erzieherverhalten); interdisziplinäre Zusammenarbeit im Team.
Erstellung der thematischen Vorbereitung und der Langzeitplanung sowie Ausarbeitung von Erziehungs- und Bildungsstrategien. Führung von Entwicklungsbögen für einzelne Kinder.
Im Hinblick auf familienbegleitende Frühförderung: Planung, Durchführung und kritische Überprüfung spezifischer Fördermethoden, deren Anwendung in Übereinstimmung mit den Förderintentionen der Eltern. Aufbau, Ziel und Verlauf einer heilpädagogischen Frühberatung mit Berücksichtigung individueller Erziehungsverhältnisse.
DIDAKTIK DER ARBEIT MIT HÖRGESCHÄDIGTEN KLEINKINDERN
und 3. Semester (je 1 Wochenstunde),
Semester (2 Wochenstunden):
Einführung in die Erlebniswelt des hörgeschädigten (schwerhörigen und gehörlosen) Kleinkindes unter Berücksichtigung der Beeinträchtigung der Entwicklung: Erfahrungserschwerung durch Verminderung oder Ausfall von akustischen Umweltsignalen (Einengung bzw. Verarmung des auditiven Wahrnehmungsfeldes), insbesondere auch der sprachlichen Information; Gefahr der sozialen Isolierung infolge Kommunikationsschwierigkeiten und der psychischen Verarmung durch die Kontakterschwerung zu Bezugspersonen; Gefahr von Folgeschäden, wenn nicht rechtzeitig auf Grund von Früherfassung und Frühförderung adäquate Erziehungs- und Bildungsstrategien einsetzen (insbesondere Sprachlosigkeit sowie psychische Störungen als folgenschwerste Sekundärschädigungen).
Didaktisch-methodisches Vorgehen im Hinblick auf Spracherwerb:
Erlernen des Absehens (Aufbau eines Absehwortschatzes);
Artikulationsübungen (Lautbildung, Stimmbildung, Sprachkorrektur);
Anbilden von einfachen Sprachformen, die Spontanäußerungen ermöglichen.
Didaktisch-methodisches Vorgehen im Hinblick auf Nutzbarmachung von Hörresten (substitutive Methode): Hörtraining, insbesondere auch Unterstützung des Absehens durch elektro-akustisch verstärkte Höreindrücke; Übungen zur Nutzung des Tastsinnes (Abfühlen von Vibrationen).
Förderung des hörgeschädigten Kleinkindes durch rhythmische Erziehung, durch Übungen zur Lockerung des Sprechapparates und Aufbau von Gestaltungsmitteln beim Sprechen (Akzentuierung, Sprechtempo, Lautstärke, Sprechrhythmus, Sprechmelodie).
Anlage und Führung notwendiger schriftlicher Aufzeichnungen (Langzeitplanung, thematische Vorbereitung, Entwicklungsbögen für einzelne Kinder).
Wege und Maßnahmen zur Vermittlung eines der Realität entsprechenden Weltbildes: Förderung der Orientierung in der auf Hören eingestellten Umwelt; Kompensation sprachabhängiger Erfahrungsdefizite durch Erziehung zu selbständigem Handeln; Aufbau einfacher kommunikativer Verhaltensformen für den Umgang mit Hörenden und Gehörlosen; sprachbegleitende Gebärde; Einführung in Gebärdensprache und Manualsysteme; didaktisch-methodische Möglichkeiten der individuellen lautsprachlichen Förderung auch bei zusätzlicher Behinderung des Einzelkindes; Sonderprobleme der Arbeit mit mehrfachbehinderten bzw. aphasischen Kleinkindern einzeln und in der Gruppe; Selektion der Bildungs- und Erziehungsangebote entsprechend dem hörbehinderten Kleinkind sowie Entwicklung und Einsatz spezifischer Mittel zur lautsprachlichen Förderung im Rahmen dieser Angebote; Verwendung von Wahrnehmungshilfen (elektroakustische Hörhilfen, Indikatoren, computergestützte Therapieprogramme) für die Mobilisierung der Funktionsreste des Gehörs bzw. für die Sprachausbildung. Methodische Anleitung der Eltern zur Hausspracherziehung.
DIDAKTIK DER ARBEIT MIT SEHGESCHÄDIGTEN KLEINKINDERN
und 3. Semester (je 1 Wochenstunde),
Semester (2 Wochenstunden):
Einführung in die Erlebniswelt des sehgeschädigten (sehbehinderten bzw. blinden) Kleinkindes unter Berücksichtigung der Beeinträchtigungen der Entwicklung: Das Problem der Erfahrungserschwerung durch die Verminderung bzw. den Ausfall von visuellen Umweltsignalen (Einengung bzw. Verarmung des visuellen Wahrnehmungsfeldes); Einschränkung der sozialen Kontaktmöglichkeiten, Kommunikationsschwierigkeiten und damit zusammenhängende psychische Probleme; Gefahr von Folgeschäden, wenn nicht rechtzeitig auf Grund von Früherfassung und Frühförderung gezielte Erziehungs- und Bildungsstrategien einsetzen.
Didaktisch-methodisches Vorgehen im Hinblick auf die Nutzbarmachung des Rest-Sehvermögens.
Methoden der Kompensation der Ausfälle durch Ausnutzung anderer Sinnesbereiche.
Spezielle Arbeitsbehelfe, inklusive technischer Geräte, zB für das Schieltraining.
Wege und Maßnahmen zur Vermittlung möglichst realitätsnaher Umwelterfahrungen; hierauf abzielend Überlegungen zur Raumgestaltung und zur Planung des Tagesablaufs; spezifische Strategien zur Förderung der Selbständigkeit im lebenspraktischen Bereich, der Aktivität und Mobilität; Aufbereitung der Bildungsinhalte und -angebote; Hilfen zum Abbau allenthalben auffälliger Verhaltensmuster.
Berücksichtigung der Unterscheidung, Abstufung bzw. Abgrenzung von Entwicklungs- und Erziehungsproblemen sehbehinderter bzw. blinder Kinder bei der didaktisch-methodischen Planung der Gruppenarbeit.
Anlage und Führung notwendiger schriftlicher Aufzeichnungen (Langzeitplanung, thematische Vorbereitung, Entwicklungsbögen für einzelne Kinder). Methodische Anleitung und Stützung der Eltern im Hinblick auf die Erziehung zur Selbständigkeit in der Lebensbewältigung.
RHYTHMISCH-MUSIKALISCHE ERZIEHUNG DES BEHINDERTEN KLEINKINDES
Rhythmik:
1., 2. und 3. Semester (je 1 Wochenstunde):
Bedeutung der rhythmisch-musikalischen Erziehung für die Arbeit in den einzelnen Sparten der Sonderpädagogik insbesondere als eine auf ganzheitliche Erziehung gerichtete Methode (Bildung der Gesamtpersönlichkeit) sowie deren therapeutische Möglichkeiten in der Einzel- und Gruppenarbeit. Rhythmisch-musikalische Erziehung als Hilfe zum Abbau von Aggression und Spannung, von Kommunikations- und Konzentrationsschwäche; Möglichkeiten des spontanen Reagierens und Anpassens (bei einem Minimum an verbaler Steuerung); Bedeutung der rhythmisch-musikalischen Erziehung in der Sprachheilpädagogik und der Arbeit mit körperbehinderten Kleinkindern.
Zielsetzung, Anwendung, Grundelemente und Grundhaltungen dieser Methode sowie Übungsarten, Übungsmaterial ua. aufbauend auf den bereits erworbenen Grundkenntnissen. Methodisches Aufgliedern und Realisieren des Prinzips der rhythmisch-musikalischen Erziehung. Verständnis für die Modifikation des Übungsgutes für behinderte Kleinkinder. Sensibilisierung - durch Eigenerfahrung - für die differenzierte Beobachtung, Analyse und Auswertung.
Erweiterung der Kenntnis einschlägiger Fachliteratur.
Musik:
und 4. Semester (je 1 Wochenstunde):
Überblick über Grundlagen, Einsatzgebiete und Anwendungsmöglichkeiten der Musik; die Bedeutung der Musiktherapie als wichtige nonverbale Behandlungsmethode auch für Kleinkinder.
Selbsterfahrung mit Musik (aktiv und rezeptiv) und elementaren Musikinstrumenten, Musizierpraxis nach therapeutischen Gesichtspunkten zur Förderung des kommunikativen und sozialintegrativen Verhaltens, der Spontaneität und Kreativität, der Stützfunktionen und des Ausdrucksvermögens: Improvisation, der musikalische Dialog, Lied und Bewegung, Malen mit Musik ua. Anleitung zum Erfinden von Liedern, Musikgeschichten, musikalischen Untermalungen ua.
BILDNERISCHES GESTALTEN ZUR FÖRDERUNG
ENTWICKLUNGSGESTÖRTER UND BEHINDERTER KLEINKINDER
Semester (2 Wochenstunden):
Ästhetische Erziehung verstanden als Förderung im kognitiven, kreativen und sozial-emotionalen Bereich; von daher Erkennen der Bedeutung von bildnerischer Betätigung als Lernmöglichkeit sowie auch als Ausgleichs-, Sozialisations- und Integrationsfaktor; das Aufspüren von Möglichkeiten bildnerischen Gestaltens für behinderte Kleinkinder und das Aufbereiten von Techniken entsprechend der Individuallage des einzelnen Kindes; behinderungsadäquate Hilfen von seiten des Erziehers.
Vorstufen zum bildnerischen Gestalten in Form einfacher Funktionsspiele mit verschiedenartigen Materialien; Hinführen zum Konstruieren; Förderung im Malen, Zeichnen, Drucken, Reißen, Falten, Schneiden, Kleben ua. (vielfältige Möglichkeiten der Variation) sowie im Werken mit sogenanntem „wertlosen'' Material, Naturmaterial, Textilien, Holz, Folie ua.
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht in den jeweiligen Teilbereichen soll mit entsprechenden fachlichen Erkenntnissen des theoretischen Ausbildungsbereiches verknüpft und in enger Verbindung mit der Praxis erarbeitet werden, um den Transfer auf die praktischen beruflichen Aufgaben im Sonderkindergarten und bei Frühförderung zu sichern. Der Gefahr der zu einseitigen Betrachtung bzw. einer Überbewertung des therapeutischen gegenüber dem pädagogischen Auftrag ist entgegenzuwirken, und zwar im Sinne einer möglichst allseitigen Erziehung und Bildung auch der behinderten Kleinkinder sowie im Hinblick auf potentielle Integrationsbemühungen.
Um Anschaulichkeit und Effektivität zu sichern, sind Demonstrationen (unter Einbeziehung von Medien) sowie auch die direkte Arbeit mit behinderten Kleinkindern zu nützen, gemäß den Prinzipien des Individualisierens und der Gruppenarbeit, aber unter strikter Wahrung des notwendigen pädagogischen Taktes. Etwaige Exkursionen und Hospitationen sollen unter der Leitung des Fachbetreuers stehen. Eine fallweise Gestaltung des Unterrichtes als Blockseminar kann sich aus der Eigenart einzelner Lehrinhalte bzw. der Verfügbarkeit außerschulischer Experten als notwendig erweisen. Die Möglichkeiten der Einbeziehung von Eltern in der jeweils gebotenen Art (von der bloßen Beratung bis zur Unterstützung der Arbeit) sind wahrzunehmen.
Selbstaktivität und Selbsterfahrung in den musischen Fächern sollen die Sensibilität für kreative Ausdrucksfähigkeit und die Eigenständigkeit fördern, auch im Hinblick auf die ebenfalls notwendige Feinfühligkeit und den Erfindungsreichtum im Umgang mit entwicklungsgestörten bzw. behinderten Kleinkindern in deren sozialem Umfeld.
Das Interesse an berufsbezogener Literatur und selbständiger Weiterbildung ist zu fördern.
BEWEGUNGSERZIEHUNG ZUR FÖRDERUNG ENTWICKLUNGSGESTÖRTER UND
BEHINDERTER KLEINKINDER
Semester (2 Wochenstunden),
Semester (1 Wochenstunde):
Bewegungserziehung verstanden als Förderung der Bewegungsmöglichkeiten entwicklungsgestörter und behinderter Kleinkinder unter Bedachtnahme auf die adäquate Befriedigung ihrer Bewegungsbedürfnisse: mit einzelnen Kindern und in der Gruppe, im Bereich der Grob- sowie der Feinmotorik; Ausschöpfung der sich ergebenden Lernmöglichkeiten im emotional-sozialen, kognitiven und kreativen Bereich, dh. auch als Ausgleichs-, Sozialisations- und Integrationsfaktor im Unterschied zu den ganz speziellen Zielsetzungen bewegungstherapeutischer Maßnahmen.
Überblick über die spezifischen Probleme der Bewegungserziehung bei verschiedenen Behinderungsarten und -graden.
Lösende, dehnende bzw. kräftigende Übungen, zu gestalten je nach Behinderungsart und Individuallage, sowie Übungen zur Förderung der motorischen Eigenschaften (Koordination, Reaktion, Konzentration, Kondition).
Bewegungsaufgaben für den Bereich der motorischen Fertigkeiten mit Zielsetzungen, die ausdrücklich Freiraum gewähren für vielfältige Varianten bei spontanem Erproben.
Die Bedeutung des Ordnungsrahmens, dessen bewußte Veränderung zur Anregung produktivkreativer Einfälle und Lösungen im Bewegungsbereich; Auswerten solcher Spielideen und -varianten für weiterführende und/oder komplexere Übungsformen und -situationen.
Erwerben von Kenntnissen und Fertigkeiten in der Verwendung von standardisierten Geräten und Behelfsgeräten, deren Auswahl im Hinblick auf Veränderbarkeit und möglichst freie Verfügbarkeit.
Bedeutung des regelmäßigen Angebots von Übungseinheiten, Auffinden von Möglichkeiten des Einbaues kurzer Übungssequenzen in den Tagesablauf ohne weitläufige Vorbereitungen. Im orthopädischen Bereich Haltungsübungen (Schwerpunkte: Wirbelsäule, Füße); Gleichgewichtsaufgaben zur Verbesserung von Haltungsgefühl und Haltungsaufbau.
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht ist mit den fachlichen Erkenntnissen des theoretischen Ausbildungsbereiches zu verknüpfen und in enger Verbindung mit der Praxis zu erarbeiten, um den Transfer auf die praktischen beruflichen Aufgaben der Sonderkindergärtner und Sonderkindergärtnerinnen zu sichern und die möglichst allseitige Erziehung und Bildung des entwicklungsgestörten bzw. behinderten Kleinkindes zu gewährleisten.
Demonstrationen (unter Einbeziehung von Medien), Exkursionen und Hospitationen sollen unter der Leitung eines Fachbetreuers stehen. Eine fallweise Gestaltung des Unterrichts als Blockseminar kann sich aus der Eigenart einzelner Lehrinhalte bzw. der Verfügbarkeit außerschulischer Experten als notwendig erweisen.
Die Möglichkeiten der Einbeziehung von Eltern in der jeweils gebotenen Art (von der Beratung und Stützung bis zu deren aktiver Unterstützung der sonderpädagogischen Arbeit) sind wahrzunehmen.
Selbstaktivität und Selbsterfahrung sollen das Interesse für die Anliegen der Bewegungserziehung fördern sowie zur praktischen Erprobung mit Kleinkindern, einzeln und in der Gruppe, ermutigen.
Das Interesse an berufsbezogener Literatur und selbständiger Weiterbildung ist zu fördern, auch im Hinblick auf die methodische Weiterentwicklung auf diesem Gebiet.
Tritt hinsichtlich des ersten Semesters mit Ablauf des 31. 8. 1999,
hinsichtlich der weiteren Semester semesterweise auslaufend außer
Kraft (vgl. Art. I § 5, BGBl. II Nr. 354/1999).
B. Ausbildungsbereich Sonderdidaktik
Bildungs- und Lehraufgabe:
Ausgehend von den Kenntnissen der allgemeinen Erziehungs- und Bildungsziele, der speziellen Voraussetzungen der Arbeit im künftigen Berufsfeld (Sonderkindergarten, Heilpädagogische- und Integrationsgruppen im Kindergarten, Frühförderung in Zusammenarbeit mit den Kindertagesheimstätten, Familien, Kliniken, Ambulatorien, Beratungsstellen, Freizeiteinrichtungen und als mobile Sonderkindergärtner und Sonderkindergärtnerinnen) sowie der spezifischen Bedürfnisse, Verhaltens- und Betätigungsweisen entwicklungsgestörter bzw. behinderter Kleinkinder sollen die Schüler die Fähigkeit erwerben, behinderte Kleinkinder zu erziehen, insbesondere ihnen die ihrer Entwicklung und Persönlichkeitsentfaltung entsprechende Förderung und Hilfe angedeihen zu lassen.
Dazu gehört das Planen der Arbeit im umfassenden Sinn sowie im Detail, mit der Gruppe sowie mit dem Einzelkind ebenso wie das Reflektieren von Situationen, Handlungen und Vorgangsweisen, insbesondere im Hinblick auf präventive und prophylaktische Maßnahmen.
Ziel des Unterrichtes in Allgemeiner Sonderdidaktik ist es, spartenübergreifend Gemeinsamkeiten und Unterschiede der didaktischen Bedingungs- und Entscheidungsfelder herauszuarbeiten. Die jeweils spartenspezifische Didaktik orientiert sich schwerpunktmäßig an den sich aus der Behinderung ergebenden speziellen didaktischen Zielsetzungen, Inhalten sowie Methoden (einschließlich Früherziehung und Frühförderung).
Durch das Kennenlernen von unterschiedlichen Methoden und Lernprozessen im Zusammenhang mit bestimmten Inhalten bzw. Problemen soll die Entscheidungsfähigkeit und die Flexibilität des pädagogischen Handelns gefördert werden.
In Fragen der Zusammenarbeit mit den Eltern sowie interdisziplinär mit den anderen Fachleuten im Rahmen des sonderpädagogischen Teams sollen die angehenden Sonderkindergärtner und Sonderkindergärtnerinnen den eigenen Aufgabenbereich wahrnehmen, um später im gemeinsamen Tun sowie in der gegenseitigen Unterstützung die größtmögliche Wirkung für das behinderte Kind zu erreichen.
Lehrstoff:
ALLGEMEINE SONDERDIDAKTIK EINSCHLIESSLICH GRUNDLAGEN DER
FRÜHFÖRDERUNG
1., 2. u. 3. Semester:
Allgemeine Voraussetzungen für die Arbeit der Sonderkindergärtner und Sonderkindergärtnerinnen mit dem entwicklungsgestörten bzw. behinderten Kleinkind. Einblick in verschiedene didaktische Konzepte, Projekte, Modelle und Ansätze, deren Anwendbarkeit (Brauchbarkeit) in Anbetracht der unterschiedlichen Behinderungsarten und -grade bzw. von Mehrfachbehinderungen; allgemeingültige didaktische Prinzipien aus gleicher Sicht; deren Gewichtung und Entsprechung in bezug auf die vorgestellten Konzepte, Projekte, Modelle und Ansätze. Grundlage, Notwendigkeit sowie Zielsetzung der Früherziehung, Frühförderung und Integration aus der Sicht der Didaktik; Stellenwert der Frühförderung; Probleme der Schulvorbereitung und Einschulung des entwicklungsgefährdeten, entwicklungsgestörten bzw. behinderten Kindes (Nahtstellenproblematik).
Spezielle Erfordernisse hinsichtlich der unterschiedlichen Organisation der didaktischen Arbeit je nach Art des beruflichen Einsatzes in diversen Funktionen mit jeweils besonderen Voraussetzungen sowie speziell sich ergebenden Schwerpunkten.
Methoden und Maßnahmen der Zusammenarbeit mit Eltern (Kontaktnahme, Erstgespräch, Aussprache, Beratungsgespräch, Eingewöhnungsmodus ua.);
Vertrautmachen der Eltern mit speziellen Fördermaßnahmen und -zielen;
Formen der Mitarbeit von Eltern ua. Methoden und Maßnahmen der interdisziplinären Zusammenarbeit mit Sozialarbeitern, Ärzten, Therapeuten, Psychologen, Lehrern. Spezielle Teammodelle zur Durchführung. Positive und negative Einflüsse der Interventionen von Helfern auf die Familie als Ganzes.
Basale Bedeutung der für die Persönlichkeitsentfaltung unerläßlichen Aspekte der Arbeit mit dem entwicklungsgestörten bzw. behinderten Kind wie Umweltoffenheit, Spontaneität, Emotionalität, Sozialität, Kreativität und Wertverhalten.
Berufsbild, Selbstverständnis und Rolle der Sonderkindergärtner und Sonderkindergärtnerinnen im sonderpädagogischen Team, im Kindergarten, im Sonderkindergarten, in der heilpädagogischen Gruppe bzw. Integrationsgruppe, in der Arbeit mit der Familie des Kindes sowie in der Gesellschaft. Notwendigkeit der Supervision.
DIDAKTIK DER ARBEIT MIT LERN- UND
GEISTIG BEHINDERTEN KLEINKINDERN
1., 2. und 4. Semester,
Semster (Anm.: richtig: Semester):
Überblick über die möglichen Verursachungen, Erscheinungsbilder und Verlaufsformen geistiger Behinderungen (verschiedenster Schweregrade) als Voraussetzung für die Entwicklung von Erziehungs- und Bildungsstrategien.
Spezielle Erfordernisse hinsichtlich der Raumgestaltung, des Tagesablaufs und des Spielangebots als Rahmen für die Erziehung und Bildung des lern- und geistig behinderten Kleinkindes im Kindergarten. Kenntnis der Erziehungs- und Bildungsbereiche als Grundlage für die didaktisch-methodische Vorbereitung und das praktische, pädagogische Vorgehen in der Gruppe. Förderung der Motorik und Sensorik, sozio-emotionale Erziehung, Sprachanbahnung, musische Erziehung, kognitive Bildung einschließlich Denkförderung sowie lebenspraktische Erziehung.
Aufbereiten der Bildungsinhalte in kleinsten Teilschritten, ausgehend vom unmittelbaren Erfahrungsbereich des einzelnen Kindes, im Rahmen der Langzeitplanung und der Kurzzeitvorbereitung; Ausarbeitung von Förderplänen sowie Führung von Entwicklungsbögen für einzelne Kinder.
Didaktisch-methodisches Vorgehen im Hinblick auf das Auffassungsvermögen, die Rückstände oder Ausfälle in der geistigen Entwicklung des Kindes: Herausstellen der Grundelemente und Grundstrukturen der jeweiligen Gegebenheiten im Sinne eines Durchschaubarmachens; Auswahl wesentlicher Bildungsinhalte aus der Fülle des möglichen Angebotes; Berücksichtigung des kindadäquaten Tempos bei der Aufnahme und Verarbeitung. Durch Gewöhnung bzw. Übung und Wiederholung soll das Kind ein Handlungsinventar erwerben sowie das Gelernte in aktives Verhalten umsetzen.
Fördermöglichkeiten beim schwerst/mehrfach behinderten Kleinkind (basale Stimulation, nonverbale Kommunikation).
Im Hinblick auf familiengerechte Frühförderung: Planung, Durchführung und kritische Überprüfung spezifischer Fördermethoden, deren Anwendung in Übereinstimmung mit den Förderintentionen der Eltern. Aufbau, Ziel und Verlauf einer heilpädagogischen Frühberatung unter Berücksichtigung individueller Erziehungsverhältnisse.
DIDAKTIK DER ARBEIT MIT VERHALTENSAUFFÄLLIGEN KLEINKINDERN
Semester, 2., 3. und 4. Semester:
Ausgehend von den Einsichten über die Vielfalt der Entstehungsmöglichkeiten, Aspekte und Symptome von Verhaltensauffälligkeiten (multifaktorielles Bedingungsgeflecht), die in der allgemeinen und in der Sonderpädagogik vermittelt werden; Stimulation zu Selbsteinsicht, auch im Sinne des Erwerbs einer selbstkritischen Haltung im Erziehungsbereich; Übertragung und Gegenübertragung als Hilfe bzw. Hemmnis bei der didaktischmethodischen Bewältigung von Erziehungs- und Lebenssituationen. Die sonderpädagogische Einstellung als grundlegende Voraussetzung für das angemessene Verhalten des Erziehers; praktische Beispiele zum „Andersein des Kleinkindes” in seiner Auseinandersetzung mit den Personen, Dingen und Geschehnissen in der Umwelt von heute (Fachliteratur, praktische Erfahrungswerte ua.).
Überlegungen zu Raumgestaltung, Tagesablauf, Alltagsroutine und Spielangebot im Hinblick auf sich ergebende Verhaltensprobleme und den positiven Umgang damit sowohl im Kindergarten als auch im Sonderkindergarten.
„Heilende Kräfte im kindlichen Spiel”: Möglichkeiten der Anwendung der Prinzipien der nichtdirektiven Spieltherapie; der diagnostische und therapeutische Wert verschiedener spontaner Spielabläufe (Funktions-, Rollen-, Rezeptions-, Konstruktions- und Destruktionsspiel); unterstützende Maßnahmen zur Stabilisierung von sozialen Verhaltensweisen; regressive Tendenzen als therapeutische Möglichkeiten; Umgang mit elementarem Material (Wasser, Ton, Sand, Licht ua.), das Bilderbuch als besonderes Medium (Identifikation, „Anderssein” als Positivum, sprachliche, emotionale und soziale Aspekte ua.).
Das Beobachten gruppendynamischer Prozesse, der Stellung des Einzelkindes in der Gruppe; Erkennen der Ansatzpunkte bzw. Signale im Verhalten des Kindes ; Einstellung einer didaktisch-methodisch überlegten Vorgangsweise (Förderplan) und Führung von Entwicklungsbögen für einzelne Kinder.
Die Bedeutung des sozialen Umfeldes für das verhaltensauffällige Kind, die sich daraus ergebende Notwendigkeit der Teamarbeit (Sonderkindergärtner, Sonderkindergärtnerinnen, Kindergärtner, Kindergärtnerinnen der Integrationsgruppe im Kindergarten, Therapeut, Kindergartenhelfer, Kindergartenhelferin, Konsiliararzt ua.) sowie der Stellenwert der Elternarbeit (Kontakt zur Familie, Beratung, Eltern als Cotherapeuten, Elternrunden ua.). Exemplarische Darstellung gezielter praktischer Hilfen, zB in der Arbeit mit Anfallskindern, mit mutistischen Kindern ua. Möglichkeiten der Verhaltensänderung durch Abbau von Unsicherheit und Aggressivität bei Angstbewältigung, Konzentrationsschwierigkeiten, Integrationsproblemen ua. in und durch die Gruppe sowie in der Einzelarbeit mit dem Kind. Probleme, die sich aus der direkten Konfrontation mit dem verhaltensauffälligen Kleinkind in „akuten Situationen` ergeben. Praktische Hilfen (Interventionstechniken zum Unterbrechen von Verhaltensschemata, zur positiven Stützung, zur Kontrolle der eigenen Emotionen ua.).
DIDAKTIK DER ARBEIT MIT SPRACHBEHINDERTEN KLEINKINDERN
1., 2., 3. und 4. Semester:
Methoden, Mittel und Maßnahmen zur Förderung des sprachlich auffälligen Kleinkindes im Vorfeld der Sprachtherapie:
Kontaktherstellung zum Sprachheilpädagogen; Überwindung von Hemmungen beim Umgang mit Dingen; Initiieren von Imitationsverhalten; Anhebung der Konzentrationsfähigkeit; Verbesserung der sensorischen Unterscheidungsfähigkeit.
Notwendigkeit und Möglichkeiten der Einbeziehung bzw. der Mitarbeit von Kindergärtnern und Kindergärtnerinnen und Eltern - sowie speziell der HNO-Ärzte und der Zahnärzte - bei diversen Maßnahmen der Sprachförderung.
Selektiver Einsatz von sprachfördernden Spielen und Spielgaben, insbesondere auch von Bildern und Bilderbüchern; Anleitung zur Herstellung einfacher Übungsmaterialien.
Methoden zur Überprüfung der Sprache beim Kleinkind: Beobachtung der Spontansprache, Feststellung der sprachlichen Ausfälle, Erhebung des Entwicklungsstandes von Artikulation, Wortschatz, Satzbau ua.; schriftliche Aufzeichnungen der Überprüfungsergebnisse; Führung von Entwicklungsbögen für einzelne Kinder.
Möglichkeiten der Erkennung von Sprachauffälligkeiten im frühen Lebensalter in Abgrenzung zu den entwicklungsbedingten Eigentümlichkeiten der Sprache des Kleinkindes. Überblick über die primären und sekundären Sprachentwicklungsstörungen als Voraussetzung für die Behandlung der häufigsten Sprach- und Sprechstörungen im Kleinkindalter (verzögerte Sprachentwicklung, Dysgrammatismus, Dyslalie, Rhinophonie, Stottern, Poltern ua.). Methodischer Ansatz bei psychogen verursachten Sprachschwierigkeiten und -störungen.
Kenntnis der unterschiedlichen Therapieverfahren auch im Hinblick auf die jeweils spezifische Problematik im Zusammenhang mit anderen Behinderungsarten (Mehrfachbehinderung).
Anleitung zur Anwendung technischer Geräte für die sprachheilpädagogische Arbeit.
Planung und Darstellung der Therapie, deren Verlauf, Kontrolle und Auswertung.
DIDAKTIK DER ARBEIT MIT KÖRPERBEHINDERTEN KLEINKINDERN
und 2. Semester, 3. und 4. Semester:
Konzeption des Gruppenraumes entsprechend den Bedürfnissen körperbehinderter Kleinkinder; Einplanung spezieller Vorrichtungen für einzelne Kinder (therapeutische Behelfe).
Eingebaut in den Tagesablauf methodische Hilfen zur Förderung der Selbständigkeit in lebenspraktischen Bereichen (Essen, An- und Ausziehen, Aufsuchen der Toilette ua.).
Behinderungsadäquates Spiel- und Beschäftigungsmaterial für Einzel- und Gruppenaktivitäten. Methoden und Maßnahmen zur gezielten Förderung der Grob- und Feinmotorik (Grundbewegungsmuster wie Lageveränderung, Fortbewegung, Handgeschicklichkeit, Artikulation ua.) im Rahmen der Bildungs- und Erziehungsarbeit. Ganzkörperliches Erfahren von Begriffen, bevor sie aufs Zweidimensionale im Zeichen umgesetzt werden. Stellenwert der verschiedenen Spielformen (insbesondere der Konstruktionsspiele, Zeichnen, Malen, Werken ua.), der rhythmisch-musikalischen sowie der musikalischen Erziehung. Anleitung zur Herstellung von spezialisierten Spielmaterialien und Behelfen für körperbehinderte Kleinkinder.
Überblick über die verschiedenen Therapiemöglichkeiten. Einbeziehung therapeutischer Elemente in die praktische Erziehungsarbeit (therapiegerechtes Erzieherverhalten); interdisziplinäre Zusammenarbeit im Team.
Erstellung der thematischen Vorbereitung und der Langzeitplanung sowie Ausarbeitung von Erziehungs- und Bildungsstrategien. Führung von Entwicklungsbögen für einzelne Kinder.
Im Hinblick auf familienbegleitende Frühförderung: Planung, Durchführung und kritische Überprüfung spezifischer Fördermethoden, deren Anwendung in Übereinstimmung mit den Förderintentionen der Eltern. Aufbau, Ziel und Verlauf einer heilpädagogischen Frühberatung mit Berücksichtigung individueller Erziehungsverhältnisse.
DIDAKTIK DER ARBEIT MIT HÖRGESCHÄDIGTEN KLEINKINDERN
und 3. Semester, 4. Semester:
Einführung in die Erlebniswelt des hörgeschädigten (schwerhörigen und gehörlosen) Kleinkindes unter Berücksichtigung der Beeinträchtigung der Entwicklung: Erfahrungserschwerung durch Verminderung oder Ausfall von akustischen Umweltsignalen (Einengung bzw. Verarmung des auditiven Wahrnehmungsfeldes), insbesondere auch der sprachlichen Information; Gefahr der sozialen Isolierung infolge Kommunikationsschwierigkeiten und der psychischen Verarmung durch die Kontakterschwerung zu Bezugspersonen; Gefahr von Folgeschäden, wenn nicht rechtzeitig auf Grund von Früherfassung und Frühförderung adäquate Erziehungs- und Bildungsstrategien einsetzen (insbesondere Sprachlosigkeit sowie psychische Störungen als folgenschwerste Sekundärschädigungen).
Didaktisch-methodisches Vorgehen im Hinblick auf Spracherwerb:
Erlernen des Absehens (Aufbau eines Absehwortschatzes);
Artikulationsübungen (Lautbildung, Stimmbildung, Sprachkorrektur);
Anbilden von einfachen Sprachformen, die Spontanäußerungen ermöglichen.
Didaktisch-methodisches Vorgehen im Hinblick auf Nutzbarmachung von Hörresten (substitutive Methode): Hörtraining, insbesondere auch Unterstützung des Absehens durch elektro-akustisch verstärkte Höreindrücke; Übungen zur Nutzung des Tastsinnes (Abfühlen von Vibrationen).
Förderung des hörgeschädigten Kleinkindes durch rhythmische Erziehung, durch Übungen zur Lockerung des Sprechapparates und Aufbau von Gestaltungsmitteln beim Sprechen (Akzentuierung, Sprechtempo, Lautstärke, Sprechrhythmus, Sprechmelodie).
Anlage und Führung notwendiger schriftlicher Aufzeichnungen (Langzeitplanung, thematische Vorbereitung, Entwicklungsbögen für einzelne Kinder).
Wege und Maßnahmen zur Vermittlung eines der Realität entsprechenden Weltbildes: Förderung der Orientierung in der auf Hören eingestellten Umwelt; Kompensation sprachabhängiger Erfahrungsdefizite durch Erziehung zu selbständigem Handeln; Aufbau einfacher kommunikativer Verhaltensformen für den Umgang mit Hörenden und Gehörlosen; sprachbegleitende Gebärde; Einführung in Gebärdensprache und Manualsysteme; didaktisch-methodische Möglichkeiten der individuellen lautsprachlichen Förderung auch bei zusätzlicher Behinderung des Einzelkindes; Sonderprobleme der Arbeit mit mehrfachbehinderten bzw. aphasischen Kleinkindern einzeln und in der Gruppe; Selektion der Bildungs- und Erziehungsangebote entsprechend dem hörbehinderten Kleinkind sowie Entwicklung und Einsatz spezifischer Mittel zur lautsprachlichen Förderung im Rahmen dieser Angebote; Verwendung von Wahrnehmungshilfen (elektroakustische Hörhilfen, Indikatoren, computergestützte Therapieprogramme) für die Mobilisierung der Funktionsreste des Gehörs bzw. für die Sprachausbildung. Methodische Anleitung der Eltern zur Hausspracherziehung.
DIDAKTIK DER ARBEIT MIT SEHGESCHÄDIGTEN KLEINKINDERN
und 3. Semester, 4. Semester:
Einführung in die Erlebniswelt des sehgeschädigten (sehbehinderten bzw. blinden) Kleinkindes unter Berücksichtigung der Beeinträchtigungen der Entwicklung: Das Problem der Erfahrungserschwerung durch die Verminderung bzw. den Ausfall von visuellen Umweltsignalen (Einengung bzw. Verarmung des visuellen Wahrnehmungsfeldes); Einschränkung der sozialen Kontaktmöglichkeiten, Kommunikationsschwierigkeiten und damit zusammenhängende psychische Probleme; Gefahr von Folgeschäden, wenn nicht rechtzeitig auf Grund von Früherfassung und Frühförderung gezielte Erziehungs- und Bildungsstrategien einsetzen.
Didaktisch-methodisches Vorgehen im Hinblick auf die Nutzbarmachung des Rest-Sehvermögens.
Methoden der Kompensation der Ausfälle durch Ausnutzung anderer Sinnesbereiche.
Spezielle Arbeitsbehelfe, inklusive technischer Geräte, zB für das Schieltraining.
Wege und Maßnahmen zur Vermittlung möglichst realitätsnaher Umwelterfahrungen; hierauf abzielend Überlegungen zur Raumgestaltung und zur Planung des Tagesablaufs; spezifische Strategien zur Förderung der Selbständigkeit im lebenspraktischen Bereich, der Aktivität und Mobilität; Aufbereitung der Bildungsinhalte und -angebote; Hilfen zum Abbau allenthalben auffälliger Verhaltensmuster.
Berücksichtigung der Unterscheidung, Abstufung bzw. Abgrenzung von Entwicklungs- und Erziehungsproblemen sehbehinderter bzw. blinder Kinder bei der didaktisch-methodischen Planung der Gruppenarbeit.
Anlage und Führung notwendiger schriftlicher Aufzeichnungen (Langzeitplanung, thematische Vorbereitung, Entwicklungsbögen für einzelne Kinder). Methodische Anleitung und Stützung der Eltern im Hinblick auf die Erziehung zur Selbständigkeit in der Lebensbewältigung.
RHYTHMISCH-MUSIKALISCHE ERZIEHUNG DES BEHINDERTEN KLEINKINDES
Rhythmik:
1., 2. und 3. Semester:
Bedeutung der rhythmisch-musikalischen Erziehung für die Arbeit in den einzelnen Sparten der Sonderpädagogik insbesondere als eine auf ganzheitliche Erziehung gerichtete Methode (Bildung der Gesamtpersönlichkeit) sowie deren therapeutische Möglichkeiten in der Einzel- und Gruppenarbeit. Rhythmisch-musikalische Erziehung als Hilfe zum Abbau von Aggression und Spannung, von Kommunikations- und Konzentrationsschwäche; Möglichkeiten des spontanen Reagierens und Anpassens (bei einem Minimum an verbaler Steuerung); Bedeutung der rhythmisch-musikalischen Erziehung in der Sprachheilpädagogik und der Arbeit mit körperbehinderten Kleinkindern.
Zielsetzung, Anwendung, Grundelemente und Grundhaltungen dieser Methode sowie Übungsarten, Übungsmaterial ua. aufbauend auf den bereits erworbenen Grundkenntnissen. Methodisches Aufgliedern und Realisieren des Prinzips der rhythmisch-musikalischen Erziehung. Verständnis für die Modifikation des Übungsgutes für behinderte Kleinkinder. Sensibilisierung - durch Eigenerfahrung - für die differenzierte Beobachtung, Analyse und Auswertung.
Erweiterung der Kenntnis einschlägiger Fachliteratur.
Musik:
und 4. Semester:
Überblick über Grundlagen, Einsatzgebiete und Anwendungsmöglichkeiten der Musik; die Bedeutung der Musiktherapie als wichtige nonverbale Behandlungsmethode auch für Kleinkinder.
Selbsterfahrung mit Musik (aktiv und rezeptiv) und elementaren Musikinstrumenten, Musizierpraxis nach therapeutischen Gesichtspunkten zur Förderung des kommunikativen und sozialintegrativen Verhaltens, der Spontaneität und Kreativität, der Stützfunktionen und des Ausdrucksvermögens: Improvisation, der musikalische Dialog, Lied und Bewegung, Malen mit Musik ua. Anleitung zum Erfinden von Liedern, Musikgeschichten, musikalischen Untermalungen ua.
BILDNERISCHES GESTALTEN ZUR FÖRDERUNG
ENTWICKLUNGSGESTÖRTER UND BEHINDERTER KLEINKINDER
Semester:
Ästhetische Erziehung verstanden als Förderung im kognitiven, kreativen und sozial-emotionalen Bereich; von daher Erkennen der Bedeutung von bildnerischer Betätigung als Lernmöglichkeit sowie auch als Ausgleichs-, Sozialisations- und Integrationsfaktor; das Aufspüren von Möglichkeiten bildnerischen Gestaltens für behinderte Kleinkinder und das Aufbereiten von Techniken entsprechend der Individuallage des einzelnen Kindes; behinderungsadäquate Hilfen von seiten des Erziehers.
Vorstufen zum bildnerischen Gestalten in Form einfacher Funktionsspiele mit verschiedenartigen Materialien; Hinführen zum Konstruieren; Förderung im Malen, Zeichnen, Drucken, Reißen, Falten, Schneiden, Kleben ua. (vielfältige Möglichkeiten der Variation) sowie im Werken mit sogenanntem „wertlosen” Material, Naturmaterial, Textilien, Holz, Folie ua.
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht in den jeweiligen Teilbereichen soll mit entsprechenden fachlichen Erkenntnissen des theoretischen Ausbildungsbereiches verknüpft und in enger Verbindung mit der Praxis erarbeitet werden, um den Transfer auf die praktischen beruflichen Aufgaben im Sonderkindergarten und bei Frühförderung zu sichern. Der Gefahr der zu einseitigen Betrachtung bzw. einer Überbewertung des therapeutischen gegenüber dem pädagogischen Auftrag ist entgegenzuwirken, und zwar im Sinne einer möglichst allseitigen Erziehung und Bildung auch der behinderten Kleinkinder sowie im Hinblick auf potentielle Integrationsbemühungen.
Um Anschaulichkeit und Effektivität zu sichern, sind Demonstrationen (unter Einbeziehung von Medien) sowie auch die direkte Arbeit mit behinderten Kleinkindern zu nützen, gemäß den Prinzipien des Individualisierens und der Gruppenarbeit, aber unter strikter Wahrung des notwendigen pädagogischen Taktes. Etwaige Exkursionen und Hospitationen sollen unter der Leitung des Fachbetreuers stehen. Eine fallweise Gestaltung des Unterrichtes als Blockseminar kann sich aus der Eigenart einzelner Lehrinhalte bzw. der Verfügbarkeit außerschulischer Experten als notwendig erweisen. Die Möglichkeiten der Einbeziehung von Eltern in der jeweils gebotenen Art (von der bloßen Beratung bis zur Unterstützung der Arbeit) sind wahrzunehmen.
Selbstaktivität und Selbsterfahrung in den musischen Fächern sollen die Sensibilität für kreative Ausdrucksfähigkeit und die Eigenständigkeit fördern, auch im Hinblick auf die ebenfalls notwendige Feinfühligkeit und den Erfindungsreichtum im Umgang mit entwicklungsgestörten bzw. behinderten Kleinkindern in deren sozialem Umfeld.
Das Interesse an berufsbezogener Literatur und selbständiger Weiterbildung ist zu fördern.
BEWEGUNGSERZIEHUNG ZUR FÖRDERUNG ENTWICKLUNGSGESTÖRTER UND
BEHINDERTER KLEINKINDER
Semester, 4. Semester:
Bewegungserziehung verstanden als Förderung der Bewegungsmöglichkeiten entwicklungsgestörter und behinderter Kleinkinder unter Bedachtnahme auf die adäquate Befriedigung ihrer Bewegungsbedürfnisse: mit einzelnen Kindern und in der Gruppe, im Bereich der Grob- sowie der Feinmotorik; Ausschöpfung der sich ergebenden Lernmöglichkeiten im emotional-sozialen, kognitiven und kreativen Bereich, dh. auch als Ausgleichs-, Sozialisations- und Integrationsfaktor im Unterschied zu den ganz speziellen Zielsetzungen bewegungstherapeutischer Maßnahmen.
Überblick über die spezifischen Probleme der Bewegungserziehung bei verschiedenen Behinderungsarten und -graden.
Lösende, dehnende bzw. kräftigende Übungen, zu gestalten je nach Behinderungsart und Individuallage, sowie Übungen zur Förderung der motorischen Eigenschaften (Koordination, Reaktion, Konzentration, Kondition).
Bewegungsaufgaben für den Bereich der motorischen Fertigkeiten mit Zielsetzungen, die ausdrücklich Freiraum gewähren für vielfältige Varianten bei spontanem Erproben.
Die Bedeutung des Ordnungsrahmens, dessen bewußte Veränderung zur Anregung produktivkreativer Einfälle und Lösungen im Bewegungsbereich; Auswerten solcher Spielideen und -varianten für weiterführende und/oder komplexere Übungsformen und -situationen.
Erwerben von Kenntnissen und Fertigkeiten in der Verwendung von standardisierten Geräten und Behelfsgeräten, deren Auswahl im Hinblick auf Veränderbarkeit und möglichst freie Verfügbarkeit.
Bedeutung des regelmäßigen Angebots von Übungseinheiten, Auffinden von Möglichkeiten des Einbaues kurzer Übungssequenzen in den Tagesablauf ohne weitläufige Vorbereitungen. Im orthopädischen Bereich Haltungsübungen (Schwerpunkte: Wirbelsäule, Füße); Gleichgewichtsaufgaben zur Verbesserung von Haltungsgefühl und Haltungsaufbau.
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht ist mit den fachlichen Erkenntnissen des theoretischen Ausbildungsbereiches zu verknüpfen und in enger Verbindung mit der Praxis zu erarbeiten, um den Transfer auf die praktischen beruflichen Aufgaben der Sonderkindergärtner und Sonderkindergärtnerinnen zu sichern und die möglichst allseitige Erziehung und Bildung des entwicklungsgestörten bzw. behinderten Kleinkindes zu gewährleisten.
Demonstrationen (unter Einbeziehung von Medien), Exkursionen und Hospitationen sollen unter der Leitung eines Fachbetreuers stehen. Eine fallweise Gestaltung des Unterrichts als Blockseminar kann sich aus der Eigenart einzelner Lehrinhalte bzw. der Verfügbarkeit außerschulischer Experten als notwendig erweisen.
Die Möglichkeiten der Einbeziehung von Eltern in der jeweils gebotenen Art (von der Beratung und Stützung bis zu deren aktiver Unterstützung der sonderpädagogischen Arbeit) sind wahrzunehmen.
Selbstaktivität und Selbsterfahrung sollen das Interesse für die Anliegen der Bewegungserziehung fördern sowie zur praktischen Erprobung mit Kleinkindern, einzeln und in der Gruppe, ermutigen.
Das Interesse an berufsbezogener Literatur und selbständiger Weiterbildung ist zu fördern, auch im Hinblick auf die methodische Weiterentwicklung auf diesem Gebiet.
Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. I § 2 Abs. 1)
C. Praktischer Ausbildungsbereich
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die angehenden Sonderkindergärtner und Sonderkindergärtnerinnen sollen befähigt werden, Erziehungs- und Bildungsarbeit mit entwicklungsgefährdeten, entwicklungsgestörten bzw. behinderten Kleinkindern eigenständig und verantwortungsbewußt gemäß dem jeweilig aktuellen Stand der Erkenntnisse der Sonderpädagogik und Sonderdidaktik durchzuführen, desgleichen die Zusammenarbeit mit Fachleuten, die Zusammenarbeit im Team und mit den Eltern zu pflegen und alle sonstigen einschlägigen Berufsaufgaben im Sonderkindergarten und bei Frühförderung zu bewältigen.
Lehrstoff:
SUPERVISIONSPRAXIS
(Verhaltenstraining einschließlich Gesprächsführung) 1., 2., 3. und 4. Semester (je 2 Wochenstunden):
Beobachten, Aufzeigen, Interpretieren und Reflektieren des eigenen Verhaltens in Erziehungs- und Lebenssituationen, auch unter Verwendung audio-visueller Medien; im Zusammenhang damit Beobachtungen des Verhaltens entwicklungsgefährdeter, entwicklungsgestörter bzw. behinderter Kleinkinder und Besprechung von Fallstudien, um die Beziehungen sowie Wechselwirkungen der Verhaltensweisen und Reaktionen aller am Erziehungsprozeß Beteiligten bewußt werden zu lassen.
Daraus sowie aus gemeinsamer Interpretation aufgezeichneter Arbeit in der Sonderkindergartenpraxis sich ergebende Einsicht in berufliche Probleme wie Berufsmotivation, Teamfähigkeit, Gesprächsführung mit Eltern behinderter Kinder ua. Praktische Erprobung von Wegen zur Selbsterfahrung und Selbsterkenntnis in der Gruppe im Hinblick auf die Aufarbeitung und Bewältigung von berufsspezifischen Problemenfeldern der Erzieherpersönlichkeit (Abwehrmechanismen, Übertragungsphänomene, aggressive Tendenzen ua.).
Förderung der Ausdrucks- und Kommunikationsfähigkeit auf den verschiedenen sozialen Ebenen durch praktische Übungen (Verhaltenstraining, Rollenspiele, Praxis der Gesprächsführung ua.).
SONDERKINDERGARTENPRAXIS
Semester (4 Wochenstunden; es ist ein einwöchiges Blockpraktikum insgesamt bis zu 30 Wochenstunden vorzusehen):
Im Rahmen des Hospitierens, Anleitung zu gezielter Beobachtung und zum Aufspüren von Besonderheiten im Tagesablauf und im Gruppengeschehen (Einzeltherapie, Aktivitätsfolgen ua.) sowie im eigenen Verhalten, die mit einer Beeinträchtigung der kindlichen Entwicklung durch Behinderung zusammenhängen; regelmäßige Besprechung der gesammelten Erfahrungen mit den die Praxis begleitenden Sonderkindergärtnern und Sonderkindergärtnerinnen; daran anschließend Erörterung der speziellen Erfordernisse der praktischen Arbeit in einer Sonderkindergartengruppe (Tagesablauf, Raumgestaltung, Einrichtung ua.), bzw. einer anderen Einrichtung mit sonderpädagogischen Aufgaben.
Allmählicher Übergang zum Praktizieren: Planung und Durchführung konkreter Einzelvorhaben (begrenzte, behinderungsspezifische Aufgabenstellung) mit einzelnen Kindern oder mit Kleingruppen; dabei Einholung der entsprechenden Informationen bzw. Hilfen seitens der die Praxis Betreuenden, um den jeweils folgenden Praxisabschnitt schriftlich vorzubereiten. Mit zunehmender Kompetenz allmähliche Erweiterung des Tätigkeitsfeldes; nach Gewinnung des Überblickes über das Gruppengeschehen assistieren in Form von fallweisem Mitarbeiten. Erstellen schriftlicher Arbeitsberichte.
Semester (4 Wochenstunden; es sind zwei einwöchige Blockpraktika insgesamt bis zu 60 Wochenstunden vorzusehen):
Fallweises Hospitieren in sonderpädagogischen
Ambulanzen bzw. bei Therapieeinheiten.
Im Rahmen des Praktizierens über einzelne Aufgabenstellungen hinausgehend Lenkung von Übergängen im Tagesgeschehen (vom Freispiel zum Gabelfrühstück ua.); Berücksichtigung des Einsatzes der anderen Mitarbeiter in der Gruppe; mit zunehmendem Über- und Einblick in das Gruppen- geschehen allmähliche Übernahme der Gruppe während des Freispiels unter Supervision der Gruppenführenden. Je nach Praxisstätte aufbauend Übernahme sonderpädagogischer Aufgabenstellung für ein Kind unter Berücksichtigung seiner lndividuallage in der Familie.
Auf Einzelbeobachtung fußendes Konzipieren eines speziellen Vorhabens für ein bestimmtes Kind; Wochenplanung in Absprache mit den Sonderkindergärtnern und Sonderkindergärtnerinnen; Anlegen, Führen und Bearbeiten von Entwicklungsbögen für einzelne Kinder.
Semester (6 Wochenstunden; es ist ein zweiwöchiges Blockpraktikum insgesamt bis zu 60 Wochenstunden im gewählten Schwerpunkt vorzusehen):
Praktizieren in Sonderkindergartengruppen bzw. anderen Einrichtungen mit sonderpädagogischen Aufgaben gemäß einem der folgenden zur Wahl stehenden Schwerpunkte: Arbeit mit lern- und geistig behinderten Kleinkindern, - mit verhaltensauffälligen Kleinkindern, - mit sprachbehinderten Kleinkindern, - mit körperbehinderten Kleinkindern, - mit hörgeschädigten Kleinkindern, - mit sehgeschädigten Kleinkindern. Selbständige Arbeitsplanung sowohl für einen längeren Zeitraum (Jahresplanung) als auch für einen Teilabschnitt mit dem Ziel der Gewinnung von Sicherheit bei der Arbeit in einer Sonderkindergartengruppe bzw. mit dem einzelnen Kind gemäß dem gewählten Schwerpunkt.
Semester (4 Wochenstunden; es ist ein einwöchiges Blockpraktikum insgesamt bis zu 30 Wochenstunden vorzusehen):
Bei der Einzelarbeit mit behinderten Kleinkindern, Beobachtungen zur Objektivierung von Fortschritten, Erkennen der Möglichkeiten der Einbeziehung von Eltern in die Arbeit im Sonderkindergarten bzw. in der Frühförderung, Anwesenheit bei Gesprächen mit Eltern, Beratungen, Konsiliarbesprechungen, Elternabenden ua. Selbständige Führung der Gruppe, Ein- und Zuteilung der Arbeitsaufgaben an die Mitarbeiter in der Gruppe.
BESPRECHUNG DER PRAKTIKA
1., 2., 3. und 4. Semester (je 1 Wochenstunde):
Anleitung zum Aufzeichnen der Beobachtungen während des Hospitierens (Beobachtungsprotokolle über einzelne Kinder, Gruppensituationen, Alltagsroutine ua.) nach Gesichtspunkten wie Aktivierung, Verlauf, Sprache, Kontakt- und Sozialformen, Mittel, Methoden und Maßnahmen, Realisierung von Grob- und Feinzielen.
Hilfen bei der schriftlichen Vorbereitung der Praktika (Zerlegen einer geplanten Tätigkeit in Teilschritte, Auswahl von Materialien ua.) durch den die Praxis betreuenden Lehrer. Abhalten von Nachbesprechungen, Hilfen beim Abfassen von schriftlichen Berichten zur Sicherung des Ertrages des Hospitierens und Praktizierens.
Didaktische Grundsätze:
Dem Praktizieren im Sonderkindergarten bzw. In einer anderen Einrichtung mit sonderpädagogischen Aufgaben soll immer eine anfangs längere, später kürzere Zeit des Hospitierens vorangehen. Als Praxisstätte kommen nur Einrichtungen in Frage, in der ein Sonderkindergärtner bzw. eine Sonderkindergärtnerin ständig mitarbeitet. Dabei sollen die Praktikanten von einem Lehrer in enger Zusammenarbeit mit den Sonderkindergärtnern und Sonderkindergärtnerinnen und deren Leitern allmählich in das selbständige Arbeiten eingeführt werden, beginnend mit nur kurzfristigen Aufgaben mit einzelnen Kindern oder kleinen Kindergruppen.
Während der ersten beiden Semester sollen Erfahrungen in der Arbeit mit unterschiedlichen Behinderungsarten gesammelt werden, während des
und 4. Semesters soll in einer Praxisstätte gearbeitet werden, in der sich auch Kinder mit Behinderungen entsprechend dem Schwerpunkt der Praktikanten befinden, wobei dem Fachdidaktiker im Rahmen der Praxisbetreuung allenfalls die Klärung einschlägiger Probleme zu ermöglichen ist.
Neben der praktischen Durchführung der Arbeit gebührt auch den Vor- und Nachbesprechungen sowie den schriftlichen Vorbereitungen und Berichten besonderes Augenmerk im Hinblick sowohl auf die Sicherung des Unterrichtsertrags als auch auf die besondere Bedeutung schriftlicher Unterlagen für die Sonderarbeit. Um die notwendige Konzentration der Ausbildungsbereiche zu gewährleisten, sind fallweise Besprechungen der zuständigen Fachkräfte abzuhalten.
Tritt hinsichtlich des ersten Semesters mit Ablauf des 31. 8. 1999,
hinsichtlich der weiteren Semester semesterweise auslaufend außer
Kraft (vgl. Art. I § 5, BGBl. II Nr. 354/1999).
C. Praktischer Ausbildungsbereich
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die angehenden Sonderkindergärtner und Sonderkindergärtnerinnen sollen befähigt werden, Erziehungs- und Bildungsarbeit mit entwicklungsgefährdeten, entwicklungsgestörten bzw. behinderten Kleinkindern eigenständig und verantwortungsbewußt gemäß dem jeweilig aktuellen Stand der Erkenntnisse der Sonderpädagogik und Sonderdidaktik durchzuführen, desgleichen die Zusammenarbeit mit Fachleuten, die Zusammenarbeit im Team und mit den Eltern zu pflegen und alle sonstigen einschlägigen Berufsaufgaben im Sonderkindergarten und bei Frühförderung zu bewältigen.
Lehrstoff:
SUPERVISIONSPRAXIS
(Verhaltenstraining einschließlich Gesprächsführung) 1., 2., 3. und 4. Semester:
Beobachten, Aufzeigen, Interpretieren und Reflektieren des eigenen Verhaltens in Erziehungs- und Lebenssituationen, auch unter Verwendung audio-visueller Medien; im Zusammenhang damit Beobachtungen des Verhaltens entwicklungsgefährdeter, entwicklungsgestörter bzw. behinderter Kleinkinder und Besprechung von Fallstudien, um die Beziehungen sowie Wechselwirkungen der Verhaltensweisen und Reaktionen aller am Erziehungsprozeß Beteiligten bewußt werden zu lassen.
Daraus sowie aus gemeinsamer Interpretation aufgezeichneter Arbeit in der Sonderkindergartenpraxis sich ergebende Einsicht in berufliche Probleme wie Berufsmotivation, Teamfähigkeit, Gesprächsführung mit Eltern behinderter Kinder ua. Praktische Erprobung von Wegen zur Selbsterfahrung und Selbsterkenntnis in der Gruppe im Hinblick auf die Aufarbeitung und Bewältigung von berufsspezifischen Problemenfeldern der Erzieherpersönlichkeit (Abwehrmechanismen, Übertragungsphänomene, aggressive Tendenzen ua.).
Förderung der Ausdrucks- und Kommunikationsfähigkeit auf den verschiedenen sozialen Ebenen durch praktische Übungen (Verhaltenstraining, Rollenspiele, Praxis der Gesprächsführung ua.).
SONDERKINDERGARTENPRAXIS
Semester:
Im Rahmen des Hospitierens, Anleitung zu gezielter Beobachtung und zum Aufspüren von Besonderheiten im Tagesablauf und im Gruppengeschehen (Einzeltherapie, Aktivitätsfolgen ua.) sowie im eigenen Verhalten, die mit einer Beeinträchtigung der kindlichen Entwicklung durch Behinderung zusammenhängen; regelmäßige Besprechung der gesammelten Erfahrungen mit den die Praxis begleitenden Sonderkindergärtnern und Sonderkindergärtnerinnen; daran anschließend Erörterung der speziellen Erfordernisse der praktischen Arbeit in einer Sonderkindergartengruppe (Tagesablauf, Raumgestaltung, Einrichtung ua.), bzw. einer anderen Einrichtung mit sonderpädagogischen Aufgaben.
Allmählicher Übergang zum Praktizieren: Planung und Durchführung konkreter Einzelvorhaben (begrenzte, behinderungsspezifische Aufgabenstellung) mit einzelnen Kindern oder mit Kleingruppen; dabei Einholung der entsprechenden Informationen bzw. Hilfen seitens der die Praxis Betreuenden, um den jeweils folgenden Praxisabschnitt schriftlich vorzubereiten. Mit zunehmender Kompetenz allmähliche Erweiterung des Tätigkeitsfeldes; nach Gewinnung des Überblickes über das Gruppengeschehen assistieren in Form von fallweisem Mitarbeiten. Erstellen schriftlicher Arbeitsberichte.
Semester:
Fallweises Hospitieren in sonderpädagogischen
Ambulanzen bzw. bei Therapieeinheiten.
Im Rahmen des Praktizierens über einzelne Aufgabenstellungen hinausgehend Lenkung von Übergängen im Tagesgeschehen (vom Freispiel zum Gabelfrühstück ua.); Berücksichtigung des Einsatzes der anderen Mitarbeiter in der Gruppe; mit zunehmendem Über- und Einblick in das Gruppen- geschehen allmähliche Übernahme der Gruppe während des Freispiels unter Supervision der Gruppenführenden. Je nach Praxisstätte aufbauend Übernahme sonderpädagogischer Aufgabenstellung für ein Kind unter Berücksichtigung seiner lndividuallage in der Familie.
Auf Einzelbeobachtung fußendes Konzipieren eines speziellen Vorhabens für ein bestimmtes Kind; Wochenplanung in Absprache mit den Sonderkindergärtnern und Sonderkindergärtnerinnen; Anlegen, Führen und Bearbeiten von Entwicklungsbögen für einzelne Kinder.
Semester:
Praktizieren in Sonderkindergartengruppen bzw. anderen Einrichtungen mit sonderpädagogischen Aufgaben gemäß einem der folgenden zur Wahl stehenden Schwerpunkte: Arbeit mit lern- und geistig behinderten Kleinkindern, - mit verhaltensauffälligen Kleinkindern, - mit sprachbehinderten Kleinkindern, - mit körperbehinderten Kleinkindern, - mit hörgeschädigten Kleinkindern, - mit sehgeschädigten Kleinkindern. Selbständige Arbeitsplanung sowohl für einen längeren Zeitraum (Jahresplanung) als auch für einen Teilabschnitt mit dem Ziel der Gewinnung von Sicherheit bei der Arbeit in einer Sonderkindergartengruppe bzw. mit dem einzelnen Kind gemäß dem gewählten Schwerpunkt.
Semester:
Bei der Einzelarbeit mit behinderten Kleinkindern, Beobachtungen zur Objektivierung von Fortschritten, Erkennen der Möglichkeiten der Einbeziehung von Eltern in die Arbeit im Sonderkindergarten bzw. in der Frühförderung, Anwesenheit bei Gesprächen mit Eltern, Beratungen, Konsiliarbesprechungen, Elternabenden ua. Selbständige Führung der Gruppe, Ein- und Zuteilung der Arbeitsaufgaben an die Mitarbeiter in der Gruppe.
BESPRECHUNG DER PRAKTIKA
1., 2., 3. und 4. Semester:
Anleitung zum Aufzeichnen der Beobachtungen während des Hospitierens (Beobachtungsprotokolle über einzelne Kinder, Gruppensituationen, Alltagsroutine ua.) nach Gesichtspunkten wie Aktivierung, Verlauf, Sprache, Kontakt- und Sozialformen, Mittel, Methoden und Maßnahmen, Realisierung von Grob- und Feinzielen.
Hilfen bei der schriftlichen Vorbereitung der Praktika (Zerlegen einer geplanten Tätigkeit in Teilschritte, Auswahl von Materialien ua.) durch den die Praxis betreuenden Lehrer. Abhalten von Nachbesprechungen, Hilfen beim Abfassen von schriftlichen Berichten zur Sicherung des Ertrages des Hospitierens und Praktizierens.
Didaktische Grundsätze:
Dem Praktizieren im Sonderkindergarten bzw. In einer anderen Einrichtung mit sonderpädagogischen Aufgaben soll immer eine anfangs längere, später kürzere Zeit des Hospitierens vorangehen. Als Praxisstätte kommen nur Einrichtungen in Frage, in der ein Sonderkindergärtner bzw. eine Sonderkindergärtnerin ständig mitarbeitet. Dabei sollen die Praktikanten von einem Lehrer in enger Zusammenarbeit mit den Sonderkindergärtnern und Sonderkindergärtnerinnen und deren Leitern allmählich in das selbständige Arbeiten eingeführt werden, beginnend mit nur kurzfristigen Aufgaben mit einzelnen Kindern oder kleinen Kindergruppen.
Während der ersten beiden Semester sollen Erfahrungen in der Arbeit mit unterschiedlichen Behinderungsarten gesammelt werden, während des
und 4. Semesters soll in einer Praxisstätte gearbeitet werden, in der sich auch Kinder mit Behinderungen entsprechend dem Schwerpunkt der Praktikanten befinden, wobei dem Fachdidaktiker im Rahmen der Praxisbetreuung allenfalls die Klärung einschlägiger Probleme zu ermöglichen ist.
Neben der praktischen Durchführung der Arbeit gebührt auch den Vor- und Nachbesprechungen sowie den schriftlichen Vorbereitungen und Berichten besonderes Augenmerk im Hinblick sowohl auf die Sicherung des Unterrichtsertrags als auch auf die besondere Bedeutung schriftlicher Unterlagen für die Sonderarbeit. Um die notwendige Konzentration der Ausbildungsbereiche zu gewährleisten, sind fallweise Besprechungen der zuständigen Fachkräfte abzuhalten.
Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. I § 2 Abs. 1)
UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgaben:
Erwerb von Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Bewältigung verschiedener, mit der Tätigkeit im Sonderkindergarten und bei Frühförderung verbundener Aufgaben.
LEIBESERZIEHUNG
1., 2., 3. und 4. Semester (je 2 Wochenstunden):
Lehrstoff:
Ausgewählte Übungsbereiche aus dem Lehrstoff des Pflichtgegenstandes Leibeserziehung an Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik, die den örtlichen Gegebenheiten, den persönlichen Voraussetzungen und Interessen der Schüler gerecht werden, insbesondere im Hinblick auf den künftigen Beruf.
Spezifische Übungsangebote zur motorischen Förderung behinderter Kinder.
Didaktische Grundsätze:
Die unverbindlichen Übungen können als Klassen-, als Mehrklassen-, aber auch als Mehranstaltenkurse geführt werden. Eine Blockung der Stunden ist möglich.
Bei jeglicher Leibesübung ist den Forderungen der Gesundheitserziehung Rechnung zu tragen.
RHYTHMISCH-MUSIKALISCHE ERZIEHUNG
Semester (1 Wochenstunde):
Lehrstoff:
Erweiterte Einsicht in die Bedeutung von Musik und Bewegung als Erziehungsmittel und als Hilfe zur Entwicklungsförderung bei behinderten Kleinkindern. Erproben didaktischer Varianten bei der Anpassung des Übungsgutes an die Erfordernisse der verschiedenen Behinderungsarten. Vertiefung der Fähigkeit, auf individuelle Bedürfnisse des einzelnen behinderten Kindes einzugehen.
Einführung in die gezielte Förderung teilleistungsgestörter Kinder im Klein- und Schulkindalter mit den Schwerpunkten Motorik, Wahrnehmung, Sprache.
Grundlegende Aspekte im Umgang mit verhaltensgestörten (hyperaktiven, aggressiven/schüchternen, gehemmten) Kindern.
Planung von kindgemäßen und situationsgerechten Übungssequenzen.
Kritische Auseinandersetzung mit einschlägiger Fachliteratur und Videofilmen sowie deren selbständiger Anwendung in der eigenen Arbeit.
Didaktische Grundsätze:
Theoretische Erkenntnisse und entsprechende Haltungen, die durch den erweiterten Unterricht in rhythmisch-musikalischer Erziehung erreicht werden sollen, müssen auf das eigene Üben und Erleben aufbauen. Durch gelegentliche Entspannungsübungen sollen immer wieder aufs Neue eigene körperliche und seelische Spannungen und Versteifungen überwunden werden. Die kritische Auseinandersetzung mit einschlägiger Fachliteratur und Videofilmen soll helfen, die rhythmisch-musikalische Erziehung auch in der Arbeit mit entwicklungsgefährdeten, entwicklungsgestörten bzw. behinderten Kindern didaktisch richtig einzusetzen. Um der laufenden Entwicklung und Forschung fachlich zu entsprechen, ist ständige Fortbildung erforderlich.
INSTRUMENTENBAU
Semester (2 Wochenstunden):
Lehrstoff:
Bau einfacher Geräusch- und Klanginstrumente, die sich speziell für die Arbeit mit entwicklungsgestörten bzw. behinderten Kindern eignen.
Einsatz dieser Instrumente bei der Förderung, insbesondere zur Schulung des Gehörs und des rhythmischen Empfindens, bei allmählicher Erweiterung des Tonraumes.
Didaktische Grundsätze:
Die selbstgebauten Instrumente sind bei der Arbeit mit behinderten Kleinkindern immer wieder zu erproben. Die Zusammenarbeit mit den Lehrern der Sonderkindergartenpraxis und des Ausbildungsbereiches Sonderdidaktik ist anzustreben.
WERKERZIEHUNG
und 2. Semester (je 2 Wochenstunden):
Lehrstoff:
Gestalten von Werkstücken in unterschiedlichen Techniken und mit verschiedenartigem Material, die als Bildungsmittel - insbesondere im Hinblick auf Kreativitätsförderung und ästhetischer Erziehung - und als Spielgaben für entwicklungsgestörte bzw. behinderte Kleinkinder geeignet sind.
Erprobung von Werkstoffen und Techniken, die sich für das Werken und textile Gestalten mit diesen Kleinkindern besonders eignen.
Didaktische Grundsätze:
Zeitraubende Techniken sind möglichst zu vermeiden. Die Verwendung von sogenanntem „wertlosen'' Material in seiner vielfältigen Form ist anzuregen.
PROBLEME DER HEIL- UND SONDERPÄDAGOGISCHEN EINRICHTUNGEN
Bildungs- und Lehraufgaben:
Ziel des Unterrichtes ist ein vertiefter Einblick in die Probleme der heil- und sonderpädagogischen Einrichtungen - insbesondere für Kleinkinder - sowie der Früherkennung und Frühförderung.
Lehrstoff:
1., 2., 3. und 4. Semester (je 1 Wochenstunde):
Kenntnis von heilpädagogischen Einrichtungen (Beratungsstellen, Tagesheime, Heime ua.) und andere Formen der Erziehungshilfe für Kleinkinder und retardierte Kinder sowie Auseinandersetzung mit deren Aufgabe, Organisation und Arbeitsweise. Im besonderen:
Blindeneinrichtungen in Österreich, Abgrenzungsprobleme (blinde bzw. sehbehinderte Kinder); spezielle Hilfe für das blinde Kind (Mobilitätstraining);
Einrichtungen der Gehörlosenpädagogik; Umgang mit Hörgeräten, Hörerziehung; basale Stimulation, Gebärdensprache;
Einrichtungen zur Frühförderung behinderter Kleinkinder; das Team der ambulanten Frühförderung; Integrationstherapie.
Probleme der Dauerversorgung von verhaltensauffälligen und behinderten Kindern, insbesondere Mehrfachbehinderten in heil- und sonderpädagogischen Einrichtungen.
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht ist von Fachkräften zu gestalten, die eine Koordination mit den adäquaten theoretisch-didaktisch-praktischen Pflichtgegenständen durchführen können. Wo dies möglich ist, sollen die Schülerinnen und Schüler Problemlösungen erleben oder erarbeiten.
AKTUELLE FACHGEBIETE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Durch die vielfältigen Möglichkeiten, die der weitgesteckte Rahmen dieser Unterrichtsveranstaltungen bietet, soll gewährleistet werden, daß die Ausbildung jeweils auf den letzten Stand der Wissenschaft und Forschung gebracht werden kann, indem sie ergänzende Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Bewältigung der verschiedenen, aktuellen Aufgaben bei der Arbeit mit entwicklungsgefährdeten, entwicklungsgestörten und behinderten Kleinkindern bietet.
Lehrstoff:
1., 2., 3. und 4. Semester (je 2 Wochenstunden):
Aktuelle, berufsbezogene Fragen, die das für die Tätigkeit im Sonderkindergarten und bei Frühförderung erforderliche Wissen und Können vertiefen und erweitern.
Zusätzliche, sonderpädagogisch relevante Lehrinhalte (behinderungsspezifische Probleme der Sonderpädagogik, spezielle Therapieformen, Umgang mit speziellen Medien bzw. Geräten ua.).
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht ist von verschiedenen Fachkräften, insbesondere auch von außerschulischen Experten, für die betreffenden Bereiche zu halten.
Neben Einzelveranstaltungen kann eine fallweise Gestaltung des Unterrichtes als Blockseminar im Hinblick auf die Eigenart einzelner Unterrichtsbereiche bzw. die Verfügbarkeit außerschulischer Experten notwendig sein.
Tritt hinsichtlich des ersten Semesters mit Ablauf des 31. 8. 1999,
hinsichtlich der weiteren Semester semesterweise auslaufend außer
Kraft (vgl. Art. I § 5, BGBl. II Nr. 354/1999).
UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgaben:
Erwerb von Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Bewältigung verschiedener, mit der Tätigkeit im Sonderkindergarten und bei Frühförderung verbundener Aufgaben.
LEIBESERZIEHUNG
1., 2., 3. und 4. Semester:
Lehrstoff:
Ausgewählte Übungsbereiche aus dem Lehrstoff des Pflichtgegenstandes Leibeserziehung an Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik, die den örtlichen Gegebenheiten, den persönlichen Voraussetzungen und Interessen der Schüler gerecht werden, insbesondere im Hinblick auf den künftigen Beruf.
Spezifische Übungsangebote zur motorischen Förderung behinderter Kinder.
Didaktische Grundsätze:
Die unverbindlichen Übungen können als Klassen-, als Mehrklassen-, aber auch als Mehranstaltenkurse geführt werden. Eine Blockung der Stunden ist möglich.
Bei jeglicher Leibesübung ist den Forderungen der Gesundheitserziehung Rechnung zu tragen.
RHYTHMISCH-MUSIKALISCHE ERZIEHUNG
Semester:
Lehrstoff:
Erweiterte Einsicht in die Bedeutung von Musik und Bewegung als Erziehungsmittel und als Hilfe zur Entwicklungsförderung bei behinderten Kleinkindern. Erproben didaktischer Varianten bei der Anpassung des Übungsgutes an die Erfordernisse der verschiedenen Behinderungsarten. Vertiefung der Fähigkeit, auf individuelle Bedürfnisse des einzelnen behinderten Kindes einzugehen.
Einführung in die gezielte Förderung teilleistungsgestörter Kinder im Klein- und Schulkindalter mit den Schwerpunkten Motorik, Wahrnehmung, Sprache.
Grundlegende Aspekte im Umgang mit verhaltensgestörten (hyperaktiven, aggressiven/schüchternen, gehemmten) Kindern.
Planung von kindgemäßen und situationsgerechten Übungssequenzen.
Kritische Auseinandersetzung mit einschlägiger Fachliteratur und Videofilmen sowie deren selbständiger Anwendung in der eigenen Arbeit.
Didaktische Grundsätze:
Theoretische Erkenntnisse und entsprechende Haltungen, die durch den erweiterten Unterricht in rhythmisch-musikalischer Erziehung erreicht werden sollen, müssen auf das eigene Üben und Erleben aufbauen. Durch gelegentliche Entspannungsübungen sollen immer wieder aufs Neue eigene körperliche und seelische Spannungen und Versteifungen überwunden werden. Die kritische Auseinandersetzung mit einschlägiger Fachliteratur und Videofilmen soll helfen, die rhythmisch-musikalische Erziehung auch in der Arbeit mit entwicklungsgefährdeten, entwicklungsgestörten bzw. behinderten Kindern didaktisch richtig einzusetzen. Um der laufenden Entwicklung und Forschung fachlich zu entsprechen, ist ständige Fortbildung erforderlich.
INSTRUMENTENBAU
Semester:
Lehrstoff:
Bau einfacher Geräusch- und Klanginstrumente, die sich speziell für die Arbeit mit entwicklungsgestörten bzw. behinderten Kindern eignen.
Einsatz dieser Instrumente bei der Förderung, insbesondere zur Schulung des Gehörs und des rhythmischen Empfindens, bei allmählicher Erweiterung des Tonraumes.
Didaktische Grundsätze:
Die selbstgebauten Instrumente sind bei der Arbeit mit behinderten Kleinkindern immer wieder zu erproben. Die Zusammenarbeit mit den Lehrern der Sonderkindergartenpraxis und des Ausbildungsbereiches Sonderdidaktik ist anzustreben.
WERKERZIEHUNG
und 2. Semester:
Lehrstoff:
Gestalten von Werkstücken in unterschiedlichen Techniken und mit verschiedenartigem Material, die als Bildungsmittel - insbesondere im Hinblick auf Kreativitätsförderung und ästhetischer Erziehung - und als Spielgaben für entwicklungsgestörte bzw. behinderte Kleinkinder geeignet sind.
Erprobung von Werkstoffen und Techniken, die sich für das Werken und textile Gestalten mit diesen Kleinkindern besonders eignen.
Didaktische Grundsätze:
Zeitraubende Techniken sind möglichst zu vermeiden. Die Verwendung von sogenanntem „wertlosen” Material in seiner vielfältigen Form ist anzuregen.
PROBLEME DER HEIL- UND SONDERPÄDAGOGISCHEN EINRICHTUNGEN
Bildungs- und Lehraufgaben:
Ziel des Unterrichtes ist ein vertiefter Einblick in die Probleme der heil- und sonderpädagogischen Einrichtungen - insbesondere für Kleinkinder - sowie der Früherkennung und Frühförderung.
Lehrstoff:
1., 2., 3. und 4. Semester:
Kenntnis von heilpädagogischen Einrichtungen (Beratungsstellen, Tagesheime, Heime ua.) und andere Formen der Erziehungshilfe für Kleinkinder und retardierte Kinder sowie Auseinandersetzung mit deren Aufgabe, Organisation und Arbeitsweise. Im besonderen:
Blindeneinrichtungen in Österreich, Abgrenzungsprobleme (blinde bzw. sehbehinderte Kinder); spezielle Hilfe für das blinde Kind (Mobilitätstraining);
Einrichtungen der Gehörlosenpädagogik; Umgang mit Hörgeräten, Hörerziehung; basale Stimulation, Gebärdensprache;
Einrichtungen zur Frühförderung behinderter Kleinkinder; das Team der ambulanten Frühförderung; Integrationstherapie.
Probleme der Dauerversorgung von verhaltensauffälligen und behinderten Kindern, insbesondere Mehrfachbehinderten in heil- und sonderpädagogischen Einrichtungen.
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht ist von Fachkräften zu gestalten, die eine Koordination mit den adäquaten theoretisch-didaktisch-praktischen Pflichtgegenständen durchführen können. Wo dies möglich ist, sollen die Schülerinnen und Schüler Problemlösungen erleben oder erarbeiten.
AKTUELLE FACHGEBIETE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Durch die vielfältigen Möglichkeiten, die der weitgesteckte Rahmen dieser Unterrichtsveranstaltungen bietet, soll gewährleistet werden, daß die Ausbildung jeweils auf den letzten Stand der Wissenschaft und Forschung gebracht werden kann, indem sie ergänzende Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Bewältigung der verschiedenen, aktuellen Aufgaben bei der Arbeit mit entwicklungsgefährdeten, entwicklungsgestörten und behinderten Kleinkindern bietet.
Lehrstoff:
1., 2., 3. und 4. Semester:
Aktuelle, berufsbezogene Fragen, die das für die Tätigkeit im Sonderkindergarten und bei Frühförderung erforderliche Wissen und Können vertiefen und erweitern.
Zusätzliche, sonderpädagogisch relevante Lehrinhalte (behinderungsspezifische Probleme der Sonderpädagogik, spezielle Therapieformen, Umgang mit speziellen Medien bzw. Geräten ua.).
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht ist von verschiedenen Fachkräften, insbesondere auch von außerschulischen Experten, für die betreffenden Bereiche zu halten.
Neben Einzelveranstaltungen kann eine fallweise Gestaltung des Unterrichtes als Blockseminar im Hinblick auf die Eigenart einzelner Unterrichtsbereiche bzw. die Verfügbarkeit außerschulischer Experten notwendig sein.